Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen

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Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen
Dorferneuerung und Regionalentwicklung
Eckdaten zu den Förderangeboten
Förderfibel
Inhalt
Seite 2
Vorwort
Seite 4
1. Dorferneuerung
Seite 7
2. Dienstleistungen für regionale Kooperationen
zur Entwicklung ländlicher Gebiete
Seite 9
3. Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität
Seite 12
4. Landtourismus
Seite 15
5. Energetische und stoffliche Nutzung von
Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft
Seite 17
6. Breitbandversorgung ländlicher Räume
Seite 19
Wichtige Regelungen für die
Förderprogramme 1, 2, 3 und 4:
Seite 20
Legende
Seite 21
Impressum
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Vorwort
Zur Förderung der ländlichen
Entwicklung in Hessen
Kern unserer Bemühungen, den ländlichen Raum
zukunftsfähig zu halten, ist und bleibt die Dorferneuerung. In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich 270 Förderschwerpunkte pro Jahr im
Programm.
Die Fördermöglichkeiten umfassen neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Projekte, Arbeitsplätze schaffende Investitionen
in Handwerk und Gewerbe, Grundversorgungseinrichtungen, Mietwohnungsbau sowie Dienstleistungen
für Beratung, Projektentwicklung und Moderation.
Mit der Integration des Dorferneuerungsprogramms
in die Dachrichtlinie zur Förderung der ländlichen
Entwicklung wurden auch die Programmziele insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel
weiterentwickelt.
Angesichts der gravierenden regionalen Unterschiede sind hier differenzierte Lösungen gefragt.
Deshalb wird im ländlichen Raum die Förderung der
Dorferneuerung durch die Förderangebote regionale
Kooperationen, regionale Wertschöpfung und
Lebensqualität, Landtourismus, Nutzung von BioRohstoffen und Breitbandversorgung ergänzt. Die
geförderten Investitionen sollen im Hinblick auf
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demographische Entwicklungen nachhaltig angelegt
sein und zur Verbesserung der Lebensqualität in
allen denkbaren Bereichen beitragen.
Die Förderprogramme waren in den hessischen
Regionen u. a. auch deshalb so erfolgreich, weil in
den vergangenen Jahren ein ziemlich konstanter
Fördermitteleinsatz aus Landes-, Bundes- und EUMitteln zur Verfügung stand. Ich gehe davon aus,
dass unter diesen Rahmenbedingungen die Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung in Hessen
auch in Zukunft auf Erfolgskurs bleiben.
Diese Broschüre soll interessierten Bürgerinnen und
Bürgern die Förderangebote der Dorferneuerung
und der Regionalentwicklung in einer vereinfachten
Form näherbringen.
Wiesbaden, im Oktober 2008
Karl-Winfried Seif
Staatssekretär im
Hessischen Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
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Programm und Richtlinien zur Förderung
der ländlichen Entwicklung in Hessen
vom 01. April 2008 / StAnz. 17 / 2008 S. 1152
1. Dorferneuerung
Die Vielfalt dörflicher Lebensformen und das bauund kulturgeschichtliche Erbe der hessischen Dörfer
sollen auch im Hinblick auf die prognostizierten
demographischen Veränderungen bewahrt und in
Lebensräume mit sicherer wirtschaftlicher Grundlage
und hoher Lebensqualität weiterentwickelt werden.
Dabei soll der individuelle Charakter des jeweiligen
Dorfes erhalten und gestärkt werden. Mit dem Ziel
einer aktiven Gestaltung des demographischen
Wandels sollen in den historischen Ortskernen zentrale
Funktionen gestärkt und eine gute Wohnqualität
erhalten oder geschaffen werden.
Das Land Hessen fördert deshalb in einer jeweils
begrenzten Zahl von ausgewählten Dörfern über
einen mehrjährigen Zeitraum hinweg Projekte zur
Sanierung und dauerhaften Nutzung der besonders
erhaltenswerten Gebäude, zur Verbesserung des
Wohnumfelds, der Ausstattung mit Kleininfrastruktur
und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie der örtlichen
Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen.
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Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
a) Dorfentwicklungskonzepte: 50 % (Regelförderung
kommunal und nicht kommunal öffentlich) bzw. 30 %;
max. 30.000,- t (privat);
b) Verbesserung der Versorgungsstruktur: 50 %
(Regelförderung kommunal und nicht kommunal
öffentlich); max. 300.000,-t zuschussfähige Ausgaben; zusätzlich max. 100.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder
Zinszuschuss 30 % bis 300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat);
c) Ortsübergreifende Innenentwicklung: 50 % (Regelförderung kommunal); Erhöhung um 15 % möglich;
d) Umnutzung erhaltenswerter Gebäude: 50 % (nicht
kommunal öffentlich) bzw. 30 %; max. 30.000,- t
oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat);
e) Neuanlage von Gebäuden: 50 % (nicht kommunal
öffentlich) bzw. 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat);
f) Gestaltung von Freiflächen: 50 % (Regelförderung
kommunal und nicht kommunal öffentlich); max.
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g) 300.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %;
max. 30.000,- t (privat);
g) Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes: 50 %
(Regelförderung kommunal und nicht kommunal
öffentlich); max. 300.000,- t zuschussfähige Ausgaben bzw. 30 %; max. 30.000,- t (privat);
Projektträger:
• Öffentliche Träger
• Private Träger – außer c)
Finanzrahmen:
• ca. 26 Mio. t in 2008
Finanzierungsquellen:
• EU-Mittel aus ELER (Achse 3)
• GAK-Mittel – a) bis d)
Verfahren:
• 260 Förderschwerpunkte in 2008
• 29 auslaufende Förderschwerpunkte in 2008
• ca. 37 potentielle Aufnahmekandidaten für 2009
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2. Dienstleistungen für regionale Kooperationen
zur Entwicklung ländlicher Gebiete
Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung
sollen im regionalen und Fachgebiete übergreifenden Zusammenhang gesehen und umgesetzt werden. Deshalb fördert das Land Hessen Dienstleistungen für Kooperationen zur Entwicklung ländlicher
Gebiete in der Trägerschaft von Regionalforen oder
von lokalen Aktionsgruppen nach LEADER.
Mit der Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte soll der Zusammenhang zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und den konkreten
Projekten hergestellt werden.
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Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
a) Regionale Entwicklungskonzepte: 80 %; max.
50.000,- t / Konzept; innerhalb von 5 Jahren;
b) Regionalmanagement: 80 %; max. 50.000,- t / Jahr;
längstens 4 Jahre; insgesamt max. 200.000,- t;
c) Binnenmarketing: 80 %; max. 50.000,- t;
d) Schulung leitender Akteure: 80 %; max. 10.000,- t;
e) Kooperationsprojekte: 80 %; max. 50.000,- t;
Projektträger:
Regionalforen als öffentliche Einrichtungen
• 20 Lokale Aktionsgruppen nach LEADER
• 5 Regionale Entwicklungsgruppen nach ELER
– außer b) und e)
Finanzrahmen:
• jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den
Programmen 3. und 4.)
Finanzierungsquellen:
• LAG’en: EU-Mittel aus ELER (Achse 4)
• HELER-Gruppen: EU-Mittel aus ELER (Achse 3)
• GAK-Mittel – a) und b)
• Landesmittel
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3. Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität
In den ländlichen Regionen soll durch regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige eigenständige Entwicklung die wirtschaftliche Kompetenz ausgebaut,
die allgemeine Lebensqualität gesichert oder verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit
gestärkt werden. Das Land fördert deshalb Investitionen zur Erschließung regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und zur Förderung der Regionalkultur sowie die erforderlichen Dienstleistungen.
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Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
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a) Schulung ehrenamtlicher Akteure: 60 %; max.
10.000,- t;
b) Projektbezogene Schulungen von Wirtschaftsakteuren: 60 %; max. 10.000,- t;
c) Regionale Marketingprojekte: 30 %; max. 30.000,- t;
d) Existenzgründung (Kleinstunternehmen): 30 %;
max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis
150.000,- t Kapitalmarktdarlehen;
e) Teilexistenzgründung: 30 %; max. 30.000,- t;
f ) Regionale Versorgungseinrichtungen: 60 %; max.
150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 % max. 30.000,- t
oder Zinszuschuss 30 % bis 300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat);
g) Anschubfinanzierung (reg. VE): 60 % (öffentlich) bzw.
30 % (privat); max. 50.000,- t; längstens 2 Jahre;
h) Evaluierung Projektideen (reg. VE): 60 % (Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat); max.
10.000,- t
i ) Einrichtungen Landschafts- und Kulturgeschichte:
60 %; max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %;
max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis
300.000,- t Kapitalmarktdarlehen (privat);
j ) Anschubfinanzierung (L. u. K.): 60 % (öffentlich) bzw.
30 % (privat); max. 50.000,- t; längstens 2 Jahre;
k) Evaluierung Projektideen (L. u. K.): 60 % (Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat); max.
10.000,- t
Projektträger:
• Regionalforen als öffentliche Einrichtungen
– a), b), h) und k)
• Öffentliche Träger – außer c), d) und e)
• Private Träger
Finanzrahmen:
• jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den
Programmen 2. und 4.)
Finanzierungsquellen:
• EU-Mittel aus ELER (Achse 3 und Achse 4)
• Landesmittel
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4. Landtourismus
Die ländlichen Räume Hessens sind in hohem Maße
gekennzeichnet durch eine attraktive Kulturlandschaft und ein vielgestaltiges kulturelles Erbe. Diese
Potenziale sollen im Interesse der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume gesichert und weiterentwickelt werden. Strategisches Ziel der Förderung ist
es, die wirtschaftlichen, struktur- und regionalpolitischen Effekte des Tourismus optimal zu erschließen,
um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbetriebe zu verbessern. Im Mittelpunkt des Förderangebotes steht die Entwicklung und Umsetzung
landschaftsgebundener, qualitativ hochwertiger
Aktivtourismusangebote sowie die zeitgemäße, qualitätsorientierte Förderung des Landtourismus auf
der Grundlage und der Fortentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe.
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Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
a) Evaluierung Projektideen (Kleine Infrastruktur): 60 %
(Regionalforen und öffentlich) bzw. 30 % (privat);
max. 10.000,- t
b) Kleine Tourismusinfrastrukturmaßnahmen: 60 %;
max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %; max.
30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t
Kapitalmarktdarlehen (privat);
c) Regional besondere Landtourismusangebote:
25 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 25 % bis
180.000,- t Kapitalmarktdarlehen;
d) Unternehmenskooperationen und landwirtschaftliche Betriebe: 30 %; max. 30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t Kapitalmarktdarlehen; Landwirte 70 %, max. 30.000,- t;
e) Themenorientierte Aktivurlaubsangebote: 60 %;
max. 150.000,- t (öffentlich); bzw. 30 %; max.
30.000,- t oder Zinszuschuss 30 % bis 150.000,- t
Kapitalmarktdarlehen (privat);
f) Projektbezogene Schulungen: 60 %; max. 10.000,- t;
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Projektträger:
• Regionalforen als öffentliche Einrichtungen – a) und f)
• Öffentliche Träger – außer c) und d)
• Private Träger
Finanzrahmen:
jährlich ca. 5 Mio. t (zusammen mit den
Programmen 2. und 3.)
Finanzierungsquellen:
• EU-Mittel aus ELER (Achse 3 u. Achse 4)
• GAK-Mittel – a) bis c)
• Landesmittel
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5. Energetische und stoffliche Nutzung von BioRohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft
Zielsetzung des Landes Hessen ist es, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverminderung, der ökologischen Nachhaltigkeit und der
Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen.
Das Land Hessen gewährt nach Maßgabe dieser
Richtlinien Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben,
die der umweltverträglichen Energiegewinnung
durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und
Forstwirtschaft und dem stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Hessen dienen.
Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
a) Biogas-Anlagen mit Blockheizkraftwerk: 30 %;
max. 75.000,- t / Anlage;
b) Biomassefeuerungsanlagen: bis 100 kW 36 t / kW;
ab 101 kW 30 %, max. 200.000,- t;
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c) Nahwärmenetze und Biogasleitungen: 100,- t /
Trassenmeter und 250,- t / angeschlossenem
Gebäude oder 30 %; max. 100.000,- t / Projekt;
d) Machbarkeitsstudien: 50 %;
e) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: 40 %
bzw. 50 % (kleine und mittlere Unternehmen);
f) Pilot- und Demonstrationsvorhaben: 40 % bzw.
50 % (kleine und mittlere Unternehmen);
g) Schulung und Information: 60 %;
h) Sonstige Projekte: 50 %;
Projektträger:
• alle natürlichen und juristischen Personen
• Energiedienstleister
• Antragsteller zur Förderung von Netzen und
Leitungen
Finanzrahmen:
• jährlich ca. 1,8 Mio. t EU-Mittel aus ELER
(Achse 4) + Top-Ups (Landesmittel)
Finanzierungsquellen:
• EU-Mittel aus ELER (Achse 3 und Achse 4)
• GAK-Mittel – c)
• Landesmittel
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6. Breitbandversorgung ländlicher Räume
Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer
zuverlässigen, preiswerten und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder
technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen.
Fördermöglichkeiten
und Förderkonditionen:
a) Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken: 60 %
(mehrwertsteuerreduzierte zuschussfähige Ausgaben); weitere Festsetzungen im EU-Notifizierungsverfahren;
b) Informationsveranstaltungen und Machbarkeitsuntersuchungen: 60 % (mehrwertsteuerreduzierte
zuschussfähige Ausgaben); weitere Festsetzungen
im EU-Notifizierungsverfahren;
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Hinweis:
Die Aktionslinie des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für den
gesamten Informations- und Telekommunikationsmarkt in Hessen (Anbieter und professionelle
Anwender) ist Hessen-IT: www.hessen-it.de
Kontakt:
Gabriele Gottschalk
Tel.: 0611 815-2315
[email protected]
Wolfram Koch
Tel.: 0611 774-8472
[email protected]
Projektträger:
• Gemeinden
• Gemeindeverbände
Finanzrahmen:
• jährlich ca. 0,75 Mio. t
Finanzierungsquellen:
• GAK-Mittel
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Wichtige Regelungen für die
Förderprogramme 1, 2, 3 und 4:
a) Zuschüsse werden nur bereitgestellt, wenn die
nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten im
Einzelfall mindestens 3.000,- t betragen.
b) Die Förderung von Dienstleistungen und Sachaufwendungen eröffnet keinen Rechtsanspruch auf
die Förderung nachfolgender Investitionen.
c) Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die
Zuschüsse können als Anteilsfinanzierung der
förderfähigen Ausgaben oder zum Zweck der
Risikominderung als einmaliger Zuschuss zu einem
Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.
d) Mit den Maßnahmen darf nicht begonnen werden, bevor der erteilte Bewilligungsbescheid
rechtswirksam geworden ist.
e) Zuschussfähig sind die durch bezahlte Rechnungen
von gewerblichen Unternehmern nachgewiesenen
baren Ausgaben der Zuwendungsempfänger für
den geförderten Zweck.
f) Die Einbeziehung manueller Eigenleistungen in die
förderfähigen Ausgaben erfolgt als Anrechnung
von durch Rechnungen belegte Materialausgaben
auf die förderfähigen Ausgaben.
g) Wenn eine Fördermaßnahme nicht wie bewilligt
durchgeführt wird, kann dies je nach Einzelfall
Kürzungen des Zuschusses, Rückforderungen,
Zinsberechnung und / oder Gebührenerhebung
nach sich ziehen.
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Legende:
max. X,- u:
Höchstzuschuss für eine Fördermaßnahme
X %:
Förderquote
GAK:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
ELER:
EU-Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
2007 – 2013
Achse 3:
Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Achse 4:
LEADER; querschnittsorientiert, methodisch, übergreifend über alle drei Ziele des Entwicklungsplans
für den ländlichen Raum 2007 – 2013
Kleinstunternehmen:
Unternehmen, die nicht mehr als 9 auf Vollzeit umgerechnete Dauerarbeitsplätze haben
Kommunale
Regelförderung:
Die Höhe des Zuschusses für kommunale Träger richtet
sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Die Regelförderung beträgt 50 %
der förderfähigen Ausgaben
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Impressum
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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
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1. Auflage 2008
Herausgeber:
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden
www.hmulv.hessen.de
ISBN: 978-3-89274-282-1
Gestaltung:
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Druck:
Vulkandruck Lauterbach GmbH
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