hintergrundinformation » genmais 1507
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HINTERGRUNDINFORMATION » GENMAIS 1507 Die EU-Kommission hat dem Rat am 6. November 2013 einen Vorschlag für eine Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 der Firma Pioneer Hi-Bred vorgelegt. Der Zulassungsantrag von Pioneer stammt aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2010 verklagte Pioneer die EUKommission, weil keine fristgerechte Entscheidung über den Zulassungsantrag erfolgt war. Das Gericht der Europäischen Union gab im September 2013 dieser Klage Recht. Zur Abstimmung der Außen- und Europaminister der EU-Staaten kommt es voraussichtlich am 11. Februar 2014. Für eine positive oder negative Entscheidung des Rates ist eine „qualifizierte Mehrheit“ erforderlich. Kommt diese nicht zustande, kann die Kommission alleine entscheiden und wird nach bisherigen Aussagen die Zulassung erteilen. Erstmals seit dem nationalen Anbauverbot für den Gentech-Mais MON810 im Jahr 2009 kann es damit auch in Deutschland wieder zum kommerziellen Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze kommen. BUNDESREGIERUNG IMMER NOCH UNENTSCHIEDEN Die Bundesregierung hat noch immer keine eindeutige Position zum Zulassungsvorschlag beziehen wollen (trotz mehrfacher Nachfragen im Bundestag). Am Mittwoch, 5. Februar 2014, findet die letzte Kabinettssitzung vor dem Stichtag der EU-Entscheidung (11. Februar) statt. Spätestens dann wird sich die Bundesregierung auf ihr Abstimmungsverhalten verständigen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich „skeptisch“ zur AnbauZulassung für „1507“ geäußert. Neben Kanzleramt, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte sich zunächst auch das SPD-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) intern für die Anbauzulassung ausgesprochen – in klarem Widerspruch zu SPD-Parteitagsbeschlüssen und zum SPD-Bundestagswahlprogramm. Erst Appelle wie der Offene Brief Grüner Bundestagsabgeordneter sowie die gleichlautende Forderung von Verbänden wie BUND und BÖLW motivierten den Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzenden Gabriel am 23. Januar doch noch dazu, die Anbauzulassung öffentlich abzulehnen. Neben 1507 stehen Anbau-Zulassungen für mindestens fünf weitere gentechnisch veränderte Pflanzen an, deren Zulassungsverfahren ähnlich fortgeschritten sind. Dies gilt auch für die Wiederzulassung von MON 810. Mit der Wiederzulassung würde das deutsche Anbauverbot für MON 810 automatisch aufgehoben. RISIKEN DER GENTECHNISCH VERÄNDERTEN MAISLINIE „1507“ Die Maislinie 1507 ist gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat immun. Dessen Anwendung unterliegt in der EU strengen Anwendungsbeschränkungen, da der Wirkstoff von der Wissenschaft als Embryoschädigend eingestuft wird. Weil die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA davon ausgeht, dass die Glufosinat-Toleranz in der landwirtschaftlichen Praxis nicht genutzt wird, wurden im EUZulassungsverfahren mögliche Auswirkungen dieser Eigenschaft überhaupt nicht untersucht. Dabei wird die Kombination von 1507 mit Glufosinat in den USA von Pioneer offensiv beworben. Zwar ist die Anwendung dieses Wirkstoffs bei Mais in Deutschland zurzeit verboten, aber niemand kann garantieren, dass dies so bleibt. GENTECH-MAIS 1507 PRODUZIERT SELBST GIFT, DAS INSEKTEN BEDROHT Zusätzlich produziert Mais 1507 in allen Pflanzenteilen ein Gift, welches vor allem gegen schädliche Schmetterlingsarten wie den Maiszünsler wirken soll. Studien wie die von Mendelsohn et al. (2003) belegen, dass 1507 deutlich giftiger ist als der Genmais MON810, insbesondere der Pollen enthält laut EFSA 350-mal mehr Gift. Sowohl Menge als auch Art des Toxins bergen große Risiken für sogenannte Nichtziel-organismen (also vor allem Insektenarten). Wegen dieser ökologischen Risiken ist der Anbau vom Genmais MON810 in Deutschland seit 2009 verboten. Obwohl auch die EFSA solche Risiken und Datenlücken im Fall von 1507 festgestellt und Maßnahmen zum Schutz Nichtzielorganismen vorgeschlagen hat (unter anderem Abstände zu Naturschutzgebieten), sind diese Forderungen im Kommissionsvorschlag nicht berücksichtigt. Umweltverbände wie Greenpeace und Testbiotech kritisieren auch, dass Auswirkungen von 1507 auf Wasser- und Bodenorganismen kaum untersucht wurden. GESUNDHEITLICHE RISIKEN KAUM ERFORSCHT Auch gesundheitliche Risiken wurden bislang kaum erforscht. So fehlen aussagekräftige Untersuchungen zu Allergierisiken durch das im Gen-Mais gebildete Insektengift oder möglichen Langzeit-Wirkungen von Lebensmitteln aus Mais 1507. Fütterungsversuche über 90 Tage an Ratten haben auffällige Abweichungen bei Blut- und Leberwerten sowie verkleinerte Nieren ergeben. Risikobewertungsbehörden mehrerer EU-Staaten haben zudem erhebliche methodische Mängel und fehlende Daten bei Studien kritisiert, auf denen der Zulassungsvorschlag der EU-Kommission für 1507 basiert. GENTECH-ZULASSUNG SCHADET DEM WIRTSCHAFTSSTANDORT DEUTSCHLAND Eine Zulassung des Gentech-Maises schadet auch dem Produktionsstandort Deutschland. Landwirte, Ernährungswirtschaft und Handel haben sich in letzter Zeit auf eine gentechnikfreie Erzeugung ausgerichtet. Allein die 190 Mitglieder des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik erzielen einen Jahresumsatz von 68 Milliarden Euro. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft müsste sich im Falle einer 1507-Zulassung mit Riesenaufwand vor der Verunreinigung ihrer Felder und Produkte schützen. Bei dieser Zulassung steht also nichts weniger auf dem Spiel als der hart errungene Status eines „gentechnikfreien“ Landes! GRÜNE FORDERUNGEN: Eine Zulassung von 1507 ist aufgrund der unzureichend geklärten Risiken für die Umwelt nicht zu verantworten. CSU und SPD müssen zu ihren bisher gentechnikkritischen Positionen stehen und ein Nein Deutschlands unterstützen. Außerdem fordern wir, dass die Bundesregierung sich aktiv auch bei anderen EU-Ländern für eine Ablehnung des Kommissionsvorschlages einsetzt, damit eine „qualifizierte Mehrheit“ gegen den Kommissionvorschlag möglich wird. Wenn die Große Koalition jetzt nicht handelt, ist ihre Aussage im Koalitionsvertrag „Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik an“ als leere Floskel entlarvt. Das Europäische Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | HINTERGRUNDINFORMATION » GENMAIS 1507 | 2 Parlament hat sich am 23. Januar 2014 mit breiter Mehrheit gegen eine Anbauzulassung für den Gentechnik-Mais 1507 von Pioneer ausgesprochen und (wie wir Grüne) eine Reform der Risikobewertungsverfahren für GVO gefordert, damit Risiken und Auswirkungen umfassend und unabhängig untersucht werden. Dazu gehört auch die Berücksichtigung sozio-ökonomischer Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Wir Grüne im Bundestag wollen die Gentechnikfreiheit Deutschlands und des Großteils Europas im Interesse von Verbraucherschutz, Landwirten und Imkerei erhalten. Gentechnikfreie Qualitätsprodukte sind ein Wettbewerbsvorteil für Europas Landwirtschaft auch beim Export hochwertiger Lebensmittel. Insgesamt fällt die Bilanz von 20 Jahren kommerziellem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) eindeutig negativ aus: Weder sind mit der Agrogentechnik Ertragszuwächse noch Einsparungen bei Pestiziden verbunden. Stattdessen steigen die Pestizidmengen (vor allem Glyphosat) in den GVOAnbaugebieten aufgrund von zunehmenden Resistenzen bei Unkräutern und Schädlingen. Gleichzeitig verringert sich die Sortenvielfalt und die Kosten für Saatgut steigen erheblich. Die Probleme und Herausforderungen der Landwirtschaft lassen sich besser durch moderne und kostengünstige konventionelle Züchtung sowie durch bessere Anbausysteme lösen (unter anderem mehr Fruchtfolgen, Ökolandbau). Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | HINTERGRUNDINFORMATION » GENMAIS 1507 | 3