Donnerstag, 4. August 2016

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Donnerstag, 4. August 2016
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für Buttenheim
Dreuschendorf · Frankendorf · Gunzendorf · Hochstall · Kälberberg · Ketschendorf · Stackendorf · Tiefenhöchstadt
Amtsblatt für die
Marktgemeinde Buttenheim
Bekanntmachungen
Kirchliche Nachrichten · Vereinsnachrichten
15. Jahrgang
Freitag, 29. Juli 2016
Tag der Franken
im Levi Strauss Museum
In diesem Jahr stand der Tag der Franken unter dem Motto
„Patente Franken – Fränkische Patente“. Ein bekanntes
Patent fränkischen Ursprungs wurde am 20. Mai 1873 für
Levi Strauss und Jacob Davis ausgestellt. Es bezog sich auf
vernietete Arbeitskleidung und war die Geburtsstunde der
Bluejeans. Kurz darauf musste sich der Levi’s Konzern bereits
mit Produktfälschern erstmals gerichtlich auseinandersetzen. Bis heute sind Levi’s Jeans eines der am meisten
gefälschten Markenprodukte. Das Levi Strauss Museum widmete deshalb der Markenpiraterie zum Tag der Franken vom
1. - 3. Juli eine kleine Sonderausstellung.
Nummer 29 - 34
Medien wie Fernsehen und Internet wecken bei vielen Menschen die Sehnsucht nach einem gehobenen Lebensstil und
entsprechenden Statussymbolen, die diesen nach außen
transportieren - wie z. B. Markenkleidung. Von vielen wird der
Kauf gefälschter Markenprodukte deshalb als Möglichkeit
angesehen, dieses Ziel auch mit begrenzten finanziellen Mitteln zu erreichen. Der Erwerb nachgemachter Markenartikel
gilt somit häufig als Kavaliersdelikt. Die Infoausstellung "Levi's
105, das Original!?! Von Fälschungen, Produktpiraterie und
Markenschutz" informierte über den Umfang und Hintergründe der Markenpiraterie sowie ihre Folgen für Markeninhaber
und Konsumenten.
Ein Theaterprojekt des
Ehrenbürg-Gymnasiums
Forchheim
gestaltete
das Rahmenprogramm
zur Ausstellungseröffnung. Passend zum Ausstellungstitel traten gefälschte Levi Strauss
Persönlichkeiten
auf
und
erzählten
den
Gästen erfundene Biographien des Jeanserfinders. Zudem „kopierten“
die Schüler das Verhalten der Ausstellungsbesucher, so dass
jeder selbst sehen konnte, dass Fälschungen zwar ähnlich,
aber doch nicht so gut wie das Original sind. An dieser Stelle
sei den Schülern nochmals für ihr Engagement und ihre Ideen
gedankt!
Geburtshaus Levi Strauss Museum
Dr. Tanja Roppelt, Museumsleitung
Freitag, 29. Juli 2016
406
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Abfuhrtermine „Gelber Sack”
Kostenlose Energieberatungstermine
Dienstag, 2. + 30. August:
Landratsamt Bamberg
Mittwoch, 17. August 2016
Mittwoch, 31. August 2016
Mittwoch, 14. September 2016
Jeweils von 12.00 - 17.45 Uhr
Anmeldung beim Landratsamt Bamberg 0951 85-554
Buttenheim,
Dreuschendorf,
Frankendorf,
Gunzendorf,
Hochstall,
Kälberberg,
Ketschendorf,
Senftenberg,
Stackendorf,
Tiefenhöchstadt
Rathaus der Stadt Bamberg, Zimmer Nr. 220
Mittwoch, 24. August 2016
Mittwoch, 7. September 2016
Mittwoch, 21. September 2016
Jeweils von 12.00 - 17.45 Uhr
Anmeldung in der Stadt Bamberg 0951 87-1724
Am 3. August 2016 und 10. August 2016 findet keine Beratung statt.
Abfuhrtermin „Papiertonne”
Donnerstag, 4. August 2016
Donnerstag, 1. September 2016
Donnerstag, 29. September 2016
Sperrung der Kreisstraße BA 27 wird verlängert
Die Sperrung der Kreisstraße BA 27 zwischen Seigendorf und
Ketschendorf wird verlängert. Die Bauarbeiten dauern noch bis
einschließlich Freitag, 12. August 2016 an, demnächst werden die
Asphaltierungsarbeiten ausgeführt. Die Umleitung für den öffentlichen Verkehr ist ausgeschildert. Um Verständnis und Beachtung
wird gebeten.
Die Marktgemeinde Buttenheim informiert:
Abfuhrtermin „Biotonne”
QR-Code Markt Buttenheim
Mittwoch, 10. August 2016
Mittwoch, 24. August 2016
Mittwoch, 7. September 2016
Hundekot auf Gehwegen oder Grünflächen
Mit „Herrchen“ Gassi gehen: Das sorgt nicht nur für Erleichterung, sondern bereitet
der Gemeindeverwaltung buchstäblich haufenweise Ärger. Immer wieder kommt es
zu Beschwerden über rücksichtslose Zeitgenossen, denen es egal ist, wo ihre Tiere
ihr „Geschäft“ erledigen.
Das ist nicht nur eine unhygienische Angelegenheit, sondern es ist auch riskant.
Denn durch Hundekot können gefährliche Parasiten übertragen werden –beispielsweise Hunde- und Fuchsbandwürmer sowie Spul-, Peitschen- oder Hakenwürmer.
Sie befallen auch den Menschen und verursachen schwere Erkrankungen und bleibende Schäden.
Vor diesem Hintergrund sei das rücksichtslose Verhalten mancher Hundebesitzer
nicht zumutbar. Wer seine Vierbeiner ausführt, hat die durch die Tiere verursachten
Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Die Gemeindeverwaltung möchte deshalb wieder eindringlich an die Vernunft der
Hundehalter appellieren, insbesondere auch, dass sie ihre Hunde innerhalb
geschlossener Ortschaften nicht frei umherlaufen lassen, besonders der Kinder
wegen, die immer wieder von streunenden Hunden belästigt werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, wenn solche Vorfälle beobachtet werden, dies der
Gemeindeverwaltung mitzuteilen (insbesondere, wenn die Hundehalter bekannt
sind).
Hundehalter, die sich willkürlich nicht an diese Rücksichtnahme halten, können mit
einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt werden.
Markt Buttenheim
-Ordnungsamt-
Abfuhrtermin „Restmülltonne”
Mittwoch, 3. August 2016
Donnerstag, 18. August 2016
Mittwoch, 31. August 2016
Wertstoffhof im Landkreis
Bamberg: Hirschaid
Richtung Autobahn, zwischen Hirschaid
und Seigendorf
SOMMERZEIT
Dienstag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 15.00 Uhr
Anmeldeschluss
für die Sperrmüllsammlung
des jeweiligen Quartals
Donnerstag, 11. August 2016 - Keine
Abholung von Sperrmüll an diesem Tag.
407
Freitag, 29. Juli 2016
Marktgemeinde Buttenheim
Dienststunden im Rathaus
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 15.30 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 18.30 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Rufnummern
Telefon
Telefax
E-mail:
(0 95 45) 92 22 - 0
(0 95 45) 92 22 44
[email protected]
1. Bürgermeister:
Herr Michael Karmann
92 22 - 0
Zentrale Dienste:
92 22 - 0
Geschäftsleitung, Kämmerei:
Herr Peter Münch
92 22 - 31
Rentenamt, Sozialwesen, Wohngeld,
Standesamt, Friedhofsamt:
Frau Sandra Weiglein
92 22 - 22
Herr Andreas Hattel
92 22 - 24
Einwohnermelde- und Paßamt,
Gewerbeamt, Abfallbeseitigung:
Frau Nina Saffer
92 22 - 21
Bauangelegenheiten, Bodennutzung:
Herr Jürgen Först
92 22 - 12
Frau Sylke Dorbritz
92 22 - 23
Herr Josef Dillig
92 22 - 41
Kasse:
Herr Heinrich Kupfahl
Frau Anschyla Gebhardt
92 22 - 32
92 22 - 25
Tourismus und Fremdenverkehr:
Frau Dr. Tanja Roppelt
4 40 99 36
Schülerbetreuung:
Herr Ralph Pfeufer
4 40 98 20
Kein übereilter Umtausch „alter“ Führerscheine
Bis zum Jahr 2033 sollen alle betroffenen Führerscheine durch einheitliche EU-Dokumente ersetzt werden. Diesbezüglich soll der Bundesrat über eine Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer abstimmen. Danach soll der Umtausch bei den 15
Millionen Führerscheinen, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - gestaffelt
nach Geburtsjahrgängen der Inhaber - zwischen 2021 und 2024 stattfinden. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes weist darauf hin, dass es sich zunächst nur um einen Vorschlag des Bundesrats-Ausschusses handelt, die Umtauschfrist teilweise vorzuverlegen.
Inwiefern eine Umsetzung tatsächlich erfolgt, ist noch völlig offen. Nach der derzeit
geltenden Regelung müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt
worden sind, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Das Bundeswehr- Attraktivitätssteigerungsgesetz –
Verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit
Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz soll helfen, für den Arbeitgeber „Bundeswehr“ neue qualifizierte Kräfte zu gewinnen und das vorhandene Personal langfristig zu binden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Ausgestaltung der sozialen Absicherung und Versorgung.
Für Zeitsoldaten soll mit einer verbesserten Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich für die fehlende betriebliche Zusatzversorgung geschaffen werden. Mehr zu diesem Thema findet man in der Fachinformation 03/2016 der
Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen
Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Kirchweihen
Freitag, 19. August - Montag, 22. August 2016
Buttenheim
Sonntag, 4. September 2016
FAMILIENSTÜTZPUNKT IN DER HAGER VILLA
Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag
von 14.00 bis 16.00 Uhr
Hauptstraße 60, Buttenheim
3 59 85 89
Frankendorf
Kläranlage:
Herr Manfred Koch und
Herr Harald Pühl
Gunzendorf
12 84
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe - Zentrale 4 44 - 170
Geschäftsführung
Herr Florian Stühler
4 44 - 171
Buchhaltung, Kasse
Herr Sascha Rauch
4 44 - 172
Verbrauchsgebühren, Beiträge
Herr Benjamin Batz
4 44 - 173
Notruf bei Wasserrohrbrüchen
82 03
Revierleiter Forstrevier Geisfeld
Herr Esslinger
(0160) 90 75 93 78
ST ÖRUNGSNUMMER
Strom
Gas
(0941) 28 00 33 66
(0941) 28 00 33 55
DE FEKTE ST RASSENBE L EUCHTUNG
Rathaus Buttenheim
(0 95 45) 92 22 - 0
Sonntag, 18. September 2016
Sonntag, 25. September 2016
Dreuschendorf
Sprechstunden des Revierleiters - Forstrevier Geisfeld
Donnerstag, 22. September 2016 15.00 bis 17.00 Uhr
jeweils in der Hager-Villa Buttenheim, Hauptstr. 60
Herr Esslinger ist aktuell telefonisch und per Mail
wie folgt zu erreichen:
Telefon: 09542 / 7733-135, Mobil: 0160 / 90759378
E-Mail: [email protected]
Freitag, 29. Juli 2016
408
409
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 8. Juni 2015
1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters
1.1. Konsultation der Netzentwicklungspläne 2024: Stellungnahme des Marktes Buttenheim
Bürgermeister Karmann geht auf die gut bekannte Problematik
der Entwicklung von Netzentwicklungsplänen und der damit verbundenen möglichen Realisierung von Gleichstromtrassen ein.
Er verliest eine Stellungnahme des Marktes Buttenheim, die in
Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg bereits im Vorfeld an
die Bundesnetzagentur versandt wurde. Die Stellungnahme
wurde vorausschauend im Hinblick auf die Tatsache verfasst,
dass das Regnitztal und der Markt Buttenheim als alternativer
Gleichstromtrassenkorridor „D“ in Frage kommen und somit
direkte Betroffenheit bestehen kann.
In der Stellungnahme wird auf die das Regnitztal bereits stark
belastende vorhandene umfangreiche Infrastruktur hingewiesen.
Der Markt Buttenheim spricht sich gegen eine weitere überregionale Infrastrukturmaßnahme in dieser Region aus und wendet
sich gegen den Korridor D der Gleichstomtrasse, der das
Gemeindegebiet direkt betrifft.
1.2. Lärmschutzwand an der Autobahn A 73
Bürgermeister Michael Karmann berichtet über Gespräche mit
Herrn Probst von der Autobahndirektion Nordbayern. Demnach
beginnt noch in diesem Kalenderjahr ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der
Autobahn A 73.
Herr Probst wird das Projekt im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung noch vor der Sommerpause detailliert vorstellen.
1.3. Waldkindergarten und Kinderkrippe Gunzendorf
Bürgermeister Karmann informiert über den aktuellen Stand der
Bauarbeiten und zeigt dem Marktgemeinderat aktuelle Bilder
vom Baufortschritt des Waldkindergartens.
Parallel dazu wird aktuell die Schutzhütte gefertigt. Das Projekt
liegt somit im vorgegebenen Zeitplan. Die Fertigstellung des
Waldkindergartens ist für Mitte Juli 2015 avisiert. In diesem zeitlichen Rahmen ist auch eine weitere Informationsveranstaltung
vor Ort geplant.
Darüber hinaus berichtet Bürgermeister Karmann über den Fortschritt der Umbauarbeiten im Schloßkindergarten Gunzendorf.
Die Bauarbeiten zur Errichtung der Krippe im Erdgeschoss des
Gebäudes verlaufen ebenso planmäßig und werden bereits in
Kürze abgeschlossen sein.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.05.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 04.05.2015 (ÖT) wird genehmigt.
Freitag, 29. Juli 2016
Es erfolgt der Hinweis, dass sich oberhalb des geplanten Vorhabens eine 20kV Hochspannungsleitung befindet.
3.2. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 3 Einzelfertigteilgaragen, Fl.Nr. 851/13,
Gemarkung Buttenheim ( Lage Brahmsweg 16)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird erteilt.
3.3. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses
mit Verkaufsraum und Werkstatt, Fl.Nr. 1072/7, Gemarkung
Buttenheim (Lage: Stockgasse 25)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zur
Überschreitung der Baugrenzen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Bamberg zur Erteilung einer Ausnahme
gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO erteilt.
Darüber hinaus müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Gemäß Grundsatzbeschluss vom 04.09.1995 soll die noch zu
vermessende Teilfläche mindestens 600 m² betragen.
- Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem
Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung (Wasser/Abwasser)
abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden.
- Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es erfolgt der Hinweis, dass sich in der Nähe eine 20kV-Hochspannungsleitung befindet.
3.4. Antrag auf Baugenehmigung, Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung, Fl.Nr. 1263/2, Gemarkung Buttenheim (Lage: Birkenweg 18)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt.
3.5. Antrag auf Baugenehmigung, Dachanbau und Teilumbau am best. Wohnhaus, Fl.Nr.47, Gemarkung Gunzendorf
(Lage: Jurastraße 56)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zur
beantragten Abweichung (Abstandsflächenrecht) wird erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
3.6. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses
mit Carport und Doppelgarage - Fl-Nr. 51/7, Gemarkung
Gunzendorf (Lage: Im Sonnengarten 6)
Abstimmung 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung
Kniestockhöhe 75cm wird erteilt.
Abstimmung 2:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung `Überschreitung
der Baugrenzen` und `Stauraum 5m` vor der Garage wird nicht
erteilt.
3. Bauangelegenheiten
3.1.Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Carports,
Fl.Nr. 1072/6, Gemarkung Buttenheim (Lage: Stockgasse 23)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
Abstimmung 3:
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die `Baugrenze` und
der im Bebauungsplan geforderte `Stauraum 5m` vor der Garage
eingehalten werden.
Die Planungen sollten entsprechend angepasst werden.
Freitag, 29. Juli 2016
3.7. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr.
1270/31, Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 46)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte
Baulinie (2-3m von der Erschließungsstraße) einzuhalten ist.
4. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis nach Art. 6,7 und 10 Denkmalschutzgesetz,
Restaurierung des Wohnhauses zu Wohnzwecken, Fl.Nr 16,
Gemarkung Gunzendorf, (Lage: Jurastr. 23)
Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und
10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes wird zur Kenntnis
genommen. Bedenken ergeben sich nicht.
5. Wünsche, Anträge
5.1. Bücherei Buttenheim - Erweiterung der PCs
Die Bücherei Buttenheim verfügt über 2 PCs. Bei einem der vorhanden PCs wurde bereits der Arbeitspeicher erhöht um eine
schnellere Arbeit zu ermöglichen. Die Erhöhung des Arbeitsspeichers soll nunmehr auch bei dem zweiten PC vorgenommen werden.
Beschluss:
Die Kosten für die Aufrüstung der beiden PC s der Bücherei Buttenheim werden vom Markt Buttenheim getragen.
410
1.2. Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen und Bestandteilen
Der Haushalt 2015 mit seinen Anlagen und Bestandteilen wird
dem Marktgemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Er
enthält die Änderungen, die in der Haushaltsberatung vom
09.06.2015 angeregt wurden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
des Marktes Buttenheim
(Landkreis Bamberg)
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) wird folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; Er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.499.400,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.569.800,00 €
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen wird festgesetzt auf 550.000,00 €.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22. Juni 2015
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Haushalt 2015
Der Entwurf für den Haushalt 2015 wird durch den 1. Bürgermeister und den Kämmerer Peter Münch vorgestellt.
Kämmerer Peter Münch informiert anhand einer transparenten
Power-Point-Präsentation. Insbesondere geht er auf die Ausgaben und die vielen Serviceleistungen des Marktes Buttenheim für
Bürger und Gewerbetreibende für das Haushaltsjahr 2015 ein.
Um diese zu decken und um einen genehmigungsfähigen Haushalt im Jahr 2015 zu erreichen ist neben Einsparungen im Ausgabenbereich auch eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Anhebung der Hebesätze nötig. Zum Vergleich stellt er die
Entwicklung der Hebesätze der Umlandgemeinden für die Haushaltsjahre 2010 – 2015 sowie die Auswirkung verschiedener
Erhöhungen der Hebesätze auf die Einnahmesituation der
Gemeinde dar.
Nach der ausführlichen Vorstellung des Entwurfs in öffentlicher
Sitzung, auf den sich der Marktgemeinderat im Rahmen einer
mehrstündigen Vorbesprechung geeinigt hatte, wird der Haushalt
nochmals im Gremium ausgiebig diskutiert.
1. Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
2. Grundsteuer B für sonstige Grundstücke
3. Gewerbesteuer
1.1. Finanzplan 2014 - 2018
Der Finanzplan 2014 – 2018 wurde dem Marktgemeinderat
bereits in der Vorbesprechung vom 09.06.2015 vorgestellt und
entsprechend den Wünschen des Marktgemeinderates angepasst.
Beschluss:
Der Finanzplan 2014 – 2018 wird beschlossen.
360 v.H.
360 v.H.
360 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf
700.000,00 €.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Buttenheim, _______________
_____________________
Michael Karmann
1. Bürgermeister
Beschluss:
Die Haushaltssatzung 2015 wird beschlossen.
411
2. Wünsche, Anträge
Bekanntgaben
Im Laufe der Verhandlungen mit den Stadtwerken Burg über die
Stromlieferung in den Jahren 2017 – 2019 konnte in den Jahren
2017 – 2018 ein Festpreis von 3,66 ct/kWh und im Jahr 2019 ein
Festpreis von 3,75 ct/kWh erzielt werden. Bisher lagen die
Kosten des Marktes Buttenheim bei einem Preis von 4,12 ct/
kWh.
Nach dem Beschluss vom 04.05.2015 nimmt der Markt Buttenheim somit nicht an der Bündelausschreibung des Bayerischen
Gemeindetags teil, sondern schließt mit den Stadtwerken Burg
einen Stromliefervertrag mit der Laufzeit 01.01.2017 –
31.12.2019.
Aus dem Marktgemeinderat
Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Verwaltung auch alle
Marktgemeinderäte die Bevölkerung über die Eckdaten des
gemeindlichen Haushalts informieren sollten. Dabei ist insbesondere auf den außergewöhnlich hohen Service hinzuweisen,
den der Markt Buttenheim allen Bevölkerungsschichten und seinen Gewerbetreibenden bietet. Die moderate Erhöhung der
gemeindlichen Steuern ist dadurch mehr als plausibel zu begründen.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 7. Juli 2015
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.06.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 08.06.2015 (ÖT) wird genehmigt.
Freitag, 29. Juli 2016
Abteilung Kreiseigener Tiefbau
Abteilung Verkehrswesen
Abteilung Immissionsschutz
Abteilung Naturschutz
Abteilung Bauleitplanung
2. Bayernwerk vom 18.06.2015
3. Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015
4. Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015
6. Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015
Folgende 11 Stellen und 2 Nachbargemeinden äußerten sich einverstanden mit der Planung, gaben keine Bedenken an bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen zur Kenntnis:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Bamberg vom 12.06.2015
2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015
3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015
4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015
5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015
6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015
7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015
8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015
9. Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015
10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern
vom 11.06.2015
11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
vom 10.06.2015
12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
vom 17.06.2015
13. Gemeinde Strullendorf
2. Bauleitplanung Markt Buttenheim
2.1. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes
Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen nach §§ 4
Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB
2.1.1. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes
Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB eingereichten Anregungen und Stellungnahmen
Die Entwurfsunterlagen zur 13. Flächennutzungsplanänderung
(Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung – Stand
vom Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Im Zeitraum vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 wurden im Rahmen
der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 26 Stellen und 5 Nachbargemeinden angeschrieben und um Äußerung gebeten. Zur Flächennutzungsplanänderung haben folgende 6 Stellen geantwortet,
über deren Stellungnahmen in der Folge gesondert beraten werden soll:
1. Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015
Abteilung Bodenschutz
Abteilung Wasserrecht
Abteilung Gesundheitswesen
Nicht geantwortet haben folgende 12 beteiligte Stellen und
Nachbargemeinden:
- Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Bayern AG, Kundencenter Bamberg
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim
- Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
- Evang. Gesamtkirchenverwaltung
- Kreisjugendring Bamberg
- Bundesvermögensanstalt Amberg
- Wehrbereichsverwaltung Süd
- Landesbund für Vogelschutz
- Markt Heiligenstadt
- Markt Eggolsheim
2.1.1.1. Stellungnahme Landratsamt Bamberg
vom 24.06.2015
Beschluss zur Stellungnahme Bodenschutz:
Die Hinweise der Abteilung Bodenschutz aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Wasserrecht:
Die Hinweise der Abteilung Wasserecht aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Gesundheitswesen:
Freitag, 29. Juli 2016
Die Hinweise der Abteilung Gesundheitswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau:
Die Hinweise der Abteilung Kreiseigener Tiefbau aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden
beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Verkehrswesen:
Die Hinweise der Abteilung Verkehrswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Immissionsschutz,
Naturschutz und Bauleitplanung:
Die Hinweise der Abteilungen Immissionsschutz, Naturschutz
und Bauleitplanung aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2
BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
2.1.1.2. Stellungnahme Bayernwerk vom 18.06.2015
Die Hinweise des Bayernwerks aus der Stellungnahme nach § 4
Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden beachtet.
2.1.1.3. Stellungnahme Bayerischer Bauernverband
vom 29.05.2015
Die Hinweise des Bayerischen Bauernverbandes aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden zur
Kenntnis genommen.
Die Fl.-Nr. 744, Gemarkung Stackendorf (A2), ist bereits im
Rahmen der Erstaufstellung des Bebauungsplanes als externe
Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Bei der Fl.-Nr. 812/2 (A1)
handelt es sich um eine ursprünglich für einen Wirtschaftsweg
vorgesehene Fläche, die eigenständig für sich wirtschaftlich
nicht nutzbar wäre. Die Fl.-Nr. 1311 der Gemarkung Buttenheim
(A3) besteht auch heute schon aus Grünland in starker Hanglage,
die künftig extensiv beweidet werden soll. Insofern wurde dem
Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes auf sorgsamem
Flächenverbrauch Rechnung getragen.
2.1.1.4. Stellungnahme Autobahndirektion Nordbayern
vom 27.05.2015
Die Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden
beachtet.
2.1.1.5. Stellungnahme Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege vom 11.06.2015
Die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015
werden beachtet.
2.1.1.6. Stellungnahme Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 25.06.2015.
Am 06. Juli 2015 erreichte den Markt Buttenheim noch die Stellungnahme der Nachbargemeinde Altendorf, die im Rahmen des
Abwägungsprozesses noch berücksichtigt wird.
Beschluss: Beschluss zu 1. Gewerbelärm
Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis
genommen.
412
Für die Wohnbebauung im OT Altendorf ergibt sich auf der
Grundlage des Ausbreitungsmodells der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2015 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Seewiesen eine zu erwartende Lärmbelastung von 42,9 dB(A)
nachts am maßgeblichen Immissionsort Germanenstraße 16a und
40,8 dB(A) nachts am Immissionsort Germanenstraße 36.
Gegenüber der Lärmbelastung und dem heutigen Betrieb (ohne
Erweiterung) erhöht sich damit die Lärmbelastung um 0,5 dB(A)
an der Germanenstraße 16a bzw. 0,3 dB(A) an der Germanenstraße 36.
Aufgerundet bleiben die Beurteilungspegel unverändert bei 43
dB(A) bzw. 41 dB(A) nachts. Die Pegelerhöhung liegt deutlich
unter der Wahrnehmungsschwelle, so dass die Pegelerhöhung
hinnehmbar ist.
Der für allgemeine Wohngebiete zu berücksichtigende Immissionsrichtwert von 40 dB(A) nachts wird um max. 3 dB(A) überschritten. Zur Einhaltung des nächtlichen Richtwertes wäre an
der Westseite des Logistikzentrums entlang der Gemeindeverbindungsstraße eine 11,0 m hohe Lärmschutzwand auf 340 m
Länge erforderlich. Der Aufwand steht außer Verhältnis zum
angestrebten Schutzzweck, so dass die Anordnung eines aktiven
Lärmschutzes nicht vorgesehen ist.
Des Weiteren ist in der Gesamtbewertung zu beachten, dass zwischen dem OT Altendorf und dem BV der REWE die A 73 verläuft, von der ein vorherrschendes Hintergrundgeräusch (Fremdgeräusch) ausgeht.
Grenzen gewerblich oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte Gebiete und zum Wohnen genutzte
Gebiete in historisch gewachsener Gemengengelage aneinander,
können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden
Richtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinander grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht
werden - Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die
Erhöhung darf nicht über die Werte der Kategorie für Mischgebiete hinausgehen (45 dB(A) nachts).
Bei einer zu erwartenden Lärmbelastung von 43 dB(A) nachts
wird der Richtwert für Mischgebiete nicht überschritten und das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im konkreten Fall
unter Abwägung aller vorliegenden Sachverhalte auch für das
zum Wohnen dienende Gebiet eingehalten.
Beschluss: Beschluss zu 2. Lkw-Verkehrsaufkommen
Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis
genommen.
Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist in Nummer
7.4 der TA Lärm geregelt.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art
soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie u. a. den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht
rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen.
Da sich die Anzahl der Lkw-Fahrten mit der Erweiterung im
Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1
gegenüber dem IST-Zustand nur um 20 % erhöhen wird, ist eine
Zunahme des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um
mind. 3 dB(A) auszuschließen (vgl. auch Abwägungsbehandlung
in Beschluss 1).
2.1.1.7. Abgegebene Stellungnahmen Träger öffentlicher
Belange oder Nachbargemeinden, die zur Planung keine Einwände oder Hinweise haben
413
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Bamberg vom 12.06.2015
2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015
3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015
4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015
5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015
6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015
7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015
8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015
9. Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015
10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern
vom 11.06.2015
11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
vom 10.06.2015
12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
vom 17.06.2015
13. Gemeinde Strullendorf
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger
öffentlicher Belange in ihrer Stellungnahme keine Einwendungen erheben.
2.1.1.8. Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahme
- Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Bayern AG, Kundencenter Bamberg
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim
- Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
- Evang. Gesamtkirchenverwaltung
- Kreisjugendring Bamberg
- Bundesvermögensanstalt Amberg
- Wehrbereichsverwaltung Süd
- Landesbund für Vogelschutz
Freitag, 29. Juli 2016
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht
wurden.
2.2. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes
Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Feststellungs- und Verfahrensbeschluss
1. Feststellungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat stellt unter Berücksichtigung der vorab
gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen, Münster, ausgearbeiteten Entwurf zur 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich `Röth` mit Begründung
fest.
Der festgestellte Plan erhält das Datum 07.07.2015
2. Verfahrensbeschluss:
Der festgestellte Planentwurf ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem
Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vorzulegen.
2.3. 1. Änderung des Bebauungsplanes `Seewiesen 1` (im
vereinfachten Verfahren): Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
2.3.1. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" des
Marktes Buttenheim (im vereinfachten Verfahren): Prüfung
der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange eingereichten Anregungen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Seewiesen 1" (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles, Naturschutzfachlicher Beitrag und Schalltechnische Untersuchung - jeweils mit Stand vom
Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Die Entwurfsunterlagen zur 13. Flächennutzungsplanänderung
(Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung – Stand
vom 04.05.2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis
25.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Im Zeitraum vom 26.05.2015 bis 25.06.2015 wurden im Rahmen
der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 26 Stellen und 5 Nachbargemeinden angeschrieben und um Äußerung gebeten. Zur Bebauungsplanänderung haben folgende 6 Stellen geantwortet, über
deren Stellungnahmen in der Folge gesondert beraten werden
soll:
1. Landratsamt Bamberg vom 24.06.2015
Abteilung Naturschutz
Abteilung Bodenschutz
Abteilung Wasserrecht
Abteilung Gesundheitswesen
Abteilung Kreiseigener Tiefbau
Abteilung Verkehrswesen
Abteilung Immissionsschutz
Abteilung Bauleitplanung
2. Bayernwerk vom 18.06.2015
3. Bayerischer Bauernverband vom 29.05.2015
4. Autobahndirektion Nordbayern vom 27.05.2015
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.06.2015
6. Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen beim Markt Buttenheim ein.
Folgende 11 Stellen und 2 Nachbargemeinden äußerten sich einverstanden mit der Planung, gaben keine Bedenken an bzw. nah-
Nachbargemeinden:
- Markt Heiligenstadt
- Markt Eggolsheim
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger
öffentlicher Belange keine Einwendungen vorgebracht haben. Es
wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche
Belange der jeweiligen Institution durch die Bauleitplanung nicht
berührt werden.
2.1.2. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes
Buttenheim für den Bereich `Röth` (im vereinfachten Verfahren): Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingereichten Anregungen und Stellungnahmen nach § 3
Abs. 2 BauGB
Freitag, 29. Juli 2016
men die Planung ohne Anregungen zur Kenntnis:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
vom 12.06.2015
2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015
3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015
4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015
5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015
6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015
7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015
8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015
9. Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015
10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern
vom 11.06.2015
11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
vom 10.06.2015
12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
vom 17.06.2015
13. Gemeinde Strullendorf
Nicht geantwortet haben folgende 12 beteiligte Stellen und
Nachbargemeinden:
- Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Bayern AG, Kundencenter Bamberg
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim
- Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
- Evang. Gesamtkirchenverwaltung
- Kreisjugendring Bamberg
- Bundesvermögensanstalt Amberg
- Wehrbereichsverwaltung Süd
- Landesbund für Vogelschutz
- Markt Heiligenstadt
- Markt Eggolsheim
2.3.1.1. Stellungnahme Landratsamt Bamberg
vom 24.06.2015
In diesem Zusammenhang wurde aus dem Gemeinderat die
Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand im östlichen Innenbereich des Rewe Geländes angesprochen.
Laut Aussage von Herrn Schreiber von der Planungsgruppe
Skribbe-Jansen wird die südlich der Rewe an der Grundstücksgrenze zu errichtende Lärmschutzwand keine Reduzierung der
Lärmimmissionen zur Ortschaft hin nach sich ziehen. Er weist
darauf hin, dass diese südliche Wand nur auf Grund von Verhandlungen der Gemeinde mit der Fa. Rewe auch als Sichtschutz in
die Planungen aufgenommen wurde. Darüber hinaus informiert
er, dass auch die Errichtung einer Lärmschutzwand im östlichen
Innenbereich der Rewe keine Reduzierung der Lärmimmission
zur Ortschaft hin nach sich ziehen würde.
Bürgermeister Karmann weist auf die ausführliche Behandlung
dieses Themas in der Sitzung vom 04.05.2015 hin. Damals hatte
man sich mit großer Mehrheit darauf verständigt, die über 15
Jahre hinweg gewachsene Grünvegetation im Osten des REWEGeländes unangetastet beizubehalten, da hier im Laufe der Jahre
ein attraktiver Sichtschutz entstanden ist. Die Notwendigkeit der
Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand im Osten wird vom
Fachplaner verneint, da er die Lärmschutzfunktion als nicht
gegeben ansieht und auf Grund des in diesem Bereich niedrigeren Geländeniveaus der REWE gegenüber den östlich liegenden
414
landwirtschaftlichen Flächen auch kaum Sichtschutzwirkung
gegeben wäre. Ein Zusammenhang zu künftigen Bauleitplanungen ist somit nicht herzustellen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich Lärmgutachten nur auf vorhandene und nicht auf möglicherweise zukünftig
zu projektierende Wohngebiete beziehen können.
Beschluss zur Stellungnahme Naturschutz:
Die Hinweise der Abteilung Naturschutz aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden beachtet.
1.1 Der Hinweis wird im Rahmen der weiterführenden Genehmigungsplanung beachtet.
1.2 Die Lärmschutzwand ist im Bebauungsplan zeichnerisch so
festgesetzt, dass südlich angrenzend eine 10 m breite Fläche
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern verbleibt.
Neben einer mittig verlaufenden Baumreihe mit 15 m
Abstand der Bäume untereinander ist eine flächige Begrünung entsprechend Ziff. B 4.1.1 festgesetzt. Zur besseren
Lesbarkeit wurde der Empfehlung gefolgt und zusätzlich
ein Pflanzabstand der Sträucher von 1,5 x 1,5 m in 3er - 5er
Gruppen einer Art als Festsetzung unter Ziff. B 4.4 aufgenommen.
1.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wurde in
Ziff. B 4.1.1 konkretisiert, Sträucher in 60 - 100 cm Qualitäten zu pflanzen und 15 % Heister oder Solitärsträucher in
100 - 150 cm Qualitäten zu verwenden.
1.4 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen zu A1 und A3 im Bebauungsplan werden konkretisiert.
1.5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Mahdtermin wurde in die Festsetzung übernommen.
1.6 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der
Ausführung wird der Ausschluss von Düngung und die
Anwendung von chemischem Pflanzenschutz für die Ausgleichsflächen berücksichtigt.
1.7 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Fertigstellung der Maßnahme wird zur Abnahme der UNB angezeigt.
Beschluss zur Stellungnahme Bodenschutz:
Die Hinweise der Abteilung Bodenschutz aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Wasserrecht:
Die Hinweise der Abteilung Wasserrecht aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Gesundheitswesen:
Die Hinweise der Abteilung Gesundheitswesen aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im
Zuge der weiterführenden Planungen beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau:
Die Hinweise der Abteilung Kreiseigener Tiefbau aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im
Zuge der weiterführenden Planungen beachtet. Das Staatliche
Bauamt Bamberg wurde im Verfahren beteiligt.
Beschluss zur Stellungnahme Verkehrswesen:
Die Hinweise der Abteilung Verkehrswesen aus der Stellungnah-
415
me nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2015 werden im Zuge der
weiterführenden Planungen beachtet.
Beschluss zur Stellungnahme Immissionsschutz,
Bauleitplanung:
Die Hinweise der Abteilungen Immissionsschutz und Bauleitplanung aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom
24.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen
beachtet.
2.3.1.2. Stellungnahme Bayernwerk vom 18.06.2015
Die Hinweise des Bayernwerks aus der Stellungnahme nach § 4
Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet.
2.3.1.3. Stellungnahme Bayerischer Bauernverband
vom 29.05.2015
Die Hinweise des Bayerischen Bauernverbandes aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 wurden zur
Kenntnis genommen.
Die Fl.-Nr. 744, Gemarkung Stackendorf (A2), ist bereits im
Rahmen der Erstaufstellung des Bebauungsplanes als externe
Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Bei der Fl.-Nr. 812/2 (A1)
handelt es sich um eine ursprünglich für einen Wirtschaftsweg
vorgesehene Fläche, die eigenständig für sich wirtschaftlich
nicht nutzbar wäre. Die Fl.-Nr. 1311 der Gemarkung Buttenheim
(A3) besteht auch heute schon aus Grünland in starker Hanglage,
die künftig extensiv behandelt werden soll. Insofern wurde dem
Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes nach sorgsamem
Flächenverbrauch Rechnung getragen.
2.3.1.4. Stellungnahme Autobahndirektion Nordbayern
vom 27.05.2015
Die Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015 werden im
Zuge der weiterführenden Planungen beachtet.
2.3.1.5. Stellungnahme Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege vom 11.06.2015
Die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
aus der Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.06.2015
werden im Zuge der weiterführenden Planungen beachtet.
2.3.1.6. Stellungnahme Gemeinde Altendorf vom 06.07.2015
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 25. Juni 2015.
Am 06. Juli 2015 erreichte den Markt Buttenheim per Fax eine
einseitige Stellungnahme der Gemeinde Altendorf, die im Rahmen des Abwägungsprozesses noch berücksichtigt wird.
Beschluss: Beschluss zu 1. Gewerbelärm
Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 werden zur Kenntnis
genommen.
Für die Wohnbebauung im OT Altendorf ergibt sich auf der
Grundlage des Ausbreitungsmodells der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2015 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Seewiesen eine zu erwartende Lärmbelastung von 42,9 dB(A)
nachts am maßgeblichen Immissionsort Germanenstraße 16a und
40,8 dB(A) nachts am Immissionsort Germanenstraße 36.
Gegenüber der Lärmbelastung und dem heutigen Betrieb (ohne
Erweiterung) erhöht sich damit die Lärmbelastung um 0,5 dB(A)
Freitag, 29. Juli 2016
an der Germanenstraße 16a bzw. 0,3 dB(A) an der Germanenstraße 36.
Aufgerundet bleiben die Beurteilungspegel unverändert bei 43
dB(A) bzw. 41 dB(A) nachts. Die Pegelerhöhung liegt deutlich
unter der Wahrnehmungsschwelle, so dass die Pegelerhöhung
hinnehmbar ist.
Der für allgemeine Wohngebiete zu berücksichtigende Immissionsrichtwert von 40 dB(A) nachts wird um max. 3 dB(A) überschritten. Zur Einhaltung des nächtlichen Richtwertes wäre an
der Westseite des Logistikzentrums entlang der Gemeindeverbindungsstraße eine 11,0 m hohe Lärmschutzwand auf 340 m
Länge erforderlich. Der Aufwand steht außer Verhältnis zum
angestrebten Schutzzweck, so dass die Anordnung eines aktiven
Lärmschutzes nicht vorgesehen ist.
Des Weiteren ist in der Gesamtbewertung zu beachten, dass zwischen dem OT Altendorf und dem BV der REWE die A 73 verläuft, von der ein vorherrschendes Hintergrundgeräusch (Fremdgeräusch) ausgeht.
Grenzen gewerblich oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte Gebiete und zum Wohnen genutzte
Gebiete aneinander, können die für die zum Wohnen dienenden
Gebiete geltenden Richtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinander grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden - Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bei einer zu erwartenden Lärmbelastung von 43 dB(A) nachts
wird der Richtwert für Mischgebiete nicht überschritten und
erhöht sich gegenüber den aktuell vorherrschenden Lärmimmissionen nur in absolut untergeordnetem Umfang. Die Grenzwerte
für allgemeine Wohngebiete konnten schon in der Vergangenheit
nicht eingehalten werden (vgl. Ausführungen oben). Vielmehr
mussten bereits bislang für das Gebiet Altendorf-Ost die Grenzwerte für das Wohnen in Mischgebieten herangezogen werden.
Da das Wohnen in Mischgebieten zulässig ist und auch nach
Durchführung der geplanten Maßnahmen keine signifikante
Mehrbelastung festgestellt werden kann (vgl. Ausführungen
oben), ist die ermittelte Lärmbelastung für das Wohnen unter
Abwägung aller einzubeziehenden Einflusskriterien im Gebiet
Altendorf-Ost weiterhin als verträglich einzustufen.
Beschluss: Beschluss zu 2. Lkw-Verkehrsaufkommen
Die Hinweise der Gemeinde Altendorf aus der Stellungnahme
nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.07.2015 wurden zur Kenntnis
genommen.
Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist in Nummer
7.4 der TA Lärm geregelt.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art
soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie u. a. den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht
rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen.
Da sich die Anzahl der Lkw-Fahrten mit der Erweiterung im
Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1
gegenüber dem IST-Zustand nur um 20 % erhöhen wird, ist eine
Zunahme des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um
mind. 3 dB(A) auszuschließen.
2.3.1.7. Abgegebene Stellungnahmen Träger öffentlicher
Belange oder Nachbargemeinden, die zur Planung keine Einwände oder Hinweise haben
Freitag, 29. Juli 2016
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Bamberg vom 12.06.2015
2. Regierung von Oberfranken vom 22.06.2015
3. Verein Naturpark Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst e.V. vom 29.05.2015
4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.06.2015
5. Vermessungsamt Bamberg vom 02.06.2015
6. Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06.2015
7. Markt Hirschaid vom 26.05.2015
8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.06.2015
9. Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe vom 08.06.2015
10. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern
vom 11.06.2015
11. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
vom 10.06.2015
12. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
vom 17.06.2015
13. Gemeinde Strullendorf
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger
öffentlicher Belange in ihrer Stellungnahme keine Einwendungen erheben.
2.3.1.8. Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahme
- Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Bayern AG, Kundencenter Bamberg
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Abwasserzweckverband Altendorf-Buttenheim
- Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
- Evang. Gesamtkirchenverwaltung
- Kreisjugendring Bamberg
- Bundesvermögensanstalt Amberg
- Wehrbereichsverwaltung Süd
- Landesbund für Vogelschutz
Nachbargemeinden:
- Markt Heiligenstadt
- Markt Eggolsheim
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Träger
öffentlicher Belange keine Einwendungen vorgebracht haben. Es
wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche
Belange der jeweiligen Institution durch die Bauleitplanung nicht
berührt werden.
2.3.2. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" des
Marktes Buttenheim (im vereinfachten Verfahren): Prüfung
der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten
Anregungen und Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Seewiesen 1" (Planunterlage – Stand vom 04.05.2015, Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles, Naturschutzfachlicher Beitrag und Schalltechnische Untersuchung - jeweils mit Stand vom
Mai 2015) lagen in der Zeit vom 26.05.2015 bis 25.06.2015
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen beim Markt Buttenheim ein.
416
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht
wurden.
2.4. 1. Änderung des Bebauungsplanes `Seewiesen 1` (im vereinfachten Verfahren): Satzungsbeschluss
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der
vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH, Münster, ausgearbeiteten Entwurf zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes "Seewiesen 1" als Satzung.
Die Planunterlagen erhalten das Datum 07.07.2015.
2.5. Antrag vom 25.06.2015: Befreiung von der `Baulinie` im
Baugebiet Erlach
Die im Bebauungsplan festgesetzte `Baulinie` (2-3m von der
Grundstücksgrenze zum öffentlichen Grund entfernt) wird beibehalten. An der ausführlich diskutierten und beratenen Bauleitplanung des Baugebiets „Bamberger Weg“ wird weiterhin festgehalten.
3. Bauleitplanung Gemeinde Altendorf
3.1. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
`Elmen-West`
Es ist zu untersuchen und näher darzulegen, wie sich durch die
geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogenen Bebauungsplanerweiterung „Elmen-West“ das
Lkw-Verkehrsaufkommen in Buttenheim (GVS St 2960 – St
2260 – Zufahrt zum Autobahnzubringer) erhöhen wird.
Durch die Erweiterung des Firmengeländes um ca. 70 % ist mit
deutlichem Zuwachs an Lkw-Zuliefer- und Abfahrverkehr von
und zur Autobahn A 73 zu rechnen.
3.2. Vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung und -erweiterung mit integriertem Grünordnungsplan Elmen-West
Es ist zu untersuchen und näher darzulegen, wie sich durch die
geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogenen Bebauungsplanerweiterung „Elmen-West“ das
Lkw-Verkehrsaufkommen in Buttenheim (GVS St 2960 – St
2260 – Zufahrt zum Autobahnzubringer) erhöhen wird.
Durch die Erweiterung des Firmengeländes um ca. 70 % ist mit
deutlichem Zuwachs an Lkw-Zuliefer- und Abfahrverkehr von
und zur Autobahn A 73 zu rechnen.
4. Bauleitplanung Markt Eggolsheim
4.1. Bauleitplanung Markt Eggolsheim: Änderung des
Flächennutzungsplanes in Eggolsheim (GE Wertstoffhof)
und in zwei Teilbereichen des Ortsteiles Drosendorf
Der Markt Eggolsheim hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in Eggolsheim (Bereich GE Wertsoffhof) und in zwei Teilbereichen im Ortsteil Drosendorf zu ändern.
Ziel ist in Eggolsheim die Ausweisung eines Gewerbegebietes
und in Drosendorf die Ausweisung von einzelnen Wohnbauflächen im Anschluss an bestehenden Wohnbebauung zur Ermöglichung von Bauvorhaben ortsansässiger junger Familien.
417
Beschluss:
Gegen die oben genannte Bauleitplanung des Marktes Eggolsheim ergeben sich keine Bedenken. Eine Stellungnahme ist nicht
erforderlich.
5. Bauangelegenheiten
5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Garage;
Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Zum Senftenberg 10)
Der Markt Buttenheim erteilt sein gemeindliches Einvernehmen
zum oben genannten Vorhaben.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
Falls die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Verfahrens
eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn (Fl. Nr. 775/5 der
Gemarkung Gunzendorf) fordern sollte, so erteilt der Markt Buttenheim sein Einvernehmen nur unter der Voraussetzung, dass
dieser betroffene Nachbar die geforderten Abstandsflächen auch
tatsächlich übernimmt. Ansonsten wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
5.2. Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung Einfamilienwohnhaus in ein 2-Familien-Haus mit Einliegerwohnung; Fl. Nr. 1266/3 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Birkenweg 15)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
und zur beantragten Befreiung (KG als Vollgeschoss) wird
erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3
BayBO die Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, zu benachrichtigen.
5.3. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Mehrfamilienhauses; Fl. Nr. 1270/49 der Gemarkung Buttenheim (Lage:
Levi-Strauss-Ring 2+4)
Die Beschlussfassung zum oben genannten Vorhaben wird vertagt.
Um sich der Tragweite möglicher Befreiungen bewusst zu werden, soll eine Ortseinsicht mit der Bauherrin und dem Planer
stattfinden. Nach Klärung soll der Bauantrag im Rahmen der
kommenden Sitzung am 27. Juli 2015 behandelt werden.
Der Ortstermin wird für den 16. Juli 2015 um 19.00 Uhr festgelegt. Treffpunkt ist der Parkplatz am Seniorenzentrum. Der Bauausschuss wird regulär geladen, der restliche Marktgemeinderat
per E-Mail verständigt.
5.4. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau Einfamilienhaus; Fl. Nr. 91 der Gemarkung Ketschendorf (Lage:
Waldstraße 8)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung
einzuhalten ist.
6. MC Roads - Antrag auf Durchführung einer Festveranstaltung
Die Erlaubnis zur Durchführung der Festveranstaltung am
07.08.2015 bis 09.08.2013 wird erteilt. Musik kann bis 3.00 Uhr
dargeboten werden.
Während des Auf- und Abbaus ist Musik nur in einem moderaten
Rahmen gestattet.
Freitag, 29. Juli 2016
7. Erlass der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Buttenheim
Die Kindergartengebührensatzung und die Gebührensatzung der
Schülerbetreuung wurden sei dem Jahr 2008 nicht mehr geändert. Diese beiden Satzungen wurden nun zum 01.09.2015 in
einer Satzung vereint.
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen des Marktes Buttenheim (Kindertagesstättengebührensatzung - KiTaGS).
8. Festlegung Termin Georgenmarkt 2016
Der Georgenmarkt findet am Sonntag den 24.04.2016 statt.
9. Ersterwähnung Buttenheim
Die Ersterwähnung Buttenheims führt auf das Jahr 1118 zurück,
als der Kanoniker Udalrich in die Kirche zu Buttenheim einen
Jahrtag stiftete. Unabhängig voneinander haben Recherchen
unseres Marktgemeinderatsmitglieds Bernhard Bickel, von
Herrn Joachim Andraschke aus Bamberg (nach Beauftragung
durch den Markt Buttenheim) und durch den Leiter des Staatsarchives, Herrn Dr. Klaus Rupprecht, zum gleichen Ergebnis
geführt.
Die im „Grandingerbuch“ aufgeführten Erwähnungen von
"Budensheim" in Urkunden des Klosters Michelsberg von 1017
und 1027 beziehen sich auf Budesheim im heutigen Hessen.
Einigkeit besteht darin, dass die Ortschaft Buttenheim sicherlich
wesentlich älter ist und eine Besiedelung schon vor weit mehr als
1000 Jahren erfolgte. Als urkundliche Ersterwähnung ist nach
den dargestellten Recherchen das Jahr 1118 heranzuziehen.
Beschluss:
Der Markt Buttenheim begeht im Jahr 2018 sein 900. Jubiläum
seit seiner Ersterwähnung. Aus diesem Anlass wird ein Festausschuss gegründet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Marktanzeiger im Herbst 2015 zur Gründung des Festausschusses aufzurufen. Der Festausschuss soll aus Gemeinderäten, Gemeindebediensteten, Vertretern aus Vereinen und kulturinteressierten
Bürgern bestehen.
10. Verkehrserziehungsplatz Scheßlitz
Die Jugendverkehrsschule ist eine Einrichtung, auf welcher der
im Lehrplan der Grundschule vorgesehene Verkehrsunterricht
für das Radfahren mit praktischen Übungen erfolgt.
Die Stadt Scheßlitz tritt als Einrichtungsträger der Jugendverkehrsschule für den östlichen Landkreis Bamberg auf und gestattet den übrigen Schulaufwandsträgern langfristig deren Mitbenutzung.
Die Investitionskosten werden mittels eines Baukostenzuschusses auf die Schulaufwandsträger umgelegt, welche die Einrichtung nutzen werden. Ein möglicher Umlageschlüssel könnten die
Schüler- oder Einwohnerzahlen der Grundschulen bzw. Gemeinden sein.
Die laufenden Kosten werden durch Erhebung eines Nutzungsentgeltes umgelegt. Der Umlageschlüssel könnte sich an den
Nutzungszeiten der Klassen aus den jeweiligen Schulen orientieren.
Freitag, 29. Juli 2016
Beschluss:
1. Es besteht Einverständnis damit, die neue Jugendverkehrsschule für den östlichen Landkreis Bamberg im Schulzentrum
Scheßlitz zu errichten.
2. Die derzeit genutzte Jugendverkehrsschule am Motorsportclub
Scheßlitz steht nur noch bis zum Schuljahresende 2015/2016
zur Verfügung. Die Inbetriebnahme der neuen Jugendverkehrsschule muss daher zum Schuljahresbeginn 2016/2017
erfolgen.
3. Mit der Vorplanung des Ingenieurbüros Höhnen & Partner
besteht Einverständnis. Bis zu einer Kostenobergrenze von
375.000,00 € (Übungsplatz und Gebäude) übernimmt der
Sachaufwandsträger der Grundschule nach dem Durchschnitt
der Schülerzahlen aus 5 Jahren (2014/2015 und 4 zurückliegende Schuljahre) anteilig die nicht durch Zuschüsse finanzierbaren Herstellungskosten der Jugendverkehrsschule. Die
Stadt Scheßlitz trägt die Grundstücks- und Erschließungskosten und wird von einer anteiligen Zahlung der Investitionskosten befreit.
4. Mit der Stadt Scheßlitz wird ein öffentlich-rechtlicher Nutzungsvertrag über eine langjährige Mitnutzung der Jugendverkehrsschule im Schulzentrum Scheßlitz auf mindestens 25
Jahre abgeschlossen. Das Landratsamt Bamberg wird die Vereinbarung ausarbeiten.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27. Juli 2015
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.06.2015
Der TOP wird vertagt.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.07.2015
Der TOP wird vertagt.
3. Lärmschutz entlang der Autobahn A 73 - Vorstellung der
Maßnahme durch Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern
Herr Probst und Herr Perkams von der Autobahndirektion Nordbayern stellen die Planungen für den Lärmschutz entlang der
Autobahn A 73 vor.
Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus
dem März 2007 besteht ein Rechtsanspruch auf nachträglichen
Lärmschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Anspruch muss bis spätestens 30 Jahre nach der Fertigstellung der Baumaßnahme bestehen. Auch bei kürzer angesetzten
Prognosezeiträumen müssen die Messungen eine Lärmpegelsteigerung um min. 3 dB(A) ergeben.
In Buttenheim wurde 1979 in der damaligen Verkehrsprognose
mit einem Verkehrsaufkommen von 17.000 Kfz/24h kalkuliert.
Laut der Verkehrszählung von 2010 beträgt das Verkehrsaufkommen mittlerweile im Autobahnabschnitt AS Hirschaid – AS Buttenheim 48.801 Kfz/24h, was eine Erhöhung des Lärmpegels
nachts gegenüber der Prognose von + 4,4 dB(A) bedeutet.
Rechtsanspruch auf Lärmschutz haben Anwesen, die bereits vor
Auslegung der Planfeststellungsunterlagen (15.10.1979) für den
Neubau der A73 vorhanden waren und bei denen die Lärmgrenzwerte überschritten sind. Die zugehörigen Grenzwerte sind in
einem Wohngebiet 55/45 dB(A) Tag/Nacht, in einem Dorf- u.
Mischgebiet 65/55 dB(A) Tag/Nacht und in einem Industrie- u.
Gewerbegebiet 65/55 dB(A) Tag/Nacht. Daraus ergibt sich für 64
418
Anwesen in Buttenheim ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz.
Auf der Buttenheimer Seite der Autobahn A 73 ist eine Lärmschutzwand in einer Länge von ca. 1,1 km und einer Höhe von ca.
6m geplant um einen Vollschutz für die betroffenen Anwesen zu
gewährleisten.
Im Anschluss an die Präsentation durch die Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern beantworten Herr Probst und Herr
Perkams Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat und
durch den 1. Bürgermeister.
Auf die Frage nach dem möglichen Baubeginn werden keine
genauen Aussagen getroffen. Die Vertreter der Autobahndirektion stellen die Jahre 2017 bzw. 2018 in den Raum.
Auf den Einwand, ob bei einem Baubeginn nach 2017-2018 die
30jährige Frist abgelaufen sei und damit der Rechtsanspruch
nicht mehr besteht, da die Baumaßnahme dann vor über 30 Jahren abgeschlossen wurde, geben die Vertreter der Autobahndirektion Entwarnung. Ein Vorentwurf der Baumaßnahme sei
bereits genehmigt. Ein Fristablauf ist somit nicht mehr zu
befürchten.
Bürgermeister Karmann weist auf die Lärmgrenzwerte des reinen Wohnbaugebiets „Buttenheim-West“ und der Baugebiete
„Bamberger Weg“ und „Buttenheim-Nord“ ebenso hin wie auf
den Bereich der FNP - Änderung im Bereich „Erlach-Nord. Die
Vertreter der Autobahndirektion erklären, dass die gesetzlichen
Grenzwerte eingehalten werden müssen, die während der Baumaßnahme maßgeblich waren. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist für 64 genau definierte Anwesen gegeben. Durch die
Baumaßnahme wird die Situation sowohl für diese 64 Anwesen
als auch für alle im westlichen Bereich Buttenheims liegenden
Grundstücke hinsichtlich ihrer Lärmbelastung gesetzeskonform
verbessert.
Des Weiteren informiert Bürgermeister Karmann die Vertreter
der Autobahndirektion Nordbayern über den geplanten Ausbau
der Ortsumgehung Nord-West entlang der Lärmschutzwand an
der Autobahn A 73. Die Lärmschutzwand ist auf der Seite zur
Autobahn hoch absorbierend, ein Ausbau dieser Art ist grundsätzlich nicht für die Rückwand angedacht. Herr Probst und Herr
Perkams bieten dem Markt Buttenheim an, eine Berechnung der
Lärmbelastung durch die Schallreflexion von der Lärmschutzwand durchzuführen und die zusätzlich anfallenden Kosten für
den Markt Buttenheim bei der Ausführung in einer beidseitig
absorbierenden Bauweise, mitzuteilen.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Wohnhausanbau; Fl.
Nrn. 16/2 und 300/1 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Kellerstraße 7)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
wird erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Fl. Nr. 1270/28 der Gemarkung Buttenheim
(Lage: Levi-Strauss-Ring 52)
Die mittlere Wandhöhe der Grenzgarage (Westseite), siehe
Antrag auf Befreiung Nr. 2, ist auf max. 4,25 m zu reduzieren.
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben,
zur Überschreitung der Baugrenzen und zur beantragten Abwei-
419
chung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandflächenrecht) wird nach Einarbeitung der zuvor geforderten
Reduzierung der mittleren Wandhöhe (auf max. 4,25m) der
Grenzgarage (Westseite) erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Mehrfamilienhauses; Fl. Nr. 1270/49 der Gemarkung Buttenheim
(Lage: Levi-Strauss-Ring 2+4)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
und zu den beantragten Befreiungen und der Ausnahme (GFZ)
wird erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
4.4. Antrag auf Baugenehmigung: Umbau und Erweiterung
des REWE-Logistiklagers; Fl. Nrn. 822 und 817/1 der
Gemarkung Buttenheim
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
wird erteilt. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes `Seewiesen 1 – 1. Änderung` und die Stellplatzsatzung des
Marktes Buttenheim sind einzuhalten.
Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, die Prüfung des Bauantrages auf der Grundlage des Entwurfs der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Seewiesen 1 durchzuführen und ggfs. nach
Inkrafttreten dieser Satzung zu erteilen.
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Seewiesen 1 und der entsprechende Satzungsbeschluss werden dem
Bauantrag beigefügt.
4.5. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte; Fl. Nr. 374 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Bei der Linde)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
und zur beantragten Abweichung wird erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
Es erfolgt der Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet befindet.
5. Bauleitplanung des Marktes Hirschaid: 4. Änderung des
Bebauungsplanes `Umgehungsstraße und Staatsstraße
2260`; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung des Marktes
Hirschaid wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich
nicht.
6. Bauleitplanung der Gemeinde Strullendorf: Aufstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Festplatz" und 2. Änderung Flächennutzungs- und
Landschaftsplan; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die oben genannten Verfahren zur Bauleitplanung der Gemeinde
Strullendorf werden zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben
sich nicht.
7. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis,
FlNrn. 675 und 699, Gemarkung Stackendorf
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstaufforstung (Kurzumtriebskultur) für das Grundstück Fl.Nr. 675 der Gemarkung
Freitag, 29. Juli 2016
Stackendorf wird erteilt. Die gesetzlichen Abstandsflächen zu
den Nachbargrundstücken sind einzuhalten bzw. der Abstand ist
so festzulegen, dass der landwirtschaftliche Betrieb auf den
Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstaufforstung für das
Grundstück Fl.Nr. 699 der Gemarkung Stackendorf wird erteilt.
Die gesetzlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken
sind einzuhalten bzw. der Abstand ist so festzulegen, dass der
landwirtschaftliche Betrieb auf den Nachbargrundstücken nicht
beeinträchtigt wird.
8. Namensfindung Waldkindergarten
Der Markt Buttenheim sucht einen Namen für den neuen Waldkindergarten. Zu diesem Zweck wurde in den Amtsblättern der
Gemeinden Altendorf und Buttenheim die Bevölkerung aufgefordert Vorschläge abzugeben.
Über 30 Vorschläge sind bei der Verwaltung eingegangen und
wurden durch den Familienstützpunkt auf folgende drei Favoriten reduziert:
„Waldgeister“ „Waldwichtel“ „Wichtelhaus“
Bei der Wahl entfielen 7 Stimmen auf den Vorschlag „Waldwichtel“, 6 Stimmen für „Wichtelhaus“ und 3 Stimmen für „Waldgeister“. Damit ist der Name für den neuen Waldkindergarten
„Waldwichtel“.
9. ILE "Regnitz-Aisch" - Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft der Gemeinden Buttenheim, Altendorf, Eggolsheim und Hallerndorf
Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ist
zwischen der Gemeinde Altendorf, dem Markt Buttenheim, dem
Markt Eggolsheim und der Gemeinde Hallerndorf eine Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft „Regnitz-Aisch“ abzuschließen.
Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt die oben
genannte Vereinbarung zu unterzeichnen.
10. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Der Landkreis Bamberg hat die Firma Modus mit einer Seniorenbefragung im Landkreis Bamberg beauftragt. Im Rahmen dieser
Umfrage werden aus dem Markt Buttenheim stichprobenartig
124 Senioren befragt, unter anderem zu den Themen Wohnsituation und Wohnumfeld, Versorgungssituation, Freizeitmöglichkeiten, Beurteilung der Infrastruktur, u.s.w..
Die Firma Modus ist auch an die Gemeinden im Landkreis herangetreten und hat Ihnen ein Angebot über eine Befragung aller
Senioren in der Gemeinde zukommen lassen, für den Markt Buttenheim würden sich dafür Kosten in Höhe von 1.650 €ergeben.
Bei einer Gesamtbefragung kann mit einer Teilnehmerquote von
10 – 15 % der Senioren gerechnet werden.
Der Markt Buttenheim gibt keine Gesamtbefragung der Senioren
in Auftrag, da viele der befragten Themen im Rahmen des ILE Programms ermittelt werden können.
11. Wünsche, Anträge
An der Kapelle oberhalb des Löwenbräukellers Buttenheim sind
im Rahmen der Bauarbeiten an der BA 9 Schäden entstanden.
Diese wurden im Rahmen eines Ortstermins durch Bgm Kar-
Freitag, 29. Juli 2016
mann, Herrn Herbert Karmann und Vertretern des Landratsamts
Bamberg besichtigt. Zusätzlich wurde bereits ein Statiker zu Rate
gezogen.
Im Anschluss an die Baumaßnahme an der BA 9 wird die Kapelle durch den Landkreis instandgesetzt.
Es wird beantragt am Seniorenzentrum einen Fahrradständer für
Besucher zu installieren und einige Geräte zur Ertüchtigung der
Senioren aufzustellen.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14. September 2015
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:
Am 15.09.2015 ist Schulanfang, Bgm Karmann bittet daher alle
Verkehrsteilnehmer auf unsere ABC-Schützen besonders zu achten.
Am Donnerstag, den 17.09.2015 findet um 16:00 Uhr die Einweihung der Kreisstraße Buttenheim- Unterstürmig statt.
Die nächste Gemeinderatssitzung mit dem Thema „Bauleitplanung“ findet am 22.09.2015 ab 19:00 Uhr statt.
Die Matthäuskirche feiert am Sonntag, den 27.09.2015 ihre
Kirchweih.
Am 3. Oktober um 13:00 Uhr wird an der hölzernen Fußgängerbrücke zwischen Marktplatz und Altstadtparkplatz in Baunach
der Sieben-Flüsse-Wanderweg eröffnet. Auch der Markt Buttenheim ist an diesem Projekt beteiligt.
Der Landkreis Bamberg hat im Bereich der Kreisstraße BA12
zwischen Gunzendorf und Stackendorf mit den Arbeiten zur
Kurvenaufweitung begonnen. Um die Bauzeit zu verkürzen,
müssen die Arbeiten unter Vollsperrung der Kreisstraße durchgeführt werden.
Der Verkehr zwischen Gunzendorf und Stackendorf wird über
den östlich gelegenen Feld- und Waldweg (Fl. Nrn. 657, 674 der
Gemarkung Stackendorf und Fl. Nr. 1394 der Gemarkung Gunzendorf) umgeleitet. Die Sperrung wird bis zum 31. Oktober
2015 andauern.
Auftaktveranstaltung der ILE Anfang Dezember (Ort: Rittmayer
Hallerndorf) zusammen mit den Vertretern aller 4 Gemeinden
und interessierten Bürgern.
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.06.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 22.06 .2015 (ÖT) wird genehmigt.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.07.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 07.07 .2015 (ÖT) wird genehmigt.
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015
Der TOP wird vertagt.
420
4. Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße
St2960: Vorstellung der Planungen, Genehmigung und Stellung eines Zuwendungsantrages gegenüber der Regierung
von Oberfranken
Herr Wisch vom Büro Weyrauther aus Bamberg stellt dem
Marktgemeinderat die Planungsunterlagen und die Gesamtkosten des Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2960 vor.
Die vorgestellte Planung ist Teil des geplanten Geh- und Radweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig und soll die derzeitige Lücke im überregionalen Wegenetz (Regnitz- Radweg)
von Nürnberg nach Bamberg schließen. Der Bau des Geh- und
Radweges ist sehr dringlich.
Bürgermeister Michael Karmann weist darauf hin, dass nach
Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg gegenüber
der Regierung von Oberfranken ein Zuwendungsantrag mit sehr
hoher Förderquote gestellt werden kann.
Für die Umsetzung der Maßnahme wird nach Auskunft des Planers Grunderwerb im Bereich der Fl. Nr. 407/16 der Gemarkung
Buttenheim benötigt.
Beschluss:
Genehmigung der Planunterlagen mit Gesamtkosten (BruttoGesamtkosten 292.000 € und Brutto-Kosten ohne Nebenkosten
276.500 €).
Im Rahmen der Programmmeldung für das Jahr 2016 soll
gegenüber der Regierung von Oberfranken ein entsprechender
Zuwendungsantrag gestellt werden.
Eine Förderung in Höhe von 85% soll beantragt werden.
Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, für den
Bereich der Fl. Nr. 407/16 der Gemarkung Buttenheim die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und eine entsprechende Vereinbarung bzw. einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
5. Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen Buttenheim und
Unterstürmig mit Lückenschluss des Rad- und Wanderwegenetzes: Vorstellung der Planungen, Genehmigung und Stellung eines Zuwendungsantrages gegenüber dem Amt für
Ländliche Entwicklung
Herr Wisch vom Büro Weyrauther aus Bamberg stellt dem
Marktgemeinderat die Planungsunterlagen und die Gesamtkosten des Wirtschaftsweges dar.
Die vorgestellte Planung ist Teil des geplanten Geh- und Radweges zwischen Buttenheim und Unterstürmig und soll die derzeitige Lücke im überregionalen Wegenetz (Regnitz- Radweg)
von Nürnberg nach Bamberg schließen. Der Bau des Geh- und
Radweges ist sehr dringlich.
Mit Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung vom
18.02.2015 wurde ein Fördersatz in Höhe von 65% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten wurde dem Markt Buttenheim eine Förderung in
Höhe von 75 % im Rahmen der ILE zugesagt. Die Förderung
erfolgt im Hinblick auf den Aufbau eines zentralen Wirtschaftswegenetzes und der Bedeutung des Wirtschaftsweges zwischen
Buttenheim und Unterstürmig als Kernweg zwischen den
Gemeinden Buttenheim und Eggolsheim.
Die Maßnahme soll in Abstimmung mit dem Amt für Ländliche
Entwicklung (unter der Federführung des Marktes Buttenheim und
in Kooperation mit dem Markt Eggolsheim und der Gemeinde
Altendorf) durchgeführt werden. Den Kostenanteil der Gemeinde
Altendorf wird dabei der Markt Buttenheim übernehmen.
421
Beschluss:
Genehmigung der Planunterlagen mit Gesamtkosten (BruttoGesamtkosten 702.000 € und Brutto-Kosten ohne Nebenkosten
620.400 €).
Gegenüber dem Amt für Ländliche Entwicklung soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Eine Förderung in
Höhe von 75% soll beantragt werden.
Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, eine
entsprechende Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung
mit den beteiligten Kommunen Markt Eggolsheim und der
Gemeinde Altendorf abzuschließen
6. Bauangelegenheiten
6.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im UG, sowie
Carport und 3 Stellplätzen - Fl. Nr. 1270/91 der Gemarkung
Buttenheim (Lage: Levi-Strauss-Ring 27)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte
Baulinie (2 - 3 m von der Erschließungsstraße), sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten ist.
6.2. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Doppelgarage - Fl-Nr. 51/7, Gemarkung
Gunzendorf (Lage: Im Sonnengarten 6)
Das gemeindliche Einvernehmen zur benötigten Befreiung hinsichtlich der Ausführung des Garagendaches wird erteilt.
An der Mindestabstandsfläche zum öffentlichen Straßengrund
von 5 m wird weiterhin festgehalten.
7. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz: Denkmal Fl.Nr. 61/1, Gmkg.
Dreuschendorf (Lage: Rosengasse 3)
Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und
10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes wird zur Kenntnis
genommen. Bedenken ergeben sich nicht.
8. Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung `Quelle
Frankendorf`
Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus der Quelle Frankendorf auf Fl. Nr. 1195 der Gemarkung Frankendorf, Markt Buttenheim, für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile
Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Eggolsheimer Gruppe;
Neufestsetzung des dazugehörigen Wasserschutzgebietes und
standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit mit folgenden Anlagen:
1 Plansatz Gartiser, Germann & Piewak vom 6. Dezember 2013
1 Gutachten Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 10. März 2014
1 Gutachten Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 26. März 2014
1 Entwurf der Schutzgebietsverordnung
mit Lageplan M=1:5.000
Mit vorgenannten Unterlagen hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe beim Landratsamt Bam-
Freitag, 29. Juli 2016
berg die Durchführung der wasserrechtlichen Verfahren für das
o. g. Vorhaben beantragt.
Nach §§ 11 und 15 WHG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2
BayVwVfG ist auf Veranlassung des Landratsamtes Bamberg in
den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, eine Auslegung des Plans durchzuführen.
Die Auslegung ist vorher ortsüblich bekanntzumachen (Art. 73
Abs. 5 Satz 1 BayVwVfG).
Vorab wurde die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschriebene Prüfung des Vorhabens durchgeführt. Dort wird festgelegt, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das
Ergebnis der Vorprüfung ergab, dass in diesem Fall eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss (§ 3a UVPG). Dieses Ergebnis ist zu veröffentlichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar ist.
Die Bekanntmachung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 35/36 vom
4. September 2015 veröffentlicht.
Das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1
Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs.
1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf.
Mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Dezember
1981 erhielt die Marktgemeinde Buttenheim erstmals eine wasserrechtliche Bewilligung zum Zutageleiten und Ableiten von
Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus der Quelle Frankendorf. Die damalige Bewilligung wurde bis zum 1.
Dezember 2011 befristet.
Mit Planunterlagen des Ing.Büros Gartiser, Germann & Piewak
vom 6. Dezember 2013 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe die Durchführung des
wasserrechtlichen Verfahrens zur Neuerteilung einer Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus der Quelle Frankendorf
unter Anpassung des Benutzungsumfangs von jährlich bisher
30.000 m³ auf künftig 35.000m³.
Das mit Verordnung des Landratsamtes Bamberg vom 1. Dezember 1981 festgesetzte Wasserschutzgebiet wurde überprüft und
entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere enthält die bisherige Schutzgebietsverordnung keine ausreichenden Bestimmungen, die das Ausbringen von organischem
Dünger in der engeren Schutzzone verbietet. Diesbezüglich
wurde mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg
vom 25. Juli 2013 eine entsprechende vorläufige Anordnung
erlassen.
Die Planunterlagen des Ing.Büros Gartiser, Germann & Piewak
vom 6. Dezember 2013 beinhalten daher einen Vorschlag zur
Neufestsetzung des dazugehörigen Wasserschutzgebietes in den
Gemarkungen Frankendorf, Ketschendorf und Tiefenhöchstadt
zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile
Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Eggolsheimer Gruppe. Mit der Einbeziehung von Grundstücken
in den Geltungsbereich eines Wasserschutzgebietes sind regelmäßig Beschränkungen bzw. Verbote im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter Handlungen oder Nutzungen verbunden.
Ebenso können Handlungsverpflichtungen auferlegt werden.
Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen,
der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der sich
ergebenden Verbote bzw. Beschränkungen für die einzelnen
Schutzzonen, der dazugehörige Lageplan aus dem die genauen
Grenzziehungen entnommen werden können, sowie die gutach-
Freitag, 29. Juli 2016
terlichen Stellungnahmen des amtlichen Sachverständigen liegen
in der Zeit vom 8. September 2015 bis 7. Oktober 2015 während
der Dienststunden zur Einsichtnahme beim Markt Buttenheim
aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 324, oder beim Markt Buttenheim Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG
i.V.m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes –BayVwVfG-).
Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein
Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem
Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn
mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von
dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung
der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Gemäß §§ 3 a, b und c in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.3.3
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) hat eine
standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens stattgefunden.
Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Für die beantragte
Grundwasserableitung besteht daher keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen
des Umweltinformationsgesetzes zugänglich zu machen; soll,
wie hier, eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist
dies ebenfalls bekannt zu machen (vgl. § 3a Satz 2 UVPG).
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Hinweis: Nach Art. 27a BayVwVfG wird der Inhalt dieser
öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht. Dies trifft auch für die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen zu. Beides ist abrufbar auf der Internetseite des Landkreises
Bamberg unter: www.landkreis-bamberg.de/Bürgerservice/Aufgaben-u-Lebensbereiche/Wasserrecht.
Beschluss:
Die Unterlagen zur Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus
der Quelle Frankendorf auf Fl. Nr. 1195 der Gemarkung Frankendorf, Markt Buttenheim, für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile Frankendorf, Tiefenhöchstadt, Kälberberg und
Hochstall im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe werden zur Kenntnis
genommen. Bedenken oder Hinweise ergeben nicht.
9. Nachträgliche Lärmschutzvorsorge A73 Buttenheim/
Altendorf - Feststellungsentwurf vom 03.06.2015
Planfeststellung für die Durchführung nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen an der Bundesautobahn A 73 "Bamberg-Nürnberg" im Abschnitt nördlich der Anschlussstelle
Hirschaid bis südlich der Anschlussstelle Buttenheim von
Betr.-km 109,856 bis Betr.-km 115,813 im Gebiet des Marktes
Hirschaid, des Marktes Buttenheim und der Gemeinde
Altendorf, Lkr. Bamberg, sowie im Gebiet des Marktes
Eggolsheim, Lkr. Forchheim
422
Für die Durchführung der o.a. nachträglichen Lärmvorsorgemaßnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle
Bayreuth, die Planfeststellung (Feststellungsentwurf vom
03.06.2015) beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit
(UVPG), da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist
gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Der Plan (Feststellungsentwurf vom 03.06.2015 mit Zeichnungen und Erläuterungen) liegt zur allgemeinen Einsicht aus beim
Markt Buttenheim, Hauptstraße 15 in 96155 Buttenheim, Zimmer 3EG in der Zeit von Dienstag 08. September 2015 - Mittwoch 07. Oktober 2015 während der Dienststunden von Montag
bis Freitag 8.00-12.00 Uhr und Dienstag 13.00-15.30 Uhr und Do
13.00-18.30 Uhr.
Die Bekanntmachung zum Auslegungszeitraum wurde am 04.
September 2015 im Amtsblatt veröffentlicht.
Zudem wird der Plan parallel zur öffentlichen Auslegung auf den
Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter dem Link
www.reg-ofr.de/pfs veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der
Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1
Satz 4 BayVwVfG).
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden ,
kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Ende der Einwendungsfrist 21.10.2015) schriftlich oder zur Niederschrift beim
Markt Buttenheim, Hauptstraße 15 in 96155 Buttenheim, Zimmer 3EG oder bei der Regierung von Oberfranken, 95444 Bayreuth, Ludwigstraße 20, Zimmer-Nr. K 215, erheben. Bei
Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (z.B.
durch E-Mail) muss das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen
den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach
Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4
Satz 6 BayVwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und
Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten
sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5
BayVwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 17a Nr. 1 Satz 1 FStrG). Findet in dem Verfahren ein Erörterungstermin statt, wird er vorher ortsüblich bekannt gemacht
werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen
423
3. deren Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu
geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6 Satz
6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht
in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
(Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen
erhoben haben und an diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre
nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den
vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 FStrG).
Die Planungen wurden bereits im Rahmen der Sitzung am
27.07.2015 von Vertretern der Autobahndirektion im Gremium
vorgestellt. Nach zwischenzeitlich erfolgter Rücksprache mit
dem Landratsamt Bamberg (hier: Herr Wagner) können die Auslegungsunterlagen als plausibel angesehen werden.
Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro SRP ergab sich, dass
eine beidseitig lärmabsorbierende Wand keine erhebliche Verbesserung der Lärmbelastung zur Folge hätte.
Beschluss:
Der Feststellungsentwurf zu den nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A73 vom 03.06.2015 wird zur Kenntnis
genommen. Bedenken oder Hinweise ergeben sich nicht.
10. Wünsche, Anträge
10.1. Elektromobilität
Im Rahmen des Arbeitstreffens Elektromobilität haben die Bürgermeister des Landkreises Bamberg über den Ausbau eines Netzes von Ladesäulen für die Elektromobilität diskutiert. Ziel des
Elektromobilitätkonzepts ist die flächendeckende Ausstattung
des Landkreis Bamberg mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.
Die Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises Bamberg
sind überein gekommen ein gemeinschaftliches Projekt zu starten, bei dem ein typengleiches Ladesystem im ganzen Landkreis
Bamberg errichtet werden soll.
Freitag, 29. Juli 2016
Auf den Markt Buttenheim kommen, bei der Errichtung einer
Ladesäule mit 2 Steckdosen, Kosten in Höhe von ca. 5.000 € (ca.
3.000 € für die Ladestation) zu.
Der Landkreis Bamberg wird dieses Projekt voraussichtlich nicht
bezuschussen, da es sich hierbei nicht um eine originäre Aufgabe
des Landkreises handelt. Die Wartung und Abrechnung der Stationen soll allerdings zentral über das Landratsamt erfolgen.
Beschluss:
Der Markt Buttenheim beteiligt sich an dem Elektromobilitätprojekt und errichtet eine Ladestation in Buttenheim zu Kosten in
Höhe von ca. 5.000 €.
Der Standort der Ladestation wird nach Klärung der notwendigen Infrastrukturvoraussetzungen festgelegt.
10.2. Bekanntgaben
Am 12.09.2015 fand die Ordination der neuen evangelischen
Pfarrerin Mirjam Elsel in Hirschaid statt. Pfarrerin Miriam Elsel
ist schwerpunktmäßig für Buttenheim zuständig und wird in Buttenheim ein Büro beziehen.
Am Sonntag den 13.09.2015 wurde der Abschluss der Dorferneuerung Ketschendorf gefeiert. Ein herzliches Dankeschön gilt
allen an der Veranstaltung Beteiligten unter der Leitung von
MGRat Disch.
Den Markt Buttenheim hat ein Schreiben des Landratsamtes
Bamberg erreicht, in dem dringend nach Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber nachgefragt wird. Sofern die Unterbringung von Flüchtlingen in Buttenheim konkrete Formen annimmt,
wird vorher mit den Bürgern im Rahmen einer Bürgerversammlung besprochen, um sie an dem Prozess zu beteiligen. In jedem
Fall wird der Markt Buttenheim seiner solidarischen Verpflichtung der humanitären Hilfe im Rahmen seiner Möglichkeiten
nachkommen.
Aus dem Gemeinderat
Es wird die Problematik der Öffnungszeiten der Kindergärten
und Schulkindbetreuung angesprochen. Es besteht die Meinung,
dass Eltern die mehrere Kinder haben und deren Kinder jeweils
in einem der Kindergärten und der Schulkindbetreuung untergebracht sind, sich bis zu 5 Wochen um eine alternative Betreuung
kümmern müssen. Die Meinung wird mit der einheitlichen
Schließzeiten des Kindergartens und der Schulkindbetreuung
begründet.
Stellungnahme:
Die derzeitige Regelung der Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen des Marktes Buttenheim sieht vor, dass die Schulkindbetreuung immer im jährlichen Wechsel, gleichzeitig mit
einem der Kindergärten schließt. Somit kann die oben beschriebene Konstellation im Wechsel Eltern betreffen, die ihre Kinder
im Kindergarten Gunzendorf oder Buttenheim haben. Es besteht
aber in den Sommerferien im Verbund mit der Gemeinde Altendorf die Möglichkeit, Kinder sowohl im Rahmen der Öffnungszeiten der beiden Kindergärten im Markt Buttenheim als auch im
Kindergarten Altendorf in Betreuung zu geben. Eine alternative
Betreuung ist somit maximal für die Dauer von 2 Wochen nötig.
Es wird nach dem Ergebnis der Verkehrszählung gefragt.
Bisher liegen dem Markt Buttenheim keine Zahlen vor.
Freitag, 29. Juli 2016
424
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinde- Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22. September 2015
ratssitzung vom 19. Oktober 2015
1. Bauliche Entwicklung von Buttenheim - Vorstellung der
Vorschläge durch die Planungsbüros
Bürgermeister Michael Karmann gibt dem Marktgemeinderat
und der zahlreichen Zuhörerschaft nochmals einen Einblick in
die bisherigen Überlegungen im Hinblick auf die bauliche Entwicklung von Buttenheim für die Zukunft.
Nach dem letzten Bauleitplanverfahren erhielten die Marktgemeinderäte die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu Papier zu
bringen. Im Anschluss kam man überein, drei neutrale und fachlich kompetente Planungsbüros mit konzeptionellen frühzeitigen
städtebaulichen Vorüberlegungen für den Bereich des Hauptortes
Buttenheim zu betrauen und zur Abgabe eines Konzeptvorschlages aufzufordern.
Dieser Aufforderung kommen folgende Planungsbüros in der
heutigen Sitzung nach:
- IVS Ingenieurbüro für Bauwesen, Kronach,
vertreten durch Herrn Köhler
- plan&werk – Büro für Städtebau und Architektur,
vertreten durch Herrn Ullrich
- Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier
und Partner GBR, vertreten durch Herrn Wittmann
Im Vorfeld erhielten die Fachbüros die Aufgabenstellung, im
Rahmen der konzeptionellen frühzeitigen städtebaulichen Vorüberlegungen eine Fachexpertise zu erstellen. Die Fachexpertise
sollte vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Gewerbegebietsausweisung sowie der Bewertung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche im Vergleich zu alternativen Überlegungen ausgearabeitet werden.
Es wurde ein flexibles, modular umsetzbares Konzept im Hinblick auf die Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Mischformen etc.
erwartet. Die
Erschließung (Verkehrswege, Wasser und
Abwasser) innerhalb des Plangebietes wie auch landschaftsplanerische Ansätze bzw. Grünkonzepte und Erholungsflächen
sollten ebenfalls thematisiert und dargestellt werden.
Hinsichtlich der Verkehrsanlagen bzw. Straßenräume sollen
neben dem motorisierten Verkehr auch die Fußgänger- und Radfahrerverbindungen sinnvoll ergänzt werden. Eine Freizeitanlage
(mit Skating-Anlage) sollte integriert werden.
Umfangreiche Hinweise zu bestehenden Bauleitplanungen, Lärmimmissionsquellen, städtebaulichen Fixpunkten sowie geplanten und bestehenden Infrastruktureinrichtungen wurden den Planungsbüros im Vorfeld übermittelt.
Für jedes teilnehmende Büro wurde durch den Marktgemeinderat
eine Vergütung in Höhe von jeweils Brutto 3.333 € festgesetzt,
die nach fristgerechter Vorlage der Unterlagen und Präsentation
im Gremium an die Teilnehmer ausbezahlt wird.
Nach der Einleitung erhalten die Vertreter der drei Fachbüros
ausführlich Gelegenheit zur Präsentation ihrer Entwürfe. In
unmittelbarem Zusammenhang erfolgen angeregte Diskussionen
zu den jeweiligen Vorschlägen.
Bürgermeister Karmann bedankt sich für die kompetenten Fachvorträge. Es wird nun Aufgabe des Marktgemeinderates sein,
über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu entscheiden. Mit
einzubeziehen in die Entscheidungsfindung sind noch die Auswertungen der Ergebnisse der Umfragen zum Flächenrecourcenmanagement und zum Vitalitätscheck im Rahmen der ILE
(Integrierten Ländlichen Entwicklung).
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015
Der TOP wird vertagt.
2. Vorstellung der Evang. Pfarrerin Frau Mirjam Elsel
Bürgermeister Karmann begrüßt die neue evangelische Pfarrerin
Mirjam Elsel und freut sich über ihre Vorstellung dem Marktgemeinderat und der Zuhörerschaft gegenüber.
Pfarrerin Mirjam Elsel ist seit dem 1. September 2015 auf der 2.
Pfarrstelle für die evangelische Kirche Hirschaid-Buttenheim
tätig. Sie wird zukünftig ein Büro in der Hager-Villa beziehen
und für die Gläubigen als Ansprechpartnerin vor Ort sein.
3. Neugestaltung des Umgriffs der Brandskapelle in Buttenheim (Fl. Nr. 1082 der Gem. Buttenheim; Lage: Stockgasse):
Vorstellung eines Gestaltungsvorschlages durch Frau Klemisch, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege / Landratsamt Bamberg
Der Markt Buttenheim hat die Kreisfachberatung um eine Beurteilung der Verkehrssicherheit der Weiden an der „Brands-Kapelle“, sowie um einen alternativen Gestaltungsvorschlag gebeten.
Dieser wird durch Frau Klemisch (Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege) dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Die Weiden sind im Laufe der Jahre wiederholt gekappt worden,
was dazu führte, dass sich Faulstellen in den Weiden gebildet
haben. Frau Klemisch informiert anhand Bildermaterials, dass
der bestehende Baumbestand ist ihrer Sicht nicht mehr erhaltenswert ist.
Bei einer Entfernung der Weiden schlägt Frau Klemisch eine
Wieder-Eingrünung des Flurdenkmals vor und informiert über
alternative Gestaltungskonzepte. Die Entwürfe sehen die Pflanzung von 5 Säulen-Hainbuchen an den Standorten der bisherigen
Weiden und die zusätzliche Pflanzung einer Sommer-Linde im
südlichen Bereich der Brands-Kapelle vor, um die bisherige
Fernwirkung wiederherzustellen.
Es wird beschlossen, das durch durch Frau Klemisch vorgestellte Gestaltungskonzept umzusetzen.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit einer Garage und 2 PKW Stellplätzen; Fl. Nr. 1270/32 der Gem. Buttenheim (Lage: LeviStrauss-Ring 44)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der entlang der Straße `Levi-Strauss-Ring` geplanten 2 Stellplätze sind jedoch folgende Hinweise zu beachten:
Aus Sicherheitsgründen müssen diese so angelegt werden, dass
die Sichtverhältnisse im Bereich der Hauptzufahrt zum Grundstück nicht negativ beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass bei geöffneter
Fahrzeug-/Beifahrertüre eine Beeinträchtigung der Erschließungsstraße bzw. ein Hineinragen in die Erschließungsstraße
ausgeschlossen werden kann. Die Tiefe der Stellplätze muss deshalb entgegen der Planung (aktuell laut Bauantrag 2m) auf 3m
erhöht werden. Eine zukünftige Überbauung der Stellplätze (z.B.
als Carport) ist nicht möglich.
425
4.2. Antrag auf isolierte Befreiung: Erstellung einer Mauer
als Windschutz, mit teilweiser Bepflanzung auf der Grenze;
Fl. Nr. 741/4 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Mühlleite 5)
Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Bei den geplanten Pflanzmaßnahmen sind jedoch die Vorschriften des Art. 47 AGBGB zu beachten.
Hinsichtlich der Auswahl der Bepflanzung ist die Festsetzung Nr.
6.2 des Bebauungsplanes zu beachten.
4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Antrag auf Genehmigung
zur Anbringung von Werbeanlagen; Fl. Nr. 1039/1 der
Gemarkung Buttenheim (Lage: Lerchenweg 3)
Zum oben genannten Vorhaben und zur Überschreitung der Baugrenzen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Folgender Hinweis ist jedoch zu beachten:
Der Standort für die geplante Werbeanlage muss zum öffentlichen Weg hin einen Abstand von mind. 1,50m einhalten.
Der amtliche Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist vom
Bauherrn noch vorzulegen.
5. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2012
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger
Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat
die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 wird hiermit festgestellt. Über- oder
außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 wird hiermit entlastet.
6. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2013
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger
Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat
die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2013 wird hiermit festgestellt. Über- oder
außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2013 wird hiermit entlastet.
Freitag, 29. Juli 2016
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2014 wird hiermit entlastet.
8. Freizeitlinie 977 - Fahrgastzahlen und weitere Abstimmung
Das Landratsamt Bamberg informiert per Mail am 14.10.2015
über die seit dem Jahr 2012 an Sonn- und Feiertagen in der Saison zwischen 01.05 und 01.11. in Betrieb befindliche VGN Freizeitlinie "Brauereien-Fachwerk Express“. Die Linie fährt als
Ringlinie dreimal pro Fahrtag auf der Strecke Hirschaid - Buttenheim - Gunzendorf - Teuchatz - Zeegendorf - Geisfeld - Rossdorf
a. Forst - Strullendorf - Hirschaid.
Die bestehenden Busverbindungen von Bamberg über Litzendorf
nach Tiefenellern bzw. Bamberg über Memmelsdorf, Scheßlitz in
Richtung Hollfeld sind in dieses Freizeitangebot integriert. Als
Zielgruppe werden speziell Wanderer angesprochen, die das
dichte Netz an Wanderwegen im Umfeld der Freizeitlinie für ihre
Aktivitäten nutzen, eine Wanderung in die "Fränkische" unternehmen und bei einer Einkehr die Brauereienvielfalt erleben
können.
Für die VGN-Freizeitlinie 977 "Brauereien-Fachwerk-Express"
liegen die Fahrgastzahlen für das Jahr 2015 (Mai-Sept) vor. Demnach sind nur 200 Pers. zwischen 1. Mai und 30.09. (So, feiertags) befördert worden (im Schnitt 8 Fahrgäste/Fahrtag).
Im Vorjahr wurden im gleichen Zeitraum 240 Pers. (9/Fahrtag)
befördert.
Die bisherige Finanzierung 2015:
Gemeinde Strullendorf 2.645 EUR
Gemeinde Buttenheim 2.645 EUR
Markt Heiligenstadt 300 EUR (pauschal)
Landkreis Bamberg 2.795 EUR
Gesamt: 8.385 EUR
In den vergangenen Jahren hat die Baustelle in Stackendorf den
Busverkehr im Landkreis teilweise stark eingeschränkt und somit
aus Sicht des Marktes Buttenheim die Nutzung der Linie 977
negativ beeinflusst.
Im November 2015 wird diese Maßnahme beendet sein, so dass
im Jahr 2016 keine Einschränkungen auf dieser Strecke mehr
gegeben sind und die Linie wieder mehr genutzt wird.
Beschluss:
Der Fortführung der VGN-Freizeitlinie 977 "Brauereien- und
Fachwerkexpress" um 1 Jahr wird seitens des Marktes Buttenheim zugestimmt.
9. Wünsche, Anträge
7. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2014
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger
Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat
die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung herbeizuführen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2014 wird hiermit festgestellt. Über- oder
außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Aus dem Marktgemeinderat
- Einige Buttenheimer Bürger nahmen auch dieses Jahr wieder an
der Veranstaltung „Biobike“ in unserer Partnergemeinde Ronzo
Chienis teil. Wie schon in den letzten Jahren war es auch in diesem Jahr wieder eine gelungene Veranstaltung.
- Marktgemeinderätin und Jugendbeauftragte Frau Anita Göller
wird zukünftig 1x im Monat eine Jugendsprechstunde in der
Hager Villa abhalten. Geplanter Termin ist jeweils der 2. Dienstag im Monat.
Freitag, 29. Juli 2016
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16. November 2015
1. Bekanntgaben durch den 1. Bürgermeister
Terminvorschau:
Sitzung AZV
26.11.2015
Andreasfeier Stackendorf
30.11.2015
Auftaktveranstaltung ILE
02.12.2015
Bürgerversammlung Btth.
03.12.2015
04.12.2015
Sitzung EVB GmbH
Einweihung / Altarweihe
St. Nikolaus Gunzendorf
06.12.2015
Weihnachtfeier MGR
11.12.2015
Informationen
- Am 13.11.2015 wurde die Ortsdurchfahrt Stackendorf für den
Straßenverkehr freigegeben. Die Fertigstellung der über 3 ½
jährigen Baumaßnahme soll auf Anregung der Dorfgemeinschaft im Sommer im zeitlichen Zusammenhang mit der
Kirchweih angemessen gefeiert werden.
- Am 15.11.2015 wurde in Gunzendorf die Kinderkrippe unter
großer Beteiligung der Bevölkerung mit kirchlicher Segnung
eingeweiht.
- Der Choro Monte Stivo aus unserer Partnergemeinde Ronzo
Chienis besucht den Markt Buttenheim in der Zeit vom 05.07.12.2015 mit ca. 80 Personen. Der Chor wird sich an der Einweihung der neuen Weihnachtskrippenfiguren und dem Weihnachtskonzert des Singekreises Buttenheim aktiv beteiligen.
- Für das im Bau befindliche Gesundheitszentrum Buttenheim
werden in der letzten Novemberwoche für 5 der 6 entstehenden
Wohnungen Notarverträge abgeschlossen.
- Der Markt Buttenheim hat die Beibehaltung des Brauerei- und
Fachwerkexpresses für ein weiteres Jahr beschlossen. Die
Gemeinden Heiligenstadt und Strullendorf, die auch an dieser
Linie beteiligt waren, haben ihrer weitere Unterstützung eingestellt. Damit wird die Freizeitlinie nicht mehr fortgeführt.
- Aufnahme von Flüchtlingen
Bei einem einheitlichen Verteilungsschlüssel und einer
geschätzten Anzahl von 1 Mio. Asylsuchendem im Jahr 2015
sind nach dem Solidaritätsprinzip vom Markt Buttenheim 42
Flüchtlinge aufzunehmen. Durch vorausschauende und rechtzeitige Planungen stehen im Landkreis Bamberg derzeit noch
freie Kapazitäten zur Verfügung. Man ist sich einig darüber,
dass sich der Markt Buttenheim bei der Bewältigung der humanitären Aufgaben solidarisch verhalten wird.
Der Markt Buttenheim hat bereits im Februar 2015 nach Rücksprache mit den Eigentümern zwei private Wohnhäuser als
mögliche Unterkünfte gemeldet. Man war sich bereits damals
einig, dass die Integration in die Dorfgemeinschaft in kleineren
Wohneinheiten zu bevorzugen ist. Die beiden Wohnhäuser wurden nunmehr vor kurzem durch Vertreter des Landratsamtes
besichtigt und als geeignet befunden.
Bürgermeister Karmann geht darüber hinaus auf die Art und die
Finanzierung der Betreuung von Flüchtlingen ein. Der Marktgemeinderat hat sich entschieden an die AWO (Arbeiterwohlfahrt) heranzutreten, die bei der Betreuung von Hilfesuchenden
im Landkreis Bamberg schon einige Einrichtungen unterhält
und somit bereits über die notwendige Fachkompetenz verfügt.
Die AWO soll ersucht werden, für die gesamte Betreuung verantwortlich zu zeichnen. Die AWO würde die zur Verfügung
stehenden Wohnungen, sofern diese auch von dort als geeignet
426
- angesehen werden, anmieten. Bürgermeister Karmann klärt zu
diesem Punkt ausdrücklich auf, dass die Vermieter ausschließlich Mietzahlungen für Wohnraum und nicht die in der Öffentlichkeit vielmals kursierenden Pauschalen erhalten.
Diese Pauschalen werden ausschließlich an Betreiber von Einrichtungen entrichtet, die alle anfallenden Dienste (also sowohl
die humanitären und integrativen Leistungen als auch die
Bereitstellung von Unterkünften) aus einer Hand bieten können.
Des Weiteren weist Bürgermeister Karmann darauf hin, dass im
Vorfeld einer Unterbringung von Flüchtlingen in Buttenheim
eine Bürgerversammlung stattfinden wird, in welcher die
Bevölkerung aus erster Hand Informationen erhalten wird. Die
Bildung eines Helferkreises sowie die frühzeitige Kooperation
mit den ortsansässigen Vereinen und Institutionen wird die
Basis für die weiche Integration in unsere Dorfgemeinschaft
bilden. In vielen Ortschaften gibt es entsprechende positive
Erfahrungen, die in Buttenheim auch umzusetzen sein sollten.
2. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Der TOP Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde
Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen West
und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB soll als neuer TOP aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Punkt: Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde
Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen West
und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB wird als neuer TOP aufgenommen
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.07.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 27.07.2015 (ÖT) wird genehmigt.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Fl. Nr.
1270/29 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Levi-StraussRing 50)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung
einzuhalten ist.
4.2. Wiedervorlage_Antrag auf Baugenehmigung: Neubau
eines Wohnhauses; Teilfläche aus Fl. Nr. 1072/7 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Nähe Stockgasse)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird erteilt.
Darüber hinaus müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Gemäß Grundsatzbeschluss vom 07.07.2015 soll die noch zu
vermessende Teilfläche mindestens 500 m² betragen.
- Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem
Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung (Wasser/Abwasser)
abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden.
- Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
427
Es erfolgt der Hinweis, dass sich in der Nähe eine 20kV-Hochspannungsleitung befindet.
5. Bauleitplanung der Nachbarkommune Markt Hirschaid:
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan `Neugarten` in Sassanfahrt
Der Rat des Marktes Hirschaid hat in seiner Sitzung am
01.10.2015 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan `Neugarten` in Sassanfahrt beschlossen und den Entwurf in
der Fassung vom 01.10.2015 genehmigt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Markt Buttenheim wird um Stellungnahme bis zum 20.11.2015 gebeten.
Das Plangebiet befindet sich im örtlichen Innenbereich von Sassanfahrt, direkt südlich der Kreisstraße KrBA 25 (St.-MauritiusStraße). Aktuell sind die Flächen des Geltungsbereiches im
Flächennutzungsplan als Grünflächen für den Gemeinbedarf und
in einem kleinen nördlichen Teilbereich als Wohnbauflächen dargestellt. Es ist geplant, dass der Flächennutzungsplan im Zuge
des Verfahrens lediglich redaktionell geändert wird.
Gemäß Entwurf des Bebauungsplanes ist im Geltungsbereich die
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geplant.
Beschluss:
Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung des Marktes
Hirschaid wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich
nicht.
Freitag, 29. Juli 2016
übernehmen soll. Gegenüber dem Wasserwirtschaftsamt Kronach soll ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt und
die Durchführungsbeschlüsse der beteiligten Kommunen den
Antragsunterlagen beigelegt werden.
Beschluss:
Durchführungsbeschluss zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für Buttenheim und Altendorf
Der Markt Buttenheim stimmt der Erstellung eines gemeinsamen
Hochwasserschutzkonzeptes für Buttenheim und Altendorf zu
und beteiligt sich zusammen mit der Gemeinde Altendorf am
Projekt. Der Markt Buttenheim übernimmt die Federführung
bzw. die verwaltungsmäßige Betreuung. Nach Abzug einer möglichen Förderung werden die verbleibenden Kosten zwischen
beiden Kommunen auf der Basis der noch durchzuführenden
Schadenspotenzialanalyse aufgeteilt. Für das gemeinsame Vorhaben soll durch den Markt Buttenheim im Rahmen des Zuwendungsantrages beim Wasserwirtschaftsamt eine Förderung in
Höhe von 75% beantragt werden.
Erster Bürgermeister Michael Karmann wird ermächtigt, zum
oben genannten Projekt den wirtschaftlichsten Ingenieurvertrag
in Höhe von ca. 75.000 €Brutto abzuschließen.
Erster Bürgermeister Michael Karmann wird zum Abschluss
einer Vereinbarung mit der Gemeinde Altendorf über Durchführung und Kostenaufteilung der Maßnahme `Hochwasserschutzkonzept für Buttenheim und Altendorf` ermächtigt.
8. Städtebauförderung: Jahresprogramm für das Jahr 2016
Die Programmvorschau wird vorgestellt.
6. Bauleitplanung der Nachbarkommune Gemeinde Altendorf: Vohabenbezogene Bebauungsplanänderung und Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan Elmen
West und 6. Änderung Flächennutzungsplan - Beteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der TOP wurde bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.
1 BauGB im öffentlichen Teil der Sitzung des Marktgemeinderates am 07.07.2015.
Der Gemeinderat von Altendorf hat in seiner Sitzung am
24.09.2015 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und
anschließend den Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung und –Erweiterung mit Integriertem Grünordnungsplan und den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Altendorf gebilligt und die öffentliche Beteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beschluss:
Das oben genannte Verfahren zur Bauleitplanung der Gemeinde
Altendorf wird zur Kenntnis genommen. Bedenken ergeben sich
nicht.
7. Hochwasserschutzkonzept für Buttenheim und Altendorf
Für die Gemeinden Buttenheim und Altendorf soll ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept erstellt werden. Hierfür werden
von der Verwaltung des Marktes Buttenheim aktuell Angebote
von verschiedenen Ingenieurbüros eingeholt. Die Schätzkosten
hierfür belaufen sich auf ca. 75.000 € Brutto.
Die Gemeinde Altendorf beteiligt sich am Projekt und hat im
öffentlichen Teil ihrer Sitzung vom 29.10.2015 einen entsprechenden Durchführungsbeschluss zum o.g. Vorhaben gefasst.
Es ist geplant, dass der Markt Buttenheim die Federführung bzw.
die verwaltungsmäßige Betreuung des gemeinsamen Projektes
Beschluss:
Die Programmvorschau für die Jahre 2016 bis 2019 wird genehmigt.
9. Neuanschaffung von Spielplatzgeräten im Jahr 2015
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2015 wurde
die Neuausstattung einzelner Kinderspielplätze im Gemeindegebiet mit einem Gesamtvolumen von 60.000 Euro beschlossen.
In enger Absprache mit Eltern und Kindern wurde die Umgestaltung der Spielplätze geplant und gestaltet.
Die Spielplatzgeräte auf den Spielplätzen in Buttenheim
„Erlach“ und in Gunzendorf „Formholz“ wurden in Eigenleistung von den Eltern und freiwilligen Helfern aufgebaut, womit
es möglich war, mehr in die Ausstattung zu investieren. Der
Spielplatz „Bamberger Weg“ wurde vom gemeindlichen Bauhof
umgestaltet. Die Spielgeräte für den Spielplatz in Dreuschendorf
wurden bereits angeliefert und werden demnächst installiert.
Somit wurden in diesem Jahr bereits ca. 50.000 Euro des geplanten Gesamtvolumens investiert.
Zwischenzeitlich wurden sowohl Wünsche geäußert, den Dorfgarten in Buttenheim mit weiteren Geräten auszustatten. So
wurde unter anderem vorgeschlagen, hier eine Doppelseilbahn
zu errichten.
Alternativ hierzu gibt es aber auch eine Unterschriftenaktion mit
dem Ziel, Skatergeräte an einem geeigneten Standort in Buttenheim aufzustellen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Buttenheim sieht die Maßnahmen zur
Umgestaltung von Spielplätzen für das Jahr 2015 als abgeschlossen an.
Im Rahmen der Haushaltssitzung 2016 wird über die Verwen-
Freitag, 29. Juli 2016
428
dung der Mittel – darunter auch die oben genannten Anträge erneut beraten.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2015
10. Änderung der Gebührensatzung für die Bestattungseinrichtung - Ergänzung Vierfachgrab
In der erst kürzlich verabschiedeten Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen fehlte die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung von Vierfachgräbern.
Die entsprechende Änderung wird wie folgt formuliert:
1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
- Der Weihnachtsmarkt wurde vor allem von der heimischen
Bevölkerung auch in diesem Jahr wieder hervorragend angenommen. Gelobt wurde das abwechslungsreiche Rahmenprogramm und Angebot. Ein herzliches Dankeschön geht an den
Vorsitzenden des Ortskulturkreises, Herrn Horst Feick, und an
sein Organisationsteam.
- Die Segnung und Einweihung der neuen Krippenfiguren erfolgte in würdigem Rahmen. Ein besonderer Dank gilt der Geistlichkeit, den Sängern des Coro Monte Stivo und vor allem allen
Beteiligten und Spendern.
- Der Besuch aus der Partnergemeinde Ronzo Chienis in der Zeit
vom 05.12.2015 bis 07.12.2015 mit insgesamt 80 Gästen trägt
zu einer weiteren Verfestigung der lebendigen Partnerschaft
bei. Großer Dank gilt allen Gastfamilien, besonders jedoch Carmen Schweidler, Monika Axmann sowie Anita und Bernhard
Göller für die Übernahme der vielfältigen organisatorischen
Tätigkeiten an diesem Wochenende.
- Am 06.12.2015 wurde nach der Generalsanierung die Einweihung und Altarsegnung der Kuratiekirche St. Nikolaus in Gunzendorf gefeiert. Den Pontifikalgottesdienst zelebrierte Erzbischof Dr. Ludwig Schick. Ein großes Lob an die Verantwortlichen für die Baumaßnahmen, Lorenz Kalb und Karl Sanner, für die vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden sowie der
Kuratie für die Organisation der Feierlichkeiten.
1. Änderungssatzung zur Abgabesatzung für
Benutzungsgebühren für gemeindliche
Bestattungseinrichtungen
vom 05.05.2015
Der Markt Buttenheim erlässt aufgrund der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur
Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für gemeindliche
Bestattungseinrichtungen:
§1
§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Grabstättengebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für die
Dauer der
Ruhefrist für ein:
1. ein Einzelgrab (25 Jahre)
30,-- Euro
2. ein Doppelgrab (25 Jahre)
50,-- Euro
3. ein Dreifachgrab (25 Jahre)
70,-- Euro
4. ein Vierfachgrab (25 Jahre)
90,-- Euro
5. ein Kindergrab (10 Jahre)
5,-- Euro
6. eine Gruft (40 Jahre)
100,-- Euro
7. eine Urnenkammer im Kolumbarium (10 Jahre)
60,-- Euro
8. ein Urnenerdgrab (10 Jahre)
30,-- Euro
9. ein anonymes Urnenerdgrab (10 Jahre)
30,-- Euro
2. Änderung der Tagesordnung - Aufnahme Bauantrag FlNr. 50 Gemk. Dreuschendorf
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von Wohnräumen
in die vorhandene Scheune (Fl.-Nr. 50 Gemk. Dreuschendorf)
Lage: Dreuenschendorf 1 wurde erst nach Versendung der
Ladung in der Gemeinde abgegeben.
§2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird um diese TOP erweitert.
Markt Buttenheim
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.11.2015
(ÖT)
Die Niederschrift wird genehmigt.
Buttenheim, 16. November 2015
Michael Karmann
1.Bürgermeister
Beschluss:
Die Satzungsänderung wird beschlossen.
11. Wünsche, Anträge
Aus dem Marktgemeinderat
Es wird angeregt, beim Landratsamt Bamberg die Übernahme
der Sanierungskosten für Umleitungswege zu beantragen, die
während der Baumaßnahme „Ortsdurchfahrt Stackendorf“ stark
in Mitleidenschaft gezogen wurden.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - Fl. Nr. 737/3 der Gemarkung
Gunzendorf (Lage: Jurastraße 3a)
Zum o.g. Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und zum beiliegenden Zustimmungsantrag zur Abstandsflächenübernahme wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Hinsichtlich der geplanten Zweiterschließung muss mit dem
Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung hinsichtlich Wasser,
Abwasser und Maßnahmen für die straßenbauliche Erschließung
(z.B. Straßenabsenkung) abgeschlossen werden. Sämtliche
Kosten für die Zweiterschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden.
429
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport - Fl.
Nrn. 940/14 und 940/15 der Gemarkung Buttenheim (Lage:
Brucknerweg 5 und 7)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte (Garage/Carport) sind vom
Landratsamt Bamberg zu beurteilen.
4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses - Fl. Nrn. 105 und 106
der Gemarkung Ketschendorf (Lage: Waldstraße 16)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
4.4. Genegmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines
Einfamilienwohnhauses - Fl. Nr. 151/15 der Gemarkung
Stackendorf (Lage: Sauerwiesen 5)
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
4.5. Antrag auf Baugenehmigung: Einbau von Wohnräumen
in die vorhandene Scheune - Fl. Nr. 50 der Gemarkung Dreuschendorf (Lage: Dreuschendorf 1)
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
5. Leasing von E-Fahrzeugen
Der Klimaschutzmanager des Landkreises Bamberg Herr Robert
Martin teilt folgendes mit:
„Um das Projekt Elektromobilität auch mit Elektrofahrzeugen zu
stärken, wäre es wünschenswert, wenn die Kommunen des Landkreises auch ein Elektrofahrzeug anschaffen (leasen) würden, um
dieses im Rahmen eines Art "Car-Sharing-Modells" an die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde auszuleihen. Hintergrund
ist es, die Bevölkerung für die Nutzung für Elektrofahrzeuge zu
sensibilisieren. Dieses Fahrzeug könnte zum einen von den
Beschäftigten der Gemeinde als Dienstfahrzeug genutzt werden
und andererseits einen Beitrag zur Mobilität von Bürgerinnen
und Bürgern in der Gemeinde leisten,
- die zum einen kein Fahrzeug mehr haben und ab und zu individuell mobil sein wollen oder
- auf die Anschaffung eines Zweitahrzeuges verzichten, weil die
Gemeinde eine individuelle Mobilitätsmöglichkeit anbietet
oder
- aufgrund einer ungünstigen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine Hilfestellung sein kann.
Der Gedanke ist, so vielen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung
eines Elektrofahrzeuges zu ermöglichen.
Der Klimaschutzmanager hat sich mit mehreren Automobilherstellern bzw. Autohäusern in Verbindung gesetzt, um den Kommunen des Landkreises eine günstige Leasingrate für ein oder
mehrere Elektrofahrzeuge zu verschaffen. Der Marktgemeinderat wird über die vorliegenden Angebote informiert.
Unter Anrechung der Ersparnisse bei der Abrechnung von Reise-
Freitag, 29. Juli 2016
kosten für Bürgermeister und Mitarbeiter sowie der Einnahmen
für eine mögliche Wochenendverleihung (eine stunden- oder tageweise Ausleihe wurde von der Mehrheit des Marktgemeinderates
abgelehnt) würde sich das Fahrzeug nahezu selbst finanzieren.
Nach kurze Diskussion, stellt das Gremium den TOP zurück und
erwartet bei der nächsten Behandlung einen Kostenvergleich und
eine Auskunft über evtl. Restzahlungsforderungen am Ende der
Leasinglaufzeit.
6. Wünsche, Anträge
Um Information zum Stand der Gleichstromtrassenplanungen
wird gebeten.
Bürgermeister Karmann informiert über die Planungen der Trassenalternative „P44 mod“. Diese Trasse würde im Landkreis
Bamberg die Gemeinden Wattendorf, Scheßlitz, Stadelhofen,
Königsfeld, Litzendorf, Heiligenstadt und Buttenheim tangieren.
Auf Grund der Tatsache, dass diese Region bereits in erheblichem
Maß durch Stromnetze und sonstige Leitungsführungen betroffen
ist, verfasste der Landkreis Bamberg in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Landkreisgemeinden eine Resolution gegen diese
Trasse. Die gemeinsame Stellungnahme wird verlesen.
Es wird mitgeteilt, dass in Ketschendorf Graffiti Sprayer ihr Unwesen getrieben haben. Unter anderem wurde auch das Dorfgemeinschafthaus verunreinigt. Man kommt überein, den Schaden
in Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Bauhof zu beseitigen.
Es wird über die schwierige Parksituation in der Knorrstraße
informiert, bei der parkende Fahrzeuge oftmals erhebliche Verkehrshindernisse darstellen. Man kommt überein, die Anwohner
auf rücksichtsvolleren Umgang mit den Nutzern der Ortsstraße
hinzuweisen. Ferner soll das Thema in der nächsten Verkehrsschau behandelt werden.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11. Januar 2016
Bürgermeister Michael Karmann bittet zum Beginn der Marktgemeinderatssitzung um eine Gedenkminute für den am 03.01.2016
verstorbenen Hochwürdigsten Herrn Pfarrer i. R. und Geistlichen
Rat Christoph Körber.
Im Anschluss bestellt Herr Bürgermeister Karmann Frau Sandra
Weiglein zur Standesbeamtin des Marktes Buttenheim durch
Überreichung der Bestellungsurkunde.
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.09.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 14.09.2015 (ÖT) wird genehmigt.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.09.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 22.09.2015 (ÖT) wird genehmigt.
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.10.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 19.10.2015 (ÖT) wird genehmigt.
4. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.12.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 14.12.2015 (ÖT) wird genehmigt.
Freitag, 29. Juli 2016
5. Bauangelegenheiten
5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Fl. Nr. 940/13 der Gemarkung Buttenheim
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt.
5.2. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Fl.Nr. 1270/30 der Gemarkung Buttenheim
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte
Baulinie (2 – 3 m von der Erschließungsstraße) sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten sind.
5.3. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Fl.Nr. 1270/24
der Gemarkung Buttenheim
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die im Bebauungsplan festgesetzte
Baulinie (2 – 3 m von der Erschließungsstraße) sowie die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim einzuhalten sind.
6. Vorstellung Vitalitätscheck 2.0 im Rahmen der ILE (Integrierten Ländlichen Entwicklung)
Frau Nadja Christmann vom Büro WITTMANN, VALIER
UND PARTNER GBR und Herr Phillip Meinardus vom Büro
Büro PLANWERK stellen dem Markt Buttenheim die ersten
Ergebnisse des Flächenmanagements und des Vitalitätschecks,
die auf Basis der guten Zuarbeit der Verwaltung des Marktes Buttenheim erstellt wurden, dar.
Zusammengefasst zeigt sich, dass das Innenentwicklungspotenzial durch Baulücken und Leerstände den Baulandbedarf bei weitem übersteigt. Es zeigt sich aber auch, dass nach der ersten
Befragungsrunde die Eigentümer nur in sehr geringem Maße
bereit sind ihre Immobilien oder Baugrundstücke zu veräußern.
Somit ergibt sich nach derzeitigem Stand nach wie vor ein Wohnbaulandbedarf, der mit den wenigen möglicherweise dem Markt
zugänglichen Grundstücken und Immobilien nicht gedeckt werden kann.
7. Wünsche, Anträge
7.1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters
Erster Bürgermeister Karmann gibt bekannt, dass zu verschiedenen Projekten des Marktes Buttenheim Zuschüsse genehmigt
werden:
Der Markt Buttenheim erhält für die Plannungen des integrierten
Hochwasserschutzes in der Planungsphase 1 und 2 einen Zuschuss in Höhe von 56.000 €.
Für die Erstellung eines Abwasserkatasters erhält der Markt Buttenheim einen Zuschuss von 11.000 €.
Die Beratungsleistungen für das Projekt Breitband werden mit
50.000 € bezuschusst.
7.2. Aus dem Marktgemeinderat
Es wird gewünscht zukünftig der Sitzungsladung weitere Informationen beizulegen um dem Marktgemeinderat eine bessere
Vorbereitung zu ermöglichen.
Die Erhöhung der Hundesteuer im Jahr 2016 wird beantragt.
430
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15. Februar 2016
1. Informationen des 1. Bürgermeisters
- Netzentwicklungsplan 2025
Bürgermeister Karmann berichtet von einem Schreiben des
Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie, in dem das Staatsministerium sich für die Umsetzung des Projekts P43mod ausspricht. Die Bayerische Staatsregierung lehnt das vorgeschlagene Projekt P44mod ebenso wie
die ursprüngliche Neutrassierung P44 ab. Bei dieser Vorgehensweise wird der Markt Buttenheim nicht durch den Bau einer
neuen Stromtrasse betroffen.
- Fasching 2016
Bürgermeister Karmann führt aus, dass der Faschingsumzug
2016 und der schließende Faschingsausklang trotz des schlechten Wetters wieder ein voller Erfolg war. Nur der Verlauf des
Zuges am Ende hat in diesem Jahr zu Kritik geführt, da einige
Wagen bereits im Prügelweg abgebogen sind und nicht wie in
den letzten Jahren üblich der Hauptstr. Richtung REWE folgten. Im nächsten Jahr soll dies durch eine bessere Kommunikation im Vorfeld des Umzugs vermieden werden.
- Bürgerversammlungen zum Thema Breitbandausbau im
Markt Buttenheim
Ab dem 22.02.2016 werden in allen Ortsteilen Bürgerversammlungen zum Thema Breitband stattfinden. Die Termine der
jeweiligen Veranstaltungen wurden im Marktanzeiger und in
den örtlichen Zeitungen veröffentlicht.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.01.2016
Der TOP wird vertagt.
3. Bauangelegenheiten
3.1. Formlose Bauvoranfrage: Umbau einer bestehenden
Tankstelle und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses - Fl.
Nrn. 700/1 und 700/2 der Gemarkung Buttenheim
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Es wird jedoch wie folgt
verblieben:
Der Bauausschuss wird sich im Rahmen eines Ortstermins mit
dem Vorhaben beschäftigen. Neben dem Bauausschuss soll der
gesamte Gemeinderat, der Bauherr und der zuständige Planer
zum Termin geladen werden.
Zum genannten Termin stellt der Bauherr/Planer eine eingabereife Genehmigungsplanung zur Verfügung, die dann vor Ort näher
erläutert werden soll. Diese Planung kann dann, die Zustimmung
des Marktgemeinderates vorausgesetzt, als Grundlage für das
einzuleitende Bauleitplanverfahren `Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (nach § 13a BauGB Bebauungsplan
der Innenentwicklung - beschleunigtes Verfahren)` dienen.
3.2. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: "Anbau eines Abstellraumes im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses mit Terrasse im EG" - Fl. Nr. 927/5 der Gemarkung
Buttenheim
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung
einzuhalten ist.
431
4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz: Errichtung von bis zu 4 Sonnenkollektor-Modulen auf dem Anwesen Rosengasse 3 in
Dreuschendorf
Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und
10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis
genommen. Bedenken ergeben sich wegen der geplanten Montage auf dem hinteren Gebäudeteil nicht.
Die geplante Errichtung der Wärmepumpe ist nicht Gegenstand
des Verfahrens. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass hier vom
Bauherrn die fachkundige Stelle Wasserrecht im Landratsamt
Bamberg zu kontaktieren ist bzw. dort ein entsprechender Antrag
gestellt werden müsste.
5. Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung zur
Errichtung eines Fischpasses
Der Markt Buttenheim nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis. Folgende Punkte sollen bei der Planung des Fischpasses
beachtet werden:
- Der Durchflussquerschnitt ist so zu definieren, dass bei Hochwasser der Fischpass nicht durch die zufließende Wassermenge
beschädigt wird (wie geschehen beim damals kurz zuvor neu
erstellten Fischpass in Gunzendorf).
- Über den Fischpass soll eine Brücke errichtet werden, um weiterhin einen sicheren Zugang zur Wehranlage zu ermöglichen.
- Die Sohle des Fischpasses ist im Einlaufbereich mindestens 20
cm unter dem mittleren Niedrigwasserspiegel (MNW) auszubilden.
Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung soll an die fachkundige Stelle `Wasserrecht` im Landratsamt Bamberg zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet werden.
Mit dem aktuellen Inhaber des Wasserrechts, soll hinsichtlich des
oben genannten Vorhabens eine Durchführungsvereinbarung
abgeschlossen werden.
6. Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen" (OptiPrax)
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind in den letzten
Jahren verstärkt Krippen- und Kindergartenplätze geschaffen
worden. Das hat zu einem Mangel an staatlich anerkannten
Erziehern geführt. Die reguläre Ausbildung dauert 5 Jahre, so
dass eine schnelle Lösung der Lage am Arbeitsmarkt nicht möglich ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus möchte deswegen im September 2016 einen Modellversuch starten,
um die Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das Projekt OptiPrax zielt darauf ab, die Ausbildung als
Erzieherin bzw. Erzieher attraktiver zu gestalten.
Der Marktgemeinderat wird ausführlich über das Projekt informiert.
Der Markt Buttenheim möchte sich gerne an dem Modellversuch
beteiligen und sieht die Chance, das Niveau des pädagogischen
Personals anzuheben und das Problem des Erziehermangels zu
entschärfen.
Beschluss:
Es wird ab September 2016 eine Ausbildungsstelle (OptiPrax) im
Schoßkindergarten Gunzendorf geschaffen. Die Kindergartenleitung soll dann im Jahr 2017 einen Erfahrungsbericht über das
Freitag, 29. Juli 2016
Model vorlegen. Anschließend wird darüber entschieden, ob
zusätzlich ab September 2017 eine Ausbildungsstelle in der Kindertagesstätte Buttenheim bereit gestellt wird.
7. Konzeptvorstellung zur Effizienzsteigerung der Beleuchtungstechnik in der Deichselbach-Schule
Geschäftsleiter Peter Münch stellt das Konzept zur Effizienzsteigerung der Beleuchtungstechnik vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt in der Deichselbach-Schule Buttenheim alle Leuchtstoffröhren gegen Retrofit LED-Röhren auszutauschen. Zwei Klassenzimmer werden mit neuen LED-Lampen der Firma RZB Bamberg ausgestattet. Die Gesamtkosten von
ca. 20.500 Euro werden genehmigt.
8. Grundsatzbeschluss zum Schulverband Hirschaid/Altendorf / Buttenheim
Die Bürgermeister der Gemeinden Altendorf, Buttenheim und
Hirschaid haben in den vergangenen Wochen Gespräche bezüglich der Mittelschule ab der 5.Klasse geführt.
Die in diesem Bereich angefallenen Kosten wurden bisher aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgeglichen.
Gemäß dem Vertrag werden anderweitig nicht abgedeckte Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Volksschule nach
dem Verhältnis der aus den Vertragsgemeinden stammenden
Schüler auf die Vertragsgemeinden umgelegt.
Es wurde nun die Gründung eines Schulverbandes durch die Bürgermeister der drei beteiligten Gemeinden angeregt bzw. diskutiert. Der Vorsitzende führt aus, dass nunmehr ein Grundsatzbeschluss für weitere Verhandlungen mit dem Markt Hirschaid
getroffen werden muss.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche mit dem
Markt Hirschaid und der Gemeinde Altendorf mit der Zielsetzung zu führen, einen Schulverband mit der Mittelschule Hirschaid (ab 5.Klasse) zu gründen.
9. Gründung Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim
Der Marktgemeinderat erhält einen Entwurf der Satzung des neu
zu gründenden Eigenbetriebs.
Nach Prüfung des Entwurfs soll der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 07.03.2016 über die Gründung eines Eigenbetriebs
entscheiden.
9.1. Bestellung der Mitglieder für den Werkausschuss
Über die Mitglieder des Werkausschusses wird in der Sitzung
vom 07.03.2016 entschieden. Bürgermeister Karmann schlägt
vor den Werkausschuss mit 5 Mitgliedern zu besetzten, d. h.
neben ihm als geborenem Mitglied 4 weitere Marktgemeinderäte. Bis zur Sitzung am 07.03.2016 soll sich der Marktgemeinderat überlegen wieviele Mitglieder der Werkausschuss haben soll
und wer ihm beitreten würde.
9.2. Bestellung der Werkleitung
Die Werkleitung wird in der Sitzung vom 07.03.2016 bestimmt.
Freitag, 29. Juli 2016
10. Wünsche, Anträge
Aus dem Marktgemeinderat
- Es wird wieder gewünscht zukünftig der Sitzungsladung weitere Informationen beizulegen um dem Marktgemeinderat eine
bessere Vorbereitung zu ermöglichen.
- Der aktuelle Sachstand zur Ortsumgehung Buttenheim wird
erfragt.
Dem Markt Buttenheim liegt bislang kein Ergebnis der Verkehrszählung vor. Auch wiederholte Nachfragen bei der zuständigen Firma führten bisher zu keinem Ergebnis. Am Freitag den
19.02.2016 findet ein Termin mit dem Ingenieurbüro über die
weitere Vorgehensweise statt, bis zu diesem Termin hat Bauamtsleiter Först der Firma einen letzmaligen Termin zur Lieferung der Ergebnisse gesetzt.
- Zwischen Gunzendorf und Buttenheim wurden zum wiederholten Mal Straßenpfosten entfernt und beschädigt. Es soll hierzu
im Marktanzeiger ein Hinweis geschalten werden um auf diese
Problematik hinzuweisen und zukünftig zu vermeiden.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 7. März 2016
1. Informationen des 1. Bürgermeisters
- Bürgermeister Karmann berichtet von den Bürgerversammlungen zum Thema Breitband. Diese wurden von über 700 Bürgern
besucht, was das breite Interesse der Bevölkerung zu diesem
Thema zeigt.
Mit Vertretern der Stadtnetz Bamberg sollen noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten des Bürgerbüros vereinbart werden.
- Am Montag den 07.03.2016 erhielt die Verwaltung die Mitteilung des Landratsamtes, dass am 15.03.2016 die erste Flüchtlingsunterkunft in Buttenheim bezogen wird.
- Am 20. März findet die Büro-Einweihung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hirschaid-Buttenheim in der Hager Villa statt.
Im Anschluss an den Feierabendgottesdienst wird das neue
Büro von Frau Pfarrerin Elsel durch Herrn Pfarrer Mattke
gesegnet und ein kleiner Empfang in den Räumen des CVJM
gehalten.
- Am 12.03.2016 um 16.00 Uhr wird in Hirschaid die Ausstellung „Passion und Osterzeit“ eröffnet. In dieser Ausstellung
werden unter anderem Unikate der filigran gezeichneten Ostereier des ehemaligen Buttenheimer Bürgermeisters Fritz Kauer
ausgestellt.
432
Erfreulich ist die vermehrte multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten.
Bürgermeister Karmann bedankt sich bei Frau Dr. Roppelt und
ihrem Team für die hervorragende Arbeit.
5. Bauangelegenheiten
5.1. Antrag auf Baugenehmigung: Abbruch des Nebengebäudes, Wohnhausanbau und Garagenneubau; Fl. Nr. 37 der
Gemarkung Gunzendorf
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
mit den Anträgen `Anzeige der Beseitigung` und `Abweichung
von bauordnungsrechtlichen Vorschriften` wird erteilt. Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg zu
beurteilen.
5.2. Anzeige der Beseitigung: Abbruch eines Wohnhauses
(Fl. Nr. 20 Gem. Buttenheim) und Abbruch einer Garage
beim Anwesen (Fl. Nr. 19 Gem. Buttenheim)
Der Beseitigung der oben genannten Gebäude wird von
gemeindlicher Seite aus zugestimmt.
5.3. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6,7 und
10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: Einbau von
Bodenplatten mit Fundamentreparatur und Dachneueindeckung Haus, Scheune, Remise - Fl.Nr. 16 der Gem. Gunzendorf
Der o.g. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und
10 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis
genommen. Zum oben genannten Vorhaben ergeben sich keine
Bedenken.
Das nordwestliche Gebäudeeck ist gemäß dem aktuellen Bestand
bzw. den aktuellen Grundstücksverhältnissen auszuführen. Der
vorhandene Lichtraum über dem öffentlichen Grund in Höhe von
2,25 m ist wieder einzuhalten.
6. Gründung Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Satzungsbeschluss
Der Markt Buttenheim erläßt auf Grund der Artikel 23 und 88 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb des Marktes Buttenheim „BürgerNet Buttenheim“
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.01.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 11.01.2016 (ÖT) wird genehmigt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Buttenheim beschließt die vorliegende
Gründungssatzung für den Eigenbetrieb „BürgerNet Buttenheim“ zum Zwecke des Ausbaus und Verpachtung eines Glasfasernetzes.
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.02.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 15.02.2016 (ÖT) wird genehmigt.
6.1. Bestellung der Mitglieder für den Werkausschuss
Nach kurzer Diskussion wird aus der Mitte des Marktgemeinderates folgende besetzung des Werkausschusses vorgeschlagen:
4. Jahresbericht 2015 zum Levi-Strauss-Museum
Die Museumsleitung Frau Dr. Roppelt stellt dem Marktgemeinderat ausführlich den Jahresbericht für 2015 über das LeviStrauss-Museum vor.
Durch den Vortrag wird die Bedeutung des Museums für den
Markt Buttenheim als weltweites Aushängeschild deutlich.
Mitglied
1.Bgm. Michael Karmann
Manfred Modschiedler
Udo Schamberger
Hans Schuberth
Ottmar Brütting
Vertreter
2. Bgm. Erich Werner
Thomas Hirsch
Peter Schlund
Erwin Saffer
Peter Fleischmann
433
Beschluss:
Der Werkausschuss für den Eigenbetrieb „BürgerNet Buttenheim“ wird wie vorgeschlagen beschlossen.
6.2. Bestellung der Werkleitung
Die Werkleitung sollte auf zwei Personen aufgeteilt werden.
Frau Sylke Dorbritz wird als technische Werkleiterin und Herr
Peter Münch als kaufmännischer Werkleiter berufen.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11. April 2016
1. Informationen durch den 1. Bürgermeister
- Die Unterbringung der ersten Asylbewerber in Buttenheim ist
sehr gut angelaufen. Erfreulicherweise hat sich ein Flüchtlingshelferkreis gegründet, in dem mehr als 40 Personen aktiv mitwirken. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei allen Helfern
für ihre wichtige integrative ehrenamtliche Arbeit.
- Das Breitbandprojekt hat aktuell eine Abschlussquote von etwa
30 % aller Haushalte, was etwa der Hälfte der zur wirtschaftlichen Durchführung notwendigen Vertragsabschlüsse entspricht. Aus den Erfahrungen des beauftragten Ingenieurbüros
erfolgen die Mehrzahl der Vertragsabschlüsse in den letzten
Tagen des festgelegten Akquisezeitraumes.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016
Der TOP wird vertagt.
3. Vorstellung des neuen Rathauskonzeptes durch den Architekten Christoph Gatz
Das Projekt Rathausneubau Buttenheim wird dem Marktgemeinderat und den interessierten Buttenheimer Bürgerinnen und Bürgern durch den beauftragten Architekten Christoph Gatz ausführlich vorgestellt.
Die Gedanken des Raumkonzeptes und die planerische Umsetzung werden für alle Geschosse detailliert erläutert.
Aufgrund von Vorgesprächen mit der Verwaltung und dem
Marktgemeinderat wurden bereits einige Änderungen des Raumkonzeptes die in die aktuelle Planung eingearbeitet. Außerdem
wurden dem Marktgemeinderat Entwürfe über verschiedene
Varianten der Außenfassade vorgestellt.
Aus dem Gremium und der Zuhörerschaft werden noch einige
Anregungen für eine Alternativplanung vorgeschlagen. In der
Mai-Sitzung des Marktgemeinderates sollen diese Vorschläge in
einem Planungsentwurf dem Gremium nochmals vorgestellt
werden.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Anbringung von Werbeanlagen - Fl. Nr. 695 der Gemarkung Buttenheim
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
wird erteilt.
4.2. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Gästehauses mit Carport und Garage - Fl. Nrn. 33/1, 33/3 und 35/13
der Gemarkung Ketschendorf
Freitag, 29. Juli 2016
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Abweichungen wird erteilt. Die Stellplatzsatzung
des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
Der Markt Buttenheim geht davon aus, dass die für das Vorhaben
notwendigen Eigentümerwechsel vollzogen wurden bzw. noch
werden.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
4.3. Antrag auf Baugenehmigung: Anbau des vorhandenen
Wohnhauses - Fl. Nr. 690 der Gemarkung Gunzendorf
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben wird erteilt.
Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
4.4. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Carports Fl. Nr. 1040/1 der Gemarkung Buttenheim
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Abweichungen wird erteilt.
Darüber hinaus werden für die geplante Dachneigung des Carports von 20 Grad und für eine Überschreitung der Baugrenzen
die entsprechenden Befreiungen erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
5. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung: Einleiten von
Niederschlagswasser aus dem Bereich einer Lagerhalle, Fl.
Nr. 375 Gemarkung Buttenheim (Lage: Bei der Linde), in
einen Graben
Für den Markt Buttenheim ergeben sich keine Bedenken oder
Anregungen.
Die Vorgaben und Auflagen der am Verfahren zu beteiligenden
Fachbehörden (Zweckverband zur Wasserversorgung der
Eggolsheimer Gruppe, Wasserwirtschaftsamt Kronach etc.) sind
zu berücksichtigen.
6. Antrag MC "The Road goes on forever" zur Durchführung einer Veranstaltung
Die Erlaubnis zur Durchführung der Festveranstaltung vom
12.08.2016 bis 14.08.2016 wird erteilt. Musik kann von Freitag
auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 3.00 Uhr dargeboten werden.
Während des Auf- und Abbaus ist Musik nur in einem moderaten
Rahmen gestattet.
7. Antrag auf weitere Zuwendung zur Sanierung der Stützmauer der St.Georgskapelle am Senftenberg
Am 07.01.2015 wurde bereits ein Antrag auf Zuschuss für die
Sanierung der Kirchhofmauer der Kath. Kapelle St.Georg
gestellt.
Dieser wurde wie folgt in der Marktgemeinderatssitzung vom
12.01.2015 behandelt:
Die Kath. Kirchenstiftung Gunzendorf stellt mit Schreiben vom
07.01.2015 einen Zuschussantrag zur Instandsetzung der Kirchhofmauer der Kath. Kapelle St. Georg, Senftenberg 2. Die Kosten
belaufen sich auf rund 47.000,00 Euro gemäß dem Angebot der
Freitag, 29. Juli 2016
434
Beschluss:
Der Markt Buttenheim gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20
% der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 13.450,00 Euro.
9. Wünsche, Anträge
- Um einheitliche Lösungen im Umgang mit der Finanzierung
der Dorfgemeinschaftshäuser zu finden, sollen einheitliche
Regelungen getroffen werden. Peter Münch hat eine Umfrage
an die Geschäftsführer in Bayern gestartet um Regelungen
anderer Gemeinden zu erhalten. Der Marktgemeinderat erhält
in einer der nächsten Sitzungen eine Aufstellung der Ergebnisse
um die Vereinbarungen anderer Gemeinden vergleichen zu können.
- Das Levi-Strauss-Museum Buttenheim wirbt auf dem neuesten
Bus des Busunternehmens Kramer. Die Kosten für diese neue
Werbemaßnahme werden durch Einsparungen im Werbebudget
des Marktes Buttenheim an anderer Stelle gedeckt. Mehraufwendungen entstehen nicht. Die Maßnahme zeigt hervorragenden Erfolg. Auf der Facebook-Seite des Museums hat die Aktion zwischenzeitlich über 10.000 Klicks erreicht und ist somit
mit weitem Abstand der erfolgreichste Artikel, der von dort
jemals gepostet wurde. Somit konnte die Aufmerksamkeit völlig neuer Bevölkerungsschichten auf das Levi-Strauss-Museum
gelenkt werden.
8. Haushalt 2016
Der Entwurf für den Haushalt 2016 wird durch den 1. Bürgermeister und den Kämmerer Peter Münch vorgestellt.
Kämmerer Peter Münch informiert anhand einer transparenten
Power-Point-Präsentation. Unter anderem geht er auf die größten
Einnahme- und Ausgabepositionen für das Haushaltsjahr 2016
ein.
Nach der ausführlichen Vorstellung des Entwurfs in öffentlicher
Sitzung, auf den sich der Marktgemeinderat im Rahmen einer
nichtöffentlichen freiwilligen Vorbesprechung geeinigt hatte,
wird der Haushalt nochmals im Gremium ausgiebig diskutiert.
Die Marktgemeinderäte werden um Nennung möglicher Einsparpotenziale gebeten.
Aus dem Marktgemeinderat
- Durch die langjährige Sperrung der Ortsdurchfahrt Stackendorf
sind erhebliche Schäden an den als Umfahrung genutzten
öffentlichen Feld- und Waldwegen entstanden. Es wird sich
nach dem Stand der Besprechungen mit dem Landratsamt Bamberg hinsichtlich einer anteiligen Kostenübernahme erkundigt.
Es wird informiert, dass eine Begehung mit ausführlicher Schadensaufnahme durchgeführt wurde, bislang jedoch noch keine
abschließenden Regulierungsgespräche stattgefunden haben.
- Es werden die hohen Nebenkosten angesprochen, welche durch
die alte Schule verursacht werden. Vielmals entstehen diese
Kosten durch sorglosen und unsachgemäßen Gebrauch der Einrichtung. Eine bessere Kontrolle der Räumlichkeiten am Abend
wird angemahnt.
Firma Bausanierung Oleg Weißbeck aus Kleinlangheim.
Das Erzbistum Bamberg hat für das geplante Vorhaben eine
Zuwendung in Höhe von 33% zugesichert. Darüber hinaus wird
die Kath. Kirchenstiftung Gunzendorf, falls die Möglichkeit der
Förderung besteht, Zuwendungen bei der Oberfrankenstiftung
sowie bei der Bayerischen Landesstiftung beantragen.
Beschluss:
Der Markt Buttenheim gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20
% der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 9.400,00 Euro.
Abstimmung: 15:0
Nun wurde mit Schreiben vom 15.12.2015 ein Folgeantrag
gestellt, um die Nachtragskosten zu übernehmen. Vom Markt
Buttenheim werden weitere 4.050 Euro beantragt. Damit würde
sich der Zuschuss auf 13.450 Euro erhöhen.
8.1. Finanzplan 2015-2019
Der Finanzplan 2015 – 2019 wird dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Laut Marktgemeinderat Schuberth kann der Haushaltsansatz für
die Umsetzung des Mobilitätskonzepts der Feuerwehr Buttenheim im Jahr 2019 um 30.000 €reduziert werden, da die benötigte Ausrüstung für ein neues Fahrzeug bereits vorhanden ist und
nur umgeladen werden muss.
Marktgemeinderat Saffer beantragt die Erneuerung des Brunnens
in der Ortsmitte von Stackendorf nicht wie im Finanzplan vorgesehen im Jahr 2018, sondern bereits im Jahr 2016 vorzunehmen.
Beschluss:
Die Erneuerung des Brunnens in der Ortsmitte von Stackendorf
wird im Jahr 2018 ausgeführt.
Beschluss:
Der Finanzplan 2015 bis 2019 wird beschlossen.
8.2. Haushaltsplan 2016
Die besprochenen Änderungen sind von der Verwaltung in den
Haushaltsplan einzuarbeiten.
Die Hebesätze der Steuern bleiben unverändert.
Der Haushaltsplan 2016 wird beschlossen.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 2. Mai 2016
1. Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters
Seit nunmehr gut 1 ½ Monaten sind Flüchtlinge in Buttenheim
untergebracht. Die Betreuung wird durch die AWO Bamberg
vorgenommen und durch einen aktiven Helferkreis unterstützt.
Durch die engagierte Arbeit des Helferkreises ist eine Integration
in unsere Dorfgemeinschaft auf dem besten Wege. Bürgermeister
Michael Karmann bedankt sich in diesem Rahmen bei allen freiwilligen Helfern für ihre herausragende Arbeit.
Am 01.05. fand in Hirschaid die offizielle Inbetriebnahme von 4
Wechselladersystemen im Landkreis Bamberg statt. Zusätzlich
hierzu wird zukünftig im Markt Buttenheim ein weiteres Wechselladersystem stationiert. Mit dem Systemcontainer und dem
dazugehörigen Fahrzeug ist man sowohl für größere Industrieoder Waldbrände, als auch für großflächige Überschwemmungen
ganzer Orte oder Industrieanlagen gerüstet. Bürgermeister Karmann bedankt sich beim federführenden Feuerwehrkommandanten Johannes Schuberth und ebenso bei allen Feuerwehrkommandanten des Marktes Buttenheim. Ohne ihren großen Einsatz,
der hervorragenden Kooperationsbereitschaft und den bestens
geschulten Feuerwehrdienstleistenden wäre eine Zusage der Stationierung in Buttenheim nicht möglich gewesen.
435
Bürgermeister Karmann beglückwünscht die Bürgerinnen und
Bürger des Marktes Buttenheim zu ihrer Entscheidung für das
kommunale Breitbandbürgernetz. Mit einer Anschlussquote von
über 60 % aller Haushalte und über 80 % aller Grundstücke hat
man sich hier eindeutig für die Umsetzung des Breitbandprojekts
ausgesprochen. Mit der Umsetzung dieses Projekts wird ein wegweisender und innovativer Schritt in die digitale Zukunft getätigt
und der Standort Buttenheim nachhaltig gestärkt. Da die
Gemeinden Altendorf, Buttenheim und Pettstadt dieses Projekt
gemeinsam projektiert habe, ist geplant, den Spatenstich in
Altendorf, den ersten funktionsfähigen Anschlusscluster in Buttenheim und den Abschluss des Projekts in Pettstadt zu feiern.
Am 29.04.2016 fand der erste Walbesitzerinnentag statt, der von
der Forstverwaltung und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg durchgeführt wurde. Erfreulicherweise wählten
die Organisatoren den Markt Buttenheim als Veranstaltungsort
aus. So trafen sich über 150 Frauen im Münchholz in Ketschendorf zur fachlichen Information. Unter anderem wurde neueste
Schutzausrüstung für Frauen vorgeführt, Fachvorträge zur Waldbewirtschaftung gehalten und durch die Berufsgenossenschaft
auf die Gefahren der Waldarbeit hingewiesen. Alle Teilnehmerinnen waren unisono der Meinung, dass die Veranstaltung wiederholt werden sollte.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016
Der TOP wird vertagt.
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.04.2016
Der TOP wird vertagt.
4. Vorstellung des neuen Rathauskonzeptes durch den Architekten Christoph Gatz
Zu einer weiteren öffentlichen Behandlung des Rathauskonzeptes begrüßt Erster Bürgermeister Michael Karmann Herrn Architekten Christoph Gatz und Herrn Dipl.-Tech. (FH) Robert
Dorsch. Er freut sich, dass in der letzten Marktgemeinderatssitzung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sinnvolle
Anregungen vorgebracht wurden, die in die Planungen mit eingearbeitet wurden bzw. in der Zwischenzeit auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft werden konnten. Weiterhin zeigt sich Bürgermeister Karmann überzeugt, durch diese Vorgehensweise und in
Zusammenarbeit mit den kompetenten Architekten- und Planungsbüros eine Symbiose aus funktionalem und repräsentativen
Verwaltungsgebäude zu erreichen, welches gleichzeitig den vorgegebenen finanziellen Rahmen nicht überschreitet.
Herr Gatz stellt dem Gremium ausführlich die überarbeitete Entwurfsplanung für den Neubau eines Rathauses vor. Er erläutert
das Konzept anhand verschiedener Entwurfspläne und Perspektiven. Auf die Fragen der Marktgemeinderäte wird eingegangen.
Im Anschluss daran stellt Herr Dipl.-Tech. (FH) Robert Dorsch
vom gleichnamigen Planungsbüro für Technische Gebäudeausrüstung dem Gemeinderat das Haustechnik- und Energiekonzept
vor.
Auf Grund des geringen Warmwasserverbrauches in dem öffentlichen Gebäude wird eine dezentrale elektrische Warmwasseraufbereitung vorgeschlagen. Ergeschoß, Ober- und Dachgeschoß
sollen mittels Fußbodenheizung im Niedrig-Temperatur-System
beheizt werden. Im Keller sollen Heizkörper zur Anwendung
kommen. Darüber hinaus wird eine kontrollierte Lüftungsanlage
Freitag, 29. Juli 2016
mit Wärmerückgewinnung vorgeschlagen. Dabei ergeben sich
Vorteile in Bezug auf das schnellere Aufheizen wenig genutzter
Räume (z.B. Sitzungssaal). Die Errichtung einer Luft-WasserWärmepumpe soll zur Deckung des geforderten regenerativen
Erzeugeranteils dienen und bietet gleichzeitig – auf Grund der
Tatsache, dass der Kältekreislauf umkehrbar ist - im Sommer die
Möglichkeit, das Gebäude zu kühlen.
Da ein Nahwärmenetz im Verbund mit der alten Schule und dem
Feuerwehrgerätehaus aktuell noch nicht umgesetzt werden kann,
soll zunächst ein Gas-Brennwertkessel zur Wärmeerzeugung
verwendet werden.
Alternativ zur Errichtung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wird
die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgeschlagen.
Beschluss:
Die vom Architekten Herrn Gatz vorgestellte Entwurfsplanung
wird vom Marktgemeinderat Buttenheim grundsätzlich genehmigt.
Das Raumkonzept für das Bürgerbüro und den zugehörigen Wartebereich soll in der Verwaltung nochmals überdacht werden.
Die Fassadengestaltung der West- und Nordseite soll vom Architekten noch optimiert werden.
Mit dem vorgestellten Haustechnik- und Energiekonzept besteht
grundsätzlich Einverständnis.
5. Bauangelegenheiten
5.1. Antrag auf isolierte Befreiung: Erneuerung der Zaunanlage zum benachbarten Gemeindegrundstück (Spielplatz) Fl. Nr. 1064/10 der Gemarkung Buttenheim
Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
5.2. Antrag auf Baugenehmigung: Anbau eines Wintergartens und eines zusätzlichen Raumes im Untergeschoss - Fl.
Nr. 759/18 der Gemarkung Buttenheim
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Vorhaben und zu den
beantragten Befreiungen wird hiermit erteilt.
5.3. Anzeige der Beseitigung: Beseitigung des bestehenden
Gebäudes - Fl. Nr. 76 der Gemarkung Gunzendorf
Der Beseitigung der oben genannten Gebäude wird von
gemeindlicher Seite aus zugestimmt.
6. Bauleitplanung Markt Buttenheim
6.1. Bebauungsplan Dreuschendorf - Ringstraße (ehemals
`Dreuschendorf Teil I`)
6.1.1. 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf Teil I`) im vereinfachten Verfahren - Aufstellungsbeschluss
Anlass für die geplante 3. Änderung des Bebauungsplanes
"Dreuschendorf - Ringstraße" (ehemals `Dreuschendorf - Teil I`)
ist die Absicht des Vorhabenträgers, auf der Flur-Nr. 207 der
Gemarkung Dreuschendorf die Baugenehmigung für eine individuelle Planung zu erlangen.
Am 14.08.2015 wurde hierzu ein Bauantrag bei der Marktgemeinde Buttenheim eingereicht.
Seitens der Marktgemeinde Buttenheim war beabsichtigt, das
Freitag, 29. Juli 2016
Vorhaben durch die Erteilung von Befreiungen zur Genehmigungsreife zu bringen. Dieser Vorgehensweise wurde seitens des
Landratsamtes Bamberg im Zuge der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch den Fachbereich Bauleitplanung mit
Schreiben vom 21.11.2014 (AZ: 20140980) widersprochen und
mitgeteilt, dass eine Genehmigung nur bei Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann.
Die geplanten Änderungen werden dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Beschluss:
Der Markt Buttenheim fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §
13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des
am 12.12.1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`).
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) sollen wie folgt
geändert bzw. ergänzt werden:
a) Überbaubare Grundstücksfläche: Das Baufeld im nördlichen Bereich des Grundstückes soll durch Baugrenzen
nach § 23 Bau NVO ersetzt werden.
Unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten
hinsichtlich der Abstandsflächen die Regelungen des Art. 6 der
BayBO; die durch die Baugrenzen ausgewiesene überbaubare
Grundstücksfläche darf zu den benachbarten Grundstücksflächen nur dann voll ausgenutzt werden, wenn die vorgeschriebenen Abstandsflächen (s.o.) eingehalten werden.
b) Bauweise: Die Bauweise soll mit "ED" für Einzel- oder
Doppelhäuser festgesetzt werden.
c) Zwerchgiebel: Die max. Außenbreite des Zwerchgiebels
soll mit 1/2 statt mit 1/3 der Firstlänge festgesetzt werden.
d) Festsetzung eines Zufahrtbereiches: Zur Sicherstellung
der Erschließung der nördlichen Bauparzelle wird ein
privater, 3,5 m breiter Zufahrtbereich hergestellt.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) werden folgende
Ziele verfolgt:
Der Trend zur individuellen Gestaltung des Wohnhauses bzw.
Anwesens zeichnet sich immer mehr ab. Diesem Trend soll in
einem moderaten Maße Rechnung getragen werden.
Mit der geplanten Änderung soll die wertvolle Ressource Bauland entsprechend heutigen Kriterien hinsichtlich Grundstücksgröße und Bebauungsdichte genutzt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
6.1.2. 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf Ringstraße`(ehemals `Dreuschendorf Teil I`) im vereinfachten Verfahren - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Unter TOP 5.1.1. der heutigen Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf
- Ringstraße` (ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) gefasst.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Buttenheim nimmt vom Entwurf / der
Begründung der Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße`
436
(ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) in der Fassung vom
18.04.2016 (Begründung) und 19.04.2016 (Entwurf Planung)
Kenntnis und billigt diese.
Der Marktgemeinderat beschließt, das Beteiligungsverfahren
nach § 13 BauGB (im vereinfachten Verfahren) durchzuführen.
Dies ist möglich, da durch die Änderung des Bebauungsplanes
die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Bedingungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB erfüllt sind. Die Marktgemeinde geht davon aus, dass mit der nun vorliegenden 3.
Änderung des Bebauungsplanes `Dreuschendorf - Ringstraße`
(ehemals `Dreuschendorf – Teil I`) keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB gilt, dass
von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), dem Umweltbericht (§ 2a),
von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4) und der Regelung über die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (§ 4c) abgesehen wird.
Der Gemeinderat sieht gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB ab.
Der Marktgemeinderat gibt der betroffenen Öffentlichkeit und
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Innerhalb derselben Zeit soll
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben werden.
Die Kosten für das Bauleitverfahren trägt der Verursacher.
6.2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich
`Froschhütte` und Teilbereich aus `Fl. Nr. 775/4 Gemarkung
Buttenheim (Lage: Nähe Schulstraße)` - Aufstellungsbeschluss
Der Flächennutzungsplan des Marktes Buttenheim soll zum 14.
Mal geändert werden. Folgende zwei Änderungen sind geplant:
Der Bereich der Fl. Nrn. 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der
Gemarkung Buttenheim ist im Flächennutzungsplan des Marktes
Buttenheim bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Für den Bereich der genannten Fl. Nrn. ist im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche „Froschhütte“ vorgesehen.
Weiterhin ist eine Umwidmung eines Teilbereiches der Fl. Nr.
775/4 der Gemarkung Buttenheim (räumlich bekannt) „ Nähe
Schulstraße“ geplant. Aktuell ist dieser Teilbereich als `Grünfläche/Sportplatz` gewidmet. Im Rahmen der Änderung ist eine
Ausweisung als `Wohnbaufläche` vorgesehen.
Beschluss:
Der am 05. April 1993 vom Marktgemeinderat Buttenheim
beschlossene und am 17. September 1993 wirksam gewordene
Flächennutzungsplan soll zum 14. Mal geändert werden, um die
Ausweisung eines Gewerbegebietes „Froschhütte“ im Bereich
der Fl. Nrn. 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der Gemarkung Buttenheim zu ermöglichen. Darüber hinaus soll ein Teilbereich
„Nähe Schulstraße“ der Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Buttenheim
umgewidmet werden. Aktuell ist dieser Teilbereich als `Grünfläche/Sportplatz` gewidmet. Im Rahmen der Änderung ist eine
Ausweisung als `Wohnbaufläche` vorgesehen.
437
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes für den
Bereich „Froschhütte“ ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
Fl. Nr. 817/1 der Gemarkung Buttenheim
Im Osten:
Weg Fl. Nr. 829/6 der Gemarkung Buttenheim
Im Süden:
Verkehrsfläche der Staatsstraße St 2260
Ortsstraße Fl. Nr. 820
Im Westen:
der Gemarkung Buttenheim
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes für den
Bereich „Nähe Schulstraße“ umfasst:
Aus Fl. Nr. 775/4 der Gemarkung Buttenheim
Teilbereich:
(räumlich bekannt)
Der Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Buttenheim wird gefasst. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, Angebote zur Durchführung
des Bauleitplanverfahrens einzuholen.
6.3. Bebauungsplan `Froschhütte` - Aufstellungsbeschluss
Unter TOP 6.2 der heutigen Sitzung wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des
Marktes Buttenheim im Bereich `Froschhütte` gefasst. Für diesen Bereich ist die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche
geplant.
Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung soll der Bebauungsplan `Froschhütte` aufgestellt werden, um ein entsprechendes Baurecht zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
dient, der geplanten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
des Marktes Buttenheim folgend, der Ausweisung einer gewerblichen Fläche.
Beschluss:
Beschluss des Marktgemeinderates Buttenheim über die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Froschhütte“ gemäß § 2
Abs. 1 und § 8 BauGB
Für das geplante Gebiet „Gewerbegebiet Froschhütte“ (beteiligte
Flurstücke: 718, 719, 720, 721, 815 und 817 der Gemarkung Buttenheim) wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) in der aktuell gültigen Fassung aufgestellt. Der Plan
erhält den Namen `Froschhütte`.
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
Fl. Nr. 817/1 der Gemarkung Buttenheim
Im Osten:
Weg Fl. Nr. 829/6 der Gemarkung Buttenheim
Im Süden:
Verkehrsfläche der Staatsstraße St 2260
Im Westen:
Ortsstraße Fl. Nr. 820
der Gemarkung Buttenheim
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele
und Zwecke angestrebt: Schaffung einer gewerblichen Fläche.
Einzelheiten zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden
im weiteren Verfahren geklärt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, Angebote zur Durchführung
des Bauleitplanverfahrens einzuholen.
Freitag, 29. Juli 2016
Beschluss:
Der Haushaltsplan 2016 des Eigenbetriebes wird beschlossen.
7.2. Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Finanzplan 2015 2019
Der Finanzplan 2015-2019 wird dem Marktgemeinderat durch
den Kämmerer Peter Münch vorgestellt und erläutert.
Beschluss:
Der Finanzplan 2015-2019 wird beschlossen.
7.3. Haushaltssatzung 2016
Die Haushaltssatzung 2016 wird beschlossen.
8. Wünsche, Anträge
Aus dem Marktgemeinderat
- Es wird beantragt weitere Hundetoiletten aufzustellen. Zur
Kostendeckung soll im nächsten Haushaltsjahr die Hundesteuer
angehoben werden.
- Einige der Asylsuchenden im Markt Buttenheim verrichten
gemeinnützige Tätigkeiten im Gemeindegebiet. Unter anderem
wird eine regelmäßigere Pflege der Rosenbeete durchgeführt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der letzten Kreistagssitzung das Aufstellen von illegalen Kleidungcontainern
thematisiert wurde.
- Es wird beantragt am Fischpass in Gunzendorf einen Tisch und
zwei Bänke aufzustellen.
- Auf der neu errichteten Kreisstraße BA 9 zwischen Buttenheim
und Unterstürmig haben sich Bodenwellen gebildet.
Die Problematik wurde bereits zuständigkeitshalber dem Tiefbauamt des Landkreises Bamberg gemeldet.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 6. Juni 2016
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.05.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 02.05.2016 (ÖT) wird genehmigt.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 07.03.2016 (ÖT) wird genehmigt.
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.04.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 11.04.2016 (ÖT) wird genehmigt.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel-Carport - Fl.
Nr. 1270/77 Gemarkung Buttenheim
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplangebietes „Buttenheim-Erlach“.
Das oben genannte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
7. Haushalt 2016
7.1. Eigenbetrieb BürgerNet Buttenheim - Haushaltsplan 2016
Der Haushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Buttenheim wird
dem Gremium durch den Kämmerer Peter Münch vorgestellt.
4.2. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer
Trockensteinmauer (Höhe zwischen 60 und 120 cm; Tiefe ca.
40 cm) als Einfriedung an der Südseite des Grundstücks; Fl.
Nr. 1227/6 Gemarkung Buttenheim
Freitag, 29. Juli 2016
Geplant ist die Errichtung einer Trockensteinmauer als Einfriedung an der Südseite (zur `Boschenbergstraße` hin) des Grundstücks Fl. Nr. 1227/6 der Gemarkung Buttenheim (Lage:
Boschenbergstraße 5). Die Höhe der Mauer soll dem Gelände
angepasst zwischen 0,60 bis maximal 1,20 m, die Tiefe der
Mauer ca. 0,40 cm betragen.
Zulässig gemäß Bebauungsplan „Buttenheim Nord“:
- Höhe der Einfriedungen einschließlich des Sockels: 1,20 m
- Sockelhöhe höchstens 20 cm über Gehsteig
- Holzzäune und Maschendrahtzäune
Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Buttenheim Nord“.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss:
Dem oben genannten Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Buttenheim Nord“ wird
zugestimmt.
Der Bauherr wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein baugenehmigungspflichtiges Verfahren durchzuführen ist, falls die Trockensteinmauer aufgefüllt wird.
5. Restaurierung eines historischen Kreuzes (Lage: Bergfelder/Am Galgen): Sachstandsmitteilung und weitere Vorgehensweise
Das über die Jahrzehnte stark verwitterte Flurkreuz (Lage: Bergfelder/Am Galgen) wurde zusammen mit dem stark vermorschten historischen Korpus durch den ortsansässigen Künstler Herrn
Paravac erneuert. Die Auftragsvergabe für die Sanierung des
alten, historischen Korpus und die Herstellung einer Kopie
erfolgte am 29.07.2013 zum Angebotspreis in Höhe von
6.071,50 € brutto (entspricht auch den voraussichtlichen Gesamtkosten).
Zwischenzeitlich wurde der neue Korpus am Flurkreuz, welches
vom gemeindlichen Bauhof hergestellt wurde, angebracht. Auch
die Restaurierungsarbeiten am historischen Korpus wurden
inzwischen abgeschlossen.
Für den restaurierten historischen Korpus sollte nun, vor Wind
und Wetter geschützt, ein geeigneter und würdiger Platz gefunden werden. Herr Marktgemeinderat Johannes Schuberth wird
diesbezüglich mit Herrn Pfarrer Seel in Kontakt treten.
Das historische Kreuz stammt vermutlich vom bekannten Künstler `Nagengast` – dieser war Schüler von `Theiler`.
6. Wünsche, Anträge
Informationen durch den 1. Bürgermeister:
- Der Verein Drena Oltre i Confini (Drena über die Grenzen)
sprach dem Markt Buttenheim zum Europatag 2016 am 07. Mai
2016 eine Einladung zu einem internationalen Meinungsaustausch aus. Drena ist die Partnergemeinde von Hallerndorf aus
dem Trentino. Die Einladung erfolgte an alle Kommunen und
deren Partnergemeinden, die rund um Drena Städtepartnerschaften pflegen. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei den
Marktgemeinderäten Schamberger und Schuberth, die den
Markt Buttenheim bei diesem Termin in Italien vertreten haben.
438
- Am 25.05. startete die Laufgruppe Buttenheim ihren 600 km
langen Lauf in unsere Partnergemeinde Ronzo Chienis. Veranstaltungen wie diese zeigen das gute Verhältnis zwischen den
Gemeinden und tragen zu einer weiteren Verfestigung der Partnerschaft bei. Bürgermeister Karmann bedankt sich bei den
Organisatoren für ihr außergewöhnliches Engagement.
- Am Wochenende vom 03.-05.06.2016 fanden das Kreismusikfest und die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen
der Jugendblaskapelle Buttenheim statt. Der Markt Buttenheim
ist stolz auf seine Jugendblaskapelle, die nun seit 40 Jahren
beständig wächst und einen festen Bestandteil des örtlichen
Kulturlebens darstellt. Nur auf Grund der hervorragenden
Nachwuchsarbeit und dem in den letzten Jahren erworbenen
hohen Leistungsstand war es möglich, das Kreismusikfest nach
Buttenheim zu holen. Die hervorragende Organisation der Feierlichkeiten hat den durchaus positiven Eindruck noch verstärkt.
- In Kürze startet der Tiefbau für das Breitbandprojekt im Markt
Buttenheim. Baldmöglichst wird an der Schule in Buttenheim
ein Breitband-PoP (Schaltzentrale) errichtet. Im Rahmen dieser
Baumaßnahme schlägt Bürgermeister Karmann die Zurückversetzung der Einzäunung der Schulsportanlage entlang der
Schulstraße um ca. 1,50 m und die Erstellung eines neuen Gehweges zwischen dem Eingang in die Schulsportanlage und der
Bushaltestelle vor. Von den Parkflächen an der Schulsportanlage wird somit künftig ein gefahrloser Zugang zur Schule möglich sein. Der Marktgemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu.
Gleichzeitig ist der schnelle Anschluss des Gewerbegebietes
und der drastisch unterversorgten Ortsteile angestrebt. Auf der
Strecke zwischen Buttenheim und Gunzendorf kann ein Lehrrohr des Wasserzweckverbands verwendet werden. Als Gegenleistung wird für den Wasserzweckverband ein Glasfaserkabel
zur Anbindung der Wasserversorgungsanlagen mitverlegt.
- Am 13.06.2016 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Marktes Buttenheim das zweite Strategieforum der ILE-Regnitz/
Aisch statt. In diesem Rahmen soll die Maßnahmenliste die im
bisherigen Verlauf der ILE zu Stande gekommen ist besprochen
werden und möglicherweise durch geeignete Projekte ergänzt
werden.
Neben den Vertretern der ILE-Partnergemeinden sind hierzu
auch die jeweiligen Gemeinderäte und vor allem die Bevölkerung eingeladen, um Vorschläge der interkommunalen Zusammenarbeit mit einzubringen.
Aus dem Marktgemeinderat
- Über das am 11.06.2016 in Hochstall stattfindende Dorffest
wird informiert
- Es wird nach dem aktuellen Sachstand zur formlosen Bauvoranfrage: Umbau einer bestehenden Tankstelle und Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses - Fl. Nrn. 700/1 und 700/2 der
Gemarkung Buttenheim (Lage: Am Stauch) gefragt.
Bauamtsleiter Först informiert über laufende Gespräche in der
Angelegenheit.
Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 4. Juli 2016
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.06.2016
Das Protokoll der Sitzung vom 06.06.2016 (ÖT) wird genehmigt.
439
2. Bauangelegenheiten
2.1. Antrag auf Nutzungsänderung mit Anbau: Nutzungsänderung einer Garage in eine Pension mit neuem Anbau - Fl.
Nr. 57/11 der Gemarkung Buttenheim (Lage: Schloßstraße
18)
Das Anwesen befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB), in
einem Gebiet für Bodendenkmäler und in Nachbarschaft zu mehreren Baudenkmälern.
Darüber hinaus befindet sich das Bauvorhaben im Städtebauförderungsgebiet. Herr Architekt Gatz hat eine Stellungnahme
abgegeben, die verlesen wird.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Die Anregungen des Architekten Herrn Gatz sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Um mögliche Punkte abschließend
klären zu können, soll gegebenenfalls noch ein Ortstermin mit
Herrn Gatz und dem Bauherrn vereinbart werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach Einarbeitung der
Vorschläge des Herrn Gatz erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
2.2. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung von Garagen Fl. Nr. 761/1 der Gemarkung Gunzendorf (Lage: Zum Senftenberg 8a)
Der Bauausschuss wird sich in der kommenden Sitzung am
15.07.2016 mit dem Vorhaben beschäftigen. Neben dem Bauausschuss soll der gesamte Gemeinderat und der Bauherr zum Termin geladen werden. Am 25.07.2016 soll dann im Rahmen der
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates abschließend darüber
beraten werden.
2.3. Antrag auf Baugenehmiung: Anbau am Wohnhaus - Fl.
Nr. 151/16 der Gemarkung Stackendorf (Lage: Sauerwiesen
7)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
und zu der beantragten Befreiung wird erteilt.
2.4. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport - Fl. Nr. 46 der
Gemarkung Gunzendorf (Lage: Nähe Jurastraße)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
wird erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Buttenheim ist einzuhalten.
Hinsichtlich der entlang der `Jurastraße` geplanten 2 Stellplätze
sind folgende Hinweise zu beachten: Es muss sichergestellt werden, dass bei geöffneter Fahrzeug- bzw. Beifahrertüre eine
Beeinträchtigung der Erschließungsstraße bzw. ein Hineinragen
in die Erschließungsstraße ausgeschlossen werden kann. Eine
zukünftige Überbauung der Stellplätze (z.B. als Carport) ist nicht
möglich.
2.5. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Carports Fl. Nrn. 940/36 und 940/30 der Gemarkung Buttenheim
(Lage: Nähe Brucknerweg)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben,
zu der beantragten Abweichung von bauordnungsrechtlichen
Vorschriften und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte sind vom Landratsamt Bamberg
zu beurteilen.
Freitag, 29. Juli 2016
2.6. Antrag auf Baugenehmiung: Dachaufbau - Fl. Nr. 731/4
der Gemarkung Buttenheim (Lage: Schulstraße 4)
Das gemeindliche Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben
und zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.
3. Neue Vorlage Buttenheim
3.1. Rathausneubau: Freigabe der Ausführungsplanung
Die aktuellen Planungen des Rathauses Buttenheim werden dem
Marktgemeinderat vorgestellt.
Der Wartebereich des Bürgerbüros wurde räumlich versetzt, was
eine Verbesserung des Datenschutzes ermöglicht. Darüber hinaus wurde die Fassadengestaltung der Nordseite optimiert.
Über die Fassadengestaltungen der jeweiligen Ansichten wird
einzeln beschlossen.
Es soll ein Dachvorsprung von 30 cm realisiert werden.
3.2. Gesamtergiekonzept für das Rat-, Bürger- und Feuerwehrhaus
Ein wesentlicher Kostenfaktor für Kommunen sind die Energiekosten in den eigenen Liegenschaften. Aus diesem Grund wurde
das Förderprogramm „Energieberatung und EnergieeffizienzNetzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“
im Januar 2016 grundlegend optimiert.
Ein Baustein dieses neuen Förderprogrammes ist die Durchführung einer umfassenden Energieberatung für Nichtwohngebäude (z.B. Rathäuser, Schulen, etc.) mit Ausarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zur Energieeinsparung und
Effizienzsteigerung.
Als Ergebnis entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan, welcher
die sinnvollsten Schritte auch unter Berücksichtigung begrenzter
finanzieller Ressourcen aufzeigt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses durch das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, jedoch
maximal 15.000,00 € . Hierbei sind sowohl die Durchführung
einer Energieberatung für bestehende Objekte, als auch die
Erstellung eines Energiekonzeptes für Neubauten förderfähig.
Vom Institut für Energietechnik wurde nun ein Angebot für ein
"Gesamtenergiekonzept für Neubauberatung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus Rathausneubau mit Umgriff in Buttenheim" eingeholt. Weitere Unternehmer wurden ebenfalls dazu
aufgefordert. Voraussetzung zur Zuschussgewährung Qualifizierung der Bewerber, die von der BAFA anerkannt wird. Die IfE ist
derzeit einer der wenigen Firmen, die diese Anerkennung vorweisen können.
Es soll dabei das gesamte Areal (Rathaus, Bürgerhaus, Feuerwehrhaus) betrachtet und ein Gesamtenergiekonzept erstellt werden. Auch ein EnEV - Nachweis kann daraus erstellt werden.
Mit dieser Vorgehensweise wird eine umfassende und langfristige Energiebetrachtung erarbeitet. Die jetzigen Planungen und der
Bau des Rathauses werden dadurch nicht verzögert, da die
Bestandsdaten (z.B. Außenwände, Lüftung usw. des Rathausplanes) in dieses Konzept mit einfließen. Dies wurde auch mit dem
Architekten so abgestimmt.
Der Eigenanteil für den Markt Buttenheim beträgt 5.000,00 €
netto zzgl. Fahrtkosten.
Beschluss:
Der Markt Buttenheim beauftragt die IfE mit der Erstellung des
Projekts "Gesamtenergiekonzept für Neubauberatung von Nicht-
Freitag, 29. Juli 2016
wohngebäuden zum Effizienzhaus Rathausneubau mit Umgriff
in Buttenheim".
4. Termin Georgenmarkt 2017
Der Termin des Georgenmarktes 2017 wird auf den 23. April
2017 festgelegt.
5. Haushalt 2017
Der Haushaltsplan 2016 wurde von der Rechtsaufsicht mit
Schreiben vom 01.06.2016 bereits genehmigt.
Das aktuell günstige Zinsniveau zur Finanzierung des Breitbandprojekts soll auch für den Kreditbedarf des Jahres 2017 frühzeitig
genutzt werden. Somit ist der Haushalt für das Jahr 2017 baldmöglichst aufzustellen.
Auf Nachfrage, ob ein Doppelhaushalt für das Jahr 2016 und
2017 möglich wäre, wurde dies von Seiten der Rechtsaufsicht
kritisch gesehen. Es ist jedoch problemlos möglich, den Haushalt
2017 mit den bereits bekannten Finanzplanungswerten zu beschließen. Damit könnten ab dem 01.01.2017 die notwendigen
Kredite entsprechend aufgenommen werden. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 (mit entsprechender Vorberatung) kann
dann im Jahr 2017 jederzeit erfolgen.
Beschluss:
Mit dem vorgestellten Vorgehen besteht Einverständnis.
Der Markt Buttenheim beschließt in einer der nächsten Sitzungen
den Haushalt für 2017 auf Grundlage des Finanzplans.
440
6. Antrag für Veranstaltungen "Gunzendorf-Live"
Mit Schreiben vom 27.06.2016 stellt die Fa. Andreas Sauer
GmbH & Co. Brauerei, Gasthof und Erlebnisgastronomie KG
den Antrag auf Veranstaltung „Gunzendorf-Live“ gemäß dem
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf
dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) für 4-5 Live Veranstaltungen im Zeitraum von September bis Dezember 2016.
Gemäß der Aussage des Landratsamtes Bamberg könnte bei Veranstaltungen von „seltenen Ereignissen“ die Anwendbarkeit
nach Nummer 7.2 der TA-Lärm in Betracht kommen. Voraussetzung hierfür sei, dass der Betreiber versucht, alle nach dem Stand
der Technik zur Lärmminderung vertretbaren Maßnahmen
durchzuführen.
Der Tagesordnungspunkt dient dem Marktgemeinderat zur Information. Nach Rücksprache über die weitere Vorgehensweise mit
dem Landratsamt wird gegebenenfalls in einer der nächsten Sitzungen über den Antrag beraten.
7. Wünsche, Anträge
Aus dem Marktgemeinderat
- Es wird beantragt, den Grünstreifen des Parkplatzes gegenüber
dem Schreibwarengeschäft Hoffmann zu mähen.
- Es wird nach dem Sachstand der jährlichen Straßensanierungsarbeiten gefragt.
In der Sitzung vom 16.11.2015 wurde der Marktgemeinderat
aufgefordert Meldungen für die Jahresausschreibung im Tiefbau bis zur Dezember Sitzung an das gemeindliche Bauamt
weiterzugeben. Aktuell wird geprüft ob einige der erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Ausbaus des Glasfasernetzes
vorgenommen werden können.
- Es wird auf den nach wie vor in Stackendorf lagernden Bauund Bodenaushub hingewiesen. Bürgermeister Karmann informiert über einen Ortstermin mit den bauausführenden Firma am
31.05.2016. In diesem Rahmen wurde von dieser die Aussage
getroffen, dass das lagernde Material innerhalb von 4 Wochen
abtransportiert werden kann. Nach neuester Auskunft des
zuständigen Tiefbauamtes des Landkreises Bamberg ergeben
sich weitere Verzögerungen.
- Es wird eine Verkehrsschau mit dem Ziel eine Parkverbotsausweisung für den nördlichen Ortseingang von Stackendorf beantragt.
Begründung: Ein hier dauerhaft auf öffentlichen Straßengrund
abgestelltes Fahrzeug stellt eine Verkehrsgefährdung dar.
Die Situation ist dem Markt Buttenheim bekannt und wurde
zwecks Zuständigkeit bereits an das Landratsamt Bamberg weitergeleitet.
- Es wird angeregt in der Ortsdurchfahrt Dreuschendorf eine
Tempo 30 Zone einzurichten. Auf die Zuständigkeit des Landkreises Bamberg wird hingewiesen. Ebenso wird darüber informiert, dass für eine überregionale Straße wohl keine Geschwindigkeitsbeschränkungen unter 50 km/h festgesetzt werden.
- Die Hochwassersituation wird kurz angesprochen. Es wird
nochmals über den identischen ILE-Schwerpunkt informiert.
Man ist sich einig, dass orts- und sachkundige Bürger in die Planungen mit einbezogen werden müssen.
441
Freitag, 29. Juli 2016
Freitag, 29. Juli 2016
Auf geht’s zur
Buttnhamer Kerwa
FREITAG, 19. AUGUST, BIS
MONTAG, 22. AUGUST 2016
Freitag, 19. August 2016
ab 19.00 Uhr
Unterhaltung mit den
Deichselbachtalern im Festzelt
Barbetrieb
Samstag, 20. August 2016
um 15.00 Uhr Einholen und Aufstellung
des Kirchweihbaumes
durch die Buttenheimer
Kirchweihburschen,
musikalisch umrahmt von der
Buttenheimer Blaskapelle
ab 19.30 Uhr
Triples
Barbetrieb
Sonntag, 21. August 2016
11 -14 Uhr
Jazz-Frühschoppen
mit Tony Bulluck
ab 17.00 Uhr
Party Pirates
Barbetrieb
Montag, 22. August 2016
15.00 Uhr
Seniorencafe im Festzelt,
musikalisch umrahmt
von Niko Dorn
19.00 Uhr
Kirchweihausklang
mit der Band „HorstStone“
Barbetrieb
22.30 Uhr
großes KirchweihAbschlussfeuerwerk
An allen Tagen Festbetrieb, Kinderbelustigung, Stimmung an der
Bierinsel und im Festzelt sowie
Barbetrieb. Für Essen und Trinken ist
bestens gesorgt.
Nach vier lustigen Tagen begraben
wir am Montagabend die Kerwa.
Der Markt Buttenheim freut
sich auf Ihren Besuch.
442
Wir
gratulieren ...
am 30. Juli: Spei Hermine,
Kirchweg 3, zum 69. Geburtstag;
am 31. Juli: Ostankova Nina,
Marktstr. 21, zum 87. Geburtstag;
am 31. Juli: Scholz Ruth,
Pfr.-Wirth-Str. 6, zum 85. Geburtstag;
am 31. Juli: Dittrich Gertrud,
Gunzendorf, Altfeldweg 2,
zum 65. Geburtstag;
am 1. August: Kalb Baptist,
Hauptstr. 91, zum 94. Geburtstag;
am 1. August: Schönberger Waltraud,
Hauptstr. 91, zum 91. Geburtstag;
am 1. August: Neuner Johann,
Ketschendorf 20, zum 79. Geburtstag;
am 1. August: Nagengast Georg,
Ketschendorf 9, zum 61. Geburtstag;
am 2. August: Meterle Johann,
Streckfuß 20, zum 64. Geburtstag;
am 4. August: Habermann Dietger,
Scheffelstr. 15, zum 76. Geburtstag;
am 4. August: Schmuck Jürgen,
Gunzendorf, Am Bach 7,
zum 61. Geburtstag;
am 5. August: Patermann Annemarie,
Dreuschendorf, Rosengasse 10,
zum 79. Geburtstag;
Sperrung der Marktstraße
Anlässlich der Buttenheimer Kirchweih
wird in der Zeit vom
19. August 2016 - 12.00 Uhr
bis 22. August 2016 - 24.00 Uhr
die gesamte Marktstraße für Fahrzeuge
aller Art gesperrt (ausgenommen Anlieger).
Die angeordneten Verkehrsvorschriften werden
mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Markt Buttenheim
443
Freitag, 29. Juli 2016
am 5. August: Dörfler Georg,
Zum Wachental 6, zum 77. Geburtstag;
am 5. August: Lutz Elfriede,
Hauptstr. 29, zum 73. Geburtstag;
am 9. August: Nüßlein Anna,
Ketschendorf 15, zum 84. Geburtstag;
am 9. August: Wagner Rosemarie,
Schulstr. 11, zum 63. Geburtstag;
am 11. August: Seidl Hannelore,
Schwalbenweg 8, zum 72. Geburtstag;
am 12. August: Motschenbacher Karl,
Schulstr. 6, zum 67. Geburtstag;
am 13. August: Gareiß Ingrid,
Scheffelstr. 4, zum 70. Geburtstag;
am 13. August: Holschuh Maria,
Stackendorf 17, zum 69. Geburtstag;
am 13. August: Schuh Angelika,
Schumannweg 8, zum 62. Geburtstag;
am 14. August: Ritter Richard,
Dreuschendorf 28, zum 79. Geburtstag;
am 14. August: Kaiser Johann,
Gunzendorf, Am Bach 3,
zum 78. Geburtstag;
am 14. August: Bickel Michael,
Dreuschendorf 20, zum 75. Geburtstag;
am 14. August: Mc Grath Brigitte,
Gunzendorf, Ziegelhütte 2,
zum 65. Geburtstag;
am 15. August: Leithner Helmuth,
Pfr.-Wirth-Str. 6, zum 61. Geburtstag;
am 16. August: Glabasnia Bertram,
Buchenweg 6, zum 66. Geburtstag;
am 17. August: Linhardt Karl,
Drosselgasse 3, zum 67. Geburtstag;
am 20. August: Götz Sebastian,
Kälberberg 8, zum 86. Geburtstag;
am 21. August: Riffel Erna,
Bamberger Weg 9, zum 80. Geburtstag;
am 21. August: Bayer Lieselotte,
Gunzendorf, Jurastr. 4,
zum 76. Geburtstag;
am 21. August: Hendrichs Elisabeth,
Hauptstr. 79, zum 64. Geburtstag;
am 22. August: Schirner Lina,
Stackendorf 31, zum 86. Geburtstag;
am 22. August: Fleischmann Josef,
Frankendorf 3, zum 63. Geburtstag;
am 23. August: Helldorfer Babette,
Eggenbergstr. 10, zum 84. Geburtstag;
am 24. August: Saffer Marianne,
Stackendorf, Steinweg 4,
zum 72. Geburtstag;
am 24. August: Mosner Waltraud,
Marktstr. 13, zum 68. Geburtstag;
am 25. August: Splett Benno,
Birkenweg 16, zum 74. Geburtstag;
am 27. August: Göller Alfons,
Stackendorf 25, zum 84. Geburtstag;
am 27. August: Körmeier Heinrich,
Stockgasse 11, zum 76. Geburtstag;
am 27. August: Kestler Georg,
Kälberberg 8, zum 76. Geburtstag;
am 27. August: Büttel Theresia,
Frankendorf 7, zum 64. Geburtstag;
am 28. August: Mader Manfred,
Hauptstr. 11, zum 66. Geburtstag;
am 28. August: Brand Georg,
Gunzendorf, Schafgasse 14,
zum 65. Geburtstag;
am 30. August: Saffer Anita,
Stackendorf 39, zum 62. Geburtstag;
am 31. August: Saffer Rosa,
Schwalbenweg 1, zum 64. Geburtstag;
am 1. September: Augsburg Anna Maria,
Lerchenweg 5, zum 78. Geburtstag;
am 1. September: Büttel Gottfried,
Scheffelstr. 10, zum 76. Geburtstag;
am 1. September: Habermann Brigitte,
Scheffelstr. 15, zum 76. Geburtstag;
am 1. September: Eibl Hermann,
Stackendorf, Dickenau 3,
zum 74. Geburtstag;
am 1. September: Schuster Roland,
Eggenbergstr. 12, zum 60. Geburtstag;
am 2. September: Wöhrmann Betti,
Hauptstr. 91, zum 81. Geburtstag;
am 2. September: Wodkowski Thomas,
Marktstr. 40, zum 66. Geburtstag;
am 2. September: Helldorfer Heinrich,
Eggenbergstr. 10, zum 65. Geburtstag;
am 3. September: Gries Brigitta,
Hauptstr. 91, zum 80. Geburtstag;
am 4. September: Dierauf Ludwig,
Schumannweg 8, zum 78. Geburtstag;
am 4. September: Günther Elisabeth,
Hauptstr. 52, zum 62. Geburtstag;
am 5. September: Postler Juliane,
Dreuschendorf, Zur Leithe 2,
zum 62. Geburtstag;
am 6. September: Wank Jutta,
Gunzendorf, Zum Senftenberg 12,
zum 76. Geburtstag;
am 7. September: Förster Rosa,
Gunzendorf, Pfarrgasse 6,
zum 92. Geburtstag;
am 7. September: Hilbert Peter,
Mühlbachweg 2 b,
zum 65. Geburtstag;
am 8. September: Seitz Margareta,
Stockgasse 26, zum 63. Geburtstag;
am 9. September: Linz Monika,
Dreuschendorf 21,
zum 70. Geburtstag;
Freitag, 29. Juli 2016
444
am 9. September: Mühlböck Anneliese,
Goethestr. 2, zum 68. Geburtstag;
am 9. September: Dörfler Werner,
Dreuschendorf, Rosengasse 7,
zum 67. Geburtstag.
BÜCHEREI
... zur Silbernen Hochzeit ...
am 8. August: Neuner Manfred und Ingrid,
Kirchweg 10 a;
am 15. August: Rösch Ludwig und Beate,
Schwalbenewg 20;
am 22. August: Küpfer Dieter und Birgit,
Hauptstr. 18;
am 5. September: Dorn Michael und Brunhilde,
Frankendorf 24.
... zur Goldenen Hochzeit ...
am 15. August: Gebhardt Erwin und Agnes,
Gunzendorf, Jurastr. 33;
am 19. August: Holschuh Hans und Maria,
Stackendorf 17.
Fundsache
• Brille (Friedhof Buttenheim)
Abzuholen im Rathaus Buttenheim bei Frau Saffer, Zimmer 02 im EG.
ERSCHEINUNGSWEISE
Die nächste Ausgabe erscheint am
Freitag, 9. September 2016.
Abgabeschluss für Vereinsnachrichten u. Anzeigen:
Donnerstag, 1. September 2016,
Jugendtreff „CVJM-Jugendcafe“
freitags 18 - 21 Uhr, Hager-Villa
um 12 Uhr, im Rathaus bei Frau Saffer, Zimmer 2.
KRABBELGRUPPEN in der „HAGER VILLA”
KRABBELGRUPPEN in der „HAGER VILLA“
Dienstag von 10 bis 11.30 Uhr mit Petra Betz
Dienstagvon10:00Uhrbis11:30UhrmitPetraBetz
Donnerstag von 9.30 bis 11 Uhr mit Anne Müller (Handy 0176 / 20 18 74 11)
Donnerstagvon9:00Uhrbis10:30UhrmitLisaMeyerͲ>NeueZeit
seid herzlich willkommen zum Spielen, Basteln,
Ihr
Ihr seid hund
erzlpädagogischen
ich willkommeAngeboten!
n zum Spielen, Basteln,
Austausch
Austausch und pädagogischen Angeboten !
Hager Villa, Hauptstr. 60, 96155 Buttenheim, 1. Stock,
HagerVilla/Hauptstraße60/96155Buttenheim/1.Stock
Tel.
09545 / 35 98 589
445
Freitag, 29. Juli 2016
KINDERGÄRTEN
Ausflug unserer Vorschulkinder!
Am Donnerstag, den 7. Juli fuhren wir mit dem Kramerbus nach
Altendorf zum Bahnhof. Angekommen nutzten wir die Wartezeit
zum Frühstücken. Gut gestärkt traten wir dann unsere Reise nach
Nürnberg an. Dort fuhren wir noch ein kurzes Stück mit der UBahn. „WOW, ein Zug UNTER der ERDE!“ Das war für unsere
„Großen“ sehr spannend und aufregend! Nach einem kurzen
Spaziergang kamen wie dann endlich am „Erfahrungsfeld der
Sinne“ an. Wir durchliefen viele Stationen wie den Barfußpfad,
Klangsteine, Schwebestein und das Zelt der Sinne. Zwischendurch legten wir eine Brotzeitpause ein, ehe es weiterging.
Wir liefen durch das schiefe Haus, über eine Wackelbrücke,
betrachteten uns in verzerrten Spiegeln u.v.m. Nach vielen tollen
Aktionen und bei sonnigem Wetter bekamen alle Kinder noch ein
Eis, bevor wir uns auf dem Spielplatz noch ein letztes Mal austoben konnten. Glücklich und zufrieden traten wir dann unsere
Heimreise an. In Altendorf angekommen, erwarteten uns schon
freudestrahlend unsere Eltern! Es war für uns alle ein toller Tag!
Kathrin Seidl
Freitag, 29. Juli 2016
446
Wir sagen DANKE an das
REWE-Logistikzentrum!
Die Kinder vom Kindergarten
„Sonnenblume“ in Buttenheim
sagen DANKE für die Spende
über 550 € von REWE.
Wir freuen uns schon riesig
auf die Matschanlage, in dessen
Anschaffungskosten diese Spende
einfließen wird.
Direktvermarktung ab Hof von ...
... Rind- und Schweinefleisch
aus eigener Aufzucht
... Wurstwaren aus eigener
Herstellung
... Getreide aus eigenem Anbau
... Bio-Erdbeeren frisch vom Feld
Marktstraße 20
•
Buttenheim
N
•
– Marktstraße 20 – 96155 Buttenheim – Telefon 09545 509316
Tel. 09545 509316
agengast
Heizung
Sanitär
Heizung Nagengast GmbH & Co. KG
Ketschendorf 9
96155 Buttenheim
Tel: 09545 - 950 210
eMail: [email protected]
Web: www.heizung-nagengast.de
Erneuerbare Energien
Service
447
Freitag, 29. Juli 2016
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrgemeinde Sankt Bartholomäus, Buttenheim
Sonntag, 31. Juli, 18. Sonntag im Jahreskreis
10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
A. f. + Johann Kalb (best. Pfarrgemeinde)
f. + Bernhard Lederer
anschl. Missionsverkauf
Donnerstag, 4. August
Hl. Johannes Maria Vianney, Pfr. v. Ars
19.00 Rosenkranz
Sonntag, 7. August, 19. Sonntag im Jahreskreis
10.00 A.f . + Georg Götz, f. ++ der Fam. Dumperth u.
Theobald, f. ++ Hammerl u. Angeh.
14.00
Taufe von Melina Scholz, Tyler Hemmer u.
Anna Bauer
Donnerstag, 11. August, Hl. Klara v. Assisi
19.00 Rosenkranz
Sonntag, 14. August, 20. Sonntag im Jahreskreis
10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
Montag, 15. August
Mariä Aufnahme in den Himmel - Hochfest
10.00 Amt mit Kräuterweihe
A. f. ++ Maria u. Josef Schier, f. + Bernhard Bayer
u. + Hans Werthmann, f. ++ Einwich, Brütting u.
Schier, f. ++ Fritz Hattel u. Angeh.
f. ++ Hans Engert u. Erika Bayer
anschl. Verkauf d. geweihten Wurzbüschel zugunsten
ASANTE
Dienstag, 16. August, Hl. Stephan v. Ungarn
16.30 Gottesdienst im Seniorenzentrum
Donnerstag, 18. August
19.00 A. f. + Johann Kalb (best. FSV Phönix)
Sonntag, 21. August
21. Sonntag im Jahreskreis/Kirchweih
Kollekte: Pfarrkirche
10.00 Kirchweihfestgottesdienst
A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
A. f. Leb. u. ++ König
Mittwoch, 24. August, Hl. Bartholomäus, Apostel
19.00 A. f. + Amtmann
Sonntag, 28. August, 22. Sonntag im Jahreskreis
10.15 A. f. ++ Jakob u. Kunigunda Doppel, f. ++ Irmgard u.
Josef Weinkam, f. ++ Rudolf u. Klara Stingl
Informationen der Kirchenverwaltung Buttenheim
Um die Sprachverständlichkeit in der 2003 renovierten Pfarrkirche zu verbessern wurde die Beschallungsanlage im März
modernisiert. In diesem Zusammenhang wurde für Beerdigungen und Prozessionen auch ein neuer Tragelautsprecher angeschafft. Fast zeitgleich wurde im Pfarrsaal des Ottoheimes die
Beleuchtung durch zusätzliche Strahler ergänzt. Für diese notwendigen Maßnahmen werden Spenden erbeten.
Caritasherbstsammlung
Die Caritasherbstsammlung findet vom 26. September bis 2.
Oktober 2016 statt. Die bewährten und fleißigen Sammlerinnen
und Sammler mögen bitte die Sammelliste in der Woche vom 19.
bis 22. September im Pfarrbüro abholen. Die Sammlung ist für
die caritativen Aufgaben der Diözese und der Pfarrei bestimmt.
Allen Sammlern und allen Spendern ein herliches Vergelt’s Gott.
Ehrenamtliche Sammler/Sammlerinnen für
Caritassammlung gesucht
Für zwei Gebiete in Buttenheim werden ab sofort freiwillige
Caritas-Sammler gesucht. Sollte sich jemand für die zukünftigen
Caritassammlungen als freiwilliger Sammler zur Verfügung stellen, möge er sich bitte im Pfarramt melden.
Wer für die caritativen Aufgaben der Diözese und der Pfarrei
spenden möchte, kann seine Spende während des o. g. Zeitraumes im Pfarramt in Buttenheim zu den Bürozeiten abgeben.
Allen Spendern ein herzliches Vergelt’s Gott.
Erster Elternabend für die Eltern
der Kommunionkinder 2017
Liebe Eltern, im kommenden Jahr wird ihr Kind zum ersten Mal
die heilige Kommunion empfangen. Wie im vergangenen Jahr
wollen wir auch in diesem Jahr unsere Kinder gut auf die Feier
der Erstkommunion vorbereiten. Wir brauchen dazu die Hilfe der
Eltern, der Lehrer und Seelsorger.
Zum ersten Elternabend für die Eltern der Kommunionkinder
möchte Sie Ihr Pfarrer ganz herzlich einladen. Er ist am - wird
noch bekannt gegeben - um 20.00 Uhr im Ottoheim, Buttenheim.
Danke für das Pfarrfest
Pfr. Seel und der Pfarrgemeinderat bedanken sich bei allen, die das
Pfarrfest besuchten, allen ehrenamtlichen Helfern, den Spendern
von Kuchen, der Blaskapelle für die musikalische Begleitung und
allen, die zur Gestaltung beigetragen haben. Ohne ihre Mithilfe
und Unterstützung wäre dieses Fest nicht möglich gewesen.
Herzliches Vergelt’s Gott noch einmal an alle, die zum Erlös,
der für pfarrliche Angelegenheiten verwendet wird, beigetragen
haben.
Danke für den Erfolg der Kräuterbüschelaktion
Fleißige Hände haben Blumen und Kräuter gesammelt und diese
zu Kräuterbüscheln gebunden. Mit zirka 100 Kräuterbüschel und
Gebetsrollen zogen die Kinder an Maria Himmelfahrt in den
Gottesdienst zur Segnung der Kräuterbüschel ein. Mit einem leeren Bollerwagen und einer gefüllten Kasse für das Schulprojekt
ASANTE konnte sie die Kirche wieder verlassen.
Herzliches Vergelt’s Gott allen, die die Kräuterbüschel für eine
Spende wieder gekauft haben. Ein großes Dankeschön allen eifrigen großen und kleinen Sammlerinnen sowie den fleißigen bindenden Händen.
Besuch von ältern und kranken Menschen
Ältere und kranke Menschen, die vom Pfarrer Seel oder vom
Gemeindereferent Herrn Zenk besucht werden möchten, mögen
dies bitte dem Pfarrbüro, Tel. 74 54, mitteilen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Krankenkommunion als Stärkung und Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche zu empfangen. Am ersten Freitag im Monat, am
2. September und am 7. Oktober von 9.00 bis 12.00 Uhr und
von 14.00 bis 16.00 Uhr finden die Krankenbesuche mit Spendung der Kommunion statt.
Freitag, 29. Juli 2016
448
Kirchliche Nachrichten
Herzliche Einladung zum Werktagsgottesdienst
Es wäre schön, wenn sich Gemeindemitglieder, die nicht mehr
berufstätig sind, ab und zu einmal die Zeit nehmen würden, an
einem Werktag den Gottesdienst zu besuchen. Wir sind in Buttenheim, Altendorf, Ketschendorf oder Dreuschendorf noch in
der glücklichen Lage, dass noch viele Gottesdienste möglich sind
und wir sollten diese Möglichkeit auch nutzen.
Sonntag der Weltmission am 23. Oktober 2016
An diesem Tag feiert die Kirche den Sonntag der Weltmission.
Zusammen mit den Katholiken in aller Welt folgen wir unserem
missionarischen Auftrag. Christus selbst hat uns aufgetragen,
dem Glauben weltweit Leben zu geben.
„... denn sie werden Erbarmen finden” (Mt 5,7) lautet das Leitwort der diesjährigen Missio-Aktion.
In diesem Jahr stellt Missio das Wirken der katholischen Kirche
auf den Philippinen vor. Die Philippinen sind ein Inselstaat im
Herzen Südostasiens. Neben Osttimor ist es der einzige asiatische Staat mit einer katholischen Bevölkerungsmehrheit.
Das Missio-Aktionsplakat zeigt die Fischerfamilie Esperas in der
Taifun-Region Tacloban. Die Missionsbenediktinerin Schwester
Celine Saplala begleitet die Familie und hilft ihr, das Leben nach
dem Taifun Haiyan wieder selbst in die Hand zu nehmen. Langfristige Hilfe, damit sich die Menschen ein neues Leben aufbauen
können - selbstbestimmt und in Würde.
Missio bittet sie, liebe Schwestern und Brüder, um ihr Gebet und
ihre großzügige Spende am Sonntag der Weltmission.
Pfarrbüro geschlossen
In der Zeit vom 16. August bis 7. September 2016 ist das Pfarrbüro geschlossen. In dringenden Fällen ist Pfr. Seel, Tel. 74 54,
zu erreichen.
Urlaubsvertretung
In der Zeit vom 12. September bis 17. September und vom 10.
Oktober bis 13. Oktober 2016 übernimmt Pfr. Kaiser aus Heiligenstadt, Tel. (0 91 98) 3 24, die Aushilfen in der Pfarrei Buttenheim und in den Filialgemeinden Altendorf, Dreuschendorf und
Ketschendorf.
Donnerstag, 1. September
19.00 A. f. ++ Maria u. Alois Dorsch, f. ++ Anni Biermeier,
Irma Rosich u. Edwin Nagengast, f. Leb. u. ++ Schalk,
Kauer u. + Luzia Kraus
Freitag, 2. September, Herz-Jesu-Freitag
9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Krankenkommunion
Samstag, 3. September
10.00 Trauung Florian Wölfel u. Kathrin Seidl
Sonntag, 4. September, 23. Sonntag im Jahreskreis
10.00 A. f. + Theodor Hoenninger, f. Leb. u. ++ Alt u.
Mühlböck, f. ++ Schuberth u. Kalb, f. ++ der Fam.
Körber, f. + John Harler (JHTG), f. ++ Franz u.
Franz-Josef Sellner u. Ange., f. ++ Johann u. Heinrich
Leßner, f. + Elsa Stühler, f. + Helga Karmann
14.00 Taufe von Jakob Fuchs
Montag, 5. September
19.30 Bibelgespräch im Ottoheim
Dienstag, 6. September
Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen
Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse
Donnerstag, 8. September, Mariä Geburt - Fest
19.00 A. f. ++ Josef u. Barbara Werner u. + Kunigunda
Taschner u. + Schwester Mater Justa, f. ++ Josef
Gunselmann u. Schwestern, f. ++ Doris Dumperth
u. Angeh.
Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis
Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel
10.00 A. f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
A. f. ++ Maria u. Josef Schier, f. + Edgar Dümig
(JHTG), f. + Christl Karmann, f. Leb. u. + Körmeier
(Kirchweg), f. + Werner Brauner, f. ++ Robert
Hering u. Eltern, f. ++ Bernhard Martin u. Schwestern,
f. ++ Georg Ohlmann u. Angeh.
Filialkirche Maria - Königin des Friedens, Altendorf
Sonntag, 31. Juli, 18. Sonntag im Jahreskreis
8.30 A. f. ++ Barbara Schick, f. ++ Maria u. Georg Welsch
f. ++ der Fam. Stangl u. Löwe, f. + Heidi Forster
anschl. Missionsverkauf
Mittwoch, 3. August
19.00 Rosenkranz
Freitag, 5. August
19.00 A. f. ++ Kunigunda u. Leo Lunz
Sonntag, 7. August, 19. Sonntag im Jahreskreis
8.30 A. f. ++ Johann u. Kunigunda Wirsching u. Angeh.
f. ++ Hermann Sauer u. Georg Zenk, f. + Fritz
Fleischmann u. Leb. u. ++ Angeh.
Dienstag, 9. August
19.00 Rosenkranz
Freitag, 12. August
19.00 A. f. ++ Ochs, Höhlein u. Rolf Homann
Sonntag, 14. August, 20. Sonntag im Jahreskreis
Kollekte: Regionale Zentren v. Regens Wagner
8.30 A.f . + Martin Geiger, f. ++ Maria u. Georg Kaiser
Dankamt Vollmayer u. ++ Vollmayer-Blaha
f. ++ Heinrich u. Marianne Reinwald, f. ++ Margareta
Lederer u. Bruder Bernhard
Montag, 15. August
Maria Aufnahme in den Himmel - Hochfest
10.00 Amt mit Kräuterweihe
A. f. Leb. u. ++ des Obst- und Gartenbauvereins
Altendorf
f. + Barbara Schick, f. ++ der Fam. Ritter,
Schirner u. Brandt, f. ++ Georg Orth u. Angeh.
Mittwoch, 17. August
19.00 Rosenkranz
Freitag, 19. August, Hl. Johannes Eudes
19.00 A. f. + Alois Kraus, Dankamt nach Meinung (W)
zu Ehren der Mutter Gottes
Sonntag, 21. August, 21. Sonntag im Jahreskreis
8.30 A. f. ++ der Fam. Krauß
449
Freitag, 29. Juli 2016
Kirchliche Nachrichten
Freitag, 26. August
19.00 A. f. + Ingeborg Stropp
f. ++ Eltern Schrauder u. Geschwister Schrauder
Sonntag, 28. August, 22. Sonntag im Jahreskreis
Patronatsfest mit anschl. Prozession
Kollekte: Filialkirche
8.30 Amt f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
A. f. + Barbara Schick
Mittwoch, 31. August, Hl. Paulisnus v. Trier
19.00 A. f. ++ Rosa Bähr u. Angeh.
Sonntag, 4. September, 23. Sonntag im Jahreskreis
Kirchweih
Kollekte: Filialkirche
8.30 Kirchweihfestgottesdienst
Amt f. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde
f. + Barbara Schick, f. ++ Klemens Wirsching,
Alfred Fuchs u. Walter Elitzer, f. ++ Baptist
Kohlmann u. Erna u. Konrad Bauer, f. ++ Erk
und Brehm
17.00 Andacht
Dienstag, 6. September
Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen
Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse
Freitag, 9. September
19.00 A. f. Georg Orth u. ++ der Fam. Meusel
f. ++ Therjan u. Giehl
Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis
Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel
10.00 Familien-Wort-Gottesdienst mit Kommunionausteilung
Filialkirche Heilig-Herz-Jesu, Ketschendorf
Dienstag, 6. September
Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen
Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse
Sonntag, 11. September, 24. Sonntag im Jahreskreis
Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel
8.30 Amt f. ++ Schumm u. Eichhorn, f. ++ Maria u.
Johann Kramer
Filialkirche Sankt Anna, Dreuschendorf
Kuratie Gunzendorf
Freitag, 29. Juli
19.00 Tiefenhöchstadt: Eucharistiefeier
Samstag, 30. Juli
18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse
Dienstag, 2. August
19.00 Stackendorf: Eucharistiefeier
Sonntag, 7. August
10.00 Kälberberg: Eucharistiefeier zum Turmfest
13.30 Gunzendorf: Rosenkranz um Priesterberufe
Donnerstag, 11. August
19.00 Gunzendorf: Eucharistiefeier
Samstag, 13. August
18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst
Montag, 15. August
10.00 Gunzendorf: Festgottesdienst mit Kräutersegnung
Freitag, 19. August
13.00 Senftenberg: Trauungsfeier
Samstag, 20. August
13.00 Stackendorf: Eucharistiefeier als Dankamt zur
Goldhochzeit
18.00 Gunzendorf: Vorabendmesse
Samstag, 27. August
13.00 Gunzendorf: Trauungs- und Eucharistiefeier
Sonntag, 28. August
10.00 Gunzendorf: Eucharistiefeier
Samstag, 3. September
18.00 Senftenberg: Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst
zum Schutzengelfest
Sonntag, 4. September
13.30 Gunzendorf: Rosenkranz um Priesterberufe
Sonntag, 11. September
14.00 Tiefenhöchstadt: Eucharistiefeier
mit Sakramentsprozession
Informationen und Veranstaltungen ...
Kontakt zum Pfarramt
Wer ein Anliegen hat, das nicht unter die Rubrik „hohe Priorität“
bzw. „seelsorgerischer Notfall“ fällt, möchte bitte die ausgewiesenen Amtszeiten beachten. Das Pfarramt ist in der Regel immer
Dienstagnachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr und Donnerstagvormittag von 08:30 bis 10:30 Uhr besetzt (Tel.: 0 91 98 / 3 24).
Nach Möglichkeit sind Anfragen per Email ([email protected]) zu empfehlen.
Dienstag, 6. September
Ausflug des KDFB nach Dinkelsbühl u. Ellwangen
Nähere Informationen folgen in der örtlichen Presse
Sonntag, 18. September, 25. Sonntag im Jahreskreis
Kirchweih
8.30 Kirchweihfestgottesdienst f. Leb. u. ++ des
Kapellenvereins
Tauffeiern
Einschlägige Informationen und alle Tauftermine bis zur Sommerzeit 2016 sind auf Seite 06 des Pfarrbriefes zum Osterfest
2016 veröffentlicht. Im Bedarfsfall empfiehlt sich entsprechende
Vormerkung und rechtzeitige Anmeldung dafür.
Caritashaussammlung
vom 26. September bis 2. Oktober 2016
Trauungen, Jubelfeiern, Jubiläen
Wer in der nächsten Zeit eine kirchliche Feier wünscht (z. B.
Trauung, Jubelhochzeit, Jubiläum, ...), möchte sich bitte frühzeitig an das Katholische Pfarramt in Heiligenstadt wenden. Kon-
Freitag, 29. Juli 2016
450
Kirchliche Nachrichten
krete Planungen sind erst nach Absprache mit allen Beteiligten
an einer Festivität sinnvoll.
Beerdigungen
Wer den Termin für eine Beerdigung vereinbaren möchte, wenn
Herr Pfarrer Kaiser nicht persönlich vor Ort ist, kann sich an
Herrn Mesner Bayer aus Gunzendorf wenden (Tel.: 0 95 45 / 84
69). Herr Bayer hilft bei der Terminfindung bzw. stellt den Kontakt mit Herrn Pfarrer Kaiser her.
Urlaubsvertretung Pfarrer Seel (26.07.-06.08.)
Messbestellung im Pfarramt (30.07., 19:00, GD)
Kath. Pfarramt Heiligenstadt geschlossen (04.08., HS)
Eucharistiefeier zum Turmfest in Kälberberg
(07.08., 10:00, KB)
Urlaubsvertretung Pfarrer Kaiser (16.-19.08./22.08.-09.09.)
Herr Pfarrer Kaiser wird von Dienstag, den 16. August, bis Freitag, den 19. August 2016 sowie von Montag, den 22. August, bis
Freitag, den 9. September, in Urlaub sein. Die Vertretung in seelsorglichen Notfällen übernimmt Herr Pfarrer Seel in Buttenheim
(Tel.: 0 95 45 / 74 54).
Vorabendmesse als Pfarrgottesdienst zum Schutzengelfest
am Senftenberg (03.09., 18:00, SB)
Tag des offenen Denkmals (11.09.)
Am Sonntag, den 11. September 2016, wird der Tag des offenen
Denkmals begangen. Dazu ist auch die Kuratiekirche Gunzendorf aufgenommen worden. Darüber hinaus können alle neu
restaurierten liturgischen Geräte besichtigt werden. Nähere
Informationen durch gesonderte Bekanntmachung.
Patronatsfeier mit Prozession in Tiefenhöchstadt
(11.09., 14:00, TH)
Für genauere Informationen sei an der Stelle auf die aktuelle
Ausgabe der Gottesdienstordnung verwiesen. Sie liegt an den
Schriftenständen in den (Pfarr-) Kirchen auf.
Evang.-Luth. Pfarrgemeinde Hirschaid-Buttenheim
„Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum
Erbe erwählt hat.”
Psalm 33,12
Sonntag, 31. Juli, 10. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. i. R. Pfaff)
9.00 Gottesdienst - Matthäuskirche Buttenheim
10.30 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid
Kollekte: Verein zur Förderung des christlichjüdischen Gesprächs
Mittwoch, 3. August
19.30 Ökumenische Runde um’s Wort
St. Vitus Hirschaid
Donnerstag, 4. August
9.00 Offener Krabbel- & Spieltreff von 0 - 2 Jahre
Gemeindezentrum Hirschaid
20.00 Kirchenchor - Gemeindezentrum Hirschaid
„Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er
1. Petrus 5,5
Gnade.”
Sonntag, 7. August, 11. Sonntag nach Trinitatis
(Pfrin. Elsel/Pfr. Mattke)
10.00 Festgottesdienst zur Kirchweih mit Hl. Abendmahl
und Kirchenchor
St. Johanniskirche Hirschaid
Kollekte: Collegium Oecumenicum
Freitag, 12. August, Gottesdienste (Lektor Hintsche)
15.30 Seniorenzentrum im Zeegenbachtal Strullendorf
16.30 Pflegezentrum Hirschaid Regnitzau
„Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen.”
Jesaja 42,3
Sonntag, 14. August, 12. Sonntag nach Trinitatis
(Pfrin. Elsel)
10.00 Gottesdienst - Matthäuskirche Buttenheim
Kollekte: eigene Gemeinde
Mittwoch, 17. August
19.30 Ökumenische Runde um’s Wort
Gemeindezentrum Hirschaid
„Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen
geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.”
Matthäus 25,40
Sonntag, 21. August, 13. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. i. R. Pfaff)
10.00 Gottesdienst - St. Laurentiuskirche Strullendorf
Kollekte: besondere gesamtkirchliche Aufgaben
der EKD
Freitag, 26. August, Gottesdienste (Lektor Bär)
15.30 Seniorenzentrum Buttenheim
16.30 Seniorenhaus St. Mauritius Sassanfahrt
„Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiß nicht, was er dir Gutes
getan hat.”
Psalm 103,2
Sonntag, 28. August, 14. Sonntag nach Trinitatis
(Lektor Bär)
10.00 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid
Kollekte: Diakonie Bayern III
Mittwoch, 31. August
19.30 Ökumenische Runde um’s Wort
St Vitus Hirschaid
„Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch.”
1. Petrus 5,7
Sonntag, 4. September, 15. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. Mattke)
9.00 Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid
451
Freitag, 29. Juli 2016
Kirchliche Nachrichten
10.30
Gottesdienst - St. Laurentiuskirche Strullendorf
Kollekte: eigene Gemeinde
Freitag, 9. September, Gottesdienste (Pfr. Mattke)
15.30 Seniorenzentrum im Zeegenbachtal Strullendorf
16.30 Pflegezentrum Hirschaid Regnitzau
„Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das
Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch
das Evangelium.”
2. Timotheus 1.10
Sonntag, 11. September, 16. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. Mattke)
9.00 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl
Matthäuskirche Buttenheim
Deckensektionaltor Normstahl Smart 42
Weil‘s einfach passt.
D
10.30
Gottesdienst - St. Johanniskirche Hirschaid
Kollekte: Männerarbeit
Mittwoch, 14. September
19.30 Ökumenische Runde um’s Wort
Gemeindezentrum Hirschaid
Donnerstag, 15. September
20.00 Kirchenchor - Gemeindezentrum Hirschaid
Sonntag, 18. September, 17. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. i. R. Pfaff)
9.00 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl - Wein
St. Johanniskirche Hirschaid
10.30 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl
St. Laurentiuskirche Strullendorf
Kollekte: Ökumene und Auslandsarbeit der EKD
Für Sie im Dienst:
1. Pfarrstelle: Pfarrer Eckhard H. Mattke, St.-Johannis-Str. 3,
Hirschaid, Tel. (0 95 43) 63 88
2. Pfarrstelle (0,5): Pfarrerin Mirjam Elsel, Hauptstr. 60, 96155
Buttenheim, Tel. (0 95 45) 3 59 85 99
Pfarramtssekretärin: Jutta Wahner, Tel. (0 95 43) 63 88
Dr. med. M. Bickel
96114 Hirschaid · Luitpoldstraße 16a
Telefon (0 95 43) 82 27 - 0 · Telefax (0 95 43) 82 27 - 30
»
»
»
»
»
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Ab 22. August sind wir wieder für Sie da !
Freitag, 29. Juli 2016
452
Gesundheitsdienst
APOTHEKEN
DIENST
Freitag, 29. Juli
Hainapotheke OHG, Bamberg
Mainberg Apotheke, Pettstadt
West-Apotheke, Forchheim
Samstag, 30. Juli
Franken-Apotheke, Bamberg
Markt-Apotheke, Bischberg
Apotheke im Hornschuch-Park, Fo.
Sonntag, 31. Juli
Franz-Ludwig Apotheke, Bamberg
Hirsch-Apotheke, Hirschaid
Apotheke im Globus, Forchheim
Don Bosco-Apotheke, Neuses
Montag, 1. August
Südwest-Apotheke, Bamberg
Stadt-Apotheke, Baunach
Medicom-Apotheke, Bamberg
Apotheke am Klinkum, Forchheim
Dienstag, 2. August
Ahorn-Apotheke, Bamberg
Seehof-Apotheke, Memmelsdorf
Don Bosco-Apotheke, Forchheim
Mittwoch, 3. August
Hubertus-Apotheke, Bamberg
Schloss-Apotheke, Lisberg
Easy-Apotheke, Forchheim
Marien-Apotheke, Kirchehrenbach
Donnerstag, 4. August
Laurenzi-Apotheke, Bamberg
St. Bartholomäus-Apotheke, Oberh.
Kloster-Apotheke, Forchheim
Freitag, 5. August
Apotheke an der Sinfonie, Bamberg
Franken-Apotheke, Hirschaid
Linden-Apotheke, Buttenheim
Marien-Apotheke, Forchheim
Samstag, 6. August
Martin-Apotheke, Bamberg
Apotheke am Rathaus, Burgebrach
St. Kilian-Apotheke, Hallstadt
St. Martins-Apotheke, Forchheim
Sonntag, 7. August
Brücken-Apotheke, Bamberg
Sonnen-Apotheke, Zapfendorf
Regnitz-Apotheke, Forchheim
Montag, 8. August
Hof-Apotheke, Bamberg
Burg-Apotheke, Scheßlitz
Schützenweg-Apotheke, Forchheim
Dienstag, 9. August
Marien-Apotheke, Bamberg
Flora-Apotheke, Gundelsheim
Martin-Apotheke, Eggolsheim
Stadt-Apotheke, Forchheim
Mittwoch, 10. August
Herzog Max-Apotheke, Bamberg
Ellertal-Apotheke, Litzendorf
West-Apotheke, Forchheim
Donnerstag, 11. August
St- Georg-Apotheke, Bamberg
Aurachtal-Apotheke, Stegaurach
Apotheke im Hornschuch-Park, Fo.
Marien-Apotheke, Kirchehrenbach
Freitag, 12. August
Bären-Apotheke, Sassanfahrt
easyApotheke, Hallstadt
Wallenstein-Apotheke, Lichteneiche
Apotheke im Globus, Forchheim
Don Bosco-Apotheke, Neuses
Samstag, 13. August
Apotheke am Cherbonhof, Bamberg
Wallenstein-Apotheke, Drosendorf
Apotheke am Klinikum, Forchheim
Sonntag, 14. August
Stern-Apotheke, Bamberg
St. Johannes-Apotheke, Frensdorf
Don Bosco-Apotheke, Forchheim
Montag, 15. August
Gartenstadt-Apotheke, Bamberg
St. Jakobus-Apotheke, Viereth-Trun.
Easy-Apotheke, Forchheim
Dienstag, 16. August
Luitpold-Apotheke, Bamberg
Marien-Apotheke, Scheßlitz
Kloster-Apotheke, Forchheim
Mittwoch, 17. August
Luisen-Apotheke, Bamberg
St. Nikolaus-Apotheke, Breitengüßb.
Linden-Apotheke, Buttenheim
Marien-Apotheke, Forchheim
Donnerstag, 18. August
Rosen-Apotheke, Bamberg
Neue Apotheke, Stegaurach
St. Martins-Apotheke, Forchheim
Freitag, 19. August
St. Hedwig-Apotheke, Bamberg
Vitale Apotheke e. K., Hallstadt
Regnitz-Apotheke, Forchheim
Marien-Apotheke, Kirchehrenbach
Samstag, 20. August
St. Wolfgang-Apotheke, Bamberg
St. Peter u.Paul Apotheke, Kemmern
Schützenweg-Apotheke, Forchheim
Sonntag, 21. August
Linden-Apotheke, Bamberg
Apotheke am Rathaus, Hirschaid
Martin-Apotheke, Eggolsheim
Stadt-Apotheke, Forchheim
Montag, 22. August
Vita-Apotheke, Bamberg
Glocken-Apotheke, Strullendorf
West-Apotheke, Forchheim
Dienstag, 23. August
Apotheke am Kranen, Bamberg
Kur-Apotheke, Rattelsdorf
Apotheke im Hornschuchpar, Fo.
Mittwoch, 24. August
Babenberg-Apotheke, Bamberg
Marien-Apotheke, Burgebrach
Apotheke im Globus, Forchheim
Don Bosco-Apotheke, Neuses
Rettungsdienst
Notarzt, Krankentransport, Bergrettung,
Wasserrettung, Feuerwehren
Notruf 112
Diensthabende
Apotheken
Servicenummer
0800/228 228 0
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt,
Frauenarzt, Kinderarzt, Chirurgen
Servicenummer
116 117
(außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen)
Notruf bei Vergiftungen
II. Medizinische Klinik des Städt. Klinikums
Toxikologische Intensivstation
Flurstraße 17, 90419 Nürnberg
Telefon (09 11) 3 98 24 51
Notruf bei Vergiftungen
Donnerstag, 25. August
Hainapotheke OHG, Bamberg
Mainberg Apotheke, Pettstadt
Apotheke am Klinikum, Forchheim
Freitag, 26. August
Franken-Apotheke, Bamberg
Markt-Apotheke, Bischberg
Don Bosco-Apotheke, Forchheim
Samstag, 27. August
Franz-Ludwig Apotheke, Bamberg
Hirsch-Apotheke, Hirschaid
Easy-Apotheke, Forchheim
Marien-Apotheke, Kirchehrenbach
Sonntag, 28. August
Südwest-Apotheke, Bamberg
Stadt-Apotheke, Baunach
Medicon-Apotheke, Bamberg
Kloster-Apotheke, Forchheim
Montag, 29. August
Ahorn-Apotheke, Bamberg
Seehof-Apotheke, Memmelsdorf
Linden-Apotheke, Buttenheim
Marien-Apotheke, Forchheim
453
Freitag, 29. Juli 2016
Bamberger Bereitschaftspraxis
Ärztliche Notfallpraxis Forchheim
im Klinikum am Bruderwald
Tel. (09 51) 7 00 20 70 / für Hausbesuche Tel. 116 117
Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:
Mo, Di, Do
19.00 - 21.00 Uhr
Mittwochs
16.00 - 21.00 Uhr
Freitags
16.00 - 21.00 Uhr
Samstags
9.00 - 21.00 Uhr
Sonntags
9.00 - 21.00 Uhr
Feiertags
9.00 - 21.00 Uhr
Krankenhausstr. 8 (gegenüber des Klinikums Forchheim)
Tel. (0 91 91) 97 96 30 / für Hausbesuche Tel. 116 117
Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:
Mo, Di, Do
19.00 - 21.00 Uhr
Mittwochs
16.00 - 21.00 Uhr
Freitags
16.00 - 21.00 Uhr
Samstags
9.00 - 21.00 Uhr
Sonntags
9.00 - 21.00 Uhr
Feiertags
9.00 - 21.00 Uhr
Dienstag, 30. August
Hubertus-Apotheke, Bamberg
Schloss-Apotheke, Lisberg
St. Martins-Apotheke, Forchheim
Mittwoch, 31. August
Laurenzi-Apotheke, Bamberg
St. Bartholomäus-Apotheke, Oberh.
Regnitz-Apotheke, Forchheim
Donnerstag, 1. September
Apotheke an der Sinfonie, Bamberg
Franken-Apotheke, Hirschaid
Schützenweg-Apotheke, Forchheim
Freitag, 2. September
Martin-Apotheke, Bamberg
Apotheke am Rathaus, Burgebrach
St. Kilian-Apotheke, Hallstadt
Martin-Apotheke, Eggolsheim
Stadt-Apotheke, Forchheim
Samstag, 3. September
Brücken-Apotheke, Bamberg
Sonnen-Apotheke, Zapfendorf
West-Apotheke, Forchheim
Sonntag, 4. September
Hof-Apotheke, Bamberg
Burg-Apotheke, Scheßlitz
Apotheke im Hornschuch-Park, Fo.
Marien-Apotheke, Kirchehrenbach
Montag, 5. September
Marien-Apotheke, Bamberg
Flora-Apotheke, Gundelsheim
Apotheke im Globus, Forchheim
Don Bosco-Apotheke, Neuses
Dienstag, 6. September
Herzog Max-Apotheke, Bamberg
Ellertal-Apotheke, Litzendorf
Apotheke am Klinikum, Forchheim
Mittwoch, 7. September
St- Georg-Apotheke, Bamberg
Aurachtal-Apotheke, Stegaurach
Don Bosco-Apotheke, Forchheim
Donnerstag, 8. September
Bären-Apotheke, Sassanfahrt
easyApotheke, Hallstadt
Wallenstein-Apotheke, Lichteneiche
Easy-Apotheke, Forchheim
Freitag, 9. September
Apotheke am Cherbonhof, Bamberg
Wallenstein-Apotheke, Drosendorf
Kloster-Apotheke, Forchheim
Ärztlicher Notfalldienst
Unter der kostenlosen Servicerufnummer 116 117 wird der zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt.
Kinderärztlicher Notdienst
in Bamberg und Umgebenung
Welche/r Kinderarzt/ärztin Notdienst hat,
erfahren Sie über den Anrufbeantworter
Ihres Kinderarztes oder über die kostenlose Servicerufnummer 116 117.
Mensch hab’ der
ich heut
Zahweh !
Wer hot denn
Notdienst ...
Zahnärztlicher Notfalldienst
Behandlungszeitraum:
Der zahnärztliche Notfalldienst erstreckt sich
auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10
bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr. Die allgemeinde Servicenummer lautet 0800 / 6649289.
Samstag/Sonntag, 30./31. Juli
Dr. Buck Henning
Bamberg, Schützenstr. 18
Dr. Zeug Eva
Hirschaid, Luitpoldstr. 7a
Dr. Schlee Markus
Forchheim, Bayreuther Str. 39
Tel. (0 91 91) 34 15 00
Samstag/Sonntag, 6./7. August
ZA Burkard Stefan
Bamberg, Promenadestr. 18
Dr. Fleischmann Georg
Thüngfeld, Zum Wasserschloss 8
Dr. Dr. Schmidt Frank
Forchheim, Hainbrunnenstr. 8
Tel. (0 91 91) 97 57 600
Samstag/Sonntag, 13./14. August
Dr. Christiansen Thomas
Bamberg, Luitpoldstr. 43
Dr. Hillmann Claus
Mistendorf, Frankenstr. 8
ZÄ Schrüfer Maria
Forchheim, Äußere-Nbg.-Str. 14a
Tel. (0 91 91) 8 99 00
Montag, 15. August
Dr. David-Neundorfer Ulrike
Bamberg, Hainstr. 18
Dr. Geitz Waltraud
Buttenheim, Hauptstr. 20
ZÄ Munck Nina
Forchheim, Hauptstr. 43
Samstag/Sonntag, 20./21. August
Dr. Doepke Werner
Bamberg, Schützenstr. 32
Dr. Geus Christoph
Hirschaid, Rathausstr. 4a
Dr. Schulden Christoph
Kunreuth, Weingarten 17
Tel. (0 91 99) 89 57
Samstag/Sonntag, 27./28. August
Dr. Dörfler Peter
Bamberg, Wilhelmsplatz 6
Dr. (UMF Temeschburg)
Grau Christian
Strullendorf, Beethovenstr. 5
ZÄ Zwanziger Eva
Hiltpoltstein, Hauptstr. 16a
Tel. (0 91 92) 99 62 46
Samstag/Sonntag, 3./4. September
ZA Dörfler Thomas
Bamberg, Untere Königstr. 1
Dr. Grell Thomas
Bischberg, Regnitzstr. 3
Dr. Schwarz Harald
Forchheim, Schwalbweiher 7a
Tel. (0 91 91) 70 45 48
Freitag, 29. Juli 2016
454
Tierärztlicher Notfalldienst
31. Juli, 21., 28. August,
4. und 25. September 2016:
Martina Glabasnia-Bittel,
Telefon 09545 / 2 02, Buttenheim,
Buchenweg 6
7., 14., 15. August,
11. und 18. September 2016:
Dr. Dresel, Telefon 09543 / 4 11 04
Hirschaid, Amlingstadter Straße
Informatives vom
BRK-Blutspendedienst
... da bin ich gut beraten!
Der nächste Blutspendetermin in
BUTTENHEIM
Über WhatsApp bequem
vorbestellen & abholen!
ist am
Donnerstag, 4. August 2016,
17.00 - 20.00 Uhr,
in der Volksschule, Schulstr. 16
1. Foto vom Artikel machen oder
die Bestellung als Text eintippen
Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen beachten !!!
Der Blutspendedienst weist darauf hin !
Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt
Ihren Blutspenderpass mit, zumindest aber einen
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder
Führerschein)
2. Per WhatsApp an unsere
Festnetznummer senden.
09543 / 850 670
3. Bestellung wird zur
Abholung vorbereitet.
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MARTIN DÖRFLER
Allgemeinkanzlei
Sie erhalten eine kurze Bestätigung
Ihrer Bestellung mit Abholzeit.
Bitte beachten Sie: Hier gelten die Datenschutzrichtlinien von WhatsApp. Aus Datenschutzgründen wird die Absendernummer weder gespeichert noch für Werbezwecke genutzt.
Inh. Apothekerin Petra Schneider e.K. | Pickelsgasse 1 | 96114 Hirschaid
Tel. 0 95 43 / 850 670 | Fax. 0 95 43 / 850 671
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Telefon (0 95 45) 44 55 96-0 · Fax (0 95 45) 44 55 96-1
Termine nach Vereinbarung · Mandantenparkplätze im Hof
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Sozialstation
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Wir helfen gerne!
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Grundpflege
Behandlungspflege
Verhinderungspflege
hauswirtschaftliche Hilfen
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Anleiten von Angehörigen nach § 45
Pflegeeinsätze nach § 37
Sophia Hausnotruf
Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.
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Unsere Therapieangebote:
Zusatzleistungen:
Physiotherapie/
Krankengymnastik
Teil-/Ganzkörpermassage
Lymphdrainage
Beckenbodentraining
Fango/Rotlicht/Heißluft
Elektrotherapie
Kiefergelenksbehandlung
Aromaölmassage
Fußreflexzonenmassage
nach Hanne Marquardt
Kinesiotaping
Hot Stone Massage
Indische Kopfmassage
Craniosacrale Orthopädie
Dorn-/Breuss-Therapie
Wir bieten auch Hausbesuche an.
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Telefon 0 95 45 / 4 45 11 30
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455
Voranzeige!
Der Gartenbauverein Buttenheim
lädt alle Interessierten zum Vortrag
„Geistreiche Obstverwertung“
am Donnerstag, den 27. Oktober 2016
um 19.00 Uhr
in den „Alten Ochsenstall“,
Kirchweg, Buttenheim ein.
In diesem Vortrag erfahren Sie einiges über die Herstellung von Likören aus Obst, Kräutern, Gewürzen
und Beeren.
Für die Verköstigung der mitgebrachten Liköre von
Fr. Riegel-Engelhardt fällt ein Unkostenbeitrag an.
Es können auch Schmuckfläschchen käuflich erworben werden.
Hinweis: Es empfiehlt sich bereits jetzt Obst
einzufrieren.
Jeder ist herzlich eingeladen!
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!
Freitag, 29. Juli 2016
Freitag, 29. Juli 2016
456
VEREINSNACHRICHTEN
Senioren von Buttenheim,
Altendorf und Seußling
Wir sagen DANKE !!!
Hallo!
Unsere Augustfahrt findet am 10. August
statt.
Wer anderen hilft, dem wird geholfen. Der Musikverein Buttenheim hat als Dankeschön
für die großartige Unterstützung beim Kreismusikfest und die Nutzung der Schulanlage
eine kleine Spende an Rektor Dotterweich und die Kinder der Grundschule Buttenheim
übergeben.
Der katholische Frauenbund hat am Sonntag den kompletten Kaffee- und Kuchenverkauf gemanagt. Wir sagen Danke und spenden einen Teil dieser Einnahmen für karitative Zwecke. Die Spende nahm stellvertretend Irmi Bayer entgegen.
Abfahrtszeiten:
Gunzendorf
13.15 Uhr
Dreuschendorf 13.20 Uhr
Buttenheim
13.25 Uhr
Altendorf
13.30 Uhr
Seußling
13.45 Uhr
von den bekannten Bushaltestellen.
Wir fahren nach Neustadt a. d. Aisch. Dort
könnt ihr Kaffee trinken oder das Städtchen
bekundschaften.
Zum Abendessen sind wir dann in der Kehlenmühle in Neustadt a. d. Aisch.
Ihr Fahrtenteam:
Mirsberger T., Tel. 50 92 70
Hermann H., Tel. 88 11
Der „MARKTANZEIGER” ist das Amtsblatt für die Marktgemeinde Buttenheim mit den Gemeindeteilen Dreuschendorf,
Frankendorf, Gunzendorf, Hochstall, Kälberberg, Ketschendorf,
Stackendorf, Tiefenhöchstadt.
Wir bitten um rege Beteiligung und Berücksichtigung der Abmeldepflicht.
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,
für den kirchlichen Teil der jeweilige Pfarrer, für die Vereinsnachrichten der zuständige Vorstand. Namentlich gezeichnete
Artikel geben die Meinung des Autors wieder. Für unverlangt
eingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine
Haftung übernommen. Der Schreiber akzeptiert Textkürzungen.
Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt der Verlag
keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgendwelche
Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen sollten.
Herausgeber:
Markt Buttenheim
verantwortlich: 1. Bürgermeister Michael Karmann
Hauptstraße 15 · 96155 Buttenheim
Layout und Druck:
CARO Druck & Verlag GmbH, HRB Bamberg 2160
Geschäftsführender Gesellschafter: Markus Metzner
Hinterm Herrn 9 · 96129 Strullendorf
Telefon (0 95 43) 40 600 · Telefax (0 95 43) 40 601
e-mail: [email protected]
Anzeigenannahme: (0 95 43) 40 600
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¨ NMPRK?QQ?ECL
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JCIRPMRFCP?NGC
JRP?QAF?JJ
?RSPCGQ?LUCLBSLEÞ«¨„Œo¬
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen
im Verbreitungsgebiet.
Anzeigenpreise: Preisliste 2016,
zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.
Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die gesamte Zeitung ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich
aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts
anderes ergibt.
Darunter fallen auch alle Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wurde. Jede Verwertung ist ohne schriftliche
Zustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für
Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.
Gerichtsstand ist Bamberg.
Wir drucken der Umwelt
zuliebe auf Recyclingpapier,
aus 100 % Altpapier.
457
Freitag, 29. Juli 2016
Kath. Frauenbund Buttenheim
Einladung
zur Tagesfahrt des Kath. Frauenbundes
Buttenheim am Dienstag, 6. September
2016.
Zur Tagesfahrt, die uns nach Dinkelsbühl
und Ellwangen führen wird, ergeht herzlich Einladung.
Abfahrt in Buttenheim um 8.00 Uhr.
Verbindliche Anmeldung bitte an Herta
Seidl, Tel.10 78.
Auch Nichtmitglieder sind willkommen.
FSV 1921 Phönix Buttenheim e.V.
- Jugendfußballabteilung -
Kleinfeldturnier
des FSV Phönix Buttenheim
Am 16. Juli und 17. Juli 2016 fand auf
dem Vereinsgelände des FSV Phönix Buttenheim das jährliche Turnier der Fußballjunioren der Jahrgänge 2005 - 2010 statt.
Wir konnten 21 Mannschaften mit ca. 210
Kindern begrüßen. Es waren freundschaftliche und faire Spiele bei tollem
Wetter. Der FSV Phönix Buttenheim
konnte dieses Jahr in allen Altersklassen
überzeugen!
•
•
•
•
G-Junioren
F-Junioren
E2-Junioren
E1-Junioren
2. Platz
4. Platz
1. Platz
2. Platz
Für das leibliche Wohl unsere Gäste war
bestens gesorgt. Vielen Dank dafür an alle
Kuchenbäcker/innen. Einen herzlichen
Dank auch an die Eltern am Grill,beim
Kaffee und Kuchenverkauf sowie beim
Ausschank. Einen besonderen Dank an
Michael Christel für die super Fotos. Den
Schiedsrichtern Lukas Gunselmann, Kilian Söhnlein, Julian Flieder und Florian
Nagengast auch ein Dankeschön für ihren
Einsatz.
Mein persönlicher Dank gilt allen Trainern der Abteilungen G, F und E- Junioren
und unserer Losfee „Gisi“ Motzelt die von
Freitagabend bis Sonntagnachmittag für
diese Veranstaltung ehrenamtlich im Einsatz waren.
Jürgen Steudel
Jugendleiter
FSV Phönix Buttenheim
Obst- und Gartenbauverein Gunzendorf
1. Vorstand Doris Postler, Mühlleite 5, 96155 Gunzendorf, Tel. 09545 / 44 24 40
Einladung zum Tagesausflug
nach Bayreuth zur Landesgartenschau
am Samstag, den 24. September 2016
In Bayreuth werden wir die Landesgartenschau besuchen.
Dort erwartet uns eine Führung über das ganze Gelände.
Zu Mittag besteht dann Möglichkeit sich in einen der
fünf Restaurant zu stärken.
Am Nachmittag werden wir zum Brauerreimuseum der Brauerei Meisel fahren,
hier erwartet uns ein besonderes Highlight eine Führung
durch das Brauereimuseum mit anschließender Bierprobe.
(Für die Führung und Bierverkostung fällt ein Unkostenbeitrag für Erwachsene
von 8 € / Per. und 5 € für Kinder an, bitte bei der Anmeldung mit reservieren)
Wer das Brauereimuseum nicht besuchen möchte für den besteht die
Möglichkeit zu einen Bummel durch die Bayreuther Innenstadt
Gegen 17 Uhr fahren wir dann nach Königsfeld zum Gasthaus Schleuppner zur
gemütlichen Einkehr und geselligen Abend
Abfahrt 9.00 Uhr an der Bushaltestelle beim Kindergarten.
Je nach Anmeldung weitere Zustiegsmöglichkeiten!
Rückfahrt: ca. 21.00 Uhr
Alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder sind zu diesem Ausflug
herzlich eingeladen!
Der Fahrpreis beträgt:
27,50 €
inkl. Busfahrt, Eintritt Landesgartenschau (12,50 €)
und Führung auf der Landesgartenschau
Bitte spätestens bis 18. September 2016 anmelden !
Doris Postler, Tel. 44 24 40 oder Gertrud Dittrich, Tel. 89 96
Freitag, 29. Juli 2016
458
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Herzlich
willkommen
im Freibad
Hallstadt
Eintrittspreise
Einzeleintritte
Erwachsene
3,00 €
Schwerbehinderte ab 50 % GdB
1,50 €
Begleitperson von Behinderten
Eintritt frei
Merkzeichen „B“ im Ausweis
Veranstaltungen
& Kurse
Schüler und Studenten
1,50 €
Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre)
1,50 €
Kinder (unter 6 Jahren)
Eintritt frei
Schüler bei klassenweisem Eintritt
0,50 €
10er / 12er Karten
Öffnungszeiten
April bis August
Kassenschluss
Do bis Di 9–20 Uhr, Mi 7–20 Uhr
1 Stunde vor Schließung
September
Badeschluss
Erwachsene (10 Stück á 2,50 Euro)
25 €
Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre)
11 €
(12 Stück á 0,92 Euro)
Dauerkarten – Einzelkarten
30 €
Kurse und Veranstaltungen
Schwerbehinderte (ab 50 % GdB)
30 €
Kostenlose Kurse
Frühschwimmertag
Familienkarten
Aqua-Gymnastik Di ab 9.30 Uhr
weitere Aqua-Fitnesskurse
jeden Mi
Familien einschließlich aller Kinder (6 bis 18 Jahre)
110 €
Alleinerziehende mit Kindern (6 bis 18 Jahre) – Sorgerecht
60 €
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Themenabende
zur Ferienzeit
mit kulinarischen Spezialitäten
ab 7 Uhr
Pfand je Karte
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Michelinstraße 65
96103 Hallstadt
0951 / 75 345
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15 Minuten vor Schließung
an
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Schüler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfänger
9–19 Uhr
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Erwachsene
Mo bis So
Kinderspielplatz
am Kiosk
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Klassiker wie Pommes,
Currywurst oder Schnitzel
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leckeres Frühstück
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Kaffee und Kuchen
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Wickeltisch
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kostenloses WLAN
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Bademeister
Toiletten (behindertengerecht, barrierefrei)
beheizte Becken
Duschen (behindertengerecht, barrierefrei)
Schwimmerbecken
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Schwimmerbecken
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Kinderspielplatz
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5 Meter hoher
Sprungturm
Volleyball &
Bolzplatz
459
Freitag, 29. Juli 2016
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VERANSTALTUNGEN IM
Mittwoch, 14. September, 20.00 Uhr
Freitag, 30. September, 20.00 Uhr
Christoph Sieber –
Hoffnungslos optimistisch
Wolfgang Krebs –
Können Sie Bayern?
Christoph Sieber ist Preisträger des deutschen Kleinkunstpreises 2015 in der Sparte Kabarett. Der gebürtige
Schwabe präsentiert mit „Hoffnungslos optimistisch“ sein
fünftes Soloprogramm und führt vor, wie Kabarett heute
begeistern kann. Er fokussiert sich dabei längst nicht
mehr auf die Marionetten des
Berliner Puppentheaters, sondern viel mehr auf die Strippenzieher und Lobbyisten im
Hintergrund. Mit großer Leidenschaft und einer gehörigen Portion Empörung spielt
hier einer gegen die bestehenden Zustände an und begeistert sein Publikum.
Man kennt ihn als parodistische Dreifaltigkeit der bayerischen Ministerpräsidenten: Stoiber, Beckstein und Seehofer. Und seit seinem Programm „Drei Mann in einem
Dings“ auch als wandlungsfähigen Typenkabarettisten.
Nun gibt es ein Wiedersehen mit ihnen allen, denn Politkabarettist Wolfgang Krebs präsentiert sein neues Programm
„Können Sie Bayern?“. An diesem Abend bekommt das Publikum Tipps für den täglichen
weißblauen Überlebenskampf:
Wichtige Informationen von ausgewiesenen Fachleuten für alle
Bereiche des gesellschaftlichen
Lebens im Freistaat.
Christoph Sieber tritt am Mittwoch, 14. September, im
Kulturboden auf.
Am Freitag, 30. September, steht Wolfgang Krebs im
Kulturboden auf der Bühne.
Sonntag, 2. Oktober, 20.00 Uhr
Donnerstag, 6. Oktober, 20.00 Uhr
Dr. Woo’s Rock´n´Roll
Circus meets Widefake
Ka Weiber,
ka Gschrei
„Dr. Woo´s Rock´n´Roll Circus“ erzählen die Geschichte des Rocks wie sie ist: wild, aufregend und vor allem
musikalisch. Rock Klassiker, aktuelle Kracher und geheime Rockperlen werden ineinander verwoben, zitieren
sich gegenseitig und aus diesem Zusammenspiel entstehen völlig neue Sets.
„Widefake“ geben diesen herrlich bluesrockigen, erdigen, handgemachten Whitesnake-Songs mit dem kraftvollen, melodischen
Gitarren-Doppel und
dem tragenden, „fetten“
Hammond-Orgelsound den Vorzug.
40 Jahre Mittlere Reife – wenn das kein Grund zum Feiern ist. Drei ältere Knaben hatten sich dazu verabredet,
zum Klassentreffen zu gehen. Aber Limbo und Festus
haben gerade ziemlichen Beziehungsfrust. Die Lust auf
Party ist ihnen vergangen. Nun versucht Bugatti, der alte
Schwerenöter, der extra aus Berlin angereist ist, sie aus
ihrem Tief zu holen. Er erinnert sie an die Zeiten, als sie
als die „Sexy Hammers“ die Tanzsäle aufgemischt hatten
und kramt die alten Songs hervor.
Und siehe da:
Sie wirken immer
noch.
Dr. Woo’s Rock’n’Roll Circus trifft Widefake am Sonntag, 2. Oktober.
Ka Weiber, ka Gschrei findet am Donnerstag, 6. Oktober, im Kulturboden statt.
Kulturboden in der Marktscheune · An der Marktscheune 1 · 96103 Hallstadt
[email protected] · Telefon 0951 / 96 84 21 01 · Fax 0951 / 96 84 21 05
www.kulturboden-hallstadt.de · facebook.com/KulturbodenHallstadt
Freitag, 29. Juli 2016
460
Veranstaltungskalender
Aug. und Sept. 2016
Datum
Verein / Ort
Veranstaltung
05.-08.08.16
05.-07.08.16
06.08.2016
14.08.2016
15.08.2016
19.-22.08.2016
28.08.2016
Stammtisch Turmbrüder
FEPRO
FFW Dreuschendorf
Senftenberg/Gunzendorf
Pfarrgemeinde Buttenheim
Markt Buttenheim
Pfarrgemeinde Buttenheim
25 Jahre Turmfest
BUZ im Dorfgarten
10 Jahre Weidifest Dreuschendorf
Kellerfest
10.00 Uhr Gartenfest OGV Altendorf
Kirchweih
Patronatsfest Altendorf mit Prozession
02.09.2016
02.09.2016
04.09.2016
04.09.2016
11.09.2016
11.09.2016
18.09.2016
18.09.2016
24.09.2016
25.09.2016
27.09.2016
Gartenbauverein Buttenheim
Gartenbauverein Buttenheim
Pfarrgemeinde Buttenheim
Frankendorf
FFW Stackendorf
DG Tief/Hoch/Kälberberg
Pfarrgemeinde Buttenheim
Gunzendorf
Löwenbräu Buttenheim
Dreuschendorf
Gartenbauverein Buttenheim
Teilnahme am FEPRO
Teilnahme am Kürbisfestumzug
8.30 Uhr Kirchweih Altdf., 17.00 Uhr Andacht
Kirchweih
Dorf- und Backofenfest
Patronatsfest
8.30 Uhr, Kirchweih Dreuschendorf
Kirchweih
Musikkonzert/Fan Treffen Ski-King
Kirchweih
Vortrag „Geistreiche Obstverwertung”
Jugendzentrum „Hager-Villa” (Buttenheim, Hauptstr. 60) - offenes Jugendcafe
freitags, 18.00 - 22.00 Uhr: Billiard, Kicker, Drinks & Snacks für kleines Geld, nette Leute, Talk, Movienight
jeden 1. Freitag im Monat - für alle ab 12! Schau doch vorbei!
CVJM-Hirschaid/Buttenheim e.V.
1.Vors. (Pfarrer) Martin Kühn,
96114 Hirschaid, Habichtsweg 8, Tel./Fax 09543-44382-4/5;
2.Vors. Christina Keller,
96047 Bamberg, An der Spinnerei 7, Tel. 0951-70098070
Email: [email protected] –
Homepage: www.cvjm-hirschaid.de
CVJM-Sekretärin: Tabea Kühn, Tel. 09543-443824
Angebote – über Konfessionsgrenzen hinaus – im Jugendzentrum Buttenheim (Hager-Villa):
Jugendgruppe sonntags 18-19.30 h für Jgdl. ab 13: 14-tgl. –
Jungschar Sommerpause
Jugendcafe freitags 18-21 Uhr (in den Ferien : 12.+26.8. + 9.9.):
Billiard, Kicker, Drinks & Snacks für kleines Geld, nette Leute,
Talk, Movienight (1.Freitag im Monat) – für alle ab 12
Volleyball dienstags 20 Uhr, Schulturnhalle Sassanfahrt
Haus(Bibel)kreis dienstags 14-tägig bei Hajer`s (Ketschendorf),
19.30 Uhr
Ferien-Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
Freizeiten für Kinder + Jugendliche
(siehe auch unter www.cvjm-bayern.de)
Wildwest-Zeltlager am Mühlnickelweiher für 9-12 jähr. Jungen
(1.-9.8.) und Mädchen (12.-19.8.) € 110 / 100 Infos + Anmeldung: www.cvjm-bayreuth.de (Tel. 0921-34778041)
Waging-Camp für 13-17 jähr. Jungs (1.-12.8. € 259)
Mädchen-Freizeit am Storkower See für 12-16 Jährige (29.8.4.9. € 325)
Reisen „in christlicher Atmosphäre“ für Erwachsene
3.-10.9. (Sommerf.) Busreise
„Italien: Toskana / Umbrien + Rom / Assisi / Siena“
€ 599 – 4 Restplätze
29.10.-5.11. (Herbstferien)
„Wellness in Kolberg / polnische Ostsee“ € 525
Sommer-/Abschluss-Fest am Mittwoch, 20. Juli,18 Uhr wie
alle Jahre: Sommer-Abschluß-Fest mit CVJM-Generalsekretär
Michael Götz (Nürnberg): „CVJM-Jugendarbeit: Herausforderungen – Chancen – Möglichkeiten! Vor Ort – in Bayern,
Deutsch-land und weltweit“ – „open end“ mit Pizza und kühlen
Getränken ... Herzliche Einladung an CVJM-Mitglieder, Mitarbeiter, Jugendgruppen-Besucher, Freunde, Gönner / Spender und
Interessierte!
461
Freitag, 29. Juli 2016
• Holzbau
• Dacheindeckung
• Innenausbau
G
m
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Im Gewerbepark 6
Zimmerermeister: Alwin Engert
www.zimmerei-engert.de
Telefon (0 95 45) 44 52 72
Fax
(0 95 45) 44 52 73
Werk - 91330 Eggolsheim-Büg
Tel. 0 95 45 / 50 90 31
Fax 0 95 45 / 50 90 33
Verwaltung - 97342 Marktsteft
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Baggerbetrieb + Erdarbeiten
Achim Holschuh
Dickenau 1 · 96155 Buttenheim
zugelassen am Amts- und Landgericht Bamberg
Interessenschwerpunkte:
Familienrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinkanzlei
96146 Altendorf · Lärchenweg 9
Telefon (0 95 45) 50 95 08 · Telefax (0 95 45) 50 95 09
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Freitag, 29. Juli 2016
SONSTIGES
Pflanzenwelt am Kälberberg
„Auf in die Natur“, dachten sich wohl die vielen Interessierten,
die sich Anfang Juli zu einer Exkursion am Kälberberg einfanden. Dieser eher unbekannte Trockenbiotopkomplex ist ein
Kerngebiet des Naturschutzes im Landkreis Bamberg. Durch
seine Strukturvielfalt mit extensiven Glatthaferwiesen, Magerrasen, kleinen Felsnasen, Offenstellen und Hecken ist der Kälberberg Heimat einer außergewöhnlich hohen Anzahl seltener
Pflanzen und Tiere. Ein echter Hotspot der Artenvielfalt nicht nur
aus der Perspektive unseres Landkreises.
Im Rahmen des BayernNetzNatur-Projektes „Blühender Jura“ an
dem auch der Markt Buttenheim beteiligte ist, veranstaltete der
Landschaftspflegeverband, der sich schon seit Jahren um die Pflege am Kälberberg kümmert, gemeinsam mit der Naturforschenden Gesellschaft Bamberg diese naturkundliche Wanderung.
Exkursionsleiterin Brigitte Weinbrecht von der Unteren Naturschutzbehörde entführte die Teilnehmer in die faszinierende Welt
der Pflanzen. Weinbrecht zeigte botanische Raritäten wie AckerWachtelweizen, Kartäuser-Nelke, Hirsch-Haarstrang oder
Sichel-Hasenohr und erklärte ökologische Zusammenhänge so
zum Beispiel das Paradoxon, weshalb gerade auf mageren
Böden, die Blütenvielfalt und der Artenreichtum besonders groß
sind. Die Fernsicht war grandios, auch einige Orchideen blühten
noch und über dem Magerrasen gaukelten und schwirrten unzählige Schmetterlinge. Fazit: Eine lohnenswerte Landpartie.
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„Auf den Spuren von Robin Hood“
Eine Gruppe von 12 Kinder und Jugendlichen vom Verein PFAD
für Kinder, konnten an einem Schnupperkurs „Bogenschießen“
teilnehmen. Dieser fand statt beim Verein FUBAS „Freie Unabhängige Bogenschützen Aus`m Steigerwald“.
Unter Anleitung der Profis, konnten nun die Teilnehmer erst auf
Zielscheiben schießen und dann im Parcour ihr Erlerntes einsetzen.
Neben dem pädagogischen Ziel, der Stärkung des Selbstbewusstseins und die „Auge – Hand Koordination“ hatten die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen einen riesengroßen Spaß.
PFAD für Kinder e.V. bedankt sich bei FUBAS für den schönen
und erfolgreichen Tag.
Weitere Infos über die Arbeit des Vereins unter. [email protected]
Sommerfest PFAD für Kinder e.V.
Wie schon fast Tradition, veranstaltete der Verein sein alljährliches Grillfest auf dem Fußballplatz des FCs in Viereth. Neben
den vielen Pflege- und Adoptivfamilien aus Stadt- und Landkreis
waren auch die Vertreter der beiden Jugendämter aus Stadt- und
Landkreis, Mitarbeiter von MoBaM sowie der Bürgermeister
Jonas Merzbacher aus Gundelsheim (eine unserer Mitgliedsgemeinden), vor Ort.
Ein besonderer Dank geht an den FC Viereth, der für diesen
Anlass schon seit mehr als 10 Jahren sein Gelände samt der dazugehörigen Einrichtung unbürokratisch und kostenlos zur Verfügung stellt. In diesen Dank mit eingeschlossen sind natürlich
Alle, die in irgendeiner Weise bei der Gestaltung und Organisation dieses gelungenen Nachmittages beigetragen haben.
20 Jahre Ferienpass
Das Highlight an diesem Nachmittag war unumstritten der Luftballonwettbewerb, welchen der Verein anlässlich seines 30jährigen Bestehens veranstaltete. Über 80 Luftballons ließen die Kinder gemeinsam in den Himmel steigen. Den Gewinnern winken
wertvolle Preise. Diese werden bei der kommenden Nikolausfeier Ende November in Burgebrach verliehen.
Ferienpass 2016 sorgt auch im Jubiläumsjahr wieder für jede
Menge Spaß in den Sommerferien – und das für gerade einmal 4
Euro!
Weitere Informationen über die Arbeit von PFAD für Kinder e.V.
unter www.pfadfuerkinder.de
Die Verkaufsstellen sind
• Infothek im Rathaus und am Landratsamt Bamberg
• Gemeindeverwaltungen des Landkreises
• Sparkasse Bamberg mit allen Geschäftsstellen
• VR Bank eG-Raiffeisen-Volksbank und
Raiffeisenbank Burgebrach eG
• Kreisjugendring Bamberg-Land
Kaimsgasse 31, 96052 Bamberg
• Dynamos Infoladen, Egelseestr. 2, 96052 Bamberg.
Kinderreiche Familien erhalten den dritten und jeden weiteren
Ferienpass kostenlos bei den Verkaufsstellen in der Stadtverwaltung bzw. den Gemeindeverwaltungen.
Kurzzeitpflege in der Ferienzeit
Pflegende Angehörige können häufig eine dringend erforderliche
Auszeit nur dann nehmen, wenn die Betreuung des Pflegebedürftigen gesichert ist. Die
Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bamberg macht darauf
aufmerksam, dass auch in diesem Jahr wieder verschiedene
Heime im Landkreis Bamberg Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit anbieten.
Eine Übersicht der entsprechenden Einrichtungen kann im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Pressemitteilungen abgerufen werden.
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Freitag, 29. Juli 2016
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Freitag, 29. Juli 2016
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Letzter Gruß
Der FSV Phönix Buttenheim trauert um
Frau Helga Karmann
Ihre Lebensfreude, ihre unermüdlich Schaffenskraft und Fürsorge für den Verein war einzigartig und hat
viele Spuren hinterlassen. Neben ihrer Familie gehörte ihr Herz dem Phönix. 1969 war sie Mitbegründerin der Damengymnastik und vor 25 Jahren gründete sie die Gruppe „Allrounders“.
Besonders lag ihr die Jugend am Herzen, die sie über Jahrzehnte in allen Sparten aufbaute, betreute,
Übungsleiter suchte und sie zur Teilnahme an den KJR-Sportfesten anspornte. Bei allen Spielen der aktiven Mannschaften war sie anwesend und hatte für jeden ein offenes Ohr.
Für all das sagen wir Danke. Alle die sie kannten, werden sie in guter Erinnerung behalten.
Alle Abteilungen des FSV Phönix Buttenheim
Wir suchen für unseren 4-Personen-Haushalt in Strullendorf
Die Damengymnastik-Abteilung des FSV Phönix
Buttenheim trauert um ihr Mitglied, das die Gruppe
seit ihren Anfängen im Jahr 1969 begleitete
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für ca. 5 Std. alle 14 Tage bzw. nach Vereinbarung.
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Neuer Einwohnerrekord für den Landkreis Bamberg
Landrat Johann Kalb freut sich
über den 145.000 Einwohner.
Freitag, 29. Juli 2016
„250.000 Euro für die Stärkung
der ländlichen Entwicklung“
Hirschaid bleibt größte Gemeinde
Obwohl es bei den Gemeinden unterschiedliche Zu- und Abwanderungsbewegungen gab, hat sich an der Rangfolge traditionsgemäß nichts geändert. Der Markt Hirschaid bleibt weiterhin die
größte Gemeinde mit 12.097 Einwohnern. Hier lebten am 31.
Dezember 2015 74 Personen mehr als noch Vorjahresmonat.
Über neue 18 Bürger/innen kann sich die Gemeinde Memmelsdorf freuen. Sie belegt mit 8.831 Einwohner den zweiten Platz,
dicht gefolgt von Hallstadt mit 8.830 Einwohner (+101).
Mit Begeisterung nahm der Vorsitzende der LAG Region Bamberg, Landrat Johann Kalb, den Zuwendungsbescheid des Amts
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) entgegen:
„Der Zuschuss von 250.000 Euro für unser LAG-Management ist
gut angelegtes Geld. Denn das Besondere an LEADER ist die
Bürgerbeteiligung: Die Ideen für die Projekte kommen aus der
Bevölkerung oder sie entstehen unter ihrer Mitwirkung.“
Insgesamt stehen der LAG ca. 1,5 Millionen Euro für die Umsetzung der verschiedenen Projekte zur Verfügung. Beispiele für
aktuelle Projekt sind das „Wanderleitsystem Fränkische
Schweiz“, die Konzepterstellung für ein „Internationales Bier
Kultur Zentrum“ oder der „Weg der Menschrechte“ in VierethTrunstadt.
Weitere Informationen zur LAG Region Bamberg e. V., den Projekten und Fördermöglichkeiten durch Leader unter www.
regionbamberg.de.
Ein Dankeschön fürs Ehrenamt!
Erfolgreiche Bewerbung von Stadt und Landkreis:
Die DRV Nordbayern und das bayerische Sozialministerium sagten heute „Dankeschön“ für jahrzehntelanges, ehrenamtliches
Engagement in der Selbstverwaltung.
Bund fördert Bildungsvorhaben
So zählte der Landkreis am 31. Dezember 2015 insgesamt
145.570 Einwohner, das sind 746 Einwohner mehr als ein halbes
Jahr zuvor, also im Juni 2015 und sogar 875 mehr als im Vorjahresmonat.
Franz Brosch, Vorsitzender der Vertreterversammlung freute
sich, dass Ministerialdirektor Michael Höhenberger, Amtschef
des Sozialministeriums, nach Bayreuth kam, um die Ehrungen
vorzunehmen.
Höhenberger überreichte Dankesurkunden an Michael Bischof
(alternierender Vorstandsvorsitzender der DRV Nordbayern) für
25 Jahre, Maria Greipl (Mitglied der Vertreterversammlung) und
an Heinz Hausmann (Versichertenberater und Mitglied im
Widerspruchsausschuss) für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in
der Selbstverwaltung.
Er betonte dabei die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die DRV Nordbayern. „Alle Geehrten haben sich mit
einem Höchstmaß an Engagement, Sachverstand und Zeitaufwand für die Belange der DRV Nordbayern eingesetzt. Mit ihrem
Engagement haben sie die kontinuierliche Weiterentwicklung
der DRV Nordbayern hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen entscheidend mitgeprägt. Das verdient
Respekt und Anerkennung“, so Höhenberger.
Weiterhin wurden geehrt die „Männer der ersten Stunde“. Seit
1976 gibt es sie, ehrenamtliche Versichertenberater, früher Versichertenälteste genannt. Sie sind die „Helfer in der Nachbarschaft“ bei Fragen rund um das Thema Rente, auch außerhalb
von üblichen Geschäftszeiten.
Mehr als 100 Frauen und Männer sind für die DRV Nordbayern
als Versichertenberater beziehungsweise Beraterin in ganz Franken im Einsatz.
Fünf davon waren von Anfang an dabei und bekamen heute die
Dankesurkunde für vier Jahrzehnte Ehrenamt:
Johann Gerngroß (Landkreis Roth), Andreas Jakob (Landkreis
Kronach), Karl Lother (Landkreis Würzburg), Gerhard Uhlherr
(Stadtkreis Fürth) und Kurt Zebisch (Stadtkreis Erlangen).
Stadt und Landkreis Bamberg haben sich erfolgreich um Mittel
aus zwei Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beworben. Parlamentarischer Staatssekretär
Stefan Müller übergab am Dienstag, 19. Juli, im Rathaus am
Maxplatz die Bewilligungsbescheide im Rahmen der Programme
„Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ an Oberbürgermeister
Andreas Starke und Landrat Johann Kalb.
Mit einer Gesamtzuwendung von mehr als 500.000 Euro an Stadt
und Landkreis Bamberg können für zwei Jahre bei der „Kommunalen Koordinierung“ bzw. für drei Jahre bei „Bildung integriert“
jeweils eineinhalb Projektmitarbeiter-Stellen für Bildungsmanagement, Bildungsmonitoring und die Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte finanziert werden.
Beide Förderprogramme werden als Teil des kommunalen Bildungsmanagements den politischen Gremien von Stadt und
Landkreis gesicherte Daten liefern und sie somit besser auf bildungspolitische Entscheidungen vorbereiten können. Ferner sollen sie in der Region die Bildungsangebote für Neuzugewanderte, d.h. Asylbewerber und Flüchtlinge, aber ebenso Neubürger
aus anderen EU-Staaten, optimieren.
Die SVLFG warnt:
Diebe geben sich als Betriebsrevisoren aus
In letzter Zeit wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Niedersachsen
Fälle bekannt, in denen sich Diebe als Mitarbeiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausgaben.
Die SVLFG empfiehlt ihren Versicherten, achtsam zu sein und
weist darauf hin, dass ihre Präventionsmitarbeiter
• einen Dienstausweis mit sich führen. Lassen Sie sich diesen
vorzeigen und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer SVLFG
nach.
Freitag, 29. Juli 2016
• grundsätzlich alleine auf dem Betrieb erscheinen. Werden sie
ausnahmsweise von weiteren Personen begleitet, werden Ihnen
diese vorgestellt und deren Anwesenheit begründet (z. B. Praktikant, Auszubildender etc.). Außerdem sind die meisten Revisoren im Unternehmen bereits durch ihre vorherigen Besuche
bekannt.
• stets Informationsmaterial, zum Beispiel Broschüren, zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit sich führen.
Borkenkäfer machen Waldarbeit gefährlich
Forstprofis befürchteten bereits letztes Jahr, dass sich der
Borkenkäfer stark vermehren wird. Dies hat sich inzwischen
in Teilen Bayerns bestätigt. Das schnelle und organisierte
Aufarbeiten befallener Bäume („Käferholz“) hat jetzt Priorität. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern
unbedingt zur vollmechanisierten Aufarbeitung von Käferholz.
Der „Försterfinder“ des Waldbesitzerportals Bayern (www.waldbesitzerportal-bayern.de) hilft schnell und unkompliziert, den
jeweiligen Ansprechpartner herauszufinden. Adressen forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer sind auch über die Bayerische
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zu finden über den
direkten Link: http://udb.bayern.de/
Für Beratungsgespräche zur Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit
stehen die SVLFG- Präventionsmitarbeiter zur Verfügung. Diese
sind zu finden unter www.svlfg.de > Prävention > Ansprechpartner.
Unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs „Waldarbeit“
gibt es außerdem weiterführende Informationen zum Nachlesen
sowie die neue Broschüre zum kostenlosen Download.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide
Im August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird
der Beitrag insgesamt sinken.
Den Rechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder wird neben
dem einheitlichen Beitragsmaßstab laut Vorstandsbeschluss im
Vergleich zum Vorjahr folgendes zugrunde liegen:
- ein unverändertes Umlagevolumen (859 Millionen Euro),
- ein um ein Prozent höherer Hebesatz (6,23 statt 6,16 Euro),
- eine höhere Bundesmittelsenkungsquote
(37,0 statt 20,5 Prozent) und
- um sieben Prozent geringere Grundbeiträge.
Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2015 zu
berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile sinken für
viele Produktionsverfahren. Für einige Produktionsverfahren
sind jedoch auch angesichts der Entwicklung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten Erhöhungen nicht zu vermeiden.
Erneut werden mit einem Bescheid die gezahlten Vorschüsse
abgerechnet und die neuen Vorschüsse festgesetzt. Auf die Fäl-
466
ligkeiten, insbesondere auf die zum Vorschuss in 2017, sollte
unbedingt geachtet werden. Die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung hat Vorteile für beide Seiten und stellt die pünktliche
Beitragszahlung sicher.
Sinkt oder steigt der Beitrag?
Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich.
Zu stabilen Beiträgen führt der unveränderte Umlagebedarf. Der
um ein Prozent gestiegene Hebesatz erhöht die Beiträge leicht,
während der gesunkene Grundbeitrag kleinere Unternehmen
entlastet. Für bundesmittelberechtigte Unternehmen werden insbesondere die um 78 auf 178 Millionen Euro erhöhten Bundesmittel zur Beitragsreduzierung führen. Die Bundesmittelsenkungsquote steigt von zuvor 20,5 auf 37,0 Prozent. Bundesmittel
werden unverändert nur auf den Risikobeitrag gewährt. „Unter
dem Strich“ können sich viele Mitglieder über geringere Beiträge
freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und
Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden. Der Grundbeitrag wird für alle Mitglieder
sinken.
Geringere Grundbeiträge
Der Grundbeitrag sinkt um sieben Prozent auf 75,28 bis 301,13
Euro (Vorjahr 80,85 bis 323,40 Euro). Geringere Ausgaben, unter
anderem für Verwaltung, wirken sich damit unmittelbar auf den
Beitrag aus.
Übergangsrecht
Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass
der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis
dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in
gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende
Beiträge gleichermaßen.
Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens
300 Euro beträgt.
Weitere Infos und auch eine Einzugsermächtigung finden Sie im
Internet unter www.svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Beitrag
Berufsgenossenschaft.
Tödlicher Unfall auf der Weide
Ein tragischer Unfall ereignete sich auf einer Weide in Rheinland-Pfalz: Beim Wechseln des Wasserfasses wurde ein
Landwirt rücklings vom Deckbullen angegriffen und tödlich
verletzt.
Es wird auf folgende Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen:
• Stellen Sie – wenn möglich – das Wasserfass von außen an die
Weide. So brauchen Sie für den Wechsel oder für die Wasserstandskontrolle die Weide nicht zu betreten.
• Achten Sie auf das Verhalten des Bullen. Zeigt er erste Anzeichen von Verhaltens- auffälligkeiten, entfernen Sie ihn unbedingt aus der Herde.
• Gehen Sie nie alleine auf die Weide, wenn ein freilaufender
Deckbulle in der Herde mitläuft.
• Behalten Sie den Deckbullen immer im Auge. Der vorliegende
Fall zeigt, dass die Anwesenheit einer zweiten Person keine
Garantie für einen Nichtangriff des Deckbullen ist.
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• Nehmen sie immer einen Abwehrstock mit auf die Weide.
• Sorgen Sie für eine Rettungsinsel auf der Weide (Schlepper
etc.).
Feldhäcksler
Ehrenamt und Präventionsdienst setzen sich
für Sicherheit ein
Fast alle Landwirte kennen die Situation aus eigener Erfahrung: Bei der Grasernte kann es am Häcksler zu Verstopfungen der Häckselorgane kommen. Wird diese Störung beseitigt, besteht vor allem an älteren Maschinen erhöhte
Verletzungsgefahr.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) führte in den zurückliegenden Jahren intensive
Gespräche mit Herstellern von Feldhäckslern, Anwendern und
verletzten Landwirten. Nun können Vorstand und Präventionsdienst zwei wichtige Schritte in Richtung Sicherheit verkünden:
1. Neue Feldhäcksler müssen dank der intensiven Beteiligung an
der internationalen Normung zukünftig weltweit höhere
Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Diese umfassen
unter anderem den Nachlauf automatisch auf zehn Sekunden
zu begrenzen beziehungsweise die Wartungsöffnung bis zum
Stillstand zuzuhalten.
2. Für Bestandsmaschinen werden von Herstellern seit dem
Frühjahr Nachrüstlösungen angeboten, welche die Sicherheit
verbessern. Versicherte, die sich für eine entsprechende
Nachrüstlösung der Firmen Claas oder Krone entscheiden,
werden durch den Präventionsdienst der SVLFG beraten und
unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer
regional zuständigen Aufsichtsperson der SVLFG.
Wichtige Hinweise für verantwortungsbewusste Unternehmer:
• Alle Beteiligten der Häckselkette über die möglichen Gefahren
informieren.
• Motor abstellen.
• Stillstand aller Aggregate abwarten.
• Bei Entstörungsarbeiten entsprechend der Betriebsanleitung
vorgehen.
• Bei Arbeiten an scharfen Kanten Lederhandschuhe tragen.
• Schutzvorrichtungen und Abdeckungen wieder anbringen.
• Nach Herstellerangaben ist der Vorgang des „Freiblasens“ nicht
notwendig.
• Bei Neukauf nur Häcksler mit einer automatischen Abbremsung oder vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen wählen.
• Bestandsmaschinen nachrüsten.
Hautkrebs vorbeugen
Nur mit Sonnenschutz im Freien arbeiten
Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung
ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken. Dies belegen auch die gestiegenen BK-Verdachtsanzeigen. Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit (BK).
Freitag, 29. Juli 2016
Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im
Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein „brennendes“ Thema. Die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) rät: Bedenken Sie, dass besonders in Frühjahr und
Sommer Sonnenbrandgefahr besteht. Meiden Sie deshalb - so
weit möglich - direkte Sonneneinstrahlung!
Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören die richtige
Bekleidung einschließlich Kopfbedeckung, das Tragen einer UVSchutzbrille und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln.
Experten empfehlen, dichte langärmelige Oberbekleidung mit
Kragen und lange Hosen zu tragen. Bei der Wahl der Kopfbedeckung ist es wichtig, dass auch Gesicht und Nacken beschattet
werden. Cremen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Freie gehen, alle
unbedeckten Körperpartien, besonders Gesicht, Ohren, Nacken
und die Hände, mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 – 50) ein. In diesem Fall gilt: Viel hilft hier
viel! Achten Sie darauf, regelmäßig nachzucremen.
Wichtig für Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt bei der Rente!
Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schulabsolventen starten danach ins Berufsleben.
Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur fur Arbeit als Ausbildungssuchender
melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne
Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur fur
Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung
erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon
unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt
man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man
schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
Aus unseren Nachbargemeinden
Altendorf
Buttenheim
Eggolsheim
Hallerndorf
Hirschaid
Weinfahrt nach Zeil
Zum Zeiler Weinfest setzen wir am Montag, den 1. August 2016
einen Omnibus ein. Abfahrt ist um 17.30 Uhr an der Realschule
in Hirschaid.
Nähere Einzelheiten erteilt Richard Rödel unter der Festnetznummer 09543 / 59 27, bitte aber erst nach 17 Uhr.
Richard Rödel, Vorstand FC Strullendorf
Freitag, 29. Juli 2016
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Modschiedler
Dienstleistungen
Kommunalarbeiten · Winterdienst
Anlagen- und Grünflächenpflege · Baumfällarbeiten
Heinrich
Modschiedler
Eggolsheimer Berg 1
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Tel.: 09545 / 95 13 20
Fax: 09545 / 95 13 22
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