Neufassung des Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV
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Neufassung des Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV
Neufassung des Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV Dr.-Ing. Lars Wolff Ingenieurbüro Raupach Bruns Wolff, Aachen, Deutschland Zusammenfassung Nach der ersten Ausgabe des Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins DBV ist nunmehr seit wenigen Monaten die zweite Ausgabe veröffentlicht worden. Wesentliche Inhalte des neuen Merkblattes wurden im November 2009 auf einem Fachkolloquium unter gemeinsamer Ausrichtung vom DBV und DAfStb in Berlin intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dieses Fachkolloquiums sind sowohl in die aktuelle 2. Ausgabe des Heftes 525 des DAfStb als auch die aktuelle 2. Auflage des DBV-Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ eingeflossen. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen des DBV-Merkblattes kurz vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Wahl der Schutzmaßnahme für die einzelnen Ebenen bzw. Bauteile eines Parkbaus. 1. Einleitung Parkbauten unterliegen infolge der mechanischen Beanspruchungen durch den PKW-Verkehr, zyklischer Feuchtebelastung durch eingeschlepptes Niederschlagswasser, hoher Temperaturunterschiede zwischen den Sommer- und Wintermonaten sowie insbesondere winterlichem Streusalzeinsatz in und rund um die Parkbauten chemisch physikalischen Belastungen, die -abgesehen vom Schwerlastverkehr- mit Verkehrsbauten im Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbar sind. Die typischen Schäden in Parkbauten werden oft durch eine gänzlich fehlende oder schadhafte Abdichtung der Verkehrsflächen gegen Chlorideindringen, ein fehlendes oder unzureichendes Entwässerungskonzept, häufig verbunden mit fehlender oder unzureichender Instandhaltung verursacht. Fehler in der Planung der Konstruktion oder der Bauausführung, z. B. von Bauwerkstrennfugen, führen zudem nicht selten zu ungewollter Rissbildung in Form von Biege- oder Trennrissen. Die Folge sind durchfeuchtete Konstruktionselemente wie Decken oder Unterzüge, verbunden mit einem hohen Chlorideintrag infolge eingeschleppter Tausalze durch ein- und ausfahrende Pkw. Diese Einwirkungen können zur Bewehrungskorrosion, zunächst im Bereich der Risse, später auch im ungerissenen Bereich führen. Verbunden mit mechanischen Einwirkungen und Frosteinwirkung können gravierende Schäden an der Tragkonstruktion die Folge sein. Zur Vermeidung dieser Schäden wurden speziell für Parkbauten die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Art der verbauten Werkstoffe und Wartung in den letzten 15 Jahren stetig erhöht. Beispielhaft seien hier nur die neue Ausgabe der DIN 1045 aus dem Jahre 2008 [1], die zweite Auflage des Heftes 525 [2] des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton DAfStb sowie das soeben erschienene Merkblatt des DBV „Parkhäuser und Tiefgaragen“, Ausgabe 2010 [3], genannt. 2. Ergebnisse des Fachkolloquiums im Jahr 2009 Bei dem im Jahr 2009 gemeinsam vom DBV und DAfStb durchgeführten Fachkolloquium an der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung BAM in Berlin wurden u.a. die folgenden Fragen zum Teil kontrovers diskutiert (siehe auch [17]). 1) Wie muss gewartet werden, um Vergünstigungen zu rechtfertigen? 2) Welche Prinzipien gelten für den Umgang mit Rissen und Arbeitsfugen? 3) Wie wirkt sich eine dauerhafte Beschichtung oder eine Abdichtung auf die Einstufung in Expositionsklassen aus? 4) Welche Anforderungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit muss die Betondeckung unter einer dauerhaften Beschichtung oder Abdichtung erfüllen? 5) Ist die Ausbildung eines Gefälles immer notwendig, um die Dauerhaftigkeit sicherzustellen oder können auch andere Lösungen möglich sein? 6) Wie muss der Schutz aufgehender Bauteile ausgebildet sein? Die Beschlüsse dieses Fachkolloquiums sind parallel in die aktuellen Versionen des Heftes 525 des DAfStb als auch die aktuelle 2. Auflage des DBV-Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ eingeflossen. Einzelne der vorgenannten Fragen werden im Weiteren aufgegriffen und diskutiert. Für weitere Details sei an dieser Stelle auf das aktuelle DBV-Merkblatt zum Thema [3], das aktuelle Heft 525 des DAfStb [2] oder das Protokoll des Fachkolloquiums [17] verwiesen. 3. Ausbildung eines Gefälles Grundsätzlich ist bei Parkbauten die Ausbildung eines Gefälles zu empfehlen. Es gibt jedoch Fälle, in denen unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Gefälle aus bestimmten Gründen, z.B. Nutzerfreundlichkeit (Stichwort „rollender Einkaufswagen auf der Parkrampe“) oder Wirtschaftlichkeit (z.B. Ausbildung eines Gefälles in privat genutzten Klein- oder Mittelgaragen) verzichtet werden kann. In diesem Fall muss der Planer den Bauherrn jedoch über die Vor- und Nachteile einer gefällelosen Konstruktion aufklären und dies entsprechend kommentieren. So heißt es dazu in [3]: „Zur Vermeidung von Haftungsrisiken muss der Planer seinem Auftraggeber die Vor- und Nachteile der zur Diskussion stehenden Ausführungsvarianten erläutern. Der Planer muss diese Erläuterungen dokumentieren. Nur so kann er (der Planer) vermeiden, isoliert für einzelne Nachteile seiner Planung selbst dann zu haften, wenn diesen Nachteilen vom Bauherrn gewünschte Vorteile gegenüber stehen.“ Um sämtliche nach Heft 525 [2] des DAfStb sowie DBV-Merkblatt, Ausgabe 2010 [3] möglichen Abminderungen hinsichtlich Betondeckung sowie Expositionsklasse ansetzen zu dürfen, ist es jedoch erforderlich, bereits in der Planungsphase die Art der Oberflächenschutzmaßnahme festzulegen und das erweiterte Instandhaltungskonzept verbindlich zu vereinbaren. Maßgeblich für die Auswahl geeigneter Oberflächenschutzmaßnahmen sind die folgenden Faktoren. Diese sind in der Planungsphase so detailliert wie möglich zu beschreiben, um anschließend geeignete Oberflächenschutzmaßnahmen auswählen zu können. • • • • Für weitere Details zu diesem Thema siehe auch [16]. 4. Sicherstellung der Dauerhaftigkeit In der aktuellen Ausgabe der DIN 1045-1:2008-08 [1] werden direkt befahrene Parkdecks mit Spritzwasserbeaufschlagung der Expositionsklasse XD3 zugeordnet (Tabelle 3 in [1]). Aus Gründen der Dauerhaftigkeit wird in dieser Klasse bei nicht vorgespannter Bewehrung eine Mindestbetondeckung cmin von 40 mm (Tabelle 4 in [1]) und eine Beschränkung der Rissbreite auf 0,3 mm gefordert. Ferner sind bei Parkdecks infolge der Korrosionsproblematik in Rissen zusätzlich besondere Maßnahmen erforderlich, wie z. B. die Anordnung eines geeigneten rissüberbrückenden Oberflächenschutzsystems (Tabelle 3, Fußnote b in [1]). Bei Vereinbarung eines erweiterten Instandhaltungskonzeptes (Wartungsplan) oder einer mit einer Brückenabdichtung vergleichbaren Abdichtung nach DIN 181955:2008-08 [5] sind dabei nach [2] und [3] entsprechende Abminderungen der Betondeckung (Dicke und Dichtheit) und Herabstufungen innerhalb der Expositionsklassen XD und XF zulässig. Dem Planer des Neubaus oder der Instandsetzung eines Parkhauses oder einer Tiefgarage stehen dabei unterschiedliche Oberflächenschutzmaßnahmen nach DIN V 18026:2006-06 [14] (OS 8, OS 11, OS 13), nach RL SIB [4] (OS 10), sowie nach DIN 18195-5:2008-08 [5] (i.d.R. bestehend aus Epoxidharz, Bitumen-Schweißbahn und Gussasphalt (Kombination von Schutz- und Deckschicht) in Anlehnung an einen Brückenbelag gemäß ZTV ING, Teil 7 [6]) zur Verfügung. Zu erwartende Rissbreiten und Rissbreitenänderungen (Bei Applikation der Oberflächenschutzmaßnahme nach Entstehung des Risses ist lediglich die noch zu erwartende Rissbreitenänderung relevant) Bei erdberührten WU-Bauteilen: Berücksichtigung des anstehenden Grundwassers Nutzungsfrequenz des Parkbaus Lokal erhöhte Verschleißbeanspruchung (z.B. auf Rampen oder in engen Kurven) Weiterhin können beispielsweise Ansprüche an die optische Gestaltung (bei Abdichtungen nach DIN 18195-5 mit kombinierter Schutz- und Deckschicht aus Gussasphalt i.d.R. nur eingeschränkt umsetzbar) die Wahl der Oberflächenschutzmaßnahmen beeinflussen. Die verschiedenen möglichen Ausführungsvarianten für Parkdecks mit Darstellung der möglichen Abminderungen der Betondeckung und Expositionsklasse nach [3] sind im folgenden Bild 1 zusammengestellt. Bild 1: Ausführungsvarianten für Parkdecks nach [3] Bei einer flächigen Abdichtung mit einem Oberflächenschutzsystem der Klasse OS 10 sollten die Abminderungen auf die Expositionsklasse XC3 (Variante 3) nur vorgenommen werden, wenn gewisse Mindestdicken der kombinierten Schutz- und Deckschicht aus Gussasphalt in Anlehnung an die ZTV ING, Teil 7.1 angeordnet werden. Diese kombinierte Schicht wird in [4] als Deckschicht bezeichnet. dichtigkeiten häufig mit einem großen Instandsetzungsaufwand verbunden. In den folgenden Bildern ist eine WU-Bodenplatte einer Tiefgarage dargestellt. Infolge von wasserführenden Rissen in der Bodenplatte, die nur indirekt über Wasseraustritt an aufgehenden Bauteilen festgestellt wurden, musste die BitumenSchweißbahn auf einer Fläche von mehreren Hundert m² vollständig entfernt werden. Nach [3] wird für Zwischengeschossdecken bei einlagigem Aufbau eine Mindestdicke von 35 mm empfohlen, bei einem zweilagigen Aufbau sollte jede der beiden Lagen mindestens 25 mm dick sein. Bei Freidecks sollte eine Mindestschichtdicke des Gussasphalts von 55 mm vorgesehen werden. Bei alternativen Verschleißschichten für OS 10, die nicht aus Gussasphalt bestehen, ist zu beachten, dass diese i.d.R. nicht gemäß RL SIB oder ZTV-ING, Teil 7.1 geprüft sind, und mit diesen Systemen auch keine Erfahrungen über mehrere Jahrzehnte bestehen. So bezieht sich die in der 1. Ausgabe des Heftes 525 des DAfStb aus dem Jahr 2003 [15] enthaltene Formulierung „Dauerhafter Schutz“ als Begründung einer Abminderung auf die Expositionsklasse XC3 auf Brückenbeläge gemäß der ZTV ING, Teil 7.1, d.h. Systeme mit einem zweilagigen aus Schutz- und Deckschicht bestehenden Gussasphaltbelag. OS 10 Systeme mit alternativen, geprüften Deckschichten können somit durchaus angewendet werden, es sollten mit solchen Systemen mit alternativer, nicht aus Gussasphalt bestehender Schutz- und Deckschicht jedoch nur Abminderungen hinsichtlich Betondeckung und Expositionsklasse vorgenommen werden, die beispielsweise auch mit OS 8 oder OS 11 nach RL SIB [4] möglich wären. 5. Darstellung bewährter Oberflächenschutzmaßnahmen Im Folgenden werden bewährte Oberflächenschutzmaßnahmen getrennt für die einzelnen Bauteile eines Parkbaus (Bodenplatte, Zwischendecks, Freidecks, Rampen) beschrieben. Umfangreiche Untersuchungen zur Dauerhaftigkeit von verschiedenen Schutzmaßnahmen in Parkbauten sind u.a. in [12] veröffentlicht. Bodenplatten: WU-Bodenplatten, bei denen dauerhaft ein nennenswerter Wasserdruck ansteht, sollten nicht mit rissüberbrückenden Oberflächenschutzmaßnahmen versehen werden. So besteht bei Systemen nach DIN 18195-5 stets die Gefahr einer Unterläufigkeit der BitumenSchweißbahn. Diese Gefahr besteht nach [7] bereits bei geringen Wasserdrücken von etwa 1 m Wassersäule. Da das Wasser i.d.R. an einer gänzlich anderen Stelle als aus dem eigentlichen Riss austritt, sind solche Un- Bild 2: System nach DIN 18195-5 auf einer WUBodenplatte mit unterläufiger BitumenSchweißbahn; Aufgrund von Undichtigkeiten lokal entfernte Bitumen-Schweißbahn (links) sowie unterhalb einer Bitumen-Schweißbahn anstehendes Wasser (rechts) Auch polymere, rissüberbrückende Oberflächenschutzsysteme der Klassen OS 10, OS 11 und OS 13 sollten bei WU-Bodenplatten nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Hier können weniger flächige Ablösungen sondern eher Ablösungen an den Rissufern sowie Blasen infolge des rückseitig anstehenden Wasserdrucks auftreten. Eine mögliche Ausnahme können Konstruktionen darstellen, bei denen lediglich zeitlich eng begrenzt, z.B. durch nur tageweise auftretende saisonale Hochwasser, ein geringer äußerer Wasserdruck im Riss anstehen kann. In allen anderen Fällen sollten starre Oberflächenschutzsysteme der Klasse OS 8 nach DIN V 18026:2006-06 [14] in Verbindung mit einem Wartungsplan, der eine fachgerechte, zeitnahe Rissbehandlung ggf. auftretender Risse sicherstellt, vorgesehen werden [3]. WU-Bodenplatten weisen nicht grundsätzlich ein größeres Risiko gegenüber der so genannten „osmotischen“ Blasenbildung auf, als nicht erdberührte oder nicht im Grundwasser stehende Bauteile. So kann eine Blasenbildung gleichermaßen bei Zwischen- oder Freidecks auftreten, bei denen konstruktionsbedingt keine rückseitige Durchfeuchtung vorliegt, siehe auch [8]. Bei WU-Bodenplatten ist zum Zeitpunkt der Applikation der Beschichtung jedoch häufig aufgrund der begrenzten Lüftungsmöglichkeiten während der Bauphase, größeren Bauteilquerschnitten, kühleren Bauteiltemperaturen etc. von einem noch aus der Bauphase herrührenden höheren Wassergehalt des Betons der Bodenplatte auszugehen. Ein Wasserdurchtritt durch eine WU-Bodenplatte im ungerissenen Bereich ist bei typischen Konstruktionsdicken (i.d.R. größer 20 cm) gemäß der Erläuterungen der WU-Richtlinie [10] hingegen nicht möglich. Bei Bodenplatten ohne anstehendes Grundwasser sind grundsätzlich alle verfügbaren Oberflächenschutzmaßnahmen möglich. Da Bodenplatten jedoch je nach örtlichen Gegebenheiten und Konstruktion nach Fertigstellung und abgeschlossener Rissbildung mitunter keine nennenswerten Rissbewegungen mehr aufweisen, kann ein starres und damit verschleißfesteres Oberflächenschutzsystem der Klasse OS 8 hier technische und wirtschaftliche Vorteile gegenüber rissüberbrückenden Schutzmaßnahmen bieten. In diesem Fall sollten aber die Folgen einer ggf. lokal später noch durchzuführenden Rissbehandlung (technischer und wirtschaftlicher Aufwand, Einschränkungen im Betrieb, optische Beeinträchtigungen der Oberfläche etc.) mit allen Beteiligten abgeklärt werden. ckungsfähigkeit der Oberflächenschutzmaßnahmen hinausgehende Werte aufweisen. In diesem Fall kann es erforderlich sein, lokal Bandagen mit erhöhter dynamischer Rissüberbrückungsfähigkeit vorzusehen. Diese Bandagen sollten höhengleich an das vorhandene Oberflächenschutzsystem angearbeitet werden, siehe z.B. auch Bild 19 in [3]. In den folgenden Bildern sind Bandagen in einem Oberflächenschutzsystem der Klasse OS 11b nach DIN V 18026:2006-06 [14] in einer Zwischengeschossdecke einer Tiefgarage dargestellt. Diese Bandagen wurden auf das vorhandene OS-System aufgesetzt. Die Folge war, dass die Bandagen bereits kurze Zeit nach Applikation durch die mechanische Beanspruchung infolge überfahrender Pkw abgelöst wurden. Zwischengeschossdecken Maßgeblich für die Wahl geeigneter Oberflächenschutzmaßnahmen ist die zu erwartende Rissbreitenänderung nach Applikation. So weist die rissüberbrückende Schwimmschicht (hwO) der Klasse OS 10 planmäßig bei -20 °C eine dynamische Rissüberbrückungsfähigkeit von etwa 0,4 mm (statisch: 1 mm bei Raumtemperatur) auf [9]. Bei OS 11 Systemen liegt dieser Wert bei -20 °C bei ca. 0,35 mm [4]. Systeme der Klasse OS 13 hingegen weisen keine dynamische, sondern lediglich eine statische (d.h. einmalige) Rissüberbrückungsfähigkeit von 0,1 mm bei -10 °C auf [4]. Für typische Parkbauten mit i.d.R. wiederkehrenden Rissbewegungen sind solche Systeme somit nur bedingt geeignet. OS 11b als einschichtiges rissüberbrückendes System weist im Gegensatz zum zweischichtigen System OS 11a i.d.R. eine deutlich geringere Verschleißfestigkeit auf. Aus diesem Grund sollte das einschichtige System nur für wenig befahrene Bereiche oder für Parkhäuser/Parkgaragen mit geringer Nutzungsfrequenz eingesetzt werden. In stark beanspruchten Bereichen wie Kurven oder im Einfahrtsbereich sollte generell OS 11a gegenüber OS 11b vorgezogen bzw. OS 10 nach RL SIB [4] mit einer Verschleißschicht, möglichst aus Gussasphalt, vorgesehen werden. Es ist zu beachten, dass auch ein rissüberbrückendes Oberflächenschutzsystem an einzelnen lokalen Rissen überbeansprucht werden und aufreißen kann. So stellt der Bemessungswert der Rissbreitenbeschränkung, bei Parkbauten, üblicherweise 0,3 mm, einen Fraktilwert dar. Einzelne Risse können also durchaus größere, über den Rechenwert der Rissbreite hinausgehende Werte aufweisen. Auch können einzelne Risse konstruktionsbedingt größere, über die dynamische Rissüberbrü- Bild 3: Nicht fachgerechte und nicht dauerhafte Ausführung von Bandagen bei einem Oberflächenschutzsystem der Klasse OS 11b nach RL SIB [4] Bei Oberflächenschutzmaßnahmen nach DIN 18195-5:2008 08 kann in Zwischendecks die Dicke des Gussasphalts nach [3] auf 35 mm reduziert werden. Hierbei können ggf. optische Beeinträchtigungen wie z.B. Durchschlagen der Stöße der BitumenSchweißbahnen an der Oberfläche auftreten. Freidecks Bei Freidecks sind i.d.R. nur rissüberbrückende Oberflächenschutzmaßnahmen anwendbar. Dies sind beispielsweise OS 11a nach DIN V 18026:2006-06 [14], OS 10 nach RL SIB [4] oder Systeme nach DIN 18195-5:2008 08 mit entsprechender Schutzschicht [5]. Nach RL SIB [4] ist der Einsatz von Oberflächenschutzsystemen der Klasse OS 11b auf Freidecks nicht möglich. Bei Oberflächenschutzmaßnahmen nach DIN 18195-5:2008 08 wird eine Gesamtschichtdicke der Gussasphaltschutz- und deckschicht von mindestens 55 mm empfohlen [3]. Wärmegedämmte Parkdächer oder Hofkellerdecken stellen stets Sonderkonstruktionen dar, die einer sorgfältigen Detailplanung bedürfen. So sind beispielsweise bei Hofkellerdecken nicht selten höhere Lasten als in Parkbauten aufgrund der Befahrung durch die Feuerwehr zu berücksichtigen. Für weitere Ausführungen siehe auch [3] oder [11]. Rampen Rampen werden üblicherweise mit einem starren Oberflächenschutzsystem der Klasse OS 8 nach [4] beschichtet (Schichtdicke mindestens 2,5 mm). Rissüberbrückende polymere Oberflächenschutzsysteme haben sich aufgrund der auf Rampen üblicherweise gegebenen hohen Verschleißbeanspruchungen nicht bewährt. Möglich sind auch OS 10 oder Oberflächenschutzmaßnahmen nach DIN 18195 5:2008 08. Hier sind je nach Neigung der Rampen aber ggf. besondere Maßnahmen beim Einbau des Gussasphaltes erforderlich. Bei nur geringen zu erwartenden Rissbewegungen kann ggf. OS 13 eine Alternative darstellen. Ein kritischer Punkt bei Rampen ist der Anschluss an die Parkdecks. So treten in diesen Bereichen häufig Rissbildungen auf. Vor allem bei Parkhäusern, aber auch bei Tiefgaragen weisen diese Risse temperaturbedingt vielfach nennenswerte Rissbewegungen auf. Die Rissbehandlung bedarf in solchen Bereichen einer besonderen Sorgfalt bei Planung und Ausführung. Eine reine Rissinjektion mit Polyurethan gemäß DIN V 18028:2006-06 [13] ist in diesen Bereichen i.d.R. nicht ausreichend. So kann es beispielsweise erforderlich sein, je nach zu erwartender Rissbewegung, den Riss vor der Injektion fachgerecht aufzuweiten, um die Rissüberbrückungsfähigkeit des Rissfüllstoffes im Riss zu erhöhen. Rissbehandlung Sofern Risse auftreten, sollten diese zeitnah nach Entstehung fachgerecht verschlossen werden. Vor allem in Trennrissen können eindringende Chloride bereits nach wenigen Jahren zu signifikanten Querschnittsverlusten der den Riss kreuzenden Bewehrung führen. Eine Risstränkung mit Epoxidharz stellt keine fachgerechte Rissbehandlung dar. Üblicherweise ist eine Rissinjektion mit Polyurethan nach DIN V 18028:2006-06 [13], häufig verbunden mit weiteren Maßnahmen wie z.B. vorheriger Rissaufweitung erforderlich. Derart injizierte Risse sind im Rahmen des Wartungsplanes regelmäßig auf Undichtigkeiten hin zu kontrollieren. Ggf. auftretende Undichtigkeiten sind zeitnah nach Auftreten fachgerecht zu verschließen. Bild 4: Nicht fachgerechte Rissbehandlung in einer Zwischengeschossdecke einer Tiefgarage (links), aus einem Trennriss nach 10 Jahren ausgebauter Bewehrungsstahl mit einem Querschnittsverlust von etwa 75 % nach [12] 6. Wartungsplan Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung von Parkbauten sollte bei jedem Parkbau, unabhängig von der Art der Konstruktion oder möglicherweise vorgenommenen Abminderungen der Dicke und Dichtheit der Betondeckung sowie vorhandener Oberflächenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Bei Ausführung der Varianten 2a und 2b gemäß dem DBV-Merkblatt [3] (vergleiche auch Bild 1) werden an die Wartung des Parkbaus jedoch höhere, über die übliche Wartung hinausgehende Anforderungen gestellt. Dies sollte bereits durch den Planer im Rahmen eines projektbezogenen Wartungsplanes dokumentiert werden. Im Wartungsplan müssen die Überprüfungshäufigkeit der Oberflächenschutzmaßnahme, die ggf. erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Abhängigkeit vom Überprüfungsergebnis sowie die Verfahrensweisen und die Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Hinweise, welche Angaben der Wartungsplan mindestens enthalten sollte, sind u.a. in [3] zusammengestellt. Die in Abhängigkeit der gewählten Variante nach Bild 1 empfohlenen Wartungsintervalle nach [3] sind im folgenden Bild wiedergegeben. Im nachfolgend links dargestellten Bild ist eine nicht fachgerechte Rissbehandlung durch eine lokale Bandage aus Epoxidharz dargestellt. Erwartungsgemäß ist der Riss bereits kurze Zeit später wieder aufgerissen. Im Bild rechts ist ein nach 10 Jahren aus einem nicht behandelten Trennriss ausgebauter Bewehrungsstahl dargestellt. Der festgestellte Querschnittsverlust des Bewehrungsstahls betrug etwa 75 %, siehe auch [12]. Bild 4: Wartungsintervalle mit empfohlenen Inspektionen nach [3] 7. Zusammenfassung Mit Erscheinen der 2. Auflage des Heftes 525 des DAfStb sowie der 2. Auflage des Merkblattes „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV wurden die Anforderungen an die Konstruktion, vor allem aber die Anforderungen an die zwingend erforderliche Wartung von Parkbauten den aktuellen Regelwerken und neuen Erkenntnissen angepasst. Gleichzeitig wurden aber auch die Möglichkeiten einer Abminderung der Anforderungen an Betondeckung und Expositionsklasse in Abhängigkeit eines vertraglich zu vereinbarenden Wartungsplanes konkretisiert. [8] [9] [10] [11] Dies bietet aufgrund möglicher Abminderungen bei der Betondeckung und Expositionsklasse die Möglichkeit, auch weiterhin schlanke und wirtschaftliche Parkbauten aus Stahlbeton zu erstellen. Hierzu müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Wartungspläne allerdings bereits in der Planung festgelegt werden. 8. Literatur [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] DIN 1045-1: Deutsche Norm, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 1: Bemessung und Konstruktion, August 2008 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, DAfStb: Heft 525, Erläuterungen zu DIN 1045-1, Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton DAfStb, Fachbereich 07 des NA Bau im DIN Deutsches Institut für Normung e. 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ZTV-KorStahlbauten 02) Dortmund : Verkehrsblatt, 2007 Wolff, L.: Innenabdichtungen bei Weißen Wannen: Internal Sealings of Water Tight Constructions. In: ibac Kurzbericht 17 (2004), Nr. 110 [12] [13] [14] [15] [16] [17] Wolff, L. : Mechanismen der Blasenbildung bei Reaktionsharzbeschichtungen auf Beton. In: DAfStb-Heft 576. Berlin: Beuth-Verlag, 2009 Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau: TL-BEL-B, Teil 3 - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Dichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil 3. 1995 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton: Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Erschienen im Beuth-Verlag, Berlin. Heft 555, 2006 BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen. Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Parkdecks, Hofkellerdecken und ähnlichen Konstruktionen. Hrsg.: Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Berlin: Otto Elsner Verlagsgesellschaft 2010 Raupach, M., Wolff, L.: Reduktion der Bewehrungsüberdeckung bei vorhandener Beschichtung in Parkhaus-Neubauten. In: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein DBV: Heft Nr. 9, Berlin 2005 DIN V 18028: Rissfüllstoffe nach DIN EN 1504-5:2005-03 mit besonderen Eigenschaften. Ausgabe Juni 2006 DIN V 18026: Oberflächenschutzsysteme für Beton aus Produkten nach DIN EN 15042:2005-01. Ausgabe Juni 2006 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton: Erläuterungen zu DIN 1045 1. Berlin : Beuth - In: Schriftenreihe des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (2003), Nr. 525 Deutscher Beton-und Bautechnikverein e.V.: Heft 20 Parkhäuser und Tiefgaragen – das neue DBV-Merkblatt. 2010 DBV-/DAfStb-Fachkolloquium "Dauerhaftigkeit von Parkdecks" am 20. November 2009 in Berlin. Protokoll u.a. veröffentlicht auf www.dafstb.de