Aufnahmevertrag für eine Mitgliedschaft
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Aufnahmevertrag für eine Mitgliedschaft
z.H. Frau Kuttruff od. per Mail [email protected] Viel Spaß und Erfolg beim Training mit dem radius „Ticket to run“ 2015. Name Vorname Geb.-Dat. Straße Postleitzahl Wohnort Telefon privat Telefon dienstlich Handy E-mail-Adresse Kleidergrösse Lauftrikot Die im Ticket enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte aus der Ausschreibung „Laufvergnügen – leicht und locker Laufen“. Bezüglich dieses Vertrages gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der radius Ravensburg GmbH & Co. KG, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Laufgruppe auswählen: Gruppe 1 – immer Di 07.00 Gruppe 2 – immer Di 08.15 Gruppe 3 – immer Do 18.00 – Gruppe 4 – immer Do 19.15 – 08.00 Uhr 09.15 Uhr 19.00 Uhr 20.15 Uhr Der Vertrag beginnt ab dem 11.04.2015 mit einer Laufzeit von 6 Monaten und endet automatisch zum 11.10.2015. Monatliches Nutzungsentgelt: 65,- EUR Ich habe die AGB’s gelesen und akzeptiert. Datum Unterschrift Gast Unterschrift radius Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen Hiermit ermächtige ich die radius Ravensburg GmbH & Co. KG widerruflich die von mir zu entrichtende Zahlungen wie folgt von meinem Konto abzubuchen. Die Abbuchung erfolgt zum 15. jeden Monats. Kontoinhaber: Vorname Name . Bank Kontonummer Bankleitzahl IBAN: D E Mandatsreferenznummer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Ich ermächtige den oben genannten Zahlungsempfänger widerruflich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von o.g. Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen radius Ravensburg GmbH & Co. KG Georgstraße 24 88212 Ravensburg Tel. 0751-366 399 10 Fax 0751-366 399 66 [email protected] www.radius-ravensburg.de Stand 02/2014 BIC/SWIFT: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ticket to run Für den zwischen der radius Ravensburg GmbH & Co. KG (im Folgenden nur radius) und dem Gast abgeschlossenen Vertrag gelten soweit im Vertrag nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Zahlungsmodalitäten Der Beitrag das radius – Ticket to run wird zum 15. eines Monats zur Zahlung fällig. Eine Begleichung des Betrags erfolgt per Bankeinzug. Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren verbleiben bei dem Gast. Befindet sich der Gast mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, so ist radius berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Darüber hinaus ist radius berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund zu erklären. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, die monatlichen Beiträge bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrags abzüglich eines Anteils für ersparte Aufwendungen in Höhe von 20% als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Dem Gast bleibt es hierbei unbenommen, einen eventuell niedereren Schaden von radius nachzuweisen. In diesem Falle hat er nur den niedereren Schaden zu bezahlen. radius bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen. 2. Ordentliche Kündigung Der Vertrag endet automatisch zum 11.10.2015. Es bedarf dafür keiner gesonderten Kündigung des Mitglieds 3. Außerordentliche Kündigung Wird ein Gast durch Schwangerschaft, Umzug (neuer Wohnort > 50km von radius entfernt) oder durch längere Krankheit (über einen Monat) an der Ausübung des Trainings, der Anwendung oder Therapie gehindert und weist der Gast dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nach, kann der Vertrag durch den Gast mit Wirkung zur übernächsten Beitragsfälligkeit gekündigt werden. 4. Datenerfassung und –nutzung radius ist berechtigt, die vom Vertragspartner angegebenen persönlichen Daten gemäß § 3 V 1 und § 3 VI Bundesdatenschutzgesetz elektronisch zu verarbeiten und zu nutzen. radius nutzt Gästedaten außerhalb der Kundendatei für Werbung, Mailings, Newsletter etc. Der Umfang der Datennutzung erstreckt sich allein auf unternehmensinterne Verwendung. Diese beinhaltet neben der vereinbarten Erbringung von Leistungen z.B. die Zusendung von Angeboten und Informationen von radius. radius geht in jedem Falle streng vertraulich mit Gastdaten um. 5. Anschriftänderungen und Kontoänderungen Änderungen der Anschrift oder von Kontodaten sind radius unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert der Gast diese Mitteilung, so hat er radius die daraus entstehenden Kosten (Einwohnermeldeamtanfragen o.ä.) zu ersetzen. 6. Haftung Der Gast ist selbst verantwortlich dafür, dass er körperlich und gesundheitlich für die angebotenen Leistungen geeignet ist. Die Haftung von radius ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7. Aufsichtspflicht für Kinder Den Gästen, die minderjährige Kinder mitbringen, obliegt die Aufsichtspflicht für diese Kinder. 8. Nicht wahrgenommene Termine/Anmeldung zu Kursen Feste Terminbuchungen, persönlich, telefonisch oder per E-Mail, müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird der Betrag von radius in voller Höhe in Rechnung gestellt. Telefonische Anmeldungen zu geschlossenen Kursreihen sind verbindlich. Bei einer kurzfristigen Absage innerhalb einer Woche vor Kursbeginn wird die Kursgebühr voll in Rechnung gestellt. 9. Verlust von Armband und Schlüssel Jeder Gast erhält beim Betreten von radius ein Armband mit Speicherchip. Das Armband verbleibt immer im Eigentum von radius. Damit erfolgt der Zutritt zum Wellness-Bereich und sämtlicher Verzehr kann bargeldlos vorgenommen werden. Der Gesamtbetrag ist beim Verlasen von radius zu entrichten. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten für die Wiederbeschaffung des Armbands in Höhe von 20 € zusätzlich zu einer Pauschale von 40 € für Eintritt und Verzehr direkt nach Bekanntgabe des Verlustes. Bei Verlust eines Spindschlüssels ist eine Erstattung der Kosten für die Öffnung des Spindes sowie für einen Ersatzschlüssel von 20 € zu entrichten. 10. Klausel zu Unwirksamkeit Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrags rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags.