Ausschreibung - Tirol Werbung
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Ausschreibung - Tirol Werbung
Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrages im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung über die unterstützende Betreuung der operativen Marketingaktivitäten der Tirol Werbung GmbH am Markt Belgien. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 1/23 Teil A Verfahrensbestimmungen 1. Allgemeines 1.1. Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: 1.2. • Teil A: Verfahrensbestimmungen • Teil B: Hintergrund der Auftraggeberin • Teil C: Leistungsbeschreibung • Teil D: Vertragsbestimmungen • Teil E: Formblatt Leistungsverzeichnis • Teil F: Eignungsanforderungen an den Auftragnehmer Auftraggeberin Tirol Werbung GmbH Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck 1.3. Kontaktstelle und Auskunftsersuchen Tirol Werbung GmbH Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck Internet: Unterlagen: Kontaktperson: Telefon: www.tirol.at www.tirolwerbung.at http://www.tirolwerbung.at/unternehmen/ausschreibungen/ Mag. Nicole Pfeifer +43.512.5320-664 AUSSCHREIBUNG 2/23 Fax: Email: +43.512.5320-92664 [email protected] Auskunftsersuchen sind vorzugsweise in deutscher Sprache und schriftlich an diese Kontaktstelle zu richten. Bei telefonischen Anfragen werden keine Auskünfte erteilt. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter wird die Auftraggeberin die Auskünfte unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Datenschutzes und unter Wahrung allfälliger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sämtlichen Bietern zukommen lassen. 1.4. Art des Vergabeverfahrens Die Vergabe erfolgt nach den auf diese Ausschreibung anwendbaren Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG) 2006, den dazu ergangenen Verordnungen und dem Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2006 in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich. Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungsauftrag über die Betreuung der operativen Marketingaktivitäten der Tirol Werbung GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) am Markt Belgien. Diese Betreuungstätigkeit erfordert geistige Dienstleistungen. Um die Vergleichbarkeit der einlangenden Angebote zu gewährleisten und um eine Bewertbarkeit anhand der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien zu ermöglichen, sind Verhandlungen zwischen Auftraggeberin und Bieter nötig. Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungsauftrag über einen geschätzten Gesamtauftragswert von EUR 1.000.000 auf 4 Jahre, wobei mit dem Bestbieter eine Vereinbarung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. Die von der Vereinbarung erfassten Leistungen sind im Teil C der Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 09.08.2016 Weiters wurde die Vergabe am 17.08.2016 im Boten für Tirol veröffentlicht und auf der Homepage der Auftraggeberin unter http://www.tirolwerbung.at/unternehmen/ausschreibungen/ bekannt gemacht. 1.5. Vertraulichkeit der Ausschreibungsunterlagen Sämtliche Unterlagen der Auftraggeberin, im Besonderen die Ausschreibungsunterlagen sowie deren Anlagen, sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte mit Ausnahme von Beratern oder Subunternehmern ist nicht erlaubt. Falls Unterlagen an Berater oder Subunternehmer weitergegeben werden, so sind diese auf die Vertraulichkeit hinzuweisen. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 3/23 1.6. Sprache Verfahrenssprache ist Deutsch. Für sämtliche Informationsübermittlungen (Anfragen zu Ausschreibungsunterlagen, Angebot samt Beilagen, etc.) und für die gesamte Vertragsabwicklung ist die deutsche Sprache zu verwenden. 1.7. Arbeits-, Bewerber- und Bietergemeinschaften Arbeits-, Bewerber- und Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. 1.8. Subunternehmer Nach § 2 Ziffer 33 a BVergG 2006 ist ein „….Subunternehmer ein Unternehmer, der Teile des an den Auftragnehmer erteilten Auftrages ausführt. Die bloße Lieferung von handelsüblichen Waren oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, ist keine Subunternehmerleistung.“ Die Weitergabe des gesamten Auftrages an Subunternehmer ist nicht gestattet. Benötigt der Auftragnehmer Subunternehmerleistungen wie z. B. Druck, Fotografie, o.ä., so sind dafür jeweils durch den Auftragnehmer Angebote einzuholen. Hierfür ist zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer die Vereinbarung folgender Wertgrenzen (jeweils exkl. USt.) vorgesehen: geschätzte Kosten ≤ EUR 300,es ist ein Angebot einzuholen geschätzte Kosten EUR 301,- bis EUR 999,es sind zwei Angebote einzuholen geschätzte Kosten ≥ EUR 1.000,es sind drei Angebote einzuholen Die Auswahl des jeweils geeignetsten und günstigsten Dienstleisters erfolgt durch die Auftraggeberin. Im Sinne der neugefassten Bestimmung des § 83 Abs. 2 BVergG 2006 ist der Bieter dazu verpflichtet, bereits im Angebot alle für die Abwicklung des Auftrages vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Leistungsteil anzugeben. Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer jeden beabsichtigten Wechsel eines Subunternehmers oder jede beabsichtigte Hinzuziehung eines nicht im Angebot bekannt gegebenen Subunternehmers der Auftraggeberin schriftlich und unter Anschluss aller zur Prüfung der Eignung des betreffenden Subunternehmers erforderlichen Nachweise mitzuteilen. Der Einsatz dieser Subunternehmer bei der Leistungserbringung darf nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin erfolgen. Die Zustimmung der Auftraggeberin ist, ebenso wie eine allfällige Ablehnung, unverzüglich mitzuteilen und darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Die Zustimmung der Auftraggeberin gilt als erteilt, sofern die Auftraggeberin den Subunternehmer nicht binnen drei Wochen nach Einlangen der Mitteilung gemäß dem ersten Satz abgelehnt hat. Sind der Mitteilung gemäß dem ersten Satz die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig angeschlossen, so hat die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen und ihn zur Vorlage der www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 4/23 ausständigen Unterlagen aufzufordern. Diese Aufforderung hemmt den Fortlauf der Frist gemäß dem vierten Satz bis zur vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Dem Angebot sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen beizulegen. 1.9. Einhaltung des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts Die Auftraggeberin hat in der Ausschreibung vorzusehen, dass die Erstellung des Angebotes für in Österreich zu erbringende Leistungen unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften (insbesondere der einschlägigen Kollektivverträge, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969, des Arbeitsruhegesetzes – ARG, BGBl. Nr. 144/1983, des AVRAG und des Gleichbehandlungsgesetzes – GlBG, BGBl. I Nr. 66/2004) zu erfolgen hat und dass sich der Bieter verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften einzuhalten. 2. Das Angebot 2.1. Allgemeines Der Bieter muss sich bei der Erstellung des Angebotes an die Unterlagen zum Teilnahmeantrag und an die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere an die darin enthaltene Leistungsbeschreibung (Teil C), halten. Das Angebot ist mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen in deutscher Sprache und in Euro zu erstellen. Angebote sind vollständig sowie frei von Zahlen- und Rechenfehlern abzugeben. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter, dass er die Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen sowie der Unterlagen zum Teilnahmeantrag kennt und dass er die ausgeschriebene Leistung zu diesen Bedingungen und den von ihm angegebenen Preisen erbringt und dass er sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet. 2.2. Teilangebote Teilangebote sind nicht zulässig, das Angebot muss sich daher auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen. Eine Aufteilung der zu vergebenden Leistung in einzelne Lose ist nicht vorgesehen. 2.3. Alternativangebote Alternativangebote sind nicht zulässig. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 5/23 2.4. Angebotsausarbeitung Die Angebote müssen derart ausgefertigt sein, dass Veränderungen (Verwischen oder Entfernen der Schrift oder des Drucks) bemerkbar oder nachweisbar wären. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe erfolgt ist. Insbesondere ist für das Angebot das beiliegende FormblattLeistungsverzeichnis (Teil E) zu verwenden. Das Angebot ist in dreifacher gebundener Ausfertigung in einem verschlossenen Kuvert abzugeben, welches wie folgt zu beschriften ist: Angebot Betreuung operative Marketingaktivitäten am Markt Belgien Nicht vorzeitig öffnen Eine elektronische Einreichung ist nicht zulässig. 2.5. Angebotsform – Inhalt der Angebote Gemäß § 108 Bundesvergabegesetz müssen Angebote insbesondere enthalten: • • • • • • 2.6. Name und Geschäftssitz des Bieters Preise samt den geforderten Aufgliederungen und den allenfalls notwendigen Erläuterungen; im Leistungsverzeichnis sind die Preise an den hierzu bestimmten Stellen einzutragen; wird für eine Position kein Preis ausgeworfen, so ist dies im Angebot zu erläutern; Gegebenenfalls bei veränderlichen Preisen die nach § 99 Absatz 1 Ziffer 4 Bundesvergabegesetz erforderlichen Angaben; Sonstige für die Beurteilung des Angebotes geforderte oder vom Bieter für notwendig erachtete Erläuterungen oder Erklärungen; Die Aufzählung der dem Angebot beigeschlossenen sowie gesondert eingereichte Unterlagen; Datum und rechtsgültige Unterfertigung des Bieters (beispielsweise Herr XY als Geschäftsführer des Bieters Z). Angebotsfrist Das Angebot muss bis spätestens 29.09.2016, 9:00 Uhr, bei der Tirol Werbung, Maria-Theresien-Straße 55, 6020 Innsbruck (Kontaktstelle) einlagen. Angebote, welche nach diesem Zeitpunkt einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Angebote können per Post versandt an die Kontaktstelle laut Pkt. 1.3 oder persönlich bei der Auftraggeberin an Werktagen Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 abgegeben werden. Im elektronischen Wege (Email, Fax, etc.) übermittelte Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Kontaktperson laut Pkt. 1.3 protokolliert das Einlangen der Angebote unter Aufzeichnung des Zeitpunktes. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens des Angebotes trägt der Bieter. Nicht fristgerecht eingelangte Angebote werden ausgeschieden. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 6/23 2.7. Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Den Bietern ist eine Teilnahme nicht gestattet. Das Ergebnis der Eröffnung wird geheim gehalten (§118 Abs. BVergG). 2.8. Angebotsprüfung Die Angebote werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Entspricht ein Angebot nicht den in den Ausschreibungsunterlagen festgesetzten Anforderungen oder liegt ein gesetzlicher Ausscheidungsgrund im Sinne des § 129 BVergG vor, werden die betroffenen Angebote ausgeschieden. Angebote mit einem Rechenfehler werden nicht ausgeschieden, nach Berichtigung aber auch nicht vorgereiht. 2.9. Angebotsbewertung – Zuschlagskriterien Die Vereinbarung wird mit jenem Bieter abgeschlossen, der das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat (Bestbieter). Bei der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes werden nur jene Angebote berücksichtigt, die nicht ausgeschlossen oder ausgeschieden worden sind. Folgende Zuschlagskriterien werden für die Ermittlung des Bestangebotes herangezogen: • Preis • Inhaltliche Kriterien, - diese werden unter TEIL C, Punkt 4 ausführlich beschrieben. • Erarbeitung eines Fallbeispiels • Gesamteindruck der Präsentation Die Angebotsbewertung erfolgt durch eine Fachjury nach dem Bestbieterprinzip, wobei die Kriterien nach folgendem Schlüssel bewertet werden: Kriterium Gewicht Preis 30 % Inhaltliche Kriterien (Teil C, Punkt 4) 30 % Vorschlag des Fallbeispiels 30 % Gesamteindruck der Präsentation 10 % 2.10. Zuschlagsfrist und Angebotsbindung Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und beträgt gem. § 112 BVergG maximal 5 www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 7/23 Monate, wobei die Zuschlagserteilung wesentlich früher, nämlich bis 19.10.2016 geplant ist. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter gem. § 112 Abs. 2 BVergG an sein Angebot gebunden. 2.11. Vergütung der Angebotserstellung Für die Ausarbeitung, das Legen des Angebotes sowie „besonderer Ausarbeitungen“ (Präsentationsunterlagen) und die Präsentation vor Ort erhält der Bieter keine Vergütung. 3. Weiterer Verfahrensablauf 3.1. Zeitplan Ereignis Zeitpunkt Versendung der Ausschreibungsunterlagen Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge Auswahl der Agenturen durch Auswahlkriterien Aufforderung zur Angebotsabgabe (Beginn der Angebotsfrist) Ablauf der Abgabefrist zum Grundangebot Ablauf der Angebotsabgabefrist inkl. Verhandlungsergebnisse voraussichtliche Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung voraussichtliche Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss 16.08.2016 09.09.2016 19.09.2016 19.09.2016 29.09.2016 10.10.2016 20.10.2016 07.11.2016 3.2. Auswahlkriterien: • • • • • • www.tirol.at Erfahrung mit mindestens 3 internationalen Kunden, die vollumfänglich min. 2 Jahre betreut wurden. Wenn diese Referenzen im Rahmen der Angebotslegung angeführt werden, soll die Tirol Werbung die Möglichkeit bekommen, mit den angegebenen Kontakten Rücksprache zu halten. Abdeckung aller relevanten Kommunikationsmittel und -kanäle: Radio und TV, Out of Home, Kooperationen, Kampagne digital und klassisch, Social Marketing und Social Media, Print und Onlinekanäle, Direct Marketing, Content Marketing, etc. Der Nachweis muss im Rahmen der Angebotslegung erbracht werden. Erfahrung mit Tourismusmarketing am Markt Belgien. Nachweis für das Gespür für aktuelle Entwicklungen und Trends in der Kommunikation. Erfahrung im Tourismus muss gewährleistet sein mit einem nachweisbaren Erfolgsprojekt, das im Rahmen der Ausschreibung anzuführen ist. Preis/Leistung: Angebote sind grundsätzlich in „Tagessätzen“ zu erfolgen, nach der im Rahmen der Ausschreibung verabschiedeten Preisliste und sollte unterteilt sein in eine detaillierte Leistungsbeschreibung nach Stundenaufwand. AUSSCHREIBUNG 8/23 • • • 3.3. Kundenpriorität: Tirol ist ein Key Account in der Agentur und einziger Key Account der Agentur im Bereich Alpentourismus mit fixem deutschsprachigem Ansprechpartner. Regelmäßiger telefonischer Austausch und 1 bis 2 Treffen pro Jahr auf jeweils eigene Kosten (fallweise nach Absprache entweder in Innsbruck oder Belgien). Die 5 besten Anbieter werden zu einer Präsentation eingeladen. Vor der Präsentation haben sie auf eigenen Wunsch die Möglichkeit zu einem Nachfragetermin in der Tirol Werbung. Im Rahmen dieser Präsentation müssen die oben genannten Nachweise erläutert werden sowie eine Umsetzungsidee für folgendes Projekt der Tirol Werbung erbracht werden: o Ausarbeitung einer innovativen Marketingkampagne für Sommer 2017. Rahmenbedingungen: • Budgetrahmen: € 250.000 • Zielgruppe: Modern Performer & Intellectuals; es soll der sportliche Genießer angesprochen werden • Zielgebiet: Flandern • Berücksichtigung der Strategie und Zielsetzung des Tourismusmarketings sowie der definierten Themen im Markt Belgien Verhandlungen Nach Ende der Angebotsfrist verhandelt die Auftraggeberin mit den besten fünf Bietern, deren Angebot nicht ausgeschieden wurde, über den gesamten Leistungsinhalt, um das für sie beste Angebot gemäß den unter Pkt. 2.9 bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu ermitteln (§ 105 BVergG). Die Auftraggeberin darf Informationen nicht in solcher Weise diskriminierend weitergeben, dass bestimmte Bieter gegenüber anderen Bietern begünstigt werden. Die Vergabeverhandlung ist ab der Kalenderwoche 40 in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin geplant. Dazu ist eine Präsentation des Bieters mit anschließender Verhandlungsrunde vorgesehen. Inhalt der Präsentation sollte sein: • • • • Unternehmensdarstellung des Bieters Kurz-Präsentation des Angebotes Erläuterung der inhaltlichen Kriterien siehe Teil C, Punkt 4 Fallbeispiel siehe Teil C, Punkt 4 Für diesen Termin (Präsentation und anschließende Vergabeverhandlung) sollte jeder Bieter ca. 1,5 Stunden einplanen, dabei sollte die maximale Dauer der Präsentation 30 Minuten betragen. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 9/23 TEIL B Hintergrund Auftraggeberin Tirol Werbung GmbH 4. Unternehmensstrategie 4.1. Vision/Mission/Stoßrichtung 4.2. Unsere Vision 2020 Wir sind die führende Marketingunternehmung im Wettbewerb alpiner Standorte. 4.3. Unsere Mission • • • • www.tirol.at Wir leisten touristische Grundlagenarbeit durch Markt-, Motiv- und Trendforschung und sorgen für gezielte Innovations- und Entwicklungsimpulse. Wir sind das neutrale und objektive touristische Informations- und Servicecenter für Gäste und Marktpartner. Wir führen und stärken die Standortmarke Tirol durch Entwicklung, Kommunikation und intelligente Vernetzung nach innen und außen. Wir realisieren erfolgreiches Markt- und Themenmanagement, setzen innovative Maßnahmen und steuern das Zusammenspiel touristischer Akteure mit klaren strategischen Grundlagen AUSSCHREIBUNG 10/23 4.4. Die Stoßrichtungen 4.4.1. Stoßrichtung 1 - Top-Marke im Alpenraum Die Marke Tirol ist als Dachmarke eines tirolweit abgestimmten Markensystems von sämtlichen Tourismusverbänden wie auch den Standortpartnern voll implementiert und sowohl gestalterisch als auch in ihrer abgestimmten Kommunikationsbotschaft die Top-Marke im Alpenraum. Der Tirol Werbung ist es gemeinsam mit den Tourismusverbänden und der Standortagentur Tirol gelungen, das Profil der Marke Tirol im Sinne der Markenvision zu stärken, Lead und Kompetenz im Markenmanagement auszubauen (mit z.B. innovativem Synergiemarketing, Merchandising und Lizenzierung) und im Wege einer starken Allianz mit Regionen und Unternehmen ein intelligentes Dachmarkensystem für den gesamten Standort zu führen. Tirol bleibt das bekannteste und beliebteste Filmland der Alpen, welches auch zu einer starken Markenbildung beiträgt. Die Marke Tirol entwickelt sich auf diese Weise zur stärksten Urlaubs- und Standortmarke im Alpenraum und trägt nachweislich zu höherer Wertschöpfung bei. Die Kraft der Marke stärkt die Position Tirols auf den bedeutendsten Quellmärkten und hilft definierte Märkte zu bearbeiten. 4.4.2. Stoßrichtung 2 - Tourismus System Tirol Die Tirol Werbung hat im Zusammenspiel mit den wichtigsten touristischen Akteuren, den Tourismusverbänden und der Österreich Werbung eine prozessorientierte Kooperationsstruktur mit Kompetenzfokus und zweckmäßiger Rollenverteilung geschaffen (Destination 3. Generation – formelle und informelle Netzwerke nutzen). Die Tirol Werbung hat sich als Service- und Supportcenter etabliert. Sie erbringt spezialisierte Dienstleistungen für die Tourismusverbände und Partner. Zur Sicherstellung einer funktionierenden Corporate Governance, welche auf klaren Strategien, Kooperationsfähigkeit und Kooperationswillen aller Partner aufbaut, verfügt die Tirol Werbung neben einer hohen Fachkompetenz im Markenmanagement und Tourismusmarketing über eine exzellente Prozess- und Methodenkompetenz, insbesondere auch in strategischen Fragen. Zur effizienten Steuerung des Tourismusmarketings wird das Managementinformationssystem „MIS Tirol“ landesweit angewandt. 4.4.3. Stoßrichtung 3 -Integrale Marketingkompetenz Die Tirol Werbung verfügt mit seinen Partnern über touristische Kernkompetenzen und umfassendstes Themen- und Märkte-Know-How im Alpentourismus. Sie steuert auf Basis längerfristiger Marktziele und Mittelbündelung das Tourismusmarketing Tirol von der Themenentwicklung bzw. markengerechten Produktinnovation bis zum Vertrieb ebenso effektiv wie effizient. Zu einer integralen Marketingkompetenz zählt auch eine im Branchenvergleich führende Position im Bereich Digitale Medien, im Tagungs- und Kongressbusiness, im Filmtourismus, sowie in einer innovativen Kommunikationsgestaltung. Inhaltliche Leitlinien stellen die Stärkung Richtung Ganzjahrestourismus, die Berücksichtigung bestehender Geschäftsvolumina und die Orientierung an höherer Wertschöpfung www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 11/23 dar. Die Tirol Werbung erbringt für ganz Tirol für Gäste und touristische Geschäftspartner (B2C und B2B) herausragende Informations- und Serviceleistungen. 4.4.4. Stoßrichtung 4 -Innovation und Nachhaltigkeit Die Tirol Werbung setzt im Tirol Haus und im Tourismussystem Tirol Innovations- und Nachhaltigkeitsimpulse. Wertschöpfungsorientierung wird als wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit vermittelt. Die strategisch angelegte Innovationsentwicklung und verstärkte Partnerschaft mit der Standortagentur Tirol führt zu neuen erfolgreichen touristischen Produkten und wirtschaftlichen Prozessen. 4.4.5. Stoßrichtung 5 - Wirkungsmessung Die Tirol Werbung orientiert sich an nachgewiesenen Resultaten. Wir messen die Wirkung unserer Investitionen und Arbeit im Tourismussystem Tirol. Die Tirol Werbung ist als lernende Organisation „best in class“. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 12/23 5. Organigramm der Tirol Werbung GmbH 6. Bereich Tourismusmarketing Der Kernauftrag der Abteilung Tourismusmarketing ist es, die Begehrlichkeit von Tirol als Urlaubsdestination zu steigern und ganzjährige Nachfrage zu generieren, um die Wertschöpfung langfristig abzusichern. Die Aufgabenfelder des Bereichs Tourismusmarketing lassen sich in sechs Teams unterteilen. Das Convention Bureau Tirol, welches die Servicestelle für das Tiroler Kongress- und Veranstaltungsbusiness ist, die Tirol Information, die sich für Gästeanfragen und B2C Messeauftritte verantwortlich zeigt, das Themenmanagement, welches für die Produkt- und Themenentwicklung verantwortlich ist sowie die www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 13/23 drei Märkte-Teams, welche sich für das klassische Tourismusmarketing auf den relevanten Märkten verantwortlich zeigen. 6.1. Strategischer Fokus und Zielsetzung bis 2020 1. 2. 3. 4. Profilierung der Marke Tirol als die Top-Alpen-Urlaubsdestination in den Kern-Märkten. Steigerung der Bekanntheit und Begehrlichkeit des Urlaubslandes Tirol in ausgewählten internationalen Märkten. Erschließung neuer Potentiale in der Themenbearbeitung und auf ausgewählten Märkten. Intelligent abgestimmte Vermarktung Tirols als die Premium-Ganzjahresdestination in den Alpen. 6.2. Marktmanagement bis 2020 6.2.1. Marktmanagement und Einteilung Best-of Produkte stehen als Leistungsbeweise für die Marke Tirol im Vordergrund der Kommunikation. Die Marktauswahl basiert auf: Marktforschungs-Daten, Kaufkraft-Entwicklung, aktuelle Imagestudien, Alpenaffinität, Wettbewerbsstärke, Mitbewerber-Entwicklung, Erkenntnisse aus TVB Dialogen und zukünftigem Potential. Daraus resultiert eine Einteilung in 3 Gruppen: • • • Kern-Märkte Fokus-Märkte Potential-Märkte Die Marktbearbeitung pro Gruppe unterscheidet sich in • • • 6.2.2. Saisonalen Schwerpunkten Zielsetzung und Art der Kampagne Art der Zusammenarbeit mit Partnern Kern-Märkte Kernmärkte sind Deutschland, Schweiz, Österreich und Niederlande. Zielsetzung: Positionierung, Differenzierung und Steigerung der Begehrlichkeit der Marke Tirol. Zielgruppe: Intellectuals, Modern Performer Saisonaler Schwerpunkt: Ganzjährige Basisbearbeitung sowie Marktkampagnen in beiden Saisonen. Art der Kampagne: Awareness (Fokus) & Consideration, Imagekampagne mit 1 – 2 Highlight-Themen pro Saison als Leistungsbeweise für die Marke Tirol sowie Umsetzung von Leuchtturm-Projekten. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 14/23 6.2.3. Fokus-Märkte Zu den Fokusmärkten zählen Italien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Polen, Tschechien, Russland und Dänemark. Zielsetzung: Gemeinsame Marktbearbeitung mit Partnern des Tiroler Tourismussystems zur Steigerung und Positionierung Tirols als Urlaubsdestination. Zielgruppe: Intellectuals, Modern Performer Saisonaler Schwerpunkt: Ganzjährige Basisbearbeitung und saisonale Marktkampagnen (Schwerpunkt in Belgien: Sommersaison). Art der Kampagne: Awareness & Consideration (Fokus), integrierte Marktkampagnen mit Schwerpunktthemen und Partnerbeteiligungen. 6.2.4. Potential-Märkte Als Potential-Markt wird von der Tirol Werbung China bearbeitet. Zielsetzung: Etablierung und Steigerung der Bekanntheit der Tiroler Destinationen und des Urlaubslandes Tirol am Markt, Ausbau des Tiroler Produktportfolios bei den Individualreise- und Gruppenveranstaltern. Zielgruppe: Individualgäste (mittels Multiplikatoren) Art der Marktbearbeitung: B2B Bearbeitung mit Fokus Verkaufsförderung, Presse, B2C Kampagnen mit Reiseveranstaltern, Saisonaler Schwerpunkt Sommer. 6.3. Fokus-Markt Belgien 6.3.1. Ziele Als übergeordnetes Ziel gilt, das Image Tirols zu „verjüngen“ und die Begehrlichkeit zu steigern sowie die Positionierung Tirols als DIE Alpen-Sommer Urlaubsdestination. Die Übernachtungen im Sommer sollen um 2 % gesteigert und der Marktanteil innerhalb Österreichs gehalten werden. 6.3.2. Zielgruppen Intellectuals & Modern Performer – der sportliche Genießer soll angesprochen werden. 6.3.3. Regionaler Fokus Flandern (Fokus auf Antwerpen, Gent, Brüssel) 6.3.4. Themen (Familien-) Urlaub in den Bergen in all seinen Facetten (Wandern, Radfahren, Genuss). www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 15/23 TEIL C Leistungsbeschreibung 1. Auftragsgegenstand Der Bestbieter fungiert als Agentur für Beratung, Kreation, Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von Kampagnen und Kommunikationsmaßnahmen zur Bewerbung des Tiroler Urlaubsangebotes am Markt Belgien. 1.2. Tätigkeitsprofil: • Beratung, Kreation, Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von Kampagnen und Kommunikationsmaßnahmen zur Bewerbung des Tiroler Urlaubsangebotes am Markt Belgien Aus dem oben genannten Tätigkeitsprofil leiten sich die im Folgenden genannten Tätigkeiten ab: 1.2.1. • • • 1.2.2. • • • • Beratung, Kreation & Entwicklung, das bedeutet im Einzelnen z.B. Beratung hinsichtlich Kampagnenkonzeption Planung und Entwicklung von Kampagnen und Kommunikationsmaßnahmen Ausarbeitung der konkreten Marketingmaßnahmen inkl. Angebotseinholung Umsetzung und Begleitung, das bedeutet im Einzelnen z.B. Beratung in inhaltlicher Hinsicht Einbuchung und Umsetzung der Maßnahmen Steuerung und Optimierung der Kampagne Regelmäßiges Controlling und umfassendes Reporting der Maßnahmen Dabei können (Teil-)Aufgaben an dritte Dienstleister vergeben werden. Wenn dies der Fall ist, übernimmt die Leadagentur die in 1.2.3. beschriebene Funktion. 1.2.3. www.tirol.at Begleitung und Unterstützung bei der Maßnahmenrealisierung AUSSCHREIBUNG 16/23 2. Ausschlüsse: In den oben genannten Tätigkeitsbeschreibungen sind explizit nicht enthalten: • • • 3. Rechtsberatung (z.B. beim Thema Lizenzen) Aktivitäten über bzw. in Kooperation mit der Österreich Werbung Pressearbeit Umfang der Ausschreibung: Die laufend abrufbaren Leistungen werden in Tätigkeiten kategorisiert (Punkt 1.2.1. bis 1.2.3.), da abhängig von Projektinhalt und -größe ein unterschiedlicher Aufwand anfällt. Grundsätzlich sind die Leistungen des Auftragnehmers in Tagessätzen der Mitarbeiter pro Tätigkeit (Punkt 1.2.1. bis 1.2.3.) zu kalkulieren. Es ist für jedes Projekt ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Für die Ausschreibung ist eine Preisliste anhand der Leistungen (Punkt 1.2.1. bis 1.2.3.) einzureichen. Kalkulationsbasis: bis zu 800 Tagessätzen (Mischkalkulation aus den Leistungen Punkt 1.2.1. bis 1.2.3.), eine Abrechnung erfolgt nur nach tatsächlich geleistetem Aufwand. Angebote von Drittanbietern müssen dem Auftragnehmer kommuniziert werden. Sollte der Auftragnehmer denselben Preis mit denselben Leistungen anbieten können, ist dies über den Auftragnehmer einzubuchen. Sollte der Auftragnehmer nicht in der Lage sein, diesen Preis mit den identischen Leistungen innerhalb von 3 Werktagen anbieten zu können, so kann die Auftraggeberin den Drittanbieter beauftragen. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 17/23 Teil D Vertragsbestimmungen 1. Leistungsvereinbarung Die Auftraggeberin wird mit dem Bestbieter eine Vereinbarung abschließen, wobei nachstehender Text den Vertragsinhalt der Vereinbarung im Wesentlichen widergibt: 1.1. Präambel Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Auftragnehmer mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Betreuung der operativen Marketingaktivitäten zu beauftragen. Zu diesem Zweck hat die Auftraggeberin ein Vergabeverfahren durchgeführt, aus welchem jenes Unternehmen als Bestbieter hervorgegangen ist, mit dem diese Vereinbarung abgeschlossen wird. Sämtliche Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil C) sowie das vom Auftragnehmer ausgefüllte Leistungsverzeichnis (TEIL E), bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. 1.2. Laufzeit und Kündigung Diese Vereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung zu laufen und ist unbefristet. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist von beiden Vertragspartnern jederzeit beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist hiervon unberührt. 1.3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang Diese Vereinbarung berechtigt die Auftraggeberin, die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen abzurufen, eine Pflicht zum Abrufen von Leistungen besteht nicht. Bei Abruf von Leistungen werden die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin zeitgerecht abgesprochen und einvernehmlich festgelegt. Soweit eine zeitgerechte Absprache nicht möglich ist, anerkennt der Auftragnehmer, dass ein Abruf mit einer Frist von 2 Wochen vor Projektbeginn ausreichend ist. Der Leistungsgegenstand sowie der Leistungsumfang richten sich nach der detaillierten Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen. Der genaue Leistungsumfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich jeweils aufgrund von einzelnen Abrufen. 1.4. www.tirol.at Besprechungskontrolle AUSSCHREIBUNG 18/23 Die Auftraggeberin erhält vom Auftragnehmer über jede Besprechung fortlaufend nummeriert Protokolle (Memos). 1.5. Termine Die jeweiligen Termine werden von der Auftraggeberin gesondert bekannt gegeben und dann einvernehmlich zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer festgelegt. Die Auftraggeberin sichert zu, die Termine für das erste Vertragsjahr nach Abschluss dieser Vereinbarung bekannt zu geben, soweit dies möglich ist. 1.6. Entgelt Die Pauschalen und Stundensätze ergeben sich aus dem vom Auftragnehmer bei der Ausschreibung ausgefüllten detaillierten Leistungsverzeichnis (Teil C), das einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet. Sämtliche Pauschalen und Stundensätze gelten als Festpreise. Das bedeutet, dass keine weiteren Kosten für die Auftraggeberin anfallen können. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Preise sind für die Dauer der ersten vier Vertragsjahre wertgesichert vereinbart. Im Anschluss daran kann der Auftragnehmer eine jährliche Inflationsanpassung vornehmen. 1.7. Rechnungslegung Der Auftragnehmer ist jeweils nach Abschluss der erbrachten Leistung zur Rechnungslegung berechtigt. Bei Projekten, die über die Dauer eines Quartals in Anspruch nehmen, können monatliche Zwischenrechnungen gestellt werden. Die Abrechnung der sonstigen Leistungen erfolgt jeweils am Ende eines Quartals im Nachhinein auf Basis der von der Auftraggeberin gegengezeichneten Arbeitsnachweise. Arbeitsleistungen sind viertelstündlich abzurechnen. 1.8. Zahlung Bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Posteingangsdatum. Eine eingebrachte Mengen- oder Mängelrüge unterbricht die Zahlungsfrist und berechtigt die Auftraggeberin, die Rechnung erst nach Bereinigung der Beanstandung zu bezahlen. 1.9. Eigentum und Immaterialgüterrechte Gegenstände (etwa schriftliche Unterlagen, Memos, Konzepte oder Modelle), welche der Auftraggeberin übergeben wurden, gehen mit tatsächlicher Übergabe an die Auftraggeberin über. Dem Auftragnehmer www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 19/23 zur Verfügung gestellte Unterlagen sind angemessen zu schützen und bleiben Eigentum der Auftraggeberin. Diese Unterlagen dürfen Unbefugten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Auftraggeberin zurückzustellen. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen dürfen vom Auftragnehmer nur für die Erbringung der beauftragten Leistung verwendet werden. Die Auftraggeberin erwirbt mit Beginn dieser Vereinbarung an allen vom Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeitern und Subunternehmern im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung geschaffenen Materialien/Leistungen, Immaterialgüterrechten und Werken das exklusive inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkte und ausschließliche Werknutzungsrecht. Ebenso erwirbt die Auftraggeberin aus allen Anregungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen das exklusive inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Werknutzungsrecht. Dieses bezieht sich jeweils auch auf eine abgeänderte Form der Darstellung des Verwendungszweckes. Die Auftraggeberin ist zur Weitergabe, Sublizenzierung und Bearbeitung (Veränderung) berechtigt. 1.10. Sorgfaltspflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen. In diesem Sinne haftet der Auftragnehmer auch für die von ihm zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter und Subunternehmer. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen (Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonbänder, Andruck usw.) bis zum Ende dieser Vereinbarung aufbewahren und anschließend der Auftraggeberin zur Verfügung stellen. 1.11. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bei der Ausführung des Auftrages bekannt gewordenen Daten und sonstige Kenntnisse der Auftraggeberin geheim zu halten. Der Auftragnehmer überbindet diese Verpflichtung auch auf seine Subunternehmer sowie externe Berater. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung örtlich und zeitlich unbeschränkt aufrecht. Ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht ist mit einer verschuldensunabhängigen und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Mindestvertragsstrafe von EUR 5.000,-- pro Einzelfall pönalisiert. 1.12. Sonstiges 1.12.1. Konkurrenzausschluss Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Wunsch der Auftraggeberin (gesonderte Vereinbarung) auf dem Wettbewerbsbereich der Auftraggeberin für andere Firmen weder tätig zu sein noch zu werden. Somit darf die Agentur keine weitere Standort- und/ oder Landestourismusorganisation des Alpenraumes betreuen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiters, sich vor Aufnahme neuer Etats in Grenz- und www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 20/23 Zweifelsfällen mit der Auftraggeberin zu verständigen. 1.12.2. Schriftform Die Vertragsteile vereinbaren Schriftzwang gemäß § 884 ABGB. Demnach sind allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages nur gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen werden. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht rechtswirksam sein sollten, verpflichten sich die Vertragsteile, an deren Stelle solche Bestimmungen zu setzen, die gültig und rechtswirksam sind und den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder rechtsunwirksamen Vertragsklauseln möglichst nahe kommen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch, soweit nichts anderes vereinbart wird, nicht berührt. 1.12.3. Zessionsverbot Alle Geldforderungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Zessionsverbot. 1.12.4. Zurückbehaltungs- und Leistungsrecht Im Streitfall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten oder Leistungen einzustellen. 1.12.5. Gerichtsort und anwendbares Recht Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich für A- 6020 Innsbruck zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand unter Anwendung österreichischen materiellen Rechts vereinbart. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 21/23 Teil E Formblatt Leistungsverzeichnis Ausschreibung zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Betreuung der operativen Marketingaktivitäten der Tirol Werbung GmbH am Markt Belgien. Pos. Beschreibung 1 2 3 4 5 Kreation Entwicklung Umsetzung Begleitung Beratung www.tirol.at Preis pro Tagessatz AUSSCHREIBUNG 22/23 Teil F Eignungsanforderungen an den Auftragnehmer Ausschreibung zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Betreuung der operativen Marketingaktivitäten der Tirol Werbung GmbH am Markt Belgien. Sehr geehrte Bieter, zum Nachweis Ihrer beruflichen Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit dürfen wir Sie um die Vorlage folgender Unterlagen, betreffend Sie selbst bzw. Ihr Unternehmen, bis spätestens 09.09.2016 ersuchen: Nachweis der beruflichen Befugnis 1. den aktuellen Gewerbeschein Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit 2. 3. 4. einen aktuellen Firmenbuchauszug einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister den letztgültigen Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung (BAO) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 5. 6. 7. eine Bonitätsauskunft einer Bank mit Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung die Vorlage der Jahresabschlüsse betreffend die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 Die geforderten Unterlagen und Nachweise sind jeweils in letztgültiger Fassung vorzulegen. Zusätzlich behält sich die Tirol Werbung GmbH gemäß § 72 Abs 1 BVergG das Recht vor, von für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden Bietern und deren Subunternehmern eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes einzuholen. www.tirol.at AUSSCHREIBUNG 23/23