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Automobiltechnik
Fahrwerk
Vierer-Bande
Die GVO 1400/2002 gilt auch für Quads und ATVs.
Bislang, so scheint es, haben das weder Anbieter
noch Werkstätten bemerkt, denn technische Daten
für Freie sind Mangelware. Eine kritische Übersicht.
S
o genannte Quads und All
Terrain Vehicles (ATVs) sind
laut offizieller Bezeichnung leichte
vierrädrige Kraftfahrzeuge, zugelassen
entweder bis 45 km/h, zur Personenbeförderung, zur Güterbeförderung
oder als land-/forstwirtschaftliche
Zugmaschinen. Bei Fahrzeugen zur
Personenbeförderung spricht man von
Quads, bei Arbeitsgeräten hat sich der
Begriff ATVs durchgesetzt.
Markt in Bewegung
Zum 1. Januar 2006 waren bundesweit
62.596 Quads und ATVs registriert –
eine Steigerung von 41,8 Prozent gegenüber 1. Januar 2005. Auch die Zu-
lassungszahlen der vergangenen Jahre können sich sehen lassen. 2003
wurden 16.135, 2004 24.313 und im
vergangenen Jahr immerhin 19.764
Einheiten erstmals zugelassen. Hinzu
kommen allein in 2005 9.974 Umschreibungen. Der Markt ist also in
Bewegung. Das erste Halbjahr 2006
bestätigt das mit 9.301 neu zugelassenen Quads und ATVs, so die letzte Meldung des Kraftfahrt-Bundesamts
(KBA).Während das KBA im Jahr 2003
noch nicht zwischen Trikes und Quads/
ATVs unterschied, fehlen bei allen
Angaben die Zahlen der als land-/
forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassenen und deshalb vom KBA
separat erfassten Fahrzeuge.
Der Markt von Quads und ATVs ist
alles andere als übersichtlich. Wenigen
deutschen (Boom Trikes, E-ATV) und
europäischen Herstellern (GG aus der
Schweiz, KVN aus Italien) steht eine
Vielzahl von Importen aus Fernost
und Nordamerika gegenüber. Scheinbar deutsche Marken wie Kreidler
und MZ vertreiben Produkte der taiwanesischen Hersteller SMC bzw.
Reinmech. Hinzu kommt, dass es bei
Import- und sonstigen Vertriebsverträgen an Konstanz mangelt und in
kurzen Abständen immer neue Marken auftauchen. Folglich ist es in diesem Fahrzeugsegment „besonders
schwierig, zum Marktexperten zu werden“, wie es der Sachverständige Hubert A. Kirschner vorsichtig formuliert
(vgl. Interview auf Seite 18).
Zweiräder plus Fahrwerke
Angesichts des eher rustikalen Einsatzes dürften Fahrwerkschäden keine Seltenheit sein
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In technischer Hinsicht handelt es
sich bei Quads und ATVs um Rolleroder Motorradantriebe in um Fahrwerke erweiterten Zweiradrahmen,
versehen mit Heck- oder Allradantrieb.
Die Motoren wurden, zumindest was
den Ölkreislauf betrifft, modifiziert,
denn die Fliehkraft wirkt hier auf auch
in Kurven senkrecht stehende Moto-
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diese Daten nicht nur nicht an markenfremde Werkstätten herausgeben
will, sondern schlicht nicht vorliegen
hat. Stellvertretend die Antwort der
Kawasaki Motors Europe GmbH, Friedrichsdorf: „Diese Informationen liegen uns nicht vor.“ Die weitere Befragung der Anbieter ergab, dass in den
meisten Fällen noch nicht einmal
Empfehlungen für Fahrwerksvermessungssysteme existieren.
Es geht auch anders
Zum 1. Januar 2006 waren
bundesweit 62.596 Quads
und ATVs registriert
Bilder: Grüter + Gut, BAIS
ren. Rahmen und Fahrwerke bestehen
meist aus Stahl, seltener aus Aluminium. Bei den aus Rund- oder Vierkantprofilen gefertigten Rahmen
herrschen Schweißverbindungen vor.
Zudem existieren ein- und zweiteilige
Hauptrahmen sowie Rahmen mit geschweißtem, geschraubtem oder integriertem Heck, mit geschweißten oder
geschraubten Befestigungslaschen und
mit geschraubten oder integrierten
Unterzügen. Vorn kommen Doppelquerlenker- oder McPherson-Fahrwerke zum Einsatz, hinten gibt es
Starrachsen-, Längslenker- oder Doppelquerlenker-Aufhängungen. Verkleidungsteile von Quads und ATVs
sind in lackiertem oder durchgefärbtem Kunststoff ausgeführt und geschraubt. Damit sich bei kleineren
Remplern Schäden und Reparaturen
in Grenzen halten, besitzen die Fahrzeuge oft vordere Schutzbügel, so genannte Bumper. Sie sind am Hauptrahmen geschweißt oder geschraubt.
Angesichts des eher rustikalen Einsatzes von Quads und ATVs dürften
Beschädigungen am Fahrwerk keine
Seltenheit sein. Reparaturen fallen
Motorradwerkstätten schwer, denn
dort sind bestenfalls Rahmenlehren,
aber keine Fahrwerksvermessungs-
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systeme vorhanden. Beschädigte Fahrzeuge landen somit bei Autowerkstätten, wobei jeder Betrieb als markenfremd gilt.Von Vermessungsdaten
fehlt jedoch, abgesehen von einer
Ausnahme, jede Spur, sowohl bei den
Herstellern als auch bei Importeuren
und sonstigen Vertreibern. Das ergab
eine Umfrage von ASP unter den Anbietern von Quads und ATVs. Die Antworten deuten darauf hin, dass man
Dass es auch anders geht, beweist der
Schweizer Hersteller Grüter + Gut
Motorradtechnik: „Die Daten für die
Fahrwerkeinstellung bekommt jede
Werkstatt von uns, die bei uns anfragt.“
Zugleich nach der Freigabepraxis
für allgemeine technische Daten befragt, antwortete die Mehrzahl der
Anbieter, als würde die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) nicht
existieren. Tatsächlich gilt die GVO
1400/2002 auch für Quads und ATVs,
denn ihr Geltungsbereich erstreckt
sich auf alle Fahrzeuge mit Selbstantrieb und mindestens drei Rädern, die
für den Verkehr auf öffentlichen
Straßen bestimmt sind. Nicht für den
Verkehr auf öffentlichen Straßen be-
Quads/ATVs: Roller- oder Motorradantriebe in um Fahrwerke erweiterten Zweiradrahmen
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stimmt sind lediglich als land- oder
forstwirtschaftliche Zugmaschinen
eingestufte und zugelassene Quads
und ATVs, für die auch nicht die Kfz-,
sondern die so genannte Schirm-GVO
gilt. Das bestätigt auch Patrick Kaiser
von der Abteilung Fabrikate, Tarife,
Recht und Steuern des ZentralverFahrwerkschäden bleiben unerkannt oder
ihnen wird mit Luxusreparaturen begegnet
Drei Fragen an ...
... Hubert A. Kirschner, Dipl.-Ing. (FH) Fahrzeugtechnik, Dipl.-Ing. (FH) Sachverständigenwesen, Schweißfachingenieur, Unfallanalytiker und Vorstand des Bundesarbeitskreises
für Ingenieure und Sachverständige Fahrzeugtechnik + Verkehrstechnik e. V. (BAIS).
Was sind Ihre Erfahrungen mit der Datenfreigabe-Praxis der Anbieter von Quads und ATVs?
H. A. Kirschner: Falls den Anbietern die erforderlichen Daten für unsere Kalkulation vorliegen, werden sie in der Regel bereitwillig an die Sachverständigen weitergegeben. Die Schwierigkeit ist oft das Fehlen von
verwertbaren Informationen, etwa zu Zeitvorgaben (AW-Zahl), Reparaturvor- und -freigaben. Traut sich zudem die Werkstatt nicht, Vorgaben zu machen, ist der Sachverständige gefordert.
?
Welche Folgen hat die Nichtfreigabe, insbesondere von Daten
zur Fahrwerkvermessung, für Sachverständige und Werkstätten?
H. A. Kirschner: Aus unserer Erfahrung sind die Kinematikdaten und
-toleranzen für den Fahrwerkbereich meist gar nicht vorhanden. Messsysteme können somit nicht sinnvoll eingesetzt, eine Entscheidung,
maßhaltig oder nicht, kann nicht getroffen werden. Generell haftet der
Sachverständige für die Angaben in seinem Gutachten. Besteht die begründete Vermutung, das Fahrwerk könnte plastisch verformt sein, muss
der Sachverständige die Erneuerung der relevanten Bauteile in seiner
Reparaturkalkulation berechnen.
?
Der KYMCO-Importeur MSA aus Weiden antwortete auf die Frage nach der Freigabe von Daten zur Fahrwerksvermessung wie
folgt: „Wir stellen Gutachtern gegen Entgelt Kostenvoranschläge aus. Dies kann auch der Händler mit einer speziellen Funktion im geschlossenen Händlerbereich tun.“ Wie beurteilen Sie
diese für ASP überraschende Antwort?
H. A. Kirschner: Diese Vorgehensweise ist nicht üblich und kann so nicht
hingenommen werden. Dem Sachverständigen sind die relevanten Informationen mitzuteilen. Für den Fall, dass dem Händler ein erhöhter
Aufwand für die Informationsbeschaffung entsteht, kann das über eine geringe Gebühr verrechnet werden. Die Kosten kann der Sachverständige als Fremdkosten in seine Rechnung aufnehmen. Die Händler
in diesem Fahrzeugsegment sind erfahrungsgemäß fachlich nicht in
der Lage, korrekte Kalkulationen, vor allem bei Schäden im Bereich
Fahrwerk und Rahmen, zu erstellen.
?
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bands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), allerdings mit der folgenden entscheidenden Einschränkung:
„Mir sind für den Bereich Quads und
ATVs keine gesonderten Händlerverträge bekannt, die auf der Grundlage
der Kfz-GVO erstellt wurden.“ Der
Rechtsanwalt weiter zu einer möglichen Änderung der Situation: „Wenn
ein Händler die Rechte der Kfz-GVO
für diesen Bereich geltend machen will,
wird er ggf. Rechtsmittel einlegen
müssen. Es ist aber unwahrscheinlich,
dass ein höchstrichterliches Urteil vor
2010 ergehen wird. 2010 laufen sowohl
die Kfz-GVO als auch die SchirmGVO, auf deren Grundlage die Motorrad-Verträge beruhen, aus.“ Mit anderen Worten: Hier liegt etwas sichtbar im Argen, bei gleichzeitig nicht
vorhandener Aussicht auf Besserung.
Vorgetäuschte Einfalt
Im Wissen um diese Tatsache sind einige Antworten auf die Fragen von ASP
an Dreistigkeit kaum zu überbieten.Als
Beispiel die Antwort der Yamaha Motor Deutschland GmbH: „Wir bieten
den Service ausschließlich unseren
autorisierten Vertragshändlern.“ Hätte die ASP-Redaktion einen Preis für
vorgetäuschte Einfalt ausgelobt, würde diesen zweifelsfrei die Suzuki International Europe GmbH, Bensheim,
erhalten. Originalton:„Leider können
wir Ihre Fragen nicht beantworten. Der
Umfang unseres Imports an Quads
und ATVs ist viel zu gering, um hier
qualifizierte Aussagen zu liefern“,
formulierte ein Mitarbeiter der Abteilung Marketing und PR Motorcycle.
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Manchen Anbietern nimmt man jedoch auch die Unwissenheit ab, beispielsweise der Kirschenhofer GmbH
im österreichischen Krems,Vertreiber
von Quads der Marke Generic.
Freie = Brötchenbäcker?
Die Fragen von ASP würden zu weit
in die Tiefe gehen, freie Werkstätten
wären eh nur Brötchenbäcker, die
nichts können, und da man in Österreich sei, würden deutsche Gesetze
wie die GVO nicht greifen, so der zuständige Kirschenhofer-Mitarbeiter
auf Nachfrage zur Ablehnung der
Beantwortung der Fragen. Lässt sich
eine solche Naivität improvisieren?
Die Folgen für Werkstätten und
Kunden sind absehbar. Fahrwerkschäden, die unerkannt bleiben, kön-
Dass es auch anders geht, belegt der Schweizer Hersteller Grüter + Gut Motorradtechnik: ...
Übersicht Quads und ATVs – Marken, Anbieter, Technik, Daten und Ersatzteile
Marke;
Hersteller
Bombardier
Can-Am
(vormals Bombardier);
Bombardier Recreational
Products (BRP), Kanada
GG;
Grüter + Gut Motorradtechnik, Schweiz
Anbieter;
Anbieterstatus
siehe unter Can-Am
Jets Marivent e. K.
Burscheid;
Importeur
verwendete
Antriebstechnik
Rahmen- und
Fahrwerkkonstruktion
Richten und Schweißen
am Rahmen freigegeben?
Rotax (gehört zu BRP)
Stahl
nein
WÜDO GmbH & Co. KG,
Holzwickede;
Vertreiber (beispielhaft)
BMW
Stahl und Aluminium
nein, zumindest nicht ohne
Freigabe des Herstellers
Honda;
Honda of South Carolina
Manufacturing, Inc., USA
Honda Motor Europe
(North) GmbH, Offenbach;
Importeur
Honda (spezielle Entwickl.),
Ausnahme TRX 400 EX:
Antrieb aus Enduro XR 400
Rahmen und Querlenker aus
Stahl, Ausnahmen TRX 650 FA
und TRX 680 FA: Querlenker
aus Aluminium (Schmiedeteile)
nein
Jets Marivent
Kawasaki;
Kawasaki Heavy Industries,
USA
siehe unter Can-Am
Kawasaki Motors Europe
N. V., Friedrichsdorf;
Importeur
Kawasaki
überwiegend Stahl, bei jüngeren Modellen teilweise aus
Aluminium
KYMCO;
Kwang Yang Motor Co.
(KYMCO), Taiwan
Massey Ferguson;
Arctic Cat Inc., USA
MSA Motor Sport Accessoires GmbH, Weiden;
Importeur
AGCO Vertriebs GmbH,
Witzenhausen;
Vertreiber
Yamaha Motor Deutschland
GmbH, Neuss;
Importeur
KYMCO (modifizierte Kleinroller-Motoren, kombiniert
mit stufenloser Automatik)
Suzuki
Stahl
Richten: generell nein;
Schweißen: an Stahlrahmen
nur Haltekonsolen von Anbauteilen, an Aluminiumrahmen generell nein
ja, mit Schweißerprüfung
Stahl
keine Angabe
Yamaha (spez. Entwicklung)
Stahl- und kombinierte
Stahl-Aluminium-Rahmen
nein
Yamaha;
Produktionsstätten in
Japan und in den USA
kein Anspruch auf Vollständigkeit; Angaben der Anbieter; Stand: August 2006
keine Antworten, nicht identifizier- oder erreichbar: AEON, Arctic Cat, Barossa, Boom Trikes, E-ATV, Explorer, Gas Gas, Generic, Herkules, Kreidler, MZ, KVN, Polaris, Sachs, Seikel und SYM
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fahr ist selbst bei namhaften Anbietern
groß, was die eingetroffenen und fehlenden Antworten auf die Fragen von
ASP gleichermaßen belegen.
Optische Sorgfalt beim TÜV
... „Die Daten für die Fahrwerkeinstellung bekommt jede Werkstatt von uns, die anfragt.”
nen auch nicht instand gesetzt werden,
und offensichtlichen Schäden begegnet man aus Sicherheitsgründen mit
Luxusreparaturen, denn wird ein Detail eines Schadens übersehen, haften
der begutachtende Sachverständige
und/oder die ausführende Werkstatt.
Externe Datenanbieter wie Audacon, Weikersheim, können den Missstand nicht kompensieren, denn auch
sie sind auf die Zuarbeit durch die
Quad- und ATV-Anbieter angewiesen.
Zudem ist der Quad- und ATV-Markt
derzeit noch nicht groß genug, um
deren Reparaturdaten wirtschaftlich
recherchieren und anbieten zu können, wie Ralf Mühlbichler, MarketingDirektor bei Audacon, betont.
Werkstätten und Autohäuser, die
ihr Geschäft auf Quads und ATVs ausdehnen wollen, sollten vorab kritisch
prüfen, ob sie von ihrem potenziellen
Vertragspartner diesbezüglich nicht im
Regen stehen gelassen werden. Die Ge-
Ist man sich bei den Prüforganisationen der Problematik bewusst? Reinhard Staebler vom TÜV Süd:„Wir haben den Vorteil, dass diese Fahrzeuge
nicht in den Bremsenprüfstand passen
und daher einer ausführlichen Probefahrt, nicht nur in der Halle, unterzogen werden. Die mitunter besonders
starke Belastung des Fahrwerks, die bereits im Straßenverkehr auftreten kann,
ist hinreichend bekannt, so dass unsere
Sachverständigen den entsprechenden Bauteilen eine besondere optische
Sorgfalt zukommen lassen.“ Peter Diehl
Datenquelle für
Nicht-Vertragspartner
Ersatzteilquelle für
Nicht-Vertragspartner
empfohlenes
Messsystem
Angebot von
Hotline/Training
techn. Ansprechpartner
Abteilung Kundendienst
nicht existent,
(Bedienungsanleitungen unter
www.brp.com)
Vertragspartner
keine Angabe
k. A./ja (nur für
Vertragspartner)
Hersteller
Direktvertrieb durch
Vertreiber
elektronische
Messsysteme
oder Messlatte
ja/nein
nicht existent
Vertragspartner
Laser-Spurvermessungsanlage
ja/ja (nur für
Vertragspartner)
Sven Lietzow,
Tel. 02174/7836-0,
Fax 02174/7836-22,
[email protected]
Walter Grüter (Inhaber),
Tel. +41/41/4 48 33 63,
Fax +41/41/4 48 33 73,
[email protected]
Ralf Wissel,
Tel. 0 69/83 09-5 29,
Fax 0 69/83 09-512,
[email protected]
ggf. auf Anfrage bei Kawasaki
Direktvertrieb durch
Kawasaki
keine Angabe
ja/ja (nur für
Vertragspartner)
nicht existent
Vertragspartner
keine Angabe
ja/ja (nur für
Vertragspartner)
http://www.masseyferguson.com/
agco/mf/de/products/agtv/250_500.htm
(allgem. Daten, keine Reparaturdaten)
nicht existent
keine Angabe
keine Angabe
ja/ja (ohne
weitere Angaben)
keine Angabe
Vertragspartner
keine Angabe
ja/ja (nur für
Vertragspartner)
keine Angabe
www.autoservicepraxis.de
Michael Resch, Leiter
Technischer Kundendienst,
Tel. 0 61 72/7 34-150,
Fax 0 61 72/7 34-6150
[email protected]
keine Angabe
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