(WHG) vom 31. Juli 2009 - Grundwasser
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(WHG) vom 31. Juli 2009 - Grundwasser
Absender: , den Altmarkkreis Salzwedel Untere Wasserbehörde Karl-Marx-Straße 32 29410 Salzwedel Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 - Grundwasser und/ oder Oberflächenwasser Ich beantrage hiermit eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme gemäß der o. a. Rechtsvorschrift. Zweck der Gewässerbenutzung: Trinkwasser Tränkwasser Bewässerung Brauchwasser für: Anzahl der Personen: Viehbestand: Grundstücksgröße in m²: Sonstiges: Art der Gewässernutzung: Maß der Gewässernutzung: Nutzungsbeginn: Lage der Gewässerbenutzung: Gemeinde / Ortsteil: Straße/Nr: Gemarkung: Flur/Flurstück: Entnahme von Grundwasser Entnahme von Oberflächenwasser m³/h m³/d m³/a Altmarkkreis Salzwedel Messtischblatt*: Hochwert*: Rechtswert*: *Eintragung durch die Behörde Dem Antrag sind die zu r Beurteilung des gesamten Unternehmens erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen (z.B. Brunnentiefe, Durchmesser, Pumpen) sowie eine Übersichtskarte, Maßstab 1:25.000/10.000 (Ausschnitt A 4) und ein Lageplan mit Eintragung der Wasserentnahmestelle, Maßstab 1: 1.000 (Ausschnitt A 4) beizufügen. Der Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde kann vom Antragsteller weitere Unterlagen abfordern. Eine Gewässerbenutzung ist erst nach der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis möglich. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass gem. § 1 03 WHG Abs. 1 Nr. 1 ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen § 8 ff. WHG ei ne Benutzung ohn e behördliche Erlaubnis oder Bewilligung ausübt. ................................... Unterschrift