Tipps und Tricks für einen gelungenen Umzug

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Tipps und Tricks für einen gelungenen Umzug
Tipps und Tricks für einen gelungenen Umzug
Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, den Umzug so reibungslos und organisiert wie möglich
zu gestalten.
Mit guter Planung und ein wenig Organisation lässt sich das „Umzugs-Chaos“ schon in den Griff
kriegen!
Umzug planen
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Umzugstage festlegen:
Oft ergibt sich der konkrete Umzugstermin durch die Kündigungsfristen des alten Zuhauses.
Am besten planen Sie alle Aktivitäten rund um den Umzug von diesem Termin ausgehend
nach hinten, also, was muss am Tag selbst passieren, was einen Tag davor, was zwei
Tage/eine Woche davor usw. Planen Sie auch rechtzeitig Ihre Sonderurlaubstage ein – je nach
Betriebsvereinbarung und Gesetzeslage sind das ein oder zwei Tage!
•
Ein Umzug ist besonders für Kinder oft ein schwerer Schnitt:
Bekannte Umgebung, die Schule, viele Freunde müssen verlassen werden. Bereiten Sie Ihre
Kinder daher gut darauf vor, z. B. durch Abschiedspartys im alten Zuhause oder
gemeinsames Vorhab-Besichtigen der neuen Umgebung (Schule, Spielplatz, wichtige Wege
etc.). Vergessen Sie auch nicht, sich rechtzeitig um die neuen Plätze in Kindergarten und
Schule zu kümmern.
•
Besorgen Sie rechtzeitig ausreichend viel Umzugsmaterial:
Kartons, Klebebänder, Filzstifte zum Beschriften der Kartons. Der einzelne Karton sollte nicht
zu schwer beladen werden – lieber mehr Kartons verwenden! Wenn Sie mit einer Spedition
zusammenarbeiten, dann liefert sie Ihnen in der Regel diese Materialien.
•
Apropos Spedition:
Die genaue Planung des Umzugs verhindert manch böse Überraschung. Besorgen Sie sich
daher rechtzeitig die Pläne der beiden Wohnungen/Häuser und besprechen Sie mit Ihrem
Spediteur (oder Ihren privaten Helfern!) ganz genau, welche Kartons aus welchem Zimmer in
welchen „neuen“ Raum gehören. Ein Farbleitsystem (altes und neues Zimmer und die jeweils
richtigen Kartons in derselben Farbe markiert) hilft, mögliche Missverständnisse zu
verhindern.
•
Wegschmeißen statt Übersiedeln!
Nützen Sie den Umzug, um sich von alten Dingen zu trennen! Das Ausmisten von Kellern
oder Abstellkammern ist zeitlich recht unabhängig vom eigentlichen Umzugstag und kann
daher schon einige Wochen vorher passieren. In die Hand nehmen müssen Sie ohnehin jeden
Gegenstand, vielleicht ersparen Sie sich beim einen oder anderen das Übersiedeln. Beachten
Sie beim Ausmisten die Öffnungszeiten von Mistplätzen bzw. die Vorlaufzeiten für das
Verkaufen von Dingen auf Flohmärkten oder durch Zeitungsinserate.
•
Kartons packen:
Verwenden Sie lieber mehr Kartons, als sie zu schwer zu beladen. Prüfen Sie beim Packen
immer wieder, ob der Karton ausreichend stabil ist und ob er noch gehoben werden kann. Als
Faustregel gilt: Das Schwere nach unten. Seien Sie besonders bei zerbrechlichen Dingen
vorsichtig – die Spediteure sind es oft nicht! Wickeln Sie daher am besten jedes Glas und
jedes Geschirrteil einzeln in Zeitungspapier ein. Und nicht vergessen: Je klarer die
Beschriftung des Kartons, desto eher werden Sie die richtigen Kartons im richtigen Zimmer
wiederfinden.
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
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• Altes Heim an Vermieter oder Nachnutzer übergeben:
Gehen Sie durch alle Räume Ihres alten Zuhauses und prüfen Sie nochmals den Zustand der
Wohnung bzw. des Hauses. Zum einen gehen Sie so auf Nummer sicher, dass Sie tatsächlich
alles übersiedelt haben (vergessen Sie daher nicht auf Kellerabteile oder Abstellräume!), zum
anderen ist dieser Rundgang gleich Grundlage für das Übergabeprotokoll, das Sie mit dem
Nachnutzer aufsetzen sollten. Darin bestätigt Ihnen der Nachnutzer, dass er das Objekt in
vereinbartem Zustand übernommen, alle Schlüssel bekommen und die übernommenen
technischen Geräte geprüft hat. Lesen Sie alle Zähler ab und schaffen Sie so die Basis für die
Schlussabrechnung.
Der Umzug selbst
•
Material-Kiste zusammenstellen:
Definieren Sie einen Karton oder eine Kiste als Material-Stützpunkt. Dort sammeln Sie alle
möglicherweise notwendigen Umzugsutensilien wie Papier & Stifte, Müllsäcke, Klebeband,
Putzmittel, Küchenrolle und Lappen, Stanleymesser zum Öffnen der zugeklebten Kartons,
Universalreiniger für eventuell entstandenen Schmutz, Unterlagen für schwere Möbel und
Kartons, um den Boden zu schonen, etc. So haben Sie im Fall der Fälle alles griffbereit.
•
Koffer für die erste Nacht:
Je nachdem wie viele Umzugskartons Sie haben, ist es oft sehr hilfreich, die für eine Nacht
notwendigen Dinge in einen eigenen Koffer zu packen. Sie müssen dann am Ende des
Umzugstages nicht mühsam alle Gegenstände an verschiedenen Orten und in
unterschiedlichen Kartons suchen, sondern haben alles griffbereit. Klarerweise sollte dieser
Koffer nicht gemeinsam mit all den anderen Sachen übersiedelt werden, sonst beginnt das
lustige Suchen erst recht; transportieren Sie ihn lieber selbst.
•
Parkplätze für Umzugswagen und Helfer:
Je nach örtlichen Gegebenheiten sind Parkplätze für die Möbelpacker oder andere Helfer oft
knapp. Reservieren Sie daher rechtzeitig ausreichend viele Parkplätze, und zwar beim alten
wie beim neuen Heim. Falls notwendig, können Sie bei der Gemeinde ein temporäres
Halteverbot beantragen. In der Regel genügt ein formloses Schreiben, je nach Gemeinde
fallen aber Gebühren an. (In Wien ist dafür die Wiener Verkehrsinformation zuständig:
Niederhofstraße 21– 23, 1120 Wien.)
•
Neues Zuhause sofort prüfen:
So wie Sie Ihr altes Zuhause ordentlich übergeben haben, so sollten Sie natürlich auch das
neue Heim genau prüfen und ohne Beanstandungen übernehmen können. Lesen Sie alle
Zähler ab, kontrollieren Sie Wände und Leitungen auf Schäden oder Flecken und fertigen Sie
ein Übernahmeprotokoll an. Sollten Sie Grund für Beanstandungen haben, so fotografieren
Sie am besten die aufgetretenen Schwachstellen und vermerken Sie alles ganz genau im
Protokoll – das erspart Ihnen später mühsame Diskussionen!
Gleich nach dem Umzug
•
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Die Amtswege:
Die mit dem Umzug verbundene Adressänderung macht eine Reihe von Behördenwege
notwendig. Eine genaue Darstellung finden Sie im zweiten Teil dieser Checkliste.
Vorstellen bei den Nachbarn:
Wenn das Schlimmste geschafft ist und das neue Heim halbwegs eingerichtet ist, sollten Sie
an die Nachbarn und den Hausmeister/die Hausmeisterin denken. Läuten Sie doch einfach an
und stellen Sie sich vor! Ein solcher Einstieg verläuft meistens sehr freundlich und problemlos,
und oft erhalten Sie gute Tipps für das Leben in der neuen Umgebung. Wenn Sie noch
weitere bauliche Veränderungen durchführen wollen, die möglicherweise mit Schmutz- oder
Lärmentwicklung verbunden sind, lohnt es sich, sich bei dieser Gelegenheit für eventuell
entstehende Belästigungen zu entschuldigen.
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Die neue Adresse – für viele eine wichtige Information
•
Mit einem Umzug – amtlich gesprochen ein „Wechsel des Hauptwohnsitzes“ – sind leider
nicht nur die Freuden eines neuen Zuhauses verbunden, sondern auch eine Reihe von
notwendigen Behördenwegen. Viele dieser Wege lassen sich heute schon per Fax oder EMail erledigen, sodass ein persönliches Erscheinen im „Amt“ nicht mehr notwendig ist.
Hilfreiche Informationen zum Thema „Umzug und Behörden“ finden Sie beim „Amtshelfer im
Internet“ unter www.help.gv.at.
Gesetzlich notwendige Bekanntgabe der neuen Adresse
Bitte beachten Sie bei diesem Punkt besonders die gesetzlich vorgesehenen Fristen und die
Reihenfolge!
1. Meldezettel
Frist: innerhalb von drei Tagen
Zuständige Behörde: in Orten mit Bundespolizeidirektion das Meldeamt der
Bundespolizeidirektion (in Wien das Meldeservice in den magistratischen Bezirksämtern) bzw.
das Meldeamt im Gemeindeamt
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Diese Dokumente brauchen Sie
Lichtbildausweis (am besten Reisepass)
Geburtsurkunde
die erforderliche Anzahl von ausgefüllten und unterschriebenen Meldezetteln (hängt von der
jeweiligen Behörde ab!) – erhältlich in Trafiken und Gemeindeämtern. Achtung: Auch bei
Haus- oder Wohnungseigentum müssen alle Eigentümer als „Unterkunftgeber“ und
„Unterkunftnehmer“ unterschreiben!
Bestätigung über die erfolgte Abmeldung von der bisherigen Adresse oder über die aufrechte
Anmeldung an der bisherigen Unterkunft (=Meldezettel). Wenn an der bisherigen Adresse aus
dem Hauptwohnsitz ein „weiterer Wohnsitz“ wird, ist dort vor Anmeldung des neuen
Hauptwohnsitzes eine Ummeldung erforderlich.
Meldezettel von allen weiteren Wohnsitzen
2. Fahrzeugversicherung
Die Fahrzeugversicherung müssen Sie auf die neue Adresse ändern lassen. Besorgen Sie sich
eine „Versicherungsbestätigung“ von der Versicherung, die für die Änderung im
Zulassungsschein notwendig ist.
Achtung: Eine solche Versicherungsbestätigung ist nur drei Tage gültig.
3. Kfz-Zulassungsschein
Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb einer Woche nach der Adressänderung
durchgeführt werden. Die Adressänderung wird von den Versicherungsgesellschaften kostenlos
durchgeführt, wenn Sie innerhalb derselben Bezirkshauptmannschaft umziehen.
Achtung: Ziehen Sie in das Gebiet einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das
Kraftfahrzeug abgemeldet und bei einer Zulassungsstelle Ihrer Versicherungsgesellschaft im
neuen Bezirk wieder angemeldet werden. Die Abmeldung des Kraftfahrzeuges hingegen kann bei
jeder Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft erfolgen. Dabei fallen die Gebühren einer
Kfz-Neuanmeldung an.
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
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Adressänderung für den Zulassungsschein
Frist: Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb einer Woche nach Adressänderung
durchgeführt werden.
zuständige Behörde: Zulassungsstellen Ihrer Versicherungsgesellschaft
Diese Dokumente brauchen Sie:
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Formular für Personaldatenänderung
Zulassungsschein/Zulassungsbescheinigung
Typenschein
Meldezettel bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
amtlicher Lichtbildausweis der/des Ummeldenden
ausländische Staatsbürger/innen: Reisepass
Führerschein
Eine Adressänderung im Führerschein ist seit dem neuen Führerscheingesetz (November 1997)
binnen sechs Wochen bei der zuständigen Führerscheinbehörde anzuzeigen, wenn der
Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wird. Dies gilt auch für alte
Führerscheine.
zuständige Behörde: die Bundespolizeidirektion (in Wien beim Verkehrsamt) bzw. die
Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes)
Es genügt eine formlose schriftliche Meldung (mit einer Kopie des Meldezettels). Es fallen keine
Gebühren an.
4. Waffenrechtliche Urkunde
Frist: vier Wochen
Es genügt eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung „Administrationsbüro“ der
Bundespolizeidirektion (in Städten mit Bundespolizei) bzw. an die Bezirkshauptmannschaft. In
dem Schreiben führen Sie die Nummer der Urkunde/des Ausweises und die Anschrift der
Ausstellungsbehörde sowie die alten und die neuen Personaldaten an. Achtung: Diesen Brief
müssen Sie auch unterschreiben!
Empfohlene Bekanntgabe der neuen Adresse
Die folgenden Schritte sind teils verpflichtend, teils empfohlen, sollten aber möglichst rasch
durchgeführt werden.
Raiffeisen Bausparkasse
Bitte geben Sie uns Ihre neue Adresse bekannt, damit wir Ihnen Kontoauszüge und andere
aktuelle
Informationen gleich an die neue Adresse schicken können. Das gilt natürlich auch für
• Ihre übliche Bankverbindung,
• Ihre Kreditkartenfirmen und
• alle Versicherungsgesellschaften!
Ein einfacher Anruf oder ein formloses Fax reichen! Der einfachste Weg zur Raiffeisen
Bausparkasse
ist aber das Internet: Unter www.wohnbausparen.at können Sie uns Ihre neue Adresse online
schicken!
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
546 46-DW www.wohnbausparen.at
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Gas und Strom
Zur Ablesung des aktuellen Zählerstandes in der alten Wohnung und zur Einschaltung in der
neuen Wohnung brauchen Sie einen Termin mit einem Außendienstmitarbeiter der
Verrechnungsgruppe des Energieversorgers.
Achtung: Sie müssen in der Regel persönlich anwesend sein und brauchen den Meldezettel
oder Mietvertrag.
Fernwärme
Beantragen Sie vor dem Auszug aus der alten Wohnung eine schriftliche Aufkündigung der
Heizkostenverrechnung; gleichzeitig geben Sie die neue Wohnadresse zwecks
Rechnungszustellung bekannt. Die schriftliche Aufkündigung muss vor dem Mietvertragsende
erfolgen. Bei Gemeindewohnungen wird bei der entsprechenden Ablesefirma – das ist jene Firma,
die auch nach jeder Heizsaison den Zählerstand abliest – ein Ablesetermin angefordert, bei Miet-,
Eigentums- oder Genossenschaftswohnungen ist der Ablesetermin bei der Fernwärme
anzufragen.
Hinweis: Wenn Sie in Wien wohnen, erhalten Sie weitere Informationen bei der Fernwärme Wien.
Radio- und Fernsehummeldung
Die Ummeldung kann telefonisch unter der Servicenummer 0810-00 10 80 (österreichweit zum
Ortstarif) durchgeführt werden. Formulare für die Radio- und Fernsehummeldung sind bei allen
Postämtern erhältlich und können auch bei diesen abgegeben werden.
Achtung: Die Bewilligungsnummer des Anschlusses ist im Formular für die Radio- und
Fernsehummeldung einzutragen.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie beim GebührenInfoService des ORF.
An- und Abmeldung des Telefons
Sie können Ihren Fermeldeanschluss an der alten Adresse kündigen oder den nächsten
Wohnungsnutzer übertragen.
Wenn der Nachmieter den Telefonanschluss übernimmt, ist keine Kündigung notwendig. In
diesem Fall muss ein Formular („Antrag auf Übertragung von Leistungen“) ausgefüllt und beim
Postamt abgegeben werden.
Kündigungskarten sind in jedem Postamt erhältlich und können auch dort abgegeben werden,
genauso wie ein von der Post zur Verfügung gestelltes Telefongerät. Das Abschalten des
Telefonanschlusses erfolgt innerhalb von fünf oder sechs Tagen.
Für die neue Adresse müssen Sie eine Neuanmeldung eines Fernmeldeanschlusses durchführen
(Formular: „Bestellung von Telefonanschlüssen“). Wer die alte Nummer beibehalten möchte,
muss auf dem Formular zur Bestellung von Telefonanschlüssen das entsprechende Feld
ankreuzen. Ein neuer Telefonanschluss wird in der Regel innerhalb von sechs Tagen eingerichtet.
Alle oben erwähnten Formulare sind in jedem Postamt erhältlich bzw. werden auf Anfrage
zugesandt. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Telekom Austria AG unter der
Servicenummer 0800 100 100 (österreichweit gebührenfrei).
Bei privaten Telefonanbietern und Handy-Netzbetreibern geben Sie bitte die neue
Rechnungsadresse bekannt. Meist genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit Ihrer neuen
Adresse, Ihrer Kundennummer und Ihrem Kundenkennwort. Wenn Sie Ihre alte Telefonnummer
nicht behalten, informieren Sie bitte Ihren privaten Telefonanbieter auch darüber.
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
546 46-DW www.wohnbausparen.at
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Bei jedem Postamt erhalten Sie Karten, mit denen Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer
bekannt geben können.
Nachsendeauftrag
Ein Nachsendeauftrag ist zumindest für die ersten Monate nach dem Umzug sehr praktisch. Sie
erhalten so all Ihre Post an die neue Adresse nachgeschickt und werden dadurch auch an Firmen
und Institutionen erinnert, denen Sie die neue Adresse noch nicht durchgegeben haben.
In jedem Postamt sind dafür Formulare erhältlich, die ausgefüllt am entsprechenden Schalter
abgegeben werden können.
Kabelfernsehen
Achten Sie auf rechtzeitige Kündigung bei Ihrer Kabelgesellschaft. Meist genügt es, schriftlich bei
der Kabelgesellschaft die „Mitnahme des Anschlusses“ zu beantragen. Wenn in der neuen
Wohnung kein Anschluss vorhanden ist, muss der Vertrag gekündigt werden.
Und an wen/was könnten Sie sonst noch denken?
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Vereine und Clubs, wie Automobil-Klub, Sportvereine, Parteien und Verbände
Ärzte
Jagdkarte & Anglerberechtigung
Universitäten, Schulen, Kindergarten, andere Bildungseinrichtungen
Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber zu informieren, der in der Regel eine Kopie des
Meldezettels braucht.
Versandhäuser
Abos von Printmedien und Internet-Provider
Theater, Firmen und andere Organisationen, die Ihnen regelmäßig Programme oder
Informationen zusenden
Verkehrsbetriebe, wenn Sie Jahreskartenbesitzer sind
Änderung der Postvollmacht
Und natürlich all Ihre Verwandten, Freunde und Bekannten!
Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an
Checklisten,
ausgesuchte Bücher-Tipps für weitere Informationen und den Messebonus mit
ermäßigten
Eintrittskarten für einzelne Fachmessen finden Sie im Internet unter
www.wohnbausparen.at
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