Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen
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Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen Dorferneuerung und Regionalentwicklung Eckdaten zu den Förderangeboten Förderfibel Inhalt Seite 2 Vorwort Seite 4 1. Dorferneuerung Seite 7 2. Dienstleistungen für regionale Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete Seite 9 3. Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität Seite 12 4. Landtourismus Seite 15 5. Energetische und stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Seite 17 6. Breitbandversorgung ländlicher Räume Seite 19 Wichtige Regelungen für die Förderprogramme 1, 2, 3 und 4: Seite 20 Legende Seite 21 Impressum 1 Vorwort Zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen Kern unserer Bemühungen, den ländlichen Raum zukunftsfähig zu halten, ist und bleibt die Dorferneuerung. In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich 270 Förderschwerpunkte pro Jahr im Programm. Die Fördermöglichkeiten umfassen neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Projekte, Arbeitsplätze schaffende Investitionen in Handwerk und Gewerbe, Grundversorgungseinrichtungen, Mietwohnungsbau sowie Dienstleistungen für Beratung, Projektentwicklung und Moderation. Mit der Integration des Dorferneuerungsprogramms in die Dachrichtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung wurden auch die Programmziele insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel weiterentwickelt. Angesichts der gravierenden regionalen Unterschiede sind hier differenzierte Lösungen gefragt. Deshalb wird im ländlichen Raum die Förderung der Dorferneuerung durch die Förderangebote regionale Kooperationen, regionale Wertschöpfung und Lebensqualität, Landtourismus, Nutzung von BioRohstoffen und Breitbandversorgung ergänzt. Die geförderten Investitionen sollen im Hinblick auf 2 demographische Entwicklungen nachhaltig angelegt sein und zur Verbesserung der Lebensqualität in allen denkbaren Bereichen beitragen. Die Förderprogramme waren in den hessischen Regionen u. a. auch deshalb so erfolgreich, weil in den vergangenen Jahren ein ziemlich konstanter Fördermitteleinsatz aus Landes-, Bundes- und EUMitteln zur Verfügung stand. Ich gehe davon aus, dass unter diesen Rahmenbedingungen die Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung in Hessen auch in Zukunft auf Erfolgskurs bleiben. Diese Broschüre soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Förderangebote der Dorferneuerung und der Regionalentwicklung in einer vereinfachten Form näherbringen. Wiesbaden, im Oktober 2008 Karl-Winfried Seif Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 3 Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen vom 01. April 2008 / StAnz. 17 / 2008 S. 1152 1. Dorferneuerung Die Vielfalt dörflicher Lebensformen und das bauund kulturgeschichtliche Erbe der hessischen Dörfer sollen auch im Hinblick auf die prognostizierten demographischen Veränderungen bewahrt und in Lebensräume mit sicherer wirtschaftlicher Grundlage und hoher Lebensqualität weiterentwickelt werden. Dabei soll der individuelle Charakter des jeweiligen Dorfes erhalten und gestärkt werden. Mit dem Ziel einer aktiven Gestaltung des demographischen Wandels sollen in den historischen Ortskernen zentrale Funktionen gestärkt und eine gute Wohnqualität erhalten oder geschaffen werden. Das Land Hessen fördert deshalb in einer jeweils begrenzten Zahl von ausgewählten Dörfern über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg Projekte zur Sanierung und dauerhaften Nutzung der besonders erhaltenswerten Gebäude, zur Verbesserung des Wohnumfelds, der Ausstattung mit Kleininfrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie der örtlichen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen. 4 Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: a) Dorfentwicklungskonzepte: 50 % (Regelförderung kommunal und nicht kommunal öffentlich) bzw. 30 %; max. 30.000,- t (privat); b) Verbesserung der Versorgungsstruktur: 50 % (Regelförderung kommunal und nicht kommunal öffentlich); max. 300.000,-t zuschussfähige Ausgaben; zusätzlich max. 100.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); c) Ortsübergreifende Innenentwicklung: 50 % (Regelförderung kommunal); Erhöhung um 15 % möglich; d) Umnutzung erhaltenswerter Gebäude: 50 % (nicht kommunal öffentlich) bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); e) Neuanlage von Gebäuden: 50 % (nicht kommunal öffentlich) bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); f) Gestaltung von Freiflächen: 50 % (Regelförderung kommunal und nicht kommunal öffentlich); max. 5 g) 300.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %; max. 30.000,- t (privat); g) Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes: 50 % (Regelförderung kommunal und nicht kommunal öffentlich); max. 300.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %; max. 30.000,- t (privat); Projektträger: • Öffentliche Träger • Private Träger – außer c) Finanzrahmen: • ca. 26 Mio. t in 2008 Finanzierungsquellen: • EU-Mittel aus ELER (Achse 3) • GAK-Mittel – a) bis d) Verfahren: • 260 Förderschwerpunkte in 2008 • 29 auslaufende Förderschwerpunkte in 2008 • ca. 37 potentielle Aufnahmekandidaten für 2009 6 2. Dienstleistungen für regionale Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung sollen im regionalen und Fachgebiete übergreifenden Zusammenhang gesehen und umgesetzt werden. Deshalb fördert das Land Hessen Dienstleistungen für Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete in der Trägerschaft von Regionalforen oder von lokalen Aktionsgruppen nach LEADER. Mit der Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte soll der Zusammenhang zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und den konkreten Projekten hergestellt werden. 7 Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: a) Regionale Entwicklungskonzepte: 80 %; max. 50.000,- t / Konzept; innerhalb von 5 Jahren; b) Regionalmanagement: 80 %; max. 50.000,- t / Jahr; längstens 4 Jahre; insgesamt max. 200.000,- t; c) Binnenmarketing: 80 %; max. 50.000,- t; d) Schulung leitender Akteure: 80 %; max. 10.000,- t; e) Kooperationsprojekte: 80 %; max. 50.000,- t; Projektträger: Regionalforen als öffentliche Einrichtungen • 20 Lokale Aktionsgruppen nach LEADER • 5 Regionale Entwicklungsgruppen nach ELER – außer b) und e) Finanzrahmen: • jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den Programmen 3. und 4.) Finanzierungsquellen: • LAG’en: EU-Mittel aus ELER (Achse 4) • HELER-Gruppen: EU-Mittel aus ELER (Achse 3) • GAK-Mittel – a) und b) • Landesmittel 8 3. Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität In den ländlichen Regionen soll durch regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige eigenständige Entwicklung die wirtschaftliche Kompetenz ausgebaut, die allgemeine Lebensqualität gesichert oder verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit gestärkt werden. Das Land fördert deshalb Investitionen zur Erschließung regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und zur Förderung der Regionalkultur sowie die erforderlichen Dienstleistungen. 9 Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: 10 a) Schulung ehrenamtlicher Akteure: 60 %; max. 10.000,- t; b) Projektbezogene Schulungen von Wirtschaftsakteuren: 60 %; max. 10.000,- t; c) Regionale Marketingprojekte: 30 %; max. 30.000,- t; d) Existenzgründung (Kleinstunternehmen): 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen; e) Teilexistenzgründung: 30 %; max. 30.000,- t; f ) Regionale Versorgungseinrichtungen: 60 %; max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 % max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); g) Anschubfinanzierung (reg. VE): 60 % (öffentlich) bzw. 30 % (privat); max. 50.000,- t; längstens 2 Jahre; h) Evaluierung Projektideen (reg. VE): 60 % (Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat); max. 10.000,- t i ) Einrichtungen Landschafts- und Kulturgeschichte: 60 %; max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); j ) Anschubfinanzierung (L. u. K.): 60 % (öffentlich) bzw. 30 % (privat); max. 50.000,- t; längstens 2 Jahre; k) Evaluierung Projektideen (L. u. K.): 60 % (Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat); max. 10.000,- t Projektträger: • Regionalforen als öffentliche Einrichtungen – a), b), h) und k) • Öffentliche Träger – außer c), d) und e) • Private Träger Finanzrahmen: • jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den Programmen 2. und 4.) Finanzierungsquellen: • EU-Mittel aus ELER (Achse 3 und Achse 4) • Landesmittel 11 4. Landtourismus Die ländlichen Räume Hessens sind in hohem Maße gekennzeichnet durch eine attraktive Kulturlandschaft und ein vielgestaltiges kulturelles Erbe. Diese Potenziale sollen im Interesse der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume gesichert und weiterentwickelt werden. Strategisches Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftlichen, struktur- und regionalpolitischen Effekte des Tourismus optimal zu erschließen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbetriebe zu verbessern. Im Mittelpunkt des Förderangebotes steht die Entwicklung und Umsetzung landschaftsgebundener, qualitativ hochwertiger Aktivtourismusangebote sowie die zeitgemäße, qualitätsorientierte Förderung des Landtourismus auf der Grundlage und der Fortentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe. 12 Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: a) Evaluierung Projektideen (Kleine Infrastruktur): 60 % (Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat); max. 10.000,- t b) Kleine Tourismusinfrastrukturmaßnahmen: 60 %; max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); c) Regional besondere Landtourismusangebote: 25 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 25 % bis 180.000,- t Kapitalmarktdarlehen; d) Unternehmenskooperationen und landwirtschaftliche Betriebe: 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen; Landwirte 70 %, max. 30.000,- t; e) Themenorientierte Aktivurlaubsangebote: 60 %; max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat); f) Projektbezogene Schulungen: 60 %; max. 10.000,- t; 13 Projektträger: • Regionalforen als öffentliche Einrichtungen – a) und f) • Öffentliche Träger – außer c) und d) • Private Träger Finanzrahmen: jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den Programmen 2. und 3.) Finanzierungsquellen: • EU-Mittel aus ELER (Achse 3 u. Achse 4) • GAK-Mittel – a) bis c) • Landesmittel 14 5. Energetische und stoffliche Nutzung von BioRohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Zielsetzung des Landes Hessen ist es, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverminderung, der ökologischen Nachhaltigkeit und der Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen. Das Land Hessen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben, die der umweltverträglichen Energiegewinnung durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft und dem stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Hessen dienen. Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: a) Biogas-Anlagen mit Blockheizkraftwerk: 30 %; max. 75.000,- t / Anlage; b) Biomassefeuerungsanlagen: bis 100 kW 36 t / kW; ab 101 kW 30 %, max. 200.000,- t; 15 c) Nahwärmenetze und Biogasleitungen: 100,- t / Trassenmeter und 250,- t / angeschlossenem Gebäude oder 30 %; max. 100.000,- t / Projekt; d) Machbarkeitsstudien: 50 %; e) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: 40 % bzw. 50 % (kleine und mittlere Unternehmen); f) Pilot- und Demonstrationsvorhaben: 40 % bzw. 50 % (kleine und mittlere Unternehmen); g) Schulung und Information: 60 %; h) Sonstige Projekte: 50 %; Projektträger: • alle natürlichen und juristischen Personen • Energiedienstleister • Antragsteller zur Förderung von Netzen und Leitungen Finanzrahmen: • jährlich ca. 1,8 Mio. t EU-Mittel aus ELER (Achse 4) + Top-Ups (Landesmittel) Finanzierungsquellen: • EU-Mittel aus ELER (Achse 3 und Achse 4) • GAK-Mittel – c) • Landesmittel 16 6. Breitbandversorgung ländlicher Räume Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen: a) Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken: 60 % (mehrwertsteuerreduzierte zuschussfähige Ausgaben); weitere Festsetzungen im EU-Notifizierungsverfahren; b) Informationsveranstaltungen und Machbarkeitsuntersuchungen: 60 % (mehrwertsteuerreduzierte zuschussfähige Ausgaben); weitere Festsetzungen im EU-Notifizierungsverfahren; 17 Hinweis: Die Aktionslinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für den gesamten Informations- und Telekommunikationsmarkt in Hessen (Anbieter und professionelle Anwender) ist Hessen-IT: www.hessen-it.de Kontakt: Gabriele Gottschalk Tel.: 0611 815-2315 [email protected] Wolfram Koch Tel.: 0611 774-8472 [email protected] Projektträger: • Gemeinden • Gemeindeverbände Finanzrahmen: • jährlich ca. 0,75 Mio. t Finanzierungsquellen: • GAK-Mittel 18 Wichtige Regelungen für die Förderprogramme 1, 2, 3 und 4: a) Zuschüsse werden nur bereitgestellt, wenn die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten im Einzelfall mindestens 3.000,- t betragen. b) Die Förderung von Dienstleistungen und Sachaufwendungen eröffnet keinen Rechtsanspruch auf die Förderung nachfolgender Investitionen. c) Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse können als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben oder zum Zweck der Risikominderung als einmaliger Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden. d) Mit den Maßnahmen darf nicht begonnen werden, bevor der erteilte Bewilligungsbescheid rechtswirksam geworden ist. e) Zuschussfähig sind die durch bezahlte Rechnungen von gewerblichen Unternehmern nachgewiesenen baren Ausgaben der Zuwendungsempfänger für den geförderten Zweck. f) Die Einbeziehung manueller Eigenleistungen in die förderfähigen Ausgaben erfolgt als Anrechnung von durch Rechnungen belegte Materialausgaben auf die förderfähigen Ausgaben. g) Wenn eine Fördermaßnahme nicht wie bewilligt durchgeführt wird, kann dies je nach Einzelfall Kürzungen des Zuschusses, Rückforderungen, Zinsberechnung und / oder Gebührenerhebung nach sich ziehen. 19 Legende: max. X,- u: Höchstzuschuss für eine Fördermaßnahme X %: Förderquote GAK: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ELER: EU-Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007 – 2013 Achse 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Achse 4: LEADER; querschnittsorientiert, methodisch, übergreifend über alle drei Ziele des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2007 – 2013 Kleinstunternehmen: Unternehmen, die nicht mehr als 9 auf Vollzeit umgerechnete Dauerarbeitsplätze haben Kommunale Regelförderung: Die Höhe des Zuschusses für kommunale Träger richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Die Regelförderung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben 20 Impressum Anmerkung zur Verwendung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. 1. Auflage 2008 Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden www.hmulv.hessen.de ISBN: 978-3-89274-282-1 Gestaltung: cognitio, Kommunikation & Planung Westendstraße 23, 34305 Niedenstein www.cognitio.de Druck: Vulkandruck Lauterbach GmbH Johann-Friedrich-Diehm Straße 10, 36341 Lauterbach E-Mail: [email protected] 21 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden www.hmulv.hessen.de