Planungshinweise für Bauherren und Architekten

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Planungshinweise für Bauherren und Architekten
PLANUNGSHINWEISE FÜR BAUHERREN UND ARCHITEKTEN
zur Errichtung, Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungsbauvorhaben
Neu errichtete und modernisierte Objekte müssen den Anforderungen an ein gesundes, modernes
und nachhaltiges Wohnen gerecht werden sowie einen zeitgemäßen und energieeffizienten Ausstattungsstandard besitzen. Sie sollten generationsübergreifend und für eine breite Schicht der
Bevölkerung nutzbar sein. Nicht zeitgemäße Ausstattungsmerkmale und Bauschäden sind im
Rahmen der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beseitigen.
Planungsgrundlagen:
 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
 DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
 Energieeinsparverordnung (EnEV)
 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens bitten wir Sie, nachfolgende bautechnische Anforderungen
und Empfehlungen zu beachten. Bei Fragen bzw. für ein Beratungsgespräch stehen Ihnen
Frau Ebel (Tel. 0331 660-1160) bzw. Herr Dürr (-1153) gerne zur Verfügung.
Wohnungsgrößen
Folgende Orientierungswerte werden als angemessene und marktüblich vermietbare Wohnungsgrößen angesehen:
Zimmeranzahl
Wohnfläche
Kommentar
1,5 - 2

50 m²
(für 1-Personenhaushalte)
2

65 m²
(für 2-Personenhaushalte)
3

80 m²
4

90 m²
1-Zimmer-Wohnungen sind bei Maßnahmen im Gebäudebestand grundsätzlich zu
vermeiden bzw. zu begründen
(z. B. bei alternativen Wohnformen). Bei Neubau sind sie grundsätzlich nicht förderfähig.
Zimmer mit weniger als 10 m² gelten als halbe Zimmer
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Grundrissgestaltung/Ausstattung
Bereich
Planungs- und Ausstattungshinweise
Grundrissgestaltung

Schaffung klarer räumlicher Strukturen
allgemein

wirtschaftliche und funktionale Flächenaufteilungen

wirtschaftliche Anordnung der Ver- und Entsorgungsstränge

zeitgemäße Wand- und Bodenbeläge

normgerechte ELT-Installation (ausreichend Steckdosen, Telefonanschluss/Internetanschluss, FI-Schalter)

Waschmaschinenanschluss (Bad, Küche oder Keller)

Abstellflächen innerhalb (ca. 1 m²) und außerhalb der Wohnung (ca. 6 m²)
Aufenthaltsräume
Vermeidung von

reiner Nordlage aller Aufenthaltsräume - § 41 (2) BbgBO

Lärmeinwirkungen

schlauchartigen Zimmern (Mindestbreite 2,80 m)

gefangenen Räumen

Optimierung der natürlichen Belichtung und Belüftung

Fenster mit integrierten Lüftungsvorrichtungen (empfehlenswert)

Gewährleistung der Möblierbarkeit entsprechend den Standardmaßen

empfehlenswert sind Mindestgrößen von 10 - 14 m²
Essplatz

der Bewohneranzahl angepasst (Richtwert ca. 6 m² in Küche oder Wohnzimmer)
Küche

vorzugsweise natürliche Belichtung und Belüftung

Fliesenspiegel im Arbeitsflächenbereich

Einsatz Wasser sparender Armaturen

vorzugsweise natürliche Belichtung und Belüftung

Ausstattung mit Badewanne oder Dusche

Einhaltung von Geruchsschleusen (Zugang zum Bad von der Küche bzw. vom
Wohnzimmer ist nicht zulässig)

Ausstattung mit Badewanne oder Dusche
Bad
Installation so, dass beide Varianten möglich sind

Wände (mind. 1,60 m hoch) u. Fußboden gefliest

Einsatz Wasser sparender Armaturen

Warm- und Kaltwasserzähler
Flur

Klingel mit Gegensprechanlage und integriertem Türöffner für die Hauseingangstür
Freisitze

sofern möglich, sind alle Wohnungen mit Freisitzen auszustatten
(Balkon/Terrasse)

Mindestgröße ca. 4,50 m² , Tiefe mind. 1,50 m
Abstellräume

Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen, Gehhilfen, Rollstühle
Trockenräume

Einplanung empfehlenswert - Reduzierung von Feucht- u. Schimmelschäden
innerhalb der Wohnung
Außenanlagen

Grünflächen, Sitz- und Spielmöglichkeiten, Kfz- und Fahrradabstellplätze

befestigte Zuwegungen

Versieglungsgrad des Grundstückes minimieren
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Barrierefreiheit
Aufgrund des demografischen Wandels und den immer älter werdenden Menschen steigen die
Anforderungen an Wohnimmobilien. Um eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungen zu gewährleisten und den Bewohnern lange ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen, sollten Barrierefreiheit und ausreichende Bewegungsflächen bei der Gebäudeplanung entsprechende Berücksichtigung finden.
Sollen Gebäude barrierefrei geplant und ausgeführt werden, sind zur barrierefreien Erreichbarkeit
der Wohnungen Aufzüge über alle Grundrissebenen zu planen und u. a. folgende Bewegungsflächen entsprechend der DIN 18040 - 2 zu beachten:
Bereich
Größe der Bewegungsfläche Bereich der Bewegungsfläche/Erläuterungen
(Mindestmaß)
Flure/Verkehrsflächen
1,50 m
Aufzug
1,10 m x 1,40 m
Fahrkorb (lichte Abmaße)
1,50 m x 1,50 m
vor den Aufzugstüren
0,90 m
lichte Zugangsbreite
WE-Flur
1,20 m
zwischen den Wänden
Türen
0,90 m
Hauseingangs- u. Wohnungseingangstür
(lichte Breite)
0,80 m
Wohnungsinnentüren (lichte Breite)
1,50 m (1,20 m)
Bad
Bewegungsfläche neben Treppenauf- und -abgängen
zwischen den Wänden (bei geringer Länge)
im schwellenlos begehbaren Duschbereich, nachrüstbar mit einer Badewanne
1,20 m x 1,20 m
vor Einrichtungen im Sanitärraum
Badtür darf nicht in das Bad schlagen
Küche
1,20 m
vor Kücheneinrichtung
Schlafzimmer
1,20 m (90 cm)
Entlang einer Längsseite (der anderen Längsseite)
des Bettes und (vor sonstigen Möbeln)
Freisitz
1,20 m x 1,20 m
von der Wohnung schwellenlos erreichbar
Bewegungsflächen können sich überlagern, dürfen jedoch nicht in ihrer Funktion eingeschränkt
werden.
Alle zur Wohnung gehörenden Räume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen der Wohnanlage
sollten stufenlos erreichbar sein.
Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind zusätzliche und weitergehende Anforderungen in
der DIN 18040 - 2 definiert.
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Energieeffizienz/Wirtschaftlichkeit
Energieeinsparung bei der Gebäudenutzung ist ein wesentlicher Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen bei Gebäuden verbessert deren Wirtschaftlichkeit und trägt zur Senkung der Betriebskosten bei. Durch die Senkung von Betriebskosten kann das Mietniveau der Nettokaltmiete gesichert bzw. Mieterhöhungspotential zur Deckung
von Investitionskosten ausgeschöpft werden.
Kriterium
Planungs- und Ausstattungshinweise
Energiemanagement
Verringerung des Energiebedarfs durch architektonische Konzeption:
 Anordnung der Wohnräume/Fenster entsprechend den Himmelsrichtungen/
der Sonneneinstrahlung
 Optimierung der Fensterflächen (Transmissionswärmeverluste/Wärmeeintrag)
 Anbringen von Verschattungselementen
Verringerung des Energiebedarfs durch wärmeschutz- und anlagentechnische
Gebäudeertüchtigung unter Beachtung der EnEV
Wassermanagement
Verringerung des Trinkwasserverbrauchs:
 Wasser sparende Armaturen
 Nutzung von Grauwasser
 Optimierung der Regenwassernutzung
erneuerbare Energien
Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Biomasse
Einsparung von
Minimierung der Betriebskosten durch optimale Flächenaufteilung
Bewirtschaftungskosten
Verwendung von modernen Ressourcen sparenden Technologien
Minimierung der Instandhaltungsaufwendungen durch Verwendung
wartungsarmer Baumaterialien
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