Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben. DSSW
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Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben. DSSW
DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungsvorgaben DSSW-Materialien, Berlin 2008 Herausgeber (alle Rechte vorbehalten) Deutsches Seminar für Städtebau und Wirtschaft im Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Nollendorfplatz 3–4, 10777 Berlin Tel. +49.30.24 34 60 0 Fax +49.30.24 34 60 15 E-Mail [email protected] www.dssw.de Auftragnehmer Management consult Unternehmensberatung GmbH Elisabeth Mehrmann Königswinterer Straße 154, 53227 Bonn Tel. +49.228.43381 0 Fax +49.228.43381 11 E-Mail info@Μanagementconsult.de www.Managementconsult.de Bearbeitung im DSSW Ulrike v. Schlippenbach E-Mail [email protected] Das Deutsche Seminar für Städtebau und Wirtschaft ist eine Beratungs- und Forschungseinrichtung für die Erarbeitung von innovativen Handlungsmöglichkeiten zur Innenstadtentwicklung. Das DSSW arbeitet unter dem Dach des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Vorgehensweise und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3 Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.1 3.2 3.3 Stellung und Bedeutung von Regelwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 Verfahrensweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Kontrolle und Selbstkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 4 Gute Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 Gestaltungs-/Werbesatzung für eine Einkaufsstraße am Beispiel der Stadt Bonn . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Sondernutzungssatzung am Beispiel der Stadt Ludwigshafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 Aufbereitung einer Satzung als Gestaltungsfibel am Beispiel der Stadt Meiningen . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Gestaltungsfibel und -beirat am Beispiel der Stadt Gelsenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Fachliche Begleitung von Satzungen am Beispiel der Stadt Naumburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Bau- und Farbberatung am Beispiel der Stadt Fellbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Händlerforum am Beispiel der Stadt Angermünde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Einzelhändler-Stammtisch am Beispiel der Stadt Bernburg (Saale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Selbstkontrolle und Kommunikation am Beispiel der Stadt Esslingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Instrumentenmix am Beispiel der Stadt Zwickau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 5 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 6 Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 7 Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 I II III Recherche-Kommunen (Phase 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79 Übersicht Rückläufe und Auswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82 Erhebungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 1 Einleitung Ein attraktives Stadtbild, das zum Verweilen in den Geschäftsstraßen der Innenstädte einlädt, ist nicht nur für die Kommunen, sondern gerade auch für den Einzelhandel und die Gewerbetreibenden in den Innenstädten von enormer Bedeutung. Wesentlich beeinflusst wird die Wahrnehmung und Bewertung des öffentlichen Raumes insbesondere durch seine Gestaltung. Während unübersichtliche, dunkle oder unsaubere Bereiche gerade auch im öffentlichen Raum eher als unangenehm und unsicher empfunden werden, erscheinen klare Formen, eine dezente Ausstattung und einfache Orientierungsmuster hingegen als attraktiv. Sie erhöhen die Aufmerksamkeit und lassen eine stärkere Identifikation mit dem Standort zu. Dagegen dominieren in vielen Innenstädten unzählige Werbeanlagen das Stadtbild, die mit möglichst individuellen Formen und Farben die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich ziehen möchten.1 Für die Geschäfte ist es jedoch eine gewerbliche Notwendigkeit, mit Werbehinweisen auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings wird Werbung im öffentlichen Raum auf sehr verschiedene Weise durchgeführt und trägt in der Regel nicht zu einem einheitlichen Gesamteindruck des Straßenbildes der Geschäftsstraßen bei. Die vielfach anzutreffenden individuellen Werbetafeln und –hinweise der einzelnen Gewerbetreibenden in den Innenstädten sorgen vielmehr für Unübersichtlichkeit und stellen teilweise eher eine Reizüberflutung als eine Anregung dar. Überbordende Werbeträger lenken häufig die Aufmerksamkeit von den eigentlichen Produkten ab. Dies verringert deren Werbeeffekt und kann gleichzeitig ein "Werbewettrüsten" auslösen, was wiederum dem Standort als Ganzem schaden kann. Dagegen kann das geschlossene Auftreten als Werbegemeinschaft, die Abstimmung untereinander und ein maßvoller Umgang mit Gestaltungs- und Ausstattungselementen sehr zur Steigerung der Attraktivität eines Standortes beitragen. Für die Kommunen bestehen auf der gesetzgeberischen Seite bereits einige Möglichkeiten, hier regelnd tätig zu werden. Gestaltungs-, Werbe- oder Sondernutzungssatzungen bieten die Möglichkeit, Werbung einzuschränken bzw. in ein einheitlicheres Format zu bringen. Nicht selten führt dies zu Konflikten mit den Einzelhändlern, die sich über ein „Zuviel“ an Reglementierung beschweren und einen Verlust an Aufmerksamkeit bei den Kunden befürchten. Dagegen sind strenge Regelungen allein nicht in der Lage, jedes Problemfeld zu ordnen. 1 vgl. auch DSSW-Projekt: Geschäftsstraßenraumgestaltung: Erhöhung der Funktionalität, Attraktivität und Effizienz durch Reduktion (http://www.dssw.de/reduktion.html) 2 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Auch sind Satzungen zwar in vielen Städten mehr oder weniger vielfältig vorhanden. Ob und inwieweit diese aber umgesetzt werden, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Denn so verschieden die in der Regel stadtindividuellen Satzungen sind, so groß sind in der Praxis auch die Unterschiede im Umgang mit diesen Regelwerken. Während einige Kommunen Satzungen beispielsweise nur in formeller Form im Amtsblatt veröffentlichen oder sie allenfalls ins Internet stellen, gehen aktivere Kommunen bewusst und offensiv mit diesem Steuerungsinstrument um. Erhebliche Unterschiede im Umgang mit Satzungen in der Praxis Bürgerfreundliche Kommunen haben aus den Satzungen für Bürgerinnen und Bürger verständliche Prospekte oder Merkblätter entwickelt oder gar Gestaltungsfibeln erarbeitet. Diese Mühe scheint sich zu lohnen, denn die Anschaulichkeit der Regelwerke wächst in einem ganz erheblichen Umfang. Auch wird dem Bürger der Gesamtzusammenhang auf diese Weise eher bewusst. Auch für den Einzelhandel sind die Gestaltungs- oder Werbevorschriften eher nachvollziehbar, wenn ihm die Vorschriften gut aufbereitet und vor allem auch kommunikativ nähergebracht werden. Neonschilder großen Umfanges spielen beispielsweise heutzutage keine allzu große Rolle mehr. Dennoch versuchen gerade die Gewerbetreibenden, die keine klassische Ware anbieten (z. B. Reisebüros) teilweise mit großen Stelltafeln, großflächig plakatierten Schaufenstern etc. auf sich aufmerksam zu machen. Hier bedarf es dann trotz eventuell vorhandener Regelwerke der Aufmerksamkeit und Beratung durch die Stadt. Oft beklagt wurde der Einzug von „1-EUR-Läden“ in die Innenstadt. Die Städte haben hierauf anscheinend keinen Einfluss, weil die Immobilienbesitzer entscheiden, an wen sie vermieten. Die Aktivitäten der Stadt Zwickau beispielsweise weisen allerdings auf andere Möglichkeiten hin. Die Stadt unterhält zu allen Immobilieneigentümern intensiven Kontakt bis hin zur Unterstützung bei der Suche nach einem Mieter. Dieser Einsatz erweist sich in vielen Fällen als sehr erfolgreich. Filialisten stellen oftmals ein großes Problem bei der Umsetzung der satzungsmäßigen Richtlinien zu Werbeanbringungen dar. Sie argumentieren mit ihrem Corporate Design und sind schwer dazu zu bewegen, sich an die Gestaltungsvorgaben der Stadt zu halten. Einige Städte haben häufig keinen reellen Verhandlungsspielraum, da sie dankbar sind, eine namhafte Kette in die Innenstadt zu ziehen. Dennoch muss deutlich gemacht werden: Es geht auch anders. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Bonn, der es gelingt, selbst namhafte Filialisten zu einer angepassten Werbung zu bewegen. In solchen Fällen spielen Werbesatzungen nur anfangs eine Rolle, weil sie den Rahmen für die Verhandlungen abstecken. Doch die Entscheidungs- und Überzeugungsarbeit ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen zu leisten. Überzeugungsarbeit muss vor Ort von den Beschäftigten der Kommune geleistet werden. 3 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Die Recherche von guten Beispielen im Umgang mit Gestaltungssatzungen hat gezeigt, dass viele Kommunen bereits den richtigen Weg beschreiten: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mit den betreffenden Gewerbetreibenden oder privaten Hausbesitzern und vereinbaren eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten. Der vorliegende Bericht möchte einen Überblick über die Bandbreite der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung in den Innenstädten geben und anhand von 10 ausgewählten Beispielen Anregungen zu unterschiedlichen Verfahrensweisen geben.2 Pauschale Erfolgsrezepte lassen sich nicht ableiten, da jede Stadt ihre ganz individuelle Struktur und Mentalität hat. Dennoch lassen sich Empfehlungen für den Umgang mit Gestaltungsvorgaben geben, die eine erfolgreiche Umsetzung zwar nicht garantieren, aber die Voraussetzungen hierfür deutlich verbessern können. 2 Die Studie basiert auf dem Ergebnisbericht von Management consult (MC), der vom DSSW inhaltlich und redaktionell überarbeitet wurde. 4 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 2 Vorgehensweise und Methodik Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Internet-Recherche, mit deren Hilfe Satzungen und Gestaltungsbeispiele gesammelt wurden. Etwa 250 Kommunen wurden identifiziert, die Instrumente wie Gestaltungssatzungen, Werbesatzungen oder Nutzungskonzepte angewendet haben (vgl. hierzu Anlage I). In einem nächsten Arbeitsschritt wurde ein Fragebogen erstellt, mit dessen Hilfe möglichst gute örtliche Beispiele identifiziert werden sollten (vgl. Anlage VI). Aus den vorhandenen Recherche-Daten wurden sodann 224 Kommunen mit dem Fragebogen angeschrieben. Angeschriebene Städte und Gemeinden und Rücklauf Angeschrieben in % Rücklauf %-Rücklauf v. Angeschrieben in % Baden-Württemberg 10 4 4 5 40 Bayern 30 13 8 9 27 1 0 1 0 1 1 100 Hessen 18 8 7 8 39 Niedersachsen 11 5 4 5 36 Nordrhein-Westfalen Berlin Bremen Hamburg 50 22 16 18 32 Rheinland-Pfalz 8 4 4 5 50 Saarland 2 1 1 1 50 Schleswig-Holstein 7 3 2 2 29 29 13 15 17 52 4 2 Sachsen 24 11 9 10 38 Sachsen-Anhalt 14 6 6 7 43 Thüringen 15 7 10 11 67 224 100 87 100 Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Gesamt Quote insgesamt 39 Abbildung 1: Übersicht über die angeschriebenen Kommunen (Quelle: MC 2006) 39% bzw. 87 der angeschriebenen Kommunen sandten ausgefüllte Fragebögen zurück. Diese wurden ausgewertet und anschließend mittels Punktwertverfahren bewertet3 (vgl. Anlage II). 3 Bewertet wurden Satzungen, Kommunikation und Lage (Innenstadt/Randlage etc.) 5 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Dies führte zu einer Auswahl von 27 Kommunen. Hiervon wurden 22 einer näheren Untersuchung auf Eignung als gutes Beispiel im Umgang mit Gestaltungssatzungen unterzogen. In der schriftlichen Befragung wurden Informationen zu den vorhandenen Satzungen, weitere Steuerungsinstrumente, die beteiligten Akteure und die Art der Kooperation abgefragt. Die Ergebnisse werden im Folgenden darstellt: Ergebnisse der Befragung Gestaltungssatzungen werden insgesamt am häufigsten zur Steuerung genutzt, insbesondere in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern hingegen werden oft Erhaltungssatzungen eingesetzt, gefolgt von Gestaltungssatzungen. In den alten Bundesländern stellen Sondernutzungsgebührensatzungen das zweithäufigste eingesetzte Instrument dar. Welche satzungsgemäßigen Gestaltungsmöglichkeiten nutzt Ihre Kommune? Nennungen absolut in % "Alte" Bundesländer "Neue" Bundesländer absolut absolut in % in % Gestaltungs-S. 63 19 33 22 30 16 Erhaltungs-S. 45 13 13 9 32 17 Sondernutzungs-S. 47 14 23 16 24 13 Werbe-S. 37 11 19 13 18 10 Denkmalschutz-S. 27 8 11 7 16 9 Allg. Gebührens. 28 8 7 5 21 11 Sondernutzungsgebs. 48 14 26 18 22 12 4 1 1 1 3 2 Sanierungssatzung 15 4 4 3 11 6 B-Pläne (Bebauungspläne) 13 4 10 7 3 2 Stellplatzs. 3 1 1 1 2 1 Baumschutzs. 4 1 4 2 334 100 186 100 Werbenutzungsgebührens. Summe 148 100 Abbildung 2: Nutzung der satzungsmäßigen Möglichkeiten (n =87) (Quelle: MC 2006) Im Bereich der kommunikativen Elemente nutzen 21% der befragten Städte die klassische Bauberatung, oft in Kombination mit der Schaffung von Vorbildern (16%). Informelle Absprachen werden von 16% eingesetzt. 6 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Welche Steuerungsmöglichkeiten nutzt Ihre Kommune? 12% 7% 13% 16% informelle Absprachen finanzielle Anreize Bauberatung Sensibilisierung durch Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit/PR 1% City Manager 1% Schaffung v Vorbildern 1% Gestaltungsbeirat Gestaltungsfibel 21% Stadtmarketing 16% 12% Abbildung 3: Kommunikative Elemente (n = 87) (Quelle: MC 2006) Die Sensibilisierung durch Kommunikation nimmt mit 13% einen hohen Anteil ein; die Tendenzen hier sind steigend. Hervorzuheben ist, dass die Kommunen Gestaltungen erfolgreicher durchführten, wenn Kommunikation mit den Betroffenen bestand. Im Durchschnitt werden vier verschiedene Instrumente kombiniert, um einen optimalen Nutzen zu erzielen. Mit welchen Akteuren wurde kooperiert? 60 57 55 50 44 40 38 40 30 24 20 17 10 0 ar ke tin g er tm St ad -E ig e ob ilie n m Im W irt sc ha fts fö r nt üm de ru n g K IH r ag e an C ity -M ve re in ,er be tre ib en de G ew Ei nz el ha n de l-I nt er e ss en sv er tre Ei nz el hä n dl er tu ng 0 Abbildung 4: Kooperationspartner (Quelle: MC 2006) 7 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Kooperationspartner im Rahmen von Gestaltungen sind u. a. Handel, Gewerbe, Immobilieneigentümer und Verbände. Fasst man die Gruppen zusammen wird deutlich, dass die Gewebetreibenden mit 49% die wichtigsten Kooperationspartner sind. Aber auch kommunale Akteure, wie City-Manager oder die Wirtschaftsförderung, spielen im Kooperationsprozess eine bedeutende Rolle. Kooperationspartner 21% Einzelhandel, Gewerbe City-Manager, Stadtmarketing, WiFö 49% 9% IHK ImmobilienEigentümer 21% Abbildung 5: Kooperationspartner - verdichtet (Quelle: MC 2006) Wie gestaltet sich die Kooperation? 60 39 21 21 21 Workshop mit Moderator mit Sitzungsleiter 14 einmaliges Treffen mehrmaliges Treffen Sitzung, Anhörung Abbildung 6: Form der Kooperation (Quelle: MC 2006) 8 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Für das Zustandekommen einer Zusammenarbeit der Akteure waren mehrmalige Treffen eine entscheidende Voraussetzung. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Satzungen als Instrument eine große Rolle spielen. Die „klassische“ Bauberatung nimmt – ebenso wie die Schaffung von Vorbilden - einen hohen Anteil ein, während kommunikative Elemente (noch) weniger eingesetzt werden. Später wird – im Rahmen der guten Beispiele – noch aufgezeigt werden, dass - unabhängig vom eingesetzten Instrument - gerade die Kommunikation unerlässlich ist. Klassische Instrumente überwiegen (noch) Kommunikative Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung Recherche der „Guten Beispiele“ Auf der Grundlage der Befragung und der Auswertung wurden 27 Kommunen identifiziert, die einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Die Auswahlkriterien hierfür waren das Vorhandensein von: Kommunikationsforen (Werkstattgespräche, moderierte Sitzungen), Satzungen (Mindestens drei verschiedene Satzungstypen), Sensibilisierung durch Kommunikation und die Innenstadtlage der Maßnahme (Muss-Kriterium = Geschäftsstraße) Die Übereinstimmung mit mindestens drei Punkten war erforderlich, um in die Auswahl der zu untersuchenden Kommunen einbezogen zu werden. Ein Großteil der ausgewählten Kommunen wurde bereist, teilweise wurden auch Telefoninterviews durchgeführt. Vor Ort fanden neben Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen auch Standortbegehungen der bezeichneten Maßnahmen statt. Zusätzlich wurden Internetrecherchen durchgeführt und vorhandene schriftliche Quellen zu den Städten und den Maßnahmen ausgewertet. 21 Kommunen wurden in die schriftliche Darstellung der Guten Beispiele aufgenommnen. Die 10 anschaulichsten dieser Beispiele werden in Kapitel 4 vorgestellt. Einem allgemeinen Teil zur Stadt und ihrer Entwicklung folgt in der Regel eine kurze Skizzierung der Situation des Einzelhandels sowie eine Beschreibung der Instrumente und/oder der Vorgehensweise zur Umsetzung der Gestaltungsvorgaben. 9 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 3 Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben Aus gesetzgeberischer Perspektive bilden die förmlichen Festlegungen in den Satzungen4 die gesetzliche Grundlage zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben. Neben diesem rechtlichen Instrumentarium kann die Kommune aber auch über weniger stark formalisierte oder auch informelle Instrumente einen ganz erheblichen Einfluss auf die Umsetzung ihrer gestalterischen Vorgaben nehmen. In vielen Fällen sind begleitende Maßnahmen wie Anreizinstrumente, Beratungsangebote, bestimmte Verfahrensweisen oder informelle Instrumente sogar entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben. Einen Überblick über die Bandbreite der Steuerungsansätze gibt die folgende Abbildung: Regelwerke: Gestaltungs- und Werbesatzungen Gesamtanlagen- und Sondernutzungssatzungen Grad der Formalisierung Fachgremien: Gestaltungsbeirat Fördermittel: Finanzielle Anreize Finanzierungskonzepte Beratungsangebot: Beratung und Konzepte Handbücher Kommunikation: Kommunikationsplattform, Forum für Erfahrungsaustausch Netzwerke und Selbstkontrolle Abbildung 7: Übersicht über die Bandbreite der Steuerungsansätze zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben Der nächste Abschnitt geht auf die gesetzgeberischen Möglichkeiten ein. Der hieran anschließende Abschnitt stellt auf Grundlage der Erfahrungen aus den 4 Mancherorts finden sich gestalterische Festsetzungen auch im Bebauungsplan (beispielsweise Dachform oder –farbe). 10 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen guten Beispielen erfolgreiche oder vielversprechende Verfahrensweisen heraus und gibt wichtige Hinweise zur Bedeutung von begleitenden Maßnahmen. 3.1 Stellung und Bedeutung von Regelwerken Gestaltungssatzungen liegen in sehr vielen Städten vor. Mit diesem städtebaulichen Instrument können die Kommunen auf das Stadtbild und auf die Gestaltung in den Geschäftsstraßen der Innenstädte Einfluss nehmen. Die Feststetzungen in den Satzungen oder auch einzelne Gestaltungsvorschriften können die Eigenschaften eines Gebäudes betreffen (z. B. Dachform, Fensterformen, Materialien und Farben), aber auch Werbeanlagen oder Warenauslagen. Gestaltungssatzungen werden in der Regel individuell für eine Stadt erstellt und umfassen ein breites Spektrum von städtebaulichen oder architektonischen Vorgaben. Oft sind Regelungen für folgende Elemente anzutreffen: Dächer (Form, Gliederung, Farbe, Material der Deckung) Fassadengliederung (Öffnungsrhythmus, Fensterformate, Sonnenschutzelemente, Fensterrahmen, Schmuckelemente) Fassadenmaterialien und –farben Raumkanten und Parzellenstruktur Trauf- und Firsthöhen Werbeanlagen (Größe, Anbringungsorte, Materialien, Farben) Stadtindividuelle Gestaltungssatzungen sind üblich Häufig betreffen die Vorgaben auch die Gestaltung der Freiflächen, insbesondere innerhalb von Einfriedungen. Die Anforderungen an Werbeanlagen sind oft in zusätzlichen, eigenen Regelwerken, den Werbesatzungen, beschrieben. Die Wahl des Instruments bleibt den Kommunen überlassen. Viele Kommunen verzichten auf eine eigene Satzung für „Werbeanlagen und Warenautomaten“ und integrieren die diesbezüglichen Vorgaben entweder in die bestehende Gestaltungssatzung oder in eine Sondernutzungssatzung, selten auch in eine Gesamtanlagensatzung. Auch Erhaltungssatzungen, die Gebiete festlegen, in denen der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen (Erhaltungsgebiete), sind prinzipiell für einige Vorgaben geeignet. Die Festlegung dieser Gebiete dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets (Schutz des Ortsbilds, der Stadtgestalt, des Landschaftsbilds, der Erhaltung städtebaulich bedeutsamer Anlagen). Wenn keine entsprechenden Satzungen vorliegen, ist der Denkmalschutz häufig die einzige Chance für die Stadtverwaltung, über Denkmalbereichssatzungen Einfluss auf die Gestaltung und Ausführung von Bauvorhaben zu nehmen. 11 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen In Nordrhein-Westfalen beispielsweise räumt § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG) den Gemeinden die Möglichkeit ein, in begrenztem Maße ortsbezogenes Denkmalrecht zu schaffen. Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen. Dies können Stadtgrundrisse, Stadtbilder, Ortsbilder, Ortssilhouetten, Stadtteile und Stadtviertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sowie deren engere Umgebung sein, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind.5 Die Voraussetzung für den Erlass von Gestaltungssatzungen einerseits und Denkmalbereichssatzungen andererseits sind teils deckungsgleich, teils grundverschieden. Der größte Unterschied liegt in der Zielsetzung, daher können Denkmalsatzungen keinen echten Ersatz für Gestaltungssatzungen darstellen: Im Denkmalbereich geht es ausschließlich um den Schutz des kulturellen Erbes, bei Gestaltungssatzungen um Regelungen für die künftige Gestaltung alter und neuer baulicher Anlagen nach heutigen Vorstellungen. Satzungen bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Gestaltungsvorgaben. Sie sind wichtige Instrumente für die Baudezernate sowie die Stadtplanungs- und Ordnungsämter. Mit Gestaltungssatzungen kann die Kommune auf die Gestaltung sowohl baulicher Anlagen als auch des öffentlichen Raums Einfluss nehmen. Satzungen bieten den handelnden Personen die erforderliche Argumentationshilfe, um fachlich notwendige Lösungen umzusetzen. Ihre Einhaltung muss kontrolliert werden. 3.2 Verfahrensweisen Die Erfahrungen aus den „Guten Beispielen“ haben gezeigt, dass ein wesentlicher Faktor bei der Um- und Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben das „Wie“ ist, also das Vorgehen und die begleitenden Maßnahmen zu den gesetzlichen Regelungen und Richtlinien. Jede Stadt hat ein mehr oder weniger individuelles Vorgehen, das aus den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (bauliche Besonderheiten, Größe, Einzelhandelsstruktur etc.) resultiert. Dennoch lassen sich grundsätzliche Verfahrenweisen ableiten, die den Erfolg der Umsetzung von Vorgaben erheblich beeinflussen können. Gesetzmäßigkeiten lassen sich nicht aufstellen, die Beispiele zeigen jedoch Vorgehensmöglichkeiten auf und geben Hinweise auf Rahmenbedingungen, die die prinzipielle Bereitschaft zur Umsetzung von Gestaltungsrichtlinien erhöhen können. Sie verdeutlichen außerdem, dass sehr viel vom persönlichen Engagement der Beteiligten 5 vgl. Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gestaltungssatzungen, 02/2003 12 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen abhängt. Darüber hinaus lässt sich grundsätzlich für alle Beispiele und unabhängig von der sonstigen Vorgehensweise feststellen, dass die Kommunikation zwischen den Akteuren einen ganz erheblichen Einfluss auf den Erfolg einer Maßnahme hat: Kommunikation Die Beispiele zeigen sehr deutlich die Bedeutung der mündlichen Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Adressaten der Regelungen und Maßnahmen. Sie ist die Basis für einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess zwischen den Akteuren, der in der Regel einer erfolgreichen Umsetzung von Gestaltungsvorgaben vorausgeht. Dies betrifft alle Ebenen der Steuerung und Planung und ist auch ein Grundprinzip aller begleitenden Maßnahmen. Erst durch den mündlichen Austausch mit den Immobilieneigentümern, dem Handel und Gewerbe oder den Bürgern ist es häufig möglich, die Inhalte und vor allem auch den Sinn von Regelungen hinreichend und für jedermann verständlich zu erläutern. Und gemeinsam mit den von den Regelungen betroffenen Gewerbetreibenden aufgestellte und ausgehandelte Vorgaben werden in der Regel wesentlich bereitwilliger umgesetzt als einseitige Beschlüsse. Die Stadt Gelsenkirchen hat in ihrer Gestaltungssatzung einen Leitsatz formuliert, der die Notwendigkeit der Kommunikation und Zusammenarbeit aller Akteure im städtischen Planungs- und Entwicklungsprozess klar herausstellt und Gestaltungssatzungen vorrangig als das Ergebnis des Austausches aller innenstadtrelevanten Akteure hervorhebt. Einbindung der Akteure Großen Erfolg bei der Umsetzung der Vorgaben einer Satzung verspricht die Einbindung der Akteure vor Ort bereits in die Erarbeitung der Inhalte der Satzung. So konnte die Stadt Bonn mit der in einem partizipativen Verfahren erstellten Satzung sehr gute Ergebnisse erzielen. Die Vorher/Nachher-Ansichten der Wenzelgasse und der Sternstraße (Kap. 4.1) illustrieren die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben für großflächige Reklame an Fassaden und Werbeständer im Straßenraum. Auch die Stadt Gelsenkirchen setzt auf den Austausch und die gemeinsame Erarbeitung von Vorgaben als wesentliche Voraussetzung für ihre Umsetzung. Die Einbeziehung der Händler und Anwohner bereits in Planungsprozesse kann die Identifikation mit dem Standort stärken und damit auch das Engagement der Beteiligten. So zeigt das Beispiel Esslingen, dass die intensive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Akteuren die Umsetzung von Richtlinien erheblich fördern kann. Das Beispiel veranschaulicht, wie durch die Beteiligung der Gewerbetreibenden und Anwohner am Planungsprozess die Identifikation der Akteure mit der Stadt gestärkt werden kann. Gerade auch diese Einbezie- 13 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen hung in grundsätzliche Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse kann eine Grundlage für eine erhöhte Bereitschaft zur Umsetzung von Richtlinien bilden. Aufbereitung von Satzungstexten Anschaulich aufbereitete Satzungstexte oder Gestaltungsfibeln bieten die Möglichkeit, die Vorgaben einer Satzung auch für Laien verständlich darzustellen und zu erläutern. Die Stadt Meiningen kann mit ihrer sehr anschaulichen Gestaltungsfibel sehr gute Erfahrungen bei der Umsetzung ihrer Richtlinien verzeichnen. Die Meininger Erfahrungen zeigen darüber hinaus, dass die Begründung von Vorschriften und die Erläuterung ihrer Ziele das Verständnis und die Akzeptanz einer Satzung zusätzlich verbessern können. Die Stadt Bonn möchte ihre Gestaltungs- und Werbesatzungen weniger als reines Regelwerk, dass zur rechtlichen Durchsetzung von Vorgaben dient, verstanden wissen, sondern vielmehr als Anregung für Gestaltungsmöglichkeiten und auch als Hilfestellung, um der Beliebigkeit von Werbe- und Gestaltungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Daher ist sie bemüht, die gestalterischen Vorgaben ihrer Satzung anhand von Skizzen zu veranschaulichen. Einige Städte bereiten ihre Vorgaben auch in anschaulichen und allgemein verständlichen Flyern auf (z. B. Esslingen). Gestalterisches Grundkonzept Am Beispiel der Städte Meiningen und Naumburg wird deutlich, dass eine günstige Grundvoraussetzung das Vorhandensein eines Gesamtkonzepts ist, in das sich die Gestaltungsvorgaben einfügen. Das Verständnis für die Vorgaben wird hierdurch verbessert und damit auch die Wahrscheinlichkeit der Annahme und Umsetzung von Maßnahmen. Fachliche Begleitung von Satzungen Die Erfahrungen zeigen, dass Beratung und Begleitung ganz wesentlich zum Erfolg bei der Durchsetzung von Satzungen beitragen. Viele Grundstückseigentümer und Hausbesitzer wissen nicht, was eine Gestaltungssatzung ist. Auch sind sie mit den gestalterischen Detailfragen häufig überfordert. Neben Information und Vermittlung der Inhalte ist aber auch die Überzeugungsarbeit von wesentlicher Bedeutung. Daher bietet beispielsweise die Stadt Naumburg ein umfangreiches Beratungs- und Kommunikationsangebot an. In Zusammenarbeit mit Eigentümern, Architekten und Handwerkern werden Weiterbildungen, Fachvorträgen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch organisiert. Einzelfallberatung ist zwar sehr aufwendig, durch die direkte Einflussnahmemöglichkeit ist sie jedoch auch sehr erfolgreich. Die Stadt Naumburg bietet in einem umfassenden Paket eine kostenlose Erstberatung für gestalterische, aber auch technische und wirtschaftliche Aspekte an. 14 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Finanzieller Anreiz Auch ein eher geringer finanzieller Zuschuss kann bereits große Erfolge bewirken. So konnte die Stadt Fellbach im Rahmen ihres Farbberatungsprogramms bereits mit der geringen finanziellen Unterstützung von einmalig 750 Euro für Bauherrn und Eigentümer gute Ergebnisse erzielen. Vernetzung der Akteure Grundlegende Voraussetzung für kommunikative Maßnahmen ist, „die Händlerschaft“ als Ansprechpartner identifizieren zu können. So bildet bereits ein eher lose organisierter Einzelhändler-Stammtisch ein wichtiges Forum für die Verständigung zwischen Stadtverwaltung und Händlern. Das Beispiel Bernburg verdeutlicht, wie dieses informelle Instrument durch eine externe Moderation und die personelle Unterstützung der Stadtverwaltung professionalisiert werden kann und zu sehr guten Ergebnissen bei der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Händlerschaft führen kann. Als Diskussions- und Beteiligungsforum eigenen sich beispielsweise von der Stadt organisierte Arbeitskreise, in denen Händler, Gastronomen und sonstige Akteure gemeinsam an einem Tisch sitzen (Beispiel Zwickau). 3.3 Kontrolle und Selbstkontrolle Die Einhaltung der Vorschriften wird im baulichen Bereich durch die jeweiligen Fachbereiche in den Baudezernaten und der Stadtverwaltung kontrolliert. Die Einhaltung von Sondernutzungen und Werbeanbringungen wird hingegen von verschiedenen Stellen kontrolliert. Die Spannweite reicht vom City-Manager bis zum Ordnungsamt. Offensichtlich ist der Kontrollbedarf jedoch umso niedriger, je besser die Kommunikation mit den Gewerbetreibenden funktioniert. Im besten Fall kontrollieren sich die Gewerbetreibenden gegenseitig, weil sie sich mit „ihrer“ Straße oder „ihrem“ Platz identifizieren und ein großes Interesse an einer optisch ansprechenden Gestaltung haben. Dies wird jedoch erst dann möglich, wenn die Stadt im Vorfeld eine Menge Zeit in Kommunikation investiert hat. Erst wenn die Ziele und Vorstellungen der Stadtplaner den Gewerbetreibenden klar werden, wenn sie einsehen, welche gestalterischen Grundsätze tatsächlich zu höheren Frequenzen führen, tragen sie auch Richtlinien und Vorstellungen mit. Auch zeichnet sich ab, dass die Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen um so einfach zu realisieren ist, je stärker sich die Gewerbetreibenden in den Aushandlungsprozess der Richtlinien und Vorgaben einbringen konnten und je größer ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Stadt sind. 15 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4 Gute Beispiele 4.1 Gestaltungs-/Werbesatzung für eine Einkaufsstraße am Beispiel der Stadt Bonn Land Nordrhein-Westfalen Einwohner 312.996 (30.06.2006) Fläche 141,22 km2 Arbeitslosenquote 8,8 % (31.08.2006) Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 4.055 (Vollzeitäquivalente) tung, davon: - Stadtplanung 49 - Wirtschaftsförderung 47 - City-Manager 0 Mieten (kalt) Innenstadt allgemein 1a Geschäftslage EUR/m2: 89,00 – 92,00 EUR Objekt Sternstraße 1a Geschäftslage EUR/m2: 92,00 EUR Historisches Stadtzentrum Typ Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag seinen Umzug nach Berlin. Auf der Grundlage dieses Umzugsbeschlusses hat der Bundestag am 26. April 1994 das Berlin/Bonn-Gesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, zum Erhalt und zur Förderung politischer Funktionen in Bonn fünf Politikbereiche zu stärken sowie eine „faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“ zu gewährleisten. Mit einem „Fünf-Säulen-Modell“ wurde in freiwilliger Kooperation mit allen 28 Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden der Region Bonn/RheinSieg/Ahrweiler ein Leitbild formuliert, um die nachhaltige Raumentwicklung in der Region zu fördern und auf die sich immer rascher ändernden gesellschaftlichen Anforderungen reagieren zu können. Diese fünf Arbeitsfelder haben die Schwerpunkte Bonn als Bundesstadt, Bonn als Zentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit, die Region als Standort für Wissenschaft und Forschung, als Region zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur und als Modell einer umweltgerechten Städtelandschaft und Kulturregion. Im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs wurden verschiedene Bundesbehörden in Bonn angesiedelt. Auch durch die Verlagerung des Hauptsitzes der Deutschen Telekom und der Deutschen Post AG nach Bonn konnte ein Funktionsverlust kompensiert werden. 16 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Entwicklung im Einzelhandel Im Gegensatz zu den Entwicklungen in vielen anderen Städten blieb der Bonner Einzelhandel von tiefgreifenden Veränderungen wie dem Verschwinden von Branchen, Geschäftsaufgaben und zunehmenden Konkurrenzdruck durch Fachmarkt- und Einkaufszentren verschont. Mit Hilfe des schon 1977 beschlossenen und 1999 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts konnte die Zentrenstruktur gesichert werden. Großflächiger Einzelhandel auf der Grünen Wiese ist kaum vorhanden, die Ladenlokale der Innenstadt sind nahezu komplett vermietet. Das im Rahmen der erneuten Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erarbeitete Gutachten ermittelt sogar einen weiteren Bedarf an Flächen für den Innenstadtbereich. Auch wächst entgegen dem bundesdeutschen Trend die Einwohnerzahl Bonns weiter an, wovon nicht zuletzt auch der Einzelhandel profitiert. Die in der Innenstadt stetig steigende Konkurrenz und das damit einhergehende Bestreben der Einzelhändler und Gewerbetreibenden, die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich zu ziehen, führte in der Vergangenheit zu einer Überfrachtung des Straßenraums mit Warenständern und Kundenstoppern sowie auch der Gebäudefassaden mit Werbeträgern. Diese Tendenz zeigte sich auffällig zunächst in der Sternstraße, die als noch historisch erkennbarer Straßenzug zwischen dem Alten Rathaus und dem Friedensplatz eine besondere Attraktivität bei Käufern genießt. Die dort zunehmenden Werbeanlagen veranlassten einige Geschäftsleute an Stadtverwaltung und Rat heranzutreten, damit sich diese des Themas annehmen. Abbildung 8: Werbeschilder in der Sternstraße früher (Quelle: Stadt Bonn 2000) 17 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Zu dieser Zeit herrschten für den Fußgänger teilweise unübersichtliche Verhältnisse während der Lieferzeiten. Geschäftsleute stellten Warenständer so auf, dass diese den Nachbarladen optisch zustellten und diesen wiederum veranlassten Klappständer aufzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die dadurch entstandene Entwicklung konnte nicht allein mit Überzeugungsarbeit oder den Instrumenten des Bauordnungs- oder Straßenrechts begegnet werden. Gerade während der Lieferzeiten herrschten für den Fußgänger teilweise unübersichtlich Verhältnisse. Geschäftsleute stellten Warenständer so auf, dass diese den Nachbarladen optisch zustellten und diesen wiederum veranlassten Klappständer aufzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die dadurch entstandene Entwicklung konnte nicht allein mit Überzeugungsarbeit oder den Instrumenten des Bauordnungs- oder Straßenrechts begegnet werden. Gestaltungssatzung Auf Initiative der Einzelhändler erarbeitete die Stadt eine Gestaltungs- und Werbesatzung für die Sternstraße. Ein erster Entwurf wurde im „Arbeitskreis Stadtgestaltung“ diskutiert und gemeinsam weiter ausgearbeitet. So konnten Vorstellungen und Wünsche aller Akteure aufgenommen und damit die Akzeptanz und schließlich auch die Umsetzung der Satzung verbessert werden. Kurze Zeit später folgte auch für die Wenzelgasse eine Satzung. Der inhaltliche Erstellungs- und Abstimmungsprozess für die Satzungen war eingebettet in das „Integrierte Handelungskonzept Innenstadt“, in dessen Erarbeitung von der IHK, dem Einzelhandelsverband über den City Marketing e.V. viele Akteure in Arbeitsgruppen eingebunden waren. Um die Satzungsinhalte den Bürgern und Anliegern näher zu bringen, wurde eine Broschüre erarbeitet, die die wesentlichen Inhalte mit Beispielen illustriert oder kommentiert. Hauseigentümer und Geschäftsbetreiber erhalten so einen Orientierungsrahmen für Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum.6 Bei der Umsetzung der Satzungsvorgaben setzt die Stadt Bonn neben dem reinen Verwaltungsverfahren auf Überzeugungsarbeit, z.B. durch individuelle Bauberatung. Das Motivieren der Beteiligten zur Mitarbeit ist nach den Erfahrungen der Stadt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen. Darüber hinaus kann durch die Einbindung der Gewerbetreibenden auch der Kontrollaufwand erheblich reduziert werden. 6 Ordnungsrechtliche Instrumente allein sind nicht ausreichend. Stadt Bonn 2007 (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtpla nungsamt/stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang de, 16.11.2007) 18 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 9: Die Wenzelgasse 1985 (Quelle: Stadt Bonn 2007) Abbildung 10: Die Wenzelgasse 2006 (Quelle: Stadt Bonn 2007) Die Vorher/Nachher-Ansichten (Abbildung 8-11) verdeutlichen, dass sich seit Inkrafttreten der Satzungen im Jahr 2002 das Straßenbild in den Bereichen Sternstraße und Wenzelgasse zum Positiven verändert hat. Klappständer sind fast gänzlich verschwunden, selbst große Ketten haben individuelle Schilder im Sinne der Satzung anfertigen lassen. Parallel wurde die Fußgängerzone saniert, so dass auch die Straßen optisch aufgewertet und ansprechender gestaltet sind. Abbildung 11: Sternstraße ohne Werbeschilder 2006 (Quelle: Stadt Bonn 2007) Die Satzung sollte zunächst auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet werden. Bereits im Jahr 2004 hatte die Stadt hierzu eine Bürgerbeteiligung durchgeführt sowie alle betroffenen Grundstückseigentümer und Geschäftstreibenden einzeln schriftlich um Stellungnahme gebeten. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurde der Entwurf der Satzung Ende 2006 erneut mit den Vertretern des Arbeitskreises Stadtgestaltung und Satzungen, den Straßengemeinschaften Sternstraße, Wenzelgasse und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Friedrichstraße sowie der IHK Bonn, dem Einzelhandelsverband Bonn/Rhein19 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Sieg, dem Verein City-Marketing, Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und Vertretern der Bonner Immobilienmakler diskutiert. Auf Einladung der Industrie- und Handelskammer wurde der Entwurf dann im erweiterten Kreis vorgestellt, letztendlich jedoch zugunsten einer „Gestaltungsoffensive“ nicht weiterverfolgt. Gestaltungsoffensive versus Gestaltungssatzung Im Rahmen ihrer Gestaltungsoffensive Innenstadt hat die Stadt Bonn ein Handbuch – ähnlich einer Gestaltungsfibel – erarbeitet, in dem Empfehlungen zur Gestaltung von Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie gegeben werden (Juni 2008).7 An Stelle der ursprünglich geplanten Satzung werden die Vorgaben den Bürgern, Bauherren und Gewerbetreibenden zusätzlich zu dem Handbuch in einer intensiven, persönlichen Bauberatung erläutert und gegebenenfalls nach individuellen Lösungen gesucht. Nach Ablauf eines Jahres werden die Umsetzungsergebnisse evaluiert und die Verfahrensweise reflektiert. Sowohl die ursprünglich geplante Gestaltungs- und Werbesatzung Innenstadt als auch die aktuelle Gestaltungsoffensive fokussieren auf die Themenstellungen Gestaltung der Fassaden und Gestaltung der Werbeanlagen, und enthalten Vorstellungen zu zukünftigen Gestaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und im öffentlichen Straßenraum. Es sollen vor allem auch Anregungen vermittelt werden, um von der Beliebigkeit der Werbe- und Gestaltungsmaßnahmen wegzukommen. Während diese Gestaltungsoffensive einerseits weniger rechtliche Verbindlichkeit als eine Satzung bietet und auf rein freiwilliger Basis umgesetzt wird, ist andererseits der Beratungsaufwand der Stadt zwar deutlich höher, aber auch der Kontakt zu den Adressaten der Vorgaben erheblich direkter. Die Stadt Bonn setzt damit auf Überzeugungsarbeit und greift auf ihre Erfahrung zurück, dass das persönliche Engagement der Beteiligten häufig entscheidend ist für den Erfolg einer Umsetzung. Ob diese tatsächlich verbindliche Regelwerke und rechtliche Vorgaben ersetzen kann, wird sich nach Ablauf der Jahresfrist zeigen. Überzeugungsarbeit und persönliches Engagement versus verbindliche Regelwerke Sowohl das Engagement der Einzelhändler als auch das partizipative Vorgehen der Stadt Bonn ist wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung von Vorgaben. Insbesondere der Entwicklungsprozess des integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt unter Einbeziehung der Innenstadtakteure (Handel und Gewerbetreibende, Bürger) sowie die begleitende Leitbilddiskussion haben dazu beigetragen, dass Ziele zur Entwicklung der Innenstadt formuliert werden konnten, die auch heute noch von einer breiten Mehrheit getragen werden und Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung vieler Maßnahmen und Vorgaben sind. So wurden Hauptziele formuliert, die vielen Innenstadtakteuren zugute kommen: 7 Stadt Bonn 2008 (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/ stadtplanungsamt/projekte staedtebau/gestaltungsoffensive innenstadt/index.html, 18.06.2008). 20 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Erhaltung und Förderung des Einzelhandelsangebotes, eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen, und der Erhalt eines vielfältigen und niveauvollen Angebots. Die auf Initiative der Einzelhändler erstellten Gestaltungs- und Werbesatzungen sind in ein Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt integriert. Mit der auf Freiwilligkeit basierenden “Gestaltungsoffensive Innenstadt“ setzt die Stadt auf Motivation und Überzeugungsarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben. Die Berücksichtigung der Vorstellungen und Wünsche aller Betroffenen erhöht die Akzeptanz der Gestaltungsvorgaben bei Einzelhändlern, Grundstückseigentümern, Architekten und Fachplanern. Auf einen Blick Externe Beteiligung Publikationen Bürgerversammlung Satzungen Gestaltungsfibel Durchsetzung Bildung von Arbeitskreisen unter Beteiligung von Handel, Politik, Verwaltung und sonstigen Akteuren. Illustration der Gestaltungs- und Werbesatzung als Leitfaden für Grundstückseigentümer, Einzelhändler, Architekten und Fachplaner Durchführung einer Bürgerbeteiligung Gestaltungs- und Werbesatzungen für die Bereiche Sternstraße und Wenzelgasse Gestaltungshandbuch für die gesamte Innenstadt („Gestaltungsoffensive Innenstadt“) Bauordnungsamt, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (inzwischen: Bürgerdienste), Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Untere Denkmalbehörde Projektüberblick Start: 1999 (mit Integriertem Handlungskonzept) 28.06.2001: Grundsatzbeschluss des Rates zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes 02.10.2002: Satzungsbeschluss des Rates zur Gestaltungs- und Werbesatzung Sternstraße 13.06.2003: Satzungsbeschluss des Rates Gestaltungs- und Werbesatzung Wenzelgasse 31.05.2007 Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Bonn für eine „Gestaltungsoffensive Innenstadt“ Information und Ansprechpartnerin8 Frau Natascha Rohde Bundesstadt Bonn Berliner Platz 2, 53111 Bonn Telefon 0228 77 4503, Telefax 0228 77 58 36 E-Mail: [email protected] 8 Der Text basiert auf Gesprächen mit Frau Natascha Rohde sowie Informationen der Stadt Bonn (http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/ stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang de). Eine örtliche Begehung durch MC fand am 28.11.2006 statt. 21 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.2 Sondernutzungssatzung am Beispiel der Stadt Ludwigshafen Land Rheinland-Pfalz Einwohner 167.757 (30.06.2006) Fläche 77,6 km2 Arbeitslosenquote 10,3 % (12/2006) Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 2.839 (31.12.2006) tung, davon: - Stadtplanung 26 - Wirtschaftsförderung 11 - City-Manager 1 Typ Modernes Stadtzentrum Im Jahr 2003 wurde Ludwigshafen gerade einmal 150 Jahre alt. Die meisten Stadtteile sind jedoch wesentlich älter und durch Eingemeindung Teile der Stadt geworden. Ludwigshafen ist eine moderne Industriestadt, die mit der Industrie, allen voran der BASF, groß geworden ist. Neben Industrie und Gewerbe hat Ludwigshafen attraktive Wohngebiete aus der Gründerzeit und auch aus den 90er Jahren sowie ausgedehnte innerstädtische Naherholungsgebiete zu bieten. Ein prägendes Element des Stadtbilds ist der Rhein. Bis 2010 wird das Projekt "Rheinufer Süd" - Wohnen, Arbeiten und Freizeit am Wasser – umgesetzt, mit dem der Fluss noch stärker ins Bewusstsein rücken soll. Als Oberzentrum der Region Rheinpfalz und als eine von drei Großstädten des RheinNeckar-Dreiecks bietet Ludwigshafen viele Möglichkeiten zum Einkaufen, zum Kulturgenuss oder zum Freizeitvergnügen. Im Rahmen einer umfangreichen städtebaulichen Umstrukturierung wird derzeit eine Reihe von Projekten durchgeführt. Am Rhein soll auf dem ehemaligen Zollhofhafengelände ein neues, urbanes Stadtquartier entstehen, das neben einem attraktiven Einkaufszentrum mit ca. 30 000 m2 Verkaufsfläche eine Vielfalt an Freizeitaktivitäten und Erholungsmöglichkeiten bietet. Mit diesem für die Wirtschafts- und Stadtentwicklung wichtigen Projekt will die Stadt Kaufkraft zurückgewinnen und sich als attraktive Einkaufsstadt in der Region neu profilieren. Einzelhandelsentwicklung Hand in Hand mit diesem Vorhaben geht der Umbau der Innenstadt einher. Gerade die Innenstadt leidet unter den Folgen des tief greifenden Strukturwandels im Handel sowie den regionalen Konkurrenzen. Ende Oktober 2006 hat der Stadtrat daher ein Stadtumbauprogramm beschlossen, das "Entwicklungs22 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen konzept Innenstadt", das die Basis für grundlegende Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt bildet. Abbildung 12: Innenstadt (Quelle: Stadt Ludwigshafen) Neben der Wettbewerbssituation behindern strukturelle Probleme eine stärkere Anziehungskraft der Innenstadt. Die parallel verlaufenden Einkaufsstraßen Bismarck- und Ludwigsstraße mit den beiden Handelsschwerpunkten Walzmühle und Berliner Platz im Süden und Rathausplatz und Rathaus-Center im Norden erschweren alleine durch ihre räumliche Ausdehnung einen durchgängig attraktiven Geschäftsbesatz. Ziel ist es, funktionierende Standorte für Einzelhandel, Gastronomie oder auch für das innerstädtische Wohnen weiter zu stärken, zu konzentrieren und zu Schwerpunkten auszubauen. Mit Unterstützung eines Fachbüros wurden strategische Leitlinien zur Weiterentwicklung der Innenstadt aufgestellt. Sie haben zum Ziel, die Potenziale der Innenstadt, wie den Einkaufsschwerpunkt im Norden um das Rathaus-Center, den ehemaligen Zollhofhafen und den Rhein, zu stärken und für die Innenstadt nutzbar zu machen. Abbildung 13: Neue Spielpunkte für die Innenstadt (Quelle: Stadt Ludwigshafen) 23 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Der Einzelhandel der Ludwigshafener Innenstadt lebt vornehmlich von ihren Bewohnern, die mit ihren jeweiligen Lebensstilen maßgeblich das Bild der Stadt prägen. Daher ist es das Ziel der Stadt, gezielt unterschiedliche Wohnformen zu entwickeln sowie die Attraktivität des Wohnumfelds entsprechend zu steigern. Hauptansatzpunkt ist allerdings die Förderung und Unterstützung privater Investitionen zur Sanierung des Wohnungsbestandes in der Innenstadt. Zentrales Thema der Ludwigshafener Stadtentwicklung ist neben der künftigen Entwicklung der Innenstadt der Bau eines Einkaufzentrums am Zollhofhafen. Abbildung 14: Einkaufzentrum am Hafen (Quelle: Stadt Ludwigshafen 2007) Sondernutzungssatzung Die Stadt Ludwigshafen hat bereits 1993 eine „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ erlassen. Hierin werden gebührenfreie und –pflichtige Nutzungen im Stadtgebiet geregelt. Genehmigungsfrei sind beispielsweise: Werbeanlagen, die höchstens 30 cm in den Gehweg hineinragen Werbeanlagen, die den Gehweg überspannen, wenn sie zeitlich befristet sind und in mindestens 3 m Höhe angebracht sind Oster- und Weihnachtsdekoration Wahlkampfwerbung, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen Sondernutzungsrichtlinie als Ergänzung zu kommunikativen Elementen Für das Aufstellen von Plakatständern im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung des Tiefbauamts erforderlich. Auch für das Aufstellen von Verkaufsständen in den Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen ist ebenfalls eine Genehmigung des Tiefbauamts erforderlich. Dagegen ist die Genehmigung für das Aufstellen von Verkaufsständen außerhalb von Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen beim Ordnungamt einzuholen. Die Gebühren sind entsprechend drei verschiedener Gebührenstufen in Zonen angelegt, wobei Stufe I das innere Gebiet der Innenstadt beinhaltet. Hier sind die Gebühren für feste und mobile Verkaufsstände, für Warenauslagen und -automaten, Brezelverkaufsstände oder das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten geregelt. 24 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Diese Sondernutzungsrichtlinie wird gegenwärtig mit dem Ziel der besseren und einheitlichen Gestaltung der Geschäftsbereiche überarbeitet . Hierzu gehören u. a. konkrete Regelungen zur Außenbestuhlung im öffentlichen Raum. Parallel hierzu wird derzeit eine Werbeanlagensatzung erstellt. Beide Vorhaben werden sehr intensiv mit den Einzelhändlern und Immobilienbesitzern vor Ort diskutiert. Hierfür werden bestehende und erprobte Netzwerke genutzt und weiterentwickelt, wie der "Arbeitskreis City und Handel", der ein wesentliches Diskussionsforum darstellt. Darüber hinaus sind diese Themen im Stadtumbauforum sowie im Stadtentwicklungsausschuss präsent. Das Stadtumbauforum ist ein gemischt besetztes Gremium mit Vertretern der Ratsparteien, des Stadtvorstandes, der IHK, des Einzelhandels, Banken, Medien und weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Das Gremium soll dem Stadtumbauprozess die "Bodenhaftung" und Verankerung in der Stadtgesellschaft sichern. Die Stadt nutzt mehrere Wege der Öffentlichkeitsarbeit. Neben den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei den Bürgerforen, in Internetchats und im eigens geschaffenen Ausstellungsraum im Rhein-Center über die Entscheidungsprozesse und den aktuellen Stand der Planungen informieren. Als weiterer Baustein zur Steuerung der Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt wird derzeit ein Material- und Designhandbuch erarbeitet. Dieses ergänzt ein ebenfalls in der Erarbeitung befindliches Fassadenhandbuch, das als Hilfestellung für private Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt gedacht ist. Hieraus sollen Modernisierungsmaßnahmen generiert werden. Begleitend sollen unter anderem zeitlich und räumlich begrenzte Fassadenprogramme aufgelegt sowie Wettbewerbe ausgelobt werden. Eingebettet wird dies in eine für Herbst 2008 geplante Offensive zum Thema Baukultur, mit Vorträgen, Foren, Besuchen oder auch Themenwegen. Als Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses der Stadt soll künftig bei jedem Modernisierungsvorhaben in der Innenstadt eine Fassadenuntersuchung/Beratung zur Pflicht gemacht werden. Darüber hinaus sollen ein Lichtkonzept und ein Lichtmasterplan entwickelt werden. Besonders herausragende Elemente und Identität stiftende Gebäude (landmarks) sollen optisch betont werden und nicht nur gestalterische Wirkungen erzielen. Mit den Maßnahmen sollen die Identifikation und die Sicherheit gestärkt und das Image verbessert werden. 25 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Bei der Neu- und Umgestaltung der Stadt werden die Betroffenen aktiv einbezogen. Ludwigshafen setzt zur Steuerung der Gestaltung des öffentlichen Raumes neben einer Satzung begleitende Handbücher zur Veranschaulichung und Erläuterung ein: - Material- und Designhandbuch - Fassadenhandbuch Auf einen Blick Öffentlichkeitsarbeit Städtebauliches Gesamtkonzept Öffentliche Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse, Bürgerforen, Internetchats, Ausstellung im Rhein-Center Entwicklungskonzept Innenstadt City-Manager - Satzungen Sondernutzungssatzung (derzeit in Überarbeitung) Material- und Designhandbuch für die Innenstadt, Fassadenhandbuch, Lichtkonzept mit Lichtmasterplan Tiefbauamt und Ordnungsamt In Planung befindliche Gestaltungsmaßnahmen Durchsetzung Information und Ansprechpartner9 Herr Dipl.-Ing. Bernd Reif W.E.G. - WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH Rathausplatz 10, 67059 Ludwigshafen Telefon 0621 504 3124 Telefax 0621 504 2379 E-Mail [email protected] Herr Matthias Ehringer Stadtplanung, Stadtbildpflege Stadt Ludwigshafen Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen Telefon 0621 504 3210 E-Mail: [email protected] 9 Der Text basiert auf einem telefonischen Gespräch mit Herrn Matthias Ehringer, Stadt Ludwigshafen sowie Informationen der Stadt (Ludwigshafen 2007). 26 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.3 Aufbereitung einer Satzung als Gestaltungsfibel am Beispiel der Stadt Meiningen Land Thüringen Einwohner 22.586 (31.01.2006) Fläche 41,39 km2 Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 133 tung (2006), davon: - Stadtplanungsamt 4 - Wirtschaftsförderung 1 - City-Manager - Typ Historisches Stadtzentrum Die Stadt Meiningen zählt zu den ältesten Städten in Südthüringen. Sie liegt an der Werra und war seit jeher ein wichtiger Handels- und Verkehrspunkt in Richtung Franken, in die Rhön und zum Thüringer Wald. Von 1680-1918 auch Residenzstadt, entwickelte sich Meiningen zu einem geistig-kulturellen Zentrum von überregionaler Bedeutung. Dazu trugen namhafte Vertreter des Meininger Herzogshauses ebenso wie bedeutende Schauspieler, Musiker und Geistesschaffende bei. Neben seinem berühmten Theater verfügt Meiningen über auf den Weltmarkt strebende Hochtechnologieunternehmen, zahlreiche Banken, moderne medizinische Einrichtungen, Verwaltungen und ein klassizistisches Stadtbild mit großzügigen Parkanlagen. Touristische Vorzüge sind das anspruchsvolle Klima, die umliegenden Wälder und Landgüter, die Flussnähe und das Freizeitangebot. Seit Beginn der Sanierung von 1991 bis 1999 wurden in der Meininger Altstadt rd. 19 Mio. EUR Städtebauförderungsmittel eingesetzt. Durch das stete Bemühen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und dem Engagement der Bauherren, ihrer Architekten sowie Handwerker konnte die Sanierung der Altstadt zu guten Ergebnissen geführt werden. Neben den kommunalen Investitionen, wie zum Beispiel in das Schloss Elisabethenburg, den Marstall, die Reithalle oder die Neugestaltung der Bernhardstraße, der Marienstraße und des Schlossplatzes, sind dies auch die vielen Gebäude-, Fassaden- und Dachsanierungen privater Eigentümer. 27 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 15: Innenstadt (Quelle: Tourist-Information Meiningen) Vor allem die Fußgängerzone hat mit der Neugestaltung ganz besonders an Attraktivität gewonnen. Meiningen besitzt ein noch weitgehend geschlossenes Stadtbild. Nach der Wende war jedoch ein Gesamtkonzept für eine städtebauliche Neuordnung sowie Gestaltungs- und Sanierungsplanungen für Einzelmaßnahmen dringend erforderlich. Abbildung 16: Abgrenzung der Kirche durch Kübel (Quelle: MC 2006) Das Kernelement der städtebaulichen Aufwertung ist ein Gestaltungskonzept für den „Stadtboden“, d. h. für den Bodenbelag der städtischen Freiflächen. Dieses Stadtbodenkonzept wurde mit sehr intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet. Stadtbodenkonzept: Erarbeitung unter hoher Bürgerbeteiligung Bei der Erarbeitung der Gestaltung selbst wurden die Gewerbetreibenden und Händler weniger einbezogen als bei der späteren Umsetzung. Hierfür wurden 28 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen mit den Händlern und den Anwohnern gemeinsam regelmäßige, wöchentliche Beratungen durchgeführt. Diese nahmen zum Teil auch Einfluss auf die Anlage selbst. Die Händler und Anwohner wurden in die ersten Überlegungen, wie die Baumaßnahme zur Stadtbodengestaltung durchgeführt werden sollen, mit eingebunden. Die Koordination, also auch der Bauablauf, wurde sehr eng mit den Anwohnern und mit den Händlern gemeinsam geplant und durchgeführt. Einzelhandelsentwicklung Der Einzelhandel in Meiningen steht vor dem großen Problem, dass die Stadt als Einzelhandelsstandort nach wie vor wenig angenommen wird. Obwohl Meiningen in Südthüringen die größte Kaufkraft hat, führt der Einkaufsstrom der Bürgerinnen und Bürger zu den umliegenden Städten Schweinfurt, Fulda oder Erfurt. Hieran konnte auch die umfangreiche Aufwertung der Innenstadt in den letzten Jahren nichts ändern. Abbildung 17: Passende Werbeanbringung (Quelle: MC 2006) Seit fünfzehn Jahren bemüht sich die Stadt Meiningen, in der Altstadt großflächigen Einzelhandel zu etablieren. Doch bis Ende der neunziger Jahre war es schwierig, überhaupt Nutzer für die Ladenlokale zu finden. Wie in vielen anderen Städten hat sich auch hier der großflächige Handel eher auf der grünen Wiese angesiedelt. Einzelhändlerverband Die Meininger Händler haben sich zu einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossen. Dieser Händlerverband hat das Ziel, sich gemeinsam für verschiedene Maßnahmen zu engagieren und Themen anzusprechen bzw. Aktionen zu initiieren. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu einem Händlerstammtisch, der Themen rund um die Bereiche Ordnung und Gewerbe behandelt. 29 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Darüber hinaus stellt dieser Zusammenschluss der Meininger Händlerschaft einen Versuch dar, den Service sowie die Freundlichkeit und v. a. auch Diskretion im Umgang mit den Kunden zu stärken. So kamen in der Vergangenheit die negativen Seiten kleinstädtischer Strukturen sehr stark zum Tragen, indem Einkäufe häufig nicht mit der gebührenden Diskretion behandelt wurden. Seit fünfzehn Jahren wurde versucht, über verschiedene Stationen in der Altstadt großflächigen Einzelhandel unterzubringen. Doch bis Ende der neunziger Jahre war es schwierig, überhaupt jemanden zu begeistern. Der großflächige Handel hat sich eher auf der grünen Wiese angesiedelt. Beteiligung der Bürger an der Stadtentwicklung Der Stadt ist es wichtig, die Bürger bereits frühzeitig in Planungsprozesse einzubeziehen, Entscheidungen nicht über ihren Kopf hinweg zu treffen und so eine spätere Unzufriedenheit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Eine intakte Altstadt lebt auch von ihren aktiven und zufriedenen Bewohnern, die sich mit ihrer Wohnumgebung identifizieren. Die Einbeziehung und Mitwirkung der Bewohner bei der Planung ihres alltäglichen Lebensraumes sollte deshalb Bestandteil einer bedarfsgerechten Innenstadtentwicklung sein. Eine frühzeitige Einbindung der Bürger in Planungsprozesse fördert die Identifikation mit ihrer Stadt und die Akzeptanz von Vorgaben Bereits während der vorbereitenden Untersuchungen zur Erfassung städtebaulicher Mängel in der Meininger Altstadt wurden die Bürger an der Planung beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Rahmenplanung konnten Anregungen zur Altstadtsanierung vorgebracht werden. Auch in einer Bürgerversammlung informierten Vertreter der Stadtverwaltung und des Planungsbüros ausführlich über die beabsichtigten Maßnahmen. Ferner wurden zahlreiche Ausstellungen durchgeführt, in denen sich die Bürger die geplanten Maßnahmen anschauen konnten. Die Stadt betreibt in enger Zusammenarbeit mit dem Meininger Tageblatt aktive Pressearbeit zu aktuellen und geplanten Maßnahmen in der Innenstadt. Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligungen wurden ebenfalls getestet: 49 per Zufallsprinzip ausgewählte Bürger der Stadt Meiningen erarbeiteten innerhalb von vier Tagen ein Bürgergutachten zur Stadtentwicklung, zur Marktgestaltung und zur Wiederbebauung der Westseite des Marktes. Die Fachkompetenz der Experten, der Stadtplaner und Architekten sollte durch die in der täglichen Praxis von den Bürgern im Umgang mit ihrer Stadt gewonnenen Erfahrungen ergänzt werden. Ergebnis der Arbeit der Bürgergutachter war neben Aussagen zur künftigen Stadtentwicklung eine Empfehlung zur Wiederbebauung der Westseite des Marktes. Die Mehrzahl entschied sich nach Auswertung aller Aspekte dafür, das 30 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Grundstück mit einem dreigeschossigen Mehrzweckgebäude zu bebauen und so eine Nutzungsmischung aus verschiedenen Einrichtungen zu erzielen. Gestaltungsssatzung und -fibel Charakteristisch für die Stadt sind die Bleichgräben, die repräsentativen Bürgerhäuser entlang der sanierten Fußgängerzone, die Fachwerkhäuser, die Gassen, Straßen und Plätze. Um dieses historische Bild der Altstadt auch für die folgenden Generationen zu erhalten, hat die Stadt Meiningen eine Gestaltungssatzung beschlossen. Diese "Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Meiningen" ist seit 1998 wirksam. Die hier durch die Stadt getroffenen Regelungen sollen dazu beitragen, dass sich Neu-, Um- und Anbauten in die historische Umgebung einfügen. Bauliche Maßnahmen aller Art sind gemäß der Satzung in der Weise auszuführen, dass die geschichtliche, die architektonische und städtebauliche Eigenart des Stadtbildes gesichert und gefördert wird. Dies gilt insbesondere für die Größe der Gebäude, die Fassadengestaltung und die dabei angewandte Gliederung, die Ausführung der Fenster und die Einheitlichkeit der Dachlandschaft. Der Satzungstext ist entgegen den üblichen nüchternen Richtlinientexten in Form einer Gestaltungsfibel aufbereitet. Sehr anschaulich und reichhaltig bebildert erläutert die Fibel anhand zahlreicher Beispiele, worauf sich die Gestaltungsvorgaben im Detail beziehen. Sie erklärt, welche Gestaltungsvarianten erwünscht sind und welche nicht: Abbildung 18: Positiv- und Negativbeispiel für Fenstergestaltungen aus der Gestaltungsfibel der Stadt Meiningen (Quelle: Meiningen 2002) 31 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Um die Vielfalt des äußeren Erscheinungsbildes der Häuser zu bewahren, enthält die Gestaltungssatzung unter anderem Vorgaben zur Ausführung von Fassaden, Dächern, Fenstern, aber auch von Toren, Außenanlagen und Schaufenstern. So schreibt die Satzung vor, dass Fassaden außer bei Sichtfachwerk in Putz auszuführen sind, dass zur Dacheindeckung nur rote oder rotbraune Ziegel zulässig und Ortgangziegel unzulässig sind. Fenster dürfen keine zwischen den Scheiben liegenden Sprossen aufweisen und sind mit Kämpfer, Stulp oder konstruktiven Sprossen auszubilden. Vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbare Türen und Tore sind aus Holz zu fertigen. Für die Gewerbetreibenden in Meiningens Altstadt ist die neue Baugestaltungssatzung ebenfalls überaus wichtig, sind hier doch auch wesentliche Fragen zur Außenwerbung und zum Anbringen von Warenautomaten, zur baulichen Gestaltung von Schaufenstern und Markisen geregelt. Festgelegt wurde, dass prinzipiell für alle Werbeanlagen eine Genehmigung einzuholen ist. Neben anderen Bestimmungen gilt, dass Werbeanlagen horizontal am Gebäude zwischen dem Sockel und der Unterkante des 1. Obergeschosses anzubringen sind. Ausleger dürfen z. B. höchstens 1,0 m breit und 1,0 m hoch sein. Abgesehen von einigen "schwarzen Schafen" gibt es in der Meininger Innenstadt bereits viele gute Beispiele für hochwertige und auf die jeweilige Fassade abgestimmte Werbeanlagen. Die frühzeitige Einbindung der Bürger in den Planungsprozess fördert die Akzeptanz von Maßnahmen und ihre Umsetzung. Werbegemeinschaft und Händlerstammtisch bieten Foren für Austausch und Diskussion von Maßnahmen. Eine reichhaltig bebilderte Gestaltungsfibel erläutert anschaulich die Gestaltungsvorgaben der Meininger Satzung. Hierdurch werden die Grundsätze der Satzung auch für Laien gut verständlich. Auf einen Blick Händlergemeinschaft Werbegemeinschaft (mit Beteiligung der Stadt), Händlerstammtisch City-Manager 1 Satzungen Gestaltungssatzung Gestaltungsfibel vorhanden Durchsetzung Ordnungsamt 32 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Information und Ansprechpartner:10 Herr R. Kölsche Stadt Meiningen Schloßplatz 1, 98617 Meiningen Telefon 03693 45 45 47, Telefax 03693 45 41 57 E-Mail: [email protected] Herr Winfried Petter Stadt Meiningen Schloßplatz 1, 98617 Meiningen Telefon 03693 45 45 47, Telefax 03693 45 41 57 E-Mail: [email protected] 10 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn R. Kölsch, Stadt Meiningen, sowie einer örtlichen Begehung am 14.09.2006 33 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.4 Gestaltungsfibel und -beirat am Beispiel der Stadt Gelsenkirchen Land Nordrhein-Westfalen Einwohner 266.550 (31.12.2007) Fläche 104.842 km2 Arbeitslosenquote 15,6 % (31.03.2008) Anzahl der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, davon: 4.000 - Stadtplanung 70 (inkl. Wohnungswesen) - Wirtschaftsförderung 25 - City-Manager 2 Typ Stadtteilzentrum Gelsenkirchen erhielt trotz einer mittelalterlichen Entstehungsgeschichte erst 1875 die Stadtrechte. Die Stadt ist in ihrer Größe in erster Linie ein Produkt der Industrialisierung. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts war das heutige Stadtgebiet ein dünn besiedelter Landstrich mit etwa 6.000 Einwohnern. Abgesehen von einigen Handwerkern in den Kirchdörfern Gelsenkirchen und Buer war die Region landwirtschaftlich geprägt. An die Vorgeschichte der Industriestadt erinnern heute nur noch einige Baudenkmäler, wie Schloss Horst, Schloss Berge, die Burg Lüttinghof sowie einige Überreste bäuerlichen Lebens. Die Stadt Gelsenkirchen ist durch den Strukturwandel mit dem seit über 40 Jahren anhaltenden Rückzug der Montanindustrie geprägt. Direkte Folge ist der Bevölkerungsrückgang von etwa 400.000 Einwohnern Anfang der 60er Jahre bis auf rund 270.000 heute. Arbeitslosigkeit und Kaufkraftverluste sind in vielen Bereichen der Stadt spürbar. Die Altstadt ist in ihrer Struktur und Entstehungszeit sehr heterogen. Dies trägt zur Lebendigkeit der Innenstadt bei, führt aber auch dazu, dass sich nur in begrenztem Umfang generalisierbare Aussagen für Gestaltungsregeln treffen lassen. In Gelsenkirchen-Buer – neben der City das zweite Hauptversorgungszentrum für den nördlichen Stadtbereich – haben sich hohe städtebauliche Qualitäten bis heute erhalten. Dazu zählen u. a. die Grenze des mittelalterlichen Stadtkerns sowie die erhaltene Geometrie des historischen Stadtgrundrisses. Das Stadtbild hat in den letzten Jahrzehnten jedoch erheblich durch übermäßige Werbeanbringungen sowie dem Zeitgeist der Bauvorhaben gelitten. 34 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 19: Eingangsbereich der Innenstadt (Quelle: MC 2006) Abbildung 20: Werbestopper bestimmen (noch) das Bild (Quelle: MC 2006) Neben anderen Maßnahmen des Stadtumbaus wurde im Jahr 2004 der zentrale Innenstadtbereich Gelsenkirchens (GE-City) – rund um das geschwächte Einkaufszentrum Bahnhofstraße – in das Förderprogramm "Stadtumbau West" aufgenommen. Ziele dieses Programms sind insbesondere die Stabilisierung des Einzelhandelsstandortes sowie die Anpassung der Infrastruktur an die sich verändernden Bedürfnisse und die Erarbeitung von Strategien für die anstehenden demographischen Veränderungen. Selbstorganisation von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und Immobilienbesitzern am Beispiel Gelsenkirchen-Buer Um den Fehlentwicklungen im Geschäftsbereich der beiden Innenstädte zu entgegnen, wurde ein mittelfristiges Entwicklungskonzept aufgestellt. Initiativpunkt war die Situation des rd. 13 ha großen Gebiets des Stadtteils Buer, die sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert hatte. Schleichender Attraktivitätsverlust, leerstehende Ladenlokale und Mängel in der Infrastruktur waren die erkannten Probleme. Im November des Jahres 2000 standen insgesamt 18 Ladenlokale leer. Kernpunkte des mittelfristigen Entwicklungskonzeptes (Leitplan) waren: Ansehnliche und sichtbare Kennzeichnung der Stadteingänge Schließung von Angebotslücken im Einzelhandel Aufwertung der Gestalt von Gebäuden und öffentlichem Raum Synergieeffekte der Funktionen nutzen (Wohnen, Freizeit, Kultur, Handel, Arbeiten) Erfindung von Nutzungsthemen 35 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Einzelhändler, Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer haben sich zur Buer Management GmbH zusammengeschlossen. Diese organisiert die notwendigen Schritte zur Umgestaltung des Stadtteils Buer. Die Stadtverwaltung unterstützte diesen Selbstorganisationsprozess unter anderem, indem sie Städtebaufördermittel des Landes für die Erarbeitung des Leitplans einwarb Selbstorganisation wird seitens der Stadt unterstützt Abbildung 21: Leitplan Zentrum Buer (Quelle: Buer Management GmbH 2001) 36 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Im Rahmen der Erarbeitung der Mittelfristplanung wurden drei Werkstattgespräche durchgeführt. Hiermit sollte gleichzeitig der Arbeitsprozess angestoßen werden sowie ein Anlass für die inhaltliche Verständigung der Akteure in Buer untereinander geschaffen werden. Der Kommunikationsprozess wurde extern moderiert. Schwerpunktthemen der Werkstattgespräche waren: (1) Bestandsanalyse und Szenarien (2) Anforderungen und Potenziale für einen Entwicklungsschub (3) Ziele und strategische Elemente Die Bürger wurden durch die Ausstellung von Zwischenergebnissen und durch Pressegespräche informiert. Gestaltungsbeirat und –fibel zur Unterstützung der Satzung Die Gestaltungssatzungen für die beiden Innenstädte wurden gemeinsam erarbeitet. Ziel dieser Regelwerke ist es, die Stadtbaukultur in Gelsenkirchen zu fördern und eine geordnete und aufeinander abgestimmte Gestaltung des Ortsbildes in den beiden Teilräumen herbeizuführen. Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt wurde gemeinsam mit den Anwohnern, Eigentümern und Gewerbetreibenden erarbeitet. Der Satzungstext und die erläuternde Gestaltungsfibel fassen die Ergebnisse zusammen und bieten eine Orientierungshilfe. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen umfasst die wichtigen Einkaufslagen und ihre Randbereiche. Die Stadt Gelsenkirchen verfolgt die Umsetzung ihrer Gestaltungsvorgaben unter der Prämisse des folgenden Leitsatzes: „Die Entwicklung einer City ist eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die den ständigen Dialog aller innenstadtrelevanten Akteure braucht. Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise verstehen sich deshalb vorrangig als das Ergebnis des Austausches der Akteure.“11 Nach Ansicht der Stadt ist und war gerade in Gelsenkirchen der Dialog von besonderer Bedeutung, „da aufgrund des höchst heterogenen Erscheinungsbildes der Hauptgeschäftslage die Gestaltungsregeln und Gestaltungshinweise sorgfältig und wohldosiert zu entwickeln waren.“ Um die Ziele der beiden Gestaltungssatzungen und -fibeln bestmöglich erreichen zu können, wurde ergänzend ein Gestaltungsbeirat einberufen. Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung (Referate Bauordnung und Stadtplanung) sowie einem Vertreter der Standortgemeinschaft Gelsenkirchen-City und 11 Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen, Stadt Gelsenkirchen, Gelsenkirchen/Dortmund 2006 (http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte/Gestal tungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007) 37 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen externen Architekten und Stadtplanern zusammen, die ihr Fachwissen in den Beratungs- und Entscheidungsprozess einbringen.12 Die Mitglieder des Beirats haben einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, in dem folgende Punkte geregelt sind:13 Aufgaben: Der Aufgabenbereich des Beirats erstreckt sich auf alle in den Gestaltungssatzungen als genehmigungspflichtig erklärten baulichen und sonstigen Anlagen. Beratung der Verwaltung innerhalb der Ermessensspielräume der Satzungen, Verfassen einer Entscheidungsgrundlage für die Erstellung von Genehmigungen oder Ablehnungen Beratung von Bauherren bei bedeutenden Umbau- und Neubaumaßnahmen im Geltungsbereich Der Beirat ist in seinen Entscheidungen an die Gestaltungssatzungen und – fibeln gebunden. Das Referat Bauordnung entscheidet über die einzubringenden Anträge. Zusammensetzung: Berufung der Mitglieder für 2 Jahre: 3 Vertreter der Stadtverwaltung (Referat Bauordnung, 2 Vertreter Referat Stadtplanung), 4 externe Mitglieder (3 Architekten/Stadtplaner, 1 Vertreter der Standortgemeinschaft Gelsenkirchen) Die Beiratsmitglieder wählen einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und in Patt-Situationen die Entscheidungshoheit innehat. Häufigkeit der Treffen: 6 Termine im Jahr, maximal 2 Zusatztermine Geschäftsstelle: Im Referat für Bauordnung eingerichtet, lädt zu den Terminen ein und informiert die Antragsteller zu den Ergebnissen des Beirats Honorare: Pauschale, +ggf. 50,- € Anfahrtspauschale 12 Gestaltungsbeirat für die Gelsenkirchener Hauptzentren City und Buer, Vertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Beiratsmitgliedern, Gelsenkirchen 2006 13 ebd. 38 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Die Gestaltungssatzung und vor allen Dingen die Gestaltungsfibel sind für die Stadt Gelsenkirchen ganz erhebliche Steuerungsinstrumente. Die Entwicklung der Stadt ist für Gelsenkirchen eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die den ständigen Dialog aller innenstadtrelevanten Akteure erfordert. Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise sollten Ergebnis des Austausches der innenstadtrelevanten Akteure sein. Mit dem Einbeziehen der Vor-Ort-Akteure und der Organisation von Kommunikationskonzepten (Werkstattgespräche, Bürgerversammlungen, Pressearbeit) gelingen sehr gute Ergebnisse. Auf einen Blick Buer Management GmbH Zusammenschluss von Einzelhändlern, sonstigen Gewerbetreibenden und Immobilienbesitzern Publikationen Diverse Fachpublikationen Bürgerversammlung anlässlich der Bekanntgabe der Aktivitäten Werkstattgespräche zur Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes Gestaltungsbeirat vorhanden Satzungen Gestaltungssatzung Gelsenkirchen-City, Gestaltungssatzung Buer Gestaltungsfibel vorhanden Durchsetzung: Referat Bauordnung (Werbeanlagen, Gebäudeumnutzungen), Referat Verkehr (Sondernutzungen) Information und Ansprechpartner14 Herr Stefan Rommelfanger Stadt Gelsenkirchen Dez. Planen, Bauen, Umwelt/Ref. Stadtplanung Rathausplatz 2 (Rathaus Buer), 45894 Gelsenkirchen Telefon 0209 169 4438, Telefax 0209 169 4803 E-Mail: [email protected] 14 Im Rahmen der Studie fand am 01.12.2006 eine örtliche Begehung statt. 39 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.5 Fachliche Begleitung von Satzungen am Beispiel der Stadt Naumburg Land Sachsen-Anhalt Einwohner 29.405 (30.06.2006) Fläche 76,04 km2 Arbeitslosenquote 19% (Stand: 31.12.2006) Kaufkraft (Bundesdurchschnitt = 100) Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwaltung, davon: - Stadtplanung 72,8 (2005) 298 4 - Wirtschaftsförderung 1,5 - City-Manager - Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein Typ Büro-/Praxisräume EUR/m2: 5,00 – 12,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 7,00 – 12,00 EUR Historisches Stadtzentrum Die Stadt Naumburg an der Saale besitzt eine weitgehend sanierte Innenstadt mit unzähligen historischen und baulichen Sehenswürdigkeiten (Naumburger Dom, Nietzsche-Haus, Marientor, Stadtmauer, Bürgerhäuser). Naumburg verfügt über eine gute Verkehrsanbindung an die A9 und die Bundesstraßen B 87, 88 und 180 führen zu den Zentren Halle, Leipzig/Flughafen, Weimar, Erfurt und Jena. Abbildung 22: Innenstadt (Quelle: Stadt Naumburg 2007) 40 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Einzelhandelsentwicklung Seit 1990 verzeichnet die Stadt Naumburg eine überproportionale Zunahme an Verkaufsflächen, auch außerhalb des Stadtzentrums. Die Schwächung des innerstädtischen Handels wurde durch großflächige Einrichtungen bei Weißenfels und dem Saalepark Günthersdorf, (jetzt: Nova Eventis) noch wesentlich verstärkt. Die Stadtsanierung seit 1990 hat wesentliche identitätsstiftende Bereiche vor dem vollständigen Ruin gerettet und neue Nutzungen angesiedelt. Abbildung 23: Jakobsstraße vorher (Quelle: Stadt Naumburg 2007) In den 70er Jahren wurde die Jakobsstraße zur Einkaufszone für die Einwohner der Stadt. Dazu wurde der für viele Kreisstädte der DDR typische „Boulevard“ gestaltet: Betonplatten mit Pflasterbändern (Abbildung 23). Es wurden Fassaden gestrichen, ohne Putzschäden auszubessern. Zinkdachrinnen, die über siebzig Jahre alt waren, wurden mit Kunststoffstreifen notdürftig repariert. Die 1990 begonnene Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser in den Hauptstraßen führte zu zahlreichen Kompromissen: teilweise riesige Flächen, die nicht nutzbar sind, gefangene Räume im Inneren, große Bautiefen, etc. Das erfordert nutzungs- und gestaltungstechnisch, finanziell und fördertechnisch Phantasie, um kreative Lösungen zu finden. Die Neugestaltung der Jakobsstraße wurde mit intensiver Bürgerbeteiligung vorbereitet. Nach der Realisierung wurde die umgestaltete Fußgängerzone sehr positiv bewertet (s. Abbildungen 24 und 25). Neugestaltung des Bodens und Ausstattung von Verweilbereichen erhöhen das Aufenthaltswohlgefühl Fußgängerfreundlich sind Granitplatten angeordnet. Zwischen diesen und den Häusern ist die Fläche für Warenpräsentation in Mosaikpflaster gestaltet. Zur Straßenmitte folgt Großpflaster als Fahrbereich und ein Verweilbereich mit Straßenleuchten, Fahrradbügeln, Bänken und Pflanzkübeln. 41 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 24: Jakobsstraße nachher (Quelle: Stadt Naumburg 2007) Abbildung 25: Abgrenzung von Lauf- und Warenpräsentationsfläche (Quelle: MC 2006) Diese Gestaltung soll beispielgebend für die Modifizierung der Satzung über die Sondernutzung des öffentlichen Raumes in der Altstadt sein: Die bauliche Gestaltung greift historische Vorläufer auf, passt sich modernen Nutzungsanforderungen an und erweist sich ebenfalls als flexibel hinsichtlich möglicher Nutzungsänderungen. Gestaltungssatzung und Werbesatzung Die Gestaltung des „Bodens“ wäre ohne Gestaltung der Fassaden mit ihren Werbeanlagen nur eine halbe Sache. Durch die seit vielen Jahren bestehende Gestaltungssatzung einerseits und die Werbesatzung andererseits gelingt es immer wieder, gute Beispiele zu schaffen (Abbildung 26). Umsetzung von Satzungen durch intensive Beratung Abbildung 26: Gelungene, harmonische Werbung (Quelle Stadt Naumburg 2007) 42 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Die Stadt Naumburg hat sehr schnell nach der Wende eine Gestaltungssatzung beschlossen. Die Umsetzung war nicht immer problemlos und führte hin und wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Satzung hat jedoch in ihrer Fassung vom 25.01.1992 Bestand. Weil die Umsetzung von Satzungen immer sowohl mit Information und der Vermittlung der Inhalte als auch mit Überzeugung verbunden ist, wurden in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Architekten und Handwerkern Weiterbildungen und Erfahrungsaustausch mit Fachvorträgen organisiert. Aus der Erfahrung der Stadt Naumburg ist festzustellen: Beratung und Begleitung ist unabdingbar bei der Durchsetzung von Satzungen. Leider stößt die intensive Beratung nicht immer auf Verständnis und Unterstützung in der Politik. In Zeiten knapper Kassen muss daher schnell einmal auf derartige freiwillige Aufgaben verzichtet werden. Ein Grundstückseigentümer, der kein Bauprofi ist, weiß nicht was eine Gestaltungssatzung ist. Wenn Beratung und Betreuung hier nicht frühzeitig einsetzen, kann unter Umständen alte Bausubstanz Schaden nehmen und sogar unwiederbringlich verloren gehen. Naumburg trägt Sorge dafür, dass jeder sanierungswillige Eigentümer eine kostenlose Erstberatung in technischer, gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht erhält. Der Architekt erstellt für die Eigentümer Alternativvorschläge oder Varianten, die immer die Punkte Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Statik berücksichtigen. Der Sanierungsträger berät zu Fördermöglichkeiten und -verfahren, die Verwaltung zu steuerlichen Besonderheiten und Genehmigungsverfahren. Die Stadt ist sich dessen bewusst, dass auf der einen Seite dieser Beratungsservice sehr aufwendig ist. Andererseits profitiert das Stadtbild in hohem Maße davon. Die Stadtverwaltung ist davon überzeugt, dass gerade im gestalterischen Bereich die Durchsetzung von Vorgaben nur mit Hartnäckigkeit gelingt. Dazu stehen Fachleute der Verwaltung, ein Architekt und der Sanierungsträger zur Verfügung. Der Grundstein für gute Gestaltungsergebnisse wurde in den frühen 90er Jahren auf zahlreichen Bürgerversammlungen gelegt. Der Zuspruch aus der Bevölkerung war hoch. Zwischen 20 und 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich zusammen, um über Stadtsanierung und –gestaltung zu diskutieren. Reges Interesse der Bürger war auch während der Bauarbeiten am beschriebenen Projekt zu verzeichnen. Durch gute Vorbereitung und laufende Informationen konnten die Interessen der Anlieger – hier v. a. der Geschäftsleute - weitgehend beachtet werden. So wurde die Bauzeit von fast 1,5 Jahren von ihnen gut verkraftet. 43 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Durch sein umfangreiches Beratungsangebot für Eigentümer, Gewerbetreibende, Architekten und Handwerker mit Einzelberatungen, aber auch Weiterbildungen und Fachvorträgen mit Erfahrungsaustausch, stellt Naumburg eine erfolgreiche Umsetzung der Satzungen sicher. Durch das Zusammenspiel von Fachleuten aus der Stadtverwaltung, einem Architekten und dem Sanierungsträger können bereits frühzeitig im Sanierungsprozess Gestaltungsvorgaben erfolgreich umgesetzt werden. Den Einzelhändlern werden keine direkten Vorschriften gemacht, sondern es werden mit ihnen gemeinsam mit Architekten, Bauherren oder der Stadt Lösungsansätze für die individuelle Gestaltung eines jeden betroffenen Bereiches gefunden. Auf einen Blick Arbeitskreis Innenstadtverein Publikationen Ausstellungen, Plakate, Sanierungskalender Bürgerversammlung Bauberatung bei Bedarf Regelmäßig durch freien Architekten City-Manager von 1996 bis 2001 Satzungen Gestaltungssatzung, Werbesatzung, Sondernutzungssatzung Begleitende Maßnahmen kostenlose Erstberatung sanierungswilliger Eigentümer, Weiterbildungsangebot und Fachvorträge mit Erfahrungsaustausch Gestaltungsfibel keine Gestaltungsfibel, dafür jedoch Bürger-InfoBriefe mit entsprechenden Hinweisen Durchsetzung: Bauverwaltung Information und Ansprechpartner15 Herr Christoph Hamel Stadt Naumburg (Saale) Fachbereich II Stadtentwicklung und Bau Markt 1, 06618 Naumburg Telefon 03445.273 200, Telefax 03445.273 209 E-Mail: [email protected] 15 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn Christoph Hamel und Frau Martina Benzko, Stadt Naumburg, sowie einer örtlichen Begehung am 25.09.2006 44 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.6 Bau- und Farbberatung am Beispiel der Stadt Fellbach Land Einwohner Fläche Baden-Württemberg 43.524 (30.06.2006) Arbeitslosenquote Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwaltung, davon: - Stadtplanungsamt - Wirtschaftsförderung - City-Manager Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein 6,2 % (Stand: 31.12.2005) 450 Typ 27,70 km2 8,1 1,5 1,5 Büro-/Praxisräume EUR/m2: 4,50 – 15,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 8,00 – 17,00 EUR Modernes Stadtzentrum Fellbach ist eine große Weinbaugemeinde in der Region Stuttgart, die zweitgrößte in Württemberg. Die Stadt Fellbach ist stark von der Nähe zu Stuttgart geprägt. Der Stadtgrundriss hat sich als Bandstadt vom Weinberg zum Bahnhof hin entwickelt. Ein Zentrum oder eine typische Stadtmitte fehlte ursprünglich in dem Weindorf. Erst im 20. Jahrhundert, vor allen Dingen in den 20er, 30er und 40er Jahren, hat sich die Stadt über die eigentlichen Dorfgrenzen hinaus ausgedehnt. Heute ist Fellbach ein starker Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort in der Region Stuttgart. Überdurchschnittlich hoch ist die Zahl von rund 480 Arbeitsplätzen pro 1.000 Einwohner. Für eine hohe Wirtschaftskraft spricht auch der Einpendlerüberschuss von fast 4.000 Pendlern. Ein Plus des Wirtschaftsstandorts Fellbach ist der gesunde Branchenmix mit eindeutig mittelständischer Prägung. Die industrielle Fertigung macht rund zehn Prozent aller Betriebe aus. Auch das Handwerk spielt in Fellbach eine wichtige Rolle. Die Stadt hat sich darüber hinaus in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Zentrum des Möbelhandels entwickelt. Einzelhandelsstruktur Die Stadt Fellbach verfügt über eine etwa 2 km lange „Einkaufsstraße“, die durch die Verbindung zum Bahnhof entstanden ist. Auf Grund der Länge werden die Einkäufe überwiegend mit dem PKW und nur selten zu Fuß getätigt. Durch die städtebauliche Struktur fehlt ein zentraler Altstadt- bzw. Einkaufsbereich, der sich für eine Fußgängerzone eignen würde. Einkäufe werden mit dem PKW erledigt. 45 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 27: Einkaufsstraße Fellbach (Quelle: MC 2006) Hinzu kommt, dass Einzelhandels- und Gewerbebetriebe entlang dieser Einkaufsachse nur punktuell und nicht durchgängig vorhanden sind. So entstanden entlang der beiden Haupteinkaufsstraßen in Nord-Süd-Richtung immer wieder Schwerpunkte für den Einzelhandel. Ein Schwerpunkt ist der Bereich südlich des Rathauses (Bereich Entenbrünnele) und nördlich des Rathauses (Bereich Stadtmitte). Die nördliche Bahnhofstraße ab dem Stuttgarter Platz ist ein weiterer Schwerpunkt. Zwischen den Einkaufsschwerpunkten finden sich nur vereinzelt Ladengeschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Fellbach hat in den letzten 25 Jahren versucht, die Innenstadt attraktiv zu machen. Im Zuge des Stadtmitteprojekts wurde ein großer autofreier Bereich geschaffen, in dem alle repräsentativen Gebäude liegen: Rathaus, Musikschule, Kongresshalle mit Hotel, Jugendkunstschule, kleine Museen und der Stadtpark. Alle wichtigen Erschließungsstraßen wurden nach einem durchgängigen Gestaltungsprinzip umgestaltet und mit Baumreihen und Alleen versehen. Bau- und Farbberatung statt Gestaltungssatzung Seitens der Stadtverwaltung gab es zunächst Überlegungen, die Innenstadtentwicklung durch eine Gestaltungssatzung oder durch Farbleitpläne zu lenken. Letztlich entschloss sich die Stadt jedoch, statt einer Satzung eine intensive Bauberatung anzubieten. Statt Gestaltungssatzung wird intensive Bauberatung geboten Das Stadtplanungsamt in Fellbach widmet sich jedem Neubauvorhaben intensiv und kooperiert eng mit den Architekten und Bauherren. Durch das intensive Beratungsangebot ist es möglich, der Gestaltung einen hohen Stellenwert einzuräumen. Dies betrifft auch die Auswahl der Fassadenfarben. Jeder Bauherr bzw. Eigentümer kann sich von professionellen Farbberatern unterstützen las46 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen sen. Als Anreiz wurden Zuschussprogramme aufgelegt. Die Stadt verfügt seit 25 Jahren über Zuschussprogramme, die Eigentümern mit einem kleinen Betrag (750 EUR) unterstützt. Insbesondere zu Beginn des Programms zeigte sich eine sehr starke Nachfrage nach Farbberatungen. Das aktuelle Farbzuschussprogramm hat das Ziel, die Gebäude entlang der Haupteinkaufsstraßen aufzuwerten und damit das Umfeld für den Einzelhandel zu verbessern. Bauherren bzw. Eigentümer erhalten finanzielle Unterstützung Das Programm wird von einem professionellen Künstler und einem Mitarbeiter des Stadtplanungsamts betreut. Auf der Grundlage der Bauherrenwünsche werden Farbkonzepte für die jeweiligen Gebäude entwickelt und vor Ort anhand von Farbmustern überprüft. In der Praxis ist teilweise viel Überzeugungsarbeit notwendig und manchmal treten Schwierigkeiten auf, die zu besonders langwierigen Verhandlungen mit den Eigentümern führen. So war es beispielsweise nicht einfach, einen Gewerbetreibenden in der Innenstadt von der Verwendung eines feuerwehrroten Farbtons als Fassadenfarbe abzubringen (vgl. Abbildung 28 und Abbildung 29). Gemeinsam einigte man sich schließlich auf einen dezent roten Farbton, der sich in die städtebauliche Umgebung gut einfügt und im Detail mit Grün- und Grautönen abgestimmt wurde. Insgesamt dauerte die Farbfestlegung rund ein halbes Jahr. Abbildung 28: Wohn- und Geschäftshaus vor Bau- und Farbberatung (Quelle: Stadt Fellbach 2006) Abbildung 29: Wohn- und Geschäftshaus nach Bauund Farbberatung (Quelle: Stadt Fellbach 2006) Dem guten Beispiel folgte das Grünzuschussprogramm der Stadt. Hier werden private Begrünungsmaßnahmen, wie Hofentsiegelungen, Dachbegrünungen und Baumpflanzungen, bezuschusst. 47 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Für die Aufwertung der Gewerbegebiete hat die Stadt Fellbach eine Werbesatzung erlassen. Gerade in Gewerbegebieten ist es sehr schwer, gestalterische Vorgaben durchzusetzen. So werden, differenziert nach unterschiedlichen Gebietstypen, die Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt, damit das Ausmaß von Werbeflächen zugunsten aller Gewerbetreibenden auf einem vernünftigen Maß gehalten werden kann. Zwischenzeitlich wurde überlegt, die Satzung auf die Innenstadt auszudehnen. Das Vorhaben wurde aber zurückgestellt, da die Gestaltung der Werbeanlagen in der Innenstadt durch die Bauberatung sehr gut beeinflusst werden kann. Das Stadtplanungsamt in Fellbach verfügt über qualifizierte Architekten, die mit Hilfe von Zeichnungen, Fotomontagen und Animationen Gestaltungskonzepte erarbeiten können. Diese werden den Bauherren und Architekten in einem kooperativen Dialog vorgestellt und erörtert. Die intensive Beratung kostet viel Zeit. Zwar erscheint jeder Einzelfall für sich nicht so wichtig, doch mit den Jahren zeigte sich der Lohn der Beratung für die Stadt. Die Bau- und Farbberatung ist wesentliches Instrument der Stadt, um ein Corporate Design zu sichern. Individuelle Beratung statt einer Gestaltungssatzung kann herausragende Erfolge bei der Umsetzung von Gestaltungsvorgaben erzielen. Das Beispiel der Bau- und Farbberatung zeigt, dass in kleineren Städten auch ohne Richtlinien sehr gute Ergebnisse erreichbar sind. Auch ein eher geringer finanzieller Zuschuss kann bereits große Erfolge bewirken. Durch die intensive Bau- und Farbberatung kann die Stadt auf manche Kontrolle verzichten. Auf einen Blick Publikationen Presse City-Manager Satzungen Broschüren und Flyer Regelmäßige Pressemitteilungen Stadtmarketing Werbesatzung (1987), z. Z. in Überarbeitung Gestaltungsfibel Durchsetzung nicht vorhanden Bauordnungs- und Bauverwaltungsamt Projektüberblick Start: 2002 Ende: offen Investitionsvolumen 50.000,00 EUR 48 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Information und Ansprechpartner16 Herr Bernhard Kerres Stadt Fellbach Marktplatz 1, 70734 Fellbach Telefon 0711 58 326, Telefax 0711 58 51495 E-Mail: [email protected] 16 Der Text basiert auf einem Gespräch mit Herrn Bernhard Kerres sowie einer örtlichen Begehung am 01.09.2006 49 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.7 Händlerforum am Beispiel der Stadt Angermünde Land Einwohner Brandenburg 14.939 Kernstadt: 8.455 Fläche 340 km2 Historische Altstadt 40 ha Arbeitslosenquote 23% (Arbeitsamtsbezirk) Anzahl der Mitarbeiter in der Stadtver- 46 waltung, davon: - Stadtplanung - Wirtschaftsförderung - City-Manager Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein Typ 1 1 0 Büro-/Praxisräume EUR/m2: 4,00 – 7,00 EUR Historisches Stadtzentrum Die Stadt Angermünde ist seit ihrer Gründung um 1230 ein regionales wirtschaftliches und kulturelles Zentrum für die südöstliche Uckermark. Darüber hinaus übernahm die Stadt von 1817 bis zur Kreisgebietsreform 1993 als Kreisstadt wichtige Funktionen für das ländlich geprägte Umland. Daraus resultierend verfügt Angermünde auch heute noch über eine gut entwickelte Infrastruktur und ist Sitz diverser Behörden und Verwaltungseinrichtungen. Die historische Altstadt von Angermünde weist kaum Kriegsschäden auf und zählt heute zu den wenigen fast vollständig erhaltenen historischen Stadtkernen in Brandenburg. Deutlich abzulesen ist dem Stadtbild eine Entwicklung, die sich einerseits durch kontinuierliches Wachstum über Jahrhunderte auszeichnete, in der andererseits geschichtliche Ereignisse bauliche Zäsuren gesetzt haben. Das städtebauliche Grundgerüst, bestehend aus dem nahezu quadratischen Stadtgrundriss (vgl. Abbildung 30), dem schmalen Zuschnitt der Grundstücke sowie dem Nutzungsmuster der Grundstücke und Gebäude (Vorderhaus, Wirtschaftshof mit Nebengebäuden, Garten) ermöglicht eine hohe Durchmischung und Nutzungsqualität. Charakteristisch für die Bebauung ist ein kleinteiliger Maßstab. Einzelhandelsentwicklung Die Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Angermünde war nach der Wende teilweise problematisch. Viele Geschäfte mussten aufgeben, weil sie dem Wettbewerb nicht Stand hielten. Es gibt etwa 60 Ladengeschäfte in der historischen Altstadt (Anfang 2007). 50 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 30: Stadtplan (Quelle: Stadt Angermünde) Gestaltungssatzung und Händlerforum Grundlage aller Sanierungsmaßnahmen in der historischen Altstadt von Angermünde ist die Gestaltungssatzung der Stadt, wobei für die Sanierung der Altstadt folgendes Leitbild gilt: Bewahrung des seit der Stadtgründung überlieferten gitterförmigen Straßennetzes Erhalt der überwiegend nach dem Jahr 1700 entstandenen Bausubstanz unter Einfügung von Lücken- und Ersatzbauten auch in moderner Architektur Beachtung der historischen Gestaltungsmerkmale und Verwendung traditioneller Baumaterialien- und techniken Ziel der Gestaltungssatzung ist es, dazu beizutragen, den Charakter des historischen Stadtkernes zu erhalten und damit den Bestand des erhaltenen Stadtgrundrisses und des historisch gewachsenen Stadtbildes mit seiner ortsbildtypischen und -prägenden Bebauung zu schützen und zu sichern. Die Gestaltungssatzung gilt für den Bereich des historischen Stadtkernes. Dieser wird durch die ehemalige Stadtmauer begrenzt. Die umfangreiche Satzung trifft neben der Dach- und Fassadengestaltung und den zu verwendenden Farben und Materialien auch Aussagen zu Markisen, Werbeanlagen und Warenautomaten und zur Gestaltung der Außenanlagen. Jeder Richtlinie ist eine Begründung angefügt, die das Anliegen der Vorschrift erläutert und damit auch das Verständnis hierfür verbessert. Zusätzlich ist der Satzungstext mit Bildern von positiven Beispielen zur Verdeutlichung der Vorgaben sehr anschaulich aufbereitet. Erläuterung und Begründung von Vorgaben verbessern die Akzeptanz Da Angermünde einen nur sehr kleinen Stadtkern hat und Veränderungen an den Gebäudeansichten daher schnell zu Verlusten der historischen Originalität führen können, enthält die Satzung relativ detaillierte Vorgaben. So sind bei51 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen spielsweise für Fassadenöffnungen wie Schaufenster stehende Formate vorgeschrieben. Werbeanlagen sind nach der Angermünder Gestaltungssatzung dann zulässig, wenn sie sich an alten Vorbildern und dem örtlichen Erscheinungsbild orientieren. Nur mit der Gestaltungssatzung allein wären aus Sicht der Stadtverwaltung viele Ergebnisse jedoch nicht erreichbar gewesen. Die permanenten Gespräche mit dem örtlichen Handel haben wesentlich hierzu beigetragen. Diese Kommunikation ist und war ein, wenn nicht sogar das wichtigste Steuerungsinstrument für die Stadt Angermünde. Die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Gewerbetreibenden ist ein ganz wesentliches Element. Die Stadt hat sich bereits sehr früh für die Belange des Einzelhandels eingesetzt, allerdings fehlten lange Zeit konkrete Ansprechpartner der örtlichen Gewerbetreibenden. Unter Federführung des Bürgermeisters gelang es schließlich ab dem Jahr 2002, vierteljährliche Arbeitsgespräche mit den Gewerbetreibenden zu etablieren, die über zwei Jahre fortgeführt wurden. Die Teilnehmerzahl schwankte hierbei zwischen acht und zehn Personen pro Veranstaltung. Ein bescheidener Anfang, die Zahl der Interessenten steigerte sich mit der Fortentwicklung der Stadt jedoch schnell. Seit dem Jahr 2004 arbeiten 25 bis 30 Händler in der Interessengemeinschaft „Angermünder Einkaufsmeile“ zusammen. Bei regelmäßig durchgeführten Händlerstammtischen werden der Jahresarbeitsplan aufgestellt sowie Einzelaktivitäten besprochen. Die Stadtverwaltung begleitet den Prozess weiterhin und unterstützt die Interessengemeinschaft insbesondere verwaltungstechnisch. Das Händlerforum ist heute eine gut funktionierende Einrichtung, die eigene Events organisiert und auf ihre Weise für die Attraktivität der Innenstadt sorgt. Die Entwicklung des Stadtkerns Angermünde in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen den Einzelhändlern sowie mit der Stadtverwaltung unabdingbar ist. Ein Zusammenschluss der Händler und einem regelmäßig stattfindenden Forum ermöglicht eine Lösungsfindung bei wichtigen Entscheidungen. Der rege Zuspruch am Forum mit rd. 30 Einzelhändlern unterstreicht das Interesse des Einzelhandels an einer Zusammenarbeit. 52 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Auf einen Blick Arbeitskreise keine Bürgerversammlung anlassbezogen Einzelhandelsorganisation Aktivitäten der Einzelhändler Interessengemeinschaft „Angermünder Einkaufsmeile“, Händlerstammtisch Jahresarbeitsplan, Einzelaktivitäten Satzungen Gestaltungssatzung Gestaltungsfibel nicht vorhanden Durchsetzung von Gestaltungsvorga- Bauamt ben Information und Ansprechpartnerin17 Frau Christine Bresk Stadt Angermünde Markt 24, 16278 Angermünde Telefon 03331 260 064, Telefax 03331 26 00 45 E-Mail: [email protected] 17 Der Text basiert auf einem telefonischen Interview mit Frau Christine Bresk, Stadt Angermünde, Amt für Wirtschaftsförderung, am 08.01.2007 53 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.8 Einzelhändler-Stammtisch am Beispiel der Stadt Bernburg (Saale) Land Sachsen-Anhalt Einwohner 31.883 (31.12.2005) Fläche 46,81 km2 Arbeitslosenquote 16,1 % (11/2006 Landkreis Bernburg) Kaufkraft (Bundesdurchschnitt = 100) 80,9 Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 136 tung, davon: - Stadtplanung 4 - Wirtschaftsförderung 4 - City-Manager 1 Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein Typ Büro-/Praxisräume EUR/m2: 3,00 – 4,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 8,00 – 20,00 Historisches Stadtzentrum Bernburg an der Saale ist Kreisstadt des Salzlandkreises in der Magdeburger Börde in Sachsen-Anhalt. Ab Ende des 19. Jahrhunderts galt die Stadt als ein Zentrum der Kali- und Salzgewinnung und war ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Mitteldeutschland. Heute ist Bernburg auch Standort für Forschung, Ausbildung, Verwaltung und Einrichtungen der medizinischen Versorgung. Zu den größten Arbeitgebern zählt jedoch nach wie vor die Industrie, mit vier Industriewerken zur Herstellung und Verarbeitung von Zement, Soda, Steinsalz und Serum. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde die regionale Wirtschaft und die Stadt Bernburg mit der Ansiedlung der Abteilung Bernburg der Hochschule Anhalt (FH) gestärkt und als Innovationsstandort mit angewandter Wissenschaft und Forschung ausgebaut. Das Stadtbild Bernburgs ist durch umfangreiche Fabrikanlagen des 19. Jahrhunderts geprägt. Darüber hinaus finden sich in der ehemaligen Residenzstadt zahlreiche historische Bauten, wie die gotische Marienkirche oder das Schloss Bernburg. Mit der Lage an der Straße der Romanik und seinen Baudenkmälern bietet die Stadt auch touristisches Potenzial. Trotz dieses Profils zählt Bernburg zu den Städten Sachsen-Anhalts mit besonders hoher Arbeitslosigkeit und Abwanderung. 54 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 31: Stadt Bernburg, umgeben von Industriegebieten (Quelle: Stadt Bernburg 2007)18 Mit Hilfe von Städtebaufördermaßnahmen konnte die Stadt Bernburg den Erhalt und die Sanierung historischer Bausubstanz effektiv unterstützen. Im Jahr 2004 (2005) wurden private Bauvorhaben in Höhe von 795.000 EUR (957.000 EUR) gefördert. Einschließlich privater Finanzmittel entspricht dies einer Gesamtinvestition von 3,2 Mio. EUR (3,0 Mio. EUR). Hiermit wurden 62 Gebäude mit 210 Wohnungen baulich verbessert und aufgewertet. Deutliche Aufwertung des Stadtbildes gibt Impulse für den Einzelhandel Bernburg besteht aus 12 statistischen Stadtbereichen, die sich größtenteils zu einem kompakten Siedlungskörper zusammenfügen. Diese „Kernstadt Bernburg“ bildet mit rund 24.900 Einwohnern den Siedlungsschwerpunkt. Nur leicht vorgelagert liegen die Stadtteile Neuborna, Dröbel, Roschwitz und Waldau, während der Ortsteil Aderstedt (westlich der Saale) und der Fachhochschulstandort Strenzfeld im Norden bereits recht deutlich abgesetzt liegen. Das Stadtzentrum liegt direkt an der Saale, die das Stadtgebiet von Südwest nach Nordost durchfließt und die Stadtstruktur maßgeblich prägt. Unmittelbar südlich der Saale im Stadtteil Bergstadt Zentrum liegt die Bernburger Innenstadt, bestehend aus der historischen Altstadt sowie dem östlich angrenzenden Bereich um die Wilhelmstraße/Poststraße/Lindenstraße. Während die Altstadt heute kaum noch durch Einzelhandelseinrichtungen geprägt ist und überwiegend als Standort für öffentliche Einrichtungen und Wohnnutzung dient, hat sich um die Wilhelmstraße/Poststraße/Lindenstraße das Einzelhandels-, Kultur18 Investitionsstandorte in Bernburg, http://www.bernburg.de/index.php?id 104270000415, 16.11.2007 55 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen und Dienstleistungszentrum der Stadt gebildet. Angrenzend an die Kernstadt erstrecken sich nach Süden sowie bis zur Bahnlinie im Osten vorwiegend durch Wohnnutzung geprägte Siedlungsbereiche. Nördlich der Saale grenzen die Stadtteile Talstadt und Waldau an. In den Siedlungsrandbereichen, insbesondere östlich der Bahnlinie dominieren gewerblich genutzte Flächen oder altindustrielle Brachflächen die Nutzungsstruktur. So liegen nördlich der B 185 beispielsweise die Solvay-Werke, einer der größten Arbeitgeber der Region. Im Bernburger Stadtgebiet führen nur eine Fußgängerbrücke zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Talstadt sowie eine etwas weiter östlich gelegene Autobrücke (Annenstraße, B 71) über die Saale. Die Austauschbeziehungen zwischen den Stadtbereichen südlich und nördlich der Saale sind somit erschwert. Die verkehrliche Erreichbarkeit des Großteils der Bernburger Einzelhandelsstandorte, der sich südlich der Saale befindet, ist für Kunden aus den nördlichen Stadtteilen sowie aus den Kommunen im nördlichen Einzugsbereich dadurch eingeschränkt. Einzelhandelsentwicklung Hinsichtlich des in ostdeutschen Städten üblicherweise hohen Anteils von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen an den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen liegt Bernburg eher unter dem Durchschnitt. Die Innenstadt weist einen vergleichsweise und erfreulich hohen Anteil kleinteiligen Fachhandels auf. Hoher Anteil an kleinteiligem Fachhandel Abbildung 32: Orientierungsplan Bernburg (Quelle: Bernburger Freizeit GmbH) Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung beträgt etwa 2,39 m² und rangiert damit – unabhängig von branchenspezifischen Betrachtungen – deutlich über dem bundesdeutschen Referenzwert von ca. 1,4 m² pro Einwohner. Dies ist eine in ostdeutschen Städten häufig zu beobachtende Tatsache und deutet – so zum Teil auch in Bernburg – auf eine vergleichsweise hohe Ausstattung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben hin. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Betriebsgrößen deutet dies in der Stadt Bernburg (Saale) aber zugleich auf eine gute Angebotsausstattung hin. 56 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Die Einzelhandelslagen im Hauptgeschäftsbereich bilden wichtige Synergien untereinander. Neben der zentralen Lage im Stadtkern besteht eine relativ gute Verkehrsanbindung für die Außenbereiche. Lediglich der Fluss bildet eine Barriere für Kunden aus Gebieten nördlich der Saale. Auch das Stellplatzangebot ist mit einer Tiefgarage sowie zahlreichen öffentlichen, zum Teil auch kostenfreien Stellplätzen in den Randlagen des Hauptgeschäftsbereichs nahezu optimal. Aufgrund der vorherrschenden kleinteiligen, dichten Bebauungsstrukturen, der z. T. empfindlichen historischen Bausubstanz und der oftmals hohen Nutzungsdichte (Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Wohnen) ergeben sich kaum Möglichkeiten zur räumlichen Erweiterung bestehender Einzelhandelseinrichtungen bzw. Erschließung neuer Flächen. Unbebaute Flächen sind überwiegend sehr kleinteilig strukturiert, während größere zusammenhängende Flächen meist intensiv genutzt sind. Eine Umstrukturierung wäre bei solchen Flächen nur langfristig möglich und mit hohen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden. Die Saalestadt verfügt über immer weniger inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte. Die Grundversorgungsstandorte der Bevölkerung befinden sich zum einen in der Bergstadt und zum anderen in der Talstadt. Während jedoch die Talstadt eher den klassischen Einzelhandel beherbergt, werden in der Bergstadt Supermärkte vorgehalten, die eine größere Fläche beanspruchen. Abbildung 33: Blick in die Lindenstraße (Quelle: MC 2006) Stammtisch der Einzelhändler Die Idee des Stammtisches entstammt einer gemeinsamen Initiative von Stadtverwaltung und den Redakteuren des Wochenspiegels, eines kostenlosen Anzeigenblattes, welches in allen Haushalten der Stadt Bernburg verteilt wird. Die Auflage liegt bei 31.300 Exemplaren für die Ausgabe Bernburg. Der Wochenspiegel-Stammtisch wird von der Stadtverwaltung durch eine feste Stelle unterstützt. Zum Stammtisch der Einzelhändler selbst wird vom Wochenspiegel eingeladen. Die Moderation erfolgt ebenfalls durch den Wochenspiegel, 57 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen in aller Regel durch den Geschäftsführer. Der Wochenspiegel entlastet die Stadtverwaltung durch: Durchführung der Einladungen und Vorankündigung Darstellung der Ergebnisse und der vereinbarten Maßnahmen Zusammenstellung von Veranstaltungsplänen Begleitende Pressearbeit zu den Aktivitäten Der Stammtisch findet regen Zuspruch bei den Einzelhändlern. Der Teilnehmerkreis beträgt pro Treffen zwischen zehn und 35 Einzelhändler/Personen. Die Treffen finden nach Ladenschluss in einem Lokal in der City statt. Ein Resultat der Gespräche am Stammtisch ist eine gemeinsame Aktion aller Einzelhändler einmal pro Monat. Die hierfür gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen werden durch die Vertreter der Stadt, die ebenfalls am Stammtisch teilnehmen, umgehend eingeholt. Gebühren für Stände etc. während der Aktionstage trägt zu einem großen Teil die städtische Wirtschaftsförderung. Der wesentliche Vorteil, den das informelle Instrument des Stammtisches mit sich bringt, ist, dass Händler und Stadtverwaltung gleichberechtigt am Tisch sitzen. Die Moderation durch einen Externen (den Wochenspiegel) schafft den Beteiligten zufolge Neutralität und eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Die Stadt Bernburg setzt bereits im Vorfeld der Einführung neuer Regelungen kommunikative Maßnahmen zur Vermittlung der Inhalte ein. Hier spielt die Beratung durch das Baudezernat aber auch die Betreuung durch das Amt für Wirtschaftsförderung eine tragende Rolle. Der Stammtisch der Einzelhändler wird extern moderiert, generiert Ideen für gemeinsame Aktionen in der Innenstadt; bietet der Stadt eine Plattform zur Information über Regelungen und Neuerungen und führt zu schneller Hilfe seitens der Stadt. Der Stammtisch fungiert als Scharnier bzw. Vermittlungsinstanz zwischen Einzelhändlern und Stadtverwaltung. Er wird durch den Redakteur einer Zeitung moderiert, der als Externer Neutralität herstellt. Ergebnis des Stammtisches sind u. a. gemeinsame Events. Ferner findet die Stadtverwaltung auf diese Weise Gehör, wenn es um die Durchsetzung von Regelungen und deren Begründung geht. 58 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Auf einen Blick Stammtisch Wochenspiegel Publikationen Wirtschaftsförderung Satzungen Initiative der Zeitung Wochenspiegel und der Stadt Bernburg. Regelmäßiger Stammtisch der Einzelhändler und Vertretern der Stadt unter Moderation der Zeitung Wochenspiegel. Wochenspiegel, Amtsblatt, Internet Instrumente der Wirtschaftsförderung werden intensiv genutzt Gestaltungssatzung, Werbesatzung Gestaltungsfibel nicht vorhanden, jedoch Rahmenplan mit Gestaltungshinweisen Durchsetzung Ordnungsamt Information und Ansprechpartner19 Herr Holger Dittrich Stadt Bernburg Schloßgartenstraße 16, 06406 Bernburg Telefon 03471 65 93 24, Telefax 03471 659300 E-Mail: [email protected] Herr Manfred Horn WOCHENSPIEGEL - Bernburg und Umgebung WOCHENSPIEGEL Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG Douglasstraße 2 b, 06449 Aschersleben Tel. 03473 84 07 30 oder 84 07 31, Fax 03473 84 07 40 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.wochenspiegel-bernburg.de 19 Der Text basiert auf einem Gespräch am 12.10.2006 mit Herrn Dittrich, Stadt Bernburg, sowie einer Vertreterin des WOCHENSPIEGELS und einer örtlichen Begehung 59 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.9 Selbstkontrolle und Kommunikation am Beispiel der Stadt Esslingen Land Baden-Württemberg Einwohner 91.685 (30.09.2007) Fläche 46,4 km2 Arbeitslosenquote 5,1 % (Februar 2008) Kaufkraft (Bundesdurchschnitt = 100) 109,1 (Einzelhandelskaufkraft Stadt Esslingen) Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- 746 Vollzeit-, 469 Teilzeitkräfte tung, davon: - Stadtplanungsamt 31 (davon 8 Teilzeitkräfte) - Wirtschaftsförderung 1-2 - City-Manager 1 Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein Büro-/Praxisräume EUR/m2: 8,00-12,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 30,00-40,00 EUR - Objekt Bahnhofstr. Büro-/Praxisräume EUR/m2: 8,00-12,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 30,00-40,00 EUR Typ Modernes Stadtzentrum und historische Altstadt Esslingen liegt an einem Flussübergang über den Neckar, 14 km südöstlich von Stuttgart. Das Flusstal begrenzt im Südwesten das Hochplateau der Fildern, im Nordosten der Schurwald. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 777. Ende des 13. Jahrhunderts wird Esslingen Reichsstadt und besitzt mehr Einfluss als Stuttgart. Im Jahr 1830 ist Esslingen die am weitesten entwickelte Industriestadt im Königreich Württemberg. 1845 fährt hier die erste Eisenbahn Württembergs, 1846 wird die Maschinenfabrik Esslingen gegründet und 1894 das erste Arbeitsamt Deutschlands eröffnet. Die Stadt gehört heute als leistungsfähiges mittelständisches Industriezentrum zum Ballungsraum Stuttgart - Mittlerer Neckar. Der traditionelle Fernverkehrsweg durch das Neckartal ist mit schiffbarem Fluss, der Eisenbahnstrecke Stuttgart – Ulm, S-Bahn-Anbindung an Stuttgart und vierspuriger Bundesstraße den Anforderungen einer Industrieregion entsprechend ausgebaut. Die Innenstadt ist durch eine belebte, historische Altstadt mit Einkaufsviertel, Plätzen und Quartieren gekennzeichnet. 60 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Einbindung des Einzelhandels in die Umsetzung eines städtebaulichen Umgestaltungsprozesses Die Esslinger Bahnhofstraße wurde im Jahr 2000 umgestaltet und erneuert. Die Einkaufsstraße liegt im „modernen Zentrum“ der Stadt, die durch eine ansonsten historische Altstadt geprägt ist. Bereits in den 60er und 70er Jahren war der Straßenzug im für die damalige Zeit typischen Stil umgebaut worden. Mit der Errichtung von neuen Wohn- und Geschäftshäusern sowie Büro- und Kaufhäusern fand eine tief greifende Veränderung der ursprünglichen Baustruktur statt, die weit reichende Folgen nach sich zog. Plakativ beschreibt das Zitat die Auswirkungen für die Einkaufsmeile: Die Straße „verkam zu einer gesichtslosen, unattraktiven Imbisszeile mit tristen Zukunftsaussichten“.20 Abbildung 34: Die Bahnhofstraße vor der Umgestaltung (Quelle: Stadt Esslingen) Um die Straße aufzuwerten, hatte die Stadt immer wieder Pläne zur Umgestaltung vorgelegt. Diese stießen aber stets auf heftigen Widerstand der Einzelhändler, so dass sie nicht realisiert wurden. Der Widerstand des Einzelhandels richtete sich vor allem gegen die Errichtung einer Fußgängerzone. Aus heutiger Sicht war dieser Prozess eine positive Entwicklung, denn ohne die immer wieder aufgenommene Kommunikation zu den Händlern wäre die heutige Realisierung nicht möglich gewesen. Die Gesamtwirkung des Straßenraumes hat sich seit der Anlage der Bahnhofstraße nicht verändert. Merkmale der Straße sind weiterhin die Geschlossenheit des Straßenraumes, der gradlinige Straßenverlauf und der räumliche Abschluss durch das Schelztor. 20 Eine neuartige Einkaufsstraße, Bühne für das öffentliche Leben, Stadtbauatelier, Stuttgart, 11/2000, S. 2 61 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 35: Übersichtskarte Stadt Esslingen mit BahnAbbildung 36: Bahnhofstraße aus der Luft (Quelhofstraße (Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplale: Stadt Esslingen) nungsamt und Stadtmessungsamt, 2. Aufl. 07/2000, Modifizierung MC) Im Jahr 1992 wurde mit einer allmählichen Umsetzung eines mittelfristigen Konzeptes begonnen. Aus der Erfahrung der Vorjahre wusste die Stadt, dass es erfolglos sein würde, den Einzelhändlern einen bereits fertigen Entwurf zu präsentieren. Hauptkritikpunkt der vergangenen Jahre war stets die Umgestaltung der Straße in eine Fußgängerzone. Um diese Kritik nicht aufkommen zu lassen bzw. zu dämpfen, wurde das Projekt in Stufen realisiert: Dies auch aufgrund einer Initiative der Hauseigentümer und Geschäftsleute, die sich in der „Initiative Bahnhofstraße“ zusammengeschlossen hatten. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wurde eine Vision für die gestalterische und funktionale Aufwertung gesucht. Ziel sollte eine städtische Flaniermeile mit besonderer Identität und Unverwechselbarkeit sein. Als Bühne für das öffentliche Leben und als traditionsreiche Einkaufsstraße sollte die Bahnhofstraße durch ein außergewöhnliches städtebaulich-architektonisches Konzept und die Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien sowohl die Inszenierung des öffentlichen Raumes ermöglichen, als auch durch den Imagewandel das Einkaufserlebnis steigern. Durch ein Trägersystem, sogenannte Multifunktionsträger, sollte ein neuartiger Erlebnisraum im Straßenraum entstehen. Ein übergeordnetes einheitliches Gestaltungskonzept sowie gemeinsame Aktionen, ähnlich dem Entwurf einer Mall, ergänzen das Konzept. Nach dem Motto „Der Verkehr verschwindet von alleine“ wurde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das auf im Wesentlichen drei Schritten beruhte: 62 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Schritt 1: Pflasterung der Straße und optische Abgrenzung des Fußgängerstreifens und der Parkbuchten (ohne Niveauunterschiede), Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, Erneuerung des Straßenbelags, Einebnung von Fuß- und Fahrweg; optische Abgrenzung der Fahrbahn und der Parkstreifen durch querlaufende Beläge. Fahrbahn und Parktaschen blieben weiterhin erhalten. Schritt 2: Allmähliche Zustellung vorhandener Parkbuchten durch Bänke und Blumen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Aufstellen von Granitblöcken als Bänke und Blumenkübeln zur Abgrenzung der Fahrbahn. Spielpunkte und Granitbänke wurden von der Initiative Bahnhofstraße (z. T. auch über Straßenfeste finanziert) gesponsert. Der Autoverkehr wurde weiterhin zugelassen, die Parkmöglichkeiten jedoch ganz erheblich eingeschränkt. Schritt 3: Eröffnung der Fußgängerzone. Durch die optische Wirkung des Straßenbelags (Einheitlichkeit) eroberten die Fußgänger sehr schnell die Straße. Zwar waren Fahrbahn und Parkstreifen in der ersten Phase noch vorhanden, doch der Verkehr nahm deutlich ab. Nach Aussage des Geschäftsführers eines großen Kaufhauses nahm seit der Umgestaltung der Straße zur Fußgängerzone der Umsatz des Handels zu. Auch bei den kleineren Einzelhandelsgeschäften ist dieser Effekt zu verzeichnen. Abbildung 37: Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone (Quelle: Stadt Esslingen) Abbildung 38: Bahnhofstraße heute (Quelle MC 2006) Ein wesentlicher Faktor bei der Realisierung der Vision für die Bahnhofstraße ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch eine großzügige Raumwirkung. Insgesamt 15 Multifunktionsträger fassen die Bahnhofstraße ein und verbinden den heterogenen Stadtraum zu einer Einkaufszone eigener Identität. Sie sind Träger der Straßenbeleuchtung und temporärer Dekorationen. Wesentliche Gestaltungselemente sind eine flexibel nutzbare Straßenraumgliederung, ein hoher Ausbaustandard sowie die Reduzierung des Verkehrs bis hin zur Fußgängerzone. 63 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Richtlinien und Selbstorganisation der Händler Die Stadt Esslingen setzt ein breites Spektrum kommunaler Steuerungsmöglichkeiten ein. Sie hat eine Gesamtanlagensatzung (nach §19 DSchG BaWü) und eine Baufibel beschlossen, in denen auch Gestaltungsgrundsätze geregelt sind. Die Satzung stellt das Orts-, Platz- und Straßenbild in einem abgegrenzten Bereich der Innenstadt unter Schutz. Veränderungen am Bild der Gesamtanlage bedürfen demnach der Genehmigung der Stadt als untere Denkmalschutzbehörde. Zu diesen genehmigungspflichtigen Veränderungen gehören u. a. auch das Anbringen von Markisen, Jalousien, Werbeanlagen, Automaten, Schaukästen und Außenbeleuchtungen. Ebenso zählen hierzu Veränderungen der Dachdeckung, der Fassaden (Verputz, Farbe) und der Fassadenelemente (Türen, Fenster, Fensterläden). Die Satzung hat eine festgelegte Gültigkeit bis 31.07.2015. Die „Baufibel für die Esslinger Altstadt“ trifft neben gestalterischen Aussagen zu baulichen Anlagen wie Dächern, Balkonen oder Ladeneinbauten auch Aussagen zu Werbeanlagen. Anhand von Fotos und Skizzen werden die Gestaltungsrichtlinien veranschaulicht. Einzelne Elemente des Steuerungsinstrumentariums sind jedoch alt und bedürfen einer Überarbeitung. So ist die noch gültige Gestaltungs- bzw. Baufibel mit der Kernsanierung der Altstadt entstanden und soll überarbeitet werden. Die persönliche Kommunikation zwischen Stadtverwaltung, Händlern, Ansiedlungswilligen und Immobilienbesitzern spielt eine große Rolle. In diesem Zusammenhang spielt die Interessensorganisation der Einzelhändler eine ganz wesentliche Rolle. Zur Initiative Bahnhofstraße haben sich fast alle Händler zusammengeschlossen. Sie bildet ein Kommunikationsforum, in dem Informationen ausgetauscht werden und Probleme thematisiert werden können. Darüber hinaus ist die Initiative ein Ansprechpartner für die Stadtverwaltung bei Belangen des Einzelhandels. Gemeinsam mit der Initiative haben das Stadtplanungs- und das Ordnungsamt eine Richtlinie für die private Straßenmöblierung in der Bahnhofstraße entwickelt, um gezielt auf die Gestaltung in der Fußgängerzone steuernd einwirken zu können. Hier werden zu den Bereichen Produktpräsentation, Bepflanzung, Bestuhlung, Tische und Schirme detaillierte Vorgaben über zu verwendende Farben, Materialien und Formen gemacht und mögliche individuelle Gestaltungsspielräume definiert. Zwischenzeitlich wurden auf dieser Grundlage Gestaltungsrichtlinien für die gesamte Innenstadt beschlossen. Diese werden in einer Broschüre mit Abbildungen aufbereitet und von der Stadt publiziert (2008). Das Management der Initiative übernimmt eine freiberufliche Mitarbeiterin. Sie koordiniert die Kommunikation innerhalb der Straßengemeinschaft, entwickelt Selbstkontrolle als effektives Instrument zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben 64 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Veranstaltungsideen und setzt diese um.21 Zusätzlich kümmert sich ein ehemaliger Händler als Straßenobmann unter anderem um die Beflaggung der Straße. Die Mitglieder treffen sich zwei Mal jährlich und beschließen (konform zu den Gestaltungsrichtlinien der Stadt) unter anderem das Aufstellen von einheitlicher Möblierung oder rügen ihre Mitglieder, wenn diese sich nicht an Absprachen halten. Hierüber nimmt die Initiative sehr direkten Einfluss auf die Gewerbetreibenden. Und sie kann die ordnungsrechtlichen Gestaltungsmaßstäbe innerhalb eines gewissen Spielraumes nach eigenem Ermessen interpretieren. So entsteht durch diese eigeninitiierte Selbstkontrolle der Effekt, dass vieles genauer und strenger gehandhabt wird als eine rein ordnungsrechtliche Umsetzung einer Satzung ermöglichen würde. Die Aufgaben des Ordnungsamtes beschränken sich dagegen rein auf die Ahndung ordnungsrechtlicher Verstöße. Diese Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Rahmen der Initiative wird von den Beteiligten als äußerst positiv beurteilt. Die Vertreter der Stadt werden zu den Treffen der Initiative eingeladen, so dass ein kurzer Informationsweg gewährleistet ist. Das Engagement der Geschäftsleute und der Stadtverwaltung ist ungebrochen. Für den dauerhaften Erfolg ist dies überaus wichtig. Interessensgemeinschaft „Bahnhofstraße“ bündelt und kommuniziert die Interessen der Einzelhändler. Zu den Treffen der Initiative wird die Stadtverwaltung eingeladen. Sie sind ein wichtiges Forum für Informationsaustausch und Aussprache. Die Händlergemeinschaft Bahnhofstraße führt eine effektive Selbstkontrolle zur Umsetzung von Gestaltungsvorgaben durch. Statt auf bloßes Durchgreifen mit Satzungen wird auf Kommunikation und die Einbindung der Händlerschaft in den Gestaltungsprozess gesetzt. Es finden regelmäßige Treffen der Geschäftsleute statt, bei denen die Vertreter der Stadtverwaltung anwesend sind. Die ständige Kommunikation mit dem Einzelhandel ist das Hauptregulativ der Stadtverwaltung. Sicherlich auch bedingt durch diese positive Zusammenarbeit und intensive Kommunikation lassen sich Gestaltungsvorgaben leicht realisieren. 21 Informationen der Interessensgemeinschaft City Esslingen, City-News 10, 04/2006, 3 65 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Auf einen Blick Arbeitsgruppen Zur Initiative Bahnhofstraße haben sich fast alle Händler zusammengeschlossen. Mindestens 2 x p. a. findet hier ein Treffen statt, zu dem auch die Vertreter der Stadtverwaltung geladen sind. Publikationen Vertrieb von Publikationen über die Stadt Esslingen auch über den örtlichen Buchhandel Presse Pressekonferenzen finden regelmäßig 1 x p. m. statt, die Stadtplanung lädt ein Bürgerausschüsse werden alle vier bis fünf Jahre gewählt. Sie führen inhaltliche Arbeit in den Stadtquartieren durch. Die Kommunikation und Zusammenarbeit wird durch die Stadtverwaltung intensiv gepflegt. City-Manager ab 01.01.2007 Satzungen Gesamtanlagensatzung, Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Fußgängerzonen mit Gestaltungsrichtlinien Gestaltungsfibel vorhanden (Baufibel) Durchsetzung Ordnungsamt, Baurechtsamt Projektüberblick Start: 1992 Ende: 30.09.2000 Investitionsvolumen Beteiligung durch Hauseigentümer und Geschäftsleute: 100.000 EUR Gesamtbaukosten: 1,25 Mio. EUR Information und Ansprechpartnerin22 Frau Dipl. Ing. Architektin Barbara Neumann-Landwehr Stadt Esslingenn, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, städtische Denkmalpflege und Stadterneuerung Ritterstr. 17, 73728 Esslingen Telefon 0711.3512 2531, Telefax 0711.3512 55 2531 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.esslingen.de 22 Der Text basiert auf Gesprächen mit Frau Barbara Neumann-Landwehr, Stadt Esslingen, sowie einer örtlichen Begehung am 31.08.2006 66 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 4.10 Instrumentenmix am Beispiel der Stadt Zwickau Land Sachsen Einwohner 97.832 (31.12.2005) Fläche 102,54 km2 Arbeitslosenquote23 17,1 % (12/2006) Kaufkraft 2005 (Bundesdurchschnitt = 100) 85,8 % 24 Anzahl der Mitarbeiter in Stadtverwal- ca. 1.300 (Stand 12/2006) tung, davon: - Stadtplanung k. A. - Wirtschaftsförderung 7 + 2 (ABM) 7 + 2 (ABM) (Stand: 31.12.2006) (Stand: 31.12.2006) - City-Manager 1 (externe Organisation) Mieten (kalt) - Innenstadt allgemein Büro-/Praxisräume EUR/m2: 3,00 – 10,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 25,00 – 100,00 EUR - Objekt Hauptstraße Büro-/Praxisräume EUR/m2: 3,00 – 5,00 EUR 1a Geschäftslage EUR/m2: 5,00 – 20,00 EUR Historisches Stadtzentrum Typ Zwickau ist die Geburtsstadt des Komponisten Robert Schumann und auch Stadt des Automobilbaus. Die Stadt liegt im Südwesten Sachsens und bildet zusammen mit den Städten Chemnitz, Dresden und Halle/Leipzig die Europäische Metropolregion Sachsendreieck. Die Wirtschaftsregion Chemnitz/Zwickau gehört zu den Gebieten mit dem höchsten wirtschaftlichen Wachstum in Sachsen und in den neuen Bundesländern. Zwickau wurde am Kreuzungspunkt zweier Fernhandelsstraßen - Prag-Leipzig und Nürnberg-Freiberg - in der Talaue des Flusses Mulde gegründet. Die Stadt erhielt bereits 1212 das Stadtrecht. Zunächst entwickelte sich die Tuchmacherei zu einem wichtigen Gewerbe. "Zwicksches Tuch" wurde in ganz Deutschland, Polen und Böhmen gehandelt. Mit den Silberfunden im nahen Schneeberg um 1470 gelangte Zwickau bald zu wirtschaftlicher Blüte und Wohlstand und wurde zu einer der bedeutendsten Städte im Kurfürstentum Sachsen. Dem Silber folgte später der Kohleabbau. Ende der 70er Jahre endete mit der 23 Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen (EP) (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose sowie Selbständige und mithelfende Familienangehörige 24 Einzelhandelskonzept der Stadt Zwickau, S. 11 67 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Schließung der letzten Steinkohlegruben die Bergbaugeschichte Zwickaus. Die industrielle Tradition und zugleich die wirtschaftliche Bedeutung der Stadt werden heute durch Unternehmen wie Horch, Audi, Trabant und nunmehr auch Volkswagen fortgeführt. Die Branchenvielfalt der mittelständisch geprägten Wirtschaft ist ein wesentlicher Standortvorteil. Die in Zwickau ansässigen Unternehmen sind auf den Gebieten des Fahrzeugbaus und seiner Zulieferindustrie, der Bauindustrie, des Maschinenbaus, im Ernährungsgewerbe sowie im Handel, Handwerk und Dienstleistungsbereich tätig. Die Stadt ist Standort der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH), die sich mit ihren technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienangeboten auf die Erfordernisse der gewerblichen Wirtschaft konzentriert. Das European Business and Innovation Centre Zwickau GmbH widmet sich der Unterstützung bei der Gründung neuer Unternehmen sowie kleiner Betriebe. Anders als beispielsweise Plauen, Chemnitz oder Dresden blieb Zwickau während des Zweiten Weltkrieges von flächendeckenden Bombardements verschont, so dass die Innenstadt mit ihren historischen Bauten den Krieg nahezu unzerstört überstand. Das Stadtzentrum ist kleinteilig strukturiert, stark historisch und überwiegend gründerzeitlich geprägt. Die Innenstadt wird durch den Dr.-Friedrichs-Ring umschlossen. Sie wird über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Katharinenstraße in einen westlichen, durch den Einzelhandel geprägten und in einen östlichen, nach dem Krieg vorwiegend dem Wohnen zugeordneten Teil, getrennt. Die traditionelle Haupteinkaufslage liegt entlang der Hauptstraße (Innere und Äußere Plauenschen Straße). Entwicklung im Einzelhandel Im August 2000 wurde im Zentrum der Stadt ein Shopping-Center eröffnet. War vorher die Hauptstraße die Einkaufsmeile der Stadt, so sind dies heute die Geschäftsstraßen, die direkt an die Zwickau Arcaden angrenzen, und das Center ist das „Herz der City“. 68 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Abbildung 39: Zwickauer Innenstadt (Quelle: Zwickau Kultur- u. Wirtschaftsführer, Mulde, Zwickau) Die Hauptstraße (rot umrandet in Abbildung 39) hatte vor der Arcaden-Eröffnung eine 1a-Lage. Danach näherte sich der Straßenzug schrittweise einer 1bLage an. Auf der Hauptstraße sind die klassischen Einzelhändler zu finden, Filialisten haben einen Anteil von rd. 10% und spielen damit eine nachgeordnete Rolle. Während der Ansiedlung der Zwickau Arcaden erfolgte zwischen den beteiligten Akteuren (Stadtverwaltung, Projektentwickler und dem lokalen Einzelhandel) eine enge und einvernehmliche Zusammenarbeit, um Problemlagen so zeitig wie möglich zu erkennen und einer Lösung zuzuführen. Mit dem Center einher ging auch eine Neustrukturierung der Innenstadt. Seit der Eröffnung der Arcaden wurden immer mehr Händler von dieser neuen zentralen Innenstadt-Lage angezogen und verlagerten ihr Geschäft aus der Hauptstraße heraus in die Arcaden hinein. Leerstand und Prestigeverlust der Straße waren die Folge. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, haben Handel, Dienstleistung, Gastronomie, IHK, Stadtmanagement und die Stadt selbst intensiv zusammengearbeitet, um Lösungsansätze und neue Wege zu finden. Aktives Leerstandsmanagement gegen „Abrutschen“ einer Geschäftsstraße Gerade in der Hauptstraße ging es darum, aktiv dem Leerstand und dem Prestigeverlust entgegenzuwirken. Dies ist kompliziert, wenn die Immobilieneigentümer nicht in der Stadt bzw. in Deutschland wohnen bzw. diese nicht kooperationsbereit sind. Aus diesem Grunde wurde ein Vermittlungs-Service für leer stehende nachnutzbare Gewerbeimmobilien und Freiflächen entwickelt, das ein sehr gutes Feedback erlebt. 69 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Die Vorgehensweise ist einfach: Sobald ein Gewerbeobjekt leer steht, wird der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von der Stadt angeschrieben. Die Stadt bietet den Eigentümern an, das Grundstück oder das Gewerbeobjekt in das städtische Vermittlungsmanagement aufzunehmen. Auch mit Maklern arbeitet die Stadt Zwickau aktiv zusammen, um den Leerstand zu dezimieren. Durch das aktive Management hat die Stadt zu den Eigentümern weitestgehend ein offenes Verhältnis. Abbildung 40: Leerstandsmanagement (Quelle: Zwickauer Wirtschaftsbrief, Ausgabe 05, Oktober 2006) Zusammenarbeit verschiedenster Akteure Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mit sehr viel Energie die Innenstadt entwickelt. So wurden beispielsweise baufällige Fassaden durch Graffitiarbeiten verschönert. Ein Beispiel hierzu findet sich an einer Fassade gegenüber dem Robert-Schumann-Haus. Abbildung 41: Graffito (Quelle: MC 2006) 70 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Dieses Graffito hat eine interessante Entwicklungsgeschichte und ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für ein erfolgreiches Zusammenspiel von Kunst, Kultur und Wirtschaft. Die Idee zu diesem Graffito ist während eines Workshops zur Innenstadt zustande gekommen (Vertreter aus Politik, Förderverein Stadtmanagement e.V., IHK, Stadtverwaltung und Gewerbetreibende). Ein Ergebnis dieses Workshops war es, die Stadt einmal mit den Augen eines Fremden zu durchschreiten. Diese mittels Videokamera aufgezeichneten Eindrücke führten zu dem Bewusstsein, dass Besucher des Robert-Schumann-Hauses beim Verlassen auf ein gegenüberliegendes, baulich marodes und sehr unattraktives Haus blicken. Dadurch entstand die Idee, die Fassade anders zu gestalten. Kreative Ideen wurden in einem Workshop entwickelt In einem weiteren Workshop mit Interessenvertretern aus Politik, Verwaltung, Kunst und Handel wurde die Umsetzung beschlossen. Diese erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Jugendkunstverein Kontraste e.V., die ein großes Graffito fertigten, welches heute an der Fassade des Hauses angebracht ist. Die Finanzierung des Graffito erfolgte über verschiedene Sponsoren (VW, Globus, Stadt). Bei der Einweihung des Graffito sind die Künstler davon ausgegangen, dass es eine Installation auf Zeit sein würde. Doch heute, nach rund drei Jahren, ziert es immer noch die Fassade, da es von Bürgern und Besuchern sehr schnell angenommen wurde und überaus hohen Zuspruch erhielt. Erfolgreiches Zusammenspiel von Stadtplanung, Kunst und Handel Eine weitere Idee zur Belebung der Hauptstraße ist die „Kunst- und Kulturmeile Hauptstraße“, die inzwischen zu einem festen Veranstaltungspunkt im Kalender geworden ist und im Sommer mit tollen Aktionen die Hauptstraße belebt. Hier erhalten Künstler aus den verschiedenen Sparten Graffiti, Fotografie, Öl-, Aquarell- und Keramikmalerei sowie Karikatur und Literatur die Möglichkeit, leer stehende Objekte zu nutzen, um sich und die Hauptstraße entsprechend bekannt zu machen. Mit den Ausstellungsstücken der Künstler werden genutzte und leer stehende Gewerbeobjekte zeitlich begrenzt in Galerien umfunktioniert. Als eine temporäre Maßnahme erfolgte das gemeinsame Aufsprühen durch Sprüher von Kontraste e.V. und Zwickauer Bürgern der bekannten Komposition „Träumerei“ von Robert Schumann auf das Pflaster der Hauptstraße. Die Melodie von Schumanns populärstem Werk dürfte die längste zusammenhängende Notenzeile mit fast exakt 300 Metern ergeben. „Wir wollen mit der Kunst- und Kulturmeile Kunst und Kultur in die Hauptstraße bringen. Mit solchen Mitmach-Sprühaktionen wird Zwickau nicht nur über Stadtgrenzen hinaus bekannt, sondern auch zu einer weiteren Belebung der Hauptstraße beitragen.“ sind sich die Hauptakteure Kontraste e.V., Stadtverwaltung Zwickau und Förderverein Stadtmanagement Zwickau e.V. einig. 71 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Arbeitskreis Innenstadt Auch die Gewerbetreibenden in der Innenstadt engagieren sich anlässlich dieser Events. Unter anderem besteht seit mehreren Jahren unter Federführung des Fördervereins Stadtmanagement Zwickau e.V. (FSZ) ein Arbeitskreis Innenstadt, an dem neben der Stadtverwaltung und der Industrie- und Handelskammer auch der Einzelhandel beteiligt ist. Der Arbeitskreis kommt in regelmäßigen kurzen Abständen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen zu planen und Events zu begleiten. Dies müssen nicht immer spektakuläre Maßnahmen wie die beschriebenen sein, auch verkaufsoffene Sonntage werden in diesem Kreis besprochen und mit Themen befüllt. Starkes Engagement der Gewerbetreibenden So entstand in diesem Arbeitskreis die Idee für eine Sonntag-Öffnung im November, das Thema „Zwickau liest“ zu wählen. Jeder Händler bringt hier seine Ideen und Vorschläge ein. Je nach Thema ergreifen andere Händler die Initiative. Für das Thema „Zwickau liest“ ist es die Inhaberin einer Buchhandlung. Der jeweilige Inhaber bzw. Einzelhändler spricht dann weitere Händler an und akquiriert entsprechend zielgerichtet für das aktuelle Projekt. Arbeitskreis Innenstadt sorgt für Events mit Kunst und Handel und so für eine Belebung des Einzelhandels Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innenstadt kommt in aller Regel aus der Einzelhändlergemeinschaft. Der Arbeitskreis hat sich ständig erweitert und umfasst heute Firmen wie das Warenkaufhaus Joh, die Drogerie Müller, das Optikfachgeschäft Fielmann, das Bekleidungshaus Wöhrl, das Centermanagement der Zwickau Arcaden, den Juwelier Neubert, das Warenhaus Globus, den Kunsthandwerker Steuwer, die Buchhandlung Gutenberg, Vertreter der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, des FSZ und der Industrie- und Handelskammer. Vertreten sind damit vor allen Dingen die Filialisten. Diese haben meist einen umfangreichen Marketing-Etat zur Verfügung und können sich oft aktiver einbringen als ein mittelständischer Gewerbetreibender. Eine weitere Maßnahme für die Einzelhändler ist das Angebot von kostenfreier Beratung zur Verbesserung ihres Verkaufskonzepts. Diese kostenfreie Beratung wird von den Kammern getragen. Die Händler erhalten zwei Tage Intensivberatung. Dieses Angebot findet jedoch keine nachhaltige Akzeptanz bei den Händlern, da diese nicht gern Interna preisgeben. Zur Verbesserung der Frequenz der Hauptstraße sind noch weitere Maßnahmen geplant. So wird seitens der Stadt eine Verbindung zwischen der Hauptstraße und dem Mariengäßchen geplant. Hier könnte ein Passagen-Durchgang entstehen. Die Arcaden würden von diesem Durchgang ebenso profitieren wie der ortsansässige Einzelhandel auf der Hauptstraße. Die Maßnahme konnte aufgrund der notwendigen baulichen und finanziellen Investitionen noch nicht durchgeführt werden. 72 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Instrumenten-Mix Die Stadt Zwickau setzt insgesamt auf einen Instrumenten-Mix zwischen Regularien (Satzungen) und Kommunikation. Satzungen sind vorhanden und werden hauptsächlich in den Bauphasen angewendet. Nach Fertigstellung der Objekte sind aus Sicht der Stadtverwaltung eher kommunikative Mittel wichtig. Hier muss die Überzeugungsarbeit der städtischen Mitarbeiter greifen, wenn es darum geht, Gastronomen beispielsweise zu einer besseren Möblierung zu überreden oder dem Trend der Abgrenzung der Außengastronomie zu widerstehen. Der Arbeitskreis Innenstadt erfüllt neben der Organisation von gemeinsamen Aktivitäten eine wichtige Funktion für den Austausch zwischen Händlerschaft und Stadtverwaltung. Selbstverständlich kann in Zwickau nicht jede Person eine Leinwand an einer Fassade anbringen oder Außenanlagen so gestalten, wie er es wünscht. Auch die Stadt Zwickau hat dies und weitere Dinge in einer Satzung geregelt, und zwar in einer eigenen Satzung „über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten“. Für die historische Innenstadt gibt es zudem eine Erhaltungssatzung. Die Einbindung der Gewerbetreibenden im Arbeitskreis Innenstadt stärkt den Zusammenhalt der Händlerschaft und ermöglicht gemeinsame Aktionen. Neben Regularien ist Kommunikation und Überzeugungsarbeit unabdingbar für die Durchsetzung von Vorgaben. Die Kombination vieler Instrumente und Maßnahmen lässt die Hauptstraße wieder zu einer Einkaufsmeile werden. Auf einen Blick Arbeitskreis Innenstadt Mittelständische Gewerbetreibende, Filialisten, Stadtverwaltung, Industrie- und Handelskammer, Förderverein Stadtmanagement e.V. Presse Regelmäßige Pressegespräche Wirtschaftsförderung Koordiniert u. a. und sorgt z. T. auch für Umsetzungen City-Manager Initiator und Hauptkoordinator des Arbeitskreises Satzungen Werbesatzung, Erhaltungssatzung für den historischen Stadtkern nicht vorhanden Gestaltungsfibel Durchsetzung Stadtverwaltung Zwickau, wie Ordnungsamt, Garten- und Friedhofsamt, Tiefbauamt, Bauordnungsamt; private Investoren und Initiativen 73 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Information und Ansprechpartnerin25 Frau Silke Löffler Stadt Zwickau Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Telefon 0375 83 80 11, Telefax 0375 83 80 80 E-Mail: [email protected] 25 Der Text beruht auf einem Gespräch mit Frau Silke Löffler und Herrn Bernd Skudelny, einer örtlichen Begehung am 13.09.2006 sowie Informationen der Stadt Zwickau (Zwickau 2007) 74 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 5 Fazit „Die Entwicklung einer City ist eine fortwährende Gemeinschaftsaufgabe, die den ständigen Dialog aller innenstadtrelevanten Akteure braucht. Gestaltungssatzung und Gestaltungshinweise verstehen sich deshalb vorrangig als das Ergebnis des Austausches der Akteure.“26 Satzungen bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Gestaltungsvorgaben. Darüber hinaus sind weitere Steuerungsansätze unabdingbar für die Umsetzung der Vorgaben. Als Fazit lässt sich festhalten, dass keine allgemeinen Regeln ableitbar sind, sondern der Erfolg einzelner Steuerungsansätze sehr von den individuellen Verhältnissen in den einzelnen Städten abhängt. Satzungen alleine sind in der Regel noch nicht zielführend. Neben den Satzungen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor die Kommunikation zwischen den Akteuren. Je nach Sachlage sind dies Immobilieneigentümer, Handel und Gewerbe oder Bürger. Wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Vorgaben ist zunächst die Vermittlung der Inhalte der Satzungen. Dies beinhaltet die Erläuterung auch für nicht Fachkundige und Laien. Kommunikation ist sowohl im Entstehungsprozess einer Satzung als auch im weiteren Verlauf von grundlegender Bedeutung. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und eine bürgerfreundliche Aufbereitung von Informationsmaterialien sind weitere Bestandteile eines erfolgreichen Kommunikationskonzepts. Aber auch die Einstellung und Philosophie der Verwaltungen bzw. das Engagement der Stadt und ihrer Mitarbeiter im Umgang mit den Gewerbetreibenden hat einen erheblichen Einfluss. Dies war im Zuge der Beispielrecherche insbesondere für Sondernutzungs- und Werbesatzungen zu beobachten. Während einige Städte konsequent auf die Einhaltung von Werberichtlinien achten, gehen andere kulanter hiermit um. Vielfach wurde betont, dass insbesondere Filialisten sich weigern, dem stadtindividuellen Werbekonzept nachzukommen. Andernorts lässt sich das anders erleben: Hier beugen sich auch die Filialisten den Konzepten. Letzteres hängt scheinbar mit zwei Faktoren zusammen: der Attraktivität des Standorts für den Filialisten und der Durchsetzungskraft der Verwaltung. Im Gastronomie-Bereich wurden in den meisten Städten die weniger attraktiven Monoblock-Plastikstühle bereits durch hochwertigere Bestuhlung ausgetauscht. Die Sonnenschirme werden ebenfalls zunehmend attraktiver. 26 Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen, Stadt Gelsenkirchen, Gelsenkirchen/Dortmund 2006, 7 (http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte/Gestal tungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007) 75 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Gleichwohl gibt es auch hier „Ausreißer“, die teilweise von der Stadt geduldet werden. Diese Toleranz ist in vielen Städten aufgrund sehr geduldiger kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Häufig wird ein Auge zugedrückt, wenn die wirtschaftliche Situation der Gewerbetreibenden bekannt ist. Jedoch ist die Hinnahme weniger attraktiver Gestaltungsmaßnahmen leider auch häufig auf die Gedankenlosigkeit oder das Desinteresse der Stadtverwaltungen zurückzuführen. Werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beispielsweise auf eingemauerte Außen-Gastronomiebereiche, auf die Überschreitung der Flächennutzung oder besonders unattraktive Werbe-Sonnenschirme hingewiesen, so entgegnen diese manchmal mit genereller Gleichgültigkeit. Vielfach ist es aber die Erfahrung der Städte, dass nur durch Standfestigkeit und Beharrlichkeit der Stadtverwaltungen die gewünschten Erfolge erreicht werden können. Es gilt immer wieder, auf bestehende Regelungen hinzuweisen und darauf zu bestehen, nicht erlaubte Werbung abzunehmen oder Warenauslagen wegzunehmen. Tatsächlich sind die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Satzungen und Vorstellungen am erfolgreichsten, die vielfältige Ansätze verfolgen und diese Mixtur für sich optimiert haben. Anschaulich aufbereitete Regelwerke und Satzungen sind einfacher umzusetzen und für Bauherren bzw. Immobilienbesitzer einfacher zu verstehen. Gestaltungsfibeln und bebilderte Merkblätter helfen hierbei. Ein situationsgerechtes und einzelfallbezogenes Vorgehen unterstützt die Zielerreichung (z. B. für die Vereinbarung von ansprechender Außenwerbung). Der persönliche Kontakt zwischen Gewerbetreibenden und Stadt ist hierfür wichtig. Selbstkontrolle, zum Beispiel durch Straßen- oder Händlergemeinschaften, ist wirkungsvoller als Kontrolle durch die Stadt. Informelle Netzwerke und Treffen (z. B. Händlerstammtische) sorgen für eine wesentlich leichtere Umsetzung von Regularien. Eine Beratung im Vorfeld ist letztlich kostengünstiger und einfacher als spätere Ausbesserungsmaßnahmen oder angeordnete Demontagen von Werbung. Je besser die Kommunikationsbeziehung zwischen Stadtverwaltung und Gewerbetreibenden, desto aktiver sind die beteiligten Akteure. Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer engagieren sich eher, wenn sie spüren, dass sich „ihre“ Stadt um sie kümmert (z. B. durch Aktionstage, gemeinsame Events u. a.). Städte mit engen, individuellen Kommunikationsstrukturen sind erfolgreicher in der Umsetzung von Gestaltungsrichtlinien. 76 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 6 Quellen Buer Management GmbH 2001: Mittelfristiges Entwicklungskonzept für die Innenstadt, Seite 29 Cima 2005: Einzelhandelskonzept der Stadt Zwickau. Leipzig, München, Seite 11 Interessensgemeinschaft City Esslingen 2006: Informationen der Interessensgemeinschaft City Esslingen, City-News 10, 04/2006, Seite 3 MC 2006: Management consult GmbH. Bonn Stadtbauatelier Stuttgart 2000: Eine neuartige Einkaufsstraße – Bühne für das öffentliche Leben, Stadtbauatelier, Stuttgart, 11/2000, Seite 2 Stadt Angermünde 2007: http://www.angermuende.de, 08.01.2007 Stadt Bernburg 2007: Investitionsstandorte, http://www.bernburg.de/index.php?id=104270000415, 16.11.2007 Stadt Bonn 2001: Integriertes Handlungskonzept Bonn Innenstadt, Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt. Bonn, Dortmund Stadt Bonn 2007: http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/stadtplanung/projekte/01938/index.html?lang=de, 16.11.2007 Stadt Bonn 2008: Gestaltungsoffensive Innenstadt: Handbuch zur Gestaltung von Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie. http://www.bonn.de/umwelt gesundheit planen bauen wohnen/stadtplanungsamt/projekte staedtebau/gestaltungsoffensive innenstadt/index.html, 18.06.2008 Stadt Esslingen 2007: http://www.esslingen.de, 29.11.2007 77 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Stadt Fellbach 2006: http://www.fellbach.de, 18.12.2006 Stadt Gelsenkirchen 2006a: Gestaltungsfibel und Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen. Der Oberbürgermeister. Gelsenkirchen http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/02 Projekte Stadtbezirke/Projekte Mitte /Gestaltungssatzung City/Gestaltungssatzung City.pdf, 19.11.2007 Stadt Gelsenkirchen 2006b: Gestaltungsbeirat für die Gelsenkirchener Hauptzentren City und Buer, Vertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Beiratsmitgliedern. Gelsenkirchen Stadt Ludwigshafen 2007: http://www.ludwigshafen.de, 23.11.2007) Stadt Meiningen 2002 (Hrsg.): Gestaltungsfibel der Stadt Meiningen. Meiningen Stadt Naumburg 2007: http://www.naumburg.de, 22.10.2007 Stadt Zwickau 2007: http://www.zwickau.de, 29.11.2007 Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 2003: Gestaltungssatzungen, Mitteilungen 02/2003 78 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 7 Anlagen I. Recherche-Kommunen (Phase 1) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. Aachen, Stadt Achim, Stadt Altlandsberg, Stadt Amberg, Stadt Angelroda, Gemeinde Angermünde, Stadt Ostvorpommern, LK Aschaffenburg, Stadt Auetal, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Berka, Stadt Bad Bramstedt Bad Frankenhausen, Stadt Bad Freienwalde, Stadt Bad Honnef, Stadt Bad Lausicks, Stadt Bad Mergentheim, Stadt Bad Münstereifel, Stadt Bad Rappenau, Stadt Bad Salzungen, Stadt Bad Tölz, Stadt Baesweiler, Stadt Bamberg, Stadt Barntrup, Stadt Baunatal, Stadt Bautzen, Stadt Bayreuth, Stadt Beckum, Stadt Beelitz, Stadt Beeskow, Stadt Belzig, Stadt Berg, Gemeinde Bergisch Gladbach, Stadt Berlin, Stadt Bernau, Stadt Bernburg, Stadt Bietigheim-Bissingen, Stadt Billerbeck, Stadt Bischofswerda, Stadt Blankenburg, Stadt 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. Blieskastel, Stadt Bönen, Gemeinde Bonn, Stadt Borken, Stadt Brandenburg, Stadt Braunschweig, Stadt Brilon, Stadt Brühl, Stadt Burg (Spreewald), Gemeinde Chemnitz, Stadt Cochem, Stadt Coesfeld, Stadt Coswig (Anhalt), Stadt Cuxhaven, Stadt Dahme, Stadt Darmstadt, Stadt Delitzsch, Stadt Dessau, Stadt Dieburg, Stadt Dinkelsbühl, Kreisstadt Dinslaken, Stadt Doberschütz, Gemeinde Dreieich, Stadt Dresden, Stadt Duisburg, Stadt Ebersbach, Stadt Eberswalde, Stadt Eibenstock, Stadt Eichwalde, Stadt Eilenburg, Stadt Eisenhüttenstadt, Stadt Elbingerode, Stadt Eltville, Stadt Erfurt, Stadt Erkelenz, Stadt Essen, Stadt Esslingen, Stadt Euskirchen, Stadt Fellbach, Stadt Feuchtwangen, Stadt 79 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91. 92. 93. 94. 95. 96. 97. 98. 99. 100. 101. 102. 103. 104. 105. 106. 107. 108. 109. 110. 111. 112. 113. 114. 115. 116. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. Flensburg, Stadt Frankenthal, Stadt Frankfurt (Oder), Stadt Friedberg, Stadt Frohburg, Stadt Fulda, Stadt Fürstenfeldbruck, Stadt Fürth, Stadt Gardelegen, Stadt Geislingen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Gera, Stadt Gernsheim, Stadt Gersthofen, Stadt Gießen, Stadt Gladbeck, Stadt Goslar, Stadt Gotha, Stadt Gräfenberg, Stadt Grafing, Stadt Grafrath, Gemeinde Gransee, Stadt Grevenbroich, Stadt Griesheim, Stadt Grimma, Stadt Großpößna, Gemeinde Groß-Zimmern, Gemeinde Gummersbach, Stadt Gunzenhausen, Stadt Güstrow, Stadt Haan, Stadt Hagenow, Stadt Hamburg, Stadt Hameln, Stadt Hamm, Stadt Haßloch, Gemeinde Hattingen, Stadt Heidelberg, Stadt Heiligenhaus, Stadt Hemer, Stadt Herne, Stadt Herrenberg, Stadt Herrnhut, Stadt Hersbruck, Stadt 125. 126. 127. 128. 129. 130. 131. 132. 133. 134. 135. 136. 137. 138. 139. 140. 141. 142. 143. 144. 145. 146. 147. 148. 149. 150. 151. 152. 153. 154. 155. 156. 157. 158. 159. 160. 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. Herzberg Herzogenaurach, Stadt Heusenstamm, Stadt Hildesheim, Stadt Hirschhorn, Stadt Hofheim, Stadt Horstmar, Stadt Höxter, Stadt Hoyerswerda, Stadt Hünfeld, Stadt Ilmenau, Stadt Immenstadt, Stadt Itzehoe, Stadt Jena, Stadt Jülich, Stadt Jüterborg, Stadt Orlamünde, Stadt Kerpen, Stadt Kiel, Stadt Kirchheimbolanden, Stadt Kirschau, Gemeinde Kleve, Stadt Klötze, Stadt Köln, Stadt Königs Wusterhausen Königsbrück, Stadt Königswinter, Stadt Krakow am See Kremmen, Stadt Kühlungsborn, Stadt Kulmbach, Stadt Kyritz, Stadt Langerwehe, Gemeinde Lehrte, Stadt Leipzig, Stadt Lemgo, Stadt Lenzen, Stadt Luckau, Stadt Lingen, Stadt Linz, Stadt Lippstadt, Stadt Löbau, Stadt Lübeck, Stadt Ludwigshafen, Stadt 80 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 169. 170. 171. 172. 173. 174. 175. 176. 177. 178. 179. 180. 181. 182. 183. 184. 185. 186. 187. 188. 189. 190. 191. 192. 193. 194. 195. 196. 197. 198. 199. 200. 201. 202. 203. 204. 205. 206. 207. 208. 209. 210. 211. 212. Luegde, Stadt Lychen, Stadt Magdeburg, Stadt Mainz, Stadt Martinroda, Gemeinde Maulbronn, Stadt Meiningen, Stadt Meißen, Stadt Merseburg, Stadt Meschede, Stadt Mettmann, Stadt Michelstadt, Stadt Mockrehna, Gemeinde Monheim, Stadt Monschau, Stadt Mühlberg, Stadt Mühldorf, Stadt Mülheim, Stadt München, Stadt Nauen, Stadt Naumburg, Stadt Netzschkau, Stadt Neubiberg, Gemeinde Neumarkt Sankt Veit, Stadt Neumünster, Stadt Neunkirchen, Gemeinde Neunkirchen, Stadt Neuruppin, Stadt Neuss, Stadt Neustadt, Stadt Nobitz, Gemeinde Norderstedt, Stadt Nördlingen, Stadt Oberammergau, Gemeinde Oberkrämer, Gemeinde Oberthulba, Gemeinde Obertrubach, Gemeinde Oerlenbach, Gemeinde Offenbach, Stadt Oldenburg, Stadt Olpe, Stadt Oppenheim, Stadt Osnabrück, Stadt Ostbevern, Stadt 213. 214. 215. 216. 217. Osterburg, Stadt Ostrau, Gemeinde Ostritz, Stadt Zwickau, Stadt Luegde, Stadt 81 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen II. Übersicht Rückläufe und Auswahl Zusammenarbeit / Kommunikationsformen Satzungen >3 Sens. Komm. Achim, Stadt Niedersachsen Angermünde, Stadt Brandenburg Aschaffenburg, Stadt Bayern Bad Berka, Stadt Thüringen Bad Frankenhausen, Stadt Thüringen Bad Salzungen, Stadt Thüringen Bad Tölz, Stadt Bayern Bad-Honnef, Stadt Nordrhein-Westfalen 1 Bamberg, Stadt Bayern 1 Baunatal, Stadt Hessen Bayreuth, Stadt Bayern Belzig, Stadt Brandenburg Bernau, Stadt Brandenburg Bernburg, Stadt Sachsen-Anhalt Bietigheim-Bissingen, Stadt Baden-Württemberg Billerbeck, Stadt Nordrhein-Westfalen Blankenburg, Stadt Sachsen-Anhalt 1 Blieskastel, Stadt Saarland 1 Borken, Stadt Nordrhein-Westfalen Brandenburg, Stadt Brandenburg Braunschweig, Stadt Niedersachsen Burg, Stadt Brandenburg Chemnitz,Stadt Sachsen Cochem, Stadt Rheinland-Pfalz Coesfeld, Stadt Nordrhein-Westfalen 1 Coswig, Stadt Sachsen-Anhalt 1 Dahme/Mark Brandenburg Darmstadt, Stadt Hessen Delitzsch, Stadt Sachsen Dinslaken, Stadt Nordrhein-Westfalen Dreieich, Stadt Hessen Ebersbach, Stad Baden-Württemberg Erfurt, Stadt Thüringen Geschäftsstraßen? Vorschlag 1 1 1 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 82 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Zusammenarbeit / Kommunikationsformen Fellbach, Stadt Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Baden-Württemberg Frankfurt Oder, Stadt Brandenburg Friedberg, Stadt Hessen Fürth, Stadt Bayern Nordrhein-Westfalen Erkelenz, Stadt Essen, Stadt Esslingen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Gera, Stadt Satzungen >3 Sens. Komm. 1 Geschäftsstraßen? Vorschlag 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 1 untersuchen 1 1 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 1 1 Gladbeck, Stadt Thüringen Nordrhein-Westfalen Gotha, Stadt Thüringen 1 1 1 1 untersuchen Gransee, Stadt Brandenburg 1 1 1 1 untersuchen Griesheim, Stadt Hessen Nordrhein-Westfalen 1 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen Gummersbach, Stadt Hamburg, Freie Hansestadt 1 1 Hamburg 1 Haßloch, Stadt Rheinland-Pfalz Hersebruck, Stadt Bayern Herzberg, Stadt Höxter, Stadt Brandenburg Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Hoyerswerda, Stadt Sachsen Hünfeld, Stadt Hessen Ilmenau, Stadt Thüringen Immenstadt, Stadt Bayern Jena, Stadt Thüringen Kiel, Landeshauptstadt Schleswig-Holstein Kirschau, Gemeinde Sachsen Klötze, Stadt Königs Wusterhausen, Stadt Sachsen-Anhalt Brandenburg 1 1 1 untersuchen Königsbrück, Stadt Sachsen 1 1 1 untersuchen Kremmen, Stadt Brandenburg 1 Kyritz, Stadt Brandenburg 1 1 1 untersuchen Horstmar, Stadt 1 1 1 1 1 1 83 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen Zusammenarbeit / Kommunikationsformen Satzungen >3 Sens. Komm. Langerwehe, Gemeinde Nordrhein-Westfalen Leipzig, Stadt Sachsen Lenzen, Stadt Brandenburg Lingen, Stadt Niedersachsen Lübeck, Stadt Schleswig-Holstein Ludwigshafen, Stadt Rheinland-Pfalz Lychen, Stadt Brandenburg 1 1 Mainz, Stadt Rheinland-Pfalz 1 Meiningen, Stadt Thüringen Meißen, Kreisstadt Sachsen Merseburg, Stadt Sachsen-Anhalt Michelstadt, Stadt Monschau, Stadt Hessen Nordrhein-Westfalen Mühldorf, Stadt Bayern Naumburg, Stadt Sachsen-Anhalt Neuruppin, Stadt Olpe, Stadt Brandenburg Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1 Osnabrück, Stadt Niedersachsen 1 Ostritz, Stadt Sachsen 1 Zwickau, Stadt Sachsen Neuss, Stadt 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 1 untersuchen 1 1 1 untersuchen 1 1 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 1 untersuchen 1 1 nicht untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 nicht untersuchen 1 untersuchen 1 1 1 1 1 Geschäftsstraßen? 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Auswahlkriterien waren: Kommunikationsforen (Werkstattgespräche, moderierte Sitzungen) Satzungen (Mindestens drei verschiedene Satzungstypen) Sensibilisierung durch Kommunikation Lage (Muss-Kriterium = Geschäftsstraße) Es mussten mindestens drei Punkte erreicht werden, um in die Auswahl der zu untersuchenden Kommunen einbezogen zu werden. 84 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen III. Erhebungsbogen 85 DSSW-Studie Gute Beispiele im Umgang mit Gestaltungssatzungen 86