Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg
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Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg
Pressemitteilung vom 23.09.2010 Öffentliche Bekanntmachung Bauschuttrecyclinganlage in Arzberg Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma Eginolf Reuther, Schnaid-Voglerei 1, 96346 Wallenfels, auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage für nicht besonders überwachungsbedürftige mineralische Bauabfälle auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Schumann, 95659 Arzberg, Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Arzberg Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat in der oben bezeichneten Angelegenheit am 15.09.2010 unter dem Aktenzeichen 412-8240/00-06/10 folgenden Bescheid erlassen: 1. Die Firma Eginolf Reuther, Schnaid-Voglerei 1, 96346 Wallenfels, erhält nach Maßgabe der nachstehenden Nr. 3 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage zum Brechen von nicht besonders überwachungsbedürftigen mineralischen Bauabfällen auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Schumann, Grundstück Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Arzberg. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth (Hausadresse) bzw. Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth (Postanschrift), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Pressemitteilung vom 23.09.2010 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S.390) wurde das Widerspruchsverfahren im hier vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Wunsiedel, 15.09.2010 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Sellnow Regierungsrätin