Medieninformation vom 27.06.2016 zum - Schleswig

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Medieninformation vom 27.06.2016 zum - Schleswig
Medien-Information
27. Juni 2016
Wechsel an den Spitzen der Finanzämter Bad Segeberg und Rendsburg
Kiel. Mit Wirkung vom 01.07.2016 wird Frau Leitende Regierungsdirektorin Uta Balsies
als bisherige Vorsteherin des Finanzamts Bad Segeberg verabschiedet und Frau
Leitende Regierungsdirektorin Sabine Bartels als Nachfolgerin in ihr neues Amt
eingeführt. Ebenfalls mit Wirkung vom 01.07.2016 wird Frau Regierungsdirektorin
Karen Schöne als Vorsteherin des Finanzamts Rendsburg verabschiedet und
das Amt Herrn Leitenden Regierungsdirektor Sönke Theede als Nachfolger übertragen.
Finanzministerin Monika Heinold führte Frau Bartels und Herrn Theede heute in ihre
neuen Ämter ein. Dazu fanden Feierlichkeiten in den Finanzämtern Bad Segeberg und
Rendsburg statt.
In Schleswig-Holstein ist es üblich, dass Vorsteherinnen und Vorsteher nur für einen
begrenzten Zeitraum in einem Finanzamt eingesetzt werden, bevor routinemäßig ein
Wechsel erfolgt.
Ab dem 1. Juli wird das Finanzamt Bad Segeberg von Frau Leitenden
Regierungsdirektorin Sabine Bartels geleitet. Sie ist im Mai 1991 in den Dienst der
Steuerverwaltung eingetreten. Nach verschiedenen Stationen als Führungskraft des
höheren Dienstes, unter anderem als stellvertretende Referatsleiterin im Bereich
Steuerliches Verfahrensrecht von 2005 bis 2008 im Finanzministerium, war sie von
2010 bis 2013 Vorsteherin des Finanzamts Neumünster. Seit August 2013 hat Frau
Bartels das Finanzamt Stormarn geleitet.
Ab dem 1. Juli wird das Finanzamt Rendsburg von Herrn Leitenden Regierungsdirektor
Sönke Theede geleitet. Er ist im Mai 1995 als Führungskraft des höheren Dienstes in
den Dienst der Steuerverwaltung eingetreten. Von 2000 bis 2010 war Herr Theede an
der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz für die
Ausbildung der Finanzanwärterinnen und -anwärter verantwortlich, zuletzt als Dekan
des Fachbereichs Steuer. Seit Februar 2010 war er Vorsteher des Finanzamts Itzehoe.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
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Medien-Information
27. Juni 2016 | Sperrfrist: Montag, 27.Juni, Redebeginn
Rede von Finanzministerin zum Vorsteherwechsel im Finanzamt Bad Segeberg
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Sehr geehrte Frau Balsies, sehr geehrte Frau Bartels, liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren, ein besonderer Anlass führt uns heute zusammen:
Im Finanzamt Bad Segeberg gibt es einen Vorsteherinnenwechsel. Wir verabschieden
Frau Balsies, die ab dem 1. Juli das Finanzamt Itzehoe führen wird. Und wir begrüßen
Frau Bartels, die künftig die Leitung des Finanzamtes Bad Segeberg übernehmen wird.
Liebe Frau Balsies, am 1. August 1990 haben Sie Ihren Dienst in der Steuerverwaltung
im Finanzamt Eckernförde begonnen. Es folgten Stationen in den Finanzämtern
Flensburg, Elmshorn und Meldorf. Anschließend waren Sie in der Oberfinanzdirektion
und im Finanzministerium tätig, bevor Sie am 1. Juli 2007 Vorsteherin im Finanzamt
Bad Segeberg wurden. In den neun Jahren in Bad Segeberg haben Sie nicht nur das
eigene Finanzamt im Blick gehabt, sondern sich auch an vielen landesweiten und
übergeordneten Projekten und Arbeitsgruppen beteiligt und dort engagiert
mitgearbeitet. Beispielsweise hat das Finanzamt Bad Segeberg unter Ihrer Leitung
erfolgreich die Projekte „IT-Coaching“ und die Datenbank Rechtsbehelfe pilotiert. Eine
gravierende Änderung für die Finanzämter in Schleswig-Holstein besteht auch in der
Einrichtung von Kooperationsräumen. Sie haben die Zusammenarbeit im
Kooperationsraum Südwest, zu dem Bad Segeberg gehört, stark gefördert. Innerhalb
des Kooperationsraums unterstützen Sie den intensiven Erfahrungsaustausch.
So ist besonders hervorzuheben, dass im Kooperationsraum Südwest bereits seit
Anfang 2013 die Regionalen Betriebsprüfungseinheiten eingeführt sind und für das Jahr
2016 im Arbeitnehmerbereich auch kooperationsraumbezogene Zielvereinbarungen mit
dem Finanzministerium abgeschlossen wurden. Sie sind entscheidungsfreudig und
drücken sich nicht vor schwierigen Entscheidungen. Sie denken lösungsorientiert und
sprechen Probleme umgehend an. Das ist eine wichtige Eigenschaft, denn Probleme
sind am Anfang meist sehr viel einfacher aus der Welt zu schaffen, als wenn sie erst
spät angegangen werden. Die Tür Ihres Arbeitszimmers steht für jeden offen. Ihnen ist
es wichtig, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kennen, Sie gehen unkompliziert auf
sie zu und haben immer ein offenes Ohr. Als Ihr Markenzeichen gilt Ihr fröhliches
Lachen, das über die Flure hallt. Auch sind Sie eine Vorsteherin, die großen Wert auf
bürgerfreundliches Verhalten legt. Das ist ein Punkt, der auch mir als Ministerin sehr
wichtig ist! An dieser Stelle möchte ich auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
danken. Es sind nicht nur die Steuerskandale, die die Akzeptanz für die Arbeit der
Steuerverwaltung steigen lässt. Ich freue mich sehr, dass die Steuerverwaltung in
Schleswig-Holstein als sehr kompetent und serviceorientiert wahrgenommen wird. Sie
alle tragen mit Ihrem Einsatz täglich dazu bei! Das Erheben und Abführen von Steuern
sind die Grundlagen für Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Und jeder sollte sich
entsprechend seiner Leistungsfähigkeit dazu beitragen. Das klingt selbstverständlich, ist
es aber nicht. Gestatten Sie mir als Finanzministerin einen Blick auf das aktuelle Ringen
um eine gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Da schüttle ich ehrlich gesagt nur
noch den Kopf. Und ich ärgere mich. Warum sollen Erben, die Eigentümer von
Großunternehmen werden, unangemessene Privilegien behalten? Das Gesetz ändert
an dem Zustand, der vom Bundesverfassungsgericht bemängelt wurde, viel zu wenig.
Erbschaftsteuer im privaten Bereich beginnt ab 20.000 Euro. Betriebsvermögen in
Millionenhöhe soll aber nach wie vor zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden
können. Für mich ist das keine leistungsgerechte Besteuerung. Statt
Steuergerechtigkeit herzustellen, wird das ohnehin komplizierte Gesetz noch
komplizierter gemacht, so dass sich für Steuergestaltungen neue Möglichkeiten
ergeben. Wenn eine volle Besteuerung bei einem „Familienunternehmen“ erst ab einem
Vermögen des einzelnen Unternehmensanteils von knapp 130 Millionen Euro einsetzt
und die Besteuerung trotzdem vermieden werden kann, weil die gestaltbare
Bedürfnisprüfung gewählt wird, läuft etwas verkehrt! Und dass obendrauf noch ein
Anspruch auf zinslose Stundung bis zu zehn Jahren eingeräumt wird, wird dem
Bundesverfassungsgericht vermutlich nicht verborgen bleiben. Aus Sicht der schleswigholsteinischen Finanzverwaltung stellt sich die Frage, ob das Freitag vom Bundestag
verabschiedete Gesetz überhaupt verfassungskonform ist. Ich habe diese und andere
Bedenken am Freitag im Bundestag vorgetragen.
Ich setze mich für eine gerechte, verfassungskonforme Erbschaftsteuer ein, welche die
Einnahmen von Ländern und Kommunen sichert. Auch erteile ich als schleswigholsteinische Finanzministerin der weiterhin vertretenen Forderung nach einer
Regionalisierung der Erbschaftsteuer eine klare Abfuhr! Es macht unseren
Föderalismus nicht reicher, wenn wir 16 unterschiedliche Erbschaftsteuergesetze
haben. Doch zurück nach Bad Segeberg.
Liebe Frau Bartels, Sie sind eine Vorsteherin, die von ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als offen, freundlich und authentisch im Umgang wahrgenommen wird. Sie
suchen den direkten Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen. Das Wohl Ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt Ihnen am Herzen.
So haben Sie zum Beispiel im Finanzamt Stormarn Akzente im
Gesundheitsmanagement gesetzt, ein Bereich, der Ihnen auch persönlich wichtig ist.
Sie sind ein Mensch, der motivieren kann.
Die Kolleginnen und Kollegen in Stormarn haben mit Ihnen erfolgreich viele Aufgaben
gemeistert, beispielsweise die Umstellung der Steuernummern im gewerblichen
Veranlagungsbereich. Eine aufwändige Aktion, weil der gesamte Aktenbestand neu
beschriftet, sortiert und verteilt werden muss.
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Mit Ihrer fachlichen und menschlichen Kompetenz ist das Finanzamt Stormarn bei
Ihnen in den allerbesten Händen gewesen! Und ich bin sicher, dass Sie auch das
Finanzamt Bad Segeberg sehr gut leiten werden.
Liebe Frau Balsies, Sie übergeben heute ein gut geführtes Haus!
Ich danke Ihnen für Ihren langjährigen erfolgreichen Einsatz hier im Finanzamt Bad
Segeberg.
Liebe Frau Bartels, herzlich willkommen in Bad Segeberg! Ich wünsche Ihnen, dass Sie
hier gut ankommen und wünsche Ihnen Erfolg, Zufriedenheit und viel Freude in Ihrem
neuen Finanzamt!
Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
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