Vereinbarung zum Echten Factoring
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Vereinbarung zum Echten Factoring
Vereinbarung zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) 1. Vertragsunternehmen (VU) als Auftraggeber 1232 Firmenname Terminal-ID Inhaber / Geschäftsführer: Familienname Vorname Ansprechpartner: Familienname Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefax E-Mail Vorwahl Telefon U-ID Branche 2. Auftragnehmer (Factor) easycash GmbH, Am Gierath 20, 40855 Ratingen, Tel. (02102) 973-0 (nachfolgend easycash genannt) E-Mail [email protected], Website www.easycash.de 3. Laufzeit der Vereinbarung und Zahlungsweise der Kreditierungsprovision Laufzeit: 12 Monate Monatliche Zahlungsweise durch Lastschrifteinzug 4. Kreditierungsprovision und Lastschrifteinzugsermächtigung Kreditierungsprovision: 0,28 % Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Firma REA Card GmbH oder die easycash GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kontonummer Bankleitzahl Name und Ort des Kreditinstituts Kontoinhaber Die „Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®)“, Stand 08/2006, wurden mir/uns ausgehändigt und werden von mir/uns anerkannt. Name des Unterzeichners Funktion des Unterzeichners Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift / Firmenstempel Hinweis: Die vorliegende Vereinbarung kommt nur zustande, wenn das vom Vertragsunternehmen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsformular der easycash zugegangen ist und von easycash wirksam gegengezeichnet wurde. Im Falle der Nichtzeichnung durch easycash wird easycash die Firma REA Card GmbH, die diese Vereinbarung vermittelt hat, entsprechend informieren. Von easycash auszufüllen: Ratingen, den Unterschrift / Firmenstempel Echtes Factoring: Auftragsformular easycash GmbH Am Gierath 20 40885 Ratingen [email protected] www.easycash.de Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®), Stand 08/2006 1. Vertragsgegenstand easycash erwirbt im Wege des Echten Factorings nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen diejenigen Forderungen des Vertragsunternehmens (im folgenden „VU“) gegen dessen Kunden (im folgenden "Karteninhaber"), die aufgrund von Lastschriften, die zu Rücklastschriften führen im Rahmen des OLV®Lastschriftverfahrens nicht erfüllt werden konnten und deren Bezahlung deshalb nicht kurzfristig realisierbar ist. Durch den Ankauf der Forderungen sollen diese für das VU kreditiert werden. Ferner übernimmt easycash für die erworbenen Forderungen das Delkredererisiko. 2. Vorbedingungen Voraussetzung für das Factoring mit Übernahme des Delkredererisikos ist (a) die ausschließliche Online-Transaktionsverarbeitung der Lastschriften im easycash-Netzbetrieb; (b) die Befugnis von easycash, OLV®-Transaktionslimite festzusetzen und auch zu ändern; (c) die elektronische Übermittlung von OLV®-Transaktionslimiten und Antwortcodes von easycash an das VU, die von dem VU weder manuell noch systemisch übersteuert werden; (d) die elektronische Übermittlung von sämtlichen Rücklastschriften an easycash; (e) die Übermittlung der Originale der Lastschriftbelege innerhalb von 7 Werktagen nach Anforderung durch easycash. 3. Von easycash zu erwerbende Forderungen easycash kauft von dem VU gemäß näherer Bestimmung in Ziffer 4.1 sämtliche Forderungen (im folgenden "Vertragsforderungen") von dem VU gegen die Karteninhaber und andere Personen (z.B. unberechtigte Kartennutzer) aus den Verkäufen von Waren und der Erbringung von Dienst- und/oder Werkleistungen (im folgenden "Grundgeschäfte") an, soweit die nachstehend in Ziffern 3.1 und 3.2 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt werden: 3.1 Das Grundgeschäft sollte durch das OLV®-Lastschriftverfahren bezahlt werden; hierzu kam es jedoch nicht, da die Lastschrift von der Bank des Karteninhabers aus einem der nachfolgenden Gründe (Schlüsselbezeichnungen gemäß Ziffer 1 Abs. 4 der Anlage 1 des Abkommens über den Lastschriftverkehr vom 01.02.2002) nicht eingelöst und retourniert wurde: (a) Ohne Angabe von Gründen mit Schlüssel "0"; (b) Mit Angabe "KONTO ERLOSCHEN" und Schlüssel "1"; (c) Mit Angabe "WEGEN WIDERSPRUCHS" und Schlüssel "5" 3.2 Das VU hat für jede Transaktion die Kartennummer, den Transaktionsbetrag, das Transaktionsdatum sowie seine eigene Kennung (Terminal-ID) elektronisch an easycash übermittelt. 4. Kauf und Übertragung der Forderungen 4.1 Der einzelne Kaufvertrag zu einer zukünftigen Vertragsforderung kommt mit der elektronischen Übermittlung der vollständigen Datensätze zu dieser Vertragsforderung gemäß Ziffer 3.2 an easycash zustande. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Daten bei easycash. 4.2 Das VU tritt hiermit sämtliche gemäß Ziffer 4.1 von easycash gekauften zukünftigen Vertragsforderungen an easycash ab. easycash nimmt diese Abtretung hiermit an. 5. Kaufpreis und Kreditierungsprovision 5.1 Als Kaufpreis für die Vertragsforderungen vergütet easycash dem VU den nominalen Forderungsbetrag in voller Höhe. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nicht in bar, sondern durch automatische Übernahme der Kontobelastung aus der Rücklastschrift auf einem Bankkonto der easycash. 5.2 Für die Kreditierung der Vertragsforderungen und die Übernahme des Delkredererisikos über Haupt- und Nebenforderungen zahlt das VU an easycash eine monatliche Provision (im folgenden "Kreditierungsprovision") des Gesamtbetrages aller im betreffenden Kalendermonat über das OLV®-Lastschriftverfahren abgerechneten Zahlungen für Grundgeschäfte (inkl. evtl. offline abgerechneten Zahlungen) einschließlich solcher, bei denen es zu Rücklastschriften kommt oder bereits gekommen ist. Die monatliche Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6. Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungseinzug 6.1 Die Firma REA Card GmbH wird - jederzeit widerruflich - im Auftrag der easycash dem VU spätestens bis zum Ende des Folgemonats eine Abrechnung zu den aufgekauften Vertragsforderungen und der angefallenen Kreditierungsprovision gemäß Ziffer 5.2 übersenden und die Kreditierungsprovision einziehen. Im Falle des Widerrufs der Rechnungsstellungs- und Einziehungsbefugnis durch easycash gegenüber der Firma REA Card GmbH erfolgt die Rechnungsstellung unverzüglich durch easycash. easycash wird das VU hierüber rechtzeitig informieren. 6.2 Für die Begleichung der angefallenen Kreditierungsprovision erteilt das VU der easycash eine Einzugsermächtigung. easycash wird von dieser Einzugsermächtigung für die Begleichung der angefallenen Kreditierungsprovision ausschließlich im Falle des Widerrufs der Rechnungsstellungs- und Einziehungsbefugnis gegenüber der Firma REA Card GmbH Gebrauch machen. 7. Rücktrittsrecht hinsichtlich einzelner Kaufverträge easycash kann aus jedem der nachfolgend in lit. (a) bis (k) genannten Gründen von dem gemäß Ziffer 4.1 geschlossenen Einzelkaufvertrag über eine Vertragsforderung zurücktreten: (a) Die Transaktionsverarbeitung der Lastschrift erfolgte nicht online. (b) Die Übermittlung des Original-Lastschriftbelegs oder sonstiger für die Lastschriftbearbeitung erforderlicher Unterlagen erfolgt nicht binnen 7 Werktagen ab Anforderung durch easycash. (c) Bei einer Rücklastschrift gemäß Ziffer 3.1 (c) mit der Angabe "WEGEN WIDERSPRUCHS" wurde der Widerspruch aus einem anderen Grund als dem Missbrauch der ec-/MaestroKarte erklärt. (d) Die erworbenen Vertragsforderungen übersteigen bei derselben für das OLV®-Lastschriftverfahren eingesetzten ec-/Maestro-Karte die von easycash festgesetzten OLV®Transaktionslimite. (e) Beim OLV®-Lastschriftverfahren wurde hinsichtlich der betreffenden Vertragsforderung ein elektronisch von easycash übermittelter Antwortcode vom VU systemisch oder manuell überwunden. (f) Die gemäß Ziffer 3.2 zu übermittelnden Daten wurden nicht binnen 5 Tagen ab Entstehung der Vertragsforderung vollständig an easycash übermittelt. (g) Bei Geltendmachung der Vertragsforderung werden vom Karteninhaber in dokumentierter Form (z.B. per Fax oder EMail) Einwendungen aus dem Grundgeschäft gegen die Vertragsforderung erhoben. (h) Der Lastschriftbeleg wurde vom Karteninhaber nicht ordnungsgemäß unterzeichnet (z.B. keine Unterschrift oder eindeutige Namensabweichung). (i) Das OLV®-Lastschriftverfahren wurde zur Bezahlung von Geschäften außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des VU eingesetzt oder es wurde Bargeld ausgezahlt. (j) Die zugrunde liegende Vertragsforderung wurde von einem Karteninhaber getätigt, der zum Zeitpunkt der Transaktion minderjährig war. (k) Der Bontext auf dem Lastschriftbeleg entspricht nicht dem von easycash vorgegebenen Muster wie folgt: „1. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Ich ermächtige hiermit das umseitig genannte Unternehmen oder die von diesem beauftragte easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen. 2. Ermächtigung zur Adressweitergabe Ich weise mein Kreditinstitut, das durch umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, unwiderruflich an, bei Seite 1 von 2 easycash GmbH Am Gierath 20 40885 Ratingen [email protected] www.easycash.de Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®), Stand 08/2006 Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem umseitig genannten Unternehmen oder der easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, auf Aufforderung meinen Namen und meine Adresse mitzuteilen, damit die Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden können. 3. Einwilligung gemäß § 4a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für Zwecke der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Sollte im Rahmen der Zahlungsabwicklung die Lastschrift von meiner Bank nicht eingelöst werden oder sollte ich der Lastschrift widersprechen, stimme ich zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen werden kann. Sofern der Händler an der Sperrdatei teilnimmt, wird die Sperrung nach Begleichung des Rechnungsbetrages oder nach Nachweis der Rechtmäßigkeit des Widerspruchs wieder aufgehoben. Speichernde Stelle für Zwecke der Zahlungsabwicklung ist neben dem umseitig genannten Unternehmen die easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, die auch die oben genannte Sperrdatei für teilnehmende Händler führt.“ 8. Ausübung und Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts 8.1 easycash kann innerhalb von 90 Tagen ab Kenntnisnahme von einem Rücktrittsgrund von dem Kaufvertrag zu der entsprechenden Vertragsforderung zurücktreten. 8.2 Die vom Rücktritt betroffene Vertragsforderung wird bereits hiermit von easycash an das VU zurück abgetreten. Das VU nimmt hiermit diese Rückabtretung an. 8.3 Der Nominalbetrag der von einem Rücktritt gemäß Ziffer 8.1 betroffenen Vertragsforderungen sowie die easycash bis zum Rücktritt im Zusammenhang mit der betreffenden Vertragsforderung entstandenen externen Auslagen und Kosten (z.B. Bankgebühren für die Rücklastschrift oder die Mitteilung des Kontoinhabers) werden dem VU in Rechnung gestellt. 8.4 Für die Begleichung der vom Rücktritt betroffenen Vertragsforderung inkl. aller Nebenkosten erteilt das VU der easycash eine Einzugsermächtigung. 9. Mitwirkungspflichten des Vertragsunternehmens 9.1 Das VU ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Anzahl der Rücklastschriften und insbesondere der Totalausfälle gering zu halten. Das VU wird zu diesem Zweck insbesondere alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Auftreten von Rücktrittsfällen gemäß Ziffer 7 zu vermeiden. 9.2 Das VU räumt easycash das Recht ein, jederzeit die OLV®Transaktionslimite zu verändern, d.h. diese zu erhöhen bzw. zu verringern. 9.3 easycash ist berechtigt, die ihr nach diesen Vertragsbedingungen zustehenden Zahlungen am Ende jeden Monats dem Abrechnungskonto des VU zu belasten. Das VU erteilt easycash hierfür eine Einzugsermächtigung. 10. Haftung des Vertragsunternehmens Das VU haftet außer im Fall des Kartenmissbrauches im Sinne von Ziffer 7 lit. (c) für den rechtlichen Bestand der Vertragsforderungen und die Freiheit von Rechtsmängeln bis zu deren Erfüllung. Diese Haftung wird durch Kenntnis des Mangels auf Seiten von easycash nicht ausgeschlossen. 11. Laufzeit und Kündigung 11.1 Die Vereinbarung zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) wird mit Datum der rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch beide Parteien für eine feste Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. 11.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für easycash insbesondere dann vor, wenn (a) eine der in Ziffer 2 genannten Vorbedingungen nicht erfüllt ist; (b) das VU mit der Forderungsbegleichung gemäß Ziffer 5.2 und 8.3 mindestens vier Wochen im Verzug ist; (c) easycash die Fortführung dieser Tätigkeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt oder sonst wie die juristische Grundlage für die Durchführung des Echten Factorings von Forderungen aus dem OnlineLastschriftverfahren (OLV®) entzogen werden sollte; (d) die Leistungen von easycash aus der Delkrederehaftung (Totalausfall inkl. Fremdkosten) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten die gemäß Ziffer 5.2 von dem VU bezahlte Kreditierungsprovision übersteigen, oder die Leistungen von easycash aus der Delkrederehaftung innerhalb eines Monats über dem Doppelten der gemäß Ziffer 5.2 von dem VU gezahlten Kreditierungsprovision liegen; (e) die Primärausfallquote aus der Delkrederehaftung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten die gemäß Ziffer 5.2 von dem VU bezahlte Kreditierungsprovision um mehr als das Doppelte übersteigt, oder die Primärausfallquote aus der Delkrederehaftung innerhalb eines Monats um mehr als das Zweieinhalbfache über der gemäß Ziffer 5.2 von dem VU gezahlten Kreditierungsprovision liegt. 11.3 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Diese Vertragsbedingungen geben die Vereinbarungen der Parteien vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. 12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen werden dem VU schriftlich bekannt gegeben. Das VU kann diese Vereinbarung innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, sofern die Bedingungen zuungunsten des VU geändert werden. 12.3 easycash ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen Dritter zu bedienen. 12.4 Diese Vertragsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsbedingungen ist Ratingen. 12.5 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen lässt die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame oder durchführbare Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt beziehungsweise diejenige Regelung, die von den Parteien anstelle der zu ersetzenden Bestimmung im Hinblick auf den erstrebten Erfolg vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der zu ersetzenden Bestimmung erkannt hätten. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke. Seite 2 von 2 easycash GmbH Am Gierath 20 40885 Ratingen [email protected] www.easycash.de