Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 - umsatz
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Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 - umsatz
Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterhausen ING-DiBa AG Immobilienfinanzierung Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Telefon 0180 2 / 06 02 60 Telefax 069 / 27 222 66222 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 Ihre Darlehenszusage Sehr geehrter Herr Mustermann, vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit ausgesprochene Vertrauen. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Darlehen genehmigt und Ihre Baufinanzierung damit gesichert ist. Falls Sie zusätzlich ein KfW-Darlehen beantragt haben, erhalten Sie dazu gesondert Bescheid. Anbei finden Sie die Unterlagen, die für Ihre Baufinanzierung notwendig sind: - Vertragsangebot in 2-facher Ausfertigung mit Auszahlungsvoraussetzungen (einmal für Sie, einmal für uns) - Zweckerklärung (einmal für Sie, einmal für uns) - Ablösevollmacht - Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot bis zum 25.06.2010 unterschrieben zurück, damit Sie möglichst bald mit Ihrem Vorhaben starten können. Reichen Sie uns bitte zusätzlich die Unterlagen ein, die in der Darlehensvereinbarung genannt sind. Bitte nehmen Sie keinerlei Änderungen und/oder Streichungen im Vertragsangebot vor. Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Falls Sie Fragen oder Wünsche zu Ihrer Baufinanzierung haben, rufen Sie uns am besten an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 22 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter 0180 2 / 06 02 60 (Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen). Wir sind gerne für Sie da. Mit freundlichen Grüßen ING-DiBa AG Wolf-Dieter Roßbach Leiter Immobilienfinanzierung Franz Lücke stellv. Leiter Immobilienfinanzierung Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig. Vertragsangebot Bitte unterschrieben zurück Darlehensnehmer Max Mustermann Vorgangsnummer 0123456789 (0) Ihr Darlehensantrag vom 07.06.2010 Beleihungsobjekt Musterweg 1, 12345 Musterhausen Nutzungsart Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet Darlehensgeber ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Telefon: 0180 2 / 22 23 66 * Telefax: 069 / 27 222 66222 Internet: www.ing-diba.de E-Mail: [email protected] 0920311418 * Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung das folgende Darlehen an: Konditionen Kontonummer Darlehensart Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen 22B0500000000000_K Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen ist durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) gekennzeichnet. Darlehensbetrag Sollzinssatz fest (Nominalzins) effektiver Jahreszins Zinsfestschreibung bis Auszahlungskurs Nettodarlehensbetrag Tilgungssatz Monatliche Rate Anzahl der Raten ( bis zum Ende der Zinsfestschreibung) 100.000,00 Euro 3,10 % p.a. 3,14 % 30.06.2018 100,00 % 100.000,00 Euro 4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen) 591,67 Euro 96 Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Bereitstellungszinsen ab 15.12.2010 Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnen wir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % pro Monat Sonstige Kosten Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten. Verzinsung und Rückzahlung Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende. Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenzkonto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. Die Pflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung. Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibende Rate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweils zum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen abgedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt. Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mit der vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung. Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Weitere Darlehensbedingungen Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Die Verrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei der ING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich nutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich. Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Tilgungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden. Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von der ING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz der ING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AG wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neue Zinsfestschreibung unterbreiten. Darlehensvermittler Musterfinanz GmbH Herr Friedrich Finanz Postfach 11 03 27 12345 Musterhausen Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Sicherheiten Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en: Lastend auf Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet Musterweg 1, 12345 Musterhausen eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679 ■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen: Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt, schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen. Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Auszahlungsvoraussetzungen Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen: Vor der ersten Auszahlung: ■ Legitimation: Max Mustermann ■ Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestätigung) ■ Einzugsermächtigung ■ Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnet ■ Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert) ■ Abtretung Mietzinsforderung ■ notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling) ■ vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der INGDiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert) ■ Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank Schilling ■ Ablösevollmacht: der Bank XYZ Nach der ersten Auszahlung: ■ Grundbuchauszug (rangrichtig) Wichtig: Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangig eingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteilig einzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein. Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Auszahlung Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanweisung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro möglich sind. Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungsanweisung nicht erforderlich. Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen am besten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können: . Voraussichtlicher Auszahlungstermin (ggf. Ablösetermin des Darlehens) Tag . Monat Jahr Legitimation Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdentVerfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt die Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafür erhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot. Zustandekommen des Vertrags Annahmefrist Der Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darlehensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreiben stellen einen neuen Darlehensantrag dar. ING-DiBa AG Wolf-Dieter Roßbach Leiter Immobilienfinanzierung Franz Lücke stellv. Leiter Immobilienfinanzierung Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig. Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Referenzkonto und Einzugsermächtigung Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit. Kontoinhaber Max Mustermann Kontonummer 0010000000 Bankleitzahl 10010000 Kreditinstitut Musterbank Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindung an Kontoinhaber __________________________________________________ Kontonummer __________________________________________________ Bankleitzahl __________________________________________________ Kreditinstitut __________________________________________________ Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden. Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- und Bereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift von meinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen. Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktübliche Refinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Globaldarlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einer Abtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag. Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligen Dritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehensnehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach Forderungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen. Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensverhältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen. Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensnehmer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für die Abwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personenbezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eckdaten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Förderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann der Darlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen. Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder - ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bank mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Widerrufsinformation Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 8,61 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins. Ende der Widerrufsinformation (*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen) Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Annahmeerklärung Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle. Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann Empfangsbestätigung Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "Allgemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Exemplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten. Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann Vertragsangebot Für Ihre Unterlagen Darlehensnehmer Max Mustermann Vorgangsnummer 0123456789 (0) Ihr Darlehensantrag vom 07.06.2010 Beleihungsobjekt Musterweg 1, 12345 Musterhausen Nutzungsart Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet Darlehensgeber ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Telefon: 0180 2 / 22 23 66 * Telefax: 069 / 27 222 66222 Internet: www.ing-diba.de E-Mail: [email protected] 0920311418 * Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung das folgende Darlehen an: Konditionen Kontonummer Darlehensart Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen 22B0500000000000_K Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen ist durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) gekennzeichnet. Darlehensbetrag Sollzinssatz fest (Nominalzins) effektiver Jahreszins Zinsfestschreibung bis Auszahlungskurs Nettodarlehensbetrag Tilgungssatz Monatliche Rate Anzahl der Raten ( bis zum Ende der Zinsfestschreibung) 100.000,00 Euro 3,10 % p.a. 3,14 % 30.06.2018 100,00 % 100.000,00 Euro 4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen) 591,67 Euro 96 Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Bereitstellungszinsen ab 15.12.2010 Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnen wir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % pro Monat Sonstige Kosten Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten. Verzinsung und Rückzahlung Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende. Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenzkonto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. Die Pflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung. Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibende Rate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweils zum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen abgedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt. Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mit der vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung. Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Weitere Darlehensbedingungen Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Die Verrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei der ING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich nutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich. Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Tilgungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden. Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von der ING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz der ING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AG wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neue Zinsfestschreibung unterbreiten. Darlehensvermittler Musterfinanz GmbH Herr Friedrich Finanz Postfach 11 03 27 12345 Musterhausen Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Sicherheiten Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en: Lastend auf Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet Musterweg 1, 12345 Musterhausen eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679 ■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen: Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt, schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen. Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Auszahlungsvoraussetzungen Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen: Vor der ersten Auszahlung: ■ Legitimation: Max Mustermann ■ Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestätigung) ■ Einzugsermächtigung ■ Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnet ■ Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert) ■ Abtretung Mietzinsforderung ■ notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling) ■ vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der INGDiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert) ■ Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank Schilling ■ Ablösevollmacht: der Bank XYZ Nach der ersten Auszahlung: ■ Grundbuchauszug (rangrichtig) Wichtig: Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangig eingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteilig einzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein. Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Auszahlung Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanweisung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro möglich sind. Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungsanweisung nicht erforderlich. Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen am besten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können: . Voraussichtlicher Auszahlungstermin (ggf. Ablösetermin des Darlehens) Tag . Monat Jahr Legitimation Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdentVerfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt die Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafür erhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot. Zustandekommen des Vertrags Annahmefrist Der Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darlehensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreiben stellen einen neuen Darlehensantrag dar. ING-DiBa AG Wolf-Dieter Roßbach Leiter Immobilienfinanzierung Franz Lücke stellv. Leiter Immobilienfinanzierung Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig. Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Referenzkonto und Einzugsermächtigung Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit. Kontoinhaber Max Mustermann Kontonummer 0010000000 Bankleitzahl 10010000 Kreditinstitut Musterbank Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindung an Kontoinhaber __________________________________________________ Kontonummer __________________________________________________ Bankleitzahl __________________________________________________ Kreditinstitut __________________________________________________ Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden. Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- und Bereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift von meinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen. Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktübliche Refinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Globaldarlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einer Abtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag. Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligen Dritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehensnehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach Forderungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen. Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensverhältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen. Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensnehmer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für die Abwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personenbezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eckdaten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Förderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann der Darlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen. Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder - ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bank mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Widerrufsinformation Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 8,61 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins. Ende der Widerrufsinformation (*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen) Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010 Vorgangsnummer: 0123456789 (0) Annahmeerklärung Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle. Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann Empfangsbestätigung Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "Allgemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Exemplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten. Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können. Die Aushändigung dieses Informationsblatts verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Kreditbewilligung. Darlehensgeber ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Telefon: 0180 2 / 22 23 66 * Telefax: 069 / 27 222 66222 Internet: www.ing-diba.de E-Mail: [email protected] * Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. Darlehensvermittler Musterfinanz GmbH Herr Friedrich Finanz Postfach 11 03 27 12345 Musterhausen Produktbeschreibung Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen Dieses Darlehen ist durch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen und Tilgung =Annuität) gekennzeichnet. Dabei wird für die Rückzahlung des Darlehens normalerweise eine Tilgung von jährlich 1 bis 2 % Prozent vom Darlehensbetrag zuzüglich 'ersparter Zinsen' vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung können Sie höhere Tilgungssätze wählen. Die Annuität zahlen Sie in gleichbleibenden monatlichen Raten. Die letzte Rate kann von den übrigen Darlehensraten betragsmäßig abweichen. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich mit jeder Rate in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff 'ersparte Zinsen'. Die vorgeschlagenen Darlehensbedingungen basieren auf der Annahme, dass das von Ihnen im Antrag angegebene Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird. Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden in Höhe des Darlehensnominalbetrags mit Übernahme der persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Sollzinssatz (Nominalzins) 3,10 % p.a. fest bis zum 30.06.2018 Nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit gilt der dann gültige variable Zinssatz für Immobiliendarlehen sofern keine neue Vereinbarung über eine Zinsfestschreibung getroffen wird. Auszahlungskurs Auszahlungskurs 100,00 % Bei der Bestimmung des Sollzinssatzes wurde ein Disagio von 0,00 % der Darlehenssumme berücksichtigt. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtbetrages. 3,14 % Höhe Darlehensbetrag und Währung 100.000,00 Euro Nettodarlehensbetrag und Währung 100.000,00 Euro Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung Auf Basis der bei Darlehensvertragsabschluss maßgeblichen Darlehenskonditionen ergibt sich eine voraussichtliche Laufzeit des Darlehens von ca. 18 Jahr/en und 7 Monat/en. Durch eine Änderung der Konditionen (im Rahmen einer Konditionenanpassung) kann sich die Darlehensgesamtlaufzeit verlängern oder verkürzen. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung Die Anzahl der Raten für die Zeit der Zinsfestschreibung beträgt bei planmäßigem Verlauf 96 Monatsraten. Höhe der Ratenzahlung 591,67 Euro Die annuitätische Tilgung beträgt anfänglich 4,00 %. Ab Tilgungsbeginn ist zur Verzinsung und Tilgung für das Jahr eine gleichbleibende Leistung von 7,10 % des ursprünglichen Darlehensbetrages 3,10 % Zinsen zuzüglich 4,00 % Anfangstilgung zu zahlen. Aus den angenommenen Konditionen ergibt sich die anfängliche vorgenannte Rate. Sondertilgungen Sie sind berechtigt, einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehenssumme (je Einzeldarlehen) sonderzutilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglich nutzbar. Tilgungsleistungen über diese und die oben genannten. Tilgungen hinaus sind während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig. Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden eventuelle Sondertilgungen nicht berücksichtigt. Zusätzliche einmalige Kosten Bearbeitungsgebühren: 0,00 Euro Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat gerechnet ab dem ersten Kalendertag des 7. Monats nach Darlehensvertragsabschluss. (Bei Forwarddarlehen mit Eintritt der Zinsbindungsfrist) Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden Sie bei Auszahlung fällig und werden von Ihrem Referenzkonto eingezogen. Sonstige Kosten Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten. Wiederkehrende Kosten Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen soweit möglich zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten. Vorzeitige Rückzahlung Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte (Sonder-)Tilgung hinaus während des Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig. Der Darlehensnehmer kann ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, bei dem ein Festzins vereinbart wurde, vorzeitig zurückzahlen, wenn nach vollständigem Empfang des Darlehens 6 Monate abgelaufen sind und er ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts hat. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate. In diesem Fall müssen Sie jedoch der Bank den dadurch entstehenden Schaden (sog. Vorfälligkeitsschaden) ersetzen. Der Schaden der Bank wird nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätzen berechnet, die insbesondere - ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau, - die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, - den der Bank entgehenden Gewinn, - die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko und Verwaltungskosten berücksichtigen. Eine Rückzahlung des Darlehens ohne Entschädigung ist dagegen zum Ablauf jedes Zinsbindungszeitraumes möglich. Im Falle einer Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahren können Sie das Darlehen außerdem nach 10 Jahren ab Volloder Restauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen und dann entschädigungslos zurückzahlen. Internes Beschwerdesystem Beschwerden im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Sie an folgende Adresse richten: ING-DiBa AG - Immobilienfinanzierung Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Repräsentativer Tilgungsplan Verpflichtung eines Gehaltskontos beim Darlehensgeber Widerrufsrecht Abtretung, Übertragung Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte, z.B. Inkassounternehmen, abgetreten werden. Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z.B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts. In der Anlage erhalten Sie den Tilgungsplan. Für die Zeit nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung steht der dann geltende Sollzinssatz jetzt noch nicht fest. In dem Tilgungsplan ist für den Zeitraum nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung daher der anfänglich vereinbarte gebundene Sollzinssatz zugrunde gelegt worden. Der tatsächliche Sollzinssatz nach Ablauf der Sollzinsbindung kann höher oder niedriger sein. Dadurch würde sich die jeweilige Ratenhöhe ändern. Dies führt dazu, dass der Darlehensvertrag eine andere Laufzeit hat Keine Verpflichtung Mit dem Vertragsangebot wird Ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt. Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen. Ja. Nein. Ausgenommen sind Übertragungen nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes, bei denen es per Gesetz zu einer Rechtsnachfolge kommt. Zusätzliche Information im Fernabsatzgeschäft Handelsregister ING-DiBa AG Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7727 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de) Ausübung des Widerrufsrechts Ihr Widerruf muss in Textform (z. B. mittels Brief, Telefaxoder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Bei mehreren Darlehensnehmern steht dieses Widerrufsrecht jedem einzelnen Darlehensnehmer alleine zu. Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Ihnen: -die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Textform mitgeteilt und Ihnen -die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Antrags zur Verfügung gestellt wurden, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu senden an: ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Zum Widerruf und seinen Rechtsfolgen beachten Sie bitte die konkreten Angaben, die in Ihrem Darlehensvertrag enthalten sind. Üben Sie Ihr Widerrufsrecht nicht aus, bleibt der Darlehensvertrag wirksam. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, der Bank nach Auszahlung des Darlehens die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten sowie die weiteren im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehenden Kosten zu zahlen. Rechtsordnungen vor Abschluss des Darlehensvertrags Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags gilt deutsches Recht. Anwendbares Recht auf den Darlehensvertrag Für den späteren Vertragsschluss sowie die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Recht. Zuständige Gerichtsbarkeit Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Ombudsmannverfahren der privaten Banken Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V. Postfach 040307 10062 Berlin Telefon: 030/1663-0; Telefax: 030/1663-1399 www.bdb.de Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist Diese Informationen gelten vom 15.06.2010 bis 25.06.2010 Tilgungsplan in Euro Dieser Tilgungsplan spiegelt nicht den tatsächlichen Tilgungsverlauf wieder und ist daher nur eine informative Modellrechnung. Insbesondere konnten bei der Erstellung Ihre individuellen Valutierungs- und Sondertilgungsmodalitäten nicht berücksichtigt werden. Zins Tilgung verbleibender Betrag 30.07.2010 30.08.2010 30.09.2010 30.10.2010 30.11.2010 30.12.2010 30.01.2011 28.02.2011 30.03.2011 30.04.2011 30.05.2011 30.06.2011 258,33 257,47 256,61 255,74 254,88 254,01 253,13 252,26 251,38 250,50 249,62 248,74 333,34 334,20 335,06 335,93 336,79 337,66 338,54 339,41 340,29 341,17 342,05 342,93 99.666,66 99.332,46 98.997,40 98.661,47 98.324,68 97.987,02 97.648,48 97.309,07 96.968,78 96.627,61 96.285,56 95.942,63 30.06.2012 2.915,09 4.184,95 91.757,68 30.06.2013 2.783,51 4.316,53 87.441,15 30.06.2014 2.647,77 4.452,27 82.988,88 30.06.2015 2.507,77 4.592,27 78.396,61 30.06.2016 2.363,35 4.736,69 73.659,92 30.06.2017 2.214,43 4.885,61 68.774,31 30.06.2018 2.060,81 5.039,23 63.735,08 Datum Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann Bitte unterschrieben zurück Zweckerklärung Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bank zu sichern. Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zugunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt die Zweckerklärung für folgende Grundschuld/en: ■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM Beleihungsobjekt: Musterweg 1, 12345 Musterhausen 0920311418 eingetragen im Grundbuch von des Amtsgerichts Blatt Flurstück Musterhausen Muster 1679 803/77 1. Sicherungszweck 1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Provisionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang) gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit. 1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche, die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert wird. 23B0090000000000_K Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer): Vorname, Name (abweichender Sicherungsgeber) _________________________________________________________ Straße, Nr. _________________________________________________________ PLZ, Ort _________________________________________________________ Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König. 2. Rückgewähransprüche 2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer Löschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche auf Auszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits anderweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten. ■ Per Post senden an: ING-DiBa AG 60628 Frankfurt am Main Blatt 2 zur Zweckerklärung Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann 2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchs auch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zu der oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grundschuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend. 2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen. 2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und der Anspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten. 2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendmachung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- und gleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten Ansprüche einzuholen. 3. Verwertung von Sicherheiten 3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so besteht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rangverhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt, den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen. 3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt, wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird. 3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen, wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist. 3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat. 3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich androhen. 4. Freigabe von Sicherheiten 4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist. 4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wenn und soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt. 4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit. Blatt 3 zur Zweckerklärung Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann 4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden (z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so ist die ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahl die Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der INGDiBa nicht nur vorübergehend überschreitet. 4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen. 5. Versicherungsschutz 5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werden soweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegen derer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wertangemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch die Grundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf die ING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen. 5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungen werden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist berechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen. 6. Allgemeine Hinweise 6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkunden verlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte, Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kosten des Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie das Zubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen. Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kaufinteressenten besichtigen zu lassen. Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers. 6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen, soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird. 6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungsobjekts maßgebend. Ort, Datum Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer (bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter) Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann Für Ihre Unterlagen Zweckerklärung Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bank zu sichern. Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zugunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt die Zweckerklärung für folgende Grundschuld/en: ■ Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM Beleihungsobjekt: Musterweg 1, 12345 Musterhausen 0920311418 eingetragen im Grundbuch von des Amtsgerichts Blatt Flurstück Musterhausen Muster 1679 803/77 1. Sicherungszweck 1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Provisionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang) gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit. 1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche, die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert wird. 23B0090000000000_K Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer): Vorname, Name (abweichender Sicherungsgeber) _________________________________________________________ Straße, Nr. _________________________________________________________ PLZ, Ort _________________________________________________________ Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König. 2. Rückgewähransprüche 2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer Löschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche auf Auszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits anderweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten. Blatt 2 zur Zweckerklärung Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann 2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchs auch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zu der oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grundschuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend. 2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen. 2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und der Anspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten. 2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendmachung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- und gleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten Ansprüche einzuholen. 3. Verwertung von Sicherheiten 3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so besteht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rangverhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt, den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen. 3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt, wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird. 3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen, wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist. 3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat. 3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich androhen. 4. Freigabe von Sicherheiten 4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist. 4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wenn und soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt. 4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit. Blatt 3 zur Zweckerklärung Kundennummer: Kundenname: Max Mustermann 4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden (z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so ist die ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahl die Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der INGDiBa nicht nur vorübergehend überschreitet. 4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen. 5. Versicherungsschutz 5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werden soweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegen derer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wertangemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch die Grundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf die ING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen. 5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungen werden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist berechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen. 6. Allgemeine Hinweise 6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkunden verlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte, Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kosten des Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie das Zubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen. Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kaufinteressenten besichtigen zu lassen. Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers. 6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen, soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird. 6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungsobjekts maßgebend. Ort, Datum Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer (bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter)