Donnerstag, 4. August 2016
Transcription
Donnerstag, 4. August 2016
N Z A E T I K G R E A R M für Buttenheim Dreuschendorf · Frankendorf · Gunzendorf · Hochstall · Kälberberg · Ketschendorf · Stackendorf · Tiefenhöchstadt Amtsblatt für die Marktgemeinde Buttenheim Bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten · Vereinsnachrichten 15. Jahrgang Freitag, 29. Juli 2016 Tag der Franken im Levi Strauss Museum In diesem Jahr stand der Tag der Franken unter dem Motto „Patente Franken – Fränkische Patente“. Ein bekanntes Patent fränkischen Ursprungs wurde am 20. Mai 1873 für Levi Strauss und Jacob Davis ausgestellt. Es bezog sich auf vernietete Arbeitskleidung und war die Geburtsstunde der Bluejeans. Kurz darauf musste sich der Levi’s Konzern bereits mit Produktfälschern erstmals gerichtlich auseinandersetzen. Bis heute sind Levi’s Jeans eines der am meisten gefälschten Markenprodukte. Das Levi Strauss Museum widmete deshalb der Markenpiraterie zum Tag der Franken vom 1. - 3. Juli eine kleine Sonderausstellung. Nummer 29 - 34 Medien wie Fernsehen und Internet wecken bei vielen Menschen die Sehnsucht nach einem gehobenen Lebensstil und entsprechenden Statussymbolen, die diesen nach außen transportieren - wie z. B. Markenkleidung. Von vielen wird der Kauf gefälschter Markenprodukte deshalb als Möglichkeit angesehen, dieses Ziel auch mit begrenzten finanziellen Mitteln zu erreichen. Der Erwerb nachgemachter Markenartikel gilt somit häufig als Kavaliersdelikt. Die Infoausstellung "Levi's 105, das Original!?! Von Fälschungen, Produktpiraterie und Markenschutz" informierte über den Umfang und Hintergründe der Markenpiraterie sowie ihre Folgen für Markeninhaber und Konsumenten. Ein Theaterprojekt des Ehrenbürg-Gymnasiums Forchheim gestaltete das Rahmenprogramm zur Ausstellungseröffnung. Passend zum Ausstellungstitel traten gefälschte Levi Strauss Persönlichkeiten auf und erzählten den Gästen erfundene Biographien des Jeanserfinders. Zudem „kopierten“ die Schüler das Verhalten der Ausstellungsbesucher, so dass jeder selbst sehen konnte, dass Fälschungen zwar ähnlich, aber doch nicht so gut wie das Original sind. An dieser Stelle sei den Schülern nochmals für ihr Engagement und ihre Ideen gedankt! Geburtshaus Levi Strauss Museum Dr. Tanja Roppelt, Museumsleitung Freitag, 29. Juli 2016 406 AMTLICHE MITTEILUNGEN Abfuhrtermine „Gelber Sack” Kostenlose Energieberatungstermine Dienstag, 2. + 30. August: Landratsamt Bamberg Mittwoch, 17. August 2016 Mittwoch, 31. August 2016 Mittwoch, 14. September 2016 Jeweils von 12.00 - 17.45 Uhr Anmeldung beim Landratsamt Bamberg 0951 85-554 Buttenheim, Dreuschendorf, Frankendorf, Gunzendorf, Hochstall, Kälberberg, Ketschendorf, Senftenberg, Stackendorf, Tiefenhöchstadt Rathaus der Stadt Bamberg, Zimmer Nr. 220 Mittwoch, 24. August 2016 Mittwoch, 7. September 2016 Mittwoch, 21. September 2016 Jeweils von 12.00 - 17.45 Uhr Anmeldung in der Stadt Bamberg 0951 87-1724 Am 3. August 2016 und 10. August 2016 findet keine Beratung statt. Abfuhrtermin „Papiertonne” Donnerstag, 4. August 2016 Donnerstag, 1. September 2016 Donnerstag, 29. September 2016 Sperrung der Kreisstraße BA 27 wird verlängert Die Sperrung der Kreisstraße BA 27 zwischen Seigendorf und Ketschendorf wird verlängert. Die Bauarbeiten dauern noch bis einschließlich Freitag, 12. August 2016 an, demnächst werden die Asphaltierungsarbeiten ausgeführt. Die Umleitung für den öffentlichen Verkehr ist ausgeschildert. Um Verständnis und Beachtung wird gebeten. Die Marktgemeinde Buttenheim informiert: Abfuhrtermin „Biotonne” QR-Code Markt Buttenheim Mittwoch, 10. August 2016 Mittwoch, 24. August 2016 Mittwoch, 7. September 2016 Hundekot auf Gehwegen oder Grünflächen Mit „Herrchen“ Gassi gehen: Das sorgt nicht nur für Erleichterung, sondern bereitet der Gemeindeverwaltung buchstäblich haufenweise Ärger. Immer wieder kommt es zu Beschwerden über rücksichtslose Zeitgenossen, denen es egal ist, wo ihre Tiere ihr „Geschäft“ erledigen. Das ist nicht nur eine unhygienische Angelegenheit, sondern es ist auch riskant. Denn durch Hundekot können gefährliche Parasiten übertragen werden –beispielsweise Hunde- und Fuchsbandwürmer sowie Spul-, Peitschen- oder Hakenwürmer. Sie befallen auch den Menschen und verursachen schwere Erkrankungen und bleibende Schäden. Vor diesem Hintergrund sei das rücksichtslose Verhalten mancher Hundebesitzer nicht zumutbar. Wer seine Vierbeiner ausführt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Gemeindeverwaltung möchte deshalb wieder eindringlich an die Vernunft der Hundehalter appellieren, insbesondere auch, dass sie ihre Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften nicht frei umherlaufen lassen, besonders der Kinder wegen, die immer wieder von streunenden Hunden belästigt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, wenn solche Vorfälle beobachtet werden, dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (insbesondere, wenn die Hundehalter bekannt sind). Hundehalter, die sich willkürlich nicht an diese Rücksichtnahme halten, können mit einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt werden. Markt Buttenheim -Ordnungsamt- Abfuhrtermin „Restmülltonne” Mittwoch, 3. August 2016 Donnerstag, 18. August 2016 Mittwoch, 31. August 2016 Wertstoffhof im Landkreis Bamberg: Hirschaid Richtung Autobahn, zwischen Hirschaid und Seigendorf SOMMERZEIT Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 15.00 Uhr Anmeldeschluss für die Sperrmüllsammlung des jeweiligen Quartals Donnerstag, 11. August 2016 - Keine Abholung von Sperrmüll an diesem Tag. 407 Freitag, 29. Juli 2016 Marktgemeinde Buttenheim Dienststunden im Rathaus Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr Rufnummern Telefon Telefax E-mail: (0 95 45) 92 22 - 0 (0 95 45) 92 22 44 [email protected] 1. Bürgermeister: Herr Michael Karmann 92 22 - 0 Zentrale Dienste: 92 22 - 0 Geschäftsleitung, Kämmerei: Herr Peter Münch 92 22 - 31 Rentenamt, Sozialwesen, Wohngeld, Standesamt, Friedhofsamt: Frau Sandra Weiglein 92 22 - 22 Herr Andreas Hattel 92 22 - 24 Einwohnermelde- und Paßamt, Gewerbeamt, Abfallbeseitigung: Frau Nina Saffer 92 22 - 21 Bauangelegenheiten, Bodennutzung: Herr Jürgen Först 92 22 - 12 Frau Sylke Dorbritz 92 22 - 23 Herr Josef Dillig 92 22 - 41 Kasse: Herr Heinrich Kupfahl Frau Anschyla Gebhardt 92 22 - 32 92 22 - 25 Tourismus und Fremdenverkehr: Frau Dr. Tanja Roppelt 4 40 99 36 Schülerbetreuung: Herr Ralph Pfeufer 4 40 98 20 Kein übereilter Umtausch „alter“ Führerscheine Bis zum Jahr 2033 sollen alle betroffenen Führerscheine durch einheitliche EU-Dokumente ersetzt werden. Diesbezüglich soll der Bundesrat über eine Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer abstimmen. Danach soll der Umtausch bei den 15 Millionen Führerscheinen, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - gestaffelt nach Geburtsjahrgängen der Inhaber - zwischen 2021 und 2024 stattfinden. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes weist darauf hin, dass es sich zunächst nur um einen Vorschlag des Bundesrats-Ausschusses handelt, die Umtauschfrist teilweise vorzuverlegen. Inwiefern eine Umsetzung tatsächlich erfolgt, ist noch völlig offen. Nach der derzeit geltenden Regelung müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Das Bundeswehr- Attraktivitätssteigerungsgesetz – Verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz soll helfen, für den Arbeitgeber „Bundeswehr“ neue qualifizierte Kräfte zu gewinnen und das vorhandene Personal langfristig zu binden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Ausgestaltung der sozialen Absicherung und Versorgung. Für Zeitsoldaten soll mit einer verbesserten Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich für die fehlende betriebliche Zusatzversorgung geschaffen werden. Mehr zu diesem Thema findet man in der Fachinformation 03/2016 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen. Kirchweihen Freitag, 19. August - Montag, 22. August 2016 Buttenheim Sonntag, 4. September 2016 FAMILIENSTÜTZPUNKT IN DER HAGER VILLA Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Hauptstraße 60, Buttenheim 3 59 85 89 Frankendorf Kläranlage: Herr Manfred Koch und Herr Harald Pühl Gunzendorf 12 84 Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe - Zentrale 4 44 - 170 Geschäftsführung Herr Florian Stühler 4 44 - 171 Buchhaltung, Kasse Herr Sascha Rauch 4 44 - 172 Verbrauchsgebühren, Beiträge Herr Benjamin Batz 4 44 - 173 Notruf bei Wasserrohrbrüchen 82 03 Revierleiter Forstrevier Geisfeld Herr Esslinger (0160) 90 75 93 78 ST ÖRUNGSNUMMER Strom Gas (0941) 28 00 33 66 (0941) 28 00 33 55 DE FEKTE ST RASSENBE L EUCHTUNG Rathaus Buttenheim (0 95 45) 92 22 - 0 Sonntag, 18. September 2016 Sonntag, 25. September 2016 Dreuschendorf Sprechstunden des Revierleiters - Forstrevier Geisfeld Donnerstag, 22. September 2016 15.00 bis 17.00 Uhr jeweils in der Hager-Villa Buttenheim, Hauptstr. 60 Herr Esslinger ist aktuell telefonisch und per Mail wie folgt zu erreichen: Telefon: 09542 / 7733-135, Mobil: 0160 / 90759378 E-Mail: [email protected] Freitag, 29. Juli 2016 408 409 Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 8. Juni 2015 1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters 1.1. Konsultation der Netzentwicklungspläne 2024: Stellungnahme des Marktes Buttenheim Bürgermeister Karmann geht auf die gut bekannte Problematik der Entwicklung von Netzentwicklungsplänen und der damit verbundenen möglichen Realisierung von Gleichstromtrassen ein. Er verliest eine Stellungnahme des Marktes Buttenheim, die in Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg bereits im Vorfeld an die Bundesnetzagentur versandt wurde. Die Stellungnahme wurde vorausschauend im Hinblick auf die Tatsache verfasst, dass das Regnitztal und der Markt Buttenheim als alternativer Gleichstromtrassenkorridor „D“ in Frage kommen und somit direkte Betroffenheit bestehen kann. In der Stellungnahme wird auf die das Regnitztal bereits stark belastende vorhandene umfangreiche Infrastruktur hingewiesen. Der Markt Buttenheim spricht sich gegen eine weitere überregionale Infrastrukturmaßnahme in dieser Region aus und wendet sich gegen den Korridor D der Gleichstomtrasse, der das Gemeindegebiet direkt betrifft. 1.2. Lärmschutzwand an der Autobahn A 73 Bürgermeister Michael Karmann berichtet über Gespräche mit Herrn Probst von der Autobahndirektion Nordbayern. Demnach beginnt noch in diesem Kalenderjahr ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn A 73. Herr Probst wird das Projekt im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung noch vor der Sommerpause detailliert vorstellen. 1.3. Waldkindergarten und Kinderkrippe Gunzendorf Bürgermeister Karmann informiert über den aktuellen Stand der Bauarbeiten und zeigt dem Marktgemeinderat aktuelle Bilder vom Baufortschritt des Waldkindergartens. Parallel dazu wird aktuell die Schutzhütte gefertigt. Das Projekt liegt somit im vorgegebenen Zeitplan. Die Fertigstellung des Waldkindergartens ist für Mitte Juli 2015 avisiert. In diesem zeitlichen Rahmen ist auch eine weitere Informationsveranstaltung vor Ort geplant. Darüber hinaus berichtet Bürgermeister Karmann über den Fortschritt der Umbauarbeiten im Schloßkindergarten Gunzendorf. Die Bauarbeiten zur Errichtung der Krippe im Erdgeschoss des Gebäudes verlaufen ebenso planmäßig und werden bereits in Kürze abgeschlossen sein. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.05.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 04.05.2015 (ÖT) wird genehmigt. Freitag, 29. Juli 2016 Es erfolgt der Hinweis, dass sich oberhalb des geplanten Vorhabens eine 20kV Hochspannungsleitung befindet. 3.2. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 3 Einzelfertigteilgaragen, Fl.Nr. 851/13, Gemarkung Buttenheim ( Lage Brahmsweg 16) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird erteilt. 3.3. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses mit Verkaufsraum und Werkstatt, Fl.Nr. 1072/7, Gemarkung Buttenheim (Lage: Stockgasse 25) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zur Überschreitung der Baugrenzen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Bamberg zur Erteilung einer Ausnahme gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO erteilt. Darüber hinaus müssen folgende Punkte beachtet werden: - Gemäß Grundsatzbeschluss vom 04.09.1995 soll die noch zu vermessende Teilfläche mindestens 600 m² betragen. - Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung (Wasser/Abwasser) abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden. - Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Es erfolgt der Hinweis, dass sich in der Nähe eine 20kV-Hochspannungsleitung befindet. 3.4. Antrag auf Baugenehmigung, Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung, Fl.Nr. 1263/2, Gemarkung Buttenheim (Lage: Birkenweg 18) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt. 3.5. Antrag auf Baugenehmigung, Dachanbau und Teilumbau am best. Wohnhaus, Fl.Nr.47, Gemarkung Gunzendorf (Lage: Jurastraße 56) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zur beantragten Abweichung (Abstandsflächenrecht) wird erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 3.6. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Doppelgarage - Fl-Nr. 51/7, Gemarkung Gunzendorf (Lage: Im Sonnengarten 6) Abstimmung 1: Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung Kniestockhöhe 75cm wird erteilt. Abstimmung 2: Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung `Überschreitung der Baugrenzen` und `Stauraum 5m` vor der Garage wird nicht erteilt. 3. Bauangelegenheiten 3.1.Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1072/6, Gemarkung Buttenheim (Lage: Stockgasse 23) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. Abstimmung 3: Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die `Baugrenze` und der im Bebauungsplan geforderte `Stauraum 5m` vor der Garage eingehalten werden. Die Planungen sollten entsprechend angepasst werden. Freitag, 29. Juli 2016 3.7. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1270/31, Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 46) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie (2-3m von der Erschließungsstraße) einzuhalten ist. 4. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6,7 und 10 Denkmalschutzgesetz, Restaurierung des Wohnhauses zu Wohnzwecken, Fl.Nr 16, Gemarkung Gunzendorf, (Lage: Jurastr. 23) Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. 5. Wünsche, Anträge 5.1. Bücherei Buttenheim - Erweiterung der PCs Die Bücherei Buttenheim verfügt über 2 PCs. Bei einem der vorhanden PCs wurde bereits der Arbeitspeicher erhöht um eine schnellere Arbeit zu ermöglichen. Die Erhöhung des Arbeitsspeichers soll nunmehr auch bei dem zweiten PC vorgenommen werden. Beschluss: Die Kosten für die Aufrüstung der beiden PC s der Bücherei Buttenheim werden vom Markt Buttenheim getragen. 410 1.2. Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen und Bestandteilen Der Haushalt 2015 mit seinen Anlagen und Bestandteilen wird dem Marktgemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält die Änderungen, die in der Haushaltsberatung vom 09.06.2015 angeregt wurden. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 des Marktes Buttenheim (Landkreis Bamberg) Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) wird folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.499.400,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.569.800,00 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird festgesetzt auf 550.000,00 €. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22. Juni 2015 §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Haushalt 2015 Der Entwurf für den Haushalt 2015 wird durch den 1. Bürgermeister und den Kämmerer Peter Münch vorgestellt. Kämmerer Peter Münch informiert anhand einer transparenten Power-Point-Präsentation. Insbesondere geht er auf die Ausgaben und die vielen Serviceleistungen des Marktes Buttenheim für Bürger und Gewerbetreibende für das Haushaltsjahr 2015 ein. Um diese zu decken und um einen genehmigungsfähigen Haushalt im Jahr 2015 zu erreichen ist neben Einsparungen im Ausgabenbereich auch eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Anhebung der Hebesätze nötig. Zum Vergleich stellt er die Entwicklung der Hebesätze der Umlandgemeinden für die Haushaltsjahre 2010 – 2015 sowie die Auswirkung verschiedener Erhöhungen der Hebesätze auf die Einnahmesituation der Gemeinde dar. Nach der ausführlichen Vorstellung des Entwurfs in öffentlicher Sitzung, auf den sich der Marktgemeinderat im Rahmen einer mehrstündigen Vorbesprechung geeinigt hatte, wird der Haushalt nochmals im Gremium ausgiebig diskutiert. 1. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 2. Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 3. Gewerbesteuer 1.1. Finanzplan 2014 - 2018 Der Finanzplan 2014 – 2018 wurde dem Marktgemeinderat bereits in der Vorbesprechung vom 09.06.2015 vorgestellt und entsprechend den Wünschen des Marktgemeinderates angepasst. Beschluss: Der Finanzplan 2014 – 2018 wird beschlossen. 360 v.H. 360 v.H. 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 700.000,00 €. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Buttenheim, _______________ _____________________ Michael Karmann 1. Bürgermeister Beschluss: Die Haushaltssatzung 2015 wird beschlossen. 411 2. Wünsche, Anträge Bekanntgaben Im Laufe der Verhandlungen mit den Stadtwerken Burg über die Stromlieferung in den Jahren 2017 – 2019 konnte in den Jahren 2017 – 2018 ein Festpreis von 3,66 ct/kWh und im Jahr 2019 ein Festpreis von 3,75 ct/kWh erzielt werden. Bisher lagen die Kosten des Marktes Buttenheim bei einem Preis von 4,12 ct/ kWh. Nach dem Beschluss vom 04.05.2015 nimmt der Markt Buttenheim somit nicht an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags teil, sondern schließt mit den Stadtwerken Burg einen Stromliefervertrag mit der Laufzeit 01.01.2017 – 31.12.2019. Aus dem Marktgemeinderat Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Verwaltung auch alle Marktgemeinderäte die Bevölkerung über die Eckdaten des gemeindlichen Haushalts informieren sollten. Dabei ist insbesondere auf den außergewöhnlich hohen Service hinzuweisen, den der Markt Buttenheim allen Bevölkerungsschichten und seinen Gewerbetreibenden bietet. Die moderate Erhöhung der gemeindlichen Steuern ist dadurch mehr als plausibel zu begründen. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 7. Juli 2015 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.06.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 08.06.2015 (ÖT) wird genehmigt. Freitag, 29. Juli 2016 Abteilung Kreiseigener Tiefbau Abteilung Verkehrswesen Abteilung Immissionsschutz Abteilung Naturschutz Abteilung Bauleitplanung 2. Bayernwerk vom 18.06.2015 3. Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015 4. Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015 6. Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015 Folgende 11 Stellen und 2 Nachbargemeinden äußerten sich einverstanden mit der Planung, gaben keine Bedenken an bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen zur Kenntnis: 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 12.06.2015 2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015 3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015 5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015 6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015 7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015 8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015 9. Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015 10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern vom 11.06.2015 11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West vom 10.06.2015 12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 17.06.2015 13. Gemeinde Strullendorf 2. Bauleitplanung Markt Buttenheim 2.1. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB 2.1.1. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingereichten Anregungen und Stellungnahmen Die Entwurfsunterlagen zur 13. Flächennutzungsplanänderung (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung – Stand vom Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Im Zeitraum vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 wurden im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 26 Stellen und 5 Nachbargemeinden angeschrieben und um Äußerung gebeten. Zur Flächennutzungsplanänderung haben folgende 6 Stellen geantwortet, über deren Stellungnahmen in der Folge gesondert beraten werden soll: 1. Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015 Abteilung Bodenschutz Abteilung Wasserrecht Abteilung Gesundheitswesen Nicht geantwortet haben folgende 12 beteiligte Stellen und Nachbargemeinden: - Wasserwirtschaftsamt Kronach - Bayern AG, Kundencenter Bamberg - Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim - Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Evang. Gesamtkirchenverwaltung - Kreisjugendring Bamberg - Bundesvermögensanstalt Amberg - Wehrbereichsverwaltung Süd - Landesbund für Vogelschutz - Markt Heiligenstadt - Markt Eggolsheim 2.1.1.1. Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015 Beschluss zur Stellungnahme Bodenschutz: Die Hinweise der Abteilung Bodenschutz aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Wasserrecht: Die Hinweise der Abteilung Wasserecht aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Gesundheitswesen: Freitag, 29. Juli 2016 Die Hinweise der Abteilung Gesundheitswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau: Die Hinweise der Abteilung Kreiseigener Tiefbau aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Verkehrswesen: Die Hinweise der Abteilung Verkehrswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Immissionsschutz, Naturschutz und Bauleitplanung: Die Hinweise der Abteilungen Immissionsschutz, Naturschutz und Bauleitplanung aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. 2.1.1.2. Stellungnahme Bayernwerk vom 18.06.2015 Die Hinweise des Bayernwerks aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden beachtet. 2.1.1.3. Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015 Die Hinweise des Bayerischen Bauernverbandes aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden zur Kenntnis genommen. Die Fl.-Nr. 744, Gemarkung Stackendorf (A2), ist bereits im Rahmen der Erstaufstellung des Bebauungsplanes als externe Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Bei der Fl.-Nr. 812/2 (A1) handelt es sich um eine ursprünglich für einen Wirtschaftsweg vorgesehene Fläche, die eigenständig für sich wirtschaftlich nicht nutzbar wäre. Die Fl.-Nr. 1311 der Gemarkung Buttenheim (A3) besteht auch heute schon aus Grünland in starker Hanglage, die künftig extensiv beweidet werden soll. Insofern wurde dem Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes auf sorgsamem Flächenverbrauch Rechnung getragen. 2.1.1.4. Stellungnahme Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015 Die Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden beachtet. 2.1.1.5. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015 Die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden beachtet. 2.1.1.6. Stellungnahme Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015 Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 25.06.2015. Am 06. Juli 2015 erreichte den Markt Buttenheim noch die Stellungnahme der Nachbargemeinde Altendorf, die im Rahmen des Abwägungsprozesses noch berücksichtigt wird. Beschluss: Beschluss zu 1. Gewerbelärm Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis genommen. 412 Für die Wohnbebauung im OT Altendorf ergibt sich auf der Grundlage des Ausbreitungsmodells der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2015 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen eine zu erwartende Lärmbelastung von 42,9 dB(A) nachts am maßgeblichen Immissionsort Germanenstraße 16a und 40,8 dB(A) nachts am Immissionsort Germanenstraße 36. Gegenüber der Lärmbelastung und dem heutigen Betrieb (ohne Erweiterung) erhöht sich damit die Lärmbelastung um 0,5 dB(A) an der Germanenstraße 16a bzw. 0,3 dB(A) an der Germanenstraße 36. Aufgerundet bleiben die Beurteilungspegel unverändert bei 43 dB(A) bzw. 41 dB(A) nachts. Die Pegelerhöhung liegt deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle, so dass die Pegelerhöhung hinnehmbar ist. Der für allgemeine Wohngebiete zu berücksichtigende Immissionsrichtwert von 40 dB(A) nachts wird um max. 3 dB(A) überschritten. Zur Einhaltung des nächtlichen Richtwertes wäre an der Westseite des Logistikzentrums entlang der Gemeindeverbindungsstraße eine 11,0 m hohe Lärmschutzwand auf 340 m Länge erforderlich. Der Aufwand steht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck, so dass die Anordnung eines aktiven Lärmschutzes nicht vorgesehen ist. Des Weiteren ist in der Gesamtbewertung zu beachten, dass zwischen dem OT Altendorf und dem BV der REWE die A 73 verläuft, von der ein vorherrschendes Hintergrundgeräusch (Fremdgeräusch) ausgeht. Grenzen gewerblich oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte Gebiete und zum Wohnen genutzte Gebiete in historisch gewachsener Gemengengelage aneinander, können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Richtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinander grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden - Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Erhöhung darf nicht über die Werte der Kategorie für Mischgebiete hinausgehen (45 dB(A) nachts). Bei einer zu erwartenden Lärmbelastung von 43 dB(A) nachts wird der Richtwert für Mischgebiete nicht überschritten und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im konkreten Fall unter Abwägung aller vorliegenden Sachverhalte auch für das zum Wohnen dienende Gebiet eingehalten. Beschluss: Beschluss zu 2. Lkw-Verkehrsaufkommen Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis genommen. Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie u. a. den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen. Da sich die Anzahl der Lkw-Fahrten mit der Erweiterung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1 gegenüber dem IST-Zustand nur um 20 % erhöhen wird, ist eine Zunahme des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um mind. 3 dB(A) auszuschließen (vgl. auch Abwägungsbehandlung in Beschluss 1). 2.1.1.7. Abgegebene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden, die zur Planung keine Einwände oder Hinweise haben 413 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 12.06.2015 2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015 3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015 5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015 6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015 7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015 8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015 9. Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015 10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern vom 11.06.2015 11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West vom 10.06.2015 12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 17.06.2015 13. Gemeinde Strullendorf Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange in ihrer Stellungnahme keine Einwendungen erheben. 2.1.1.8. Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahme - Wasserwirtschaftsamt Kronach - Bayern AG, Kundencenter Bamberg - Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim - Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Evang. Gesamtkirchenverwaltung - Kreisjugendring Bamberg - Bundesvermögensanstalt Amberg - Wehrbereichsverwaltung Süd - Landesbund für Vogelschutz Freitag, 29. Juli 2016 Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht wurden. 2.2. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Feststellungs- und Verfahrensbeschluss 1. Feststellungsbeschluss: Der Marktgemeinderat stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen, Münster, ausgearbeiteten Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich `Röth` mit Begründung fest. Der festgestellte Plan erhält das Datum 07.07.2015 2. Verfahrensbeschluss: Der festgestellte Planentwurf ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vorzulegen. 2.3. 1. Änderung des Bebauungsplanes `Seewiesen 1` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2.3.1. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" des Marktes Buttenheim (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingereichten Anregungen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles, Naturschutzfachlicher Beitrag und Schalltechnische Untersuchung - jeweils mit Stand vom Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Entwurfsunterlagen zur 13. Flächennutzungsplanänderung (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung – Stand vom 04.05.2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Im Zeitraum vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 wurden im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 26 Stellen und 5 Nachbargemeinden angeschrieben und um Äußerung gebeten. Zur Bebauungsplanänderung haben folgende 6 Stellen geantwortet, über deren Stellungnahmen in der Folge gesondert beraten werden soll: 1. Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015 Abteilung Naturschutz Abteilung Bodenschutz Abteilung Wasserrecht Abteilung Gesundheitswesen Abteilung Kreiseigener Tiefbau Abteilung Verkehrswesen Abteilung Immissionsschutz Abteilung Bauleitplanung 2. Bayernwerk vom 18.06.2015 3. Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015 4. Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015 6. Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen beim Markt Buttenheim ein. Folgende 11 Stellen und 2 Nachbargemeinden äußerten sich einverstanden mit der Planung, gaben keine Bedenken an bzw. nah- Nachbargemeinden: - Markt Heiligenstadt - Markt Eggolsheim Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen vorgebracht haben. Es wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. 2.1.2. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Anregungen und Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB Freitag, 29. Juli 2016 men die Planung ohne Anregungen zur Kenntnis: 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 12.06.2015 2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015 3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015 5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015 6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015 7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015 8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015 9. Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015 10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern vom 11.06.2015 11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West vom 10.06.2015 12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 17.06.2015 13. Gemeinde Strullendorf Nicht geantwortet haben folgende 12 beteiligte Stellen und Nachbargemeinden: - Wasserwirtschaftsamt Kronach - Bayern AG, Kundencenter Bamberg - Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim - Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Evang. Gesamtkirchenverwaltung - Kreisjugendring Bamberg - Bundesvermögensanstalt Amberg - Wehrbereichsverwaltung Süd - Landesbund für Vogelschutz - Markt Heiligenstadt - Markt Eggolsheim 2.3.1.1. Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015 In diesem Zusammenhang wurde aus dem Gemeinderat die Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand im östlichen Innenbereich des Rewe Geländes angesprochen. Laut Aussage von Herrn Schreiber von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen wird die südlich der Rewe an der Grundstücksgrenze zu errichtende Lärmschutzwand keine Reduzierung der Lärmimmissionen zur Ortschaft hin nach sich ziehen. Er weist darauf hin, dass diese südliche Wand nur auf Grund von Verhandlungen der Gemeinde mit der Fa. Rewe auch als Sichtschutz in die Planungen aufgenommen wurde. Darüber hinaus informiert er, dass auch die Errichtung einer Lärmschutzwand im östlichen Innenbereich der Rewe keine Reduzierung der Lärmimmission zur Ortschaft hin nach sich ziehen würde. Bürgermeister Karmann weist auf die ausführliche Behandlung dieses Themas in der Sitzung vom 04.05.2015 hin. Damals hatte man sich mit großer Mehrheit darauf verständigt, die über 15 Jahre hinweg gewachsene Grünvegetation im Osten des REWEGeländes unangetastet beizubehalten, da hier im Laufe der Jahre ein attraktiver Sichtschutz entstanden ist. Die Notwendigkeit der Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand im Osten wird vom Fachplaner verneint, da er die Lärmschutzfunktion als nicht gegeben ansieht und auf Grund des in diesem Bereich niedrigeren Geländeniveaus der REWE gegenüber den östlich liegenden 414 landwirtschaftlichen Flächen auch kaum Sichtschutzwirkung gegeben wäre. Ein Zusammenhang zu künftigen Bauleitplanungen ist somit nicht herzustellen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich Lärmgutachten nur auf vorhandene und nicht auf möglicherweise zukünftig zu projektierende Wohngebiete beziehen können. Beschluss zur Stellungnahme Naturschutz: Die Hinweise der Abteilung Naturschutz aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet. 1.1 Der Hinweis wird im Rahmen der weiterführenden Genehmigungsplanung beachtet. 1.2 Die Lärmschutzwand ist im Bebauungsplan zeichnerisch so festgesetzt, dass südlich angrenzend eine 10 m breite Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern verbleibt. Neben einer mittig verlaufenden Baumreihe mit 15 m Abstand der Bäume untereinander ist eine flächige Begrünung entsprechend Ziff. B 4.1.1 festgesetzt. Zur besseren Lesbarkeit wurde der Empfehlung gefolgt und zusätzlich ein Pflanzabstand der Sträucher von 1,5 x 1,5 m in 3er - 5er Gruppen einer Art als Festsetzung unter Ziff. B 4.4 aufgenommen. 1.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wurde in Ziff. B 4.1.1 konkretisiert, Sträucher in 60 - 100 cm Qualitäten zu pflanzen und 15 % Heister oder Solitärsträucher in 100 - 150 cm Qualitäten zu verwenden. 1.4 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen zu A1 und A3 im Bebauungsplan werden konkretisiert. 1.5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Mahdtermin wurde in die Festsetzung übernommen. 1.6 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Ausführung wird der Ausschluss von Düngung und die Anwendung von chemischem Pflanzenschutz für die Ausgleichsflächen berücksichtigt. 1.7 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Fertigstellung der Maßnahme wird zur Abnahme der UNB angezeigt. Beschluss zur Stellungnahme Bodenschutz: Die Hinweise der Abteilung Bodenschutz aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungsleistungen beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Wasserrecht: Die Hinweise der Abteilung Wasserrecht aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungsleistungen beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Gesundheitswesen: Die Hinweise der Abteilung Gesundheitswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau: Die Hinweise der Abteilung Kreiseigener Tiefbau aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. Das Staatliche Bauamt Bamberg wurde im Verfahren beteiligt. Beschluss zur Stellungnahme Verkehrswesen: Die Hinweise der Abteilung Verkehrswesen aus der Stellungnah- 415 me nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. Beschluss zur Stellungnahme Immissionsschutz, Bauleitplanung: Die Hinweise der Abteilungen Immissionsschutz und Bauleitplanung aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. 2.3.1.2. Stellungnahme Bayernwerk vom 18.06.2015 Die Hinweise des Bayernwerks aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. 2.3.1.3. Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015 Die Hinweise des Bayerischen Bauernverbandes aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 wurden zur Kenntnis genommen. Die Fl.-Nr. 744, Gemarkung Stackendorf (A2), ist bereits im Rahmen der Erstaufstellung des Bebauungsplanes als externe Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Bei der Fl.-Nr. 812/2 (A1) handelt es sich um eine ursprünglich für einen Wirtschaftsweg vorgesehene Fläche, die eigenständig für sich wirtschaftlich nicht nutzbar wäre. Die Fl.-Nr. 1311 der Gemarkung Buttenheim (A3) besteht auch heute schon aus Grünland in starker Hanglage, die künftig extensiv behandelt werden soll. Insofern wurde dem Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes nach sorgsamem Flächenverbrauch Rechnung getragen. 2.3.1.4. Stellungnahme Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015 Die Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. 2.3.1.5. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015 Die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. 2.3.1.6. Stellungnahme Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015 Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 25. Juni 2015. Am 06. Juli 2015 erreichte den Markt Buttenheim per Fax eine einseitige Stellungnahme der Gemeinde Altendorf, die im Rahmen des Abwägungsprozesses noch berücksichtigt wird. Beschluss: Beschluss zu 1. Gewerbelärm Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis genommen. Für die Wohnbebauung im OT Altendorf ergibt sich auf der Grundlage des Ausbreitungsmodells der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2015 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen eine zu erwartende Lärmbelastung von 42,9 dB(A) nachts am maßgeblichen Immissionsort Germanenstraße 16a und 40,8 dB(A) nachts am Immissionsort Germanenstraße 36. Gegenüber der Lärmbelastung und dem heutigen Betrieb (ohne Erweiterung) erhöht sich damit die Lärmbelastung um 0,5 dB(A) Freitag, 29. Juli 2016 an der Germanenstraße 16a bzw. 0,3 dB(A) an der Germanenstraße 36. Aufgerundet bleiben die Beurteilungspegel unverändert bei 43 dB(A) bzw. 41 dB(A) nachts. Die Pegelerhöhung liegt deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle, so dass die Pegelerhöhung hinnehmbar ist. Der für allgemeine Wohngebiete zu berücksichtigende Immissionsrichtwert von 40 dB(A) nachts wird um max. 3 dB(A) überschritten. Zur Einhaltung des nächtlichen Richtwertes wäre an der Westseite des Logistikzentrums entlang der Gemeindeverbindungsstraße eine 11,0 m hohe Lärmschutzwand auf 340 m Länge erforderlich. Der Aufwand steht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck, so dass die Anordnung eines aktiven Lärmschutzes nicht vorgesehen ist. Des Weiteren ist in der Gesamtbewertung zu beachten, dass zwischen dem OT Altendorf und dem BV der REWE die A 73 verläuft, von der ein vorherrschendes Hintergrundgeräusch (Fremdgeräusch) ausgeht. Grenzen gewerblich oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte Gebiete und zum Wohnen genutzte Gebiete aneinander, können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Richtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinander grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden - Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bei einer zu erwartenden Lärmbelastung von 43 dB(A) nachts wird der Richtwert für Mischgebiete nicht überschritten und erhöht sich gegenüber den aktuell vorherrschenden Lärmimmissionen nur in absolut untergeordnetem Umfang. Die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete konnten schon in der Vergangenheit nicht eingehalten werden (vgl. Ausführungen oben). Vielmehr mussten bereits bislang für das Gebiet Altendorf-Ost die Grenzwerte für das Wohnen in Mischgebieten herangezogen werden. Da das Wohnen in Mischgebieten zulässig ist und auch nach Durchführung der geplanten Maßnahmen keine signifikante Mehrbelastung festgestellt werden kann (vgl. Ausführungen oben), ist die ermittelte Lärmbelastung für das Wohnen unter Abwägung aller einzubeziehenden Einflusskriterien im Gebiet Altendorf-Ost weiterhin als verträglich einzustufen. Beschluss: Beschluss zu 2. Lkw-Verkehrsaufkommen Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 wurden zur Kenntnis genommen. Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie u. a. den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen. Da sich die Anzahl der Lkw-Fahrten mit der Erweiterung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1 gegenüber dem IST-Zustand nur um 20 % erhöhen wird, ist eine Zunahme des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um mind. 3 dB(A) auszuschließen. 2.3.1.7. Abgegebene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden, die zur Planung keine Einwände oder Hinweise haben Freitag, 29. Juli 2016 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 12.06.2015 2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015 3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015 5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015 6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015 7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015 8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015 9. Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015 10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern vom 11.06.2015 11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West vom 10.06.2015 12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 17.06.2015 13. Gemeinde Strullendorf Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange in ihrer Stellungnahme keine Einwendungen erheben. 2.3.1.8. Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahme - Wasserwirtschaftsamt Kronach - Bayern AG, Kundencenter Bamberg - Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim - Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Evang. Gesamtkirchenverwaltung - Kreisjugendring Bamberg - Bundesvermögensanstalt Amberg - Wehrbereichsverwaltung Süd - Landesbund für Vogelschutz Nachbargemeinden: - Markt Heiligenstadt - Markt Eggolsheim Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen vorgebracht haben. Es wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. 2.3.2. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" des Marktes Buttenheim (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Anregungen und Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles, Naturschutzfachlicher Beitrag und Schalltechnische Untersuchung - jeweils mit Stand vom Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen beim Markt Buttenheim ein. 416 Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht wurden. 2.4. 1. Änderung des Bebauungsplanes `Seewiesen 1` (im vereinfachten Verfahren): Satzungsbeschluss Satzungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH, Münster, ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" als Satzung. Die Planunterlagen erhalten das Datum 07.07.2015. 2.5. Antrag vom 25.06.2015: Befreiung von der `Baulinie` im Baugebiet Erlach Die im Bebauungsplan festgesetzte `Baulinie` (2-3m von der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Grund entfernt) wird beibehalten. An der ausführlich diskutierten und beratenen Bauleitplanung des Baugebiets „Bamberger Weg“ wird weiterhin festgehalten. 3. Bauleitplanung Gemeinde Altendorf 3.1. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich `Elmen-West` Es ist zu untersuchen und näher darzulegen, wie sich durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogenen Bebauungsplanerweiterung „Elmen-West“ das Lkw-Verkehrsaufkommen in Buttenheim (GVS St 2960 – St 2260 – Zufahrt zum Autobahnzubringer) erhöhen wird. Durch die Erweiterung des Firmengeländes um ca. 70 % ist mit deutlichem Zuwachs an Lkw-Zuliefer- und Abfahrverkehr von und zur Autobahn A 73 zu rechnen. 3.2. Vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung und -erweiterung mit integriertem Grünordnungsplan Elmen-West Es ist zu untersuchen und näher darzulegen, wie sich durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogenen Bebauungsplanerweiterung „Elmen-West“ das Lkw-Verkehrsaufkommen in Buttenheim (GVS St 2960 – St 2260 – Zufahrt zum Autobahnzubringer) erhöhen wird. Durch die Erweiterung des Firmengeländes um ca. 70 % ist mit deutlichem Zuwachs an Lkw-Zuliefer- und Abfahrverkehr von und zur Autobahn A 73 zu rechnen. 4. Bauleitplanung Markt Eggolsheim 4.1. Bauleitplanung Markt Eggolsheim: Änderung des Flächennutzungsplanes in Eggolsheim (GE Wertstoffhof) und in zwei Teilbereichen des Ortsteiles Drosendorf Der Markt Eggolsheim hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in Eggolsheim (Bereich GE Wertsoffhof) und in zwei Teilbereichen im Ortsteil Drosendorf zu ändern. Ziel ist in Eggolsheim die Ausweisung eines Gewerbegebietes und in Drosendorf die Ausweisung von einzelnen Wohnbauflächen im Anschluss an bestehenden Wohnbebauung zur Ermöglichung von Bauvorhaben ortsansässiger junger Familien. 417 Beschluss: Gegen die oben genannte Bauleitplanung des Marktes Eggolsheim ergeben sich keine Bedenken. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich. 5. Bauangelegenheiten 5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Garage; Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Zum Senftenberg 10) Der Markt Buttenheim erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. Falls die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Verfahrens eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn (Fl. Nr. 775/5 der Gemarkung Gunzendorf) fordern sollte, so erteilt der Markt Buttenheim sein Einvernehmen nur unter der Voraussetzung, dass dieser betroffene Nachbar die geforderten Abstandsflächen auch tatsächlich übernimmt. Ansonsten wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. 5.2. Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung Einfamilienwohnhaus in ein 2-Familien-Haus mit Einliegerwohnung; Fl. Nr. 1266/3 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Birkenweg 15) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben und zur beantragten Befreiung (KG als Vollgeschoss) wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO die Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, zu benachrichtigen. 5.3. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Mehrfamilienhauses; Fl. Nr. 1270/49 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 2+4) Die Beschlussfassung zum oben genannten Vorhaben wird vertagt. Um sich der Tragweite möglicher Befreiungen bewusst zu werden, soll eine Ortseinsicht mit der Bauherrin und dem Planer stattfinden. Nach Klärung soll der Bauantrag im Rahmen der kommenden Sitzung am 27. Juli 2015 behandelt werden. Der Ortstermin wird für den 16. Juli 2015 um 19.00 Uhr festgelegt. Treffpunkt ist der Parkplatz am Seniorenzentrum. Der Bauausschuss wird regulär geladen, der restliche Marktgemeinderat per E-Mail verständigt. 5.4. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau Einfamilienhaus; Fl. Nr. 91 der Gemarkung Ketschendorf (Lage: Waldstraße 8) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung einzuhalten ist. 6. MC Roads - Antrag auf Durchführung einer Festveranstaltung Die Erlaubnis zur Durchführung der Festveranstaltung am 07.08.2015 bis 09.08.2013 wird erteilt. Musik kann bis 3.00 Uhr dargeboten werden. Während des Auf- und Abbaus ist Musik nur in einem moderaten Rahmen gestattet. Freitag, 29. Juli 2016 7. Erlass der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Buttenheim Die Kindergartengebührensatzung und die Gebührensatzung der Schülerbetreuung wurden sei dem Jahr 2008 nicht mehr geändert. Diese beiden Satzungen wurden nun zum 01.09.2015 in einer Satzung vereint. Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Buttenheim (Kindertagesstättengebührensatzung - KiTaGS). 8. Festlegung Termin Georgenmarkt 2016 Der Georgenmarkt findet am Sonntag den 24.04.2016 statt. 9. Ersterwähnung Buttenheim Die Ersterwähnung Buttenheims führt auf das Jahr 1118 zurück, als der Kanoniker Udalrich in die Kirche zu Buttenheim einen Jahrtag stiftete. Unabhängig voneinander haben Recherchen unseres Marktgemeinderatsmitglieds Bernhard Bickel, von Herrn Joachim Andraschke aus Bamberg (nach Beauftragung durch den Markt Buttenheim) und durch den Leiter des Staatsarchives, Herrn Dr. Klaus Rupprecht, zum gleichen Ergebnis geführt. Die im „Grandingerbuch“ aufgeführten Erwähnungen von "Budensheim" in Urkunden des Klosters Michelsberg von 1017 und 1027 beziehen sich auf Budesheim im heutigen Hessen. Einigkeit besteht darin, dass die Ortschaft Buttenheim sicherlich wesentlich älter ist und eine Besiedelung schon vor weit mehr als 1000 Jahren erfolgte. Als urkundliche Ersterwähnung ist nach den dargestellten Recherchen das Jahr 1118 heranzuziehen. Beschluss: Der Markt Buttenheim begeht im Jahr 2018 sein 900. Jubiläum seit seiner Ersterwähnung. Aus diesem Anlass wird ein Festausschuss gegründet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Marktanzeiger im Herbst 2015 zur Gründung des Festausschusses aufzurufen. Der Festausschuss soll aus Gemeinderäten, Gemeindebediensteten, Vertretern aus Vereinen und kulturinteressierten Bürgern bestehen. 10. Verkehrserziehungsplatz Scheßlitz Die Jugendverkehrsschule ist eine Einrichtung, auf welcher der im Lehrplan der Grundschule vorgesehene Verkehrsunterricht für das Radfahren mit praktischen Übungen erfolgt. Die Stadt Scheßlitz tritt als Einrichtungsträger der Jugendverkehrsschule für den östlichen Landkreis Bamberg auf und gestattet den übrigen Schulaufwandsträgern langfristig deren Mitbenutzung. Die Investitionskosten werden mittels eines Baukostenzuschusses auf die Schulaufwandsträger umgelegt, welche die Einrichtung nutzen werden. Ein möglicher Umlageschlüssel könnten die Schüler- oder Einwohnerzahlen der Grundschulen bzw. Gemeinden sein. Die laufenden Kosten werden durch Erhebung eines Nutzungsentgeltes umgelegt. Der Umlageschlüssel könnte sich an den Nutzungszeiten der Klassen aus den jeweiligen Schulen orientieren. Freitag, 29. Juli 2016 Beschluss: 1. Es besteht Einverständnis damit, die neue Jugendverkehrsschule für den östlichen Landkreis Bamberg im Schulzentrum Scheßlitz zu errichten. 2. Die derzeit genutzte Jugendverkehrsschule am Motorsportclub Scheßlitz steht nur noch bis zum Schuljahresende 2015/2016 zur Verfügung. Die Inbetriebnahme der neuen Jugendverkehrsschule muss daher zum Schuljahresbeginn 2016/2017 erfolgen. 3. Mit der Vorplanung des Ingenieurbüros Höhnen & Partner besteht Einverständnis. Bis zu einer Kostenobergrenze von 375.000,00 € (Übungsplatz und Gebäude) übernimmt der Sachaufwandsträger der Grundschule nach dem Durchschnitt der Schülerzahlen aus 5 Jahren (2014/2015 und 4 zurückliegende Schuljahre) anteilig die nicht durch Zuschüsse finanzierbaren Herstellungskosten der Jugendverkehrsschule. Die Stadt Scheßlitz trägt die Grundstücks- und Erschließungskosten und wird von einer anteiligen Zahlung der Investitionskosten befreit. 4. Mit der Stadt Scheßlitz wird ein öffentlich-rechtlicher Nutzungsvertrag über eine langjährige Mitnutzung der Jugendverkehrsschule im Schulzentrum Scheßlitz auf mindestens 25 Jahre abgeschlossen. Das Landratsamt Bamberg wird die Vereinbarung ausarbeiten. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27. Juli 2015 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.06.2015 Der TOP wird vertagt. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.07.2015 Der TOP wird vertagt. 3. Lärmschutz entlang der Autobahn A 73 - Vorstellung der Maßnahme durch Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern Herr Probst und Herr Perkams von der Autobahndirektion Nordbayern stellen die Planungen für den Lärmschutz entlang der Autobahn A 73 vor. Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2007 besteht ein Rechtsanspruch auf nachträglichen Lärmschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Anspruch muss bis spätestens 30 Jahre nach der Fertigstellung der Baumaßnahme bestehen. Auch bei kürzer angesetzten Prognosezeiträumen müssen die Messungen eine Lärmpegelsteigerung um min. 3 dB(A) ergeben. In Buttenheim wurde 1979 in der damaligen Verkehrsprognose mit einem Verkehrsaufkommen von 17.000 Kfz/24h kalkuliert. Laut der Verkehrszählung von 2010 beträgt das Verkehrsaufkommen mittlerweile im Autobahnabschnitt AS Hirschaid – AS Buttenheim 48.801 Kfz/24h, was eine Erhöhung des Lärmpegels nachts gegenüber der Prognose von + 4,4 dB(A) bedeutet. Rechtsanspruch auf Lärmschutz haben Anwesen, die bereits vor Auslegung der Planfeststellungsunterlagen (15.10.1979) für den Neubau der A73 vorhanden waren und bei denen die Lärmgrenzwerte überschritten sind. Die zugehörigen Grenzwerte sind in einem Wohngebiet 55/45 dB(A) Tag/Nacht, in einem Dorf- u. Mischgebiet 65/55 dB(A) Tag/Nacht und in einem Industrie- u. Gewerbegebiet 65/55 dB(A) Tag/Nacht. Daraus ergibt sich für 64 418 Anwesen in Buttenheim ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Auf der Buttenheimer Seite der Autobahn A 73 ist eine Lärmschutzwand in einer Länge von ca. 1,1 km und einer Höhe von ca. 6m geplant um einen Vollschutz für die betroffenen Anwesen zu gewährleisten. Im Anschluss an die Präsentation durch die Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern beantworten Herr Probst und Herr Perkams Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat und durch den 1. Bürgermeister. Auf die Frage nach dem möglichen Baubeginn werden keine genauen Aussagen getroffen. Die Vertreter der Autobahndirektion stellen die Jahre 2017 bzw. 2018 in den Raum. Auf den Einwand, ob bei einem Baubeginn nach 2017-2018 die 30jährige Frist abgelaufen sei und damit der Rechtsanspruch nicht mehr besteht, da die Baumaßnahme dann vor über 30 Jahren abgeschlossen wurde, geben die Vertreter der Autobahndirektion Entwarnung. Ein Vorentwurf der Baumaßnahme sei bereits genehmigt. Ein Fristablauf ist somit nicht mehr zu befürchten. Bürgermeister Karmann weist auf die Lärmgrenzwerte des reinen Wohnbaugebiets „Buttenheim-West“ und der Baugebiete „Bamberger Weg“ und „Buttenheim-Nord“ ebenso hin wie auf den Bereich der FNP - Änderung im Bereich „Erlach-Nord. Die Vertreter der Autobahndirektion erklären, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden müssen, die während der Baumaßnahme maßgeblich waren. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist für 64 genau definierte Anwesen gegeben. Durch die Baumaßnahme wird die Situation sowohl für diese 64 Anwesen als auch für alle im westlichen Bereich Buttenheims liegenden Grundstücke hinsichtlich ihrer Lärmbelastung gesetzeskonform verbessert. Des Weiteren informiert Bürgermeister Karmann die Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern über den geplanten Ausbau der Ortsumgehung Nord-West entlang der Lärmschutzwand an der Autobahn A 73. Die Lärmschutzwand ist auf der Seite zur Autobahn hoch absorbierend, ein Ausbau dieser Art ist grundsätzlich nicht für die Rückwand angedacht. Herr Probst und Herr Perkams bieten dem Markt Buttenheim an, eine Berechnung der Lärmbelastung durch die Schallreflexion von der Lärmschutzwand durchzuführen und die zusätzlich anfallenden Kosten für den Markt Buttenheim bei der Ausführung in einer beidseitig absorbierenden Bauweise, mitzuteilen. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Wohnhausanbau; Fl. Nrn. 16/2 und 300/1 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Kellerstraße 7) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Fl. Nr. 1270/28 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 52) Die mittlere Wandhöhe der Grenzgarage (Westseite), siehe Antrag auf Befreiung Nr. 2, ist auf max. 4,25 m zu reduzieren. Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben, zur Überschreitung der Baugrenzen und zur beantragten Abwei- 419 chung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandflächenrecht) wird nach Einarbeitung der zuvor geforderten Reduzierung der mittleren Wandhöhe (auf max. 4,25m) der Grenzgarage (Westseite) erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Mehrfamilienhauses; Fl. Nr. 1270/49 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 2+4) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen und der Ausnahme (GFZ) wird erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. 4.4. Antrag auf Baugenehmigung: Umbau und Erweiterung des REWE-Logistiklagers; Fl. Nrn. 822 und 817/1 der Gemarkung Buttenheim Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird erteilt. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes `Seewiesen 1 – 1. Änderung` und die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim sind einzuhalten. Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, die Prüfung des Bauantrages auf der Grundlage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1 durchzuführen und ggfs. nach Inkrafttreten dieser Satzung zu erteilen. Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1 und der entsprechende Satzungsbeschluss werden dem Bauantrag beigefügt. 4.5. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte; Fl. Nr. 374 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Bei der Linde) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben und zur beantragten Abweichung wird erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. Es erfolgt der Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet befindet. 5. Bauleitplanung des Marktes Hirschaid: 4. Änderung des Bebauungsplanes `Umgehungsstraße und Staatsstraße 2260`; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung des Marktes Hirschaid wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. 6. Bauleitplanung der Gemeinde Strullendorf: Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" und 2. Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die oben genannten Verfahren zur Bauleitplanung der Gemeinde Strullendorf werden zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. 7. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis, FlNrn. 675 und 699, Gemarkung Stackendorf Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstaufforstung (Kurzumtriebskultur) für das Grundstück Fl.Nr. 675 der Gemarkung Freitag, 29. Juli 2016 Stackendorf wird erteilt. Die gesetzlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten bzw. der Abstand ist so festzulegen, dass der landwirtschaftliche Betrieb auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird. Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstaufforstung für das Grundstück Fl.Nr. 699 der Gemarkung Stackendorf wird erteilt. Die gesetzlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten bzw. der Abstand ist so festzulegen, dass der landwirtschaftliche Betrieb auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird. 8. Namensfindung Waldkindergarten Der Markt Buttenheim sucht einen Namen für den neuen Waldkindergarten. Zu diesem Zweck wurde in den Amtsblättern der Gemeinden Altendorf und Buttenheim die Bevölkerung aufgefordert Vorschläge abzugeben. Über 30 Vorschläge sind bei der Verwaltung eingegangen und wurden durch den Familienstützpunkt auf folgende drei Favoriten reduziert: „Waldgeister“ „Waldwichtel“ „Wichtelhaus“ Bei der Wahl entfielen 7 Stimmen auf den Vorschlag „Waldwichtel“, 6 Stimmen für „Wichtelhaus“ und 3 Stimmen für „Waldgeister“. Damit ist der Name für den neuen Waldkindergarten „Waldwichtel“. 9. ILE "Regnitz-Aisch" - Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft der Gemeinden Buttenheim, Altendorf, Eggolsheim und Hallerndorf Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ist zwischen der Gemeinde Altendorf, dem Markt Buttenheim, dem Markt Eggolsheim und der Gemeinde Hallerndorf eine Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft „Regnitz-Aisch“ abzuschließen. Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt die oben genannte Vereinbarung zu unterzeichnen. 10. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Der Landkreis Bamberg hat die Firma Modus mit einer Seniorenbefragung im Landkreis Bamberg beauftragt. Im Rahmen dieser Umfrage werden aus dem Markt Buttenheim stichprobenartig 124 Senioren befragt, unter anderem zu den Themen Wohnsituation und Wohnumfeld, Versorgungssituation, Freizeitmöglichkeiten, Beurteilung der Infrastruktur, u.s.w.. Die Firma Modus ist auch an die Gemeinden im Landkreis herangetreten und hat Ihnen ein Angebot über eine Befragung aller Senioren in der Gemeinde zukommen lassen, für den Markt Buttenheim würden sich dafür Kosten in Höhe von 1.650 €ergeben. Bei einer Gesamtbefragung kann mit einer Teilnehmerquote von 10 – 15 % der Senioren gerechnet werden. Der Markt Buttenheim gibt keine Gesamtbefragung der Senioren in Auftrag, da viele der befragten Themen im Rahmen des ILE Programms ermittelt werden können. 11. Wünsche, Anträge An der Kapelle oberhalb des Löwenbräukellers Buttenheim sind im Rahmen der Bauarbeiten an der BA 9 Schäden entstanden. Diese wurden im Rahmen eines Ortstermins durch Bgm Kar- Freitag, 29. Juli 2016 mann, Herrn Herbert Karmann und Vertretern des Landratsamts Bamberg besichtigt. Zusätzlich wurde bereits ein Statiker zu Rate gezogen. Im Anschluss an die Baumaßnahme an der BA 9 wird die Kapelle durch den Landkreis instandgesetzt. Es wird beantragt am Seniorenzentrum einen Fahrradständer für Besucher zu installieren und einige Geräte zur Ertüchtigung der Senioren aufzustellen. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14. September 2015 Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters: Am 15.09.2015 ist Schulanfang, Bgm Karmann bittet daher alle Verkehrsteilnehmer auf unsere ABC-Schützen besonders zu achten. Am Donnerstag, den 17.09.2015 findet um 16:00 Uhr die Einweihung der Kreisstraße Buttenheim- Unterstürmig statt. Die nächste Gemeinderatssitzung mit dem Thema „Bauleitplanung“ findet am 22.09.2015 ab 19:00 Uhr statt. Die Matthäuskirche feiert am Sonntag, den 27.09.2015 ihre Kirchweih. Am 3. Oktober um 13:00 Uhr wird an der hölzernen Fußgängerbrücke zwischen Marktplatz und Altstadtparkplatz in Baunach der Sieben-Flüsse-Wanderweg eröffnet. Auch der Markt Buttenheim ist an diesem Projekt beteiligt. Der Landkreis Bamberg hat im Bereich der Kreisstraße BA12 zwischen Gunzendorf und Stackendorf mit den Arbeiten zur Kurvenaufweitung begonnen. Um die Bauzeit zu verkürzen, müssen die Arbeiten unter Vollsperrung der Kreisstraße durchgeführt werden. Der Verkehr zwischen Gunzendorf und Stackendorf wird über den östlich gelegenen Feld- und Waldweg (Fl. Nrn. 657, 674 der Gemarkung Stackendorf und Fl. Nr. 1394 der Gemarkung Gunzendorf) umgeleitet. Die Sperrung wird bis zum 31. Oktober 2015 andauern. Auftaktveranstaltung der ILE Anfang Dezember (Ort: Rittmayer Hallerndorf) zusammen mit den Vertretern aller 4 Gemeinden und interessierten Bürgern. 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.06.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 22.06 .2015 (ÖT) wird genehmigt. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.07.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 07.07 .2015 (ÖT) wird genehmigt. 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015 Der TOP wird vertagt. 420 4. Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2960: Vorstellung der Planungen, Genehmigung und Stellung eines Zuwendungsantrages gegenüber der Regierung von Oberfranken Herr Wisch vom Büro Weyrauther aus Bamberg stellt dem Marktgemeinderat die Planungsunterlagen und die Gesamtkosten des Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2960 vor. Die vorgestellte Planung ist Teil des geplanten Geh- und Radweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig und soll die derzeitige Lücke im überregionalen Wegenetz (Regnitz- Radweg) von Nürnberg nach Bamberg schließen. Der Bau des Geh- und Radweges ist sehr dringlich. Bürgermeister Michael Karmann weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg gegenüber der Regierung von Oberfranken ein Zuwendungsantrag mit sehr hoher Förderquote gestellt werden kann. Für die Umsetzung der Maßnahme wird nach Auskunft des Planers Grunderwerb im Bereich der Fl. Nr. 407/16 der Gemarkung Buttenheim benötigt. Beschluss: Genehmigung der Planunterlagen mit Gesamtkosten (BruttoGesamtkosten 292.000 € und Brutto-Kosten ohne Nebenkosten 276.500 €). Im Rahmen der Programmmeldung für das Jahr 2016 soll gegenüber der Regierung von Oberfranken ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Eine Förderung in Höhe von 85% soll beantragt werden. Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, für den Bereich der Fl. Nr. 407/16 der Gemarkung Buttenheim die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und eine entsprechende Vereinbarung bzw. einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen. 5. Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig mit Lückenschluss des Rad- und Wanderwegenetzes: Vorstellung der Planungen, Genehmigung und Stellung eines Zuwendungsantrages gegenüber dem Amt für Ländliche Entwicklung Herr Wisch vom Büro Weyrauther aus Bamberg stellt dem Marktgemeinderat die Planungsunterlagen und die Gesamtkosten des Wirtschaftsweges dar. Die vorgestellte Planung ist Teil des geplanten Geh- und Radweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig und soll die derzeitige Lücke im überregionalen Wegenetz (Regnitz- Radweg) von Nürnberg nach Bamberg schließen. Der Bau des Geh- und Radweges ist sehr dringlich. Mit Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung vom 18.02.2015 wurde ein Fördersatz in Höhe von 65% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Nach Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde dem Markt Buttenheim eine Förderung in Höhe von 75 % im Rahmen der ILE zugesagt. Die Förderung erfolgt im Hinblick auf den Aufbau eines zentralen Wirtschaftswegenetzes und der Bedeutung des Wirtschaftsweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig als Kernweg zwischen den Gemeinden Buttenheim und Eggolsheim. Die Maßnahme soll in Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung (unter der Federführung des Marktes Buttenheim und in Kooperation mit dem Markt Eggolsheim und der Gemeinde Altendorf) durchgeführt werden. Den Kostenanteil der Gemeinde Altendorf wird dabei der Markt Buttenheim übernehmen. 421 Beschluss: Genehmigung der Planunterlagen mit Gesamtkosten (BruttoGesamtkosten 702.000 € und Brutto-Kosten ohne Nebenkosten 620.400 €). Gegenüber dem Amt für Ländliche Entwicklung soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Eine Förderung in Höhe von 75% soll beantragt werden. Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, eine entsprechende Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den beteiligten Kommunen Markt Eggolsheim und der Gemeinde Altendorf abzuschließen 6. Bauangelegenheiten 6.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im UG, sowie Carport und 3 Stellplätzen - Fl. Nr. 1270/91 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 27) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie (2 - 3 m von der Erschließungsstraße), sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten ist. 6.2. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Doppelgarage - Fl-Nr. 51/7, Gemarkung Gunzendorf (Lage: Im Sonnengarten 6) Das gemeindliche Einvernehmen zur benötigten Befreiung hinsichtlich der Ausführung des Garagendaches wird erteilt. An der Mindestabstandsfläche zum öffentlichen Straßengrund von 5 m wird weiterhin festgehalten. 7. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz: Denkmal Fl.Nr. 61/1, Gmkg. Dreuschendorf (Lage: Rosengasse 3) Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. 8. Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung `Quelle Frankendorf` Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus der Quelle Frankendorf auf Fl. Nr. 1195 der Gemarkung Frankendorf, Markt Buttenheim, für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe; Neufestsetzung des dazugehörigen Wasserschutzgebietes und standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit mit folgenden Anlagen: 1 Plansatz Gartiser, Germann & Piewak vom 6. Dezember 2013 1 Gutachten Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 10. März 2014 1 Gutachten Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 26. März 2014 1 Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit Lageplan M=1:5.000 Mit vorgenannten Unterlagen hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe beim Landratsamt Bam- Freitag, 29. Juli 2016 berg die Durchführung der wasserrechtlichen Verfahren für das o. g. Vorhaben beantragt. Nach §§ 11 und 15 WHG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 BayVwVfG ist auf Veranlassung des Landratsamtes Bamberg in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, eine Auslegung des Plans durchzuführen. Die Auslegung ist vorher ortsüblich bekanntzumachen (Art. 73 Abs. 5 Satz 1 BayVwVfG). Vorab wurde die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschriebene Prüfung des Vorhabens durchgeführt. Dort wird festgelegt, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Ergebnis der Vorprüfung ergab, dass in diesem Fall eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss (§ 3a UVPG). Dieses Ergebnis ist zu veröffentlichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar ist. Die Bekanntmachung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 35/36 vom 4. September 2015 veröffentlicht. Das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf. Mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Dezember 1981 erhielt die Marktgemeinde Buttenheim erstmals eine wasserrechtliche Bewilligung zum Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus der Quelle Frankendorf. Die damalige Bewilligung wurde bis zum 1. Dezember 2011 befristet. Mit Planunterlagen des Ing.Büros Gartiser, Germann & Piewak vom 6. Dezember 2013 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neuerteilung einer Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus der Quelle Frankendorf unter Anpassung des Benutzungsumfangs von jährlich bisher 30.000 m³ auf künftig 35.000m³. Das mit Verordnung des Landratsamtes Bamberg vom 1. Dezember 1981 festgesetzte Wasserschutzgebiet wurde überprüft und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere enthält die bisherige Schutzgebietsverordnung keine ausreichenden Bestimmungen, die das Ausbringen von organischem Dünger in der engeren Schutzzone verbietet. Diesbezüglich wurde mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom 25. Juli 2013 eine entsprechende vorläufige Anordnung erlassen. Die Planunterlagen des Ing.Büros Gartiser, Germann & Piewak vom 6. Dezember 2013 beinhalten daher einen Vorschlag zur Neufestsetzung des dazugehörigen Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Frankendorf, Ketschendorf und Tiefenhöchstadt zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe. Mit der Einbeziehung von Grundstücken in den Geltungsbereich eines Wasserschutzgebietes sind regelmäßig Beschränkungen bzw. Verbote im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter Handlungen oder Nutzungen verbunden. Ebenso können Handlungsverpflichtungen auferlegt werden. Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen, der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der sich ergebenden Verbote bzw. Beschränkungen für die einzelnen Schutzzonen, der dazugehörige Lageplan aus dem die genauen Grenzziehungen entnommen werden können, sowie die gutach- Freitag, 29. Juli 2016 terlichen Stellungnahmen des amtlichen Sachverständigen liegen in der Zeit vom 8. September 2015 bis 7. Oktober 2015 während der Dienststunden zur Einsichtnahme beim Markt Buttenheim aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 324, oder beim Markt Buttenheim Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes –BayVwVfG-). Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Gemäß §§ 3 a, b und c in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.3.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) hat eine standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens stattgefunden. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Für die beantragte Grundwasserableitung besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes zugänglich zu machen; soll, wie hier, eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies ebenfalls bekannt zu machen (vgl. § 3a Satz 2 UVPG). Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Hinweis: Nach Art. 27a BayVwVfG wird der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht. Dies trifft auch für die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen zu. Beides ist abrufbar auf der Internetseite des Landkreises Bamberg unter: www.landkreis-bamberg.de/Bürgerservice/Aufgaben-u-Lebensbereiche/Wasserrecht. Beschluss: Die Unterlagen zur Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus der Quelle Frankendorf auf Fl. Nr. 1195 der Gemarkung Frankendorf, Markt Buttenheim, für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe werden zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Hinweise ergeben nicht. 9. Nachträgliche Lärmschutzvorsorge A73 Buttenheim/ Altendorf - Feststellungsentwurf vom 03.06.2015 Planfeststellung für die Durchführung nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen an der Bundesautobahn A 73 "Bamberg-Nürnberg" im Abschnitt nördlich der Anschlussstelle Hirschaid bis südlich der Anschlussstelle Buttenheim von Betr.-km 109,856 bis Betr.-km 115,813 im Gebiet des Marktes Hirschaid, des Marktes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf, Lkr. Bamberg, sowie im Gebiet des Marktes Eggolsheim, Lkr. Forchheim 422 Für die Durchführung der o.a. nachträglichen Lärmvorsorgemaßnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, die Planfeststellung (Feststellungsentwurf vom 03.06.2015) beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Der Plan (Feststellungsentwurf vom 03.06.2015 mit Zeichnungen und Erläuterungen) liegt zur allgemeinen Einsicht aus beim Markt Buttenheim, Hauptstraße 15 in 96155 Buttenheim, Zimmer 3EG in der Zeit von Dienstag 08. September 2015 - Mittwoch 07. Oktober 2015 während der Dienststunden von Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr und Dienstag 13.00-15.30 Uhr und Do 13.00-18.30 Uhr. Die Bekanntmachung zum Auslegungszeitraum wurde am 04. September 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Zudem wird der Plan parallel zur öffentlichen Auslegung auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter dem Link www.reg-ofr.de/pfs veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG). 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden , kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Ende der Einwendungsfrist 21.10.2015) schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Buttenheim, Hauptstraße 15 in 96155 Buttenheim, Zimmer 3EG oder bei der Regierung von Oberfranken, 95444 Bayreuth, Ludwigstraße 20, Zimmer-Nr. K 215, erheben. Bei Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Satz 6 BayVwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 Satz 1 FStrG). Findet in dem Verfahren ein Erörterungstermin statt, wird er vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen 423 3. deren Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG). 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 FStrG). Die Planungen wurden bereits im Rahmen der Sitzung am 27.07.2015 von Vertretern der Autobahndirektion im Gremium vorgestellt. Nach zwischenzeitlich erfolgter Rücksprache mit dem Landratsamt Bamberg (hier: Herr Wagner) können die Auslegungsunterlagen als plausibel angesehen werden. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro SRP ergab sich, dass eine beidseitig lärmabsorbierende Wand keine erhebliche Verbesserung der Lärmbelastung zur Folge hätte. Beschluss: Der Feststellungsentwurf zu den nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A73 vom 03.06.2015 wird zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Hinweise ergeben sich nicht. 10. Wünsche, Anträge 10.1. Elektromobilität Im Rahmen des Arbeitstreffens Elektromobilität haben die Bürgermeister des Landkreises Bamberg über den Ausbau eines Netzes von Ladesäulen für die Elektromobilität diskutiert. Ziel des Elektromobilitätkonzepts ist die flächendeckende Ausstattung des Landkreis Bamberg mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises Bamberg sind überein gekommen ein gemeinschaftliches Projekt zu starten, bei dem ein typengleiches Ladesystem im ganzen Landkreis Bamberg errichtet werden soll. Freitag, 29. Juli 2016 Auf den Markt Buttenheim kommen, bei der Errichtung einer Ladesäule mit 2 Steckdosen, Kosten in Höhe von ca. 5.000 € (ca. 3.000 € für die Ladestation) zu. Der Landkreis Bamberg wird dieses Projekt voraussichtlich nicht bezuschussen, da es sich hierbei nicht um eine originäre Aufgabe des Landkreises handelt. Die Wartung und Abrechnung der Stationen soll allerdings zentral über das Landratsamt erfolgen. Beschluss: Der Markt Buttenheim beteiligt sich an dem Elektromobilitätprojekt und errichtet eine Ladestation in Buttenheim zu Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Der Standort der Ladestation wird nach Klärung der notwendigen Infrastrukturvoraussetzungen festgelegt. 10.2. Bekanntgaben Am 12.09.2015 fand die Ordination der neuen evangelischen Pfarrerin Mirjam Elsel in Hirschaid statt. Pfarrerin Miriam Elsel ist schwerpunktmäßig für Buttenheim zuständig und wird in Buttenheim ein Büro beziehen. Am Sonntag den 13.09.2015 wurde der Abschluss der Dorferneuerung Ketschendorf gefeiert. Ein herzliches Dankeschön gilt allen an der Veranstaltung Beteiligten unter der Leitung von MGRat Disch. Den Markt Buttenheim hat ein Schreiben des Landratsamtes Bamberg erreicht, in dem dringend nach Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber nachgefragt wird. Sofern die Unterbringung von Flüchtlingen in Buttenheim konkrete Formen annimmt, wird vorher mit den Bürgern im Rahmen einer Bürgerversammlung besprochen, um sie an dem Prozess zu beteiligen. In jedem Fall wird der Markt Buttenheim seiner solidarischen Verpflichtung der humanitären Hilfe im Rahmen seiner Möglichkeiten nachkommen. Aus dem Gemeinderat Es wird die Problematik der Öffnungszeiten der Kindergärten und Schulkindbetreuung angesprochen. Es besteht die Meinung, dass Eltern die mehrere Kinder haben und deren Kinder jeweils in einem der Kindergärten und der Schulkindbetreuung untergebracht sind, sich bis zu 5 Wochen um eine alternative Betreuung kümmern müssen. Die Meinung wird mit der einheitlichen Schließzeiten des Kindergartens und der Schulkindbetreuung begründet. Stellungnahme: Die derzeitige Regelung der Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen des Marktes Buttenheim sieht vor, dass die Schulkindbetreuung immer im jährlichen Wechsel, gleichzeitig mit einem der Kindergärten schließt. Somit kann die oben beschriebene Konstellation im Wechsel Eltern betreffen, die ihre Kinder im Kindergarten Gunzendorf oder Buttenheim haben. Es besteht aber in den Sommerferien im Verbund mit der Gemeinde Altendorf die Möglichkeit, Kinder sowohl im Rahmen der Öffnungszeiten der beiden Kindergärten im Markt Buttenheim als auch im Kindergarten Altendorf in Betreuung zu geben. Eine alternative Betreuung ist somit maximal für die Dauer von 2 Wochen nötig. Es wird nach dem Ergebnis der Verkehrszählung gefragt. Bisher liegen dem Markt Buttenheim keine Zahlen vor. Freitag, 29. Juli 2016 424 Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinde- Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22. September 2015 ratssitzung vom 19. Oktober 2015 1. Bauliche Entwicklung von Buttenheim - Vorstellung der Vorschläge durch die Planungsbüros Bürgermeister Michael Karmann gibt dem Marktgemeinderat und der zahlreichen Zuhörerschaft nochmals einen Einblick in die bisherigen Überlegungen im Hinblick auf die bauliche Entwicklung von Buttenheim für die Zukunft. Nach dem letzten Bauleitplanverfahren erhielten die Marktgemeinderäte die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu Papier zu bringen. Im Anschluss kam man überein, drei neutrale und fachlich kompetente Planungsbüros mit konzeptionellen frühzeitigen städtebaulichen Vorüberlegungen für den Bereich des Hauptortes Buttenheim zu betrauen und zur Abgabe eines Konzeptvorschlages aufzufordern. Dieser Aufforderung kommen folgende Planungsbüros in der heutigen Sitzung nach: - IVS Ingenieurbüro für Bauwesen, Kronach, vertreten durch Herrn Köhler - plan&werk – Büro für Städtebau und Architektur, vertreten durch Herrn Ullrich - Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GBR, vertreten durch Herrn Wittmann Im Vorfeld erhielten die Fachbüros die Aufgabenstellung, im Rahmen der konzeptionellen frühzeitigen städtebaulichen Vorüberlegungen eine Fachexpertise zu erstellen. Die Fachexpertise sollte vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Gewerbegebietsausweisung sowie der Bewertung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche im Vergleich zu alternativen Überlegungen ausgearabeitet werden. Es wurde ein flexibles, modular umsetzbares Konzept im Hinblick auf die Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Mischformen etc. erwartet. Die Erschließung (Verkehrswege, Wasser und Abwasser) innerhalb des Plangebietes wie auch landschaftsplanerische Ansätze bzw. Grünkonzepte und Erholungsflächen sollten ebenfalls thematisiert und dargestellt werden. Hinsichtlich der Verkehrsanlagen bzw. Straßenräume sollen neben dem motorisierten Verkehr auch die Fußgänger- und Radfahrerverbindungen sinnvoll ergänzt werden. Eine Freizeitanlage (mit Skating-Anlage) sollte integriert werden. Umfangreiche Hinweise zu bestehenden Bauleitplanungen, Lärmimmissionsquellen, städtebaulichen Fixpunkten sowie geplanten und bestehenden Infrastruktureinrichtungen wurden den Planungsbüros im Vorfeld übermittelt. Für jedes teilnehmende Büro wurde durch den Marktgemeinderat eine Vergütung in Höhe von jeweils Brutto 3.333 € festgesetzt, die nach fristgerechter Vorlage der Unterlagen und Präsentation im Gremium an die Teilnehmer ausbezahlt wird. Nach der Einleitung erhalten die Vertreter der drei Fachbüros ausführlich Gelegenheit zur Präsentation ihrer Entwürfe. In unmittelbarem Zusammenhang erfolgen angeregte Diskussionen zu den jeweiligen Vorschlägen. Bürgermeister Karmann bedankt sich für die kompetenten Fachvorträge. Es wird nun Aufgabe des Marktgemeinderates sein, über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu entscheiden. Mit einzubeziehen in die Entscheidungsfindung sind noch die Auswertungen der Ergebnisse der Umfragen zum Flächenrecourcenmanagement und zum Vitalitätscheck im Rahmen der ILE (Integrierten Ländlichen Entwicklung). 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015 Der TOP wird vertagt. 2. Vorstellung der Evang. Pfarrerin Frau Mirjam Elsel Bürgermeister Karmann begrüßt die neue evangelische Pfarrerin Mirjam Elsel und freut sich über ihre Vorstellung dem Marktgemeinderat und der Zuhörerschaft gegenüber. Pfarrerin Mirjam Elsel ist seit dem 1. September 2015 auf der 2. Pfarrstelle für die evangelische Kirche Hirschaid-Buttenheim tätig. Sie wird zukünftig ein Büro in der Hager-Villa beziehen und für die Gläubigen als Ansprechpartnerin vor Ort sein. 3. Neugestaltung des Umgriffs der Brandskapelle in Buttenheim (Fl. Nr. 1082 der Gem. Buttenheim; Lage: Stockgasse): Vorstellung eines Gestaltungsvorschlages durch Frau Klemisch, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege / Landratsamt Bamberg Der Markt Buttenheim hat die Kreisfachberatung um eine Beurteilung der Verkehrssicherheit der Weiden an der „Brands-Kapelle“, sowie um einen alternativen Gestaltungsvorschlag gebeten. Dieser wird durch Frau Klemisch (Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege) dem Marktgemeinderat vorgestellt. Die Weiden sind im Laufe der Jahre wiederholt gekappt worden, was dazu führte, dass sich Faulstellen in den Weiden gebildet haben. Frau Klemisch informiert anhand Bildermaterials, dass der bestehende Baumbestand ist ihrer Sicht nicht mehr erhaltenswert ist. Bei einer Entfernung der Weiden schlägt Frau Klemisch eine Wieder-Eingrünung des Flurdenkmals vor und informiert über alternative Gestaltungskonzepte. Die Entwürfe sehen die Pflanzung von 5 Säulen-Hainbuchen an den Standorten der bisherigen Weiden und die zusätzliche Pflanzung einer Sommer-Linde im südlichen Bereich der Brands-Kapelle vor, um die bisherige Fernwirkung wiederherzustellen. Es wird beschlossen, das durch durch Frau Klemisch vorgestellte Gestaltungskonzept umzusetzen. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Garage und 2 PKW Stellplätzen; Fl. Nr. 1270/32 der Gem. Buttenheim (Lage: LeviStrauss-Ring 44) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der entlang der Straße `Levi-Strauss-Ring` geplanten 2 Stellplätze sind jedoch folgende Hinweise zu beachten: Aus Sicherheitsgründen müssen diese so angelegt werden, dass die Sichtverhältnisse im Bereich der Hauptzufahrt zum Grundstück nicht negativ beeinträchtigt werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass bei geöffneter Fahrzeug-/Beifahrertüre eine Beeinträchtigung der Erschließungsstraße bzw. ein Hineinragen in die Erschließungsstraße ausgeschlossen werden kann. Die Tiefe der Stellplätze muss deshalb entgegen der Planung (aktuell laut Bauantrag 2m) auf 3m erhöht werden. Eine zukünftige Überbauung der Stellplätze (z.B. als Carport) ist nicht möglich. 425 4.2. Antrag auf isolierte Befreiung: Erstellung einer Mauer als Windschutz, mit teilweiser Bepflanzung auf der Grenze; Fl. Nr. 741/4 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Mühlleite 5) Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Bei den geplanten Pflanzmaßnahmen sind jedoch die Vorschriften des Art. 47 AGBGB zu beachten. Hinsichtlich der Auswahl der Bepflanzung ist die Festsetzung Nr. 6.2 des Bebauungsplanes zu beachten. 4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Antrag auf Genehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen; Fl. Nr. 1039/1 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Lerchenweg 3) Zum oben genannten Vorhaben und zur Überschreitung der Baugrenzen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Folgender Hinweis ist jedoch zu beachten: Der Standort für die geplante Werbeanlage muss zum öffentlichen Weg hin einen Abstand von mind. 1,50m einhalten. Der amtliche Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist vom Bauherrn noch vorzulegen. 5. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2012 Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen. Beschluss: Die Jahresrechnung 2012 wird hiermit festgestellt. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Beschluss: Die Jahresrechnung 2012 wird hiermit entlastet. 6. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2013 Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen. Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 wird hiermit festgestellt. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 wird hiermit entlastet. Freitag, 29. Juli 2016 Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 wird hiermit entlastet. 8. Freizeitlinie 977 - Fahrgastzahlen und weitere Abstimmung Das Landratsamt Bamberg informiert per Mail am 14.10.2015 über die seit dem Jahr 2012 an Sonn- und Feiertagen in der Saison zwischen 01.05 und 01.11. in Betrieb befindliche VGN Freizeitlinie "Brauereien-Fachwerk Express“. Die Linie fährt als Ringlinie dreimal pro Fahrtag auf der Strecke Hirschaid - Buttenheim - Gunzendorf - Teuchatz - Zeegendorf - Geisfeld - Rossdorf a. Forst - Strullendorf - Hirschaid. Die bestehenden Busverbindungen von Bamberg über Litzendorf nach Tiefenellern bzw. Bamberg über Memmelsdorf, Scheßlitz in Richtung Hollfeld sind in dieses Freizeitangebot integriert. Als Zielgruppe werden speziell Wanderer angesprochen, die das dichte Netz an Wanderwegen im Umfeld der Freizeitlinie für ihre Aktivitäten nutzen, eine Wanderung in die "Fränkische" unternehmen und bei einer Einkehr die Brauereienvielfalt erleben können. Für die VGN-Freizeitlinie 977 "Brauereien-Fachwerk-Express" liegen die Fahrgastzahlen für das Jahr 2015 (Mai-Sept) vor. Demnach sind nur 200 Pers. zwischen 1. Mai und 30.09. (So, feiertags) befördert worden (im Schnitt 8 Fahrgäste/Fahrtag). Im Vorjahr wurden im gleichen Zeitraum 240 Pers. (9/Fahrtag) befördert. Die bisherige Finanzierung 2015: Gemeinde Strullendorf 2.645 EUR Gemeinde Buttenheim 2.645 EUR Markt Heiligenstadt 300 EUR (pauschal) Landkreis Bamberg 2.795 EUR Gesamt: 8.385 EUR In den vergangenen Jahren hat die Baustelle in Stackendorf den Busverkehr im Landkreis teilweise stark eingeschränkt und somit aus Sicht des Marktes Buttenheim die Nutzung der Linie 977 negativ beeinflusst. Im November 2015 wird diese Maßnahme beendet sein, so dass im Jahr 2016 keine Einschränkungen auf dieser Strecke mehr gegeben sind und die Linie wieder mehr genutzt wird. Beschluss: Der Fortführung der VGN-Freizeitlinie 977 "Brauereien- und Fachwerkexpress" um 1 Jahr wird seitens des Marktes Buttenheim zugestimmt. 9. Wünsche, Anträge 7. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2014 Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen. Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 wird hiermit festgestellt. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Aus dem Marktgemeinderat - Einige Buttenheimer Bürger nahmen auch dieses Jahr wieder an der Veranstaltung „Biobike“ in unserer Partnergemeinde Ronzo Chienis teil. Wie schon in den letzten Jahren war es auch in diesem Jahr wieder eine gelungene Veranstaltung. - Marktgemeinderätin und Jugendbeauftragte Frau Anita Göller wird zukünftig 1x im Monat eine Jugendsprechstunde in der Hager Villa abhalten. Geplanter Termin ist jeweils der 2. Dienstag im Monat. Freitag, 29. Juli 2016 Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16. November 2015 1. Bekanntgaben durch den 1. Bürgermeister Terminvorschau: Sitzung AZV 26.11.2015 Andreasfeier Stackendorf 30.11.2015 Auftaktveranstaltung ILE 02.12.2015 Bürgerversammlung Btth. 03.12.2015 04.12.2015 Sitzung EVB GmbH Einweihung / Altarweihe St. Nikolaus Gunzendorf 06.12.2015 Weihnachtfeier MGR 11.12.2015 Informationen - Am 13.11.2015 wurde die Ortsdurchfahrt Stackendorf für den Straßenverkehr freigegeben. Die Fertigstellung der über 3 ½ jährigen Baumaßnahme soll auf Anregung der Dorfgemeinschaft im Sommer im zeitlichen Zusammenhang mit der Kirchweih angemessen gefeiert werden. - Am 15.11.2015 wurde in Gunzendorf die Kinderkrippe unter großer Beteiligung der Bevölkerung mit kirchlicher Segnung eingeweiht. - Der Choro Monte Stivo aus unserer Partnergemeinde Ronzo Chienis besucht den Markt Buttenheim in der Zeit vom 05.07.12.2015 mit ca. 80 Personen. Der Chor wird sich an der Einweihung der neuen Weihnachtskrippenfiguren und dem Weihnachtskonzert des Singekreises Buttenheim aktiv beteiligen. - Für das im Bau befindliche Gesundheitszentrum Buttenheim werden in der letzten Novemberwoche für 5 der 6 entstehenden Wohnungen Notarverträge abgeschlossen. - Der Markt Buttenheim hat die Beibehaltung des Brauerei- und Fachwerkexpresses für ein weiteres Jahr beschlossen. Die Gemeinden Heiligenstadt und Strullendorf, die auch an dieser Linie beteiligt waren, haben ihrer weitere Unterstützung eingestellt. Damit wird die Freizeitlinie nicht mehr fortgeführt. - Aufnahme von Flüchtlingen Bei einem einheitlichen Verteilungsschlüssel und einer geschätzten Anzahl von 1 Mio. Asylsuchendem im Jahr 2015 sind nach dem Solidaritätsprinzip vom Markt Buttenheim 42 Flüchtlinge aufzunehmen. Durch vorausschauende und rechtzeitige Planungen stehen im Landkreis Bamberg derzeit noch freie Kapazitäten zur Verfügung. Man ist sich einig darüber, dass sich der Markt Buttenheim bei der Bewältigung der humanitären Aufgaben solidarisch verhalten wird. Der Markt Buttenheim hat bereits im Februar 2015 nach Rücksprache mit den Eigentümern zwei private Wohnhäuser als mögliche Unterkünfte gemeldet. Man war sich bereits damals einig, dass die Integration in die Dorfgemeinschaft in kleineren Wohneinheiten zu bevorzugen ist. Die beiden Wohnhäuser wurden nunmehr vor kurzem durch Vertreter des Landratsamtes besichtigt und als geeignet befunden. Bürgermeister Karmann geht darüber hinaus auf die Art und die Finanzierung der Betreuung von Flüchtlingen ein. Der Marktgemeinderat hat sich entschieden an die AWO (Arbeiterwohlfahrt) heranzutreten, die bei der Betreuung von Hilfesuchenden im Landkreis Bamberg schon einige Einrichtungen unterhält und somit bereits über die notwendige Fachkompetenz verfügt. Die AWO soll ersucht werden, für die gesamte Betreuung verantwortlich zu zeichnen. Die AWO würde die zur Verfügung stehenden Wohnungen, sofern diese auch von dort als geeignet 426 - angesehen werden, anmieten. Bürgermeister Karmann klärt zu diesem Punkt ausdrücklich auf, dass die Vermieter ausschließlich Mietzahlungen für Wohnraum und nicht die in der Öffentlichkeit vielmals kursierenden Pauschalen erhalten. Diese Pauschalen werden ausschließlich an Betreiber von Einrichtungen entrichtet, die alle anfallenden Dienste (also sowohl die humanitären und integrativen Leistungen als auch die Bereitstellung von Unterkünften) aus einer Hand bieten können. Des Weiteren weist Bürgermeister Karmann darauf hin, dass im Vorfeld einer Unterbringung von Flüchtlingen in Buttenheim eine Bürgerversammlung stattfinden wird, in welcher die Bevölkerung aus erster Hand Informationen erhalten wird. Die Bildung eines Helferkreises sowie die frühzeitige Kooperation mit den ortsansässigen Vereinen und Institutionen wird die Basis für die weiche Integration in unsere Dorfgemeinschaft bilden. In vielen Ortschaften gibt es entsprechende positive Erfahrungen, die in Buttenheim auch umzusetzen sein sollten. 2. Antrag auf Änderung der Tagesordnung Der TOP Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen West und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB soll als neuer TOP aufgenommen werden. Beschluss: Der Punkt: Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen West und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wird als neuer TOP aufgenommen 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 27.07.2015 (ÖT) wird genehmigt. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Fl. Nr. 1270/29 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-StraussRing 50) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung einzuhalten ist. 4.2. Wiedervorlage_Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Wohnhauses; Teilfläche aus Fl. Nr. 1072/7 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Nähe Stockgasse) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird erteilt. Darüber hinaus müssen folgende Punkte beachtet werden: - Gemäß Grundsatzbeschluss vom 07.07.2015 soll die noch zu vermessende Teilfläche mindestens 500 m² betragen. - Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung (Wasser/Abwasser) abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden. - Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten. 427 Es erfolgt der Hinweis, dass sich in der Nähe eine 20kV-Hochspannungsleitung befindet. 5. Bauleitplanung der Nachbarkommune Markt Hirschaid: Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan `Neugarten` in Sassanfahrt Der Rat des Marktes Hirschaid hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan `Neugarten` in Sassanfahrt beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 01.10.2015 genehmigt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Markt Buttenheim wird um Stellungnahme bis zum 20.11.2015 gebeten. Das Plangebiet befindet sich im örtlichen Innenbereich von Sassanfahrt, direkt südlich der Kreisstraße KrBA 25 (St.-MauritiusStraße). Aktuell sind die Flächen des Geltungsbereiches im Flächennutzungsplan als Grünflächen für den Gemeinbedarf und in einem kleinen nördlichen Teilbereich als Wohnbauflächen dargestellt. Es ist geplant, dass der Flächennutzungsplan im Zuge des Verfahrens lediglich redaktionell geändert wird. Gemäß Entwurf des Bebauungsplanes ist im Geltungsbereich die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geplant. Beschluss: Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung des Marktes Hirschaid wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. Freitag, 29. Juli 2016 übernehmen soll. Gegenüber dem Wasserwirtschaftsamt Kronach soll ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt und die Durchführungsbeschlüsse der beteiligten Kommunen den Antragsunterlagen beigelegt werden. Beschluss: Durchführungsbeschluss zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für Buttenheim und Altendorf Der Markt Buttenheim stimmt der Erstellung eines gemeinsamen Hochwasserschutzkonzeptes für Buttenheim und Altendorf zu und beteiligt sich zusammen mit der Gemeinde Altendorf am Projekt. Der Markt Buttenheim übernimmt die Federführung bzw. die verwaltungsmäßige Betreuung. Nach Abzug einer möglichen Förderung werden die verbleibenden Kosten zwischen beiden Kommunen auf der Basis der noch durchzuführenden Schadenspotenzialanalyse aufgeteilt. Für das gemeinsame Vorhaben soll durch den Markt Buttenheim im Rahmen des Zuwendungsantrages beim Wasserwirtschaftsamt eine Förderung in Höhe von 75% beantragt werden. Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, zum oben genannten Projekt den wirtschaftlichsten Ingenieurvertrag in Höhe von ca. 75.000 €Brutto abzuschließen. Erster Bürgermeister Michael Karmann wird zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Altendorf über Durchführung und Kostenaufteilung der Maßnahme `Hochwasserschutzkonzept für Buttenheim und Altendorf` ermächtigt. 8. Städtebauförderung: Jahresprogramm für das Jahr 2016 Die Programmvorschau wird vorgestellt. 6. Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen West und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Der TOP wurde bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im öffentlichen Teil der Sitzung des Marktgemeinderates am 07.07.2015. Der Gemeinderat von Altendorf hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und anschließend den Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung und –Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan und den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Altendorf gebilligt und die öffentliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Beschluss: Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung der Gemeinde Altendorf wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich nicht. 7. Hochwasserschutzkonzept für Buttenheim und Altendorf Für die Gemeinden Buttenheim und Altendorf soll ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept erstellt werden. Hierfür werden von der Verwaltung des Marktes Buttenheim aktuell Angebote von verschiedenen Ingenieurbüros eingeholt. Die Schätzkosten hierfür belaufen sich auf ca. 75.000 € Brutto. Die Gemeinde Altendorf beteiligt sich am Projekt und hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung vom 29.10.2015 einen entsprechenden Durchführungsbeschluss zum o.g. Vorhaben gefasst. Es ist geplant, dass der Markt Buttenheim die Federführung bzw. die verwaltungsmäßige Betreuung des gemeinsamen Projektes Beschluss: Die Programmvorschau für die Jahre 2016 bis 2019 wird genehmigt. 9. Neuanschaffung von Spielplatzgeräten im Jahr 2015 In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2015 wurde die Neuausstattung einzelner Kinderspielplätze im Gemeindegebiet mit einem Gesamtvolumen von 60.000 Euro beschlossen. In enger Absprache mit Eltern und Kindern wurde die Umgestaltung der Spielplätze geplant und gestaltet. Die Spielplatzgeräte auf den Spielplätzen in Buttenheim „Erlach“ und in Gunzendorf „Formholz“ wurden in Eigenleistung von den Eltern und freiwilligen Helfern aufgebaut, womit es möglich war, mehr in die Ausstattung zu investieren. Der Spielplatz „Bamberger Weg“ wurde vom gemeindlichen Bauhof umgestaltet. Die Spielgeräte für den Spielplatz in Dreuschendorf wurden bereits angeliefert und werden demnächst installiert. Somit wurden in diesem Jahr bereits ca. 50.000 Euro des geplanten Gesamtvolumens investiert. Zwischenzeitlich wurden sowohl Wünsche geäußert, den Dorfgarten in Buttenheim mit weiteren Geräten auszustatten. So wurde unter anderem vorgeschlagen, hier eine Doppelseilbahn zu errichten. Alternativ hierzu gibt es aber auch eine Unterschriftenaktion mit dem Ziel, Skatergeräte an einem geeigneten Standort in Buttenheim aufzustellen. Beschluss: Der Marktgemeinderat Buttenheim sieht die Maßnahmen zur Umgestaltung von Spielplätzen für das Jahr 2015 als abgeschlossen an. Im Rahmen der Haushaltssitzung 2016 wird über die Verwen- Freitag, 29. Juli 2016 428 dung der Mittel – darunter auch die oben genannten Anträge erneut beraten. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2015 10. Änderung der Gebührensatzung für die Bestattungseinrichtung - Ergänzung Vierfachgrab In der erst kürzlich verabschiedeten Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen fehlte die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung von Vierfachgräbern. Die entsprechende Änderung wird wie folgt formuliert: 1. Bekanntgaben des Bürgermeisters - Der Weihnachtsmarkt wurde vor allem von der heimischen Bevölkerung auch in diesem Jahr wieder hervorragend angenommen. Gelobt wurde das abwechslungsreiche Rahmenprogramm und Angebot. Ein herzliches Dankeschön geht an den Vorsitzenden des Ortskulturkreises, Herrn Horst Feick, und an sein Organisationsteam. - Die Segnung und Einweihung der neuen Krippenfiguren erfolgte in würdigem Rahmen. Ein besonderer Dank gilt der Geistlichkeit, den Sängern des Coro Monte Stivo und vor allem allen Beteiligten und Spendern. - Der Besuch aus der Partnergemeinde Ronzo Chienis in der Zeit vom 05.12.2015 bis 07.12.2015 mit insgesamt 80 Gästen trägt zu einer weiteren Verfestigung der lebendigen Partnerschaft bei. Großer Dank gilt allen Gastfamilien, besonders jedoch Carmen Schweidler, Monika Axmann sowie Anita und Bernhard Göller für die Übernahme der vielfältigen organisatorischen Tätigkeiten an diesem Wochenende. - Am 06.12.2015 wurde nach der Generalsanierung die Einweihung und Altarsegnung der Kuratiekirche St. Nikolaus in Gunzendorf gefeiert. Den Pontifikalgottesdienst zelebrierte Erzbischof Dr. Ludwig Schick. Ein großes Lob an die Verantwortlichen für die Baumaßnahmen, Lorenz Kalb und Karl Sanner, für die vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden sowie der Kuratie für die Organisation der Feierlichkeiten. 1. Änderungssatzung zur Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen vom 05.05.2015 Der Markt Buttenheim erlässt aufgrund der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen: §1 § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Grabstättengebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für die Dauer der Ruhefrist für ein: 1. ein Einzelgrab (25 Jahre) 30,-- Euro 2. ein Doppelgrab (25 Jahre) 50,-- Euro 3. ein Dreifachgrab (25 Jahre) 70,-- Euro 4. ein Vierfachgrab (25 Jahre) 90,-- Euro 5. ein Kindergrab (10 Jahre) 5,-- Euro 6. eine Gruft (40 Jahre) 100,-- Euro 7. eine Urnenkammer im Kolumbarium (10 Jahre) 60,-- Euro 8. ein Urnenerdgrab (10 Jahre) 30,-- Euro 9. ein anonymes Urnenerdgrab (10 Jahre) 30,-- Euro 2. Änderung der Tagesordnung - Aufnahme Bauantrag FlNr. 50 Gemk. Dreuschendorf Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von Wohnräumen in die vorhandene Scheune (Fl.-Nr. 50 Gemk. Dreuschendorf) Lage: Dreuenschendorf 1 wurde erst nach Versendung der Ladung in der Gemeinde abgegeben. §2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beschluss: Die Tagesordnung wird um diese TOP erweitert. Markt Buttenheim 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.11.2015 (ÖT) Die Niederschrift wird genehmigt. Buttenheim, 16. November 2015 Michael Karmann 1.Bürgermeister Beschluss: Die Satzungsänderung wird beschlossen. 11. Wünsche, Anträge Aus dem Marktgemeinderat Es wird angeregt, beim Landratsamt Bamberg die Übernahme der Sanierungskosten für Umleitungswege zu beantragen, die während der Baumaßnahme „Ortsdurchfahrt Stackendorf“ stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - Fl. Nr. 737/3 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Jurastraße 3a) Zum o.g. Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und zum beiliegenden Zustimmungsantrag zur Abstandsflächenübernahme wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung hinsichtlich Wasser, Abwasser und Maßnahmen für die straßenbauliche Erschließung (z.B. Straßenabsenkung) abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden. 429 Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport - Fl. Nrn. 940/14 und 940/15 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Brucknerweg 5 und 7) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte (Garage/Carport) sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses - Fl. Nrn. 105 und 106 der Gemarkung Ketschendorf (Lage: Waldstraße 16) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. 4.4. Genegmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Fl. Nr. 151/15 der Gemarkung Stackendorf (Lage: Sauerwiesen 5) Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. 4.5. Antrag auf Baugenehmigung: Einbau von Wohnräumen in die vorhandene Scheune - Fl. Nr. 50 der Gemarkung Dreuschendorf (Lage: Dreuschendorf 1) Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. 5. Leasing von E-Fahrzeugen Der Klimaschutzmanager des Landkreises Bamberg Herr Robert Martin teilt folgendes mit: „Um das Projekt Elektromobilität auch mit Elektrofahrzeugen zu stärken, wäre es wünschenswert, wenn die Kommunen des Landkreises auch ein Elektrofahrzeug anschaffen (leasen) würden, um dieses im Rahmen eines Art "Car-Sharing-Modells" an die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde auszuleihen. Hintergrund ist es, die Bevölkerung für die Nutzung für Elektrofahrzeuge zu sensibilisieren. Dieses Fahrzeug könnte zum einen von den Beschäftigten der Gemeinde als Dienstfahrzeug genutzt werden und andererseits einen Beitrag zur Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde leisten, - die zum einen kein Fahrzeug mehr haben und ab und zu individuell mobil sein wollen oder - auf die Anschaffung eines Zweitahrzeuges verzichten, weil die Gemeinde eine individuelle Mobilitätsmöglichkeit anbietet oder - aufgrund einer ungünstigen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine Hilfestellung sein kann. Der Gedanke ist, so vielen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung eines Elektrofahrzeuges zu ermöglichen. Der Klimaschutzmanager hat sich mit mehreren Automobilherstellern bzw. Autohäusern in Verbindung gesetzt, um den Kommunen des Landkreises eine günstige Leasingrate für ein oder mehrere Elektrofahrzeuge zu verschaffen. Der Marktgemeinderat wird über die vorliegenden Angebote informiert. Unter Anrechung der Ersparnisse bei der Abrechnung von Reise- Freitag, 29. Juli 2016 kosten für Bürgermeister und Mitarbeiter sowie der Einnahmen für eine mögliche Wochenendverleihung (eine stunden- oder tageweise Ausleihe wurde von der Mehrheit des Marktgemeinderates abgelehnt) würde sich das Fahrzeug nahezu selbst finanzieren. Nach kurze Diskussion, stellt das Gremium den TOP zurück und erwartet bei der nächsten Behandlung einen Kostenvergleich und eine Auskunft über evtl. Restzahlungsforderungen am Ende der Leasinglaufzeit. 6. Wünsche, Anträge Um Information zum Stand der Gleichstromtrassenplanungen wird gebeten. Bürgermeister Karmann informiert über die Planungen der Trassenalternative „P44 mod“. Diese Trasse würde im Landkreis Bamberg die Gemeinden Wattendorf, Scheßlitz, Stadelhofen, Königsfeld, Litzendorf, Heiligenstadt und Buttenheim tangieren. Auf Grund der Tatsache, dass diese Region bereits in erheblichem Maß durch Stromnetze und sonstige Leitungsführungen betroffen ist, verfasste der Landkreis Bamberg in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landkreisgemeinden eine Resolution gegen diese Trasse. Die gemeinsame Stellungnahme wird verlesen. Es wird mitgeteilt, dass in Ketschendorf Graffiti Sprayer ihr Unwesen getrieben haben. Unter anderem wurde auch das Dorfgemeinschafthaus verunreinigt. Man kommt überein, den Schaden in Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Bauhof zu beseitigen. Es wird über die schwierige Parksituation in der Knorrstraße informiert, bei der parkende Fahrzeuge oftmals erhebliche Verkehrshindernisse darstellen. Man kommt überein, die Anwohner auf rücksichtsvolleren Umgang mit den Nutzern der Ortsstraße hinzuweisen. Ferner soll das Thema in der nächsten Verkehrsschau behandelt werden. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11. Januar 2016 Bürgermeister Michael Karmann bittet zum Beginn der Marktgemeinderatssitzung um eine Gedenkminute für den am 03.01.2016 verstorbenen Hochwürdigsten Herrn Pfarrer i. R. und Geistlichen Rat Christoph Körber. Im Anschluss bestellt Herr Bürgermeister Karmann Frau Sandra Weiglein zur Standesbeamtin des Marktes Buttenheim durch Überreichung der Bestellungsurkunde. 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.09.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 14.09.2015 (ÖT) wird genehmigt. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.09.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 22.09.2015 (ÖT) wird genehmigt. 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.10.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 19.10.2015 (ÖT) wird genehmigt. 4. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.12.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 14.12.2015 (ÖT) wird genehmigt. Freitag, 29. Juli 2016 5. Bauangelegenheiten 5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Fl. Nr. 940/13 der Gemarkung Buttenheim Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt. 5.2. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Fl.Nr. 1270/30 der Gemarkung Buttenheim Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie (2 – 3 m von der Erschließungsstraße) sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten sind. 5.3. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Fl.Nr. 1270/24 der Gemarkung Buttenheim Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie (2 – 3 m von der Erschließungsstraße) sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten sind. 6. Vorstellung Vitalitätscheck 2.0 im Rahmen der ILE (Integrierten Ländlichen Entwicklung) Frau Nadja Christmann vom Büro WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR und Herr Phillip Meinardus vom Büro Büro PLANWERK stellen dem Markt Buttenheim die ersten Ergebnisse des Flächenmanagements und des Vitalitätschecks, die auf Basis der guten Zuarbeit der Verwaltung des Marktes Buttenheim erstellt wurden, dar. Zusammengefasst zeigt sich, dass das Innenentwicklungspotenzial durch Baulücken und Leerstände den Baulandbedarf bei weitem übersteigt. Es zeigt sich aber auch, dass nach der ersten Befragungsrunde die Eigentümer nur in sehr geringem Maße bereit sind ihre Immobilien oder Baugrundstücke zu veräußern. Somit ergibt sich nach derzeitigem Stand nach wie vor ein Wohnbaulandbedarf, der mit den wenigen möglicherweise dem Markt zugänglichen Grundstücken und Immobilien nicht gedeckt werden kann. 7. Wünsche, Anträge 7.1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Erster Bürgermeister Karmann gibt bekannt, dass zu verschiedenen Projekten des Marktes Buttenheim Zuschüsse genehmigt werden: Der Markt Buttenheim erhält für die Plannungen des integrierten Hochwasserschutzes in der Planungsphase 1 und 2 einen Zuschuss in Höhe von 56.000 €. Für die Erstellung eines Abwasserkatasters erhält der Markt Buttenheim einen Zuschuss von 11.000 €. Die Beratungsleistungen für das Projekt Breitband werden mit 50.000 € bezuschusst. 7.2. Aus dem Marktgemeinderat Es wird gewünscht zukünftig der Sitzungsladung weitere Informationen beizulegen um dem Marktgemeinderat eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen. Die Erhöhung der Hundesteuer im Jahr 2016 wird beantragt. 430 Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15. Februar 2016 1. Informationen des 1. Bürgermeisters - Netzentwicklungsplan 2025 Bürgermeister Karmann berichtet von einem Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, in dem das Staatsministerium sich für die Umsetzung des Projekts P43mod ausspricht. Die Bayerische Staatsregierung lehnt das vorgeschlagene Projekt P44mod ebenso wie die ursprüngliche Neutrassierung P44 ab. Bei dieser Vorgehensweise wird der Markt Buttenheim nicht durch den Bau einer neuen Stromtrasse betroffen. - Fasching 2016 Bürgermeister Karmann führt aus, dass der Faschingsumzug 2016 und der schließende Faschingsausklang trotz des schlechten Wetters wieder ein voller Erfolg war. Nur der Verlauf des Zuges am Ende hat in diesem Jahr zu Kritik geführt, da einige Wagen bereits im Prügelweg abgebogen sind und nicht wie in den letzten Jahren üblich der Hauptstr. Richtung REWE folgten. Im nächsten Jahr soll dies durch eine bessere Kommunikation im Vorfeld des Umzugs vermieden werden. - Bürgerversammlungen zum Thema Breitbandausbau im Markt Buttenheim Ab dem 22.02.2016 werden in allen Ortsteilen Bürgerversammlungen zum Thema Breitband stattfinden. Die Termine der jeweiligen Veranstaltungen wurden im Marktanzeiger und in den örtlichen Zeitungen veröffentlicht. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.01.2016 Der TOP wird vertagt. 3. Bauangelegenheiten 3.1. Formlose Bauvoranfrage: Umbau einer bestehenden Tankstelle und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses - Fl. Nrn. 700/1 und 700/2 der Gemarkung Buttenheim Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Es wird jedoch wie folgt verblieben: Der Bauausschuss wird sich im Rahmen eines Ortstermins mit dem Vorhaben beschäftigen. Neben dem Bauausschuss soll der gesamte Gemeinderat, der Bauherr und der zuständige Planer zum Termin geladen werden. Zum genannten Termin stellt der Bauherr/Planer eine eingabereife Genehmigungsplanung zur Verfügung, die dann vor Ort näher erläutert werden soll. Diese Planung kann dann, die Zustimmung des Marktgemeinderates vorausgesetzt, als Grundlage für das einzuleitende Bauleitplanverfahren `Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (nach § 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung - beschleunigtes Verfahren)` dienen. 3.2. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: "Anbau eines Abstellraumes im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses mit Terrasse im EG" - Fl. Nr. 927/5 der Gemarkung Buttenheim Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung einzuhalten ist. 431 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz: Errichtung von bis zu 4 Sonnenkollektor-Modulen auf dem Anwesen Rosengasse 3 in Dreuschendorf Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich wegen der geplanten Montage auf dem hinteren Gebäudeteil nicht. Die geplante Errichtung der Wärmepumpe ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass hier vom Bauherrn die fachkundige Stelle Wasserrecht im Landratsamt Bamberg zu kontaktieren ist bzw. dort ein entsprechender Antrag gestellt werden müsste. 5. Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Fischpasses Der Markt Buttenheim nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis. Folgende Punkte sollen bei der Planung des Fischpasses beachtet werden: - Der Durchflussquerschnitt ist so zu definieren, dass bei Hochwasser der Fischpass nicht durch die zufließende Wassermenge beschädigt wird (wie geschehen beim damals kurz zuvor neu erstellten Fischpass in Gunzendorf). - Über den Fischpass soll eine Brücke errichtet werden, um weiterhin einen sicheren Zugang zur Wehranlage zu ermöglichen. - Die Sohle des Fischpasses ist im Einlaufbereich mindestens 20 cm unter dem mittleren Niedrigwasserspiegel (MNW) auszubilden. Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung soll an die fachkundige Stelle `Wasserrecht` im Landratsamt Bamberg zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet werden. Mit dem aktuellen Inhaber des Wasserrechts, soll hinsichtlich des oben genannten Vorhabens eine Durchführungsvereinbarung abgeschlossen werden. 6. Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen" (OptiPrax) Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind in den letzten Jahren verstärkt Krippen- und Kindergartenplätze geschaffen worden. Das hat zu einem Mangel an staatlich anerkannten Erziehern geführt. Die reguläre Ausbildung dauert 5 Jahre, so dass eine schnelle Lösung der Lage am Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus möchte deswegen im September 2016 einen Modellversuch starten, um die Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das Projekt OptiPrax zielt darauf ab, die Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher attraktiver zu gestalten. Der Marktgemeinderat wird ausführlich über das Projekt informiert. Der Markt Buttenheim möchte sich gerne an dem Modellversuch beteiligen und sieht die Chance, das Niveau des pädagogischen Personals anzuheben und das Problem des Erziehermangels zu entschärfen. Beschluss: Es wird ab September 2016 eine Ausbildungsstelle (OptiPrax) im Schoßkindergarten Gunzendorf geschaffen. Die Kindergartenleitung soll dann im Jahr 2017 einen Erfahrungsbericht über das Freitag, 29. Juli 2016 Model vorlegen. Anschließend wird darüber entschieden, ob zusätzlich ab September 2017 eine Ausbildungsstelle in der Kindertagesstätte Buttenheim bereit gestellt wird. 7. Konzeptvorstellung zur Effizienzsteigerung der Beleuchtungstechnik in der Deichselbach-Schule Geschäftsleiter Peter Münch stellt das Konzept zur Effizienzsteigerung der Beleuchtungstechnik vor. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt in der Deichselbach-Schule Buttenheim alle Leuchtstoffröhren gegen Retrofit LED-Röhren auszutauschen. Zwei Klassenzimmer werden mit neuen LED-Lampen der Firma RZB Bamberg ausgestattet. Die Gesamtkosten von ca. 20.500 Euro werden genehmigt. 8. Grundsatzbeschluss zum Schulverband Hirschaid/Altendorf / Buttenheim Die Bürgermeister der Gemeinden Altendorf, Buttenheim und Hirschaid haben in den vergangenen Wochen Gespräche bezüglich der Mittelschule ab der 5.Klasse geführt. Die in diesem Bereich angefallenen Kosten wurden bisher aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgeglichen. Gemäß dem Vertrag werden anderweitig nicht abgedeckte Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Volksschule nach dem Verhältnis der aus den Vertragsgemeinden stammenden Schüler auf die Vertragsgemeinden umgelegt. Es wurde nun die Gründung eines Schulverbandes durch die Bürgermeister der drei beteiligten Gemeinden angeregt bzw. diskutiert. Der Vorsitzende führt aus, dass nunmehr ein Grundsatzbeschluss für weitere Verhandlungen mit dem Markt Hirschaid getroffen werden muss. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche mit dem Markt Hirschaid und der Gemeinde Altendorf mit der Zielsetzung zu führen, einen Schulverband mit der Mittelschule Hirschaid (ab 5.Klasse) zu gründen. 9. Gründung Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim Der Marktgemeinderat erhält einen Entwurf der Satzung des neu zu gründenden Eigenbetriebs. Nach Prüfung des Entwurfs soll der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 07.03.2016 über die Gründung eines Eigenbetriebs entscheiden. 9.1. Bestellung der Mitglieder für den Werkausschuss Über die Mitglieder des Werkausschusses wird in der Sitzung vom 07.03.2016 entschieden. Bürgermeister Karmann schlägt vor den Werkausschuss mit 5 Mitgliedern zu besetzten, d. h. neben ihm als geborenem Mitglied 4 weitere Marktgemeinderäte. Bis zur Sitzung am 07.03.2016 soll sich der Marktgemeinderat überlegen wieviele Mitglieder der Werkausschuss haben soll und wer ihm beitreten würde. 9.2. Bestellung der Werkleitung Die Werkleitung wird in der Sitzung vom 07.03.2016 bestimmt. Freitag, 29. Juli 2016 10. Wünsche, Anträge Aus dem Marktgemeinderat - Es wird wieder gewünscht zukünftig der Sitzungsladung weitere Informationen beizulegen um dem Marktgemeinderat eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen. - Der aktuelle Sachstand zur Ortsumgehung Buttenheim wird erfragt. Dem Markt Buttenheim liegt bislang kein Ergebnis der Verkehrszählung vor. Auch wiederholte Nachfragen bei der zuständigen Firma führten bisher zu keinem Ergebnis. Am Freitag den 19.02.2016 findet ein Termin mit dem Ingenieurbüro über die weitere Vorgehensweise statt, bis zu diesem Termin hat Bauamtsleiter Först der Firma einen letzmaligen Termin zur Lieferung der Ergebnisse gesetzt. - Zwischen Gunzendorf und Buttenheim wurden zum wiederholten Mal Straßenpfosten entfernt und beschädigt. Es soll hierzu im Marktanzeiger ein Hinweis geschalten werden um auf diese Problematik hinzuweisen und zukünftig zu vermeiden. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 7. März 2016 1. Informationen des 1. Bürgermeisters - Bürgermeister Karmann berichtet von den Bürgerversammlungen zum Thema Breitband. Diese wurden von über 700 Bürgern besucht, was das breite Interesse der Bevölkerung zu diesem Thema zeigt. Mit Vertretern der Stadtnetz Bamberg sollen noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten des Bürgerbüros vereinbart werden. - Am Montag den 07.03.2016 erhielt die Verwaltung die Mitteilung des Landratsamtes, dass am 15.03.2016 die erste Flüchtlingsunterkunft in Buttenheim bezogen wird. - Am 20. März findet die Büro-Einweihung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hirschaid-Buttenheim in der Hager Villa statt. Im Anschluss an den Feierabendgottesdienst wird das neue Büro von Frau Pfarrerin Elsel durch Herrn Pfarrer Mattke gesegnet und ein kleiner Empfang in den Räumen des CVJM gehalten. - Am 12.03.2016 um 16.00 Uhr wird in Hirschaid die Ausstellung „Passion und Osterzeit“ eröffnet. In dieser Ausstellung werden unter anderem Unikate der filigran gezeichneten Ostereier des ehemaligen Buttenheimer Bürgermeisters Fritz Kauer ausgestellt. 432 Erfreulich ist die vermehrte multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei Frau Dr. Roppelt und ihrem Team für die hervorragende Arbeit. 5. Bauangelegenheiten 5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Abbruch des Nebengebäudes, Wohnhausanbau und Garagenneubau; Fl. Nr. 37 der Gemarkung Gunzendorf Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben mit den Anträgen `Anzeige der Beseitigung` und `Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften` wird erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 5.2. Anzeige der Beseitigung: Abbruch eines Wohnhauses (Fl. Nr. 20 Gem. Buttenheim) und Abbruch einer Garage beim Anwesen (Fl. Nr. 19 Gem. Buttenheim) Der Beseitigung der oben genannten Gebäude wird von gemeindlicher Seite aus zugestimmt. 5.3. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6,7 und 10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: Einbau von Bodenplatten mit Fundamentreparatur und Dachneueindeckung Haus, Scheune, Remise - Fl.Nr. 16 der Gem. Gunzendorf Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis genommen. Zum oben genannten Vorhaben ergeben sich keine Bedenken. Das nordwestliche Gebäudeeck ist gemäß dem aktuellen Bestand bzw. den aktuellen Grundstücksverhältnissen auszuführen. Der vorhandene Lichtraum über dem öffentlichen Grund in Höhe von 2,25 m ist wieder einzuhalten. 6. Gründung Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Satzungsbeschluss Der Markt Buttenheim erläßt auf Grund der Artikel 23 und 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Marktes Buttenheim „BürgerNet Buttenheim“ 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.01.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 11.01.2016 (ÖT) wird genehmigt. Beschluss: Der Marktgemeinderat Buttenheim beschließt die vorliegende Gründungssatzung für den Eigenbetrieb „BürgerNet Buttenheim“ zum Zwecke des Ausbaus und Verpachtung eines Glasfasernetzes. 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.02.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 15.02.2016 (ÖT) wird genehmigt. 6.1. Bestellung der Mitglieder für den Werkausschuss Nach kurzer Diskussion wird aus der Mitte des Marktgemeinderates folgende besetzung des Werkausschusses vorgeschlagen: 4. Jahresbericht 2015 zum Levi-Strauss-Museum Die Museumsleitung Frau Dr. Roppelt stellt dem Marktgemeinderat ausführlich den Jahresbericht für 2015 über das LeviStrauss-Museum vor. Durch den Vortrag wird die Bedeutung des Museums für den Markt Buttenheim als weltweites Aushängeschild deutlich. Mitglied 1.Bgm. Michael Karmann Manfred Modschiedler Udo Schamberger Hans Schuberth Ottmar Brütting Vertreter 2. Bgm. Erich Werner Thomas Hirsch Peter Schlund Erwin Saffer Peter Fleischmann 433 Beschluss: Der Werkausschuss für den Eigenbetrieb „BürgerNet Buttenheim“ wird wie vorgeschlagen beschlossen. 6.2. Bestellung der Werkleitung Die Werkleitung sollte auf zwei Personen aufgeteilt werden. Frau Sylke Dorbritz wird als technische Werkleiterin und Herr Peter Münch als kaufmännischer Werkleiter berufen. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11. April 2016 1. Informationen durch den 1. Bürgermeister - Die Unterbringung der ersten Asylbewerber in Buttenheim ist sehr gut angelaufen. Erfreulicherweise hat sich ein Flüchtlingshelferkreis gegründet, in dem mehr als 40 Personen aktiv mitwirken. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei allen Helfern für ihre wichtige integrative ehrenamtliche Arbeit. - Das Breitbandprojekt hat aktuell eine Abschlussquote von etwa 30 % aller Haushalte, was etwa der Hälfte der zur wirtschaftlichen Durchführung notwendigen Vertragsabschlüsse entspricht. Aus den Erfahrungen des beauftragten Ingenieurbüros erfolgen die Mehrzahl der Vertragsabschlüsse in den letzten Tagen des festgelegten Akquisezeitraumes. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016 Der TOP wird vertagt. 3. Vorstellung des neuen Rathauskonzeptes durch den Architekten Christoph Gatz Das Projekt Rathausneubau Buttenheim wird dem Marktgemeinderat und den interessierten Buttenheimer Bürgerinnen und Bürgern durch den beauftragten Architekten Christoph Gatz ausführlich vorgestellt. Die Gedanken des Raumkonzeptes und die planerische Umsetzung werden für alle Geschosse detailliert erläutert. Aufgrund von Vorgesprächen mit der Verwaltung und dem Marktgemeinderat wurden bereits einige Änderungen des Raumkonzeptes die in die aktuelle Planung eingearbeitet. Außerdem wurden dem Marktgemeinderat Entwürfe über verschiedene Varianten der Außenfassade vorgestellt. Aus dem Gremium und der Zuhörerschaft werden noch einige Anregungen für eine Alternativplanung vorgeschlagen. In der Mai-Sitzung des Marktgemeinderates sollen diese Vorschläge in einem Planungsentwurf dem Gremium nochmals vorgestellt werden. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Anbringung von Werbeanlagen - Fl. Nr. 695 der Gemarkung Buttenheim Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird erteilt. 4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Gästehauses mit Carport und Garage - Fl. Nrn. 33/1, 33/3 und 35/13 der Gemarkung Ketschendorf Freitag, 29. Juli 2016 Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Abweichungen wird erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. Der Markt Buttenheim geht davon aus, dass die für das Vorhaben notwendigen Eigentümerwechsel vollzogen wurden bzw. noch werden. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Anbau des vorhandenen Wohnhauses - Fl. Nr. 690 der Gemarkung Gunzendorf Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 4.4. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Carports Fl. Nr. 1040/1 der Gemarkung Buttenheim Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Abweichungen wird erteilt. Darüber hinaus werden für die geplante Dachneigung des Carports von 20 Grad und für eine Überschreitung der Baugrenzen die entsprechenden Befreiungen erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. 5. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich einer Lagerhalle, Fl. Nr. 375 Gemarkung Buttenheim (Lage: Bei der Linde), in einen Graben Für den Markt Buttenheim ergeben sich keine Bedenken oder Anregungen. Die Vorgaben und Auflagen der am Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden (Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe, Wasserwirtschaftsamt Kronach etc.) sind zu berücksichtigen. 6. Antrag MC "The Road goes on forever" zur Durchführung einer Veranstaltung Die Erlaubnis zur Durchführung der Festveranstaltung vom 12.08.2016 bis 14.08.2016 wird erteilt. Musik kann von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 3.00 Uhr dargeboten werden. Während des Auf- und Abbaus ist Musik nur in einem moderaten Rahmen gestattet. 7. Antrag auf weitere Zuwendung zur Sanierung der Stützmauer der St.Georgskapelle am Senftenberg Am 07.01.2015 wurde bereits ein Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Kirchhofmauer der Kath. Kapelle St.Georg gestellt. Dieser wurde wie folgt in der Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2015 behandelt: Die Kath. Kirchenstiftung Gunzendorf stellt mit Schreiben vom 07.01.2015 einen Zuschussantrag zur Instandsetzung der Kirchhofmauer der Kath. Kapelle St. Georg, Senftenberg 2. Die Kosten belaufen sich auf rund 47.000,00 Euro gemäß dem Angebot der Freitag, 29. Juli 2016 434 Beschluss: Der Markt Buttenheim gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 13.450,00 Euro. 9. Wünsche, Anträge - Um einheitliche Lösungen im Umgang mit der Finanzierung der Dorfgemeinschaftshäuser zu finden, sollen einheitliche Regelungen getroffen werden. Peter Münch hat eine Umfrage an die Geschäftsführer in Bayern gestartet um Regelungen anderer Gemeinden zu erhalten. Der Marktgemeinderat erhält in einer der nächsten Sitzungen eine Aufstellung der Ergebnisse um die Vereinbarungen anderer Gemeinden vergleichen zu können. - Das Levi-Strauss-Museum Buttenheim wirbt auf dem neuesten Bus des Busunternehmens Kramer. Die Kosten für diese neue Werbemaßnahme werden durch Einsparungen im Werbebudget des Marktes Buttenheim an anderer Stelle gedeckt. Mehraufwendungen entstehen nicht. Die Maßnahme zeigt hervorragenden Erfolg. Auf der Facebook-Seite des Museums hat die Aktion zwischenzeitlich über 10.000 Klicks erreicht und ist somit mit weitem Abstand der erfolgreichste Artikel, der von dort jemals gepostet wurde. Somit konnte die Aufmerksamkeit völlig neuer Bevölkerungsschichten auf das Levi-Strauss-Museum gelenkt werden. 8. Haushalt 2016 Der Entwurf für den Haushalt 2016 wird durch den 1. Bürgermeister und den Kämmerer Peter Münch vorgestellt. Kämmerer Peter Münch informiert anhand einer transparenten Power-Point-Präsentation. Unter anderem geht er auf die größten Einnahme- und Ausgabepositionen für das Haushaltsjahr 2016 ein. Nach der ausführlichen Vorstellung des Entwurfs in öffentlicher Sitzung, auf den sich der Marktgemeinderat im Rahmen einer nichtöffentlichen freiwilligen Vorbesprechung geeinigt hatte, wird der Haushalt nochmals im Gremium ausgiebig diskutiert. Die Marktgemeinderäte werden um Nennung möglicher Einsparpotenziale gebeten. Aus dem Marktgemeinderat - Durch die langjährige Sperrung der Ortsdurchfahrt Stackendorf sind erhebliche Schäden an den als Umfahrung genutzten öffentlichen Feld- und Waldwegen entstanden. Es wird sich nach dem Stand der Besprechungen mit dem Landratsamt Bamberg hinsichtlich einer anteiligen Kostenübernahme erkundigt. Es wird informiert, dass eine Begehung mit ausführlicher Schadensaufnahme durchgeführt wurde, bislang jedoch noch keine abschließenden Regulierungsgespräche stattgefunden haben. - Es werden die hohen Nebenkosten angesprochen, welche durch die alte Schule verursacht werden. Vielmals entstehen diese Kosten durch sorglosen und unsachgemäßen Gebrauch der Einrichtung. Eine bessere Kontrolle der Räumlichkeiten am Abend wird angemahnt. Firma Bausanierung Oleg Weißbeck aus Kleinlangheim. Das Erzbistum Bamberg hat für das geplante Vorhaben eine Zuwendung in Höhe von 33% zugesichert. Darüber hinaus wird die Kath. Kirchenstiftung Gunzendorf, falls die Möglichkeit der Förderung besteht, Zuwendungen bei der Oberfrankenstiftung sowie bei der Bayerischen Landesstiftung beantragen. Beschluss: Der Markt Buttenheim gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 9.400,00 Euro. Abstimmung: 15:0 Nun wurde mit Schreiben vom 15.12.2015 ein Folgeantrag gestellt, um die Nachtragskosten zu übernehmen. Vom Markt Buttenheim werden weitere 4.050 Euro beantragt. Damit würde sich der Zuschuss auf 13.450 Euro erhöhen. 8.1. Finanzplan 2015-2019 Der Finanzplan 2015 – 2019 wird dem Marktgemeinderat vorgestellt. Laut Marktgemeinderat Schuberth kann der Haushaltsansatz für die Umsetzung des Mobilitätskonzepts der Feuerwehr Buttenheim im Jahr 2019 um 30.000 €reduziert werden, da die benötigte Ausrüstung für ein neues Fahrzeug bereits vorhanden ist und nur umgeladen werden muss. Marktgemeinderat Saffer beantragt die Erneuerung des Brunnens in der Ortsmitte von Stackendorf nicht wie im Finanzplan vorgesehen im Jahr 2018, sondern bereits im Jahr 2016 vorzunehmen. Beschluss: Die Erneuerung des Brunnens in der Ortsmitte von Stackendorf wird im Jahr 2018 ausgeführt. Beschluss: Der Finanzplan 2015 bis 2019 wird beschlossen. 8.2. Haushaltsplan 2016 Die besprochenen Änderungen sind von der Verwaltung in den Haushaltsplan einzuarbeiten. Die Hebesätze der Steuern bleiben unverändert. Der Haushaltsplan 2016 wird beschlossen. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 2. Mai 2016 1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Seit nunmehr gut 1 ½ Monaten sind Flüchtlinge in Buttenheim untergebracht. Die Betreuung wird durch die AWO Bamberg vorgenommen und durch einen aktiven Helferkreis unterstützt. Durch die engagierte Arbeit des Helferkreises ist eine Integration in unsere Dorfgemeinschaft auf dem besten Wege. Bürgermeister Michael Karmann bedankt sich in diesem Rahmen bei allen freiwilligen Helfern für ihre herausragende Arbeit. Am 01.05. fand in Hirschaid die offizielle Inbetriebnahme von 4 Wechselladersystemen im Landkreis Bamberg statt. Zusätzlich hierzu wird zukünftig im Markt Buttenheim ein weiteres Wechselladersystem stationiert. Mit dem Systemcontainer und dem dazugehörigen Fahrzeug ist man sowohl für größere Industrieoder Waldbrände, als auch für großflächige Überschwemmungen ganzer Orte oder Industrieanlagen gerüstet. Bürgermeister Karmann bedankt sich beim federführenden Feuerwehrkommandanten Johannes Schuberth und ebenso bei allen Feuerwehrkommandanten des Marktes Buttenheim. Ohne ihren großen Einsatz, der hervorragenden Kooperationsbereitschaft und den bestens geschulten Feuerwehrdienstleistenden wäre eine Zusage der Stationierung in Buttenheim nicht möglich gewesen. 435 Bürgermeister Karmann beglückwünscht die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Buttenheim zu ihrer Entscheidung für das kommunale Breitbandbürgernetz. Mit einer Anschlussquote von über 60 % aller Haushalte und über 80 % aller Grundstücke hat man sich hier eindeutig für die Umsetzung des Breitbandprojekts ausgesprochen. Mit der Umsetzung dieses Projekts wird ein wegweisender und innovativer Schritt in die digitale Zukunft getätigt und der Standort Buttenheim nachhaltig gestärkt. Da die Gemeinden Altendorf, Buttenheim und Pettstadt dieses Projekt gemeinsam projektiert habe, ist geplant, den Spatenstich in Altendorf, den ersten funktionsfähigen Anschlusscluster in Buttenheim und den Abschluss des Projekts in Pettstadt zu feiern. Am 29.04.2016 fand der erste Walbesitzerinnentag statt, der von der Forstverwaltung und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg durchgeführt wurde. Erfreulicherweise wählten die Organisatoren den Markt Buttenheim als Veranstaltungsort aus. So trafen sich über 150 Frauen im Münchholz in Ketschendorf zur fachlichen Information. Unter anderem wurde neueste Schutzausrüstung für Frauen vorgeführt, Fachvorträge zur Waldbewirtschaftung gehalten und durch die Berufsgenossenschaft auf die Gefahren der Waldarbeit hingewiesen. Alle Teilnehmerinnen waren unisono der Meinung, dass die Veranstaltung wiederholt werden sollte. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016 Der TOP wird vertagt. 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.04.2016 Der TOP wird vertagt. 4. Vorstellung des neuen Rathauskonzeptes durch den Architekten Christoph Gatz Zu einer weiteren öffentlichen Behandlung des Rathauskonzeptes begrüßt Erster Bürgermeister Michael Karmann Herrn Architekten Christoph Gatz und Herrn Dipl.-Tech. (FH) Robert Dorsch. Er freut sich, dass in der letzten Marktgemeinderatssitzung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sinnvolle Anregungen vorgebracht wurden, die in die Planungen mit eingearbeitet wurden bzw. in der Zwischenzeit auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft werden konnten. Weiterhin zeigt sich Bürgermeister Karmann überzeugt, durch diese Vorgehensweise und in Zusammenarbeit mit den kompetenten Architekten- und Planungsbüros eine Symbiose aus funktionalem und repräsentativen Verwaltungsgebäude zu erreichen, welches gleichzeitig den vorgegebenen finanziellen Rahmen nicht überschreitet. Herr Gatz stellt dem Gremium ausführlich die überarbeitete Entwurfsplanung für den Neubau eines Rathauses vor. Er erläutert das Konzept anhand verschiedener Entwurfspläne und Perspektiven. Auf die Fragen der Marktgemeinderäte wird eingegangen. Im Anschluss daran stellt Herr Dipl.-Tech. (FH) Robert Dorsch vom gleichnamigen Planungsbüro für Technische Gebäudeausrüstung dem Gemeinderat das Haustechnik- und Energiekonzept vor. Auf Grund des geringen Warmwasserverbrauches in dem öffentlichen Gebäude wird eine dezentrale elektrische Warmwasseraufbereitung vorgeschlagen. Ergeschoß, Ober- und Dachgeschoß sollen mittels Fußbodenheizung im Niedrig-Temperatur-System beheizt werden. Im Keller sollen Heizkörper zur Anwendung kommen. Darüber hinaus wird eine kontrollierte Lüftungsanlage Freitag, 29. Juli 2016 mit Wärmerückgewinnung vorgeschlagen. Dabei ergeben sich Vorteile in Bezug auf das schnellere Aufheizen wenig genutzter Räume (z.B. Sitzungssaal). Die Errichtung einer Luft-WasserWärmepumpe soll zur Deckung des geforderten regenerativen Erzeugeranteils dienen und bietet gleichzeitig – auf Grund der Tatsache, dass der Kältekreislauf umkehrbar ist - im Sommer die Möglichkeit, das Gebäude zu kühlen. Da ein Nahwärmenetz im Verbund mit der alten Schule und dem Feuerwehrgerätehaus aktuell noch nicht umgesetzt werden kann, soll zunächst ein Gas-Brennwertkessel zur Wärmeerzeugung verwendet werden. Alternativ zur Errichtung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgeschlagen. Beschluss: Die vom Architekten Herrn Gatz vorgestellte Entwurfsplanung wird vom Marktgemeinderat Buttenheim grundsätzlich genehmigt. Das Raumkonzept für das Bürgerbüro und den zugehörigen Wartebereich soll in der Verwaltung nochmals überdacht werden. Die Fassadengestaltung der West- und Nordseite soll vom Architekten noch optimiert werden. Mit dem vorgestellten Haustechnik- und Energiekonzept besteht grundsätzlich Einverständnis. 5. Bauangelegenheiten 5.1. Antrag auf isolierte Befreiung: Erneuerung der Zaunanlage zum benachbarten Gemeindegrundstück (Spielplatz) Fl. Nr. 1064/10 der Gemarkung Buttenheim Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. 5.2. Antrag auf Baugenehmigung: Anbau eines Wintergartens und eines zusätzlichen Raumes im Untergeschoss - Fl. Nr. 759/18 der Gemarkung Buttenheim Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt. 5.3. Anzeige der Beseitigung: Beseitigung des bestehenden Gebäudes - Fl. Nr. 76 der Gemarkung Gunzendorf Der Beseitigung der oben genannten Gebäude wird von gemeindlicher Seite aus zugestimmt. 6. Bauleitplanung Markt Buttenheim 6.1. Bebauungsplan Dreuschendorf - Ringstraße (ehemals `Dreuschendorf Teil I`) 6.1.1. 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf Teil I`) im vereinfachten Verfahren - Aufstellungsbeschluss Anlass für die geplante 3. Änderung des Bebauungsplanes "Dreuschendorf - Ringstraße" (ehemals `Dreuschendorf - Teil I`) ist die Absicht des Vorhabenträgers, auf der Flur-Nr. 207 der Gemarkung Dreuschendorf die Baugenehmigung für eine individuelle Planung zu erlangen. Am 14.08.2015 wurde hierzu ein Bauantrag bei der Marktgemeinde Buttenheim eingereicht. Seitens der Marktgemeinde Buttenheim war beabsichtigt, das Freitag, 29. Juli 2016 Vorhaben durch die Erteilung von Befreiungen zur Genehmigungsreife zu bringen. Dieser Vorgehensweise wurde seitens des Landratsamtes Bamberg im Zuge der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch den Fachbereich Bauleitplanung mit Schreiben vom 21.11.2014 (AZ: 20140980) widersprochen und mitgeteilt, dass eine Genehmigung nur bei Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann. Die geplanten Änderungen werden dem Marktgemeinderat vorgestellt. Beschluss: Der Markt Buttenheim fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des am 12.12.1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) sollen wie folgt geändert bzw. ergänzt werden: a) Überbaubare Grundstücksfläche: Das Baufeld im nördlichen Bereich des Grundstückes soll durch Baugrenzen nach § 23 Bau NVO ersetzt werden. Unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten hinsichtlich der Abstandsflächen die Regelungen des Art. 6 der BayBO; die durch die Baugrenzen ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche darf zu den benachbarten Grundstücksflächen nur dann voll ausgenutzt werden, wenn die vorgeschriebenen Abstandsflächen (s.o.) eingehalten werden. b) Bauweise: Die Bauweise soll mit "ED" für Einzel- oder Doppelhäuser festgesetzt werden. c) Zwerchgiebel: Die max. Außenbreite des Zwerchgiebels soll mit 1/2 statt mit 1/3 der Firstlänge festgesetzt werden. d) Festsetzung eines Zufahrtbereiches: Zur Sicherstellung der Erschließung der nördlichen Bauparzelle wird ein privater, 3,5 m breiter Zufahrtbereich hergestellt. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) werden folgende Ziele verfolgt: Der Trend zur individuellen Gestaltung des Wohnhauses bzw. Anwesens zeichnet sich immer mehr ab. Diesem Trend soll in einem moderaten Maße Rechnung getragen werden. Mit der geplanten Änderung soll die wertvolle Ressource Bauland entsprechend heutigen Kriterien hinsichtlich Grundstücksgröße und Bebauungsdichte genutzt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 6.1.2. 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße`(ehemals `Dreuschendorf Teil I`) im vereinfachten Verfahren - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Unter TOP 5.1.1. der heutigen Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) gefasst. Beschluss: Der Marktgemeinderat Buttenheim nimmt vom Entwurf / der Begründung der Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße` 436 (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) in der Fassung vom 18.04.2016 (Begründung) und 19.04.2016 (Entwurf Planung) Kenntnis und billigt diese. Der Marktgemeinderat beschließt, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB (im vereinfachten Verfahren) durchzuführen. Dies ist möglich, da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Bedingungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB erfüllt sind. Die Marktgemeinde geht davon aus, dass mit der nun vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB gilt, dass von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), dem Umweltbericht (§ 2a), von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4) und der Regelung über die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (§ 4c) abgesehen wird. Der Gemeinderat sieht gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ab. Der Marktgemeinderat gibt der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Innerhalb derselben Zeit soll gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden. Die Kosten für das Bauleitverfahren trägt der Verursacher. 6.2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich `Froschhütte` und Teilbereich aus `Fl. Nr. 775/4 Gemarkung Buttenheim (Lage: Nähe Schulstraße)` - Aufstellungsbeschluss Der Flächennutzungsplan des Marktes Buttenheim soll zum 14. Mal geändert werden. Folgende zwei Änderungen sind geplant: Der Bereich der Fl. Nrn. 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der Gemarkung Buttenheim ist im Flächennutzungsplan des Marktes Buttenheim bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für den Bereich der genannten Fl. Nrn. ist im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche „Froschhütte“ vorgesehen. Weiterhin ist eine Umwidmung eines Teilbereiches der Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Buttenheim (räumlich bekannt) „ Nähe Schulstraße“ geplant. Aktuell ist dieser Teilbereich als `Grünfläche/Sportplatz` gewidmet. Im Rahmen der Änderung ist eine Ausweisung als `Wohnbaufläche` vorgesehen. Beschluss: Der am 05. April 1993 vom Marktgemeinderat Buttenheim beschlossene und am 17. September 1993 wirksam gewordene Flächennutzungsplan soll zum 14. Mal geändert werden, um die Ausweisung eines Gewerbegebietes „Froschhütte“ im Bereich der Fl. Nrn. 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der Gemarkung Buttenheim zu ermöglichen. Darüber hinaus soll ein Teilbereich „Nähe Schulstraße“ der Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Buttenheim umgewidmet werden. Aktuell ist dieser Teilbereich als `Grünfläche/Sportplatz` gewidmet. Im Rahmen der Änderung ist eine Ausweisung als `Wohnbaufläche` vorgesehen. 437 Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Froschhütte“ ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Fl. Nr. 817/1 der Gemarkung Buttenheim Im Osten: Weg Fl. Nr. 829/6 der Gemarkung Buttenheim Im Süden: Verkehrsfläche der Staatsstraße St 2260 Ortsstraße Fl. Nr. 820 Im Westen: der Gemarkung Buttenheim Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Nähe Schulstraße“ umfasst: Aus Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Buttenheim Teilbereich: (räumlich bekannt) Der Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim wird gefasst. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, Angebote zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens einzuholen. 6.3. Bebauungsplan `Froschhütte` - Aufstellungsbeschluss Unter TOP 6.2 der heutigen Sitzung wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim im Bereich `Froschhütte` gefasst. Für diesen Bereich ist die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geplant. Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung soll der Bebauungsplan `Froschhütte` aufgestellt werden, um ein entsprechendes Baurecht zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient, der geplanten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim folgend, der Ausweisung einer gewerblichen Fläche. Beschluss: Beschluss des Marktgemeinderates Buttenheim über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Froschhütte“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB Für das geplante Gebiet „Gewerbegebiet Froschhütte“ (beteiligte Flurstücke: 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der Gemarkung Buttenheim) wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung aufgestellt. Der Plan erhält den Namen `Froschhütte`. Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Fl. Nr. 817/1 der Gemarkung Buttenheim Im Osten: Weg Fl. Nr. 829/6 der Gemarkung Buttenheim Im Süden: Verkehrsfläche der Staatsstraße St 2260 Im Westen: Ortsstraße Fl. Nr. 820 der Gemarkung Buttenheim Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt: Schaffung einer gewerblichen Fläche. Einzelheiten zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden im weiteren Verfahren geklärt. Die Bauverwaltung wird beauftragt, Angebote zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens einzuholen. Freitag, 29. Juli 2016 Beschluss: Der Haushaltsplan 2016 des Eigenbetriebes wird beschlossen. 7.2. Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Finanzplan 2015 2019 Der Finanzplan 2015-2019 wird dem Marktgemeinderat durch den Kämmerer Peter Münch vorgestellt und erläutert. Beschluss: Der Finanzplan 2015-2019 wird beschlossen. 7.3. Haushaltssatzung 2016 Die Haushaltssatzung 2016 wird beschlossen. 8. Wünsche, Anträge Aus dem Marktgemeinderat - Es wird beantragt weitere Hundetoiletten aufzustellen. Zur Kostendeckung soll im nächsten Haushaltsjahr die Hundesteuer angehoben werden. - Einige der Asylsuchenden im Markt Buttenheim verrichten gemeinnützige Tätigkeiten im Gemeindegebiet. Unter anderem wird eine regelmäßigere Pflege der Rosenbeete durchgeführt. - Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der letzten Kreistagssitzung das Aufstellen von illegalen Kleidungcontainern thematisiert wurde. - Es wird beantragt am Fischpass in Gunzendorf einen Tisch und zwei Bänke aufzustellen. - Auf der neu errichteten Kreisstraße BA 9 zwischen Buttenheim und Unterstürmig haben sich Bodenwellen gebildet. Die Problematik wurde bereits zuständigkeitshalber dem Tiefbauamt des Landkreises Bamberg gemeldet. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 6. Juni 2016 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.05.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 02.05.2016 (ÖT) wird genehmigt. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 07.03.2016 (ÖT) wird genehmigt. 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.04.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 11.04.2016 (ÖT) wird genehmigt. 4. Bauangelegenheiten 4.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel-Carport - Fl. Nr. 1270/77 Gemarkung Buttenheim Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplangebietes „Buttenheim-Erlach“. Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. 7. Haushalt 2016 7.1. Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Haushaltsplan 2016 Der Haushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Buttenheim wird dem Gremium durch den Kämmerer Peter Münch vorgestellt. 4.2. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Trockensteinmauer (Höhe zwischen 60 und 120 cm; Tiefe ca. 40 cm) als Einfriedung an der Südseite des Grundstücks; Fl. Nr. 1227/6 Gemarkung Buttenheim Freitag, 29. Juli 2016 Geplant ist die Errichtung einer Trockensteinmauer als Einfriedung an der Südseite (zur `Boschenbergstraße` hin) des Grundstücks Fl. Nr. 1227/6 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Boschenbergstraße 5). Die Höhe der Mauer soll dem Gelände angepasst zwischen 0,60 bis maximal 1,20 m, die Tiefe der Mauer ca. 0,40 cm betragen. Zulässig gemäß Bebauungsplan „Buttenheim Nord“: - Höhe der Einfriedungen einschließlich des Sockels: 1,20 m - Sockelhöhe höchstens 20 cm über Gehsteig - Holzzäune und Maschendrahtzäune Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Buttenheim Nord“. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Beschluss: Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Buttenheim Nord“ wird zugestimmt. Der Bauherr wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein baugenehmigungspflichtiges Verfahren durchzuführen ist, falls die Trockensteinmauer aufgefüllt wird. 5. Restaurierung eines historischen Kreuzes (Lage: Bergfelder/Am Galgen): Sachstandsmitteilung und weitere Vorgehensweise Das über die Jahrzehnte stark verwitterte Flurkreuz (Lage: Bergfelder/Am Galgen) wurde zusammen mit dem stark vermorschten historischen Korpus durch den ortsansässigen Künstler Herrn Paravac erneuert. Die Auftragsvergabe für die Sanierung des alten, historischen Korpus und die Herstellung einer Kopie erfolgte am 29.07.2013 zum Angebotspreis in Höhe von 6.071,50 € brutto (entspricht auch den voraussichtlichen Gesamtkosten). Zwischenzeitlich wurde der neue Korpus am Flurkreuz, welches vom gemeindlichen Bauhof hergestellt wurde, angebracht. Auch die Restaurierungsarbeiten am historischen Korpus wurden inzwischen abgeschlossen. Für den restaurierten historischen Korpus sollte nun, vor Wind und Wetter geschützt, ein geeigneter und würdiger Platz gefunden werden. Herr Marktgemeinderat Johannes Schuberth wird diesbezüglich mit Herrn Pfarrer Seel in Kontakt treten. Das historische Kreuz stammt vermutlich vom bekannten Künstler `Nagengast` – dieser war Schüler von `Theiler`. 6. Wünsche, Anträge Informationen durch den 1. Bürgermeister: - Der Verein Drena Oltre i Confini (Drena über die Grenzen) sprach dem Markt Buttenheim zum Europatag 2016 am 07. Mai 2016 eine Einladung zu einem internationalen Meinungsaustausch aus. Drena ist die Partnergemeinde von Hallerndorf aus dem Trentino. Die Einladung erfolgte an alle Kommunen und deren Partnergemeinden, die rund um Drena Städtepartnerschaften pflegen. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei den Marktgemeinderäten Schamberger und Schuberth, die den Markt Buttenheim bei diesem Termin in Italien vertreten haben. 438 - Am 25.05. startete die Laufgruppe Buttenheim ihren 600 km langen Lauf in unsere Partnergemeinde Ronzo Chienis. Veranstaltungen wie diese zeigen das gute Verhältnis zwischen den Gemeinden und tragen zu einer weiteren Verfestigung der Partnerschaft bei. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei den Organisatoren für ihr außergewöhnliches Engagement. - Am Wochenende vom 03.-05.06.2016 fanden das Kreismusikfest und die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen der Jugendblaskapelle Buttenheim statt. Der Markt Buttenheim ist stolz auf seine Jugendblaskapelle, die nun seit 40 Jahren beständig wächst und einen festen Bestandteil des örtlichen Kulturlebens darstellt. Nur auf Grund der hervorragenden Nachwuchsarbeit und dem in den letzten Jahren erworbenen hohen Leistungsstand war es möglich, das Kreismusikfest nach Buttenheim zu holen. Die hervorragende Organisation der Feierlichkeiten hat den durchaus positiven Eindruck noch verstärkt. - In Kürze startet der Tiefbau für das Breitbandprojekt im Markt Buttenheim. Baldmöglichst wird an der Schule in Buttenheim ein Breitband-PoP (Schaltzentrale) errichtet. Im Rahmen dieser Baumaßnahme schlägt Bürgermeister Karmann die Zurückversetzung der Einzäunung der Schulsportanlage entlang der Schulstraße um ca. 1,50 m und die Erstellung eines neuen Gehweges zwischen dem Eingang in die Schulsportanlage und der Bushaltestelle vor. Von den Parkflächen an der Schulsportanlage wird somit künftig ein gefahrloser Zugang zur Schule möglich sein. Der Marktgemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu. Gleichzeitig ist der schnelle Anschluss des Gewerbegebietes und der drastisch unterversorgten Ortsteile angestrebt. Auf der Strecke zwischen Buttenheim und Gunzendorf kann ein Lehrrohr des Wasserzweckverbands verwendet werden. Als Gegenleistung wird für den Wasserzweckverband ein Glasfaserkabel zur Anbindung der Wasserversorgungsanlagen mitverlegt. - Am 13.06.2016 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Marktes Buttenheim das zweite Strategieforum der ILE-Regnitz/ Aisch statt. In diesem Rahmen soll die Maßnahmenliste die im bisherigen Verlauf der ILE zu Stande gekommen ist besprochen werden und möglicherweise durch geeignete Projekte ergänzt werden. Neben den Vertretern der ILE-Partnergemeinden sind hierzu auch die jeweiligen Gemeinderäte und vor allem die Bevölkerung eingeladen, um Vorschläge der interkommunalen Zusammenarbeit mit einzubringen. Aus dem Marktgemeinderat - Über das am 11.06.2016 in Hochstall stattfindende Dorffest wird informiert - Es wird nach dem aktuellen Sachstand zur formlosen Bauvoranfrage: Umbau einer bestehenden Tankstelle und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses - Fl. Nrn. 700/1 und 700/2 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Am Stauch) gefragt. Bauamtsleiter Först informiert über laufende Gespräche in der Angelegenheit. Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 4. Juli 2016 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.06.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 06.06.2016 (ÖT) wird genehmigt. 439 2. Bauangelegenheiten 2.1. Antrag auf Nutzungsänderung mit Anbau: Nutzungsänderung einer Garage in eine Pension mit neuem Anbau - Fl. Nr. 57/11 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Schloßstraße 18) Das Anwesen befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB), in einem Gebiet für Bodendenkmäler und in Nachbarschaft zu mehreren Baudenkmälern. Darüber hinaus befindet sich das Bauvorhaben im Städtebauförderungsgebiet. Herr Architekt Gatz hat eine Stellungnahme abgegeben, die verlesen wird. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Beschluss: Die Anregungen des Architekten Herrn Gatz sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Um mögliche Punkte abschließend klären zu können, soll gegebenenfalls noch ein Ortstermin mit Herrn Gatz und dem Bauherrn vereinbart werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach Einarbeitung der Vorschläge des Herrn Gatz erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. 2.2. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung von Garagen Fl. Nr. 761/1 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Zum Senftenberg 8a) Der Bauausschuss wird sich in der kommenden Sitzung am 15.07.2016 mit dem Vorhaben beschäftigen. Neben dem Bauausschuss soll der gesamte Gemeinderat und der Bauherr zum Termin geladen werden. Am 25.07.2016 soll dann im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates abschließend darüber beraten werden. 2.3. Antrag auf Baugenehmiung: Anbau am Wohnhaus - Fl. Nr. 151/16 der Gemarkung Stackendorf (Lage: Sauerwiesen 7) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben und zu der beantragten Befreiung wird erteilt. 2.4. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport - Fl. Nr. 46 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Nähe Jurastraße) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird erteilt. Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten. Hinsichtlich der entlang der `Jurastraße` geplanten 2 Stellplätze sind folgende Hinweise zu beachten: Es muss sichergestellt werden, dass bei geöffneter Fahrzeug- bzw. Beifahrertüre eine Beeinträchtigung der Erschließungsstraße bzw. ein Hineinragen in die Erschließungsstraße ausgeschlossen werden kann. Eine zukünftige Überbauung der Stellplätze (z.B. als Carport) ist nicht möglich. 2.5. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Carports Fl. Nrn. 940/36 und 940/30 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Nähe Brucknerweg) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben, zu der beantragten Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu beurteilen. Freitag, 29. Juli 2016 2.6. Antrag auf Baugenehmiung: Dachaufbau - Fl. Nr. 731/4 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Schulstraße 4) Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben und zu den beantragten Befreiungen wird erteilt. 3. Neue Vorlage Buttenheim 3.1. Rathausneubau: Freigabe der Ausführungsplanung Die aktuellen Planungen des Rathauses Buttenheim werden dem Marktgemeinderat vorgestellt. Der Wartebereich des Bürgerbüros wurde räumlich versetzt, was eine Verbesserung des Datenschutzes ermöglicht. Darüber hinaus wurde die Fassadengestaltung der Nordseite optimiert. Über die Fassadengestaltungen der jeweiligen Ansichten wird einzeln beschlossen. Es soll ein Dachvorsprung von 30 cm realisiert werden. 3.2. Gesamtergiekonzept für das Rat-, Bürger- und Feuerwehrhaus Ein wesentlicher Kostenfaktor für Kommunen sind die Energiekosten in den eigenen Liegenschaften. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energieberatung und EnergieeffizienzNetzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ im Januar 2016 grundlegend optimiert. Ein Baustein dieses neuen Förderprogrammes ist die Durchführung einer umfassenden Energieberatung für Nichtwohngebäude (z.B. Rathäuser, Schulen, etc.) mit Ausarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung. Als Ergebnis entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan, welcher die sinnvollsten Schritte auch unter Berücksichtigung begrenzter finanzieller Ressourcen aufzeigt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000,00 € . Hierbei sind sowohl die Durchführung einer Energieberatung für bestehende Objekte, als auch die Erstellung eines Energiekonzeptes für Neubauten förderfähig. Vom Institut für Energietechnik wurde nun ein Angebot für ein "Gesamtenergiekonzept für Neubauberatung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus Rathausneubau mit Umgriff in Buttenheim" eingeholt. Weitere Unternehmer wurden ebenfalls dazu aufgefordert. Voraussetzung zur Zuschussgewährung Qualifizierung der Bewerber, die von der BAFA anerkannt wird. Die IfE ist derzeit einer der wenigen Firmen, die diese Anerkennung vorweisen können. Es soll dabei das gesamte Areal (Rathaus, Bürgerhaus, Feuerwehrhaus) betrachtet und ein Gesamtenergiekonzept erstellt werden. Auch ein EnEV - Nachweis kann daraus erstellt werden. Mit dieser Vorgehensweise wird eine umfassende und langfristige Energiebetrachtung erarbeitet. Die jetzigen Planungen und der Bau des Rathauses werden dadurch nicht verzögert, da die Bestandsdaten (z.B. Außenwände, Lüftung usw. des Rathausplanes) in dieses Konzept mit einfließen. Dies wurde auch mit dem Architekten so abgestimmt. Der Eigenanteil für den Markt Buttenheim beträgt 5.000,00 € netto zzgl. Fahrtkosten. Beschluss: Der Markt Buttenheim beauftragt die IfE mit der Erstellung des Projekts "Gesamtenergiekonzept für Neubauberatung von Nicht- Freitag, 29. Juli 2016 wohngebäuden zum Effizienzhaus Rathausneubau mit Umgriff in Buttenheim". 4. Termin Georgenmarkt 2017 Der Termin des Georgenmarktes 2017 wird auf den 23. April 2017 festgelegt. 5. Haushalt 2017 Der Haushaltsplan 2016 wurde von der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 01.06.2016 bereits genehmigt. Das aktuell günstige Zinsniveau zur Finanzierung des Breitbandprojekts soll auch für den Kreditbedarf des Jahres 2017 frühzeitig genutzt werden. Somit ist der Haushalt für das Jahr 2017 baldmöglichst aufzustellen. Auf Nachfrage, ob ein Doppelhaushalt für das Jahr 2016 und 2017 möglich wäre, wurde dies von Seiten der Rechtsaufsicht kritisch gesehen. Es ist jedoch problemlos möglich, den Haushalt 2017 mit den bereits bekannten Finanzplanungswerten zu beschließen. Damit könnten ab dem 01.01.2017 die notwendigen Kredite entsprechend aufgenommen werden. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 (mit entsprechender Vorberatung) kann dann im Jahr 2017 jederzeit erfolgen. Beschluss: Mit dem vorgestellten Vorgehen besteht Einverständnis. Der Markt Buttenheim beschließt in einer der nächsten Sitzungen den Haushalt für 2017 auf Grundlage des Finanzplans. 440 6. Antrag für Veranstaltungen "Gunzendorf-Live" Mit Schreiben vom 27.06.2016 stellt die Fa. Andreas Sauer GmbH & Co. Brauerei, Gasthof und Erlebnisgastronomie KG den Antrag auf Veranstaltung „Gunzendorf-Live“ gemäß dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) für 4-5 Live Veranstaltungen im Zeitraum von September bis Dezember 2016. Gemäß der Aussage des Landratsamtes Bamberg könnte bei Veranstaltungen von „seltenen Ereignissen“ die Anwendbarkeit nach Nummer 7.2 der TA-Lärm in Betracht kommen. Voraussetzung hierfür sei, dass der Betreiber versucht, alle nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vertretbaren Maßnahmen durchzuführen. Der Tagesordnungspunkt dient dem Marktgemeinderat zur Information. Nach Rücksprache über die weitere Vorgehensweise mit dem Landratsamt wird gegebenenfalls in einer der nächsten Sitzungen über den Antrag beraten. 7. Wünsche, Anträge Aus dem Marktgemeinderat - Es wird beantragt, den Grünstreifen des Parkplatzes gegenüber dem Schreibwarengeschäft Hoffmann zu mähen. - Es wird nach dem Sachstand der jährlichen Straßensanierungsarbeiten gefragt. In der Sitzung vom 16.11.2015 wurde der Marktgemeinderat aufgefordert Meldungen für die Jahresausschreibung im Tiefbau bis zur Dezember Sitzung an das gemeindliche Bauamt weiterzugeben. Aktuell wird geprüft ob einige der erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Ausbaus des Glasfasernetzes vorgenommen werden können. - Es wird auf den nach wie vor in Stackendorf lagernden Bauund Bodenaushub hingewiesen. Bürgermeister Karmann informiert über einen Ortstermin mit den bauausführenden Firma am 31.05.2016. In diesem Rahmen wurde von dieser die Aussage getroffen, dass das lagernde Material innerhalb von 4 Wochen abtransportiert werden kann. Nach neuester Auskunft des zuständigen Tiefbauamtes des Landkreises Bamberg ergeben sich weitere Verzögerungen. - Es wird eine Verkehrsschau mit dem Ziel eine Parkverbotsausweisung für den nördlichen Ortseingang von Stackendorf beantragt. Begründung: Ein hier dauerhaft auf öffentlichen Straßengrund abgestelltes Fahrzeug stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Die Situation ist dem Markt Buttenheim bekannt und wurde zwecks Zuständigkeit bereits an das Landratsamt Bamberg weitergeleitet. - Es wird angeregt in der Ortsdurchfahrt Dreuschendorf eine Tempo 30 Zone einzurichten. Auf die Zuständigkeit des Landkreises Bamberg wird hingewiesen. Ebenso wird darüber informiert, dass für eine überregionale Straße wohl keine Geschwindigkeitsbeschränkungen unter 50 km/h festgesetzt werden. - Die Hochwassersituation wird kurz angesprochen. Es wird nochmals über den identischen ILE-Schwerpunkt informiert. Man ist sich einig, dass orts- und sachkundige Bürger in die Planungen mit einbezogen werden müssen. 441 Freitag, 29. Juli 2016 Freitag, 29. Juli 2016 Auf geht’s zur Buttnhamer Kerwa FREITAG, 19. AUGUST, BIS MONTAG, 22. AUGUST 2016 Freitag, 19. August 2016 ab 19.00 Uhr Unterhaltung mit den Deichselbachtalern im Festzelt Barbetrieb Samstag, 20. August 2016 um 15.00 Uhr Einholen und Aufstellung des Kirchweihbaumes durch die Buttenheimer Kirchweihburschen, musikalisch umrahmt von der Buttenheimer Blaskapelle ab 19.30 Uhr Triples Barbetrieb Sonntag, 21. August 2016 11 -14 Uhr Jazz-Frühschoppen mit Tony Bulluck ab 17.00 Uhr Party Pirates Barbetrieb Montag, 22. August 2016 15.00 Uhr Seniorencafe im Festzelt, musikalisch umrahmt von Niko Dorn 19.00 Uhr Kirchweihausklang mit der Band „HorstStone“ Barbetrieb 22.30 Uhr großes KirchweihAbschlussfeuerwerk An allen Tagen Festbetrieb, Kinderbelustigung, Stimmung an der Bierinsel und im Festzelt sowie Barbetrieb. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Nach vier lustigen Tagen begraben wir am Montagabend die Kerwa. Der Markt Buttenheim freut sich auf Ihren Besuch. 442 Wir gratulieren ... am 30. Juli: Spei Hermine, Kirchweg 3, zum 69. Geburtstag; am 31. Juli: Ostankova Nina, Marktstr. 21, zum 87. Geburtstag; am 31. Juli: Scholz Ruth, Pfr.-Wirth-Str. 6, zum 85. Geburtstag; am 31. Juli: Dittrich Gertrud, Gunzendorf, Altfeldweg 2, zum 65. Geburtstag; am 1. August: Kalb Baptist, Hauptstr. 91, zum 94. Geburtstag; am 1. August: Schönberger Waltraud, Hauptstr. 91, zum 91. Geburtstag; am 1. August: Neuner Johann, Ketschendorf 20, zum 79. Geburtstag; am 1. August: Nagengast Georg, Ketschendorf 9, zum 61. Geburtstag; am 2. August: Meterle Johann, Streckfuß 20, zum 64. Geburtstag; am 4. August: Habermann Dietger, Scheffelstr. 15, zum 76. Geburtstag; am 4. August: Schmuck Jürgen, Gunzendorf, Am Bach 7, zum 61. Geburtstag; am 5. August: Patermann Annemarie, Dreuschendorf, Rosengasse 10, zum 79. Geburtstag; Sperrung der Marktstraße Anlässlich der Buttenheimer Kirchweih wird in der Zeit vom 19. August 2016 - 12.00 Uhr bis 22. August 2016 - 24.00 Uhr die gesamte Marktstraße für Fahrzeuge aller Art gesperrt (ausgenommen Anlieger). Die angeordneten Verkehrsvorschriften werden mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Markt Buttenheim 443 Freitag, 29. Juli 2016 am 5. August: Dörfler Georg, Zum Wachental 6, zum 77. Geburtstag; am 5. August: Lutz Elfriede, Hauptstr. 29, zum 73. Geburtstag; am 9. August: Nüßlein Anna, Ketschendorf 15, zum 84. Geburtstag; am 9. August: Wagner Rosemarie, Schulstr. 11, zum 63. Geburtstag; am 11. August: Seidl Hannelore, Schwalbenweg 8, zum 72. Geburtstag; am 12. August: Motschenbacher Karl, Schulstr. 6, zum 67. Geburtstag; am 13. August: Gareiß Ingrid, Scheffelstr. 4, zum 70. Geburtstag; am 13. August: Holschuh Maria, Stackendorf 17, zum 69. Geburtstag; am 13. August: Schuh Angelika, Schumannweg 8, zum 62. Geburtstag; am 14. August: Ritter Richard, Dreuschendorf 28, zum 79. Geburtstag; am 14. August: Kaiser Johann, Gunzendorf, Am Bach 3, zum 78. Geburtstag; am 14. August: Bickel Michael, Dreuschendorf 20, zum 75. Geburtstag; am 14. August: Mc Grath Brigitte, Gunzendorf, Ziegelhütte 2, zum 65. Geburtstag; am 15. August: Leithner Helmuth, Pfr.-Wirth-Str. 6, zum 61. Geburtstag; am 16. August: Glabasnia Bertram, Buchenweg 6, zum 66. Geburtstag; am 17. August: Linhardt Karl, Drosselgasse 3, zum 67. Geburtstag; am 20. August: Götz Sebastian, Kälberberg 8, zum 86. Geburtstag; am 21. August: Riffel Erna, Bamberger Weg 9, zum 80. Geburtstag; am 21. August: Bayer Lieselotte, Gunzendorf, Jurastr. 4, zum 76. Geburtstag; am 21. August: Hendrichs Elisabeth, Hauptstr. 79, zum 64. Geburtstag; am 22. August: Schirner Lina, Stackendorf 31, zum 86. Geburtstag; am 22. August: Fleischmann Josef, Frankendorf 3, zum 63. Geburtstag; am 23. August: Helldorfer Babette, Eggenbergstr. 10, zum 84. Geburtstag; am 24. August: Saffer Marianne, Stackendorf, Steinweg 4, zum 72. Geburtstag; am 24. August: Mosner Waltraud, Marktstr. 13, zum 68. Geburtstag; am 25. August: Splett Benno, Birkenweg 16, zum 74. Geburtstag; am 27. August: Göller Alfons, Stackendorf 25, zum 84. Geburtstag; am 27. August: Körmeier Heinrich, Stockgasse 11, zum 76. Geburtstag; am 27. August: Kestler Georg, Kälberberg 8, zum 76. Geburtstag; am 27. August: Büttel Theresia, Frankendorf 7, zum 64. Geburtstag; am 28. August: Mader Manfred, Hauptstr. 11, zum 66. Geburtstag; am 28. August: Brand Georg, Gunzendorf, Schafgasse 14, zum 65. Geburtstag; am 30. August: Saffer Anita, Stackendorf 39, zum 62. Geburtstag; am 31. August: Saffer Rosa, Schwalbenweg 1, zum 64. Geburtstag; am 1. September: Augsburg Anna Maria, Lerchenweg 5, zum 78. Geburtstag; am 1. September: Büttel Gottfried, Scheffelstr. 10, zum 76. Geburtstag; am 1. September: Habermann Brigitte, Scheffelstr. 15, zum 76. Geburtstag; am 1. September: Eibl Hermann, Stackendorf, Dickenau 3, zum 74. Geburtstag; am 1. September: Schuster Roland, Eggenbergstr. 12, zum 60. Geburtstag; am 2. September: Wöhrmann Betti, Hauptstr. 91, zum 81. Geburtstag; am 2. September: Wodkowski Thomas, Marktstr. 40, zum 66. Geburtstag; am 2. September: Helldorfer Heinrich, Eggenbergstr. 10, zum 65. Geburtstag; am 3. September: Gries Brigitta, Hauptstr. 91, zum 80. Geburtstag; am 4. September: Dierauf Ludwig, Schumannweg 8, zum 78. Geburtstag; am 4. September: Günther Elisabeth, Hauptstr. 52, zum 62. Geburtstag; am 5. September: Postler Juliane, Dreuschendorf, Zur Leithe 2, zum 62. Geburtstag; am 6. September: Wank Jutta, Gunzendorf, Zum Senftenberg 12, zum 76. Geburtstag; am 7. September: Förster Rosa, Gunzendorf, Pfarrgasse 6, zum 92. Geburtstag; am 7. September: Hilbert Peter, Mühlbachweg 2 b, zum 65. Geburtstag; am 8. September: Seitz Margareta, Stockgasse 26, zum 63. Geburtstag; am 9. September: Linz Monika, Dreuschendorf 21, zum 70. Geburtstag; Freitag, 29. Juli 2016 444 am 9. September: Mühlböck Anneliese, Goethestr. 2, zum 68. Geburtstag; am 9. September: Dörfler Werner, Dreuschendorf, Rosengasse 7, zum 67. Geburtstag. BÜCHEREI ... zur Silbernen Hochzeit ... am 8. August: Neuner Manfred und Ingrid, Kirchweg 10 a; am 15. August: Rösch Ludwig und Beate, Schwalbenewg 20; am 22. August: Küpfer Dieter und Birgit, Hauptstr. 18; am 5. September: Dorn Michael und Brunhilde, Frankendorf 24. ... zur Goldenen Hochzeit ... am 15. August: Gebhardt Erwin und Agnes, Gunzendorf, Jurastr. 33; am 19. August: Holschuh Hans und Maria, Stackendorf 17. Fundsache • Brille (Friedhof Buttenheim) Abzuholen im Rathaus Buttenheim bei Frau Saffer, Zimmer 02 im EG. ERSCHEINUNGSWEISE Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, 9. September 2016. Abgabeschluss für Vereinsnachrichten u. Anzeigen: Donnerstag, 1. September 2016, Jugendtreff „CVJM-Jugendcafe“ freitags 18 - 21 Uhr, Hager-Villa um 12 Uhr, im Rathaus bei Frau Saffer, Zimmer 2. KRABBELGRUPPEN in der „HAGER VILLA” KRABBELGRUPPEN in der „HAGER VILLA“ Dienstag von 10 bis 11.30 Uhr mit Petra Betz Dienstagvon10:00Uhrbis11:30UhrmitPetraBetz Donnerstag von 9.30 bis 11 Uhr mit Anne Müller (Handy 0176 / 20 18 74 11) Donnerstagvon9:00Uhrbis10:30UhrmitLisaMeyerͲ>NeueZeit seid herzlich willkommen zum Spielen, Basteln, Ihr Ihr seid hund erzlpädagogischen ich willkommeAngeboten! n zum Spielen, Basteln, Austausch Austausch und pädagogischen Angeboten ! Hager Villa, Hauptstr. 60, 96155 Buttenheim, 1. Stock, HagerVilla/Hauptstraße60/96155Buttenheim/1.Stock Tel. 09545 / 35 98 589 445 Freitag, 29. Juli 2016 KINDERGÄRTEN Ausflug unserer Vorschulkinder! Am Donnerstag, den 7. Juli fuhren wir mit dem Kramerbus nach Altendorf zum Bahnhof. Angekommen nutzten wir die Wartezeit zum Frühstücken. Gut gestärkt traten wir dann unsere Reise nach Nürnberg an. Dort fuhren wir noch ein kurzes Stück mit der UBahn. „WOW, ein Zug UNTER der ERDE!“ Das war für unsere „Großen“ sehr spannend und aufregend! Nach einem kurzen Spaziergang kamen wie dann endlich am „Erfahrungsfeld der Sinne“ an. Wir durchliefen viele Stationen wie den Barfußpfad, Klangsteine, Schwebestein und das Zelt der Sinne. Zwischendurch legten wir eine Brotzeitpause ein, ehe es weiterging. Wir liefen durch das schiefe Haus, über eine Wackelbrücke, betrachteten uns in verzerrten Spiegeln u.v.m. Nach vielen tollen Aktionen und bei sonnigem Wetter bekamen alle Kinder noch ein Eis, bevor wir uns auf dem Spielplatz noch ein letztes Mal austoben konnten. Glücklich und zufrieden traten wir dann unsere Heimreise an. In Altendorf angekommen, erwarteten uns schon freudestrahlend unsere Eltern! Es war für uns alle ein toller Tag! Kathrin Seidl Freitag, 29. Juli 2016 446 Wir sagen DANKE an das REWE-Logistikzentrum! Die Kinder vom Kindergarten „Sonnenblume“ in Buttenheim sagen DANKE für die Spende über 550 € von REWE. Wir freuen uns schon riesig auf die Matschanlage, in dessen Anschaffungskosten diese Spende einfließen wird. Direktvermarktung ab Hof von ... ... Rind- und Schweinefleisch aus eigener Aufzucht ... Wurstwaren aus eigener Herstellung ... Getreide aus eigenem Anbau ... Bio-Erdbeeren frisch vom Feld Marktstraße 20 • Buttenheim N • – Marktstraße 20 – 96155 Buttenheim – Telefon 09545 509316 Tel. 09545 509316 agengast Heizung Sanitär Heizung Nagengast GmbH & Co. KG Ketschendorf 9 96155 Buttenheim Tel: 09545 - 950 210 eMail: [email protected] Web: www.heizung-nagengast.de Erneuerbare Energien Service 447 Freitag, 29. Juli 2016 Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarrgemeinde Sankt Bartholomäus, Buttenheim Sonntag, 31. Juli, 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde A. f. + Johann Kalb (best. Pfarrgemeinde) f. + Bernhard Lederer anschl. Missionsverkauf Donnerstag, 4. August Hl. Johannes Maria Vianney, Pfr. v. Ars 19.00 Rosenkranz Sonntag, 7. August, 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 A.f . + Georg Götz, f. ++ der Fam. Dumperth u. Theobald, f. ++ Hammerl u. Angeh. 14.00 Taufe von Melina Scholz, Tyler Hemmer u. Anna Bauer Donnerstag, 11. August, Hl. Klara v. Assisi 19.00 Rosenkranz Sonntag, 14. August, 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde Montag, 15. August Mariä Aufnahme in den Himmel - Hochfest 10.00 Amt mit Kräuterweihe A. f. ++ Maria u. Josef Schier, f. + Bernhard Bayer u. + Hans Werthmann, f. ++ Einwich, Brütting u. Schier, f. ++ Fritz Hattel u. Angeh. f. ++ Hans Engert u. Erika Bayer anschl. Verkauf d. geweihten Wurzbüschel zugunsten ASANTE Dienstag, 16. August, Hl. Stephan v. Ungarn 16.30 Gottesdienst im Seniorenzentrum Donnerstag, 18. August 19.00 A. f. + Johann Kalb (best. FSV Phönix) Sonntag, 21. August 21. Sonntag im Jahreskreis/Kirchweih Kollekte: Pfarrkirche 10.00 Kirchweihfestgottesdienst A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde A. f. Leb. u. ++ König Mittwoch, 24. August, Hl. Bartholomäus, Apostel 19.00 A. f. + Amtmann Sonntag, 28. August, 22. Sonntag im Jahreskreis 10.15 A. f. ++ Jakob u. Kunigunda Doppel, f. ++ Irmgard u. Josef Weinkam, f. ++ Rudolf u. Klara Stingl Informationen der Kirchenverwaltung Buttenheim Um die Sprachverständlichkeit in der 2003 renovierten Pfarrkirche zu verbessern wurde die Beschallungsanlage im März modernisiert. In diesem Zusammenhang wurde für Beerdigungen und Prozessionen auch ein neuer Tragelautsprecher angeschafft. Fast zeitgleich wurde im Pfarrsaal des Ottoheimes die Beleuchtung durch zusätzliche Strahler ergänzt. Für diese notwendigen Maßnahmen werden Spenden erbeten. Caritasherbstsammlung Die Caritasherbstsammlung findet vom 26. September bis 2. Oktober 2016 statt. Die bewährten und fleißigen Sammlerinnen und Sammler mögen bitte die Sammelliste in der Woche vom 19. bis 22. September im Pfarrbüro abholen. Die Sammlung ist für die caritativen Aufgaben der Diözese und der Pfarrei bestimmt. Allen Sammlern und allen Spendern ein herliches Vergelt’s Gott. Ehrenamtliche Sammler/Sammlerinnen für Caritassammlung gesucht Für zwei Gebiete in Buttenheim werden ab sofort freiwillige Caritas-Sammler gesucht. Sollte sich jemand für die zukünftigen Caritassammlungen als freiwilliger Sammler zur Verfügung stellen, möge er sich bitte im Pfarramt melden. Wer für die caritativen Aufgaben der Diözese und der Pfarrei spenden möchte, kann seine Spende während des o. g. Zeitraumes im Pfarramt in Buttenheim zu den Bürozeiten abgeben. Allen Spendern ein herzliches Vergelt’s Gott. Erster Elternabend für die Eltern der Kommunionkinder 2017 Liebe Eltern, im kommenden Jahr wird ihr Kind zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen. Wie im vergangenen Jahr wollen wir auch in diesem Jahr unsere Kinder gut auf die Feier der Erstkommunion vorbereiten. Wir brauchen dazu die Hilfe der Eltern, der Lehrer und Seelsorger. Zum ersten Elternabend für die Eltern der Kommunionkinder möchte Sie Ihr Pfarrer ganz herzlich einladen. Er ist am - wird noch bekannt gegeben - um 20.00 Uhr im Ottoheim, Buttenheim. Danke für das Pfarrfest Pfr. Seel und der Pfarrgemeinderat bedanken sich bei allen, die das Pfarrfest besuchten, allen ehrenamtlichen Helfern, den Spendern von Kuchen, der Blaskapelle für die musikalische Begleitung und allen, die zur Gestaltung beigetragen haben. Ohne ihre Mithilfe und Unterstützung wäre dieses Fest nicht möglich gewesen. Herzliches Vergelt’s Gott noch einmal an alle, die zum Erlös, der für pfarrliche Angelegenheiten verwendet wird, beigetragen haben. Danke für den Erfolg der Kräuterbüschelaktion Fleißige Hände haben Blumen und Kräuter gesammelt und diese zu Kräuterbüscheln gebunden. Mit zirka 100 Kräuterbüschel und Gebetsrollen zogen die Kinder an Maria Himmelfahrt in den Gottesdienst zur Segnung der Kräuterbüschel ein. Mit einem leeren Bollerwagen und einer gefüllten Kasse für das Schulprojekt ASANTE konnte sie die Kirche wieder verlassen. Herzliches Vergelt’s Gott allen, die die Kräuterbüschel für eine Spende wieder gekauft haben. Ein großes Dankeschön allen eifrigen großen und kleinen Sammlerinnen sowie den fleißigen bindenden Händen. Besuch von ältern und kranken Menschen Ältere und kranke Menschen, die vom Pfarrer Seel oder vom Gemeindereferent Herrn Zenk besucht werden möchten, mögen dies bitte dem Pfarrbüro, Tel. 74 54, mitteilen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Krankenkommunion als Stärkung und Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche zu empfangen. Am ersten Freitag im Monat, am 2. September und am 7. Oktober von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr finden die Krankenbesuche mit Spendung der Kommunion statt. Freitag, 29. Juli 2016 448 Kirchliche Nachrichten Herzliche Einladung zum Werktagsgottesdienst Es wäre schön, wenn sich Gemeindemitglieder, die nicht mehr berufstätig sind, ab und zu einmal die Zeit nehmen würden, an einem Werktag den Gottesdienst zu besuchen. Wir sind in Buttenheim, Altendorf, Ketschendorf oder Dreuschendorf noch in der glücklichen Lage, dass noch viele Gottesdienste möglich sind und wir sollten diese Möglichkeit auch nutzen. Sonntag der Weltmission am 23. Oktober 2016 An diesem Tag feiert die Kirche den Sonntag der Weltmission. Zusammen mit den Katholiken in aller Welt folgen wir unserem missionarischen Auftrag. Christus selbst hat uns aufgetragen, dem Glauben weltweit Leben zu geben. „... denn sie werden Erbarmen finden” (Mt 5,7) lautet das Leitwort der diesjährigen Missio-Aktion. In diesem Jahr stellt Missio das Wirken der katholischen Kirche auf den Philippinen vor. Die Philippinen sind ein Inselstaat im Herzen Südostasiens. Neben Osttimor ist es der einzige asiatische Staat mit einer katholischen Bevölkerungsmehrheit. Das Missio-Aktionsplakat zeigt die Fischerfamilie Esperas in der Taifun-Region Tacloban. Die Missionsbenediktinerin Schwester Celine Saplala begleitet die Familie und hilft ihr, das Leben nach dem Taifun Haiyan wieder selbst in die Hand zu nehmen. Langfristige Hilfe, damit sich die Menschen ein neues Leben aufbauen können - selbstbestimmt und in Würde. Missio bittet sie, liebe Schwestern und Brüder, um ihr Gebet und ihre großzügige Spende am Sonntag der Weltmission. Pfarrbüro geschlossen In der Zeit vom 16. August bis 7. September 2016 ist das Pfarrbüro geschlossen. In dringenden Fällen ist Pfr. Seel, Tel. 74 54, zu erreichen. Urlaubsvertretung In der Zeit vom 12. September bis 17. September und vom 10. Oktober bis 13. Oktober 2016 übernimmt Pfr. Kaiser aus Heiligenstadt, Tel. (0 91 98) 3 24, die Aushilfen in der Pfarrei Buttenheim und in den Filialgemeinden Altendorf, Dreuschendorf und Ketschendorf. Donnerstag, 1. September 19.00 A. f. ++ Maria u. Alois Dorsch, f. ++ Anni Biermeier, Irma Rosich u. Edwin Nagengast, f. Leb. u. ++ Schalk, Kauer u. + Luzia Kraus Freitag, 2. September, Herz-Jesu-Freitag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Krankenkommunion Samstag, 3. September 10.00 Trauung Florian Wölfel u. Kathrin Seidl Sonntag, 4. September, 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 A. f. + Theodor Hoenninger, f. Leb. u. ++ Alt u. Mühlböck, f. ++ Schuberth u. Kalb, f. ++ der Fam. Körber, f. + John Harler (JHTG), f. ++ Franz u. Franz-Josef Sellner u. Ange., f. ++ Johann u. Heinrich Leßner, f. + Elsa Stühler, f. + Helga Karmann 14.00 Taufe von Jakob Fuchs Montag, 5. September 19.30 Bibelgespräch im Ottoheim Dienstag, 6. September Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse Donnerstag, 8. September, Mariä Geburt - Fest 19.00 A. f. ++ Josef u. Barbara Werner u. + Kunigunda Taschner u. + Schwester Mater Justa, f. ++ Josef Gunselmann u. Schwestern, f. ++ Doris Dumperth u. Angeh. Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde A. f. ++ Maria u. Josef Schier, f. + Edgar Dümig (JHTG), f. + Christl Karmann, f. Leb. u. + Körmeier (Kirchweg), f. + Werner Brauner, f. ++ Robert Hering u. Eltern, f. ++ Bernhard Martin u. Schwestern, f. ++ Georg Ohlmann u. Angeh. Filialkirche Maria - Königin des Friedens, Altendorf Sonntag, 31. Juli, 18. Sonntag im Jahreskreis 8.30 A. f. ++ Barbara Schick, f. ++ Maria u. Georg Welsch f. ++ der Fam. Stangl u. Löwe, f. + Heidi Forster anschl. Missionsverkauf Mittwoch, 3. August 19.00 Rosenkranz Freitag, 5. August 19.00 A. f. ++ Kunigunda u. Leo Lunz Sonntag, 7. August, 19. Sonntag im Jahreskreis 8.30 A. f. ++ Johann u. Kunigunda Wirsching u. Angeh. f. ++ Hermann Sauer u. Georg Zenk, f. + Fritz Fleischmann u. Leb. u. ++ Angeh. Dienstag, 9. August 19.00 Rosenkranz Freitag, 12. August 19.00 A. f. ++ Ochs, Höhlein u. Rolf Homann Sonntag, 14. August, 20. Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Regionale Zentren v. Regens Wagner 8.30 A.f . + Martin Geiger, f. ++ Maria u. Georg Kaiser Dankamt Vollmayer u. ++ Vollmayer-Blaha f. ++ Heinrich u. Marianne Reinwald, f. ++ Margareta Lederer u. Bruder Bernhard Montag, 15. August Maria Aufnahme in den Himmel - Hochfest 10.00 Amt mit Kräuterweihe A. f. Leb. u. ++ des Obst- und Gartenbauvereins Altendorf f. + Barbara Schick, f. ++ der Fam. Ritter, Schirner u. Brandt, f. ++ Georg Orth u. Angeh. Mittwoch, 17. August 19.00 Rosenkranz Freitag, 19. August, Hl. Johannes Eudes 19.00 A. f. + Alois Kraus, Dankamt nach Meinung (W) zu Ehren der Mutter Gottes Sonntag, 21. August, 21. Sonntag im Jahreskreis 8.30 A. f. ++ der Fam. Krauß 449 Freitag, 29. Juli 2016 Kirchliche Nachrichten Freitag, 26. August 19.00 A. f. + Ingeborg Stropp f. ++ Eltern Schrauder u. Geschwister Schrauder Sonntag, 28. August, 22. Sonntag im Jahreskreis Patronatsfest mit anschl. Prozession Kollekte: Filialkirche 8.30 Amt f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde A. f. + Barbara Schick Mittwoch, 31. August, Hl. Paulisnus v. Trier 19.00 A. f. ++ Rosa Bähr u. Angeh. Sonntag, 4. September, 23. Sonntag im Jahreskreis Kirchweih Kollekte: Filialkirche 8.30 Kirchweihfestgottesdienst Amt f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde f. + Barbara Schick, f. ++ Klemens Wirsching, Alfred Fuchs u. Walter Elitzer, f. ++ Baptist Kohlmann u. Erna u. Konrad Bauer, f. ++ Erk und Brehm 17.00 Andacht Dienstag, 6. September Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse Freitag, 9. September 19.00 A. f. Georg Orth u. ++ der Fam. Meusel f. ++ Therjan u. Giehl Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 10.00 Familien-Wort-Gottesdienst mit Kommunionausteilung Filialkirche Heilig-Herz-Jesu, Ketschendorf Dienstag, 6. September Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 8.30 Amt f. ++ Schumm u. Eichhorn, f. ++ Maria u. Johann Kramer Filialkirche Sankt Anna, Dreuschendorf Kuratie Gunzendorf Freitag, 29. Juli 19.00 Tiefenhöchstadt: Eucharistiefeier Samstag, 30. Juli 18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse Dienstag, 2. August 19.00 Stackendorf: Eucharistiefeier Sonntag, 7. August 10.00 Kälberberg: Eucharistiefeier zum Turmfest 13.30 Gunzendorf: Rosenkranz um Priesterberufe Donnerstag, 11. August 19.00 Gunzendorf: Eucharistiefeier Samstag, 13. August 18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst Montag, 15. August 10.00 Gunzendorf: Festgottesdienst mit Kräutersegnung Freitag, 19. August 13.00 Senftenberg: Trauungsfeier Samstag, 20. August 13.00 Stackendorf: Eucharistiefeier als Dankamt zur Goldhochzeit 18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse Samstag, 27. August 13.00 Gunzendorf: Trauungs- und Eucharistiefeier Sonntag, 28. August 10.00 Gunzendorf: Eucharistiefeier Samstag, 3. September 18.00 Senftenberg: Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst zum Schutzengelfest Sonntag, 4. September 13.30 Gunzendorf: Rosenkranz um Priesterberufe Sonntag, 11. September 14.00 Tiefenhöchstadt: Eucharistiefeier mit Sakramentsprozession Informationen und Veranstaltungen ... Kontakt zum Pfarramt Wer ein Anliegen hat, das nicht unter die Rubrik „hohe Priorität“ bzw. „seelsorgerischer Notfall“ fällt, möchte bitte die ausgewiesenen Amtszeiten beachten. Das Pfarramt ist in der Regel immer Dienstagnachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr und Donnerstagvormittag von 08:30 bis 10:30 Uhr besetzt (Tel.: 0 91 98 / 3 24). Nach Möglichkeit sind Anfragen per Email ([email protected]) zu empfehlen. Dienstag, 6. September Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse Sonntag, 18. September, 25. Sonntag im Jahreskreis Kirchweih 8.30 Kirchweihfestgottesdienst f. Leb. u. ++ des Kapellenvereins Tauffeiern Einschlägige Informationen und alle Tauftermine bis zur Sommerzeit 2016 sind auf Seite 06 des Pfarrbriefes zum Osterfest 2016 veröffentlicht. Im Bedarfsfall empfiehlt sich entsprechende Vormerkung und rechtzeitige Anmeldung dafür. Caritashaussammlung vom 26. September bis 2. Oktober 2016 Trauungen, Jubelfeiern, Jubiläen Wer in der nächsten Zeit eine kirchliche Feier wünscht (z. B. Trauung, Jubelhochzeit, Jubiläum, ...), möchte sich bitte frühzeitig an das Katholische Pfarramt in Heiligenstadt wenden. Kon- Freitag, 29. Juli 2016 450 Kirchliche Nachrichten krete Planungen sind erst nach Absprache mit allen Beteiligten an einer Festivität sinnvoll. Beerdigungen Wer den Termin für eine Beerdigung vereinbaren möchte, wenn Herr Pfarrer Kaiser nicht persönlich vor Ort ist, kann sich an Herrn Mesner Bayer aus Gunzendorf wenden (Tel.: 0 95 45 / 84 69). Herr Bayer hilft bei der Terminfindung bzw. stellt den Kontakt mit Herrn Pfarrer Kaiser her. Urlaubsvertretung Pfarrer Seel (26.07.-06.08.) Messbestellung im Pfarramt (30.07., 19:00, GD) Kath. Pfarramt Heiligenstadt geschlossen (04.08., HS) Eucharistiefeier zum Turmfest in Kälberberg (07.08., 10:00, KB) Urlaubsvertretung Pfarrer Kaiser (16.-19.08./22.08.-09.09.) Herr Pfarrer Kaiser wird von Dienstag, den 16. August, bis Freitag, den 19. August 2016 sowie von Montag, den 22. August, bis Freitag, den 9. September, in Urlaub sein. Die Vertretung in seelsorglichen Notfällen übernimmt Herr Pfarrer Seel in Buttenheim (Tel.: 0 95 45 / 74 54). Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst zum Schutzengelfest am Senftenberg (03.09., 18:00, SB) Tag des offenen Denkmals (11.09.) Am Sonntag, den 11. September 2016, wird der Tag des offenen Denkmals begangen. Dazu ist auch die Kuratiekirche Gunzendorf aufgenommen worden. Darüber hinaus können alle neu restaurierten liturgischen Geräte besichtigt werden. Nähere Informationen durch gesonderte Bekanntmachung. Patronatsfeier mit Prozession in Tiefenhöchstadt (11.09., 14:00, TH) Für genauere Informationen sei an der Stelle auf die aktuelle Ausgabe der Gottesdienstordnung verwiesen. Sie liegt an den Schriftenständen in den (Pfarr-) Kirchen auf. Evang.-Luth. Pfarrgemeinde Hirschaid-Buttenheim „Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat.” Psalm 33,12 Sonntag, 31. Juli, 10. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. i. R. Pfaff) 9.00 Gottesdienst - Matthäuskirche Buttenheim 10.30 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid Kollekte: Verein zur Förderung des christlichjüdischen Gesprächs Mittwoch, 3. August 19.30 Ökumenische Runde um’s Wort St. Vitus Hirschaid Donnerstag, 4. August 9.00 Offener Krabbel- & Spieltreff von 0 - 2 Jahre Gemeindezentrum Hirschaid 20.00 Kirchenchor - Gemeindezentrum Hirschaid „Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er 1. Petrus 5,5 Gnade.” Sonntag, 7. August, 11. Sonntag nach Trinitatis (Pfrin. Elsel/Pfr. Mattke) 10.00 Festgottesdienst zur Kirchweih mit Hl. Abendmahl und Kirchenchor St. Johanniskirche Hirschaid Kollekte: Collegium Oecumenicum Freitag, 12. August, Gottesdienste (Lektor Hintsche) 15.30 Seniorenzentrum im Zeegenbachtal Strullendorf 16.30 Pflegezentrum Hirschaid Regnitzau „Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen.” Jesaja 42,3 Sonntag, 14. August, 12. Sonntag nach Trinitatis (Pfrin. Elsel) 10.00 Gottesdienst - Matthäuskirche Buttenheim Kollekte: eigene Gemeinde Mittwoch, 17. August 19.30 Ökumenische Runde um’s Wort Gemeindezentrum Hirschaid „Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.” Matthäus 25,40 Sonntag, 21. August, 13. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. i. R. Pfaff) 10.00 Gottesdienst - St. Laurentiuskirche Strullendorf Kollekte: besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD Freitag, 26. August, Gottesdienste (Lektor Bär) 15.30 Seniorenzentrum Buttenheim 16.30 Seniorenhaus St. Mauritius Sassanfahrt „Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiß nicht, was er dir Gutes getan hat.” Psalm 103,2 Sonntag, 28. August, 14. Sonntag nach Trinitatis (Lektor Bär) 10.00 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid Kollekte: Diakonie Bayern III Mittwoch, 31. August 19.30 Ökumenische Runde um’s Wort St Vitus Hirschaid „Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch.” 1. Petrus 5,7 Sonntag, 4. September, 15. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. Mattke) 9.00 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid 451 Freitag, 29. Juli 2016 Kirchliche Nachrichten 10.30 Gottesdienst - St. Laurentiuskirche Strullendorf Kollekte: eigene Gemeinde Freitag, 9. September, Gottesdienste (Pfr. Mattke) 15.30 Seniorenzentrum im Zeegenbachtal Strullendorf 16.30 Pflegezentrum Hirschaid Regnitzau „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium.” 2. Timotheus 1.10 Sonntag, 11. September, 16. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. Mattke) 9.00 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Matthäuskirche Buttenheim Deckensektionaltor Normstahl Smart 42 Weil‘s einfach passt. D 10.30 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid Kollekte: Männerarbeit Mittwoch, 14. September 19.30 Ökumenische Runde um’s Wort Gemeindezentrum Hirschaid Donnerstag, 15. September 20.00 Kirchenchor - Gemeindezentrum Hirschaid Sonntag, 18. September, 17. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. i. R. Pfaff) 9.00 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl - Wein St. Johanniskirche Hirschaid 10.30 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl St. Laurentiuskirche Strullendorf Kollekte: Ökumene und Auslandsarbeit der EKD Für Sie im Dienst: 1. Pfarrstelle: Pfarrer Eckhard H. Mattke, St.-Johannis-Str. 3, Hirschaid, Tel. (0 95 43) 63 88 2. Pfarrstelle (0,5): Pfarrerin Mirjam Elsel, Hauptstr. 60, 96155 Buttenheim, Tel. (0 95 45) 3 59 85 99 Pfarramtssekretärin: Jutta Wahner, Tel. (0 95 43) 63 88 Dr. med. M. Bickel 96114 Hirschaid · Luitpoldstraße 16a Telefon (0 95 43) 82 27 - 0 · Telefax (0 95 43) 82 27 - 30 » » » » » 4 moderne Modellvarianten 2 Oberflächenvarianten: Brillant und Woodgrain beste Isolierung mit 42 mm starken Paneelen 61 Standardgrößen 6 Standardfarben Wir machen Urlaub vom 1. August - 21. August 2016 Ihr Normstahl-Fachhandelspartner vor Ort: » 61 Standardgrößen » 6 Standardfarben GmbH & Co.KG Ihr Normstahl-Fachhandelspartner vor Ort: Kleinbuchfeld 13a Werkstatt: 0 95 43 / 4 02 09 · Fax 0 95 43 / 36 63 96114 Hirschaid www.metallbau-paptistella.de E-Mail: [email protected] [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.normstahl.de Vertretung: Vom 1. August - 12. August Dr. Winkelspecht, Lange Str. 20, Bamberg Tel. 0951 / 2 68 69 Ab 13. August - 21. August unsere Gemeinschaftspraxis Dr. Hellich / Dr.Boesler, Bamberg Tel. 0951 / 20 80 200 Ab 22. August sind wir wieder für Sie da ! Freitag, 29. Juli 2016 452 Gesundheitsdienst APOTHEKEN DIENST Freitag, 29. Juli Hainapotheke OHG, Bamberg Mainberg Apotheke, Pettstadt West-Apotheke, Forchheim Samstag, 30. Juli Franken-Apotheke, Bamberg Markt-Apotheke, Bischberg Apotheke im Hornschuch-Park, Fo. Sonntag, 31. Juli Franz-Ludwig Apotheke, Bamberg Hirsch-Apotheke, Hirschaid Apotheke im Globus, Forchheim Don Bosco-Apotheke, Neuses Montag, 1. August Südwest-Apotheke, Bamberg Stadt-Apotheke, Baunach Medicom-Apotheke, Bamberg Apotheke am Klinkum, Forchheim Dienstag, 2. August Ahorn-Apotheke, Bamberg Seehof-Apotheke, Memmelsdorf Don Bosco-Apotheke, Forchheim Mittwoch, 3. August Hubertus-Apotheke, Bamberg Schloss-Apotheke, Lisberg Easy-Apotheke, Forchheim Marien-Apotheke, Kirchehrenbach Donnerstag, 4. August Laurenzi-Apotheke, Bamberg St. Bartholomäus-Apotheke, Oberh. Kloster-Apotheke, Forchheim Freitag, 5. August Apotheke an der Sinfonie, Bamberg Franken-Apotheke, Hirschaid Linden-Apotheke, Buttenheim Marien-Apotheke, Forchheim Samstag, 6. August Martin-Apotheke, Bamberg Apotheke am Rathaus, Burgebrach St. Kilian-Apotheke, Hallstadt St. Martins-Apotheke, Forchheim Sonntag, 7. August Brücken-Apotheke, Bamberg Sonnen-Apotheke, Zapfendorf Regnitz-Apotheke, Forchheim Montag, 8. August Hof-Apotheke, Bamberg Burg-Apotheke, Scheßlitz Schützenweg-Apotheke, Forchheim Dienstag, 9. August Marien-Apotheke, Bamberg Flora-Apotheke, Gundelsheim Martin-Apotheke, Eggolsheim Stadt-Apotheke, Forchheim Mittwoch, 10. August Herzog Max-Apotheke, Bamberg Ellertal-Apotheke, Litzendorf West-Apotheke, Forchheim Donnerstag, 11. August St- Georg-Apotheke, Bamberg Aurachtal-Apotheke, Stegaurach Apotheke im Hornschuch-Park, Fo. Marien-Apotheke, Kirchehrenbach Freitag, 12. August Bären-Apotheke, Sassanfahrt easyApotheke, Hallstadt Wallenstein-Apotheke, Lichteneiche Apotheke im Globus, Forchheim Don Bosco-Apotheke, Neuses Samstag, 13. August Apotheke am Cherbonhof, Bamberg Wallenstein-Apotheke, Drosendorf Apotheke am Klinikum, Forchheim Sonntag, 14. August Stern-Apotheke, Bamberg St. Johannes-Apotheke, Frensdorf Don Bosco-Apotheke, Forchheim Montag, 15. August Gartenstadt-Apotheke, Bamberg St. Jakobus-Apotheke, Viereth-Trun. Easy-Apotheke, Forchheim Dienstag, 16. August Luitpold-Apotheke, Bamberg Marien-Apotheke, Scheßlitz Kloster-Apotheke, Forchheim Mittwoch, 17. August Luisen-Apotheke, Bamberg St. Nikolaus-Apotheke, Breitengüßb. Linden-Apotheke, Buttenheim Marien-Apotheke, Forchheim Donnerstag, 18. August Rosen-Apotheke, Bamberg Neue Apotheke, Stegaurach St. Martins-Apotheke, Forchheim Freitag, 19. August St. Hedwig-Apotheke, Bamberg Vitale Apotheke e. K., Hallstadt Regnitz-Apotheke, Forchheim Marien-Apotheke, Kirchehrenbach Samstag, 20. August St. Wolfgang-Apotheke, Bamberg St. Peter u.Paul Apotheke, Kemmern Schützenweg-Apotheke, Forchheim Sonntag, 21. August Linden-Apotheke, Bamberg Apotheke am Rathaus, Hirschaid Martin-Apotheke, Eggolsheim Stadt-Apotheke, Forchheim Montag, 22. August Vita-Apotheke, Bamberg Glocken-Apotheke, Strullendorf West-Apotheke, Forchheim Dienstag, 23. August Apotheke am Kranen, Bamberg Kur-Apotheke, Rattelsdorf Apotheke im Hornschuchpar, Fo. Mittwoch, 24. August Babenberg-Apotheke, Bamberg Marien-Apotheke, Burgebrach Apotheke im Globus, Forchheim Don Bosco-Apotheke, Neuses Rettungsdienst Notarzt, Krankentransport, Bergrettung, Wasserrettung, Feuerwehren Notruf 112 Diensthabende Apotheken Servicenummer 0800/228 228 0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Chirurgen Servicenummer 116 117 (außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen) Notruf bei Vergiftungen II. Medizinische Klinik des Städt. Klinikums Toxikologische Intensivstation Flurstraße 17, 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 3 98 24 51 Notruf bei Vergiftungen Donnerstag, 25. August Hainapotheke OHG, Bamberg Mainberg Apotheke, Pettstadt Apotheke am Klinikum, Forchheim Freitag, 26. August Franken-Apotheke, Bamberg Markt-Apotheke, Bischberg Don Bosco-Apotheke, Forchheim Samstag, 27. August Franz-Ludwig Apotheke, Bamberg Hirsch-Apotheke, Hirschaid Easy-Apotheke, Forchheim Marien-Apotheke, Kirchehrenbach Sonntag, 28. August Südwest-Apotheke, Bamberg Stadt-Apotheke, Baunach Medicon-Apotheke, Bamberg Kloster-Apotheke, Forchheim Montag, 29. August Ahorn-Apotheke, Bamberg Seehof-Apotheke, Memmelsdorf Linden-Apotheke, Buttenheim Marien-Apotheke, Forchheim 453 Freitag, 29. Juli 2016 Bamberger Bereitschaftspraxis Ärztliche Notfallpraxis Forchheim im Klinikum am Bruderwald Tel. (09 51) 7 00 20 70 / für Hausbesuche Tel. 116 117 Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung: Mo, Di, Do 19.00 - 21.00 Uhr Mittwochs 16.00 - 21.00 Uhr Freitags 16.00 - 21.00 Uhr Samstags 9.00 - 21.00 Uhr Sonntags 9.00 - 21.00 Uhr Feiertags 9.00 - 21.00 Uhr Krankenhausstr. 8 (gegenüber des Klinikums Forchheim) Tel. (0 91 91) 97 96 30 / für Hausbesuche Tel. 116 117 Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung: Mo, Di, Do 19.00 - 21.00 Uhr Mittwochs 16.00 - 21.00 Uhr Freitags 16.00 - 21.00 Uhr Samstags 9.00 - 21.00 Uhr Sonntags 9.00 - 21.00 Uhr Feiertags 9.00 - 21.00 Uhr Dienstag, 30. August Hubertus-Apotheke, Bamberg Schloss-Apotheke, Lisberg St. Martins-Apotheke, Forchheim Mittwoch, 31. August Laurenzi-Apotheke, Bamberg St. Bartholomäus-Apotheke, Oberh. Regnitz-Apotheke, Forchheim Donnerstag, 1. September Apotheke an der Sinfonie, Bamberg Franken-Apotheke, Hirschaid Schützenweg-Apotheke, Forchheim Freitag, 2. September Martin-Apotheke, Bamberg Apotheke am Rathaus, Burgebrach St. Kilian-Apotheke, Hallstadt Martin-Apotheke, Eggolsheim Stadt-Apotheke, Forchheim Samstag, 3. September Brücken-Apotheke, Bamberg Sonnen-Apotheke, Zapfendorf West-Apotheke, Forchheim Sonntag, 4. September Hof-Apotheke, Bamberg Burg-Apotheke, Scheßlitz Apotheke im Hornschuch-Park, Fo. Marien-Apotheke, Kirchehrenbach Montag, 5. September Marien-Apotheke, Bamberg Flora-Apotheke, Gundelsheim Apotheke im Globus, Forchheim Don Bosco-Apotheke, Neuses Dienstag, 6. September Herzog Max-Apotheke, Bamberg Ellertal-Apotheke, Litzendorf Apotheke am Klinikum, Forchheim Mittwoch, 7. September St- Georg-Apotheke, Bamberg Aurachtal-Apotheke, Stegaurach Don Bosco-Apotheke, Forchheim Donnerstag, 8. September Bären-Apotheke, Sassanfahrt easyApotheke, Hallstadt Wallenstein-Apotheke, Lichteneiche Easy-Apotheke, Forchheim Freitag, 9. September Apotheke am Cherbonhof, Bamberg Wallenstein-Apotheke, Drosendorf Kloster-Apotheke, Forchheim Ärztlicher Notfalldienst Unter der kostenlosen Servicerufnummer 116 117 wird der zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt. Kinderärztlicher Notdienst in Bamberg und Umgebenung Welche/r Kinderarzt/ärztin Notdienst hat, erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Kinderarztes oder über die kostenlose Servicerufnummer 116 117. Mensch hab’ der ich heut Zahweh ! Wer hot denn Notdienst ... Zahnärztlicher Notfalldienst Behandlungszeitraum: Der zahnärztliche Notfalldienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr. Die allgemeinde Servicenummer lautet 0800 / 6649289. Samstag/Sonntag, 30./31. Juli Dr. Buck Henning Bamberg, Schützenstr. 18 Dr. Zeug Eva Hirschaid, Luitpoldstr. 7a Dr. Schlee Markus Forchheim, Bayreuther Str. 39 Tel. (0 91 91) 34 15 00 Samstag/Sonntag, 6./7. August ZA Burkard Stefan Bamberg, Promenadestr. 18 Dr. Fleischmann Georg Thüngfeld, Zum Wasserschloss 8 Dr. Dr. Schmidt Frank Forchheim, Hainbrunnenstr. 8 Tel. (0 91 91) 97 57 600 Samstag/Sonntag, 13./14. August Dr. Christiansen Thomas Bamberg, Luitpoldstr. 43 Dr. Hillmann Claus Mistendorf, Frankenstr. 8 ZÄ Schrüfer Maria Forchheim, Äußere-Nbg.-Str. 14a Tel. (0 91 91) 8 99 00 Montag, 15. August Dr. David-Neundorfer Ulrike Bamberg, Hainstr. 18 Dr. Geitz Waltraud Buttenheim, Hauptstr. 20 ZÄ Munck Nina Forchheim, Hauptstr. 43 Samstag/Sonntag, 20./21. August Dr. Doepke Werner Bamberg, Schützenstr. 32 Dr. Geus Christoph Hirschaid, Rathausstr. 4a Dr. Schulden Christoph Kunreuth, Weingarten 17 Tel. (0 91 99) 89 57 Samstag/Sonntag, 27./28. August Dr. Dörfler Peter Bamberg, Wilhelmsplatz 6 Dr. (UMF Temeschburg) Grau Christian Strullendorf, Beethovenstr. 5 ZÄ Zwanziger Eva Hiltpoltstein, Hauptstr. 16a Tel. (0 91 92) 99 62 46 Samstag/Sonntag, 3./4. September ZA Dörfler Thomas Bamberg, Untere Königstr. 1 Dr. Grell Thomas Bischberg, Regnitzstr. 3 Dr. Schwarz Harald Forchheim, Schwalbweiher 7a Tel. (0 91 91) 70 45 48 Freitag, 29. Juli 2016 454 Tierärztlicher Notfalldienst 31. Juli, 21., 28. August, 4. und 25. September 2016: Martina Glabasnia-Bittel, Telefon 09545 / 2 02, Buttenheim, Buchenweg 6 7., 14., 15. August, 11. und 18. September 2016: Dr. Dresel, Telefon 09543 / 4 11 04 Hirschaid, Amlingstadter Straße Informatives vom BRK-Blutspendedienst ... da bin ich gut beraten! Der nächste Blutspendetermin in BUTTENHEIM Über WhatsApp bequem vorbestellen & abholen! ist am Donnerstag, 4. August 2016, 17.00 - 20.00 Uhr, in der Volksschule, Schulstr. 16 1. Foto vom Artikel machen oder die Bestellung als Text eintippen Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen beachten !!! Der Blutspendedienst weist darauf hin ! Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) 2. Per WhatsApp an unsere Festnetznummer senden. 09543 / 850 670 3. Bestellung wird zur Abholung vorbereitet. Rechtsanwalt · Dipl.-Jur. Univ. MARTIN DÖRFLER Allgemeinkanzlei Sie erhalten eine kurze Bestätigung Ihrer Bestellung mit Abholzeit. Bitte beachten Sie: Hier gelten die Datenschutzrichtlinien von WhatsApp. Aus Datenschutzgründen wird die Absendernummer weder gespeichert noch für Werbezwecke genutzt. Inh. Apothekerin Petra Schneider e.K. | Pickelsgasse 1 | 96114 Hirschaid Tel. 0 95 43 / 850 670 | Fax. 0 95 43 / 850 671 Streckfuß 3 · 96155 Buttenheim Telefon (0 95 45) 44 55 96-0 · Fax (0 95 45) 44 55 96-1 Termine nach Vereinbarung · Mandantenparkplätze im Hof Caritas Sozialstation Ambulante Kranken- und Altenpflege Wir helfen gerne! 쐍 쐍 쐍 쐍 쐍 쐍 쐍 쐍 Grundpflege Behandlungspflege Verhinderungspflege hauswirtschaftliche Hilfen Betreuung Demenzkranker Anleiten von Angehörigen nach § 45 Pflegeeinsätze nach § 37 Sophia Hausnotruf Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne. Hirschaid • Bahnhofstr. 15 • Tel. 0 95 43/ 33 30 Unsere Therapieangebote: Zusatzleistungen: Physiotherapie/ Krankengymnastik Teil-/Ganzkörpermassage Lymphdrainage Beckenbodentraining Fango/Rotlicht/Heißluft Elektrotherapie Kiefergelenksbehandlung Aromaölmassage Fußreflexzonenmassage nach Hanne Marquardt Kinesiotaping Hot Stone Massage Indische Kopfmassage Craniosacrale Orthopädie Dorn-/Breuss-Therapie Wir bieten auch Hausbesuche an. Physiotherapie Prihoda Am Bahnhof 3 (Gebäude Korb Friedrich) · 96146 Altendorf Telefon 0 95 45 / 4 45 11 30 www.physiotherapie-prihoda.de 455 Voranzeige! Der Gartenbauverein Buttenheim lädt alle Interessierten zum Vortrag „Geistreiche Obstverwertung“ am Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 19.00 Uhr in den „Alten Ochsenstall“, Kirchweg, Buttenheim ein. In diesem Vortrag erfahren Sie einiges über die Herstellung von Likören aus Obst, Kräutern, Gewürzen und Beeren. Für die Verköstigung der mitgebrachten Liköre von Fr. Riegel-Engelhardt fällt ein Unkostenbeitrag an. Es können auch Schmuckfläschchen käuflich erworben werden. Hinweis: Es empfiehlt sich bereits jetzt Obst einzufrieren. Jeder ist herzlich eingeladen! Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Freitag, 29. Juli 2016 Freitag, 29. Juli 2016 456 VEREINSNACHRICHTEN Senioren von Buttenheim, Altendorf und Seußling Wir sagen DANKE !!! Hallo! Unsere Augustfahrt findet am 10. August statt. Wer anderen hilft, dem wird geholfen. Der Musikverein Buttenheim hat als Dankeschön für die großartige Unterstützung beim Kreismusikfest und die Nutzung der Schulanlage eine kleine Spende an Rektor Dotterweich und die Kinder der Grundschule Buttenheim übergeben. Der katholische Frauenbund hat am Sonntag den kompletten Kaffee- und Kuchenverkauf gemanagt. Wir sagen Danke und spenden einen Teil dieser Einnahmen für karitative Zwecke. Die Spende nahm stellvertretend Irmi Bayer entgegen. Abfahrtszeiten: Gunzendorf 13.15 Uhr Dreuschendorf 13.20 Uhr Buttenheim 13.25 Uhr Altendorf 13.30 Uhr Seußling 13.45 Uhr von den bekannten Bushaltestellen. Wir fahren nach Neustadt a. d. Aisch. Dort könnt ihr Kaffee trinken oder das Städtchen bekundschaften. Zum Abendessen sind wir dann in der Kehlenmühle in Neustadt a. d. Aisch. Ihr Fahrtenteam: Mirsberger T., Tel. 50 92 70 Hermann H., Tel. 88 11 Der „MARKTANZEIGER” ist das Amtsblatt für die Marktgemeinde Buttenheim mit den Gemeindeteilen Dreuschendorf, Frankendorf, Gunzendorf, Hochstall, Kälberberg, Ketschendorf, Stackendorf, Tiefenhöchstadt. Wir bitten um rege Beteiligung und Berücksichtigung der Abmeldepflicht. Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister, für den kirchlichen Teil der jeweilige Pfarrer, für die Vereinsnachrichten der zuständige Vorstand. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine Haftung übernommen. Der Schreiber akzeptiert Textkürzungen. Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt der Verlag keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgendwelche Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen sollten. Herausgeber: Markt Buttenheim verantwortlich: 1. Bürgermeister Michael Karmann Hauptstraße 15 · 96155 Buttenheim Layout und Druck: CARO Druck & Verlag GmbH, HRB Bamberg 2160 Geschäftsführender Gesellschafter: Markus Metzner Hinterm Herrn 9 · 96129 Strullendorf Telefon (0 95 43) 40 600 · Telefax (0 95 43) 40 601 e-mail: [email protected] Anzeigenannahme: (0 95 43) 40 600 P?LICLEWKL?QRGI ¨ L?AFÞMPL§PCSQQ ¨ LCSPMNFWQGMJMEGQAF P?LICLEWKL?QRGIÞ?LÞCP`RCL ¨ XSKÞSQICJ?SD@?S§CF?ÞQRCFCL FLCLÞÞTCPQAFGCBCLC CF?ECP`RCÞXSPÞCPDzESLE VRCLQGMLCL ?SQ@CQSAFC ?QQ?ECL ¨ K?LGNSJ?RGTÞL?AFÞFCPPC ¨ NMPRK?QQ?ECL WKNFBP?GL?EC§ ?RSPKMMP ?RSPJCFKÞ«I?JRÞMÞU?PK¬ JCIRPMRFCP?NGC JRP?QAF?JJ ?RSPCGQ?LUCLBSLEÞ«¨o¬ Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Anzeigenpreise: Preisliste 2016, zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die gesamte Zeitung ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts anderes ergibt. Darunter fallen auch alle Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wurde. Jede Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Gerichtsstand ist Bamberg. Wir drucken der Umwelt zuliebe auf Recyclingpapier, aus 100 % Altpapier. 457 Freitag, 29. Juli 2016 Kath. Frauenbund Buttenheim Einladung zur Tagesfahrt des Kath. Frauenbundes Buttenheim am Dienstag, 6. September 2016. Zur Tagesfahrt, die uns nach Dinkelsbühl und Ellwangen führen wird, ergeht herzlich Einladung. Abfahrt in Buttenheim um 8.00 Uhr. Verbindliche Anmeldung bitte an Herta Seidl, Tel.10 78. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. FSV 1921 Phönix Buttenheim e.V. - Jugendfußballabteilung - Kleinfeldturnier des FSV Phönix Buttenheim Am 16. Juli und 17. Juli 2016 fand auf dem Vereinsgelände des FSV Phönix Buttenheim das jährliche Turnier der Fußballjunioren der Jahrgänge 2005 - 2010 statt. Wir konnten 21 Mannschaften mit ca. 210 Kindern begrüßen. Es waren freundschaftliche und faire Spiele bei tollem Wetter. Der FSV Phönix Buttenheim konnte dieses Jahr in allen Altersklassen überzeugen! • • • • G-Junioren F-Junioren E2-Junioren E1-Junioren 2. Platz 4. Platz 1. Platz 2. Platz Für das leibliche Wohl unsere Gäste war bestens gesorgt. Vielen Dank dafür an alle Kuchenbäcker/innen. Einen herzlichen Dank auch an die Eltern am Grill,beim Kaffee und Kuchenverkauf sowie beim Ausschank. Einen besonderen Dank an Michael Christel für die super Fotos. Den Schiedsrichtern Lukas Gunselmann, Kilian Söhnlein, Julian Flieder und Florian Nagengast auch ein Dankeschön für ihren Einsatz. Mein persönlicher Dank gilt allen Trainern der Abteilungen G, F und E- Junioren und unserer Losfee „Gisi“ Motzelt die von Freitagabend bis Sonntagnachmittag für diese Veranstaltung ehrenamtlich im Einsatz waren. Jürgen Steudel Jugendleiter FSV Phönix Buttenheim Obst- und Gartenbauverein Gunzendorf 1. Vorstand Doris Postler, Mühlleite 5, 96155 Gunzendorf, Tel. 09545 / 44 24 40 Einladung zum Tagesausflug nach Bayreuth zur Landesgartenschau am Samstag, den 24. September 2016 In Bayreuth werden wir die Landesgartenschau besuchen. Dort erwartet uns eine Führung über das ganze Gelände. Zu Mittag besteht dann Möglichkeit sich in einen der fünf Restaurant zu stärken. Am Nachmittag werden wir zum Brauerreimuseum der Brauerei Meisel fahren, hier erwartet uns ein besonderes Highlight eine Führung durch das Brauereimuseum mit anschließender Bierprobe. (Für die Führung und Bierverkostung fällt ein Unkostenbeitrag für Erwachsene von 8 € / Per. und 5 € für Kinder an, bitte bei der Anmeldung mit reservieren) Wer das Brauereimuseum nicht besuchen möchte für den besteht die Möglichkeit zu einen Bummel durch die Bayreuther Innenstadt Gegen 17 Uhr fahren wir dann nach Königsfeld zum Gasthaus Schleuppner zur gemütlichen Einkehr und geselligen Abend Abfahrt 9.00 Uhr an der Bushaltestelle beim Kindergarten. Je nach Anmeldung weitere Zustiegsmöglichkeiten! Rückfahrt: ca. 21.00 Uhr Alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder sind zu diesem Ausflug herzlich eingeladen! Der Fahrpreis beträgt: 27,50 € inkl. Busfahrt, Eintritt Landesgartenschau (12,50 €) und Führung auf der Landesgartenschau Bitte spätestens bis 18. September 2016 anmelden ! Doris Postler, Tel. 44 24 40 oder Gertrud Dittrich, Tel. 89 96 Freitag, 29. Juli 2016 458 - Anzeige - Herzlich willkommen im Freibad Hallstadt Eintrittspreise Einzeleintritte Erwachsene 3,00 € Schwerbehinderte ab 50 % GdB 1,50 € Begleitperson von Behinderten Eintritt frei Merkzeichen „B“ im Ausweis Veranstaltungen & Kurse Schüler und Studenten 1,50 € Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 1,50 € Kinder (unter 6 Jahren) Eintritt frei Schüler bei klassenweisem Eintritt 0,50 € 10er / 12er Karten Öffnungszeiten April bis August Kassenschluss Do bis Di 9–20 Uhr, Mi 7–20 Uhr 1 Stunde vor Schließung September Badeschluss Erwachsene (10 Stück á 2,50 Euro) 25 € Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 11 € (12 Stück á 0,92 Euro) Dauerkarten – Einzelkarten 30 € Kurse und Veranstaltungen Schwerbehinderte (ab 50 % GdB) 30 € Kostenlose Kurse Frühschwimmertag Familienkarten Aqua-Gymnastik Di ab 9.30 Uhr weitere Aqua-Fitnesskurse jeden Mi Familien einschließlich aller Kinder (6 bis 18 Jahre) 110 € Alleinerziehende mit Kindern (6 bis 18 Jahre) – Sorgerecht 60 € Kindgerechte Aktionen Themenabende zur Ferienzeit mit kulinarischen Spezialitäten ab 7 Uhr Pfand je Karte 5€ Freibad Hallstadt Michelinstraße 65 96103 Hallstadt 0951 / 75 345 [email protected] www.hallstadt.de Herzlich willkommen im Freibad Hallstadt Sommerlaune auf über 60.000 m² o günstige Eintrittspreise o kostenloses WLAN auf dem Gelände o Aqua-Fitnesskurse kostenlos dd d mi tL ag e rundherum genügend Freifläche für Sonnenanbeter beheizte Becken 'SFVFO4JFTJDIBVGFJOFXFJUMµVmHF#BEFMBOETDIBGU NJUCFIFJ[UFO#FDLFOVOEWJFMFO"UUSBLUJPOFO[V familienfreundlichen Preisen – EJF[VEFOOJFESJHTUFOJN HBO[FO-BOELSFJT#BNCFSH HFI¤SFO 40.000 m² -JFHFÛ©DIF 65 Meter lange Rutsche Michelinstraße Kinderbecken Eingang d kostenloses WLAN im Bereich des Kiosks volle d Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) dd 40 € 15 Minuten vor Schließung an 65 € Schüler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfänger 9–19 Uhr pl Erwachsene Mo bis So Kinderspielplatz am Kiosk o Klassiker wie Pommes, Currywurst oder Schnitzel o o o o leckeres Frühstück süße Leckereien Kaffee und Kuchen 8©SNFIBMMF Eis Bushaltestelle Wickeltisch Parkplätze Kiosk Fahrradstellplätze kostenloses WLAN Toiletten Bademeister Toiletten (behindertengerecht, barrierefrei) beheizte Becken Duschen (behindertengerecht, barrierefrei) Schwimmerbecken Umkleiden o o o o Themenabende kindgerechte Aktionen Frühschwimmertag kostenlose Kurse wie "RVB(ZNOBTUJLVOE "RVB;VNCB Kinderbecken Schwimmerbecken Mutter-Kind-Bereich Kinderspielplatz barrierefreie Einstiegstreppe kostenlose Aqua-Fitnesskurse 5 Meter hoher Sprungturm Volleyball & Bolzplatz 459 Freitag, 29. Juli 2016 - Anzeige - VERANSTALTUNGEN IM Mittwoch, 14. September, 20.00 Uhr Freitag, 30. September, 20.00 Uhr Christoph Sieber – Hoffnungslos optimistisch Wolfgang Krebs – Können Sie Bayern? Christoph Sieber ist Preisträger des deutschen Kleinkunstpreises 2015 in der Sparte Kabarett. Der gebürtige Schwabe präsentiert mit „Hoffnungslos optimistisch“ sein fünftes Soloprogramm und führt vor, wie Kabarett heute begeistern kann. Er fokussiert sich dabei längst nicht mehr auf die Marionetten des Berliner Puppentheaters, sondern viel mehr auf die Strippenzieher und Lobbyisten im Hintergrund. Mit großer Leidenschaft und einer gehörigen Portion Empörung spielt hier einer gegen die bestehenden Zustände an und begeistert sein Publikum. Man kennt ihn als parodistische Dreifaltigkeit der bayerischen Ministerpräsidenten: Stoiber, Beckstein und Seehofer. Und seit seinem Programm „Drei Mann in einem Dings“ auch als wandlungsfähigen Typenkabarettisten. Nun gibt es ein Wiedersehen mit ihnen allen, denn Politkabarettist Wolfgang Krebs präsentiert sein neues Programm „Können Sie Bayern?“. An diesem Abend bekommt das Publikum Tipps für den täglichen weißblauen Überlebenskampf: Wichtige Informationen von ausgewiesenen Fachleuten für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens im Freistaat. Christoph Sieber tritt am Mittwoch, 14. September, im Kulturboden auf. Am Freitag, 30. September, steht Wolfgang Krebs im Kulturboden auf der Bühne. Sonntag, 2. Oktober, 20.00 Uhr Donnerstag, 6. Oktober, 20.00 Uhr Dr. Woo’s Rock´n´Roll Circus meets Widefake Ka Weiber, ka Gschrei „Dr. Woo´s Rock´n´Roll Circus“ erzählen die Geschichte des Rocks wie sie ist: wild, aufregend und vor allem musikalisch. Rock Klassiker, aktuelle Kracher und geheime Rockperlen werden ineinander verwoben, zitieren sich gegenseitig und aus diesem Zusammenspiel entstehen völlig neue Sets. „Widefake“ geben diesen herrlich bluesrockigen, erdigen, handgemachten Whitesnake-Songs mit dem kraftvollen, melodischen Gitarren-Doppel und dem tragenden, „fetten“ Hammond-Orgelsound den Vorzug. 40 Jahre Mittlere Reife – wenn das kein Grund zum Feiern ist. Drei ältere Knaben hatten sich dazu verabredet, zum Klassentreffen zu gehen. Aber Limbo und Festus haben gerade ziemlichen Beziehungsfrust. Die Lust auf Party ist ihnen vergangen. Nun versucht Bugatti, der alte Schwerenöter, der extra aus Berlin angereist ist, sie aus ihrem Tief zu holen. Er erinnert sie an die Zeiten, als sie als die „Sexy Hammers“ die Tanzsäle aufgemischt hatten und kramt die alten Songs hervor. Und siehe da: Sie wirken immer noch. Dr. Woo’s Rock’n’Roll Circus trifft Widefake am Sonntag, 2. Oktober. Ka Weiber, ka Gschrei findet am Donnerstag, 6. Oktober, im Kulturboden statt. Kulturboden in der Marktscheune · An der Marktscheune 1 · 96103 Hallstadt [email protected] · Telefon 0951 / 96 84 21 01 · Fax 0951 / 96 84 21 05 www.kulturboden-hallstadt.de · facebook.com/KulturbodenHallstadt Freitag, 29. Juli 2016 460 Veranstaltungskalender Aug. und Sept. 2016 Datum Verein / Ort Veranstaltung 05.-08.08.16 05.-07.08.16 06.08.2016 14.08.2016 15.08.2016 19.-22.08.2016 28.08.2016 Stammtisch Turmbrüder FEPRO FFW Dreuschendorf Senftenberg/Gunzendorf Pfarrgemeinde Buttenheim Markt Buttenheim Pfarrgemeinde Buttenheim 25 Jahre Turmfest BUZ im Dorfgarten 10 Jahre Weidifest Dreuschendorf Kellerfest 10.00 Uhr Gartenfest OGV Altendorf Kirchweih Patronatsfest Altendorf mit Prozession 02.09.2016 02.09.2016 04.09.2016 04.09.2016 11.09.2016 11.09.2016 18.09.2016 18.09.2016 24.09.2016 25.09.2016 27.09.2016 Gartenbauverein Buttenheim Gartenbauverein Buttenheim Pfarrgemeinde Buttenheim Frankendorf FFW Stackendorf DG Tief/Hoch/Kälberberg Pfarrgemeinde Buttenheim Gunzendorf Löwenbräu Buttenheim Dreuschendorf Gartenbauverein Buttenheim Teilnahme am FEPRO Teilnahme am Kürbisfestumzug 8.30 Uhr Kirchweih Altdf., 17.00 Uhr Andacht Kirchweih Dorf- und Backofenfest Patronatsfest 8.30 Uhr, Kirchweih Dreuschendorf Kirchweih Musikkonzert/Fan Treffen Ski-King Kirchweih Vortrag „Geistreiche Obstverwertung” Jugendzentrum „Hager-Villa” (Buttenheim, Hauptstr. 60) - offenes Jugendcafe freitags, 18.00 - 22.00 Uhr: Billiard, Kicker, Drinks & Snacks für kleines Geld, nette Leute, Talk, Movienight jeden 1. Freitag im Monat - für alle ab 12! Schau doch vorbei! CVJM-Hirschaid/Buttenheim e.V. 1.Vors. (Pfarrer) Martin Kühn, 96114 Hirschaid, Habichtsweg 8, Tel./Fax 09543-44382-4/5; 2.Vors. Christina Keller, 96047 Bamberg, An der Spinnerei 7, Tel. 0951-70098070 Email: [email protected] – Homepage: www.cvjm-hirschaid.de CVJM-Sekretärin: Tabea Kühn, Tel. 09543-443824 Angebote – über Konfessionsgrenzen hinaus – im Jugendzentrum Buttenheim (Hager-Villa): Jugendgruppe sonntags 18-19.30 h für Jgdl. ab 13: 14-tgl. – Jungschar Sommerpause Jugendcafe freitags 18-21 Uhr (in den Ferien : 12.+26.8. + 9.9.): Billiard, Kicker, Drinks & Snacks für kleines Geld, nette Leute, Talk, Movienight (1.Freitag im Monat) – für alle ab 12 Volleyball dienstags 20 Uhr, Schulturnhalle Sassanfahrt Haus(Bibel)kreis dienstags 14-tägig bei Hajer`s (Ketschendorf), 19.30 Uhr Ferien-Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: Freizeiten für Kinder + Jugendliche (siehe auch unter www.cvjm-bayern.de) Wildwest-Zeltlager am Mühlnickelweiher für 9-12 jähr. Jungen (1.-9.8.) und Mädchen (12.-19.8.) € 110 / 100 Infos + Anmeldung: www.cvjm-bayreuth.de (Tel. 0921-34778041) Waging-Camp für 13-17 jähr. Jungs (1.-12.8. € 259) Mädchen-Freizeit am Storkower See für 12-16 Jährige (29.8.4.9. € 325) Reisen „in christlicher Atmosphäre“ für Erwachsene 3.-10.9. (Sommerf.) Busreise „Italien: Toskana / Umbrien + Rom / Assisi / Siena“ € 599 – 4 Restplätze 29.10.-5.11. (Herbstferien) „Wellness in Kolberg / polnische Ostsee“ € 525 Sommer-/Abschluss-Fest am Mittwoch, 20. Juli,18 Uhr wie alle Jahre: Sommer-Abschluß-Fest mit CVJM-Generalsekretär Michael Götz (Nürnberg): „CVJM-Jugendarbeit: Herausforderungen – Chancen – Möglichkeiten! Vor Ort – in Bayern, Deutsch-land und weltweit“ – „open end“ mit Pizza und kühlen Getränken ... Herzliche Einladung an CVJM-Mitglieder, Mitarbeiter, Jugendgruppen-Besucher, Freunde, Gönner / Spender und Interessierte! 461 Freitag, 29. Juli 2016 • Holzbau • Dacheindeckung • Innenausbau G m b H 96155 Buttenheim Im Gewerbepark 6 Zimmerermeister: Alwin Engert www.zimmerei-engert.de Telefon (0 95 45) 44 52 72 Fax (0 95 45) 44 52 73 Werk - 91330 Eggolsheim-Büg Tel. 0 95 45 / 50 90 31 Fax 0 95 45 / 50 90 33 Verwaltung - 97342 Marktsteft Tel. 0 93 32 / 14 42 Fax 0 93 32 / 46 09 Ihr Lieferant für: • Mauersand • Kabelsand / Feinsand 0-1 • Ackerboden, Mineralbeton, Splitt und Donaukies • Kies in allen Körnungen von 0-8 bis 32-x • Betonsand 0-2 Rechtsanwältin Ulrike E. Sinthofen Baggerbetrieb + Erdarbeiten Achim Holschuh Dickenau 1 · 96155 Buttenheim zugelassen am Amts- und Landgericht Bamberg Interessenschwerpunkte: Familienrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinkanzlei 96146 Altendorf · Lärchenweg 9 Telefon (0 95 45) 50 95 08 · Telefax (0 95 45) 50 95 09 • Baugrubenaushub, Gartenanlegung, Hofbefestigung • Lieferung von Sand, Schotter, Humus, Auffüllmaterial usw. Natursteine • Eigene LKW’s Setzen von Regenrückhaltebecken t5SFQQFO t#ÊEFS t,àDIFO t(SBCNBMF t#ÚEFO t'BTTBEFO in versch. Größen Te l e f o n ( 0 9 5 4 5 ) 5 0 1 2 9 Te l e f a x ( 0 9 5 4 5 ) 5 0 7 4 5 Gewerbepark 13 - 96155 Buttenheim - Tel.: +49 (0)9545 44 55 422 Email: [email protected] - Web: www.natursteine-wagner.de Tel. (0 95 45) 95 02 93 Fax (0 95 45) 95 02 94 Emanuel Groh - AC-Partner · Buttenheimer Str. 24 · Unterstürmig · 91330 Eggolsheim Freitag, 29. Juli 2016 SONSTIGES Pflanzenwelt am Kälberberg „Auf in die Natur“, dachten sich wohl die vielen Interessierten, die sich Anfang Juli zu einer Exkursion am Kälberberg einfanden. Dieser eher unbekannte Trockenbiotopkomplex ist ein Kerngebiet des Naturschutzes im Landkreis Bamberg. Durch seine Strukturvielfalt mit extensiven Glatthaferwiesen, Magerrasen, kleinen Felsnasen, Offenstellen und Hecken ist der Kälberberg Heimat einer außergewöhnlich hohen Anzahl seltener Pflanzen und Tiere. Ein echter Hotspot der Artenvielfalt nicht nur aus der Perspektive unseres Landkreises. Im Rahmen des BayernNetzNatur-Projektes „Blühender Jura“ an dem auch der Markt Buttenheim beteiligte ist, veranstaltete der Landschaftspflegeverband, der sich schon seit Jahren um die Pflege am Kälberberg kümmert, gemeinsam mit der Naturforschenden Gesellschaft Bamberg diese naturkundliche Wanderung. Exkursionsleiterin Brigitte Weinbrecht von der Unteren Naturschutzbehörde entführte die Teilnehmer in die faszinierende Welt der Pflanzen. Weinbrecht zeigte botanische Raritäten wie AckerWachtelweizen, Kartäuser-Nelke, Hirsch-Haarstrang oder Sichel-Hasenohr und erklärte ökologische Zusammenhänge so zum Beispiel das Paradoxon, weshalb gerade auf mageren Böden, die Blütenvielfalt und der Artenreichtum besonders groß sind. Die Fernsicht war grandios, auch einige Orchideen blühten noch und über dem Magerrasen gaukelten und schwirrten unzählige Schmetterlinge. Fazit: Eine lohnenswerte Landpartie. 462 „Auf den Spuren von Robin Hood“ Eine Gruppe von 12 Kinder und Jugendlichen vom Verein PFAD für Kinder, konnten an einem Schnupperkurs „Bogenschießen“ teilnehmen. Dieser fand statt beim Verein FUBAS „Freie Unabhängige Bogenschützen Aus`m Steigerwald“. Unter Anleitung der Profis, konnten nun die Teilnehmer erst auf Zielscheiben schießen und dann im Parcour ihr Erlerntes einsetzen. Neben dem pädagogischen Ziel, der Stärkung des Selbstbewusstseins und die „Auge – Hand Koordination“ hatten die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen einen riesengroßen Spaß. PFAD für Kinder e.V. bedankt sich bei FUBAS für den schönen und erfolgreichen Tag. Weitere Infos über die Arbeit des Vereins unter. [email protected] Sommerfest PFAD für Kinder e.V. Wie schon fast Tradition, veranstaltete der Verein sein alljährliches Grillfest auf dem Fußballplatz des FCs in Viereth. Neben den vielen Pflege- und Adoptivfamilien aus Stadt- und Landkreis waren auch die Vertreter der beiden Jugendämter aus Stadt- und Landkreis, Mitarbeiter von MoBaM sowie der Bürgermeister Jonas Merzbacher aus Gundelsheim (eine unserer Mitgliedsgemeinden), vor Ort. Ein besonderer Dank geht an den FC Viereth, der für diesen Anlass schon seit mehr als 10 Jahren sein Gelände samt der dazugehörigen Einrichtung unbürokratisch und kostenlos zur Verfügung stellt. In diesen Dank mit eingeschlossen sind natürlich Alle, die in irgendeiner Weise bei der Gestaltung und Organisation dieses gelungenen Nachmittages beigetragen haben. 20 Jahre Ferienpass Das Highlight an diesem Nachmittag war unumstritten der Luftballonwettbewerb, welchen der Verein anlässlich seines 30jährigen Bestehens veranstaltete. Über 80 Luftballons ließen die Kinder gemeinsam in den Himmel steigen. Den Gewinnern winken wertvolle Preise. Diese werden bei der kommenden Nikolausfeier Ende November in Burgebrach verliehen. Ferienpass 2016 sorgt auch im Jubiläumsjahr wieder für jede Menge Spaß in den Sommerferien – und das für gerade einmal 4 Euro! Weitere Informationen über die Arbeit von PFAD für Kinder e.V. unter www.pfadfuerkinder.de Die Verkaufsstellen sind • Infothek im Rathaus und am Landratsamt Bamberg • Gemeindeverwaltungen des Landkreises • Sparkasse Bamberg mit allen Geschäftsstellen • VR Bank eG-Raiffeisen-Volksbank und Raiffeisenbank Burgebrach eG • Kreisjugendring Bamberg-Land Kaimsgasse 31, 96052 Bamberg • Dynamos Infoladen, Egelseestr. 2, 96052 Bamberg. Kinderreiche Familien erhalten den dritten und jeden weiteren Ferienpass kostenlos bei den Verkaufsstellen in der Stadtverwaltung bzw. den Gemeindeverwaltungen. Kurzzeitpflege in der Ferienzeit Pflegende Angehörige können häufig eine dringend erforderliche Auszeit nur dann nehmen, wenn die Betreuung des Pflegebedürftigen gesichert ist. Die Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bamberg macht darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr wieder verschiedene Heime im Landkreis Bamberg Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit anbieten. Eine Übersicht der entsprechenden Einrichtungen kann im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Pressemitteilungen abgerufen werden. 463 Freitag, 29. Juli 2016 Buchhaltungsservice Sonja Brucksch Steuerberaterin Susanne Grasser Steuerfachwirtin und geprüfte Bilanzbuchhalterin Hauptstraße 6 96155 Buttenheim Telefon: 09545 ² 443864 E-Mail: [email protected] ʆ Buchen laufender Geschäftsvorfälle ʆ Laufende Lohnabrechnungen Schussbachweg 11, 96155 Buttenheim Tel.: 09545/951240, Fax: 09545/951241 E-Mail: [email protected] Ihr Garten in Gärtner’s Hände • Beratung kostenlos • Neu- und Umgestaltung • Pflege Mathias Nolte Handy 0160 - 6 58 55 63 Landschaftsgärtner Lindenallee 6 · 96129 Strullendorf Johannes Bittel Bodenlegen Türen Fenster Dachfenster Trockenbau Holzdecken Mobil 0171 - 445 71 45 Telefax 0 95 45 - 441 63 97 Telefon 0 95 45 - 441 63 98 E-Mail [email protected] Ausstellung: Erlach - Mühlfeld 4 Termine inbarung ! re 96114 Hirschaid nach Ve Freitag, 29. Juli 2016 464 Letzter Gruß Der FSV Phönix Buttenheim trauert um Frau Helga Karmann Ihre Lebensfreude, ihre unermüdlich Schaffenskraft und Fürsorge für den Verein war einzigartig und hat viele Spuren hinterlassen. Neben ihrer Familie gehörte ihr Herz dem Phönix. 1969 war sie Mitbegründerin der Damengymnastik und vor 25 Jahren gründete sie die Gruppe „Allrounders“. Besonders lag ihr die Jugend am Herzen, die sie über Jahrzehnte in allen Sparten aufbaute, betreute, Übungsleiter suchte und sie zur Teilnahme an den KJR-Sportfesten anspornte. Bei allen Spielen der aktiven Mannschaften war sie anwesend und hatte für jeden ein offenes Ohr. Für all das sagen wir Danke. Alle die sie kannten, werden sie in guter Erinnerung behalten. Alle Abteilungen des FSV Phönix Buttenheim Wir suchen für unseren 4-Personen-Haushalt in Strullendorf Die Damengymnastik-Abteilung des FSV Phönix Buttenheim trauert um ihr Mitglied, das die Gruppe seit ihren Anfängen im Jahr 1969 begleitete eine zuverlässige und ordentliche Putzfee für ca. 5 Std. alle 14 Tage bzw. nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen an die Redaktion unter Tel. 09543 / 40 600 oder unter Chiffre 01.34.2016 Helga Karmann CARO Druck & Verlag GmbH, Hinterm Herrn 9, 96129 Strullendorf oder per e-mail: [email protected] 30 Ja hr e Wir werden Dir stets ein ehrendes Gedenken bewahren. GmbH & Co. KG 91332 Heiligenstadt Telefon 0 91 98 / 3 88 Mobil 01 71 / 600 32 90 Dach komplett aus einer Hand: Zimmer- und Dachdeckerarbeiten, Gerüstbau und Klempnerarbeiten, Holzhausbau Hoff f ffe est 465 Neuer Einwohnerrekord für den Landkreis Bamberg Landrat Johann Kalb freut sich über den 145.000 Einwohner. Freitag, 29. Juli 2016 „250.000 Euro für die Stärkung der ländlichen Entwicklung“ Hirschaid bleibt größte Gemeinde Obwohl es bei den Gemeinden unterschiedliche Zu- und Abwanderungsbewegungen gab, hat sich an der Rangfolge traditionsgemäß nichts geändert. Der Markt Hirschaid bleibt weiterhin die größte Gemeinde mit 12.097 Einwohnern. Hier lebten am 31. Dezember 2015 74 Personen mehr als noch Vorjahresmonat. Über neue 18 Bürger/innen kann sich die Gemeinde Memmelsdorf freuen. Sie belegt mit 8.831 Einwohner den zweiten Platz, dicht gefolgt von Hallstadt mit 8.830 Einwohner (+101). Mit Begeisterung nahm der Vorsitzende der LAG Region Bamberg, Landrat Johann Kalb, den Zuwendungsbescheid des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) entgegen: „Der Zuschuss von 250.000 Euro für unser LAG-Management ist gut angelegtes Geld. Denn das Besondere an LEADER ist die Bürgerbeteiligung: Die Ideen für die Projekte kommen aus der Bevölkerung oder sie entstehen unter ihrer Mitwirkung.“ Insgesamt stehen der LAG ca. 1,5 Millionen Euro für die Umsetzung der verschiedenen Projekte zur Verfügung. Beispiele für aktuelle Projekt sind das „Wanderleitsystem Fränkische Schweiz“, die Konzepterstellung für ein „Internationales Bier Kultur Zentrum“ oder der „Weg der Menschrechte“ in VierethTrunstadt. Weitere Informationen zur LAG Region Bamberg e. V., den Projekten und Fördermöglichkeiten durch Leader unter www. regionbamberg.de. Ein Dankeschön fürs Ehrenamt! Erfolgreiche Bewerbung von Stadt und Landkreis: Die DRV Nordbayern und das bayerische Sozialministerium sagten heute „Dankeschön“ für jahrzehntelanges, ehrenamtliches Engagement in der Selbstverwaltung. Bund fördert Bildungsvorhaben So zählte der Landkreis am 31. Dezember 2015 insgesamt 145.570 Einwohner, das sind 746 Einwohner mehr als ein halbes Jahr zuvor, also im Juni 2015 und sogar 875 mehr als im Vorjahresmonat. Franz Brosch, Vorsitzender der Vertreterversammlung freute sich, dass Ministerialdirektor Michael Höhenberger, Amtschef des Sozialministeriums, nach Bayreuth kam, um die Ehrungen vorzunehmen. Höhenberger überreichte Dankesurkunden an Michael Bischof (alternierender Vorstandsvorsitzender der DRV Nordbayern) für 25 Jahre, Maria Greipl (Mitglied der Vertreterversammlung) und an Heinz Hausmann (Versichertenberater und Mitglied im Widerspruchsausschuss) für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung. Er betonte dabei die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die DRV Nordbayern. „Alle Geehrten haben sich mit einem Höchstmaß an Engagement, Sachverstand und Zeitaufwand für die Belange der DRV Nordbayern eingesetzt. Mit ihrem Engagement haben sie die kontinuierliche Weiterentwicklung der DRV Nordbayern hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen entscheidend mitgeprägt. Das verdient Respekt und Anerkennung“, so Höhenberger. Weiterhin wurden geehrt die „Männer der ersten Stunde“. Seit 1976 gibt es sie, ehrenamtliche Versichertenberater, früher Versichertenälteste genannt. Sie sind die „Helfer in der Nachbarschaft“ bei Fragen rund um das Thema Rente, auch außerhalb von üblichen Geschäftszeiten. Mehr als 100 Frauen und Männer sind für die DRV Nordbayern als Versichertenberater beziehungsweise Beraterin in ganz Franken im Einsatz. Fünf davon waren von Anfang an dabei und bekamen heute die Dankesurkunde für vier Jahrzehnte Ehrenamt: Johann Gerngroß (Landkreis Roth), Andreas Jakob (Landkreis Kronach), Karl Lother (Landkreis Würzburg), Gerhard Uhlherr (Stadtkreis Fürth) und Kurt Zebisch (Stadtkreis Erlangen). Stadt und Landkreis Bamberg haben sich erfolgreich um Mittel aus zwei Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beworben. Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Müller übergab am Dienstag, 19. Juli, im Rathaus am Maxplatz die Bewilligungsbescheide im Rahmen der Programme „Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ an Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb. Mit einer Gesamtzuwendung von mehr als 500.000 Euro an Stadt und Landkreis Bamberg können für zwei Jahre bei der „Kommunalen Koordinierung“ bzw. für drei Jahre bei „Bildung integriert“ jeweils eineinhalb Projektmitarbeiter-Stellen für Bildungsmanagement, Bildungsmonitoring und die Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte finanziert werden. Beide Förderprogramme werden als Teil des kommunalen Bildungsmanagements den politischen Gremien von Stadt und Landkreis gesicherte Daten liefern und sie somit besser auf bildungspolitische Entscheidungen vorbereiten können. Ferner sollen sie in der Region die Bildungsangebote für Neuzugewanderte, d.h. Asylbewerber und Flüchtlinge, aber ebenso Neubürger aus anderen EU-Staaten, optimieren. Die SVLFG warnt: Diebe geben sich als Betriebsrevisoren aus In letzter Zeit wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Niedersachsen Fälle bekannt, in denen sich Diebe als Mitarbeiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausgaben. Die SVLFG empfiehlt ihren Versicherten, achtsam zu sein und weist darauf hin, dass ihre Präventionsmitarbeiter • einen Dienstausweis mit sich führen. Lassen Sie sich diesen vorzeigen und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer SVLFG nach. Freitag, 29. Juli 2016 • grundsätzlich alleine auf dem Betrieb erscheinen. Werden sie ausnahmsweise von weiteren Personen begleitet, werden Ihnen diese vorgestellt und deren Anwesenheit begründet (z. B. Praktikant, Auszubildender etc.). Außerdem sind die meisten Revisoren im Unternehmen bereits durch ihre vorherigen Besuche bekannt. • stets Informationsmaterial, zum Beispiel Broschüren, zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit sich führen. Borkenkäfer machen Waldarbeit gefährlich Forstprofis befürchteten bereits letztes Jahr, dass sich der Borkenkäfer stark vermehren wird. Dies hat sich inzwischen in Teilen Bayerns bestätigt. Das schnelle und organisierte Aufarbeiten befallener Bäume („Käferholz“) hat jetzt Priorität. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern unbedingt zur vollmechanisierten Aufarbeitung von Käferholz. Der „Försterfinder“ des Waldbesitzerportals Bayern (www.waldbesitzerportal-bayern.de) hilft schnell und unkompliziert, den jeweiligen Ansprechpartner herauszufinden. Adressen forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer sind auch über die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zu finden über den direkten Link: http://udb.bayern.de/ Für Beratungsgespräche zur Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit stehen die SVLFG- Präventionsmitarbeiter zur Verfügung. Diese sind zu finden unter www.svlfg.de > Prävention > Ansprechpartner. Unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs „Waldarbeit“ gibt es außerdem weiterführende Informationen zum Nachlesen sowie die neue Broschüre zum kostenlosen Download. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide Im August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird der Beitrag insgesamt sinken. Den Rechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder wird neben dem einheitlichen Beitragsmaßstab laut Vorstandsbeschluss im Vergleich zum Vorjahr folgendes zugrunde liegen: - ein unverändertes Umlagevolumen (859 Millionen Euro), - ein um ein Prozent höherer Hebesatz (6,23 statt 6,16 Euro), - eine höhere Bundesmittelsenkungsquote (37,0 statt 20,5 Prozent) und - um sieben Prozent geringere Grundbeiträge. Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile sinken für viele Produktionsverfahren. Für einige Produktionsverfahren sind jedoch auch angesichts der Entwicklung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten Erhöhungen nicht zu vermeiden. Erneut werden mit einem Bescheid die gezahlten Vorschüsse abgerechnet und die neuen Vorschüsse festgesetzt. Auf die Fäl- 466 ligkeiten, insbesondere auf die zum Vorschuss in 2017, sollte unbedingt geachtet werden. Die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung hat Vorteile für beide Seiten und stellt die pünktliche Beitragszahlung sicher. Sinkt oder steigt der Beitrag? Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Zu stabilen Beiträgen führt der unveränderte Umlagebedarf. Der um ein Prozent gestiegene Hebesatz erhöht die Beiträge leicht, während der gesunkene Grundbeitrag kleinere Unternehmen entlastet. Für bundesmittelberechtigte Unternehmen werden insbesondere die um 78 auf 178 Millionen Euro erhöhten Bundesmittel zur Beitragsreduzierung führen. Die Bundesmittelsenkungsquote steigt von zuvor 20,5 auf 37,0 Prozent. Bundesmittel werden unverändert nur auf den Risikobeitrag gewährt. „Unter dem Strich“ können sich viele Mitglieder über geringere Beiträge freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden. Der Grundbeitrag wird für alle Mitglieder sinken. Geringere Grundbeiträge Der Grundbeitrag sinkt um sieben Prozent auf 75,28 bis 301,13 Euro (Vorjahr 80,85 bis 323,40 Euro). Geringere Ausgaben, unter anderem für Verwaltung, wirken sich damit unmittelbar auf den Beitrag aus. Übergangsrecht Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen. Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt. Weitere Infos und auch eine Einzugsermächtigung finden Sie im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Beitrag Berufsgenossenschaft. Tödlicher Unfall auf der Weide Ein tragischer Unfall ereignete sich auf einer Weide in Rheinland-Pfalz: Beim Wechseln des Wasserfasses wurde ein Landwirt rücklings vom Deckbullen angegriffen und tödlich verletzt. Es wird auf folgende Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen: • Stellen Sie – wenn möglich – das Wasserfass von außen an die Weide. So brauchen Sie für den Wechsel oder für die Wasserstandskontrolle die Weide nicht zu betreten. • Achten Sie auf das Verhalten des Bullen. Zeigt er erste Anzeichen von Verhaltens- auffälligkeiten, entfernen Sie ihn unbedingt aus der Herde. • Gehen Sie nie alleine auf die Weide, wenn ein freilaufender Deckbulle in der Herde mitläuft. • Behalten Sie den Deckbullen immer im Auge. Der vorliegende Fall zeigt, dass die Anwesenheit einer zweiten Person keine Garantie für einen Nichtangriff des Deckbullen ist. 467 • Nehmen sie immer einen Abwehrstock mit auf die Weide. • Sorgen Sie für eine Rettungsinsel auf der Weide (Schlepper etc.). Feldhäcksler Ehrenamt und Präventionsdienst setzen sich für Sicherheit ein Fast alle Landwirte kennen die Situation aus eigener Erfahrung: Bei der Grasernte kann es am Häcksler zu Verstopfungen der Häckselorgane kommen. Wird diese Störung beseitigt, besteht vor allem an älteren Maschinen erhöhte Verletzungsgefahr. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) führte in den zurückliegenden Jahren intensive Gespräche mit Herstellern von Feldhäckslern, Anwendern und verletzten Landwirten. Nun können Vorstand und Präventionsdienst zwei wichtige Schritte in Richtung Sicherheit verkünden: 1. Neue Feldhäcksler müssen dank der intensiven Beteiligung an der internationalen Normung zukünftig weltweit höhere Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Diese umfassen unter anderem den Nachlauf automatisch auf zehn Sekunden zu begrenzen beziehungsweise die Wartungsöffnung bis zum Stillstand zuzuhalten. 2. Für Bestandsmaschinen werden von Herstellern seit dem Frühjahr Nachrüstlösungen angeboten, welche die Sicherheit verbessern. Versicherte, die sich für eine entsprechende Nachrüstlösung der Firmen Claas oder Krone entscheiden, werden durch den Präventionsdienst der SVLFG beraten und unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer regional zuständigen Aufsichtsperson der SVLFG. Wichtige Hinweise für verantwortungsbewusste Unternehmer: • Alle Beteiligten der Häckselkette über die möglichen Gefahren informieren. • Motor abstellen. • Stillstand aller Aggregate abwarten. • Bei Entstörungsarbeiten entsprechend der Betriebsanleitung vorgehen. • Bei Arbeiten an scharfen Kanten Lederhandschuhe tragen. • Schutzvorrichtungen und Abdeckungen wieder anbringen. • Nach Herstellerangaben ist der Vorgang des „Freiblasens“ nicht notwendig. • Bei Neukauf nur Häcksler mit einer automatischen Abbremsung oder vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen wählen. • Bestandsmaschinen nachrüsten. Hautkrebs vorbeugen Nur mit Sonnenschutz im Freien arbeiten Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken. Dies belegen auch die gestiegenen BK-Verdachtsanzeigen. Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit (BK). Freitag, 29. Juli 2016 Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein „brennendes“ Thema. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät: Bedenken Sie, dass besonders in Frühjahr und Sommer Sonnenbrandgefahr besteht. Meiden Sie deshalb - so weit möglich - direkte Sonneneinstrahlung! Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören die richtige Bekleidung einschließlich Kopfbedeckung, das Tragen einer UVSchutzbrille und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln. Experten empfehlen, dichte langärmelige Oberbekleidung mit Kragen und lange Hosen zu tragen. Bei der Wahl der Kopfbedeckung ist es wichtig, dass auch Gesicht und Nacken beschattet werden. Cremen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Freie gehen, alle unbedeckten Körperpartien, besonders Gesicht, Ohren, Nacken und die Hände, mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 – 50) ein. In diesem Fall gilt: Viel hilft hier viel! Achten Sie darauf, regelmäßig nachzucremen. Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente! Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schulabsolventen starten danach ins Berufsleben. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur fur Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur fur Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet. Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48088. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet. Aus unseren Nachbargemeinden Altendorf Buttenheim Eggolsheim Hallerndorf Hirschaid Weinfahrt nach Zeil Zum Zeiler Weinfest setzen wir am Montag, den 1. August 2016 einen Omnibus ein. Abfahrt ist um 17.30 Uhr an der Realschule in Hirschaid. Nähere Einzelheiten erteilt Richard Rödel unter der Festnetznummer 09543 / 59 27, bitte aber erst nach 17 Uhr. Richard Rödel, Vorstand FC Strullendorf Freitag, 29. Juli 2016 468 Modschiedler Dienstleistungen Kommunalarbeiten · Winterdienst Anlagen- und Grünflächenpflege · Baumfällarbeiten Heinrich Modschiedler Eggolsheimer Berg 1 96155 Buttenheim Tel.: 09545 / 95 13 20 Fax: 09545 / 95 13 22 Mobil: 0173 / 8 69 59 73 · [email protected]