Planungshinweise für Bauherren und Architekten
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Planungshinweise für Bauherren und Architekten
PLANUNGSHINWEISE FÜR BAUHERREN UND ARCHITEKTEN zur Errichtung, Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungsbauvorhaben Neu errichtete und modernisierte Objekte müssen den Anforderungen an ein gesundes, modernes und nachhaltiges Wohnen gerecht werden sowie einen zeitgemäßen und energieeffizienten Ausstattungsstandard besitzen. Sie sollten generationsübergreifend und für eine breite Schicht der Bevölkerung nutzbar sein. Nicht zeitgemäße Ausstattungsmerkmale und Bauschäden sind im Rahmen der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beseitigen. Planungsgrundlagen: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Energieeinsparverordnung (EnEV) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Bei der Planung Ihres Bauvorhabens bitten wir Sie, nachfolgende bautechnische Anforderungen und Empfehlungen zu beachten. Bei Fragen bzw. für ein Beratungsgespräch stehen Ihnen Frau Ebel (Tel. 0331 660-1160) bzw. Herr Dürr (-1153) gerne zur Verfügung. Wohnungsgrößen Folgende Orientierungswerte werden als angemessene und marktüblich vermietbare Wohnungsgrößen angesehen: Zimmeranzahl Wohnfläche Kommentar 1,5 - 2 50 m² (für 1-Personenhaushalte) 2 65 m² (für 2-Personenhaushalte) 3 80 m² 4 90 m² 1-Zimmer-Wohnungen sind bei Maßnahmen im Gebäudebestand grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu begründen (z. B. bei alternativen Wohnformen). Bei Neubau sind sie grundsätzlich nicht förderfähig. Zimmer mit weniger als 10 m² gelten als halbe Zimmer ke1211151137 - 13.04.2016 Planungshinweise für Bauherren und Architekten 1 von 4 Grundrissgestaltung/Ausstattung Bereich Planungs- und Ausstattungshinweise Grundrissgestaltung Schaffung klarer räumlicher Strukturen allgemein wirtschaftliche und funktionale Flächenaufteilungen wirtschaftliche Anordnung der Ver- und Entsorgungsstränge zeitgemäße Wand- und Bodenbeläge normgerechte ELT-Installation (ausreichend Steckdosen, Telefonanschluss/Internetanschluss, FI-Schalter) Waschmaschinenanschluss (Bad, Küche oder Keller) Abstellflächen innerhalb (ca. 1 m²) und außerhalb der Wohnung (ca. 6 m²) Aufenthaltsräume Vermeidung von reiner Nordlage aller Aufenthaltsräume - § 41 (2) BbgBO Lärmeinwirkungen schlauchartigen Zimmern (Mindestbreite 2,80 m) gefangenen Räumen Optimierung der natürlichen Belichtung und Belüftung Fenster mit integrierten Lüftungsvorrichtungen (empfehlenswert) Gewährleistung der Möblierbarkeit entsprechend den Standardmaßen empfehlenswert sind Mindestgrößen von 10 - 14 m² Essplatz der Bewohneranzahl angepasst (Richtwert ca. 6 m² in Küche oder Wohnzimmer) Küche vorzugsweise natürliche Belichtung und Belüftung Fliesenspiegel im Arbeitsflächenbereich Einsatz Wasser sparender Armaturen vorzugsweise natürliche Belichtung und Belüftung Ausstattung mit Badewanne oder Dusche Einhaltung von Geruchsschleusen (Zugang zum Bad von der Küche bzw. vom Wohnzimmer ist nicht zulässig) Ausstattung mit Badewanne oder Dusche Bad Installation so, dass beide Varianten möglich sind Wände (mind. 1,60 m hoch) u. Fußboden gefliest Einsatz Wasser sparender Armaturen Warm- und Kaltwasserzähler Flur Klingel mit Gegensprechanlage und integriertem Türöffner für die Hauseingangstür Freisitze sofern möglich, sind alle Wohnungen mit Freisitzen auszustatten (Balkon/Terrasse) Mindestgröße ca. 4,50 m² , Tiefe mind. 1,50 m Abstellräume Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen, Gehhilfen, Rollstühle Trockenräume Einplanung empfehlenswert - Reduzierung von Feucht- u. Schimmelschäden innerhalb der Wohnung Außenanlagen Grünflächen, Sitz- und Spielmöglichkeiten, Kfz- und Fahrradabstellplätze befestigte Zuwegungen Versieglungsgrad des Grundstückes minimieren ke1211151137 - 13.04.2016 Planungshinweise für Bauherren und Architekten 2 von 4 Barrierefreiheit Aufgrund des demografischen Wandels und den immer älter werdenden Menschen steigen die Anforderungen an Wohnimmobilien. Um eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungen zu gewährleisten und den Bewohnern lange ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen, sollten Barrierefreiheit und ausreichende Bewegungsflächen bei der Gebäudeplanung entsprechende Berücksichtigung finden. Sollen Gebäude barrierefrei geplant und ausgeführt werden, sind zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen Aufzüge über alle Grundrissebenen zu planen und u. a. folgende Bewegungsflächen entsprechend der DIN 18040 - 2 zu beachten: Bereich Größe der Bewegungsfläche Bereich der Bewegungsfläche/Erläuterungen (Mindestmaß) Flure/Verkehrsflächen 1,50 m Aufzug 1,10 m x 1,40 m Fahrkorb (lichte Abmaße) 1,50 m x 1,50 m vor den Aufzugstüren 0,90 m lichte Zugangsbreite WE-Flur 1,20 m zwischen den Wänden Türen 0,90 m Hauseingangs- u. Wohnungseingangstür (lichte Breite) 0,80 m Wohnungsinnentüren (lichte Breite) 1,50 m (1,20 m) Bad Bewegungsfläche neben Treppenauf- und -abgängen zwischen den Wänden (bei geringer Länge) im schwellenlos begehbaren Duschbereich, nachrüstbar mit einer Badewanne 1,20 m x 1,20 m vor Einrichtungen im Sanitärraum Badtür darf nicht in das Bad schlagen Küche 1,20 m vor Kücheneinrichtung Schlafzimmer 1,20 m (90 cm) Entlang einer Längsseite (der anderen Längsseite) des Bettes und (vor sonstigen Möbeln) Freisitz 1,20 m x 1,20 m von der Wohnung schwellenlos erreichbar Bewegungsflächen können sich überlagern, dürfen jedoch nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Alle zur Wohnung gehörenden Räume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen der Wohnanlage sollten stufenlos erreichbar sein. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind zusätzliche und weitergehende Anforderungen in der DIN 18040 - 2 definiert. ke1211151137 - 13.04.2016 Planungshinweise für Bauherren und Architekten 3 von 4 Energieeffizienz/Wirtschaftlichkeit Energieeinsparung bei der Gebäudenutzung ist ein wesentlicher Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen bei Gebäuden verbessert deren Wirtschaftlichkeit und trägt zur Senkung der Betriebskosten bei. Durch die Senkung von Betriebskosten kann das Mietniveau der Nettokaltmiete gesichert bzw. Mieterhöhungspotential zur Deckung von Investitionskosten ausgeschöpft werden. Kriterium Planungs- und Ausstattungshinweise Energiemanagement Verringerung des Energiebedarfs durch architektonische Konzeption: Anordnung der Wohnräume/Fenster entsprechend den Himmelsrichtungen/ der Sonneneinstrahlung Optimierung der Fensterflächen (Transmissionswärmeverluste/Wärmeeintrag) Anbringen von Verschattungselementen Verringerung des Energiebedarfs durch wärmeschutz- und anlagentechnische Gebäudeertüchtigung unter Beachtung der EnEV Wassermanagement Verringerung des Trinkwasserverbrauchs: Wasser sparende Armaturen Nutzung von Grauwasser Optimierung der Regenwassernutzung erneuerbare Energien Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Biomasse Einsparung von Minimierung der Betriebskosten durch optimale Flächenaufteilung Bewirtschaftungskosten Verwendung von modernen Ressourcen sparenden Technologien Minimierung der Instandhaltungsaufwendungen durch Verwendung wartungsarmer Baumaterialien ke1211151137 - 13.04.2016 Planungshinweise für Bauherren und Architekten 4 von 4