Ab April 2014 3 Monate gratis

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Ab April 2014 3 Monate gratis
Ab April 2014
3 Monate gratis
(zur privaten Nutzung in Österreich)
Service Kundenanfragen
01 49 166 200
Abo Anmeldung
0800 400 444
sky.at
3MG_04-2014
VertragsdatumAktionskennzeichen
Name
Händlernummer
VertragsnummerKundennummer
Sky Abonnementvertrag
zwischen Sky Österreich Fernsehen GmbH (im nachfolgenden Sky genannt), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien und dem Abonnenten
Hiermit abonniere ich
(Gewünschtes Abonnement bitte ankreuzen):
INFORMATIONEN FÜR DEN FACHHÄNDLER
Abo bitte anmelden: 0800 400 444
Senden Sie den vollständig ausgefüllten Vertrag an:
Sky Österreich Fernsehen GmbH, z. Hd. Rechtsabteilung, Schönbrunnerstr. 297/2, 1120 Wien, sky.at
Hinweis
Sie dürfen Ihr Privat-Abonnement nicht in einer Gaststätte oder sonstigen
Lokalität bzw Betriebsstätte nutzen, für eine derartige Nutzung benötigen
Sie ein spezielles Bar-Abonnement. Bei Zuwiderhandlung drohen Schadenersatzansprüche.
Monatliche Preise
12 Monate
Pakete und Paketkombinationen
Mindestvertragslaufzeit(1)
(2)
Sky Welt
(2)
Sky Welt
(2)
HD
Sky Welt
Film
Fußball
Bundesliga
Ab 4. MONAT
inkl. Sky Go (6)
HD-SENDER (5)
Ab 4. MONAT
€ 16,90
Inklusive 11 HD-Sender
HD
(2)
HD
Sky Welt
HD
1.-3. MONAT (3)
inkl. Sky Go (6)
1) Die Freischaltung beträgt einmalig € 0 für Neu-Kunden. Für Abonnenten,
in deren Haushalt und/oder unter deren Kontonummer bereits ein Sky Abonnement für sich oder Dritte besteht oder bis zu 3 Monate vor Neuabschluss
bestand, beträgt die Aktivierungsgebühr € 99.
mtl. 2) In Ihrem Sky Welt Paket sind bereits folgende HD-Sender ohne Aufpreis
enthalten: Sky Sport News HD, Discovery HD, National Geographic HD, Nat
Geo Wild HD, History HD, Eurosport HD, TNT Serie HD, Fox HD, AXN HD, Syfy
HD, 13th Street HD.
€ 34,90
mtl. € 10
mtl.
Sport
sky sport austria
(2)
Sky Welt
(2)
Laufzeit
3MG_04-2014
HD
Sky Welt
HD
(2)
Film
Fußball
Bundesliga
Sport
Fußball
Bundesliga
HD
Sky Welt
Sport
Film
HD
(2)
sky sport austria
Film
sky sport austria
Sport
sky sport austria
€ 46,90
mtl. Fußball
Bundesliga
3) In den ersten 3 Monaten entfallen die Abogebühren, ab dem 4. Monat
sind die dem gewählten Aboumfang entsprechenden Abogebühren, d.s.
€ 16,90 mtl. (Sky Welt), € 34,90 mtl. (2 Pakete), € 46,90 mtl. (3 Pakete) bzw.
€ 56,90 mtl. (4 Pakete) zu entrichten. Inklusive Sky Go. Die auf dem jeweiligen
Gerät sichtbaren Inhalte richten sich nach den abonnierten Paketen und der
Verfügbarkeit auf dem Gerät. Nähere Informationen zur Geräteregistrierung
unter sky.at.
4) Dieses Abonnement beinhaltet den Bezug der TV Digital zu den nachfolgenden Bedingungen „Kombiangebot“ des Zeitschriftenabonnements mit der
Axel Springer SE (siehe Seite 2 Zeitschriften-Abonnementvertrag). Der Bezugspreis von € 2,20 (inkl. Zustellgebühr pro Ausgabe) ist in der Gebühr des
gewählten Programmabonnements bereits enthalten.
€ 0
Sky Welt
Die Mindestvertragslaufzeit aller Abonnements umfasst den Monat der Freischaltung (anteilig) zuzüglich 12 Kalendermonate. Alle Abonnements bieten
Zugang zu Sky Select und Sky Select +, soweit der Abonnent einen von Sky
jeweils zugelassenen Digital-Receiver hat.
€ 56,90
mtl. € 10
mtl.
€ 10 mtl.
inkl.
TV Digital (4)
5) Die jeweils passenden HD-Sender können um € 10 mtl. zu den Paketen
hinzugebucht werden. Bei Kabelempfang richtet sich die Verfügbarkeit der
HD-Sender nach dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber. HD-Sender im Film Paket: Sky Atlantic HD, Sky Cinema HD, Sky Action HD, Sky Hits HD und Disney
Cinemagic HD, MGM Channel HD. HD-Sender im Sport Paket: Sky Sport HD
1-2, Sport1+ HD und Sport1 US HD mit Sport-Live-Übertragungen und weiteren Sendeinhalten Ihres Sport Pakets, sowie die HD Optionskanäle Sky Sport
HD 3-7 und Sky Sport HD 10. HD-Sender im Fußball Bundesliga Paket: Sky
Fußball Bundesliga HD 1, Sport1+ HD und Sport1 US HD mit Live-Spielen der
deutschen Fußball-Bundesliga und weiteren Sendeinhalten Ihres Fußball Bundesliga Pakets, sowie die HD Optionskanäle Sky Fußball Bundesliga HD 2-6
und Sky Fußball Bundesliga HD 9.
6) Sky Go ist für Kunden mit mindestens Sky Starter oder Sky Welt inklusive. Nutzung von Sky Go nur bei Einwilligung in die Datennutzung zu Marktforschungs-, Analyse- und Marketingzwecken. Einwilligung jederzeit unter
HYPERLINK „mailto:[email protected][email protected] widerrufbar. Mit
Sky Go können einzelne Inhalte des Abonnements über Web, iPad, iPhone,
Xbox 360 (Xbox LIVE Goldmitgliedschaft erforderlich) empfangen werden.
Die sichtbaren Inhalte richten sich nach den abonnierten Paketen und der
Verfügbarkeit auf dem Gerät. Für iPad und iPhone WiFi oder 3G. Empfang
nur in Deutschland und Österreich möglich. Nähere Infos unter sky.at/skygo
Seite 2/8
VertragsdatumAktionskennzeichen
Name
Händlernummer
VertragsnummerKundennummer
Zeitschriften-Abonnementvertrag
zwischen der Axel Springer SE, Axel Springer Platz 1, 20350 Hamburg und dem Abonnenten
TV DIGITAL
TV DIGITAL
1 – Standardangebot: € 2,20 je Ausgabe (inkl. Zustellgebühr)
Ich erhalte die TV Digital alle 14 Tage zum Bezugspreis von € 2,20 (inkl. Zustellgebühr; Gebühr gültig für Lieferungen innerhalb Österreichs) je Ausgabe. Ich kann dieses Abonnement jederzeit schriftlich kündigen. Eine kurze Nachricht an die Axel
Springer SE unter o.g. Anschrift oder folgender Telefonnummer genügt: +49 (0) 180 531 53 14 (max. 0,20 Euro/Min. aus
dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).
2 – TV Digital Jahresabo und die ersten 6 Monate nur die Hälfte zahlen!
Ich bin damit einverstanden, dass die Axel Springer SE
mir weitere Medien-Angebote per Telefon / Email / SMS
unterbreitet. Das Einverständnis kann ich jederzeit per Post an
die Axel Springer SE, Abonnentenservice TV Digital, Brieffach
4915, 20350 Hamburg oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] widerrufen.
Wenn Sie künftig auch keine Medien-Angebote der Axel
Springer SE per Post erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke unter den vorgenannten Kontaktdaten widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter
Angabe Ihrer Adresse mit, damit wir die Mitteilung zuverlässig
zuordnen können.
SERVICE NUMMER +49 (0) 180 531 53 14
(max. 0,20 Euro/Min. aus dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)
Das Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Sky Abonnements und nur für Kunden, die in den letzten
6 Monaten kein Abonnement der Programmzeitschrift TV Digital abgeschlossen hatten. Der anteilige JahresabonnementPreis in Höhe von zurzeit € 44 wird direkt von der Axel Springer SE berechnet. Nach Ablauf der 12 Monate wird die TV Digital
alle 14 Tage im Wert von z.Zt. € 2,20 pro Ausgabe inklusive Zustellgebühren kostenpflichtig und kann jederzeit bei der Axel
Springer SE gekündigt werden. Die Jahresabonnementgebühr in Höhe von z.Zt. € 57,20 wird von der Axel Springer SE im
Voraus berechnet.
Hinweis für Angebot 1 und 2
Wenn ich für die TV Digital den Bankeinzug von einem anderen Konto als dem für das Sky Abonnement angegebenen Konto
wünsche, werde ich mich an die Axel Springer SE wenden.
Ich ermächtige die Axel Springer SE widerruflich, den Abonnementpreis bzw. andere Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bei Fälligkeit von meinem unten angegebenen Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung des Abonnementpreises
erfolgt quartalsweise, bzw. sofern ich das TV Digital Jahresabo gebucht habe - einmalig im Voraus. im Voraus. Wenn mein
Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung auf
Einlösung. Teileinlösungen werden im Bankeinzugsverfahren nicht vorgenommen.
Mit der Weiterleitung meiner Bankverbindung zum Zweck des Bankeinzugs an die Axel Springer SE bin ich einverstanden.
7
Ort/Datum/Unterschrift des Kunden
PERSÖNLICHE DATEN
FrauHerr
Vorname
Name
Geburtsdatum
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Telefon
Ausstellende Behörde
E-Mail-Adresse (Die freiwillige Erhebung der E-Mail-Adresse dient der zügigen Abwicklung im Rahmen der Vertragsdurchführung)
Lichtbildausweis (Die Erhebung der Daten erfolgt zur Prüfung der Volljährigkeit)
LIWEST Smartcard Nummer Laufzeit
3MG_04-2014
Seite 3/8
VertragsdatumAktionskennzeichen
Name
Händlernummer
VertragsnummerKundennummer
PERSÖNLICHE DATEN
DIGITAL-RECEIVER + SMARTCARD
Mit meiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätige ich, zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen ausschließlich einen – als „geeignet
für Sky oder Sky HD“ gekennzeichneten – Digital-Receiver sowie die angegebene Smartcard, an der ich kein Eigentum erwerbe, zu verwenden.
EINWILLIGUNG ZUR DATENNUTZUNG
EINWILLIGUNG zur DATENNUTZUNG
Ich bin damit einverstanden, dass Sky meine Vertragsdaten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus für eigene Marktforschungs- und Marketingzwecke (insbesondere
Information über Fernsehprodukte; Umfragen zur Steigerung der Produktqualität) verarbeitet. Ich bin außerdem damit einverstanden, dass Sky alle genannten Daten an Sky
Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG, Medienallee 26, D-85774 Unterföhring, für deren gleichlautende Marktforschungs- und Marketingzwecke übermittelt. Schließlich bin ich
damit einverstanden, dass mich die genannten Unternehmen zu genannten Marktforschungs- und Marketingzwecken per Post, Telefon, SMS und/oder E-Mail kontaktieren. Falls
ich mit einer der genannten Datenverarbeitungsarten nicht einverstanden bin, kann ich dieser jederzeit per Post an Sky Österreich Fernsehen GmbH, Schönbrunner Straße 297/2,
1120 Wien oder per E-Mail unter [email protected] unter Angabe von Namen und Vornamen sowie der Kundenummer widersprechen.
Hiermit bestätige ich den Abschluss
des gewählten Vertrages bzw. der gewählten Verträge
und erteile Sky bzw. den jeweiligen Vertragspartnern die Ermächtigung zum Einzug der anfallenden Forderungen für mein hier genanntes
Konto per Bankeinzug.
KontoinhaberBankinstitut
IBANBIC
Ich ermächtige Sky Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit Sky von meinem angegebenen Bankkonto im SEPA-Basislastschriftverfahren einzuziehen. Diese Ermächtigung
umfasst auch Zahlungen aus von Sky im Zusammenhang mit dem Sky Programmabonnement vermittelten Geschäftsbeziehungen mit Dritten, die Sky im Auftrag und im Namen
der Dritten einzieht (z.B. M7 Group S.A. und Sportdigital TV Sende- und Produktions GmbH).
Ich verpflichte mich entsprechend, beigefügtes SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt unterschrieben Sky zur Verfügung zu stellen.
Mit meiner Unterschrift schließe ich ein Sky Abonnement ab. Alle Abonnements haben eine unbefristete Laufzeit. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem
die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden (zB Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und Vertragsbeginn am 15.7: erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.7. des
drauffolgenden Jahres). Danach kann er jeweils zum Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden (zB zum 31.7. der jeweils darauffolgenden Jahre). Die Kündigungsfrist beträgt
2 Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen bei Sky maßgeblich (zB bei Kündigung zum 31.7. muss schriftliche Kündigung bis spätestens 31.5.bei Sky eingelangt sein.
Sofern ich bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben habe, ist Sky berechtigt, mir vertragsrelevante Mitteilungen wahlweise an diese E-Mail Adresse zu senden.
Von den beigefügten AGB von Sky habe ich Kenntnis genommen.
Mit meiner Unterschrift schließe ich oben genannte Vertragsverhältnisse mit der Sky Österreich Fernsehen GmbH ab.
Ich bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. Die oben angeführte Bestimmung „Einwilligung zur Datennutzung“
habe ich zur Kenntnis genommen.
7
Ort/Datum/Unterschrift Abonnent
7
Ort/Datum/Unterschrift Sky
Laufzeit
3MG_04-2014
Seite 4/8
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH
(Fassung August 2013)
August 2013_AGB_A_Laufzeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Sky Österreich
Fernsehen GmbH, (nachfolgend „Sky“), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien,
www.sky.at (Fassung August 2013). Der Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen der Sky
Österreich Fernsehen GmbH und dem Abonnenten wird – in absteigender Reihenfolge –
geregelt durch 1) die bezughabende Marktkommunikation (zB Produktfolder von Sky), 2) den
jeweiligen Einzelvertrag (nachfolgend „Vertrag“) und 3) die vorliegenden AGB (nachfolgend
gemeinsam „Vertragsgrundlagen“).
1. Leistungen von Sky
1.1 Programm und Zusatzdienste
1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten verschiedene Programmpakete (nachfolgend „Pakete“)
zur Nutzung zu Verfügung, welche sich jeweils aus einer unterschiedlichen Anzahl von Programmkanälen (nachfolgend „Kanäle“) zusammensetzen, auf welchen wiederum unterschiedliche Programminhalte (entspricht der einzelnen Sendung) ausgestrahlt werden. Des
Weiteren stellt Sky den Zugang zu verfügbaren Inhalten über Zusatzdienste (derzeit insb. Sky
Select, Sky Anytime und Blue Movie) nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. Die Nutzung
der Pakete sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten, insb. DigitalReceiver und CI Plus-Modul, (nachfolgend gemeinsam „Endgeräte“), gestattet.
1.1.2 Sky ist berechtigt, geringfügige Änderungen in der inhaltlichen Gestaltung der Pakete
und/oder Kanäle vorzunehmen, solange der Gesamtcharakter des Paketes und/oder Kanals
erhalten bleibt und diese Änderungen sachlich gerechtfertigt sind.
1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet
werden.
1.1.4 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf
der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speicherme­
dium nur im Rahmen eines bestehenden Vertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt,
auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.5 Bei den Zusatzdiensten kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene
Startzeit und Dauer, kostenpflichtig freischalten lassen.
1.1.6 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD Festplattenreceivern (nachfolgend „Sky+ Receiver“)
mit Satelliten-Empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl
der kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten gebuchten Pakete. Die
jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des
Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr
bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet
weder das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzustellen und/
oder die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Anytime
Inhalten kann sich der Abonnent kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky
Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert
bekannt gegebene Dauer, freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird
von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des
Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für
die Nutzung der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung.
1.1.7 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky
Programme über ein weiteres Endgerät empfangen. Pkt 1.4 gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Endgeräts kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Service- und Gerätepauschale erheben. Der Inhalt der
über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits
bestehenden Abonnements. Der Abonnent darf die Zweitkarte gemeinsam mit dem bereits
bestehenden Abonnement ausschließlich an der Adresse und in dem Haushalt nutzen, auf
die das bereits bestehende Abonnement angemeldet ist.
1.1.8 Die einzelnen im Rahmen des Blue Movie Dienstes abrufbaren Inhalte sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Der Abonnent
kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent
ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Inhalten. Der Preis
der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Inhalten richten
sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst
Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf diesen Dienst.
1.1.9 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten gelten ergänzend zu den vorliegenden
AGB die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit
neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der
Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.
1.1.10 Sky kann die Smartcard des Abonnenten für den Empfang von verschlüsselten, digital
ausgestrahlten, unentgeltlichen Rundfunkprogrammen (z.B. ORF, ATV) freischalten, soweit
dies über die technische Plattform von Sky möglich ist und die rechtlichen Voraussetzungen
dafür gegeben sind (nachfolgend „Österreich Freischaltung“). Sky hat keine Verpflichtung,
für den Empfang dieser Programme zu sorgen oder den Empfang, in welcher Form auch
immer, sicherzustellen. Während der Laufzeit des Vertrags kann sich der Abonnent diese Programme jederzeit kostenfrei freischalten lassen. Mit Beendigung des Vertrages endet auch
die kostenlose Freischaltung dieser Programme.
Die Österreich-Freischaltung gilt nur gegenüber Sat-Kunden, sofern diese kein CI Plus Modul
zur Entschlüsselung der Sky-Programme verwenden. Für Abonnenten, die Sky über ein Kabelnetz empfangen, ist der Empfang dieser Programme nur dann möglich, wenn diese vom
Kabelnetzbetreiber eingespeist werden:
Der Abonnent kann nach Kündigung des Vertrages binnen 14 Tagen durch Abschluss eines
unbefristeten Smartcard-Nutzungsvertrages (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) diese Programme weiterhin empfangen. Für den Nutzungsvertrag gelten die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden AGB. Der Abonnent hat pro Nutzungsvertrag einmalig eine
Bearbeitungsgebühr von € 30,00 (zu Beginn des Nutzungsvertrags) zu bezahlen; die Nut-
zung der Smartcard und allfälliger im Eigentum von Sky stehender Endgeräte ist kostenfrei.
Die Smartcard sowie das Endgerät verbleiben im Eigentum von Sky. Nach Beendigung des
Nutzungsvertrages sind die Smartcard sowie das Endgerät binnen 14 Tagen auf Gefahr und
Kosten des Abonnenten an Sky zu retournieren. Sky ist berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Österreich Freischaltung nicht mehr angeboten wird.
1.2 Endgerät
1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Dienste ein Endgerät gem. Pkt. 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss eines Vertrags angeboten, kann der Abonnent ein neues
Empfangsgerät kaufen. Sky leistet Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit
nachfolgenden Änderungen. Beim Kauf eines neuwertigen, von Sky aber industriell überholten Geräts ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Monate ab
Übergabe an den Abonnenten beschränkt.
Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen
eines Mangels verjähren – in Abweichung der gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall
bereits nach 12 Monaten nach Übergabe an den Abonnenten, wenn die Ansprüche nicht auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
beruhen.
Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Pkte. 4.5 und 4.6 beschränkt.
1.2.3 In Verbindung mit Abonnements bietet Sky ggf. Endgeräte zu reduzierten Preisen zum
Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementabschluss
verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Endgeräte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann
auch an eine Erweiterung eines bestehenden Vertrages und/oder eine Mindestvertragslaufzeit
gebunden sein. Im letztgenannten Fall gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller
Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss eines Vertrags angeboten, kann der Abonnent von Sky bis
zur Beendigung seines Abonnements bzw. Beendigung der Österreich Freischaltung gem.
Pkt. 1.1.10 einen Digital-Receiver leihen (nachfolgend „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.
1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Schäden am Leih-Receiver
während der Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem
Fall das Leihgerät an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. Für den Fall, dass
den Abonnenten ein Verschulden an den Schäden des Leih-Receivers trifft, behält sich Sky
vor, die durch die Schadenssuche und/oder -Behebung entstandenen Reparatur- und/oder
Transportkosten dem Abonnenten in Rechnung zu stellen.
1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages
den Leih-Receiver an Sky zurückzusenden. Für den Fall, dass der Abonnent den Vertrag ohne
wichtigen Grund kündigt oder den Abonnenten ein Verschulden an der Auflösung des Vertrages trifft, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Abonnenten. Kommt der
Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur
ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine monatliche, angemessene
Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver oder aber nach fruchtloser Fristsetzung zur
Rückgabe mit Ablehnungsandrohung Schadenersatz entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Receiver nicht in ordnungsgemäßem Zustand
zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadenersatz geltend zu machen. Es ist beiden
Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein
Schaden entstanden ist.
1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten
jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Der Abonnent erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust und/oder zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im DigitalReceiver gespeichert hat, kommen kann.
1.2.8 Alternativ zur Rückgabe gem. Pkt. 1.2.6 hat der Abonnent die Möglichkeit, binnen 14
Tagen nach Beendigung des Vertrages den jeweiligen Leih-Receiver käuflich zu erwerben.
Der Preis für den Receiver wird dem Abonnenten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber kommuniziert. Wird dem Abonnenten allenfalls bei Abonnementabschluss ein LeihReceiver mit externer Festplatte überlassen, so ist die Festplatte von der Kaufoption gem. Pkt.
1.2.8 ausgenommen.
1.3 CI Plus Modul
1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Pkt. 1.2.4 genannten Leih-Receivers
während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Vertrags
ein CI Plus-Modul leihen. Die Pkte 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.
1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale
von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI
Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Bildschirm, etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt
werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul nicht
empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung
des Vertrages.
1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Pkt 1.3.2, Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich
das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.
1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen
oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das
Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen
1.4 Smartcard
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für den Zeitraum, in dem ein aufrechter
Vertrag besteht, eine Smartcard, bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard,
überlassen. Die Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in
dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcard
nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in
demselben Haushalt befindliches Empfangsgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehre
Seite 6/8
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH
(Fassung August 2013)
rer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern
nichts Anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den
Smartcards. Wird eine Smartcard von einem Dritten, das ist bei Kabelempfang der jeweilige
Betreiber des Kabelnetzes oder bei Satellitenempfang der Anbieter der Satellitenplattform,
überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.2 Der Abonnent hat die Möglichkeit, seine Smartcard für den Abruf von Blue Movie Programmen von Sky sperren zu lassen.
1.4.3 Jede Modifikation oder Manipulation an einer Smartcard durch den Abonnenten ist
unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit
gestellten Smartcard oder deren Verlust zu informieren. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn
sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
1.4.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Beendigung des Vertrages (unabhängig ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder
auf sonstige Weise beendet) auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzusenden, sofern
Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen
und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust
der Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz in der Höhe von € 35,00 zu leisten.
1.4.5 Sky kann verlangen, dass die überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit
einem der Smartcard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird.
August 2013_AGB_A_Laufzeit
2. Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
2.1 Programm und Zusatzdienste
2.1.1 Dem Abonnenten obliegt es, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Sky zu schaffen. Dazu gehören ein Anschluss an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung an die von Sky vorgegebene Satellitenposition) oder ein aktiver
Anschluss an ein digitales Kabelnetz, in das die Leistungen von Sky eingespeist sind. Die mit
dem Anschluss ggf. anfallenden Kosten und Gebühren (zB monatliches Entgelt für Nutzung
des Kabelnetzes) sind vom Abonnenten zu tragen. Weiters obliegt es dem Abonnenten, das
zum Programmempfang zugelassene und kompatible Endgerät (zB Leih-Receiver) sowie das
kompatible Empfangsgerät (zB Fernsehgerät) bereitzustellen. Schließlich obliegt ihm die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Endgerät
beiliegt. Für den Empfang von HD Programmangeboten hat der Abonnent ein zum HD Empfang geeignetes Endgerät bereitzustellen.
2.1.2 Der Vertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky
Dienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Dienste öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw.
Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS-Dienste, zu
nutzen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/
oder kommerziellen Verwertung der Sky Dienste verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an
den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie
Dritte zu rechnen. In dem Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung
zur öffentlichen Vorführung genannter Dienste nutzt (insbesondere im Gastronomiesektor),
ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verstoß zu
fordern. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall, dass der Abonnent seine Smartcard außerhalb
des Haushalts nutzt, für den das Abonnement angemeldet wurde. Darüber hinaus behält
sich Sky den Ersatz weiterer, durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Digital-Receivers entstandener Schäden vor. Des Weiteren ist Sky berechtigt, bei unberechtigter
öffentlicher Vorführung die Zurverfügungstellung der Sky-Angebote so lange einzustellen,
bis der Abonnent glaubhaft macht, dass er seine Smartcard nur mehr entsprechend des
Umfangs seiner Nutzungsberechtigung (Privatnutzung) gebraucht (zB Abgabe einer Unterlassungserklärung).
2.1.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes (insbesondere kostenpflichtige Einzelabrufe von Blue Movie Programmen) einzuhalten. Insbesondere hat
der Abonnent hierzu sicherzustellen, dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen
PIN-Code erhält. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Filmen gewähren. Sollte Sky begründeten Verdacht haben, dass Unbefugte (zB.
Minderjährige) über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu vorgesperrten Leistungen,
insbesondere den Blue Movie oder sonstigen Programmen haben, kann Sky dem Abonnenten die Möglichkeit zur Nutzung dieser Leistungen einschränken oder bis auf weiteres
einstellen. Sky weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen gegebenenfalls von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden kann.
2.2 Digital-Receiver und Smartcard
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Endgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit
der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine
Smartcard oder ein Leih-Endgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss
bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Pkt. 1.4.1) zu
verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart. Die Smartcard oder das LeihEndgerät dürfen nicht zum Empfang des Angebotes außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky genutzt werden. Das offizielle Verbreitungsgebiet ist den Kommunikationsmedien von Sky zu entnehmen und umfasst jedenfalls Österreich. Die Öffnung des Gehäuses
sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Endgeräts
ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Endgerät
nebst Zubehör oder dessen Verlust unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn,
wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
2.3 Vertragsrelevante Mitteilungen/E-Mail Adresse
2.3.1 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer) des
Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der
Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
2.3.2 Falls der Abonnent Sky nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten
Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich nicht zugegangen sind, als
zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten zuletzt bekannt gegebene
Anschrift übermittelt hat. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine innerhalb von Österreich
gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt.
2.3.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben
hat, ist Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlweise
auch an die vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden.
2.3.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter
Mitteilungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass
E-Mails auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem Abonnenten, den E-Mail
Account regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen.
3. Vergütungsregelungen
3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Dies gilt ungeachtet einer etwaigen (vorläufigen) Einstellung der Zurverfügungstellung der Sky Angebote im Fall unberechtigter öffentlicher Vorführung gemäß
Pkt. 2.1.2. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver, für die
Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Abonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe einer Smartcard oder
eines Leih-Endgeräts vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. die nicht ordnungsgemäße
Beendigung des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der
vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung
des gesetzlichen Widerrufsrechts.
3.2 Die Gebühren für kostenpflichtige Inhalte im Rahmen von Zusatzdiensten werden zum
Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller
Höhe für die Vergütung der Inhalte, die unter seiner persönlichen Geheimzahl bestellt wurden,
solange er diese nicht gesperrt hat. Dies gilt nicht, wenn ein Dritter Dienste bestellt, ohne dass
der Abonnent dies zumindest fahrlässig ermöglicht hat. Bei telefonischer Bestellung genannter kostenpflichtiger Inhalte ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben
(maximal € 0,49 pro Minute).
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge sowie der Gebühren kostenpflichtiger Inhalte im Rahmen von Zusatzdiensten erfolgen
im Bankeinzugsverfahren. Der Einzug der Gebühren für die Nutzung genannter Inhalte erfolgt
mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird ein Bankeinzug durch einen
vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, ist Sky berechtigt vom Abonnenten ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von € 10,00 pro Rückbuchung einzuheben,
sowie den Bearbeitungsaufwand, den die Bank Sky vorschreibt, zu verrechnen. Für den Fall
des Zahlungsverzuges ist Sky berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu
verrechnen. Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs verrechnet Sky dem Abonnenten die
angefallenen, notwendigen, zweckdienlichen und angemessenen Spesen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Abonnent, soweit die Einforderung der ausstehenden Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro oder einen
Rechtsanwalt erfolgt, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Der Kostenbetrag (inkl. Umsatzsteuer, exkl. Barauslagen
wie z. B. Porto etc.) für eine einzelne Leistung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwalts
darf 50% der mit dieser Leistung eingeforderten Beiträge nicht überschreiten.
3.4 Falls sich die extern verursachten Technikkosten (insbesondere Erhöhung von Kabelweiterleitungsentgelten durch Kabelnetzbetreiber, Erhöhung von Transponderkosten für die Satellitenverbreitung) und/oder Lizenzkosten (insbesondere Erhöhung der Lizenzkosten für den
Erwerb von Premium-Sportrechten, Filmrechten oder Verbreitungsrechten für Drittkanäle) für
die Bereitstellung der Programmangebote erhöhen, hat Sky das Recht, die mit dem Abonnenten vertraglich vereinbarten Abonnementbeiträge entsprechend zu erhöhen. Eine solche
Erhöhung muss dem Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt
werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen zehn Prozent oder mehr des
ursprünglich vereinbarten Abonnementbeitrags ausmachen.
Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen.
Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.
Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als
genehmigt.
3.5 Falls sich die in Pkt. 3.4 genannten externen Technik- und/oder Lizenzkosten verringern,
so wird Sky diese Reduktion entsprechend an den Abonnenten in Form einer Reduktion der
mit dem Abonnenten vertraglich vereinbarten Abonnementbeiträge weitergeben.
3.6 Die Regelungen der Pkte. 3.4 und 3.5 finden während der ersten 2 Monate nach Vertragsbeginn (Pkt. 6.1) keine Anwendung.
4. Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
4.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall
die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Eine
solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist oder dieser durch eine Softwareaktualisierung gem. Pkt. 1.2.7
auf dem Digital Receiver und/oder der Smartcard verursacht wird. Für den Fall, dass der
Programmausfall auf ein Verschulden des Abonnenten (zB Verletzung seiner Obliegenheiten
gem. Pkt 2.1.1) oder seines Erfüllungsgehilfen (zB Kabelnetzbetreiber des Abonnenten, mit
welchem er einen Nutzungsvertrag geschlossen hat) zurückzuführen ist, hat der Abonnent
keinen Anspruch auf Minderung.
4.2 Solange der Kunde die Rundfunkprogramme im Rahmen der Österreich-Freischaltung
(Pkt. 1.1.10) kostenfrei bezieht, haftet Sky nicht für Programmausfälle und Programmstörungen.
4.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky
Select, Blue Movie und/oder Sky Anytime Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent bei einer
nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift
der Gebühren für genannte Inhalte.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH
(Fassung August 2013)
4.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die
Installation eines von Sky zugelassenen Endgeräts entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig
welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.
Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung
von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen.
4.5 Sky haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten. Für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen haftet Sky wie für eigenes Verhalten. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen,
ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky
oder Dritte bleiben unberührt.
4.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
4.7 Der Abonnent hat das Recht, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung von Fristen zu
kündigen, falls es innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zu Programmausfällen kommt,
die insgesamt mehr als 14 Tage andauern.
4.8 Sky hat das Recht, den Vertrag bezüglich einzelner Pakete und/oder Kanäle außerordentlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, falls Sky aufgrund von lizenzrechtlichen Gründen (insb. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) und/oder aus
technischen Gründen (insb. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten) nicht mehr in der Lage
ist, dem Abonnenten diese Pakete und/oder Kanäle anzubieten.
4.9 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von
Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Natur­
katastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern,
Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
August 2013_AGB_A_Laufzeit
5. Datenschutz und Datenverwendung
5.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art
und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die
Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für
Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 Datenschutzgesetz 2000 an beauftragte
Unternehmen übermittelt.
5.2 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky während der Laufzeit dieses Vertrages
Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrags an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die Deltavista GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien). Der Abonnent kann
dieser Datenübermittlung jederzeit schriftlich (Post, Telefax, E-Mail: [email protected]) widersprechen.
5.3 Sky übermittelt zum Zwecke der Einbringung offener Forderungen aus dem Vertrag Daten über das Zahlungsverhalten des Abonnenten, Inhalt des laufenden Vertrags sowie einer
allfälligen Beendigung des Vertrags an Rechtsanwälte oder Inkassobüros (derzeit die Infoscore
Austria GmbH, Weyringergasse 1, 1040 Wien).
5.4 Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Sky seine personenbezogenen
Daten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus für eigene Marktforschungs- und Marketingzwecke (insbesondere Information über Fernsehprodukte;
Umfragen zur Steigerung der Produktqualität) verarbeitet. Er ist außerdem damit
einverstanden, dass Sky alle genannten Daten an Sky Deutschland Fernsehen GmbH
& Co KG, Medienallee 26, D-85774 Unterföhring, für deren gleichlautende Marktforschungs- und Marketingzwecke übermittelt. Schließlich ist er damit einverstanden,
dass ihn die genannten Unternehmen zu genannten Marktforschungs- und Marketingzwecken per Post, Telefon, SMS und/oder E-Mail kontaktieren. Der Abonnent
kann der Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (Post, Telefax, E-Mail: infoservice@
sky.at) widersprechen.
5.5 Wünscht der Abonnent eine Freischaltung seiner Smartcard für den Empfang der ORFProgramme, leitet Sky seine Daten (Name, Anschrift, Zeitpunkt des Abonnementabschlusses)
an die Gebühren Info Service GesmbH (GIS) weiter. Diese überprüft anhand der Daten, ob
eine aufrechte Rundfunkbewilligung besteht. Die Datenübermittlung an die GIS ist notwendige Bedingung für die Freischaltung der ORF-Programme.
5.6 Bezüglich der Nutzung des Blue Movie Dienstes erstellt Sky dem Kunden für die Nutzung
der einzelnen Inhalte eine summarische Abrechnung, die eine Einzelnutzung nicht erkennen lässt. Sofern der Kunde einen Einzelnachweis wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky
beantragen.
6. Vertragsabschluss/Mindestvertragslaufzeit/Vertragsänderung/Kündigung
6.1 Mit Zustimmung des Abonnenten (Fachhandel: Unterzeichnung Abonnementformular;
Telefon: mündliche Zustimmungserklärung; Internet: Absenden des Bestellformulars) kommt
der Vertrag auf Basis der Vertragsgrundlagen unter der aufschiebenden Bedingung des 1) Versands der Smartcard an den Kunden und der 2) Freischaltung derselben zustande. An dem
Tag, an welchem die beiden genannten Bedingungen erfüllt sind, beginnt der wechselseitige
Austausch der Leistungen (Sky: Bereitstellung Programm; Abonnent: Zahlung der Beiträge)
(nachfolgend „Vertragsbeginn“).
6.2 Freischaltung der Smartcard:
a) Fachhandel (zB Mediamarkt): Die Smartcard wird am Tag ihrer Übergabe an den Abonnenten von Sky freigeschalten;
b) Telefon, Internet (zB www.sky.at): Die Smartcard wird durch den Abonnenten freigeschalten.
Falls der Abonnent die Smartcard nicht freischalten, wird diese von Sky spätestens 28 Tage
nach Versand der Smartcard an den Abonnenten freigeschalten.
6.3 Ungeachtet dessen gibt Sky dem Abonnenten den Tag der Freischaltung schriftlich bekannt, um ihm die Berechnung seiner Kündigungstermine und –Fristen zu erleichtern.
6.4 Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
6.5 Die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (zB 12 Monate, 23 Monate) umfasst zusätzlich den anteiligen Monat des Vertragsbeginns (zB X Tage des Monats, in welchem der Tag des
Vertragsbeginns liegt + 12 Monate).
6.6 Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden (zB Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und Vertragsbeginn am 15.07: erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.07. des drauffolgenden Jahres).
Danach kann er jeweils zum Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden (zB zum 31.07. der
jeweils darauffolgenden Jahre).
6.7 Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen bei Sky
maßgeblich (zB bei Kündigung zum 31.07. muss schriftliche Kündigung bis spätestens 31.05.
bei Sky eingelangt sein).
6.8 Der Abonnent hat während aufrechten Vertrags die Möglichkeit, den vereinbarten Umfang seines Abonnements, entweder einseitig oder gemeinsam mit Sky, zu
nachfolgenden Bedingungen zu ändern, wobei Sky den Abonnenten jeweils im Vorhinein im Rahmen seiner Marktkommunikation über die entsprechenden Vertragsfolgen aufklärt:
a) Änderung der Endgeräte: Der Abonnent hat die Möglichkeit, ein anderes Endgerät
(zB Sky+ Festplattenreceiver) von Sky zu nutzen. In diesem Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Zustimmung der Änderung durch den Abonnenten
neu zu laufen.
b) Sonderangebote: Falls dem Abonnenten gegenüber angeboten, hat dieser die
Möglichkeit, Sonderangebote von Sky (zB besonderer Rabatt) in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Annahme
des Sonderangebots neu zu laufen.
c) Paketwechsel: Der Abonnent hat die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen
Kombinationsmöglichkeiten auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination
zu wechseln (zB statt dem Paket Film das Paket Sport). In diesem Fall beginnt die
Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag des Wechsels neu zu laufen.
d) Paketreduktion: Der Abonnent hat die Möglichkeit, den vertraglich vereinbarten
Programmumfang zu reduzieren (zB Reduktion der Pakete Welt und Film auf nur
Paket Welt), dies jedoch nur zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsterminen.
In diesem Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Reduktion neu
zu laufen.
e) Paketerweiterung: Der Abonnent hat jederzeit die Möglichkeit, eine Erweiterung
seines Programmumfangs in Anspruch zu nehmen (zB von Paket Welt auf die Pakete Welt und Film). An seinen vereinbarten Kündigungsterminen ändert sich dadurch nichts.
6.9 Während der Laufzeit des Vertrages können Extras, wie zB einzelne Programmkanäle,
soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die
Laufzeit des Sky Vertrages sowie die Kündigungsregelungen.
6.10 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen aus eigenem Verschulden und nicht nur geringfügig in Zahlungsverzug,
so kann Sky trotz Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (Sky Select bzw. Sky Select+ sowie Blue Movie Abrufe) verweigern. Das Recht
zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug oder aus einem anderen wichtigen Grund
bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Als ein wichtiger Grund
gilt auch die unberechtigte öffentliche Vorführung gemäß Pkt. 2.1.2.
6.11 Kündigt Sky das Abonnement nach 1) entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger
schuldhafter Leistungspflichtverletzung des Abonnenten oder nach 2) Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des schuldhaften Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes statt der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Die Höhe
des Schadenersatzes richtet sich nach Höhe und Anzahl der Abonnementbeiträge bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin (zB ordentlicher Kündigungstermin 31.12.; außerordentliche Kündigung 31.08.; Laufzeit bis zum nächsten Kündigungstermin wären 4 Monate: Der
Abonnent hat in diesem Fall Schadenersatz in der Höhe des 4-fachen vereinbarten monatlichen Abonnementbeitrags zu zahlen).
6.12 Macht Sky von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem
Kauf von Sky Endgeräten gem. Pkt. 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Endgerät
zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner
Pflicht zur Rückgabe des Endgeräts nicht nach, so gelten die Bestimmungen des Pkt. 1.2.6
entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe
des Endgeräts auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet.
7. Übertragung an Dritte
Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (und dem Vertrag über sonstige Dienste) nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.
8. Änderungen der vorliegenden AGB
8.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit
der AGB im Übrigen unberührt.
8.2 Sky kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Die Änderung
muss dem Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden.
Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende
Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
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