Drei-Könige-Areal auf der Zielgeraden

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Drei-Könige-Areal auf der Zielgeraden
MITTELBADISCHE PRESSE
www.bo.de
Samstag, 23. Mai 2015
Diebstahlsicher
Am Kreisschulzentrum
gibt es jetzt Fahrradboxen
(3. Lokalseite)
Neuer Rennwagen?
P
olizisten sind ja dafür
bekannt, dass sie zum Beispiel Temposünder jagen,
und manchmal müssen sie dafür auch selber ganz schön aufs
Gas drücken. Normalerweise
steigen sie dazu in den schicken Streifenwagen
in Silber und Blau. Doch reicht das gewöhnliche
Dienstfahrzeug etwa nicht mehr aus, um auf
die Gesetzesbrecher zu verfolgen? Auf diesen
Gedanken konnte kommen, wer gestern die
Fahrzeuge vor dem Offenburger Polizeirevier
begutachtet hat. Dort stand nämlich inmitten
der silberblauen Dienstwagen, direkt vor der
Eingangstür, ein schwarzer Mercedes. Und auf
dessen Nummernschild war »RA-CE...« zu lesen,
kurz also »Race«, zu Deutsch: »Rennen«. Wenn
das mal kein Zufall ist, sinniert Otto
Rund um Offenburg
Schlampiges
Arbeiten in der
Notfallpraxis
Arzt (71) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Weil er offensichtlich die
notwendige Sorgfalt vernachlässigt hat, ist ein
Arzt (71) am Donnerstag
wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe
von 5000 Euro verurteilt
worden. In der Notfallpraxis im Ortenau-Klinikum Offenburg hatte er
2013 einen 29-Jährigen
behandelt, der drei Tage
später starb.
Von F lor i a n P f lüger
Reagiert: Die Stadt Offenburg will nach
Freudentag: Maria
und Albert Majewski
aus Schutterwald
feiern am Montag das
Fest der diamantenen
Hochzeit. Schutterwald
den tödlichen Badeunfällen vom Sommer
einen Teil des Baggersees in Waltersweier absperren lassen.
Stadtteile
Neubau: Die evangelische Kirchenge-
meinde Altenheim wurde über das neue
Gemeindezentrum informiert.
Neuried
Polizeibericht I
Einbrecher stehlen Bargeld und Scheckkarten
Offenburg (red/flo). Bislang Unbekannte haben sich am Donnerstagvormittag durch das Aufbrechen einer Terrassentür
Zutritt zu einem Anwesen am Nußbuckel verschafft. In den
Wohnräumen fielen den ungebetenen Besuchern dann Bargeld und Scheckkarten der Bewohner des Reihenendhauses
in die Hände, heißt es im Bericht der Offenburger Polizei. Die
Beamten der Kriminaltechnik und des Polizeireviers Offenburg haben die Ermittlungen aufgenommen.
◼ Hinweise zu dem Einbruch nimmt die Polizei unter
• 07 81 / 21 22 00 entgegen.
Polizeibericht II
50-Jähriger zerkratzt
Auto und zersticht
noch drei Reifen
Offenburg (red/flo). Die
Gründe für die Zerstörungswut
eines 50-Jährigen liegen noch im
Dunkeln. Fest steht aber, dass
der Mann gestern in den frühen
Morgenstunden von Zeugen
dabei beobachtet wurde, wie er
kurz nach Mitternacht ein in der
Franz-Volk-Straße geparktes
Auto zunächst mit einem Messer
zerkratzte und danach auch drei
Reifen des Mercedes zerstach. Das
teilte die Polizei in ihrem Pressebericht mit.
Den hinzugerufenen Beamten
der Polizeihundeführerstaffel
und des Polizeireviers Offenburg
sei es dann schnell gelungen, den
Verdächtigen noch in der Nähe
des Tatorts vorläufig
festzunehmen. Er
wird sich bei der
Staatsanwaltschaft
wegen des verursachten Schadens in
Höhe von insgesamt
etwa 5000 Euro
verantworten
müssen.
Samsta
23
g
Mai
Zum Tag
Name: Desiderius
Der Hundertjährige
meint: Frost
Spruch des Tages: Es
ist besser, sich mit
zuverlässigen Feinden
zu umgeben, als mit
unzuverlässigen
Freunden. (John
Steinbeck)
Der kleine Tipp: Lavendel oder Pfefferminze im Balkonkasten hält über den
Sommer die Fliegen
fern!
Heute vor… 92 Jahren wurde der deutscher Kabarettist Dieter Hildebrandt geboren.
Küchenzettel: Putengeschnetzeltes mit
Mandelkroketten
Ä wing Mundart:
s’langt! = es reicht!
Redaktion Offenburg
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Offenburg. Es war ausgerechnet sein Geburtstag, als
ein 29-jähriger Offenburger
um 20.30 Uhr die Notfallpraxis im Ortenau-Klinikum Offenburg aufsuchen musste.
Zusammen mit seiner Freundin machte er sich auf den Weg
dorthin, weil er über einem
Schmerz im Hals- und Brustbereich klagte. Gegenüber dem
diensthabenden Arzt sagte der
Mann, er habe zuvor zwei Stücke Kuchen gegessen und eine
Zigarette geraucht. Auch sein
chronisch hoher Blutdruck
und seine Nierenzysten kamen zur Sprache, ebenso seine Tätigkeit in einem Zink verarbeitenden Betrieb. Resultat
des 20-minütigen Anamnesegesprächs: Es habe »nichts mit
dem Herz zu tun«. Stattdessen
äußerte der Arzt den Verdacht
auf eine chronische Metallvergiftung und die Empfehlung,
am nächsten Tag den Hausarzt
aufzusuchen.
Drei Tage später tot
So schilderte Oberamtsanwalt Andreas Wurth am Donnerstag vor dem Amtsgericht
Offenburg den Ablauf des 11.
September 2013. In seiner Anklageschrift warf er dem 71
Jahre alten niedergelassenen
Arzt aus dem Raum Offenburg,
der an dem Abend Dienst in der
Notfallpraxis hatte, fahrlässige Tötung vor. Denn drei Tage
später war der 29-Jährige tot,
gestorben an einem Riss der
Hauptschlagader und einer daraus resultierenden Herzbeuteltamponade, wie bei der Obduktion festgestellt wurde.
Der 71-Jährige soll seine
Sorgfaltspflicht
vernachlässigt haben, indem er weder den
Blutdruck gemessen noch ein
EKG, die Blutentnahme oder
weitere Maßnahmen zur ver-
tiefenden Untersuchung eingeleitet habe. Möglicherweise
hätte der Tod des 29-Jährigen
verhindert werden können.
Der Angeklagte, der nach eigener Aussage seit 30 Jahren
eine eigene Praxis führt, berichtete, der 29-Jährige sei an
jenem Abend sein 18. Patient
in der Notfallpraxis gewesen.
Der Mann habe auf ihn einen
»gesunden Eindruck« gemacht.
Er habe von einem »Druckgefühl« gesprochen, von Schmerzen sei nicht die Rede gewesen. Deshalb sei er von »einer
Art Sodbrennen« ausgegangen. Er betonte, dass es selbst
bei einer optimalen Diagnostik schwierig gewesen wäre,
die sogenannte Aortendissektion, die ursächlich für den Tod
war, zu entdecken. Laut dem
71-Jährigen war die am 1. Juli
2013 eingerichtete Notfallpraxis damals »nicht eingespielt«
gewesen. »Das war noch so eine
Art Barfuß-Praxis«, so der Mediziner, der durch Rechtsanwalt Claus-Jürgen Heine (Freiburg) vertreten wurde.
»Verlegenheitsdiagnose«
Der Arzt räumte eine Verfehlung ein und sprach in
Zusammenhang
mit
dem
ebenfalls vermuteten Da-Costa-Syndrom – eine eingebildete Herzerkrankung – gar von
einer »unglücklichen Verlegenheitsdiagnose«. Allerdings
habe auch der spätere Besuch
beim Hausarzt keinen Befund
ergeben, dem gegenüber der
Verstorbene zudem von »Halsschmerzen« gesprochen habe.
Die 29-jährige Lebensgefährtin des Verstorbenen bestätigte die Vorwürfe, was die
Untersuchung in der Notfallpraxis anging. Diese habe nur
»über den Tisch hinweg« stattgefunden. Eine Nachbarin,
ausgebildete Arzthelferin, sagte aus, sie habe an jenem Abend
einen auffällig hohen Blutdruck gemessen und geraten,
ins Krankenhaus zu gehen.
Gutachter Armin Imhof,
Oberarzt am Universitätsklinikum Ulm, sprach ebenfalls
von einer »Fehleinschätzung«.
Der »Knackpunkt« aus seiner
Sicht: Weil die Basisdiagnostik
nicht erfolgt sei, sei auch keine weiterführende Diagnostik
möglich gewesen. Es hätte »eine plausible Möglichkeit« bestanden, dass der Patient heute noch lebe.
Freie Bahn: Bald ist die Metzgerstraße wieder uneingeschränkt
passierbar. Der mächtige Kran wurde bereits diese Woche abmontiert.
Fotos: Peter Heck
Drei-Könige-Areal ist
auf der Zielgeraden
Sieben-Millionen-Projekt soll im Herbst fertiggestellt sein
Offenburg (cw). Nach fast
zweijähriger Bauzeit ist das
Drei-Könige-Areal im Herzen der Innenstadt kurz vor
der Fertigstellung. Diese Woche wurde der große Kran abmontiert. Die Fußgängerunterführung in der Metzgerstraße
soll in den nächsten Tagen abgebaut werden, informiert Orbau-Chef Burkard Isenmann.
Dann kann die wichtige Einkaufs- und Verbindungsstraße wieder ungehindert passiert
werden. Die Übergabe der 29
Wohnungen soll laut Isenmann
im August und September erfolgen. Die Gewerbeeinheiten
im Erdgeschoss sollen zum
1. Oktober übergeben werden.
Rund sieben Millionen Euro
hat die Zeller Orbau-Gruppe in
das Projekt investiert.
Sobald der Straßenbelag fertiggestellt ist, wird der Fußgängertunnel in der Metzgerstraße abgebaut.
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DAS URTEIL
100 Tagessätze à 50 Euro
Ankläger Andreas Wurth
sah die Vorwürfe bestätigt
und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten
auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 4000 Euro für den 71-Jährigen – ein
Strafmaß, mit dem auch
die Mutter des Verstorbenen als Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt
Richard Krupp (Offenburg),
einverstanden war. Verteidiger Claus-Jürgen Heine plädierte auf Freispruch.
Richterin Petra Will verhängte am Ende der fünfstündigen Verhandlung eine
Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro. Der Angeklagte habe einen Fehler ge-
macht und es unterlassen,
»die richtigen Konsequenzen« zu ziehen, etwa die
Überweisung an die Klinik
zur weiteren Untersuchung.
Allerdings habe er aus ihrer
Sicht aus einer »Überforderungssituation« heraus gehandelt.
Im Hinblick auf das Alter des Angeklagten hatte die Richterin den 71-Jährigen bereits zu Beginn der
Verhandlung gefragt: »Ist es
nicht Zeit, den Beruf aufzugeben?« flo
HINTERGRUND: Der Hausarzt des
Verstorbenen war in einem früheren Verfahren bereits freigesprochen worden.
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