Aktuell - Landesapothekerkammer Hessen

Transcription

Aktuell - Landesapothekerkammer Hessen
H 53602
Heft September/Oktober 2002
Aktuell:
Delegiertenversammlung beschließt
Flutopferhilfe
Versandhandel: Raida
stellt Strafanzeige
Intern:
Altenheimbelieferung:
Vertrag notwendig
Versorgungswerk:
Renten steigen
Telefonverzeichnis
Um die Geschäftsstelle zu erreichen, bitten wir Sie, vor der jeweiligen Durchwahlnummer die
Telefonnummer: 0 69 / 97 95 09 - zu wählen.
Hier nun eine Auflistung der Ansprechpartner mit ihren Durchwahlnummern:
Landesapothekerkammer Hessen
Durchwahlnummer:
Geschäftsleitung
Ulrich Laut
Ilona Saydjari
Geschäftsführer
Sekretariat
- 16
- 23
Bereich Recht und Verwaltung:
Kerstin Feuerstein
Jutta Beck
Birgit Bauer
Dienstbereitschaft, allgemeine Fragen
Öffentlichkeitsarbeit, Stellenmarkt
Rezeptsammelstellen und Tariffragen
- 18
- 11
- 38
Buchhaltung:
Helga Potz
- 19
Mitgliederverwaltung:
Birgit Wolfraum
Magdalena Merz
- 17
- 40
Druckerei und Postversand:
Andrej Ulrich
- 20
Bereich Pharmazie:
Michaela Biemer
Nicole Wittmann
Frank Börner
Ingrid Rhein
Versorgungswerk:
Michael Aland
Andrea Leopold-Sadowski
Elvira Cuert
Rosemarie Schäfer
Invanka Masa
Sabine Diether
Lyudmyla Chykyrynda
Karin Krauß
Gabriela Kriesel
Martina Allmannsdörfer
Bereichsleiterin
Sekretariat, allgemeine Fragen, Fortbildung,
Pharmaziepraktikanten
Weiterbildung
PKA-Ausbildung
- 14
- 12
Bereichsleiter
Mitgliederverwaltung: Mitglieder von A - K
Neuanmeldungen, BfA-Befreiungen,
Änderungsmeldungen
Mitgliederverwaltung: Mitglieder von L - Z
Neuanmeldungen, BfA-Befreiungen,
Änderungsmeldungen
Sekretariat, Rentenzahlungen, Scheidungen
Beitragsabrechnungen der Angestellten
Beitragsreg. der Selbst., Überleitungen
Leiterin Buchhaltung
Buchhaltung
Einzugsermächtigungen, Gehaltsmeldungen
Buchhaltung
- 25
Telefax:
Landesapothekerkammer Hessen
Versorgungswerk
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
- 24
- 41
- 37
- 28
- 39
- 29
- 27
- 35
- 46
- 30
- 36
- 22
- 44 und - 66
Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und
daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: [email protected]) oder @apothekerversorgungswerk.de (Beispiel: [email protected]) zusammen.
Internet:
2
www.apothekerkammer.de
www.apothekerversorgungswerk.de
LAK
konkret 5/02
Inhalt
Kassel
Eschwege
19
9
DELEGIERTENVERSAMMLUNG
Von der Fluthilfe für betroffene
Apotheken über die Revisionspraxis in Hessen bis hin zur
Aut-idem-Regelung und dem
damit verbundenen Umgang
mit der Ärzteschaft reichte das
Themenspektrum, mit dem
sich die Delegierten befaßten.
Marburg
APOTHEKENBESICHTIGUNGEN
Das Land Hessen hat
seine pharmazeutische
Überwachung im
Regierungspräsidium
Darmstadt konzentriert.
Daraus ergeben sich
Veränderungen bei den
Apothekenbesichtigungen.
SPENDENKONTO
FÜR HOCHWASSEROPFER
Die LAK Hessen hat bei der APOBank, Niederlassung Frankfurt/
Main, ein Spendenkonto für betroffene Kolleginnen und Kollegen
eingerichtet:
Konto-Nr. 6 777 333
Wetzlar
B.Homburg
B.Hersfeld
Gießen
B.Nauheim
Fulda
Frankfurt
Schlüchtern
Offenbach
Wiesbaden
Darmstadt
Aus der LAK
Delegiertenversammlung
Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 27. November 2002 statt.
Die Versammlung beginnt um 10 Uhr im „Steigenberger Esprix Hotel,
Frankfurt-Airport“.
Mögliche terminliche Änderungen oder Ergänzungen können Sie gegebenenfalls
den kommenden Ausgaben dieser Zeitschrift entnehmen.
Anreise mit dem Pkw: Über die A5, BAB-Abfahrt „Zeppelinheim – Cargo City Süd –
Air Base“. Parkplatz (gebührenpflichtig) direkt neben dem Hotel.
Anreise vom Hauptbahnhof: S-Bahn-Linie 8 zum Flughafen, Terminal 1. Von dort mit
dem Shuttlebusservice (jeweils zur vollen und halben Stunde, Fahrzeit 8 Minuten) zum
Hotel. Ab Terminal 1: Ausgang A1, Ankunftsebene, 50 Meter links. Ab Terminal 2: Ausgang D/E 6.
BLZ 500 906 07
✓ KLARTEXT
Aut idem – das Ziel ist klar
4
✓ AKTUELL
17
Hessen –
Einteilung der Apotheken in 17 Bereiche
18
Standespolitik –
Deutscher Pharmazeutinnen-Verband
5
Apothekenbesichtigungen –
Zuständigkeiten neu organisiert
19
Aut idem –
Ärzte und Apotheker stellen Leitlinie vor
6
Veranstaltungskalender
20
Delegiertenversammlung –
Flutopfern umgehend helfen
9
Versandhandel –
Raida stellt Strafanzeige
12
✓ INTERN
LAK
Apothekergarten Wiesbaden –
300 Gäste beim Sommerfest
Arzneieinnahme
Immunsystem
Rheuma
Brustkrebs
21
✓ SCHLUSS
Apothekengesetz –
Vertrag für Altenheimbelieferung
13
Versorgungswerk –
Anwartschaft und Renten steigen
14
Pharmazeutische Qualifizierung –
Förderkurse für Aussiedler
14
Laborchemikalien –
Kommunen verweigern Annahme
15
Arbeitsunfall –
Spaziergang in der Pause riskant
16
konkret 5/02
✓ BÜCHER
Apothekenverkauf –
Mitarbeiter unterrichten
22
✓ RUBRIKEN
Aus der LAK
Splitter
Impressum
5
6
22
3
TITELBILD: LuP
Klartext
Aut idem – das Ziel ist klar, nur die
Inhalte müssen formuliert werden
von Gabriele Bojunga
onatelang beherrschte der
Terminus „Aut idem“ die
gesundheitspolitischen Debatten. Insbesondere SPD-Politiker
glorifizierten Aut idem nahezu als
Mittel der Wahl – um der Kostenfalle, in der die Gesundheitsversorgung steckt, zu entrinnen. Auf der
anderen Seite potenzierte sich die Reaktion der Ärztelobby derart, daß
man annehmen mußte, Aut idem
würde zum Waterloo des Berufsstandes – weil die Apotheker die Mediziner therapeutisch entmündigten.
Beide Positionen sind abwegig.
Aut idem ist mitnichten eine Art fiskalischer Stein der Weisen. Ebensowenig steckt ein Versuch der Apotheker dahinter, die Therapiehoheit
der Ärzte in Frage zu stellen.
Richtig ist, daß mit Hilfe der Autidem-Regelung – in einem gewissen
Rahmen – Kosteneinsparungen bei
den Arzneimittelausgaben möglich
sind. Zutreffend ist auch, daß die
Apothekerschaft eine generische
Substitution dann ablehnt, wenn sie
nur um ihrer selbst willen geschähe. Genau das jedoch wird im Arzneimittel-Ausgabenbegrenzungsgesetz (AABG) verlangt.
Verkürzt gesagt: Mit der Autidem-Regelung hat die Politik zwar
ein Ziel vorgegeben, aber den Weg
(sprich: die Inhalte samt möglicher
Konsequenzen) hat sie nicht bedacht. Denn es gibt eine Reihe von
Fällen, in denen die generelle Substitutionsverpflichtung mehr Schaden
M
4
Foto: Draxler
als Nutzen bewirken würde. Darüber mit den Politikern zu sprechen – und
dies gemeinsam mit den
Ärzten zu tun – war mir
ein Herzensanliegen.
Die Tatsache, daß die
Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft einen
Leitlinienentwurf zur Substitution erstellt hatte, brachte gewissermaßen
den Stein ins Rollen. Eine Verbindung zur Arzneimittelkommission
der Deutschen Ärzteschaft herzustellen war da nur noch eine Formsache. Ergebnis: der Entwurf einer
„gemeinsamen Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zur
‘guten Substitutionspraxis’“.
Der vereinte Auftritt von Ärzten
und Apothekern im Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Leitlinienentwurf wurde zur Überraschung. Und dies so sehr, daß die
Parlamentarische Staatssekretärin
im BMG, Gudrun Schaich-Walch,
ihren Wahlkampf unterbrach, um
das Papier persönlich entgegenzunehmen.
Überrascht zeigte sich die Spitze
des BMG aber auch darüber, daß
mit dem Papier die Grenzen der generischen Substitution – wissenschaftlich untermauert – dargelegt
werden. Diese waren den Verantwortlichen bislang so nicht bewußt.
Von daher erklärte sich Schaich-
Dr. GABRIELE BOJUNGA
Präsidentin der
Landesapothekerkammer Hessen
Walch spontan bereit, die politischen Vorgaben des AABG im
Dialog mit uns Pharmazeuten und
den Medizinern zu überdenken.
Wenn die Umsetzung innerhalb
der Ärzte- wie Apothekerschaft am
Ende überzeugend gelingen soll,
brauchen wir jedoch nicht nur die
Kompetenz unserer wissenschaftlich tätigen Kollegen. Wir sollten
dann auch ihre Reputation, die sie
sich als Hochschullehrer erworben
haben, nutzen.
Lesen Sie Bericht Seite 6 ff
LAK
konkret 5/02
Aktuell
Gesundheitspolitik blieb
weiterhin Randthema
ach der Wahl ist vor der
Wahl, sagt man. Ebenso
wird behauptet, daß im
Wahlkampf alles Konjunktur hat,
von dem sich die Parteien Stimmung
und Stimmen versprechen. Danach
hat die Gesundheitspolitik offenbar
zu keiner Zeit Konjunktur. Im aktuellen Wahlkampf fand sie denn auch
im Grunde nicht statt.
Allen voran schwiegen die Spitzenpolitiker. Sie mußten fast schon
genötigt werden, um ihnen wenigstens ein oder zwei Sätze zu entlokken, die man einigermaßen als gesundheitspolitische Äußerung werten konnte.
Dabei verstand SPDChef Gerhard Schröder
es, nicht einmal in der
heißesten Wahlkampfphase den Namen seiner Gesundheitsministerin zu nennen. Kaum besser der Herausforderer, Dr. Edmund Stoiber. Er verwies
– wenn auch mit dürren Worten –
auf den gesundheitspolitischen Erfahrungsschatz von Horst Seehofer.
Bleibt festzuhalten: Der Gesundheitssektor ist – mit über vier Millionen Beschäftigten – ein Schlüsselbereich der deutschen Wirtschaft.
Genau das muß sich in die Köpfe
der politischen Elite einprägen. Die
anstehende Reform des Gesundheitswesens bietet sich dazu als
nächste Gelegenheit an.
Die Apothekerschaft steht dabei
allerdings vor einer noch weitaus
größeren Herausforderung: Sie muß
den handelnden Politikern und der
N
LAK
konkret 5/02
Öffentlichkeit klarmachen, welchen
Mehrwert die Apotheken für das
Gesundheitssystem darstellen. Denn
nur so ist zu verhindern, daß man
zum Spielball anderer wird. Wie
man das macht und daß die Politik
dies – selbst im Wahlkampf – goutiert, dafür fand sich dieser Tage ein
Beispiel (siehe Bericht S. 7 ff).
Und noch etwas: Unsinn wird nicht
gehaltvoller, nur weil man ihn gebetsmühlenartig predigt. Alle Jahre
wieder werden die Halbzeit- und die
Jahresbilanz dazu genutzt, das Defizit der GKV (2,4 Milliarden Euro
im ersten Halbjahr dieses Jahres) zu beklagen.
Die standardisierte
Schuldzuweisung: Der
Arzneimittelverbrauch
sei zu hoch. Dazu drei
Anmerkungen:
1.: Die Arzneimittel sind an den
GKV-Ausgaben nur mit rund 15
(und nicht 100) Prozent beteiligt.
2.: Allein die wichtigsten der politisch induzierten Ausgabenpositionen der GKV (Stichwort: Verschiebebahnhöfe) summierten sich 2001
auf rund 2,54 Milliarden Euro.
3.: Für Arzneimittel wurde 1992
in Deutschland 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgegeben –
2001 waren es 1,7 Prozent.
Natürlich weiß man in Berlin um
diese Zahlen. Man weiß aber auch,
daß die Öffentlichkeit sie solange
ignoriert, wie man lauthals in eine andere Richtung wettert. Doch wie heißt
es: Wer schreit, hat unrecht.
JÜRGEN R. DRAXLER
Aus der LAK
Notdienst – neue
Pläne beachten
Stellen Sie sich vor: Sie haben Notdienst, und niemand weiß es.
Unsinn? Nein. Das zeigen Beschwerden, die man in der
Landesapothekerkammer (LAK)
immer wieder zur Kenntnis nehmen muß. Die Ursache ist in aller
Regel ganz simpel: Bei der Notdienstbeschilderung wurden die
aktuellen Dienstbereitschaftsanordnungen nicht berücksichtigt.
Statt dessen erfolgte die Ausschilderung nach dem bis dato gültigen Notdienstplan.
Die LAK bittet daher, die Dienstbereitschaftsanordnungen, die den
Apotheken auch weiterhin per
Post zugestellt werden, zu beachten.
Arztstempel weg
Die Polizei Nordhausen (Thüringen) fahndet nach einem Kassenarztstempel, der am 15. August
aus einer Arztpraxis gestohlen
wurde und auf die Ärztin Christiane Liewald, 99752 Bleicherode,
Arztnr.: 8982927 ausgestellt ist.
Vermutlich wird dieser Stempel für
Rezeptformulare mißbraucht.
Stellenbörse
Die Stellenangebote und -gesuche finden Sie unter der Internetadresse der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen: www.apo
thekerkammer.de
Auskünfte zur Stellenbörse können Sie aber auch telefonisch
erhalten. Ihre Ansprechpartnerin
in der LAK: Jutta Beck, Tel.: 0 69/
97 95 09 - 11
5
Aktuell
Standespolitik
Deutscher PharmazeutinnenVerband (DPV) gegründet
gleichheit von Frauen und Männern. liche Veranstaltungen für FührungsDaß der Verein sein selbstge- positionen qualifizieren und die Instecktes Ziel mit Verve und Augen- teressen der Apothekerinnen im pomaß zugleich erreichen will, daran litischen Raum sichtbarer machen.“
Vor dem Hintergrund, daß der
läßt Karin Wahl, die zur ersten VorFrauenanteil unsitzenden des
Die Gründungsmitglieder: Dr. Gater den PharmaDPV gewählt
briele Bojunga (Büdingen), Dr. Daniela
zeuten 75 Prowurde, keinen
Gündisch (Bonn), Professor Dr. Ulrike
zent beträgt, verZweifel: „Bei alHolzgrabe (Würzburg), Dr. Antonie
Marqwardt (Hamburg), Dr. Brigitte
len Vorhaben
weist man darMühlenbruch (Bonn), Professor Dr. Kaauf, daß dieser
wollen wir die
ren Nieber (Leipzig), Karin Wahl (Stutt„Frauenberuf“
unterschiedligart), Dr. Gisela Wurm (Essen)
chen Lebenssitukaum Prestige beationen und Interessen von Frauen sitzt und statt Karrieremöglichkeiten
und Männern von vornherein und schlechte Arbeitsbedingungen sowie
regelmäßig berücksichtigen, da es eine ebensolche Bezahlung bietet.
Die Verbandsgründung kommt
keine geschlechtsneutrale Wirklichnicht von ungefähr. Die Apothekekeit gibt.“
Konkret wird dann Wahls Stellver- rinnen, die auf dem Deutschen ApoVerfolgt wird damit, wie es in ei- treterin, die Würzburger Professo- thekertag 2001 in München eine Inner in Bonn herausgegebenen Er- rin Ulrike Holzgrabe: „Wir möch- itiative zur „Frauenförderung in der
klärung anläßlich der Verbands- ten Frauen durch Seminare und ähn- Berufspolitik“ gefordert hatten, tragründung heißt, eine konfen sich mehrfach. Dabei
sequente Umsetzung der
wurden Themen wie „RenStrategie des „Gender Mainten für teilzeitbeschäftigte
streamings“ im pharmazeuFrauen“, der „Führungsstil
tischen Bereich.
von Frauen“ oder „Frauen
Der Begriff des „Gender
in der Wissenschaft“ erörMainstreamings“ wurde auf
tert.
der 4. Weltfrauenkonferenz
Daß Bonn zum Gründer Vereinten Nationen
dungsort wurde, war eben(UN), die 1995 in Peking
falls kein Zufall. In der Unistattfand, geprägt. Er fand
versitätsstadt ist Brigitte
Eingang in den Vertrag von
Mühlenbruch als Leiterin
Amsterdam (1999) und die
des „Kompetenzzentrums
Gehören zu den Gründungsmitgliedern des DPV:
die Präsidentinnen der Landesapothekerkammern
Aktionsprogramme der Eufür Frauen in Wissenschaft
Baden-Württemberg,
Karin
Wahl
(l.),
und
Hessen,
ropäischen Kommission zur
und Forschung“ tätig.
Dr. Gabriele Bojunga
Umsetzung der ChancenJÜRGEN R. DRAXLER
Acht Apothekerinnen aus
allen Teilen Deutschlands
haben in Bonn den
Deutschen Pharmazeutinnen-Verband (DPV)
gegründet. Mit Hilfe des
neuen Verbandes wollen die
Initiatorinnen die
Repräsentanz und Präsenz
der weiblichen Mitglieder
des apothekerlichen
Berufsstande – die immerhin 75 Prozent ausmachen
– verbessern.
6
Fotos: Draxler (2), Archiv (1)
LAK
konkret 5/02
Aktuell
Professor Dr. Bruno
Müller-Oerlinghausen
Professor Dr.
Henning Blume
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch (3.v.l.), nahm den Entwurf der
gemeinsamen Leitlinie zur „Guten Substitutionspraxis“ entgegen
Aut idem
Ärzte und Apotheker stellen
gemeinsame Leitlinie vor
Sie sind angetreten, Aut
idem zu
entemotionalisieren: die
Pharmazeuten
Professor Dr. Henning
Blume und Professor Dr.
Manfred Schubert-Zsilavecz
sowie der Vorsitzende der
Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft
(AKDÄ), Professor Dr. Bruno
Müller-Oerlinghausen.
Obwohl die im Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)
festgeschriebene Aut-idem-Regelung seit dem 1. Februar gilt, bringt
sie noch immer zahlreiche Ärzte auf
die sprichwörtliche Palme. Der Generalvorwurf: Ihre Therapiefreiheit
LAK
konkret 5/02
werde verletzt. Etwas sachlicher,
aber nicht weniger schwerwiegend
ist die Kritik aus dem apothekerlichen Lager: Die Regelung sei nicht
konsequent durchdacht und führe
folglich in der Praxis zu Umsetzungsproblemen.
Ob das eine oder das andere –
Einschätzungen dieser Art sind ein
Treibsatz, der Emotionen hervorruft.
Daß dabei schnell der Punkt überschritten wird, ab dem sachliche Diskussionen unmöglich werden, liegt
auf der Hand. Und in genau diese
Falle haben sich die Standespolitiker
treiben lassen.
Einzig die Wissenschaftler beider
Seiten konnte das Gezerre um Aut
idem nicht beeindrucken. Bei der
Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) beließ man es aber
nicht dabei: Henning Blume, Klaus
G. Brauer, Theo Dingermann, Ernst
Mutschler und Ilse Zündorf entwik-
kelten in kürzester Frist einen Leitlinienentwurf für eine „Gute Substitutionspraxis“.
Fazit ihrer Arbeit: Nicht in jedem
Fall, in dem eine generische Substitution möglich ist, macht diese auch
Sinn. Bei der im AABG festgelegten
Aut-idem-Regelung wird – zu Lasten
der Qualität – auf die Wirtschaftlichkeit gesetzt.
Die DPhG erklärte, mit dem Entwurf die Diskussion versachlichen
und die Wogen glätten zu wollen.
Diese waren, angeheizt durch die
Kampagne eines ärztlich orientierten Mediums sowie die Ausfälle der
Chefs zweier namhafter Ärzteverbände, innerhalb weniger Wochen
auf ein Niveau gesunken, daß der
Rinnsteinebene schon bedenklich
nahe kam.
Da mutet es schon überraschend
an, daß es innerhalb der Heilberufe
auch besonnene Kräfte gibt, die Fotos: Draxler (2), U. Laut (1)
7
Aktuell
8
sowohl konstruktiv miteinander
scheidungen oft unmittelbar gewie auch gemeinsam mit der Politroffen und umgesetzt werden.
tik kommunizieren.
Von daher sei es unerläßlich,
Der Beweis, daß die Wirklichkeit
den Apothekern praktikable Inzuweilen eine ganz andere ist, als
strumente an die Hand zu geben, die
lautstarke Stanihnen Retaxatiodesfürsten glaunen und ähnlichen
ben machen wolÄrger, nur weil die
len, gelang Dr.
Vorgabe
des
Gabriele BojunAABG zu unflexiga. Die Präsidenbel sei, ersparten.
tin der LandesapoSchaich-Walch
thekerkammer
habe nicht nur mit
Hessen brachte
Interesse zugehört,
zunächst DPhG
sondern die Bedenken auch mit
und AKDÄ an einen Tisch. Einige
großem VerständWochen später
nis zur Kenntnis
war es dann sogenommen, so die
Einschätzung ihrer
weit: Gemeinsam
mit Bojunga überGesprächspartner.
reichten Blume,
Die SPD-Politikerin
Müller-Oerling- Das Quartett Blume, Bojunga, Müller-Oerlinghausen und Schuberthabe aber auch
Zsilavecz stellte die Regeln zur „Guten Substitutionspraxis“ in Berlin auch
hausen und Schu- der Presse vor
signalisiert, daß
bert-Zsilavecz der
sie – als KonseParlamentarischen Staatssekretärin über das Gesetz hinwegzusetzen“. So quenz aus dieser Unterredung – für
im Bundesgesundheitsministerium, würde sie zum Beispiel keinesfalls eine Überprüfung der Aut-idem-ReGudrun Schaich-Walch, in Berlin den Arzneimittel gegen Epilepsie substi- gelung eintreten werde. Bei der ForLeitlinienentwurf.
mulierung des AABG hätten die Polituieren.
Ein Papier, hinter dem die AKDÄ
Auch Blume und Müller-Oerling- tiker sich ungenügend beraten lassen
steht. Müller-Oerlinghausen, der hausen kritisierten, daß das AABG und von daher die angesprochenen
Realität statt standespolitischen In- den Apothekern keine Möglichkeit Schwachstellen nicht erkannt.
teressen verpflichtet, hält eine Aut- einräume, eine Substitution abzulehBojunga zeigte sich erfreut, daß es
idem-Regelung keineswegs für „un- nen. Sie sprachen sich für eine Modi- Ärzten und Apothekern gelungen sei,
sittlich“. Er zeigte sich aber mit Blufizierung der gesetzlichen Vorschrift die politische Spitze des Bundesgeme und Schubert-Zsilavecz darin eiaus: Bei Dauermedikationen (Bei- sundheitsministeriums für die mit dem
nig, daß bei den entsprechenden Vorspiel Diabetiker) oder in Fällen, in Aut-idem-Gebot zusammenhängengaben des AABG ein unübersehbadenen es keine therapeutische Gleich- den Probleme zu sensibilisieren. Sie,
rer Nachbesserungsbedarf bestehe.
wie auch ihre drei Mitstreiter, gehe
Und genau dafür könne die Leitlinie wertigkeit gebe, sei es notwendig,
vom Substitutionsgebot absehen zu davon aus, daß eine Novellierung im
als eine Art roter Faden dienen.
In dem Gespräch mit Schaich- dürfen. Beide mahnten darüber hin- kommenden Jahr erfolge. Und dies
Walch verdeutlichte Bojunga, der als aus an, daß der Arzt im Falle einer unabhängig vom Wahlausgang,
niedergelassene Apothekerin die Pro- Substitution erfahren müsse, welches denn Aut idem sei in anderen EUbleme (aber auch die Ängste der Pa- Arzneimittel sein Patient bekommen Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Nietienten) vertraut sind, wo es konkret habe.
Schubert-Zsilavecz erläuterte die derlande und Schweden) nichts Neukneift. Bei bestimmten – in erster Linie chronischen – Erkrankungen sei zwingende Notwendigkeit klarer Re- es.
JÜRGEN R. DRAXLER
jeder Apotheker gut beraten, „sich geln. Im Apothekenalltag müßten EntFoto: Draxler
LAK
konkret 5/02
Aktuell
Delegiertenversammlung
Flutopfern umgehend helfen
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer (LAK)
Hessen rief zu Spenden für
die vom Hochwasser
betroffenen Kolleginnen und
Kollegen auf. Viele Delegierte erklärten sich darüber
hinaus bereit, in zerstörten
Apotheken auch persönlich
Aufbauhilfe zu leisten.
Die Versammlung stand unter dem
Eindruck der Bilder, die die unglaublichen Verwüstungen dokumentierten,
die das Hochwasser der Elbe und
ihrer Zuflüsse zwischen Sachsen und
Hamburg angerichtet hatte.
LAK
konkret 5/02
Die untersten Schubladen schon
geräumt, wurden die Patienten bis
zum letzten Moment versorgt
Noch während die Delegierten
tagten, wurde die Adler-Apotheke
im niedersächsischen Hitzacker als
letzte Apotheke Opfer der Wassermassen: Auf dem etwas tiefergelegenen Parkplatz vor der Apotheke
stieg der Pegel auf 1,70 Meter. Zugleich begann Wasser in die Kellerräume der Apotheke einzudringen. Die Patienten wurden versorgt,
solange sie die Offizin – wie auch
immer – erreichen konnten.
Der Schaden, den die Flut allein in
der Adler-Apotheke hinterließ, dürfte nach erster vorsichtiger Schätzung
200 000 Euro betragen. Apotheker
Henning Moeller nahm es fast gelassen. Anderen Kollegen in Sachsen
sei nicht einmal das Haus geblieben,
so der 41jährige, der viel Solidarität aus der Kollegenschaft erfuhr. Fotos: Draxler
9
Aktuell
10
Zum Auftakt ihres Berichts zur
Als Erfolg ist auch das Projekt des vorgestellt werden und überdies VerLage hatte Kammerpräsidentin Dr. Kammervorstandes, „Praktikanten in traulichkeit vereinbart wurde, bestäGabriele Bojunga alle Mitglieder zur Klinikapotheken“, zu verbuchen. tigte Bojunga lediglich, daß die ArBeteiligung an einer Spendenaktion Dank dieser Aktion konnten sieben beitsgruppe sich getroffen habe.
der LAK Hessen aufgerufen (siehe Praktikanten in Krankenhäusern unDie Notwendigkeit, von mehr
Kasten Seite 11). Die Hilfe soll ge- tergebracht werden. Sie werden Transparenz, hätten die jüngsten
zielt an hochwassergeschädigte Kol- dort jeweils für sechs Monate aus- Haushaltsberatungen in der ABDAleginnen und Kollegen gehen. Um gebildet und haben so Gelegenheit, Mitgliederversammlung verdeutdie Hilfsgelder sachgerecht einzu- die spezielle Seite des pharmazeu- licht. Die ABDA habe keine Kassensetzen, werden die Kammern
und Haushaltsordnung und ihre
der betreffenden Länder an der
Haushaltssystematik sei auch
Vergabe beteiligt.
nicht am Handelsgesetzbuch
Gespräche und Kontakte. Als
ausgerichtet. Dies erschwere
jeden Versuch, auch nur einzelbesonders erfreulich bezeichne Haushaltspositionen zu venete die Präsidentin ein Treffen
rifizieren.
mit Vertretern des SozialminiEin Zustand, der unter den
steriums und des RegierungsKammerdelegierten Kritik auspräsidiums Darmstadt, dem
löste. Dabei wurde die Fordelandesweit die Apothekenaufrung erhoben, die LAK Hessen
sicht übertragen worden ist.
solle sich unter diesen UmstänBei diesem Gespräch sei es unden bei künftigen Etatberatunter anderem um die geänderte
gen nicht nur der Stimme entRevisionspraxis, den Grauen
Nachträglicher Geburtstagsglückwunsch: LAKhalten, sondern dem ABDAMarkt und die Ausgründung
Vizepräsidentin Dr. Silva Daus freute sich über
Vorstand die Entlastung verweider Klinikapotheke in Gießen einen Blumenstrauß, den ihr Dr. Gabriele
gern – zumindest, bis dieser
gegangen. Themen, die die Bojunga überreichte
Mißstand beseitigt sei.
Mitglieder bewegten und die
Gespräche mit Ärzten. Der Entimmer wieder zu Anfragen in der tischen Krankenhausalltags kennenwurf einer Richtlinie zu Aut idem,
Kammer führten.
zulernen.
Bojunga gab bekannt, daß man
ABDA-Haushalt. Die von der der von Mitgliedern der Deutschen
einen regelmäßigen Informationsaus- Bundesapothekerkammer (BAK) ein- Pharmazeutischen Gesellschaft
tausch vereinbart habe: „Bestimmte gesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung (DPhG) vorgelegt wurde, bot Anlaß,
Probleme können nur gemeinsam an- eines transparenten ABDA-Haushalts darüber mit dem Vorstand der Arzgegangen werden, und genau das hat mittlerweile getagt. Da die Ergeb- neimittelkommission der deutschen
wollen wir tun.“
nisse jedoch erst im Herbst der BAK Ärzteschaft (AKDÄ) zu sprechen.
Fotos: Draxler
LAK
konkret 5/02
Aktuell
Bojunga hatte die dafür notwendigen Kontakte hergestellt. Es müsse
darum gehen, die Aut-idem Regelung nicht allein dem – politisch induzierten – Diktat der Wirtschaftlichkeit zu überlassen. „Wir sind bemüht“, so die Kammerchefin, „die
Qualität beizusteuern.“ Und da wo
sich eine Substitution verbiete, müsse dies auch möglich sein, ohne daß
die Apotheker Sanktionen befürchten müßten. Bojunga kündigte an,
den Richtlinienentwurf zur Substitutionspraxis gemeinsam mit den
Ärzten im Bundesgesundheitsministerium in Berlin vorstellen zu wollen (Bericht hierzu Seite 7 ff).
Fortgeführt wurde auch der Dialog mit dem Präsidenten der Ärztekammer Hessen (ÄKH), Dr. Alfred
Möhrle. Und das in einem „wesent-
ten, die gut für die Augen sein sollen, die aber nicht einmal EU-verkehrsfähig sind.“ Für eine derartige
Packung verlange ein Augenarzt 20
Euro. Auch ÄKH-Präsident Möhrle
habe das „katastrophal“ gefunden.
Wie die lebhafte Diskussion zeigte, ließe sich die Liste problemlos
lich angenehmeren Klima“ als beim
vorherigen Treffen, wie die LAK-Präsidentin anmerkte. Von ärztlicher
Seite wurde auf ein steigendes Angebot diagnostischer und analytischer Leistungen in Apotheken verwiesen, die teilweise hanebüchend
seien. Auch aus Sicht des LAK-Vorstandes „waren darunter Dinge, die
zum Teil vielleicht gestattet, aber
nicht opportun sind“.
Umgekehrt gelte dies allerdings
auch, so Bojunga. „Ich habe darauf verwiesen, daß in Arztpraxen
zweifelhafte diagnostische Geräte
verkauft werden oder Augenärzte
Nahrungsergänzungsmittel anbie-
fortsetzen: Orthopäden, die Stützstrümpfe verkaufen, Gynäkologen,
die Spiralen an die Frau bringen...
Bojunga stellte dazu klar, daß mit
allgemeinen Behauptungen niemandem gedient sei. Auch die ÄKH könne nur konkret belegbaren Fällen
nachgehen.
Treffen deutscher Hochschullehrerinnen. Bei dem Treffen wurden
die Diplomprüfungen für Pharmazeuten diskutiert. Dabei warnten einige Teilnehmerinnen vor einer Verwässerung der bisherigen Ausbildung und der Reduzierung auf ein
Fachhochschulstudium.
Angeboten werden Diplomprü-
LAK
konkret 5/02
Aus der LAK
SPENDENKONTO
FÜR HOCHWASSEROPFER
Die LAK Hessen hat bei der APOBank, Niederlassung Frankfurt/
Main, ein Spendenkonto für betroffene Kolleginnen und Kollegen eingerichtet:
Konto-Nr. 6 777 333
BLZ 500 906 07
fungen insbesondere an den Universitäten Bonn, Greifswald, Halle, Kiel
und Leipzig. Die Arbeiten sind in
sechs Monaten anzufertigen. Aus
Sicht von Bojunga ist ein solches Angebot für die interessant, die keine
deutsche Approbation anstreben
oder feststellen möchten, ob ein wissenschaftliches Arbeiten – Ziel: spätere Promotion – für sie in Betracht
kommt.
Termine 2003. LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut gab die Sitzungstermine der Delegiertenversammlung
für das kommende Jahr bekannt:
19. März, 25. Juni, 13. August und
12. November. Der in den Schulferien liegende Augusttermin sei notwendig, um die Regularien für den
Deutschen Apothekertag (18. - 20.
September in Köln) noch fristgerecht
abhandeln zu können, betonte Laut.
Versorgungswerk. Neben der
Entsorgung von Laborchemikalien
aus der Apotheke (Bericht hierzu
Seite 15) sprach der Geschäftsführer auch die Novellierung der Kapitalanlagerichtlinie für das Versorgungswerk an. Die Hintergründe
hierzu wurden den Delegierten von
Michael Aland, Bereichsleiter Versorgungswerk, erläutert.
Nach Alands Worten geht es bei
der Kapitalanlagerichtlinie um eine
Festschreibung der Risikominimierung. Eine Praxis, die bislang jedoch
schon Maxime war. So wies das Versorgungswerk bereits vor dem Crash
an der Börse eine Aktienquote von
zwölf bis 13 Prozent aus. Zulässig
wäre gewesen, bis zu 35 Prozent
des Vermögens des Versorgungswerkes in Aktien anzulegen. Die Delegierten stimmten der modifizierten
Richtlinie zu und befaßten sich abschließend mit den Anträgen zum
Deutschen Apothekertag.
JÜRGEN R. DRAXLER
11
Aktuell
Substanzen für
Terroranschläge
12
Terroristische Sprengstoffanschläge können auch mit Hilfe –
freiverkäuflicher – chemischer
Substanzen aus der Apotheke
ausgeführt werden. In der Vergangenheit haben Personen, die
zum terroristischen Umfeld gehören, sich in Apotheken Chemikalien beschafft, die nach Art und
Menge zur Herstellung von Sprengmitteln beziehungsweise sprengfähigen Vorrichtungen geeignet
sind.
Aufgrund von Nachforschungen in Nordrhein-Westfalen wurde bekannt, daß in dortigen Apotheken zum Teil große Mengen
(kilogrammweise) Kaliumpermanganat nachgefragt und abgegeben wurden. Für eine medizinische oder arzneiliche Verwendung sind jedoch lediglich
zirka 20 Gramm erforderlich.
Das Hessische Sozialministerium bittet daher die Apothekerinnen und Apotheker um erhöhte
Aufmerksamkeit und Vorsicht bei
der Abgabe von Chemikalien
und Lösungsmitteln. Dies gilt insbesondere für solche Substanzen,
mit deren Hilfe sich Sprengmittel
oder sprengfähige Vorrichtungen
herstellen lassen und die Privatpersonen oder Unbekannte kaufen möchten.
Fest steht: Vielfach liegen für die
Nachfragen nach Chemikalien
berechtigte Gründe vor. Sollten
jedoch Verdachtsmomente aufkommen, sei es ratsam, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren, erklärte ein
Ministeriumssprecher.
Versandhandel
Raida macht Ernst:
Strafanzeige gestellt
islang war ihnen Recht und
Den Kassenfunktionären Schulte
Gesetz schnuppe. Sie setz- und Hebel wird vorgehalten, den unten sich über einstweilige erlaubten organisierten ArzneiverVerfügungen ebenso hinweg wie sandhandel gefördert zu haben. Daüber wettbewerbsrechtliche Klagen. mit einher geht der Verdacht der UnDoch jetzt könnte es für den Chef treue: Beide Funktionäre hätten bedes Internetversandhändlers Doc- wußt das Sachleistungsgebot zugunMorris, Arno Gijzen, sowie die Kas- sten einer Kostenerstattung ausgesenfunktionäre Gerhard Schulte hebelt. Last but not least gibt es auch
(BKK Landesverband Bayern) und den Verdacht der UmsatzsteuerDieter Hebel (Gmünder Ersatzkas- hinterziehung.
se) eng werden. Der Präsident des
DocMorris wirft Raida in diesem
Bundesverbandes Deutscher Apo- Zusammenhang vor, seinen Versandtheker (BVDA), Wilhelm Raida, hat handel als Abholgeschäft zu tarnen,
gegen sie
um die anStrafanzeige
sonsten fällibei der Staatsge deutsche
anwaltschaft
Mehr wer tam Landgesteuer zu umricht Frankgehen.
furt/Main einDie Wergereicht.
beaussage
Vo r w u r f :
von DocMorDocMorris
ris, wonach
habe seinen
der „PaketKeine
Ausnahme,
sondern
eher
die
Regel:
Versandhandienst mit der
delsbetrieb Der Versandhändler DocMorris ist per
ÜberbrinInternet so gut wie nie erreichbar
gezielt auf
gung an Ihden deutschen Markt ausgerichtet – ren Wohnort oder Arbeitsplatz ... betrotz des in Deutschland geltenden reits in unseren Preisen enthalten“ ist,
Versandhandelsverbots. Darüber hin- sprechen recht eindeutig dafür, daß
aus bestehe der Verdacht der Körper- Schulte, Hebel und Co. ihre Versiverletzung. Grund: verzögerte Arz- cherten animiert haben, sich und
neimittellieferungen, Lieferausfall, das ihre Krankenkassen zu Lasten des
Inverkehrbringen gesundheitlich be- deutschen Steuerzahlers zu bereidenklicher Arzneien und der Verkauf chern. Raida dürfte mit seiner Anvon Medikamenten mit schweren Ne- zeige einen gewichtigen Stein ins
benwirkungen für Indikationen, für Rollen gebracht haben.
die sie nicht zugelassen seien.
JÜRGEN R. DRAXLER
B
LAK
konkret 5/02
Intern
Apothekengesetz
Zur Altenheimbelieferung ist
künftig ein Vertrag nötig
Der Vertrag
Für die Altenheimversorgung durch öffentlich
Apotheken ist in Zukunft der
Abschluß eines schriftlichen
Vertrages erforderlich.
Dieser muß vom
Regierungspräsidium
genehmigt werden.
Am 21. August wurde die Neuregelung zum Apothekengesetz im
Bundesgesetzblatt verkündet. Eine
wichtige Neuerung betrifft die
Altenheimbelieferung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten durch
öffentliche Apotheken. Im neueingeführten § 12 a des Gesetzes wird
vorgeschrieben, daß Apothekenleiter und Heimbetreiber einen
schriftlichen Vertrag über die Heimbelieferung abschließen müssen.
Um die Genehmigung durch das
Regierungspräsidium (in Darmstadt)
zu erhalten, sind dabei folgende
Voraussetzungen zu erfüllen:
Die versorgende Apotheke und
das zu versorgende Heim müssen
innerhalb desselben Kreises oder
derselben kreisfreien Stadt oder in
einander benachbarten Kreisen
oder kreisfreien Städten liegen (!).
Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung ist zu gewährleisten.
Insbesondere Art und Umfang der
Versorgung, das Zutrittsrecht zum
Heim, die Pflichten zur Überprüfung
LAK
konkret 5/02
der ordnungsgemäßen, bewohnerbezogenen Aufbewahrung von Arzneimitteln durch das pharmazeutische Personal der Apotheke sowie
die Dokumentation dieser Versorgung sind vertraglich festzulegen.
Der Vertrag darf die freie Apothekenwahl von Heimbewohnern
nicht einschränken. Folglich darf er
auch keine Ausschließlichkeitsbindung – oder im Ergebnis darauf hinauslaufende Regelungen – zugunsten einer Apotheke enthalten (!).
muß Regelungen
über die Pflicht
des Apothekers
zur Information
und Beratung der
Heimbewohner
und/oder des für
die Verabreichung oder Anwendung der gelieferten Produkte Verantwortlichen festlegen,
soweit eine Information und Beratung zur Sicherheit der Bewohner oder Beschäftigten erforderlich ist.
Diese Regelungen treten am
21. August 2003
(!) in Kraft. Damit
räumte der Gesetzgeber den Vertragspartnern ein
Jahr Zeit ein, um Musterverträge zu
formulieren, die den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände – ABDA kündigte an,
solche Musterverträge entwerfen zu
wollen.
Derzeit können Apotheker und
Heimleiter lediglich einen Vorvertrag
schließen, in dem sich beide verpflichten, in einem Jahr einen Versorgungsvertrag zu unterzeichnen.
Foto: Archiv
13
Intern
Versorgungswerk
Anwartschaft
und Renten
steigen 2003
14
Freuen dürfen sich die Versorgungsempfänger auch auf das
kommende Jahr. Grund: Ihre Renten werden dann erneut steigen.
Das hat die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen kürzlich beschlossen.
Diesem Beschluß zufolge sind
alle laufenden Renten, deren Zahlung vor dem 31. Dezember
2001 begonnen hat, mit Wirkung
vom 1. Januar 2003 um insgesamt 2,5 Prozent zu erhöhen.
Ebenso erhöhen sich erneut bestehende Anwartschaften. Jedes
Mitglied des Versorgungswerkes
der LAK Hessen, das zum 31. Dezember 2001 noch keine Rente
bezog, erfährt eine Anhebung
seiner zu diesem Datum erreichten Rentenanwartschaft um genau ein Prozent.
Die für das Versorgungswerk
der LAK zuständige Aufsichtsbehörde hat die Beschlüsse der Delegiertenversammlung zur Renten- und Anwartschaftserhöhung
genehmigt. Damit steht den Anhebungen nichts mehr im Wege.
Mitglieder, die hierzu – oder
auch zu anderen Themen – Fragen haben, können sich jederzeit
an die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes wenden. Postanschrift: Am Leonhardsbrunn 5,
60487 Frankfurt/M., Tel.: 0 69/
97 95 09 - 25, Fax: 0 69/97 95
09 - 44 oder -66 oder Internet:
www.apothekerversorgungswerk.de
Pharmazeutische Qualifizierung
Förderkurse für
Ausländer + Aussiedler
s gab bereits zwei Förderkurse für Apothekerinnen
und Apotheker, die als Aussiedler oder Ausländer nach Deutschland gekommen sind und eine Berufserlaubnis haben. Der dritte Kurs
läuft derzeit – ebenfalls mit gutem
Erfolg, wie die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg
berichtet.
Mittlerweile ist ein vierter Kurs fest
eingeplant. Er soll in der Zeit vom
3. März bis 29. August 2003 in
Tübingen stattfinden. In dieser sechsmonatigen Fortbildung werden Themen wie zum Beispiel „Gesundheitswesen in Deutschland“, „Tätigkeitsfelder für Apotheker“, „Recht“,
„Selbstmedikation – Pharmakologie
– Beratungsgespräche“, „Rezeptur“,
„Apotheken-EDV“, „Rezeptabrechnung“, „Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie“ und vieles andere mehr behandelt.
Ziel dieser umfassenden Schulung
ist es, den Absolventen den Einstieg
in das Berufsleben in Deutschland
zu erleichtern. Schon von daher
wurde Wert darauf gelegt, daß sich
das Angebot an den Erfordernissen
des Apothekenalltags orientiert.
E
Der Kurs wird vom Arbeitsamt anerkannt. Damit ist die Teilnahme kostenfrei. Der Besuch des Lehrgangs
erfolgt ausschließlich auf freiwilliger
Basis. Willkommen sind, wie die
LAK Baden-Württemberg ausdrücklich erklärt, Teilnehmer aus allen
Bundesländern.
Interessenten sollten sich den 7.
Januar kommenden Jahres vormerken. An diesem Tag finden in Tübingen eine Informationsveranstaltung und ein sprachlicher Eignungstest (schriftlich und mündlich) statt.
Das Bestehen dieses Tests ist, neben
dem Nachweis eines abgeschlossenen Pharmaziestudiums und der
Approbation – beziehungsweise der
Berufserlaubnis nach § 11 Bundesapothekerordnung – Voraussetzung
für eine Teilnahme an diesem Seminar.
Veranstalter sind das mibeg-Institut für berufliche Weiterbildung, Tübingen, die LAK Baden-Württemberg, sowie das Arbeitsamt Reutlingen/Tübingen.
Veranstaltungsort ist das mibeg-Institut: Mömpelgrader Weg 8 -10,
72072 Tübingen, Tel.: 0 70 71/3 66
98 - 15.
Sozialgericht untersagt Versandhandel
Mit dem Sozialgericht Hamburg
hat ein weiteres Gericht bestätigt,
daß nach deutschem Recht der
Versandhandel mit Arzneimitteln illegal ist. In einem Beschluß vom
19. August untersagte das Gericht
der BKK Philips Medizin Systeme,
gegenüber ihren Versicherten die
Vorzüge eines Arzneiversandhändlers anzupreisen.
LAK
konkret 5/02
Intern
Laborchemikalien
Einzelne Kommunen im Land
verweigern die Annahme
enn es nach dem hessischen Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz geht,
dürften die Apotheken keine Probleme mit der Entsorgung von Laborchemikalien haben. Doch die Realität sieht – zumindest da und dort –
anders aus. Einzelne Städte und Gemeinden halten sich nicht an die
gesetzlich fixierten Vorgaben. Das
hat die Landesapothekerkammer
(LAK) Hessen jetzt veranlaßt, Landkreise und Kommunen auf ihre Verpflichtung zur Abnahme dieser Abfälle hinzuweisen.
Die LAK erinnerte die Behörden
W
daran, daß „Besitzer oder Erzeuger
von Abfällen“ verpflichtet seien, diese „den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen“, wenn
sie selbst zu einer Verwertung nicht
in der Lage sind.
In den Apotheken fallen zum Teil
Laborchemikalien, Lösungsmittel,
Säuren, Laugen oder Zytostatika an.
Vereinzelt kommen infektiöse Abfälle wie Spritzen oder Kanülen hinzu.
Abfall ist auch aus dem Bereich der
Medizinprodukte möglich. Mithin
Stoffe und Produkte, die nicht zum
normalen Hausmüll gehören. Um ihrer Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung nachkommen
zu können, sind die Apothekenleiter
auf die behördliche Mithilfe angewiesen. Und die ergibt sich aus den Paragraphen 3 und 4 des
hessischen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Danach umfaßt
die „EinsammlungsNicht alles, was
Abfall ist, gehört
in die Mülltonne
der Apotheke. Das
wissen auch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – allerdings
handeln sie nicht
immer entsprechend
und verursachen
damit Entsorgungsprobleme für die
Apotheken
LAK
konkret 5/02
und Beförderungspflicht“ auch kleine Abfallmengen aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen
wirtschaftlichen Unternehmen, „die
in besonderem Maße gesundheits-,
luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten“. Für diese besonders überwachungspflichtigen Abfälle müssen
nach der Kleinmengenverordnung
entweder Sammelstellen eingerichtet oder Sammelfahrzeuge eingesetzt werden. Geschieht letzteres,
sind dem Gesetz nach pro Jahr mindestens zwei Sammlungen durchzuführen.
Die Kammer machte die Kreise und
kreisfreien Städte aber nicht nur aufmerksam. Sie forderte die Verantwortlichen auch zu einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung auf. Es
könne nicht angehen, daß die Annahme von Abfällen aus Apotheken
verweigert werde oder Sammlungen
nur in einem unzureichendem Maß,
weil unterhalb des vorgeschriebenen
Mindestrahmens, stattfänden.
LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut
zeigte sich zuversichtlich, daß der
Appell der Kammer nicht ungehört
verhallt. Überdies bereiteten – zumindest bislang – „nur einzelne Entsorgungspflichtige“ Probleme. Betroffenen Mitgliedern empfiehlt Laut,
nicht nur vor Ort bei der zuständigen Kommune vorstellig zu werden,
sondern auch künftig die Kammer
zu informieren.
Composing: Draxler
15
Intern
Arbeitsunfall
Spaziergang während der
Arbeitspause eigenes Risiko
Ein Spaziergang zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Arbeitsfähigkeit während einer Arbeitspause
steht nur sehr eingeschränkt unter dem Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung. Einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG)
zufolge muß der Grund, der
den Spaziergang notwendig
machte, plötzlich und unerwartet aufgetreten sein.
16
Die Bundessozialrichter entschieden so in einem Fall, bei dem die
Klägerin während eines Spaziergangs in der Mittagspause einen
Unfall erlitten hatte. Die Frau kämpfte seit einiger Zeit mit Magenproblemen und wollte in der Pause „etwas frische Luft schnappen“. Dabei
rutschte sie auf einer vereisten Stelle aus und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Von der Berufsgenossenschaft wurde ihr Unfall nicht als
Arbeitsunfall anerkannt. Dem stimmte auch das BSG zu.
Unter einem Arbeitsunfall wird ein
Unfall verstanden, den ein Arbeitnehmer bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Voraussetzung für die
Anerkennung ist in der Regel, daß
die konkrete Aktivität, bei der sich
der Unfall ereignete, in einem inneFoto: Archiv
ren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand und somit der
Unfall im Rahmen dieser Aufgaben
geschah. Das BSG war folglich im
Fall der klagenden Arbeitnehmerin
der Auffassung, daß ihr Unfall keiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen sei und die Berufsgenossenschaft folglich auch nicht für die Folgen oder Kosten aufzukommen
habe.
Die Klägerin hatte ihre betriebliche Tätigkeit unterbrochen und befand sich während ihrer Mittagspause auf einem Spaziergang. Sie hatte sich dazu entschlossen, da sie
glaubte, ohne diesen Spaziergang
den zweiten Teil des Arbeitstages
nicht durchstehen zu können.
Nach Meinung der Richter stand
diese Handlung der Klägerin zum
Unfallzeitpunkt in keinem Zusam-
menhang mit einer versicherten Tätigkeit. Der Unfall sei, so die Bundessozialrichter, während einer von der
Frau selbst bestimmten Pause eingetreten. Von daher bestehe kein Versicherungsschutz.
Einen Zusammenhang zwischen
dem Spaziergang und der betrieblichen Tätigkeit hätte es beispielsweise gegeben, wenn eine akute Ermüdung vorgelegen hätte, die ohne die
Tätigkeit nicht aufgetreten wäre. In
dem zu entscheidenden Fall litt die
Klägerin aber schon längere Zeit an
Magenschmerzen, so daß ein Zusammenhang mit ihrer betrieblichen
Tätigkeit fehlte.
Ein Spaziergang, der in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit diene, sei dem persönlichen
Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen.
LAK
konkret 5/02
Intern
Apothekergarten Wiesbaden
300 Gäste beim Sommerfest
„Online“ unter www.apothekergarten-wiesbaden.de erreichbar
er Apothekergarten Wies- erläuterte den interessierten Besu- Schmidt zur Katze, zum Schmetterbaden zeigte sich beim 16. chern in seinem Vortrag die Wir- ling oder Indianer schminken ließen
Sommerfest in voller Blüte kungsweise und die Gewinnung des und dem großen „Magier“ Andrezur Schau. Rund 300 Besucher wa- Calendulaextraktes aus der eigens as Müller bei seinen gekonnten Illuren der Einladung der Interessenge- dafür gezüchteten Sorte Calendula sionen zuschauten, verschafften sich
die Großen bei den Führungen von
meinschaft (IG) der Apotheker Hes- officinalis.
Während die kleinen Besucher Dr. Ernst Binde, dem fachlichen Leisen-Nassau und des Freundeskreises Apothekergarten Wiesbaden sich von den IG-Vorstandsmitglie- ter des Apothekergartens, einen
dern Susanne Kalb und Giesela Überblick über das blühende und
gefolgt.
duftende Areal.
IG-Vorsitzender Markus
Lay sowie Dr. Silva Daus,
Erstmalig veranstaltet
Vizepräsidentin
der
wurde ein HeilpflanzenLandesapothekerkammer
quiz. Es galt, zehn dieser
(LAK) Hessen, begrüßten
Pflanzen zu identifizieren.
Vertreter der Stadt, der
Markierte Buchstaben auf
Kommunalpolitik und Mitden Schrifttäfelchen ergaglieder des hessischen
ben das gesuchte LösungsLandtags. Bundesministewort: „Ringelblume“.
rin Heidemarie Wiczorek„Glücksfee“ war Helga
Zeul, ebenfalls Mitglied
Skolik, Stadträtin in Wiesdes Freundeskreises,
baden. Sie zog die Gekonnte zwar nicht teilnehwinner des Quiz.
men, ließ aber ihre GrüDie Jazz- und Bluesforße ausrichten.
mation „Jazz in the Blues“
Auf dem 5 500 Quagestaltete mit klassischen
dratmeter großen Gelän- Mit einer exzellenten Darstellung präsentiert sich der
Jazzballaden und „Rhythm
de am Aukamm mit seinen Apothekergarten Wiesbaden nun auch im Internet. Die
& Blues“ den musikalischen
mehr als 200 Pflanzen- Informationen reichen von der Anfahrtskizze bis hin zur
Rahmen.
arten gab es ein buntes Aufteilung der Pflanzen, Bäume und Gehölze
Lay dankte am Ende vor
Programm für jung und
allem
den
Sponsoren (ANZAG,
alt. Das diesjährige Thema des
Phönix,
Krieger,
Sanacorp, Dr.
Festes lautete: „Die RingelbluSchwabe, Dr. Theiss Naturkosme, eine Pflanze mit vielen Eimetik, Wort- und Bild-Verlag
genschaften“.
und STADA): „Mit Hilfe ihrer
Unter diesem Motto konnten
Geld- und Sachspenden konndie Besucher selbst Salbe aus
ten wir den Besuchern die eindieser Arzneipflanze herstellen.
drucksvollen Leistungen der
Apotheker Dr. Peter Theiss, desApothekerschaft auch auf dem
sen Naturkosmetikfirma für die
Organisation der „kleinen Salnaturheilkundlichen Gebiet vorbenwerkstatt“ zuständig war,
stellen.“
D
LAK
konkret 5/02
17
Intern
Kassel
Eschwege
Einteilung der Apotheken
in 17 Bereiche
SB Reimann
PhR von Tresckow
SB Reimann
Bezirk 13
Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg (ohne Elz, Hadamar, Limburg)
Bezirk 2
Frankfurt/Main – Ost
PhR Geibel
Bezirk 3
Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis
PhR Arlt
SB Reimann
Bezirk 4
Stadt Darmstadt, Landkreis DarmstadtDieburg
PhR’n Simon
SB Tempel
Bezirk 5
Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach
(ohne Mühlheim)
PhR Benne
SB Tempel
Bezirk 6
Stadt Wiesbaden, Taunusstein, Eppstein, Kelkheim, Bad Soden
N.N.
SB Tempel
SB’n Katzer
Bezirk 14
Landkreis Marburg-Biedenkopf (ohne Marburg), Allendorf, Bad Wildungen, Battenberg, Burgwald-Bottendorf, Edertal-Bergheim, Frankenau, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld, Lichtenfels, Rosenthal, Schwalmstadt, Willinghausen
PhR’n Herboth
SB’n Katzer
Bezirk 15
Landkreise Hersfeld-Rotenburg und
Schwalm-Eder (ohne Schwalmstadt,
Willingshausen)
PhR Vogelbacher
SB’n Katzer
PhR’n Dr. Daus
PhR’n Siebert-Reiting
SB Reimann
Bezirk 8
Main-Kinzig-Kreis (ohne Birstein,
Nidderau, Schoeneck, Hammersbach,
Niederdorfelden, Brachttal), Mühlheim
SB Tempel
Bezirk 9
Landkreis Groß-Gerau, Main-TaunusKreis (ohne Eppstein, Kelkheim, Bad
Soden, Schwalbach, Sulzbach, Eschborn), Elz, Hadamar, Limburg
SB’n Katzer
Bezirk 10
Wetteraukreis, Usingen, Grävenwiesbach, Wehrheim, Weilrod, Neu-Anspach, Birstein, Nidderau, Schoeneck,
Hammersbach, Niederdorfelden, Brachttal
PhR Ottes
18
PhR Hackenbroch
Bezirk 7
Hochtaunuskreis, Rheingau-TaunusKreis (ohne Taunusstein,Usingen,
Grävenwiesbach, Wehrheim, Weilrod,
Neu-Anspach), Schwalbach, Sulzbach,
Eschborn
PhR’n Schartmann
SB’n Katzer
Bezirk 11
Landkreis Fulda, Vogelsbergkreis (ohne
Mücke)
PhR Roßbach
B.Homburg
Fulda
Gießen
B.Nauheim
Schlüchtern
Frankfurt
Offenbach
Wiesbaden
Darmstadt
SB’n Katzer
Bezirk 16
Landkreise Kassel (ohne Baunatal) und Waldeck-Frankenberg (ohne Allendorf, Bad
Wildungen, Battenberg, Burgwald-Bottendorf, Edertal-Bergheim, Frankenau, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld,
Lichtenfels, Rosenthal)
PhR’n Fink
Wetzlar
Bezirk 12
Landkreis Gießen, Marburg, Mücke
Bezirk 1
Frankfurt/Main – West
N.N.
B.Hersfeld
Marburg
Hessen
SB’n Katzer
SB’n Katzer
Bezirk 17
Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner,
Baunatal
PhR Vocke
Sachbearbeiter:
Frau Fischer (Fi)
06151/12-6420
Frau Katzer (K)
06151/12-3239
Herr Reimann (Re)
06151/12-5074
Frau Sossna (So)
06151/12-5079
Herr Tempel (Te)
06151/12-5993
Apothekenbetriebserlaubnis:
Frau Fischer
Frau Katzer
Frau Sossna
Die hauptamtlichen Pharmazeuten:
Herr Dr. Blaß
Herr Herkner
Herr Menges
Uwe Arlt
Turm-Apotheke
Ernst-Ludwig-Straße 3
64331 Weiterstadt
Tel.: 06150-9613333
Fax: 06150-9613330
Lothar Benne
Martinus-Apotheke
Linzer Straße 1
55246 Mainz-Kostheim
Tel.: 06134-61345
Fax: 06134-61341
Dr. Silva Daus
Amts-Apotheke
Frankfurter Straße 8
65239 Hochheim am Main
Tel.: 06146-83360
Fax: 06146-833610
Erika Fink
Grüneburg-Apotheke
Grüneburgweg 5
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-551775
Fax: 069-5974647
SB’n Katzer
*PhR (Pharmazierat), *SB (Sachbearbeiter)
Bezirk 1 - 8
Bezirk 9 + 10
Bezirk 11 - 17
Anschriften der Pharmazieräte und
Pharmazierätinnen:
06151/12-5797
06151/12-5934
06151/12-5934
Eberhard Geibel
Brunnen-Apotheke
Alt-Oberliederbach 35
65835 Liederbach
Tel.: 069-3140411
Fax: 069-3140414
Herbert Hackenbroch
Christophorus-Apotheke
Rathausstraße 6
65604 Elz
Tel.: 06431-52523
Fax: 06431-57497
Anne-Regine Herboth
Neue Universitätsapotheke zum Schwan
Universitätsstraße 41
35037 Marburg
Tel.: 06421-22066
Fax: 06421-27159
LAK
konkret 5/02
Intern
Apothekenbesichtigung
Zuständigkeiten
sind neu organisiert
Thomas Ottes
Falken-Apotheke
Ginnheimer Landstr. 125
60431 Frankfurt am Main
Tel.: 069-531552
Fax: 069-521602
Fritz Roßbach
Engel-Apotheke
Bahnhofstraße 2
35321 Laubach
Tel.: 06405-6222
Fax: 06405-912333
Doris Schartmann
Hof-Apotheke
Louisenstraße 55
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-22114
Fax: 06172-924242
Katharina Siebert-Reiting
St.-Georg-Apotheke
Poststraße 8
34225 Baunatal
Tel.: 05601-8362
Fax: 05601-89216
Ingrid Simon
Hirsch-Apotheke
Frankfurter Straße 8
63303 Dreieich
Tel.: 06103-67346
Fax: 06103-66987
Rolf-Dieter Vocke
Woelm’sche Apotheke
Marktplatz 8
34286 Spangenberg
Tel.: 05663-317
Fax: 05663-6027
Dieter Vogelbacher
Schwalm-Apotheke
Landgraf-Philipp-Straße 29
34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691-3384
Fax: 06691-6470
Wolf-Dietrich von Tresckow
Diana-Apotheke
Bortshäuser Straße 18a
35085 Ebsdorfergrund
Tel.: 06424-92253
Fax: 06424-92254
LAK
konkret 5/02
Aufgrund der
Zentralisierung der
pharmazeutischen Überwachung im Regierungspräsidium
Darmstadt wurden die
Pharmaziedezernate der
Regierungspräsidien Gießen
und Kassel aufgelöst.
Daraus ergeben sich
Veränderungen bei den
Apothekenbesichtigungen
der öffentlichen
Apotheken.
Eines bleibt jedoch: Auch künftig
unterscheidet man zwischen einer
Regel- und einer Schwerpunktbesichtigung. Bei der ersten Variante
wird eine vollständige Besichtigung
durchgeführt, im zweiten Fall werden
lediglich Schwerpunkte, wie zum Beispiel Verfalldatenüberwachung,
Fertigarzneimittelwarenlager, Betäubungsmittel oder Herstellung von Rezepturen, begutachtet.
Regel- und Schwerpunktbesichtigungen erfolgen grundsätzlich alternierend. Während Regelbesichtigungen prinzipiell durch ehrenamtliche Pharmazieräte vorgenommen
werden, sind für Schwerpunktbesichtigungen Beamte des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig. Eine Ausnahme bilden lediglich
öffentliche Apotheken mit einer umfassenden Krankenhausversorgung.
Sie werden ausschließlich von hauptamtlichen Pharmazieräten überwacht.
Die Apotheken des Landes wurden in 17 Bezirke eingeteilt, in denen jeweils ein ehrenamtlicher Pharmazierat für die Regelbesichtigungen verantwortlich ist. Zwei Bezirke
sind derzeit jedoch vakant.
Die Beamten des Regierungspräsidiums Darmstadt sind landesweit tätig. Wegen der nun teilweise auftretenden großen Entfernungen zu
den Apotheken werden die Besichtigungen von den hauptamtlichen
Apothekern des Regierungspräsidiums auch bei Abwesenheit des
Apothekenleiters gemeinsam mit
dessen Vertretung durchgeführt, um
Mehrfachanfahrten zu vermeiden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung
gilt diese Regelung für alle Apotheken.
Es wird empfohlen, einen „Besichtigungsordner“ bereitzuhalten, der
folgende Unterlagen enthalten sollte: Kopien der Urkunden des Personals, letztes Besichtigungsprotokoll,
gegebenenfalls Produkthaftpflichtversicherungspolicen oder Ausnahmegenehmigungen (Beispiel: Raumeinheit), BGW-Nummer.
Welchen Sachbearbeitern die Bezirke innerhalb des Regierungspräsidiums Darmstadt zugeordnet sind,
ist der Übersicht auf Seite 18 zu entnehmen.
19
Intern
Veranstaltungskalender
20
24. September 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Hörsaal HB 1 oder HB 3
Marie-Curie-Str. 9
60439 Frankfurt
20 Uhr c.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung der DPhG
Landesgruppe Hessen und der Zweigstelle
Frankfurt der Landesapothekerkammer
Hessen aus der Reihe „DPhG aktuell“:
„Kava-Kava – Tragödie einer Fehlbeurteilung“,
Prof. Dr. Dieter Loew, Wiesbaden
8. Oktober 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Kassel
Kurhessisches Apothekerhaus
Frankfurter Str. 229a
34134 Kassel
20 Uhr c.t.
Fortbildungsveranstaltung der DPhG, Untergruppe Kassel: „Unterstützende Therapie mit
Vitaminen und Spurenelementen bei onkologischen Erkrankungen“,
Dr. Dirk-Ingo Wolfrum, Chefarzt der Onkologischen Abteilung, Habichtswald-Klinik,
Kassel
15. Oktober 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Hörsaal HB 1 oder HB 3
Marie-Curie-Str. 9
60439 Frankfurt
20 Uhr c.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung der DPhG
Landesgruppe Hessen und der Zweigstellle
Frankfurt der Landesapothekerkammer
Hessen: „Besonderheiten der Pharmakotherapie im Säuglings- und Kleinkindalter“,
Dr. Matthias Schwab, Dr. Margarete-FischerBosch-Institut, Stuttgart
17. Oktober 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongreßhalle
– Kleiner Saal –
Berliner Platz 2
35390 Gießen
20 Uhr s.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung
der Zweigstelle Gießen der Landesapothekerkammer Hessen: „Die neuen Arzneistoffe des
Jahres 2001/2002“,
Prof. Dr. Hartmut Morck, Chefredakteur
„Pharmazeutische Zeitung“, Eschborn
22. Oktober 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Kassel
Kurhessisches Apothekerhaus
Frankfurter Str. 229a
34134 Kassel
20 Uhr c.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Kassel der Landesapothekerkammer
Hessen: „Homöopathie im Kindesalter“,
Dr. Markus Wiesenauer, Weinstadt
24. Oktober 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Wiesbaden
RAMADA-TREFF-Hotel
Ostring 9
65205 Wiesbaden
20 Uhr c.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Wiesbaden der Landesapothekerkammer Hessen: „Therapie der Multiplen
Sklerose – neue Aspekte“,
Dr. Boris Kallmann, Würzburg
5. November 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Fa. Procter & Gamble
Dr. Otto-Röhm-Str. 2 - 4
64331 Darmstadt-Weiterstadt
20 Uhr c.t.
Regionale Fortbildungsveranstaltung der Zweigstelle Darmstadt der Landesapothekerkammer
Hessen: „Anatomie, Pathophysiologie und
Therapie des Asthma bronchaile“.
Dr. Johannes Rollmann, Otzberg
9. - 10. November 2002
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongreßhalle
Berliner Platz 2
35390 Gießen
67. Zentrale Fortbildungsveranstaltung
der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen:
„Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel –
Stammzellenforschung“
LAK
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Bücher
Arzneieinnahme
Arzneimitteleinnahme für die
Kitteltasche: Wann - Wie viel - Womit. Hanns-Jürgen Krauß, Petra
Müller, Doris Unterreitmeier. Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2002.
320 Seiten. ISBN 3-7692-2989-4.
Preis 22,- €
Wann ist der richtige Zeitpunkt für
die Einnahme eines Arzneimittels?
Müssen Wechselwirkungen mit der
Nahrung beachtet werden? Oder
reagiert der Körper je nach Tageszeit unterschiedlich auf den Arzneistoff? Fragen, wie sie
facettenreicher
kaum sein
könnten, die
aber in jeder Apotheke tagtäglich hundertfach beantwortet werden müssen. Die Autoren
geben auf der Basis aktueller Erkenntnisse konkrete Einnahmeempfehlungen für 600 Arzneistoffe sowie pharmakokinetische Daten. Angaben zum Wirkeintritt und zur
Wirkdauer ergänzen die Empfehlungen. Eine Übersicht zeigt, bei
welchen Lebensmitteln besondere
Vorsicht geboten ist.
Immunsystem
Per Mausklick durch das Immunsystem. [Hrsg.:] Förderkreis Immunschutz. Wehrheim: [Selbstverlag].
CD-ROM für Windows (95, 98, ME,
NT 4, 2000, XP) und Macintosh (ab
MacOS 8.5)
Aufgabe des Immunsystems ist es,
vor Krankheiten zu schützen. Das
weiß man. Weniger geläufig ist jedoch, wie die körpereigene Abwehr
wirklich funktioniert. Einen (nicht nur
LAK
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für Laien)
spannenden Einblick
in das komplexe Abwehrgeschehen im
menschlichen Körper bietet die vom
„Förderkreis Immunsystem“ vorgelegte CD-ROM. Mit Hilfe dieses
Mediums lernt der Betrachter die
einzelnen Orte und Stationen des
Immunsystems kennen. Animierte
Sequenzen, die durch kurze gesprochene und musikalisch unterlegte
Informationen ergänzt sind, helfen,
die komplizierten Mechanismen des
feinabgestimmten Immunnetzwerks
zu verstehen. Ein Lexikon von A (wie
Antikörper) bis Z (wie Zytokine) beantwortet darüber hinaus Fragen zu
wichtigen Begriffen des Immunsystems. Der Förderkreis, eine auf Initiative des Phytopharmakaherstellers Schaper & Brümmer gegründete Einrichtung, bietet die CD-ROM
Ärzten und Apothekern kostenfrei
zur Patienteninformation an.
Rheuma
Erkrankungen des rheumatischen
Formenkreises: Weiterbildung. Christa Reiber u. Christian Weimar. Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2001. 117
Seiten, zahlr. Grafiken [Reihe Materialien für die Weiterbildung]. ISBN
3-7692-28 10-3. Preis 39,50 €
Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Gerade wegen
dieser vielgestaltigen
Ausprägungen ist ein
differenziertes Herangehen an
den rheu-
matischen Formenkreis ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung
unterschiedlicher Therapiemethoden. Zur gezielten Betreuung von
Patienten erläutern die Autoren:
Krankheitsentstehung, Verlauf und
Diagnose,
medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapiemöglichkeiten,
neue Entwicklungen in der Rheumatherapie.
Fragen vertiefen das Gelernte und
helfen, zu einem kompetenten Ratgeber für Betroffene zu werden. Brustkrebs
Ärztlicher Ratgeber Brustkrebs:
Bescheid wissen - Entscheiden - Leben. Manfred Kaufmann, Sibylle
Loibl, Christine Solbach. Baierbrunn:
Wort u. Bild Verl., 2002. 357 Seiten, 244 Bilder [Gesundheit in Wort
& Bild]. PZN 270069 3.
Preis 22,90 €
Etwa jede zehnte
Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres
Lebens an Brustkrebs.
Solange es keine wirksame Vorbeugung gibt,
sind Früherkennung –
durch regelmäßige
Selbstuntersuchungen,
ärztliche Abtastung,
Mammographien – sowie umfassende, als wirksam erwiesene Therapien der einzige Weg, um der Krankheit erfolgreich zu begegnen. Geschildert werden die Entstehung von
Brustkrebs, die ärztlichen Untersuchungsmöglichkeiten sowie die
Behandlung früher und fortgeschrittener Brustkrebsformen. Ausführlich
eingegangen wird aber auch auf die
psychischen Belastungen, Rehabilitationsmöglichkeiten und alternative Therapieverfahren. Ein Teil (der
qualitativ guten) Abbildungen ist leider etwas zu klein geraten.
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Schluß
Apothekenverkauf
Mitarbeiter unterrichten –
sonst droht Lohnfortzahlung
harmazeuten, die ihre Apotheke an eine Nachfolgerin
oder einen Nachfolger abgeben möchten, sollten jedes wirtschaftliche Risiko meiden. Dazu gehört auch eine nicht ausreichende
Unterrichtung der Mitarbeiter über
den anstehenden Verkauf. Ein solches Versäumnis kann den Verkäufer teuer zu stehen kommen, weil er
unter Umständen seinen ehemaligen
Angestellten das Gehalt weiter zahlen muß.
Die Tücke findet sich in Paragraph
613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist, seit April dieses Jahres, in den Absätzen 5 und
6 die Informationspflicht des Arbeitgebers für den Fall einer Betriebsveräußerung neu geregelt.
Danach müssen Inhaber, die ihren Betrieb verkaufen wollen, die
Mitarbeiter davon schriftlich unterrichten. Und zwar nicht nur über den
intendierten oder bereits feststehenden Zeitpunkt des Besitzwechsels,
P
konkret
Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen
- 3. Jahrgang -
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@ktuell Redaktionsbüro Draxler
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Ständige Mitarbeit:
Ulrich Laut
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sondern auch über des Verkaufs, die
rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer
und die Maßnahmen die für sie geplant sind. Die Arbeitnehmer haben
dann einen Monat Zeit, so das Gesetz, dem Wechsel des Arbeitgebers
zu widersprechen.
Bei einer mangelhaften Aufklä-
Foto: Archiv
rung, so die Warnung des Hintergrunddienstes „Fuchsbriefe“, wird
aus der einmonatigen eine unbefristete Widerspruchsmöglichkeit. Im
Extremfall kann dies bedeuten: Geht
der Nachfolger pleite, können die
Mitarbeiter von ihrem Ex-Chef Arbeitslohn verlangen. Der könnte
dann zwar betriebsbedingt kündigen, müßte aber dennoch bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist das Gehalt weiterzahlen.
Eine Risikoabsicherung gibt es
dem „Fuchsbrief“ zufolge nicht. Das
Vertrackte an dem BGB-Paragraphen ist, wie Arbeitsrechtler einräumen, daß kein Arbeitgeber genau
weiß, ob er seiner Aufklärungspflicht
bis aufs I-Tüpfelchen nachgekommen ist. Die Unsicherheit beruht auf
der unklaren – oder deutlicher gesagt schwammigen – Formulierung
des Gesetzestextes. Fachanwälte gehen daher davon aus, daß erst die
Rechtsprechung mehr Sicherheit
bringen wird.
Druck und Vertrieb:
Lindendruck- u. Verlagsgesellschaft mbH
Fössestr. 97 A, 30453 Hannover
Amtliches Mitteilungsblatt
der Landesapothekerkammer Hessen
Verantwortlich für den Gesamtinhalt:
Jürgen R. Draxler
Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Erscheinungsweise: zweimonatlich. Einzelheft 5,50 €, zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.
Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für unverlangt eingesandte
Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion
behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.
LAK
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Programm
der 67. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für
Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
am 9./10. November 2002 in Gießen
Veranstaltungsort: Kongreßhalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
Thema: „Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – Stammzellenforschung“
Samstag, 9. November 2002
15.00 - 15.15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Dr. Gabriele Bojunga
Präsidentin der LAK Hessen
15.15 - 16.20 Uhr
Das Produkt ist der Prozeß
Dr. Uwe Bücheler
Boehringer Ingelheim, Ingelheim
16.40 - 17.45 Uhr
Therapeutischer Durchbruch mit biotechnologischen Arzneien?
Prof. Dr. Theodor Dingermann
Institut für Pharmazeutische Biologie der Johann-Wolfgang-GoetheUniversität, Frankfurt/Main
18.05 - 19.10 Uhr
Biotechnologie – was bringt die Zukunft? Biogenerika, Pipeline
Prof. Dr. Hans Günter Gassen
Institut für Biochemie der Technischen Universität
der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Sonntag, 10. November 2002
9.15 - 10.00 Uhr
Stammzellenforschung – Hoffnung für die regenerative Medizin
Dr. D. Schäfer
Institut für Humangenetik, Klinikum der Johann-Wolfgang-GoetheUniversität, Frankfurt/Main
10.00 - 10.30 Uhr
Rechtsfragen der Forschung mit embryonalen Stammzellen
Prof. Dr. Jochen Taupitz
Universität Mannheim
11.00 - 11.30 Uhr
Stammzellenforschung – eine theologische Betrachtung
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Institut für systematische Theologie der Universität Freiburg
11.30 - 13.00 Uhr
Podiumsdiskussion – Stammzellenforschung
Prof. Dr. Hans Günter Gassen, Dr. Carola Reimann, MdB,
Dr. D. Schäfer, Prof. Dr. Eberhard Schockendorf,
Prof. Dr. Jochen Taupitz
Leitung: Prof. Dr. Theodor Dingermann
Moderation:
Prof. Dr. Henning Blume
SocraTec R&D GmbH, Oberursel
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