Antrag Kraftfahrtversicherung
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Antrag Kraftfahrtversicherung
OVAG Ostdeutsche Versicherung AG Antrag Kraftfahrtversicherung Für Privatpersonen, Landwirte und Selbstständige/Freiberufler 32 41 39 – 07.08 fr • • • • • • Pkw Gespart-Tarif Pkw Optimal-Tarif Wohnmobile Wohnanhänger Anhänger Zweiräder Kennzeichen Antrag Kraftfahrtversicherung OVAG Ostdeutsche Versicherung AG Saisonkennzeichen gültig von: Schlüssel-Nr. des Versicherers und/oder Nr. des Versicherungsscheins bis: Name oder Nr. der Agentur des Versicherers 57870007 Schlüssel-Nr. für Hersteller (Marke) und Typ Fz.-Ident.-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen) Fahrzeugart Vermerke des Versicherers 1 zum Vers.-Vertrag Beginn des Versicherungsschutzes 2 3 4 5 6 7 8 9 ab Tag der Zulassung/Zuteilung Name und Anschrift des Versicherungsnehmers Neuantrag Fahrzeugwechsel oder am: (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung) Kraftfahrtversicherung Betreuer Pkw Gespart-Tarif Pkw Optimal-Tarif mit Zusatzleistungen (A.2.19 AKB) Wohnmobile, Wohnanhänger, Zweiräder Anhänger Name und Anschrift des Halters (wenn abweichend vom Versicherungsnehmer) Allgemeine Daten Führerschein Klasse Prüfbescheinigung Mofa Geburtsdatum Telefon tagsüber*) ausgestellt am Staatsangehörigkeit*) Telefax*) E-mail*) Dauer/Zahlungsweise (Bitte Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sowie die Fälligkeiten der jeweiligen Raten in das Produktinformationsblatt übertragen.) Ablauf 31.12., 24 Uhr des laufenden Kalenderjahres Zahlungsweise jährlich (ohne Zuschlag) 1/2 jährlich (mit 3% Zuschlag) 1/4 jährlich (mit 5% Zuschlag) monatlich (mit 5% Zuschlag) und Lastschrifteinzug Angaben zum Fahrzeug Pkw – WKZ 112 Wohnmobil – WKZ 127 Wohnanhänger – WKZ 541 Kraftrad – WKZ 003 Leichtkraftrad Leichtkraftroller über 50 - 80 ccm, bis 80 km/h über 80 -125 ccm, bis 80 km/h Hersteller/Typ des Fahrzeugs Leistung in kW Leergewicht in kg (nur Kraftrad) Bei Wohnmobilen und Wohnanhängern: ABS (nur Kraftrad) ja nein Hubraum in ccm Bei Wohnmobilen: Bauart Anhänger – WKZ 501 Erstzulassung Nutzlast t über 50 -125 ccm, über 80 km/h Erwerbsdatum Gesamtneuwert Kastenwagen Euro Teilintegriert/Alkoven Vollintegriert Sonstige Wegfahrsperre Für Pkw/Wohnmobile: In der Fahrzeugversicherung gilt ein Abschlag von 10% von der Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Kfz durch Diebstahl als vereinbart. Bei eingebauter anerkannter Wegfahrsperre wird auf den Abschlag verzichtet (A.2.6.4 AKB). keine Wegfahrsperre Wegfahrsperre serienmäßig Wegfahrsperre nicht serienmäßig, Einbaunachweis liegt bei folgt Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale nach J.2 der AKB. Unrichtige Angaben können zu Vertragsstrafen nach L.4 AKB führen. Bitte beachten Sie die Rückseite! jährliche Kilometerleistung Bei Saisonkennzeichen: .000 km .000 km (nur Pkw und Kraftrad) Kilometerleistung in der Saison Kilometerstand abgelesen am km Branche/Berufsgruppe: Auf der Rückseite unbedingt Branche und Berufsgruppe ankreuzen. Fehlende Angaben können zu einer nachteiligen Tarifierung führen. Der Pkw/das Kraftrad/das Wohnmobil wird ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind. Das Wohnmobil/der Wohnanhänger/der Anhänger wird ausschließlich privat genutzt. Der Pkw/das Kraftrad/das Wohnmobil wird nur vom Versicherungsnehmer und dem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner gefahren. Der Pkw wird nur vom Versicherungsnehmer, dem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner und den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern (Definition siehe Rückseite) gefahren. Das Fahrzeug wird auch von Personen unter 23 Jahren gefahren. Alter der jüngsten weiblichen Fahrerin Jahre Alter des jüngsten männlichen Fahrers Jahre Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer nicht mindestens 23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung von 2 500 Euro als vereinbart. Für mich/meinen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht eine „Gebäude-Feuerversicherung“ für ein selbst bewohntes Wohnhaus bei der Gesellschaft**) Vers.-Nr. Ich/mein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner bin/ist Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung**) Für mich besteht bereits eine Pkw-Versicherung bei der OVAG **) Bitte Nachweis beifügen, wenn erstmals beantragt oder bei Wohnortwechsel Nr. Der Pkw wird auf einen vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter zugelassen. Rückseite beachten und ankreuzen. Abweichenden Halter in Versicherungsbestätigung eintragen. Wo wird der Pkw/das Kraftrad am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zwischen 22.00 und 6.00 Uhr abgestellt? abschließbare Einzel-/Doppelgarage Carport Tiefgarage sonstiger Abstellplatz Wo wird das Wohnmobil/der Wohnanhänger regelmäßig abgestellt? abschließbare Einzel-/Doppelgarage Carport Tiefgarage sonstiger Abstellplatz *) freiwillige Angaben Tarifgruppe (TG) (nur ausfüllen bei Leichtkrafträdern) N B F Nachweis für die beantragte Tarifgruppe (ausgenommen TG N) liegt bei. wird nachgereicht. Nur notwendig, wenn erstmals beantragt oder der der OVAG vorliegende Nachweis älter als 5 Jahre ist. Erstfahrzeug Führerscheinregelung SF 1/ 2 (I.2.2.1 d der AKB) nein ja, Führerscheindaten im Abschnitt „Allgemeine Daten“ eintragen Zweitfahrzeug Einstufung SF 1/ 2 für Pkw (I.2.2.1 a - c AKB). Bitte Versicherer des Erstfahrzeugs und Versicherungsnummer in Spalte „Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug“ eintragen. Falls Erstfahrzeug durch Ehe-/Lebenspartner oder Eltern versichert, Führerscheindaten im Abschnitt „Allgemeine Daten“ eintragen. Einstufung SF 2 für Pkw (bitte Beschreibung auf der Rückseite I.2.2.2 AKB beachten) Einstufung SF 1/ 2 für Krad/Wohnmobil (bitte Beschreibung auf der Rückseite I.2.2.3 AKB beachten) bei der OVAG versichertes Erstfahrzeug Nr. Ersatzfahrzeug Das bei der OVAG versicherte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen verkauft. amtlich außer Betrieb gesetzt. wurde am wird später verkauft/amtlich außer Betrieb gesetzt. wird als Zweitfahrzeug weiterbenutzt. Versichererwechsel Bitte Vorversicherer und Versicherungsnummer in Spalte „Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug“ eintragen. Wer kündigte den Vertrag? Kunde Vorversicherer Bei Versichererwechsel ist in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung die Bescheinigung über den Verlauf der Vorversicherung des letzten Versicherers maßgebend. KH Angaben zum Schadenverlauf schadenfreie Kalenderjahre am 1. Januar VK Jahr Anzahl der Schäden im laufenden Jahr Anzahl der Schäden in den vergangenen 3 Jahren Vorversicherer/Versicherer Erstfahrzeug Name und Anschrift des Versicherers Versicherungsnummer Rabattübertragung Der bisherige Vertrag lautet auf einen anderen Versicherungsnehmer. Persönliche Erklärung nach I.7.1.6 und I.7.2 AKB liegt bei. Versicherungsumfang Beitragssatz in % Kfz-Haftpflichtversicherung 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden auf 8 Mio. Euro je Person begrenzt) einschließlich fahrzeugbezogenem Schutzbrief bei Pkw, Krafträdern über 50 ccm und Wohnmobilen bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht Beitrag in Euro einschl. gesetzl. Vers.-Steuer SF-Klasse Ausschluss der Schutzbriefleistungen (KH-Plus) Typklasse andere Versicherungssumme Euro Vollkaskoversicherung mit 150 Euro 300 Euro 500 Euro 1 000 Euro Selbstbeteiligung (nicht bei Anhängern – WKZ 501) einschließlich Teilkaskoversicherung mit 150 Euro mit 300 Euro (nicht bei Anhängern – WKZ 501) ohne Selbstbeteiligung (nicht bei Tarif Gespart) (Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung nicht möglich) SF-Klasse Typklasse ohne Selbstbeteiligung einschließlich Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (nicht bei Tarif Gespart) Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (nicht bei Tarif Gespart) Typklasse mit 150 Euro Selbstbeteiligung mit 300 Euro Selbstbeteiligung (nicht bei Anhängern – WKZ 501) Kfz Familien-Insassen-Unfall-Schutz (nicht für Zweiräder) Jahresbeitrag (einschl. Vers.-Steuer) Versicherungssumme Tod 20 000 Euro Invalidität 40 000 Euro 19,75 Euro Versicherungssumme Tod 30 000 Euro Invalidität 60 000 Euro 29,75 Euro Diese Summen stehen für jeden berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeugs zur Verfügung; höchstens jedoch für die Zahl der Personen, für die das Fahrzeug zugelassen ist (Sitzplätze). Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, Ehegatten/Lebenspartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige des Versicherungsnehmers, soweit sie mit diesem im gemeinsamen Haushalt leben, auch als berechtigter Fahrer oder Insasse eines anderen Pkw, Wohnmobil oder Lkw bis 7,5 t. Gesamtbeitrag Gesamtbeitrag in Euro (Bitte Bruttobeitrag nach Zahlungsweise in das Produktinformationsblatt übertragen.) Fahrzeug- und Zubehörteile Mitversicherung von zuschlagspflichtigen Teilen Gesamtwert der zuschlagspflichtigen Teile (siehe A.2.1.2 - A.2.1.4 AKB) Euro Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs einschließlich zuschlagsfreier Ausstattung Euro Besondere Vereinbarungen Anfragepflicht am durch Anfragepflichtiges Risiko genehmigt: Vorläufige Deckung Die vorläufige Deckung besteht nach Aushändigung der Versicherungsbestätigung nur für die Haftpflichtversicherung – in allen anderen Fällen nur, wenn dies nachstehend bestätigt wird. Vorläufige Deckung zum beantragten Umfang erteilt: am ab am Versicherungsbestätigung zur Haftpflichtversicherung ausgehändigt um (Uhrzeit) Unterschrift Betreuer Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und den Verband öffentlicher Versicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Ostdeutsche Versicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an den für mich zuständigen Betreuer sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt sind, weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Betreuer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich das Merkblatt zur Datenverarbeitung rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten habe oder wenn ich vor Abgabe meiner Vertragserklärung eine gesonderte Verzichtserklärung zur Informationspflicht nach § 7 VVG unterzeichnet und beigefügt habe. Fernabsatz Die Beratung und Antragstellung erfolgte ausschließlich per Telefon. Mir werden der Antrag sowie die übrigen Vertragsunterlagen unmittelbar nach diesem Gepräch übersandt. Einzugsermächtigung Ich bin damit einverstanden, dass die Beiträge bis auf Widerruf zur jeweiligen Fälligkeit von meinem Konto eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung gilt für weitere Verträge beim Bayerischen Versicherungsverband (Aufstellung bitte beifügen). Name, Vorname des Kontoinhabers (wenn nicht Antragsteller) Konto wie bisher Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl Kontonummer Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist Soweit der Versicherungsbeginn schon vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erkläre ich hiermit mein ausdrückliches Einverständnis, dass der beantragte Versicherungsschutz schon vor diesem Zeitpunkt gewährt wird. Im Falle des Widerrufs kann ich dann nur den Teil des Beitrags verlangen, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. ja nein Widerrufsrecht Ich kann meine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn mir der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 VVG und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerrufsfolgen Übe ich das Widerrufsrecht wirksam aus, hat mir der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird durch den Versicherer nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch meine Zustimmung, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Habe ich dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen zurück zu gewähren. Wurde auf meinen besonderen Antrag vorläufige Deckung gewährt, endet diese mit Zugang des Widerrufs beim Versicherer gleichfalls. Unterschrift zum Antrag und zu den Erklärungen Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. gesetzlichen Vertreters Unterschrift des Kontoinhabers, sofern abweichend vom Antragsteller Beratungspflicht nach § 6 VVG Ich habe eine Verzichtserklärung auf die Beratung bzw. Beratungsdokumentation unterzeichnet und beigefügt. Ich habe eine Beratungsdokumentation erhalten. Informationspflicht nach § 7 VVG Eine gesonderte Verzichtserklärung zur Informationspflicht vor Abgabe der Vertragserklärung habe ich unterzeichnet und beigefügt. Zu den beantragten Versicherungen habe ich die Informationsunterlagen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die Versicherungsbedingungen rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten. Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Absatz 5 VVG Die gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht habe ich vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten. Ort, Datum Grüne Versicherungskarte (Europa) erwünscht Unterschrift des Antragstellers bzw. gesetzliche Vertreter Blatt 1 – OVAG Bestätigungen zu Beratungs- und Informationspflichten Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft, Am Karlsbad 4-5, 10785 Berlin schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen: Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Berufsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 bitte ankreuzen Freiberufler/in Einzelunternehmer/in Angestellte/r Arbeiter/in – Facharbeiter/in Auszubildende/r Beamtin/Beamter Hausfrau/Hausmann 1) bzw. versorgungsberechtigte/r Witwe/Witwer 2) Landwirt/in – Altsitzer/in (Anhang 4 Nr. 1 AKB) 4) – Angabe zur Branche nicht notwendig Rentner/in – Pensionär/in 6) Schüler/in 1) Student/in 1) Zivildienstleistender/Wehrpflichtiger 3) zur Zeit ohne Berufstätigkeit – frühere Branche bzw. Branche eines Unterhaltspflichtigen angeben unbekannt Branche bitte ankreuzen Agrarwirtschaft, landwirtschaftliche Unternehmung (Anhang 4 Nr. 1 AKB) 4) Agrarwirtschaft, sonstige Chemie Finanzdienstleister (Anhang 4 Nr. 3 AKB) 4) Gastronomie/Hotel Handel Handwerk/Bau Heilwesen Industrie IT – Telekommunikation Medien/Unterhaltung öffentlicher Dienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB) 4) öffentlicher Dienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB – ehemalig) 5) 4) Kommunaldienst (Anhang 4 Nr. 2 AKB) 4) Pharma Produktion sonstige Dienstleister Transport/Logistik unbekannt/ohne Branche Verbände/Vereine Abweichender Halter Die Zulassung erfolgt auf Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft Ehepartner nicht in häuslicher Gemeinschaft Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft Lebenspartner nicht in häuslicher Gemeinschaft – Anfragepflicht beachten! Behindertes Kind/Elternteil Firma Leasinggeber Werksangehöriger Kfz-Hersteller/-Händler Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft Familienmitglied nicht in häuslicher Gemeinschaft – Anfragepflicht beachten! Sonstigen Halter – Anfragepflicht beachten! Definition Kinder: Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder 1) bitte Branche des Ehepartners bzw. eines Elternteils angeben 2) bitte Branche des verstorbenen Ehepartners angeben 3) bitte Branche vor Einberufung bekannt geben bzw. unbekannt/ ohne Branche ankreuzen 4) falls zutreffend, bitte Nachweis beifügen 5) privatisierte Unternehmen des früheren öffentlichen Dienstes (z. B. Telekom, Bahn) 6) bitte Branche vor Rente/Pension angeben bitte ankreuzen Fahrzeug- und Zubehörteile Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werksseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werksseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden sind. Dies gilt nicht für Spezialausrüstungen wie sie z. B. in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind. Für die Spezialausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest verbunden sind, ist die Entschädigung insgesamt auf maximal 2 500 Euro (Tarif Gespart: 1 000 Euro) für Pkw und alle übrigen Fahrzeuge pro Schadenfall beschränkt. Der über diesen Betrag hinausgehende Mehrwert ist gegen Zuschlag versicherbar. In die nachfolgende Liste bitte nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile sowie die Spezialausrüstungen mit Neuwert eintragen. Fahrzeug- und Zubehörteile, die in der Liste nicht enthalten sind, bitte in den Leerzeilen eintragen. Nicht versicherbar sind Sachen, die keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, wie z.B. Handy und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung), Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen. Neuwert Euro Bar Beschläge (Monogramm usw.) Beschriftung (Reklame) CB-Funk-Gerät Funkanlage mit Antenne Lautsprecher (auch mehrere) Navigationssystem (auch kombiniert mit anderen Geräten oder Multifunktionsgeräten) Panzerglas Phonopaket (Radio, CD-Spieler, Cassettenrekorder, Verstärkeranlage) Postermotive unter Klarlack Radioantenne Telefon mit Antenne (fest eingebaut) Videorecorder Vorzelt Wohnwageninventar (im Fahrzeug eingebaut) Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung effektvoll wirkender Optik I. Produktinformationsblatt (§ 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Kfz-Versicherung der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt, die je nach Vereinbarung folgende Versicherungsarten umfasst: Beitrag Euro Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produktinformation wiedergegebenen Leistungsinhalte. Der Beitrag ist jeweils jährlich zum . 1 ⁄ 2 jährlich zum . , . 1 ⁄ 4 jährlich zum . , . , . , . , monatlich zum . , . , . , . , . , . , . , . , . , . , . , . • Kfz-Haftpflichtversicherung mit/ohne Autoschutzbrief • Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) • Familien-Insassen-Unfall-Schutz Kfz-Haftpflichtversicherung , Bruttobeitrag nach Zahlungsweise zu bezahlen. Versicherte Risiken Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. • Personen verletzt oder getötet werden, • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, • Vermögensschäden verursacht werden und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z. B., wenn Sie den ersten oder einen Folgebeitrag nicht bezahlen (vgl. hierzu Abschnitt C der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Autoschutzbrief Versicherte Risiken Wir erbringen nach Panne, Unfall, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder Krankheit, Verletzung oder Tod einer versicherten Person Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Kaskoversicherung Versicherte Risiken Ihr Fahrzeug sowie die mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert. Sie können zwischen der Teilkasko und Vollkasko mit unterschiedlichen Leistungsinhalten wählen. Die Vollkasko umfasst auch die Leistungen der Teilkasko. Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden AKB oder wenden sich an Ihren Versicherungsbetreuer. Wichtige Vertragspflichten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrags eine Reihe von Pflichten. Bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen in Textform gefragt wird. Näheres hierzu finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und gegebenenfalls Vertragsanpassungen vornehmen können. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Bitte beachten Sie beispielsweise, dass das Fahrzeug nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden darf und der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein muss. Familien-Insassen-Unfall-Schutz Weitere Hinweise zu Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs entnehmen Sie bitte Abschnitt D der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Versicherte Risiken Wir zahlen, wenn Sie oder eine andere versicherte Person durch einen Unfall beim Gebrauch Ihres Pkws, Wohnmobils oder als berechtigter Fahrer bzw. Insasse eines anderen Pkw oder Wohnmobils eine Gesundheitsschädigung erleiden. Je nach Vereinbarung leisten wir bei Invalidität, Tod oder medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.4 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, müssen einige Schadenereignisse vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Zum Beispiel sind nicht versichert • Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. • Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. • Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. • Schäden durch Kernenergie. Risikoausschlüsse gibt es in der Kraftfahrtversicherung. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A Ziffer 4.9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung oder wenden sich an Ihren Versicherungsbetreuer. Im Schadenfall Ist ein Schadenfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Pflichten im Schadenfall entnehmen Sie bitte dem Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Pflichten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall unter Abschnitt D und E der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt am . . und endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit am . . . Vertragslaufzeit Der Vertrag ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Abschnitt G der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres zu Kündigungs- und sonstigen Beendigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Abschnitten G und H der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag und im Versicherungsschein hingewiesen. Beendigung des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit II. Allgemeine Versicherungsinformation (§ 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB 39635 Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4–5, 10785 Berlin Telefon (030) 521 300-0, Telefax (030) 521 300-457 www.ovag-online.de E-Mail: [email protected] Vorstand: Dr. Frederic Roßbeck Klaus Vangerow Vorsitzender des Aufsichtsrats: Helmut Späth Gesetzlicher Sicherungsfond: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsunternehmens: wenden Sie sich bitte an die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag Vertragsgrundlagen Diesem Versicherungsvertrag liegen die nachfolgenden Vertragsgrundlagen zugrunde: • Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (einschl. ergänzender Informationen) Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Allgemeine Vertragsmerkmale Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung gewähren wir in den einzelnen Versicherungsarten, soweit sie von Ihnen gewählt wurden, folgenden Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflichtversicherung Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen Schadenersatz in Geld, sofern durch den Gebrauch des Fahrzeugs gegen Sie oder eine mitversicherte Person begründete Schadenersatzansprüche wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens erhoben werden. Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer nicht mindestens 23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2.500 Euro als vereinbart. Kaskoversicherung Wir ersetzen Ihren Fahrzeugschaden, der durch ein in der Teil- oder Vollkasko versichertes Schadenereignis entstanden ist. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- werts des Fahrzeugs. Bei Beschädigung des Fahrzeugs übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Unsere Höchstentschädigung ist aber in jedem Fall auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. Für den Tarif Gespart gilt: Wird der versicherte Pkw zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht von Ihnen gefahren und ist der Fahrer nicht mindestens 23 Jahre alt, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2.500 Euro als vereinbart. Autoschutzbrief Bei Panne, Unfall, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder Krankheit, Verletzung oder Tod einer versicherten Person erbringen wir die versicherten Serviceleistungen durch unsere Notrufzentrale direkt vor Ort. Sollten Sie im Einzelfall die Hilfeleistung selbst organisieren, übernehmen wir die Kosten im versicherten Rahmen. Familien-Insassen-Unfall-Schutz Wir leisten, wenn Sie oder eine versicherte Person durch einen Unfall beim Gebrauch Ihres Pkws, Wohnmobils oder als berechtigter Fahrer bzw. Insasse eines anderen Pkw oder Wohnmobils eine Gesundheitsschädigung erleiden. Bei Invalidität zahlen wir einen dem Grad der Invalidität entsprechenden Kapitalbetrag aus der für Invalidität vereinbarten Versicherungssumme. Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls, zahlen wir die für den Todesfall versicherte Summe. Beitrag Die Höhe des Beitrages, seine Zahlungsweise und Fälligkeit entnehmen Sie bitte der vorangestellten Produktinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags kann zu Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gültigkeitsdauer dieser Information An dieses Angebot und dessen zugrunde liegenden Informationen halten wir uns für einen Zeitraum von 3 Monaten vorbehaltlich einer Typ- und/oder Regionalklassenänderung gebunden. Ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheins bleibt davon unberührt. Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. Vorläufiger Versicherungsschutz Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Abschnitts B.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Der vorläufige Versicherungsschutz kann rückwirkend entfallen, wenn Sie den im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem oben unter „Zahlung und Erfüllung des Beitrags“ genannten Zeitpunkt zahlen. Widerruf Sie können Ihre Vertragserklärung, also den Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein in Textform zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Adresse unseres Versicherungsunternehmens (siehe Kapitel II.1) zu richten. Sind mehrere Adressen angegeben, so genügt die Absendung an eine Adresse. Telefaxnummer und E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte auch den obigen Angaben. Widerrufsfolgen Üben Sie das Widerrufsrecht wirksam aus, haben wir Ihnen nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird von uns nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollte. Die Erstattungspflicht haben wir unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Haben Sie dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen zurück zu gewähren. Wenn auf Ihren besonderen Antrag vorläufige Deckung gewährt worden ist, endet diese mit Zugang des Widerrufs bei uns. Vertragslaufzeit Informationen zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte der vorangestellten Produktinformation. Anwendbares Recht Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Kommunikation Die Vertragsgrundlagen werden in deutscher Sprache übermittelt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt. 3. Informationen zum Rechtsweg / Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Betreuer oder direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von 80.000 €. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis 5.000 € gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe Kapitel II.1) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Stand 1.1.2008 Tarif Optimal für Pkw sowie Wohnmobile, Wohnanhänger und Zweiräder J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale Die Beitragsberechnung richtet sich nach Art, Aufbau, Hersteller und Typ, Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze, Nutzlast, Leergewicht oder zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge. Maßgeblich sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ ausweisen. Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für einen Pkw oder ein Kraftrad kürzer als ein Jahr ist oder die genannten Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind. L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung Anzeige von Änderungen L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notsituation fährt. L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Bestimmung. L.4.1.3 Wir sind zur Überprüfung der Änderungen berechtigt. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Folgen von unzutreffenden Angaben L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. L.4.4 Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur L.4.5 Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen. Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß §§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes. Folgen von Nichtangaben L.4.6 Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir den Beitrag von Anfang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigeren Angaben gemacht. L.4.7 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet. I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 2 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn – auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und – das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre weg, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er bei Abschluss in SF 1/ 2 eingestuft worden. Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend. I.2.2.3 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/ 2 für Krafträder und Wohnmobile Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/ 2 eingestuft, wenn – auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und – das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung weg, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er bei Abschluss in Klasse 0 eingestuft worden. Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend. Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Stand 1.1.2008 Tarif Gespart für Pkw J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale Die Beitragsberechnung richtet sich nach Hersteller und Typ, Verwendung, Motorleistung und Hubraum des Pkw. Maßgeblich sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ ausweisen. Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist oder der Pkw mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist. L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung Anzeige von Änderungen L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis und die unter A.1.3.4, A.2.12 genannte Selbstbeteiligung gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter den Pkw anlässlich einer Notsituation fährt. L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Bestimmung. L.4.1.3 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die Änderungen berechtigt sind. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Folgen von unzutreffenden Angaben L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. L.4.4 Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen. L.4.5 Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß §§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes. Folgen von Nichtangaben L.4.6 Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir den Beitrag von Anfang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigeren Angaben gemacht. L.4.7 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet. I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn – auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und – der neu zu versichernde Pkw nur von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre weg, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er bei Abschluss in SF 1/ 2 eingestuft worden. Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5 gelten entsprechend. Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Späth · Vorstand: Dr. Frederic Roßbeck, Klaus Peter Vangerow · Sitz: Berlin, AG Berlin-Charlottenburg, HRB-Nr.: 39 635 Bankverbindung: Konto 150 17 74 · Deutsche Kreditbank AG, Berlin · BLZ 120 300 00 · Anschrift: Am Karlsbad 4 - 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 521 300 400 · Telefax: (030) 521 300 457