Aktuell - Landesapothekerkammer Hessen
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Aktuell - Landesapothekerkammer Hessen
H 53602 Heft September/Oktober 2002 Aktuell: Delegiertenversammlung beschließt Flutopferhilfe Versandhandel: Raida stellt Strafanzeige Intern: Altenheimbelieferung: Vertrag notwendig Versorgungswerk: Renten steigen Telefonverzeichnis Um die Geschäftsstelle zu erreichen, bitten wir Sie, vor der jeweiligen Durchwahlnummer die Telefonnummer: 0 69 / 97 95 09 - zu wählen. Hier nun eine Auflistung der Ansprechpartner mit ihren Durchwahlnummern: Landesapothekerkammer Hessen Durchwahlnummer: Geschäftsleitung Ulrich Laut Ilona Saydjari Geschäftsführer Sekretariat - 16 - 23 Bereich Recht und Verwaltung: Kerstin Feuerstein Jutta Beck Birgit Bauer Dienstbereitschaft, allgemeine Fragen Öffentlichkeitsarbeit, Stellenmarkt Rezeptsammelstellen und Tariffragen - 18 - 11 - 38 Buchhaltung: Helga Potz - 19 Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum Magdalena Merz - 17 - 40 Druckerei und Postversand: Andrej Ulrich - 20 Bereich Pharmazie: Michaela Biemer Nicole Wittmann Frank Börner Ingrid Rhein Versorgungswerk: Michael Aland Andrea Leopold-Sadowski Elvira Cuert Rosemarie Schäfer Invanka Masa Sabine Diether Lyudmyla Chykyrynda Karin Krauß Gabriela Kriesel Martina Allmannsdörfer Bereichsleiterin Sekretariat, allgemeine Fragen, Fortbildung, Pharmaziepraktikanten Weiterbildung PKA-Ausbildung - 14 - 12 Bereichsleiter Mitgliederverwaltung: Mitglieder von A - K Neuanmeldungen, BfA-Befreiungen, Änderungsmeldungen Mitgliederverwaltung: Mitglieder von L - Z Neuanmeldungen, BfA-Befreiungen, Änderungsmeldungen Sekretariat, Rentenzahlungen, Scheidungen Beitragsabrechnungen der Angestellten Beitragsreg. der Selbst., Überleitungen Leiterin Buchhaltung Buchhaltung Einzugsermächtigungen, Gehaltsmeldungen Buchhaltung - 25 Telefax: Landesapothekerkammer Hessen Versorgungswerk E-Mail: [email protected] [email protected] - 24 - 41 - 37 - 28 - 39 - 29 - 27 - 35 - 46 - 30 - 36 - 22 - 44 und - 66 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: [email protected]) oder @apothekerversorgungswerk.de (Beispiel: [email protected]) zusammen. Internet: 2 www.apothekerkammer.de www.apothekerversorgungswerk.de LAK konkret 5/02 Inhalt Kassel Eschwege 19 9 DELEGIERTENVERSAMMLUNG Von der Fluthilfe für betroffene Apotheken über die Revisionspraxis in Hessen bis hin zur Aut-idem-Regelung und dem damit verbundenen Umgang mit der Ärzteschaft reichte das Themenspektrum, mit dem sich die Delegierten befaßten. Marburg APOTHEKENBESICHTIGUNGEN Das Land Hessen hat seine pharmazeutische Überwachung im Regierungspräsidium Darmstadt konzentriert. Daraus ergeben sich Veränderungen bei den Apothekenbesichtigungen. SPENDENKONTO FÜR HOCHWASSEROPFER Die LAK Hessen hat bei der APOBank, Niederlassung Frankfurt/ Main, ein Spendenkonto für betroffene Kolleginnen und Kollegen eingerichtet: Konto-Nr. 6 777 333 Wetzlar B.Homburg B.Hersfeld Gießen B.Nauheim Fulda Frankfurt Schlüchtern Offenbach Wiesbaden Darmstadt Aus der LAK Delegiertenversammlung Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 27. November 2002 statt. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr im „Steigenberger Esprix Hotel, Frankfurt-Airport“. Mögliche terminliche Änderungen oder Ergänzungen können Sie gegebenenfalls den kommenden Ausgaben dieser Zeitschrift entnehmen. Anreise mit dem Pkw: Über die A5, BAB-Abfahrt „Zeppelinheim – Cargo City Süd – Air Base“. Parkplatz (gebührenpflichtig) direkt neben dem Hotel. Anreise vom Hauptbahnhof: S-Bahn-Linie 8 zum Flughafen, Terminal 1. Von dort mit dem Shuttlebusservice (jeweils zur vollen und halben Stunde, Fahrzeit 8 Minuten) zum Hotel. Ab Terminal 1: Ausgang A1, Ankunftsebene, 50 Meter links. Ab Terminal 2: Ausgang D/E 6. BLZ 500 906 07 ✓ KLARTEXT Aut idem – das Ziel ist klar 4 ✓ AKTUELL 17 Hessen – Einteilung der Apotheken in 17 Bereiche 18 Standespolitik – Deutscher Pharmazeutinnen-Verband 5 Apothekenbesichtigungen – Zuständigkeiten neu organisiert 19 Aut idem – Ärzte und Apotheker stellen Leitlinie vor 6 Veranstaltungskalender 20 Delegiertenversammlung – Flutopfern umgehend helfen 9 Versandhandel – Raida stellt Strafanzeige 12 ✓ INTERN LAK Apothekergarten Wiesbaden – 300 Gäste beim Sommerfest Arzneieinnahme Immunsystem Rheuma Brustkrebs 21 ✓ SCHLUSS Apothekengesetz – Vertrag für Altenheimbelieferung 13 Versorgungswerk – Anwartschaft und Renten steigen 14 Pharmazeutische Qualifizierung – Förderkurse für Aussiedler 14 Laborchemikalien – Kommunen verweigern Annahme 15 Arbeitsunfall – Spaziergang in der Pause riskant 16 konkret 5/02 ✓ BÜCHER Apothekenverkauf – Mitarbeiter unterrichten 22 ✓ RUBRIKEN Aus der LAK Splitter Impressum 5 6 22 3 TITELBILD: LuP Klartext Aut idem – das Ziel ist klar, nur die Inhalte müssen formuliert werden von Gabriele Bojunga onatelang beherrschte der Terminus „Aut idem“ die gesundheitspolitischen Debatten. Insbesondere SPD-Politiker glorifizierten Aut idem nahezu als Mittel der Wahl – um der Kostenfalle, in der die Gesundheitsversorgung steckt, zu entrinnen. Auf der anderen Seite potenzierte sich die Reaktion der Ärztelobby derart, daß man annehmen mußte, Aut idem würde zum Waterloo des Berufsstandes – weil die Apotheker die Mediziner therapeutisch entmündigten. Beide Positionen sind abwegig. Aut idem ist mitnichten eine Art fiskalischer Stein der Weisen. Ebensowenig steckt ein Versuch der Apotheker dahinter, die Therapiehoheit der Ärzte in Frage zu stellen. Richtig ist, daß mit Hilfe der Autidem-Regelung – in einem gewissen Rahmen – Kosteneinsparungen bei den Arzneimittelausgaben möglich sind. Zutreffend ist auch, daß die Apothekerschaft eine generische Substitution dann ablehnt, wenn sie nur um ihrer selbst willen geschähe. Genau das jedoch wird im Arzneimittel-Ausgabenbegrenzungsgesetz (AABG) verlangt. Verkürzt gesagt: Mit der Autidem-Regelung hat die Politik zwar ein Ziel vorgegeben, aber den Weg (sprich: die Inhalte samt möglicher Konsequenzen) hat sie nicht bedacht. Denn es gibt eine Reihe von Fällen, in denen die generelle Substitutionsverpflichtung mehr Schaden M 4 Foto: Draxler als Nutzen bewirken würde. Darüber mit den Politikern zu sprechen – und dies gemeinsam mit den Ärzten zu tun – war mir ein Herzensanliegen. Die Tatsache, daß die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft einen Leitlinienentwurf zur Substitution erstellt hatte, brachte gewissermaßen den Stein ins Rollen. Eine Verbindung zur Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft herzustellen war da nur noch eine Formsache. Ergebnis: der Entwurf einer „gemeinsamen Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zur ‘guten Substitutionspraxis’“. Der vereinte Auftritt von Ärzten und Apothekern im Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Leitlinienentwurf wurde zur Überraschung. Und dies so sehr, daß die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Gudrun Schaich-Walch, ihren Wahlkampf unterbrach, um das Papier persönlich entgegenzunehmen. Überrascht zeigte sich die Spitze des BMG aber auch darüber, daß mit dem Papier die Grenzen der generischen Substitution – wissenschaftlich untermauert – dargelegt werden. Diese waren den Verantwortlichen bislang so nicht bewußt. Von daher erklärte sich Schaich- Dr. GABRIELE BOJUNGA Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen Walch spontan bereit, die politischen Vorgaben des AABG im Dialog mit uns Pharmazeuten und den Medizinern zu überdenken. Wenn die Umsetzung innerhalb der Ärzte- wie Apothekerschaft am Ende überzeugend gelingen soll, brauchen wir jedoch nicht nur die Kompetenz unserer wissenschaftlich tätigen Kollegen. Wir sollten dann auch ihre Reputation, die sie sich als Hochschullehrer erworben haben, nutzen. Lesen Sie Bericht Seite 6 ff LAK konkret 5/02 Aktuell Gesundheitspolitik blieb weiterhin Randthema ach der Wahl ist vor der Wahl, sagt man. Ebenso wird behauptet, daß im Wahlkampf alles Konjunktur hat, von dem sich die Parteien Stimmung und Stimmen versprechen. Danach hat die Gesundheitspolitik offenbar zu keiner Zeit Konjunktur. Im aktuellen Wahlkampf fand sie denn auch im Grunde nicht statt. Allen voran schwiegen die Spitzenpolitiker. Sie mußten fast schon genötigt werden, um ihnen wenigstens ein oder zwei Sätze zu entlokken, die man einigermaßen als gesundheitspolitische Äußerung werten konnte. Dabei verstand SPDChef Gerhard Schröder es, nicht einmal in der heißesten Wahlkampfphase den Namen seiner Gesundheitsministerin zu nennen. Kaum besser der Herausforderer, Dr. Edmund Stoiber. Er verwies – wenn auch mit dürren Worten – auf den gesundheitspolitischen Erfahrungsschatz von Horst Seehofer. Bleibt festzuhalten: Der Gesundheitssektor ist – mit über vier Millionen Beschäftigten – ein Schlüsselbereich der deutschen Wirtschaft. Genau das muß sich in die Köpfe der politischen Elite einprägen. Die anstehende Reform des Gesundheitswesens bietet sich dazu als nächste Gelegenheit an. Die Apothekerschaft steht dabei allerdings vor einer noch weitaus größeren Herausforderung: Sie muß den handelnden Politikern und der N LAK konkret 5/02 Öffentlichkeit klarmachen, welchen Mehrwert die Apotheken für das Gesundheitssystem darstellen. Denn nur so ist zu verhindern, daß man zum Spielball anderer wird. Wie man das macht und daß die Politik dies – selbst im Wahlkampf – goutiert, dafür fand sich dieser Tage ein Beispiel (siehe Bericht S. 7 ff). Und noch etwas: Unsinn wird nicht gehaltvoller, nur weil man ihn gebetsmühlenartig predigt. Alle Jahre wieder werden die Halbzeit- und die Jahresbilanz dazu genutzt, das Defizit der GKV (2,4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr dieses Jahres) zu beklagen. Die standardisierte Schuldzuweisung: Der Arzneimittelverbrauch sei zu hoch. Dazu drei Anmerkungen: 1.: Die Arzneimittel sind an den GKV-Ausgaben nur mit rund 15 (und nicht 100) Prozent beteiligt. 2.: Allein die wichtigsten der politisch induzierten Ausgabenpositionen der GKV (Stichwort: Verschiebebahnhöfe) summierten sich 2001 auf rund 2,54 Milliarden Euro. 3.: Für Arzneimittel wurde 1992 in Deutschland 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgegeben – 2001 waren es 1,7 Prozent. Natürlich weiß man in Berlin um diese Zahlen. Man weiß aber auch, daß die Öffentlichkeit sie solange ignoriert, wie man lauthals in eine andere Richtung wettert. Doch wie heißt es: Wer schreit, hat unrecht. JÜRGEN R. DRAXLER Aus der LAK Notdienst – neue Pläne beachten Stellen Sie sich vor: Sie haben Notdienst, und niemand weiß es. Unsinn? Nein. Das zeigen Beschwerden, die man in der Landesapothekerkammer (LAK) immer wieder zur Kenntnis nehmen muß. Die Ursache ist in aller Regel ganz simpel: Bei der Notdienstbeschilderung wurden die aktuellen Dienstbereitschaftsanordnungen nicht berücksichtigt. Statt dessen erfolgte die Ausschilderung nach dem bis dato gültigen Notdienstplan. Die LAK bittet daher, die Dienstbereitschaftsanordnungen, die den Apotheken auch weiterhin per Post zugestellt werden, zu beachten. Arztstempel weg Die Polizei Nordhausen (Thüringen) fahndet nach einem Kassenarztstempel, der am 15. August aus einer Arztpraxis gestohlen wurde und auf die Ärztin Christiane Liewald, 99752 Bleicherode, Arztnr.: 8982927 ausgestellt ist. Vermutlich wird dieser Stempel für Rezeptformulare mißbraucht. Stellenbörse Die Stellenangebote und -gesuche finden Sie unter der Internetadresse der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen: www.apo thekerkammer.de Auskünfte zur Stellenbörse können Sie aber auch telefonisch erhalten. Ihre Ansprechpartnerin in der LAK: Jutta Beck, Tel.: 0 69/ 97 95 09 - 11 5 Aktuell Standespolitik Deutscher PharmazeutinnenVerband (DPV) gegründet gleichheit von Frauen und Männern. liche Veranstaltungen für FührungsDaß der Verein sein selbstge- positionen qualifizieren und die Instecktes Ziel mit Verve und Augen- teressen der Apothekerinnen im pomaß zugleich erreichen will, daran litischen Raum sichtbarer machen.“ Vor dem Hintergrund, daß der läßt Karin Wahl, die zur ersten VorFrauenanteil unsitzenden des Die Gründungsmitglieder: Dr. Gater den PharmaDPV gewählt briele Bojunga (Büdingen), Dr. Daniela zeuten 75 Prowurde, keinen Gündisch (Bonn), Professor Dr. Ulrike zent beträgt, verZweifel: „Bei alHolzgrabe (Würzburg), Dr. Antonie Marqwardt (Hamburg), Dr. Brigitte len Vorhaben weist man darMühlenbruch (Bonn), Professor Dr. Kaauf, daß dieser wollen wir die ren Nieber (Leipzig), Karin Wahl (Stutt„Frauenberuf“ unterschiedligart), Dr. Gisela Wurm (Essen) chen Lebenssitukaum Prestige beationen und Interessen von Frauen sitzt und statt Karrieremöglichkeiten und Männern von vornherein und schlechte Arbeitsbedingungen sowie regelmäßig berücksichtigen, da es eine ebensolche Bezahlung bietet. Die Verbandsgründung kommt keine geschlechtsneutrale Wirklichnicht von ungefähr. Die Apothekekeit gibt.“ Konkret wird dann Wahls Stellver- rinnen, die auf dem Deutschen ApoVerfolgt wird damit, wie es in ei- treterin, die Würzburger Professo- thekertag 2001 in München eine Inner in Bonn herausgegebenen Er- rin Ulrike Holzgrabe: „Wir möch- itiative zur „Frauenförderung in der klärung anläßlich der Verbands- ten Frauen durch Seminare und ähn- Berufspolitik“ gefordert hatten, tragründung heißt, eine konfen sich mehrfach. Dabei sequente Umsetzung der wurden Themen wie „RenStrategie des „Gender Mainten für teilzeitbeschäftigte streamings“ im pharmazeuFrauen“, der „Führungsstil tischen Bereich. von Frauen“ oder „Frauen Der Begriff des „Gender in der Wissenschaft“ erörMainstreamings“ wurde auf tert. der 4. Weltfrauenkonferenz Daß Bonn zum Gründer Vereinten Nationen dungsort wurde, war eben(UN), die 1995 in Peking falls kein Zufall. In der Unistattfand, geprägt. Er fand versitätsstadt ist Brigitte Eingang in den Vertrag von Mühlenbruch als Leiterin Amsterdam (1999) und die des „Kompetenzzentrums Gehören zu den Gründungsmitgliedern des DPV: die Präsidentinnen der Landesapothekerkammern Aktionsprogramme der Eufür Frauen in Wissenschaft Baden-Württemberg, Karin Wahl (l.), und Hessen, ropäischen Kommission zur und Forschung“ tätig. Dr. Gabriele Bojunga Umsetzung der ChancenJÜRGEN R. DRAXLER Acht Apothekerinnen aus allen Teilen Deutschlands haben in Bonn den Deutschen Pharmazeutinnen-Verband (DPV) gegründet. Mit Hilfe des neuen Verbandes wollen die Initiatorinnen die Repräsentanz und Präsenz der weiblichen Mitglieder des apothekerlichen Berufsstande – die immerhin 75 Prozent ausmachen – verbessern. 6 Fotos: Draxler (2), Archiv (1) LAK konkret 5/02 Aktuell Professor Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen Professor Dr. Henning Blume Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch (3.v.l.), nahm den Entwurf der gemeinsamen Leitlinie zur „Guten Substitutionspraxis“ entgegen Aut idem Ärzte und Apotheker stellen gemeinsame Leitlinie vor Sie sind angetreten, Aut idem zu entemotionalisieren: die Pharmazeuten Professor Dr. Henning Blume und Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz sowie der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKDÄ), Professor Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen. Obwohl die im Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) festgeschriebene Aut-idem-Regelung seit dem 1. Februar gilt, bringt sie noch immer zahlreiche Ärzte auf die sprichwörtliche Palme. Der Generalvorwurf: Ihre Therapiefreiheit LAK konkret 5/02 werde verletzt. Etwas sachlicher, aber nicht weniger schwerwiegend ist die Kritik aus dem apothekerlichen Lager: Die Regelung sei nicht konsequent durchdacht und führe folglich in der Praxis zu Umsetzungsproblemen. Ob das eine oder das andere – Einschätzungen dieser Art sind ein Treibsatz, der Emotionen hervorruft. Daß dabei schnell der Punkt überschritten wird, ab dem sachliche Diskussionen unmöglich werden, liegt auf der Hand. Und in genau diese Falle haben sich die Standespolitiker treiben lassen. Einzig die Wissenschaftler beider Seiten konnte das Gezerre um Aut idem nicht beeindrucken. Bei der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) beließ man es aber nicht dabei: Henning Blume, Klaus G. Brauer, Theo Dingermann, Ernst Mutschler und Ilse Zündorf entwik- kelten in kürzester Frist einen Leitlinienentwurf für eine „Gute Substitutionspraxis“. Fazit ihrer Arbeit: Nicht in jedem Fall, in dem eine generische Substitution möglich ist, macht diese auch Sinn. Bei der im AABG festgelegten Aut-idem-Regelung wird – zu Lasten der Qualität – auf die Wirtschaftlichkeit gesetzt. Die DPhG erklärte, mit dem Entwurf die Diskussion versachlichen und die Wogen glätten zu wollen. Diese waren, angeheizt durch die Kampagne eines ärztlich orientierten Mediums sowie die Ausfälle der Chefs zweier namhafter Ärzteverbände, innerhalb weniger Wochen auf ein Niveau gesunken, daß der Rinnsteinebene schon bedenklich nahe kam. Da mutet es schon überraschend an, daß es innerhalb der Heilberufe auch besonnene Kräfte gibt, die Fotos: Draxler (2), U. Laut (1) 7 Aktuell 8 sowohl konstruktiv miteinander scheidungen oft unmittelbar gewie auch gemeinsam mit der Politroffen und umgesetzt werden. tik kommunizieren. Von daher sei es unerläßlich, Der Beweis, daß die Wirklichkeit den Apothekern praktikable Inzuweilen eine ganz andere ist, als strumente an die Hand zu geben, die lautstarke Stanihnen Retaxatiodesfürsten glaunen und ähnlichen ben machen wolÄrger, nur weil die len, gelang Dr. Vorgabe des Gabriele BojunAABG zu unflexiga. Die Präsidenbel sei, ersparten. tin der LandesapoSchaich-Walch thekerkammer habe nicht nur mit Hessen brachte Interesse zugehört, zunächst DPhG sondern die Bedenken auch mit und AKDÄ an einen Tisch. Einige großem VerständWochen später nis zur Kenntnis war es dann sogenommen, so die Einschätzung ihrer weit: Gemeinsam mit Bojunga überGesprächspartner. reichten Blume, Die SPD-Politikerin Müller-Oerling- Das Quartett Blume, Bojunga, Müller-Oerlinghausen und Schuberthabe aber auch Zsilavecz stellte die Regeln zur „Guten Substitutionspraxis“ in Berlin auch hausen und Schu- der Presse vor signalisiert, daß bert-Zsilavecz der sie – als KonseParlamentarischen Staatssekretärin über das Gesetz hinwegzusetzen“. So quenz aus dieser Unterredung – für im Bundesgesundheitsministerium, würde sie zum Beispiel keinesfalls eine Überprüfung der Aut-idem-ReGudrun Schaich-Walch, in Berlin den Arzneimittel gegen Epilepsie substi- gelung eintreten werde. Bei der ForLeitlinienentwurf. mulierung des AABG hätten die Polituieren. Ein Papier, hinter dem die AKDÄ Auch Blume und Müller-Oerling- tiker sich ungenügend beraten lassen steht. Müller-Oerlinghausen, der hausen kritisierten, daß das AABG und von daher die angesprochenen Realität statt standespolitischen In- den Apothekern keine Möglichkeit Schwachstellen nicht erkannt. teressen verpflichtet, hält eine Aut- einräume, eine Substitution abzulehBojunga zeigte sich erfreut, daß es idem-Regelung keineswegs für „un- nen. Sie sprachen sich für eine Modi- Ärzten und Apothekern gelungen sei, sittlich“. Er zeigte sich aber mit Blufizierung der gesetzlichen Vorschrift die politische Spitze des Bundesgeme und Schubert-Zsilavecz darin eiaus: Bei Dauermedikationen (Bei- sundheitsministeriums für die mit dem nig, daß bei den entsprechenden Vorspiel Diabetiker) oder in Fällen, in Aut-idem-Gebot zusammenhängengaben des AABG ein unübersehbadenen es keine therapeutische Gleich- den Probleme zu sensibilisieren. Sie, rer Nachbesserungsbedarf bestehe. wie auch ihre drei Mitstreiter, gehe Und genau dafür könne die Leitlinie wertigkeit gebe, sei es notwendig, vom Substitutionsgebot absehen zu davon aus, daß eine Novellierung im als eine Art roter Faden dienen. In dem Gespräch mit Schaich- dürfen. Beide mahnten darüber hin- kommenden Jahr erfolge. Und dies Walch verdeutlichte Bojunga, der als aus an, daß der Arzt im Falle einer unabhängig vom Wahlausgang, niedergelassene Apothekerin die Pro- Substitution erfahren müsse, welches denn Aut idem sei in anderen EUbleme (aber auch die Ängste der Pa- Arzneimittel sein Patient bekommen Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Nietienten) vertraut sind, wo es konkret habe. Schubert-Zsilavecz erläuterte die derlande und Schweden) nichts Neukneift. Bei bestimmten – in erster Linie chronischen – Erkrankungen sei zwingende Notwendigkeit klarer Re- es. JÜRGEN R. DRAXLER jeder Apotheker gut beraten, „sich geln. Im Apothekenalltag müßten EntFoto: Draxler LAK konkret 5/02 Aktuell Delegiertenversammlung Flutopfern umgehend helfen Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen rief zu Spenden für die vom Hochwasser betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf. Viele Delegierte erklärten sich darüber hinaus bereit, in zerstörten Apotheken auch persönlich Aufbauhilfe zu leisten. Die Versammlung stand unter dem Eindruck der Bilder, die die unglaublichen Verwüstungen dokumentierten, die das Hochwasser der Elbe und ihrer Zuflüsse zwischen Sachsen und Hamburg angerichtet hatte. LAK konkret 5/02 Die untersten Schubladen schon geräumt, wurden die Patienten bis zum letzten Moment versorgt Noch während die Delegierten tagten, wurde die Adler-Apotheke im niedersächsischen Hitzacker als letzte Apotheke Opfer der Wassermassen: Auf dem etwas tiefergelegenen Parkplatz vor der Apotheke stieg der Pegel auf 1,70 Meter. Zugleich begann Wasser in die Kellerräume der Apotheke einzudringen. Die Patienten wurden versorgt, solange sie die Offizin – wie auch immer – erreichen konnten. Der Schaden, den die Flut allein in der Adler-Apotheke hinterließ, dürfte nach erster vorsichtiger Schätzung 200 000 Euro betragen. Apotheker Henning Moeller nahm es fast gelassen. Anderen Kollegen in Sachsen sei nicht einmal das Haus geblieben, so der 41jährige, der viel Solidarität aus der Kollegenschaft erfuhr. Fotos: Draxler 9 Aktuell 10 Zum Auftakt ihres Berichts zur Als Erfolg ist auch das Projekt des vorgestellt werden und überdies VerLage hatte Kammerpräsidentin Dr. Kammervorstandes, „Praktikanten in traulichkeit vereinbart wurde, bestäGabriele Bojunga alle Mitglieder zur Klinikapotheken“, zu verbuchen. tigte Bojunga lediglich, daß die ArBeteiligung an einer Spendenaktion Dank dieser Aktion konnten sieben beitsgruppe sich getroffen habe. der LAK Hessen aufgerufen (siehe Praktikanten in Krankenhäusern unDie Notwendigkeit, von mehr Kasten Seite 11). Die Hilfe soll ge- tergebracht werden. Sie werden Transparenz, hätten die jüngsten zielt an hochwassergeschädigte Kol- dort jeweils für sechs Monate aus- Haushaltsberatungen in der ABDAleginnen und Kollegen gehen. Um gebildet und haben so Gelegenheit, Mitgliederversammlung verdeutdie Hilfsgelder sachgerecht einzu- die spezielle Seite des pharmazeu- licht. Die ABDA habe keine Kassensetzen, werden die Kammern und Haushaltsordnung und ihre der betreffenden Länder an der Haushaltssystematik sei auch Vergabe beteiligt. nicht am Handelsgesetzbuch Gespräche und Kontakte. Als ausgerichtet. Dies erschwere jeden Versuch, auch nur einzelbesonders erfreulich bezeichne Haushaltspositionen zu venete die Präsidentin ein Treffen rifizieren. mit Vertretern des SozialminiEin Zustand, der unter den steriums und des RegierungsKammerdelegierten Kritik auspräsidiums Darmstadt, dem löste. Dabei wurde die Fordelandesweit die Apothekenaufrung erhoben, die LAK Hessen sicht übertragen worden ist. solle sich unter diesen UmstänBei diesem Gespräch sei es unden bei künftigen Etatberatunter anderem um die geänderte gen nicht nur der Stimme entRevisionspraxis, den Grauen Nachträglicher Geburtstagsglückwunsch: LAKhalten, sondern dem ABDAMarkt und die Ausgründung Vizepräsidentin Dr. Silva Daus freute sich über Vorstand die Entlastung verweider Klinikapotheke in Gießen einen Blumenstrauß, den ihr Dr. Gabriele gern – zumindest, bis dieser gegangen. Themen, die die Bojunga überreichte Mißstand beseitigt sei. Mitglieder bewegten und die Gespräche mit Ärzten. Der Entimmer wieder zu Anfragen in der tischen Krankenhausalltags kennenwurf einer Richtlinie zu Aut idem, Kammer führten. zulernen. Bojunga gab bekannt, daß man ABDA-Haushalt. Die von der der von Mitgliedern der Deutschen einen regelmäßigen Informationsaus- Bundesapothekerkammer (BAK) ein- Pharmazeutischen Gesellschaft tausch vereinbart habe: „Bestimmte gesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung (DPhG) vorgelegt wurde, bot Anlaß, Probleme können nur gemeinsam an- eines transparenten ABDA-Haushalts darüber mit dem Vorstand der Arzgegangen werden, und genau das hat mittlerweile getagt. Da die Ergeb- neimittelkommission der deutschen wollen wir tun.“ nisse jedoch erst im Herbst der BAK Ärzteschaft (AKDÄ) zu sprechen. Fotos: Draxler LAK konkret 5/02 Aktuell Bojunga hatte die dafür notwendigen Kontakte hergestellt. Es müsse darum gehen, die Aut-idem Regelung nicht allein dem – politisch induzierten – Diktat der Wirtschaftlichkeit zu überlassen. „Wir sind bemüht“, so die Kammerchefin, „die Qualität beizusteuern.“ Und da wo sich eine Substitution verbiete, müsse dies auch möglich sein, ohne daß die Apotheker Sanktionen befürchten müßten. Bojunga kündigte an, den Richtlinienentwurf zur Substitutionspraxis gemeinsam mit den Ärzten im Bundesgesundheitsministerium in Berlin vorstellen zu wollen (Bericht hierzu Seite 7 ff). Fortgeführt wurde auch der Dialog mit dem Präsidenten der Ärztekammer Hessen (ÄKH), Dr. Alfred Möhrle. Und das in einem „wesent- ten, die gut für die Augen sein sollen, die aber nicht einmal EU-verkehrsfähig sind.“ Für eine derartige Packung verlange ein Augenarzt 20 Euro. Auch ÄKH-Präsident Möhrle habe das „katastrophal“ gefunden. Wie die lebhafte Diskussion zeigte, ließe sich die Liste problemlos lich angenehmeren Klima“ als beim vorherigen Treffen, wie die LAK-Präsidentin anmerkte. Von ärztlicher Seite wurde auf ein steigendes Angebot diagnostischer und analytischer Leistungen in Apotheken verwiesen, die teilweise hanebüchend seien. Auch aus Sicht des LAK-Vorstandes „waren darunter Dinge, die zum Teil vielleicht gestattet, aber nicht opportun sind“. Umgekehrt gelte dies allerdings auch, so Bojunga. „Ich habe darauf verwiesen, daß in Arztpraxen zweifelhafte diagnostische Geräte verkauft werden oder Augenärzte Nahrungsergänzungsmittel anbie- fortsetzen: Orthopäden, die Stützstrümpfe verkaufen, Gynäkologen, die Spiralen an die Frau bringen... Bojunga stellte dazu klar, daß mit allgemeinen Behauptungen niemandem gedient sei. Auch die ÄKH könne nur konkret belegbaren Fällen nachgehen. Treffen deutscher Hochschullehrerinnen. Bei dem Treffen wurden die Diplomprüfungen für Pharmazeuten diskutiert. Dabei warnten einige Teilnehmerinnen vor einer Verwässerung der bisherigen Ausbildung und der Reduzierung auf ein Fachhochschulstudium. Angeboten werden Diplomprü- LAK konkret 5/02 Aus der LAK SPENDENKONTO FÜR HOCHWASSEROPFER Die LAK Hessen hat bei der APOBank, Niederlassung Frankfurt/ Main, ein Spendenkonto für betroffene Kolleginnen und Kollegen eingerichtet: Konto-Nr. 6 777 333 BLZ 500 906 07 fungen insbesondere an den Universitäten Bonn, Greifswald, Halle, Kiel und Leipzig. Die Arbeiten sind in sechs Monaten anzufertigen. Aus Sicht von Bojunga ist ein solches Angebot für die interessant, die keine deutsche Approbation anstreben oder feststellen möchten, ob ein wissenschaftliches Arbeiten – Ziel: spätere Promotion – für sie in Betracht kommt. Termine 2003. LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut gab die Sitzungstermine der Delegiertenversammlung für das kommende Jahr bekannt: 19. März, 25. Juni, 13. August und 12. November. Der in den Schulferien liegende Augusttermin sei notwendig, um die Regularien für den Deutschen Apothekertag (18. - 20. September in Köln) noch fristgerecht abhandeln zu können, betonte Laut. Versorgungswerk. Neben der Entsorgung von Laborchemikalien aus der Apotheke (Bericht hierzu Seite 15) sprach der Geschäftsführer auch die Novellierung der Kapitalanlagerichtlinie für das Versorgungswerk an. Die Hintergründe hierzu wurden den Delegierten von Michael Aland, Bereichsleiter Versorgungswerk, erläutert. Nach Alands Worten geht es bei der Kapitalanlagerichtlinie um eine Festschreibung der Risikominimierung. Eine Praxis, die bislang jedoch schon Maxime war. So wies das Versorgungswerk bereits vor dem Crash an der Börse eine Aktienquote von zwölf bis 13 Prozent aus. Zulässig wäre gewesen, bis zu 35 Prozent des Vermögens des Versorgungswerkes in Aktien anzulegen. Die Delegierten stimmten der modifizierten Richtlinie zu und befaßten sich abschließend mit den Anträgen zum Deutschen Apothekertag. JÜRGEN R. DRAXLER 11 Aktuell Substanzen für Terroranschläge 12 Terroristische Sprengstoffanschläge können auch mit Hilfe – freiverkäuflicher – chemischer Substanzen aus der Apotheke ausgeführt werden. In der Vergangenheit haben Personen, die zum terroristischen Umfeld gehören, sich in Apotheken Chemikalien beschafft, die nach Art und Menge zur Herstellung von Sprengmitteln beziehungsweise sprengfähigen Vorrichtungen geeignet sind. Aufgrund von Nachforschungen in Nordrhein-Westfalen wurde bekannt, daß in dortigen Apotheken zum Teil große Mengen (kilogrammweise) Kaliumpermanganat nachgefragt und abgegeben wurden. Für eine medizinische oder arzneiliche Verwendung sind jedoch lediglich zirka 20 Gramm erforderlich. Das Hessische Sozialministerium bittet daher die Apothekerinnen und Apotheker um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht bei der Abgabe von Chemikalien und Lösungsmitteln. Dies gilt insbesondere für solche Substanzen, mit deren Hilfe sich Sprengmittel oder sprengfähige Vorrichtungen herstellen lassen und die Privatpersonen oder Unbekannte kaufen möchten. Fest steht: Vielfach liegen für die Nachfragen nach Chemikalien berechtigte Gründe vor. Sollten jedoch Verdachtsmomente aufkommen, sei es ratsam, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren, erklärte ein Ministeriumssprecher. Versandhandel Raida macht Ernst: Strafanzeige gestellt islang war ihnen Recht und Den Kassenfunktionären Schulte Gesetz schnuppe. Sie setz- und Hebel wird vorgehalten, den unten sich über einstweilige erlaubten organisierten ArzneiverVerfügungen ebenso hinweg wie sandhandel gefördert zu haben. Daüber wettbewerbsrechtliche Klagen. mit einher geht der Verdacht der UnDoch jetzt könnte es für den Chef treue: Beide Funktionäre hätten bedes Internetversandhändlers Doc- wußt das Sachleistungsgebot zugunMorris, Arno Gijzen, sowie die Kas- sten einer Kostenerstattung ausgesenfunktionäre Gerhard Schulte hebelt. Last but not least gibt es auch (BKK Landesverband Bayern) und den Verdacht der UmsatzsteuerDieter Hebel (Gmünder Ersatzkas- hinterziehung. se) eng werden. Der Präsident des DocMorris wirft Raida in diesem Bundesverbandes Deutscher Apo- Zusammenhang vor, seinen Versandtheker (BVDA), Wilhelm Raida, hat handel als Abholgeschäft zu tarnen, gegen sie um die anStrafanzeige sonsten fällibei der Staatsge deutsche anwaltschaft Mehr wer tam Landgesteuer zu umricht Frankgehen. furt/Main einDie Wergereicht. beaussage Vo r w u r f : von DocMorDocMorris ris, wonach habe seinen der „PaketKeine Ausnahme, sondern eher die Regel: Versandhandienst mit der delsbetrieb Der Versandhändler DocMorris ist per ÜberbrinInternet so gut wie nie erreichbar gezielt auf gung an Ihden deutschen Markt ausgerichtet – ren Wohnort oder Arbeitsplatz ... betrotz des in Deutschland geltenden reits in unseren Preisen enthalten“ ist, Versandhandelsverbots. Darüber hin- sprechen recht eindeutig dafür, daß aus bestehe der Verdacht der Körper- Schulte, Hebel und Co. ihre Versiverletzung. Grund: verzögerte Arz- cherten animiert haben, sich und neimittellieferungen, Lieferausfall, das ihre Krankenkassen zu Lasten des Inverkehrbringen gesundheitlich be- deutschen Steuerzahlers zu bereidenklicher Arzneien und der Verkauf chern. Raida dürfte mit seiner Anvon Medikamenten mit schweren Ne- zeige einen gewichtigen Stein ins benwirkungen für Indikationen, für Rollen gebracht haben. die sie nicht zugelassen seien. JÜRGEN R. DRAXLER B LAK konkret 5/02 Intern Apothekengesetz Zur Altenheimbelieferung ist künftig ein Vertrag nötig Der Vertrag Für die Altenheimversorgung durch öffentlich Apotheken ist in Zukunft der Abschluß eines schriftlichen Vertrages erforderlich. Dieser muß vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Am 21. August wurde die Neuregelung zum Apothekengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Eine wichtige Neuerung betrifft die Altenheimbelieferung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten durch öffentliche Apotheken. Im neueingeführten § 12 a des Gesetzes wird vorgeschrieben, daß Apothekenleiter und Heimbetreiber einen schriftlichen Vertrag über die Heimbelieferung abschließen müssen. Um die Genehmigung durch das Regierungspräsidium (in Darmstadt) zu erhalten, sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die versorgende Apotheke und das zu versorgende Heim müssen innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen (!). Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung ist zu gewährleisten. Insbesondere Art und Umfang der Versorgung, das Zutrittsrecht zum Heim, die Pflichten zur Überprüfung LAK konkret 5/02 der ordnungsgemäßen, bewohnerbezogenen Aufbewahrung von Arzneimitteln durch das pharmazeutische Personal der Apotheke sowie die Dokumentation dieser Versorgung sind vertraglich festzulegen. Der Vertrag darf die freie Apothekenwahl von Heimbewohnern nicht einschränken. Folglich darf er auch keine Ausschließlichkeitsbindung – oder im Ergebnis darauf hinauslaufende Regelungen – zugunsten einer Apotheke enthalten (!). muß Regelungen über die Pflicht des Apothekers zur Information und Beratung der Heimbewohner und/oder des für die Verabreichung oder Anwendung der gelieferten Produkte Verantwortlichen festlegen, soweit eine Information und Beratung zur Sicherheit der Bewohner oder Beschäftigten erforderlich ist. Diese Regelungen treten am 21. August 2003 (!) in Kraft. Damit räumte der Gesetzgeber den Vertragspartnern ein Jahr Zeit ein, um Musterverträge zu formulieren, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände – ABDA kündigte an, solche Musterverträge entwerfen zu wollen. Derzeit können Apotheker und Heimleiter lediglich einen Vorvertrag schließen, in dem sich beide verpflichten, in einem Jahr einen Versorgungsvertrag zu unterzeichnen. Foto: Archiv 13 Intern Versorgungswerk Anwartschaft und Renten steigen 2003 14 Freuen dürfen sich die Versorgungsempfänger auch auf das kommende Jahr. Grund: Ihre Renten werden dann erneut steigen. Das hat die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen kürzlich beschlossen. Diesem Beschluß zufolge sind alle laufenden Renten, deren Zahlung vor dem 31. Dezember 2001 begonnen hat, mit Wirkung vom 1. Januar 2003 um insgesamt 2,5 Prozent zu erhöhen. Ebenso erhöhen sich erneut bestehende Anwartschaften. Jedes Mitglied des Versorgungswerkes der LAK Hessen, das zum 31. Dezember 2001 noch keine Rente bezog, erfährt eine Anhebung seiner zu diesem Datum erreichten Rentenanwartschaft um genau ein Prozent. Die für das Versorgungswerk der LAK zuständige Aufsichtsbehörde hat die Beschlüsse der Delegiertenversammlung zur Renten- und Anwartschaftserhöhung genehmigt. Damit steht den Anhebungen nichts mehr im Wege. Mitglieder, die hierzu – oder auch zu anderen Themen – Fragen haben, können sich jederzeit an die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes wenden. Postanschrift: Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M., Tel.: 0 69/ 97 95 09 - 25, Fax: 0 69/97 95 09 - 44 oder -66 oder Internet: www.apothekerversorgungswerk.de Pharmazeutische Qualifizierung Förderkurse für Ausländer + Aussiedler s gab bereits zwei Förderkurse für Apothekerinnen und Apotheker, die als Aussiedler oder Ausländer nach Deutschland gekommen sind und eine Berufserlaubnis haben. Der dritte Kurs läuft derzeit – ebenfalls mit gutem Erfolg, wie die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg berichtet. Mittlerweile ist ein vierter Kurs fest eingeplant. Er soll in der Zeit vom 3. März bis 29. August 2003 in Tübingen stattfinden. In dieser sechsmonatigen Fortbildung werden Themen wie zum Beispiel „Gesundheitswesen in Deutschland“, „Tätigkeitsfelder für Apotheker“, „Recht“, „Selbstmedikation – Pharmakologie – Beratungsgespräche“, „Rezeptur“, „Apotheken-EDV“, „Rezeptabrechnung“, „Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie“ und vieles andere mehr behandelt. Ziel dieser umfassenden Schulung ist es, den Absolventen den Einstieg in das Berufsleben in Deutschland zu erleichtern. Schon von daher wurde Wert darauf gelegt, daß sich das Angebot an den Erfordernissen des Apothekenalltags orientiert. E Der Kurs wird vom Arbeitsamt anerkannt. Damit ist die Teilnahme kostenfrei. Der Besuch des Lehrgangs erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Willkommen sind, wie die LAK Baden-Württemberg ausdrücklich erklärt, Teilnehmer aus allen Bundesländern. Interessenten sollten sich den 7. Januar kommenden Jahres vormerken. An diesem Tag finden in Tübingen eine Informationsveranstaltung und ein sprachlicher Eignungstest (schriftlich und mündlich) statt. Das Bestehen dieses Tests ist, neben dem Nachweis eines abgeschlossenen Pharmaziestudiums und der Approbation – beziehungsweise der Berufserlaubnis nach § 11 Bundesapothekerordnung – Voraussetzung für eine Teilnahme an diesem Seminar. Veranstalter sind das mibeg-Institut für berufliche Weiterbildung, Tübingen, die LAK Baden-Württemberg, sowie das Arbeitsamt Reutlingen/Tübingen. Veranstaltungsort ist das mibeg-Institut: Mömpelgrader Weg 8 -10, 72072 Tübingen, Tel.: 0 70 71/3 66 98 - 15. Sozialgericht untersagt Versandhandel Mit dem Sozialgericht Hamburg hat ein weiteres Gericht bestätigt, daß nach deutschem Recht der Versandhandel mit Arzneimitteln illegal ist. In einem Beschluß vom 19. August untersagte das Gericht der BKK Philips Medizin Systeme, gegenüber ihren Versicherten die Vorzüge eines Arzneiversandhändlers anzupreisen. LAK konkret 5/02 Intern Laborchemikalien Einzelne Kommunen im Land verweigern die Annahme enn es nach dem hessischen Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz geht, dürften die Apotheken keine Probleme mit der Entsorgung von Laborchemikalien haben. Doch die Realität sieht – zumindest da und dort – anders aus. Einzelne Städte und Gemeinden halten sich nicht an die gesetzlich fixierten Vorgaben. Das hat die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen jetzt veranlaßt, Landkreise und Kommunen auf ihre Verpflichtung zur Abnahme dieser Abfälle hinzuweisen. Die LAK erinnerte die Behörden W daran, daß „Besitzer oder Erzeuger von Abfällen“ verpflichtet seien, diese „den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen“, wenn sie selbst zu einer Verwertung nicht in der Lage sind. In den Apotheken fallen zum Teil Laborchemikalien, Lösungsmittel, Säuren, Laugen oder Zytostatika an. Vereinzelt kommen infektiöse Abfälle wie Spritzen oder Kanülen hinzu. Abfall ist auch aus dem Bereich der Medizinprodukte möglich. Mithin Stoffe und Produkte, die nicht zum normalen Hausmüll gehören. Um ihrer Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung nachkommen zu können, sind die Apothekenleiter auf die behördliche Mithilfe angewiesen. Und die ergibt sich aus den Paragraphen 3 und 4 des hessischen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Danach umfaßt die „EinsammlungsNicht alles, was Abfall ist, gehört in die Mülltonne der Apotheke. Das wissen auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – allerdings handeln sie nicht immer entsprechend und verursachen damit Entsorgungsprobleme für die Apotheken LAK konkret 5/02 und Beförderungspflicht“ auch kleine Abfallmengen aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen, „die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten“. Für diese besonders überwachungspflichtigen Abfälle müssen nach der Kleinmengenverordnung entweder Sammelstellen eingerichtet oder Sammelfahrzeuge eingesetzt werden. Geschieht letzteres, sind dem Gesetz nach pro Jahr mindestens zwei Sammlungen durchzuführen. Die Kammer machte die Kreise und kreisfreien Städte aber nicht nur aufmerksam. Sie forderte die Verantwortlichen auch zu einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung auf. Es könne nicht angehen, daß die Annahme von Abfällen aus Apotheken verweigert werde oder Sammlungen nur in einem unzureichendem Maß, weil unterhalb des vorgeschriebenen Mindestrahmens, stattfänden. LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut zeigte sich zuversichtlich, daß der Appell der Kammer nicht ungehört verhallt. Überdies bereiteten – zumindest bislang – „nur einzelne Entsorgungspflichtige“ Probleme. Betroffenen Mitgliedern empfiehlt Laut, nicht nur vor Ort bei der zuständigen Kommune vorstellig zu werden, sondern auch künftig die Kammer zu informieren. Composing: Draxler 15 Intern Arbeitsunfall Spaziergang während der Arbeitspause eigenes Risiko Ein Spaziergang zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit während einer Arbeitspause steht nur sehr eingeschränkt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge muß der Grund, der den Spaziergang notwendig machte, plötzlich und unerwartet aufgetreten sein. 16 Die Bundessozialrichter entschieden so in einem Fall, bei dem die Klägerin während eines Spaziergangs in der Mittagspause einen Unfall erlitten hatte. Die Frau kämpfte seit einiger Zeit mit Magenproblemen und wollte in der Pause „etwas frische Luft schnappen“. Dabei rutschte sie auf einer vereisten Stelle aus und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Von der Berufsgenossenschaft wurde ihr Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Dem stimmte auch das BSG zu. Unter einem Arbeitsunfall wird ein Unfall verstanden, den ein Arbeitnehmer bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Voraussetzung für die Anerkennung ist in der Regel, daß die konkrete Aktivität, bei der sich der Unfall ereignete, in einem inneFoto: Archiv ren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand und somit der Unfall im Rahmen dieser Aufgaben geschah. Das BSG war folglich im Fall der klagenden Arbeitnehmerin der Auffassung, daß ihr Unfall keiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen sei und die Berufsgenossenschaft folglich auch nicht für die Folgen oder Kosten aufzukommen habe. Die Klägerin hatte ihre betriebliche Tätigkeit unterbrochen und befand sich während ihrer Mittagspause auf einem Spaziergang. Sie hatte sich dazu entschlossen, da sie glaubte, ohne diesen Spaziergang den zweiten Teil des Arbeitstages nicht durchstehen zu können. Nach Meinung der Richter stand diese Handlung der Klägerin zum Unfallzeitpunkt in keinem Zusam- menhang mit einer versicherten Tätigkeit. Der Unfall sei, so die Bundessozialrichter, während einer von der Frau selbst bestimmten Pause eingetreten. Von daher bestehe kein Versicherungsschutz. Einen Zusammenhang zwischen dem Spaziergang und der betrieblichen Tätigkeit hätte es beispielsweise gegeben, wenn eine akute Ermüdung vorgelegen hätte, die ohne die Tätigkeit nicht aufgetreten wäre. In dem zu entscheidenden Fall litt die Klägerin aber schon längere Zeit an Magenschmerzen, so daß ein Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit fehlte. Ein Spaziergang, der in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit diene, sei dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen. LAK konkret 5/02 Intern Apothekergarten Wiesbaden 300 Gäste beim Sommerfest „Online“ unter www.apothekergarten-wiesbaden.de erreichbar er Apothekergarten Wies- erläuterte den interessierten Besu- Schmidt zur Katze, zum Schmetterbaden zeigte sich beim 16. chern in seinem Vortrag die Wir- ling oder Indianer schminken ließen Sommerfest in voller Blüte kungsweise und die Gewinnung des und dem großen „Magier“ Andrezur Schau. Rund 300 Besucher wa- Calendulaextraktes aus der eigens as Müller bei seinen gekonnten Illuren der Einladung der Interessenge- dafür gezüchteten Sorte Calendula sionen zuschauten, verschafften sich die Großen bei den Führungen von meinschaft (IG) der Apotheker Hes- officinalis. Während die kleinen Besucher Dr. Ernst Binde, dem fachlichen Leisen-Nassau und des Freundeskreises Apothekergarten Wiesbaden sich von den IG-Vorstandsmitglie- ter des Apothekergartens, einen dern Susanne Kalb und Giesela Überblick über das blühende und gefolgt. duftende Areal. IG-Vorsitzender Markus Lay sowie Dr. Silva Daus, Erstmalig veranstaltet Vizepräsidentin der wurde ein HeilpflanzenLandesapothekerkammer quiz. Es galt, zehn dieser (LAK) Hessen, begrüßten Pflanzen zu identifizieren. Vertreter der Stadt, der Markierte Buchstaben auf Kommunalpolitik und Mitden Schrifttäfelchen ergaglieder des hessischen ben das gesuchte LösungsLandtags. Bundesministewort: „Ringelblume“. rin Heidemarie Wiczorek„Glücksfee“ war Helga Zeul, ebenfalls Mitglied Skolik, Stadträtin in Wiesdes Freundeskreises, baden. Sie zog die Gekonnte zwar nicht teilnehwinner des Quiz. men, ließ aber ihre GrüDie Jazz- und Bluesforße ausrichten. mation „Jazz in the Blues“ Auf dem 5 500 Quagestaltete mit klassischen dratmeter großen Gelän- Mit einer exzellenten Darstellung präsentiert sich der Jazzballaden und „Rhythm de am Aukamm mit seinen Apothekergarten Wiesbaden nun auch im Internet. Die & Blues“ den musikalischen mehr als 200 Pflanzen- Informationen reichen von der Anfahrtskizze bis hin zur Rahmen. arten gab es ein buntes Aufteilung der Pflanzen, Bäume und Gehölze Lay dankte am Ende vor Programm für jung und allem den Sponsoren (ANZAG, alt. Das diesjährige Thema des Phönix, Krieger, Sanacorp, Dr. Festes lautete: „Die RingelbluSchwabe, Dr. Theiss Naturkosme, eine Pflanze mit vielen Eimetik, Wort- und Bild-Verlag genschaften“. und STADA): „Mit Hilfe ihrer Unter diesem Motto konnten Geld- und Sachspenden konndie Besucher selbst Salbe aus ten wir den Besuchern die eindieser Arzneipflanze herstellen. drucksvollen Leistungen der Apotheker Dr. Peter Theiss, desApothekerschaft auch auf dem sen Naturkosmetikfirma für die Organisation der „kleinen Salnaturheilkundlichen Gebiet vorbenwerkstatt“ zuständig war, stellen.“ D LAK konkret 5/02 17 Intern Kassel Eschwege Einteilung der Apotheken in 17 Bereiche SB Reimann PhR von Tresckow SB Reimann Bezirk 13 Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg (ohne Elz, Hadamar, Limburg) Bezirk 2 Frankfurt/Main – Ost PhR Geibel Bezirk 3 Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis PhR Arlt SB Reimann Bezirk 4 Stadt Darmstadt, Landkreis DarmstadtDieburg PhR’n Simon SB Tempel Bezirk 5 Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach (ohne Mühlheim) PhR Benne SB Tempel Bezirk 6 Stadt Wiesbaden, Taunusstein, Eppstein, Kelkheim, Bad Soden N.N. SB Tempel SB’n Katzer Bezirk 14 Landkreis Marburg-Biedenkopf (ohne Marburg), Allendorf, Bad Wildungen, Battenberg, Burgwald-Bottendorf, Edertal-Bergheim, Frankenau, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld, Lichtenfels, Rosenthal, Schwalmstadt, Willinghausen PhR’n Herboth SB’n Katzer Bezirk 15 Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder (ohne Schwalmstadt, Willingshausen) PhR Vogelbacher SB’n Katzer PhR’n Dr. Daus PhR’n Siebert-Reiting SB Reimann Bezirk 8 Main-Kinzig-Kreis (ohne Birstein, Nidderau, Schoeneck, Hammersbach, Niederdorfelden, Brachttal), Mühlheim SB Tempel Bezirk 9 Landkreis Groß-Gerau, Main-TaunusKreis (ohne Eppstein, Kelkheim, Bad Soden, Schwalbach, Sulzbach, Eschborn), Elz, Hadamar, Limburg SB’n Katzer Bezirk 10 Wetteraukreis, Usingen, Grävenwiesbach, Wehrheim, Weilrod, Neu-Anspach, Birstein, Nidderau, Schoeneck, Hammersbach, Niederdorfelden, Brachttal PhR Ottes 18 PhR Hackenbroch Bezirk 7 Hochtaunuskreis, Rheingau-TaunusKreis (ohne Taunusstein,Usingen, Grävenwiesbach, Wehrheim, Weilrod, Neu-Anspach), Schwalbach, Sulzbach, Eschborn PhR’n Schartmann SB’n Katzer Bezirk 11 Landkreis Fulda, Vogelsbergkreis (ohne Mücke) PhR Roßbach B.Homburg Fulda Gießen B.Nauheim Schlüchtern Frankfurt Offenbach Wiesbaden Darmstadt SB’n Katzer Bezirk 16 Landkreise Kassel (ohne Baunatal) und Waldeck-Frankenberg (ohne Allendorf, Bad Wildungen, Battenberg, Burgwald-Bottendorf, Edertal-Bergheim, Frankenau, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld, Lichtenfels, Rosenthal) PhR’n Fink Wetzlar Bezirk 12 Landkreis Gießen, Marburg, Mücke Bezirk 1 Frankfurt/Main – West N.N. B.Hersfeld Marburg Hessen SB’n Katzer SB’n Katzer Bezirk 17 Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner, Baunatal PhR Vocke Sachbearbeiter: Frau Fischer (Fi) 06151/12-6420 Frau Katzer (K) 06151/12-3239 Herr Reimann (Re) 06151/12-5074 Frau Sossna (So) 06151/12-5079 Herr Tempel (Te) 06151/12-5993 Apothekenbetriebserlaubnis: Frau Fischer Frau Katzer Frau Sossna Die hauptamtlichen Pharmazeuten: Herr Dr. Blaß Herr Herkner Herr Menges Uwe Arlt Turm-Apotheke Ernst-Ludwig-Straße 3 64331 Weiterstadt Tel.: 06150-9613333 Fax: 06150-9613330 Lothar Benne Martinus-Apotheke Linzer Straße 1 55246 Mainz-Kostheim Tel.: 06134-61345 Fax: 06134-61341 Dr. Silva Daus Amts-Apotheke Frankfurter Straße 8 65239 Hochheim am Main Tel.: 06146-83360 Fax: 06146-833610 Erika Fink Grüneburg-Apotheke Grüneburgweg 5 60322 Frankfurt am Main Tel.: 069-551775 Fax: 069-5974647 SB’n Katzer *PhR (Pharmazierat), *SB (Sachbearbeiter) Bezirk 1 - 8 Bezirk 9 + 10 Bezirk 11 - 17 Anschriften der Pharmazieräte und Pharmazierätinnen: 06151/12-5797 06151/12-5934 06151/12-5934 Eberhard Geibel Brunnen-Apotheke Alt-Oberliederbach 35 65835 Liederbach Tel.: 069-3140411 Fax: 069-3140414 Herbert Hackenbroch Christophorus-Apotheke Rathausstraße 6 65604 Elz Tel.: 06431-52523 Fax: 06431-57497 Anne-Regine Herboth Neue Universitätsapotheke zum Schwan Universitätsstraße 41 35037 Marburg Tel.: 06421-22066 Fax: 06421-27159 LAK konkret 5/02 Intern Apothekenbesichtigung Zuständigkeiten sind neu organisiert Thomas Ottes Falken-Apotheke Ginnheimer Landstr. 125 60431 Frankfurt am Main Tel.: 069-531552 Fax: 069-521602 Fritz Roßbach Engel-Apotheke Bahnhofstraße 2 35321 Laubach Tel.: 06405-6222 Fax: 06405-912333 Doris Schartmann Hof-Apotheke Louisenstraße 55 61348 Bad Homburg Tel.: 06172-22114 Fax: 06172-924242 Katharina Siebert-Reiting St.-Georg-Apotheke Poststraße 8 34225 Baunatal Tel.: 05601-8362 Fax: 05601-89216 Ingrid Simon Hirsch-Apotheke Frankfurter Straße 8 63303 Dreieich Tel.: 06103-67346 Fax: 06103-66987 Rolf-Dieter Vocke Woelm’sche Apotheke Marktplatz 8 34286 Spangenberg Tel.: 05663-317 Fax: 05663-6027 Dieter Vogelbacher Schwalm-Apotheke Landgraf-Philipp-Straße 29 34613 Schwalmstadt Tel.: 06691-3384 Fax: 06691-6470 Wolf-Dietrich von Tresckow Diana-Apotheke Bortshäuser Straße 18a 35085 Ebsdorfergrund Tel.: 06424-92253 Fax: 06424-92254 LAK konkret 5/02 Aufgrund der Zentralisierung der pharmazeutischen Überwachung im Regierungspräsidium Darmstadt wurden die Pharmaziedezernate der Regierungspräsidien Gießen und Kassel aufgelöst. Daraus ergeben sich Veränderungen bei den Apothekenbesichtigungen der öffentlichen Apotheken. Eines bleibt jedoch: Auch künftig unterscheidet man zwischen einer Regel- und einer Schwerpunktbesichtigung. Bei der ersten Variante wird eine vollständige Besichtigung durchgeführt, im zweiten Fall werden lediglich Schwerpunkte, wie zum Beispiel Verfalldatenüberwachung, Fertigarzneimittelwarenlager, Betäubungsmittel oder Herstellung von Rezepturen, begutachtet. Regel- und Schwerpunktbesichtigungen erfolgen grundsätzlich alternierend. Während Regelbesichtigungen prinzipiell durch ehrenamtliche Pharmazieräte vorgenommen werden, sind für Schwerpunktbesichtigungen Beamte des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig. Eine Ausnahme bilden lediglich öffentliche Apotheken mit einer umfassenden Krankenhausversorgung. Sie werden ausschließlich von hauptamtlichen Pharmazieräten überwacht. Die Apotheken des Landes wurden in 17 Bezirke eingeteilt, in denen jeweils ein ehrenamtlicher Pharmazierat für die Regelbesichtigungen verantwortlich ist. Zwei Bezirke sind derzeit jedoch vakant. Die Beamten des Regierungspräsidiums Darmstadt sind landesweit tätig. Wegen der nun teilweise auftretenden großen Entfernungen zu den Apotheken werden die Besichtigungen von den hauptamtlichen Apothekern des Regierungspräsidiums auch bei Abwesenheit des Apothekenleiters gemeinsam mit dessen Vertretung durchgeführt, um Mehrfachanfahrten zu vermeiden. Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt diese Regelung für alle Apotheken. Es wird empfohlen, einen „Besichtigungsordner“ bereitzuhalten, der folgende Unterlagen enthalten sollte: Kopien der Urkunden des Personals, letztes Besichtigungsprotokoll, gegebenenfalls Produkthaftpflichtversicherungspolicen oder Ausnahmegenehmigungen (Beispiel: Raumeinheit), BGW-Nummer. Welchen Sachbearbeitern die Bezirke innerhalb des Regierungspräsidiums Darmstadt zugeordnet sind, ist der Übersicht auf Seite 18 zu entnehmen. 19 Intern Veranstaltungskalender 20 24. September 2002 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Hörsaal HB 1 oder HB 3 Marie-Curie-Str. 9 60439 Frankfurt 20 Uhr c.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der DPhG Landesgruppe Hessen und der Zweigstelle Frankfurt der Landesapothekerkammer Hessen aus der Reihe „DPhG aktuell“: „Kava-Kava – Tragödie einer Fehlbeurteilung“, Prof. Dr. Dieter Loew, Wiesbaden 8. Oktober 2002 keine Anmeldung erforderlich Kassel Kurhessisches Apothekerhaus Frankfurter Str. 229a 34134 Kassel 20 Uhr c.t. Fortbildungsveranstaltung der DPhG, Untergruppe Kassel: „Unterstützende Therapie mit Vitaminen und Spurenelementen bei onkologischen Erkrankungen“, Dr. Dirk-Ingo Wolfrum, Chefarzt der Onkologischen Abteilung, Habichtswald-Klinik, Kassel 15. Oktober 2002 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Hörsaal HB 1 oder HB 3 Marie-Curie-Str. 9 60439 Frankfurt 20 Uhr c.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der DPhG Landesgruppe Hessen und der Zweigstellle Frankfurt der Landesapothekerkammer Hessen: „Besonderheiten der Pharmakotherapie im Säuglings- und Kleinkindalter“, Dr. Matthias Schwab, Dr. Margarete-FischerBosch-Institut, Stuttgart 17. Oktober 2002 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongreßhalle – Kleiner Saal – Berliner Platz 2 35390 Gießen 20 Uhr s.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Gießen der Landesapothekerkammer Hessen: „Die neuen Arzneistoffe des Jahres 2001/2002“, Prof. Dr. Hartmut Morck, Chefredakteur „Pharmazeutische Zeitung“, Eschborn 22. Oktober 2002 keine Anmeldung erforderlich Kassel Kurhessisches Apothekerhaus Frankfurter Str. 229a 34134 Kassel 20 Uhr c.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Kassel der Landesapothekerkammer Hessen: „Homöopathie im Kindesalter“, Dr. Markus Wiesenauer, Weinstadt 24. Oktober 2002 keine Anmeldung erforderlich Wiesbaden RAMADA-TREFF-Hotel Ostring 9 65205 Wiesbaden 20 Uhr c.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Wiesbaden der Landesapothekerkammer Hessen: „Therapie der Multiplen Sklerose – neue Aspekte“, Dr. Boris Kallmann, Würzburg 5. November 2002 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Fa. Procter & Gamble Dr. Otto-Röhm-Str. 2 - 4 64331 Darmstadt-Weiterstadt 20 Uhr c.t. Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Darmstadt der Landesapothekerkammer Hessen: „Anatomie, Pathophysiologie und Therapie des Asthma bronchaile“. Dr. Johannes Rollmann, Otzberg 9. - 10. November 2002 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongreßhalle Berliner Platz 2 35390 Gießen 67. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen: „Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – Stammzellenforschung“ LAK konkret 5/02 Bücher Arzneieinnahme Arzneimitteleinnahme für die Kitteltasche: Wann - Wie viel - Womit. Hanns-Jürgen Krauß, Petra Müller, Doris Unterreitmeier. Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2002. 320 Seiten. ISBN 3-7692-2989-4. Preis 22,- € Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einnahme eines Arzneimittels? Müssen Wechselwirkungen mit der Nahrung beachtet werden? Oder reagiert der Körper je nach Tageszeit unterschiedlich auf den Arzneistoff? Fragen, wie sie facettenreicher kaum sein könnten, die aber in jeder Apotheke tagtäglich hundertfach beantwortet werden müssen. Die Autoren geben auf der Basis aktueller Erkenntnisse konkrete Einnahmeempfehlungen für 600 Arzneistoffe sowie pharmakokinetische Daten. Angaben zum Wirkeintritt und zur Wirkdauer ergänzen die Empfehlungen. Eine Übersicht zeigt, bei welchen Lebensmitteln besondere Vorsicht geboten ist. Immunsystem Per Mausklick durch das Immunsystem. [Hrsg.:] Förderkreis Immunschutz. Wehrheim: [Selbstverlag]. CD-ROM für Windows (95, 98, ME, NT 4, 2000, XP) und Macintosh (ab MacOS 8.5) Aufgabe des Immunsystems ist es, vor Krankheiten zu schützen. Das weiß man. Weniger geläufig ist jedoch, wie die körpereigene Abwehr wirklich funktioniert. Einen (nicht nur LAK konkret 5/02 für Laien) spannenden Einblick in das komplexe Abwehrgeschehen im menschlichen Körper bietet die vom „Förderkreis Immunsystem“ vorgelegte CD-ROM. Mit Hilfe dieses Mediums lernt der Betrachter die einzelnen Orte und Stationen des Immunsystems kennen. Animierte Sequenzen, die durch kurze gesprochene und musikalisch unterlegte Informationen ergänzt sind, helfen, die komplizierten Mechanismen des feinabgestimmten Immunnetzwerks zu verstehen. Ein Lexikon von A (wie Antikörper) bis Z (wie Zytokine) beantwortet darüber hinaus Fragen zu wichtigen Begriffen des Immunsystems. Der Förderkreis, eine auf Initiative des Phytopharmakaherstellers Schaper & Brümmer gegründete Einrichtung, bietet die CD-ROM Ärzten und Apothekern kostenfrei zur Patienteninformation an. Rheuma Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises: Weiterbildung. Christa Reiber u. Christian Weimar. Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2001. 117 Seiten, zahlr. Grafiken [Reihe Materialien für die Weiterbildung]. ISBN 3-7692-28 10-3. Preis 39,50 € Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Gerade wegen dieser vielgestaltigen Ausprägungen ist ein differenziertes Herangehen an den rheu- matischen Formenkreis ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung unterschiedlicher Therapiemethoden. Zur gezielten Betreuung von Patienten erläutern die Autoren: Krankheitsentstehung, Verlauf und Diagnose, medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapiemöglichkeiten, neue Entwicklungen in der Rheumatherapie. Fragen vertiefen das Gelernte und helfen, zu einem kompetenten Ratgeber für Betroffene zu werden. Brustkrebs Ärztlicher Ratgeber Brustkrebs: Bescheid wissen - Entscheiden - Leben. Manfred Kaufmann, Sibylle Loibl, Christine Solbach. Baierbrunn: Wort u. Bild Verl., 2002. 357 Seiten, 244 Bilder [Gesundheit in Wort & Bild]. PZN 270069 3. Preis 22,90 € Etwa jede zehnte Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Solange es keine wirksame Vorbeugung gibt, sind Früherkennung – durch regelmäßige Selbstuntersuchungen, ärztliche Abtastung, Mammographien – sowie umfassende, als wirksam erwiesene Therapien der einzige Weg, um der Krankheit erfolgreich zu begegnen. Geschildert werden die Entstehung von Brustkrebs, die ärztlichen Untersuchungsmöglichkeiten sowie die Behandlung früher und fortgeschrittener Brustkrebsformen. Ausführlich eingegangen wird aber auch auf die psychischen Belastungen, Rehabilitationsmöglichkeiten und alternative Therapieverfahren. Ein Teil (der qualitativ guten) Abbildungen ist leider etwas zu klein geraten. 21 Schluß Apothekenverkauf Mitarbeiter unterrichten – sonst droht Lohnfortzahlung harmazeuten, die ihre Apotheke an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger abgeben möchten, sollten jedes wirtschaftliche Risiko meiden. Dazu gehört auch eine nicht ausreichende Unterrichtung der Mitarbeiter über den anstehenden Verkauf. Ein solches Versäumnis kann den Verkäufer teuer zu stehen kommen, weil er unter Umständen seinen ehemaligen Angestellten das Gehalt weiter zahlen muß. Die Tücke findet sich in Paragraph 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist, seit April dieses Jahres, in den Absätzen 5 und 6 die Informationspflicht des Arbeitgebers für den Fall einer Betriebsveräußerung neu geregelt. Danach müssen Inhaber, die ihren Betrieb verkaufen wollen, die Mitarbeiter davon schriftlich unterrichten. Und zwar nicht nur über den intendierten oder bereits feststehenden Zeitpunkt des Besitzwechsels, P konkret Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen - 3. Jahrgang - Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen Chefredakteur: Jürgen R. Draxler Anschriften Redaktion: Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel. 0 51 45 / 98 70 - 0 Fax 0 51 45 / 98 70 - 70 ISDN-DaFü 0 51 45 / 9 32 00 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser Herausgeber: LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M. Tel. 0 69/97 95 09 - 11 Fax 0 69/97 95 09 - 22 E-Mail: [email protected] Redaktionsbeirat: Dr. G. Bojunga (Vors.), Dr. S. Daus, H.-D. Helfer, Dr. F. Runkel, Dr. M. Schmall, Dr. G. Ahlers, Dr. D. Steinbach Konzept, Layout & Satz, Fotos & Grafiken: @ktuell Redaktionsbüro Draxler Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut 22 sondern auch über des Verkaufs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer und die Maßnahmen die für sie geplant sind. Die Arbeitnehmer haben dann einen Monat Zeit, so das Gesetz, dem Wechsel des Arbeitgebers zu widersprechen. Bei einer mangelhaften Aufklä- Foto: Archiv rung, so die Warnung des Hintergrunddienstes „Fuchsbriefe“, wird aus der einmonatigen eine unbefristete Widerspruchsmöglichkeit. Im Extremfall kann dies bedeuten: Geht der Nachfolger pleite, können die Mitarbeiter von ihrem Ex-Chef Arbeitslohn verlangen. Der könnte dann zwar betriebsbedingt kündigen, müßte aber dennoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das Gehalt weiterzahlen. Eine Risikoabsicherung gibt es dem „Fuchsbrief“ zufolge nicht. Das Vertrackte an dem BGB-Paragraphen ist, wie Arbeitsrechtler einräumen, daß kein Arbeitgeber genau weiß, ob er seiner Aufklärungspflicht bis aufs I-Tüpfelchen nachgekommen ist. Die Unsicherheit beruht auf der unklaren – oder deutlicher gesagt schwammigen – Formulierung des Gesetzestextes. Fachanwälte gehen daher davon aus, daß erst die Rechtsprechung mehr Sicherheit bringen wird. Druck und Vertrieb: Lindendruck- u. Verlagsgesellschaft mbH Fössestr. 97 A, 30453 Hannover Amtliches Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Jürgen R. Draxler Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Erscheinungsweise: zweimonatlich. Einzelheft 5,50 €, zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei. Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor. LAK konkret 5/02 Programm der 67. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 9./10. November 2002 in Gießen Veranstaltungsort: Kongreßhalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen Thema: „Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – Stammzellenforschung“ Samstag, 9. November 2002 15.00 - 15.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Dr. Gabriele Bojunga Präsidentin der LAK Hessen 15.15 - 16.20 Uhr Das Produkt ist der Prozeß Dr. Uwe Bücheler Boehringer Ingelheim, Ingelheim 16.40 - 17.45 Uhr Therapeutischer Durchbruch mit biotechnologischen Arzneien? Prof. Dr. Theodor Dingermann Institut für Pharmazeutische Biologie der Johann-Wolfgang-GoetheUniversität, Frankfurt/Main 18.05 - 19.10 Uhr Biotechnologie – was bringt die Zukunft? Biogenerika, Pipeline Prof. Dr. Hans Günter Gassen Institut für Biochemie der Technischen Universität der Ludwig-Maximilians-Universität, München Sonntag, 10. November 2002 9.15 - 10.00 Uhr Stammzellenforschung – Hoffnung für die regenerative Medizin Dr. D. Schäfer Institut für Humangenetik, Klinikum der Johann-Wolfgang-GoetheUniversität, Frankfurt/Main 10.00 - 10.30 Uhr Rechtsfragen der Forschung mit embryonalen Stammzellen Prof. Dr. Jochen Taupitz Universität Mannheim 11.00 - 11.30 Uhr Stammzellenforschung – eine theologische Betrachtung Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff Institut für systematische Theologie der Universität Freiburg 11.30 - 13.00 Uhr Podiumsdiskussion – Stammzellenforschung Prof. Dr. Hans Günter Gassen, Dr. Carola Reimann, MdB, Dr. D. Schäfer, Prof. Dr. Eberhard Schockendorf, Prof. Dr. Jochen Taupitz Leitung: Prof. Dr. Theodor Dingermann Moderation: Prof. Dr. Henning Blume SocraTec R&D GmbH, Oberursel LAK konkret 5/02 23