Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel

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Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Gebührensatzung der
Stadtbibliothek Bad Vilbel
Präambel
Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 b des Gesetzes zur
Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S.
54) und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 12.12.2008 (GVBl.
I 2009 S. 2) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBl. I S. 421, 425) hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel in ihrer Sitzung am 27.08.2013 nachstehende
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel erlassen:
§ 1 Ausleihgebühren
a)für ein Jahr
Erwachsene
Partner (Partnerausweis)
Kinder und Jugendliche
Schüler / Studenten über 18 Jahre
Für Vertreter/innen von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen
Empfänger
— von Arbeitslosengeld, SGB II
— von Leistungen nach dem SGB XII
— von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
— deren Rente oder sonstige Einkommen staatlichen Zuschüssen entspricht
Inhaber
— einer Ehrenamtscard
— eines Tafelausweises
12,00 Euro
8,00 Euro
kostenfrei
4,00Euro
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
(Ein Erlass der Ausleihgebühr wird bei Vorlage des entsprechenden Nachweises gewährt.)
b)für drei Monate
Erwachsene
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5,00Euro
§ 2Vorbestellungen
1,00Euro
pro Medium
§ 3Säumnisgebühren
für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium
1. schriftliche Mahnung
2.schriftliche Mahnung
1,00 Euro
2,00 Euro
§ 4Kostenersatz
3,00 Euro
Ersatzausweis
Bei Beschädigung oder Verlust
von Medien, Tablets und Abspielgeräten
Ersatz des Wieder-
beschaffungswertes
§ 5Sonstige Kosten
Kopie A4 pro Seite (auch Buchscanner)
Kopie A3 pro Seite
PC – Ausdruck pro Seite Kopfhörer (Kauf)
0,10 Euro
0,20Euro
0,10Euro
1,00Euro
§ 6Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 15.09.2013, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der
Stadtbibliothek im neuen Gebäude in Kraft.
gez. Dr. Thomas Stöhr, Bürgermeister
Stadtbibliothek Bad Vilbel
Niddaplatz 2
61118 Bad Vilbel
Telefon 06101 407321
[email protected]
www.kultur-bad-vilbel.de
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Öffnungszeiten
Dienstag – Freitag
10 – 19 Uhr
Samstag
10 – 16 Uhr