Fachverband Garten-, Landschafts

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Fachverband Garten-, Landschafts
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V.
Hamburger Haus des Landschaftsbaus
22525 Hamburg, Hellgrundweg 45
Telefon 040 340983 Telefax 040 340984
E-Mail [email protected] Internet www.galabau-nord.de
Musterberechnung Mitgliedsbeitrag
für Ordentliche Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einem GRUNDBEITRAG, einem
ARBEITSWERTANTEIL und einem WERBEBEITRAG
1.
GRUNDBEITRAG
Der Grundbeitrag ist für jedes Mitglied gleich – unabhängig von der Größe
des Betriebes.
Im Jahr 2012 beträgt der Grundbeitrag 800 €.
Der Grundbeitrag beinhaltet den Beitrag an den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL).
2.
ARBEITSWERTANTEIL
Zum Grundbeitrag wird ein Arbeitswertanteil hinzu gerechnet.
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3.
Als Berechnungsbasis werden die Arbeitswerte herangezogen, die die
Gartenbau-Berufsgenossenschaft (oder eine andere Berufsgenossenschaft) zur Berechnung der Hebesätze heranzieht.
Es werden die 1 Jahr zurückliegenden Arbeitswerte herangezogen, d.h.
für das Beitragsjahr 2012 werden die Arbeitswerte des Jahres 2011 verwendet.
Ordentliche Mitglieder zahlen einen Arbeitswertanteil in Höhe von 4,7%o,
d.h. 4,70 € pro 1.000 € Lohnsumme.
WERBEBEITRAG
Für besondere Werbemaßnamen des Verbandes wird ein Werbebeitrag nach
Zugehörigkeit zu den Betriebsgruppen erhoben. Er beträgt pro Betrieb und Jahr
- für Betriebsgruppe
- für Betriebsgruppe
- für Betriebsgruppe
- für Betriebsgruppe
- für Betriebsgruppe
1
2
3
4
5
(bis 5 Mitarbeiter)
(6 - 15 Mitarbeiter)
(16 - 30 Mitarbeiter)
(31 - 60 Mitarbeiter)
(über 60 Mitarbeiter)
500 €
515 €
540 €
565 €
590 €
4.
Für Mitglieder mit dem Status der Anwartschaft wird der Beitrag vom Vorstand
nach Rücksprache mit dem Mitglied auf der Basis der Betriebsgröße pauschal
festgelegt.
5.
Für die Schnuppermitgliedschaft gilt ein Pauschalpreis von 500 € für die
Dauer von 6 Monaten.
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Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V.
22525 Hamburg, Hellgrundweg 45
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6. ZAHLUNGSWEISE
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Die Beitragsrechnung ist in 4 Raten zu zahlen, jeweils zur Quartalsmitte.
Im 4. Quartal erfolgt eine Abrechnung nach den Lohnsummen des Vorjahres.
7. BERECHNUNGSBEISPIEL
a)
Arbeitswert lt. Meldung an die
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
100.000 €
Davon 4,7%o (= Arbeitswertanteil) von einer
Lohnsumme € 100.000 (lt. Beispiel)
470 €
b)
Zuzüglich Grundbeitrag
800 €
c)
Werbebeitrag z. B. für Betriebsgruppe 1
(bis 5 Arbeitnehmer)
500 €
1.770 €
8. EINTRITT IN DEN VERBAND IM LAUFENDEN JAHR
Wird eine Firma im Juli oder November in den Verband aufgenommen, so wird
der Mitgliedsbeitrag ab Beginn des Quartals erhoben, in dem die Mitgliedschaft
begonnen hat. Bei Beginn der Mitgliedschaft im Juli werden also 6/12 des Jahresbeitrages in Rechnung gestellt. Analog werden bei Beginn der Mitgliedschaft
im November nur 3/12 des Jahresbeitrages berechnet.
Hamburg, 27. März 2012
Dr. Michael Marrett-Foßen
Geschäftsführer
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