Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 - umsatz

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Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 - umsatz
Herrn
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
ING-DiBa AG
Immobilienfinanzierung
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Telefon 0180 2 / 06 02 60
Telefax 069 / 27 222 66222
15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789
Ihre Darlehenszusage
Sehr geehrter Herr Mustermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit ausgesprochene Vertrauen. Gerne teilen wir Ihnen
mit, dass Ihr Darlehen genehmigt und Ihre Baufinanzierung damit gesichert ist. Falls Sie zusätzlich ein KfW-Darlehen beantragt haben, erhalten Sie dazu gesondert Bescheid.
Anbei finden Sie die Unterlagen, die für Ihre Baufinanzierung notwendig sind:
- Vertragsangebot in 2-facher Ausfertigung mit Auszahlungsvoraussetzungen (einmal für Sie,
einmal für uns)
- Zweckerklärung (einmal für Sie, einmal für uns)
- Ablösevollmacht
- Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung
Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot bis zum 25.06.2010 unterschrieben zurück, damit Sie
möglichst bald mit Ihrem Vorhaben starten können. Reichen Sie uns bitte zusätzlich die Unterlagen ein, die in der Darlehensvereinbarung genannt sind. Bitte nehmen Sie keinerlei Änderungen und/oder Streichungen im Vertragsangebot vor.
Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Falls Sie Fragen oder Wünsche zu Ihrer Baufinanzierung haben, rufen Sie uns am besten an. Sie
erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 22 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter
0180 2 / 06 02 60 (Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus
Mobilfunknetzen). Wir sind gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
ING-DiBa AG
Wolf-Dieter Roßbach
Leiter Immobilienfinanzierung
Franz Lücke
stellv. Leiter Immobilienfinanzierung
Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.
Vertragsangebot
Bitte unterschrieben zurück
Darlehensnehmer
Max Mustermann
Vorgangsnummer
0123456789 (0)
Ihr Darlehensantrag vom
07.06.2010
Beleihungsobjekt
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
Nutzungsart
Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet
Darlehensgeber
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0180 2 / 22 23 66 *
Telefax: 069 / 27 222 66222
Internet: www.ing-diba.de
E-Mail: [email protected]
0920311418
* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute
aus Mobilfunknetzen.
Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen für
Immobilienfinanzierung das folgende Darlehen an:
Konditionen
Kontonummer
Darlehensart
Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen
22B0500000000000_K
Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von der
Sicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen ist
durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) gekennzeichnet.
Darlehensbetrag
Sollzinssatz fest (Nominalzins)
effektiver Jahreszins
Zinsfestschreibung bis
Auszahlungskurs
Nettodarlehensbetrag
Tilgungssatz
Monatliche Rate
Anzahl der Raten
( bis zum Ende der Zinsfestschreibung)
100.000,00 Euro
3,10 % p.a.
3,14 %
30.06.2018
100,00 %
100.000,00 Euro
4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen)
591,67 Euro
96
Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Bereitstellungszinsen ab
15.12.2010
Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnen
wir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von
0,25 % pro Monat
Sonstige Kosten
Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten.
Verzinsung und Rückzahlung
Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenzkonto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. Die
Pflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung.
Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibende
Rate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweils
zum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen abgedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt.
Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mit
der vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung.
Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Weitere Darlehensbedingungen
Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat der
Darlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Die
Verrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei der
ING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich
nutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich.
Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Tilgungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden.
Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen
Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von der
ING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrecht
bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt
unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz der
ING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AG
wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neue
Zinsfestschreibung unterbreiten.
Darlehensvermittler
Musterfinanz GmbH
Herr Friedrich Finanz
Postfach 11 03 27
12345 Musterhausen
Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Sicherheiten
Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en:
Lastend auf
Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679
■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM
Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen:
Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten
Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten
Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung
unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt,
schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.
Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Auszahlungsvoraussetzungen
Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen:
Vor der ersten Auszahlung:
■ Legitimation: Max Mustermann
■ Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestätigung)
■ Einzugsermächtigung
■ Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnet
■ Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)
■ Abtretung Mietzinsforderung
■ notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling)
■ vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der INGDiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)
■ Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank
Schilling
■ Ablösevollmacht: der Bank XYZ
Nach der ersten Auszahlung:
■ Grundbuchauszug (rangrichtig)
Wichtig:
Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangig
eingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteilig
einzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein.
Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Auszahlung
Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanweisung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von
10.000 Euro möglich sind.
Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungsanweisung nicht erforderlich.
Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen am
besten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können:
.
Voraussichtlicher Auszahlungstermin
(ggf. Ablösetermin des Darlehens)
Tag
.
Monat
Jahr
Legitimation
Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von der
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdentVerfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt die
Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafür
erhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot.
Zustandekommen des Vertrags
Annahmefrist
Der Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darlehensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreiben
stellen einen neuen Darlehensantrag dar.
ING-DiBa AG
Wolf-Dieter Roßbach
Leiter Immobilienfinanzierung
Franz Lücke
stellv. Leiter Immobilienfinanzierung
Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.
Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Referenzkonto und Einzugsermächtigung
Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit.
Kontoinhaber
Max Mustermann
Kontonummer
0010000000
Bankleitzahl
10010000
Kreditinstitut
Musterbank
Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindung
an
Kontoinhaber
__________________________________________________
Kontonummer
__________________________________________________
Bankleitzahl
__________________________________________________
Kreditinstitut
__________________________________________________
Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- und
Bereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift von
meinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen.
Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktübliche
Refinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Globaldarlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einer
Abtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag.
Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligen
Dritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehensnehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach Forderungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen.
Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensverhältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen.
Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensnehmer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für die
Abwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personenbezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert.
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW
Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eckdaten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als
Förderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann der
Darlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen.
Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA
Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses
grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt.
Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung
trotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
- die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder
- ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bank
mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder
- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt
werden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches
Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies
zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum
und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen
(insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
Widerrufsinformation
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492
Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe
der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie
in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung
der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind
und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486
Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum
zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung
der Widerrufserklärung.
Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in
Höhe von 8,61 Euro zu zahlen.
Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer
nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies
kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.
Ende der Widerrufsinformation
(*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)
Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Annahmeerklärung
Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle.
Ort, Datum
Unterschrift Max Mustermann
Empfangsbestätigung
Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "Allgemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- und
Leistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Exemplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift Max Mustermann
Vertragsangebot
Für Ihre Unterlagen
Darlehensnehmer
Max Mustermann
Vorgangsnummer
0123456789 (0)
Ihr Darlehensantrag vom
07.06.2010
Beleihungsobjekt
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
Nutzungsart
Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet
Darlehensgeber
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0180 2 / 22 23 66 *
Telefax: 069 / 27 222 66222
Internet: www.ing-diba.de
E-Mail: [email protected]
0920311418
* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute
aus Mobilfunknetzen.
Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen für
Immobilienfinanzierung das folgende Darlehen an:
Konditionen
Kontonummer
Darlehensart
Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen
22B0500000000000_K
Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von der
Sicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen ist
durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) gekennzeichnet.
Darlehensbetrag
Sollzinssatz fest (Nominalzins)
effektiver Jahreszins
Zinsfestschreibung bis
Auszahlungskurs
Nettodarlehensbetrag
Tilgungssatz
Monatliche Rate
Anzahl der Raten
( bis zum Ende der Zinsfestschreibung)
100.000,00 Euro
3,10 % p.a.
3,14 %
30.06.2018
100,00 %
100.000,00 Euro
4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen)
591,67 Euro
96
Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Bereitstellungszinsen ab
15.12.2010
Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnen
wir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von
0,25 % pro Monat
Sonstige Kosten
Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten.
Verzinsung und Rückzahlung
Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenzkonto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. Die
Pflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung.
Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibende
Rate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweils
zum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen abgedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt.
Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mit
der vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung.
Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Weitere Darlehensbedingungen
Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat der
Darlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Die
Verrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei der
ING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich
nutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich.
Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Tilgungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden.
Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen
Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von der
ING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrecht
bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt
unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz der
ING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AG
wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neue
Zinsfestschreibung unterbreiten.
Darlehensvermittler
Musterfinanz GmbH
Herr Friedrich Finanz
Postfach 11 03 27
12345 Musterhausen
Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Sicherheiten
Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en:
Lastend auf
Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679
■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM
Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen:
Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten
Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten
Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung
unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt,
schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.
Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Auszahlungsvoraussetzungen
Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen:
Vor der ersten Auszahlung:
■ Legitimation: Max Mustermann
■ Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestätigung)
■ Einzugsermächtigung
■ Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnet
■ Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)
■ Abtretung Mietzinsforderung
■ notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling)
■ vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der INGDiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)
■ Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank
Schilling
■ Ablösevollmacht: der Bank XYZ
Nach der ersten Auszahlung:
■ Grundbuchauszug (rangrichtig)
Wichtig:
Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangig
eingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteilig
einzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein.
Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Auszahlung
Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanweisung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von
10.000 Euro möglich sind.
Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungsanweisung nicht erforderlich.
Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen am
besten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können:
.
Voraussichtlicher Auszahlungstermin
(ggf. Ablösetermin des Darlehens)
Tag
.
Monat
Jahr
Legitimation
Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von der
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdentVerfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt die
Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafür
erhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot.
Zustandekommen des Vertrags
Annahmefrist
Der Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darlehensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreiben
stellen einen neuen Darlehensantrag dar.
ING-DiBa AG
Wolf-Dieter Roßbach
Leiter Immobilienfinanzierung
Franz Lücke
stellv. Leiter Immobilienfinanzierung
Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.
Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Referenzkonto und Einzugsermächtigung
Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit.
Kontoinhaber
Max Mustermann
Kontonummer
0010000000
Bankleitzahl
10010000
Kreditinstitut
Musterbank
Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindung
an
Kontoinhaber
__________________________________________________
Kontonummer
__________________________________________________
Bankleitzahl
__________________________________________________
Kreditinstitut
__________________________________________________
Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- und
Bereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift von
meinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen.
Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktübliche
Refinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Globaldarlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einer
Abtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag.
Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligen
Dritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehensnehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach Forderungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen.
Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensverhältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen.
Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensnehmer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für die
Abwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personenbezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert.
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW
Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eckdaten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als
Förderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann der
Darlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen.
Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA
Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses
grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt.
Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung
trotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
- die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder
- ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bank
mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder
- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt
werden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches
Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies
zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum
und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen
(insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
Widerrufsinformation
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492
Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe
der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie
in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung
der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind
und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486
Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum
zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung
der Widerrufserklärung.
Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in
Höhe von 8,61 Euro zu zahlen.
Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer
nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies
kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.
Ende der Widerrufsinformation
(*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)
Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010
Vorgangsnummer: 0123456789 (0)
Annahmeerklärung
Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle.
Ort, Datum
Unterschrift Max Mustermann
Empfangsbestätigung
Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "Allgemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- und
Leistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Exemplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift Max Mustermann
EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT
Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung
gestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots,
das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und
auf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen
machen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dass
sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können.
Die Aushändigung dieses Informationsblatts verpflichtet den
Darlehensgeber nicht automatisch zur Kreditbewilligung.
Darlehensgeber
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0180 2 / 22 23 66 *
Telefax: 069 / 27 222 66222
Internet: www.ing-diba.de
E-Mail: [email protected]
* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute
aus Mobilfunknetzen.
Darlehensvermittler
Musterfinanz GmbH
Herr Friedrich Finanz
Postfach 11 03 27
12345 Musterhausen
Produktbeschreibung
Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen
Dieses Darlehen ist durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen und Tilgung
=Annuität) gekennzeichnet. Dabei wird für die Rückzahlung
des Darlehens normalerweise eine Tilgung von jährlich 1 bis 2
% Prozent vom Darlehensbetrag zuzüglich 'ersparter Zinsen'
vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung können Sie höhere
Tilgungssätze wählen. Die Annuität zahlen Sie in gleichbleibenden monatlichen Raten. Die letzte Rate kann von den übrigen Darlehensraten betragsmäßig abweichen. Aus jeder
Rate werden zunächst die Zinsen für den jeweils laufenden
Kalendermonat abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil
der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser
Tilgungsanteil erhöht sich mit jeder Rate in dem Maße, wie
sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff 'ersparte Zinsen'.
Die vorgeschlagenen Darlehensbedingungen basieren auf der
Annahme, dass das von Ihnen im Antrag angegebene Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird.
Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden
in Höhe des Darlehensnominalbetrags mit Übernahme der
persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die sofortige
Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.
Sollzinssatz (Nominalzins)
3,10 % p.a. fest bis zum 30.06.2018
Nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit gilt der dann gültige
variable Zinssatz für Immobiliendarlehen sofern keine neue
Vereinbarung über eine Zinsfestschreibung getroffen wird.
Auszahlungskurs
Auszahlungskurs 100,00 %
Bei der Bestimmung des Sollzinssatzes wurde ein Disagio
von 0,00 % der Darlehenssumme berücksichtigt.
Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt
als jährlicher Prozentsatz
des Gesamtbetrages.
3,14 %
Höhe Darlehensbetrag
und Währung
100.000,00 Euro
Nettodarlehensbetrag und
Währung
100.000,00 Euro
Gesamtdauer der
Darlehensvereinbarung
Auf Basis der bei Darlehensvertragsabschluss maßgeblichen
Darlehenskonditionen ergibt sich eine voraussichtliche Laufzeit des Darlehens von ca. 18 Jahr/en und 7 Monat/en. Durch
eine Änderung der Konditionen (im Rahmen einer Konditionenanpassung) kann sich die Darlehensgesamtlaufzeit verlängern oder verkürzen.
Anzahl und Häufigkeit der
Ratenzahlung
Die Anzahl der Raten für die Zeit der Zinsfestschreibung beträgt bei planmäßigem Verlauf 96 Monatsraten.
Höhe der Ratenzahlung
591,67 Euro
Die annuitätische Tilgung beträgt anfänglich 4,00 %.
Ab Tilgungsbeginn ist zur Verzinsung und Tilgung für das Jahr
eine gleichbleibende Leistung von 7,10 % des ursprünglichen
Darlehensbetrages 3,10 % Zinsen zuzüglich 4,00 % Anfangstilgung zu zahlen. Aus den angenommenen Konditionen ergibt sich die anfängliche vorgenannte Rate.
Sondertilgungen
Sie sind berechtigt, einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der
Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sonderzutilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich nutzbar. Tilgungsleistungen über diese und die oben genannten. Tilgungen
hinaus sind während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht
zulässig. Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses
wurden eventuelle Sondertilgungen nicht berücksichtigt.
Zusätzliche einmalige
Kosten
Bearbeitungsgebühren: 0,00 Euro
Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat gerechnet ab dem
ersten Kalendertag des 7. Monats nach Darlehensvertragsabschluss. (Bei Forwarddarlehen mit Eintritt der Zinsbindungsfrist)
Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden Sie bei
Auszahlung fällig und werden von Ihrem Referenzkonto eingezogen.
Sonstige Kosten
Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten.
Wiederkehrende Kosten
Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen soweit möglich zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten versichert
zu halten.
Vorzeitige Rückzahlung
Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte (Sonder-)Tilgung hinaus während
des Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig.
Der Darlehensnehmer kann ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, bei dem ein Festzins vereinbart wurde, vorzeitig zurückzahlen, wenn nach vollständigem Empfang des
Darlehens 6 Monate abgelaufen sind und er ein berechtigtes
Interesse hat. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor,
wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts hat. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate. In diesem Fall müssen Sie
jedoch der Bank den dadurch entstehenden Schaden (sog.
Vorfälligkeitsschaden) ersetzen. Der Schaden der Bank wird
nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
entwickelten Grundsätzen berechnet, die insbesondere
- ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
- die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten
Zahlungsströme,
- den der Bank entgehenden Gewinn,
- die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko und
Verwaltungskosten
berücksichtigen.
Eine Rückzahlung des Darlehens ohne Entschädigung ist dagegen zum Ablauf jedes Zinsbindungszeitraumes möglich.
Im Falle einer Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahren
können Sie das Darlehen außerdem nach 10 Jahren ab Volloder Restauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen
und dann entschädigungslos zurückzahlen.
Internes
Beschwerdesystem
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Sie an folgende Adresse richten:
ING-DiBa AG
- Immobilienfinanzierung Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Repräsentativer
Tilgungsplan
Verpflichtung eines
Gehaltskontos beim Darlehensgeber
Widerrufsrecht
Abtretung, Übertragung
Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an
Dritte, z.B. Inkassounternehmen, abgetreten werden.
Der Darlehensgeber kann
das Vertragsverhältnis ohne
Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen,
z.B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts.
In der Anlage erhalten Sie den Tilgungsplan.
Für die Zeit nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung steht der
dann geltende Sollzinssatz jetzt noch nicht fest. In dem Tilgungsplan ist für den Zeitraum nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung daher der anfänglich vereinbarte gebundene Sollzinssatz zugrunde gelegt worden. Der tatsächliche Sollzinssatz nach Ablauf der Sollzinsbindung kann höher oder niedriger sein. Dadurch würde sich die jeweilige Ratenhöhe ändern. Dies führt dazu, dass der Darlehensvertrag eine andere
Laufzeit hat
Keine Verpflichtung
Mit dem Vertragsangebot wird Ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt. Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb
von 14 Kalendertagen zu widerrufen.
Ja.
Nein.
Ausgenommen sind Übertragungen nach den Regelungen
des Umwandlungsgesetzes, bei denen es per Gesetz zu einer
Rechtsnachfolge kommt.
Zusätzliche Information im Fernabsatzgeschäft
Handelsregister
ING-DiBa AG
Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7727
Zuständige
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt
(Internet: www.bafin.de)
Ausübung des
Widerrufsrechts
Ihr Widerruf muss in Textform (z. B. mittels Brief, Telefaxoder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Bei mehreren Darlehensnehmern steht
dieses Widerrufsrecht jedem einzelnen Darlehensnehmer alleine zu.
Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Ihnen:
-die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6
Abs. 2 EGBGB in Textform mitgeteilt und Ihnen
-die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Antrags zur Verfügung
gestellt wurden, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu senden an:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Zum Widerruf und seinen Rechtsfolgen beachten Sie bitte die
konkreten Angaben, die in Ihrem Darlehensvertrag enthalten
sind.
Üben Sie Ihr Widerrufsrecht nicht aus, bleibt der Darlehensvertrag wirksam. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, der Bank
nach Auszahlung des Darlehens die vereinbarten Zins- und
Tilgungsraten sowie die weiteren im Zusammenhang
mit dem Darlehensvertrag stehenden Kosten zu zahlen.
Rechtsordnungen
vor Abschluss des Darlehensvertrags
Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags gilt deutsches Recht.
Anwendbares Recht auf
den Darlehensvertrag
Für den späteren Vertragsschluss sowie die gesamte
Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Recht.
Zuständige
Gerichtsbarkeit
Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Wahl der Sprache
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir
während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen
Kontakt halten.
Außergerichtliches
Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die
Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
Ombudsmannverfahren der privaten Banken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken e.V.
Postfach 040307
10062 Berlin
Telefon: 030/1663-0; Telefax: 030/1663-1399
www.bdb.de
Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist
Diese Informationen gelten vom 15.06.2010 bis 25.06.2010
Tilgungsplan in Euro
Dieser Tilgungsplan spiegelt nicht den tatsächlichen Tilgungsverlauf wieder und ist daher nur
eine informative Modellrechnung. Insbesondere konnten bei der Erstellung Ihre individuellen
Valutierungs- und Sondertilgungsmodalitäten nicht berücksichtigt werden.
Zins
Tilgung
verbleibender Betrag
30.07.2010
30.08.2010
30.09.2010
30.10.2010
30.11.2010
30.12.2010
30.01.2011
28.02.2011
30.03.2011
30.04.2011
30.05.2011
30.06.2011
258,33
257,47
256,61
255,74
254,88
254,01
253,13
252,26
251,38
250,50
249,62
248,74
333,34
334,20
335,06
335,93
336,79
337,66
338,54
339,41
340,29
341,17
342,05
342,93
99.666,66
99.332,46
98.997,40
98.661,47
98.324,68
97.987,02
97.648,48
97.309,07
96.968,78
96.627,61
96.285,56
95.942,63
30.06.2012
2.915,09
4.184,95
91.757,68
30.06.2013
2.783,51
4.316,53
87.441,15
30.06.2014
2.647,77
4.452,27
82.988,88
30.06.2015
2.507,77
4.592,27
78.396,61
30.06.2016
2.363,35
4.736,69
73.659,92
30.06.2017
2.214,43
4.885,61
68.774,31
30.06.2018
2.060,81
5.039,23
63.735,08
Datum
Kundennummer:
Kundenname:
Max Mustermann
Bitte unterschrieben zurück
Zweckerklärung
Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bank
zu sichern.
Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zugunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt die
Zweckerklärung für folgende Grundschuld/en:
■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM
Beleihungsobjekt:
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
0920311418
eingetragen im Grundbuch von
des Amtsgerichts
Blatt
Flurstück
Musterhausen
Muster
1679
803/77
1. Sicherungszweck
1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Provisionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichen
in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang)
gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten eines
anderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit.
1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche,
die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeit
verlängert wird.
23B0090000000000_K
Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer):
Vorname, Name
(abweichender Sicherungsgeber)
_________________________________________________________
Straße, Nr.
_________________________________________________________
PLZ, Ort
_________________________________________________________
Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König.
2. Rückgewähransprüche
2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer
Löschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche auf
Auszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits anderweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten.
■ Per Post senden an:
ING-DiBa AG
60628 Frankfurt am Main
Blatt 2 zur Zweckerklärung
Kundennummer:
Kundenname: Max Mustermann
2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchs
auch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zu
der oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grundschuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend.
2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen.
2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und der
Anspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten.
2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendmachung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- und
gleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten Ansprüche einzuholen.
3. Verwertung von Sicherheiten
3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so besteht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rangverhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt,
den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen.
3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzung
nicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt,
wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird.
3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen,
wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist.
3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben,
wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat.
3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich androhen.
4. Freigabe von Sicherheiten
4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, die
Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wird
diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn
ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist.
4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wenn
und soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt.
4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit.
Blatt 3 zur Zweckerklärung
Kundennummer:
Kundenname: Max Mustermann
4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden
(z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so ist
die ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahl
die Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der INGDiBa nicht nur vorübergehend überschreitet.
4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen.
5. Versicherungsschutz
5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werden
soweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegen
derer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wertangemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch die
Grundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf die
ING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen.
5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungen
werden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist berechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen.
6. Allgemeine Hinweise
6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkunden
verlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte,
Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kosten
des Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie das
Zubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen.
Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kaufinteressenten besichtigen zu lassen.
Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers.
6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen,
soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird.
6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungsobjekts maßgebend.
Ort, Datum
Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer
(bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter)
Kundennummer:
Kundenname:
Max Mustermann
Für Ihre Unterlagen
Zweckerklärung
Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bank
zu sichern.
Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zugunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt die
Zweckerklärung für folgende Grundschuld/en:
■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM
Beleihungsobjekt:
Musterweg 1, 12345 Musterhausen
0920311418
eingetragen im Grundbuch von
des Amtsgerichts
Blatt
Flurstück
Musterhausen
Muster
1679
803/77
1. Sicherungszweck
1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Provisionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichen
in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang)
gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten eines
anderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit.
1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche,
die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeit
verlängert wird.
23B0090000000000_K
Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer):
Vorname, Name
(abweichender Sicherungsgeber)
_________________________________________________________
Straße, Nr.
_________________________________________________________
PLZ, Ort
_________________________________________________________
Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König.
2. Rückgewähransprüche
2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer
Löschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche auf
Auszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits anderweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten.
Blatt 2 zur Zweckerklärung
Kundennummer:
Kundenname: Max Mustermann
2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchs
auch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zu
der oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grundschuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend.
2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen.
2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und der
Anspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten.
2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendmachung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- und
gleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten Ansprüche einzuholen.
3. Verwertung von Sicherheiten
3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so besteht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rangverhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt,
den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen.
3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzung
nicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt,
wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird.
3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen,
wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist.
3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben,
wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat.
3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich androhen.
4. Freigabe von Sicherheiten
4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, die
Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wird
diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn
ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist.
4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wenn
und soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt.
4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit.
Blatt 3 zur Zweckerklärung
Kundennummer:
Kundenname: Max Mustermann
4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden
(z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so ist
die ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahl
die Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der INGDiBa nicht nur vorübergehend überschreitet.
4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen.
5. Versicherungsschutz
5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werden
soweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegen
derer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wertangemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch die
Grundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf die
ING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen.
5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungen
werden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist berechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen.
6. Allgemeine Hinweise
6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkunden
verlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte,
Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kosten
des Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie das
Zubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen.
Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kaufinteressenten besichtigen zu lassen.
Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers.
6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen,
soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird.
6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungsobjekts maßgebend.
Ort, Datum
Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer
(bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter)