Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des
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Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des
Uwe Fricke · Anette Zawinell 30. November 2007 Anatomisch-therapeutischchemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen WIdO · GKV-Arzneimittelindex Die Publikation wurde im Rahmen des Forschungsprojekts GKVArzneimittelindex im Auftrag der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen erstellt. Die vorliegende Version wurde von der Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 30. November 2007 beschlossen und dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Träger des GKV-Arzneimittelindex: AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg Bundesknappschaft, Bochum Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V. Beschlussfassung der ATC-Arbeitsgruppe des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 30. November 2007 Bonn, im Dezember 2007 Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) (Hrsg.) Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: +49 228 843-393 Fax: +49 228 843-144 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.wido.de/ Pharmazeutisch-technische Assistenz: Manuela Steden Titelfoto: Ulrich Birtel Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben auch bei nur auszugsweiser Verwertung vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Aktuelle Informationen zur vorliegenden Publikation erhalten Sie unter www.wido.de. Inhalt Hinweise ......................................................................................................................... 7 Vorwort........................................................................................................................... 8 1 Einleitung ........................................................................................................12 1.1 Der GKV-Arzneimittelindex............................................................................................ 12 1.2 Internationales ATC/DDD-System ................................................................................ 13 1.2.1 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology.............................. 13 1.2.2 WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology ...................................................................................................................... 14 1.3 Herbal ATC Classification ............................................................................................... 15 1.3.1 Struktur................................................................................................................................ 16 1.3.2 Nomenklatur....................................................................................................................... 17 1.3.3 Allgemeine Prinzipien ...................................................................................................... 17 1.3.4 Änderungen der HATC-Klassifikation.......................................................................... 18 1.3.5 Definierte Tagesdosen (DDD) ......................................................................................... 19 1.4 Deutsches ATC/DDD-System.......................................................................................... 19 1.4.1 GKV-Arzneimittelindex: Kontinuierliche Pflege....................................................... 19 1.4.2 Amtliche deutsche Fassung ........................................................................................... 21 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem ......................................................................................22 2.1 Grundsätzliche Bemerkungen........................................................................................ 22 2.1.1 Struktur................................................................................................................................ 22 2.1.2 Nomenklatur....................................................................................................................... 23 2.2 Umfang des ATC-Klassifikationssystems.................................................................... 23 2.3 Grundregeln der Klassifikation...................................................................................... 24 2.3.1 Allgemeine Prinzipien ...................................................................................................... 24 2.3.2 Klassifikation von Monopräparaten ............................................................................ 26 2.3.3 Klassifikation von Kombinationspräparaten ............................................................. 27 2.3.4 Klassifikation von Phytopharmaka, Homöopathika und Anthroposophika ............................................................................................................... 29 2.4 Änderungen der ATC-Klassifikation............................................................................. 29 3 Die DDD-Festlegung .......................................................................................31 3.1 Definition............................................................................................................................. 31 3.2 Grundregeln für die DDD-Festlegung.......................................................................... 32 3.2.1 Monopräparate.................................................................................................................. 33 3.2.2 Pädiatrische DDD .............................................................................................................. 34 3.2.3 Kombinationspräparate................................................................................................... 35 3.2.4 Andere Faktoren ................................................................................................................ 37 3.2.4.1 Gruppen mit „fixen Dosen“............................................................................................. 37 3.2.4.2 Depotzubereitungen......................................................................................................... 37 3.2.4.3 Intermittierende Dosierung............................................................................................ 37 3.2.4.4 Behandlungsdauer ............................................................................................................ 38 3.2.5 Verwendete Einheiten...................................................................................................... 38 3.2.6 Priorisierung von Informationsquellen für die Ermittlung der DDD ....................................................................................................................................... 40 3.2.6.1 WHO-Empfehlung aus Index und Guidelines ........................................................... 40 3.2.6.2 Literaturangaben............................................................................................................... 41 3.2.6.3 Durchschnittliche Hersteller-DDD................................................................................ 42 3.2.6.4 Individuelle Dosierungsempfehlung gemäß Zulassung.......................................... 42 3.2.7 Grundregeln bei der DDD-Festlegung gemäß einer individuellen Herstellerempfehlung – Ergänzungen zum Regelwerk der WHO ....................... 43 3.2.7.1 Allgemeine Grundregeln ................................................................................................. 43 3.2.7.2 Angaben zur Anwendungshäufigkeit .......................................................................... 44 3.2.7.3 Angaben zur Dosierungseinheit.................................................................................... 46 3.2.7.4 DDD-Berechnung bei Kombinationspackungen....................................................... 49 4 Literatur ...........................................................................................................51 5 Zusammenfassung der Stellungnahmen........................................................53 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe des Jahres 2007..................................56 6.1 Empfehlung zu ATC-Codes neuer Wirkstoffe ........................................................... 56 6.2 ATC-Bedeutungen neuer Wirkstoffe ........................................................................... 57 6.3 Empfehlung zu DDD-Berechnungen neuer Wirkstoffe .......................................... 57 7 Beschlussvorlagen zu allgemeinen Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände .................................................................................61 7.1 Empfehlungen zu allgemeinen DDD-Berechnungen .............................................. 61 7.1.1 Berechnung von Tagesdosen; Kombinationsarzneimittel ..................................... 61 7.1.2 Körpergewicht.................................................................................................................... 62 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopathische ATC/DDD ..................................64 8.1 Empfehlungen zu ATC-Änderungen ............................................................................ 64 8.1.1 Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika: Zeel comp. N® ..................................................... 64 8.1.2 Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika: Traumeel S® ......................................................... 66 8.1.3 Homöopathische und anthroposophische Antivertiginosa: Vertigoheel® ....................................................................................................................... 67 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chemische ATC/DDD ............................................69 9.1 Empfehlungen zu ATC-Änderungen oder neuen ATCCodierungen ....................................................................................................................... 69 9.1.1 Eplerenon............................................................................................................................. 69 9.1.2 Escherichia coli.................................................................................................................. 70 9.1.3 Bisphosphonate, Kombinationen.................................................................................. 71 9.1.4 Edrecolomab....................................................................................................................... 73 9.1.5 Benfotiamin........................................................................................................................ 74 9.1.6 Bupropion............................................................................................................................ 75 9.1.7 Heparingruppe ................................................................................................................... 76 9.2 Empfehlungen zu DDD-Änderungen ........................................................................... 77 9.2.1 Protonenpumpenhemmer ............................................................................................... 77 9.2.2 Sulfasalazin......................................................................................................................... 79 9.2.3 Paricalcitol .......................................................................................................................... 80 9.2.4 Bisoprolol............................................................................................................................. 82 9.2.5 Angiotensin-II-Antagonisten: Candesartan und Olmesartan .............................. 83 9.2.6 Heparingruppe ................................................................................................................... 85 9.2.7 Dydrogesteron und Estrogen ......................................................................................... 86 9.2.8 Koloniestimulierende Faktoren ..................................................................................... 87 9.2.9 Interferon β-1a.................................................................................................................. 88 9.2.10 Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren............................................... 90 9.2.11 Bisphosphonate ................................................................................................................. 92 9.2.12 Alfacalcidol ......................................................................................................................... 97 9.2.13 Trospiumchlorid................................................................................................................. 98 9.2.14 Pegvisomant ....................................................................................................................... 99 9.2.15 Leuprorelin ........................................................................................................................100 9.2.16 Bupropion..........................................................................................................................103 9.2.17 Buprenorphin....................................................................................................................104 9.2.18 Lumiracoxib ......................................................................................................................106 9.2.19 Dexketoprofen..................................................................................................................107 9.2.20 Omalizumab......................................................................................................................109 9.2.21 Latanoprost.......................................................................................................................110 9.2.22 Latanoprost und Timolol ...............................................................................................112 10 Anhang.......................................................................................................... 114 10.1 Unterlagen der Hersteller .............................................................................................114 10.2 Unterlagen der Hersteller zur Beschlussvorlage ....................................................194 Autoren...................................................................................................................... 237 Hinweise Hinweise Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) im Auftrag der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen und weder eine Meinungsäußerung des AOK-Bundesverbandes noch des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology. Die Verwendung von Teilen der Original-WHO-Publikation „Guidelines for ATC classification and DDD assignment“ für die Klassifikationsarbeiten im GKVArzneimittelindex im WIdO wurden dem WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology angezeigt. Wichtige Information Die Erkenntnisse in der Medizin unterliegen laufendem Wandel durch Forschung und klinische Erfahrungen. Sie sind darüber hinaus vom wissenschaftlichen Standpunkt der Beteiligten als Ausdruck wertenden Dafürhaltens geprägt. Wegen der großen Datenfülle sind Unrichtigkeiten gleichwohl nicht immer auszuschließen. Alle Angaben erfolgen insoweit nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Produkthaftung: Für Angaben über Dosierungshinweise und Applikationsformen können Autoren, Herausgeber und Verlag keine Gewähr übernehmen. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen und anhand der Beipackzettel der verwendeten Präparate in eigener Verantwortung auf ihre Richtigkeit überprüft werden. 7 Vorwort Vorwort Der GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), unter der gemeinsamen Trägerschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, sorgt seit mehr als 25 Jahren für Transparenz im deutschen Arzneimittelmarkt. Dabei wird die Erfassung von Umfang und Struktur der vertragsärztlichen Arzneimittelverordnungen in Deutschland erst dadurch ermöglicht, dass das anatomischtherapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC-System) mit definierten Tagesdosen (DDD) als wesentliche methodische Grundlage im Rahmen des GKV-Arzneimittelindex verwendet wird. Dafür muss bei der Analyse der deutschen Versorgungslandschaft zwischen drei unterschiedlichen Systematiken unterschieden werden, die je nach Verwendungskontext zur Anwendung kommen können: • Die internationale ATC/DDD-Systematik der WHO, sollte bei internationalen Studien zum Arzneimittelmarkt und -verbrauch zur Anwendung kommen. • Die ATC/DDD-Systematik des GKV-Arzneimittelindex im WIdO mit einer kontinuierlichen Pflege der entsprechenden Klassifikationen bietet mit der Einbettung in die internationale Systematik und der Einbindung in die nationale Anpassung für Deutschland jeweils aktuelle Klassifikationen an, die zur Marktbeschreibung in Deutschland genutzt werden können. • Die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD-Festlegung wird im Rahmen des § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V – basierend auf den Vorschlägen des GKV-Arzneimittelindex im WIdO – im jährlichen Rhythmus erstellt. Diese Fassung durchläuft ein Anhörungsverfahren, an dem die entsprechenden Fachkreise im Rahmen der Arbeitsgruppe ATC/DDD beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beteiligt sind. Die nachfolgend dargestellten Klassifikationsgrundlagen haben damit unterschiedliche Nutzungskontexte. Internationale ATC/DDD-Systematik der WHO Seit 1981 empfiehlt das Europabüro der WHO, in internationalen Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch das ATC/DDD-System anzuwenden. In diesem 8 Vorwort Zusammenhang und zur weiteren Förderung der Methodik wurde 1982 mit dem WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (WHOZentrum für die Erarbeitung der Methodik der Arzneimittelstatistik) eine zentrale Stelle geschaffen, die für die Koordination der Anwendung der ATC/DDDMethodik verantwortlich ist. Das WHO-Zentrum war zunächst beim Norsk Medisinaldepot (NMD, Norwegisches Medizinaldepot) angesiedelt. Seit Januar 2002 gehört das WHO-Zentrum zum nationalen Gesundheitsamt von Norwegen. Da sich schon bald nach der Gründung der Bedarf für ein international standardisiertes ATC/DDD-System als Basis für Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch zeigte, wurde das WHO-Zentrum 1996 direkt dem WHOHauptquartier in Genf unterstellt. Über die Ziele des ATC/DDD-Systems und die zugrunde liegende Methodik zur ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung sowie deren Weiterentwicklung legt das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology jährlich einen aktuellen Bericht vor, der mittlerweile auf Englisch und Spanisch sowie in Kooperation zwischen dem WIdO und der WHO auf Deutsch erscheint. Kontinuierliche Pflege der ATC/DDD-Sytematik für den deutschen Arzneimittelmarkt durch den GKV-Arzneimittelindex Die Klassifikationsdatenbank des GKV-Arzneimittelindex wird seit 1980 im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) gepflegt. Unterstützt wird das Institut bei dieser Arbeit durch ein Gutachtergremium aus dem Fachbereich der Pharmakologie. Wie auf internationaler Ebene bedarf es aufgrund der dynamischen Entwicklung des Arzneimittelmarktes auch in Deutschland einer ständigen Anpassung und Überarbeitung der Daten und der zugrunde liegenden Klassifikationssystematik. Hierbei erfolgen die Vergabe von ATC-Codierungen und die Festlegung definierter Tagesdosen (DDD) streng nach den Empfehlungen der WHO, soweit diese die Abbildung der nationalen Gegebenheiten in ausreichendem Maße gewährleisten. Da das internationale ATC/DDD-System aber nicht in jedem Fall die spezifischen Belange des deutschen Arzneimittelmarktes berücksichtigen kann, wie beispielsweise die Klassifikation von nationalen phytotherapeutischen und anthroposophischen bzw. homöopathischen Spezialitäten sowie von Kombinationsarzneimitteln, werden seit Beginn der Projektarbeit des GKV-Arzneimittelindex entsprechende Ergänzungen und Erweiterungen des internationalen ATC/DDD-Systems unter größtmöglicher Wahrung der Kompatibilität mit dem WHO-Standard vorgenommen. Hierzu zählt beispielsweise die Vergabe von deutschen ATC-Codierungen für chemisch-synthetische bzw. pflanzliche Wirk9 Vorwort stoffe, die noch keinen international gültigen Code besitzen. Darüber hinaus werden national definierte Tagesdosen festgelegt, wenn keine international bindenden definierten Tagesdosen veröffentlicht sind oder die nationalen Gegebenheiten eine Anpassung erfordern. Der GKV-Arzneimittelindex publiziert hierzu seit 1995 jährlich ein ATC-Code-Verzeichnis. Seit 2002 werden das ATC-Code-Verzeichnis und die zugrundeliegende Methodik zur Vergabe von ATC-Codierungen sowie DDD im GKV-Arzneimittelindex (Erste Auflage Fricke und Günther 2002, letzte aktuelle Fassung: Fricke, Günther, Zawinell 30. April 2007) benutzerfreundlich als CD-ROM-Version kombiniert und in dieser Form jährlich veröffentlicht. Amtliche ATC-Klassifikation mit DDD-Festlegung Im Januar 2004 wurde die international gültige ATC-Klassifikation der WHO mit Stand Januar 2003 erstmals durch das Bundesministerium für Gesundheit für amtlich erklärt und über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Verfügung gestellt. Die Anwendungszwecke der Klassifikation sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Hierfür wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die Arbeitsgruppe ATC/DDD beim KKG eingesetzt, in der die maßgeblichen Fachkreise vertreten sind. Mit den Erfahrungen der deutschen Versionen für die Jahre 2004 bis 2007 hat sich ein transparentes und regelgebundenes Verfahren zur Fortschreibung etabliert. Bereits im Jahr 2004 hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit der Arbeitsgruppe ATC/DDD des KKG beschlossen, für das Verfahren zur Fortschreibung der nationalen ATC/DDD-Klassifikation die Adaption der WHO-Klassifikation an den deutschen Markt zugrunde zu legen, die im Rahmen des Forschungsprojekts GKVArzneimittelindex im WIdO jährlich im April publiziert wird. Um die Verwendung der ATC-Systematik für gesetzliche Aufgaben zu vereinfachen, stellt der GKV-Arzneimittelindex seit diesem Jahr neben dem aktuellen ATC-Index mit DDD-Angaben des GKV-Arzneimittelindex auch die für das Jahr gültige amtliche Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland jeweils maschinenlesbar und datenbanktauglich zur Verfügung (aktuelle Version: ATC/DDD ROM2007). Verfahren für die amtliche Klassifikation 2008 Auch im diesjährigen Verfahren hatten die Sachverständigen von pharmazeutischen Unternehmen über ihre Verbände bis zum 1. Juni 2007 Gelegenheit, Stellungnahmen zu der ATC-Klassifikation mit DDD-Angaben des GKV-Arznei10 Vorwort mittelindex mit Stand 30. April 2007 an die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe ATC/DDD des KKG und das WIdO einzureichen. Im Auftrag der Geschäftsstelle hat das WIdO die Anträge zur Anpassung an den deutschen Arzneimittelmarkt inhaltlich bewertet und eine Beschlussvorlage erstellt, in der die eingegangenen Änderungsvorschläge ausführlich dokumentiert und bewertet sind. Die vom GKV-Arzneimittelindex erstellte Beschlussvorlage wurde den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ATC/DDD des KKG am 12. Oktober 2007 zugeleitet. Die Fachkreise hatten bis zum 30. Oktober 2007 Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Am 30. November 2007 wurde die Beschlussvorlage von der Arbeitsgruppe eingehend beraten und beschlossen. Der GKV-Arzneimittelindex im WIdO wird die Anpassung der ATC-Klassifikation und der DDD-Angaben auf Beschluss der ATC/DDD-Arbeitsgruppe sowie nach letztlicher Entscheidung des BMG vornehmen. Diese Fassung kann dann 2008 vom Gesundheitsministerium amtlich gestellt werden. Die große Verbreitung der ATC-Klassifikation und DDD-Systematik – sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene – belegt den hohen praktischen Nutzen der Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex. Wir möchten uns an dieser Stelle für die engagierte Arbeit von Prof. Dr. Uwe Fricke, Dr. Judith Günther und Dr. Anette Zawinell bedanken. Nur ihr unermüdlicher Einsatz ermöglicht eine Klassifikationsdatenbank wie die des GKV-Arzneimittelindex. Darüber hinaus möchten wir den pharmakologischen Gutachtern des GKVArzneimittelindex Prof. Dr. Björn Lemmer, Prof. Dr. Martin J. Lohse, Dr. Klaus Mengel, Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Prof. Dr. Hasso Scholz unseren besonderen Dank für die langjährige fachliche Unterstützung aussprechen. Unser Dank gilt weiterhin der tatkräftigen Unterstützung von Manuela Steden sowie den pharmazeutischen Assistenzkräften im GKV-Arzneimittelindex Gudrun Billesfeld, Sylvia Ehrle, Sandra Heric und Sabine Roggan. Darüber hinaus danken wir allen, die bei der Fertigstellung der Stellungnahme mitgewirkt haben. Dabei gebührt der Dank insbesondere Kenan Ajanovic, Gabi Brückner, Miriam-Maleika Höltgen, Ursula M. Mielke und Susanne Sollmann im WIdO, die durch die Datenbetreuung, das Erfassen, die Gestaltung der Texte sowie die Durchsicht des Manuskripts zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben. Bonn, den 30. November 2007 Katrin Nink und Helmut Schröder 11 1 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Der GKV-Arzneimittelindex Seit der Einführung des GKV-Arzneimittelindex im Jahre 1981 ist eine kontinuierliche Beobachtung und Analyse des deutschen Arzneimittelmarktes möglich. Damit wird ein maßgeblicher Beitrag zur Transparenz im deutschen Arzneimittelmarkt für eine zweckmäßige, sichere und wirtschaftliche Arzneitherapie in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Das Projekt wird von allen Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (namentlich vom AOK-Bundesverband, dem BKK Bundesverband, dem IKK-Bundesverband, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen, dem Arbeiter-ErsatzkassenVerband und der Knappschaft) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam getragen. Basis des GKV-Arzneimittelindex sind die innerhalb eines Jahres zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestellten Rezeptblätter zur ambulanten Arzneitherapie, die über öffentliche Apotheken abgegeben werden. Bis zum Jahr 2001 wurde aus diesen Rezepten eine repräsentative Stichprobe gezogen. Seit 2002 werden alle zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel in Form einer Vollerhebung im GKV-Arzneimittelindex erfasst, die im Hinblick auf unterschiedliche Fragestellungen analysiert werden können. Um eine tiefer gehende Analyse der erhobenen Daten zu ermöglichen, bedarf es eines einheitlichen und transparenten Klassifikationssystems für die ambulant verwendeten Arzneimittel. Seit Projektbeginn wird für die Klassifikation von Arzneimitteln im Rahmen des GKV-Arzneimittelindex das von der WHO entwickelte, international anerkannte anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC-Klassifikation) eingesetzt (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007a; WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology, 2007b). Dieses Klassifikationssystem berücksichtigt sowohl die chemische Struktur, die pharmakologische Wirkung wie auch das therapeutische Anwendungsgebiet eines Wirkstoffs und bietet damit eine zusammenfas12 1 Einleitung sende Betrachtung sämtlicher Merkmale des Wirkstoffs. Durch Veränderungen bzw. Erweiterungen des internationalen Arzneimittelmarktes muss auch das ATC-Klassifikationssystem ständig überarbeitet und angepasst werden. Diese Aufgabe hat im Auftrag der WHO das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology in Oslo übernommen. 1.2 Internationales ATC/DDD-System 1.2.1 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology Seit 1981 empfiehlt das Europabüro der WHO, in internationalen Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch das ATC/DDD-System anzuwenden. In diesem Zusammenhang und zur weiteren Förderung der Methodik wurde 1982 mit dem WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (WHOZentrum für die Erarbeitung der Methodik der Arzneimittelstatistik) eine zentrale Stelle geschaffen, die für die Koordination der Anwendung der ATC/DDDMethodik verantwortlich ist. Das WHO-Zentrum war zunächst beim Norsk Medisinaldepot (NMD, Norwegisches Medizinaldepot) angesiedelt. Seit Januar 2002 gehört das WHO-Zentrum zum nationalen Gesundheitsamt von Norwegen. Da sich schon bald nach der Gründung der Bedarf für ein international standardisiertes ATC/DDD-System als Basis für Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch zeigte, wurde das WHO-Zentrum 1996 direkt dem WHOHauptquartier in Genf unterstellt (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b). Gemäß den Vereinbarungen zwischen der WHO und der norwegischen Regierung liegen die Hauptaufgaben des WHO-Zentrums in der Entwicklung und Pflege des ATC/DDD-Systems. Dazu gehören die • Klassifikation der Arzneimittel gemäß dem ATC-System. Priorität hat dabei die Klassifikation von Monopräparaten. International verfügbare Kombinationspräparate (d. h. wichtige fixe Kombinationen) werden so weit wie möglich erfasst, • Festlegung von DDD für Arzneimittel, denen ein ATC-Code zugeordnet wurde, • Überprüfung und – soweit notwendig – Überarbeitung des ATC-Klassifikationssystems und der DDD, 13 1 Einleitung • Förderung und Begleitung der praktischen Anwendung des ATC-Systems durch Kooperation mit Wissenschaftlern, die sich mit Untersuchungen des Arzneimittelverbrauchs befassen. Über die Ziele des ATC/DDD-Systems und die zugrunde liegende Methodik zur ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung sowie deren Weiterentwicklung legt das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology jährlich einen aktuellen Bericht vor, der mittlerweile auf Englisch und Spanisch sowie in Kooperation zwischen dem WIdO und der WHO auf Deutsch erscheint (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007a-d). 1.2.2 WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology Zur Unterstützung des international agierenden WHO-Zentrums in Oslo wurde 1996 die Internationale Arbeitsgruppe der WHO für die Methodik der Arzneimittelstatistik (WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology) eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus zwölf von der WHO ernannten Fachleuten aus den Bereichen Klinische Pharmakologie, Arzneimittelverbrauch, Arzneimittelzulassung, Arzneimittelevaluation, Statistik und Medizin. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten unterschiedliche Anwender des ATC/DDD-Systems sowie verschiedene Nationen, die die sechs WHO-Weltregionen repräsentieren. Die wichtigsten Aufgaben der internationalen Arbeitsgruppe sind: • Wissenschaftliche Weiterentwicklung des ATC/DDD-Systems, • Diskussion und Verabschiedung aller neuen ATC-Codes, DDD-Festlegungen und Änderungen bereits existierender ATC-Codes und DDD, • Weiterentwicklung des ATC/DDD-Systems als internationalen Standard für Untersuchungen des Arzneimittelverbrauchs, • Überarbeitung – soweit notwendig – der Richtlinien für die Zuordnung und Änderung von ATC-Codes und DDD, • Überarbeitung – soweit notwendig – der Antragsverfahren auf Zuordnung oder Änderung von ATC-Codes und DDD, um sicherzustellen, dass diese konsistent und transparent sind, 14 1 Einleitung • Bewertung der Quellen und der Validität von Statistiken über den internationalen Arzneimittelverbrauch und Förderung einer systematischen statistischen Erhebung von umfassenden Daten über den Arzneimittelkonsum in allen Ländern und Regionen, die das ATC/DDD-System als internationalen Standard anwenden, • Entwicklung von Methoden, Handbüchern und Richtlinien zur praktischen und angemessenen Anwendung des ATC/DDD-Systems in Arzneimittelverbrauchsstudien unter verschiedenen Bedingungen, insbesondere solcher, die sich auf die Entwicklungsländer beziehen, • Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen, die in Initiativen zum rationalen Einsatz von Arzneimitteln eingebunden sind, um Methoden zur Erhebung des Arzneimittelverbrauchs in die Bedarfsanalyse und die Ergebnisbewertung von Interventionen mit dem Ziel zu integrieren, den Einsatz von Arzneimitteln zu verbessern. 1.3 Herbal ATC Classification Das Herbal ATC-System (HATC) baut auf einem Vorschlag von Peter de Smet vom Drug Information Centre, Royal Dutch Association for the Advancement of Pharmacy in Den Haag aus dem Jahr 1991 auf. Strukturell ist die Klassifikation an das offizielle ATC-System angelehnt und enthält eine Auflistung lateinischer botanischer Namen mit HATC-Codes. Herausgeber der Richtlinien der ATC-Klassifikation von Phytopharmaka sowie des ATC-Index für Phytopharmaka ist das Uppsala Monitoring Centre (UMC), das den Status eines WHO Collaborating Centre for International Drug Monitoring in Schweden hat (http://www.who-umc.org). Kernaufgabe des UMC ist die Sammlung und Analyse weltweiter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen. Die so genannten „Case safety reports“ werden hierzu vom UMC in die WHO Adverse Drug Reaction Datenbank (WHO ADR database) aufgenommen. In diesem Kontext wird beim UMC in Kooperation mit IMS Health ein Arzneimittelverzeichnis (Drug Dictionary) erstellt, indem sämtliche weltweit verfügbaren Arzneimittelprodukte mit Informationen zu Wirkstoff, Indikationsgebieten, Darreichungsform und –stärke sowie zu pharmazeutischen Herstellern zusammengetragen werden (siehe Annual Report 2004 – June 2005 des UMC). Der Listung hinterlegt ist bei pflanzlichen Präparaten der HATC, wodurch die Arzneimittelsicherheit sowohl in der Phase vor als auch nach der Markteinführung von pflanzlichen Arzneimitteln optimiert werden soll. Mit dem wachsenden 15 1 Einleitung Bewusstsein, dass pflanzliche Arzneimittel auch schaden können, wurden Systeme benötigt, die die weltweit im Einsatz befindlichen pflanzlichen Arzneimittel klassifizieren. Der HATC soll somit die internationale Arzneimittelsicherheit auch für nicht-chemische Wirkstoffe unterstützen. 1.3.1 Struktur Im HATC-Index (WHO Collaborating Centre for International Drug Monitoring) werden pflanzliche Arzneimittel nach ihrer therapeutischen Anwendung in Gruppen auf sechs verschiedenen Ebenen eingeteilt. Die erste Ebene (der Buchstabe H) dient zur Unterscheidung vom offiziellen ATC-System. Die Codes der Ebenen 1 bis 4 des pflanzlichen Systems entsprechen weitgehend den Ebenen der offiziellen WHO-Systematik. Im HATCSystem wurden gegenüber der WHO-ATC-Klassifikation einige spezifische Phytopharmaka-Codes (W,Y,Z) hinzugefügt, während andere Ebenen (z. B. R01 Rhinologika) nicht genutzt werden. Die fünfte Ebene (eine vierziffrige Zahl) bezieht sich in der 5er Serie auf die Droge als Monosubstanz, die 9er Serie beschreibt Kombinationen. Tabelle 1–1: Struktur des HATC-Index HATC-Index HATC-Bedeutung HATC-Obergruppe H Pflanzliche Zubereitung (0. Ebene) HA Alimentäres System und Stoffwechsel (1. Ebene, anatomische Hauptgruppe) HA06 Pflanzliche Laxanzien (2. Ebene, therapeutische Untergruppe) HA06A Pflanzliche Laxanzien (3. Ebene, therapeutische/pharmakologische Untergruppe) HA06AB Pflanzliche Kontaktlaxanzien (4. Ebene, therapeutische/ pharmakologische/chemische Untergruppe) HA06AB5010 Oerculina turpethum (L.) A. Silva Manso, Wurzel (5. Ebene, individuelle pflanzliche Zubereitung) Quelle: HATC-Index, UMC 2004 16 WIdO 2007 1 Einleitung 1.3.2 Nomenklatur Die Nomenklatur des HATC bezieht sich auf den bevorzugten lateinischen botanischen Namen einschließlich des Autorennamens der einzelnen Stammpflanze und benennt die Art der Zubereitung (z. B. Extrakt) bzw. den verwendeten Pflanzenteil (Blüte, Wurzel etc.). Tabelle 1–2: Nomenklatur der Kamillenblüten HATC-Code Bedeutung HA03WB5001 HA03WB5002 Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Quelle: HATC-Index, UMC 2004 WIdO 2007 1.3.3 Allgemeine Prinzipien Im regulären ATC-System werden Arzneimittel gemäß der wesentlichen therapeutischen Anwendung ihres Hauptwirkstoffs klassifiziert. Dabei gilt als Grundregel, dass jede pharmazeutische Zubereitung (d. h. ähnliche Bestandteile, Stärke und Darreichungsform) nur einen ATC-Code erhält. Hierbei wird die Hauptindikation von der WHO auf Grundlage der verfügbaren Fachliteratur festgelegt (siehe auch Abschnitt 1.2). Um die verschiedenen Anwendungsgebiete pflanzlicher Zubereitungen und auch die unterschiedlichen Indikationen in den einzelnen Ländern darzustellen, werden dagegen im HATC-System einer pflanzlichen Zubereitung bis zu sechs verschiedene HATC-Codes zugewiesen. Die Zuordnung wird jedoch nicht nach einem festgelegten wissenschaftlichen Verfahren vorgenommen, sondern „ist bis zu einem gewissen Maß subjektiv und spiegelt wahrscheinlich die Meinung der westlichen Welt wieder“ (UMC 2004). 17 1 Einleitung Tabelle 1–3: Struktur des HATC-Index HATC-Index HATC-Bedeutung HATC-Obergruppe HA01WX5001 Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten Andere pflanzliche stomatologische Zubereitungen Pflanzliche Karminativa HA03WB5001 Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten HA09WA5006 Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten Chamaemelum nobile (L.) All., Blüten Pflanzliche spasmolytische Mittel die Bisabololderivate und/oder Flavonoide enthalten Pflanzliche Digestiva, Amara HA03AW5010 HG02WB5001 HA03AW5034 HA03WB5002 HD03WX5011 HM01AW5014 HN05CM50013 Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Matricaria recutita (L.) Rausch., Blüten Pflanzliche Zubereitungen zur Behandlung prämenstrueller Syndrome oder Antidysmenorrhoika Pflanzliche Karminativa Pflanzliche spasmolytische Mittel die Bisabololderivate und/oder Flavonoide enthalten Andere pflanzliche Zubereitungen zur Behandlung von Wunden und Geschwüren Pflanzliche antiinflammatorische und antirheumatische Zubereitungen Andere Hypnotika und Sedativa Quelle: HATC-Index, UMC 2004 WIdO 2007 1.3.4 Änderungen der HATC-Klassifikation Die Richtlinien des HATC-Systems geben nicht vor, in welcher Form Änderungsanträge bearbeitet werden und auch nicht, in welchem zeitlichen Rahmen die publizierte Klassifikation aktualisiert werden soll. Neue HATC-Codes werden nach Anfrage vergeben, wobei kombinierten Zubereitungen nur zu einem gewissen Ausmaß HATCs zugewiesen werden. Diese sind dann vielmehr national nach den vorgegebenen Prinzipien zu klassifizieren. Zukünftig sollen neben den Phytotherapeutika der westlichen Welt auch weitere Ansätze der Medizin wie zum Beispiel traditionelle Heilmethoden aus Asien und Afrika in das System einbezogen werden, wobei deren Terminologie beibehalten werden soll. 18 1 Einleitung 1.3.5 Definierte Tagesdosen (DDD) Im HATC-System werden den einzelnen HATC-Codes keine definierten Tagesdosen (DDD) zugeordnet. Mit dem System ist es damit nicht möglich, für pflanzliche Arzneimittelzubereitungen des deutschen Arzneimittelmarktes vergleichende Informationen und Hinweise nach § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V darzustellen. Auch ermöglicht die HATC-Klassifikation – wie durch die Zielsetzung des HATC-Codes bereits deutlich wird – keine Analyse des pflanzlichen Arzneimittelverbrauchs oder tiefer gehende Analyse hinsichtlich der Verbesserung des Arzneimittelverbrauchs unabhängig von markttechnischen Einflüssen wie Preisänderungen und Änderungen der Packungsgröße. Die HATC-Klassifikation wurde geschaffen, um weltweit spontan gemeldete Verdachtsfälle unerwünschter pflanzlicher Arzneimittelwirkungen für die jeweiligen unterschiedlichen Anwendungsgebiete zu erfassen. Für diesen Verwendungszusammenhang der Klassifikation bedarf es einer kontinuierlichen Fortschreibung. 1.4 Deutsches ATC/DDD-System 1.4.1 GKV-Arzneimittelindex: Kontinuierliche Pflege Die Klassifikationsdatenbank des GKV-Arzneimittelindex wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) gepflegt. Unterstützt wird das Institut bei dieser Arbeit durch ein Gutachtergremium, das aus dem Fachbereich der Pharmakologie besteht. Wie auf internationaler Ebene bedarf es aufgrund der dynamischen Entwicklung des Arzneimittelmarktes auch in Deutschland einer ständigen Anpassung und Überarbeitung der Daten und der zugrunde liegenden Klassifikationssystematik. Hierbei erfolgt die Vergabe von ATC-Codes und Festlegung definierter Tagesdosen (DDD) streng nach den Empfehlungen der WHO (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007a-d), soweit diese die Abbildung der nationalen Gegebenheiten in ausreichendem Maße gewährleisten. Da das internationale ATC/DDD-System aber nicht in jedem Fall die spezifischen Belange des deutschen Arzneimittelmarktes berücksichtigen kann, wie beispielsweise die Klassifikation von nationalen phytotherapeutischen und anthroposophischen bzw. homöopathischen Spezialitäten sowie von Kombina- 19 1 Einleitung tionsarzneimitteln, werden seit Beginn der Projektarbeit des GKV-Arzneimittelindex entsprechende Ergänzungen und Erweiterungen des internationalen ATC/DDD-Systems unter größtmöglicher Wahrung der Kompatibilität mit dem WHO-Standard vorgenommen. Dazu zählen beispielsweise die Vergabe von deutschen ATC-Codes für chemisch-synthetische bzw. pflanzliche Wirkstoffe, die noch keinen international gültigen Code besitzen, und die Festlegung nationaler definierter Tagesdosen, wo keine international bindenden definierten Tagesdosen veröffentlicht sind. Der GKV-Arzneimittelindex publiziert hierzu jährlich ein ATC-Code-Verzeichnis (Erste Auflage: Schwabe 1985, letzte aktuelle Fassung: Fricke, Günther, Zawinell 30. April 2007). Seit 2002 werden das ATC-Code-Verzeichnis und die zugrundeliegende Methodik zur Vergabe von ATC-Codes sowie DDD im GKV-Arzneimittelindex (Erste Auflage Fricke und Günther 2002) benutzerfreundlich als CD-ROM-Version kombiniert und in dieser Form jährlich veröffentlicht. Aktualisierung des ATC/DDD-Systems Das ATC- und DDD-Verzeichnis der WHO wird einmal jährlich aktualisiert (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007a und c) und vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology jeweils zu Beginn eines neuen Jahres (Januar) publiziert. Dieser ATC-Index enthält alle bisher vergebenen ATC-Codes von der 1. bis zur 5. Ebene zusammen mit den derzeit international geltenden definierten Tagesdosen für Einzelsubstanzen. Darüber hinaus werden ebenfalls jährlich die Leitlinien der WHO für die ATCKlassifikation und die Festlegung von definierten Tagesdosen (DDD) in ihrer aktuell geltenden Version veröffentlicht (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b und d). Beide Veröffentlichungen können nach Erhalt einer Zugangsberechtigung auch über das Internet eingesehen werden (www.whocc.no). Sobald die jährliche Neuauflage des ATC-Index mit DDD durch das WHOZentrum publiziert ist, werden die Neuerungen in das deutsche System transferiert. Das deutsche ATC-System basiert auf dem aktuell geltenden, international bindenden ATC/DDD-System der WHO. Weichen die nationalen deutschen Gegebenheiten von denen im international vorgeschlagenen ATC/DDD-System ab, werden in den entsprechenden Publikationen des GKV-Arzneimittelindex die 20 1 Einleitung Leser über diese Unterschiede informiert. Gleichwohl werden auch diejenigen Wirkstoffe gelistet, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Darüber hinaus unterliegen auch die ATC-Codes und DDD der deutschen Arzneimittelspezialitäten, die international nicht erfasst sind, einem Wandel. Aus diesem Grund werden die aktualisierten ATC-Codes und DDD im GKVArzneimittelindex einmal jährlich – im Frühjahr – publiziert. 1.4.2 Amtliche deutsche Fassung Gemäß § 73 Abs. 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit seit 2004 jährlich die amtliche deutsche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation mit Definierten Tagesdosen (DDD) heraus. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Das Bundesministerium für Gesundheit hat für die Weiterentwicklung der amtlichen ATC-Klassifikation beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) eine Arbeitsgruppe ATC/DDD eingerichtet. In den vergangenen Jahren wurde ein regelgebundenes Verfahren entwickelt, in das die maßgeblichen Fachkreise eingebunden sind. Grundlage für die jährliche Anpassung der amtlichen ATC-Klassifikation ist das ATC-Code-Verzeichnis für den deutschen Arzneimittelmarkt, das im GKV-Arzneimittelindex im WIdO bearbeitet und publiziert wird. Der GKV-Arzneimittelindex im WIdO wurde von der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe beauftragt, die von den Fachkreisen eingehenden Anträge zur Anpassung an den deutschen Arzneimittelmarkt inhaltlich zu bewerten und eine entsprechende Beratungsunterlage zu erstellen. Die daraus resultierende Beschlussvorlage wird in der Arbeitsgruppe beraten und in eine Empfehlung umgesetzt. Das Ergebnis der Beratung wird vom Bundesministerium für Gesundheit entgegengenommen, abschließend erklärt das Bundesministerium für Gesundheit die ATC-Klassifikation für amtlich. 21 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem 2.1 Grundsätzliche Bemerkungen 2.1.1 Struktur Im anatomisch-therapeutisch-chemischen (ATC) Klassifikationssystem werden Arzneimittel entsprechend dem Organ oder dem Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Arzneimittel werden auf fünf Ebenen in Gruppen eingeteilt. Es gibt 14 Hauptgruppen (1. Ebene) mit einer pharmakologischen/therapeutischen Untergruppe (2. Ebene). Die 3. und 4. Ebenen sind chemische/pharmakologische/ therapeutische Untergruppen und die 5. Ebene benennt den chemischen Wirkstoff. Die 2., 3. und 4. Ebene bezeichnet häufig pharmakologische Untergruppen, wenn diese geeigneter erscheinen als eine therapeutische oder chemische Untergruppe. Tabelle 2–1: ATC-Klassifikationssystem ATC-Code ATC-Bedeutung ATC-Ebene C Kardiovaskuläres System (1. Ebene, anatomische Hauptgruppe) C01 Herztherapie (2. Ebene, therapeutische Untergruppe) C01A Herzglykoside (3. Ebene, pharmakologische Untergruppe) C01A A Digitalisglykoside (4. Ebene, chemische Untergruppe) C01A A02 Acetyldigoxin (5. Ebene, chemische Substanz) Quelle: WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007 WIdO 2007 Das ATC-System ist streng genommen kein therapeutisches Klassifikationssystem. Auf allen ATC-Ebenen können ATC-Codes gemäß den pharmakologischen Eigenschaften des Arzneimittels zugeordnet werden. Die Untergliederung nach 22 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem dem Wirkungsmechanismus ist jedoch häufig recht grob, weil eine zu detaillierte Klassifikation nach dem Wirkprinzip oft dazu führt, dass eine Untergruppe nur einen Wirkstoff enthält, was so weit wie möglich vermieden werden soll (z. B. Antidepressiva). Einige ATC-Gruppen haben sowohl chemische als auch pharmakologische Untergruppen (z. B. die ATC-Gruppe J05A – Direkt wirkende antivirale Mittel). Wenn ein Wirkstoff sowohl die Kriterien einer chemischen als auch einer pharmakologischen 4. Ebene erfüllt, sollte er normalerweise der pharmakologischen Gruppe zugeordnet werden. 2.1.2 Nomenklatur Bevorzugt werden im internationalen ATC-System bei der Benennung eines ATC-Codes internationale Freinamen (INN; International Nonproprietary Names). Falls keine INN-Bezeichnungen verfügbar sind, werden in der Regel amerikanische (USAN; United Stated Adopted Name) oder britische (BAN; British Approved Name) Bezeichnungen verwendet. Für den deutschen Arzneimittelmarkt werden die seitens der WHO vorgeschlagenen Bezeichnungen übernommen, soweit diese auch im deutschen Sprachraum Verwendung finden. Andernfalls werden die Bezeichnungen gemäß der bevorzugten Nomenklatur der aktuellsten Version der Pharmazeutischen Stoffliste (Pharmazeutische Stoffliste) gewählt. Die Stoffliste stellt die regelmäßig überarbeitete Referenzliste für Arzneimittelbezeichnungen im deutschsprachigen Raum dar. Die Bezeichnung der verschiedenen ATC-Ebenen richtet sich gemäß WHO nach dem Arzneistoffglossar der WHO (WHO Pharmacological Action and Therapeutic Use of Drugs – List of Terms). 2.2 Umfang des ATC-Klassifikationssystems Das Zentrum der WHO in Oslo nimmt Neueinträge in die ATC-Klassifikation auf Antrag der Anwender des Systems auf. Hierzu zählen pharmazeutische Hersteller, Zulassungsbehörden und Wissenschaftler. Kriterien der Antragstellung sind den Publikationen oder der Homepage des WHO-Zentrums zu entnehmen (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b). Bei der Bearbeitung priorisiert das WHO-Zentrum vor allem Fertigarzneimittel, die klar 23 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem definierte Wirkstoffe mit einer INN-Bezeichnung enthalten und bestimmte Kriterien erfüllen, die in den Richtlinien der WHO (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b, 2007d) nachgelesen werden können. Komplementäre und traditionelle Arzneimittel sowie Phytopharmaka werden im Allgemeinen nicht in das ATC-System aufgenommen. Somit deckt das ATC/DDD-System der WHO den deutschen Arzneimittelmarkt nicht vollständig ab. Erweiterung der WHO-ATC-Klassifikation und DDD-Vergabe in Deutschland Das derzeit geltende Klassifikationssystem der WHO weist spezifische Lücken für den deutschen Arzneimittelmarkt auf. So sind als Besonderheiten des deutschen Arzneimittelmarktes zusätzliche Klassifikationen für den Bereich der Phytotherapeutika, der homöopathischen und der anthroposophischen Arzneimittel notwendig. Darüber hinaus müssen vor allem im Marktsegment der Kombinationspräparate neue ATC-Codierungen geschaffen werden, um eine ausreichende Übersicht über solche Kombinationspräparate zu erhalten, die für den deutschen Arzneimittelmarkt von besonderer Relevanz sind, international jedoch nur eine geringere Marktbedeutung besitzen. 2.3 Grundregeln der Klassifikation 2.3.1 Allgemeine Prinzipien Arzneimittel werden nach den Richtlinien der WHO gemäß der wesentlichen therapeutischen Anwendung ihres Hauptwirkstoffs klassifiziert. Dabei gilt als Grundregel, dass jede pharmazeutische Zubereitung nur einen ATC-Code erhält, d. h. Darreichungsformen mit ähnlichen Bestandteilen und Stärken haben den gleichen ATC-Code. Schnell freisetzende und retardierte Zubereitungen erhalten in der Regel nur einen ATC-Code. Hierbei legt die WHO die Hauptindikation auf Grundlage der verfügbaren Fachliteratur fest. Ein Arzneimittel kann mehr als einen ATC-Code erhalten, wenn es in zwei oder mehr Dosierungsstärken oder für zwei oder mehr Applikationswege mit eindeutig unterschiedlicher therapeutischer Anwendung verfügbar ist. Unterschiedliche pharmazeutische Zubereitungen für topische und systemische Anwendungen erhalten ebenfalls getrennte ATC-Codes. 24 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem Prednisolon in Monopräparaten erhält verschiedene ATC-Codes, da es in verschiedenen therapeutischen Anwendungsgebieten und in verschiedenen lokalen Applikationsformen eingesetzt wird: Tabelle 2–2: ATC-Codes für Prednisolon ATC-Codes ATC-Obergruppe A07E A01 Intestinale Antiphlogistika Mittel zur Behandlung von Hämorrhoiden und Analfissuren zur topischen Anwendung Dermatika Corticosteroide zur systemischen Anwendung Nasale Dekongestiva Ophthalmika Intestinale Antiphlogistika C05A A04 D07A A03 H02A B06 R01A D02 S01B A04 A07E A01 Quelle: WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007 WIdO 2007 In ihren Richtlinien weist die WHO darauf hin, dass die wesentliche, international bedeutsame therapeutische Anwendung nicht immer den nationalen Gegebenheiten bzw. dem nationalen Zulassungsstatus entsprechen muss. Da mit dem GKV-Arzneimittelindex das Ziel verbunden ist, insbesondere den deutschen Arzneimittelmarkt abzubilden, besteht in diesen Fällen die Notwendigkeit, zusätzlich zu den von der WHO vorgeschlagenen ATC-Codierungen eigene ATC-Codierungen zu schaffen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die von der WHO festgelegte Hauptindikation nicht dem in Deutschland üblichen Anwendungsgebiet entspricht. Darüber hinaus können national geltende Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie die Klassifikation in anderen als von der WHO empfohlenen ATC-Ebenen nahe legen. Beispiel: Nach den Richtlinien der WHO sollen Antihistaminika-haltige Präparate, die häufig auch als Antiemetika eingesetzt werden, unter R06 – Antihistaminika zur systemischen Anwendung – klassifiziert werden. Da es im bundesdeutschen Arzneimittelmarkt Zubereitungen gibt, die vornehmlich als Antiemetika (ATCHauptgruppe A) und nicht zur Behandlung allergischer Erkrankungen (ATCHauptgruppe R) eingesetzt werden, wurde auf nationaler Ebene unter A04A B – Antihistaminika – eine eigene 4. Ebene für diese Präparate geschaffen. Damit wird eine Analyse gemäß der in Deutschland zugelassenen Indikationsgebiete ermöglicht. Bei Auswertungen nach den internationalen Standards werden alle 25 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem Arzneimittel, die sich unter A04A B befinden, unter dem international gültigen „Zielcode“ R06 – Antihistaminika zur systemischen Anwendung – gezählt. Im Normalfall haben verschiedene Stereoisomeren unterschiedliche ATC-Codes. Ausnahmen werden in den Richtlinien für die jeweilige ATC-Gruppe beschrieben. Ein neuer Wirkstoff, der nicht eindeutig zu einer bereits vorhandenen ATC-Gruppe verwandter Wirkstoffe der 4. Ebene gehört, wird in der Regel einer X-Gruppe („Andere Arzneimittel“) zugeordnet. Um zu vermeiden, dass es auf der 4. Ebene mehrere Gruppen gibt, die nur einen einzigen Wirkstoff enthalten, werden neue Gruppen auf der 4. Ebene nur dann gebildet, wenn es mehr als einen Wirkstoff gibt, der dieser Gruppe zugeordnet werden kann. Als Folge davon werden neue und innovative Arzneimittel häufig einer Gruppe für „Andere Arzneimittel“ (X-Gruppe) zugeordnet. Ist jedoch damit zu rechnen, dass in näherer Zukunft mehr als ein Wirkstoff eingeführt wird, kann eine neue 4. Ebene geschaffen werden. Prodrugs erhalten in der Regel eigene ATC-Codes, wenn sich die Dosierungen unterscheiden und/oder wenn Prodrug und aktiver Metabolit unterschiedliche Freinamen tragen. Tabelle 2–3: ATC-Codes für Pivmecillinam und Mecillinam ATC-Codes ATC-Bedeutung J01C A08 J01CA 11 Pivmecillinam Mecillinam Quelle: WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007 WIdO 2007 2.3.2 Klassifikation von Monopräparaten Monopräparate werden folgendermaßen definiert: • Zubereitungen, die einen Wirkstoff enthalten (einschließlich Mischung der Stereoisomeren) • Arzneimittel, die zusätzlich zu einem Wirkstoff Hilfsstoffe enthalten, um die Stabilität der Zubereitung zu erhöhen (z. B. Impfstoffe, die geringe Antibiotikamengen enthalten), um die Dauer der Wirkung zu erhöhen (z. B. Depotzubereitungen) und/oder die Resorption zu verbessern (z. B. verschiedene Lö- 26 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem sungsmittel in diversen Dermatika), werden ebenfalls als Monopräparate betrachtet. Die Klassifikation der Monopräparate erfolgt auch in Deutschland nach den oben genannten Grundregeln. 2.3.3 Klassifikation von Kombinationspräparaten Präparate mit mehr als einem Wirkstoff werden als Kombinationspräparate betrachtet. Sie werden nach folgenden Grundregeln klassifiziert: a) Kombinationspräparate mit zwei oder mehr Wirkstoffen, die derselben 4. Ebene angehören, werden normalerweise auf der 5. Ebene mit den Codes 20 oder 30 klassifiziert. Ergänzend zur WHO werden in Deutschland soweit möglich Kombinationspräparate mit mehr als zwei chemisch-synthetischen Wirkstoffen, die derselben 4. Ebene angehören, auf der 5. Ebene mit dem Code 20 und Kombinationspräparate mit mehr als zwei pflanzlichen Wirkstoffen, die derselben 4. Ebene angehören, auf der 5. Ebene mit dem Code 30 klassifiziert. Tabelle 2–4: Kombinationspräparate mit zwei oder mehr Wirkstoffen, die derselben 4. Ebene angehören ATC- ATC-Bedeutung N01B B02 N01B B04 N01B B20 Lidocain Prilocain Kombinationen (z. B. Lidocain und Prilocain) A03A P01 A03A P03 A03A P30 Pfefferminzblätter Fenchelfrüchte Kombinationen (z. B. Pfefferminzblätter und Fenchelfrüchte) Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) 2007 WIdO 2007 b) Kombinationspräparate mit mehr als zwei Wirkstoffen, die nicht derselben 4. Ebene angehören, werden mit Codes der 50er Reihe klassifiziert. 27 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem Tabelle 2–5: Kombinationspräparate, die nicht derselben 4. Ebene angehören ATC-Codes ATC-Bedeutung R06A A02 R06A A52 Diphenhydramin Diphenhydramin, Kombinationen Quelle: WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007 WIdO 2007 Verschiedene Kombinationspräparate mit demselben Wirkstoff als Hauptwirkprinzip erhalten im Normalfall denselben ATC-Code. Daher werden Präparate, die die Kombinationen Phenylpropanolamin + Brompheniramin und Phenylpropanolamin + Cinnarizin enthalten, jeweils mit dem Code R01B A51 klassifiziert. Besitzt ein Wirkstoff innerhalb einer 4. Ebene keinen eigenen siebenstelligen ATC-Code, werden ergänzend zur WHO Kombinationen dieses Wirkstoffs mit anderen Mitteln auf der 5. Ebene mit der Codeendziffer 50 klassifiziert. Tabelle 2–6: Kombinationspräparate, die keinen eigenen siebenstelligen ATCCode besitzen ATC-Codes ATC-Bedeutung A07F A A07F A50 Mikrobielle Antidiarrhoika Mikrobielle Antidiarrhoika, Kombinationen Quelle: WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007 WIdO 2007 c) Kombinationspräparate, die psycholeptische Arzneistoffe enthalten, die nicht unter N05 – Psycholeptika – oder N06 – Psychoanaleptika – klassifiziert sind, werden auf eigenen 5. Ebenen mit Codes der 70er Serien eingeordnet. Beispiel: N02B A71 – Acetylsalicylsäure, Kombinationen mit Psycholeptika (Präparate, die neben Psycholeptika weitere Wirkstoffe enthalten, werden ebenfalls hier klassifiziert). Zusätzlich zu den aktuell geltenden ATC-Codierungen der WHO wurden in Deutschland weitere ATC-Codierungen geschaffen, die eine Analyse Psycholeptika-haltiger Zubereitungen erlauben, die nicht unter N05 – Psycholeptika – eingruppiert wurden. Die betroffenen Zubereitungen erhalten gemäß der WHOEmpfehlung eigene 5. Ebenen unter Verwendung der entsprechenden 70er Serie. 28 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem Einige Kombinationspräparate, die Psycholeptika enthalten, wurden auf einer separaten 3. oder 4. Ebene klassifiziert (z. B. A03C – Spasmolytika in Kombination mit Psycholeptika). Einigen bedeutenden Kombinationspräparaten, z. B. Beta-Rezeptoren-Blockern und Diuretika, wurden eigene ATC-Codes der 3. oder 4. Ebene zugeordnet. 2.3.4 Klassifikation von Phytopharmaka, Homöopathika und Anthroposophika Homöopathische und anthroposophische Zubereitungen erhalten soweit möglich eigene ATC-Codes, die auf der 4. Ebene mit dem Buchstaben H gekennzeichnet sind. Tabelle 2–7: Klassifikation von Homöopathika ATC-Codes ATC-Bedeutung A01A A01A H Stomatologika Homöopathische und anthroposophische Stomatologika Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) 2007 WIdO 2007 Pflanzliche Zubereitungen erhalten soweit möglich eigene ATC-Codes, die auf der 4. Ebene mit dem Buchstaben P gekennzeichnet sind. Tabelle 2–8: Klassifikation pflanzlicher Zubereitungen ATC-Codes ATC-Bedeutung G04B G04B P Andere Urologika, inkl. Spasmolytika Pflanzliche Urologika Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) 2007 WIdO 2007 2.4 Änderungen der ATC-Klassifikation Nach den Richtlinien der WHO sollen Änderungen des bestehenden internationalen ATC-Systems auf ein Minimum reduziert bleiben. Entsprechende Änderungswünsche müssen per Antrag beim WHO-Zentrum eingereicht werden. 29 2 Das anatomisch-therapeutisch-chemische (ATC) Klassifikationssystem Sollen diese Anträge berücksichtigt werden, müssen diverse Kriterien erfüllt sein, die in den Richtlinien zur Änderung der ATC-Klassifikation nachgelesen werden können (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b, 2007d). Das jährliche Update der WHO-Klassifikation wird direkt nach der offiziellen Publikation in das deutsche Klassifikationssystem des GKV-Arzneimittelindex übertragen. Kollidieren neue WHO-Codierungen mit bereits vorhandenen deutschen ATC-Codierungen, werden diese zugunsten der WHO-Codierungen auf andere Plätze verschoben. 30 3 Die DDD-Festlegung 3 Die DDD-Festlegung 3.1 Definition Um die Mengenkomponente der Arzneimittelverordnungen genauer erfassen zu können, bedarf es einer definierten Größe, die nur den medizinisch begründeten Bedarf eines Arzneimittels berücksichtigt und unabhängig ist von markttechnischen Einflüssen wie Preisänderungen und Änderungen der Packungsgröße. Als unabhängige Vergleichsgröße hat sich hier die definierte Tagesdosis eines Arzneimittels (defined daily dose; DDD) etabliert. Die allgemein anerkannte Definition dieser Größe lautet: Die DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. Bei der DDD handelt es sich somit um eine rein rechnerische Größe, die nicht unbedingt die empfohlenen Dosierungen oder die tatsächlich angewendeten Dosierungen (prescribed daily dose, PDD) eines Arzneimittels wiedergibt. Die Dosierungen für einen bestimmten Patienten oder eine Patientengruppe können sich in Abhängigkeit von individuellen Gegebenheiten wie Körpergewicht und Alter oder pharmakokinetischen Faktoren von der DDD unterscheiden. Sind gravierende Unterschiede zwischen den DDD- und den PDD-Werten zu erkennen, so müssen diese bei der Erstellung und Beurteilung von Arzneimittelverbrauchsstatistiken diskutiert werden. Hierfür ist es notwendig, dass vor der Interpretation der Verbrauchszahlen die Berechnungsgrundlagen der wirkstoffbezogenen definierten Tagesdosen bekannt sind. Ziel des GKV-Arzneimittelindex ist es, den Arzneimittelverbrauch in Deutschland für den ambulanten Bereich, der zu Lasten der GKV abgerechnet wird, zu beschreiben. Daher ist es in einigen Fällen notwendig, von der Systematik der WHO abzuweichen, um Unstimmigkeiten mit den deutschen Gegebenheiten zu 31 3 Die DDD-Festlegung vermeiden. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die von der WHO festgelegte Hauptindikation mit zugeordneter DDD nicht dem in Deutschland üblicherweise eingesetzten Anwendungsgebiet und den empfohlenen Tagesdosen entspricht. Darüber hinaus wurden abweichend von der WHO auf nationaler Ebene auch für topische Zubereitungen, Sera, Impfstoffe, antineoplastische Mittel, allgemeine und lokale Anästhetika und Kontrastmittel DDD festgelegt. Die hierfür entwickelte Systematik zur DDD-Vergabe für Arzneimittel in Deutschland bzw. notwendige Abweichungen von der WHO-Systematik werden in der Methodik der ATC-Klassifikation zu den einzelnen ATC-Hauptgruppen eingehend beschrieben und erläutert. Die WHO weist darauf hin, dass die in DDD angegebenen Arzneimittelverbrauchsdaten kein exaktes Bild des tatsächlichen Verbrauchs, sondern nur eine grobe Schätzung des Arzneimittelkonsums wiedergeben. Mit der DDD steht eine feste Maßeinheit zur Verfügung, mit deren Hilfe Wissenschaftler unabhängig vom Preis und von der Darreichungsform Trends beim Arzneimittelverbrauch abschätzen und Vergleiche zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen anstellen können. 3.2 Grundregeln für die DDD-Festlegung Prinzipiell wird innerhalb eines ATC-Codes für jeden Applikationsweg nur eine DDD vergeben. Wird eine neue DDD festgelegt, werden verschiedene Literaturquellen benutzt, um den besten Überblick über die tatsächliche oder erwartete Verwendung eines Arzneistoffs zu bekommen. In ihren Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung gibt die WHO einige grundsätzliche Regeln für die Berechnung einer DDD vor (WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2007b). Bei der DDDFestlegung für den deutschen Arzneimittelmarkt werden diese Empfehlungen als bindend angesehen. Begründete Abweichungen bzw. Ergänzungen im deutschen ATC/DDD-System sind in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung entsprechend beschrieben. 32 3 Die DDD-Festlegung 3.2.1 Monopräparate Monopräparate sind Arzneimittel, die nur einen wirksamen Bestandteil (einschließlich stereoisomerer Mischungen) enthalten. Die DDD für Monopräparate basieren normalerweise auf einer Monotherapie. Ausnahmen von dieser Regel werden in den Richtlinien angeführt: • Mittlere Erwachsenendosis für die Hauptindikation nach dem ATC-Code. Bezieht sich die empfohlene Dosis auf das Körpergewicht, wird für einen Erwachsenen ein Gewicht von 70 kg angenommen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die für Erwachsene festgelegte DDD auch für spezielle KinderDarreichungsformen (z. B. Mixturen, Suppositorien) gilt. Ausnahmen bestehen bei einigen Produkten, die ausschließlich für Kinder bestimmt sind, z. B. Wachstumshormone und Fluoridtabletten. • Bei der Festlegung der DDD wird normalerweise die Erhaltungsdosis bevorzugt. Einige Arzneimittel werden mit unterschiedlichen Initialdosen eingesetzt, ohne dass sich dies in der DDD widerspiegelt. • Im Allgemeinen wird die therapeutische Dosis verwendet. Besteht jedoch die Hauptindikation in der Prophylaxe, wird diese Dosis verwendet, z. B. bei Fluoridtabletten (A01A A01) und einigen Malariamitteln. • Eine DDD wird gewöhnlich nach dem vom Hersteller angegebenen Inhalt (Stärke) des Präparates festgelegt. Unterschiedliche Salze einer Substanz erhalten im Normalfall keine unterschiedlichen DDD. Ausnahmen werden in den Richtlinien der jeweiligen ATC-Gruppen beschrieben. Zum Beispiel wird bei den DDD von Malariamitteln die Menge der Base zugrunde gelegt. Ergänzend zur WHO erfolgt die DDD-Berechnung für den deutschen Arzneimittelmarkt soweit möglich auf dem üblicherweise verwendeten Salz bzw. auf der zugrunde liegenden Base oder Säure, um auch bei stark voneinander abweichenden Molekulargewichten der verschiedenen Salze eine Vergleichbarkeit der Arzneistoffmenge pro DDD zu gewährleisten. • Verschiedene Stereoisomeren erhalten normalerweise jeweils getrennte DDD und ATC-Codes. Die DDD von Stereoisomeren werden bei den jeweiligen ATC-Gruppen angegeben. 33 3 Die DDD-Festlegung • Prodrugs, denen kein eigener ATC-Code zugeordnet wurde, erhalten im Normalfall auch keine eigene DDD. • Die DDD für unterschiedliche Darreichungsformen desselben Arzneimittels ist häufig identisch. Unterschiedliche DDD können dann vergeben werden, wenn die Bioverfügbarkeit für die verschiedenen Applikationswege (z. B. orale und parenterale Verabreichung von Morphin) stark variiert oder wenn die Darreichungsformen mit unterschiedlichen Indikationen verwendet werden. Wenn der Einsatz parenteraler Darreichungsformen nur einen kleinen Teil des Gesamtverbrauchs für eine bestimmte Indikation ausmacht, erhalten die entsprechenden Zubereitungen keine eigene DDD, auch wenn die Bioverfügbarkeit der oralen Darreichungsform von diesen stark abweicht. • Parenterale Zubereitungen für die intravenöse (i.v.) und intramuskuläre (i.m.) Applikation haben dieselbe DDD. • Sind seitens der WHO keine DDD-Vorgaben vorhanden, werden für den nationalen Bereich entweder so genannte durchschnittliche Hersteller-DDD berechnet oder die DDD gemäß der zugelassenen Herstellerdosierung festgelegt. Die zugrunde liegende Methodik ist den Kapiteln 3.2.5.3 bzw. 3.2.6 zu entnehmen. • Die DDD ist fast immer ein Kompromiss und beruht auf einer Analyse der zur Verfügung stehenden Informationen einschließlich der in verschiedenen Ländern verwendeten Dosierungen, falls diese Information verfügbar ist. In manchen Fällen ist die DDD eine Dosis, die nur selten – wenn überhaupt – verschrieben wird, da sie einen Mittelwert von zwei oder mehreren häufig verwendeten Dosierungsempfehlungen darstellt. 3.2.2 Pädiatrische DDD DDD basieren normalerweise auf der Anwendung bei Erwachsenen. Bei Arzneimitteln, die für die Anwendung bei Kindern zugelassen sind, variieren die Dosierungsempfehlungen je nach Alter und Körpergewicht. Viele bei Kindern angewendete Arzneimittel sind nicht für diesen Zweck zugelassen, so dass es keine Dokumentation bezüglich der Dosierung gibt. In ihren Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung weist die WHO daher normalerweise keine pädiatrische DDD zu. Abweichend von der WHO werden im deutschen System für Zubereitungen, die ausschließlich zur Anwendung bei Kindern bestimmt sind, gemäß den zugelassenen Herstellerdo34 3 Die DDD-Festlegung sierungen für Kinder und der Standardliteratur zur Pharmakotherapie in der Pädiatrie eigene Kinder-DDD festgelegt. In der Regel werden die Dosierungsempfehlungen für Kinder mit einem mittleren Körpergewicht von 25 Kilogramm zugrunde gelegt. Dies entspricht etwa einem Alter von 7-8 Jahren. Als Standardliteratur werden folgende Werke in der jeweils aktuellen Auflage zu Rate gezogen: • Martindale: The complete drug reference. Pharmaceutical Press, London. • von Harnack G A, Janssen F: Pädiatrische Dosistabellen. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart. • Haffner, Schulz, Schmid, Braun: Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe und Drogen. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. 3.2.3 Kombinationspräparate Die Klassifikation erfolgt nach folgenden Regeln: DDD für Kombinationspräparate werden festgelegt, indem die Kombination prinzipiell als eine Tagesdosis gezählt wird, ganz gleich, wie viele Wirkstoffe sie enthält. Enthält ein Therapieplan eines Patienten z. B. zwei Monopräparate, wird der Verbrauch gemessen, indem die DDD jedes der beiden Monopräparate einzeln gezählt wird. Enthält ein Therapieplan jedoch ein Kombinationspräparat mit zwei Wirkstoffen, ist der in DDD gemessene Verbrauch normalerweise niedriger, weil die DDD für das Kombinationspräparat nur einmal gezählt wird. Beispiel I: Behandlung mit zwei Arzneimitteln mit je einem Wirkstoff: Arzneimittel A: Tabletten mit 20 mg Wirkstoff X (DDD = 20 mg) Arzneimittel B: Tabletten mit 25 mg Wirkstoff Y (DDD = 25 mg) Das Dosierungsschema von täglich 1 Tablette A plus 1 Tablette B wird als Verbrauch von 2 DDD gezählt. 35 3 Die DDD-Festlegung Beispiel II: Behandlung mit einem Kombinationspräparat, das zwei Wirkstoffe enthält: Arzneimittel C: Tabletten mit 20 mg Wirkstoff X und 12,5 mg Wirkstoff Y. Die DDD des Kombinationspräparats wird als 1 DE1 = 1 Tablette ausgewiesen. Das Dosierungsschema 1 Tablette C täglich wird als 1 DDD gezählt (obwohl dies 1,5 DDD der einzelnen Wirkstoffe entspricht). Bei der DDD-Zuweisung für Kombinationspräparate werden folgende Prinzipien angewandt: 1. Bei Kombinationspräparaten (außer Kombinationspräparate zur Behandlung der Hypertonie; siehe Punkt 2 weiter unten), deren ATC-Code den Hauptwirkstoff bezeichnet (d. h. bei Kombinationen der 50er und 70er Serien und für einige Kombinationen der 4. Ebene), sollte die DDD des Kombinationspräparates der DDD des Hauptwirkstoffs entsprechen. 2. Bei Kombinationspräparaten zur Behandlung der Hypertonie (d. h. ATCGruppen C02L, C02N, C03E, C07B-F, C08 and C09) basieren die DDD auf der mittleren Anzahl der täglichen Dosierungsintervalle. Dies bedeutet, dass 1 Tablette als DDD für Kombinationspräparate gilt, die einmal täglich gegeben werden, während 2 Tabletten als DDD für Kombinationspräparate gilt, die zweimal täglich gegeben werden, und 3 Tabletten als DDD für Kombinationspräparate gilt, die dreimal täglich gegeben werden etc. Diese Regel bedeutet, dass die zugewiesenen DDD von den DDD für den Hauptwirkstoff (gemäß ATC-Code) abweichen können. Eine Liste aller Kombinationspräparate der international gültigen Klassifikation, bei denen die zugewiesene DDD von den beiden oben aufgeführten Regeln abweicht, ist beim WHO-Zentrum erhältlich und kann zudem auf der Website (http://www.whocc.no/atcddd/) aufgerufen werden. Abweichend von der WHO werden in Deutschland die DDD der Liste der Kombinationspräparate nur verwendet, wenn sie den Dosierungsempfehlungen der Hersteller aus der Fachinformation entsprechen. ____________________ 1 36 Eine DE entspricht einer Dosiseinheit. 3 Die DDD-Festlegung 3.2.4 Andere Faktoren 3.2.4.1 Gruppen mit „fixen Dosen“ Bei einigen Präparategruppen erschien es am zweckmäßigsten, den durchschnittlichen Einsatz innerhalb einer Gruppe zu schätzen statt exakte Dosen für jedes einzelne Präparat festzulegen, z. B. Hustenmittel in ATC-Gruppe R05 und Multivitaminpräparate in ATC-Gruppe A11. So kann bei den Multivitaminen die Zusammensetzung der verschiedenen Präparate unterschiedlich sein, die durchschnittliche empfohlene Dosierung ist jedoch üblicherweise dieselbe. Solche DDD werden als „fixe Dosen“ bezeichnet. Bei einigen ATC-Gruppen wurde entschieden, allen Kombinationspräparaten fixe DDD, z. B. als Anzahl Tabletten unabhängig von deren Dosisstärke, zuzuweisen. Diese Regeln sind in den Kapiteln der entsprechenden ATC-Ebene in dieser Veröffentlichung aufgeführt (z. B. ATC-Gruppen A02A D. A02B D und A02B X) Für Augentropfen zur Glaukomtherapie wurde in den verschiedenen Untergruppen – ungeachtet der jeweiligen Dosisstärke – eine fixe DDD festgelegt. Diese basiert auf der Annahme, dass ungeachtet der Stärke pro Applikation nur ein Tropfen je Auge verabreicht wird. Wurden fixe Dosen festgelegt, werden diese in den Richtlinien zu den entsprechenden Untergruppen näher beschrieben. 3.2.4.2 Depotzubereitungen Depotzubereitungen (z. B. Darreichungsformen mit verzögerter Freisetzung) erhalten im Normalfall die gleiche DDD wie schnell freisetzende Darreichungsformen. Ausnahmen von dieser Regel werden in den Richtlinien zu den entsprechenden Untergruppen beschrieben. 3.2.4.3 Intermittierende Dosierung Bei einigen therapeutischen Stoffgruppen, z. B. Hormonen, werden viele Präparate intermittierend angewendet. In solchen Fällen wird die verabreichte Dosis 37 3 Die DDD-Festlegung durch die Anzahl der Tage im Behandlungszeitraum dividiert, um die mittlere Tagesdosis zu erhalten. Dies bedeutet, dass medikamentenfreie Zeiträume zwischen den Behandlungsphasen in den gesamten Behandlungszeitraum einbezogen werden. Diese Regel gilt z. B. auch für antipsychotisch wirksame Depotpräparate und Kontrazeptiva, die intermittierend angewendet werden. In der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung findet sich ein Hinweis auf der entsprechenden 4. Ebene, wenn die Behandlungspausen bei der DDDFestlegung berücksichtigt wurden. 3.2.4.4 Behandlungsdauer Die Behandlungsdauer wird normalerweise bei der Festlegung der DDD nicht berücksichtigt, auch wenn das Arzneimittel nur über einen kurzen Zeitraum angewendet wird. Ausnahmen von dieser Regel werden bei den entsprechenden ATC-Gruppen in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung erläutert. 3.2.5 Verwendete Einheiten Bei Monopräparaten werden die DDD so weit wie möglich als Wirkstoffmengen angegeben, wobei folgende Maßeinheiten verwendet werden: g (Gramm), mg (Milligramm), μg (Mikrogramm), mmol (Millimol), E (Einheit), TSD E (Tausend Einheiten) und MIO E (Million Einheiten). Die Abkürzung E für Einheit (engl. unit) wird sowohl für international gebräuchliche als auch für andere Einheiten verwendet. Bei Kombinationspräparaten oder Zubereitungen, bei denen eine DDD aus verschiedenen Gründen nicht als Wirkstoffmenge angegeben werden kann, wird die Einheit DE (Dosiseinheit, engl. UD, unit dose) verwendet: • Tabletten, Zäpfchen, Pessare etc.: 1 DE entspricht 1 Tablette, 1 Zäpfchen, 1 Pessar etc. • Pulver zur oralen Anwendung: 1 DE entspricht 1 Gramm Pulver. Wenn die DDD für ein orales Pulver in Gramm angegeben wird, bezieht sich dies auf die Menge des aktiven Bestandteils. 38 3 Die DDD-Festlegung • Pulver in abgeteilten Dosen zur oralen Anwendung: 1 DE entspricht einer abgeteilten Dosis des Pulvers. • Pulver zur Injektion: 1 DE entspricht 1 Gramm Pulver. Wenn die DDD für ein Pulver zur Injektion in Gramm angegeben wird, bezieht sich dies auf die Menge des aktiven Bestandteils. • Pulver zur Inhalation: 1 DE entspricht einer abgeteilten Dosis des Pulvers, z. B. 1 Kapsel. • Flüssige Zubereitungen zur oralen Anwendung (Mixturen, Sirupe etc.): 1 DE entspricht 5 ml der Zubereitung. • Flüssige Zubereitungen zur parenteralen Anwendung (Injektion): 1 DE entspricht 1 ml der Zubereitung. • Flüssige Zubereitungen zur rektalen Anwendung: 1 DE entspricht 1 ml der Zubereitung. • Flüssige Zubereitungen zur Inhalation: 1 DE entspricht 1 ml der Zubereitung • Flüssige Zubereitungen zur Inhalation in Einzeldosisbehältnissen: 1 DE entspricht 1 Dosierungseinheit der Inhalationslösung. • Klistiere: 1 DE entspricht 1 Klistier. • Pflaster zur transdermalen Anwendung: 1 DE entspricht 1 Pflaster. • Creme zur vaginalen Anwendung: 1 DE entspricht 1 Dosis bzw. 1 Anwendung. 39 3 Die DDD-Festlegung Die Art der Verabreichung wird mit folgenden Kürzeln gekennzeichnet: AS AT Inhal N O P = Augensalbe = Augentropfen = Inhalation = nasal = oral = parenteral R S.C. SL T TD V = rektal = subkutanes Implantat = sublingual/bukkal = topisch = transdermal = vaginal Allgemein geltende Volumeneinheiten für die DDD-Berechnung Bei Berücksichtigung der individuellen Herstellerempfehlungen werden über die Empfehlungen der WHO hinausgehend folgende Einheiten verwendet: • 1 Teelöffel entspricht 5 ml • 1 Esslöffel entspricht 15 ml • 1 Likörglas entspricht 20 ml • 1 Wasserglas entspricht 200 ml • 1 Scheidenspülung wurde mit 100 ml festgelegt • Bei Desinfektionsmitteln wurde eine durchschnittliche DDD von 20 ml festgelegt • Bei Gurgellösungen wurden bei fehlenden Mengenangaben 15 ml (entspricht einem Esslöffel) als Einzeldosis angenommen • 1 Messerspitze entspricht 1 g 3.2.6 Priorisierung von Informationsquellen für die Ermittlung der DDD Die Vergabe von wirkstoffspezifischen DDD erfolgt in Deutschland nach einer einheitlichen Priorisierung. 3.2.6.1 WHO-Empfehlung aus Index und Guidelines Soweit eine Empfehlung durch das WHO Collaborating Centre in Oslo vorliegt, wird zur Berechnung präparatespezifischer Tagesdosen die empfohlene WHO- 40 3 Die DDD-Festlegung DDD zugrunde gelegt. In seltenen Fällen kann allerdings von den WHOAngaben abgewichen werden, nämlich dann, wenn das durch die WHO zugrunde gelegte Anwendungsgebiet und/oder die empfohlene Tagesdosis gemäß Zulassung offensichtlich nicht mit den deutschen Gegebenheiten in Einklang zu bringen ist. Die Entscheidung, von der WHO-Empfehlung abzuweichen, trägt den spezifischen Gegebenheiten in Deutschland Rechnung. Dabei wird in den Fällen, die nationale Anpassungen notwendig machen, auf die mittlere tägliche Erhaltungsdosis der Fachinformationen zurückgegriffen – sofern sich diese aus den Dosierungsempfehlungen ableiten lässt. 3.2.6.2 Literaturangaben Liegen keine DDD-Empfehlungen seitens der WHO vor, dafür aber Angaben in allgemein akzeptierten Standardwerken der Fachliteratur, werden die substanzspezifischen DDD anhand dieser Angaben berechnet. In solchen Fällen wird neben der DDD auch die verwendete Literaturquelle genannt. Als Standardwerke (jeweils in der aktuellen Auflage) wurden insbesondere zu Rate gezogen: • Martindale: The complete drug reference. Pharmaceutical Press, London. • von Harnack g A, Janssen F: Pädiatrische Dosistabellen. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart. • Haffner, Schulz, Schmid, Braun: Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe und Drogen. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. Die DDD-Vergabe für Phytopharmaka erfolgt in der Regel nach derselben Methodik wie für chemisch-synthetische Stoffe. Soweit für einzelne Pflanzenzubereitungen Empfehlungen in Form von Monographien der Aufbereitungskommission E zur Verfügung stehen, werden diese als Basis für eine DDDBerechnung zugrunde gelegt. Wurden für einen Phytopharmaka-ATC basierend auf den Veröffentlichungen des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) bzw. des heutigen Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verbindliche DDD-Werte festgelegt, wird dies an den entsprechenden Stellen in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung vermerkt. 41 3 Die DDD-Festlegung 3.2.6.3 Durchschnittliche Hersteller-DDD Ist eine DDD-Empfehlung durch die WHO nicht verfügbar, so werden für den bundesdeutschen Arzneimittelmarkt substanzspezifische durchschnittliche Tagesdosen berechnet. Die Berechnung erfolgt nach den Dosierungsempfehlungen der Hersteller aus Fachinformation bzw. Gebrauchsinformation (so genannte durchschnittliche Hersteller-DDD) oder den allgemein akzeptierten Standardwerken der Fachliteratur. Für jedes Präparat wird in Übereinstimmung mit der WHO die durchschnittliche bei Erwachsenen empfohlene Erhaltungsdosis ermittelt. Die derart erhobenen Werte werden über alle Hersteller arithmetisch gemittelt und in Richtung der am häufigsten ausgesprochenen Herstellerempfehlung auf- bzw. abgerundet. Erfolgt die Berechnung über eine Hauptindikation, ist dies in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung dokumentiert. Ansonsten handelt es sich bei der angegebenen Hersteller-DDD um die gemittelte DDD über alle zugelassenen Indikationen. Eine durchschnittliche Hersteller-DDD wird üblicherweise erst dann berechnet, wenn mehr als zwei verordnungs- bzw. umsatzrelevante Präparate mit gleichem ATC, gleichem Indikationsgebiet und vergleichbarer Herstellerempfehlung in der Datenbank des GKV-Arzneimittelindex registriert sind. 3.2.6.4 Individuelle Dosierungsempfehlung gemäß Zulassung Sind die oben genannten Voraussetzungen zur Berechnung einer mittleren Hersteller-DDD nicht erfüllt, wird die DDD gemäß den für das Arzneimittel spezifischen Herstellerempfehlungen ermittelt. Hierzu werden mit absteigender Wichtigkeit Fachinformationen, die Angaben aus der aktuellen Roten Liste (Rote Liste Service GmbH), Gebrauchsinformationen, ABDA-DatenbankInformationen, Internet-Informationen oder Herstellerinformationen per Telefon/Fax/Post hinzugezogen. Auch bei Rückmeldung der pharmazeutischen Hersteller, die die vom GKV-Arzneimittelindex ermittelte DDD im Rahmen des Anhörungsverfahrens verändert haben wollen, werden die mittleren HerstellerDDDs zur Überprüfung herangezogen. 42 3 Die DDD-Festlegung 3.2.7 Grundregeln bei der DDD-Festlegung gemäß einer individuellen Herstellerempfehlung – Ergänzungen zum Regelwerk der WHO 3.2.7.1 Allgemeine Grundregeln Die definierte Tagesdosis (DDD) eines Arzneimittels ist gemäß WHO-Definition die durchschnittliche Erhaltungsdosis in der jeweiligen Hauptindikation, die bei Erwachsenen pro Tag vermutlich eingesetzt wird. Die Festlegung von Hauptindikation und dazugehöriger Erhaltungsdosis obliegt derzeit dem Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology der WHO in Oslo. Um dem WHO-Zentrum nicht vorzugreifen, wird bei der DDD-Festlegung für ein bestimmtes Arzneimittel auf nationaler Ebene die mittlere Erhaltungsdosis gemittelt über alle angegebenen Indikationsgebiete zugrunde gelegt. Hiervon wird nur dann abgewichen, wenn bereits von der WHO für eine Wirkstoffgruppe eine Hauptindikation festgelegt wurde, nach der die bisher verfügbaren DDD ermittelt wurden. Wird bei der Berechnung einer Hersteller-DDD eine Hauptindikation angenommen wird dies in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung in den Kapiteln zu den einzelnen ATC-Hauptgruppen dokumentiert. Beispiel: N06A X02 – Tryptophan: durchschnittliche Hersteller-DDD von 1000 mg nur für die Behandlung von Schlafstörungen. Formulierungen wie „Regeldosis“, „im Allgemeinen“ und „zur Dauertherapie“ werden als Empfehlungen für die Erhaltungsdosis gewertet. Unberücksichtigt bleiben dagegen Formulierungen wie beispielsweise „falls erforderlich“ und „nach Bedarf“. Werden Angaben zur Anwendungshäufigkeit oder zur Applikationsmenge in Klammern gesetzt, werden diese als „falls erforderlich“Formulierung gewertet und bei der DDD-Berechnung nicht berücksichtigt. Werden für die DDD-Berechnung die Dosierungen der Akutbehandlung zugrunde gelegt, ist dies in den Kapiteln zu den einzelnen ATC-Hauptgruppen in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung vermerkt. 43 3 Die DDD-Festlegung Für die Festlegung der DDD gemäß den Dosierungsempfehlungen der Hersteller werden die Mittelwerte aus der niedrigsten und höchsten empfohlenen Tagesdosis für jede zugelassene Indikation arithmetisch gemittelt. Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern Zubereitungen, die ausschließlich zur Anwendung bei Kindern bestimmt sind (Beispiel: Kindersuppositorien, Tabletten und Dragees zur oralen Anwendung bei Kindern, Kinder-Inhalate etc.), erhalten eine eigene Kinder-DDD. Die Berechnung der DDD erfolgt dabei gemäß den Grundregeln der WHO unter Berücksichtigung der Erhaltungstherapie in einem festgelegten Hauptindikationsgebiet gemäß ATC-Code bzw. gemittelt über alle zugelassenen Indikationsgebiete, wenn entsprechende WHO-Vorgaben fehlen. In der Regel werden die Dosierungsempfehlungen für Kinder mit einem mittleren Körpergewicht von 25 Kilogramm zugrunde gelegt. Dies entspricht etwa einem Alter von 7–8 Jahren. Arzneimittel zur Anwendung bei Erwachsenen Die Berechnung der DDD erfolgt gemäß den Grundregeln der WHO auf Basis der Erhaltungstherapie in einem festgelegten Hauptindikationsgebiet gemäß ATC-Code bzw. gemittelt über alle zugelassenen Indikationsgebiete, wenn entsprechende WHO-Vorgaben fehlen. In der Regel werden die Dosierungsempfehlungen für Erwachsene mit einem mittleren Körpergewicht von 70 Kilogramm zugrunde gelegt. Bei Dosierungsempfehlungen, die die Körperoberfläche berücksichtigen, wird die durchschnittliche Körperoberfläche eines Erwachsenen mit 1,8 m2 angenommen. 3.2.7.2 Angaben zur Anwendungshäufigkeit Fehlen in der Dosierungsempfehlung zu einem Arzneimittel genauere Angaben zu Einzeldosis und Applikationshäufigkeit und sind stattdessen maximale Tagesdosen erwähnt, wird als DDD die halbmaximale Tagesdosis festgelegt. Beispiel: Einzeldosis für einen Erwachsenen 1–2 Tabletten, maximale Tagesdosis 8 Tabletten: DDD = 4 Tabletten. 44 3 Die DDD-Festlegung Wurden in den Herstellerempfehlungen Formulierungen wie „bis zu x-mal täglich“ verwendet, so wurde zur DDD-Ermittlung mit „1–x mal täglich“ gerechnet. Beispiel: „bis zu fünf-mal täglich 1–3 Tabletten“ heißt demnach „1–5-mal 1–3 Tabletten pro Tag“. Nach der oben angegebenen Berechnungsweise sind das 1–15 Tabletten täglich, d. h. durchschnittlich 8 Tabletten pro Tag. Wenn die Anwendung „zu den Mahlzeiten“ empfohlen wird, werden bei Erwachsenen 3 Mahlzeiten pro Tag berechnet. Beispiel: 1–2 Tabletten zu den Mahlzeiten und vor dem Schlafengehen bedeutet demnach: (3 +1) x 1–2 Tabletten pro Tag, d. h. 6 Tabletten pro Tag. Wenn die Anwendung „mehrmals täglich“ empfohlen wird, wird eine viermalige Anwendung pro Tag zur DDD-Berechnung festgelegt. Bei Dosierungsangaben, die sich auf die Häufigkeit der Stillmahlzeiten beziehen, wurde pro Tag eine sechsmalige Anwendung angenommen. Dies entspricht einer Stillmahlzeit alle 4 Stunden. Wenn die Dosierungsempfehlung des Herstellers nicht auf Tage, sondern auf Stunden bezogen wird, wird eine durchschnittliche Einnahmezeit von 12 Stunden pro Tag für die DDD-Berechnung zugrunde gelegt (entspricht einem „Arzneitag“ in der ambulanten Versorgung). Von dieser Regel wird abgewichen, wenn ein anderes Medikationsintervall, beispielsweise in der Schmerztherapie, erforderlich ist. Beispiel: Bei der Empfehlung „alle 2 Stunden eine Tablette im Mund zergehen lassen“ wird die DDD auf 6 Tabletten festgelegt. 45 3 Die DDD-Festlegung 3.2.7.3 Angaben zur Dosierungseinheit A. Feste Arzneiformen (z. B. Tabletten, Kapseln, Dragees, Suppositorien, Beutel) Für eine Einzeldosis wird eine abgeteilte Arzneiform gemäß den WHOEmpfehlungen angenommen (Beispiel: 1 Tablette, 1 Suppositorium, 1 Beutel). B. Halbfeste Arzneiformen (z. B. Pasten, Salben, Cremes) ♦ Allgemeine Grundregeln für die Berechnung von DDD bei Externa Die WHO hat für die meisten halbfesten Arzneiformen keine DDDEmpfehlungen erarbeitet. Darüber hinaus gibt es nur wenige quantitative Angaben über die benötigte Menge von topisch anwendbaren Arzneimitteln (Externa) in der Literatur. Übliche Mengen bei der Verordnung von Salben sind von Lembeck (Lembeck 1964) angegeben worden, jedoch ohne Angabe des Verordnungszeitraums. Weitere Angaben finden sich bei Arndt und Clark (1979). Danach bedeckt 1 g Creme ungefähr eine Hautfläche von ca. 10 cm x 10 cm, 1 g Salbe etwa 10 Prozent mehr. Für eine einmalige Applikation von Creme oder Salbe werden ungefähr folgende Mengen benötigt: • Gesicht 2g • Hände 2g • Arm 3g • Rücken 3g • Brust und Bauch 3g • Bein 4g Für eine Lotion sollten diese Mengen verdoppelt werden. Deutsche Dermatologen gehen davon aus, dass diese Zahlen auch auf deutsche Verhältnisse übertragbar sind. Andere quantitative Angaben sind nicht bekannt. Da im Augenblick weder von Seiten der WHO noch aus der Literatur genauere Angaben zur Verfügung stehen, wird für den deutschen Arzneimittelmarkt für Externa eine Einzeldosis mit einer Menge von 1 g festgelegt. Unterschiede einzelner Arzneiformen (Lösungen, Lotionen, Creme, Salbe, Gel, Paste, Puder, Spray) werden im Allgemeinen nicht berücksichtigt. Angaben zur Länge des Salbenstrangs und zur Auftragdicke werden im Allgemeinen nicht berücksich46 3 Die DDD-Festlegung tigt. Von diesem Vorgehen ist nur in begründeten Ausnahmefällen unter Angabe des Grundes abzuweichen. Die durchschnittliche Tagesdosis errechnet sich aus dem Produkt von Einzeldosis und Anwendungshäufigkeit. Fehlen Angaben zur Anzahl der Einzeldosen pro Tag, so wird die DDD mit 1 g festgelegt. ♦ Berechnung von DDD bei halbfesten Zubereitungen zur begrenzten lokalen Anwendung Bei halbfesten Zubereitungen, die nur auf lokal begrenzten Flächen eingesetzt werden (Stomatologika, antivirale Lippencremes, Warzenmittel, Augensalben), wird die DDD mit einem Zehntel der konventionellen Einzeldosis für Externa, entsprechend 0,1 g pro Einzeldosis, berechnet. ♦ Berechnung von DDD für Pflasterzubereitungen Bei Arzneistoff-haltigen Pflasterzubereitungen, für die es keine international gültige DDD-Empfehlung seitens der WHO gibt, wird die DDD in Anlehnung an die Berechnungsregeln für halbfeste Arzneizubereitungen zur topischen Anwendung auf eine zu behandelnde Hautfläche von 10 x 10 cm2 festgelegt. ♦ Berechnung von Hersteller-DDD für Externa Sind die Voraussetzungen für die Berechnung einer Hersteller-DDD erfüllt, wird von dem o. a. Verfahren zur DDD-Berechnung nur dann abgewichen, wenn in der überwiegenden Zahl der Fälle bereits von den Herstellern genaue Angaben zur Salbenmenge pro Anwendung gegeben werden. Zur Berechnung einer mittleren Hersteller-DDD müssen in diesem Fall von allen Herstellern genauere Angaben zur Applikationsmenge (g bzw. ml Externum pro Anwendung) und Applikationshäufigkeit (x-mal pro Tag) vorliegen. Aus den DDD der individuellen Herstellerempfehlungen wird das arithmethische Mittel errechnet und in Richtung der am häufigsten ausgesprochenen Herstellerempfehlung auf- bzw. abgerundet (siehe Erläuterungen in der Methodik der ATC-Klassiifkation und DDD-Festlegung zur ATC-Hauptgruppe M). Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit der angegebenen DDD zu erhalten, sollte die DDD-Berechnung innerhalb einer Wirkstoffgruppe nur nach jeweils einem Verfahren (basierend auf den Herstellerangaben zur Anwendungsmenge pro Applikation bzw. basierend auf der Richtmenge von 1 g pro Applikation) erfolgen. 47 3 Die DDD-Festlegung C. Flüssige Arzneiformen (z. B. Tropfen, Säfte, Sprays, Lösungen) ♦ Allgemeine Grundregeln bei flüssigen Arzneiformen Fehlende Mengenangaben zu Tropfen und Sprays werden – soweit möglich – beim Hersteller direkt erfragt. Dies betrifft beispielsweise Angaben zur Tropfenzahl pro ml bzw. g, zur Dichte flüssiger Zubereitungen und zur Volumenangabe für einen Sprühstoß bei Sprayzubereitungen. Sind keine anders lautenden Angaben verfügbar, da das Präparat bereits außer Handel ist bzw. der Hersteller eine nähere Auskunft verweigert, werden die folgenden durchschnittlichen Angaben verwendet: Bei wässrigen Tropfen: Der Wirkstoffgehalt von Tropfen wässriger Lösungen wird mit 20 Tropfen pro ml bzw. g berechnet. Bei ethanolhaltigen Tropfen: Der Wirkstoffgehalt von Tropfen ethanolhaltiger Lösungen wird unabhängig vom Ethanolgehalt mit durchschnittlich 30 Tropfen pro ml bzw. g berechnet. Wenn ein Fertigarzneimittel noch weitere Bestandteile enthält, die die Viskosität beeinflussen, kann der tatsächliche Tropfengehalt pro ml bzw. g von dem hier angegebenen Wert abweichen. Bei Sprayzubereitungen: Fehlen entsprechende Angaben, wird die Einzeldosis pro Sprühstoß bei Sprays zur großflächigen Anwendung mit 1 ml angenommen, Sprühstöße von Sprays zur kleinflächigen lokalen Anwendung im Mund, Dosiersprays bei Nasentropfen und Aerosolen werden mit 0,1 ml berechnet. ♦ Augentropfen/Ophthalmika Wenn entsprechende Angaben fehlen, wird für halbfeste und flüssige Ophthalmika entsprechend der kleinen Fläche der Konjunktiven ein Zehntel der dermatologischen Standarddosis als Einzeldosis, entsprechend 0,1 ml bzw. g, angenommen. Im Allgemeinen sind gemäß den Empfehlungen der WHO die DDD für Ophthalmika als Tagesdosis pro Auge zu verstehen (z. B. antibiotische Augentropfen, vitaminhaltige Augentropfen). Wird von dieser Grundregel abgewichen und bezieht sich die Tagesdosis auf die Behandlung beider Augen, ist dies im 48 3 Die DDD-Festlegung Kapitel zur ATC-Hauptgruppe S vermerkt (beispielsweise Glaukomtherapie, antiallergische Therapie, künstliche Tränen). 3.2.7.4 DDD-Berechnung bei Kombinationspackungen Für jede in einer Kombinationspackung enthaltene Darreichungsform werden die DDD entsprechend den o. g. Grundregeln ermittelt. D. h. ist eine WHOEmpfehlung vorhanden, so wird diese als Basis für die Berechnung der DDD eines Kombinationspartners zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt die Berechnung anhand der Priorisierung der verfügbaren Informationsquellen. Bei der DDDFestlegung von Kombinationspackungen soll die therapeutische Intention, die zur Verschreibung einer Kombinationspackung führt, berücksichtigt werden. Bei Darreichungsformen, die gleichzeitig angewendet werden sollen, bestimmt der Kombinationspartner mit der geringeren DDD-Menge pro Packung die DDD der gesamten Kombinationspackung. Beispiel: Kombinationspackung aus 15 ml Nasenspray (300 mg Wirkstoff) und 10 ml Augentropfen (200 mg Wirkstoff). Inhaltsstoff: Cromoglicinsäure: Unter R01A C01 findet sich eine WHO-DDD für die nasale Zubereitung von Cromoglicinsäure mit 40 mg täglich. Für den Nasenspray ergeben sich auf Basis der WHO-Empfehlung demnach 7,5 Tagesdosen. Die Augentropfen werden viermal täglich in jedes Auge verabreicht. Als mittlere Hersteller-DDD resultiert hieraus eine Tagestherapiedosis von 8 mg. Für die Augentropfen ergeben sich auf Basis der mittleren Hersteller-DDD demnach 25 Tagesdosen. Gemäß der o. g. Regel bestimmt der Kombinationspartner mit der geringeren DDD-Menge pro Packung die DDD der Kombinationspackung. In unserem Beispiel wäre dies der Nasenspray. Eine Packung enthält demnach 7,5 Tagesdosen bei kombinierter Anwendung von Nasenspray und Augentropfen. Kommen die in der Kombinationspackung enthaltenen Arzneimittel hingegen nacheinander zur Anwendung, werden die individuell ermittelten Tagesdosen addiert. 49 3 Die DDD-Festlegung Abweichungen von den genannten Regeln werden in den Kapiteln zu den einzelnen ATC-Hauptgruppen in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung erwähnt. 50 4 Literatur 4 Literatur Arndt K A, Clark R A F (1979): Principles of topical therapy. In: Dermatology in General Medicine. 2nd edition, Fitzpatrick T B, Eisen A Z, Wolf K, Freedberg I M, Austen K F (ed). McGraw-Hill Book Company, New York: 1753-1758. Fricke U, Günther J (2001): Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung für den deutschen Arzneimittelmarkt. GKV-Arzneimittelindex, Bonn. Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt. Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung und ATC-Index mit DDD-Angaben. GKVArzneimittelindex, Bonn. Greiser E, Günther J, Niemeyer M, Schmacke N (2000): Weibliche Hormone – Ein Leben lang. Mehr Schaden als Nutzen? WIdO (Hrsg.), Bonn. von Harnack g A, Janssen F (2003): Pädiatrische Dosistabellen. 13. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart. Haffner, Schulz, Schmid, Braun (2006): Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe und Drogen. 11. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. Lembeck F (1964): Das 1 x 1 des Rezeptierens. Georg Thieme Verlag, Stuttgart: 66. Martindale (2007): The complete drug reference. 35. edition, Pharmaceutical Press, London. Pharmazeutische Stoffliste (2006): 15. Auflage, ABDATA, Eschborn/Taunus. Rosian I, Schröder H et al. EURO-MED-STAT: Monitoring expenditure and utilization of medicinal products in the European Union countries. A Public Health approach. European Journal of Public Health, The European Union Health Monitoring Programme. Vol. 13, Suppl. 3, September 2003:95-100. Rote Liste Service GmbH Hrsg. (2006): Rote Liste 2006. ECN Edition Cantor Verlag, Aulendorf. Rote Liste Service GmbH Hrsg. (2007): Rote Liste 2007. ECN Edition Cantor Verlag, Aulendorf. Schwabe U (1995): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation für den deutschen Arzneimittelmarkt. 1. Auflage, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. Schwabe U (2004) Einsparpotentiale. In: Schwabe U, Paffrath D (Herausgeber): Arzneiverordnungs-Report 2003 . Springer Verlag, Berlin: 864-914. UMC (2004): Guidelines for Herbal ATC Classification. Uppsala und WHO Collaborating Centre for International Drug Monitoring (2004) Herbal ATC-Index. Uppsala. 51 4 Literatur WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (1991): Guidelines for DDD. Oslo: 17 – 23. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007a): Anatomical Therapeutic Chemical (ATC) classification index with Defined Daily Doses (DDDs). Oslo. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007b): Guidelines for ATC classification and DDD assignment. Oslo. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007c): ATC-Index mit DDD. Oslo. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007d): Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 52 5 Zusammenfassung der Stellungnahmen 5 Zusammenfassung der Stellungnahmen Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der ArzneimittelHersteller (BAH) haben am 1. Juni 2007 Stellungnahmen zum ATC-Index mit DDD-Angaben des GKV-Arzneimittelindex mit Stand 30. April 2007 eingereicht. Diese wurden vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bis zum 1. Juli 2007 in insgesamt 50 Stellungnahmen gegliedert. Tabelle 5–1: Eingereichte Stellungnahmen Verband eingereichte Unterlagen Nummer der Stellungnahme Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH) Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) 15 Seiten + Anhang 15 Seiten + Anhang 52 Seiten + Anhang 1-12 13-20 21-50 WIdO 2007 Anschließend wurden die Stellungnahmen im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) fachlich bewertet und mit einer Empfehlung des WIdO versehen. Dabei wurden die eingegangenen Unterlagen in 34 Beschlussvorlagen zu folgenden Gruppen zusammengefasst: Tabelle 5–2: Beschlussvorlagen Allgemeine Änderungsvorschläge Berechnung der Tagesdosen; Kombinationsarzneimittel Körpergewicht Homöopathische und anthroposophische Wirkstoffe Empfehlungen zu ATC-Änderungen Chemische Wirkstoffe ATC-Änderungen oder neuer ATC-Code DDD-Änderungen Beschlussvorlagen 1 1 Beschlussvorlage 3 Beschlussvorlagen 7 22 WIdO 2007 Das WIdO empfiehlt in 8 Fällen, aufgrund der Stellungnahmen der pharmazeutischen Industrie, eine Änderung in der ATC-Klassifikation und der Tagesdosen durchzuführen, in 13 Fällen lautet die Empfehlung des WIdO, die bestehende Systematik mit Tagesdosen nicht zu ändern. In 13 Fällen wurden die Änderungsvorschläge bereits im Verfahren zur Weiterentwicklung des amtlichen 53 5 Zusammenfassung der Stellungnahmen ATC-Index mit Tagesdosen für 2007 bewertet und von der Arbeitsgruppe beschieden. Auch diese Anträge wurden inhaltlich geprüft, insbesondere ob sich gegenüber dem Vorjahr eine neue Erkenntnislage ergeben hat, die eine erneute Bewertung erforderlich macht. Haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben, verweist das WIdO – wie von der Arbeitsgruppe ATC/DDD des KKG im Dezember 2006 vereinbart - auf das Votum der Arbeitsgruppe. Ferner wurde das WIdO beauftragt, Beschlussvorlagen für die Wirkstoffe folgender neuer Arzneimittel des Jahres 2007 mit Empfehlungen für ATC-Codes, ATC-Bedeutungen und die DDD-Festlegung zu erstellen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Januvia Byetta Pletal Mircera Dynepo Rasilez Prezista Sebivo Orencia Revlimid Osigraft Inovelon Invega Champix Lucentis Bis zum 30. Oktober 2007 sind fristgerecht 18 Stellungnahmen eingegangen. Tabelle 5–3: Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zur Beschlussvorlage Verband eingereichte Unterlagen Empfehlungen in der Beschlussvorlage Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH) Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) 2 Seiten 8 Seiten + Anhang 9.2.13 9.2.8 und 6.3 9.2.5, 9.2.1, 6.3, Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) 35 Seiten + Anhang 9.2.4, 9.2.11, 9.2.9 Kassenärztliche Bundesvereinigung 1 Seite 9.2.14 und 9.2.10 WIdO 2007 54 5 Zusammenfassung der Stellungnahmen Die Empfehlungen wurden in der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesunheitswesen am 30. November 2007 einzeln fachlich diskutiert. In 2 Fällen hat sich die Arbeitsgruppe entschieden die Empfehlung des WIdO abzulehnen (siehe 9.2.1 und 6.3) und in zwei Fällen entschied die Arbeitsgruppe einen erklärenden Hinweis in die amtliche Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben im Jahr 2008 aufzunehmen (siehe 9.2.4 und 9.2.8). Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe den GKV-Arzneimittelindex gebeten, für den Wirkstoff Pegatanib (S01LA03) in der nächsten Publikation der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifkation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt des GKV-Arzneimittelindex (voraussichtlich April 2008) eine DDD vorzuschlagen. Alle weiteren Empfehlungen der Beschlussvorlage wurden angenommen und in der hier vorliegenden Beschlussfassung umgesetzt. 55 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe des Jahres 2007 6.1 Empfehlung zu ATC-Codes neuer Wirkstoffe Änderungsvorschlag: DIMDI, per E-Mail Sachverhalt: Situation in Deutschland Das Arzneimittel Dynepo® mit dem neuen Wirkstoff Epoetin delta ist im ATCIndex des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) noch nicht klassifiziert. Das Fertigarzneimittel Dynepo® mit dem Wirkstoff Epoetin delta besitzt nach der Fachinformation folgende Anwendungsgebiete: Dynepo® ist zur Behandlung einer Anämie bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz angezeigt. Es kann bei dialysierten und bei nicht dialysierten Patienten angewendet werden. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, Epoetin delta einen ATC-Code B03XA04 in der Gruppe Andere Antianämika (B03XA), Andere Antianämika (B03X), Antianämika (B03), Blut und blutbildende Organe (B) zuzuweisen. B03XA04 Epoetin delta Begründung Der vorgeschlagene ATC-Code entspricht den Grundregeln der Klassifikation der WHO bei der Zuweisung neuer ATC-Codes. 56 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe 6.2 ATC-Bedeutungen neuer Wirkstoffe Änderungsvorschlag: DIMDI, per E-Mail Sachverhalt: Situation in Deutschland Der Wirkstoff des Arzneimittels Mircera®, klassifiziert unter dem ATC B03XA03 mit der ATC-Bedeutung Pegzerepoetin alfa, besitzt eine neue INN-Bezeichnung: Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Der ATC-Code B03XA03 sollte mit der neuen INN-Bezeichnung MethoxyPolyethylenglycol-Epoetin beta benannt werden. B03XA03 Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta Begründung Als ATC-Bedeutungen werden, soweit verfügbar, die internationalen Freinamen (INN) verwendet. 6.3 Empfehlung zu DDD-Berechnungen neuer Wirkstoffe Änderungsvorschlag: DIMDI, per E-Mail Sachverhalt: Situation in Deutschland Folgenden Arzneimitteln wurde im ATC-Index des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) noch keine DDD zugewiesen: 57 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe Tabelle 6–1: Neue Wirkstoffe ATC mit Bedeutung Fertigarzneimittel Dosierungsempfehlung nach der Fachinformation DDD-Berechnung A10BH01 Sitagliptin A10BX04 Exenatid Januvia Die Dosis von Januvia beträgt 100 mg einmal täglich. Die BYETTA-Behandlung sollte mit einer 100 mg O BYETTA Dosis von 5 μg Exenatid zweimal täglich begonnen werden. 15 μg P (voraussichtliche WHO DDD für 2008)2 Danach kann die Exenatid Dosis auf 10 μg zweimal täglich erhöht werden. Eine Erhö- B01AC22 Pletal Cilostazol B03XA03 MIRCERA MethoxyPolyethylenglycolEpoetin beta B03XA04 Dynepo (Empfehlung) Epoetin delta C09XA02 Aliskiren J05AE10 Darunavir J05AF11 Telbivudin L04AA24 Abatacept Rasilez L04AX04 Lenalidomid REVLIMID PREZISTA Sebivo ORENCIA hung der Dosis auf über 10 μg zweimal täglich wird nicht empfohlen. Die empfohlene Dosis beträgt 2-mal täglich 200 mg O 100 mg. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 3 μg P 0,6 μg/kg KG alle 2 Wochen. Die Anfangsdosis beträgt 50 IE/kg dreimal pro Woche bei intravenöser Gabe bzw. 50 IE/kg zweimal pro Woche bei subkutaner Anwendung. Die empfohlene Dosierung von Rasilez beträgt einmal täglich 150 mg. Die empfohlene Dosierung von PREZISTA ist 600 mg zweimal täglich mit Ritonavir. Die empfohlene Dosis Sebivo beträgt 600 mg einmal täglich. Für einen 70 kg Patienten 750 mg i.v. alle 4 Wochen. Die empfohlene Initialdosis Lenalidomid beträgt 25 mg einmal täglich an den Tagen 1-21 im 28 Tage Zyklus (zugelassen zur Behandlung von Patienten mit multiplen Myelom). 1.000 I.E. P (anlehnend an die WHO DDD für Erythropoietin) 150 mg O 1.200 mg O 600 mg O 27 mg P (voraussichtliche WHO DDD 2008)3 18,75 mg O (entspricht aufgrund einer anderen Hauptindikation der WHO Myelodysplastisches Syndromnicht der WHO DDD 2008 von 10 mg O)4 Fortsetzung … ____________________ 58 2 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 3 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 4 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe Tabelle 6–1: Fortsetzung Neue Wirkstoffe ATC mit Bedeutung Fertigarzneimittel Dosierungsempfehlung nach der Fachinformation DDD-Berechnung M05BC02 Eptotermin alfa Osigraft 3,5 mg P N03AF03 Rufinamid Inovelon N05AX13 Paliperidon N07BA03 Vareniclin INVEGA In Abhängigkeit vom Ausmaß des Defekts kann mehr als eine Durchstechflasche (3,5 mg) zur Behandlung notwendig sein. Die Höchstdosis sollte 2 Durchstechflaschen nicht überschreiten. Anwendung bei Erwachsenen 50,1 – 70,0 kg: maximal empfohlene Dosis 2400 mg/Tag. Anwendung bei Kindern ab dem vierten Lebensjahr und mit einem Körpergewicht unter 30 kg, die kein Valproat erhalten: Die Therapie sollte mit einer täglichen Dosis von 200 mg eingeleitet werden. Je nach klinischem Ansprechen und Verträglichkeit kann die Dosis in Schritten von 200 mg/Tag alle zwei Tage bis zu einer maximal empfohlenen Dosis von 1.000 mg/Tag erhöht werden. Dosen von bis zu 3.600 mg/Tag wurden bei einer begrenzten Anzahl von Patienten geprüft. Die empfohlene Dosierung beträgt 6 mg einmal täglich. Tag 8 bis Behandlungsende:1 mg zweimal täglich. S01LA04 Ranibizumab CHAMPIX Lucentis Die empfohlene Dosis ist 0,5 mg monatlich injiziert. 2.400 mg O, 700 mg Kinder DDD 6 mg O 2 mg O (voraussichtliche WHO DDD 2008)5 0,036 DE WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlenen, die berechneten DDD in den amtlichen Index 2008 aufzunehmen. A10BH01 A10BX04 A16AA06 A16AB09 B01AC22 Sitagliptin Exenatid Betain Idursulfase Cilostazol 0,1 g O 15 μg P 6gO 5 mg P 200 mg O ____________________ 5 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 59 6 Beschlussvorlagen Neue Wirkstoffe B03XA03 B03XA04 C09XA02 J05AE10 J05AF11 L04AA24 L04AX04 M05BC02 N03AF03 Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta Epoetin delta Aliskiren Darunavir Telbivudin Abatacept Lenalidomid Eptotermin alfa Rufinamid N05AX13 N07BA03 S01LA04 Paliperidon Vareniclin Ranibizumab 3 μg P 1000 I.E. P 0,15 g O 1,2 g O 0,6 g O 27 mg P 18,75 mg O 3,5 mg P 2,4 g O, 0,7 g Kinder DDD 6 mg O 2 mg O 0,036 DE Begründung Die festgelegten DDD beziehen sich auf die Angaben der pharmazeutischen Hersteller in den jeweiligen Fachinformationen. Beschluss der Arbeitsgruppe Die Empfehlung der DDD des WIdO für Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta (B03XA03) von 3 μg parenteral wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt. Statt dessen lautet das Votum der Arbeitsgruppe für den Wirkstoff die DDD der WHO ab 2009 von 4 μg parenteral festzulegen.6 ____________________ 6 60 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 7 Beschlussvorlagen zu allgemeinen Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände 7 Beschlussvorlagen zu allgemeinen Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände 7.1 Empfehlungen zu allgemeinen DDD-Berechnungen 7.1.1 Berechnung von Tagesdosen; Kombinationsarzneimittel Änderungsvorschlag Die Tagesdosen für feste Wirkstoff-Kombinationen aus der „Liste der DDD für Kombinationsmittel“ der WHO sollen in die amtliche Fassung übernommen werden. Unterlagen der Hersteller: 21 Sachverhalt: WHO Eine Liste aller Kombinationspräparate, bei denen die zugewiesene DDD von den aufgeführten Regeln in den Richtlinien der ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung der WHO abweicht, ist beim WHO-Zentrum erhältlich und auf der Website unter www.whocc.no auffindbar. Sachverhalt: Situation in Deutschland Die Tagesdosen der Kombinationsliste der WHO beziehen sich jeweils auf einzelne Fertigarzneimittel mit definierten Wirkstoffkonzentrationen und lassen sich nur teilweise auf alle Fertigarzneimittel der ATC-Codierungen in Deutschland übertragen. Abweichend von der WHO werden in Deutschland die DDD aus der Liste der Kombinationspräparate nur verwendet, wenn sie den Dosierungsempfehlungen 61 7 Beschlussvorlagen zu allgemeinen Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände der Hersteller aus der Fachinformation entsprechen. Die Liste ist nicht im ATCIndex integriert.7 Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die Liste der Kombinationspräparate im ATC-Index zu integrieren von der Arbeitsgruppe abgelehnt.8 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 7.1.2 Körpergewicht Änderungsvorschlag Bei der DDD-Festlegung soll für Arzneimittelzubereitungen, die nach Körpergewicht dosiert werden, statt 70 kg ein Leitwert von 75 kg zu Grunde gelegt werden. Unterlagen der Hersteller: 22 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der An- ____________________ 62 7 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 8 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 49-51: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 7 Beschlussvorlagen zu allgemeinen Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände trag, bei der DDD-Festlegung ein Körpergewicht von 75 kg zu Grunde zu legen, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.9 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. ____________________ 9 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 51: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 63 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopath. ATC/DDD 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopathische ATC/DDD 8.1 Empfehlungen zu ATC-Änderungen 8.1.1 Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika: Zeel comp. N® Änderungsvorschlag Um das homöopathische Arzneimittel Zeel comp. N® im ATC-Index abbilden zu können, soll ein neuer ATC-Code unter: Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika und Antirheumatika in Kombination (M01BH) eingerichtet werden. Unterlagen der Hersteller: 10 und 18 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert im ATC-System keine homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel. Sachverhalt: Situation in Deutschland Um eine ausreichende Übersicht über solche Arzneimittel zu erhalten, die für den deutschen Arzneimittelmarkt von besonderer Relevanz sind, international jedoch nur eine geringe Marktbedeutung besitzen, wurden für im Markt befindliche – vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene–, homöopathische und anthroposophischen Arzneimittel mit eindeutig zuweisba- 64 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopath. ATC/DDD rem Anwendungsgebiet im ATC-System ATC-Gruppen geschaffen. Diese sind auf der 4. Ebene mit dem Buchstaben H gekennzeichnet.10 Nach den Informationen der AMIS-Datenbank leiten sich für Zeel comp. N® die Anwendungsgebiete von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: rheumatische Gelenkbeschwerden. Im aktuellen ATC-Index mit DDD-Angaben des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) sind in der Gruppe M09A: Andere Mittel gegen Störungen des Muskel- und Skelettsystems, folgende homöopathische und anthroposophische ATC-Codierungen zugewiesen: M09AH Andere homöopathische und anthroposophische Zubereitungen gegen Störungen des Muskel- und Skelettsystems M09AH20 Kombinationen Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, keinen neuen ATC-Code unter: Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika und Antirheumatika in Kombination (M01BH) einzurichten. Begründung Das Arzneimittel lässt sich unter dem ATC-Code M09AH: Andere homöopathische und anthroposophische Zubereitungen gegen Störungen des Muskel- und Skelettsystems, M09AH20: Kombinationen, ausreichend abbilden. ____________________ 10 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 65 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopath. ATC/DDD 8.1.2 Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika: Traumeel S® Änderungsvorschlag Um das homöopathische Arzneimittel Traumeel S® abbilden zu können, sollen unter: Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika in Kombination (M01BH) und unter: Homöopathische und anthroposophische Stomatologika (A01AH) neue ATC-Codierungen eingerichtet werden. Unterlagen der Hersteller: 10,19 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert im ATC-System keine homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel. Sachverhalt: Situation in Deutschland Um eine ausreichende Übersicht über solche Arzneimittel zu erhalten, die für den deutschen Arzneimittelmarkt von besonderer Relevanz sind, international jedoch nur eine geringe Marktbedeutung besitzen, wurden für im Markt befindliche – vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrierte –, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel mit eindeutig zuweisbarem Anwendungsgebiet im ATC-System, ATC-Gruppen geschaffen. Diese sind auf der 4. Ebene mit dem Buchstaben H gekennzeichnet.11 Nach den Informationen der AMIS-Datenbank befindet sich Traumeel S® in der Nachregistrierung. Die Arzneimittel sind verkehrsfähig, müssen aber noch abschließend bearbeitet werden. Anwendungsgebiete werden nicht angegeben.12 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, keine neuen ATC-Codierungen unter: Homöopathische und anthroposophische Antiphlogistika/Antirheumatika in Kombination (M01BH) und unter: Homöopathische und anthroposophische Stomatologika (A01AH) für das Arzneimittel einzurichten und die abschließende Bearbeitung durch das ____________________ 66 11 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 12 AMIS Datenbank 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopath. ATC/DDD Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abzuwarten. Homöopathika ohne registrierte Anwendungsgebiete können im ATC-Index unter V60 AA Homöopathika mit Pharmazentralnummer oder V60 AB Homöopathika ohne Pharmazentralnummer abgebildet werden. V60AA V60AB Homöopathika mit Pharmazentralnummer Homöopathika ohne Pharmazentralnummer Begründung Die vom Hersteller angegebenen Anwendungen beziehen sich auf angemeldete Anwendungsgebiete, die noch nicht abschließend vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bearbeitet wurden. 8.1.3 Homöopathische und anthroposophische Antivertiginosa: Vertigoheel® Änderungsvorschlag Um das homöopathische Kombinationsarzneimittel Vertigoheel® im ATC-Index abbilden zu können, soll unter N07CH: Homöopathische und anthroposophische Antivertiginosa ein neuer ATC-Code eingerichtet werden. Unterlagen der Hersteller: 17 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert im ATC-System keine homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel. Sachverhalt: Situation in Deutschland Um eine ausreichende Übersicht über solche Arzneimittel zu erhalten, die für den deutschen Arzneimittelmarkt von besonderer Relevanz sind, international jedoch nur eine geringe Marktbedeutung besitzen, wurden für im Markt befindliche – vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrierte –, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel mit eindeutig zuweisba- 67 8 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Homöopath. ATC/DDD rem Anwendungsgebiet im ATC-System, ATC-Gruppen geschaffen. Diese sind auf der 4. Ebene mit dem Buchstaben H gekennzeichnet.13 Nach den Informationen der AMIS-Datenbank leiten sich für Vertigoheel® die Anwendungsgebiete von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Verschiedene Schwindelzustände.14 Im aktuellen ATC-Index mit DDD-Angaben des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) sind in der Gruppe N07C: Antivertiginosa bereits folgende homöopathische und anthroposophische ATC-Codierungen zugewiesen: N07CH N07CH20 Homöopathische und anthroposophische Antivertigonosa Kombinationen Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt, da der gewünschte ATC-Code bereits besteht. N07CH N07CH20 Homöopathische und anthroposophische Antivertigonosa Kombinationen Begründung Im ATC-Index des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007), der als Grundlage für das Verfahren des amtlichen Index 2008 dient, ist es bereits möglich, homöopathische und anthroposophische Kombinationsarzneimittel mit dem Anwendungsgebiet Schwindelzustände abzubilden. ____________________ 68 13 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 14 AMIS Datenbank 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chemische ATC/DDD 9.1 Empfehlungen zu ATC-Änderungen oder neuen ATCCodierungen 9.1.1 Eplerenon Änderungsvorschlag Eplerenon soll einen zusätzlichen ATC-Code in einer neuen ATC-Gruppe unter: Mittel mit Wirkung auf das Renin-Antiotensin-System (C09): Andere Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System (C09X), „Hemmstoffe des ReninAngiotensin-Aldosteron-Systems (C09XB)“ erhalten. Unterlagen der Hersteller: 5 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Eplerenon in die Gruppe Kardiovaskuläres System (C), Diuretika (C03), Kalium-sparende Mittel (C03D), Aldosteron-Antagonisten (C03DA), ATCCode C03DA04.15 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, einen zusätzlichen ATC-Code für Eplerenon zuzuweisen, abgelehnt.16 ____________________ 15 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 16 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 62-63: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 69 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.1.2 Escherichia coli Änderungsvorschlag Um das Arzneimittel Mutaflor® mit dem Wirkstoff Escherichia coli, Stamm Nissle 1917, zugelassen zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Remissionsphase und zur Behandlung chronischer Obstipation, im ATC-Index abbilden zu können, sollen in den ATC-Gruppen A06 Laxanzien und A07E Antidiarrhoika und intestinale Antiphlogistika/Antiinfektiva neue ATC-Codierungen zugewiesen werden. Unterlagen der Hersteller: 1, 2 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Escherichia coli wird vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology nicht im ATC-System klassifiziert. Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland werden Arzneimittel mit Escherichia coli im ATC-Index des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) in den Gruppen: Mikrobielle Antidiarrhoika (A07FA06), Andere Urologika (G04BX15), Bakterielle Immunstimmulanzien (L03AG) und Andere Mittel gegen Störungen des Muskelund Skelettsystems (M09AX09) klassifiziert. Das Fertigarzneimittel Mutaflor® mit dem Wirkstoff E. coli, Stamm Nissle 1917 besitzt nach der Fachinformation folgende Anwendungsgebiete: Colitis ulcerosa in der Remissionsphase und Chronische Obstipation. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in den Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung in der „OTC70 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Übersicht“ unter 16.4.13 den E. coli, Stamm Nissle 1917 nur zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin als ausnahmsweise verordnungsfähiges Arzneimittel aufgenommen.17 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, unter der ATC-Gruppe A07E: Intestinale Antiphlogistika eine Gruppe A07EF: Mikrobielle Antiphlogistika einzurichten und Escherichia coli, Stamm Nissle 1917 den ATC-Code A07EF01 zuzuweisen. Eine zusätzliche Codierung in der Gruppe der Laxantien wird nicht empfohlen. A07EF A07EF01 Mikrobielle Antiphlogistika Escherichia coli, Stamm Nissle 1917 Begründung Pharmazeutische Zubereitungen erhalten nach den Grundregeln der ATCKlassifikation nur einen ATC-Code und werden nach ihrer Hauptindikation klassifiziert. Unter Bezug auf die Richtlinien des GBA über die Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung der Colitis ulcerosa wird empfohlen, diese für die ATC-Zuweisung zu berücksichtigen. 9.1.3 Bisphosphonate, Kombinationen Änderungsvorschlag Der Kombination der Wirkstoffe Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol soll ein eigener ATC-Code in der ATC-Gruppe Bisphosphonate, Kombinationen M05BB04 zugewiesen werden. Unterlagen der Hersteller: 43 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert die Bisphosphonate in die Gruppe Muskel- und Skelettsystem (M), Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen (M05), Mittel mit Einfluss auf die Knochenstruktur und die Mineralisation (M05B), Bisphosphonate (M05BA). ____________________ 17 http://www.g-ba.de/downloads/36-232-3/RL-AMR-2007-01-18.pdf 71 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Kombinationspräparate werden in einer eigenen ATC-Ebene klassifiziert: Bisphosphonate, Kombinationen (M05BB).18 Im WHO ATC-Index 2008 ist vorgesehen, der Kombination von Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol einen neuen ATC-Code unter M05BB04 zuzuweisen: M05BB04 Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol; Sequenzialpräparate Sachverhalt: Situation in Deutschland In der ATC-Klassifikation für den deutschen Arzneimittelmarkt besitzt die Wirkstoffkombination aus Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol bisher keinen eigenen ATC-Code. Seit dem 15. September 2007 ist das Arzneimittel Actonel plus® mit dieser Wirkstoffkombination auf dem Markt. Es ist für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Behandlung der postmenopausalen Osteoporose – zur Verringerung des Risikos von Wirbelkörperfrakturen. Behandlung der manifesten postmenopausalen Osteoporose – zur Verringerung des Risikos von Hüftfrakturen. Dieses Arzneimittel ist nur für solche Patienten bestimmt, bei denen die enthaltene Calciumund Vitamin D3-Menge als ausreichend zur Ergänzung des Bedarfs erachtet wird.19 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, für die Wirkstoffkombination von Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol den vorgesehenen ATC-Code der WHO ab 2008 in der amtlichen Fassung des ATC-Index für Deutschland im Jahr 2008 zu übernehmen: M05BB04 Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol; Sequenzialpräparate Begründung Am 15. September 2007 wurde ein Fertigarzneimittel mit der oben genannten Wirkstoffkombination in Deutschland im Markt eingeführt, das mit dem ATCCode im ATC-Index abgebildet werden kann. ____________________ 72 18 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 19 AMIS Datenbank (Stand: 13.07.2007) 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.1.4 Edrecolomab Änderungsvorschlag Der ATC-Code für den Wirkstoff Edrecolomab (frühere Bezeichnung MoAB171A) soll aus dem ATC-Index gelöscht werden. Unterlagen der Hersteller: 34 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Edrecolomab in die Gruppe Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Antineoplastische Mittel (L01), Andere Antineoplastische Mittel (L01X), Monoklonale Antikörper (L01XC), ATC-Code L01XC01.20 Sachverhalt: Situation in Deutschland Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Edrecolomab (Panorex®) sind seit dem 25.06.2001 in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig. Sie waren für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Postoperative adjuvante Therapie des kolorektalen Karzinoms im Stadium Dukes C.21 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, den ATC-Code für Edrecolomab weiterhin im ATC-Index abzubilden. L01XC L01XC01 Monoklonale Antikörper Edrecolomab Begründung ATC-Codierungen für Arzneimittel, die vom Markt genommen wurden, sollten im ATC-System erhalten bleiben, um den Nutzern des ATC-Systems die Arbeit mit historischen Daten zu ermöglichen.22 ____________________ 20 21 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. AMIS Datenbank 73 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.1.5 Benfotiamin Änderungsvorschlag Um Benfotiamin-haltige Arzneimittel mit neurologischen Anwendungsgebieten abbilden zu können, soll Benfotiamin ein zusätzlicher ATC-Code in der Gruppe Andere Mittel für das Nervensystem (N07X) zugewiesen werden. Unterlagen der Hersteller: 20 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert Benfotiamin in die Gruppe Alimentäres System und Stoffwechsel (A), Vitamine (A11), Vitamin B1, rein und in Kombination mit Vitamin B6 und B12 (A11D), Vitamin B1, rein (A11DA), ATC-Code A11DA03.23 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland sind Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Benfotiamin für folgende neurologische Anwendungsgebiete zugelassen: Milgamma® 300 mg Filmtabletten: Neurologische Systemerkrankungen durch nachgewiesenen Mangel an Vitamin B1 und B6.24 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, Benfotiamin in der Gruppe Andere Mittel für das Nervensystem (N07X) keinen ATC-Code zuzuweisen. A11DA03 Benfotiamin Begründung Die zugelassene neurologische Indikation von benfotiaminhaltigen Arzneimitteln bezieht sich auf einen nachgewiesenen Mangel an Vitamin B1 und B6 und wird hinreichend in der ATC-Gruppe Vitamine (A11) abgebildet. 74 22 Siehe auch: Grundregeln für Änderungen der ATC-Klassifikation. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): Richtlinien für die ATC-Klassifikation und DDD Festlegung mit DDD. Oslo. S. 19. 23 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 24 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Milgamma®. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.1.6 Bupropion Änderungsvorschlag Bupropion soll neben dem bestehenden ATC-Code N07BA02 (Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit) ein weiterer ATC-Code in der Gruppe Andere Antidepressiva (N06AX) zugewiesen werden (siehe auch 8.2.16). Unterlagen der Hersteller: 32 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Bupropion in die Gruppe Nervensystem (N), Andere Mittel für das Nervensystem (N07), Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen (N07B), Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit (N07BA), ATC-Code N07BA02. Dem ATC-Code wurde eine orale DDD von 0,3 g zugewiesen.25 Sachverhalt: Situation in Deutschland Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Bupropion sind in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: • Zur Unterstützung und Hilfe bei der Raucherentwöhnung nikotinabhängiger Patienten. Die Anfangsdosierung beträgt 150 mg einmal täglich während der ersten sechs Tage, diese wird ab Tag 7 auf 150 mg zweimal täglich heraufgesetzt.26 • Zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung (Episoden einer Major Depression). Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 150 mg einmal täglich. Eine optimale Dosis wurde in klinischen Studien nicht ermittelt. Zeigt sich nach vierwöchiger Behandlung mit 150 mg keine Besserung, kann die Dosis auf 300 mg einmal täglich gesteigert werden.27 ____________________ 25 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 26 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Zyban®. 27 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Elontril® 75 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, Bupropion einen zusätzlichen ATC-Code in der Gruppe N06AX (Andere Antidepressiva) zuzuweisen. N06AX25 Bupropion 0,15 g O Begründung Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt steht ein bupropionhaltiges Arzneimittel zur Behandlung von depressiven Erkrankungen zur Verfügung, das mit dem bestehenden ATC-Code in der Gruppe Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit nicht abgebildet werden kann. 9.1.7 Heparingruppe Änderungsvorschlag Die DDD von Tinzaparin (B01AB10) soll auf Grundlage der „Behandlung von Venenthrombosen und thromboembolischer Erkrankung“ festgelegt werden. Alle im Markt vorhandenen niedermolekularen Heparine sollten in zwei Indikationsgebiete unterteilt werden: Primärprophylaxe und Akuttherapie thromboembolischer Ereignisse (siehe auch 8.2.6) Unterlagen der Hersteller: 14, 15 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die DDD von Tinzaparin auf Grundlage der therapeutischen Dosierung festzulegen, von der Arbeitsgruppe abgelehnt. Stattdessen lautete das Votum der Arbeitsgruppe, in der Gruppe der Heparine keine Änderungen vorzunehmen.28 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. ____________________ 28 76 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 77-79: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD B01AB10 Tinzaparin 3,5 TSD E P anti Xa Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.2 Empfehlungen zu DDD-Änderungen 9.2.1 Protonenpumpenhemmer Die DDD von Pantoprazol, ATC A02BC02, soll auf 20 mg oral und parenteral, die DDD von Lansoprazol, ATC A02BC03, auf 15 mg oral, die DDD von Rabeprazol, ATC A02BC04, auf 10 mg oral und parenteral und die DDD von Esomeprazol, ATC A02BC05, auf 20 mg oral und parenteral festgelegt werden. Unterlagen der Hersteller: 24, 27, 31, 49 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Omeprazol, Pantoprazol, Lansoprazol, Rabeprazol und Esomeprazol werden von der WHO in die Gruppe Alimentäres System und Stoffwechsel (A), Mittel bei säurebedingten Erkrankungen (A02), Mittel bei peptischem Ulkus und gastroösophagealer Refluxkrankheit (A02B), Protonenpumpenhemmer (A02BC) klassifiziert. Die DDD beziehen sich auf die Behandlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit.29 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im ATC-Index 2007 sind in der ATC Gruppe der Protonenpumpenhemmer (A02BC) folgende DDD festgelegt: ____________________ 29 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo 77 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–1: Protonenpumpenhemmer ATC; Wirkstoff ATC-Index mit DDD des GKV-AI 2007 ATC-Index mit DDD der WHO 2007 Amtliche Fassung des ATC-Index mit DDDAngaben für Deutschland im Jahr 2007 A02BC01; Omeprazol 20 mg o, p 20 mg o, p 20 mg o, p A02BC02, Pantoprazol 40 mg o, p 40 mg o, p 20 mg o, p A02BC03; Lansoprazol 30 mg o 30 mg o 15 mg o A02BC04; Rabeprazol 20 mg o 20 mg o 10 mg o, p A02BC05; Esomeprazol 20 mg o, p 30 mg o, p 20 mg o, p WIdO 2007 Abweichend von den WHO-Empfehlungen wurde im ATC-Index des GKVArzneimittelindex (Stand 30. April 2007) die DDD für Esomeprazol in Übereinstimmung mit den Fachinformationen des Herstellers und unter Einbeziehung des derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes auf 20 mg oral und parenteral festgelegt. Die DDD für Lansoprazol, Pantoprazol und Rabeprazol entspricht dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand30 sowie der Beschlusslage der Arbeitsgruppe (AG) ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) vom 1.12.2006, jedoch nicht der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. Hierin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die DDD für Lansoprazol auf 15 mg oral, für Pantoprazol auf 20 mg und für Rabeprazol auf 10 mg oral und parenteral festgelegt.31 ____________________ 78 30 Kilbinger H (2006): Gutachten zur Frage äquieffektiver Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit. In: Fricke U / Zawinell A: Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V. – Beschlussfassung der ATC-Arbeitsgruppe des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1.12.2006, Bonn 2006: 210-229. URL http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf (4.4.2007). 31 Fricke U / Zawinell A: Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V. – Beschlussfassung der ATCArbeitsgruppe des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1.12.2006, Bonn 2006: 210-229. URL http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_ atc-beschluss_1206.pdf (4.4.2007). 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. A02BC01 A02BC02 A02BC03 A02BC04 A02BC05 Omeprazol Pantoprazol Lansoprazol Rabeprazol Esomeprazol 20 mg O,P 40 mg O,P 30 mg O 20 mg O 20 mg O,P Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. Beschluss der Arbeitsgruppe Die Empfehlung des WIdO wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt. Statt dessen lautet das Votum der Arbeitsgruppe, in der Gruppe der Protonenpumpenhemmer die DDD entsprechend der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDDAngaben für Deutschland im Jahre 2007 festzulegen. 9.2.2 Sulfasalazin Änderungsvorschlag Die DDD „1 Standarddosis“ für sulfasalazinhaltige Klysmen in der ATC-Gruppe Aminosalicylsäure und ähnliche Mittel (A07EC) soll gelöscht werden. Unterlagen der Hersteller: 3 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Sulfasalzin in die ATC-Gruppe Alimentäres System, Antidiarrhoika und intestinale Antiphlogistika/Antiinfektiva (A07), Intestinale Antiphlogistika (A07E), Aminosalicylsäure und ähnliche Mittel (A07EC) unter dem ATC-Code A07EC01. 79 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Sulfasalazin wurde eine orale und rektale DDD von 2 g zugewiesen.32 Sachverhalt: Situation in Deutschland Seit Februar 2003 (Azulfidine® Klysmen) sind in Deutschland keine sulfasalazinhaltigen Klysmen auf den Arzneimittelmarkt mehr verfügbar. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die DDD von 1 Standarddosis für die Applikationsform Klysma beizubehalten. A07EC01 Sulfasalazin 2 g O,R; Standarddosis: 1 Klysma Begründung DDD für Arzneimittel, die vom Markt genommen wurden, sollten im ATCSystem erhalten bleiben, um den Nutzern des ATC-Systems die Arbeit mit historischen Daten zu ermöglichen. 9.2.3 Paricalcitol Änderungsvorschlag Die DDD von Paricalcitol soll auf 1 μg parenteral festgelegt werden. Unterlagen der Hersteller: 4 und 23 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert Paricalcitol in die Gruppe Alimentäres System und Stoffwechsel (A), Vitamine (A11), Vitamin A und D, inkl. deren Kombinationen (A11C), Vitamin D und Analoga (A11CC), ATC-Code A11CC07.33 Die DDD der Wirkstoffgruppe basieren auf der therapeutischen Anwendung.34 ____________________ 32 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 33 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo 34 80 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): Richtlinien für die ATCKlassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Die DDD von Paricalcitol wird voraussichtlich im Januar 2008 vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology auf 5 μg parenteral festgelegt. Die DDD Zuweisung wird am 24. Oktober in Oslo von der WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology (Internationale Arbeitsgruppe der WHO für die Methodik der Arzneimittelstatistik) abschließend beraten.35 Calcitriol (A11CC04), das in den publizierten klinischen Studien als Referenzsubstanz zu Paricalcitol verwendet wird, wurde eine orale und parenterale DDD von 1 μg zugewiesen.36 Sachverhalt: Situation in Deutschland Das Fertigarzneimittel Zemplar® mit dem Wirkstoff Paricalcitol ist in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Prävention und Therapie eines sekundären Hyperparathyreoidismus bei Patienten mit chronischem Nierenversagen, die hämodialysepflichtig sind. Paricalcitol wird intravenös nicht öfter als jeden zweiten Tag während der Dialyse angewendet. Aus der Dosierungsempfehlung in der Fachinformation lässt sich keine durchschnittliche Tagesdosis berechnen. Die Initialdosis an Paricalcitol sollte anhand des Parathormon (PTH)-Spiegels nach folgender Formel berechnet werden: Initialdosis (in μg) = Ausgangsspiegel des intakten PTH in pg/ml /80 In den publizierten klinischen Studien wurde mehrheitlich ein Dosierungsverhältnis von Calcitriol zu Paricalcitol in Höhe von 1 zu 4 eingesetzt. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, das abschließende Ergebnis der WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology am 24. Oktober in Oslo abzuwarten und in der Beratung zu berücksichtigen. ____________________ 35 www.whocc.no 36 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo 81 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Begründung Die Empfehlungen in der Fachinformation beeinhalten keine Hinweise für eine durchschnittliche Tagesdosis. Nach den publizierten Studien lässt sich eine DDD für Paricalcitol in Höhe von 4 μg ermitteln. 9.2.4 Bisoprolol Änderungsvorschlag Die orale DDD von Bisoprolol (C07AB07) soll von 10 mg auf 5 mg abgesenkt werden. Unterlagen der Hersteller: 36 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert Bisoprolol in die Gruppe Kardiovaskuläres System (C), Beta-AdrenorezeptorAntagonisten (C07), Beta-Adrenorezeptor-Antagonisten (C07A), Beta-Adrenorezeptor-Antagonisten, selektiv (C07AB), ATC-Code: C07AB07. Bisoprolol wurde eine orale DDD von 10 mg zugewiesen.37 Die DDD bezieht sich auf die Behandlung des leichten bis mittelschweren Bluthochdrucks.38 Sachverhalt: Situation in Deutschland Die in Deutschland zugelassenen Bisoprololpräparate mit dem Anwendungsgebiet Hypertonie besitzen 2 Arten von Dosierungsempfehlungen: Beispiel Concor® Die empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 5 mg Bisoprololhemifumarat. Bei leichteren Formen der Hypertonie (diastolischer Blutdruck bis zu 105 mmHg) kann die Behandlung mit einmal täglich 2,5 mg ausreichend sein. Bei Bedarf kann die Dosis auf einmal täglich 10 mg erhöht werden. Eine weitere Dosiserhöhung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die maximal empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 20 mg. ____________________ 37 38 82 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): Richtlinien für die ATCKlassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Beispiel Bisoprolol ratiopharm® Die Dosierung sollte individuell angepasst werden. Es wird empfohlen, mit der geringst möglichen Dosis zu beginnen. Bei manchen Patienten können 5 mg/Tag ausreichend sein. Die übliche Dosis beträgt 10 mg 1-mal täglich bei einer empfohlenen maximalen Tagesdosis von 20 mg. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology festgelegte orale DDD von 10 mg Bisoprolol beizubehalten. C07AB07 Bisoprolol 10 mg O Begründung Die DDD entspricht den Dosierungsempfehlungen der Fachinformationen der im Markt befindlichen Bisoprololpräparate mit dem Anwendungsgebiet Hypertonie. Beschluss der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe stimmt der Empfehlung des WIdO zu und empfiehlt, in der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2008 den Hinweis aufzunehmen, dass die DDD auf das Bisoprololhemifumarat bezogen ist. 9.2.5 Angiotensin-II-Antagonisten: Candesartan und Olmesartan Änderungsvorschlag Die orale DDD von Candesartan (C09CA06) soll auf 8 mg festgelegt bleiben. Die orale DDD von Olmesartan medoxomil (C09CA08) soll auf 10 mg abgesenkt werden. Unterlagen der Hersteller: 6, 26, 29 und 30. Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert Angiotensin-II-Antagonisten in die Gruppe Kardiovaskuläres System (C), Mittel 83 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System (C09), Angiotensin-IIAntagonisten, rein (C09C), Angiotensin-II-Antagonisten, rein (C09CA).39 Die DDD der Wirkstoffgruppe beziehen sich auf die Behandlung der leichten bis mittelschweren Hypertonie.40 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die orale DDD von Olmesartan auf 10 mg abzusenken, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.41 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. C09CA06 C09CA08 Candesartan Olmesartan medoxomil 8 mg O 20 mg O Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. ____________________ 84 39 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo 40 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD und Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 41 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 69-75: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.6 Heparingruppe Änderungsvorschlag Die DDD von Tinzaparin (B01AB10) soll auf Grundlage der „Behandlung von Venenthrombosen und thromboembolischer Erkrankung“ festgelegt werden (siehe auch 8.1.7). Unterlagen der Hersteller: 15 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die DDD von Tinzaparin auf Grundlage der therapeutischen Dosierung festzulegen, von der Arbeitsgruppe abgelehnt. Stattdessen lautete das Votum der Arbeitsgruppe, in der Gruppe der Heparine keine Änderungen vorzunehmen.42 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. B01AB10 Tinzaparin 3,5 TSD E P anti Xa Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. ____________________ 42 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 77-79: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 85 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.7 Dydrogesteron und Estrogen Änderungsvorschlag Die oralen DDD von 0,75 Dosiseinheiten für die Zykluspackungen von Kombinationen aus Dydrogesteron und Estrogen unter G03FA14 und G03FB08 sollen aus dem ATC-Index gelöscht werden. Unterlagen der Hersteller: 48 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert die Wirkstoffkombination Dydrogesteron und Estrogen in die Gruppe Urogenitalsystem und Sexualhormone (G), Sexualhormone und Modulatoren des Genitalsystems (G03), Gestagene und Estrogene in Kombination (G03F), Gestagene und Estrogene, fixe Kombinationen (G03FA) und Gestagene und Estrogene, Sequenzialpräparate, ATC-Codierungen: G03FA14 und G03FB08. Die DDD für Kombinationspräparate aus Estrogen und Gestagen beziehen sich auf die Anwendung zur postmenopausalen Substitutionstherapie in Zyklen von 28 Tagen. Dementsprechend beträgt die DDD für Zykluspackungen mit 21 bzw. 28 Tabletten 0,75 bzw. 1 DE.43 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland waren und sind keine Zykluspackungen mit der Wirkstoffkombination Dydrogesteron und Estrogen mit 21 Tabletten zugelassen.44 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die orale DDD bei Zykluspackungen mit 21 Tablette von 0,75 Dosiseinheiten aus dem ATC-Index für die ATC-Codierungen G03FA14 und G03FB08 zu löschen und ausschließlich die DDD für Zykluspackungen mit 28 Tabletten beizubehalten. G03FA14 Dydrogesteron und Estrogen Zykluspackung mit 28 Tabletten 1 DE O ____________________ 43 44 86 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007d): Richtlinien für die ATCKlassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. AMIS Datenbank 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD G03FB08 Dydrogesteron und Estrogen Zykluspackung mit 28 Tabletten 1 DE O Begründung In Deutschland sind und waren keine Zykluspackungen mit der Wirkstoffkombination Dydrogesteron und Estrogen mit 21 Tabletten zugelassen. 9.2.8 Koloniestimulierende Faktoren Änderungsvorschlag Die parenterale DDD von Lenograstim (L03AA10) soll von 0,35 mg auf 0,26 mg abgesenkt werden. Gleichzeitig soll die parenterale DDD von Pegfilgrastim von 0,3 mg auf 1 mg angehoben werden. Unterlagen der Hersteller: 13 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert die WirkstoffGruppe Koloniestimulierende Faktoren unter Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Immunstimulanzien (L03), Zytokine und Immunmodulatoren (L03A), Koloniestimulierende Faktoren (L03AA).45 Die DDD für Pegfilgrastim basiert auf der angegebenen Menge an Filgrastim und auf dem Gebrauch als Einzeldosis pro Chemotherapiezyklus. Die DDD der anderen Granulozytenkoloniestimulierenden Faktoren (G-CSF) bezieht sich auf die tägliche Dosis für sechs nachfolgende Tage.46 L03AA02 L03AA10 L03AA13 Filgrastim Lenograstim Pegfilgrastim 0,35 mg P 0,35 mg P 0,3 mg P Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der An____________________ 45 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 46 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD und Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 87 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD trag, die DDD von Lenograstim und Pegfilgrastim zu ändern, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.47 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. Beschluss der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe stimmt der Empfehlung des WIdO zu und empfiehlt in der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2008, den Hinweis aufzunehmen, dass die DDD von Lenograstim (L03AA10) und Filgrastim (L03AA02) auf kg Körpergewicht bezogen ist. 9.2.9 Interferon β-1a Änderungsvorschlag Die subkutane DDD von Interferon beta-1a (L03AB07) soll entweder in zwei DDD für die Dosierungen von 44 μg und 22 μg jeweils dreimal wöchentlich aufgetrennt oder von 18,86 μg auf 14,14 μg abgesenkt werden. Unterlagen der Hersteller: 47 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert Interferone in die Gruppe Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Immunstimulanzien (L03), Zytokine und Immunmodulatoren (L03A), Interferone (L03AB).48 ____________________ 88 47 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 79-80: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 48 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Die DDD für Interferon-alfa bezieht sich auf die Behandlung der chronisch aktiven Hepatitis B, während die DDD für Interferon-beta sich auf die Behandlung der multiplen Sklerose bezieht. Die DDD für Interferon-beta-1a basiert auf der intramuskulären (i.m.) Gabe.49 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland werden für intramuskuläre und subkutane Darreichungsformen von Interferon beta-1a unterschiedliche Dosierungen angewendet. Daher wurde für subkutane Darreichungsformen eine DDD von täglich 18,86 μg festgelegt. Für intramuskuläre Darreichungsformen wurde die parenterale DDD der WHO von 4,3 μg zu Grunde gelegt.50 Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die subkutane DDD von Interferon beta-1a auf 14,14 mcg abzusenken, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.51 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. ____________________ 49 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD und Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 50 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 51 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 81-84: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 89 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.10 Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren Änderungsvorschlag Die DDD sollen an die Versorgungsrealität angepasst werden und die Kriterien für die Berechnung der DDD offengelegt werden. Unterlagen der Hersteller: 50 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology wird ab 2008 unter: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Immunsuppressiva (L04), Immunsuppressiva( L04A) eine eigene Gruppe für Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren (L04AB) einrichten.52 Die DDD für Etanercept, Infliximab und Adalimumab beziehen sich auf die Behandlung der rheumatoiden Arthritis.53 Sachverhalt: Situation in Deutschland Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren werden im ATC-Index des GKV-Arzneimittelindex 2007 in die Gruppe Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Immunsuppressiva (L04), Immunsuppressiva (L0A), Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren (L04AB) mit folgenden Tagesdosen klassifiziert: L04AB01 L04AB02 L04AB03 L04AB04 Etanercept Infliximab Afelimomab Adalimumab In Deutschland sind Inhibitoren im Markt: 7 mg P; 3 mg P Kinder DDD 3,75 mg P 0,1 g P 2,9 mg P folgende Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)- ____________________ 90 52 Siehe: http://www.whocc.no/atcddd/. 53 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD und Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–2: Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren (L04AB) ATC mit DDD im GKV-Arzneimittelindex 2007 Fertigarzneimittel Dosierungsempfehlung nach der Fachinformation zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis DDDBerechnung L04AB01, Etanercept 7 mg P; 3 mg P Kinder DDD L04AB02; Infliximab 3,75 mg P Enbrel® 25 und 50 mg Die empfohlene Dosis beträgt zweimal wö50 mg/7 Tage chentlich 25 mg Enbrel. Alternativ dazu zeigte = 7,14285 mg sich, dass 50 mg Enbrel, einmal wöchentlich gegeben, sicher und wirksam sind. Remicade® L04AB04; Adalimumab 2,9 mg P Humira® Eine Dosis von 3 mg/kg wird als intravenöse Infusion verabreicht. Der Erstinfusion folgen weitere Infusionen mit einer Dosierung von 3 mg/kg nach 2 und 6 Wochen, danach alle 8 Wochen. Bei erwachsenen Patienten mit rheumatoider Arthritis beträgt die empfohlene Dosis von Humira 40 mg Adalimumab, die jede zweite Woche als Einzeldosis subkutan injiziert wird. 3mg x 70 kg KG/56 Tage = 3,75 mg 40mg/14 Tage = 2,85714 mg WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die DDD für Etanercept, Infliximab und Adalimumab beizubehalten. Darüber hinaus sollte die DDD von Afelimomab sollte gelöscht werden, da in Deutschland kein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zugelassen ist und auch die WHO diesem Wirkstoff bisher keine DDD zugewiesen hat.54 L04AB01 L04AB02 L04AB03 L04AB04 Etanercept Infliximab Afelimomab Adalimumab 7 mg P; 3 mg P Kinder DDD 3,75 mg P 2,9 mg P Begründung Die zugewiesenen Tagesdosen entsprechen den Dosierungsempfehlungen der festgelegten Hauptindikation: Behandlung von rheumatoider Arthritis der in Deutschland im Markt befindlichen Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)Inhibitoren. ____________________ 54 Redaktionelle Anmerkung: Anakinra (L04AC03) wird weiterhin die bestehende WHO DDD von 0,1 g P zugewiesen. Diese DDD ist bereits seit 2006 in Deutschland amtlich. 91 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.11 Bisphosphonate Änderungsvorschlag Für Etidronsäure, Clodronsäure, Pamidronsäure und Risedronsäure sollen die DDD der Monosubstanzen und der entsprechenden Kombinationen auf die Wirkstoffmenge der jeweiligen freien Säure bezogen werden. Für Ibandronsäure sollen zusätzlich orale DDD zur Behandlung der Osteoporose (5 mg) und zur Behandlung der Tumorosteolyse (50 mg) aufgenommen werden. Es sollen insgesamt folgende Änderungen in der Gruppe der Bisphosphonate vorgenommen werden: Tabelle 9–3: Änderungsvorschläge Bisphosphonate ATC Bedeutung DDD im GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) DDD-Vorschlag M05BA01 Etidronsäure M05BA02 Clodronsäure M05BA03 Pamidronsäure M05BA06 Ibandronsäure 0,4 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus 1,6 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus 60 mg P Dosis pro Behandlungszyklus 5 mg O; 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus; 3 mg P Dosis pro Behandlungszyklus Osteoporose M05BA07 Risedronsäure M05BB01 Etidronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate Risedronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol, Sequenzialpräparate 0,33 g O; 1,24 g P Dosis pro Behandlungszyklus 0,68 g O; 1,27 g P Dosis pro Behandlungszyklus 50,6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus Zusätzlich: 5 mg O zur Behandlung der postmenopausalen Osteoporose und 50 mg O zur Behandlung der Tumorosteolyse 4,64 mg O; 27,8 mg O Morbus Paget 0,33 g O bezogen auf Etidronsäure M05BB02 (ATC noch nicht vergeben) 5 mg O; 30 mg O Morbus Paget 0,4 g O bezogen auf Etidronsäure 4,64 mg O bezogen auf Risedronsäure 4,64 mg O bezogen auf Risedronsäure WIdO 2007 92 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Unterlagen der Hersteller: 39, 40, 41, 42, 44, 45, 46 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert die Bisphosphonate in die Gruppe Muskel- und Skelettsystem (M), Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen (M05), Mittel mit Einfluss auf die Knochenstruktur und die Mineralisation (M05B), Bisphosphonate (M05BA). Kombinationspräparate werden in einer eigenen ATC-Ebene klassifiziert: Bisphosphonate, Kombinationen (M05BB).55 Die DDD für Bisphosphonate beziehen sich auf die Behandlung der Osteoporose, wenn dies eine zugelassene Indikation ist. Die DDD für Clodronsäure, Pamidronsäure, Zoledronsäure, parenterale Etidronsäure und parenterale Ibandronsäure beziehen sich auf die Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie. Da die Behandlungsdauer der intravenösen Therapiezyklen mit Bisphosphonaten zwischen 1 und 5 Tagen variiert, werden die DDD für die parenteralen Darreichungsformen nach der Dosis für den gesamten Zyklus festgelegt. Die DDD für die oralen Darreichungsformen, die vor allem im Rahmen der Erhaltungstherapie zum Einsatz kommen, werden nach der täglichen Dosis festgesetzt. Die DDD für Alendronsäure, Risedronsäure und orale Etidronsäure beruhen auf der Behandlung der Osteoporose. Die DDD für Tiludronsäure bezieht sich auf die Behandlung des Morbus Paget.56 Sachverhalt: Situation in Deutschland Zusätzlich zur internationalen Systematik erhalten hochdosierte orale Zubereitungen der Risedronsäure (30 mg pro Einzeldosis), die ausschließlich zur Behandlung des Morbus Paget zugelassen sind, eine DDD von 30 mg. Für parenterale Zubereitungen der Ibandronsäure, die ausschließlich zur Behandlung der Osteoporose zugelassen sind, wurde eine DDD von 3 mg festgelegt. Die DDD bezieht sich auf einen Behandlungszyklus von 90 Tagen.57 ____________________ 55 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 56 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD und Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung. Oslo. 57 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 93 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–4: Präparat Bisphosphonate M05BA und M05BB Bestandteil nach Fachinformation Dosierungsempfehlung bezogen auf M05BA01 Etidronsäure 0,4 g O (Osteoporose); 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumor-induzierte Hyperkalzämie) Diphos® 1 TABL = 200 mg Etidronsäure, Dinatriumsalz (Natriumetidronat) Morbus Paget: Die Tagesdosis beträgt im Allgemeinen 5 mg/kg Körpergewicht. Salz Didronel ® 1 TABL = 200 mg Etidronsäure, Dinatriumsalz (Natriumetidronat) Behandlung der Osteoporose: Die empfohlene Dosierung ist 2 TABL Didronel (400 mg) pro Tag für 14 Tage. Salz M05BA02 Clodronsäure 1,6 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumor-induzierte Hyperkalzämie) Ostac® 1 FTBL = 520 mg Clodronsäure, Dinatriumsalz entspr. 649,7 mg Clodronsäure, Dinatriumsalz 4 H2O Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie: Die Tagesdosis beträgt im Allgemeinen 2 FTBL. Im Einzelfall kann eine höhere Tagesdosis – bis maximal 4 FTBL – notwendig sein. Säure M05BA03 Pamidronsäure 60 mg P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumor-induzierte Hyperkalzämie) Aredia® 1 IJFL = 15 mg/30 mg/60 mg/ 90 mg Pamidronsäure, Dinatriumsalz Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie: je Salz nach Ausgangswert der Kaliumkonzentration 15 mg bis 90mg bezogen auf das Dinatriumsalz als Gesamtdosis pro Behandlungsgang. M05BA04 Alendronsäure 10 mg O (Osteoporose) Fosamax® 1 TABL = 13,05 mg Natriumalendronat 3 H2O (entspr. 10 mg Alendronsäure) Behandlung der Osteoporose: 1 TABL täglich. Säure Fosamax® 70 1 TABL enthält das Äquivalent von Behandlung der Osteoporose: Eine 70 mg-TABL einmal 70 mg Alendronsäure als wöchentlich. 91,37 mg Natriumalendronat 3 H2O Säure M05BA05 Tiludronsäure 0,4 g O (Morbus Paget) Skelid® 1 TABL = 240 mg Tiludronsäure, Dinatriumsalz ½ H2O (entsprechend 200 mg Tiludronsäure) Morbus Paget: orale Einmaldosis von 400 mg Tiludronsäure (2 TABL) Säure M05BA06 Ibandronsäure 5 mg O (Osteoporose); 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumor-induzierte Hyperkalzämie); 3 mg P Dosis pro Behandlungszyklus (Osteoporose) Bondronat® Infusion 1 IJFL = 2 mg/6 mg Ibandronsäu- Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie: Bei re, als 2,25/6,75 mg Ibandronsäu- den meisten Patienten ist eine Einmaldosis von 4 mg re, Mononatriumsalz 1 H2O ausreichend,. Die höchste Dosis in klinischen Studien betrug 6 mg. Säure Bondronat® 1 FTBL = 50 mg Ibandronsäure (als Ibandronsäure, Mononatriumsalz 1 H2O) Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie: Die empfohlene Dosis beträgt eine 50 mg FTBL täglich. Säure Bonviva® 1 FTBL = 150 mg Ibandronsäure (als Ibandronsäure, Mononatriumsalz 1 H2O) Behandlung der Osteoporose: Die empfohlene Dosis beträgt eine 150 mg FTBL einmal monatlich. Säure Bonviva® Injektion 1 FSPR = 3mg IbandronsäuBehandlung der Osteoporose: Die empfohlene Dosiere(entspr. 3,375 mg Ibandronsäu- rung von Ibandronsäure beträgt 3 mg, alle 3 Monate. re, Mononatriumsalz 1 H2O) Säure Fortsetzung … 94 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–4: Fortsetzung Bisphosphonate M05BA und M05BB M05BA07, Risedronsäure 5 mg O (Osteoporose); 30 mg O (Morbus Paget) Actonel® 30 mg 1 FTBL = 30 mg Risedronsäure, Mononatriumsalz entsprechend 27,8 mg Risedronsäure Behandlung des Morbus Paget: Die empfohlene Tagesdosis beträgt 1 FTBL Aconel 30 mg. Salz Actonel 35 mg u Kombipck. 1 FTBL = 35 mg Risedronsäure, Mononatriumsalz (Risedronat) entspr 32,5 mg Risedronsäure Behandlung der Osteoporose: 1 FTBL Actonel 35 mg jede Woche. Salz Actonel® 5 mg 1 FTBL = 5 mg Risedronsäure, Mononatriumsalz (Risedronat) entspr 4,64 mg Risedronsäure Behandlung der Osteoporose: Die empfohlene Tagesdo- Salz sis beträgt 1 FTBL Actonel 5 mg. M05BA08, Zoledronsäure 4 mg P; Dosis pro Behandlungszyklus (Tumor-induzierte Hyperkalzämie) Zometa® 1 IJFL = 4 mg Zoledronsäure (wasserfrei) Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie: Die Säure empfohlene Dosierung bei Hyperkalzämie beträgt 4 mg Zoledronsäure. Aclasta® 1 IFJL = 5 mg Zoledronsäure (wasserfrei), entspr. 5,330 mg Zoledronsäuremonohydrat Behandlung von Morbus Paget: Die empfohlene Dosis ist eine Infusion von 5 mg Zoledronsäure (wasserfrei). Säure M05BB01, Etidronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate 0,4 g O bezogen auf Etidronsäure Didronel Kit® 1 weiße TABL = 400 mg Etidronsäure, Dinatriumsalz (Natriumetidronat). 1 blaue TABL = 1.250 mg Calciumcarbonat (entsprechend 500 mg Calcium) Die empfohlene Dosierung ist 1x 1 weiße TABL (400 mg Natriumetidronat) täglich für 14 Tage und anschließend 1x 1 blaue TABL (500 mg Calcium) täglich für 76 Tage. Salz M05BB02, Risedronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate Actonel® 35 mg plus Calcium Filmtabletten Eine hellorange FTBL = 35 mg Risedronsäure, Mononatriumsalz (Risedronat-Natrium), entsprechend 32,5 mg Risedronsäure. Eine blaue FTBL = 1.250 mg Calciumcarbonat, entsprechend 500 mg Calcium. Die empfohlene Dosis für Erwachsene ist eine Actonel 35 mg FTBL am ersten Tag, gefolgt ab dem zweiten Tag von täglich jeweils einer Calcium 500 mg FTBL für 6 Tage. Dieser siebentägige Zyklus wird dann jede Woche wiederholt. Salz M05BB03, Alendronsäure und Colecalciferol, 10 mg O bezogen auf Alendronsäure FOSAVANCE® Eine TABL = 70 mg Alendronsäure als Natriumalendronat 3 H2O und 70 Mikrogramm (2.800 I.E.) Colecalciferol (Vitamin D3). Die empfohlene Dosierung beträgt eine (70 mg/70 Mikrogramm) TABL einmal wöchentlich. Säure Fortsetzung … 95 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–4: Fortsetzung Bisphosphonate M05BA und M05BB Vorgeschlagener ATC M05BB04: Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol, Sequenzialpräparate Actonel® plus Calcium D 35 mg + 1000 mg/880 I.E. Eine FTBL = 35 mg Mononatriumrisedronat (entsprechend 32,5 mg Risedronsäure). Ein BTL Brausegranulat = 2.500 mg Calciumcarbonat (entsprechend 1.000 mg Calcium) und 22 Mikrogramm (880 I.E.) Colecalciferol (Vitamin D3). Für Erwachsene ist die empfohlene Dosis eine Actonel 35 mg TABL am ersten Tag, gefolgt von täglich einem Beutel Calcium/ Vitamin D3 für die nächsten 6 Tage. Dieser siebentägige Zyklus wird anschließend jede Woche wiederholt, wobei stets mit einer Actonel 35 mg TABL begonnen wird. Salz WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen die festgelegten DDD, die sich auf die Angaben der pharmazeutischen Hersteller in den jeweiligen Fachinformationen beziehen, beizubehalten. Weiterhin wird empfohlen, Ibandronsäure (M05BA06) zur Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie eine orale DDD von 50 mg sowie der Kombination von Risedronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate (M05BB02) eine DDD von 5 mg oral und der Kombination von Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol, Sequenzialpräparate (M05BB04) eine DDD von 5 mg oral bezogen auf Risedronsäure zuzuweisen. Zur Behandlung der Osteoporose ist für Ibandronsäure-haltige Arzneimittel (M05BA06) bereits eine orale DDD von 5 mg festgelegt. Zusätzlich sollte der Hinweis aufgenommen werden, ob sich die DDD auf die Menge des eingesetzten Salzes oder der Säure bezieht. Tabelle 9–5: Bisphosphonate M05BA und M05BB M05BA Bisphosphonate M05BA01 Etidronsäure 0,4 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus bezogen auf das Salz der Etidronsäure M05BA02 Clodronsäure 1,6 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus bezogen auf die Säure der Clodronsäure M05BA03 Pamidronsäure 60 mg P Dosis pro Behandlungszyklus bezogen auf das Salz der Pamidronsäure M05BA04 Alendronsäure 10 mg O bezogen auf die Säure der Alendronsäure M05BA05 Tiludronsäure 0,4 g O bezogen auf die Säure DER Tiludronsäure M05BA06 Ibandronsäure 5 mg O Osteoporose; 50 mg O bei Tumor-induzierter Hyperkalzämie; 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus bei Tumor-induzierter Hyperkalzämie; 3 mg P Dosis pro Behandlungszyklus bei Osteoporose bezogen auf die Säure der Ibandronsäure Fortsetzung … 96 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–5: Fortsetzung Bisphosphonate M05BA und M05BB M05BA07 Risedronsäure 5 mg O; 30 mg O bei Morbus Paget bezogen auf das Salz der Risedronsäure M05BA08 Zoledronsäure 4 mg P; Dosis pro Behandlungszyklus bezogen auf die Säure der Zoledronsäure M05BB Bisphosphonate, Kombinationen M05BB01 Etidronsäure u. Calcium, Sequenzialpräparate 0,4 g O bezogen auf das Salz der Etidronsäure M05BB02 Risedronsäure u. Calcium, Sequenzialpräparate 5 mg O bezogen auf das Salz der Risedronsäure M05BB03 Alendronsäure u. Colecalciferol 10 mg O bezogen auf die Säure der Alendronsäure M05BB04 Risedronsäure, Calcium u. Colecalciferol, Sequenzialpräparate 5 mg O bezogen auf das Salz der Risedronsäure WIdO 2007 Begründung Die festgelegten DDD beziehen sich auf die Angaben der pharmazeutischen Hersteller in den jeweiligen Fachinformationen. Für Ibandronsäure (M05BA06) ist ein Arzneimittel zur Behandlung der Tumor-induzierten Hyperkalzämie in Deutschland im Markt, dass mit den bestehenden DDD bisher nicht abgebildet wurde. Zur Behandlung der Osteoporose wurde für Ibandronsäure (M05BA06) bereits eine orale DDD von 5 mg festgelegt. 9.2.12 Alfacalcidol Änderungsvorschlag Die DDD des Wirkstoffs Alfacalcidol (A11CC03) soll in eine orale und eine parenterale DDD differenziert werden. Unterlagen der Hersteller: 16 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff in die Gruppe Vitamine (A11), Vitamin A und D , inkl. deren Kombinationen (A11C), Vitamin D und Analoga (A11CC) ATC-Code A11CC03. 97 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Alfacalcidol wurde eine parenterale und eine orale DDD von 1 μg zugewiesen.58 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die parenterale DDD von Alfacalcidol abzusenken, abgelehnt. Eine Differenzierung der DDD für parenterale und orale Darreichungsformen war bereits vorhanden.59 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.2.13 Trospiumchlorid Änderungsvorschlag Die DDD von Trospium soll von 40 mg auf 45 mg oral angehoben werden. Unterlagen der Hersteller: 7 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Trospium in die Gruppe Urogenitalsystem und Sexualhormone(G), Urologika (G04), Andere Urologika, inkl. Spasmolytika (G04B), Urologische Spasmolytika (G04BD), ATC-Code G04BD09. ____________________ 98 58 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 59 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 88-89: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Trospium wurde eine orale DDD von 40 mg zugewiesen.60 Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die orale DDD von Trospium anzuheben, abgelehnt.61 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.2.14 Pegvisomant Änderungsvorschlag Die parenterale DDD von Pegvisomant soll von 10 mg auf 20 mg angehoben werden. Unterlagen der Hersteller: 8 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff in die Gruppe Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline (H), Hypophysen- und Hypothalamushormone und Analoga (H01), Hypophysenvorderlappenhormone und Analoga (H01A), Andere Hypophysenvorderlappenhormone und Analoga (H01AX), ATC-Code H01AX01. Pegvisomant wurde eine parenterale DDD von 10 mg zugewiesen.62 ____________________ 60 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 61 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 102-103: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 99 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die parenterale DDD von Pegvisomant anzuheben, abgelehnt.63 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.2.15 Leuprorelin Änderungsvorschlag Die DDD der Depotinjektion von Leuprorelin in Höhe von 0,134 mg soll auf 0,267 mg erhöht werden. Unterlagen der Hersteller: 25 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Leuprorelin in die Gruppe Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (L), Endokrine Therapie (L02), Hormone und verwandte Mittel (L02A), Gonadotropin-Releasing-Hormon-Analoga (L02AE), ATC-Code L02AE02. Leuprorelin wurde eine parenterale DDD von 1 mg und eine parenterale DDD von 0,134 mg für die Depotinjektion zugewiesen.64 100 62 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 63 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 98-99: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 64 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Sachverhalt: Situation in Deutschland Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die DDD von Leuprorelin als Depotinjektion auf 0,25 mg anzuheben, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.65 Im Jahr 2007 sind weitere Arzneimittel mit dem Wirkstoff Leuprorelin in den deutschen Markt eingeführt worden. Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Leuprorelin zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Prostatakarzinom sind in Deutschland mit folgenden Dosierungsempfehlungen zugelassen: Tabelle 9–6: Leuprorelin (L02AE02) Fertigarzneimittel Darreichungsform und erreichbare Dosierungsempfehlung pro Tag (bezogen auf LeuproTestosteronkonzentration relinacetat) Eligard 7,5 mg Lyophylisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer InjektionsProstata-CA suspension Der mittlere Testosteronspiegel nach 6 Monaten liegt bei 6,1 (+-0,4) ng/dL. Eligard Lyophylisat und Lösungsmittel zur 22,5 mg Herstellung einer Injektionssuspension. Der mittlere TestosProstata-CA teronspiegel nach 6 Monaten liegt bei 10,1 (+-0,7) ng/dL. Enantone Retardmikrokapseln und SuspensiMonats-Depot onsmittel Prostata-CA Bei wiederholter Gabe kommt es zu einer anhaltenden Senkung des Pubertas Testosteronspieges in den Kastratipraecox onsbereich. Trenantone Prostata-CA Mamma-CA berechnete DDD Einmal im Monat 7,5 mg Leuprorelinacetat als subkutane Injektion. 0,26786 mg Alle drei Monate 22,5 mg Leuprorelinacetat als subkutane Injektion. 0,26786 mg Einmal im Monat 3,75 mg Leuprorelinacetat subkutan applizieren. 0,13393 mg Retardmikrokapseln und Suspensi- Dreimonatlich 11,25 mg onsmittel Leuprorelinacetat. Bei wiederholter Gabe kommt es zu einer anhaltenden Senkung des Testosteronspieges in den Kastrationsbereich. 0,13393 mg Fortsetzung … ____________________ 65 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 114-115: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 101 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–6: Fortsetzung Leuprorelin (L02AE02) Fertigarzneimittel Darreichungsform und erreichbare Dosierungsempfehlung pro Tag (bezogen auf LeuproTestosteronkonzentration relinacetat) berechnete DDD Leuprone HEXAL 1Monatsdepot Proststa-CA Implantat (biologisch abbaubar) Bei wiederholter Gabe kommt es zu einer anhaltenden Senkung des Testosteronspieges in den Kastrationsbereich. Implantat (biologisch abbaubar) Bei wiederholter Gabe kommt es zu einer anhaltenden Senkung des Testosteronspieges in den Kastrationsbereich. 0,12857 mg Leuprone HEXAL 3 Monatsdepot Proststa-CA Leupro Sandoz1Monatsdepot Proststa-CA Leupro Sandoz3Monatsdepot Proststa-CA Empfohlene Dosis beträgt 3,6 mg Leuprorelin als Einzeldosis alle 4 Wochen. Empfohlene Dosis beträgt 0,05952 mg 5 mg Leuprorelin als Einzeldosis alle 12 Wochen. Die Behandlung sollte nicht abgebrochen werden sobald eine Remission oder Besserung erreicht wurde. Implantat (biologisch abbaubar) Die empfohlene Dosis beträgt 0,12857 mg Bei wiederholter Gabe kommt es zu 3,6 mg Leuprorelin als Einzeldosis alle 4 Wochen. einer anhaltenden Senkung des Testosteronspieges in den Kastrationsbereich. Implantat (biologisch abbaubar) Die empfohlene Dosis beträgt 0,05952 mg Bei wiederholter Gabe kommt es zu 5 mg Leuprorelin als Einzeldosis alle 12 Wochen. einer anhaltenden Senkung des Testosteronspieges in den Kastrationsbereich. WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die WHO-DDD für Depotinjektionen mit Leuprorelin in Höhe von 0,134 mg beizubehalten. Begründung Die in Deutschland verfügbaren Depotinjektionen mit Leuprorelin entsprechen mehrheitlich in ihren Dosierungsempfehlungen für die einmonatliche Applikationsform der bestehenden DDD. 102 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.16 Bupropion Änderungsvorschlag Bupropion soll in der Gruppe Andere Antidepressiva (N06AX) eine orale DDD von 0,15 g zugewiesen werden (siehe auch 8.1.6). Unterlagen der Hersteller: 33 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Bupropion in die Gruppe Nervensystem (N), Andere Mittel für das Nervensystem (N07), Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen (N07B), Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit (N07BA), ATC-Code N07BA02. Bupropion wurde in der Gruppe Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit eine orale DDD von 0,3 g oral zugewiesen.66 Sachverhalt: Situation in Deutschland Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Bupropion sind in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Zur Unterstützung und Hilfe bei der Raucherentwöhnung nikotinabhängiger Patienten. Die Anfangsdosierung beträgt 150 mg einmal täglich während der ersten sechs Tage, diese wird ab Tag 7 auf 150 mg zweimal täglich heraufgesetzt.67 Zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung (Episoden einer Major Depression). Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 150 mg einmal täglich. Eine optimale Dosis wurde in klinischen Studien nicht ermittelt. Zeigt sich nach vierwöchiger Behandlung mit 150 mg keine Besserung, kann die Dosis auf 300 mg einmal täglich gesteigert werden.68 ____________________ 66 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 67 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Zyban®. 68 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Elontril®. 103 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, Bupropion in der Gruppe Andere Antidepressiva (N06AX) eine orale DDD von 0,15 g zuzuweisen. N06AX25 Bupropion 0,15 g O Begründung Die orale DDD von 0,15 g entspricht der empfohlenen Dosierung in der zugelassenen Fachinformation des Arzneimittels. 9.2.17 Buprenorphin Änderungsvorschlag Die transdermale DDD für Buprenorphin soll von 1,2 mg auf 0,7 mg abgesenkt werden. Unterlagen der Hersteller: 35 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Buprenorphin in die Gruppe Nervensystem (N), Analgetika (N02), Opioide (N02A), Oripavin-Derivate (N02AE), ATC-Code N02AE01. Buprenorphin wurde eine parenterale, sublinguale und transdermale DDD von 1,2 mg zugewiesen.69 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland sind folgende transdermale Zubereitungen von Buprenorphin im Markt: Transtec PRO® in Abgaberaten von 35 μg/h, 52,5 μg/h und 70 μg/h. In der Fachinformation werden folgende Anwendungs- und Dosierungsempfehlungen gegeben: Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei ungenügender Wirksamkeit nicht-opioider Schmerzmittel. ____________________ 69 104 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Bei Patienten ohne vorherige Anwendung von Analgetika soll die Behandlung mit der niedrigsten Stärke des transdermalen Pflasters (35μg/h) begonnen werden. Bei Vorbehandlung mit oralem Morphin werden folgende Empfehlungen gegeben: Tabelle 9–7: Fachinformation Transtec PRO® Vorbehandlung mit oralem Morphin 30-60 mg 90 mg 120 mg 240 mg Empfehlung: initiale Stärke von Buprenorphin 35μg/h (entspricht 0,84 mg pro Tag) 52,5 μg/h (entspricht 1,26 mg pro Tag) 70 μg/h (entspricht 1,68 mg pro Tag) 140 μg/h (3,36 mg pro Tag) WIdO 2007 Norspan® ist in Abgaberaten von 5 μg/h, 10 μg/h und 20 μg/h auf dem Markt verfügbar. In der Fachinformation werden folgende Anwendungs- und Dosierungsempfehlungen gegeben: Behandlung von starken Schmerzen, die auf Opioidanalgetika ansprechen und durch Nicht-Opioidanalgetika nur unzureichend behandelt werden können. Als Initialdosis sollte die niedrigste Dosis 5 μg/h verwendet werden, für die Umstellung von anderen Opioiden wird ebenfalls empfohlen mit der niedrigsten Dosis (5μg/h) einzuleiten und während der Dosistitration nach Bedarf zusätzlich ein kurz wirksames Analgetikum anzuwenden. Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die derzeit gültige DDD von 1,2 mg für transdermale Zubereitungen von Buprenorphin beizubehalten. Begründung Die DDD von Buprenorphin wurden vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology in Relation zur gesamten Gruppe der Opioide festgelegt (z. B. Morphin:Buprenorphin=71,4) und stimmt mit dem angegebenen Dosie- 105 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD rungsverhältnis Morphin zu Buprenorphin in der Fachinformation von Transtec® überein. 9.2.18 Lumiracoxib Änderungsvorschlag Für den Wirkstoff Lumiracoxib (ATC: M01AH06) soll eine orale DDD von 100 mg festgelegt werden. Unterlagen der Hersteller: 37 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Lumiracoxib in die Gruppe Muskel- und Sklettsystem (M), Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika (M01), Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika (M01A), Coxibe (M01AH), ATC-Code M01AH06.70 2008 wird Lumiracoxib vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology eine orale DDD von 0,1 g zugewiesen.71 Sachverhalt: Situation in Deutschland Das Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff ist in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Behandlung von Symptomen bei aktivierter Arthrose des Knie- und Hüftgelenks. Empfohlen wird eine Dosierung von 100 mg einmal pro Tag.72 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, für Lumiracoxib eine orale DDD von 0,1 g festzulegen. M01AH06 Lumiracoxib 0,1 g O ____________________ 106 70 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 71 http://www.whocc.no/atcddd/. 72 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Prexige®. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Begründung Die orale DDD von 0,1 g entspricht der empfohlenen Dosierung in der zugelassenen Fachinformation des Arzneimittels. 9.2.19 Dexketoprofen Änderungsvorschlag Die orale DDD von Dexketoprofen soll von 75 mg auf 37,5 mg abgesenkt werden, wobei die zugrundeliegende Dosisberechnung auf eine durchschnittliche Einnahmezeit von 12 Stunden pro Tag bezogen wird. Unterlagen der Hersteller: 9, 28 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Dexketoprofen in die Gruppe Muskel- und Sklettsystem (M), Antiphlogistika und Antirheumatika (M01), Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika (M01A), Propionsäure-Derivate (M01AE), ATC-Code M01AE17. Dexketoprofen wurde eine orale und parenterale DDD von 75 mg zugewiesen.73 Sachverhalt: Pharmakologische Standardliteratur Dexketoprofen wird oral als Trometamol-Salz eingesetzt. Die Dosis wird als Base angegeben; 36,9 mg Dexketoprofen Trometamol ist nahezu äquivalent zu 25 mg Dexketoprofen. Übliche Dosierungen sind 12,5 mg alle 4 bis 6 Stunden oder 25 mg alle 8 Stunden; die tägliche Dosis sollte 75 mg nicht überschreiten.74 Sachverhalt: Situation in Deutschland Nach den Grundregeln bei der DDD-Festlegung gemäß einer individuellen Herstellerempfehlung wird eine durchschnittliche Einnahmezeit von zwölf Stunden pro Tag für die DDD-Berechnung zugrunde gelegt. Von dieser Regel wird je- ____________________ 73 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo 74 Ketoprofen. Martindale (2007): The complete drug reference. 35. edition, Pharmaceutical Press, London: 62. 107 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD doch abgewichen, wenn ein anderes Medikationsintervall, beispielsweise in der Schmerztherapie, erforderlich ist.75 Im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007 wurde der Antrag, die orale DDD von Dexketoprofen auf 37,5 mg abzusenken, von der Arbeitsgruppe abgelehnt.76 In der Fachinformation von Sympal® werden folgende Anwendungsgebiete und Dosierungsempfehlungen gegeben: Symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen wie Schmerzen des Bewegungsapparates, Regelschmerzen und Zahnschmerzen. Entsprechend der Art und der Intensität des Schmerzes beträgt die empfohlene orale Dosis 12,5 mg alle 4 – 6 Stunden oder 25 mg alle 8 Stunden. Die tägliche Gesamtdosis sollte 75 mg nicht überschreiten.77 DDD-Berechnung: 12,5 mg x 6 (alle 4h) bis 12,5 mg x 4 (alle 6 h) = 50 mg – 75 mg oder 25 mg x 3 (alle 8 h) = 75 mg Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Entfällt. M01AE17 Dexketoprofen 75 mg O,P ____________________ 108 75 Fricke U, Günther J, Zawinell A (2007): Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt, Methodik der ATC-Klassifikation und DDDFestlegung, GKV-Arzneimittelindex, Bonn. 76 Siehe Beschlussfassung für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 1. Dezember 2006, Seite 117-118: http://wido.de/fileadmin/wido/ downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atc-beschluss_1206.pdf. 77 Fachinformation Sympal®. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Begründung Da sich keine inhaltlichen Änderungen im Verlauf des Jahres ergeben haben, verweist das WIdO auf das Votum der Arbeitsgruppe im Verfahren zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahr 2007. 9.2.20 Omalizumab Änderungsvorschlag Die Darreichungsform der Tagesdosis für Omalizumab soll von parenteral auf subkutan spezifiziert werden. Unterlagen der Hersteller: 38 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Omalizumab in die Gruppe Respirationstrakt (R), Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen (R03), Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen Anwendung (R03D), Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen Anwendung (R03DX), ATC-Code R03DX05. Omalizumab wurde eine parenterale DDD von 16 mg zugewiesen.78 Sachverhalt: Situation in Deutschland Das Fertigarzneimittel Xolair® mit dem Wirkstoff Omalizumab ist in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete zugelassen: Als Zusatztherapie zur verbesserten Asthmakontrolle bei Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren) mit schwerem persistierendem allergischem Asthma. Die Behandlung sollte nur bei Patienten in Betracht gezogen werden, bei denen von einem IgE-vermittelten Asthma ausgegangen werden kann. Die geeignete Dosierung und Behandlungsfrequenz wird anhand des vor Behandlungsbeginn gemessenen IgE-Basiswertes (I.E./ml) und des Körpergewichts (kg) bestimmt. Pro Verabreichung können 75 – 375 mg Omalizumab in Form ____________________ 78 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): ATC-Index mit DDD. Oslo. 109 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD von 1 bis 3 Injektionen benötigt werden. Die empfohlene Maximaldosis beträgt 375 mg Omalizumab alle zwei Wochen. Die Injektionen werden subkutan am Oberarm in der Deltoideus-Region verabreicht. Es erfolgt der Hinweis, dass das Arzneimittel nur zur subkutanen Anwendung und nicht intravenös oder intramuskulär angewendet werden soll. Falls etwas gegen eine Applikation in der Deltoideus-Region spricht, können die Injektionen alternativ dazu in den Oberschenkel verabreicht werden.79 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die Darreichungsform der DDD von parenteral auf subkutan zu spezifizieren. R03DX05 Omalizumab 16 mg s.c. Begründung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Omalizumab sind nur für die subkutane Applikation vorgesehen. 9.2.21 Latanoprost Änderungsvorschlag Die DDD für Latanoprost soll von 0,1 ml auf 0,0625 ml abgesenkt werden. Unterlagen der Hersteller: 11 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert den Wirkstoff Latanoprost in die Gruppe Sinnesorgane (S), Ophthalmika (S01), Glaukommittel und Miotika (S01E), Prostaglandin-Analoga (S01EE), ATC-Code S01EE01. Latanoprost wurde eine DDD von 0,1 ml zugewiesen. ____________________ 79 110 Fachinformation des auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittels Xolair®. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Die DDD basieren auf den durchschnittlich empfohlenen therapeutischen Dosen und der Applikationsfrequenz. Eine Einzeldosis ist definiert als ein Tropfen (0,05 ml) je Auge und entspricht damit bezogen auf beide Augen 0,1 ml. Dies gilt auch für Kombinationen.80 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland befinden sich drei ophtalmische Präparate mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der Prostaglandin-Analoga auf dem Markt: Tabelle 9–8: Prostaglandin-Analoga S01EE Präparat Dosierungsempfehlung in der Fachinformation DDD Xalatan® Wirkstoff: Latanoprost 1 Tropfen täglich in den Bindehautsack des erkrankten Auges. 2,5 ml entsprechen etwa 80 Tropfen (1 Tropfen = 0,03125 ml). Reichweite 40 Tage, Dauer der Haltbarkeit: 28 Tage. Einmal täglich 1 Tropfen in den Bindehautsack des betroffenen Auges. 2,5 ml entsprechen nach Anfrage etwa 100 Tropfen (1 Tropfen = 0,025 ml). Reichweite 50 Tage, Dauer der Haltbarkeit: 28 Tage. Einmal täglich 1 Tropfen in das betroffene Auge. 3 ml entsprechen nach Anfrage ungefähr 100 Tropfen (1 Tropfen = 0,03 ml). Reichweite 50 Tage, Dauer der Haltbarkeit: 28 Tage. 0,1 ml Berechnung: 2,5 ml/28 Tage = 0,08929 ml/Tag Travatan® Wirkstoff: Travoprost Lumigan® Wirkstoff: Bimatoprost 0,1 ml Berechnung: 2,5 ml/28 Tage = 0,08929 ml/Tag 0,1 ml Berechnung: 3 ml/28 Tage = 0,10714 ml/Tag WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, die festgelegte DDD für Latanoprost von 0,1 ml beizubehalten. Begründung Die festgelegte DDD entspricht den Richtlinien der DDD-Zuweisung und steht in Relation zu den festgelegten Tagesdosen der ebenfalls im Markt befindlichen Prostaglandin-Analoga. ____________________ 80 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): Richtlinien für die ATCKlassifikation und DDD-Festlegung. Oslo. 111 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD 9.2.22 Latanoprost und Timolol Änderungsvorschlag Der Kombination von Timolol und Latanoprost soll eine DDD von 0,06 ml zugewiesen werden. Unterlagen der Hersteller: 12 Sachverhalt: WHO-Klassifikation Das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology klassifiziert die Wirkstoffkombination Timolol und Latanoprost in die Gruppe Sinnesorgane (S), Ophthalmika (S01), Glaukommittel und Miotika (S01E), Beta-AdrenorezeptorAntagonisten (S01ED), ATC-Code S01ED61. Timolol und Latanoprost wurde keine DDD zugewiesen. Die DDD basieren auf den durchschnittlich empfohlenen therapeutischen Dosen und der Applikationsfrequenz. Eine Einzeldosis ist definiert als ein Tropfen (0,05 ml) je Auge und entspricht damit bezogen auf beide Augen 0,1 ml. Dies gilt auch für Kombinationen.81 Sachverhalt: Situation in Deutschland In Deutschland befinden sich drei ophtalmische Präparate mit der Kombination eines Wirkstoffes aus der Gruppe der Beta-Adrenorezeptor-Antagonisten und eines Wirkstoffes aus der Gruppe der Prostaglandin-Analoga auf dem Markt: ____________________ 81 112 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (2007): Richtlinien für die ATCKlassifikation und DDD-Festlegung. Oslo. 9 Beschlussvorlagen zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände: Chem. ATC/DDD Tabelle 9–9: Ophthalmische Kombinationen von Timolol mit ProstaglandinAnaloga Präparat Wirkstoffe Dosierungsempfehlung in der Fachinformation Xalacom® Timolol und Latanoprost DuoTrav® Timolol und Travoprost Ganfort® Timolol und Bimatoprost 1 Tropfen täglich in den Bindehautsack des erkrankten Auges. 2,5 ml entsprechen etwa 80 Tropfen (1 Tropfen = 0,03125 ml). Reichweite 40 Tage, Dauer der Haltbarkeit: 28 Tage. Berechnung: 2,5 ml/28 Tage = 0,08929 ml/Tag Einmal täglich 1 Tropfen in den Bindehautsack des betroffenen Auges. 2,5 ml entsprechen nach Anfrage ungefähr 95 Tropfen (1 Tropfen = 0,0264 ml). Reichweite 47 Tage, Dauer der Haltbarkeit: 28 Tage. Berechnung: 2,5 ml/28 Tage = 0,08929 ml/Tag Einmal täglich 1 Tropfen in das betroffene Auge. 3 ml entsprechen nach Anfrage ungefähr 100 Tropfen (1 Tropfen = 0,03 ml). Reichweite 50 Tage, Dauer der Haltbarkeit 28 Tage. Berechnung: 3 ml/28 Tage = 0,10714 ml/Tag WIdO 2007 Entscheidungsempfehlung des WIdO für die amtliche deutsche Fassung der ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen Es wird empfohlen, den Kombinationen von Timolol und Latanoprost, Timolol und Travoprost und Timolol und Bimatoprost jeweils eine DDD von 0,1 ml zuzuweisen und der Kombination von Travoprost und Timolol einen eigenen ATC-Code zuzuweisen. S01ED61 S01ED62 S01ED63 Timolol und Lantanoprost Timolol und Bimatoprost Timolol und Travoprost 0,1 ml 0,1 ml 0,1 ml Begründung Die DDD von 0,1 ml entspricht den Richtlinien der DDD-Zuweisung und den Dosierungsempfehlungen in den zugelassenen Fachinformationen. 113 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 10 Anhang 10.1 Unterlagen der Hersteller 1. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 3 A07FA06 E. coli Stamm Nissle 1917 - Neuaufnahme eines ATC-Codes für E. coli Stamm Nissle 1917 unter A06 Bei E. coli Stamm Nissle 1917 handelt es sich um ein natürliches humanes Darmbakterium, welches aufgrund seiner motilitätsfördernden Wirkung auf die Darmmuskulatur zur Behandlung der chronischen Obstipation zugelassen ist (Arzneimittel Mutaflor, Zul.-Nr.: 6091994.00.00; 6091994.01.00). Sowohl in einer Vergleichsstudie mit Lactulose als auch in einer Placebokontrollierten Studie konnte die Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 bei chronisch obstipierten Patienten nachgewiesen werden. Die Therapie mit E. coli Stamm Nissle 1917 erwies sich als sehr gut verträglich und nebenwirkungsarm. Diese Studienergebnisse sind aufgrund der stammspezifischen Eigenschaften von E. coli Stamm Nissle 1917 nicht auf andere probiotische Wirkstoffe übertragbar. Ein solches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Neuaufnahme eines ATC-Codes für E. coli Stamm Nissle 1917 in die amtliche deutsche ATC-Klassifikation. Der Wirkstoff E. coli Stamm Nissle 1917 ist in verschiedenen europäischen Ländern für die Indikation „Chronische Obstipation“ zugelassen und dort zum Teil schon seit Jahrzehnten im Handel (Anlage 1). Er füllt eine therapeutische Lücke in der Behandlung der chronischen Obstipation, da er auch bei Kleinkindern, Säuglingen und Schwangeren eingesetzt werden kann und für Patienten mit bekannter Lactose-Unverträglichkeit eine geeignete Therapiealternative darstellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Laxanzien besitzt E. coli Stamm Nissle 1917 kein Abhängigkeitspotential. Der Nissle-Stamm ist mit nahezu allen Wirkstoffen, mit Ausnahme von bestimmten Antibiotika und Sulfonamiden 114 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller kombinierbar. Dadurch ergibt sich ein Therapievorteil gegenüber anderen Laxanzien insbesondere für multimorbide ältere Patienten. In den nachfolgenden Ausführungen wird auf die Qualität und die Aussagekraft der eingereichten Belege und auf die klinische Relevanz der Erkenntnisse auf dem Indikationsgebiet der chronischen Obstipation eingegangen: 1. Einordnung von E. coli Stamm Nissle 1917 in die ATC-Klassifikation Unter den E. coli-Bakterien gibt es hochpathogene, z. B. EHEC, apathogene ohne besondere Eigenschaften, z. B. den weltweit in wissenschaftlichen, mikrobiologischen Laboratorien am häufigsten gezüchteten E. coli-Stamm K12 und physiologische, z. B. E. coli Stamm Nissle 1917. Wie die moderne Molekularbiologie gezeigt hat, verfügt E. coli Stamm Nissle 1917 über besondere teilweise einzigartige biologische Eigenschaften, die für seine therapeutische Wirksamkeit verantwortlich sind. Der Stamm Nissle 1917 ist durch moderne serologische, biochemische und molekularbiologische Methoden als apathogen charakterisiert. Er besitzt keine invasiven Eigenschaften, wird nicht resorbiert und ist somit nur in seinem natürlichen Habitat (Intestinaltrakt) anzutreffen. Der E. coli-Stamm Nissle 1917 besitzt motilitätsfördernde Eigenschaften die durch seine Stoffwechselprodukte, wie z. B. kurzkettige Karbonsäure, vermittelt werden. Der E. coli-Stamm Nissle 1917 ist deshalb von anderen E. coli-Bakterien abzugrenzen. 2. Klinische Erfahrungen zur Indikation chronische Obstipation Die therapeutische Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 in der Behandlung der Obstipation ist in 2 randomisierten, kontrollierten Studien belegt. Sie entsprechen den Qualitätsvorgaben des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin e.V. der auf Evidenz basierenden Medizin der Stufe I , d. h. es handelt sich hier um Studien mit einem modern angelegten Studiendesign und hohen Qualitätsanforderungen an die Studiendurchführung. Die Studienkonzeption folgt den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen nationaler und internationaler Überwachungsbehörden und Fachgesellschaften sowie dem aktuellen Stand der klinischen Forschung auf diesem Indikationsgebiet. Dies betrifft auch die Studiendauer und die ausgewählte Patientenzahl, die anhand der statistischen Vorgaben zur Beurteilung der Wirksamkeit vor Studienbeginn festgelegt wird. Die Ergebnisse der GCP-gerecht durchgeführten Studien sind publiziert (Anlagen 2 und 3). Die Publikationen sind in MEDLINE und EMBASE gelistet. Den Ergebnissen kommt eine klinische Relevanz zu. 115 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 2.1 Möllenbrink & Bruckschen, 1994 Diese Studie wurde mit einer E. coli Stamm Nissle 1917 behandelten Gruppe im Vergleich zu einer Placebo-Gruppe über 8 Wochen doppelblind, randomisiert in 2 Zentren durchgeführt. Die Studie imponiert vor allem dadurch, dass zunächst alle Patienten während einer 7tägigen Vorbereitungsphase einfach verblindet Placebo erhielten, da bekannt ist, dass Obstipierte stark auf Placebo reagieren. Es wurden nur diejenigen Patienten (N=70) in die Studie eingeschlossen, die in dieser „Placebo-Run-in-Phase“ nicht mehr als 2 spontane Stühle abgesetzt hatten. Die Patienten, die in die E. coli-Gruppe aufgenommen wurden, gaben an, im Mittel seit 18,1 Jahren obstipiert zu sein. In der Placebo-Gruppe wurde eine mittlere Erkrankungsdauer von 14,1 Jahren dokumentiert. Die Vorbereitungsphase endete mit einer einmaligen Behandlung mit Bisacodyl, um bzgl. der Stuhlentleerung eine vergleichbare Ausgangslage zu schaffen. Eingesetzt wurden in der Verumgruppe „Mutaflor“-Kapseln mit E. coli-Stamm Nissle 1917, und zwar in den ersten 2 Tagen 3x2 Kapseln pro Tag, vom 3. Tag an 4 Kapseln zum Frühstück. Die Verabreichung der Placebo-Kapseln erfolgte analog. Innerhalb von 4 Wochen erhöhte sich in der E. coli-Gruppe die Stuhlfrequenz pro Woche signifikant annähernd auf das Doppelte gegenüber der Placebo-Gruppe. Während in der E. coli-Gruppe im Verlauf der nächsten Wochen eine weitere Steigerung der Stuhlfrequenz bis auf 6 zu verzeichnen war, fiel sie in der Placebo-Gruppe auf 1,9 zurück. Nach der Methode „Therapieerfolgsorientiertes change over“ wurden jene Patienten auf die andere Studienmedikation (Placebo oder Verum) gesetzt, bei denen eine Wirkung innerhalb von 4 Wochen ausgeblieben war (<3 Stühle pro Woche). Placebo-Patienten, die zu E. coli Stamm Nissle 1917 wechselten, setzten nach weiteren 4 Therapiewochen durchschnittlich 5,15 Stühle pro Woche ab. Patienten, die von E. coli-Stamm Nissle 1917 zu Placebo wechselten, setzten im Mittel nach dieser Zeit weiterhin nur 2,5 Stühle pro Woche ab. In der Beurteilung der Verträglichkeit durch Arzt und Patient zeigte sich die E. coli Stamm Nissle 1917-Therapie nach 4 Wochen dem Placebo signifikant überlegen. 2.2 Bruckschen & Horosiewicz, 1994 In der im parallelen Gruppenvergleich durchgeführten Monozenterstudie wurden Patienten (N=108) randomisiert einer Versuchsgruppe mit E. coli-Stamm Nissle 1917 (3x1 Mutaflor-Kapsel /Tag) oder einer Vergleichsgruppe mit Lactulose-Sirup (2x15 ml Sirup/Tag) zugeordnet. Die Studie begann mit einer 2wöchigen Umstellungsphase zum Absetzen der gebräuchlichen Laxanzien. Die bisherige Krankheitsdauer betrug in der E. coli-Gruppe im Mittel 20 Jahre und in der Lactulose-Gruppe 20,7 Jahre. In der darauf folgenden 12wöchigen Beobachtungsphase waren außer der Prüfmedikation keine weiteren Laxanzien 116 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller erlaubt. Die Stuhlzahl pro Woche erhöhte sich in der E. coli-Gruppe im Vergleich zur Lactulose-Gruppe. Unter E. coli-Stamm Nissle 1917 hatten 53 % der Patienten in der 14. Woche mehr als 6 Stühle, unter Lactulose dagegen nur 26 % der Patienten. Die Anzahl harter Stühle nahm in beiden Behandlungsgruppen ab, während die Zahl der Stühle mit normaler Beschaffenheit anstieg. Außerdem wurden in der E. coli-Gruppe deutlich mehr Stühle mit normaler Konsistenz gezählt als in der Lactulose-Gruppe. Die „Leichtigkeit des Stuhlgangs“ (kein Pressen) verbesserte sich gegenüber der Vergleichsgruppe signifikant. Unerwünschte Ereignisse traten unter E. coli-Stamm Nissle 1917 weitaus weniger auf als unter Lactulose. Die unerwünschten Ereignisse wurden jedoch in beiden Behandlungsgruppen toleriert. In dieser randomisierten, kontrollierten Studie konnte gezeigt werden, dass durch E. coli Stamm Nissle 1917 oder Lactulose bei chronischer Obstipation ein vergleichbarer Erfolg zu erzielen ist, was die Parameter Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz und Leichtigkeit des Absetzens der Stühle betrifft. Die Verbesserung dieser Parameter entspricht im Falle der Lactulose den in der Fachliteratur bereits publizierten Daten (Bass & Dennis, 1981; Lederle et al., 1990). Die Tatsache, dass unter der Verabreichung von E. coli Stamm Nissle 1917 71 % weniger unerwünschte Ereignisse im Vergleich zur Lactulose-Gruppe registriert wurden, was als statistisch signifikant belegt werden konnte, demonstriert die gute Verträglichkeit und klinischpharmakologische Unbedenklichkeit von E. coli Stamm Nissle 1917. 2.3 Schütz E, 1989 In einer retrospektiven Erhebung wurde aus einer Gesamtdokumentation von 1074 Patienten bei 167 Ärzten die Wirksamkeit des E. coli-Stammes Nissle 1917 bei Patienten mit chronischer Obstipation (N=88) überwiegend mit „gut“ oder „sehr gut“ beurteilt. Die Studie ist publiziert (Anlage 4). 2.4 Krammer et al., 2006 In einer Anwendungsbeobachtung mit 3804 Patienten wurden 253 chronische obstipierte Patienten mit Mutaflor behandelt. Bei diesen Patienten verdoppelte sich die mittlere Anzahl der Stühle pro Woche (p<0,001). Gleichzeitig verbesserte sich die Konsistenz der Stühle (Anlage 5). 2.5 Pharmakologische Daten Die klinischen Ergebnisse stehen im Einklang mit in vitro-Versuchen, die am isolierten Rattenkolon durchgeführt wurden. Hierbei bewirkte zellfreier Überstand eines mit dem E. coli-Stamm Nissle 1917 beimpften Kulturmediums eine Verstärkung der Kontraktionsamplituden des Colon descendens. Die von Voderholzer et al. (1997) gefundenen Ergebnisse weisen erstmals darauf hin, dass 117 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller eine Beeinflussung der Kolonmotilität auch durch Stoffwechselprodukte des E. coli-Stammes Nissle 1917 möglich ist, wodurch seine laxierende Wirkung erklärbar wird. Das Rattenkolon eignet sich gut als Grundlagenmodell, da Laxanzien bei Mensch und Ratte eine vergleichbare Wirkung entfalten (Forth et al., 1972, Yajima, 1985). Bisher wurde die bakteriell vermittelte Stimulation der propulsiven Kolonmotilität primär einer Proliferation der Darmbakterien, insbesondere nach ballaststoffreicher Ernährung, zugeschrieben, die zu einer Massezunahme im Darmlumen sowie einer vermehrten Durchgasung der Kotsäule und somit zu einer gesteigerten Stimulation der Druckrezeptoren führt (Schulze & Zunft, In: Schulze, J., Bock, W. (Hrsg.) Aktuelle Aspekte der Ballaststoffforschung. 1993). 2.6 Bewertungen Die Gastro-Liga hat die Anwendung von E. coli-Stamm Nissle 1917 zur Behandlung der chronischen Obstipation empfohlen (Hotz, Gastro-Liga 1997). Die motilitätsregulierende Wirksamkeit von E. coli-Stamm Nissle 1917 kann sich positiv auch auf Symptome des Reizdarmsyndroms auswirken. Dies ist Grundlage für die Anwendung des Präparates beim Gas- oder Blähtyp (Hotz et al., 1999; Hotz & Madisch, 2001). Die Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 ist mit bereits unter der ATCGruppe A06A aufgelisteten Laxanzien vergleichbar. E. coli Stamm Nissle 1917 zeigt im Gegensatz zu einer Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Laxanzien keinen Gewöhnungseffekt. Gewöhnungseffekte, stetiger Wechsel zwischen verschiedenen Laxanzien oder paralleler Einsatz mehrerer Präparate führt zu direkten, aber auch indirekten Kosten für das Gesundheitswesen. Die Studienergebnisse sind aufgrund der stammspezifischen Eigenschaften von E. coli Stamm Nissle 1917 nicht auf andere probiotische Wirkstoffe übertragbar. Ein solches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Neuaufnahme eines ATC-Codes für E. coli Stamm Nissle 1917 in die amtliche deutsche ATC-Klassifikation. Es wird daher die Aufnahme des Wirkstoffes E. coli Stamm Nissle 1917 in die ATC-Klassifikation unter ATC-Code A06 beantragt. Alternativ könnte E. coli Stamm Nissle 1917 in eine neue noch zu bestimmende Kategorie A06Ax Mikrobielle Laxanzien eingruppiert werden. Literaturangaben siehe Anlage. 118 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 2. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 6 A07FA06 E. coli Stamm Nissle 1917 - Neuaufnahme eines ATC-Codes für E. coli Stamm Nissle 1917 unter A07E Bei E. coli Stamm Nissle 1917 handelt es sich um ein natürliches humanes Darmbakterium, welches für die Indikation Remissionserhaltung der Colitis ulcerosa zugelassen ist (Arzneimittel Mutaflor, Zul.-Nr.: 6091994.00.00; 6091994.01.00). Die vergleichbare Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 zu Mesalazin in der Remissionserhaltung der Colitis wird durch GCP-gerecht durchgeführte klinische Studien und durch Erkenntnisse zur antiphlogistischen Aktivität des Nissle-Stammes belegt. Diese Studienergebnisse sind aufgrund der stammspezifischen Eigenschaften von E. coli Stamm Nissle 1917 nicht auf andere probiotische Wirkstoffe übertragbar. Ein solches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Neuaufnahme eines ATC-Codes für E. coli Stamm Nissle 1917 in die amtliche deutsche ATC-Klassifikation. Der Wirkstoff E. coli Stamm Nissle 1917 ist in verschiedenen europäischen Länder für die Indikation Remissionserhaltung der Colitis ulcerosa zugelassen und dort zum Teil schon seit Jahrzehnten im Handel (Anlage 7). Er füllt eine therapeutische Lücke in der Behandlung der Colitis, da er auch bei Kleinkindern, Säuglingen und Schwangeren eingesetzt werden kann und für Patienten mit bekannter Salizylat-Unverträglichkeit eine geeignete Therapiealternative darstellt. In den nachfolgenden Ausführungen wird auf die Qualität und die Aussagekraft der eingereichten Belege und auf die klinische Relevanz der Erkenntnisse auf dem Indikationsgebiet der chronischen Obstipation eingegangen: 1. Einordnung von E. coli Stamm Nissle 1917 in die ATC-Klassifikation Unter den E. coli-Bakterien gibt es hochpathogene, z. B. EHEC, apathogene ohne besondere Eigenschaften, z. B. den weltweit in wissenschaftlichen, mikrobiologischen Laboratorien am häufigsten gezüchteten E. coli-Stamm K12 und physiologische, z. B. E. coli Stamm Nissle 1917. Wie die moderne Molekularbiologie gezeigt hat, verfügt E. coli Stamm Nissle 1917 über besondere teilwei119 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller se einzigartige biologische Eigenschaften, die für seine therapeutische Wirksamkeit verantwortlich sind. Der Stamm Nissle 1917 ist durch moderne serologische, biochemische und molekularbiologische Methoden als apathogen charakterisiert. Er besitzt keine invasiven Eigenschaften, wird nicht resorbiert und ist somit nur in seinem natürlichen Habitat (Intestinaltrakt) anzutreffen. Der E. coli-Stamm Nissle 1917 besitzt antagonistische und immunmodulatorische Eigenschaften, die, unterstützt durch verschiedene Fitnessfaktoren, die sein Durchsetzungsvermögen gegenüber pathogenen oder potentiell-pathogenen Keimen fördern, seine Wirksamkeit vermitteln. Der E. coli-Stamm Nissle 1917 ist deshalb von anderen E. coli-Bakterien abzugrenzen. 2. Klinische Erfahrungen zur Indikation Colitis Die therapeutische Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 in der Behandlung der Colitis ulcerosa und des Morbus Crohn ist in 4 verschiedenen klinischen Studien belegt worden (Kruis et al., 2004; Rembacken et al., 1999; Kruis et al., 1997; Malchow, 1997 (Anlagen 8 bis11). Die Publikation der Ergebnisse erfolgte in hochrangigen, internationalen „peer-reviewed“ Journals. Alle Publikationen sind in MEDLINE und EMBASE gelistet. Es zeigt sich eine mit Mesalazin äquivalente Wirksamkeit und ein Prednisoloneinsparungseffekt. Die Ergebnisse der GCP-gerecht durchgeführten Studien sind als klinisch relevant einzustufen. Sie entsprechen den Qualitätsvorgaben des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin e.V. der auf Evidenz basierenden Medizin der Stufe I, d. h. es handelt sich hier um Studien mit einem modern angelegten Studiendesign und hohen Qualitätsanforderungen an die Studiendurchführung. Die Studienkonzeption folgt den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen nationaler und internationaler Überwachungsbehörden und Fachgesellschaften sowie dem aktuellen Stand der klinischen Forschung auf diesem Indikationsgebiet. Dies betrifft auch die Studiendauer und die ausgewählte Patientenzahl, die anhand der statistischen Vorgaben zur Beurteilung der Wirksamkeit vor Studienbeginn festgelegt wird. In den Studien zeigt sich eine mit Mesalazin äquivalente Wirksamkeit und ein Prednisoloneinsparungseffekt. Diese Ergebnisse sind für die tägliche Praxis von großer Bedeutung, Sowohl für den Patienten als auch für den Kliniker stellt der E. coli-Stamm Nissle 1917 ein wirksames und gleichzeitig nebenwirkungsarmes Präparat dar, wodurch eine therapeutische Lücke in der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen geschlossen werden kann. Um die Überlegenheit eines innovativen Präparates in der Therapie zu zeigen, ist nicht der direkte Vergleich mit einem Placebo sondern mit der verfügbaren Standardtherapie notwendig. Nur dieser direkte Vergleich führt zu weitreichenden Informationen für die klinische Anwendung. Dies ist in der Langzeitanwendung besonders wichtig, da Mesalazin und Prednisolon ein nicht 120 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller zu unterschätzendes Nebenwirkungsrisiko aufweisen können. Für den E. coliStamm Nissle 1917 bestehen diese Bedenken nicht. Die Patienten werden weniger belastet, das Risiko für das Auftreten therapiebedürftiger Nebenwirkungen wird reduziert und die Lebensqualität der Patienten gesteigert. Der Patientennutzen kann insgesamt als bedeutsam eingestuft werden. Zusammenfassend kann zur Behandlung der Colitis gesagt werden, dass mehrere Studien zur Remissionserhaltung durchgeführt wurden. Die Studien zur Remissionserhaltung sind sowohl bezüglich Studiendesign als auch Gruppengröße und Durchführung unter GCP-Gesichtspunkten geplant und durchgeführt worden. Sie belegen, dass E. coli-Stamm Nissle 1917 gleich gut wirksam ist wie die aktuelle Standardtherapie mit Mesalazin. 2.1 Weitere klinische Erfahrungen Auch bei anderen Formen der Colitis, z. B. der pseudomembranösen (Anlage 12) oder kollagenen Colitis (Anlage 13), sowie bei therapieresistenten Fällen (Anlagen 14 und 15), konnte eine erfolgreiche therapeutische Wirksamkeit des E. coli Stammes Nissle 1917 beobachtet werden. In einer Anwendungsbeobachtung wurde die Wirksamkeit des E. coli-Stammes Nissle 1917 bei Patienten mit Colits ulcerosa oder Morbus Crohn (N=415) überwiegend (76,1 %) mit „gut“ oder „sehr gut“ beurteilt (Anlage 16). Alle diese Publikationen sind in MEDLINE und EMBASE gelistet. 3. Pharmakologische/ Pathophysiologische Erkenntnisse 3.1 Bedeutung der Darmflora in der Äthiopathogenese der CED Die Äthiopathogenese chronisch entzündlicher Darmerkrankungen ist bis heute nur teilweise aufgeklärt. Bei der Colitis ulcerosa scheint eine genetische Prädisposition, verschiedene Umweltfaktoren sowie eine immunologische Fehlsteuerung des intestinalen Immunsystems gegenüber der eigenen Darmflora eine wichtige Rolle zu spielen. Nach heutigen Erkenntnissen ist der Verlust der oralen Toleranz gegenüber der eigenen, intestinalen Bakterienflora maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung und Aufrechterhaltung der Krankheitsaktivität chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (Campieri & Gionchetti, 2001; Madsen et al., 1999; Sellon et al., 1998; Sadlack et al., 1993; Rath et al., 1996; Duchmann et al., 1995; Sartor, 1997a,b). So manifestiert sich die mukosale Entzündung vornehmlich an Orten erhöhter Bakterienkonzentration (terminales Ileum, Colon). Experimentelle Daten bestätigen, dass z. B. in immundefizienten (IL-10-ko) gnotobiotischen Mäusen eine spontane Colitis nicht auftritt. Werden diese Tiere dann unter normalen, konventionellen Bedingungen gehalten, wird häufig das Auftreten einer spontanen Colitis beobachtet (Sellon et al., 1998; 121 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Bhan et al., 2000). Ein bestimmtes Bakterium konnte bisher nicht als alleinige Ursache der Colitis ulcerosa identifiziert werden (Sartor, 1997a). ReKolonisierungsexperimente mit keimfreien Tieren zeigten, dass nicht alle Bakterienstämme gleichermaßen in der Lage sind, eine Colitis zu induzieren und aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu Gesunden lassen sich bei Colitis-ulcerosaPatienten vermehrt pathogene und potentiell-pathogene Darmkeime wie Klebsiella, Enterobacter, Proteus und Pilze nachweisen (Haralambie, 1991; Burke & Axon, 1988). Der E. coli-Stamm Nissle 1917 ist in der Lage, bei Colitis ulcerosa-Patienten in Remission die mukosale Besiedlung des Colons mit Bakterien zu reduzieren (Swidsinski et al., Gastroenterology 2000, Abstract). E. coli Nissle 1917 hemmt das Eindringen von verschiedenen pathogenen invasiven Bakterien, wie Salmonellen, Shigellen, enteroinvasive E. coli, Listerien, Yersinien und Legionellen (Oelschlaeger et al., 2001, Altenhoefer et al., 2004) sowie adhärentinvasiven E.-coli-Stämmen von Morbus-Crohn-Patienten (Boudeau et al., 2003) in humane Epithelzellen in der Zellkultur. 3.2 Antiphlogistische Eigenschaften von E. coli Stamm Nissle 1917 (EcN) In-vitro-Versuche mit verschiedenen Zelllinien haben gezeigt, dass gramnegative und grampositive Mikroorganismen sehr unterschiedliche Wirkungen auf die Expression von immunologischen Botenstoffen, wie z. B. Interleukine, ausüben können (Cross et al., 2004, Otte & Podolsky, 2004, Ukena et al., 2005, Helwig et al., 2006). Der E. coli Stamm Nissle 1917 besitzt ausgeprägte antientzündliche Wirkungen. Versuche mit HCT-15-Epithelzellen (Maeda et al., 2004) haben gezeigt, dass EcN in dieser Zelllinie die durch TNF-ß induzierte IL8-Produktion dosisabhängig hemmt. In-vitro-Untersuchungen mit mononukleären Zellen aus menschlichem peripheren Blut haben gezeigt, dass durch Kontakt mit EcN bzw. EcN-Zellextrakten oder -fragmenten die Synthese des antiinflammatorischen Botenstoffs Interleukin-10 (IL-10) angeregt wird (Helwig et al., 2006). EcN synthetisiert Signalstoffe, die den Zellzyklus von peripheren T-Lymphozyten anhalten und deren Zellexpansion hemmen (Sturm et al., 2005). Dadurch wird in-vivo eine Neurekrutierung aktiver T-Zellen von der Peripherie in den Intestinaltrakt unterbunden. Auf die T-Zellen des Darmimmunsystems hat EcN demgegenüber keine Wirkung. Des Weiteren moduliert EcN die intestinale Immunantwort über eine differenzielle Regulation von Tolllike Rezeptoren, Adaptormolekülen, der COX-2-Expression und der Synthese antimikrobieller Peptide, wie z. B. Defensine (Wehkamp et al., 2004, Otte et al., 2005a, 2005b; Schlee et al., 2007). E. coli Stamm Nissle 1917 zeigt in Tiermodellen für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) keine proinflammatorischen Wirkungen (Waidmann et al., 2003, Bohn et al., 2006). In weiteren Tiermodellen für CED kam es durch orale Verabreichung von EcN sogar zu 122 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller entzündungshemmenden Effekten (Schultz et al., 2004, Kamada et al., 2005, Grabig et al., 2006, Kokesova et al., 2006). In einem in-vivo-Tiermodell für chronische intestinale Entzündungen verringerte die orale Verabreichung von E. coli Nissle 1917 die makro- und mikroskopischen Gewebsschäden und hemmte die Infiltration von Monozyten und polymorphkernigen Lymphozyten in die Kolonmukosa (Kamada et al., 2005). 4. Bewertungen Die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselstörungen (DGVS) dokumentiert in ihrem Konsensuspapier 2004 (Anlage 17) die remissionserhaltende Wirksamkeit von E. coli Stamm Nissle 1917 bei Patienten mit Colitis ulcerosa mit der bestmöglichen Empfehlungsstärke A. In einem gemeinsamen Aktionsprogramm heben 10 führende Gastroenterologen und die Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.) die Bedeutung der Therapie mit E. coli Stamm Nissle 1917 in der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen hervor und stellen dieses als ein unverzichtbares Medikament in der Arzneimittelversorgung der Betroffenen dar (Anlage 18). Die moderne Molekularbiologie hat zu neuen Erkenntnissen geführt, sodass die Therapie mit lebenden Mikroorganismen wieder an Bedeutung gewinnt. Darüber hinaus äußern Patienten immer wieder ihren Wunsch nach einer nebenwirkungsarmen und gleichzeitig wirksamen Therapie mit dem natürlichen Wirkstoff E. coli Stamm Nissle 1917. 5. Rechtsprechung Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Vertragsärztlichen Versorgung (G-BA) hat in seiner indikationsbezogenen Wirkstoffliste (gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgenommen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und deren entsprechender therapeutischer Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Gemäß diesem Verfahren ist der Wirkstoff E.-coli-Stamm Nissle 1917 für die folgende Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausnahmsweise verordnungsfähig (§ 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V): _16.4.13 E.-coli-Stamm Nissle 1917 zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin“. 6. Schlussfolgerungen Auch Kinder sind zunehmend von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen betroffen. In einer offenen Studie wurde Mutaflor erfolgreich bei Kindern und 123 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Jugendlichen mit Colitis ulcerosa eingesetzt (Anlage 19). Im Gegensatz zu E. coli Stamm Nissle 1917 sind Standardtherapeutika mit chemisch definierten Substanzen bei diesem Patientenklientel oftmals nur eingeschränkt einsetzbar. In diesem Zusammenhang ist auf das jeweilige Nebenwirkungsprofil der bisher eingesetzten Arzneistoffe in der Remissionserhaltung hinzuweisen. Die Anwendung von z. B. Salizylaten in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Kleinkindern wird in den jeweiligen Fachinformationen unter dem Punkt „Gegenanzeigen“ näher erläutert. Oftmals wird auch auf eine begleitende Kontrolle von Blutwerten unter der Therapie hingewiesen. Bei Eltern mit Kindern ist auf Grund der genannten Nebenwirkungen die Akzeptanz häufig geringer als bei einer nebenwirkungsarmen Therapie mit E. coli Stamm Nissle 1917. Es ist darauf hinzuweisen, dass die aus dem Klinikalltag heraus bekannten Unverträglichkeiten von Patienten gegenüber Salizylaten ein nicht zu vernachlässigendes Problem darstellen. In der remissionserhaltenden Therapie hatte sich zu Sulfasalazin bzw. 5-Aminosalizylaten bisher keine Alternative etablieren können. Mit E. coli Stamm Nissle 1917 ist eine solche Alternative vorhanden. E. coli Stamm Nissle 1917 füllt als ein nebenwirkungsarmes Medikament eine therapeutische Lücke. Dies wirkt einer mangelnden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung entgegen. Unter sozioökonomischen Gesichtspunkten erweisen sich die im Vergleich zu anderen auf diesem Indikationsgebiet angewendeten Substanzen niedrigeren Tages-Therapiekosten unter E. coli Stamm Nissle 1917 gegenüber Mesalazin als volkswirtschaftlicher Vorteil, da diese, zusammen mit der ausgesprochen niedrigen Nebenwirkungsrate und den daraus resultierenden verminderten indirekten Kosten die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Geringe Nebenwirkungsrate und niedrige Therapiekosten stellen sozioökonomische Vorteile gerade bei der Behandlung chronisch kranker Patienten dar. Es wird daher die Aufnahme des Wirkstoffes E. coli Stamm Nissle 1917 in die ATC-Klassifikation unter ATC-Code A07E beantragt. Alternativ könnte E. coli Stamm Nissle 1917 in eine neue noch zu bestimmende Kategorie A07EE Mikrobielle Antiphlogistika eingruppiert werden. 124 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 3. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 9 A07EC01 Sulfasalazin 2 g O, R; Standarddosis: 1 Klysma Änderung der DDD-Angabe für Sulfasalazin Es wird die Änderung der DDD-Angabe für Sulfasalazin von 2 g O, R; Standarddosis: 1 Klysma auf 2 g O, R beantragt. Da der Wirkstoff Sulfasalazin (Anlage 21) in der entsprechenden Darreichungsform bereits seit mehreren Jahren sowohl im Offizin als auch im Klinikbereich nicht mehr verfügbar ist, kann der Zusatz Standarddosis: 1 Klysma gelöscht werden. 4. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 9 A11CC07 Paricalcitol - Neuaufnahme einer DDD-Angabe für Paricalcitol Es wird die Neuaufnahme einer DDD-Angabe für Paricalcitol von 1 μg beantragt. Die publizierte Datenlage ist ausreichend, um eine DDD für Paricalcitol bestimmen zu können. Die Erhaltungsdosis beträgt 2 – 3 μg pro Dialyse (dreimal pro Woche), um den Parathormon (PTH)-Wert im Zielbereich nach Kidney Disease Outcome Quality Initiative (K/DOQI) aufrecht zu erhalten. Dies entspricht einer DDD von 1 μg. Begründung Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Dies gilt insbesondere für die Anpassung von 125 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller DDD-Angaben an die Angaben zur Dosierung in den amtlichen Fachinformationen, wobei im Rahmen der Dosierangaben der Fachinformation auch Besonderheiten der Versorgung berücksichtigt werden, soweit hierzu valide Daten vorliegen (Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen, Amtliche deutsche Fassung 2006, S. 3). Zu Paricalcitol liegen valide Daten vor, die zeigen, dass eine DDD von 1 μg sachgerecht ist. Die DDD sind ein maßgebliches Steuerungsinstrument der Arzneimittelverordnung in der GKV. Als solches bilden Sie z. B. den Anknüpfungspunkt zur Bonus-Malus-Regelung (§ 84 Abs. 7a SGB V) und sollen Eingang in die Arzneimittelrichtlinien finden (§ 92 Abs. 2 SGB V). Außerdem stellen die DDD einen Bezugspunkt für Wirtschaftlichkeitsinformationen dar, welche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gegenüber Vertragsärzten abgeben (§ 73 Abs. 8 S. 1-5 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es um so wichtiger, dass die DDD die Versorgungssituation in Deutschland berücksichtigt sowie sachgerecht und korrekt festgesetzt wird. Gemäß WHODefinition richtet sich die DDD (defined daily dose) nach der Erhaltungsdosis. Dies ist die Menge des Wirkstoffes, die täglich neu zugeführt werden muss, um die Sättigungsdosis und den therapeutischen Effekt zu erhalten. Die mittlere tägliche Erhaltungsdosis beträgt bei Paricalcitol 2 – 3 μg pro Dialyse (dreimal pro Woche) zur Erhaltung von PTH-Werten im Zielbereich nach K/DOQI, was einer DDD von 1 μg entspricht. Nach § 73 Abs. 8 S. 6 SGB V gilt für die DDD der vom DIMDI im Auftrag des BMG herausgegebene ATC/DDD-Index; dieser ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren (§ 73 Abs. 8 S. 6 SGB V). Von der WHO übernommene DDD sind bei Bedarf an die besondere Situation in Deutschland anzupassen. Für Paricalcitol ist bislang durch die WHO keine DDD veröffentlicht worden. Auch im deutschen ATC/DDD-Index ist für Paricalcitol keine DDD ausgewiesen. Da der „Arzneiverordnungsreport“ eine nicht sachgerecht ermittelte DDD verwendet, wird zur Erlangung von Rechtssicherheit die Vergabe einer offiziellen DDD auf Basis der unten erläuterten medizinisch-wissenschaftlichen, validen Datenlage beantragt. Die im „Arzneiverordnungsreport“ für Paricalcitol veröffentlichte DDD bezieht sich nicht –wie in der DDD-Definition vorgegeben– auf die in Deutschland übliche mittlere Erhaltungsdosis für Paricalcitol, sondern auf die in der USamerikanischen Fachinformation angegebene, signifikant höhere, maximal zulässige Dosis. Als Folge dieses Fehlers werden im „Arzneiverordnungsreport 2006“ für das Arzneimittel Zemplar nicht sachgerechte Tagestherapiekosten angegeben, die in der Realität weit niedriger liegen. Der Report hat auch nicht 126 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller berücksichtigt, dass die DDD-Angaben „an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland“ anzupassen (vergleiche oben, dazu § 73 i.V.m. § 92 SGB V) sind. Als unmittelbare Folge der vorgenannten unsachgemäßen DDD-Berechnung hat z. B. die KV Nordrhein für das Arzneimittel Zemplar sehr hohe DDD-Kosten kalkuliert und Zemplar daraufhin auf die so genannte Me-too-Liste genommen. Als Konsequenz kann die Verordnung von Zemplar für Kassenärzte in Nordrhein unter bestimmten Umständen Regresse nach sich ziehen. Deshalb ist eine offizielle DDD-Angabe für Paricalcitol erforderlich. Ein staatliches Informationshandeln, wie es durch die DDD-Bezifferung im ATC/DDD-Index geschieht, muss sachlich richtig sein (vergleiche BverfGE 105, 252 – „Glykol“). Dies gilt im besonderen Maße für die DDD, weil diese – wie vorerwähnt – wichtige Eingangsgröße für verschiedene Arzneimittelverordnungs-Steuerungsinstrumente des SGB V ist. Wegen der fehlerhaften Angabe des Arzneiverordnungsreports, die unkritisch für viele Steuerungsmechanismen übernommen wird, entsteht ein sachlicher Korrekturbedarf. Dies gilt umso mehr, als die „inoffizielle“ und nicht zutreffende DDD für Paricalcitol aus dem Arzneiverordnungsreport eine faktische Vorwirkung auch für andere GKVSteuerungsmechanismen entfalten könnte. Eine sachlich geeignete, verhältnismäßige und damit ermessensgerechte Korrektur kann in dieser Situation nur dergestalt erfolgen, dass durch eine amtliche DDD gemäß § 78 Abs. 8 S. 6 SGB V eine allgemeinverbindliche und verlässliche Ausgangsgröße festgelegt wird. Eine solche Korrektur entspräche auch der Intention des Gesetzgebers, wonach die Tagestherapiekosten (auf DDD-Basis) eine sachgerechte Messgröße für die Wirtschaftlichkeit darstellen und die Verordnungskosten differenziert abbilden sollen (Bundestags-Drucksache 16/194, S.10). Medizinisch-wissenschaftliche Erläuterung Paricalcitol (in Deutschland unter dem Handelsnamen Zemplar 5 Mikrogramm/ml Injektionslösung seit April 2005 auf dem Markt) ist zugelassen zur Prävention und Therapie eines sekundären Hyperparathyreoidismus bei Patienten mit chronischem Nierenversagen, die hämeodialysepflichtig sind. Das Ziel einer Behandlung dieser Erkrankung ist die Reduktion erhöhter Parathormonspiegel zur Verhinderung einer Hyperplasie der Parathyroidea, Verbesserung der Knochengesundheit und Verhinderung von extraossären Calcifizierungen. Als Zielbereich für das Parathormon (PTH) bei dialysepflichtigen Patienten geben die K/DOQI-Leitlinien einen Bereich von 150 – 300 pg/ml an (Anlage 22). Entsprechend der deutschen Zulassung wird Paricalcitol in Abhängig127 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller keit von der Schwere der Erkrankung, d. h. der Höhe des initialen PTH-Spiegels dosiert, und zwar basierend auf der Formel Initialdosis Paricalcitol (μg) = PTH (pg/ml)/80. Im Verlauf der Behandlung wird die Dosis dann entsprechend der Verläufe von Calcium und Phosphat im Serum sowie der PTH-Senkung angepasst (Anlage 23). Hierbei kommt es in den allermeisten Fällen zur Dosisreduktion. Dem entsprechend sollte als DDD nicht eine Initialdosis, sondern diejenige Dosis, welche nach einer gewissen Behandlungsdauer und Erreichen des ZielPTH benötigt wird, verwendet werden. Entsprechende klinische Daten werden hierzu im Folgenden präsentiert. In einer Studie von Llach et al. (Anlage 24) wurden Calcitriol resistente Patienten (durchschnittliche letzte Calcitriol-Dosis 3,2 ± 1,6 μg/Dialyse; mittleres iPTH 901 ± 58 pg/ml) mit Paricalcitol behandelt. Über den 16-monatigen Beobachtungszeitraum verringerte sich die notwendige Dosis kontinuierlich. Nach 12 Monaten betrug die mittlere Dosis 2 μg bzw. 4 μg pro Dialyse und erreichte nach 16 Monaten Mittelwerte zwischen 1,5 μg pro Dialyse (bei Patienten mit einem Ausgangs-PTH-Wert zwischen 600 und 800 pg/ml) und 3 μg pro Dialyse (bei Patienten mit einem Ausgangs-PTH-Wert von über 800 pg/ml, respektive). Dies entspricht einer DDD von 0,6 bzw. 1,3 μg. Die zu diesem Zeitpunkt verabreichte Dosis ist als Erhaltungsdosis (entsprechend der WHO-DDD-Definition) zu betrachten, da zu diesem Zeitpunkt keine wesentliche Dosisänderung bzw. Änderung des PTH-Spiegels mehr im Vergleich zu den jeweiligen Werten nach 12 Monaten erfolgt war und der PTH-Wert im K/DOQI-Zielbereich lag. Eine Studie von Tentori et al. (Anlage 25) untersuchte die Mortalität an insgesamt 7.331 Hämodialyse-Patienten, welche nach Beginn der Dialysepflicht initial mit verschiedenen aktivierten Vitamin D-Präparaten (Calcitriol, Doxercalciferol und Paricalcitol) behandelt wurden. 2.087 Patienten wurden mit Paricalcitol behandelt. Der durchschnittliche PTH-Wert in dieser Gruppe lag vor der Paricalcitol-Gabe bei 318 pg/ml. Die durchschnittliche Wochendosis von Paricalcitol innerhalb der ersten 90 Tage nach Beginn der Therapie betrug 7,5 μg/Woche. Da bei diesen Patienten der PTH-Wert mit 318 pg/ml bereits fast den empfohlenen K/DOQI-Bereich erreicht hatte, erscheint es gerechtfertigt, die Wochendosis von 7,5 μg als eine weitere Näherung für die DDD zu betrachten. Nach dieser Studie ergibt sich somit eine DDD von 1,1 μg. In einer Arbeit von Teng et al. (Anlage 26) wurden in der Gruppe der 29.021, nicht mit Vitamin D-Präparaten vorbehandelten Patienten, die Paricalcitol erhielten, über die jeweilige Studiendauer gemittelte Paricalcitol-Dosen von 4,2 ± 2,5 μg (3 Monate nach Beginn der Paricalcitol-Therapie), 4,3 ± 2,7 μg (6 Mona128 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller te nach Beginn der Paricalcitol-Therapie) und 4,3 ± 2,8 μg (12 Monate nach Beginn der Paricalcitol-Therapie) pro Dialyse ermittelt. Auch wenn in dieser Studie ein breites Spektrum initialer PTH-Werte vorlag und die so ermittelte Dosis keine Erhaltungsdosis darstellt (da immer über alle verabreichten Dosen im jeweiligen Zeitraum gemittelt wurde), ergibt der auf Basis der Dosis pro Dialyse nach 12 Monaten (4,3 μg) ermittelte Wert von 1,8 μg/Tag einen Wert, der von den anderen oben ermittelten DDD-Werten nicht stark abweicht. Bedenkt man zusätzlich, dass sehr wahrscheinlich bei einer großen Zahl von Patienten auf Grund des PTH-Abfalls die Dosis über den Studienzeitraum reduziert wurde, ist es realistisch anzunehmen, dass die tatsächliche Erhaltungsdosis noch niedriger liegt. 5. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 12 C03DA04 Eplerenon 50 mg O Änderung des ATC-Codes für Eplerenon Es wird die Änderung des ATC-Codes für Eplerenon von C03DA04 auf C09XB01 beantragt. Seit 2007 wird Eplerenon in der Roten Liste in folgende Wirkstoffgruppe klassifiziert (Anlage 27): 27.B.1.3. 27.B.1.3.3. Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems Andere Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems Eplerenon hat in der zugelassenen Dosierung keine klinisch bedeutsame diuretische Wirkung (Anlage 28). Deshalb sollte Eplerenon aufgrund des Wirkungsmechanismus in die ATC-Gruppe C09X Andere Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System eingruppiert werden: C09XB Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems C09XB01 Eplerenon 129 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller In Deutschland ist Eplerenon zusätzlich zu einer Standardtherapie, die Betablocker einschließt, zur Verringerung des Risikos der kardiovaskulären Mortalität und Morbidität bei stabilen Patienten mit linksventrikulärer Dysfunktion (LVEF <40 %) und klinischen Zeichen einer Herzinsuffizienz nach kürzlich aufgetretenem Herzinfarkt zugelassen. Es besteht in Deutschland keine Zulassung zur Behandlung des Bluthochdrucks. 6. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 12 – C09CA08 Olmesartan medoxomil 20 mg O Änderung der DDD-Angabe für Olmesartan Es wird die Absenkung der DDD-Angabe für Olmesartan von 20 mg O auf 10 mg O beantragt. Durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: „Bonus/Malus“) werden die DDDs verstärkt auf regionaler Ebene zu Arzneimittelkostenberechnungen und –vergleichen herangezogen. Dabei führt die reine Orientierung an der WHO-Klassifikation unter Negation der in Deutschland in der ärztlichen Praxis üblichen, davon abweichenden Dosierungen sowie den vergleichbaren Dosisangaben der jeweiligen Zulassungen (Anlagen 29 und 30) zu irreführenden Steuerungsgrößen für die reinen Angiotensin-II-Antagonisten in der amtlichen deutschen ATC-Klassifikation. Aus diesem Grund wird die Festsetzung der DDD für Olmesartan medoxomil auf 10 mg beantragt. Darüber hinaus wird beispielsweise auch durch wissenschaftliche Untersuchungen die Äquivalenz von 20 mg Olmesartan medoxomil und 16 mg Candesartan gezeigt (Dominiak P et al.; Äquivalenzdosen der in Deutschland verfügbaren AT1-Rezeptorenblocker; Dtsch Med Wochenschr 2003; 128: 2315-2318). 7. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 130 12 G04BD09 Trospium 40 mg O 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Änderung der DDD-Angabe für Trospium Es wird die Anhebung der DDD-Angabe für Trospium von 40 mg O auf 45 mg O beantragt. Bereits im letzten Aktualisierungsverfahren der amtlichen deutschen ATCKlassifikation wurde dargelegt, dass die DDD-Angabe für Trospiumchlorid von 40 mg O zwar der Vorgabe des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology entspricht, jedoch nicht die in Deutschland vorliegenden Verordnungsverhältnisse wiederspiegelt. Gemäß § 73 Abs. 8 SGB V sind diese jedoch bei der Aktualisierung der amtlichen Klassifikation zu berücksichtigen. Im Laufe des letzten Jahres ist es zu einer weiteren Verschiebung der Verordnungsanteile im deutschen Markt gekommen, die die Bevorzugung der Tagesdosierung von 45 mg Trospiumchlorid verdeutlicht. Deshalb wird nochmals die Anpassung der Tagesdosisangabe der amtlichen deutschen ATC-Klassifikation an die realen Verhältnisse in Deutschland beantragt. Zur Verdeutlichung sind in Anlage 31 die Absatzmengen (Packungen) der Trospiumchlorid-Präparate seit Beginn des Jahres 2003 gelistet und graphisch dargestellt, differenziert nach Präparaten mit zugelassenen Tagesdosierungen von 45 mg und 40 mg. Es wurden überwiegend Präparate verordnet, für die Tagesdosierungen von 45 mg zugelassen sind (Spasmex 15/30/5, Trospi 30, Spasmolyt 30, Spasmo-Urgenin). Das Verhältnis betrug im 1. Quartal 2007 86,8 % (45 mg) vs. 13,2 % (40 mg), im Unterschied zum letzten Aktualisierungsverfahren (78,9 % vs. 21,1 %). Die sich aus den Absatzmengen ergebende Anzahl an Tagesdosen verdeutlicht dies: Abbildung 10–1: Vergleich der verordneten Tagesdosen mit 45 und 40 mg im 1. Quartal 2007 (berechnet nach IMS) 12% 40 mg 45 mg 88% WIdO 2007 131 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Präparat Spasmex 15 (Tagesdosis 45 mg) in Deutschland erstmalig im Dezember 1989 zugelassen wurde. Demgegenüber erfolgte die Nachzulassung einer Tagesdosierung mit 40 mg erst 1996 (Spasmolyt). Die Markteinführung der Tagesdosierung mit 45 mg erfolgte im April 1990, die der 40 mg-Tagesdosierung erst im Dezember 1990. Die Tagesdosierung mit 45 mg ist somit als Dosierung des Originalpräparates anzusehen. Entsprechend wird das Arzneimittel Spasmex in den GamSi-Daten des WIdO als Originator-Präparat gelistet. 8. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 13 H01AX01 Pegvisomant 10 mg P Änderung der DDD-Angabe für Pegvisomant Es wird die Anhebung der DDD-Angabe für Pegvisomant von 10 mg P auf 20 mg P beantragt. Die DDD-Angabe in der amtlichen deutschen ATC-Klassifikation berücksichtigt die Startdosis von Pegvisomant laut Fachinformation (Anlage 32), jedoch nicht die publizierten täglichen Durchschnittsdosen für das Therapieziel, eine erfolgreiche Senkung des IGF-I-Spiegels in den altersadaptierten Normbereich. Behandelt werden akromegale Patienten, bei denen Operation und/oder Strahlentherapie nicht den gewünschten Behandlungserfolg erzielten und bei denen eine adäquate medikamentöse Behandlung mit Somatostatin-Analoga die IGF-I-Konzentration nicht normalisiert bzw. nicht vertragen wurde. In einer veröffentlichten zulassungsrelevanten Dosisfindungsstudie (Anlage 33) wurde Pegvisomant bei akromegalen Patienten über 12 Wochen in den Dosierungen 10, 15 und 20 mg täglich subkutan verabreicht. In der Dosisgruppe mit 20 mg konnten mit Abstand die besten Therapieerfolge erzielt werden. Die Normalisierungsrate für IGF-I, dem Hauptzielkriterium, betrug 89 % der Patienten, wohingegen für nur 54 % der Patienten einen Therapieerfolg in der Dosisgruppe mit 10 mg täglich erzielt werden konnte. Die Dosisabhängigkeit bezieht sich ebenfalls auf patientenrelevante Parameter wie krankheitsspezifische Symptome, die in der Dosisgruppe mit 20 mg signifikant verbessert werden konnten, dahingegen verbesserten sich die Symptome unter der Dosierung mit 10 mg täglich nur marginal. 132 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller In einer weiteren, 2001 veröffentlichten, Arbeit (Anlage 34) konnte weiter gezeigt werden, dass zur Normalisierung der IGF-I-Spiegel die mittlere Durchschnittsdosis nach einer 18-monatigen Behandlungsdauer bei 19,9 mg täglich liegt. Mit dieser Dosis konnten die IGF-I-Spiegel bei 97 % der untersuchten Patienten in den altersgerechten Normbereich gesenkt werden, was die Ergebnisse hinsichtlich der Wirksamkeit aus den klinischen Studien übertrifft. Die zu Beginn dieses Jahres veröffentlichten Daten aus einer Anwendungsbeobachtung (Anlage 35), in der ca. 88 % aller in Deutschland mit Pegvisomant behandelten Patienten dokumentiert sind, zeigen, dass unter den Bedingungen der klinischen Praxis eine mittlere Dosis von 16,5 mg eingesetzt wurde. Dies führte in ca. 76 % der Fälle zu einer Normalisierung der IGF-I Werte, d. h. auch unter Beachtung einer wahrscheinlich geringeren Patienten-Compliance im Vergleich zu kontrollierten Studienbedingungen, dürfte die zur biochemischen Kontrolle notwendige Dosis noch deutlich höher liegen, als in den oben zitierten Zulassungsstudien gezeigt werden konnte. Die Datenlage spricht dafür, dass bei einer zur Zeit angegebenen DDD von 10 mg nicht mit einer IGF-I-Normalisierung und signifikanten Verbesserung der krankheitsspezifischen Symptome zu rechnen ist. 10 mg ist eine Startdosis, die während der Titrationsphase im Mittel auf eine Dosis von 20 mg anzuheben ist, um den gewünschten und zu erwartenden Therapieerfolg zu erzielen. 9. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 14 M01AE17 Dexketoprofen 75 mg O,P Änderung der DDD-Angabe für Dexketoprofen Es wird die Absenkung der DDD-Angabe für Dexketoprofen von 75 mg O,P auf 37,5 mg O beantragt. Sowohl in der pharmakologischen Standardliteratur (Sweetman SC (Ed), Martindale: The Complete Drug Reference. London: Pharmaceutical Press. Electronic version, 35th Edition, 2007-05-09) als auch in der Fachinformation zu dem Arzneimittel mit dem Handelsnamen Sympal (Anlage 36) wird empfohlen, Dexketoprofen oral 12,5 mg alle 4 bis 6 Stunden oder 25 mg alle 8 Stunden 133 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller einzunehmen. Für den Fall, dass die Dosierungsempfehlung des Herstellers nicht auf Tage sondern auf Stunden bezogen wird, ist in der Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung des WIdO mit Stand von April 2007 festgelegt (Seite 38), dass für die DDD-Berechnung eine durchschnittliche Einnahmezeit von 12 Stunden pro Tag zugrunde gelegt wird. Dies entspricht einem sog. Arzneitag in der ambulanten Versorgung. Beispielhaft wird angeführt, dass bei der Empfehlung „alle 2 Stunden eine Tablette im Mund zergehen lassen“ die DDD auf 6 Tabletten festgelegt wird. Für Dexketoprofen bedeutet dies, dass für die Empfehlung „alle 4 bis 6 Stunden“ die DDD auf 3 bis 2 Tabletten und für die Empfehlung „alle 8 Stunden“ auf 1,5 Tabletten festgelegt werden müsste. Unter diesen Voraussetzungen berechnet sich die DDD für Dexketoprofen wie folgt: 12,5 mg x 3 bis 12,5 mg x 2 = 37,5 mg bis 25 mg oder 25 mg x 1,5 = 37,5 mg. 10. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Präparat DDD 15 Zeel comp. N; Traumeel S - Neuaufnahme einer Position MO1BH Es wird die Neuaufnahme einer Position MO1BH beantragt. Ein entsprechendes homöopathisches Arzneimittel (Handelsname Zeel comp. N) hat die Zulassung (Zul.-Nr.: 48834.00.00, 37188.00.00) erstmalig zum 9. April 1998 (Ampullen) und zum 16. August 2001 (Tabletten) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten. Das zugelassene Anwendungsgebiet lautet: Rheumatische Gelenkbeschwerden. In dieser Indikation wird das Arzneimittel zudem seit Jahren von den Ärztinnen und Ärzten verordnet. 134 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Ein weiteres homöopathisches Arzneimittel (Handelsname Traumeel S) befindet sich seit 22. Februar 1978 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Nachzulassung (Eingangs-Nr. 45391, 45422, 45379). Die angemeldeten Anwendungsgebiete lauten u.a.: Arthrosen der Hüft-, Knie- und kleinen Gelenke, entzündliche, degenerative Prozesse am Stütz- und Bewegungsapparat (Tendovaginitis, Styloiditis, Epicondylitis, Bursitis, Periarthritis humeroscapularis) sowie entzündliche Prozesse an Geweben. 11. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 15 S01EE01 Latanoprost 0,1 ml Änderung der DDD-Angabe für Latanoprost Es wird die Absenkung der DDD-Angabe für Latanoprost von 0,1 ml auf 0,06 ml beantragt. Laut Fachinformation enthält eine 2,5 ml Flasche etwa 80 Tropfen (Anlage 37). Ein Tropfen enthält dabei etwa 1,5 Mikrogramm Latanoprost. Die empfohlene Therapie ist ein Tropfen täglich pro Auge. Drei Mikrogramm (1,5 pro Auge) entsprechen etwa 0,0625 ml. 12. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 15 S01ED61 Timolol und Latanoprost - Neuaufnahme einer DDD-Angabe für Latanoprost und Timolol Es wird die Neuaufnahme einer DDD-Angabe für Latanoprost und Timolol von 0,06 ml beantragt. 135 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Das entsprechende Arzneimittel ist in 2,5 ml Flaschen mit etwa 80 Tropfen Inhalt erhältlich (Anlage 38). Laut Fachinformation ist die empfohlene Therapie ein Tropfen täglich pro Auge. Bei einer Anwendung an beiden Augen beträgt die DDD somit etwa 0,0625 ml. 13. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 2 L03AA02, L03AA10, L03AA13 Koloniestimulierende Faktoren Filgrastim, Lenograstim, Pegfilgrastim Filgrastim 0,35 mg P, Lenograstim 0,35 mg P, Pegfilgrastim 0,3 mg P Änderung DDD für Filgrastim, Lenograstim, Pegfilgrastim Die die deutsche Versorgungswirklichkeit widerspiegelnden DDD’s von Lenograstim und Pegfilgrastim sollten auf die zugelassene Dosierung bei Lenograstim bzw. auf die zugelassene Anwendung als Einmalgabe pro Zyklus bei Pegfilgrastim mit Berechnung der DDDs mittels der durchschnittlichen Therapiedauer wie folgt festgelegt werden: L03AA02 Filgrastim (Neupogen®) 0,35 mg P L03AA10 Lenograstim (Granocyte®) 0,26 mg P L03AA13 Pegfilgrastim (Neulasta®) 1 mg P Begründung Die DDD-Angaben von Lenograstim und Pegfilgrastim entsprechen nicht den Zulassungen und spiegeln nicht die tatsächlich verordneten Dosen wider. Zudem werden bei Verwendung der theoretischen DDD-Angaben für Kostenberechnungen die effektiv entstehenden Tagestherapiekosten falsch dargestellt. In Ergänzung zu dem letztjährigen, gleichlautenden Antrag auf Änderung der DDDs wurde ein Gutachten von IMS eingeholt (komprimierte Fassung siehe 136 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Anlage 1), das die Versorgungswirklichkeit in Deutschland darstellt. Analysiert wurden die Daten von 20 Millionen Patienten, bei denen über 36.000 G-CSFVerordnungen veranlasst wurden. Bei einer angenommenen Dauer eines Chemotherapiezyklus von 21 Tagen wurden im Mittel 5,51 Spritzen Filgrastim bzw. 4,73 Spritzen Lenograstim oder 1,07 Spritzen Neulasta eingesetzt. Die Therapiekosten belaufen sich hierbei für Granocyte auf durchschnittlich 684,50 €, bei Neupogen auf 1.002,0 € und bei Neulasta auf 1.669,0 € (siehe auch Preisliste Tabelle 10-1) - und stehen damit im klaren Widerspruch zu den anhand der mit den theoretischen DDDs berechneten Kosten. Die DDD-Zuordnungen der WHO sind ausdrücklich nicht für Preisvergleiche vorgesehen und Preisvergleiche auf Basis der DDD gelten als Missbrauch derselben. In Deutschland sollen (gemäß Homepage WIdO) die ATC-Systematik mit den DDDs auch für gesetzliche Aufgaben wie beispielsweise Preisvergleiche (§ 73 Abs. 8 SGB V) verwendet werden. Eine Anpassung an die Versorgungswirklichkeit ist somit zwingend. Bei unkritischer Verwendung der bisherigen „DDD-Kosten“ zur Bahnung ärztlicher Verordnungsentscheidungen entsteht eine fehlerhafte Allokation von Ressourcen. Die vorgeschlagenen Änderungen der DDDs von Lenograstim und Pegfilgrastim decken sich mit den jeweiligen Zulassungen und bringen die anhand der vorgeschlagenen DDDs berechneten Kosten mit den tatsächlich entstehenden Kosten in Deckung. Einsatz von G-CSF (Lenograstim, Filgrastim, Pegfilgrastim) Eine Nebenwirkung von Chemotherapien ist das nachfolgende Absinken der Neutrophilenwerte (größte Fraktion der weißen Blutkörperchen), wodurch die Infektanfälligkeit erhöht wird. G-CSF ist ein Wachstumsfaktor für die neutrophilen Granulozyten und beschleunigt die natürliche Erholung dieser weißen Blutkörperchen. G-CSF wird nach einer Chemotherapiegabe so lange gegeben, bis die Neutrophilenwerte wieder im Normbereich liegen. Eine Erhöhung der Anzahl der Neutrophilen über die Normwerte bringt keinen weiteren Vorteil; (in Studien, insbesondere Zulassungsstudien, wurden auch Zielwerte für die Anzahl der Neutrophilen angestrebt, die höher als der Normwert lagen). Nach Erholung der Anzahl der Neutrophilen wird die G-CSF-Gabe beendet. Dies ist bei den meisten Therapien nach 5 bis 6 Tagen G-CSF-Gabe der Fall. Chemotherapien werden häufig im Rahmen einer Gesamttherapie 4- bis 8-mal gegeben. Man strebt einen bestimmten Abstand zwischen den einzelnen Chemotherapiegaben an, wobei der häufigste Abstand 3 Wochen sind (2-wöchige 137 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Abstände sind beispielsweise bei Non Hodgkin-Lymphomen Standard). Dieser Abstand hat nichts mit der Gabe von G-CSF zu tun, da die G-CSF-Gabe weit vor Abschluss der 3 Wochen beendet wird – nämlich dann, wenn die Neutrophilen wieder im Normbereich sind. Sachlage Lenograstim: Die empfohlene Dosis von Granocyte beträgt laut Fachinformation Punkt 4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung: „150 μg/m2 Körperoberfläche täglich, therapeutisch äquivalent zu 5 μg/kg Körpergewicht.“ Des Weiteren ist in der Fachinformation explizit aufgeführt: „Granocyte 34 Mio IE kann bei Patienten mit einer Körperoberfläche von bis zu 1,8 m2 eingesetzt werden“. Dies macht eindeutig klar, dass die therapeutische Äquivalenz von 150 μg/m2 KOF keine Mengenäquivalenz zu 5 μg/kg bedeutet. Die Angabe soll einen Hinweis liefern und die Sicherheit vermitteln, dass mit der zugelassenen, niedrigeren Dosierung in μg für Lenograstim bei Berechnung mit der Körperoberfläche dieselbe Wirkung erzielt wird, mit der Anfang der 90er Jahre üblicheren Dosierung von 5 μg/kg Körpergewicht. Entsprechend gibt die Gebrauchsinformation für Patienten auch die Dosierung an mit: “Granocyte® 34 Millionen IE sollte täglich in der empfohlenen Dosis von 150 μg (19,2 Mio I.E.) pro m2 Körperoberfläche pro Tag als subkutane Injektion, ...“. Bei Patienten ist lediglich die zugelassene Dosierung aufgeführt, da hier der für den Arzt als zusätzliche Information notwendige zusätzliche Hinweis unnötig ist. Granocyte 34 Mio IE enthält 0,263 mg Lenograstim und wurde exakt für einen Durchschnittspatienten mit 70 kg Körpergewicht entwickelt: Durchschnittlicher Patient: 70 kg Körpergewicht und 1,65 m Körpergröße = 1,77 m2 Körperoberfläche 70 kg Körpergewicht und 1,7 m Körpergröße = 1,8 m2 Körperoberfläche 1 Spritze Granocyte 34 Mio IE (mit 0,26 mg) ist somit die zugelassene Tagesdosis. 1 Spritze Granocyte 34 Mio IE (mit 0,26 mg) ist auch die tatsächlich verordnete Tagesdosis (PDD, prescribed daily dose), da G-CSF durch die Patienten selbst subkutan verabreicht wird und nur „ganze“ Spritzen verabreicht werden können. (Die bisherige DDD von 0,35 würde bedeuten, dass 1,35 Spritzen pro Tag verabreicht werden müssten.) Würde man fälschlicherweise – entgegen der Zulassung - die Dosierung von 5 μg/kg verwenden wollen, so müsste man un138 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller terstellen, dass die größte im Handel befindliche Packung (Granocyte 34 Mio IE) für Patienten mit einem Körpergewicht von maximal 52 kg (!) konzipiert wurde. Sachlage Pegfilgrastim: Pro Chemotherapiezyklus wird in der Fachinformation eine 6 mg Dosis Pegfilgrastim empfohlen. Die Phase III-Zulassungsstudien wurden mit einem 3wöchigen Chemotherapie-Regime durchgeführt. Die eine Hälfte der Patienten erhielt 6 mg Pegfilgrastim als Fixdosis und die andere Hälfte der Patienten erhielt täglich Filgrastim. Filgrastim wurde bei dieser Studie 11 Tage lang verabreicht, wobei die Zielwerte der Neutrophilen über dem Normbereich lagen. Diese Zulassungsstudien zeigten gleiche Wirksamkeit von 6 mg Pegfilgrastim als Einmalgabe mit 11 Tagesdosen Filgrastim. Filgrastim wurde NICHT bis zur nächsten Gabe von Chemotherapie verabreicht, sondern solange, bis die Zielwerte erreicht waren. Die Dauer bis zur nächsten Chemotherapie (hier 3 Wochen) ist für die Dauer der G-CSF-Gabe unerheblich. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung einer für Deutschland maßgeblichen Tagesdosis nicht davon ausgegangen werden kann, dass 6 mg Pegfilgastrim in einem Zeitraum von 21 Tagen eingesetzt werden, sondern dass 6 mg das Äquivalent zu 11 Tagesdosen Filgastrim sind. Bei einer Berechnung auf der Basis von 21 Tagen entsteht eine zu geringe Tagesdosis für Pegfilgastrim. Bei der Berechnung einer DDD auf Basis der Zulassungsstudien müsste die in einer Spritze enthaltene Menge von 6 mg Pegfilgastrim anstatt durch 21 Tage durch 11 Tage geteilt werden. Mögliche DDD-Berechnung nach der Zulassungsstudie: 6 mg : 11 Tage (für 11 Tage wurde Filgrastim gegeben) = 0,55 mg DDD (für Pegfilgrastim in Bezug auf die Zulassungsstudien) Berechnung an Hand des realen G-CSF-Einsatzes: Die Berechnung anhand der Zulassungsstudien gibt allerdings nicht die realen Gegebenheiten in Deutschland wieder. Die Versorgungsanalyse von IMS gibt in Übereinstimmung mit verschiedenen Publikationen die durchschnittliche Anzahl Spritzen Filgrastim pro 21 Tage Chemotherapiezyklus mit 5,51 an. Für die Prophylaxe der chemotherapieinduzierten Neutropenie können somit entweder 1 Spritze Neulasta oder 5,51 Spritzen Filgrastim pro 21 Tage verwendet werden (Wirkungsäquivalente). Dies bedeutet, dass für die Berechnung der realen DDD in Deutschland nicht der Wert von 6 mg Pegfilgastrim durch die in der Zulassungsstudie verwendeten 11 Tage, sondern durch die von IMS die wahren Gegebenheiten bestätigenden 5,51 Tage geteilt werden müssen, um eine realistische DDD für Pegfilgastrim in Deutschland zu erhalten. 139 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Mögliche DDD-Berechnung anhand der Verordnungsdaten: 6 mg : 5,51 = 1,09 mg DDD für Pegfilgrastim Pegfilgrastim ist kein Depot-Präparat, weshalb nicht die intermittierende Gabe als Grundlage der Berechnung dienen kann (zumal dann die intermittierende Gabe auch für täglich zu verabreichendes G-CSF verwendet werden müsste mit 5 bis 6 Gaben pro 21 Tage Chemotherapiezykluslänge). Es handelt sich bei dem Präparat Neulasta um ein „selbstregulierendes Medikament“, bei dem der Überschuss an Wirkstoff „selbstreguliert“ abgebaut wird ohne weitere Wirkung zu erzielen. Es kann somit nicht die Tagesdosis bezogen auf übliche Chemotherapiezyklusdauern berechnet werden. Die Dauer eines Chemotherapiezykluses ist unerheblich für den G-CSF-Einsatz, da G-CSF nur so lange verabreicht wird, bis die Nebenwirkung (zu niedrige Werte an Neutrophilen) abgeklungen ist. Im theoretischen Fall mit Bezug auf die Zulassungsstudien beträgt die DDD von Pegfilgrastim somit 0,55 mg. Wie anhand der realen Verordnungsdaten gezeigt, beträgt die DDD von Pegfilgrastim jedoch wirkungsäquivalent zur täglichen Verabreichung von Filgrastim 1,09 mg. Eine auf 1 mg geänderte DDD spiegelt die tatsächliche Verwendung und die real entstehenden Kosten im deutschen Gesundheitssystem genau wider. Tabelle 10–1: Packungsgrößen und Preise (Lauer-Taxe) der im Handel befindlichen G-CSF-Präparate: Präparat Granocyte 34 Mio IE mg pro Spritze Einheiten pro Spritze Preis 0,26 mg 33,6 Mio E 741,11 € (N2) Anzahl Spritzen pro Packung 5 Spritzen Neupogen 30 0,3 mg 30 Mio E 789,77 € (N2) 5 Spritzen Neupogen 48 0,48 mg 48 Mio E 1243,76 € (N2) 5 Spritzen 6 mg ---- 1563,53 € (N1) 1 Spritze Neulasta WIdO 2007 14./15. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 140 7 B01AB – Heparingruppe B01AB10 Tinzaparin 3,5 TSD E P anti Xa 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Änderung DDD für Tinzaparin Die DDD-Angaben des niedermolekularen Heparins Tinzaparin sollten auf die zugelassene Dosierung in der Hauptindikation „Behandlung von Venenthrombosen und thromboembolischer Erkrankungen“ festgelegt werden. Begründung Tinzaparin wird hauptsächlich zur Therapie von Venenthrombosen einschließlich tiefer Venenthrombosen eingesetzt. Die zugelassene Dosierung bei dieser Hauptindikation von innohep® 20.000 Anti-Xa I.E./ml entspricht 175 Anti-Xa I.E./kg Körpergewicht. Die derzeitige DDD-Angabe, welche sich auf die Prophylaxe-Dosierung (3.500 I.E.) bezieht, entspricht damit nicht der in Deutschland bzw. Europa zugelassenen Hauptindikation von Tinzaparin. Durch die Anpassung der DDD bilden die errechneten Kosten auf Basis der DDD die tatsächlichen Therapiekosten bei der 1x täglichen Gabe von Tinzaparin in der Hauptindikation „Behandlung von Venenthrombosen/thromboembolischen Ereignissen“ realistisch ab. Der folgende Therapiekostenvergleich zeigt deutlich den wirtschaftlichen Vorteil von innohep® 20.000 Anti-Xa I.E./ml gegenüber der anderen niedermolekularen Heparinen: AVP € lt. Lauer-Taxe Stand: 15.5.2007 Produkt Anwendung Pack.-Größe AVP in € Tagestherapiekosten in € innohep® 20.000 Anti-Xa I.E./ml 1x täglich s.c. 6x0,7 ml Fertigspritzen (Tinzaparin) 114,62 19,1 Clexane® (Enoxaparin) 2x täglich s.c. 10x0,8 ml Fertigspritzen 116,19 23,24 Fraxiparin® (Nadroparin)) 2x täglich s.c. 10x0,8 ml Fertigspritzen 116,19 23,24 Fraxodi® (Nadroparin) 1x täglich s.c. 6x0,8 ml Fertigspritzen 133,3 22,22 Mono-Embolex® (Certoparin) 2x täglich s.c. 10x0,8 ml Fertigspritzen 100,27 20,05 Alle im Markt vorhandenen niedermolekularen Heparine werden in zwei Indikationsgebiete unterteilt, die • Primärprophylaxe und • Akuttherapie thromboembolischer Ereignisse 141 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller wobei bei der Primärprophylaxe eine bis 7-fach geringere Dosierung eingesetzt wird. Aufgrund dieser klaren Differenzierung von niedermolekularen Heparinen ist die Bestimmung einer mittleren täglichen Erhaltungsdosis die letztendlich die gesamte Heparingruppe (B01AB) umfassen soll, problematisch. Folgende Gründe sind hier zu nennen: 1. Es besteht keine gemeinsame Berechnungsgrundlage für die unterschiedlichen Anwendungsdosierungen. Die für die Berechnung zugrunde gelegten Anti-Xa Werte sind insofern zu hinterfragen, da eine lineare Steigerung der antithrombotische Wirksamkeit nicht mit einer ebensolchen Steigerung der Anti-Xa Aktivität gleichzusetzen ist. 2. Beide Indikationsgebiete verfügen über eine völlig unterschiedliche Preisstruktur. Zwar sind alle niedermolekularen Heparine in ihrer Wirksamkeit miteinander vergleichbar. Allerdings ist bei der Behandlung von thromboembolischen Ereignissen ein entscheidendes und für die Anwendung am Patienten äußerst wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Aspekt der Sicherheit und die damit einhergehende höhere therapeutische Dosierung. Tinzaparin stellt eine sichere Therapieoption dar, da das Präparat auch bei Niereninsuffizienz kaum kumuliert und somit bevorzugt bei „Problempatienten“ wie älteren und multimorbiden Patienten und sogar in der Schwangerschaft eingesetzt wird (Siguret2/Pautas3/Smith4). Tinzaparin ist zudem das einzige niedermolekulare Heparin mit einer Zulassung zur Akuttherapie einer Lungenembolie im Stadium 2-3. Eine Anwendung von anderen niedermolekularen Heparinen in dieser Indikation ist eine Off-Label Anwendung und daher nicht verordnungsfähig. Tinzaparin wird überwiegend zur Akuttherapie thromboembolischer Ereignisse eingesetzt und nicht wie bei anderen niedermolekularen Heparinen in der Primärprophylaxe. Die aktuellen Verordnungsdaten spiegeln dies wider: 142 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Abbildung 10–2: Verordnungen innohep 120.000 innohep Prophylaxe 100.000 innohep Prophylaxe 35 % 35 % 64 % 64 % innohep Therapie innohep Therapie 2006 MAT 3/2007 Verordnungen 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Quelle: Insight Health NVI 3/2007 WIdO 2007 Als Ergebnis sollte daher zur Berechnung der entsprechenden DDDs analog deren Definition die therapeutische Dosierung als Grundlage herangezogen werden. Anlagen Fachinformation innohep® 20.000 Anti-Xa I.E./ml (Anlage 2) Siguret et al., Thromb. Haemost. 2000; 84: 800-804 (Anlage 3) Pautas et al., Drug Saf 2002; 25 (10): 725-733 (Anlage 4) Smith, M. P. et al., American Journal of Obstetrics and Gynecology (2004) 190: 495-501 (Anlage 5) 16. BPI Seite 11 Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation A11CC – Vitamin D und Analoga A11CC03 Wirkstoff Alfacalcidol DDD 1 μg O,P 143 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Änderung DDD für Alfacalcidol Die DDD des Wirkstoffs Alfacalcidol (A11CC03) sollte nach oraler und parenteraler Darreichungsform differenziert werden. Beide Formulierungen unterscheiden sich deutlich in den zugelassenen Indikationen und Dosierungsempfehlungen sowie in der Bioverfügbarkeit der unterschiedlichen Darreichungsformen. Begründung Die orale Form (Kapseln) und die parenterale Form (Injektionslösung) sind in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten und Dosierungsempfehlungen nicht identisch: EinsAlpha® Kapseln EinsAlpha® i.v. Zugelassene Anwendungsgebiete Postmenopausale Osteoporose, Osteoporose bei Glukokortikoid-Behandlung, Osteomalazie infolge unzureichender Resorption, bei Hypoparathyreoidismus oder hypophosphatämischer Osteodystrophie, Erkrankungen bei denen im Vitamin-D-Metabolismus die 1ßHydroxylierung in der Niere beeinträchtigt ist, wie renale Osteodystrophie mit verminderter Kalziumresorption. Störungen des Vitamin-D3Metabolismus durch Beeinträchtigung der 1ß-Hydroxylierung bei Patienten unter Langzeithämodialyse Dosierungsempfehlung 1-3 μg/Tag 1-6 μg/ Dialyse Die in der DDD „Alfacalcidol“ festgelegte Tagesdosis von 1 μg kann nicht auf die intravenöse Formulierung übertragen werden. Die Injektionslösung wird im Rahmen der Dialysebehandlung, die 2-3 mal pro Woche erfolgt, verabreicht. Der Behandlungszyklus liegt damit bei 2-3 Gaben/Woche. Die Dosierungsempfehlung sollte sich an dem Behandlungszyklus Dialyse (2-3x/Woche) orientierten. Die unterschiedlichen Indikationen und insbesonders die unterschiedlichen Dosierungsangaben der oralen und parenteralen Form zeigen sich auch deutlich in anerkannten Leitlinien: • Die nationale Leitlinie des Dachverbandes Osteologie (DVO) zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Glukokortikoid-induzierten Osteoporose4 zeigt deutlich, dass nur die Kapseln zur Therapie der Osteoporose zugelassen sind. In der Leitlinie wird Alfacalcidol oral in der Dosierung von 1-3 μg empfohlen. Die parenterale Form deckt die Indikation „Osteoporose“ nicht ab und 144 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller wird dementsprechend in der Leitlinie nicht empfohlen. In der Osteoporosetherapie ist das Therapieziel die Erhöhung der Knochenmineraldichte und Verbesserung der Knochenqualität. • Die internationale Leitlinie der National Kidney Foundation K/DOQI empfiehlt in der Leitlinie 83 Vitamin D Therapie bei Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen und damit in einer komplett anderen Indikation Alfacalcidol und Calcitriol. Die empfohlene Dosierung beträgt für die parenterale Form in Abhängigkeit von dem Parameter PTH 0,5 bis 5 μg pro Hämodialyse. Die Dosierung bei chronischen Nierenerkrankungen wird von Parametern wie Serumspiegel, Parathormon, Kalzium und Phosphat abhängig gemacht. Das Therapieziel ist das Erreichen von physiologischen Parathormon und Vitamin D Hormon-Spiegeln. K/DOQI sind die derzeit einzigen weltweit akzeptierten Leitlinien bei Nierenfunktionsstörungen und damit verbundenen Knochenmineralisierungsstörungen. Darüber hinaus ist in Studien die unterschiedliche Pharmakokinetik der beiden verschiedenen Darreichungsformen belegt. Die Arbeit von Brandi5 2002 zeigt folgendes Bild (Auszug): Abbildung 10–3: WIdO 2007 145 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Klar ersichtlich ist hier der über 48 Stunden stark unterschiedliche Wirkspiegel der beiden Darreichungsformen. In dieser Publikation ist auch eine reguläre Hämodialyse mit 4,5 bis 5 Stunden jeweils 3 mal pro Woche definiert. Durch diese Besonderheiten ist bei dem Wirkstoff „Alfacalcidol“ eine Differenzierung der Tagesdosen in die orale und intravenöse Darreichungsform erforderlich. Anlagen Fachinformation EinsAlpha® Kapseln (Anlage 6) Fachinformation EinsAlpha® i.v. (Anlage 7) National Kidney Foundation: K/DOQI clinical practice guidelines: bone metabolism and disease in chronic kidney disease. Am J Kidney Dis 2003; 42 (Suppl 3): S1-S201 (Anlage 8) DVO: Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Glukokortikoidinduzierten Osteoporose 2006 (Anlage 9) Brandi L, Egfjord M, Olgaard K. Pharmacokinetics of 1,25(OH)2D3 and 1a(OH)D3 in normal and uraemic men. Nephrol DiaBrandi L, Egfjord M, Olgaard K. Pharmacokinetics of 1,25(OH)2D3 and 1a(OH)D3 in normal and uraemic men. Nephrol Dial Transplant 2002; 17: 829-842. (Anlage 10) 17. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Präparat DDD 14 N07CH20 Vertigoheel (Tabletten, Mischung, Ampullen) - Neueingruppierung homöopathischer Arzneimittel in den ATC-Code: Vertigoheel Eingruppierung von Vertigoheel in den ATC-Code N07C bzw. N07CH (weil Homöopathikum). Begründung Das o.g. homöopathische Arzneimittel hat die Zulassung (Zul.-Nr.: 6046396.00.00, 6045511.00.00, 13442.00.00) erstmalig zum 01.07.1997 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten. Das zugelassene Anwendungsgebiet lautet: Verschiedene Schwindelzustände. 146 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Zudem wird es seit Jahren in dieser Indikation von Ärzten verordnet. 18. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Präparat DDD 14 Zeel comp. N (Tabletten, Ampullen) - Neueingruppierung homöopathischer Arzneimittel in den ATC-Code M01BH: Zeel comp. N Eingruppierung von Zeel comp. N in den ATC-Code M01B bzw. M01BH (weil Homöopathikum). Begründung Das o.g. homöopathische Arzneimittel hat die Zulassung (Zul.-Nr.: 48834.00.00, 37188.00.00) erstmalig zum 09.04.1998 (Ampullen) und zum 16.08.2001 (Tabletten) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten. Das zugelassene Anwendungsgebiet lautet: Rheumatische Gelenkbeschwerden. Zudem wird es seit Jahren in dieser Indikation von Ärzten verordnet. 19. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Präparat DDD 14 A01AH20 Traumeel S (Tabletten, Mischung, Ampullen) - Neueingruppierung homöopathischer Arzneimittel in den ATC-Code M01BH und A01AH: Traumeel S Eingruppierung von Traumeel S (Tabletten, Mischung, Ampullen) in den ATCCode M01B bzw. M01BH (weil Homöopathikum) und in den ATC-Code A01AH. 147 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Begründung Das o.g. Arzneimittel befindet sich seit 22.02.1978 beim Bundesinstitut für Arzneimitteln in der Nachzulassung (Eingangs-Nr. 45391, 45422, 45379). Die angemeldeten Anwendungsgebiete lauten u.a.: Arthrosen der Hüft-, Knie- und kleinen Gelenke, entzündliche, degenerative Prozesse am Stütz- und Bewegungsapparat (Tendovaginitis, Styloiditis, Epicondylitis, Bursitis, Periarthritis humeroscapularis) sowie entzündliche Prozesse an Geweben. Zudem wird es seit Jahren in diesen Indikationen von Ärzten verordnet. 20. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 15 A11DA03 Benfotiamin - Neueingruppierung in den ATC-Code Hiermit beantragen wir für Benfotiamin, Monosubstanz, die Aufnahme eines neuen ATC-Codes. Beantragt wird die Einordnung in die Gruppe N07X N07XB Andere Mittel für das Nervensystem Neuropathiepräparate Begründung Benfotiamin, ein lipidlösliches Vitamin-B1-Derivat, wird nicht nur in der Kombination mit anderen B-Vitaminen (ATC-Code N07XB56) zur Therapie von Polyneuropathien unterschiedlichen Ursprungs eingesetzt. Vielmehr haben Forschungen der letzten Jahre ergeben, dass Vitamin B1 maßgebliche Stoffwechselprozesse bei erhöhten Glucosespiegeln positiv beeinflusst (Hammes et al. 2003). Durch eine ausreichende Supplementation der bei Diabetikern reduzierten Vitamin-B1-Spiegel kann somit die Entstehung von Nervenschäden reduziert und bereits bestehende neuropathische Symptome gebessert werden. Hierzu liegt eine doppelblinde, randomisierte, placebokontrollierte Studie mit Benfotiamin in Monotherapie (300 bzw. 600 mg täglich) vor (Haupt et al. 2005) sowie eine offene Studie an einer großen Zahl an Patienten mit diabetischer Polyneuropathie (Schmidt 2002, 150 bzw. 300 mg täglich). Die Anwendung 148 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller von Benfotiamin in Monotherapie bei Polyneuropathien stellt das wesentliche Anwendungsgebiet dar, da andere Vitamin-B1-Mangelzustände wie Beri-Beri in unserer Region eher selten auftreten. Laut VIP machen die Indikationen „Polyneuropathie“ (ICD: G629) und „Diabetes mellitus + neurologische Komplikationen“ (ICD: E144) knapp 50 % aller Verschreibungen von Benfotiamin in Monotherapie (milgamma® mono 50 bzw. 150) aus (siehe Anlage). Referenzen Hammes HP, Du X, Edelstein D et al. (2003) Benfotiamine blocks three major pathways of hyperglycemic damage and prevents experimental diabetic retinopathy. Nature Medicine, doi:10.1038/nm834, 18th February 2003 (Anlage 11) Haupt E, Ledermann H, Köpcke W (2005) Benfotiamine in the treatment of diabetic polyneuropathy - a three-week randomized, controlled pilot study (BEDIP Study). Clin Pharmacol Ther 43:71-77 (Anlage 12) Schmidt J (2002) Wirksamkeit von Benfotiamin bei diabetischer Neuropathie. Kassenarzt 2002;14/15:40-43 (Anlage 13) Weitere betroffene Produkte Auf dem deutschen Markt sind keine weiteren lipidlöslichen Vitamin-B1Monopräparate verfügbar. 21. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 4 Allgemeine Stellungnahme Wirkstoffkombinationen aus der „Liste der DDD für Kombinationsmittel“ der WHO Übernahme von DDD-Werten Übernahme von DDD-Werten für feste Wirkstoffkombinationen grundsätzlich angezeigt. 149 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Begründung Der VFA plädiert dafür, den Anhang mit den DDD-Werten für feste Wirkstoffkombinationen entsprechend dem Vorgehen bei der WHO zu übernehmen. Der amtlichen deutschen ATC/DDD-Klassifikation liegt die gültige Fassung der WHO zu Grunde. Dort gibt es einen offiziellen Anhang mit den DDD-Werten für feste Wirkstoffkombinationen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser nicht in die amtliche deutsche Fassung übernommen wird. Die Festlegung der DDD-Werte für feste Wirkstoffkombinationen entzieht sich derzeit einer öffentlichen Kontrolle in Deutschland. Beispielsweise werden zum Zwecke der Berechnung von DDD-Kosten für den Arzneiverordnungs-Report beim WIdO eigene DDD-Werte für feste Wirkstoffkombinationen festgelegt. Dies führt zu nicht nachvollziehbaren Abweichungen von den entsprechenden DDD-Werten der WHO. Insofern wird durch die Übernahme der DDD-Werte für feste Wirkstoffkombinationen eine Harmonisierung der Verfahren herbeigeführt. Im Bedarfsfall könnten über den Weg der wissenschaftlichen WIdOAnhörung Anpassungen an spezifisch deutsche Verhältnisse vorgenommen werden. 22. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 5 Allgemeine Stellungnahme Bezogen auf das Körpergewicht Anpassung des Körpergewichts an die Realität Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgaben der WHO für ein Körpergewicht von 70 kg nicht mehr mit den aktuellen deutschen Durchschnittsgewichten übereinstimmen. So weisen die aktuellen Mikrozenzus-Werte von 2005 für einen Erwachsenen in Deutschland ein durchschnittliches Körpergewicht von 74,8 kg aus (Männer: 82,4 kg; Frauen: 67,5 kg), was einer Differenz von etwa +6 % gleichkommt. Konsequenterweise wäre dies bei den DDD-Werten zu berücksichtigen, denen eine Dosierung nach Körpergewicht zugrunde liegt. Leitwert könnte hier ein Körpergewicht von 75 kg sein. 150 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 23. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 3 Abbott A11CC Vitamin D und Analoga A11CC07 Paricalcitol - Beantragung einer DDD für Paricalcitol, „Vitamin D und Analoga A11CC07“ Vorschlag für eine DDD (erstmalige Veröffentlichung): Wir beantragen eine DDD für Paricalcitol von 1 μg. Die publizierte Datenlage ist ausreichend, um eine DDD für Paricalcitol bestimmen zu können. Die Erhaltungsdosis beträgt 2 – 3 μg pro Dialyse (dreimal pro Woche), um den Parathormon(PTH)-Wert im Zielbereich nach Kidney Disease Outcome Quality Initiative (K/DOQI) aufrecht zu erhalten. Dies entspricht einer DDD von 1 μg. Begründung „Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Dies gilt insbesondere für die Anpassung von DDD-Angaben an die Angaben zur Dosierung in den amtlichen Fachinformationen, wobei im Rahmen der Dosierangaben der Fachinformation auch Besonderheiten der Versorgung berücksichtigt werden, soweit hierzu valide Daten vorliegen.“ (Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen, Amtliche deutsche Fassung 2006, S. 3). Zu Paricalcitol liegen valide Daten vor, die zeigen, dass eine DDD von 1 μg sachgerecht ist (vergleiche medizinisch-wissenschaftliche Erläuterung). Die DDD sind ein maßgebliches Steuerungsinstrument der Arzneimittelverordnung in der GKV. Als solches bilden Sie z. B. den Anknüpfungspunkt zur Bonus-Malus-Regelung (§ 84 Abs. 7a SGB V) und sollen Eingang in die Arzneimittelrichtlinien finden (§ 92 Abs. 2 SGB V). Außerdem stellen die DDD einen Bezugspunkt für Wirtschaftlichkeitsinformationen dar, welche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gegenüber Vertragsärzten abgeben (§ 73 Abs. 8 S. 1-5 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es um so wichtiger, dass die DDD die Versorgungssituation in Deutschland berücksichtigt sowie sachgerecht und korrekt festgesetzt wird. 151 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Gemäß WHO-Definition richtet sich die DDD (defined daily dose) nach der Erhaltungsdosis. Dies ist die Menge des Wirkstoffes, die täglich neu zugeführt werden muss, um die Sättigungsdosis und den therapeutischen Effekt zu erhalten. Die mittlere tägliche Erhaltungsdosis beträgt bei Paricalcitol 2–3 μg pro Dialyse (dreimal pro Woche) zur Erhaltung von PTH-Werten im Zielbereich nach K/DOQI, was einer DDD von 1 μg entspricht. Nach § 73 Abs. 8 S. 6 SGB V gilt für die DDD der vom DIMDI im Auftrag des BMG herausgegebene ATC/DDD-Index; dieser ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren (§ 73 Abs. 8 S. 6 SGB V). Von der WHO übernommene DDD sind bei Bedarf an die besondere Situation in Deutschland anzupassen. Für Paricalcitol ist bislang durch die WHO keine DDD veröffentlicht worden. Auch im deutschen ATC/DDD-Index ist für Paricalcitol keine DDD ausgewiesen. Da der Arzneiverordnungsreport eine nicht sachgerecht ermittelte DDD verwendet, wird zur Erlangung von Rechtssicherheit die Vergabe einer offiziellen DDD auf Basis der unten erläuterten medizinisch-wissenschaftlichen, validen Datenlage beantragt. Die im „Arzneiverordnungsreport“ für Paricalcitol veröffentlichte DDD bezieht sich nicht – wie in der DDD-Definition vorgegeben – auf die in Deutschland übliche mittlere Erhaltungsdosis für Paricalcitol, sondern auf die in der USamerikanischen Fachinformation angegebene, signifikant höhere, maximal zulässige Dosis. Als Folge dieses Fehlers werden im Arzneiverordnungsreport 2006 für ZemplarÒ nicht sachgerechte Tagestherapiekosten angegeben, die in der Realität weit niedriger liegen. Der Report hat auch nicht berücksichtigt, dass die DDD-Angaben „an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland“ anzupassen (vergleiche oben, dazu § 73 i.V.m. § 92 SGB V) sind. Als unmittelbare Folge der vorgenannten unsachgemäßen DDD-Berechnung hat die KV Nordrhein für ZemplarÒ sehr hohe DDD-Kosten kalkuliert und ZemplarÒ daraufhin auf ihre so genannte Me-too-Liste genommen. Als Konsequenz kann die Verordnung von ZemplarÒ für Kassenärzte in Nordrhein unter bestimmten Umständen Regresse nach sich ziehen. Deshalb ist eine offizielle DDD Angabe für Paricalcitol erforderlich. Ein staatliches Informationshandeln, so wie es durch die DDD-Bezifferung im ATC/DDD-Index geschieht, muss sachlich richtig sein (vergleiche BverfGE 105, 252 – „Glykol“). Dies gilt im besonderen Maße für die DDD, weil diese – wie vorerwähnt – wichtige Eingangsgröße für verschiedene Arzneimittelverordnungs-Steuerungsinstrumente des SGB V ist. Wegen der fehlerhaften Angabe 152 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller des Arzneiverordnungsreports, die unkritisch für viele Steuerungsmechanismen übernommen wird, entsteht ein sachlicher Korrekturbedarf. Dies gilt umso mehr, als dass die „inoffizielle“ und nicht zutreffende DDD für Paricalcitol aus dem Arzneiverordnungsreport eine faktische Vorwirkung auch für andere GKVSteuerungsmechanismen entfalten könnte. Eine sachlich geeignete, verhältnismäßige und damit ermessensgerechte Korrektur kann in dieser Situation nur dergestalt erfolgen, dass durch eine amtliche DDD gemäß § 78 Abs. 8 S. 6 SGB V eine allgemeinverbindliche und verlässliche Ausgangsgröße festgelegt wird. Eine solche Korrektur entspräche auch der Intention des Gesetzgebers, wonach die Tagestherapiekosten (auf DDD-Basis) eine sachgerechte Messgröße für die Wirtschaftlichkeit darstellen und die Verordnungskosten differenziert abbilden sollen (BT-Drs. 16/194, S.10). Daher besteht auf Grund der faktischen Vorwegnahme der DDD-Bildung außerhalb des vorgesehenen Verfahrens seitens Abbott ein aktuelles Bedürfnis für eine verbindliche Richtigstellung. Medizinisch-wissenschaftliche Erläuterung: Paricalcitol (in Deutschland unter dem Handelsnamen ZemplarÒ 5 Mikrogramm/ml Injektionslösung seit April 2005 auf dem Markt) ist zugelassen zur Prävention und Therapie eines sekundären Hyperparathyreoidismus bei Patienten mit chronischem Nierenversagen, die hämeodialysepflichtig sind. Das Ziel einer Behandlung dieser Erkrankung ist die Reduktion erhöhter Parathormonspiegel zur Verhinderung einer Hyperplasie der Parathyroidea, Verbesserung der Knochengesundheit und Verhinderung von extraossären Calcifizierungen. Als Zielbereich für das Parathormon (PTH) bei dialysepflichtigen Patienten geben die K/DOQI-Leitlinien einen Bereich von 150 – 300 pg/ml an1. Entsprechend der deutschen Zulassung wird Paricalcitol in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung, d. h. der Höhe des initialen PTH-Spiegels dosiert, und zwar basierend auf der Formel Initialdosis Paricalcitol (μg) = PTH (pg/ml)/80. Im Verlauf der Behandlung wird die Dosis dann entsprechend der Verläufe von Calcium und Phosphat im Serum sowie der PTH-Senkung angepasst. Hierbei kommt es in den allermeisten Fällen zur Dosisreduktion. Dem entsprechend sollte als DDD nicht eine Initialdosis, sondern diejenige Dosis, welche nach einer gewissen Behandlungsdauer und Erreichen des Ziel-PTH benötigt wird, verwendet werden. Entsprechende klinische Daten werden hierzu im Folgenden präsentiert. 153 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller In einer Studie von Llach et al.3 wurden Calcitriol resistente Patienten (durchschnittliche letzte Calcitriol-Dosis 3,2 ± 1,6 μg/Dialyse; mittleres iPTH 901 ± 58 pg/ml) mit Paricalcitol behandelt. Über den 16-monatigen Beobachtungszeitraum verringerte sich die notwendige Dosis kontinuierlich. Nach 12 Monaten betrug die mittlere Dosis 2 μg bzw. 4 μg pro Dialyse und erreichte nach 16 Monaten Mittelwerte zwischen 1,5 μg pro Dialyse (bei Patienten mit einem Ausgangs-PTH-Wert zwischen 600 und 800 pg/ml) und 3 μg pro Dialyse (bei Patienten mit einem Ausgangs-PTH-Wert von über 800 pg/ml, respektive) (Abb. 5 in der beigefügten Publikation3). Dies entspricht einer DDD von 0,6 bzw. 1,3 μg. Die zu diesem Zeitpunkt verabreichte Dosis ist als Erhaltungsdosis (entsprechend der WHO-DDD-Definition) zu betrachten, da zu diesem Zeitpunkt keine wesentliche Dosisänderung bzw. Änderung des PTH-Spiegels mehr im Vergleich zu den jeweiligen Werten nach 12 Monaten erfolgt war und der PTHWert im K/DOQI-Zielbereich lag. Eine Studie von Tentori et al.4 untersuchte die Mortalität an insgesamt 7.331 Hämodialyse-Patienten, welche nach Beginn der Dialysepflicht initial mit verschiedenen aktivierten Vitamin D-Präparaten (Calcitriol, Doxercalciferol und Paricalcitol) behandelt wurden. 2.087 Patienten wurden mit Paricalcitol behandelt. Der durchschnittliche PTH-Wert in dieser Gruppe lag vor der ParicalcitolGabe bei 318 pg/ml. Die durchschnittliche Wochendosis von Paricalcitol innerhalb der ersten 90 Tage nach Beginn der Therapie betrug 7,5 μg/Woche. Da bei diesen Patienten der PTH-Wert mit 318 pg/ml bereits fast den empfohlenen K/DOQI-Bereich erreicht hatte, erscheint es gerechtfertigt, die Wochendosis von 7,5 μg als eine weitere Näherung für die DDD zu betrachten. Nach dieser Studie ergibt sich somit eine DDD von 1,1 μg. In einer Arbeit von Teng et al. (2003)5 wurden in der Gruppe der 29.021, nicht mit Vitamin D-Präparaten vorbehandelten Patienten, die Paricalcitol erhielten, über die jeweilige Studiendauer gemittelte Paricalcitol-Dosen von 4,2 ± 2,5 μg (3 Monate nach Beginn der Paricalcitol-Therapie), 4,3 ± 2,7 μg (6 Monate nach Beginn der Paricalcitol-Therapie) und 4,3 ±2,8 μg (12 Monate nach Beginn der Paricalcitol-Therapie) pro Dialyse ermittelt. Auch wenn in dieser Studie ein breites Spektrum initialer PTH-Werte vorlag und die so ermittelte Dosis keine Erhaltungsdosis darstellt (da immer über alle verabreichten Dosen im jeweiligen Zeitraum gemittelt wurde), ergibt der auf Basis der Dosis pro Dialyse nach 12 Monaten (4,3 μg) ermittelte Wert von 1,8 μg/Tag einen Wert, der von den anderen oben ermittelten DDD-Werten nicht stark abweicht. Bedenkt man zusätzlich, dass sehr wahrscheinlich bei einer großen Zahl von Patienten auf Grund des PTH-Abfalls die Dosis über den Studienzeitraum reduziert wurde, ist es 154 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller realistisch anzunehmen, dass die tatsächliche Erhaltungsdosis noch niedriger liegt. Literaturverzeichnis/Anlagen National Kidney Foundation. Kidney Disease-Dialysis Outcome Quality Initiative. K/DOQI Clinical Practice Guidelines for bone metabolism and disease in chronic kidney disease. Am J Kidney Dis 2003; 42: S1-S202. Zemplar® 5 Mikrogramm/ml Injektionslösung. Abbott GmbH & Co. KG. April 2005. Llach F, Yudd M. Paricalcitol in Dialysis Patients With Calcitriol-Resistant Secondary Hyperparathyroidism. Am J Kidney Dis 2001; 38(5): Suppl 5: S45-S50. Tentori F, Hunt WC, Stidley CA, Rohrscheib MR, Bedrick EJ, Meyer KB, Johnson HK, Zager PG. Mortality Risk among hemodialysis patients receiving different vitamin D analogs. Kidney Int 2006; 70(10): 1858-65. Teng M, Wolf M, Lowrie MMs, Ofsthun N, Lazarus M, Thadhani R. Survival of Patients Undergoing Hemodialysis with Paricalcitol or Calcitriol Therapy. N Engl J Med 2003; 349: 446-56. 24. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 7 Altana Pharma Deutschland A02BC02 Pantoprazol 40 mg O,P Änderung DDD (WIdO) und Beibehaltung amtliche DDD (DIMDI) Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD: ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 30.04.2007 A02BC02 Pantoprazol 20 mg o, p 40 mg Beibehaltung der amtlichen DDD: ATC Wirkstoff DDD A02BC02 Pantoprazol 20 mg o, p Begründung Die amtliche Festlegung der DDD 20 mg für den Protonenpumpenhemmer (PPI) Pantoprazol erfolgte zum 1.1.2006 und 1.1.2007 nach intensiven Erörterungen 155 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller der ATC/DDD-Gruppe unter Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist kein Grund ersichtlich, warum diese Festlegung, die auch die Protonenpumpenhemmer Lansoprazol und Rabeprazol in gleicher Weise betrifft, erneut zur Anhörung gestellt wird. Insbesondere da sich zwischenzeitlich keine neue Datenlage ergeben hat. Wir verweisen hierzu auf die umfassenden Unterlagen der Anhörungen in 2005 und 2006, hierbei insbesondere auch auf das externe Gutachten vom 28.11.2006, das die 20 mg Dosierung von Pantoprazol in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit als äquieffektiv zu Omeprazol 20 mg, Esomeprazol 20 mg, Lansoprazol 15 mg und Rabeprazol 10 mg bestätigt. Die amtlich festgelegten DDD für PPI (für Pantoprazol 20 mg) stimmen auch mit der Beschlussvorlage des WIdO vom 31.10.2005 für die Leitindikation "Langzeittherapie der Refluxösophagitis" überein! Beschlussvorlage_WIdO_ATC_AG_KKG_20051031, Seite 72 ATC Wirkstoff WHO-Index 2006 DDD-Anpassung Langzeitbehandlung der Refluxösophagitis Alternative DDD-Anpassung Akutbehandlung der erosiven Refluxösophagitis A02BC01 Omeprazol 20 mg o,p 10–20 mg 40 mg A02BC02 Pantoprazol 40 mg o,p 20 mg 40 mg 30 mg A02BC03 Lansoprazol 30 mg o 15 mg A02BC04 Rabeprazol 20 mg o,p 10-20 mg A02BC05 Esomeprazol 30 mg o 20 mg 40 mg Da die amtlich festgelegte DDD 20 mg für Pantoprazol in Übereinstimmung steht mit • den Angaben der Fachinformation • den Leitlinien der Fachgesellschsft DGVS • der Studienlage • der Entscheidung des BMG vom 15.12.2005 • der amtlichen Fassungen des DIMDI vom 1.1.2006 und 1.1.2007 sowie • dem beigefügten Gutachten 156 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller beantragen wir die Beibehaltung und Fortführung der DDD 20 mg für Pantoprazol in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD). Literatur Gutachten – Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren (PPIs) in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit – Medizinische Hochschule Hannover; Universitätsklinikum Rostock und Charité Universitätsmedizin Berlin; vom 28.11.2006 25. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 10 Astellas Pharma L02AE (Gonadotropin-Releasing-Hormon-Analoga) L02AE02 Leuprorelin 1 mg P; 0,134 mg Depotinjektion Änderung DDD für Leuprorelin-acetat/Eligard® 7,5 mg, 22,5 mg, 45 mg als 1-, 3und 6-Monatsdepotformulierung Vorschlag für eine neue DDD: 0,267 mg DDD. Begründung In dem ATC-Verzeichnis mit DDD-Angaben vom April 2007 wird unter L02AE Gonadotropin-Releasing-Hormon-Analoga unter anderem Leuprorelin gelistet. Die DDD ist mit 0,134 mg P Depotinjektion angegeben. Diese bezieht sich allerdings nur auf die im Handel befindlichen Formulierungen von Enantone® bzw. Trenatone® der Pharmazeutischer Unternehmer Takeda Pharma GmbH, Aachen, und nicht auf das Produkt Eligard® der Pharmazeutischer Unternehmer Astellas Pharma GmbH, München. Eligard® enthält aufgrund eines neuartigen Gel-Systems (Atrigel®) die doppelte Menge an Leuprorelin-acetat, nämlich 0,267 mg DDD im Vergleich zu den anderen Leuprorelinformulierungen (z. B. Mikrosphären-Formulierung bei Enantone®/Trenantone®). Der Vorteil der höheren Dosis resultiert in einer stärkeren Absenkung des Testosterons auf unter 20 ng/dL, jedoch nicht verbunden mit einer Zunahme der Nebenwirkungen. 157 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller In der Untersuchung von Mazzei (1990) wurde gezeigt, dass die Dosierungen von Leuprorelin 3,75 mg, 7,5 mg und 15 mg nach subkutaner Applikation den Testosteron-Serum-Spiegel auf deutlich unter 5 nmol/L absenken. Die objektive Antwort wurde anhand einer Beurteilung der ‚response’-Kriterien getroffen, von Progression der Erkrankung bis zu kompletter Freiheit vom PCa. Die höhere Dosis zeigt in allen Kriterien den besseren Effekt gegenüber den niedrigeren Dosierungen: Komplette ‚response’ in 17 %, teilweise ‚response’ in 83 % der Patienten bei 15 mg gegenüber 20 % bzw. 40 % bei 7,5 mg. Nur die hohe Dosis zeigt in keinem einzigen Fall eine Progression oder stabiles Fortbestehen der PCa-Erkrankung. Aufgrund der kleinen Fallzahl sind die Unterschiede allerdings nicht statistisch signifikant. Bezüglich der Wirksamkeit ist Eligard® in der Lage, die Testosteronwerte auf unter 20 ng/dL gleich 0,7 nmol/L abzusenken. Dieser Wert ist identisch mit den Werten, die nach einer bilateralen Orchiektomie erzielt werden; die Werte bewegen sich je nach Autor zwischen 15 und 25 ng/dL (Kaisary 1991; Rohl 1992; Vogelzwang 1995; Oefelein 2000). Die Orchiektomie als chirurgischer Eingriff ist als der ‚Gold Standard’ anerkannt. Die Wirksamkeit von Eligard® (und eigentlich auch aller anderen LHRH-Analoga) sollte mit dem chirurgischen Eingriff verglichen werden und kann somit als neuer Maßstab bei der Absenkung des Testosteron durch LHRH-Agonisten angesehen werden (Zlotta 2005; Schulman 2006). Eligard® führt bei einer sehr großen Anzahl an Patienten zur Testosteronsuppression: unter 50 ng/dL in 100 % der Patienten behandelt mit 1- bzw. 3Monatsdepot, unter 20 ng/dL in 98 % der Patienten behandelt mit dem 1Monatsdepot bzw. in 94 % der Patienten behandelt mit dem 3-Monatsdepot (Perez-Mareno 2003, Chu 2002). Mit dem 6-Monatsdepot von Eligard® (Eligard® 45 mg wurde im November 2006 vom BfArM als erstes LHRH-Analogon die Zulassung des 6-Monatsdepot erteilt) sind 99 % der Patienten auf Testosteronwerte unter 50 ng/dL, 88 % der Patienten auf unter 20 ng/dL abgesenkt (Crawford 2006). Die mittleren Testosteronwerte nach 1-, 3- bzw. 6-Monatsdepot Eligard® liegen bei 6,1 bzw. 10,1 bzw. 12,3 ng/dL (gemessen über 6 bzw. 12 Monate Therapie). Bei einer anderen Leuprorelin-Formulierung sind nur 66 % der Patienten (McLeod 2001), mit Goserelin (ein anderer LHRH-Agonist) nur 77 % der Patienten (Zinner 2004) unter die Grenze von 20 ng/dL Testosteron abgesenkt. Eligard® schützt zuverlässig vor Testosterondurchbrüchen (mit dem 1-Monatsdepot bei keinem Patienten, mit dem 3- bzw. 6-Monatsdepot nur bei jeweils 158 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 1 % Patienten). Im Gegensatz dazu finden sich in der Publikation von Khan (1998) Daten zu einer anderen Leuprorelin-Formulierung, mit der bei 13 % der Patienten Testosterondurchbrüche beobachtet wurden. Fazit In Deutschland steht mit Eligard® 7,5 mg, 22,5 mg und 45 mg als 1-, 3- und 6Monatsdepotformulierung ein Fertigarzneimittel mit hoher Dosierung des Wirkstoff Leuprorelin im Anwendungsgebiet antihormonelle Therapie des Prostatakarzinoms zur Verfügung. Die aktuelle DDD für Leuprorelin von 0,134 mg Depotinjektion muss geändert und mit nunmehr 0,267 mg DDD gelistet werden. Literaturverzeichnis Mazzei T et al: Human pharmacokinetic and pharmacodynamic profiles of leuprorelin acetate depot in prostatic cancer patients. The Journal of International Medical Research 1990, vol 18, suppl. 1, 42-56 Kaisary A V: Comparison of LHRH analogue (Zoladex) with orchiectomy in patients with metastatic prostatic carcinoma. Br J Urology 1991, 67, 502-508 Rohl H: Effect of orchiectomy on serum concentrations of testosterone and dihydrotestosterone in patients with prostatic cancer. Scand J Urol Nephrol 1992, 26, 11-14 Vogelzwang N J: Goserelin versus orchiectomy in the treatment of advanced cancer: final results of a randomized trial. Urology 1995, 46, 220-226 Oefelein M G: Reassessment of the definition of castrate levels of testosterone: implications for clinical decision making. Urology 2000, 56, 1021-1024 Zlotta A: Expert opinion on optimal testosterone control in prostate cancer. European Urology Suppl 2005, 4, 37-41 Schulman C C: Advances in prostate and bladder management: proceedings from the symposium ‘new horizons in urology’. European Urology Suppl 2006, 5, 359–376 Perez-Mareno R: A six-month, open-label study assessing a new formulation of leuprolide 7.5 mg for suppression of testosterone in patients with prostate cancer. Clinical Therapeutics 2003, vol 24, no 11, 1902-1913 Chu F: A clinical study of 22.5 mg LA-2550: a new subkutaneous depot delivery system for leuprolide acetate for the treatment of prostate cancer. Journal of Urology 2002, vol 168, 1199-1203 Crawford E D: A 12-month clinical study of LA-2585 (45,0 mg): a new 6-month subkutaneous delivery system for leuprolide acetate for the treatment of prostate cancer, Journal of Urology 2006, vol 175, 533-536 McLeod D: A phase 3, multicenter, open-label, randomized study of abarelix versus leuprolide acetate in men with prostate cancer. Urology 2001, 58, 756-761 159 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Zinner N R: Similar frequency of testosterone surge after injections of goserelin (Zoladex) 3.6 mg and 10.8 mg: results of a randomized open-label trial. Urology 2004, 64, 1177-1181 Khan M S: An evaluation of pharmacokinetics and pharmacodynamics of leuprorelin acetate 3M-depot in patients with advanced and metastatic carcinoma of the prostate. Urol Int 1998, 60, 33-40 26. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 14 AstraZeneca C09CA06 Candesartan 8 mg O Festsetzung der DDD Bestätigung des WIdO-Vorschlags: Candesartan 8 mg Begründung (Begründung des WIdO beachten!) AstraZeneca schliesst sich dem Vorschlag des WIdO zur Festsetzung einer DDD von 8 mg für Candesartan an. 27. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 15 AstraZeneca A02BC05 Esomeprazol 20 mg O,P Bestätigung der DDD Bestätigung des WIdO-Vorschlags: Esomeprazol 20 mg Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bereits im Anhörungsverfahren der AG ATC/DDD für die Erstellung des amtlichen Indexes (DIMDI) wurde vom WIdO ein Gutachten in Auftrag gegeben zur „Frage äquieffektiver Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren in der Lang160 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller zeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit“, Prof. Kilbinger, Universität Mainz). Im amtlichen ATC-/DDD-Index des DIMDI ist ebenfalls die Festlegung einer DDD von 20 mg für Esomeprazol erfolgt. AstraZeneca kann sich den Vorschlägen des Gutachten für die Festlegung der DDDs anschliessen. Literaturverzeichnis/Anlagen Gutachten zur „Frage äquieffektiver Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit“, Prof. Kilbinger, Universität Mainz, 2006, S. 232-258 (in: WIdO, Beschlussvorlage für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 01. Dezember 2006) 28. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 16 Berlin-Chemie AG M01AE17 Dexketoprofen 75 mg O,P Änderung DDD für Dexketoprofen Vorschlag für eine neue DDD: Dexketoprofen 37,5 mg, O Begründung In den „Grundregeln für die DDD-Festlegung“ des WIdO [1], S. 39, ist festgelegt, dass für die DDD-Berechnung eine durchschnittliche Einnahmezeit von 12 Stunden pro Tag, entsprechend einem „Arzneitag“ in der ambulanten Versorgung, zugrunde gelegt wird, wenn die Dosierungsempfehlung des Herstellers nicht auf Tage sondern auf Stunden bezogen wird. Beispielhaft wird hier angeführt, dass bei der Empfehlung „alle 2 Stunden eine Tablette im Mund zergehen lassen“ die DDD auf 6 Tabletten festgelegt wird. Wie bereits 2006 vom WIdO in der Beschlussvorlage zu den Änderungsvorschlägen der Hersteller und Verbände festgehalten wurde, wird sowohl in der pharmakologischen Standardliteratur [2] als auch in der Fachinformation [3] empfohlen, Dexketoprofen oral 12,5 mg alle 4 bis 6 Stunden oder 25 mg alle 8 Stunden einzunehmen. 161 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Danach müsste für die Einnahme „alle 4 bis 6 Stunden“ die DDD auf 3 bis 2 Tabletten, für „alle 8 Stunden“ auf 1,5 Tabletten festgelegt werden. Unter diesen Voraussetzungen berechnet sich die DDD für Dexketoprofen wie folgt: 12,5 mg x 3 (alle 4 h) bis 12,5 mg x 2 (alle 6 h) = 37,5 mg bis 25 mg oder 25 mg x 1,5 (alle 8 h) = 37,5 mg. Literaturverzeichnis/Anlagen GKV-Arzneimittelindex – Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit den Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß §73 Abs. 8 Satz 5 SGB V. Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 01. Dezember 2006 Sweetman SC (Ed), Martindale: The Complete Drug Reference. London: Pharmaceutical Press. Electronic version, (35th Edition [2007-05-09]). Fachinformation Sympal® 25 mg Filmtabletten, Stand Juli 2006 29. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 18 Berlin-Chemie AG C09CA08 Olmesartan medoxomil 20 mg O Änderung DDD für Olmesartan medoxomil Vorschlag für eine neue DDD: Olmesartan medoxomil 10 mg O Begründung Bei der Festlegung der DDDs ist eine Äquivalenz der Wirkungsstärke innerhalb einer therapeutischen Gruppe anzustreben. Dieses Gebot wird im Vergleich zur Festlegung einer DDD von 8 mg für Candesartan verletzt, da hiermit eine Äquivalenz dieser 8 mg beispielsweise zu 20 mg Olmesartan medoxomil suggeriert wird. Dies entspricht jedoch weder der therapeutischen Realität noch den vergleichbaren Dosisangaben der jeweiligen Zulassungen (s. Fachinformationen Atacand® und Votum®). 162 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Auch durch wissenschaftliche Untersuchungen (Dominiak 2003, siehe Anlage) wird die Äquivalenz von 20 mg Olmesartan medoxomil und 16 mg Candesartan gezeigt. Durch die seit 01.01.2007 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: „Bonus/Malus“) werden die DDDs verstärkt auf regionaler Ebene zu (eigentlich unzulässigen) Arzneimittelkostenberechnungen und –vergleichen herangezogen. Dabei führt die vorgeschlagene reine Orientierung an der WHOKlassifikation unter Negation der in Deutschland in der ärztlichen Praxis üblichen, davon abweichenden Dosierungen zu irreführenden Steuerungsgrößen, da dem Verordner zudem in der Regel nicht bekannt ist, welche Substanzmenge sich hinter der scheinbar objektiven Größe DDD jeweils verbirgt. Wir beantragen deshalb die Festsetzung der DDD für Olmesartan medoxomil auf 10 mg – das ist der Wert, der bis inkl. 2004 Bestand hatte. Literaturverzeichnis/Anlagen Fachinformation Votum® Fachinformation Atacand® Dominiak P et al. Äquivalenzdosen der in Deutschland verfügbaren AT1-Rezeptorenblocker; Dtsch Med Wochenschr 2003; 128: 2315-2318 30. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 20 Daiichi Sankyo Deutschland GmbH C09CA08 Olmesartan medoxomil 20 mg O Änderung DDD für Olmesartan medoxomil Daiichi Sankyo Deutschland beantragt die Absenkung der DDD von Olmesartan medoxomil von 20 mg auf 10 mg. Begründung Bei der Festlegung der DDDs ist eine Äquivalenz der Wirkungsstärke innerhalb einer therapeutischen Gruppe anzustreben. Dieses Gebot wird im Vergleich zur Festlegung einer DDD von 8 mg für Candesartan verletzt, da hiermit eine 163 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Äquivalenz dieser 8 mg beispielsweise zu 20 mg Olmesartan medoxomil suggeriert wird. Dies entspricht jedoch weder der therapeutischen Realität noch den vergleichbaren Dosisangaben der jeweiligen Zulassungen (s. Fachinformationen Atacand und Olmetec). Auch durch wissenschaftliche Untersuchungen (Dominiak 2003, sieheAnlage) wird die Äquivalenz von 20 mg Olmesartan medoxomil und 16 mg Candesartan gezeigt. Durch die seit 1.1.2007 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: „Bonus/Malus“) werden die DDD verstärkt auf regionaler Ebene zu (eigentlich unzulässigen) Arzneimittelkostenberechnungen und – vergleichen herangezogen. Dabei führt die vorgeschlagene reine Orientierung an der WHOKlassifikation unter Negation der in Deutschland in der ärztlichen Praxis üblichen, davon abweichenden Dosierungen zu irreführenden Steuerungsgrößen, da dem Verordner zudem in der Regel nicht bekannt ist, welche Substanzmenge sich hinter der scheinbar objektiven Größe DDD jeweils verbirgt. Daiichi Sankyo Deutschland beantragt deshalb die Festsetzung der DDD für Olmesartan medoxomil auf 10 mg – das ist der Wert, der bis inkl. 2004 Bestand hatte. Anlagen Fachinformation Olmetec Fachinformation Atacand Studie Dominiak (2003) 164 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 31. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 21 Eisai GmbH A02BC04 Rabeprazol 20 mg O Änderung DDD (WIdO) für Rabeprazol ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 30.04.2007 A02BC04 Rabeprazol 10 mg o, p 20 mg Beibehaltung der amtlichen DDD: ATC Wirkstoff DDD A02BC04 Rabeprazol 10 mg o, p Begründung Die dem Vorschlag des WIdO zugrunde liegende ATC/DDD-Klassifikation der WHO ist ausweislich der Aussage der WHO nicht für Kostenvergleiche zwischen Arzneimitteln geeignet. Sofern in Deutschland Preise für Arzneimittel auf der Grundlage der ATC/DDD-Klassifikation verglichen werden (z. B. nach § 73, Abs. 8 SGB V), sind somit nationale Anpassungen (z. B. an die erteilten Zulassungen) der WHO-Klassifikation essentiell. Die amtliche Festlegung der DDDs für Protonenpumpeninhibitoren (PPI) erfolgte zum 1.1.2006 und 1.1.2007 nach intensiven Erörterungen der Arbeitsgruppe ATC/DDD unter Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Für den PPI Rabeprazol wurde hier eine DDD von 10 mg festgelegt. Es ist kein Grund ersichtlich, warum diese Festlegung, die auch die PPI Lansoprazol und Pantoprazol in gleicher Weise betrifft, erneut zur Anhörung gestellt wird, insbesondere da sich zwischenzeitlich keine neue Datenlage ergeben hat. Wir verweisen hierzu auf die umfassenden Unterlagen der Anhörungen in 2005 und 2006. Da die amtlich festgelegte DDD 10 mg für Rabeprazol in Übereinstimmung steht mit 165 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller • der Zulassung für Pariet® • den Angaben der Fachinformation • den Leitlinien der Fachgesellschaft DGVS • der Studienlage • der Entscheidung des BMG vom 15.12.2005 • der amtlichen Fassungen des DIMDI vom 1.1.2006 und 1.1.2007, beantragen wir die Beibehaltung und Fortschreibung der DDD 10 mg für Rabeprazol in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD). 32. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 23 GlaxoSmithKline N07BA Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit N07BA02 Bupropion Bupropion 0,3 g O Vorschlag für einen weiteren ATC-Code N06AX12 Bupropion – 0,15 g O (alternativ: N06AX25) Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bereits am 28. Juni 2000 wurde Bupropion unter dem Handelsnamen Zyban® zur Hilfe bei der Raucherentwöhnung nikotinabhängiger Patienten in Verbindung mit unterstützenden motivierenden Maßnahmen in Deutschland zugelassen. Zyban® ist eine Retardtablette (Bupropion SR). Der Wirkstoff ist Bupropionhydrochlorid. Die Tagesdosis wird nach anfänglicher Einmalgabe (150 mg) während der ersten sechs Tage, auf zweimal täglich 150 mg heraufgesetzt. Zum Zeitpunkt der Zulassung vergab die WHO konsequenter Weise einen ATCCode in der Gruppe der Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit (N07BA02) mit der sich aus der Zulassung ergebenden DDD von 300 mg oral. Seit 21. Februar 2007 ist Bupropion (Elontril®) darüber hinaus zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung (Episoden einer Major Depression) 166 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller zugelassen. Elontril® ist eine Tablette mit veränderter Wirkstofffreisetzung, d. h. mit noch stärkerer Retardierung (Bupropion XL). Der Wirkstoff ist ebenfalls Bupropionhydrochlorid. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 150 mg einmal täglich. Zeigt sich nach vierwöchiger Behandlung mit 150 mg keine Besserung, kann die Dosis auf 300 mg einmal täglich gesteigert werden (höchste in Deutschland zugelassene Tagesdosis). 4.1 Beantragung eines weiteren ATC-Codes 4.1.1 Nichterstattungsfähigkeit von Mitteln zur Raucherentwöhnung Die Arzneimittelrichtlinien schließen im Abschnitt 18.2 die Erstattung für „Arzneimittel, die überwiegend … zur Raucherentwöhnung … dienen“ aus. Dies ist als Information und Warnhinweis auch in entspr. Dokumenten und z. B. Praxissoftware verankert. Hier wird im Zusammenhang mit Bupropion/Zyban® ausgewiesen, dass eine Erstattung von Präparaten zur Raucherentwöhnung im Rahmen der GKV nicht erfolgt. Um in der Zukunft auszuschließen, dass in Verbindung mit Bupropion/Elontril® bei Depression ein sachlich falscher Hinweis auf die Nichterstattungsfähigkeit erfolgt und damit die Gefahr einzuschränken, dass es zu ungerechtfertigten Verordnungsunterlassungen kommt, erscheint es zweckmäßig, einen weiteren ATC-Code einzuführen. Wir schlagen N06AX12 vor (alternativ: N06AX25 als nächste zur Verfügung stehende offene Position). 4.1.2 Einklang mit § 73 (8) SGB V Die amtliche ATC/DDD-Klassifikation geht zurück auf §73 Abs. 8 SGB V, in dem die Informationspflichten und -möglichkeiten der Selbstverwaltung im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots geregelt sind. Dabei wird die Verpflichtung zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit explizit herausgestellt. Der Anwendungszweck der amtlichen Klassifikation beschränkt sich vorrangig auf solche Arzneimittel, die zu Lasten der GKV verordnet werden können. Der Wirkstoff Bupropion ist in Deutschland nur als Antidepressivum erstattungsfähig, nicht jedoch als Mittel zur Raucherentwöhnung. Dies sollte sich auch in der ATC-Kodierung eindeutig widerspiegeln. Dies würde auch missweisend Auswertungen und Statistiken und mögliche Fehlinterpretationen einschränken. Dies umso mehr, als im Falle von Bupropion als Antidepressivum nur eine deutlich reduzierte DDD von 150 mg zweckdienlich ist. 167 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 4.2 Anpassung der DDD Wie bereits dargestellt, ist die normale Erhaltungsdosis zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung 150 mg pro Tag. Im Falle einer fehlenden Besserung nach vierwöchiger Behandlung kann diese Dosis im Einzelfall auf 300 mg pro Tag erhöht werden. Dies war in den europäischen Zulassungsstudien je nach Studie bei 30 bis 44 Prozent der Patienten unter Bupropion XL notwendig (Aufdosierung unter Placebo zwischen 42 und 49 Prozent)1. Daher erscheint eine DDD von 150 mg im Sinne einer durchschnittlichen Erhaltungsdosis bei Depression adäquat. 1 Publikation in Vorbereitung; Einzelergebnisse aus klinischen Studien auf Anfrage ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen (wenn erforderlich, vollständig einreichen) Fachinformation Elontril®, Stand Februar 2007 Fachinformation Zyban®, Stand Oktober 2006 33. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 23 GlaxoSmithKline N07BA Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit N07BA02 Bupropion Bupropion 0,3 g O Änderung DDD für Bupropion N07BA Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit N07BA02 Bupropion – 0,3 g O WIdO-Version April 2007 DDD-Zuweisung: N06AX12 Bupropion – 0,15 g O Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bereits am 28. Juni 2000 wurde Bupropion unter dem Handelsnamen Zyban® zur Hilfe bei der Raucherentwöhnung nikotinabhängiger Patienten in Verbindung mit unterstützenden motivierenden Maßnahmen in Deutschland zugelas168 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller sen. Zyban® ist eine Retardtablette (Bupropion SR). Der Wirkstoff ist Bupropionhydrochlorid. Die Tagesdosis wird nach anfänglicher Einmalgabe (150 mg) während der ersten sechs Tage, auf zweimal täglich 150 mg heraufgesetzt. Zum Zeitpunkt der Zulassung vergab die WHO konsequenter Weise einen ATCCode in der Gruppe der Mittel zur Behandlung der Nikotinabhängigkeit (N07BA02) mit der sich aus der Zulassung ergebenden DDD von 300 mg oral. Seit 21. Februar 2007 ist Bupropion (Elontril®) darüber hinaus zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung (Episoden einer Major Depression) zugelassen. Elontril® ist eine Tablette mit veränderter Wirkstofffreisetzung, d. h. mit noch stärkerer Retardierung (Bupropion XL). Der Wirkstoff ist ebenfalls Bupropionhydrochlorid. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 150 mg einmal täglich. Zeigt sich nach vierwöchiger Behandlung mit 150 mg keine Besserung, kann die Dosis auf 300 mg einmal täglich gesteigert werden (höchste in Deutschland zugelassene Tagesdosis). Beantragung eines weiteren ATC-Codes Nichterstattungsfähigkeit von Mitteln zur Raucherentwöhnung Die Arzneimittelrichtlinien schließen im Abschnitt 18.2 die Erstattung für „Arzneimittel, die überwiegend … zur Raucherentwöhnung … dienen“ aus. Dies ist als Information und Warnhinweis auch in entspr. Dokumenten und z. B. Praxissoftware verankert. Hier wird im Zusammenhang mit Bupropion/Zyban® ausgewiesen, dass eine Erstattung von Präparaten zur Raucherentwöhnung im Rahmen der GKV nicht erfolgt. Um in der Zukunft auszuschließen, dass in Verbindung mit Bupropion/Elontril® bei Depression ein sachlich falscher Hinweis auf die Nichterstattungsfähigkeit erfolgt und damit die Gefahr einzuschränken, dass es zu ungerechtfertigten Verordnungsunterlassungen kommt, erscheint es zweckmäßig, einen weiteren ATC-Code einzuführen. Wir schlagen N06AX12 vor (alternativ: N06AX25 als nächste zur Verfügung stehende offene Position). Einklang mit § 73 (8) SGB V Die amtliche ATC/DDD-Klassifikation geht zurück auf §73 Abs. 8 SGB V, in dem die Informationspflichten und -möglichkeiten der Selbstverwaltung im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots geregelt sind. Dabei wird die Verpflichtung zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit explizit herausgestellt. 169 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Der Anwendungszweck der amtlichen Klassifikation beschränkt sich vorrangig auf solche Arzneimittel, die zu Lasten der GKV verordnet werden können. Der Wirkstoff Bupropion ist in Deutschland nur als Antidepressivum erstattungsfähig, nicht jedoch als Mittel zur Raucherentwöhnung. Dies sollte sich auch in der ATC-Kodierung eindeutig widerspiegeln. Dies würde auch missweisend Auswertungen und Statistiken und mögliche Fehlinterpretationen einschränken. Dies umso mehr, als im Falle von Bupropion als Antidepressivum nur eine deutlich reduzierte DDD von 150 mg zweckdienlich ist. Anpassung der DDD Wie bereits dargestellt, ist die normale Erhaltungsdosis zur Behandlung von Episoden einer depressiven Erkrankung 150 mg pro Tag. Im Falle einer fehlenden Besserung nach vierwöchiger Behandlung kann diese Dosis im Einzelfall auf 300 mg pro Tag erhöht werden. Dies war in den europäischen Zulassungsstudien je nach Studie bei 30 bis 44 Prozent der Patienten unter Bupropion XL notwendig (Aufdosierung unter Placebo zwischen 42 und 49 Prozent)1. Daher erscheint eine DDD von 150 mg im Sinne einer durchschnittlichen Erhaltungsdosis bei Depression adäquat. 1 Publikation in Vorbereitung; Einzelergebnisse aus klinischen Studien auf Anfrage Literaturverzeichnis/Anlagen Fachinformation Elontril®, Stand Februar 2007 Fachinformation Zyban®, Stand Oktober 2006 34. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 26 GlaxoSmithKline L01XC01 Edrecolomab - Änderung ATC für Edrecolomab L01XC01 Vorschlag für Streichung von Edrecolomab aus der ACT-Liste 170 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Begründung (Begründung des WIdO beachten!) In Deutschland war Edrecolomab unter dem Namen Panorex® seit Ende 1994 für die postoperative adjuvante Therapie des kolorektalen Karzinoms im Stadium Dukes C zugelassen. Aufgrund der Ergebnisse einer internationalen klinischen Studie, bei der sich die Edrecolomab-Monotherapie gegenüber einer adjuvanten Chemotherapie als klinisch unterlegen herausgestellt hat, wurde der Vertrieb von Edrecolomab zum 7. August 2000 eingestellt. Die Herstellung und die klinische Entwicklung von Edrecolomab wurden ebenfalls beendet. Das Präparat ist weltweit nicht mehr erhältlich. 35. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 27 Grünenthal N02AE01 Buprenorphin 1,2 mg P,SL,TD Änderung DDD für Buprenorphin transdermal N02AE01 Buprenorphin (transdermal) – 1,2 mg TD Vorschlag für eine neue DDD: N02AE01 Buprenorphin (transdermal) – 0,7 mg TD Begründung Im Jahr 2005 wurde für transdermales Buprenorphin eine DDD von 1,2 mg festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt standen nur hochdosierte Buprenorphin-Pflaster (Transtec) mit Freisetzungsraten von 35μg/h, 52,5 μg/h und 70 μg/h zur Verfügung. Im Januar 2007 wurden in Deutschland niedrigdosierte Buprenorphin-Pflaster (Norspan) mit Freisetzungsraten von 5 μg/h, 10 μg/h und 20 μg/h ausgeboten. Die transdermal applizierten Tagesdosen liegen bei den niedrig dosierten Buprenorphin-Pflastern mit 0,12 mg, 0,24 mg und 0,48 mg um sechzig bis neunzig Prozent unter der derzeit gültigen DDD für Buprenorphin. Deshalb bildet die derzeit gültige DDD für Buprenorphin die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland nicht korrekt ab. Aus klinischen Studien lässt sich für die hochdosierten Buprenorphin-Pflaster eine mittlere Erhaltungsdosis von 1,1 mg pro Tag errechnen. 171 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Referenz Indikation Anzahl der Patienten Durchschnittl. Finale Tagesdosis PMS study Germany Chronic cancer and non-cancer pain 13.179 1,05 mg Sittl et al. 2003: Clin Ther 25(1): 150-168 Chronic cancer and non-cancer pain 157 0.95 mg Böhme K et al. 2003: Pain Clinic 15(2):193-202 Chronic pain 151 1,59 mg Mercadente S et al. 2006: J Pain Symptom Manage 32(2):175-179 Cancer Pain 29 (mean daily dose) 1,07 mg Gonzales-Esclada 2004 : Rev Soc Esp Dolor : 11(V) :3-10 Chronic pain 93 1,27 mg Rodríguez-Lopez 2004 : Rev Soc Esp Dolor : 11(V) : 11-21 Neuropathic pain 237 0,89 mg Camba MA 2004 : Rev Soc Esp Dolor : 11(V) : 22-30 Chronic pain 361 1,02 mg Barutell de C 2004 : Rev Soc Esp Dolor : 11(V) : 3140 Pain 297 1,05 mg Muriel C 2004 : Rev Soc Esp Dolor : 11(V) : 41-48 Cancer pain 164 1,08 mg 1.1 mg Durchschnittl. finale Tagesdosis Für die niedrig dosierten Buprenorphin-Pflaster sind noch keine klinischen Studien veröffentlicht worden. In dem für die Zulassung eingereichten „Clinical Expert Report“ sind die Erhaltungsdosen für alle 1698 Patienten der Phase II und Phase III Studien enthalten. Hieraus errechnet sich eine mittlere Erhaltungsdosis von 0,3 mg pro Tag. Pflasterstärke Anzahl der Patienten Durchschnittl. finale Tagesdosis 5 μg/h 10 μg/h 20 μg/h μg/h mg/Tag 389 466 843 13,8 0.3 mg Der Mittelwert aus den für hoch- und niedrig dosierte Buprenorphin-Pflaster gefundenen Erhaltungsdosen beträgt 0,7 mg pro Tag und bildet als neue DDD die Versorgungssituation in Deutschland besser ab. 172 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 36. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 30 Merck Pharma GmbH C07AB07 Bisoprolol 10 mg O Änderung DDD für Bisoprolol/Bisoprololhemifumarat Vorschlag für eine neue DDD: C07AB07 – Bisoprolol – 5 mg (O) Die Hauptindikation für Bisoprololhemifumarat ist (weltweit) die Hypertonie, die zweitwichtigste Indikation die koronare Herzerkrankung. Die aktuelle Erhaltungsdosis für Bisoprololhemifumarat in diesen beiden Hauptindikation beträgt international 5 mg und wird nicht durch die offizielle DDD widergespiegelt. Eine entsprechende Reduktion der DDD Bisoprolol von 10 mg auf Bisoprolol 5 mg wird hiermit beantragt. Begründung „Die DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. ... Bei der Festlegung der DDD wird normalerweise die Erhaltungsdosis bevorzugt.“ (WIdO GKVArzneimittelindex vom 01.12.2006). „Bei der Festlegung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit sind Besonderheiten unterschiedlicher Anwendungsgebiete zu berücksichtigen.“ (SGB V § 84, 7a). Die Defined Daily Dose soll somit sowohl nach Äußerungen der WHO, des DIMDI, des WiDO als auch des Gesetzgebers die mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels widerspiegeln. Dies ist bei Bisoprolol nicht der Fall. Die aktuelle angeführte DDD – Bisoprolol 10 mg – ist doppelt so hoch wie die in den beiden Hauptindikationen (Hypertonie, KHK) tatsächlich empfohlene Erhaltungsdosis von 5 mg Bisoprololhemifumarat. 173 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Eine entsprechende Reduktion der DDD im WIdO-GKV-Arzneimittelindex/ATCKlassifikation mit Tagesdosen von Bisoprolol 10 mg auf 5 mg wird hiermit beantragt: Gemäß der aktuellen durch das BfArM genehmigten Summary of Product Characteristics (Fachinformation, Mai 2006) von Concor® (Bisoprololhemifumarat) wird die Dosierung von Bisoprololhemifumarat in der Hauptindikationen wie folgt festgehalten: Hypertonie: Die empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 5 mg Bisoprololhemifumarat. Bei leichteren Formen der Hypertonie (diastolischer Blutdruck bis zu 105 mmHg) kann die Behandlung mit einmal täglich 2,5 mg ausreichend sein. Bei Bedarf kann die Dosis auf einmal täglich 10 mg erhöht werden. Eine weitere Dosiserhöhung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die maximal empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 20 mg. Koronare Herzkrankheit (Angina pectoris): Die empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 5 mg Bisoprololhemifumarat. Bei Bedarf kann die Dosis auf einmal täglich 10 mg erhöht werden. Eine weitere Dosiserhöhung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die maximal empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 20 mg. Die empfohlene mittlere tägliche Erhaltungsdosis beträgt somit zweifelsfrei Bisoprololhemifumarat 5 mg für die Hauptindikationen. Diese Daten werden durch entsprechende Daten für den deutschen Markt gestützt. Der deutsche Markt ist nach dem aktuell für Concor vorliegenden PSUR Nr. 4 vom 28. Januar 2005 der mit Abstand führende. Im Zeitraum vom 1.10.1999 bis 30.09.2004 wurden weltweit 2.700.704.000 Tabletten verkauft. Hiervon entfielen 722.394.000 (26,7 %) auf den deutschen Markt. Die Verordnungen verteilen sich hier auf die Indikationen von Bisoprololhemifumarat wie folgt: 65,3 % 21,8 % 4,3 % 174 Hypertonie KHK Herzinsuffizienz. 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Der Absatz der Bisoprololhemifumarat-Tabletten (Original plus Generika) verteilt sich wie folgt: Bisoprolol Mono-Markt Quelle: Insight Health (Apothekenmarkt) - alle Indikationen und Hersteller Stärke Packungsgröße Packungen (2006) Tabletten (2006) Total Total 9.421.960 856.504.550 10mg Total 1.973.089 185.145.310 100ST 1.743.550 174.355.000 50ST 195.207 9.760.350 30ST 34.332 1.029.960 Total 48.679 4.322.320 100ST 40.885 4.088.500 30ST 7.794 233.820 Total 6.119.598 564.272.160 100ST 5.248.292 524.829.200 50ST 665.188 33.259.400 30ST 206.120 6.183.600 20ST -2 -40 Total 75.596 6.896.770 100ST 66.127 6.612.700 30ST 9.469 284.070 Total 1.020.082 87.705.590 100ST 815.759 81.575.900 30ST 204.323 6.129.690 Total 184.916 8.162.400 100ST 55.801 5.580.100 20ST 129.115 2.582.300 7,5mg 5mg 3,75mg 2,5mg 1,25mg % verord. Tabletten 21,60 % 0,50 % 65,90 % 0,80 % 10,20 % 1,00 % Auf die 5mg-Tablette entfallen somit fast 2/3 (65,9 %) aller Verordnungen. Die rechnerisch mittlere Tablettenstärke aller Verordnungen von Bisoprololhemifumarat beträgt 5,79 mg (2006). Somit widerspricht die DIMDI/WiDO-DDD für Bisoprolol der Definition und geht an der (international) empfohlenen Dosisempfehlung sowie dem Markt vorbei. 175 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Darüber hinaus wird in der „Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen vom 2. Dezember 2005“ unter Abschnitt 3.2.5.1 der Option einer nationalen DDT-Festlegung Rechnung getragen. Die internationalen Empfehlungen, deren Korrektur wir ebenfalls beantragen werden, stehen mit der nationalen Darstellung der Dosierung ist offensichtlich nicht in Einklang. Daher ist hier eine nationale Anpassung der DDD Bisoprolol auf 5 mg erforderlich. Zugrunde gelegt werden soll hier die mittlere tägliche Erhaltungsdosis der Fachinformation Bisoprololhemifumarat 5 mg sowie die Verordnungsrealität mit im Mittel 5,79 mg Bisoprololhemifumarat (= 4,91 mg Bisoprolol). Anlage Fachinformation Concor® Deutschland (2006) 37. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 34 Novartis Pharma GmbH M01AH06 Lumiracoxib Änderung DDD für Lumiracoxib Vorschlag für eine neue DDD: 100 mg einmal täglich Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Gemäß Fachinformation wird zur Behandlung von Symptomen bei aktivierter Arthrose des Knie- und Hüftgelenks eine Dosis von 100 mg einmal pro Tag empfohlen Die Tagesdosis von 100 mg (O) entspricht des Weiteren der vorläufigen WHOEmpfehlung. Literaturverzeichnis/Anlagen Fachinformation in der Anlage Mitteilung der WHO zu ATC Code/DDD für Lumiracoxib 176 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 38. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 35 Novartis Pharma GmbH (Novartis Europharm Limited) R03DX05 Omalizumab 16 mg P Änderung DDD für Omalizumab Vorschlag für eine neue DDD: 16 mg s.c. Begründung Laut aktueller Fachinformation, 4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung: „Nur zur subkutanen Anwendung. Nicht intravenös oder intramuskulär anwenden.“ Literaturverzeichnis/Anlagen siehe aktuelle Fachinformation zu Xolair® 177 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 39-44. VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 37 Procter & Gamble Pharmaceuticals M05BA01 M05BA07 M05BB01 M05BB02 Bisphosphonate Etidronsäure Risedronsäure Etidronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate Risedronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol Etidronsäure 0,4 g O; 1,5 g P Dosis pro Behandlungszyklus Risedronsäure 5 mg O; 30 mg O Morbus paget Etidronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate 0,4 g O bezogen auf Etidronsäure Risedronsäure und Calcium, Sequenzialpräparate noch keine DDD festgelegt Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol noch keine DDD festgelegt a) geänderte DDD für die Wirkstoffe Etidronsäure bzw. Risedronsäure Wir beantragen, die angegebenen definierten Tagesdosen für die vorstehend aufgeführten und durch unser Unternehmen vermarkteten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen folgendermaßen anzupassen: Etidronsäure 0,33 g O; 1,24 g P Dosis pro Behandlungszyklus Risedronsäure 4,64 mg O; 27,8 mg O (Morbus Paget) b) ATC-Code M05BB04 für die Kombination Risedronsäure, Calcium und Colecalcirerol, sequentiell Wir beantragen die Übernahme des auf der März-Sitzung der WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology für die Kombination Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol, sequentiell, für 2008 vereinbarten ATC-Codes M05BB04 in die amtliche deutsche Fassung des ATC-Index für das Jahr 2008. Begründung Zu a) 178 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Die für die einzelnen Wirkstoffe der Gruppe der Bisphosphonate sowie der Bisphosphonate in Kombinationen angegebenen DDD enthalten einen systematischen Fehler. Während sich die gelisteten DDD für die Wirkstoffe Alendronsäure, Tiludronsäure, Ibandronsäure und Zoledronsäure jeweils auf die freie Säure beziehen, beziehen sich demgegenüber die gelisteten DDD für die Wirkstoffe Etidronsäure, Clodronsäure, Pamidronsäure und Risedronsäure auf die jeweiligen Natriumsalze und nicht auf den Gehalt an freier Säure, wovon aufgrund der Nennung der freien Säure als Wirkstoffbezeichnung in der linken Spalte fälschlicherweise auszugehen ist.1,2,3,4,5,6,7,8 In der durch das WIdO herausgegebenen Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung9 ist u.a. auf S. 31 ausgeführt: „Ergänzend zur WHO erfolgt die DDD-Berechnung für den deutschen Arzneimittelmarkt soweit möglich auf dem üblicherweise verwendeten Salz bzw. auf der zugrunde liegenden Base oder Säure, um auch bei stark voneinander abweichenden Molekulargewichten der verschiedenen Salze eine Vergleichbarkeit der Arzneistoffmenge pro DDD zu gewährleisten.“ Da mit Ausnahme der Zoledronsäure auch bei Alendronsäure, Tiludronsäure und Ibandronsäure üblicherweise die jeweiligen Natriumsalze in den auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittel als Wirkstoffe enthalten sind, sollte daher zur Wahrung der Konsistenz eine Korrektur der DDD für Etidronsäure, Clodronsäure, Pamidronsäure und Risedronsäure vorgenommen werden, um eine Vergleichbarkeit der Arzneistoffmenge pro DDD zu gewährleisten. Demzufolge betragen die DDD für diese Wirkstoffe: Etidronsäure 0,33 g O; 1,24 g P Dosis pro Behandlungszyklus Clodronsäure 0,68 g O; 1,27 g P Dosis pro Behandlungszyklus Pamidronsäure 50,6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus Risedronsäure 4,64 mg O; 27,8 mg O (Morbus Paget). Analoges gilt für die entsprechenden Calcium-Kombinationen. Sollte aufgrund übergeordneter Gesichtspunkte eine Korrektur der DDD für die vorstehend genannten Wirkstoffe nicht möglich sein, sollte zumindest durch einen entsprechenden Verweis hinter den betroffenen DDD-Werten darauf hingewiesen werden, dass die betreffenden DDD-Werte sich auf die jeweiligen Natriumsalze der Wirkstoffe beziehen. 179 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Wir halten eine solche Klarstellung sachlich für unbedingt geboten, da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass es aufgrund der zumindest missverständlichen Angaben in einigen Fällen zu falschen Berechnungen der Tagestherapiekosten kam (z. B. indem Praxissoftware-Anbieter unter Berufung auf den amtlichen ATC-Code ihrem Algorithmus zur Berechnung der Tagestherapiekosten u.a. einen DDD-Wert von 5 mg Risedronsäure statt Mononatriumrisedronat zugrunde legten). Wie im Vorwort zur vorliegenden amtlichen deutschen Fassung 200710 ausgeführt, sollten die DDD-Angaben der Klassifikation nach § 73 Abs. 8 SGB V eine rechtssichere Grundlage für die Bestimmung der Tagestherapiekosten sein, durch welche dem Arzt der Vergleich von Arzneimittelkosten erleichtert werden soll. Die Anwendung der Klassifikation in der vorliegenden Form gewährleistet aber gerade nicht für alle Hersteller und Präparate einen einheitlichen Bezug für die Angabe von Tagestherapiekosten. Wir weisen darauf hin, dass unser Mutterunternehmen im Rahmen der Anhörungsfrist für den WHO ATC-Index 2008 eine gleichartige Stellungnahme gegenüber dem WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology in Oslo abgeben wird. Zu b) Auf der März-Sitzung der WHO International Working Group for Drug Statistics Methodology wurde ein neuer ATC-Code – M05BB04 – sowie ein zugehöriger DDD-Wert für die Kombination Risedronsäure, Calcium und Colecalciferol, sequentiell, zur Aufnahme in den WHO ATC-Index 2008 vereinbart.11 Wir schlagen die Übernahme dieses ATC-Codes in die amtliche deutsche Fassung vor, da in Schweden eine Zulassung für ein Arzneimittel mit dieser Wirkstoffkombination erteilt ist und das darauf basierende europäische Zulassungsverfahren unter Einbeziehung Deutschlands bereits positiv abgeschlossen wurde. Die deutsche Markteinführung wird noch in diesem Jahr erfolgen. Hinsichtlich des DDD verweisen wir auf unsere Ausführungen zu a), die hier analog anzuwenden sind. Literaturverzeichnis/Anlagen Fachinformation Fosamax 10 mg, Stand Mai 2006 Fachinformation Skelid, Stand Oktober 2006 180 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Fachinformation Bonviva 150 mg, Stand Oktober 2006 Fachinformation Zometa, Stand Oktober 2006 Fachinformation Didronel 200 mg, Stand November 2006 Fachinformation Bonefos 800 mg, Stand Januar 2004 Fachinformation Aredia, Stand März 2006 Fachinformation Actonel 5 mg, Stand Januar 2007 WIdO: Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt. Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung, Version 2006, Uwe Fricke, Judith Günther, Anette Zawinell (Hrsg.), Version April 2006, S. 31 Amtliche Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre 2007, Herausgegeben vom DIMDI im Auftrag des BMGS, Seite 3; http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/atcddd/version2007 New ATC codes and DDDs, WHO Collaborating Centre, Oslo, April 2007; http://www.whocc.no/atcddd/new_atc_ddd.html. 45 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 41 Roche Pharma AG M05BA06 Ibandronsäure 5 mg O; 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus; 3 mg P Dosis pro Behandlungszyklus Osteoporose Änderung der DDD für Ibandronsäure Ergänzung des amtlichen ATC Codes mit einer DDD für Bonviva oral von 5 mg für die Indikation postmenopausale Osteoporose Handelsform: Bonviva® 150 mg Filmtablette Vorschlag für eine neue DDD: Vorschlag zur Ergänzung einer DDD: Aufnahme einer neuen DDD für Bonviva oral 5mg in der Therapie der postmenopausalen Osteoporose. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bonviva® ist als Monatstablette mit 150 mg Wirkstoff entsprechend einer DDD von 5 mg und als Fertigspritze mit 3 mg Wirkstoff zur quartalsweisen intravenösen Injektion für die Therapie der postmenopausalen Osteoporose zugelassen. 181 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Bondronat® 50 mg täglich und die Bondronat® Infusionslösung ist indiziert zur Prävention skelettbezogener Ereignisse (pathologische Frakturen, Knochenkomplikationen, die eine Radiotherapie oder einen chirugrischen Eingriff erfordern) bei Patienten mit Brustkrebs und Knochenmetastasen. Als Infussionslösung ist Bondronat® zusätzlich indiziert zur Behandlung der tumorinduzierten Hypercalcämie mit oder ohne Metastasen. Dies entspricht einer DDD von 6 mg. Ausweisung im amtlichen ATC Code in unterschiedlichen Dosierungen Die Dosierung in den verschiedenen Indikationsgebieten ist stark different, die primäre Zielsetzung in der Therapie unterschiedlich. Behandlungsziel bei postmenopausaler Osteoporose ist die langfristige Verhinderung von Frakturen infolge von Hormonmangel bedingtem Knochenabbau. In der Therapie von Knochenmetastasen zählt für die Tumorpatienten in erster Linie die rasche, dauerhafte Schmerzlinderung, verursacht durch tumorstimulierte Knochenzerstörung und in zweiter Linie die Verringerung bzw. Verhinderung des Auftretens von skelettalen Ereignissen. Der amtliche ATC Code berücksichtigt bereits die unterschiedlichen Dosierungen in der i.v. Gabe in den unterschiedlichen DDDs. (M05BA06 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumortherapie) und M05BA06 3 m gP Dosis pro Behandlungszyklus (Osteoporose)) Entsprechend sollten die unterschiedlichen DDDs für die orale Verabreichung bei Osteoporose und zur Behandlung der Tumorosteolyse berücksichtigt werden. Ausweisung in unterschiedlichen Darreichungsformen Für die Therapie der postmenopausalen Osteoporose hat sich in klinischen Studien die 1 x monatliche Gabe von 150 mg Bonviva® als die geeignete Dosierung erwiesen. Dies entspricht einer DDD von 5 mg. Die einmal monatliche Gabe von Bonviva® 150 mg oral in der Therapie der postmenopausalen Osteoporose sollte daher im amtlichen ATC Code mit einer DDD von 5mg berücksichtigt werden. In der Tumortherapie werden hauptsächlich die i.v.-Formen, in diesem Fall Bondronat® i.v., eingesetzt, gilt es doch hier schnell hohe Wirkspiegel beim Patienten zu erreichen. Bondronat® ist indiziert zur Prävention skelettbezoge182 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller ner Ereignisse (pathologische Frakturen, Knochenkomplikationen, die eine Radiotherapie oder einen chirurgischen Eingriff erfordern) bei Patienten mit Brustkrebs und Knochenmetastasen, sowohl in der i.v. Form als auch in der oralen Form. Deshalb sollte die orale Form von Bondronat® - Bondronat® 50 mg - im amtlichen ATC Code des DIMDI berücksichtigt werden, da die orale Therapie speziell zur ambulanten Therapie geeignet ist. Literaturverzeichnis/Anlagen Die klinischen Erkenntnisse und Studienergebnisse entnehmen Sie bitte den beigefügten Fachinformationen. Fachinformation Bonviva® 150 mg Filmtablette Fachinformation Bondronat® 50 mg 46 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 41 Roche Pharma AG M05BA06 Ibandronsäure 5 mg O; 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus; 3 mg P Dosis pro Behandlungszyklus Osteoporose Ergänzung des amtlichen ATC-Codes für Ibandronsäure Mit einer DDD für Bondronat oral von 50 mg für die Behandlung der Tumorosteolyse bei Patientinnen mit Brustkrebs Handelsform: Bondronat® 50 mg Bonviva®/Bondronat® - M05BA06 – 5 mg O; 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus, 3 mg Dosis pro Behandlungszyklus Osteoporose, gemäß WIdO Version 30. April 2007 Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bonviva® ist als Monatstablette mit 150 mg Wirkstoff entsprechend einer DDD von 5 mg und als Fertigspritze mit 3 mg Wirkstoff zur quartalsweisen intravenösen Injektion für die Therapie der postmenopausalen Osteoporose zugelassen. Bondronat® 50 mg täglich und die Bondronat® Infusionslösung ist indiziert zur Prävention skelettbezogener Ereignisse (pathologische Frakturen, Knochen183 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller komplikationen, die eine Radiotherapie oder einen chirugrischen Eingriff erfordern) bei Patienten mit Brustkrebs und Knochenmetastasen. Als Infussionslösung ist Bondronat® zusätzlich indiziert zur Behandlung der tumorinduzierten Hypercalcämie mit oder ohne Metastasen. Dies entspricht einer DDD von 6 mg. Ausweisung im amtlichen ATC Code in unterschiedlichen Dosierungen Die Dosierung in den verschiedenen Indikationsgebieten ist stark different, die primäre Zielsetzung in der Therapie unterschiedlich. Behandlungsziel bei postmenopausaler Osteoporose ist die langfristige Verhinderung von Frakturen infolge von Hormonmangel bedingtem Knochenabbau. In der Therapie von Knochenmetastasen zählt für die Tumorpatienten in erster Linie die rasche, dauerhafte Schmerzlinderung, verursacht durch tumorstimulierte Knochenzerstörung und in zweiter Linie die Verringerung bzw. Verhinderung des Auftretens von skelettalen Ereignissen. Der amtliche ATC Code berücksichtigt bereits die unterschiedlichen Dosierungen in der i.v. Gabe in den unterschiedlichen DDDs. (M05BA06 6 mg P Dosis pro Behandlungszyklus (Tumortherapie) und M05BA06 3 m gP Dosis pro Behandlungszyklus (Osteoporose)) Entsprechend sollten die unterschiedlichen DDDs für die orale Verabreichung bei Osteoporose und zur Behandlung der Tumorosteolyse berücksichtigt werden. Ausweisung in unterschiedlichen Darreichungsformen Für die Therapie der postmenopausalen Osteoporose hat sich in klinischen Studien die 1 x monatliche Gabe von 150 mg Bonviva® als die geeignete Dosierung erwiesen. Dies entspricht einer DDD von 5 mg. Die einmal monatliche Gabe von Bonviva® 150 mg oral in der Therapie der postmenopausalen Osteoporose sollte daher im amtlichen ATC Code mit einer DDD von 5mg berücksichtigt werden. In der Tumortherapie werden hauptsächlich die i.v.-Formen, in diesem Fall Bondronat® i.v., eingesetzt, gilt es doch hier schnell hohe Wirkspiegel beim Patienten zu erreichen. Bondronat® ist indiziert zur Prävention skelettbezogener Ereignisse (pathologische Frakturen, Knochenkomplikationen, die eine Radiotherapie oder einen chirurgischen Eingriff erfordern) bei Patienten mit 184 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Brustkrebs und Knochenmetastasen, sowohl in der i.v. Form als auch in der oralen Form. Deshalb sollte die orale Form von Bondronat® - Bondronat® 50 mg - im amtlichen ATC Code des DIMDI berücksichtigt werden, da die orale Therapie speziell zur ambulanten Therapie geeignet ist. Literaturverzeichnis/Anlagen Die klinischen Erkenntnisse und Studienergebnisse entnehmen Sie bitte den beigefügten Fachinformationen. Fachinformation Bonviva® 150 mg Filmtablette Fachinformation Bondronat® 50 mg 47 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 44 Serono GmbH L03AB07 Interferon ß-1a 4,3 mcg P i.m; 18,86 mcg P s.c. Änderung DDD für Interferon ß -1a Vorschlag für eine neue DDD: Aufteilung der DDD für Interferon ß-1a in zwei getrennte DDDs für die Dosierungen von Interferon ß -1a 44 mcg (DDD = 18,86 mcg) und 22 mcg (DDD = 9,43 mcg) jeweils 3xwöchentlich s.c. Hilfsweise Absenkung der DDD von 18,86 mcg auf 14,14 mcg s.c. durch Bildung eines Mittelwertes aus den Dosierungen von Interferon ß -1a 44 mcg und 22 mcg. Begründung Gründe für die Antragsablehnung im Verfahren 2006 Die Serono GmbH hatte bereits im letzten Stellungnahmeverfahren die Änderung der DDD für Interferon ß-1a s.c. gefordert. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die DDD sich nach der Hauptindikation eines Arzneimittels richteten. Nach den Anwendungs- und Dosierungsempfehlungen in der Fachinformation ergebe sich für Interferon ß-1a s.c. eine DDD von 18,86 mcg. 185 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Fehlsteuerungen durch die DIMDI/DDD in der Praxis Die Kriterien zur Anpassung der WHO/DDD an die deutschen Verhältnisse sind nicht kompatibel mit dem Einsatz der DDD in Deutschland. Deshalb führt die Nutzung der DIMDI/DDD in der Praxis zu Fehlsteuerungen: • Die WHO hat die DDD nur für Vergleiche des Arzneimittelverbrauchs geschaffen. Eine Nutzung der DDD für Preis- oder Wirtschaftlichkeitsvergleiche wird von der WHO ausdrücklich als Missbrauch der DDD abgelehnt:1 „Basing detailed reimbursment, therapeutic group reference pricing and other specific pricing decisions on the ATC and DDD assignements is a misuse of the system.“ Begründet wird diese Aussage von der WHO damit, dass die DDDs ausschließlich dafür geschaffen seien, ein stabiles System zur Messung des Arzneimittelverbrauchs (d. h. der Mengenkomponente, nicht der Preiskomponente) zu schaffen. Zusammenfassend stellt die WHO fest: „[...] DDDs are not suitable for comparing drugs for specific, detailed pricing, reimbursement and cost-containment decisions.” • Das WIdO betont in seiner Veröffentlichung des deutschen ATC-Index mit DDD-Angaben die zentrale Bedeutung der DDD für die Transparenz des Arzneimittelmarktes und nennt dann eine Vielzahl von Beispielen, die zeigen, dass die DDD-Kosten zunehmend auch für direkte Preisvergleiche genutzt werden2 (z. B. § 73 Abs. 8: Vergleichende Information der Vertragsärzte über Arzneimittelpreise auf Basis der DDD-Kosten. In der KV Westfalen-Lippe werden DDD-Kosten als Aufgreifkriterium für die Wirtschaftlichkeitsprüfung verwendet, etc.). Diese beiden Nutzungsarten (Verbrauchsforschung vs. Preisvergleiche) sind jedoch inkompatibel. Dies führt in der Praxis zu Fehlsteuerungen, wie Tabelle 1 mittels eines Vergleichs der DDD bzw. PDD (Prescribed Daily Dose) und der zugehörigen DDD- bzw. PDD-Kosten (tatsächliche, reale, echte Kosten) aller Interferon-ß-1a-Präparate am deutschen Markt verdeutlicht: 186 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Präparat DDD PDD DDD-Kosten PDD-Kosten Interferon ß-1a 30mcg 1x Wo. i.m. Interferon ß-1a 22mcg 3xWo. s.c. Interferon ß-1a 44mcg 3xWo. s.c. Interferon ß-1a s.c.1) 4,3 mcg 4,3 mcg 49,28 € 52,56 € 18,86 mcg 9,43 mcg 94,08 € 47,04 € 18,86 mcg 18,86 mcg 57,94 € 57,94 € 18,86 mcg 14,15 mcg 76,01 € 52,49 € 1 Annahme: Marktanteil 22mcg und 44 mcg 50 % zu 50 % (PDD: (9,43 + 18,86)/2 = 14,15; DDD-Kosten: (94,08 + 57,94)/2 = 76,01; PDD-Kosten: (47,04 + 57,94)/2 = 52,49. Preisstand: 15.05.2007; Quelle: Online-Lauer-Taxe; eigene Berechnungen. • Fehlsteuerung 1 „Falsche Preise“: Tabelle 1 zeigt, dass die DDD bzw. DDDKosten von Interferon ß-1a 22mcg um 100 % höher liegen als die PDD bzw. PDD-Kosten. Zudem sind die DDD-Kosten von Interferon ß-1a 22mcg die höchsten aller Interferon ß-1a-Präparate, während die realen PDD-Kosten die niedrigsten sind. Werden die DDD-Kosten von Interferon ß-1a 22mcg und 44mcg zusammengefasst, wie es i.d.R. bei DDD-Kosten-Vergleichen geschieht, sind auch die DDD-Kosten der Dosierung 44mcg höher als die zugehörigen echten PDD-Kosten. • Fehlsteuerung 2 „Unwirtschaftliche Verordnung“: Befolgten die Ärzte Therapieempfehlungen auf Basis der DDD-Kosten, so kann dies zu einer unwirtschaftlichen Verordnung führen, wenn sie eigentlich Interferon ß-1a 22mcg s.c. verordnen wollten, aber aufgrund der überhöhten DDD-Kosten auf Interferon ß-1a i.m. ausweichen würden. Dies widerspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, aber auch den Interessen der Krankenkassen und KVen, denn die tatsächlichen Arzneimittelkosten wären dann höher. • Fehlsteuerung 3 „Unterversorgung“: Auch kann die Orientierung an DDDKosten zu einer Unterversorgung von Patienten führen. Die MSTherapieleitlinien empfehlen: „Bei anhaltender oder zunehmender Krankheitsaktivität unter der begonnen Basistherapie Umstellung auf ein anderes Betainterferonpräparat mit höherer Applikationsfrequenz bzw. höherer Dosierung.“ Die überhöhten DDD-Kosten suggerieren dem Arzt jedoch, dass diese Umstellung exorbitant teuer ist. Anreize zu einer Unterversorgung bei einer so schwerwiegenden Erkrankung wie der Multiplen Sklerose zu setzen, ist aus unserer Sicht auch ethisch bedenklich. 187 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Vorschlag zur Vermeidung von Fehlsteuerungen durch die DIMDI/DDD Diese Fehlsteuerungen können gesetzeskonform vermieden werden. In der Gesetzesbegründung zum § 73 (8) SGB V gibt der Gesetzgeber dem DIMDI auf, die WHO-DDD sachgerecht an die deutsche Versorgungssituation anzupassen. Sachgerecht bedeutet bei verständiger Auslegung, dass die Kriterien zur Anpassung der DIMDI/DDD an die deutsche Versorgungssituation auch der tatsächlichen Nutzung der DDD-Kosten in Deutschland angepasst sein müssen. Wenn die DDD-Kosten für direkte Preisvergleiche genutzt werden, ist es nicht sachgerecht die Anpassung allein auf Basis der WHO-Kriterien vorzunehmen, da die WHO/DDD ausschließlich für den Zweck der Arzneimittelverbrauchsforschung entwickelt wurden und unstrittig zur Nutzung für Preisvergleiche ungeeignet sind. Die DIMDI/DDD von Interferon ß-1a 22mcg s.c. sind um 100 % höher als die zugehörigen PDD. Damit widersprechen die DIMIDI/DDD der deutschen Versorgungssituation. Eine Anpassung an die deutsche Versorgungssituation wie oben vorgeschlagen, ist aus mindestens drei Gründen notwendig und auch formal zu rechtfertigen: • Die WHO hat bislang keine DDD für Interferon ß-1a s.c. festgelegt. Es besteht nur eine DDD für Interferon ß-1a i.m. Da es keine WHO/DDD gibt, muss auch nicht von einer WHO-Vorgabe abgewichen werden. Vielmehr können die bestehenden Freiheitsgrade der DDD-Festlegung sachgerecht genutzt werden. • Zudem besteht bei der WHO dann eine Bereitschaft die DDD anzupassen, wenn der Unterschied zwischen PDD und DDD sehr groß sind: „Alterations are not made unless there is evidence that changes in PDD are large [...]“. Dies ist bei Interferon ß-1a eindeutig der Fall. Eine Anpassung der DDD für Interferon ß-1a ist konform mit den WHO-Kriterien. • Wie bereits in unserer Stellungnahme vom Mai 2006 ausführlich dargelegt, sind für die MS-Therapie zwei unterschiedliche Dosierungen von Interferon ß-1a s.c. als Erhaltungsdosis zugelassen. Diese werden in verschiedenen Patientengruppen eingesetzt. Die MS ist eine komplexe, extrem individuell verlaufende Erkrankung, die sich nicht generell nach einem festen Schema behandeln lässt. Deshalb geben sowohl die Richtlinien als auch die Fachinformationen den Ärzten genügend Raum innerhalb von Rahmenvorgaben, den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen des jeweiligen Patienten zu entsprechen. Eine Einteilung in Haupt- und Nebenindikation bzw. in eine Haupt- und Nebendosierung wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. 188 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Auch 2006 betrug die Verordnungsverteilung nahezu 50 zu 50 (22 mcg: 47 %; 44 mcg: 53 %). Exkurs: Zulassungsänderung als Alternative? Der Arbeitsgruppe ist die Problematik der DDD-Festlegung für Interferon ß-1a s.c. offenbar bewusst. In der Sitzung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums wurde deshalb empfohlen eine Änderung der Hauptindikation in der Fachinformation (SPC) zu beantragen. Leider ist dies jedoch keine realistische Möglichkeit. Interferon ß-1a s.c. untersteht dem zentralisierten europäischen Zulassungsverfahren bei der EMEA, so dass die Zulassung nicht nur für Deutschland, sondern gleichzeitig für alle EU-Staaaten gültig ist. Zusätzlich gehen die Angaben in der Fachinformation (SPC) auf zahlreiche zur Zulassung eingereichten klinischen Untersuchungen und Studien zurück. Um die SPC im Abschnitt 4.2 ändern zu können, müssten neue klinische Studien durchgeführt werden. Literaturverzeichnis/Anlagen Vgl. zu den folgenden Zitaten die Internetseite des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology: http://www.whocc.no/atcddd/ , Rubrik „use and misuse“, aufgesucht am 11.05.2007. Vgl. hierzu Fricke U. et al. (2007), Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation für den deutschen Arzneimittelmarkt, April 2007, herunterladbar unter (aufgesucht am 11.05.2007) http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_atcindexN_0407.pdf 48 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 48 Solvay Arzneimittel GmbH G03FA14; G03FB08 Dydrogesteron und Estrogen Zykluspackung mit 28 Tabletten 1 DE O; Zykluspackung mit 21 Tabletten 0,75 DE O Änderung DDD für Dydrogesteron und Estrogen Streichung: Eine „Zykluspackung mit 21 Tabletten 0,75 DE O“ ist nicht im Handel. 189 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 49 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 49 Takeda Pharma GmbH A02BC03 Lansoprazol 30 mg O Änderung DDD für Änderung der DDD (WIdO) und Beibehaltung der amtlichen DDD (DIMDI) für Protonenpumpenhemmer. Änderung DDD (WIdO) und Beibehaltung amtliche DDD (DIMDI) Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD: ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 30.04.2007 A02BC03 Lansoprazol 15 mg o, p 30 mg Beibehaltung der amtlichen DDD: ATC Wirkstoff DDD A02BC03 Lansoprazol 15 mg o, p Begründung Die Festlegung der amtlichen DDD 15 mg für den Protonenpumpenhemmer (PPI) Lansoprazol wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit zum 1.1.2006 und zum 1.1.2007 nach intensiven Erörterungen durch • die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen sowie • unter Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgenommen. Sie basiert auf der für Protonenpumpenhemmer festgelegten Leitindikation (‚Behandlung der Refluxösophagits in der Langzeittherapie’), die mit derjenigen der WHO übereinstimmt, und stellt – entsprechend der für Deutschland zugelassenen Fachinformation 1) – die Erhaltungsdosis dar. Die Festlegung der amtlichen DDD erfolgte in gleicher Weise für die übrigen Protonenpumpenhemmer wie z. B. Pantoprazol und Rabeprazol. Sie wird ent190 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller sprechend der aktuellen Studienlage durch die Leitlinien der Fachgesellschaft DGVS unterstützt 2). Diese Sachlage wurde folgerichtig auch in der Beschlussvorlage des WIdO vom 31.10.2005 entsprechend wiedergegeben: Beschlussvorlage_WIdO_ATC_AG_KKG_20051031, Seite 72 ATC Wirkstoff WHO-Index 2006 DDD-Anpassung Langzeitbehandlung der Refluxösophagitis Alternative DDD-Anpassung Akutbehandlung der erosiven Refluxösophagitis A02BC01 Omeprazol 20 mg o,p 10–20 mg 40 mg A02BC02 Pantoprazol 40 mg o,p 20 mg 40 mg 30 mg A02BC03 Lansoprazol 30 mg o 15 mg A02BC04 Rabeprazol 20 mg o,p 10-20 mg A02BC05 Esomeprazol 30 mg o 20 mg 40 mg Daher ist es für uns unverständlich, dass auch die aktualisierte Version der ATC/DDD-Klassifikation des WIdO vom April 2007 – wie schon in 2006 – für Lansoprazol abweichend eine DDD von 30 mg zugrunde legt. Die Protonenpumpeninhibitoren Pantoprazol und Rabeprazol sind in gleicher Weise betroffen. Eine Zusammenfassung der relevanten Studiendaten für Lansoprazol wurde bereits vom VFA in unserer Stellungnahme vom April 2006 vorgelegt 3). Die Studienlage hat sich seither nicht geändert. Basierend auf der Hauptindikation für Protonenpumpenhemmer, der Langzeitbehandlung der Refluxösophagitis, und übereinstimmend mit der Fachinformation, den Empfehlungen der Fachgesellschaft DGVS, der Entscheidung des BMG vom Dezember 2005 und den amtlichen Fassungen des DIMDI vom 1.1.2006 und vom 1.1.2007 stellen wir daher den Antrag, die DDD von 15 mg für Lansoprazol in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) fortzuführen. Anlagen Aktuelle Fachinformation von Agopton® 15 mg/ Agopton® 30 mg, Stand: August 2006 Koop H, Schepp W et al.: Gastroösophageale Refluxkrankheit – Ergebnisse einer evidenzbasierten Konsensuskonferenz der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Z Gastroenterol 2005: 43: 163-194. 191 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller VFA-Stellungnahme zur Überprüfung der DDD-Angaben bei den Protonenpumpenhemmern vom 3.4.2006 50 VfA Seite Pharmazeutischer Unternehmer ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 52 Wyeth Pharma GmbH L04AB Tumornekrosefaktor alpha(TNF-alpha)-Inhibitoren Änderung DDD für L04AB Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD: L04AB01 Etanercept 7 mg P; 3 mg P Kinder DDD L04AB02 Infliximab 3,75 mg P L04AB03 Afelimomab 0,1 g P L04AB04 Adalimumab 2,9 mg P L04AB05 Certolizumab pegol Vorschläge für eine neue DDD: Vorschlag 1: Anpassung der DDD an die Versorgungsrealität. Vorschlag 2: Offenlegung der Kriterien für die Berechnung der DDD. Begründung Zielsetzung der Angabe von DDD ist lt. WIdO (vergleiche Homepage) u.a. die Verwendung für gesetzliche Aufgaben wie beispielsweise Preisvergleiche (§ 73 Abs. 8 SGB V) zu vereinfachen. Erst die eindeutige Zuordnung von Arzneimitteln mit Hilfe des ATC-Codes und die Messung der verordneten Arzneimittelmenge mit Hilfe definierter Tagesdosen (DDD) soll lt. WIdO eine tiefer gehende und reproduzierbare Analyse der Verordnungsdaten in Deutschland ermöglichen. Die in der ATC-Klassifikation angegebenen DDD - Angaben orientieren sich offenbar an der niedrigsten Dosierungsmöglichkeit lt. Fachinformation. Diese Berechnungsgrundlagen spiegeln die Versorgungslage in der oben angeführten ATC-Gruppe nicht wieder und sind daher nicht für Preisvergleiche geeignet. 192 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Wissenschaftliche Auswertungen auf Basis des vom Deutschen Rheumaforschungszentrum (DRFZ) geführten Biologika-Registers1 belegen, dass in der Hauptindikation Rheumatoide Arthritis üblicherweise nicht die in der Fachinformation empfohlene Dosis verordnet bzw. appliziert wird. Im bundesweiten Durchschnitt wird aufgrund rapide nachlassender Wirksamkeit regelmäßig mit höheren Dosen therapiert. Literaturverzeichnis/Anlagen Zink A, Listing J, Strangfeld, Gromnica-Ihle E, Demary E und Schneider M. Dosisanpassung bei Patienten mit rheumatoider Arthritis unter Therapie mit Infliximab in der rheumatologischen Versorgung in Deutschland. Ergebnisse aus dem Biologika-Register RABBIT. Zeitschrift für Rheumatologie. Online publiziert: 14. März 2006 ____________________ 1 Im deutschen Biologika-Register „RABBIT“ werden neben den Sicherheitsdaten der Präparate Etanercept, Infliximab, Adalimumab und Kineret u.a. auch versorgungsrelevante Aspekte wie Klinische Outcomes, Lebensqualität, Dosierung(-sintervalle) der Therapeutika und Abbruchraten dokumentiert. Näheres unter: http://www.biologika-register.de . 193 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 10.2 Unterlagen der Hersteller zur Beschlussvorlage 1. BAH Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 1-2 9.2.13 G04BD09 Trospiumchlorid 40 mg O Hinsichtlich der Beschlussvorlage des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkassen (WIdO) vom 12. Oktober 2007 zur vorgeschlagenen Beibehaltung der defined daily dose (DDD) für den Wirkstoff Trospium (Beschlussvorlage Seite 97) wird folgende Stellungnahme abgegeben: In der Beschlussvorlage wird die beantragte Erhöhung der DDD für Trospium von 40mg auf 45mg oral abgelehnt. In der Beschreibung des Sachverhalts zur Situation in Deutschland wird auf das Verfahren zur Weiterentwicklung der amtlichen Fassung des ATC-Index für Deutschland im Jahre 2007 verwiesen, bei dem der Antrag auf „Absenkung“ der oralen DDD für Trospium abgelehnt wurde (siehe Seite 98). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits bei dem Vorjahresverfahren eine Erhöhung und keine Absenkung beantragt wurde, der Sachverhalt jedoch erneut ignoriert wurde. Und dies, obwohl es im Jahr 2007 zu einer weiteren Verschiebung der Verordnungsanteile im deutschen Markt gekommen ist, mit der Präferenz einer Tagesdosierung von 45mg oral. Wie in der Begründung der BAH-Stellungnahme vom 1. Juni 2007 dargelegt, werden in Deutschland in 86,8 % der Fälle Präparate mit Tagesdosierungen von 45mg verordnet. Die Verordnung von Präparaten mit einer Tagesdosierung von 40mg erfolgt lediglich in 13,2 % der Fälle. Der unverändert beibehaltene DDDWert in der von U. Fricke und A. Zawinell erstellten Beschlussvorlage entspricht damit in keiner Weise der in Deutschland gegebenen Versorgungssituation und steht somit im Widerspruch zu den in § 73 Abs. 8 SGB V i.V.m. den Ausführungen zur Amtlichen ATC-Klassifikation definierten Kriterien: 194 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller § 73 Abs. 8 SGB V „... Die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis sind nach den Angaben der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation anzugeben. Es gilt die vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene Klassifikation in der jeweils gültigen Fassung. Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. ...“ Vorwort zu: Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen. Amtliche Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007 „... Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Dies gilt insbesondere für die An-passung von DDD-Angaben an die Angaben zur Dosierung in den amtlichen Fachinformationen, wobei im Rahmen der Dosierangaben der Fachinformation auch Besonderheiten der Versorgung berücksichtigt werden, soweit hierzu valide Daten vorliegen. ...“ 2. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 1-7 9.2.8 L03AA10 Koloniestimulierende Faktoren 0,35 mg P 9.2.8. Koloniestimulierende Faktoren Antrag: Änderung der DDD für Lenograstim auf 0,26 mg (alt: 0,35 mg) Begründung: 1. Es wurden neue, relevante Daten vorgelegt. In der Begründung der Ablehnung der DDD-Änderung für Lenograstim bzw. Pegfilgrastim wird angeführt, dass sich „keine inhaltlichen Änderungen im 195 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Verlauf des Jahres ergeben haben“, weshalb auf das Votum im letztjährigen Verfahren verwiesen wird. Es wurden jedoch neue Daten vorgelegt, die geeignet sind, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Durch eine Versorgungsanalyse von IMS bei der 20 Millionen Patienten über einen Zeitraum von 18 Monaten ausgewertet wurden, wurde die Situation in Deutschland erstmals auf Basis von abgerechneten Kassenrezepten erfasst und stellt damit eine neue Bewertungsgrundlage dar, insbesondere, da die DDDs den Gegebenheiten in Deutschland anzupassen sind, um den Regelungszweck des § 73 zu erfüllen. Die DDD in Deutschland haben durch die Einführung in den § 73 Abs. 8 SGB V eine Bedeutungsänderung erfahren, die über die frühere alleinige Verwendung zur Abschätzung des Arzneimittelverbrauchs in verschiedenen Zeiträumen bzw. verschiedenen Ländern hinausgeht. Eine Anpassung an die reale Versorgungssituation ist deshalb zwingend geboten (siehe auch Vorwort zur ATCKlassifikation, Seite 10). Es wurden neue relevante Daten zur Versorgungsrealität in Deutschland vorgelegt. 2. Fachinformation, zugelassene Dosierung Im letztjährigen Verfahren, auf das in der Ablehnung Bezug genommen wird, wurde zudem als Ablehnungsgrund darauf verwiesen, dass die zugewiesene DDD von Lenograstim den Stellungnahme 2 ATC DDD Runde 2008.doc Seite 3 von 8 Dosierungsempfehlungen in der Fachinformation entspräche. Dies trifft jedoch bei Lenograstim nicht zu. Die aktuelle DDD von Lenograstim entspricht nicht der Fachinformation. Richtig zitiert wurde die Fachinformation Lenograstim mit „Die empfohlene Dosis von Granocyte beträgt 150 μg (19,2 Mio IE) pro m2 Körperoberfläche (KOF) täglich, therapeutisch äquivalent zu 5 μg (0,64 Mio IE) pro kg Körpergewicht (KG) täglich.“ Die Gebrauchsinformation enthält nicht den zusätzlichen Hinweis auf therapeutische Äquivalenz, sondern nur die zugelassene Dosis von 150 μg/m2. Eine Dosis von 0,35 mg kann zudem nicht mit den im Handel befindlichen Darreichungsformen appliziert werden. Die größte im Handel befindliche Darreichungsform enthält 0,26 mg Lenograstim und ist für einen Durchschnittspatienten in der zugelassenen Dosierung konzipiert (bis 1,8 m2, entsprechend 70 kg bei 1,70 m). 196 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Bezüglich des Verständnisses der „therapeutischen Äquivalenz“ verweisen wir auf die von Prof. Schwabe im Auftrag der KV Nordrhein erstellte Liste „Marktübersicht“ (siehe Anlage), in der 300 μg Filgrastim als therapeutisch äquivalent zu 263 μg (0,26 mg) Lenograstim aufgeführt werden. Therapeutische Äquivalenz ist keine Mengenäquivalenz. Berechnet man die zugelassenen Dosierungen von Filgrastim und Lenograstim in Einheiten, wie bei DDD-Berechnungen zulässig (siehe Punkt 3), zeigt sich, dass die aktuellen DDDs von Filgrastim und Lenograstim keine Aquivalenz haben und die aktuelle DDD von Lenograstim nicht der zugelassenen Dosierung entspricht. Filgrastim 100.000 Einheiten / μg Lenograstim 127.760 Einheiten / μg Filgrastim 0,35 mg (aktuelle DDD) 35 Mio E Lenograstim 0,35 mg (aktuelle DDD) 44,7 Mio E Lenograstim 0,26 mg (beantragte DDD) 33,2 Mio E Die Fachinformationen beziehen ebenfalls die Einheiten in die Angaben ein: Lenograstim: „Die empfohlene Dosis von Granocyte beträgt 150 μg (19,2 Mio IE) pro m2 Körperoberfläche (KOF) täglich,....“ Filgrastim: „Die empfohlene Dosis von Neupogen beträgt 0,5 Mio E (5 μg) pro kg Körpergewicht (KG) und Tag.“ Berechnet man die zugelassenen Dosierungen in Einheiten für einen Durchschnittspatienten mit 70 kg KG und 1,7 m2 Körperoberfläche ergibt sich: Lenograstim: 19,2 Mio E x 1,7 m2 KOF = 32,64 Mio E Filgrastim: 0,5 Mio E x 70 kg KG = 35 Mio E Bei Umrechnung der Einheiten in mg ergibt sich: Lenograstim: 32,64 Mio E = 255 μg = 0,26 mg (= beantragte DDD) Filgrastim: 35,00 Mio E = 350 μg = 0,35 mg (= aktuelle DDD) 197 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 3. DDD-Prinzipien Das Vorwort des Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt gemäß § 73 Abs. 8 Satz 5 SGB V Zur Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 30. November 2007 beschreibt zutreffend verschiedene Sachverhalte, um deren Berücksichtigung wir bei der Überprüfung der DDD von Lenograstim bitten: • „Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird.“ (Seite 10) • Die zugelassene Dosierung von 150 μg/m2 entspricht bei einem Durchschnittspatienten einer DDD von 0,26 mg; die im Handel befindliche Darreichungsform Granocyte 34 mit 0,26 mg Lenograstim ist die tatsächlich verordnete Tagesdosis (und damit die Dosis, die die Versorgunssituation in Deutschland darstellt). Die vorgelegten Daten von IMS zeigen die Versorgungssituation in Deutschland. • „Bei der DDD handelt es sich somit um eine rein rechnerische Größe, die nicht unbedingt die empfohlenen Dosierungen oder die tatsächlich angewendeten Dosierungen (prescribed daily dose, PDD) eines Arzneimittels wiedergibt.“ „Sind gravierende Unterschiede zwischen den DDD- und den PDDWerten zu erkennen, so müssen diese bei der Erstellung und Beurteilung von Arzneimittelverbrauchsstatistiken diskutiert werden.“ (Seite 31) • Bei Kostenvergleichen sind Abweichungen der DDD von der PDD ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die WHO ändert DDD-Angaben nur dann, wenn sich eine mindestens 50-%ige Änderung ergibt. Bei Kostenvergleichen, für die diese DDDs in Deutschland herangezogen werden, sind auch Änderungen um weniger als 50 % relevant. Beantragt ist für Lenograstim eine Änderung um etwa 25 % (von 0,35 auf 0,26 mg). Die tatsächlich verordnete Dosis (PDD) von Lenograstim beträgt 0,26 mg. Dies bestätigt auch die Marktübersicht von Herrn Prof. Schwabe im Auftrag der KV Nordrhein: aufgeführt werden die „verordnungshäufigsten Packungen“; aufgeführt ist Granocyte 34 mit 0,26 mg Lenograstim. • „Die WHO weist darauf hin, dass die in DDD angegebenen Arzneimittelverbrauchsdaten keinexaktes Bild des tatsächlichen Verbrauchs, sondern nur eine grobe Schätzung des Arzneimittelkonsums wiedergeben.“ (Seite 32) • Die WHO spricht sogar von Missbrauch („misuse“) der DDDs, wenn diese für Preisberechnungen herangezogen werden. Es ist bei Verwendung der DDDs 198 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller für Preisberechnungen, wie sie explizit im Stellungnahme 2 ATC DDD Runde 2008.doc Seite 5 von 8 § 73 Abs. 8 SGB V vorgesehen sind, zwingend notwendig, wie vorgesehen, eine Anpassung an die Gegebenheiten in Deutschland vorzunehmen. Die Versorgungsrealität in Deutschland kann anhand der vorgelegten Untersuchung von IMS und der Marktübersicht von Herrn Prof. Schwabe zu der verordnungshä ufigsten Packung beurteilt werden. • „In seltenen Fällen kann allerdings von den WHO-Angaben abgewichen werden, nämlich dann, wenn das durch die WHO zugrunde gelegte Anwendungsgebiet und/oder die empfohlene Tagesdosis gemäß Zulassung offensichtlich nicht mit den deutschen Gegebenheiten in Einklang zu bringen ist.“ (Seite 41) „Verwendete Einheiten“: „Bei Monopräparaten werden die DDD so weit wie möglich als Wirkstoffmengen angegeben, wobei folgende Maß einheiten verwendet werden: g (Gramm), mg (Milligramm), ..., Mio E (Million Einheiten). Die Abkürzung E für Einheit (engl. Unit) wird sowohl für international gebrä uchliche als auch für andere Einheiten verwendet.“ (Seite 38) • Auch wenn nachvollziehbar ist, dass die deutsche ATC/DDD-Klassifikation ungern von den von der WHO vorgegebenen Werten abweicht, muss festgestellt werden, dass die WHO mit der Systematik ein grundsä tzlich anderes Ziel verfolgt, als die Preisvergleiche mittels DDD wie in § 73 Abs. 8 SGB V festgelegt. Eine Änderung der DDD bei Kolonie-stimulierenden Faktoren erfüllt darüber hinaus auch die Bedingung, dass die aktuelle DDD von Lenograstim nicht der Zulassung entspricht. • Eine identische DDD in mg für Filgrastim und Lenograstim, wie bei den aktuellen DDDs, ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, da die beiden Substanzen gemäß internationalem Standard unterschiedliche spezifische Aktivitä ten haben. Das heißt, Filgrastim hat pro μg 100.000 Einheiten und Lenograstim hat 127.760. Abgeleitet von den unterschiedlichen spezifischen Aktivitäten sind unterschiedliche Dosierungen zugelassen. Die zugelassene Dosierung von Lenograstim ist in mg niedriger als die zugelassene Dosierung von Filgrastim (und in Einheiten vergleichbar). • Bezüglich der zugelassenen Dosierung von Lenograstim verweisen wir auf die Berechnungen unter Punkt 2. 199 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 4. reale und „virtuelle“ Preisvergleiche Filgrastim und Lenograstim Der Regelungszweck des § 73 Abs 8 SGB V sind reale Kosteneinsparungen. Die DDDs werden für Kostenberechnungen verwendet. Dass ein eklatanter Widerspruch zwischen den „virtuellen DDD-Kosten“ nach der ATC/DDDKlassifikation des GKV-Arzneimittelindexes im Wissenschaftlichen Institut der AOK und den realen Kosten für die Krankenkassen bei Lenograstim bzw. bei der G-CSF-Gruppe allgemein besteht, belegt die Marktübersicht von Prof. Schwabe im Auftrag der KV Nordrhein. In der Marktübersicht heiß t es: „Neben einer übereinstimmenden Packungsgrö ße wurden als weitere Kriterien der pharmakologisch-therapeutischen Vergleichbarkeit eine identische Darreichungsform und eine therapeutisch äquivalente Dosisstärke herangezogen.“ In der Tabelle der Marktübericht wird dargestellt, dass die DDD-Kosten für Lenograstim 197,25 € betragen im Vergleich zu DDD-Kosten von 184,28 € bei Filgrastim. Auf Basis dieser theoretischen DDD-Preise wird vorgeschlagen, eine 5er-Packung Granocyte 34 (Lenograstim) mit einem Preis von 741,11 € aufgrund der höheren DDD-Kosten gegen eine 5er-Packung Neupogen 30 zu einem Preis von 789,77 € auszutauschen! Virtuelle DDD-Kosten Realer Preis 5er Packung Lenograstim Filgrastim 197,25 € 741,11 € 184,28 € 789,77 € Die Tabelle gibt eine Übersicht der realen* und virtuellen Kosten der G-CSF-Prä parate. 200 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Lenograstim Filgrastim Pegfilgrastim 184,28 € 78,18 € 197,25 € (DDD 0,35 mg) 146,53 € (DDD 0,26 mg) 184,28 € (unverändert) Reale Kosten 1/5 5er bzw. 1er Packung, Lauer-Taxe; = realer Preis / Tag 148,22 € 157,95 € 1.563,53 € Reale Kosten / Therapiezyklus bei 5 Tagen G-CSF 741,11 € 789,77 € 1.563,53 € Reale Kosten / Therapiezyklus bei 6 Tagen G-CSF 889,33 € 947,72 € 1563,53 € Reale Kosten / Therapiezyklus IMS, reale Versorgungsanalyse 684,50 € (4,73 Tage) 1002 € (5,51 Tage) 1669,00 € (1,07 Tage) Virtuelle Kosten per aktueller DDD Virtuelle Kosten bei geänderter DDD * Preise nach Lauer-Taxe, Stand 15.10.2007 5er Packung Granocyte 34 741,11 € 5er Packung Neupogen 30 789,77 € 5er Packung Neupogen 48 1243,76 € 1er Packung Neulasta 1563,53 € 3. BPI Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 7-8 6.3 L04AX04 Lenalidomid 18,75 mg O 6.3. DDD für Revlimid Hinsichtlich der Beschlussvorlage des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkassen (WIdO) zur vorgeschlagenen defined daily dosage (DDD) des Fertigarzneimittels REVLIMID mit dem Wert 18,75 mg O wird folgende Stellungsnahme abgegeben. Die Anwendungszwecke der ATC-Klassifikation und der Tagesdosen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die ATCKlassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. 201 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Im Falle des Fertigarzneimittels REVLIMID ist eine Anpassung vorzunehmen, da die in der Beschlussvorlage vom 12.10.2007 vorgeschlagene DDD von 18,75 mg O aus zwei Gründen nicht die Versorgungsrealität in Deutschland wiedergibt. 1. Eine DDD von 18,75 mg O eine rein technische Größe dar, für die weder eine entsprechende Handelsform auf dem deutschen Markt verfügbar ist noch die vorgeschlagene DDD durch Kombination einzelner Handelsformen zusammengestellt und appliziert werden kann (das Arzneimittel ist mit 21 Hartkapseln pro Packung in den Wirkstärken 25 mg, 15 mg, 10 mg und 5 mg erhältlich, eine Tablettenteilung ist nicht möglich und aus Gründen der Erhaltung der pharmazeutischen Reinheit des Inhalts der Kapseln verboten). 2. Die Versorgungsrealität bei einer DDD von 18,75 mg O wird deswegen nicht abgebildet, weil ein großer Teil der Patienten nicht mit der Wirkstärke von 25 mg, sondern mit den reduzierten Wirkstärken 15 mg, 10 mg und 5 mg behandelt wird. Dies ist einerseits auf Dosierungseinstellungen zu Beginn der Therapie zurückzuführen (z. B. aufgrund von Neutropenien und Thrombozytopenien oder vorbestehender Niereninsuffizienz, siehe dazu auch die Fachinformation von REVLIMID mit den entsprechenden Dosierungshinweisen). Andererseits wird der in der Versorgung zu beobachtende Anteil der Handelsformen mit niedrigeren Wirkstärken von der Prävelenz an niereninsuffizienten MyelomPatienten bestimmt. Myelom-Patienten mit mittlerer bis schwerer Niereninsuffizienz zeichnen für gut ein Drittel der Patientenpopulation verantwortlich (siehe dazu Tabelle 1 und die dabei entsprechend zitierte Literatur). Je nach Schwere der Niereninsuffizienz des Myelom-Patienten ist eine Dosisanpassung erforderlich (vgl. hierzu die Fachinformation von REVLIMID). Die heterogene Aufteilung der Verordnungen von REVLIMID auf die 4 genannten Handelsformen müsste sich entsprechend in den aktuellen Verordnungszahlen des GKV-Arzneimittelindex widerspiegeln. Um eine DDD für REVLIMID zu entwickeln, die der Versorgungssituation in Deutschland entspricht, ist dementsprechend eine Neuberechnung der DDD unter Berücksichtigung der Verordnungszahlen aus dem GKV-Arzneimittelindex zu fordern. Unter Anwendung der Methodik zur Berechnung der DDDs mit entsprechender Gewichtung der Marktanteile der jeweiligen Wirkstärken müsste sich in der Folge eine sachgemäße DDD ergeben, die im Vergleich zur aktuellen um gut ein Viertel geringer ausfä llt. Bei der Neufassung der Stellungnahme 2 ATC DDD Runde 2008.doc Seite 8 von 8 Beschlussvorlage für die DDD von REVLIMID ist schließ 202 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller lich darauf zu achten, dass eine DDD vorgeschlagen wird, die mit den im Markt verfügbaren Handelsformen appliziert werden kann. Tabelle 10–2: Prävalenz der Niereninsuffizienz bei Patienten mit Multiplen Myelom Autor Kyle 2003 Anzahl der Patienten 1027 Bladé 1998 423 Alexanian 449 1990 Knudsen 1994 1353 MRC UK 2592 Definition der Niereninsuffizienz 1,3 - 1,9 mg/dL >2 mg/dL >8 mg/dL >177 micromol/L (2mg/dL) >177 micromol/L 130-200 microm/L >200 microm/L 130-199 microm/L >199 microm/L % der Myelom-Patienten mit Niereninsuffizienz 29 % 19 % 1,26 % 22 % 18 % 15 % 16 % 22 % 18 % Literatur: Kyle RA, Gertz MA, Witzig TE, et al. Review of 1027 patients with newly diagnosed multiple myeloma. Mayo Clinic Proc 2003; 78:21-33 Bladé J, Fernández-Llama P, Bosch F, et al. Renal failure in multiple myeloma. Arch Intern Med 1998 ; 158 :1889-93 Alexanian R, Barlogie B, Dixon D. Renal failure in multiple myeloma. Pathogenesis and prognostic implications. Arch Int Med 1990; 150:1693-5 Knudsen LM, Hippe E, Hjorth, et al. Renal function in newly diagnosed multiple myeloma. A demographic study of 1353 patients. Eur J Hematol 1994; 53:207-212 203 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 4. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 2 AstraZeneca 9.2.5 C09CA06 Candesartan 8 mg O Stellungnahme der Firma AstraZeneca zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATCKlassifikation mit Tagesdosen (DDD) hier: - Candesartan 8 mg 1. Name /Anschrift des Herstellers AstraZeneca GmbH Tinsdaler Weg 183 22880 Wedel 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD C09CA06 Candesartan 8 mg 3. Bestätigung WIdO-Vorschlag Candesartan 8 mg 4. Begründung AstraZeneca schliesst sich dem Vorschlag des WIdO zur Festsetzung einer DDD von 8 mg für Candesartan an. 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen 204 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 5. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 3 AstraZeneca 9.2.1 A02BC05 Esomeprazol 20 mg O Stellungnahme der Firma AstraZeneca zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATCKlassifikation mit Tagesdosen (DDD) hier: - Esomeprazol 20 mg 1. Name /Anschrift des Herstellers AstraZeneca GmbH Tinsdaler Weg 183 22880 Wedel 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD A02BC Esomeprazol 20 mg 3. Bestätigung WIdO-Vorschlag: Esomeprazol 20mg 4. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) AstraZeneca kann sich den aktuell gültigen Vorschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit (Ersatzvornahme) für die Festlegung der DDDs anschliessen. 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen 205 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 6. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 4-6 Bristol-Myers Squibb 6.3 L04AA24 Abatacept 27 mg P Stellungnahme der Firma Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) - hier Änderung DDD für Abatacept (Orencia®) 1. Name /Anschrift des Herstellers Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA Sapporobogen 6-8 80632 München 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD (gemäß WIdO-Version vom 12.10.2007, Angabe der Ziffer) ATC Code: L04AA24, DDD: 27mg P 3.Vorschlag für eine neue DDD DDD: 21 mg P 4. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Bei der WHO-Empfehlung wird von einem theoretischen Durchschnittspatienten mit 70 kg KG ausgegangen. Diese Sichtweise berücksichtigt jedoch nicht die stufenweise gewichtsangepasste Dosierung. Die isolierte Betrachtung nur eines Gewichts- und damit Dosisbereiches führt in diesem Fall zu einer falsch hohen DDD. Die Festlegung der DDD anhand eines fixen Körpergewichtes erscheint daher nicht sachgerecht. Um einer Anpassung der DDD für den deutschen Markt gerecht zu werden sollte die gemittelte durchschnittliche Dosis berücksichtigt werden. Die Angabe einer DDD 27mg würde nur dann zutreffen, wenn alle behandelten Patienten 206 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller mehr als 60 kg wiegen würden. Der Anteil der Patienten mit <60kg KG muss daher als Korrekturfaktor Berücksichtigung finden. Die internen Absatzmengen von Bristol-Myers Squibb geben die tatsächlich angewandten Mengen realistisch wieder, da aufgrund der Produktbesonderheiten eine Bevorratung im pharmazeutischen Handel praktisch nicht stattfindet. Eine Erstbevorratung des Handels hat nicht stattgefunden, zudem wird ein großer Anteil direkt an die bestellenden Apotheken geliefert. Folgende Verteilung ergibt sich hinsichtlich der beiden Packungsgrößen innerhalb der ersten fünf Monate nach Einführung: Orencia® 2x250mg: 38% Orencia® 3x250mg: 62% Diese Angaben beziehen sich auf über 1000 Applikationen und stellen damit aussagefähige Daten dar. Anhand der Daten aus vorliegenden internationalen klinischen Studien ergibt sich folgende Verteilung der Patienten nach Gewichtsklassen: <60 kg: 30% 60 bis 100kg: 66% >100 kg: 4% Die Ergebnisse bestätigen damit die Größenordnung der Gewichtsverteilung, die in Deutschland feststellbar ist. Erfahrungen aus den USA zeigen, dass in der Regel die Applikation nicht exakt alle 28 Tage sondern monatlich erfolgt. Das spiegelt die ärztlichen Therapiegewohnheiten und die Besuchsfrequenz der Patienten auch in Deutschland wieder. Damit ergeben sich in der Praxis monatliche Einbestell- und Applikationstermine. Daraus resultieren 12 Applikationen pro Jahr. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gewichts- und Dosisverteilung sowie der Applikationsfrequenz ergibt sich eine DDD von 21mg (38 % x 500 mg + 62 % x 750 mg = 654 mg/30,5 Tage= 21 mg). 207 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen (wenn erforderlich, vollständig einreichen) Fachinformation Orencia® Genovese MC, Becker JC, Schiff M, Luggen M, Sherrer Y, Kremer J, Birbara C, Box J, Natarajan K, Nuamah I, Li T, Aranda R, Hagerty DT, Dougados M: Abatacept for Rheumatoid Arthritis Refractory to Tumor Necrosis Factor a Inhibition. N Engl J Med 2005;353:1114-1123 7. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 7 Daiichi Sankyo 9.2.5 C09CA08 Olmesartan medoxomil 20 mg O Stellungnahme der Firma Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, 81366 München, zur Beschlußvorlage des WIdO (Stand 12.10.2007) für die Anpassung der ATCKlassifikation mit Tagesdosen (DDD) für den deutschen Arzneimittelmarkt in 2008 Änderung DDD für Olmesartan medoxomil – ATC C09CA08 Daiichi Sankyo Deutschland beantragt die Absenkung der DDD von Olmesartan medoxomil von 20 mg auf 10 mg. Begründung Bei der Festlegung der DDDs ist eine Äquivalenz der Wirkungsstärke innerhalb einer therapeutischen Gruppe anzustreben. Dieses Gebot wird bei einer Festlegung auf 8 mg für Candesartan verletzt, da hier eine Äquivalenz dieser 8 mg beispielsweise zu 20 mg Olmesartan medoxomil suggeriert wird. Dies entspricht jedoch weder der therapeutischen Realität noch den vergleichbaren Dosisangaben der jeweiligen Zulassungen (s. Fachinformationen Atacand und Olmetec). Auch durch wissenschaftliche Untersuchungen (Dominiak 2003, s.Anlage) wird die Äquivalenz von 20 mg Olmesartan medoxomil und 16 mg Candesartan gezeigt. 208 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Durch die seit 1.1.2007 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: „Bonus/Malus“) werden die DDD verstärkt auf regionaler Ebene zu (eigentlich unzulässigen) Arzneimittelkostenberechnungen und – vergleichen herangezogen. Dabei führt die vorgeschlagene reine Orientierung an der WHOKlassifikation unter Negation der in Deutschland in der ärztlichen Praxis üblichen, davon abweichenden Dosierungen zu irreführenden Steuerungsgrößen, da dem Verordner zudem in der Regel nicht bekannt ist, welche Substanzmenge sich hinter der scheinbar objektiven Größe DDD jeweils verbirgt. Daiichi Sankyo Deutschland beantragt deshalb die Festsetzung der DDD für Olmesartan medoxomil auf 10 mg - das ist der Wert, der bis inkl. 2004 Bestand hatte. Anlagen: Fachinformation Olmetec Fachinformation Atacand Studie Dominiak (2003) 8. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 8-10 Eisai GmbH 9.2.1 A02BC04 Rabeprazol 20 mg O Stellungnahme der Firma Eisai GmbH zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATCKlassifikation mit Tagesdosen (DDD) mit Stand April 2007 - hier Änderung DDD (WIdO) für Rabeprazol 1. Name /Anschrift des Herstellers Eisai GmbH Lyoner Straße 36 60528 Frankfurt/Main 209 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 2. Angabe des Wirkstoffes mit ATC-Code und DDD ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 30.04.2007 A02BC04 Rabeprazol 10 mg o 20 mg o 3. Beibehaltung der amtlichen DDD ATC Wirkstoff DDD A02BC04 Rabeprazol 10 mg o 4. Begründung Die ATC/DDD-Klassifikation wurde von der WHO für Vergleiche des Arzneimittelverbrauchs, also für die Verbrauchsforschung, entwickelt. Eine Nutzung dieses Instruments für Preis- und Wirtschaftlichkeitsvergleiche wird von der WHO ausdrücklich als Missbrauch abgelehnt. In Deutschland stellt die ATC/DDD-Klassifikation jedoch ausdrücklich ein maßgebliches Steuerungsinstrument der Arzneimittelverordnung in der GKV dar. Aus der gesetzlichen Grundlage hierfür in § 73 (8) SGB V ergibt sich der Anknüpfungspunkt zur Bonus-Malus-Regelung (§ 84 (7a) SGB V). In den Informationen der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Vertragsärzte zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln (z. B. in Form von „Analogpräparatelisten“) stellen die DDD einen Bezugspunkt für die Wirtschaftlichkeit dar. DDD-Kosten werden als Aufgreifkriterium für Wirtschaftlichkeitsprüfungen verwendet. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen wird deutlich, dass die unterschiedlichen Nutzungsarten (Verbrauchsforschung vs. Preisvergleiche) inkompatibel sind. Kollisionen zwischen den WHO-Angaben und den amtlichen deutschen Werten sind somit unvermeidbar. Da in Deutschland auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen die ATC/DDD-Klassifikation für Preisvergleiche Verwendung findet, ist es zwingend notwendig, dass die amtliche ATC/DDDKlassifikation die rechtliche (Zulassungen) und wissenschaftliche (Studien, Leitlinien der Fachgesellschaften) Situation in Deutschland wiedergibt. Die Übereinstimmung mit der ATC/DDD-Klassifikation der WHO wäre zwar wünschenswert, muss jedoch auf Grund der missbräuchlichen Verwendung dieses Instruments in Deutschland zweitrangig sein. 210 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Hier sei der Hinweis erlaubt, dass das WIdO eben dieser Argumentation folgt für den Wirkstoff Esomeprazol. Für Esomeprazol beträgt die DDD der WHO 30 mg, abweichend hiervon wurde im ATC-Index des GKV-Arzneimittelindex (Stand 30. April 2007) die DDD für Esomeprazol auf 20 mg festgelegt. Als Begründung hierfür werden die Fachinformationen des Herstellers - somit die für Deutschland erteilten Zulassungen – sowie der derzeitige wissenschaftliche Erkenntnisstand angeführt (S. 77). Dieser DDD-Wert von 20 mg für Esomeprazol wird denn auch für die amtliche deutsche Fassung der ATC-Klassifikation empfohlen. Der DDD-Wert für Rabeprazol beträgt gemäß der amtlichen deutschen Fassung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen 10 mg. Dieser Wert steht in Übereinstimmung mit • den erteilten Zulassungen für Pariet, • somit den Angaben in den Fachinformationen, • der Studienlage, • den Leitlinien der Fachgesellschaft DGVS, • der Entscheidung des BMG vom 15.12.2005. Der Vorschlag des WIdO zur Änderung des DDD-Wertes für Rabeprazol auf 20 mg soll dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen. Als Quelle hierfür wird lediglich ein im Auftrag des WIdO von Kilbinger erstelltes Gutachten angeführt. Die bereits im letzten Jahr von Eisai GmbH vorgelegten Gutachten führender Pharmakologen (Klotz, Petersensen) sowie Gutachten weiterer Unternehmen zeigen die Mängel des Kilbinger-Gutachtens auf und belegen den DDD-Wert für Rabeprazol von 10 mg. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Datenlage in sofern geändert, als in dem ebenfalls vom WIdO erstellten Arzneiverordnungs-Report 2007 die Kostenberechnung für die PPI ebenfalls auf Basis der amtlichen DDD Werte vorgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund sollte der DDD-Wert für Rabeprazol mit 10 mg beibehalten und in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen fortgeschrieben werden. 211 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 5. Anlagen Stellungnahme zum „Gutachten zur Frage äquieffektiver Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren in der Langzeittherapie der gastrooesophagealen Refluxkrankheit“ von H. Kilbinger von Prof. Dr. med Karl-Uwe Petersen (Pharmakologe und Toxikologe apl. Prof. an der RWTH Aachen; 0berdorf Str. 22 52072 Aachen-Horbach) Gutachterliche Stellungnahme zu Äquivalenzdosen von Protonenpumpeninhibitoren (PPI) für die Langzeittherapie der Refluxkrankheit (GERD) von Prof. Dr. Ulrich Klotz (Dr. Margarete Fischer-Bosch-Institut für Klinische Pharmakologie; Auerbachstr. 112; 70376 Stuttgart) 9. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 11-14 Janssen Cilag 6.3 N05AX13 Paliperidon 6 mg O Stellungnahme der Janssen Cilag GmbH zum Beschlussvorschlag einer DDD für Paliperidon (Invega), ATC-Code N05AX13 Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat in seinem Beschlussvorschlag für die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen für den Wirkstoff Paliperidon (N05AX13) einen DDD von 6 mg oral vorgeschlagen. Begründet wird dies damit, dass die "empfohlene Dosierung ... 6 mg einmal täglich" (Beschlussvorlagen, S. 58) beträgt. WHO-Antrag DDD 4,5 mg Wir weisen darauf hin, dass die WHO noch keine DDD für den Wirkstoff Paliperidon festgelegt hat. Der WHO liegt vielmehr ein Antrag des Herstellers vor, die DDD auf 4,5 mg festzulegen. Wir bitten das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen, Vorschlag, die DDD auf 4,5 mg festzulegen zu folgen. 212 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller In der gebotenen Kürze erlauben wir uns, die wesentlichen Gründe, die für die Festlegung der Paliperidon-DDD auf 4,5 mg sprechen, darzulegen. Es sprechen sowohl die klinische Evidenzlage als auch erste Erkenntnisse aus der Versorgungsrealität für eine DDD von 4,5 mg. Die folgenden Argumente liegen auch der WHO vor. Die DDD wird üblicherweise als die mittlere Erhaltungsdosis für Erwachsene definiert. Aus unserer Sicht wird die mittlere Erhaltungsdosis für Erwachsene bei Nutzung von Paliperidon ER unterhalb der in den Fachinformationen zu Invega angegebenen empfohlenen Tagesdosis von 6 mg liegen. Invega ist in Wirkstärken von 3 mg, 6 mg und 9 mg verfügbar. Alle Dosen sind wirksam; die 3mg- und 6mg-Tagesdosen weisen ein vorteilhaftes Verträglichkeitsprofil auf. Die Versorgungsrealität wird sich daher bei Erhaltungsdosen zwischen 3 mg/Tag und 6 mg/Tag einspielen, so dass 4,5 mg ein sinnvoller Wert für die DDD ist. Ergebnisse aus klinischer Forschung Im Einzelnen sei auf folgende Ergebnisse aus der klinischen Forschung hingewiesen: Die Phase III-Studien zu Paliperidon ER (Invega) haben bewiesen, dass die Tagesdosierungen von 3 mg und 6 mg wirksam und verträglich sind. Abbildung 10–4 zeigt das Ergebnis der gepoolten Analyse von drei Phase IIIStudien, von Paliperidon versus Plazebo. Alle untersuchten Dosen zeigen hinsichtlich des primären Endpunktes (PANSS score) eine signifikante Verbesserung. 213 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Abbildung 10–4: Gepoolte Daten aus drei Phase III-Studienzeigen signifikante Verbesserung der PANSS-Scores für alle untersuchten Dosen iv Days 4 8 15 22 29 38 43 Least squares mean change from baseline 0 -2 -4 -6 -8 -10 -12 -14 -16 -18 -20 placebo paliperidone ER 6mg paliperidone ER 12mg paliperidone ER 3mg paliperidone ER 9mg Gleichzeitig weisen die Wirkstärken 3 mg und 6 mg ein vorteilhafteres Verträglichkeitsprofil auf als andere untersuchte Wirkstärken. Die gepoolten Daten aus den genannten klinischen Studien zeigen, dass die Zusatzmedikation zur Behandlung von Nebenwirkungen (Anti-EPS-Medikation und Antihistaminika) bei den Wirkstärken 3 mg und 6 mg niedriger ist als bei höheren Dosen und vergleichbar mit Placebo (vgl. Abbildung 10–5).iv Ebenso wurde gezeigt, dass Gewichtszunahme als Nebenwirkung dosisabhängig ist und bei den Wirkstärken von 3 mg und 6 mg geringer ausfällt als bei höheren Wirkstärken. 214 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Abbildung 10–5: Nutzung von Begleitmedikation (gepoolte Analyse)iv 30% Anti-EPS or antihistamine use (% subjects) 25% 24% 22% 20% 15% 14% 14% 13% 12% 10% 5% 0% placebo paliperidone ER 3mg paliperidone ER 6mg paliperidone ER 9mg paliperidone ER 12mg olanzapine 10mg In der klinischen Praxis ist es üblich, die Erhaltungsdosis so zu wählen, dass diese noch wirksam ist, aber die Nebenwirkungen minimiert (insbesondere EPS und Gewichtszunahme). Das gilt insbesondere für die Erhaltungsphase in der Langzeitbehandlung, in der die Dosierungen in der Praxis häufig reduziert werden. Im Falle von Paliperidon geschieht dies mit den Wirkstärken 3 mg und 6 mg. Die Festlegung einer DDD von 6mg würde demgegenüber die Akutphase der Behandlung betonen, in der oft höhere Dosen gegeben werden müssen; dies stünde im Widerspruch zur Definition der DDD, die auf die Erhaltungsphase fokussiert. Versorgungsrealität Invega ist als Einmal-täglich-Gabe konzipiert und muss nicht auftitriert werden, vielmehr kann die Therapie direkt mit der Zieldosis beginnen. Erste Daten aus der Versorgungsrealität (4 Wochen nach Marktzutritt von Invega im Juni 2007) zeigen, dass überwiegend die 3 mg und 6 mg-Tabletten eingesetzt werden. Die durchschnittliche Dosierung liegt bei 4,8 mg (vgl. Abbildung 10–6). 215 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Abbildung 10–6: Nutzung der verfügbaren Invega-Wirkstärken in Deutschland 9mg 8% 3mg 47% 6mg 45% Die niedrigste Dosierung in den Phase-III-Studien, 3mg/Tag, erwies sich als wirksam. Derzeit findet eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Studie statt, um die Wirksamkeit und Sicherheit einer niedrigeren Dosierung von 1,5 mg/Tag mit der von 6 mg /Tag und mit Placebo zu vergleichen. Die Verfügbarkeit einer niedrigeren Wirkstärke von 1,5 mg/Tag lässt erwarten, dass die durchschnittliche Dosierung in der Schizophreniebehandlung eher noch weiter sinkt und wird, in Abhängigkeit der Studienergebnisse, zu einer Anpassung der Fachinformation führen. Zusammenfassend sprechen aus unserer Sicht die Ergebnisse der klinischen Forschung, die bekannten Behandlungsmuster und erste Erkenntnisse aus der Versorgungsrealität dafür, dass sich die Behandlungspraxis an den Tagesdosen von 3 mg und 6 mg orientieren wird. 4,5 mg ist daher ein geeigneter Wert für die DDD von Paliperidon. Literatur Marder SR, Kramer M, Ford L, Eerdekens E, Lim P, Eerdekens M, Lowy A. Efficacy and safety of paliperidone extended-release tablets: results of a 6-week, randomized, placebo-controlled study. Biol Psychiatry 2007; 27 June [Epub ahead of print] Davidson M, Emsley R, Kramer M, Ford L, Pan G, Lim P, Eerdekens M. Efficacy, safety and early response of paliperidone extended-release tablets (paliperidone ER): results of a 6-week, randomized, placebo-controlled study. Schizophr Res 2007; 93(1-3): 11730. 216 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Kramer M, Simpson G, Maciulis V, Kushner S, Vijapurkar U, Lim P, Eerdekens M. Paliperidone extended-release tablets for prevention of symptom recurrence in patients with schizophrenia: a randomized, double-blind, placebo-controlled study. J Clin Psychopharmacol 2007; 27(1): 6-14. Johnson & Johnson, data on file. Meltzer H, Kramer M, Gassmann-Mayer C, Lim P, Bobo W, Eerdekens M. Efficacy and tolerability of oral paliperidone extended-release tablets in the treatment of acute schizophrenia: pooled data from three 6-week placebo-controlled studies. Poster no. P02.226, CINP 2006; Chicago, USA, 9–13 July, 2006. Picchioni MM, Murray RM. Schizophrenia. BMJ 2007; 335: 91-5. 10. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 15-18 Merck Pharma GmbH 9.2.4 C07AB07 Bisoprolol 10 mg O Stellungnahme der Merck Pharma GmbH – ein Unternehmen der Merck Serono S.A. - zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) vom 12.10.2007 - Änderung DDD für Bisoprolol/Bisoprololhemifumarat 1. Name /Anschrift des Herstellers Merck Pharma GmbH Alsfelder Straße 17 64289 Darmstadt 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD C07AB07 – Bisoprolol – 10 mg (O) 3. Vorschlag für eine neue DDD C07AB07 – Bisoprolol – 4.24 mg (O) 217 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 4. Begründung Die DDD soll sich auf den reinen Substanzgehalt der Darreichungsform beziehen, ohne Berücksichtigung des Salzgehaltes. Dabei ist die DDD definiert als „... die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. ... Bei der Festlegung der DDD wird normalerweise die Erhaltungsdosis bevorzugt.“ (WIdO GKV-Arzneimittelindex vom 01.12.2006). Dies ist bei Bisoprolol nicht der Fall. die eine DDD von 10 mg Bisoprolol abbilden, sind (und waren) weltweit lung der Zulassungstexte bezieht sich reinen Substanzgehalt. Bisoprololhemifumarat-haltige Tabletten, (entspr. 11,9 mg Bisoprololhemifumarat) nicht verfügbar. Die Dosierungsempfehauf Bisoprololhemifumarat, nicht auf den Fachinformation Concor® (Mai 2006): Hypertonie: Die empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 5 mg Bisoprololhemifumarat. Bei leichteren Formen der Hypertonie (diastolischer Blutdruck bis zu 105 mmHg) kann die Behandlung mit einmal täglich 2,5 mg ausreichend sein. Bei Bedarf kann die Dosis auf einmal täglich 10 mg erhöht werden. Eine weitere Dosiserhöhung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die maximal empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 20 mg. Koronare Herzkrankheit (Angina pectoris): Die empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 5 mg Bisoprololhemifumarat. Bei Bedarf kann die Dosis auf einmal täglich 10 mg erhöht werden. Eine weitere Dosiserhöhung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die maximal empfohlene Dosis beträgt einmal täglich 20 mg. Die Hauptindikation für Bisoprololhemifumarat ist (weltweit) die Hypertonie, die zweitwichtigste Indikation die koronare Herzerkrankung. Die Erhaltungsdosis für Bisoprololhemifumarat in diesen beiden Hauptindikationen beträgt international 5 mg und wird nicht durch die offizielle DDD widergespiegelt. Eine entsprechende Reduktion der DDD Bisoprolol von 10 mg auf Bisoprolol 4,24 mg wird hiermit – wie auch bereits der WHO vorliegend – beantragt. Obwohl die Zulassungsstudien von Bisoprolol Dosierungen von 20 mg Bisoprololhemifumarat beinhalten, wurde bereits kurz nach Markteinführungen deutlich, dass die mittlere Erhaltungsdosis in den Hauptindikationen bei 5 mg Bisoprololhemifumarat liegt. Dementsprechend erfolgte eine Ergänzung der Do218 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller sierungsempfehlung um 2,5 mg Bisoprololhemifumarat für die milde Hypertonie. In den USA werden auch entsprechende Tabletten vermarktet. Dies spiegelt sich sowohl in den bereits vorliegenden deutschen Daten (siehe Stellungnahme Mai 2007) als auch den hier dargelegten internationalen Daten wider. Bisoprolol hemifumarate Mono Tablets (per 1000) – Prescribed Worldwide – (Source: IMS) - all indications and marketing organizations 1,25 mg Tabl. 2,5 mg Tabl. 3,75 mg Tabl. 5 mg Tabl. 7,5 mg Tabl. 10 mg Tabl. Prescribed Tablets in % % 1,25 mg Tabl. % 2,5 mg Tabl. % 3,75 mg Tabl. % 5 mg Tabl. % 7,5 mg Tabl. % 10 mg Tabl. Bisoprolol hemifumarate (g) prescribed worldwide Average content of Bisoprolol hemifumarate (mg) per tablet 2004 2005 2006 62.629 81.725 11.639 1.302.097 8.431 618.419 94.726 119.834 15.449 1.537.292 10.127 661.366 140.873 160.487 21.253 1.696.860 13.187 685.775 2004 2005 2006 2,8 % 3,7 % 0,5 % 58,7 % 0,4 % 27,9 % 3,6 % 4,6 % 0,6 % 58,6 % 0,4 % 29,8 % 4,8 % 5,4 % 0,7 % 57,3 % 0,4 % 30,9 % 2004 2005 2006 13.084.147 14.851.993 16.097.958 5,90 5,66 5,44 Der mittlere Wirkstoffgehalt aller abgegebenen Bisoprolol-haltigen Tabletten betrug (weltweit) 5,44 mg Bisoprololhemifumarate, d. h. 4,57 mg Bisoprolol. Demzufolge ist die bisher dem Bisoprolol zugewiesene DDD von 10 mg sowohl unter Bezugnahme auf die Zulassung als auch die Abbildung der tatsächlichen mittleren Erhaltungsdosis als um mehr als 100 % zu hoch abzulehnen. Somit würde die beantragte Reduktion der DDD sowohl der empfohlenen mittleren Erhaltungsdosis von 5 mg Bisoprololhemifumarat (~4,24 mg Bisoprolol) als auch den tatsächlichen Therapiegewohnheiten entsprechen, die sicherlich nicht 219 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller durch die bisherige DDD von 10 mg Bisoprolol (entspricht 11,9 mg Bisoprololhemifumarat) abgebildet wird. Werden nur die für die Therapie der Hauptindikationen Hypertonie und koronare Herzkrankheit zugelassenen Dosisstärken von Bisoprololhemifumarat betrachtet, so beträgt das Verhältnis der verschriebenen 5 mg-Tabletten zu den 10 mg-Tabletten ca. 2:1. Die Mehrheit (> 55 %) der verschriebenen Tabletten enthält nur 5 mg Bisoprololhemifumarat (~4,2 mg Bisoprolol). Allerdings werden zunehmend (insbesondere unter Kostenaspekten) Tabletten geteilt, so dass die vorliegenden Marktzahlen tendenziell die mittlere BisoprololhemifumaratDosierung überschätzen. (Die speziellen Zahlen für den deutschen Markt wurden im Mai d. J. eingereicht.) 5 mg Tabl. 10 mg Tabl. Bisoprololhemifumate tablets 5/10 mg worldwide % 5 mg tablets 2004 2005 2006 1.302.097 618.419 1.537.292 661.366 1.696.860 685.775 1.920.516 2.198.658 2.382.635 67,8% 69,9% 71,2% Auch dies unterstützt die beantragte Reduktion der DDD auf 4.24 mg Bisoprolol (resp. 5 mg Bisoprololhemifumarat). 5. Anlage Fachinformation Concor® Deutschland (2006) 220 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 11. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 19-20 Novartis Pharma GmbH 6.3 S01LA04 Ranibizumab 0,036 DE Stellungnahme der Firma Novartis Pharma GmbH zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) - hier Änderung DDD für Ranibizumab 1. Name /Anschrift des Herstellers Novartis Pharma GmbH Roonstrasse 25 90429 Nürnberg 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD (gemäß WIdO-Version vom 12.10.2007, Angabe der Ziffer) S01LA04 Ranibizumab 0,036 DE 3. Vorschlag für eine neue DDD keine DDD festsetzen 4. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Die Behandlung mit Ranibizumab erfolgt durch Applikation der vorgeschriebenen Dosis von 0,5mg per Injektion in den Glaskörper des Auges (intravitreale Injektion). Laut Fachinformation erfolgen zunächst 3 Injektionen im Abstand von jeweils einem Monat. Danach wird erst wieder erneut appliziert, wenn Visusmessungen eine Verschlechterung erkennen lassen (Visusverlust >5 Buchstaben). Statistische Analysen hierzu ergeben durchschnittlich 8,1 Injektionen pro Jahr. Neuere Studien wie PRONTO (A Fung, G Lalwani, P Rosenfeld, et al. 2007) oder SUSTAIN (nicht publizierte Zwischenauswertung) zeigen, dass sich das Thera- 221 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller piefreie Intervall noch verlängert und somit pro Jahr lediglich 5-6 Injektionen erforderlich sind. Auf Grund der interindividuell sehr stark schwankenden Anzahl notwendiger Re-Injektionen pro Jahr (sh. A Fung, G Lalwani, P Rosenfeld, et al. 2007; S. 575-577), ist die Festsetzung einer DDD nicht möglich. 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen Fachinformation zu Lucentis (Stand: Juli 2007) A Fung, G Lalwani, P Rosenfeld, et al.; Am J Ophthalmol 2007; 143: 566-583 12. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 21-22 Novartis Pharma 9.2.11 M05BA Zoledronsäure/Pamidronsäure/Ibandronsäure Stellungnahme der Firma Novartis Pharma GmbH zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) - hier Änderung DDD und /oder ATC für Bisphosphonate 1. Name /Anschrift des Herstellers Novartis Pharma GmbH Roonstr. 25 90429 Nürnberg 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD (gemäß WIdO-Version vom 12.10.2007, Angabe der Ziffer) Zoledronsäure Ibandronsäure 222 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 3.Vorschlag für eine neue DDD (Unzutreffendes streichen) Zoledronsäure iv Zometa 4mg Zoledronsäure iv Aclasta 5mg Indikation Tumorinduzierte Hypercalzämie Indikation Tumorosteolyse Indikation Osteoporose Bondronat (50mg) Indikation Tumorinduzierte Hypercalzämie Indikation Tumorosteolyse Indikation Osteoporose nicht zugelassen für Tumorinduzierte Hypercalzämie! Indikation Tumorosteolyse Ibandrons. oral Indikation Osteoporose Ibandronsäure iv Bondronat iv Ibandronsäure iv Ibandrons. oral Pamidronsäure iv Aredia und Generika Indikation Tumorinduzierte Hypercalzämie Indikation Tumorosteolyse 1x 4mg 4mg monatl. = Zyklus à DDD 0,13mg 5mg pro Jahr à DDD 0,014mg 1x 4-6mg 6mg monatl. = Zyklus à DDD 0,2mg 4 x 3 mg à DDD 0,033 mg Bonviva 50mg pro Tag à DDD 50mg 150mg monatl.= Zyklus Bonviva à DDD 5mg 1x 90mg 90mg monatl. = Zyklus à DDD 3mg 4. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Alle drei Substanzen (Zoledronsäure, Ibandronsäure und Pamidronsäure) sind in onkologischen Indikationen zugelassen und Zoledron- und Ibandronsäure sind zusätzlich als 2. Marke mit anderer Dosierung in der OsteoporoseBehandlung zugelassen. Die onkologische Indikation beinhaltet bei allen iv Bisphosphonaten immer die Tumorinduzierte Hypercalzämie in der akuten Notfallmedizin mit einer einmaligen Gabe. Ansonsten werden diese iv Formen in onkologischen Indikationen (=Tumorosteolyse) monatlich infundiert. Ibandronat hat zusätzlich eine orale Darreichungsform (für die onkologische Indikation und für die Osteoporose). Hier ist die Notfallindikation Tumorinduzierte Hypercalcämie nicht zugelassen wegen der langsamen Bioverfügbarkeit der oralen Gabe. In onkologischen Indikationen werden 50mg täglich gegeben, für die Osteoporose 150mg monatlich (entspricht 5mg täglich). 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen (wenn erforderlich, vollständig einreichen) Fachinformationen Zometa, Aclasta, Bondronat, Bondronat oral, Bonviva, Aredia und für ein GenerikaBeispiel: Pamidron Hexal 223 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 13. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 23-25 Nycomed Deutschland GmbH 9.2.1 A02BC02 Pantoprazol 40 mg O,P Stellungnahme der Firma Nycomed Deutschland GmbH zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) mit Stand Oktober 2007 - hier Änderung DDD (WIdO) und Beibehaltung amtliche DDD (DIMDI) 1. Name /Anschrift des Herstellers Nycomed Deutschland GmbH (vormals ALTANA Pharma Deutschland GmbH) Moltkestraße 4 78467 Konstanz 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 12.10.2007 A02BC02 Pantoprazol 20 mg o, p Keine Empfehlung 3. Beibehaltung der amtlichen DDD ATC Wirkstoff DDD A02BC02 Pantoprazol 20 mg o, p 4. Begründung Die amtliche Festlegung der DDD der Protonenpumpenhemmer (PPI) und damit auch von Pantoprazol, die seit dem 1.1.2006 gültig ist und zum 1.1.2007 bestätigt wurde, ist beizubehalten. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass in der aktuellen Beschlussvorlage vom 12.10.2007 daraufhingewiesen wird, dass sich aus Sicht des WIdO keine neue Datenlage ergeben hat. 224 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Nach wie vor nicht berücksichtigt wird jedoch in der Beschlussvorlage das eingereichte Gutachten der Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsklinikum Rostock und Charité Universitätsmedizin Berlin vom 28.11.2006, das die Dosierung von Pantoprazol 20 mg in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit als äquieffektiv zu Omeprazol 20 mg, Esomeprazol 20 mg, Lansoprazol 15 mg und Rabeprazol 10 mg bestätigt. Eine Entscheidungsempfehlung des WIdO wird in der aktuell vorliegenden Beschlussvorlage nicht gegeben. Die amtlich festgelegten DDD’s für PPI (und damit ebenfalls für Pantoprazol 20 mg) stimmen auch mit der Beschlussvorlage des WIdO vom 31.10.2005 für die Leitindikation "Langzeittherapie der Refluxösophagitis" überein! (Beschlussvorlage_WIdO_ATC_AG_KKG_20051031, Seite 72) Da die amtlich festgelegte DDD von 20 mg für Pantoprazol in Übereinstimmung steht mit • den Angaben der Fachinformation • den Leitlinien der Fachgesellschsft DGVS • der Studienlage • der Entscheidung des BMG vom 15.12.2005 • der amtlichen Fassungen des ATC/DDD DIMDI vom 1.1.2006 und 1.1.2007 sowie • dem eingereichten Gutachten beantragen wir die Beibehaltung und Fortführung der bisher gültigen DDD der PPI einschließlich der DDD von 20 mg für Pantoprazol in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD). 5. Literaturverzeichnis Siehe Stellungnahme vom 30.04.2007 incl. Gutachten – Tagesdosen von Protonenpumpeninhibitoren (PPIs) in der Langzeittherapie der gastroösophagealen Refluxkrankheit – Medizinische Hochschule Hannover; Universitätsklinikum Rostock und Charité Universitätsmedizin Berlin; vom 28.11.2006 225 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 14. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 26-27 Roche Pharma AG 6.3 B03XA03 Methoxy-PEG-Epoetin beta 3μg P Stellungnahme der Firma Roche Pharma AG zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) - hier Änderung DDD Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta 1. Name /Anschrift des Herstellers Roche Pharma AG Emil-Barell-Straße 1 D-79639 Grenzach-Wyhlen 2. Angabe des Wirkstoffes mit ATC-Code und DDD (gemäß WIdO-Version vom 12.10.2007, Angabe der Ziffer) Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta Vorschlag laut aktueller Beschlussfassung des WIdO: B03XA03 3.Vorschlag für eine neue DDD 4 μg P 4. Begründung (Begründung des WIdO beachten!) Die Berechnung des WIdO (mit dem Ergebnis einer DDD von 3μg P) basiert auf der in der Fachinformation von MIRCERA® empfohlenen Anfangsdosis von 0,6μg/kg KG alle 2 Wochen. Diese Anfangsdosis bezieht sich auf Patienten, die zuvor noch kein ESA (Erythropoiesis stimulating agents) erhalten haben. Gemäß der Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen am 30. November 2007 wird bei der Festlegung der DDD jedoch normalerweise die Erhaltungsdosis verwendet (Kap. 3.2.1 Grundregeln für die DDD-Festlegung/ Monopräparate). Die Be- 226 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller tonung auf Verwendung der (mittleren) Erhaltungsdosis zur Berechnung der DDD findet sich außerdem in den Kapiteln 3.2.6.1, 3.2.6.3, 3.2.7.1. wieder. Für Patienten, die aktuell mit einem ESA behandelt werden, beträgt die Dosierung laut Fachinformation 120 μg/Monat, wenn die Dosis entweder < 8.000 IE/Woche bei Erythropoietin oder <40 μg/Wo bei Darbepoetin alfa betrug (siehe Fachinformation). Fachinformation MIRCERA® Oktober 2007 Das Nichtberücksichtigen der höheren Dosierungsbereiche (200 μg bzw. 360 μg MIRCERA®) ist im Dosisbedarf des klinischen Alltags begründet. In Deutschland beträgt die mittlere EPO-Dosierung eines Dialyse-Patienten 86 IE/kg pro Woche, was bei einem 70 kg schweren Patienten 6.020 IE pro Woche entspricht (Locatelli et al., NDT 2004). Dieser Dosisbereich findet sich im Stratum <8000 IE Epoetin bzw. <40μg Darbepoetin alfa wieder. Legt man als Referenzwert für Darbepoetin alfa 4,5 μg/Tag (= 31,5 μg/Woche) bzw. für Epoetin 1000 Einheiten/Tag (= 7.000 E/Woche) zugrunde, ergibt sich für MIRCERA® eine DDD von 4 μg (120 μg pro Monat:30 Tage = 4 μg pro Tag). ATC-Klasifikation mit Tagesdosen; Amtliche deutsche Fassung 2007 (Stand Januar 2007) Weiterhin entspricht die Dosis von 4 μg/Tag am ehesten den Ergebnissen der klinischen Studien: WHO-Request for DDD Assignment for MIRCERA® Diese Daten sowie weitere Daten der Studienphase III wurden auch im Rahmen des Antrags zur DDD – Festlegung an die WHO eingereicht. Der Antrag ist diesem Dossier beigefügt. Zusammenfassung 1. Eine DDD, die sich auf die Erhaltungstherapie bezieht, ist Berechnungsgrundlage im GKV-Arzneimittelindex und kommt der therapeutischen Realität am nächsten. 2. Der Dosis-Vergleich mit Darbepoetin alfa bzw. Erythropoetin laut Fachinformationen legt eine DDD von 4 μg für MIRCERA nahe. 227 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller Aus dem oben Gesagten ergibt sich für MIRCERA® eine DDD von 4μg. 5. ggf. Literaturverzeichnis/Anlagen ATC-Klasifikation mit Tagesdosen; Amtliche deutsche Fassung 2007 (Stand Januar 2007). Fachinformation MIRCERA® Oktober 2007. WHO-Request for DDD Assignment for MIRCERA® . Locatelli et al. (Nephrol Dial Transplant (2004) 19: 121-132. 15. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 29-33 Serono GmbH 9.2.9 L03AB07 Interferon beta-1a 18,86 μg Stellungnahme der Firma Serono GmbH – ein Unternehmen der Merck Serono S.A. - zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) vom 12.10.2007 - hier Änderung DDD für Interferon ß-1a 1. Name /Anschrift des Herstellers Serono GmbH – Ein Unternehmen der Merck Serono S.A. Freisinger Straße 5 85716 Unterschleißheim 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD (gemäß WIdO-Version 2007) L03AB07 Interferon ß-1a: DDD 4,3 mcg P i.m; 18,86 mcg P s.c. 3.Vorschlag für eine neue DDD • Aufteilung der DDD für Interferon ß-1a in zwei getrennte DDDs für die Dosierungen von Interferon ß-1a 44 mcg (DDD = 18,86 mcg) und 22 mcg (DDD = 9,43 mcg) jeweils 3xwöchentlich s.c. 228 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller • Hilfsweise Absenkung der DDD von 18,86 mcg auf 14,14 mcg s.c. durch Bildung eines Mittelwertes aus den Dosierungen von Interferon ß-1a 44 mcg und 22 mcg. 4. Begründung 4.1 Gründe für die Antragsablehnung in der WIdO-Beschlussvorlage Die Serono GmbH hatte bereits in den letzten Stellungnahmeverfahren die Änderung der DDD für Interferon ß-1a s.c. gefordert. Der Antrag wurde in der Beschlussvorlage des WIdO vom 12.10.2007 erneut abgelehnt. Begründet wird die erneute Ablehnung damit, dass sich im Verlauf des Jahres keine inhaltlichen Änderungen ergeben hätten. Es wird lediglich auf das Votum der Arbeitsgruppe im letztjährigen Verfahren verwiesen. Damals wurde die Antragsablehnung damit begründet, dass die DDD sich nach der Hauptindikation eines Arzneimittels richteten. Nach den Anwendungs- und Dosierungsempfehlungen in der Fachinformation ergebe sich für Interferon ß-1a s.c. eine DDD von 18,86 mcg. 4.2 Ebenen der Bewertung Für die Festlegung der amtlichen ATC-Klassifikation mit DDD-Festlegung wurde ein regelgebundenes Verfahren entwickelt. Damit ergeben sich zwei Ebenen der Bewertung von DDD-Festlegungen: 1. Wurden die Regeln richtig angewandt? 2. Sind die Regeln richtig? Das WIdO verschließt sich bei der Bewertung der Stellungnahmen jeglicher Diskussion über die Richtigkeit der Regeln. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Zumindest müsste das WIdO aus Gründen der Transparenz darlegen, warum es seine Regeln in Bezug auf das Ziel für richtig hält. Wann sind Regeln richtig? Regeln müssen immer einen Zielbezug haben. Verfehlt die Anwendung bestimmter Regeln die gesetzten Ziele, so müssen diese Regeln angepasst werden, bis Regeln und Ziele logisch zusammenpassen. Ansonsten wird die Festlegung von DDD ein sich selbst genügender technokratisch/bürokratischer Akt. 229 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 4.3 Sind die Regeln richtig? Wie in unseren bisherigen Stellungnahmen bereits mehrfach gezeigt, sind die Regeln zur DDD-Festlegung nicht logisch kompatibel mit der gesetzgeberischen Zielsetzung. Die Argumentationsgang sei hier nochmals kurz skizziert: 1. Rechtsgrundlage der amtlichen ATC-Klassifikation mit DDD-Festlegung ist der § 73 Abs. 8 SGB V. 2. Ziel: Der Gesetzgeber verfolgt mit dem § 73 Abs. 8 SGB V das Ziel der „Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise“. 3. Instrument: Dies soll gemäß § 73 Abs. 8 SGB V durch Kostenvergleiche auf Basis der amtlichen DIMDI/DDD erfolgen. 4. DDD-Kosten sind nicht geeignet für Wirtschaftlichkeitsvergleiche: Die von der WHO veröffentlichten DDD sowie die WHO-Regeln zur Ermittlung von DDD sind – wie die WHO selbst immer wieder betont hat – nicht geeignet für Wirtschaftlichkeitsvergleiche. Dies wird vom WIdO, das sich bei den DDDVorschlägen im wesentlichen auf die WHO-Vorgaben stützt, nicht ausreichend berücksichtigt. 5. DIMDI/DDD verhindern Zielerreichung: Die Nutzung der DDD-Kosten gemäß der amtlichen Klassifikation führt daher in vielen Fällen zu im Sinne der Zielerreichung („wirtschaftliche Verordnungsweise“) falschen Ergebnissen, d. h. wenn Ärzte ihr Verordnungsverhalten an den amtlichen DDD-Kosten ausrichten führt dies entgegen des gesetzgeberischen Ziels in vielen Fällen zu Verschwendung statt Wirtschaftlichkeit. 6. Beispiel Interferon ß-1a s.c.: Im Falle von Interferon ß-1a s.c. führt die Nutzung der DDD-Kosten gemäß der amtlichen ATC-Klassifikation mit DDDFestlegung zu ... a. ... falschen Preisen: Die DDD-Kosten von Interferon ß-1a s.c. 22mcg (44 mcg) liegen 100 % (31 %) über den PDD-Kosten. b. ... Unwirtschaftlichkeit: Folgen Ärzte den DDD-Kosten verordnen sie Präparate mit niedrigeren DDD- aber höheren PDD-Kosten. c. ... Unterversorgung, wenn wegen zu hoher DDD-Kosten nicht das für den individuellen Patienten optimale Präparat ausgewählt wird. 230 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 7. WIdO-Regeln sind nicht gesetzeskonform: Diese Fehlsteuerungen bzw. Zielverfehlungen müssen vermieden werden. Nur dann sind die Regeln gesetzeskonform bzw. zielkonform. In der Gesetzesbegründung zum § 73 (8) SGB V gibt der Gesetzgeber dem DIMDI auf, die WHO-DDD sachgerecht an die deutsche Versorgungssituation anzupassen. Sachgerecht bedeutet bei verständiger Auslegung, dass die Kriterien zur Anpassung der DIMDI/DDD an die Zielsetzung des § 73 (8) SGB V angepasst sein müssen. 4.4 Wurden die Regeln richtig angewandt? Es gibt zudem gute Argumente dafür, dass selbst bei Anwendung der vom WIdO selbst gewählten Regeln die DDD-Kosten für Interferon ß-1a s.c. geändert werden können: 1. Laut Beschlussempfehlung des WIdO wird, wenn – wie dies bei Interferon ß-1a s.c. der Fall ist – eine DDD-Empfehlung durch die WHO nicht verfügbar ist, substanzspezifisch die durchschnittlichen Tagesdosen berechnet. Dabei wird zunächst pro Präparat die empfohlene Erhaltungsdosis ermittelt. Diese beträgt gemäß Fachinformation für Interferon ß-1a 22 mcg s.c. 3 x 22 mcg pro Woche. und für Interferon ß-1a 44 mcg s.c. 3 x 44 mcg pro Woche. 2. Die DDD wird nun entweder als eine gemittelte DDD über alle zugelassenen Indikationen berechnet (wenn es keine Hauptindikation gibt) oder über die durchschnittliche Erhaltungsdosis der Hauptindikation festgelegt. 3. Letztlich ist es eine rein subjektive Interpretation des Fachinformationstextes durch das WIdO, dass zu der Festlegung der DDD von 18,86 mcg für Interferon ß-1a s.c. geführt hat. Es gibt keine Festlegung einer Hauptindikation für Interferon ß-1a s.c. durch die WHO. Die Aussage in der Fachinformation, dass Interferon ß-1a s.c. 22 mcg zur Behandlung derjenigen Patienten empfohlen wird, die nach Ansicht des behandelnden Arztes, die höhere Dosierung nicht vertragen können bedeutet keineswegs wie das WIdO unterstellt, das Interferon ß-1a s.c. 44 mcg die mittlere Erhaltungsdosis für die Hauptindikation ist. Auch wenn dies das Sprachgefühl nahe legen mag, muss es doch hier mehr um die medizinischen Zusammenhänge und weniger um Semantik gehen: • Zunächst ist der Einsatz medizinisch völlig offen formuliert. Die Entscheidung liegt letztlich in der Hand des Arztes in Abstimmung mit seinem Patienten. Die Fachinformation trifft eben gerade ganz bewusst kei- 231 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller ne Entscheidung über die Hauptindikation. Auch die WHO hat dies – wahrscheinlich auch ganz bewusst – nicht getan. • Interferon ß-1a s.c. 22 mcg und 44 mcg haben unterschiedliche Therapieschemata, um den Besonderheiten der sehr individuell verlaufenden MSErkrankung gerecht zu werden. Diese werden in verschiedenen Patientengruppen eingesetzt. • Die Marktanteile von Interferon ß-1a s.c. 22 mcg und Interferon ß-1a s.c. 44 mcg sind annähernd gleich. 4. Wenn die WHO keine Hauptindikation festgelegt hat, fordert das WIdO, um der WHO nicht vorzugreifen, die Mittlung der durchschnittlichen Erhaltungsdosis über alle angegeben Indikationsgebiete. Für Interferon ß-1a s.c. ergeben sich hierbei zwei Indikationen: a) Patienten, die die höhere Dosis vertragen und b) Patienten, die die höhere Dosis nicht vertragen. Die gemittelte durchschnittlich Erhaltungsdosis betrüge dann (18,86 mcg + 9,43 mcg)/2 = 14,15 mcg. 5. Zudem besteht bei der WHO dann eine Bereitschaft die DDD anzupassen, wenn der Unterschied zwischen PDD und DDD sehr groß sind: „Alterations are not made unless there is evidence that changes in PDD are large [...]“. Die DDD von 18,86 mcg für Interferon ß-1a s.c. führt wegen der 100% Diskrepanz zwischen DDD (18,86 mcg) und PDD (9,43 mcg) bei Interferon ß-1a s.c. 22 mcg zu nicht trivialen Fehleinschätzungen auch der Versorgungssituation von MS Patienten und der Mengen- und Versorgungsentwicklung. Eine Anpassung der amtlichen DIMDI/DDD für Interferon ß-1a s.c. scheint daher auch nach den WHO-Kriterien geboten. Exkurs: Transparenz der Begründung? Das WIdO betont in seiner Beschlussvorlage die Transparenz und die Regelgebundenheit des Festlegungsverfahrens. Leider findet jedoch keine wirklich transparente Begründung der Vorschläge in der Beschlussvorlage statt. Es wird kaum auf die Argumente der Antragsteller eingegangen, sondern oft nur auf bisherige Beschlüsse verwiesen, die ebenfalls nur unzureichend begründet wurden. Es ist daher nicht klar, in welchen Punkten noch Dissens besteht und in welchen Punkten nicht. Dies erschwert den Unternehmen die zielgerichtete Konzentration der Stellungnahmen auf die noch strittigen Punkte. Dies erhöht letztlich auf beiden Seiten den Arbeitsaufwand. Auch ist es nicht nachvollziehbar warum auf grundsätzliche Methodenkritik nicht eingegangen wird. Es 232 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller reicht nicht aus, die Regeln transparent zu machen. Sie bedürfen auch einer nachvollziehbaren Begründung, warum sie zur Zielerreichung beitragen. 5. Fazit / Antrag 1. Wir beantragen die Änderung der DDD für Interferon ß-1a s.c. gemäß des obigen Vorschlags (Punkt 3). 2. Wir beantragen eine Überprüfung der Regeln zur Ermittlung der amtlichen DIMDI/DDD in Bezug auf das gesetzgeberische Ziel. 3. Wir beantragen bei Ablehnung unseres Antrages eine transparente und nachvollziehbare Begründung, statt des Verweises auf frühere Beschlüsse. 6. Literaturverzeichnis/Anlagen 16. VFA Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 34-35 TAKEDA PHARMA GmbH 9.2.1 A02BC03 Lansoprazol 30 mg O Stellungnahme der Firma TAKEDA PHARMA GmbH zur Beschlussvorlage des WIdO zur ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD) mit Stand Oktober 2007 - Beibehaltung der amtlichen DDD (DIMDI) für Protonenpumpenhemmer 1. Name /Anschrift des Herstellers TAKEDA PHARMA GmbH Viktoriaallee 3-5 52066 Aachen 233 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 2. Angabe des Wirkstoffes/Wirkstoffkombination mit ATC-Code und DDD ATC Wirkstoff DDD amtliche Fassung der ATC-/DDD-Klassifikation 1.1.2007 WIdO Vorschlag 12.10.2007 A02BC03 Lansoprazol 15 mg op Keine Empfehlung 3. Beibehaltung der amtlichen DDD ATC Wirkstoff DDD A02BC03 Lansoprazol 15 mg o, p 4. Begründung Die DDD von 15 mg für Lansoprazol in der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD für Deutschland vom 1.1.2007 basiert auf der für Protonenpumpenhemmer festgelegten Leitindikation (,Behandlung der Refluxösophagits in der Langzeittherapie’), die mit derjenigen der WHO übereinstimmt. Sie entspricht der in Deutschland zugelassenen Fachinformation 1). Im Dezember 2006 wurde ein Art. 30-Referral-Verfahren zu Lansoprazol abgeschlossen, in dem die Fachinformationen europaweit harmonisiert wurden. Die harmonisierte Fassung bestätigt die Lansoprazol-DDD von 15 mg in der Langzeittherapie der Refluxösophagitis 1). Auch die Festlegung der amtlichen DDD für die übrigen Protonenpumpenhemmer wie z. B. Pantoprazol und Rabeprazol erfolgte auf Basis der o. g. Leitindikation. Sie wird entsprechend der aktuellen Studienlage durch die Leitlinien der Fachgesellschaft DGVS unterstützt 2). Eine Zusammenfassung der relevanten Studiendaten für Lansoprazol wurde bereits vom VFA in unserer Stellungnahme vom April 2006 vorgelegt 3). Die Studienlage hat sich seither nicht geändert, wie auch in der Beschlussvorlage bestätigt wird. Wir beantragen daher die Fortführung der DDD von 15 mg für Lansoprazol in der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit Tagesdosen (DDD). 234 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 5. Anlagen Aktuelle Fachinformation von Agopton® 15 mg Kapseln/ Agopton® 30 mg Kapseln, Stand: Dezember 2006 Koop H, Schepp W et al.: Gastroösophageale Refluxkrankheit – Ergebnisse einer evidenzbasierten Konsensuskonferenz der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Z Gastroenterol 2005: 43: 163-194. VFA-Stellungnahme zur Überprüfung pumpenhemmern vom 3.4.2006 der DDD-Angaben bei den Protonen- 17. KBV Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 1 9.2.14 H01AX01 Pegvisomant 10 mg P 9.2.14 Pegvisomant: Der Antrag des Herstellers lautet, die DDD anzuheben. Dies wird in der Stellungnahme mit dem Hinweis abgelehnt, dass es bereits den Beschluss gab, einem Antrag auf Absenkung nicht zu folgen. Korrekte Argumentation? Schreibfehler? 235 10 Anhang– Unterlagen der Hersteller 18. KBV Seite Pharmazeutischer Unternehmer Betrifft Empfehlung in der Beschlussvorlage ATC-Klassifikation Wirkstoff DDD 1 9.2.10 L04AB03 Afelimomab Das WIdO schlägt vor, Afelimomab aus der Liste zu löschen, weil es in Deutschland nicht zugelassen ist und die WHO bisher keine DDD zugewiesen hat. Bei anderen Substanzen (Edrecolomab, Sulfasalazin-Klysmen), die nicht verkehrsfähig sind, werden beantragte Löschungen jedoch abgelehnt, "um den Nutzern des ATC-Systems die Arbeit mit historischen Daten zu ermöglichen". Im deutschen ATC/DDD-System befinden sich u. E. zahlreiche Substanzen ohne DDD, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Sollte man mit solchen Substanzen nicht einheitlich verfahren? 236 Autoren Autoren Prof. Dr. rer. nat. Uwe Fricke Institut für Pharmakologie Klinikum der Universität zu Köln Gleueler Str. 24 50931 Köln E-Mail: [email protected] Geboren 1942. Universitätsprofessor a.D. am Institut für Pharmakologie, Klinikum der Universität zu Köln. Nach dem Studium der Pharmazie in Hamburg Wissenschaftlicher Assistent am Pharmakologischen Institut der Universität Mainz. 1970 Promotion zum Dr. rer. nat. Anschließend Wissenschaftlicher Assistent an der Medizinischen Hochschule Hannover. 1975 Habilitation für Pharmakologie und Toxikologie. 1976 Oberassistent am Institut für Pharmakologie der Universität zu Köln. 1981 apl. Professor, 1983 Universitätsprofessor. Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft seit 1994. Von 1987 bis 2005 Mitglied der Deutschen Arzneibuchkommission, 1992 bis 2005 Mitglied und 1995 bis 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Pharmakologie der Deutschen Arzneibuchkommission. Fachpharmakologe DGPT und Fachapotheker für Arzneimittelinformation. Dr. rer. nat. Anette Zawinell Wissenschaftliches Institut der AOK Kortrijker Str. 1 53177 Bonn E-Mail: [email protected] Geboren 1972. Studium der Pharmazie an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. 2002 Promotion zum Dr. rer. nat. an der Rheinischen Friedrich-WilhelmsUniversität in Bonn. Seit 2002 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) im Forschungsbereich Arzneimittel, Heilmittel und Betriebliche Gesundheitsförderung. Fachapothekerin für Arzneimittelinformation. 237