Fälle / Aufgaben Tutoriat 3

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Fälle / Aufgaben Tutoriat 3
Familienrecht
Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser
Fälle / Aufgaben zum Tutoriat 3
Fälle 1a und 1b
Der CH-Staatsbürger Franz lernt die Afrikanerin Dafina kennen und daraus entwickelt sich
eine Beziehung. Dafina hält sich illegal in der Schweiz auf. Um den Aufenthalt von Dafina zu
„legalisieren“ schmieden Dafina und Franz folgenden Plan: Franz reist nach Afrika in das
Heimatland von Dafina und heiratet dort die Afrikanerin Baba, welche sich bei der Trauung
aber als Dafina ausgibt (mit gefälschten Papieren). Anschliessend reist Baba als Dafina in
die Schweiz ein (und kehrt dann mit ihren richtigen Papieren als Baba wieder nach Afrika
zurück). Franz und Dafina lassen nun die Ehe in der Schweiz anerkennen. Keiner merkt von
dem „Schwindel“ etwas. Nach einigen Jahren kommt es zwischen Franz und Dafina zu ehelichen Schwierigkeiten und Dafina zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im darauf folgenden Eheschutzverfahren verlangt Dafina Unterhalt. Der Anwalt von Franz wendet nun
ein, Dafina und Franz seien gar nicht verheiratet, weshalb keine Grundlage für die Zusprechung von Unterhalt bestehe. Wie würden Sie entscheiden?
Markus und Marianne haben am 3. April 2008 geheiratet. Schon vor der Heirat hat Marianne
Markus gegenüber mehrmals deutlich den Wunsch geäussert, mit ihm eine Familie zu gründen. Sechs Monate nach der Heirat erfährt Marianne, dass Markus nicht zeugungsfähig ist.
Markus wusste dies, weil er bereits vor Jahren dies durch eine ärztliche Diagnose bestätigt
erhielt. Obwohl Marianne tief erschüttert ist, glaubt sie zunächst immer noch an eine gemeinsame Zukunft mit Markus. Mit der Zeit belastet dieser Umstand Marianne immer mehr.
Sie will sich deshalb nicht mit dem Gedanken abfinden müssen, niemals auf natürlichem
Wege Mutter werden zu können. Sie möchte deshalb nun die Ehe zu Markus schnellstmöglich auflösen lassen. Welche Möglichkeiten bestehen?
Fall 2
Die Ehegatten Anna und Daniel sind kinderlos geblieben. Beide Ehegatten sind zu 100 %
arbeitstätig, Anna als selbständige Dermatologin mit eigener gut gehender Praxis, Daniel ist
Jurist in führender Position bei einer Versicherungsgesellschaft. Nach fünfzehnjähriger Ehe
wollen sie sich scheiden lassen, allerdings alles gütlich regeln. In diesem Zusammenhang
werden Sie angefragt, ob Sie nicht einen (möglichst den güterrechtlichen Regeln entsprechenden) Vorschlag für eine güterrechtliche Auseinandersetzung unterbreiten könnten. Neben dem üblichen Hausrat besitzen die Ehegatten gemäss eigenen Angaben folgende Vermögenswerte: Die Ehefrau besitzt ein Sparkonto von CHF 70'000.–, welches sie durch Einkommen geäuffnet hat. Auch der Ehemann hat sich mit seinem Verdienst einen Betrag von
rund CHF 80'000.– ansparen können, wobei er aber geltend macht, CHF 20'000.– habe er
bereits vor der Verheiratung besessen. Der Ehemann ist passionierter Triathlet und besitzt
zwei Triathlon-Fahrräder, die (noch) je rund CHF 10'000.– Wert haben (die Fahrräder wurden für je CHF 15'000.– von seinem Arbeitserwerb gekauft). Die Ehefrau hat vor einigen
Jahren von der Schwiegermutter eine seltene Luxusuhr geerbt. Uhren dieses Typs haben
vor wenigen Wochen bei Auktionen Preise von rund CHF 15'000.– erzielt. Der Ehemann
weist noch darauf hin, dass die Ehefrau kürzlich die Uhr für CHF 5'000.– renovieren musste,
was sie von ihrem Sparkonto finanzierte. Der Ehemann ist noch Eigentümer einer hypothekarisch unbelasteten Wohnung, die er von seiner Mutter geerbt hat. Gemäss einer kürzlich
in Auftrag gegebenen Schätzung beträgt der Verkehrswert der Wohnung CHF 480'000.–.
Auf dem Mietzinskonto haben sich die Mieteinnahmen der letzten Jahre auf aktuell CHF
30'000.– kumuliert. Schliesslich hat Daniel vor rund zehn Jahren eine Skulptur von Stephan
Balkenhol erworben. Der damalige Kaufpreis von CHF 15'000.– wurde durch CHF 5'000.–
finanziert, die er bereits bei Eingehung der Ehe hatte, und die restlichen CHF 10'000.– hat er
darlehensweise von Anna bekommen (die sie wiederum während der Ehe aus Arbeitserwerb angespart hatte). Die Preise für Balkenhol-Werke sind in der Zwischenzeit sehr angestiegen, gemäss einer Schätzung eines Kunstsachverständigen ist die Skulptur derzeit mit
CHF 100'000.– zu bewerten.
Fragen:
1.
Benötigen Sie von den Parteien möglicherweise noch zusätzliche Angaben?
2.
Wie müsste aus Ihrer Sicht die güterrechtliche Auseinandersetzung aussehen?
3.
Falls die Ehegatten sich nicht scheiden lassen wollen (sondern nur das Getrenntleben aufnehmen), aber dennoch eine Auseinandersetzung und fortan Trennung
des Vermögens erreichen wollen, was wäre zu tun?
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Wenn Sie sich auf die Gruppenübungen vorbereiten, bringen Ihnen diese mehr Nutzen. Motivieren Sie sich, aktiv mittels Wortmeldungen in den Tutoriaten teilzunehmen. Verwenden
Sie bei Ihren Voten die juristische Terminologie und argumentieren Sie nicht im Laienstil.
Eine engagierte Teilnahme kann auch eine gute Vorbereitung für die mündliche Vorlesungsprüfung darstellen.

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