Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg

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Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg
Pressemitteilung vom 23.09.2010
Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Antrag der Firma Eginolf Reuther, Schnaid-Voglerei 1, 96346 Wallenfels, auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage für nicht besonders
überwachungsbedürftige mineralische Bauabfälle auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Schumann, 95659 Arzberg, Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Arzberg
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat in der oben bezeichneten Angelegenheit am
15.09.2010 unter dem Aktenzeichen 412-8240/00-06/10 folgenden Bescheid erlassen:
1. Die Firma Eginolf Reuther, Schnaid-Voglerei 1, 96346 Wallenfels, erhält nach Maßgabe der nachstehenden Nr. 3 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage zum
Brechen von nicht besonders überwachungsbedürftigen mineralischen Bauabfällen auf dem Gelände
der ehemaligen
Porzellanfabrik Schumann, Grundstück Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Arzberg.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth
Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth (Hausadresse) bzw.
Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth (Postanschrift),
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In
der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift
oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Pressemitteilung vom 23.09.2010
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl.
S.390) wurde das Widerspruchsverfahren im hier vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit,
gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein
Gebührenvorschuss zu entrichten.
Wunsiedel, 15.09.2010
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Sellnow
Regierungsrätin

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