Agenda 21 - Landratsamt Starnberg

Transcription

Agenda 21 - Landratsamt Starnberg
Impressum
Agenda 21- und Umweltbericht 2006 des Landkreises Starnberg
Herausgeber:
Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
www.landkreis-starnberg.de
Ansprechpartner:
Herbert Schwarz
Tel. (08151) 148-442
Fax (08151) 148-524
[email protected]
Projektleitung:
Herbert Schwarz
Gestaltung:
Sylvia Hinderer,
Herbert Schwarz
Texte:
Peter Drefahl, Jürgen Erhard, Susanne
Forsman, Bernhard Frühauf, Judith Hagenbucher, Jakob Heringer, Gerhard
Hertlein, Luise Hesse-Geiger, Stefan
Hinze, Sebastian Kiendl, Thomas Knill,
Dr. Christian Kühnel, Kathrin Letz,
Claudia Marx, Rosemarie Merkl-Griesbach, Karin Mertens, Albert Panke,
Helga Pestenhofer, Markus Reichart,
Robert Rothwinkler, Herbert Schwarz,
Dr. Harald Staszkiewicz, Josef Textor,
Sophie v. Wiedersperg, Kristina Wipfelder, Eduard Zenger, Ingrid Zirkelbach u.a.(Landratsamt Starnberg)
Gisela Neuhuber (Schulamt Starnberg),
Jürgen Ogris (Fünfseen-Schule Starnberg),
Klaus Jürgen Schickan (Berufliches
Zentrum Starnberg),
Gerhard Schober, Manfred Schulz
(Kreisheimatpfleger)
Wolfgang Stützle (Amt für Landwirtschaft und Forsten Weilheim),
Christoph Winkelkötter (gfw Starnberg),
Mitarbeiter/-innen der Gemeinden im
Landkreis Starnberg
Fotos:
Landratsamt Starnberg, Bayerisches
Landesamt für Umwelt, Bundesumweltministerium, Amt für Landwirtschaft und Forst Weilheim, Klinikum
Starnberg, Sylvia Hinderer, Jürgen Komogowski, Markus Mayer
Stand:
November 2006
Gustav Baltes (AWISTA),
Christine Berger (Amt für Landwirtschaft und Forsten Schongau),
Klaus Götzl (Tourismusverband FünfSeen-Land),
Barbara Huber, Klinikum Starnberg,
Birgit Kastrup (Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München),
Jutta Köhler (Starnberger Land)
2
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Landkreis Starnberg
Agenda 21- und Umweltbericht 2006
Inhalt
1
Agenda 21 – Herausforderung und Chance
2
A r b e i t , W i r t s c h a f t u n d Ve r k e h r
13
3
Soziales / Eine Welt
39
4
Lärm und Strahlung
95
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
111
6
Naturschutz und Landschaftspflege
Sonderkapitel Wald
131
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
165
8
Abfallwirtschaft
181
9
Bodenschutz
195
Agenda 21 – Weitere Handlungsbereiche
211
10
5
3
Vorwort
Der Agenda 21- und Umweltbericht des
Landkreises Starnberg aus dem Jahre
2002 bot hierzu eine umfassende Bestandsaufnahme, zeigte aber auch Ziele
und Handlungsmöglichkeiten für nachhaltiges Verhalten in unserem Einflussbereich auf. Auf Beschluss des Kreistages wurde dieser Bericht nun aktualisiert und fortgeschrieben.
Ökologie - Ökonomie - Soziales
Diese drei Begriffe prägen den Agenda
21- Gedanken, nämlich eine nachhaltige Entwicklung unserer Welt, bei der
die genannten Bereiche keine Gegensätze, sondern einen harmonischen
Dreiklang darstellen.
Denn nachhaltige Entwicklung heißt,
Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt
mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also:
Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches,
soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere
nicht zu haben.
Einbezogen waren dabei neben den jeweils zuständigen Fachbereichen des
Landratsamtes auch wieder das Amt
für Landwirtschaft und Forsten sowie
Gemeinden, im Landkreis Starnberg
tätige Verbände und Organisationen
und die örtlichen AGENDA 21-Gruppen.
Allen Beteiligten sei an dieser Stelle
herzlich für Ihr engagiertes Mitwirken
an der Fortschreibung des Agenda 21und Umweltberichts gedankt. Ich hoffe,
dass damit ein Beitrag zur Stärkung unseres Bewusstseins für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung
auch in unserem Landkreis geleistet
werden kann.
Heinrich Frey
Landrat
Mit der Konferenz von Rio im Jahre
1992 erlangte der Agenda 21-Gedanke
weltweit Beachtung und Unterstützung.
In vielen Ländern rund um den Globus
bemühen sich seither engagierte Menschen und Organisationen um eine ökologisch verantwortbare, ökonomisch
sinnvolle und sozial verträgliche Entwicklung. Dabei ist jeder einzelne gefordert - auch im Landkreis Starnberg.
4
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
1. AGENDA 21 –
Herausforderung und Chance
1.1 Organisation und Verständnis des
Agenda 21-Prozesses auf Landkreisebene
1.1.1
Politische Beschlüsse......................................................7
1.1.2
AGENDA 21 – Büro ...........................................................8
1.2 Aufgaben und Handlungsbereiche des Landkreises
9
1.2.1
Untere Staatsbehörde......................................................9
1.2.2
Verwaltungsbehörde des Kreises..................................9
1.2.3
AGENDA 21 – Handlungsbereiche ................................9
1.3 Anmerkungen zum Agenda 21- und Umweltbericht
Fortschreibung 2006
7
10
1.3.1
AGENDA 21 – Indikatoren .............................................10
1.3.2
Handlungsmöglichkeiten...............................................11
5
1
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
J
D
die Umweltprobleme weltweit in Aus-
Rio 1992 von über 170 Staaten verab-
maß und Erscheinungsform eine neue
schiedet wurde, versucht Antworten
Dimension erreicht. In allen Staaten
auf die globalen Umwelt- und Entwick-
der Erde ist die Erkenntnis auf dem
lungsprobleme zu geben. Das Ab-
Vormarsch, dass eine langfristige und
schlussdokument, die AGENDA 21, ent-
dauerhafte Verbesserung der wirt-
hält für alle wesentlichen Bereiche der
schaftlichen und sozialen Lebensver-
Umwelt- und Entwicklungspolitik de-
hältnisse nur möglich ist, wenn unsere
taillierte Handlungsaufträge.
natürlichen
D
ede Zeit hat ihre Herausforderung.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben
Lebensgrundlagen
wahrt werden.
ge-
as Leitbild einer nachhaltigen Ent-
wicklung, das auf der Konferenz von
ie Kommunen als die bürgernähste
Politik- und Verwaltungsebene spielen
eine entscheidende Rolle im AGENDA
21-Prozess. Aber auch der Landkreis
Starnberg hat sich dieser Herausforderung gestellt und möchte im Rahmen
seiner
Handlungsmöglichkeiten
die
Chancen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landkreises nutzen.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 27: Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen
Kapitel 28: Rolle der Lokalbehörden
Kapitel 40: Informationen für die Entscheidungsfindung
6
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
1.1 Organisation und
Verständnis des
Agenda 21-Prozesses
auf Landkreisebene
Im Kapitel 28 der AGENDA 21, dem globalen Umweltaktionsprogramm der
Vereinten Nationen, werden auch die
Kommunen zur Mitwirkung am gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung aufgefordert.
Gerade in Bayern ist dieser Appell
auf sehr fruchtbaren Boden gefallen:
Bereits über 700 bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise haben
AGENDA 21-Prozesse gestartet, darunter 60 Landkreise (Stand Juli 2005).
Dies entspricht etwa einem Viertel aller Kommunen und über zwei Drittel aller Landkreise in Bayern.
Zur Unterstützung wurde am Bayerischen Landesamt für Umwelt eine
AGENDA 21-Zentrale für bayerische
Kommunen (KommA21) eingerichtet.
Sie soll unter anderem als Netzwerk
für nachhaltige Kommunalentwicklung
dienen und den Kommunen praktische
Hilfestellung geben.
Die einzelnen Kommunen und Landkreise gestalten den AGENDA 21-Prozess dabei je nach den örtlichen Verhältnissen sehr unterschiedlich. Der
Beitrag des Landkreises Starnberg
zum AGENDA 21-Prozess wird im Folgenden kurz beschrieben:
1.1.1 Politische Beschlüsse
Kreistag
bekennt sich
zu nachhaltiger
Entwicklung
Fortschreibung 2006
Bereits im Mai 1993 veröffentlichte der
Landkreis Starnberg einen umfassenden Bericht zur damaligen Umweltsituation. Dieser Bericht enthält nicht
nur bisher Geleistetes, sondern zeigt
auch die Ziele und Planungsperspektiven auf. Darüber hinaus stellt er Ansätze zu neuartigen Problemlösungen im
Umweltschutz dar.
Mit Beschluss vom 26.07.1999 hat
sich der Kreistag des Landkreises
Starnberg grundsätzlich zu einer nachhaltigen, umweltgerechten und ressourcenschonenden Entwicklung im
Sinne der AGENDA 21, dem globalen
Umweltaktionsprogramm der Verein-
Landkreis Starnberg
ten Nationen, bekannt.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass der AGENDA 21-Prozess mit Vorrang im gemeindlichen Bereich stattfinden und vor allem von den
Bürgerinnen und Bürgern selbst getragen werden soll. In diese lokale Arbeit
darf und soll sich der Landkreis schon
aus Zuständigkeitsgründen nicht einmischen. Der Landkreis beschränkt
sich daher vor allem auf Handlungsmöglichkeiten im Rahmen seines Zu-
7
1
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
ständigkeitsbereiches sowie auf die
Begleitung konkreter AGENDA 21-Projekte von landkreisweiter Bedeutung.
Beratung und Beschlussfassung
über AGENDA 21 - Projekte erfolgt im
Umwelt- und Verkehrsausschuss des
Landkreises bzw. in den weiteren zuständigen Gremien. Bei Bedarf werden
entsprechende externe Fachleute in
die Beratungen zur Anhörung einbezogen.
Als Grundlage für mögliche zukünftige Handlungsmöglichkeiten, Maßnahmen und Projekte im Rahmen der
AGENDA 21 wurde im Jahr 2002 der
Agenda 21- und Umweltbericht des
Landkreises Starnberg herausgegeben, dessen erste Fortschreibung nunmehr vorliegt.
1.1.2 AGENDA 21 - Büro
Die Förderung, Begleitung und logistische Unterstützung konkreter und realisierbarer AGENDA 21 - Projekte erfolgt durch das AGENDA 21 - Büro im
Landratsamt Starnberg, das ggf. auch
die Koordination bzw. Abstimmung mit
den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen, Ämtern oder Institutionen
übernimmt.
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Abfallwirtschaft
und Immissionsschutz
AGENDA 21 - Büro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
Fax (08151) 148-524
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
8
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
1.2 Aufgaben und
Handlungsbereiche
des Landkreises
Das Landratsamt nimmt eine Doppelfunktion ein: Zum einen ist es Untere
Staatsbehörde und zum anderen ist es
Verwaltungsbehörde des Kreises, also
Behörde der kommunalen Selbstverwaltung.
1.2.1 Untere Staatsbehörde
Als Untere Staatsbehörde nimmt das
Landratsamt den Vollzug staatlicher
Aufgaben wahr, wie z.B.
¾ Aufsicht über die kreisangehörigen
Gemeinden,
¾ Vollzug der Baugesetze,
¾ Gewerbe- und Gaststättenrecht,
¾ Vollzug der Wassergesetze,
¾ Vollzug
des staatlichen Abfallrechts und der Immissionsschutzgesetze.
Diese Aufgaben sind der Beschlussfassung durch den Kreistag und seiner
Gremien entzogen.
1.2.2 Verwaltungsbehörde des
Kreises
Im Rahmen der kommunalen Selbst-
Fortschreibung 2006
verwaltung hat der Landkreis in den
Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die
öffentlichen Einrichtungen zu schaffen,
die für das wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Wohl seiner Einwohner nach
den Verhältnissen des Kreisgebietes
erforderlich sind, z.B. Kreiskrankenhaus, Fünfseen-Schule, Kreisaltenheim
Garatshausen.
Bei den Aufgaben des Landkreises
unterscheidet man zwischen Pflichtaufgaben, die durch Gesetze als sol-
che ausgewiesen sind, und freiwilligen
Aufgaben. Der Umweltschutz z.B. ist im
Rahmen des eigenen Wirkungskreises
zu berücksichtigen. Hier ist vor allem
der Umwelt- und Verkehrsausschuss
des Landkreises beratendes Gremium.
1.2.3 AGENDA 21 - Handlungsbereiche
Die Handlungsbereiche einer AGENDA
21 auf Landkreisebene ergeben sich
vor allem im Rahmen der Aufgaben als
Verwaltungsbehörde
und
haben
grundsätzlich ein weites Spektrum: Sie
reichen von den landkreiseigenen Einrichtungen über Arbeit, Wirtschaft und
Verkehr sowie soziale Bereiche, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bis hin
zum Klima- und Naturschutz.
In nahezu allen Fachbereichen des
Landratsamtes Starnberg lassen sich
daher Ansatzpunkte und Potenziale für
nachhaltiges Handeln im Sinne der
AGENDA 21 finden.
AGENDA 21
betrifft alle
9
1
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
1.3 Anmerkungen zum
Agenda 21- und
Umweltbericht
Auch die nun vorliegende Fortschreibung des Agenda 21- und Umweltberichts zeigt wieder eine aktuelle und
umfassende Bestandsaufnahme der
Situation im Landkreis Starnberg:
¾ Die aktuellen Entwicklungen der
wesentlichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen werden in verständicher Form dargestellt,
wurden beteiligt und haben Anregungen und Vorschläge eingebracht.
Der vorliegende Agenda 21- und Umweltbericht erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und Perfektion. Er
soll eine lebendige und sich weiter
entwickelnde Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung sein. Deshalb ist auch eine regelmäßige Fortschreibung geplant, die jedoch auf Grund des relativ großen zeitlichen Aufwandes nur alle drei Jahre
geplant ist.
Informationsund Entscheidungsgrundlage
für Verwaltung
und Politik
1.3.1 AGENDA 21 - Indikatoren
¾ für alle Themenbereiche werden
Nach dem erwähnten AGENDA 21Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sollen im Einklang miteinander die
natürlichen Lebensgrundlagen erhal¾ über 20 Fachämter haben wieder ten, wirtschaftlicher Wohlstand erihr Fachwissen zu den einzelnen möglicht und soziale Gerechtigkeit erBereichen eingebracht,
reicht werden. Um Entwicklungstendenzen auf diesen Gebieten sichtbar
¾ auch die Landkreisgemeinden so- zu machen, ist es hilfreich, entsprewie die im Landkreis Starn- chende Indikatoren zu verwenden.
berg tätigen Verbände und
Im vorliegenden Agenda 21- und
AGENDA
21-Gruppen Umweltbericht 2006 werden daher die
Ziele und Handlungsmöglichkeiten
aufgezeigt,
Agenda 21 –
Ausgewählter Indikator
Indikator
Erläuternder Text
(Einheit etc.)
2,5
2,0
Bewertung:
1,5
Anmerkungen:
Prozent
Statistischer Trend:
1,0
0,5
0,0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Landkreis Starnberg
10
Bayern
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
Indikatoren
zeigen
Entwicklungstendenzen
im letzten Bericht eingeführten Indikatoren für den Landkreis Starnberg fortgeführt und zum Teil weiter entwickelt..
Vom Grundsatz her sollen hierbei
Stand und Entwicklung bestimmter typischer Kennzahlen (z.B. Abfallaufkommen, Arbeitslosigkeit etc.) für den
Landkreis Starnberg mit den BayernWerten verglichen und kurz bewertet
bzw. kommentiert werden.
Trotz einiger inzwischen etablierter
Indikatorensysteme sind solche Indikatoren jedoch naturgemäß nicht ganz
problemlos, denn
¾ eine objektive Auswahl ist oft
schwierig,
¾ die zugrunde gelegten statistischen
Daten können oft nur schwer ermittelt werden (oder liegen auf Landkreisebene nicht vor), sind manchmal nicht auf dem neuesten Stand
oder nicht vergleichbar,
¾ Interpretation
und Bewertung
bleibt zwangsweise oft subjektiv.
Dennoch hoffen wir, damit wichtige
Entwicklungstendenzen im Landkreis
verdeutlichen zu können. Aus diesem
Grund soll das Indikatorensystem auch
in Zukunft fortgeführt und, wo sinnvoll,
ausgebaut werden.
nicht abschließend, im Gegenteil, hier
sollen immer neue Ideen eingebracht
werden. Die jeweils freien Zeilen am
Ende jedes Kapitels sollen dies dokumentieren:
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Maßnahmen, die seit dem letzten
Bericht umgesetzt wurden, werden jeweils im Kapitel Bestandsaufnahme
beschrieben. Neue Ziele und Handlungsmöglichkeiten wurden entsprechend ergänzt.
Auch bei der vorliegenden Fortschreibung des Agenda21- und Umweltberichts wurde wieder versucht, in
den einzelnen Handlungsbereichen
neue Maßnahmen oder Aufgaben festzulegen, die möglichst zeitnah verwirklicht werden sollen. Sie sind an untem
stehenden Kasten zu erkennen. Auch
damit soll eine gewisse Kontinuität des
Agenda21-Prozesses
gewährleistet
werden.
Agenda 21 –
1.3.2 Handlungsmöglichkeiten
Schwerpunkte
setzen ist nötig
Fortschreibung 2006
Nachhaltige Entwicklung setzt sich
aus vielen kleinen Schritten zusammen. Deshalb werden auch am Ende
der meisten Kapitel dieses Agenda 21und Umweltberichtes 2006 wieder Ziele und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Doch nicht alles noch so Wünschenswerte ist im Vergleich zu anderen Aufgaben auch notwendig oder
lässt sich auch (gleich) verwirklichen.
Deshalb ist es erforderlich, die aufgezeigten Maßnahmenvorschläge auf
Zweckmäßigkeit, Realisierbarkeit und
Effektivität zu prüfen und eine Art Prioritätenliste aufzustellen.
Diese Vorschläge möglicher Maßnahmen im Sinne der AGENDA 21 sind
Offensive
Kapitel:
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ ..............................................................................................
..............................................................................................
..............................................................................................
..............................................................................................
Zu erreichen bis:
¾ ..............................................................................................
11
1
AGENDA 21 - Herausforderung und Chance
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
AGENDA 21 - Büro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
www.agenda21.bayern.de
Bayer. Umweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen zu
AGENDA 21
Bayer. Landesamt für Umwelt
KommA21-Zentrale
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
Tel. (0821) 9071-5021 oder -5121
[email protected]
www.bayern.de/lfu/komma21
Quellen:
Leitfaden “Der zukunftsbewusste
Landkreis”
Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 1998
Nachhaltige Entwicklung Bayern Umweltgerechter Wohlstand für Generationen
Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 2002
“Umweltindikatoren - Weiterentwicklung des Umweltindikatorensystems
Bayern”
Hrsg: Bayer. Landesamt für Umwelt,
2004
Umweltschutz in Behörden
Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 2005
Handbuch nachhaltige regionale Entwicklung
Hrsg: Lindloff/Schneider, 2001
www.bayern.de/lfu/komma21
Bayer. Landesamt für Umwelt;
AGENDA 21-Netzwerk, Indikatorensystem
www.bmu.de
Bundesumweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt;
Aktuelle Daten und Informationen,
Dt. Umweltindex (DUX)
www.portalu.de
Umweltportal Deutschland
www.nachhaltigkeitsrat.de
Rat für nachhaltige Entwicklung
www.gsf.de
Umweltberatung Bayern am GSFForschungszentrum für Umwelt und
Gesundheit
www.all-you-need-online.de
Verbraucherzentrale Bayern e.V.;
Anregungen und Infobörse zu nachhaltigem Konsum und zukunftsfähigen Lebensstilen
www.gute-beispiele.net
Projekt- und Literaturdatenbank
Studie “Nachhaltige Entwicklung in
Deutschland”
Hrsg: Umweltbundesamt, 2002
12
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
2. Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.1
2.2
Strukturdaten des Landkreises
2.1.1
Gebiet................................................................................15
2.1.2
Bevölkerung.....................................................................17
Arbeit und Wirtschaft
Einführung und Problembeschreibung .......................20
2.2.2
Bestandsaufnahme ........................................................20
2.2.3
Beschäftigungssituation......................................20
Pendlersituation....................................................21
Situation in der Landwirtschaft ..........................22
Wirtschaftsförderung...........................................24
Umweltmanagement im Landkreis ....................27
Ziele und Handlungsmöglichkeiten .............................28
Verkehr
31
2.3.1
Einführung und Problembeschreibung .......................31
2.3.2
Bestandsaufnahme ........................................................31
2.3.2.1
2.3.2.2
2.3.2.3
2.3.2.4
2.3.2.5
2.3.3
Fortschreibung 2006
20
2.2.1
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.2.5
2.3
15
Kraftfahrzeugverkehr ...........................................31
Öffentlicher Personennahverkehr .....................31
Luftverkehr.............................................................34
Seenschifffahrt......................................................34
Fahrradverkehr......................................................35
Ziele und Handlungsmöglichkeiten .............................35
13
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
I
D
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so-
biet und Bevölkerung sowie zur Wirt-
ziale Verantwortung und der Schutz
schaftsstruktur und zur Verkehrssitua-
unserer Umwelt untrennbar zusam-
tion im Landkreis Starnberg darge-
mengehören. Denn nur innerhalb des
stellt. Dabei wird auch versucht, Ent-
Spielraums, den uns die Natur als Le-
wicklungstendenzen und zukünftige
bensgrundlage bereitstellt, ist wirt-
Handlungsmöglichkeiten im Sinne der
schaftliche Entwicklung und damit
AGENDA 21 aufzuzeigen.
m Mittelpunkt einer nachhaltigen
Entwicklung steht die Einsicht, dass
eshalb werden in diesem Kapitel
die wichtigsten Informationen zu Ge-
auch Wohlfahrt dauerhaft möglich.
D
er vorliegende Agenda 21- und
Umweltbericht umfasst daher nicht nur
Ziele zur Verbesserung des Umweltschutzes. Auch wirtschaftliche und
strukturelle Aspekte sind für eine
nachhaltige
Entwicklung
unseres
Landkreises von wesentlicher Bedeutung.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 5: Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung
Kapitel 16: Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie
Kapitel 29: Berücksichtigung der Interessen von Arbeitern
und Gewerkschaften
Kapitel 30: Stärkung der Rolle von Handel und Industrie
14
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.1 Strukturdaten des
Landkreises
2.1.1 Gebiet
Starnberger
Fünfseenland
ist ein Begriff
Zwischen der flachen Münchner
Schotterebene im Norden und den
Bayerischen Alpen im Süden erstreckt
sich das oberbayerische Alpenvorland
mit seinen sanften Hügeln und glazialen Seen. Das Gebiet zwischen Starnberger See und Ammersee, um Weßlinger, Wörth- und Pilsensee, wird das
„Starnberger Fünfseenland“ genannt.
Der größte Teil dieser reizvollen und
abwechslungsreichen
Landschaft
steht heute unter Natur- oder Landschaftsschutz.
stand die abwechslungsreiche, hügelige Landschaft im Alpenvorland, das
„Fünfseenland“. Der nordöstliche Teil,
mit seinen ausgedehnten Wäldern und
Auen gehört zur Münchner Schotterebene.
Verwaltungspolitisch gehört der
Landkreis Starnberg zum Regierungsbezirk Oberbayern und ist Teil der Region 14 - München. Er ist mit einer
Fläche von 488 Quadratkilometern einer der kleineren Landkreise Bayerns.
Am 1. Oktober 1902 wurden in Starnberg und Wolfratshausen infolge „Königlich Allerhöchster Verordnung“ des
Prinzregenten Luitpold von Bayern
zwei selbstständige Bezirksämter errichtet, nachdem zuvor das Bezirksamt
München II aufgelöst wurde. Noch
heute entspricht die Größe des Landkreises ungefähr den Ausmaßen von
damals.
Im Zuge der Gebietsreform wurden
1972 die heute zur Gemeinde Berg
gehörenden, ehemals selbstständigen
Gemeinden Bachhausen und Höhenrain
vom früheren Landkreis Wolfratshausen nach Starnberg eingegliedert. Seit
der im Jahre 1978 abgeschlossenen
Gemeindegebietsreform wurden aus
ursprünglich 42 Gemeinden 14 selbstständige Gebietskörperschaften gebildet.
Tabelle 2/1: Flächenaufteilung Landkreis Starnberg nach Gemeinden
Abbildung 2/1: Landkreis Starnberg
und seine Gemeinden
Der Landkreis Starnberg erhielt seine typische landschaftliche Prägung in
der Eiszeit. Damals schoben sich gewaltige Gletscher aus den Alpentälern
in die Ebene und bildeten zahlreiche
Seen. Die Gesteinsmassen, die sie mitschleppten, lagerten sie an den Rändern in Form von Moränen ab. So ent-
Fortschreibung 2006
Flächenaufteilung Landkreis Starnberg
Andechs
40,44 km2
Berg
36,63 km2
Feldafing
9,15 km2
Gauting
50,38 km2
Gilching
31,50 km2
Herrsching
20,88 km2
Inning
24,43 km2
Krailling
16,00 km2
Pöcking
20,96 km2
Seefeld
34,87 km2
Starnberg, Stadt
61,77 km2
Tutzing
35,64 km2
Weßling
22,60 km2
Wörthsee
20,42 km2
Gemeindegebiet
Gemeindefreies Gebiet
Landkreis gesamt
425,67 km2
62,36 km2
488,03 km2
15
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Panoramablick
von Breitbrunn
Spitzenstellung
in Natur- und
Landschaftsschutz
Nahezu drei Viertel (72 Prozent) des
488 Quadratkilometer großen Kreisgebietes stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Zum Vergleich dazu:
nur 12,4 Prozent der Fläche Bayerns
sind zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der Landkreis Starnberg nimmt
somit unter den Landkreisen eine Spitzenstellung ein.
Während die landwirtschaftlich genutzte Fläche tendenziell rückläufig ist,
nimmt der Anteil der Gebäude- und
Freifläche sowie der Verkehrsfläche
tendenziell zu. In der Summe ist daher
ein zunehmender Flächenverbrauch
festzustellen (vgl. AGENDA 21-Indikator sowie Kap. 9 Bodenschutz).
Tabelle 2/2: Flächen im Landkreis
Starnberg nach Art der Nutzung
ha
Landwirtschaftsfläche18254
Waldfläche
17214
Wasserfläche
6596
Gebäude- u. Freifläche3552
Verkehrsfläche
1888
Betriebsfläche
555
Erholungsfläche
442
Sonstige Flächen
299
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung
Agenda 21 –
Flächenverbrauch - Freifläche
Indikator
Gewässer, Wiesen, Äcker und Wälder nehmen den weitaus
größten Teil der Landkreisfläche ein. Insgesamt sind etwa
neun Zehntel der Gesamtfläche Freifläche - dazu zählen
z.B. Landwirtschaftsflächen, Waldflächen, Wasserflächen
und Erholungsflächen.
Prozent
37,4
35,3
13,5
7,3
3,9
1,1
0,9
0,6
(% der Freifläche an der Landkreisfläche)
95%
90%
Statistischer Trend:
abnehmend
Bewertung:
abnehmend
Anmerkungen:
Trotz der rückläufigen Freiflächenentwicklung (etwa 100
ha/Jahr im Durchschnitt der letzten 4 Jahre) entspricht der
Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Landkreis
Starnberg etwa dem bayerischen Durchschnitt.
85%
80%
1981
1985
1989
1993
Starnberg
16
1997
2001
2004
Bayern
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Begehrtes
Wohngebiet
Durch die Schönheit seiner Landschaft, die Nähe zur Landeshauptstadt
München und zu den Alpen ist der
Landkreis Starnberg ein begehrtes
Wohngebiet. Aus allen Teilen der Bundesrepublik ziehen Menschen ins Fünfseenland, um hier zu leben. Der Zuzug
von außen hat einen maßgeblichen
Einfluss auf die Bevölkerungsstruktur
und -entwicklung gewonnen.
2.1.2.1 Umweltrelevanz
Der „Drang aufs Land“ wurde bereits
von den bayerischen Herzögen eingeleitet, als 1541 Herzog Wilhelm IV. die
ehemalige Burg der Grafen von Andechs in ein bequemeres Landschloss
umbauen ließ. Seitdem stand es dem
Münchner Hof als Sommerresidenz zur
Verfügung und war häufig Ausgangspunkt für Jagden, Wallfahrten nach
Andechs und prunkvollen Fahrten auf
dem See.
Im 19. Jahrhundert wurden Starnberg und die anderen Orte am See von
den Münchnern entdeckt. Während
noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts
nur vereinzelt Neubauten entstanden,
änderte sich das mit dem Bau der Eisenbahn rasant. Nun kamen Bürger,
Künstler und Wissenschaftler nach
Starnberg, um Zweitwohnsitze einzurichten oder sich am Starnberger See
niederzulassen.
Dieser Trend hält bis heute unvermindert an. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Zustrom sprunghaft angestiegen. Zuerst siedelten sich hier viele
Heimatvertriebene aus dem Osten an.
Später wurde der Landkreis durch den
weiteren Ausbau der Verkehrsverbindungen zu einem attraktiven Wohngebiet.
Das führte und führt zwangsläufig zu
tiefgreifenden Strukturveränderungen
der Gemeinden. Die Lebensweise der
Menschen ist zunehmend städtisch
geprägt. Immer mehr Menschen wohnen nur noch im Landkreis und arbeiten außerhalb ihres Wohnortes. Die
vermehrte Ausweisung von Bauland
aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl, der zunehmende Pkw-Verkehr und der damit notwendige
Fortschreibung 2006
Straßenbau führen zu Landschaftszersiedlung und Naturzerstörung.
2.1.2.2 Bestandsaufnahme
Bevölkerungsentwicklung
Wie Abbildung 2/2 zeigt, lebten im Jahr
2006 insgesamt 128.696 Menschen im
Landkreis. Das sind über 75 Prozent
mehr als 1960.
Bevölkerungsentwicklung Lkr. Starnberg
140.000
128.696
130.000
Einwohnerzahlen
2.1.2 Bevölkerung
120.000
110.000
100.000
90.000
80.000
70.000
1960
1970
1980
1990
2000 2006
Abbildung 2/2: Entwicklung der Einwohnerzahl im Landkreis Starnberg
zwischen 1960 und 2006
Mit 265 Einwohnern pro Quadratkilometer gehört der Landkreis Starnberg
zu den Landkreisen Bayerns mit hoher
Bevölkerungsdichte. In Oberbayern
befindet er sich an dritter Stelle.
Tabelle 2/3: Einwohnerzahlen nach
Gemeinden (Stand 30.06.2006)
GemeindeEinw.2006 Einw/km² gg.2001
Andechs 3.218
80
+2,0%
Berg
8.147
222
+3,8%
Feldafing 4.316
472
-1,1%
Gauting 19.418
385
+1,4%
Gilching 16.976
539
+2,1%
Herrsching 9.982
478
+1,6%
Inning
4.196
172
+3,6%
Krailling 7.548
472
+2,0%
Pöcking 5.666
270
+0,2%
Seefeld
7.051
202
+1,5%
Starnberg 22.950
372
+3,2%
Tutzing
9.417
264
+1,6%
Weßling 5.127
227
+1,3%
Wörthsee 4.684
229
+1,7%
Landkreis 128.696
265
+2,0%
17
2
Relativ hoher
Anteil älterer
Menschen
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Geburten und Sterbefälle
Die Zahl der Geburten sowie der Sterbefälle ist seit Jahren relativ konstant.
Im Jahr 2004 wurden im Landkreis
1146 Kinder geboren, die Zahl der Verstorbenen betrug 1118. Die Bevölkerungszunahme im Landkreis erfolgte
demnach vor allem durch Zuzug.
Familien und Haushalte
Zahl und Größe der Haushalte geben
einen guten Eindruck von Lebensweise
und Struktur der Bevölkerung. Eine
hohe Zahl von Einpersonen-Haushalten deutet entweder auf eine Altersstruktur mit einer relativ hohen Zahl älterer Menschen oder auf einen hohen
Grad der Verstädterung hin. In bäuerlichen Haushalten ist die Zahl der Personen traditionell hoch, während die
Stadtbevölkerung eher zur Kleinfamilie
tendiert.
Im Jahr 2004 betrug die Gesamtzahl
der Wohnungen im Landkreis 57.312.
Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von ca. 2,25 Personen.
Altersgruppen in %
25
%
20
15
10
5
0
0
Anmerkungen:
In den letzten 10 Jahren ist die Bevölkerung im Landkreis
Starnberg stärker gewachsen als im bayerischen Durchschnitt. Dies ist vor allem durch eine relativ hohe Zuzugsquote bedingt.
18
5
-2
25
0
-3
30
0
-4
40
Bayern
50
5
-6
65
r
lte
ä
u.
Bevölkerungsentwicklung
(Prozentuale Zunahme der Einwohnerzahl)
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004
Landkreis Starnberg
18
0
-5
Zahl der Ausländer
Im Landkreis Starnberg leben derzeit
12.608 Ausländer (Stand 12/2005), was
einem Anteil von etwas unter 10% der
Gesamtbevölkerung entspricht. Wie
Tabelle 2/4 zeigt, ist der Anteil ausländischer Mitbürger in den letzten Jahren wieder leicht rückläufig. Dies dürfte auch auf die Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
Jährliche Zunahme in %
Bewertung:
neutral
15
8
-1
Abbildung 2/3: Altersaufbau der
Wohnbevölkerung im Lkr. Starnberg
Indikator
Statistischer Trend:
zunehmend mit jährlichen Schwankungen
6
5
-1
Lkr. Starnberg
Agenda 21 –
Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen spiegelt neben
demographischen Faktoren (z.B. steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung) auch die Attraktivität einer Region
als Wohnort wieder.
-6
Bayern
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
zurückzuführen sein.
Ansprechpartner:
Tabelle 2/4: Entwicklung des Ausländeranteils im Landkreis Starnberg
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Kommunalwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-278
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Jahr
1960
1970
1980
1990
2001
2005
Ausländeranteil
1,97%
6,39%
7,23%
7,74%
10,48%
9,80%
Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Anteile der Nationalitäten im
Landkreis Starnberg:
Tabelle 2/5: Ausländerzahlen im Landkreis Starnberg (incl. Asylbewerber)
Staat
Österreich
Türkei
Serbien-Montenegro
Kroatien
Italien
USA
Großbritannien
Bosnien-Herzegowina
Polen
Frankreich
Niederlande
Slowakei
Ungarn
Schweiz
Griechenland
Russische Förderation
Tschechien
Afghanistan
Rumänien
Portugal
Schweden
Spanien
Ukraine
Sonstige
Gesamt
Fortschreibung 2006
Anzahl
1.743
1.531
1.050
974
873
609
584
427
379
277
242
238
237
197
165
157
155
150
140
139
133
132
132
1.944
12.608
Quellen:
Daten-Zahlen-Fakten
Landkreis Starnberg 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
Statistisches Jahrbuch für Bayern
2005
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Statistik
und Datenverarbeitung, 2006
Menschen und Geschichten im Fünfseenland - Ein Buch zum 100. Geburtstag des Landkreises Starnberg
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2002
Landkreis Starnberg Informationen
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
Interessante Links:
www.landkreis-starnberg.de
Aktuelle Zahlen und Fakten für den
Landkreis Starnberg
www.statistik.bayern.de
Bayer. Landesamt für Statistik;
Aktuelle Daten u.a. zu Bevölkerung
19
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.2 Arbeit und Wirtschaft
2.2.1 Einführung und Problembeschreibung
Wichtiges
Freizeit- und
Fremdenverkehrsgebiet
20
Die Nähe des expandierenden Wirtschaftszentrums München und die Zugehörigkeit zur Metropolregion München, einer der wirtschaftlich stärksten Wirtschaftsregionen in Europa, hat
eine tiefgreifende Veränderung der
Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur
des Landkreises ausgelöst. Das traditionell landwirtschaftlich geprägte Gebiet erlebte nach dem zweiten Weltkrieg ein starkes Wachstum von Industrie und Gewerbe. Typisch bäuerliche
Lebens- und Wirtschaftsformen sind
kaum noch zu finden. Gleichwohl sind
keine reinen Industriegebiet entstanden: Aufgrund der landschaftlichen
Gegebenheiten hat sich der Landkreis
vornehmlich zu einem Freizeit- und
Fremdenverkehrsgebiet sowie zu einem Standort von Dienstleistungsbetrieben entwickelt.
Der Landkreis verfügt über kaum
umweltbelastende Unternehmen, da
die modernen Industriebetriebe von
vornherein durch Anwendung neuer
Technologien relativ umweltschonend
arbeiten.
Die Kommunen haben nur beschränkten Einfluss auf das, was produziert wird, welche Produktionsverfahren angewandt werden, welche
technischen Anlagen betrieben werden, welche Stoffe und Materialien
zum Einsatz kommen oder welche Abfälle entstehen. Hier liegen Kompetenzen und Verantwortung v.a. bei den
Wirtschaftsunternehmen selbst und
den staatlichen Genehmigungs- und
Überwachungsbehörden. Die Struktur
der im Landkreis ansässigen Betriebe
trägt jedoch dazu bei, Akzeptanzprobleme vergleichsweise gering zu halten. Traditionsbetriebe sind i.d.R. akzeptiert, Neuansiedlungen und Betriebsgründungen v.a. im Dienstleistungssektor sind eher kompatibel.
Das Gewerbe zeichnet sich durch
eine dienstleistungsorientierte, überwiegend mittelständische Struktur aus.
Das Qualifikationsniveau der Beschäf-
tigten ist gut und die Arbeitslosigkeit
gering. Probleme gibt es bei der Besetzung offener Stellen (zumeist werden
hochqualifizierte Arbeitskräfte gesucht). Das Preisniveau für Gewerbeund Büroflächen hat sich in den letzten
Jahren dem Durchschnitt der Landkreise südlich von München angeglichen.
2.2.2 Bestandsaufnahme
2.2.2.1 Beschäftigungssituation
In der Land- und Forstwirtschaft sind
heute nur noch insgesamt 316 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus ökonomischen Gründen
sind betriebliche Rationalisierungen
vorgenommen worden. Das verstärkt
die allgemeine Tendenz zu intensiver
Bewirtschaftung und zum Rückgang
kleiner Betriebseinheiten. Damit verbunden sind jedoch verschärfte negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt.
Das produzierende Gewerbe beschäftigt heute ca. 10.400 Erwerbstätige. Wirtschaftliche Schwerpunkte
bilden die Gemeinden Weßling, Gauting, Gilching, Krailling, Tutzing und die
Stadt Starnberg. Die wichtigsten Industriebranchen sind: Stahl-Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Elektroindu-
Gewerbegebiet
Argelsrieder Feld
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Dienstleistungsbereich hat
große Bedeutung
strie, Optik, Feinmechanik und Medizintechnik.
Der tertiäre Sektor – Handel, Banken, Verkehr, Dienstleistungen, Fremdenverkehr – ist im Landkreis am
stärksten vertreten mit fast 24.000 Beschäftigten.
Tabelle 2/6: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in den
einzelnen Wirtschaftssektoren
(Stand 12/2005)
Prozent
Produzierendes
Gewerbe
30,5%
Handel, Gastgewerbe
und Verkehr
21,5%
Sonstige
Dienstleistungen
47,1%
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
0,9%
Sv. Beschäftigte insg. 100%
Anzahl
10.577
7.482
16343
316
34.727
Wie der AGENDA 21-Indikator zeigt,
liegt die Arbeitslosenquote im Bereich des Arbeitsamtes Starnberg im Rückblick der letzten
10 Jahre weit unter der bay-
ernweiten Quote. Diese Zahlen sind
Jahresdurchschnittswerte und beziehen sich auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen.
Im Juli 2006 lag die Arbeitslosenquote im Bereich des Arbeitsamtes Starnberg bei 4,0%. Dies entspricht 2.459 Arbeitslosen.
2.2.2.2 Pendlersituation
Ein Teil Erwerbstätigen geht einer Beschäftigung außerhalb des Landkreises nach, ein Großteil davon ist im
Wirtschaftszentrum München beschäftigt. Vor allem die nördlichen Gemeinden mit einer guten Verkehrsanbindung haben aufgrund der räumlichen Nähe enge Verflechtungen mit
München. Verglichen mit anderen
Landkreisen in unmittelbarer Nähe zu
einer Metropole ist der Pendlersaldo
im Landkreis Starnberg eher gering.
Die sich in den letzten Jahrzehnten
abzeichnende Entwicklung zu immer
größeren Entfernungen zwischen
Wohngebiet und Arbeitstätte bringen
eine erhebliche Verkehrsbelastung mit
sich, die für die Stadt Starnberg und ei-
Agenda 21 –
Indikator
Geringe
Arbeitslosigkeit
Pendler
verursachen
Verkehrsbelastung
Arbeitslosenzahlen
(In % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen)
Die Arbeitslosenquote ist ein wichtiger Indikator für die
wirtschaftliche Stärke einer Region, aber auch ein gewichtiger sozialer Indikator.
%
9,0
Statistischer Trend:
Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren wieder
deutlich gestiegen und bewegt sich derzeit auf hohem
Niveau.
7,0
8,0
6,0
5,0
4,0
Anmerkungen:
Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Starnberg ist nicht nur
gegenüber dem bayerischen Durchschnitt relativ niedrig,
sie ist auch eine der geringsten im ganzen Bundesgebiet.
Die angegebenen %-Werte beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt.
Fortschreibung 2006
3,0
2,0
1,0
0,0
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
Bewertung:
negativ
Landkreis Starnberg
Bayern
21
nige Gemeinden im Landkreis kaum
noch zu verkraften ist (vgl. Kap. 2.3).
Bis auf die Stadt Starnberg und die
Gemeinden Weßling und Seefeld überwiegen in allen Gemeinden des Landkreises die Auspendler gegenüber den
Einpendlern (s. Tabelle 2/7).
Tabelle 2/7: Pendlerströme im Landkreis Starnberg
GemeindeEinpendler Auspendler Saldo
Weßling 3.761
1.149
2.612
Starnberg 6.099
4.469
1.630
Seefeld
1.860
1.745
115
Krailling 1.619
1.733
-114
Gauting
4.212
4.369
-157
Feldafing 710
895
-185
Andechs 549
918
-369
Herrsching 1.673
2.077
-404
Berg
1.137
1.636
-499
Inning
431
1.104
-673
Wörthsee 404
1.157
-753
Tutzing
1.240
2.013
-773
Pöcking
548
1.361
-813
Gilching 2.119
4.925
-2.806
Landkreis
Summe 26.548
30.131
-3.583
Quelle: Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Strukturdaten 2005
2.2.2.3 Situation der Landwirtschaft
2.2.2.3.1 Allgemeines
Die landwirtschaftlichen Betriebe im
Landkreis Starnberg haben sich zwischen 1975 und 2006 von 1137 auf 433
Höfe verringert. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Abnahmerate von
2,00% pro Jahr (Bayern: -1,88%).
Der Betriebsrückgang ging mit einer
Vergrößerung der verbleibenden Betriebe einher. Eine Auswertung des
Amtes für Landwirtschaft zeigt, dass
Haupterwerbsbetriebe derzeit nur
noch über 50 ha zunehmen, während
die Betriebe mit kleineren Einheiten
rückläufig sind. Der Anstieg der Betriebsaufgaben bzw. der Bewirtschaftung im Nebenerwerb spiegelt sich
auch in der Zunahme der Betriebe unter 5 ha wieder.
22
Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe
160
137
140
120
Anzahl Betriebe
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
102
111
109
100
80
62
60
40
20
86
76
75
58
49
59
20
0
0-5
5-10
10-20
1993
20-30
30-50
>50 ha
2006
Abbildung 2/4: Betriebsgrößenstruktur
landwirtschaftlicher Betriebe im
Landkreis Starnberg
Zur Bewirtschaftung großer Betriebe ist eine Flurneuordnung mit größeren Schlägen wünschenswert.
2.2.2.3.2 Ökologischer Landbau
Im Landkreis Starnberg haben derzeit
35 Betriebe (= 8,1%) mit 1.379 ha LF (=
9,8%) auf ökologischen Landbau umgestellt. Mit einer durchschnittlichen
Größe von 39,4 ha liegen sie
leicht über dem Landkreisdurchschnitt
mit 32,5 ha (Stand 2006).
Die überwiegende Anzahl an ökologischen Betrieben sind Milchviehbetriebe. Aber auch Ziegenmilch-, Schafoder Pferdebetriebe sind unter den
ökologischen Betrieben zu finden.
Sicherlich bedingen insbesondere
im Milchvieh- und Ziegenmilchbereich
die günstigen Absatzbedingungen vor
Ort über die Andechser Molkerei
Scheitz die überdurchschnittliche Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe. Ein wichtiges Segment der Andechser Molkerei Scheitz ist die Herstellung von Biomilch (Kuhmilch, Ziegenmilch) aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
Die Umstellung auf ökologische
Landbewirtschaftung kann jedoch nur
soweit vorangetrieben werden wie die
Nachfrage von der Verbraucherseite
zunimmt und die Wirtschaftlichkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe sowie
35 landwirtschaftliche
Betriebe im
Landkreis
wirtschaften
ökologisch
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
die Gesundheit der Lebens- und Futtermittel nicht durch Krankheit und
Schädlinge gefährdet wird. Zudem
muss die Ernährung der Verbraucher
sichergestellt werden.
2.2.2.3.3 Regionalvermarktung
Kurze Wege
zwischen
Erzeuger und
Verbraucher
Nahrungsmittel werden heute weltweit
vermarktet. Die Produkte stammen oftmals aus Ländern, deren Erzeugungsbedingungen wir nicht kennen. Zudem
sind sie oft mit weiten Transportwegen
behaftet. Um dem Verbraucher eine
größere Sicherheit über Herkunft und
Erzeugung zu geben, wurde das Konzept „Aus der Region - für die Region“
entwickelt und im Jahr 1999 auch im
Landkreis Starnberg gestartet.
Grundgedanke der Regionalvermarktung ist es, Erzeugnisse, die innerhalb
einer Region produziert werden, auch
innerhalb desselben Bereiches zu vermarkten. So sollen z.B. Bäcker und
Metzger die Rohstoffe für ihre Erzeugnisse soweit wie möglich aus der Produktion innerhalb des Landkreises beziehen.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die
Produktion und der Verbrauch der Produkte bleiben in der Region. Das bedeutet weniger Treibstoffverbrauch
durch kürzere Wege, frischere Produkte und keine langen Tiertransporte. Die
Verbraucher können sich besser mit
Produkten aus der eigenen Region
identifizieren. Sie wissen, wo sie erzeugt und verarbeitet werden.
Somit leistet die Regionalvermarktung auch einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt unserer Kulturlandschaft. Wirtschafts- und somit Wertschöpfungskreisläufe werden geschlossen, dadurch werden im Landkreis heimische
Betriebe (z.B. Landwirte, Bäckereien,
Metzgereien, Hotels- und Gastronomie) gestärkt und Arbeitsplätze gesichert. Das Projekt verbindet somit ganz
im Sinne der AGENDA 21 Ökologie,
Ökonomie und Soziales.
Starnberg die STARNBERGER LAND
Solidargemeinschaft e.V. gegründet.
Der Verein hat derzeit gut 100 Mitglieder. Vorstandschaft und Beirat setzen sich aus je 6 Vertretern von Verbraucherverbänden, Landwirtschaft,
Handwerk, Kirchen und Umweltgruppen, den sogenannten fünf Säulen, zusammen.
Die Solidargemeinschaft STARNBERGER LAND verfolgt den Zweck, die
natürlichen Lebensgrundlagen von
Menschen, Tieren und Pflanzen im
Landkreis Starnberg zu erhalten und zu
verbessern.
Qualitätsstandards
Dadurch, dass der Vorstand und Beirat
unmittelbar bei der Ausgestaltung der
Anbau-, Kontroll-, Verarbeitungs- und
Handelsrichtlinien beteiligt ist und die
Kontrolle überwacht, erhalten Verbraucher und Naturschützer erstmals
die Möglichkeit, ihr „Wunschprodukt“
an der Ladentheke zu bekommen. So
einigten sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft darauf, dass Brotgetreide ohne Pflanzenschutzmittel und
ohne Herbizide erzeugt werden muss.
Die Anbaurichtlinien, die dem Erzeuger konkrete Vorgaben hinsichtlich
Standort, Fruchtfolge, Saatgut und
Sorten, Düngung, Pflanzenschutz, Lagerung und Kontrolle auferlegen, können jederzeit beim Vorsitzenden von
STARNBERGER LAND angefordert
werden.
STARNBERGER LAND
Solidargemeinschaft e.V.
Im Juli 1999 wurde deshalb auf Initiative des Amtes für Landwirtschaft
und Ernährung und des Landratsamtes
Fortschreibung 2006
23
2
Inzwischen
umfangreiche
Produktpalette
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Produkte
Im Vorgriff auf die geplante Vereinsgründung wurden im Landkreis Starnberg bereits 1999 erstmals Roggen und
Backweizen unter den strengen Erzeugungs- und Verarbeitungsrichtlinien
erzeugt. Zum Nikolaustag wurde dann
erstmals STARNBERGER LAND-Mehl,
Typ 550 angeboten.
Seit dem Jahr 2000 wird auch
STARNBERGER LAND-Brot in 12 verschiedenen Bäckereien mit 35 Verkaufsstellen im Landkreis angeboten.
Es folgten weitere STARNBERGER
LAND-Produkte: Honig aus heimischer
Produktion, Kartoffeln sowie Streuobst-Apfelsaft aus unserem Landkreis,
seit Juni 2001 auch Fleischprodukte.
Darüber hinaus gibt es auch Geschenkkörbe
mit
STARNBERGER
LAND-Produkten. Speziell für diesen
Zweck werden regional Geschenkkistchen in den Machtlfinger Werkstätten
IWL (Isar, Würm, Lech) hergestellt.
Saisonale Produkte wie der STARNBERGER LAND-Christstollen, der mit
der DLG-Goldmedaille 2006 der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft
ausgezeichnet wurde, oder auch
STARNBERGER LAND-Glühwein und
Punsch bereichern die Produktpalette.
Die STARNBERGER LAND „Sonnenäcker“ sind seit 2003 ein erfolgreiches
Konzept. Verbraucher können für eine
Saison fruchtbare Ackerflächen pachten, auf denen sie mit Lust und Freude
Gemüse, Kräuter und Blumen selbst
anbauen. Zurzeit stehen in Gauting,
Gilching, Seefeld und Weßling Sonnenäcker zur Verfügung.
2.2.2.3.4 Direktvermarktung
Die Entwicklung der Erzeugerpreise für
landwirtschaftliche Produkte ist seit
Jahren in fast allen Bereichen rückläufig z.B. für Qualitätsweizen von 25
Euro/dt (1980) auf 10 Euro/dt (August
2006). Auf der Verbraucherseite sind
dagegen die Preise beispielsweise für
1 kg dunkles Mischbrot im gleichen
Zeitraum von 1,30 Euro (1980) auf ca. 3
Euro (2006) gestiegen.
Um an der allgemeinen Wertschöpfung teilhaben zu können, bietet sich
daher für einige Landwirte die Direkt-
24
vermarktung der landwirtschaftlichen
Produkte an.
Direkt vom Erzeuger einzukaufen
bietet auch für die Verbraucher viele
Vorteile:
¾ frische Ware aus heimischer Pro-
duktion,
¾ Einblick in die Herkunft und Erzeu-
gung,
¾ umweltfreundlich, da keine langen
Transportwege,
¾ abfallarm, da keine überflüssigen
Verpackungen.
Um die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte im Landkreis
Starnberg weiter zu fördern, hat das
Amt für Landwirtschaft und Forsten
eine Liste von landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Starnberg zusammengestellt, die ihre selbst erzeugten
Produkte direkt ab Hof vermarkten.
Die Liste der Direktvermarkter ist
u.a. auf der Internet-Seite des Landratsamtes unter www.landkreis-starnberg.de/direktvermarkter abrufbar.
2.2.2.4 Wirtschaftsförderung
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg
Um die Wirtschaftsstruktur des Landkreises weiter zu entwickeln, wurde im
Oktober 2000 unter Beteiligung des
Landkreises und aller 14 Gemeinden
die Gesellschaft zu Förderung der
Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH
(gfw) gegründet.
Bereits in der Startphase waren 22
Unternehmen und Banken als weitere
Gesellschafter gewonnen. Diese Wirtschaftsvertreter haben zwischenzeitlich ihre Anteile im Unternehmerverband Wirtschaftsförderung Landkreis
Starnberg e.V. (UWS) gebündelt und
zahlreiche weitere Unternehmen als
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Koordinator
zwischen Unternehmen, Verwaltung, Politik und
Bürgern
Erfolgreiche
Innovationsmesse
Fortschreibung 2006
Mitglieder gewonnen. Mit einem Anteil
von 1% ist zudem der Landesverband
des Deutschen Gewerbeverbandes an
der gfw beteiligt. Der Landkreis Starnberg ist mit einem Anteil von 41,2%
Hauptgesellschafter und somit auch
maßgeblich an der Finanzierung der
gemeinsamen Aufgaben beteiligt.
Zentrale Aufgabe der gfw sind die
nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsund Beschäftigungsentwicklung im
Landkreis Starnberg sowie die Förderung von Handel, Handwerk, Gewerbe
und Dienstleistungen.
Zum einen bedeutet dies die Schaffung eines wirtschaftsfreundlichen Klimas, wobei sich die gfw insbesondere
als Moderator und Behördenlotse
sieht. Andererseits fungiert die gfw als
Koordinations- und Schnittstelle zwischen Unternehmen, Verwaltung, Politik und Bürgern. Sie ist erste Anlaufstelle für Problemlösungen aus einer
Hand.
Darüber hinaus ist die gfw Ansprechpartner bei allen wirtschaftlichen und standortrelevanten Fragen.
Sie vermittelt Investitionsstandorte sowohl für bereits im Landkreis ansässige Unternehmen mit Verlagerungsoder Erweiterungsabsichten als auch
für Unternehmen, die sich neu im
Landkreis ansiedeln möchten. Weiterhin leistet die gfw Hilfestellung in Fragen behördlicher Genehmigungsverfahren und berät über öffentliche Finanzierungshilfen ebenso wie in Fragen der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.
Innovationsmesse und
Unternehmertag
Die InnoSTA, Innovationsmesse im
Landkreis Starnberg, die 1998 zum ersten Mal im Landratsamt stattfand,
wurde inzwischen zu einer festen Einrichtung. Alle zwei Jahre organisiert
die GfW inzwischen diese Plattform für
innovative Unternehmen aus dem
Landkreis Starnberg, die auf erfreuliche Resonanz stößt. Sie bietet Gelegenheit, die ganze Bandbreite unseres
Wirtschaftsstandortes der Öffentlichkeit zu präsentieren. Daneben gibt es
für Unternehmer und Besucher die
Möglichkeit, sich in Workshops sowie
bei Vorträgen über verschiedene Themen zu informieren oder auszutauschen.
Impressionen vom Unternehmertag
2005
Ein Tag der Innovationsmesse, die
wieder im März 2007 stattfindet, ist als
“Tag der Ausbildung” konzipiert. Er
bietet v.a. Schülerinnen und Schülern
die Gelegenheit, sich über Ausbildungsmöglichkeiten im Landkreis zu
informieren und entsprechende Kontakte zu knüpfen.
Fremdenverkehrsförderung
Der Landkreis Starnberg ist auch ein
beliebtes Urlaubs- und Fremdenverkehrsgebiet. Der Tourismus hat sich
daher zwischenzeitlich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt (jährlicher Bruttogesamtumsatz ca. 199 Mio. Euro, davon 128 Mio.
Euro durch Tagestouristen und 71 Mio.
Euro durch Übernachtungsgäste). Von
diesem Umsatz entfallen etwa zwei
Drittel auf Gastronomie und Gastgewerbe, 25% auf Dienstleistungsunternehmen und 10% auf den Einzelhandel.
Ein Großteil der Einnahmen fließt
wieder dem regionalen Wirtschaftskreislauf zu, die Tourismuswirtschaft
leistet damit einen wichtigen Beitrag
zu einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur. Darüber hinaus sichert der
Tourismus derzeit ca. 2.000 Arbeitsplätze im Landkreis. Mit der Eröffnung
des 120 Zimmer Hotels "Vier-Jahreszeiten Starnberg" im Jahr 2006 werden
25
2
Tourismus ist
bedeutender
Wirtschaftsfaktor
26
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
weitere Arbeitsplätze geschaffen und
bestehende gesichert.
2005 gab es im Landkreis 61 gewerbliche Vermieter (2586 Betten), 30 private Vermieter (107 Betten) sowie 262 Ferienwohnungen (1308 Betten). Insgesamt wurden bei den gewerblichen
Vermietern 561.000 Übernachtungen
registriert, davon etwa 15% Besucher
aus dem Ausland. Zwischenzeitlich
wurden über 100 private Vermietobjekte nach den Richtlinien des Deutschen
Tourismus Verbandes (DTV) von einer
unabhängigen Agentur mit Sternen
klassifiziert.
In den letzten Jahren setzte man hier
mehr auf Qualitätsverbesserung und
Kapazitätsauslastung denn auf Kapazitätserweiterung. Gestiegene Gästeund Übernachtungszahlen beweisen
die Richtigkeit dieses Weges. Der Bereich Übernachtungsgäste soll zukünftig stärker ausgebaut werden.
Seit 1976 besteht der Fremdenverkehrsverband (jetzt: Tourismusverband) Starnberger Fünf-Seen-Land als
Zusammenschluss des Landkreises
und der Fremdenverkehrsgemeinden
des Landkreises (nicht beteiligt sind
die Gemeinden Gauting, Gilching und
Krailling). Dem Tourismusverband
gehört auch die Interessengemeinschaft für Fremdenverkehr Starnberger
See e.V. an, die alle Gemeinden um
den Starnberger See umfasst und so
auch die Mitwirkung der nicht dem
Landkreis Starnberg angehörenden
Seeufergemeinden Bernried, Münsing
und Seeshaupt vermittelt. Seit dem
Jahr 2002 ist auch der Markt Dießen
am Ammersee (Lkr. Landsberg) Mitglied im Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land.
Der Tourismusverband unterhält
eine Geschäftsstelle mit Tourist - Information in Starnberg und hat seit 2004
das operative Geschäft der Tourist Information Herrsching übernommen.
Er nimmt sämtliche Aufgaben wahr, die
der Entwicklung des Tourismus im
Landkreis dienen (Herausgabe von
Prospekten, Werbung im In- und Ausland für das Fünf-Seen-Land als Urlaubsgebiet, Beteiligung an Messen
und Ausstellungen etc.). Daneben bietet er auch eine zentrale Zimmerver-
mittlung und Kartenvorverkauf an.
Inzwischen erwirtschaftet der Tourismusverband über 40% seiner Haushaltsmittel selbst. Der restliche Finanzbedarf wird zu 50% vom Landkreis und
zur anderen Hälfte von den beteiligten
Gemeinden und der Interessengemeinschaft für Fremdenverkehr Starnberger
See e.V. gedeckt.
In dem Bewusstsein, dass gerade
eine intakte Natur das wichtigste Kapital des Fünfseenlandes ist, wird auch
auf Angebote zum "Sanften Tourismus"
gesetzt (z.B. "Kombi-Ticket" MVVSchifffahrt, ermäßigter Eintritt beim
Buchheim-Museum für Nutzer der
Schifffahrt, Vertrieb der Gästekarte
"München Welcome Card" incl. MVVTicket und der Oberbayern Card).
Der Tourismusverband hat den
nachhaltigen Tourismus auch in seinem, vom neu geschaffenen Tourismusbeirat und der Geschäftsstelle erarbeiteten, Zukunftskonzept verankert.
Die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens
wird durch die aktive Mitwirkung beim
bereits erstellten Gewässerentwicklungsplan (GEP) Starnberger See und
dem in Arbeit befindlichen GEP Ammersee dokumentiert.
Rieder Waldführung 2005
Zudem hat sich der Verband zusammen mit dem Naturschutz- und Jugendzentrum Wartaweil, der Mobilen
Umweltschule, dem Ramsar-Büro Ammersee sowie der Gemeinde Herrsching mit den so genannten "Herrschinger Touren" zum Ziel gesetzt, die
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
"Schätze" des Ammersees und seines
Umlandes erlebbar zu machen. Gleichzeitig sollen dadurch natur- und umweltverträgliche Strukturen in Tourismus und Freizeitnutzung gefördert
werden.
Ein anderer Baustein in diesem Segment ist die geplante Installierung des
Starnberger Fünf-Seen-Landes als
"Nordic - Walking - Region". In dieses
Angebot sollen neben den entsprechenden touristischen Anbietern auch
Vereine aktiv eingebunden werden. In
weitere Maßnahmen hinsichtlich
nachhaltigem, naturverträglichem Tourismus ist der Verband ebenfalls eingebunden (z.B. Arbeitskreis Landkreis Radwegenetz).
2.2.2.5 Umweltmanagement im
Landkreis Starnberg
Viele Betriebe
engagieren sich
für die Umwelt
Mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems wie EMAS oder ISO
14000 gehen viele Unternehmen einen
neuen, eigenverantwortlichen Weg im
Umweltschutz. Sie unterziehen ihren
Betrieb einem freiwilligen UmweltCheck, legen einen “Fahrplan” für Verbesserungen zugunsten unserer Umwelt fest und lassen sich regelmäßig
überprüfen.
EMAS
Im Landkreis Starnberg gibt es derzeit
10 Unternehmen, die das EG-Öko-Audit-Zertifikat (EMAS) erworben haben
(Bayern: 300 Betriebe, Stand: November 2006):
¾ Andechser Molkerei Scheitz GmbH,
Andechs
¾ Andechser
GmbH, Andechs
Klostergaststätten
¾ Klosterbrauerei Andechs
¾ Ulenspiegel Druck & Verlag GmbH,
Andechs
¾ KW Dienstleistungsservice und Kli-
nikdienste, Feldafing
¾ Privatklinik Dr. Schindlbeck, Herr-
Fortschreibung 2006
sching
¾ Perger Säfte GmbH, Breitbrunn
¾ Chirurgische Klinik Seefeld
¾ Verla-Pharm GmbH, Tutzing
¾ Landratsamt Starnberg
ISO 14000ff
Andere Unternehmen wie z.B. die Soyer GmbH, Wörthsee, 3M Espe, Seefeld
oder Webasto, Stockdorf haben ein
Umweltmanagementsystem nach ISO
14000ff eingeführt, das weltweite Marketingvorteile verspricht.
ÖKOPROFIT
Auf Initiative des Landratsamtes startete im November 2005 im Landkreis
Starnberg das Projekt ÖKOPROFIT
(ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte
UmweltTechnik).
ÖKOPROFIT ist eine einfache und
kostengünstige Vorstufe zu anderen
Umweltmanagementsystemen
wie
EMAS oder ISO 14000ff. Es bietet damit
vor allem kleinen und mittleren Betrieben aus allen Branchen, aber auch
kommunalen Einrichtungen die Chance
für wirtschaftlich erfolgreichen Umweltschutz.
Dabei beteiligten sich in dieser ersten Runde folgende neun Unternehmen aus dem Landkreis Starnberg:
3M ESPE AG, Asklepios Fachklinik
München-Gauting, Hotel Schloss Berg,
InWEnt Internationale Weiterbildung
und Entwicklung gGmbH, Klinikum
Starnberg, Kreissparkasse München
Starnberg, Marianne-Strauss-Klinik,
Schölderle Geräte- und Werkstofftechnologie GmbH und Ulenspiegel Druck und Verlag GmbH.
Gemeinsames Ziel war es dabei, mit
kompetenter externer Unterstützung
eines Umweltberatungsbüros den betrieblichen Umweltschutz (z. B. in den
Bereichen Energie, Abfall oder Gefahrstofflagerung) zu verbessern und
gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu
erhöhen. Zum Abschluss des Projekts
im September 2006 erhielten die teilnehmenden Unternehmen die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung als
27
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
ÖKOPROFIT-Betrieb 2006.
2.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
2.2.3.1 Regionalvermarktung
¾ Über die Fortführung der bisheri-
gen STARNBERGER LAND-Produkte hinaus wird auch eine Ausweitung der Produktpalette der Regionalvermarktung angestrebt (z.B.
Fleisch- und Milchprodukte, Säfte
u.a.). Sobald eine breite Produktpalette angeboten werden kann, sollen auch weitere Gaststätten in das
Konzept mit eingebunden werden.
Abb. 2/5: Urkundenverleihung an
ÖKOPROFIT-Betriebe 2006
Umweltpakt Bayern
Auch der Umweltpakt Bayern, eine
Vereinbarung zwischen Wirtschaft und
Staatsregierung zu freiwilligen Umweltschutzleistungen, die inzwischen
bis zum Jahr 2010 verlängert wurde,
findet im Landkreis Starnberg erfreuliche Resonanz: Derzeit beteiligen sich
21 Unternehmen aus dem Landkreis
am Umweltpakt und können mit ihren
erbrachten Umweltschutzleistungen
und dem dafür verliehenen Zeichen
werben (Bayern: ca. 1700 Betriebe,
Stand: Juni 2006).
Das Landratsamt Starnberg begrüßt
diese Initiativen und unterstützt daher
weiterhin die Verbreitung von Umweltmanagementsystemen sowie die
Teilnahme am Umweltpakt Bayern im
Landkreis durch
¾ Projekt-Initiativen (z. B. ÖKOPRO-
FIT)
¾ Beratung und Unterstützung inter-
essierter Betriebe bei den ersten
Schritten,
¾ gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z.B.
Presse-Veranstaltung zu 10 Jahre
EMAS etc.).
28
¾ Um mittelfristig auch den Markt
München zu erschließen, haben
sich die Solidargemeinschaften der
umliegenden Landkreise im Dachverband “UNSER LAND” organisiert. Ziel ist es u.a., die Stadtbevölkerung auf die Versorgung aus dem
Umland und auf die Erhaltung ihrer
Naherholungsgebiete aufmerksam
zu machen.
¾ Die STARNBERGER LAND Solidar-
gemeinschaft e.V. möchte sich
zukünftig in den Produkten jedoch
nicht nur auf Nahrungsmittel beschränken, sondern auch Märkte
wie heimische Energieressourcen
(Energie aus Rapsöl, Verwendung
heimischer Hölzer als Bau- und Energieträger, Solartechniken usw.)
für sich erschließen und an der Energiewende im Landkreis Starnberg mitwirken (s. Kap. 5.2.2.2).
¾ Auch der Landkreis Starnberg un-
terstützt
das
STARNBERGER
LAND-Projekt weiterhin durch
ideelle und organisatiorische Hilfestellung auf verschiedene Weise.
2.2.3.2 ÖKOPROFIT-Projekt im
Landkreis Starnberg
Nach der sehr positiven Resonanz auf
das erste ÖKOPROFIT-Projekt im Landkreis plant das Landratsamt Starnberg
für 2007 die Durchführung einer weiteren ÖKOPROFIT-Runde sowie das An-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
gebot eines weiterführenden “ÖKOPROFIT-Clubs” für bereits zertifizierte
Betriebe.
Interessierte Betriebe (angestrebt
sind wieder 10 bis 20 Teilnehmer) können sich dabei unter erfahrener Anleitung wieder Einsparpotenziale bei Energie, Wasser, Abwasser, Müll etc. erschließen und entsprechende (auch
kostensenkende) Verbesserungsmaßnahmen umsetzen. Besonders positiv
ist auch die verbesserte Rechtssicherheit dank eines ausführlichen Rechtschecks.
In Abhängigkeit von der Anzahl der
Teilnehmer sowie der Betriebsgröße
trägt jeder Teilnehmer einen gewissen
Eigenanteil. Für den Landkreis Starnberg ist das Projekt kostenneutral.
2.2.3.4 Sonstiges
Im Übrigen sei auf die im Mai 1999 im
Auftrag des Landkreises erstellte umfangreiche Strukturanalyse für den
Landkreis Starnberg und die darin enthaltenen Handlungsmöglichkeiten und
Entwicklungspotenziale verwiesen.
Ansprechpartner:
gfw Gesellschaft zur Förderung der
Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-520
[email protected]
www.gfw-starnberg.de
Tourismusverband
Starnberger Fünf-Seen-Land
Wittelsbacherstr. 2c
82319 Starnberg
Tel. (08151) 9060-0
[email protected]
www.starnberger-fuenf-seen-land.de
Industrie- und Handelskammer für
München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Tel. (089) 5116-0
[email protected]
www.muenchen.ihk.de
Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGERNDA 21-Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale
AGENDA 21-Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
Agenda 21 –
Offensive
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Kapitel 2.2: Arbeit und Wirtschaft
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Fortführung des ÖKOPROFIT-Projektes im Landkreis
Starnberg (s. 2.2.3.1)
Zu erreichen bis:
¾ 2007
Fortschreibung 2006
29
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Handwerkskammer für München und
Oberbayern
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Tel. (089) 5119-0
[email protected]
www.hwk-muenchen.de
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Krumpperstraße 18-20
82362 Weilheim
Tel. (0881) 994-0
[email protected]
www.alf-wm.bayern.de
Solidargemeinschaft
Starnberger Land e.V.
1.Vorsitzende Jutta Köhler
Kreuzstr. 25
82131 Gauting
Tel. (089) 8501377
www.starnberger-land.de
www.unser-land.info
Quellen:
Daten-Zahlen-Fakten
Landkreis Starnberg 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
Statistisches Jahrbuch für Bayern
2005
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Statistik
und Datenverarbeitung, 2006
Strukturanalyse für den Landkreis
Starnberg
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, LMU
München, Institut für Wirtschaftsgeographie, 1999
Interessante Links:
www.landkreis-starnberg.de
Aktuelle Zahlen und Fakten über den
Landkreis Starnberg
www.statistik.bayern.de
Bayer. Landesamt für Statistik;
Aktuelle Daten u.a. zu Bevölkerung und
Wirtschaft
www.stmwivt.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
www.stmlf.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
www.bmwi.de
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
www.emas.de
Aktuelle Infos zum Öko-Audit
www.emas-register.de
Register aller EMAS-zertifizierter
Unternehmen
www.umweltpakt.bayern.de
Liste der Teilnehmer am Umweltpakt
www.izu.bayern.de
Infozentrum UmweltWirtschaft
Strukturdaten für die Region München
Hrsg.: Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, 2004
30
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.3 Verkehr
2.3.1 Einführung und Problembeschreibung
Drastischer
Anstieg der
Verkehrsbelastung
Wie im gesamten Bundesgebiet hat
der Verkehr auch im Landkreis Starnberg erheblich zugenommen. Verkehrsmittel Nummer eins ist das Automobil. Damit ist es aber auch das Sicherheits- und Umweltproblem Nummer eins. Im Landkreis Starnberg zeigen sich negative Auswirkungen auf
die Umwelt insbesondere durch den
Naherholungsverkehr. Aber auch der
“hausgemachte” innerörtliche Verkehr
trägt wesentlich zu den aktuellen Verkehrsproblemen bei.
Der motorisierte Verkehr verursacht
auch
¾ eine Vielzahl an Verkehrstoten und
Schwerverletzten,
¾ Luftverschmutzung
(obwohl die
verkehrsbedingten Emissionen in
den letzten Jahren wegen geringerer Verbräuche und verbesserter
Abgasreinigung trotz steigendem
Kfz-Bestandes abgenommen haben) (vgl. Kap. 5.1.1.1 Luftreinhaltung),
¾ Lärmbelästigung in den Städten,
Dörfern und der freien Natur (70
Prozent der Haushalte in der Bundesrepublik fühlen sich vom
Straßenverkehrslärm dauernd oder
gelegentlich stark belastet) (vgl.
Kap. 4.1.2.1 Lärm),
¾ Verminderung der Lebens- und
Aufenthaltsqualität in Städten und
Gemeinden,
¾ erheblichen Flächenverbrauch für
Fahrwege, Parkflächen und eingeschränkt nutzbare Umgebung von
Straßen sowie Zerschneidung der
Landschaft,
¾ starke Bedrohungen und Gefähr-
dungen der Tierwelt (“unattraktive”
Straßenränder könnten dies verringern) sowie deren Lebensräume.
Fortschreibung 2006
2.3.2 Bestandsaufnahme
2.3.2.1 Kraftfahrzeugverkehr
Das Straßennetz im Landkreis Starnberg bedarf vor allem im Hinblick auf
zukünftige Entwicklungen im wirtschaftlichen Bereich (vgl. Kap. 2.2) und
zunehmende Kfz-Zahlen in Teilen der
Verbesserung.
Neben den beiden Autobahnen A 95
(München-Garmisch) und A 96 (München-Lindau) ist v.a. die B2 WeilheimStarnberg) eine wichtige Hauptverkehrsader im Landkreis.
Tab. 2/8: Straßennetz im Landkreis
Starnberg
Autobahn
Bundesstraßen
Staatsstraßen
Kreisstraßen
Gemeindestraßen
30 km
20 km
167 km
46 km
822 km
Der Bestand an Kraftfahrzeugen ist
im Landkreis Starnberg überdurchschnittlich hoch. Zum 01.01.2006 waren
nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes insgesamt 97.620 Fahrzeuge zugelassen, davon etwa 82.800 Pkws,
8.300 Motorräder und 3.300 Lastkraftwagen.
Damit liegt die Motorisierung im
Landkreis etwas über dem bayerischen Durchschnitt (s. AGENDA 21-Indikator).
Überdurchschnittlich viele
Kfz im Landkreis
2.3.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Zum Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) gehören Linienbusse und
S-Bahnen. Im Gegensatz zu städtischen Gebieten ist die Realisierung eines adäquaten öffentlichen Verkehrssystems und -angebots in ländlichen
Gebieten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. So führt beispielsweise die geringere Wohndichte oft zu
einer finanziell erheblich defizitären
Auslastung der Verkehrsmittel. Gleichzeitig hat der Individualverkehr auch
eine Entwicklung begünstigt, die heute
- bei dem vorhandenen ÖPNV-Angebot
31
Agenda 21 –
Kfz-Bestand - Motorisierungsgrad
Indikator
Statistischer Trend:
Der Motorisierungsgrad nahm in den letzten 10 Jahren
deutlich zu.
Bewertung:
Zunehmende Motorisierung führt aufgrund des Rückgangs
der durchschnittlichen Fahrleistungen nicht automatisch in
gleichem Maße zu steigender Gesamtfahrleistung, höherem Verbrauch und mehr Emissionen.
Anmerkungen:
Der Motorisierungsgrad im Landkreis Starnberg liegt deutlich über dem bayerischen Durchschnitt.
32
800
750
700
650
600
550
19
90
Die Entwicklung der Fahrzeugdichte ist ein wichtiger Indikator für die aktuelle und zukünftige Verkehrsproblematik
sowie für die daraus resultierenden Probleme mit Lärm und
Luftverschmutzung.
(Anzahl Kfz je 1000 Einwohner)
Landkreis Starnberg
20
06
Eine vernünftige Kombination von
ÖPNV, Pkw oder Fahrrad kann
langfristig zu einer Entlastung
der Umwelt führen. Mehr und
20
04
¾ weniger Unfälle.
20
02
¾ geringerer Energiebedarf,
20
00
und Abgasen,
19
98
¾ geringere Emissionen von Lärm
19
96
¾ weniger Raumanspruch,
mehr findet deshalb der Gedanke in
der Verkehrsplanung Eingang, nicht
ein bestimmtes Verkehrssystem zu verbessern, sondern integrierte Gesamtkonzepte zu entwickeln, die durch
bestmögliche Kombination der unterschiedlichen Verkehrsmittel den heutigen Anforderungen an Mobilität und
Umweltschutz gerecht werden.
Der Landkreis Starnberg lässt derzeit u.a. zu diesem Zweck Leitlinien für
ein integriertes Verkehrskonzept erarbeiten, in die auch die Ziele und Maßnahmen des Nahverkehrsplans mit einfließen. Das Leitkonzept soll die Ziele
und Handlungsmöglichkeiten für die
verkehrliche Entwicklung im Landkreis
für die nächsten Jahre festlegen, u.a.
die Verbesserung des schienengebundenen Personennahverkehrs, des Busverkehrs sowie der Verknüpfung mit
den anderen Verkehrsträgern (Park +
Ride, Bike + Ride).
Das Schienennetz ist im Vergleich
zum Straßennetz des Landkreises sehr
kurz. Die Hauptstrecken haben eine
Gesamtlänge von 32,5 Kilometern, die
Nebenstrecken 19,0 Kilometern.
19
94
Vorteile des
ÖPNV
- einen Verzicht auf das Auto als Alltagsverkehrsmittel kaum noch möglich
erscheinen lässt. Den Laden um die
Ecke hat längst der Supermarkt in der
nächsten Gemeinde ersetzt, der meist
wiederum nur mit dem Auto erreichbar
ist.
Je mehr jedoch die negativen Folgen
des Autoverkehrs bewusst werden,
desto stärker tritt auch wieder die Forderung nach einer Verbesserung des
ÖPNV-Angebots in die öffentliche Diskussion. Denn die Vorteile der öffentlichen Verkehrsmittel sind offensichtlich:
19
92
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Bayern
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Die Linien München - Tutzing (S6 sowie Regionalzüge) und München Herrsching (S5) sind Teil des S-Bahnnetzes des Großraumes München und
von besonderer Bedeutung für Berufspendler und Freizeitverkehr.
Abbildung 2/6: ÖPNV-Streckennetz im
Landkreis Starnberg (Stand: Dezember
2006)
Fortschreibung 2006
Seit 1982 gehört der gesamte öffentliche Busverkehr des Landkreises zum
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
(MVV). Es handelt sich um 20 Buslinien
mit einem Streckennetz von circa 340
Kilometern und einer jährlichen Fahrleistung von rund 1,3 Mio. Kilometern.
Die regionalen Linienbusse im Landkreis befördern jährlich rund 2,1 Millionen Fahrgäste.
33
2
Neue
Erdgasbusse im
Raum Starnberg
ab Dezember
2006
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Ab Dezember 2006 werden zwei
neue Erdgasbusse des RVO im Starnberger Raum eingesetzt. Dadurch soll
ein Beitrag zur Minderung der Feinstaub-Emissionen geleistet werden.
Bis die geplante Erdgas-Tankstelle in
Starnberg eröffnet (voraussichtlich im
Mai 2007), werden die Busse in Wolfratshausen betankt.
Abbildung 2/7: Neue Erdgas-Busse des
RVO
Die Versorgungsleistung der SBahnstrecke München - Herrsching
(S5) beträgt im werktäglichen Durchschnitt 19.200 Fahrgäste, die der
Strecke München - Tutzing (S6) 24.500
Fahrgäste. Die Auslastung ist während
des Berufsverkehrs sehr gut. Im Sommer werden für den Ausflugsverkehr
noch zusätzliche S-Bahnen eingesetzt.
Einen Überblick über das ÖPNV-Liniennetz im Landkreis Starnberg gibt Abbildung 2/6.
Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern, bringt der Landkreis Starnberg seit 2001 jedes Jahr
ein Fahrplanheft heraus, in dem sämtliche Bahn-, Bus- und Schiffsverbindungen im Landkreisgebiet, aber auch Anrufsammeltaxis etc. enthalten sind.
34
2.3.2.3 Luftverkehr
Der Luftverkehr hat im Landkreis
Starnberg gewisse Bedeutung in Gestalt des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen, von dem Lärmeinwirkungen
auf die Umgebung ausgehen. Dieser
Flugplatz wird derzeit von der EDMO
GmbH betrieben und hauptsächlich
vom DLR und von der RUAG GmbH genutzt.
Die Zahl der jährlichen Flugbewegungen einschließlich des Sportflugverkehrs liegt derzeit bei ca. 11.000 im
Vergleich zu ca. 25.000 im Jahr 1999.
Das Landesentwicklungsprogramm
Bayern 2006 bestimmt u.a., dass der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in
seinem Bestand gesichert und die
Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung
durch den Geschäftsreiseflugverkehr
offen gehalten werden sollen. Die
EDMO-Flugbetrieb GmbH hat eine Änderung der luftrechtlichen Genehmigung beantragt mit dem Ziel, den Flughafen zukünftig auch für Geschäftsflieger zu nutzen. Mit einer Entscheidung der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern - hierzu ist im nächsten Jahr zu rechnen.
2.3.2.4 Seenschifffahrt
Schifffahrt findet auf dem Starnberger
See, dem Ammersee, dem Wörthsee
und dem Pilsensee statt. Nur auf dem
Starnberger See und dem Ammersee
gibt es einen regelmäßigen Fährverkehr. Die Fahrpläne finden Sie ebenfalls im Landkreis-Fahrplanheft.
Die Bayerische Seenschifffahrt
GmbH beförderte 2005 auf elf Fahrgastschiffen circa 476.000 Personen, vor allem im Ausflugsverkehr. Der Anteil der
Fischerei ist mit 37 Fischereibooten relativ gering. Die Zahl der privaten Motorboote mit Verbrennungsmaschine
auf dem Starnberger See ist auf 280
begrenzt. Auf dem Wörthsee und Pilsensee werden solche Boote nicht zugelassen. Auf die Sportschifffahrt insgesamt entfällt mit rund 4.000 Booten
(Motorboote, Elektro-Motorboote und
Segelboote) der höchste Nutzungsanteil.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.3.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
2.3.3.1 Kraftfahrzeugverkehr
Abbildung 2/8: MS Starnberg, der neue
Katamaran am Starnberger See
2.3.2.5 Fahrradverkehr
Fahrrad fahren ist nicht nur ein Beitrag
zum Umweltschutz, sondern auch zur
körperlichen Gesunderhaltung und
Fitness. Die Natur wird intensiver erlebt als im geschlossenen Auto.
Nicht zuletzt deshalb ist Fahrrad fahren derzeit „in“, nicht nur bei Ausflügen, sondern auch zum Einkaufen oder
zur Arbeit. Immer mehr Menschen steigen auf das Fahrrad um. Dem Radwegebau kommt deshalb besondere Bedeutung zu.
Das Radwanderwegenetz des Landkreises mit einer Gesamtlänge von ca.
250 Kilometern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Fahrradausflüge durch
abwechslungsreiche Landschaft.
Daneben bestehen Radwege an
Kreisstraßen auf einer Länge von 11
Kilometern, an Bundesstraßen auf 15,8
Kilometern und an Staatsstraßen auf
52,4 Kilometern.
Nach einem Grundsatzbeschluss
des Kreistages sollen alle Kreisstraßen
nach und nach mit Radwegen versehen werden.
Fortschreibung 2006
Wie in Kap. 2.3.2.1 dargestellt, nimmt
die Anzahl der Kraftfahrzeuge und
auch das Verkehrsaufkommen trotz
stark gestiegener Benzinpreise weiterhin zu. Neben Maßnahmen, die Verkehrsströme durch Ortsumfahrungen,
Tunnels etc. möglichst umwelt- und
menschenverträglich zu lenken, ist daher vor allem eine Verkehrsminderung
sowie der Einsatz alternativer Kraftstoffe anzustreben. Entsprechende
Maßnahmen und Initiativen sollen gefördert werden.
Car-Sharing
Um den Individualverkehr zu reduzieren und auch ohne eigenes Auto bei
Bedarf mobil zu sein, bietet sich das so
genannte “Car-Sharing” an. Entsprechende Initiativen, bei denen sich die
Mitglieder bei Bedarf ein Auto zu günstigen Bedingungen leihen können, gibt
es z.B. in Gauting, Gilching, Herrsching, Seefeld und Starnberg. Ein
weiterer Ausbau des Netzes sowie
eine intensivierte Bewerbung des entsprechenden Angebotes ist anzustreben (Nähre Infos s. unter “Interessante
Links”).
Mitfahrzentralen
Aus ökologischen, aber auch aus ökonomischen Gründen (gestiegene Benzinpreise) ist die Bildung von Fahrgemeinschaften (z.B. für Pendler) eine
wichtige Handlungsmöglichkeit. Mitfahrzentralen bieten hier eine kostenlose Online-Vermittlung und können
damit wesentlich zur Reduzierung des
Verkehrsaufkommens beitragen.
Der Landkreis Starnberg wird deshalb zukünftig verstärkt versuchen,
möglichst viele Bürger/-innen, aber
auch die Gemeinden für die Beteiligung an Mitfahrzentralen zu gewinnen,
denn der Erfolg hängt natürlich wesentlich von einem breiten Angebot ab.
(Nähre Infos s. unter “Interessante
Links”).
Auto nur bei
Bedarf
Gemeinsam
fahren Kosten teilen
35
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Spritsparkurse
Bereits 2003 und 2005 wurden Kurse
für eine benzinsparende Fahrweise mit
Erfolg durchgeführt. Durchschnittlich
erzielten die Teilnehmer durch die EcoFahrweise etwa 15 % Kraftstoffeinsparung bei gleichzeitig höherer
Durchschnittsgeschwindigkeit.
Dieses Angebot des Landratsamtes
Starnberg, das sich an alle interessierten Landkreisbürger/-innen richtet, soll
bei Bedarf wiederholt werden.
im Aufbau.
Im Mai 2007 soll in Starnberg die erste Erdgas-Tankstelle im Landkreis
eröffnet werden. Dieser fossile Kraftstoff bringt v.a. im Bereich der Feinstaubemissionen Vorteile. Zukünftig ist
auch die sukzessive Beimischung von
Biogas denkbar. Derzeit sind im Landkreis Starnberg etwa 50 Erdgasfahrzeuge zugelassen.
Der Einsatz alternativer Kraftstoffe
ist durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, aber auch durch Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gezielt
gefördert werden.
Vorrangig muss jedoch versucht
werden, das Verkehrsaufkommen v.a.
durch Umstieg auf alternative Verkehrsmittel zu reduzieren.
2.3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Abb. 2/9: Teilnehmer des Spritsparkurses 2005
Alternativen
marktreif
36
Alternative Kraftstoffe
Nicht nur die stark gestiegenen Preise
für Benzin und Diesel, auch die schädlichen Klimaauswirkungen der fossilen
Treibstoffe, die steigende Abhängigkeit und nicht zuletzt die Feinstaubproblematik sollten uns zum Umstieg auf
wirklich sparsame Autos und alternative Kraftstoffe bewegen. Auch im Landkreis Starnberg gibt es hierzu bereits
Möglichkeiten:
Im November 2006 eröffnete in Gilching-Argelsried die erste PflanzenölTankstelle im Landkreis. Entsprechend
umgerüstete Diesel-Fahrzeuge können
hier rund um die Uhr diesen umweltfreundlichen Treibstoff tanken.
Auch so genannte FlexiFuelFahrzeuge (Betrieb mit Benzin oder Bioethanol) sind bereits auf dem Markt (z.B.
Ford, Saab, Volvo), ein entsprechendes
Tankstellennetz in Deutschland derzeit
Im Jahr 2004 wurde ein Nahverkehrsplan für den Landkreis Starnberg erstellt, der als Grundlage für zukünftige
Optimierungsmaßnahmen im Bereich
des ÖPNV dient.
Das Busangebot des ÖPNV wird im
Rahmen der jährlichen Fahrplankonferenzen im Zusammenwirken mit den
Gemeinden laufend überprüft und den
Bedürfnissen angepasst. Zu möglichen
Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs (z.B. Taktverdichtung, Expressbahn) laufen derzeit Verhandlungen.
Die Herausgabe des jährlichen Fahrplanhefts für den Landkreis Starnberg
soll fortgesetzt werden.
Bei der Weiterentwicklung des Beförderungsangebotes wird darauf geachtet, dass neu eingesetzte Busse
behindertengerecht ausgestattet sind
(Niederflurbusse).
Es soll angestrebt werden, bestehende Kurse zu verkehrsschwachen
Zeiten soweit möglich durch Anruflinien-Taxen zu ergänzen und diese gegebenenfalls auch dort einzusetzen, wo
Linienbusse wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Eine Übersicht über entsprechende bestehende Initiativen
(z.B. Anruf-Sammel-Taxi, Bürgerbus,
Bürgermobil) ist im aktuellen Landkreis-Fahrplanheft enthalten.
Laufende
Optimierung des
Fahrplans
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
2.3.3.3 Fahrradverkehr
Das Radwegenetz entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im
Landkreis umfasst rund 80 km, das
Kreisradwanderwegenetz ca. 250 km.
Weitere Ausbaumaßnahmen sind vorgesehen. Nach Beschluss des Kreistages sollen alle Kreisstraßen nach und
nach mit Radwegen versehen werden.
Dies gestaltet sich allerdings vor allem
auf Grund fehlender Bereitschaft von
Anliegern, den entsprechenden Grund
dafür abzutreten, sehr schwierig.
Die Beschilderung des Kreisradwanderwegenetzes wird derzeit einheitlich
auf gelbe Wegweiser mit Angabe von
Fern- und Nahziel umgestellt.
Daneben gibt es seit 2002 durch den
Beschluss des Kreisausschusses einen Workshop zur Förderung des Fahrradverkehrs im Landkreis. Dieser hat
sich derzeit in Zusammenarbeit mit
dem Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum und dem Erholungsflächenverein zum Ziel gesetzt, Radwege um den Starnberger See sowie
von zwei Verbindungen zwischen Ammersee und Starnberger See zu beschildern.
lassen werden, Fußwege mit- und vorauszuplanen.
2.3.3.5 Sonstiges
Um die ökologisch sinnvolle Anreise
von Touristen mit Bussen attraktiver zu
gestalten, sollten bei zukünftigen Planungen auch die Schaffung bzw. Erhaltung von Parkmöglichkeiten für Reisebusse stärker berücksichtigt werden.
Generell sollte beim Ausbau des
Verkehrswegenetzes auch auf eine
behindertengerechte Gestaltung geachtet werden. Näheres hierzu in Kap.
3.1.2.4 Behinderungen. Eine Übersicht
über barrierefreie Bahnhöfe ist bereits
im Landkreis-Kursbuch enthalten.
Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21 -Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale
AGENDA 21 -Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
2.3.3.4 Fußwegesysteme
Die städtebauliche und ortsplanerische Qualität in Ortschaften wird maßgeblich durch die Möglichkeit fußläufiger Verbindungen mitbestimmt.
Nicht nur für ältere Menschen und
Kinder sind diese “Adern” einer Ortschaft unentbehrlich, vielmehr stellen
Fußwege für alle Personengruppen
über die reine attraktive, weil autofreie
Erschließung hinaus auch die soziale
Chance dar, Menschen zu treffen und
miteinander ins Gespräch zu kommen.
Die Planung von Fußwegen ist bei
der Neuausweisung von Bauflächen
ein geringfügiger Mehraufwand, bei
bestehenden Baugebieten oft ein langwieriger, oftmals auf Einzelabschnitte
begrenzter, aber lohnender Prozess,
der nur auf lange Sicht zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden
kann.
Es sollte daher bei städtebaulichen
Planungen keine Gelegenheit ausge-
Fortschreibung 2006
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 2.2: Verkehr
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrsreduzierung
sowie zur Förderung alternativer Kraftstoffe (s. 2.3.3.1)
Zu erreichen bis:
¾ 2008
37
2
Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
www.landkreis-starnberg.de
www.bmvbw.de
Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Wohnungswesen
ÖPNV: Fachbereich Kommunalwesen
Tel. (08151) 148-270
[email protected]
www.stmwivt.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
Verkehr: Fachbereich Verkehrswesen
Tel. (08151) 148-339
[email protected]
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
GmbH (MVV)
Thierschstr. 2
80538 München
Tel. (089) 41424344
[email protected]
www.mvv-muenchen.de
Straßenbauamt Weilheim
Münchner Straße 39
82362 Weilheim
Tel. (0881) 990-0
[email protected]
www.sbawm.bayern.de
Quellen:
Daten-Zahlen-Fakten
Landkreis Starnberg 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
Verbund-Fahrplan für den Landkreis
Starnberg
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, jährlich
www.bayerninfo.de
Verkehrsinformationen (Elektr. Fahrplanauskunft, Bayernnetz für Radler
u.a.)
www.mobil-ohne-fossil.de
Informationen zu alternativer Mobilität
www.ethanol-statt-benzin.de
Informationen zu FFV-Fahrzeugen etc.
www.stattauto-muenchen.de
Car-Sharing-Initiative
www.mitfahrzentralen.de
Arbeitsgemeinschaft dt. und europ.
Mitfahrzentralen e.V.
www.mifaz.de
www.mitfahrzentrale.de
www.mitfahrgelegenheit.de
www.mfz.de
www.mitfahrbrett.de
www.hitchhikers.de
Internet-Mitfahrzentralen
www.vcd.org
Verkehrsclub Deutschland;
Jährliche Auto-Umweltliste
38
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
3. Soziales / Eine Welt
3.1
Armutsbekämpfung
3.1.1
Einkommensarmut (materielle Armut) ........................41
3.1.1.1
3.1.1.2
3.1.1.3
3.1.1.4
3.1.1.5
3.1.2
3.5
3.6
Fortschreibung 2006
87
Freizeit- und Erholungseinrichtungen .........................88
Sportförderung................................................................92
Sonstiges
3.6.1
80
Medizinische Versorgung .............................................80
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ...................80
Lebensmittelüberwachung ...........................................82
Erkrankungen durch Lebensmittel...............................84
Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel.................85
Freizeit und Erholung
3.5.1
3.5.2
68
Kindergärten, -horte und -krippen ...............................68
Schulen.............................................................................69
Erwachsenenbildung .....................................................73
Medienzentrum ...............................................................74
Jugendhilfe ......................................................................75
Gesundheit und Ernährung
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
61
Situation im Landratsamt Starnberg ...........................61
Angebote für LandkreisbürgerInnen ...........................64
Familie, Bildung und Erziehung
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.4
Psychische Erkrankungen...................................50
Suchterkrankungen..............................................53
Pflegebedürftigkeit ...............................................54
Körperliche und seelische Behinderungen......56
Schwangerenberatung........................................59
Gleichstellung von Frauen und Männern
3.2.1
3.2.2
3.3
Sozialhilfe...............................................................41
Hilfen für Arbeitssuchende .................................44
Schuldnerberatung...............................................46
Beratung von Menschen
ohne festen Wohnsitz...........................................48
Wohnungsbauförderung......................................49
Lebenslagenarmut (immaterielle Armut) ....................50
3.1.2.1
3.1.2.2
3.1.2.3
3.1.2.4
3.1.2.5
3.2
41
93
Integration ausländischer Mitbürger ..........................93
39
3
Soziales / Eine Welt
A
D
soziale Gerechtigkeit: Diese zentralen
des Landkreises, zur Armutsbekämp-
Ziele nachhaltiger Entwicklung werden
fung und sozialer Gerechtigkeit sowie
bereits in der Präambel der AGENDA
zum Schutz unserer Gesundheit bei-
21 genannt. Und sie sind auch in unse-
zutragen.
rmutsbekämpfung, die Deckung
menschlicher Grundbedürfnisse und
ieses Kapitel gibt einen Überblick
über die Aufgaben und Möglichkeiten
rem Landkreis nicht selbstverständlich.
U
nsere Gesellschaft ist von weit rei-
chenden ökonomischen, sozialen und
kulturellen Veränderungen der Rahmenbedingungen betroffen. Die soziale
Absicherung und der Selbstwert der
Menschen
werden
insbesondere
durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder
Behinderung, Armut und Isolation
brüchig. Die Zahl der Hilfebedürftigen
wächst.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 3:
Kapitel 6:
Kapitel 24:
Kapitel 25:
Kapitel 36:
40
Kampf gegen die Armut
Schutz der menschlichen Gesundheit
Stärkung der Rolle der Frauen
Zukunftssicherung für Kinder und Jugendliche
Förderung der Umwelt- und
Entwicklungserziehung
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.1 Armutsbekämpfung
Armut hat viele
Gesichter
Wer ist wirklich arm? Diese Frage ist
nur schwer zu beantworten. Ein Einkommen, das in dem einen Land seinen
Bezieher unter die statistische Armutsgrenze fallen lässt, wäre in einem anderen Land unter Umständen ein Zeichen für behäbigen Wohlstand.
Tatsache ist jedoch, dass es in
Deutschland noch nie so viele Wohnungslose, Arbeitslose und Empfänger
von staatlichen Fürsorgeleistungen
gab wie jetzt. Etwa 180.000 Obdachlose
leben auf der Straße, 9 Millionen Menschen beziehen Sozialhilfe oder
Grundsicherungsleistungen. Kirchen,
Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften äußern sich zunehmend besorgter über die soziale Situation in unserem Land.
Wer sich über Armut äußern oder
wer sie beschreiben will, muss sie jedoch auch definieren. Wer ist arm,
was bedeutet Armut? Diese Fragen
werden von Parteien, Verbänden und
Kirchen sehr unterschiedlich beantwortet. Sehr vereinfachend liegen dem
Armutsbegriff im Wesentlichen folgende Modelle und Definitionen zugrunde:
Relative Armut
Die EG-Kommission definiert diejenigen Haushalte als arm, die über weniger als 50% des durchschnittlichen nationalen Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung verfügen.
Folgt man dieser Definition, gäbe es
in Ländern mit niedrigem Einkommensniveau und geringer Einkommensstreuung keine Armut. Nach Ansicht vieler
Experten ist dieser Maßstab deshalb
unbrauchbar.
Bekämpfte Armut
Unter bekämpfter Armut sind jene Personen einzuordnen, die Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach
Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld
II) oder SGB XII (Grundsicherung im
Alter oder bei Erwerbsminderung) beziehen.
Verdeckte Armut
In verdeckter Armut leben Haushalte,
deren Einkommen unter der maßgebli-
Fortschreibung 2006
chen Sozialhilfegrenze liegt, die aber
keine Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts beanspruchen.
Die Dunkelziffer dürfte hier bei ca.
10% liegen.
Immaterielle Armut
Wer in einer besonderen Lebenslage,
z.B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit
oder im Alter, sich nicht selbst helfen
kann und keine Hilfe von anderen erhält, ist ebenfalls arm im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB).
3.1.1 Einkommensarmut
(materielle Armut)
Das Landratsamt Starnberg ist zuständige Behörde für die Sozialhilfe. Darüber hinaus bietet es vielerlei Beratung
und Hilfen für Landkreisbürger in
schwierigen Lebenslagen an.
Neben den im folgenden beschriebenen Hilfsangeboten gibt es noch
eine Reihe von nicht-staatlichen Initiativen wie z.B. Tauschzirkeln, Secondhand, Möbelbörsen, Tafeln etc., über
die es meist bei den einzelnen Gemeinden nähere Informationen gibt.
3.1.1.1 Sozialhilfe
3.1.1.1.1 Bestandsaufnahme
Die nachfolgenden Ausführungen zur
Armut im Landkreis Starnberg orientieren sich an der Armutsgrenze des
SGB. Danach ist derjenige hilfebedürftig, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend
aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann. Ziel der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (hierzu
zählen die Hilfe zum Lebensunterhalt,
die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist es,
dem Leistungsbezieher eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde
des Menschen entspricht.
Durch die zum 01.01.2005 vorgenommene Zusammenlegung von Sozialund Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ist eine sinn-
Zahl der
Sozialhilfeempfänger
rückläufig
41
3
Soziales / Eine Welt
volle Fortführung landkreisspezifischer
Zeitreihen derzeit leider nicht möglich.
Es wird daher im wesentlichen der aktuelle Sachstand dargestellt.
Entwicklung der Empfängerzahlen
2004 bezogen 2.621 Menschen im
Landkreis Hilfe zum Lebensunterhalt,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Arbeitslosenhilfe.
Am 01.01.2005 wurde die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, soweit diese
von erwerbsfähigen Personen und
ihren Angehörigen in Anspruch genommen wurde, abgelöst durch die
Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II). Aufgrund der vergleichsweise
hohen Vermögensfreibeträge kletterte
die Zahl der Bezieher von Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts innerhalb eines Jahres auf 3.087. Insbesondere die Zahl der Bezieher von
Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nimmt derzeit weiter zu, der
Zuwachs aber dürfte sich im Vergleich
zum vergangenen Jahr deutlich abflachen.
Die absoluten Empfängerzahlen allein geben jedoch noch keine Antwort
auf die Frage, in welchem Umfang sich
das Armutsrisiko im Landkreis verändert hat. Die folgende Tabelle zeigt daher die Entwicklung der Empfängerdichte:
Tabelle 3/1: Leistungsempfänger im
Landkreis je 10.000 Einwohner
Jahr
1995*
1997*
1998*
1999*
2000*
2001*
2002*
2003*
2004**
2005***
Gesamt
91
92
81
83
71
64
69
89
204
240
Frauen Männer
106
74
104
79
93
68
94
70
82
60
74
53
76
61
98
80
241
239
* BSHG-Stichtagsfälle zum 31.12. pro 10.000
Einwohner ohne Asylbewerber
** BSHG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Arbeitslosenhilfe
42
***Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Dabei ergibt sich z.B. ein Anstieg der
Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bzw. von Sozialhilfe und
Grundsicherung von 2004 auf 2005 um
18 %.
Sozialhilfeaufwand
Der Bruttoaufwand für die Hilfe zum
Lebensunterhalt (nur Deutsche, ohne
Ausländer und ohne Grundsicherung)
betrug im Jahr 2000 2,704 Mio. Euro.
Bis 2002 gingen die Ausgaben um 15 %
auf 2,297 Mio. Euro zurück. Von 2002
bis 2004 stiegen die Ausgaben kontinuierlich an, und zwar um 21 % auf 2,777
Mio. Euro.
Am 01.01.2005 trat die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in
Kraft. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten seitdem nur noch Personen, die
nicht auf Dauer (kürzer als 2 Jahre) voll
erwerbsgemindert sind. An Ausgaben
fielen für 34 Hilfeempfänger 147.463
Euro an.
Die Ausgaben für Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 2003 974.000 Euro. Innerhalb von
nur 2 Jahren sind die Ausgaben um
82% auf 1,774 Mio. Euro gestiegen.
2005 bezogen 377 Landkreisbürger
Grundsicherungsleistungen im Alter
und bei Erwerbsminderung gegenüber
254 Leistungsbeziehern im Jahr 2003
(+ 48 %).
Pro Leistungsbezieher betrug der
Aufwand für kommunale Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung) im Jahr 2005 durchschnittlich 2.722 Euro.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
der Landkreis im Rahmen der Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nicht für die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuständig ist. Diese werden von der Agentur
für Arbeit erbracht. Würden die Regelleistungen berücksichtigt, ergäbe sich
ein jährlicher Bruttoaufwand pro Leistungsempfänger von ca. 4.810 Euro.
Struktur der Leistungsempfänger
Die Altersstruktur der Hilfeempfänger
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Risikogruppe
Kinder und
Jugendliche
ist im nachfolgenden Schaubild dargestellt. 35% der Bezieher von Hilfe zum
Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen sind Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene. Knapp 8% sind
65 Jahre und älter.
Leistungsbezieher nach Alter (Stand 2005)
65 Jahre und älter
8%
Unter 15 Jahre
24%
15 - 24 Jahre
11%
25 - 64 Jahre
57%
Abbildung 3/1: Zusammensetzung der
Leistungsempfänger nach Alter 2005
Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:
a) Das Risiko, arm zu werden, ist bei
Frauen geringfügig höher als bei
Männern.
b) Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene haben das größte Armutsrisiko
c) Der heutige Familienlastenausgleich, das Unterhaltsvorschussgesetz usw. sind demnach noch immer nicht ausreichend, Minderjährige vor Armut zu schützen.
d) Das Risiko im Alter arm zu werden,
ist nach wie vor gering (Empfängerdichte 2005 in der Altersgruppe
"65 Jahre und älter": 109 pro 10.000,
Mittelwert aller: 240 pro 10.000).
Ursachen für den Sozialhilfebezug
Häufigste Armutsursache ist neben der
Arbeitslosigkeit die unzureichende Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder
im Alter.
3.1.1.1.2 Bisherige Maßnahmen
oder im Alter in Not geraten sind und
öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen
müssen.
Die Beratungsgespräche im Fachbereich Sozialwesen mit Ratsuchenden
haben zum einen das Ziel, vorhandene
Selbsthilfemöglichkeiten auszuloten
und den Ausstieg aus der Sozialhilfebedürftigkeit zu unterstützen, zum
anderen durch Bewilligung von Sozialleistungen dem Leistungsberechtigten
die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen
entspricht.
3.1.1.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Die Beratungskompetenz der Sachbearbeiter des Fachbereichs Sozialwesen sollte weiter verbessert werden.
Der Fachbereich wird deshalb interne
und externe Fortbildungsmöglichkeiten
bereitstellen und auch darauf achten,
dass diese von den Mitarbeitern genutzt werden.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-238
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
Quellen:
Sozialbericht 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
Die Sachbearbeiter im Fachbereich
Sozialwesen sind erste Anlaufstelle für
Bürger, die wegen Erwerbsunfähigkeit
Fortschreibung 2006
43
3
Soziales / Eine Welt
3.1.1.2 Hilfen für Arbeitsuchende
¾ eine effiziente und bürgerfreundli-
che Organisation.
3.1.1.2.1 Bestandsaufnahme
Arbeitslosenquote unter dem
bayerischen
Durchschnitt
Entwicklung der Arbeitslosigkeit im
Landkreis Starnberg
Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Landkreis Stanberg wurde bereits in Kap.2.2. Arbeit und Wirtschaft
dargestellt.
Im Jahr 2005 waren durchschnittlich
2.788 Personen im Landkreis als arbeitslos registriert. Die Arbeitslosenquote liegt mit 5,2% zwar erheblich unter dem bayerischen Durchschnitt
(7,8%), stagniert jedoch seit 2003 auf
diesem immer noch zu hohen Niveau.
Arbeitslose Sozialhilfeempfänger in
Arbeit zu vermitteln, war seit vielen
Jahren ein Schwerpunkt in der Arbeit
der Sozialhilfeverwaltung. Im Rahmen
der Auswegberatung wurde mit den
Betroffenen ein Hilfeplan entwickelt,
der die Vermittlung und Kontrolle unterstützender Maßnahmen einschloss.
Die Erfolge dieser beruflichen Reintegrationsbemühungen waren beachtlich und wurden in der Vergangenheit
in den Sozialhilfeberichten der Verwaltung ausführlich dargestellt. Inwieweit
durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine effizientere Betreuung und Eingliederung
der Arbeitslosen erreicht werden
konnte, wird nachfolgend überprüft.
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Hilfe zur Arbeit
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum
01.01.2005 wollte der Gesetzgeber das
ineffiziente Nebeneinander zweier Leistungssysteme, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, beenden. Ziele der
Hartz IV-Gesetze sind:
¾ die effiziente Vermittlung in Arbeit,
¾ die Betreuung der Hilfebedürftigen
aus einer Hand,
¾ eine verbesserte Betreuung und
umfassende Unterstützung durch
einen persönlichen Ansprechpartner,
44
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter von 15 bis 65 Jahren
sowie deren Bedarfsgemeinschaften.
Grundsätzlich sollen alle Eingliederungsleistungen des SGB III zur Integration in Beschäftigung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können
ergänzende soziale Leistungen, wie
z.B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, gewährt werden.
Die Aufgabe der Kommunen mit
ihren langjährigen Kompetenzen bei
der Betreuung und passgenauen Vermittlung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern auf Arbeitsstellen wurde
auf die Gewährung von Geldleistungen
für Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffung, Umzüge, Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung,
für mehrtätige Klassenfahrten sowie
auf die Vorhaltung von flankierenden
Eingliederungsleistungen (§ 16 Abs. 2
SGB II) beschränkt. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Gewährung
von Regelleistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts, Arbeitsvermittlung
und für Betreuungs- und Eingliederungsleistungen nach §§ 14, 16 Abs. 1
und Abs. 3 SGB II.
Um die einheitliche Wahrnehmung
der Aufgaben sicherzustellen, sind die
beiden Träger verpflichtet, Arbeitsgemeinschaften zu errichten. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der
Agentur für Arbeit als Leistungsträger
wahr. Die kommunalen Träger sollen
der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II
übertragen.
Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im
Landkreis Starnberg (AGAS)
Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im
Landkreis Starnberg (AGAS) wurde
von der Agentur für Arbeit und dem
Landkreis Starnberg am 01.11.2004 gegründet. Derzeit werden in der AGAS
2.676 Landkreisbürger betreut, die entweder Arbeitslosengeld II (1.934 Leistungsbezieher) oder Sozialgeld (742
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Arbeitsgemeinschaft zwischen
Landratsamt und
Bundesagentur
für Arbeit
Leistungsbezieher) erhalten.
Insgesamt sind zur Zeit 33 Dienstkräfte in der AGAS eingesetzt, die sich
um die Belange der Arbeitsuchenden
und ihrer Familienangehörigen kümmern. Davon sind im Bereich "Markt
und Integration" 12 Mitarbeiter, im Bereich "Leistungsgewährung" 16 Mitarbeiter und im Bereich "Kosten der Unterkunft" 5 Mitarbeiter tätig.
Von den 33 Dienstkräften wurden 14
Mitarbeiter vom Landkreis eingebracht. Dies geht weit über sein gesetzliches Pflichtkontingent hinaus,
wonach er lediglich für die Erledigung
seiner Aufgaben, nämlich Gewährung
von Unterkunftskosten und einmaligen
Sonderleistungen, Personal zu stellen
verpflichtet wäre (insgesamt wären
hierfür zum Stand 31.12.2005 5,1 Vollzeitkräfte abzustellen gewesen). Das
Personal des Landkreises ist insbesondere in der Leistungsberechnung, in
der persönlichen Betreuung, im Fallmanagement und in der Widerspruchsbearbeitung eingesetzt. Für das über
das Pflichtkontingent hinaus eingesetzte Personal des Landkreises werden vom Bund die Personalkosten in
voller Höhe erstattet. Die übrigen Mitarbeiter der AGAS werden von der
Bundesagentur für Arbeit (11 Dienstkräfte) gestellt bzw. sind im Wege der
Amtshilfe ausgeliehen (8 Dienstkräfte).
Die AGAS befindet sich seit Anfang
2006 in der Moosstraße 5 in Starnberg.
Um den Handlungsspielraum der Geschäftsführung und der Trägerversammlung der AGAS zu erweitern und
um die Belange des Landkreises besser zur Geltung zu bringen, hat der
Landkreis das Angebot der Agentur für
Arbeit angenommen (Beschluss des
Kreisausschusses vom 08.12.2005), die
Führung und Umsetzungsverantwortung in der AGAS zu übernehmen. Er
hat mit der Wahrnehmung der Umsetzungsverantwortung auch die Stimmenmehrheit in der Trägerversammlung übernommen. Bei der Agentur für
Arbeit verbleibt die Gewährleistungsverantwortung für die von ihr zu erbringenden Leistungen. Diese umfasst die
Definition von Mindeststandards bei
der Leistungserbringung, den Abschluss von Zielvereinbarungen sowie
die Controlling-Berichterstattung. Des
Weiteren hat die Agentur für Arbeit der
AGAS die Befugnis zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltung im
Rahmen der Bundeshaushaltsordnung
übertragen.
Landkreis hat
Führungs- und
Umsetzungsverantwortung
3.1.1.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Trotz Übernahme der Umsetzungsverantwortung wird die Arbeit der AGAS
nach wie vor durch Vorgaben und Entscheidungen aus Nürnberg erheblich
erschwert. Einige Beispiele:
¾ Die zeitliche Befristung von Ar-
beitsverträgen von ArbeitsagenturPersonal: Die erhebliche Arbeitsbelastung in den Arbeitsgemeinschaften ist nur mit motiviertem
und leistungsfähigem Personal zu
bewältigen. Die Befristung der Arbeitsverträge erschwert die Gewinnung von qualifiziertem Personal
und verursacht permanenten Einarbeitungsaufwand.
¾ Die Ankündigung der Bundesagen-
Abb. 3/2: Neue Büroräume der AGAS
Fortschreibung 2006
tur für Arbeit, befristete Arbeitsverhältnisse nicht zu verlängern: Die
mit hohem Einarbeitungsaufwand
angelernten Mitarbeiter müssen
ausscheiden und neue Kräfte müssen mit erheblichem Aufwand ein-
45
3
Soziales / Eine Welt
gearbeitet werden.
¾ Vorgabe abstrakter und unrealisti-
scher Ziele: Erreichbare Ziele sollten von unten nach oben und nach
der jeweiligen örtlichen Situation
definiert und mit aussagekräftigen
Daten belegt werden. Damit der
Geschäftsführer die ARGE steuern
kann, benötigt er aktuelle und valide Daten, die auch im internen Mitarbeitercontrolling im Sinne von
Mitarbeitersteuerung
einsetzbar
sind. Die von der Bundesagentur
für Arbeit zur Verfügung gestellten
Daten erfüllen diese Voraussetzungen nur unzureichend.
¾ Unzureichende
und fehlerhafte
Software: Die weiterhin völlig inakzeptable Arbeitsweise von A2LL ist
mit einer Verschwendung von Arbeitsstunden der ARGE-Mitarbeiter
gleichzusetzen. Nach überschlägigen Schätzungen büßen die ARGEMitarbeiter allein durch die A2LLSystemstillstände und Umgehungslösungen ca. 20-30% ihrer möglichen Produktivität ein.
Der Landkreis wird im Rahmen seiner Umsetzungsverantwortung versuchen, die genannten Erschwernisse
abzubauen bzw. Verbesserungen zu
erreichen.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im
Landkreis Starnberg (AGAS)
Moosstraße 5
82319 Starnberg
Tel. (08151) 95964-11
Fax (08151) 95964-13
Quellen:
Sozialbericht 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
3.1.1.3 Schuldnerberatung
3.1.1.3.1 Bestandsaufnahme
Etwa 5% der Haushalte in Bayern sind
überschuldet. Die Ursachen für diese
weiterhin steigende Entwicklung sind
vielschichtiger Natur:
¾ kritische Lebensereignisse (Verlust
des Bezugspartners, Verlust der
Arbeit, Scheitern der Selbstständigkeit, Verlust von Gesundheit,
Verlust von Lebensperspektive),
¾ alltägliche Lebensereignisse (Kon-
sumhaltung, Haushaltsgründung,
Geburt von Kindern, Eigentumsbildung, Rentenbezug etc.).
Entwicklung der durchschnittlichen
Schuldenhöhe
Euro
140.000
120.000
100.000
80.000
Ansprechpartner:
60.000
40.000
46
20.000
0
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-238
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
Abbildung 3/3: Entwicklung der durchschnittlichen Schuldenhöhe
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Zunehmende
Überschuldung
Die für den Freistaat Bayern feststellbare Zunahme der Überschuldung
ist auch im Landkreis Starnberg anzutreffen. Wie Abbildung 3/3 zeigt, hat
sich die Höhe der durchschnittlichen
Verschuldung jener Menschen, die
Kontakt mit der seit 1986 bestehenden
Schuldnerberatungsstelle der Sozialhilfeverwaltung aufgenommen haben,
deutlich verändert.
Auch bei der Entwicklung der Zahl
der Ratsuchenden ist die steigende
Tendenz der Verschuldung erkennbar:
Zahl der Ratsuchenden bei der
Schuldnerberatung
400
335
350
300
250
200
150
100
50
¾ In den sonstigen Fällen kann auf
20
05
20
03
19
99
20
01
19
97
19
95
19
91
19
93
19
89
0
19
87
kursverfahren für Privathaushalte
mit der Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung nach einer 6-jährigen "Wohlverhaltensphase" ist aufgrund des komplexen
Verfahrens nur für ca. 10% der
überschuldeten Haushalte eine
Möglichkeit der Entschuldung. In
Folge der noch nicht gesicherten
Finanzierung durch den Freistaat
Bayern hat der Landkreis für seine
Schuldnerberatungsstelle die Anerkennung als "geeignete Stelle" für
das Insolvenzverfahren noch nicht
beantragt. Trotzdem wird den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen
Hilfestellung im Vorfeld des Insolvenzverfahrens angeboten. Ziel ist
es dabei, die Bürger zu motivieren,
das InsO-Verfahren durchzuführen
oder die Voraussetzungen für ein
mögliches InsO-Verfahren längerfristig vorzubereiten.
Abbildung 3/4: Zahl der Ratsuchenden
bei der Schuldnerberatung des Landkreises Starnberg
3.1.1.3.2 Bisherige Maßnahmen
Dass eine nicht mittelfristig lösbare
Überschuldung auf Dauer in materieller aber auch psychischer Verarmung
endet (Verlust des Wohnraums, Leben
am Existenzminimum etc.), ist offenkundig. Zur Bewältigung und insbesondere auch zur Vermeidung solcher Armut (präventiver Ansatz) ist eine spezifische Schuldnerberatung, wie sie die
Sozialhilfeverwaltung seit über 10 Jahren anbietet, nach wie vor nötig.
Auch weiterhin gilt, dass der Abbau
der individuellen Überschuldung oberste Priorität in der Arbeit mit überschuldeten Personen haben muss. Dabei sind folgende Handlungsansätze zu
verfolgen:
¾ Das
vom Gesetzgeber zum
01.01.1999 in Kraft gesetzte Kon-
Fortschreibung 2006
die sich bereits bisher bewährten
Methoden der Schuldnerberatung
zurückgegriffen werden (Vereinbarung von realistischen Ratenzahlungen, Vergleichsangebote usw.).
¾ Neben diesen Möglichkeiten der
direkten Schuldenberatung wird es
aber auch zukünftig nötig sein, die
mit der Überschuldung einher gehenden sozialen und psychischen
Belastungen der Betroffenen zu
beachten und weiterführende Hilfen anzubieten. Dies ist speziell
auch für den Teil der Betroffenen
wichtig, die aufgrund einer überzogenen Konsumorientierung sonst
Gefahr laufen, sich erneut zu verschulden.
3.1.1.3.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
¾ Prüfung des Bedarfs einer aner-
kannten Beratungsstelle für das Insolvenzverfahren und ggf. Anerkennung der Schuldnerberatungsstelle des Landkreises anstreben,
sobald die kostendeckende Finanzierung der Insolvenzberatung
47
3
Soziales / Eine Welt
durch den Freistaat Bayern gesichert ist (vgl. 3.1.1.3.2).
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
keit,
¾ im Anerkennungs- und Geltungs-
streben,
¾ ................................................................
¾ im Selbstwertgefühl
Ansprechpartner:
geschädigt und dadurch haltlos werden.
In Anbetracht dieser Problemlage
wäre es verfehlt, die staatliche Fürsorge nur auf materielle Hilfen, Sachleistungen und Notunterkünfte zu beschränken. Hier ist der eigentliche Einsatz der Sozialarbeit erforderlich, wie
individuelle Beratung, Begleitung und
persönliche Hilfe bis hin zu therapeutischen Maßnahmen.
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Landratsamt Starnberg
Schuldnerberatungsstelle
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-401
www.lk-starnberg.de/schuldnerberatung
3.1.1.4 Beratung von Menschen
ohne festen Wohnsitz
3.1.1.4.1 Bestandsaufnahme
Problembeschreibung
Ca. 150.000 Menschen in der Bundesrepublik führen ein Leben ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, ohne soziale Bindungen und ohne
gesicherte Unterkunft. Ihre Problemlagen sind sehr differenziert:
¾ keine eigene Wohnung oder deren
drohender Verlust,
¾ mangelnde Sozialisation,
¾ finanzielle Schwierigkeiten,
¾ Arbeitslosigkeit,
¾ individuelle
Problematiken wie
Suchtkrankheit, psychische Erkrankung, Straffälligkeit.
Es geht um Personen, die zum Teil
schon jahrelang auf der Straße leben.
Es geht um Männer, aber auch um
Frauen. Es sind Menschen, die
48
¾ in der Kontakt- und Bindungsfähig-
Situation im Landkreis
Durchschnittlich sprechen pro Jahr ca.
140 ratsuchende Menschen ohne festen Wohnsitz bei der Fachberatungsstelle des Caritasverbandes Starnberg
und bei der Sozialhilfeverwaltung bzw.
der AGAS vor. Vorwiegend sind es Einzelpersonen, meist Männer (85%). Das
Durchschnittsalter der Hilfesuchenden
liegt zwischen 31 und 60. Die meisten
sind ledig oder geschieden und seit
mehr als 2 und bis zu 15 Jahren auf der
Straße.
Tagsüber steht den Menschen ohne
festen Wohnsitz in Starnberg ein vom
Caritasverband betriebener Tagesaufenthalt auf dem Gelände des BRK
Starnberg zur Verfügung. Die Besucher haben die Möglichkeit, in der Tagesstätte ihre Kleider zu waschen. Regelmäßig wird ein Frühstück angeboten, das sehr gut angenommen wird.
Das Frühstück wird von einem Starnberger Hotel für diesen Zweck gespendet.
Für Übernachtungen stehen Plätze in
der Obdachlosenunterkunft der Stadt
Starnberg zur Verfügung.
Auf die besonderen sozialen
Schwierigkeiten der bei der Fachstelle
des Caritasverbandes Starnberg und
der Sozialhilfeverwaltung bzw. der
AGAS vorsprechenden Klienten wird
versucht, durch individuelle Beratung
und ggf. Einleitung notwendiger Hilfen
einzugehen.
Hilfsangebote für
Obdachlose
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Ohne die Bereitstellung von Wohnräumen, die Vermittlung in Arbeit und
die Hilfe durch sozialpsychiatrische
Beratungs-, Suchtberatungs- und
Schuldnerberatungsstellen ist aber
eine erfolgreiche Eingliederung der
Menschen ohne festen Wohnsitz nicht
möglich. Eine enge Kooperation der
zuständigen Fachdienste und Behörden ist deshalb besonders wichtig.
3.1.1.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
¾ Weiterhin finanzielle Unterstützung
für Maßnahmen und Projekte des
Caritasverbandes Starnberg.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-238
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
Caritasverband Starnberg
Theresienstr. 6
82319 Starnberg
Tel. (08151) 9137-0
[email protected]
www.caritas-starnberg.de
3.1.1.5 Wohnungsbauförderung
Die Förderung des Baues von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung
und Miete oder Belastung für breite
Schichten der Bevölkerung bestimmt
und geeignet sind (sozialer Wohnungsbau), war bis Ende 2002 nach dem
Fortschreibung 2006
Wohnungsbauförderungsgesetz eine
Pflichtaufgabe des Landkreises.
Seit 01.01.2003 wird die Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz vom Landkreis Starnberg
als freiwillige Aufgabe fortgeführt.
3.1.1.5.1 Bestandsaufnahme
Der Landkreis Starnberg ist seit Jahren
ein Gebiet mit erhöhter Wohnungsnachfrage. In den vergangenen 5 Jahren haben jährlich durchschnittlich
rund 730 Wohnungssuchende einen
Wohnberechtigungsschein zum Bezug
einer geförderten Wohnung beantragt.
Im gleichen Zeitraum konnten pro Jahr
durchschnittlich 155 geförderte Wohnungen belegt werden, die frei oder
bezugsfertig geworden sind. Die Zahlen machen deutlich, dass Engpässe
bei der Versorgung einkommensschwacher Bürger mit preiswertem
Wohnraum bestehen.
Der Kreistag hat am 14.12.1981 Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues beschlossen. Nach diesen
Richtlinien fördert der Landkreis durch
zinsgünstige Darlehen
Preiswerter
Wohnraum ist
Mangelware
¾ den
Bau von Mietwohnungen
durch den Zweckverband für den
sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg oder durch bestehende gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften bzw. -gesellschaften und
¾ den
Erwerb von Grundstücken
durch den Zweckverband für den
sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg, durch bestehende
gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften bzw. -gesellschaften und durch die Gemeinden zum
Zwecke der Bebauung mit Mietwohnungen oder mit Eigenheimen
und Eigentumswohnungen für Einheimische (Einheimischenmodelle).
In der Zeit von 1982 bis 2005 hat der
Landkreis Starnberg
¾ den Bau von 868 Mietwohnungen
mit Darlehen in Höhe von insgesamt 11.536.800 Euro sowie
49
3
Soziales / Eine Welt
¾ den Erwerb von 10 Grundstücken
mit Darlehen in Höhe von insgesamt 1.199.000 Euro gefördert.
Umweltaspekte
in den Förderrichtlinien
Im Februar 2003 hat der Landkreis in
seinen Förderrichtlinien bestimmt,
dass auf umweltschonendes Bauen
besonders zu achten ist. Eine Förderung wurde an die Bedingung geknüpft, dass
¾ keine Dämmstoffe, die voll- oder
teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW) enthalten, verwendet werden,
¾ mindestens ein Drittel der zu för-
dernden Wohnungen barrierefrei
nach den jeweils geltenden DINNormen errichtet werden.
3.1.1.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
¾ Bereitstellung der für die soziale
Wohnraumförderung
erforderlichen Mittel auch künftig.
3.1.2.1 Psychische Erkrankungen
Als psychische Erkrankungen beziehungsweise Störungen der Psyche
werden erhebliche Abweichungen
vom Erleben gesunder Menschen bezeichnet. Dabei sind häufig das Denken, Fühlen, Verhalten und die Persönlichkeit beeinträchtigt und bedürfen einer Behandlung. Zu den psychischen
Erkrankungen gehören schizophrene
Störungen, affektive Störungen, neurotische Störungen, aber auch Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.
Eine wohnortnahe ärztliche, therapeutische, beratende und psychosoziale Versorgung wirkt sich sowohl auf
den Krankheitsverlauf wie auch auf die
Krankheitskosten günstig aus. Dies
setzt allerdings voraus, dass in einem
Versorgungsgebiet alle wichtigen Unterstützungsangebote vorhanden sind
und die Einrichtungen ergänzend und
kooperierend tätig werden.
¾ Bedarfsorientierte Fortsetzung der
3.1.2.1.1 Die Situation im Landkreis
Starnberg
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
Die Erkrankungsrate in der Bevölkerung zeigt im Allgemeinen keine gravierenden Schwankungen. Etwa 25%
der Erwachsenen in Bayern erkranken
im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung.
Demnach kann davon ausgegangen
werden, dass im Landkreis Starnberg
etwa 25.000 Erwachsene im Lauf ihres
Lebens an einer psychischen Erkrankung leiden. Eine deutliche Zunahme
der Erkrankungshäufigkeit ist bei Personen über 65 Jahren zu verzeichnen.
Wohnraumförderung.
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Sozialer Wohnungsbau
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-350
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
50
3.1.2 Lebenslagenarmut
(immaterielle Armut)
Psychische
Erkrankungen
werden häufig
unterschätzt
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
(PSAG)
In der Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) sind alle Einrichtungen
des psychiatrischen und psychosozialen Sektors vertreten. Die PSAG ist das
regionale Planungs- und Koordinierungsgremium zur Verbesserung der
Versorgung psychisch kranker Menschen im Landkreis Starnberg.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Psychiatrisches Krankenhaus
Im November 2001 hat die neue Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gauting GmbH ihren Betrieb aufgenommen und damit die gemeindenahe
klinische Versorgung für Psychiatrie
und Suchthilfe für den Landkreis Starnberg übernommen.
gemeinschaft und Wohnheim - werden
im Landkreis bislang zwei angeboten:
Die therapeutische Wohngemeinschaft der gGmbH des Projektevereins
in Starnberg mit sechs Plätzen und das
betreute Einzelwohnen des Evangelischen Diakonievereins Starnberg für
15 Personen. Derzeit laufen die Planungen für die Erweiterung des betreuten Einzelwohnens um weitere
Plätze.
Ein Heim für psychisch Kranke gibt
es im Landkreis Starnberg nicht.
Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation
Seit Mai 2003 bieten die IWL Werkstätten in Machtlfing eine Gruppe mit 12
Plätzen zur beruflichen Rehabilitation
und Wiedereingliederung für Menschen mit psychischer Erkrankung an.
Der Integrationsfachdienst MünchenFreising steht Menschen mit psychischer Erkrankung beratend, begleitend
und unterstützend im Berufsleben zur
Seite.
Abbildung 3/5: Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gauting
Die Klinik verfügt über 100 vollstationäre Betten und 10 Plätze in der Tagesklinik. Das Angebot umfasst das
gesamte psychiatrische Behandlungsspektrum mit Ausnahme der Kinderund Jugendpsychiatrie und der forensischen Psychiatrie.
Teilstationäre Einrichtungen
Der Bedarf für zehn Tagklinikplätze
wird seit der Eröffnung der Tagklinik in
der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gauting im März 2002
gedeckt.
Niedergelassene Ärzte
Im Landkreis praktizieren niedergelassene Nervenärzte und Psychiater in
Gauting, Gilching, Inning und Starnberg. Die Bedarfsfeststellung erfolgt
durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Betreutes Wohnen
Von den drei Wohnformen - betreutes
Einzelwohnen, therapeutische Wohn-
Fortschreibung 2006
Tagesstätten und Kontaktstätten
Für Menschen mit psychischen
Störungen steht in Starnberg die Tagesstätte "Starnberger Arche" der Gemeinnützigen GmbH des Projektevereins zur Verfügung.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Für die sozialpsychiatrische Versorgung der Landkreisbevölkerung ist der
Sozialpsychiatrische Dienst Starnberg
zuständig. Außerdem sind die Psychosoziale Beratung des Fachbereichs
Gesundheitswesen, der Fachbereich
Sozialwesen und die Kinder- Jugendund Familienberatungsstelle des Landkreises an der Versorgung der Bevölkerung beteiligt.
Einrichtungen der Gerontopsychiatrie
Die steigende Zahl altersverwirrter
Menschen erfordert den Ausbau ambulanter, teilstationärer und stationärer Angebote und zwar in altenpflegerischer, psychiatrischer und sozialpsychiatrischer Hinsicht. Im ambulanten
Bereich wurde mit der Einführung der
gerontopsychiatrischen Fachberatung
beim Sozialpsychiatrischen Dienst
Steigende Zahl
altersverwirrter
Menschen
51
3
Soziales / Eine Welt
Starnberg ein erster wichtiger Schritt
in dieser Richtung unternommen.
Im Herbst 2005 gründete die PSAG
Starnberg den Arbeitskreis Gerontopsychiatrie. Dieses Fachgremium befasst sich mit der Versorgungssituation
gerontopsychiatrischer Patienten im
Landkreis.
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Für Kinder und Jugendliche steht mit
der Heckscher Klinik, Abteilung Rottmannshöhe, in Berg eine Klinik mit
überregionalem Einzugsbereich zur
Verfügung. In Gauting wurde für Jugendliche von der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit eine
therapeutische
Wohngemeinschaft
eingerichtet.
Gut ausgebautes
Angebot im
Landkreis
Fazit
Der Landkreis verfügt mittlerweile über
ein gut ausgebautes Dienstleistungsangebot für Menschen mit psychischer
Erkrankung. Nichtinstitutionelle Einrichtungen wie Selbsthilfe, Laienhilfe
und Angehörige psychisch Kranker
sind Teil dieser Struktur.
Günstig wirkt sich auch die enge
Vernetzung der Nachbarschaftshilfen
und Sozialdienste in der Kreisarbeitsgemeinschaft und die Zusammenarbeit
der Einrichtungen in der Arbeitgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg aus.
3.1.2.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Grundlegendes Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot, das dem psychisch
kranken Menschen genau die Art und
das Ausmaß von Hilfe zukommen lässt,
die er tatsächlich braucht. Ein ausdifferenziertes Angebot ist zudem ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Denn nur
mit einer feingliedrigen Angebotsstruktur ist es möglich, teure stationäre
Therapien auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren.
Als konkrete Zielvorgabe im Landkreis Starnberg gilt, die Standards eines regionalisierten Versorgungsgebietes im Sinne des Psychiatriekonzepts des Bezirks Oberbayern zu erreichen, d.h. die weitgehende Vollversor-
52
gung der Landkreisbevölkerung durch
Einrichtungen im Landkreis. Ausgenommen davon sind die überregional
strukturierte stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie und einige Spezialeinrichtungen. Für die forensische Psychiatrie (Behandlung und Verwahrung
psychisch kranker Straftäter) bleibt
weiterhin ausschließlich das Bezirkskrankenhaus Haar zuständig.
Ziel ist jedoch nicht ein starres
Schema von Diensten und Institutionen, sondern "ein komplexes System
gemeindenaher Einrichtungen, das
den Betroffenen ein abgestuftes und
offenes System von Behandlungs- und
Betreuungsmöglichkeiten sowie Hilfen
zur sozialen Integration und Reintegration bereitstellt". Die Einrichtungsdichte allein stellt keinen ausreichenden
Qualitätsmaßstab dar. Entscheidend ist
die Vernetzung der stationären, teilstationären, ambulanten und komplementären Versorgungseinrichtungen.
Die Möglichkeiten des Landkreises,
dieses Ziel zu erreichen, sind jedoch
begrenzt. Zum einen ist die Entscheidung, eine Einrichtung zu gründen
oder auszubauen, letztendlich immer
eine unternehmerische, unabhängig
davon, ob es sich um einen privaten
oder einen gemeinnützigen Träger
handelt. Zum anderen sind unmittelbare Handlungsmöglichkeiten wegen der
überwiegenden Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien
Wohlfahrtspflege in Oberbayern nur
selten gegeben.
Mittelbar ergeben sich jedoch
durchaus Möglichkeiten der Einflussnahme und zwar sowohl über die
PSAG als auch durch die Option einer
gemeinsamen Projektplanung.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-311
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
Gesundheitsamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-900
[email protected]
Quellen:
Psychosozialer Wegweiser
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2006
3.1.2.2 Suchterkrankungen
Bei Sucht denkt man meist zuerst an
Drogen wie Heroin oder Ecstasy. Doch
es gibt auch legale Suchtmittel wie
z.B. Zigaretten oder Alkohol. Weitere
Formen von Sucht sind z.B. Ess- oder
Spielsucht. In jedem Fall sind die Betroffenen meist nicht mehr fähig, sich
aus eigener Kraft aus ihrer Abhängigkeit zu lösen, sie brauchen Hilfe von
außen.
3.1.2.2.1 Bestandsaufnahme
Mehrere
Einrichtungen
bieten Hilfen
zum Thema
Sucht
Fortschreibung 2006
Im Landkreis Starnberg gibt es mehrere Einrichtungen, die sich mit dem Thema Sucht beschäftigen und die entsprechende Beratung und Hilfestellung leisten. Ebenso bieten niedergelassene Ärzte und Therapeuten Beratung und Hilfe an.
Die Beratungen zielen im konkreten
Einzelfall darauf ab, die Lebensumstände für den Erkrankten zu verbessern
und ein Leben ohne Sucht zu ermöglichen. In mehreren Schritten wird versucht, ihn dazu zu bewegen, seine
Sucht zu akzeptieren, Hilfen anzunehmen und seinen Willen zu fördern,
ohne Suchtmittel zu leben. Erforderli-
che Hilfen werden vermittelt, suchtbegünstigende Faktoren in der Familie
und im Umfeld mit einbezogen.
Nach einer Entzugstherapie wird der
Therapieerfolg durch Beratung und
Einleitung nachsorgender Maßnahmen
(z.B. Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe) gestützt.
Condrobs
Die Sucht- und Drogenberatungsstelle
für Jugendliche und Erwachsene "Condrobs" bietet für den Landkreis Starnberg mit Fachkräften qualifizierte Beratung / Therapie / aufsuchende Arbeit
sowie Suchtprävention an:
Die Beratungsstelle unterstützt Abhängige und Gefährdete von legalen
Suchtmitteln wie Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegalen Drogen wie
Opiate, Kokain, Cannabis. Außerdem
werden auch bei Essstörungen, Computer-, Internet- und Spielsucht Hilfe
angeboten.
Schwerpunktmäßig findet die Beratung in Form von Einzelgesprächen
statt. Für Angehörige werden zudem
Paar- und Familienberatungen angeboten. Im Rahmen der aufsuchenden
Arbeit werden Abhängige bei Bedarf in
Kliniken und zu Hause beraten.
KlientInnen, die sich für eine ambulante oder stationäre Therapie entscheiden, werden bei der Suche nach
einem geeigneten Therapieplatz sowie
einem Platz für körperliche Entgiftung
unterstützt.
Condrobs bietet die Möglichkeit einer ambulanten Therapie (Einzel- und
Gruppentherapie) an und hilft bei der
Kostenklärung.
Die Präventionsarbeit wird unter
Punkt "Suchtprävention" vorgestellt.
Gesundheitsamt Starnberg
Das Gesundheitsamt Starnberg bietet
eine Erstberatung für Betroffene und
Angehörige bei Suchterkrankungen an
und vermittelt bei Bedarf an eine Fachberatungsstelle weiter.
Arbeitskreis Sucht
Die bisherigen Erfahrungen in der Betreuung und Behandlung Abhängiger
und Gefährdeter haben gezeigt, dass
eine gute Zusammenarbeit der ver-
53
3
Zusammenarbeit
verschiedener
Fachstellen
notwendig
Wehret den
Anfängen!
Soziales / Eine Welt
schiedenen Fachstellen notwendig ist,
um den Betroffenen langfristig optimale Hilfe anbieten zu können.
Diese wird im Landkreis Starnberg
durch den Zusammenschluss von Beratungsstellen, Fachkliniken, Krankenkassen, Ämtern, Schulen, Eltern und
Polizei im Arbeitskreis Sucht gepflegt
und unterstützt.
Der Arbeitskreis dient der gegenseitigen Information und dem Erfahrungsaustausch sowie der kreisweiten Planung der Versorgungsstruktur. Darüber hinaus führen die Mitgliedsorganisationen präventive Projekte, Aktionen
und Veranstaltungen durch.
Suchtprävention
Den
vorbeugenden
Maßnahmen
kommt eine wichtige Bedeutung zu.
Deshalb bietet Condrobs durch seine
Suchtpräventionsfachkraft hier folgende Angebote:
¾ Gezielte
Beratungen mit dem
Schwerpunkt Gesundheitsförderung, Förderung von Lebenskompetenz und verantwortungsvollem
Umgang mit suchtgefährdenden
Genussmitteln und abhängigkeitserzeugenden Substanzen,
¾ Arbeit mit Eltern und Angehörigen
(Elternabende),
¾ Fortbildung von MultiplikatorInnen
(LehrerInnen und ErzieherInnen),
¾ Präventionsarbeit mit Jugendlichen
(Schulklassen und Gruppen),
¾ Regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit,
¾ Cafe "chill-out" (als niederschwelli-
ges Präventionsangebot).
3.1.2.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
¾ Ziel ist es insbesondere, den guten
Stand der Suchtberatung auch
weiterhin zu erhalten.
54
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Condrobs e.V.
Sucht- und Drogenberatungsstelle für
Jugendliche und Erwachsene
Söckinger Straße 25
82319 Starnberg
Telefon: (08151) 95963-0
[email protected]
www.condrobs-starnberg.de
Außenstelle von Condrobs e.V.
Rosenstraße 16
82205 Gilching
Terminvereinbarungen über Condrobs
Starnberg
Condrobseinrichtung “chill-out”
Niederschwellige Beratung und
Begleitung
Hauptstraße 22 / 1.Stock
82319 Starnberg
Tel. (08151) 998008
[email protected]
Gesundheitsamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-900
[email protected]
3.1.2.3 Pflegebedürftigkeit
3.1.2.3.1 Bestandsaufnahme
Mit dem demographischen Wandel in
Deutschland ist die Zunahme von pflegebedürftigen Menschen verbunden.
Nachdem aufgrund der sich verändernden familiären und sozialen Strukturen immer häufiger auf professionelle Pflegeangebote zurückgegriffen
Zahl der pflegebedürftigen
Personen steigt
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
werden muss, war bis Einführung der
Sozialen Pflegeversicherung das Risiko, aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu
verarmen, für einen Großteil der Betroffenen eine bittere Erkenntnis, die
zumeist im letzten Lebensabschnitt gemacht werden musste. Oftmals war,
nachdem aufgrund der hohen Kosten
der Pflege das Vermögen (= Ersparnisse) bald aufgebraucht war, die Antragsstellung beim zuständigen Sozialhilfeträger notwendig, um die weitere
Pflege gewährleisten zu können.
Situation im
Landkreis
Starnberg
Pflegeversicherung
Mit Einführung der Pflegeversicherung
im Jahr 1995 konnte dieses Armutsrisiko zu einem Teil reduziert werden.
Nachdem die Leistungen der Pflegeversicherung seit 1996 unverändert geblieben sind, die Kosten für ambulante
und stationäre Pflege jedoch gestiegen sind, wird die Zahl derer, die Pflege nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können, wieder größer. Unverändert bleibt die Belastung durch
die Pflegebedürftigkeit bei dem Betroffenen wie bei den Angehörigen, sofern
diese mit der Pflege betraut waren und
sind.
Hinzu kommt, dass es in speziellen
Bereichen der Pflegeangebote (Kurzzeit- wie Langzeitpflege) immer wieder
zu Engpässen bei der Aufnahme neuer
Bewohner kommen kann, wenngleich
aufgrund der Schaffung neuer Pflegeplätze hier spürbare Verbesserungen
erzielt werden konnten.
Die Pflegeversicherung und die dazugehörenden
bayerischen
Ausführungsbestimmungen sahen daher
vor, dass die Landkreise den "für ihren
Bereich erforderlichen längerfristigen
Bedarf an Pflegeeinrichtungen" festlegen. Die mittlerweile 2. Bedarfsfeststellung gemäß Art 3 AGPflegeVG wurde am 22.7.2002 vom Kreistag verabschiedet. Darin enthalten sind wesentliche Daten und Feststellungen zur Situation der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Starnberg. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die
Situation wie folgt dar:
¾ ca.
3.045 Menschen (Stand:
15.12.2003; Quelle: Pflegestatistik
Fortschreibung 2006
Bayern 2003) im Landkreis Starnberg sind pflegebedürftig im Sinne
der Vorgaben der Pflegeversicherung (ca. 2,4% der Landkreisbevölkerung),
¾ 35 ambulante Pflegedienste (Nach-
barschaftshilfen, Sozialstationen
und private Betreiber) bieten Hilfen
im Rahmen der ambulanten Pflege
(= im häuslichen Bereich) an,
¾ 3 Einrichtungen mit ca. 22 Plätzen
bieten Tagespflege an (Bedarf: 22
Plätze),
¾ 9 Einrichtungen mit ca. 27 Plätzen
bieten Kurzzeitpflege an (Bedarf: 27
Plätze),
¾ 13 Einrichtungen mit ca. 1006 Pfle-
geplätzen bieten stationäre Dauerpflege an (Bedarf: 1055 Plätze).
Im Herbst 2006 wird der Kreistag
über diese vorläufigen Aussagen zum
Bestand und zukünftigen Bedarf im
Rahmen der 3. Bedarfsfeststellung entscheiden.
Um die finanziellen Belastungen der
Pflege weiter zu reduzieren, sind die
Landkreise verpflichtet, bei Unterdeckung des Bedarfs Haushaltsmittel
zur Investitionsförderung bereitzustellen. Der Landkreis ist bestrebt, durch
Bereitstellung von Fördermitteln z.B.
weitere Kurz- und Langzeitpflegeplätze
zu initiieren. Dafür sollen bis 2010 mindestens 1,1 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt werden.
Des weiteren werden die ambulanten Pflegedienste regelmäßig mit jährlich ca. 200.000 Euro durch den Landkreis Starnberg unterstützt, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren. Ansonsten wäre
diese Belastung noch zusätzlich auf
die pflegebedürftigen Menschen zugekommen.
Heimaufsicht
Das seit 1974 bestehende Heimgesetz
soll die Interessen und Bedürfnisse der
Heimbewohner schützen. Die Aufsicht
über die Alten- und Pflegeheime (derzeit 14 Einrichtungen im Landkreis
55
3
Soziales / Eine Welt
Starnberg) sowie die Einrichtungen für
volljährige Behinderte zählt dabei zu
den Aufgaben des Landratsamtes.
3.1.2.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Gerade die bekannte demographische
Entwicklung der nächsten Jahrzehnte
macht es notwendig, permanent an der
Verbesserung der Situation der pflegebedürftigen Menschen im Rahmen aktiver Sozialpolitik für die Bürgerinnen
und Bürger des Landkreises mitzuwirken.
Weitere Verbesserungen hängen
auch entscheidend davon ab, welche
gesetzlichen Änderungen im SGB XI
beschlossen werden (z.B. eine stärkere Berücksichtigung gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder).
Neben dem Aspekt, auch weiterhin
durch finanzielle Förderung der Pflegeeinrichtung die Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren, darf nicht
vergessen werden, dass es immer
mehr auch darum gehen muss, die
Qualitätsstandards menschenwürdiger
Pflege zu erreichen, zu halten und zu
verbessern. Folgende Handlungsmöglichkeiten bieten sich daher in diesem
Bereich an:
¾ Fortschreibung der 3. Bedarfsfest-
stellung bis spätestens 2011 anhand von aktuellem Datenmaterial.
¾ Darauf hinwirken, dass ambulante,
teilstationäre und vollstationäre
Pflegeeinrichtungen im Bereich der
Altenpflege bedarfsgerecht zur
Verfügung stehen.
¾ Konsequente
Handhabung der
heimrechtlichen Möglichkeiten zur
Stabilisierung und Steigerung der
Pflegequalität (vgl. Kap. Heimaufsicht).
¾ Unterstützung der Heimbetreiber
durch den Landkreis bei der (Fort)Entwicklung moderner Pflegekonzepte im Sinne einer ganzheitlichen
Pflege.
56
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-306
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
3.1.2.4 Körperliche und seelische
Behinderung
3.1.2.4.1 Bestandsaufnahme
Im Landkreis Starnberg leben derzeit
8.494 Personen mit einem gültigen
Ausweis für Schwerbehinderte, d.h.
Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % (Stand: 31.12.2005). Der Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung des Landkreises
Starnberg hat sich zwischen 1989 (6,4
% bei 112.724 Einwohnern) bis 1999 (6,7
% bei 122.351 Einwohnern) erhöht und
beträgt 2005 bei 129.000 Einwohnern
6,58 %.
Mehr als 50 % der Schwerbehinderten haben im Ausweis das Merkzeichen "G" bzw. "aG" stehen und sind somit geh- bzw. außergewöhnlich gehbehindert und in ihrer Mobilität eingeschränkt. Knapp 30 % der Schwerbehinderten leben unter Beeinträchtigungen der Funktionen von inneren Organen, bei ca. 10 % sind Behinderungen
der Sinnesorgane festgestellt. Die
Gruppe der Personen mit cerebralen
Störungen, geistig-seelischen Behinderungen und psychischen Erkrankungen ist auf gut 20 % angestiegen. Viele
Menschen aus dem betreffenden Kreis
beantragen jedoch keinen Schwerbehindertenausweis und es besteht eine
unbekannte Dunkelziffer.
Dunkelziffer
unbekannt
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Hauptursache aller Behinderungen
sind mit 88 % Krankheiten, gefolgt von
angeborenen Behinderungen mit 4,7 %
und Behinderungen nach Unfällen mit
2,7 %.
Kommunalplan für Behinderten- und
Altenhilfe
Im Rahmen des Kommunalplanes für
Behinderten- und Altenhilfe sind in Zusammenarbeit mit den im Landkreis
Starnberg wirkenden Wohlfahrtsverbänden und den betroffenen Behörden
seit 1992 zahlreiche Verbesserungsvorschläge umgesetzt worden. Der
Kommunalplan wird vom Landkreis
kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert.
Arbeitsgemeinschaft vertritt
Interessen der
Behinderten
Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen / Behindertenbeauftragte (r)
Im Landkreis Starnberg nimmt sich seit
1980 die Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen der Anliegen von
Menschen mit Behinderung an. Sie
berät nicht nur in Behindertenfragen,
sondern vertritt die Anliegen und Interessen der Menschen mit Behinderungen als Beirat in den Kreisgremien, erarbeitet Lösungsvorschläge, stimmt die
Aktivitäten aller an der Arbeit für Menschen mit Behinderungen Beteiligten
ab und betreibt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
sind alle Institutionen, die sich mit Behindertenfragen beschäftigen (z.B.
freie Wohlfahrtsverbände, Heime, Organisationen, Schulen, Behörden) und
die im Kreistag vertretenen Parteien.
Frau Petra Seidl, Dipl. Sozialpädagogin, übt als 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen
im Landkreis Starnberg in dieser Funktion auch die Aufgaben einer Behindertenbeauftragten aus.
Arbeitsgemeinschaft offene
Behindertenarbeit
Die Arbeitsgemeinschaft offene Behindertenarbeit (OBA) ist ein arbeitsteiliger Zusammenschluss des BRK-Kreisverbandes Starnberg, des Caritasverbandes Starnberg e.V. und der Lebenshilfe Starnberg gGmbH. Sie betreibt u. a. eine Kontakt- und Bera-
Fortschreibung 2006
tungsstelle für Menschen mit Behinderung (s. Ansprechpartner).
Frühförderung von behinderten und
davon bedrohten Kindern
Ist ein Kleinkind behindert oder droht
eine Behinderung, gilt es, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern bzw. eine drohende Behinderung zu verhüten. Diese
Aufgabe wird von den in Bayern
flächendeckend eingerichteten Frühförderstellen wahrgenommen.
Im Landkreis Starnberg bieten drei
Frühförderstellen der Lebenshilfe therapeutische Hilfen an, und zwar in Gilching, Herrsching und in Starnberg.
Zusätzlich zu den interdisziplinär besetzten Frühförderstellen der Lebenshilfe besteht für die Eltern die Möglichkeit, die Hilfe niedergelassener Therapeuten (Heilpädagogen, Montessoritherapeuten, Psychologen) in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus stehen im Landkreis
Starnberg für die Frühförderung von
behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern folgende teilstationären Einrichtungen zur Verfügung (Stand 30.06.2006):
¾ Heilpädagogische Tagesstätte der
Lebenshilfe in Krailling (24 Plätze)
und in Andechs (16 Plätze),
¾ 7 Integrationsgruppen der Kinder-
gärten im Landkreis mit 33 Förderplätzen in den Gemeinden Berg,
Gilching, Krailling, Starnberg, Tutzing und Wörthsee,
¾ Einzelintegrationsplätze in den Kin-
dergärten der Gemeinden Andechs
(4 Plätze), Berg (2 Plätze), Gilching
(4 Plätze), Herrsching (2 Plätze),
Pöcking (4 Plätze), Stadt Starnberg
(2 Plätze),
¾ 2
Schulkindergarten-Gruppen in
Gilching und Starnberg.
Für körperlich, seelisch und geistig
behinderte Kinder sind ausreichende
Fördermöglichkeiten vorhanden.
2005 wurden 91 Kinder in Frühfördereinrichtungen teilstationär betreut.
Fördermöglichkeiten für Kinder
derzeit
ausreichend
57
3
Soziales / Eine Welt
Die Kapazitäten der Fördereinrichtungen sind derzeit bedarfsgerecht. Es
gilt für die Zukunft, die Effizienz der
Fördermöglichkeiten im Hinblick auf
Diagnostik und Therapie zu verbessern.
3.1.2.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Die Einflussmöglichkeiten des Landkreises sind aus rechtlichen Gründen
sehr eingeschränkt, z.B.
¾ Regelmäßige Fortschreibung des
Kommunalplanes für Behindertenund Altenhilfe.
¾ Beschäftigung
von Behinderten
über die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5% hinaus (auch
Vorbildfunktion für freie Wirtschaft).
Möglichst
barrierefreie
Umwelt schaffen
Räumliche Umwelt
Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten körper- u. sinnesbehinderten Menschen soll die räumliche Umwelt weitgehend barrierefrei gestaltet sein, damit sie am allgemeinen sozialen Leben
teilnehmen können und nicht ausgegrenzt werden.
Der Landkreis Starnberg ist topografisch äußerst vielfältig. Hanglagen und
weite Ebenen wechseln sich ab, kleinstädtische und dörfliche Strukturen
sind fast in allen Gemeindebereichen
zu finden. Insbesondere in den Dörfern
sind durch Steigungen und fehlende
Gehwege die Bedingungen für alte und
behinderte Menschen oft ungünstig.
Durch bauliche Gestaltung sollen
Möglichkeiten geschaffen werden, den
in ihrer Mobilität eingeschränkten
Landkreisbürgern freien Zugang zu allen Gebäuden, Plätzen und Wegen zu
verschaffen. Insbesondere sollen
berücksichtigt werden:
¾ Bei Umbau-, Neubau- oder Sanie-
rungsmaßnahmen im Straßenbau
sind Absenkungen der Bordsteine
vorzunehmen, bei Beibehaltung
von leichten Schwellen für blinde
und sehbehinderte Personen
58
¾ Schaffung von Behindertenpark-
plätzen in den zentralen Zonen und
an wichtigen öffentlichen Gebäuden
¾ Aktive Überwachung von vorhan-
denen Behindertenparkplätzen (nur
Nutzung durch Berechtigte)
¾ Zuparken von Gehwegen verhin-
dern
¾ Barrierefreier Zugang bei Umbau
oder Neubau von öffentlichen Gebäuden, gegebenenfalls mit behindertengerechtem Fahrstuhl
¾ Installation von Haussprechanla-
gen in Arztpraxen und Kanzleien,
sofern der Zugang für Behinderte
nicht oder erschwert möglich ist
¾ Auf sichere Bewegungsmöglich-
keiten auf den Gehsteigen
(Schneeräumung, Laubentfernung,
Heckenschnitt u.ä.) achten
¾ In den Naherholungsgebieten dar-
auf achten, dass die Freizeitziele
behindertengerecht
erreichbar
sind
Der barrierefreie Zugang zu allen
Gebäuden, Plätzen und Wegen ist ein
Grundbedürfnis für alle Menschen. Der
Grad der Eingliederung der behinderten Mitmenschen wird nicht zuletzt an
dem Abbau von Zugangshindernissen
zu messen sein.
Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden deshalb z.B.
verstärkt behindertengerechte Niederflurbusse eingesetzt (vgl. Kapitel
2.3.3.2). Eine Übersicht über barrierefreie Haltestellen ist im Verbund-Fahrplan des Landkreises Starnberg enthalten (vgl. Kapitel 2.3.2.2).
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-224
[email protected]
www.lk-starnberg.de/soziales
Kontakt- u. Beratungsstelle für
Menschen mit Behinderung
Caritasverband Starnberg e.V.
Frau Petra Seidl
Theresienstr. 6
82319 Starnberg
Tel. (08151) 913713
www.caritas-starnberg.de
Beratungsstelle
Barrierefreies Bauen
Postfach 190165
80601 München
Tel. (089) 139880-31
www.byak.de
Quellen:
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2002
Jeweils aktuelle Fassung unter:
www.landkreis-starnberg.de
Deshalb gibt es staatlich anerkannte
Schwangerenberatungsstellen, deren
gesetzliche Grundlage das Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.08.95
und das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz vom 09.08.96 ist.
3.1.2.5.1 Bestandsaufnahme
Die Schwangerenberatungsstelle am
Gesundheitsamt Starnberg bietet
schwangeren Frauen und ihren Partnern Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden sozialen, psychologischen und medizinischen Fragen.
Das Beratungsangebot umfasst im
Einzelnen
Umfassende
Beratung
¾ allgemeine
Beratung (medizinische, psychologische und soziale
Fragen),
¾ Beratung im Schwangerschafts-
konflikt. Sie dient dem Schutz des
ungeborenen Lebens und soll der
Schwangeren bzw. dem Paar dazu
verhelfen, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen,
¾ Information über und Vermittlung
von sozialen und finanziellen Hilfen
(z.B. Landesstiftung). Ziel ist die Erleichterung der Lage der Schwangeren bzw. der jungen Familie,
¾ Beratung bei Ehe-, Familien- und
Partnerfragen,
¾ Sexualberatung, z.B. Präventions-
Interessante Links:
www.barrierefrei-mobil.de
Infos über barrierefreie Einrichtungen
usw. auch im Landkreis Starnberg
3.1.2.5 Schwangerenberatung
Jährlich werden im Landkreis Starnberg ca. 1.200 Kinder geboren. Eine erfreulich hohe Zahl. Doch mit der
Schwangerschaft sind auch viele Fragen und Probleme verbunden, bei denen oft Beratung und Hilfestellung notwendig ist.
Fortschreibung 2006
veranstaltungen in Schulen und Jugendgruppen zu Fragen der Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Empfängnis und Schwangerschaft sowie der Schutzwürdigkeit
des ungeborenen Lebens und der
Entwicklung des ungeborenen Kindes,
¾ Beratung über Vorsorgeuntersu-
chungen bei Schwangerschaft und
die Kosten der Entbindung,
¾ Beratung
über Methoden zur
Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen Risiken und Folgen,
59
3
Soziales / Eine Welt
¾ Aufklärung über Verhütung und Fa-
milienplanung,
¾ nachgehende Betreuung nach Ge-
burt eines Kindes (z.B. Unterstützung alleinerziehender Elternteile,
Festigung gefährdeter Paarbeziehungen und Eltern-Kind-Bindungen) oder nach einem Schwangerschaftsabbruch (z.B. Unterstützung
bei psychischen Problemen),
¾ Information über die Möglichkeiten
einer Adoption,
¾ Beratung über die Hilfemöglichkei-
ten bei einer zu erwartenden Schädigung des Kindes.
Die einzelnen Arbeitsbereiche der
Beratungsstelle werden durch Einzelberatung, Paarberatung, soziale Gruppenarbeit, Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Durchführung von Informationsveranstaltungen abgedeckt.
Um Defizite in der sozialen Versorgung auszugleichen (z.B. Wohnraum,
Kinderbetreuung, Teilzeitarbeitsplätze,
u.ä.), arbeitet die Beratungsstelle in
verschiedenen Arbeitskreisen mit. Ziel:
Bessere Vernetzung und Koordination
vorhandener Hilfen, Ausbau von
Hilfsangeboten, Verbesserung struktureller Verhältnisse.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Gesundheitsamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-900 oder -920
[email protected]
www.schwanger-in-starnberg.de
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Hauptstr. 22
82319 Starnberg
Sprechzeiten: Montag vormittag
Tel. (08141) 18067 (Hauptstelle)
www.fuerstenfeldbruck.donumvitae.org
Diakonisches Werk FFB e.V.
Gutenbergstr. 9-11
82205 Gilching
Tel. (08105) 77856
www.schwangerenberatung.diakonieffb.de
3.1.2.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Agenda 21 –
Offensive
Um Familien und alleinstehenden Frauen die Entscheidung für das Austragen
der Schwangerschaft zu erleichtern,
wäre eine Unterstützung durch Verbesserungen insbesondere in den folgenden Bereichen hilfreich:
¾ Ausbau von Kinderbetreuungsplät-
zen v. a. für ein- bis dreijährige Kinder (vgl. Kap. 3.3.1 bzw. 3.3.5),
¾ Förderung
von preisgünstigem
Wohnraum für Familien und Alleinerziehende (vgl. Kap. 3.1.1.5),
¾ Verbesserung der Verkehrsverbin-
dungen im Landkreis (vgl. Kap. 2.3).
60
Kapitel 3.1: Armutsbekämpfung
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Die Vermittlung und die Eingliederung Arbeitsuchen-
der durch organisatorische Maßnahmen innerhalb
der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von
Arbeitsuchenden im Landkreis Starnberg -AGAS(siehe Kap. 3.1.1.2.2) verbessern.
Zu erreichen bis:
¾ 2007
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.2 Gleichstellung von
Frauen und Männern
Am 1. Juli 1996 ist das Bayerische
Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
die Beseitigung bestehender Nachteile. Es bezieht sich dabei ausschließlich
auf die Gleichberechtigung innerhalb
der Behörden, Gerichte und sonstigen
öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern.
Die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind im Einzelnen
wie folgt definiert:
1. Die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt
sind als Männer,
2. die Chancengleichheit von Frauen
zu sichern,
3. die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu gewährleisten,
4. die gleichberechtigte Teilnahme
von Frauen und Männern in Gremien herzustellen.
Seit 1996 gibt es im Landratsamt
Starnberg eine Gleichstellungsbeauftragte (halbe Stelle = 19,5 Wochenstunden). Ab 2004 war diese Stelle mit
6,5 Wochenstunden besetzt und seit
Juli 2006 mit 10 Wochenstunden.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat
sich zum Ziel gesetzt, die genannten
gesetzlichen Forderungen Schritt für
Schritt zu verwirklichen.
Darüber hinaus nimmt sie die Aufgaben des Frauenbüros im Landkreis
Starnberg wahr und bietet in diesem
Rahmen eine Vielzahl von Beratungsmöglichkeiten und Projekten für Landkreisbürgerinnen an.
Gleichstellungsstelle und
Frauenbüro im
Landratsamt
3.2.1 Situation im Landratsamt
Starnberg
3.2.1.1 Bestandsaufnahme
Absolut gesehen sind derzeit mehr
Frauen (183) als Männer (108) im Landratsamt Starnberg beschäftigt. Im Bereich des mittleren Dienstes beträgt
der Anteil der weiblichen Beschäftigten ca. 75%, im gehobenen Dienst ca.
50%. Bei den Führungpositionen ergibt
sich derzeit folgendes Bild: 9 Fachbereichsleiter / 3 Fachbereichsleiterinnen, 12 Teamleiter / 6 Teamleiterinnen.
3.2.1.1.1 Maßnahmen und Initiativen
Abbildung 3/6: Wechsel im Amt 2006:
Gleichstellungsbeauftragte Sophie v.
Wiedersperg (l.) löst Elfriede März ab
Fortschreibung 2006
Die genannten Ziele des Gleichstellungsgesetzes werden durch folgenden Maßnahmenkatalog im Landratsamt Starnberg realisiert:
Wie im Gesetz vorgeschrieben wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Hauptamt und dem Personalrat ein Gleichstellungskonzept erstellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat
die Aufgabe, die im Gleichstellungskonzept vorgegebenen Maßnahmen
und Ziele zu überwachen und bei
Nichteinhaltung zu beanstanden.
Das Gleichstellungskonzept wird regelmäßig fortgeschrieben, die letzte
Fortschreibung erfolgte im Jahr 2002.
Maßnahmen und Initiativen werden
neu überlegt oder fortgeführt. Falls Ziele des vorhergehenden Konzeptes
Gleichstellungskonzept bündelt
Maßnahmen
61
3
Soziales / Eine Welt
nicht realisiert wurden, werden eindeutige und plausible Gründe dafür
schriftlich im neuen Konzept niedergelegt. Einige Beispiele:
Stellenausschreibungen
Ein Arbeitsplatz darf nicht nur für Frauen oder Männer ausgeschrieben werden, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit. In Bereichen, in denen Frauen in
erheblich geringerer Zahl beschäftigt
sind als Männer, werden insbesondere
Frauen aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Gleichstellungsbeauftragte erhält von jeder Stellenausschreibung
(intern und extern) einen Abdruck. Damit ist sichergestellt, dass gleichstellungsrelevante Gesichtspunkte vor der
Stellenbesetzung eingebracht werden.
Gleichzeitig hat sie das Recht, sich
über das Auswahlverfahren jederzeit
zu informieren und auf Wunsch der
Bewerberinnen an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Neubesetzung von Stellen
Bei der Neubesetzung von Stellen in
Besoldungs- oder Vergütungsgruppen,
in denen Frauen unterrepräsentiert
sind, wird eine Erhöhung in diesem Bereich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wie Eignung,
Befähigung und fachliche Leistung angestrebt. Eine Quotenregelung ist in
Bayern nicht vorgeschrieben.
Bei Neubesetzungen von Stellen ab
Besoldungsgruppe A8, bzw. Vergütungsgruppe Vc wird vor der Stellenausschreibung in jedem Einzelfall mit
der jeweiligen Fachbereichsleitung
und der Gleichstellungsbeauftragten
geprüft, ob die Stelle teilzeitfähig ist.
Wird eine Teilzeitmöglichkeit gesehen,
wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen.
Bei der Besetzung von Führungspositionen wird die Personalverwaltung
geeignete Beamtinnen oder weibliche
Angestellte zu einer Bewerbung motivieren. Die Gleichstellungsbeauftragte
hat die Möglichkeit, der Personalverwaltung geeignete Kandidatinnen zu
benennen.
62
Ausbildung
Bei Einstellungen für eine Ausbildung
im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst wird darauf hingewirkt,
den Frauenanteil zu erhöhen.
Dieses Ziel beschränkt sich auf den
gehobenen nichttechnischen Dienst,
weil der Landkreis im technischen und
sozialen Bereich keine Ausbildung
durchführt. Zudem wird auch versucht,
mehr Frauen für den Fachlehrgang II
für Angestellte zu gewinnen.
Fortbildung
Es wird angestrebt, mehr Frauen für
die Teilnahme an fachübergreifenden
Seminaren (von Projektmanagement
oder Controlling über Moderationstechnik und Rhetorikkursen bis zu
Selbstverteidigungskursen) zu gewinnen.
Weiterhin werden Fortbildungsveranstaltungen für Informations- und
Kommunikationstechniken, Selbsterfahrung, sowie die Möglichkeit zur
Ausbildung als Ausbilderinnen für
hausinterne Fortbildungsveranstaltungen angestrebt.
Für beurlaubte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden Vorbereitungsveranstaltungen angeboten, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern sollen. Sie erhalten Informationen
über Fortbildungsmöglichkeiten. Es
wird, soweit hausinterne Veranstaltungen stattfinden, auf die Einrichtung von
familiengerechten Seminarzeiten geachtet.
Flexible Arbeitszeiten - Teilzeitarbeit
Um die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu gewährleisten, kommt der
Frage nach der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, insbesondere vor
einer anstehenden Neubesetzung von
Führungspositionen
entscheidende
Bedeutung zu. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu schaffen. Dabei hat die Freiwilligkeit von Teilzeitbeschäftigung
oberste Priorität. Selbstverständlich
muss die Funktionsfähigkeit der
Dienststellen gewährleistet sein. Unabhängig von der Prüfung der Teilbarkeit haben alle Beschäftigten, auch die
Führungskräfte, grundsätzlich einen
Teilzeitmodelle
fördern
Vereinbarkeit
von Familie und
Beruf
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit aus
familiären Gründen, wenn die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt. Teilzeitarbeit, als Aspekt der betrieblichen
Gleichstellungspolitik, soll Frauen und
Männern ermöglichen, die beruflichen
und familiären Verpflichtungen besser
zu koordinieren.
Ziel ist, dass Teilzeitbeschäftigung
für Frauen und Männer als eine echte,
eigenständige und gleichwertige Alternative zur Vollbeschäftigung akzeptiert
wird. Sie erhalten die gleichen beruflichen Entwicklungschancen wie Vollzeitbeschäftigte.
Teilzeitarbeit ist im Landratsamt
Starnberg nicht mehr wegzudenken.
Die große Anzahl von Teilzeitbeschäftigten (derzeit ca. 90) ist ein Indiz für
die flexible Haltung der Dienststelle
hinsichtlich den von den betroffenen
Beschäftigten vorgetragenen Wünschen.
Beurlaubung
Sich für einige Jahre ausschließlich
der Familie widmen zu können und zu
wissen, dass die Rückkehr in das Berufsleben im öffentlichen Dienst gesichert ist, ist heute selbstverständlich
geworden. Das Angebot der Beurlaubung ist aber nur dann attraktiv, wenn
der Schritt zurück zum Arbeitsplatz
ohne Probleme vonstatten gehen kann.
Der Kontakt von beurlaubten Personen
zum Landratsamt wird intensiv gepflegt. Beurlaubte Beschäftigte werden deshalb zu betrieblichen Veranstaltungen eingeladen.
Verwaltungsmodernisierung
Seit Beginn der Verwaltungsmodernisierung im Landratsamt Starnberg im
Januar 1998 ist die Gleichstellungsbeauftragte in den Modernisierungsprozess, vor allem auch bei der Gestaltung
der Personalentwicklung eingebunden.
Bei der Zusammensetzung der Projektgruppen wurde darauf geachtet,
dass der Frauenanteil gleich dem Männeranteil ist.
Die Verwaltungsmodernisierung ist
ein in die Zukunft ausgerichteter Prozess, an dem die Frauen in großer An-
Fortschreibung 2006
zahl beteiligt sind und dafür sorgen,
dass ihre Interessen und Bedürfnisse
berücksichtigt, ernst genommen und
umgesetzt werden.
Telearbeit
Durch den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem
Personalrat im Juni 2002 wurden im
Landratsamt Starnberg die Voraussetzungen für die Einführung der Telearbeit geschaffen. Derzeit nutzen neun
Mitarbeiter/-innen diese Möglichkeit.
Stetige
Zunahme der
Telearbeitsplätze
Sexuelle Selbstbestimmung
Die Dienststelle setzt sich dafür ein,
dass das Persönlichkeitsrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen
und Männern respektiert und gewahrt
wird. Sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe sind eine massive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.
Bei Verstößen werden deshalb insbesondere von den Personalverantwortlichen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten (Kündigung) ausgeschöpft.
Arbeit und Elternzeit
Die Gleichstellungsstelle lädt mindestens zwei Mal im Jahr die in Elternzeit
befindlichen Mitarbeiterinnen ein. Diese Treffen sollen den Informationsaustausch verbessern und den möglichen
Wiedereinstieg erleichtern.
3.2.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Hausinterne Ziele
Die hausinternen Ziele sind nach wie
vor:
¾ Erhöhung des Anteils von Frauen in
Führungspositionen,
¾ Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf.
Zu diesen Punkten wird in der Fortschreibung des Gleichstellungskon-
63
3
Soziales / Eine Welt
zeptes ausführlich Stellung genommen
werden.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
3.2.2 Angebote für LandkreisbürgerInnen
Mit Kreistagsbeschluss vom 1.6.1988
wurde das Frauenbüro im Landkreis
Starnberg initiiert. Grundidee dabei
war es, eine Anlaufstelle für die Frauen
aus dem Landkreis zu schaffen, um ihnen in ihrer konkreten Situation soweit
als möglich Hilfe anzubieten.
Das Frauenbüro existiert seit 18 Jahren im Landratsamt Starnberg und ist
zu einem festen Begriff in der Bevölkerung geworden. Deshalb wird diese
Beratung auch nach Gründung der
Gleichstellungsstelle weiterhin angeboten.
3.2.2.1 Bestandsaufnahme
Frauenbüro
bietet vielfältige
Hilfe
Die angebotenen Hilfen für Frauen aus
dem Landkreis Starnberg sind vielfältig:
3.2.2.1.1 Beratung
Die Beratungsgespräche werden sehr
gerne und immer häufiger von den
Frauen aus dem Landkreis wahrgenommen.
Eine ebenfalls erfreuliche Entwicklung ist es, dass zunehmend ausländische Mitbürgerinnen diese Form der
Beratungsmöglichkeit annehmen (ca.
ein Drittel).
Die Beratung erfolgt auf Wunsch
auch anonym. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn sie wird von der
Beratungssuchenden der Schweigepflicht entbunden, um z.B. Kontakt mit
entsprechenden Dienststellen im Hause, oder mit anderen Einrichtungen im
Landkreis aufzunehmen.
64
Wie nachfolgend aufgezeigt, kommen Frauen mit folgenden Problemstellungen zur Beratung in die Gleichstellungsstelle:
Trennungs- und Scheidungsproblematik
Das Beratungsangebot bezieht sich
prinzipiell auf beide Partner. Die Möglichkeit eines 3er-Gespräches wird
sehr gerne und häufig in Anspruch genommen, weil die Fronten zwischen
beiden Seiten meistens sehr verhärtet
sind, und die Partner nicht in der Lage
sind, einen sachlichen Dialog miteinander zu führen. Ziel dieser Gespräche
ist es, gemeinsam mit Hilfe eines neutralen Dritten scheidungsrelevante
Themen zu besprechen und zu klären.
In vielen Fällen ist es auch notwenig,
Kontakte mit anderen Dienststellen
herzustellen, wenn es sich z.B. um einen Antrag auf Sozialhilfe, Schuldnerberatung, Antrag auf Sozialwohnung
oder die Kontaktaufnahme mit anderen
zuständigen Stellen handelt.
Körperliche und psychische Misshandlungen
Die körperlichen und psychischen
Misshandlungen nehmen im Landkreis
ständig zu.
Zur Beratung kommen ausschließlich Frauen. Sie haben die Möglichkeit,
Rat und Hilfe in der Gleichstellungsstelle oder bei anderen Institutionen im
Landkreis wie z.B. dem Verein “Frauen
helfen Frauen” zu holen.
Die Frauen sind in solchen Fällen
sehr deprimiert, gedemütigt und verzweifelt. Ein einfühlsamer Erstkontakt
ist äußerst wichtig und erforderlich,
um entsprechenden Zugang zu den
Frauen zu bekommen. Wenn eine Vertrauensbasis geschaffen ist, kann
überlegt werden, auf welche Hilfsangebote sich die Frau einlassen kann.
Von der Gleichstellungsbeauftragten
werden dann auf Wunsch sofort die
entsprechenden Maßnahmen veranlasst. In jedem Fall wird den Frauen
von der Gleichstellungsbeauftragten
dringend angeraten, bei der Polizei
eine Anzeige gegen den Misshandler
zu erstatten.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Wiedereinstieg in den Beruf
Der berufliche Wiedereinstieg von
Frauen, die ihrer Familie zuliebe ihre
Berufstätigkeit für mehrere Jahre unterbrochen haben, ist zunehmend ein
Schwerpunkt bei den Beratungsgesprächen.
Allgemeine frauenspezifische Themen
In diesen Themenbereich fallen sämtliche Fragestellungen, die mit Elterngeld, geringfügiger Beschäftigung einerseits und psychischen Problemen
wie z.B. Depressionen (Wechseljahre
der Frau), und Partnerschaftsproblemen andererseits zusammenhängen.
Selbstverständlich ist es nicht immer
möglich, dass jede Frage beantwortet
werden kann. In vielen Fällen kann
durch ein Telefonat die Frage geklärt
werden oder durch die Weitergabe einer Adresse der/die richtige Ansprechpartner/in konsultiert werden.
3.2.2.1.2 Projekte
Nachfolgend aufgeführte Angebote
haben sich im Landkreis bereits etabliert und werden weiterhin Bestand
haben.
Baby-Mütter-Gruppen
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Starnberg entstanden so genannte Baby-Mütter-Treffs in Gilching
und Herrsching. Mütter mit Säuglingen
haben Gelegenheit, mit anderen Müttern ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte
zu knüpfen. Gleichzeitig besteht auch
die Möglichkeit, die Kinder von einer
Ärztin und einer Kinderkrankenschwester untersuchen zu lassen. Fragen zur Entwicklung, Ernährung und
Pflege des Säuglings sind von großer
Bedeutung.
"Neuer Start für Frauen"
Der "Neue Start" ist ein Motivationsund Orientierungskurs für Frauen aus
dem Landkreis.
Der Kurs ist ein Angebot für Frauen,
die längere Zeit überwiegend Familienarbeit geleistet haben und sich neben
ihrer Familien- und Haushaltstätigkeit
Freiraum für etwas Neues (z.B. berufli-
Fortschreibung 2006
cher Wiedereinstieg) schaffen wollen.
Bisher wurden 30 Kurse mit je 20
Teilnehmerinnen im Landratsamt
Starnberg angeboten.
Jährlich finden 2 Kurse statt. Die
Dauer eines Kurses beträgt 11 Wochen
einschließlich eines zweiwöchigen
Praktikums. Die finanzielle Selbstbeteiligung der Frauen beträgt 400 Euro.
Frauenhaus
Frauenhäuser bieten Unterkunft und
Betreuung für Frauen, die von Gewalt
bedroht sind. Das zuständige Frauenhaus für den Landkreis Starnberg befindet sich in Murnau. An der Finanzierung sind drei Landkreise beteiligt
(Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen und Starnberg).
"Zu Hause gesund werden"
Im Landkreis Starnberg wurde die Idee
zu diesem Projekt geboren, weil sich
die Kindergärten und Schulen zunehmend besorgt darüber geäußert haben, dass die Kinder krank oder auch
zum Teil mit Fieber in die Schule kommen und nach einer Krankheit nicht in
Ruhe genesen können.
Viele alleinerziehende Mütter und
Väter trauen sich nicht mehr zu Hause
zu bleiben, wenn das Kind erkrankt ist.
Sie haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu
verlieren, obwohl der rechtliche Anspruch auf Kinderbetreuungszeiten besteht.
Bei diesem Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Starnberg entstand, wurden zuverlässige
Helferinnen vermittelt, die direkt in die
Familien gehen und vor Ort die kranken
Kinder betreuen und pflegen. Aufgrund
mangelnder Nachfrage wurde es Ende
2001 eingestellt.
Im Sommer 2006 wurde das Projekt
versuchsweise in der Gemeinde Seefeld wieder angeboten. Falls es dort erfolgreich angenommen wird, könnte es
über die Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
eventuell landkreisweit eingeführt
werden.
Neuer Versuch
in Seefeld
Paarseminare
“Als Paar in Balance bleiben”. Dies ist
der Titel eines Wochenendseminars
65
3
Soziales / Eine Welt
für Paare. Unter der Leitung von renommierten Dozenten/innnen können
Erfahrungen ausgetauscht werden und
neue Aspekte und Anregungen für eine
interessantere Zukunft in Bezug auf
das Zusammenleben gewonnen werden.
Diese Seminare des Landratsamtes
wurden 1998 erstmalig angeboten und
haben eine durchwegs positive Resonanz erhalten.
Seminar für langzeitarbeitslose
Frauen und Männer
Unter dem Motto "Vom Lebensfrust zur
Lebenslust" wurde dieses Seminar
1999 erstmals von der Gleichstellungsstelle im Landratsamt Starnberg für die
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angeboten. Dieses Projekt ist für
Frauen und Männer gedacht, die aus
irgendwelchen Gründen den Wiedereinstieg in den Beruf nicht geschafft
haben und für den Arbeitsmarkt nicht
mehr interessant genug sind.
Mangels Beteiligung und fehlender
Dozentin wird dieses Seminar zukünftig nicht mehr angeboten.
Arbeitskreis "Fraueninteressen"
Aus dem Arbeitskreis "Frauen in Krisen" wurde der Arbeitskreis "Fraueninteressen" gebildet. Teilnehmerinnen in
diesem AK sind Frauen aus dem Landkreis, die als Fachfrauen in einer sozialen Einrichtung tätig sind. Die Grundidee, die zur Bildung dieses Arbeitskreises führte, war, ein gewisses soziales Netz zu schaffen, das sich in erster Linie mit den Bedürfnissen und
Wünschen der Frauen beschäftigt.
Ziel dieses Arbeitskreises ist es, auf
die Frauen aufmerksam zu machen und
gemeinsame Projekte im Landkreis auf
den Weg zu bringen.
Vernetzungstreffen im Landkreis
Der Arbeitskreis “Fraueninteressen”
und die Gleichstellungsstelle / Frauenbüro des Landkreises Starnberg veranstalteten am 31.03.2001 im Landratsamt
einen Workshop. Eingeladen waren
alle Frauengruppierungen und Frauenorganisationen des Landkreises.
Ziel dieser Veranstaltung war es, ein
gegenseitiges Kennenlernen zu ermög-
66
lichen und Informationen auszutauschen, um eine bessere Vernetzung
sowie eine Koordination der Aufgaben
herbeizuführen.
3.2.2.1.3 Veranstaltungen
Die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes organisiert Veranstaltungen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Hauses und die Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises zu unterschiedlichen Themenbereichen, z.B.:
"Frauen verändern die Welt"
Diese Ausstellung wurde von Schülerinnen und Schülern des Luisengymnasiums und des St. Anna-Gymnasiums
initiiert und erarbeitet. Gezeigt wurden
Bilder und Lebensläufe von bedeutenden Frauen aus der Geschichte und
der Gegenwart.
"Bilder aus einem Frauenhaus"
Gezeigt wurden Bilder von Kindern, die
mit ihren Müttern ins Frauenhaus geflohen sind.
"Die Farbe Blau"
Diese Ausstellung wurde von der
Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit der "Frauenbörse München"
veranstaltet.
Frauen-Kabarett
Im März 2000 fand ein Frauen-Kabarett
in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis
Weilheim-Schongau statt.
“Starke Frauen”
Im Juli 2002 fand eine Veranstaltung
der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis “Fraueninteressen” zum Thema “Starke
Frauen” statt. In diesem Zusammenhang wurden Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.2.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Auch in den nächsten Jahren werden
die bereits laufenden Projekte fortgeführt.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Dieses Thema wird Schwerpunkt der
nächsten Veranstaltungsreihe sein (in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung).
Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Auch dies wird ein zukünftiger
Schwerpunkt der Gleichstellungsstelle
sein.
Vernetzung im Landkreis
Weiter ist wieder ein Workshop zum
Thema Vernetzungsarbeit im Landkreis
Starnberg geplant.
Erweiterung der Gleichstellungsstelle
Aufgrund des Umfangs der Aufgaben
und möglichen Projekte sollte eine Erweiterung der Gleichstellungsstelle
von derzeit 10 Wochenstunden zu einer Halbtagesstelle in Betracht gezogen werden.
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Gleichstellungsstelle/Frauenbüro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-511
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Frauen helfen Frauen Starnberg e.V.
- Notruf Postfach 1275
82209 Herrsching
Tel. (08152) 57 20
Interessante Links:
www.stmas.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 3.2: Gleichstellung
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes
(s. 3.2.1.2)
Zu erreichen bis:
¾ 2008
Fortschreibung 2006
67
3
Auch Eltern
tragen
Verantwortung
Soziales / Eine Welt
3.3 Familie, Bildung
und Erziehung
Bildung, Bewusstseinsbildung, Erziehung und Ausbildung stehen mit fast
allen Programmbereichen der AGENDA 21 in Verbindung und sind eine
wichtige Voraussetzung, um verantwortungsbewusst mit unseren zukünftigen Umwelt- und Entwicklungsproblemen umgehen zu können.
Deshalb ist es notwendig, den Menschen quer durch alle Bildungseinrichtungen und Altersgruppen gezielt Umwelt- und ethisches Bewusstsein,
Werte, Einstellungen und Fähigkeiten
zu vermitteln, die für eine nachhaltige
Entwicklung unerlässlich sind.
Auch im Landkreis Starnberg wird
dies in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen berücksichtigt.
Dennoch sollte uns bewusst sein,
dass der Grundstock hierfür noch immer in den Familien gelegt wird und die
Eltern hier große Verantwortung tragen, die es ebenfalls zu unterstützen
gilt .
3.3.1 Kindergärten, -horte und
-krippen
Kinder brauchen Kinder! Ca. 20% der
6- bis 9-jährigen Kinder haben keine
Geschwister im Haushalt. Es fehlen in
diesen Fällen häufig die gleichaltrigen
Spielkameraden und sie haben wenig
Gelegenheit, unter Gleichaltrigen Sozialverhalten einzuüben.
Das Verständnis von Erziehung hat
sich gewandelt. Anders als früher
gehört der Kindergarten als Bildungseinrichtung heute selbstverständlich
dazu - ebenso wie die Grundschule.
Auch der Bedarf an Betreuungseinrichtungen für Kleinstkinder unter drei
Jahren ist sprunghaft angestiegen.
3.3.1.1 Bestandsaufnahme
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 wurden
die Förderangebote für Kinder in Tageseinrichtungen differenziert und
ausgebaut. Erforderlich wurde dies
68
durch die veränderten Lebens- und
Umweltbedingungen (Alleinerziehende, berufstätige Eltern etc.).
Das Bayerische Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist zum
01.08.2005 in Kraft getreten. In der Umsetzung wird der Bildungsauftrag der
Tageseinrichtungen gestärkt sowie die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützt.
Das BayKiBiG bietet erstmals einen
einheitlichen rechtlichen Rahmen für
alle Formen der Kindertagesbetreuung.
Nun kann auch die Tagespflege staatlich gefördert werden.
Der Landkreis Starnberg und die ihm
angehörenden Gemeinden haben in
den letzten Jahrzehnten sehr viel in
den Ausbau der Kindertageseinrichtungen investiert. Aktuell bemühen
sich viele Gemeinden um die Schaffung von Krippenplätzen für unter Dreijährige. Zur Zeit gibt es im Landkreis
Neues Bildungsund Betreuungsgesetz seit 2005
¾ 76 Kindergärten in freier oder ge-
meindlicher Trägerschaft,
¾ 14 Horte,
¾ 10 Kinderkrippen,
¾ 4 Netz für Kinder Einrichtungen in
freier Trägerschaft und
¾ 110 Plätze in Kindertagespflege.
3.3.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Zentraler Bestandteil des BayKiBiG
und des SGB VIII ist der Auftrag an die
Kommunen und den Landkreis zur Bedarfsplanung. In mehreren Planungsschritten, die in Kooperation vorzunehmen sind, ist der Bedarf an Kinderbetreuung zu erheben und festzulegen.
Der erste Schritt der Bedarfsplanung
nach dem BayKiBiG und entsprechend
§ 80 SGB VIII wurde im Landkreis
Starnberg in Form einer Elternbefragung in Absprache mit den Kommunen
vom Fachbereich Jugend und Sport
durchgeführt. Hierfür wurden ca. 5.600
Fragebögen für den Landkreis ausgewertet (Rücklaufquote 43 %).
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Plätze im
Kindergarten
reichen,
Krippenplätze
fehlen
Die Auswertung der Fragebögen ergibt, dass wir in der Versorgung mit
Kindergartenplätzen im Landkreis nahezu Vollversorgung anbieten können.
Dringender Bedarf besteht im Ausbau
der Krippenplätze sowie im Ausbau
von Nachmittagsbetreuungsmöglichkeiten für Schulkinder.
Die Kommunen können für die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuung Ausbaustufen festlegen. Spätestens bis 2010
müssen jedoch die in der Bedarfsplanung festgestellten Plätze zur Verfügung gestellt werden. Plätze für Kinder
im Kindergartenalter sind ohne Verweis auf Ausbaustufen aktuell anzubieten.
Der Sicherstellungsauftrag der Kommunen umfasst alle Altersstufen ab
Geburt. Die Verpflichtung, bedarfsgerechte Betreuungseinrichtungen vorzuhalten, ist lediglich eingeschränkt
durch nicht vorhandene Leistungsfähigkeit.
Ziel ist eine möglichst umfassende
Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder aller Altersstufen. Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht nach einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung soll Berücksichtigung finden. Die Betreuungsangebote
sollen in ihrem zeitlichen Umfang die
Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit ermöglichen.
Im Zentrum unserer Bemühungen
sollte jedoch die Umsetzung der anspruchsvollen Qualitätsstandards stehen, die das BayKiBiG in Anlehnung an
den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) formuliert.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-511
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de/soziales
3.3.2 Schulen
Der Landkreis Starnberg ist Sachaufwandsträger der Berufsschule und der
Fünfseen-Schule. Für die Grund- und
Hauptschulen sowie die weiterführenden Schulen sind die jeweiligen Gemeinden als Träger verantwortlich. Ansprechpartner für die inhaltliche Ausgestaltung des Bildungsangebotes im
Volksschulbereich ist das Staatliche
Schulamt Starnberg.
3.3.2.1 Grund-, Haupt- und weiterführende Schulen
Tabelle 3/2 gibt einen Überblick über
die im Landkreis Starnberg derzeit existierenden Schulen und die jeweiligen
Schülerzahlen im Schuljahr 2006/2007.
Tabelle 3/2: Schulen im Landkreis
Starnberg
Schulen
Anzahl
Grund- und
27
Hauptschulen
Förderschulen
3
Realschulen
3
Gymnasien
7
Staatl. Berufsfachschulen 1
Staatl. Berufsschulen 1
Schüler
7.793*
387
1.913
5.530**
219
1.637
* einschl. 897 Schüler der Munich International
School
** einschl. 300 Schüler der Munich International
School
Neben dem allgemeinen Bildungsauftrag wird an allen Schulen auch
vermehrt Wert auf die Auseinandersetzung mit verschiedensten Umwelt- und
AGENDA 21-Themen gelegt.
Fortschreibung 2006
69
3
Neue Umweltrichtlinien an
Bayerns Schulen
Soziales / Eine Welt
Richtlinien für die Umweltbildung an
den bayerischen Schulen
Mit der Einführung der neuen Umweltrichtlinien für alle Schulen in Bayern
im Februar 2003 sollte der Umweltbildung ein gehobener Stellenwert und
damit neue Schubkraft gegeben werden.
Der neue Ansatz besteht darin, dass
die Umweltbildung das zentrale Anliegen der Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung ist. In ihr überschneiden
sich ökologische Fragen, ökonomische
Problemstellungen und Aspekte sozialer Entwicklung in der "EINEN WELT".
Diese Teilbereiche gehören zusammen
und sollen deshalb als Gesamtheit betrachtet werden.
Zu den zentralen Zielen von Umweltbildung gehört es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, dass sie altersangemessen aktiv am gesellschaftlichen
Geschehen teilhaben und es mitgestalten können. Damit ist die Umweltbildung ein Teil der politischen Bildung.
Umweltbildung hat also den ganzen
Menschen mit seinem Gefühl, seinem
praktischen Können und seinem Sachverstand im Blick ("Herz, Hand und
Kopf").
Lokale Arbeitsgemeinschaft
Umweltbildung
Seit 1991 gibt es an den jeweiligen
staatlichen Schulämtern Arbeitsgemeinschaften für Umweltbildung. Ihre
Aufgaben sind u. a. Vorschläge und
Hilfen aus dem Bereich der Umweltbildung für den Unterricht zu erarbeiten,
angebotene Materialien zu sichten und
den jeweiligen lokalen Gegebenheiten
anzupassen, Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren sowie das Vermitteln von Kontakten zu Institutionen, die
im heimatlichen Raum Umweltaufgaben erfüllen.
Umweltfachberater
Das staatliche Schulamt ernennt für
die Volks- und Sonderschulen des
Landkreises einen Umweltfachberater.
Seine Aufgabe besteht u. a. darin, die
Schulen bei umweltrelevanten Themen
und Projekten zu beraten, entsprechendes Material zu sichten und zu
verteilen, Spezialisten zu vermitteln
70
und zu Fortbildungsveranstaltungen
einzuladen.
Derzeitiger Umweltfachberater ist
Frau Christa Fischer von der Grundschule Feldafing.
Beauftragte für Umwelterziehung
Jede Schule bestimmt aus ihren Reihen eine Lehrkraft, die sich in besonderer Weise für die Umweltbildung an
der Schule engagiert und derartige Aktivitäten koordiniert. Sie ist daher Ansprechpartner für außerschulische Initiativen, die die Zusammenarbeit mit
der Schule suchen.
Schwerpunktthema "Wir ernten Sonnenenergie"
Angeregt durch die neuen Umweltrichtlinien sowie die bedrohliche Situation in der Energieversorgung setzte
sich im Jahre 2003 der Arbeitskreis
Umweltbildung unter dem damaligen
Leiter Herrn Michael Pimperl das Ziel,
das Thema "alternative Energiegewinnung" für Schüler altersgemäß aufzubereiten. Ein kompetenter Partner "Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH" in Feldafing unterstützte das Vorhaben mit Fachreferenten und finanziellen Mitteln. In zahlreichen Arbeitssitzungen, Fortbildungsveranstaltungen und Workshops entstanden zwei Publikationen zum Thema "Wir ernten Sonnenenergie", die an
alle Schulen des Landkreises kostenlos verteilt wurden.
Darüber hinaus initiierte der Arbeitskreis, Fotovoltaikanlagen auf allen
Schulhausdächern des Landkreises zu
errichten. Zahlreiche Schulen sind nun
bereits mit diesen Anlagen ausgestattet und weitere werden noch folgen.
Sie zeigen, dass es Alternativen in der
Energiegewinnung gibt und dass die
Schüler mit Herz, Hand und Kopf daran
mitwirken können.
Arbeitskreise
starten
Vorzeigeprojekte
Ansprechpartner:
Staatliches Schulamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-800
[email protected]
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.3.2.2 Fünfseen-Schule
Individuelle
Lernförderung in
der FünfseenSchule
Hilfsschule, Sonderschule, Sondervolksschule, Schule für Lernbehinderte, Schule zur individuellen Lernförderung, Schule zur Lernförderung, Diagnose- und Förderklassen (DFK), Förderklassen, Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen (SDW),
Kooperationsklassen in der Grund- und
Hauptschule, Mobile sonderpädagogische Hilfe (MsH), Heilpädagogischer
Hort der Lebenshilfe, Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD), Sonderpädagogische Beratungsstelle - die
Namen sind Geschichte und Gegenwart, für die breite Öffentlichkeit verwirrend und diskriminierend, unverstanden und häufig fehlinterpretiert.
Was verbirgt sich hinter der Fünfseen-Schule, deren Träger der Landkreis Starnberg ist?
Die Fünfseen-Schule ist eine Förderschule und versteht sich als schulische Heimat für Kinder, die in der
Volksschule nicht ihren individuellen
Bedürfnissen entsprechend gebildet
werden können, d.h. die FünfseenSchule wird von Kindern mit Lern-,
Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten
besucht und ist bemüht ihrer offiziellen
Bezeichnung "Schule zur Lernförderung" gerecht zu werden.
Zu den wichtigsten Zielen dieser
Fördereinrichtung gehören die Prävention (mobile Dienste im Kindergarten
und in der Volksschule), die Integration
(Rückführung in die Volksschule und
Berufseingliederung), die Kooperation
mit den Volksschulen und die Zusammenarbeit mit den medizinischen, therapeutischen und sozialen Fachdiensten.
In die Fünfseen-Schule werden also
Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten und -verzögerungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten
aufgenommen. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und differenziert:
¾ Mobile sonderpädagogische Hilfen
in den Kindergärten (MsH)
¾ Heilpädagogen beraten die Eltern
von Sorgenkindern und leisten Therapie und Förderung im sprachli-
Fortschreibung 2006
chen, sozialen und emotionalen
Bereich
¾ Sonderpädagogische
und Förderklassen (DFK)
Diagnose-
¾ Unterrichtung von Kindern, bei de-
nen aufgrund einer verzögerten
Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule (noch) nicht zu erwarten ist.
Abbildung 3/7: Blick in die Fünfseenschule
¾ In den Förderklassen (3-9) werden
die Schüler nach einem eigenen
Lehrplan unterrichtet
¾ Die sonderpädagogischen Diagno-
se- und Werkstattklassen (SDW)
haben die Ausbildung der Schüler
(7.-9.Jgst.) bis zur Berufsreife zum
Ziel, der praxisbezogene Unterricht
steht im Vordergrund
¾ Betreuung zurückgeführter Förder-
schüler in Kooperationsklassen
durch mobile Dienste an Grundund Hauptschulen
¾ Die
sonderpädagogische Beratungsstelle an der Fünfseen-Schule
berät Eltern und Lehrer bei SchulVerhaltens- und Sprachproblemen
¾ Der Mobile Sonderpädagogische
Dienst leistet bei Bedarf vor Ort an
71
3
Soziales / Eine Welt
den Volksschulen Diagnostik, Beratung, Förderung, Koordination von
therapeutischen Hilfsdiensten und
Fortbildung für Lehrer.
An der Fünfseen-Schule werden
derzeit insgesamt 240 Schüler in 17
Klassen gefördert. Zum Einzugsbereich
der Schule gehören alle Gemeinden
des Landkreises. Für die Beförderung
der Schüler stellt der Landkreis kostenlos Schulbusse zur Verfügung.
Die Fünfseen-Schule ist bestrebt, die
Schüler - wo immer es möglich ist zum richtigen Zeitpunkt an die Grundund Hauptschulen des Wohnortes
zurückzuführen oder mit den differenzierten Förderangeboten vor Ort in
präventiver Arbeit eine Beschulung in
der Förderschule zu vermeiden. Damit
leistet die Fünfseen-Schule einen
wichtigen Beitrag zur Integration.
Ansprechpartner:
Fünfseen-Schule Starnberg
Zeppelinpromenade 9a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 15951
[email protected]
www.fuenfseen-schule.de
3.3.2.3 Berufliches Zentrum
Starnberg
Im Beruflichen Zentrum Starnberg,
dessen Träger ebenfalls der Landkreis
Starnberg ist, sind die Berufsschule
sowie die Berufsfachschule für Kinderpflege zusammengefasst.
Die Berufsschule bietet die berufliche Ausbildung für folgende Bereiche:
Berufsschule
und Berufsfachschule für
Kinderpflege
¾ Medizinische Fachangestellte,
¾ Bankkaufmann/frau,
¾ Bürokaufmann/frau,
¾ Einzelhandelskaufmann/frau,
¾ Fachkraft für Lebensmitteltechnik,
¾ Fischwirt/in,
¾ Kaufmann/frau
wesen,
im
Gesundheits-
¾ Sport und Fitnesskaufmann/frau ,
¾ Veranstaltungskaufmann/frau,
¾ Industriekaufmann/frau,
¾ Pharmazeutisch-kaufmännische/r
Angestellte/r,
¾ Verkäufer/in,
¾ Verwaltungsfachangestellte/r,
¾ Zahnmedizinische Fachangestellte.
Auch hier gehören Umweltthemen in
allen Fachklassen zum Unterrichtsprinzip. Speziell für die Klassen der Erzieher und Kinderpflege wird Wert auf
Themen wie Umwelterziehung im Kindergarten gelegt, denn die auszubildenden Schülerinnen und Schüler
werden später in ihrem Beruf wichtige
Multiplikatorfunktion für Umwelt- und
AGENDA 21-Gedanken haben.
72
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Ansprechpartner:
3.3.3 Erwachsenenbildung
Berufliches Zentrum Starnberg
Von-der-Tann-Str. 28
82319 Starnberg
Tel. (08151) 9088730
www.berufsschule.starnberg.org
[email protected]
3.3.3.1 Bestandsaufnahme
3.3.2.4 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Weitere Informationen v.a. zu den
Schulgebäuden finden Sie unter Punkt
10.1 Einrichtungen des Landkreises.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Im Bereich der Erwachsenenbildung
decken fünf Volkshochschulen den
Landkreis Starnberg ab. Nach einer
Auswertung des Bayerischen Volkshochschulverbands werden derzeit
jährlich 2.335 Veranstaltungen mit insgesamt etwa 25.000 Teilnehmern
durchgeführt.
Die Nachfrage nach ökologischen
Themen ist eher rückläufig. Sie werden
jedoch zunehmend in gängige Kursangebote integriert (z. B. Ernährungskurse, Gesundheitsbereich, Naturwissenschaften).
Im Bereich der Erwachsenenbildung
sind im Landkreis Starnberg weiterhin
z.B. die Evangelische Akademie und
die Politische Akademie Tutzing, die
DGB-Bildungsstätte Pöcking, das
Kreisbildungswerk, die Ökostation
Wartaweil oder die Bildungsstätte des
Bayerischen Bauernverbandes in
Herrsching zu erwähnen.
Ökologie
zunehmend in
gängige Kurse
integriert
3.3.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Fortschreibung 2006
73
3
Soziales / Eine Welt
Ansprechpartner:
3.3.4 Medienzentrum
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Kommunalwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-270
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
3.3.4.1 Bestandsaufnahme
Volkshochschule Gilching
Landsberger Straße 17a
82205 Gilching
Tel. (08105) 77950
www.vhs-gilching.de
Volkshochschule Herrsching
Scheuermannstr. 3
Kurparkschlösschen
82211 Herrsching
Tel. (08152) 4250
www.vhs-herrsching.de
Volkshochschule Starnberger See
Bahnhofplatz 14
82319 Starnberg
Tel. (08151) 6950
www.vhs-starnberger-see.de
Volkshochschule im Würmtal e.V.
Josef-von-Hirsch-Straße 3
82152 Planegg
Tel. (089) 8599976
www.vhs-wuermtal.de
Außenstelle Gauting
Bahnhofstraße 25
82131 Gauting
Tel. (089) 8503406
74
Das Medienzentrum des Landkreises
Starnberg hält derzeit insgesamt ca.
3.000 Titel zu den verschiedensten
Themenbereichen, darunter z.B. über
260 Titel mit der Thematik "Umwelt" zur
Ausleihe bereit. Überwiegend handelt
es sich hierbei um Video-Kassetten
und DVD´s.
Die Medien werden ständig ergänzt
und aktualisiert. Eine altersgerechte
Aufbereitung und ein unkompliziertes
Ausleihsystem sorgen dafür, dass von
allen Schularten eine rege Nachfrage
zu verzeichnen ist.
Vor allem
Schulen nutzen
Angebot
3.3.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Medienzentrum
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-380
[email protected]
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.3.5 Jugendhilfe
“Jeder junge Mensch hat ein Recht
auf Förderung in seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit”. Das beschreibt
das Programm des Kinder- und Jugendhilferechts.
Jugendhilfe unterstützt die Eltern in
ihrem Erziehungsauftrag und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie steht bereit, wenn Konflikte
zwischen Eltern und Jugendlichen der
Lösung bedürfen - auf freiwilliger Basis. Sie hilft Familien, wenn ein Partner
ausfällt. Sie hilft Kindern und Jugendlichen, wenn ihre Eltern sich trennen.
Sie will Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können, in
Pflegefamilien, Tagesbetreuungseinrichtungen und Heimen Entwicklungsperspektiven geben und sie will benachteiligten jungen Menschen zu
Startchancen für ein selbstverantwortliches Leben verhelfen.
3.3.5.1 Bestandsaufnahme
Jugendamt
bietet Hilfe,
bevor es zu
spät ist
Fortschreibung 2006
Zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche
in ihrer Entwicklung umfassend zu fördern und die Erziehung in der Familie
zu unterstützen und ergänzen. Die Hilfen sollen nicht erst dann zur Verfügung stehen, wenn die Erziehung in
der Familie ernsthaft gefährdet ist. Das
Jugendamt Starnberg bietet Unterstützung durch fachlich kompetente Beratungsangebote schon vor dem Notfall,
Krisen und Konflikte sollen sich gar
nicht so verschärfen, dass am Ende
Kinder von ihren Eltern und ihrem sozialen Umfeld getrennt werden.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz
legt auch fest, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand bei Entscheidungen
des Jugendamtes zu beteiligen sind.
Sie haben das Recht, sich in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung an
das Jugendamt zu wenden. In Notund Konfliktlagen persönlicher, familiärer, schulischer oder beruflicher Art
(z.B. Misshandlung, Missbrauch) si-
chert das Gesetz ihnen vertrauliche
Beratung zu.
3.3.5.1.1 Zuständigkeiten und
Aufgaben
Jugendhilfe wird einerseits von gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden
(freie Träger) und andererseits hauptverantwortlich von Landkreisen und
kreisfreien Städten (öffentliche Träger) in Jugendämtern wahrgenommen.
Das Spektrum der freien Träger
reicht von zahlreichen Selbsthilfegruppen über die Vereine bis hin zu den Kirchen und den bundesweit organisierten Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
(im Landkreis Starnberg z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Kinderschutzbund,
Paritätischer
Wohlfahrtsverband,
Brücke e.V., Condrobs e.V.).
Als öffentlicher Träger nimmt im
Landkreis Starnberg der Fachbereich
Jugend und Sport (angesiedelt im
Landratsamt) die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Unterstützt wird er dabei vom Jugendhilfeausschuss, dem
neben Kreispolitikern auch Vertreter
der freien Jugendhilfe angehören. Dieser befasst sich u.a. auch mit
Viele Gruppen,
Vereine und
Verbände
wirken mit
¾ Anregungen und Vorschlägen für
die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
¾ der Jugendhilfeplanung (mittelfris-
tige Bedarfsplanung von Einrichtungen, Hilfen und Angeboten im
Landkreis) sowie
¾ der Förderung der freien Jugend-
hilfe.
3.3.5.1.2 Beratung, Angebote und
Leistungen
Im Spannungsfeld zwischen möglichst
wenigen Eingriffen in die Familie und
der staatlichen Verpflichtung zum
Schutz und zur Hilfe für das Kind stellt
das Gesetz das Wohl des Kindes in den
Mittelpunkt. Das Jugendamt ist verpflichtet, Hilfe zur Erziehung (Beratung,
Angebote, Leistungen) zu gewähren,
wenn eine dem Wohl des Kindes oder
75
3
Soziales / Eine Welt
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die
Hilfe zur Erziehung als ein geeignetes
und notwendiges Mittel erscheint, das
Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu
fördern.
Neben den klassischen Erziehungshilfen (Pflegefamilie, Heim) sieht das
Gesetz eine Anzahl gleichrangiger ambulanter und teilstationärer Erziehungshilfen vor.
Diese Hilfen sollen dazu beitragen,
die Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft Familie zu unterstützen.
¾ "Ambulant" bezieht sich auf die Be-
treuung in der Familie durch Personen aus dem Bereich Jugendhilfe,
die von außen beratend und unterstützend tätig werden.
¾ "Teilstationäre" Hilfen sind Hilfefor-
men, die die Vorteile ambulanter
mit den Möglichkeiten stationärer
Hilfe verbinden. Sie belassen das
Kind und den Jugendlichen in seiner Familie, geben ihm aber nach
dem täglichen Schulbesuch qualifizierte Förderung sowie pädagogische und therapeutische Hilfe in
Einrichtungen unter Einbeziehung
der Eltern.
Die Jugendhilfe bietet daher ein abgestuftes, aufeinander aufgebautes
System von Hilfen - in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und freien Jugendhilfe vor
Ort.
Erziehungsberatungsstelle
im Landratsamt
76
Erziehungsberatung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Jugend und Sport - verfügt über
eine gut ausgebaute und fachlich kompetente
Erziehungsberatungsstelle.
Hier werden Kinder, Jugendliche und
Eltern bei der Klärung und Bewältigung
individueller und familiärer Probleme
unterstützt (Erziehungs-, Schulprobleme, Trennungs- und Scheidungsberatung, Kinder-, Familien- und Partnertherapie, Präventionsaufgaben in Kindergärten und Schulen, Fortbildung
von Erzieherinnen, Gruppenangebote,
z.B. für Alleinerziehende etc.).
Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Erziehung in einer
Tageseinrichtungsgruppe
Soziale Gruppenarbeit ist für ältere
Kinder und Jugendliche gedacht und
zielt auf soziales Lernen in der Gruppe.
Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer wird von Fachkräften
(Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Sozialarbeiter und Dipl.-Pädagogen) öffentlicher oder freier Träger gestellt. Sie
vermitteln zwischen Kindern, Eltern,
Schulen und Arbeitgebern und suchen
gemeinsam mit den Betroffenen nach
Lösungen.
Beim Fachbereich Jugend und Sport
Starnberg nehmen drei fest angestellte
Dipl.-Sozialpädagogen und 18 Honorarkräfte unter anderem diese Aufgaben
wahr. Zusätzlich führt der Verein
“Brücke Starnberg e.V.” als freier Träger mit drei Fachkräften Aufgaben
nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
im Rahmen der Betreuungshilfe aus.
In der Praxis hat sich die Erziehungshilfe in teilstationären Gruppen
bewährt, da die personellen und fachlichen Möglichkeiten der Einrichtung
(heilpädagogische Horte, besondere
Tagesschulformen) genutzt werden
und das Kind weiter in seiner Familie
und seinem sozialen Umfeld leben
kann.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sie ist die intensivste Form der ambulanten Erziehungshilfe, weil sie - meist
über einen längeren Zeitraum - weit in
die Familie hineinreicht und häufig mit
einem Bündel von Schwierigkeiten und
Problemen sowohl der Kinder als auch
der Elternteile (Erziehungsprobleme,
Gewalt, Missbrauch, Verschuldung,
Arbeitslosigkeit, Sucht, Partnerprobleme) konfrontiert wird. Durch den Einsatz eines Familienhelfers oder einer
Helferin kann in vielen Fällen das
Selbsthilfepotential einer Familie gestärkt werden.
Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Als Ergänzung zur klassischen Heimerziehung kommen die Unterbringung
in anderen betreuten Wohnformen so-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
wie betreutes Einzelwohnen in Frage.
Diese Erziehungshilfen sollen Kinder
und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten
in ihrer Entwicklung fördern.
Kinder und Jugendliche in Heimen
120
Anzahl
75
59
60
64
58
65
64
66
55
44
39
40
20
19
91
19
93
19
95
19
97
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
0
Abbildung 3/8: Entwicklung der Heimerziehung im Landkreis Starnberg
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt
werden, die einer besonderen Unterstützung zur sozialen Integration und
zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist auf
längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
ihre seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher
ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Hilfe wird
¾ in ambulanter Form (freie Thera-
peuten),
¾ in Tageseinrichtungen für Kinder
oder in anderen teilstationären Einrichtungen (heilpädagogische Hor-
Fortschreibung 2006
¾ durch geeignete Pflegepersonen,
¾ stationär in Einrichtungen über Tag
und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
ab dem individuellen Zeitpunkt der
Einschulung gewährt und hat sich in
den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt herausgebildet.
108
100
80
te, besondere Schulformen),
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für
die Persönlichkeitsentwicklung und zu
einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und
solange sie aufgrund der individuellen
Situation des jungen Menschen notwendig ist (z.B. Ausbildungsplatz- oder
Wohnungsvermittlung, finanzielle Unterstützung jeweils in Verbindung mit
Begleitung durch Fachkräfte).
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen soll
sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Der junge Mensch soll nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten
und unterstützt werden.
Das "Wächteramt" des Jugendamtes
wird bei den folgenden Jugendhilfen
deutlich:
Hilfsangebote
müssen
individuell
abgestimmt sein
Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen
ist die vorläufige Unterbringung eines
Kindes oder Jugendlichen bei einer
geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten
Wohnform.
Während der Inobhutnahme übt das
Jugendamt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung aus.
Das Jugendamt ist verpflichtet, ein
Kind oder einen Jugendlichen in seine
Obhut zu nehmen, wenn
1) diese darum bitten,
2) eine dringende Gefahr für das
77
3
Soziales / Eine Welt
Wohl des Kindes/Jugendlichen die
Inobhutnahme erfordert oder
3) ein ausländisches Kind/Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland
kommt und sich weder Personensorgeberechtigte noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
Das Jugendamt hat das Vormundschafts- und das Familiengericht bei
allen Maßnahmen, die die Sorge für
die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, zu unterstützen. Es hat
in Verfahren bei diesen Gerichten mitzuwirken. Das Jugendamt unterrichtet
insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur
Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere
Möglichkeiten der Hilfe hin.
Hält das Jugendamt zur Abwendung
einer Gefährdung das Tätigwerden des
Gerichts für erforderlich, so hat es das
Gericht anzurufen.
Beratung und Belehrung bei Adoption
Das Jugendamt hat im entsprechenden Verfahren die Elternteile umfassend zu beraten.
Mitwirkung im Verfahren nach dem
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Das Jugendamt hat in Verfahren nach
dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.
Es hat frühzeitig zu prüfen (Beratung,
Angebote), ob für den Jugendlichen
oder den jungen Volljährigen (vom Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und ggf. den Staatsanwalt oder
den Richter umgehend davon zu unterrichten.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes
oder des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe (Brücke Starnberg e.V.)
sollen den Jugendlichen oder jungen
Volljährigen während des gesamten
Verfahrens betreuen (Gespräche mit
Straftätern und gesetzlichen Vertretern, Erstellung eines Berichts für das
78
Jugendgericht mit Ahndungsvorschlag, Überwachung der richterlichen
Auflagen, Vermittlung sozialer Dienste).
3.3.5.1.3 Jugendhilfeplanung
Da die geschilderten Aufgaben und
Angebote der Jugendhilfe an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen
angepasst werden sollen, kommt der
Jugendhilfeplanung eine entscheidende Rolle bei deren zukünftiger Gestaltung und Fortentwicklung zu.
Der Landkreis Starnberg als Träger
der Jugendhilfe versucht damit, rechtzeitig ein bedarfsgerechtes Angebot
an Jugendhilfemaßnahmen sicherzustellen.
Zu diesem Zweck ermittelt der Fachbereich Jugend und Sport Starnberg
den aktuellen Bestand an entsprechenden Einrichtungen und Diensten
sowie den zukünftigen Bedarf für einen
mittelfristigen Zeitraum. Dabei werden
möglichst auch die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten berücksichtigt. Auch für einen
unvorhergesehenen Bedarf ist dabei
Vorsorge zu treffen.
Die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung sind Grundlage für die Planung
der notwendigen Vorhaben.
Bedarfsgerechtes
Angebot
sicherstellen
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.3.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Unsere hochentwickelte Industriegesellschaft funktioniert nach Regeln, die
nicht auf die Interessen der Kinder und
Jugendlichen abgestellt sind. Noch immer gelingt es zu wenig, ihre Bedürfnisse und Interessen bei der Gestaltung der Politik in Gemeinden, Ländern
und Bund zur Geltung zu bringen.
Gerade in diesen Bereichen versucht das Landratsamt Starnberg, im
Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten
ein “kinder- und jugendfreundliches
Klima” in unserer Gesellschaft zu fördern.
Bestehende Projekte werden deshalb im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen
ausgebaut.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-274
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Brücke Starnberg e.V.
Hanfelder Str. 11
82319 Starnberg
Tel. (08151) 89984
Caritasverband Starnberg e.V.
Theresienstr. 6
82319 Starnberg
Tel. (08151) 9137-0
www.caritas-starnberg.de
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Starnberg
Kaiser-Wilhelm-Str. 4
82319 Starnberg
Tel. (08151) 2602-0
[email protected]
www.kvstarnberg.brk.de
Deutscher Kinderschutzbund
Kreisverband Starnberg e.V.
Hauptstr. 13
82319 Starnberg
Tel. (08151) 29988 (Notruftelefon)
[email protected]
www.kinderschutzbund.starnberg.de
Fortschreibung 2006
79
3
Soziales / Eine Welt
3.4 Gesundheit
und Ernährung
Für eine nachhaltige Entwicklung im
Sinne der AGENDA 21 sind auch ein
funktionierendes Gesundheitswesen
sowie eine gesicherte, gesundheitlich
unbedenkliche und umweltverträgliche
Ernährung wichtig.
In diesem Zusammenhang ist jedoch
darauf hinzuweisen, dass die erst im
Jahr 2001 den staatlichen Gesundheitsämtern übertragenen Aufgaben
der Ernährungsberatung inzwischen
wieder gestrichen wurden.
Informationen über in unserem
Landkreis erzeugte Lebensmittel finden
Sie in Kap. 9.4 Landwirtschaft.
3.4.1 Medizinische Versorgung
Gute
medizinische
Versorgung im
Landkreis
80
Derzeit sind im Landkreis Starnberg in
eigener Praxis und in den bestehenden
Krankenhäusern 591 Ärzte tätig (341
niedergelassene Ärzte, 250 Klinikärzte),
die Zahl der niedergelassenen
Zahnärzte beträgt derzeit 108.
Der Versorgungsgrad der kassenärztlichen Versorgung in den einzelnen Fachrichtungen liegt dabei mit
wenigen Ausnahmen etwa in einer
Größenordnung von 200%.
Für die stationäre Versorgung stehen 10 Krankenhäuser mit 1.358 Betten, für die Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung 41 Apotheken zur Verfügung.
Ferner sind ca. 550 weitere im Gesundheitswesen selbstständig tätige
Personen (approbierte Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Krankenschwestern, Hebammen, Krankengymnasten,
Masseure, med. Bademeister, Logopäden, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten) beim Gesundheitsamt gemeldet.
Die medizinische Versorgung im
Landkreis Starnberg ist daher insgesamt als gut anzusehen.
3.4.2 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten
Dem Gesundheitsamt kommt eine
wichtige Rolle bei der Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu. Es überwacht z.B. Krankheitsentwicklungen im Landkreis und bietet
u.a. eine Reihe von Beratungsangeboten an.
Gesundheitsamt
überwacht und
berät
3.4.2.1 Bestandsaufnahme
Maßnahmen zur Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten können sowohl im individuellen
Einzelfall bei einer gemeldeten Erkrankung als auch bereits allgemein im
Vorfeld einer Erkrankung ansetzen.
Bei der Erkrankung einer einzelnen
oder mehrerer Personen ist das Hauptziel, eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern (insbesondere durch
Aufklärung über Verhaltensmaßnahmen, ggf. beschränkende Maßnahmen
bis hin zur häuslichen Isolierung, Information von Kontaktpersonen über Infektionswege und mögliche Krankheitssymptome).
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind
eine Reihe von Infektionskrankheiten
meldepflichtig (z.B. Magen-Darm-Erkrankungen durch Salmonellosen,
Hirnhautentzündungen, Virushepatitiden, Erkrankung an Tuberkulose).
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Bei einer Meldung dieser Erkrankungen wird grundsätzlich durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit den betreffenden Personen bzw. Einrichtungen die Ursache
der Erkrankung ermittelt.
Durch Ermittlung der Infektionsquellen und ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten können neben einer individuellen
Beratung der erkrankten Personen
ggf. auch Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Infektionen festgelegt
werden (z.B. Impfungen, Desinfektionsverfahren, Absonderungsmaßnahmen).
In den letzten Jahren wurden z.B. im
Landkreis Starnberg durchschnittlich
pro Jahr 400 Magen-Darm-Erkrankungen, 10 Virushepatitiden, 1 Meningokokken-Meningitis sowie 5-10 Neuerkrankungen an Tuberkulose gemeldet.
Tuberkuloseüberwachung
Durchschnittlich stehen beim Gesundheitsamt ca. 500 Personen pro Jahr in
Tbc-Überwachung.
Zu diesem Personenkreis zählen Erkrankte, die bis zu 10 Jahre nach einer
Tbc-Erkrankung beobachtet werden
(Ausschluss einer Reaktivierung) sowie alle engeren Kontaktpersonen eines aktuell Erkrankten (Ausschluss einer Ansteckung).
Aids-Beratung
Das Gesundheitsamt bietet ärztliche
und sozialpädagogische Beratungsgespräche sowie kostenlose und anonyme Blutuntersuchungen an.
Dieses Angebot der Beratung und
Testung wurde im vergangenen Jahr
wie auch in den Jahren zuvor von ca.
300 Personen wahrgenommen.
Daneben werden gesonderte Projekte wie z.B. zum Welt-Aids-Tag (Organisation einer Ausstellung, Informationsveranstaltungen für Schüler und Multiplikatoren) durchgeführt.
Impfberatung
Eine äußerst wirksame Maßnahme, Infektionskrankheiten zu verhüten, stellen die Impfungen dar. Ein wirksamer
Schutz für die Allgemeinbevölkerung
besteht dabei nur, wenn mindestens
95% der Bevölkerung gegen die jewei-
Fortschreibung 2006
lige Erkrankung geimpft ist.
Das Gesundheitsamt ist deshalb
durch eine Reihe von Maßnahmen
bemüht, auf eine breite Impfbereitschaft und das Schließen von
Impflücken hinzuwirken (u.a. durch
Pressearbeit, Ausgabe von Informationsmaterialien einschließlich z.B. Filmen für Schulen).
Weiterhin führt das Gesundheitsamt
jährlich eine Erhebung des Impfstatus
anhand der Impfausweise der Kinder
in der 5. und 9. Klasse durch.
Anhand der so gewonnenen Ergebnisse werden den Eltern durch schriftliche Hinweise aber auch im persönlichen Beratungsgespräch die empfohlenen Auffrisch- bzw. Nachholimpfungen mitgeteilt.
Neben der Beratung über erforderliche Impfungen im Inland werden Beratungen über empfohlene Impfungen
und sonstige Prophylaxemaßnahmen
bei Auslandsreisen angeboten, für die
eine große Nachfrage besteht.
Gehäufte Anfragen zu Erkrankungen,
die durch Zecken übertragen werden
können (FSME, Borreliose) und zum
Fuchsbandwurm treffen v.a. in den
Frühlings- und Sommermonaten ein.
Das Gesundheitsamt informiert über
die Krankheitsbilder, die Ausbreitungsgebiete sowie über die möglichen
Schutzmaßnahmen.
3.4.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
¾ Im Zuge einer Erweiterung der Be-
ratungsangebote und -möglichkeiten kommen schrittweise Informationen über das Internet zur Anwendung (schneller und jederzeit
verfügbarer Zugriff für interessierte
Personen).
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
81
3
Soziales / Eine Welt
3.4.3 Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung dient
dem gesundheitlichen Schutz der Verbraucher und gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Öffnung der
Märkte weiter an Bedeutung.
3.4.3.1 Bestandsaufnahme
Regelmäßige
Untersuchungen
und Kontrollen
Alle Arten von Lebensmittel, Geräte
und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie Kosmetika sind u.a. auf Gesundheitsgefährdung, Inhalt, Kennzeichnung, irreführende Angaben und hygienische
Anforderungen hin zu überwachen.
Auch ohne Verdacht werden ständig
und überregional Proben entnommen,
untersucht und begutachtet.
Monitoring
Monitoring ist ein System wiederholter
Beobachtungen, Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich unerwünschten Stoffen wie
Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und Mykotoxinen in und auf Lebensmitteln aller Art, die zum frühzeitigen Erkennen von Gesundheitsgefährdungen durchgeführt werden.
Die Lebensmittelüberwachungsbeamten des Landkreises entnehmen die
vom Landesuntersuchungsamt geforderten Proben, die dann analysiert und
bewertet werden. Die Ergebnisse werden im Bundesinstitut für Verbraucherschutz bundesweit gesammelt und
ausgewertet. Ergebnis ist ein gemeinsamer Bericht des Bundes und der
Bundesländer.
Ziel des bundesweiten LebensmittelMonitoring ist es, aussagekräftige repräsentative Daten über das Vorkommen von unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu erhalten. Darüber hinaus soll das Lebensmittel-Monitoring
längerfristig dazu dienen, zeitliche
Trends in der Belastung der Lebensmittel aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen,
um Aufnahmeberechnungen von unerwünschten Stoffen, die der Verbraucher über die Nahrung aufnimmt,
durchführen zu können.
82
Rückstandsbelastung
Unabhängig vom Lebensmittel-Monitoring werden Untersuchungen auf
Rückstandsbelastungen im Fleisch
nach den EU-weit geltenden Vorschriften durchgeführt. Der Rückstandskontrollplan umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und
geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und
Honig.
Untersucht wird dabei auf Rückstände mit pharmakologischer Wirkung
und deren Umwandlungsprodukte sowie auf andere Stoffe, die in Lebensmittel übergehen und gesundheitlich
bedenklich sein können.
Weitere Kontrollmechanismen
Mit der Einführung des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts im Jahr 2005
haben sich die Lebensmittelbetriebe
sowie die Lebensmittelüberwachungsbeamten in ihren Tätigkeiten primär
nach entsprechenden EU-Vorschriften
zu richten.
Diese enthalten u.a. Hygienevorschriften für alle Lebensmittel, Vorschriften für die Kennzeichnung und
Etikettierung sowie die Durchführung
der amtlichen Kontrollen und Überwachung im Lebens- und Futtermittelbereich.
Darüber hinaus sind betriebseigene
Kontrollen und Maßnahmen (z.B.
Schulung des Personals) sowie umfangreiche Dokumentationen vorgesehen, die vor allem der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel dienen sollen.
Vom Bayerischen Staatsministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird derzeit ein einheitliches Qualitätsmanagement-System für
den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Lebensmittel-, Futtermittelund Veterinärbereich über alle Verwaltungsebenen eingeführt. Ziel dieses
Qualitätsmanagement-Systems ist eine
einheitliche und transparente Durchführung der amtlichen Überwachung,
ausgerichtet an internationalen Normen zum Qualitätsmanagement.
Einige Verbände (z.B. der Hotel- und
Gaststättenverband) haben Leitfäden
für Ihre Mitglieder zur Installation eines Eigenkontrollkonzepts erarbeitet.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Situation im Landkreis Starnberg
2005 wurden im Landkreis Starnberg
27 Rückstandsuntersuchungen bei
Schlachtvieh durchgeführt und dabei
keine einzige Beanstandung festgestellt. Auch in den vergangenen Jahren verliefen die Rückstandsuntersuchungen negativ.
Im Landkreis Starnberg waren 2005
insgesamt 1631 Betriebe auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen hin zu überwachen. In
die Überwachung fallen Erzeuger, Hersteller und Abpacker, Vertriebsunternehmen und Transporteure, Einzelhändler,
Direktvermarkter
sowie
Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Gaststätten. Die Ergebnisse der
Überwachung sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Tabelle 3/3: Lebensmittelüberwachung
2005 im Landkreis Starnberg
Lebensmittelüberwachung 2005
Anzahl der kontrollierten Betriebe:1169
Anzahl der Kontrollbesuche:
1821
Anzahl der Betriebe mit Verstößen: 397
Von 397 Verstößen waren betroffen
Hygienevorschriften
320
Lebensmittelzusammensetzung
27
Kennzeichnung oder Aufmachung 98
Daneben werden Betriebs-, Verkaufs- und Lagerräume laufend auf die
Einhaltung der hygienischen Anforderungen hin kontrolliert.
3.4.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Überwachung
Das Ziel des Verbraucherschutzes
steht bei der Arbeit der Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Durch
ein straffes Überwachungssystem (s.
Kap. 3.4.3.1) sind Risiken für Verbraucher durch z.B. nachteilig beeinflusste
Lebensmittel, unzulässige Inhaltsstoffe, falsche oder irreführende Kennzeichnungen, stoffliche Übergänge
durch Verpackungen etc. zu minimieren.
Fortschreibung 2006
Eigenverantwortung stärken
Daneben gilt es auch die Eigenverantwortung derjenigen zu stärken, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder
Kosmetika in den Verkehr bringen, sowie einheitliche Standards zu schaffen. Ziel ist daher langfristig die Verlagerung der behördlichen Kontrolle hin
zur Kontrolle der betriebseigenen
Maßnahmen.
Zu diesem Zweck kommt den Überwachungsbeamten vor Ort auch eine
beratende Rolle zu. Darüber hinaus
steht ein umfassendes Instrumentarium zur Hand, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen
über förmliche Verfahren bis hin zu
Strafverfahren zu gewährleisten.
Cross-Compliance-System
Darüber hinaus wird derzeit auf der
Basis EU-rechtlicher Vorgaben ein so
genanntes Cross-Compliance-System
aufgebaut. Wichtige Gesichtspunkte
dabei sind z.B. die einheitliche Kontrolle der Dokumentation über Aufbewahrung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Lagerung von Lebensmitteln, die Rückverfolgbarkeit bis zum
Hersteller sowie die Überprüfung auf
Mykotoxine. Auch die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Starnberg
ist darin eingebunden (z.B. Probenahme).
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
83
3
Soziales / Eine Welt
3.4.4 Erkrankungen durch
Lebensmittel
3.4.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Lebensmittel sind generell betrachtet
in der Lage, die Gesundheit desjenigen, der sie verzehrt, zu schädigen.
Hierbei spielen Lebensmittel tierischen
Ursprungs eine besondere Rolle. Im
Wesentlichen können drei verschiedene Erkrankungsursachen oder Erkrankungswege unterschieden werden:
Das Ziel, gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren
und an den Verbraucher zu bringen,
erfordert Anstrengungen aller an der
Produktions- und Handelskette Beteiligter. Es stellt die Landwirtschaft vor
die Aufgabe, durch art- und leistungsgerechte Fütterung weitestgehend unbelasteter Futtermittel, durch ein Tiergesundheitsmanagement im Betrieb
und durch eine art- und verhaltensgerechte Tierhaltung gesunde Schlachttiere zu erzeugen. Hygienische Produktionsbedingungen auf allen Stufen der
Bearbeitung und Veredelung einschließlich angemessener Lagerungsund Transportbedingungen wiederum
sorgen dafür, dass ein unbelastetes
Ausgangsprodukt auf dem Weg zum
Verbraucher nichts von seinem Status
verliert.
Das Landratsamt überwacht die Einhaltung lebensmittelhygienerechtlicher
Vorschriften. Die Beamten der Lebensmittelüberwachung unterstützt von
den Amtstierärzten des Veterinäramtes
und den amtlichen Tierärzten in der
Fleischhygieneüberwachung
haben
mit der Durchführung regelmäßiger
Kontrollen ein Überwachungsnetz aufgebaut, dessen Ziel es ist, Schwachstellen in dieser Produktions- und Handelskette aufzuspüren und dafür zu
sorgen, dass gesundheitlich unbedenkliche Produkte in die Hände der
Verbraucher gelangen.
1. Das Lebensmittel beinhaltet die
schädigende Komponente zum
Zeitpunkt der Gewinnung - also
vom Tier stammend - (z.B. BSE,
EHEC, Salmonellenerkrankungen,
parasitäre Erkrankungen).
2. Im Rahmen des Herstellungs- oder
Veredelungsprozesses bei der Verarbeitung werden technologisch
notwendige Substanzen zugefügt,
die im Lebensmittel verbleiben und
bei entsprechend sensiblisierten
Menschen Allergien hervorrufen
können.
3. Durch unsachgemäße Handhabung
oder Lagerung erhalten ursprünglich einwandfreie Lebensmittel ein
krankmachendes Potenzial (so genannte Lebensmittelvergiftungen,
z.B. Staphylokokken, Clostridien,
Mykotoxine, biogene Amine).
3.4.4.1 Bestandsaufnahme
Keine genauen
Zahlen zu
lebensmittelbedingten
Erkrankungen
84
Es ist nicht möglich, absolute Angaben
zur Häufigkeit lebensmittelbedingter
Erkrankungen im Landkreis Starnberg
zu machen, da nicht jede Störung des
Verdauungssystems entsprechend untersucht wird. Nach den Vorschriften
des Infektionsschutzgesetzes sind im
Labor nachgewiesene Krankheitserreger dem Gesundheitsamt zu melden.
Aus diesem Zahlenmaterial ergeben
sich im Durchschnitt jährlich etwa 100
Salmonellose-Erkrankungen sowie ca.
100 Campylobacter jejuni-Erkrankungen.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.4.5 Gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel
3.4.5.1 Bestandsaufnahme
Die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittelzutaten (insbesondere Soja und Mais) und -zusatzstoffe
sowie der Vertrieb von Lebensmitteln,
die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, befindet sich in der
Bundesrepublik Deutschland noch im
Anfangsstadium.
Die so genannten "neuartigen" Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
bzw. -zusatzstoffe haben im Gegensatz
zu den herkömmlichen Produkten vor
dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsprüfung, das Zulassungs- bzw.
Notifizierungsverfahren, zu durchlaufen. Im Landkreis Starnberg hat bislang
noch kein Betrieb eine Zulassung beantragt.
Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass die neuartigen Lebensmittel keine Gefahr für den Verbraucher darstellen, keine Irreführung
des Verbrauchers bewirken und sich
von vergleichbaren Produkten, die sie
ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr
Ernährungsmängel für den Verbraucher mit sich brächte.
Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder
daraus hergestellt sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Grenze für
die Kennzeichnungspflicht liegt bei
0,9%.
Im Rahmen des Probenplans des
Bayer. Landesamtes für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden regelmäßig spezielle Lebensmittel
(z.B. Soja, Reis, Mais) beprobt und auf
gentechnisch veränderte Lebensmittel
untersucht. Die Untersuchungsergebnisse sind unter www.lgl.bayern.de
veröffentlicht.
Fortschreibung 2006
3.4.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Regionales Ziel kann nur sein, die bestehenden Bestimmungen zur Kennzeichnung umzusetzen und die im Verkehr befindlichen Produkte auf gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe hin
untersuchen zu lassen, damit jeder
Verbraucher selbst entscheiden kann,
ob er genveränderte Produkte verwenden möchte oder nicht.
Die Handlungsmöglichkeiten sind
dabei relativ beschränkt. Die Landesuntersuchungsämter koordinieren
überregional die Probeentnahme von
Produkten, die typischerweise genveränderte Inhaltsstoffe enthalten könnten und untersuchen diese auf nicht
deklarierte genveränderte Organismen.
Handlungsmöglichkeiten des
Landkreises
gering; Verbraucher muss
entscheiden
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
85
3
Soziales / Eine Welt
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
www.landkreis-starnberg.de
www.stmugv.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
- Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Tel. (08151) 148-341
[email protected]
- Fachbereich Veterinärwesen
Tel. (08151) 148-383
[email protected]
Gesundheitsamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-900
[email protected]
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim
Tel. (089) 31560-0
[email protected]
www.lgl.bayern.de
www.stmelf.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
www.verbraucherministerium.de
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
www.bgvv.de
Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV)
www.starnberger-land.de
Solidargemeinschaft
Starnberger Land e.V.
www.all-you-need-online.de
Verbraucherzentrale Bayern
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Krumpperstraße 18-20
82362 Weilheim
Tel. (0881) 994-0
[email protected]
www.alf-wm.bayern.de
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 3.4: Gesundheit und
Ernährung
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Ausbau des Cross-Compliance-Systems im Landkreis
Starnberg (s. Kap. 3.4.3.2)
Zu erreichen bis:
¾ 2007
86
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.5 Freizeit und
Erholung
Naherholung
erheblicher
Belastungsfaktor
Klettert das Thermometer auf Badetemperatur, drängt es die Stadtmenschen in Scharen an die Ufer der
Starnberger Badeseen. In den letzten
Jahren ist der Druck auf die Naherholungsgebiete des Fünfseen-Gebiets
stetig gestiegen.
Der Städter flieht nicht nur vor Lärm
und Luftverschmutzung - er sucht auch
in der Mobilität oder im Naturerlebnis
Ausgleich von den Zwängen des Alltags. Die gegenwärtige Fitnesswelle
"erzeugt" weitere sportliche Aktivitäten.
Inzwischen ist das Freizeitverhalten
der Städter für die Naherholungsgebiete zu einem erheblichen Belastungsfaktor geworden. Etwa ein Drittel
der Stadtbevölkerung verbringt die
Freizeit an Wochenenden außerhalb
der Städte, was mit einem entsprechenden - zeitlich begrenzten und witterungsbedingten - Raumanspruch in
den Zielgebieten und erheblichen Umweltbelastungen einhergeht.
Die Folge von zu exzessiven und
kombiniert auftretenden Freizeitaktivitäten kann eine
¾ "Tragfähigkeitsüberschreitung"
sein, die nicht nur die infrastrukturellen Aufnahmekapazitäten der Er-
Fortschreibung 2006
holungsgebiete betrifft, sondern
vor allem eine ökologische Be- und
Überlastung von Luft, Boden, Wasser, Fauna und Flora.
¾ Wochenendhäuser, Hotelanlagen,
Campingplätze führen zu erheblicher Landschaftszersiedelung und
Landschaftsverbrauch, ebenso der
steigende Bedarf an Straßen, Parkplätzen, Wegen, Sportanlagen usw.
¾ Aber auch die als umweltfreundli-
cher geltenden Wanderer, Radfahrer, Reiter oder Sammler können in
ihrer ständig wachsenden Zahl
Wald und Flur gefährden, insbesondere durch Beunruhigung und
Vertreibung von Tieren und durch
rücksichtsloses Sammeln von
Pflanzen, Pilzen oder Beeren.
Abb. 3/9: Seltene Ruhe am
Erholungsgebiet Kempfenhausen
Grundsätzlich führen alle Freizeitaktivitäten und zentrumsfernen Sportarten bei massenhaftem Auftreten zu
ökologischen Schäden. Dem kann nur
entgegengewirkt werden durch entsprechende Aufklärung der Bevölkerung und durch eine Konzentration dieser Aktivitäten auf dafür ausgewiesene
Gebiete.
87
3
Soziales / Eine Welt
3.5.1 Freizeit- und Erholungseinrichtungen
3.5.1.1 Erholungsgebiete
Etwa 580.000 m²
Erholungsgebiet
Der Landkreis Starnberg ist Mitglied im
"Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.", der 1965
auf Anregung des damaligen Starnberger Landrates Dr. Max Irlinger und des
früheren Münchener Oberbürgermeisters Dr. Hans-Jochen Vogel gegründet
wurde. Die Aufgabe des Vereins:
"Miteinander dem drohenden Ausverkauf unserer Erholungslandschaft
entgegenzutreten und gemeinsam Erholungsgebiete zu schaffen, die den
Bürgern der Stadt ebenso zugute kommen wie den Menschen, die in den
Landkreisen um München wohnen und
ortsnah ihre Freizeit in ausgebauten
Erholungsgebieten verbringen wollen."
Der Verein hat in den Jahren 1971
bis 1981 im Landkreis fünf überörtliche
Erholungsgebiete ausgebaut und dem
Landkreis zum Unterhalt und zur Betreuung übergeben. Der Grundbesitz
beträgt rund 580.000 m³ mit einer Seeuferlänge von 4.150 Metern. Neben
160.000 m³ Liegewiesen wurden 1.750
Pkw-Abstellplätze, fünf Kioske zur Versorgung der Gäste, sechs Sanitärgebäude, vier Badestege sowie eine
Fußgängerbrücke über den Lüßbach,
Stadt Starnberg geschaffen. All diese
Einrichtungen hat der Landkreis in verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
Die jährlichen Aufwendungen hierfür
belaufen sich auf rund 80.000 Euro.
Trotz der vorhandenen Parkplätze
bieten sich auch der ÖPNV sowie das
Fahrrad als Alternative an, um die Erholungsflächen umweltfreundlich zu
erreichen (vgl. Kap. 2.3.2.2 ÖPNV).
Tabelle 3/4: Erholungsgebiete (Betreuung durch den Landkreis)
Erholungsgebiete
Fläche (ha)
Kempfenhausen/Starnberger See 7,4
Oberndorf/Wörthsee
10,6
Rieder Wald/Ammersee
16,4
Wartaweil/Ammersee
2,0
Pilsensee Ost
1,6
88
Die Forderung nach freiem Zugang
zu den Seeufern ist ein immer aktuelles
Thema. Während das Ostufer des Ammersees zu 99,9 % zugänglich ist, sind
es am Starnberger See im Bereich des
Landkreises 45 %, am Wörthsee 15 %
und am Pilsensee 7 %. Dagegen ist der
ganze Uferbereich des Weßlinger
Sees frei zugänglich.
Aufgrund der starken Belastung der
Uferbiotope durch die Erholungssuchenden ist ein freier Zugang zu den
Seen problematisch. Dennoch sollte
bei Neuplanungen bzw. Überplanungen von Seeuferbereichen die bauleitplanerische Zielsetzung der verbesserten Seeanbindung -soweit ökologisch
vertretbar- vorrangig verfolgt und festgeschrieben werden, z.B. durch begleitende Seeuferwege, Freimachung
von “schwarz-” oder falschgenutzten
Seeufergrundstücken. Dort wo ökologisch sensible Uferbereiche einen unmittelbaren
Wasserzugang
ausschließen, können die Wiederherstellung von Sichtbeziehungen ggf. in Verbindung mit Lenkungsmaßnahmen den
See erlebbar machen. Planerische Orientierung bietet dabei der Gewässerentwicklungsplan “Starnberger See”
des Wasserwirtschaftsamtes .
Punktuelle
Verbesserung
des Seezugangs
3.5.1.2 Weitere Freizeiteinrichtungen
Der Landkreis Starnberg bietet darüber
hinaus zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Freizeit aktiv zu gestalten,
aber auch Entspannung und Ruhe im
Grünen zu finden.
Tabelle 3/5: Freizeiteinrichtungen im
Landkreis Starnberg
Anzahl
Badeplätze/Freibäder
33
Bootsanlegestellen/ Liegeplätze 5.667
Hallenbäder
3
Golfplätze
5
Campingplätze
13
Trimmplätze
2
Minigolfanlagen
3
Schießsport-Anlagen
47
Sportflugplätze
1
Modellflugplätze
1
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
Beliebtes
Naherholungsziel für
Münchner
Die günstigen Verkehrsverbindungen haben ebenfalls dazu beigetragen,
dass der Landkreis das beliebteste
Naherholungsziel der Münchner Bevölkerung ist.
Das hat konkrete Folgen für die Umwelt: An einem schönen Wochenende
im Sommer ist das Pkw-Aufkommen
z.B. in den Erholungsgebieten Kempfenhausen und Possenhofen sechsbis siebenmal höher als an einem
Werktag. Der größte Teil dieser Pkws,
nämlich drei Viertel, stammt aus München.
3.5.1.3 Jugendeinrichtungen
Attraktive
Angebote für
Jugendliche
Die Unterstützung der offenen Jugendarbeit, also Angebote, Veranstaltungen
und Einrichtungen, die für alle Kinder
und Jugendlichen im Landkreis nutzbar
sind, ist ein Schwerpunkt des Bereichs
“Kommunale Jugendarbeit” im Landratsamt Starnberg.
Derzeit gibt es in 8 Gemeinden des
Landkreises Starnberg entsprechende
Jugendeinrichtungen (Jugendzentren,
-treffs oder -räume, Skateboardanlagen etc.), deren Träger die jeweilige
Gemeinde ist. Der Landkreis Starnberg
betreibt zwar selbst keine Einrichtungen, beteiligt sich aber über den kommunalen Jugendplan anteilig an den
entsprechenden Bau- und Personalkosten.
Jugendherberge/Jugendzeltplatz
Im Juli 2002 hat die neue Jugendherberge in Possenhofen am Starnberger
See ihren Betrieb aufgenommen. Die
Belegungskapazität beträgt 120 Personen, für den angegliederten Jugendzeltplatz 50 Personen.
Der Landkreis Starnberg stellt dabei
das Grundstück und beteiligt sich an
den Baukosten. Betreiber ist das Deutsche Jugendherbergswerk. Der Landkreis Starnberg hat jedoch ein Vorbelegungsrecht für Jugendliche und
Gruppen aus dem Landkreis.
Jugendbergheim
Das Jugendbergheim “Dr. Max Irlinger” ist eine Einrichtung des Landkreises für Kinder- und Jugendverbände
sowie Schulklassen aus dem Landkreis
Fortschreibung 2006
Starnberg zur Durchführung von Freizeiten, Seminaren und anderen Veranstaltungen. Es wurde 1989 vom Landkreis mit hohem finanziellen Aufwand
renoviert und bietet beste Bedingungen für Kinder und Jugendliche.
Das Jugendbergheim ist ein Selbstversorgerhaus und liegt oberhalb des
Ortes Unterammergau in reizvoller
Lage mitten im Wald. Insgesamt stehen 34 Plätze zur Übernachtung zur
Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt
es neben einem Gruppenraum eine
große Spielwiese, einen überdachten
Tischtennisraum, eine Tischtennisplatte im Freien, zwei Fußballkicker und
eine kleine Werkstatt zum Basteln im
Keller.
Abb. 3/10: Jugendbergheim des Landkreises in Unterammergau
Saftmobil
Mehr als drei Millionen Bundesbürger
sind Alkoholiker. Allein über 200.000
Jugendliche sind bereits gefährdet. Alkohol ist immer noch die legalisierte
Suchtdroge Nr. 1.
Das Amt für Jugend und Sport will
deshalb mit dem 1999 vom Landkreis
Starnberg angeschafften Saftmobil
eine Alternative zu alkoholischen Getränken bieten und die Akzeptanz der
nichtalkoholischen Getränke bei Jugendlichen verbessern.
Das Saftmobil soll darauf hinweisen,
dass es
89
3
Soziales / Eine Welt
¾ viele alkoholfreie Getränke gibt, die
auch prima schmecken,
¾ dass es eine Gaudi ist, selbst zu mi-
xen,
¾ man/frau auch ohne Alkohol viel
Spaß und Lebensfreude haben
kann und
¾ es außerdem gesund ist und fit ma-
chen kann.
Das Saftmobil ist ein umgebauter
Wohnwagen mit den entsprechenden
Geräten wie Mixer, Saftpresse, Kühlschrank, Gläser und Krüge. Es kann
von jedem PKW mit Anhängerkupplung
zum Veranstaltungsort gezogen werden.
Das Saftmobil kann zu Sportfesten,
Straßenfesten, Jugend- und Verbandstreffen und zu allen anderen Parties
und Events beim Fachbereich Jugend
und Sport Starnberg, -Kommunale Jugendarbeit-, ausgeliehen werden.
Segelboot “Shanty”
Der 20er Jollenkreuzer “Shanty” ist ein
Segelboot des Landratsamtes Starnberg, Fachbereich Jugend und Sport.
Er wurde ausschließlich für Maßnahmen der Jugendarbeit restauriert.
Während der Segelsaison vom 1. Mai
bis 31. Oktober liegt es bei der DLRGStation in Possenhofen (Paradies).
Das Segelboot kann von anerkannten Trägern der Jugendarbeit aus dem
Landkreis für Maßnahmen der Jugendarbeit gemietet werden.
Kinderkino bietet
pädagogisch
wertvollen
Medienkonsum
90
Kinderkino
Um den Medienkonsum von Kindern
und Jugendlichen mitzugestalten, hat
der Fachbereich Jugend und Sport das
Kinderkino im Landkreis Starnberg etabliert.
Kinderkino zeigt Filme, die sorgfältig,
verantwortungsbewusst und mit filmischem Sachverstand ausgewählt werden und Kindern Orientierung und Lebenshilfe sein können. Kinderkino ist
aber auch ein Ort der Kinderöffentlichkeit, d. h. hier können Kinder gemeinsam ein Stück Medienkultur erleben
und sich darüber austauschen. Das
Angebot eines Rahmenprogramms mit
Mal-, Spiel- und Schminkaktionen kann
diesen Prozess fördern, soll aber nicht
zum pädagogischen Zwang werden.
Das Kinderkino ist inzwischen fast in
allen Landkreisgemeinden zu Gast. Der
aktuelle Spielplan ist dem Internet
(www.landkreis-starnberg.de) oder der
regionalen Presse zu entnehmen.
Organisation und Kostenübernahme
erfolgen dabei durch den Landkreis
Starnberg, die Aufführungen werden
unterstützt von ehrenamtlichen Mitarbeitern vor Ort.
Hüpfburg
Darüber hinaus besitzt der Fachbereich Jugend und Sport eine Hüpfburg,
die zu vielerlei Gelegenheiten im Einsatz ist.
Abb. 3/11: Hüpfburg des Landkreises
Kreisjugendring
Der Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft und die Vertretung der Jugendverbände und -gruppen und aller
Jugendlichen im Landkreis Starnberg.
Er setzt sich für die Belange junger
Menschen ein und schafft Voraussetzungen für wertvolle Jugendarbeit. Der
KJR ist eine anerkannte Zivildienststelle.
Seine Schwerpunkte sind:
Im KJR arbeiten
alle Jugendverbände und
-gruppen im
Landkreis
zusammen
¾ Interessensvertretung für Kinder
und Jugendliche,
¾ außerschulische Jugendbildung,
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
¾ Förderung der verbandlichen Ju-
gendarbeit,
¾ Internationale Jugendarbeit,
¾ Jugendarbeit in Sport, Spiel und
Geselligkeit,
¾ Kinder- und Jugendfreizeiten,
¾ geschlechtsspezifische Jugendar-
beit.
Die zweimal im Jahr stattfindende
Vollversammlung, deren Delegierte
von den Mitgliedsverbänden gewählt
werden, ist das oberste Gremium des
Kreisjugendrings und bestätigt jährlich
den Arbeitsplan, den Haushalt und die
Jahresabrechnung. Alle zwei Jahre
wählt die Vollversammlung den ehrenamtlichen Vorstand, der die konkrete
Umsetzung der Pläne bestimmt und die
Arbeit der Geschäftsstelle koordiniert.
Die Arbeit des Kreisjugendrings wird
durch jährliche Zuschüsse vom Landkreis und Sponsoren finanziert.
3.5.1.4 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Im Übrigen wird auf die bereits seit
1974 bestehende und laufend weiter
entwickelte Kommunale Jugendhilfeplanung für den Landkreis Starnberg
und die darin festgelegten Ziele und
Projekte verwiesen.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Fortschreibung 2006
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-460
[email protected]
www.lk-starnberg.de/naturschutz
Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.
Uhlandstr. 5 / III
80336 München
Tel. (089) 537787
[email protected]
www.erholungsflaechenverein.de
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Kommunale Jugendarbeit
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-378 oder -512
[email protected]
www.jugend-starnberg.de
Kreisjugendring Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-451
[email protected]
www.kreisjugendring-starnberg.de
Quellen:
Kommunale Jugendhilfeplanung des
Landkreises Starnberg
Hrsg.: Landratsamt Starnberg,
Fachbereich Jugend und Sport
Daten-Zahlen-Fakten
Landkreis Starnberg 2006
Hrsg.: Landratsamt Starnberg
91
3
Soziales / Eine Welt
3.5.2 Sportförderung
3.5.2.1 Bestandsaufnahme
Finanzielle
Unterstützung
durch den
Landkreis
92
Bereits seit dem Jahr 1984 engagiert
sich der Landkreis Starnberg freiwillig
auch in der Förderung der Schulsportwettbewerbe auf Kreis- und überregionaler Ebene mit einem Zuschussbetrag
von rund 3.000 Euro jährlich.
Der Arbeitskreis “Sport in Schule
und Verein”, in dem alle Kreisschulobleute, Sportverbände, Staatliches
Schulamt und Landratsamt vertreten
sind, befasst sich mit der Förderung
und der Organisation von Schulsportwettbewerben für alle Schulen, gibt
Anstöße, koordiniert und verwaltet die
Zuschussausreichung. In Anbetracht
der Bedeutung des überörtlichen
schulsportlichen
Wettkampfwesens
wird diese Aktion von der Sparkasse
München-Starnberg zusätzlich gesponsert.
Des Weiteren gewährt der Landkreis
bereits seit 1975 Investitionszuschüsse
für den Neubau, Umbau und Renovierung von Sportanlagen, die eine
überörtliche Bedeutung haben. Die
Grundausbildung von Übungsleitern
wird mit 50 % der reinen Lehrgangskosten sowie 50 % der Fahrt- und Übernachtungskosten gefördert.
Mit einem erheblichen Anteil an den
verfügbaren Haushaltsmitteln bezuschusst der Landkreis die abgehaltenen Übungsstunden von anerkannten
Übungsleitern, die mit jungen Volljährigen (1 Euro/Std.) oder mit Kindern, Jugendlichen oder Behinderten (3
Euro/Std.) durchgeführt wurden. Die
Obergrenze liegt bei 300 Stunden/Jahr
je Übungsleiter. Über den Landkreis
wird den Sport- und Schützenvereinen
des Sportkreises 2 auch die Vereinspauschale (ab 2006) des Freistaates Bayern ausgezahlt.
Ferner gewährt der Landkreis Zuschüsse für die Durchführung von
Sportveranstaltungen auf überregionaler Ebene für die Beschaffung von
Preisen und Pokalen oder mit 50 % der
nicht gedeckten Kosten. (Obergrenze:
1.000 Euro)
Der Behindertensport wird insbesondere durch die Fahrt- und Betreu-
ungskosten der Behindertensportvereine des Landkreises gefördert.
Überregional erfolgreiche Sportler
aus dem Landkreis (Deutsche Meister,
Teilnehmer an Welt- und Europameisterschaften sowie Olympiaden) werden in einer eigens durchgeführten
Sportlerehrung mit Geld- und Sachpreisen und Urkunden geehrt.
Die mehrtägige Teilnahme an überregionalen Meisterschaften außerhalb
des Landkreises (Entfernung mindestens 100 Km) von jungen Menschen in
Ausbildung fördert der Landkreis mit 10
Euro pro Tag und Person, wenn entsprechende Ausgaben nachgewiesen
werden.
3.5.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Projekte werden im Sinne
der AGENDA 21 fortgeführt und im
Rahmen des Möglichen ausgebaut.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-274
[email protected]
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Kommunalwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-278
[email protected]
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Soziales / Eine Welt
3.6 Sonstiges
3.6.1 Integration ausländischer
Mitbürger
Seit 1974
Ausländerbeirat
im Landkreis
Starnberg
Im Jahre 1974 hat der Landkreis Starnberg als erster Landkreis in Bayern die
Institution des Ausländerbeirates im
Interesse guter menschlicher Beziehungen zwischen der einheimischen
Bevölkerung und den im Landkreis
Starnberg lebenden ausländischen Arbeitnehmern und deren Familienmitgliedern ins Leben gerufen.
Für diesen Zweck hat der Kreistag
eine "Satzung über den Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg" und eine
"Wahlordnung für die Wahl ausländischer Mitglieder des Ausländerbeirates im Landkreis Starnberg" erlassen.
Seit der letzten Änderung im März 2004
sind nicht mehr nur die ehemaligen
Anwerbeländer (Türkei, Griechenland,
Italien, Spanien, ehem. Jugoslawien),
sondern alle Nationalitäten gleichermaßen wahlberechtigt und wählbar.
Seit den letzten Neuwahlen im Dezember 2004 besteht der Ausländerbeirat aus 15 ausländischen und vier
deutschen Mitgliedern (zwei Vertreter
des Landratsamtes, je ein Vertreter
des staatlichen Schulamtes und der
Agentur für Arbeit). Die Zusammensetzung im Einzelnen zeigt folgende Tabelle:
Die Wahlperiode des jetzigen Ausländerbeirates hat am 01.01.2005 begonnen und endet am 31.12.2008.
Der
Ausländerbeirat
Landkreis
Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei
ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen und Verständnis für ihre Belange und Probleme in der Öffentlichkeit zu wecken. Er setzt sich für die Interessen der Zuwanderer ein - unabhängig von Konfessionszugehörigkeit und hilft somit den Integrationsprozess
in ihrer Wahlheimat Deutschland leichter und schneller zu gestalten.
Der Beirat kann zu diesem Zweck
die Organe des Landkreises in allen
Fragen die die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises Starnberg
gehören, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen beraten.
Der Ausländerbeirat verfolgt dabei das
Ziel, für ein von gegenseitiger Achtung
und Wertschätzung getragenes Verhältnis einzutreten.
Tabelle 3/6: Zusammensetzung des
Ausländerbeirates
Staatsangehörigkeitsgruppe
Großbritannien
Italien
Österreich
Türkei
USA
Belgien
Dominikanische Republik
Griechenland
Kroatien
Niederlande
Gesamt
Fortschreibung 2006
Sitze
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
15
Abb. 3/12: Internationales Straßenfest
2006 in Starnberg
Weitere Informationen hierzu finden
Sie in Kap. 2.1.2 Bevölkerung.
93
3
Soziales / Eine Welt
Projektbeispiele zum Themenbereich
Soziales / Eine Welt aus der AGENDA
21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4
Kommunale AGENDA 21-Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Ausländerbeirat im Lkr. Starnberg
- Geschäftsstelle Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-322
[email protected]
www.auslaenderbeirat-starnberg.de
Quellen:
Infobroschüre des Ausländerbeirates
im Landkreis Starnberg
Hrsg.: Ausländerbeirat im Landkreis
Starnberg, Juni 2002
Informationen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
Hrsg.: Ausländerbeirat im Landkreis
Starnberg, April 2005
94
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
4. Lärm und Strahlung
4.1
Lärm
97
4.1.1
Einführung und Problembeschreibung .......................97
4.1.2
Bestandsaufnahme und Maßnahmen ........................98
4.1.2.1
4.1.2.2
4.1.2.3
4.1.2.4
4.1.2.5
4.1.2.6
4.1.2.7
4.1.3
4.2
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................102
Strahlung
4.2.1
Einführung und Problembeschreibung ...........104
Bestandsaufnahme und Maßnahmen.............105
Ziele und Handlungsmöglichkeiten .................107
Radioaktivität.................................................................108
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.3
Fortschreibung 2006
104
Elektrosmog / Mobilfunk..............................................104
4.2.1.1
4.2.1.2
4.2.1.3
4.2.2
Straßenverkehrslärm ...........................................98
Schienenverkehrslärm.........................................99
Fluglärm..................................................................99
Industrie- und Gewerbelärm.............................101
Baustellenlärm ....................................................101
Sport- und Freizeitlärm ......................................102
Sonstiges..............................................................102
Einführung und Problembeschreibung ...........108
Bestandsaufnahme und Maßnahmen.............108
Ziele und Handlungsmöglichkeiten .................109
95
4
Lärm und Strahlung
I
m
ländlich
geprägten
Landkreis
Starnberg hat die Lärmproblematik
S
pätestens seit dem Reaktorunglück
von Tschernobyl ist die Bevölkerung
zwar nicht den hohen Stellenwert wie
für das Problem von Strahlungsbelas-
z. B. in Großstädten, allerdings hat vor
tungen sensibilisiert. Neben dem Be-
allem der Straßenverkehrslärm in den
reich der Radioaktivität tritt jedoch zu-
letzten Jahren stark zugenommen. Be-
nehmend
troffen sind davon besonders die An-
Strahlenbelastung in den Vordergrund.
lieger der Hauptverkehrsstraßen. An-
D
dere Lärmquellen im Landkreis sind die
diversen Freizeitbetätigungen an Wo-
die
elektromagnetische
er Teilbericht Lärm und Strahlung
enthält neben der Darstellung der ein-
chenenden. Diese Lärmbelästigungen
zelnen Problembereiche auch die Be-
treten aber nur punktuell auf.
schreibung der Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten des Landkreises.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 6: Schutz der menschlichen Gesundheit
Kapitel 22: Sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen
96
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
4.1 Lärm
4.1.1 Einführung und Problembeschreibung
Lärmeinwirkungen auf den Menschen
Lärm ist in einer industrialisierten Gesellschaft überall präsent. Durch die
zunehmende Technisierung entstehen
ständig neue Lärmquellen. Neue Maschinen und motorisierte Geräte aller
Art erscheinen auf dem Markt und
kommen zum Einsatz. Mit den modernen Technologien zur Lärmminderung
werden zwar immer leisere Motoren
und Anlagen gebaut. Neu hinzukommende Maschinen machen die Lärmminderung, die auf diese Weise erzielt
wird, jedoch meist wieder zunichte.
Viele Menschen leiden heute unter
Lärm, trotzdem findet man kaum spektakuläre Schlagzeilen in den Medien
zu diesem Thema. Mehr als drei Viertel
der Bevölkerung der Bundesrepublik
fühlt sich durch Lärm belästigt (UBA,
2006). Zu viel Lärm bringt eine Minderung der Lebensqualität mit sich und
kann die Gesundheit der Betroffenen
beeinträchtigen.
Ob jemand Lärm als Lärm empfindet,
ist subjektiv und kann daher nicht gemessen werden. Menschen haben
eine unterschiedliche Geräuschempfindlichkeit. Gemessen wird eine physikalische Größe, der Schall bzw. der
Schalldruck. Das ist der Druck, den
eine Schallwelle auf eine Grenzfläche
– in diesem Fall das Trommelfell – ausübt. Die Messgröße ist Dezibel, abgekürzt dB. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 0 und 120 dB(A).
Die Angabe erfolgt in dB(A), da die
Messgröße der Frequenzbewertung
des menschlichen Ohres angepasst
wurde.
Die objektiv messbare Höhe des
Schalldruckpegels läßt nur teilweise
auf Lärmempfindungen schließen. Mit
eine Rolle spielen dabei Frequenzzusammensetzungen, Pegelschwankungen, Art, Dauer und Häufigkeit des
Geräusches. Geräuschwahrnehmung
ist zudem sehr subjektiv, d.h. man ist
für bestimmte Geräusche empfindlicher als für andere. Das hängt von der
Fortschreibung 2006
individuellen Einstellung zur Schallquelle (z.B. Einstellung zu bestimmter
Musik, zum eigenen oder fremden
Baby, usw.) und von der momentanen
körperlichen oder seelischen Verfassung ab (z.B. Stress oder Trauer, Kopfschmerzen usw.).
Für die Wahrnehmung der Lautstärke des Schalls hat man folgende Regel
aufgestellt: Generell gilt, dass eine Erhöhung des Lärmpegels subjektiv erst
ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen wird.
Als Verdopplung der Lautstärke wird
eine Erhöhung des Schalldruckpegels
um 10 dB(A) empfunden. Eine Verdopplung der Anzahl der Lärmquellen
entspricht dagegen einer Erhöhung
des am Messgerät ermittelten Schalldruckpegels von etwa 3 dB(A).
Der Mittelungspegel ist der über einen bestimmten Zeitraum gemessene
und gemittelte Schalldruckpegel. Dabei werden hohe Werte, z.B. Aufweckgeräusche nivelliert und finden keine
Berücksichtigung.
Abbildung 4/1 zeigt die Lautstärke einiger charakteristischer Geräusche, denen wir tagtäglich begegnen.
Lärm ist nicht
gleich Lärm
Abbildung 4/1: Schalldruckpegel charakteristischer Geräusche (Quelle:
Bayer. Landesamt für Umwelt)
Eine dauernde Lärmbelastung kann
gesundheitliche Auswirkungen mit
sich bringen. Lärm kann zunächst Befindlichkeitsstörungen wie Abnahme
der Konzentrationsfähigkeit, Unzufriedenheit, Stress, Nervosität, Kopfschmerzen verursachen. Chronische
Schlafstörungen und erhöhter Blut-
Lärm kann
gesundheitsschädlich sein
97
4
Lärm und Strahlung
druck sind häufig durch Lärm bedingt.
Schalldruckpegel über 70 dB(A) können vorübergehende Gehörschädigungen verursachen. Bei länger andauernder und wiederholter Einwirkung
von Lärm über 85 dB(A) können bleibende Schäden des Innenohrs auftreten bis hin zur Taubheit.
4.1.2 Bestandsaufnahme und
Maßnahmen
4.1.2.1 Straßenverkehrslärm
Lärmquelle Nr. 1:
Zunehmender
Straßenverkehr
98
Straßenverkehrslärm hat den größten
Anteil am verkehrsbedingten Lärm. Mit
der Zunahme des Individualverkehrs
ist auch – trotz leiserer Motoren – der
Straßenverkehrslärm gewachsen und
wird mehr und mehr zu einer erheblichen Belastung für die Bürger.
Maßgeblicher Faktor für die Ermittlung des Straßenverkehrslärms ist die
Entwicklung des Verkehrsaufkommens
auf den einzelnen Streckenabschnitten
des Verkehrsnetzes.
Die Anlieger der Hauptverkehrsstraßen sind von der rasanten Zunahme des Verkehrs besonders betroffen.
Infolge der immer weiter ausgreifenden Verkehrserschließung, zum Teil
aber auch wegen Änderungen des
Straßennetzes werden auch vormals
noch als ruhig geltende Gebiete belastet.
Das hohe Verkehrsaufkommen im
Landkreis Starnberg gründet zum einen in der Funktion als Freizeit- und Erholungsgebiet. Das sorgt besonders an
Wochenenden für dichtbefahrene
Straßen. Zum anderen ziehen viele
Menschen aus München aufs Land,
arbeiten aber nach wie vor in der
Stadt. Dementsprechend ist auch der
Berufsverkehr durch die ”Pendler”
sehr hoch. Das wiederum steigert den
Lärmpegel in München und sorgt für
ein weiteres Ansteigen der Stadtflucht.
Ein Teufelskreis an dem heute alle
Großstädte und die umliegenden Regionen zu leiden haben: Die Großstädte durch die horrende Zunahme des
Verkehrs; die Regionen durch zunehmende Zersiedlung, Straßenbau und
damit Landschaftszerstörung.
Als besonders lästige Lärmquelle
unter den Kraftfahrzeugen werden die
Motorräder, Mopeds und Lastkraftwagen empfunden. Einfluss auf die Lärmentwicklung hat auch die Fahrweise,
der Betriebszustand der Fahrzeuge
und die Oberflächenausbildung der
Straßen. An Kreuzungen ist die Lärmbelastung besonders hoch.
Die Art und Weise der Bebauung
verkehrsreicher Straßen wirkt sich
ebenfalls auf die Lärmbelastung aus.
Eine beidseitige geschlossene Bebauung erhöht in der Regel den Schallimmissionspegel aufgrund von Schallreflexionen um bis zu 6 dB(A) (je nach
LKW-Anteil).
Die Schwerpunkte des Straßenlärms
sind im Landkreis Starnberg die Bundesautobahnen, die Bundesstraßen
und die Staatsstraßen.
Die größten Verkehrsdichten im
Landkreis Starnberg weisen die Bundesautobahnen A 952 und A 96 mit bis
zu 40.000 bzw. 57.000 Kfz pro Tag auf.
Auch auf der Bundesstraße 2 Starnberg - Weilheim (ca. 13.000 Kfz/Tag)
und den Staatsstraßen, z.B. der von
Weßling nach Herrsching führenden
St 2068 sowie der am Ostufer des
Starnberger Sees entlang führenden
St 2063 herrschen hohe Verkehrsdichten (12.000 bzw. 7.000 Kfz/Tag). Diese
Straßen sind besonders an Wochenenden sehr stark befahren.
Bei den übrigen Kreis- und Bundesstraßen, die durch Ortschaften führen,
beschränken sich die Belastungen
mehr auf die werktäglichen Spitzenstunden. Durch die Verlagerung der B2
im Bereich Pöcking wurde ein Teil dieser Strecke bezüglich der Lärmbelastung entschärft.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sicherzustellen, dass
von Straßen keine vermeidbaren
schädlichen
Umwelteinwirkungen
durch Verkehrsgeräusche ausgehen.
Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, muss die Umgebung durch
entsprechende Maßnahmen gegen
Straßenverkehrslärm
abgeschirmt
werden. Dies fällt in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers.
Um bereits im Vorfeld zu hohe Lärmbelastungen vermeiden zu können,
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
Lärmschutz
bereits in der
Planungsphase
berücksichtigen
werden im Rahmen der Bauleitplanung
Berechnungen des Straßenverkehrslärms von Ingenieurbüros durchgeführt. Somit ist bereits in der Planungsphase der Lärmpegel für das jeweilige
Bebauungsgebiet bekannt und es können entsprechende Maßnahmen (z.B.
Lärmschutzwälle) eingeplant oder
eventuell eine Änderung der Bebauung vorgenommen werden. Bei einzelnen Bauvorhaben an verkehrsreichen
Straßen werden ebenfalls Berechnungen durchgeführt und je nach Überschreitung der zulässigen Werte im
Baugenehmigungsbescheid Auflagen
festgelegt. Dabei können je nach Höhe
der Überschreitungen Lärmschutzfenster oder eine Orientierung der Wohnund Schlafräume auf die lärmabgewandte Seite gefordert werden. Durch
Lärmschutzwälle oder -wände entlang
der Straße (aktiver Schallschutz) werden auch die Außenbereiche geschützt, während durch Maßnahmen
am Wohnungsgebäude wie Schallschutzfenster oder Grundrissorientierung nur die jeweiligen Räume geschützt werden können (passiver
Schallschutz).
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden von den zuständigen
Straßenbaulastträgern, z.B. den Gemeinden, geplant und durchgeführt.
Ein wichtiges Instrument zur Lärmminderung ist Tempo 30 in Wohnstraßen. Dabei kann der Verkehrslärm
um 3 dB(A) herabgesetzt werden. Dies
ist eine Reduzierung, die andernfalls
nur durch die Halbierung der Fahrzeugmenge oder der Motorverkapselung aller Fahrzeuge erreicht werden
könnte!
Die beste Maßnahme zur Verminderung des Straßenverkehrslärms ist jedoch die Vermeidung von Verkehr,
denn ”ein nichtfahrendes Kraftfahrzeug ist besser als ein lärmarm fahrendes”.
Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens ist nur möglich bei gleichzeitigem Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes und der Steigerung seiner
Akzeptanz.
Am besten
Verkehr
vermeiden
4.1.2.2 Schienenverkehrslärm
Der Schienenverkehrslärm unterscheidet sich erheblich vom Straßenverkehrslärm. Straßenverkehrslärm ist
besonders
an
verkehrsreichen
Straßen ein Dauergeräusch. Durch
Schienenverkehr ausgelöste Geräusche sind kurz aber sehr viel lauter. In
25 Metern Entfernung können, abhängig von der Zugart, Spitzenpegel bis zu
90 dB(A) auftreten.
Schienenverkehrslärm wird trotz der
erheblich höheren Spitzenwerte der
Schallpegel subjektiv als weniger
störend empfunden als Straßenverkehrslärm.
Im Landkreisgebiet gibt es zwei
Schienenstrecken: Planegg-TutzingKochel und Unterpfaffenhofen-Herrsching. Auf dem Streckenabschnitt
Unterpfaffenhofen-Herrsching verkehren nur S-Bahnen, Richtung Kochel
auch Regionalbahnen oder IC/ECZüge. Die Lärmbelastung durch den
Schienenverkehr richtet sich nach der
Anzahl der Züge, der Geschwindigkeit,
der Länge und dem Scheibenbremsenanteil.
4.1.2.3 Fluglärm
Abbildung 4/2: Lärmschutzwand in
Starnberg
Fortschreibung 2006
Durch die vom Flugplatz Oberpfaffenhofen ausgehende Lärmbelastung sind
besonders die Bürger der Gemeinden
99
4
Einteilung in
verschiedene
Lärmschutzzonen
Lärm und Strahlung
Weßling und Gilching betroffen.
Das Landesentwicklungsprogramm
(LEP) sieht die Ausweisung von Lärmschutzzonen zur Lenkung der Bauleitplanung vor. Für diese drei Planungszonen sind nur bestimmte eingeschränkte bauliche Nutzungen zugelassen.
Abbildung 4/3: Lärmschutzzonen beim
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
¾ In Schutzzone I wird ein Dauer-
schallpegel von 75 dB(A) angenommen. Hier dürfen Wohnungen nicht
100
mehr errichtet werden. Es sollen
nur solche Betriebe oder öffentliche Einrichtungen zugelassen werden, die mit dem Betrieb des Flugplatzes in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen oder die
selbst erhebliche Lärmemissionen
aufweisen.
¾ In Schutzzone II beträgt der Dauer-
schallpegel über 67 dB(A). Hier ist
uneingeschränkt gewerbliche und
industrielle Nutzung möglich.
¾ In Zone III können Dauerschallpe-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
gel von 62 bis 67 dB(A) auftreten.
Hier soll Wohnbebauung nur zur
Abrundung vorhandener Bebauung
bzw. zur Schließung von Baulücken
in Bebauungsplänen ausgewiesen
werden.
In den verschiedenen Zonen müssen
bestimmte Schalldämm-Maße für die
Außenmauern und die Schallschutzfenster eingehalten werden.
4.1.2.4 Industrie- und Gewerbelärm
Gewerbelärm
vor allem in
Wohngebieten
problematisch
Fortschreibung 2006
Industrie und Gewerbe bedecken eine
Fläche von ca. 4 Quadratkilometern im
Landkreis Starnberg. Im Flächennutzungsplan sind die gewerblichen
Flächen dargestellt. Hier kann auch
eingesehen werden, wo sich Nahtstellen zwischen Wohn- und Gewerbeflächen befinden. Vor allem bei älteren
Anlagen von metallverarbeitenden Betrieben, Sägewerken, Fuhrunternehmen etc. können erhebliche Lärmbelastungen für die Anwohner auftreten.
Industrie- und Gewerbelärm ist
ebenso wie alle anderen Arten von
Lärm bereits im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Messungen an bestehenden Anlagen werden
im Einzelfall durchgeführt. Ermittlungsund Messverfahren für die Lärmeinwirkung werden in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm von 1998) beschrieben.
Wenn notwendig werden auch Gutachten von schalltechnischen Beratungsbüros angefordert. Sollten sich
Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte ergeben, so werden die notwendigen Maßnahmen vom
Landratsamt angeordnet.
Das Landratsamt ist darum bemüht,
notwendige Maßnahmen zur Lärmminderung mit einer planerischen Standortsicherung der Betriebe zu verknüpfen. Besondere Schwierigkeiten bereiten dabei im Einzelfall die Geräusche
des gewerblichen Schwerlastverkehrs, da nicht jeder Gewerbebetrieb
an einer Bundes- oder Staatsstraße
liegt. Oft muß der betriebliche LKWVerkehr an Wohngebieten vorbei oder
sogar durch Wohngebiete hindurch.
Um die Lärmsanierung zu erleich-
tern, fördert der Freistaat Bayern die
Durchführung gezielter Schalldämmmaßnahmen an einzelnen Betriebsteilen.
Moderne Industrie- und Gewerbeanlagen weisen eine geringere Lärmbelästigung auf. Durch den Einsatz gekapselter Maschinen arbeiten sie wesentlich leiser.
Besonders problematisch sind “alte”
Betriebe, die häufig in Wohngebieten
angesiedelt sind. Bauliche und technische Maßnahmen sind hier meist sehr
kostspielig und nicht immer möglich.
4.1.2.5 Baustellenlärm
Für Maßnahmen gegen Baustellenlärm
wird die Verwaltungsvorschrift Baulärm angewendet. Im Einzelfall können
sich aus dieser Vorschrift Maßnahmen
ergeben, wie z.B. Verwendung von leiseren Maschinen oder auch zeitliche
Beschränkungen.
In dem Merkblatt zum Schutz gegen
Baulärm (August 1991) des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen werden wie in der TA Lärm Immissionsrichtwerte angegeben, die zu bestimmten Zeiten eingehalten werden müssen. Der Tagrichtwert muss an Baustellen z.B. zwischen 7 Uhr und 20 Uhr,
der Nachtrichtwert zwischen 20 und 7
Uhr eingehalten werden.
Die aktuellen Immissionsrichtwerte
zeigt folgende Tabelle 4/1:
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und
Wohnungen (Mischgebiet)
tagsüber
60 dB(A)
nachts
45 dB(A)
Gebiete, in denen vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind
(Allgemeines Wohngebiet)
tagsüber
55 dB(A)
nachts
40 dB(A)
Gebiete, in denen ausschließlich
Wohnungen untergebracht sind
(Reines Wohngebiet)
tagsüber
50 dB(A)
nachts
35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
tagsüber
45 dB(A)
nachts
35 dB(A)
101
4
Lärm und Strahlung
4.1.2.6 Sport- und Freizeitlärm
Für Freizeiteinrichtungen sollte ein
ausreichender Abstand zu Wohngebieten sichergestellt werden. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18.
BImSchV) dient der Messung und Beurteilung von Lärm, der von Sport- und
Freizeitaktivitäten verursacht wird.
An Sportanlagen, die in der Nähe
von Wohngebieten liegen, werden
Schallschutzmaßnahmen
durchgeführt. So wurden z.B. die Tennisplätze
in Unterbrunn abgesenkt oder um den
Sportplatz Pöcking ein Lärmschutzwall
errichtet.
4.1.2.7 Sonstiges
Ruhezeiten je
nach Gemeinde
unterschiedlich
Im häuslichen Bereich wird das Lärmproblem zum Teil durch gemeindliche
Satzungen geregelt. So werden z. B. in
den Mittagsstunden Ruhezeiten festgelegt, in denen keine lärmenden
Tätigkeiten wie z.B. Rasen mähen
durchgeführt werden dürfen. Die Ruhezeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
4.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
4.1.3.1 Lärmminderungsplanung
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie
erhält die Lärmminderungsplanung
künftig größere Bedeutung. 2005 wurde die Richtlinie durch Einfügen der §§
47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht
überführt. Die entscheidende Änderung ist, dass es jetzt Fristen gibt, bis
wann erstmalig Lärmkarten und Lärmaktionspläne (Maßnahmenpläne) aufgestellt werden sollen.
Bis Mitte 2007 sind Lärmkarten für
große Ballungsräume sowie für die am
stärksten befahrenen Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen), Haupteisenbahnstrecken und für Großflughäfen
auszuarbeiten. In einer 2. Stufe ab 2012
- und danach mindestens alle fünf Jahre - müssen die Lärmkarten zusätzlich
für weitere Ballungsräume sowie für
sämtliche Hauptverkehrsstraßen und
Haupteisenbahnstrecken ausgearbeitet bzw. aktualisiert werden (siehe Tabelle).
Neue Fristen für
Lärmkarten und
Aktionspläne
Bereich
Stufe 1 (2007)
Stufe 2 (2012)
Ballungsräume
> 250.000 Einw.
> 100.000 Einw.
Hauptverkehrs> 6 Mio. Kfz/Jahr
> 3 Mio. Kfz/Jahr
straßen
(=16.400 Kfz/Tag)
(=8.200 Kfz/Tag)
Hauptschienenwege> 60.000 Züge/Jahr
60.000 Züge/Jahr
Großflughäfen
> 50.000 Flüge/Jahr > 50.000 Flüge/Jahr
Tabelle 4/2: Vorgaben zur Erstellung
von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen
Für Bayern bedeutet dies, dass
schon für die Stufe 1 bis Mitte 2007 die
Ballungsräume Augsburg, München
und Nürnberg, ca. 3000 km Hauptverkehrsstraßen, ca. 800 km Schienenwege sowie die zwei Großflughäfen München und Nürnberg kartiert werden
müssen. Von dieser ersten Kartierungsphase werden rund 500 Gemeinden in Bayern betroffen sein.
Im Landkreis Starnberg sind in der
ersten Stufe sämtliche Autobahnabschnitte der A 96 und A 952 sowie die
102
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
Lärmkartierung
für die Stadt
Starnberg
bereits
vorhanden
Fortschreibung 2006
B 2 im Stadtgebiet Starnberg betroffen.
Legt man die momentan noch aktuellen Zahlen der Verkehrszählung 2000
zugrunde, werden in der zweiten Stufe
folgende Straßen erfasst: die restliche
Strecke der B 2, Teilbereiche der St
2063 (Gauting bis Starnberg, Tutzing),
St 2067 (Inning, Herrsching), St 2068
(Seefeld, Weßling), St 2069 (Gilching,
Söcking), St 2070 (Percha, Berg) sowie
St 2349 (Gauting). Die durch das Landkreisgebiet verlaufende Schienenstrecke Pasing-Kochel wird in der ersten Stufe nicht erfasst.
Nach momentanem Stand führt in
Bayern das Landesamt für Umwelt die
Kartierung für die Hauptverkehrswege
durch. Die Kartierung der Eisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.
Die fertigen Lärmkarten sollen über
Internet und Aushänge öffentlich zugänglich gemacht werden. Anhand
von farbigen Isophonenbändern (Bereiche gleicher Lärmbelastung) wird
jedermann ablesen können, welcher
Lärmbelastung (Mittelungs-Schallpegel) sein Wohnhaus ausgesetzt ist.
Diese Informationen werden auch den
Kommunen bei einer vorausschauenden Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung helfen. Die Stadt Starnberg
verfügt bereits seit 2002 über eine
Lärmkartierung für das gesamte Stadtgebiet.
Lärmkarten dienen hauptsächlich als
Grundlage für Lärmaktionspläne, die
jeweils im Folgejahr einer Kartierung
aufzustellen sind. In den Aktionsplänen
werden im Falle von Lärmproblemen
Maßnahmen zur Verbesserung der
Geräuschsituation festgelegt. Dabei
sollen im Rahmen der vorhandenen
rechtlichen Regelungen oder der verfügbaren
Finanzierungsprogramme
verschiedene kurz-, mittel- oder auch
langfristig wirksame Maßnahmen effektiv kombiniert werden.
Durch eine vorausschauende Ortsund Städteplanung kann oftmals auf
Schallschutzwände oder -wälle verzichtet bzw. diese in die Bebauung integriert werden. Möglichkeiten zeigen
sich hier z.B. in der Verteilung der Nutzung (reine Wohnbereiche zu lärmabgewandten Seiten orientieren) oder in
der konzeptionellen Anordnung der
Gebäude (z.B. Laubengang oder Garagen-/Carport-/Nebengebäudezeilen
mit entsprechender Gestaltung als
Lärmpuffer).
4.1.3.2 Sonstiges
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit
informiert das Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die
Lärmproblematik und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten u.a.
durch Aktionen zum Thema Lärm sowie Auslage entsprechender Infomaterialien.
Bei Neuanschaffungen des Landratsamtes wird u.a. auf möglichst lärmarme Fahrzeuge Maschinen und Geräte geachtet.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
103
4
Lärm und Strahlung
4.2 Strahlung
4.2.1 Elektrosmog / Mobilfunk
4.2.1.1 Einführung und Problembeschreibung
Mobilfunkmast
an der Autobahn
München Starnberg
104
Immer mehr Menschen wollen heute
zu jeder Zeit und überall telefonisch erreichbar sein. Das läßt sich mit herkömmlichen Kabeltelefonnetzen nicht
mehr bewerkstelligen, sondern erfordert ein umfangreich ausgebautes
Funknetzsystem mit Funkverbindungen
zu mobilen Nutzern. Die bekanntesten
digitalen Mobilfunknetze sind das Dund das E-Netz.
Die Funkverbindung erfolgt über Antennenmasten oder Funktürme. Dort
werden die Signale verstärkt und weitervermittelt bis zum Empfänger. Das
Mobilfunknetz wird von fest installierten Sendern, den Basistationen gebildet. Diese versorgen je nach Frequenz
Gebiete mit bis zu 30 km Ausdehnung.
Von den Sendeantennen erfolgt die
drahtlose Übertragung der Information.
Die Träger der Information sind Hochfrequenzfelder. Für das D-Netz werden
Frequenzen um 900 MHz, beim E-Netz
von 1800 MHz verwendet. Wollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig innerhalb
eines Sendebereichs telefonieren,
müssen dabei ihre Funksignale eindeutig unterscheidbar sein. Dazu reichen
geringfügig unterschiedliche Trägerfrequenzen. Oder alle Mobilfunkgeräte
senden und empfangen zeitversetzt genannt Zeitmultiplex.
Die Information eines Gesprächs
wird in Portionen zerlegt, die jeweils
während eines Zeitintervalls von 0,577
Millisekunden übermittelt werden.
Dann folgt eine Pause von 7 solcher
Zeitintervalle, dann die nächste Portion
(“digitale Pulsung”). Während der Pausen können andere Telefonate übermittelt werden. Diese vielen Unterbrechungen des vorher digitalisierten
Sprachsignals sind für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Wie auch
die Einzelbilder eines Kinofilms vom
Auge nicht wahrgenommen werden,
sondern im Gehirn zum Film verschmelzen.
Das D-Netz wurde 1992 eingeführt
und sendet in Deutschland flächendeckend. Das E-Netz wurde 1994 aufgebaut. Durch die geringere Leistung
ist ein engeres Funkturmnetz erforderlich, da die Reichweite der elektromagnetischen Wellen geringer ist.
Bei UMTS (Universal Mobile Telephone Service), das bei Frequenzen
zwischen 1900 und 2200 MHz arbeitet,
laufen die Funksignale zwar über die
gleiche Frequenz, sie unterscheiden
sich aber durch spezielle Verschlüsselungscodes. Die UMTS-Basistationen
sind in Bezug auf Leistung und Abstrahlcharakteristik technisch vergleichbar mit den heutigen E-Netz-Basisstationen. Mit der UMTS-Technik
wird auch die Übertragung von Bildern
und Musik über das Mobilfunknetz ermöglicht. Dies erfordert einen flächendeckenden Aufbau eines neuen Mobilfunksendernetzes.
Elektromagnetische Felder werden
nicht nur durch Funktürme oder Antennenmasten hervorgerufen. Auch Hochspannungsleitungen, Transformatoren,
elektrische Haushaltsgeräte oder elektrische Leitungen in den Häusern erzeugen elektromagnetische Felder.
Auch andere
Quellen für
Elektrosmog
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
Auswirkungen
umstritten
Wirkungen auf den Menschen
Die unmittelbare Wirkung der elektromagnetischen Felder auf den menschlichen Körper hängt von der Frequenz
ab. Sie unterscheidet sich wesentlich
im Hinblick auf die Einwirkung niederfrequenter und hochfrequenter Felder.
Mobilfunkstationen arbeiten im Hochfrequenzbereich.
Die hochfrequente Energie, die in
den Körper eingestrahlt wird, kann zu
einer Erwärmung des Körpergewebes
führen. Nachweisbar ist diese eingestrahlte Energie erst, wenn sich einzelne Körperbereiche oder das gesamte
Körpergewebe um mehr als 1 °C erwärmt (”thermische Wirkung”). Wenn
diese Schwelle deutlich überschritten
wird, kann es bei Dauerbelastung in
Einzelfällen zu Störungen des Stoffwechsels und des Nervensystems sowie zum grauen Star kommen. Bei sehr
starken Hochfrequenzfeldern kann
auch die embryonale Entwicklung gestört werden.
Um eine zu starke Erwärmung zu
vermeiden, wurden entsprechende
Grenzwerte festgelegt.
Neben den thermischen Wirkungen
werden seit einiger Zeit auch so genannte nichtthermische Wirkungen
diskutiert, die bei Feldintensitäten auftreten sollen, bei denen eine messbare
Temperaturerhöhung nicht festzustellen ist (schwache Felder). Nichtthermische Effekte sind sehr schwer nachzuweisen und man weiß noch nicht, ob
die beobachteten Wirkungen für den
menschlichen Organismus eine Bedeutung haben. Es bestehen vor allem
Befürchtungen, dass z.B. Sendemasten oder Hochspannungsleitungen
Einfluss haben auf
¾ die Entstehung und den Verlauf von
Krebserkrankungen,
¾ die Gehirnfunktion,
¾ das Allgemeinbefinden empfindli-
cher Personengruppen,
¾ die Funktion von Herzschrittma-
chern und medizinisch-technischen Geräten in Krankenhäusern.
Fortschreibung 2006
4.2.1.2 Bestandsaufnahme und
Maßnahmen
Vor Inbetriebnahme neuer Mobilfunkanlagen hat der Betreiber dies beim
zuständigen Landratsamt anzuzeigen.
Diese Anzeigen liegen auch den jeweiligen Gemeinden vor. Die Anlagen
müssen die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder
(26. BImSchV) einhalten.
Für Funkanlagen mit einer Sendeleistung über 10 Watt ist als Nachweis
über die Einhaltung der Grenzwerte
eine so genannte Standortbescheinigung vorzulegen, die von der Bundesnetzagentur erstellt wird. Darin sind
u.a. Angaben zu den installierten Funksystemen, zur Höhe der Sendeanlage,
zur Hauptstrahlrichtung und zum Sicherheitsabstand enthalten.
Bei der Ermittlung des Sicherheitsabstands werden alle an einem Standort betriebenen Sendeanlagen berücksichtigt. Der Sicherheitsabstand beschreibt die Entfernung von der untersten, bzw. einer festgelegten Antennenkante, bei der der entsprechende
Grenzwert erstmals unterschritten
wird. Der Sicherheitsabstand wird horizontal und vertikal definiert. Die
Standortbescheinigung wird nur dann
erteilt, wenn sichergestellt ist, dass
sich innerhalb des ausgewiesenen
Standort-Sicherheitsabstandes keine
Personen dauerhaft aufhalten können.
Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in
der Größenordnung zwischen 1 und 10
Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne).
Werden die Sicherheitsabstände
eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die
Hochfrequenzstrahlung nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem
Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz).
Standorte im Landkreis
Im Landkreis Starnberg wurden bisher
knapp 100 Standorte für Mobilfunksendemasten errichtet. Seit 2003 wurden
kontinuierlich die Standorte mit UMTS-
105
4
MobilfunkStandorte
jederzeit in
Datenbank
einsehbar
Lärm und Strahlung
Sendeanlagen nachgerüstet und vereinzelt neue Standorte eingerichtet,
die ausschließlich im UMTS-Netz senden. Inzwischen sind knapp die Hälfte
der Mobilfunkstandorte im Landkreis
mit UMTS-Sendeantennen ausgestattet.
In der EMF - Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) können die in
Betrieb befindlichen Sendeanlagen
eingesehen werden. Unter der Adresse
http://emf.bundesnetzagentur.de
werden nach Eingabe der gewünschten Adresse die um Umkreis betriebenen Funkanlagen angezeigt.
Bauordnungsrechtlich
genehmigungspflichtig sind Mobilfunkanlagen
über 10 Metern Höhe. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entsprechender Anlagen ist unabhängig hiervon und im Einzelfall zu prüfen.
Erfassung der Elektrosmogbelastung
Um der Skepsis der Bevölkerung gegenüber Mobilfunkantennen zu begegnen, werden Messungen zur Erfassung
von Elektrosmog durchgeführt:
¾ Das
bayernweit durchgeführte
EMF-Monitoring (Elektromagnetische Felder),
¾ das Förderprogramm zur Erfassung
elektromagnetischer Felder zur
standortbezogenen Messung (seit
Jan. 2005 das Folgeprojekt FEE-2),
¾ die EMF-Datenbank der Bundes-
netzagentur.
Mit dem "EMF-Monitoring in Bayern" untersucht das Staatsministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Immissionen durch
elektromagnetische Felder. Dabei werden von sämtlichen technischen Systemen, die auf der Verwendung elektromagnetischer Felder beruhen (Radio, Fernsehen, Datenfunk, Mobilfunk
etc.) an den Wohnhäusern die auftretende Feldstärke ermittelt und so der
jeweilige Anteil an der Gesamtimmission erfasst. Weitere Messungen zu
späteren Zeitpunkten sollen mögliche
Veränderungen aufzeigen. Langfristig
stellt das Kataster einen Umweltindika-
106
tor für elektromagnetische Felder dar.
In der ersten Messaktion (2002-2003),
wurde bayernweit an 400 statistisch
verteilten Punkten gemessen. Es zeigte
sich, dass sich die Anteile der Funkdienste verteilen auf 53% Hörfunk, 19%
Fernsehen, 23% Mobilfunk und 5%
Sonstige.
Hinsichtlich der Immissionen an den
Wohngebäuden wurde ermittelt, dass
die jeweiligen Grenzwerte im Mittel
über die bayerische Bevölkerung bei
den nichtthermischen Wirkungen mindestens um Faktor 100, bei den thermischen Wirkungen um Faktor 10000 unterschritten werden. Trotz der beobachteten vereinzelt großen Schwankungsbreite der Messwerte bleiben die
Grenzwerte weit unterschritten.
Im Jahr 2006 startete der zweite
Durchgang der Messreihe an den gleichen Messpunkten. Interessant wird
dabei vor allem sein, inwieweit sich die
Immissionen durch den Ausbau der
Mobilfunknetze und die teilweise Umstellung von analogem auf digitalen
Rundfunk (Fernsehen und Radio) verändert haben.
Das FEE-Programm unterstützt die
Gemeinden bei der eigenständigen Dokumentation von Elektrosmog durch
Mobilfunkantennen. Gefördert werden
die Messung der elektromagnetische
Felder vor der geplanten Errichtung
oder Änderung einer Mobilfunksendeanlage, eine Prognose der Änderung
dieser Felder und eine Messung nach
Inbetriebnahme. Je Gemeinde kann für
einen Standort pro Jahr ein Zuschuss
beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der Kosten und wird
vom Freistaat und den Mobilfunkbetreibern getragen. Im Landkreis haben
in den letzten Jahren u.a. die Gemeinden Pöcking, Feldafing, Tutzing und
Gauting davon Gebrauch gemacht.
Für mehrere Gemeinden und die
Stadt Starnberg liegen konkrete Messergebnisse über die elektromagnetische Belastung vor. Grundsätzlich ist
zu erkennen, dass die geltenden
Grenzwerte immer unterschritten sind.
Die um ein Zehntel niedrigeren
Schweizer Werte bzw. die um den Faktor 10.000 niedrigeren Salzburger Vorsorgewerte werden größtenteils eben-
Bestehende
Grenzwerte
werden
unterschritten
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
Fortschreibung 2006
falls eingehalten. Die Messberichte
können i.d.R. bei den Gemeinden eingesehen werden.
Die Bundesnetzagentur überprüft
stichprobenartig die Immissionen der
von ihr genehmigten Sendeanlagen.
Dabei wird der gesamte für Funkanlagen (Amateurfunk, Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk, TV usw.) vorgesehene Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz berücksichtigt.
Im Landkreis Starnberg erfolgte in
den letzten Jahren an neun Messorten
eine Überprüfung. Die Werte erreichten bis zu 0,2 % des zulässigen Grenzwertes. Die Auswahl der Standorte erfolgt durch die BNetzA, jedoch können
auch über das Landratsamt Vorschläge für Messorte eingebracht werden.
Die Messorte und Ergebnisse können
unter http://emf.bundesnetzagentur.de
recherchiert werden.
(“Starnberger Modell”). Ziel ist es,
durch eine Mehrfachnutzung der Antennenmasten durch mehrere Betreiber und durch Vermittlung zwischen
den Interessen der Gemeinden und der
Mobilfunkbetreiber möglichst verträgliche Lösungen zu erzielen. Dies ist bereits in mehreren Fällen gelungen.
Im Bereich von Landschaftsschutzgebieten fordert das Landratsamt
Starnberg
den
“mitwachsenden
Mast”, d.h. ein Funkmast darf nur eine
bestimmte Höhe über den umgebenden Baumbestand herausragen. Eine
Aufstockung des Gittermastes ca. alle
15-20 Jahre entsprechend dem Baumwuchsfortschritt ist aus unserer Sicht
für die Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich vertretbar. Eine mit Bäumen und
Sträuchern zu bepflanzende Fläche um
den Standort ermöglicht eine dauerhafte Begrünung der Mobilfunkanlagen.
Mobilfunkpakt II
Der Mobilfunkpakt II vom November
2004 sieht bei der Standortwahl eine
Absprache zwischen Gemeinden und
Netzbetreibern vor. Der Mobilfunkbetreiber informiert die Gemeinde über
die Absicht, in einem bestimmten
Suchfeld bzw. konkreten Standort eine
Funkanlage zu errichten. Innerhalb eines Monats soll sich die Gemeinde
äußern, ob sie bei der Standortfindung
mitwirkt. Innerhalb von zwei Monaten
können Standortvorschläge eingebracht werden. Bei funktechnischer
Eignung, wirtschaftlicher und tatsächlicher Realisierbarkeit nutzt der Mobilfunkbetreiber die vorgeschlagene
Standortalternative.
Einzelne Gemeinden entwickeln mit
Unterstützung
Sachverständiger
Standortkonzepte. Ziel ist, niedrigere
Vorsorgewerte einzuhalten sowie die
Situierung der Sendeanlagen zu bündeln und i.d.R. an die Ortsränder oder
in den Außenbereich zu verlagern.
Hotline “Elektrosmog”
Unter der kostenfreien Hotline “Elektrosmog” des Bayerischen Umweltministeriums (Tel. (089) 9214-3518) werden Bürgeranfragen zum gesamten
Themenkomplex Mobilfunk und Elektrosmog beantwortet. Zudem können
Fachvorträge vereinbart und Informationsmaterial angefordert werden.
“Starnberger Modell”
Das Landratsamt Starnberg ist bereits
seit 1997 über seine Funktion als Baugenehmigungsbehörde hinaus beim
Planungsprozess für Mobilfunkanlagen
moderierend und koordinierend tätig
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Mitwachsender
Mast in
Landschaftsschutzgebieten
4.2.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises beschränken sich im wesentlichen auf die Prüfung der Zulässigkeit
entsprechender Anlagen im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben sowie die
Moderation im Rahmen des “Starnberger Modells”.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
107
4
Lärm und Strahlung
4.2.2 Radioaktivität
4.2.2.1 Einführung und Problembeschreibung
Radioaktive Strahlung wird in den verschiedensten Bereichen freigesetzt.
Verantwortliche für den zivilisationsbedingten Anteil an der Strahlenbelastung sind folgende Strahlenquellen:
¾ Kerntechnische Anlagen,
¾ Röntgendiagnostik,
¾ Nuklearmedizin,
¾ Kernwaffentests,
¾ Industrieprodukte,
¾ Kohlekraftwerke,
¾ Berufliche Exposition im Bergwerk,
in Medizin, Forschung und Kerntechnik.
Wir sind
künstlicher und
natürlicher
Strahlung
ausgesetzt
108
Neben der künstlichen Strahlenexposition gibt es die natürlich freigesetzte Strahlung aus dem Weltall, die
terrestrische Strahlung (im Boden, im
Gestein und in Baumaterialien) und die
Eigenstrahlung des Körpers (aufgenommen über Luft, Nahrung und Wasser).
Die radioaktive Strahlung, mit der
der menschliche Körper belastet wird,
wird in Sievert angegeben. Diese sog.
Äquivalentdosis beschreibt die Wirkung ionisierender Strahlung auf den
Menschen. Wird diese Dosis auf eine
Zeitspanne z. B. ein Jahr oder eine
Stunde bezogen, spricht man von der
Dosisleistung. Mit dieser Größe kann
die jährliche Belastung der Bevölkerung oder einer beruflich exponierten
Person angegeben bzw. abgeschätzt
werden.
Bedeutendste Quelle der zivilisatorischen Strahlenexposition ist die Medizin. Allein aus der Röntgenstrahlung
für diagnostische Zwecke errechnet
sich eine durchschnittliche jährliche
Dosis von rund 0,5 bis 1,5 Millisievert
pro Jahr für die Bundesbürger. Diese
Belastung ließe sich vor allem durch
eine Reduzierung von Röntgenuntersuchungen und Kernspintomographien
reduzieren.
4.2.2.2 Bestandsaufnahme und
Maßnahmen
Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde der Umfang der Radioaktivitätsmessungen in Bayern erhöht. Zusätzlich zum Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ), das bereits 1978
in Betrieb genommen wurde, entstand
das bayerische Immissionsmessnetz
für Radioaktivität (IfR), das in ganz
Bayern automatisch, kontinuierlich und
flächendeckend die Radioaktivität der
Umwelt überwacht. Es besteht aus
derzeit 31 Messstationen. Die dem
Landkreis Starnberg nächstgelegenen
Messstellen befinden sich in München
und Garmisch-Partenkirchen.
Die Messergebnisse werden vom
Bayerischen Landesamt für Umwelt in
Augsburg gesammelt und ausgewertet. Die aktuellen Messwerte sind abrufbar unter www.bayern.de/lfu/strahlen. Das IfR hat insbesondere eine
Früherkennungsfunktion für den Fall einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt.
Neben dem automatischen Messnetz wurden den Kreisverwaltungsbehörden zusätzliche Strahlenmessungen zur Überwachung der Umgebungsstrahlung zugewiesen. In dem
vom Bayerischen Umweltministerium
festgelegten landesweiten Messpunktraster lagen 9 Messpunkte im Landkreis Starnberg (bayernweit ca. 1200
Messpunkte), an denen zweimal jährlich die Gamma-Dosisleistung vom
Landratsamt gemessen wurde. Im Zeitraum Juni 1987 bis Oktober 2003 erfolgten insgesamt 36 flächendeckende
Messkampagnen.
Die naturbedingt vorhandene Gamma-Dosisleistung beträgt in Bayern
zwischen ca. 0,03 - 0,25 µSv/h (MikroSievert pro Stunde). Diese "ganz normale" Schwankungsbreite ist vor allem
durch den unterschiedlichen Gehalt
des Bodens an natürlichen radioaktiven Stoffen (Uran, Kalium, etc) und die
Flächendeckendes
Netz von
automatischen
Messstationen
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Lärm und Strahlung
Auswirkungen
von Tschernobyl
klingen
langsam ab
(höhenabhängige) kosmische Strahlung bedingt.
Nach dem Durchzug der durch den
Reaktorunfall von Tschernobyl verursachten radioaktiven Wolke betrug der
Durchschnittswert des Strahlungspegels in Bayern 0,38 µSv/h. Durch den
radioaktiven Zerfall der kurzlebigen
Nuklide und die Verlagerung der verbleibenden, längerlebigen Nuklide (Cäsium 134 und Cäsium 137) in tiefere Bodenschichten nahm die Belastung bis
1987 bereits deutlich ab (durchschnittlicher Wert in Bayern: 0,08 µSv/h). In
den Folgejahren ist die Direktstrahlung
weiter zurückgegangen. Seit 1993 beträgt sie bayernweit durchschnittlich
rund 0,06 µSv/h. Dies entspricht dem
Pegel der natürlichen Umgebungsstrahlung vor Tschernobyl. Die im
Landkreis Starnberg gemessene Gamma-Dosisleistung lag am Ende der
Messkampagne im Oktober 2003 bei
ca. 0,04 µSv/h.
Auch in Oberflächengewässern sind
nach Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kaum
mehr Auswirkungen des Reaktorunfalls beobachtbar. In Schwebstoff-,
Sediment- und Klärschlammproben
dagegen können aufgrund der Anreicherung die Radionuklide Cäsium 137
und Cäsium 134 noch nachgewiesen
werden.
Bei den im Jahr 2005 durch die Lebensmittelüberwachung Starnberg genommenen Stichproben z.B. von Wildfleisch, Eiern, Roggen- und Weizenkörnern konnte keine Radioaktivität mehr
nachgewiesen werden. Bei den Proben von Renken lag die radioaktive Belastung durch Cäsium 137 noch bei 13
Bq/kg.
Information der Bevölkerung
Den Verbrauchern des Landkreises
Starnberg ist es übrigens jederzeit
möglich, Lebensmittelproben zur Untersuchung der Radioaktivität an die
Lebensmittelüberwachung im Landratsamt zu übergeben (Untersuchung
für Verbraucher gebührenfrei). Er wird
nach Abschluss der Untersuchung
schriftlich über das Ergebnis informiert.
Fortschreibung 2006
Aktuelle Messwerte sowie weitere
Informationen zum Strahlenschutz sind
inzwischen rund um die Uhr im Internet abrufbar (s. Interessante Links).
4.2.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Für den Landkreis Starnberg gibt es
derzeit keine Handlungsmöglichkeiten
bei der Überwachung der Radioaktivität.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 4: Lärm und Strahlung:
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Lärmproblematik
(s. 4.1.3.2)
Zu erreichen bis:
¾ 2007
109
4
Lärm und Strahlung
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich 40 Immissionschutz
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-316
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
www.umweltministerium.bayern.de
Aktuelle Daten und Informationen
Straßenbauamt Weilheim
Münchner Straße 39
82362 Weilheim
Tel. (0881) 990-0
[email protected]
www.sbawm.bayern.de
Quellen:
Div. Veröffentlichungen
Hrsg.: Umweltbundesamt
Verkehrsmengenkarte
Hrsg.: Straßenbauamt München, 2002
Strahlenhygienischer Jahresbericht
2002
Hrsg.: Bayerisches Landesamt für
Umwelt
www.bayern.de/lfu
Bayer. Landesamt für Umwelt;
Aktuelle Messwerte und Informationen
zu Lärm und Strahlung
www.bmu.de
Bundesumweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen zu
Lärm und Strahlung
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt;
Aktuelle Daten und Informationen zu
Lärm und Strahlung
www.dalaerm.de
Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V.;
Aktuelle Daten und Informationen
http://emf.bundesnetzagentur.de
Datenbank von Mobilfunkstandorten
und Messwerten
Fachinformation Elektromagnetische
Felder
Hrsg.: Bayer. Umweltministerium, 2002
www.bundesnetzagentur.de
Bundesnetzagentur;
Aktuelle Datenbank der Mobilfunkstandorte
Fachinformation Strahlenschutz, Radioaktivität und Strahlenmessung
Hrsg.: Bayer. Umweltministerium
www.mobilfunk.bayern.de
Arbeitskreis “Umwelt und Moblfunk in
Bayern”
www.bfs.de
Bundesamt für Strahlenschutz;
Aktuelle Daten und Informationen zu
Strahlung
110
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
5. Luftreinhaltung, Energie
und Klimaschutz
5.1
Luftreinhaltung
5.1.1
Einführung und Problembeschreibung .....................113
5.1.1.1
5.1.1.2
5.1.1.3
5.1.2
5.2
Klimatische Gegebenheiten..............................118
Emissionsquellen ................................................119
Immissionssituation im Landkreis....................120
Ozonbelastung im Landkreis.............................122
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................123
Energie und Klimaschutz
124
5.2.1
Einführung und Problembeschreibung .....................124
5.2.2
Bestandsaufnahme ......................................................125
5.2.2.1
5.2.2.2
5.2.2.3
5.2.2.4
5.2.3
Fortschreibung 2006
Ursachen der Luftverschmutzung....................113
Die häufigsten Luftschadstoffe und
ihre Wirkungen....................................................114
Gesetzliche Regelungen ...................................117
Bestandsaufnahme und Maßnahmen ......................118
5.1.2.1
5.1.2.2
5.1.2.3
5.1.2.4
5.1.3
113
Energieversorgung .............................................125
Energiewende im Landkreis Starnberg...........125
STARSOLAR-Offensive.......................................126
Sonstige Projekte................................................127
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................128
111
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
K
W
bestätigen die negativen Auswirkun-
zen, beim Verkehr, beim Betrieb elek-
gen, die die energieintensive Wirt-
trischer Geräte, kurz: wann immer es
schafts- und Lebensweise und die da-
möglich ist. Schritt für Schritt müssen
mit verbundene Freisetzung an Luft-
wir darüber hinaus zu einer ressour-
schadstoffen in den letzten hundert
censchonenden und klimafreundlichen
Jahren weltweit hat. Beispielhaft zu
Energieerzeugung gelangen.
nennen sind die Waldschäden, der Ab-
D
limaschutz ist eine der Hauptaufga-
ben unserer Zeit. Immer mehr Studien
bau der schützenden Ozonschicht oder
der Treibhauseffekt mit seinen Klima-
ir alle sind daher gefordert, weni-
ger Energie zu verbrauchen - beim Hei-
en Beitrag, den der Landkreis hier-
zu leisten kann, beschreibt das folgende Kapitel.
veränderungen.
B
ereits heute ist zu beobachten,
dass dadurch extreme Witterungsereignisse wie Stürme, Hagel, Hochwasser oder Dürren in ihrer Häufigkeit und
Intensität weltweit zunehmen. Dass
auch wir im vermeintlich sicheren Europa davon betroffen sind, zeigen z.B.
die verheerenden Hochwasser der
vergangenen Jahre.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 6:
Kapitel 9:
112
Schutz der menschlichen Gesundheit
Schutz der Atmosphäre
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
5.1 Luftreinhaltung
5.1.1 Einführung und Problembeschreibung
Verglichen mit der Luft in großen Städten ist die Luft im Landkreis Starnberg
sauber. Hier kann man meist noch getrost tief durchatmen. Aber selbst
Reinluftgebiete sind heute mehr und
mehr von Luftverschmutzung betroffen,
wie die auch im Landkreis auftretenden Waldschäden eindringlich beweisen. Für Luftschadstoffe gibt es keine
Grenzen, sie werden weiträumig verteilt und aus Ballungsräumen auch in
ländliche Gebiete getragen.
5.1.1.1 Ursachen der Luftverschmutzung
Schadstoffe in
der Luft haben
Auswirkungen
auf Mensch und
Umwelt
Fortschreibung 2006
Der größte Teil der Luftverschmutzung
wird vom Menschen verursacht. Steigende Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft sind eine unangenehme
Begleiterscheinung des expansiven
Wirtschaftswachstums, des unaufhaltsamen Anstieges des Verkehrs und der
energie- und emissionsintensiven Energieerzeugung.
Seit Mitte der 70er Jahre werden
verstärkt Bemühungen für den Immissionsschutz unternommen. Besonders
in den Ballungsgebieten ist die Luft dadurch wieder sauberer geworden, die
Schadstoffemissionen sind in den letzten 15 Jahren deutlich rückläufig.
Dennoch muss eine weitere Schadstoffreduzierung angestrebt werden,
denn Luftverunreinigungen haben gravierende Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt; im ökologischen Gleichgewicht kann es zu Verschiebungen
kommen bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen des Klimas. Schon scheinbar geringfügige Veränderungen der
natürlichen
Luftzusammensetzung
können bei allen höher entwickelten
Organismen Schädigungen hervorrufen. Die Waldschäden sind nach den
heutigen Erkenntnissen hauptsächlich
durch Luftschadstoffe verursacht.
Die volkswirtschaftlichen Schäden
durch die Luftverschmutzung bei Men-
schen, Pflanzen und Tieren, Boden und
Gewässern sowie bei Kultur- und
Sachgütern belaufen sich nach Schätzungen der OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung in Europa) auf 3 bis 5 Prozent des Bruttosozialprodukts. Für
Deutschland werden die jährlichen
Schäden allein durch die Luftverschmutzung auf über 20 Milliarden
Euro geschätzt.
Nicht alle durch Luftverunreinigungen verursachten Schäden können in
“Euro und Cent” berechnet werden.
Der Verlust an Lebensqualität, an Erholungsflächen, der Wert der Gesundheit
und die Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen können nicht materiell
erfaßt werden. Ökologische Langzeitschäden können nur schwer prognostiziert und deshalb ebenfalls nicht berechnet werden.
Insgesamt sind mehr als 1.000
Schadstoffkomponenten bekannt, zur
Beurteilung der Luftbelastung werden
jedoch nur wenige Luftschadstoffe gemessen: Für die Stoffe Kohlenmonoxid,
Schwefeldioxid, Stickdioxide, Feinstaub (PM10) und Ozon z.B. werden die
Werte regelmäßig an festen Messstationen ermittelt. Die Ergebnisse sind jeweils aktuell im Internet unter
www.bayern.de/lfu/luft abrufbar.
Die Schädlichkeit für Menschen,
Tiere und Pflanzen ist jeweils abhängig
von Konzentration, Zusammensetzung
und Dauer der Einwirkung. Die Schadstoffe verbleiben unterschiedlich lang
in der Luft. Sie werden zum größten
Teil chemisch abgebaut und umgewandelt oder mit den Luftströmungen
sehr weiträumig verteilt.
Zusätzlich zu den sogenannten Leitgasen (Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide) kommt es zu einer Zunahme der Konzentration anderer
Schadstoffe wie Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Fluoride
etc.
Fremdstoffe in der Luft können für
den Menschen z.T. schwere gesundheitliche Folgen haben. Über die Wirkungen einzelner Luftschadstoffe hat
man in den letzten Jahren ausreichende Erkenntnisse erlangt. Das Zusammenwirken verschiedener Schadstof-
Aktuelle Messergebnisse im
Internet
113
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
fe, die sogannten synergistischen Wirkungen, sind allerdings so gut wie
nicht erforscht. Es ist jedoch bekannt,
daß das Zusammentreffen mehrerer
Einzelstoffe und -faktoren weit schlimmere Schäden hervorrufen kann als jeder Einzelstoff für sich.
Schwefeldioxid (SO2)
Schwefeldioxid entsteht vor allem bei
der Verbrennung von Kohle, Erdöl,
Benzin und Diesel. Emissionsquellen
sind also Kraftwerke, Hausfeuerungsanlagen und der Verkehr. Die Schwefeldioxid-Belastung hat in den letzten
Jahren in Bayern allgemein abgenommen.
Schwefeldioxid ruft beim Menschen
Reizungen der Schleimhäute hervor,
chronische Atemwegserkrankungen
und Lungenemphyseme bei chronischer Einwirkung.
Schwefeldioxid wandelt sich in der
Atmosphäre durch Oxidation in
Schwefelsäure und anorganische Sulfate um, die mit dem Niederschlag in
den Boden gelangen. Schwefelsäure
führt zu einer Versauerung der Böden
und ist somit eine der Hauptursachen
für das Waldsterben. Bei hohem Säuregehalt des Bodens werden Aluminium-Ionen ausgewaschen und schädigen Mikroorganismen und Baumwurzeln. Geschädigte Pflanzen haben nur
eine geringe Widerstandskraft gegenüber Schädlingen, wie Pilzen, Bakterien und Insekten.
Schwefelsäure verursacht zudem
aufgrund ihrer Agressivität auch
schwere Materialschäden an Gebäuden, die volkswirtschaftlich erheblich
zu Buche schlagen.
durch den Einsatz neuer Motoren- und
Abgastechnologien, verschärften Abgasvorschriften und verbesserter
Kraftstoffe trotz steigendem PKW-Bestand zurückgegangen.
Bei längerer Einwirkung von Stickoxiden treten beim Menschen chronische Bronchitiden mit Lungenemphysembildung
auf.
Stickstoffdioxid
schwächt die körpereigenen Abwehrkräfte gegenüber Bakterien und Viren.
Pflanzen werfen die Blätter ab, ihre
Assimilationsfähigkeit wird erheblich
beeinträchtigt.
Der energiereiche UV-Anteil des
Sonnenlichts führt bei Vorhandensein
von Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen dazu, dass sich durch photochemische Umwandlungen in der Luft
verschiedene Stoffe bilden. Diese werden wegen ihrer oxidierenden Wirkung
auch Oxidantien genannt.
Diese Sekundärschadstoffe sind für
die Umwelt meist gefährlicher als die
Ausgangsstoffe. Beim Menschen können sie ab bestimmten Konzentrationen Augenreizungen, asthmatische
Anfälle, Kopf- und Brustschmerzen
hervorrufen. Durch die Reizung der
Schleimhäute wird die Anfälligkeit gegenüber Viren und Bakterien erhöht.
Pflanzen sind durch diese Umwandlungsprodukte besonders betroffen.
Die Pflanzen nehmen sie über die
Spaltöffnungen der Blätter auf. Photooxidantien beeinflussen den Stoffwechsel, die Photosynthese und die
Regulation des Wasseraustausches
(Transpiration) und führen damit zu
Veränderungen der Zellinhaltsstoffe
und der Chloroplasten, den für die
Photosynthese verantwortlichen Blattgrünkörperchen. Sichtbare Folgen dieser Vorgänge sind beschleunigtes Altern der Blätter, vorzeitiger Abwurf von
Blättern und Nadeln.
Stickoxide (NOX)
Stickoxide entstehen ebenfalls bei der
Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Hauptemittenten sind der KfzVerkehr (55 Prozent der Gesamtmenge), Kraftwerke und die chemische Industrie. Die Belastung der Luft durch
Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) ist in den letzten Jahren
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlenmonoxid ist ein Produkt unvollständiger Verbrennung organischer
Verbindungen. Hauptquellen sind der
Kfz-Verkehr, Hausheizungen und die
Schwerindustrie. In den letzten Jahren
ist die Belastung deutlich zurückgegangen. Das ist vor allem darauf
zurückzuführen, daß die Abgasvor-
5.1.1.2 Die häufigsten Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
Führt zu
Bodenversauerung:
Schwefelsäure
Entstehen v.a.
durch den
Verkehr:
Stickoxide
114
Für Menschen
sehr giftig:
Kohlenmonoxid
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
schriften sich auf eine Reduzierung
des Kohlenmonoxid-Ausstoßes konzentriert haben.
Kohlenmonoxid ist für den Menschen sehr giftig. Es blockiert die Sauerstoffaufnahme des Blutes. Der dabei
entstehende Sauerstoffmangel in Gehirn und Gewebe kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit bis hin zum Tode führen.
Meist gesundheitsschädlich:
Aromatische
Kohlenwasserstoffe
Zellgifte:
Schwermetalle
wie Blei,
Cadmium oder
Nickel
Fortschreibung 2006
Kohlenwasserstoffe (CxHx)
Erdöl und Erdgas bestehen aus Kohlenwasserstoffen. Es handelt sich um
organische Verbindungen, die sich aus
Kohlenstoff und Wasserstoff zusammensetzen. Außer den für die Verbrennung wichtigen Kohlenwasserstoffen
kommen im Erdöl auch einige für den
Menschen sehr gefährliche aromatische Kohlenwasserstoffe vor, wie
Benzol, Toluol, Xylol, Ethyl- und Vinylbenzol, die als krebserzeugend, nerven- und blutschädigend bekannt sind.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z.B. Benzpyren, treten
in Autoabgasen und bei der Kohlefeuerung auf. Einige dieser Verbindungen
sind krebserregend.
Lösemittel wie TRI oder PER bestehen aus Chlor-Kohlenwasserstoffen
und sind ebenfalls gesundheits- und
umweltschädlich.
Gasförmige
Kohlenwasserstoffe
werden in der Atmosphäre unter der
Wirkung von UV-Strahlen in Photooxidantien umgewandelt. Die Wirkung
dieser Verbindungen wurde oben
schon erläutert. Halogenierte Kohlenwasserstoffe, z.B. FCKW werden als
Kühlmittel, als Treibgase und zur Isolierschaumproduktion eingesetzt. Sie
sind maßgeblich an der Zerstörung der
Ozonschicht in der oberen Stratosphäre beteiligt und tragen zum Treibhauseffekt bei.
Feinstaub und Schwermetalle
Im Schwebstaub sind sehr feine Partikel mit einer Teilchengröße von kleiner
10 µm (Feinstaub PM 10) enthalten, die
von der Nase und den oberen Luftwegen nicht zurückgehalten werden und
so die Bronchien und Lungenbläschen
erreichen. Ultrafeine Partikel, deren
Teilchengröße unter 0,1 µm liegt (PM
0,1) dringen sogar bis in die Blutbahn
vor. Besonders gefährlich sind die am
Staub angelagerten Schadstoffe, wie
z.B. Schwermetalle (Blei , Cadmium,
Zink, usw.), die als Zellgifte auf den
Stoffwechsel einwirken, oder kanzerogene (krebserregende) Stoffe (z.B. Asbest und Benzo(a)pyren).
Bei den Staubemissionen ist zwischen natürlichen und anthropogenen
(vom Mensch verursachten) Quellen zu
unterscheiden. Natürliche Quellen sind
vor allem Vulkanausbrüche, Bodenerosionen in trockenen Regionen und
Waldbrände. Zu den wichtigsten anthropogenen Quellen zählen der
Straßenverkehr sowie Verbrennungsprozesse (Kraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen und Hausbrand).
Der Beitrag zur Belastung ist von
den örtlichen Gegebenheiten und Wetterlagen abhängig. Im Durchschnitt hat
die innerörtliche Belastung folgende
Ursachen:
¾ 50 % aus Emissionen von Diesel-
fahrzeugen
¾ 25 % aus dem, was der Verkehr
aufwirbelt (Abrieb von Bremsen,
Reifen, Straßenbelag)
¾ 25 % durch ferntransportierte Parti-
kel
Wie bei den anderen Luftschadstoffen ging auch beim Schwebstaub in
der Vergangenheit der Ausstoß aufgrund von Entstaubungsanlagen und
Brennstoffumstellungen zurück. In den
letzten Jahren allerdings sind die Emissionen an lungengängigem Feinstaub
kaum noch rückläufig.
Die Diskussion um die Feinstaubproblematik der letzten Zeit beruht vor allem auf den heute in der EU geltenden
schärferen Grenzwerten für Feinstaub
(PM 10), die in der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung vom 11.09.2002
(Verordnung über Immissionswerte für
Luftschadstoffe) in deutsches Recht
umgesetzt wurden. Zudem gibt es
neue Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen. Es existiert für
Feinstaub kein Schwellenwert, unterhalb dem keine schädigende Wirkung
Feinstaub
in der Diskussion
115
5
Regelmäßige
Überwachung:
Dioxine
116
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
mehr auftritt.
Feinstaub ist mittlerweile der bedeutendste Luftschadstoff in Westeuropa,
besonders in europäischen Großstädten erreicht die Luftqualität nicht die
festgelegten Standards.
Dioxine
Dioxin ist eine Sammelbezeichnung für
verschiedene, ähnlich aufgebaute
chlorhaltige Verbindungen. Insgesamt
besteht die Gruppe der Dioxine aus 75
polychlorierten
Dibenzodioxinen
(PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF).
Einige Dioxine sind extrem giftig
bzw. als krebserregend eingestuft. Die
Toxizität (Giftigkeit) von Dioxinen wird
durch das sogenannte Toxizitätsäquivalent (TE) in Relation zur Toxizität des
hochgiftigen 2,3,7,8 TCDD gesetzt.
In die Umwelt gelangen Dioxine
hauptsächlich durch Verbrennungsprozesse sowie bei der Produktion und
Verwendung chlororganischer Verbindungen. Für den Eintrag in die Luft waren früher Abfall-Verbrennungsanlagen die wichtigsten Quellen. Dank anspruchsvoller Grenzwerte und Technik
konnte der Dioxinausstoß aus den Abfall-Verbrennungsanlagen drastisch
gesenkt werden. Heute sind thermische Prozesse der Metallgewinnung
und -verarbeitung in den Vordergrund
getreten.
Vom Menschen werden 90-95 % der
Dioxine über die Nahrung aufgenommen. Neueste Messungen legen nahe,
daß derzeit die tägliche Belastung
etwa 0,5 pg TE pro Kilogramm Körpergewicht und Tag beträgt. Den Wert der
tolerierbaren täglichen Aufnahme
(TDI-Wert) hat die WHO 1998 auf 1-4
pg TE pro Kilogramm Körpergewicht
und Tag für Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB festgelegt.
Dioxine reichern sich in Lebewesen
vor allem in Fett-, Leber- und Hautgewebe an und bauen sich nur langsam
ab.
Die Umweltbelastung, aber auch die
Belastung von Lebensmitteln und des
Menschen durch Dioxine ist in
Deutschland seit Ende der 80er Jahre
deutlich zurückgegangen. Grund dafür
war eine Fülle von technischen und
rechtlichen Maßnahmen. So wurde
beispielsweise der Dioxin-Ausstoß von
Abfall-Verbrennungsanlagen drastisch
reduziert. Auch bei den weiteren relevanten Dioxin-Quellen wurden wirksame Minderungsmaßnahmen getroffen.
In Bayern überwacht das Bayerische Landesamt für Umweltschutz
(LfU) die Entwicklung der Dioxinbelastung durch regelmäßige Messungen.
Ozon (O3)
Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt
ausgestoßen, sondern erst durch chemische Umwandlung unter Einwirkung
von UV-Strahlung gebildet wird. Die
Ozonentstehung verstärkt sich erheblich, wenn die Luft mit Schadstoffen,
wie Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden, die v.a. beim Straßenverkehr
emittiert werden, verunreinigt ist.
Ozon kann bei empfindlichen Menschen zu Reizungen von Augen und
Nasen-Rachen-Raum oder Beeinträchtigungen der Lungenfunktion und
der körperlichen Leistungsfähigkeit
führen.
Die Ozonentstehung ist an sonnigen
Sommertagen am stärksten ausgeprägt und führt in der Regel zu erhöhten Konzentrationen im Zeitraum zwischen 13 und 19 Uhr.
Es ist eine deutliche Abstufung gemessener Werte in unmittelbarer
Straßennähe, in städtischen Kerngebieten, in Stadtrandgebieten und in
stadtfernen Gebieten feststellbar. Dies
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in Gebieten mit höheren
Schadstoffkonzentrationen (Straßennähe, Stadtzentren), insbesondere in
den Nachtstunden, ein vermehrter Abbau des Ozons stattfindet und sich somit insgesamt niedrigere Tages- und
Jahresmittelwerte ergeben.
Erhöhte
Konzentration an
sonnigen
Sommertagen:
Ozon
Smog und Treibhauseffekt
Windverhältnisse, senkrechte Luftschichtungen unterschiedlicher Temperatur, Niederschläge und Wetterlagen sind wichtige Bedingungen für die
Ausbreitung von Luftschadstoffen. Inversionswetterlagen begünstigen die
Bildung von Smog. In Bayern ist dieses
Phänomen in den letzten Jahren aufgrund der gezielten Luftreinhaltemaß-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
nahmen allerdings selten geworden.
Zu der allgemeinen Aufheizung der
Atmosphäre und damit zum Treibhauseffekt tragen in erster Linie die Spurengase Kohlendioxid, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW), Methan, Ozon
und Stickoxide bei. Das bei weitem
wichtigste Treibhausgas ist das Kohlendioxid, das bei allen Verbrennungsprozessen entsteht. Es bewirkt 50 Prozent der Aufheizung. Eine Reduktion
des Kohlendioxid-Ausstoßes ist daher
anzustreben. Auf Möglichkeiten und
Maßnahmen zur CO2-Minderung wird
deshalb in Kapitel 5.3 getrennt eingegangen.
5.1.1.3 Gesetzliche Regelungen
Die neuen Luftqualitätsstandards werden europaweit in den Luftqualitätsrichtlinien der EU geregelt. Die Anforderungen werden ständig verschärft,
Grenzwerte für Luftschadstoffe angehoben oder neue Grenzwerte für
Schadstoffe, für die es bisher noch keine Regelungen gab, hinzugenommen.
Ziel dabei ist die stetige Verbesserung
unserer Atemluft. Die Umsetzung in
deutsches Recht erfolgt in den Verordnungen zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes.
¾ Für die Luftschadstoffe Schwefeldi-
oxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub,
Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
sind in der 22. Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Verordnung über Immissionswerte
für Schadstoffe in der Luft - 22.
Fortschreibung 2006
BImSchV) vom September 2002
Grenzwerte festgelegt, die spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr
überschritten werden dürfen. Dazu
sind - insbesondere bei Feinstaub
und Stickstoffdioxid - Anstrengungen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowohl in Anlagen
als auch im Verkehr notwendig.
Ferner wird die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität weiter verbessert.
¾ Künftig sollen auch die Emissionen
der giftigen Schwermetalle Arsen,
Cadmium, Nickel und Quecksilber
sowie der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe deutlich
verringert werden. Zur Umsetzung
dieser EU-Richtlinie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr die
22. BImSchV geändert werden.
¾ Seit Juli 2004 ist die 33. Verordnung
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur Verminderung
von Sommersmog, Versauerung
und Nährstoffeinträgen) in Kraft. Im
Gegensatz zu den bisherigen Regelungen, die lediglich auf die Information und Warnung der Bevölkerung bei erhöhten Ozonkonzentrationen abzielten, legt die Verordnung erstmals Zielwerte zum
Schutz der menschlichen Gesundheit fest. Diese Zielwerte sollen bis
2010 erreicht werden. Um trotz der
bereits erreichten Erfolge die Probleme der Versauerung und der er-
Neue
Grenzwerte
durch
33. BImSchV
117
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
höhten Nährstoffeinträge in die
einzelnen Umweltmedien zu lösen,
werden
nationale
Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid,
Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak
festgelegt, die ab 2010 eingehalten
werden müssen.
Die 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Konzentrationswerte für die Luftschadstoffe
Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol festgelegt waren, wurde im Juli 2004
außer Kraft gesetzt, da die darin enthaltenen Regelungen durch die Regelungen der 22. und 33. BImSchV ersetzt
wurden.
5.1.2 Bestandsaufnahme und
Maßnahmen
Um die lufthygienische Situation im
Landkreis Starnberg besser bewerten
zu können, ist zuerst ein kurzer Blick
auf die klimatischen Gegebenheiten in
unserem Landkreis nötig.
5.1.2.1 Klimatische Gegebenheiten
im Landkreis Starnberg
Das Klima im Landkreis Starnberg wird
als warmgemäßigt und immerfeucht
eingestuft.
Temperatur
Die tiefste Monatsmitteltemperatur
fällt nicht unter -3 °C, die höchste liegt
zwischen 10 °C und 22 °C. Dieses Klima ist für den größten Teil Europas
charakteristisch.
Der Temperaturverlauf ist nicht stetig sondern durch unregelmäßige Einbrüche und Anstiege gekennzeichnet.
Kälteeinbrüche gibt es häufig um Neujahr und als sogenannte Schafskälte
im Mai. Temperaturanstiege treten an
den Hundstagen und im Altweibersommer auf. Um Weihnachten erleben wir
oft ein regelrechtes Tauwetter.
Niederschläge
Niederschläge treten vermehrt auf,
wenn die Luft zum Aufsteigen gezwungen wird und sich dabei aufgrund des
sogenannten Staueffektes abkühlt. In
der kalten Luft kondensiert der Wasserdampf und fällt als Niederschlag
aus. Wenn dagegen die Luft diesseits
der Alpen absinkt und sich wieder erwärmt, kann sie wieder mehr Wasserdampf aufnehmen. Ein Teil der Regentropfen verdunstet und die Luft wird
klar – dann haben wir Föhn.
Die jährliche Niederschlagsmenge
im Landkreis Starnberg liegt meist zwischen 900 mm (im Norden) und 1.100
mm (im Süden des Landkreises). Sie
variiert von Jahr zu Jahr sehr stark und
wird durch Stau- und Föhneffekte empfindlich beeinflusst.
Der Landkreis Starnberg gehört zu
dem Bereich wo die häufigsten und
schwersten Gewitter dieser Region
118
Häufig Föhn im
Fünfseenland
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
wüten. Man zählt hier mehr als 30 Gewittertage pro Jahr. Gewitter entstehen hier immer dann, wenn trockene,
heiße (Föhn-)Luft vor den Alpen in
höheren Schichten von feuchtkühler
Luft überströmt wird.
Der Anteil des Schnees macht im
nördlichen Teil des Landkreises etwa
die Hälfte des winterlichen Niederschlags aus und wächst zu den Alpen
hin mehr und mehr an.
Windverhältnisse
Die Windrichtung kann allgemein mit
Südwest bis Nordwest angegeben
werden, wobei das Maximum bei Südwest liegt. Ostwind ist hier seltener.
Die Windrichtungsverteilung wird jedoch sehr stark vom Gelände beeinflusst, so kann der Wind insbesondere
in engen Tälern seine Richtung wechseln und der des Tals anpassen.
5.1.2.2 Emissionsquellen
Die wichtigsten Bereiche, aus denen
die Luftschadstoffe kommen, werden
im Folgenden kurz aufgezeigt.
Industrie und Gewerbe
Im
Bundes-Immissionsschutzgesetz
wird zwischen Anlagen, die aufgrund
ihrer Wirkung auf die Umwelt einer Genehmigung bedürfen und solchen Anlagen, die genehmigungsfrei sind, unterschieden.
Die Anlagen, die genehmigungsbedürftig sind, sind in der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) aufgeführt. Das
sind im Landkreis Starnberg zum Beispiel Asphaltmischanlagen, Kieswerke,
Lackieranlagen, chemische Betriebe,
Flüssiggasanlagen und Schießstände.
Diese Anlagen werden durch das
Landratsamt Starnberg entsprechend
den Vorschriften genehmigt und überwacht.
Die Betreiber solcher genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, regelmäßig durch Emissionsmessungen nachzuweisen, dass die
Grenzwerte eingehalten werden. Im
Beschwerdefall können von seiten des
Landratsamtes auch bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unabhän-
Fortschreibung 2006
gige Messinstitute mit Messungen beauftragt werden.
Individualverkehr
Die Schadstoffe des Kfz-Verkehrs werden direkt in unsere Atemluft ausgestoßen, d.h. wir sind unmittelbar davon
betroffen.
Die Emissionen von Kraftfahrzeugen
tragen aufgrund des immer stärker zunehmenden Kfz-Verkehrs in sehr hohem Maße zur Luftbelastung bei. Der
Abgasausstoß der Kraftfahrzeuge wird
durch regelmäßige Abgasuntersuchungen, z. B. durch den TÜV, überwacht.
Die Schwerpunkte der Verkehrsbelastung im Landkreis Starnberg sind
die Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen. Eine besondere Belastung für die Bewohner
des Landkreises bedeutet der hohe
Wochenend- und Freizeitverkehr aus
dem Ballungsraum München (vgl. auch
Kap. 2.3 Verkehr).
In Tabelle 5/1 sind die häufigsten
Schadstoffe angeführt. Zu Schädigungen führen allerdings auch Schwefeldioxid und Bleiverbindungen aus den
Kraftstoffzusätzen. Letztere konnten allerdings mit der Einführung des bleifreien Kraftstoffs und des Katalysators
erheblich reduziert werden. Seit 2003
werden zudem nur noch schwefelfreie
Dieselsorten (< 10 ppm) angeboten.
Verkehr ist
bedeutendster
Luftverschmutzer
Tabelle 5/1: Luftschadstoffe und
jeweiliger Anteil des Verkehrs
Schadstoff
Anteil des Verkehrs
Kohlenmonoxid (CO)
52 %
Kohlenwasserstoffe (HC)
28 %
Stickstoffoxide (NOx)
48 %
Rußpartikel
90 %
Kohlendioxid (CO2)
18 %
Trotzdem stellen die Dieselmotoren
weiterhin ein Problem dar, da sie Abgase mit höherem Anteil an Stickoxiden, Schwefeldioxid, Ruß und dem
krebserregenden Benzpyren freisetzen.
Ein wichtiger Beitrag zur weiteren
Emissionsminderung ist die nach
Schadstoffklassen gestaffelte KfzSteuer sowie die regelmäßig ver-
119
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
schärften Abgas-Grenzwerte für Kfz,
die seitens der EU vorgegeben werden. Mit Inkrafttreten der Euro4-Grenzwerte für Pkw seit 2005 wurde die Partikelemission von Nutzfahrzeugen gegenüber den seit 2000 geltenden Werten um die Hälfte auf 0,025 g/km reduziert. Darüber hinaus hat die deutsche
Automobilindustrie zugesagt, alle neuen Diesel-Pkw bis 2008 mit Partikelfilter auszurüsten.
Hausfeuerungen
Besonders in den Wintermonaten kommen zu den Emissionen aus Industrie
und Verkehr die Emissionen der Hausfeuerungsanlagen hinzu. Die Höhe der
Schadstoffemissionen durch das Heizen hängt vom Wirkungsgrad der Heizsysteme, der Art des Brennstoffs und
der Art der Feuerführung ab.
Zuständig für Emissionsmessungen ist
der Bezirkskaminkehrermeister. Je
nach Art und Größe der Anlage wird
diese einmalig oder jährlich überprüft.
Durch Verschärfung der Grenzwerte
der 1. BImSchV 2001 konnten viele alte
Heizungsanlagen die Werte nicht mehr
einhalten und mussten mit entsprechenden Übergangsfristen erneuert
werden. In wieweit das zu einer Verbesserung der Luftqualität führt, wird
sich erst in den nächsten Jahren zeigen.
Gerade bei Neubauten und Heizungsmodernisierungen versucht der
Landkreis Starnberg, den Einsatz von
umweltfreundlicher Technik und regenerativen Energien (z.B. Solarenergie,
Blockheizkraftwerke,
Biomassenutzung etc.) anzuregen und auf entsprechende Förderprogramme aufmerksam
zu machen. Näheres hierzu im Kapitel
5.2.
Regelmäßige
Überprüfung
durch
Kaminkehrer
5.1.2.3 Immissionssituation im
Landkreis Starnberg
Keine Abfälle
verbrennen!
120
Durch die Verbrennung fossiler
Brennstoffe wie Kohle, Briketts und
Heizöl wird die Luft erheblich durch
Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe u.a. belastet. Häufig werden aus Gründen der
Sparsamkeit brennbare Abfallstoffe,
wie z.B. Papier, Pappe, mit Holzschutzmitteln oder Farbe behandeltes Holz
und ähnliches, zum Heizen verwendet.
Diese Art der Abfallverwertung muss
vermieden werden, da die dabei entstehenden giftigen Verbrennungsprodukte Umwelt und Gesundheit stark
belasten.
Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt für
die verschiedenen Feuerungsanlagen
bestimmte Emissionsgrenzwerte fest.
Der Landkreis Starnberg gehört nicht
zu den sogenannten Untersuchungsgebieten nach § 44 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu zählen Gebiete,
in denen besonders häufig und lange
Luftverunreinigungen in hohen Konzentrationen auftreten. In Bayern wurden acht Untersuchungsgebiete festgelegt, eines davon ist München.
Nach § 40 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz kann "die Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr auf bestimmten Straßen und in
bestimmten Gebieten unter Berücksichtigung der Verkehrsbedürfnisse
und der städtebaulichen Belange nach
Maßgabe der verkehrsrechtlichen Vorschriften beschränken oder verbieten,
wenn die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf
die örtlichen Verhältnisse für geboten
hält, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden." Die Konzentrationswerte, deren Überschreitung eine Prüfung solcher Maßnahmen auslöst, sind
in der 22. BImSchV für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Blei sowie
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
Lufthygienisches
Gutachten für
den Landkreis
Stanberg
Feinstaub, Benzol und Kohlienmonoxid
enthalten. Die darin festgelegten
Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005
bzw. 2010 nicht mehr überschritten
werden.
Im Rahmen einer bayernweiten Erhebung von Schadstoff-Immissionen
an Innerortsstraßen wurde vom Bayer.
Landesamt für Umwelt im Frühjahr
2002 ein lufthygienisches Gutachten
für den Landkreis Starnberg beauftragt. Untersucht wurden nach den damals gültigen gesetzlichen Regelungen
der 23. BImSchV die Immissionskonzentrationen von Benzol, Ruß (zusätzlich PM10) und Stickstoffdioxid in stark
befahrenen Straßen oder Gebieten, in
denen Menschen nicht nur kurzzeitig
exponiert sind (z.B. Wohnbebauung).
Die Prognoserechnung der Schadstoffbelastung erfolgt nach Eingabe
von Daten zum Verkehr (Verkehrsmengendaten des Jahres 2000, spezifische
Emissionsdaten von Kraftfahrzeugen
etc.), zur Bebauung, zur Meteorologie
und zur Vorbelastung. Dabei wurden
die verkehrsreichsten Straßenabschnitte im Landkreis untersucht: die
Münchner Straße in Gauting, die Römerstraße in Gilching, die Seefelder
Straße und Mühlfeldstraße in Herrsching, die Münchener Straße, Hanfelder Straße und Hauptstraße in Starnberg sowie die Hauptstraße in Weßling.
Die damals noch geltenden Konzentrationswerte der 23. BImSchV wurden
in allen untersuchten Gebieten eingehalten. Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Immissionsgrenzwerten der mittlerweile in Kraft
getretenen 22. BImSchV kommt zu folgendem Ergebnis:
¾ Der seit 2005 geltende Grenzwert
der 22. BImSchV für Feinstaub
(PM10) von 40 µg/m3 kann in sämtlichen untersuchten Bereichen eingehalten werden, in der Hauptstraße der Stadt Starnberg allerdings nur sehr knapp (39 µg/m3).
¾ Der ab 2010 einzuhaltende Grenz-
wert für Benzol von 5 µg/m3 wird
deutlich unterschritten.
Fortschreibung 2006
¾ Ein Vergleich der 2002 ermittelten
Werte für Stickstoffdioxid mit dem
ab 2010 geltenden Grenzwert von
40 µg/m3 zeigt, dass dieser in der
Hauptstraße in Starnberg (48
µg/m3) überschritten wäre. Der
Grenzwert von 50 µg/m3, der sich
aufgrund der für 2006 ermittelten
Toleranzmarge ergibt, kann gerade
noch eingehalten werden.
Aufgrund der kritischen Situation in
Teilbereichen der Stadt Starnberg hat
die Stadt an der Hauptstraße eine eigene Messstation aufstellen lassen.
Dort wird seit dem 30. Mai 2006 für den
Zeitraum von einem Jahr Feinstaub
PM10 und PM2,5 sowie Stickstoffdioxid gemessen. Die dazugehörigen Wetterdaten werden vom Deutschen Wetterdienst geliefert und berücksichtigt.
Aus allen gemessenen Daten soll
dann mittels einer Ausbreitungsrechnung die Luftsituation für das gesamte
Stadtgebiet ermittelt werden. Auch
Prognosen für den Zeitraum nach Abbau der Messstation sollen erstellt
werden. Ergebnisse der Messstation
wurden bisher aufgrund des noch sehr
kurzen Messzeitraumes (2 Monate)
noch nicht veröffentlicht.
In den anderen Gemeinden des
Landkreises Starnberg ist aufgrund der
Messergebnisse des lufthygienischen
Gutachtens von 2002 eine Überschreitung der Grenzwerte der 22. BImSchV
nicht anzunehmen.
Seit 2003 betreibt das Bayerische
Landesamt für Umwelt (LfU) im Rahmen der lufthygienischen Überwachung eine Messstelle in Andechs/Rothenfeld. Mit der Station soll die ländliche Hintergrundbelastung im Vergleich zur Großstadt München erfasst
werden. Es werden kontinuierlich die
Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10 und Ozon sowie die Wetterdaten gemessen. Die Ergebnisse
werden regelmäßig in lufthygienischen
Wochen-, Monats- und Jahresberichten zusammengestellt. Darüber hinaus
werden die Daten täglich im Videotext
des Bayerischen Fernsehens (Tafeln
630-636) und im Internet unter
www.bayern.de/lfu/luft veröffentlicht.
Seit 2006
Messstation in
Stanberg
eingerichtet
Messtation des
LfU auch in
Rothenfeld
121
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
Bisherige Ergebnisse:
¾ Feinstaub PM10: In den Jahren
2003, 2004 und 2005 wurde der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 jeweils
4-5 mal pro Jahr überschritten. Zugelassen sind 35 Überschreitungen
im Kalenderjahr. Für 2006 gab es
bisher bereits 13 Überschreitungen. Dies liegt an einer langanhaltenden Inversionswetterlage im Januar/Februar dieses Jahres, die bei
sämtlichen (innerstädtischen wie
auch ländlichen) Messstationen zu
sehr deutlichen Überschreitungen
des Immissionsgrenzwertes geführt hat. Der Jahresgrenzwert von
40 µg/m3 kann jeweils problemlos
eingehalten werden.
¾ Stickstoffdioxid: Der erst ab 2010
geltende Jahresgrenzwert von 40
µg/m3 wird jeweils weit unterschritten (Messwerte zwischen 11 und
18 µg/m3).
zentration kann mit allgemeinen Symptomen wie Tränenreiz, Reizung der
Atemwege, Kopfschmerzen und Atembeschwerden gerechnet werden.
Die Daten der Messstation in Andechs/Rothenfeld zeigen, dass die Informationsschwelle von 180 µg/m3 2004
gar nicht und 2005 zweimal überschritten wurde. Beim Zielwert von 120
µg/m3 liegen jeweils 30 Überschreitungen vor. Für das Jahr 2003 sind erheblich mehr Überschreitungen gemessen
worden (Informationsschwelle 10 mal,
Zielwert 81 mal), was auf den langen
heißen Sommer zurückzuführen ist.
Die Auswertung der Messdaten für
2006 zeigt, dass die Informationsschwelle von 180 µg/m3 bisher noch
nicht überschritten wurde.
Ein Abruf der aktuellen Daten, der
Monats- und Jahresberichte sowie der
Ozonprognose für den nächsten Tag
ist wie bereits in Kapitel 5.1.2.3 genannt über Videotext und im Internet
möglich.
Informationsschwelle
für Ozon
einige Male
überschritten
5.1.2.4 Ozonbelastung im Landkreis
Starnberg
Gemäß der 33. BImSchV beträgt der
Zielwert für Ozon zum Schutz der
menschlichen Gesundheit 120 µg/m3
als höchster 8-Stunden-Mittelwert
während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert ist ab 2010 so weit
wie möglich einzuhalten.
Die Informationsschwelle für Ozon
beträgt 180 µg/m3 und die Alarmschwelle 240 µg/m3, jeweils als 1-Stunden-Mittelwert.
Ab 180 µg/m3 wird Menschen, die
empfindlich auf erhöhte Ozonwerte
reagieren, empfohlen auf ungewohnte
körperliche Anstrengungen bzw. sportliche Ausdauerleistungen im Freien zu
verzichten. Ebenso werden Kraftfahrzeughalter und Betreiber von Verbrennungsmotoren im nicht gewerblichen
Bereich aufgefordert, diese nach Möglichkeit nicht zu benutzen.
Ab 240 µg/m3 wird der Gesamtbevölkerung empfohlen, ungewohnte und
erhebliche körperliche Anstrengungen
im Freien zu vermeiden. Ab dieser Kon-
122
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
5.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Die beste Luftreinhaltepolitik ist diejenige, die das Entstehen von Luftschadstoffen verhindert. Eine wichtige Rolle
spielen hierbei Energiesparmaßnahmen und umweltbewusstes Verhalten.
Der Immissionsschutz wird im Rahmen der Bauleitplanung und bei Einzelbauvorhaben in der Baugenehmigung
berücksichtigt. Notwendige Auflagen
zum Schutz von Wohngebieten werden
in den entsprechenden Plänen bzw.
Baugenehmigungsbescheiden festgesetzt. Standorte werden nach ihrer Eignung für industrielle und gewerbliche
Nutzung zunehmend auch nach ökologischen Gesichtspunkten bewertet
(vgl. auch Kap. 10.2 Siedlungsentwicklung).
Durch nachträgliche Immissionsschutzmaßnahmen bei vorhandenen
Industrie- und Gewerbebetrieben sowie durch verstärkte Immissionsschutzanforderungen an neu anzusiedelnde bzw. zu verlagernde Betriebe
wird versucht, die Belastung der Bewohner so weit möglich zu reduzieren.
Die Belastung durch Ozon läßt sich
hauptsächlich dadurch verringern,
dass die Vorläufersubstanzen, die die
Kraftfahrzeuge ausstoßen, reduziert
werden. Neben technischen Verbesserungen zur Schadstoffreduzierung
bietet auch der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsnetzes Möglichkeiten, die Menge der Fahrzeuge und somit den Schadstoffausstoß zu verringern (vgl. auch Kapitel 2.3 Verkehr).
Der Landkreis Starnberg legt deshalb bei Beschaffungen bzw. Ausschreibungen Wert auf schadstoffarme Fahrzeuge und Maschinen.
Weitere Beiträge und Handlungsmöglichkeiten des Landkreises zur
Luftreinhaltung finden Sie in Kapitel
10.1 Einrichtungen des Landkreises.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Abfallwirtschaft und
Immissionsschutz
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-316
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Quellen:
Hintergrundpapier zum Thema
Staub/Feinstaub (PM)
Hrsg: Umweltbundesamt, 2005
Daten zur Umwelt
Hrsg.: Umweltbundesamt, 2005
Lufthygienischer Jahresbericht
Hrsg.: Bayerisches Landesamt für
Umwelt, 2005
Interessante Links:
www.luft.bayern.de
Bayer. Umweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.bayern.de/lfu
Bayer. Landesamt für Umwelt;
Aktuelle Messwerte von Luftschadstoffen
www.bmu.de
Bundesumweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt;
Aktuelle Daten und Informationen
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Fortschreibung 2006
123
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
5.2 Energie und
Klimaschutz
5.2.1 Einführung und Problembeschreibung
Dramatische
Folgen des
Klimawandels
Klimaschutz ist eine der Hauptaufgaben unserer Zeit. Ob die zunehmende
Zahl von Naturkatastrophen wie Stürme oder Überschwemmungen, das
stetige Abschmelzen der Gletscher
und der Anstieg der Meeresspiegel
oder Zunahme extremer Hitzeperioden
verbunden mit Wassermangel oder
Waldbränden - der Klimawandel ist inzwischen Realität.
Ursache hierfür ist nach inzwischen
einhelliger Meinung der Wissenschaft
vor allem der in den letzten 100 Jahren
stark zunehmende Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 v.a. durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie
Kohle, Erdöl oder Erdgas. Der dadurch
verursachte Anstieg der durchschnittlichen Temperatur der Erde beträgt
bisher bereits 0,8°C, der CO2-Gehalt ist
auf inzwischen 380 ppm gestiegen.
Abbildung 5/1: Entwicklung der
globalen CO2-Konzentration
Die Modellrechnungen der Klimaforscher sagen einen weiteren Temperaturanstieg bis 2050 zwischen 2 und 6°C
voraus. Nur durch radikale Maßnahmen ließen sich die prognostizierten
verheerenden Folgen noch einigermaßen begrenzen.
Aus diesem Grund wurde auf der
Weltklimaschutzkonferenz 1997 in Kyoto von vielen Ländern (nicht jedoch z.B.
124
USA und Australien) erstmals eine Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2008/2012 gegenüber 1990 um
durchschnittlich wenigstens 5 Prozent
vereinbart. Die Europäische Union
muss um durchschnittlich 8 Prozent reduzieren, Deutschland gemäß der EUinternen Aufteilung um 21 Prozent.
Die bisherige Bilanz ist jedoch
ernüchternd: Die CO2-Treibhausgase
sind gegenüber 1990 weltweit um circa
30 Prozent gestiegen. In Deutschland
haben sich die CO2-Emissionen zwar
seither um 19 Prozent verringert, dies
hängt aber wesentlich mit dem Zusammenbruch der ehemaligen DDR zusammen. Und weltweit wird eine weitere
Zunahme des Energiebedarfs prognostiziert, v.a. durch stark wachsende
Volkswirtschaften wie China und Indien.
Auf regelmäßigen Klimakonferenzen
versucht die Weltgemeinschaft seither, einen Ausweg aus dem Klima-Dilemma zu finden. Angesichts der
Größe der hier zu bewältigenden Aufgabe müssen alle Kräfte mobilisiert
werden, um die Reduktionsziele wenigstens annähernd zu erreichen.
Auch der Landkreis Starnberg ist
sich hier seiner Verantwortung bewusst und versucht, im Rahmen seiner
Zuständigkeit und Möglichkeiten einen
Beitrag zur Energieeinsparung und
CO2-Reduktion zu leisten. Aus diesem
Grund hat der Kreistag 2005 auch einen Beschluss zur Unterstützung der
Energiewende im Landkreis Starnberg
gefasst, auf die in Kapitel 5.2.2.2 näher
eingegangen wird.
Darüber hinaus versucht das Landratsamt, mit seiner STARSOLAR-Offensive sowie einigen weiteren Initiativen
die Bürgerinnen und Bürger zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum
Energiesparen zu motivieren. Denn Klimaschutz ist wie ein großes Mosaik,
das sich aus vielen kleinen Maßnahmen zusammensetzt und jeder durch
sein Verhalten einen Beitrag leisten
muss.
Weiterer
CO2-Anstieg
trotz Kyoto
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
5.2.2 Bestandsaufnahme
5.2.2.1 Energieversorgung
Umstieg auf
erneuerbare
Energien
notwendig
Die Energieerzeugung ist neben Verkehr und Industrie ein wesentlicher
Verursacher von Umweltschäden, zum
Beispiel durch Schadstoffemissionen
aus Hausbränden oder aus Kraftwerken der Energiewirtschaft.
Einen erheblichen Eingriff in das
natürliche Gleichgewicht der Natur
stellt die nahezu ausschließliche Nutzung fossiler, nicht erneuerbarer Ressourcen wie Naturgase, Mineralöle,
Braun- und Steinkohle dar. Abgesehen
von ihrem vollständigen Verbrauch innerhalb weniger Generationen werden
bei deren Verbrennung neben dem
Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) auch
Schadstoffe
wie
Stickstoffoxide,
Schwefeldioxid, Staub, flüchtige organische Verbindungen (z.B. FCKW) freigesetzt, die ebenfalls globale Auswirkungen auf die Atmosphäre und das
Klima mit sich bringen.
Eine umweltschonendere Energieversorgung ist deshalb in Zukunft notwendig. Sie erfordert sowohl eine
Schadstoffreduzierung mittels neuer
technischer Verfahren, als auch eine
massive Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen. Die Anteile der einzelnen Energieträger in Deutschland 2005 zeigt Abbildung 5/2:
Abbildung 5/2: Endenergieverbrauch
in Deutschland 2005
Fortschreibung 2006
5.2.2.2 Energiewende im Landkreis
Starnberg
Auch der Landkreis Starnberg muss
seinen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie
und einer zukunftsfähigen Energieversorgung leisten. Deshalb hat der Kreistag am 12.12.2005 beschlossen, die Bestrebungen zu einer Energiewende im
Landkreis Starnberg im Rahmen der
personellen und finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen. Ziel dabei ist,
unsere Region bis zum Jahr 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien zu
versorgen. Erreicht werden soll dies
vor allem durch
¾ Reduzierung
brauchs,
des
Unterstützung
der Energiewende durch
Kreistag
Energiever-
¾ Einsatz innovativer und effizienter
Technologien,
¾ nachhaltige Nutzung aller heimi-
scher Ressourcen.
Damit sollen unsere natürlichen
Lebensgrundlagen erhalten und die regionale Wirtschaftskraft sowie die
Lebensqualität für unsere Bürgerinnen
und Bürger gesichert werden.
Berechnungen zeigen, dass dies
zwar ambitioniert, aber durchaus möglich ist. Etwa die Hälfte der im Landkreis verbrauchten Energie müsste
dazu bis 2035 eingespart (fast jedes
Haus wird innerhalb dieser Zeit modernisiert, sämtliche Elektrogeräte und
Autos ersetzt etc.) und der verbleibende Energiebedarf durch erneuerbare
Energien (v.a. Biomasse, Geothermie,
Sonnenenergie) ersetzt werden.
Zur Erarbeitung einer ensprechenden Strategie sowie einer organisatorischen Form dieses Prozesses ist demnächst eine Energiekonferenz unter
Beteiligung aller interessierten gesellschaftlichen Gruppen und Personen
geplant.
Als Grundlage wurde mit der Erhebung einer entsprechenden Datenbasis zur Energieversorgung im Landkreis
Starnberg begonnen, die sich jedoch
in einigen Bereichen (z.B. Heizölverbrauch) schwierig gestaltet. Dennoch
125
5
Veranstaltungskalender und
Newsletter zur
Energiewende
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
werden sich damit wichtige zukünftige
Entwicklungen in bestimmten Energiebereichen (z.B. Strom) erkennen lassen. Die Einführung eines entsprechenden AGENDA 21 - Indikators für
den Landkreis Starnberg ist jedoch
derzeit noch nicht möglich.
Unter www.landkreis-starnberg.de/
energiewende hat das Landratsamt
eine Internetplattform für alle Energiewende-Interessierten im Landkreis geschaffen. Dort sollen nach und nach
alle Informationen zur Energiewende
gebündelt werden. Im integrierten Veranstaltungskalender Energie können
engagierte Gruppen oder Personen für
ihre geplanten Veranstaltungen werben, ein Energiewende-Newsletter informiert regelmäßig über aktuelle Neuheiten zum Thema.
Darüber hinaus fördert der Landkreis
Starnberg mit seiner im Jahr 2000 gestarteten STARSOLAR-Offensive sowie
weiteren Projekten auch in Zukunft
den Einsatz erneuerbarer Energien und
Maßnahmen zur Energieeinsparung im
Landkreis Starnberg.
5.2.2.3 STARSOLAR - Offensive
Erneuerbare Energien wie
Sonne, Biomasse oder Geothermie sollen zukünftig einen
wesentlichen Anteil der
Energieversorgung unseres Landkreises leisten. Um die Verbreitung dieser regenerativen Energien sowie
Maßnahmen zur Energieeinsparung zu
fördern, hat der Landkreis Starnberg
im Jahr 2000 mit STARSOLAR eine
große Offensive gestartet.
Sie wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) als Pilotprojekt
gefördert und im Laufe der Jahre um
viele Projekte erweitert. Im Folgenden
ein kurzer Überblick:
STARSOLAR-Infomappen
Zu folgenden Themenbereichen stehen umfangreiche Infomappen zur
Verfügung:
¾ Mappe 1: Sonnenkollektoren
126
¾ Mappe 2: Fotovoltaik
¾ Mappe 3: Wärmepumpen
¾ Mappe 4: Heizen mit Biomasse
¾ Mappe 5: Energie sparend moder-
nisieren
¾ Mappe 6: Energiebewusst neu bau-
en
Sie wenden sich gezielt an Hausbesitzer und Bauherren, geben aber auch
allen Architekten, Planern, Handwerkern und Kaminkehrern wichtige und
übersichtliche Informationen an die
Hand. Sie werden laufend aktualisiert
und sind auch bei den Gemeinden und
beteiligten Fachbetrieben kostenlos erhältlich.
Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt
Jeden ersten Donnerstag im Monat ist
eine telefonische (14 - 15 Uhr) oder
persönliche (15 - 18 Uhr) Energieberatung nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08151 148-509)
möglich.
Auch im Jahr 2006 waren nahezu alle Beratungstermine vergeben, auf
Grund der großen Nachfrage wurden sogar zusätzliche
Beratungstage
eingeschoben.
Große
Nachfrage nach
Energieberatung
Wanderausstellung
Eine landkreisspezifische Wanderausstellung
informiert
auf
24
Ausstellungstafeln umfassend über die
aktuelle Energie- und Klimaproblematik
und zeigt anschaulich Handlungsmöglichkeiten, nämlich den verstärkten
Einsatz erneuerbarer Energien und Energie sparender Maßnahmen auf.
Die Ausstellung, die übrigens kostenlos ausgeliehen werden kann,
wurde auch 2006 wieder im Landratsamt Starnberg sowie in verschiedenen
Landkreisgemeinden gezeigt.
STARSOLAR-Internetplattform
Die
STARSOLAR-Internet-Plattform
bietet neben vielen aktuellen Informa-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
Vorbildhafte
Anlagenbeispiele aus dem
Landkreis
tionen auch eine Vielzahl positiver
Anlagenbeispiele für den Einsatz regenerativer Energien und Energie sparender Techniken aus dem Landkreis
Starnberg und damit die Möglichkeit,
sich unabhängig und objektiv z.B. über
deren Praxistauglichkeit zu informieren.
Energiesparkoffer
Das Landratsamt Starnberg verleiht
kostenlos einen Energiesparkoffer, mit
dem interessierte Landkreisbürger/-innen einfach und schnell den Energieverbrauch Ihrer Haushaltsgeräte und
sonstiger Stromverbraucher bestimmen und so möglichen Stromfressern
auf die Spur kommen können.
Besonders sparsame Haushaltsgeräte
Jährlich neu erscheint eine kostenlose
Broschüre über besonders sparsame
Haushaltsgeräte. Darüber hinaus steht
den Bürger/-innen auch eine aktuelle
Internet-Datenbank mit über 3.500
Geräten auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.
5.2.2.4 Sonstige Projekte
Daneben gibt es noch etliche weitere
Projekte und Initiativen des Landkreises Starnberg, die ebenfalls zum sparsamen Umgang mit Energie beitragen
wollen. Zu nennen wären z.B.
¾ ÖKOPROFIT-Projekt (s. Kap. 2.2.2.5),
¾ Spritsparkurse
für interessierte
Landkreisbürger/-innen (s. Kap.
2.3.3.1),
¾ Umweltmalbücher (s. Kap 8.2.1.7).
Auf die Maßnahmen, mit denen das
Landratsamt Starnberg selbst eine
Vorbildfunktion übernehmen und einen
Beitrag zur Energieeinsparung leisten
will (z. B. zertifiziertes Umweltmanagement, Fotovoltaikanlage, PflanzenölDienstfahrzeug etc.), wird in Kapitel
10.1 näher eingegangen.
Sonstiges
Darüber hinaus wird auch weiterhin
über persönliche Beratungen, Infoveranstaltungen, Messestände und
Anzeigen für die Ziele der STARSOLAR-Offensive geworben.
Messestand bei
Innovationsmesse
Starnberg 2005
Fortschreibung 2006
127
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
5.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Wie bereits eingangs erwähnt, sind
auch weitere mögliche Projekte zur
Energieeinsparung und CO2-Reduzierung meist freiwillige Aufgaben des
Landkreises. Sie sind daher stark abhängig von den hierfür vom Kreistag
bereitgestellten Finanzmitteln sowie
von den verfügbaren personellen Kapazitäten. Die folgenden Vorschläge
müssen daher unter diesen Gesichtspunkten näher geprüft werden.
Fortführung und Erweiterung von
STARSOLAR
Aufgrund des erfolgreichen Konzeptes
sollen die bestehenden Projekte der
STARSOLAR-Offensive des Landkreises weiterhin (s. Kap. 5.2.2.3) fortgeführt werden.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Verbreitung erneuerbarer
Energien sowie zur Energieeinsparung
geplant, die wieder unter Einbeziehung
entsprechender Partner (z.B. Fachhandwerk, Architekten und Planer,
Fachverbände) entwickelt und durchgeführt werden sollen. Gedacht ist hier
z.B. an eine regelmäßige Veranstaltungsreihe zu aktuellen Energiethemen
sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum neuen Energiepass für Altbauten.
Informationen zum Thema Energieeinsparung bei landkreiseigenen Gebäuden und Einrichtungen finden Sie
in Kap. 10.1, zu nachhaltiger Siedlungsentwicklung in Kap. 10.2.
Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale
AGENDA 21-Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21 –
Energiewende
Um das Ziel einer Energiewende im
Landkreis Starnberg (s. Kap. 5.2.2.2) im
Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, wird das Landratsamt u.a.
zu einer ersten Energiekonferenz einladen, um gemeinsam mit allen relevanten Gruppen und Personen geeignete
Wege und Maßnahmen zu finden.
Offensive
Kapitel 5: Luftreinhaltung, Energie
und Klimaschutz
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Durchführung einer Energiekonferenz im Landkreis
(s. Kap. 5.2.3)
Zu erreichen bis:
¾ 2007
128
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
AGNEDA 21-Büro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
Fax (08151) 148-524
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
www.lk-starnberg.de/energiewende
Informationen zur Energiewende im
Landkreis Starnberg
Quellen:
Energieversorgung in Deutschland
Hrsg.: Bundeswirtschaftsministerium,
2006
Auf dem Weg zur 100%-Region
Handbuch für eine nachhaltige Energieversorgung von Regionen
Hrsg.: B.A.U.M. Consult GmbH, 2006
www.lk-starnberg.de/starsolar
Informationen zur STARSOLAR-Offensive des Landkreises Starnberg
www.klima.bayern.de
Bayer. Umweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.bayern.de/lfu
Bayer. Landesamt für Umwelt;
Aktuelle Daten und Informationen
www.bmu.de
www.erneuerbare-energien.de
Bundesumweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt;
Aktuelle Daten und Informationen
www.dwd.de/research/klis/index.htm
Deutscher Wetterdienst;
Klimainformationssystem
www.dena.de
Deutsche Energieagentur;
Aktuelle Daten und Informationen
www.unendlich-viel-energie.de
Informationskampagne zu erneuerbaren Energien
www.sfv.de
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Fortschreibung 2006
129
5
Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz
www.bine.fiz-karlsruhe.de
Fachinfomationszentrum Karlsruhe;
Bürger-Information Neue Energietechniken
www.mobil-ohne-fossil.de
Informationen zu alternativer Mobilität
www.enev.de
Informationen zur Energieeinsparverordnung
www.energienetz.de
Bund der Energieverbraucher;
Aktuelle Daten und Informationen
www.energiekrise.de
Ludwig-Bölkow-Stiftung;
Informationen zu fossilen Energiereserven
www.bayerisches-energie-forum.de
Informationen zu Energiethemen
www.co2-online.de
Klimaschutzkampagne
www.carmen-ev.de
Informationen zu nachwachsenden
Rohstoffen
www.ziel21.de
Zentrum für innovative Energien im
Landkreis Fürstenfeldbruck
www.energiewende-oberland.de
Bürgerstiftung für erneuerbare Energien und Energieeinsparung
130
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
6. Naturschutz und
Landschaftspflege
6.1
Problembeschreibung
133
6.2
Bestandsaufnahme
134
6.2.1
Gebietsschutz................................................................134
6.2.1.1
6.2.1.2
6.2.1.3
6.2.1.4
6.2.1.5
6.2.2
Landschaftsökologische Erhebungen / Planungen 137
6.2.2.1
6.2.2.2
6.2.2.3
6.2.2.4
6.2.3
Kartierungenund sonstige Untersuchungen..137
Arten- und Biotopschutz....................................138
Landschafts- und Grünordnungspläne ...........139
Gewässerentwicklungspläne ...........................140
Umsetzungen.................................................................141
6.2.3.1
6.2.3.2
6.2.3.3
6.2.3.4
6.2.3.5
Projekte ................................................................141
Vertragsnaturschutz...........................................142
Artenschutz..........................................................142
Landschaftspflege ..............................................143
Flächenankauf.....................................................144
6.2.4
Förderprogramme.........................................................145
6.2.5
Kreisfachberatung für Gartenkultur
und Landespflege .........................................................146
6.2.5.1
6.2.5.2
Fortschreibung 2006
Naturschutzgebiete............................................134
Landschaftsschutzgebiete ................................135
Naturdenkmäler ..................................................135
Landschaftsbestandteile ...................................136
FFH- und Vogelschutzgebiete ...........................136
Aufgabenbereiche der Kreisfachberatung ....146
Nachhaltiger Umgang
mit unserem Siedlungsgrün ..............................146
6.3
Ziele und Handlungsmöglichkeiten
148
6.4
Verschiedenes
153
6.5
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
155
131
6
G
N
schaftsschutz. Im Süden abseits von
heute stehen. Der beschleunigte Ar-
den Hauptverkehrsstraßen finden wir
tenrückgang ist ein alarmierendes Zei-
noch bunte Wiesen, Laub- und Nadel-
chen, das uns zur Besinnung auffor-
wälder, Moore und tiefe Bachtäler,
dert und uns bewusst macht, dass ein
kurz eine mannigfaltig strukturierte
anderer Umgang mit der Natur not-
Landschaft mit den verschiedensten
wendig ist.
Lebensräumen für zahlreiche Pflanzen
D
roße Teile des Landkreises Starn-
berg stehen unter Natur- oder Land-
und Tiere. Ein besonderes Charakteristikum des Landkreises sind seine
aturschutz ist eine der großen
Herausforderungen, vor denen wir
as Kapitel Naturschutz und Land-
schaftspflege beschreibt die aktuellen
Seen, in deren ausgedehnten Uferbe-
Maßnahmen und Projekte im Landkreis
reichen seltene Pflanzen- und Tierar-
Starnberg und zeigt zukünftige Ziele
ten ihren Lebensraum haben.
und Handlungsmöglichkeiten auf.
W
egen der besonderen Bedeutung
wurde der Teilbereich Wald in einem
Sonderkapitel angefügt.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen
Kapitel 14: Nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des
ländlichen Raums
Kapitel 15: Erhaltung der biologischen Vielfalt
132
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
6.1 Problembeschreibung
Tiefgreifende
Veränderungen
in den letzten
Jahrzehnten
Der Mensch hat aufgrund seiner Nutzung und Bewirtschaftung seit Jahrtausenden die Landschaft als Kulturlandschaft geprägt, wo in einem kleinteiligen und extensiv genutzten Landschaftsmosaik viele Tier- und Pflanzenarten neben dem wirtschaftenden
Menschen ihr Refugium fanden.
In den letzten 20 bis 50 Jahren hat
unsere Landschaft tiefgreifende und
sichtbare Veränderungen erfahren.
Die Gesellschaft bewirkt einen großen
Landverbrauch für Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Die Nutzung
der Landschaft zu Freizeitzwecken hat
deutlich zugenommen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zwingt
zur Intensivierung und Aufgabe traditioneller Wirtschaftsweisen (vgl. Kap.
2.2.2.3).
Diese noch andauernden Veränderungsprozesse sind mit einer kontinuierlichen Abnahme und Zerschneidung
naturnaher Lebensräume verbunden.
Die noch vorhandenen Biotope werden zunehmend beunruhigt oder erfahren keine extensive Nutzung mehr,
durch die sie entstanden sind. Infolge
dieser rasanten Veränderung finden
viele Tier- und Pflanzenarten nicht
mehr den Lebensraum, den sie zum
Überleben brauchen.
Auch in Zukunft besteht zusätzlicher
Fortschreibung 2006
Flächenbedarf für Wohn- und Gewerbezwecke. Bei der Inanspruchnahme
von Natur- und Landschaftsräumen
muss allerdings berücksichtigt werden, dass die natürlichen Ressourcen
nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen und eine intakte Natur- und Erholungslandschaft gerade für den Landkreis Starnberg einen wichtigen
“Standortvorteil” darstellen. Hier wird
man sehr sorgfältig zwischen den widerstreitenden Interessen abwägen
und dabei auch die langfristigen Veränderungsprozesse berücksichtigen
müssen.
Intakte Natur-,
Kultur- und
Erholungslandschaft ist
wichtiger
“Standortvorteil”
Abbildung 6/1: Naturschutzgebiet
Leutstettener Moor
Um einer weiteren Naturzerstörung
entgegenzuwirken, sind Pflege und Erhaltung von Natur und Landschaft von
zunehmender Bedeutung. Durch die
Ergänzung der Bayerischen Verfassung von 1984 erhielt der Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen deshalb
den Rang eines fundamentalen Staatszieles.
133
6
Naturschutz und Landschaftspflege
6.2 Bestandsaufnahme
6.2.1 Gebietsschutz
Ein Großteil der
Landkreisfläche
unter Schutz
Um die Erhaltung von Landschaft und
Lebensräumen zu sichern, können besonders erhaltenswerte Bereiche unter Schutz gestellt werden (so genannter hoheitlicher Naturschutz). Eingriffe
in die Landschaft und den Naturhaushalt sind dann verboten oder erlaubnispflichtig.
Zuständig für den Erlass bzw. Änderung der hierfür nötigen Rechtsverordnungen ist für Naturschutzgebiete die
Regierung von Oberbayern, für Landschaftsschutzgebiete der Landkreis,
für Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt und für Grünbestände (Baumschutzverordnungen)
die Gemeinden. Die Untere Naturschutzbehörde ist an allen Schutzgebietsverfahren beteiligt und kann hier
ihre fachliche Kompetenz im Hinblick
auf Schutzwürdigkeit und Abgrenzung
unmittelbar oder mittelbar einbringen.
Der Landkreis Starnberg war in der
Vergangenheit in der Schutzgebietsausweisung vorbildlich. So gibt es derzeit im Landkreis
¾ 6 Landschaftsschutzgebiete mit ei-
ner Fläche von 34.859 ha,
¾ 10 Naturschutzgebiete mit ca. 686 ha,
¾ 18 Landschaftsbestandteile und 73
Naturdenkmäler mit ca. 180 ha,
Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
¾ zur Erhaltung von Lebensgemein-
schaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten,
¾ aus ökologischen, wissenschaftli-
chen, naturgeschichtlichen oder
landeskundlichen Gründen oder
¾ wegen ihrer Seltenheit, besonde-
ren Eigenart oder hervorragenden
Schönheit erforderlich ist.
Alle Handlungen, die zur Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung des
Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen
Störung führen können, sind verboten.
In den Naturschutzgebieten gilt damit
ein absolutes Veränderungsverbot.
Zehn Flächen wurden im Landkreis
Starnberg bisher als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In Tabelle 6/1 sind
die einzelnen Naturschutzgebiete aufgeführt. Diese Gebiete sind zum Teil zu
klein ausgewiesen. Daher kann durch
Randeinwirkungen – in erster Linie
Düngereintrag aus den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen – die
Vegetation dieser geschützten Flächen
gestört werden.
¾ ca. 7.640 ha gemeldete FFH- und
Tabelle 6/1: Naturschutzgebiete im
Landkreis Starnberg
Die jeweiligen Verordnungen können
unter www.lk-starnberg.de/Schutzgebiete kostenlos abgerufen werden.
In Verbindung mit den gesetzlichen
Biotop- und Artenschutzbestimmungen
des Bayerischen Naturschutzgesetzes
ist ein weitreichender hoheitlicher
Schutz gegeben. Neue Schutzgebietsausweisungen werden daher nur noch
dort notwendig sein, wo die bestehenden Rechtsgrundlagen nicht ausreichen und eine akute Gefahrenabwehr
nicht anders möglich ist.
Naturschutzgebiet
Größe (ha)
- Maisinger See (Gde. Pöcking,
Stadt Starnberg)
117
- Görbelmoos (Gde. Gilching)
15,3
- Mesnerbichl (Gde. Andechs)
2,8
- Wildmoos (Gde. Gilching)
38,0
- Ampermoos (Gde. Inning, Lkr. Landsberg und Fürstenfeldbruck)
525
• davon Lkr. Starnberg
135
- Leutstettener Moos
(Stadt Starnberg)
180
- Karpfenwinkel (Gde. Tutzing,
Lkr. Weilheim)
33,5
Vogelschutz-Flächen.
134
6.2.1.1 Naturschutzgebiete
Absolutes
Veränderungsverbot im
Naturschutzgebiet
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
• davon Lkr. Starnberg
29
- Herrschinger Moos (Gde. Herrsching
und Seefeld)
109
- Schluifelder Moos
(Gde. Wörthsee)
57
- Am Ostufer des Starnberger See
(Lkr. Starnberg, Lkr. Bad TölzWolfratshausen)
2,6
• davon Lkr. Starnberg
1,5
6.2.1.2 Landschaftsschutzgebiete
Als Landschaftsschutzgebiete können
Gebiete erklärt werden, in denen ein
besonderer Schutz von Natur und
Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen
¾ zur Erhaltung oder Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
¾ wegen der Vielfalt, Eigenart oder
Schönheit des Landschaftsbildes
oder
¾ wegen ihrer besonderen Bedeu-
tung für die Erholung
erforderlich sind.
Als Landschaftsschutzgebiete können geschützt werden z.B. Ausschnitte
typischer Kulturlandschaften und Sonderformen der Landbewirtschaftung
wie Hecken- und Obstbaulandschaften
sowie Streuwiesen, Trocken- und Magerrasen. In der Rechtsverordnung
werden alle Handlungen verboten, die
den Charakter des Gebiets verändern
oder dem besonderen Schutzzweck
zuwiderlaufen. Eine Ausnahme bildet
die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung sowie
die rechtmäßige Ausübung der Jagd
und Fischerei. In den Landschaftsschutzgebieten gilt damit ein relatives
Veränderungsverbot. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt
Starnberg kann für einzelne Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Erlaubnisse erteilen, wenn diese mit dem
Schutzzweck der Verordnung im Einklang stehen.
Der Landkreis Starnberg besitzt im
Fortschreibung 2006
bayernweiten Vergleich eine relativ
hohe Anzahl von Schutzgebieten. Im
Landkreis Starnberg gibt es sechs
Landschaftsschutzverordnungen, die
in Tabelle 6/2 im Einzelnen aufgeführt
sind:
Tabelle 6/2: Landschaftsschutzgebiete
im Landkreis Starnberg
Landschaftsschutzgebiet Größe (ha)
• Westlicher Teil des
Landkreises Starnberg
16.054 ha
• Starnberger See und westlich
angrenzende Gebiete
9.421 ha
• Starnberger See-Ost
3.320 ha
• Würmtal
3.676 ha
• Steinberg
95 ha
• Kreuzlinger Forst
2.293 ha
Mit insgesamt 34.859 ha stehen
71% der Landkreisfläche unter Landschaftsschutz. Der Landkreis Starnberg nimmt dadurch landesweit eine
Spitzenstellung ein. Zum Vergleich
dazu: nur 12,4% der Fläche Bayerns
sind zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der bundesweite Anteil der Landschaftsschutzgebiete liegt bei 23,8%.
6.2.1.3 Naturdenkmäler
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der
Natur, deren Erhaltung wegen ihrer
hervorragenden Schönheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volksoder heimatkundlichen Bedeutung im
öffentlichen Interesse liegt.
Es ist daher verboten, ein Naturdenkmal ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu entfernen,
zu zerstören oder zu verändern.
Die Untere Naturschutzbehörde ist
bestrebt, diese Einzelflächen zum
großflächigen Biotopverbund zusammenzufassen. Dabei sollen die kleinflächigen Magerrasen und Streuwiesen eingebunden werden können, um
ihrer Vorrangbedeutung für das Alpenvorland gerecht zu werden.
Im Landkreis Starnberg gibt es derzeit 73 Naturdenkmäler; die genaue
Bezeichnung und Lage kann bei der
Derzeit 73
Naturdenkmäler
im Landkreis
135
6
Naturschutz und Landschaftspflege
Unteren Naturschutzbehörde erfragt
werden.
Tabelle 6/3: Landschaftsbestandteile
im Landkreis Starnberg
Abbildung 6/2: Naturdenkmal Eiche im
Lenné-Park Feldafing
Nr.Landschaftsbestandteil
1 Drumlin bei Machtlfing
2 Tannenhofwiese bei Andechs
3 Neue Akeleiwiese bei Weßling
4 Südosthang Rauhenberg (Gde. Andechs)
5 Schwarzweiher mit angrenzenden Streuwiesen
(Höhenrain, Gde. Berg)
6 Feuchtwiese an der Seestraße in Feldafing
7 Schilchenmooswiese (Gde. Herrsching)
8 Halbtrockenrasen bei Breitbrunn
9 Leitenhöhe bei Herrsching
10 Eichen-Hainbuchenwald an der
Rudolf- von- Hirsch-Straße (Gde. Krailling)
11 Orchideenwiesen zwischen Traubing und Garatshausen
12 Aubachwiesen bei Hochstadt (Gde. Weßling)
13 Waldrand und Eichen-Hainbuchenwald bei Weßling
14 Stephanswiesen bei Andechs
(Halbtrockenrasen Rauhenberg)
15 Pfeiferwinkelmoos bei Steinebach (Gde. Wörthsee)
16 Am Haus Seewies (Gde. Feldafing)
17 Bachener Moos und Wörthseeinsel (Gde. Wörthsee)
18 Vogelschutzgebiet Bucht bei St. Heinrich
(Seebezirk Starnberger See)
6.2.1.4 Landschaftsbestandteile
Teile von Natur und Landschaft, die
nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse
des Naturhaushalts, insbesondere der
Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung
oder Erhaltung des Biotopverbundsystems erforderlich sind oder zur Belebung der Landschaft beitragen, können als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilfund Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.
Geschützte Landschaftsbestandteile
dürfen ohne Genehmigung der Unteren
Naturschutzbehörde nicht entfernt,
zerstört oder verändert werden.
Im Landkreis Starnberg sind derzeit
18 Landschaftsbestandteile ausgewiesen, die in der Tabelle 6/3 aufgeführt
sind.
136
6.2.1.5 FFH- und Vogelschutzgebiete
Im Rahmen des europäischen Biotopverbundes "Natura 2000 " hat der Freistaat Bayern die Flora-Fauna-Habitat
(FFH) und die Vogelschutzgebiete eingebracht. Die Gebietsabgrenzung erfolgte durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz.
Im Sommer 2004 wurden (ebenso
wie bereits im Jahr 2000) betroffene
Grundstückseigentümer durch ein gesondertes Dialogverfahren an der Ausweisung beteiligt. Dabei wurden die
vorgeschlagenen Gebiete durch entsprechende berechtigte Einwendungen zum Teil deutlich reduziert.
Im Landkreis wurden folgende Gebiete neu benannt:
¾ Der Starnberger See (ca. 5.600 ha)
Gemeldete
Flächen für
europäischen
Biotopverbund
¾ Der Standortübungsplatz Maising
(ca. 101 ha)
¾ Der Maisinger See (ca 121 ha)
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
¾ Die "südöstlichen Ammersee-Lei-
tenwälder" (ca. 581 ha)
¾ Das Gebiet "Pähler Hardt, Erling-
Machtlfinger Drumlinfeld und Kerschlacher Forst" (ca. 1.310 ha, davon aber nur ein Teil im Landkreis
Starnberg)
¾ Die "Moränenlandschaft nordöst-
lich Andechs sowie zwischen Traubing und Feldafing mit Seebuchet"
(ca. 601 ha)
¾ Das "Ammerseeufer westlich und
südlich Stegen und südlich Breitbrunn" (ca. 370 ha)
¾ Das "Wildmoos südlich Leutstetten"
(ca. 22 ha)
¾ Die "Wiesenflächen am Ammersee-
Südufer, Pilsensee, Herrschinger
Moos (ca. 1.632 ha, davon aber nur
ein Teil im Landkreis Starnberg)
¾ Die "Eichenalleen und Wälder um
Meiling und Weßling" (ca. 64 ha)
¾ Das "Aubachtal" (ca. 79 ha)
Die Gebietsmeldung ist abgeschlossen. Die nachgemeldeten Gebiete werden vermutlich 2007 im EU-Amtsblatt
veröffentlicht und damit verbindlich.
6.2.2 Landschaftsökologische
Erhebungen / Planungen
6.2.2.1 Kartierungen und sonstige
Untersuchungen
Überarbeitung
der Biotopkartierung
im Jahr 2003
Fortschreibung 2006
Biotopkartierung
Die derzeitig gültige Biotopkartierung
wurde in den Jahren 1986 bis 1989
durch das Landesamt für Umweltschutz erstmalig erstellt und im Jahr
2003 für etwas mehr als die Hälfte der
Flächen überarbeitet.
Neben der kartographischen Darstellung incl. textlicher Beschreibung
ist die Biotopkartierung nunmehr auch
in das Graphische Informationssystem
(GIS) des Landkreises integriert.
Die Erfassung erfolgte durch einen
für Bayern gültigen Kartierschlüssel
und ist eine fachliche Bestandsaufnahme der vorhandenen Lebensraumtypen im Landkreis.
Derzeit sind im Landkreis ca. 1.390
Biotope mit einer Mindestfläche von
1.000 m² kartiert. Die Gesamtfläche der
kartierten Biotope beträgt 2.723 ha, davon unterliegen etwa zwei Drittel der
Flächen dem gesetzlichen Schutz nach
Art. 13 d des Bayerische Naturschutzgesetzes. Die 13d-Biotopflächen sind
seit kurzem gesondert im GIS dagestellt.
Fledermauskartierung
Die Ursache des rapiden Rückgangs
der Fledermäuse sind sehr vielfältig,
aber immer auf menschliche Einflüsse
zurückzuführen. Gründe dafür sind insbesondere Verlust von geeigneten
Quartieren (Winterquartiere und Wochenstuben), Störungen der Schlafund Winterquartiere, sowie Vergiftung
und Nivellierung der Kulturlandschaft.
Es ist daher notwendig, eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft zu
erhalten bzw. zu schaffen. Artgerechte
Quartiere sind -soweit vorhanden- unbedingt zu erhalten oder neu zu schaffen. Sehr wichtig ist auch eine Aufklärungsarbeit zur Sensibilisierung der
Bevölkerung zum Erhalt dieser Tiere
und deren Registrierung.
Die erste Fledermauskartierung wurde von 1982 bis 1988 von der Unteren
Naturschutzbehörde durchgeführt. Zur
Zeit wird im Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umwelt ein Fledermausatlas für Bayern erarbeitet, in dem
auch der Landkreis Starnberg berücksichtigt wird.
Vorkommende Arten im Landkreis
sind Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Mausohr, Abendsegler, Braunes
Langohr und als Besonderheiten Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus.
LfU erstellt
derzeit
Fledermausatlas
für Bayern
Amphibienkartierung
Amphibien sind besonders im Frühjahr,
wenn sie zu ihren Laichgebieten ziehen, gefährdet. Zum Schutz der Tiere
werden entlang der Straße Schutzzäune aufgestellt, hinter denen die Tiere
abends und morgens eingesammelt
137
6
Naturschutz und Landschaftspflege
und auf die andere Straßenseite getragen werden. Dies ist eine unerlässliche Maßnahme und wird von ehrenamtlich tätigen Personen übernommen. Leider finden sich immer weniger
Helfer, sodass ein Ausweg gesucht
werden muss. Eine Möglichkeit ist die
Schaffung von Ersatzlaichgewässern.
Um sich einen Überblick über die Gefährdungen und Bestandsänderungen
zu verschaffen, wäre eine entsprechende Bestandskartierung wünschenswert.
Für den Landkreis liegt eine Erhebung für Amphibien aus dem Jahr 1990
vor, die im Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz durch die Gesellschaft für Amphibien- und Reptilienschutz Bayern e.V. durchgeführt
wurde. Folgende Arten konnten im
Landkreis nachgewiesen werden: Erdkröte, Grasfrosch, Kammmolch, Laubfrosch, Gelbbauchunke, Moorfrosch,
Springfrosch, Wasserfrosch, Wechselkröte, Bergmolch, Teichmolch. An den
Amphibienzäunen werden die wandernden Amphibien jährlich gezählt.
Eine Überarbeitung der o.g. Kartierung
wäre dennoch wünschenswert.
Libellenkartierung
Auch diese Erhebung wurde 1990 im
Auftrag des Bayer. Landesamtes für
Umweltschutz durchgeführt. Es handelt sich um eine Punktkartierung an
41 ausgewählten Gewässern im Landkreis.
Beispielhaft wurden folgende gut erhaltene Lebensraumtypen erfasst:
¾ Stillgewässer (Seen, Weiher, Ge-
wässer mit stark schwankendem
Wasserstand und trockenfallenden
Bereichen),
¾ Niedermoore
(mit Überschwemmungsgebieten, Gräben),
¾ Übergangs- und Hochmoore,
¾ Fließgewässer (Bäche, Seeausflüs-
se),
¾ Hangquellsümpfe,
¾ Abbaugebiete (v.a. Kiesgruben).
138
Um 1930 wurden im Landkreis 57 Libellenarten nachgewiesen. 1988/89
waren es nur noch 39 Arten.
Erfassung der Wasservogelzahlen
Der Starnberger See hat auch große
Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. Bis zu
25.000 Wasservögel überwintern hier
regelmäßig oder nutzen ihn als Rastplatz.
Alljährlich werden am Starnberger
See in den Wintermonaten Wasservogelzählungen u.a. von der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern und dem
Landesbund für Vogelschutz durchgeführt.
Starnberger See
ist wichtiges
Rast- und Überwinterungsgebiet für
Wasservögel
Weitere Kartierungen
Darüber hinaus wurden eine Vielzahl
weiterer Kartierungen erstellt, die bei
der Unteren Naturschutzbehörde im
Landratsamt Starnberg einsehbar sind.
6.2.2.2 Arten- und Biotopschutz
Artenhilfsprogramme
Für besonders gefährdete Pflanzenund Tierarten bzw. Charakterarten von
Lebensräumen wurden eigene Artenhilfsprogramme eingeführt. Beispiele
sind:
Weißstorch,
Fledermäuse,
Fischotter, endemische Pflanzenarten.
Es handelt sich dabei um Pflanzenoder Tierarten, die z.B. nur in Bayern
vorkommen. Für die Erhaltung von 21
endemischen Pflanzenarten hat Bayern die alleinige internationale Verantwortung übernommen.
Arten- und Biotopschutzprogramm
Das Arten- und Biotopschutzprogramm
(ABSP) wurde vom Bayer.Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Auftrag gegeben und für
jeden Landkreis erarbeitet.
Als flächenbezogene Gesamtdarstellung zeigt das Arten- und Biotopschutzprogramm die notwendigen
Maßnahmen und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Landkreis auf. Das Programm formuliert die
Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Biotopschutz, wie z.B. grundsätzliche Erhaltung noch vorhandener Bio-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
tope, Neubegründung naturnaher Lebensräume, Sicherung sonstiger erforderlicher Flächen durch privatrechtliche Vereinbarungen, Nutzungsformen,
die eine Gefährdung des Naturhaushaltes ausschließen u.ä.. Dargestellt
werden ausgewählte Lebensraumtypen, deren charakteristisches Artenvorkommen sowie bedrohte Arten.
Die im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) vorgeschlagenen Maßnahmen für den Landkreis Starnberg
zeigt Tabelle 6/4.
Tabelle 6/4: Im ABSP vorgeschlagene
kurzfristige Maßnahmen für den Landkreis Starnberg
Dieses Programm wird für den Landkreis Starnberg derzeit überarbeitet.
Für das ABSP ist die Fortschreibung
der Biotopkartierung als Grundlage unerlässlich.
6.2.2.3 Landschafts- und
Grünordnungspläne
Nach Artikel 3 Bayerisches Naturschutzgesetz werden für die örtlichen
Erfordernisse und Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
von den Gemeinden Landschaftspläne
erstellt, die Bestandteile des Flächen-
Zielsetzungen des ABSP
Umsetzung
Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das
Ampermoos
Jährlich werden ca.38 ha Streuwiesen gemäht
Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes für den
Maisinger See
Im 2-jährigen Turnus werden ca.5 ha gemäht
Pilotprojekt des ABSP ”Allmannshauser Filze Bachhauser Filze - Leutstettener Moos"
Im Rahmen des Vertragsnaturschutz werden Flächen
gemäht
Erhaltung und Optimierung des Wildmoos östlich
Breitbrunn
Bisher wurden keine Maßnahmen durchgeführt
Erhaltung und Optimierung und Vernetzung des
Lebensraumkomplexes um das NSG Mesnerbichl, dazu
Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans
Die Vernetzung ist weitgehend erfolgt. Die Pflege ist
hauptsächlich die Mahd der Trocken- und Feuchtflächen
Erhaltung, Optimierung und Vernetzung der landesweit
bedeutsamen Magerrasen ND Bäckerbichl, ND Bärneich,
ND Hochgemeinde, ND Hirt- und Feuerlilienwiese
Die Vernetzung ist teilweise erfolgt. Die Naturdenkmäler
werden jährlich gemäht
Entwicklung und Umsetzung eines Pflegekonzepts für die
letzten Reste der Niederterrassenheiden im
Grubmühlerfeld
Ein Pflegekonzept wurde bisher nicht erstellt, die meisten
Restflächen der Niederterrassenheide werden jedoch
gemäht
Erhalt und Optimierung des Lebensraumkomplexes
Würmdurchbruch; Sicherung der natürlichen
Flussdynamik und Optimierung der auetypischen
Lebensräume, Quellbereiche und Hangwälder
Ein Gewässerpflegeplan für die Würm und die
angrenzenden Bereiche wurde durch das
Wasserwirtschaftsamt erstellt, darin sind die Belange des
Naturschutzes eingeflossen
Renaturierung des Hälsbachs, des oberen Kienbachs und
des Aubachs
Für den Aubach wurde ein Gewässerpflegeplan durch die
Gemeinde erstellt. Im Bereich von Oberalting bis zur
Einmündung in den Pilsensee wurde der Plan umgesetzt
Sicherung und Entwicklung des Starnberger Sees im
Sinne des Ramsar- Abkommen
Entwicklung eines Ruhezonenkonzeptes,
Schutzgebietsausweisung bei St. Heinrich
Regeneration der Verlandungsbereiche am Pilsen-,
Wörthsee, Starnberger See und Deixlfurter Weiher
Bis auf den Deixlfurter Weiher wurden an allen Seen
Schilfschutzzäune errichtet, bzw. werden im Sommer
gefährdete Bereiche durch Schwimmleinen für den
Freizeit und Erholungsverkehr gesperrt
Keine Rekultivierung, Aufforstung oder Verfüllung
wertvoller Abbaustellen, insbes. bei Vorkommen von
Flussregenpfeifer, Uferschwalbe und Wechselkröte
In den Kiesgruben im ehemaligen Pioniergelände in
Krailling werden Maßnahmen für das einzige Vorkommen
von Wechselkröten im Landkreis durchgeführt
Fortschreibung 2006
139
6
Naturschutz und Landschaftspflege
nutzungsplans werden sowie Grünordnungspläne, die Bestandteil der Bebauungspläne werden. In den Landschafts- und Grünordnungsplänen sind
darzustellen und festzusetzen:
1. der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft und seine Bewertung nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
2. der angestrebte Zustand von Natur und Landschaft und die zu seiner
Erreichung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
¾ die allgemeinen Schutz-, Pflege-
und Entwicklungsmaßnahmen,
¾ die Maßnahmen zur Vermeidung,
zum Ausgleich oder zum Ersatz der
zu erwartenden Eingriffe in Natur
und Landschaft,
¾ die Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur,
¾ die Maßnahmen zum Schutz und
zur Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere,
¾ die Maßnahmen zur Erholung in
der freien Natur,
¾ die Maßnahmen zur Unterhaltung
der Gewässer.
Oft in Flächennutzungsplan
integriert
Die meisten Gemeinden haben ihre
Landschaftspläne in die Flächennutzungspläne integriert.
6.2.2.4 Gewässerentwicklungspläne
Die Gewässerentwicklungsplanung ist
eine landschaftsökologisch fundierte
wasserwirtschaftliche
Fachplanung
mit dem Ziel, die natürliche Funktion
der Gewässerlandschaft zu erhalten
bzw. wieder herzustellen.
Gewässerentwicklungspläne werden, soweit es sich um Gewässer erster und zweiter Ordnung handelt,
beim Wasserwirtschaftsamt erarbeitet.
140
Gewässerentwicklungsplan
Starnberger See
Mit dem Gewässerentwicklungsplan
Starnberger See wurde im Jahr 2005
eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um die vielfältigen, konkurrierenden Nutzungsansprüche an den
See und seine Uferbereiche in Abstimmung mit allen Beteiligten in ökologisch verträgliche Bahnen zu lenken.
Parallel zur Planungsphase liefen
bereits erste Projekte wie die Errichtung von Schilfschutzzäunen, die Verlagerung von Stegen und Bojenfeldern
oder der Rückbau von Ufermauern in
flache Kiesufer.
Neben den einzelnen Nutzergruppen
(Anlieger, Erholungssuchende, Angler
etc.) sind insbesondere die Gemeinden
ein wichtiger Partner, da die kommunale Bauleitplanung ein wichtiges Instrument zur Entflechtung räumlicher
Konfliktpotenziale im Seeuferbereich
darstellt. Durch diesen offenen, integrativen Planungsansatz will die Projektgruppe eine für den gesamten Seeuferbereich abgestimmte Grundlage
schaffen, die zu konkreten, unmittelbar
umsetzbaren Maßnahmen führt.
Konkurrierende
Nutzungsansprüche unter
einen Hut
bringen
Sonstige Gewässerentwicklungspläne
Der Gewässerenwicklungsplan für den
Weßlinger See befindet sich derzeit in
der Umsetzung. Für den Pilsensee und
den Wörthsee existiert noch kein Gewässerentwicklungsplan (vgl. Kap.
6.3.1.4).
Es gibt einen Gewässerentwicklungsplan für die Würm. Ein Gutachten
für den Aubach mit Moosgraben (Gemeinden Seefeld und Weßling) wurde
bei der Unteren Naturschutzbehörde
erarbeitet.
Weiterhin befindet sich ein Gewässerentwicklungsplan für den Ammersee in der frühen Planungsphase. Federführend ist hier das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
6.2.3 Umsetzungen
6.2.3.1 Projekte
Das Arten- und Biotopschutzprogramm
enthält für den Landkreis Starnberg
umfangreiche Aussagen
¾ zum Schutz, zur Pflege und Ent-
wicklung bestehender natürlicher
und naturnaher Lebensräume als
Beitrag zur nachhaltigen Sicherung
der Lebensraumansprüche der heimischen Pflanzen- und Tierarten
und
¾ zur Anlage und Entwicklung natur-
naher Lebensräume und Verbindungsstrukturen in verarmten Gebieten.
Die nachfolgend genannten Projekte
verfolgen diese Zielsetzungen.
6.2.3.1.1 Wiedervernässung Naturschutzgebiet Ampermoos
Gesunkener
Grundwasserspiegel
verändert
Vegetation
Fortschreibung 2006
Infolge von Eingriffen in das Wasserregime haben sich die Amper und deren
Seitenbäche zunehmend eingetieft und
den Grundwasserpegel abgesenkt. Die
Folge davon ist, dass das Ampermoos
zunehmend entwässert und ausgetrocknet wird. Dies bewirkt einen zunehmenden Torfzerfall und damit eine
Veränderung der charakteristischen
und schutzwürdigen Vegetation. Nur
noch die Hälfte des einstigen Mooses
ist vorhanden. Ruderalpflanzen wie die
kanadische Goldrute breiten sich über
weite Flächen aus.
Für das Ampermoos ist daher eine
Wiedervernässung geplant. Durch einen Aufstau von 40 cm der Amper in
Grafrath soll der Wasserstand wieder
gehoben werden. Das Planfeststellungsverfahren für eine Sohlschwelle
ist abgeschlossen und das Wasserwirtschaftsamt bearbeitet die Einwände. Unabhängig davon hat der Landkreis im NSG Ampermoos ca. 24 ha
Fläche gekauft. Der Freistaat Bayern
hat ca. 9,1 ha angekauft.
Gemäht werden jährlich oder im Turnus von zwei Jahren ca. 80 ha. Seit
Wiederaufnahme der Streuwiesen-
mahd sind der Kiebitz als Brutvogel
wie auch regelmäßig die Bekassinen
wieder anzutreffen. Durch die Mahd
können sich unterdrückte Pflanzen
wieder ausbreiten, wie Frühlingsenzian, Mehlprimel, Strohgelbes Knabenkraut, gekielter Lauch, etc., die nur
noch in geringen Mengen vorhanden
waren. Es wird angestrebt, 90% der alten Streuwiesen wieder zu mähen.
6.2.3.1.2 Seachten
Die „Seachten“ liegt im Gemeindegebiet Andechs zwischen Machtlfing und
Erling. Der Name „Seachten“ leitet
sich wahrscheinlich von dem Wort
„seicht“ ab, das für flach (Gewässer)
verwendet wird. Die Seachten selbst
ist eine abflusslose, wassergefüllte
Senke. Gemeinsam mit den umliegenden Seggenriedern, Röhrichten, Moorund Bruchwäldern, Hochmoorresten
und weiteren Weihern stellt sie einen
hervorragenden Biotopkomplex von
überregionaler Bedeutung dar. Das
Gebiet ist durch eine hohe Artenvielfalt
und durch das Vorkommen von zahlreichen Arten der roten Liste gekennzeichnet.
Abbildung 6/3: Feuchtbiotop Seachten
bei Machtlfing
Auf Grund der naturschutzfachlichen
Wertigkeit dieses Gebietes begann der
Landkreis Starnberg bereits im Jahre
Seachten im
Eigentum des
Landkreises
141
6
Naturschutz und Landschaftspflege
1982 mit dem Ankauf von Flächen, um
das Gebiet langfristig zu sichern. Bei
der Bewirtschaftung der Flächen stehen vor allem Extensivierung, Freihaltung und Abpufferung im Vordergrund.
Derzeit befinden sich in diesem Bereich ca. 15 ha im Eigentum des Landkreises Starnberg.
6.2.3.1.3 ABSP- Umsetzung
Die o.g. Ziele sollten modellhaft für den
Landkreis in der Gemeinde Berg und
der Stadt Starnberg mit ihren außerordentlich bedeutsamen Feuchtlebensräumen des Leutstettener Moores, Allmannhauser und Bachhauser Filz und
deren Bachläufen umgesetzt werden.
Hierfür wurde von der ABSP-Projektgruppe, dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz und der Regierung von
Oberbayern ein Konzept zur praktischen Umsetzung erarbeitet. Ein
Werkvertragnehmer wurde beauftragt,
die entsprechende Konzeptionen zu
konkretisieren, sowie Vertragsnaturschutz- und ErschwernisausgleichsVerträge mit Grundstückseigentümern
und Landwirten vorzubereiten.
Im Farchacher Filz sowie dem Mörlbacher Moor (Wolfseefilz) wurden in
jedem Jahr räumlich begrenzte Entbuschungsmaßnahmen durchgeführt sowie umliegende Wiesen extensiviert,
um die Standortbedingungen für den
stark gefährdeten Hochmoorgelbling
und anderer Tierarten zu verbessern.
Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen und stagniert derzeit, da die
Umsetzungsstrategie aufgrund der
Vollzugsprobleme im Vertragsnaturschutz geändert werden muss. Es wird
angestrebt, dass benannte Maßnahmen durch den Vollzug der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zukünftig
umgesetzt werden können.
6.2.3.2 Vertragsnaturschutz
Landwirtschaft
ist wichtiger
Partner beim
Naturschutz
142
Im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes (vgl. Kap.
6.2.4) wurden im Landkreis Starnberg
zwischen dem Landkreis und den Bewirtschaftern neben Verträgen über
Wiesen- und Moorstandorte auch Verträge abgeschlossen, die eine natur-
schonende Bewirtschaftung von Weihern beinhalten. Derzeit bestehen 41
VNP-Verträge, die eine Fläche von 67,4
ha erfassen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm wird mit Mitteln
der EU kofinanziert.
Zusätzlich wurden im Landkreis
Starnberg 26 ErschwernisausgleichsVerträge abgeschlossen, die eine
Fläche von 46,5 ha umfassen.
6.2.3.3 Artenschutz
Umsetzung der Ramsar-Konvention
Im Brennpunkt der Artenschutzbemühungen stand in den vergangenen Jahren die Umsetzung der Ramsar-Konvention am Starnberger See.
Die Regierung von Oberbayern hat mit
den verschiedenen Nutzergruppen
(Taucher, Segler, Surfer, Werftbesitzer, Ruderer und Fischer) über verschiedene freiwillige Nutzungsvereinbarungen ein vorläufiges Ruhezonenkonzept erarbeitet. Die Einhaltung der
freiwilligen
Selbstbeschränkungen
wurde vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz durch eine begleitende Untersuchung über zwei Perioden überwacht. Die vorliegenden Ergebnisse
zeigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mit den Nutzergruppen nicht
ausreichen, die angestrebten Ziele zu
erreichen.
Durch die 2. FFH und die Vogelschutzrichtlinie - Gebietsmeldungen
(vgl. Kap. 6.2.1.5) wurde erstmalig die
Ramsar-Konvention in eine rechtsverbindliche Form überführt, die in den
nächsten Jahren durch einen so genannten Managementplan umzusetzen
ist. Dieser soll im Rahmen des Entwicklungsplanes für den Starnberger See
realisiert werden (s. Kap. 6.2.2.4). Hierbei soll das Ruhezonenkonzept weiter
entwickelt und Vorschläge für die verbindliche Umsetzung erarbeitet werden.
Der Standort des endemischen Bodenseevergißmeinnichts (Myositis rehsteineri) wurde 1993 durch eine NSGVerordnung unter Schutz gestellt und
musste durch einen Zaun abgesperrt
werden. Seitdem wird der Bestand
jährlich überprüft. Er scheint relativ
Ruhezonenkonzept für
Starnberger See
muss weiter
entwickelt
werden
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
stabil zu sein, wenngleich signifikante
Schwankungen erkennbar sind. Insgesamt hat sich das Schutzgebiet durch
die Abzäunung sowie regelmäßiger
Pflegemaßnahmen (Beseitigung vom
Schwemmgut und verschattenden
Ästen) gut entwickelt.
Merkblatt zu
Wespen,
Hummeln und
Hornissen
Wespen- und Hornissenschutz
Jedes Jahr kommen v.a. in der zweiten
Jahreshälfte viele Anfragen auf Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern. Durch gezielte Aufklärung können die meisten Hornissenkolonien bewahrt werden. Wespen unterstehen
nicht den strengen artenschutzrechtlichen Vorschriften.
Mit den Feuerwehren besteht daher
die Regelung, dass entsprechende Nester nicht entfernt werden und sich
Betroffene an professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen wenden müssen, in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kosten ein Regulativ bewirken.
Das Landratsamt Starnberg hat ein
entsprechendes Merkblatt mit Informationen und Tipps zu Wespen, Hummeln und Hornissen herausgegeben,
das u.a. auch auf der Internet-Seite
des Landkreises zur Verfügung steht.
Amphibienschutz
Jedes Jahr werden im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde durch die
Verbände ca. 5 km Amphibienschutzzäune aufgestellt, betreut und abgebaut.
6.2.3.4 Landschaftspflege
Gleichartige Flurstücke, die einer einheitlichen Pflege (sowohl räumlich als
auch zeitlich) bedürfen, sind zu Pflegeobjekten zusammengefasst. In der Regel handelt es sich um Flächen in Naturschutzgebieten, um Naturdenkmäler
bzw. Landschaftsbestandteile oder
Biotopflächen.
Der Landkreis Starnberg betreut derzeit 270 Pflegeobjekte mit ca. 767
Grundstücken und einer Gesamtfläche
von ca. 457 ha. Davon entfallen auf die
regelmäßigen Pflegemaßnahmen wie
Mahd ca. 156 ha, Entbuschung 19 ha,
Wald 5 ha und sonstige 2,4 ha. Der
Fortschreibung 2006
Schwerpunkt liegt auf Mäharbeiten meistens auf ehemaligen Streuwiesen.
Diese Mäharbeiten, sowie Entbuschungen unterliegen einem gewissen
Turnus, dadurch können die Kosten
gegenüber einer jährlichen Pflege
deutlich reduziert werden. Hierdurch
ergeben sich aber auch Schwankungen im jährlichen Kostenbedarf.
Der Landkreis kann die Landschaftspflege mangels eigenem Betriebshof
nicht in Eigenregie durchführen und ist
daher auf die Vergabe der Arbeiten an
Dritte angewiesen. Der größte Teil der
Arbeit wird an den Maschinenring, den
Bund Naturschutz, den Landesbund für
Vogelschutz, das Staatliche Forstamt
und an freie Unternehmer vergeben.
Soweit möglich werden die Pflegekosten der landkreiseigenen Flächen,
Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und kartierten Biotope durch eine
Anteilsförderung (50%) über das Landschaftspflegeprogramm finanziert.
Der Landkreis Starnberg hat keinen
eigenen
Landschaftspflegeverband.
Um die umfangreichen geplanten
Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, ist die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes ratsam.
Bei der Finanzierung und deren Planung besteht häufig das Problem, dass
Aufträge auf Grund der feuchten Witterung nicht ausgeführt werden können. So kann es sein, das in einem
ungünstigen Jahr nur die Hälfte der
beantragten Hauhaltsmittel ausgegeben werden.
Leistungen der Verbände
Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz sind für die Untere Naturschutzbehörde eine unverzichtbare Unterstützung, da sie viele
Kleinstmaßnahmen und Handarbeiten
ausführen, die sonst niemand bereit ist
zu übernehmen. 2005 haben die Verbände beispielsweise ca. 2.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet.
Ein Problem ist jedoch, dass es den
Verbänden zunehmend an ehrenamtlichen Helfern in der Landschaftspflege
fehlt und Zivildienstleistende aus finanziellen Gründen eingespart werden
müssen. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass für viele kleinere Pflegemaß-
Landkreis
vergibt Landschaftspflegeaufgaben an
Dritte
BN und LBV
leisten viel
ehrenamtliche
Arbeit
143
6
Strukturwandel
bereitet
zunehmend
Probleme
Naturschutz und Landschaftspflege
nahmen, die bislang von den Verbänden wahrgenommen wurden, nicht
mehr genügend Personal zu Verfügung
stehen wird.
und Pflege dieses Datenbestandes
kann nicht mehr rationell ohne EDV bewerkstelligt werden.
Leistungen der Landwirtschaft
Ein großes und zunehmendes Problem
stellt der Strukturwandel in der Landwirtschaft dar. Immer mehr Betriebe
geben die Bewirtschaftung auf. Die
Bereitschaft zur Übernahme landschaftspflegerischer Arbeiten sinkt.
Die Rückführung des anfallenden
Mähgutes (meist nur Einstreu) in den
Wirtschaftskreislauf stellt ein ernst zu
nehmendes Problem dar. Zudem fallen
landschaftspflegerische Maßnahmen
mit Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft zusammen. Das bedeutet, dass
Pflegemaßnahmen des Naturschutzes
zurückgestellt werden und keine optimale Pflege der Biotope sichergestellt
wird.
Abbildung 6/4: Datenbank zum Pflegemanagement im Landkreis Starnberg
Aufbau einer Datenbank zum Pflegemanagement
Die Pflege, Überwachung und Betreuung der landkreiseigenen ökologisch
bedeutsamen Grundstücke, Biotope,
Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete innerhalb
des Landkreises erfordert die Erhebung und Verwaltung eines erheblichen Datenbestandes (z. B. Flurstückserfassung, Größenangaben, Pflegeflächen und -erlaubnisse, Bild- und
Schriftdokumente usw.). Die Erfassung
144
Ziel ist es daher, alle Pflege- und objektbezogenen Daten in einer Datenbank zusammenzufassen, um eine systematische Erfassung und schnelle
Auswertung zu ermöglichen sowie
doppelte Datenführungen zu vermeiden. Hierzu wurde eine Datenbank entwickelt, die einen schnellen Datenzugriff, die Auftragsabwicklung und Budgetüberwachung erlaubt.
6.2.3.5 Flächenankauf
Der Landkreis hat in den letzten Jahren
ökologisch wertvolle Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten angekauft. Mit dem Ankauf soll ein Biotopverbund geschaffen oder Biotopverbesserungen durchgeführt werden.
Der Landkreis Starnberg hat bisher
267 Grundstücke mit insgesamt ca. 227
Hektar ökologisch wertvolle Flächen
angekauft. Hierfür wurde insgesamt
ein Betrag von ca. 2,6 Mio. Euro ausgegeben. Ein Teil der angekauften
Flächen wurden vom Bayer. Naturschutzfonds mit bis zu 90 % gefördert.
Diese Flächen müssen unterhalten
und gepflegt werden. Ca. 80 ha sind
Biotopverbund
durch
Flächenankauf
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
jährlich bzw. turnusmäßig zu mähen.
Über 33 ha Wald werden durch das
staatliche Forstamt bewirtschaftet.
Der Flächenankauf erfolgte in der
Vergangenheit eher zurückhaltend.
Angebotene Flächen werden nur angekauft, wenn sie strengen fachlichen
Kriterien genügen. Für die Wiedervernässung Ampermoos wurden Eigentümer aber auch direkt angesprochen.
Ein nennenswerter Ankauf (ca. 20
ha) zu äußerst günstigen Konditionen
erfolgte im Rahmen der beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Wieling, Perchting und Feldafing, deren
Verfahren zeitgleich von der Direktion
für ländliche Entwicklung durchgeführt
wurden. Dabei wurden wertvolle Biotopflächen auf Wunsch der Unteren
Naturschutzbehörde arrondiert und
verbessert und mehr oder weniger zusammenhängend in öffentliches Eigentum überführt.
6.2.4 Förderprogramme
Hoher
Verwaltungsaufwand
Heute stellen die Abwicklung des
Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms und des Landschaftspflegeprogramms in der täglichen Arbeit der
Naturschutzbehörden einen wesentlichen Schwerpunkt dar. Durch die angestrebte EU-Kofinazierung sind die
Anforderungen an die Antragstellung,
Dokumentation und den Vollzug deutlich gestiegen. Darüberhinaus unterliegen die Programme einer stetigen Anpassung an die Förderbedingungen
der EU. Der Verwaltungaufwand ist dadurch in letzten Jahren leider überproportional gestiegen.
Bei den folgenden Programmen handelt es sich um staatliche Förderprogramme.
Landschaftspflegeprogramm
Es handelt sich um ein für den Landkreis wichtiges staatliches Förderprogramm, mit dem Pflege, Neugestaltungs- oder Hilfsmaßnahmen in Natur
und Landschaft oder beim Artenschutz
anteilsmäßig gefördert werden.
Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften, Vereine und
Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Land-
Fortschreibung 2006
schaftspflege widmen, aber auch Eigentümer oder Besitzer, die auf ihren
Grundstücken landschaftspflegerische
Maßnahmen durchführen. Die Anteilsförderung beträgt für Kommunen und
die Untere Naturschutzbehörde i.d.R.
50% und für Verbände und Privatpersonen bis zu 70%. In Naturschutzgebieten oder bei besonderen Artenhilfsmaßnahmen evtl. auch 100%. Die Abwicklung erfolgt über das Landratsamt.
Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm wird vor allem das
Ziel verfolgt, durch naturschonende,
extensive Bewirtschaftung die Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln oder
wieder herzustellen. Daneben geht es
aber auch darum, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von
besonderer Eigenart zu sichern. Verträge werden unter anderem in Naturschutzgebieten, auf Naturdenkmälern,
auf Feuchtflächen, auf gesetzlich geschützten Biotopen und in ABSP-Umsetzungsgebieten abgeschlossen.
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist primär für Landwirte gedacht. Die Verträge haben
eine Laufzeit von 5 Jahren. In Abhängigkeit vom Schnittzeitpunkt, dem Grad
der Extensivierung und der Schwierigkeit der Bewirtschaftung werden auf
Wiesen beispielsweise Hektarsätze
von 100 bis 950 Euro pro Jahr bezahlt.
Programm zum Erschwernisausgleich
Mit diesem Programm wird die Bewirtschaftung von Feuchtflächen gefördert. So tragen beispielsweise hohe
Grundwasserstände dazu bei, dass
diese Flächen nur sehr schwer und in
einem eng begrenzten Zeitraum bewirtschaftet werden können. Zudem ist
der pflanzliche Aufwuchs dieser
Flächen oft nicht mehr als Viehfutter
sondern nur mehr als Einstreu verwertbar. Neben der schlechten Verwertbarkeit und dem erhöhten Arbeits- und
Maschinenaufwand wird im Rahmen
dieses Förderprogramms auch ein
Ausgleich für den späten Schnittzeitpunkt gewährt. Der Regelsatz liegt bei
320 Euro pro Hektar und Jahr.
145
6
Beratungsstelle
im Landratsamt
Naturschutz und Landschaftspflege
6.2.5 Kreisfachberatung für
Gartenkultur und
Landespflege
¾ Organisation
Seit 1990 ist die Förderung der Gartenkultur und Landespflege in den bayerischen Landkreisen, die bisher freiwillige Aufgabe war, gesetzlich verankert.
Die Aufgaben, die sich aus dieser Verpflichtung ergeben, werden durch den
Kreisfachberater für Gartenkultur und
Landespflege mit Sitz im Landratsamt
erfüllt.
Im Zuge der allgemeinen Umweltprobleme und der von den Menschen
verursachten Belastungen unserer
Natur ist es heute eine der wichtigsten
Aufgaben, den Menschen die Natur
als schützenswerte Grundlage des eigenen Lebens verständlich zu machen.
Die Kreisfachberatung unterstützt
deshalb den Landkreis, die Gemeinden
und die Bevölkerung mit Fachwissen
und Kompetenz bei allen Fragen zum
„Grün“ in unserer bebauten Umgebung
und sorgt somit dafür, dass unsere
Dörfer und Städte auch weiterhin Lebensraum für Mensch und Tier bleiben.
¾ Erhebung von Statistiken.
6.2.5.1 Aufgabenbereiche der
Kreisfachberatung
Die Aufgaben und Angebote der Kreisfachberatung sind vielfältig:
¾ Beratung der Landkreisbürger zu
allen Fragen des Gartenbaus,
¾ Betreuung der Obst- und Garten-
bauvereine incl. Fort- und Weiterbildung,
¾ Beratung der Gemeinden in Fragen
der Grünanlagengestaltung und
–pflege sowie des Baumschutzes,
¾ Mitwirkung bei Genehmigungen zu
Einzelbauvorhaben und Beratung
bei Neugestaltung von Hausgärten,
¾ Visuelle Beurteilung von Bäumen
und Beratung zu Baumsanierung,
-pflege und -schutz,
146
und Durchführung
von Wettbewerben und Veranstaltungen,
6.2.5.2 Nachhaltiger Umgang mit
unserem Siedlungsgrün
6.2.5.2.1 Umweltgerechte Gartengestaltung und -pflege
Private Gärten prägen das Ortsbild
weit mehr als öffentliche Anlagen. Die
Art ihrer Gestaltung beeinflusst die
Wohnqualität nachhaltig. Die naturnahe Anlage von Hausgärten schafft Lebensräume, die Mensch und Natur
gleichermaßen aufatmen lassen.
Weil in unserer Landschaft natürliche Elemente immer seltener werden,
dienen reich gegliederte Gärten als
wichtige Rückzugsbiotope für unsere
heimischen Tierarten. Besonders die
Gärten am Ortsrand besitzen hier einen
hohen Stellenwert, da sie in direkter
Verbindung zur Landschaft stehen.
Um geeignete Lebensbedingungen
für eine artenreiche Tierwelt zu schaffen, kann der Hobbygärtner durch sein
Tun und Lassen vieles bewirken. So
kann liegengelassenes Falllaub Regenwürmern als „Futter“ dienen. Zahlreiche Nützlinge überwintern in der Laubschicht. Durchlässige Zäune ermöglichen eine Zuwanderung von Igeln,
Spitzmäusen und Erdkröten. Schmetterlinge, Bienen und Hummeln werden
durch Pflanzen angelockt, die ihnen
Nahrung bieten. Grundsätzlich werden
in einem naturnahen Garten Pflanzen
gewählt, die in unserem Lebensraum
heimisch sind, da sie im Gegensatz zu
den fremdländischen Gehölzen eine
erheblich höhere Bedeutung als Nähr-,
wie auch als Nistgehölz für unsere
Tierwelt besitzen. Teiche oder
Trockenmauern sind Lebensbereiche
für manche nützliche Tierart, wie z.B.
Eidechsen.
Durch eigenen Kompost im Garten
hilft man Müll vermeiden. Er ist Lebensgrundlage für Bodentiere und Pilze und eignet sich hervorragend zur
Naturnahe
Hausgärten
bieten
Lebensräume für
Menschen, Tiere
und Pflanzen
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.
Auf chemische Pflanzenschutzmittel
sollte ganz verzichtet werden. Vielmehr sind vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen anzuwenden, die ein
Massenauftreten von Schädlingen von
vornherein unterbinden. So können
eine robuste Sortenauswahl, der richtige Pflanzenstandort sowie eine richtige Kulturführung bereits viele Probleme verhindern. Des weiteren können
mit zum Teil einfachen Mitteln Nützlinge wie Florfliegenlarven, Ohrwürmer
und Marienkäfer gefördert werden.
und Nahrung für unzählige Tierarten.
Der Schutz der Bäume in unseren
Siedlungen sollte daher eine hohe Priorität besitzen. Beeinträchtigungen der
Bäume, wie Wurzelabgrabungen, Aufschüttungen und Verdichtungen sind
nach Möglichkeit zu vermeiden. Ebenso sind unsachgemäße Schnittmaßnahmen, die zu einer erheblichen
Schädigung der Baumstrukturen führen können, zu unterlassen.
Insbesondere bei Bauvorhaben sollte die Planung auf den erhaltenswerten Baumbestand Rücksicht nehmen.
Abbildung 6/5: Naturnaher Garten
beim Tag der offenen Gartentür 2005
Schutzeinrichtungen während der
Bauphase wie Baumschutzzäune und
Wurzelschutzvorhänge können Beeinträchtigungen zumindest vermindern.
Fachgerechte Kronen- und Entlastungsschnitte können ebenso dazu
beitragen, dass der Baumbestand beispielsweise nach einer Abgrabung
weiterhin erhalten bleiben kann.
Der Kreisfachberater gibt gerne
nähere Informationen zur umweltgerechten Anlage und Pflege von Gärten.
6.2.5.2.2 Baumschutz im Siedlungsbereich
Bäume haben
viele positive
Wirkungen
Fortschreibung 2006
Bäume, ob im Hausgarten oder im
Straßenraum, sind wichtige und wertvolle Gestaltungselemente im Siedlungsbereich. Wir Menschen profitieren von Bäumen durch ihre positive
Wirkungen auf das körperliche und
seelische Wohlbefinden. Bäume spenden zudem Schatten, erhöhen die Luftfeuchtigkeit, filtern die Luft, nehmen
Abgase auf, produzieren Sauerstoff,
tragen zur Lärmminderung bei und bieten Windschutz. Natürlich bieten sie
auch Lebensraum, Nistmöglichkeiten
Baumschutzverordnungen
Erhaltenswerter Baumbestand kann
durch die Gemeinden im Rahmen der
Aufstellung eines Bebauungsplanes
förmlich festgesetzt und somit rechtlich gesichert werden.
Eine weitere Möglichkeit zum Schutz
bedeutender Baumstrukturen ist der
Erlass von Baumschutzverordnungen
für das Gemeindegebiet, wie es im
Landkreis bereits die Stadt Starnberg
und die Gemeinden Herrsching,
Pöcking und Seefeld getan haben.
Einige
Gemeinden
haben
Baumschutzverordnungen
erlassen
147
6
Naturschutz und Landschaftspflege
6.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Görbelmoos
und
¾ Amphibienzäune umgehend durch
Grundsätzlich ist bei Planungen jeglicher Art, die in der freien Natur
Flächen in Anspruch nehmen, darauf
zu achten, dass Notwendigkeit, Naturverträglichkeit und eine naturschonende Planung sorgfältig geprüft werden,
ehe die Ausführung erfolgt.
¾ Aufnahme der weiteren Pflege-
Die Entwicklung einer komplexen Datenbank, in der die Pflegeobjekte erfasst sind, ist weitgehend erstellt. Der
Datenbestand wird fortlaufend konsolidiert und an das eingeführte grafische
Informationssystem (GIS) angebunden.
Dies gilt auch für andere Datenbestände wie Biotop- und Artenschutzkartierungen,
Vertragsnaturschutzdaten,
Schutzgebietskartierungen und Ökoflächenkataster.
Aus der Zusammenschau dieser verschiedenen Daten sollen landschaftspflegerische Schwerpunktgebiete und
Entwicklungsmöglichkeiten darstellbar
sein, wo der Einsatz finanzieller Mittel
(Landschaftspflege,
Flächenankauf
fürs Ökokonto) am effizientesten möglich ist (vgl. auch Kap. 6.2.3.4)
Sonstige kurzfristige Maßnahmen für
den Arten- und Biotopschutz:
¾ Verstärkung der notwendigen Pfle-
gemaßnahmen zur Erhaltung der
endemischen und stark bedrohten
Pflanzen und Tierarten im Landkreis Starnberg.
¾ Erweiterung der Wiederaufnahmen
von Streuwiesenmahd in allen Naturschutzgebieten und Flächen
nach Art. 13d BayNatSchG.
¾ Verhinderung von Verbuschung auf
Trockenrasen und Feuchtflächen.
148
schutzgebiete
Wildmoos.
6.3.1 Planungen, Kartierungen,
Vollzugsüberwachung
6.3.1.1 Fortentwicklung des
Pflegemanagements
EDVUnterstützung
nutzen
¾ Weitere Entbuschung der Natur-
Ersatzlaichgewässer ersetzen.
maßnahmen für die im ABSP aufgeführten Biotopflächen.
¾ Schaffung
von Biotopverbunden
bzw. Vernetzung aller Biotope im
Landkreis (z.B. Mesnerbichl - Seachten, Aubachtal - Inningerbach
vom Wörthsee bis zur Amper).
¾ Sicherung und Erhaltung aller Bio-
tope, insbesondere aller Flächen
nach Art. 13d BayNatSchG, wenn
nötig mit einer Pufferzone.
6.3.1.2 Erstellung von Landschaftsplänen
Alle Landschaftspläne sind älter als 10
Jahre und sollten im Hinblick auf die
zukünftige zu vollziehende EingriffAusgleich-Regelung überarbeitet werden.
Der Landkreis bietet den Gemeinden
hierbei fachliche Beratung und Unterstützung an. (vgl. auch Kap. 6.2.2.3)
6.3.1.3 Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen
Ein Gewässerentwicklungsplan sollte
einen ganzheitlichen Ansatz (Naturschutz, Erholungsnutzung, Denkmalschutz, wirtschaftliche Nutzungen)
verfolgen und vor allem umsetzungsorientiert sein - d.h. die einzelnen Maßnahmen und die Rahmenbedingungen
zu deren Umsetzungen sind so konkret
darzustellen, dass die Umsetzung unmittelbar in Angriff genommen werden
kann. Beispielsweise sind alle entbehrlichen Uferverbauungen darzustellen,
deren Eigentumsverhältnisse eine
technische Realisierung und eine naturnahe Ufergestaltung zulassen. Zudem muss der zu erwartende Kostenrahmen dargestellt werden.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
Umsetzungsmöglichkeiten sind z.B.
direkte Auftragsvergabe des Wasserwirtschaftsamtes, Ausgleichmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung,
Maßnahmen im Rahmen des Verwaltungsvollzugs (Auflagen, Bedingungen)
sowie freiwillige Umgestaltungsmaßnahmen (ggf. förderfähig) von Seeanliegern.
Richtungsweisend ist die Umsetzung
des Gewässerentwicklungsplans am
Weßlinger See, dessen Umsetzung
weiter schrittweise durch die Gemeinde mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt (vgl. auch
Kap. 6.2.2.4).
6.3.1.4 Erstellung und Umsetzung
von Pflege- und Entwicklungsplänen / Kartierungen
¾ Um den Veränderungen in den
großen Biotopkomplexen zu begegnen, wird die Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die
Naturschutzgebiete Leutstettener
Moos, Wildmoos, Görbelmoos,
Herrschinger Moos als dringend
erachtet.
¾ Des Weiteren wäre eine Überar-
beitung und Ergänzung der Libellenkartierung sowie der Amphibienkartierung wünschenswert.
¾ Notwendige Kartierungen von Flora
und Fauna zur Beurteilung von
Bauvorhaben oder Straßenbaumaßnahmen etc. müssen ggf. erstellt werden.
(Vgl. auch Kap. 6.2.2.1)
6.3.1.5 Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung (Ökokonto)
Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) ist die Eingriffsregelung in
der Bauleitplanung und für Verfahren
zu Innenbereichssatzungen anzuwenden, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Dies bedeutet,
dass der durch die Bebauung entstandene Verlust an Landschaft an anderer
Fortschreibung 2006
Stelle durch geeignete Maßnahmen
ausgeglichen werden muss. Seit
01.01.2001 ist die Eingriffsregelung verbindlich anzuwenden.
Den bayerischen Gemeinden steht
mit dem „Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung“ eine praxisnahe und
verlässliche Handlungsanleitung als
Empfehlung zur Verfügung. Das Landratsamt wird sich bei der Beurteilung
der Bauleitpläne an diesem Leitfaden
orientieren. Die Kompensationsverpflichtung erfordert von den Gemeinden ein Flurstücksmanagement geeigneter Flächen. Den Gemeinden wird
empfohlen, ein “Ökokonto” anzulegen.
Die Untere Naturschutzbehörde
berät die Gemeinden über die Eignung
eines Grundstückes und die darauf
durchzuführenden landschaftspflegerischen Maßnahmen. Mit der Verabschiedung der ausgleichspflichtigen
Satzungen sind die Ausgleichsflächen
verbindlich zu melden (Ökoflächenkataster).
Der Vollzug der Eingriffsregelung in
der Bauleitplanung wird in den nächsten Jahren ein Schwerpunktthema für
die Untere Naturschutzbehörde werden. Die Chance zur Umsetzung von
ABSP- Zielsetzungen sollte von den
Gemeinden genutzt werden.
Orientierung
an Leitfaden
6.3.2 Sachliche Programme und
Planungen
6.3.2.1 Landschaftspflegeprogramm
Die Umschichtung der Landschaftspflegemaßnahmen vom Landschaftspflegeprogramm hin zum Vertragsnaturschutz wurde bereits begonnen und
soll sukzessiv je nach Haushaltslage
des Staates fortgeführt werden. Dadurch ist eine kontinuierlichere Pflege
möglich. Gleichzeitig wird der Kreishaushalt entlastet. Allerdings setzen
die Bereitschaft der Landwirte, am
Vertragsnaturschutz
teilzunehmen,
aber auch die Förderrichtlinien enge
Grenzen.
Zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms wäre eine deutliche Ausweitung der landschaftspfle-
Kontinuierliche
Pflege durch
Umschichtung
hin zu Vertragsnaturschutz
149
6
Naturschutz und Landschaftspflege
gerischen Leistungen erforderlich. Unter den jetzigen strukturellen, organisatorischen und finanziellen Bedingungen ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich.
6.3.2.2 Vertragsnaturschutzprogramme und
Erschwernisausgleich
Entsorgungsprobleme mit
dem Mähgut von
Streuwiesen
150
Eine Ausweitung des Flächenanteiles
wäre wünschenswert, da es sich um
eine Finanzierungsmöglichkeit der
Pflege naturschutzfachlich wertvoller
Flächen handelt. Dem steht jedoch
entgegen, dass der Vollzug des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms
bzw. des Programms zum Erschwernisausgleich mit einem sehr hohen
Verwaltungs- und Kontrollaufwand
verbunden ist, der aufgrund der engen
personellen Besetzung nur sehr
schwer zu leisten ist.
Bei den Flächen, die dem Erschwernisausgleich zugeordnet sind, handelt
es sich oft um Streuwiesen, die bei einer Nutzungsaufgabe verbuschen
würden. Dadurch würden gefährdete
Pflanzenarten durch Waldgesellschaften verdrängt werden. Die Nachfrage
nach Einstreu aus diesen Flächen wird
bedingt durch den agrarstrukturellen
Wandel zunehmend geringer, so dass
die Verwertung des Aufwuchses mehr
und mehr zum Entsorgungsproblem
wird.
Durch die zentrale Organisation der
Kompostierung ist diese Verwertungsschiene im Landkreis Starnberg zu kostenintensiv. Bei einer dezentralen Organisation der Kompostierung entstünden hingegen oftmals Lagerstätten, die
sich negativ auf das Landschaftsbild
auswirken. Deshalb kommt diese Verwertungsmöglichkeit nicht in Betracht.
Als weitere Alternative wird derzeit die
thermische Verwertung geprüft, jedoch gibt es derzeit hier noch noch ungelöste technische Probleme.
Dies führt dazu, dass die langfristige
Bewirtschaftung dieser Flächen in Frage gestellt wird. Dies gilt im Übrigen
auch für viele Flächen, die im Rahmen
der Landschaftspflegerichtlinien bewirtschaftet werden.
6.3.2.3 Umsetzung FFH-Richtlinien
und Vogelschutz-Gebiete im
Landkreis
Für die in Kap. 6.2.1.5 beschriebenen
FFH- und Vogelschutzgebiete im Landkreis sollen sukzessive so genannte
Managementpläne erstellt werden. An
deren Aufstellung werden auch betroffene Bürger, Interessensverbände,
Kommunen und sonstige Interessierte
im Rahmen “Runder Tische” beteiligt.
Umsetzung und Weiterführung des
Ruhezonen- und Nutzungskonfliktskonzeptes
Die vielfältigen Nutzungs- und Bewirtschaftungsinteressen sind möglichst
im Konsens mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Ramsar-Abkommen,
SPA-Vogelschutzgebiet) in Einklang zu bringen.
Für die Tierwelt (Vögel und Fische) des
Starnberger Sees müssen ausreichend
Rückzugs- und Ruhezonen erhalten
und Lebensräume optimiert werden. Zu
berücksichtigen sind auch hier die unterschiedlichen jahreszeitlichen und
räumlichen Bedürfnisse der verschiedenen Tierarten.
Der Freistaat Bayern sollte bei der
Vergabe von Nutzungsrechten die ökologischen und artenschutzrechtlichen
Aspekte stärker als in der Vergangenheit bei der Vertragsgestaltung
berücksichtigen, damit diese im Einklang mit der Landschaftsschutzverordnung und der Vogelschutzrichtlinie
stehen.
Die Untere Naturschutzbehörde wird
ihre Mitgestaltungsspielräume entsprechend nutzen.
Gestaltungsspielräume
nutzen
6.3.2.4 Arten- und Biotopschutz
Das Arten- und Biotopschutzprogramm
bietet ein weites Betätigungsfeld für
die praktische Umsetzung und Optimierung der im Landkreis vorhandenen Lebensräume. Soweit die in Kap. 6.2.2.1
genannten Ziele noch nicht abschließend erreicht wurden, soll an diesen
weitergearbeitet werden.
Artenhilfsprogramm (AHP)
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
Lebensräume
sichern
für endemische und stark bedrohte
Pflanzen- und Tierarten in Bayern (vgl.
Kap. 6.2.2.2) gilt es im Landkreis für folgende Pflanzen und Tiere den Lebensraum zu sichern:
6.3.3 Öffentlichkeitsarbeit,
Zusammenarbeit mit
Verbänden und AGENDA
21 - Arbeitsgruppen
¾ Moor-Reitgras (Calamagristis stric-
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Naturschutz und Landschaftspflege
muss intensiviert werden (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Führungen).
Die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden kann als gut erachtet
werden und ist in der bisherigen Form
beizubehalten.
Die Untere Naturschutzbehörde
steht mit verschiedenen AGENDA 21Arbeitsgruppen im losen Kontakt.
Fachliche Beratung und Unterstützung
fand vereinzelt auf Wunsch der AGENDA 21- Gruppen statt und sollte intensiviert werden.
ta) im NSG Wildmoos, NSG Görbelmoos, NSG Schluifelder Moos,
Teggermoos;
¾ Blassgelbe Knabenkraut (Dactylo-
riza inc. Ssp. ochroleuca) und der
Sumpfenzian (Swertia perennis) an
den Pählerwiesen und den Wiesen
am oberen Weiher;
¾ Weichstendel (Hammarbya paludo-
sa) und Glanzstendel (Liparis loeseli) am Filzweiher bei Tutzing und im
NSG Schluifelder Moos;
¾ weiße Veilchen (Viola alba) im
Raum Etterschlag und Seefeld;
¾ Drosselrohrsänger am Maisinger
See und Pilsensee;
¾ Sicherung
der Brutkolonie der
Saatkrähen in Hechendorf;
¾ Blauflügelige Ödlandschrecke im
ehemaligen
Krailling;
¾ moortypischer
Stängelloser
Enzian am
Bäckerbichl
bei Andechs
Fortschreibung 2006
Pioniergelände
in
Tagfalter (Hochmoor-Gelbling, Hochmoor-Bläuling,
Blauäugiger Waldportier, Moorwiesenvögelein) in den Mooren um
den Mesnerbichl, Allmannshauser
Filze, Leutstettener Moor.
Intensive
Zusammenarbeit
wünschenswert
6.3.4 Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick
Das Arten- und Biotopschutzprogramm, die Landschaftspläne, die Pflege- und Entwicklungspläne, die Fortschreibung landschaftsökologischer
Erhebungen sowie der Vollzug der Eingriffsregelung bieten bezogen auf den
Landkreis Starnberg ein weites Betätigungsfeld für die praktische Umsetzung und Optimierung der Lebensräume zu einem funktionalen Biotopverbund. Dies muss durch Öffentlichkeitsarbeit und eine intensive Beratung der
Gemeinden unterstützt werden.
Durch neue gesetzliche Vorgaben aber auch durch den Personalabbau in
den höheren Verwaltungen haben die
Vollzugsaufgaben (z.B. Eingriffsregelung, Ökokonto, Ökoflächenkataster,
FFH-Umsetzung) sowie die formalrechtlichen und fachlichen Anforderungen daran in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.
Die Bewältigung dieser Aufgaben
erfordert entsprechende Unterstützung. Ansonsten können mittel- bis
langfristig im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nur noch kleine Fortschritte erzielt
werden. Es kann nicht verhindert werden, dass eine Vielzahl von Biotopen
151
6
Naturschutz und Landschaftspflege
ohne Pflege der Sukzession anheimfallen, offene Flächen zunehmend verbuschen und damit mittelfristig das Landschaftsbild verändert wird und damit
Tier- und Pflanzenarten unmerklich
verschwinden.
Um dies aufzuhalten, wäre ein Wandel im Selbstverständnis der Landwirtschaft und der Kommunen wünschenswert. Der einzelne Landwirt
sollte sich auch als Landschaftspfleger
verstehen, der hieraus auch einen Teil
seiner Einkünfte bezieht. Dies setzt
aber voraus, dass das Auftragsvolumen im landschaftspflegerischen Bereich stetig ausgeweitet wird und die
Vergabe kontinuierlich erfolgt. Die
Kommunen sollten deshalb stärker als
bisher ihre Verantwortung für die Erhaltung und Gestaltung der gemeindeeigenen Landschaft annehmen (Ökokonto u.a.). Die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Mittel
sollten vom Landkreis und den Kommunen langfristig gewährleistet werden.
Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale
AGENDA 21-Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 6: Naturschutz,
Landschafts- und Gartenpflege
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Erstellung von Managementplänen für die festgesetz-
ten FFH-Gebiete unter maßgeblicher Beteiligung der
Unteren Naturschutzbehörde (s. Kap. 6.3.2.3)
Zu erreichen bis:
¾ 2009
152
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Naturschutz und Landschaftspflege
6.4 Verschiedenes
Naturschutzbeirat und Naturschutzwacht sind Organe der Naturschutzverwaltung mit definierten Rechten
und Befugnissen. Verbände sind privatrechtliche Zusammenschlüsse, denen bei Anerkennung ein Mitwirkungsrecht nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit Art. 42 BayNatSchG zusteht.
6.4.1 Naturschutzbeirat
Seit 1979 berät
der Naturschutzbeirat den
Landkreis
Der Naturschutzbeirat besteht seit
1979 und setzt sich aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Er wird jeweils auf
5 Jahre berufen. Die Mitglieder sind
sachverständige Personen mit ökologischen Grundkenntnissen, die der Unteren Naturschutzbehörde zur wissenschaftlichen Beratung zur Seite stehen.
Der Naturschutzbeirat wird je nach
Bedarf einberufen, sollte jedoch mindestens einmal pro Jahr tagen. Er ist
bei Erlass bzw. bei Änderungen von
Schutzgebietsverordnungen zu beteiligen sowie bei Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen für Natur und
Landschaft haben oder bei Maßnahmen, die große Flächen der freien Natur in Anspruch nehmen.
6.4.2 Naturschutzwacht
Von 1973 bis 1979 bestand für den
Landkreis Starnberg eine Landschaftswacht. Seit 1979 ist im Landkreis eine
Naturschutzwacht eingerichtet. Sie
besteht aus 14 Personen, die Aufgaben
im Außendienst wahrnehmen. Sie haben
Zuwiderhandlungen
gegen
Rechtsvorschriften, die den Schutz der
Natur, die Pflege der Landschaft und
die Erholung in der freien Natur regeln
und deren Übertretung mit Strafe oder
Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu
verhüten, zu unterbinden sowie bei der
Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.” (Art. 43 Bayerisches
Naturschutzgesetz). Es werden laufend Verstöße gegen das Bayerische
Naturschutzgesetz, das Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz sowie das Wasserrecht und Baurecht gemeldet.
Fortschreibung 2006
6.4.3 Naturschutzverbände
Folgende Verbände haben den Naturschutz in ihre Satzungen aufgenommen und sind im Landkreis tätig:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Die Kreisgruppe Starnberg hat derzeit
ca. 3.000 Mitglieder Das Büro der
Kreisgruppe ist in Weßling.
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Kreisgruppe Starnberg
Hauptstraße 20
82234 Weßling
Tel. (08153) 984386
[email protected]
www.bund-naturschutz-starnberg.de
Landesbund für Vogelschutz in
Bayern e.V.
Die Kreisgruppe Starnberg hat ca.
2.000 Mitglieder. Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in Inning am Ammersee und ist hauptamtlich besetzt.
Arbeitsschwerpunkte
sind
der
Schutz der Ramsar-Gebiete und die
Landschaftspflege. Dazu zählen Schilfschutzzäunungen an den Seen, die
Mahd von Streuwiesen, sowie Arbeiten zur naturnahen Gestaltung von
Gräben und Bächen. Die Kreisgruppe
bietet im Jahr ca. 30 naturkundliche
Wanderungen und Vorträge an.
Außerdem gibt es eine rege Zusammenarbeit mit Schulen (z.B. Anlage
von Schulgärten) und Kindergärten.
Landesbund für Vogelschutz e.V.
Kreisgruppe Starnberg
Landsberger Straße 57
82266 Inning a.A.
Tel. (08143) 8808
[email protected]
www.lbv-starnberg.de
153
6
Naturschutz und Landschaftspflege
6.4.4 Ansprechpartner
im Landratsamt
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
www.lk-starnberg.de/naturschutz
- Untere Naturschutzbehörde
Tel. (08151) 148-371
[email protected]
Interessante Links:
www.natur.bayern.de
Bayerisches Umweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.bayern.de/lfu
Bayerisches Landesamt für Umwelt
www.bmu.de
Bundesumweltministerium
- Kreisfachberater für Gartenkultur
und Landespflege
Tel. (08151) 148-372
[email protected]
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt
6.4.5 Weitere Ansprechpartner
www.biologischevielfalt.de
Bundesumweltministerium;
Biodiversitätskampagne
Bezirk Oberbayern
Fachberatung für Fischerei
Prinzregentenstr. 14
80535 München
Tel. (089) 2198-01
www.bezirk-oberbayern.de
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Pütrichstrasse 15
82362 Weilheim
Tel. (0881) 182-0
[email protected]
www.wwa-wm.bayern.de
Quellen:
www.bfn.de
Bundesamt für Naturschutz
www.floraweb.de
Bundesamt für Naturschutz;
Pflanzendatenbank
www.portalu.de
Umweltportal Deutschland
www.anl.de
Bayer. Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege
Artenschutzkartierung Landkreis
Starnberg
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, München 1996
Das ökologische Haus im naturnahen
Garten - Alles über Planung, Anlage
und Pflege
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000
154
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
6.5Sonderkapitel Wald
und Forstwirtschaft
6.5.1 Einführung und Problembeschreibung
157
6.5.2 Bestandsaufnahme
159
6.5.2.1 Waldbestände ...............................................................159
6.5.2.2 Waldschäden ................................................................159
6.5.2.3 Jagd ................................................................................161
6.5.2.4 Bisherige Maßnahmen ................................................161
6.5.2.4.1
6.5.2.4.2
6.5.2.4.3
6.5.2.4.4
6.5.2.4.5
6.5.2.4.6
Pflege der Wälder...............................................161
Aufforstungen......................................................161
Standortserkundung...........................................162
Naturwaldreservate ...........................................162
Bannwälder .........................................................163
Förderprogramme...............................................163
6.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Fortschreibung 2006
164
155
6
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
D
W
Dieser Begriff, der das Gegenteil von
wenn man seine vielen Aufgaben be-
Raubbau bedeutet, stammt ursprüng-
trachtet:
lich aus der Forstwirtschaft.
(nachwachsender Rohstoff Holz) und
G
der Erholungsfunktion für unsere Be-
as zentrale Anliegen der AGENDA
21 ist eine “nachhaltige Entwicklung”.
ie wichtig der Wald auch im
Landkreis Starnberg ist, wird klar,
Neben
der
Nutzfunktion
emäß dem alten Prinzip “Von den
völkerung bietet er vielfältige Lebens-
Zinsen leben, nicht vom Kapital” ent-
räume für Pflanzen und Tiere und hat
wickelten die Forstwirte bereits vor
wichtige Pufferfunktion für
über 200 Jahren eine Art des Wirt-
Wasserhaushalt und Klima.
schaftens, bei der langfristig nicht
D
mehr Holz genutzt wird, als nachwächst. Dafür prägten sie den Begriff
der Nachhaltigkeit.
Boden,
as folgende Sonderkapitel be-
schreibt die Situation von Wald und
Forstwirtschaft im Landkreis Starnberg.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen
Kapitel 15: Erhaltung der biologischen Vielfalt
156
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
6.5.1 Einführung und
Problembeschreibung
Wald ist
wichtiger
Lebens- und
Erholungsraum
Die Wälder im Landkreis Starnberg haben neben den Seen ("Fünfseenland")
einen nicht zu unterschätzenden Anteil
an dem hohen Freizeitwert, der den
Süden der Region München auszeichnet. Für über eine Million hier lebender
Bürgerinnen und Bürger gehört es zur
Lebensqualität, dass sie sich zu einem
Abstecher an die sauberen Badeseen,
aber auch in die schwammerlreichen
Wälder entschließen, in denen sie radeln, reiten, wandern, joggen, jagen
oder Beeren sammeln können.
Der Waldanteil im Fünfseenland liegt
über dem bayerischen Durchschnitt.
Freilich ist Bayern auch das waldreichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Weil in der Region aber so viele
Menschen auf engem Raum leben,
sinkt der Waldanteil je Kopf der Bevölkerung unter den Landesdurchschnitt.
Aber nicht nur die großen Wälder,
die sich auf die 14 Gemeinden des
Landkreises verteilen, der harmonische Wechsel mit den großen und klei-
neren Seen, den markanten eingestreuten Nieder- und Hochmooren,
den Feldern und Wiesen, sondern auch
das bewegte Relief der eiszeitgeprägten Moränenrücken, Wälle und Hügel
Fortschreibung 2006
verleihen der Landschaft ein charakteristisches und vielfältiges Bild.
So ist es kein Wunder, dass der
Landkreis Starnberg bei der aktuellen
Umsetzung der FFH (Fauna-Flora-Habitat = Lebensraum)- und Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union
durch die Verbindung von Seen, Mooren und Wäldern ein Netz von ökologisch wertvollen Gebieten melden
kann. Der Schwerpunkt der Lebensraumtypen liegt in den Wäldern.
Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und gleichzeitig ist er ein wesentlicher Teil der
natürlichen Lebensgrundlage. Es überrascht daher nicht, dass ihm die Waldgesetze (Bund und Länder) vielfältige
Aufgaben zugewiesen haben: Wirtschaftliche, landeskulturelle, soziale
und gesundheitliche. Das Waldgesetz
nennt demnach drei Kategorien von
Leistungen, die der Wald bzw. die
Forstwirtschaft zu erbringen haben,
nämlich die Nutz-, die Schutz- und die
Erholungsfunktion. Die beiden letzteren werden auch zu den so genannten
Gemeinwohlfunktionen zusammengefasst.
Schutzfunktionen
Die Schutzfunktionen des Waldes lassen sich wie folgt beschreiben:
Vielfältige
Schutzfunktionen
¾ Der Wald gleicht Temperaturextre-
157
6
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
me aus, erhöht die Luftfeuchtigkeit
und bremst die Luftströmung (Klimaschutz),
¾ er bindet das Treibhausgas Kohlen-
dioxid und produziert Sauerstoff bei
der Assimilation,
¾ er reinigt die Luft von Stäuben, Ga-
sen und radioaktiven Stoffen (Immissionsschutz),
¾ er verzögert den Wasserablauf,
verhindert Überschwemmungen,
speichert, liefert und reinigt das
Trinkwasser (Wasserschutz),
¾ er verhindert Bodenerosion durch
Wind und Wasser (Bodenschutz),
¾ er schützt vor Schneeverwehungen
und Seitenwind (Straßenschutz),
¾ der Wald gewährt einer Vielzahl
von Pflanzen und Tieren, zum Teil
vom Aussterben bedrohten Arten
(Rote Liste) Lebensraum.
Erholungsfunktionen
Zu den Erholungsfunktionen des Waldes zählen: Lärmschutz, Sichtschutz,
und sein prägender Einfluss auf das
Landschaftsbild. Der Wald bietet physische und psychische Erholung und
ist ein Ort für das Freizeiterleben.
Zunehmende
Bedeutung des
nachwachsenden Rohstoffes
Holz
158
Nutzfunktionen
In den Wäldern wird der umweltfreundliche und wertvolle Rohstoff
Holz gewonnen, was einer Vielzahl von
Waldbesitzern aller Waldbesitzarten
(Privatwald, Gemeinde-, Stiftungs- und
Körperschaftswald, Staatswald, Bundesforst) zugleich Arbeit und Einkommen verschafft (inkl. der nachgelagerten Holzwirtschaft auch den holzverarbeitenden und holzbearbeitenden Industrien).
Im Vergleich zu den fossilen Rohstoffen ist die Regenerierbarkeit des
Rohstoffes Holz unübertrefflich. Seine
Bedeutung steigt mit der zunehmenden Verknappung der fossilen Rohstoffe weltweit ständig. Gleichzeitig ist die
Umweltfreundlichkeit des nachwachsenden Rohstoffs Holz mit keinem an-
deren Rohstoff vergleichbar.
Die deutschen Forstunternehmen
würden aufgrund der umwelt- und sozialverträglichen Bereitstellung des
Produktes Holz daher jederzeit den Kriterien einer Zertifizierung genügen.
Der Wald als Rohstoff- und Energiequelle rückt in letzter Zeit wieder zunehmend in das allgemeine Interesse.
Produktion und Verbrauch von Holz einerseits und die Bereitstellung der
Schutz- und Erholungsfunktionen andererseits stehen in untrennbarem Zusammenhang. Pflege und Bewirtschaftung des Waldes sind nämlich Voraussetzung für die Erbringung der Gemeinwohlfunktionen. Nur ein ordnungsgemäß bewirtschafteter Wald, in dem
Holz geschlagen wird, kann nachhaltig
die Schutz- und Erholungsfunktionen
erbringen.
Das vor kurzem novellierte Waldgesetz für Bayern verpflichtet den öffentlichen Wald und Körperschaftswald
(Staatswald) zur vorbildlichen Erfüllung
der Gemeinwohlfunktionen.
Soweit die vorrangige Erfüllung vorstehender
Gemeinwohlfunktionen
nicht gefährdet wird, soll in den Wäldern des Freistaats Bayern der umweltfreundliche und wertvolle Rohstoff
Holz gewonnen werden. Dies soll im
Zuge einer pfleglichen und naturnahen
Waldbewirtschaftung so erfolgen,
dass keine bleibenden Schäden im
Wald entstehen.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
6.5.2 Bestandsaufnahme
6.5.2.1 Waldbestände
Ein Drittel der
Landkreisfläche
bewaldet
Die Waldfläche im Landkreis Starnberg
beträgt rund 17.200 ha. Bezogen auf
die Gesamtfläche (inkl. Seen) sind rund
35% des Landkreises bewaldet.
Die Waldverteilung auf die Besitzarten ergibt:
¾ 66% gehören privaten Besitzern
(davon ca. 31% Großprivatwald
über 100 ha),
¾ 22% sind Eigentum des Freistaates
Bayern,
¾ 2% Bundeswald (ehem. Übungs-
plätze), verwaltet durch das Bundesforstamt Stockdorf und
¾ 10% sind Eigentum von Gemeinden,
Stiftungen und Körperschaften des
öffentlichen Rechts.
Die Staatswaldungen Königswieser
Forst und Kreuzlinger Forst bilden die
größten geschlossenen Waldgebiete.
Der Nadelholzanteil in den Wäldern
ist in den letzten 10 Jahren systematisch zurückgegangen und wird auf
55% der Gesamtwaldfläche, der Anteil
der Laubholzbestände auf 45% geschätzt (nur für den Staatswald liegen
genaue Erhebungen vor). Die Baumarten sind demnach in den Wäldern insgesamt wie folgt vertreten:
Tabelle 6.5/1: Verteilung der Baumarten im Landkreis Starnberg
Fichten
52 %
Tannen
1%
Kiefern und Lärchen
je 1 %
Buche
35 %
Eiche
2%
Edellaubholz
(Eschen, Ahorn, Linden, Ulmen)
8%
Wälder finden wir bevorzugt auf weniger gut nährstoff- bzw. wasserversorgten Standorten oder auf Böden,
die wegen Vernässung oder wegen
der Steilheit des Geländes für eine
landwirtschaftliche Nutzung ausschei-
Fortschreibung 2006
den, sog. Grenzertragsböden. Auf der
Münchner Schotterebene und im
Jungmoränengebiet ist der Waldanteil
überdurchschnittlich hoch, während er
auf den besten landwirtschaftlichen
Böden im Altmoränengebiet unterdurchschnittlich vertreten ist.
Typisch für den Landkreis sind die
buchenbestandenen Moränenrücken,
die heute noch eine sehr ähnliche Mischung wie die regionale natürliche
Waldzusammensetzung
aufweisen,
mindestens 80% Buchen, daneben
Stieleichen, Fichten, Tannen und Kiefern.
6.5.2.2 Waldschäden
Auch im Landkreis Starnberg leiden
die Waldbäume unter der Luftverschmutzung. Die jährliche Erfassung
der Benadelungs- und Belaubungsdichte (Waldzustandsbericht) ist ein
wichtiger Weiser für die Vitalität der
Bäume. Leider ist hier aufgrund des
Stichprobenumfangs keine seperate
Auswertung für den Landkreis Starnberg möglich.
Der Gesundheitszustand der bayerischen Wälder hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert.
Die Anteile der deutlichen Schäden
der Bäume im Einzelnen gehen aus
nachfolgender Tabelle hervor:
Deutliche Verschlechterung
des Gesundheitszustands
der Wälder
Tabelle 6.5/2: Summe deutlicher
Schäden nach Baumarten in Bayern
in Prozent 2003
Fichte
23
Kiefer
21
Tanne
49
Buche
26
Eiche
18
2004
36
32
46
47
50
2005
29
34
42
38
62
Die am stärksten geschädigte Baumart ist derzeit die Eiche. Der Anteil an
deutlich geschädigten Eichen, das sind
solche, die mehr als ein Viertel ihrer
Blätter verloren haben, stieg von 26%
(2000) auf 62% (2005). Auch die Tanne
weist sehr hohe Schäden auf, hat sich
aber seit der letzten Erhebung wieder
leicht erholt. Am geringsten betroffen
ist die Fichte: 29% sind stärker geschädigt. Bei der Buche sind 38%, mehr als
159
6
160
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
jeder dritte Baum, stärker geschädigt.
Eine Ursache für den Anstieg der
Schäden ist sicher in dem extrem
trockenen Sommer 2003 zu suchen.
Nachdem die schädlichen Auswirkungen der Luftverunreinigung durch
Schwefeldioxid auf das Ökosystem
Wald erkannt worden waren und
durch den Einbau von Entschwefelungsanlagen in Großfeuerungsanlagen und von Katalysatoren bei PKW
der Ausstoß von Schwefeldioxid drastisch gesenkt worden war, wurden
die Stickoxidemissionen zum Hauptproblem für die Wälder und Waldböden. Im Gegensatz zum Rückgang der
Schwefeldioxidemissionen konnte bei
den Stickstoffverbindungen bis jetzt
nur ein geringer Rückgang erreicht
werden. Ein sehr großer Anteil an den
Stickoxidemissionen
entfällt
in
Deutschland auf den Straßenverkehr
(vgl. Kap. 2.3 Verkehr und Kap. 5.1 Luftreinhaltung).
Die Belastung mit Stickstoffverbindungen bedroht mittelfristig nicht nur
den Wald und den Waldboden. Vor allem die Auswirkungen auf das Trinkwasser machen rasches und konsequentes Handeln erforderlich. Hier
kann die Forstwirtschaft nur bedingt
zur Schadensminderung beitragen,
etwa durch eine Erhöhung der Laubbaumanteile
(Nährstoffausgleich
durch tiefere Durchwurzelung) (vgl.
auch Kap. 6.5.2.4).
Bis Ende 1994 wuchs der zwangsbedingte Holzeinschlag infolge der Borkenkäferschäden und von Folgestürmen auf rd. 900.000 Festmeter. Die Erfahrungszahl, dass etwa die gleiche
Borkenkäferholzmenge wie Sturmholzmenge anfällt, bestätigte sich.
Mit der zu beobachtenden Zunahme
extremer Witterungsereignisse wiederholte sich europaweit bereits nach
weniger als 10 Jahren der nächste
große Sturmschaden. Orkan "Lothar"
tobte am 26. Dezember 1999 mit Spitzen-Windgeschwindigkeiten von über
200 km/h über Bayern und richtete in
einigen Landesteilen schwere Verwüstungen an Waldbeständen an.
Sturmschäden
Im Februar / März 1990 fegten die
schlimmsten Stürme seit Beginn der
Aufzeichnungen, "Wiebke" und "Vivian",
über den Landkreis hinweg. Sie richteten verheerende Schäden in den Wäldern an. Mit rund 370.000 Festmeter
Windbruch- bzw. Wurfschäden lag die
ca. sechsfache Menge Holz am Boden,
die normalerweise pro Jahr gefällt
wird (Jahreshiebssatz). Am schwersten betroffen waren die Nadelreinbestände auf der Schotterebene.
In der Folge kam es ab 1991 zu einer
Massenvermehrung von Borkenkäfern,
begünstigt durch den Witterungsverlauf und das riesige Brutraumangebot.
Die Kulmination der BorkenkäferZwangseinschläge war 1993 erreicht.
Der Landkreis kam mit rund 15.000
Festmeter (6.000 fm im Privatwald,
3.000 fm im Körperschaftswald und
6.000 fm im Staatswald) noch glimpflich davon, was nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass einzelne betroffene Waldbesitzer schwere wirtschaftliche Einbußen zu verkraften haben. Im
Vergleich bemisst sich der Schadensumfang wie folgt:
Abb. 6.5/1: Schäden durch “Lothar”
Tabelle 6.5/3: Sturmschäden
Schadholzanfall Vivian/WiebkeLothar
(in Festmetern)
1990
1999
Bundesrepublik
70 Mio
30 Mio
Bayern
23,5 Mio 4,3 Mio
Lkr. Starnberg
370.000
15.000
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
Seither sind größere Sturmereignisse ausgeblieben. Größere Anfälle an
Schadholz verursacht jedoch immer
wieder der Borkenkäfer, vor allem auf
den vergleichsweise trockenen Standorten der Schotterebene.
6.5.2.3 Jagd
Abschussplanung
abhängig von
regelmäßigen
Wildverbissgutachten
Fortschreibung 2006
Die Fläche des Landkreises Starnberg
ist untergliedert in 93 Jagdreviere, darunter 44 Gemeinschaftsjagdreviere, 33
Eigenjagdreviere und 16 Staatsjagdreviere. In 11 Staatsjagdrevieren steht
das Jagdausübungsrecht den Bayer.
Staatsforsten zu, in einem Staatsjagdrevier übt der Staat die Jagd
selbst aus. Vier Staatsjagdreviere
(Seejagdreviere) sind verpachtet.
Die Drei-Jahres-Abschussplanung
2004 bis 2007 sieht in den Gemeinschafts- und Eigenjagdrevieren einen
Abschuss von 5.399 Stück Rehwild vor,
in den Staatsjagdrevieren sind insgesamt 1.263 Stück Rehwild zum Abschuss geplant.
Für Niederwild (z.B. Fuchs, Dachs,
Stockente, Graugans) ist eine Abschussplanung nicht vorgesehen. Im
Jagdjahr 2005 wurden in den Gemeinschafts- und Eigenjagdrevieren 852
Füchse erlegt, in den Staatsjagden 33
Stück. Etwa 100 Füchse wurden überfahren.
Bei der Abschussplanung ist vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu
berücksichtigen. Zu diesem Zweck erstellt die untere Forstbehörde alle drei
Jahre ein Wildverbissgutachten. Es
basiert auf einem Stichprobenverfahren, bei dem in allen Wäldern auf ca.
145 Probeflächen der Verbiss und die
Fegeschäden an ca. 11.000 Pflanzen in
Verjüngungsbeständen erhoben werden. Da das Gutachten jeweils für eine
ganze Hegegemeinschaft erstellt wird,
können die Empfehlungen zur Abschussplanung sich nur auf die gesamte Hegegemeinschaft beziehen, nicht
auf das einzelne Jagdrevier innerhalb
der Hegegemeinschaft.
Das Gutachten zur Situation der
Waldverjüngung 2006 wird auf Grundlage der im Frühjahr aufgenommenen
Stichprobendaten erstellt. Das Ergeb-
nis wird im Spätherbst 2006 vorliegen.
6.5.2.4 Bisherige Maßnahmen
6.5.2.4.1 Pflege der Wälder
Bayern, als ein besonders waldreiches
Land, hat die Pflege des Waldes in die
Verfassung aufgenommen. Nach Artikel 141 der Bayerischen Verfassung
gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den
Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu
schützen und eingetretene Schäden
möglichst zu beheben und auszugleichen.
Zudem hat Bayern als erstes Bundesland eine Waldfunktionskartierung
erstellt. Aus den Ergebnissen dieser
Kartierung werden Ziele und Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung
des Waldes abgeleitet. Der Waldfunktionsplan als forstlicher Fachplan hat
sich als wirkungsvolles Instrument der
Walderhaltung bewährt.
Zur Pflege der Wälder und zur Stärkung ihrer Vitalität wird eine standortgerechte Auswahl der Baumarten getroffen und der Anteil der Mischbestände erhöht (vgl. nachfolgendes Kapitel Aufforstungen). Die Baumartenzusammensetzung in den Verjüngungen
wird u. a. durch die standörtlichen Gegebenheiten, die betrieblichen Vorgaben der Waldbesitzer und von der in
der Gesellschaft vorherrschenden Vorstellung zur Schaffung von stabilen
Mischwäldern beeinflusst.
Eine bessere Durchforstung sorgt für
eine frühzeitige Pflege des Bestandes
und somit für eine bessere Vitalität,
Stabilität und Qualität.
Mischwaldbestände
erhöhen
6.5.2.4.2 Aufforstungen
Erstaufforstungen
Im Landkreis Starnberg werden im
Durchschnitt pro Jahr etwa fünf bis
zehn Hektar Privat- und Körperschaftswald aufgeforstet. Im Vergleich dazu
bleibt die Rodungsfläche im Durchschnitt unter einem Hektar. In der Bi-
161
6
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
lanz überwiegen also die Aufforstungen bei weitem, das heißt: die
Waldfläche nimmt stetig zu. Diese Tendenz trifft auch für ganz Bayern zu.
Wiederaufforstungen
Nach den Orkanschäden im Jahr 1990
sind in allen Waldungen große Wiederaufforstungen in Angriff genommen
worden. Allein im Staatswald des ehemaligen Forstamtes Starnberg wurden
im Zeitraum von 1990 bis 1997 rund 540
ha Kahlflächen aufgeforstet, davon allein im Kreuzlinger Forst rund 170 ha.
Insgesamt wurden über 4 Millionen
Bäume gepflanzt. Dabei betrug der Anteil der Laubbäume 94%, der Rest waren Nadelbäume.
Auch im Privat- und Körperschaftswald überwog in den Aufforstungen
der Laubholzanteil das Nadelholz (ca.
54% Laubholz, 46% Nadelholz).
In den letzten Jahren waren kaum
mehr Pflanzungen nötig, die Widerbewaldung erfolgte hauptsächlich durch
Naturverjüngung.
Gefahren
Das waldbauliche Ziel der Mischwaldbegründung wird auf mancherlei Weise gefährdet, u. a. durch Trockenperioden, Frost, Konkurrenzvegetation (v.a.
Gras und Brombeere), Mäusefraß,
Schneedruck sowie Wildverbiss. Trotz
entsprechender Bemühungen müssen
die Mischkulturen vielerorts durch
Zäune noch vor Wildverbiss geschützt
werden. In den waldreichen Hegegemeinschaften muss der Rehwildbestand an den Lebensraum angepasst
werden. In waldärmeren Bereichen
kann durch jagdliche Biotoppflegemaßnahmen eine Entlastung des
Verbissdrucks von den Forstpflanzen
erreicht werden.
6.5.2.4.3 Standortserkundung
Das forstpolitische Ziel naturnahe, gesunde, stabile und leistungsfähige
Wälder zu erhalten oder zu schaffen,
ist nur über die Kenntnis des forstlichen Standortes und des standorttypischen Wuchsverhaltens der einzelnen
Baumarten zu erreichen.
Um dem Waldbesitzer Unterlagen für
162
einen zielgerechten und leistungsorientierten Waldbau zu liefern, wurde
im Bereich des Landkreises eine
Standorterkundung durchgeführt. Dabei wurden die natürlichen Grundlagen, wie Klima, Geologie, Naturraum
u.a. erfasst.
Als wichtigstes Ergebnis wurden
Standortkarten angefertigt, die über
Bodenart, Wasserhaushalt und Besonderheiten der Waldböden sehr genau
Auskunft geben. Die Kartierung liegt
mittlerweile flächendeckend für den
Landkreis vor.
Alle Waldbesitzer haben hiermit eine
hervorragende Grundlage für eine
standortgerechte Planung ihres Waldes bei Wiederanpflanzung, Neubegründung oder Waldumbau.
Weitere Informationen hierzu sind
erhältlich u.a. bei der Waldbesitzervereinigung Starnberg.
Standortserkundung als
Grundlage für
sachgerechten
Waldbau
6.5.2.4.4 Naturwaldreservate
Im Staatswald des Forstamtes Starnberg sind zwei Naturwaldreservate
eingerichtet, nämlich
¾ das ca. 42 ha große Weiherbuchet
an der Würm (an der sog. "Heidekurve") und
¾ das ca. 31 ha große Seebuchet
zwischen Aschering und Landstetten.
Zur Erhaltung und Erforschung des
selten gewordenen Typs "Waldmeister
Buchenwald" unterbleibt hier seit dem
Jahr 1974 jegliche forstwirtschaftliche
Nutzung. Aus den im bayerischen
Staatswald rund 150 ausgewiesenen
Naturwaldreservaten - durch eine Änderung des bayerischen Waldgesetzes
können seit 1998 auch Körperschaften
selbständig Naturwaldreservate einrichten - sollen über lange Zeiträume
wieder "Urwälder aus zweiter Hand"
werden. So nimmt von Jahr zu Jahr
das Totholz zu.
Verkehrssicherungspflicht besteht
nur auf dem vom Königswieser Kircherl Richtung Bahnhof Mühlthal neu
um das Naturwaldreservat angelegten
Ersatzweg. Deshalb ist beim Betreten
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
Wälder ohne
menschliche
Eingriffe
mit besonderen Gefahren zu rechnen
wie umstürzenden Bäumen, abbrechenden Ästen und querliegenden
Stämmen.
Naturwaldreservate sind Refugien
von zahlreichen seltenen, z.T. vom
Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, z. B. Hohltaube, Schwarzspecht, über 200 Pilzarten. Entsprechend intensiv wird naturwissenschaftliche Forschung betrieben, die
von der Bayerischen Landesanstalt für
Wald und Forstwirtschaft koordiniert
wird. Aus Naturschutzgründen sollen
die Wege nicht verlassen werden.
Durch die Erfassung und Erforschung der ökologischen Zusammenhänge in den naturnah aufgebauten
Reservatswäldern werden die Bewirtschaftungsstrategien für Wirtschaftswälder entwickelt oder bereits bestehende Strategien abgesichert.
Naturwaldreservate vermitteln dem
interessierten Waldbesucher nicht nur
ein uriges Naturerlebnis, sondern auch
die Möglichkeit, sein Wissen über
natürliche Zusammenhänge im Wald
zu vertiefen. Sie dienen daher auch
der Bildung im Rahmen der Waldpädagogik.
¾ Unersetzbarkeit (durch andere Bo-
6.5.2.4.5 Bannwälder
Zum Schutz und zur Bewirtschaftung
ihrer Wälder werden den privaten und
kommunalen Waldbesitzern von der
unteren Forstbehörde, dem Amt für
Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.
Obb., kostenlose fachliche Beratung,
Aus- und Fortbildungen sowie ein finanzielles Förderprogramm angeboten.
Die kommunalen Körperschaften können darüber hinaus die Betriebsleitung
und Betriebsausführung vertraglich
der unteren Forstbehörde übertragen.
Die Übertragung ist bis zu einer Waldfläche bis 5 Hektar unentgeltlich, darüber ist ein Entgelt zu entrichten.
Für die privaten und kommunalen
Waldbesitzer gibt es Förderprogramme, mit denen zahlreiche waldbauliche
Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Die untere Forstbehörde
sowie die Waldbesitzervereinigung
Starnberg w.V. beraten hierzu gerne.
Erst mit dem Waldgesetz für Bayern
vom 01.01.1975 wurde der Bannwaldbegriff in die bayerische Forstgesetzgebung eingeführt. Die Einführung war
notwendig geworden, nachdem zunehmend Waldflächen in den Ballungsräumen beansprucht wurden, also dort,
wo der Wald für das Allgemeinwohl
am notwendigsten ist. Insgesamt sind
ca. 8% der Waldfläche Bayerns als
Bannwald in den Regionalplänen ausgewiesen.
Um einen Wald rechtskräftig durch
Rechtsverordnung zu Bannwald erklären zu können, müssen folgende
fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
¾ Lage und flächenmäßige Ausdeh-
nung (i. d. R. mindestens 500 ha),
¾ im
Verdichtungsraum
waldarmen Bereich,
Fortschreibung 2006
oder
dennutzungsform),
¾ außergewöhnliche Bedeutung für
Klima, Wasserhaushalt oder Luftreinigung,
¾ Ausweisung im Regionalplan.
Die Abgrenzung erfolgt flurnummernweise (parzellenscharf). Eine Rodungserlaubnis ist zu versagen, wenn
es sich um Bannwald handelt unbeschadet von sehr engen Ausnahmen.
Im Landkreis Starnberg existieren
zwei großflächige Bannwaldgebiete:
¾ Kreuzlinger Forst und Unterbrunner
Holz (Gesamtfläche 2.598 ha),
Zwei Bannwaldgebiete im
Landkreis
Starnberg
¾ Forstenrieder Park und Staatsforst
Unterbrunn mit den umgebenden
Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München (Gesamtfläche 8.081 ha, davon 2.787 ha im
Lkr. Starnberg).
6.5.2.4.6 Förderprogramme
Fachliche
Beratung und
finanzielle
Unterstützung
im
163
6
Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft
6.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Ansprechpartner:
¾ Forstaufsicht und Forstschutz mit
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Außenstelle Schongau
Lechvorstadt 16
86956 Schongau
Tel. (08861) 9307-0
[email protected]
www.alf-wm.bayern.de
¾ Eine am Wohl der Allgemeinheit
Bayerische Staatsforsten
Forstbetrieb München
Forstenrieder Allee 182
81476 München
Tel. (089) 745145-0
www.baysf.de
Der Bereich Forsten sowie die Forstdienststellen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten sehen folgende
Schwerpunktaufgaben:
dem Ziel, den Wald vor Schäden zu
bewahren und seine sachgemäße
Bewirtschaftung zu sichern (z.B.
durch Sicherstellung des Vollzugs
der den Wald betreffenden Rechtsvorschriften).
orientierte Beratung der privaten
Waldbesitzer, um eine möglichst
sachgerechte Waldbewirtschaftung sicherzustellen.
¾ Beratung der forstlichen Zusam-
menschlüsse, um diese bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen
Aufgaben zu unterstützen.
¾ Vollzug der forstwirtschaftlichen
Förderprogramme.
¾ Betriebsleitung und -ausführung in
Waldbesitzervereinigung Starnberg
- Geschäftsstelle Hanfelder Str. 7
82131 Oberbrunn
Tel. (089) 8504615
Bundesforstamt Stockdorf
Gautinger Str. 34
82131 Stockdorf
Tel. (089) 8956860
den Wäldern kommunaler Gebietskörperschaften (auf Wunsch und
gegen Entgelt).
¾ Durchführung von waldpädagogi-
schen Maßnahmen, um das Bewusstsein für die Bedeutung des
Waldes und der Forstwirtschaft in
der Gesellschaft zu fördern.
Agenda 21 –
Offensive
¾ Umsetzung des Natura 2000 -
Gebietsmanagements (EU-weites
Netz von Schutzgebieten, in denen
bestimmte Lebensraumtypen sowie
Tier- und Pflanzenarten in einem
günstigen Zustand erhalten oder
ggf. dahin zurückgeführt werden
sollen. Dies erfordert unter anderem die Beteiligung aller relevanten Gruppen an "Runden Tischen",
die Beratung der Eigentümer, die
Mitwirkung an den erforderlich
Kartier- und Planungsarbeiten und
die Entscheidung über waldrelevante Ziele und Maßnahmen).
164
Kapitel 6.5: Wald und Forstwirtschaft
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Beratung der privaten Waldbesitzer in Zusammenar-
beit mit der Waldbesitzervereinigung Starnberg
Zu erreichen bis:
¾ 2007
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
7. Gewässerschutz und
Abwasserreinigung
7.1
Gewässerschutz
7.1.1
Einführung und Problembeschreibung .....................167
7.1.2
Oberflächengewässer .................................................168
7.1.2.1
7.1.2.2
7.1.2.3
7.1.3
7.3
Fortschreibung 2006
Situation im Landkreis Starnberg.....................168
Gefahren...............................................................170
Schutzmöglichkeiten..........................................171
Grundwasser .................................................................171
7.1.3.1
7.1.3.2
7.1.3.3
7.1.3.4
7.1.3.5
7.2
167
Natürliche Gegebenheiten................................171
Grundwassermenge und Gefährdungen ........171
Schutzmöglichkeiten..........................................172
Wasserversorgung in den Gemeinden ...........173
Trinkwasserqualität ............................................175
Abwasserreinigung
176
7.2.1
Einführung und Problembeschreibung .....................176
7.2.2
Bestandsaufnahme ......................................................176
Ziele und Handlungsmöglichkeiten
178
165
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
W
I
anderer Stoff hat eine ähnlich hohe
ser und Grundwasser bedrohen, erläu-
Wertigkeit für unser Dasein. Deshalb
tert und Schutzmöglichkeiten aufge-
gehört der Schutz unserer Wasserres-
zeigt. Aber auch die zunehmenden Ge-
sourcen,
fahren
asser ist das wichtigste Grund-
nahrungsmittel des Menschen. Kein
verantwortungsvoller
und
m folgenden Kapitel werden deshalb
die Gefahren, die Oberflächengewäs-
durch
Überschwemmungen
sparsamer Umgang damit sowie deren
und
nachhaltiger Erhalt auch für die nach-
Schutzmaßnahmen werden aufgezeigt.
folgenden Generationen zu unseren
A
wichtigsten Aufgaben, sowohl global
als auch lokal.
Hochwasser
sowie
mögliche
uch auf die Situation der Trinkwas-
serversorgung im Landkreis Starnberg
D
wird eingegangen. Ein weiteres Kapitel
ie Nutzungsansprüche an das
widmet sich der Abwasserreinigung.
Wasser sind vielfältig. Neben der
Abschließend werden Ziele und Hand-
Funktion als Trink- und Brauchwasser
lungsmöglichkeiten des Landkreises
sowie als Lebensraum für viele Tier-
aufgezeigt.
und Pflanzenarten hat das Wasser gerade im Landkreis Starnberg, der ja
auch als Fünf-Seen-Land bekannt ist,
große Bedeutung für den Freizeit- und
Erholungsbereich. Konflikte bleiben da
natürlich nicht aus.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 18: Schutz und Nutzung von Süßwasser
Kapitel 19: Sicherer Umgang mit giftigen Chemikalien
Kapitel 21: Sicherer Umgang mit Abwasser
166
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
7.1 Gewässerschutz
7.1.1 Einführung und Problembeschreibung
Nur 0,6% des
gesamten
Wassers ist
Trinkwasser
Das Wasser der Erde befindet sich in
einem ständigen Kreislauf. Seine Menge ist unveränderlich, es ist aber unterschiedlich verteilt. Den gesamten
Wasservorrat der Erde schätzt man auf
etwa 1,64 Milliarden Kubikkilometer.
97,4 Prozent aller Wasservorräte der
Erde bestehen aus Salzwasser, rund
zwei Prozent sind in ewigem Eis gebunden und nur 0,6 Prozent sind prinzipiell als Trinkwasser nutzbar.
Abbildung 7/1: Kreislauf des Wassers
auf der Erde
Mitteleuropa ist mit Wasser reichlich gesegnet, Wasser wird überall bereit gestellt, jeder kann sich aus dem
Wasserhahn bedienen.
Wasser wird auf vielfältige Weise
genutzt: Im Haushalt, in der Landwirtschaft, als Rohstoff in der Industrie.
Fortschreibung 2006
Tabelle 7/1: Durchschnittlicher Trinkwasserverbrauch in Deutschland
Trinken
1 Liter
Kochen
4 Liter
Toilette
35 Liter
Körperpflege (Baden,Duschen) 45 Liter
Wäsche waschen
20 Liter
Geschirrspülen
5 Liter
Putzen
5 Liter
Garten
5 Liter
Sonstiges
10 Liter
Gesamt
130 Liter
Der Wasserverbrauch ist in den letzten Jahren rückläufig. Gründe dafür
sind z.B. stark angestiegene Abwas-
sergebühren, wassersparende Armaturen (Toilettenspülung) oder die Einführung von Kühlwasserkreisläufen in
der Industrie.
Ein großes Problem ist die Vergeudung von hochwertigem Grund- und
Trinkwasser in Haushalten und Industrie für Zwecke, für die auch Wasser
von minderer Qualität ausreichen würde. Gedankenlos wird häufig der größte Anteil des täglich verbrauchten
Wassers in die Toilette gespült oder
für die Reinigung eines PKW verbraucht, obwohl auch minderwertigeres Wasser den Reinigungszweck
durchaus erfüllen würde.
167
7
Trinkwasser für
viele Zwecke zu
schade
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
In fast allen Gewerbe- und Industriezweigen wird Wasser für Produktionsund Reinigungszwecke verwendet. So
werden z.B. für die Behandlung von einem Liter Milch vier bis sieben Liter
Wasser, für einen Liter Bier 15 bis 20
Liter Wasser verbraucht. Für die Herstellung von einem Kilogramm Papier
werden 100 bis 200 Liter Wasser
benötigt, für ein Kilogramm Stahl 200
Liter Wasser und für die Herstellung
eines Autos nicht weniger als 380.000
Liter Wasser!
7.1.2 Oberflächengewässer
Oberflächengewässer, also Seen, Flüsse und Bäche, werden hinsichtlich ihrer Größe und Wasserführung in verschiedene Kategorien eingeteilt. Man
unterscheidet hier Gewässer I., II. und
III. Ordnung.
7.1.2.1 Situation im Landkreis
Starnberg
Relikte der
letzten großen
Eiszeit
168
Die Gewässer des Landkreises
Die Seen des Landkreises Starnberg
befinden sich im Jungmoränengebiet
und sind Relikte der letzten großen Eiszeit. Nach dem Rückzug der Gletscher
hatten sich zwischen den Wällen und
Hügeln wassergefüllte Wannen und
Furchen gebildet. Die meisten haben
sich im Laufe der Zeit mit Sinkstoffen
aufgefüllt und sind vermoort oder vertorft. Einige sind aber als offene Wasserflächen erhalten geblieben. Zu ihnen gehören der Pilsensee, der schon
fast verlandete Maisinger See, der
stark zusammengeschrumpfte Eßsee
und der Wörthsee.
Dieser liegt in einer verhältnismäßig
flachen glazialen Wanne. Der Seespiegel war in früheren Zeiten etwa 30 Meter höher. Der See beginnt ebenfalls
langsam zu verlanden. Durch Niedermoor, Schwingrasen und Schilfwälder
bildet sich bereits eine Landverbindung zur Insel Wörth heraus.
Eine andere Entstehungsweise findet sich beim Weßlinger See. Er gehört
zu den für diese Landschaft typischen
Toteislöchern. Eisblöcke, die nach dem
Rückzug der Gletscher, von Schottern
überdeckt, lange Zeit als totes Eis erhalten blieben, gruben beim späten
Abschmelzen charakteristische steilwandige Kessel in den Erdboden. In
manchen dieser Toteislöcher befinden
sich kleine Seen. Der größte unter ihnen ist der Weßlinger See.
Der Starnberger See oder Würmsee,
wie er ehemals genannt wurde, stellt
die größte Wassermasse Bayerns dar.
Gemessen daran und im Vergleich zu
anderen Seen ist sein Einzugsgebiet
mit 56,4 Quadratkilometern klein. Vermutlich entstand der See durch die
erodierende Kraft des letzten großen
Gletschers der Würmeiszeit, der nach
seinem Abschmelzen eine tiefe Geländewanne hinterließ. Ein charakteristisches Merkmal ist das Fehlen eines
Zuflusses aus den Alpen. Die vorhandenen Zuflüsse sind relativ klein und
für den Wassereintrag unbedeutend.
Neben den oberirdischen Zuflüssen
wird der Starnberger See von unterirdischen Grundwasserquellen gespeist.
Einen bedeutenden Anteil am Wassereintrag
hat
der
Niederschlag.
Seeablauf ist die Würm. Die geringe
Menge an zufließendem Wasser bedingt die sehr lange Wassererneuerungszeit von 21 Jahren. Dies hat
natürlich weit reichende Konsequenzen für den Nährstoffhaushalt des
Sees. Im Vergleich dazu: die Wassererneuerungszeit des Ammersees beträgt 2,7 Jahre, die des Kochelsees nur
43 Tage.
Größere Oberflächengewässer im
Landkreis sind neben den Seen die
Würm, der Maisinger Bach (Georgenbach), der Starzenbach, der Kienbach,
der Lüßbach und der Krebsbach.
Die Gewässer im Landkreis sind, bis
auf minimale Ausnahmen, gering bis
mäßig belastet (s. Gewässergütekarte
Abbildung 7/2).
Starnberger See
hat die größte
Wassermasse
Bayerns
Sehr lange
Wassererneuerungszeit
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Abbildung 7/2: Gewässergütekarte
Landkreis Starnberg (Stand 31.10.2006)
Fortschreibung 2006
169
7
Regelmäßige
Überwachung
der Wasserqualität
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Badewasserqualität
Zur Überwachung der Badegewässer
im Landkreis Starnberg führt das Gesundheitsamt vor und während der Badesaison in der Zeit von Anfang Mai
bis Mitte September regelmäßig im 14täglichen Rhythmus Ortsbesichtigungen durch und entnimmt an ca. 50 Probenahmestellen (darunter 9 EG-Badeplätze) Wasserproben zur bakteriologischen Analyse.
Analysen auf chemische Stoffe (z.B.
Schwermetalle) werden ggf. zusätzlich
durchgeführt, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Verunreinigung des Gewässers vorliegen.
Die Ortsbegehung ist mit einer Besichtigung verbunden. Dabei wird u.a. darauf geachtet, ob das Wasser eine ausreichende Mindestsichttiefe hat, eine
anormale Färbung aufweist und ob
eine Schaumbildung, ein Ölfilm oder
ein auffälliger Geruch vorhanden ist.
Grad der Gewässergüte
Die Badewasserqualität der Landkreisseen ist grundsätzlich als gut einzustufen. Die weit überwiegende Zahl der
Untersuchungen zeigt bakteriologisch
einwandfreie Ergebnisse.
Allerdings können die an gut zugänglichen Uferbereichen sowie auch
an Badestränden häufig anzutreffenden Wasservögel (Schwäne, Graugänse, Stockenten, Blesshühner usw.) mit
ihren Ausscheidungen punktuell zu einer Belastung des Seewassers beitragen. Ein übermäßiger Besatz mit Wasservögeln kann Leit- und evtl. Grenzwertüberschreitungen der bakteriologischen Untersuchungsparameter zur
Folge haben. Insbesondere Fütterungsverbote sollten daher im Interesse einer Reinhaltung der Gewässer unbedingt beachtet werden.
In Zeiten von Nasswetterperioden
können ferner Abschwemmungen von
Straßen und Feldern zu einer vorübergehenden Gewässerbelastung führen.
Nach stärkeren Niederschlagsereignissen wird deshalb in der unmittelbaren Nähe von Zuläufen und Einleitungen vom Baden vorsorglich abgeraten.
Das Wasser der Würm erreicht derzeit noch nicht durchgehend Badewasserqualität. Es wird jedoch weiter
170
angestrebt, die bakteriologische Qualität der Würm zu verbessern. Einen
wesentlichen Beitrag hierzu leistet die
im Jahr 2005 in Betrieb genommene
UV-Bestrahlungsanlage der Kläranlage
Starnberg.
7.1.2.2 Gefahren
Heute werden Gewässer immer weniger durch begrenzte, punktförmige
Schadstoffquellen belastet. Bedrohlicher geworden sind die sogenannten
diffusen Schadstoffe, also flächenhafte Belastungen, die sich wie ein Teppich über die Landschaft legen. Sie
dringen entweder direkt oder nach einem Umweg über die Atmosphäre in
die Gewässer.
Zu den Hauptschadstoffen gehört
Schwefeldioxid, das im Wesentlichen
von Kraftwerken freigesetzt wird. Dazu
kommen Stickoxide, die aus Kraftwerken, vor allem aber aus dem Kraftfahrzeugverkehr stammen. Ammoniak entsteht vor allem in der Tierhaltung und
wird durch Düngung in den Boden eingebracht. Methan stammt aus der Abfallwirtschaft, der Landwirtschaft und
der Brennstoffgewinnung.
Eine Gefährdung des Grundwasserbestandes stellt nicht nur der steigende Bedarf sondern auch die zunehmende Versiegelung von Bodenflächen dar. Dadurch wird ein
Versickern von Niederschlagswasser
verhindert. Stattdessen werden Niederschläge in die Kanalisation abgeleitet. Eine Grundwasserneubildung wird
auf diese Weise erheblich reduziert,
was einem übermäßigen Verbrauch
gleichkommt.
Vor allem heftige Starkniederschläge und damit verbundene Hochwasser
(z.B. Pfingsten 1999, August 2005)
führen uns immer wieder sehr eindringlich die Naturgewalten des Wassers vor Augen. Unscheinbare Geländemulden werden zu gefährlichen
Sturzbächen, die in Sekunden Kellerfenster eindrücken und ganze Untergeschosse unter Wasser setzen.
Die wenig beachteten Überschwemmungsgebiete wurden in der Vergangenheit großzügig als günstiges Bauland genutzt mit im nachhinein be-
Zunehmende
Bodenversiegelung
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Bauland in
Überschwemmungsgebieten
trachteten fatalen Folgen. Der Verlust
an Abfluss- und Retentionsraum bewirkt ungünstigere Verhältnisse für
Alle in einem Überschwemmungsgebiet durch höhere Wasserstände und
meist auch höhere Fließgeschwindigkeiten. Die Folge sind hohe Sachschäden, aber auch ggf. Gewässerverunreinigungen z.B. durch aufschwimmende
Heizöltanks.
Abbildung 7/3: Pfingsthochwasser
1999 am Ammersee
7.1.2.3 Schutzmöglichkeiten
Die Oberflächengewässer sind soweit
wie möglich vor Verunreinigungen zu
schützen. Dies kann u.a durch möglichst optimale Reinigung der häuslichen Abwässer (vgl. Kapitel 7.2) und
die Verhinderung von Eintragungen
aus der Landwirtschaft (Abschwemmung von Gülle etc.) erfolgen.
Weitere Schutzmöglichkeiten sind
durch
Gewässerentwicklungspläne
gegeben, auf die im Kapitel Naturschutz (vgl. 6.2.2.4 bzw. 6.3.1.4) näher
eingegangen wird. Die Möglichkeiten
zum Hochwasserschutz sind in Kapitel
7.3.2 aufgezeigt.
Fortschreibung 2006
7.1.3 Grundwasser
7.1.3.1 Natürliche Gegebenheiten
im Landkreis Starnberg
Mit der Herausbildung der Alpen kam
es zu einer großräumigen Absenkung
des Alpenvorlandes und dem Rückgang des Meeres aus Bayern. In den
darauffolgenden geologischen Epochen lagerten sich in diesem Trog
mächtige Schichten der sogenannten
Molasse ab, die in der Gegend um
München etwa 1800 Meter dick sind
und am Alpenrand gar bis zu 4000 Meter. Durch die phasenweise Verbindung mit dem Meer wechselte immer
wieder marine und terrestrische Sedimentation.
Die oberste Molasseschicht, die so
genannte obere Süßwassermolasse
entstand aus den Schuttmassen, die
ein gewaltiges Flussnetz von den Alpen heruntergespült hatte. Diese Horizonte sind reich an Porenwasser und
ergiebigen Grundwasservorkommen.
Sie befinden sich etwa 40 bis 250 Meter unter Gelände. Nach hydrochemischen und hygienischen Gesichtspunkten wird aus diesen Vorkommen
ein hervorragendes Wasser gefördert.
Aufgrund des alpinen Ursprungs der
Sedimente besitzt das Wasser einen
relativ hohen Kalkgehalt.
7.1.3.2 Grundwassermenge und
-gefährdungen
Bayern steht in der Grund- und Quellwassernutzung an der Spitze aller
Bundesländer. Dies hat zwar große
Vorteile im Hinblick auf die Qualität des
Trinkwassers: Grundwasser ist sauber
und bedarf im Normalfall keiner chemischen Aufbereitung. Hohe Grundwasserförderungen sind aber mit einer
Senkung des Grundwasserspiegels
und daher mit einer Veränderung des
Wasserhaushalts verbunden. Die Wasserführung der Flüsse und Seen wird
vermindert, Quellen und kleinere Brunnen können versiegen. Auenwälder
und Sumpfgebiete sind von der Senkung des Grundwasserspiegels beson-
Hohe Grundwasserförderungen senken
den Grundwasserspiegel
171
7
Gefahr durch
unsachgemäßen
Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
172
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
ders betroffen - ihre Vegetation wird
zerstört.
All diese Auswirkungen sind besonders gravierend in niederschlagsarmen Jahren. Gebiete mit hohem
Grundwasserstand, wie der Landkreis
Starnberg, sind daher empfindlicher
gegenüber Absenkungen des Grundwasserspiegels.
Großflächige
Trockenlegung von Feuchtgebieten
durch landwirtschaftliche Entwässerungsmaßnahmen (Drainagen) führen
ebenfalls zur Veränderung der Grundwasseroberfläche. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hat die Versickerungsrate zwar nur geringfügig,
dafür aber großflächig abgenommen.
Mechanisierung und veränderte Bewirtschaftungsformen bringen eine
Verfestigung des Bodens mit sich. Niederschlagswasser kann dann nur
schwer einsickern und fließt eher in
Oberflächengewässer oder Kanalisationen ab.
Auch die rasch zunehmende Bebauung, Industrialisierung und Mobilisierung haben eine Zunahme von wasserundurchlässigen Bebauungs- und Verkehrsflächen zur Folge. Von versiegelten Flächen gelangen die Niederschläge viel rascher in den Abfluss als von
der natürlichen Oberfläche, vor allem
auch aufgrund der gezielten Entwässerung durch Rohrleitungen und Gräben.
Flurbereinigung, Flurbegradigung und
Flächenversiegelung beschleunigen
den Wasserabfluss und verhindern
eine ausreichende Grundwasserneubildung.
Viele Stoffe, die von Industrie und
Gewerbe hergestellt und verwendet
werden, können das Wasser gefährden, etwa Kohlenwasserstoffe, Benzin
oder Öle. Von unsachgemäßem Umgang und Unfällen bei Lagerung, Umschlag und Abfüllen geht eine hohe
Gefährdung aus.
Besonders problematisch sind jene
Stoffe, die aufgrund guter Löslichkeit,
geringer Abbaubarkeit oder großer
Mobilität zu weit reichenden und lang
andauernden Verunreinigungen des
Grundwassers führen können. Das
häufig verwendete Reinigungs- und
Entfettungsmittel Per beispielsweise
dringt selbst durch meterdicken Beton
und durch vermeintlich undurchlässige
Tonschichten. Nur durch Edelstahl
lässt es sich zurückhalten.
Auch Öle gehören zu den wassergefährdenden Stoffen. Es gibt im Landkreis Starnberg mehrere tausend Öltanks - von kleinen Anlagen im Privathaushalt bis zu Großtankanlagen der
Industrie mit bis zu 123.000 m³ Fassungsvermögen.
Immerhin konnte der Einsatz von
wassergefährdenden Stoffen in den
letzten Jahren in vielen Gewerbebereichen -wie zum Beispiel chemischen
Reinigungen- reduziert oder durch Ersatzstoffe vollständig vermieden werden. Die Sanierung von Altschäden
wird allerdings noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
7.1.3.3 Schutzmöglichkeiten
Einwandfreies Trinkwasser für alle zu
sichern, ist eines der wichtigsten Ziele
einer nachhaltigen Wasserwirtschaft.
Der Schutz des Grundwassers hat daher Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.
Aufbauend auf dem flächendeckenden Grundwasserschutz hat der besondere Schutz der Trinkwassereinzugsgebiete und aller mit der Wassergewinnung zusammenhängenden Anlagen höchste Priorität.
Wichtigstes Instrument ist dabei die
Festsetzung von Wasserschutzgebieten in den hochempfindlichen und fassungsnahen Bereichen. Dazu kommt
gegebenenfalls die Ausweisung wasserwirtschaftlicher Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.
Wasserschutzgebiete werden im allgemeinen in drei Zonen unterteilt:
Wasserschutzgebiete sichern
Trinkwasserqualität
¾ Zone I umfaßt die unmittelbare Um-
gebung der Brunnen bzw. der
Quellfassung und ist für Unbefugte
nicht zugänglich. In Zone I sind sowohl landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen als auch der Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen etc.
verboten.
¾ Zone II, die engere Schutzzone,
umfasst das Gebiet von dessen
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
äußeren Grenzen das Grundwasser
50 Tage bis zum Erreichen der
Quellfassung benötigt. In diesem
Bereich ist land- und forstwirtschaftliche sowie gärtnerische
Nutzung nur eingeschränkt erlaubt.
Verboten ist das Düngen mit mineralischen und organischen Stickstoffdüngern, sofern nicht nachweislich bedarfs- und zeitgerecht
unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes gedüngt wird. Verboten ist auch Düngen mit Gülle
und Jauche mittels Leitungen, Ausbringen von Klärschlamm, offene
Lagerung von mineralischem Dünger, Massentierhaltung in Ställen,
Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, Rodung und Umbruch
von Dauergrünland, Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen etc.
¾ Zone III, die weitere Schutzzone
wird noch in Zone III A und III B unterteilt. Sie umfasst das Gebiet zwischen der 50-Tage-Linie und der
unterirdischen Grundwasserscheide. In Zone III gelten ähnliche Verbote wie in Zone II. Hier sind allerdings Wohnsiedlungen erlaubt, Gewerbe- und Industriebetriebe nur
mit erheblichen Einschränkungen
und nur soweit die Abwasserbeseitigung durch eine Kanalisation gesichert ist.
Abbildung 7/4: Grundriss eines
Wasserschutzgebietes mit den dazugehörigen Schutzzonen I, II und III
Fortschreibung 2006
Darüber hinaus gibt es auch im
Landkreis Starnberg ein Kooperationsmodell zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft zur
Reduzierung des Nitrat- und Pflanzenschutzmitteleintrags.
7.1.3.4 Wasserversorgung in den
Landkreis-Gemeinden
Die Versorgung der Bevölkerung im
Landkreis Starnberg mit Trinkwasser
ist auf eine Vielzahl von "Wasserversorgern" verteilt:
Trinkwasserversorgung
lastet auf vielen
Schultern
Gemeinde Andechs
Die Wasserversorgung der Gemeinde
Andechs wird zum einen durch einen
Brunnen bei Frieding (Gesamtförderung 2005: 196.000 m³), zum anderen
durch Wasserbezug vom "Zweckverband Großräumige Wasserversorgung
im Landkreis Starnberg" (der die Versorgung der Gemeinde zwischenzeitlich vollständig übernommen hat) sichergestellt. Die Justizvollzugsanstalt
in Rothenfeld erhält ihr Trinkwasser
aus einem eigenen Brunnen.
Gemeinde Berg
Die Gemeinde Berg deckt ihren Trinkwasserbedarf ausschließlich aus eigenen Brunnen. Aus dem Brunnen II und
dem Brunnen Höhenrain wurden im
Jahr 2005 zusammen 784.000 m³ entnommen. Ein neuer Brunnen bei Harkirchen wurde zwischenzeitlich errichtet, dieser soll kühftig den Brunnen
173
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Höhenrain ersetzen.
Gemeinden Feldafing und Pöcking
Die Wasserversorgung der beiden Gemeinden wird zum einen vom "Zweckverband Feldafing-Pöcking", der aus
den Brunnen I und II in Aschering im
Jahr 2005 ca 464.000 m³ entnommen
hat, sichergestellt. Daneben erhält die
Gemeinde Feldafing noch Trinkwasser
aus den Garatshauser Quellen (Jahresentnahme 2005 ca. 271.000 m³).
Die Wasserversorgung für den
Pöckinger Ortsteil Aschering (Entnahme im Jahr 2005 ca. 14.000 m³) erfolgt
auch aus einem eigenen Brunnen in
der Nähe von Aschering.
Gemeinde Tutzing
Die Versorgung der Gemeinde Tutzing
erfolgt aus einem Brunnen in Kerschlach sowie aus drei Brunnen im Wielinger Becken. Die Gesamtentnahmemenge aus diesen Brunnen im Jahr
2005 betrug etwa 622.000 m³.
Gemeinde Wörthsee
Die Gemeinde Wörthsee betreibt einen
eigenen Brunnen III in Schluifeld mit
einer Entnahme im Jahr 2005 von ca.
212.000 m³. Aus dem Auinger Brunnen
wurden 2005 ca. 80.000 m³ entnommen.
Gemeinde Gilching
Die Gemeinde Gilching deckt ihren
Trinkwasserbedarf ausschließlich aus
eigenen Brunnen. Im Jahr 2005 wurden
aus den Brunnen II, IV und V sowie
dem Brunnen III Argelsried ca. 995.000
m³ entnommen.
Zweckverband großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg
Dieser Zweckverband versorgt ca.
15.000 Einwohner des Landkreises.
Folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile erhalten mittlerweile Trinkwasser vom Zweckverband:
Gemeinde Herrsching
Die Gemeinde Herrsching hat zwei
Brunnen für ihre Wasserversorgung.
Im Jahr 2005 wurden dabei aus den
Brunnen Ried ca. 271.000 m³ und dem
Brunnen Breitbrunn (neu) etwa 166.000
m³ entnommen.
¾ Gemeinde Andechs,
Gemeinde Inning
Die Gemeinde Inning bezieht ihr Trinkwasser ausschließlich aus eigenen
Brunnen. Dabei wurden im Jahr 2005
aus den Brunnen II und III ca. 152.000
m³ und den Brunnen II und III Schlagenhofen ca. 115.000 m³ entnommen.
Stadt Starnberg
Die Stadt Starnberg hat eine Vielzahl
eigener Brunnen für die Wasserversorgung. Im Jahr 2005 wurden aus den
Brunnen VII und VIII, die sich alle in
der Maisinger Schlucht befinden, ca.
691.000 m³ entnommen.
Daneben bestehen für die Wasserversorgung noch die Brunnen I und II
in Mamhofen (Entnahme 2005 ca.
1.152.000 m³) und die Brunnen I und II
Wangen (Entnahme 2005 ca. 28.000
m³). Der Ortsteil Schorn wird aus einem eigenen Brunnen im Gemeindege-
174
biet von Schäftlarn versorgt (Entnahme
2005 ca. 22.000 m³).
¾ die
Ortsteile Widdersberg und
Breitbrunn der Gemeinde Herrsching,
¾ der Ortsteil Maising der Gemeinde
Pöcking,
¾ die Ortsteile Perchting und Land-
stetten der Stadt Starnberg,
¾ die Ortsteile Steinebach und Auing
der Gemeinde Wörthsee
¾ Gemeinden Seefeld und Weßling.
Die vier Brunnen des Zweckverbandes befinden sich im so genannten Unterbrunner Holz. Im Jahr 2005 betrug
die Gesamtentnahmemenge etwa
1.205.000 m³. Zwei neue Brunnen bei
Hochstadt werden derzeit für die Versorgung vorbereitet. Darüber hinaus
besteht ein Notverbund mit der Stadt
Starnberg (Mamhofen).
Würmtal-Zweckverband
Der Würmtalzweckverband versorgt im
Landkreis Starnberg die Gemeinden
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Gauting und Krailling.
Die Brunnen Ia, II, III, IV, VII, VIII, IX
und X sowie die Fischzuchtquelle befinden sich im Mühltal sowie im Königswieser Forst.
Die Gesamtförderung des Zweckverbandes im Jahr 2005 betrug ca.
3.662.000 m³, wobei zu berücksichtigen
ist, dass der Zweckverband neben den
oben genanten noch andere Gemeinden im Würmtal mit Trinkwasser versorgt.
Sonstige
Neben den oben genannten öffentlichen Wasserversorgern gibt es noch
ca. 10 Eigenversorgungsanlagen. Als
Beispiele dafür wären das MaxPlanck-Institut in Seewiesen und das
Gut Ilkahöhe zu nennen.
7.1.3.5 Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserqualität im Landkreis
Starnberg ist als relativ gut zu bezeichnen. Für die meisten Schadstoffe liegen die Messwerte weit unterhalb der
erlaubten Grenzwerte. Allerdings sind
in der Nähe von Maisanbaugebieten
noch erhöhte Werte für Pflanzenschutzmittel (PSM) gemessen worden.
Sofern einzelne Brunnen PSM - Belastungen über dem Grenzwert aufweisen, wird in der Regel schadstoffarmes
bzw. schadstofffreies Wasser in einer
Menge zugemischt, so dass die Werte
der Trinkwasserverordnung eingehalten werden können.
Die Härte des Trinkwassers ist abhängig vom Kalkgehalt und wird in
Grad deutscher Härte angegeben:
Tabelle 7/2: Einteilung Härtegrade des
Wassers
Grad dt. Härte
<7
7-14
14-21
>21
Überwiegend
mittelhartes
Wasser im
Landkreis
Fortschreibung 2006
Eigenschaft
sehr weich
weich
mittelhart
hart
nen Wasserversorgungsunternehmen
im Landkreis Starnberg zeigt Tabelle
7/3:
Tabelle 7/3: Wasserhärte und Nitratgehalt im Landkreis Starnberg
(Stand 2005)
Wasserversorger
Andechs
Berg
Feldafing-Pöcking
Gilching
Herrsching
Inning
Starnberg
Tutzing
Wörthsee
ZV im Landkreis Starnberg
ZV Würmtal
Nitrat (mg/l)
23,5
9,0
4,0
21,6
14,4
19,6
19,0
18,5
10,1
22,3
20,5
Die Nitratwerte sind in den letzten
Jahren zurückgegangen und unterschreiten in allen öffentlichen Wasserversorgungen den Grenzwert von 50
mg/l im Mischwasser, d.h. in dem
Trinkwasser, das an den Verbraucher
abgegeben wird.
Die Trinkwasserverordnung regelt
die Mindestqualität von Trinkwasser
und Wasser für Lebensmittelbetriebe.
Sie enthält Grenzwerte für Mikroorganismen und bestimmte chemische
Stoffe, die angeben, wie viel davon
maximal im Trinkwasser enthalten sein
dürfen. Die laufende Kontrolle der
Trinkwasserqualität wird vom Betreiber entsprechend der Trinkwasserverordnung vorgenommen und vom Gesundheitsamt überwacht. Die Häufigkeit der chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen richtet sich
nach der Menge der Trinkwasserabgabe.
Wenn eine Desinfektion des Trinkwassers erforderlich ist (z.B. UV- Desinfektion, Chlorung), werden regelmäßig Untersuchungen zur Überwachung der Desinfektion vorgenommen.
Wasserhärte
19,4
17,0
20,0
20,8
20,3
21,2
19,0
19,9
16,6
20,2
20,0
Nitratwerte in
den letzten
Jahren
rückläufig
Im Landkreis Starnberg wird überwiegend mittelhartes Wasser gefördert und an die Verbraucher abgegeben. Die Härtegrade des Mischwassers und den Nitratgehalt der einzel-
175
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
7.2 Abwasserreinigung
7.2.1 Einführung und Problembeschreibung
Die Abwässer aus Haushalten und Industrie werden überwiegend in Kläranlagen behandelt. Das gereinigte Wasser der Kläranlagen wird dann wieder
den Oberflächengewässern zugeleitet.
Deshalb spielt die Qualität der Abwasserreinigung eine wichtige Rolle.
Bei den häuslichen Abwässern kann
durch moderne Kläranlagen, die zwischenzeitlich einen hohen Reinigungsgrad erreicht haben, eine sehr gute
Abflusswasserqualität erzielt werden.
Industrielle Kläranlagen sind individuell auf die Zusammensetzung der
betrieblichen Abwässer abgestimmt
und entsprechen weitestgehend dem
Stand der Technik oder sind besser.
Fast
ausschließlich
Trennsystem
176
Stand der Abwasserreinigung im
Landkreis
Im Landkreis Starnberg befindet sich
nur eine große Kläranlage in Starnberg. Der Zweckverband Ampergruppe, der Würmtalzweckverband sowie
die AWA-Ammersee leiten ihre Abwässer in Kläranlagen außerhalb des
Landkreisgebietes.
Die Siedlungsentwässerung erfolgt
im Landkreis Starnberg fast ausschließlich im so genannten Trennsystem. In etlichen Gemeinden wird
der Schmutzwasserkanal sowie die zugehörige Kläranlage mit Fremdwasser
(Niederschlagswasser bzw. Grundwasser) belastet. Dies entspricht nicht
den Regeln der Technik und erfordert
eine Sanierung. Deshalb ist in vielen
Gemeinden eine Bestandsanalyse der
bestehenden Niederschlagsentwässerung dringend erforderlich.
Nachdem der Anschlussgrad im
Landkreis bereits bei teilweise bis zu
99% liegt und auch die letzten noch
nicht kanalisierten Ortsteile in den
nächsten Jahren an die Sammelkanalisation angeschlossen werden, sind die
Hauptziele die Reduzierung des sog.
Fremdwassers in Bereichen mit
Mischwasserkanalisation sowie die
Sanierung der bestehenden Kanäle.
7.2.2 Bestandsaufnahme
AWA Ammersee
Dem Zweckverband obliegen die
Schmutzwasserkanalisation der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning
Seefeld und Wörthsee.
Der Anschlussgrad der Gemeinden
im Landkreis Starnberg beträgt 99,1%.
Die Länge der öffentlichen Kanalisation beträgt rund 275 km, davon entfallen ca. 240 km auf den Landkreis Starnberg. Im Landkreis Starnberg sind alle
Ortsteile an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die Erfahrung der
letzten Jahre zeigt, dass mit rund 120
Neuanschlüssen (Neubauten) im Jahr
zu rechnen ist.
Würmtal Zweckverband
Dem Zweckverband obliegt die
Schmutzwasserkanalisation der Gemeinden Gauting und Krailling.
Der Anschlussgrad in der Gemeinde
Gauting beträgt derzeit knapp 99%. In
der Gemeinde Krailling sind etwa
98,6% der Bevölkerung an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Die
Länge des öffentlichen Schmutzwasserkanalnetzes beträgt derzeit in der
Gemeinde Gauting ca. 80 km und in der
Gemeinde Krailling 25 km.
In der Gemeinde Gauting werden
derzeit die Ortsteile Hausen und Oberbrunn kanalisiert. In Buchendorf wurden die letzten Anwesen an den Kanal
angeschlossen. In Krailling ist der
Ortsteil Frohnloh noch nicht kanalisiert,
dies soll aber in den nächsten ein bis
zwei Jahren erfolgen.
Kanalisierung
von Fronloh
geplant
Amperverband
Dem Amperverband obliegen die
Schmutzwasserkanäle der Gemeinden
Gilching und Weßling sowie der zur
Gemeinde Gauting gehörende Teil des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.
In der Gemeinde Gilching sind 98,6%
der Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In der Gemeinde Weßling beträgt der Anschlussgrad der abwassertechnischen
Erschließung 98,2%.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
In den beiden Verbandsgemeinden
wurden bisher insgesamt über 93 km
öffentliche Abwasserkanäle erstellt
(davon ca. 60 km in Gilching und ca. 33
km in Weßling).
Die Länge der Regenwasserkanalisation beträgt etwa 3,7 km.
Abwasserverband Starnberger See
Abwasserverband Starnberger
See betreibt
Ringkanal und
Kläranlage
Zum Abwasserverband Starnberger
See gehören aus dem Landkreis Starnberg die Gemeinden Tutzing, Feldafing,
Pöcking und Berg sowie die Stadt
Starnberg (weiterhin die Gemeinden
Bernried und Seeshaupt aus dem
Landkreis Weilheim-Schongau und die
Gemeinde Münsing aus dem Landkreis
Bad-Tölz- Wolfratshausen).
Im Verbandsgebiet sind ca. 97,3%
der Haushalte einschließlich des Gewerbes und der Industrie an die Sammelkananlisation angeschlossen.
Im Gegensatz zu den oben genannten Zweckverbänden steht die Ortskanalisation im Zuständigkeitsbereich
der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Dem Abwasserverband Starnberger
See unterstehen der Ringkanal um den
Starnberger See (Länge ca. 46 km) und
die Kläranlage in Starnberg.
Die Kläranlage in Starnberg
Die Kläranlage kann ein Abwasserkontingent von 147.000 Einwohnerwerten
(das ist die Summe aus Einwohnern
und Einwohnergleichwerten) zur Verfügung stellen. Sie ist zunächst auf
eine Größe von 100.000 EW ausgebaut
und kann bei Bedarf erweitert werden.
In der Kläranlage wird der Schmutzwasserstrom in einer ersten Reinigungsstufe zunächst mechanisch von
festen Partikeln befreit. In der zweiten
Reinigungsstufe (der biologischen)
werden die organischen Stoffe mit Hilfe von Mikroorganismen und Belüftungsverfahren (Belebtschlamm) abgebaut bzw. als Klärschlamm abgetrennt.
Seit dem 1.1.2000 ist ein Biofilter und
ein in der biologischen Reinigungsstufe eingebautes System zur Erhöhung
der Biomasse in Betrieb. Außer einer
verbesserten Kohlenstoffreduzierung
wird hiermit auch eine Stickstoffeliminierung aus dem Abwasser erzielt.
Fortschreibung 2006
Die bereits 1984 installierte dritte
chemische Reinigungsstufe zur Phosphatentfernung wurde 1999 erneuert.
Gleichzeitig wurde die zweite Reinigungsstufe um ein biologisches Reinigungsverfahren für Phosphor erweitert. Hierdurch werden die Fällungsmittel zur bisherigen ausschließlich chemischen Fällung reduziert und der
Phosphatgehalt weiter verringert.
Seit 2005 ist eine weitere Hygienisierung hinzu gekommen (Abwasserdesinfektionsanlage). Von dieser wird das
gereinigte Abwasser direkt in den Vorfluter eingeleitet.
Als Vorfluter für die Kläranlage dient
die Würm. Dank der hohen Reinigungsleistung des Klärwerks sinkt die Gewässergüte der Würm nur für einige
Kilometer von der Güteklasse II auf IIIII. Das Wasser der Würm wird regelmäßig nach hygienischen Gesichtspunkten überprüft.
Würm als
Vorfluter
Abbildung 7/5: Blick auf die Würm
Es gelten folgende Benutzungstatbestände der Kläranlage Starnberg:
¾ Jahresschmutzwassermenge:
im Mittel ca. 6.000.000 m³
¾ Trockenwetterabfluss:
23.800 m³/Tag, 1270 m³/Stunde
¾ Regenwetterabfluss:
2700 m³/Stunde
177
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Die Einhaltung festgelegter Grenzwerte (z.B. CSB, BSB5, Phosphor, Stickstoff) wird regelmäßig überwacht.
Die Länge des Schmutzwasserkanals
beträgt 61,4 km. Der Anschlussgrad in
der Gemeinde liegt bei derzeit ca. 98%.
Grundsätzlich sind die Ziele und Handlungsmöglichkeiten beim Gewässerschutz in den Schutz des Grundwassers und den Schutz der Oberflächengewässer einzuteilen.
Gemeinde Pöcking
7.3.1 Grundwasser
Gemeinde Berg
Die Länge des Schmutzwasserkanals
beträgt ca. 30,3 km. Bei der Regenwasserkanalisation wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Neuanschlüsse sind außer bei Neubauten nicht geplant. In den nächsten Jahren werden
aber Sanierungen des bestehenden
Kanalnetzes durchgeführt. Der Anschlussgrad liegt bei nahezu 100%.
Gemeinde Feldafing
Die Länge der Schmutzwasserkanalisation beträgt ca. 25,4 km. Der Anschlussgrad liegt bei ca. 99%. Eine Erweiterung des örtlichen Kanalnetzes
ist nur noch im Rahmen von Neubauvorhaben vorgesehen.
Gemeinde Tutzing
Die Länge des Schmutzwassernetzes
beträgt 48,8 km, die Regenwasserkanalisation ist ca. 25 km lang. Der Ortsteil Obertraubing ist noch nicht an das
Abwassernetz angeschlossen. Mit
Verlegung der neuen Trinkwasserleitung nach Monatshausen wurde auch
der Kanal gelegt, sodass der Anschlussgrad auf rund 99% gestiegen
ist.
Stadt Starnberg
Die Schmutzwasserleitungen sind ca.
84 km lang, die Regenwasserkanalisation etwa 50 km. Einschließlich den
drei Gemeinden außerhalb des Landkreises Starnberg beträgt die Gesamtlänge der Ortskanäle im Verbandsgebiet rund 322 km.
178
7.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Grundwasserschutz
Nachdem im Bereich des Landkreises
Starnberg das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasservorkommen kommt, ist hier verstärkt auf den
Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen zu achten.
Neben den gesetzlichen Vorgaben
zum Schutz der Brunnen und Quellen
durch die Festsetzung von Schutzgebieten bietet sich hier noch als zusätzliche Schutzmaßnahme der Abschluss
von freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Wasserversorgern und den
Nutzern der Grundstücke im Zustrombereich an (hier natürlich insbesondere mit den Landwirten).
Der allgemeine Schutz des Trinkwassers kann auch durch eine intensivierte Aufklärung der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Tankstellen) verbessert werden. Durch die eigenständige fachliche Zuständigkeit des Landratsamtes Starnberg über die "Fachkundige Stelle für wasserwirtschaftliche Belange" kann hier durch eine
orts- und bürgernähere Beratung und
Kontrolle ein effektiverer Gesetzesvollzug sichergestellt werden.
Nachrüstung von Kleinkläranlagen
Im Bereich der häuslichen Abwasserbeseitigung von Einzelanwesen, die
nicht an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen sind, wird
derzeit flächendeckend für den gesamten Landkreis die Nachrüstung einer
biologischen Reinigungsstufe forciert.
In der Praxis wird sich nach Abschluss
(ca. 2008/2009) die Abwasserreinigung
dieser Kleinkläranlagen von derzeit ca.
35% auf über 90% verbessern.
Biologische
Reinigungsstufe
wird sukzessiv
nachgerüstet
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Vorbeugender
Hochwasserschutz nötig
7.3.2 Oberflächengewässer
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
Hochwasserschutz
Ein Schwerpunkt ist der vorbeugende
Hochwasserschutz. Ziele dabei sind:
¾ ................................................................
¾ Erhaltung
natürlicher
schwemmungsflächen,
Über-
¾ Wiedergewinnung natürlicher Re-
tentionsräume,
¾ Entsiegelung von Flächen,
¾ Verhinderung von beschleunigten
Abflüssen durch
rückhaltung,
Regenwasser-
¾ Festsetzung
von Überschwemmungsgebieten im Außenbereich.
Hierzu ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Umsetzung nur im letzten
Punkt eine konkrete Zuständigkeit des
Landratsamtes gegeben ist.
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Naturschutz u. Wasserrecht
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-359
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Gesundheitsamt Starnberg
Dampfschiffstr. 2a
82319 Starnberg
Tel. (08151)148-900
[email protected]
Gewässerschutz
Durch verstärkte Beratung werden
Hauseigentümer in überschwemmungsgefährdeten Bereichen auf die
Sicherungsmaßnahmen zum Schutz
der Heizölanlagen (Verhinderung des
Aufschwimmens von Heizöltanks) hingewiesen.
Erstellung von Katastern für Niederschlagswasserkanäle
Dadurch wird eine bessere Kontrolle
der Einleitungen in Oberflächengewässer ermöglicht (Fremdanschlüsse!).
Dies führt bei konsequenter Umsetzung kontinuierlich zu einer Verbesserung der Wasserqualität der Oberflächengewässer.
Renaturierung
Ein weiteres Ziel ist die Renaturierung
von Flussläufen. Hier beschränken sich
die Handlungsmöglichkeiten auf eine
möglichst zügige Durchführung der
entsprechenden Genehmigungsverfahren.
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 7: Gewässerschutz und
Abwasserreinigung
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Nachrüstung der im Landkreis Starnberg vorhande-
nen Kleinkläranlagen mit biologischen Nachreinigungsstufen
Zu erreichen bis:
¾ 2008/2009
Fortschreibung 2006
179
7
Gewässerschutz und Abwasserreinigung
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Pütrichstrasse 15
82362 Weilheim
Tel. (0881) 182-0
[email protected]
www.wwa-wm.bayern.de
Abwasserverband Starnberger See
Am Schloßhölzl 25
82319 Starnberg
Tel. (08151) 908826
[email protected]
www.av-starnberger-see.de
Zweckverband für Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Würmtal
Bahnhofstr. 1
82152 Planegg
Tel. (089) 857080
[email protected]
www.wuermtal-zweckverband.de
AWA Ammersee Wasser und Abwasserbetriebe gKU
Mitterweg 1
82211 Herrsching
Tel. (08152) 918333
[email protected]
www.abwasser-ammersee.de
Amperverband
Bahnhofstr. 7
82223 Eichenau
Tel. (08141) 731-0
[email protected]
www.amperverband.de
Stadt Starnberg und Gemeinden des
Landkreises Starnberg
Quellen:
Abwasserentsorgung im ländlichen
Bereich - Umweltgerechter Umgang
mit Regenwasser
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000
180
Hinweise zur Regenwassernutzung
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2004
Aus gutem Grund - Trinkwasser aus
Wasserschutzgebieten
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2003
Grundwasser - Der unsichtbare Schatz
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2001
Naturnahe Unterhaltung kleiner Fließgewässer
Hrsg.: Wasserwirtschaftsamt München, 2001
Abwasserentsorgung von Einzelanwesen
Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2005
Interessante Links:
www.wasser.bayern.de
Bayerisches Umweltministerium
www.bayern.de/lfw
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
www.bayern.de/lfu
Bayerisches Landesamt für Umwelt
www.bmu.de
Bundesumweltministerium
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt
www.portalu.de
Umweltportal Deutschland
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
8. Abfallwirtschaft
8.1
Einführung und Problembeschreibung
183
8.2
Bestandsaufnahme
184
8.2.1
Abfallvermeidung..........................................................184
8.2.1.1
8.2.1.2
8.2.1.3
8.2.1.4
8.2.1.5
8.2.1.6
8.2.2
Abfallverwertung ..........................................................186
8.2.2.1
8.2.2.2
8.2.2.3
8.2.2.4
8.2.2.5
8.2.2.6
8.2.2.7
8.2.2.8
8.2.2.9
8.2.3
Fortschreibung 2006
Papier, Pappe, Kartonagen ...............................186
DSD-Wertstoffe...................................................187
Grüngut.................................................................187
Bioabfälle .............................................................188
Elektroschrott ......................................................189
Kühlschränke.......................................................189
Weitere Wertstoffe.............................................189
Sonderabfälle ......................................................189
Wertstoff- und Einwohnerentwicklung ...........189
Abfallbeseitigung..........................................................190
8.2.3.1
8.2.3.2
8.2.3.3
8.2.3.4
8.2.3.5
8.2.3.6
8.3
Secondhand-Führer ...........................................184
Förderung von Mehrweg-Windeln ..................185
Einsatz von Mehrweg-Geschirr........................185
Anreiz durch Abfall- und Gebührensystem ....185
Öffentlichkeitsarbeit...........................................185
Sonstiges..............................................................186
Restmüll................................................................190
Gewerbeabfälle...................................................190
Sperrmüll..............................................................191
Asbest- und Dämmstoffe...................................191
Baustellenabfälle................................................191
Inerter Bauschutt................................................192
Ziele und Handlungsmöglichkeiten
192
181
8
Abfallwirtschaft
D
A
fentlichkeit, die Kreisgremien und die
Prozesses. Das folgende Kapitel soll
Verwaltung so stark und lange be-
diesen Zusammenhang erläutern und
schäftigten wie dieses.
die bisherigen Entwicklungen und
M
neue Tendenzen in der Abfallwirt-
er Abfall: Es gab nur wenige kom-
munalpolitische Themen, die die Öf-
ittlerweile konnten langfristige
Verträge mit Entsorgungs- und Ver-
bfälle und Wertstoffe sind auch ein
Thema im Rahmen des AGENDA 21-
schaft des Landkreises Starnberg aufzeigen.
wertungsanlagen geschlossen werden, eine neue Umladestation ist seit
2001 in Betrieb und das Abfallwirtschaftskonzept greift landkreisweit.
Den Haushalten und Gewerbebetrieben steht ein umfangreiches Paket an
Serviceeinrichtungen und -angeboten
zur Verfügung. Dessen Akzeptanz spiegeln die im Landesvergleich niedrigen
Restmüll- und hohen Wertstoffmengen.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 4: Änderung des Konsumverhaltens
Kapitel 20: Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
Kapitel 21: Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen
182
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
8.1 Einführung und
Problembeschreibung
Verbot zur
Ablagerung
unbehandelter
Abfälle seit 2005
Agenda 21, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Abfall haben viel
miteinander zu tun. Betrachtet man
das abfallwirtschaftliche Handeln der
Mehrzahl der Städte und Kreise in
Deutschland, dann wird klar, dass ein
ressourcenschonender Umgang mit
den Reststoffen in dieser hochindustriellen Konsumgesellschaft zur Regel
geworden ist.
Vor wenigen Jahren noch wurde der
Müllnotstand ausgerufen, weil zu wenige Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Dann buhlten die Entsorgungsanlagen - zum Teil mit Dumpingpreisen - auf einem wesentlich
freieren Markt um den Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung. Seit
2005, mit Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung und dem Verbot, unbehandelte Abfälle zu deponieren, sind
die Behandlungskapazitäten wieder
knapp, die Preise haben ganz erheblich angezogen. Den Landkreis Starnberg trifft diese Entwicklung allerdings
nicht unvorbereitet.
So hat die Trennung der Abfälle in
verschiedenen Systemen direkt an den
Haushalten oder bei über das Kreisgebiet verteilten Wertstoffhöfen und Containerinseln in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Wesentlich mehr Abfälle werden inzwischen verwertet als beseitigt. Der
Landkreis Starnberg ist für diese Entwicklung beispielhaft.
Durch langfristige Verträge mit der
Landeshauptstadt München konnte
eine gesetzeskonforme Entsorgung der
Abfälle zur Beseitigung sichergestellt
werden.
Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994) ermöglichen es Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben
weiters, eine größere Palette von Abfällen einer Verwertung zuzuführen. So
kann auch die in den Abfällen, z.B. in
Plastik gespeicherte Energie thermisch
in Heizkraftwerken oder bei der Zementherstellung genutzt werden.
Das Abfallwirtschaftkonzept des
Landkreises Starnberg
Grundlage und Leitlinie für die Abfallwirtschaft im Landkreis ist das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises
Starnberg. Es orientiert sich an gesetzlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben und Grundsätzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen
ist die für die Landkreisbürger und bürgerinnen kostengünstigste Entsorgung und Verwertung anzustreben.
Den gesetzlichen Rahmen geben
bundes- und landesrechtliche Abfallgesetze sowie der Abfallwirtschaftsplan Bayern vor. Darin sind die abgestuften Wertigkeiten abfallwirtschaftlichen Handelns vorgegeben, die sich
auch im Konzept des Landkreises
Starnberg wiederfinden:
¾ Abfälle müssen soweit wie möglich
vermieden werden.
¾ Nicht vermeidbare Abfälle müssen
Vermeiden vor
Verwerten vor
Entsorgen
soweit wie möglich verwertet werden.
¾ Nicht verwertbare Abfälle müssen
so behandelt werden, dass sie umweltverträglich abgelagert werden
können.
¾ Nicht weiter zu behandelnde Abfäl-
le müssen möglichst umweltverträglich abgelagert werden.
Die bisherige abfallwirtschaftliche
Konzeption des Landkreises Starnberg
Fortschreibung 2006
183
8
Potenzial
vor allem im
Bereich der
Verwertung
184
Abfallwirtschaft
zielt neben den Bemühungen um Abfallvermeidung in erster Linie auf eine
Stabilisierung der erfassten Wertstoffmengen auf hohem Niveau. Mit den
Recyclinghöfen, einer zentralen Kompostieranlage, dem Netz von Wertstoffcontainern, verschiedener Holsysteme und der Möglichkeit, kleine
Müllgefäße zu nutzen, werden wichtige Angebote zur Abfallreduzierung und
-trennung gemacht und genutzt.
Die Summe aus Restmüll und Wertstoffen bleibt seit Jahren nahezu
gleich, da die Möglichkeiten der Müllvermeidung beschränkt sind. Von einer
generellen Umorientierung im Konsumverhalten ist nichts oder nur wenig zu
spüren. Dieses kann auch mit den Mitteln, die den entsorgungspflichtigen
Körperschaften zur Verfügung stehen,
kaum noch beeinflusst werden. Die
Anstrengungen der Abfallberatung in
diesem Bereich bleiben gleichwohl auf
hohem Niveau erhalten.
Es sind also eher im Bereich der
Verwertung noch Abschöpfungspotenziale zu finden. Geringe, zusätzliche
Mengen können noch gesammelt und
verwertet werden. Die abfallwirtschaftlichen Schwerpunkte werden
deshalb in der Zusammenfassung von
Stoffströmen liegen, sowohl beim Sammeln und Transportieren als auch beim
Verwerten oder Beseitigen. Abfallwirtschaftliche Themen werden immer
stärker mit logistischen Lösungen verknüpft.
Dazu gehört für den Landkreis Starnberg auch die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten von Beseitigungs- und
Verwertungsanlagen in der Region, um
unnötig lange Transportwege zu vermeiden.
Die abfallwirtschaftliche Nutzung
der Umladestation Unering ist seit Juli
1998 beendet. Die Umladung des Restmülls erfolgt seit Sommer 2001 in der
neu errichteten Umladestation Weßling, bevor er zu den Entsorgungsanlagen der Stadt München transportiert
wird. Seit 2006 wird auch der gesamte
Biomüll in dieser Anlage umgeladen
und dann nach Augsburg in eine Kompostieranlage gefahren.
8.2 Bestandsaufnahme
Die Abfallvermeidung besitzt im Sinne
einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Wirtschaftsweise die höchste
Priorität. Erst danach folgen die Abfallverwertung und schließlich die umweltverträgliche Abfallbeseitigung.
8.2.1 Abfallvermeidung
Der Aspekt Müllvermeidung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Zur Erreichung dieses Zieles können u.a. beitragen:
¾ die Einführung und Anwendung
umweltfreundlicher
verfahren,
Produktions-
¾ die Vermeidung von Abfällen durch
Verwertungs-, Herstellungs- und
Anwendungsverbote bestimmter
Produkte,
¾ die Verbesserung der Haltbarkeit
sowie
¾ die Steigerung der Mehrfachver-
wendung von Produkten.
Diese Maßnahmen sind zunächst
eine Aufgabe von Wirtschaft und Gesetzgeber und entziehen sich damit
dem direkten Einfluss des Landkreises
und der Gemeinden.
Aufgrund der fehlenden Eingriffsinstrumente kann der Landkreis auf dieser Ebene nur aufklärend und beratend
arbeiten. Er informiert daher im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über
Abfallvermeidung und -verwertung und
versucht, durch gezielte Aktionen das
Verbraucherverhalten langfristig zu
verändern. Einige Beispiele:
Landkreis kann
nur aufklären
und beraten
8.2.1.1 Secondhand-Führer
Gemeinsam mit der Stadt München
und den Landkreisen München, Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck
hat der Landkreis Starnberg im Oktober 2000 einen Secondhand-Führer
herausgegeben. Damit soll auf die vielfältigen Möglichkeiten hingewiesen
werden, noch verwendbare Dinge zu
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
verkaufen bzw. zu verschenken oder
gebraucht zu erstehen und damit viel
unnötigen Abfall zu vermeiden.
Im Jahr 2002 wurde eine aktualisierte Neuauflage herausgegeben.
8.2.1.2 Förderung von MehrwegWindeln
Seit 1997 fördert der Landkreis Starnberg mit seiner Aktion “Zeit für einen
Windelwechsel” die Verwendung von
Mehrwegwindeln als wichtigem Beitrag zur Abfallvermeidung mit einem
Zuschuss in Höhe von 20% der Anschaffungskosten, maximal jedoch
50 Euro je Kind. Für etwa 5% aller Babys im Landkreis wird diese Förderung
derzeit in Anspruch genommen.
ohne dass der Lebensstandard eingeschränkt werden muss.
Das Abfall- und Gebührensystem
des Landkreises Starnberg fördert dies
vor allem durch die relativ freie Wahl
der Größe der Restmülltonne und die
umfassende Bereitstellung von Trennsystemen für Wertstoffe.
Kleine Behälter haben den Vorteil,
dass der Einzelne durch Abfallvermeidung Einfluss auf die eigenen Müllkosten nehmen kann. Entsprechend der
anfallenden Menge können unterschiedlich große Müllgefäße beantragt werden oder benachbarte Grundstückseigentümer können gemeinsame
Wertstoff- oder Restmüllbehältnisse
nutzen.
Abfall- und
Gebührensystem
fördert
Müllvermeidung
8.2.1.5 Öffentlichkeitsarbeit
Wichtigstes Medium des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA)
ist der jährlich erscheinende Abfallwirtschaftskalender, der alle Haushalte des Landkreises erreicht. Er enthält
neben den Abfuhrterminen und Infos
zur richtigen Mülltrennung auch regelmäßig Tipps zur Abfallvermeidung.
8.2.1.3 Einsatz von Mehrweggeschirr
Seit 1989 wird die Verwendung von
Mehrweggeschirr bei öffentlichen und
privaten Veranstaltungen gefördert. Inzwischen besteht in fast allen Landkreisgemeinden ein Geschirrverleih,
der von der Gemeindeverwaltung, den
Ortsgruppen des Bund Naturschutz
oder von anderen Umweltgruppen betrieben wird. In Berg, Gauting, Tutzing
und Weßling ist ein komplettes Geschirrmobil im Einsatz.
Eine Liste entsprechender Ausleihmöglichkeiten im Landkreis ist beim
Landratsamt Starnberg erhältlich.
8.2.1.4 Anreiz durch Abfall- und
Gebührensystem
Das Müllaufkommen der privaten
Haushalte lässt sich bei abfallbewusstem Einkaufen drastisch reduzieren,
Fortschreibung 2006
Abbildung 8/1: Abfallwirtschaftskalender 2006
Des Weiteren sind beim Landratsamt
eine Reihe von Broschüren rund um
Abfall- und Umweltthemen kostenlos
erhältlich.
Darüber hinaus werden viele weitere Möglichkeiten genutzt, um über den
richtigen Umgang mit Abfall zu informieren, z.B.:
Umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit
¾ Telefonische und persönliche Be-
ratung zu allen Fragen der Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung.
185
8
Abfallwirtschaft
¾ umfangreiches Internet-Angebot,
¾ regelmäßige Presseinformationen,
¾ regelmäßige Teilnahme an Um-
welt- und Aktionstagen.
8.2.1.6 Sonstiges
Zur Abfallvermeidung tragen aber
auch folgende Maßnahmen bei:
¾ Sperrmüll-Börse an den Wertstoff-
höfen für noch brauchbare Gegenstände,
¾ Jährliche Herausgabe eines ko-
stenlosen Umwelt-Malbuchs für
Kindergärten und Grundschulen mit
wechselnden Themen.
8.2.2 Abfallverwertung
In allen 14 Gemeinden des Landkreises
sind insgesamt 17 Wertstoffhöfe eingerichtet, die sich als lokale Zentren des
Wertstoff-Bringsystems bestens bewährt haben. Neben dem Containernetz (Wertstoffinseln) und den Holsystemen für verschiedene Wertstoffe
haben die Wertstoffhöfe und dessen
geschultes Personal zu einer hohen
Akzeptanz der Wertstofftrennung im
Landkreis Starnberg beigetragen. Eine
Verwertungsquote der kommunalen
Abfälle von über 80% ist der beste Beweis für die Richtigkeit dieses Systems
(s. AGENDA 21-Indikator).
Insgesamt wurden im Jahr 2005
60.830 t Abfälle zur Verwertung erfasst.
Abbildung 8/3 zeigt die prozentualen
Anteile der einzelnen Fraktionen.
Bauschutt
12,1%
Grüner Punkt
5,8%
Verwertungsquote über 80%
Pflanzliche Abfälle
20,7%
Papier
25,4%
Glas
7,5%
Abbildung 8/2: Umweltmalbuch 2006
Textilien
0,5%
Kühlgeräte
Holz gesamt
0,3%
Elektroschrott
Teppiche 8,5%
1,6%
0,7%
Metall
3,3%
Biomüll
13,8%
Abbildung 8/3: Prozentuale Anteile der
Wertstofffraktionen 2005
8.2.2.1 Papier, Pappe, Kartonagen
Seit 1991 ist im Landkreis Starnberg die
flächendeckende 14-tägliche Sammlung der PPK-Fraktion in transparenten
Kunststoffsäcken etabliert. Die gesamte Papiererfassung über Wertstoffhöfe, Sack- und Straßensammlung sowie
Vereinssammlungen in Pöcking, Berg
und Andechs hat 2005 zu einer Papiermenge von 14.344 Tonnen geführt. Das
entspricht nahezu der in der Verbrennungsanlage in München beseitigten
Restmüllmenge. Somit ist diese Wertstofferfassung mengenmäßig der bedeutendste Faktor im Verwertungsbereich.
186
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
Im Februar 1991 wurde die Kompostieranlage Hadorf eröffnet. Seit dieser Zeit
werden kontinuierlich große Mengen
an kompostierfähigem Material abgeschöpft, die früher mit dem Restmüll
entsorgt oder in den Gärten verbrannt
wurden.
Agenda 21 –
Verwertungsquote
Indikator
(in Prozent)
Die Verwertungsquote zeigt das Verhältnis von Abfällen zur
Beseitigung und Abfällen zur Verwertung aus Haushalten.
Sie gibt Aufschluss über die Wirksamkeit der Verwertungsund Vermeidungsmaßnahmen einer Kommune.
70
60
50
40
Landkreis Starnberg
Fortschreibung 2006
20
05
20
03
20
01
19
99
30
19
91
Anmerkungen:
Seit 1996 liegt die Starnberger Verwertungsquote deutlich
über der bayerischen
80
19
93
Bewertung:
Positiv
90
Prozent
Statistischer Trend:
Nach kontinuierlicher Zunahme auf sehr hohem Niveau
stagnierend
AWISTA
nicht mehr
Vertragspartner
der DSD
8.2.2.3 Grüngut
19
97
Seit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991
werden die Verpackungswertstoffe
nach Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen unterschieden. Während
für Um- und Transportverpackungen
der Hersteller bzw. Lieferant rücknahmepflichtig ist, übernahm diese Pflicht
für den Bereich der Verkaufsverpackungen die Duales System
Deutschland AG (DSD) und andere Organisationen.
Seit Anfang des Jahres 1993 werden
die im Landkreis Starnberg gesammelten Verpackungen mit dem Lizenzzeichen "Grüner Punkt" über so genannte
Garantiegeber zur Verwertung übernommen. Neben einem gewissen Anteil der PPK-Fraktion sind dies vor allem Leichtverpackungen (LVP) und Altglas.
Seit 1998 werden diese Leichtverpackungen mit dem Grünen Punkt, also
Plastikfolien, Plastikhohlkörper, Kunststoffbecher, Getränkekartons, Aluminium, Weißblech und Mischkunststoffe zusätzlich mit Gelben Säcken im Holsystem ge-
sammelt. Sie werden sortiert und
anschließend der werk- oder rohstofflichen Verwertung zugeführt. Reststoffe werden thermisch verwertet.
Altglas wird nur im Bringsystem an
den Wertstoffhöfen oder dezentralen
Wertstoffinseln gesammelt.
War bis Ende 2004 der Abfallwirtschaftsverband Starnberg AWISTA
Vertragspartner der DSD, so ist seither
die Firma Remondis für die gesamte
Vertragsabwicklung dieser Wertstoffgruppe zuständig. Die Mengen sind
seit Jahren auf konstant hohem Niveau
und erfüllen die vorgegebenen Quoten.
So wurden im Jahr 2005 1.817 Tonnen
Pappen und Kartonagen, 3.274 Tonnen
Leichtverpackungen und 4.252 Tonnen
Altglas im Rahmen des DSD- Vertrages
verwertet.
19
95
8.2.2.2 DSD-Wertstoffe
Bayern
187
Abfallwirtschaft
8000
6000
19
94
4000
2000
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
0
Abbildung 8/4: Entwicklung der
Grüngutmengen 1994- 2005
8.2.2.4 Bioabfälle
Auf der Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde im Landkreisgebiet
im Oktober 1994 die Biotonne eingeführt. Die Teilnahme an der Biomüllsammlung ist für die Landkreisbürgerinnen und -bürger freiwillig, es be-
188
20
04
10000
Tonnen
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
20
02
Entwicklung der Grüngutmengen
Starnberger
Biomüll wird in
Augsburg
kompostiert
Entwicklung der Biomüllmengen
20
00
Tonnen
12000
steht also kein Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Tonnen werden im 14-tägigen,
im Juli und August im wöchentlichen
Turnus entleert. Die Kosten für die Biotonne sind bis zur Größe der jeweils
vorhandenen Restmülltonne bereits in
der Restmüllgebühr enthalten, für
größere Biotonnen wird eine separate
Gebühr erhoben.
Da im Landkreis keine eigene Anlage
betrieben wird, werden die Bioabfälle
aus dem Landkreis (7.795 Tonnen im
Jahr 2005) in der Kompostieranlage der
AVA in Augsburg verwertet.
Abbildung 8/5 zeigt die Entwicklung
der Biomüllmengen. Das Aufkommen
von Biomüll hat sich kontinuierlich erhöht. Die Erklärung hierfür liegt im stetig steigenden Anschlussgrad der Biotonnen seit Oktober 1994 und dem erfolgten flächendeckenden Anschluss
an die Biotonne.
19
98
Hochwertiger
Kompost aus
Hadorf
Durch den Ausbau der Wertstoffhöfe
in jeder Gemeinde und der dort aufgestellten Grüngutcontainer zur Sammlung konnten 2005 insgesamt 10.180 t
Grüngut gesammelt und daraus ca.
8.764 t hochwertiger Kompost hergestellt werden. Der in Hadorf erzeugte
Kompost und die daraus hergestellten
Substrate wurden vom Betreiber der
Anlage vermarktet. Hauptabnehmer
war die örtliche Landwirtschaft sowie
Privatgärtner. Im Jahr 2005 wurden die
gemeindlichen Häckselaktionen eingestellt, da vor allem Großgartenbesitzer
die voll subventionierten Aktionen ausnutzen und die Allgemeinheit davon
kaum profitierte.
Zusätzlich wurde in der Gemeinde
Gauting bis Ende 2005 eine Grüngutkompostieranlage betrieben. Die Kompostierung dort wurde eingestellt, um
nur noch in der Anlage Hadorf das
Grüngut zentral zu verwerten.
Abbildung 8/4 zeigt die Entwicklung
der in Hadorf angelieferten jährlichen
Grüngutmengen seit 1994.
19
96
8
Abbildung 8/5: Entwicklung der
Bioabfallmengen
Die getrennte Biomüll-Erfassung
trägt also wesentlich zur Reduzierung
des Restmüllaufkommens bei.
Der AWISTA lässt regelmäßig
Biomüll-Analysen durchführen. Ca. 98
Gewichts-% organische Abfälle (davon
ca. 48 Gew.-% Bioabfälle) und nur ein
geringer Rest an Störstoffen sind in
den Biotonnen enthalten. Der Starnberger Biomüll weist also einen hohen
Reinheitsgrad auf und kann ohne Probleme kompostiert und anschließend
verwertet werden.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
8.2.2.5 Elektroschrott
Neue
Elektronikschrott
-Verordnung
seit März 2006
Elektronikschrott wird im Landkreis
Starnberg seit 1995 an allen Wertstoffhöfen angenommen. Die Umsetzung
der E-Schrott Verordnung seit März
2006 hat im Landkreis Starnberg für die
Bürger zu keinen Einschränkungen geführt. Wie bisher werden Spül- und
Waschmaschinen, Fernseher, Kleingeräte und Computer von den Bürgern
zu den Wertstoffhöfen gebracht, dort
getrennt gesammelt und dann verwertet. Die Kosten für die Verwertung tragen jetzt allerdings gemäß der so genannten geteilten Produktverantwortung die Hersteller. Die Kosten für die
gesamte Entsorgungskette der alten
Geräte sind dadurch spürbar zurückgegangen.
2005 wurden 1.193 Tonnen Elektroschrott gesammelt und verwertet.
8.2.2.6 Kühlschränke
Kühlschränke
schadstoffhaltig
Wegen des hohen Schadstoffgehaltes
(vor allem FCKW in Kühlflüssigkeiten
und Dämmungen) werden Kühlschränke im Landkreis Starnberg seit Jahren
getrennt erfasst.
Wie vor der Umsetzung der ESchrott Verordnung im März 2006 werden diese Altgeräte an den Wertstoffhöfen der Gemeinden Gauting (Buchendorf), Seefeld, Berg und Starnberg angenommen, zwischengelagert
und dann zu einer Verwertungsanlage
transportiert.
Nach einer Vorzerlegung werden die
Kältemittel abgesaugt, quecksilberhaltige Bestandteile getrennt, Kompressoren und Schäume separiert sowie Glas
und Schrott erfasst. Die Recyclingquote bei diesem Aufbereitungsprozess
liegt bei 96%.
Pro Jahr werden ca. 2.500 bis 3.000
alte Kühlgeräte aus dem Landkreis
Starnberg verwertet. Das entspricht einem Gewicht von ca. 120 - 150 Tonnen.
8.2.2.7 Weitere Wertstoffe
Neben den beschriebenen Wertstofffraktionen werden an den Wertstoffhöfen des Landkreises noch weitere verwertbare Materialien wie z. B. Styro-
Fortschreibung 2006
por, Schrott, Textilien, Teppiche, Holz,
Wachs oder Kork erfasst und einer geordneten und wirtschaftlichen Verwertung zugeführt.
8.2.2.8 Sonderabfälle
Sonder- und Problemabfälle aus den
Haushalten und Kleinmengen aus Handel und Gewerbe werden über das seit
1984 eingeführte Giftmobil abgeholt
und einer Verwertung oder Entsorgung
durch die Sonderabfallentsorgung
Bayern GmbH (GSB) zugeführt. Dabei
gehen Teile dieser Abfälle in die Sonderabfallverbrennung nach Ebenhausen, ein Teil wird in der Sondermülldeponie der GSB in Gallenbach (Lkr.
Aichach-Friedberg) deponiert und ein
Teil (v.a. Altöl, Batterien, Lösungsmittel
und Metalle) wiederverwertet.
An 33 Standorten im Landkreis steht
das Giftmobil achtmal im Jahr. Im Jahre 2005 benutzten ca. 6.000 Bürger und
Bürgerinnen diesen für sie kostenlosen
Service und gaben 60 t Sonderabfälle
ab. 10 t Trocken- und Haushaltsbatterien. Trugen in den vergangenen Jahren
vor allem Dispersionsfarben und Altlacke zu den Sonderabfällen bei, so
werden diese Stoffe seit 2005 nicht
mehr angenommen, da sie eigentlich
zum Restmüll gehören. Dadurch sank
die Menge von 2004 auf 2005 spürbar
von ca. 100 Tonnen auf 60 Tonnen.
Für Altöl und Batterien besteht jedoch auch eine Rücknahmepflicht bei
allen Verkaufsstellen, Autobatterien
sind mit einem Pflichtpfand in Höhe
von 7,50 Euro belegt, um Rücklauf und
Verwertungsquote zu erhöhen.
Giftmobil
monatlich im
Landkreis
unterwegs
8.2.2.9 Wertstoff- und Einwohnerentwicklung
Die Entwicklung von Wertstoffen und
Restmüll wird in der nachstehenden
Abbildung 8/6 der Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt.
So hat sich von 1990 bis 2005 bei einer relativ moderaten Bevölkerungsentwicklung von +12 % das Wertstoffaufkommen fast auf das Vierfache des
Wertes von 1990 erhöht.
189
8
Abfallwirtschaft
8.2.3 Abfallbeseitigung
Trotz der hohen Verwertungsquote im
Landkreis Starnberg bleibt noch immer
ca. 20 bis 25% des Gesamtabfalls, der
umweltverträglich beseitigt werden
muss.
Grundsätzliches Ziel ist und bleibt
daher die Verringerung der zu beseiti-
Seit 1998 werden Abfälle zur Beseitigung mit Müllsammelfahrzeugen - täglich vier bis fünf LKW-Fuhren - zur
thermischen Behandlung zum Müllheizkraftwerk München-Nord transportiert. Die auf diesem Weg zu entsorgende Restmüllmenge betrug 2005
13.165 Tonnen.
Tonnen
Entsorgungsvertrag mit
MHKW München
Einwohner
150000
70000
60000
140000
50000
130000
40000
120000
30000
110000
20000
100000
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
10000
Wertstoffe
genden Reststoffe (Abfall zur Beseitigung) und deren Schadstoffentfrachtung.
Aufgrund der TA-Siedlungsabfall
(TASi) ist seit dem Jahr 2005 eine Ablagerung unbehandelter Abfälle auf Deponien aus Umweltschutzgründen
nicht mehr zulässig. Der Landkreis
Starnberg erfüllt diese Forderung aufgrund seiner geschlossenen Entsorgungsverträge bereits seit 1998.
8.2.3.1 Restmüll
Für Abfälle zur Beseitigung besteht
eine Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (d.h. im Landkreis Starnberg an den AWISTA). Da
grundsätzlich auf jedem Grundstück
Restmüll anfällt, muss auch auf jedem
Grundstück ein ausreichender Restmüllbehälter vorhanden sein.
Der AWISTA bietet für Privathaushalte Behältergrößen zwischen 60 und
1100 Liter bei 14-täglicher Leerung an.
Für Gewerbebetriebe bzw. Sonderfälle
sind auch individuelle Entsorgungslösungen möglich.
190
Restmüll
Einw ohner
Abbildung 8/6: Entwicklung der Wertstoff- und Restmüllmengen sowie der
Einwohnerzahlen
Am anschaulichsten ist der Erfolg
des Starnberger Abfallwirtschaftskonzeptes in Abbildung 8/6 ersichtlich:
Trotz einer kontinuierlich wachsenden
Zahl von Landkreisbürgern haben die
jährlichen Mengen an Abfall zur Beseitigung (Haus- und Gewerbemüll) kontinuierlich abgenommen.
8.2.3.2 Gewerbeabfälle
Einen erheblichen Anteil an der rückläufigen Menge an Abfällen zur Beseitigung hat der dramatische Rückgang
der Gewerbeabfälle. Die Jahresmengen seit 1996 veranschaulichen ein regelrechtes "Wegbrechen" der Gewerbeabfälle, wie Abbildung 8/7 zeigt.
Da diese Entwicklung auch in nahezu allen Gebieten der Bundesrepublik
verzeichnet wird, sind die Ursachen
nicht landkreisspezifisch. Hauptgrund
ist die mit dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz seit Oktober 1996 ge-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
gebene gesetzliche Möglichkeit des
Gewerbes, eine große Fraktion der innerbetrieblich anfallenden Abfälle unter bestimmten Bedingungen über so
genannte Wertstofftonnen zu entsorgen (energetische Verwertung).
Entw icklung der Gew erbem üllm engen
Tonnen
5000 4646
4000
3694
3000
2000
1000
402
0
213 197 115
59
90
21
100
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Abbildung 8/7: Entwicklung der
Gewerbemüllmengen
Aus für
billige
Deponien
Fortschreibung 2006
Nahezu alle Entsorgungsunternehmen und Müllverbrennungsanlagen
bieten eine Entsorgungsschiene "energetische Verwertung" an, die preislich
weit unter der der Restmüllbeseitigung
liegt. Vor allem die entsorgungspflichtigen Körperschaften, die eigene Müllheizkraftwerke betreiben, litten unter
dieser Entwicklung, da viele Abfälle
aus dem Gewerbe nicht mehr über den
aufgehobenen Anschlusszwang erfasst werden konnten, sondern den billigeren Weg der (manchmal auch
Schein-) Verwertung gingen.
Die privaten Haushalte sind die Leidtragenden dieser Entwicklung, da sie
über die Gebühren alle Kosten der
kommunalen Abfallwirtschaft tragen
müssen. Im Falle Starnberg gehören
dazu neben den Verwaltungskosten
auch die Nachsorgekosten für die alte
Deponie in Gallenbach bei Aichach,
die viele Jahre auch von den Gewerbebetrieben genutzt wurde.
Seit dem Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung im Jahr 2005 kehrt
sich diese Entwicklung um: immer
mehr Abfälle werden nicht mehr auf
billigem Wege deponiert, sondern umweltverträglicher thermisch behandelt.
8.2.3.3 Sperrmüll
Sperrmüll kann seit 1992 an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Trotz
der Vortrennung des Sperrmülls (Metall, Holz und Teppiche) befinden sich
in den Containern noch Verbundmaterialien genügend Wertstoffe, um eine
Nachsortierung
wirtschaftlich
zu
rechtfertigen.
Sperrmüll wird seit 1998 ebenfalls im
Müllheizkraftwerk Nord der Landeshauptstadt München beseitigt.
Die Mengen sind seit Einführung der
Selbstanlieferung spürbar zurückgegangen, stiegen aber in den letzten
Jahren wieder leicht an. Seit Jahren
schwanken die Mengen zwischen
3.000 und 3.800 Tonnen pro Jahr.
8.2.3.4 Asbest- und Dämmstoffe
Asbest und Mineraldämmstoffe können krebserregende Faserstoffe enthalten und erfordern deshalb besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Erfassung.
Festgebundene, asbesthaltige Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen sowie in reißfester Folie verpackt
an den Wertstoffhöfen der Gemeinden
Gauting/Buchendorf, Seefeld, Andechs
und Starnberg angenommen. Dort wird
das Material in Big-Bags zwischengelagert und dann zur Deponie Nordwest
der Landeshauptstadt München transportiert.
Mineralwolle kann, ebenso verpackt
wie Asbestzementabfälle, an jedem
Wertstoffhof im Landkreis abgegeben
werden. Das Material wird ebenfalls
auf der Deponie München-Nordwest
entsorgt.
Insgesamt wurden auf diesem Weg
im Jahr 2005 ca. 41 Tonnen Asbestund Mineraldämmstoffe entsorgt.
Vorsicht bei
asbesthaltigen
Abfällen
8.2.3.5 Baustellenabfälle
Baustellenabfälle sollen an der Baustelle in Abfälle zu Verwertung und Abfälle zur Beseitigung getrennt werden.
Vermischte Baustellenabfälle können
zu einer Sortieranlage transportiert
werden. Da diese Verwertungsschiene
außerhalb der öffentlichen Entsor-
191
8
Abfallwirtschaft
gungswege läuft, liegen hierzu keine
Mengenangaben vor.
8.2.3.6 Inerter Bauschutt
Bauschutt und Erdaushub, also Mauerreste, Ziegel, Beton, mithin alle mineralischen wasserungefährlichen Materialien, die aus dem Abbruch eines Gebäudes oder dem Aushub einer Baugrube stammen, können in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro
Anlieferer und Öffnungstag des Wertstoffhofes) abgegeben (6.825 Tonnen
im Jahr 2005) oder - soweit zulässig zu verschiedenen ausgebeuteten Kiesgruben gebracht werden (vgl. auch
Kap. 9.2.1 Rohstoffförderung).
Da auch dieses Material nach einer
Wiederaufbereitung in den Wirtschaftskreislauf integriert werden
kann, soll es verstärkt zu Aufbereitungsanlagen gebracht werden. Zwei
dieser Anlagen ist seit dem Jahr 2000
bzw. 2003 auch im Landkreis Starnberg
in Betrieb.
Belastetes Material wird nach vorausgehender Analyse in Abhängigkeit
von den Belastungswerten einer Aufbereitung oder der Deponie Nordwest
der Landeshauptstadt München zugeführt.
192
8.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
8.3.1 Allgemeines
Wie die vorgehende Bestandsaufnahme zeigt, hat die Abfallwirtschaft im
Landkreis Starnberg inzwischen einen
relativ hohen Standard erreicht.
Oberstes Ziel muss es daher sein,
die in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebauten Strukturen und Systeme einer bürgerfreundlichen und
ökologisch fortschrittlichen Abfallwirtschaft zu sichern bzw. zu optimieren.
Falls erforderlich müssen aber auch
neue Serviceleistungen und Innovationen gezielt und unter Beachtung von
Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten in die
bestehende Angebotspalette integriert
werden. Hierbei sind auch die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden
(Bürger bzw. Gewerbebetriebe) zu
berücksichtigen, um eine hohe Akzeptanz der abfallwirtschaftlichen Angebote zu erreichen.
Generell ist festzustellen, dass hierbei ökonomische und ökologische Ziele in Einklang gebracht werden müssen. Gerade in der Abfallwirtschaft
müssen diese beiden Kriterien nicht im
Gegensatz zueinander stehen. Vielmehr ist ein vernünftiger Ausgleich
möglich und anzustreben.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entwicklung und Anwendung methodischer Instrumente z.B. im
Bereich der Kostentransparenz, des
Kosten-Nutzen-Vergleichs und der vorsorgeorientierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erforderlich. Im AWISTA ist hierfür durch die Umstellung
auf ein kaufmännisches Rechnungswesen und den Aufbau einer Kostenund Leistungsrechnung bereits wertvolle Arbeit geleistet worden, die es
auszubauen und zu nutzen gilt. Ähnliches gilt für den Bereich der Qualitätssicherung und Dienstleistungsorientierung, die weitere wichtige Standbeine
wirtschaftlichen Handelns darstellen.
Die grundsätzliche Entwicklung der
Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg wird durch das Abfallwirtschaftskonzept vorgegeben, das regelmäßig
Erfolgreiches
Abfallwirtchaftskonzept
optimieren
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Abfallwirtschaft
zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben
ist.
Einer kontinuierlichen und intensiven
Öffentlichkeitsarbeit kommt dabei die
wichtige Aufgabe zu, die Landkreisbevölkerung regelmäßig über Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Schadstoffentfrachtung
zu informieren und so die Akzeptanz
der Abfallwirtschaft im Landkreis zu
erhalten.
8.3.2 Abfallvermeidung
Abfallvermeidung verstärkt
fördern
Um den Gedanken der Abfallvermeidung und des verantwortungsvollen
Umgangs mit unseren Ressourcen immer wieder in der Bevölkerung zu verankern, sollten die in Kapitel 8.2 beschriebenen bisherigen Maßnahmen
soweit möglich fortgeführt werden.
Besonders bieten sich folgende Projekte an:
¾ Informationsveranstaltungen
Schulen und Kindergärten,
an
¾ Informationsveranstaltungen
auf
den Einrichtungen des AWISTA,
z.B. an den Wertstoffhöfen, der
Kompostieranlage Hadorf oder der
Umladestation in Weßling,
¾ Verstärkte Nutzung des Internets
zur Präsentation und Verbreitung
von Tipps zur Abfallvermeidung
und anderer abfallwirtschaftlicher
Informationen
8.3.3 Abfallverwertung
Das Ziel einer weiteren Verbesserung
der Wertstofftrennung lässt sich vor
allem durch folgende Maßnahmen erreichen:
¾ Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur
Verbesserung der Sortenreinheit
der gesammelten Wertstoffe, um
eine sinnvolle stoffliche Verwertung zu erleichtern und die Verwertungskosten zu minimieren.
Fortschreibung 2006
Ausblick
Die Verwertungsquote für Haushalte,
also das Verhältnis aus verwerteten
Abfällen und Abfällen zur Beseitigung
liegt im Landkreis Starnberg mittlerweile bei knapp über 80%. Somit werden vier Fünftel aller Abfälle aus Haushalten einer Verwertung zugeführt.
Dieser Wert war vor wenigen Jahren
noch nicht vorstellbar.
Sowohl die technische als auch die
rechtliche Vision geht allerdings soweit, bis zum Jahr 2020 keine Abfälle
zur Beseitigung mehr zu postulieren.
Dann wären nach dem Diktat der kompletten Verwertung auch die Abfälle,
die bisher beseitigt (d.h. deponiert oder
verbrannt) wurden, thermisch verwertbar bzw. ihre Energieinhalte per Definition thermisch genutzt. Faktisch ist dieser Zustand zumindest für die Abfälle
aus dem Landkreis Starnberg bereits
heute eingetreten, da aus den im Müllheizkraftwerk München-Nord verbrannten Abfällen Fernwärme und
Strom gewonnen wird.
In absehbarer Zeit werden möglicherweise bisher stofflich verwertete
Abfälle einer thermischen Verwertung
zugeführt; davon sind vor allem die
Kunststofffraktionen betroffen. Ob eine
aufwändige Sortierung aus ökonomischen und ökologischen Gründen auch
weiterhin beibehalten werden kann, ist
derzeit noch nicht zu beantworten.
Aus Abfall wird
Strom und
Fernwärme
Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale
AGENDA 21-Projekte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten:
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
193
8
Abfallwirtschaft
Ansprechpartner:
Quellen:
Abfallwirtschaftsverband Starnberg
AWISTA
Moosstr. 5
82319 Starnberg
Tel. (08151) 2726-0
Fax (08151) 2726-30
[email protected]
www.awista-starnberg.de
Daten und Zahlen 2005
Hrsg: Abfallwirtschaftsverband
Starnberg (AWISTA)
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Abfallwirtschaft
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
Fax (08151) 148-524
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung für den Landkreis Starnberg
Hrsg: Abfallwirtschaftsverband
Starnberg (AWISTA)
Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Starnberg - 4. Fortschreibung
Hrsg: Landratsamt Starnberg
Interessante Links:
www.abfall.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz;
Aktuelle Daten und Informationen
www.bayern.de/lfu
Bayer. Landesamt für Umwelt
www.bmu.de
Bundesumweltministerium
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 8: Abfallwirtschaft
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt
www.abfallratgeber-bayern.de
Bayer. Staatsregierung;
Informationsnetzwerk
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Verbesserte Erreichbarkeit der Ansprechpartner bei
abfallwirtschaftlichen Fragen, verstärkte Informationen über die Internetplattform des AWISTA
Zu erreichen bis:
¾ 2007
194
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
9. Bodenschutz
9.1
Einführung und Problembeschreibung
197
9.2
Bestandsaufnahme und Maßnahmen
199
9.2.1
Flächen- und Rohstoffverbrauch ...............................199
9.2.1.1
9.2.1.2
9.2.2
Altlasten .........................................................................202
9.2.2.1
9.2.2.2
9.2.2.3
9.2.3
Fortschreibung 2006
Allgemeines .........................................................202
Altlasten im Landkreis Starnberg.....................202
Maßnahmen zur Sanierung ..............................202
Weitere Schadstoffeinträge .......................................205
9.2.3.1
9.2.3.2
9.2.3.3
9.2.3.4
9.2.3.5
9.2.3.6
9.2.3.7
9.3
Allgemeines .........................................................199
Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs....200
Chemischer Pflanzenschutz..............................205
Düngemittel..........................................................206
Klärschlamm........................................................206
Schwermetallbelastungen ................................207
Versauerung der Böden.....................................207
Streusalz...............................................................207
Radioaktive Stoffe...............................................208
Ziele und Handlungsmöglichkeiten
208
195
9
Bodenschutz
D
D
keit gewidmet worden. Die natürlichen
men Umweltschutzes. Der Boden-
Bodenfunktionen werden inzwischen
schutzpolitik
in erheblichem Maße insbesondere
fortan eine mindestens ebenso große
durch eine steigende Inanspruchnah-
Bedeutung eingeräumt werden wie
me von Flächen, einen starken Eintrag
bislang der Luftreinhaltung, dem Ge-
von Nähr- und Schadstoffen oder
wässer- oder Naturschutz.
durch Bodenerosion beeinträchtigt.
M
em Schutz von Böden ist in der
Vergangenheit zu wenig Aufmerksam-
Ehemalige gemeindliche Müllkippen
oder der sorglose Umgang mit industri-
er Bodenschutz ist somit ein we-
sentlicher Bestandteil eines wirksamuss
entsprechend
it dem 1999 in Kraft getretenen
Bundes-Bodenschutzgesetz sowie der
ellen Produktionsstoffen hinterließen
Bodenschutz-
und
Altlastenverord-
zum Teil ein hohes Gefährdungspoten-
nung wurde dem Bodenschutz die ihm
zial und zahlreiche sanierungsbedürfti-
zustehende
ge Altlasten.
AGENDA 21-Thema für den gesamten
Bedeutung
auch
als
Umweltschutz politisch angemessen
eingeräumt.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von
Bodenressourcen
Kapitel 19: Sicherer Umgang mit giftigen Chemikalien
Kapitel 21: Sicherer Umgang mit Abwasser
196
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
9.1 Einführung und
Problembeschreibung
Gesetzlicher
Schutz des
Bodens seit 1999
Am 01.03.1999 ist das Bundesbodenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit
ist neben der Luft und dem Wasser das
dritte Medium durch ein eigenes Regelwerk unter Schutz gestellt worden.
Das Bundesbodenschutzgesetz und
das untergesetzliche Regelwerk in
Form der Bundes-Bodenschutzverordnung vom 12.07.1999 bezwecken, nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern und wiederherzustellen. Als erstes Bundesland hat Bayern hierzu ein
Bayerisches Bodenschutzgesetz erlassen, das ebenfalls am 01.03.1999 in
Kraft getreten ist. Für den rechtlichen
Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Ziele des Bodenschutzes
Grundlegendes Ziel des Bodenschutzes ist es, den Boden in seiner
Leistungsfähigkeit und als Fläche für
Nutzungen aller Art nachhaltig zu erhalten oder wiederherzustellen. Insofern sind sowohl Gefahren abzuwehren, die dem Boden drohen, als auch
solche, die vom Boden ausgehen. Bei
Altlasten kommt die Beseitigung bereits eingetretener Beeinträchtigungen
hinzu. Zudem sollen die Funktionen des
Bodens durch vorsorgeorientierte Anforderungen über die bloße Gefahrenabwehr hinaus langfristig geschützt
werden.
Ein weiteres übergeordnetes Ziel,
formuliert im Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms des
Bundesumweltministeriums, ist, die
Funktionen von Flächen beziehungsweise Landschaften als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen und damit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu sichern und zu fördern.
Kleine Bodenkunde
Der Boden ist ein kompliziertes System
aus organischen und mineralischen,
aus lebenden und toten Bestandteilen.
In dieser Grenzschicht zwischen Erde
und Atmosphäre durchmischen sich
festes Material, Wasser und Luft. Die
Fortschreibung 2006
mineralische Substanz des Bodens
macht durchschnittlich 53% des Volumens aus, 21% des Volumens sind Luft,
19% Wasser und die darin gelösten
Stoffe. Die restlichen 7% des Volumens
bestehen aus organischer Substanz.
Die Bodenbildung geschieht sehr
langsam über viele tausend Jahre. Ihre
Intensität hängt von einer Reihe äußerer Faktoren ab, wie Ausgangsgestein,
Relief, Klima, Wasserhaushalt, Vegetation und Tierwelt, Mikroorganismen.
Auch für die Regeneration von Böden
werden Zeiträume benötigt, die mehrere Generationen dauern.
Der Boden bietet Lebensraum für
eine ungeheuere Zahl von Organismenarten. Wir finden hier Wirbeltiere
wie Maulwurf und Feldmaus, Würmer,
Schnecken, Spinnen, Asseln, viele Arten von Insekten und deren Larven,
Bakterien, Pilze, Algen und Einzeller
wie Geißeltierchen, Wimpertierchen
und Amöben. Diese ihrerseits beeinflussen die Bodeneigenschaften und
die Entwicklung der Böden.
Boden ist
Lebensraum für
viele
Organismen
Die Böden im Landkreis Starnberg
Die Böden des Landkreises haben sich
in einem Zeitraum von 10.000 Jahren
seit dem Ende der letzten Eiszeit gebildet. Die Bodenschicht liegt dem geschlossenen Gesteinsverband auf. Im
Landkreis Starnberg sind die unterlagernden Gesteine in der Regel Grundmoränen, Endmoränen und Kiesfächer
der Eiszeiten. Die Böden in Bayern sind
im Durchschnitt einen Meter, im Landkreis Starnberg jedoch meist nur 20 bis
197
9
Bodenschutz
70 Zentimeter mächtig.
Die Böden in den drei naturräumlichen Einheiten des Landkreises sind
unterschiedlich.
Die Jungmoränenlandschaft im Süden (im Bereich zwischen Herrsching
und Tutzing) zeichnet sich durch häufigen, engräumigen Bodenwechsel aus.
Die Erosionsanfälligkeit der Jungmoränenböden ist als mittelmäßig einzustufen. Da in diesem Bereich Grünland
und Streuwiesen dominieren, sind die
Böden bestens gegen Erosion geschützt. Die weniger ertragreichen,
flachgründigen Böden sind überwiegend bewaldet.
Im Nordosten des Landkreises (hier
im Bereich zwischen Unterbrunn und
Gilching) in der Altmoränenlandschaft
des Fürstenfeldbrucker Hügellandes
findet man vereinzelt und kleinflächig
verbreitet flachgründige Pararendzinen. Es handelt sich um eher trockene
Standorte mit hohem Kalkgehalt, auf
Bodennutzungen
Kaum ein anderer Umweltbereich ist
so vielfältigen Nutzungen und Ansprüchen ausgesetzt wie der Boden. Er
dient als:
¾ Produktionsgrundlage für pflanzli-
che Rohstoffe wie Nahrungsmittel,
Futtermittel und Holz,
¾ Fläche für Siedlung, Verkehr und
Produktion,
¾ Filter und Speicher für immitierte
Stoffe,
¾ Lagerstätte für Abfälle,
¾ Lagerstätte für Bodenschätze und
Energiequellen,
¾ Speicher für Grundwasser,
¾ Erholungsraum.
Nutzung der ldw. Fläche im Lkr. Starnberg
Dauergrünland (einschl.
Streuw iesen)
48,9%
Flächenstillegung
3,7%
aus Produktion gen.
0,5%
Kartoffeln
0,9%
Ackerfutter
5,5%
Ölsaaten
4,8%
Eiw eißpflanzen
0,2%
Mais
7,4%
denen vor allem Fichtenforste stehen.
Typische Bodenformen sind kräftig rotbraun gefärbte Braunerden und Parabraunerden. Standorte mit der größten Ertragsfähigkeit im Landkreis bilden fahlgelbe Böden aus Lösslehm, die
mehrere Meter Mächtigkeit erreichen.
Diese Böden gelten als besonders erosionsgefährdet.
198
Dauerkulturen
0,3%
Zuckerrüben
0,3%
Sonstige Flächen
0,6%
Getreide
26,9%
Abbildung 9/1: Nutzung der ldw.
Flächen im Landkreis Starnberg
Die verschiedenen Bodennutzungen
verfolgen oft gegensätzliche Ziele: So
ist die Landwirtschaft an einer hohen
Bodenfruchtbarkeit, also an nährstoffreichen Böden interessiert, während
der Gewässerschutz nährstoffarme
Gewässer und sauberes Grundwasser
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
zum Ziel hat. Für den Naturhaushalt
und die Erhaltung der Artenvielfalt sind
nährstoffarme Böden von Bedeutung,
da sie immer weniger werden und
Restlebensräume vieler bedrohter
Pflanzen- und Tierarten sind. Die Landwirtschaft dagegen setzt auf unkrautfreie Kulturen, was zu einer erheblichen Dezimierung der Artenzahl führt.
Bodenschutz kann daher nicht isoliert betrieben werden, sondern betrifft
zahlreiche Fachbereiche wie z.B.
Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Verkehrswegebau sowie Naturschutz und Landschaftspflege (siehe hierzu die betreffenden Fachkapitel).
Vielfältige
Gefahrenquellen
für den Boden
Fortschreibung 2006
Bodengefährdungen
Stoffliche Einwirkungen auf den Boden
können verursacht werden durch
Emissionen aus Feuerungsanlagen, industriellen Anlagen, von Halden und
aus dem Luft- und Straßenverkehr, die
über Nebel, Regen, Wind und Staubniederschlag, Abwässer oder als Inhaltsstoffe von Klärschlämmen in den
Boden gelangen.
Durch unkontrollierte Abfallablagerungen oder andere Altlasten gelangen eine Vielzahl von gefährlichen
Stoffen in den Boden.
Bodenversiegelung und Flächenverbrauch werden vor allem durch neue
Bau- und Gewerbegebiete sowie den
Ausbau der Infrastruktur verursacht.
Bodenstrukturveränderungen können sich z.B. durch die landwirtschaftliche Nutzung oder durch die Förderung von Rohstoffen ergeben.
Grünflächen und Sportanlagen bringen durch Aufschüttungen und Drainagen auch eine erhebliche Veränderung
des Bodenprofils mit sich. Die Rasenflächen erfordern überdies einen erheblichen Pflegeaufwand, der häufig
den Gebrauch von Herbiziden und Mineraldüngern einschließt.
Auf die beschriebenen Gefährdungen des Bodens und mögliche Gegenmaßnahmen wird daher im Folgenden
näher eingegangen.
9.2 Bestandsaufnahme
und Maßnahmen
9.2.1 Flächen- und Rohstoffverbrauch
9.2.1.1 Allgemeines
Der Flächenverbrauch in Deutschland
hat in den letzten Jahrzehnten rapide
zugenommen. Bei einem Vergleich der
Jahre 2000 und 2002 war allerdings ein
leichter Rückgang von 120 Hektar pro
Tag auf 105 Hektar pro Tag festzustellen. Die verbrauchten Flächen umfassen Gebäude, Betriebsflächen und
Verkehrsflächen, aber auch die dazugehörigen Freiflächen und Erholungsflächen. Es handelt sich also nicht um
vollständig versiegelte Flächen. Trotzdem geht die ökologische Qualität dieser Flächen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere oder als Versickerungsfläche für Niederschläge zum größten
Teil verloren.
Auch Industrie und Gewerbe sind in
den letzten Jahrzehnten beträchtlich
gewachsen. Die Betriebsanlagen werden meist ebenerdig und großflächig
gebaut, dazu kommen ausgedehnte
Abstandsflächen und Parkplätze. Diese Flächen werden oft im großen Umfang versiegelt.
Durch Überbauung wird der Boden
nachhaltig geschädigt und sein Leistungsvermögen auf lange Sicht vermindert. Die Auswirkungen der über
2000 Jahre alten Bauten der Römer
kann man heute noch beobachten: Auf
diesen ehemals bebauten Flächen
wächst das Getreide nur schwach und
schütter.
Die extensive Besiedlung der ländlichen Regionen machte auch die Erschließung durch neue Verkehrswege
erforderlich. Straßen zerschneiden die
Landschaft und führen zu Verinselung
und Isolierung von ursprünglich ökologisch vernetzten Lebensräumen.
Rapide Zunahme
des Flächenverbrauchs
Entwicklung der Flächennutzung
Im Landkreis Starnberg hat die Bevölkerungszahl in den letzten Jahrzehnten
beständig zugenommen. Aber auch die
199
9
Stetiger
Rückgang der
Freiflächen
auch im
Landkreis
Rekultivierungsmaßnahmen
meist
vorgeschrieben
200
Bodenschutz
Wohnfläche je Person hat sich seit
1950 im Durchschnitt fast verdreifacht
(1950: 15 Quadratmeter, 2005: 43 Quadratmeter). Außerdem zieht man heute
eine lockere Bauweise (Ein- und Zweifamilienhäuser) vor und der Trend zu
Ferienhaus und Zweitwohnung ist weiterhin ungebrochen. Der Landkreis
Starnberg ist hierfür besonders beliebt.
Zudem werden weiterhin neue Gewerbegebiete und Verkehrsflächen ausgewiesen.
Die beschriebenen Entwicklungen
führten auch im Landkreis Starnberg
zu einem stetigen Rückgang der Freiflächen, deren Anteil derzeit bei ca. 87
Prozent der Landkreisfläche liegt.
Nähere Angaben zur Flächenaufteilung und -entwicklung im Landkreis
Starnberg finden Sie in Kapitel 2.1
Strukturdaten des Landkreises.
Rohstoffförderung
Die Rohstoffförderung im Landkreis
Starnberg beschränkt sich vor allem
auf Steine und Erden, wobei das
Hauptgewicht auf der Gewinnung von
Kies ruht. Sie werden in vorwiegend
gewerblichen Kleintagebauen im
Trockenabbau gewonnen. Dies bedeutet, dass die Abbauflächen relativ
kleinflächig sind. Trotzdem ist der Eingriff in Boden und Landschaft oft problematisch.
Mit dem Bayerischen Abgrabungsgesetz, dem Bayerischen Naturschutzgesetz sowie den einschlägigen Vorschriften zum Bodenschutz wurde eine
gesetzliche Grundlage geschaffen, mit
der eine Wiedereinbindung verbrauchter, d.h. ausgebeuteter Flächen schon
von vornherein bei der ersten Abbaugenehmigung sichergestellt werden
kann.
Die Untere Abgrabungsbehörde und
die Untere Naturschutzbehörde überprüfen in Zusammenwirken mit dem
Wasserwirtschaftsamt in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen durch mögliche Verfüllungen und Rekultivierung
durchzuführen sind. Die Mehrzahl der
nach erfolgtem Abbau wieder hergestellten Flächen werden anschließend
wieder landwirtschaftlich genutzt. Jedoch werden in den Abbauflächen neu
gebildete Biotopflächen durch ent-
sprechende Auflagen in den Genehmigungsbescheiden oder durch nachträgliche Änderung von Genehmigungen vornehmlich als solche erhalten.
Wo Kies abgebaut wird, ist Grundwasser in der Regel nicht weit. Es werden beim Abbau die schützenden
Deckschichten der belebten Bodenzone entfernt und der Flurabstand zum
Grundwasser zum Teil deutlich verringert. Daher stehen sämtliche behördlichen Maßnahmen hierzu unter dem
Gesichtspunkt, eine Grundwassergefährdung auszuschließen.
Die Verfüllung einer ausgekiesten
Grube bringt immer ein gewisses Gefährdungspotential mit sich. Um diese
möglichen
Gefährdungen
auszuschließen bzw. in vertretbaren Umfang
zu minimieren, wurde der "Leitfaden
zur Verfüllung von Gruben und
Brüchen" in Zusammenarbeit mit dem
Bayerischen Umweltministerium und
der Kiesindustrie entwickelt. Dieser
Leitfaden ist zwischenzeitlich aktueller
technischer Standard und wird bei
Neugenehmigungen von Anfang an
und bei Altgenehmigungen als
nachträglich eingeführter Standard
herangezogen. Eine kontinuierliche
Überwachung durch spezielle private
Überwachungsbüros, durch die zuständigen Behörden sowie nicht zuletzt durch die jeweiligen Kiesabbauunternehmen in eigener Verantwortung gewährleistet die Einhaltung dieses Standards.
Grundwassergefährdung
ausschließen
9.2.1.2 Maßnahmen zur Senkung
des Verbrauchs
In Anbetracht der nach wie vor ungebremsten Inanspruchnahme und Versiegelung von Flächen soll der bisherige Trend baldmöglichst gestoppt werden. Die gegenwärtige Flächeninanspruchnahme von ca. 105 ha/Tag in
Deutschland ist weit von dem im Entwurf eines Schwerpunktprogramms
des Bundesumweltministeriums genannten Ziel von 30 ha/Tag entfernt.
Auch im Landkreis Starnberg ist ein
zunehmender Flächenverbrauch feststellbar. Während v.a. die landwirtschaftlich genutzte Fläche tendenziell
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
rückläufig ist, nimmt der Anteil der Gebäude- und Freifläche sowie der Verkehrsfläche tendenziell zu (vgl. Kapitel
2.1.1 Gebiet).
Im Umweltgutachten 2002 des Bundesumweltministeriums wurden deshalb hierzu folgende Schwerpunkte
gesetzt, die sich möglicherweise auch
zu einem Handlungsansatz für den
Landkreis Starnberg formulieren lassen:
Ansätze zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung
Oberstes Ziel bei der Verringerung der
Flächeninanspruchnahme muss die
Reduzierung von Neuversiegelungen
sein. Damit soll eine Trendwende beim
Flächenverbrauch eingeleitet werden.
Des weiteren kommt auch der Entsiegelung von Flächen eine – wenngleich untergeordnete – Bedeutung zu.
Erreicht werden können diese qualitativen Ziele beispielsweise durch
¾ eine Bebauung bereits versiegelter
Wohnen mit ihrem erhöhten Bedarf
an Siedlungs- und Verkehrsflächen
entgegenwirken),
¾ eine Sanierung belasteter Flächen
sowie deren vorrangige Nutzung
vor Neuausweisungen von Bauland,
¾ eine weitestmögliche Vermeidung
oder
zumindest
Verringerung
unnötiger
Bodenversiegelungen
auf bebauten Grundstücksflächen
(z. B. weniger bzw. kleinere Nebenanlagen).
¾ Unter qualitativen Aspekten ist fer-
ner u. a. die Inanspruchnahme von
weniger bedeutsamen und weniger
empfindlichen Böden von Bedeutung.
Weitere Informationen zu diesem
Thema finden Sie in auch in Kapitel
10.2 Nachhaltige Siedlungsentwicklung.
oder überformter Flächen (Flächenrecycling),
¾ eine verbesserte Ausnutzung und
Erweiterung der vorhandenen Anlagen- und Bausubstanz, ohne dadurch zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen (z. B. Ausbau
von Dachgeschossen, Aufstockung
von Gebäuden, Überbauung von
Verkehrsflächen,
Nachverdichtung),
¾ eine flächensparende Ausweisung
und Nutzung von neuem Bauland,
¾ eine maßvolle, den jeweiligen orts-
planerischen Rahmenbedingungen
entsprechende
innerstädtische
Verdichtung anstelle einer Bebauung im Außenbereich,
¾ eine bessere Abstimmung der ein-
zelnen Siedlungsnutzungen und
Verkehrsströme aufeinander (etwa
indem städtebauliche Mischstrukturen gefördert werden, die dem
Trend zu einer zunehmenden räumlichen Trennung von Arbeit und
Fortschreibung 2006
201
9
Bodenschutz
9.2.2 Altlasten
9.2.2.1 Allgemeines
Altlasten sind
¾ stillgelegte Abfallbeseitigungsanla-
gen sowie sonstige Grundstücke,
auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
(Altablagerungen) und
¾ Grundstücke stillgelegter Anlagen
und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für
den Einzelnen oder die Allgemeinheit
hervorgerufen werden.
Altlastenkataster
Die altlastverdächtigen Flächen in
Bayern werden seit 1971 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in einem
so genannten Altlastenkataster geführt
und
ständig
fortgeschrieben
(www.abudis.bayern.de). Im Kataster
waren zum 31.03.2006 bayernweit insgesamt 17.485 Verdachtsflächen erfasst. Dabei handelt es sich um 11.558
Altablagerungen und 5.927 Altstandorte.
9.2.2.2 Altlasten im Landkreis
Starnberg
102 Altlastenstandorte im
Landkreis
bekannt
202
Im Altlastenkataster für den Landkreis
Starnberg sind aktuell 102 Flächen eingetragen, die sich in 99 Altlastenverdachtsflächen und 3 Altlastenflächen
aufteilen. 94 Flächen beziehen sich auf
Altablagerungen (Typ a), 8 Flächen betreffen Altstandorte (Typ b). Militärische und Rüstungsaltlasten sind im
Landkreis Starnberg nicht bekannt. In
den Jahren 2000 - 2005 konnten insgesamt 41 Flächen aus dem Altlastenverdacht entlassen werden.
Für die Standorte sind Prioritäten
festgelegt. Insgesamt gibt es 3 Prioritätsstufen (A: Gefährdungspotenzial
hoch bis sehr hoch, B: Gefährdungspo-
tenzial mittel, C: Gefährdungspotenzial
niedrig bis sehr niedrig).
Tabelle 9/1: Anzahl und Einstufung der
Altlasten im Landkreis Starnberg
(Stand: Juli 2006)
Priorität
A
B
C
Summe
Typ a
22
30
42
94
Typ b
3
1
4
8
Gesamt
25
31
46
102
Für die Standorte mit der Priorität A
sollten nähere Untersuchungen umgehend bzw. kurzfristig durchgeführt
werden. Untersuchungen der Standorte mit der Priorität B sind mittelfristig
durchzuführen. Bei Standorten mit der
Priorität C besteht nur langfristige
Dringlichkeit für weitere Untersuchungen.
9.2.2.3 Maßnahmen zur Sanierung
Die Altlastensanierung ist ein Schwerpunktthema der nächsten Jahre. Die
große Zahl an altlastverdächtigen
Flächen zwingt -auch vor dem Hintergrund abnehmender Finanzmittel- zu
einem schrittweisen und streng an Prioritäten orientierten Vorgehen.
Dies erfolgt über einen abgestuften
Prozess, der ausgehend vom Ergebnis
einer Erstbewertung über die Bearbeitungsphasen historische Erkundung,
Orientierungs-, Detail- und Sanierungsuntersuchung bis hin zur Sanierung und schließlich zur Entlassung
führt.
Vorgehensweise
Jeder, der Erkenntnisse über eine
schädliche Bodenveränderung sowie
Anhaltspunkte dafür hat, dass eine
schädliche Bodenveränderung vorliegt, soll dies unverzüglich der zuständigen Behörde, d.h. im Landkreis
Starnberg dem Landratsamt, mitteilen.
Der Verursacher einer schädlichen
Bodenveränderung oder Altlast sowie
dessen Gesamtrechtsnachfolger, der
Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein
Grundstück sind zur Mitteilung sogar
verpflichtet.
Mitteilungspflicht für
Bodenverschmutzer und
Eigentümer
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
Kosten
Eine grobe Kostenschätzung für Bayern hat ergeben, dass allein die Erkundung der ca. 16.800 Altlastverdachtsflächen 200 Mio. Euro kosten wird.
Geht man davon aus, dass von den
Verdachtsflächen ca. 20% sanierungsbedürftig sind, so entstehen bei einer
Annahme von durchschnittlich 1 Mio.
Euro pro Sanierung weitere 2,6 Mrd.
Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich
damit auf ca. 2,8 Mrd. Euro.
Auf den Landkreis Starnberg übertragen muss bei 20 anzunehmenden
Sanierungsfällen mit 20 Mio. Euro Sanierungskosten gerechnet werden.
Abbildung 9/2: Mineralölverseuchtes
Erdreich
Schrittweises
Vorgehen bei
Altlastenuntersuchung
Fortschreibung 2006
Die Flächen, bei denen aufgrund von
Mitteilungen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, werden einer ersten Gefährdungsabschätzung (Erstbewertung) unterzogen. Parallel oder spätestens nachfolgend
wird eine historische Erkundung eingeleitet, um die sachverhaltsrelevanten
Fakten zum Altlastenverdacht zu ermitteln. Hierzu gehören vor allem die Befragung von Augenzeugen, die Auswertung von Akten des Landratsamtes
Starnberg, alter Karten und Luftbilder
sowie der Unterlagen, die bei den Gemeinden vorhanden sind.
Anschließend sind orientierende Untersuchungen erforderlich, um insbesondere Art, Konzentration und Ausmaß der Schadstoffe sowie die Möglichkeit ihrer Ausbreitung festzustellen.
Erhärtet sich durch die orientierende
Untersuchung der Verdacht, dass eine
Gefährdung für eines der Schutzgüter
menschliche Gesundheit, Grundwasser oder Nutzpflanze durch die Altlast
besteht, werden Detailuntersuchungen
eingeleitet. Anhand dieser Ergebnisse
und eventuell weiterer notwendig werdender Untersuchungen (Sanierungsuntersuchung) können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden.
Hohe Kosten für
Sanierung
Kostenträger
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, haben die
zuständigen Behörden den Sachverhalt zunächst von Amts wegen auf eigene Kosten zu ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz). Das Wasserwirtschaftsamt als staatliche Fachbehörde
schlägt die geeigneten Maßnahmen
vor und trägt in der Regel bis zum Abschluss der orientierenden Untersuchung auch die Kosten.
Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunke der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung
oder einer Altlast, kann die zuständige
Behörde die notwendigen Detailuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung anordnen. Die Anordnung richtet
sich in der Regel an den Verursacher,
das kann aber auch dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der
tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sein. Der Adressat trägt auch die
anfallenden Untersuchungs- und Sanierungskosten. Auch Kosten, die im
Rahmen der Amtsermittlung angefallen
sind, können vom Verantwortlichen
zurückverlangt werden.
Sofern der Sanierungsaufwand die
Leistungsfähigkeit des Verpflichteten
übersteigt, hat zunächst der Landkreis
die Kosten der Ersatzvornahme zu tragen. Als Grenze für die Leistungspflicht
eines Grundstückseigentümers gilt der
Wert des Grundstücks.
Die Bayerische Staatsregierung und
203
9
Neuer Unterstützungsfonds
für Sanierung
ehemaliger
Deponien
Bodenschutz
die Bayerische Wirtschaft haben 1995
eine umfassende freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten
Umweltschutzes unterzeichnet. Im
Rahmen dieses Umweltpaktes Bayern
hat sich der Freistaat verpflichtet, einen mit 50 Mio. Euro dotierten Altlastensanierungsfonds einzurichten.
Ferner hat der Freistaat Bayern bereits 1989 gemeinsam mit der Bayerischen Industrie die Gesellschaft zur
Altlastensanierung in Bayern (GAB)
gegründet, die bei Zahlungsunfähigkeit
des Verursachers die Sanierung gewerblich-industrieller Altlasten übernehmen kann.
Zum 01.05.2006 wurden die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen, die Gemeinden bei
der Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell zu unterstützen. Die Mittel stammen aus einem neu
geschaffenen Unterstützungsfonds, in
den der Freistaat Bayern, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische
Städtetag sowie die Gemeinden selbst
(im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Finanzkraft) einzahlen. Auf diese Weise
soll die Untersuchung und - falls erforderlich - auch die Sanierung der ehemaligen gemeindeeigenen Hausmülldeponien beschleunigt werden.
derungen nach § 7 BBodSchG (die
durch die Vorsorgewerte in Anhang 2
Nr. 4 der BBodSchV konkretisiert werden) mit dem Anspruch der Bauleitplanung als Vorsorgeplanung in Übereinstimmung bringt.
Bauplanungsrecht
Die Pflichten des Bodenschutzrechts
zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge
richten sich nicht unmittelbar an die
Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung. Die Vorschriften des Bodenschutzrechts enthalten jedoch Vorgaben für die Bewertung von Bodenbelastungen, die von der Gemeinde bei der
Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Nach § 4 Abs. 4 BBodSchG ist bei der
Erfüllung der Boden- und altlastenbezogenen Pflichten zur Gefahrenabwehr
das konkrete Schutzbedürfnis maßgeblich, das sich aus der jeweils planungsrechtlich zulässigen Nutzung
und damit auch aus den Festsetzungen
eines Bebauungsplanes ergibt (vgl. die
nutzungsbezogene
Differenzierung
nach Anhang 2 Nr. 1 der BBodSchV).
Ein weiter Spielraum steht der Gemeinde in ihrer Abwägung bei der Frage zu, inwieweit sie die Vorsorgeanfor-
204
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
9.2.3 Weitere Schadstoffeinträge
9.2.3.1 Chemischer Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel schützen nur eine
begrenzte Anzahl von Kulturpflanzen,
schädigen bei falscher Anwendung jedoch Wildpflanzen, Kleinlebewesen,
Insekten, Vögel und unter Umständen
auch den Menschen. Besonders nachteilig wirken sie sich aus, wenn sie
über die zu behandelnden Flächen hinaus durch Wind und Niederschläge
auf naturnahe oder natürliche Restflächen gelangen, die oft Rückzugsgebiete für seltene Pflanzen- und Tierarten sind. Bleibende Schädigungen der
Bodenmikroorganismen ließen sich in
der überwiegenden Zahl aller Untersuchungen nicht nachweisen.
Maßnahmen zur Reduzierung
Im Pflanzenschutzgesetz heißt es:
“Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden,
soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt
werden. Sie dürfen jedoch nicht in
oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.”
Diese Vorschriften schließen die
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln z.B. auf Friedhöfen, Straßen und
Wegen aus. Neben der mechanischen
Bekämpfung des Wildwuchses bietet
sich hier die thermische Unkrautbekämpfung an.
Auch im Bereich der Landwirtschaft
wird heute zunehmend nach den
Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes gearbeitet. Dadurch kann der
Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß reduziert werden. "Integrierter Pflanzenschutz" heißt, einen Schädling oder
Schaderreger mit allen geeigneten
Mitteln wie Fruchtfolge, Sortenwahl,
richtige Bodenpflege usw. einschließlich des Einsatzes chemischer
Bekämpfungsmittel unter der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten.
Weiterhin kommen z.B. Prognosemodelle und Warndienste zum Tragen.
Fortschreibung 2006
Entsprechende Hilfestellung z.B. zu
Schadschwellen, resistenten Sorten,
aber auch zur richtigen Anwendung
geeigneter Mittel bietet das für den
Landkreis Starnberg zuständige Amt
für Landwirtschaft in Weilheim.
Die Kommunen des Landkreises
Starnberg verzichten vorbildhaft auf
den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
und Düngemitteln auf gemeindeeigenen Flächen. Dazu wurden die Gemeinden und Golfclubs unterrichtet.
Der Kreisfachberater für Gartenbau
und Landespflege beim Landratsamt ist
mit der Umweltberatung und -aufklärung privater Haus- und Kleingartenbesitzer betraut. Interessenten erhalten auf Anfragen Tipps für eine bodenschonende Anbauweise und Informationen über den Umgang mit Bioziden und Kunstdüngern. Zudem werden
jeweils im Winterhalbjahr Vorträge zu
diesem Themenbereich gehalten.
Im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes "Unser Lebensraum, naturbewusst
gestalten" wurden bei 25 Gartenbauund Kleingärtnervereinen Vorträge zu
den Themen "Umweltgerechte Bodenbearbeitung und Düngung nach Bodenuntersuchungen" sowie "Naturgemäßer Pflanzenschutz im Hausgarten" gehalten. Es wurde empfohlen, im
Falle einer Düngung Bodenuntersuchungen vornehmen zu lassen und diese alle zwei bis vier Jahre zu wiederholen. Der Kreisverband für Gartenbau
und Landespflege bezuschusst die
Probenentname und Bodenuntersuchung in Gärten für seine über 3.000
Mitglieder.
Verzicht auf
Pflanzenschutzmittel
205
9
Bodenschutz
9.2.3.2 Düngemittel
Über Mineraldünger und organischen
Dünger werden im Landkreis Starnberg im Bereich der Landwirtschaft
durchschnittlich etwa 110 Kilogramm
Stickstoff (N), 60 Kilogramm Phosphor
(P2O5), 150 Kilogramm Kali (K2O) pro
Hektar und Jahr ausgebracht (Daten
aus Ackerschlagkartei). Die CalciumVersorgung der Böden ist gut, Kalk
braucht daher in der Regel nicht gedüngt zu werden. Mit Kali sind die
Ackerböden hoch bis sehr hoch versorgt, Grünland überwiegend mittel bis
hoch. Die Phosphatversorgung bewegt
sich im mittleren bis hohen Bereich.
Überwiegend
Verwertung des
Kompostes
innerhalb des
Landkreises
206
Maßnahmen zur Reduzierung des
Mineraldüngereinsatzes
Eine sachgerechte Düngung richtet
sich nach den Grundsätzen der guten
fachlichen Praxis gem. Düngeverordnung, das heißt, sie muss sich nach
dem Bedarf und der Aufnahmefähigkeit der Pflanzen und dem Nährstoffvorrat des Bodens richten. Für deren
Überwachung ist die Landwirtschaftsverwaltung zuständig, die auch hier
entsprechende Hilfestellungen gibt.
Im Bereich der Hausgärten bieten
der Gartenfachberater des Landkreises sowie die Gartenbauvereine entsprechende Beratungsmöglichkeiten
und vermitteln z. B. Bodenproben.
Ein hervorragender natürlicher Ersatz für Mineraldünger sowohl im Gartenbau als auch in der Landwirtschaft
ist Kompost. Deshalb werden im Landkreis Starnberg Grünabfälle auch zentral verwertet. Sie werden in der Kompostieranlage Hadorf zu Kompost verarbeitet. Der über die Biotonne erfasste Biomüll wird seit Januar 2006 in
Augsburg kompostiert.
Gemäß den Beschlüssen des Kreistages wird ein Großteil der Komposte
innerhalb des Landkreises Starnberg
landwirtschaftlich verwertet. Die aus
dem Biomüll erzeugten Komposte, die
mengenmäßig den geringeren Anteil
ausmachen, werden allerdings wegen
der weiteren Wegstrecken nicht im
Landkreis Starnberg ausgebracht, sondern direkt an der Anlage in der Region
Augsburg vermarktet.
Mit der Ausbringung der Komposte
innerhalb des Landkreises wird ein
natürlicher Kreislauf geschlossen und
das Nachhaltigkeitsprinzip im Sinne
der AGENDA 21 umgesetzt. Der Landkreis Starnberg unterstützt dabei auch
das Interesse der heimischen Landwirtschaft, mineralische Düngemittel
durch organische Düngestoffe zu substituieren. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, ist die heimische Landwirtschaft bereit, die erzeugten Komposte abzunehmen und diese auf geeigneten Ackerflächen zu verwerten.
Dies sollte im Hinblick auf eine nachhaltige Umweltpolitik durch den Landkreis unterstützt werden.
Weitere Informationen zur Kompostierung finden Sie in Kapitel 8.2.2 Abfallverwertung.
9.2.3.3 Klärschlamm
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird angesichts einer stärker vorsorgeorientierten Bodenschutzpolitik derzeit kontrovers diskutiert. Einerseits wird auf eine Vielzahl von
Stoffen und Schadstoffen im Klärschlamm verwiesen, während andererseits die nachweisbar vorhandene
Düngewirkung der Klärschlämme zu
berücksichtigen ist.
Nach der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern soll der bisher
erreichte ökologische Stand bei der
Entsorgung von Klärschlämmen weiter
gesteigert werden. Dazu soll die landwirtschaftliche, landschaftsbauliche
und gärtnerische Verwertung von Klärschlämmen aus Vorsorgegründen mittelfristig beendet werden. Der Ausstieg
aus der bisherigen Praxis und die Einführung der neuen Strategie soll durch
geeignete Information und Beratung
der Landwirte und Kläranlagenbetreiber erleichtert werden.
Zum Wirksamwerden des angestrebten Verzichts sind jedoch Änderungen des Bundesrechts (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Klärschlammverordnung) erforderlich.
Der Klärschlamm aus der Kläranlage
Starnberg wird bereits seit mehreren
Jahren nur zu Rekultivierungszwecken
Klärschlammverwertung
kontrovers
diskutiert
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
an entsprechende Entsorgungsbetriebe außerhalb des Landkreises abgegeben. Innerhalb des Landkreises Starnberg wird jedoch Klärschlamm aus anderen Landkreisen landwirtschaftlich
verwertet. Der Klärschlammaustausch
kommt daher zustande, weil die Abnahme des Klärschlammes in der Regel ausgeschrieben und an den günstigsten Abnehmer (Entsorgerfirma)
vergeben wird. Der Aufbringungsort
hängt von den Vertragspartnern der
Entsorgungsfirmen ab, die verschiedene Landkreise umfassen können. Die
Verhältnisse von exportiertem zu importiertem Klärschlamm im Landkreis
Starnberg, bezogen auf die Trockenmasse, zeigt folgende Abbildung:
to TS
1200
Ein- und Ausfuhr von Klärschlamm
1000
800
600
400
200
0
1999
2000
2001
Ausfuhr
2002
2003
2004
2005
Einfuhr
Abbildung 9/3: Klärschlammimport
und -export im Landkreis Starnberg
Weitere Informationen zur Abwasserreinigung finden Sie in Kapitel 7.2.
9.2.3.4 Schwermetallbelastungen
Gesundheitsrisiken durch
Schwermetallbelastungen
Fortschreibung 2006
Zu den Schwermetallen zählen ca. 60
Metalle, die eine größere Dichte als 4,5
g/cm³ haben. Einige Schwermetalle
dienen Mensch, Tier und Pflanze als
unentbehrliche Spurenelemente, andere belasten die Umwelt. Zu letzteren
gehören z.B. Arsen, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Nickel oder Blei. Sie gelangen über den Abfall, das Abwasser
oder Flugstäube aus der Verbrennung
in die Umwelt und können sich im Boden anreichern. Schwermetalle bergen auch für die menschliche Gesund-
heit je nach Metall akute oder schleichende Gefahren.
Das Bioindikatormessnetz zeigte in
den letzten Jahren für die Schwermetallgehalte von Arsen, Chrom und Blei
in Moosen eine rückläufige Tendenz,
die beim Blei besonders deutlich ist.
Grund hierfür ist z.B. die Einführung
des bleifreien Benzins sowie verschärfte Emissionsgrenzwerte bei Verbrennungsanlagen und Klärschlammausbringung. (vgl. auch Kapitel 5.1.1.2
Luftschadstoffe).
9.2.3.5 Versauerung der Böden
Die industrielle Produktion und der KfzVerkehr setzen große Mengen an
Schwefeldioxid und Stickoxiden frei.
Verbinden sich diese Gase mit Wasser,
entsteht saurer Regen, der das Pufferungsvermögen der Böden beeinträchtigt. Folge davon sind u.a. Schädigungen bzw. höhere Anfälligkeit von Pflanzen gegenüber Pilzen, Bakterien und
Insekten. Sichtbares Zeichen hierfür
ist z.B. das Waldsterben.
In den letzten Jahren konnten insbesondere die Schwefeldioxidemissionen
aus Schornsteinen, aber auch die
Stickoxidemissionen v.a. durch verbesserte Motoren- und Abgastechnologien, verschärfte Abgasvorschriften und
verbesserte Kraftstoffe wesentlich reduziert werden. (vgl. auch Kapitel
5.1.1.2 Luftschadstoffe).
Die Böden im Landkreis Starnberg
haben aufgrund ihres relativ hohen
Kalkgehaltes eine sehr gute Pufferkapazität, so dass die Versauerung hier
nicht so weit fortgeschritten ist wie in
anderen Gebieten.
Landkreisböden
haben gute
Pufferkapazität
9.2.3.6 Streusalz
Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht kommt Streusalz im Landkreis
Starnberg auf Bundesautobahnen und
Staatsstraßen nach wie vor zum Einsatz. Das Salz gelangt mit dem
Schmelzwasser in einer Breite von fünf
bis zehn Metern neben den Straßen in
den Boden. Es beeinträchtigt lokal das
Bodenleben und den Pflanzenwuchs
und belastet Grund- und Oberflächengewässer.
207
9
Bodenschutz
9.2.3.7 Radioaktive Stoffe
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 hat besonders für den südbayerischen Raum eine hohe Bodenbelastung an radioaktiven Stoffen verursacht. In der ersten Zeit nach dem
Reaktorunfall ging vor allem von den
kurzlebigen Radionukliden wie Jod 131
die größte Strahlengefahr aus. Auf lange Sicht belasten die langlebigen Nuklide wie Cäsium 137 (Halbwertszeit 30
Jahre) und Cäsium 134 (Halbwertszeit
2 Jahre) den Boden.
Zur Untersuchung der Radioaktivitätsverteilung im Boden und die Aufnahme der Radionuklide durch Pflanzen und Tiere und somit auch des
Weges in die Lebensmittel wird in Bayern ein langfristiges Umweltradioaktivitätsmessprogramm
durchgeführt
(vgl. auch Kapitel 4.2.2 Radioaktivität).
9.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Durch die Bodenschutzgesetze und die
Bundes-Bodenschutz- und AltlastenVerordnung wird der Boden erstmals
in einem eigenen Gesetz geschützt.
Die Reichweite der rechtlichen Regelungen ist im vorsorgenden Bodenschutz allerdings aus einer Reihe von
Gründen begrenzt.
Die übergeordneten Fachbehörden
setzen daher auch beim Bodenschutz
weiter auf Freiwilligkeit und Kooperation in der Zusammenarbeit mit den Beteiligten, z.B. der Landwirtschaft, der
Rohstoffwirtschaft oder den Kommunen. Gemeinsame Ziele lassen sich effektiv umsetzen, wie zum Beispiel die
Zusammenarbeit mit dem Bayer. Industrieverband Steine und Erden e.V. bei
der Erarbeitung des Leitfadens für den
umweltbewussten Sand- und Kiesabbau zeigt.
Nachhaltigkeit bei der Bodennutzung
Zwischen der nachhaltigen Sicherung
der Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG)
und der notwendigen Nutzung unserer
Böden können Zielkonflikte entstehen.
Für ihre Lösung gilt die Leitlinie, die
Böden auch für künftige Generationen
als unentbehrliche Lebensgrundlage
nachhaltig zu schützen und zu bewahren. Die Tatsache, dass vernichteter
oder geschädigter Boden sich erst in
von Menschen nicht überschaubaren
geologischen Zeiträumen neu bilden
oder regenerieren kann, spricht im Bodenschutz besonders für die Verfolgung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes.
Dieser Grundsatz muss bei Bodennutzungen verstärkt berücksichtigt und
der Öffentlichkeit bewusst gemacht
werden.
Verbesserte fachliche Grundlagen
Fundierte fachliche Instrumente sind
notwendig, damit die Lebensgrundlage
Boden angesichts der vielfältigen Nutzungen und Belastungen so bewirtschaftet werden kann, dass sie den
kommenden Generationen funktionstüchtig erhalten bleibt. Daher ist
insbesondere die geowissenschaftli-
208
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
Bodenschutz
che Landesaufnahme flächendeckend
entsprechend den heutigen Anforderungen zu forcieren. Hierzu ist eine
neue ganzheitliche Konzeption entwickelt worden.
Die für den Vollzug des neuen Bodenschutzrechts unbedingt erforderlichen fachlichen Grundlagen werden in
etwa 4 bis 5 Jahren zu erarbeiten sein.
Damit verbunden ist die Abstimmung
unter den Ländern mit ihren differierenden Böden und Bodenzuständen.
Wesentliche fachliche Grundlagen
sind
¾ der Aufbau und Betrieb des Boden-
informationssystems, in dem alle
Informationen über den Boden gespeichert und bereitgestellt werden,
¾ die Ermittlung und Darstellung des
stofflichen Zustands der Böden als
Grundlage für die Vorsorge und für
die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen,
¾ Boden-Dauerbeobachtungsflächen,
um Bodenveränderungen feststellen zu können,
¾ die Qualitätssicherung bei Boden-
untersuchungen, um vergleichbare
und belastbare Untersuchungsergebnisse zu erhalten, sowie
¾ die Organisation des Datenaustau-
sches mit den Vollzugsbehörden
und dem Bund, um behördliches
Handeln einheitlich und nachvollziehbarer zu gestalten.
Bodeninformationen
im Internet
abrufbar
Fortschreibung 2006
Einsatz eines Bodeninformationssystems
Das Bayerische Bodeninformationssystem (BIS) ist gemäß Art. 7 und 8 BayBodSchG ein zentrales Instrument im
Vollzug der Bodenschutzgesetze sowie
für die Kommunikation und Information
in Bodenschutzfragen. Die Nutzung erfolgt in diesem Sinne zweigleisig: Die
Vollzugsbehörden tauschen Daten online aus, der Öffentlichkeit stehen aufbereitete und anonymisierte Informationen zur Verfügung (www.bis.bayern.de).
Im Bayerischen Bodeninformationssystem werden alle Daten aus Untersuchungen über die physikalische,
chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens sowie deren Auswertung und sonstige geowissenschaftliche Daten und Erkenntnisse
gespeichert und bereitgestellt.
Geographisches Informationssystem
(GIS) für Landratsamt Starnberg
Um darüber hinaus weitergehende
landkreisspezifische Daten auch aus
dem Bereich Bodenschutz erfassen
und auswerten zu können, hat der
Landkreis Starnberg ein Geographisches Informationssystems aufgebaut.
Der Datenbestand wird durch die Integration neuer Fachanwendungen (z. B.
Bodendenkmäler, Biotope, Digitalisierung analoger Bebauungspläne) kontinuierlich weiter ausgebaut.
Durch das GeoLIS können die sachlich relevanten Informationen vernetzt
und schneller verfügbar gemacht werden. Dies führt zu einer Erleichterung
in der Verwaltungspraxis und zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten auch für die Öffentlichkeit.
Geographisches
Informationssystem weiter
ausbauen
Sanierung der Altlasten im Landkreis
Starnberg
Der Landkreis Starnberg wird im Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die konsequente
Weiterführung der erforderlichen
Maßnahmen im Hinblick auf das
Schutzgut Boden unterstützen. Dazu
gehört in erster Linie die Abarbeitung
der altlastverdächtigen Flächen nach
der Prioritätenliste (vgl. hierzu Kapitel
9.2.2).
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
209
9
Bodenschutz
Ansprechpartner:
Quellen:
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
www.landkreis-starnberg.de
Umweltgutachten 2004
Hrsg.: Der Rat von Sachverständigen
für Umweltfragen
- Fachbereich Abfallwirtschaft und
Immissionsschutz
Tel. (08151) 148-370
[email protected]
- Fachbereich Naturschutz und
Wasserrecht
Tel. (08151) 148-358
[email protected]
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Pütrichstr. 15
82362 Weilheim
Tel. (0881) 182-0
[email protected]
www.wwa-wm.bayern.de
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Krumpperstraße 18-20
82362 Weilheim
Tel. (0881) 994-0
[email protected]
www.alf-wm.bayern.de
Altlastenkataster Bayern
Hrsg.: Bayerisches Landesamt für
Umwelt
Arbeitshilfe Kommunales Flächenressourcen-Management
Hrsg.: Bayerisches Umweltministerium, 2003
Interessante Links:
www.abudis.bayern.de
Bayer. Altlastenkataster (LfU)
www.bis.bayern.de
Bayer. Bodeninformationssystem
www.altlasten-bayern.de
Gesellschaft zur Altlastensanierung in
Bayern mbH
www.umweltministerium.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 9: Bodenschutz
www.stmlf.bayern.de
Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
www.bayern.de/lfu
Bayer. Landesamt für Umwelt
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Integration neuer Fachanwendungen in das Graphi-
www.bmu.de
Bundesumweltministerium
Zu erreichen bis:
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt
sche Informationssystem des Landratsamtes (s. 9.3)
¾ 2008
210
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
10. AGENDA 21 Weitere Handlungsbereiche
10.1 Einrichtungen des Landkreises
10.1.1
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.1.5
Landratsamt Starnberg................................................213
Berufliches Zentrum Starnberg .................................217
Fünfseen-Schule...........................................................218
Kreisaltenheim Garatshausen ....................................219
Klinikum Starnberg .......................................................220
10.2 Nachhaltige Siedlungsentwicklung
10.2.1
10.2.2
213
253
Einführung und Problembeschreibung .....................223
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten ..................223
10.3 Unterstützung gemeindlicher AGENDA 21-Aktivitäten 227
10.3.1
10.3.2
10.3.3
10.3.4
Bestandsaufnahme ......................................................227
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................227
AGENDA 21 in den Gemeinden ..................................228
Kommunale AGENDA 21-Projekte .............................231
10.4 Kulturpflege
10.4.1
10.4.2
10.4.3
10.4.4
10.4.5
Partnerschaften ............................................................234
Museen...........................................................................234
Heimat- und Brauchtumspflege .................................235
Sonstiges........................................................................235
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................236
10.5 Denkmalschutz
10.5.1
10.5.2
10.5.3
Fortschreibung 2006
234
237
Baudenkmalpflege........................................................237
Bodendenkmalpflege ...................................................237
Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................238
211
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
N
E
gebieten gibt es noch weitere agenda-
ne. Deshalb wird im Folgenden auch
relevante Handlungsbereiche für den
ein kurzer Überblick über Sachstand,
Landkreis Starnberg, auf die im folgen-
Ansprechpartner und Projekte der
den Kapitel noch kurz eingegangen
AGENDA 21 in den Gemeinden des
werden soll.
Landkreises Starnberg gegeben.
D
A
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die
und verantwortungsbewusstem Han-
nachhaltige Siedlungsentwicklung.
deln und wird deshalb abschließend
eben den in den vorangegangenen
Kapiteln aufgezeigten großen Themen-
abei werden zuerst die landkreisei-
genen Einrichtungen näher beleuchtet.
in wesentlicher Ansatzpunkt der
AGENDA 21 liegt auf kommunaler Ebe-
uch der Bereich der Kultur- und
Denkmalpflege gehört zu nachhaltigem
ebenfalls erwähnt.
Agenda 21 –
Aussagen zum Thema
Kapitel 7: Förderung nachhaltiger Siedlungsentwicklung
Kapitel 27: Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen
Kapitel 28: Rolle der Lokalbehörden
212
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.1 Einrichtungen des
Landkreises
Auch bei der Verwaltung seiner Liegenschaften ergeben sich für den
Landkreis Starnberg Handlungsmöglichkeiten im Sinne der AGENDA 21.
Zu nennen sind hier vor allem das
Landratsamt, das Gesundheitsamt, die
Berufsschule und die Fünfseen-Schule
in Starnberg.
Für das im Folgenden ebenfalls erwähnte Kreiskrankenhaus Starnberg
wurde Verwaltung und Betrieb ausgegliedert und einer privatrechtlich organisierten Betreibergesellschaft übertragen.
Vor allem im Bereich der Energieeinsparung wurden bei den meisten Liegenschaften bereits regelmäßig Maßnahmen durchgeführt, auf die im Fol-
genden jeweils kurz hingewiesen wird.
Selbstverständlich wird die Liegenschaftsverwaltung im Landkreis Starnberg auch künftig auf einen sparsamen
und wirtschaftlichen Einsatz der vorhandenen Ressourcen achten.
Fortschreibung 2006
10.1.1 Landratsamt Starnberg
Das Landratsamt Starnberg erfüllt mit
seinen ca. 340 Mitarbeitern sowohl als
untere Staatsbehörde als auch als
Kreisverwaltungsbehörde
wichtige
Funktionen:
¾ Als Staatsbehörde ist es z.B. für die
Einhaltung und den Vollzug vieler
Gesetze zuständig,
¾ als Kreisverwaltungsbehörde oblie-
gen ihr z.B. überörtliche wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Aufgaben.
10.1.1.1 Bestandsaufnahme
Das derzeitige Gebäude des Landratsamtes Starnberg an der Strandbadstraße wurde 1987 bezogen.
Abbildung 10/1: Landratsamt Starnberg
EMAS-Umweltmanagementsystem
Im Jahr 2004 hat das Landratsamt
Starnberg freiwillig ein Umweltmanagementsystem gemäß EG-Öko-AuditVO (EMAS II) eingeführt, das jährlich
durch einen externen Gutachter revalidiert wird. Ziel ist es dabei, den eigenen Leistungsstand beim Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern,
aber auch weitere Verwaltungen und
Gewerbebetriebe im Landkreis zur
Nachahmung zu motivieren (s. auch
Kap. 2.2.2.5).
In Umweltleitlinien wurden dabei die
Grundsätze unseres Handelns defi-
Regelmäßige
Umweltzertifizierung
213
10
Beheizung durch
Abwärme des
benachbarten
Hallenbades
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
niert, jährliche Umweltbilanzen zeigen
die wesentlichen Entwicklungen im
Hause auf, im Umweltprogramm werden Ziele und Verbesserungsmaßnahmen festgelegt, die Darstellung des aktuellen Sachstands erfolgt in jährlichen Umwelterklärungen, die auch auf
der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht werden.
Auf die wesentlichsten Gesichtspunkte soll im folgenden kurz eingegangen werden:
Energie
Zur Beheizung nutzt das Landratsamt
die Abwärme des benachbarten Hallenbades und besitzt damit ein sehr
umweltfreundliches Konzept zur Heizenergieversorgung.
Im Jahr 2000 wurde von der Stadt
Starnberg die Wärmeversorgungsanlage für den Wasserpark und das Landratsamt durch Einbau eines energieeffizienten Gas-Blockheizkraftwerks und
eines
Spitzenlast-Brennwertkessels
erneuert.
Durch die im Jahr 2004 modernisierte Mess-, Steuer- und Regeltechnik
werden die lüftungs- und heiztechnischen Anlagen des Landratsamtes nun
zentral gesteuert und laufend überwacht. Ein verbrauchsoptimierter Betrieb und eine zeitnahe Behebung von
Störungen etc. ist damit gewährleistet.
Folgende weitere Maßnahmen tragen ebenfalls zur Energieeinsparung
bei:
¾ Die Gestaltung bzw. Anordnung der
Arbeitsplätze erfolgt auch unter
dem Gesichtspunkt der optimalen
Ausnutzung des Tageslichtes, sodass der Bedarf an künstlicher Beleuchtung gering ist.
¾ Bei der Beschaffung von Geräten
der Bürokommunikation wird auch
auf Umweltfreundlichkeit und geringen Stromverbrauch geachtet
("Blauer Engel", TCO 03-Norm, Energie sparende Flachbildschirme).
¾ Standardmäßige Aktivierung des
systeminternen Energiesparmodus
bei PC´s.
Darüber hinaus hat eine energetische Gebäudeuntersuchung des Landratsamtsgebäudes durch einen Energiecontractor im Jahr 2005 ergeben,
dass derzeit keine weiteren wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind.
Fotovoltaik-Anlage (Solarstrom)
¾ Zur besseren Analyse und opti-
mierten Regelung des Stromverbrauchs wurden im Jahr 2006 sieben Zwischenzähler installiert.
¾ Im Bereich der Heizungsanlage
wird auf gute Isolierung der Rohrleitungen und regelmäßige Wartung geachtet.
¾ Nahezu sämtliche Beleuchtungen
wurden mit Energiesparlampen
bzw. Hochdruckentladungslampen
bestückt. Diese benötigen bei erheblich längerer Lebensdauer nur
einen Bruchteil der Energie normaler Glühbirnen.
214
Abbildung 10/2: Erweiterung der Fotovoltaikanlage am Landratsamt
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Um einen aktiven Beitrag zur CO2Reduzierung zu leisten und gleichzeitig
seiner Vorbildfunktion bei der Nutzung
erneuerbarer Energien nachzukommen, hat der Landkreis Starnberg im
Dezember 2001 eine Fotovoltaik-Anlage mit einer Größe von 10 kW auf dem
Dach des Landratsamtes installiert.
Ende 2004 wurde die Anlage um 17 kW
erweitert, so dass damit derzeit eine
CO2-Reduzierung von jährlich etwa 11
Tonnen erreicht wird.
Besucher des Amtes können die aktuellen Solarertragswerte der Anlage
auf einer attraktiven Solar-Anzeigetafel im Eingangbereich des Landratsamtes ablesen und erhalten auf
Wunsch auch detailliertere Informationen.
Umweltfreundliche
Büromaterialien
Umweltfreundliche Beschaffung
Dem Beschaffungsbereich kommt in
Sachen Umweltschutz eine Schlüsselrolle zu. Das Landratsamt Starnberg
achtet daher schon seit langem bereits
beim Einkauf auf die Wahl möglichst
umweltfreundlicher Produkte.
Bereits 1977 wurde erstmals Recyclingpapier verwendet. Der Anteil an
Recyclingpapier wurde stetig gesteigert und beträgt derzeit rund 99 Prozent.
Auch bei den anderen Büromaterialien wird auf Umweltfreundlichkeit geachtet (z.B. “Blauer Engel”, Klebestifte
ohne Lösungsmittel oder Textmarker
aus Holz etc.). Batterien wurden überwiegend durch wiederaufladbare Akkus ersetzt.
Es bestehen Regelungen, die es zulassen, dass für umweltfreundliche Erzeugnisse auch höhere Preise gezahlt
werden dürfen.
Abfallkonzept
Bereits 1995 wurde im Landratsamt
Starnberg ein vorbildliches Abfallkonzept eingeführt, das zu einer Reduzierung des Restmülls um über die Hälfte
geführt hat.
Neben der Abfallvermeidung wird
großer Wert auf eine systematische
Mülltrennung und Wiederverwertung
gelegt.
In den Büros stehen Behälter für
Altpapier, kleine Einsatzschalen für
Fortschreibung 2006
Restmüll sowie grüne Eimer für Verpackungen mit dem “Grünen Punkt”.
Weiter gibt es in jedem Bereich einen
Eimer für Biomüll. Die anderen Wertstoffe (z.B. Glas, Styropor, verbrauchte
Büromaterialien etc.) können zentral
abgegeben werden.
Um Fehlwürfen vorzubeugen, wurde
auf gute Beschriftung der jeweiligen
Behälter Wert gelegt. Wichtig ist auch
die regelmäßige Information der Mitarbeiter-/innen.
Das Abfallkonzept des Landratsamtes, das natürlich laufend optimiert
wird, hat sich insgesamt gut bewährt.
Fuhrpark / Verkehr
Bei Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen spielen ökologische Kriterien
wie möglichst geringer Verbrauch und
geringer Schadstoffausstoß (z. B. Partikelfilter) eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus wurde 2006 ein auf
den Betrieb mit Pflanzenöl umgerüstetes Dienstfahrzeug angeschafft, um
auf die Möglichkeit heimischer erneuerbarer Alternativen zu Benzin oder
Diesel aufmerksam zu machen.
Abbildung 10/3: Pflanzenöl-Dienstwagen des Landratsamtes
In den Jahren 2003 und 2005 bot das
Landratsamt sowohl seinen Mitarbeiter-/innen als auch interessierten
Landkreisbürger-/innen Schulungen
mit dem Ziel einer Benzin sparenden
Fahrweise (“Spritsparkurse”) an. Mit
beachtlichem Erfolg: Durchschnittlich
215
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
erzielten die Teilnehmer durch die
“Eco-Fahrweise” etwa 15 % Kraftstoffeinsparung bei gleichzeitig höherer
Durchschnittsgeschwindigkeit.
Generell aber gilt die Anweisung, für
Dienstreisen vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Für kurze Dienstwege stehen DienstFahrräder zur Verfügung. Um seine
Mitarbeiter/-innen zum "Rad fahren" zu
bewegen, beteiligt sich das Landratsamt seit 2002 jährlich an der Aktion
"Mit dem Rad zur Arbeit" des bayerischen Gesundheitsministeriums. Im
Rahmen dieser Aktion wurde das
Landratsamt Starnberg 2005 als
"Fahrradfreundlicher Betrieb" ausgezeichnet.
Sonstiges
Auf folgende Maßnahmen sei noch
kurz hingewiesen
¾ Im Mai 2005 wurde beschlossen,
dass der Landkreis Starnberg bei
zukünftigen Ausschreibungen von
Holzprodukten solche aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung (z.B.
FSC-Zertifizierung, PEFC-Zertifizierung) bevorzugt.
Öko-Audit-Team
prüft regelmäßig
Umweltaspekte
und Maßnahmen
¾ Ein
fachbereichsübergreifendes
Öko-Audit-Team (10 Personen) beschäftigt sich regelmäßig mit allen
umweltrelevanten Themenbereichen im Haus.
¾ Die Mitarbeiter-/innen werden re-
gelmäßig auf umweltbewusstes
und energiesparendes Verhalten
hingewiesen (z.B. regelmäßiger
Umwelttipp über Intranet).
Weitere umweltentlastende Maßnahmen sind in den aktuellen Umwelterklärungen des Landratsamtes Starnberg beschrieben.
216
10.1.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Facility Management
Durch den Einsatz eines EDV-gestützten
Facility-Management-Systems
wird zukünftig eine optimierte Überwachung und Analyse der Energieverbräuche ermöglicht.
Energiepass
Voraussichtlich ab 2008 ist auch für
Bestandsgebäude ein so genannter
Energiepass auszustellen, aus dem der
energetische Zustand eines Gebäudes
abgelesen werden kann sowie geeignete Verbesserungsmöglichkeiten dargestellt werden. Dies wird auch für öffentliche Gebäude gelten, in denen der
Energiepass übrigens an öffentlichkeitswirksamer Stelle ausgehängt werden muss.
Sobald die genauen Rahmenbedingungen bekannt sind, wird auch das
Landratsamt Starnberg einen entsprechenden Energiepass erstellen lassen.
Umweltmanagement-System
Das Umweltmanagement-System des
Landratsamtes Starnberg soll weitergeführt und die jährliche Zertifizierung
gemäß EMAS II angestrebt werden.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
AGENDA 21 -Büro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.1.2 Berufliches Zentrum
Starnberg
Im Folgenden werden vor allem die
bauliche Situation und die organisatorischen AGENDA 21-Beiträge des Beruflichen Zentrums Starnberg, dessen
Träger der Landkreis Starnberg ist,
dargestellt.
Informationen zu Ausbildungsbereichen, AGENDA 21 im Unterricht etc.
finden Sie in Kap. 3.3.2.3 Bildung und
Erziehung.
10.1.2.1 Bestandsaufnahme
Erweiterung
im Jahr 2005
durchgeführt
Die Berufsschule Starnberg wurde
1970 gebaut, 1982 und erneut im Jahr
2005 erweitert.
Bei der Planung und Ausführung der
Erweiterungsmaßnahme sowie bei der
Generalsanierung wurden die neuesten Bestimmungen zur ökologischen
und energiebewussten Bauausführung
berücksichtigt. So schafft z.B. eine extensive Dachbegrünung zusätzliche
ökologisch wertvolle Flächen und ermöglicht eine optimierte Regenwasserbewirtschaftung.
wurden abgedichtet und zum Teil die
Wärmeschutzverglasung erneuert. Energiesparlampen, Wasserdurchlaufbegrenzer und Bewegungsmelder zur
Steuerung von Beleuchtung wurden
eingebaut.
Eine energetische Gebäudeuntersuchung der Berufsschule durch einen
Energiecontractor im Jahr 2005 hat ergeben, dass derzeit keine weiteren
wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind.
In Kantine und Klassenzimmern wird
besonderes Augenmerk auf Müllvermeidung und Trennung der anfallenden Wertstoffe gelegt. Auch auf die
Verwendung umweltfreundlicher Putzmittel und sonstiger Materialien wird
geachtet.
10.1.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Sobald die genauen Rahmenbedingungen für den ab 2008 einzuführenden
Energiepass bekannt sind, wird auch
für das Gebäude der Berufsschule
Starnberg ein entsprechender Energiepass erstellt werden.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Abbildung 10/4: Erweiterungsbau des
Beruflichen Zentrums Starnberg
Berufliches Zentrum Starnberg
Von-der-Tann-Str. 28
82319 Starnberg
Tel. (08151) 9088730
[email protected]
www.berufsschule.starnberg.org
Die Flachdächer wurden mit besserem Wärmeschutz saniert. Die Heizkesselanlage wurde erneuert und
Thermostatventile sowie ein Heizoptimierungsgerät eingebaut. Die Fenster
Fortschreibung 2006
217
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.1.3 Fünfseen-Schule
Im Folgenden wird vor allem die bauliche Situation und die organisatorischen AGENDA 21-Beiträge der Fünfseen-Schule, dessen Träger der Landkreis Starnberg ist, dargestellt.
Informationen zum Bildungsauftrag,
AGENDA 21 im Unterricht etc. finden
Sie in Kap. 3.3.2.2 Bildung und Erziehung.
10.1.3.1 Bestandsaufnahme
Die Fünfseen-Schule wurde 1989 fertiggestellt, der Erweiterungsbau im
September 1999 in Betrieb genommen.
Beim Bau der Fünfseen-Schule wurde
bereits auf energiesparende Bauweise
geachtet. Die Betriebskosten der letzten Jahre liegen weit unter dem
Durchschnitt vergleichbarer Gebäude.
den, an Feiertagen und in den Ferien)
wird die Heizung auf absenkenden Betrieb eingestellt.
Ebenso werden die Beleuchtungsanlagen ständig überprüft. Die Lehrer
sind angewiesen, nach Schulschluss
die Beleuchtungen auszuschalten. Die
Armaturen im Sanitärbereich sind mit
Wasserdurchlaufbegrenzern ausgestattet.
In bestimmten Bereichen des Gebäudes wurden im letzten Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes durchgeführt, wodurch auch
das Risiko möglicher Personen-, Sachund Umweltschäden verringert wurde.
Eine energetische Gebäudeuntersuchung der Berufsschule durch einen
Energiecontractor im Jahr 2005 hat ergeben, dass derzeit keine weiteren
wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind.
Verbesserungen
beim
Brandschutz
durchgeführt
10.1.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Sobald die genauen Rahmenbedingungen für den ab 2008 einzuführenden
Energiepass bekannt sind, wird auch
für das Gebäude der Fünfseen-Schule
ein entsprechender Energiepass erstellt werden.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
Abbildung 10/5: Fünfseen-Schule in
Starnberg
Neben der regelmäßigen Wartung
und Instandsetzung wird von Schulleitung und durch den Hausmeister eine
regelmäßige Inspektion durchgeführt.
Dabei wird besonders auf die Einhaltung der zulässigen Raumtemperaturen von maximal 20°C in den Büro- und
Unterrichtsräumen geachtet, da eine
Überschreitung dieser Werte von 1°C
einen Energiemehrverbauch von ca.
6% zur Folge hat. Außerhalb der Nutzzeiten (z.B. nachts, an den Wochenen-
218
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Fünfseen-Schule Starnberg
Zeppelinpromenade 9a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 15951
[email protected]
www.fuenfseen-schule.de
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.1.4 Kreisaltenheim
Garatshausen
10.1.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Die Liegenschaft Garatshausen wurde
vom Landkreis Starnberg an das
Bayerische Rote Kreuz verpachtet. Das
BRK betreibt dort ein Pflegeheim.
¾ Für die Zukunft ist vom Betreiber
10.1.4.1 Bestandsaufnahme
Denkmalgeschütztes
Gebäude aus
dem 19. Jahrhundert
Das Grundstück und die Gebäude des
Kreisaltenheimes in Garatshausen
wurden 1952 erworben und in den Jahren 1972, 1990 und 1995 erweitert. Ein
Teil des Gebäudebestandes stammt
aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist denkmalgeschützt.
Auch hier wurden regelmäßig energiesparende Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt, z.B.
¾ 1996: Einbau von Thermostatventi-
len an den Heizkörpern,
¾ 1997: Isolierung der Aussenfassade
am Personalwohngebäude,
¾ 1998: Anschluss der Dampferzeu-
gungsanlage an die Raumbelüftung
des Rundbaus zur wirtschaftlicheren Auslastung der Anlage,
¾ 1999:
Energieoptimierungsanlage
im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung in Betrieb genommen,
¾ 2001: Um eine Umweltentlastung
durch verbesserte Abgas- bzw.
Emissionswerte zu erreichen, wurde die zentrale Energieanlage von
Öl auf Erdgas umgestellt.
¾ bestimmten Bereichen des Gebäu-
des wurden im letzten Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des
Brandschutzes durchgeführt, wodurch auch das Risiko möglicher
Personen-, Sach- und Umweltschäden verringert wurde.
u.a. vorgesehen, die Nachtabschaltung der Dampferzeugungsanlage
sowie die Beleuchtungsanlage im
Hauptgebäude auf Energieeinsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.
¾ Sobald die genauen Rahmenbedin-
gungen für den ab 2008 einzuführenden Energiepass bekannt
sind, wird auch für das Kreisaltenheim ein entsprechender Energiepass zu erstellen sein.
¾ Das Kreisaltenheim wird regel-
mäßig vom Tutzinger Seniorenmobil angefahren, dennoch wäre eine
bessere Anbindung des Hauses mit
öffentlichen Verkehrsmitteln wünschenswert.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Starnberg
Kaiser-Wilhelm-Str. 4
82319 Starnberg
Tel. (08151) 2602-0
[email protected]
www.kvstarnberg.brk.de
Beim Wareneinkauf für die Küche
wird darauf geachtet, möglichst regionale Produkte zu bevorzugen.
Fortschreibung 2006
219
10
Bedeutender
Arbeitgeber im
Landkreis
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.1.5 Klinikum Starnberg
Das Klinikum Starnberg ist ein Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit derzeit 296 Planbetten und
4 Plätzen für teilstationäre Behandlung. Mehr als 15.500 Fälle werden von
rund 550 Beschäftigten versorgt. Das
Klinikum als einer der größten Arbeitgeber im Landkreis nimmt damit einen
bedeutenden Platz in der Infrastruktur
des Landkreises ein.
10.1.5.1 Bestandsaufnahme
Energie
Die Gebäude des Kreiskrankenhauses
Starnberg wurden und werden einer
Generalsanierung und Erweiterung unterzogen. Im Rahmen der vom Freistaat
Bayern geförderten Maßnahmen wurde vom Bauherrn Wert darauf gelegt,
Aspekte des Umweltschutzes und der
Energieoptimierung zu berücksichtigen.
Als eine der ersten Kliniken in Bayern hat das Kreiskrankenhaus Starnberg im März 2002 ein EnergiesparContracting unterzeichnet. Ein privater
Partner übernahm dabei die Investitionen in energie- und kostensparende
Technik und refinanzierte sie aus den
erzielten Einsparungen. Nach Ende der
Vertragslaufzeit von 4 Jahren gehen
die Investitionen in den Besitz des
Kreiskrankenhauses über.
Abbildung 10/6: Eingang des Klinkums
Starnberg
Folgende Maßnahmen wurden u.a.
durchgeführt:
220
¾ Einsatz von Ventilatoren mit Fre-
quenzumformern
¾ Lastabhängiges freigeben/ sperren
von Anlagen
¾ Einrichtung variabler Vorlauftem-
peratur-Sollwerte bestimmter Kälteanlagen
¾ Optimierung der Verbrauchskreise
für den Kälte- und Lüftungsbereich
¾ Beleuchtungsoptimierung
Steuerungsgerät
mit
¾ Optimierung der Kesselfahrweise
¾ Optimierung der Kondensatorküh-
lung
¾ Abwasserbefreiung
Dabei konnten im Zeitraum von vier
Jahren die jährlichen Energiekosten
um 24% (bezogen auf die Energiepreise des Jahres 2001) gesenkt werden.
Der CO2-Ausstoß ging um 1.136.604 kg
zurück.
Contracting
senkt
Energiekosten
und CO2-Ausstoß
Soziales
Um den ohnehin hohen Anteil an Pendlern in Grenzen zu halten, vermietet
das Krankenhaus rund 230 eigene
Wohnungen in der benachbarten Personalwohnanlage. Die Erreichbarkeit
des Kreiskrankenhauses Starnberg mit
öffentlichen Verkehrsmitteln wurde
2001 durch eine zusätzliche regelmäßige Busverbindung von Söcking her
verbessert. Eine Umfrage bei den Mit-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Gesunde
Ernährung als
Schwerpunkt
arbeitern brachte als Ergebnis, dass es
noch Verbesserungspotential in der
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gibt.
In besonderer Weise versucht die
Klinik, dem Patienten bei der Bewältigung besonderer Lebenslagen behilflich zu sein. Hierfür stehen Sozialarbeiterinnen, Krankenhausseelsorger, Psychotherapeuten und Pflegekräfte mit
Sozialkompetenz zur Verfügung.
Psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken,
Pflegebedürftigkeit
oder
körperliche
Behinderungen
zählen zu den täglichen Aufgabenstellungen des Krankenhauses, zusammen
mit den Anonymen Alkoholikern, Condrobs und weiteren Selbsthilfegruppen.
Seit April 2006 wird eine Palliativeinheit zur Behandlung und Pflege unheilbarer Kranker im Klinikum betrieben.
Das Klinikum Starnberg ist ein wichtiger Arbeitgeber für Frauen in qualifizierten Berufen. Nicht nur im Pflegebereich, sondern auch in anderen Berufsgruppen (Ärztinnen, Therapeutinnen...) sind Frauen überproportional
vertreten. Auch der hohe Anteil an
Teilzeitarbeitsverhältnissen wird insbesondere von Frauen als Möglichkeit
gesehen, familiäre Verpflichtungen
und Berufstätigkeit miteinander zu verknüpfen.
Die Gesundheitsakademie bietet ein
umfangreiches Kursprogramm zum
Thema Prävention (Vorbeugung) an.
Hierzu gehören die Bereiche rund um
die Geburt, Kinder und Eltern,
Ernährung, häusliche Pflege, Fitness
und Gesundheitsvorsorge für Herz/
Kreislauf und Lunge.
Das Klinikum Starnberg fördert aktiv
die gesunde Ernährung. Das Klinikum
ist Lehrklinik für Ernährungsmedizin mit
der Befugnis, Ernährungsmediziner
auszubilden. 2004 wurde mit der Einführung der Kretaküche eine innovative Kostlinie eingeführt, welche die
Vorzüge der mediterranen Ernährung
mit aktuellen Erkenntnissen aus dem
Gebiet der Ernährungswissenschaften
verbindet.
Umweltschutz im Klinikum
Das Klinikum ist im Arbeitskreis "Umweltschutz" der Bayerischen Krankenhausgesellschaft vertreten.
Darüber hinaus hat sich das Klinikum an ÖKOPROFIT 2005/2006 des
Landkreises Starnberg, einem Projekt
zum betrieblichen Umweltschutz beteiligt. Dabei wurden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angeregt:
Teilnahme an
ÖKOPROFIT
¾ Verabschiedung von Umweltleitlini-
en mit dem Bekenntnis zur Ressourceneinsparung, Nutzung alternativer Energien, Vermeidung
unnötigen Materialverbrauchs und
Abfallreduzierung
¾ Beschaffung von Abfallbehältern
zur konsequenten Abfalltrennung
(jährliche Reduzierung des Restmülls um 20 %, entspricht 40 t)
¾ Anschaffung
einer geeigneten
Spülmaschine zum Spülen von
Wasserflaschen (Reduzierung von
Plastikmüll um 1.200 kg jährlich)
¾ Schrittweise Einführung ökologisch
erzeugter
Lebensmittel
Küchenumbau 2007)
(nach
¾ Mitarbeiterumfrage zur Ermittlung
der Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel
¾ Substitution giftiger Gefahrstoffe
¾ Einbau von Wassersparperlatoren
¾ Teilnahme an Energiebenchmark
Selbstverständlich ist, dass sämtliche umweltschutzrechtlichen Vorschriften und Auflagen erfüllt werden.
10.1.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Weitere zukünftige konkrete Handlungs- bzw. Einflussmöglichkeiten
wären z.B:
¾ Erneuerung der Dampferzeugung
Ende 2006, dadurch Reduktion der
Fortschreibung 2006
221
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
jährlichen Energiekosten um ca.
50.000 Euro.
¾ Erstellung eines Kriterienkatalogs
Klinikum Starnberg GmbH
Oßwaldstraße 1
82319 Starnberg
Tel. (08151) 18-0
[email protected]
www.klinikum-starnberg.de
¾ Mitarbeiterschulung über umwelt-
Interessante Links:
¾ Optimierung der Heizung und des
www.blauer-engel.de
Informationen zum Umweltzeichen
“Blauer Engel”
Weitere Informationen zu medizinischen Einrichtungen im Landkreis
Starnberg finden Sie in Kap. 3.4.1.
www.beschaffung-info.de
Informationen zu umweltfreundlicher
Beschaffung
¾ Überprüfung der Nutzung von alter-
nativen Energieträgern (Sonnenenergie, Geothermie)
für Investitionen mit Berücksichtigung von Umweltkosten
freundliches Verhalten
Wassernetzes sowie der Lüftungsanlage
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
222
Ansprechpartner:
www.ecotopten.de
Öko-Institut e.V. Freiburg;
Ökologische Produktempfehlungen
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.2 Nachhaltige
Siedlungsentwicklung
10.2.1 Einführung und Problembeschreibung
Wichtige Rolle
der kommunalen
Bauleitplanung
Viele Ziele der AGENDA 21, z.B. ressourcensparendes Bauen, Reaktivierung von Brachflächen, Nachverdichtung, Harmonisierung verschiedener
Nutzungsarten, Reduzierung der Verkehrsbelastung und der Bebauung
oder Aufwertung von Naturräumen
können wesentlich und entscheidend
über die gemeindliche Bauleitplanung
erreicht werden.
10.2.2 Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten
Das Landratsamt Starnberg fördert
eine umweltgerechte und nachhaltige
Siedlungsentwicklung im Landkreis
Starnberg vor allem durch die Beratung der jeweiligen Gemeinden im
Rahmen der Bauleitplanung. Dabei
werden folgende Ziele angestrebt:
10.2.2.1 Entwicklung flächenschonender Siedlungsformen
Grundsätzlich soll der Flächenbedarf
für neue Baugebiete durch Festlegungen einer angemessenen, auf die
Struktur der Gemeinde und das Ortsund Landschaftsbild abgestimmten
baulichen Dichte so gering wie möglich gehalten werden (z.B. bei der Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern durch flächensparende Bauformen, wie Hausgruppen oder Reihenhäuser).
Diesem Gesichtspunkt sollte bei der
Wahl zwischen mehreren Bebauungsalternativen besonderes Gewicht beigemessen werden. Auch zur Senkung
der Kosten ist es notwendig, schon bei
der Bauleitplanung auf flächen- und
kostensparende Erschließungen und
Bebauungen Wert zu legen.
Fortschreibung 2006
10.2.2.2 Vermeidung von
Zersiedelung
“Eine Zersiedelung der Landschaft ist
zu verhindern”. Dieses landesplanerische Ziel findet sich in den Baugesetzen wieder.
Zur Zersiedelung trägt vor allem eine
ungeordnete Bebauung bei, wenn sie
aufgrund ihres Umfangs oder ihrer exponierten Lage wesensfremd ist und
mit den öffentlichen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sowie von Freizeit und Erholung nicht
im Einklang steht.
Neue Baugebiete sollen daher im
räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Ortschaften ausgewiesen und
gegen die Landschaft klar abgegrenzt
werden. In Gemeinden mit mehreren
Gemeindeteilen kommen dafür vor allem Hauptsiedlungsgebiete in Frage,
die nach Größe, Erschließung, Versorgung und Lage im Gemeindegebiet
eine eigenständige bauliche Entwicklung tragen können.
Landschaftlich besonders schützenswerte Gebiete (wie z.B. Fluss- und
Wiesentäler) sind aufgrund ihres Erholungswertes und der vielfach vorhandenen, kulturgeschichtlich bedingten
Streusiedlungsstruktur besonders gefährdet. Sie sollen auch bei vorhandenen Streubebauungen nicht durchgehend besiedelt werden (vgl. hierzu
auch Kapitel 6 Naturschutz und Landschaftspflege).
Splittersiedlungen und Weiler im
Außenbereich sind in der Regel als Ansatzpunkte für eine weitere Siedlungsentwicklung ungeeignet.
10.2.2.3 Vermeidung übermäßiger
Bodenversiegelungen
In der Bauleitplanung soll über eine
sinnvoll festgesetzte Grundfläche
übermäßiger Bodenversiegelung entgegengewirkt werden. Weiterhin werden heute oftmals Terrassen, Zuwegungen und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise verlangt.
Wasserdurchlässige Wege
besser als
versiegelte
Flächen
223
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.2.2.4 Maßvolle Nachverdich tung
Die städtebauliche Planung umfasst
nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsflächen, sondern
auch die Funktionserhaltung, strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bereits bebauter Gebiete und
die laufende Überprüfung noch nicht
verwirklichter Planungen mit den städtebaulichen Planungsgrundsätzen und
Entwicklungszielen der Gemeinde.
Gerade auch unter dem Gesichtspunkt des kostenbewussten Bauens ist
die Nutzung vorhandener Infrastrukturen in vielen Fällen sinnvoll. Die Beurteilung, ob bestimmte Gebiete nachverdichtet werden sollen, sollte sich in
erster Linie nach ortsplanerischen Gesichtspunkten richten.
10.2.2.5 Reaktivierung von Brachflächen zur Innenentwicklung von Siedlungen
Mit Grund und Boden sollte gemäß
§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB sparsam und
schonend umgegangen werden. Zur
Verringerung
der
Flächeninanspruchnahme für neue Baugebiete
sollte deshalb verstärkt auf die Nutzung vorhandener Baulandreserven
hingewirkt werden.
Möglich ist dies z.B. durch
Schließung von Baulücken und Umnutzung brachgefallener, ehemals baulich
genutzter Flächen - wie z.B. der Umwandlung militärischer Anlagen (s.
10.2.2.4).
10.2.2.6 Integration von Gewerbestandorten
Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen gewerbliche Siedlungsflächen bevorzugt in den zentralen Orten zur Verfügung stehen. Großflächige Gewerbegebiete sollen in der Regel
nur in zentralen Orten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden.
Die Gebiete sollen ausreichende
Ausdehnungsmöglichkeiten für die
vorhandenen und anzusiedelnden Be-
224
triebe, auch im Hinblick auf den längerfristigen Bedarf bieten.
Auch gewerbliche Bauflächen sollen
den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen schon wegen der Verkehrsbeziehung und der Versorgungseinrichtungen so eng wie möglich zugeordnet
werden. Allerdings sind hierbei die Anforderungen des Immissionsschutzes
und die Möglichkeiten der Abschirmung zu anderen Nutzungsarten sowie
das Orts- und Landschaftsbild zu beachten.
Die für das Ortsbild wesentlichen
Blickbeziehungen ortsfremder sowie
schützenswerter Landschaftsteile mit
ihren Randbereichen sollen nicht beeinträchtigt werden. Die bandartige
Anordnung von Betrieben entlang der
Ortseinfahrten sollte vermieden werden.
Besondere
Bedeutung
kommt
außerdem der Gliederung durch Grünzüge und der intensiven Bepflanzung
mit standortgemäßen Bäumen und
Sträuchern zu. Zahlreiche Beispiele
zeigen, dass auch unter Berücksichtigung schwieriger betrieblicher Erfordernisse umweltfreundliche und gut
gestaltete Lösungen möglich sind.
10.2.2.7 Begrenzung des Energiebedarfs
Mit der Orts- und Bauleitplanung können im gewissen Rahmen städtebauliche Voraussetzungen für ein umweltfreundliches System der Energieversorgung geschaffen werden. Die Planungshoheit liegt auch hier bei den
Gemeinden, das Landratsamt ist nur
beratend tätig.
Richtige
Planung senkt
Energiebedarf
Standortwahl
Die Auswirkungen der Landschaftsgestalt auf das örtliche Klima und damit
auf den Wärmebedarf des Hauses beruht vor allem auf den Klimaverhältnissen der verschiedenen Hang- und Tallagen.
In Bodensenken und Mulden, am
Fuß von Hängen, auf freien Kuppen
und an Nordhängen sind die Temperaturen infolge geringer Sonneneinstrahlung oder ungünstiger Windverhältnis-
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
se in der Regel tiefer als in den angrenzenden Gebieten. Die Unterschiede im Temperaturniveau können bis zu
3° C betragen.
Daher kann durch Anpassung der
Siedlungsstruktur an die natürlichen
Wärmepotenziale des örtlichen Klimas
der Energieverbrauch deutlich gesenkt
werden.
Bauform
Auf den Energieverbrauch eines Gebäudes hat die Größe der Außenfläche
im Verhältnis zu seinem Volumen
(Kompaktheit) großen Einfluss. Damit
wenig Wärme verlorengeht, sollte die
Größe der Außenwände und Dachflächen im Verhältnis zum umbauten
Raum eines Hauses möglichst gering
sein. Häuser mit Erkern, vielen Vorund Rücksprüngen oder Dachgauben
haben eine größere Außenfläche und
verlieren damit mehr Wärme durch die
Außenwände als einfache und kompakte Häuser. Zum Beispiel vergrößert
der bei Reihenhäusern häufig übliche
Versatz von ca. 2 m den Wärmeverlust
des Gebäudes um ca. 4 bis 6%.
Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverlustes können im Bebauungsplan unterstützt werden durch die
Festsetzung
¾ den Abständen zwischen den Ge-
bäuden,
¾ der umgebenden Vegetation und
der Landschaftsgestaltung und
¾ natürlich auch der Gebäudeform.
Energieversorgung/Energiebedarf
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
(akuteller Stand 2004), die die bisherige
Wärmschutz-VO und die HeizanlagenVO abgelöst hat, gibt die energetischen Mindest-Standards für neue Gebäude, aber auch für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden vor. Die Anforderungen bezüglich des Energieverbrauchs wurden
gegenüber den alten Vorgaben wiederum deutlich erhöht.
Für 2007 ist eine erneute Novellierung der ENEV geplant. Damit soll die
europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in
deutsches Recht umgesetzt werden.
Geregelt werden darin auch die genauen Anforderungen an den ab 2008
geltenden Energiepass für Bestandsgebäude.
Novellierung der
ENEV in 2007 Energiepass
kommt
¾ eines hohen Nutzungsmaßes, das
eine dichte Siedlungssturktur ermöglicht,
¾ einer geschlossenen Bauweise ,
¾ von Baulinien, Baugrenzen oder
Gestaltungsvorschriften nach Art.
91 BayBO, die zu einer kompakten
Gestaltung des Gebäudes und der
Siedlung anregt.
Insbesondere im Winter und in den
Übergangsmonaten kann die Sonne
zur Raumerwärmung genutzt werden,
wenn die Sonnenbestrahlung der Fensterflächen ausreichend ist (passive
Nutzung der Sonnenenergie). Der dabei erzielbare Wärmegewinn ist abhängig von:
¾ der Orientierung der Gebäude zur
Sonne,
Fortschreibung 2006
Abbildung 10/7: Passivhaus in Gauting
Im Rahmen von Bauleitplanung, Bebauungsplänen oder Baugenehmigung
können hierzu v.a. gestalterische Vorgaben gemacht werden. Jedoch ist es
nicht möglich, z.B. den Bau von Passivhäusern oder Solaranlagen in diesem
Rahmen zwingend festzusetzen.
225
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.2.2.8 Kostenbewusstes Planen
Die gestiegenen Flächenansprüche in
Verbindung mit überproportional gestiegenen Grundstücks- und Baukosten führten in den vergangenen Jahrzehnten zu einem drastischen und sozialpolitisch oft nicht mehr vertretbaren Anstieg der Preise, Mieten und Belastungen im Wohnungs- und Gewerbebau. Aus diesem Grunde gewinnt in
der Bauleitplanung die Kostenreduzierung immer mehr an Bedeutung.
Die Möglichkeiten zur Kostensenkung sind in erster Linie gegeben
durch Einsparung bei den Grundstückskosten mit Hilfe einer Bodenvorratspolitik der Gemeinden oder auch
durch Erbpachtverträge als Alternative
zum Grunderwerb.
Besondere Bedeutung für den sparsamen Umgang mit Grund und Boden
haben verdichtete Siedlungsformen
und flächensparende Erschließungssysteme.
Im Bereich der Ver- und Entsorgung
gilt es, verstärkt auf wirtschaftliche
Leitungsnetze sowie Querschnitte zu
achten. Bei der Auslegung von Entwässerungssystemen sollte auch
berücksichtigt werden, dass Niederschlagswasser möglichst am Anfallort
einer Nutzung oder Versickerung zugeführt werden sollte.
Erheblichen Einfluss auf die Kosten
haben die Siedlungs- und Bauformen.
Wichtig sind deshalb flächensparende
Bauformen mit kompakten Baukubaturen, die eine Systematisierung der
Grundrisse und einer Standardisierung
der Baumethoden erlauben.
Ziel aller Maßnahmen der Kostenreduzierung sollte jedoch vorrangig sein,
unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit langfristig einen qualitätsvollen
Städte- und Siedlungsbau sicherzustellen.
vom Landratsamt Starnberg in enger
Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Gemeinden angestrebt bzw. geprüft.
Da jeder Planungsfall bzw. jede Baumaßnahme unterschiedlich gelagert
ist, können konkrete Empfehlungen
bzw. Vorgaben nur im jeweiligen Einzelfall diskutiert werden. Eine Auflistung konkreter Handlungsmöglichkeiten ist daher an dieser Stelle aus Sicht
der Verwaltung nicht möglich.
Im Rahmen von Ausstellungen im
Landratsamt Starnberg werden jedoch
regelmäßig ökologisch sinnvolle und
städtebaulich gelungene Beispiele aus
dem Landkreis gezeigt.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Bauwesen
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-450
[email protected]
Quellen:
Das ökologische Haus im naturnahen
Garten - Alles über Planung, Anlage
und Pflege
Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000
Arbeitshilfe Kommunales Flächenressourcen-Management
Hrsg.: Bayer. Umweltministerium, 2002
10.2.2.9 Weitere Handlungsmöglichkeiten
Die beschriebenen Ziele und Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Landkreis Starnberg werden
226
Interessante Links:
www.byak.de
Bayerische Architektenkammer
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.3 Unterstützung
gemeindlicher
Agenda 21-Aktivitäten
10.3.1 Bestandsaufnahme
Landkreis
unterstützt bei
gemeindeübergreifenden
Themen
Der Landkreis Starnberg strebt eine
nachhaltige, umweltgerechte und ressourcenschonende Entwicklung an, so
hat es der Kreistag Starnberg in seinem
Grundsatzbeschluss
vom
26.07.1999 zur AGENDA 21 beschlossen.
Vom Ansatz her ist die AGENDA 21
jedoch ein Prozess, der sich von unten
her entwickeln und vor allem von den
Bürgerinnen und Bürgern selbst getragen werden soll. Deshalb haben sich
die intensivsten AGENDA 21-Strukturen auch auf der gemeindlichen Ebene
entwickelt. Dies ist auch gut und richtig, denn die meisten AGENDA 21-Themen sind sehr spezifischer Natur (z.B.
Ortsgestaltung, Trinkwasser, Energiesparprogramme) und fallen oft auch in
die Zuständigkeit der Gemeinden.
Dennoch gibt es agendarelevante
Bereiche, die alle Landkreisgemeinden
gleichermaßen betreffen bzw. interessieren. Sofern die Zuständigkeit für
solche gemeindeübergreifenden Themen beim Landkreis liegt (z.B. Abfallwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz), bieten die betreffenden
Fachämter des Landratsamtes sowieso
fachliche Beratung und Unterstützung
bzw. Koordination an.
Aber auch im Rahmen der freiwilligen Aufgaben unterstützt der Landkreis Starnberg bereits heute die
AGENDA 21-Tätigkeit seiner Landkreisgemeinden. Einige Beispiele:
¾ Regelmäßige Ausstellungen zu Um-
weltthemen im Foyer des Landratsamtes Starnberg; dazu Information
und Einladung an Gemeinden und
AGENDA 21-Gruppen,
¾ Bereitstellung bzw. Vermittlung von
Ausstellungen und Informationsmaterialien für gemeindliche Umwelttage etc., ggf. auch Infostand
des Landratsamtes.
10.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Der Landkreis sollte sich zukünftig vor
allem auf die Begleitung konkreter Projekte von landkreisweiter Bedeutung
beschränken.
Ein Beispiel hierfür ist die Förderung
von erneuerbaren Energien und rationeller Energieverwendung durch das
Landkreisprojekt “STARSOLAR” (vgl.
Kap. 5.2 Energie und Klimaschutz).
Die Entscheidung über die konkreten
Projekte und die Vorgehensweise im
Detail obliegt laut o.g. AGENDA 21Kreistagsbeschluss den Kreisgremien,
i.d.R. dem Umwelt- und Verkehrsausschuss, der externe Berater zu seiner
Unterstützung heranziehen kann.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
¾ Bestellung eines AGENDA -Beauf-
tragten im Landratsamt Starnberg
als Ansprechpartner für Gemeinden und AGENDA 21-Vertreter,
¾ Regelmäßige Weiterleitung von in-
teressanten Informationen zu unterschiedlichsten AGENDA 21-Themen an die Gemeinden und die entsprechenden AGENDA 21-Arbeitskreise,
Fortschreibung 2006
227
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.3.3 AGENDA 21 in den Gemeinden des Landkreises
In fast allen Gemeinden des Landkreises Starnberg haben sich kommunale
AGENDA 21-Gruppen mit verschiedenen Arbeitskreisen gebildet. Im Folgenden ein kurzer Überblick (Stand: Juni
2006):
Gemeinde Andechs
Gemeinderatsbeschluss Juli 1997
Gemeinde Gauting / WürmtalAGENDA 21
Gemeinderatsbeschluss Juli 1997,
AGENDA 21 -Kreis Gauting, darüber
hinaus Beteiligung an Würmtal-AGENDA 21 (mit Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried)
Arbeitskreise
Zunächst 4 Arbeitskreise, später Reduktion auf einen AK, der sich 2001
ebenfalls aufgelöst hat. Seither keine
Aktivitäten mehr.
Arbeitskreise Würmtal-AGENDA 21
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
¾ AK Naturschutz
Ansprechpartner Gemeinde
Herr Kirchbichler, Tel. (08152) 9325-0
Ansprechpartner AGENDA 21
derzeit niemand
Gemeinde Berg
¾ AK Energie
¾ AK Mobilität
¾ AK Siedlung
¾ AK Lebensstile
¾ AK Wirtschaft
¾ Agenda-Forum
Gemeinderatsbeschluss Juni 1997
Leitbild / Aktionsprogramm
Leitbild für zukunftsfähiges Würmtal
Arbeitskreise
derzeit keine
Ansprechpartner Gemeinde
Christina Haase, Tel. (089) 89337-159
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Ansprechpartner AGENDA 21
Werner Gruban, Tel. (089) 8503721
Ansprechpartner Gemeinde
Rupert Monn, Tel. (08151) 508-0
Gemeinde Gilching
Ansprechpartner AGENDA 21
derzeit niemand
Gemeinderatsbeschluss März 1997
Arbeitskreise
Gemeinde Feldafing
¾ AK Energie
Gemeinderatsbeschluss Nov. 1997
¾ AK Verkehr
Arbeitskreise
nur projektbezogen
¾ AK Arbeit / Wirtschaft
Leitbild / Aktionsprogramm
Im Umweltbericht der Gemeinde beschrieben
228
Ansprechpartner Gemeinde
Hans Karl, Tel. (08157) 9311-27
Fritz Egold, Tel. (08157) 9311-65
¾ AK Soziales / Gesundheit / Lebens-
stil
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Ansprechpartner Gemeinde
Herr Schauer, Tel. (08105) 3866-34
Ansprechpartner AGENDA 21
Josef Thoma, Tel. (08105) 1319
Gemeinde Herrsching
Gemeinderatsbeschluss Oktober 1997
Arbeitskreise
¾ AK Öffentlichkeitsarbeit
¾ AK Eine Welt / Lebensstile
¾ AK Energie
¾ AK Verkehr
¾ AK Natur
¾ AK Wirtschaft und Gewerbe
¾ AK Siedlungsentwicklung
Leitbild / Aktionsprogramm
Leitbild vom Gemeinderat beschlossen,
Aktionsprogramm liegt vor
Ansprechpartner Gemeinde
Franziska Kalz, Tel. (08152) 374-38
Ansprechpartner AGENDA 21
Elisabeth Kreuz, Tel. (08152) 1231
Kein Gemeinderatsbeschluss,
Gemeinde unterstützt Würmtal-AGENDA 21, ist jedoch kein Mitglied
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Ansprechpartner Gemeinde
Franz Wolfrum, Tel. (089) 85706-38
Ansprechpartner Würmtal-AGENDA21
Werner Gruban, Tel. (089) 8503721
Gemeinde Pöcking
Gemeinderatsbeschluss Juni 1997
Arbeitskreise
Derzeit keine
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Ansprechpartner Gemeinde
Herr Freund, Tel. (08157) 9306-12
Gemeinde Seefeld
Gemeinderatsbeschluss Juli 1997
Arbeitskreise
¾ AK Energie
Gemeinde Inning
¾ AK Verkehr und Ortsbild
Gemeinderatsbeschluss 1997
¾ AK Kinder und Jugend
Arbeitskreise
Zunächst 4 Arbeitskreise, später Reduktion auf einen AK
¾ AK Aubach
¾ AK Verkehr und Ortsentwicklung
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Ansprechpartner Gemeinde
Herr Gebauer, Tel. (08143) 921-30
Ansprechpartner AGENDA 21
Veit Kafka, Tel. (08143) 8746
Fortschreibung 2006
Gemeinde Krailling
Leitbild / Aktionsprogramm
Bisher nein
Ansprechpartner Gemeinde
Frau Kast, Tel. (08152) 7914-33
Ansprechpartner AGENDA 21
Dr. Martin Dameris, Tel. (08152) 7175
Stadt Starnberg
Stadtratsbeschluss März 1997
229
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Arbeitskreise
Gemeinde Weßling
¾ AK Schule und Soziales
Gemeinderatsbeschluss Dez. 2004
¾ AK Verkehr
Arbeitskreise
¾ AK Umwelt und Bauen
¾ AK Kommunales Management
¾ AK Natur und Landschaft
¾ AK Gemeinde/Umland/Region
¾ AK Energie und Klimaschutz
¾ AK Soziale Gemeinde
¾ AK Umwelt und Wirtschaft
¾ AK Umwelt
¾ AK Natürliche Ressourcen
¾ AK Freizeit
¾ AK Kunst und Kultur
¾ AK Verkehr/Ortsgestaltung
¾ Lenkungskreis / Koordinationsgrup-
¾ AK Gewerbestandort
pe
Leitbild / Aktionsprogramm
Leitbild im November 2001 beschlossen, wird derzeit überarbeitet und soll
Ende 2006 zusammen mit Aktionsprogramm verabschiedet werden
Ansprechpartner Gemeinde
Herr Bachmann, Tel. (08151) 772-175
Ansprechpartner Gemeinde
Frau Kircher, Tel. (08153) 404-23
Ansprechpartner AGENDA 21
Hansjörg Linder, Tel. (08153) 1245
Gemeinde Wörthsee
Ansprechpartner AGENDA 21
Derzeit kein Koordinator
Gemeinderatsbeschluss 1997
Gemeinde Tutzing
Arbeitskreise
Gemeinderatsbeschluss Februar 1997
¾ AK
Arbeitskreise
Anfänglich 6 Arbeitskreise. Aufgrund
des Rückgangs der Zahl der Aktiven inzwischen keine festen Arbeitskreise
mehr, sondern projektbezogene Zusammenarbeit.
Leitbild / Aktionsprogramm
Beschluss
Aktionsprogramm
2001/2002 im Juni 2001
Ansprechpartner Gemeinde
Frau Thüring, Tel. (08158) 2502-34
Ansprechpartner AGENDA 21
Wenzel Bauer, Tel. (08158) 993307
230
Leitbild / Aktionsprogramm
Beschlossen im Dezember 2004
für
Wasser / Landwirtschaft
(derzeit nicht aktiv)
¾ AK Siedlungsökologie
¾ AK Energie und Klimaschutz
¾ AK Umweltschutz
Leitbild / Aktionsprogramm
Leitbild im Jahr 2003 aufgestellt,
Fortführung des Ideenpools durch
Agenda 21
Ansprechpartner Gemeinde
Frau Heintel, Tel. (08153) 9858-20
Ansprechpartner AGENDA 21
Peter Steinhöfel, Tel. (08153) 8516
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.3.4 Kommunale
AGENDA 21-Projekte
¾ Starnberg, Tutzing: Aktionen zum
Im Folgenden sind einige Projektbeispiele aus der AGENDA 21-Arbeit in
den Gemeinden des Landkreises
Starnberg nach Themenbereichen zusammengestellt:
¾ Tutzing: Verkehrskonzept / Rah-
Kapitel 2: Arbeit, Wirtschaft und
Verkehr
¾ Weßling: Roter Punkt “Nimm mich
¾ Andechs,
Herrsching,
Inning,
Pöcking, Starnberg: Teilnahme an
virtueller Mitfahrzentrale
¾ Gilching: Berufs- und Ausbildungs-
forum, Info-Computer in Bücherei
verbunden mit dem Arbeitsamt
¾ Gilching: Lehrstellenvermittlung an
Haupt- und Realschüler
¾ Gilching: Einführung STATTAUTO
¾ Gilching: ÖPNV-Fahrplan an alle
Gemeindebürger
¾ Gilching, Starnberg: Bürgerbefra-
gung zum Thema Verkehr
¾ Gilching:
Projekt Neugestaltung
Bahnhof, Umgebung und Service
¾ Gilching: Einführung Anruf-Sam-
meltaxi
¾ Herrsching: Projekt Öko-Partner-
schaft mit Gewerbebetrieben
¾ Herrsching: Aktion “Schüler sam-
meln autofreie Tage”
¾ Herrsching: Ausstellung “Verkehr
erzeugt Probleme”
¾ Seefeld: Kommunale Geschwindig-
menplan Hauptstraße
¾ Weßling: Rad- und Fußwegkonzept
/ Umgestaltung Bahnhofsareal u.a.
mit”: Hochstadt-Weßling mit Privat-Pkw
Kapitel 3: Soziales / Eine Welt
¾ Feldafing, Herrsching: kindgerech-
te und naturnahe Gestaltung des
Schulhofes
¾ Gilching: Gilchinger Tafel (Vertei-
lung von “abgelaufenen” Lebensmitteln an sozial Schwache)
¾ Gilching: Möbelbörse in Planung
(kostenlose Annahme von Altmöbeln und Weitergabe gegen geringe Gebühr, Erlös für soziale Projekte)
¾ Herrsching: spendenfinanzierte Fo-
tovoltaik-Anlage, erzielte Erträge
für Agenda 21- Zwecke
¾ Herrsching: Aktionen zu fairem
Handel (“Faires Frühstück” u.a.)
¾ Seefeld: Gründung Förderverein zu
Renovierung / Ausbau des Jugendhauses, Errichtung neuer Spielplätze
¾ Tutzing: Regelmäßiger Eine-Welt-
Stand zusammen mit Kirchengemeinden
¾ Tutzing: Projekt “Betreutes Woh-
keitsüberwachung zur Erhöhung
der Schulwegsicherheit
nen” in Zusammenarbeit mit dem
Zweckverband für sozialen Wohnungsbau
¾ Starnberg: Umweltprüfungen für
¾ Tutzing: Projekt “Wohnen für Jung
stadteigene Einrichtungen
¾ Starnberg: ÖPNV-Konzept / Radwe-
gekonzept
Fortschreibung 2006
“Autofreien Tag” am 22. September
und Alt / Generationenübergreifendes Wohnen” in Vorbereitung
¾ Weßling: Straßenfeste, Flohmärkte,
231
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Historische Werkstatt u.a.
Kapitel 5: Luftreinhaltung, Energie
und Klimaschutz
¾ Feldafing: Einsatz schadstoffarmer
Kraftstoffe für Bauhof
¾ Feldafing, Herrsching, Krailling: Fo-
tovoltaik-Anlage auf
eigenem Gebäude
gemeinde-
¾ Gilching, Herrsching: Bürgersolar-
kraftwerke auf öffentlichen Gebäuden
¾ Gilching: 2 Fotovoltaikanlagen auf
Schulen
¾ Gilching: Kostenloser Verleih von
Energiemessgeräten
¾ Gilching: Thermografie-Projekt (Zu-
schuss der Gemeinde)
¾ Herrsching: Kommunale Energiebe-
ratung, Erhebung CO2-Produktion,
Checkliste Energiesparen zu Hause
¾ Herrsching:
Ausstellungsbereich
erneuerbare Energien und Energie
sparen am Marktsonntag
¾ Pöcking, Seefeld: Energiespar-För-
derprogramm
¾ Pöcking: energieoptimierte Hallen-
bad-Renovierung (Gebäudeisolierung, Hackschnitzelheizung, Fotovoltaikanlage)
¾ Feldafing:
Waldsäuberung-Aktio-
nen
¾ Feldafing, Starnberg: Anlegen ei-
nes Wald- bzw. Naturlehrpfades
¾ Herrsching:
Entwicklungs- und
Pflegekonzept für das Herrschinger
Seeufer
¾ Herrsching: Spielplatz-Gestaltung
¾ Pöcking: Neuanlage von Wander-
wegen am Maisinger See sowie
jährliches Ramadama
¾ Seefeld:
Aubach
Gründung Förderverein
¾ Starnberg: Ausweisung und Pflege
von Schutzgebieten
¾ Tutzing: Naturkundliche Exkursio-
nen für Kinder und Erwachsene
Kapitel 8: Abfallwirtschaft
¾ Herrsching: Reparaturführer, Rat-
geber regionales Einkaufen etc.
¾ Herrsching: Altkleider-Aktionstag
¾ Pöcking: Förderprogramm zur Ent-
sorgung von Asbestzementplatten
Kapitel 10: Weitere Handlungsbereiche
¾ Starnberg: Energietechnische Mo-
¾ Gauting: Durchführung einer Zu-
¾ Starnberg, Tutzing: Fifty-fifty-Pro-
¾ Gilching, Starnberg: Durchführung
¾ Tutzing: Geplantes Energiegutach-
¾ Herrsching: Regelmäßiger Agenda-
Kapitel 6: Naturschutz und Landschaftspflege
¾ Herrsching: Agenda 21- Kino
dernisierung Wasserpark (BHKW)
jekt an Schulen
ten für gemeindliche Gebäude
¾ Feldafing:
232
Hausgarten”
Projekt
kunftswerkstatt
von Umwelttagen
Stammtisch zu wechselnden Themen
“Naturnaher
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Ansprechpartner:
Landratsamt Starnberg
AGENDA 21-Büro
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-442
Fax (08151) 148-524
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
KommA21 Bayern
Bayer. Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
Tel. (0821) 9071-5021 oder -5121
[email protected]
www.bayern.de/lfu/komma21
Info-Netzwerk für nachhaltige Kommunalentwicklung
www.gsf.de
Umweltberatung Bayern am GSFForschungszentrum für Umwelt und
Gesundheit
www.all-you-need-online.de
Verbraucherzentrale Bayern e.V.;
Anregungen und Infobörse zu nachhaltigem Konsum und zukunftsfähigen Lebensstilen
www.gute-beispiele.net
Projekt- und Literaturdatenbank
Ansprechpartner der Kommunen und
AGENDA 21-Gruppen siehe 10.3.3.
Interessante Links:
www.agenda21.bayern.de
Bayer. Umweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen zu
AGENDA 21
www.bmu.de
Bundesumweltministerium;
Aktuelle Daten und Informationen
www.umweltbundesamt.de
Umweltbundesamt;
Aktuelle Daten und Informationen,
Dt. Umweltindex (DUX)
www.portalu.de
Umweltportal Deutschland
www.nachhaltigkeitsrat.de
Rat für nachhaltige Entwicklung
Fortschreibung 2006
233
10
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.4 Kulturpflege
Auch die Pflege der Kultur gehört mit
zu den Themenbereichen der AGENDA
21, denn sie ist wichtiger Bestandteil
unseres Lebensumfeldes. Sie ist die
Wurzel der Verbundenheit mit unserer
schönen Heimat, bietet Nährboden für
soziale Kontakte und fördert Gemeinschaftssinn und ehrenamtliches Engagement.
Das Engagement des Landkreises
Starnberg auf kulturellem Gebiet ist
vielfältig. Im Folgenden werden einige
wesentliche Bereiche vorgestellt:
10.4.1 Partnerschaften
Partnerschaften
mit Bad
Dürkheim
und Taipei
234
Der Landkreis Starnberg unterhält seit
1982 eine Partnerschaft mit dem pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim vor
dem Hintergrund der historischen
bayerisch-pfälzischen Verbundenheit.
Hauptveranstaltungen im Jahresverlauf sind das Pfälzer Weinfest in Starnberg und das Andechser Bierfest in
Haßloch im Landkreis Bad Dürkheim.
Beide Veranstaltungen werden begleitet von gesellschaftlichen und kulturellen Beiprogrammen, dienen der
freundschaftlichen Begegnung und
dem Erfahrungsaustausch auch im
kommunalpolitischen Bereich. Kulturaustausch, Jugend- und Sportbegegnungen sowie das Kennenlernen des
jeweiligen Partnerlandkreises durch
Besuchsreisen auch der Volkshochschulen und anderer Institutionen sind
Inhalt der Partnerschaft.
Seit 1981 bestehen freundschaftliche
Beziehungen zum Landkreis Taipei auf
Taiwan, die durch Vermittlung eines im
Landkreis Starnberg ansässig gewesenen Taiwanesen entstanden. Es haben
seither regelmäßig gegenseitige Besuche stattgefunden, in den letzten Jahren rückten der Kultur- und Schüleraustausch in das Zentrum der Begegnungen. Anlässlich des schweren Erdbebens in Taiwan 1999 leistete der
Landkreis Starnberg großzügige finanzielle Hilfe.
Die Partnerschaft dient vor allem der
Völkerverständigung über Kontinente
hinweg.
Abbildung 10/8: Oktoberfest 2005 in
Taipei
10.4.2 Museen
Der Landkreis Starnberg unterhält
selbst kein Museum.
Zu erwähnen ist jedoch das seit einigen Jahren in den Räumen des
Schlosses Seefeld bestehende Museum, das anfangs vom Staatlichen Völkerkundemuseum und jetzt von der
Staatlichen Ägyptischen Sammlung
betreut wird. Die Betriebskosten trägt
die Gemeinde Seefeld unter maßgeblicher Beteiligung des Landkreises (70%
der laufenden Kosten).
Für die Schule in Gauting wurden vor
einigen Jahren zwei kleine schuleigene Museen geschaffen. Das eine ist
als Schulmuseum eingerichtet und
zeigt in Form einer alten Schulstube
historische Schulmöbel, Schulbücher,
Zeugnisse, Fotos und Arbeitsgeräte.
Das andere enthält eine Sammlung
frühgeschichtlicher Funde (Steinzeit,
Bronzezeit, Römer, Bajuwaren) mit originalem Fundmaterial, nachgebildeten
Werkzeugen und Modellen. Es soll
ständig ergänzt und aktualisiert werden. Beide Schauräume stehen auch
den anderen Schulen des Landkreises
zur Besichtigung offen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere
Museen im Landkreis, die jedoch meist
unter kommunaler Trägerschaft stehen
(z.B. Heimatmuseum Starnberg). Der
Landkreis hat hier weder Zuständigkeit
noch Einflussmöglichkeit.
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.4.3 Heimat- und Brauchtumspflege
Bewahrung der
bayerischen
Mundart wird
immer mehr
zum Problem
Das Leben in unserer bayerischen Heimat war in der Vergangenheit geprägt
von bodenständigem Brauchtum in
Musik, Wort und Gesang. Doch durch
vielfache Einflüsse, z.B. durch unsere
Medien, wird unser Brauchtum immer
mehr verdrängt und verfälscht.
Für unsere Kinder wird es immer
schwieriger, diese kulturellen Werte
kennenzulernen. Gerade im Einflussgebiet der Großstadt ist vor allem die Bewahrung der bayerischen Mundart
zum Problem geworden.
Die Pflege des Brauchtums und der
Erhaltung von traditionellen Werten ist
im Landkreis Starnberg mit seiner vielschichtigen Bevölkerung keine leichte
Aufgabe. Nur durch die kontinuierliche
Arbeit aller Bürgerinnen und Bürger
unseres Landkreises, die sich um den
Fortbestand unserer bayerischen Kultur angenommen haben, können wir
dieses gemeinsame Ziel auch in Zukunft erreichen.
Der Landkreis Starnberg unterstützt
diese Arbeit durch den Kreisheimatpfleger, der u.a. folgende Maßnahmen
durchführt:
Individuelle Beratung
Der Kreisheimatpfleger bietet für alle
Bewohner des Landkreises innerhalb
der Aufgabenbereiche Volkslied und
Volksmusik, Volkstanz, Volkstheater,
Mundart-, Trachten- und Brauchtumspflege eine individuelle Beratung. Für
weiterreichende Fragen der Heimatund Brauchtumspflege stellt er die
Verbindung zu Fachverbänden und Institutionen her.
Durchführung von Fachseminaren
Der Landkreis Starnberg veranstaltet
regelmäßig Seminare für Volksmusik,
Volkslied und Volkstanz.
Auf den Seminaren für Volksmusik
und Volkslied erhalten bestehende
Gruppen, musizierende Familien und
Einzelpersonen eine Anleitung und Anregung beim Singen und Musizieren.
Den Teilnehmern ist es möglich, Fragen zur Pflege von Volksmusik zu stellen. Zur Beantwortung stehen dem
Fortschreibung 2006
Kreisheimatpfleger erfahrene Betreuer
und Referenten zur Verfügung.
Abbildung 10/9: Volksmusikseminar
2005 in Herrsching
Zusammenarbeit mit Verbänden,
Vereinen und Schulen
Die Bewahrung unserer bayerischen
Kultur wird von den vielen aktiven Verbänden und Vereinen in unserem
Landkreis getragen. Der Kreisheimatpfleger arbeitet mit vielen Gruppierungen eng zusammen. Die Zusammenarbeit mit den Schulen muss weiter intensiviert werden.
Kreisheimatpfleger hat
vielfältige
Aufgaben
10.4.4 Sonstiges
Daneben gibt es viele weitere Bereiche der Kulturpflege im Landkreis. Einige davon sollen im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden.
Geschichtsforschung, Heimatkunde
Der Wunsch vieler Bürger, die Vergangenheit des eigenen Wohnortes und
der umgebenden Heimat besser kennen zu lernen, hat in den vergangenen
Jahren stark zugenommen. Dies zeigen
immer wieder das wachsende Interesse für Vorträge und Führungen und die
große Nachfrage nach ortsgeschichtlicher Literatur.
Nicht nur in Gauting, sondern auch
in anderen Orten des Landkreises haben sich historisch interessierte Bürger zu ortsgeschichtlichen Arbeitskrei-
235
10
Neues
Heimatkundebuch für den
Landkreis
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
sen zusammengefunden (z.B. Andechs, Feldafing, Gilching, Pöcking,
Tutzing). Verschiedene Orte haben in
den letzten Jahren Ortschroniken erstellt (z.B. Wörthsee, Berg, Feldafing,
Gilching, Gauting), die auf lebhaftes Interesse gestoßen sind.
Es ist geplant, diese verschiedenen
Aktivitäten, soweit möglich und erfolgversprechend, zusammenzufassen und
zu verknüpfen. Gemeinsames oder für
das Gebiet zutreffendes Quellenmaterial soll gesammelt und ausgetauscht
werden. Erfahrungen und Ergebnisse
sollen verglichen, raumübergreifende
Probleme gemeinsam untersucht werden. Wünschenswert wäre auch eine
Vernetzung der verschiedenen Gemeindearchive, eventuell Speicherung
wichtiger historischer Daten auf Datenträgern zur gegenseitigen Nutzung.
Eine besondere Förderung der Heimatkunde in den Schulen wäre sehr
wünschenswert. Es wurden von Seiten
des Kreisheimatpflegers bereits Kopiervorlagen für den Heimatkundeunterricht erstellt und an die verschiedenen Schulen des Landkreises verteilt.
Hier sollen in den kommenden Jahren
Arbeitshefte zu verschiedenen Themenbereichen folgen.
Im Jahr 2002 hat Kreisheimatpfleger
Gerhard Schober ein Heimatkundebuch für den Landkreis Starnberg mit
dem Titel “Heimat an der Würm” herausgegeben. Es gibt allen Interessierten einen hervorragenden Einblick in
die historische Entwicklung des FünfSeen-Landes.
Kulturförderung
Der Kreistag hat im Jahr 1999 Leitlinien
für die Kulturförderung des Landkreises erlassen, mit denen die finanzielle
Unterstützung von kulturellen Vereinigungen und Veranstaltungen mit
überörtlichem Charakter geregelt wird.
Außerdem wird ab dem Jahr 2000
jährlich ein Kulturpreis und ein Nachwuchsförderpreis durch den Landkreis
vergeben. Die Preise sind mit je
2.500 Euro dotiert. Die Richtlinien für
die Vergabe können beim Landratsamt
eingesehen werden.
236
10.4.5 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Für den Bereich der Kulturpflege ergeben sich aus Sicht der beteiligten
Fachämter folgende Handlungsmöglichkeiten:
¾ Zusammenfassung und Verknüp-
fung der Projekte zur Geschichtsforschung im Landkreis, Vernetzung der Gemeindearchive (s. Kap.
10.4.4),
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Ansprechpartner:
Brauchtumspflege, Volksmusik
Manfred Schulz (Kreisheimatpfleger)
Watzmannstr. 8a
82319 Starnberg
Tel. (08151) 21489
[email protected]
Heimatkunde, Denkmalschutz
Gerhard Schober (Kreisheimatpfleger)
Schulstr. 4
82131 Gauting-Unterbrunn
Tel. (089) 8506759
Kulturförderung
Landratsamt Starnberg
Kulturreferent
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-225
[email protected]
Kreisarchivpfleger
Wilhelm Knott
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-264
[email protected]
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
10.5 Denkmalschutz
Der Landkreis Starnberg ist nicht nur
reich an landschaftlichen Schönheiten, sondern auch an Baudenkmälern,
die erhaltenswürdig sind. Zu einer
nachhaltigen Entwicklung des Landkreises gehört es deshalb auch, diese
Zeugnisse seiner Geschichte zu bewahren und auf deren kulturellen Wert
aufmerksam zu machen.
häuser am Starnberger See", u.a.) gefördert. Auch die durch diese Veröffentlichungen angeregten Zeitungsserien tragen dazu bei.
Vor allem sollen auch in Zukunft
Führungen, Vortragsreihen und Diskussionen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft werben.
10.5.1 Baudenkmalpflege
Rund 730
Baudenkmäler
im Landkreis
Fortschreibung 2006
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München hat in einer
Denkmalliste sämtliche historischen
Gebäude, welche baugeschichtlich
bedeutend sind, inventarisiert. Derzeit
sind etwa 730 Einzelobjekte im Landkreis Starnberg erfasst.
Ergänzt wird die Denkmalliste durch
einen Bildband, der allerdings im
Buchhandel vergriffen ist. Die Denkmallisten können im Internet unter
www.blfd.bayern.de, bei den Gemeinden sowie beim Landratsamt, welches
als Untere Denkmalschutzbehörde für
den praktischen Vollzug Ansprechpartner ist, eingesehen werden. Ein ehrenamtlich bestellter Kreisheimatpfleger
unterstützt diese Beratung, archiviert
die Bilddokumente und betreibt darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufnahme weiterer denkmalwürdiger Objekte wird sich im Allgemeinen
auf wenige eventuell übersehene oder
bisher nicht erkannte Objekte beschränken. Auch bei Renovierungen
und Umbauten aufgedeckte historische und kunsthistorische Details können einen Nachtrag in die Denkmalliste zur Folge haben.
Mit fortschreitender Zeit werden
verstärkt auch Objekte aus den 20er
und 30er Jahren sowie aus der Nachkriegszeit denkmalwürdig und müssen
nachgetragen werden. Auch technische Besonderheiten müssen angesichts der schnellen Veränderungen
zunehmend auf ihre Denkmalwürdigkeit überprüft werden.
Der Denkmalschutzgedanke und seine Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit wurden bereits durch Veröffentlichungen (z.B. "Frühe Villen und Land-
Abbildung 10/10: Baudenkmal
Starnberger Bahnhof
10.5.2 Bodendenkmalpflege
Im Boden befindliche geschichtliche
Zeugnisse berichten über die vergangene örtliche Kulturgeschichte. Das
Leben unserer Vorfahren ist nur teilweise erforscht. Oft kann nur durch
den Erhalt ober- und unterirdischer
Siedlungsfunde das geschichtsträchtige Leben unserer Vorfahren im Voralpenland nachvollzogen werden.
Das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege hat diese archäologischen Örtlichkeiten archiviert. Derzeit
sind mehr als 700 verschiedene Bereiche erfasst. Als Quellen für diese Bodendenkmalliste dienten neben früheren Archivalien Fundmitteilungen aus
der Neuzeit und Beobachtungen aus
der Luftbildarchäologie.
Aufgrund der vermehrten Bautätigkeit, vor allem aber der über die historischen Ortsränder hinaus sich ausdehnenden Erschließung bisher unangetasteter Flächen wird der Archäologie in unserem Landkreis eine steigende Bedeutung zukommen. Sofern geschichtsträchtige Bereiche betroffen
Archäologische
Ausgrabungen
zeugen von
örtlicher Kulturgeschichte
237
10
Landkreis
unterstützt
Förderprojekte
finanziell
238
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
sind, ist eine wissenschaftliche Grabung erforderlich. Um die Kosten hierfür gering zu halten, sind vermehrt ehrenamtliche Helfer unter Leitung eines
Archäologen tätig.
Die Kommunen können erhebliche
Hilfen leisten, z.B. durch unentgeltlichen Einsatz von Arbeitskräften des
Bauhofes und durch den Einsatz von
Maschinen und Transportfahrzeugen.
Ohne eine freiwillige und unentgeltliche Arbeitsleistung ist heute eine Grabung finanziell fast nicht mehr in erforderlichem Umfang und in wünschenswerter Qualität zu leisten. Das Landesamt für Denkmalpflege kann die meisten Grabungen aus Mangel an Fachkräften nicht mehr in eigener Regie
durchführen und unterstützt diese moderne Art der archäologischen Spurensicherung.
Um die Erforschung der Vergangenheit unserer Heimat im oberen Würmtal in intensiver Basisarbeit zu fördern,
hat sich in Gauting ein Verein für Archäologie und Geschichte gebildet.
Der Verein hat sich zu Aufgabe gemacht, mit freiwilligen Helfern aus den
eigenen Reihen archäologische Grabungen in und um Gauting zu fördern
und soweit wie möglich finanziell zu
unterstützen.
Auch der Landkreis Starnberg unterstützt seit dem Jahr 2000 die Bodendenkmalpflege durch die Vergabe von
Zuschüssen. Durch die Bereitstellung
von Haushaltsmitteln wurde die Möglichkeit geschaffen, bei überörtlich bedeutsamen Grabungen Zuschüsse zu
gewähren, um deren fachmännische
Begleitung zu gewährleisten. Die Verwendung der Zuschüsse erfolgt nach
den "Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen des Landkreises für Maßnahmen der Bodendenkmalpflege".
Durch die fachliche Begleitung bei
Grabungsarbeiten kann auch das mittlerweile erhebliche ehrenamtliche Potenzial zur Bewahrung von Bodendenkmälern unterstützt und genutzt
werden.
Einem möglichst flexibel ausgestalteten Förderverfahren wurde deshalb
insgesamt der Vorzug gegenüber der
festen Anstellung entsprechender
Fachkräfte eingeräumt.
10.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten
Für den Bereich der Denkmalpflege ergeben sich aus Sicht der beteiligten
Fachkräfte ein Interesse der Bevölkerung an ihren Denkmälern zu fördern,
um hiermit dazu beizutragen, die Denkmäler auch in Zukunft zu erhalten und
als wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu erkennen.
Eine Maßnahme hierzu ist der bundesweite “Tag des offenen Denkmals”,
der zukünftig jährlich im September
stattfinden soll. Im Jahr 2006 waren
auch sechs Denkmäler im Landkreis
Starnberg der Öffentlichkeit zugänglich.
Nähere Informationen hierzu unter
www.tag-des-offenen-Denkmals.de.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
¾ ................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg
AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche
Ansprechpartner:
Interessante Links:
Landratsamt Starnberg
Denkmalpflege
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Tel. (08151) 148-447
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
www.denkmalschutz.de
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
www.tag-des-offenen-denkmals.de
Termine etc.
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Tel. (089) 2114-0
[email protected]
www.blfd.bayern.de
Kreisheimatpfleger
Gerhard Schober
Schulstr. 4
82131 Gauting-Unterbrunn
Tel. (089) 8506759
Agenda 21 –
Offensive
Kapitel 10: AGENDA 21 Weitere Handlungsmöglichkeiten
Unsere nächste Maßnahme ist:
¾ Erstellung eines Energiepasses für landkreiseigene
Gebäude
Zu erreichen bis:
¾ 2008/2009
Fortschreibung 2006
239
Herausgeber:
Landratsamt Starnberg
AGENDA 21 - Büro
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: (08151) 148-442
Telefax: (08151) 148-524
[email protected]
www.landkreis-starnberg.de
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öffentlichen Verkehrsmitteln:
S6 Starnberg sowie
Bushaltestelle Landratsamt