Berufskraftfahrer - IHK Mittleres Ruhrgebiet
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Berufskraftfahrer - IHK Mittleres Ruhrgebiet
Berufskraftfahrer Selbstständig oder abhängig beschäftigte Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder/ und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen sind alle Personen, die ein Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güterkraftverkehr oder ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenkraftverkehr führen. Dies legt die europäische ?Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr? fest. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte am 14.08.2006 durch das ?Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ? BKrFQG)?, das am 01.10.2006 in Kraft getreten ist. Oberstes Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Darüber hinaus erhofft sich der Gesetzgeber die Entwicklung und Vertiefung eines defensiven und ökonomischen Fahrstils durch die verpflichtende Qualifizierung. Für Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, erfolgt die Qualifikation durch eine zusätzliche Prüfung. Fahrerinnen und Fahrer, die vor diesen Stichdaten die Fahrerlaubnis erworben haben, müssen keine Prüfung ablegen. Die regelmäßige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren ist Pflicht für alle entweder im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (10. September 2008 Personenverkehr oder 10. September 2009 Güterkraftverkehr). Zum Eintritt der neuen Regelungen sind Übergangsfristen eingeräumt worden, die es ermöglichen, den Rhythmus an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis anzupassen. Die zugrundeliegende Satzung, die maßgeblichen Richtlinien sowie die geforderten Kenntnisbereiche wurden für Interessierte ebenfalls öffentlich gemacht: Satzung [pdf, 43 KB] Richtlinien [pdf, 249 KB] Kenntnisbereiche [pdf, 18,5 ] In der Anlage 1 zur Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung werden die Kenntnissbereiche zur Qualifikation von Fahrpersonal im Güter- und Personenkraftverkehr aufgeführt. Welche konkreten Prüfungsbestandteile dies zur Folge hat, zeigt der Orientierungsrahmen. Wie die Prüfung aufgebaut ist und welche Anforderungen sie stellt, von Fahrpersonal im Güter- und Personenkraftverkehr aufgeführt. Welche konkreten Prüfungsbestandteile dies zur Folge hat, zeigt der Orientierungsrahmen. Wie die Prüfung aufgebaut ist und welche Anforderungen sie stellt, kann außerdem den Musterprüfungsbögen entnommen werden. Neben den gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten können noch weitere Ausbildungsstätten staatlich anerkannt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe hierzu § 7 Abs. 2, BKrFQG). Gemäß der Zuständigkeitsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikation vom 20. November 2007 sind die Bezirksregierungen zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Die Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation stehen rechts im Infopoint unter Downloads zur Verfügung. Orientierungsrahmen zur Prüfung gem. BKrFQV Güterkraftverkehr [pdf, 74 KB ] Orientierungsrahmen zur Prüfung gem. BKrFQV Personenverkehr [pdf, 76 KB] © IHK Mittleres Ruhrgebiet - All Rights reserved Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected] http://www.bochum.ihk.de/industrie-energie-verkehr-umwelt/verkehr/fachberatung-pruefungen/berufskraftfahrer.html