Antrag Kraftfahrtversicherung

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Antrag Kraftfahrtversicherung
OVAG
Ostdeutsche Versicherung AG
Antrag
Kraftfahrtversicherung
Für Privatpersonen, Landwirte und
Selbstständige/Freiberufler
32 41 39 – 07.08 fr
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Pkw Gespart-Tarif
Pkw Optimal-Tarif
Wohnmobile
Wohnanhänger
Anhänger
Zweiräder
Kennzeichen
Antrag
Kraftfahrtversicherung
OVAG
Ostdeutsche Versicherung AG
Saisonkennzeichen gültig
von:
Schlüssel-Nr. des Versicherers
und/oder Nr. des Versicherungsscheins
bis:
Name oder Nr. der Agentur des Versicherers
57870007
Schlüssel-Nr. für Hersteller (Marke) und Typ
Fz.-Ident.-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen)
Fahrzeugart
Vermerke des Versicherers
1
zum Vers.-Vertrag
Beginn des Versicherungsschutzes
2
3
4
5
6
7
8
9
ab Tag der Zulassung/Zuteilung
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
Neuantrag
Fahrzeugwechsel
oder
am:
(mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung)
Kraftfahrtversicherung
Betreuer
Pkw Gespart-Tarif
Pkw Optimal-Tarif
mit Zusatzleistungen (A.2.19 AKB)
Wohnmobile, Wohnanhänger,
Zweiräder
Anhänger
Name und Anschrift
des Halters (wenn
abweichend vom
Versicherungsnehmer)
Allgemeine Daten
Führerschein Klasse
Prüfbescheinigung Mofa
Geburtsdatum
Telefon tagsüber*)
ausgestellt am
Staatsangehörigkeit*)
Telefax*)
E-mail*)
Dauer/Zahlungsweise (Bitte Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sowie die Fälligkeiten der jeweiligen Raten in das Produktinformationsblatt übertragen.)
Ablauf
31.12., 24 Uhr des laufenden Kalenderjahres
Zahlungsweise
jährlich (ohne Zuschlag)
1/2 jährlich (mit 3% Zuschlag)
1/4 jährlich (mit 5% Zuschlag)
monatlich (mit 5% Zuschlag) und Lastschrifteinzug
Angaben zum Fahrzeug
Pkw – WKZ 112
Wohnmobil – WKZ 127
Wohnanhänger – WKZ 541
Kraftrad – WKZ 003
Leichtkraftrad
Leichtkraftroller
über 50 - 80 ccm, bis 80 km/h
über 80 -125 ccm, bis 80 km/h
Hersteller/Typ des Fahrzeugs
Leistung in kW
Leergewicht in kg (nur Kraftrad)
Bei Wohnmobilen und Wohnanhängern:
ABS (nur Kraftrad)
ja
nein
Hubraum in ccm
Bei Wohnmobilen: Bauart
Anhänger – WKZ 501
Erstzulassung
Nutzlast
t
über 50 -125 ccm, über 80 km/h
Erwerbsdatum
Gesamtneuwert
Kastenwagen
Euro
Teilintegriert/Alkoven
Vollintegriert
Sonstige
Wegfahrsperre
Für Pkw/Wohnmobile: In der Fahrzeugversicherung gilt ein Abschlag von 10% von der Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Kfz durch
Diebstahl als vereinbart. Bei eingebauter anerkannter Wegfahrsperre wird auf den Abschlag verzichtet (A.2.6.4 AKB).
keine Wegfahrsperre
Wegfahrsperre serienmäßig
Wegfahrsperre nicht serienmäßig, Einbaunachweis
liegt bei
folgt
Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale nach J.2 der AKB.
Unrichtige Angaben können zu Vertragsstrafen nach L.4 AKB führen. Bitte beachten Sie die Rückseite!
jährliche Kilometerleistung
Bei Saisonkennzeichen:
.000 km
.000 km
(nur Pkw und Kraftrad)
Kilometerleistung in der Saison
Kilometerstand
abgelesen am
km
Branche/Berufsgruppe: Auf der Rückseite unbedingt Branche und Berufsgruppe ankreuzen. Fehlende Angaben können zu einer nachteiligen Tarifierung führen.
Der Pkw/das Kraftrad/das Wohnmobil wird ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind.
Das Wohnmobil/der Wohnanhänger/der Anhänger wird ausschließlich privat genutzt.
Der Pkw/das Kraftrad/das Wohnmobil wird nur vom Versicherungsnehmer und dem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner gefahren.
Der Pkw wird nur vom Versicherungsnehmer, dem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner und den mit dem Versicherungsnehmer
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern (Definition siehe Rückseite) gefahren.
Das Fahrzeug wird auch von Personen unter 23 Jahren gefahren.
Alter der jüngsten weiblichen Fahrerin
Jahre
Alter des jüngsten männlichen Fahrers
Jahre
Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer nicht mindestens
23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung von 2 500 Euro als vereinbart.
Für mich/meinen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht eine „Gebäude-Feuerversicherung“ für ein selbst bewohntes Wohnhaus
bei der Gesellschaft**)
Vers.-Nr.
Ich/mein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner bin/ist Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung**)
Für mich besteht bereits eine Pkw-Versicherung bei der OVAG
**) Bitte Nachweis beifügen,
wenn erstmals beantragt
oder bei Wohnortwechsel
Nr.
Der Pkw wird auf einen vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter zugelassen. Rückseite beachten und ankreuzen.
Abweichenden Halter in Versicherungsbestätigung eintragen.
Wo wird der Pkw/das Kraftrad am Wohnsitz des
Versicherungsnehmers zwischen 22.00 und 6.00 Uhr abgestellt?
abschließbare Einzel-/Doppelgarage
Carport
Tiefgarage
sonstiger Abstellplatz
Wo wird das Wohnmobil/der Wohnanhänger regelmäßig abgestellt?
abschließbare Einzel-/Doppelgarage
Carport
Tiefgarage
sonstiger Abstellplatz
*) freiwillige Angaben
Tarifgruppe (TG) (nur ausfüllen bei Leichtkrafträdern)
N
B
F
Nachweis für die beantragte
Tarifgruppe (ausgenommen TG N)
liegt bei.
wird nachgereicht.
Nur notwendig, wenn erstmals beantragt oder der
der OVAG vorliegende Nachweis älter als 5 Jahre ist.
Erstfahrzeug
Führerscheinregelung SF 1/ 2 (I.2.2.1 d der AKB)
nein
ja, Führerscheindaten im Abschnitt „Allgemeine Daten“ eintragen
Zweitfahrzeug
Einstufung SF 1/ 2 für Pkw (I.2.2.1 a - c AKB). Bitte Versicherer des Erstfahrzeugs und Versicherungsnummer in Spalte „Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug“
eintragen. Falls Erstfahrzeug durch Ehe-/Lebenspartner oder Eltern versichert, Führerscheindaten im Abschnitt „Allgemeine Daten“ eintragen.
Einstufung SF 2 für Pkw (bitte Beschreibung auf der Rückseite I.2.2.2 AKB beachten)
Einstufung SF 1/ 2 für Krad/Wohnmobil (bitte Beschreibung auf der Rückseite I.2.2.3 AKB beachten)
bei der OVAG versichertes Erstfahrzeug
Nr.
Ersatzfahrzeug
Das bei der OVAG versicherte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen
verkauft.
amtlich außer Betrieb gesetzt.
wurde am
wird später verkauft/amtlich außer Betrieb gesetzt.
wird als Zweitfahrzeug weiterbenutzt.
Versichererwechsel
Bitte Vorversicherer und Versicherungsnummer in Spalte „Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug“ eintragen.
Wer kündigte den Vertrag?
Kunde
Vorversicherer
Bei Versichererwechsel ist in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung die Bescheinigung über den Verlauf der Vorversicherung des letzten
Versicherers maßgebend.
KH
Angaben zum Schadenverlauf
schadenfreie Kalenderjahre am 1. Januar
VK
Jahr
Anzahl der Schäden im laufenden Jahr
Anzahl der Schäden in den vergangenen 3 Jahren
Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug
Name und Anschrift des Versicherers
Versicherungsnummer
Rabattübertragung
Der bisherige Vertrag lautet auf einen anderen Versicherungsnehmer. Persönliche Erklärung nach I.7.1.6 und I.7.2 AKB liegt bei.
Versicherungsumfang
Beitragssatz in %
Kfz-Haftpflichtversicherung
100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden
auf 8 Mio. Euro je Person begrenzt) einschließlich fahrzeugbezogenem Schutzbrief bei Pkw,
Krafträdern über 50 ccm und Wohnmobilen bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
Beitrag in Euro einschl.
gesetzl. Vers.-Steuer
SF-Klasse
Ausschluss der Schutzbriefleistungen (KH-Plus)
Typklasse
andere Versicherungssumme
Euro
Vollkaskoversicherung
mit
150 Euro
300 Euro
500 Euro
1 000 Euro Selbstbeteiligung (nicht bei Anhängern – WKZ 501)
einschließlich Teilkaskoversicherung
mit 150 Euro
mit 300 Euro (nicht bei Anhängern – WKZ 501)
ohne Selbstbeteiligung (nicht bei Tarif Gespart)
(Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko
mit 300 Euro Selbstbeteiligung nicht möglich)
SF-Klasse
Typklasse
ohne Selbstbeteiligung einschließlich Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
(nicht bei Tarif Gespart)
Teilkaskoversicherung
ohne Selbstbeteiligung (nicht bei Tarif Gespart)
Typklasse
mit 150 Euro Selbstbeteiligung
mit 300 Euro Selbstbeteiligung (nicht bei Anhängern – WKZ 501)
Kfz Familien-Insassen-Unfall-Schutz (nicht für Zweiräder)
Jahresbeitrag (einschl. Vers.-Steuer)
Versicherungssumme
Tod 20 000 Euro
Invalidität 40 000 Euro
19,75 Euro
Versicherungssumme
Tod 30 000 Euro
Invalidität 60 000 Euro
29,75 Euro
Diese Summen stehen für jeden berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeugs zur Verfügung; höchstens jedoch für die Zahl der Personen, für die das Fahrzeug zugelassen ist (Sitzplätze).
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, Ehegatten/Lebenspartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige des Versicherungsnehmers,
soweit sie mit diesem im gemeinsamen Haushalt leben, auch als berechtigter Fahrer oder Insasse eines anderen Pkw, Wohnmobil oder Lkw bis 7,5 t.
Gesamtbeitrag
Gesamtbeitrag in Euro
(Bitte Bruttobeitrag nach Zahlungsweise in das Produktinformationsblatt übertragen.)
Fahrzeug- und Zubehörteile
Mitversicherung von zuschlagspflichtigen Teilen
Gesamtwert der zuschlagspflichtigen Teile (siehe A.2.1.2 - A.2.1.4 AKB)
Euro
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs einschließlich zuschlagsfreier Ausstattung
Euro
Besondere Vereinbarungen
Anfragepflicht
am
durch
Anfragepflichtiges Risiko genehmigt:
Vorläufige Deckung
Die vorläufige Deckung besteht nach Aushändigung der Versicherungsbestätigung nur für die Haftpflichtversicherung – in allen anderen Fällen nur, wenn dies nachstehend bestätigt wird.
Vorläufige Deckung zum beantragten Umfang erteilt:
am
ab
am
Versicherungsbestätigung zur Haftpflichtversicherung ausgehändigt
um (Uhrzeit)
Unterschrift Betreuer
Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur
Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und den Verband
öffentlicher Versicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig
beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Ostdeutsche Versicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an den für mich zuständigen Betreuer sowie
an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt sind, weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten dient.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Betreuer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich das Merkblatt zur Datenverarbeitung rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten habe oder wenn ich vor
Abgabe meiner Vertragserklärung eine gesonderte Verzichtserklärung zur Informationspflicht nach § 7 VVG unterzeichnet und beigefügt habe.
Fernabsatz
Die Beratung und Antragstellung erfolgte ausschließlich per Telefon. Mir werden der Antrag sowie die übrigen Vertragsunterlagen unmittelbar nach diesem
Gepräch übersandt.
Einzugsermächtigung
Ich bin damit einverstanden, dass die Beiträge bis auf Widerruf zur jeweiligen
Fälligkeit von meinem Konto eingezogen werden.
Die Einzugsermächtigung gilt für weitere
Verträge beim Bayerischen Versicherungsverband (Aufstellung bitte beifügen).
Name, Vorname des Kontoinhabers (wenn nicht Antragsteller)
Konto wie bisher
Name und Ort des Geldinstituts
Bankleitzahl
Kontonummer
Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist
Soweit der Versicherungsbeginn schon vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erkläre ich hiermit mein ausdrückliches Einverständnis, dass der beantragte Versicherungsschutz schon vor diesem Zeitpunkt gewährt wird. Im Falle des Widerrufs kann ich dann nur den Teil des Beitrags verlangen, der auf die Zeit nach Zugang
des Widerrufs entfällt.
ja
nein
Widerrufsrecht
Ich kann meine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt, wenn mir der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen
nach § 7 Absatz 1 und 2 VVG und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Übe ich das Widerrufsrecht wirksam aus, hat mir der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine
anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird durch den Versicherer nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch meine Zustimmung, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen.
Habe ich dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen zurück zu gewähren. Wurde
auf meinen besonderen Antrag vorläufige Deckung gewährt, endet diese mit Zugang des Widerrufs beim Versicherer gleichfalls.
Unterschrift zum Antrag und zu den Erklärungen
Datum
Unterschrift des Antragstellers bzw. gesetzlichen Vertreters
Unterschrift des Kontoinhabers, sofern abweichend vom Antragsteller
Beratungspflicht nach § 6 VVG
Ich habe eine Verzichtserklärung auf die Beratung bzw. Beratungsdokumentation unterzeichnet und beigefügt.
Ich habe eine Beratungsdokumentation erhalten.
Informationspflicht nach § 7 VVG
Eine gesonderte Verzichtserklärung zur Informationspflicht vor Abgabe der Vertragserklärung habe ich unterzeichnet und beigefügt.
Zu den beantragten Versicherungen habe ich die Informationsunterlagen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die Versicherungsbedingungen rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten.
Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Absatz 5 VVG
Die gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht habe ich vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten.
Ort, Datum
Grüne Versicherungskarte (Europa) erwünscht
Unterschrift des Antragstellers bzw. gesetzliche Vertreter
Blatt 1 – OVAG
Bestätigungen zu Beratungs- und Informationspflichten
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler
machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber
der OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft, Am
Karlsbad 4-5, 10785 Berlin schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen:
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen,
sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche
Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der
nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie
die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der
bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die
anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen
erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Berufsgruppe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
bitte ankreuzen
Freiberufler/in
Einzelunternehmer/in
Angestellte/r
Arbeiter/in – Facharbeiter/in
Auszubildende/r
Beamtin/Beamter
Hausfrau/Hausmann 1) bzw. versorgungsberechtigte/r Witwe/Witwer 2)
Landwirt/in – Altsitzer/in (Anhang 4 Nr. 1 AKB) 4) – Angabe zur Branche nicht notwendig
Rentner/in – Pensionär/in 6)
Schüler/in 1)
Student/in 1)
Zivildienstleistender/Wehrpflichtiger 3)
zur Zeit ohne Berufstätigkeit – frühere Branche bzw. Branche eines Unterhaltspflichtigen angeben
unbekannt
Branche
bitte ankreuzen
Agrarwirtschaft, landwirtschaftliche Unternehmung (Anhang 4 Nr. 1 AKB) 4)
Agrarwirtschaft, sonstige
Chemie
Finanzdienstleister (Anhang 4 Nr. 3 AKB) 4)
Gastronomie/Hotel
Handel
Handwerk/Bau
Heilwesen
Industrie
IT – Telekommunikation
Medien/Unterhaltung
öffentlicher Dienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB) 4)
öffentlicher Dienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB – ehemalig) 5) 4)
Kommunaldienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB) 4)
Pharma
Produktion
sonstige Dienstleister
Transport/Logistik
unbekannt/ohne Branche
Verbände/Vereine
Abweichender Halter
Die Zulassung erfolgt auf
Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft
Ehepartner nicht in häuslicher Gemeinschaft
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Lebenspartner nicht in häuslicher Gemeinschaft – Anfragepflicht beachten!
Behindertes Kind/Elternteil
Firma
Leasinggeber
Werksangehöriger
Kfz-Hersteller/-Händler
Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft
Familienmitglied nicht in häuslicher Gemeinschaft – Anfragepflicht beachten!
Sonstigen Halter – Anfragepflicht beachten!
Definition Kinder:
Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder
1)
bitte Branche des Ehepartners
bzw. eines Elternteils angeben
2)
bitte Branche des verstorbenen
Ehepartners angeben
3)
bitte Branche vor Einberufung
bekannt geben bzw. unbekannt/
ohne Branche ankreuzen
4)
falls zutreffend, bitte Nachweis
beifügen
5)
privatisierte Unternehmen des
früheren öffentlichen Dienstes
(z. B. Telekom, Bahn)
6)
bitte Branche vor Rente/Pension
angeben
bitte ankreuzen
Fahrzeug- und Zubehörteile
Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werksseitig in das Fahrzeug eingebaut oder
werksseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden sind. Dies gilt nicht für Spezialausrüstungen
wie sie z. B. in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind.
Für die Spezialausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug
eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest verbunden sind, ist die Entschädigung insgesamt auf maximal
2 500 Euro (Tarif Gespart: 1 000 Euro) für Pkw und alle übrigen Fahrzeuge pro Schadenfall beschränkt. Der über diesen Betrag hinausgehende Mehrwert ist gegen Zuschlag versicherbar. In die nachfolgende Liste bitte nachträglich
eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile sowie die Spezialausrüstungen mit Neuwert eintragen. Fahrzeug- und Zubehörteile, die in der Liste nicht enthalten sind, bitte in den Leerzeilen eintragen.
Nicht versicherbar sind Sachen, die keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, wie z.B. Handy und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung), Reisegepäck, persönliche Gegenstände
der Insassen.
Neuwert Euro
Bar
Beschläge (Monogramm usw.)
Beschriftung (Reklame)
CB-Funk-Gerät
Funkanlage mit Antenne
Lautsprecher (auch mehrere)
Navigationssystem (auch kombiniert mit anderen Geräten oder Multifunktionsgeräten)
Panzerglas
Phonopaket (Radio, CD-Spieler, Cassettenrekorder, Verstärkeranlage)
Postermotive unter Klarlack
Radioantenne
Telefon mit Antenne (fest eingebaut)
Videorecorder
Vorzelt
Wohnwageninventar (im Fahrzeug eingebaut)
Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur
Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur
Erzielung effektvoll wirkender Optik
I. Produktinformationsblatt (§ 4 VVG-InfoV)
Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die
wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise
nicht um eine vollständige Information.
Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen
Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen
Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den
jeweiligen Fundstellen nach.
Versicherungsart
Als Produkt wurde eine Kfz-Versicherung der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt, die je nach Vereinbarung folgende Versicherungsarten umfasst:
Beitrag
Euro
Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten
Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produktinformation wiedergegebenen Leistungsinhalte.
Der Beitrag ist jeweils
jährlich zum
.
1
⁄ 2 jährlich zum
.
,
.
1
⁄ 4 jährlich zum
.
,
.
,
.
,
.
,
monatlich zum
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
• Kfz-Haftpflichtversicherung mit/ohne Autoschutzbrief
• Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko)
• Familien-Insassen-Unfall-Schutz
Kfz-Haftpflichtversicherung
,
Bruttobeitrag nach Zahlungsweise
zu bezahlen.
Versicherte Risiken
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den
Gebrauch des Fahrzeugs
Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Personen verletzt oder getötet werden,
• Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
• Vermögensschäden verursacht werden
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Leistungsausschlüsse
Leistungsausschlüsse ergeben sich z. B., wenn Sie den ersten oder
einen Folgebeitrag nicht bezahlen (vgl. hierzu Abschnitt C der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.1 der
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Autoschutzbrief
Versicherte Risiken
Wir erbringen nach Panne, Unfall, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder
Krankheit, Verletzung oder Tod einer versicherten Person Leistungen
als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.3 der
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Kaskoversicherung
Versicherte Risiken
Ihr Fahrzeug sowie die mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert.
Sie können zwischen der Teilkasko und Vollkasko mit unterschiedlichen Leistungsinhalten wählen. Die Vollkasko umfasst auch die
Leistungen der Teilkasko.
Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie
bitte den zugrunde liegenden AKB oder wenden sich an Ihren Versicherungsbetreuer.
Wichtige Vertragspflichten
Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit
des Vertrags eine Reihe von Pflichten.
Bei Vertragsabschluss
Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden
kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe
seiner Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen in Textform gefragt wird.
Näheres hierzu finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Während der Vertragslaufzeit
Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind
und gegebenenfalls Vertragsanpassungen vornehmen können.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Bitte beachten Sie beispielsweise, dass das Fahrzeug nur zu dem im
Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden darf
und der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein muss.
Familien-Insassen-Unfall-Schutz
Weitere Hinweise zu Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs
entnehmen Sie bitte Abschnitt D der Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrtversicherung.
Versicherte Risiken
Wir zahlen, wenn Sie oder eine andere versicherte Person durch einen Unfall beim Gebrauch Ihres Pkws, Wohnmobils oder als berechtigter Fahrer bzw. Insasse eines anderen Pkw oder Wohnmobils
eine Gesundheitsschädigung erleiden. Je nach Vereinbarung leisten wir bei Invalidität, Tod oder medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.4 der
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Risikoausschlüsse
Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten,
müssen einige Schadenereignisse vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Zum Beispiel sind nicht versichert
• Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
• Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen,
bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
• Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen,
Aufruhr oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder
mittelbar verursacht werden.
• Schäden durch Kernenergie.
Risikoausschlüsse gibt es in der Kraftfahrtversicherung. Weitere
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A Ziffer 4.9
der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung oder
wenden sich an Ihren Versicherungsbetreuer.
Im Schadenfall
Ist ein Schadenfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem
Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und
Schadenhöhe. Näheres zu den Pflichten im Schadenfall entnehmen
Sie bitte dem Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung.
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung
Eine Verletzung der oben genannten Pflichten kann dazu führen,
dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu
den Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall
unter Abschnitt D und E der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt
am
.
.
und endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit
am
.
.
.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte
mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von
mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt
wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Abschnitt G
der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres zu Kündigungs- und sonstigen Beendigungsmöglichkeiten entnehmen Sie
bitte den Abschnitten G und H der Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung.
Versicherungsnehmer
Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die
Angaben im Antrag und im Versicherungsschein hingewiesen.
Beendigung des Versicherungsvertrags
Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter
Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit
II. Allgemeine Versicherungsinformation (§ 1 VVG-InfoV)
1. Informationen zum Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen
OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft
Amtsgericht Charlottenburg HRB 39635
Ladungsfähige Anschrift des Versicherers
Am Karlsbad 4–5, 10785 Berlin
Telefon (030) 521 300-0, Telefax (030) 521 300-457
www.ovag-online.de
E-Mail: [email protected]
Vorstand:
Dr. Frederic Roßbeck
Klaus Vangerow
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Helmut Späth
Gesetzlicher Sicherungsfond:
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsunternehmens: wenden Sie sich bitte an
die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg
Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde
Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller
Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie
Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen.
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
2. Informationen zum Versicherungsvertrag
Vertragsgrundlagen
Diesem Versicherungsvertrag liegen die nachfolgenden Vertragsgrundlagen zugrunde:
• Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (einschl.
ergänzender Informationen)
Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Allgemeine Vertragsmerkmale
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
gewähren wir in den einzelnen Versicherungsarten, soweit sie von
Ihnen gewählt wurden, folgenden Versicherungsschutz:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen
Schadenersatz in Geld, sofern durch den Gebrauch des Fahrzeugs
gegen Sie oder eine mitversicherte Person begründete Schadenersatzansprüche wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens erhoben werden. Unbegründete Ansprüche wehren wir
auf unsere Kosten ab.
Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt
des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer
nicht mindestens 23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2.500 Euro als vereinbart.
Kaskoversicherung
Wir ersetzen Ihren Fahrzeugschaden, der durch ein in der Teil- oder
Vollkasko versichertes Schadenereignis entstanden ist. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest-
werts des Fahrzeugs. Bei Beschädigung des Fahrzeugs übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Unsere Höchstentschädigung ist aber in jedem Fall
auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.
Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt
des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer
nicht mindestens 23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2.500 Euro als vereinbart.
Autoschutzbrief
Bei Panne, Unfall, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder Krankheit, Verletzung oder Tod einer versicherten Person erbringen wir die versicherten Serviceleistungen durch unsere Notrufzentrale direkt vor
Ort. Sollten Sie im Einzelfall die Hilfeleistung selbst organisieren,
übernehmen wir die Kosten im versicherten Rahmen.
Familien-Insassen-Unfall-Schutz
Wir leisten, wenn Sie oder eine versicherte Person durch einen Unfall beim Gebrauch Ihres Pkws, Wohnmobils oder als berechtigter
Fahrer bzw. Insasse eines anderen Pkw oder Wohnmobils eine Gesundheitsschädigung erleiden. Bei Invalidität zahlen wir einen dem
Grad der Invalidität entsprechenden Kapitalbetrag aus der für
Invalidität vereinbarten Versicherungssumme. Stirbt die versicherte
Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls, zahlen wir die für
den Todesfall versicherte Summe.
Beitrag
Die Höhe des Beitrages, seine Zahlungsweise und Fälligkeit entnehmen Sie bitte der vorangestellten Produktinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein.
Zusätzliche Kosten
Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei.
Zahlung und Erfüllung des Beitrags
Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und
im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Haben
wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren
vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für
eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen.
Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags kann zu Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Gültigkeitsdauer dieser Information
An dieses Angebot und dessen zugrunde liegenden Informationen
halten wir uns für einen Zeitraum von 3 Monaten vorbehaltlich einer
Typ- und/oder Regionalklassenänderung gebunden. Ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheins bleibt
davon unberührt.
Zustandekommen des Vertrages
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Abschnitts B.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Der vorläufige Versicherungsschutz kann rückwirkend entfallen,
wenn Sie den im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrag nicht
unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem oben unter
„Zahlung und Erfüllung des Beitrags“ genannten Zeitpunkt zahlen.
Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung, also den Antrag auf Abschluss
des Versicherungsvertrags, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein
in Textform zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist an die Adresse unseres Versicherungsunternehmens (siehe Kapitel II.1) zu richten. Sind mehrere Adressen angegeben, so genügt die Absendung an eine Adresse. Telefaxnummer
und E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte auch den obigen Angaben.
Widerrufsfolgen
Üben Sie das Widerrufsrecht wirksam aus, haben wir Ihnen nur den
auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird von uns nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz
bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollte. Die Erstattungspflicht haben wir unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen.
Haben Sie dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der
Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen
zurück zu gewähren. Wenn auf Ihren besonderen Antrag vorläufige
Deckung gewährt worden ist, endet diese mit Zugang des Widerrufs
bei uns.
Vertragslaufzeit
Informationen zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte der vorangestellten Produktinformation.
Anwendbares Recht
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen
Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29
Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Kommunikation
Die Vertragsgrundlagen werden in deutscher Sprache übermittelt.
Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt.
3. Informationen zum Rechtsweg / Beschwerdemöglichkeiten
Beschwerdestelle
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte
an Ihren/Ihre Betreuer oder direkt an uns. Unser Unternehmen ist
dem Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32,
10006 Berlin beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von 80.000 €. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und
unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis 5.000 € gebunden.
Aufsichtsbehörde
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe
Kapitel II.1) einzureichen.
Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu
machen.
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Stand 1.1.2008 Tarif Optimal für Pkw sowie Wohnmobile, Wohnanhänger und Zweiräder
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Art, Aufbau, Hersteller und Typ,
Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze, Nutzlast, Leergewicht oder zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge. Maßgeblich sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden.
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- und
Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag
Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter der Überschrift
„In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ ausweisen.
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für einen Pkw
oder ein Kraftrad kürzer als ein Jahr ist oder die genannten Fahrzeuge mit
einem Saisonkennzeichen zugelassen sind.
L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Anzeige von Änderungen
L.4.1
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „In
der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich
anzeigen.
L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung
seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notsituation fährt.
L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Bestimmung.
L.4.1.3 Wir sind zur Überprüfung der Änderungen berechtigt. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
L.4.3
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der
den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
L.4.4
Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Angaben
gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur
L.4.5
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags,
der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das
laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen.
Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen
Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß §§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Folgen von Nichtangaben
L.4.6
Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir
den Beitrag von Anfang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigeren Angaben gemacht.
L.4.7
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen nach, wird
der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie
ungünstigsten Annahmen berechnet.
I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 2
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach
I.7, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn
– auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner
oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und
bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und
– das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre weg, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er bei Abschluss in SF 1/ 2 eingestuft worden. Sie müssen uns den
Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend.
I.2.2.3 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/ 2 für Krafträder
und Wohnmobile
Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme eines
Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/ 2 eingestuft, wenn
– auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner
oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und
bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und
– das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung weg, wird der Vertrag ab dem
Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er bei Abschluss in Klasse 0 eingestuft worden. Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzung unverzüglich
anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend.
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Stand 1.1.2008 Tarif Gespart für Pkw
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Hersteller und Typ, Verwendung,
Motorleistung und Hubraum des Pkw. Maßgeblich sind die Eintragungen in
der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen
Urkunden.
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- und
Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag
Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter der Überschrift
„In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ ausweisen.
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein
Jahr ist oder der Pkw mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist.
L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Anzeige von Änderungen
L.4.1
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „In
der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich
anzeigen.
L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis und die unter A.1.3.4, A.2.12 genannte Selbstbeteiligung gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein
Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines
Dienstes oder ein Dritter den Pkw anlässlich einer Notsituation
fährt.
L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Bestimmung.
L.4.1.3 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die Änderungen berechtigt
sind. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen
oder Nachweise vorzulegen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
L.4.3
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der
den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
L.4.4
Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Angaben
gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags,
der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das
laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen.
L.4.5
Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen
Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß §§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Folgen von Nichtangaben
L.4.6
Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir
den Beitrag von Anfang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigeren Angaben gemacht.
L.4.7
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen nach, wird
der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie
ungünstigsten Annahmen berechnet.
I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 2
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in
die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn
– auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner
oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und
bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und
– der neu zu versichernde Pkw nur von Personen gefahren wird, die mindestens
23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre weg, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als
wäre er bei Abschluss in SF 1/ 2 eingestuft worden. Sie müssen uns den Wegfall
der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend.
Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Späth · Vorstand: Dr. Frederic Roßbeck, Klaus Peter Vangerow · Sitz: Berlin, AG Berlin-Charlottenburg, HRB-Nr.: 39 635
Bankverbindung: Konto 150 17 74 · Deutsche Kreditbank AG, Berlin · BLZ 120 300 00 · Anschrift: Am Karlsbad 4 - 5, 10785 Berlin
Telefon: (030) 521 300 400 · Telefax: (030) 521 300 457

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