Majdanek (Lublin), Belsec - DGB

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Majdanek (Lublin), Belsec - DGB
S e m i n a r a u s s c h r e i b u n g
Stätten des Naziterrors in Südostpolen:
Majdanek (Lublin), Belsec
Studienseminar in Lublin und Zamosc
Während Auschwitz als Synonym für den Holocaust
steht, fristen die Vernichtungslager in Südostpolen ein
Schattendasein. Das Lager Majdanek bei Lublin, zweitgrößtes KZ nach Auschwitz, das Vernichtungslager
Belzec sind kaum bekannt, ebenso wie der kleine Ort
Izbica, Durchgangsghetto in die Vernichtungslager.
Während in Belsec seit Juni 2004 eine sensibel und
modern gestaltete Gedenk- und Informationsstätte entstanden ist, ist Majdanek durch die traditionelle Form
des Erinnerns und Mahnens geprägt.
In Lublin, einst als „jüdisches Oxford“ bekannt finden
sich zahlreiche Gedenkorte und Reste jüdischen Lebens, die wir besuchen werden. Verstörend wirkt das
Nebeneinander von Stätten der Barbarei, Natur und
Stadtbildern von romantischer Schönheit, wie die kleine
Renaissancestadt Zamosc, Geburtsort von Rosa Luxemburg, heute Weltkulturerbe der UNESCO, gebaut
als »ideale Stadt« nach italienischem Vorbild und wundersam fast vollständig erhalten. Unter den Nazis wurde
die polnische und jüdische Bevölkerung der Region im
Rahmen der „Aktion Reinhard“ vertrieben und ermordet,
nach dem „Endsieg“ sollte die Stadt Mittelpunkt eines
Siedlungsgebietes für „Reichsdeutsche“ werden.
Wir werden uns mit dieser Vergangenheit auseinandersetzen, über Formen der Geschichtsvermittlung und des
Gedenkens reflektieren und diskutieren, welche Folgerungen für die Gegenwart zu ziehen sind.
Termin:
16.06.-22.06.2013
Orte:
Lublin und Zamosc
Kosten / Leistungen:
670.-Euro incl. Bahnfahrt ab Düsseldorf bzw. Frankfurt/Main, (Rückfahrt im Liegewagen), 570.-Euro bei
Eigenanreise, Ü/F, Ü im DZ (3 Ü in Lublin, 2 Ü in
Zamosc),1 Abendessen, EZ-Zuschlag 130.-Euro, Transfers, Eintritte
Seminarnummer:
BU 130050-045
Zielgruppe:
Interessierte ArbeitnehmerInnen
Freistellung:
Für die Seminarteilnahme kann Bildungsurlaub nach
dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes
NRW oder nach dem Hessischen Gesetz für Bildungsurlaub (HBUG) oder anderen Ländergesetzen, nach Sonderurlaub für Bundesbeamte u. Richter geltend gemacht
werden. Den aktuellen Gesetzestext mit dem Kommentar eines Fachanwalts im Internet unter http://www.dgbbildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber/
Ende der 6-Wochenfrist :
AWbG NRW sowie HBUG:03.05.2013
Dieses Seminar wird durchgeführt vom
DGB-Bildungswerk NRW e.V.,
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Ute Pippert
Tel.: 0211 17523-147, Fax: 0211 17523-161
Anmeldung per Post, Fax oder online:
Siehe beigefügten Anmeldebogen
Anmeldung zum Seminar
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-147, Fax: 0211 175 23-161
E-Mail: [email protected]
Web: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM
per Fax senden an:
0211 175 23-161
Freistellung bitte angeben:
AWbG
SUrlV NRW
SUrlV Bund
Andere
Seminartitel: Stätten des Naziterrors in Süd-Ostpolen
Seminar-Nr.: BU 130050-45
von: 16.06.
bis: 22.06.2013
P riv atad r ess e :
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Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des
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Mit der Anmeldung erkenne ich die untenstehenden Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an.
Datum:
Unterschrift:
Teilnahmebedingungen:
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis 10 Wochen vor Seminarbeginn. Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen.
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Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20 - 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet.
Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk
wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.
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