Informationen über den Geldtransfer an das Finanzamt
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Informationen über den Geldtransfer an das Finanzamt
Finanzamt Neubrandenburg (RiA) Postfach 11 01 40 17041 Neubrandenburg Deutschland/ Germany Juni 2012 Informationen über den Geldtransfer an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) Zur Begleichung Ihrer deutschen Steuern inklusive des Solidaritätszuschlags und eventuell entstandener Zinsen überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Die Überweisung für mehrere Jahre in einer Gesamtsumme ist möglich. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1. Zahlungen aus der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco und der Schweiz Für Zahlungen aus der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco und der Schweiz verwenden Sie bitte den Überweisungsvordruck aus dem SEPA-Verfahren unter Verwendung der internationalen Bankkontonummer dem Bankenidentifizierungscode (IBAN) (BIC) DE66 1500 0000 0015 0015 20 und MARKDEF1150. Hiermit werden Euro-Überweisungen - wie nationale Überweisungen - kostengünstig, schnell und sicher abgewickelt. 2. Zahlungen aus anderen Ländern Für Zahlungen aus Ländern, die nicht unter 1. Genannte sind, reichen Sie bitte reichen Ihren Zahlungsauftrag über die Hausbank an die Deutsche Bundesbank Neubrandenburg Ziegelbergstr. 57 17033 Neubrandenburg unter Verwendung der deutschen Bankkontonummer 150 015 20 oder ggf. der o.g. IBAN, des SWIFT/BIC-Codes MARKDEF1150 und der Entgeltregelung zu Lasten des Kontoinhabers – OUR (siehe folgender Hinweis) ein. 3. Weitere Hinweise Es wird vorsorglich – insbesondere zur Vermeidung von Mahnungen – darauf hingewiesen, dass der Geldtransfer gemäß § 270 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Steuerzahler auf dessen eigene Gefahr und dessen eigene Kosten zu erfolgen hat. Deshalb sind alle Risiken (z. B. durch schwankenden Umrechnungskurs und alle Gebühren (z. B. durch zwischengeschaltete Korrespondenzbanken) beim Zahlungsvorgang zu berücksichtigen und vom Steuerzahler selbst zu tragen ohne Anrecht auf Erstattung. Zahlungen mit Scheck sind möglich. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass hierbei nicht nur Gebühren für Sie anfallen und das Risiko des Verlustes eintreten kann, sondern auch ein hoher personeller Verwaltungsaufwand in der Finanzbehörde entsteht. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist derzeit nur über deutsche Bankkonten möglich. Bitte teilen Sie bei Ihrer Überweisung Ihre Steuernummer und den Zweck der Zahlung mit (Steuerart und Zeitraum), damit eine ordnungsgemäße und zeitnahe Zuordnung zur Ihrem Steuerkonto erfolgen kann.