Lohn- und Gehaltskosten in der Buchhaltung Lohn
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Lohn- und Gehaltskosten in der Buchhaltung Lohn
Lohn- und Gehaltskosten in der Buchhaltung Lohn- und Gehaltsabrechnung und die dazugehörige buchhalterische Behandlung sind eines der vielfältigsten Themen der Finanzbuchhaltung. Es gibt kaum ein Bereich, der im Laufe der Zeit aufgrund sich ständig ändernder Vorschriften so viele Anpassungen erfährt. So gilt seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr der Grundsatz, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte teilen. Zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld zahlen die Arbeitnehmer mehr. Versicherte ohne Kinder zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge sind ab dem 1. Januar 2006 bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Erfolgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung am Monatsende, so muss bei sich ändernder Vergütung der vorab zu entrichtende Versicherungsbeitrag für den laufenden Monat geschätzt werden. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltabrechung durch den Arbeitgeber hat keinerlei Einfluss auf die Fälligkeit der Beiträge. Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des aktuellen Monats fällig. Restbeträge, die von der Vorausschätzung nicht erfasst wurden, sind zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Die Lohn- und Kirchensteuer müssen an das zuständige Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats abgeführt werden. Eine Prüfung verschiedener Lehrbücher hat ergeben, dass in der buchhalterischen Vorgehensweise bei der Buchung der Personalkosten keine Einheitlichkeit besteht. Ein Lehrbuch für die Ausbildung, muss sich auch auf wesentliche Sachverhalte beschränken. Für aktuelle und umfassende Informationen müssen entsprechende Informationsdienste beansprucht werden. Es bleibt den Buchführungsunterrichtenden vorbehalten die einzelnen Themengebiete tiefergehender als in einem Lehrbuch dargestellt zu behandeln. Die Buchungsmethoden für Personalkosten Die Personalkosten können nach drei Methoden gebucht werden: 1. nach der Bruttomethode 2. nach der Nettomethode oder 3. nach der Verrechnungsmethode. Beispiel einer Gehaltsabrechnung: Bruttogehalt Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer Nettogehalt Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber = = = = = 3.000,00 400,00 400,00 2.200,00 380,00 € € € € € Zu 1: Bruttomethode Bei dieser Methode werden die Personalkosten zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung in einem Betrag (brutto) als Aufwand auf das Konto Löhne bzw. Gehälter gebucht. Die einbehaltenen noch nicht abgeführten Abzüge stellen zum Zeitpunkt der Lohn- bzw. Gehaltzahlung Verbindlichkeiten dar, die auf den Konten • FA-Verbindlichkeiten1, • SV-Verbindlichkeiten 1 erfasst werden. Der Nettolohn bzw. –gehalt wird i. d. R. durch Bank überwiesen. Bis zur Banküberweisung ist der Nettolohn ebenfalls eine Verbindlichkeit, die auf dem Konto • Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt erfasst wird. Buchungssatz: Sollkonto Löhne/Gehälter Betrag (€) 3.000,00 2.200,00 400,00 400,00 € € € € Habenkonto Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt FA-Verbindlichkeiten SV-Verbindlichkeiten Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist Aufwand und solange er noch nicht abgeführt ist, eine Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit (SV-Verbindlichkeit1). Buchungssatz: Sollkonto Betrag (€) Gesetzlich sozialer Aufwand 380,00 € Habenkonto SV-Verbindlichkeiten Bei Ausgleich der Verbindlichkeiten fallen folgende Buchungen an: Buchungssatz bei Überweisung des Nettolohns/-gehalts: Sollkonto Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt 1 Betrag (€) 2.200,00 € Bezeichnung ist abhängig vom Kontenrahmen Habenkonto Bank Buchung bei Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge (drittletzter Bankarbeitstag im Monat): Sollkonto SV-Verbindlichkeiten Betrag (€) 780,00 € Habenkonto Bank (AN und AG-Anteil) Buchung bei Überweisung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags am 10. des nächsten Monats: Sollkonto FA-Verbindlichkeiten Betrag (€) 400,00 € Habenkonto Bank Zu 2. Nettomethode Bei der Nettomethode, die oft bei kleineren Unternehmen angewandt wird, werden alle Bestandteile der Lohnabrechnung zum Zeitpunkt der Zahlung extra gebucht: Sollkonto Löhne/Gehälter (Nettolohn) Löhne/Gehälter (SV AN) Löhne/Gehälter (LSt, KiSt, SolZ) Gesetzlich sozialer Aufwand (SV AG) Betrag (€) 2.200,00 400,00 400,00 380,00 € € € € Habenkonto Bank Bank Bank Bank Zu 3. Verrechnungsmethode Wie bei der Bruttomethode werden mit der Verrechnungsmethode die Personalkosten zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung in einem Betrag (brutto) erfasst. Der Unterschied besteht darin, dass ein „Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto“ zwischengeschaltet wird. Sollkonto Löhne/Gehälter Lohn- und Gehaltsverrechnung Lohn- und Gehaltsverrechnung Gesetzlich sozialer Aufwand Betrag (€) 3.000,00 400,00 400,00 380,00 € € € € Habenkonto Lohn- und Gehaltsverrechnung FA-Verbindlichkeiten SV-Verbindlichkeiten SV-Verbindlichkeiten Buchung mit Sozialversicherungsvorauszahlung Seit 1.1.2006 sind die Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Erfolgen die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen am Monatsende und erhalten die Arbeitnehmer sich ändernde Vergütungen, so müssen die vorab zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat geschätzt werden. Der Prognosebetrag wird dann auf dem Verrechnungskonto „Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag“ gebucht. Sollkonto Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag Betrag (€) 780,00 € Habenkonto Bank Am Monatsende wird dann wie folgt gebucht: Sollkonto Löhne/Gehälter Gesetzlich sozialer Aufwand Betrag (€) 3.000,00 2.200,00 400,00 400,00 380,00 € € € € € Habenkonto Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt FA-Verbindlichkeiten Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag Buchung der Lohn-/Gehaltsüberweisung lt. Bankauszug: Sollkonto Betrag (€) Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt 2.200,00 € Habenkonto Bank Buchung der abzuführenden Abgaben an das Finanzamt: Sollkonto Betrag (€) FA-Verbindlichkeiten 400,00 € Habenkonto Bank Buchung ohne kreditorische Erfassung des Nettobetrages: Sollkonto Betrag (€) Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag 780,00 € Habenkonto Bank Am Monatsende wird dann wie folgt gebucht: Sollkonto Löhne/Gehälter Gesetzlich sozialer Aufwand Betrag (€) 3.000,00 2.200,00 400,00 400,00 380,00 € € € € € Habenkonto Bank FA-Verbindlichkeiten Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag Voraussichtlicher Sozialversicherungsbeitrag Buchung der abzuführenden Abgaben an das Finanzamt: Sollkonto FA-Verbindlichkeiten Betrag (€) 400,00 € Habenkonto Bank