Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben. DSSW

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Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben. DSSW
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang
mit Gestaltungsvorgaben
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben
DSSW-Materialien, Berlin 2008
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Das Deutsche Seminar für Städtebau und Wirtschaft ist eine Beratungs- und Forschungseinrichtung für die Erarbeitung von innovativen Handlungsmöglichkeiten zur Innenstadtentwicklung. Das DSSW arbeitet unter dem Dach des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finanziert.
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
2
Vorgehensweise und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3
Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3.1
3.2
3.3
Stellung und Bedeutung von Regelwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11
Verfahrensweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
Kontrolle und Selbstkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
4
Gute Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
Gestaltungs-/Werbesatzung für eine Einkaufsstraße am Beispiel der Stadt Bonn . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
Sondernutzungssatzung am Beispiel der Stadt Ludwigshafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
Aufbereitung einer Satzung als Gestaltungsfibel am Beispiel der Stadt Meiningen . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Gestaltungsfibel und -beirat am Beispiel der Stadt Gelsenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Fachliche Begleitung von Satzungen am Beispiel der Stadt Naumburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Bau- und Farbberatung am Beispiel der Stadt Fellbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Händlerforum am Beispiel der Stadt Angermünde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Einzelhändler-Stammtisch am Beispiel der Stadt Bernburg (Saale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Selbstkontrolle und Kommunikation am Beispiel der Stadt Esslingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Instrumentenmix am Beispiel der Stadt Zwickau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
5
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
6
Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
7
Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
I
II
III
Recherche-Kommunen (Phase 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79
Übersicht Rückläufe und Auswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82
Erhebungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
1
Einleitung
Ein attraktives Stadtbild, das zum Verweilen in den Geschäftsstraßen der Innenstädte einlädt, ist nicht nur für die Kommunen, sondern gerade auch für den
Einzelhandel und die Gewerbetreibenden in den Innenstädten von enormer
Bedeutung. Wesentlich beeinflusst wird die Wahrnehmung und Bewertung des
öffentlichen Raumes insbesondere durch seine Gestaltung. Während unübersichtliche, dunkle oder unsaubere Bereiche gerade auch im öffentlichen Raum
eher als unangenehm und unsicher empfunden werden, erscheinen klare Formen, eine dezente Ausstattung und einfache Orientierungsmuster hingegen als
attraktiv. Sie erhöhen die Aufmerksamkeit und lassen eine stärkere Identifikation mit dem Standort zu. Dagegen dominieren in vielen Innenstädten unzählige Werbeanlagen das Stadtbild, die mit möglichst individuellen Formen und
Farben die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich ziehen möchten.1
Für die Geschäfte ist es jedoch eine gewerbliche Notwendigkeit, mit Werbehinweisen auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings wird Werbung im öffentlichen Raum auf sehr verschiedene Weise durchgeführt und trägt in der Regel
nicht zu einem einheitlichen Gesamteindruck des Straßenbildes der Geschäftsstraßen bei. Die vielfach anzutreffenden individuellen Werbetafeln und –hinweise der einzelnen Gewerbetreibenden in den Innenstädten sorgen vielmehr für
Unübersichtlichkeit und stellen teilweise eher eine Reizüberflutung als eine
Anregung dar. Überbordende Werbeträger lenken häufig die Aufmerksamkeit
von den eigentlichen Produkten ab. Dies verringert deren Werbeeffekt und kann
gleichzeitig ein "Werbewettrüsten" auslösen, was wiederum dem Standort als
Ganzem schaden kann. Dagegen kann das geschlossene Auftreten als Werbegemeinschaft, die Abstimmung untereinander und ein maßvoller Umgang mit
Gestaltungs- und Ausstattungselementen sehr zur Steigerung der Attraktivität
eines Standortes beitragen.
Für die Kommunen bestehen auf der gesetzgeberischen Seite bereits einige
Möglichkeiten, hier regelnd tätig zu werden. Gestaltungs-, Werbe- oder Sondernutzungssatzungen bieten die Möglichkeit, Werbung einzuschränken bzw.
in ein einheitlicheres Format zu bringen. Nicht selten führt dies zu Konflikten mit
den Einzelhändlern, die sich über ein „Zuviel“ an Reglementierung beschweren
und einen Verlust an Aufmerksamkeit bei den Kunden befürchten. Dagegen
sind strenge Regelungen allein nicht in der Lage, jedes Problemfeld zu ordnen.
1
vgl. auch DSSW-Projekt: Geschäftsstraßenraumgestaltung: Erhöhung der Funktionalität, Attraktivität und Effizienz durch Reduktion (http://www.dssw.de/reduktion.html)
2
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Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Auch sind Satzungen zwar in vielen Städten mehr oder weniger vielfältig vorhanden. Ob und inwieweit diese aber umgesetzt werden, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Denn so verschieden die in der Regel stadtindividuellen Satzungen sind, so groß sind in der Praxis auch die Unterschiede im
Umgang mit diesen Regelwerken. Während einige Kommunen Satzungen beispielsweise nur in formeller Form im Amtsblatt veröffentlichen oder sie allenfalls
ins Internet stellen, gehen aktivere Kommunen bewusst und offensiv mit diesem Steuerungsinstrument um.
Erhebliche Unterschiede im
Umgang mit Satzungen in der Praxis
Bürgerfreundliche Kommunen haben aus den Satzungen für Bürgerinnen und
Bürger verständliche Prospekte oder Merkblätter entwickelt oder gar Gestaltungsfibeln erarbeitet. Diese Mühe scheint sich zu lohnen, denn die Anschaulichkeit der Regelwerke wächst in einem ganz erheblichen Umfang. Auch wird
dem Bürger der Gesamtzusammenhang auf diese Weise eher bewusst.
Auch für den Einzelhandel sind die Gestaltungs- oder Werbevorschriften eher
nachvollziehbar, wenn ihm die Vorschriften gut aufbereitet und vor allem auch
kommunikativ nähergebracht werden. Neonschilder großen Umfanges spielen
beispielsweise heutzutage keine allzu große Rolle mehr. Dennoch versuchen
gerade die Gewerbetreibenden, die keine klassische Ware anbieten (z. B. Reisebüros) teilweise mit großen Stelltafeln, großflächig plakatierten Schaufenstern etc. auf sich aufmerksam zu machen. Hier bedarf es dann trotz eventuell
vorhandener Regelwerke der Aufmerksamkeit und Beratung durch die Stadt.
Oft beklagt wurde der Einzug von „1-EUR-Läden“ in die Innenstadt. Die Städte haben hierauf anscheinend keinen Einfluss, weil die Immobilienbesitzer entscheiden, an wen sie vermieten. Die Aktivitäten der Stadt Zwickau beispielsweise weisen allerdings auf andere Möglichkeiten hin. Die Stadt unterhält zu allen
Immobilieneigentümern intensiven Kontakt bis hin zur Unterstützung bei der
Suche nach einem Mieter. Dieser Einsatz erweist sich in vielen Fällen als sehr
erfolgreich.
Filialisten stellen oftmals ein großes Problem bei der Umsetzung der satzungsmäßigen Richtlinien zu Werbeanbringungen dar. Sie argumentieren mit ihrem
Corporate Design und sind schwer dazu zu bewegen, sich an die Gestaltungsvorgaben der Stadt zu halten. Einige Städte haben häufig keinen reellen Verhandlungsspielraum, da sie dankbar sind, eine namhafte Kette in die Innenstadt
zu ziehen. Dennoch muss deutlich gemacht werden: Es geht auch anders. Ein
gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Bonn, der es gelingt, selbst namhafte Filialisten zu einer angepassten Werbung zu bewegen.
In solchen Fällen spielen Werbesatzungen nur anfangs eine Rolle, weil sie den
Rahmen für die Verhandlungen abstecken. Doch die Entscheidungs- und Überzeugungsarbeit ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen zu leisten.
Überzeugungsarbeit muss vor Ort
von den Beschäftigten der Kommune geleistet werden.
3
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Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Die Recherche von guten Beispielen im Umgang mit Gestaltungssatzungen hat
gezeigt, dass viele Kommunen bereits den richtigen Weg beschreiten: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mit den betreffenden Gewerbetreibenden oder privaten Hausbesitzern und vereinbaren eine verträgliche Lösung für
alle Beteiligten.
Der vorliegende Bericht möchte einen Überblick über die Bandbreite der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung in den Innenstädten geben
und anhand von 10 ausgewählten Beispielen Anregungen zu unterschiedlichen
Verfahrensweisen geben.2 Pauschale Erfolgsrezepte lassen sich nicht ableiten,
da jede Stadt ihre ganz individuelle Struktur und Mentalität hat. Dennoch lassen sich Empfehlungen für den Umgang mit Gestaltungsvorgaben geben, die
eine erfolgreiche Umsetzung zwar nicht garantieren, aber die Voraussetzungen
hierfür deutlich verbessern können.
2
Die Studie basiert auf dem Ergebnisbericht von Management consult (MC), der vom DSSW
inhaltlich und redaktionell überarbeitet wurde.
4
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Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
2
Vorgehensweise und Methodik
Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Internet-Recherche, mit deren Hilfe
Satzungen und Gestaltungsbeispiele gesammelt wurden. Etwa 250 Kommunen
wurden identifiziert, die Instrumente wie Gestaltungssatzungen, Werbesatzungen oder Nutzungskonzepte angewendet haben (vgl. hierzu Anlage I).
In einem nächsten Arbeitsschritt wurde ein Fragebogen erstellt, mit dessen
Hilfe möglichst gute örtliche Beispiele identifiziert werden sollten (vgl. Anlage
VI). Aus den vorhandenen Recherche-Daten wurden sodann 224 Kommunen
mit dem Fragebogen angeschrieben.
Angeschriebene Städte und Gemeinden und Rücklauf
Angeschrieben
in %
Rücklauf
%-Rücklauf
v. Angeschrieben
in %
Baden-Württemberg
10
4
4
5
40
Bayern
30
13
8
9
27
1
0
1
0
1
1
100
Hessen
18
8
7
8
39
Niedersachsen
11
5
4
5
36
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Bremen
Hamburg
50
22
16
18
32
Rheinland-Pfalz
8
4
4
5
50
Saarland
2
1
1
1
50
Schleswig-Holstein
7
3
2
2
29
29
13
15
17
52
4
2
Sachsen
24
11
9
10
38
Sachsen-Anhalt
14
6
6
7
43
Thüringen
15
7
10
11
67
224
100
87
100
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Gesamt
Quote insgesamt
39
Abbildung 1: Übersicht über die angeschriebenen Kommunen (Quelle: MC
2006)
39% bzw. 87 der angeschriebenen Kommunen sandten ausgefüllte Fragebögen zurück. Diese wurden ausgewertet und anschließend mittels Punktwertverfahren bewertet3 (vgl. Anlage II).
3
Bewertet wurden Satzungen, Kommunikation und Lage (Innenstadt/Randlage etc.)
5
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Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Dies führte zu einer Auswahl von 27 Kommunen. Hiervon wurden 22 einer
näheren Untersuchung auf Eignung als gutes Beispiel im Umgang mit Gestaltungssatzungen unterzogen.
In der schriftlichen Befragung wurden Informationen zu den vorhandenen Satzungen, weitere Steuerungsinstrumente, die beteiligten Akteure und die Art der
Kooperation abgefragt. Die Ergebnisse werden im Folgenden darstellt:
Ergebnisse der Befragung
Gestaltungssatzungen werden insgesamt am häufigsten zur Steuerung
genutzt, insbesondere in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern hingegen werden oft Erhaltungssatzungen eingesetzt, gefolgt von Gestaltungssatzungen. In den alten Bundesländern stellen Sondernutzungsgebührensatzungen das zweithäufigste eingesetzte Instrument dar.
Welche satzungsgemäßigen Gestaltungsmöglichkeiten nutzt Ihre Kommune?
Nennungen
absolut
in %
"Alte" Bundesländer
"Neue" Bundesländer
absolut
absolut
in %
in %
Gestaltungs-S.
63
19
33
22
30
16
Erhaltungs-S.
45
13
13
9
32
17
Sondernutzungs-S.
47
14
23
16
24
13
Werbe-S.
37
11
19
13
18
10
Denkmalschutz-S.
27
8
11
7
16
9
Allg. Gebührens.
28
8
7
5
21
11
Sondernutzungsgebs.
48
14
26
18
22
12
4
1
1
1
3
2
Sanierungssatzung
15
4
4
3
11
6
B-Pläne (Bebauungspläne)
13
4
10
7
3
2
Stellplatzs.
3
1
1
1
2
1
Baumschutzs.
4
1
4
2
334
100
186
100
Werbenutzungsgebührens.
Summe
148
100
Abbildung 2: Nutzung der satzungsmäßigen Möglichkeiten (n =87) (Quelle: MC
2006)
Im Bereich der kommunikativen Elemente nutzen 21% der befragten Städte die
klassische Bauberatung, oft in Kombination mit der Schaffung von Vorbildern
(16%). Informelle Absprachen werden von 16% eingesetzt.
6
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Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Welche Steuerungsmöglichkeiten nutzt Ihre Kommune?
12%
7%
13%
16%
informelle Absprachen
finanzielle Anreize
Bauberatung
Sensibilisierung durch
Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit/PR
1%
City Manager
1%
Schaffung v Vorbildern
1%
Gestaltungsbeirat
Gestaltungsfibel
21%
Stadtmarketing
16%
12%
Abbildung 3: Kommunikative Elemente (n = 87) (Quelle: MC 2006)
Die Sensibilisierung durch Kommunikation nimmt mit 13% einen hohen Anteil
ein; die Tendenzen hier sind steigend. Hervorzuheben ist, dass die Kommunen
Gestaltungen erfolgreicher durchführten, wenn Kommunikation mit den Betroffenen bestand.
Im Durchschnitt werden vier verschiedene Instrumente kombiniert, um einen
optimalen Nutzen zu erzielen.
Mit welchen Akteuren wurde kooperiert?
60
57
55
50
44
40
38
40
30
24
20
17
10
0
ar
ke
tin
g
er
tm
St
ad
-E
ig
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en
sv
er
tre
Ei
nz
el
hä
n
dl
er
tu
ng
0
Abbildung 4: Kooperationspartner (Quelle: MC 2006)
7
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Kooperationspartner im Rahmen von Gestaltungen sind u. a. Handel, Gewerbe,
Immobilieneigentümer und Verbände. Fasst man die Gruppen zusammen wird
deutlich, dass die Gewebetreibenden mit 49% die wichtigsten Kooperationspartner sind. Aber auch kommunale Akteure, wie City-Manager oder die Wirtschaftsförderung, spielen im Kooperationsprozess eine bedeutende Rolle.
Kooperationspartner
21%
Einzelhandel,
Gewerbe
City-Manager,
Stadtmarketing, WiFö
49%
9%
IHK
ImmobilienEigentümer
21%
Abbildung 5: Kooperationspartner - verdichtet (Quelle: MC 2006)
Wie gestaltet sich die Kooperation?
60
39
21
21
21
Workshop
mit Moderator
mit Sitzungsleiter
14
einmaliges Treffen
mehrmaliges Treffen
Sitzung, Anhörung
Abbildung 6: Form der Kooperation (Quelle: MC 2006)
8
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Für das Zustandekommen einer Zusammenarbeit der Akteure waren mehrmalige Treffen eine entscheidende Voraussetzung.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Satzungen als Instrument eine
große Rolle spielen. Die „klassische“ Bauberatung nimmt – ebenso wie die
Schaffung von Vorbilden - einen hohen Anteil ein, während kommunikative Elemente (noch) weniger eingesetzt werden. Später wird – im Rahmen der guten
Beispiele – noch aufgezeigt werden, dass - unabhängig vom eingesetzten
Instrument - gerade die Kommunikation unerlässlich ist.
Klassische Instrumente
überwiegen (noch)
Kommunikative Maßnahmen
gewinnen zunehmend an Bedeutung
Recherche der „Guten Beispiele“
Auf der Grundlage der Befragung und der Auswertung wurden 27 Kommunen
identifiziert, die einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Die Auswahlkriterien hierfür waren das Vorhandensein von:
Kommunikationsforen (Werkstattgespräche, moderierte Sitzungen),
Satzungen (Mindestens drei verschiedene Satzungstypen),
Sensibilisierung durch Kommunikation und die
Innenstadtlage der Maßnahme (Muss-Kriterium = Geschäftsstraße)
Die Übereinstimmung mit mindestens drei Punkten war erforderlich, um in die
Auswahl der zu untersuchenden Kommunen einbezogen zu werden.
Ein Großteil der ausgewählten Kommunen wurde bereist, teilweise wurden
auch Telefoninterviews durchgeführt. Vor Ort fanden neben Gesprächen mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen auch Standortbegehungen der bezeichneten Maßnahmen statt. Zusätzlich wurden Internetrecherchen durchgeführt und vorhandene schriftliche Quellen zu den Städten und den
Maßnahmen ausgewertet.
21 Kommunen wurden in die schriftliche Darstellung der Guten Beispiele aufgenommnen. Die 10 anschaulichsten dieser Beispiele werden in Kapitel 4 vorgestellt. Einem allgemeinen Teil zur Stadt und ihrer Entwicklung folgt in der
Regel eine kurze Skizzierung der Situation des Einzelhandels sowie eine
Beschreibung der Instrumente und/oder der Vorgehensweise zur Umsetzung
der Gestaltungsvorgaben.
9
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
3
Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung von
Gestaltungsvorgaben
Aus gesetzgeberischer Perspektive bilden die förmlichen Festlegungen in den
Satzungen4 die gesetzliche Grundlage zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben. Neben diesem rechtlichen Instrumentarium kann die Kommune aber
auch über weniger stark formalisierte oder auch informelle Instrumente einen
ganz erheblichen Einfluss auf die Umsetzung ihrer gestalterischen Vorgaben
nehmen. In vielen Fällen sind begleitende Maßnahmen wie Anreizinstrumente,
Beratungsangebote, bestimmte Verfahrensweisen oder informelle Instrumente
sogar entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben. Einen Überblick über die Bandbreite der Steuerungsansätze gibt die folgende Abbildung:
Regelwerke:
Gestaltungs- und Werbesatzungen
Gesamtanlagen- und Sondernutzungssatzungen
Grad der
Formalisierung
Fachgremien:
Gestaltungsbeirat
Fördermittel:
Finanzielle Anreize
Finanzierungskonzepte
Beratungsangebot:
Beratung und Konzepte
Handbücher
Kommunikation:
Kommunikationsplattform, Forum für Erfahrungsaustausch
Netzwerke und Selbstkontrolle
Abbildung 7: Übersicht über die Bandbreite der Steuerungsansätze zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben
Der nächste Abschnitt geht auf die gesetzgeberischen Möglichkeiten ein. Der
hieran anschließende Abschnitt stellt auf Grundlage der Erfahrungen aus den
4
Mancherorts finden sich gestalterische Festsetzungen auch im Bebauungsplan (beispielsweise
Dachform oder –farbe).
10
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
guten Beispielen erfolgreiche oder vielversprechende Verfahrensweisen heraus
und gibt wichtige Hinweise zur Bedeutung von begleitenden Maßnahmen.
3.1
Stellung und Bedeutung von Regelwerken
Gestaltungssatzungen liegen in sehr vielen Städten vor. Mit diesem städtebaulichen Instrument können die Kommunen auf das Stadtbild und auf die Gestaltung in den Geschäftsstraßen der Innenstädte Einfluss nehmen. Die Feststetzungen in den Satzungen oder auch einzelne Gestaltungsvorschriften können die Eigenschaften eines Gebäudes betreffen (z. B. Dachform, Fensterformen, Materialien und Farben), aber auch Werbeanlagen oder Warenauslagen.
Gestaltungssatzungen werden in der Regel individuell für eine Stadt erstellt und
umfassen ein breites Spektrum von städtebaulichen oder architektonischen
Vorgaben. Oft sind Regelungen für folgende Elemente anzutreffen:
Dächer
(Form, Gliederung, Farbe, Material der Deckung)
Fassadengliederung
(Öffnungsrhythmus, Fensterformate, Sonnenschutzelemente, Fensterrahmen, Schmuckelemente)
Fassadenmaterialien und –farben
Raumkanten und Parzellenstruktur
Trauf- und Firsthöhen
Werbeanlagen
(Größe, Anbringungsorte, Materialien, Farben)
Stadtindividuelle Gestaltungssatzungen sind üblich
Häufig betreffen die Vorgaben auch die Gestaltung der Freiflächen, insbesondere innerhalb von Einfriedungen. Die Anforderungen an Werbeanlagen sind oft
in zusätzlichen, eigenen Regelwerken, den Werbesatzungen, beschrieben. Die
Wahl des Instruments bleibt den Kommunen überlassen. Viele Kommunen verzichten auf eine eigene Satzung für „Werbeanlagen und Warenautomaten“ und
integrieren die diesbezüglichen Vorgaben entweder in die bestehende Gestaltungssatzung oder in eine Sondernutzungssatzung, selten auch in eine
Gesamtanlagensatzung.
Auch Erhaltungssatzungen, die Gebiete festlegen, in denen der Abbruch, die
Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der
Genehmigung bedürfen (Erhaltungsgebiete), sind prinzipiell für einige Vorgaben
geeignet. Die Festlegung dieser Gebiete dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets (Schutz des Ortsbilds, der Stadtgestalt, des Landschaftsbilds, der Erhaltung städtebaulich bedeutsamer Anlagen).
Wenn keine entsprechenden Satzungen vorliegen, ist der Denkmalschutz häufig die einzige Chance für die Stadtverwaltung, über Denkmalbereichssatzungen Einfluss auf die Gestaltung und Ausführung von Bauvorhaben zu nehmen.
11
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise räumt § 5 des Gesetzes zum Schutz und
zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG) den Gemeinden die
Möglichkeit ein, in begrenztem Maße ortsbezogenes Denkmalrecht zu schaffen.
Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen. Dies können Stadtgrundrisse, Stadtbilder, Ortsbilder, Ortssilhouetten, Stadtteile und Stadtviertel,
Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sowie deren engere Umgebung sein, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind.5
Die Voraussetzung für den Erlass von Gestaltungssatzungen einerseits und
Denkmalbereichssatzungen andererseits sind teils deckungsgleich, teils grundverschieden. Der größte Unterschied liegt in der Zielsetzung, daher können
Denkmalsatzungen keinen echten Ersatz für Gestaltungssatzungen darstellen:
Im Denkmalbereich geht es ausschließlich um den Schutz des kulturellen
Erbes, bei Gestaltungssatzungen um Regelungen für die künftige Gestaltung
alter und neuer baulicher Anlagen nach heutigen Vorstellungen.
Satzungen bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Gestaltungsvorgaben.
Sie sind wichtige Instrumente für die Baudezernate sowie die Stadtplanungs- und Ordnungsämter.
Mit Gestaltungssatzungen kann die Kommune auf die Gestaltung sowohl baulicher Anlagen als auch des
öffentlichen Raums Einfluss nehmen.
Satzungen bieten den handelnden Personen die erforderliche Argumentationshilfe, um fachlich notwendige
Lösungen umzusetzen.
Ihre Einhaltung muss kontrolliert werden.
3.2
Verfahrensweisen
Die Erfahrungen aus den „Guten Beispielen“ haben gezeigt, dass ein wesentlicher Faktor bei der Um- und Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben das
„Wie“ ist, also das Vorgehen und die begleitenden Maßnahmen zu den gesetzlichen Regelungen und Richtlinien. Jede Stadt hat ein mehr oder weniger individuelles Vorgehen, das aus den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (bauliche
Besonderheiten, Größe, Einzelhandelsstruktur etc.) resultiert. Dennoch lassen
sich grundsätzliche Verfahrenweisen ableiten, die den Erfolg der Umsetzung
von Vorgaben erheblich beeinflussen können. Gesetzmäßigkeiten lassen sich
nicht aufstellen, die Beispiele zeigen jedoch Vorgehensmöglichkeiten auf und
geben Hinweise auf Rahmenbedingungen, die die prinzipielle Bereitschaft zur
Umsetzung von Gestaltungsrichtlinien erhöhen können. Sie verdeutlichen
außerdem, dass sehr viel vom persönlichen Engagement der Beteiligten
5
vgl. Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gestaltungssatzungen, 02/2003
12
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
abhängt. Darüber hinaus lässt sich grundsätzlich für alle Beispiele und unabhängig von der sonstigen Vorgehensweise feststellen, dass die Kommunikation
zwischen den Akteuren einen ganz erheblichen Einfluss auf den Erfolg einer
Maßnahme hat:
Kommunikation
Die Beispiele zeigen sehr deutlich die Bedeutung der mündlichen Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Adressaten der Regelungen und
Maßnahmen. Sie ist die Basis für einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess zwischen den Akteuren, der in der Regel einer erfolgreichen Umsetzung
von Gestaltungsvorgaben vorausgeht. Dies betrifft alle Ebenen der Steuerung
und Planung und ist auch ein Grundprinzip aller begleitenden Maßnahmen. Erst
durch den mündlichen Austausch mit den Immobilieneigentümern, dem Handel
und Gewerbe oder den Bürgern ist es häufig möglich, die Inhalte und vor allem
auch den Sinn von Regelungen hinreichend und für jedermann verständlich zu
erläutern. Und gemeinsam mit den von den Regelungen betroffenen Gewerbetreibenden aufgestellte und ausgehandelte Vorgaben werden in der Regel
wesentlich bereitwilliger umgesetzt als einseitige Beschlüsse.
Die Stadt Gelsenkirchen hat in ihrer Gestaltungssatzung einen Leitsatz formuliert, der die Notwendigkeit der Kommunikation und Zusammenarbeit aller
Akteure im städtischen Planungs- und Entwicklungsprozess klar herausstellt
und Gestaltungssatzungen vorrangig als das Ergebnis des Austausches aller
innenstadtrelevanten Akteure hervorhebt.
Einbindung der Akteure
Großen Erfolg bei der Umsetzung der Vorgaben einer Satzung verspricht die
Einbindung der Akteure vor Ort bereits in die Erarbeitung der Inhalte der Satzung. So konnte die Stadt Bonn mit der in einem partizipativen Verfahren
erstellten Satzung sehr gute Ergebnisse erzielen. Die Vorher/Nachher-Ansichten der Wenzelgasse und der Sternstraße (Kap. 4.1) illustrieren die erfolgreiche
Umsetzung der Vorgaben für großflächige Reklame an Fassaden und Werbeständer im Straßenraum. Auch die Stadt Gelsenkirchen setzt auf den Austausch und die gemeinsame Erarbeitung von Vorgaben als wesentliche Voraussetzung für ihre Umsetzung.
Die Einbeziehung der Händler und Anwohner bereits in Planungsprozesse kann
die Identifikation mit dem Standort stärken und damit auch das Engagement
der Beteiligten. So zeigt das Beispiel Esslingen, dass die intensive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Akteuren die Umsetzung von Richtlinien
erheblich fördern kann. Das Beispiel veranschaulicht, wie durch die Beteiligung
der Gewerbetreibenden und Anwohner am Planungsprozess die Identifikation
der Akteure mit der Stadt gestärkt werden kann. Gerade auch diese Einbezie-
13
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
hung in grundsätzliche Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse kann eine
Grundlage für eine erhöhte Bereitschaft zur Umsetzung von Richtlinien bilden.
Aufbereitung von Satzungstexten
Anschaulich aufbereitete Satzungstexte oder Gestaltungsfibeln bieten die Möglichkeit, die Vorgaben einer Satzung auch für Laien verständlich darzustellen
und zu erläutern. Die Stadt Meiningen kann mit ihrer sehr anschaulichen
Gestaltungsfibel sehr gute Erfahrungen bei der Umsetzung ihrer Richtlinien verzeichnen. Die Meininger Erfahrungen zeigen darüber hinaus, dass die Begründung von Vorschriften und die Erläuterung ihrer Ziele das Verständnis und die
Akzeptanz einer Satzung zusätzlich verbessern können.
Die Stadt Bonn möchte ihre Gestaltungs- und Werbesatzungen weniger als reines Regelwerk, dass zur rechtlichen Durchsetzung von Vorgaben dient, verstanden wissen, sondern vielmehr als Anregung für Gestaltungsmöglichkeiten
und auch als Hilfestellung, um der Beliebigkeit von Werbe- und Gestaltungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Daher ist sie bemüht, die gestalterischen Vorgaben ihrer Satzung anhand von Skizzen zu veranschaulichen. Einige Städte
bereiten ihre Vorgaben auch in anschaulichen und allgemein verständlichen Flyern auf (z. B. Esslingen).
Gestalterisches Grundkonzept
Am Beispiel der Städte Meiningen und Naumburg wird deutlich, dass eine
günstige Grundvoraussetzung das Vorhandensein eines Gesamtkonzepts ist, in
das sich die Gestaltungsvorgaben einfügen. Das Verständnis für die Vorgaben
wird hierdurch verbessert und damit auch die Wahrscheinlichkeit der Annahme
und Umsetzung von Maßnahmen.
Fachliche Begleitung von Satzungen
Die Erfahrungen zeigen, dass Beratung und Begleitung ganz wesentlich zum
Erfolg bei der Durchsetzung von Satzungen beitragen. Viele Grundstückseigentümer und Hausbesitzer wissen nicht, was eine Gestaltungssatzung ist. Auch
sind sie mit den gestalterischen Detailfragen häufig überfordert. Neben Information und Vermittlung der Inhalte ist aber auch die Überzeugungsarbeit von
wesentlicher Bedeutung. Daher bietet beispielsweise die Stadt Naumburg ein
umfangreiches Beratungs- und Kommunikationsangebot an. In Zusammenarbeit mit Eigentümern, Architekten und Handwerkern werden Weiterbildungen,
Fachvorträgen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch organisiert.
Einzelfallberatung ist zwar sehr aufwendig, durch die direkte Einflussnahmemöglichkeit ist sie jedoch auch sehr erfolgreich. Die Stadt Naumburg bietet in
einem umfassenden Paket eine kostenlose Erstberatung für gestalterische,
aber auch technische und wirtschaftliche Aspekte an.
14
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Finanzieller Anreiz
Auch ein eher geringer finanzieller Zuschuss kann bereits große Erfolge bewirken. So konnte die Stadt Fellbach im Rahmen ihres Farbberatungsprogramms
bereits mit der geringen finanziellen Unterstützung von einmalig 750 Euro für
Bauherrn und Eigentümer gute Ergebnisse erzielen.
Vernetzung der Akteure
Grundlegende Voraussetzung für kommunikative Maßnahmen ist, „die Händlerschaft“ als Ansprechpartner identifizieren zu können. So bildet bereits ein eher
lose organisierter Einzelhändler-Stammtisch ein wichtiges Forum für die Verständigung zwischen Stadtverwaltung und Händlern. Das Beispiel Bernburg
verdeutlicht, wie dieses informelle Instrument durch eine externe Moderation
und die personelle Unterstützung der Stadtverwaltung professionalisiert werden kann und zu sehr guten Ergebnissen bei der Zusammenarbeit zwischen
Stadtverwaltung und Händlerschaft führen kann.
Als Diskussions- und Beteiligungsforum eigenen sich beispielsweise von der
Stadt organisierte Arbeitskreise, in denen Händler, Gastronomen und sonstige
Akteure gemeinsam an einem Tisch sitzen (Beispiel Zwickau).
3.3
Kontrolle und Selbstkontrolle
Die Einhaltung der Vorschriften wird im baulichen Bereich durch die jeweiligen
Fachbereiche in den Baudezernaten und der Stadtverwaltung kontrolliert. Die
Einhaltung von Sondernutzungen und Werbeanbringungen wird hingegen von
verschiedenen Stellen kontrolliert. Die Spannweite reicht vom City-Manager bis
zum Ordnungsamt.
Offensichtlich ist der Kontrollbedarf jedoch umso niedriger, je besser die Kommunikation mit den Gewerbetreibenden funktioniert. Im besten Fall kontrollieren sich die Gewerbetreibenden gegenseitig, weil sie sich mit „ihrer“ Straße
oder „ihrem“ Platz identifizieren und ein großes Interesse an einer optisch
ansprechenden Gestaltung haben. Dies wird jedoch erst dann möglich, wenn
die Stadt im Vorfeld eine Menge Zeit in Kommunikation investiert hat. Erst wenn
die Ziele und Vorstellungen der Stadtplaner den Gewerbetreibenden klar werden, wenn sie einsehen, welche gestalterischen Grundsätze tatsächlich zu
höheren Frequenzen führen, tragen sie auch Richtlinien und Vorstellungen mit.
Auch zeichnet sich ab, dass die Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen um
so einfach zu realisieren ist, je stärker sich die Gewerbetreibenden in den Aushandlungsprozess der Richtlinien und Vorgaben einbringen konnten und je
größer ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Stadt sind.
15
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4
Gute Beispiele
4.1
Gestaltungs-/Werbesatzung für eine Einkaufsstraße
am Beispiel der Stadt Bonn
Land
Nordrhein-Westfalen
Einwohner
312.996 (30.06.2006)
Fläche
141,22 km2
Arbeitslosenquote
8,8 % (31.08.2006)
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 4.055 (Vollzeitäquivalente)
tung, davon:
- Stadtplanung
49
- Wirtschaftsförderung
47
- City-Manager
0
Mieten (kalt)
Innenstadt allgemein
1a Geschäftslage EUR/m2:
89,00 – 92,00 EUR
Objekt Sternstraße
1a Geschäftslage EUR/m2:
92,00 EUR
Historisches Stadtzentrum
Typ
Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag seinen Umzug nach Berlin. Auf der Grundlage dieses Umzugsbeschlusses hat der Bundestag am 26.
April 1994 das Berlin/Bonn-Gesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor,
zum Erhalt und zur Förderung politischer Funktionen in Bonn fünf Politikbereiche zu stärken sowie eine „faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt
Berlin und der Bundesstadt Bonn“ zu gewährleisten.
Mit einem „Fünf-Säulen-Modell“ wurde in freiwilliger Kooperation mit allen 28
Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden der Region Bonn/RheinSieg/Ahrweiler ein Leitbild formuliert, um die nachhaltige Raumentwicklung in
der Region zu fördern und auf die sich immer rascher ändernden gesellschaftlichen Anforderungen reagieren zu können. Diese fünf Arbeitsfelder haben die
Schwerpunkte Bonn als Bundesstadt, Bonn als Zentrum für europäische und
internationale Zusammenarbeit, die Region als Standort für Wissenschaft und
Forschung, als Region zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur und als Modell
einer umweltgerechten Städtelandschaft und Kulturregion.
Im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs wurden verschiedene Bundesbehörden in Bonn angesiedelt. Auch durch die Verlagerung des Hauptsitzes der
Deutschen Telekom und der Deutschen Post AG nach Bonn konnte ein Funktionsverlust kompensiert werden.
16
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Entwicklung im Einzelhandel
Im Gegensatz zu den Entwicklungen in vielen anderen Städten blieb der Bonner Einzelhandel von tiefgreifenden Veränderungen wie dem Verschwinden von
Branchen, Geschäftsaufgaben und zunehmenden Konkurrenzdruck durch
Fachmarkt- und Einkaufszentren verschont. Mit Hilfe des schon 1977 beschlossenen und 1999 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts konnte die Zentrenstruktur gesichert werden. Großflächiger Einzelhandel auf der
Grünen Wiese ist kaum vorhanden, die Ladenlokale der Innenstadt sind nahezu komplett vermietet. Das im Rahmen der erneuten Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erarbeitete Gutachten ermittelt sogar einen weiteren Bedarf an Flächen für den Innenstadtbereich. Auch wächst entgegen dem
bundesdeutschen Trend die Einwohnerzahl Bonns weiter an, wovon nicht
zuletzt auch der Einzelhandel profitiert.
Die in der Innenstadt stetig steigende Konkurrenz und das damit einhergehende Bestreben der Einzelhändler und Gewerbetreibenden, die Aufmerksamkeit
des Kunden auf sich zu ziehen, führte in der Vergangenheit zu einer Überfrachtung des Straßenraums mit Warenständern und Kundenstoppern sowie auch
der Gebäudefassaden mit Werbeträgern. Diese Tendenz zeigte sich auffällig
zunächst in der Sternstraße, die als noch historisch erkennbarer Straßenzug
zwischen dem Alten Rathaus und dem Friedensplatz eine besondere Attraktivität bei Käufern genießt. Die dort zunehmenden Werbeanlagen veranlassten
einige Geschäftsleute an Stadtverwaltung und Rat heranzutreten, damit sich
diese des Themas annehmen.
Abbildung 8: Werbeschilder in der Sternstraße früher (Quelle: Stadt Bonn 2000)
17
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Zu dieser Zeit herrschten für den Fußgänger teilweise unübersichtliche Verhältnisse während der Lieferzeiten. Geschäftsleute stellten Warenständer so auf,
dass diese den Nachbarladen optisch zustellten und diesen wiederum veranlassten Klappständer aufzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die
dadurch entstandene Entwicklung konnte nicht allein mit Überzeugungsarbeit
oder den Instrumenten des Bauordnungs- oder Straßenrechts begegnet werden.
Gerade während der Lieferzeiten herrschten für den Fußgänger teilweise
unübersichtlich Verhältnisse. Geschäftsleute stellten Warenständer so auf, dass
diese den Nachbarladen optisch zustellten und diesen wiederum veranlassten
Klappständer aufzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die dadurch
entstandene Entwicklung konnte nicht allein mit Überzeugungsarbeit oder den
Instrumenten des Bauordnungs- oder Straßenrechts begegnet werden.
Gestaltungssatzung
Auf Initiative der Einzelhändler erarbeitete die Stadt eine Gestaltungs- und Werbesatzung für die Sternstraße. Ein erster Entwurf wurde im „Arbeitskreis Stadtgestaltung“ diskutiert und gemeinsam weiter ausgearbeitet. So konnten Vorstellungen und Wünsche aller Akteure aufgenommen und damit die Akzeptanz
und schließlich auch die Umsetzung der Satzung verbessert werden. Kurze Zeit
später folgte auch für die Wenzelgasse eine Satzung.
Der inhaltliche Erstellungs- und Abstimmungsprozess für die Satzungen war
eingebettet in das „Integrierte Handelungskonzept Innenstadt“, in dessen Erarbeitung von der IHK, dem Einzelhandelsverband über den City Marketing e.V.
viele Akteure in Arbeitsgruppen eingebunden waren. Um die Satzungsinhalte
den Bürgern und Anliegern näher zu bringen, wurde eine Broschüre erarbeitet,
die die wesentlichen Inhalte mit Beispielen illustriert oder kommentiert. Hauseigentümer und Geschäftsbetreiber erhalten so einen Orientierungsrahmen für
Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum.6
Bei der Umsetzung der Satzungsvorgaben setzt die Stadt Bonn neben dem reinen Verwaltungsverfahren auf Überzeugungsarbeit, z.B. durch individuelle Bauberatung. Das Motivieren der Beteiligten zur Mitarbeit ist nach den Erfahrungen
der Stadt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von
Maßnahmen. Darüber hinaus kann durch die Einbindung der Gewerbetreibenden auch der Kontrollaufwand erheblich reduziert werden.
6
Ordnungsrechtliche Instrumente
allein sind nicht ausreichend.
Stadt Bonn 2007 (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtpla
nungsamt/stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang de, 16.11.2007)
18
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 9: Die Wenzelgasse 1985 (Quelle: Stadt
Bonn 2007)
Abbildung 10: Die Wenzelgasse 2006 (Quelle:
Stadt Bonn 2007)
Die Vorher/Nachher-Ansichten (Abbildung 8-11) verdeutlichen, dass sich seit
Inkrafttreten der Satzungen im Jahr 2002 das Straßenbild in den Bereichen
Sternstraße und Wenzelgasse zum Positiven verändert hat. Klappständer sind
fast gänzlich verschwunden, selbst große Ketten haben individuelle Schilder im
Sinne der Satzung anfertigen lassen. Parallel wurde die Fußgängerzone saniert,
so dass auch die Straßen optisch aufgewertet und ansprechender gestaltet
sind.
Abbildung 11: Sternstraße ohne Werbeschilder 2006 (Quelle: Stadt Bonn 2007)
Die Satzung sollte zunächst auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet werden.
Bereits im Jahr 2004 hatte die Stadt hierzu eine Bürgerbeteiligung durchgeführt
sowie alle betroffenen Grundstückseigentümer und Geschäftstreibenden einzeln schriftlich um Stellungnahme gebeten. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurde der Entwurf der Satzung Ende 2006 erneut mit den Vertretern des
Arbeitskreises Stadtgestaltung und Satzungen, den Straßengemeinschaften
Sternstraße, Wenzelgasse und der Immobilien- und Standortgemeinschaft
Friedrichstraße sowie der IHK Bonn, dem Einzelhandelsverband Bonn/Rhein19
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Sieg, dem Verein City-Marketing, Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und Vertretern der Bonner Immobilienmakler diskutiert. Auf Einladung der Industrie- und
Handelskammer wurde der Entwurf dann im erweiterten Kreis vorgestellt, letztendlich jedoch zugunsten einer „Gestaltungsoffensive“ nicht weiterverfolgt.
Gestaltungsoffensive versus Gestaltungssatzung
Im Rahmen ihrer Gestaltungsoffensive Innenstadt hat die Stadt Bonn ein Handbuch – ähnlich einer Gestaltungsfibel – erarbeitet, in dem Empfehlungen zur
Gestaltung von Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie gegeben
werden (Juni 2008).7 An Stelle der ursprünglich geplanten Satzung werden die
Vorgaben den Bürgern, Bauherren und Gewerbetreibenden zusätzlich zu dem
Handbuch in einer intensiven, persönlichen Bauberatung erläutert und gegebenenfalls nach individuellen Lösungen gesucht. Nach Ablauf eines Jahres werden die Umsetzungsergebnisse evaluiert und die Verfahrensweise reflektiert.
Sowohl die ursprünglich geplante Gestaltungs- und Werbesatzung Innenstadt
als auch die aktuelle Gestaltungsoffensive fokussieren auf die Themenstellungen Gestaltung der Fassaden und Gestaltung der Werbeanlagen, und enthalten
Vorstellungen zu zukünftigen Gestaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und
im öffentlichen Straßenraum. Es sollen vor allem auch Anregungen vermittelt
werden, um von der Beliebigkeit der Werbe- und Gestaltungsmaßnahmen wegzukommen.
Während diese Gestaltungsoffensive einerseits weniger rechtliche Verbindlichkeit als eine Satzung bietet und auf rein freiwilliger Basis umgesetzt wird, ist
andererseits der Beratungsaufwand der Stadt zwar deutlich höher, aber auch
der Kontakt zu den Adressaten der Vorgaben erheblich direkter. Die Stadt Bonn
setzt damit auf Überzeugungsarbeit und greift auf ihre Erfahrung zurück, dass
das persönliche Engagement der Beteiligten häufig entscheidend ist für den
Erfolg einer Umsetzung. Ob diese tatsächlich verbindliche Regelwerke und
rechtliche Vorgaben ersetzen kann, wird sich nach Ablauf der Jahresfrist zeigen.
Überzeugungsarbeit und persönliches Engagement versus verbindliche Regelwerke
Sowohl das Engagement der Einzelhändler als auch das partizipative Vorgehen
der Stadt Bonn ist wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung von Vorgaben.
Insbesondere der Entwicklungsprozess des integrierten Handlungskonzepts für
die Innenstadt unter Einbeziehung der Innenstadtakteure (Handel und Gewerbetreibende, Bürger) sowie die begleitende Leitbilddiskussion haben dazu beigetragen, dass Ziele zur Entwicklung der Innenstadt formuliert werden konnten,
die auch heute noch von einer breiten Mehrheit getragen werden und Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung vieler Maßnahmen und Vorgaben sind. So
wurden Hauptziele formuliert, die vielen Innenstadtakteuren zugute kommen:
7
Stadt Bonn 2008 (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/
stadtplanungsamt/projekte staedtebau/gestaltungsoffensive innenstadt/index.html,
18.06.2008).
20
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Erhaltung und Förderung des Einzelhandelsangebotes, eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen, und der Erhalt eines vielfältigen und niveauvollen Angebots.
Die auf Initiative der Einzelhändler erstellten Gestaltungs- und Werbesatzungen sind in ein Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt integriert.
Mit der auf Freiwilligkeit basierenden “Gestaltungsoffensive Innenstadt“ setzt die Stadt auf Motivation und
Überzeugungsarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben.
Die Berücksichtigung der Vorstellungen und Wünsche aller Betroffenen erhöht die Akzeptanz der Gestaltungsvorgaben bei Einzelhändlern, Grundstückseigentümern, Architekten und Fachplanern.
Auf einen Blick
Externe Beteiligung
Publikationen
Bürgerversammlung
Satzungen
Gestaltungsfibel
Durchsetzung
Bildung von Arbeitskreisen unter Beteiligung von
Handel, Politik, Verwaltung und sonstigen Akteuren.
Illustration der Gestaltungs- und Werbesatzung als
Leitfaden für Grundstückseigentümer, Einzelhändler,
Architekten und Fachplaner
Durchführung einer Bürgerbeteiligung
Gestaltungs- und Werbesatzungen für die Bereiche
Sternstraße und Wenzelgasse
Gestaltungshandbuch für die gesamte Innenstadt
(„Gestaltungsoffensive Innenstadt“)
Bauordnungsamt, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (inzwischen: Bürgerdienste), Stadtplanungsamt,
Tiefbauamt, Untere Denkmalbehörde
Projektüberblick
Start: 1999
(mit Integriertem
Handlungskonzept)
28.06.2001: Grundsatzbeschluss des Rates zur
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes
02.10.2002: Satzungsbeschluss des Rates zur
Gestaltungs- und Werbesatzung Sternstraße
13.06.2003: Satzungsbeschluss des Rates Gestaltungs- und Werbesatzung Wenzelgasse
31.05.2007 Beschluss des Hauptausschusses der
Stadt Bonn für eine „Gestaltungsoffensive Innenstadt“
Information und Ansprechpartnerin8
Frau Natascha Rohde
Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon 0228 77 4503, Telefax 0228 77 58 36
E-Mail: [email protected]
8
Der Text basiert auf Gesprächen mit Frau Natascha Rohde sowie Informationen der Stadt
Bonn (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/
stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang de).
Eine örtliche Begehung durch MC fand am 28.11.2006 statt.
21
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.2
Sondernutzungssatzung am Beispiel der Stadt
Ludwigshafen
Land
Rheinland-Pfalz
Einwohner
167.757 (30.06.2006)
Fläche
77,6 km2
Arbeitslosenquote
10,3 % (12/2006)
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 2.839 (31.12.2006)
tung, davon:
- Stadtplanung
26
- Wirtschaftsförderung
11
- City-Manager
1
Typ
Modernes Stadtzentrum
Im Jahr 2003 wurde Ludwigshafen gerade einmal 150 Jahre alt. Die meisten
Stadtteile sind jedoch wesentlich älter und durch Eingemeindung Teile der
Stadt geworden. Ludwigshafen ist eine moderne Industriestadt, die mit der
Industrie, allen voran der BASF, groß geworden ist. Neben Industrie und Gewerbe hat Ludwigshafen attraktive Wohngebiete aus der Gründerzeit und auch aus
den 90er Jahren sowie ausgedehnte innerstädtische Naherholungsgebiete zu
bieten. Ein prägendes Element des Stadtbilds ist der Rhein. Bis 2010 wird das
Projekt "Rheinufer Süd" - Wohnen, Arbeiten und Freizeit am Wasser – umgesetzt, mit dem der Fluss noch stärker ins Bewusstsein rücken soll. Als Oberzentrum der Region Rheinpfalz und als eine von drei Großstädten des RheinNeckar-Dreiecks bietet Ludwigshafen viele Möglichkeiten zum Einkaufen, zum
Kulturgenuss oder zum Freizeitvergnügen.
Im Rahmen einer umfangreichen städtebaulichen Umstrukturierung wird derzeit
eine Reihe von Projekten durchgeführt. Am Rhein soll auf dem ehemaligen Zollhofhafengelände ein neues, urbanes Stadtquartier entstehen, das neben einem
attraktiven Einkaufszentrum mit ca. 30 000 m2 Verkaufsfläche eine Vielfalt an
Freizeitaktivitäten und Erholungsmöglichkeiten bietet. Mit diesem für die Wirtschafts- und Stadtentwicklung wichtigen Projekt will die Stadt Kaufkraft
zurückgewinnen und sich als attraktive Einkaufsstadt in der Region neu profilieren.
Einzelhandelsentwicklung
Hand in Hand mit diesem Vorhaben geht der Umbau der Innenstadt einher.
Gerade die Innenstadt leidet unter den Folgen des tief greifenden Strukturwandels im Handel sowie den regionalen Konkurrenzen. Ende Oktober 2006 hat der
Stadtrat daher ein Stadtumbauprogramm beschlossen, das "Entwicklungs22
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
konzept Innenstadt", das die Basis für grundlegende Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt bildet.
Abbildung 12: Innenstadt (Quelle: Stadt Ludwigshafen)
Neben der Wettbewerbssituation behindern strukturelle Probleme eine stärkere
Anziehungskraft der Innenstadt. Die parallel verlaufenden Einkaufsstraßen Bismarck- und Ludwigsstraße mit den beiden Handelsschwerpunkten Walzmühle
und Berliner Platz im Süden und Rathausplatz und Rathaus-Center im Norden
erschweren alleine durch ihre räumliche Ausdehnung einen durchgängig attraktiven Geschäftsbesatz. Ziel ist es, funktionierende Standorte für Einzelhandel,
Gastronomie oder auch für das innerstädtische Wohnen weiter zu stärken, zu
konzentrieren und zu Schwerpunkten auszubauen.
Mit Unterstützung eines Fachbüros wurden strategische Leitlinien zur Weiterentwicklung der Innenstadt aufgestellt. Sie haben zum Ziel, die Potenziale der
Innenstadt, wie den Einkaufsschwerpunkt im Norden um das Rathaus-Center,
den ehemaligen Zollhofhafen und den Rhein, zu stärken und für die Innenstadt
nutzbar zu machen.
Abbildung 13: Neue Spielpunkte für die Innenstadt
(Quelle: Stadt Ludwigshafen)
23
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Der Einzelhandel der Ludwigshafener Innenstadt lebt vornehmlich von ihren
Bewohnern, die mit ihren jeweiligen Lebensstilen maßgeblich das Bild der Stadt
prägen. Daher ist es das Ziel der Stadt, gezielt unterschiedliche Wohnformen zu
entwickeln sowie die Attraktivität des Wohnumfelds entsprechend zu steigern.
Hauptansatzpunkt ist allerdings die Förderung und Unterstützung privater
Investitionen zur Sanierung des Wohnungsbestandes in der Innenstadt.
Zentrales Thema der Ludwigshafener Stadtentwicklung ist neben der künftigen
Entwicklung der Innenstadt der Bau eines Einkaufzentrums am Zollhofhafen.
Abbildung 14: Einkaufzentrum am Hafen (Quelle: Stadt Ludwigshafen 2007)
Sondernutzungssatzung
Die Stadt Ludwigshafen hat bereits 1993 eine „Satzung über Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen“ erlassen. Hierin werden gebührenfreie und –pflichtige
Nutzungen im Stadtgebiet geregelt. Genehmigungsfrei sind beispielsweise:
Werbeanlagen, die höchstens 30 cm in den Gehweg hineinragen
Werbeanlagen, die den Gehweg überspannen, wenn sie zeitlich befristet
sind und in mindestens 3 m Höhe angebracht sind
Oster- und Weihnachtsdekoration
Wahlkampfwerbung, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen
hineinragen
Sondernutzungsrichtlinie als Ergänzung zu kommunikativen Elementen
Für das Aufstellen von Plakatständern im öffentlichen Verkehrsraum ist eine
Genehmigung des Tiefbauamts erforderlich. Auch für das Aufstellen von Verkaufsständen in den Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen ist ebenfalls
eine Genehmigung des Tiefbauamts erforderlich. Dagegen ist die Genehmigung für das Aufstellen von Verkaufsständen außerhalb von Fußgängerzonen
und öffentlichen Plätzen beim Ordnungamt einzuholen.
Die Gebühren sind entsprechend drei verschiedener Gebührenstufen in Zonen
angelegt, wobei Stufe I das innere Gebiet der Innenstadt beinhaltet. Hier sind
die Gebühren für feste und mobile Verkaufsstände, für Warenauslagen und
-automaten, Brezelverkaufsstände oder das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten geregelt.
24
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Diese Sondernutzungsrichtlinie wird gegenwärtig mit dem Ziel der besseren
und einheitlichen Gestaltung der Geschäftsbereiche überarbeitet . Hierzu gehören u. a. konkrete Regelungen zur Außenbestuhlung im öffentlichen Raum.
Parallel hierzu wird derzeit eine Werbeanlagensatzung erstellt.
Beide Vorhaben werden sehr intensiv mit den Einzelhändlern und Immobilienbesitzern vor Ort diskutiert. Hierfür werden bestehende und erprobte Netzwerke genutzt und weiterentwickelt, wie der "Arbeitskreis City und Handel", der ein
wesentliches Diskussionsforum darstellt. Darüber hinaus sind diese Themen im
Stadtumbauforum sowie im Stadtentwicklungsausschuss präsent. Das Stadtumbauforum ist ein gemischt besetztes Gremium mit Vertretern der Ratsparteien, des Stadtvorstandes, der IHK, des Einzelhandels, Banken, Medien und weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Das Gremium soll dem Stadtumbauprozess
die "Bodenhaftung" und Verankerung in der Stadtgesellschaft sichern.
Die Stadt nutzt mehrere Wege der Öffentlichkeitsarbeit. Neben den öffentlichen
Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse können sich die Bürgerinnen
und Bürger der Stadt bei den Bürgerforen, in Internetchats und im eigens
geschaffenen Ausstellungsraum im Rhein-Center über die Entscheidungsprozesse und den aktuellen Stand der Planungen informieren.
Als weiterer Baustein zur Steuerung der Gestaltung des öffentlichen Raumes in
der Innenstadt wird derzeit ein Material- und Designhandbuch erarbeitet. Dieses ergänzt ein ebenfalls in der Erarbeitung befindliches Fassadenhandbuch,
das als Hilfestellung für private Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt
gedacht ist. Hieraus sollen Modernisierungsmaßnahmen generiert werden.
Begleitend sollen unter anderem zeitlich und räumlich begrenzte Fassadenprogramme aufgelegt sowie Wettbewerbe ausgelobt werden. Eingebettet wird dies
in eine für Herbst 2008 geplante Offensive zum Thema Baukultur, mit Vorträgen,
Foren, Besuchen oder auch Themenwegen. Als Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses der Stadt soll künftig bei jedem Modernisierungsvorhaben in der Innenstadt eine Fassadenuntersuchung/Beratung zur Pflicht
gemacht werden.
Darüber hinaus sollen ein Lichtkonzept und ein Lichtmasterplan entwickelt werden. Besonders herausragende Elemente und Identität stiftende Gebäude
(landmarks) sollen optisch betont werden und nicht nur gestalterische Wirkungen erzielen. Mit den Maßnahmen sollen die Identifikation und die Sicherheit
gestärkt und das Image verbessert werden.
25
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Bei der Neu- und Umgestaltung der Stadt werden die Betroffenen aktiv einbezogen.
Ludwigshafen setzt zur Steuerung der Gestaltung des öffentlichen Raumes neben einer Satzung begleitende Handbücher zur Veranschaulichung und Erläuterung ein:
- Material- und Designhandbuch
- Fassadenhandbuch
Auf einen Blick
Öffentlichkeitsarbeit
Städtebauliches Gesamtkonzept
Öffentliche Sitzungen des Stadtrats und
der Ausschüsse, Bürgerforen, Internetchats, Ausstellung im Rhein-Center
Entwicklungskonzept Innenstadt
City-Manager
-
Satzungen
Sondernutzungssatzung (derzeit in Überarbeitung)
Material- und Designhandbuch für die
Innenstadt, Fassadenhandbuch, Lichtkonzept mit Lichtmasterplan
Tiefbauamt und Ordnungsamt
In Planung befindliche Gestaltungsmaßnahmen
Durchsetzung
Information und Ansprechpartner9
Herr Dipl.-Ing. Bernd Reif
W.E.G. - WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft
Ludwigshafen am Rhein mbH
Rathausplatz 10, 67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 504 3124
Telefax 0621 504 2379
E-Mail [email protected]
Herr Matthias Ehringer
Stadtplanung, Stadtbildpflege
Stadt Ludwigshafen
Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 504 3210
E-Mail: [email protected]
9
Der Text basiert auf einem telefonischen Gespräch mit Herrn Matthias Ehringer, Stadt Ludwigshafen sowie Informationen der Stadt (Ludwigshafen 2007).
26
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.3
Aufbereitung einer Satzung als Gestaltungsfibel
am Beispiel der Stadt Meiningen
Land
Thüringen
Einwohner
22.586 (31.01.2006)
Fläche
41,39 km2
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 133
tung (2006), davon:
- Stadtplanungsamt
4
- Wirtschaftsförderung
1
- City-Manager
-
Typ
Historisches Stadtzentrum
Die Stadt Meiningen zählt zu den ältesten Städten in Südthüringen. Sie liegt an
der Werra und war seit jeher ein wichtiger Handels- und Verkehrspunkt in Richtung Franken, in die Rhön und zum Thüringer Wald. Von 1680-1918 auch Residenzstadt, entwickelte sich Meiningen zu einem geistig-kulturellen Zentrum von
überregionaler Bedeutung. Dazu trugen namhafte Vertreter des Meininger Herzogshauses ebenso wie bedeutende Schauspieler, Musiker und Geistesschaffende bei.
Neben seinem berühmten Theater verfügt Meiningen über auf den Weltmarkt
strebende Hochtechnologieunternehmen, zahlreiche Banken, moderne medizinische Einrichtungen, Verwaltungen und ein klassizistisches Stadtbild mit großzügigen Parkanlagen. Touristische Vorzüge sind das anspruchsvolle Klima, die
umliegenden Wälder und Landgüter, die Flussnähe und das Freizeitangebot.
Seit Beginn der Sanierung von 1991 bis 1999 wurden in der Meininger Altstadt
rd. 19 Mio. EUR Städtebauförderungsmittel eingesetzt. Durch das stete Bemühen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und dem Engagement der
Bauherren, ihrer Architekten sowie Handwerker konnte die Sanierung der Altstadt zu guten Ergebnissen geführt werden.
Neben den kommunalen Investitionen, wie zum Beispiel in das Schloss Elisabethenburg, den Marstall, die Reithalle oder die Neugestaltung der Bernhardstraße, der Marienstraße und des Schlossplatzes, sind dies auch die vielen
Gebäude-, Fassaden- und Dachsanierungen privater Eigentümer.
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DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 15: Innenstadt (Quelle: Tourist-Information Meiningen)
Vor allem die Fußgängerzone hat mit der Neugestaltung ganz besonders an
Attraktivität gewonnen. Meiningen besitzt ein noch weitgehend geschlossenes
Stadtbild. Nach der Wende war jedoch ein Gesamtkonzept für eine städtebauliche Neuordnung sowie Gestaltungs- und Sanierungsplanungen für Einzelmaßnahmen dringend erforderlich.
Abbildung 16: Abgrenzung der Kirche durch Kübel (Quelle: MC 2006)
Das Kernelement der städtebaulichen Aufwertung ist ein Gestaltungskonzept
für den „Stadtboden“, d. h. für den Bodenbelag der städtischen Freiflächen.
Dieses Stadtbodenkonzept wurde mit sehr intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet.
Stadtbodenkonzept: Erarbeitung
unter hoher Bürgerbeteiligung
Bei der Erarbeitung der Gestaltung selbst wurden die Gewerbetreibenden und
Händler weniger einbezogen als bei der späteren Umsetzung. Hierfür wurden
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DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
mit den Händlern und den Anwohnern gemeinsam regelmäßige, wöchentliche
Beratungen durchgeführt. Diese nahmen zum Teil auch Einfluss auf die Anlage
selbst.
Die Händler und Anwohner wurden in die ersten Überlegungen, wie die Baumaßnahme zur Stadtbodengestaltung durchgeführt werden sollen, mit eingebunden. Die Koordination, also auch der Bauablauf, wurde sehr eng mit den
Anwohnern und mit den Händlern gemeinsam geplant und durchgeführt.
Einzelhandelsentwicklung
Der Einzelhandel in Meiningen steht vor dem großen Problem, dass die Stadt
als Einzelhandelsstandort nach wie vor wenig angenommen wird. Obwohl Meiningen in Südthüringen die größte Kaufkraft hat, führt der Einkaufsstrom der
Bürgerinnen und Bürger zu den umliegenden Städten Schweinfurt, Fulda oder
Erfurt. Hieran konnte auch die umfangreiche Aufwertung der Innenstadt in den
letzten Jahren nichts ändern.
Abbildung 17: Passende Werbeanbringung (Quelle: MC 2006)
Seit fünfzehn Jahren bemüht sich die Stadt Meiningen, in der Altstadt großflächigen Einzelhandel zu etablieren. Doch bis Ende der neunziger Jahre war es
schwierig, überhaupt Nutzer für die Ladenlokale zu finden. Wie in vielen anderen Städten hat sich auch hier der großflächige Handel eher auf der grünen
Wiese angesiedelt.
Einzelhändlerverband
Die Meininger Händler haben sich zu einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossen. Dieser Händlerverband hat das Ziel, sich gemeinsam für verschiedene Maßnahmen zu engagieren und Themen anzusprechen bzw. Aktionen zu
initiieren. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu einem Händlerstammtisch,
der Themen rund um die Bereiche Ordnung und Gewerbe behandelt.
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DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Darüber hinaus stellt dieser Zusammenschluss der Meininger Händlerschaft
einen Versuch dar, den Service sowie die Freundlichkeit und v. a. auch Diskretion im Umgang mit den Kunden zu stärken. So kamen in der Vergangenheit die
negativen Seiten kleinstädtischer Strukturen sehr stark zum Tragen, indem Einkäufe häufig nicht mit der gebührenden Diskretion behandelt wurden.
Seit fünfzehn Jahren wurde versucht, über verschiedene Stationen in der Altstadt großflächigen Einzelhandel unterzubringen. Doch bis Ende der neunziger
Jahre war es schwierig, überhaupt jemanden zu begeistern. Der großflächige
Handel hat sich eher auf der grünen Wiese angesiedelt.
Beteiligung der Bürger an der Stadtentwicklung
Der Stadt ist es wichtig, die Bürger bereits frühzeitig in Planungsprozesse einzubeziehen, Entscheidungen nicht über ihren Kopf hinweg zu treffen und so
eine spätere Unzufriedenheit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Eine intakte
Altstadt lebt auch von ihren aktiven und zufriedenen Bewohnern, die sich mit
ihrer Wohnumgebung identifizieren. Die Einbeziehung und Mitwirkung der
Bewohner bei der Planung ihres alltäglichen Lebensraumes sollte deshalb
Bestandteil einer bedarfsgerechten Innenstadtentwicklung sein.
Eine frühzeitige Einbindung der
Bürger in Planungsprozesse fördert
die Identifikation mit ihrer Stadt
und die Akzeptanz von Vorgaben
Bereits während der vorbereitenden Untersuchungen zur Erfassung städtebaulicher Mängel in der Meininger Altstadt wurden die Bürger an der Planung beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Rahmenplanung konnten Anregungen zur Altstadtsanierung vorgebracht werden. Auch in einer
Bürgerversammlung informierten Vertreter der Stadtverwaltung und des Planungsbüros ausführlich über die beabsichtigten Maßnahmen.
Ferner wurden zahlreiche Ausstellungen durchgeführt, in denen sich die Bürger
die geplanten Maßnahmen anschauen konnten. Die Stadt betreibt in enger
Zusammenarbeit mit dem Meininger Tageblatt aktive Pressearbeit zu aktuellen
und geplanten Maßnahmen in der Innenstadt.
Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligungen wurden ebenfalls getestet: 49
per Zufallsprinzip ausgewählte Bürger der Stadt Meiningen erarbeiteten innerhalb von vier Tagen ein Bürgergutachten zur Stadtentwicklung, zur Marktgestaltung und zur Wiederbebauung der Westseite des Marktes. Die Fachkompetenz
der Experten, der Stadtplaner und Architekten sollte durch die in der täglichen
Praxis von den Bürgern im Umgang mit ihrer Stadt gewonnenen Erfahrungen
ergänzt werden.
Ergebnis der Arbeit der Bürgergutachter war neben Aussagen zur künftigen
Stadtentwicklung eine Empfehlung zur Wiederbebauung der Westseite des
Marktes. Die Mehrzahl entschied sich nach Auswertung aller Aspekte dafür, das
30
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Grundstück mit einem dreigeschossigen Mehrzweckgebäude zu bebauen und
so eine Nutzungsmischung aus verschiedenen Einrichtungen zu erzielen.
Gestaltungsssatzung und -fibel
Charakteristisch für die Stadt sind die Bleichgräben, die repräsentativen Bürgerhäuser entlang der sanierten Fußgängerzone, die Fachwerkhäuser, die Gassen, Straßen und Plätze. Um dieses historische Bild der Altstadt auch für die
folgenden Generationen zu erhalten, hat die Stadt Meiningen eine Gestaltungssatzung beschlossen. Diese "Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen,
Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Meiningen" ist seit 1998 wirksam. Die hier durch die Stadt getroffenen Regelungen sollen dazu beitragen,
dass sich Neu-, Um- und Anbauten in die historische Umgebung einfügen.
Bauliche Maßnahmen aller Art sind gemäß der Satzung in der Weise auszuführen, dass die geschichtliche, die architektonische und städtebauliche Eigenart
des Stadtbildes gesichert und gefördert wird. Dies gilt insbesondere für die
Größe der Gebäude, die Fassadengestaltung und die dabei angewandte Gliederung, die Ausführung der Fenster und die Einheitlichkeit der Dachlandschaft.
Der Satzungstext ist entgegen den üblichen nüchternen Richtlinientexten in
Form einer Gestaltungsfibel aufbereitet. Sehr anschaulich und reichhaltig bebildert erläutert die Fibel anhand zahlreicher Beispiele, worauf sich die Gestaltungsvorgaben im Detail beziehen. Sie erklärt, welche Gestaltungsvarianten
erwünscht sind und welche nicht:
Abbildung 18: Positiv- und Negativbeispiel für Fenstergestaltungen aus der
Gestaltungsfibel der Stadt Meiningen (Quelle: Meiningen 2002)
31
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Um die Vielfalt des äußeren Erscheinungsbildes der Häuser zu bewahren, enthält die Gestaltungssatzung unter anderem Vorgaben zur Ausführung von Fassaden, Dächern, Fenstern, aber auch von Toren, Außenanlagen und Schaufenstern. So schreibt die Satzung vor, dass Fassaden außer bei Sichtfachwerk in
Putz auszuführen sind, dass zur Dacheindeckung nur rote oder rotbraune Ziegel zulässig und Ortgangziegel unzulässig sind. Fenster dürfen keine zwischen
den Scheiben liegenden Sprossen aufweisen und sind mit Kämpfer, Stulp oder
konstruktiven Sprossen auszubilden. Vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbare Türen und Tore sind aus Holz zu fertigen.
Für die Gewerbetreibenden in Meiningens Altstadt ist die neue Baugestaltungssatzung ebenfalls überaus wichtig, sind hier doch auch wesentliche Fragen zur
Außenwerbung und zum Anbringen von Warenautomaten, zur baulichen
Gestaltung von Schaufenstern und Markisen geregelt. Festgelegt wurde, dass
prinzipiell für alle Werbeanlagen eine Genehmigung einzuholen ist. Neben
anderen Bestimmungen gilt, dass Werbeanlagen horizontal am Gebäude zwischen dem Sockel und der Unterkante des 1. Obergeschosses anzubringen
sind. Ausleger dürfen z. B. höchstens 1,0 m breit und 1,0 m hoch sein.
Abgesehen von einigen "schwarzen Schafen" gibt es in der Meininger Innenstadt bereits viele gute Beispiele für hochwertige und auf die jeweilige Fassade
abgestimmte Werbeanlagen.
Die frühzeitige Einbindung der Bürger in den Planungsprozess fördert die Akzeptanz von Maßnahmen und
ihre Umsetzung.
Werbegemeinschaft und Händlerstammtisch bieten Foren für Austausch und Diskussion von Maßnahmen.
Eine reichhaltig bebilderte Gestaltungsfibel erläutert anschaulich die Gestaltungsvorgaben der Meininger
Satzung. Hierdurch werden die Grundsätze der Satzung auch für Laien gut verständlich.
Auf einen Blick
Händlergemeinschaft
Werbegemeinschaft (mit Beteiligung
der Stadt), Händlerstammtisch
City-Manager
1
Satzungen
Gestaltungssatzung
Gestaltungsfibel
vorhanden
Durchsetzung
Ordnungsamt
32
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Information und Ansprechpartner:10
Herr R. Kölsche
Stadt Meiningen
Schloßplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon 03693 45 45 47, Telefax 03693 45 41 57
E-Mail: [email protected]
Herr Winfried Petter
Stadt Meiningen
Schloßplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon 03693 45 45 47, Telefax 03693 45 41 57
E-Mail: [email protected]
10 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn R. Kölsch, Stadt Meiningen, sowie einer
örtlichen Begehung am 14.09.2006
33
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.4
Gestaltungsfibel und -beirat am Beispiel der
Stadt Gelsenkirchen
Land
Nordrhein-Westfalen
Einwohner
266.550 (31.12.2007)
Fläche
104.842 km2
Arbeitslosenquote
15,6 % (31.03.2008)
Anzahl der Mitarbeiter
der Stadtverwaltung, davon:
4.000
- Stadtplanung
70 (inkl. Wohnungswesen)
- Wirtschaftsförderung
25
- City-Manager
2
Typ
Stadtteilzentrum
Gelsenkirchen erhielt trotz einer mittelalterlichen Entstehungsgeschichte erst
1875 die Stadtrechte. Die Stadt ist in ihrer Größe in erster Linie ein Produkt der
Industrialisierung. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts war das heutige Stadtgebiet ein dünn besiedelter Landstrich mit etwa 6.000 Einwohnern. Abgesehen
von einigen Handwerkern in den Kirchdörfern Gelsenkirchen und Buer war die
Region landwirtschaftlich geprägt. An die Vorgeschichte der Industriestadt erinnern heute nur noch einige Baudenkmäler, wie Schloss Horst, Schloss Berge,
die Burg Lüttinghof sowie einige Überreste bäuerlichen Lebens.
Die Stadt Gelsenkirchen ist durch den Strukturwandel mit dem seit über 40
Jahren anhaltenden Rückzug der Montanindustrie geprägt. Direkte Folge ist der
Bevölkerungsrückgang von etwa 400.000 Einwohnern Anfang der 60er Jahre
bis auf rund 270.000 heute. Arbeitslosigkeit und Kaufkraftverluste sind in vielen
Bereichen der Stadt spürbar.
Die Altstadt ist in ihrer Struktur und Entstehungszeit sehr heterogen. Dies trägt
zur Lebendigkeit der Innenstadt bei, führt aber auch dazu, dass sich nur in
begrenztem Umfang generalisierbare Aussagen für Gestaltungsregeln treffen
lassen. In Gelsenkirchen-Buer – neben der City das zweite Hauptversorgungszentrum für den nördlichen Stadtbereich – haben sich hohe städtebauliche
Qualitäten bis heute erhalten. Dazu zählen u. a. die Grenze des mittelalterlichen
Stadtkerns sowie die erhaltene Geometrie des historischen Stadtgrundrisses.
Das Stadtbild hat in den letzten Jahrzehnten jedoch erheblich durch übermäßige Werbeanbringungen sowie dem Zeitgeist der Bauvorhaben gelitten.
34
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 19: Eingangsbereich der Innenstadt (Quelle:
MC 2006)
Abbildung 20: Werbestopper bestimmen (noch) das
Bild (Quelle: MC 2006)
Neben anderen Maßnahmen des Stadtumbaus wurde im Jahr 2004 der zentrale Innenstadtbereich Gelsenkirchens (GE-City) – rund um das geschwächte Einkaufszentrum Bahnhofstraße – in das Förderprogramm "Stadtumbau West"
aufgenommen. Ziele dieses Programms sind insbesondere die Stabilisierung
des Einzelhandelsstandortes sowie die Anpassung der Infrastruktur an die sich
verändernden Bedürfnisse und die Erarbeitung von Strategien für die anstehenden demographischen Veränderungen.
Selbstorganisation von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und
Immobilienbesitzern am Beispiel Gelsenkirchen-Buer
Um den Fehlentwicklungen im Geschäftsbereich der beiden Innenstädte zu
entgegnen, wurde ein mittelfristiges Entwicklungskonzept aufgestellt. Initiativpunkt war die Situation des rd. 13 ha großen Gebiets des Stadtteils Buer, die
sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert hatte. Schleichender
Attraktivitätsverlust, leerstehende Ladenlokale und Mängel in der Infrastruktur
waren die erkannten Probleme. Im November des Jahres 2000 standen insgesamt 18 Ladenlokale leer.
Kernpunkte des mittelfristigen Entwicklungskonzeptes (Leitplan) waren:
Ansehnliche und sichtbare Kennzeichnung der Stadteingänge
Schließung von Angebotslücken im Einzelhandel
Aufwertung der Gestalt von Gebäuden und öffentlichem Raum
Synergieeffekte der Funktionen nutzen (Wohnen, Freizeit, Kultur, Handel,
Arbeiten)
Erfindung von Nutzungsthemen
35
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Einzelhändler, Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer haben sich zur Buer
Management GmbH zusammengeschlossen. Diese organisiert die notwendigen Schritte zur Umgestaltung des Stadtteils Buer. Die Stadtverwaltung unterstützte diesen Selbstorganisationsprozess unter anderem, indem sie Städtebaufördermittel des Landes für die Erarbeitung des Leitplans einwarb
Selbstorganisation wird seitens der
Stadt unterstützt
Abbildung 21: Leitplan Zentrum Buer (Quelle: Buer Management GmbH 2001)
36
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Im Rahmen der Erarbeitung der Mittelfristplanung wurden drei Werkstattgespräche durchgeführt. Hiermit sollte gleichzeitig der Arbeitsprozess angestoßen werden sowie ein Anlass für die inhaltliche Verständigung der Akteure in
Buer untereinander geschaffen werden. Der Kommunikationsprozess wurde
extern moderiert. Schwerpunktthemen der Werkstattgespräche waren:
(1) Bestandsanalyse und Szenarien
(2) Anforderungen und Potenziale für einen Entwicklungsschub
(3) Ziele und strategische Elemente
Die Bürger wurden durch die Ausstellung von Zwischenergebnissen und durch
Pressegespräche informiert.
Gestaltungsbeirat und –fibel zur Unterstützung der Satzung
Die Gestaltungssatzungen für die beiden Innenstädte wurden gemeinsam erarbeitet. Ziel dieser Regelwerke ist es, die Stadtbaukultur in Gelsenkirchen zu fördern und eine geordnete und aufeinander abgestimmte Gestaltung des Ortsbildes in den beiden Teilräumen herbeizuführen. Die Gestaltungssatzung für die
Innenstadt wurde gemeinsam mit den Anwohnern, Eigentümern und Gewerbetreibenden erarbeitet. Der Satzungstext und die erläuternde Gestaltungsfibel
fassen die Ergebnisse zusammen und bieten eine Orientierungshilfe. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen umfasst die wichtigen Einkaufslagen
und ihre Randbereiche.
Die Stadt Gelsenkirchen verfolgt die Umsetzung ihrer Gestaltungsvorgaben
unter der Prämisse des folgenden Leitsatzes: „Die Entwicklung einer City ist
eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die den ständigen Dialog aller
innenstadtrelevanten Akteure braucht. Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise verstehen sich deshalb vorrangig als das Ergebnis des Austausches
der Akteure.“11
Nach Ansicht der Stadt ist und war gerade in Gelsenkirchen der Dialog von
besonderer Bedeutung, „da aufgrund des höchst heterogenen Erscheinungsbildes der Hauptgeschäftslage die Gestaltungsregeln und Gestaltungshinweise
sorgfältig und wohldosiert zu entwickeln waren.“
Um die Ziele der beiden Gestaltungssatzungen und -fibeln bestmöglich erreichen zu können, wurde ergänzend ein Gestaltungsbeirat einberufen. Der
Gestaltungsbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen
Dienststellen der Stadtverwaltung (Referate Bauordnung und Stadtplanung)
sowie einem Vertreter der Standortgemeinschaft Gelsenkirchen-City und
11 Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen, Stadt
Gelsenkirchen, Gelsenkirchen/Dortmund 2006
(http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte/Gestal
tungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007)
37
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
externen Architekten und Stadtplanern zusammen, die ihr Fachwissen in den
Beratungs- und Entscheidungsprozess einbringen.12
Die Mitglieder des Beirats haben einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, in
dem folgende Punkte geregelt sind:13
Aufgaben:
Der Aufgabenbereich des Beirats erstreckt sich auf alle in den Gestaltungssatzungen als genehmigungspflichtig erklärten baulichen und sonstigen Anlagen.
Beratung der Verwaltung innerhalb der Ermessensspielräume der Satzungen, Verfassen einer Entscheidungsgrundlage für die Erstellung von
Genehmigungen oder Ablehnungen
Beratung von Bauherren bei bedeutenden Umbau- und Neubaumaßnahmen im Geltungsbereich
Der Beirat ist in seinen Entscheidungen an die Gestaltungssatzungen und –
fibeln gebunden.
Das Referat Bauordnung entscheidet über die einzubringenden Anträge.
Zusammensetzung:
Berufung der Mitglieder für 2 Jahre:
3 Vertreter der Stadtverwaltung (Referat Bauordnung, 2 Vertreter Referat Stadtplanung), 4 externe Mitglieder (3 Architekten/Stadtplaner, 1 Vertreter der Standortgemeinschaft Gelsenkirchen)
Die Beiratsmitglieder wählen einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und in
Patt-Situationen die Entscheidungshoheit innehat.
Häufigkeit der Treffen:
6 Termine im Jahr, maximal 2 Zusatztermine
Geschäftsstelle:
Im Referat für Bauordnung eingerichtet, lädt zu den Terminen ein und informiert
die Antragsteller zu den Ergebnissen des Beirats
Honorare:
Pauschale, +ggf. 50,- € Anfahrtspauschale
12 Gestaltungsbeirat für die Gelsenkirchener Hauptzentren City und Buer, Vertrag zwischen der
Stadt Gelsenkirchen und den Beiratsmitgliedern, Gelsenkirchen 2006
13 ebd.
38
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Die Gestaltungssatzung und vor allen Dingen die Gestaltungsfibel sind für die Stadt Gelsenkirchen ganz
erhebliche Steuerungsinstrumente.
Die Entwicklung der Stadt ist für Gelsenkirchen eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die den ständigen Dialog aller innenstadtrelevanten Akteure erfordert.
Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise sollten Ergebnis des Austausches der innenstadtrelevanten
Akteure sein.
Mit dem Einbeziehen der Vor-Ort-Akteure und der Organisation von Kommunikationskonzepten
(Werkstattgespräche, Bürgerversammlungen, Pressearbeit) gelingen sehr gute Ergebnisse.
Auf einen Blick
Buer Management GmbH
Zusammenschluss von Einzelhändlern,
sonstigen Gewerbetreibenden und Immobilienbesitzern
Publikationen
Diverse Fachpublikationen
Bürgerversammlung
anlässlich der Bekanntgabe der Aktivitäten
Werkstattgespräche
zur Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes
Gestaltungsbeirat
vorhanden
Satzungen
Gestaltungssatzung Gelsenkirchen-City,
Gestaltungssatzung Buer
Gestaltungsfibel
vorhanden
Durchsetzung:
Referat Bauordnung (Werbeanlagen, Gebäudeumnutzungen), Referat Verkehr (Sondernutzungen)
Information und Ansprechpartner14
Herr Stefan Rommelfanger
Stadt Gelsenkirchen
Dez. Planen, Bauen, Umwelt/Ref. Stadtplanung
Rathausplatz 2 (Rathaus Buer), 45894 Gelsenkirchen
Telefon 0209 169 4438, Telefax 0209 169 4803
E-Mail: [email protected]
14 Im Rahmen der Studie fand am 01.12.2006 eine örtliche Begehung statt.
39
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.5
Fachliche Begleitung von Satzungen am Beispiel der
Stadt Naumburg
Land
Sachsen-Anhalt
Einwohner
29.405 (30.06.2006)
Fläche
76,04 km2
Arbeitslosenquote
19% (Stand: 31.12.2006)
Kaufkraft
(Bundesdurchschnitt = 100)
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwaltung, davon:
- Stadtplanung
72,8 (2005)
298
4
- Wirtschaftsförderung
1,5
- City-Manager
-
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
Typ
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
5,00 – 12,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
7,00 – 12,00 EUR
Historisches Stadtzentrum
Die Stadt Naumburg an der Saale besitzt eine weitgehend sanierte Innenstadt
mit unzähligen historischen und baulichen Sehenswürdigkeiten (Naumburger
Dom, Nietzsche-Haus, Marientor, Stadtmauer, Bürgerhäuser). Naumburg verfügt über eine gute Verkehrsanbindung an die A9 und die Bundesstraßen B 87,
88 und 180 führen zu den Zentren Halle, Leipzig/Flughafen, Weimar, Erfurt und
Jena.
Abbildung 22: Innenstadt (Quelle: Stadt Naumburg 2007)
40
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Einzelhandelsentwicklung
Seit 1990 verzeichnet die Stadt Naumburg eine überproportionale Zunahme an
Verkaufsflächen, auch außerhalb des Stadtzentrums. Die Schwächung des
innerstädtischen Handels wurde durch großflächige Einrichtungen bei Weißenfels und dem Saalepark Günthersdorf, (jetzt: Nova Eventis) noch wesentlich
verstärkt.
Die Stadtsanierung seit 1990 hat wesentliche identitätsstiftende Bereiche vor
dem vollständigen Ruin gerettet und neue Nutzungen angesiedelt.
Abbildung 23: Jakobsstraße vorher (Quelle: Stadt Naumburg 2007)
In den 70er Jahren wurde die Jakobsstraße zur Einkaufszone für die Einwohner
der Stadt. Dazu wurde der für viele Kreisstädte der DDR typische „Boulevard“
gestaltet: Betonplatten mit Pflasterbändern (Abbildung 23). Es wurden Fassaden gestrichen, ohne Putzschäden auszubessern. Zinkdachrinnen, die über
siebzig Jahre alt waren, wurden mit Kunststoffstreifen notdürftig repariert.
Die 1990 begonnene Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser in den Hauptstraßen führte zu zahlreichen Kompromissen: teilweise riesige Flächen, die
nicht nutzbar sind, gefangene Räume im Inneren, große Bautiefen, etc. Das
erfordert nutzungs- und gestaltungstechnisch, finanziell und fördertechnisch
Phantasie, um kreative Lösungen zu finden.
Die Neugestaltung der Jakobsstraße wurde mit intensiver Bürgerbeteiligung
vorbereitet. Nach der Realisierung wurde die umgestaltete Fußgängerzone sehr
positiv bewertet (s. Abbildungen 24 und 25).
Neugestaltung des Bodens und
Ausstattung von Verweilbereichen
erhöhen das Aufenthaltswohlgefühl
Fußgängerfreundlich sind Granitplatten angeordnet. Zwischen diesen und den
Häusern ist die Fläche für Warenpräsentation in Mosaikpflaster gestaltet. Zur
Straßenmitte folgt Großpflaster als Fahrbereich und ein Verweilbereich mit Straßenleuchten, Fahrradbügeln, Bänken und Pflanzkübeln.
41
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 24: Jakobsstraße nachher (Quelle:
Stadt Naumburg 2007)
Abbildung 25: Abgrenzung von Lauf- und Warenpräsentationsfläche (Quelle: MC 2006)
Diese Gestaltung soll beispielgebend für die Modifizierung der Satzung über die
Sondernutzung des öffentlichen Raumes in der Altstadt sein: Die bauliche
Gestaltung greift historische Vorläufer auf, passt sich modernen Nutzungsanforderungen an und erweist sich ebenfalls als flexibel hinsichtlich möglicher
Nutzungsänderungen.
Gestaltungssatzung und Werbesatzung
Die Gestaltung des „Bodens“ wäre ohne Gestaltung der Fassaden mit ihren
Werbeanlagen nur eine halbe Sache. Durch die seit vielen Jahren bestehende
Gestaltungssatzung einerseits und die Werbesatzung andererseits gelingt es
immer wieder, gute Beispiele zu schaffen (Abbildung 26).
Umsetzung von Satzungen durch
intensive Beratung
Abbildung 26: Gelungene, harmonische Werbung (Quelle Stadt Naumburg
2007)
42
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Die Stadt Naumburg hat sehr schnell nach der Wende eine Gestaltungssatzung
beschlossen. Die Umsetzung war nicht immer problemlos und führte hin und
wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Satzung hat jedoch in ihrer
Fassung vom 25.01.1992 Bestand.
Weil die Umsetzung von Satzungen immer sowohl mit Information und der Vermittlung der Inhalte als auch mit Überzeugung verbunden ist, wurden in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Architekten und Handwerkern Weiterbildungen
und Erfahrungsaustausch mit Fachvorträgen organisiert. Aus der Erfahrung der
Stadt Naumburg ist festzustellen: Beratung und Begleitung ist unabdingbar bei
der Durchsetzung von Satzungen.
Leider stößt die intensive Beratung nicht immer auf Verständnis und Unterstützung in der Politik. In Zeiten knapper Kassen muss daher schnell einmal auf
derartige freiwillige Aufgaben verzichtet werden. Ein Grundstückseigentümer,
der kein Bauprofi ist, weiß nicht was eine Gestaltungssatzung ist. Wenn Beratung und Betreuung hier nicht frühzeitig einsetzen, kann unter Umständen alte
Bausubstanz Schaden nehmen und sogar unwiederbringlich verloren gehen.
Naumburg trägt Sorge dafür, dass jeder sanierungswillige Eigentümer eine kostenlose Erstberatung in technischer, gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht erhält. Der Architekt erstellt für die Eigentümer Alternativvorschläge oder
Varianten, die immer die Punkte Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Statik
berücksichtigen. Der Sanierungsträger berät zu Fördermöglichkeiten und -verfahren, die Verwaltung zu steuerlichen Besonderheiten und Genehmigungsverfahren.
Die Stadt ist sich dessen bewusst, dass auf der einen Seite dieser Beratungsservice sehr aufwendig ist. Andererseits profitiert das Stadtbild in hohem Maße
davon. Die Stadtverwaltung ist davon überzeugt, dass gerade im gestalterischen Bereich die Durchsetzung von Vorgaben nur mit Hartnäckigkeit gelingt.
Dazu stehen Fachleute der Verwaltung, ein Architekt und der Sanierungsträger
zur Verfügung.
Der Grundstein für gute Gestaltungsergebnisse wurde in den frühen 90er Jahren auf zahlreichen Bürgerversammlungen gelegt. Der Zuspruch aus der Bevölkerung war hoch. Zwischen 20 und 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich zusammen, um über Stadtsanierung und –gestaltung zu diskutieren.
Reges Interesse der Bürger war auch während der Bauarbeiten am beschriebenen Projekt zu verzeichnen. Durch gute Vorbereitung und laufende Informationen konnten die Interessen der Anlieger – hier v. a. der Geschäftsleute - weitgehend beachtet werden. So wurde die Bauzeit von fast 1,5 Jahren von ihnen
gut verkraftet.
43
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Durch sein umfangreiches Beratungsangebot für Eigentümer, Gewerbetreibende, Architekten und Handwerker mit Einzelberatungen, aber auch Weiterbildungen und Fachvorträgen mit Erfahrungsaustausch,
stellt Naumburg eine erfolgreiche Umsetzung der Satzungen sicher.
Durch das Zusammenspiel von Fachleuten aus der Stadtverwaltung, einem Architekten und dem Sanierungsträger können bereits frühzeitig im Sanierungsprozess Gestaltungsvorgaben erfolgreich umgesetzt
werden.
Den Einzelhändlern werden keine direkten Vorschriften gemacht, sondern es werden mit ihnen gemeinsam
mit Architekten, Bauherren oder der Stadt Lösungsansätze für die individuelle Gestaltung eines jeden
betroffenen Bereiches gefunden.
Auf einen Blick
Arbeitskreis
Innenstadtverein
Publikationen
Ausstellungen, Plakate, Sanierungskalender
Bürgerversammlung
Bauberatung
bei Bedarf
Regelmäßig durch freien Architekten
City-Manager
von 1996 bis 2001
Satzungen
Gestaltungssatzung, Werbesatzung, Sondernutzungssatzung
Begleitende Maßnahmen kostenlose Erstberatung sanierungswilliger Eigentümer, Weiterbildungsangebot und Fachvorträge
mit Erfahrungsaustausch
Gestaltungsfibel
keine Gestaltungsfibel, dafür jedoch Bürger-InfoBriefe mit entsprechenden Hinweisen
Durchsetzung:
Bauverwaltung
Information und Ansprechpartner15
Herr Christoph Hamel
Stadt Naumburg (Saale)
Fachbereich II Stadtentwicklung und Bau
Markt 1, 06618 Naumburg
Telefon 03445.273 200, Telefax 03445.273 209
E-Mail: [email protected]
15 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn Christoph Hamel und Frau Martina Benzko,
Stadt Naumburg, sowie einer örtlichen Begehung am 25.09.2006
44
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.6
Bau- und Farbberatung am Beispiel der Stadt Fellbach
Land
Einwohner
Fläche
Baden-Württemberg
43.524 (30.06.2006)
Arbeitslosenquote
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwaltung, davon:
- Stadtplanungsamt
- Wirtschaftsförderung
- City-Manager
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
6,2 % (Stand: 31.12.2005)
450
Typ
27,70 km2
8,1
1,5
1,5
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
4,50 – 15,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
8,00 – 17,00 EUR
Modernes Stadtzentrum
Fellbach ist eine große Weinbaugemeinde in der Region Stuttgart, die zweitgrößte in Württemberg. Die Stadt Fellbach ist stark von der Nähe zu Stuttgart
geprägt. Der Stadtgrundriss hat sich als Bandstadt vom Weinberg zum Bahnhof hin entwickelt. Ein Zentrum oder eine typische Stadtmitte fehlte ursprünglich in dem Weindorf. Erst im 20. Jahrhundert, vor allen Dingen in den 20er, 30er
und 40er Jahren, hat sich die Stadt über die eigentlichen Dorfgrenzen hinaus
ausgedehnt.
Heute ist Fellbach ein starker Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort in der
Region Stuttgart. Überdurchschnittlich hoch ist die Zahl von rund 480 Arbeitsplätzen pro 1.000 Einwohner. Für eine hohe Wirtschaftskraft spricht auch der
Einpendlerüberschuss von fast 4.000 Pendlern. Ein Plus des Wirtschaftsstandorts Fellbach ist der gesunde Branchenmix mit eindeutig mittelständischer Prägung. Die industrielle Fertigung macht rund zehn Prozent aller Betriebe aus.
Auch das Handwerk spielt in Fellbach eine wichtige Rolle. Die Stadt hat sich
darüber hinaus in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Zentrum des Möbelhandels entwickelt.
Einzelhandelsstruktur
Die Stadt Fellbach verfügt über eine etwa 2 km lange „Einkaufsstraße“, die
durch die Verbindung zum Bahnhof entstanden ist. Auf Grund der Länge werden die Einkäufe überwiegend mit dem PKW und nur selten zu Fuß getätigt.
Durch die städtebauliche Struktur fehlt ein zentraler Altstadt- bzw. Einkaufsbereich, der sich für eine Fußgängerzone eignen würde.
Einkäufe werden mit dem PKW
erledigt.
45
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 27: Einkaufsstraße Fellbach (Quelle: MC 2006)
Hinzu kommt, dass Einzelhandels- und Gewerbebetriebe entlang dieser Einkaufsachse nur punktuell und nicht durchgängig vorhanden sind. So entstanden entlang der beiden Haupteinkaufsstraßen in Nord-Süd-Richtung immer
wieder Schwerpunkte für den Einzelhandel.
Ein Schwerpunkt ist der Bereich südlich des Rathauses (Bereich Entenbrünnele) und nördlich des Rathauses (Bereich Stadtmitte). Die nördliche Bahnhofstraße ab dem Stuttgarter Platz ist ein weiterer Schwerpunkt. Zwischen den Einkaufsschwerpunkten finden sich nur vereinzelt Ladengeschäfte und
Dienstleistungsbetriebe.
Fellbach hat in den letzten 25 Jahren versucht, die Innenstadt attraktiv zu
machen. Im Zuge des Stadtmitteprojekts wurde ein großer autofreier Bereich
geschaffen, in dem alle repräsentativen Gebäude liegen: Rathaus, Musikschule, Kongresshalle mit Hotel, Jugendkunstschule, kleine Museen und der Stadtpark. Alle wichtigen Erschließungsstraßen wurden nach einem durchgängigen
Gestaltungsprinzip umgestaltet und mit Baumreihen und Alleen versehen.
Bau- und Farbberatung statt Gestaltungssatzung
Seitens der Stadtverwaltung gab es zunächst Überlegungen, die Innenstadtentwicklung durch eine Gestaltungssatzung oder durch Farbleitpläne zu lenken.
Letztlich entschloss sich die Stadt jedoch, statt einer Satzung eine intensive
Bauberatung anzubieten.
Statt Gestaltungssatzung wird
intensive Bauberatung geboten
Das Stadtplanungsamt in Fellbach widmet sich jedem Neubauvorhaben intensiv und kooperiert eng mit den Architekten und Bauherren. Durch das intensive
Beratungsangebot ist es möglich, der Gestaltung einen hohen Stellenwert einzuräumen. Dies betrifft auch die Auswahl der Fassadenfarben. Jeder Bauherr
bzw. Eigentümer kann sich von professionellen Farbberatern unterstützen las46
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
sen. Als Anreiz wurden Zuschussprogramme aufgelegt. Die Stadt verfügt seit
25 Jahren über Zuschussprogramme, die Eigentümern mit einem kleinen
Betrag (750 EUR) unterstützt.
Insbesondere zu Beginn des Programms zeigte sich eine sehr starke Nachfrage nach Farbberatungen. Das aktuelle Farbzuschussprogramm hat das Ziel, die
Gebäude entlang der Haupteinkaufsstraßen aufzuwerten und damit das Umfeld
für den Einzelhandel zu verbessern.
Bauherren bzw. Eigentümer erhalten finanzielle Unterstützung
Das Programm wird von einem professionellen Künstler und einem Mitarbeiter
des Stadtplanungsamts betreut. Auf der Grundlage der Bauherrenwünsche
werden Farbkonzepte für die jeweiligen Gebäude entwickelt und vor Ort
anhand von Farbmustern überprüft.
In der Praxis ist teilweise viel Überzeugungsarbeit notwendig und manchmal
treten Schwierigkeiten auf, die zu besonders langwierigen Verhandlungen mit
den Eigentümern führen. So war es beispielsweise nicht einfach, einen Gewerbetreibenden in der Innenstadt von der Verwendung eines feuerwehrroten Farbtons als Fassadenfarbe abzubringen (vgl. Abbildung 28 und Abbildung 29).
Gemeinsam einigte man sich schließlich auf einen dezent roten Farbton, der
sich in die städtebauliche Umgebung gut einfügt und im Detail mit Grün- und
Grautönen abgestimmt wurde. Insgesamt dauerte die Farbfestlegung rund ein
halbes Jahr.
Abbildung 28: Wohn- und Geschäftshaus vor Bau- und
Farbberatung (Quelle: Stadt Fellbach 2006)
Abbildung 29: Wohn- und Geschäftshaus nach Bauund Farbberatung (Quelle: Stadt Fellbach 2006)
Dem guten Beispiel folgte das Grünzuschussprogramm der Stadt. Hier werden
private Begrünungsmaßnahmen, wie Hofentsiegelungen, Dachbegrünungen
und Baumpflanzungen, bezuschusst.
47
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Für die Aufwertung der Gewerbegebiete hat die Stadt Fellbach eine Werbesatzung erlassen. Gerade in Gewerbegebieten ist es sehr schwer, gestalterische
Vorgaben durchzusetzen. So werden, differenziert nach unterschiedlichen
Gebietstypen, die Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt, damit das
Ausmaß von Werbeflächen zugunsten aller Gewerbetreibenden auf einem vernünftigen Maß gehalten werden kann.
Zwischenzeitlich wurde überlegt, die Satzung auf die Innenstadt auszudehnen.
Das Vorhaben wurde aber zurückgestellt, da die Gestaltung der Werbeanlagen
in der Innenstadt durch die Bauberatung sehr gut beeinflusst werden kann.
Das Stadtplanungsamt in Fellbach verfügt über qualifizierte Architekten, die mit
Hilfe von Zeichnungen, Fotomontagen und Animationen Gestaltungskonzepte
erarbeiten können. Diese werden den Bauherren und Architekten in einem
kooperativen Dialog vorgestellt und erörtert.
Die intensive Beratung kostet viel Zeit. Zwar erscheint jeder Einzelfall für sich
nicht so wichtig, doch mit den Jahren zeigte sich der Lohn der Beratung für die
Stadt.
Die Bau- und Farbberatung ist wesentliches Instrument der Stadt, um ein Corporate Design zu sichern.
Individuelle Beratung statt einer Gestaltungssatzung kann herausragende Erfolge bei der Umsetzung von
Gestaltungsvorgaben erzielen. Das Beispiel der Bau- und Farbberatung zeigt, dass in kleineren Städten
auch ohne Richtlinien sehr gute Ergebnisse erreichbar sind.
Auch ein eher geringer finanzieller Zuschuss kann bereits große Erfolge bewirken.
Durch die intensive Bau- und Farbberatung kann die Stadt auf manche Kontrolle verzichten.
Auf einen Blick
Publikationen
Presse
City-Manager
Satzungen
Broschüren und Flyer
Regelmäßige Pressemitteilungen
Stadtmarketing
Werbesatzung (1987), z. Z. in Überarbeitung
Gestaltungsfibel
Durchsetzung
nicht vorhanden
Bauordnungs- und Bauverwaltungsamt
Projektüberblick
Start: 2002
Ende: offen
Investitionsvolumen
50.000,00 EUR
48
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Information und Ansprechpartner16
Herr Bernhard Kerres
Stadt Fellbach
Marktplatz 1, 70734 Fellbach
Telefon 0711 58 326, Telefax 0711 58 51495
E-Mail: [email protected]
16 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn Bernhard Kerres sowie einer örtlichen Begehung
am 01.09.2006
49
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.7
Händlerforum am Beispiel der Stadt Angermünde
Land
Einwohner
Brandenburg
14.939
Kernstadt: 8.455
Fläche
340 km2
Historische Altstadt 40 ha
Arbeitslosenquote
23% (Arbeitsamtsbezirk)
Anzahl der Mitarbeiter in der Stadtver- 46
waltung, davon:
- Stadtplanung
- Wirtschaftsförderung
- City-Manager
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
Typ
1
1
0
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
4,00 – 7,00 EUR
Historisches Stadtzentrum
Die Stadt Angermünde ist seit ihrer Gründung um 1230 ein regionales wirtschaftliches und kulturelles Zentrum für die südöstliche Uckermark. Darüber
hinaus übernahm die Stadt von 1817 bis zur Kreisgebietsreform 1993 als Kreisstadt wichtige Funktionen für das ländlich geprägte Umland. Daraus resultierend verfügt Angermünde auch heute noch über eine gut entwickelte Infrastruktur und ist Sitz diverser Behörden und Verwaltungseinrichtungen.
Die historische Altstadt von Angermünde weist kaum Kriegsschäden auf und
zählt heute zu den wenigen fast vollständig erhaltenen historischen Stadtkernen in Brandenburg. Deutlich abzulesen ist dem Stadtbild eine Entwicklung, die
sich einerseits durch kontinuierliches Wachstum über Jahrhunderte auszeichnete, in der andererseits geschichtliche Ereignisse bauliche Zäsuren gesetzt
haben.
Das städtebauliche Grundgerüst, bestehend aus dem nahezu quadratischen
Stadtgrundriss (vgl. Abbildung 30), dem schmalen Zuschnitt der Grundstücke
sowie dem Nutzungsmuster der Grundstücke und Gebäude (Vorderhaus, Wirtschaftshof mit Nebengebäuden, Garten) ermöglicht eine hohe Durchmischung
und Nutzungsqualität. Charakteristisch für die Bebauung ist ein kleinteiliger
Maßstab.
Einzelhandelsentwicklung
Die Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Angermünde war nach der
Wende teilweise problematisch. Viele Geschäfte mussten aufgeben, weil sie
dem Wettbewerb nicht Stand hielten. Es gibt etwa 60 Ladengeschäfte in der
historischen Altstadt (Anfang 2007).
50
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 30: Stadtplan (Quelle: Stadt Angermünde)
Gestaltungssatzung und Händlerforum
Grundlage aller Sanierungsmaßnahmen in der historischen Altstadt von Angermünde ist die Gestaltungssatzung der Stadt, wobei für die Sanierung der Altstadt folgendes Leitbild gilt:
Bewahrung des seit der Stadtgründung überlieferten gitterförmigen Straßennetzes
Erhalt der überwiegend nach dem Jahr 1700 entstandenen Bausubstanz
unter Einfügung von Lücken- und Ersatzbauten auch in moderner Architektur
Beachtung der historischen Gestaltungsmerkmale und Verwendung traditioneller Baumaterialien- und techniken
Ziel der Gestaltungssatzung ist es, dazu beizutragen, den Charakter des historischen Stadtkernes zu erhalten und damit den Bestand des erhaltenen Stadtgrundrisses und des historisch gewachsenen Stadtbildes mit seiner ortsbildtypischen und -prägenden Bebauung zu schützen und zu sichern. Die
Gestaltungssatzung gilt für den Bereich des historischen Stadtkernes. Dieser
wird durch die ehemalige Stadtmauer begrenzt.
Die umfangreiche Satzung trifft neben der Dach- und Fassadengestaltung und
den zu verwendenden Farben und Materialien auch Aussagen zu Markisen,
Werbeanlagen und Warenautomaten und zur Gestaltung der Außenanlagen.
Jeder Richtlinie ist eine Begründung angefügt, die das Anliegen der Vorschrift
erläutert und damit auch das Verständnis hierfür verbessert. Zusätzlich ist der
Satzungstext mit Bildern von positiven Beispielen zur Verdeutlichung der Vorgaben sehr anschaulich aufbereitet.
Erläuterung und Begründung von
Vorgaben verbessern die Akzeptanz
Da Angermünde einen nur sehr kleinen Stadtkern hat und Veränderungen an
den Gebäudeansichten daher schnell zu Verlusten der historischen Originalität
führen können, enthält die Satzung relativ detaillierte Vorgaben. So sind bei51
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
spielsweise für Fassadenöffnungen wie Schaufenster stehende Formate vorgeschrieben. Werbeanlagen sind nach der Angermünder Gestaltungssatzung
dann zulässig, wenn sie sich an alten Vorbildern und dem örtlichen Erscheinungsbild orientieren.
Nur mit der Gestaltungssatzung allein wären aus Sicht der Stadtverwaltung
viele Ergebnisse jedoch nicht erreichbar gewesen. Die permanenten Gespräche
mit dem örtlichen Handel haben wesentlich hierzu beigetragen. Diese Kommunikation ist und war ein, wenn nicht sogar das wichtigste Steuerungsinstrument
für die Stadt Angermünde.
Die Kommunikation zwischen
Stadtverwaltung und Gewerbetreibenden ist ein ganz wesentliches
Element.
Die Stadt hat sich bereits sehr früh für die Belange des Einzelhandels eingesetzt, allerdings fehlten lange Zeit konkrete Ansprechpartner der örtlichen
Gewerbetreibenden. Unter Federführung des Bürgermeisters gelang es
schließlich ab dem Jahr 2002, vierteljährliche Arbeitsgespräche mit den Gewerbetreibenden zu etablieren, die über zwei Jahre fortgeführt wurden. Die Teilnehmerzahl schwankte hierbei zwischen acht und zehn Personen pro Veranstaltung. Ein bescheidener Anfang, die Zahl der Interessenten steigerte sich mit der
Fortentwicklung der Stadt jedoch schnell.
Seit dem Jahr 2004 arbeiten 25 bis 30 Händler in der Interessengemeinschaft
„Angermünder Einkaufsmeile“ zusammen. Bei regelmäßig durchgeführten
Händlerstammtischen werden der Jahresarbeitsplan aufgestellt sowie Einzelaktivitäten besprochen. Die Stadtverwaltung begleitet den Prozess weiterhin und
unterstützt die Interessengemeinschaft insbesondere verwaltungstechnisch.
Das Händlerforum ist heute eine gut funktionierende Einrichtung, die eigene
Events organisiert und auf ihre Weise für die Attraktivität der Innenstadt sorgt.
Die Entwicklung des Stadtkerns Angermünde in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Kommunikation
und Kooperation zwischen den Einzelhändlern sowie mit der Stadtverwaltung unabdingbar ist.
Ein Zusammenschluss der Händler und einem regelmäßig stattfindenden Forum ermöglicht eine Lösungsfindung bei wichtigen Entscheidungen.
Der rege Zuspruch am Forum mit rd. 30 Einzelhändlern unterstreicht das Interesse des Einzelhandels an
einer Zusammenarbeit.
52
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Auf einen Blick
Arbeitskreise
keine
Bürgerversammlung
anlassbezogen
Einzelhandelsorganisation
Aktivitäten der Einzelhändler
Interessengemeinschaft „Angermünder Einkaufsmeile“, Händlerstammtisch
Jahresarbeitsplan, Einzelaktivitäten
Satzungen
Gestaltungssatzung
Gestaltungsfibel
nicht vorhanden
Durchsetzung von Gestaltungsvorga- Bauamt
ben
Information und Ansprechpartnerin17
Frau Christine Bresk
Stadt Angermünde
Markt 24, 16278 Angermünde
Telefon 03331 260 064, Telefax 03331 26 00 45
E-Mail: [email protected]
17 Der Text basiert auf einem telefonischen Interview mit Frau Christine Bresk, Stadt Angermünde,
Amt für Wirtschaftsförderung, am 08.01.2007
53
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.8
Einzelhändler-Stammtisch am Beispiel der Stadt Bernburg (Saale)
Land
Sachsen-Anhalt
Einwohner
31.883 (31.12.2005)
Fläche
46,81 km2
Arbeitslosenquote
16,1 % (11/2006 Landkreis Bernburg)
Kaufkraft
(Bundesdurchschnitt = 100)
80,9
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 136
tung, davon:
- Stadtplanung
4
- Wirtschaftsförderung
4
- City-Manager
1
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
Typ
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
3,00 – 4,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
8,00 – 20,00
Historisches Stadtzentrum
Bernburg an der Saale ist Kreisstadt des Salzlandkreises in der Magdeburger
Börde in Sachsen-Anhalt. Ab Ende des 19. Jahrhunderts galt die Stadt als ein
Zentrum der Kali- und Salzgewinnung und war ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Mitteldeutschland. Heute ist Bernburg auch Standort für Forschung,
Ausbildung, Verwaltung und Einrichtungen der medizinischen Versorgung. Zu
den größten Arbeitgebern zählt jedoch nach wie vor die Industrie, mit vier
Industriewerken zur Herstellung und Verarbeitung von Zement, Soda, Steinsalz
und Serum. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde die regionale Wirtschaft und
die Stadt Bernburg mit der Ansiedlung der Abteilung Bernburg der Hochschule Anhalt (FH) gestärkt und als Innovationsstandort mit angewandter Wissenschaft und Forschung ausgebaut.
Das Stadtbild Bernburgs ist durch umfangreiche Fabrikanlagen des 19. Jahrhunderts geprägt. Darüber hinaus finden sich in der ehemaligen Residenzstadt
zahlreiche historische Bauten, wie die gotische Marienkirche oder das Schloss
Bernburg. Mit der Lage an der Straße der Romanik und seinen Baudenkmälern
bietet die Stadt auch touristisches Potenzial. Trotz dieses Profils zählt Bernburg
zu den Städten Sachsen-Anhalts mit besonders hoher Arbeitslosigkeit und
Abwanderung.
54
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 31: Stadt Bernburg, umgeben von Industriegebieten (Quelle: Stadt
Bernburg 2007)18
Mit Hilfe von Städtebaufördermaßnahmen konnte die Stadt Bernburg den
Erhalt und die Sanierung historischer Bausubstanz effektiv unterstützen. Im
Jahr 2004 (2005) wurden private Bauvorhaben in Höhe von 795.000 EUR
(957.000 EUR) gefördert. Einschließlich privater Finanzmittel entspricht dies
einer Gesamtinvestition von 3,2 Mio. EUR (3,0 Mio. EUR). Hiermit wurden 62
Gebäude mit 210 Wohnungen baulich verbessert und aufgewertet.
Deutliche Aufwertung des Stadtbildes gibt Impulse für den Einzelhandel
Bernburg besteht aus 12 statistischen Stadtbereichen, die sich größtenteils zu
einem kompakten Siedlungskörper zusammenfügen. Diese „Kernstadt Bernburg“ bildet mit rund 24.900 Einwohnern den Siedlungsschwerpunkt. Nur leicht
vorgelagert liegen die Stadtteile Neuborna, Dröbel, Roschwitz und Waldau,
während der Ortsteil Aderstedt (westlich der Saale) und der Fachhochschulstandort Strenzfeld im Norden bereits recht deutlich abgesetzt liegen.
Das Stadtzentrum liegt direkt an der Saale, die das Stadtgebiet von Südwest
nach Nordost durchfließt und die Stadtstruktur maßgeblich prägt. Unmittelbar
südlich der Saale im Stadtteil Bergstadt Zentrum liegt die Bernburger Innenstadt, bestehend aus der historischen Altstadt sowie dem östlich angrenzenden
Bereich um die Wilhelmstraße/Poststraße/Lindenstraße. Während die Altstadt
heute kaum noch durch Einzelhandelseinrichtungen geprägt ist und überwiegend als Standort für öffentliche Einrichtungen und Wohnnutzung dient, hat
sich um die Wilhelmstraße/Poststraße/Lindenstraße das Einzelhandels-, Kultur18 Investitionsstandorte in Bernburg, http://www.bernburg.de/index.php?id 104270000415,
16.11.2007
55
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
und Dienstleistungszentrum der Stadt gebildet. Angrenzend an die Kernstadt
erstrecken sich nach Süden sowie bis zur Bahnlinie im Osten vorwiegend durch
Wohnnutzung geprägte Siedlungsbereiche. Nördlich der Saale grenzen die
Stadtteile Talstadt und Waldau an. In den Siedlungsrandbereichen, insbesondere östlich der Bahnlinie dominieren gewerblich genutzte Flächen oder altindustrielle Brachflächen die Nutzungsstruktur. So liegen nördlich der B 185
beispielsweise die Solvay-Werke, einer der größten Arbeitgeber der Region. Im
Bernburger Stadtgebiet führen nur eine Fußgängerbrücke zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Talstadt sowie eine etwas weiter östlich gelegene Autobrücke (Annenstraße, B 71) über die Saale. Die Austauschbeziehungen zwischen den Stadtbereichen südlich und nördlich der Saale sind somit erschwert.
Die verkehrliche Erreichbarkeit des Großteils der Bernburger Einzelhandelsstandorte, der sich südlich der Saale befindet, ist für Kunden aus den nördlichen Stadtteilen sowie aus den Kommunen im nördlichen Einzugsbereich
dadurch eingeschränkt.
Einzelhandelsentwicklung
Hinsichtlich des in ostdeutschen Städten üblicherweise hohen Anteils von
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen an den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen liegt Bernburg eher unter dem Durchschnitt. Die Innenstadt weist
einen vergleichsweise und erfreulich hohen Anteil kleinteiligen Fachhandels auf.
Hoher Anteil an kleinteiligem Fachhandel
Abbildung 32: Orientierungsplan Bernburg (Quelle: Bernburger Freizeit GmbH)
Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung beträgt etwa 2,39 m² und
rangiert damit – unabhängig von branchenspezifischen Betrachtungen – deutlich über dem bundesdeutschen Referenzwert von ca. 1,4 m² pro Einwohner.
Dies ist eine in ostdeutschen Städten häufig zu beobachtende Tatsache und
deutet – so zum Teil auch in Bernburg – auf eine vergleichsweise hohe Ausstattung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben hin. Vor dem Hintergrund der
durchschnittlichen Betriebsgrößen deutet dies in der Stadt Bernburg (Saale)
aber zugleich auf eine gute Angebotsausstattung hin.
56
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Die Einzelhandelslagen im Hauptgeschäftsbereich bilden wichtige Synergien
untereinander. Neben der zentralen Lage im Stadtkern besteht eine relativ gute
Verkehrsanbindung für die Außenbereiche. Lediglich der Fluss bildet eine Barriere für Kunden aus Gebieten nördlich der Saale. Auch das Stellplatzangebot
ist mit einer Tiefgarage sowie zahlreichen öffentlichen, zum Teil auch kostenfreien Stellplätzen in den Randlagen des Hauptgeschäftsbereichs nahezu optimal.
Aufgrund der vorherrschenden kleinteiligen, dichten Bebauungsstrukturen, der
z. T. empfindlichen historischen Bausubstanz und der oftmals hohen Nutzungsdichte (Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Wohnen) ergeben sich
kaum Möglichkeiten zur räumlichen Erweiterung bestehender Einzelhandelseinrichtungen bzw. Erschließung neuer Flächen. Unbebaute Flächen sind überwiegend sehr kleinteilig strukturiert, während größere zusammenhängende Flächen meist intensiv genutzt sind. Eine Umstrukturierung wäre bei solchen
Flächen nur langfristig möglich und mit hohen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden.
Die Saalestadt verfügt über immer weniger inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte. Die Grundversorgungsstandorte der Bevölkerung befinden sich zum
einen in der Bergstadt und zum anderen in der Talstadt. Während jedoch die
Talstadt eher den klassischen Einzelhandel beherbergt, werden in der Bergstadt
Supermärkte vorgehalten, die eine größere Fläche beanspruchen.
Abbildung 33: Blick in die Lindenstraße (Quelle: MC 2006)
Stammtisch der Einzelhändler
Die Idee des Stammtisches entstammt einer gemeinsamen Initiative von Stadtverwaltung und den Redakteuren des Wochenspiegels, eines kostenlosen
Anzeigenblattes, welches in allen Haushalten der Stadt Bernburg verteilt wird.
Die Auflage liegt bei 31.300 Exemplaren für die Ausgabe Bernburg.
Der Wochenspiegel-Stammtisch wird von der Stadtverwaltung durch eine feste
Stelle unterstützt. Zum Stammtisch der Einzelhändler selbst wird vom Wochenspiegel eingeladen. Die Moderation erfolgt ebenfalls durch den Wochenspiegel,
57
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
in aller Regel durch den Geschäftsführer. Der Wochenspiegel entlastet die
Stadtverwaltung durch:
Durchführung der Einladungen und Vorankündigung
Darstellung der Ergebnisse und der vereinbarten Maßnahmen
Zusammenstellung von Veranstaltungsplänen
Begleitende Pressearbeit zu den Aktivitäten
Der Stammtisch findet regen Zuspruch bei den Einzelhändlern. Der Teilnehmerkreis beträgt pro Treffen zwischen zehn und 35 Einzelhändler/Personen. Die
Treffen finden nach Ladenschluss in einem Lokal in der City statt.
Ein Resultat der Gespräche am Stammtisch ist eine gemeinsame Aktion aller
Einzelhändler einmal pro Monat. Die hierfür gegebenenfalls notwendigen
Genehmigungen werden durch die Vertreter der Stadt, die ebenfalls am
Stammtisch teilnehmen, umgehend eingeholt. Gebühren für Stände etc. während der Aktionstage trägt zu einem großen Teil die städtische Wirtschaftsförderung.
Der wesentliche Vorteil, den das informelle Instrument des Stammtisches mit
sich bringt, ist, dass Händler und Stadtverwaltung gleichberechtigt am Tisch
sitzen. Die Moderation durch einen Externen (den Wochenspiegel) schafft den
Beteiligten zufolge Neutralität und eine konstruktive Arbeitsatmosphäre.
Die Stadt Bernburg setzt bereits im Vorfeld der Einführung neuer Regelungen
kommunikative Maßnahmen zur Vermittlung der Inhalte ein. Hier spielt die
Beratung durch das Baudezernat aber auch die Betreuung durch das Amt für
Wirtschaftsförderung eine tragende Rolle.
Der Stammtisch der Einzelhändler wird extern moderiert, generiert Ideen für gemeinsame Aktionen in der
Innenstadt; bietet der Stadt eine Plattform zur Information über Regelungen und Neuerungen und führt zu
schneller Hilfe seitens der Stadt.
Der Stammtisch fungiert als Scharnier bzw. Vermittlungsinstanz zwischen Einzelhändlern und Stadtverwaltung.
Er wird durch den Redakteur einer Zeitung moderiert, der als Externer Neutralität herstellt.
Ergebnis des Stammtisches sind u. a. gemeinsame Events.
Ferner findet die Stadtverwaltung auf diese Weise Gehör, wenn es um die Durchsetzung von Regelungen
und deren Begründung geht.
58
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Auf einen Blick
Stammtisch Wochenspiegel
Publikationen
Wirtschaftsförderung
Satzungen
Initiative der Zeitung Wochenspiegel
und der Stadt Bernburg. Regelmäßiger Stammtisch der Einzelhändler und
Vertretern der Stadt unter Moderation
der Zeitung Wochenspiegel.
Wochenspiegel, Amtsblatt, Internet
Instrumente der Wirtschaftsförderung
werden intensiv genutzt
Gestaltungssatzung, Werbesatzung
Gestaltungsfibel
nicht vorhanden, jedoch Rahmenplan
mit Gestaltungshinweisen
Durchsetzung
Ordnungsamt
Information und Ansprechpartner19
Herr Holger Dittrich
Stadt Bernburg
Schloßgartenstraße 16, 06406 Bernburg
Telefon 03471 65 93 24, Telefax 03471 659300
E-Mail: [email protected]
Herr Manfred Horn
WOCHENSPIEGEL - Bernburg und Umgebung
WOCHENSPIEGEL Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG
Douglasstraße 2 b, 06449 Aschersleben
Tel. 03473 84 07 30 oder 84 07 31, Fax 03473 84 07 40
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.wochenspiegel-bernburg.de
19 Der Text basiert auf einem Gespräch am 12.10.2006 mit Herrn Dittrich, Stadt Bernburg, sowie
einer Vertreterin des WOCHENSPIEGELS und einer örtlichen Begehung
59
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.9
Selbstkontrolle und Kommunikation am Beispiel der
Stadt Esslingen
Land
Baden-Württemberg
Einwohner
91.685 (30.09.2007)
Fläche
46,4 km2
Arbeitslosenquote
5,1 % (Februar 2008)
Kaufkraft
(Bundesdurchschnitt = 100)
109,1 (Einzelhandelskaufkraft Stadt
Esslingen)
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 746 Vollzeit-, 469 Teilzeitkräfte
tung, davon:
- Stadtplanungsamt
31 (davon 8 Teilzeitkräfte)
- Wirtschaftsförderung
1-2
- City-Manager
1
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
8,00-12,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
30,00-40,00 EUR
- Objekt Bahnhofstr.
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
8,00-12,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
30,00-40,00 EUR
Typ
Modernes Stadtzentrum und historische Altstadt
Esslingen liegt an einem Flussübergang über den Neckar, 14 km südöstlich von
Stuttgart. Das Flusstal begrenzt im Südwesten das Hochplateau der Fildern, im
Nordosten der Schurwald. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem
Jahr 777. Ende des 13. Jahrhunderts wird Esslingen Reichsstadt und besitzt
mehr Einfluss als Stuttgart. Im Jahr 1830 ist Esslingen die am weitesten entwickelte Industriestadt im Königreich Württemberg. 1845 fährt hier die erste
Eisenbahn Württembergs, 1846 wird die Maschinenfabrik Esslingen gegründet
und 1894 das erste Arbeitsamt Deutschlands eröffnet.
Die Stadt gehört heute als leistungsfähiges mittelständisches Industriezentrum
zum Ballungsraum Stuttgart - Mittlerer Neckar. Der traditionelle Fernverkehrsweg durch das Neckartal ist mit schiffbarem Fluss, der Eisenbahnstrecke Stuttgart – Ulm, S-Bahn-Anbindung an Stuttgart und vierspuriger Bundesstraße den
Anforderungen einer Industrieregion entsprechend ausgebaut. Die Innenstadt
ist durch eine belebte, historische Altstadt mit Einkaufsviertel, Plätzen und
Quartieren gekennzeichnet.
60
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Einbindung des Einzelhandels in die Umsetzung eines städtebaulichen Umgestaltungsprozesses
Die Esslinger Bahnhofstraße wurde im Jahr 2000 umgestaltet und erneuert. Die
Einkaufsstraße liegt im „modernen Zentrum“ der Stadt, die durch eine ansonsten historische Altstadt geprägt ist. Bereits in den 60er und 70er Jahren war der
Straßenzug im für die damalige Zeit typischen Stil umgebaut worden. Mit der
Errichtung von neuen Wohn- und Geschäftshäusern sowie Büro- und Kaufhäusern fand eine tief greifende Veränderung der ursprünglichen Baustruktur statt,
die weit reichende Folgen nach sich zog. Plakativ beschreibt das Zitat die Auswirkungen für die Einkaufsmeile: Die Straße „verkam zu einer gesichtslosen,
unattraktiven Imbisszeile mit tristen Zukunftsaussichten“.20
Abbildung 34: Die Bahnhofstraße vor der Umgestaltung (Quelle: Stadt Esslingen)
Um die Straße aufzuwerten, hatte die Stadt immer wieder Pläne zur Umgestaltung vorgelegt. Diese stießen aber stets auf heftigen Widerstand der Einzelhändler, so dass sie nicht realisiert wurden. Der Widerstand des Einzelhandels
richtete sich vor allem gegen die Errichtung einer Fußgängerzone. Aus heutiger
Sicht war dieser Prozess eine positive Entwicklung, denn ohne die immer wieder aufgenommene Kommunikation zu den Händlern wäre die heutige Realisierung nicht möglich gewesen.
Die Gesamtwirkung des Straßenraumes hat sich seit der Anlage der Bahnhofstraße nicht verändert. Merkmale der Straße sind weiterhin die Geschlossenheit
des Straßenraumes, der gradlinige Straßenverlauf und der räumliche Abschluss
durch das Schelztor.
20 Eine neuartige Einkaufsstraße, Bühne für das öffentliche Leben, Stadtbauatelier, Stuttgart,
11/2000, S. 2
61
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 35: Übersichtskarte Stadt Esslingen mit BahnAbbildung 36: Bahnhofstraße aus der Luft (Quelhofstraße (Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplale: Stadt Esslingen)
nungsamt und Stadtmessungsamt, 2. Aufl. 07/2000,
Modifizierung MC)
Im Jahr 1992 wurde mit einer allmählichen Umsetzung eines mittelfristigen
Konzeptes begonnen. Aus der Erfahrung der Vorjahre wusste die Stadt, dass
es erfolglos sein würde, den Einzelhändlern einen bereits fertigen Entwurf zu
präsentieren. Hauptkritikpunkt der vergangenen Jahre war stets die Umgestaltung der Straße in eine Fußgängerzone. Um diese Kritik nicht aufkommen zu
lassen bzw. zu dämpfen, wurde das Projekt in Stufen realisiert: Dies auch aufgrund einer Initiative der Hauseigentümer und Geschäftsleute, die sich in der
„Initiative Bahnhofstraße“ zusammengeschlossen hatten.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wurde eine Vision für die gestalterische
und funktionale Aufwertung gesucht. Ziel sollte eine städtische Flaniermeile mit
besonderer Identität und Unverwechselbarkeit sein. Als Bühne für das öffentliche Leben und als traditionsreiche Einkaufsstraße sollte die Bahnhofstraße
durch ein außergewöhnliches städtebaulich-architektonisches Konzept und die
Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien sowohl die Inszenierung des
öffentlichen Raumes ermöglichen, als auch durch den Imagewandel das Einkaufserlebnis steigern. Durch ein Trägersystem, sogenannte Multifunktionsträger, sollte ein neuartiger Erlebnisraum im Straßenraum entstehen. Ein übergeordnetes einheitliches Gestaltungskonzept sowie gemeinsame Aktionen,
ähnlich dem Entwurf einer Mall, ergänzen das Konzept.
Nach dem Motto „Der Verkehr verschwindet von alleine“ wurde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das auf im Wesentlichen drei Schritten beruhte:
62
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Schritt 1:
Pflasterung der Straße und optische Abgrenzung des Fußgängerstreifens und
der Parkbuchten (ohne Niveauunterschiede), Geschwindigkeitsbegrenzung auf
50 km/h, Erneuerung des Straßenbelags, Einebnung von Fuß- und Fahrweg;
optische Abgrenzung der Fahrbahn und der Parkstreifen durch querlaufende
Beläge. Fahrbahn und Parktaschen blieben weiterhin erhalten.
Schritt 2:
Allmähliche Zustellung vorhandener Parkbuchten durch Bänke und Blumen
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Aufstellen von Granitblöcken als
Bänke und Blumenkübeln zur Abgrenzung der Fahrbahn. Spielpunkte und Granitbänke wurden von der Initiative Bahnhofstraße (z. T. auch über Straßenfeste
finanziert) gesponsert. Der Autoverkehr wurde weiterhin zugelassen, die Parkmöglichkeiten jedoch ganz erheblich eingeschränkt.
Schritt 3:
Eröffnung der Fußgängerzone. Durch die optische Wirkung des Straßenbelags
(Einheitlichkeit) eroberten die Fußgänger sehr schnell die Straße. Zwar waren
Fahrbahn und Parkstreifen in der ersten Phase noch vorhanden, doch der Verkehr nahm deutlich ab. Nach Aussage des Geschäftsführers eines großen Kaufhauses nahm seit der Umgestaltung der Straße zur Fußgängerzone der Umsatz
des Handels zu. Auch bei den kleineren Einzelhandelsgeschäften ist dieser
Effekt zu verzeichnen.
Abbildung 37: Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone (Quelle: Stadt Esslingen)
Abbildung 38: Bahnhofstraße heute (Quelle MC 2006)
Ein wesentlicher Faktor bei der Realisierung der Vision für die Bahnhofstraße ist
die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch eine großzügige Raumwirkung. Insgesamt 15 Multifunktionsträger fassen die Bahnhofstraße ein und verbinden
den heterogenen Stadtraum zu einer Einkaufszone eigener Identität. Sie sind
Träger der Straßenbeleuchtung und temporärer Dekorationen. Wesentliche
Gestaltungselemente sind eine flexibel nutzbare Straßenraumgliederung, ein
hoher Ausbaustandard sowie die Reduzierung des Verkehrs bis hin zur Fußgängerzone.
63
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Richtlinien und Selbstorganisation der Händler
Die Stadt Esslingen setzt ein breites Spektrum kommunaler Steuerungsmöglichkeiten ein. Sie hat eine Gesamtanlagensatzung (nach §19 DSchG BaWü)
und eine Baufibel beschlossen, in denen auch Gestaltungsgrundsätze geregelt
sind. Die Satzung stellt das Orts-, Platz- und Straßenbild in einem abgegrenzten Bereich der Innenstadt unter Schutz. Veränderungen am Bild der Gesamtanlage bedürfen demnach der Genehmigung der Stadt als untere Denkmalschutzbehörde. Zu diesen genehmigungspflichtigen Veränderungen gehören u.
a. auch das Anbringen von Markisen, Jalousien, Werbeanlagen, Automaten,
Schaukästen und Außenbeleuchtungen. Ebenso zählen hierzu Veränderungen
der Dachdeckung, der Fassaden (Verputz, Farbe) und der Fassadenelemente
(Türen, Fenster, Fensterläden). Die Satzung hat eine festgelegte Gültigkeit bis
31.07.2015. Die „Baufibel für die Esslinger Altstadt“ trifft neben gestalterischen
Aussagen zu baulichen Anlagen wie Dächern, Balkonen oder Ladeneinbauten
auch Aussagen zu Werbeanlagen. Anhand von Fotos und Skizzen werden die
Gestaltungsrichtlinien veranschaulicht.
Einzelne Elemente des Steuerungsinstrumentariums sind jedoch alt und bedürfen einer Überarbeitung. So ist die noch gültige Gestaltungs- bzw. Baufibel mit
der Kernsanierung der Altstadt entstanden und soll überarbeitet werden. Die
persönliche Kommunikation zwischen Stadtverwaltung, Händlern, Ansiedlungswilligen und Immobilienbesitzern spielt eine große Rolle.
In diesem Zusammenhang spielt die Interessensorganisation der Einzelhändler
eine ganz wesentliche Rolle. Zur Initiative Bahnhofstraße haben sich fast alle
Händler zusammengeschlossen. Sie bildet ein Kommunikationsforum, in dem
Informationen ausgetauscht werden und Probleme thematisiert werden können. Darüber hinaus ist die Initiative ein Ansprechpartner für die Stadtverwaltung bei Belangen des Einzelhandels.
Gemeinsam mit der Initiative haben das Stadtplanungs- und das Ordnungsamt
eine Richtlinie für die private Straßenmöblierung in der Bahnhofstraße entwickelt, um gezielt auf die Gestaltung in der Fußgängerzone steuernd einwirken
zu können. Hier werden zu den Bereichen Produktpräsentation, Bepflanzung,
Bestuhlung, Tische und Schirme detaillierte Vorgaben über zu verwendende
Farben, Materialien und Formen gemacht und mögliche individuelle Gestaltungsspielräume definiert. Zwischenzeitlich wurden auf dieser Grundlage
Gestaltungsrichtlinien für die gesamte Innenstadt beschlossen. Diese werden in
einer Broschüre mit Abbildungen aufbereitet und von der Stadt publiziert
(2008).
Das Management der Initiative übernimmt eine freiberufliche Mitarbeiterin. Sie
koordiniert die Kommunikation innerhalb der Straßengemeinschaft, entwickelt
Selbstkontrolle als effektives Instrument zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben
64
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Veranstaltungsideen und setzt diese um.21 Zusätzlich kümmert sich ein ehemaliger Händler als Straßenobmann unter anderem um die Beflaggung der Straße.
Die Mitglieder treffen sich zwei Mal jährlich und beschließen (konform zu den
Gestaltungsrichtlinien der Stadt) unter anderem das Aufstellen von einheitlicher
Möblierung oder rügen ihre Mitglieder, wenn diese sich nicht an Absprachen
halten. Hierüber nimmt die Initiative sehr direkten Einfluss auf die Gewerbetreibenden. Und sie kann die ordnungsrechtlichen Gestaltungsmaßstäbe innerhalb
eines gewissen Spielraumes nach eigenem Ermessen interpretieren. So entsteht durch diese eigeninitiierte Selbstkontrolle der Effekt, dass vieles genauer
und strenger gehandhabt wird als eine rein ordnungsrechtliche Umsetzung
einer Satzung ermöglichen würde. Die Aufgaben des Ordnungsamtes
beschränken sich dagegen rein auf die Ahndung ordnungsrechtlicher Verstöße.
Diese Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Rahmen der Initiative wird von den Beteiligten als äußerst positiv beurteilt. Die Vertreter der Stadt werden zu den Treffen der Initiative eingeladen, so dass ein
kurzer Informationsweg gewährleistet ist. Das Engagement der Geschäftsleute
und der Stadtverwaltung ist ungebrochen. Für den dauerhaften Erfolg ist dies
überaus wichtig.
Interessensgemeinschaft „Bahnhofstraße“ bündelt und kommuniziert die Interessen der Einzelhändler.
Zu den Treffen der Initiative wird die Stadtverwaltung eingeladen. Sie sind ein wichtiges Forum für Informationsaustausch und Aussprache.
Die Händlergemeinschaft Bahnhofstraße führt eine effektive Selbstkontrolle zur Umsetzung
von Gestaltungsvorgaben durch.
Statt auf bloßes Durchgreifen mit Satzungen wird auf Kommunikation und die Einbindung der Händlerschaft in den Gestaltungsprozess gesetzt.
Es finden regelmäßige Treffen der Geschäftsleute statt, bei denen die Vertreter der Stadtverwaltung anwesend sind.
Die ständige Kommunikation mit dem Einzelhandel ist das Hauptregulativ der Stadtverwaltung.
Sicherlich auch bedingt durch diese positive Zusammenarbeit und intensive Kommunikation lassen sich
Gestaltungsvorgaben leicht realisieren.
21 Informationen der Interessensgemeinschaft City Esslingen, City-News 10, 04/2006, 3
65
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Auf einen Blick
Arbeitsgruppen
Zur Initiative Bahnhofstraße haben sich fast alle Händler zusammengeschlossen. Mindestens 2 x p. a. findet
hier ein Treffen statt, zu dem auch die Vertreter der
Stadtverwaltung geladen sind.
Publikationen
Vertrieb von Publikationen über die Stadt Esslingen
auch über den örtlichen Buchhandel
Presse
Pressekonferenzen finden regelmäßig 1 x p. m. statt,
die Stadtplanung lädt ein
Bürgerausschüsse
werden alle vier bis fünf Jahre gewählt. Sie führen
inhaltliche Arbeit in den Stadtquartieren durch. Die
Kommunikation und Zusammenarbeit wird durch die
Stadtverwaltung intensiv gepflegt.
City-Manager
ab 01.01.2007
Satzungen
Gesamtanlagensatzung, Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Fußgängerzonen mit
Gestaltungsrichtlinien
Gestaltungsfibel
vorhanden (Baufibel)
Durchsetzung
Ordnungsamt, Baurechtsamt
Projektüberblick
Start: 1992
Ende: 30.09.2000
Investitionsvolumen
Beteiligung durch Hauseigentümer und
Geschäftsleute: 100.000 EUR
Gesamtbaukosten: 1,25 Mio. EUR
Information und Ansprechpartnerin22
Frau Dipl. Ing. Architektin Barbara Neumann-Landwehr
Stadt Esslingenn, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, städtische Denkmalpflege und Stadterneuerung
Ritterstr. 17, 73728 Esslingen
Telefon 0711.3512 2531, Telefax 0711.3512 55 2531
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.esslingen.de
22 Der Text basiert auf Gesprächen mit Frau Barbara Neumann-Landwehr, Stadt Esslingen,
sowie einer örtlichen Begehung am 31.08.2006
66
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
4.10 Instrumentenmix am Beispiel der Stadt Zwickau
Land
Sachsen
Einwohner
97.832 (31.12.2005)
Fläche
102,54 km2
Arbeitslosenquote23
17,1 % (12/2006)
Kaufkraft 2005
(Bundesdurchschnitt = 100)
85,8 %
24
Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- ca. 1.300 (Stand 12/2006)
tung, davon:
- Stadtplanung
k. A.
- Wirtschaftsförderung 7 + 2 (ABM) 7 + 2 (ABM) (Stand: 31.12.2006)
(Stand: 31.12.2006)
- City-Manager
1 (externe Organisation)
Mieten (kalt)
- Innenstadt allgemein
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
3,00 – 10,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
25,00 – 100,00 EUR
- Objekt Hauptstraße
Büro-/Praxisräume EUR/m2:
3,00 – 5,00 EUR
1a Geschäftslage EUR/m2:
5,00 – 20,00 EUR
Historisches Stadtzentrum
Typ
Zwickau ist die Geburtsstadt des Komponisten Robert Schumann und auch
Stadt des Automobilbaus. Die Stadt liegt im Südwesten Sachsens und bildet
zusammen mit den Städten Chemnitz, Dresden und Halle/Leipzig die Europäische Metropolregion Sachsendreieck. Die Wirtschaftsregion Chemnitz/Zwickau
gehört zu den Gebieten mit dem höchsten wirtschaftlichen Wachstum in Sachsen und in den neuen Bundesländern.
Zwickau wurde am Kreuzungspunkt zweier Fernhandelsstraßen - Prag-Leipzig
und Nürnberg-Freiberg - in der Talaue des Flusses Mulde gegründet. Die Stadt
erhielt bereits 1212 das Stadtrecht. Zunächst entwickelte sich die Tuchmacherei zu einem wichtigen Gewerbe. "Zwicksches Tuch" wurde in ganz Deutschland, Polen und Böhmen gehandelt. Mit den Silberfunden im nahen Schneeberg um 1470 gelangte Zwickau bald zu wirtschaftlicher Blüte und Wohlstand
und wurde zu einer der bedeutendsten Städte im Kurfürstentum Sachsen. Dem
Silber folgte später der Kohleabbau. Ende der 70er Jahre endete mit der
23 Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen (EP) (sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose sowie Selbständige und mithelfende Familienangehörige
24 Einzelhandelskonzept der Stadt Zwickau, S. 11
67
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Schließung der letzten Steinkohlegruben die Bergbaugeschichte Zwickaus. Die
industrielle Tradition und zugleich die wirtschaftliche Bedeutung der Stadt werden heute durch Unternehmen wie Horch, Audi, Trabant und nunmehr auch
Volkswagen fortgeführt.
Die Branchenvielfalt der mittelständisch geprägten Wirtschaft ist ein wesentlicher Standortvorteil. Die in Zwickau ansässigen Unternehmen sind auf den
Gebieten des Fahrzeugbaus und seiner Zulieferindustrie, der Bauindustrie, des
Maschinenbaus, im Ernährungsgewerbe sowie im Handel, Handwerk und
Dienstleistungsbereich tätig.
Die Stadt ist Standort der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH), die sich
mit ihren technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienangeboten auf
die Erfordernisse der gewerblichen Wirtschaft konzentriert. Das European Business and Innovation Centre Zwickau GmbH widmet sich der Unterstützung bei
der Gründung neuer Unternehmen sowie kleiner Betriebe.
Anders als beispielsweise Plauen, Chemnitz oder Dresden blieb Zwickau während des Zweiten Weltkrieges von flächendeckenden Bombardements verschont, so dass die Innenstadt mit ihren historischen Bauten den Krieg nahezu
unzerstört überstand. Das Stadtzentrum ist kleinteilig strukturiert, stark historisch und überwiegend gründerzeitlich geprägt. Die Innenstadt wird durch den
Dr.-Friedrichs-Ring umschlossen. Sie wird über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Katharinenstraße in einen westlichen, durch den Einzelhandel geprägten und in einen östlichen, nach dem Krieg vorwiegend dem Wohnen zugeordneten Teil, getrennt. Die traditionelle Haupteinkaufslage liegt entlang der
Hauptstraße (Innere und Äußere Plauenschen Straße).
Entwicklung im Einzelhandel
Im August 2000 wurde im Zentrum der Stadt ein Shopping-Center eröffnet. War
vorher die Hauptstraße die Einkaufsmeile der Stadt, so sind dies heute die
Geschäftsstraßen, die direkt an die Zwickau Arcaden angrenzen, und das Center ist das „Herz der City“.
68
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Abbildung 39: Zwickauer Innenstadt (Quelle: Zwickau Kultur- u. Wirtschaftsführer, Mulde, Zwickau)
Die Hauptstraße (rot umrandet in Abbildung 39) hatte vor der Arcaden-Eröffnung eine 1a-Lage. Danach näherte sich der Straßenzug schrittweise einer 1bLage an. Auf der Hauptstraße sind die klassischen Einzelhändler zu finden,
Filialisten haben einen Anteil von rd. 10% und spielen damit eine nachgeordnete Rolle.
Während der Ansiedlung der Zwickau Arcaden erfolgte zwischen den beteiligten Akteuren (Stadtverwaltung, Projektentwickler und dem lokalen Einzelhandel) eine enge und einvernehmliche Zusammenarbeit, um Problemlagen so zeitig wie möglich zu erkennen und einer Lösung zuzuführen.
Mit dem Center einher ging auch eine Neustrukturierung der Innenstadt. Seit
der Eröffnung der Arcaden wurden immer mehr Händler von dieser neuen zentralen Innenstadt-Lage angezogen und verlagerten ihr Geschäft aus der Hauptstraße heraus in die Arcaden hinein. Leerstand und Prestigeverlust der Straße
waren die Folge.
Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, haben Handel, Dienstleistung, Gastronomie, IHK, Stadtmanagement und die Stadt selbst intensiv zusammengearbeitet, um Lösungsansätze und neue Wege zu finden.
Aktives Leerstandsmanagement
gegen „Abrutschen“ einer
Geschäftsstraße
Gerade in der Hauptstraße ging es darum, aktiv dem Leerstand und dem Prestigeverlust entgegenzuwirken. Dies ist kompliziert, wenn die Immobilieneigentümer nicht in der Stadt bzw. in Deutschland wohnen bzw. diese nicht kooperationsbereit sind. Aus diesem Grunde wurde ein Vermittlungs-Service für leer
stehende nachnutzbare Gewerbeimmobilien und Freiflächen entwickelt, das ein
sehr gutes Feedback erlebt.
69
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Die Vorgehensweise ist einfach:
Sobald ein Gewerbeobjekt leer
steht, wird der Eigentümer bzw.
Verfügungsberechtigte von der
Stadt angeschrieben. Die Stadt
bietet den Eigentümern an, das
Grundstück oder das Gewerbeobjekt in das städtische Vermittlungsmanagement aufzunehmen.
Auch mit Maklern arbeitet die
Stadt Zwickau aktiv zusammen,
um den Leerstand zu dezimieren.
Durch das aktive Management
hat die Stadt zu den Eigentümern
weitestgehend ein offenes Verhältnis.
Abbildung 40: Leerstandsmanagement (Quelle: Zwickauer Wirtschaftsbrief,
Ausgabe 05, Oktober 2006)
Zusammenarbeit verschiedenster Akteure
Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mit sehr viel Energie die Innenstadt
entwickelt. So wurden beispielsweise baufällige Fassaden durch Graffitiarbeiten verschönert. Ein Beispiel hierzu findet sich an einer Fassade gegenüber
dem Robert-Schumann-Haus.
Abbildung 41: Graffito (Quelle: MC 2006)
70
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Dieses Graffito hat eine interessante Entwicklungsgeschichte und ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für ein erfolgreiches Zusammenspiel von Kunst, Kultur
und Wirtschaft.
Die Idee zu diesem Graffito ist während eines Workshops zur Innenstadt
zustande gekommen (Vertreter aus Politik, Förderverein Stadtmanagement e.V.,
IHK, Stadtverwaltung und Gewerbetreibende). Ein Ergebnis dieses Workshops
war es, die Stadt einmal mit den Augen eines Fremden zu durchschreiten.
Diese mittels Videokamera aufgezeichneten Eindrücke führten zu dem
Bewusstsein, dass Besucher des Robert-Schumann-Hauses beim Verlassen
auf ein gegenüberliegendes, baulich marodes und sehr unattraktives Haus blicken. Dadurch entstand die Idee, die Fassade anders zu gestalten.
Kreative Ideen wurden in einem
Workshop entwickelt
In einem weiteren Workshop mit Interessenvertretern aus Politik, Verwaltung,
Kunst und Handel wurde die Umsetzung beschlossen. Diese erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Jugendkunstverein Kontraste e.V., die ein großes Graffito
fertigten, welches heute an der Fassade des Hauses angebracht ist. Die Finanzierung des Graffito erfolgte über verschiedene Sponsoren (VW, Globus, Stadt).
Bei der Einweihung des Graffito sind die Künstler davon ausgegangen, dass es
eine Installation auf Zeit sein würde. Doch heute, nach rund drei Jahren, ziert es
immer noch die Fassade, da es von Bürgern und Besuchern sehr schnell angenommen wurde und überaus hohen Zuspruch erhielt.
Erfolgreiches Zusammenspiel von
Stadtplanung, Kunst und Handel
Eine weitere Idee zur Belebung der Hauptstraße ist die „Kunst- und Kulturmeile Hauptstraße“, die inzwischen zu einem festen Veranstaltungspunkt im Kalender geworden ist und im Sommer mit tollen Aktionen die Hauptstraße belebt.
Hier erhalten Künstler aus den verschiedenen Sparten Graffiti, Fotografie, Öl-,
Aquarell- und Keramikmalerei sowie Karikatur und Literatur die Möglichkeit,
leer stehende Objekte zu nutzen, um sich und die Hauptstraße entsprechend
bekannt zu machen. Mit den Ausstellungsstücken der Künstler werden genutzte und leer stehende Gewerbeobjekte zeitlich begrenzt in Galerien umfunktioniert.
Als eine temporäre Maßnahme erfolgte das gemeinsame Aufsprühen durch
Sprüher von Kontraste e.V. und Zwickauer Bürgern der bekannten Komposition „Träumerei“ von Robert Schumann auf das Pflaster der Hauptstraße. Die
Melodie von Schumanns populärstem Werk dürfte die längste zusammenhängende Notenzeile mit fast exakt 300 Metern ergeben. „Wir wollen mit der
Kunst- und Kulturmeile Kunst und Kultur in die Hauptstraße bringen. Mit solchen Mitmach-Sprühaktionen wird Zwickau nicht nur über Stadtgrenzen hinaus
bekannt, sondern auch zu einer weiteren Belebung der Hauptstraße beitragen.“
sind sich die Hauptakteure Kontraste e.V., Stadtverwaltung Zwickau und Förderverein Stadtmanagement Zwickau e.V. einig.
71
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Arbeitskreis Innenstadt
Auch die Gewerbetreibenden in der Innenstadt engagieren sich anlässlich dieser Events. Unter anderem besteht seit mehreren Jahren unter Federführung
des Fördervereins Stadtmanagement Zwickau e.V. (FSZ) ein Arbeitskreis Innenstadt, an dem neben der Stadtverwaltung und der Industrie- und Handelskammer auch der Einzelhandel beteiligt ist. Der Arbeitskreis kommt in regelmäßigen
kurzen Abständen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen zu planen und
Events zu begleiten. Dies müssen nicht immer spektakuläre Maßnahmen wie
die beschriebenen sein, auch verkaufsoffene Sonntage werden in diesem Kreis
besprochen und mit Themen befüllt.
Starkes Engagement der Gewerbetreibenden
So entstand in diesem Arbeitskreis die Idee für eine Sonntag-Öffnung im
November, das Thema „Zwickau liest“ zu wählen. Jeder Händler bringt hier
seine Ideen und Vorschläge ein. Je nach Thema ergreifen andere Händler die
Initiative. Für das Thema „Zwickau liest“ ist es die Inhaberin einer Buchhandlung. Der jeweilige Inhaber bzw. Einzelhändler spricht dann weitere Händler an
und akquiriert entsprechend zielgerichtet für das aktuelle Projekt.
Arbeitskreis Innenstadt sorgt für
Events mit Kunst und Handel und
so für eine Belebung des Einzelhandels
Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innenstadt kommt in aller Regel aus der Einzelhändlergemeinschaft. Der Arbeitskreis hat sich ständig erweitert und
umfasst heute Firmen wie das Warenkaufhaus Joh, die Drogerie Müller, das
Optikfachgeschäft Fielmann, das Bekleidungshaus Wöhrl, das Centermanagement der Zwickau Arcaden, den Juwelier Neubert, das Warenhaus Globus, den
Kunsthandwerker Steuwer, die Buchhandlung Gutenberg, Vertreter der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, des FSZ und der Industrie- und Handelskammer. Vertreten sind damit vor allen Dingen die Filialisten. Diese haben
meist einen umfangreichen Marketing-Etat zur Verfügung und können sich oft
aktiver einbringen als ein mittelständischer Gewerbetreibender.
Eine weitere Maßnahme für die Einzelhändler ist das Angebot von kostenfreier
Beratung zur Verbesserung ihres Verkaufskonzepts. Diese kostenfreie Beratung
wird von den Kammern getragen. Die Händler erhalten zwei Tage Intensivberatung. Dieses Angebot findet jedoch keine nachhaltige Akzeptanz bei den Händlern, da diese nicht gern Interna preisgeben.
Zur Verbesserung der Frequenz der Hauptstraße sind noch weitere Maßnahmen geplant. So wird seitens der Stadt eine Verbindung zwischen der Hauptstraße und dem Mariengäßchen geplant. Hier könnte ein Passagen-Durchgang
entstehen. Die Arcaden würden von diesem Durchgang ebenso profitieren wie
der ortsansässige Einzelhandel auf der Hauptstraße. Die Maßnahme konnte
aufgrund der notwendigen baulichen und finanziellen Investitionen noch nicht
durchgeführt werden.
72
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Instrumenten-Mix
Die Stadt Zwickau setzt insgesamt auf einen Instrumenten-Mix zwischen Regularien (Satzungen) und Kommunikation. Satzungen sind vorhanden und werden
hauptsächlich in den Bauphasen angewendet. Nach Fertigstellung der Objekte
sind aus Sicht der Stadtverwaltung eher kommunikative Mittel wichtig. Hier
muss die Überzeugungsarbeit der städtischen Mitarbeiter greifen, wenn es
darum geht, Gastronomen beispielsweise zu einer besseren Möblierung zu
überreden oder dem Trend der Abgrenzung der Außengastronomie zu widerstehen. Der Arbeitskreis Innenstadt erfüllt neben der Organisation von gemeinsamen Aktivitäten eine wichtige Funktion für den Austausch zwischen Händlerschaft und Stadtverwaltung.
Selbstverständlich kann in Zwickau nicht jede Person eine Leinwand an einer
Fassade anbringen oder Außenanlagen so gestalten, wie er es wünscht. Auch
die Stadt Zwickau hat dies und weitere Dinge in einer Satzung geregelt, und
zwar in einer eigenen Satzung „über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten“. Für die historische Innenstadt gibt es zudem eine
Erhaltungssatzung.
Die Einbindung der Gewerbetreibenden im Arbeitskreis Innenstadt stärkt den Zusammenhalt der Händlerschaft und ermöglicht gemeinsame Aktionen.
Neben Regularien ist Kommunikation und Überzeugungsarbeit unabdingbar für die Durchsetzung von
Vorgaben.
Die Kombination vieler Instrumente und Maßnahmen lässt die Hauptstraße wieder zu einer Einkaufsmeile
werden.
Auf einen Blick
Arbeitskreis
Innenstadt
Mittelständische Gewerbetreibende, Filialisten,
Stadtverwaltung, Industrie- und Handelskammer, Förderverein Stadtmanagement e.V.
Presse
Regelmäßige Pressegespräche
Wirtschaftsförderung
Koordiniert u. a. und sorgt z. T. auch für
Umsetzungen
City-Manager
Initiator und Hauptkoordinator des Arbeitskreises
Satzungen
Werbesatzung, Erhaltungssatzung für den historischen Stadtkern
nicht vorhanden
Gestaltungsfibel
Durchsetzung
Stadtverwaltung Zwickau, wie Ordnungsamt,
Garten- und Friedhofsamt, Tiefbauamt, Bauordnungsamt; private Investoren und Initiativen
73
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Information und Ansprechpartnerin25
Frau Silke Löffler
Stadt Zwickau
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Telefon 0375 83 80 11, Telefax 0375 83 80 80
E-Mail: [email protected]
25 Der Text beruht auf einem Gespräch mit Frau Silke Löffler und Herrn Bernd Skudelny, einer
örtlichen Begehung am 13.09.2006 sowie Informationen der Stadt Zwickau (Zwickau 2007)
74
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
5
Fazit
„Die Entwicklung einer City ist eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die
den ständigen Dialog aller innenstadtrelevanten Akteure braucht. Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise verstehen sich deshalb vorrangig als das
Ergebnis des Austausches der Akteure.“26
Satzungen bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Gestaltungsvorgaben. Darüber hinaus sind weitere Steuerungsansätze unabdingbar für die
Umsetzung der Vorgaben. Als Fazit lässt sich festhalten, dass keine allgemeinen Regeln ableitbar sind, sondern der Erfolg einzelner Steuerungsansätze sehr
von den individuellen Verhältnissen in den einzelnen Städten abhängt. Satzungen alleine sind in der Regel noch nicht zielführend.
Neben den Satzungen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor die Kommunikation
zwischen den Akteuren. Je nach Sachlage sind dies Immobilieneigentümer,
Handel und Gewerbe oder Bürger. Wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Vorgaben ist zunächst die Vermittlung der Inhalte der Satzungen. Dies
beinhaltet die Erläuterung auch für nicht Fachkundige und Laien. Kommunikation ist sowohl im Entstehungsprozess einer Satzung als auch im weiteren Verlauf von grundlegender Bedeutung. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und eine
bürgerfreundliche Aufbereitung von Informationsmaterialien sind weitere
Bestandteile eines erfolgreichen Kommunikationskonzepts.
Aber auch die Einstellung und Philosophie der Verwaltungen bzw. das Engagement der Stadt und ihrer Mitarbeiter im Umgang mit den Gewerbetreibenden
hat einen erheblichen Einfluss. Dies war im Zuge der Beispielrecherche insbesondere für Sondernutzungs- und Werbesatzungen zu beobachten. Während
einige Städte konsequent auf die Einhaltung von Werberichtlinien achten,
gehen andere kulanter hiermit um. Vielfach wurde betont, dass insbesondere
Filialisten sich weigern, dem stadtindividuellen Werbekonzept nachzukommen.
Andernorts lässt sich das anders erleben: Hier beugen sich auch die Filialisten
den Konzepten. Letzteres hängt scheinbar mit zwei Faktoren zusammen: der
Attraktivität des Standorts für den Filialisten und der Durchsetzungskraft der
Verwaltung.
Im Gastronomie-Bereich wurden in den meisten Städten die weniger attraktiven
Monoblock-Plastikstühle bereits durch hochwertigere Bestuhlung ausgetauscht. Die Sonnenschirme werden ebenfalls zunehmend attraktiver.
26 Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen, Stadt
Gelsenkirchen, Gelsenkirchen/Dortmund 2006, 7
(http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte/Gestal
tungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007)
75
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Gleichwohl gibt es auch hier „Ausreißer“, die teilweise von der Stadt geduldet
werden. Diese Toleranz ist in vielen Städten aufgrund sehr geduldiger kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Häufig wird ein Auge zugedrückt, wenn die wirtschaftliche Situation der Gewerbetreibenden bekannt ist.
Jedoch ist die Hinnahme weniger attraktiver Gestaltungsmaßnahmen leider
auch häufig auf die Gedankenlosigkeit oder das Desinteresse der Stadtverwaltungen zurückzuführen. Werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beispielsweise auf eingemauerte Außen-Gastronomiebereiche, auf die Überschreitung
der Flächennutzung oder besonders unattraktive Werbe-Sonnenschirme hingewiesen, so entgegnen diese manchmal mit genereller Gleichgültigkeit.
Vielfach ist es aber die Erfahrung der Städte, dass nur durch Standfestigkeit
und Beharrlichkeit der Stadtverwaltungen die gewünschten Erfolge erreicht
werden können. Es gilt immer wieder, auf bestehende Regelungen hinzuweisen
und darauf zu bestehen, nicht erlaubte Werbung abzunehmen oder Warenauslagen wegzunehmen.
Tatsächlich sind die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Satzungen und Vorstellungen am erfolgreichsten, die vielfältige Ansätze verfolgen und diese Mixtur für sich optimiert haben.
Anschaulich aufbereitete Regelwerke und Satzungen sind einfacher umzusetzen und für Bauherren bzw.
Immobilienbesitzer einfacher zu verstehen. Gestaltungsfibeln und bebilderte Merkblätter helfen hierbei.
Ein situationsgerechtes und einzelfallbezogenes Vorgehen unterstützt die Zielerreichung (z. B. für die Vereinbarung von ansprechender Außenwerbung). Der persönliche Kontakt zwischen Gewerbetreibenden und
Stadt ist hierfür wichtig.
Selbstkontrolle, zum Beispiel durch Straßen- oder Händlergemeinschaften, ist wirkungsvoller als Kontrolle
durch die Stadt.
Informelle Netzwerke und Treffen (z. B. Händlerstammtische) sorgen für eine wesentlich leichtere Umsetzung von Regularien.
Eine Beratung im Vorfeld ist letztlich kostengünstiger und einfacher als spätere Ausbesserungsmaßnahmen
oder angeordnete Demontagen von Werbung.
Je besser die Kommunikationsbeziehung zwischen Stadtverwaltung und Gewerbetreibenden, desto aktiver
sind die beteiligten Akteure.
Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer engagieren sich eher, wenn sie spüren, dass sich „ihre“ Stadt
um sie kümmert (z. B. durch Aktionstage, gemeinsame Events u. a.).
Städte mit engen, individuellen Kommunikationsstrukturen sind erfolgreicher in der Umsetzung von Gestaltungsrichtlinien.
76
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
6
Quellen
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Cima 2005:
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Informationen der Interessensgemeinschaft City Esslingen, City-News 10,
04/2006, Seite 3
MC 2006:
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Stadtbauatelier Stuttgart 2000:
Eine neuartige Einkaufsstraße – Bühne für das öffentliche Leben, Stadtbauatelier, Stuttgart, 11/2000, Seite 2
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http://www.angermuende.de, 08.01.2007
Stadt Bernburg 2007:
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16.11.2007
Stadt Bonn 2001:
Integriertes Handlungskonzept Bonn Innenstadt, Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt. Bonn, Dortmund
Stadt Bonn 2007:
http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang=de, 16.11.2007
Stadt Bonn 2008:
Gestaltungsoffensive Innenstadt: Handbuch zur Gestaltung von Fassaden,
Werbeanlagen und Außengastronomie.
http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/projekte staedtebau/gestaltungsoffensive innenstadt/index.html,
18.06.2008
Stadt Esslingen 2007:
http://www.esslingen.de, 29.11.2007
77
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Stadt Fellbach 2006:
http://www.fellbach.de, 18.12.2006
Stadt Gelsenkirchen 2006a:
Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen. Der Oberbürgermeister. Gelsenkirchen
http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte
/Gestaltungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007
Stadt Gelsenkirchen 2006b:
Gestaltungsbeirat für die Gelsenkirchener Hauptzentren City und Buer, Vertrag
zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Beiratsmitgliedern. Gelsenkirchen
Stadt Ludwigshafen 2007:
http://www.ludwigshafen.de, 23.11.2007)
Stadt Meiningen 2002 (Hrsg.):
Gestaltungsfibel der Stadt Meiningen. Meiningen
Stadt Naumburg 2007:
http://www.naumburg.de, 22.10.2007
Stadt Zwickau 2007:
http://www.zwickau.de, 29.11.2007
Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 2003:
Gestaltungssatzungen, Mitteilungen 02/2003
78
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
7
Anlagen
I. Recherche-Kommunen (Phase 1)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
Aachen, Stadt
Achim, Stadt
Altlandsberg, Stadt
Amberg, Stadt
Angelroda, Gemeinde
Angermünde, Stadt
Ostvorpommern, LK
Aschaffenburg, Stadt
Auetal, Stadt
Bad Arolsen, Stadt
Bad Berka, Stadt
Bad Bramstedt
Bad Frankenhausen, Stadt
Bad Freienwalde, Stadt
Bad Honnef, Stadt
Bad Lausicks, Stadt
Bad Mergentheim, Stadt
Bad Münstereifel, Stadt
Bad Rappenau, Stadt
Bad Salzungen, Stadt
Bad Tölz, Stadt
Baesweiler, Stadt
Bamberg, Stadt
Barntrup, Stadt
Baunatal, Stadt
Bautzen, Stadt
Bayreuth, Stadt
Beckum, Stadt
Beelitz, Stadt
Beeskow, Stadt
Belzig, Stadt
Berg, Gemeinde
Bergisch Gladbach, Stadt
Berlin, Stadt
Bernau, Stadt
Bernburg, Stadt
Bietigheim-Bissingen, Stadt
Billerbeck, Stadt
Bischofswerda, Stadt
Blankenburg, Stadt
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
67.
68.
69.
70.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
77.
78.
79.
80.
Blieskastel, Stadt
Bönen, Gemeinde
Bonn, Stadt
Borken, Stadt
Brandenburg, Stadt
Braunschweig, Stadt
Brilon, Stadt
Brühl, Stadt
Burg (Spreewald), Gemeinde
Chemnitz, Stadt
Cochem, Stadt
Coesfeld, Stadt
Coswig (Anhalt), Stadt
Cuxhaven, Stadt
Dahme, Stadt
Darmstadt, Stadt
Delitzsch, Stadt
Dessau, Stadt
Dieburg, Stadt
Dinkelsbühl, Kreisstadt
Dinslaken, Stadt
Doberschütz, Gemeinde
Dreieich, Stadt
Dresden, Stadt
Duisburg, Stadt
Ebersbach, Stadt
Eberswalde, Stadt
Eibenstock, Stadt
Eichwalde, Stadt
Eilenburg, Stadt
Eisenhüttenstadt, Stadt
Elbingerode, Stadt
Eltville, Stadt
Erfurt, Stadt
Erkelenz, Stadt
Essen, Stadt
Esslingen, Stadt
Euskirchen, Stadt
Fellbach, Stadt
Feuchtwangen, Stadt
79
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
81.
82.
83.
84.
85.
86.
87.
88.
89.
90.
91.
92.
93.
94.
95.
96.
97.
98.
99.
100.
101.
102.
103.
104.
105.
106.
107.
108.
109.
110.
111.
112.
113.
114.
115.
116.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
123.
124.
Flensburg, Stadt
Frankenthal, Stadt
Frankfurt (Oder), Stadt
Friedberg, Stadt
Frohburg, Stadt
Fulda, Stadt
Fürstenfeldbruck, Stadt
Fürth, Stadt
Gardelegen, Stadt
Geislingen, Stadt
Gelsenkirchen, Stadt
Gera, Stadt
Gernsheim, Stadt
Gersthofen, Stadt
Gießen, Stadt
Gladbeck, Stadt
Goslar, Stadt
Gotha, Stadt
Gräfenberg, Stadt
Grafing, Stadt
Grafrath, Gemeinde
Gransee, Stadt
Grevenbroich, Stadt
Griesheim, Stadt
Grimma, Stadt
Großpößna, Gemeinde
Groß-Zimmern, Gemeinde
Gummersbach, Stadt
Gunzenhausen, Stadt
Güstrow, Stadt
Haan, Stadt
Hagenow, Stadt
Hamburg, Stadt
Hameln, Stadt
Hamm, Stadt
Haßloch, Gemeinde
Hattingen, Stadt
Heidelberg, Stadt
Heiligenhaus, Stadt
Hemer, Stadt
Herne, Stadt
Herrenberg, Stadt
Herrnhut, Stadt
Hersbruck, Stadt
125.
126.
127.
128.
129.
130.
131.
132.
133.
134.
135.
136.
137.
138.
139.
140.
141.
142.
143.
144.
145.
146.
147.
148.
149.
150.
151.
152.
153.
154.
155.
156.
157.
158.
159.
160.
161.
162.
163.
164.
165.
166.
167.
168.
Herzberg
Herzogenaurach, Stadt
Heusenstamm, Stadt
Hildesheim, Stadt
Hirschhorn, Stadt
Hofheim, Stadt
Horstmar, Stadt
Höxter, Stadt
Hoyerswerda, Stadt
Hünfeld, Stadt
Ilmenau, Stadt
Immenstadt, Stadt
Itzehoe, Stadt
Jena, Stadt
Jülich, Stadt
Jüterborg, Stadt
Orlamünde, Stadt
Kerpen, Stadt
Kiel, Stadt
Kirchheimbolanden, Stadt
Kirschau, Gemeinde
Kleve, Stadt
Klötze, Stadt
Köln, Stadt
Königs Wusterhausen
Königsbrück, Stadt
Königswinter, Stadt
Krakow am See
Kremmen, Stadt
Kühlungsborn, Stadt
Kulmbach, Stadt
Kyritz, Stadt
Langerwehe, Gemeinde
Lehrte, Stadt
Leipzig, Stadt
Lemgo, Stadt
Lenzen, Stadt
Luckau, Stadt
Lingen, Stadt
Linz, Stadt
Lippstadt, Stadt
Löbau, Stadt
Lübeck, Stadt
Ludwigshafen, Stadt
80
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
169.
170.
171.
172.
173.
174.
175.
176.
177.
178.
179.
180.
181.
182.
183.
184.
185.
186.
187.
188.
189.
190.
191.
192.
193.
194.
195.
196.
197.
198.
199.
200.
201.
202.
203.
204.
205.
206.
207.
208.
209.
210.
211.
212.
Luegde, Stadt
Lychen, Stadt
Magdeburg, Stadt
Mainz, Stadt
Martinroda, Gemeinde
Maulbronn, Stadt
Meiningen, Stadt
Meißen, Stadt
Merseburg, Stadt
Meschede, Stadt
Mettmann, Stadt
Michelstadt, Stadt
Mockrehna, Gemeinde
Monheim, Stadt
Monschau, Stadt
Mühlberg, Stadt
Mühldorf, Stadt
Mülheim, Stadt
München, Stadt
Nauen, Stadt
Naumburg, Stadt
Netzschkau, Stadt
Neubiberg, Gemeinde
Neumarkt Sankt Veit, Stadt
Neumünster, Stadt
Neunkirchen, Gemeinde
Neunkirchen, Stadt
Neuruppin, Stadt
Neuss, Stadt
Neustadt, Stadt
Nobitz, Gemeinde
Norderstedt, Stadt
Nördlingen, Stadt
Oberammergau, Gemeinde
Oberkrämer, Gemeinde
Oberthulba, Gemeinde
Obertrubach, Gemeinde
Oerlenbach, Gemeinde
Offenbach, Stadt
Oldenburg, Stadt
Olpe, Stadt
Oppenheim, Stadt
Osnabrück, Stadt
Ostbevern, Stadt
213.
214.
215.
216.
217.
Osterburg, Stadt
Ostrau, Gemeinde
Ostritz, Stadt
Zwickau, Stadt
Luegde, Stadt
81
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
II. Übersicht Rückläufe und Auswahl
Zusammenarbeit /
Kommunikationsformen
Satzungen
>3
Sens.
Komm.
Achim, Stadt
Niedersachsen
Angermünde, Stadt
Brandenburg
Aschaffenburg, Stadt
Bayern
Bad Berka, Stadt
Thüringen
Bad Frankenhausen,
Stadt
Thüringen
Bad Salzungen, Stadt
Thüringen
Bad Tölz, Stadt
Bayern
Bad-Honnef, Stadt
Nordrhein-Westfalen
1
Bamberg, Stadt
Bayern
1
Baunatal, Stadt
Hessen
Bayreuth, Stadt
Bayern
Belzig, Stadt
Brandenburg
Bernau, Stadt
Brandenburg
Bernburg, Stadt
Sachsen-Anhalt
Bietigheim-Bissingen,
Stadt
Baden-Württemberg
Billerbeck, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Blankenburg, Stadt
Sachsen-Anhalt
1
Blieskastel, Stadt
Saarland
1
Borken, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg, Stadt
Brandenburg
Braunschweig, Stadt
Niedersachsen
Burg, Stadt
Brandenburg
Chemnitz,Stadt
Sachsen
Cochem, Stadt
Rheinland-Pfalz
Coesfeld, Stadt
Nordrhein-Westfalen
1
Coswig, Stadt
Sachsen-Anhalt
1
Dahme/Mark
Brandenburg
Darmstadt, Stadt
Hessen
Delitzsch, Stadt
Sachsen
Dinslaken, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Dreieich, Stadt
Hessen
Ebersbach, Stad
Baden-Württemberg
Erfurt, Stadt
Thüringen
Geschäftsstraßen?
Vorschlag
1
1
1
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
82
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Zusammenarbeit /
Kommunikationsformen
Fellbach, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Frankfurt Oder, Stadt
Brandenburg
Friedberg, Stadt
Hessen
Fürth, Stadt
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Erkelenz, Stadt
Essen, Stadt
Esslingen, Stadt
Gelsenkirchen, Stadt
Gera, Stadt
Satzungen
>3
Sens.
Komm.
1
Geschäftsstraßen?
Vorschlag
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
1
untersuchen
1
1
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
1
1
Gladbeck, Stadt
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Gotha, Stadt
Thüringen
1
1
1
1
untersuchen
Gransee, Stadt
Brandenburg
1
1
1
1
untersuchen
Griesheim, Stadt
Hessen
Nordrhein-Westfalen
1
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
Gummersbach, Stadt
Hamburg, Freie Hansestadt
1
1
Hamburg
1
Haßloch, Stadt
Rheinland-Pfalz
Hersebruck, Stadt
Bayern
Herzberg, Stadt
Höxter, Stadt
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Hoyerswerda, Stadt
Sachsen
Hünfeld, Stadt
Hessen
Ilmenau, Stadt
Thüringen
Immenstadt, Stadt
Bayern
Jena, Stadt
Thüringen
Kiel, Landeshauptstadt
Schleswig-Holstein
Kirschau, Gemeinde
Sachsen
Klötze, Stadt
Königs Wusterhausen,
Stadt
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
1
1
1
untersuchen
Königsbrück, Stadt
Sachsen
1
1
1
untersuchen
Kremmen, Stadt
Brandenburg
1
Kyritz, Stadt
Brandenburg
1
1
1
untersuchen
Horstmar, Stadt
1
1
1
1
1
1
83
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
Zusammenarbeit /
Kommunikationsformen
Satzungen
>3
Sens.
Komm.
Langerwehe, Gemeinde
Nordrhein-Westfalen
Leipzig, Stadt
Sachsen
Lenzen, Stadt
Brandenburg
Lingen, Stadt
Niedersachsen
Lübeck, Stadt
Schleswig-Holstein
Ludwigshafen, Stadt
Rheinland-Pfalz
Lychen, Stadt
Brandenburg
1
1
Mainz, Stadt
Rheinland-Pfalz
1
Meiningen, Stadt
Thüringen
Meißen, Kreisstadt
Sachsen
Merseburg, Stadt
Sachsen-Anhalt
Michelstadt, Stadt
Monschau, Stadt
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Mühldorf, Stadt
Bayern
Naumburg, Stadt
Sachsen-Anhalt
Neuruppin, Stadt
Olpe, Stadt
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
1
Osnabrück, Stadt
Niedersachsen
1
Ostritz, Stadt
Sachsen
1
Zwickau, Stadt
Sachsen
Neuss, Stadt
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
1
untersuchen
1
1
1
untersuchen
1
1
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
1
untersuchen
1
1
nicht untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
nicht untersuchen
1
untersuchen
1
1
1
1
1
Geschäftsstraßen?
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Auswahlkriterien waren:
Kommunikationsforen
(Werkstattgespräche, moderierte Sitzungen)
Satzungen (Mindestens drei verschiedene Satzungstypen)
Sensibilisierung durch Kommunikation
Lage (Muss-Kriterium = Geschäftsstraße)
Es mussten mindestens drei Punkte erreicht werden, um in die Auswahl
der zu untersuchenden Kommunen einbezogen zu werden.
84
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
III. Erhebungsbogen
85
DSSW-Studie
Gute Beispiele im Umgang mit
Gestaltungssatzungen
86

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