Regionale Stelle im HI-Tier und LKV Bayern Vollmacht

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Regionale Stelle im HI-Tier und LKV Bayern Vollmacht
Regionale Stelle im HI-Tier und LKV Bayern
Vollmacht
Besamungsverein Nordschwaben e. V. im Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie der Meldebestimmungen bei Schweinen,
Schafen und Ziegen nach den Bestimmungen des EG-Rechts und der Viehverkehrsordnung
Hiermit erteile ich (Vollmachtgeber):
Name:
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Anschrift:
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E-Mail:
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Balis-Nummer: __________________________________________________________________________
LKV-Nummer: __________________________________________________________________________
dem Bevollmächtigten:
Name: Besamungsverein Nordschwaben e.V., Ensbachstraße 17, 89420 Höchstädt a. d. Donau
Registriernummer: 09 773 139 0004
ab dem:
Datum laut Unterschrift
für Meldungen an die zentrale Datenbank eine
Lesevollmacht
(der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegende Daten abfragen)
Zusatzvereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem:
Der Bevollmächtigte verpflichtet sich im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung die Daten nur für folgende Zwecke zu nutzen.
Mir ist bekannt, dass fehlerhafte und unterlassene Meldungen durch den Bevollmächtigten zu Lasten des Vollmachtgebers gehen. Der
Bevollmächtigte verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss dem
LKV schriftlich mitgeteilt werden.
Ja, ich möchte die RindApp Höchstädt an oben genannte E-Mail Adresse zugeschickt bekommen
Hiermit beauftrage ich das LKV der Erzeugerrinde für tierische Veredelung in Bayern, die Ergebnisse aus dem PAGTest zur Trächtigkeitskontrolle im Rahmen der Milchleistungsprüfung an den Besamungsverein Nordschwaben e. V.
weiterzuleiten. Der Besamungsverein Nordschwaben e. V. sichert mir zu, dass die Daten über die von seiner
Organisation angebotene App-Software ausschließlich von mir genutzt werden können.
Zur Übergabe der Daten wird Ihre LKV-Nummer benötigt.
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Ort, Datum
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(Unterschrift des Vollmachtgebers)
Das Original dieser Vollmacht bleibt beim Bevollmächtigten, der Vollmachtgeber und die Adressdatenstelle erhalten
jeweils eine Kopie.
Die Einrichtung einer Vollmacht ist in einigen Bundesländern kostenpflichtig und wird dem Vollmachtgeber in Rechnung gestellt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Adressdatenstelle.