Agenda 21 - Landratsamt Starnberg
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Agenda 21 - Landratsamt Starnberg
Impressum Agenda 21- und Umweltbericht 2006 des Landkreises Starnberg Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Ansprechpartner: Herbert Schwarz Tel. (08151) 148-442 Fax (08151) 148-524 [email protected] Projektleitung: Herbert Schwarz Gestaltung: Sylvia Hinderer, Herbert Schwarz Texte: Peter Drefahl, Jürgen Erhard, Susanne Forsman, Bernhard Frühauf, Judith Hagenbucher, Jakob Heringer, Gerhard Hertlein, Luise Hesse-Geiger, Stefan Hinze, Sebastian Kiendl, Thomas Knill, Dr. Christian Kühnel, Kathrin Letz, Claudia Marx, Rosemarie Merkl-Griesbach, Karin Mertens, Albert Panke, Helga Pestenhofer, Markus Reichart, Robert Rothwinkler, Herbert Schwarz, Dr. Harald Staszkiewicz, Josef Textor, Sophie v. Wiedersperg, Kristina Wipfelder, Eduard Zenger, Ingrid Zirkelbach u.a.(Landratsamt Starnberg) Gisela Neuhuber (Schulamt Starnberg), Jürgen Ogris (Fünfseen-Schule Starnberg), Klaus Jürgen Schickan (Berufliches Zentrum Starnberg), Gerhard Schober, Manfred Schulz (Kreisheimatpfleger) Wolfgang Stützle (Amt für Landwirtschaft und Forsten Weilheim), Christoph Winkelkötter (gfw Starnberg), Mitarbeiter/-innen der Gemeinden im Landkreis Starnberg Fotos: Landratsamt Starnberg, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bundesumweltministerium, Amt für Landwirtschaft und Forst Weilheim, Klinikum Starnberg, Sylvia Hinderer, Jürgen Komogowski, Markus Mayer Stand: November 2006 Gustav Baltes (AWISTA), Christine Berger (Amt für Landwirtschaft und Forsten Schongau), Klaus Götzl (Tourismusverband FünfSeen-Land), Barbara Huber, Klinikum Starnberg, Birgit Kastrup (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München), Jutta Köhler (Starnberger Land) 2 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Landkreis Starnberg Agenda 21- und Umweltbericht 2006 Inhalt 1 Agenda 21 – Herausforderung und Chance 2 A r b e i t , W i r t s c h a f t u n d Ve r k e h r 13 3 Soziales / Eine Welt 39 4 Lärm und Strahlung 95 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 111 6 Naturschutz und Landschaftspflege Sonderkapitel Wald 131 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung 165 8 Abfallwirtschaft 181 9 Bodenschutz 195 Agenda 21 – Weitere Handlungsbereiche 211 10 5 3 Vorwort Der Agenda 21- und Umweltbericht des Landkreises Starnberg aus dem Jahre 2002 bot hierzu eine umfassende Bestandsaufnahme, zeigte aber auch Ziele und Handlungsmöglichkeiten für nachhaltiges Verhalten in unserem Einflussbereich auf. Auf Beschluss des Kreistages wurde dieser Bericht nun aktualisiert und fortgeschrieben. Ökologie - Ökonomie - Soziales Diese drei Begriffe prägen den Agenda 21- Gedanken, nämlich eine nachhaltige Entwicklung unserer Welt, bei der die genannten Bereiche keine Gegensätze, sondern einen harmonischen Dreiklang darstellen. Denn nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Einbezogen waren dabei neben den jeweils zuständigen Fachbereichen des Landratsamtes auch wieder das Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie Gemeinden, im Landkreis Starnberg tätige Verbände und Organisationen und die örtlichen AGENDA 21-Gruppen. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle herzlich für Ihr engagiertes Mitwirken an der Fortschreibung des Agenda 21und Umweltberichts gedankt. Ich hoffe, dass damit ein Beitrag zur Stärkung unseres Bewusstseins für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung auch in unserem Landkreis geleistet werden kann. Heinrich Frey Landrat Mit der Konferenz von Rio im Jahre 1992 erlangte der Agenda 21-Gedanke weltweit Beachtung und Unterstützung. In vielen Ländern rund um den Globus bemühen sich seither engagierte Menschen und Organisationen um eine ökologisch verantwortbare, ökonomisch sinnvolle und sozial verträgliche Entwicklung. Dabei ist jeder einzelne gefordert - auch im Landkreis Starnberg. 4 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 1. AGENDA 21 – Herausforderung und Chance 1.1 Organisation und Verständnis des Agenda 21-Prozesses auf Landkreisebene 1.1.1 Politische Beschlüsse......................................................7 1.1.2 AGENDA 21 – Büro ...........................................................8 1.2 Aufgaben und Handlungsbereiche des Landkreises 9 1.2.1 Untere Staatsbehörde......................................................9 1.2.2 Verwaltungsbehörde des Kreises..................................9 1.2.3 AGENDA 21 – Handlungsbereiche ................................9 1.3 Anmerkungen zum Agenda 21- und Umweltbericht Fortschreibung 2006 7 10 1.3.1 AGENDA 21 – Indikatoren .............................................10 1.3.2 Handlungsmöglichkeiten...............................................11 5 1 AGENDA 21 - Herausforderung und Chance J D die Umweltprobleme weltweit in Aus- Rio 1992 von über 170 Staaten verab- maß und Erscheinungsform eine neue schiedet wurde, versucht Antworten Dimension erreicht. In allen Staaten auf die globalen Umwelt- und Entwick- der Erde ist die Erkenntnis auf dem lungsprobleme zu geben. Das Ab- Vormarsch, dass eine langfristige und schlussdokument, die AGENDA 21, ent- dauerhafte Verbesserung der wirt- hält für alle wesentlichen Bereiche der schaftlichen und sozialen Lebensver- Umwelt- und Entwicklungspolitik de- hältnisse nur möglich ist, wenn unsere taillierte Handlungsaufträge. natürlichen D ede Zeit hat ihre Herausforderung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben Lebensgrundlagen wahrt werden. ge- as Leitbild einer nachhaltigen Ent- wicklung, das auf der Konferenz von ie Kommunen als die bürgernähste Politik- und Verwaltungsebene spielen eine entscheidende Rolle im AGENDA 21-Prozess. Aber auch der Landkreis Starnberg hat sich dieser Herausforderung gestellt und möchte im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten die Chancen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landkreises nutzen. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 27: Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen Kapitel 28: Rolle der Lokalbehörden Kapitel 40: Informationen für die Entscheidungsfindung 6 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Herausforderung und Chance 1.1 Organisation und Verständnis des Agenda 21-Prozesses auf Landkreisebene Im Kapitel 28 der AGENDA 21, dem globalen Umweltaktionsprogramm der Vereinten Nationen, werden auch die Kommunen zur Mitwirkung am gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung aufgefordert. Gerade in Bayern ist dieser Appell auf sehr fruchtbaren Boden gefallen: Bereits über 700 bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise haben AGENDA 21-Prozesse gestartet, darunter 60 Landkreise (Stand Juli 2005). Dies entspricht etwa einem Viertel aller Kommunen und über zwei Drittel aller Landkreise in Bayern. Zur Unterstützung wurde am Bayerischen Landesamt für Umwelt eine AGENDA 21-Zentrale für bayerische Kommunen (KommA21) eingerichtet. Sie soll unter anderem als Netzwerk für nachhaltige Kommunalentwicklung dienen und den Kommunen praktische Hilfestellung geben. Die einzelnen Kommunen und Landkreise gestalten den AGENDA 21-Prozess dabei je nach den örtlichen Verhältnissen sehr unterschiedlich. Der Beitrag des Landkreises Starnberg zum AGENDA 21-Prozess wird im Folgenden kurz beschrieben: 1.1.1 Politische Beschlüsse Kreistag bekennt sich zu nachhaltiger Entwicklung Fortschreibung 2006 Bereits im Mai 1993 veröffentlichte der Landkreis Starnberg einen umfassenden Bericht zur damaligen Umweltsituation. Dieser Bericht enthält nicht nur bisher Geleistetes, sondern zeigt auch die Ziele und Planungsperspektiven auf. Darüber hinaus stellt er Ansätze zu neuartigen Problemlösungen im Umweltschutz dar. Mit Beschluss vom 26.07.1999 hat sich der Kreistag des Landkreises Starnberg grundsätzlich zu einer nachhaltigen, umweltgerechten und ressourcenschonenden Entwicklung im Sinne der AGENDA 21, dem globalen Umweltaktionsprogramm der Verein- Landkreis Starnberg ten Nationen, bekannt. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass der AGENDA 21-Prozess mit Vorrang im gemeindlichen Bereich stattfinden und vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern selbst getragen werden soll. In diese lokale Arbeit darf und soll sich der Landkreis schon aus Zuständigkeitsgründen nicht einmischen. Der Landkreis beschränkt sich daher vor allem auf Handlungsmöglichkeiten im Rahmen seines Zu- 7 1 AGENDA 21 - Herausforderung und Chance ständigkeitsbereiches sowie auf die Begleitung konkreter AGENDA 21-Projekte von landkreisweiter Bedeutung. Beratung und Beschlussfassung über AGENDA 21 - Projekte erfolgt im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises bzw. in den weiteren zuständigen Gremien. Bei Bedarf werden entsprechende externe Fachleute in die Beratungen zur Anhörung einbezogen. Als Grundlage für mögliche zukünftige Handlungsmöglichkeiten, Maßnahmen und Projekte im Rahmen der AGENDA 21 wurde im Jahr 2002 der Agenda 21- und Umweltbericht des Landkreises Starnberg herausgegeben, dessen erste Fortschreibung nunmehr vorliegt. 1.1.2 AGENDA 21 - Büro Die Förderung, Begleitung und logistische Unterstützung konkreter und realisierbarer AGENDA 21 - Projekte erfolgt durch das AGENDA 21 - Büro im Landratsamt Starnberg, das ggf. auch die Koordination bzw. Abstimmung mit den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen, Ämtern oder Institutionen übernimmt. Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Abfallwirtschaft und Immissionsschutz AGENDA 21 - Büro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 Fax (08151) 148-524 [email protected] www.landkreis-starnberg.de 8 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Herausforderung und Chance 1.2 Aufgaben und Handlungsbereiche des Landkreises Das Landratsamt nimmt eine Doppelfunktion ein: Zum einen ist es Untere Staatsbehörde und zum anderen ist es Verwaltungsbehörde des Kreises, also Behörde der kommunalen Selbstverwaltung. 1.2.1 Untere Staatsbehörde Als Untere Staatsbehörde nimmt das Landratsamt den Vollzug staatlicher Aufgaben wahr, wie z.B. ¾ Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, ¾ Vollzug der Baugesetze, ¾ Gewerbe- und Gaststättenrecht, ¾ Vollzug der Wassergesetze, ¾ Vollzug des staatlichen Abfallrechts und der Immissionsschutzgesetze. Diese Aufgaben sind der Beschlussfassung durch den Kreistag und seiner Gremien entzogen. 1.2.2 Verwaltungsbehörde des Kreises Im Rahmen der kommunalen Selbst- Fortschreibung 2006 verwaltung hat der Landkreis in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen zu schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl seiner Einwohner nach den Verhältnissen des Kreisgebietes erforderlich sind, z.B. Kreiskrankenhaus, Fünfseen-Schule, Kreisaltenheim Garatshausen. Bei den Aufgaben des Landkreises unterscheidet man zwischen Pflichtaufgaben, die durch Gesetze als sol- che ausgewiesen sind, und freiwilligen Aufgaben. Der Umweltschutz z.B. ist im Rahmen des eigenen Wirkungskreises zu berücksichtigen. Hier ist vor allem der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises beratendes Gremium. 1.2.3 AGENDA 21 - Handlungsbereiche Die Handlungsbereiche einer AGENDA 21 auf Landkreisebene ergeben sich vor allem im Rahmen der Aufgaben als Verwaltungsbehörde und haben grundsätzlich ein weites Spektrum: Sie reichen von den landkreiseigenen Einrichtungen über Arbeit, Wirtschaft und Verkehr sowie soziale Bereiche, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bis hin zum Klima- und Naturschutz. In nahezu allen Fachbereichen des Landratsamtes Starnberg lassen sich daher Ansatzpunkte und Potenziale für nachhaltiges Handeln im Sinne der AGENDA 21 finden. AGENDA 21 betrifft alle 9 1 AGENDA 21 - Herausforderung und Chance 1.3 Anmerkungen zum Agenda 21- und Umweltbericht Auch die nun vorliegende Fortschreibung des Agenda 21- und Umweltberichts zeigt wieder eine aktuelle und umfassende Bestandsaufnahme der Situation im Landkreis Starnberg: ¾ Die aktuellen Entwicklungen der wesentlichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen werden in verständicher Form dargestellt, wurden beteiligt und haben Anregungen und Vorschläge eingebracht. Der vorliegende Agenda 21- und Umweltbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Perfektion. Er soll eine lebendige und sich weiter entwickelnde Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung sein. Deshalb ist auch eine regelmäßige Fortschreibung geplant, die jedoch auf Grund des relativ großen zeitlichen Aufwandes nur alle drei Jahre geplant ist. Informationsund Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Politik 1.3.1 AGENDA 21 - Indikatoren ¾ für alle Themenbereiche werden Nach dem erwähnten AGENDA 21Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sollen im Einklang miteinander die natürlichen Lebensgrundlagen erhal¾ über 20 Fachämter haben wieder ten, wirtschaftlicher Wohlstand erihr Fachwissen zu den einzelnen möglicht und soziale Gerechtigkeit erBereichen eingebracht, reicht werden. Um Entwicklungstendenzen auf diesen Gebieten sichtbar ¾ auch die Landkreisgemeinden so- zu machen, ist es hilfreich, entsprewie die im Landkreis Starn- chende Indikatoren zu verwenden. berg tätigen Verbände und Im vorliegenden Agenda 21- und AGENDA 21-Gruppen Umweltbericht 2006 werden daher die Ziele und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, Agenda 21 – Ausgewählter Indikator Indikator Erläuternder Text (Einheit etc.) 2,5 2,0 Bewertung: 1,5 Anmerkungen: Prozent Statistischer Trend: 1,0 0,5 0,0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Landkreis Starnberg 10 Bayern Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Herausforderung und Chance Indikatoren zeigen Entwicklungstendenzen im letzten Bericht eingeführten Indikatoren für den Landkreis Starnberg fortgeführt und zum Teil weiter entwickelt.. Vom Grundsatz her sollen hierbei Stand und Entwicklung bestimmter typischer Kennzahlen (z.B. Abfallaufkommen, Arbeitslosigkeit etc.) für den Landkreis Starnberg mit den BayernWerten verglichen und kurz bewertet bzw. kommentiert werden. Trotz einiger inzwischen etablierter Indikatorensysteme sind solche Indikatoren jedoch naturgemäß nicht ganz problemlos, denn ¾ eine objektive Auswahl ist oft schwierig, ¾ die zugrunde gelegten statistischen Daten können oft nur schwer ermittelt werden (oder liegen auf Landkreisebene nicht vor), sind manchmal nicht auf dem neuesten Stand oder nicht vergleichbar, ¾ Interpretation und Bewertung bleibt zwangsweise oft subjektiv. Dennoch hoffen wir, damit wichtige Entwicklungstendenzen im Landkreis verdeutlichen zu können. Aus diesem Grund soll das Indikatorensystem auch in Zukunft fortgeführt und, wo sinnvoll, ausgebaut werden. nicht abschließend, im Gegenteil, hier sollen immer neue Ideen eingebracht werden. Die jeweils freien Zeilen am Ende jedes Kapitels sollen dies dokumentieren: Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Maßnahmen, die seit dem letzten Bericht umgesetzt wurden, werden jeweils im Kapitel Bestandsaufnahme beschrieben. Neue Ziele und Handlungsmöglichkeiten wurden entsprechend ergänzt. Auch bei der vorliegenden Fortschreibung des Agenda21- und Umweltberichts wurde wieder versucht, in den einzelnen Handlungsbereichen neue Maßnahmen oder Aufgaben festzulegen, die möglichst zeitnah verwirklicht werden sollen. Sie sind an untem stehenden Kasten zu erkennen. Auch damit soll eine gewisse Kontinuität des Agenda21-Prozesses gewährleistet werden. Agenda 21 – 1.3.2 Handlungsmöglichkeiten Schwerpunkte setzen ist nötig Fortschreibung 2006 Nachhaltige Entwicklung setzt sich aus vielen kleinen Schritten zusammen. Deshalb werden auch am Ende der meisten Kapitel dieses Agenda 21und Umweltberichtes 2006 wieder Ziele und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Doch nicht alles noch so Wünschenswerte ist im Vergleich zu anderen Aufgaben auch notwendig oder lässt sich auch (gleich) verwirklichen. Deshalb ist es erforderlich, die aufgezeigten Maßnahmenvorschläge auf Zweckmäßigkeit, Realisierbarkeit und Effektivität zu prüfen und eine Art Prioritätenliste aufzustellen. Diese Vorschläge möglicher Maßnahmen im Sinne der AGENDA 21 sind Offensive Kapitel: Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ .............................................................................................. .............................................................................................. .............................................................................................. .............................................................................................. Zu erreichen bis: ¾ .............................................................................................. 11 1 AGENDA 21 - Herausforderung und Chance Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg AGENDA 21 - Büro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 [email protected] www.landkreis-starnberg.de www.agenda21.bayern.de Bayer. Umweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen zu AGENDA 21 Bayer. Landesamt für Umwelt KommA21-Zentrale Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg Tel. (0821) 9071-5021 oder -5121 [email protected] www.bayern.de/lfu/komma21 Quellen: Leitfaden “Der zukunftsbewusste Landkreis” Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 1998 Nachhaltige Entwicklung Bayern Umweltgerechter Wohlstand für Generationen Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 2002 “Umweltindikatoren - Weiterentwicklung des Umweltindikatorensystems Bayern” Hrsg: Bayer. Landesamt für Umwelt, 2004 Umweltschutz in Behörden Hrsg: Bayer. Umweltministerium, 2005 Handbuch nachhaltige regionale Entwicklung Hrsg: Lindloff/Schneider, 2001 www.bayern.de/lfu/komma21 Bayer. Landesamt für Umwelt; AGENDA 21-Netzwerk, Indikatorensystem www.bmu.de Bundesumweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt; Aktuelle Daten und Informationen, Dt. Umweltindex (DUX) www.portalu.de Umweltportal Deutschland www.nachhaltigkeitsrat.de Rat für nachhaltige Entwicklung www.gsf.de Umweltberatung Bayern am GSFForschungszentrum für Umwelt und Gesundheit www.all-you-need-online.de Verbraucherzentrale Bayern e.V.; Anregungen und Infobörse zu nachhaltigem Konsum und zukunftsfähigen Lebensstilen www.gute-beispiele.net Projekt- und Literaturdatenbank Studie “Nachhaltige Entwicklung in Deutschland” Hrsg: Umweltbundesamt, 2002 12 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 2. Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.1 2.2 Strukturdaten des Landkreises 2.1.1 Gebiet................................................................................15 2.1.2 Bevölkerung.....................................................................17 Arbeit und Wirtschaft Einführung und Problembeschreibung .......................20 2.2.2 Bestandsaufnahme ........................................................20 2.2.3 Beschäftigungssituation......................................20 Pendlersituation....................................................21 Situation in der Landwirtschaft ..........................22 Wirtschaftsförderung...........................................24 Umweltmanagement im Landkreis ....................27 Ziele und Handlungsmöglichkeiten .............................28 Verkehr 31 2.3.1 Einführung und Problembeschreibung .......................31 2.3.2 Bestandsaufnahme ........................................................31 2.3.2.1 2.3.2.2 2.3.2.3 2.3.2.4 2.3.2.5 2.3.3 Fortschreibung 2006 20 2.2.1 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.2.5 2.3 15 Kraftfahrzeugverkehr ...........................................31 Öffentlicher Personennahverkehr .....................31 Luftverkehr.............................................................34 Seenschifffahrt......................................................34 Fahrradverkehr......................................................35 Ziele und Handlungsmöglichkeiten .............................35 13 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr I D wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so- biet und Bevölkerung sowie zur Wirt- ziale Verantwortung und der Schutz schaftsstruktur und zur Verkehrssitua- unserer Umwelt untrennbar zusam- tion im Landkreis Starnberg darge- mengehören. Denn nur innerhalb des stellt. Dabei wird auch versucht, Ent- Spielraums, den uns die Natur als Le- wicklungstendenzen und zukünftige bensgrundlage bereitstellt, ist wirt- Handlungsmöglichkeiten im Sinne der schaftliche Entwicklung und damit AGENDA 21 aufzuzeigen. m Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklung steht die Einsicht, dass eshalb werden in diesem Kapitel die wichtigsten Informationen zu Ge- auch Wohlfahrt dauerhaft möglich. D er vorliegende Agenda 21- und Umweltbericht umfasst daher nicht nur Ziele zur Verbesserung des Umweltschutzes. Auch wirtschaftliche und strukturelle Aspekte sind für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landkreises von wesentlicher Bedeutung. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 5: Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung Kapitel 16: Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie Kapitel 29: Berücksichtigung der Interessen von Arbeitern und Gewerkschaften Kapitel 30: Stärkung der Rolle von Handel und Industrie 14 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.1 Strukturdaten des Landkreises 2.1.1 Gebiet Starnberger Fünfseenland ist ein Begriff Zwischen der flachen Münchner Schotterebene im Norden und den Bayerischen Alpen im Süden erstreckt sich das oberbayerische Alpenvorland mit seinen sanften Hügeln und glazialen Seen. Das Gebiet zwischen Starnberger See und Ammersee, um Weßlinger, Wörth- und Pilsensee, wird das „Starnberger Fünfseenland“ genannt. Der größte Teil dieser reizvollen und abwechslungsreichen Landschaft steht heute unter Natur- oder Landschaftsschutz. stand die abwechslungsreiche, hügelige Landschaft im Alpenvorland, das „Fünfseenland“. Der nordöstliche Teil, mit seinen ausgedehnten Wäldern und Auen gehört zur Münchner Schotterebene. Verwaltungspolitisch gehört der Landkreis Starnberg zum Regierungsbezirk Oberbayern und ist Teil der Region 14 - München. Er ist mit einer Fläche von 488 Quadratkilometern einer der kleineren Landkreise Bayerns. Am 1. Oktober 1902 wurden in Starnberg und Wolfratshausen infolge „Königlich Allerhöchster Verordnung“ des Prinzregenten Luitpold von Bayern zwei selbstständige Bezirksämter errichtet, nachdem zuvor das Bezirksamt München II aufgelöst wurde. Noch heute entspricht die Größe des Landkreises ungefähr den Ausmaßen von damals. Im Zuge der Gebietsreform wurden 1972 die heute zur Gemeinde Berg gehörenden, ehemals selbstständigen Gemeinden Bachhausen und Höhenrain vom früheren Landkreis Wolfratshausen nach Starnberg eingegliedert. Seit der im Jahre 1978 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform wurden aus ursprünglich 42 Gemeinden 14 selbstständige Gebietskörperschaften gebildet. Tabelle 2/1: Flächenaufteilung Landkreis Starnberg nach Gemeinden Abbildung 2/1: Landkreis Starnberg und seine Gemeinden Der Landkreis Starnberg erhielt seine typische landschaftliche Prägung in der Eiszeit. Damals schoben sich gewaltige Gletscher aus den Alpentälern in die Ebene und bildeten zahlreiche Seen. Die Gesteinsmassen, die sie mitschleppten, lagerten sie an den Rändern in Form von Moränen ab. So ent- Fortschreibung 2006 Flächenaufteilung Landkreis Starnberg Andechs 40,44 km2 Berg 36,63 km2 Feldafing 9,15 km2 Gauting 50,38 km2 Gilching 31,50 km2 Herrsching 20,88 km2 Inning 24,43 km2 Krailling 16,00 km2 Pöcking 20,96 km2 Seefeld 34,87 km2 Starnberg, Stadt 61,77 km2 Tutzing 35,64 km2 Weßling 22,60 km2 Wörthsee 20,42 km2 Gemeindegebiet Gemeindefreies Gebiet Landkreis gesamt 425,67 km2 62,36 km2 488,03 km2 15 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Panoramablick von Breitbrunn Spitzenstellung in Natur- und Landschaftsschutz Nahezu drei Viertel (72 Prozent) des 488 Quadratkilometer großen Kreisgebietes stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Zum Vergleich dazu: nur 12,4 Prozent der Fläche Bayerns sind zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der Landkreis Starnberg nimmt somit unter den Landkreisen eine Spitzenstellung ein. Während die landwirtschaftlich genutzte Fläche tendenziell rückläufig ist, nimmt der Anteil der Gebäude- und Freifläche sowie der Verkehrsfläche tendenziell zu. In der Summe ist daher ein zunehmender Flächenverbrauch festzustellen (vgl. AGENDA 21-Indikator sowie Kap. 9 Bodenschutz). Tabelle 2/2: Flächen im Landkreis Starnberg nach Art der Nutzung ha Landwirtschaftsfläche18254 Waldfläche 17214 Wasserfläche 6596 Gebäude- u. Freifläche3552 Verkehrsfläche 1888 Betriebsfläche 555 Erholungsfläche 442 Sonstige Flächen 299 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Agenda 21 – Flächenverbrauch - Freifläche Indikator Gewässer, Wiesen, Äcker und Wälder nehmen den weitaus größten Teil der Landkreisfläche ein. Insgesamt sind etwa neun Zehntel der Gesamtfläche Freifläche - dazu zählen z.B. Landwirtschaftsflächen, Waldflächen, Wasserflächen und Erholungsflächen. Prozent 37,4 35,3 13,5 7,3 3,9 1,1 0,9 0,6 (% der Freifläche an der Landkreisfläche) 95% 90% Statistischer Trend: abnehmend Bewertung: abnehmend Anmerkungen: Trotz der rückläufigen Freiflächenentwicklung (etwa 100 ha/Jahr im Durchschnitt der letzten 4 Jahre) entspricht der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Landkreis Starnberg etwa dem bayerischen Durchschnitt. 85% 80% 1981 1985 1989 1993 Starnberg 16 1997 2001 2004 Bayern Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Begehrtes Wohngebiet Durch die Schönheit seiner Landschaft, die Nähe zur Landeshauptstadt München und zu den Alpen ist der Landkreis Starnberg ein begehrtes Wohngebiet. Aus allen Teilen der Bundesrepublik ziehen Menschen ins Fünfseenland, um hier zu leben. Der Zuzug von außen hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Bevölkerungsstruktur und -entwicklung gewonnen. 2.1.2.1 Umweltrelevanz Der „Drang aufs Land“ wurde bereits von den bayerischen Herzögen eingeleitet, als 1541 Herzog Wilhelm IV. die ehemalige Burg der Grafen von Andechs in ein bequemeres Landschloss umbauen ließ. Seitdem stand es dem Münchner Hof als Sommerresidenz zur Verfügung und war häufig Ausgangspunkt für Jagden, Wallfahrten nach Andechs und prunkvollen Fahrten auf dem See. Im 19. Jahrhundert wurden Starnberg und die anderen Orte am See von den Münchnern entdeckt. Während noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts nur vereinzelt Neubauten entstanden, änderte sich das mit dem Bau der Eisenbahn rasant. Nun kamen Bürger, Künstler und Wissenschaftler nach Starnberg, um Zweitwohnsitze einzurichten oder sich am Starnberger See niederzulassen. Dieser Trend hält bis heute unvermindert an. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Zustrom sprunghaft angestiegen. Zuerst siedelten sich hier viele Heimatvertriebene aus dem Osten an. Später wurde der Landkreis durch den weiteren Ausbau der Verkehrsverbindungen zu einem attraktiven Wohngebiet. Das führte und führt zwangsläufig zu tiefgreifenden Strukturveränderungen der Gemeinden. Die Lebensweise der Menschen ist zunehmend städtisch geprägt. Immer mehr Menschen wohnen nur noch im Landkreis und arbeiten außerhalb ihres Wohnortes. Die vermehrte Ausweisung von Bauland aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl, der zunehmende Pkw-Verkehr und der damit notwendige Fortschreibung 2006 Straßenbau führen zu Landschaftszersiedlung und Naturzerstörung. 2.1.2.2 Bestandsaufnahme Bevölkerungsentwicklung Wie Abbildung 2/2 zeigt, lebten im Jahr 2006 insgesamt 128.696 Menschen im Landkreis. Das sind über 75 Prozent mehr als 1960. Bevölkerungsentwicklung Lkr. Starnberg 140.000 128.696 130.000 Einwohnerzahlen 2.1.2 Bevölkerung 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 1960 1970 1980 1990 2000 2006 Abbildung 2/2: Entwicklung der Einwohnerzahl im Landkreis Starnberg zwischen 1960 und 2006 Mit 265 Einwohnern pro Quadratkilometer gehört der Landkreis Starnberg zu den Landkreisen Bayerns mit hoher Bevölkerungsdichte. In Oberbayern befindet er sich an dritter Stelle. Tabelle 2/3: Einwohnerzahlen nach Gemeinden (Stand 30.06.2006) GemeindeEinw.2006 Einw/km² gg.2001 Andechs 3.218 80 +2,0% Berg 8.147 222 +3,8% Feldafing 4.316 472 -1,1% Gauting 19.418 385 +1,4% Gilching 16.976 539 +2,1% Herrsching 9.982 478 +1,6% Inning 4.196 172 +3,6% Krailling 7.548 472 +2,0% Pöcking 5.666 270 +0,2% Seefeld 7.051 202 +1,5% Starnberg 22.950 372 +3,2% Tutzing 9.417 264 +1,6% Weßling 5.127 227 +1,3% Wörthsee 4.684 229 +1,7% Landkreis 128.696 265 +2,0% 17 2 Relativ hoher Anteil älterer Menschen Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Geburten und Sterbefälle Die Zahl der Geburten sowie der Sterbefälle ist seit Jahren relativ konstant. Im Jahr 2004 wurden im Landkreis 1146 Kinder geboren, die Zahl der Verstorbenen betrug 1118. Die Bevölkerungszunahme im Landkreis erfolgte demnach vor allem durch Zuzug. Familien und Haushalte Zahl und Größe der Haushalte geben einen guten Eindruck von Lebensweise und Struktur der Bevölkerung. Eine hohe Zahl von Einpersonen-Haushalten deutet entweder auf eine Altersstruktur mit einer relativ hohen Zahl älterer Menschen oder auf einen hohen Grad der Verstädterung hin. In bäuerlichen Haushalten ist die Zahl der Personen traditionell hoch, während die Stadtbevölkerung eher zur Kleinfamilie tendiert. Im Jahr 2004 betrug die Gesamtzahl der Wohnungen im Landkreis 57.312. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von ca. 2,25 Personen. Altersgruppen in % 25 % 20 15 10 5 0 0 Anmerkungen: In den letzten 10 Jahren ist die Bevölkerung im Landkreis Starnberg stärker gewachsen als im bayerischen Durchschnitt. Dies ist vor allem durch eine relativ hohe Zuzugsquote bedingt. 18 5 -2 25 0 -3 30 0 -4 40 Bayern 50 5 -6 65 r lte ä u. Bevölkerungsentwicklung (Prozentuale Zunahme der Einwohnerzahl) 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 Landkreis Starnberg 18 0 -5 Zahl der Ausländer Im Landkreis Starnberg leben derzeit 12.608 Ausländer (Stand 12/2005), was einem Anteil von etwas unter 10% der Gesamtbevölkerung entspricht. Wie Tabelle 2/4 zeigt, ist der Anteil ausländischer Mitbürger in den letzten Jahren wieder leicht rückläufig. Dies dürfte auch auf die Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber Jährliche Zunahme in % Bewertung: neutral 15 8 -1 Abbildung 2/3: Altersaufbau der Wohnbevölkerung im Lkr. Starnberg Indikator Statistischer Trend: zunehmend mit jährlichen Schwankungen 6 5 -1 Lkr. Starnberg Agenda 21 – Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen spiegelt neben demographischen Faktoren (z.B. steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung) auch die Attraktivität einer Region als Wohnort wieder. -6 Bayern Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr zurückzuführen sein. Ansprechpartner: Tabelle 2/4: Entwicklung des Ausländeranteils im Landkreis Starnberg Landratsamt Starnberg Fachbereich Kommunalwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-278 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Jahr 1960 1970 1980 1990 2001 2005 Ausländeranteil 1,97% 6,39% 7,23% 7,74% 10,48% 9,80% Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Anteile der Nationalitäten im Landkreis Starnberg: Tabelle 2/5: Ausländerzahlen im Landkreis Starnberg (incl. Asylbewerber) Staat Österreich Türkei Serbien-Montenegro Kroatien Italien USA Großbritannien Bosnien-Herzegowina Polen Frankreich Niederlande Slowakei Ungarn Schweiz Griechenland Russische Förderation Tschechien Afghanistan Rumänien Portugal Schweden Spanien Ukraine Sonstige Gesamt Fortschreibung 2006 Anzahl 1.743 1.531 1.050 974 873 609 584 427 379 277 242 238 237 197 165 157 155 150 140 139 133 132 132 1.944 12.608 Quellen: Daten-Zahlen-Fakten Landkreis Starnberg 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg Statistisches Jahrbuch für Bayern 2005 Hrsg.: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2006 Menschen und Geschichten im Fünfseenland - Ein Buch zum 100. Geburtstag des Landkreises Starnberg Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2002 Landkreis Starnberg Informationen Hrsg.: Landratsamt Starnberg Interessante Links: www.landkreis-starnberg.de Aktuelle Zahlen und Fakten für den Landkreis Starnberg www.statistik.bayern.de Bayer. Landesamt für Statistik; Aktuelle Daten u.a. zu Bevölkerung 19 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.2 Arbeit und Wirtschaft 2.2.1 Einführung und Problembeschreibung Wichtiges Freizeit- und Fremdenverkehrsgebiet 20 Die Nähe des expandierenden Wirtschaftszentrums München und die Zugehörigkeit zur Metropolregion München, einer der wirtschaftlich stärksten Wirtschaftsregionen in Europa, hat eine tiefgreifende Veränderung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Landkreises ausgelöst. Das traditionell landwirtschaftlich geprägte Gebiet erlebte nach dem zweiten Weltkrieg ein starkes Wachstum von Industrie und Gewerbe. Typisch bäuerliche Lebens- und Wirtschaftsformen sind kaum noch zu finden. Gleichwohl sind keine reinen Industriegebiet entstanden: Aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten hat sich der Landkreis vornehmlich zu einem Freizeit- und Fremdenverkehrsgebiet sowie zu einem Standort von Dienstleistungsbetrieben entwickelt. Der Landkreis verfügt über kaum umweltbelastende Unternehmen, da die modernen Industriebetriebe von vornherein durch Anwendung neuer Technologien relativ umweltschonend arbeiten. Die Kommunen haben nur beschränkten Einfluss auf das, was produziert wird, welche Produktionsverfahren angewandt werden, welche technischen Anlagen betrieben werden, welche Stoffe und Materialien zum Einsatz kommen oder welche Abfälle entstehen. Hier liegen Kompetenzen und Verantwortung v.a. bei den Wirtschaftsunternehmen selbst und den staatlichen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. Die Struktur der im Landkreis ansässigen Betriebe trägt jedoch dazu bei, Akzeptanzprobleme vergleichsweise gering zu halten. Traditionsbetriebe sind i.d.R. akzeptiert, Neuansiedlungen und Betriebsgründungen v.a. im Dienstleistungssektor sind eher kompatibel. Das Gewerbe zeichnet sich durch eine dienstleistungsorientierte, überwiegend mittelständische Struktur aus. Das Qualifikationsniveau der Beschäf- tigten ist gut und die Arbeitslosigkeit gering. Probleme gibt es bei der Besetzung offener Stellen (zumeist werden hochqualifizierte Arbeitskräfte gesucht). Das Preisniveau für Gewerbeund Büroflächen hat sich in den letzten Jahren dem Durchschnitt der Landkreise südlich von München angeglichen. 2.2.2 Bestandsaufnahme 2.2.2.1 Beschäftigungssituation In der Land- und Forstwirtschaft sind heute nur noch insgesamt 316 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus ökonomischen Gründen sind betriebliche Rationalisierungen vorgenommen worden. Das verstärkt die allgemeine Tendenz zu intensiver Bewirtschaftung und zum Rückgang kleiner Betriebseinheiten. Damit verbunden sind jedoch verschärfte negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Das produzierende Gewerbe beschäftigt heute ca. 10.400 Erwerbstätige. Wirtschaftliche Schwerpunkte bilden die Gemeinden Weßling, Gauting, Gilching, Krailling, Tutzing und die Stadt Starnberg. Die wichtigsten Industriebranchen sind: Stahl-Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Elektroindu- Gewerbegebiet Argelsrieder Feld Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Dienstleistungsbereich hat große Bedeutung strie, Optik, Feinmechanik und Medizintechnik. Der tertiäre Sektor – Handel, Banken, Verkehr, Dienstleistungen, Fremdenverkehr – ist im Landkreis am stärksten vertreten mit fast 24.000 Beschäftigten. Tabelle 2/6: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in den einzelnen Wirtschaftssektoren (Stand 12/2005) Prozent Produzierendes Gewerbe 30,5% Handel, Gastgewerbe und Verkehr 21,5% Sonstige Dienstleistungen 47,1% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,9% Sv. Beschäftigte insg. 100% Anzahl 10.577 7.482 16343 316 34.727 Wie der AGENDA 21-Indikator zeigt, liegt die Arbeitslosenquote im Bereich des Arbeitsamtes Starnberg im Rückblick der letzten 10 Jahre weit unter der bay- ernweiten Quote. Diese Zahlen sind Jahresdurchschnittswerte und beziehen sich auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Im Juli 2006 lag die Arbeitslosenquote im Bereich des Arbeitsamtes Starnberg bei 4,0%. Dies entspricht 2.459 Arbeitslosen. 2.2.2.2 Pendlersituation Ein Teil Erwerbstätigen geht einer Beschäftigung außerhalb des Landkreises nach, ein Großteil davon ist im Wirtschaftszentrum München beschäftigt. Vor allem die nördlichen Gemeinden mit einer guten Verkehrsanbindung haben aufgrund der räumlichen Nähe enge Verflechtungen mit München. Verglichen mit anderen Landkreisen in unmittelbarer Nähe zu einer Metropole ist der Pendlersaldo im Landkreis Starnberg eher gering. Die sich in den letzten Jahrzehnten abzeichnende Entwicklung zu immer größeren Entfernungen zwischen Wohngebiet und Arbeitstätte bringen eine erhebliche Verkehrsbelastung mit sich, die für die Stadt Starnberg und ei- Agenda 21 – Indikator Geringe Arbeitslosigkeit Pendler verursachen Verkehrsbelastung Arbeitslosenzahlen (In % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen) Die Arbeitslosenquote ist ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Stärke einer Region, aber auch ein gewichtiger sozialer Indikator. % 9,0 Statistischer Trend: Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren wieder deutlich gestiegen und bewegt sich derzeit auf hohem Niveau. 7,0 8,0 6,0 5,0 4,0 Anmerkungen: Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Starnberg ist nicht nur gegenüber dem bayerischen Durchschnitt relativ niedrig, sie ist auch eine der geringsten im ganzen Bundesgebiet. Die angegebenen %-Werte beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt. Fortschreibung 2006 3,0 2,0 1,0 0,0 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 Bewertung: negativ Landkreis Starnberg Bayern 21 nige Gemeinden im Landkreis kaum noch zu verkraften ist (vgl. Kap. 2.3). Bis auf die Stadt Starnberg und die Gemeinden Weßling und Seefeld überwiegen in allen Gemeinden des Landkreises die Auspendler gegenüber den Einpendlern (s. Tabelle 2/7). Tabelle 2/7: Pendlerströme im Landkreis Starnberg GemeindeEinpendler Auspendler Saldo Weßling 3.761 1.149 2.612 Starnberg 6.099 4.469 1.630 Seefeld 1.860 1.745 115 Krailling 1.619 1.733 -114 Gauting 4.212 4.369 -157 Feldafing 710 895 -185 Andechs 549 918 -369 Herrsching 1.673 2.077 -404 Berg 1.137 1.636 -499 Inning 431 1.104 -673 Wörthsee 404 1.157 -753 Tutzing 1.240 2.013 -773 Pöcking 548 1.361 -813 Gilching 2.119 4.925 -2.806 Landkreis Summe 26.548 30.131 -3.583 Quelle: Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Strukturdaten 2005 2.2.2.3 Situation der Landwirtschaft 2.2.2.3.1 Allgemeines Die landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Starnberg haben sich zwischen 1975 und 2006 von 1137 auf 433 Höfe verringert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Abnahmerate von 2,00% pro Jahr (Bayern: -1,88%). Der Betriebsrückgang ging mit einer Vergrößerung der verbleibenden Betriebe einher. Eine Auswertung des Amtes für Landwirtschaft zeigt, dass Haupterwerbsbetriebe derzeit nur noch über 50 ha zunehmen, während die Betriebe mit kleineren Einheiten rückläufig sind. Der Anstieg der Betriebsaufgaben bzw. der Bewirtschaftung im Nebenerwerb spiegelt sich auch in der Zunahme der Betriebe unter 5 ha wieder. 22 Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe 160 137 140 120 Anzahl Betriebe 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 102 111 109 100 80 62 60 40 20 86 76 75 58 49 59 20 0 0-5 5-10 10-20 1993 20-30 30-50 >50 ha 2006 Abbildung 2/4: Betriebsgrößenstruktur landwirtschaftlicher Betriebe im Landkreis Starnberg Zur Bewirtschaftung großer Betriebe ist eine Flurneuordnung mit größeren Schlägen wünschenswert. 2.2.2.3.2 Ökologischer Landbau Im Landkreis Starnberg haben derzeit 35 Betriebe (= 8,1%) mit 1.379 ha LF (= 9,8%) auf ökologischen Landbau umgestellt. Mit einer durchschnittlichen Größe von 39,4 ha liegen sie leicht über dem Landkreisdurchschnitt mit 32,5 ha (Stand 2006). Die überwiegende Anzahl an ökologischen Betrieben sind Milchviehbetriebe. Aber auch Ziegenmilch-, Schafoder Pferdebetriebe sind unter den ökologischen Betrieben zu finden. Sicherlich bedingen insbesondere im Milchvieh- und Ziegenmilchbereich die günstigen Absatzbedingungen vor Ort über die Andechser Molkerei Scheitz die überdurchschnittliche Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe. Ein wichtiges Segment der Andechser Molkerei Scheitz ist die Herstellung von Biomilch (Kuhmilch, Ziegenmilch) aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Die Umstellung auf ökologische Landbewirtschaftung kann jedoch nur soweit vorangetrieben werden wie die Nachfrage von der Verbraucherseite zunimmt und die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie 35 landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis wirtschaften ökologisch Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr die Gesundheit der Lebens- und Futtermittel nicht durch Krankheit und Schädlinge gefährdet wird. Zudem muss die Ernährung der Verbraucher sichergestellt werden. 2.2.2.3.3 Regionalvermarktung Kurze Wege zwischen Erzeuger und Verbraucher Nahrungsmittel werden heute weltweit vermarktet. Die Produkte stammen oftmals aus Ländern, deren Erzeugungsbedingungen wir nicht kennen. Zudem sind sie oft mit weiten Transportwegen behaftet. Um dem Verbraucher eine größere Sicherheit über Herkunft und Erzeugung zu geben, wurde das Konzept „Aus der Region - für die Region“ entwickelt und im Jahr 1999 auch im Landkreis Starnberg gestartet. Grundgedanke der Regionalvermarktung ist es, Erzeugnisse, die innerhalb einer Region produziert werden, auch innerhalb desselben Bereiches zu vermarkten. So sollen z.B. Bäcker und Metzger die Rohstoffe für ihre Erzeugnisse soweit wie möglich aus der Produktion innerhalb des Landkreises beziehen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Produktion und der Verbrauch der Produkte bleiben in der Region. Das bedeutet weniger Treibstoffverbrauch durch kürzere Wege, frischere Produkte und keine langen Tiertransporte. Die Verbraucher können sich besser mit Produkten aus der eigenen Region identifizieren. Sie wissen, wo sie erzeugt und verarbeitet werden. Somit leistet die Regionalvermarktung auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Wirtschafts- und somit Wertschöpfungskreisläufe werden geschlossen, dadurch werden im Landkreis heimische Betriebe (z.B. Landwirte, Bäckereien, Metzgereien, Hotels- und Gastronomie) gestärkt und Arbeitsplätze gesichert. Das Projekt verbindet somit ganz im Sinne der AGENDA 21 Ökologie, Ökonomie und Soziales. Starnberg die STARNBERGER LAND Solidargemeinschaft e.V. gegründet. Der Verein hat derzeit gut 100 Mitglieder. Vorstandschaft und Beirat setzen sich aus je 6 Vertretern von Verbraucherverbänden, Landwirtschaft, Handwerk, Kirchen und Umweltgruppen, den sogenannten fünf Säulen, zusammen. Die Solidargemeinschaft STARNBERGER LAND verfolgt den Zweck, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen im Landkreis Starnberg zu erhalten und zu verbessern. Qualitätsstandards Dadurch, dass der Vorstand und Beirat unmittelbar bei der Ausgestaltung der Anbau-, Kontroll-, Verarbeitungs- und Handelsrichtlinien beteiligt ist und die Kontrolle überwacht, erhalten Verbraucher und Naturschützer erstmals die Möglichkeit, ihr „Wunschprodukt“ an der Ladentheke zu bekommen. So einigten sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft darauf, dass Brotgetreide ohne Pflanzenschutzmittel und ohne Herbizide erzeugt werden muss. Die Anbaurichtlinien, die dem Erzeuger konkrete Vorgaben hinsichtlich Standort, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Düngung, Pflanzenschutz, Lagerung und Kontrolle auferlegen, können jederzeit beim Vorsitzenden von STARNBERGER LAND angefordert werden. STARNBERGER LAND Solidargemeinschaft e.V. Im Juli 1999 wurde deshalb auf Initiative des Amtes für Landwirtschaft und Ernährung und des Landratsamtes Fortschreibung 2006 23 2 Inzwischen umfangreiche Produktpalette Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Produkte Im Vorgriff auf die geplante Vereinsgründung wurden im Landkreis Starnberg bereits 1999 erstmals Roggen und Backweizen unter den strengen Erzeugungs- und Verarbeitungsrichtlinien erzeugt. Zum Nikolaustag wurde dann erstmals STARNBERGER LAND-Mehl, Typ 550 angeboten. Seit dem Jahr 2000 wird auch STARNBERGER LAND-Brot in 12 verschiedenen Bäckereien mit 35 Verkaufsstellen im Landkreis angeboten. Es folgten weitere STARNBERGER LAND-Produkte: Honig aus heimischer Produktion, Kartoffeln sowie Streuobst-Apfelsaft aus unserem Landkreis, seit Juni 2001 auch Fleischprodukte. Darüber hinaus gibt es auch Geschenkkörbe mit STARNBERGER LAND-Produkten. Speziell für diesen Zweck werden regional Geschenkkistchen in den Machtlfinger Werkstätten IWL (Isar, Würm, Lech) hergestellt. Saisonale Produkte wie der STARNBERGER LAND-Christstollen, der mit der DLG-Goldmedaille 2006 der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft ausgezeichnet wurde, oder auch STARNBERGER LAND-Glühwein und Punsch bereichern die Produktpalette. Die STARNBERGER LAND „Sonnenäcker“ sind seit 2003 ein erfolgreiches Konzept. Verbraucher können für eine Saison fruchtbare Ackerflächen pachten, auf denen sie mit Lust und Freude Gemüse, Kräuter und Blumen selbst anbauen. Zurzeit stehen in Gauting, Gilching, Seefeld und Weßling Sonnenäcker zur Verfügung. 2.2.2.3.4 Direktvermarktung Die Entwicklung der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte ist seit Jahren in fast allen Bereichen rückläufig z.B. für Qualitätsweizen von 25 Euro/dt (1980) auf 10 Euro/dt (August 2006). Auf der Verbraucherseite sind dagegen die Preise beispielsweise für 1 kg dunkles Mischbrot im gleichen Zeitraum von 1,30 Euro (1980) auf ca. 3 Euro (2006) gestiegen. Um an der allgemeinen Wertschöpfung teilhaben zu können, bietet sich daher für einige Landwirte die Direkt- 24 vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte an. Direkt vom Erzeuger einzukaufen bietet auch für die Verbraucher viele Vorteile: ¾ frische Ware aus heimischer Pro- duktion, ¾ Einblick in die Herkunft und Erzeu- gung, ¾ umweltfreundlich, da keine langen Transportwege, ¾ abfallarm, da keine überflüssigen Verpackungen. Um die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte im Landkreis Starnberg weiter zu fördern, hat das Amt für Landwirtschaft und Forsten eine Liste von landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Starnberg zusammengestellt, die ihre selbst erzeugten Produkte direkt ab Hof vermarkten. Die Liste der Direktvermarkter ist u.a. auf der Internet-Seite des Landratsamtes unter www.landkreis-starnberg.de/direktvermarkter abrufbar. 2.2.2.4 Wirtschaftsförderung Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg Um die Wirtschaftsstruktur des Landkreises weiter zu entwickeln, wurde im Oktober 2000 unter Beteiligung des Landkreises und aller 14 Gemeinden die Gesellschaft zu Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (gfw) gegründet. Bereits in der Startphase waren 22 Unternehmen und Banken als weitere Gesellschafter gewonnen. Diese Wirtschaftsvertreter haben zwischenzeitlich ihre Anteile im Unternehmerverband Wirtschaftsförderung Landkreis Starnberg e.V. (UWS) gebündelt und zahlreiche weitere Unternehmen als Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Koordinator zwischen Unternehmen, Verwaltung, Politik und Bürgern Erfolgreiche Innovationsmesse Fortschreibung 2006 Mitglieder gewonnen. Mit einem Anteil von 1% ist zudem der Landesverband des Deutschen Gewerbeverbandes an der gfw beteiligt. Der Landkreis Starnberg ist mit einem Anteil von 41,2% Hauptgesellschafter und somit auch maßgeblich an der Finanzierung der gemeinsamen Aufgaben beteiligt. Zentrale Aufgabe der gfw sind die nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsund Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg sowie die Förderung von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen. Zum einen bedeutet dies die Schaffung eines wirtschaftsfreundlichen Klimas, wobei sich die gfw insbesondere als Moderator und Behördenlotse sieht. Andererseits fungiert die gfw als Koordinations- und Schnittstelle zwischen Unternehmen, Verwaltung, Politik und Bürgern. Sie ist erste Anlaufstelle für Problemlösungen aus einer Hand. Darüber hinaus ist die gfw Ansprechpartner bei allen wirtschaftlichen und standortrelevanten Fragen. Sie vermittelt Investitionsstandorte sowohl für bereits im Landkreis ansässige Unternehmen mit Verlagerungsoder Erweiterungsabsichten als auch für Unternehmen, die sich neu im Landkreis ansiedeln möchten. Weiterhin leistet die gfw Hilfestellung in Fragen behördlicher Genehmigungsverfahren und berät über öffentliche Finanzierungshilfen ebenso wie in Fragen der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge. Innovationsmesse und Unternehmertag Die InnoSTA, Innovationsmesse im Landkreis Starnberg, die 1998 zum ersten Mal im Landratsamt stattfand, wurde inzwischen zu einer festen Einrichtung. Alle zwei Jahre organisiert die GfW inzwischen diese Plattform für innovative Unternehmen aus dem Landkreis Starnberg, die auf erfreuliche Resonanz stößt. Sie bietet Gelegenheit, die ganze Bandbreite unseres Wirtschaftsstandortes der Öffentlichkeit zu präsentieren. Daneben gibt es für Unternehmer und Besucher die Möglichkeit, sich in Workshops sowie bei Vorträgen über verschiedene Themen zu informieren oder auszutauschen. Impressionen vom Unternehmertag 2005 Ein Tag der Innovationsmesse, die wieder im März 2007 stattfindet, ist als “Tag der Ausbildung” konzipiert. Er bietet v.a. Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, sich über Ausbildungsmöglichkeiten im Landkreis zu informieren und entsprechende Kontakte zu knüpfen. Fremdenverkehrsförderung Der Landkreis Starnberg ist auch ein beliebtes Urlaubs- und Fremdenverkehrsgebiet. Der Tourismus hat sich daher zwischenzeitlich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt (jährlicher Bruttogesamtumsatz ca. 199 Mio. Euro, davon 128 Mio. Euro durch Tagestouristen und 71 Mio. Euro durch Übernachtungsgäste). Von diesem Umsatz entfallen etwa zwei Drittel auf Gastronomie und Gastgewerbe, 25% auf Dienstleistungsunternehmen und 10% auf den Einzelhandel. Ein Großteil der Einnahmen fließt wieder dem regionalen Wirtschaftskreislauf zu, die Tourismuswirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur. Darüber hinaus sichert der Tourismus derzeit ca. 2.000 Arbeitsplätze im Landkreis. Mit der Eröffnung des 120 Zimmer Hotels "Vier-Jahreszeiten Starnberg" im Jahr 2006 werden 25 2 Tourismus ist bedeutender Wirtschaftsfaktor 26 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr weitere Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert. 2005 gab es im Landkreis 61 gewerbliche Vermieter (2586 Betten), 30 private Vermieter (107 Betten) sowie 262 Ferienwohnungen (1308 Betten). Insgesamt wurden bei den gewerblichen Vermietern 561.000 Übernachtungen registriert, davon etwa 15% Besucher aus dem Ausland. Zwischenzeitlich wurden über 100 private Vermietobjekte nach den Richtlinien des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) von einer unabhängigen Agentur mit Sternen klassifiziert. In den letzten Jahren setzte man hier mehr auf Qualitätsverbesserung und Kapazitätsauslastung denn auf Kapazitätserweiterung. Gestiegene Gästeund Übernachtungszahlen beweisen die Richtigkeit dieses Weges. Der Bereich Übernachtungsgäste soll zukünftig stärker ausgebaut werden. Seit 1976 besteht der Fremdenverkehrsverband (jetzt: Tourismusverband) Starnberger Fünf-Seen-Land als Zusammenschluss des Landkreises und der Fremdenverkehrsgemeinden des Landkreises (nicht beteiligt sind die Gemeinden Gauting, Gilching und Krailling). Dem Tourismusverband gehört auch die Interessengemeinschaft für Fremdenverkehr Starnberger See e.V. an, die alle Gemeinden um den Starnberger See umfasst und so auch die Mitwirkung der nicht dem Landkreis Starnberg angehörenden Seeufergemeinden Bernried, Münsing und Seeshaupt vermittelt. Seit dem Jahr 2002 ist auch der Markt Dießen am Ammersee (Lkr. Landsberg) Mitglied im Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land. Der Tourismusverband unterhält eine Geschäftsstelle mit Tourist - Information in Starnberg und hat seit 2004 das operative Geschäft der Tourist Information Herrsching übernommen. Er nimmt sämtliche Aufgaben wahr, die der Entwicklung des Tourismus im Landkreis dienen (Herausgabe von Prospekten, Werbung im In- und Ausland für das Fünf-Seen-Land als Urlaubsgebiet, Beteiligung an Messen und Ausstellungen etc.). Daneben bietet er auch eine zentrale Zimmerver- mittlung und Kartenvorverkauf an. Inzwischen erwirtschaftet der Tourismusverband über 40% seiner Haushaltsmittel selbst. Der restliche Finanzbedarf wird zu 50% vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den beteiligten Gemeinden und der Interessengemeinschaft für Fremdenverkehr Starnberger See e.V. gedeckt. In dem Bewusstsein, dass gerade eine intakte Natur das wichtigste Kapital des Fünfseenlandes ist, wird auch auf Angebote zum "Sanften Tourismus" gesetzt (z.B. "Kombi-Ticket" MVVSchifffahrt, ermäßigter Eintritt beim Buchheim-Museum für Nutzer der Schifffahrt, Vertrieb der Gästekarte "München Welcome Card" incl. MVVTicket und der Oberbayern Card). Der Tourismusverband hat den nachhaltigen Tourismus auch in seinem, vom neu geschaffenen Tourismusbeirat und der Geschäftsstelle erarbeiteten, Zukunftskonzept verankert. Die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens wird durch die aktive Mitwirkung beim bereits erstellten Gewässerentwicklungsplan (GEP) Starnberger See und dem in Arbeit befindlichen GEP Ammersee dokumentiert. Rieder Waldführung 2005 Zudem hat sich der Verband zusammen mit dem Naturschutz- und Jugendzentrum Wartaweil, der Mobilen Umweltschule, dem Ramsar-Büro Ammersee sowie der Gemeinde Herrsching mit den so genannten "Herrschinger Touren" zum Ziel gesetzt, die Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr "Schätze" des Ammersees und seines Umlandes erlebbar zu machen. Gleichzeitig sollen dadurch natur- und umweltverträgliche Strukturen in Tourismus und Freizeitnutzung gefördert werden. Ein anderer Baustein in diesem Segment ist die geplante Installierung des Starnberger Fünf-Seen-Landes als "Nordic - Walking - Region". In dieses Angebot sollen neben den entsprechenden touristischen Anbietern auch Vereine aktiv eingebunden werden. In weitere Maßnahmen hinsichtlich nachhaltigem, naturverträglichem Tourismus ist der Verband ebenfalls eingebunden (z.B. Arbeitskreis Landkreis Radwegenetz). 2.2.2.5 Umweltmanagement im Landkreis Starnberg Viele Betriebe engagieren sich für die Umwelt Mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems wie EMAS oder ISO 14000 gehen viele Unternehmen einen neuen, eigenverantwortlichen Weg im Umweltschutz. Sie unterziehen ihren Betrieb einem freiwilligen UmweltCheck, legen einen “Fahrplan” für Verbesserungen zugunsten unserer Umwelt fest und lassen sich regelmäßig überprüfen. EMAS Im Landkreis Starnberg gibt es derzeit 10 Unternehmen, die das EG-Öko-Audit-Zertifikat (EMAS) erworben haben (Bayern: 300 Betriebe, Stand: November 2006): ¾ Andechser Molkerei Scheitz GmbH, Andechs ¾ Andechser GmbH, Andechs Klostergaststätten ¾ Klosterbrauerei Andechs ¾ Ulenspiegel Druck & Verlag GmbH, Andechs ¾ KW Dienstleistungsservice und Kli- nikdienste, Feldafing ¾ Privatklinik Dr. Schindlbeck, Herr- Fortschreibung 2006 sching ¾ Perger Säfte GmbH, Breitbrunn ¾ Chirurgische Klinik Seefeld ¾ Verla-Pharm GmbH, Tutzing ¾ Landratsamt Starnberg ISO 14000ff Andere Unternehmen wie z.B. die Soyer GmbH, Wörthsee, 3M Espe, Seefeld oder Webasto, Stockdorf haben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14000ff eingeführt, das weltweite Marketingvorteile verspricht. ÖKOPROFIT Auf Initiative des Landratsamtes startete im November 2005 im Landkreis Starnberg das Projekt ÖKOPROFIT (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte UmweltTechnik). ÖKOPROFIT ist eine einfache und kostengünstige Vorstufe zu anderen Umweltmanagementsystemen wie EMAS oder ISO 14000ff. Es bietet damit vor allem kleinen und mittleren Betrieben aus allen Branchen, aber auch kommunalen Einrichtungen die Chance für wirtschaftlich erfolgreichen Umweltschutz. Dabei beteiligten sich in dieser ersten Runde folgende neun Unternehmen aus dem Landkreis Starnberg: 3M ESPE AG, Asklepios Fachklinik München-Gauting, Hotel Schloss Berg, InWEnt Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, Klinikum Starnberg, Kreissparkasse München Starnberg, Marianne-Strauss-Klinik, Schölderle Geräte- und Werkstofftechnologie GmbH und Ulenspiegel Druck und Verlag GmbH. Gemeinsames Ziel war es dabei, mit kompetenter externer Unterstützung eines Umweltberatungsbüros den betrieblichen Umweltschutz (z. B. in den Bereichen Energie, Abfall oder Gefahrstofflagerung) zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Zum Abschluss des Projekts im September 2006 erhielten die teilnehmenden Unternehmen die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung als 27 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr ÖKOPROFIT-Betrieb 2006. 2.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 2.2.3.1 Regionalvermarktung ¾ Über die Fortführung der bisheri- gen STARNBERGER LAND-Produkte hinaus wird auch eine Ausweitung der Produktpalette der Regionalvermarktung angestrebt (z.B. Fleisch- und Milchprodukte, Säfte u.a.). Sobald eine breite Produktpalette angeboten werden kann, sollen auch weitere Gaststätten in das Konzept mit eingebunden werden. Abb. 2/5: Urkundenverleihung an ÖKOPROFIT-Betriebe 2006 Umweltpakt Bayern Auch der Umweltpakt Bayern, eine Vereinbarung zwischen Wirtschaft und Staatsregierung zu freiwilligen Umweltschutzleistungen, die inzwischen bis zum Jahr 2010 verlängert wurde, findet im Landkreis Starnberg erfreuliche Resonanz: Derzeit beteiligen sich 21 Unternehmen aus dem Landkreis am Umweltpakt und können mit ihren erbrachten Umweltschutzleistungen und dem dafür verliehenen Zeichen werben (Bayern: ca. 1700 Betriebe, Stand: Juni 2006). Das Landratsamt Starnberg begrüßt diese Initiativen und unterstützt daher weiterhin die Verbreitung von Umweltmanagementsystemen sowie die Teilnahme am Umweltpakt Bayern im Landkreis durch ¾ Projekt-Initiativen (z. B. ÖKOPRO- FIT) ¾ Beratung und Unterstützung inter- essierter Betriebe bei den ersten Schritten, ¾ gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presse-Veranstaltung zu 10 Jahre EMAS etc.). 28 ¾ Um mittelfristig auch den Markt München zu erschließen, haben sich die Solidargemeinschaften der umliegenden Landkreise im Dachverband “UNSER LAND” organisiert. Ziel ist es u.a., die Stadtbevölkerung auf die Versorgung aus dem Umland und auf die Erhaltung ihrer Naherholungsgebiete aufmerksam zu machen. ¾ Die STARNBERGER LAND Solidar- gemeinschaft e.V. möchte sich zukünftig in den Produkten jedoch nicht nur auf Nahrungsmittel beschränken, sondern auch Märkte wie heimische Energieressourcen (Energie aus Rapsöl, Verwendung heimischer Hölzer als Bau- und Energieträger, Solartechniken usw.) für sich erschließen und an der Energiewende im Landkreis Starnberg mitwirken (s. Kap. 5.2.2.2). ¾ Auch der Landkreis Starnberg un- terstützt das STARNBERGER LAND-Projekt weiterhin durch ideelle und organisatiorische Hilfestellung auf verschiedene Weise. 2.2.3.2 ÖKOPROFIT-Projekt im Landkreis Starnberg Nach der sehr positiven Resonanz auf das erste ÖKOPROFIT-Projekt im Landkreis plant das Landratsamt Starnberg für 2007 die Durchführung einer weiteren ÖKOPROFIT-Runde sowie das An- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr gebot eines weiterführenden “ÖKOPROFIT-Clubs” für bereits zertifizierte Betriebe. Interessierte Betriebe (angestrebt sind wieder 10 bis 20 Teilnehmer) können sich dabei unter erfahrener Anleitung wieder Einsparpotenziale bei Energie, Wasser, Abwasser, Müll etc. erschließen und entsprechende (auch kostensenkende) Verbesserungsmaßnahmen umsetzen. Besonders positiv ist auch die verbesserte Rechtssicherheit dank eines ausführlichen Rechtschecks. In Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer sowie der Betriebsgröße trägt jeder Teilnehmer einen gewissen Eigenanteil. Für den Landkreis Starnberg ist das Projekt kostenneutral. 2.2.3.4 Sonstiges Im Übrigen sei auf die im Mai 1999 im Auftrag des Landkreises erstellte umfangreiche Strukturanalyse für den Landkreis Starnberg und die darin enthaltenen Handlungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale verwiesen. Ansprechpartner: gfw Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-520 [email protected] www.gfw-starnberg.de Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land Wittelsbacherstr. 2c 82319 Starnberg Tel. (08151) 9060-0 [email protected] www.starnberger-fuenf-seen-land.de Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2 80333 München Tel. (089) 5116-0 [email protected] www.muenchen.ihk.de Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGERNDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten Agenda 21 – Offensive ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Kapitel 2.2: Arbeit und Wirtschaft Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Fortführung des ÖKOPROFIT-Projektes im Landkreis Starnberg (s. 2.2.3.1) Zu erreichen bis: ¾ 2007 Fortschreibung 2006 29 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 4 80333 München Tel. (089) 5119-0 [email protected] www.hwk-muenchen.de Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumpperstraße 18-20 82362 Weilheim Tel. (0881) 994-0 [email protected] www.alf-wm.bayern.de Solidargemeinschaft Starnberger Land e.V. 1.Vorsitzende Jutta Köhler Kreuzstr. 25 82131 Gauting Tel. (089) 8501377 www.starnberger-land.de www.unser-land.info Quellen: Daten-Zahlen-Fakten Landkreis Starnberg 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg Statistisches Jahrbuch für Bayern 2005 Hrsg.: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2006 Strukturanalyse für den Landkreis Starnberg Hrsg.: Landratsamt Starnberg, LMU München, Institut für Wirtschaftsgeographie, 1999 Interessante Links: www.landkreis-starnberg.de Aktuelle Zahlen und Fakten über den Landkreis Starnberg www.statistik.bayern.de Bayer. Landesamt für Statistik; Aktuelle Daten u.a. zu Bevölkerung und Wirtschaft www.stmwivt.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie www.stmlf.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten www.bmwi.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.emas.de Aktuelle Infos zum Öko-Audit www.emas-register.de Register aller EMAS-zertifizierter Unternehmen www.umweltpakt.bayern.de Liste der Teilnehmer am Umweltpakt www.izu.bayern.de Infozentrum UmweltWirtschaft Strukturdaten für die Region München Hrsg.: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, 2004 30 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.3 Verkehr 2.3.1 Einführung und Problembeschreibung Drastischer Anstieg der Verkehrsbelastung Wie im gesamten Bundesgebiet hat der Verkehr auch im Landkreis Starnberg erheblich zugenommen. Verkehrsmittel Nummer eins ist das Automobil. Damit ist es aber auch das Sicherheits- und Umweltproblem Nummer eins. Im Landkreis Starnberg zeigen sich negative Auswirkungen auf die Umwelt insbesondere durch den Naherholungsverkehr. Aber auch der “hausgemachte” innerörtliche Verkehr trägt wesentlich zu den aktuellen Verkehrsproblemen bei. Der motorisierte Verkehr verursacht auch ¾ eine Vielzahl an Verkehrstoten und Schwerverletzten, ¾ Luftverschmutzung (obwohl die verkehrsbedingten Emissionen in den letzten Jahren wegen geringerer Verbräuche und verbesserter Abgasreinigung trotz steigendem Kfz-Bestandes abgenommen haben) (vgl. Kap. 5.1.1.1 Luftreinhaltung), ¾ Lärmbelästigung in den Städten, Dörfern und der freien Natur (70 Prozent der Haushalte in der Bundesrepublik fühlen sich vom Straßenverkehrslärm dauernd oder gelegentlich stark belastet) (vgl. Kap. 4.1.2.1 Lärm), ¾ Verminderung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden, ¾ erheblichen Flächenverbrauch für Fahrwege, Parkflächen und eingeschränkt nutzbare Umgebung von Straßen sowie Zerschneidung der Landschaft, ¾ starke Bedrohungen und Gefähr- dungen der Tierwelt (“unattraktive” Straßenränder könnten dies verringern) sowie deren Lebensräume. Fortschreibung 2006 2.3.2 Bestandsaufnahme 2.3.2.1 Kraftfahrzeugverkehr Das Straßennetz im Landkreis Starnberg bedarf vor allem im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen im wirtschaftlichen Bereich (vgl. Kap. 2.2) und zunehmende Kfz-Zahlen in Teilen der Verbesserung. Neben den beiden Autobahnen A 95 (München-Garmisch) und A 96 (München-Lindau) ist v.a. die B2 WeilheimStarnberg) eine wichtige Hauptverkehrsader im Landkreis. Tab. 2/8: Straßennetz im Landkreis Starnberg Autobahn Bundesstraßen Staatsstraßen Kreisstraßen Gemeindestraßen 30 km 20 km 167 km 46 km 822 km Der Bestand an Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Starnberg überdurchschnittlich hoch. Zum 01.01.2006 waren nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes insgesamt 97.620 Fahrzeuge zugelassen, davon etwa 82.800 Pkws, 8.300 Motorräder und 3.300 Lastkraftwagen. Damit liegt die Motorisierung im Landkreis etwas über dem bayerischen Durchschnitt (s. AGENDA 21-Indikator). Überdurchschnittlich viele Kfz im Landkreis 2.3.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr Zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören Linienbusse und S-Bahnen. Im Gegensatz zu städtischen Gebieten ist die Realisierung eines adäquaten öffentlichen Verkehrssystems und -angebots in ländlichen Gebieten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. So führt beispielsweise die geringere Wohndichte oft zu einer finanziell erheblich defizitären Auslastung der Verkehrsmittel. Gleichzeitig hat der Individualverkehr auch eine Entwicklung begünstigt, die heute - bei dem vorhandenen ÖPNV-Angebot 31 Agenda 21 – Kfz-Bestand - Motorisierungsgrad Indikator Statistischer Trend: Der Motorisierungsgrad nahm in den letzten 10 Jahren deutlich zu. Bewertung: Zunehmende Motorisierung führt aufgrund des Rückgangs der durchschnittlichen Fahrleistungen nicht automatisch in gleichem Maße zu steigender Gesamtfahrleistung, höherem Verbrauch und mehr Emissionen. Anmerkungen: Der Motorisierungsgrad im Landkreis Starnberg liegt deutlich über dem bayerischen Durchschnitt. 32 800 750 700 650 600 550 19 90 Die Entwicklung der Fahrzeugdichte ist ein wichtiger Indikator für die aktuelle und zukünftige Verkehrsproblematik sowie für die daraus resultierenden Probleme mit Lärm und Luftverschmutzung. (Anzahl Kfz je 1000 Einwohner) Landkreis Starnberg 20 06 Eine vernünftige Kombination von ÖPNV, Pkw oder Fahrrad kann langfristig zu einer Entlastung der Umwelt führen. Mehr und 20 04 ¾ weniger Unfälle. 20 02 ¾ geringerer Energiebedarf, 20 00 und Abgasen, 19 98 ¾ geringere Emissionen von Lärm 19 96 ¾ weniger Raumanspruch, mehr findet deshalb der Gedanke in der Verkehrsplanung Eingang, nicht ein bestimmtes Verkehrssystem zu verbessern, sondern integrierte Gesamtkonzepte zu entwickeln, die durch bestmögliche Kombination der unterschiedlichen Verkehrsmittel den heutigen Anforderungen an Mobilität und Umweltschutz gerecht werden. Der Landkreis Starnberg lässt derzeit u.a. zu diesem Zweck Leitlinien für ein integriertes Verkehrskonzept erarbeiten, in die auch die Ziele und Maßnahmen des Nahverkehrsplans mit einfließen. Das Leitkonzept soll die Ziele und Handlungsmöglichkeiten für die verkehrliche Entwicklung im Landkreis für die nächsten Jahre festlegen, u.a. die Verbesserung des schienengebundenen Personennahverkehrs, des Busverkehrs sowie der Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern (Park + Ride, Bike + Ride). Das Schienennetz ist im Vergleich zum Straßennetz des Landkreises sehr kurz. Die Hauptstrecken haben eine Gesamtlänge von 32,5 Kilometern, die Nebenstrecken 19,0 Kilometern. 19 94 Vorteile des ÖPNV - einen Verzicht auf das Auto als Alltagsverkehrsmittel kaum noch möglich erscheinen lässt. Den Laden um die Ecke hat längst der Supermarkt in der nächsten Gemeinde ersetzt, der meist wiederum nur mit dem Auto erreichbar ist. Je mehr jedoch die negativen Folgen des Autoverkehrs bewusst werden, desto stärker tritt auch wieder die Forderung nach einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots in die öffentliche Diskussion. Denn die Vorteile der öffentlichen Verkehrsmittel sind offensichtlich: 19 92 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Bayern Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Die Linien München - Tutzing (S6 sowie Regionalzüge) und München Herrsching (S5) sind Teil des S-Bahnnetzes des Großraumes München und von besonderer Bedeutung für Berufspendler und Freizeitverkehr. Abbildung 2/6: ÖPNV-Streckennetz im Landkreis Starnberg (Stand: Dezember 2006) Fortschreibung 2006 Seit 1982 gehört der gesamte öffentliche Busverkehr des Landkreises zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Es handelt sich um 20 Buslinien mit einem Streckennetz von circa 340 Kilometern und einer jährlichen Fahrleistung von rund 1,3 Mio. Kilometern. Die regionalen Linienbusse im Landkreis befördern jährlich rund 2,1 Millionen Fahrgäste. 33 2 Neue Erdgasbusse im Raum Starnberg ab Dezember 2006 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Ab Dezember 2006 werden zwei neue Erdgasbusse des RVO im Starnberger Raum eingesetzt. Dadurch soll ein Beitrag zur Minderung der Feinstaub-Emissionen geleistet werden. Bis die geplante Erdgas-Tankstelle in Starnberg eröffnet (voraussichtlich im Mai 2007), werden die Busse in Wolfratshausen betankt. Abbildung 2/7: Neue Erdgas-Busse des RVO Die Versorgungsleistung der SBahnstrecke München - Herrsching (S5) beträgt im werktäglichen Durchschnitt 19.200 Fahrgäste, die der Strecke München - Tutzing (S6) 24.500 Fahrgäste. Die Auslastung ist während des Berufsverkehrs sehr gut. Im Sommer werden für den Ausflugsverkehr noch zusätzliche S-Bahnen eingesetzt. Einen Überblick über das ÖPNV-Liniennetz im Landkreis Starnberg gibt Abbildung 2/6. Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern, bringt der Landkreis Starnberg seit 2001 jedes Jahr ein Fahrplanheft heraus, in dem sämtliche Bahn-, Bus- und Schiffsverbindungen im Landkreisgebiet, aber auch Anrufsammeltaxis etc. enthalten sind. 34 2.3.2.3 Luftverkehr Der Luftverkehr hat im Landkreis Starnberg gewisse Bedeutung in Gestalt des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen, von dem Lärmeinwirkungen auf die Umgebung ausgehen. Dieser Flugplatz wird derzeit von der EDMO GmbH betrieben und hauptsächlich vom DLR und von der RUAG GmbH genutzt. Die Zahl der jährlichen Flugbewegungen einschließlich des Sportflugverkehrs liegt derzeit bei ca. 11.000 im Vergleich zu ca. 25.000 im Jahr 1999. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 bestimmt u.a., dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand gesichert und die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen gehalten werden sollen. Die EDMO-Flugbetrieb GmbH hat eine Änderung der luftrechtlichen Genehmigung beantragt mit dem Ziel, den Flughafen zukünftig auch für Geschäftsflieger zu nutzen. Mit einer Entscheidung der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern - hierzu ist im nächsten Jahr zu rechnen. 2.3.2.4 Seenschifffahrt Schifffahrt findet auf dem Starnberger See, dem Ammersee, dem Wörthsee und dem Pilsensee statt. Nur auf dem Starnberger See und dem Ammersee gibt es einen regelmäßigen Fährverkehr. Die Fahrpläne finden Sie ebenfalls im Landkreis-Fahrplanheft. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH beförderte 2005 auf elf Fahrgastschiffen circa 476.000 Personen, vor allem im Ausflugsverkehr. Der Anteil der Fischerei ist mit 37 Fischereibooten relativ gering. Die Zahl der privaten Motorboote mit Verbrennungsmaschine auf dem Starnberger See ist auf 280 begrenzt. Auf dem Wörthsee und Pilsensee werden solche Boote nicht zugelassen. Auf die Sportschifffahrt insgesamt entfällt mit rund 4.000 Booten (Motorboote, Elektro-Motorboote und Segelboote) der höchste Nutzungsanteil. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.3.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 2.3.3.1 Kraftfahrzeugverkehr Abbildung 2/8: MS Starnberg, der neue Katamaran am Starnberger See 2.3.2.5 Fahrradverkehr Fahrrad fahren ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zur körperlichen Gesunderhaltung und Fitness. Die Natur wird intensiver erlebt als im geschlossenen Auto. Nicht zuletzt deshalb ist Fahrrad fahren derzeit „in“, nicht nur bei Ausflügen, sondern auch zum Einkaufen oder zur Arbeit. Immer mehr Menschen steigen auf das Fahrrad um. Dem Radwegebau kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Das Radwanderwegenetz des Landkreises mit einer Gesamtlänge von ca. 250 Kilometern bietet zahlreiche Möglichkeiten für Fahrradausflüge durch abwechslungsreiche Landschaft. Daneben bestehen Radwege an Kreisstraßen auf einer Länge von 11 Kilometern, an Bundesstraßen auf 15,8 Kilometern und an Staatsstraßen auf 52,4 Kilometern. Nach einem Grundsatzbeschluss des Kreistages sollen alle Kreisstraßen nach und nach mit Radwegen versehen werden. Fortschreibung 2006 Wie in Kap. 2.3.2.1 dargestellt, nimmt die Anzahl der Kraftfahrzeuge und auch das Verkehrsaufkommen trotz stark gestiegener Benzinpreise weiterhin zu. Neben Maßnahmen, die Verkehrsströme durch Ortsumfahrungen, Tunnels etc. möglichst umwelt- und menschenverträglich zu lenken, ist daher vor allem eine Verkehrsminderung sowie der Einsatz alternativer Kraftstoffe anzustreben. Entsprechende Maßnahmen und Initiativen sollen gefördert werden. Car-Sharing Um den Individualverkehr zu reduzieren und auch ohne eigenes Auto bei Bedarf mobil zu sein, bietet sich das so genannte “Car-Sharing” an. Entsprechende Initiativen, bei denen sich die Mitglieder bei Bedarf ein Auto zu günstigen Bedingungen leihen können, gibt es z.B. in Gauting, Gilching, Herrsching, Seefeld und Starnberg. Ein weiterer Ausbau des Netzes sowie eine intensivierte Bewerbung des entsprechenden Angebotes ist anzustreben (Nähre Infos s. unter “Interessante Links”). Mitfahrzentralen Aus ökologischen, aber auch aus ökonomischen Gründen (gestiegene Benzinpreise) ist die Bildung von Fahrgemeinschaften (z.B. für Pendler) eine wichtige Handlungsmöglichkeit. Mitfahrzentralen bieten hier eine kostenlose Online-Vermittlung und können damit wesentlich zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. Der Landkreis Starnberg wird deshalb zukünftig verstärkt versuchen, möglichst viele Bürger/-innen, aber auch die Gemeinden für die Beteiligung an Mitfahrzentralen zu gewinnen, denn der Erfolg hängt natürlich wesentlich von einem breiten Angebot ab. (Nähre Infos s. unter “Interessante Links”). Auto nur bei Bedarf Gemeinsam fahren Kosten teilen 35 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Spritsparkurse Bereits 2003 und 2005 wurden Kurse für eine benzinsparende Fahrweise mit Erfolg durchgeführt. Durchschnittlich erzielten die Teilnehmer durch die EcoFahrweise etwa 15 % Kraftstoffeinsparung bei gleichzeitig höherer Durchschnittsgeschwindigkeit. Dieses Angebot des Landratsamtes Starnberg, das sich an alle interessierten Landkreisbürger/-innen richtet, soll bei Bedarf wiederholt werden. im Aufbau. Im Mai 2007 soll in Starnberg die erste Erdgas-Tankstelle im Landkreis eröffnet werden. Dieser fossile Kraftstoff bringt v.a. im Bereich der Feinstaubemissionen Vorteile. Zukünftig ist auch die sukzessive Beimischung von Biogas denkbar. Derzeit sind im Landkreis Starnberg etwa 50 Erdgasfahrzeuge zugelassen. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe ist durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, aber auch durch Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gezielt gefördert werden. Vorrangig muss jedoch versucht werden, das Verkehrsaufkommen v.a. durch Umstieg auf alternative Verkehrsmittel zu reduzieren. 2.3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr Abb. 2/9: Teilnehmer des Spritsparkurses 2005 Alternativen marktreif 36 Alternative Kraftstoffe Nicht nur die stark gestiegenen Preise für Benzin und Diesel, auch die schädlichen Klimaauswirkungen der fossilen Treibstoffe, die steigende Abhängigkeit und nicht zuletzt die Feinstaubproblematik sollten uns zum Umstieg auf wirklich sparsame Autos und alternative Kraftstoffe bewegen. Auch im Landkreis Starnberg gibt es hierzu bereits Möglichkeiten: Im November 2006 eröffnete in Gilching-Argelsried die erste PflanzenölTankstelle im Landkreis. Entsprechend umgerüstete Diesel-Fahrzeuge können hier rund um die Uhr diesen umweltfreundlichen Treibstoff tanken. Auch so genannte FlexiFuelFahrzeuge (Betrieb mit Benzin oder Bioethanol) sind bereits auf dem Markt (z.B. Ford, Saab, Volvo), ein entsprechendes Tankstellennetz in Deutschland derzeit Im Jahr 2004 wurde ein Nahverkehrsplan für den Landkreis Starnberg erstellt, der als Grundlage für zukünftige Optimierungsmaßnahmen im Bereich des ÖPNV dient. Das Busangebot des ÖPNV wird im Rahmen der jährlichen Fahrplankonferenzen im Zusammenwirken mit den Gemeinden laufend überprüft und den Bedürfnissen angepasst. Zu möglichen Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs (z.B. Taktverdichtung, Expressbahn) laufen derzeit Verhandlungen. Die Herausgabe des jährlichen Fahrplanhefts für den Landkreis Starnberg soll fortgesetzt werden. Bei der Weiterentwicklung des Beförderungsangebotes wird darauf geachtet, dass neu eingesetzte Busse behindertengerecht ausgestattet sind (Niederflurbusse). Es soll angestrebt werden, bestehende Kurse zu verkehrsschwachen Zeiten soweit möglich durch Anruflinien-Taxen zu ergänzen und diese gegebenenfalls auch dort einzusetzen, wo Linienbusse wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Eine Übersicht über entsprechende bestehende Initiativen (z.B. Anruf-Sammel-Taxi, Bürgerbus, Bürgermobil) ist im aktuellen Landkreis-Fahrplanheft enthalten. Laufende Optimierung des Fahrplans Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Arbeit, Wirtschaft und Verkehr 2.3.3.3 Fahrradverkehr Das Radwegenetz entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis umfasst rund 80 km, das Kreisradwanderwegenetz ca. 250 km. Weitere Ausbaumaßnahmen sind vorgesehen. Nach Beschluss des Kreistages sollen alle Kreisstraßen nach und nach mit Radwegen versehen werden. Dies gestaltet sich allerdings vor allem auf Grund fehlender Bereitschaft von Anliegern, den entsprechenden Grund dafür abzutreten, sehr schwierig. Die Beschilderung des Kreisradwanderwegenetzes wird derzeit einheitlich auf gelbe Wegweiser mit Angabe von Fern- und Nahziel umgestellt. Daneben gibt es seit 2002 durch den Beschluss des Kreisausschusses einen Workshop zur Förderung des Fahrradverkehrs im Landkreis. Dieser hat sich derzeit in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum und dem Erholungsflächenverein zum Ziel gesetzt, Radwege um den Starnberger See sowie von zwei Verbindungen zwischen Ammersee und Starnberger See zu beschildern. lassen werden, Fußwege mit- und vorauszuplanen. 2.3.3.5 Sonstiges Um die ökologisch sinnvolle Anreise von Touristen mit Bussen attraktiver zu gestalten, sollten bei zukünftigen Planungen auch die Schaffung bzw. Erhaltung von Parkmöglichkeiten für Reisebusse stärker berücksichtigt werden. Generell sollte beim Ausbau des Verkehrswegenetzes auch auf eine behindertengerechte Gestaltung geachtet werden. Näheres hierzu in Kap. 3.1.2.4 Behinderungen. Eine Übersicht über barrierefreie Bahnhöfe ist bereits im Landkreis-Kursbuch enthalten. Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21 -Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21 -Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 2.3.3.4 Fußwegesysteme Die städtebauliche und ortsplanerische Qualität in Ortschaften wird maßgeblich durch die Möglichkeit fußläufiger Verbindungen mitbestimmt. Nicht nur für ältere Menschen und Kinder sind diese “Adern” einer Ortschaft unentbehrlich, vielmehr stellen Fußwege für alle Personengruppen über die reine attraktive, weil autofreie Erschließung hinaus auch die soziale Chance dar, Menschen zu treffen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Planung von Fußwegen ist bei der Neuausweisung von Bauflächen ein geringfügiger Mehraufwand, bei bestehenden Baugebieten oft ein langwieriger, oftmals auf Einzelabschnitte begrenzter, aber lohnender Prozess, der nur auf lange Sicht zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden kann. Es sollte daher bei städtebaulichen Planungen keine Gelegenheit ausge- Fortschreibung 2006 Agenda 21 – Offensive Kapitel 2.2: Verkehr Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrsreduzierung sowie zur Förderung alternativer Kraftstoffe (s. 2.3.3.1) Zu erreichen bis: ¾ 2008 37 2 Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de www.bmvbw.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ÖPNV: Fachbereich Kommunalwesen Tel. (08151) 148-270 [email protected] www.stmwivt.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Verkehr: Fachbereich Verkehrswesen Tel. (08151) 148-339 [email protected] Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) Thierschstr. 2 80538 München Tel. (089) 41424344 [email protected] www.mvv-muenchen.de Straßenbauamt Weilheim Münchner Straße 39 82362 Weilheim Tel. (0881) 990-0 [email protected] www.sbawm.bayern.de Quellen: Daten-Zahlen-Fakten Landkreis Starnberg 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg Verbund-Fahrplan für den Landkreis Starnberg Hrsg.: Landratsamt Starnberg, jährlich www.bayerninfo.de Verkehrsinformationen (Elektr. Fahrplanauskunft, Bayernnetz für Radler u.a.) www.mobil-ohne-fossil.de Informationen zu alternativer Mobilität www.ethanol-statt-benzin.de Informationen zu FFV-Fahrzeugen etc. www.stattauto-muenchen.de Car-Sharing-Initiative www.mitfahrzentralen.de Arbeitsgemeinschaft dt. und europ. Mitfahrzentralen e.V. www.mifaz.de www.mitfahrzentrale.de www.mitfahrgelegenheit.de www.mfz.de www.mitfahrbrett.de www.hitchhikers.de Internet-Mitfahrzentralen www.vcd.org Verkehrsclub Deutschland; Jährliche Auto-Umweltliste 38 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 3. Soziales / Eine Welt 3.1 Armutsbekämpfung 3.1.1 Einkommensarmut (materielle Armut) ........................41 3.1.1.1 3.1.1.2 3.1.1.3 3.1.1.4 3.1.1.5 3.1.2 3.5 3.6 Fortschreibung 2006 87 Freizeit- und Erholungseinrichtungen .........................88 Sportförderung................................................................92 Sonstiges 3.6.1 80 Medizinische Versorgung .............................................80 Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ...................80 Lebensmittelüberwachung ...........................................82 Erkrankungen durch Lebensmittel...............................84 Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel.................85 Freizeit und Erholung 3.5.1 3.5.2 68 Kindergärten, -horte und -krippen ...............................68 Schulen.............................................................................69 Erwachsenenbildung .....................................................73 Medienzentrum ...............................................................74 Jugendhilfe ......................................................................75 Gesundheit und Ernährung 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 61 Situation im Landratsamt Starnberg ...........................61 Angebote für LandkreisbürgerInnen ...........................64 Familie, Bildung und Erziehung 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.4 Psychische Erkrankungen...................................50 Suchterkrankungen..............................................53 Pflegebedürftigkeit ...............................................54 Körperliche und seelische Behinderungen......56 Schwangerenberatung........................................59 Gleichstellung von Frauen und Männern 3.2.1 3.2.2 3.3 Sozialhilfe...............................................................41 Hilfen für Arbeitssuchende .................................44 Schuldnerberatung...............................................46 Beratung von Menschen ohne festen Wohnsitz...........................................48 Wohnungsbauförderung......................................49 Lebenslagenarmut (immaterielle Armut) ....................50 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.2.3 3.1.2.4 3.1.2.5 3.2 41 93 Integration ausländischer Mitbürger ..........................93 39 3 Soziales / Eine Welt A D soziale Gerechtigkeit: Diese zentralen des Landkreises, zur Armutsbekämp- Ziele nachhaltiger Entwicklung werden fung und sozialer Gerechtigkeit sowie bereits in der Präambel der AGENDA zum Schutz unserer Gesundheit bei- 21 genannt. Und sie sind auch in unse- zutragen. rmutsbekämpfung, die Deckung menschlicher Grundbedürfnisse und ieses Kapitel gibt einen Überblick über die Aufgaben und Möglichkeiten rem Landkreis nicht selbstverständlich. U nsere Gesellschaft ist von weit rei- chenden ökonomischen, sozialen und kulturellen Veränderungen der Rahmenbedingungen betroffen. Die soziale Absicherung und der Selbstwert der Menschen werden insbesondere durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung, Armut und Isolation brüchig. Die Zahl der Hilfebedürftigen wächst. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 3: Kapitel 6: Kapitel 24: Kapitel 25: Kapitel 36: 40 Kampf gegen die Armut Schutz der menschlichen Gesundheit Stärkung der Rolle der Frauen Zukunftssicherung für Kinder und Jugendliche Förderung der Umwelt- und Entwicklungserziehung Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.1 Armutsbekämpfung Armut hat viele Gesichter Wer ist wirklich arm? Diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Ein Einkommen, das in dem einen Land seinen Bezieher unter die statistische Armutsgrenze fallen lässt, wäre in einem anderen Land unter Umständen ein Zeichen für behäbigen Wohlstand. Tatsache ist jedoch, dass es in Deutschland noch nie so viele Wohnungslose, Arbeitslose und Empfänger von staatlichen Fürsorgeleistungen gab wie jetzt. Etwa 180.000 Obdachlose leben auf der Straße, 9 Millionen Menschen beziehen Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften äußern sich zunehmend besorgter über die soziale Situation in unserem Land. Wer sich über Armut äußern oder wer sie beschreiben will, muss sie jedoch auch definieren. Wer ist arm, was bedeutet Armut? Diese Fragen werden von Parteien, Verbänden und Kirchen sehr unterschiedlich beantwortet. Sehr vereinfachend liegen dem Armutsbegriff im Wesentlichen folgende Modelle und Definitionen zugrunde: Relative Armut Die EG-Kommission definiert diejenigen Haushalte als arm, die über weniger als 50% des durchschnittlichen nationalen Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung verfügen. Folgt man dieser Definition, gäbe es in Ländern mit niedrigem Einkommensniveau und geringer Einkommensstreuung keine Armut. Nach Ansicht vieler Experten ist dieser Maßstab deshalb unbrauchbar. Bekämpfte Armut Unter bekämpfter Armut sind jene Personen einzuordnen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) beziehen. Verdeckte Armut In verdeckter Armut leben Haushalte, deren Einkommen unter der maßgebli- Fortschreibung 2006 chen Sozialhilfegrenze liegt, die aber keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Die Dunkelziffer dürfte hier bei ca. 10% liegen. Immaterielle Armut Wer in einer besonderen Lebenslage, z.B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder im Alter, sich nicht selbst helfen kann und keine Hilfe von anderen erhält, ist ebenfalls arm im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB). 3.1.1 Einkommensarmut (materielle Armut) Das Landratsamt Starnberg ist zuständige Behörde für die Sozialhilfe. Darüber hinaus bietet es vielerlei Beratung und Hilfen für Landkreisbürger in schwierigen Lebenslagen an. Neben den im folgenden beschriebenen Hilfsangeboten gibt es noch eine Reihe von nicht-staatlichen Initiativen wie z.B. Tauschzirkeln, Secondhand, Möbelbörsen, Tafeln etc., über die es meist bei den einzelnen Gemeinden nähere Informationen gibt. 3.1.1.1 Sozialhilfe 3.1.1.1.1 Bestandsaufnahme Die nachfolgenden Ausführungen zur Armut im Landkreis Starnberg orientieren sich an der Armutsgrenze des SGB. Danach ist derjenige hilfebedürftig, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann. Ziel der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (hierzu zählen die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist es, dem Leistungsbezieher eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Durch die zum 01.01.2005 vorgenommene Zusammenlegung von Sozialund Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ist eine sinn- Zahl der Sozialhilfeempfänger rückläufig 41 3 Soziales / Eine Welt volle Fortführung landkreisspezifischer Zeitreihen derzeit leider nicht möglich. Es wird daher im wesentlichen der aktuelle Sachstand dargestellt. Entwicklung der Empfängerzahlen 2004 bezogen 2.621 Menschen im Landkreis Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Arbeitslosenhilfe. Am 01.01.2005 wurde die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, soweit diese von erwerbsfähigen Personen und ihren Angehörigen in Anspruch genommen wurde, abgelöst durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Aufgrund der vergleichsweise hohen Vermögensfreibeträge kletterte die Zahl der Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts innerhalb eines Jahres auf 3.087. Insbesondere die Zahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nimmt derzeit weiter zu, der Zuwachs aber dürfte sich im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich abflachen. Die absoluten Empfängerzahlen allein geben jedoch noch keine Antwort auf die Frage, in welchem Umfang sich das Armutsrisiko im Landkreis verändert hat. Die folgende Tabelle zeigt daher die Entwicklung der Empfängerdichte: Tabelle 3/1: Leistungsempfänger im Landkreis je 10.000 Einwohner Jahr 1995* 1997* 1998* 1999* 2000* 2001* 2002* 2003* 2004** 2005*** Gesamt 91 92 81 83 71 64 69 89 204 240 Frauen Männer 106 74 104 79 93 68 94 70 82 60 74 53 76 61 98 80 241 239 * BSHG-Stichtagsfälle zum 31.12. pro 10.000 Einwohner ohne Asylbewerber ** BSHG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Arbeitslosenhilfe 42 ***Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei ergibt sich z.B. ein Anstieg der Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bzw. von Sozialhilfe und Grundsicherung von 2004 auf 2005 um 18 %. Sozialhilfeaufwand Der Bruttoaufwand für die Hilfe zum Lebensunterhalt (nur Deutsche, ohne Ausländer und ohne Grundsicherung) betrug im Jahr 2000 2,704 Mio. Euro. Bis 2002 gingen die Ausgaben um 15 % auf 2,297 Mio. Euro zurück. Von 2002 bis 2004 stiegen die Ausgaben kontinuierlich an, und zwar um 21 % auf 2,777 Mio. Euro. Am 01.01.2005 trat die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Kraft. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten seitdem nur noch Personen, die nicht auf Dauer (kürzer als 2 Jahre) voll erwerbsgemindert sind. An Ausgaben fielen für 34 Hilfeempfänger 147.463 Euro an. Die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 2003 974.000 Euro. Innerhalb von nur 2 Jahren sind die Ausgaben um 82% auf 1,774 Mio. Euro gestiegen. 2005 bezogen 377 Landkreisbürger Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber 254 Leistungsbeziehern im Jahr 2003 (+ 48 %). Pro Leistungsbezieher betrug der Aufwand für kommunale Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) im Jahr 2005 durchschnittlich 2.722 Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis im Rahmen der Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nicht für die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuständig ist. Diese werden von der Agentur für Arbeit erbracht. Würden die Regelleistungen berücksichtigt, ergäbe sich ein jährlicher Bruttoaufwand pro Leistungsempfänger von ca. 4.810 Euro. Struktur der Leistungsempfänger Die Altersstruktur der Hilfeempfänger Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Risikogruppe Kinder und Jugendliche ist im nachfolgenden Schaubild dargestellt. 35% der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Knapp 8% sind 65 Jahre und älter. Leistungsbezieher nach Alter (Stand 2005) 65 Jahre und älter 8% Unter 15 Jahre 24% 15 - 24 Jahre 11% 25 - 64 Jahre 57% Abbildung 3/1: Zusammensetzung der Leistungsempfänger nach Alter 2005 Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen: a) Das Risiko, arm zu werden, ist bei Frauen geringfügig höher als bei Männern. b) Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene haben das größte Armutsrisiko c) Der heutige Familienlastenausgleich, das Unterhaltsvorschussgesetz usw. sind demnach noch immer nicht ausreichend, Minderjährige vor Armut zu schützen. d) Das Risiko im Alter arm zu werden, ist nach wie vor gering (Empfängerdichte 2005 in der Altersgruppe "65 Jahre und älter": 109 pro 10.000, Mittelwert aller: 240 pro 10.000). Ursachen für den Sozialhilfebezug Häufigste Armutsursache ist neben der Arbeitslosigkeit die unzureichende Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder im Alter. 3.1.1.1.2 Bisherige Maßnahmen oder im Alter in Not geraten sind und öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Die Beratungsgespräche im Fachbereich Sozialwesen mit Ratsuchenden haben zum einen das Ziel, vorhandene Selbsthilfemöglichkeiten auszuloten und den Ausstieg aus der Sozialhilfebedürftigkeit zu unterstützen, zum anderen durch Bewilligung von Sozialleistungen dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 3.1.1.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Die Beratungskompetenz der Sachbearbeiter des Fachbereichs Sozialwesen sollte weiter verbessert werden. Der Fachbereich wird deshalb interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten bereitstellen und auch darauf achten, dass diese von den Mitarbeitern genutzt werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-238 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales Quellen: Sozialbericht 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg Die Sachbearbeiter im Fachbereich Sozialwesen sind erste Anlaufstelle für Bürger, die wegen Erwerbsunfähigkeit Fortschreibung 2006 43 3 Soziales / Eine Welt 3.1.1.2 Hilfen für Arbeitsuchende ¾ eine effiziente und bürgerfreundli- che Organisation. 3.1.1.2.1 Bestandsaufnahme Arbeitslosenquote unter dem bayerischen Durchschnitt Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Landkreis Starnberg Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Landkreis Stanberg wurde bereits in Kap.2.2. Arbeit und Wirtschaft dargestellt. Im Jahr 2005 waren durchschnittlich 2.788 Personen im Landkreis als arbeitslos registriert. Die Arbeitslosenquote liegt mit 5,2% zwar erheblich unter dem bayerischen Durchschnitt (7,8%), stagniert jedoch seit 2003 auf diesem immer noch zu hohen Niveau. Arbeitslose Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln, war seit vielen Jahren ein Schwerpunkt in der Arbeit der Sozialhilfeverwaltung. Im Rahmen der Auswegberatung wurde mit den Betroffenen ein Hilfeplan entwickelt, der die Vermittlung und Kontrolle unterstützender Maßnahmen einschloss. Die Erfolge dieser beruflichen Reintegrationsbemühungen waren beachtlich und wurden in der Vergangenheit in den Sozialhilfeberichten der Verwaltung ausführlich dargestellt. Inwieweit durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine effizientere Betreuung und Eingliederung der Arbeitslosen erreicht werden konnte, wird nachfolgend überprüft. Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Hilfe zur Arbeit Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 01.01.2005 wollte der Gesetzgeber das ineffiziente Nebeneinander zweier Leistungssysteme, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, beenden. Ziele der Hartz IV-Gesetze sind: ¾ die effiziente Vermittlung in Arbeit, ¾ die Betreuung der Hilfebedürftigen aus einer Hand, ¾ eine verbesserte Betreuung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner, 44 Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter von 15 bis 65 Jahren sowie deren Bedarfsgemeinschaften. Grundsätzlich sollen alle Eingliederungsleistungen des SGB III zur Integration in Beschäftigung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können ergänzende soziale Leistungen, wie z.B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, gewährt werden. Die Aufgabe der Kommunen mit ihren langjährigen Kompetenzen bei der Betreuung und passgenauen Vermittlung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern auf Arbeitsstellen wurde auf die Gewährung von Geldleistungen für Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffung, Umzüge, Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung, für mehrtätige Klassenfahrten sowie auf die Vorhaltung von flankierenden Eingliederungsleistungen (§ 16 Abs. 2 SGB II) beschränkt. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitsvermittlung und für Betreuungs- und Eingliederungsleistungen nach §§ 14, 16 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II. Um die einheitliche Wahrnehmung der Aufgaben sicherzustellen, sind die beiden Träger verpflichtet, Arbeitsgemeinschaften zu errichten. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger wahr. Die kommunalen Träger sollen der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im Landkreis Starnberg (AGAS) Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im Landkreis Starnberg (AGAS) wurde von der Agentur für Arbeit und dem Landkreis Starnberg am 01.11.2004 gegründet. Derzeit werden in der AGAS 2.676 Landkreisbürger betreut, die entweder Arbeitslosengeld II (1.934 Leistungsbezieher) oder Sozialgeld (742 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Arbeitsgemeinschaft zwischen Landratsamt und Bundesagentur für Arbeit Leistungsbezieher) erhalten. Insgesamt sind zur Zeit 33 Dienstkräfte in der AGAS eingesetzt, die sich um die Belange der Arbeitsuchenden und ihrer Familienangehörigen kümmern. Davon sind im Bereich "Markt und Integration" 12 Mitarbeiter, im Bereich "Leistungsgewährung" 16 Mitarbeiter und im Bereich "Kosten der Unterkunft" 5 Mitarbeiter tätig. Von den 33 Dienstkräften wurden 14 Mitarbeiter vom Landkreis eingebracht. Dies geht weit über sein gesetzliches Pflichtkontingent hinaus, wonach er lediglich für die Erledigung seiner Aufgaben, nämlich Gewährung von Unterkunftskosten und einmaligen Sonderleistungen, Personal zu stellen verpflichtet wäre (insgesamt wären hierfür zum Stand 31.12.2005 5,1 Vollzeitkräfte abzustellen gewesen). Das Personal des Landkreises ist insbesondere in der Leistungsberechnung, in der persönlichen Betreuung, im Fallmanagement und in der Widerspruchsbearbeitung eingesetzt. Für das über das Pflichtkontingent hinaus eingesetzte Personal des Landkreises werden vom Bund die Personalkosten in voller Höhe erstattet. Die übrigen Mitarbeiter der AGAS werden von der Bundesagentur für Arbeit (11 Dienstkräfte) gestellt bzw. sind im Wege der Amtshilfe ausgeliehen (8 Dienstkräfte). Die AGAS befindet sich seit Anfang 2006 in der Moosstraße 5 in Starnberg. Um den Handlungsspielraum der Geschäftsführung und der Trägerversammlung der AGAS zu erweitern und um die Belange des Landkreises besser zur Geltung zu bringen, hat der Landkreis das Angebot der Agentur für Arbeit angenommen (Beschluss des Kreisausschusses vom 08.12.2005), die Führung und Umsetzungsverantwortung in der AGAS zu übernehmen. Er hat mit der Wahrnehmung der Umsetzungsverantwortung auch die Stimmenmehrheit in der Trägerversammlung übernommen. Bei der Agentur für Arbeit verbleibt die Gewährleistungsverantwortung für die von ihr zu erbringenden Leistungen. Diese umfasst die Definition von Mindeststandards bei der Leistungserbringung, den Abschluss von Zielvereinbarungen sowie die Controlling-Berichterstattung. Des Weiteren hat die Agentur für Arbeit der AGAS die Befugnis zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltung im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung übertragen. Landkreis hat Führungs- und Umsetzungsverantwortung 3.1.1.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Trotz Übernahme der Umsetzungsverantwortung wird die Arbeit der AGAS nach wie vor durch Vorgaben und Entscheidungen aus Nürnberg erheblich erschwert. Einige Beispiele: ¾ Die zeitliche Befristung von Ar- beitsverträgen von ArbeitsagenturPersonal: Die erhebliche Arbeitsbelastung in den Arbeitsgemeinschaften ist nur mit motiviertem und leistungsfähigem Personal zu bewältigen. Die Befristung der Arbeitsverträge erschwert die Gewinnung von qualifiziertem Personal und verursacht permanenten Einarbeitungsaufwand. ¾ Die Ankündigung der Bundesagen- Abb. 3/2: Neue Büroräume der AGAS Fortschreibung 2006 tur für Arbeit, befristete Arbeitsverhältnisse nicht zu verlängern: Die mit hohem Einarbeitungsaufwand angelernten Mitarbeiter müssen ausscheiden und neue Kräfte müssen mit erheblichem Aufwand ein- 45 3 Soziales / Eine Welt gearbeitet werden. ¾ Vorgabe abstrakter und unrealisti- scher Ziele: Erreichbare Ziele sollten von unten nach oben und nach der jeweiligen örtlichen Situation definiert und mit aussagekräftigen Daten belegt werden. Damit der Geschäftsführer die ARGE steuern kann, benötigt er aktuelle und valide Daten, die auch im internen Mitarbeitercontrolling im Sinne von Mitarbeitersteuerung einsetzbar sind. Die von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Daten erfüllen diese Voraussetzungen nur unzureichend. ¾ Unzureichende und fehlerhafte Software: Die weiterhin völlig inakzeptable Arbeitsweise von A2LL ist mit einer Verschwendung von Arbeitsstunden der ARGE-Mitarbeiter gleichzusetzen. Nach überschlägigen Schätzungen büßen die ARGEMitarbeiter allein durch die A2LLSystemstillstände und Umgehungslösungen ca. 20-30% ihrer möglichen Produktivität ein. Der Landkreis wird im Rahmen seiner Umsetzungsverantwortung versuchen, die genannten Erschwernisse abzubauen bzw. Verbesserungen zu erreichen. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im Landkreis Starnberg (AGAS) Moosstraße 5 82319 Starnberg Tel. (08151) 95964-11 Fax (08151) 95964-13 Quellen: Sozialbericht 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg 3.1.1.3 Schuldnerberatung 3.1.1.3.1 Bestandsaufnahme Etwa 5% der Haushalte in Bayern sind überschuldet. Die Ursachen für diese weiterhin steigende Entwicklung sind vielschichtiger Natur: ¾ kritische Lebensereignisse (Verlust des Bezugspartners, Verlust der Arbeit, Scheitern der Selbstständigkeit, Verlust von Gesundheit, Verlust von Lebensperspektive), ¾ alltägliche Lebensereignisse (Kon- sumhaltung, Haushaltsgründung, Geburt von Kindern, Eigentumsbildung, Rentenbezug etc.). Entwicklung der durchschnittlichen Schuldenhöhe Euro 140.000 120.000 100.000 80.000 Ansprechpartner: 60.000 40.000 46 20.000 0 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-238 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales Abbildung 3/3: Entwicklung der durchschnittlichen Schuldenhöhe Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Zunehmende Überschuldung Die für den Freistaat Bayern feststellbare Zunahme der Überschuldung ist auch im Landkreis Starnberg anzutreffen. Wie Abbildung 3/3 zeigt, hat sich die Höhe der durchschnittlichen Verschuldung jener Menschen, die Kontakt mit der seit 1986 bestehenden Schuldnerberatungsstelle der Sozialhilfeverwaltung aufgenommen haben, deutlich verändert. Auch bei der Entwicklung der Zahl der Ratsuchenden ist die steigende Tendenz der Verschuldung erkennbar: Zahl der Ratsuchenden bei der Schuldnerberatung 400 335 350 300 250 200 150 100 50 ¾ In den sonstigen Fällen kann auf 20 05 20 03 19 99 20 01 19 97 19 95 19 91 19 93 19 89 0 19 87 kursverfahren für Privathaushalte mit der Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung nach einer 6-jährigen "Wohlverhaltensphase" ist aufgrund des komplexen Verfahrens nur für ca. 10% der überschuldeten Haushalte eine Möglichkeit der Entschuldung. In Folge der noch nicht gesicherten Finanzierung durch den Freistaat Bayern hat der Landkreis für seine Schuldnerberatungsstelle die Anerkennung als "geeignete Stelle" für das Insolvenzverfahren noch nicht beantragt. Trotzdem wird den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen Hilfestellung im Vorfeld des Insolvenzverfahrens angeboten. Ziel ist es dabei, die Bürger zu motivieren, das InsO-Verfahren durchzuführen oder die Voraussetzungen für ein mögliches InsO-Verfahren längerfristig vorzubereiten. Abbildung 3/4: Zahl der Ratsuchenden bei der Schuldnerberatung des Landkreises Starnberg 3.1.1.3.2 Bisherige Maßnahmen Dass eine nicht mittelfristig lösbare Überschuldung auf Dauer in materieller aber auch psychischer Verarmung endet (Verlust des Wohnraums, Leben am Existenzminimum etc.), ist offenkundig. Zur Bewältigung und insbesondere auch zur Vermeidung solcher Armut (präventiver Ansatz) ist eine spezifische Schuldnerberatung, wie sie die Sozialhilfeverwaltung seit über 10 Jahren anbietet, nach wie vor nötig. Auch weiterhin gilt, dass der Abbau der individuellen Überschuldung oberste Priorität in der Arbeit mit überschuldeten Personen haben muss. Dabei sind folgende Handlungsansätze zu verfolgen: ¾ Das vom Gesetzgeber zum 01.01.1999 in Kraft gesetzte Kon- Fortschreibung 2006 die sich bereits bisher bewährten Methoden der Schuldnerberatung zurückgegriffen werden (Vereinbarung von realistischen Ratenzahlungen, Vergleichsangebote usw.). ¾ Neben diesen Möglichkeiten der direkten Schuldenberatung wird es aber auch zukünftig nötig sein, die mit der Überschuldung einher gehenden sozialen und psychischen Belastungen der Betroffenen zu beachten und weiterführende Hilfen anzubieten. Dies ist speziell auch für den Teil der Betroffenen wichtig, die aufgrund einer überzogenen Konsumorientierung sonst Gefahr laufen, sich erneut zu verschulden. 3.1.1.3.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ¾ Prüfung des Bedarfs einer aner- kannten Beratungsstelle für das Insolvenzverfahren und ggf. Anerkennung der Schuldnerberatungsstelle des Landkreises anstreben, sobald die kostendeckende Finanzierung der Insolvenzberatung 47 3 Soziales / Eine Welt durch den Freistaat Bayern gesichert ist (vgl. 3.1.1.3.2). Weitere Handlungsmöglichkeiten: keit, ¾ im Anerkennungs- und Geltungs- streben, ¾ ................................................................ ¾ im Selbstwertgefühl Ansprechpartner: geschädigt und dadurch haltlos werden. In Anbetracht dieser Problemlage wäre es verfehlt, die staatliche Fürsorge nur auf materielle Hilfen, Sachleistungen und Notunterkünfte zu beschränken. Hier ist der eigentliche Einsatz der Sozialarbeit erforderlich, wie individuelle Beratung, Begleitung und persönliche Hilfe bis hin zu therapeutischen Maßnahmen. ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Landratsamt Starnberg Schuldnerberatungsstelle Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-401 www.lk-starnberg.de/schuldnerberatung 3.1.1.4 Beratung von Menschen ohne festen Wohnsitz 3.1.1.4.1 Bestandsaufnahme Problembeschreibung Ca. 150.000 Menschen in der Bundesrepublik führen ein Leben ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, ohne soziale Bindungen und ohne gesicherte Unterkunft. Ihre Problemlagen sind sehr differenziert: ¾ keine eigene Wohnung oder deren drohender Verlust, ¾ mangelnde Sozialisation, ¾ finanzielle Schwierigkeiten, ¾ Arbeitslosigkeit, ¾ individuelle Problematiken wie Suchtkrankheit, psychische Erkrankung, Straffälligkeit. Es geht um Personen, die zum Teil schon jahrelang auf der Straße leben. Es geht um Männer, aber auch um Frauen. Es sind Menschen, die 48 ¾ in der Kontakt- und Bindungsfähig- Situation im Landkreis Durchschnittlich sprechen pro Jahr ca. 140 ratsuchende Menschen ohne festen Wohnsitz bei der Fachberatungsstelle des Caritasverbandes Starnberg und bei der Sozialhilfeverwaltung bzw. der AGAS vor. Vorwiegend sind es Einzelpersonen, meist Männer (85%). Das Durchschnittsalter der Hilfesuchenden liegt zwischen 31 und 60. Die meisten sind ledig oder geschieden und seit mehr als 2 und bis zu 15 Jahren auf der Straße. Tagsüber steht den Menschen ohne festen Wohnsitz in Starnberg ein vom Caritasverband betriebener Tagesaufenthalt auf dem Gelände des BRK Starnberg zur Verfügung. Die Besucher haben die Möglichkeit, in der Tagesstätte ihre Kleider zu waschen. Regelmäßig wird ein Frühstück angeboten, das sehr gut angenommen wird. Das Frühstück wird von einem Starnberger Hotel für diesen Zweck gespendet. Für Übernachtungen stehen Plätze in der Obdachlosenunterkunft der Stadt Starnberg zur Verfügung. Auf die besonderen sozialen Schwierigkeiten der bei der Fachstelle des Caritasverbandes Starnberg und der Sozialhilfeverwaltung bzw. der AGAS vorsprechenden Klienten wird versucht, durch individuelle Beratung und ggf. Einleitung notwendiger Hilfen einzugehen. Hilfsangebote für Obdachlose Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Ohne die Bereitstellung von Wohnräumen, die Vermittlung in Arbeit und die Hilfe durch sozialpsychiatrische Beratungs-, Suchtberatungs- und Schuldnerberatungsstellen ist aber eine erfolgreiche Eingliederung der Menschen ohne festen Wohnsitz nicht möglich. Eine enge Kooperation der zuständigen Fachdienste und Behörden ist deshalb besonders wichtig. 3.1.1.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ¾ Weiterhin finanzielle Unterstützung für Maßnahmen und Projekte des Caritasverbandes Starnberg. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-238 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales Caritasverband Starnberg Theresienstr. 6 82319 Starnberg Tel. (08151) 9137-0 [email protected] www.caritas-starnberg.de 3.1.1.5 Wohnungsbauförderung Die Förderung des Baues von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für breite Schichten der Bevölkerung bestimmt und geeignet sind (sozialer Wohnungsbau), war bis Ende 2002 nach dem Fortschreibung 2006 Wohnungsbauförderungsgesetz eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Seit 01.01.2003 wird die Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz vom Landkreis Starnberg als freiwillige Aufgabe fortgeführt. 3.1.1.5.1 Bestandsaufnahme Der Landkreis Starnberg ist seit Jahren ein Gebiet mit erhöhter Wohnungsnachfrage. In den vergangenen 5 Jahren haben jährlich durchschnittlich rund 730 Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer geförderten Wohnung beantragt. Im gleichen Zeitraum konnten pro Jahr durchschnittlich 155 geförderte Wohnungen belegt werden, die frei oder bezugsfertig geworden sind. Die Zahlen machen deutlich, dass Engpässe bei der Versorgung einkommensschwacher Bürger mit preiswertem Wohnraum bestehen. Der Kreistag hat am 14.12.1981 Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues beschlossen. Nach diesen Richtlinien fördert der Landkreis durch zinsgünstige Darlehen Preiswerter Wohnraum ist Mangelware ¾ den Bau von Mietwohnungen durch den Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg oder durch bestehende gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften bzw. -gesellschaften und ¾ den Erwerb von Grundstücken durch den Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg, durch bestehende gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften bzw. -gesellschaften und durch die Gemeinden zum Zwecke der Bebauung mit Mietwohnungen oder mit Eigenheimen und Eigentumswohnungen für Einheimische (Einheimischenmodelle). In der Zeit von 1982 bis 2005 hat der Landkreis Starnberg ¾ den Bau von 868 Mietwohnungen mit Darlehen in Höhe von insgesamt 11.536.800 Euro sowie 49 3 Soziales / Eine Welt ¾ den Erwerb von 10 Grundstücken mit Darlehen in Höhe von insgesamt 1.199.000 Euro gefördert. Umweltaspekte in den Förderrichtlinien Im Februar 2003 hat der Landkreis in seinen Förderrichtlinien bestimmt, dass auf umweltschonendes Bauen besonders zu achten ist. Eine Förderung wurde an die Bedingung geknüpft, dass ¾ keine Dämmstoffe, die voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW) enthalten, verwendet werden, ¾ mindestens ein Drittel der zu för- dernden Wohnungen barrierefrei nach den jeweils geltenden DINNormen errichtet werden. 3.1.1.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ¾ Bereitstellung der für die soziale Wohnraumförderung erforderlichen Mittel auch künftig. 3.1.2.1 Psychische Erkrankungen Als psychische Erkrankungen beziehungsweise Störungen der Psyche werden erhebliche Abweichungen vom Erleben gesunder Menschen bezeichnet. Dabei sind häufig das Denken, Fühlen, Verhalten und die Persönlichkeit beeinträchtigt und bedürfen einer Behandlung. Zu den psychischen Erkrankungen gehören schizophrene Störungen, affektive Störungen, neurotische Störungen, aber auch Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Eine wohnortnahe ärztliche, therapeutische, beratende und psychosoziale Versorgung wirkt sich sowohl auf den Krankheitsverlauf wie auch auf die Krankheitskosten günstig aus. Dies setzt allerdings voraus, dass in einem Versorgungsgebiet alle wichtigen Unterstützungsangebote vorhanden sind und die Einrichtungen ergänzend und kooperierend tätig werden. ¾ Bedarfsorientierte Fortsetzung der 3.1.2.1.1 Die Situation im Landkreis Starnberg Weitere Handlungsmöglichkeiten: Die Erkrankungsrate in der Bevölkerung zeigt im Allgemeinen keine gravierenden Schwankungen. Etwa 25% der Erwachsenen in Bayern erkranken im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass im Landkreis Starnberg etwa 25.000 Erwachsene im Lauf ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung leiden. Eine deutliche Zunahme der Erkrankungshäufigkeit ist bei Personen über 65 Jahren zu verzeichnen. Wohnraumförderung. ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Sozialer Wohnungsbau Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-350 [email protected] www.landkreis-starnberg.de 50 3.1.2 Lebenslagenarmut (immaterielle Armut) Psychische Erkrankungen werden häufig unterschätzt Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) In der Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) sind alle Einrichtungen des psychiatrischen und psychosozialen Sektors vertreten. Die PSAG ist das regionale Planungs- und Koordinierungsgremium zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im Landkreis Starnberg. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Psychiatrisches Krankenhaus Im November 2001 hat die neue Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gauting GmbH ihren Betrieb aufgenommen und damit die gemeindenahe klinische Versorgung für Psychiatrie und Suchthilfe für den Landkreis Starnberg übernommen. gemeinschaft und Wohnheim - werden im Landkreis bislang zwei angeboten: Die therapeutische Wohngemeinschaft der gGmbH des Projektevereins in Starnberg mit sechs Plätzen und das betreute Einzelwohnen des Evangelischen Diakonievereins Starnberg für 15 Personen. Derzeit laufen die Planungen für die Erweiterung des betreuten Einzelwohnens um weitere Plätze. Ein Heim für psychisch Kranke gibt es im Landkreis Starnberg nicht. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Seit Mai 2003 bieten die IWL Werkstätten in Machtlfing eine Gruppe mit 12 Plätzen zur beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung für Menschen mit psychischer Erkrankung an. Der Integrationsfachdienst MünchenFreising steht Menschen mit psychischer Erkrankung beratend, begleitend und unterstützend im Berufsleben zur Seite. Abbildung 3/5: Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gauting Die Klinik verfügt über 100 vollstationäre Betten und 10 Plätze in der Tagesklinik. Das Angebot umfasst das gesamte psychiatrische Behandlungsspektrum mit Ausnahme der Kinderund Jugendpsychiatrie und der forensischen Psychiatrie. Teilstationäre Einrichtungen Der Bedarf für zehn Tagklinikplätze wird seit der Eröffnung der Tagklinik in der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gauting im März 2002 gedeckt. Niedergelassene Ärzte Im Landkreis praktizieren niedergelassene Nervenärzte und Psychiater in Gauting, Gilching, Inning und Starnberg. Die Bedarfsfeststellung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Betreutes Wohnen Von den drei Wohnformen - betreutes Einzelwohnen, therapeutische Wohn- Fortschreibung 2006 Tagesstätten und Kontaktstätten Für Menschen mit psychischen Störungen steht in Starnberg die Tagesstätte "Starnberger Arche" der Gemeinnützigen GmbH des Projektevereins zur Verfügung. Sozialpsychiatrischer Dienst Für die sozialpsychiatrische Versorgung der Landkreisbevölkerung ist der Sozialpsychiatrische Dienst Starnberg zuständig. Außerdem sind die Psychosoziale Beratung des Fachbereichs Gesundheitswesen, der Fachbereich Sozialwesen und die Kinder- Jugendund Familienberatungsstelle des Landkreises an der Versorgung der Bevölkerung beteiligt. Einrichtungen der Gerontopsychiatrie Die steigende Zahl altersverwirrter Menschen erfordert den Ausbau ambulanter, teilstationärer und stationärer Angebote und zwar in altenpflegerischer, psychiatrischer und sozialpsychiatrischer Hinsicht. Im ambulanten Bereich wurde mit der Einführung der gerontopsychiatrischen Fachberatung beim Sozialpsychiatrischen Dienst Steigende Zahl altersverwirrter Menschen 51 3 Soziales / Eine Welt Starnberg ein erster wichtiger Schritt in dieser Richtung unternommen. Im Herbst 2005 gründete die PSAG Starnberg den Arbeitskreis Gerontopsychiatrie. Dieses Fachgremium befasst sich mit der Versorgungssituation gerontopsychiatrischer Patienten im Landkreis. Kinder- und Jugendpsychiatrie Für Kinder und Jugendliche steht mit der Heckscher Klinik, Abteilung Rottmannshöhe, in Berg eine Klinik mit überregionalem Einzugsbereich zur Verfügung. In Gauting wurde für Jugendliche von der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit eine therapeutische Wohngemeinschaft eingerichtet. Gut ausgebautes Angebot im Landkreis Fazit Der Landkreis verfügt mittlerweile über ein gut ausgebautes Dienstleistungsangebot für Menschen mit psychischer Erkrankung. Nichtinstitutionelle Einrichtungen wie Selbsthilfe, Laienhilfe und Angehörige psychisch Kranker sind Teil dieser Struktur. Günstig wirkt sich auch die enge Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und Sozialdienste in der Kreisarbeitsgemeinschaft und die Zusammenarbeit der Einrichtungen in der Arbeitgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg aus. 3.1.2.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Grundlegendes Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot, das dem psychisch kranken Menschen genau die Art und das Ausmaß von Hilfe zukommen lässt, die er tatsächlich braucht. Ein ausdifferenziertes Angebot ist zudem ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Denn nur mit einer feingliedrigen Angebotsstruktur ist es möglich, teure stationäre Therapien auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren. Als konkrete Zielvorgabe im Landkreis Starnberg gilt, die Standards eines regionalisierten Versorgungsgebietes im Sinne des Psychiatriekonzepts des Bezirks Oberbayern zu erreichen, d.h. die weitgehende Vollversor- 52 gung der Landkreisbevölkerung durch Einrichtungen im Landkreis. Ausgenommen davon sind die überregional strukturierte stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie und einige Spezialeinrichtungen. Für die forensische Psychiatrie (Behandlung und Verwahrung psychisch kranker Straftäter) bleibt weiterhin ausschließlich das Bezirkskrankenhaus Haar zuständig. Ziel ist jedoch nicht ein starres Schema von Diensten und Institutionen, sondern "ein komplexes System gemeindenaher Einrichtungen, das den Betroffenen ein abgestuftes und offenes System von Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten sowie Hilfen zur sozialen Integration und Reintegration bereitstellt". Die Einrichtungsdichte allein stellt keinen ausreichenden Qualitätsmaßstab dar. Entscheidend ist die Vernetzung der stationären, teilstationären, ambulanten und komplementären Versorgungseinrichtungen. Die Möglichkeiten des Landkreises, dieses Ziel zu erreichen, sind jedoch begrenzt. Zum einen ist die Entscheidung, eine Einrichtung zu gründen oder auszubauen, letztendlich immer eine unternehmerische, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder einen gemeinnützigen Träger handelt. Zum anderen sind unmittelbare Handlungsmöglichkeiten wegen der überwiegenden Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern nur selten gegeben. Mittelbar ergeben sich jedoch durchaus Möglichkeiten der Einflussnahme und zwar sowohl über die PSAG als auch durch die Option einer gemeinsamen Projektplanung. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-311 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales Gesundheitsamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-900 [email protected] Quellen: Psychosozialer Wegweiser Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2006 3.1.2.2 Suchterkrankungen Bei Sucht denkt man meist zuerst an Drogen wie Heroin oder Ecstasy. Doch es gibt auch legale Suchtmittel wie z.B. Zigaretten oder Alkohol. Weitere Formen von Sucht sind z.B. Ess- oder Spielsucht. In jedem Fall sind die Betroffenen meist nicht mehr fähig, sich aus eigener Kraft aus ihrer Abhängigkeit zu lösen, sie brauchen Hilfe von außen. 3.1.2.2.1 Bestandsaufnahme Mehrere Einrichtungen bieten Hilfen zum Thema Sucht Fortschreibung 2006 Im Landkreis Starnberg gibt es mehrere Einrichtungen, die sich mit dem Thema Sucht beschäftigen und die entsprechende Beratung und Hilfestellung leisten. Ebenso bieten niedergelassene Ärzte und Therapeuten Beratung und Hilfe an. Die Beratungen zielen im konkreten Einzelfall darauf ab, die Lebensumstände für den Erkrankten zu verbessern und ein Leben ohne Sucht zu ermöglichen. In mehreren Schritten wird versucht, ihn dazu zu bewegen, seine Sucht zu akzeptieren, Hilfen anzunehmen und seinen Willen zu fördern, ohne Suchtmittel zu leben. Erforderli- che Hilfen werden vermittelt, suchtbegünstigende Faktoren in der Familie und im Umfeld mit einbezogen. Nach einer Entzugstherapie wird der Therapieerfolg durch Beratung und Einleitung nachsorgender Maßnahmen (z.B. Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe) gestützt. Condrobs Die Sucht- und Drogenberatungsstelle für Jugendliche und Erwachsene "Condrobs" bietet für den Landkreis Starnberg mit Fachkräften qualifizierte Beratung / Therapie / aufsuchende Arbeit sowie Suchtprävention an: Die Beratungsstelle unterstützt Abhängige und Gefährdete von legalen Suchtmitteln wie Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegalen Drogen wie Opiate, Kokain, Cannabis. Außerdem werden auch bei Essstörungen, Computer-, Internet- und Spielsucht Hilfe angeboten. Schwerpunktmäßig findet die Beratung in Form von Einzelgesprächen statt. Für Angehörige werden zudem Paar- und Familienberatungen angeboten. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit werden Abhängige bei Bedarf in Kliniken und zu Hause beraten. KlientInnen, die sich für eine ambulante oder stationäre Therapie entscheiden, werden bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz sowie einem Platz für körperliche Entgiftung unterstützt. Condrobs bietet die Möglichkeit einer ambulanten Therapie (Einzel- und Gruppentherapie) an und hilft bei der Kostenklärung. Die Präventionsarbeit wird unter Punkt "Suchtprävention" vorgestellt. Gesundheitsamt Starnberg Das Gesundheitsamt Starnberg bietet eine Erstberatung für Betroffene und Angehörige bei Suchterkrankungen an und vermittelt bei Bedarf an eine Fachberatungsstelle weiter. Arbeitskreis Sucht Die bisherigen Erfahrungen in der Betreuung und Behandlung Abhängiger und Gefährdeter haben gezeigt, dass eine gute Zusammenarbeit der ver- 53 3 Zusammenarbeit verschiedener Fachstellen notwendig Wehret den Anfängen! Soziales / Eine Welt schiedenen Fachstellen notwendig ist, um den Betroffenen langfristig optimale Hilfe anbieten zu können. Diese wird im Landkreis Starnberg durch den Zusammenschluss von Beratungsstellen, Fachkliniken, Krankenkassen, Ämtern, Schulen, Eltern und Polizei im Arbeitskreis Sucht gepflegt und unterstützt. Der Arbeitskreis dient der gegenseitigen Information und dem Erfahrungsaustausch sowie der kreisweiten Planung der Versorgungsstruktur. Darüber hinaus führen die Mitgliedsorganisationen präventive Projekte, Aktionen und Veranstaltungen durch. Suchtprävention Den vorbeugenden Maßnahmen kommt eine wichtige Bedeutung zu. Deshalb bietet Condrobs durch seine Suchtpräventionsfachkraft hier folgende Angebote: ¾ Gezielte Beratungen mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung, Förderung von Lebenskompetenz und verantwortungsvollem Umgang mit suchtgefährdenden Genussmitteln und abhängigkeitserzeugenden Substanzen, ¾ Arbeit mit Eltern und Angehörigen (Elternabende), ¾ Fortbildung von MultiplikatorInnen (LehrerInnen und ErzieherInnen), ¾ Präventionsarbeit mit Jugendlichen (Schulklassen und Gruppen), ¾ Regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit, ¾ Cafe "chill-out" (als niederschwelli- ges Präventionsangebot). 3.1.2.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ¾ Ziel ist es insbesondere, den guten Stand der Suchtberatung auch weiterhin zu erhalten. 54 Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Condrobs e.V. Sucht- und Drogenberatungsstelle für Jugendliche und Erwachsene Söckinger Straße 25 82319 Starnberg Telefon: (08151) 95963-0 [email protected] www.condrobs-starnberg.de Außenstelle von Condrobs e.V. Rosenstraße 16 82205 Gilching Terminvereinbarungen über Condrobs Starnberg Condrobseinrichtung “chill-out” Niederschwellige Beratung und Begleitung Hauptstraße 22 / 1.Stock 82319 Starnberg Tel. (08151) 998008 [email protected] Gesundheitsamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-900 [email protected] 3.1.2.3 Pflegebedürftigkeit 3.1.2.3.1 Bestandsaufnahme Mit dem demographischen Wandel in Deutschland ist die Zunahme von pflegebedürftigen Menschen verbunden. Nachdem aufgrund der sich verändernden familiären und sozialen Strukturen immer häufiger auf professionelle Pflegeangebote zurückgegriffen Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt werden muss, war bis Einführung der Sozialen Pflegeversicherung das Risiko, aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu verarmen, für einen Großteil der Betroffenen eine bittere Erkenntnis, die zumeist im letzten Lebensabschnitt gemacht werden musste. Oftmals war, nachdem aufgrund der hohen Kosten der Pflege das Vermögen (= Ersparnisse) bald aufgebraucht war, die Antragsstellung beim zuständigen Sozialhilfeträger notwendig, um die weitere Pflege gewährleisten zu können. Situation im Landkreis Starnberg Pflegeversicherung Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 konnte dieses Armutsrisiko zu einem Teil reduziert werden. Nachdem die Leistungen der Pflegeversicherung seit 1996 unverändert geblieben sind, die Kosten für ambulante und stationäre Pflege jedoch gestiegen sind, wird die Zahl derer, die Pflege nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können, wieder größer. Unverändert bleibt die Belastung durch die Pflegebedürftigkeit bei dem Betroffenen wie bei den Angehörigen, sofern diese mit der Pflege betraut waren und sind. Hinzu kommt, dass es in speziellen Bereichen der Pflegeangebote (Kurzzeit- wie Langzeitpflege) immer wieder zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Bewohner kommen kann, wenngleich aufgrund der Schaffung neuer Pflegeplätze hier spürbare Verbesserungen erzielt werden konnten. Die Pflegeversicherung und die dazugehörenden bayerischen Ausführungsbestimmungen sahen daher vor, dass die Landkreise den "für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen" festlegen. Die mittlerweile 2. Bedarfsfeststellung gemäß Art 3 AGPflegeVG wurde am 22.7.2002 vom Kreistag verabschiedet. Darin enthalten sind wesentliche Daten und Feststellungen zur Situation der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Starnberg. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die Situation wie folgt dar: ¾ ca. 3.045 Menschen (Stand: 15.12.2003; Quelle: Pflegestatistik Fortschreibung 2006 Bayern 2003) im Landkreis Starnberg sind pflegebedürftig im Sinne der Vorgaben der Pflegeversicherung (ca. 2,4% der Landkreisbevölkerung), ¾ 35 ambulante Pflegedienste (Nach- barschaftshilfen, Sozialstationen und private Betreiber) bieten Hilfen im Rahmen der ambulanten Pflege (= im häuslichen Bereich) an, ¾ 3 Einrichtungen mit ca. 22 Plätzen bieten Tagespflege an (Bedarf: 22 Plätze), ¾ 9 Einrichtungen mit ca. 27 Plätzen bieten Kurzzeitpflege an (Bedarf: 27 Plätze), ¾ 13 Einrichtungen mit ca. 1006 Pfle- geplätzen bieten stationäre Dauerpflege an (Bedarf: 1055 Plätze). Im Herbst 2006 wird der Kreistag über diese vorläufigen Aussagen zum Bestand und zukünftigen Bedarf im Rahmen der 3. Bedarfsfeststellung entscheiden. Um die finanziellen Belastungen der Pflege weiter zu reduzieren, sind die Landkreise verpflichtet, bei Unterdeckung des Bedarfs Haushaltsmittel zur Investitionsförderung bereitzustellen. Der Landkreis ist bestrebt, durch Bereitstellung von Fördermitteln z.B. weitere Kurz- und Langzeitpflegeplätze zu initiieren. Dafür sollen bis 2010 mindestens 1,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Des weiteren werden die ambulanten Pflegedienste regelmäßig mit jährlich ca. 200.000 Euro durch den Landkreis Starnberg unterstützt, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren. Ansonsten wäre diese Belastung noch zusätzlich auf die pflegebedürftigen Menschen zugekommen. Heimaufsicht Das seit 1974 bestehende Heimgesetz soll die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner schützen. Die Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime (derzeit 14 Einrichtungen im Landkreis 55 3 Soziales / Eine Welt Starnberg) sowie die Einrichtungen für volljährige Behinderte zählt dabei zu den Aufgaben des Landratsamtes. 3.1.2.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Gerade die bekannte demographische Entwicklung der nächsten Jahrzehnte macht es notwendig, permanent an der Verbesserung der Situation der pflegebedürftigen Menschen im Rahmen aktiver Sozialpolitik für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mitzuwirken. Weitere Verbesserungen hängen auch entscheidend davon ab, welche gesetzlichen Änderungen im SGB XI beschlossen werden (z.B. eine stärkere Berücksichtigung gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder). Neben dem Aspekt, auch weiterhin durch finanzielle Förderung der Pflegeeinrichtung die Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren, darf nicht vergessen werden, dass es immer mehr auch darum gehen muss, die Qualitätsstandards menschenwürdiger Pflege zu erreichen, zu halten und zu verbessern. Folgende Handlungsmöglichkeiten bieten sich daher in diesem Bereich an: ¾ Fortschreibung der 3. Bedarfsfest- stellung bis spätestens 2011 anhand von aktuellem Datenmaterial. ¾ Darauf hinwirken, dass ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Bereich der Altenpflege bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. ¾ Konsequente Handhabung der heimrechtlichen Möglichkeiten zur Stabilisierung und Steigerung der Pflegequalität (vgl. Kap. Heimaufsicht). ¾ Unterstützung der Heimbetreiber durch den Landkreis bei der (Fort)Entwicklung moderner Pflegekonzepte im Sinne einer ganzheitlichen Pflege. 56 Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-306 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales 3.1.2.4 Körperliche und seelische Behinderung 3.1.2.4.1 Bestandsaufnahme Im Landkreis Starnberg leben derzeit 8.494 Personen mit einem gültigen Ausweis für Schwerbehinderte, d.h. Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % (Stand: 31.12.2005). Der Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung des Landkreises Starnberg hat sich zwischen 1989 (6,4 % bei 112.724 Einwohnern) bis 1999 (6,7 % bei 122.351 Einwohnern) erhöht und beträgt 2005 bei 129.000 Einwohnern 6,58 %. Mehr als 50 % der Schwerbehinderten haben im Ausweis das Merkzeichen "G" bzw. "aG" stehen und sind somit geh- bzw. außergewöhnlich gehbehindert und in ihrer Mobilität eingeschränkt. Knapp 30 % der Schwerbehinderten leben unter Beeinträchtigungen der Funktionen von inneren Organen, bei ca. 10 % sind Behinderungen der Sinnesorgane festgestellt. Die Gruppe der Personen mit cerebralen Störungen, geistig-seelischen Behinderungen und psychischen Erkrankungen ist auf gut 20 % angestiegen. Viele Menschen aus dem betreffenden Kreis beantragen jedoch keinen Schwerbehindertenausweis und es besteht eine unbekannte Dunkelziffer. Dunkelziffer unbekannt Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Hauptursache aller Behinderungen sind mit 88 % Krankheiten, gefolgt von angeborenen Behinderungen mit 4,7 % und Behinderungen nach Unfällen mit 2,7 %. Kommunalplan für Behinderten- und Altenhilfe Im Rahmen des Kommunalplanes für Behinderten- und Altenhilfe sind in Zusammenarbeit mit den im Landkreis Starnberg wirkenden Wohlfahrtsverbänden und den betroffenen Behörden seit 1992 zahlreiche Verbesserungsvorschläge umgesetzt worden. Der Kommunalplan wird vom Landkreis kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert. Arbeitsgemeinschaft vertritt Interessen der Behinderten Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen / Behindertenbeauftragte (r) Im Landkreis Starnberg nimmt sich seit 1980 die Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen der Anliegen von Menschen mit Behinderung an. Sie berät nicht nur in Behindertenfragen, sondern vertritt die Anliegen und Interessen der Menschen mit Behinderungen als Beirat in den Kreisgremien, erarbeitet Lösungsvorschläge, stimmt die Aktivitäten aller an der Arbeit für Menschen mit Behinderungen Beteiligten ab und betreibt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind alle Institutionen, die sich mit Behindertenfragen beschäftigen (z.B. freie Wohlfahrtsverbände, Heime, Organisationen, Schulen, Behörden) und die im Kreistag vertretenen Parteien. Frau Petra Seidl, Dipl. Sozialpädagogin, übt als 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg in dieser Funktion auch die Aufgaben einer Behindertenbeauftragten aus. Arbeitsgemeinschaft offene Behindertenarbeit Die Arbeitsgemeinschaft offene Behindertenarbeit (OBA) ist ein arbeitsteiliger Zusammenschluss des BRK-Kreisverbandes Starnberg, des Caritasverbandes Starnberg e.V. und der Lebenshilfe Starnberg gGmbH. Sie betreibt u. a. eine Kontakt- und Bera- Fortschreibung 2006 tungsstelle für Menschen mit Behinderung (s. Ansprechpartner). Frühförderung von behinderten und davon bedrohten Kindern Ist ein Kleinkind behindert oder droht eine Behinderung, gilt es, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern bzw. eine drohende Behinderung zu verhüten. Diese Aufgabe wird von den in Bayern flächendeckend eingerichteten Frühförderstellen wahrgenommen. Im Landkreis Starnberg bieten drei Frühförderstellen der Lebenshilfe therapeutische Hilfen an, und zwar in Gilching, Herrsching und in Starnberg. Zusätzlich zu den interdisziplinär besetzten Frühförderstellen der Lebenshilfe besteht für die Eltern die Möglichkeit, die Hilfe niedergelassener Therapeuten (Heilpädagogen, Montessoritherapeuten, Psychologen) in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus stehen im Landkreis Starnberg für die Frühförderung von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern folgende teilstationären Einrichtungen zur Verfügung (Stand 30.06.2006): ¾ Heilpädagogische Tagesstätte der Lebenshilfe in Krailling (24 Plätze) und in Andechs (16 Plätze), ¾ 7 Integrationsgruppen der Kinder- gärten im Landkreis mit 33 Förderplätzen in den Gemeinden Berg, Gilching, Krailling, Starnberg, Tutzing und Wörthsee, ¾ Einzelintegrationsplätze in den Kin- dergärten der Gemeinden Andechs (4 Plätze), Berg (2 Plätze), Gilching (4 Plätze), Herrsching (2 Plätze), Pöcking (4 Plätze), Stadt Starnberg (2 Plätze), ¾ 2 Schulkindergarten-Gruppen in Gilching und Starnberg. Für körperlich, seelisch und geistig behinderte Kinder sind ausreichende Fördermöglichkeiten vorhanden. 2005 wurden 91 Kinder in Frühfördereinrichtungen teilstationär betreut. Fördermöglichkeiten für Kinder derzeit ausreichend 57 3 Soziales / Eine Welt Die Kapazitäten der Fördereinrichtungen sind derzeit bedarfsgerecht. Es gilt für die Zukunft, die Effizienz der Fördermöglichkeiten im Hinblick auf Diagnostik und Therapie zu verbessern. 3.1.2.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Die Einflussmöglichkeiten des Landkreises sind aus rechtlichen Gründen sehr eingeschränkt, z.B. ¾ Regelmäßige Fortschreibung des Kommunalplanes für Behindertenund Altenhilfe. ¾ Beschäftigung von Behinderten über die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5% hinaus (auch Vorbildfunktion für freie Wirtschaft). Möglichst barrierefreie Umwelt schaffen Räumliche Umwelt Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten körper- u. sinnesbehinderten Menschen soll die räumliche Umwelt weitgehend barrierefrei gestaltet sein, damit sie am allgemeinen sozialen Leben teilnehmen können und nicht ausgegrenzt werden. Der Landkreis Starnberg ist topografisch äußerst vielfältig. Hanglagen und weite Ebenen wechseln sich ab, kleinstädtische und dörfliche Strukturen sind fast in allen Gemeindebereichen zu finden. Insbesondere in den Dörfern sind durch Steigungen und fehlende Gehwege die Bedingungen für alte und behinderte Menschen oft ungünstig. Durch bauliche Gestaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, den in ihrer Mobilität eingeschränkten Landkreisbürgern freien Zugang zu allen Gebäuden, Plätzen und Wegen zu verschaffen. Insbesondere sollen berücksichtigt werden: ¾ Bei Umbau-, Neubau- oder Sanie- rungsmaßnahmen im Straßenbau sind Absenkungen der Bordsteine vorzunehmen, bei Beibehaltung von leichten Schwellen für blinde und sehbehinderte Personen 58 ¾ Schaffung von Behindertenpark- plätzen in den zentralen Zonen und an wichtigen öffentlichen Gebäuden ¾ Aktive Überwachung von vorhan- denen Behindertenparkplätzen (nur Nutzung durch Berechtigte) ¾ Zuparken von Gehwegen verhin- dern ¾ Barrierefreier Zugang bei Umbau oder Neubau von öffentlichen Gebäuden, gegebenenfalls mit behindertengerechtem Fahrstuhl ¾ Installation von Haussprechanla- gen in Arztpraxen und Kanzleien, sofern der Zugang für Behinderte nicht oder erschwert möglich ist ¾ Auf sichere Bewegungsmöglich- keiten auf den Gehsteigen (Schneeräumung, Laubentfernung, Heckenschnitt u.ä.) achten ¾ In den Naherholungsgebieten dar- auf achten, dass die Freizeitziele behindertengerecht erreichbar sind Der barrierefreie Zugang zu allen Gebäuden, Plätzen und Wegen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen. Der Grad der Eingliederung der behinderten Mitmenschen wird nicht zuletzt an dem Abbau von Zugangshindernissen zu messen sein. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden deshalb z.B. verstärkt behindertengerechte Niederflurbusse eingesetzt (vgl. Kapitel 2.3.3.2). Eine Übersicht über barrierefreie Haltestellen ist im Verbund-Fahrplan des Landkreises Starnberg enthalten (vgl. Kapitel 2.3.2.2). Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-224 [email protected] www.lk-starnberg.de/soziales Kontakt- u. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Caritasverband Starnberg e.V. Frau Petra Seidl Theresienstr. 6 82319 Starnberg Tel. (08151) 913713 www.caritas-starnberg.de Beratungsstelle Barrierefreies Bauen Postfach 190165 80601 München Tel. (089) 139880-31 www.byak.de Quellen: Wegweiser für Menschen mit Behinderung Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2002 Jeweils aktuelle Fassung unter: www.landkreis-starnberg.de Deshalb gibt es staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen, deren gesetzliche Grundlage das Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.08.95 und das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz vom 09.08.96 ist. 3.1.2.5.1 Bestandsaufnahme Die Schwangerenberatungsstelle am Gesundheitsamt Starnberg bietet schwangeren Frauen und ihren Partnern Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden sozialen, psychologischen und medizinischen Fragen. Das Beratungsangebot umfasst im Einzelnen Umfassende Beratung ¾ allgemeine Beratung (medizinische, psychologische und soziale Fragen), ¾ Beratung im Schwangerschafts- konflikt. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll der Schwangeren bzw. dem Paar dazu verhelfen, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen, ¾ Information über und Vermittlung von sozialen und finanziellen Hilfen (z.B. Landesstiftung). Ziel ist die Erleichterung der Lage der Schwangeren bzw. der jungen Familie, ¾ Beratung bei Ehe-, Familien- und Partnerfragen, ¾ Sexualberatung, z.B. Präventions- Interessante Links: www.barrierefrei-mobil.de Infos über barrierefreie Einrichtungen usw. auch im Landkreis Starnberg 3.1.2.5 Schwangerenberatung Jährlich werden im Landkreis Starnberg ca. 1.200 Kinder geboren. Eine erfreulich hohe Zahl. Doch mit der Schwangerschaft sind auch viele Fragen und Probleme verbunden, bei denen oft Beratung und Hilfestellung notwendig ist. Fortschreibung 2006 veranstaltungen in Schulen und Jugendgruppen zu Fragen der Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Empfängnis und Schwangerschaft sowie der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und der Entwicklung des ungeborenen Kindes, ¾ Beratung über Vorsorgeuntersu- chungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung, ¾ Beratung über Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen Risiken und Folgen, 59 3 Soziales / Eine Welt ¾ Aufklärung über Verhütung und Fa- milienplanung, ¾ nachgehende Betreuung nach Ge- burt eines Kindes (z.B. Unterstützung alleinerziehender Elternteile, Festigung gefährdeter Paarbeziehungen und Eltern-Kind-Bindungen) oder nach einem Schwangerschaftsabbruch (z.B. Unterstützung bei psychischen Problemen), ¾ Information über die Möglichkeiten einer Adoption, ¾ Beratung über die Hilfemöglichkei- ten bei einer zu erwartenden Schädigung des Kindes. Die einzelnen Arbeitsbereiche der Beratungsstelle werden durch Einzelberatung, Paarberatung, soziale Gruppenarbeit, Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Durchführung von Informationsveranstaltungen abgedeckt. Um Defizite in der sozialen Versorgung auszugleichen (z.B. Wohnraum, Kinderbetreuung, Teilzeitarbeitsplätze, u.ä.), arbeitet die Beratungsstelle in verschiedenen Arbeitskreisen mit. Ziel: Bessere Vernetzung und Koordination vorhandener Hilfen, Ausbau von Hilfsangeboten, Verbesserung struktureller Verhältnisse. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Gesundheitsamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-900 oder -920 [email protected] www.schwanger-in-starnberg.de DONUM VITAE in Bayern e.V. Hauptstr. 22 82319 Starnberg Sprechzeiten: Montag vormittag Tel. (08141) 18067 (Hauptstelle) www.fuerstenfeldbruck.donumvitae.org Diakonisches Werk FFB e.V. Gutenbergstr. 9-11 82205 Gilching Tel. (08105) 77856 www.schwangerenberatung.diakonieffb.de 3.1.2.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Agenda 21 – Offensive Um Familien und alleinstehenden Frauen die Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft zu erleichtern, wäre eine Unterstützung durch Verbesserungen insbesondere in den folgenden Bereichen hilfreich: ¾ Ausbau von Kinderbetreuungsplät- zen v. a. für ein- bis dreijährige Kinder (vgl. Kap. 3.3.1 bzw. 3.3.5), ¾ Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien und Alleinerziehende (vgl. Kap. 3.1.1.5), ¾ Verbesserung der Verkehrsverbin- dungen im Landkreis (vgl. Kap. 2.3). 60 Kapitel 3.1: Armutsbekämpfung Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Die Vermittlung und die Eingliederung Arbeitsuchen- der durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden im Landkreis Starnberg -AGAS(siehe Kap. 3.1.1.2.2) verbessern. Zu erreichen bis: ¾ 2007 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.2 Gleichstellung von Frauen und Männern Am 1. Juli 1996 ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile. Es bezieht sich dabei ausschließlich auf die Gleichberechtigung innerhalb der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern. Die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind im Einzelnen wie folgt definiert: 1. Die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, 2. die Chancengleichheit von Frauen zu sichern, 3. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, 4. die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien herzustellen. Seit 1996 gibt es im Landratsamt Starnberg eine Gleichstellungsbeauftragte (halbe Stelle = 19,5 Wochenstunden). Ab 2004 war diese Stelle mit 6,5 Wochenstunden besetzt und seit Juli 2006 mit 10 Wochenstunden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat sich zum Ziel gesetzt, die genannten gesetzlichen Forderungen Schritt für Schritt zu verwirklichen. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgaben des Frauenbüros im Landkreis Starnberg wahr und bietet in diesem Rahmen eine Vielzahl von Beratungsmöglichkeiten und Projekten für Landkreisbürgerinnen an. Gleichstellungsstelle und Frauenbüro im Landratsamt 3.2.1 Situation im Landratsamt Starnberg 3.2.1.1 Bestandsaufnahme Absolut gesehen sind derzeit mehr Frauen (183) als Männer (108) im Landratsamt Starnberg beschäftigt. Im Bereich des mittleren Dienstes beträgt der Anteil der weiblichen Beschäftigten ca. 75%, im gehobenen Dienst ca. 50%. Bei den Führungpositionen ergibt sich derzeit folgendes Bild: 9 Fachbereichsleiter / 3 Fachbereichsleiterinnen, 12 Teamleiter / 6 Teamleiterinnen. 3.2.1.1.1 Maßnahmen und Initiativen Abbildung 3/6: Wechsel im Amt 2006: Gleichstellungsbeauftragte Sophie v. Wiedersperg (l.) löst Elfriede März ab Fortschreibung 2006 Die genannten Ziele des Gleichstellungsgesetzes werden durch folgenden Maßnahmenkatalog im Landratsamt Starnberg realisiert: Wie im Gesetz vorgeschrieben wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Hauptamt und dem Personalrat ein Gleichstellungskonzept erstellt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die im Gleichstellungskonzept vorgegebenen Maßnahmen und Ziele zu überwachen und bei Nichteinhaltung zu beanstanden. Das Gleichstellungskonzept wird regelmäßig fortgeschrieben, die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2002. Maßnahmen und Initiativen werden neu überlegt oder fortgeführt. Falls Ziele des vorhergehenden Konzeptes Gleichstellungskonzept bündelt Maßnahmen 61 3 Soziales / Eine Welt nicht realisiert wurden, werden eindeutige und plausible Gründe dafür schriftlich im neuen Konzept niedergelegt. Einige Beispiele: Stellenausschreibungen Ein Arbeitsplatz darf nicht nur für Frauen oder Männer ausgeschrieben werden, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit. In Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, werden insbesondere Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält von jeder Stellenausschreibung (intern und extern) einen Abdruck. Damit ist sichergestellt, dass gleichstellungsrelevante Gesichtspunkte vor der Stellenbesetzung eingebracht werden. Gleichzeitig hat sie das Recht, sich über das Auswahlverfahren jederzeit zu informieren und auf Wunsch der Bewerberinnen an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Neubesetzung von Stellen Bei der Neubesetzung von Stellen in Besoldungs- oder Vergütungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird eine Erhöhung in diesem Bereich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wie Eignung, Befähigung und fachliche Leistung angestrebt. Eine Quotenregelung ist in Bayern nicht vorgeschrieben. Bei Neubesetzungen von Stellen ab Besoldungsgruppe A8, bzw. Vergütungsgruppe Vc wird vor der Stellenausschreibung in jedem Einzelfall mit der jeweiligen Fachbereichsleitung und der Gleichstellungsbeauftragten geprüft, ob die Stelle teilzeitfähig ist. Wird eine Teilzeitmöglichkeit gesehen, wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen. Bei der Besetzung von Führungspositionen wird die Personalverwaltung geeignete Beamtinnen oder weibliche Angestellte zu einer Bewerbung motivieren. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Möglichkeit, der Personalverwaltung geeignete Kandidatinnen zu benennen. 62 Ausbildung Bei Einstellungen für eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst wird darauf hingewirkt, den Frauenanteil zu erhöhen. Dieses Ziel beschränkt sich auf den gehobenen nichttechnischen Dienst, weil der Landkreis im technischen und sozialen Bereich keine Ausbildung durchführt. Zudem wird auch versucht, mehr Frauen für den Fachlehrgang II für Angestellte zu gewinnen. Fortbildung Es wird angestrebt, mehr Frauen für die Teilnahme an fachübergreifenden Seminaren (von Projektmanagement oder Controlling über Moderationstechnik und Rhetorikkursen bis zu Selbstverteidigungskursen) zu gewinnen. Weiterhin werden Fortbildungsveranstaltungen für Informations- und Kommunikationstechniken, Selbsterfahrung, sowie die Möglichkeit zur Ausbildung als Ausbilderinnen für hausinterne Fortbildungsveranstaltungen angestrebt. Für beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Vorbereitungsveranstaltungen angeboten, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern sollen. Sie erhalten Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten. Es wird, soweit hausinterne Veranstaltungen stattfinden, auf die Einrichtung von familiengerechten Seminarzeiten geachtet. Flexible Arbeitszeiten - Teilzeitarbeit Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, kommt der Frage nach der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, insbesondere vor einer anstehenden Neubesetzung von Führungspositionen entscheidende Bedeutung zu. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu schaffen. Dabei hat die Freiwilligkeit von Teilzeitbeschäftigung oberste Priorität. Selbstverständlich muss die Funktionsfähigkeit der Dienststellen gewährleistet sein. Unabhängig von der Prüfung der Teilbarkeit haben alle Beschäftigten, auch die Führungskräfte, grundsätzlich einen Teilzeitmodelle fördern Vereinbarkeit von Familie und Beruf Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen, wenn die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt. Teilzeitarbeit, als Aspekt der betrieblichen Gleichstellungspolitik, soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen besser zu koordinieren. Ziel ist, dass Teilzeitbeschäftigung für Frauen und Männer als eine echte, eigenständige und gleichwertige Alternative zur Vollbeschäftigung akzeptiert wird. Sie erhalten die gleichen beruflichen Entwicklungschancen wie Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitarbeit ist im Landratsamt Starnberg nicht mehr wegzudenken. Die große Anzahl von Teilzeitbeschäftigten (derzeit ca. 90) ist ein Indiz für die flexible Haltung der Dienststelle hinsichtlich den von den betroffenen Beschäftigten vorgetragenen Wünschen. Beurlaubung Sich für einige Jahre ausschließlich der Familie widmen zu können und zu wissen, dass die Rückkehr in das Berufsleben im öffentlichen Dienst gesichert ist, ist heute selbstverständlich geworden. Das Angebot der Beurlaubung ist aber nur dann attraktiv, wenn der Schritt zurück zum Arbeitsplatz ohne Probleme vonstatten gehen kann. Der Kontakt von beurlaubten Personen zum Landratsamt wird intensiv gepflegt. Beurlaubte Beschäftigte werden deshalb zu betrieblichen Veranstaltungen eingeladen. Verwaltungsmodernisierung Seit Beginn der Verwaltungsmodernisierung im Landratsamt Starnberg im Januar 1998 ist die Gleichstellungsbeauftragte in den Modernisierungsprozess, vor allem auch bei der Gestaltung der Personalentwicklung eingebunden. Bei der Zusammensetzung der Projektgruppen wurde darauf geachtet, dass der Frauenanteil gleich dem Männeranteil ist. Die Verwaltungsmodernisierung ist ein in die Zukunft ausgerichteter Prozess, an dem die Frauen in großer An- Fortschreibung 2006 zahl beteiligt sind und dafür sorgen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt, ernst genommen und umgesetzt werden. Telearbeit Durch den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat im Juni 2002 wurden im Landratsamt Starnberg die Voraussetzungen für die Einführung der Telearbeit geschaffen. Derzeit nutzen neun Mitarbeiter/-innen diese Möglichkeit. Stetige Zunahme der Telearbeitsplätze Sexuelle Selbstbestimmung Die Dienststelle setzt sich dafür ein, dass das Persönlichkeitsrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Männern respektiert und gewahrt wird. Sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe sind eine massive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Bei Verstößen werden deshalb insbesondere von den Personalverantwortlichen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten (Kündigung) ausgeschöpft. Arbeit und Elternzeit Die Gleichstellungsstelle lädt mindestens zwei Mal im Jahr die in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterinnen ein. Diese Treffen sollen den Informationsaustausch verbessern und den möglichen Wiedereinstieg erleichtern. 3.2.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Hausinterne Ziele Die hausinternen Ziele sind nach wie vor: ¾ Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, ¾ Vereinbarkeit von Familie und Be- ruf. Zu diesen Punkten wird in der Fortschreibung des Gleichstellungskon- 63 3 Soziales / Eine Welt zeptes ausführlich Stellung genommen werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 3.2.2 Angebote für LandkreisbürgerInnen Mit Kreistagsbeschluss vom 1.6.1988 wurde das Frauenbüro im Landkreis Starnberg initiiert. Grundidee dabei war es, eine Anlaufstelle für die Frauen aus dem Landkreis zu schaffen, um ihnen in ihrer konkreten Situation soweit als möglich Hilfe anzubieten. Das Frauenbüro existiert seit 18 Jahren im Landratsamt Starnberg und ist zu einem festen Begriff in der Bevölkerung geworden. Deshalb wird diese Beratung auch nach Gründung der Gleichstellungsstelle weiterhin angeboten. 3.2.2.1 Bestandsaufnahme Frauenbüro bietet vielfältige Hilfe Die angebotenen Hilfen für Frauen aus dem Landkreis Starnberg sind vielfältig: 3.2.2.1.1 Beratung Die Beratungsgespräche werden sehr gerne und immer häufiger von den Frauen aus dem Landkreis wahrgenommen. Eine ebenfalls erfreuliche Entwicklung ist es, dass zunehmend ausländische Mitbürgerinnen diese Form der Beratungsmöglichkeit annehmen (ca. ein Drittel). Die Beratung erfolgt auf Wunsch auch anonym. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn sie wird von der Beratungssuchenden der Schweigepflicht entbunden, um z.B. Kontakt mit entsprechenden Dienststellen im Hause, oder mit anderen Einrichtungen im Landkreis aufzunehmen. 64 Wie nachfolgend aufgezeigt, kommen Frauen mit folgenden Problemstellungen zur Beratung in die Gleichstellungsstelle: Trennungs- und Scheidungsproblematik Das Beratungsangebot bezieht sich prinzipiell auf beide Partner. Die Möglichkeit eines 3er-Gespräches wird sehr gerne und häufig in Anspruch genommen, weil die Fronten zwischen beiden Seiten meistens sehr verhärtet sind, und die Partner nicht in der Lage sind, einen sachlichen Dialog miteinander zu führen. Ziel dieser Gespräche ist es, gemeinsam mit Hilfe eines neutralen Dritten scheidungsrelevante Themen zu besprechen und zu klären. In vielen Fällen ist es auch notwenig, Kontakte mit anderen Dienststellen herzustellen, wenn es sich z.B. um einen Antrag auf Sozialhilfe, Schuldnerberatung, Antrag auf Sozialwohnung oder die Kontaktaufnahme mit anderen zuständigen Stellen handelt. Körperliche und psychische Misshandlungen Die körperlichen und psychischen Misshandlungen nehmen im Landkreis ständig zu. Zur Beratung kommen ausschließlich Frauen. Sie haben die Möglichkeit, Rat und Hilfe in der Gleichstellungsstelle oder bei anderen Institutionen im Landkreis wie z.B. dem Verein “Frauen helfen Frauen” zu holen. Die Frauen sind in solchen Fällen sehr deprimiert, gedemütigt und verzweifelt. Ein einfühlsamer Erstkontakt ist äußerst wichtig und erforderlich, um entsprechenden Zugang zu den Frauen zu bekommen. Wenn eine Vertrauensbasis geschaffen ist, kann überlegt werden, auf welche Hilfsangebote sich die Frau einlassen kann. Von der Gleichstellungsbeauftragten werden dann auf Wunsch sofort die entsprechenden Maßnahmen veranlasst. In jedem Fall wird den Frauen von der Gleichstellungsbeauftragten dringend angeraten, bei der Polizei eine Anzeige gegen den Misshandler zu erstatten. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Wiedereinstieg in den Beruf Der berufliche Wiedereinstieg von Frauen, die ihrer Familie zuliebe ihre Berufstätigkeit für mehrere Jahre unterbrochen haben, ist zunehmend ein Schwerpunkt bei den Beratungsgesprächen. Allgemeine frauenspezifische Themen In diesen Themenbereich fallen sämtliche Fragestellungen, die mit Elterngeld, geringfügiger Beschäftigung einerseits und psychischen Problemen wie z.B. Depressionen (Wechseljahre der Frau), und Partnerschaftsproblemen andererseits zusammenhängen. Selbstverständlich ist es nicht immer möglich, dass jede Frage beantwortet werden kann. In vielen Fällen kann durch ein Telefonat die Frage geklärt werden oder durch die Weitergabe einer Adresse der/die richtige Ansprechpartner/in konsultiert werden. 3.2.2.1.2 Projekte Nachfolgend aufgeführte Angebote haben sich im Landkreis bereits etabliert und werden weiterhin Bestand haben. Baby-Mütter-Gruppen In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Starnberg entstanden so genannte Baby-Mütter-Treffs in Gilching und Herrsching. Mütter mit Säuglingen haben Gelegenheit, mit anderen Müttern ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Kinder von einer Ärztin und einer Kinderkrankenschwester untersuchen zu lassen. Fragen zur Entwicklung, Ernährung und Pflege des Säuglings sind von großer Bedeutung. "Neuer Start für Frauen" Der "Neue Start" ist ein Motivationsund Orientierungskurs für Frauen aus dem Landkreis. Der Kurs ist ein Angebot für Frauen, die längere Zeit überwiegend Familienarbeit geleistet haben und sich neben ihrer Familien- und Haushaltstätigkeit Freiraum für etwas Neues (z.B. berufli- Fortschreibung 2006 cher Wiedereinstieg) schaffen wollen. Bisher wurden 30 Kurse mit je 20 Teilnehmerinnen im Landratsamt Starnberg angeboten. Jährlich finden 2 Kurse statt. Die Dauer eines Kurses beträgt 11 Wochen einschließlich eines zweiwöchigen Praktikums. Die finanzielle Selbstbeteiligung der Frauen beträgt 400 Euro. Frauenhaus Frauenhäuser bieten Unterkunft und Betreuung für Frauen, die von Gewalt bedroht sind. Das zuständige Frauenhaus für den Landkreis Starnberg befindet sich in Murnau. An der Finanzierung sind drei Landkreise beteiligt (Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen und Starnberg). "Zu Hause gesund werden" Im Landkreis Starnberg wurde die Idee zu diesem Projekt geboren, weil sich die Kindergärten und Schulen zunehmend besorgt darüber geäußert haben, dass die Kinder krank oder auch zum Teil mit Fieber in die Schule kommen und nach einer Krankheit nicht in Ruhe genesen können. Viele alleinerziehende Mütter und Väter trauen sich nicht mehr zu Hause zu bleiben, wenn das Kind erkrankt ist. Sie haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, obwohl der rechtliche Anspruch auf Kinderbetreuungszeiten besteht. Bei diesem Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Starnberg entstand, wurden zuverlässige Helferinnen vermittelt, die direkt in die Familien gehen und vor Ort die kranken Kinder betreuen und pflegen. Aufgrund mangelnder Nachfrage wurde es Ende 2001 eingestellt. Im Sommer 2006 wurde das Projekt versuchsweise in der Gemeinde Seefeld wieder angeboten. Falls es dort erfolgreich angenommen wird, könnte es über die Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eventuell landkreisweit eingeführt werden. Neuer Versuch in Seefeld Paarseminare “Als Paar in Balance bleiben”. Dies ist der Titel eines Wochenendseminars 65 3 Soziales / Eine Welt für Paare. Unter der Leitung von renommierten Dozenten/innnen können Erfahrungen ausgetauscht werden und neue Aspekte und Anregungen für eine interessantere Zukunft in Bezug auf das Zusammenleben gewonnen werden. Diese Seminare des Landratsamtes wurden 1998 erstmalig angeboten und haben eine durchwegs positive Resonanz erhalten. Seminar für langzeitarbeitslose Frauen und Männer Unter dem Motto "Vom Lebensfrust zur Lebenslust" wurde dieses Seminar 1999 erstmals von der Gleichstellungsstelle im Landratsamt Starnberg für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angeboten. Dieses Projekt ist für Frauen und Männer gedacht, die aus irgendwelchen Gründen den Wiedereinstieg in den Beruf nicht geschafft haben und für den Arbeitsmarkt nicht mehr interessant genug sind. Mangels Beteiligung und fehlender Dozentin wird dieses Seminar zukünftig nicht mehr angeboten. Arbeitskreis "Fraueninteressen" Aus dem Arbeitskreis "Frauen in Krisen" wurde der Arbeitskreis "Fraueninteressen" gebildet. Teilnehmerinnen in diesem AK sind Frauen aus dem Landkreis, die als Fachfrauen in einer sozialen Einrichtung tätig sind. Die Grundidee, die zur Bildung dieses Arbeitskreises führte, war, ein gewisses soziales Netz zu schaffen, das sich in erster Linie mit den Bedürfnissen und Wünschen der Frauen beschäftigt. Ziel dieses Arbeitskreises ist es, auf die Frauen aufmerksam zu machen und gemeinsame Projekte im Landkreis auf den Weg zu bringen. Vernetzungstreffen im Landkreis Der Arbeitskreis “Fraueninteressen” und die Gleichstellungsstelle / Frauenbüro des Landkreises Starnberg veranstalteten am 31.03.2001 im Landratsamt einen Workshop. Eingeladen waren alle Frauengruppierungen und Frauenorganisationen des Landkreises. Ziel dieser Veranstaltung war es, ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermög- 66 lichen und Informationen auszutauschen, um eine bessere Vernetzung sowie eine Koordination der Aufgaben herbeizuführen. 3.2.2.1.3 Veranstaltungen Die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes organisiert Veranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu unterschiedlichen Themenbereichen, z.B.: "Frauen verändern die Welt" Diese Ausstellung wurde von Schülerinnen und Schülern des Luisengymnasiums und des St. Anna-Gymnasiums initiiert und erarbeitet. Gezeigt wurden Bilder und Lebensläufe von bedeutenden Frauen aus der Geschichte und der Gegenwart. "Bilder aus einem Frauenhaus" Gezeigt wurden Bilder von Kindern, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus geflohen sind. "Die Farbe Blau" Diese Ausstellung wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit der "Frauenbörse München" veranstaltet. Frauen-Kabarett Im März 2000 fand ein Frauen-Kabarett in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Weilheim-Schongau statt. “Starke Frauen” Im Juli 2002 fand eine Veranstaltung der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis “Fraueninteressen” zum Thema “Starke Frauen” statt. In diesem Zusammenhang wurden Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.2.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Auch in den nächsten Jahren werden die bereits laufenden Projekte fortgeführt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Dieses Thema wird Schwerpunkt der nächsten Veranstaltungsreihe sein (in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung). Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten Auch dies wird ein zukünftiger Schwerpunkt der Gleichstellungsstelle sein. Vernetzung im Landkreis Weiter ist wieder ein Workshop zum Thema Vernetzungsarbeit im Landkreis Starnberg geplant. Erweiterung der Gleichstellungsstelle Aufgrund des Umfangs der Aufgaben und möglichen Projekte sollte eine Erweiterung der Gleichstellungsstelle von derzeit 10 Wochenstunden zu einer Halbtagesstelle in Betracht gezogen werden. Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Gleichstellungsstelle/Frauenbüro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-511 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Frauen helfen Frauen Starnberg e.V. - Notruf Postfach 1275 82209 Herrsching Tel. (08152) 57 20 Interessante Links: www.stmas.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21 – Offensive Kapitel 3.2: Gleichstellung Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes (s. 3.2.1.2) Zu erreichen bis: ¾ 2008 Fortschreibung 2006 67 3 Auch Eltern tragen Verantwortung Soziales / Eine Welt 3.3 Familie, Bildung und Erziehung Bildung, Bewusstseinsbildung, Erziehung und Ausbildung stehen mit fast allen Programmbereichen der AGENDA 21 in Verbindung und sind eine wichtige Voraussetzung, um verantwortungsbewusst mit unseren zukünftigen Umwelt- und Entwicklungsproblemen umgehen zu können. Deshalb ist es notwendig, den Menschen quer durch alle Bildungseinrichtungen und Altersgruppen gezielt Umwelt- und ethisches Bewusstsein, Werte, Einstellungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich sind. Auch im Landkreis Starnberg wird dies in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen berücksichtigt. Dennoch sollte uns bewusst sein, dass der Grundstock hierfür noch immer in den Familien gelegt wird und die Eltern hier große Verantwortung tragen, die es ebenfalls zu unterstützen gilt . 3.3.1 Kindergärten, -horte und -krippen Kinder brauchen Kinder! Ca. 20% der 6- bis 9-jährigen Kinder haben keine Geschwister im Haushalt. Es fehlen in diesen Fällen häufig die gleichaltrigen Spielkameraden und sie haben wenig Gelegenheit, unter Gleichaltrigen Sozialverhalten einzuüben. Das Verständnis von Erziehung hat sich gewandelt. Anders als früher gehört der Kindergarten als Bildungseinrichtung heute selbstverständlich dazu - ebenso wie die Grundschule. Auch der Bedarf an Betreuungseinrichtungen für Kleinstkinder unter drei Jahren ist sprunghaft angestiegen. 3.3.1.1 Bestandsaufnahme Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 wurden die Förderangebote für Kinder in Tageseinrichtungen differenziert und ausgebaut. Erforderlich wurde dies 68 durch die veränderten Lebens- und Umweltbedingungen (Alleinerziehende, berufstätige Eltern etc.). Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist zum 01.08.2005 in Kraft getreten. In der Umsetzung wird der Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen gestärkt sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützt. Das BayKiBiG bietet erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung. Nun kann auch die Tagespflege staatlich gefördert werden. Der Landkreis Starnberg und die ihm angehörenden Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten sehr viel in den Ausbau der Kindertageseinrichtungen investiert. Aktuell bemühen sich viele Gemeinden um die Schaffung von Krippenplätzen für unter Dreijährige. Zur Zeit gibt es im Landkreis Neues Bildungsund Betreuungsgesetz seit 2005 ¾ 76 Kindergärten in freier oder ge- meindlicher Trägerschaft, ¾ 14 Horte, ¾ 10 Kinderkrippen, ¾ 4 Netz für Kinder Einrichtungen in freier Trägerschaft und ¾ 110 Plätze in Kindertagespflege. 3.3.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Zentraler Bestandteil des BayKiBiG und des SGB VIII ist der Auftrag an die Kommunen und den Landkreis zur Bedarfsplanung. In mehreren Planungsschritten, die in Kooperation vorzunehmen sind, ist der Bedarf an Kinderbetreuung zu erheben und festzulegen. Der erste Schritt der Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG und entsprechend § 80 SGB VIII wurde im Landkreis Starnberg in Form einer Elternbefragung in Absprache mit den Kommunen vom Fachbereich Jugend und Sport durchgeführt. Hierfür wurden ca. 5.600 Fragebögen für den Landkreis ausgewertet (Rücklaufquote 43 %). Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Plätze im Kindergarten reichen, Krippenplätze fehlen Die Auswertung der Fragebögen ergibt, dass wir in der Versorgung mit Kindergartenplätzen im Landkreis nahezu Vollversorgung anbieten können. Dringender Bedarf besteht im Ausbau der Krippenplätze sowie im Ausbau von Nachmittagsbetreuungsmöglichkeiten für Schulkinder. Die Kommunen können für die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuung Ausbaustufen festlegen. Spätestens bis 2010 müssen jedoch die in der Bedarfsplanung festgestellten Plätze zur Verfügung gestellt werden. Plätze für Kinder im Kindergartenalter sind ohne Verweis auf Ausbaustufen aktuell anzubieten. Der Sicherstellungsauftrag der Kommunen umfasst alle Altersstufen ab Geburt. Die Verpflichtung, bedarfsgerechte Betreuungseinrichtungen vorzuhalten, ist lediglich eingeschränkt durch nicht vorhandene Leistungsfähigkeit. Ziel ist eine möglichst umfassende Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder aller Altersstufen. Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht nach einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung soll Berücksichtigung finden. Die Betreuungsangebote sollen in ihrem zeitlichen Umfang die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit ermöglichen. Im Zentrum unserer Bemühungen sollte jedoch die Umsetzung der anspruchsvollen Qualitätsstandards stehen, die das BayKiBiG in Anlehnung an den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) formuliert. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Jugend und Sport Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-511 [email protected] www.landkreis-starnberg.de/soziales 3.3.2 Schulen Der Landkreis Starnberg ist Sachaufwandsträger der Berufsschule und der Fünfseen-Schule. Für die Grund- und Hauptschulen sowie die weiterführenden Schulen sind die jeweiligen Gemeinden als Träger verantwortlich. Ansprechpartner für die inhaltliche Ausgestaltung des Bildungsangebotes im Volksschulbereich ist das Staatliche Schulamt Starnberg. 3.3.2.1 Grund-, Haupt- und weiterführende Schulen Tabelle 3/2 gibt einen Überblick über die im Landkreis Starnberg derzeit existierenden Schulen und die jeweiligen Schülerzahlen im Schuljahr 2006/2007. Tabelle 3/2: Schulen im Landkreis Starnberg Schulen Anzahl Grund- und 27 Hauptschulen Förderschulen 3 Realschulen 3 Gymnasien 7 Staatl. Berufsfachschulen 1 Staatl. Berufsschulen 1 Schüler 7.793* 387 1.913 5.530** 219 1.637 * einschl. 897 Schüler der Munich International School ** einschl. 300 Schüler der Munich International School Neben dem allgemeinen Bildungsauftrag wird an allen Schulen auch vermehrt Wert auf die Auseinandersetzung mit verschiedensten Umwelt- und AGENDA 21-Themen gelegt. Fortschreibung 2006 69 3 Neue Umweltrichtlinien an Bayerns Schulen Soziales / Eine Welt Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen Mit der Einführung der neuen Umweltrichtlinien für alle Schulen in Bayern im Februar 2003 sollte der Umweltbildung ein gehobener Stellenwert und damit neue Schubkraft gegeben werden. Der neue Ansatz besteht darin, dass die Umweltbildung das zentrale Anliegen der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ist. In ihr überschneiden sich ökologische Fragen, ökonomische Problemstellungen und Aspekte sozialer Entwicklung in der "EINEN WELT". Diese Teilbereiche gehören zusammen und sollen deshalb als Gesamtheit betrachtet werden. Zu den zentralen Zielen von Umweltbildung gehört es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, dass sie altersangemessen aktiv am gesellschaftlichen Geschehen teilhaben und es mitgestalten können. Damit ist die Umweltbildung ein Teil der politischen Bildung. Umweltbildung hat also den ganzen Menschen mit seinem Gefühl, seinem praktischen Können und seinem Sachverstand im Blick ("Herz, Hand und Kopf"). Lokale Arbeitsgemeinschaft Umweltbildung Seit 1991 gibt es an den jeweiligen staatlichen Schulämtern Arbeitsgemeinschaften für Umweltbildung. Ihre Aufgaben sind u. a. Vorschläge und Hilfen aus dem Bereich der Umweltbildung für den Unterricht zu erarbeiten, angebotene Materialien zu sichten und den jeweiligen lokalen Gegebenheiten anzupassen, Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren sowie das Vermitteln von Kontakten zu Institutionen, die im heimatlichen Raum Umweltaufgaben erfüllen. Umweltfachberater Das staatliche Schulamt ernennt für die Volks- und Sonderschulen des Landkreises einen Umweltfachberater. Seine Aufgabe besteht u. a. darin, die Schulen bei umweltrelevanten Themen und Projekten zu beraten, entsprechendes Material zu sichten und zu verteilen, Spezialisten zu vermitteln 70 und zu Fortbildungsveranstaltungen einzuladen. Derzeitiger Umweltfachberater ist Frau Christa Fischer von der Grundschule Feldafing. Beauftragte für Umwelterziehung Jede Schule bestimmt aus ihren Reihen eine Lehrkraft, die sich in besonderer Weise für die Umweltbildung an der Schule engagiert und derartige Aktivitäten koordiniert. Sie ist daher Ansprechpartner für außerschulische Initiativen, die die Zusammenarbeit mit der Schule suchen. Schwerpunktthema "Wir ernten Sonnenenergie" Angeregt durch die neuen Umweltrichtlinien sowie die bedrohliche Situation in der Energieversorgung setzte sich im Jahre 2003 der Arbeitskreis Umweltbildung unter dem damaligen Leiter Herrn Michael Pimperl das Ziel, das Thema "alternative Energiegewinnung" für Schüler altersgemäß aufzubereiten. Ein kompetenter Partner "Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH" in Feldafing unterstützte das Vorhaben mit Fachreferenten und finanziellen Mitteln. In zahlreichen Arbeitssitzungen, Fortbildungsveranstaltungen und Workshops entstanden zwei Publikationen zum Thema "Wir ernten Sonnenenergie", die an alle Schulen des Landkreises kostenlos verteilt wurden. Darüber hinaus initiierte der Arbeitskreis, Fotovoltaikanlagen auf allen Schulhausdächern des Landkreises zu errichten. Zahlreiche Schulen sind nun bereits mit diesen Anlagen ausgestattet und weitere werden noch folgen. Sie zeigen, dass es Alternativen in der Energiegewinnung gibt und dass die Schüler mit Herz, Hand und Kopf daran mitwirken können. Arbeitskreise starten Vorzeigeprojekte Ansprechpartner: Staatliches Schulamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-800 [email protected] Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.3.2.2 Fünfseen-Schule Individuelle Lernförderung in der FünfseenSchule Hilfsschule, Sonderschule, Sondervolksschule, Schule für Lernbehinderte, Schule zur individuellen Lernförderung, Schule zur Lernförderung, Diagnose- und Förderklassen (DFK), Förderklassen, Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen (SDW), Kooperationsklassen in der Grund- und Hauptschule, Mobile sonderpädagogische Hilfe (MsH), Heilpädagogischer Hort der Lebenshilfe, Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD), Sonderpädagogische Beratungsstelle - die Namen sind Geschichte und Gegenwart, für die breite Öffentlichkeit verwirrend und diskriminierend, unverstanden und häufig fehlinterpretiert. Was verbirgt sich hinter der Fünfseen-Schule, deren Träger der Landkreis Starnberg ist? Die Fünfseen-Schule ist eine Förderschule und versteht sich als schulische Heimat für Kinder, die in der Volksschule nicht ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend gebildet werden können, d.h. die FünfseenSchule wird von Kindern mit Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten besucht und ist bemüht ihrer offiziellen Bezeichnung "Schule zur Lernförderung" gerecht zu werden. Zu den wichtigsten Zielen dieser Fördereinrichtung gehören die Prävention (mobile Dienste im Kindergarten und in der Volksschule), die Integration (Rückführung in die Volksschule und Berufseingliederung), die Kooperation mit den Volksschulen und die Zusammenarbeit mit den medizinischen, therapeutischen und sozialen Fachdiensten. In die Fünfseen-Schule werden also Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten und -verzögerungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten aufgenommen. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und differenziert: ¾ Mobile sonderpädagogische Hilfen in den Kindergärten (MsH) ¾ Heilpädagogen beraten die Eltern von Sorgenkindern und leisten Therapie und Förderung im sprachli- Fortschreibung 2006 chen, sozialen und emotionalen Bereich ¾ Sonderpädagogische und Förderklassen (DFK) Diagnose- ¾ Unterrichtung von Kindern, bei de- nen aufgrund einer verzögerten Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule (noch) nicht zu erwarten ist. Abbildung 3/7: Blick in die Fünfseenschule ¾ In den Förderklassen (3-9) werden die Schüler nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet ¾ Die sonderpädagogischen Diagno- se- und Werkstattklassen (SDW) haben die Ausbildung der Schüler (7.-9.Jgst.) bis zur Berufsreife zum Ziel, der praxisbezogene Unterricht steht im Vordergrund ¾ Betreuung zurückgeführter Förder- schüler in Kooperationsklassen durch mobile Dienste an Grundund Hauptschulen ¾ Die sonderpädagogische Beratungsstelle an der Fünfseen-Schule berät Eltern und Lehrer bei SchulVerhaltens- und Sprachproblemen ¾ Der Mobile Sonderpädagogische Dienst leistet bei Bedarf vor Ort an 71 3 Soziales / Eine Welt den Volksschulen Diagnostik, Beratung, Förderung, Koordination von therapeutischen Hilfsdiensten und Fortbildung für Lehrer. An der Fünfseen-Schule werden derzeit insgesamt 240 Schüler in 17 Klassen gefördert. Zum Einzugsbereich der Schule gehören alle Gemeinden des Landkreises. Für die Beförderung der Schüler stellt der Landkreis kostenlos Schulbusse zur Verfügung. Die Fünfseen-Schule ist bestrebt, die Schüler - wo immer es möglich ist zum richtigen Zeitpunkt an die Grundund Hauptschulen des Wohnortes zurückzuführen oder mit den differenzierten Förderangeboten vor Ort in präventiver Arbeit eine Beschulung in der Förderschule zu vermeiden. Damit leistet die Fünfseen-Schule einen wichtigen Beitrag zur Integration. Ansprechpartner: Fünfseen-Schule Starnberg Zeppelinpromenade 9a 82319 Starnberg Tel. (08151) 15951 [email protected] www.fuenfseen-schule.de 3.3.2.3 Berufliches Zentrum Starnberg Im Beruflichen Zentrum Starnberg, dessen Träger ebenfalls der Landkreis Starnberg ist, sind die Berufsschule sowie die Berufsfachschule für Kinderpflege zusammengefasst. Die Berufsschule bietet die berufliche Ausbildung für folgende Bereiche: Berufsschule und Berufsfachschule für Kinderpflege ¾ Medizinische Fachangestellte, ¾ Bankkaufmann/frau, ¾ Bürokaufmann/frau, ¾ Einzelhandelskaufmann/frau, ¾ Fachkraft für Lebensmitteltechnik, ¾ Fischwirt/in, ¾ Kaufmann/frau wesen, im Gesundheits- ¾ Sport und Fitnesskaufmann/frau , ¾ Veranstaltungskaufmann/frau, ¾ Industriekaufmann/frau, ¾ Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, ¾ Verkäufer/in, ¾ Verwaltungsfachangestellte/r, ¾ Zahnmedizinische Fachangestellte. Auch hier gehören Umweltthemen in allen Fachklassen zum Unterrichtsprinzip. Speziell für die Klassen der Erzieher und Kinderpflege wird Wert auf Themen wie Umwelterziehung im Kindergarten gelegt, denn die auszubildenden Schülerinnen und Schüler werden später in ihrem Beruf wichtige Multiplikatorfunktion für Umwelt- und AGENDA 21-Gedanken haben. 72 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Ansprechpartner: 3.3.3 Erwachsenenbildung Berufliches Zentrum Starnberg Von-der-Tann-Str. 28 82319 Starnberg Tel. (08151) 9088730 www.berufsschule.starnberg.org [email protected] 3.3.3.1 Bestandsaufnahme 3.3.2.4 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Weitere Informationen v.a. zu den Schulgebäuden finden Sie unter Punkt 10.1 Einrichtungen des Landkreises. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Im Bereich der Erwachsenenbildung decken fünf Volkshochschulen den Landkreis Starnberg ab. Nach einer Auswertung des Bayerischen Volkshochschulverbands werden derzeit jährlich 2.335 Veranstaltungen mit insgesamt etwa 25.000 Teilnehmern durchgeführt. Die Nachfrage nach ökologischen Themen ist eher rückläufig. Sie werden jedoch zunehmend in gängige Kursangebote integriert (z. B. Ernährungskurse, Gesundheitsbereich, Naturwissenschaften). Im Bereich der Erwachsenenbildung sind im Landkreis Starnberg weiterhin z.B. die Evangelische Akademie und die Politische Akademie Tutzing, die DGB-Bildungsstätte Pöcking, das Kreisbildungswerk, die Ökostation Wartaweil oder die Bildungsstätte des Bayerischen Bauernverbandes in Herrsching zu erwähnen. Ökologie zunehmend in gängige Kurse integriert 3.3.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Fortschreibung 2006 73 3 Soziales / Eine Welt Ansprechpartner: 3.3.4 Medienzentrum Landratsamt Starnberg Fachbereich Kommunalwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-270 [email protected] www.landkreis-starnberg.de 3.3.4.1 Bestandsaufnahme Volkshochschule Gilching Landsberger Straße 17a 82205 Gilching Tel. (08105) 77950 www.vhs-gilching.de Volkshochschule Herrsching Scheuermannstr. 3 Kurparkschlösschen 82211 Herrsching Tel. (08152) 4250 www.vhs-herrsching.de Volkshochschule Starnberger See Bahnhofplatz 14 82319 Starnberg Tel. (08151) 6950 www.vhs-starnberger-see.de Volkshochschule im Würmtal e.V. Josef-von-Hirsch-Straße 3 82152 Planegg Tel. (089) 8599976 www.vhs-wuermtal.de Außenstelle Gauting Bahnhofstraße 25 82131 Gauting Tel. (089) 8503406 74 Das Medienzentrum des Landkreises Starnberg hält derzeit insgesamt ca. 3.000 Titel zu den verschiedensten Themenbereichen, darunter z.B. über 260 Titel mit der Thematik "Umwelt" zur Ausleihe bereit. Überwiegend handelt es sich hierbei um Video-Kassetten und DVD´s. Die Medien werden ständig ergänzt und aktualisiert. Eine altersgerechte Aufbereitung und ein unkompliziertes Ausleihsystem sorgen dafür, dass von allen Schularten eine rege Nachfrage zu verzeichnen ist. Vor allem Schulen nutzen Angebot 3.3.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Medienzentrum Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-380 [email protected] Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.3.5 Jugendhilfe “Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung in seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit”. Das beschreibt das Programm des Kinder- und Jugendhilferechts. Jugendhilfe unterstützt die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie steht bereit, wenn Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen der Lösung bedürfen - auf freiwilliger Basis. Sie hilft Familien, wenn ein Partner ausfällt. Sie hilft Kindern und Jugendlichen, wenn ihre Eltern sich trennen. Sie will Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können, in Pflegefamilien, Tagesbetreuungseinrichtungen und Heimen Entwicklungsperspektiven geben und sie will benachteiligten jungen Menschen zu Startchancen für ein selbstverantwortliches Leben verhelfen. 3.3.5.1 Bestandsaufnahme Jugendamt bietet Hilfe, bevor es zu spät ist Fortschreibung 2006 Zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung umfassend zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und ergänzen. Die Hilfen sollen nicht erst dann zur Verfügung stehen, wenn die Erziehung in der Familie ernsthaft gefährdet ist. Das Jugendamt Starnberg bietet Unterstützung durch fachlich kompetente Beratungsangebote schon vor dem Notfall, Krisen und Konflikte sollen sich gar nicht so verschärfen, dass am Ende Kinder von ihren Eltern und ihrem sozialen Umfeld getrennt werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz legt auch fest, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand bei Entscheidungen des Jugendamtes zu beteiligen sind. Sie haben das Recht, sich in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. In Notund Konfliktlagen persönlicher, familiärer, schulischer oder beruflicher Art (z.B. Misshandlung, Missbrauch) si- chert das Gesetz ihnen vertrauliche Beratung zu. 3.3.5.1.1 Zuständigkeiten und Aufgaben Jugendhilfe wird einerseits von gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden (freie Träger) und andererseits hauptverantwortlich von Landkreisen und kreisfreien Städten (öffentliche Träger) in Jugendämtern wahrgenommen. Das Spektrum der freien Träger reicht von zahlreichen Selbsthilfegruppen über die Vereine bis hin zu den Kirchen und den bundesweit organisierten Jugend- und Wohlfahrtsverbänden (im Landkreis Starnberg z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Kinderschutzbund, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Brücke e.V., Condrobs e.V.). Als öffentlicher Träger nimmt im Landkreis Starnberg der Fachbereich Jugend und Sport (angesiedelt im Landratsamt) die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Unterstützt wird er dabei vom Jugendhilfeausschuss, dem neben Kreispolitikern auch Vertreter der freien Jugendhilfe angehören. Dieser befasst sich u.a. auch mit Viele Gruppen, Vereine und Verbände wirken mit ¾ Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, ¾ der Jugendhilfeplanung (mittelfris- tige Bedarfsplanung von Einrichtungen, Hilfen und Angeboten im Landkreis) sowie ¾ der Förderung der freien Jugend- hilfe. 3.3.5.1.2 Beratung, Angebote und Leistungen Im Spannungsfeld zwischen möglichst wenigen Eingriffen in die Familie und der staatlichen Verpflichtung zum Schutz und zur Hilfe für das Kind stellt das Gesetz das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Jugendamt ist verpflichtet, Hilfe zur Erziehung (Beratung, Angebote, Leistungen) zu gewähren, wenn eine dem Wohl des Kindes oder 75 3 Soziales / Eine Welt Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe zur Erziehung als ein geeignetes und notwendiges Mittel erscheint, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu fördern. Neben den klassischen Erziehungshilfen (Pflegefamilie, Heim) sieht das Gesetz eine Anzahl gleichrangiger ambulanter und teilstationärer Erziehungshilfen vor. Diese Hilfen sollen dazu beitragen, die Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft Familie zu unterstützen. ¾ "Ambulant" bezieht sich auf die Be- treuung in der Familie durch Personen aus dem Bereich Jugendhilfe, die von außen beratend und unterstützend tätig werden. ¾ "Teilstationäre" Hilfen sind Hilfefor- men, die die Vorteile ambulanter mit den Möglichkeiten stationärer Hilfe verbinden. Sie belassen das Kind und den Jugendlichen in seiner Familie, geben ihm aber nach dem täglichen Schulbesuch qualifizierte Förderung sowie pädagogische und therapeutische Hilfe in Einrichtungen unter Einbeziehung der Eltern. Die Jugendhilfe bietet daher ein abgestuftes, aufeinander aufgebautes System von Hilfen - in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und freien Jugendhilfe vor Ort. Erziehungsberatungsstelle im Landratsamt 76 Erziehungsberatung Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Jugend und Sport - verfügt über eine gut ausgebaute und fachlich kompetente Erziehungsberatungsstelle. Hier werden Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme unterstützt (Erziehungs-, Schulprobleme, Trennungs- und Scheidungsberatung, Kinder-, Familien- und Partnertherapie, Präventionsaufgaben in Kindergärten und Schulen, Fortbildung von Erzieherinnen, Gruppenangebote, z.B. für Alleinerziehende etc.). Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Erziehung in einer Tageseinrichtungsgruppe Soziale Gruppenarbeit ist für ältere Kinder und Jugendliche gedacht und zielt auf soziales Lernen in der Gruppe. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer wird von Fachkräften (Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Sozialarbeiter und Dipl.-Pädagogen) öffentlicher oder freier Träger gestellt. Sie vermitteln zwischen Kindern, Eltern, Schulen und Arbeitgebern und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen. Beim Fachbereich Jugend und Sport Starnberg nehmen drei fest angestellte Dipl.-Sozialpädagogen und 18 Honorarkräfte unter anderem diese Aufgaben wahr. Zusätzlich führt der Verein “Brücke Starnberg e.V.” als freier Träger mit drei Fachkräften Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Rahmen der Betreuungshilfe aus. In der Praxis hat sich die Erziehungshilfe in teilstationären Gruppen bewährt, da die personellen und fachlichen Möglichkeiten der Einrichtung (heilpädagogische Horte, besondere Tagesschulformen) genutzt werden und das Kind weiter in seiner Familie und seinem sozialen Umfeld leben kann. Sozialpädagogische Familienhilfe Sie ist die intensivste Form der ambulanten Erziehungshilfe, weil sie - meist über einen längeren Zeitraum - weit in die Familie hineinreicht und häufig mit einem Bündel von Schwierigkeiten und Problemen sowohl der Kinder als auch der Elternteile (Erziehungsprobleme, Gewalt, Missbrauch, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Sucht, Partnerprobleme) konfrontiert wird. Durch den Einsatz eines Familienhelfers oder einer Helferin kann in vielen Fällen das Selbsthilfepotential einer Familie gestärkt werden. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Als Ergänzung zur klassischen Heimerziehung kommen die Unterbringung in anderen betreuten Wohnformen so- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt wie betreutes Einzelwohnen in Frage. Diese Erziehungshilfen sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Kinder und Jugendliche in Heimen 120 Anzahl 75 59 60 64 58 65 64 66 55 44 39 40 20 19 91 19 93 19 95 19 97 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 0 Abbildung 3/8: Entwicklung der Heimerziehung im Landkreis Starnberg Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer besonderen Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Hilfe wird ¾ in ambulanter Form (freie Thera- peuten), ¾ in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen (heilpädagogische Hor- Fortschreibung 2006 ¾ durch geeignete Pflegepersonen, ¾ stationär in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen ab dem individuellen Zeitpunkt der Einschulung gewährt und hat sich in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt herausgebildet. 108 100 80 te, besondere Schulformen), Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist (z.B. Ausbildungsplatz- oder Wohnungsvermittlung, finanzielle Unterstützung jeweils in Verbindung mit Begleitung durch Fachkräfte). Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Der junge Mensch soll nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Das "Wächteramt" des Jugendamtes wird bei den folgenden Jugendhilfen deutlich: Hilfsangebote müssen individuell abgestimmt sein Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung aus. Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1) diese darum bitten, 2) eine dringende Gefahr für das 77 3 Soziales / Eine Welt Wohl des Kindes/Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert oder 3) ein ausländisches Kind/Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorgeberechtigte noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten Das Jugendamt hat das Vormundschafts- und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, zu unterstützen. Es hat in Verfahren bei diesen Gerichten mitzuwirken. Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Beratung und Belehrung bei Adoption Das Jugendamt hat im entsprechenden Verfahren die Elternteile umfassend zu beraten. Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) Das Jugendamt hat in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken. Es hat frühzeitig zu prüfen (Beratung, Angebote), ob für den Jugendlichen oder den jungen Volljährigen (vom Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und ggf. den Staatsanwalt oder den Richter umgehend davon zu unterrichten. Die Mitarbeiter des Jugendamtes oder des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe (Brücke Starnberg e.V.) sollen den Jugendlichen oder jungen Volljährigen während des gesamten Verfahrens betreuen (Gespräche mit Straftätern und gesetzlichen Vertretern, Erstellung eines Berichts für das 78 Jugendgericht mit Ahndungsvorschlag, Überwachung der richterlichen Auflagen, Vermittlung sozialer Dienste). 3.3.5.1.3 Jugendhilfeplanung Da die geschilderten Aufgaben und Angebote der Jugendhilfe an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst werden sollen, kommt der Jugendhilfeplanung eine entscheidende Rolle bei deren zukünftiger Gestaltung und Fortentwicklung zu. Der Landkreis Starnberg als Träger der Jugendhilfe versucht damit, rechtzeitig ein bedarfsgerechtes Angebot an Jugendhilfemaßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck ermittelt der Fachbereich Jugend und Sport Starnberg den aktuellen Bestand an entsprechenden Einrichtungen und Diensten sowie den zukünftigen Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum. Dabei werden möglichst auch die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten berücksichtigt. Auch für einen unvorhergesehenen Bedarf ist dabei Vorsorge zu treffen. Die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung sind Grundlage für die Planung der notwendigen Vorhaben. Bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.3.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Unsere hochentwickelte Industriegesellschaft funktioniert nach Regeln, die nicht auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen abgestellt sind. Noch immer gelingt es zu wenig, ihre Bedürfnisse und Interessen bei der Gestaltung der Politik in Gemeinden, Ländern und Bund zur Geltung zu bringen. Gerade in diesen Bereichen versucht das Landratsamt Starnberg, im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten ein “kinder- und jugendfreundliches Klima” in unserer Gesellschaft zu fördern. Bestehende Projekte werden deshalb im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Jugend und Sport Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-274 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Brücke Starnberg e.V. Hanfelder Str. 11 82319 Starnberg Tel. (08151) 89984 Caritasverband Starnberg e.V. Theresienstr. 6 82319 Starnberg Tel. (08151) 9137-0 www.caritas-starnberg.de Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Starnberg Kaiser-Wilhelm-Str. 4 82319 Starnberg Tel. (08151) 2602-0 [email protected] www.kvstarnberg.brk.de Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Starnberg e.V. Hauptstr. 13 82319 Starnberg Tel. (08151) 29988 (Notruftelefon) [email protected] www.kinderschutzbund.starnberg.de Fortschreibung 2006 79 3 Soziales / Eine Welt 3.4 Gesundheit und Ernährung Für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der AGENDA 21 sind auch ein funktionierendes Gesundheitswesen sowie eine gesicherte, gesundheitlich unbedenkliche und umweltverträgliche Ernährung wichtig. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die erst im Jahr 2001 den staatlichen Gesundheitsämtern übertragenen Aufgaben der Ernährungsberatung inzwischen wieder gestrichen wurden. Informationen über in unserem Landkreis erzeugte Lebensmittel finden Sie in Kap. 9.4 Landwirtschaft. 3.4.1 Medizinische Versorgung Gute medizinische Versorgung im Landkreis 80 Derzeit sind im Landkreis Starnberg in eigener Praxis und in den bestehenden Krankenhäusern 591 Ärzte tätig (341 niedergelassene Ärzte, 250 Klinikärzte), die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte beträgt derzeit 108. Der Versorgungsgrad der kassenärztlichen Versorgung in den einzelnen Fachrichtungen liegt dabei mit wenigen Ausnahmen etwa in einer Größenordnung von 200%. Für die stationäre Versorgung stehen 10 Krankenhäuser mit 1.358 Betten, für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung 41 Apotheken zur Verfügung. Ferner sind ca. 550 weitere im Gesundheitswesen selbstständig tätige Personen (approbierte Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Krankenschwestern, Hebammen, Krankengymnasten, Masseure, med. Bademeister, Logopäden, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten) beim Gesundheitsamt gemeldet. Die medizinische Versorgung im Landkreis Starnberg ist daher insgesamt als gut anzusehen. 3.4.2 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Dem Gesundheitsamt kommt eine wichtige Rolle bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu. Es überwacht z.B. Krankheitsentwicklungen im Landkreis und bietet u.a. eine Reihe von Beratungsangeboten an. Gesundheitsamt überwacht und berät 3.4.2.1 Bestandsaufnahme Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten können sowohl im individuellen Einzelfall bei einer gemeldeten Erkrankung als auch bereits allgemein im Vorfeld einer Erkrankung ansetzen. Bei der Erkrankung einer einzelnen oder mehrerer Personen ist das Hauptziel, eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern (insbesondere durch Aufklärung über Verhaltensmaßnahmen, ggf. beschränkende Maßnahmen bis hin zur häuslichen Isolierung, Information von Kontaktpersonen über Infektionswege und mögliche Krankheitssymptome). Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig (z.B. Magen-Darm-Erkrankungen durch Salmonellosen, Hirnhautentzündungen, Virushepatitiden, Erkrankung an Tuberkulose). Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Bei einer Meldung dieser Erkrankungen wird grundsätzlich durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit den betreffenden Personen bzw. Einrichtungen die Ursache der Erkrankung ermittelt. Durch Ermittlung der Infektionsquellen und ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten können neben einer individuellen Beratung der erkrankten Personen ggf. auch Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Infektionen festgelegt werden (z.B. Impfungen, Desinfektionsverfahren, Absonderungsmaßnahmen). In den letzten Jahren wurden z.B. im Landkreis Starnberg durchschnittlich pro Jahr 400 Magen-Darm-Erkrankungen, 10 Virushepatitiden, 1 Meningokokken-Meningitis sowie 5-10 Neuerkrankungen an Tuberkulose gemeldet. Tuberkuloseüberwachung Durchschnittlich stehen beim Gesundheitsamt ca. 500 Personen pro Jahr in Tbc-Überwachung. Zu diesem Personenkreis zählen Erkrankte, die bis zu 10 Jahre nach einer Tbc-Erkrankung beobachtet werden (Ausschluss einer Reaktivierung) sowie alle engeren Kontaktpersonen eines aktuell Erkrankten (Ausschluss einer Ansteckung). Aids-Beratung Das Gesundheitsamt bietet ärztliche und sozialpädagogische Beratungsgespräche sowie kostenlose und anonyme Blutuntersuchungen an. Dieses Angebot der Beratung und Testung wurde im vergangenen Jahr wie auch in den Jahren zuvor von ca. 300 Personen wahrgenommen. Daneben werden gesonderte Projekte wie z.B. zum Welt-Aids-Tag (Organisation einer Ausstellung, Informationsveranstaltungen für Schüler und Multiplikatoren) durchgeführt. Impfberatung Eine äußerst wirksame Maßnahme, Infektionskrankheiten zu verhüten, stellen die Impfungen dar. Ein wirksamer Schutz für die Allgemeinbevölkerung besteht dabei nur, wenn mindestens 95% der Bevölkerung gegen die jewei- Fortschreibung 2006 lige Erkrankung geimpft ist. Das Gesundheitsamt ist deshalb durch eine Reihe von Maßnahmen bemüht, auf eine breite Impfbereitschaft und das Schließen von Impflücken hinzuwirken (u.a. durch Pressearbeit, Ausgabe von Informationsmaterialien einschließlich z.B. Filmen für Schulen). Weiterhin führt das Gesundheitsamt jährlich eine Erhebung des Impfstatus anhand der Impfausweise der Kinder in der 5. und 9. Klasse durch. Anhand der so gewonnenen Ergebnisse werden den Eltern durch schriftliche Hinweise aber auch im persönlichen Beratungsgespräch die empfohlenen Auffrisch- bzw. Nachholimpfungen mitgeteilt. Neben der Beratung über erforderliche Impfungen im Inland werden Beratungen über empfohlene Impfungen und sonstige Prophylaxemaßnahmen bei Auslandsreisen angeboten, für die eine große Nachfrage besteht. Gehäufte Anfragen zu Erkrankungen, die durch Zecken übertragen werden können (FSME, Borreliose) und zum Fuchsbandwurm treffen v.a. in den Frühlings- und Sommermonaten ein. Das Gesundheitsamt informiert über die Krankheitsbilder, die Ausbreitungsgebiete sowie über die möglichen Schutzmaßnahmen. 3.4.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ¾ Im Zuge einer Erweiterung der Be- ratungsangebote und -möglichkeiten kommen schrittweise Informationen über das Internet zur Anwendung (schneller und jederzeit verfügbarer Zugriff für interessierte Personen). Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 81 3 Soziales / Eine Welt 3.4.3 Lebensmittelüberwachung Die Lebensmittelüberwachung dient dem gesundheitlichen Schutz der Verbraucher und gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Öffnung der Märkte weiter an Bedeutung. 3.4.3.1 Bestandsaufnahme Regelmäßige Untersuchungen und Kontrollen Alle Arten von Lebensmittel, Geräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie Kosmetika sind u.a. auf Gesundheitsgefährdung, Inhalt, Kennzeichnung, irreführende Angaben und hygienische Anforderungen hin zu überwachen. Auch ohne Verdacht werden ständig und überregional Proben entnommen, untersucht und begutachtet. Monitoring Monitoring ist ein System wiederholter Beobachtungen, Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich unerwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und Mykotoxinen in und auf Lebensmitteln aller Art, die zum frühzeitigen Erkennen von Gesundheitsgefährdungen durchgeführt werden. Die Lebensmittelüberwachungsbeamten des Landkreises entnehmen die vom Landesuntersuchungsamt geforderten Proben, die dann analysiert und bewertet werden. Die Ergebnisse werden im Bundesinstitut für Verbraucherschutz bundesweit gesammelt und ausgewertet. Ergebnis ist ein gemeinsamer Bericht des Bundes und der Bundesländer. Ziel des bundesweiten LebensmittelMonitoring ist es, aussagekräftige repräsentative Daten über das Vorkommen von unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu erhalten. Darüber hinaus soll das Lebensmittel-Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends in der Belastung der Lebensmittel aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um Aufnahmeberechnungen von unerwünschten Stoffen, die der Verbraucher über die Nahrung aufnimmt, durchführen zu können. 82 Rückstandsbelastung Unabhängig vom Lebensmittel-Monitoring werden Untersuchungen auf Rückstandsbelastungen im Fleisch nach den EU-weit geltenden Vorschriften durchgeführt. Der Rückstandskontrollplan umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig. Untersucht wird dabei auf Rückstände mit pharmakologischer Wirkung und deren Umwandlungsprodukte sowie auf andere Stoffe, die in Lebensmittel übergehen und gesundheitlich bedenklich sein können. Weitere Kontrollmechanismen Mit der Einführung des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts im Jahr 2005 haben sich die Lebensmittelbetriebe sowie die Lebensmittelüberwachungsbeamten in ihren Tätigkeiten primär nach entsprechenden EU-Vorschriften zu richten. Diese enthalten u.a. Hygienevorschriften für alle Lebensmittel, Vorschriften für die Kennzeichnung und Etikettierung sowie die Durchführung der amtlichen Kontrollen und Überwachung im Lebens- und Futtermittelbereich. Darüber hinaus sind betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen (z.B. Schulung des Personals) sowie umfangreiche Dokumentationen vorgesehen, die vor allem der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel dienen sollen. Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird derzeit ein einheitliches Qualitätsmanagement-System für den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Lebensmittel-, Futtermittelund Veterinärbereich über alle Verwaltungsebenen eingeführt. Ziel dieses Qualitätsmanagement-Systems ist eine einheitliche und transparente Durchführung der amtlichen Überwachung, ausgerichtet an internationalen Normen zum Qualitätsmanagement. Einige Verbände (z.B. der Hotel- und Gaststättenverband) haben Leitfäden für Ihre Mitglieder zur Installation eines Eigenkontrollkonzepts erarbeitet. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Situation im Landkreis Starnberg 2005 wurden im Landkreis Starnberg 27 Rückstandsuntersuchungen bei Schlachtvieh durchgeführt und dabei keine einzige Beanstandung festgestellt. Auch in den vergangenen Jahren verliefen die Rückstandsuntersuchungen negativ. Im Landkreis Starnberg waren 2005 insgesamt 1631 Betriebe auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hin zu überwachen. In die Überwachung fallen Erzeuger, Hersteller und Abpacker, Vertriebsunternehmen und Transporteure, Einzelhändler, Direktvermarkter sowie Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Gaststätten. Die Ergebnisse der Überwachung sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 3/3: Lebensmittelüberwachung 2005 im Landkreis Starnberg Lebensmittelüberwachung 2005 Anzahl der kontrollierten Betriebe:1169 Anzahl der Kontrollbesuche: 1821 Anzahl der Betriebe mit Verstößen: 397 Von 397 Verstößen waren betroffen Hygienevorschriften 320 Lebensmittelzusammensetzung 27 Kennzeichnung oder Aufmachung 98 Daneben werden Betriebs-, Verkaufs- und Lagerräume laufend auf die Einhaltung der hygienischen Anforderungen hin kontrolliert. 3.4.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Überwachung Das Ziel des Verbraucherschutzes steht bei der Arbeit der Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Durch ein straffes Überwachungssystem (s. Kap. 3.4.3.1) sind Risiken für Verbraucher durch z.B. nachteilig beeinflusste Lebensmittel, unzulässige Inhaltsstoffe, falsche oder irreführende Kennzeichnungen, stoffliche Übergänge durch Verpackungen etc. zu minimieren. Fortschreibung 2006 Eigenverantwortung stärken Daneben gilt es auch die Eigenverantwortung derjenigen zu stärken, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika in den Verkehr bringen, sowie einheitliche Standards zu schaffen. Ziel ist daher langfristig die Verlagerung der behördlichen Kontrolle hin zur Kontrolle der betriebseigenen Maßnahmen. Zu diesem Zweck kommt den Überwachungsbeamten vor Ort auch eine beratende Rolle zu. Darüber hinaus steht ein umfassendes Instrumentarium zur Hand, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen über förmliche Verfahren bis hin zu Strafverfahren zu gewährleisten. Cross-Compliance-System Darüber hinaus wird derzeit auf der Basis EU-rechtlicher Vorgaben ein so genanntes Cross-Compliance-System aufgebaut. Wichtige Gesichtspunkte dabei sind z.B. die einheitliche Kontrolle der Dokumentation über Aufbewahrung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Lagerung von Lebensmitteln, die Rückverfolgbarkeit bis zum Hersteller sowie die Überprüfung auf Mykotoxine. Auch die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Starnberg ist darin eingebunden (z.B. Probenahme). Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 83 3 Soziales / Eine Welt 3.4.4 Erkrankungen durch Lebensmittel 3.4.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Lebensmittel sind generell betrachtet in der Lage, die Gesundheit desjenigen, der sie verzehrt, zu schädigen. Hierbei spielen Lebensmittel tierischen Ursprungs eine besondere Rolle. Im Wesentlichen können drei verschiedene Erkrankungsursachen oder Erkrankungswege unterschieden werden: Das Ziel, gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren und an den Verbraucher zu bringen, erfordert Anstrengungen aller an der Produktions- und Handelskette Beteiligter. Es stellt die Landwirtschaft vor die Aufgabe, durch art- und leistungsgerechte Fütterung weitestgehend unbelasteter Futtermittel, durch ein Tiergesundheitsmanagement im Betrieb und durch eine art- und verhaltensgerechte Tierhaltung gesunde Schlachttiere zu erzeugen. Hygienische Produktionsbedingungen auf allen Stufen der Bearbeitung und Veredelung einschließlich angemessener Lagerungsund Transportbedingungen wiederum sorgen dafür, dass ein unbelastetes Ausgangsprodukt auf dem Weg zum Verbraucher nichts von seinem Status verliert. Das Landratsamt überwacht die Einhaltung lebensmittelhygienerechtlicher Vorschriften. Die Beamten der Lebensmittelüberwachung unterstützt von den Amtstierärzten des Veterinäramtes und den amtlichen Tierärzten in der Fleischhygieneüberwachung haben mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollen ein Überwachungsnetz aufgebaut, dessen Ziel es ist, Schwachstellen in dieser Produktions- und Handelskette aufzuspüren und dafür zu sorgen, dass gesundheitlich unbedenkliche Produkte in die Hände der Verbraucher gelangen. 1. Das Lebensmittel beinhaltet die schädigende Komponente zum Zeitpunkt der Gewinnung - also vom Tier stammend - (z.B. BSE, EHEC, Salmonellenerkrankungen, parasitäre Erkrankungen). 2. Im Rahmen des Herstellungs- oder Veredelungsprozesses bei der Verarbeitung werden technologisch notwendige Substanzen zugefügt, die im Lebensmittel verbleiben und bei entsprechend sensiblisierten Menschen Allergien hervorrufen können. 3. Durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung erhalten ursprünglich einwandfreie Lebensmittel ein krankmachendes Potenzial (so genannte Lebensmittelvergiftungen, z.B. Staphylokokken, Clostridien, Mykotoxine, biogene Amine). 3.4.4.1 Bestandsaufnahme Keine genauen Zahlen zu lebensmittelbedingten Erkrankungen 84 Es ist nicht möglich, absolute Angaben zur Häufigkeit lebensmittelbedingter Erkrankungen im Landkreis Starnberg zu machen, da nicht jede Störung des Verdauungssystems entsprechend untersucht wird. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes sind im Labor nachgewiesene Krankheitserreger dem Gesundheitsamt zu melden. Aus diesem Zahlenmaterial ergeben sich im Durchschnitt jährlich etwa 100 Salmonellose-Erkrankungen sowie ca. 100 Campylobacter jejuni-Erkrankungen. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.4.5 Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel 3.4.5.1 Bestandsaufnahme Die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittelzutaten (insbesondere Soja und Mais) und -zusatzstoffe sowie der Vertrieb von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland noch im Anfangsstadium. Die so genannten "neuartigen" Lebensmittel und Lebensmittelzutaten bzw. -zusatzstoffe haben im Gegensatz zu den herkömmlichen Produkten vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsprüfung, das Zulassungs- bzw. Notifizierungsverfahren, zu durchlaufen. Im Landkreis Starnberg hat bislang noch kein Betrieb eine Zulassung beantragt. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass die neuartigen Lebensmittel keine Gefahr für den Verbraucher darstellen, keine Irreführung des Verbrauchers bewirken und sich von vergleichbaren Produkten, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für den Verbraucher mit sich brächte. Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus hergestellt sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Grenze für die Kennzeichnungspflicht liegt bei 0,9%. Im Rahmen des Probenplans des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden regelmäßig spezielle Lebensmittel (z.B. Soja, Reis, Mais) beprobt und auf gentechnisch veränderte Lebensmittel untersucht. Die Untersuchungsergebnisse sind unter www.lgl.bayern.de veröffentlicht. Fortschreibung 2006 3.4.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Regionales Ziel kann nur sein, die bestehenden Bestimmungen zur Kennzeichnung umzusetzen und die im Verkehr befindlichen Produkte auf gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe hin untersuchen zu lassen, damit jeder Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er genveränderte Produkte verwenden möchte oder nicht. Die Handlungsmöglichkeiten sind dabei relativ beschränkt. Die Landesuntersuchungsämter koordinieren überregional die Probeentnahme von Produkten, die typischerweise genveränderte Inhaltsstoffe enthalten könnten und untersuchen diese auf nicht deklarierte genveränderte Organismen. Handlungsmöglichkeiten des Landkreises gering; Verbraucher muss entscheiden Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 85 3 Soziales / Eine Welt Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de www.stmugv.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Tel. (08151) 148-341 [email protected] - Fachbereich Veterinärwesen Tel. (08151) 148-383 [email protected] Gesundheitsamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-900 [email protected] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Veterinärstraße 2 85764 Oberschleißheim Tel. (089) 31560-0 [email protected] www.lgl.bayern.de www.stmelf.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten www.verbraucherministerium.de Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft www.bgvv.de Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) www.starnberger-land.de Solidargemeinschaft Starnberger Land e.V. www.all-you-need-online.de Verbraucherzentrale Bayern Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumpperstraße 18-20 82362 Weilheim Tel. (0881) 994-0 [email protected] www.alf-wm.bayern.de Agenda 21 – Offensive Kapitel 3.4: Gesundheit und Ernährung Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Ausbau des Cross-Compliance-Systems im Landkreis Starnberg (s. Kap. 3.4.3.2) Zu erreichen bis: ¾ 2007 86 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.5 Freizeit und Erholung Naherholung erheblicher Belastungsfaktor Klettert das Thermometer auf Badetemperatur, drängt es die Stadtmenschen in Scharen an die Ufer der Starnberger Badeseen. In den letzten Jahren ist der Druck auf die Naherholungsgebiete des Fünfseen-Gebiets stetig gestiegen. Der Städter flieht nicht nur vor Lärm und Luftverschmutzung - er sucht auch in der Mobilität oder im Naturerlebnis Ausgleich von den Zwängen des Alltags. Die gegenwärtige Fitnesswelle "erzeugt" weitere sportliche Aktivitäten. Inzwischen ist das Freizeitverhalten der Städter für die Naherholungsgebiete zu einem erheblichen Belastungsfaktor geworden. Etwa ein Drittel der Stadtbevölkerung verbringt die Freizeit an Wochenenden außerhalb der Städte, was mit einem entsprechenden - zeitlich begrenzten und witterungsbedingten - Raumanspruch in den Zielgebieten und erheblichen Umweltbelastungen einhergeht. Die Folge von zu exzessiven und kombiniert auftretenden Freizeitaktivitäten kann eine ¾ "Tragfähigkeitsüberschreitung" sein, die nicht nur die infrastrukturellen Aufnahmekapazitäten der Er- Fortschreibung 2006 holungsgebiete betrifft, sondern vor allem eine ökologische Be- und Überlastung von Luft, Boden, Wasser, Fauna und Flora. ¾ Wochenendhäuser, Hotelanlagen, Campingplätze führen zu erheblicher Landschaftszersiedelung und Landschaftsverbrauch, ebenso der steigende Bedarf an Straßen, Parkplätzen, Wegen, Sportanlagen usw. ¾ Aber auch die als umweltfreundli- cher geltenden Wanderer, Radfahrer, Reiter oder Sammler können in ihrer ständig wachsenden Zahl Wald und Flur gefährden, insbesondere durch Beunruhigung und Vertreibung von Tieren und durch rücksichtsloses Sammeln von Pflanzen, Pilzen oder Beeren. Abb. 3/9: Seltene Ruhe am Erholungsgebiet Kempfenhausen Grundsätzlich führen alle Freizeitaktivitäten und zentrumsfernen Sportarten bei massenhaftem Auftreten zu ökologischen Schäden. Dem kann nur entgegengewirkt werden durch entsprechende Aufklärung der Bevölkerung und durch eine Konzentration dieser Aktivitäten auf dafür ausgewiesene Gebiete. 87 3 Soziales / Eine Welt 3.5.1 Freizeit- und Erholungseinrichtungen 3.5.1.1 Erholungsgebiete Etwa 580.000 m² Erholungsgebiet Der Landkreis Starnberg ist Mitglied im "Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.", der 1965 auf Anregung des damaligen Starnberger Landrates Dr. Max Irlinger und des früheren Münchener Oberbürgermeisters Dr. Hans-Jochen Vogel gegründet wurde. Die Aufgabe des Vereins: "Miteinander dem drohenden Ausverkauf unserer Erholungslandschaft entgegenzutreten und gemeinsam Erholungsgebiete zu schaffen, die den Bürgern der Stadt ebenso zugute kommen wie den Menschen, die in den Landkreisen um München wohnen und ortsnah ihre Freizeit in ausgebauten Erholungsgebieten verbringen wollen." Der Verein hat in den Jahren 1971 bis 1981 im Landkreis fünf überörtliche Erholungsgebiete ausgebaut und dem Landkreis zum Unterhalt und zur Betreuung übergeben. Der Grundbesitz beträgt rund 580.000 m³ mit einer Seeuferlänge von 4.150 Metern. Neben 160.000 m³ Liegewiesen wurden 1.750 Pkw-Abstellplätze, fünf Kioske zur Versorgung der Gäste, sechs Sanitärgebäude, vier Badestege sowie eine Fußgängerbrücke über den Lüßbach, Stadt Starnberg geschaffen. All diese Einrichtungen hat der Landkreis in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Die jährlichen Aufwendungen hierfür belaufen sich auf rund 80.000 Euro. Trotz der vorhandenen Parkplätze bieten sich auch der ÖPNV sowie das Fahrrad als Alternative an, um die Erholungsflächen umweltfreundlich zu erreichen (vgl. Kap. 2.3.2.2 ÖPNV). Tabelle 3/4: Erholungsgebiete (Betreuung durch den Landkreis) Erholungsgebiete Fläche (ha) Kempfenhausen/Starnberger See 7,4 Oberndorf/Wörthsee 10,6 Rieder Wald/Ammersee 16,4 Wartaweil/Ammersee 2,0 Pilsensee Ost 1,6 88 Die Forderung nach freiem Zugang zu den Seeufern ist ein immer aktuelles Thema. Während das Ostufer des Ammersees zu 99,9 % zugänglich ist, sind es am Starnberger See im Bereich des Landkreises 45 %, am Wörthsee 15 % und am Pilsensee 7 %. Dagegen ist der ganze Uferbereich des Weßlinger Sees frei zugänglich. Aufgrund der starken Belastung der Uferbiotope durch die Erholungssuchenden ist ein freier Zugang zu den Seen problematisch. Dennoch sollte bei Neuplanungen bzw. Überplanungen von Seeuferbereichen die bauleitplanerische Zielsetzung der verbesserten Seeanbindung -soweit ökologisch vertretbar- vorrangig verfolgt und festgeschrieben werden, z.B. durch begleitende Seeuferwege, Freimachung von “schwarz-” oder falschgenutzten Seeufergrundstücken. Dort wo ökologisch sensible Uferbereiche einen unmittelbaren Wasserzugang ausschließen, können die Wiederherstellung von Sichtbeziehungen ggf. in Verbindung mit Lenkungsmaßnahmen den See erlebbar machen. Planerische Orientierung bietet dabei der Gewässerentwicklungsplan “Starnberger See” des Wasserwirtschaftsamtes . Punktuelle Verbesserung des Seezugangs 3.5.1.2 Weitere Freizeiteinrichtungen Der Landkreis Starnberg bietet darüber hinaus zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Freizeit aktiv zu gestalten, aber auch Entspannung und Ruhe im Grünen zu finden. Tabelle 3/5: Freizeiteinrichtungen im Landkreis Starnberg Anzahl Badeplätze/Freibäder 33 Bootsanlegestellen/ Liegeplätze 5.667 Hallenbäder 3 Golfplätze 5 Campingplätze 13 Trimmplätze 2 Minigolfanlagen 3 Schießsport-Anlagen 47 Sportflugplätze 1 Modellflugplätze 1 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt Beliebtes Naherholungsziel für Münchner Die günstigen Verkehrsverbindungen haben ebenfalls dazu beigetragen, dass der Landkreis das beliebteste Naherholungsziel der Münchner Bevölkerung ist. Das hat konkrete Folgen für die Umwelt: An einem schönen Wochenende im Sommer ist das Pkw-Aufkommen z.B. in den Erholungsgebieten Kempfenhausen und Possenhofen sechsbis siebenmal höher als an einem Werktag. Der größte Teil dieser Pkws, nämlich drei Viertel, stammt aus München. 3.5.1.3 Jugendeinrichtungen Attraktive Angebote für Jugendliche Die Unterstützung der offenen Jugendarbeit, also Angebote, Veranstaltungen und Einrichtungen, die für alle Kinder und Jugendlichen im Landkreis nutzbar sind, ist ein Schwerpunkt des Bereichs “Kommunale Jugendarbeit” im Landratsamt Starnberg. Derzeit gibt es in 8 Gemeinden des Landkreises Starnberg entsprechende Jugendeinrichtungen (Jugendzentren, -treffs oder -räume, Skateboardanlagen etc.), deren Träger die jeweilige Gemeinde ist. Der Landkreis Starnberg betreibt zwar selbst keine Einrichtungen, beteiligt sich aber über den kommunalen Jugendplan anteilig an den entsprechenden Bau- und Personalkosten. Jugendherberge/Jugendzeltplatz Im Juli 2002 hat die neue Jugendherberge in Possenhofen am Starnberger See ihren Betrieb aufgenommen. Die Belegungskapazität beträgt 120 Personen, für den angegliederten Jugendzeltplatz 50 Personen. Der Landkreis Starnberg stellt dabei das Grundstück und beteiligt sich an den Baukosten. Betreiber ist das Deutsche Jugendherbergswerk. Der Landkreis Starnberg hat jedoch ein Vorbelegungsrecht für Jugendliche und Gruppen aus dem Landkreis. Jugendbergheim Das Jugendbergheim “Dr. Max Irlinger” ist eine Einrichtung des Landkreises für Kinder- und Jugendverbände sowie Schulklassen aus dem Landkreis Fortschreibung 2006 Starnberg zur Durchführung von Freizeiten, Seminaren und anderen Veranstaltungen. Es wurde 1989 vom Landkreis mit hohem finanziellen Aufwand renoviert und bietet beste Bedingungen für Kinder und Jugendliche. Das Jugendbergheim ist ein Selbstversorgerhaus und liegt oberhalb des Ortes Unterammergau in reizvoller Lage mitten im Wald. Insgesamt stehen 34 Plätze zur Übernachtung zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es neben einem Gruppenraum eine große Spielwiese, einen überdachten Tischtennisraum, eine Tischtennisplatte im Freien, zwei Fußballkicker und eine kleine Werkstatt zum Basteln im Keller. Abb. 3/10: Jugendbergheim des Landkreises in Unterammergau Saftmobil Mehr als drei Millionen Bundesbürger sind Alkoholiker. Allein über 200.000 Jugendliche sind bereits gefährdet. Alkohol ist immer noch die legalisierte Suchtdroge Nr. 1. Das Amt für Jugend und Sport will deshalb mit dem 1999 vom Landkreis Starnberg angeschafften Saftmobil eine Alternative zu alkoholischen Getränken bieten und die Akzeptanz der nichtalkoholischen Getränke bei Jugendlichen verbessern. Das Saftmobil soll darauf hinweisen, dass es 89 3 Soziales / Eine Welt ¾ viele alkoholfreie Getränke gibt, die auch prima schmecken, ¾ dass es eine Gaudi ist, selbst zu mi- xen, ¾ man/frau auch ohne Alkohol viel Spaß und Lebensfreude haben kann und ¾ es außerdem gesund ist und fit ma- chen kann. Das Saftmobil ist ein umgebauter Wohnwagen mit den entsprechenden Geräten wie Mixer, Saftpresse, Kühlschrank, Gläser und Krüge. Es kann von jedem PKW mit Anhängerkupplung zum Veranstaltungsort gezogen werden. Das Saftmobil kann zu Sportfesten, Straßenfesten, Jugend- und Verbandstreffen und zu allen anderen Parties und Events beim Fachbereich Jugend und Sport Starnberg, -Kommunale Jugendarbeit-, ausgeliehen werden. Segelboot “Shanty” Der 20er Jollenkreuzer “Shanty” ist ein Segelboot des Landratsamtes Starnberg, Fachbereich Jugend und Sport. Er wurde ausschließlich für Maßnahmen der Jugendarbeit restauriert. Während der Segelsaison vom 1. Mai bis 31. Oktober liegt es bei der DLRGStation in Possenhofen (Paradies). Das Segelboot kann von anerkannten Trägern der Jugendarbeit aus dem Landkreis für Maßnahmen der Jugendarbeit gemietet werden. Kinderkino bietet pädagogisch wertvollen Medienkonsum 90 Kinderkino Um den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen mitzugestalten, hat der Fachbereich Jugend und Sport das Kinderkino im Landkreis Starnberg etabliert. Kinderkino zeigt Filme, die sorgfältig, verantwortungsbewusst und mit filmischem Sachverstand ausgewählt werden und Kindern Orientierung und Lebenshilfe sein können. Kinderkino ist aber auch ein Ort der Kinderöffentlichkeit, d. h. hier können Kinder gemeinsam ein Stück Medienkultur erleben und sich darüber austauschen. Das Angebot eines Rahmenprogramms mit Mal-, Spiel- und Schminkaktionen kann diesen Prozess fördern, soll aber nicht zum pädagogischen Zwang werden. Das Kinderkino ist inzwischen fast in allen Landkreisgemeinden zu Gast. Der aktuelle Spielplan ist dem Internet (www.landkreis-starnberg.de) oder der regionalen Presse zu entnehmen. Organisation und Kostenübernahme erfolgen dabei durch den Landkreis Starnberg, die Aufführungen werden unterstützt von ehrenamtlichen Mitarbeitern vor Ort. Hüpfburg Darüber hinaus besitzt der Fachbereich Jugend und Sport eine Hüpfburg, die zu vielerlei Gelegenheiten im Einsatz ist. Abb. 3/11: Hüpfburg des Landkreises Kreisjugendring Der Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft und die Vertretung der Jugendverbände und -gruppen und aller Jugendlichen im Landkreis Starnberg. Er setzt sich für die Belange junger Menschen ein und schafft Voraussetzungen für wertvolle Jugendarbeit. Der KJR ist eine anerkannte Zivildienststelle. Seine Schwerpunkte sind: Im KJR arbeiten alle Jugendverbände und -gruppen im Landkreis zusammen ¾ Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche, ¾ außerschulische Jugendbildung, Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt ¾ Förderung der verbandlichen Ju- gendarbeit, ¾ Internationale Jugendarbeit, ¾ Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, ¾ Kinder- und Jugendfreizeiten, ¾ geschlechtsspezifische Jugendar- beit. Die zweimal im Jahr stattfindende Vollversammlung, deren Delegierte von den Mitgliedsverbänden gewählt werden, ist das oberste Gremium des Kreisjugendrings und bestätigt jährlich den Arbeitsplan, den Haushalt und die Jahresabrechnung. Alle zwei Jahre wählt die Vollversammlung den ehrenamtlichen Vorstand, der die konkrete Umsetzung der Pläne bestimmt und die Arbeit der Geschäftsstelle koordiniert. Die Arbeit des Kreisjugendrings wird durch jährliche Zuschüsse vom Landkreis und Sponsoren finanziert. 3.5.1.4 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Im Übrigen wird auf die bereits seit 1974 bestehende und laufend weiter entwickelte Kommunale Jugendhilfeplanung für den Landkreis Starnberg und die darin festgelegten Ziele und Projekte verwiesen. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Fortschreibung 2006 Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-460 [email protected] www.lk-starnberg.de/naturschutz Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. Uhlandstr. 5 / III 80336 München Tel. (089) 537787 [email protected] www.erholungsflaechenverein.de Landratsamt Starnberg Fachbereich Jugend und Sport Kommunale Jugendarbeit Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-378 oder -512 [email protected] www.jugend-starnberg.de Kreisjugendring Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-451 [email protected] www.kreisjugendring-starnberg.de Quellen: Kommunale Jugendhilfeplanung des Landkreises Starnberg Hrsg.: Landratsamt Starnberg, Fachbereich Jugend und Sport Daten-Zahlen-Fakten Landkreis Starnberg 2006 Hrsg.: Landratsamt Starnberg 91 3 Soziales / Eine Welt 3.5.2 Sportförderung 3.5.2.1 Bestandsaufnahme Finanzielle Unterstützung durch den Landkreis 92 Bereits seit dem Jahr 1984 engagiert sich der Landkreis Starnberg freiwillig auch in der Förderung der Schulsportwettbewerbe auf Kreis- und überregionaler Ebene mit einem Zuschussbetrag von rund 3.000 Euro jährlich. Der Arbeitskreis “Sport in Schule und Verein”, in dem alle Kreisschulobleute, Sportverbände, Staatliches Schulamt und Landratsamt vertreten sind, befasst sich mit der Förderung und der Organisation von Schulsportwettbewerben für alle Schulen, gibt Anstöße, koordiniert und verwaltet die Zuschussausreichung. In Anbetracht der Bedeutung des überörtlichen schulsportlichen Wettkampfwesens wird diese Aktion von der Sparkasse München-Starnberg zusätzlich gesponsert. Des Weiteren gewährt der Landkreis bereits seit 1975 Investitionszuschüsse für den Neubau, Umbau und Renovierung von Sportanlagen, die eine überörtliche Bedeutung haben. Die Grundausbildung von Übungsleitern wird mit 50 % der reinen Lehrgangskosten sowie 50 % der Fahrt- und Übernachtungskosten gefördert. Mit einem erheblichen Anteil an den verfügbaren Haushaltsmitteln bezuschusst der Landkreis die abgehaltenen Übungsstunden von anerkannten Übungsleitern, die mit jungen Volljährigen (1 Euro/Std.) oder mit Kindern, Jugendlichen oder Behinderten (3 Euro/Std.) durchgeführt wurden. Die Obergrenze liegt bei 300 Stunden/Jahr je Übungsleiter. Über den Landkreis wird den Sport- und Schützenvereinen des Sportkreises 2 auch die Vereinspauschale (ab 2006) des Freistaates Bayern ausgezahlt. Ferner gewährt der Landkreis Zuschüsse für die Durchführung von Sportveranstaltungen auf überregionaler Ebene für die Beschaffung von Preisen und Pokalen oder mit 50 % der nicht gedeckten Kosten. (Obergrenze: 1.000 Euro) Der Behindertensport wird insbesondere durch die Fahrt- und Betreu- ungskosten der Behindertensportvereine des Landkreises gefördert. Überregional erfolgreiche Sportler aus dem Landkreis (Deutsche Meister, Teilnehmer an Welt- und Europameisterschaften sowie Olympiaden) werden in einer eigens durchgeführten Sportlerehrung mit Geld- und Sachpreisen und Urkunden geehrt. Die mehrtägige Teilnahme an überregionalen Meisterschaften außerhalb des Landkreises (Entfernung mindestens 100 Km) von jungen Menschen in Ausbildung fördert der Landkreis mit 10 Euro pro Tag und Person, wenn entsprechende Ausgaben nachgewiesen werden. 3.5.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Bestehende Projekte werden im Sinne der AGENDA 21 fortgeführt und im Rahmen des Möglichen ausgebaut. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Jugend und Sport Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-274 [email protected] Landratsamt Starnberg Fachbereich Kommunalwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-278 [email protected] Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Soziales / Eine Welt 3.6 Sonstiges 3.6.1 Integration ausländischer Mitbürger Seit 1974 Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg Im Jahre 1974 hat der Landkreis Starnberg als erster Landkreis in Bayern die Institution des Ausländerbeirates im Interesse guter menschlicher Beziehungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und den im Landkreis Starnberg lebenden ausländischen Arbeitnehmern und deren Familienmitgliedern ins Leben gerufen. Für diesen Zweck hat der Kreistag eine "Satzung über den Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg" und eine "Wahlordnung für die Wahl ausländischer Mitglieder des Ausländerbeirates im Landkreis Starnberg" erlassen. Seit der letzten Änderung im März 2004 sind nicht mehr nur die ehemaligen Anwerbeländer (Türkei, Griechenland, Italien, Spanien, ehem. Jugoslawien), sondern alle Nationalitäten gleichermaßen wahlberechtigt und wählbar. Seit den letzten Neuwahlen im Dezember 2004 besteht der Ausländerbeirat aus 15 ausländischen und vier deutschen Mitgliedern (zwei Vertreter des Landratsamtes, je ein Vertreter des staatlichen Schulamtes und der Agentur für Arbeit). Die Zusammensetzung im Einzelnen zeigt folgende Tabelle: Die Wahlperiode des jetzigen Ausländerbeirates hat am 01.01.2005 begonnen und endet am 31.12.2008. Der Ausländerbeirat Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen und Verständnis für ihre Belange und Probleme in der Öffentlichkeit zu wecken. Er setzt sich für die Interessen der Zuwanderer ein - unabhängig von Konfessionszugehörigkeit und hilft somit den Integrationsprozess in ihrer Wahlheimat Deutschland leichter und schneller zu gestalten. Der Beirat kann zu diesem Zweck die Organe des Landkreises in allen Fragen die die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises Starnberg gehören, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen beraten. Der Ausländerbeirat verfolgt dabei das Ziel, für ein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung getragenes Verhältnis einzutreten. Tabelle 3/6: Zusammensetzung des Ausländerbeirates Staatsangehörigkeitsgruppe Großbritannien Italien Österreich Türkei USA Belgien Dominikanische Republik Griechenland Kroatien Niederlande Gesamt Fortschreibung 2006 Sitze 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 15 Abb. 3/12: Internationales Straßenfest 2006 in Starnberg Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kap. 2.1.2 Bevölkerung. 93 3 Soziales / Eine Welt Projektbeispiele zum Themenbereich Soziales / Eine Welt aus der AGENDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Ausländerbeirat im Lkr. Starnberg - Geschäftsstelle Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-322 [email protected] www.auslaenderbeirat-starnberg.de Quellen: Infobroschüre des Ausländerbeirates im Landkreis Starnberg Hrsg.: Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg, Juni 2002 Informationen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger Hrsg.: Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg, April 2005 94 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 4. Lärm und Strahlung 4.1 Lärm 97 4.1.1 Einführung und Problembeschreibung .......................97 4.1.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen ........................98 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.1.2.5 4.1.2.6 4.1.2.7 4.1.3 4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................102 Strahlung 4.2.1 Einführung und Problembeschreibung ...........104 Bestandsaufnahme und Maßnahmen.............105 Ziele und Handlungsmöglichkeiten .................107 Radioaktivität.................................................................108 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 Fortschreibung 2006 104 Elektrosmog / Mobilfunk..............................................104 4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.2 Straßenverkehrslärm ...........................................98 Schienenverkehrslärm.........................................99 Fluglärm..................................................................99 Industrie- und Gewerbelärm.............................101 Baustellenlärm ....................................................101 Sport- und Freizeitlärm ......................................102 Sonstiges..............................................................102 Einführung und Problembeschreibung ...........108 Bestandsaufnahme und Maßnahmen.............108 Ziele und Handlungsmöglichkeiten .................109 95 4 Lärm und Strahlung I m ländlich geprägten Landkreis Starnberg hat die Lärmproblematik S pätestens seit dem Reaktorunglück von Tschernobyl ist die Bevölkerung zwar nicht den hohen Stellenwert wie für das Problem von Strahlungsbelas- z. B. in Großstädten, allerdings hat vor tungen sensibilisiert. Neben dem Be- allem der Straßenverkehrslärm in den reich der Radioaktivität tritt jedoch zu- letzten Jahren stark zugenommen. Be- nehmend troffen sind davon besonders die An- Strahlenbelastung in den Vordergrund. lieger der Hauptverkehrsstraßen. An- D dere Lärmquellen im Landkreis sind die diversen Freizeitbetätigungen an Wo- die elektromagnetische er Teilbericht Lärm und Strahlung enthält neben der Darstellung der ein- chenenden. Diese Lärmbelästigungen zelnen Problembereiche auch die Be- treten aber nur punktuell auf. schreibung der Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten des Landkreises. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 6: Schutz der menschlichen Gesundheit Kapitel 22: Sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen 96 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung 4.1 Lärm 4.1.1 Einführung und Problembeschreibung Lärmeinwirkungen auf den Menschen Lärm ist in einer industrialisierten Gesellschaft überall präsent. Durch die zunehmende Technisierung entstehen ständig neue Lärmquellen. Neue Maschinen und motorisierte Geräte aller Art erscheinen auf dem Markt und kommen zum Einsatz. Mit den modernen Technologien zur Lärmminderung werden zwar immer leisere Motoren und Anlagen gebaut. Neu hinzukommende Maschinen machen die Lärmminderung, die auf diese Weise erzielt wird, jedoch meist wieder zunichte. Viele Menschen leiden heute unter Lärm, trotzdem findet man kaum spektakuläre Schlagzeilen in den Medien zu diesem Thema. Mehr als drei Viertel der Bevölkerung der Bundesrepublik fühlt sich durch Lärm belästigt (UBA, 2006). Zu viel Lärm bringt eine Minderung der Lebensqualität mit sich und kann die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen. Ob jemand Lärm als Lärm empfindet, ist subjektiv und kann daher nicht gemessen werden. Menschen haben eine unterschiedliche Geräuschempfindlichkeit. Gemessen wird eine physikalische Größe, der Schall bzw. der Schalldruck. Das ist der Druck, den eine Schallwelle auf eine Grenzfläche – in diesem Fall das Trommelfell – ausübt. Die Messgröße ist Dezibel, abgekürzt dB. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 0 und 120 dB(A). Die Angabe erfolgt in dB(A), da die Messgröße der Frequenzbewertung des menschlichen Ohres angepasst wurde. Die objektiv messbare Höhe des Schalldruckpegels läßt nur teilweise auf Lärmempfindungen schließen. Mit eine Rolle spielen dabei Frequenzzusammensetzungen, Pegelschwankungen, Art, Dauer und Häufigkeit des Geräusches. Geräuschwahrnehmung ist zudem sehr subjektiv, d.h. man ist für bestimmte Geräusche empfindlicher als für andere. Das hängt von der Fortschreibung 2006 individuellen Einstellung zur Schallquelle (z.B. Einstellung zu bestimmter Musik, zum eigenen oder fremden Baby, usw.) und von der momentanen körperlichen oder seelischen Verfassung ab (z.B. Stress oder Trauer, Kopfschmerzen usw.). Für die Wahrnehmung der Lautstärke des Schalls hat man folgende Regel aufgestellt: Generell gilt, dass eine Erhöhung des Lärmpegels subjektiv erst ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen wird. Als Verdopplung der Lautstärke wird eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) empfunden. Eine Verdopplung der Anzahl der Lärmquellen entspricht dagegen einer Erhöhung des am Messgerät ermittelten Schalldruckpegels von etwa 3 dB(A). Der Mittelungspegel ist der über einen bestimmten Zeitraum gemessene und gemittelte Schalldruckpegel. Dabei werden hohe Werte, z.B. Aufweckgeräusche nivelliert und finden keine Berücksichtigung. Abbildung 4/1 zeigt die Lautstärke einiger charakteristischer Geräusche, denen wir tagtäglich begegnen. Lärm ist nicht gleich Lärm Abbildung 4/1: Schalldruckpegel charakteristischer Geräusche (Quelle: Bayer. Landesamt für Umwelt) Eine dauernde Lärmbelastung kann gesundheitliche Auswirkungen mit sich bringen. Lärm kann zunächst Befindlichkeitsstörungen wie Abnahme der Konzentrationsfähigkeit, Unzufriedenheit, Stress, Nervosität, Kopfschmerzen verursachen. Chronische Schlafstörungen und erhöhter Blut- Lärm kann gesundheitsschädlich sein 97 4 Lärm und Strahlung druck sind häufig durch Lärm bedingt. Schalldruckpegel über 70 dB(A) können vorübergehende Gehörschädigungen verursachen. Bei länger andauernder und wiederholter Einwirkung von Lärm über 85 dB(A) können bleibende Schäden des Innenohrs auftreten bis hin zur Taubheit. 4.1.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen 4.1.2.1 Straßenverkehrslärm Lärmquelle Nr. 1: Zunehmender Straßenverkehr 98 Straßenverkehrslärm hat den größten Anteil am verkehrsbedingten Lärm. Mit der Zunahme des Individualverkehrs ist auch – trotz leiserer Motoren – der Straßenverkehrslärm gewachsen und wird mehr und mehr zu einer erheblichen Belastung für die Bürger. Maßgeblicher Faktor für die Ermittlung des Straßenverkehrslärms ist die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf den einzelnen Streckenabschnitten des Verkehrsnetzes. Die Anlieger der Hauptverkehrsstraßen sind von der rasanten Zunahme des Verkehrs besonders betroffen. Infolge der immer weiter ausgreifenden Verkehrserschließung, zum Teil aber auch wegen Änderungen des Straßennetzes werden auch vormals noch als ruhig geltende Gebiete belastet. Das hohe Verkehrsaufkommen im Landkreis Starnberg gründet zum einen in der Funktion als Freizeit- und Erholungsgebiet. Das sorgt besonders an Wochenenden für dichtbefahrene Straßen. Zum anderen ziehen viele Menschen aus München aufs Land, arbeiten aber nach wie vor in der Stadt. Dementsprechend ist auch der Berufsverkehr durch die ”Pendler” sehr hoch. Das wiederum steigert den Lärmpegel in München und sorgt für ein weiteres Ansteigen der Stadtflucht. Ein Teufelskreis an dem heute alle Großstädte und die umliegenden Regionen zu leiden haben: Die Großstädte durch die horrende Zunahme des Verkehrs; die Regionen durch zunehmende Zersiedlung, Straßenbau und damit Landschaftszerstörung. Als besonders lästige Lärmquelle unter den Kraftfahrzeugen werden die Motorräder, Mopeds und Lastkraftwagen empfunden. Einfluss auf die Lärmentwicklung hat auch die Fahrweise, der Betriebszustand der Fahrzeuge und die Oberflächenausbildung der Straßen. An Kreuzungen ist die Lärmbelastung besonders hoch. Die Art und Weise der Bebauung verkehrsreicher Straßen wirkt sich ebenfalls auf die Lärmbelastung aus. Eine beidseitige geschlossene Bebauung erhöht in der Regel den Schallimmissionspegel aufgrund von Schallreflexionen um bis zu 6 dB(A) (je nach LKW-Anteil). Die Schwerpunkte des Straßenlärms sind im Landkreis Starnberg die Bundesautobahnen, die Bundesstraßen und die Staatsstraßen. Die größten Verkehrsdichten im Landkreis Starnberg weisen die Bundesautobahnen A 952 und A 96 mit bis zu 40.000 bzw. 57.000 Kfz pro Tag auf. Auch auf der Bundesstraße 2 Starnberg - Weilheim (ca. 13.000 Kfz/Tag) und den Staatsstraßen, z.B. der von Weßling nach Herrsching führenden St 2068 sowie der am Ostufer des Starnberger Sees entlang führenden St 2063 herrschen hohe Verkehrsdichten (12.000 bzw. 7.000 Kfz/Tag). Diese Straßen sind besonders an Wochenenden sehr stark befahren. Bei den übrigen Kreis- und Bundesstraßen, die durch Ortschaften führen, beschränken sich die Belastungen mehr auf die werktäglichen Spitzenstunden. Durch die Verlagerung der B2 im Bereich Pöcking wurde ein Teil dieser Strecke bezüglich der Lärmbelastung entschärft. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sicherzustellen, dass von Straßen keine vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ausgehen. Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, muss die Umgebung durch entsprechende Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm abgeschirmt werden. Dies fällt in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers. Um bereits im Vorfeld zu hohe Lärmbelastungen vermeiden zu können, Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung Lärmschutz bereits in der Planungsphase berücksichtigen werden im Rahmen der Bauleitplanung Berechnungen des Straßenverkehrslärms von Ingenieurbüros durchgeführt. Somit ist bereits in der Planungsphase der Lärmpegel für das jeweilige Bebauungsgebiet bekannt und es können entsprechende Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwälle) eingeplant oder eventuell eine Änderung der Bebauung vorgenommen werden. Bei einzelnen Bauvorhaben an verkehrsreichen Straßen werden ebenfalls Berechnungen durchgeführt und je nach Überschreitung der zulässigen Werte im Baugenehmigungsbescheid Auflagen festgelegt. Dabei können je nach Höhe der Überschreitungen Lärmschutzfenster oder eine Orientierung der Wohnund Schlafräume auf die lärmabgewandte Seite gefordert werden. Durch Lärmschutzwälle oder -wände entlang der Straße (aktiver Schallschutz) werden auch die Außenbereiche geschützt, während durch Maßnahmen am Wohnungsgebäude wie Schallschutzfenster oder Grundrissorientierung nur die jeweiligen Räume geschützt werden können (passiver Schallschutz). Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden von den zuständigen Straßenbaulastträgern, z.B. den Gemeinden, geplant und durchgeführt. Ein wichtiges Instrument zur Lärmminderung ist Tempo 30 in Wohnstraßen. Dabei kann der Verkehrslärm um 3 dB(A) herabgesetzt werden. Dies ist eine Reduzierung, die andernfalls nur durch die Halbierung der Fahrzeugmenge oder der Motorverkapselung aller Fahrzeuge erreicht werden könnte! Die beste Maßnahme zur Verminderung des Straßenverkehrslärms ist jedoch die Vermeidung von Verkehr, denn ”ein nichtfahrendes Kraftfahrzeug ist besser als ein lärmarm fahrendes”. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens ist nur möglich bei gleichzeitigem Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes und der Steigerung seiner Akzeptanz. Am besten Verkehr vermeiden 4.1.2.2 Schienenverkehrslärm Der Schienenverkehrslärm unterscheidet sich erheblich vom Straßenverkehrslärm. Straßenverkehrslärm ist besonders an verkehrsreichen Straßen ein Dauergeräusch. Durch Schienenverkehr ausgelöste Geräusche sind kurz aber sehr viel lauter. In 25 Metern Entfernung können, abhängig von der Zugart, Spitzenpegel bis zu 90 dB(A) auftreten. Schienenverkehrslärm wird trotz der erheblich höheren Spitzenwerte der Schallpegel subjektiv als weniger störend empfunden als Straßenverkehrslärm. Im Landkreisgebiet gibt es zwei Schienenstrecken: Planegg-TutzingKochel und Unterpfaffenhofen-Herrsching. Auf dem Streckenabschnitt Unterpfaffenhofen-Herrsching verkehren nur S-Bahnen, Richtung Kochel auch Regionalbahnen oder IC/ECZüge. Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr richtet sich nach der Anzahl der Züge, der Geschwindigkeit, der Länge und dem Scheibenbremsenanteil. 4.1.2.3 Fluglärm Abbildung 4/2: Lärmschutzwand in Starnberg Fortschreibung 2006 Durch die vom Flugplatz Oberpfaffenhofen ausgehende Lärmbelastung sind besonders die Bürger der Gemeinden 99 4 Einteilung in verschiedene Lärmschutzzonen Lärm und Strahlung Weßling und Gilching betroffen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sieht die Ausweisung von Lärmschutzzonen zur Lenkung der Bauleitplanung vor. Für diese drei Planungszonen sind nur bestimmte eingeschränkte bauliche Nutzungen zugelassen. Abbildung 4/3: Lärmschutzzonen beim Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ¾ In Schutzzone I wird ein Dauer- schallpegel von 75 dB(A) angenommen. Hier dürfen Wohnungen nicht 100 mehr errichtet werden. Es sollen nur solche Betriebe oder öffentliche Einrichtungen zugelassen werden, die mit dem Betrieb des Flugplatzes in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen oder die selbst erhebliche Lärmemissionen aufweisen. ¾ In Schutzzone II beträgt der Dauer- schallpegel über 67 dB(A). Hier ist uneingeschränkt gewerbliche und industrielle Nutzung möglich. ¾ In Zone III können Dauerschallpe- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung gel von 62 bis 67 dB(A) auftreten. Hier soll Wohnbebauung nur zur Abrundung vorhandener Bebauung bzw. zur Schließung von Baulücken in Bebauungsplänen ausgewiesen werden. In den verschiedenen Zonen müssen bestimmte Schalldämm-Maße für die Außenmauern und die Schallschutzfenster eingehalten werden. 4.1.2.4 Industrie- und Gewerbelärm Gewerbelärm vor allem in Wohngebieten problematisch Fortschreibung 2006 Industrie und Gewerbe bedecken eine Fläche von ca. 4 Quadratkilometern im Landkreis Starnberg. Im Flächennutzungsplan sind die gewerblichen Flächen dargestellt. Hier kann auch eingesehen werden, wo sich Nahtstellen zwischen Wohn- und Gewerbeflächen befinden. Vor allem bei älteren Anlagen von metallverarbeitenden Betrieben, Sägewerken, Fuhrunternehmen etc. können erhebliche Lärmbelastungen für die Anwohner auftreten. Industrie- und Gewerbelärm ist ebenso wie alle anderen Arten von Lärm bereits im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Messungen an bestehenden Anlagen werden im Einzelfall durchgeführt. Ermittlungsund Messverfahren für die Lärmeinwirkung werden in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm von 1998) beschrieben. Wenn notwendig werden auch Gutachten von schalltechnischen Beratungsbüros angefordert. Sollten sich Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte ergeben, so werden die notwendigen Maßnahmen vom Landratsamt angeordnet. Das Landratsamt ist darum bemüht, notwendige Maßnahmen zur Lärmminderung mit einer planerischen Standortsicherung der Betriebe zu verknüpfen. Besondere Schwierigkeiten bereiten dabei im Einzelfall die Geräusche des gewerblichen Schwerlastverkehrs, da nicht jeder Gewerbebetrieb an einer Bundes- oder Staatsstraße liegt. Oft muß der betriebliche LKWVerkehr an Wohngebieten vorbei oder sogar durch Wohngebiete hindurch. Um die Lärmsanierung zu erleich- tern, fördert der Freistaat Bayern die Durchführung gezielter Schalldämmmaßnahmen an einzelnen Betriebsteilen. Moderne Industrie- und Gewerbeanlagen weisen eine geringere Lärmbelästigung auf. Durch den Einsatz gekapselter Maschinen arbeiten sie wesentlich leiser. Besonders problematisch sind “alte” Betriebe, die häufig in Wohngebieten angesiedelt sind. Bauliche und technische Maßnahmen sind hier meist sehr kostspielig und nicht immer möglich. 4.1.2.5 Baustellenlärm Für Maßnahmen gegen Baustellenlärm wird die Verwaltungsvorschrift Baulärm angewendet. Im Einzelfall können sich aus dieser Vorschrift Maßnahmen ergeben, wie z.B. Verwendung von leiseren Maschinen oder auch zeitliche Beschränkungen. In dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm (August 1991) des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen werden wie in der TA Lärm Immissionsrichtwerte angegeben, die zu bestimmten Zeiten eingehalten werden müssen. Der Tagrichtwert muss an Baustellen z.B. zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, der Nachtrichtwert zwischen 20 und 7 Uhr eingehalten werden. Die aktuellen Immissionsrichtwerte zeigt folgende Tabelle 4/1: Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen (Mischgebiet) tagsüber 60 dB(A) nachts 45 dB(A) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (Allgemeines Wohngebiet) tagsüber 55 dB(A) nachts 40 dB(A) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (Reines Wohngebiet) tagsüber 50 dB(A) nachts 35 dB(A) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten tagsüber 45 dB(A) nachts 35 dB(A) 101 4 Lärm und Strahlung 4.1.2.6 Sport- und Freizeitlärm Für Freizeiteinrichtungen sollte ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten sichergestellt werden. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) dient der Messung und Beurteilung von Lärm, der von Sport- und Freizeitaktivitäten verursacht wird. An Sportanlagen, die in der Nähe von Wohngebieten liegen, werden Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. So wurden z.B. die Tennisplätze in Unterbrunn abgesenkt oder um den Sportplatz Pöcking ein Lärmschutzwall errichtet. 4.1.2.7 Sonstiges Ruhezeiten je nach Gemeinde unterschiedlich Im häuslichen Bereich wird das Lärmproblem zum Teil durch gemeindliche Satzungen geregelt. So werden z. B. in den Mittagsstunden Ruhezeiten festgelegt, in denen keine lärmenden Tätigkeiten wie z.B. Rasen mähen durchgeführt werden dürfen. Die Ruhezeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 4.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 4.1.3.1 Lärmminderungsplanung Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie erhält die Lärmminderungsplanung künftig größere Bedeutung. 2005 wurde die Richtlinie durch Einfügen der §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht überführt. Die entscheidende Änderung ist, dass es jetzt Fristen gibt, bis wann erstmalig Lärmkarten und Lärmaktionspläne (Maßnahmenpläne) aufgestellt werden sollen. Bis Mitte 2007 sind Lärmkarten für große Ballungsräume sowie für die am stärksten befahrenen Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen), Haupteisenbahnstrecken und für Großflughäfen auszuarbeiten. In einer 2. Stufe ab 2012 - und danach mindestens alle fünf Jahre - müssen die Lärmkarten zusätzlich für weitere Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken ausgearbeitet bzw. aktualisiert werden (siehe Tabelle). Neue Fristen für Lärmkarten und Aktionspläne Bereich Stufe 1 (2007) Stufe 2 (2012) Ballungsräume > 250.000 Einw. > 100.000 Einw. Hauptverkehrs> 6 Mio. Kfz/Jahr > 3 Mio. Kfz/Jahr straßen (=16.400 Kfz/Tag) (=8.200 Kfz/Tag) Hauptschienenwege> 60.000 Züge/Jahr 60.000 Züge/Jahr Großflughäfen > 50.000 Flüge/Jahr > 50.000 Flüge/Jahr Tabelle 4/2: Vorgaben zur Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen Für Bayern bedeutet dies, dass schon für die Stufe 1 bis Mitte 2007 die Ballungsräume Augsburg, München und Nürnberg, ca. 3000 km Hauptverkehrsstraßen, ca. 800 km Schienenwege sowie die zwei Großflughäfen München und Nürnberg kartiert werden müssen. Von dieser ersten Kartierungsphase werden rund 500 Gemeinden in Bayern betroffen sein. Im Landkreis Starnberg sind in der ersten Stufe sämtliche Autobahnabschnitte der A 96 und A 952 sowie die 102 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung Lärmkartierung für die Stadt Starnberg bereits vorhanden Fortschreibung 2006 B 2 im Stadtgebiet Starnberg betroffen. Legt man die momentan noch aktuellen Zahlen der Verkehrszählung 2000 zugrunde, werden in der zweiten Stufe folgende Straßen erfasst: die restliche Strecke der B 2, Teilbereiche der St 2063 (Gauting bis Starnberg, Tutzing), St 2067 (Inning, Herrsching), St 2068 (Seefeld, Weßling), St 2069 (Gilching, Söcking), St 2070 (Percha, Berg) sowie St 2349 (Gauting). Die durch das Landkreisgebiet verlaufende Schienenstrecke Pasing-Kochel wird in der ersten Stufe nicht erfasst. Nach momentanem Stand führt in Bayern das Landesamt für Umwelt die Kartierung für die Hauptverkehrswege durch. Die Kartierung der Eisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Die fertigen Lärmkarten sollen über Internet und Aushänge öffentlich zugänglich gemacht werden. Anhand von farbigen Isophonenbändern (Bereiche gleicher Lärmbelastung) wird jedermann ablesen können, welcher Lärmbelastung (Mittelungs-Schallpegel) sein Wohnhaus ausgesetzt ist. Diese Informationen werden auch den Kommunen bei einer vorausschauenden Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung helfen. Die Stadt Starnberg verfügt bereits seit 2002 über eine Lärmkartierung für das gesamte Stadtgebiet. Lärmkarten dienen hauptsächlich als Grundlage für Lärmaktionspläne, die jeweils im Folgejahr einer Kartierung aufzustellen sind. In den Aktionsplänen werden im Falle von Lärmproblemen Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation festgelegt. Dabei sollen im Rahmen der vorhandenen rechtlichen Regelungen oder der verfügbaren Finanzierungsprogramme verschiedene kurz-, mittel- oder auch langfristig wirksame Maßnahmen effektiv kombiniert werden. Durch eine vorausschauende Ortsund Städteplanung kann oftmals auf Schallschutzwände oder -wälle verzichtet bzw. diese in die Bebauung integriert werden. Möglichkeiten zeigen sich hier z.B. in der Verteilung der Nutzung (reine Wohnbereiche zu lärmabgewandten Seiten orientieren) oder in der konzeptionellen Anordnung der Gebäude (z.B. Laubengang oder Garagen-/Carport-/Nebengebäudezeilen mit entsprechender Gestaltung als Lärmpuffer). 4.1.3.2 Sonstiges Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit informiert das Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Lärmproblematik und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten u.a. durch Aktionen zum Thema Lärm sowie Auslage entsprechender Infomaterialien. Bei Neuanschaffungen des Landratsamtes wird u.a. auf möglichst lärmarme Fahrzeuge Maschinen und Geräte geachtet. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 103 4 Lärm und Strahlung 4.2 Strahlung 4.2.1 Elektrosmog / Mobilfunk 4.2.1.1 Einführung und Problembeschreibung Mobilfunkmast an der Autobahn München Starnberg 104 Immer mehr Menschen wollen heute zu jeder Zeit und überall telefonisch erreichbar sein. Das läßt sich mit herkömmlichen Kabeltelefonnetzen nicht mehr bewerkstelligen, sondern erfordert ein umfangreich ausgebautes Funknetzsystem mit Funkverbindungen zu mobilen Nutzern. Die bekanntesten digitalen Mobilfunknetze sind das Dund das E-Netz. Die Funkverbindung erfolgt über Antennenmasten oder Funktürme. Dort werden die Signale verstärkt und weitervermittelt bis zum Empfänger. Das Mobilfunknetz wird von fest installierten Sendern, den Basistationen gebildet. Diese versorgen je nach Frequenz Gebiete mit bis zu 30 km Ausdehnung. Von den Sendeantennen erfolgt die drahtlose Übertragung der Information. Die Träger der Information sind Hochfrequenzfelder. Für das D-Netz werden Frequenzen um 900 MHz, beim E-Netz von 1800 MHz verwendet. Wollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig innerhalb eines Sendebereichs telefonieren, müssen dabei ihre Funksignale eindeutig unterscheidbar sein. Dazu reichen geringfügig unterschiedliche Trägerfrequenzen. Oder alle Mobilfunkgeräte senden und empfangen zeitversetzt genannt Zeitmultiplex. Die Information eines Gesprächs wird in Portionen zerlegt, die jeweils während eines Zeitintervalls von 0,577 Millisekunden übermittelt werden. Dann folgt eine Pause von 7 solcher Zeitintervalle, dann die nächste Portion (“digitale Pulsung”). Während der Pausen können andere Telefonate übermittelt werden. Diese vielen Unterbrechungen des vorher digitalisierten Sprachsignals sind für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Wie auch die Einzelbilder eines Kinofilms vom Auge nicht wahrgenommen werden, sondern im Gehirn zum Film verschmelzen. Das D-Netz wurde 1992 eingeführt und sendet in Deutschland flächendeckend. Das E-Netz wurde 1994 aufgebaut. Durch die geringere Leistung ist ein engeres Funkturmnetz erforderlich, da die Reichweite der elektromagnetischen Wellen geringer ist. Bei UMTS (Universal Mobile Telephone Service), das bei Frequenzen zwischen 1900 und 2200 MHz arbeitet, laufen die Funksignale zwar über die gleiche Frequenz, sie unterscheiden sich aber durch spezielle Verschlüsselungscodes. Die UMTS-Basistationen sind in Bezug auf Leistung und Abstrahlcharakteristik technisch vergleichbar mit den heutigen E-Netz-Basisstationen. Mit der UMTS-Technik wird auch die Übertragung von Bildern und Musik über das Mobilfunknetz ermöglicht. Dies erfordert einen flächendeckenden Aufbau eines neuen Mobilfunksendernetzes. Elektromagnetische Felder werden nicht nur durch Funktürme oder Antennenmasten hervorgerufen. Auch Hochspannungsleitungen, Transformatoren, elektrische Haushaltsgeräte oder elektrische Leitungen in den Häusern erzeugen elektromagnetische Felder. Auch andere Quellen für Elektrosmog Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung Auswirkungen umstritten Wirkungen auf den Menschen Die unmittelbare Wirkung der elektromagnetischen Felder auf den menschlichen Körper hängt von der Frequenz ab. Sie unterscheidet sich wesentlich im Hinblick auf die Einwirkung niederfrequenter und hochfrequenter Felder. Mobilfunkstationen arbeiten im Hochfrequenzbereich. Die hochfrequente Energie, die in den Körper eingestrahlt wird, kann zu einer Erwärmung des Körpergewebes führen. Nachweisbar ist diese eingestrahlte Energie erst, wenn sich einzelne Körperbereiche oder das gesamte Körpergewebe um mehr als 1 °C erwärmt (”thermische Wirkung”). Wenn diese Schwelle deutlich überschritten wird, kann es bei Dauerbelastung in Einzelfällen zu Störungen des Stoffwechsels und des Nervensystems sowie zum grauen Star kommen. Bei sehr starken Hochfrequenzfeldern kann auch die embryonale Entwicklung gestört werden. Um eine zu starke Erwärmung zu vermeiden, wurden entsprechende Grenzwerte festgelegt. Neben den thermischen Wirkungen werden seit einiger Zeit auch so genannte nichtthermische Wirkungen diskutiert, die bei Feldintensitäten auftreten sollen, bei denen eine messbare Temperaturerhöhung nicht festzustellen ist (schwache Felder). Nichtthermische Effekte sind sehr schwer nachzuweisen und man weiß noch nicht, ob die beobachteten Wirkungen für den menschlichen Organismus eine Bedeutung haben. Es bestehen vor allem Befürchtungen, dass z.B. Sendemasten oder Hochspannungsleitungen Einfluss haben auf ¾ die Entstehung und den Verlauf von Krebserkrankungen, ¾ die Gehirnfunktion, ¾ das Allgemeinbefinden empfindli- cher Personengruppen, ¾ die Funktion von Herzschrittma- chern und medizinisch-technischen Geräten in Krankenhäusern. Fortschreibung 2006 4.2.1.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen Vor Inbetriebnahme neuer Mobilfunkanlagen hat der Betreiber dies beim zuständigen Landratsamt anzuzeigen. Diese Anzeigen liegen auch den jeweiligen Gemeinden vor. Die Anlagen müssen die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) einhalten. Für Funkanlagen mit einer Sendeleistung über 10 Watt ist als Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte eine so genannte Standortbescheinigung vorzulegen, die von der Bundesnetzagentur erstellt wird. Darin sind u.a. Angaben zu den installierten Funksystemen, zur Höhe der Sendeanlage, zur Hauptstrahlrichtung und zum Sicherheitsabstand enthalten. Bei der Ermittlung des Sicherheitsabstands werden alle an einem Standort betriebenen Sendeanlagen berücksichtigt. Der Sicherheitsabstand beschreibt die Entfernung von der untersten, bzw. einer festgelegten Antennenkante, bei der der entsprechende Grenzwert erstmals unterschritten wird. Der Sicherheitsabstand wird horizontal und vertikal definiert. Die Standortbescheinigung wird nur dann erteilt, wenn sichergestellt ist, dass sich innerhalb des ausgewiesenen Standort-Sicherheitsabstandes keine Personen dauerhaft aufhalten können. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die Hochfrequenzstrahlung nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz). Standorte im Landkreis Im Landkreis Starnberg wurden bisher knapp 100 Standorte für Mobilfunksendemasten errichtet. Seit 2003 wurden kontinuierlich die Standorte mit UMTS- 105 4 MobilfunkStandorte jederzeit in Datenbank einsehbar Lärm und Strahlung Sendeanlagen nachgerüstet und vereinzelt neue Standorte eingerichtet, die ausschließlich im UMTS-Netz senden. Inzwischen sind knapp die Hälfte der Mobilfunkstandorte im Landkreis mit UMTS-Sendeantennen ausgestattet. In der EMF - Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) können die in Betrieb befindlichen Sendeanlagen eingesehen werden. Unter der Adresse http://emf.bundesnetzagentur.de werden nach Eingabe der gewünschten Adresse die um Umkreis betriebenen Funkanlagen angezeigt. Bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind Mobilfunkanlagen über 10 Metern Höhe. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entsprechender Anlagen ist unabhängig hiervon und im Einzelfall zu prüfen. Erfassung der Elektrosmogbelastung Um der Skepsis der Bevölkerung gegenüber Mobilfunkantennen zu begegnen, werden Messungen zur Erfassung von Elektrosmog durchgeführt: ¾ Das bayernweit durchgeführte EMF-Monitoring (Elektromagnetische Felder), ¾ das Förderprogramm zur Erfassung elektromagnetischer Felder zur standortbezogenen Messung (seit Jan. 2005 das Folgeprojekt FEE-2), ¾ die EMF-Datenbank der Bundes- netzagentur. Mit dem "EMF-Monitoring in Bayern" untersucht das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Immissionen durch elektromagnetische Felder. Dabei werden von sämtlichen technischen Systemen, die auf der Verwendung elektromagnetischer Felder beruhen (Radio, Fernsehen, Datenfunk, Mobilfunk etc.) an den Wohnhäusern die auftretende Feldstärke ermittelt und so der jeweilige Anteil an der Gesamtimmission erfasst. Weitere Messungen zu späteren Zeitpunkten sollen mögliche Veränderungen aufzeigen. Langfristig stellt das Kataster einen Umweltindika- 106 tor für elektromagnetische Felder dar. In der ersten Messaktion (2002-2003), wurde bayernweit an 400 statistisch verteilten Punkten gemessen. Es zeigte sich, dass sich die Anteile der Funkdienste verteilen auf 53% Hörfunk, 19% Fernsehen, 23% Mobilfunk und 5% Sonstige. Hinsichtlich der Immissionen an den Wohngebäuden wurde ermittelt, dass die jeweiligen Grenzwerte im Mittel über die bayerische Bevölkerung bei den nichtthermischen Wirkungen mindestens um Faktor 100, bei den thermischen Wirkungen um Faktor 10000 unterschritten werden. Trotz der beobachteten vereinzelt großen Schwankungsbreite der Messwerte bleiben die Grenzwerte weit unterschritten. Im Jahr 2006 startete der zweite Durchgang der Messreihe an den gleichen Messpunkten. Interessant wird dabei vor allem sein, inwieweit sich die Immissionen durch den Ausbau der Mobilfunknetze und die teilweise Umstellung von analogem auf digitalen Rundfunk (Fernsehen und Radio) verändert haben. Das FEE-Programm unterstützt die Gemeinden bei der eigenständigen Dokumentation von Elektrosmog durch Mobilfunkantennen. Gefördert werden die Messung der elektromagnetische Felder vor der geplanten Errichtung oder Änderung einer Mobilfunksendeanlage, eine Prognose der Änderung dieser Felder und eine Messung nach Inbetriebnahme. Je Gemeinde kann für einen Standort pro Jahr ein Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der Kosten und wird vom Freistaat und den Mobilfunkbetreibern getragen. Im Landkreis haben in den letzten Jahren u.a. die Gemeinden Pöcking, Feldafing, Tutzing und Gauting davon Gebrauch gemacht. Für mehrere Gemeinden und die Stadt Starnberg liegen konkrete Messergebnisse über die elektromagnetische Belastung vor. Grundsätzlich ist zu erkennen, dass die geltenden Grenzwerte immer unterschritten sind. Die um ein Zehntel niedrigeren Schweizer Werte bzw. die um den Faktor 10.000 niedrigeren Salzburger Vorsorgewerte werden größtenteils eben- Bestehende Grenzwerte werden unterschritten Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung Fortschreibung 2006 falls eingehalten. Die Messberichte können i.d.R. bei den Gemeinden eingesehen werden. Die Bundesnetzagentur überprüft stichprobenartig die Immissionen der von ihr genehmigten Sendeanlagen. Dabei wird der gesamte für Funkanlagen (Amateurfunk, Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk, TV usw.) vorgesehene Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz berücksichtigt. Im Landkreis Starnberg erfolgte in den letzten Jahren an neun Messorten eine Überprüfung. Die Werte erreichten bis zu 0,2 % des zulässigen Grenzwertes. Die Auswahl der Standorte erfolgt durch die BNetzA, jedoch können auch über das Landratsamt Vorschläge für Messorte eingebracht werden. Die Messorte und Ergebnisse können unter http://emf.bundesnetzagentur.de recherchiert werden. (“Starnberger Modell”). Ziel ist es, durch eine Mehrfachnutzung der Antennenmasten durch mehrere Betreiber und durch Vermittlung zwischen den Interessen der Gemeinden und der Mobilfunkbetreiber möglichst verträgliche Lösungen zu erzielen. Dies ist bereits in mehreren Fällen gelungen. Im Bereich von Landschaftsschutzgebieten fordert das Landratsamt Starnberg den “mitwachsenden Mast”, d.h. ein Funkmast darf nur eine bestimmte Höhe über den umgebenden Baumbestand herausragen. Eine Aufstockung des Gittermastes ca. alle 15-20 Jahre entsprechend dem Baumwuchsfortschritt ist aus unserer Sicht für die Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich vertretbar. Eine mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzende Fläche um den Standort ermöglicht eine dauerhafte Begrünung der Mobilfunkanlagen. Mobilfunkpakt II Der Mobilfunkpakt II vom November 2004 sieht bei der Standortwahl eine Absprache zwischen Gemeinden und Netzbetreibern vor. Der Mobilfunkbetreiber informiert die Gemeinde über die Absicht, in einem bestimmten Suchfeld bzw. konkreten Standort eine Funkanlage zu errichten. Innerhalb eines Monats soll sich die Gemeinde äußern, ob sie bei der Standortfindung mitwirkt. Innerhalb von zwei Monaten können Standortvorschläge eingebracht werden. Bei funktechnischer Eignung, wirtschaftlicher und tatsächlicher Realisierbarkeit nutzt der Mobilfunkbetreiber die vorgeschlagene Standortalternative. Einzelne Gemeinden entwickeln mit Unterstützung Sachverständiger Standortkonzepte. Ziel ist, niedrigere Vorsorgewerte einzuhalten sowie die Situierung der Sendeanlagen zu bündeln und i.d.R. an die Ortsränder oder in den Außenbereich zu verlagern. Hotline “Elektrosmog” Unter der kostenfreien Hotline “Elektrosmog” des Bayerischen Umweltministeriums (Tel. (089) 9214-3518) werden Bürgeranfragen zum gesamten Themenkomplex Mobilfunk und Elektrosmog beantwortet. Zudem können Fachvorträge vereinbart und Informationsmaterial angefordert werden. “Starnberger Modell” Das Landratsamt Starnberg ist bereits seit 1997 über seine Funktion als Baugenehmigungsbehörde hinaus beim Planungsprozess für Mobilfunkanlagen moderierend und koordinierend tätig ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Mitwachsender Mast in Landschaftsschutzgebieten 4.2.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises beschränken sich im wesentlichen auf die Prüfung der Zulässigkeit entsprechender Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie die Moderation im Rahmen des “Starnberger Modells”. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ 107 4 Lärm und Strahlung 4.2.2 Radioaktivität 4.2.2.1 Einführung und Problembeschreibung Radioaktive Strahlung wird in den verschiedensten Bereichen freigesetzt. Verantwortliche für den zivilisationsbedingten Anteil an der Strahlenbelastung sind folgende Strahlenquellen: ¾ Kerntechnische Anlagen, ¾ Röntgendiagnostik, ¾ Nuklearmedizin, ¾ Kernwaffentests, ¾ Industrieprodukte, ¾ Kohlekraftwerke, ¾ Berufliche Exposition im Bergwerk, in Medizin, Forschung und Kerntechnik. Wir sind künstlicher und natürlicher Strahlung ausgesetzt 108 Neben der künstlichen Strahlenexposition gibt es die natürlich freigesetzte Strahlung aus dem Weltall, die terrestrische Strahlung (im Boden, im Gestein und in Baumaterialien) und die Eigenstrahlung des Körpers (aufgenommen über Luft, Nahrung und Wasser). Die radioaktive Strahlung, mit der der menschliche Körper belastet wird, wird in Sievert angegeben. Diese sog. Äquivalentdosis beschreibt die Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Wird diese Dosis auf eine Zeitspanne z. B. ein Jahr oder eine Stunde bezogen, spricht man von der Dosisleistung. Mit dieser Größe kann die jährliche Belastung der Bevölkerung oder einer beruflich exponierten Person angegeben bzw. abgeschätzt werden. Bedeutendste Quelle der zivilisatorischen Strahlenexposition ist die Medizin. Allein aus der Röntgenstrahlung für diagnostische Zwecke errechnet sich eine durchschnittliche jährliche Dosis von rund 0,5 bis 1,5 Millisievert pro Jahr für die Bundesbürger. Diese Belastung ließe sich vor allem durch eine Reduzierung von Röntgenuntersuchungen und Kernspintomographien reduzieren. 4.2.2.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde der Umfang der Radioaktivitätsmessungen in Bayern erhöht. Zusätzlich zum Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ), das bereits 1978 in Betrieb genommen wurde, entstand das bayerische Immissionsmessnetz für Radioaktivität (IfR), das in ganz Bayern automatisch, kontinuierlich und flächendeckend die Radioaktivität der Umwelt überwacht. Es besteht aus derzeit 31 Messstationen. Die dem Landkreis Starnberg nächstgelegenen Messstellen befinden sich in München und Garmisch-Partenkirchen. Die Messergebnisse werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg gesammelt und ausgewertet. Die aktuellen Messwerte sind abrufbar unter www.bayern.de/lfu/strahlen. Das IfR hat insbesondere eine Früherkennungsfunktion für den Fall einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt. Neben dem automatischen Messnetz wurden den Kreisverwaltungsbehörden zusätzliche Strahlenmessungen zur Überwachung der Umgebungsstrahlung zugewiesen. In dem vom Bayerischen Umweltministerium festgelegten landesweiten Messpunktraster lagen 9 Messpunkte im Landkreis Starnberg (bayernweit ca. 1200 Messpunkte), an denen zweimal jährlich die Gamma-Dosisleistung vom Landratsamt gemessen wurde. Im Zeitraum Juni 1987 bis Oktober 2003 erfolgten insgesamt 36 flächendeckende Messkampagnen. Die naturbedingt vorhandene Gamma-Dosisleistung beträgt in Bayern zwischen ca. 0,03 - 0,25 µSv/h (MikroSievert pro Stunde). Diese "ganz normale" Schwankungsbreite ist vor allem durch den unterschiedlichen Gehalt des Bodens an natürlichen radioaktiven Stoffen (Uran, Kalium, etc) und die Flächendeckendes Netz von automatischen Messstationen Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Lärm und Strahlung Auswirkungen von Tschernobyl klingen langsam ab (höhenabhängige) kosmische Strahlung bedingt. Nach dem Durchzug der durch den Reaktorunfall von Tschernobyl verursachten radioaktiven Wolke betrug der Durchschnittswert des Strahlungspegels in Bayern 0,38 µSv/h. Durch den radioaktiven Zerfall der kurzlebigen Nuklide und die Verlagerung der verbleibenden, längerlebigen Nuklide (Cäsium 134 und Cäsium 137) in tiefere Bodenschichten nahm die Belastung bis 1987 bereits deutlich ab (durchschnittlicher Wert in Bayern: 0,08 µSv/h). In den Folgejahren ist die Direktstrahlung weiter zurückgegangen. Seit 1993 beträgt sie bayernweit durchschnittlich rund 0,06 µSv/h. Dies entspricht dem Pegel der natürlichen Umgebungsstrahlung vor Tschernobyl. Die im Landkreis Starnberg gemessene Gamma-Dosisleistung lag am Ende der Messkampagne im Oktober 2003 bei ca. 0,04 µSv/h. Auch in Oberflächengewässern sind nach Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kaum mehr Auswirkungen des Reaktorunfalls beobachtbar. In Schwebstoff-, Sediment- und Klärschlammproben dagegen können aufgrund der Anreicherung die Radionuklide Cäsium 137 und Cäsium 134 noch nachgewiesen werden. Bei den im Jahr 2005 durch die Lebensmittelüberwachung Starnberg genommenen Stichproben z.B. von Wildfleisch, Eiern, Roggen- und Weizenkörnern konnte keine Radioaktivität mehr nachgewiesen werden. Bei den Proben von Renken lag die radioaktive Belastung durch Cäsium 137 noch bei 13 Bq/kg. Information der Bevölkerung Den Verbrauchern des Landkreises Starnberg ist es übrigens jederzeit möglich, Lebensmittelproben zur Untersuchung der Radioaktivität an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt zu übergeben (Untersuchung für Verbraucher gebührenfrei). Er wird nach Abschluss der Untersuchung schriftlich über das Ergebnis informiert. Fortschreibung 2006 Aktuelle Messwerte sowie weitere Informationen zum Strahlenschutz sind inzwischen rund um die Uhr im Internet abrufbar (s. Interessante Links). 4.2.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Für den Landkreis Starnberg gibt es derzeit keine Handlungsmöglichkeiten bei der Überwachung der Radioaktivität. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21 – Offensive Kapitel 4: Lärm und Strahlung: Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Lärmproblematik (s. 4.1.3.2) Zu erreichen bis: ¾ 2007 109 4 Lärm und Strahlung Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg Fachbereich 40 Immissionschutz Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-316 [email protected] www.landkreis-starnberg.de www.umweltministerium.bayern.de Aktuelle Daten und Informationen Straßenbauamt Weilheim Münchner Straße 39 82362 Weilheim Tel. (0881) 990-0 [email protected] www.sbawm.bayern.de Quellen: Div. Veröffentlichungen Hrsg.: Umweltbundesamt Verkehrsmengenkarte Hrsg.: Straßenbauamt München, 2002 Strahlenhygienischer Jahresbericht 2002 Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umwelt www.bayern.de/lfu Bayer. Landesamt für Umwelt; Aktuelle Messwerte und Informationen zu Lärm und Strahlung www.bmu.de Bundesumweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen zu Lärm und Strahlung www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt; Aktuelle Daten und Informationen zu Lärm und Strahlung www.dalaerm.de Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V.; Aktuelle Daten und Informationen http://emf.bundesnetzagentur.de Datenbank von Mobilfunkstandorten und Messwerten Fachinformation Elektromagnetische Felder Hrsg.: Bayer. Umweltministerium, 2002 www.bundesnetzagentur.de Bundesnetzagentur; Aktuelle Datenbank der Mobilfunkstandorte Fachinformation Strahlenschutz, Radioaktivität und Strahlenmessung Hrsg.: Bayer. Umweltministerium www.mobilfunk.bayern.de Arbeitskreis “Umwelt und Moblfunk in Bayern” www.bfs.de Bundesamt für Strahlenschutz; Aktuelle Daten und Informationen zu Strahlung 110 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 5. Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.1 Luftreinhaltung 5.1.1 Einführung und Problembeschreibung .....................113 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.1.3 5.1.2 5.2 Klimatische Gegebenheiten..............................118 Emissionsquellen ................................................119 Immissionssituation im Landkreis....................120 Ozonbelastung im Landkreis.............................122 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................123 Energie und Klimaschutz 124 5.2.1 Einführung und Problembeschreibung .....................124 5.2.2 Bestandsaufnahme ......................................................125 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.2.4 5.2.3 Fortschreibung 2006 Ursachen der Luftverschmutzung....................113 Die häufigsten Luftschadstoffe und ihre Wirkungen....................................................114 Gesetzliche Regelungen ...................................117 Bestandsaufnahme und Maßnahmen ......................118 5.1.2.1 5.1.2.2 5.1.2.3 5.1.2.4 5.1.3 113 Energieversorgung .............................................125 Energiewende im Landkreis Starnberg...........125 STARSOLAR-Offensive.......................................126 Sonstige Projekte................................................127 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................128 111 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz K W bestätigen die negativen Auswirkun- zen, beim Verkehr, beim Betrieb elek- gen, die die energieintensive Wirt- trischer Geräte, kurz: wann immer es schafts- und Lebensweise und die da- möglich ist. Schritt für Schritt müssen mit verbundene Freisetzung an Luft- wir darüber hinaus zu einer ressour- schadstoffen in den letzten hundert censchonenden und klimafreundlichen Jahren weltweit hat. Beispielhaft zu Energieerzeugung gelangen. nennen sind die Waldschäden, der Ab- D limaschutz ist eine der Hauptaufga- ben unserer Zeit. Immer mehr Studien bau der schützenden Ozonschicht oder der Treibhauseffekt mit seinen Klima- ir alle sind daher gefordert, weni- ger Energie zu verbrauchen - beim Hei- en Beitrag, den der Landkreis hier- zu leisten kann, beschreibt das folgende Kapitel. veränderungen. B ereits heute ist zu beobachten, dass dadurch extreme Witterungsereignisse wie Stürme, Hagel, Hochwasser oder Dürren in ihrer Häufigkeit und Intensität weltweit zunehmen. Dass auch wir im vermeintlich sicheren Europa davon betroffen sind, zeigen z.B. die verheerenden Hochwasser der vergangenen Jahre. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 6: Kapitel 9: 112 Schutz der menschlichen Gesundheit Schutz der Atmosphäre Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.1 Luftreinhaltung 5.1.1 Einführung und Problembeschreibung Verglichen mit der Luft in großen Städten ist die Luft im Landkreis Starnberg sauber. Hier kann man meist noch getrost tief durchatmen. Aber selbst Reinluftgebiete sind heute mehr und mehr von Luftverschmutzung betroffen, wie die auch im Landkreis auftretenden Waldschäden eindringlich beweisen. Für Luftschadstoffe gibt es keine Grenzen, sie werden weiträumig verteilt und aus Ballungsräumen auch in ländliche Gebiete getragen. 5.1.1.1 Ursachen der Luftverschmutzung Schadstoffe in der Luft haben Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Fortschreibung 2006 Der größte Teil der Luftverschmutzung wird vom Menschen verursacht. Steigende Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft sind eine unangenehme Begleiterscheinung des expansiven Wirtschaftswachstums, des unaufhaltsamen Anstieges des Verkehrs und der energie- und emissionsintensiven Energieerzeugung. Seit Mitte der 70er Jahre werden verstärkt Bemühungen für den Immissionsschutz unternommen. Besonders in den Ballungsgebieten ist die Luft dadurch wieder sauberer geworden, die Schadstoffemissionen sind in den letzten 15 Jahren deutlich rückläufig. Dennoch muss eine weitere Schadstoffreduzierung angestrebt werden, denn Luftverunreinigungen haben gravierende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt; im ökologischen Gleichgewicht kann es zu Verschiebungen kommen bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen des Klimas. Schon scheinbar geringfügige Veränderungen der natürlichen Luftzusammensetzung können bei allen höher entwickelten Organismen Schädigungen hervorrufen. Die Waldschäden sind nach den heutigen Erkenntnissen hauptsächlich durch Luftschadstoffe verursacht. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch die Luftverschmutzung bei Men- schen, Pflanzen und Tieren, Boden und Gewässern sowie bei Kultur- und Sachgütern belaufen sich nach Schätzungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa) auf 3 bis 5 Prozent des Bruttosozialprodukts. Für Deutschland werden die jährlichen Schäden allein durch die Luftverschmutzung auf über 20 Milliarden Euro geschätzt. Nicht alle durch Luftverunreinigungen verursachten Schäden können in “Euro und Cent” berechnet werden. Der Verlust an Lebensqualität, an Erholungsflächen, der Wert der Gesundheit und die Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen können nicht materiell erfaßt werden. Ökologische Langzeitschäden können nur schwer prognostiziert und deshalb ebenfalls nicht berechnet werden. Insgesamt sind mehr als 1.000 Schadstoffkomponenten bekannt, zur Beurteilung der Luftbelastung werden jedoch nur wenige Luftschadstoffe gemessen: Für die Stoffe Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickdioxide, Feinstaub (PM10) und Ozon z.B. werden die Werte regelmäßig an festen Messstationen ermittelt. Die Ergebnisse sind jeweils aktuell im Internet unter www.bayern.de/lfu/luft abrufbar. Die Schädlichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen ist jeweils abhängig von Konzentration, Zusammensetzung und Dauer der Einwirkung. Die Schadstoffe verbleiben unterschiedlich lang in der Luft. Sie werden zum größten Teil chemisch abgebaut und umgewandelt oder mit den Luftströmungen sehr weiträumig verteilt. Zusätzlich zu den sogenannten Leitgasen (Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide) kommt es zu einer Zunahme der Konzentration anderer Schadstoffe wie Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Fluoride etc. Fremdstoffe in der Luft können für den Menschen z.T. schwere gesundheitliche Folgen haben. Über die Wirkungen einzelner Luftschadstoffe hat man in den letzten Jahren ausreichende Erkenntnisse erlangt. Das Zusammenwirken verschiedener Schadstof- Aktuelle Messergebnisse im Internet 113 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz fe, die sogannten synergistischen Wirkungen, sind allerdings so gut wie nicht erforscht. Es ist jedoch bekannt, daß das Zusammentreffen mehrerer Einzelstoffe und -faktoren weit schlimmere Schäden hervorrufen kann als jeder Einzelstoff für sich. Schwefeldioxid (SO2) Schwefeldioxid entsteht vor allem bei der Verbrennung von Kohle, Erdöl, Benzin und Diesel. Emissionsquellen sind also Kraftwerke, Hausfeuerungsanlagen und der Verkehr. Die Schwefeldioxid-Belastung hat in den letzten Jahren in Bayern allgemein abgenommen. Schwefeldioxid ruft beim Menschen Reizungen der Schleimhäute hervor, chronische Atemwegserkrankungen und Lungenemphyseme bei chronischer Einwirkung. Schwefeldioxid wandelt sich in der Atmosphäre durch Oxidation in Schwefelsäure und anorganische Sulfate um, die mit dem Niederschlag in den Boden gelangen. Schwefelsäure führt zu einer Versauerung der Böden und ist somit eine der Hauptursachen für das Waldsterben. Bei hohem Säuregehalt des Bodens werden Aluminium-Ionen ausgewaschen und schädigen Mikroorganismen und Baumwurzeln. Geschädigte Pflanzen haben nur eine geringe Widerstandskraft gegenüber Schädlingen, wie Pilzen, Bakterien und Insekten. Schwefelsäure verursacht zudem aufgrund ihrer Agressivität auch schwere Materialschäden an Gebäuden, die volkswirtschaftlich erheblich zu Buche schlagen. durch den Einsatz neuer Motoren- und Abgastechnologien, verschärften Abgasvorschriften und verbesserter Kraftstoffe trotz steigendem PKW-Bestand zurückgegangen. Bei längerer Einwirkung von Stickoxiden treten beim Menschen chronische Bronchitiden mit Lungenemphysembildung auf. Stickstoffdioxid schwächt die körpereigenen Abwehrkräfte gegenüber Bakterien und Viren. Pflanzen werfen die Blätter ab, ihre Assimilationsfähigkeit wird erheblich beeinträchtigt. Der energiereiche UV-Anteil des Sonnenlichts führt bei Vorhandensein von Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen dazu, dass sich durch photochemische Umwandlungen in der Luft verschiedene Stoffe bilden. Diese werden wegen ihrer oxidierenden Wirkung auch Oxidantien genannt. Diese Sekundärschadstoffe sind für die Umwelt meist gefährlicher als die Ausgangsstoffe. Beim Menschen können sie ab bestimmten Konzentrationen Augenreizungen, asthmatische Anfälle, Kopf- und Brustschmerzen hervorrufen. Durch die Reizung der Schleimhäute wird die Anfälligkeit gegenüber Viren und Bakterien erhöht. Pflanzen sind durch diese Umwandlungsprodukte besonders betroffen. Die Pflanzen nehmen sie über die Spaltöffnungen der Blätter auf. Photooxidantien beeinflussen den Stoffwechsel, die Photosynthese und die Regulation des Wasseraustausches (Transpiration) und führen damit zu Veränderungen der Zellinhaltsstoffe und der Chloroplasten, den für die Photosynthese verantwortlichen Blattgrünkörperchen. Sichtbare Folgen dieser Vorgänge sind beschleunigtes Altern der Blätter, vorzeitiger Abwurf von Blättern und Nadeln. Stickoxide (NOX) Stickoxide entstehen ebenfalls bei der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Hauptemittenten sind der KfzVerkehr (55 Prozent der Gesamtmenge), Kraftwerke und die chemische Industrie. Die Belastung der Luft durch Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) ist in den letzten Jahren Kohlenmonoxid (CO) Kohlenmonoxid ist ein Produkt unvollständiger Verbrennung organischer Verbindungen. Hauptquellen sind der Kfz-Verkehr, Hausheizungen und die Schwerindustrie. In den letzten Jahren ist die Belastung deutlich zurückgegangen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die Abgasvor- 5.1.1.2 Die häufigsten Luftschadstoffe und ihre Wirkungen Führt zu Bodenversauerung: Schwefelsäure Entstehen v.a. durch den Verkehr: Stickoxide 114 Für Menschen sehr giftig: Kohlenmonoxid Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz schriften sich auf eine Reduzierung des Kohlenmonoxid-Ausstoßes konzentriert haben. Kohlenmonoxid ist für den Menschen sehr giftig. Es blockiert die Sauerstoffaufnahme des Blutes. Der dabei entstehende Sauerstoffmangel in Gehirn und Gewebe kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit bis hin zum Tode führen. Meist gesundheitsschädlich: Aromatische Kohlenwasserstoffe Zellgifte: Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Nickel Fortschreibung 2006 Kohlenwasserstoffe (CxHx) Erdöl und Erdgas bestehen aus Kohlenwasserstoffen. Es handelt sich um organische Verbindungen, die sich aus Kohlenstoff und Wasserstoff zusammensetzen. Außer den für die Verbrennung wichtigen Kohlenwasserstoffen kommen im Erdöl auch einige für den Menschen sehr gefährliche aromatische Kohlenwasserstoffe vor, wie Benzol, Toluol, Xylol, Ethyl- und Vinylbenzol, die als krebserzeugend, nerven- und blutschädigend bekannt sind. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z.B. Benzpyren, treten in Autoabgasen und bei der Kohlefeuerung auf. Einige dieser Verbindungen sind krebserregend. Lösemittel wie TRI oder PER bestehen aus Chlor-Kohlenwasserstoffen und sind ebenfalls gesundheits- und umweltschädlich. Gasförmige Kohlenwasserstoffe werden in der Atmosphäre unter der Wirkung von UV-Strahlen in Photooxidantien umgewandelt. Die Wirkung dieser Verbindungen wurde oben schon erläutert. Halogenierte Kohlenwasserstoffe, z.B. FCKW werden als Kühlmittel, als Treibgase und zur Isolierschaumproduktion eingesetzt. Sie sind maßgeblich an der Zerstörung der Ozonschicht in der oberen Stratosphäre beteiligt und tragen zum Treibhauseffekt bei. Feinstaub und Schwermetalle Im Schwebstaub sind sehr feine Partikel mit einer Teilchengröße von kleiner 10 µm (Feinstaub PM 10) enthalten, die von der Nase und den oberen Luftwegen nicht zurückgehalten werden und so die Bronchien und Lungenbläschen erreichen. Ultrafeine Partikel, deren Teilchengröße unter 0,1 µm liegt (PM 0,1) dringen sogar bis in die Blutbahn vor. Besonders gefährlich sind die am Staub angelagerten Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle (Blei , Cadmium, Zink, usw.), die als Zellgifte auf den Stoffwechsel einwirken, oder kanzerogene (krebserregende) Stoffe (z.B. Asbest und Benzo(a)pyren). Bei den Staubemissionen ist zwischen natürlichen und anthropogenen (vom Mensch verursachten) Quellen zu unterscheiden. Natürliche Quellen sind vor allem Vulkanausbrüche, Bodenerosionen in trockenen Regionen und Waldbrände. Zu den wichtigsten anthropogenen Quellen zählen der Straßenverkehr sowie Verbrennungsprozesse (Kraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen und Hausbrand). Der Beitrag zur Belastung ist von den örtlichen Gegebenheiten und Wetterlagen abhängig. Im Durchschnitt hat die innerörtliche Belastung folgende Ursachen: ¾ 50 % aus Emissionen von Diesel- fahrzeugen ¾ 25 % aus dem, was der Verkehr aufwirbelt (Abrieb von Bremsen, Reifen, Straßenbelag) ¾ 25 % durch ferntransportierte Parti- kel Wie bei den anderen Luftschadstoffen ging auch beim Schwebstaub in der Vergangenheit der Ausstoß aufgrund von Entstaubungsanlagen und Brennstoffumstellungen zurück. In den letzten Jahren allerdings sind die Emissionen an lungengängigem Feinstaub kaum noch rückläufig. Die Diskussion um die Feinstaubproblematik der letzten Zeit beruht vor allem auf den heute in der EU geltenden schärferen Grenzwerten für Feinstaub (PM 10), die in der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung vom 11.09.2002 (Verordnung über Immissionswerte für Luftschadstoffe) in deutsches Recht umgesetzt wurden. Zudem gibt es neue Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen. Es existiert für Feinstaub kein Schwellenwert, unterhalb dem keine schädigende Wirkung Feinstaub in der Diskussion 115 5 Regelmäßige Überwachung: Dioxine 116 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz mehr auftritt. Feinstaub ist mittlerweile der bedeutendste Luftschadstoff in Westeuropa, besonders in europäischen Großstädten erreicht die Luftqualität nicht die festgelegten Standards. Dioxine Dioxin ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, ähnlich aufgebaute chlorhaltige Verbindungen. Insgesamt besteht die Gruppe der Dioxine aus 75 polychlorierten Dibenzodioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Einige Dioxine sind extrem giftig bzw. als krebserregend eingestuft. Die Toxizität (Giftigkeit) von Dioxinen wird durch das sogenannte Toxizitätsäquivalent (TE) in Relation zur Toxizität des hochgiftigen 2,3,7,8 TCDD gesetzt. In die Umwelt gelangen Dioxine hauptsächlich durch Verbrennungsprozesse sowie bei der Produktion und Verwendung chlororganischer Verbindungen. Für den Eintrag in die Luft waren früher Abfall-Verbrennungsanlagen die wichtigsten Quellen. Dank anspruchsvoller Grenzwerte und Technik konnte der Dioxinausstoß aus den Abfall-Verbrennungsanlagen drastisch gesenkt werden. Heute sind thermische Prozesse der Metallgewinnung und -verarbeitung in den Vordergrund getreten. Vom Menschen werden 90-95 % der Dioxine über die Nahrung aufgenommen. Neueste Messungen legen nahe, daß derzeit die tägliche Belastung etwa 0,5 pg TE pro Kilogramm Körpergewicht und Tag beträgt. Den Wert der tolerierbaren täglichen Aufnahme (TDI-Wert) hat die WHO 1998 auf 1-4 pg TE pro Kilogramm Körpergewicht und Tag für Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB festgelegt. Dioxine reichern sich in Lebewesen vor allem in Fett-, Leber- und Hautgewebe an und bauen sich nur langsam ab. Die Umweltbelastung, aber auch die Belastung von Lebensmitteln und des Menschen durch Dioxine ist in Deutschland seit Ende der 80er Jahre deutlich zurückgegangen. Grund dafür war eine Fülle von technischen und rechtlichen Maßnahmen. So wurde beispielsweise der Dioxin-Ausstoß von Abfall-Verbrennungsanlagen drastisch reduziert. Auch bei den weiteren relevanten Dioxin-Quellen wurden wirksame Minderungsmaßnahmen getroffen. In Bayern überwacht das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) die Entwicklung der Dioxinbelastung durch regelmäßige Messungen. Ozon (O3) Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt ausgestoßen, sondern erst durch chemische Umwandlung unter Einwirkung von UV-Strahlung gebildet wird. Die Ozonentstehung verstärkt sich erheblich, wenn die Luft mit Schadstoffen, wie Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden, die v.a. beim Straßenverkehr emittiert werden, verunreinigt ist. Ozon kann bei empfindlichen Menschen zu Reizungen von Augen und Nasen-Rachen-Raum oder Beeinträchtigungen der Lungenfunktion und der körperlichen Leistungsfähigkeit führen. Die Ozonentstehung ist an sonnigen Sommertagen am stärksten ausgeprägt und führt in der Regel zu erhöhten Konzentrationen im Zeitraum zwischen 13 und 19 Uhr. Es ist eine deutliche Abstufung gemessener Werte in unmittelbarer Straßennähe, in städtischen Kerngebieten, in Stadtrandgebieten und in stadtfernen Gebieten feststellbar. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in Gebieten mit höheren Schadstoffkonzentrationen (Straßennähe, Stadtzentren), insbesondere in den Nachtstunden, ein vermehrter Abbau des Ozons stattfindet und sich somit insgesamt niedrigere Tages- und Jahresmittelwerte ergeben. Erhöhte Konzentration an sonnigen Sommertagen: Ozon Smog und Treibhauseffekt Windverhältnisse, senkrechte Luftschichtungen unterschiedlicher Temperatur, Niederschläge und Wetterlagen sind wichtige Bedingungen für die Ausbreitung von Luftschadstoffen. Inversionswetterlagen begünstigen die Bildung von Smog. In Bayern ist dieses Phänomen in den letzten Jahren aufgrund der gezielten Luftreinhaltemaß- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz nahmen allerdings selten geworden. Zu der allgemeinen Aufheizung der Atmosphäre und damit zum Treibhauseffekt tragen in erster Linie die Spurengase Kohlendioxid, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW), Methan, Ozon und Stickoxide bei. Das bei weitem wichtigste Treibhausgas ist das Kohlendioxid, das bei allen Verbrennungsprozessen entsteht. Es bewirkt 50 Prozent der Aufheizung. Eine Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes ist daher anzustreben. Auf Möglichkeiten und Maßnahmen zur CO2-Minderung wird deshalb in Kapitel 5.3 getrennt eingegangen. 5.1.1.3 Gesetzliche Regelungen Die neuen Luftqualitätsstandards werden europaweit in den Luftqualitätsrichtlinien der EU geregelt. Die Anforderungen werden ständig verschärft, Grenzwerte für Luftschadstoffe angehoben oder neue Grenzwerte für Schadstoffe, für die es bisher noch keine Regelungen gab, hinzugenommen. Ziel dabei ist die stetige Verbesserung unserer Atemluft. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt in den Verordnungen zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes. ¾ Für die Luftschadstoffe Schwefeldi- oxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid sind in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. Fortschreibung 2006 BImSchV) vom September 2002 Grenzwerte festgelegt, die spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Dazu sind - insbesondere bei Feinstaub und Stickstoffdioxid - Anstrengungen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowohl in Anlagen als auch im Verkehr notwendig. Ferner wird die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität weiter verbessert. ¾ Künftig sollen auch die Emissionen der giftigen Schwermetalle Arsen, Cadmium, Nickel und Quecksilber sowie der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe deutlich verringert werden. Zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr die 22. BImSchV geändert werden. ¾ Seit Juli 2004 ist die 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen) in Kraft. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen, die lediglich auf die Information und Warnung der Bevölkerung bei erhöhten Ozonkonzentrationen abzielten, legt die Verordnung erstmals Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit fest. Diese Zielwerte sollen bis 2010 erreicht werden. Um trotz der bereits erreichten Erfolge die Probleme der Versauerung und der er- Neue Grenzwerte durch 33. BImSchV 117 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz höhten Nährstoffeinträge in die einzelnen Umweltmedien zu lösen, werden nationale Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak festgelegt, die ab 2010 eingehalten werden müssen. Die 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Konzentrationswerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol festgelegt waren, wurde im Juli 2004 außer Kraft gesetzt, da die darin enthaltenen Regelungen durch die Regelungen der 22. und 33. BImSchV ersetzt wurden. 5.1.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen Um die lufthygienische Situation im Landkreis Starnberg besser bewerten zu können, ist zuerst ein kurzer Blick auf die klimatischen Gegebenheiten in unserem Landkreis nötig. 5.1.2.1 Klimatische Gegebenheiten im Landkreis Starnberg Das Klima im Landkreis Starnberg wird als warmgemäßigt und immerfeucht eingestuft. Temperatur Die tiefste Monatsmitteltemperatur fällt nicht unter -3 °C, die höchste liegt zwischen 10 °C und 22 °C. Dieses Klima ist für den größten Teil Europas charakteristisch. Der Temperaturverlauf ist nicht stetig sondern durch unregelmäßige Einbrüche und Anstiege gekennzeichnet. Kälteeinbrüche gibt es häufig um Neujahr und als sogenannte Schafskälte im Mai. Temperaturanstiege treten an den Hundstagen und im Altweibersommer auf. Um Weihnachten erleben wir oft ein regelrechtes Tauwetter. Niederschläge Niederschläge treten vermehrt auf, wenn die Luft zum Aufsteigen gezwungen wird und sich dabei aufgrund des sogenannten Staueffektes abkühlt. In der kalten Luft kondensiert der Wasserdampf und fällt als Niederschlag aus. Wenn dagegen die Luft diesseits der Alpen absinkt und sich wieder erwärmt, kann sie wieder mehr Wasserdampf aufnehmen. Ein Teil der Regentropfen verdunstet und die Luft wird klar – dann haben wir Föhn. Die jährliche Niederschlagsmenge im Landkreis Starnberg liegt meist zwischen 900 mm (im Norden) und 1.100 mm (im Süden des Landkreises). Sie variiert von Jahr zu Jahr sehr stark und wird durch Stau- und Föhneffekte empfindlich beeinflusst. Der Landkreis Starnberg gehört zu dem Bereich wo die häufigsten und schwersten Gewitter dieser Region 118 Häufig Föhn im Fünfseenland Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz wüten. Man zählt hier mehr als 30 Gewittertage pro Jahr. Gewitter entstehen hier immer dann, wenn trockene, heiße (Föhn-)Luft vor den Alpen in höheren Schichten von feuchtkühler Luft überströmt wird. Der Anteil des Schnees macht im nördlichen Teil des Landkreises etwa die Hälfte des winterlichen Niederschlags aus und wächst zu den Alpen hin mehr und mehr an. Windverhältnisse Die Windrichtung kann allgemein mit Südwest bis Nordwest angegeben werden, wobei das Maximum bei Südwest liegt. Ostwind ist hier seltener. Die Windrichtungsverteilung wird jedoch sehr stark vom Gelände beeinflusst, so kann der Wind insbesondere in engen Tälern seine Richtung wechseln und der des Tals anpassen. 5.1.2.2 Emissionsquellen Die wichtigsten Bereiche, aus denen die Luftschadstoffe kommen, werden im Folgenden kurz aufgezeigt. Industrie und Gewerbe Im Bundes-Immissionsschutzgesetz wird zwischen Anlagen, die aufgrund ihrer Wirkung auf die Umwelt einer Genehmigung bedürfen und solchen Anlagen, die genehmigungsfrei sind, unterschieden. Die Anlagen, die genehmigungsbedürftig sind, sind in der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) aufgeführt. Das sind im Landkreis Starnberg zum Beispiel Asphaltmischanlagen, Kieswerke, Lackieranlagen, chemische Betriebe, Flüssiggasanlagen und Schießstände. Diese Anlagen werden durch das Landratsamt Starnberg entsprechend den Vorschriften genehmigt und überwacht. Die Betreiber solcher genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, regelmäßig durch Emissionsmessungen nachzuweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im Beschwerdefall können von seiten des Landratsamtes auch bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unabhän- Fortschreibung 2006 gige Messinstitute mit Messungen beauftragt werden. Individualverkehr Die Schadstoffe des Kfz-Verkehrs werden direkt in unsere Atemluft ausgestoßen, d.h. wir sind unmittelbar davon betroffen. Die Emissionen von Kraftfahrzeugen tragen aufgrund des immer stärker zunehmenden Kfz-Verkehrs in sehr hohem Maße zur Luftbelastung bei. Der Abgasausstoß der Kraftfahrzeuge wird durch regelmäßige Abgasuntersuchungen, z. B. durch den TÜV, überwacht. Die Schwerpunkte der Verkehrsbelastung im Landkreis Starnberg sind die Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen. Eine besondere Belastung für die Bewohner des Landkreises bedeutet der hohe Wochenend- und Freizeitverkehr aus dem Ballungsraum München (vgl. auch Kap. 2.3 Verkehr). In Tabelle 5/1 sind die häufigsten Schadstoffe angeführt. Zu Schädigungen führen allerdings auch Schwefeldioxid und Bleiverbindungen aus den Kraftstoffzusätzen. Letztere konnten allerdings mit der Einführung des bleifreien Kraftstoffs und des Katalysators erheblich reduziert werden. Seit 2003 werden zudem nur noch schwefelfreie Dieselsorten (< 10 ppm) angeboten. Verkehr ist bedeutendster Luftverschmutzer Tabelle 5/1: Luftschadstoffe und jeweiliger Anteil des Verkehrs Schadstoff Anteil des Verkehrs Kohlenmonoxid (CO) 52 % Kohlenwasserstoffe (HC) 28 % Stickstoffoxide (NOx) 48 % Rußpartikel 90 % Kohlendioxid (CO2) 18 % Trotzdem stellen die Dieselmotoren weiterhin ein Problem dar, da sie Abgase mit höherem Anteil an Stickoxiden, Schwefeldioxid, Ruß und dem krebserregenden Benzpyren freisetzen. Ein wichtiger Beitrag zur weiteren Emissionsminderung ist die nach Schadstoffklassen gestaffelte KfzSteuer sowie die regelmäßig ver- 119 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz schärften Abgas-Grenzwerte für Kfz, die seitens der EU vorgegeben werden. Mit Inkrafttreten der Euro4-Grenzwerte für Pkw seit 2005 wurde die Partikelemission von Nutzfahrzeugen gegenüber den seit 2000 geltenden Werten um die Hälfte auf 0,025 g/km reduziert. Darüber hinaus hat die deutsche Automobilindustrie zugesagt, alle neuen Diesel-Pkw bis 2008 mit Partikelfilter auszurüsten. Hausfeuerungen Besonders in den Wintermonaten kommen zu den Emissionen aus Industrie und Verkehr die Emissionen der Hausfeuerungsanlagen hinzu. Die Höhe der Schadstoffemissionen durch das Heizen hängt vom Wirkungsgrad der Heizsysteme, der Art des Brennstoffs und der Art der Feuerführung ab. Zuständig für Emissionsmessungen ist der Bezirkskaminkehrermeister. Je nach Art und Größe der Anlage wird diese einmalig oder jährlich überprüft. Durch Verschärfung der Grenzwerte der 1. BImSchV 2001 konnten viele alte Heizungsanlagen die Werte nicht mehr einhalten und mussten mit entsprechenden Übergangsfristen erneuert werden. In wieweit das zu einer Verbesserung der Luftqualität führt, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Gerade bei Neubauten und Heizungsmodernisierungen versucht der Landkreis Starnberg, den Einsatz von umweltfreundlicher Technik und regenerativen Energien (z.B. Solarenergie, Blockheizkraftwerke, Biomassenutzung etc.) anzuregen und auf entsprechende Förderprogramme aufmerksam zu machen. Näheres hierzu im Kapitel 5.2. Regelmäßige Überprüfung durch Kaminkehrer 5.1.2.3 Immissionssituation im Landkreis Starnberg Keine Abfälle verbrennen! 120 Durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Briketts und Heizöl wird die Luft erheblich durch Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe u.a. belastet. Häufig werden aus Gründen der Sparsamkeit brennbare Abfallstoffe, wie z.B. Papier, Pappe, mit Holzschutzmitteln oder Farbe behandeltes Holz und ähnliches, zum Heizen verwendet. Diese Art der Abfallverwertung muss vermieden werden, da die dabei entstehenden giftigen Verbrennungsprodukte Umwelt und Gesundheit stark belasten. Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt für die verschiedenen Feuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte fest. Der Landkreis Starnberg gehört nicht zu den sogenannten Untersuchungsgebieten nach § 44 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu zählen Gebiete, in denen besonders häufig und lange Luftverunreinigungen in hohen Konzentrationen auftreten. In Bayern wurden acht Untersuchungsgebiete festgelegt, eines davon ist München. Nach § 40 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz kann "die Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr auf bestimmten Straßen und in bestimmten Gebieten unter Berücksichtigung der Verkehrsbedürfnisse und der städtebaulichen Belange nach Maßgabe der verkehrsrechtlichen Vorschriften beschränken oder verbieten, wenn die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse für geboten hält, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden." Die Konzentrationswerte, deren Überschreitung eine Prüfung solcher Maßnahmen auslöst, sind in der 22. BImSchV für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Blei sowie Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz Lufthygienisches Gutachten für den Landkreis Stanberg Feinstaub, Benzol und Kohlienmonoxid enthalten. Die darin festgelegten Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden. Im Rahmen einer bayernweiten Erhebung von Schadstoff-Immissionen an Innerortsstraßen wurde vom Bayer. Landesamt für Umwelt im Frühjahr 2002 ein lufthygienisches Gutachten für den Landkreis Starnberg beauftragt. Untersucht wurden nach den damals gültigen gesetzlichen Regelungen der 23. BImSchV die Immissionskonzentrationen von Benzol, Ruß (zusätzlich PM10) und Stickstoffdioxid in stark befahrenen Straßen oder Gebieten, in denen Menschen nicht nur kurzzeitig exponiert sind (z.B. Wohnbebauung). Die Prognoserechnung der Schadstoffbelastung erfolgt nach Eingabe von Daten zum Verkehr (Verkehrsmengendaten des Jahres 2000, spezifische Emissionsdaten von Kraftfahrzeugen etc.), zur Bebauung, zur Meteorologie und zur Vorbelastung. Dabei wurden die verkehrsreichsten Straßenabschnitte im Landkreis untersucht: die Münchner Straße in Gauting, die Römerstraße in Gilching, die Seefelder Straße und Mühlfeldstraße in Herrsching, die Münchener Straße, Hanfelder Straße und Hauptstraße in Starnberg sowie die Hauptstraße in Weßling. Die damals noch geltenden Konzentrationswerte der 23. BImSchV wurden in allen untersuchten Gebieten eingehalten. Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Immissionsgrenzwerten der mittlerweile in Kraft getretenen 22. BImSchV kommt zu folgendem Ergebnis: ¾ Der seit 2005 geltende Grenzwert der 22. BImSchV für Feinstaub (PM10) von 40 µg/m3 kann in sämtlichen untersuchten Bereichen eingehalten werden, in der Hauptstraße der Stadt Starnberg allerdings nur sehr knapp (39 µg/m3). ¾ Der ab 2010 einzuhaltende Grenz- wert für Benzol von 5 µg/m3 wird deutlich unterschritten. Fortschreibung 2006 ¾ Ein Vergleich der 2002 ermittelten Werte für Stickstoffdioxid mit dem ab 2010 geltenden Grenzwert von 40 µg/m3 zeigt, dass dieser in der Hauptstraße in Starnberg (48 µg/m3) überschritten wäre. Der Grenzwert von 50 µg/m3, der sich aufgrund der für 2006 ermittelten Toleranzmarge ergibt, kann gerade noch eingehalten werden. Aufgrund der kritischen Situation in Teilbereichen der Stadt Starnberg hat die Stadt an der Hauptstraße eine eigene Messstation aufstellen lassen. Dort wird seit dem 30. Mai 2006 für den Zeitraum von einem Jahr Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Stickstoffdioxid gemessen. Die dazugehörigen Wetterdaten werden vom Deutschen Wetterdienst geliefert und berücksichtigt. Aus allen gemessenen Daten soll dann mittels einer Ausbreitungsrechnung die Luftsituation für das gesamte Stadtgebiet ermittelt werden. Auch Prognosen für den Zeitraum nach Abbau der Messstation sollen erstellt werden. Ergebnisse der Messstation wurden bisher aufgrund des noch sehr kurzen Messzeitraumes (2 Monate) noch nicht veröffentlicht. In den anderen Gemeinden des Landkreises Starnberg ist aufgrund der Messergebnisse des lufthygienischen Gutachtens von 2002 eine Überschreitung der Grenzwerte der 22. BImSchV nicht anzunehmen. Seit 2003 betreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) im Rahmen der lufthygienischen Überwachung eine Messstelle in Andechs/Rothenfeld. Mit der Station soll die ländliche Hintergrundbelastung im Vergleich zur Großstadt München erfasst werden. Es werden kontinuierlich die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10 und Ozon sowie die Wetterdaten gemessen. Die Ergebnisse werden regelmäßig in lufthygienischen Wochen-, Monats- und Jahresberichten zusammengestellt. Darüber hinaus werden die Daten täglich im Videotext des Bayerischen Fernsehens (Tafeln 630-636) und im Internet unter www.bayern.de/lfu/luft veröffentlicht. Seit 2006 Messstation in Stanberg eingerichtet Messtation des LfU auch in Rothenfeld 121 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz Bisherige Ergebnisse: ¾ Feinstaub PM10: In den Jahren 2003, 2004 und 2005 wurde der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 jeweils 4-5 mal pro Jahr überschritten. Zugelassen sind 35 Überschreitungen im Kalenderjahr. Für 2006 gab es bisher bereits 13 Überschreitungen. Dies liegt an einer langanhaltenden Inversionswetterlage im Januar/Februar dieses Jahres, die bei sämtlichen (innerstädtischen wie auch ländlichen) Messstationen zu sehr deutlichen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes geführt hat. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m3 kann jeweils problemlos eingehalten werden. ¾ Stickstoffdioxid: Der erst ab 2010 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m3 wird jeweils weit unterschritten (Messwerte zwischen 11 und 18 µg/m3). zentration kann mit allgemeinen Symptomen wie Tränenreiz, Reizung der Atemwege, Kopfschmerzen und Atembeschwerden gerechnet werden. Die Daten der Messstation in Andechs/Rothenfeld zeigen, dass die Informationsschwelle von 180 µg/m3 2004 gar nicht und 2005 zweimal überschritten wurde. Beim Zielwert von 120 µg/m3 liegen jeweils 30 Überschreitungen vor. Für das Jahr 2003 sind erheblich mehr Überschreitungen gemessen worden (Informationsschwelle 10 mal, Zielwert 81 mal), was auf den langen heißen Sommer zurückzuführen ist. Die Auswertung der Messdaten für 2006 zeigt, dass die Informationsschwelle von 180 µg/m3 bisher noch nicht überschritten wurde. Ein Abruf der aktuellen Daten, der Monats- und Jahresberichte sowie der Ozonprognose für den nächsten Tag ist wie bereits in Kapitel 5.1.2.3 genannt über Videotext und im Internet möglich. Informationsschwelle für Ozon einige Male überschritten 5.1.2.4 Ozonbelastung im Landkreis Starnberg Gemäß der 33. BImSchV beträgt der Zielwert für Ozon zum Schutz der menschlichen Gesundheit 120 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert ist ab 2010 so weit wie möglich einzuhalten. Die Informationsschwelle für Ozon beträgt 180 µg/m3 und die Alarmschwelle 240 µg/m3, jeweils als 1-Stunden-Mittelwert. Ab 180 µg/m3 wird Menschen, die empfindlich auf erhöhte Ozonwerte reagieren, empfohlen auf ungewohnte körperliche Anstrengungen bzw. sportliche Ausdauerleistungen im Freien zu verzichten. Ebenso werden Kraftfahrzeughalter und Betreiber von Verbrennungsmotoren im nicht gewerblichen Bereich aufgefordert, diese nach Möglichkeit nicht zu benutzen. Ab 240 µg/m3 wird der Gesamtbevölkerung empfohlen, ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Ab dieser Kon- 122 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.1.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Die beste Luftreinhaltepolitik ist diejenige, die das Entstehen von Luftschadstoffen verhindert. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Energiesparmaßnahmen und umweltbewusstes Verhalten. Der Immissionsschutz wird im Rahmen der Bauleitplanung und bei Einzelbauvorhaben in der Baugenehmigung berücksichtigt. Notwendige Auflagen zum Schutz von Wohngebieten werden in den entsprechenden Plänen bzw. Baugenehmigungsbescheiden festgesetzt. Standorte werden nach ihrer Eignung für industrielle und gewerbliche Nutzung zunehmend auch nach ökologischen Gesichtspunkten bewertet (vgl. auch Kap. 10.2 Siedlungsentwicklung). Durch nachträgliche Immissionsschutzmaßnahmen bei vorhandenen Industrie- und Gewerbebetrieben sowie durch verstärkte Immissionsschutzanforderungen an neu anzusiedelnde bzw. zu verlagernde Betriebe wird versucht, die Belastung der Bewohner so weit möglich zu reduzieren. Die Belastung durch Ozon läßt sich hauptsächlich dadurch verringern, dass die Vorläufersubstanzen, die die Kraftfahrzeuge ausstoßen, reduziert werden. Neben technischen Verbesserungen zur Schadstoffreduzierung bietet auch der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsnetzes Möglichkeiten, die Menge der Fahrzeuge und somit den Schadstoffausstoß zu verringern (vgl. auch Kapitel 2.3 Verkehr). Der Landkreis Starnberg legt deshalb bei Beschaffungen bzw. Ausschreibungen Wert auf schadstoffarme Fahrzeuge und Maschinen. Weitere Beiträge und Handlungsmöglichkeiten des Landkreises zur Luftreinhaltung finden Sie in Kapitel 10.1 Einrichtungen des Landkreises. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-316 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Quellen: Hintergrundpapier zum Thema Staub/Feinstaub (PM) Hrsg: Umweltbundesamt, 2005 Daten zur Umwelt Hrsg.: Umweltbundesamt, 2005 Lufthygienischer Jahresbericht Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2005 Interessante Links: www.luft.bayern.de Bayer. Umweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.bayern.de/lfu Bayer. Landesamt für Umwelt; Aktuelle Messwerte von Luftschadstoffen www.bmu.de Bundesumweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt; Aktuelle Daten und Informationen ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Fortschreibung 2006 123 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.2 Energie und Klimaschutz 5.2.1 Einführung und Problembeschreibung Dramatische Folgen des Klimawandels Klimaschutz ist eine der Hauptaufgaben unserer Zeit. Ob die zunehmende Zahl von Naturkatastrophen wie Stürme oder Überschwemmungen, das stetige Abschmelzen der Gletscher und der Anstieg der Meeresspiegel oder Zunahme extremer Hitzeperioden verbunden mit Wassermangel oder Waldbränden - der Klimawandel ist inzwischen Realität. Ursache hierfür ist nach inzwischen einhelliger Meinung der Wissenschaft vor allem der in den letzten 100 Jahren stark zunehmende Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 v.a. durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas. Der dadurch verursachte Anstieg der durchschnittlichen Temperatur der Erde beträgt bisher bereits 0,8°C, der CO2-Gehalt ist auf inzwischen 380 ppm gestiegen. Abbildung 5/1: Entwicklung der globalen CO2-Konzentration Die Modellrechnungen der Klimaforscher sagen einen weiteren Temperaturanstieg bis 2050 zwischen 2 und 6°C voraus. Nur durch radikale Maßnahmen ließen sich die prognostizierten verheerenden Folgen noch einigermaßen begrenzen. Aus diesem Grund wurde auf der Weltklimaschutzkonferenz 1997 in Kyoto von vielen Ländern (nicht jedoch z.B. 124 USA und Australien) erstmals eine Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2008/2012 gegenüber 1990 um durchschnittlich wenigstens 5 Prozent vereinbart. Die Europäische Union muss um durchschnittlich 8 Prozent reduzieren, Deutschland gemäß der EUinternen Aufteilung um 21 Prozent. Die bisherige Bilanz ist jedoch ernüchternd: Die CO2-Treibhausgase sind gegenüber 1990 weltweit um circa 30 Prozent gestiegen. In Deutschland haben sich die CO2-Emissionen zwar seither um 19 Prozent verringert, dies hängt aber wesentlich mit dem Zusammenbruch der ehemaligen DDR zusammen. Und weltweit wird eine weitere Zunahme des Energiebedarfs prognostiziert, v.a. durch stark wachsende Volkswirtschaften wie China und Indien. Auf regelmäßigen Klimakonferenzen versucht die Weltgemeinschaft seither, einen Ausweg aus dem Klima-Dilemma zu finden. Angesichts der Größe der hier zu bewältigenden Aufgabe müssen alle Kräfte mobilisiert werden, um die Reduktionsziele wenigstens annähernd zu erreichen. Auch der Landkreis Starnberg ist sich hier seiner Verantwortung bewusst und versucht, im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten einen Beitrag zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion zu leisten. Aus diesem Grund hat der Kreistag 2005 auch einen Beschluss zur Unterstützung der Energiewende im Landkreis Starnberg gefasst, auf die in Kapitel 5.2.2.2 näher eingegangen wird. Darüber hinaus versucht das Landratsamt, mit seiner STARSOLAR-Offensive sowie einigen weiteren Initiativen die Bürgerinnen und Bürger zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Energiesparen zu motivieren. Denn Klimaschutz ist wie ein großes Mosaik, das sich aus vielen kleinen Maßnahmen zusammensetzt und jeder durch sein Verhalten einen Beitrag leisten muss. Weiterer CO2-Anstieg trotz Kyoto Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.2.2 Bestandsaufnahme 5.2.2.1 Energieversorgung Umstieg auf erneuerbare Energien notwendig Die Energieerzeugung ist neben Verkehr und Industrie ein wesentlicher Verursacher von Umweltschäden, zum Beispiel durch Schadstoffemissionen aus Hausbränden oder aus Kraftwerken der Energiewirtschaft. Einen erheblichen Eingriff in das natürliche Gleichgewicht der Natur stellt die nahezu ausschließliche Nutzung fossiler, nicht erneuerbarer Ressourcen wie Naturgase, Mineralöle, Braun- und Steinkohle dar. Abgesehen von ihrem vollständigen Verbrauch innerhalb weniger Generationen werden bei deren Verbrennung neben dem Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) auch Schadstoffe wie Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Staub, flüchtige organische Verbindungen (z.B. FCKW) freigesetzt, die ebenfalls globale Auswirkungen auf die Atmosphäre und das Klima mit sich bringen. Eine umweltschonendere Energieversorgung ist deshalb in Zukunft notwendig. Sie erfordert sowohl eine Schadstoffreduzierung mittels neuer technischer Verfahren, als auch eine massive Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen. Die Anteile der einzelnen Energieträger in Deutschland 2005 zeigt Abbildung 5/2: Abbildung 5/2: Endenergieverbrauch in Deutschland 2005 Fortschreibung 2006 5.2.2.2 Energiewende im Landkreis Starnberg Auch der Landkreis Starnberg muss seinen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und einer zukunftsfähigen Energieversorgung leisten. Deshalb hat der Kreistag am 12.12.2005 beschlossen, die Bestrebungen zu einer Energiewende im Landkreis Starnberg im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen. Ziel dabei ist, unsere Region bis zum Jahr 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Erreicht werden soll dies vor allem durch ¾ Reduzierung brauchs, des Unterstützung der Energiewende durch Kreistag Energiever- ¾ Einsatz innovativer und effizienter Technologien, ¾ nachhaltige Nutzung aller heimi- scher Ressourcen. Damit sollen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die regionale Wirtschaftskraft sowie die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Berechnungen zeigen, dass dies zwar ambitioniert, aber durchaus möglich ist. Etwa die Hälfte der im Landkreis verbrauchten Energie müsste dazu bis 2035 eingespart (fast jedes Haus wird innerhalb dieser Zeit modernisiert, sämtliche Elektrogeräte und Autos ersetzt etc.) und der verbleibende Energiebedarf durch erneuerbare Energien (v.a. Biomasse, Geothermie, Sonnenenergie) ersetzt werden. Zur Erarbeitung einer ensprechenden Strategie sowie einer organisatorischen Form dieses Prozesses ist demnächst eine Energiekonferenz unter Beteiligung aller interessierten gesellschaftlichen Gruppen und Personen geplant. Als Grundlage wurde mit der Erhebung einer entsprechenden Datenbasis zur Energieversorgung im Landkreis Starnberg begonnen, die sich jedoch in einigen Bereichen (z.B. Heizölverbrauch) schwierig gestaltet. Dennoch 125 5 Veranstaltungskalender und Newsletter zur Energiewende Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz werden sich damit wichtige zukünftige Entwicklungen in bestimmten Energiebereichen (z.B. Strom) erkennen lassen. Die Einführung eines entsprechenden AGENDA 21 - Indikators für den Landkreis Starnberg ist jedoch derzeit noch nicht möglich. Unter www.landkreis-starnberg.de/ energiewende hat das Landratsamt eine Internetplattform für alle Energiewende-Interessierten im Landkreis geschaffen. Dort sollen nach und nach alle Informationen zur Energiewende gebündelt werden. Im integrierten Veranstaltungskalender Energie können engagierte Gruppen oder Personen für ihre geplanten Veranstaltungen werben, ein Energiewende-Newsletter informiert regelmäßig über aktuelle Neuheiten zum Thema. Darüber hinaus fördert der Landkreis Starnberg mit seiner im Jahr 2000 gestarteten STARSOLAR-Offensive sowie weiteren Projekten auch in Zukunft den Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung im Landkreis Starnberg. 5.2.2.3 STARSOLAR - Offensive Erneuerbare Energien wie Sonne, Biomasse oder Geothermie sollen zukünftig einen wesentlichen Anteil der Energieversorgung unseres Landkreises leisten. Um die Verbreitung dieser regenerativen Energien sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung zu fördern, hat der Landkreis Starnberg im Jahr 2000 mit STARSOLAR eine große Offensive gestartet. Sie wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) als Pilotprojekt gefördert und im Laufe der Jahre um viele Projekte erweitert. Im Folgenden ein kurzer Überblick: STARSOLAR-Infomappen Zu folgenden Themenbereichen stehen umfangreiche Infomappen zur Verfügung: ¾ Mappe 1: Sonnenkollektoren 126 ¾ Mappe 2: Fotovoltaik ¾ Mappe 3: Wärmepumpen ¾ Mappe 4: Heizen mit Biomasse ¾ Mappe 5: Energie sparend moder- nisieren ¾ Mappe 6: Energiebewusst neu bau- en Sie wenden sich gezielt an Hausbesitzer und Bauherren, geben aber auch allen Architekten, Planern, Handwerkern und Kaminkehrern wichtige und übersichtliche Informationen an die Hand. Sie werden laufend aktualisiert und sind auch bei den Gemeinden und beteiligten Fachbetrieben kostenlos erhältlich. Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Jeden ersten Donnerstag im Monat ist eine telefonische (14 - 15 Uhr) oder persönliche (15 - 18 Uhr) Energieberatung nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08151 148-509) möglich. Auch im Jahr 2006 waren nahezu alle Beratungstermine vergeben, auf Grund der großen Nachfrage wurden sogar zusätzliche Beratungstage eingeschoben. Große Nachfrage nach Energieberatung Wanderausstellung Eine landkreisspezifische Wanderausstellung informiert auf 24 Ausstellungstafeln umfassend über die aktuelle Energie- und Klimaproblematik und zeigt anschaulich Handlungsmöglichkeiten, nämlich den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und Energie sparender Maßnahmen auf. Die Ausstellung, die übrigens kostenlos ausgeliehen werden kann, wurde auch 2006 wieder im Landratsamt Starnberg sowie in verschiedenen Landkreisgemeinden gezeigt. STARSOLAR-Internetplattform Die STARSOLAR-Internet-Plattform bietet neben vielen aktuellen Informa- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz Vorbildhafte Anlagenbeispiele aus dem Landkreis tionen auch eine Vielzahl positiver Anlagenbeispiele für den Einsatz regenerativer Energien und Energie sparender Techniken aus dem Landkreis Starnberg und damit die Möglichkeit, sich unabhängig und objektiv z.B. über deren Praxistauglichkeit zu informieren. Energiesparkoffer Das Landratsamt Starnberg verleiht kostenlos einen Energiesparkoffer, mit dem interessierte Landkreisbürger/-innen einfach und schnell den Energieverbrauch Ihrer Haushaltsgeräte und sonstiger Stromverbraucher bestimmen und so möglichen Stromfressern auf die Spur kommen können. Besonders sparsame Haushaltsgeräte Jährlich neu erscheint eine kostenlose Broschüre über besonders sparsame Haushaltsgeräte. Darüber hinaus steht den Bürger/-innen auch eine aktuelle Internet-Datenbank mit über 3.500 Geräten auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung. 5.2.2.4 Sonstige Projekte Daneben gibt es noch etliche weitere Projekte und Initiativen des Landkreises Starnberg, die ebenfalls zum sparsamen Umgang mit Energie beitragen wollen. Zu nennen wären z.B. ¾ ÖKOPROFIT-Projekt (s. Kap. 2.2.2.5), ¾ Spritsparkurse für interessierte Landkreisbürger/-innen (s. Kap. 2.3.3.1), ¾ Umweltmalbücher (s. Kap 8.2.1.7). Auf die Maßnahmen, mit denen das Landratsamt Starnberg selbst eine Vorbildfunktion übernehmen und einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten will (z. B. zertifiziertes Umweltmanagement, Fotovoltaikanlage, PflanzenölDienstfahrzeug etc.), wird in Kapitel 10.1 näher eingegangen. Sonstiges Darüber hinaus wird auch weiterhin über persönliche Beratungen, Infoveranstaltungen, Messestände und Anzeigen für die Ziele der STARSOLAR-Offensive geworben. Messestand bei Innovationsmesse Starnberg 2005 Fortschreibung 2006 127 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz 5.2.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Wie bereits eingangs erwähnt, sind auch weitere mögliche Projekte zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung meist freiwillige Aufgaben des Landkreises. Sie sind daher stark abhängig von den hierfür vom Kreistag bereitgestellten Finanzmitteln sowie von den verfügbaren personellen Kapazitäten. Die folgenden Vorschläge müssen daher unter diesen Gesichtspunkten näher geprüft werden. Fortführung und Erweiterung von STARSOLAR Aufgrund des erfolgreichen Konzeptes sollen die bestehenden Projekte der STARSOLAR-Offensive des Landkreises weiterhin (s. Kap. 5.2.2.3) fortgeführt werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Verbreitung erneuerbarer Energien sowie zur Energieeinsparung geplant, die wieder unter Einbeziehung entsprechender Partner (z.B. Fachhandwerk, Architekten und Planer, Fachverbände) entwickelt und durchgeführt werden sollen. Gedacht ist hier z.B. an eine regelmäßige Veranstaltungsreihe zu aktuellen Energiethemen sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum neuen Energiepass für Altbauten. Informationen zum Thema Energieeinsparung bei landkreiseigenen Gebäuden und Einrichtungen finden Sie in Kap. 10.1, zu nachhaltiger Siedlungsentwicklung in Kap. 10.2. Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21 – Energiewende Um das Ziel einer Energiewende im Landkreis Starnberg (s. Kap. 5.2.2.2) im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, wird das Landratsamt u.a. zu einer ersten Energiekonferenz einladen, um gemeinsam mit allen relevanten Gruppen und Personen geeignete Wege und Maßnahmen zu finden. Offensive Kapitel 5: Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Durchführung einer Energiekonferenz im Landkreis (s. Kap. 5.2.3) Zu erreichen bis: ¾ 2007 128 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg AGNEDA 21-Büro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 Fax (08151) 148-524 [email protected] www.landkreis-starnberg.de www.lk-starnberg.de/energiewende Informationen zur Energiewende im Landkreis Starnberg Quellen: Energieversorgung in Deutschland Hrsg.: Bundeswirtschaftsministerium, 2006 Auf dem Weg zur 100%-Region Handbuch für eine nachhaltige Energieversorgung von Regionen Hrsg.: B.A.U.M. Consult GmbH, 2006 www.lk-starnberg.de/starsolar Informationen zur STARSOLAR-Offensive des Landkreises Starnberg www.klima.bayern.de Bayer. Umweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.bayern.de/lfu Bayer. Landesamt für Umwelt; Aktuelle Daten und Informationen www.bmu.de www.erneuerbare-energien.de Bundesumweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt; Aktuelle Daten und Informationen www.dwd.de/research/klis/index.htm Deutscher Wetterdienst; Klimainformationssystem www.dena.de Deutsche Energieagentur; Aktuelle Daten und Informationen www.unendlich-viel-energie.de Informationskampagne zu erneuerbaren Energien www.sfv.de Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Fortschreibung 2006 129 5 Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz www.bine.fiz-karlsruhe.de Fachinfomationszentrum Karlsruhe; Bürger-Information Neue Energietechniken www.mobil-ohne-fossil.de Informationen zu alternativer Mobilität www.enev.de Informationen zur Energieeinsparverordnung www.energienetz.de Bund der Energieverbraucher; Aktuelle Daten und Informationen www.energiekrise.de Ludwig-Bölkow-Stiftung; Informationen zu fossilen Energiereserven www.bayerisches-energie-forum.de Informationen zu Energiethemen www.co2-online.de Klimaschutzkampagne www.carmen-ev.de Informationen zu nachwachsenden Rohstoffen www.ziel21.de Zentrum für innovative Energien im Landkreis Fürstenfeldbruck www.energiewende-oberland.de Bürgerstiftung für erneuerbare Energien und Energieeinsparung 130 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 6. Naturschutz und Landschaftspflege 6.1 Problembeschreibung 133 6.2 Bestandsaufnahme 134 6.2.1 Gebietsschutz................................................................134 6.2.1.1 6.2.1.2 6.2.1.3 6.2.1.4 6.2.1.5 6.2.2 Landschaftsökologische Erhebungen / Planungen 137 6.2.2.1 6.2.2.2 6.2.2.3 6.2.2.4 6.2.3 Kartierungenund sonstige Untersuchungen..137 Arten- und Biotopschutz....................................138 Landschafts- und Grünordnungspläne ...........139 Gewässerentwicklungspläne ...........................140 Umsetzungen.................................................................141 6.2.3.1 6.2.3.2 6.2.3.3 6.2.3.4 6.2.3.5 Projekte ................................................................141 Vertragsnaturschutz...........................................142 Artenschutz..........................................................142 Landschaftspflege ..............................................143 Flächenankauf.....................................................144 6.2.4 Förderprogramme.........................................................145 6.2.5 Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege .........................................................146 6.2.5.1 6.2.5.2 Fortschreibung 2006 Naturschutzgebiete............................................134 Landschaftsschutzgebiete ................................135 Naturdenkmäler ..................................................135 Landschaftsbestandteile ...................................136 FFH- und Vogelschutzgebiete ...........................136 Aufgabenbereiche der Kreisfachberatung ....146 Nachhaltiger Umgang mit unserem Siedlungsgrün ..............................146 6.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 148 6.4 Verschiedenes 153 6.5 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft 155 131 6 G N schaftsschutz. Im Süden abseits von heute stehen. Der beschleunigte Ar- den Hauptverkehrsstraßen finden wir tenrückgang ist ein alarmierendes Zei- noch bunte Wiesen, Laub- und Nadel- chen, das uns zur Besinnung auffor- wälder, Moore und tiefe Bachtäler, dert und uns bewusst macht, dass ein kurz eine mannigfaltig strukturierte anderer Umgang mit der Natur not- Landschaft mit den verschiedensten wendig ist. Lebensräumen für zahlreiche Pflanzen D roße Teile des Landkreises Starn- berg stehen unter Natur- oder Land- und Tiere. Ein besonderes Charakteristikum des Landkreises sind seine aturschutz ist eine der großen Herausforderungen, vor denen wir as Kapitel Naturschutz und Land- schaftspflege beschreibt die aktuellen Seen, in deren ausgedehnten Uferbe- Maßnahmen und Projekte im Landkreis reichen seltene Pflanzen- und Tierar- Starnberg und zeigt zukünftige Ziele ten ihren Lebensraum haben. und Handlungsmöglichkeiten auf. W egen der besonderen Bedeutung wurde der Teilbereich Wald in einem Sonderkapitel angefügt. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen Kapitel 14: Nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Kapitel 15: Erhaltung der biologischen Vielfalt 132 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege 6.1 Problembeschreibung Tiefgreifende Veränderungen in den letzten Jahrzehnten Der Mensch hat aufgrund seiner Nutzung und Bewirtschaftung seit Jahrtausenden die Landschaft als Kulturlandschaft geprägt, wo in einem kleinteiligen und extensiv genutzten Landschaftsmosaik viele Tier- und Pflanzenarten neben dem wirtschaftenden Menschen ihr Refugium fanden. In den letzten 20 bis 50 Jahren hat unsere Landschaft tiefgreifende und sichtbare Veränderungen erfahren. Die Gesellschaft bewirkt einen großen Landverbrauch für Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Die Nutzung der Landschaft zu Freizeitzwecken hat deutlich zugenommen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zwingt zur Intensivierung und Aufgabe traditioneller Wirtschaftsweisen (vgl. Kap. 2.2.2.3). Diese noch andauernden Veränderungsprozesse sind mit einer kontinuierlichen Abnahme und Zerschneidung naturnaher Lebensräume verbunden. Die noch vorhandenen Biotope werden zunehmend beunruhigt oder erfahren keine extensive Nutzung mehr, durch die sie entstanden sind. Infolge dieser rasanten Veränderung finden viele Tier- und Pflanzenarten nicht mehr den Lebensraum, den sie zum Überleben brauchen. Auch in Zukunft besteht zusätzlicher Fortschreibung 2006 Flächenbedarf für Wohn- und Gewerbezwecke. Bei der Inanspruchnahme von Natur- und Landschaftsräumen muss allerdings berücksichtigt werden, dass die natürlichen Ressourcen nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen und eine intakte Natur- und Erholungslandschaft gerade für den Landkreis Starnberg einen wichtigen “Standortvorteil” darstellen. Hier wird man sehr sorgfältig zwischen den widerstreitenden Interessen abwägen und dabei auch die langfristigen Veränderungsprozesse berücksichtigen müssen. Intakte Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft ist wichtiger “Standortvorteil” Abbildung 6/1: Naturschutzgebiet Leutstettener Moor Um einer weiteren Naturzerstörung entgegenzuwirken, sind Pflege und Erhaltung von Natur und Landschaft von zunehmender Bedeutung. Durch die Ergänzung der Bayerischen Verfassung von 1984 erhielt der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen deshalb den Rang eines fundamentalen Staatszieles. 133 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.2 Bestandsaufnahme 6.2.1 Gebietsschutz Ein Großteil der Landkreisfläche unter Schutz Um die Erhaltung von Landschaft und Lebensräumen zu sichern, können besonders erhaltenswerte Bereiche unter Schutz gestellt werden (so genannter hoheitlicher Naturschutz). Eingriffe in die Landschaft und den Naturhaushalt sind dann verboten oder erlaubnispflichtig. Zuständig für den Erlass bzw. Änderung der hierfür nötigen Rechtsverordnungen ist für Naturschutzgebiete die Regierung von Oberbayern, für Landschaftsschutzgebiete der Landkreis, für Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt und für Grünbestände (Baumschutzverordnungen) die Gemeinden. Die Untere Naturschutzbehörde ist an allen Schutzgebietsverfahren beteiligt und kann hier ihre fachliche Kompetenz im Hinblick auf Schutzwürdigkeit und Abgrenzung unmittelbar oder mittelbar einbringen. Der Landkreis Starnberg war in der Vergangenheit in der Schutzgebietsausweisung vorbildlich. So gibt es derzeit im Landkreis ¾ 6 Landschaftsschutzgebiete mit ei- ner Fläche von 34.859 ha, ¾ 10 Naturschutzgebiete mit ca. 686 ha, ¾ 18 Landschaftsbestandteile und 73 Naturdenkmäler mit ca. 180 ha, Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen ¾ zur Erhaltung von Lebensgemein- schaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten, ¾ aus ökologischen, wissenschaftli- chen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder ¾ wegen ihrer Seltenheit, besonde- ren Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. In den Naturschutzgebieten gilt damit ein absolutes Veränderungsverbot. Zehn Flächen wurden im Landkreis Starnberg bisher als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In Tabelle 6/1 sind die einzelnen Naturschutzgebiete aufgeführt. Diese Gebiete sind zum Teil zu klein ausgewiesen. Daher kann durch Randeinwirkungen – in erster Linie Düngereintrag aus den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen – die Vegetation dieser geschützten Flächen gestört werden. ¾ ca. 7.640 ha gemeldete FFH- und Tabelle 6/1: Naturschutzgebiete im Landkreis Starnberg Die jeweiligen Verordnungen können unter www.lk-starnberg.de/Schutzgebiete kostenlos abgerufen werden. In Verbindung mit den gesetzlichen Biotop- und Artenschutzbestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist ein weitreichender hoheitlicher Schutz gegeben. Neue Schutzgebietsausweisungen werden daher nur noch dort notwendig sein, wo die bestehenden Rechtsgrundlagen nicht ausreichen und eine akute Gefahrenabwehr nicht anders möglich ist. Naturschutzgebiet Größe (ha) - Maisinger See (Gde. Pöcking, Stadt Starnberg) 117 - Görbelmoos (Gde. Gilching) 15,3 - Mesnerbichl (Gde. Andechs) 2,8 - Wildmoos (Gde. Gilching) 38,0 - Ampermoos (Gde. Inning, Lkr. Landsberg und Fürstenfeldbruck) 525 • davon Lkr. Starnberg 135 - Leutstettener Moos (Stadt Starnberg) 180 - Karpfenwinkel (Gde. Tutzing, Lkr. Weilheim) 33,5 Vogelschutz-Flächen. 134 6.2.1.1 Naturschutzgebiete Absolutes Veränderungsverbot im Naturschutzgebiet Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege • davon Lkr. Starnberg 29 - Herrschinger Moos (Gde. Herrsching und Seefeld) 109 - Schluifelder Moos (Gde. Wörthsee) 57 - Am Ostufer des Starnberger See (Lkr. Starnberg, Lkr. Bad TölzWolfratshausen) 2,6 • davon Lkr. Starnberg 1,5 6.2.1.2 Landschaftsschutzgebiete Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete erklärt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen ¾ zur Erhaltung oder Wiederherstel- lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, ¾ wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder ¾ wegen ihrer besonderen Bedeu- tung für die Erholung erforderlich sind. Als Landschaftsschutzgebiete können geschützt werden z.B. Ausschnitte typischer Kulturlandschaften und Sonderformen der Landbewirtschaftung wie Hecken- und Obstbaulandschaften sowie Streuwiesen, Trocken- und Magerrasen. In der Rechtsverordnung werden alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Eine Ausnahme bildet die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung sowie die rechtmäßige Ausübung der Jagd und Fischerei. In den Landschaftsschutzgebieten gilt damit ein relatives Veränderungsverbot. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg kann für einzelne Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Erlaubnisse erteilen, wenn diese mit dem Schutzzweck der Verordnung im Einklang stehen. Der Landkreis Starnberg besitzt im Fortschreibung 2006 bayernweiten Vergleich eine relativ hohe Anzahl von Schutzgebieten. Im Landkreis Starnberg gibt es sechs Landschaftsschutzverordnungen, die in Tabelle 6/2 im Einzelnen aufgeführt sind: Tabelle 6/2: Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Starnberg Landschaftsschutzgebiet Größe (ha) • Westlicher Teil des Landkreises Starnberg 16.054 ha • Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete 9.421 ha • Starnberger See-Ost 3.320 ha • Würmtal 3.676 ha • Steinberg 95 ha • Kreuzlinger Forst 2.293 ha Mit insgesamt 34.859 ha stehen 71% der Landkreisfläche unter Landschaftsschutz. Der Landkreis Starnberg nimmt dadurch landesweit eine Spitzenstellung ein. Zum Vergleich dazu: nur 12,4% der Fläche Bayerns sind zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der bundesweite Anteil der Landschaftsschutzgebiete liegt bei 23,8%. 6.2.1.3 Naturdenkmäler Nach Artikel 9 Absatz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volksoder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Es ist daher verboten, ein Naturdenkmal ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern. Die Untere Naturschutzbehörde ist bestrebt, diese Einzelflächen zum großflächigen Biotopverbund zusammenzufassen. Dabei sollen die kleinflächigen Magerrasen und Streuwiesen eingebunden werden können, um ihrer Vorrangbedeutung für das Alpenvorland gerecht zu werden. Im Landkreis Starnberg gibt es derzeit 73 Naturdenkmäler; die genaue Bezeichnung und Lage kann bei der Derzeit 73 Naturdenkmäler im Landkreis 135 6 Naturschutz und Landschaftspflege Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Tabelle 6/3: Landschaftsbestandteile im Landkreis Starnberg Abbildung 6/2: Naturdenkmal Eiche im Lenné-Park Feldafing Nr.Landschaftsbestandteil 1 Drumlin bei Machtlfing 2 Tannenhofwiese bei Andechs 3 Neue Akeleiwiese bei Weßling 4 Südosthang Rauhenberg (Gde. Andechs) 5 Schwarzweiher mit angrenzenden Streuwiesen (Höhenrain, Gde. Berg) 6 Feuchtwiese an der Seestraße in Feldafing 7 Schilchenmooswiese (Gde. Herrsching) 8 Halbtrockenrasen bei Breitbrunn 9 Leitenhöhe bei Herrsching 10 Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf- von- Hirsch-Straße (Gde. Krailling) 11 Orchideenwiesen zwischen Traubing und Garatshausen 12 Aubachwiesen bei Hochstadt (Gde. Weßling) 13 Waldrand und Eichen-Hainbuchenwald bei Weßling 14 Stephanswiesen bei Andechs (Halbtrockenrasen Rauhenberg) 15 Pfeiferwinkelmoos bei Steinebach (Gde. Wörthsee) 16 Am Haus Seewies (Gde. Feldafing) 17 Bachener Moos und Wörthseeinsel (Gde. Wörthsee) 18 Vogelschutzgebiet Bucht bei St. Heinrich (Seebezirk Starnberger See) 6.2.1.4 Landschaftsbestandteile Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung des Biotopverbundsystems erforderlich sind oder zur Belebung der Landschaft beitragen, können als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilfund Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen. Geschützte Landschaftsbestandteile dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht entfernt, zerstört oder verändert werden. Im Landkreis Starnberg sind derzeit 18 Landschaftsbestandteile ausgewiesen, die in der Tabelle 6/3 aufgeführt sind. 136 6.2.1.5 FFH- und Vogelschutzgebiete Im Rahmen des europäischen Biotopverbundes "Natura 2000 " hat der Freistaat Bayern die Flora-Fauna-Habitat (FFH) und die Vogelschutzgebiete eingebracht. Die Gebietsabgrenzung erfolgte durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Im Sommer 2004 wurden (ebenso wie bereits im Jahr 2000) betroffene Grundstückseigentümer durch ein gesondertes Dialogverfahren an der Ausweisung beteiligt. Dabei wurden die vorgeschlagenen Gebiete durch entsprechende berechtigte Einwendungen zum Teil deutlich reduziert. Im Landkreis wurden folgende Gebiete neu benannt: ¾ Der Starnberger See (ca. 5.600 ha) Gemeldete Flächen für europäischen Biotopverbund ¾ Der Standortübungsplatz Maising (ca. 101 ha) ¾ Der Maisinger See (ca 121 ha) Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege ¾ Die "südöstlichen Ammersee-Lei- tenwälder" (ca. 581 ha) ¾ Das Gebiet "Pähler Hardt, Erling- Machtlfinger Drumlinfeld und Kerschlacher Forst" (ca. 1.310 ha, davon aber nur ein Teil im Landkreis Starnberg) ¾ Die "Moränenlandschaft nordöst- lich Andechs sowie zwischen Traubing und Feldafing mit Seebuchet" (ca. 601 ha) ¾ Das "Ammerseeufer westlich und südlich Stegen und südlich Breitbrunn" (ca. 370 ha) ¾ Das "Wildmoos südlich Leutstetten" (ca. 22 ha) ¾ Die "Wiesenflächen am Ammersee- Südufer, Pilsensee, Herrschinger Moos (ca. 1.632 ha, davon aber nur ein Teil im Landkreis Starnberg) ¾ Die "Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling" (ca. 64 ha) ¾ Das "Aubachtal" (ca. 79 ha) Die Gebietsmeldung ist abgeschlossen. Die nachgemeldeten Gebiete werden vermutlich 2007 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit verbindlich. 6.2.2 Landschaftsökologische Erhebungen / Planungen 6.2.2.1 Kartierungen und sonstige Untersuchungen Überarbeitung der Biotopkartierung im Jahr 2003 Fortschreibung 2006 Biotopkartierung Die derzeitig gültige Biotopkartierung wurde in den Jahren 1986 bis 1989 durch das Landesamt für Umweltschutz erstmalig erstellt und im Jahr 2003 für etwas mehr als die Hälfte der Flächen überarbeitet. Neben der kartographischen Darstellung incl. textlicher Beschreibung ist die Biotopkartierung nunmehr auch in das Graphische Informationssystem (GIS) des Landkreises integriert. Die Erfassung erfolgte durch einen für Bayern gültigen Kartierschlüssel und ist eine fachliche Bestandsaufnahme der vorhandenen Lebensraumtypen im Landkreis. Derzeit sind im Landkreis ca. 1.390 Biotope mit einer Mindestfläche von 1.000 m² kartiert. Die Gesamtfläche der kartierten Biotope beträgt 2.723 ha, davon unterliegen etwa zwei Drittel der Flächen dem gesetzlichen Schutz nach Art. 13 d des Bayerische Naturschutzgesetzes. Die 13d-Biotopflächen sind seit kurzem gesondert im GIS dagestellt. Fledermauskartierung Die Ursache des rapiden Rückgangs der Fledermäuse sind sehr vielfältig, aber immer auf menschliche Einflüsse zurückzuführen. Gründe dafür sind insbesondere Verlust von geeigneten Quartieren (Winterquartiere und Wochenstuben), Störungen der Schlafund Winterquartiere, sowie Vergiftung und Nivellierung der Kulturlandschaft. Es ist daher notwendig, eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft zu erhalten bzw. zu schaffen. Artgerechte Quartiere sind -soweit vorhanden- unbedingt zu erhalten oder neu zu schaffen. Sehr wichtig ist auch eine Aufklärungsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung zum Erhalt dieser Tiere und deren Registrierung. Die erste Fledermauskartierung wurde von 1982 bis 1988 von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Zur Zeit wird im Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umwelt ein Fledermausatlas für Bayern erarbeitet, in dem auch der Landkreis Starnberg berücksichtigt wird. Vorkommende Arten im Landkreis sind Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Mausohr, Abendsegler, Braunes Langohr und als Besonderheiten Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus. LfU erstellt derzeit Fledermausatlas für Bayern Amphibienkartierung Amphibien sind besonders im Frühjahr, wenn sie zu ihren Laichgebieten ziehen, gefährdet. Zum Schutz der Tiere werden entlang der Straße Schutzzäune aufgestellt, hinter denen die Tiere abends und morgens eingesammelt 137 6 Naturschutz und Landschaftspflege und auf die andere Straßenseite getragen werden. Dies ist eine unerlässliche Maßnahme und wird von ehrenamtlich tätigen Personen übernommen. Leider finden sich immer weniger Helfer, sodass ein Ausweg gesucht werden muss. Eine Möglichkeit ist die Schaffung von Ersatzlaichgewässern. Um sich einen Überblick über die Gefährdungen und Bestandsänderungen zu verschaffen, wäre eine entsprechende Bestandskartierung wünschenswert. Für den Landkreis liegt eine Erhebung für Amphibien aus dem Jahr 1990 vor, die im Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz durch die Gesellschaft für Amphibien- und Reptilienschutz Bayern e.V. durchgeführt wurde. Folgende Arten konnten im Landkreis nachgewiesen werden: Erdkröte, Grasfrosch, Kammmolch, Laubfrosch, Gelbbauchunke, Moorfrosch, Springfrosch, Wasserfrosch, Wechselkröte, Bergmolch, Teichmolch. An den Amphibienzäunen werden die wandernden Amphibien jährlich gezählt. Eine Überarbeitung der o.g. Kartierung wäre dennoch wünschenswert. Libellenkartierung Auch diese Erhebung wurde 1990 im Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt. Es handelt sich um eine Punktkartierung an 41 ausgewählten Gewässern im Landkreis. Beispielhaft wurden folgende gut erhaltene Lebensraumtypen erfasst: ¾ Stillgewässer (Seen, Weiher, Ge- wässer mit stark schwankendem Wasserstand und trockenfallenden Bereichen), ¾ Niedermoore (mit Überschwemmungsgebieten, Gräben), ¾ Übergangs- und Hochmoore, ¾ Fließgewässer (Bäche, Seeausflüs- se), ¾ Hangquellsümpfe, ¾ Abbaugebiete (v.a. Kiesgruben). 138 Um 1930 wurden im Landkreis 57 Libellenarten nachgewiesen. 1988/89 waren es nur noch 39 Arten. Erfassung der Wasservogelzahlen Der Starnberger See hat auch große Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. Bis zu 25.000 Wasservögel überwintern hier regelmäßig oder nutzen ihn als Rastplatz. Alljährlich werden am Starnberger See in den Wintermonaten Wasservogelzählungen u.a. von der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz durchgeführt. Starnberger See ist wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel Weitere Kartierungen Darüber hinaus wurden eine Vielzahl weiterer Kartierungen erstellt, die bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Starnberg einsehbar sind. 6.2.2.2 Arten- und Biotopschutz Artenhilfsprogramme Für besonders gefährdete Pflanzenund Tierarten bzw. Charakterarten von Lebensräumen wurden eigene Artenhilfsprogramme eingeführt. Beispiele sind: Weißstorch, Fledermäuse, Fischotter, endemische Pflanzenarten. Es handelt sich dabei um Pflanzenoder Tierarten, die z.B. nur in Bayern vorkommen. Für die Erhaltung von 21 endemischen Pflanzenarten hat Bayern die alleinige internationale Verantwortung übernommen. Arten- und Biotopschutzprogramm Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde vom Bayer.Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Auftrag gegeben und für jeden Landkreis erarbeitet. Als flächenbezogene Gesamtdarstellung zeigt das Arten- und Biotopschutzprogramm die notwendigen Maßnahmen und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Landkreis auf. Das Programm formuliert die Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Biotopschutz, wie z.B. grundsätzliche Erhaltung noch vorhandener Bio- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege tope, Neubegründung naturnaher Lebensräume, Sicherung sonstiger erforderlicher Flächen durch privatrechtliche Vereinbarungen, Nutzungsformen, die eine Gefährdung des Naturhaushaltes ausschließen u.ä.. Dargestellt werden ausgewählte Lebensraumtypen, deren charakteristisches Artenvorkommen sowie bedrohte Arten. Die im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) vorgeschlagenen Maßnahmen für den Landkreis Starnberg zeigt Tabelle 6/4. Tabelle 6/4: Im ABSP vorgeschlagene kurzfristige Maßnahmen für den Landkreis Starnberg Dieses Programm wird für den Landkreis Starnberg derzeit überarbeitet. Für das ABSP ist die Fortschreibung der Biotopkartierung als Grundlage unerlässlich. 6.2.2.3 Landschafts- und Grünordnungspläne Nach Artikel 3 Bayerisches Naturschutzgesetz werden für die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden Landschaftspläne erstellt, die Bestandteile des Flächen- Zielsetzungen des ABSP Umsetzung Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das Ampermoos Jährlich werden ca.38 ha Streuwiesen gemäht Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Maisinger See Im 2-jährigen Turnus werden ca.5 ha gemäht Pilotprojekt des ABSP ”Allmannshauser Filze Bachhauser Filze - Leutstettener Moos" Im Rahmen des Vertragsnaturschutz werden Flächen gemäht Erhaltung und Optimierung des Wildmoos östlich Breitbrunn Bisher wurden keine Maßnahmen durchgeführt Erhaltung und Optimierung und Vernetzung des Lebensraumkomplexes um das NSG Mesnerbichl, dazu Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans Die Vernetzung ist weitgehend erfolgt. Die Pflege ist hauptsächlich die Mahd der Trocken- und Feuchtflächen Erhaltung, Optimierung und Vernetzung der landesweit bedeutsamen Magerrasen ND Bäckerbichl, ND Bärneich, ND Hochgemeinde, ND Hirt- und Feuerlilienwiese Die Vernetzung ist teilweise erfolgt. Die Naturdenkmäler werden jährlich gemäht Entwicklung und Umsetzung eines Pflegekonzepts für die letzten Reste der Niederterrassenheiden im Grubmühlerfeld Ein Pflegekonzept wurde bisher nicht erstellt, die meisten Restflächen der Niederterrassenheide werden jedoch gemäht Erhalt und Optimierung des Lebensraumkomplexes Würmdurchbruch; Sicherung der natürlichen Flussdynamik und Optimierung der auetypischen Lebensräume, Quellbereiche und Hangwälder Ein Gewässerpflegeplan für die Würm und die angrenzenden Bereiche wurde durch das Wasserwirtschaftsamt erstellt, darin sind die Belange des Naturschutzes eingeflossen Renaturierung des Hälsbachs, des oberen Kienbachs und des Aubachs Für den Aubach wurde ein Gewässerpflegeplan durch die Gemeinde erstellt. Im Bereich von Oberalting bis zur Einmündung in den Pilsensee wurde der Plan umgesetzt Sicherung und Entwicklung des Starnberger Sees im Sinne des Ramsar- Abkommen Entwicklung eines Ruhezonenkonzeptes, Schutzgebietsausweisung bei St. Heinrich Regeneration der Verlandungsbereiche am Pilsen-, Wörthsee, Starnberger See und Deixlfurter Weiher Bis auf den Deixlfurter Weiher wurden an allen Seen Schilfschutzzäune errichtet, bzw. werden im Sommer gefährdete Bereiche durch Schwimmleinen für den Freizeit und Erholungsverkehr gesperrt Keine Rekultivierung, Aufforstung oder Verfüllung wertvoller Abbaustellen, insbes. bei Vorkommen von Flussregenpfeifer, Uferschwalbe und Wechselkröte In den Kiesgruben im ehemaligen Pioniergelände in Krailling werden Maßnahmen für das einzige Vorkommen von Wechselkröten im Landkreis durchgeführt Fortschreibung 2006 139 6 Naturschutz und Landschaftspflege nutzungsplans werden sowie Grünordnungspläne, die Bestandteil der Bebauungspläne werden. In den Landschafts- und Grünordnungsplänen sind darzustellen und festzusetzen: 1. der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft und seine Bewertung nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 2. der angestrebte Zustand von Natur und Landschaft und die zu seiner Erreichung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere ¾ die allgemeinen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, ¾ die Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder zum Ersatz der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft, ¾ die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur, ¾ die Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere, ¾ die Maßnahmen zur Erholung in der freien Natur, ¾ die Maßnahmen zur Unterhaltung der Gewässer. Oft in Flächennutzungsplan integriert Die meisten Gemeinden haben ihre Landschaftspläne in die Flächennutzungspläne integriert. 6.2.2.4 Gewässerentwicklungspläne Die Gewässerentwicklungsplanung ist eine landschaftsökologisch fundierte wasserwirtschaftliche Fachplanung mit dem Ziel, die natürliche Funktion der Gewässerlandschaft zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Gewässerentwicklungspläne werden, soweit es sich um Gewässer erster und zweiter Ordnung handelt, beim Wasserwirtschaftsamt erarbeitet. 140 Gewässerentwicklungsplan Starnberger See Mit dem Gewässerentwicklungsplan Starnberger See wurde im Jahr 2005 eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um die vielfältigen, konkurrierenden Nutzungsansprüche an den See und seine Uferbereiche in Abstimmung mit allen Beteiligten in ökologisch verträgliche Bahnen zu lenken. Parallel zur Planungsphase liefen bereits erste Projekte wie die Errichtung von Schilfschutzzäunen, die Verlagerung von Stegen und Bojenfeldern oder der Rückbau von Ufermauern in flache Kiesufer. Neben den einzelnen Nutzergruppen (Anlieger, Erholungssuchende, Angler etc.) sind insbesondere die Gemeinden ein wichtiger Partner, da die kommunale Bauleitplanung ein wichtiges Instrument zur Entflechtung räumlicher Konfliktpotenziale im Seeuferbereich darstellt. Durch diesen offenen, integrativen Planungsansatz will die Projektgruppe eine für den gesamten Seeuferbereich abgestimmte Grundlage schaffen, die zu konkreten, unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen führt. Konkurrierende Nutzungsansprüche unter einen Hut bringen Sonstige Gewässerentwicklungspläne Der Gewässerenwicklungsplan für den Weßlinger See befindet sich derzeit in der Umsetzung. Für den Pilsensee und den Wörthsee existiert noch kein Gewässerentwicklungsplan (vgl. Kap. 6.3.1.4). Es gibt einen Gewässerentwicklungsplan für die Würm. Ein Gutachten für den Aubach mit Moosgraben (Gemeinden Seefeld und Weßling) wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet. Weiterhin befindet sich ein Gewässerentwicklungsplan für den Ammersee in der frühen Planungsphase. Federführend ist hier das Wasserwirtschaftsamt Weilheim. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege 6.2.3 Umsetzungen 6.2.3.1 Projekte Das Arten- und Biotopschutzprogramm enthält für den Landkreis Starnberg umfangreiche Aussagen ¾ zum Schutz, zur Pflege und Ent- wicklung bestehender natürlicher und naturnaher Lebensräume als Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Lebensraumansprüche der heimischen Pflanzen- und Tierarten und ¾ zur Anlage und Entwicklung natur- naher Lebensräume und Verbindungsstrukturen in verarmten Gebieten. Die nachfolgend genannten Projekte verfolgen diese Zielsetzungen. 6.2.3.1.1 Wiedervernässung Naturschutzgebiet Ampermoos Gesunkener Grundwasserspiegel verändert Vegetation Fortschreibung 2006 Infolge von Eingriffen in das Wasserregime haben sich die Amper und deren Seitenbäche zunehmend eingetieft und den Grundwasserpegel abgesenkt. Die Folge davon ist, dass das Ampermoos zunehmend entwässert und ausgetrocknet wird. Dies bewirkt einen zunehmenden Torfzerfall und damit eine Veränderung der charakteristischen und schutzwürdigen Vegetation. Nur noch die Hälfte des einstigen Mooses ist vorhanden. Ruderalpflanzen wie die kanadische Goldrute breiten sich über weite Flächen aus. Für das Ampermoos ist daher eine Wiedervernässung geplant. Durch einen Aufstau von 40 cm der Amper in Grafrath soll der Wasserstand wieder gehoben werden. Das Planfeststellungsverfahren für eine Sohlschwelle ist abgeschlossen und das Wasserwirtschaftsamt bearbeitet die Einwände. Unabhängig davon hat der Landkreis im NSG Ampermoos ca. 24 ha Fläche gekauft. Der Freistaat Bayern hat ca. 9,1 ha angekauft. Gemäht werden jährlich oder im Turnus von zwei Jahren ca. 80 ha. Seit Wiederaufnahme der Streuwiesen- mahd sind der Kiebitz als Brutvogel wie auch regelmäßig die Bekassinen wieder anzutreffen. Durch die Mahd können sich unterdrückte Pflanzen wieder ausbreiten, wie Frühlingsenzian, Mehlprimel, Strohgelbes Knabenkraut, gekielter Lauch, etc., die nur noch in geringen Mengen vorhanden waren. Es wird angestrebt, 90% der alten Streuwiesen wieder zu mähen. 6.2.3.1.2 Seachten Die „Seachten“ liegt im Gemeindegebiet Andechs zwischen Machtlfing und Erling. Der Name „Seachten“ leitet sich wahrscheinlich von dem Wort „seicht“ ab, das für flach (Gewässer) verwendet wird. Die Seachten selbst ist eine abflusslose, wassergefüllte Senke. Gemeinsam mit den umliegenden Seggenriedern, Röhrichten, Moorund Bruchwäldern, Hochmoorresten und weiteren Weihern stellt sie einen hervorragenden Biotopkomplex von überregionaler Bedeutung dar. Das Gebiet ist durch eine hohe Artenvielfalt und durch das Vorkommen von zahlreichen Arten der roten Liste gekennzeichnet. Abbildung 6/3: Feuchtbiotop Seachten bei Machtlfing Auf Grund der naturschutzfachlichen Wertigkeit dieses Gebietes begann der Landkreis Starnberg bereits im Jahre Seachten im Eigentum des Landkreises 141 6 Naturschutz und Landschaftspflege 1982 mit dem Ankauf von Flächen, um das Gebiet langfristig zu sichern. Bei der Bewirtschaftung der Flächen stehen vor allem Extensivierung, Freihaltung und Abpufferung im Vordergrund. Derzeit befinden sich in diesem Bereich ca. 15 ha im Eigentum des Landkreises Starnberg. 6.2.3.1.3 ABSP- Umsetzung Die o.g. Ziele sollten modellhaft für den Landkreis in der Gemeinde Berg und der Stadt Starnberg mit ihren außerordentlich bedeutsamen Feuchtlebensräumen des Leutstettener Moores, Allmannhauser und Bachhauser Filz und deren Bachläufen umgesetzt werden. Hierfür wurde von der ABSP-Projektgruppe, dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz und der Regierung von Oberbayern ein Konzept zur praktischen Umsetzung erarbeitet. Ein Werkvertragnehmer wurde beauftragt, die entsprechende Konzeptionen zu konkretisieren, sowie Vertragsnaturschutz- und ErschwernisausgleichsVerträge mit Grundstückseigentümern und Landwirten vorzubereiten. Im Farchacher Filz sowie dem Mörlbacher Moor (Wolfseefilz) wurden in jedem Jahr räumlich begrenzte Entbuschungsmaßnahmen durchgeführt sowie umliegende Wiesen extensiviert, um die Standortbedingungen für den stark gefährdeten Hochmoorgelbling und anderer Tierarten zu verbessern. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen und stagniert derzeit, da die Umsetzungsstrategie aufgrund der Vollzugsprobleme im Vertragsnaturschutz geändert werden muss. Es wird angestrebt, dass benannte Maßnahmen durch den Vollzug der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zukünftig umgesetzt werden können. 6.2.3.2 Vertragsnaturschutz Landwirtschaft ist wichtiger Partner beim Naturschutz 142 Im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes (vgl. Kap. 6.2.4) wurden im Landkreis Starnberg zwischen dem Landkreis und den Bewirtschaftern neben Verträgen über Wiesen- und Moorstandorte auch Verträge abgeschlossen, die eine natur- schonende Bewirtschaftung von Weihern beinhalten. Derzeit bestehen 41 VNP-Verträge, die eine Fläche von 67,4 ha erfassen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm wird mit Mitteln der EU kofinanziert. Zusätzlich wurden im Landkreis Starnberg 26 ErschwernisausgleichsVerträge abgeschlossen, die eine Fläche von 46,5 ha umfassen. 6.2.3.3 Artenschutz Umsetzung der Ramsar-Konvention Im Brennpunkt der Artenschutzbemühungen stand in den vergangenen Jahren die Umsetzung der Ramsar-Konvention am Starnberger See. Die Regierung von Oberbayern hat mit den verschiedenen Nutzergruppen (Taucher, Segler, Surfer, Werftbesitzer, Ruderer und Fischer) über verschiedene freiwillige Nutzungsvereinbarungen ein vorläufiges Ruhezonenkonzept erarbeitet. Die Einhaltung der freiwilligen Selbstbeschränkungen wurde vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz durch eine begleitende Untersuchung über zwei Perioden überwacht. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mit den Nutzergruppen nicht ausreichen, die angestrebten Ziele zu erreichen. Durch die 2. FFH und die Vogelschutzrichtlinie - Gebietsmeldungen (vgl. Kap. 6.2.1.5) wurde erstmalig die Ramsar-Konvention in eine rechtsverbindliche Form überführt, die in den nächsten Jahren durch einen so genannten Managementplan umzusetzen ist. Dieser soll im Rahmen des Entwicklungsplanes für den Starnberger See realisiert werden (s. Kap. 6.2.2.4). Hierbei soll das Ruhezonenkonzept weiter entwickelt und Vorschläge für die verbindliche Umsetzung erarbeitet werden. Der Standort des endemischen Bodenseevergißmeinnichts (Myositis rehsteineri) wurde 1993 durch eine NSGVerordnung unter Schutz gestellt und musste durch einen Zaun abgesperrt werden. Seitdem wird der Bestand jährlich überprüft. Er scheint relativ Ruhezonenkonzept für Starnberger See muss weiter entwickelt werden Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege stabil zu sein, wenngleich signifikante Schwankungen erkennbar sind. Insgesamt hat sich das Schutzgebiet durch die Abzäunung sowie regelmäßiger Pflegemaßnahmen (Beseitigung vom Schwemmgut und verschattenden Ästen) gut entwickelt. Merkblatt zu Wespen, Hummeln und Hornissen Wespen- und Hornissenschutz Jedes Jahr kommen v.a. in der zweiten Jahreshälfte viele Anfragen auf Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern. Durch gezielte Aufklärung können die meisten Hornissenkolonien bewahrt werden. Wespen unterstehen nicht den strengen artenschutzrechtlichen Vorschriften. Mit den Feuerwehren besteht daher die Regelung, dass entsprechende Nester nicht entfernt werden und sich Betroffene an professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen wenden müssen, in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kosten ein Regulativ bewirken. Das Landratsamt Starnberg hat ein entsprechendes Merkblatt mit Informationen und Tipps zu Wespen, Hummeln und Hornissen herausgegeben, das u.a. auch auf der Internet-Seite des Landkreises zur Verfügung steht. Amphibienschutz Jedes Jahr werden im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde durch die Verbände ca. 5 km Amphibienschutzzäune aufgestellt, betreut und abgebaut. 6.2.3.4 Landschaftspflege Gleichartige Flurstücke, die einer einheitlichen Pflege (sowohl räumlich als auch zeitlich) bedürfen, sind zu Pflegeobjekten zusammengefasst. In der Regel handelt es sich um Flächen in Naturschutzgebieten, um Naturdenkmäler bzw. Landschaftsbestandteile oder Biotopflächen. Der Landkreis Starnberg betreut derzeit 270 Pflegeobjekte mit ca. 767 Grundstücken und einer Gesamtfläche von ca. 457 ha. Davon entfallen auf die regelmäßigen Pflegemaßnahmen wie Mahd ca. 156 ha, Entbuschung 19 ha, Wald 5 ha und sonstige 2,4 ha. Der Fortschreibung 2006 Schwerpunkt liegt auf Mäharbeiten meistens auf ehemaligen Streuwiesen. Diese Mäharbeiten, sowie Entbuschungen unterliegen einem gewissen Turnus, dadurch können die Kosten gegenüber einer jährlichen Pflege deutlich reduziert werden. Hierdurch ergeben sich aber auch Schwankungen im jährlichen Kostenbedarf. Der Landkreis kann die Landschaftspflege mangels eigenem Betriebshof nicht in Eigenregie durchführen und ist daher auf die Vergabe der Arbeiten an Dritte angewiesen. Der größte Teil der Arbeit wird an den Maschinenring, den Bund Naturschutz, den Landesbund für Vogelschutz, das Staatliche Forstamt und an freie Unternehmer vergeben. Soweit möglich werden die Pflegekosten der landkreiseigenen Flächen, Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und kartierten Biotope durch eine Anteilsförderung (50%) über das Landschaftspflegeprogramm finanziert. Der Landkreis Starnberg hat keinen eigenen Landschaftspflegeverband. Um die umfangreichen geplanten Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, ist die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes ratsam. Bei der Finanzierung und deren Planung besteht häufig das Problem, dass Aufträge auf Grund der feuchten Witterung nicht ausgeführt werden können. So kann es sein, das in einem ungünstigen Jahr nur die Hälfte der beantragten Hauhaltsmittel ausgegeben werden. Leistungen der Verbände Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz sind für die Untere Naturschutzbehörde eine unverzichtbare Unterstützung, da sie viele Kleinstmaßnahmen und Handarbeiten ausführen, die sonst niemand bereit ist zu übernehmen. 2005 haben die Verbände beispielsweise ca. 2.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Ein Problem ist jedoch, dass es den Verbänden zunehmend an ehrenamtlichen Helfern in der Landschaftspflege fehlt und Zivildienstleistende aus finanziellen Gründen eingespart werden müssen. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass für viele kleinere Pflegemaß- Landkreis vergibt Landschaftspflegeaufgaben an Dritte BN und LBV leisten viel ehrenamtliche Arbeit 143 6 Strukturwandel bereitet zunehmend Probleme Naturschutz und Landschaftspflege nahmen, die bislang von den Verbänden wahrgenommen wurden, nicht mehr genügend Personal zu Verfügung stehen wird. und Pflege dieses Datenbestandes kann nicht mehr rationell ohne EDV bewerkstelligt werden. Leistungen der Landwirtschaft Ein großes und zunehmendes Problem stellt der Strukturwandel in der Landwirtschaft dar. Immer mehr Betriebe geben die Bewirtschaftung auf. Die Bereitschaft zur Übernahme landschaftspflegerischer Arbeiten sinkt. Die Rückführung des anfallenden Mähgutes (meist nur Einstreu) in den Wirtschaftskreislauf stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar. Zudem fallen landschaftspflegerische Maßnahmen mit Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft zusammen. Das bedeutet, dass Pflegemaßnahmen des Naturschutzes zurückgestellt werden und keine optimale Pflege der Biotope sichergestellt wird. Abbildung 6/4: Datenbank zum Pflegemanagement im Landkreis Starnberg Aufbau einer Datenbank zum Pflegemanagement Die Pflege, Überwachung und Betreuung der landkreiseigenen ökologisch bedeutsamen Grundstücke, Biotope, Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete innerhalb des Landkreises erfordert die Erhebung und Verwaltung eines erheblichen Datenbestandes (z. B. Flurstückserfassung, Größenangaben, Pflegeflächen und -erlaubnisse, Bild- und Schriftdokumente usw.). Die Erfassung 144 Ziel ist es daher, alle Pflege- und objektbezogenen Daten in einer Datenbank zusammenzufassen, um eine systematische Erfassung und schnelle Auswertung zu ermöglichen sowie doppelte Datenführungen zu vermeiden. Hierzu wurde eine Datenbank entwickelt, die einen schnellen Datenzugriff, die Auftragsabwicklung und Budgetüberwachung erlaubt. 6.2.3.5 Flächenankauf Der Landkreis hat in den letzten Jahren ökologisch wertvolle Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten angekauft. Mit dem Ankauf soll ein Biotopverbund geschaffen oder Biotopverbesserungen durchgeführt werden. Der Landkreis Starnberg hat bisher 267 Grundstücke mit insgesamt ca. 227 Hektar ökologisch wertvolle Flächen angekauft. Hierfür wurde insgesamt ein Betrag von ca. 2,6 Mio. Euro ausgegeben. Ein Teil der angekauften Flächen wurden vom Bayer. Naturschutzfonds mit bis zu 90 % gefördert. Diese Flächen müssen unterhalten und gepflegt werden. Ca. 80 ha sind Biotopverbund durch Flächenankauf Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege jährlich bzw. turnusmäßig zu mähen. Über 33 ha Wald werden durch das staatliche Forstamt bewirtschaftet. Der Flächenankauf erfolgte in der Vergangenheit eher zurückhaltend. Angebotene Flächen werden nur angekauft, wenn sie strengen fachlichen Kriterien genügen. Für die Wiedervernässung Ampermoos wurden Eigentümer aber auch direkt angesprochen. Ein nennenswerter Ankauf (ca. 20 ha) zu äußerst günstigen Konditionen erfolgte im Rahmen der beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Wieling, Perchting und Feldafing, deren Verfahren zeitgleich von der Direktion für ländliche Entwicklung durchgeführt wurden. Dabei wurden wertvolle Biotopflächen auf Wunsch der Unteren Naturschutzbehörde arrondiert und verbessert und mehr oder weniger zusammenhängend in öffentliches Eigentum überführt. 6.2.4 Förderprogramme Hoher Verwaltungsaufwand Heute stellen die Abwicklung des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms und des Landschaftspflegeprogramms in der täglichen Arbeit der Naturschutzbehörden einen wesentlichen Schwerpunkt dar. Durch die angestrebte EU-Kofinazierung sind die Anforderungen an die Antragstellung, Dokumentation und den Vollzug deutlich gestiegen. Darüberhinaus unterliegen die Programme einer stetigen Anpassung an die Förderbedingungen der EU. Der Verwaltungaufwand ist dadurch in letzten Jahren leider überproportional gestiegen. Bei den folgenden Programmen handelt es sich um staatliche Förderprogramme. Landschaftspflegeprogramm Es handelt sich um ein für den Landkreis wichtiges staatliches Förderprogramm, mit dem Pflege, Neugestaltungs- oder Hilfsmaßnahmen in Natur und Landschaft oder beim Artenschutz anteilsmäßig gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Land- Fortschreibung 2006 schaftspflege widmen, aber auch Eigentümer oder Besitzer, die auf ihren Grundstücken landschaftspflegerische Maßnahmen durchführen. Die Anteilsförderung beträgt für Kommunen und die Untere Naturschutzbehörde i.d.R. 50% und für Verbände und Privatpersonen bis zu 70%. In Naturschutzgebieten oder bei besonderen Artenhilfsmaßnahmen evtl. auch 100%. Die Abwicklung erfolgt über das Landratsamt. Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm wird vor allem das Ziel verfolgt, durch naturschonende, extensive Bewirtschaftung die Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln oder wieder herzustellen. Daneben geht es aber auch darum, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonderer Eigenart zu sichern. Verträge werden unter anderem in Naturschutzgebieten, auf Naturdenkmälern, auf Feuchtflächen, auf gesetzlich geschützten Biotopen und in ABSP-Umsetzungsgebieten abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist primär für Landwirte gedacht. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren. In Abhängigkeit vom Schnittzeitpunkt, dem Grad der Extensivierung und der Schwierigkeit der Bewirtschaftung werden auf Wiesen beispielsweise Hektarsätze von 100 bis 950 Euro pro Jahr bezahlt. Programm zum Erschwernisausgleich Mit diesem Programm wird die Bewirtschaftung von Feuchtflächen gefördert. So tragen beispielsweise hohe Grundwasserstände dazu bei, dass diese Flächen nur sehr schwer und in einem eng begrenzten Zeitraum bewirtschaftet werden können. Zudem ist der pflanzliche Aufwuchs dieser Flächen oft nicht mehr als Viehfutter sondern nur mehr als Einstreu verwertbar. Neben der schlechten Verwertbarkeit und dem erhöhten Arbeits- und Maschinenaufwand wird im Rahmen dieses Förderprogramms auch ein Ausgleich für den späten Schnittzeitpunkt gewährt. Der Regelsatz liegt bei 320 Euro pro Hektar und Jahr. 145 6 Beratungsstelle im Landratsamt Naturschutz und Landschaftspflege 6.2.5 Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege ¾ Organisation Seit 1990 ist die Förderung der Gartenkultur und Landespflege in den bayerischen Landkreisen, die bisher freiwillige Aufgabe war, gesetzlich verankert. Die Aufgaben, die sich aus dieser Verpflichtung ergeben, werden durch den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege mit Sitz im Landratsamt erfüllt. Im Zuge der allgemeinen Umweltprobleme und der von den Menschen verursachten Belastungen unserer Natur ist es heute eine der wichtigsten Aufgaben, den Menschen die Natur als schützenswerte Grundlage des eigenen Lebens verständlich zu machen. Die Kreisfachberatung unterstützt deshalb den Landkreis, die Gemeinden und die Bevölkerung mit Fachwissen und Kompetenz bei allen Fragen zum „Grün“ in unserer bebauten Umgebung und sorgt somit dafür, dass unsere Dörfer und Städte auch weiterhin Lebensraum für Mensch und Tier bleiben. ¾ Erhebung von Statistiken. 6.2.5.1 Aufgabenbereiche der Kreisfachberatung Die Aufgaben und Angebote der Kreisfachberatung sind vielfältig: ¾ Beratung der Landkreisbürger zu allen Fragen des Gartenbaus, ¾ Betreuung der Obst- und Garten- bauvereine incl. Fort- und Weiterbildung, ¾ Beratung der Gemeinden in Fragen der Grünanlagengestaltung und –pflege sowie des Baumschutzes, ¾ Mitwirkung bei Genehmigungen zu Einzelbauvorhaben und Beratung bei Neugestaltung von Hausgärten, ¾ Visuelle Beurteilung von Bäumen und Beratung zu Baumsanierung, -pflege und -schutz, 146 und Durchführung von Wettbewerben und Veranstaltungen, 6.2.5.2 Nachhaltiger Umgang mit unserem Siedlungsgrün 6.2.5.2.1 Umweltgerechte Gartengestaltung und -pflege Private Gärten prägen das Ortsbild weit mehr als öffentliche Anlagen. Die Art ihrer Gestaltung beeinflusst die Wohnqualität nachhaltig. Die naturnahe Anlage von Hausgärten schafft Lebensräume, die Mensch und Natur gleichermaßen aufatmen lassen. Weil in unserer Landschaft natürliche Elemente immer seltener werden, dienen reich gegliederte Gärten als wichtige Rückzugsbiotope für unsere heimischen Tierarten. Besonders die Gärten am Ortsrand besitzen hier einen hohen Stellenwert, da sie in direkter Verbindung zur Landschaft stehen. Um geeignete Lebensbedingungen für eine artenreiche Tierwelt zu schaffen, kann der Hobbygärtner durch sein Tun und Lassen vieles bewirken. So kann liegengelassenes Falllaub Regenwürmern als „Futter“ dienen. Zahlreiche Nützlinge überwintern in der Laubschicht. Durchlässige Zäune ermöglichen eine Zuwanderung von Igeln, Spitzmäusen und Erdkröten. Schmetterlinge, Bienen und Hummeln werden durch Pflanzen angelockt, die ihnen Nahrung bieten. Grundsätzlich werden in einem naturnahen Garten Pflanzen gewählt, die in unserem Lebensraum heimisch sind, da sie im Gegensatz zu den fremdländischen Gehölzen eine erheblich höhere Bedeutung als Nähr-, wie auch als Nistgehölz für unsere Tierwelt besitzen. Teiche oder Trockenmauern sind Lebensbereiche für manche nützliche Tierart, wie z.B. Eidechsen. Durch eigenen Kompost im Garten hilft man Müll vermeiden. Er ist Lebensgrundlage für Bodentiere und Pilze und eignet sich hervorragend zur Naturnahe Hausgärten bieten Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Auf chemische Pflanzenschutzmittel sollte ganz verzichtet werden. Vielmehr sind vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen anzuwenden, die ein Massenauftreten von Schädlingen von vornherein unterbinden. So können eine robuste Sortenauswahl, der richtige Pflanzenstandort sowie eine richtige Kulturführung bereits viele Probleme verhindern. Des weiteren können mit zum Teil einfachen Mitteln Nützlinge wie Florfliegenlarven, Ohrwürmer und Marienkäfer gefördert werden. und Nahrung für unzählige Tierarten. Der Schutz der Bäume in unseren Siedlungen sollte daher eine hohe Priorität besitzen. Beeinträchtigungen der Bäume, wie Wurzelabgrabungen, Aufschüttungen und Verdichtungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ebenso sind unsachgemäße Schnittmaßnahmen, die zu einer erheblichen Schädigung der Baumstrukturen führen können, zu unterlassen. Insbesondere bei Bauvorhaben sollte die Planung auf den erhaltenswerten Baumbestand Rücksicht nehmen. Abbildung 6/5: Naturnaher Garten beim Tag der offenen Gartentür 2005 Schutzeinrichtungen während der Bauphase wie Baumschutzzäune und Wurzelschutzvorhänge können Beeinträchtigungen zumindest vermindern. Fachgerechte Kronen- und Entlastungsschnitte können ebenso dazu beitragen, dass der Baumbestand beispielsweise nach einer Abgrabung weiterhin erhalten bleiben kann. Der Kreisfachberater gibt gerne nähere Informationen zur umweltgerechten Anlage und Pflege von Gärten. 6.2.5.2.2 Baumschutz im Siedlungsbereich Bäume haben viele positive Wirkungen Fortschreibung 2006 Bäume, ob im Hausgarten oder im Straßenraum, sind wichtige und wertvolle Gestaltungselemente im Siedlungsbereich. Wir Menschen profitieren von Bäumen durch ihre positive Wirkungen auf das körperliche und seelische Wohlbefinden. Bäume spenden zudem Schatten, erhöhen die Luftfeuchtigkeit, filtern die Luft, nehmen Abgase auf, produzieren Sauerstoff, tragen zur Lärmminderung bei und bieten Windschutz. Natürlich bieten sie auch Lebensraum, Nistmöglichkeiten Baumschutzverordnungen Erhaltenswerter Baumbestand kann durch die Gemeinden im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes förmlich festgesetzt und somit rechtlich gesichert werden. Eine weitere Möglichkeit zum Schutz bedeutender Baumstrukturen ist der Erlass von Baumschutzverordnungen für das Gemeindegebiet, wie es im Landkreis bereits die Stadt Starnberg und die Gemeinden Herrsching, Pöcking und Seefeld getan haben. Einige Gemeinden haben Baumschutzverordnungen erlassen 147 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Görbelmoos und ¾ Amphibienzäune umgehend durch Grundsätzlich ist bei Planungen jeglicher Art, die in der freien Natur Flächen in Anspruch nehmen, darauf zu achten, dass Notwendigkeit, Naturverträglichkeit und eine naturschonende Planung sorgfältig geprüft werden, ehe die Ausführung erfolgt. ¾ Aufnahme der weiteren Pflege- Die Entwicklung einer komplexen Datenbank, in der die Pflegeobjekte erfasst sind, ist weitgehend erstellt. Der Datenbestand wird fortlaufend konsolidiert und an das eingeführte grafische Informationssystem (GIS) angebunden. Dies gilt auch für andere Datenbestände wie Biotop- und Artenschutzkartierungen, Vertragsnaturschutzdaten, Schutzgebietskartierungen und Ökoflächenkataster. Aus der Zusammenschau dieser verschiedenen Daten sollen landschaftspflegerische Schwerpunktgebiete und Entwicklungsmöglichkeiten darstellbar sein, wo der Einsatz finanzieller Mittel (Landschaftspflege, Flächenankauf fürs Ökokonto) am effizientesten möglich ist (vgl. auch Kap. 6.2.3.4) Sonstige kurzfristige Maßnahmen für den Arten- und Biotopschutz: ¾ Verstärkung der notwendigen Pfle- gemaßnahmen zur Erhaltung der endemischen und stark bedrohten Pflanzen und Tierarten im Landkreis Starnberg. ¾ Erweiterung der Wiederaufnahmen von Streuwiesenmahd in allen Naturschutzgebieten und Flächen nach Art. 13d BayNatSchG. ¾ Verhinderung von Verbuschung auf Trockenrasen und Feuchtflächen. 148 schutzgebiete Wildmoos. 6.3.1 Planungen, Kartierungen, Vollzugsüberwachung 6.3.1.1 Fortentwicklung des Pflegemanagements EDVUnterstützung nutzen ¾ Weitere Entbuschung der Natur- Ersatzlaichgewässer ersetzen. maßnahmen für die im ABSP aufgeführten Biotopflächen. ¾ Schaffung von Biotopverbunden bzw. Vernetzung aller Biotope im Landkreis (z.B. Mesnerbichl - Seachten, Aubachtal - Inningerbach vom Wörthsee bis zur Amper). ¾ Sicherung und Erhaltung aller Bio- tope, insbesondere aller Flächen nach Art. 13d BayNatSchG, wenn nötig mit einer Pufferzone. 6.3.1.2 Erstellung von Landschaftsplänen Alle Landschaftspläne sind älter als 10 Jahre und sollten im Hinblick auf die zukünftige zu vollziehende EingriffAusgleich-Regelung überarbeitet werden. Der Landkreis bietet den Gemeinden hierbei fachliche Beratung und Unterstützung an. (vgl. auch Kap. 6.2.2.3) 6.3.1.3 Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen Ein Gewässerentwicklungsplan sollte einen ganzheitlichen Ansatz (Naturschutz, Erholungsnutzung, Denkmalschutz, wirtschaftliche Nutzungen) verfolgen und vor allem umsetzungsorientiert sein - d.h. die einzelnen Maßnahmen und die Rahmenbedingungen zu deren Umsetzungen sind so konkret darzustellen, dass die Umsetzung unmittelbar in Angriff genommen werden kann. Beispielsweise sind alle entbehrlichen Uferverbauungen darzustellen, deren Eigentumsverhältnisse eine technische Realisierung und eine naturnahe Ufergestaltung zulassen. Zudem muss der zu erwartende Kostenrahmen dargestellt werden. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege Umsetzungsmöglichkeiten sind z.B. direkte Auftragsvergabe des Wasserwirtschaftsamtes, Ausgleichmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung, Maßnahmen im Rahmen des Verwaltungsvollzugs (Auflagen, Bedingungen) sowie freiwillige Umgestaltungsmaßnahmen (ggf. förderfähig) von Seeanliegern. Richtungsweisend ist die Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans am Weßlinger See, dessen Umsetzung weiter schrittweise durch die Gemeinde mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt (vgl. auch Kap. 6.2.2.4). 6.3.1.4 Erstellung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen / Kartierungen ¾ Um den Veränderungen in den großen Biotopkomplexen zu begegnen, wird die Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Naturschutzgebiete Leutstettener Moos, Wildmoos, Görbelmoos, Herrschinger Moos als dringend erachtet. ¾ Des Weiteren wäre eine Überar- beitung und Ergänzung der Libellenkartierung sowie der Amphibienkartierung wünschenswert. ¾ Notwendige Kartierungen von Flora und Fauna zur Beurteilung von Bauvorhaben oder Straßenbaumaßnahmen etc. müssen ggf. erstellt werden. (Vgl. auch Kap. 6.2.2.1) 6.3.1.5 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Ökokonto) Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und für Verfahren zu Innenbereichssatzungen anzuwenden, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Dies bedeutet, dass der durch die Bebauung entstandene Verlust an Landschaft an anderer Fortschreibung 2006 Stelle durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Seit 01.01.2001 ist die Eingriffsregelung verbindlich anzuwenden. Den bayerischen Gemeinden steht mit dem „Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ eine praxisnahe und verlässliche Handlungsanleitung als Empfehlung zur Verfügung. Das Landratsamt wird sich bei der Beurteilung der Bauleitpläne an diesem Leitfaden orientieren. Die Kompensationsverpflichtung erfordert von den Gemeinden ein Flurstücksmanagement geeigneter Flächen. Den Gemeinden wird empfohlen, ein “Ökokonto” anzulegen. Die Untere Naturschutzbehörde berät die Gemeinden über die Eignung eines Grundstückes und die darauf durchzuführenden landschaftspflegerischen Maßnahmen. Mit der Verabschiedung der ausgleichspflichtigen Satzungen sind die Ausgleichsflächen verbindlich zu melden (Ökoflächenkataster). Der Vollzug der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wird in den nächsten Jahren ein Schwerpunktthema für die Untere Naturschutzbehörde werden. Die Chance zur Umsetzung von ABSP- Zielsetzungen sollte von den Gemeinden genutzt werden. Orientierung an Leitfaden 6.3.2 Sachliche Programme und Planungen 6.3.2.1 Landschaftspflegeprogramm Die Umschichtung der Landschaftspflegemaßnahmen vom Landschaftspflegeprogramm hin zum Vertragsnaturschutz wurde bereits begonnen und soll sukzessiv je nach Haushaltslage des Staates fortgeführt werden. Dadurch ist eine kontinuierlichere Pflege möglich. Gleichzeitig wird der Kreishaushalt entlastet. Allerdings setzen die Bereitschaft der Landwirte, am Vertragsnaturschutz teilzunehmen, aber auch die Förderrichtlinien enge Grenzen. Zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms wäre eine deutliche Ausweitung der landschaftspfle- Kontinuierliche Pflege durch Umschichtung hin zu Vertragsnaturschutz 149 6 Naturschutz und Landschaftspflege gerischen Leistungen erforderlich. Unter den jetzigen strukturellen, organisatorischen und finanziellen Bedingungen ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich. 6.3.2.2 Vertragsnaturschutzprogramme und Erschwernisausgleich Entsorgungsprobleme mit dem Mähgut von Streuwiesen 150 Eine Ausweitung des Flächenanteiles wäre wünschenswert, da es sich um eine Finanzierungsmöglichkeit der Pflege naturschutzfachlich wertvoller Flächen handelt. Dem steht jedoch entgegen, dass der Vollzug des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bzw. des Programms zum Erschwernisausgleich mit einem sehr hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden ist, der aufgrund der engen personellen Besetzung nur sehr schwer zu leisten ist. Bei den Flächen, die dem Erschwernisausgleich zugeordnet sind, handelt es sich oft um Streuwiesen, die bei einer Nutzungsaufgabe verbuschen würden. Dadurch würden gefährdete Pflanzenarten durch Waldgesellschaften verdrängt werden. Die Nachfrage nach Einstreu aus diesen Flächen wird bedingt durch den agrarstrukturellen Wandel zunehmend geringer, so dass die Verwertung des Aufwuchses mehr und mehr zum Entsorgungsproblem wird. Durch die zentrale Organisation der Kompostierung ist diese Verwertungsschiene im Landkreis Starnberg zu kostenintensiv. Bei einer dezentralen Organisation der Kompostierung entstünden hingegen oftmals Lagerstätten, die sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken. Deshalb kommt diese Verwertungsmöglichkeit nicht in Betracht. Als weitere Alternative wird derzeit die thermische Verwertung geprüft, jedoch gibt es derzeit hier noch noch ungelöste technische Probleme. Dies führt dazu, dass die langfristige Bewirtschaftung dieser Flächen in Frage gestellt wird. Dies gilt im Übrigen auch für viele Flächen, die im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinien bewirtschaftet werden. 6.3.2.3 Umsetzung FFH-Richtlinien und Vogelschutz-Gebiete im Landkreis Für die in Kap. 6.2.1.5 beschriebenen FFH- und Vogelschutzgebiete im Landkreis sollen sukzessive so genannte Managementpläne erstellt werden. An deren Aufstellung werden auch betroffene Bürger, Interessensverbände, Kommunen und sonstige Interessierte im Rahmen “Runder Tische” beteiligt. Umsetzung und Weiterführung des Ruhezonen- und Nutzungskonfliktskonzeptes Die vielfältigen Nutzungs- und Bewirtschaftungsinteressen sind möglichst im Konsens mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ramsar-Abkommen, SPA-Vogelschutzgebiet) in Einklang zu bringen. Für die Tierwelt (Vögel und Fische) des Starnberger Sees müssen ausreichend Rückzugs- und Ruhezonen erhalten und Lebensräume optimiert werden. Zu berücksichtigen sind auch hier die unterschiedlichen jahreszeitlichen und räumlichen Bedürfnisse der verschiedenen Tierarten. Der Freistaat Bayern sollte bei der Vergabe von Nutzungsrechten die ökologischen und artenschutzrechtlichen Aspekte stärker als in der Vergangenheit bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen, damit diese im Einklang mit der Landschaftsschutzverordnung und der Vogelschutzrichtlinie stehen. Die Untere Naturschutzbehörde wird ihre Mitgestaltungsspielräume entsprechend nutzen. Gestaltungsspielräume nutzen 6.3.2.4 Arten- und Biotopschutz Das Arten- und Biotopschutzprogramm bietet ein weites Betätigungsfeld für die praktische Umsetzung und Optimierung der im Landkreis vorhandenen Lebensräume. Soweit die in Kap. 6.2.2.1 genannten Ziele noch nicht abschließend erreicht wurden, soll an diesen weitergearbeitet werden. Artenhilfsprogramm (AHP) Im Rahmen des Artenhilfsprogramms Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege Lebensräume sichern für endemische und stark bedrohte Pflanzen- und Tierarten in Bayern (vgl. Kap. 6.2.2.2) gilt es im Landkreis für folgende Pflanzen und Tiere den Lebensraum zu sichern: 6.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit Verbänden und AGENDA 21 - Arbeitsgruppen ¾ Moor-Reitgras (Calamagristis stric- Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Naturschutz und Landschaftspflege muss intensiviert werden (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Führungen). Die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden kann als gut erachtet werden und ist in der bisherigen Form beizubehalten. Die Untere Naturschutzbehörde steht mit verschiedenen AGENDA 21Arbeitsgruppen im losen Kontakt. Fachliche Beratung und Unterstützung fand vereinzelt auf Wunsch der AGENDA 21- Gruppen statt und sollte intensiviert werden. ta) im NSG Wildmoos, NSG Görbelmoos, NSG Schluifelder Moos, Teggermoos; ¾ Blassgelbe Knabenkraut (Dactylo- riza inc. Ssp. ochroleuca) und der Sumpfenzian (Swertia perennis) an den Pählerwiesen und den Wiesen am oberen Weiher; ¾ Weichstendel (Hammarbya paludo- sa) und Glanzstendel (Liparis loeseli) am Filzweiher bei Tutzing und im NSG Schluifelder Moos; ¾ weiße Veilchen (Viola alba) im Raum Etterschlag und Seefeld; ¾ Drosselrohrsänger am Maisinger See und Pilsensee; ¾ Sicherung der Brutkolonie der Saatkrähen in Hechendorf; ¾ Blauflügelige Ödlandschrecke im ehemaligen Krailling; ¾ moortypischer Stängelloser Enzian am Bäckerbichl bei Andechs Fortschreibung 2006 Pioniergelände in Tagfalter (Hochmoor-Gelbling, Hochmoor-Bläuling, Blauäugiger Waldportier, Moorwiesenvögelein) in den Mooren um den Mesnerbichl, Allmannshauser Filze, Leutstettener Moor. Intensive Zusammenarbeit wünschenswert 6.3.4 Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick Das Arten- und Biotopschutzprogramm, die Landschaftspläne, die Pflege- und Entwicklungspläne, die Fortschreibung landschaftsökologischer Erhebungen sowie der Vollzug der Eingriffsregelung bieten bezogen auf den Landkreis Starnberg ein weites Betätigungsfeld für die praktische Umsetzung und Optimierung der Lebensräume zu einem funktionalen Biotopverbund. Dies muss durch Öffentlichkeitsarbeit und eine intensive Beratung der Gemeinden unterstützt werden. Durch neue gesetzliche Vorgaben aber auch durch den Personalabbau in den höheren Verwaltungen haben die Vollzugsaufgaben (z.B. Eingriffsregelung, Ökokonto, Ökoflächenkataster, FFH-Umsetzung) sowie die formalrechtlichen und fachlichen Anforderungen daran in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert entsprechende Unterstützung. Ansonsten können mittel- bis langfristig im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur noch kleine Fortschritte erzielt werden. Es kann nicht verhindert werden, dass eine Vielzahl von Biotopen 151 6 Naturschutz und Landschaftspflege ohne Pflege der Sukzession anheimfallen, offene Flächen zunehmend verbuschen und damit mittelfristig das Landschaftsbild verändert wird und damit Tier- und Pflanzenarten unmerklich verschwinden. Um dies aufzuhalten, wäre ein Wandel im Selbstverständnis der Landwirtschaft und der Kommunen wünschenswert. Der einzelne Landwirt sollte sich auch als Landschaftspfleger verstehen, der hieraus auch einen Teil seiner Einkünfte bezieht. Dies setzt aber voraus, dass das Auftragsvolumen im landschaftspflegerischen Bereich stetig ausgeweitet wird und die Vergabe kontinuierlich erfolgt. Die Kommunen sollten deshalb stärker als bisher ihre Verantwortung für die Erhaltung und Gestaltung der gemeindeeigenen Landschaft annehmen (Ökokonto u.a.). Die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Mittel sollten vom Landkreis und den Kommunen langfristig gewährleistet werden. Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21 – Offensive Kapitel 6: Naturschutz, Landschafts- und Gartenpflege Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Erstellung von Managementplänen für die festgesetz- ten FFH-Gebiete unter maßgeblicher Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde (s. Kap. 6.3.2.3) Zu erreichen bis: ¾ 2009 152 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Naturschutz und Landschaftspflege 6.4 Verschiedenes Naturschutzbeirat und Naturschutzwacht sind Organe der Naturschutzverwaltung mit definierten Rechten und Befugnissen. Verbände sind privatrechtliche Zusammenschlüsse, denen bei Anerkennung ein Mitwirkungsrecht nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit Art. 42 BayNatSchG zusteht. 6.4.1 Naturschutzbeirat Seit 1979 berät der Naturschutzbeirat den Landkreis Der Naturschutzbeirat besteht seit 1979 und setzt sich aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Er wird jeweils auf 5 Jahre berufen. Die Mitglieder sind sachverständige Personen mit ökologischen Grundkenntnissen, die der Unteren Naturschutzbehörde zur wissenschaftlichen Beratung zur Seite stehen. Der Naturschutzbeirat wird je nach Bedarf einberufen, sollte jedoch mindestens einmal pro Jahr tagen. Er ist bei Erlass bzw. bei Änderungen von Schutzgebietsverordnungen zu beteiligen sowie bei Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen für Natur und Landschaft haben oder bei Maßnahmen, die große Flächen der freien Natur in Anspruch nehmen. 6.4.2 Naturschutzwacht Von 1973 bis 1979 bestand für den Landkreis Starnberg eine Landschaftswacht. Seit 1979 ist im Landkreis eine Naturschutzwacht eingerichtet. Sie besteht aus 14 Personen, die Aufgaben im Außendienst wahrnehmen. Sie haben Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.” (Art. 43 Bayerisches Naturschutzgesetz). Es werden laufend Verstöße gegen das Bayerische Naturschutzgesetz, das Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz sowie das Wasserrecht und Baurecht gemeldet. Fortschreibung 2006 6.4.3 Naturschutzverbände Folgende Verbände haben den Naturschutz in ihre Satzungen aufgenommen und sind im Landkreis tätig: Bund Naturschutz in Bayern e.V. Die Kreisgruppe Starnberg hat derzeit ca. 3.000 Mitglieder Das Büro der Kreisgruppe ist in Weßling. Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Starnberg Hauptstraße 20 82234 Weßling Tel. (08153) 984386 [email protected] www.bund-naturschutz-starnberg.de Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Die Kreisgruppe Starnberg hat ca. 2.000 Mitglieder. Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in Inning am Ammersee und ist hauptamtlich besetzt. Arbeitsschwerpunkte sind der Schutz der Ramsar-Gebiete und die Landschaftspflege. Dazu zählen Schilfschutzzäunungen an den Seen, die Mahd von Streuwiesen, sowie Arbeiten zur naturnahen Gestaltung von Gräben und Bächen. Die Kreisgruppe bietet im Jahr ca. 30 naturkundliche Wanderungen und Vorträge an. Außerdem gibt es eine rege Zusammenarbeit mit Schulen (z.B. Anlage von Schulgärten) und Kindergärten. Landesbund für Vogelschutz e.V. Kreisgruppe Starnberg Landsberger Straße 57 82266 Inning a.A. Tel. (08143) 8808 [email protected] www.lbv-starnberg.de 153 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.4.4 Ansprechpartner im Landratsamt Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.lk-starnberg.de/naturschutz - Untere Naturschutzbehörde Tel. (08151) 148-371 [email protected] Interessante Links: www.natur.bayern.de Bayerisches Umweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.bayern.de/lfu Bayerisches Landesamt für Umwelt www.bmu.de Bundesumweltministerium - Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege Tel. (08151) 148-372 [email protected] www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt 6.4.5 Weitere Ansprechpartner www.biologischevielfalt.de Bundesumweltministerium; Biodiversitätskampagne Bezirk Oberbayern Fachberatung für Fischerei Prinzregentenstr. 14 80535 München Tel. (089) 2198-01 www.bezirk-oberbayern.de Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pütrichstrasse 15 82362 Weilheim Tel. (0881) 182-0 [email protected] www.wwa-wm.bayern.de Quellen: www.bfn.de Bundesamt für Naturschutz www.floraweb.de Bundesamt für Naturschutz; Pflanzendatenbank www.portalu.de Umweltportal Deutschland www.anl.de Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Artenschutzkartierung Landkreis Starnberg Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, München 1996 Das ökologische Haus im naturnahen Garten - Alles über Planung, Anlage und Pflege Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000 154 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 6.5Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft 6.5.1 Einführung und Problembeschreibung 157 6.5.2 Bestandsaufnahme 159 6.5.2.1 Waldbestände ...............................................................159 6.5.2.2 Waldschäden ................................................................159 6.5.2.3 Jagd ................................................................................161 6.5.2.4 Bisherige Maßnahmen ................................................161 6.5.2.4.1 6.5.2.4.2 6.5.2.4.3 6.5.2.4.4 6.5.2.4.5 6.5.2.4.6 Pflege der Wälder...............................................161 Aufforstungen......................................................161 Standortserkundung...........................................162 Naturwaldreservate ...........................................162 Bannwälder .........................................................163 Förderprogramme...............................................163 6.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Fortschreibung 2006 164 155 6 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft D W Dieser Begriff, der das Gegenteil von wenn man seine vielen Aufgaben be- Raubbau bedeutet, stammt ursprüng- trachtet: lich aus der Forstwirtschaft. (nachwachsender Rohstoff Holz) und G der Erholungsfunktion für unsere Be- as zentrale Anliegen der AGENDA 21 ist eine “nachhaltige Entwicklung”. ie wichtig der Wald auch im Landkreis Starnberg ist, wird klar, Neben der Nutzfunktion emäß dem alten Prinzip “Von den völkerung bietet er vielfältige Lebens- Zinsen leben, nicht vom Kapital” ent- räume für Pflanzen und Tiere und hat wickelten die Forstwirte bereits vor wichtige Pufferfunktion für über 200 Jahren eine Art des Wirt- Wasserhaushalt und Klima. schaftens, bei der langfristig nicht D mehr Holz genutzt wird, als nachwächst. Dafür prägten sie den Begriff der Nachhaltigkeit. Boden, as folgende Sonderkapitel be- schreibt die Situation von Wald und Forstwirtschaft im Landkreis Starnberg. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen Kapitel 15: Erhaltung der biologischen Vielfalt 156 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft 6.5.1 Einführung und Problembeschreibung Wald ist wichtiger Lebens- und Erholungsraum Die Wälder im Landkreis Starnberg haben neben den Seen ("Fünfseenland") einen nicht zu unterschätzenden Anteil an dem hohen Freizeitwert, der den Süden der Region München auszeichnet. Für über eine Million hier lebender Bürgerinnen und Bürger gehört es zur Lebensqualität, dass sie sich zu einem Abstecher an die sauberen Badeseen, aber auch in die schwammerlreichen Wälder entschließen, in denen sie radeln, reiten, wandern, joggen, jagen oder Beeren sammeln können. Der Waldanteil im Fünfseenland liegt über dem bayerischen Durchschnitt. Freilich ist Bayern auch das waldreichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Weil in der Region aber so viele Menschen auf engem Raum leben, sinkt der Waldanteil je Kopf der Bevölkerung unter den Landesdurchschnitt. Aber nicht nur die großen Wälder, die sich auf die 14 Gemeinden des Landkreises verteilen, der harmonische Wechsel mit den großen und klei- neren Seen, den markanten eingestreuten Nieder- und Hochmooren, den Feldern und Wiesen, sondern auch das bewegte Relief der eiszeitgeprägten Moränenrücken, Wälle und Hügel Fortschreibung 2006 verleihen der Landschaft ein charakteristisches und vielfältiges Bild. So ist es kein Wunder, dass der Landkreis Starnberg bei der aktuellen Umsetzung der FFH (Fauna-Flora-Habitat = Lebensraum)- und Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union durch die Verbindung von Seen, Mooren und Wäldern ein Netz von ökologisch wertvollen Gebieten melden kann. Der Schwerpunkt der Lebensraumtypen liegt in den Wäldern. Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und gleichzeitig ist er ein wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage. Es überrascht daher nicht, dass ihm die Waldgesetze (Bund und Länder) vielfältige Aufgaben zugewiesen haben: Wirtschaftliche, landeskulturelle, soziale und gesundheitliche. Das Waldgesetz nennt demnach drei Kategorien von Leistungen, die der Wald bzw. die Forstwirtschaft zu erbringen haben, nämlich die Nutz-, die Schutz- und die Erholungsfunktion. Die beiden letzteren werden auch zu den so genannten Gemeinwohlfunktionen zusammengefasst. Schutzfunktionen Die Schutzfunktionen des Waldes lassen sich wie folgt beschreiben: Vielfältige Schutzfunktionen ¾ Der Wald gleicht Temperaturextre- 157 6 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft me aus, erhöht die Luftfeuchtigkeit und bremst die Luftströmung (Klimaschutz), ¾ er bindet das Treibhausgas Kohlen- dioxid und produziert Sauerstoff bei der Assimilation, ¾ er reinigt die Luft von Stäuben, Ga- sen und radioaktiven Stoffen (Immissionsschutz), ¾ er verzögert den Wasserablauf, verhindert Überschwemmungen, speichert, liefert und reinigt das Trinkwasser (Wasserschutz), ¾ er verhindert Bodenerosion durch Wind und Wasser (Bodenschutz), ¾ er schützt vor Schneeverwehungen und Seitenwind (Straßenschutz), ¾ der Wald gewährt einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren, zum Teil vom Aussterben bedrohten Arten (Rote Liste) Lebensraum. Erholungsfunktionen Zu den Erholungsfunktionen des Waldes zählen: Lärmschutz, Sichtschutz, und sein prägender Einfluss auf das Landschaftsbild. Der Wald bietet physische und psychische Erholung und ist ein Ort für das Freizeiterleben. Zunehmende Bedeutung des nachwachsenden Rohstoffes Holz 158 Nutzfunktionen In den Wäldern wird der umweltfreundliche und wertvolle Rohstoff Holz gewonnen, was einer Vielzahl von Waldbesitzern aller Waldbesitzarten (Privatwald, Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschaftswald, Staatswald, Bundesforst) zugleich Arbeit und Einkommen verschafft (inkl. der nachgelagerten Holzwirtschaft auch den holzverarbeitenden und holzbearbeitenden Industrien). Im Vergleich zu den fossilen Rohstoffen ist die Regenerierbarkeit des Rohstoffes Holz unübertrefflich. Seine Bedeutung steigt mit der zunehmenden Verknappung der fossilen Rohstoffe weltweit ständig. Gleichzeitig ist die Umweltfreundlichkeit des nachwachsenden Rohstoffs Holz mit keinem an- deren Rohstoff vergleichbar. Die deutschen Forstunternehmen würden aufgrund der umwelt- und sozialverträglichen Bereitstellung des Produktes Holz daher jederzeit den Kriterien einer Zertifizierung genügen. Der Wald als Rohstoff- und Energiequelle rückt in letzter Zeit wieder zunehmend in das allgemeine Interesse. Produktion und Verbrauch von Holz einerseits und die Bereitstellung der Schutz- und Erholungsfunktionen andererseits stehen in untrennbarem Zusammenhang. Pflege und Bewirtschaftung des Waldes sind nämlich Voraussetzung für die Erbringung der Gemeinwohlfunktionen. Nur ein ordnungsgemäß bewirtschafteter Wald, in dem Holz geschlagen wird, kann nachhaltig die Schutz- und Erholungsfunktionen erbringen. Das vor kurzem novellierte Waldgesetz für Bayern verpflichtet den öffentlichen Wald und Körperschaftswald (Staatswald) zur vorbildlichen Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen. Soweit die vorrangige Erfüllung vorstehender Gemeinwohlfunktionen nicht gefährdet wird, soll in den Wäldern des Freistaats Bayern der umweltfreundliche und wertvolle Rohstoff Holz gewonnen werden. Dies soll im Zuge einer pfleglichen und naturnahen Waldbewirtschaftung so erfolgen, dass keine bleibenden Schäden im Wald entstehen. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft 6.5.2 Bestandsaufnahme 6.5.2.1 Waldbestände Ein Drittel der Landkreisfläche bewaldet Die Waldfläche im Landkreis Starnberg beträgt rund 17.200 ha. Bezogen auf die Gesamtfläche (inkl. Seen) sind rund 35% des Landkreises bewaldet. Die Waldverteilung auf die Besitzarten ergibt: ¾ 66% gehören privaten Besitzern (davon ca. 31% Großprivatwald über 100 ha), ¾ 22% sind Eigentum des Freistaates Bayern, ¾ 2% Bundeswald (ehem. Übungs- plätze), verwaltet durch das Bundesforstamt Stockdorf und ¾ 10% sind Eigentum von Gemeinden, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Staatswaldungen Königswieser Forst und Kreuzlinger Forst bilden die größten geschlossenen Waldgebiete. Der Nadelholzanteil in den Wäldern ist in den letzten 10 Jahren systematisch zurückgegangen und wird auf 55% der Gesamtwaldfläche, der Anteil der Laubholzbestände auf 45% geschätzt (nur für den Staatswald liegen genaue Erhebungen vor). Die Baumarten sind demnach in den Wäldern insgesamt wie folgt vertreten: Tabelle 6.5/1: Verteilung der Baumarten im Landkreis Starnberg Fichten 52 % Tannen 1% Kiefern und Lärchen je 1 % Buche 35 % Eiche 2% Edellaubholz (Eschen, Ahorn, Linden, Ulmen) 8% Wälder finden wir bevorzugt auf weniger gut nährstoff- bzw. wasserversorgten Standorten oder auf Böden, die wegen Vernässung oder wegen der Steilheit des Geländes für eine landwirtschaftliche Nutzung ausschei- Fortschreibung 2006 den, sog. Grenzertragsböden. Auf der Münchner Schotterebene und im Jungmoränengebiet ist der Waldanteil überdurchschnittlich hoch, während er auf den besten landwirtschaftlichen Böden im Altmoränengebiet unterdurchschnittlich vertreten ist. Typisch für den Landkreis sind die buchenbestandenen Moränenrücken, die heute noch eine sehr ähnliche Mischung wie die regionale natürliche Waldzusammensetzung aufweisen, mindestens 80% Buchen, daneben Stieleichen, Fichten, Tannen und Kiefern. 6.5.2.2 Waldschäden Auch im Landkreis Starnberg leiden die Waldbäume unter der Luftverschmutzung. Die jährliche Erfassung der Benadelungs- und Belaubungsdichte (Waldzustandsbericht) ist ein wichtiger Weiser für die Vitalität der Bäume. Leider ist hier aufgrund des Stichprobenumfangs keine seperate Auswertung für den Landkreis Starnberg möglich. Der Gesundheitszustand der bayerischen Wälder hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert. Die Anteile der deutlichen Schäden der Bäume im Einzelnen gehen aus nachfolgender Tabelle hervor: Deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands der Wälder Tabelle 6.5/2: Summe deutlicher Schäden nach Baumarten in Bayern in Prozent 2003 Fichte 23 Kiefer 21 Tanne 49 Buche 26 Eiche 18 2004 36 32 46 47 50 2005 29 34 42 38 62 Die am stärksten geschädigte Baumart ist derzeit die Eiche. Der Anteil an deutlich geschädigten Eichen, das sind solche, die mehr als ein Viertel ihrer Blätter verloren haben, stieg von 26% (2000) auf 62% (2005). Auch die Tanne weist sehr hohe Schäden auf, hat sich aber seit der letzten Erhebung wieder leicht erholt. Am geringsten betroffen ist die Fichte: 29% sind stärker geschädigt. Bei der Buche sind 38%, mehr als 159 6 160 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft jeder dritte Baum, stärker geschädigt. Eine Ursache für den Anstieg der Schäden ist sicher in dem extrem trockenen Sommer 2003 zu suchen. Nachdem die schädlichen Auswirkungen der Luftverunreinigung durch Schwefeldioxid auf das Ökosystem Wald erkannt worden waren und durch den Einbau von Entschwefelungsanlagen in Großfeuerungsanlagen und von Katalysatoren bei PKW der Ausstoß von Schwefeldioxid drastisch gesenkt worden war, wurden die Stickoxidemissionen zum Hauptproblem für die Wälder und Waldböden. Im Gegensatz zum Rückgang der Schwefeldioxidemissionen konnte bei den Stickstoffverbindungen bis jetzt nur ein geringer Rückgang erreicht werden. Ein sehr großer Anteil an den Stickoxidemissionen entfällt in Deutschland auf den Straßenverkehr (vgl. Kap. 2.3 Verkehr und Kap. 5.1 Luftreinhaltung). Die Belastung mit Stickstoffverbindungen bedroht mittelfristig nicht nur den Wald und den Waldboden. Vor allem die Auswirkungen auf das Trinkwasser machen rasches und konsequentes Handeln erforderlich. Hier kann die Forstwirtschaft nur bedingt zur Schadensminderung beitragen, etwa durch eine Erhöhung der Laubbaumanteile (Nährstoffausgleich durch tiefere Durchwurzelung) (vgl. auch Kap. 6.5.2.4). Bis Ende 1994 wuchs der zwangsbedingte Holzeinschlag infolge der Borkenkäferschäden und von Folgestürmen auf rd. 900.000 Festmeter. Die Erfahrungszahl, dass etwa die gleiche Borkenkäferholzmenge wie Sturmholzmenge anfällt, bestätigte sich. Mit der zu beobachtenden Zunahme extremer Witterungsereignisse wiederholte sich europaweit bereits nach weniger als 10 Jahren der nächste große Sturmschaden. Orkan "Lothar" tobte am 26. Dezember 1999 mit Spitzen-Windgeschwindigkeiten von über 200 km/h über Bayern und richtete in einigen Landesteilen schwere Verwüstungen an Waldbeständen an. Sturmschäden Im Februar / März 1990 fegten die schlimmsten Stürme seit Beginn der Aufzeichnungen, "Wiebke" und "Vivian", über den Landkreis hinweg. Sie richteten verheerende Schäden in den Wäldern an. Mit rund 370.000 Festmeter Windbruch- bzw. Wurfschäden lag die ca. sechsfache Menge Holz am Boden, die normalerweise pro Jahr gefällt wird (Jahreshiebssatz). Am schwersten betroffen waren die Nadelreinbestände auf der Schotterebene. In der Folge kam es ab 1991 zu einer Massenvermehrung von Borkenkäfern, begünstigt durch den Witterungsverlauf und das riesige Brutraumangebot. Die Kulmination der BorkenkäferZwangseinschläge war 1993 erreicht. Der Landkreis kam mit rund 15.000 Festmeter (6.000 fm im Privatwald, 3.000 fm im Körperschaftswald und 6.000 fm im Staatswald) noch glimpflich davon, was nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass einzelne betroffene Waldbesitzer schwere wirtschaftliche Einbußen zu verkraften haben. Im Vergleich bemisst sich der Schadensumfang wie folgt: Abb. 6.5/1: Schäden durch “Lothar” Tabelle 6.5/3: Sturmschäden Schadholzanfall Vivian/WiebkeLothar (in Festmetern) 1990 1999 Bundesrepublik 70 Mio 30 Mio Bayern 23,5 Mio 4,3 Mio Lkr. Starnberg 370.000 15.000 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft Seither sind größere Sturmereignisse ausgeblieben. Größere Anfälle an Schadholz verursacht jedoch immer wieder der Borkenkäfer, vor allem auf den vergleichsweise trockenen Standorten der Schotterebene. 6.5.2.3 Jagd Abschussplanung abhängig von regelmäßigen Wildverbissgutachten Fortschreibung 2006 Die Fläche des Landkreises Starnberg ist untergliedert in 93 Jagdreviere, darunter 44 Gemeinschaftsjagdreviere, 33 Eigenjagdreviere und 16 Staatsjagdreviere. In 11 Staatsjagdrevieren steht das Jagdausübungsrecht den Bayer. Staatsforsten zu, in einem Staatsjagdrevier übt der Staat die Jagd selbst aus. Vier Staatsjagdreviere (Seejagdreviere) sind verpachtet. Die Drei-Jahres-Abschussplanung 2004 bis 2007 sieht in den Gemeinschafts- und Eigenjagdrevieren einen Abschuss von 5.399 Stück Rehwild vor, in den Staatsjagdrevieren sind insgesamt 1.263 Stück Rehwild zum Abschuss geplant. Für Niederwild (z.B. Fuchs, Dachs, Stockente, Graugans) ist eine Abschussplanung nicht vorgesehen. Im Jagdjahr 2005 wurden in den Gemeinschafts- und Eigenjagdrevieren 852 Füchse erlegt, in den Staatsjagden 33 Stück. Etwa 100 Füchse wurden überfahren. Bei der Abschussplanung ist vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck erstellt die untere Forstbehörde alle drei Jahre ein Wildverbissgutachten. Es basiert auf einem Stichprobenverfahren, bei dem in allen Wäldern auf ca. 145 Probeflächen der Verbiss und die Fegeschäden an ca. 11.000 Pflanzen in Verjüngungsbeständen erhoben werden. Da das Gutachten jeweils für eine ganze Hegegemeinschaft erstellt wird, können die Empfehlungen zur Abschussplanung sich nur auf die gesamte Hegegemeinschaft beziehen, nicht auf das einzelne Jagdrevier innerhalb der Hegegemeinschaft. Das Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2006 wird auf Grundlage der im Frühjahr aufgenommenen Stichprobendaten erstellt. Das Ergeb- nis wird im Spätherbst 2006 vorliegen. 6.5.2.4 Bisherige Maßnahmen 6.5.2.4.1 Pflege der Wälder Bayern, als ein besonders waldreiches Land, hat die Pflege des Waldes in die Verfassung aufgenommen. Nach Artikel 141 der Bayerischen Verfassung gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben und auszugleichen. Zudem hat Bayern als erstes Bundesland eine Waldfunktionskartierung erstellt. Aus den Ergebnissen dieser Kartierung werden Ziele und Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung des Waldes abgeleitet. Der Waldfunktionsplan als forstlicher Fachplan hat sich als wirkungsvolles Instrument der Walderhaltung bewährt. Zur Pflege der Wälder und zur Stärkung ihrer Vitalität wird eine standortgerechte Auswahl der Baumarten getroffen und der Anteil der Mischbestände erhöht (vgl. nachfolgendes Kapitel Aufforstungen). Die Baumartenzusammensetzung in den Verjüngungen wird u. a. durch die standörtlichen Gegebenheiten, die betrieblichen Vorgaben der Waldbesitzer und von der in der Gesellschaft vorherrschenden Vorstellung zur Schaffung von stabilen Mischwäldern beeinflusst. Eine bessere Durchforstung sorgt für eine frühzeitige Pflege des Bestandes und somit für eine bessere Vitalität, Stabilität und Qualität. Mischwaldbestände erhöhen 6.5.2.4.2 Aufforstungen Erstaufforstungen Im Landkreis Starnberg werden im Durchschnitt pro Jahr etwa fünf bis zehn Hektar Privat- und Körperschaftswald aufgeforstet. Im Vergleich dazu bleibt die Rodungsfläche im Durchschnitt unter einem Hektar. In der Bi- 161 6 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft lanz überwiegen also die Aufforstungen bei weitem, das heißt: die Waldfläche nimmt stetig zu. Diese Tendenz trifft auch für ganz Bayern zu. Wiederaufforstungen Nach den Orkanschäden im Jahr 1990 sind in allen Waldungen große Wiederaufforstungen in Angriff genommen worden. Allein im Staatswald des ehemaligen Forstamtes Starnberg wurden im Zeitraum von 1990 bis 1997 rund 540 ha Kahlflächen aufgeforstet, davon allein im Kreuzlinger Forst rund 170 ha. Insgesamt wurden über 4 Millionen Bäume gepflanzt. Dabei betrug der Anteil der Laubbäume 94%, der Rest waren Nadelbäume. Auch im Privat- und Körperschaftswald überwog in den Aufforstungen der Laubholzanteil das Nadelholz (ca. 54% Laubholz, 46% Nadelholz). In den letzten Jahren waren kaum mehr Pflanzungen nötig, die Widerbewaldung erfolgte hauptsächlich durch Naturverjüngung. Gefahren Das waldbauliche Ziel der Mischwaldbegründung wird auf mancherlei Weise gefährdet, u. a. durch Trockenperioden, Frost, Konkurrenzvegetation (v.a. Gras und Brombeere), Mäusefraß, Schneedruck sowie Wildverbiss. Trotz entsprechender Bemühungen müssen die Mischkulturen vielerorts durch Zäune noch vor Wildverbiss geschützt werden. In den waldreichen Hegegemeinschaften muss der Rehwildbestand an den Lebensraum angepasst werden. In waldärmeren Bereichen kann durch jagdliche Biotoppflegemaßnahmen eine Entlastung des Verbissdrucks von den Forstpflanzen erreicht werden. 6.5.2.4.3 Standortserkundung Das forstpolitische Ziel naturnahe, gesunde, stabile und leistungsfähige Wälder zu erhalten oder zu schaffen, ist nur über die Kenntnis des forstlichen Standortes und des standorttypischen Wuchsverhaltens der einzelnen Baumarten zu erreichen. Um dem Waldbesitzer Unterlagen für 162 einen zielgerechten und leistungsorientierten Waldbau zu liefern, wurde im Bereich des Landkreises eine Standorterkundung durchgeführt. Dabei wurden die natürlichen Grundlagen, wie Klima, Geologie, Naturraum u.a. erfasst. Als wichtigstes Ergebnis wurden Standortkarten angefertigt, die über Bodenart, Wasserhaushalt und Besonderheiten der Waldböden sehr genau Auskunft geben. Die Kartierung liegt mittlerweile flächendeckend für den Landkreis vor. Alle Waldbesitzer haben hiermit eine hervorragende Grundlage für eine standortgerechte Planung ihres Waldes bei Wiederanpflanzung, Neubegründung oder Waldumbau. Weitere Informationen hierzu sind erhältlich u.a. bei der Waldbesitzervereinigung Starnberg. Standortserkundung als Grundlage für sachgerechten Waldbau 6.5.2.4.4 Naturwaldreservate Im Staatswald des Forstamtes Starnberg sind zwei Naturwaldreservate eingerichtet, nämlich ¾ das ca. 42 ha große Weiherbuchet an der Würm (an der sog. "Heidekurve") und ¾ das ca. 31 ha große Seebuchet zwischen Aschering und Landstetten. Zur Erhaltung und Erforschung des selten gewordenen Typs "Waldmeister Buchenwald" unterbleibt hier seit dem Jahr 1974 jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Aus den im bayerischen Staatswald rund 150 ausgewiesenen Naturwaldreservaten - durch eine Änderung des bayerischen Waldgesetzes können seit 1998 auch Körperschaften selbständig Naturwaldreservate einrichten - sollen über lange Zeiträume wieder "Urwälder aus zweiter Hand" werden. So nimmt von Jahr zu Jahr das Totholz zu. Verkehrssicherungspflicht besteht nur auf dem vom Königswieser Kircherl Richtung Bahnhof Mühlthal neu um das Naturwaldreservat angelegten Ersatzweg. Deshalb ist beim Betreten Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft Wälder ohne menschliche Eingriffe mit besonderen Gefahren zu rechnen wie umstürzenden Bäumen, abbrechenden Ästen und querliegenden Stämmen. Naturwaldreservate sind Refugien von zahlreichen seltenen, z.T. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, z. B. Hohltaube, Schwarzspecht, über 200 Pilzarten. Entsprechend intensiv wird naturwissenschaftliche Forschung betrieben, die von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft koordiniert wird. Aus Naturschutzgründen sollen die Wege nicht verlassen werden. Durch die Erfassung und Erforschung der ökologischen Zusammenhänge in den naturnah aufgebauten Reservatswäldern werden die Bewirtschaftungsstrategien für Wirtschaftswälder entwickelt oder bereits bestehende Strategien abgesichert. Naturwaldreservate vermitteln dem interessierten Waldbesucher nicht nur ein uriges Naturerlebnis, sondern auch die Möglichkeit, sein Wissen über natürliche Zusammenhänge im Wald zu vertiefen. Sie dienen daher auch der Bildung im Rahmen der Waldpädagogik. ¾ Unersetzbarkeit (durch andere Bo- 6.5.2.4.5 Bannwälder Zum Schutz und zur Bewirtschaftung ihrer Wälder werden den privaten und kommunalen Waldbesitzern von der unteren Forstbehörde, dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. Obb., kostenlose fachliche Beratung, Aus- und Fortbildungen sowie ein finanzielles Förderprogramm angeboten. Die kommunalen Körperschaften können darüber hinaus die Betriebsleitung und Betriebsausführung vertraglich der unteren Forstbehörde übertragen. Die Übertragung ist bis zu einer Waldfläche bis 5 Hektar unentgeltlich, darüber ist ein Entgelt zu entrichten. Für die privaten und kommunalen Waldbesitzer gibt es Förderprogramme, mit denen zahlreiche waldbauliche Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Die untere Forstbehörde sowie die Waldbesitzervereinigung Starnberg w.V. beraten hierzu gerne. Erst mit dem Waldgesetz für Bayern vom 01.01.1975 wurde der Bannwaldbegriff in die bayerische Forstgesetzgebung eingeführt. Die Einführung war notwendig geworden, nachdem zunehmend Waldflächen in den Ballungsräumen beansprucht wurden, also dort, wo der Wald für das Allgemeinwohl am notwendigsten ist. Insgesamt sind ca. 8% der Waldfläche Bayerns als Bannwald in den Regionalplänen ausgewiesen. Um einen Wald rechtskräftig durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklären zu können, müssen folgende fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: ¾ Lage und flächenmäßige Ausdeh- nung (i. d. R. mindestens 500 ha), ¾ im Verdichtungsraum waldarmen Bereich, Fortschreibung 2006 oder dennutzungsform), ¾ außergewöhnliche Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt oder Luftreinigung, ¾ Ausweisung im Regionalplan. Die Abgrenzung erfolgt flurnummernweise (parzellenscharf). Eine Rodungserlaubnis ist zu versagen, wenn es sich um Bannwald handelt unbeschadet von sehr engen Ausnahmen. Im Landkreis Starnberg existieren zwei großflächige Bannwaldgebiete: ¾ Kreuzlinger Forst und Unterbrunner Holz (Gesamtfläche 2.598 ha), Zwei Bannwaldgebiete im Landkreis Starnberg ¾ Forstenrieder Park und Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München (Gesamtfläche 8.081 ha, davon 2.787 ha im Lkr. Starnberg). 6.5.2.4.6 Förderprogramme Fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung im 163 6 Sonderkapitel Wald und Forstwirtschaft 6.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Ansprechpartner: ¾ Forstaufsicht und Forstschutz mit Amt für Landwirtschaft und Forsten Außenstelle Schongau Lechvorstadt 16 86956 Schongau Tel. (08861) 9307-0 [email protected] www.alf-wm.bayern.de ¾ Eine am Wohl der Allgemeinheit Bayerische Staatsforsten Forstbetrieb München Forstenrieder Allee 182 81476 München Tel. (089) 745145-0 www.baysf.de Der Bereich Forsten sowie die Forstdienststellen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten sehen folgende Schwerpunktaufgaben: dem Ziel, den Wald vor Schäden zu bewahren und seine sachgemäße Bewirtschaftung zu sichern (z.B. durch Sicherstellung des Vollzugs der den Wald betreffenden Rechtsvorschriften). orientierte Beratung der privaten Waldbesitzer, um eine möglichst sachgerechte Waldbewirtschaftung sicherzustellen. ¾ Beratung der forstlichen Zusam- menschlüsse, um diese bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. ¾ Vollzug der forstwirtschaftlichen Förderprogramme. ¾ Betriebsleitung und -ausführung in Waldbesitzervereinigung Starnberg - Geschäftsstelle Hanfelder Str. 7 82131 Oberbrunn Tel. (089) 8504615 Bundesforstamt Stockdorf Gautinger Str. 34 82131 Stockdorf Tel. (089) 8956860 den Wäldern kommunaler Gebietskörperschaften (auf Wunsch und gegen Entgelt). ¾ Durchführung von waldpädagogi- schen Maßnahmen, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes und der Forstwirtschaft in der Gesellschaft zu fördern. Agenda 21 – Offensive ¾ Umsetzung des Natura 2000 - Gebietsmanagements (EU-weites Netz von Schutzgebieten, in denen bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten oder ggf. dahin zurückgeführt werden sollen. Dies erfordert unter anderem die Beteiligung aller relevanten Gruppen an "Runden Tischen", die Beratung der Eigentümer, die Mitwirkung an den erforderlich Kartier- und Planungsarbeiten und die Entscheidung über waldrelevante Ziele und Maßnahmen). 164 Kapitel 6.5: Wald und Forstwirtschaft Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Beratung der privaten Waldbesitzer in Zusammenar- beit mit der Waldbesitzervereinigung Starnberg Zu erreichen bis: ¾ 2007 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 7. Gewässerschutz und Abwasserreinigung 7.1 Gewässerschutz 7.1.1 Einführung und Problembeschreibung .....................167 7.1.2 Oberflächengewässer .................................................168 7.1.2.1 7.1.2.2 7.1.2.3 7.1.3 7.3 Fortschreibung 2006 Situation im Landkreis Starnberg.....................168 Gefahren...............................................................170 Schutzmöglichkeiten..........................................171 Grundwasser .................................................................171 7.1.3.1 7.1.3.2 7.1.3.3 7.1.3.4 7.1.3.5 7.2 167 Natürliche Gegebenheiten................................171 Grundwassermenge und Gefährdungen ........171 Schutzmöglichkeiten..........................................172 Wasserversorgung in den Gemeinden ...........173 Trinkwasserqualität ............................................175 Abwasserreinigung 176 7.2.1 Einführung und Problembeschreibung .....................176 7.2.2 Bestandsaufnahme ......................................................176 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 178 165 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung W I anderer Stoff hat eine ähnlich hohe ser und Grundwasser bedrohen, erläu- Wertigkeit für unser Dasein. Deshalb tert und Schutzmöglichkeiten aufge- gehört der Schutz unserer Wasserres- zeigt. Aber auch die zunehmenden Ge- sourcen, fahren asser ist das wichtigste Grund- nahrungsmittel des Menschen. Kein verantwortungsvoller und m folgenden Kapitel werden deshalb die Gefahren, die Oberflächengewäs- durch Überschwemmungen sparsamer Umgang damit sowie deren und nachhaltiger Erhalt auch für die nach- Schutzmaßnahmen werden aufgezeigt. folgenden Generationen zu unseren A wichtigsten Aufgaben, sowohl global als auch lokal. Hochwasser sowie mögliche uch auf die Situation der Trinkwas- serversorgung im Landkreis Starnberg D wird eingegangen. Ein weiteres Kapitel ie Nutzungsansprüche an das widmet sich der Abwasserreinigung. Wasser sind vielfältig. Neben der Abschließend werden Ziele und Hand- Funktion als Trink- und Brauchwasser lungsmöglichkeiten des Landkreises sowie als Lebensraum für viele Tier- aufgezeigt. und Pflanzenarten hat das Wasser gerade im Landkreis Starnberg, der ja auch als Fünf-Seen-Land bekannt ist, große Bedeutung für den Freizeit- und Erholungsbereich. Konflikte bleiben da natürlich nicht aus. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 18: Schutz und Nutzung von Süßwasser Kapitel 19: Sicherer Umgang mit giftigen Chemikalien Kapitel 21: Sicherer Umgang mit Abwasser 166 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung 7.1 Gewässerschutz 7.1.1 Einführung und Problembeschreibung Nur 0,6% des gesamten Wassers ist Trinkwasser Das Wasser der Erde befindet sich in einem ständigen Kreislauf. Seine Menge ist unveränderlich, es ist aber unterschiedlich verteilt. Den gesamten Wasservorrat der Erde schätzt man auf etwa 1,64 Milliarden Kubikkilometer. 97,4 Prozent aller Wasservorräte der Erde bestehen aus Salzwasser, rund zwei Prozent sind in ewigem Eis gebunden und nur 0,6 Prozent sind prinzipiell als Trinkwasser nutzbar. Abbildung 7/1: Kreislauf des Wassers auf der Erde Mitteleuropa ist mit Wasser reichlich gesegnet, Wasser wird überall bereit gestellt, jeder kann sich aus dem Wasserhahn bedienen. Wasser wird auf vielfältige Weise genutzt: Im Haushalt, in der Landwirtschaft, als Rohstoff in der Industrie. Fortschreibung 2006 Tabelle 7/1: Durchschnittlicher Trinkwasserverbrauch in Deutschland Trinken 1 Liter Kochen 4 Liter Toilette 35 Liter Körperpflege (Baden,Duschen) 45 Liter Wäsche waschen 20 Liter Geschirrspülen 5 Liter Putzen 5 Liter Garten 5 Liter Sonstiges 10 Liter Gesamt 130 Liter Der Wasserverbrauch ist in den letzten Jahren rückläufig. Gründe dafür sind z.B. stark angestiegene Abwas- sergebühren, wassersparende Armaturen (Toilettenspülung) oder die Einführung von Kühlwasserkreisläufen in der Industrie. Ein großes Problem ist die Vergeudung von hochwertigem Grund- und Trinkwasser in Haushalten und Industrie für Zwecke, für die auch Wasser von minderer Qualität ausreichen würde. Gedankenlos wird häufig der größte Anteil des täglich verbrauchten Wassers in die Toilette gespült oder für die Reinigung eines PKW verbraucht, obwohl auch minderwertigeres Wasser den Reinigungszweck durchaus erfüllen würde. 167 7 Trinkwasser für viele Zwecke zu schade Gewässerschutz und Abwasserreinigung In fast allen Gewerbe- und Industriezweigen wird Wasser für Produktionsund Reinigungszwecke verwendet. So werden z.B. für die Behandlung von einem Liter Milch vier bis sieben Liter Wasser, für einen Liter Bier 15 bis 20 Liter Wasser verbraucht. Für die Herstellung von einem Kilogramm Papier werden 100 bis 200 Liter Wasser benötigt, für ein Kilogramm Stahl 200 Liter Wasser und für die Herstellung eines Autos nicht weniger als 380.000 Liter Wasser! 7.1.2 Oberflächengewässer Oberflächengewässer, also Seen, Flüsse und Bäche, werden hinsichtlich ihrer Größe und Wasserführung in verschiedene Kategorien eingeteilt. Man unterscheidet hier Gewässer I., II. und III. Ordnung. 7.1.2.1 Situation im Landkreis Starnberg Relikte der letzten großen Eiszeit 168 Die Gewässer des Landkreises Die Seen des Landkreises Starnberg befinden sich im Jungmoränengebiet und sind Relikte der letzten großen Eiszeit. Nach dem Rückzug der Gletscher hatten sich zwischen den Wällen und Hügeln wassergefüllte Wannen und Furchen gebildet. Die meisten haben sich im Laufe der Zeit mit Sinkstoffen aufgefüllt und sind vermoort oder vertorft. Einige sind aber als offene Wasserflächen erhalten geblieben. Zu ihnen gehören der Pilsensee, der schon fast verlandete Maisinger See, der stark zusammengeschrumpfte Eßsee und der Wörthsee. Dieser liegt in einer verhältnismäßig flachen glazialen Wanne. Der Seespiegel war in früheren Zeiten etwa 30 Meter höher. Der See beginnt ebenfalls langsam zu verlanden. Durch Niedermoor, Schwingrasen und Schilfwälder bildet sich bereits eine Landverbindung zur Insel Wörth heraus. Eine andere Entstehungsweise findet sich beim Weßlinger See. Er gehört zu den für diese Landschaft typischen Toteislöchern. Eisblöcke, die nach dem Rückzug der Gletscher, von Schottern überdeckt, lange Zeit als totes Eis erhalten blieben, gruben beim späten Abschmelzen charakteristische steilwandige Kessel in den Erdboden. In manchen dieser Toteislöcher befinden sich kleine Seen. Der größte unter ihnen ist der Weßlinger See. Der Starnberger See oder Würmsee, wie er ehemals genannt wurde, stellt die größte Wassermasse Bayerns dar. Gemessen daran und im Vergleich zu anderen Seen ist sein Einzugsgebiet mit 56,4 Quadratkilometern klein. Vermutlich entstand der See durch die erodierende Kraft des letzten großen Gletschers der Würmeiszeit, der nach seinem Abschmelzen eine tiefe Geländewanne hinterließ. Ein charakteristisches Merkmal ist das Fehlen eines Zuflusses aus den Alpen. Die vorhandenen Zuflüsse sind relativ klein und für den Wassereintrag unbedeutend. Neben den oberirdischen Zuflüssen wird der Starnberger See von unterirdischen Grundwasserquellen gespeist. Einen bedeutenden Anteil am Wassereintrag hat der Niederschlag. Seeablauf ist die Würm. Die geringe Menge an zufließendem Wasser bedingt die sehr lange Wassererneuerungszeit von 21 Jahren. Dies hat natürlich weit reichende Konsequenzen für den Nährstoffhaushalt des Sees. Im Vergleich dazu: die Wassererneuerungszeit des Ammersees beträgt 2,7 Jahre, die des Kochelsees nur 43 Tage. Größere Oberflächengewässer im Landkreis sind neben den Seen die Würm, der Maisinger Bach (Georgenbach), der Starzenbach, der Kienbach, der Lüßbach und der Krebsbach. Die Gewässer im Landkreis sind, bis auf minimale Ausnahmen, gering bis mäßig belastet (s. Gewässergütekarte Abbildung 7/2). Starnberger See hat die größte Wassermasse Bayerns Sehr lange Wassererneuerungszeit Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung Abbildung 7/2: Gewässergütekarte Landkreis Starnberg (Stand 31.10.2006) Fortschreibung 2006 169 7 Regelmäßige Überwachung der Wasserqualität Gewässerschutz und Abwasserreinigung Badewasserqualität Zur Überwachung der Badegewässer im Landkreis Starnberg führt das Gesundheitsamt vor und während der Badesaison in der Zeit von Anfang Mai bis Mitte September regelmäßig im 14täglichen Rhythmus Ortsbesichtigungen durch und entnimmt an ca. 50 Probenahmestellen (darunter 9 EG-Badeplätze) Wasserproben zur bakteriologischen Analyse. Analysen auf chemische Stoffe (z.B. Schwermetalle) werden ggf. zusätzlich durchgeführt, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Verunreinigung des Gewässers vorliegen. Die Ortsbegehung ist mit einer Besichtigung verbunden. Dabei wird u.a. darauf geachtet, ob das Wasser eine ausreichende Mindestsichttiefe hat, eine anormale Färbung aufweist und ob eine Schaumbildung, ein Ölfilm oder ein auffälliger Geruch vorhanden ist. Grad der Gewässergüte Die Badewasserqualität der Landkreisseen ist grundsätzlich als gut einzustufen. Die weit überwiegende Zahl der Untersuchungen zeigt bakteriologisch einwandfreie Ergebnisse. Allerdings können die an gut zugänglichen Uferbereichen sowie auch an Badestränden häufig anzutreffenden Wasservögel (Schwäne, Graugänse, Stockenten, Blesshühner usw.) mit ihren Ausscheidungen punktuell zu einer Belastung des Seewassers beitragen. Ein übermäßiger Besatz mit Wasservögeln kann Leit- und evtl. Grenzwertüberschreitungen der bakteriologischen Untersuchungsparameter zur Folge haben. Insbesondere Fütterungsverbote sollten daher im Interesse einer Reinhaltung der Gewässer unbedingt beachtet werden. In Zeiten von Nasswetterperioden können ferner Abschwemmungen von Straßen und Feldern zu einer vorübergehenden Gewässerbelastung führen. Nach stärkeren Niederschlagsereignissen wird deshalb in der unmittelbaren Nähe von Zuläufen und Einleitungen vom Baden vorsorglich abgeraten. Das Wasser der Würm erreicht derzeit noch nicht durchgehend Badewasserqualität. Es wird jedoch weiter 170 angestrebt, die bakteriologische Qualität der Würm zu verbessern. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die im Jahr 2005 in Betrieb genommene UV-Bestrahlungsanlage der Kläranlage Starnberg. 7.1.2.2 Gefahren Heute werden Gewässer immer weniger durch begrenzte, punktförmige Schadstoffquellen belastet. Bedrohlicher geworden sind die sogenannten diffusen Schadstoffe, also flächenhafte Belastungen, die sich wie ein Teppich über die Landschaft legen. Sie dringen entweder direkt oder nach einem Umweg über die Atmosphäre in die Gewässer. Zu den Hauptschadstoffen gehört Schwefeldioxid, das im Wesentlichen von Kraftwerken freigesetzt wird. Dazu kommen Stickoxide, die aus Kraftwerken, vor allem aber aus dem Kraftfahrzeugverkehr stammen. Ammoniak entsteht vor allem in der Tierhaltung und wird durch Düngung in den Boden eingebracht. Methan stammt aus der Abfallwirtschaft, der Landwirtschaft und der Brennstoffgewinnung. Eine Gefährdung des Grundwasserbestandes stellt nicht nur der steigende Bedarf sondern auch die zunehmende Versiegelung von Bodenflächen dar. Dadurch wird ein Versickern von Niederschlagswasser verhindert. Stattdessen werden Niederschläge in die Kanalisation abgeleitet. Eine Grundwasserneubildung wird auf diese Weise erheblich reduziert, was einem übermäßigen Verbrauch gleichkommt. Vor allem heftige Starkniederschläge und damit verbundene Hochwasser (z.B. Pfingsten 1999, August 2005) führen uns immer wieder sehr eindringlich die Naturgewalten des Wassers vor Augen. Unscheinbare Geländemulden werden zu gefährlichen Sturzbächen, die in Sekunden Kellerfenster eindrücken und ganze Untergeschosse unter Wasser setzen. Die wenig beachteten Überschwemmungsgebiete wurden in der Vergangenheit großzügig als günstiges Bauland genutzt mit im nachhinein be- Zunehmende Bodenversiegelung Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung Bauland in Überschwemmungsgebieten trachteten fatalen Folgen. Der Verlust an Abfluss- und Retentionsraum bewirkt ungünstigere Verhältnisse für Alle in einem Überschwemmungsgebiet durch höhere Wasserstände und meist auch höhere Fließgeschwindigkeiten. Die Folge sind hohe Sachschäden, aber auch ggf. Gewässerverunreinigungen z.B. durch aufschwimmende Heizöltanks. Abbildung 7/3: Pfingsthochwasser 1999 am Ammersee 7.1.2.3 Schutzmöglichkeiten Die Oberflächengewässer sind soweit wie möglich vor Verunreinigungen zu schützen. Dies kann u.a durch möglichst optimale Reinigung der häuslichen Abwässer (vgl. Kapitel 7.2) und die Verhinderung von Eintragungen aus der Landwirtschaft (Abschwemmung von Gülle etc.) erfolgen. Weitere Schutzmöglichkeiten sind durch Gewässerentwicklungspläne gegeben, auf die im Kapitel Naturschutz (vgl. 6.2.2.4 bzw. 6.3.1.4) näher eingegangen wird. Die Möglichkeiten zum Hochwasserschutz sind in Kapitel 7.3.2 aufgezeigt. Fortschreibung 2006 7.1.3 Grundwasser 7.1.3.1 Natürliche Gegebenheiten im Landkreis Starnberg Mit der Herausbildung der Alpen kam es zu einer großräumigen Absenkung des Alpenvorlandes und dem Rückgang des Meeres aus Bayern. In den darauffolgenden geologischen Epochen lagerten sich in diesem Trog mächtige Schichten der sogenannten Molasse ab, die in der Gegend um München etwa 1800 Meter dick sind und am Alpenrand gar bis zu 4000 Meter. Durch die phasenweise Verbindung mit dem Meer wechselte immer wieder marine und terrestrische Sedimentation. Die oberste Molasseschicht, die so genannte obere Süßwassermolasse entstand aus den Schuttmassen, die ein gewaltiges Flussnetz von den Alpen heruntergespült hatte. Diese Horizonte sind reich an Porenwasser und ergiebigen Grundwasservorkommen. Sie befinden sich etwa 40 bis 250 Meter unter Gelände. Nach hydrochemischen und hygienischen Gesichtspunkten wird aus diesen Vorkommen ein hervorragendes Wasser gefördert. Aufgrund des alpinen Ursprungs der Sedimente besitzt das Wasser einen relativ hohen Kalkgehalt. 7.1.3.2 Grundwassermenge und -gefährdungen Bayern steht in der Grund- und Quellwassernutzung an der Spitze aller Bundesländer. Dies hat zwar große Vorteile im Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers: Grundwasser ist sauber und bedarf im Normalfall keiner chemischen Aufbereitung. Hohe Grundwasserförderungen sind aber mit einer Senkung des Grundwasserspiegels und daher mit einer Veränderung des Wasserhaushalts verbunden. Die Wasserführung der Flüsse und Seen wird vermindert, Quellen und kleinere Brunnen können versiegen. Auenwälder und Sumpfgebiete sind von der Senkung des Grundwasserspiegels beson- Hohe Grundwasserförderungen senken den Grundwasserspiegel 171 7 Gefahr durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 172 Gewässerschutz und Abwasserreinigung ders betroffen - ihre Vegetation wird zerstört. All diese Auswirkungen sind besonders gravierend in niederschlagsarmen Jahren. Gebiete mit hohem Grundwasserstand, wie der Landkreis Starnberg, sind daher empfindlicher gegenüber Absenkungen des Grundwasserspiegels. Großflächige Trockenlegung von Feuchtgebieten durch landwirtschaftliche Entwässerungsmaßnahmen (Drainagen) führen ebenfalls zur Veränderung der Grundwasseroberfläche. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hat die Versickerungsrate zwar nur geringfügig, dafür aber großflächig abgenommen. Mechanisierung und veränderte Bewirtschaftungsformen bringen eine Verfestigung des Bodens mit sich. Niederschlagswasser kann dann nur schwer einsickern und fließt eher in Oberflächengewässer oder Kanalisationen ab. Auch die rasch zunehmende Bebauung, Industrialisierung und Mobilisierung haben eine Zunahme von wasserundurchlässigen Bebauungs- und Verkehrsflächen zur Folge. Von versiegelten Flächen gelangen die Niederschläge viel rascher in den Abfluss als von der natürlichen Oberfläche, vor allem auch aufgrund der gezielten Entwässerung durch Rohrleitungen und Gräben. Flurbereinigung, Flurbegradigung und Flächenversiegelung beschleunigen den Wasserabfluss und verhindern eine ausreichende Grundwasserneubildung. Viele Stoffe, die von Industrie und Gewerbe hergestellt und verwendet werden, können das Wasser gefährden, etwa Kohlenwasserstoffe, Benzin oder Öle. Von unsachgemäßem Umgang und Unfällen bei Lagerung, Umschlag und Abfüllen geht eine hohe Gefährdung aus. Besonders problematisch sind jene Stoffe, die aufgrund guter Löslichkeit, geringer Abbaubarkeit oder großer Mobilität zu weit reichenden und lang andauernden Verunreinigungen des Grundwassers führen können. Das häufig verwendete Reinigungs- und Entfettungsmittel Per beispielsweise dringt selbst durch meterdicken Beton und durch vermeintlich undurchlässige Tonschichten. Nur durch Edelstahl lässt es sich zurückhalten. Auch Öle gehören zu den wassergefährdenden Stoffen. Es gibt im Landkreis Starnberg mehrere tausend Öltanks - von kleinen Anlagen im Privathaushalt bis zu Großtankanlagen der Industrie mit bis zu 123.000 m³ Fassungsvermögen. Immerhin konnte der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen in den letzten Jahren in vielen Gewerbebereichen -wie zum Beispiel chemischen Reinigungen- reduziert oder durch Ersatzstoffe vollständig vermieden werden. Die Sanierung von Altschäden wird allerdings noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. 7.1.3.3 Schutzmöglichkeiten Einwandfreies Trinkwasser für alle zu sichern, ist eines der wichtigsten Ziele einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Der Schutz des Grundwassers hat daher Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen. Aufbauend auf dem flächendeckenden Grundwasserschutz hat der besondere Schutz der Trinkwassereinzugsgebiete und aller mit der Wassergewinnung zusammenhängenden Anlagen höchste Priorität. Wichtigstes Instrument ist dabei die Festsetzung von Wasserschutzgebieten in den hochempfindlichen und fassungsnahen Bereichen. Dazu kommt gegebenenfalls die Ausweisung wasserwirtschaftlicher Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Wasserschutzgebiete werden im allgemeinen in drei Zonen unterteilt: Wasserschutzgebiete sichern Trinkwasserqualität ¾ Zone I umfaßt die unmittelbare Um- gebung der Brunnen bzw. der Quellfassung und ist für Unbefugte nicht zugänglich. In Zone I sind sowohl landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen als auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen etc. verboten. ¾ Zone II, die engere Schutzzone, umfasst das Gebiet von dessen Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung äußeren Grenzen das Grundwasser 50 Tage bis zum Erreichen der Quellfassung benötigt. In diesem Bereich ist land- und forstwirtschaftliche sowie gärtnerische Nutzung nur eingeschränkt erlaubt. Verboten ist das Düngen mit mineralischen und organischen Stickstoffdüngern, sofern nicht nachweislich bedarfs- und zeitgerecht unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes gedüngt wird. Verboten ist auch Düngen mit Gülle und Jauche mittels Leitungen, Ausbringen von Klärschlamm, offene Lagerung von mineralischem Dünger, Massentierhaltung in Ställen, Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, Rodung und Umbruch von Dauergrünland, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen etc. ¾ Zone III, die weitere Schutzzone wird noch in Zone III A und III B unterteilt. Sie umfasst das Gebiet zwischen der 50-Tage-Linie und der unterirdischen Grundwasserscheide. In Zone III gelten ähnliche Verbote wie in Zone II. Hier sind allerdings Wohnsiedlungen erlaubt, Gewerbe- und Industriebetriebe nur mit erheblichen Einschränkungen und nur soweit die Abwasserbeseitigung durch eine Kanalisation gesichert ist. Abbildung 7/4: Grundriss eines Wasserschutzgebietes mit den dazugehörigen Schutzzonen I, II und III Fortschreibung 2006 Darüber hinaus gibt es auch im Landkreis Starnberg ein Kooperationsmodell zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft zur Reduzierung des Nitrat- und Pflanzenschutzmitteleintrags. 7.1.3.4 Wasserversorgung in den Landkreis-Gemeinden Die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Starnberg mit Trinkwasser ist auf eine Vielzahl von "Wasserversorgern" verteilt: Trinkwasserversorgung lastet auf vielen Schultern Gemeinde Andechs Die Wasserversorgung der Gemeinde Andechs wird zum einen durch einen Brunnen bei Frieding (Gesamtförderung 2005: 196.000 m³), zum anderen durch Wasserbezug vom "Zweckverband Großräumige Wasserversorgung im Landkreis Starnberg" (der die Versorgung der Gemeinde zwischenzeitlich vollständig übernommen hat) sichergestellt. Die Justizvollzugsanstalt in Rothenfeld erhält ihr Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen. Gemeinde Berg Die Gemeinde Berg deckt ihren Trinkwasserbedarf ausschließlich aus eigenen Brunnen. Aus dem Brunnen II und dem Brunnen Höhenrain wurden im Jahr 2005 zusammen 784.000 m³ entnommen. Ein neuer Brunnen bei Harkirchen wurde zwischenzeitlich errichtet, dieser soll kühftig den Brunnen 173 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung Höhenrain ersetzen. Gemeinden Feldafing und Pöcking Die Wasserversorgung der beiden Gemeinden wird zum einen vom "Zweckverband Feldafing-Pöcking", der aus den Brunnen I und II in Aschering im Jahr 2005 ca 464.000 m³ entnommen hat, sichergestellt. Daneben erhält die Gemeinde Feldafing noch Trinkwasser aus den Garatshauser Quellen (Jahresentnahme 2005 ca. 271.000 m³). Die Wasserversorgung für den Pöckinger Ortsteil Aschering (Entnahme im Jahr 2005 ca. 14.000 m³) erfolgt auch aus einem eigenen Brunnen in der Nähe von Aschering. Gemeinde Tutzing Die Versorgung der Gemeinde Tutzing erfolgt aus einem Brunnen in Kerschlach sowie aus drei Brunnen im Wielinger Becken. Die Gesamtentnahmemenge aus diesen Brunnen im Jahr 2005 betrug etwa 622.000 m³. Gemeinde Wörthsee Die Gemeinde Wörthsee betreibt einen eigenen Brunnen III in Schluifeld mit einer Entnahme im Jahr 2005 von ca. 212.000 m³. Aus dem Auinger Brunnen wurden 2005 ca. 80.000 m³ entnommen. Gemeinde Gilching Die Gemeinde Gilching deckt ihren Trinkwasserbedarf ausschließlich aus eigenen Brunnen. Im Jahr 2005 wurden aus den Brunnen II, IV und V sowie dem Brunnen III Argelsried ca. 995.000 m³ entnommen. Zweckverband großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg Dieser Zweckverband versorgt ca. 15.000 Einwohner des Landkreises. Folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile erhalten mittlerweile Trinkwasser vom Zweckverband: Gemeinde Herrsching Die Gemeinde Herrsching hat zwei Brunnen für ihre Wasserversorgung. Im Jahr 2005 wurden dabei aus den Brunnen Ried ca. 271.000 m³ und dem Brunnen Breitbrunn (neu) etwa 166.000 m³ entnommen. ¾ Gemeinde Andechs, Gemeinde Inning Die Gemeinde Inning bezieht ihr Trinkwasser ausschließlich aus eigenen Brunnen. Dabei wurden im Jahr 2005 aus den Brunnen II und III ca. 152.000 m³ und den Brunnen II und III Schlagenhofen ca. 115.000 m³ entnommen. Stadt Starnberg Die Stadt Starnberg hat eine Vielzahl eigener Brunnen für die Wasserversorgung. Im Jahr 2005 wurden aus den Brunnen VII und VIII, die sich alle in der Maisinger Schlucht befinden, ca. 691.000 m³ entnommen. Daneben bestehen für die Wasserversorgung noch die Brunnen I und II in Mamhofen (Entnahme 2005 ca. 1.152.000 m³) und die Brunnen I und II Wangen (Entnahme 2005 ca. 28.000 m³). Der Ortsteil Schorn wird aus einem eigenen Brunnen im Gemeindege- 174 biet von Schäftlarn versorgt (Entnahme 2005 ca. 22.000 m³). ¾ die Ortsteile Widdersberg und Breitbrunn der Gemeinde Herrsching, ¾ der Ortsteil Maising der Gemeinde Pöcking, ¾ die Ortsteile Perchting und Land- stetten der Stadt Starnberg, ¾ die Ortsteile Steinebach und Auing der Gemeinde Wörthsee ¾ Gemeinden Seefeld und Weßling. Die vier Brunnen des Zweckverbandes befinden sich im so genannten Unterbrunner Holz. Im Jahr 2005 betrug die Gesamtentnahmemenge etwa 1.205.000 m³. Zwei neue Brunnen bei Hochstadt werden derzeit für die Versorgung vorbereitet. Darüber hinaus besteht ein Notverbund mit der Stadt Starnberg (Mamhofen). Würmtal-Zweckverband Der Würmtalzweckverband versorgt im Landkreis Starnberg die Gemeinden Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung Gauting und Krailling. Die Brunnen Ia, II, III, IV, VII, VIII, IX und X sowie die Fischzuchtquelle befinden sich im Mühltal sowie im Königswieser Forst. Die Gesamtförderung des Zweckverbandes im Jahr 2005 betrug ca. 3.662.000 m³, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Zweckverband neben den oben genanten noch andere Gemeinden im Würmtal mit Trinkwasser versorgt. Sonstige Neben den oben genannten öffentlichen Wasserversorgern gibt es noch ca. 10 Eigenversorgungsanlagen. Als Beispiele dafür wären das MaxPlanck-Institut in Seewiesen und das Gut Ilkahöhe zu nennen. 7.1.3.5 Trinkwasserqualität Die Trinkwasserqualität im Landkreis Starnberg ist als relativ gut zu bezeichnen. Für die meisten Schadstoffe liegen die Messwerte weit unterhalb der erlaubten Grenzwerte. Allerdings sind in der Nähe von Maisanbaugebieten noch erhöhte Werte für Pflanzenschutzmittel (PSM) gemessen worden. Sofern einzelne Brunnen PSM - Belastungen über dem Grenzwert aufweisen, wird in der Regel schadstoffarmes bzw. schadstofffreies Wasser in einer Menge zugemischt, so dass die Werte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden können. Die Härte des Trinkwassers ist abhängig vom Kalkgehalt und wird in Grad deutscher Härte angegeben: Tabelle 7/2: Einteilung Härtegrade des Wassers Grad dt. Härte <7 7-14 14-21 >21 Überwiegend mittelhartes Wasser im Landkreis Fortschreibung 2006 Eigenschaft sehr weich weich mittelhart hart nen Wasserversorgungsunternehmen im Landkreis Starnberg zeigt Tabelle 7/3: Tabelle 7/3: Wasserhärte und Nitratgehalt im Landkreis Starnberg (Stand 2005) Wasserversorger Andechs Berg Feldafing-Pöcking Gilching Herrsching Inning Starnberg Tutzing Wörthsee ZV im Landkreis Starnberg ZV Würmtal Nitrat (mg/l) 23,5 9,0 4,0 21,6 14,4 19,6 19,0 18,5 10,1 22,3 20,5 Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren zurückgegangen und unterschreiten in allen öffentlichen Wasserversorgungen den Grenzwert von 50 mg/l im Mischwasser, d.h. in dem Trinkwasser, das an den Verbraucher abgegeben wird. Die Trinkwasserverordnung regelt die Mindestqualität von Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe. Sie enthält Grenzwerte für Mikroorganismen und bestimmte chemische Stoffe, die angeben, wie viel davon maximal im Trinkwasser enthalten sein dürfen. Die laufende Kontrolle der Trinkwasserqualität wird vom Betreiber entsprechend der Trinkwasserverordnung vorgenommen und vom Gesundheitsamt überwacht. Die Häufigkeit der chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen richtet sich nach der Menge der Trinkwasserabgabe. Wenn eine Desinfektion des Trinkwassers erforderlich ist (z.B. UV- Desinfektion, Chlorung), werden regelmäßig Untersuchungen zur Überwachung der Desinfektion vorgenommen. Wasserhärte 19,4 17,0 20,0 20,8 20,3 21,2 19,0 19,9 16,6 20,2 20,0 Nitratwerte in den letzten Jahren rückläufig Im Landkreis Starnberg wird überwiegend mittelhartes Wasser gefördert und an die Verbraucher abgegeben. Die Härtegrade des Mischwassers und den Nitratgehalt der einzel- 175 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung 7.2 Abwasserreinigung 7.2.1 Einführung und Problembeschreibung Die Abwässer aus Haushalten und Industrie werden überwiegend in Kläranlagen behandelt. Das gereinigte Wasser der Kläranlagen wird dann wieder den Oberflächengewässern zugeleitet. Deshalb spielt die Qualität der Abwasserreinigung eine wichtige Rolle. Bei den häuslichen Abwässern kann durch moderne Kläranlagen, die zwischenzeitlich einen hohen Reinigungsgrad erreicht haben, eine sehr gute Abflusswasserqualität erzielt werden. Industrielle Kläranlagen sind individuell auf die Zusammensetzung der betrieblichen Abwässer abgestimmt und entsprechen weitestgehend dem Stand der Technik oder sind besser. Fast ausschließlich Trennsystem 176 Stand der Abwasserreinigung im Landkreis Im Landkreis Starnberg befindet sich nur eine große Kläranlage in Starnberg. Der Zweckverband Ampergruppe, der Würmtalzweckverband sowie die AWA-Ammersee leiten ihre Abwässer in Kläranlagen außerhalb des Landkreisgebietes. Die Siedlungsentwässerung erfolgt im Landkreis Starnberg fast ausschließlich im so genannten Trennsystem. In etlichen Gemeinden wird der Schmutzwasserkanal sowie die zugehörige Kläranlage mit Fremdwasser (Niederschlagswasser bzw. Grundwasser) belastet. Dies entspricht nicht den Regeln der Technik und erfordert eine Sanierung. Deshalb ist in vielen Gemeinden eine Bestandsanalyse der bestehenden Niederschlagsentwässerung dringend erforderlich. Nachdem der Anschlussgrad im Landkreis bereits bei teilweise bis zu 99% liegt und auch die letzten noch nicht kanalisierten Ortsteile in den nächsten Jahren an die Sammelkanalisation angeschlossen werden, sind die Hauptziele die Reduzierung des sog. Fremdwassers in Bereichen mit Mischwasserkanalisation sowie die Sanierung der bestehenden Kanäle. 7.2.2 Bestandsaufnahme AWA Ammersee Dem Zweckverband obliegen die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning Seefeld und Wörthsee. Der Anschlussgrad der Gemeinden im Landkreis Starnberg beträgt 99,1%. Die Länge der öffentlichen Kanalisation beträgt rund 275 km, davon entfallen ca. 240 km auf den Landkreis Starnberg. Im Landkreis Starnberg sind alle Ortsteile an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mit rund 120 Neuanschlüssen (Neubauten) im Jahr zu rechnen ist. Würmtal Zweckverband Dem Zweckverband obliegt die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinden Gauting und Krailling. Der Anschlussgrad in der Gemeinde Gauting beträgt derzeit knapp 99%. In der Gemeinde Krailling sind etwa 98,6% der Bevölkerung an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Die Länge des öffentlichen Schmutzwasserkanalnetzes beträgt derzeit in der Gemeinde Gauting ca. 80 km und in der Gemeinde Krailling 25 km. In der Gemeinde Gauting werden derzeit die Ortsteile Hausen und Oberbrunn kanalisiert. In Buchendorf wurden die letzten Anwesen an den Kanal angeschlossen. In Krailling ist der Ortsteil Frohnloh noch nicht kanalisiert, dies soll aber in den nächsten ein bis zwei Jahren erfolgen. Kanalisierung von Fronloh geplant Amperverband Dem Amperverband obliegen die Schmutzwasserkanäle der Gemeinden Gilching und Weßling sowie der zur Gemeinde Gauting gehörende Teil des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. In der Gemeinde Gilching sind 98,6% der Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In der Gemeinde Weßling beträgt der Anschlussgrad der abwassertechnischen Erschließung 98,2%. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung In den beiden Verbandsgemeinden wurden bisher insgesamt über 93 km öffentliche Abwasserkanäle erstellt (davon ca. 60 km in Gilching und ca. 33 km in Weßling). Die Länge der Regenwasserkanalisation beträgt etwa 3,7 km. Abwasserverband Starnberger See Abwasserverband Starnberger See betreibt Ringkanal und Kläranlage Zum Abwasserverband Starnberger See gehören aus dem Landkreis Starnberg die Gemeinden Tutzing, Feldafing, Pöcking und Berg sowie die Stadt Starnberg (weiterhin die Gemeinden Bernried und Seeshaupt aus dem Landkreis Weilheim-Schongau und die Gemeinde Münsing aus dem Landkreis Bad-Tölz- Wolfratshausen). Im Verbandsgebiet sind ca. 97,3% der Haushalte einschließlich des Gewerbes und der Industrie an die Sammelkananlisation angeschlossen. Im Gegensatz zu den oben genannten Zweckverbänden steht die Ortskanalisation im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt. Dem Abwasserverband Starnberger See unterstehen der Ringkanal um den Starnberger See (Länge ca. 46 km) und die Kläranlage in Starnberg. Die Kläranlage in Starnberg Die Kläranlage kann ein Abwasserkontingent von 147.000 Einwohnerwerten (das ist die Summe aus Einwohnern und Einwohnergleichwerten) zur Verfügung stellen. Sie ist zunächst auf eine Größe von 100.000 EW ausgebaut und kann bei Bedarf erweitert werden. In der Kläranlage wird der Schmutzwasserstrom in einer ersten Reinigungsstufe zunächst mechanisch von festen Partikeln befreit. In der zweiten Reinigungsstufe (der biologischen) werden die organischen Stoffe mit Hilfe von Mikroorganismen und Belüftungsverfahren (Belebtschlamm) abgebaut bzw. als Klärschlamm abgetrennt. Seit dem 1.1.2000 ist ein Biofilter und ein in der biologischen Reinigungsstufe eingebautes System zur Erhöhung der Biomasse in Betrieb. Außer einer verbesserten Kohlenstoffreduzierung wird hiermit auch eine Stickstoffeliminierung aus dem Abwasser erzielt. Fortschreibung 2006 Die bereits 1984 installierte dritte chemische Reinigungsstufe zur Phosphatentfernung wurde 1999 erneuert. Gleichzeitig wurde die zweite Reinigungsstufe um ein biologisches Reinigungsverfahren für Phosphor erweitert. Hierdurch werden die Fällungsmittel zur bisherigen ausschließlich chemischen Fällung reduziert und der Phosphatgehalt weiter verringert. Seit 2005 ist eine weitere Hygienisierung hinzu gekommen (Abwasserdesinfektionsanlage). Von dieser wird das gereinigte Abwasser direkt in den Vorfluter eingeleitet. Als Vorfluter für die Kläranlage dient die Würm. Dank der hohen Reinigungsleistung des Klärwerks sinkt die Gewässergüte der Würm nur für einige Kilometer von der Güteklasse II auf IIIII. Das Wasser der Würm wird regelmäßig nach hygienischen Gesichtspunkten überprüft. Würm als Vorfluter Abbildung 7/5: Blick auf die Würm Es gelten folgende Benutzungstatbestände der Kläranlage Starnberg: ¾ Jahresschmutzwassermenge: im Mittel ca. 6.000.000 m³ ¾ Trockenwetterabfluss: 23.800 m³/Tag, 1270 m³/Stunde ¾ Regenwetterabfluss: 2700 m³/Stunde 177 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung Die Einhaltung festgelegter Grenzwerte (z.B. CSB, BSB5, Phosphor, Stickstoff) wird regelmäßig überwacht. Die Länge des Schmutzwasserkanals beträgt 61,4 km. Der Anschlussgrad in der Gemeinde liegt bei derzeit ca. 98%. Grundsätzlich sind die Ziele und Handlungsmöglichkeiten beim Gewässerschutz in den Schutz des Grundwassers und den Schutz der Oberflächengewässer einzuteilen. Gemeinde Pöcking 7.3.1 Grundwasser Gemeinde Berg Die Länge des Schmutzwasserkanals beträgt ca. 30,3 km. Bei der Regenwasserkanalisation wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Neuanschlüsse sind außer bei Neubauten nicht geplant. In den nächsten Jahren werden aber Sanierungen des bestehenden Kanalnetzes durchgeführt. Der Anschlussgrad liegt bei nahezu 100%. Gemeinde Feldafing Die Länge der Schmutzwasserkanalisation beträgt ca. 25,4 km. Der Anschlussgrad liegt bei ca. 99%. Eine Erweiterung des örtlichen Kanalnetzes ist nur noch im Rahmen von Neubauvorhaben vorgesehen. Gemeinde Tutzing Die Länge des Schmutzwassernetzes beträgt 48,8 km, die Regenwasserkanalisation ist ca. 25 km lang. Der Ortsteil Obertraubing ist noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen. Mit Verlegung der neuen Trinkwasserleitung nach Monatshausen wurde auch der Kanal gelegt, sodass der Anschlussgrad auf rund 99% gestiegen ist. Stadt Starnberg Die Schmutzwasserleitungen sind ca. 84 km lang, die Regenwasserkanalisation etwa 50 km. Einschließlich den drei Gemeinden außerhalb des Landkreises Starnberg beträgt die Gesamtlänge der Ortskanäle im Verbandsgebiet rund 322 km. 178 7.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Grundwasserschutz Nachdem im Bereich des Landkreises Starnberg das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasservorkommen kommt, ist hier verstärkt auf den Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen zu achten. Neben den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Brunnen und Quellen durch die Festsetzung von Schutzgebieten bietet sich hier noch als zusätzliche Schutzmaßnahme der Abschluss von freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Wasserversorgern und den Nutzern der Grundstücke im Zustrombereich an (hier natürlich insbesondere mit den Landwirten). Der allgemeine Schutz des Trinkwassers kann auch durch eine intensivierte Aufklärung der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Tankstellen) verbessert werden. Durch die eigenständige fachliche Zuständigkeit des Landratsamtes Starnberg über die "Fachkundige Stelle für wasserwirtschaftliche Belange" kann hier durch eine orts- und bürgernähere Beratung und Kontrolle ein effektiverer Gesetzesvollzug sichergestellt werden. Nachrüstung von Kleinkläranlagen Im Bereich der häuslichen Abwasserbeseitigung von Einzelanwesen, die nicht an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen sind, wird derzeit flächendeckend für den gesamten Landkreis die Nachrüstung einer biologischen Reinigungsstufe forciert. In der Praxis wird sich nach Abschluss (ca. 2008/2009) die Abwasserreinigung dieser Kleinkläranlagen von derzeit ca. 35% auf über 90% verbessern. Biologische Reinigungsstufe wird sukzessiv nachgerüstet Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Gewässerschutz und Abwasserreinigung Vorbeugender Hochwasserschutz nötig 7.3.2 Oberflächengewässer Weitere Handlungsmöglichkeiten: Hochwasserschutz Ein Schwerpunkt ist der vorbeugende Hochwasserschutz. Ziele dabei sind: ¾ ................................................................ ¾ Erhaltung natürlicher schwemmungsflächen, Über- ¾ Wiedergewinnung natürlicher Re- tentionsräume, ¾ Entsiegelung von Flächen, ¾ Verhinderung von beschleunigten Abflüssen durch rückhaltung, Regenwasser- ¾ Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Außenbereich. Hierzu ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Umsetzung nur im letzten Punkt eine konkrete Zuständigkeit des Landratsamtes gegeben ist. ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Naturschutz u. Wasserrecht Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-359 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Gesundheitsamt Starnberg Dampfschiffstr. 2a 82319 Starnberg Tel. (08151)148-900 [email protected] Gewässerschutz Durch verstärkte Beratung werden Hauseigentümer in überschwemmungsgefährdeten Bereichen auf die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Heizölanlagen (Verhinderung des Aufschwimmens von Heizöltanks) hingewiesen. Erstellung von Katastern für Niederschlagswasserkanäle Dadurch wird eine bessere Kontrolle der Einleitungen in Oberflächengewässer ermöglicht (Fremdanschlüsse!). Dies führt bei konsequenter Umsetzung kontinuierlich zu einer Verbesserung der Wasserqualität der Oberflächengewässer. Renaturierung Ein weiteres Ziel ist die Renaturierung von Flussläufen. Hier beschränken sich die Handlungsmöglichkeiten auf eine möglichst zügige Durchführung der entsprechenden Genehmigungsverfahren. Agenda 21 – Offensive Kapitel 7: Gewässerschutz und Abwasserreinigung Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Nachrüstung der im Landkreis Starnberg vorhande- nen Kleinkläranlagen mit biologischen Nachreinigungsstufen Zu erreichen bis: ¾ 2008/2009 Fortschreibung 2006 179 7 Gewässerschutz und Abwasserreinigung Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pütrichstrasse 15 82362 Weilheim Tel. (0881) 182-0 [email protected] www.wwa-wm.bayern.de Abwasserverband Starnberger See Am Schloßhölzl 25 82319 Starnberg Tel. (08151) 908826 [email protected] www.av-starnberger-see.de Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Würmtal Bahnhofstr. 1 82152 Planegg Tel. (089) 857080 [email protected] www.wuermtal-zweckverband.de AWA Ammersee Wasser und Abwasserbetriebe gKU Mitterweg 1 82211 Herrsching Tel. (08152) 918333 [email protected] www.abwasser-ammersee.de Amperverband Bahnhofstr. 7 82223 Eichenau Tel. (08141) 731-0 [email protected] www.amperverband.de Stadt Starnberg und Gemeinden des Landkreises Starnberg Quellen: Abwasserentsorgung im ländlichen Bereich - Umweltgerechter Umgang mit Regenwasser Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000 180 Hinweise zur Regenwassernutzung Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2004 Aus gutem Grund - Trinkwasser aus Wasserschutzgebieten Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2003 Grundwasser - Der unsichtbare Schatz Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2001 Naturnahe Unterhaltung kleiner Fließgewässer Hrsg.: Wasserwirtschaftsamt München, 2001 Abwasserentsorgung von Einzelanwesen Hrsg.: Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, 2005 Interessante Links: www.wasser.bayern.de Bayerisches Umweltministerium www.bayern.de/lfw Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft www.bayern.de/lfu Bayerisches Landesamt für Umwelt www.bmu.de Bundesumweltministerium www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt www.portalu.de Umweltportal Deutschland Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 8. Abfallwirtschaft 8.1 Einführung und Problembeschreibung 183 8.2 Bestandsaufnahme 184 8.2.1 Abfallvermeidung..........................................................184 8.2.1.1 8.2.1.2 8.2.1.3 8.2.1.4 8.2.1.5 8.2.1.6 8.2.2 Abfallverwertung ..........................................................186 8.2.2.1 8.2.2.2 8.2.2.3 8.2.2.4 8.2.2.5 8.2.2.6 8.2.2.7 8.2.2.8 8.2.2.9 8.2.3 Fortschreibung 2006 Papier, Pappe, Kartonagen ...............................186 DSD-Wertstoffe...................................................187 Grüngut.................................................................187 Bioabfälle .............................................................188 Elektroschrott ......................................................189 Kühlschränke.......................................................189 Weitere Wertstoffe.............................................189 Sonderabfälle ......................................................189 Wertstoff- und Einwohnerentwicklung ...........189 Abfallbeseitigung..........................................................190 8.2.3.1 8.2.3.2 8.2.3.3 8.2.3.4 8.2.3.5 8.2.3.6 8.3 Secondhand-Führer ...........................................184 Förderung von Mehrweg-Windeln ..................185 Einsatz von Mehrweg-Geschirr........................185 Anreiz durch Abfall- und Gebührensystem ....185 Öffentlichkeitsarbeit...........................................185 Sonstiges..............................................................186 Restmüll................................................................190 Gewerbeabfälle...................................................190 Sperrmüll..............................................................191 Asbest- und Dämmstoffe...................................191 Baustellenabfälle................................................191 Inerter Bauschutt................................................192 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 192 181 8 Abfallwirtschaft D A fentlichkeit, die Kreisgremien und die Prozesses. Das folgende Kapitel soll Verwaltung so stark und lange be- diesen Zusammenhang erläutern und schäftigten wie dieses. die bisherigen Entwicklungen und M neue Tendenzen in der Abfallwirt- er Abfall: Es gab nur wenige kom- munalpolitische Themen, die die Öf- ittlerweile konnten langfristige Verträge mit Entsorgungs- und Ver- bfälle und Wertstoffe sind auch ein Thema im Rahmen des AGENDA 21- schaft des Landkreises Starnberg aufzeigen. wertungsanlagen geschlossen werden, eine neue Umladestation ist seit 2001 in Betrieb und das Abfallwirtschaftskonzept greift landkreisweit. Den Haushalten und Gewerbebetrieben steht ein umfangreiches Paket an Serviceeinrichtungen und -angeboten zur Verfügung. Dessen Akzeptanz spiegeln die im Landesvergleich niedrigen Restmüll- und hohen Wertstoffmengen. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 4: Änderung des Konsumverhaltens Kapitel 20: Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen Kapitel 21: Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen 182 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft 8.1 Einführung und Problembeschreibung Verbot zur Ablagerung unbehandelter Abfälle seit 2005 Agenda 21, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Abfall haben viel miteinander zu tun. Betrachtet man das abfallwirtschaftliche Handeln der Mehrzahl der Städte und Kreise in Deutschland, dann wird klar, dass ein ressourcenschonender Umgang mit den Reststoffen in dieser hochindustriellen Konsumgesellschaft zur Regel geworden ist. Vor wenigen Jahren noch wurde der Müllnotstand ausgerufen, weil zu wenige Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Dann buhlten die Entsorgungsanlagen - zum Teil mit Dumpingpreisen - auf einem wesentlich freieren Markt um den Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung. Seit 2005, mit Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung und dem Verbot, unbehandelte Abfälle zu deponieren, sind die Behandlungskapazitäten wieder knapp, die Preise haben ganz erheblich angezogen. Den Landkreis Starnberg trifft diese Entwicklung allerdings nicht unvorbereitet. So hat die Trennung der Abfälle in verschiedenen Systemen direkt an den Haushalten oder bei über das Kreisgebiet verteilten Wertstoffhöfen und Containerinseln in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Wesentlich mehr Abfälle werden inzwischen verwertet als beseitigt. Der Landkreis Starnberg ist für diese Entwicklung beispielhaft. Durch langfristige Verträge mit der Landeshauptstadt München konnte eine gesetzeskonforme Entsorgung der Abfälle zur Beseitigung sichergestellt werden. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994) ermöglichen es Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben weiters, eine größere Palette von Abfällen einer Verwertung zuzuführen. So kann auch die in den Abfällen, z.B. in Plastik gespeicherte Energie thermisch in Heizkraftwerken oder bei der Zementherstellung genutzt werden. Das Abfallwirtschaftkonzept des Landkreises Starnberg Grundlage und Leitlinie für die Abfallwirtschaft im Landkreis ist das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Starnberg. Es orientiert sich an gesetzlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben und Grundsätzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen ist die für die Landkreisbürger und bürgerinnen kostengünstigste Entsorgung und Verwertung anzustreben. Den gesetzlichen Rahmen geben bundes- und landesrechtliche Abfallgesetze sowie der Abfallwirtschaftsplan Bayern vor. Darin sind die abgestuften Wertigkeiten abfallwirtschaftlichen Handelns vorgegeben, die sich auch im Konzept des Landkreises Starnberg wiederfinden: ¾ Abfälle müssen soweit wie möglich vermieden werden. ¾ Nicht vermeidbare Abfälle müssen Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen soweit wie möglich verwertet werden. ¾ Nicht verwertbare Abfälle müssen so behandelt werden, dass sie umweltverträglich abgelagert werden können. ¾ Nicht weiter zu behandelnde Abfäl- le müssen möglichst umweltverträglich abgelagert werden. Die bisherige abfallwirtschaftliche Konzeption des Landkreises Starnberg Fortschreibung 2006 183 8 Potenzial vor allem im Bereich der Verwertung 184 Abfallwirtschaft zielt neben den Bemühungen um Abfallvermeidung in erster Linie auf eine Stabilisierung der erfassten Wertstoffmengen auf hohem Niveau. Mit den Recyclinghöfen, einer zentralen Kompostieranlage, dem Netz von Wertstoffcontainern, verschiedener Holsysteme und der Möglichkeit, kleine Müllgefäße zu nutzen, werden wichtige Angebote zur Abfallreduzierung und -trennung gemacht und genutzt. Die Summe aus Restmüll und Wertstoffen bleibt seit Jahren nahezu gleich, da die Möglichkeiten der Müllvermeidung beschränkt sind. Von einer generellen Umorientierung im Konsumverhalten ist nichts oder nur wenig zu spüren. Dieses kann auch mit den Mitteln, die den entsorgungspflichtigen Körperschaften zur Verfügung stehen, kaum noch beeinflusst werden. Die Anstrengungen der Abfallberatung in diesem Bereich bleiben gleichwohl auf hohem Niveau erhalten. Es sind also eher im Bereich der Verwertung noch Abschöpfungspotenziale zu finden. Geringe, zusätzliche Mengen können noch gesammelt und verwertet werden. Die abfallwirtschaftlichen Schwerpunkte werden deshalb in der Zusammenfassung von Stoffströmen liegen, sowohl beim Sammeln und Transportieren als auch beim Verwerten oder Beseitigen. Abfallwirtschaftliche Themen werden immer stärker mit logistischen Lösungen verknüpft. Dazu gehört für den Landkreis Starnberg auch die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten von Beseitigungs- und Verwertungsanlagen in der Region, um unnötig lange Transportwege zu vermeiden. Die abfallwirtschaftliche Nutzung der Umladestation Unering ist seit Juli 1998 beendet. Die Umladung des Restmülls erfolgt seit Sommer 2001 in der neu errichteten Umladestation Weßling, bevor er zu den Entsorgungsanlagen der Stadt München transportiert wird. Seit 2006 wird auch der gesamte Biomüll in dieser Anlage umgeladen und dann nach Augsburg in eine Kompostieranlage gefahren. 8.2 Bestandsaufnahme Die Abfallvermeidung besitzt im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Wirtschaftsweise die höchste Priorität. Erst danach folgen die Abfallverwertung und schließlich die umweltverträgliche Abfallbeseitigung. 8.2.1 Abfallvermeidung Der Aspekt Müllvermeidung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Zur Erreichung dieses Zieles können u.a. beitragen: ¾ die Einführung und Anwendung umweltfreundlicher verfahren, Produktions- ¾ die Vermeidung von Abfällen durch Verwertungs-, Herstellungs- und Anwendungsverbote bestimmter Produkte, ¾ die Verbesserung der Haltbarkeit sowie ¾ die Steigerung der Mehrfachver- wendung von Produkten. Diese Maßnahmen sind zunächst eine Aufgabe von Wirtschaft und Gesetzgeber und entziehen sich damit dem direkten Einfluss des Landkreises und der Gemeinden. Aufgrund der fehlenden Eingriffsinstrumente kann der Landkreis auf dieser Ebene nur aufklärend und beratend arbeiten. Er informiert daher im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über Abfallvermeidung und -verwertung und versucht, durch gezielte Aktionen das Verbraucherverhalten langfristig zu verändern. Einige Beispiele: Landkreis kann nur aufklären und beraten 8.2.1.1 Secondhand-Führer Gemeinsam mit der Stadt München und den Landkreisen München, Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck hat der Landkreis Starnberg im Oktober 2000 einen Secondhand-Führer herausgegeben. Damit soll auf die vielfältigen Möglichkeiten hingewiesen werden, noch verwendbare Dinge zu Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft verkaufen bzw. zu verschenken oder gebraucht zu erstehen und damit viel unnötigen Abfall zu vermeiden. Im Jahr 2002 wurde eine aktualisierte Neuauflage herausgegeben. 8.2.1.2 Förderung von MehrwegWindeln Seit 1997 fördert der Landkreis Starnberg mit seiner Aktion “Zeit für einen Windelwechsel” die Verwendung von Mehrwegwindeln als wichtigem Beitrag zur Abfallvermeidung mit einem Zuschuss in Höhe von 20% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 50 Euro je Kind. Für etwa 5% aller Babys im Landkreis wird diese Förderung derzeit in Anspruch genommen. ohne dass der Lebensstandard eingeschränkt werden muss. Das Abfall- und Gebührensystem des Landkreises Starnberg fördert dies vor allem durch die relativ freie Wahl der Größe der Restmülltonne und die umfassende Bereitstellung von Trennsystemen für Wertstoffe. Kleine Behälter haben den Vorteil, dass der Einzelne durch Abfallvermeidung Einfluss auf die eigenen Müllkosten nehmen kann. Entsprechend der anfallenden Menge können unterschiedlich große Müllgefäße beantragt werden oder benachbarte Grundstückseigentümer können gemeinsame Wertstoff- oder Restmüllbehältnisse nutzen. Abfall- und Gebührensystem fördert Müllvermeidung 8.2.1.5 Öffentlichkeitsarbeit Wichtigstes Medium des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA) ist der jährlich erscheinende Abfallwirtschaftskalender, der alle Haushalte des Landkreises erreicht. Er enthält neben den Abfuhrterminen und Infos zur richtigen Mülltrennung auch regelmäßig Tipps zur Abfallvermeidung. 8.2.1.3 Einsatz von Mehrweggeschirr Seit 1989 wird die Verwendung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen gefördert. Inzwischen besteht in fast allen Landkreisgemeinden ein Geschirrverleih, der von der Gemeindeverwaltung, den Ortsgruppen des Bund Naturschutz oder von anderen Umweltgruppen betrieben wird. In Berg, Gauting, Tutzing und Weßling ist ein komplettes Geschirrmobil im Einsatz. Eine Liste entsprechender Ausleihmöglichkeiten im Landkreis ist beim Landratsamt Starnberg erhältlich. 8.2.1.4 Anreiz durch Abfall- und Gebührensystem Das Müllaufkommen der privaten Haushalte lässt sich bei abfallbewusstem Einkaufen drastisch reduzieren, Fortschreibung 2006 Abbildung 8/1: Abfallwirtschaftskalender 2006 Des Weiteren sind beim Landratsamt eine Reihe von Broschüren rund um Abfall- und Umweltthemen kostenlos erhältlich. Darüber hinaus werden viele weitere Möglichkeiten genutzt, um über den richtigen Umgang mit Abfall zu informieren, z.B.: Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit ¾ Telefonische und persönliche Be- ratung zu allen Fragen der Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung. 185 8 Abfallwirtschaft ¾ umfangreiches Internet-Angebot, ¾ regelmäßige Presseinformationen, ¾ regelmäßige Teilnahme an Um- welt- und Aktionstagen. 8.2.1.6 Sonstiges Zur Abfallvermeidung tragen aber auch folgende Maßnahmen bei: ¾ Sperrmüll-Börse an den Wertstoff- höfen für noch brauchbare Gegenstände, ¾ Jährliche Herausgabe eines ko- stenlosen Umwelt-Malbuchs für Kindergärten und Grundschulen mit wechselnden Themen. 8.2.2 Abfallverwertung In allen 14 Gemeinden des Landkreises sind insgesamt 17 Wertstoffhöfe eingerichtet, die sich als lokale Zentren des Wertstoff-Bringsystems bestens bewährt haben. Neben dem Containernetz (Wertstoffinseln) und den Holsystemen für verschiedene Wertstoffe haben die Wertstoffhöfe und dessen geschultes Personal zu einer hohen Akzeptanz der Wertstofftrennung im Landkreis Starnberg beigetragen. Eine Verwertungsquote der kommunalen Abfälle von über 80% ist der beste Beweis für die Richtigkeit dieses Systems (s. AGENDA 21-Indikator). Insgesamt wurden im Jahr 2005 60.830 t Abfälle zur Verwertung erfasst. Abbildung 8/3 zeigt die prozentualen Anteile der einzelnen Fraktionen. Bauschutt 12,1% Grüner Punkt 5,8% Verwertungsquote über 80% Pflanzliche Abfälle 20,7% Papier 25,4% Glas 7,5% Abbildung 8/2: Umweltmalbuch 2006 Textilien 0,5% Kühlgeräte Holz gesamt 0,3% Elektroschrott Teppiche 8,5% 1,6% 0,7% Metall 3,3% Biomüll 13,8% Abbildung 8/3: Prozentuale Anteile der Wertstofffraktionen 2005 8.2.2.1 Papier, Pappe, Kartonagen Seit 1991 ist im Landkreis Starnberg die flächendeckende 14-tägliche Sammlung der PPK-Fraktion in transparenten Kunststoffsäcken etabliert. Die gesamte Papiererfassung über Wertstoffhöfe, Sack- und Straßensammlung sowie Vereinssammlungen in Pöcking, Berg und Andechs hat 2005 zu einer Papiermenge von 14.344 Tonnen geführt. Das entspricht nahezu der in der Verbrennungsanlage in München beseitigten Restmüllmenge. Somit ist diese Wertstofferfassung mengenmäßig der bedeutendste Faktor im Verwertungsbereich. 186 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft Im Februar 1991 wurde die Kompostieranlage Hadorf eröffnet. Seit dieser Zeit werden kontinuierlich große Mengen an kompostierfähigem Material abgeschöpft, die früher mit dem Restmüll entsorgt oder in den Gärten verbrannt wurden. Agenda 21 – Verwertungsquote Indikator (in Prozent) Die Verwertungsquote zeigt das Verhältnis von Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung aus Haushalten. Sie gibt Aufschluss über die Wirksamkeit der Verwertungsund Vermeidungsmaßnahmen einer Kommune. 70 60 50 40 Landkreis Starnberg Fortschreibung 2006 20 05 20 03 20 01 19 99 30 19 91 Anmerkungen: Seit 1996 liegt die Starnberger Verwertungsquote deutlich über der bayerischen 80 19 93 Bewertung: Positiv 90 Prozent Statistischer Trend: Nach kontinuierlicher Zunahme auf sehr hohem Niveau stagnierend AWISTA nicht mehr Vertragspartner der DSD 8.2.2.3 Grüngut 19 97 Seit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 werden die Verpackungswertstoffe nach Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen unterschieden. Während für Um- und Transportverpackungen der Hersteller bzw. Lieferant rücknahmepflichtig ist, übernahm diese Pflicht für den Bereich der Verkaufsverpackungen die Duales System Deutschland AG (DSD) und andere Organisationen. Seit Anfang des Jahres 1993 werden die im Landkreis Starnberg gesammelten Verpackungen mit dem Lizenzzeichen "Grüner Punkt" über so genannte Garantiegeber zur Verwertung übernommen. Neben einem gewissen Anteil der PPK-Fraktion sind dies vor allem Leichtverpackungen (LVP) und Altglas. Seit 1998 werden diese Leichtverpackungen mit dem Grünen Punkt, also Plastikfolien, Plastikhohlkörper, Kunststoffbecher, Getränkekartons, Aluminium, Weißblech und Mischkunststoffe zusätzlich mit Gelben Säcken im Holsystem ge- sammelt. Sie werden sortiert und anschließend der werk- oder rohstofflichen Verwertung zugeführt. Reststoffe werden thermisch verwertet. Altglas wird nur im Bringsystem an den Wertstoffhöfen oder dezentralen Wertstoffinseln gesammelt. War bis Ende 2004 der Abfallwirtschaftsverband Starnberg AWISTA Vertragspartner der DSD, so ist seither die Firma Remondis für die gesamte Vertragsabwicklung dieser Wertstoffgruppe zuständig. Die Mengen sind seit Jahren auf konstant hohem Niveau und erfüllen die vorgegebenen Quoten. So wurden im Jahr 2005 1.817 Tonnen Pappen und Kartonagen, 3.274 Tonnen Leichtverpackungen und 4.252 Tonnen Altglas im Rahmen des DSD- Vertrages verwertet. 19 95 8.2.2.2 DSD-Wertstoffe Bayern 187 Abfallwirtschaft 8000 6000 19 94 4000 2000 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 0 Abbildung 8/4: Entwicklung der Grüngutmengen 1994- 2005 8.2.2.4 Bioabfälle Auf der Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde im Landkreisgebiet im Oktober 1994 die Biotonne eingeführt. Die Teilnahme an der Biomüllsammlung ist für die Landkreisbürgerinnen und -bürger freiwillig, es be- 188 20 04 10000 Tonnen 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 20 02 Entwicklung der Grüngutmengen Starnberger Biomüll wird in Augsburg kompostiert Entwicklung der Biomüllmengen 20 00 Tonnen 12000 steht also kein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Tonnen werden im 14-tägigen, im Juli und August im wöchentlichen Turnus entleert. Die Kosten für die Biotonne sind bis zur Größe der jeweils vorhandenen Restmülltonne bereits in der Restmüllgebühr enthalten, für größere Biotonnen wird eine separate Gebühr erhoben. Da im Landkreis keine eigene Anlage betrieben wird, werden die Bioabfälle aus dem Landkreis (7.795 Tonnen im Jahr 2005) in der Kompostieranlage der AVA in Augsburg verwertet. Abbildung 8/5 zeigt die Entwicklung der Biomüllmengen. Das Aufkommen von Biomüll hat sich kontinuierlich erhöht. Die Erklärung hierfür liegt im stetig steigenden Anschlussgrad der Biotonnen seit Oktober 1994 und dem erfolgten flächendeckenden Anschluss an die Biotonne. 19 98 Hochwertiger Kompost aus Hadorf Durch den Ausbau der Wertstoffhöfe in jeder Gemeinde und der dort aufgestellten Grüngutcontainer zur Sammlung konnten 2005 insgesamt 10.180 t Grüngut gesammelt und daraus ca. 8.764 t hochwertiger Kompost hergestellt werden. Der in Hadorf erzeugte Kompost und die daraus hergestellten Substrate wurden vom Betreiber der Anlage vermarktet. Hauptabnehmer war die örtliche Landwirtschaft sowie Privatgärtner. Im Jahr 2005 wurden die gemeindlichen Häckselaktionen eingestellt, da vor allem Großgartenbesitzer die voll subventionierten Aktionen ausnutzen und die Allgemeinheit davon kaum profitierte. Zusätzlich wurde in der Gemeinde Gauting bis Ende 2005 eine Grüngutkompostieranlage betrieben. Die Kompostierung dort wurde eingestellt, um nur noch in der Anlage Hadorf das Grüngut zentral zu verwerten. Abbildung 8/4 zeigt die Entwicklung der in Hadorf angelieferten jährlichen Grüngutmengen seit 1994. 19 96 8 Abbildung 8/5: Entwicklung der Bioabfallmengen Die getrennte Biomüll-Erfassung trägt also wesentlich zur Reduzierung des Restmüllaufkommens bei. Der AWISTA lässt regelmäßig Biomüll-Analysen durchführen. Ca. 98 Gewichts-% organische Abfälle (davon ca. 48 Gew.-% Bioabfälle) und nur ein geringer Rest an Störstoffen sind in den Biotonnen enthalten. Der Starnberger Biomüll weist also einen hohen Reinheitsgrad auf und kann ohne Probleme kompostiert und anschließend verwertet werden. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft 8.2.2.5 Elektroschrott Neue Elektronikschrott -Verordnung seit März 2006 Elektronikschrott wird im Landkreis Starnberg seit 1995 an allen Wertstoffhöfen angenommen. Die Umsetzung der E-Schrott Verordnung seit März 2006 hat im Landkreis Starnberg für die Bürger zu keinen Einschränkungen geführt. Wie bisher werden Spül- und Waschmaschinen, Fernseher, Kleingeräte und Computer von den Bürgern zu den Wertstoffhöfen gebracht, dort getrennt gesammelt und dann verwertet. Die Kosten für die Verwertung tragen jetzt allerdings gemäß der so genannten geteilten Produktverantwortung die Hersteller. Die Kosten für die gesamte Entsorgungskette der alten Geräte sind dadurch spürbar zurückgegangen. 2005 wurden 1.193 Tonnen Elektroschrott gesammelt und verwertet. 8.2.2.6 Kühlschränke Kühlschränke schadstoffhaltig Wegen des hohen Schadstoffgehaltes (vor allem FCKW in Kühlflüssigkeiten und Dämmungen) werden Kühlschränke im Landkreis Starnberg seit Jahren getrennt erfasst. Wie vor der Umsetzung der ESchrott Verordnung im März 2006 werden diese Altgeräte an den Wertstoffhöfen der Gemeinden Gauting (Buchendorf), Seefeld, Berg und Starnberg angenommen, zwischengelagert und dann zu einer Verwertungsanlage transportiert. Nach einer Vorzerlegung werden die Kältemittel abgesaugt, quecksilberhaltige Bestandteile getrennt, Kompressoren und Schäume separiert sowie Glas und Schrott erfasst. Die Recyclingquote bei diesem Aufbereitungsprozess liegt bei 96%. Pro Jahr werden ca. 2.500 bis 3.000 alte Kühlgeräte aus dem Landkreis Starnberg verwertet. Das entspricht einem Gewicht von ca. 120 - 150 Tonnen. 8.2.2.7 Weitere Wertstoffe Neben den beschriebenen Wertstofffraktionen werden an den Wertstoffhöfen des Landkreises noch weitere verwertbare Materialien wie z. B. Styro- Fortschreibung 2006 por, Schrott, Textilien, Teppiche, Holz, Wachs oder Kork erfasst und einer geordneten und wirtschaftlichen Verwertung zugeführt. 8.2.2.8 Sonderabfälle Sonder- und Problemabfälle aus den Haushalten und Kleinmengen aus Handel und Gewerbe werden über das seit 1984 eingeführte Giftmobil abgeholt und einer Verwertung oder Entsorgung durch die Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH (GSB) zugeführt. Dabei gehen Teile dieser Abfälle in die Sonderabfallverbrennung nach Ebenhausen, ein Teil wird in der Sondermülldeponie der GSB in Gallenbach (Lkr. Aichach-Friedberg) deponiert und ein Teil (v.a. Altöl, Batterien, Lösungsmittel und Metalle) wiederverwertet. An 33 Standorten im Landkreis steht das Giftmobil achtmal im Jahr. Im Jahre 2005 benutzten ca. 6.000 Bürger und Bürgerinnen diesen für sie kostenlosen Service und gaben 60 t Sonderabfälle ab. 10 t Trocken- und Haushaltsbatterien. Trugen in den vergangenen Jahren vor allem Dispersionsfarben und Altlacke zu den Sonderabfällen bei, so werden diese Stoffe seit 2005 nicht mehr angenommen, da sie eigentlich zum Restmüll gehören. Dadurch sank die Menge von 2004 auf 2005 spürbar von ca. 100 Tonnen auf 60 Tonnen. Für Altöl und Batterien besteht jedoch auch eine Rücknahmepflicht bei allen Verkaufsstellen, Autobatterien sind mit einem Pflichtpfand in Höhe von 7,50 Euro belegt, um Rücklauf und Verwertungsquote zu erhöhen. Giftmobil monatlich im Landkreis unterwegs 8.2.2.9 Wertstoff- und Einwohnerentwicklung Die Entwicklung von Wertstoffen und Restmüll wird in der nachstehenden Abbildung 8/6 der Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt. So hat sich von 1990 bis 2005 bei einer relativ moderaten Bevölkerungsentwicklung von +12 % das Wertstoffaufkommen fast auf das Vierfache des Wertes von 1990 erhöht. 189 8 Abfallwirtschaft 8.2.3 Abfallbeseitigung Trotz der hohen Verwertungsquote im Landkreis Starnberg bleibt noch immer ca. 20 bis 25% des Gesamtabfalls, der umweltverträglich beseitigt werden muss. Grundsätzliches Ziel ist und bleibt daher die Verringerung der zu beseiti- Seit 1998 werden Abfälle zur Beseitigung mit Müllsammelfahrzeugen - täglich vier bis fünf LKW-Fuhren - zur thermischen Behandlung zum Müllheizkraftwerk München-Nord transportiert. Die auf diesem Weg zu entsorgende Restmüllmenge betrug 2005 13.165 Tonnen. Tonnen Entsorgungsvertrag mit MHKW München Einwohner 150000 70000 60000 140000 50000 130000 40000 120000 30000 110000 20000 100000 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 10000 Wertstoffe genden Reststoffe (Abfall zur Beseitigung) und deren Schadstoffentfrachtung. Aufgrund der TA-Siedlungsabfall (TASi) ist seit dem Jahr 2005 eine Ablagerung unbehandelter Abfälle auf Deponien aus Umweltschutzgründen nicht mehr zulässig. Der Landkreis Starnberg erfüllt diese Forderung aufgrund seiner geschlossenen Entsorgungsverträge bereits seit 1998. 8.2.3.1 Restmüll Für Abfälle zur Beseitigung besteht eine Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (d.h. im Landkreis Starnberg an den AWISTA). Da grundsätzlich auf jedem Grundstück Restmüll anfällt, muss auch auf jedem Grundstück ein ausreichender Restmüllbehälter vorhanden sein. Der AWISTA bietet für Privathaushalte Behältergrößen zwischen 60 und 1100 Liter bei 14-täglicher Leerung an. Für Gewerbebetriebe bzw. Sonderfälle sind auch individuelle Entsorgungslösungen möglich. 190 Restmüll Einw ohner Abbildung 8/6: Entwicklung der Wertstoff- und Restmüllmengen sowie der Einwohnerzahlen Am anschaulichsten ist der Erfolg des Starnberger Abfallwirtschaftskonzeptes in Abbildung 8/6 ersichtlich: Trotz einer kontinuierlich wachsenden Zahl von Landkreisbürgern haben die jährlichen Mengen an Abfall zur Beseitigung (Haus- und Gewerbemüll) kontinuierlich abgenommen. 8.2.3.2 Gewerbeabfälle Einen erheblichen Anteil an der rückläufigen Menge an Abfällen zur Beseitigung hat der dramatische Rückgang der Gewerbeabfälle. Die Jahresmengen seit 1996 veranschaulichen ein regelrechtes "Wegbrechen" der Gewerbeabfälle, wie Abbildung 8/7 zeigt. Da diese Entwicklung auch in nahezu allen Gebieten der Bundesrepublik verzeichnet wird, sind die Ursachen nicht landkreisspezifisch. Hauptgrund ist die mit dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz seit Oktober 1996 ge- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft gebene gesetzliche Möglichkeit des Gewerbes, eine große Fraktion der innerbetrieblich anfallenden Abfälle unter bestimmten Bedingungen über so genannte Wertstofftonnen zu entsorgen (energetische Verwertung). Entw icklung der Gew erbem üllm engen Tonnen 5000 4646 4000 3694 3000 2000 1000 402 0 213 197 115 59 90 21 100 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Abbildung 8/7: Entwicklung der Gewerbemüllmengen Aus für billige Deponien Fortschreibung 2006 Nahezu alle Entsorgungsunternehmen und Müllverbrennungsanlagen bieten eine Entsorgungsschiene "energetische Verwertung" an, die preislich weit unter der der Restmüllbeseitigung liegt. Vor allem die entsorgungspflichtigen Körperschaften, die eigene Müllheizkraftwerke betreiben, litten unter dieser Entwicklung, da viele Abfälle aus dem Gewerbe nicht mehr über den aufgehobenen Anschlusszwang erfasst werden konnten, sondern den billigeren Weg der (manchmal auch Schein-) Verwertung gingen. Die privaten Haushalte sind die Leidtragenden dieser Entwicklung, da sie über die Gebühren alle Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft tragen müssen. Im Falle Starnberg gehören dazu neben den Verwaltungskosten auch die Nachsorgekosten für die alte Deponie in Gallenbach bei Aichach, die viele Jahre auch von den Gewerbebetrieben genutzt wurde. Seit dem Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung im Jahr 2005 kehrt sich diese Entwicklung um: immer mehr Abfälle werden nicht mehr auf billigem Wege deponiert, sondern umweltverträglicher thermisch behandelt. 8.2.3.3 Sperrmüll Sperrmüll kann seit 1992 an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Trotz der Vortrennung des Sperrmülls (Metall, Holz und Teppiche) befinden sich in den Containern noch Verbundmaterialien genügend Wertstoffe, um eine Nachsortierung wirtschaftlich zu rechtfertigen. Sperrmüll wird seit 1998 ebenfalls im Müllheizkraftwerk Nord der Landeshauptstadt München beseitigt. Die Mengen sind seit Einführung der Selbstanlieferung spürbar zurückgegangen, stiegen aber in den letzten Jahren wieder leicht an. Seit Jahren schwanken die Mengen zwischen 3.000 und 3.800 Tonnen pro Jahr. 8.2.3.4 Asbest- und Dämmstoffe Asbest und Mineraldämmstoffe können krebserregende Faserstoffe enthalten und erfordern deshalb besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Erfassung. Festgebundene, asbesthaltige Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen sowie in reißfester Folie verpackt an den Wertstoffhöfen der Gemeinden Gauting/Buchendorf, Seefeld, Andechs und Starnberg angenommen. Dort wird das Material in Big-Bags zwischengelagert und dann zur Deponie Nordwest der Landeshauptstadt München transportiert. Mineralwolle kann, ebenso verpackt wie Asbestzementabfälle, an jedem Wertstoffhof im Landkreis abgegeben werden. Das Material wird ebenfalls auf der Deponie München-Nordwest entsorgt. Insgesamt wurden auf diesem Weg im Jahr 2005 ca. 41 Tonnen Asbestund Mineraldämmstoffe entsorgt. Vorsicht bei asbesthaltigen Abfällen 8.2.3.5 Baustellenabfälle Baustellenabfälle sollen an der Baustelle in Abfälle zu Verwertung und Abfälle zur Beseitigung getrennt werden. Vermischte Baustellenabfälle können zu einer Sortieranlage transportiert werden. Da diese Verwertungsschiene außerhalb der öffentlichen Entsor- 191 8 Abfallwirtschaft gungswege läuft, liegen hierzu keine Mengenangaben vor. 8.2.3.6 Inerter Bauschutt Bauschutt und Erdaushub, also Mauerreste, Ziegel, Beton, mithin alle mineralischen wasserungefährlichen Materialien, die aus dem Abbruch eines Gebäudes oder dem Aushub einer Baugrube stammen, können in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro Anlieferer und Öffnungstag des Wertstoffhofes) abgegeben (6.825 Tonnen im Jahr 2005) oder - soweit zulässig zu verschiedenen ausgebeuteten Kiesgruben gebracht werden (vgl. auch Kap. 9.2.1 Rohstoffförderung). Da auch dieses Material nach einer Wiederaufbereitung in den Wirtschaftskreislauf integriert werden kann, soll es verstärkt zu Aufbereitungsanlagen gebracht werden. Zwei dieser Anlagen ist seit dem Jahr 2000 bzw. 2003 auch im Landkreis Starnberg in Betrieb. Belastetes Material wird nach vorausgehender Analyse in Abhängigkeit von den Belastungswerten einer Aufbereitung oder der Deponie Nordwest der Landeshauptstadt München zugeführt. 192 8.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 8.3.1 Allgemeines Wie die vorgehende Bestandsaufnahme zeigt, hat die Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg inzwischen einen relativ hohen Standard erreicht. Oberstes Ziel muss es daher sein, die in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebauten Strukturen und Systeme einer bürgerfreundlichen und ökologisch fortschrittlichen Abfallwirtschaft zu sichern bzw. zu optimieren. Falls erforderlich müssen aber auch neue Serviceleistungen und Innovationen gezielt und unter Beachtung von Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten in die bestehende Angebotspalette integriert werden. Hierbei sind auch die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden (Bürger bzw. Gewerbebetriebe) zu berücksichtigen, um eine hohe Akzeptanz der abfallwirtschaftlichen Angebote zu erreichen. Generell ist festzustellen, dass hierbei ökonomische und ökologische Ziele in Einklang gebracht werden müssen. Gerade in der Abfallwirtschaft müssen diese beiden Kriterien nicht im Gegensatz zueinander stehen. Vielmehr ist ein vernünftiger Ausgleich möglich und anzustreben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entwicklung und Anwendung methodischer Instrumente z.B. im Bereich der Kostentransparenz, des Kosten-Nutzen-Vergleichs und der vorsorgeorientierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erforderlich. Im AWISTA ist hierfür durch die Umstellung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen und den Aufbau einer Kostenund Leistungsrechnung bereits wertvolle Arbeit geleistet worden, die es auszubauen und zu nutzen gilt. Ähnliches gilt für den Bereich der Qualitätssicherung und Dienstleistungsorientierung, die weitere wichtige Standbeine wirtschaftlichen Handelns darstellen. Die grundsätzliche Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg wird durch das Abfallwirtschaftskonzept vorgegeben, das regelmäßig Erfolgreiches Abfallwirtchaftskonzept optimieren Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Abfallwirtschaft zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben ist. Einer kontinuierlichen und intensiven Öffentlichkeitsarbeit kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, die Landkreisbevölkerung regelmäßig über Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Schadstoffentfrachtung zu informieren und so die Akzeptanz der Abfallwirtschaft im Landkreis zu erhalten. 8.3.2 Abfallvermeidung Abfallvermeidung verstärkt fördern Um den Gedanken der Abfallvermeidung und des verantwortungsvollen Umgangs mit unseren Ressourcen immer wieder in der Bevölkerung zu verankern, sollten die in Kapitel 8.2 beschriebenen bisherigen Maßnahmen soweit möglich fortgeführt werden. Besonders bieten sich folgende Projekte an: ¾ Informationsveranstaltungen Schulen und Kindergärten, an ¾ Informationsveranstaltungen auf den Einrichtungen des AWISTA, z.B. an den Wertstoffhöfen, der Kompostieranlage Hadorf oder der Umladestation in Weßling, ¾ Verstärkte Nutzung des Internets zur Präsentation und Verbreitung von Tipps zur Abfallvermeidung und anderer abfallwirtschaftlicher Informationen 8.3.3 Abfallverwertung Das Ziel einer weiteren Verbesserung der Wertstofftrennung lässt sich vor allem durch folgende Maßnahmen erreichen: ¾ Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Sortenreinheit der gesammelten Wertstoffe, um eine sinnvolle stoffliche Verwertung zu erleichtern und die Verwertungskosten zu minimieren. Fortschreibung 2006 Ausblick Die Verwertungsquote für Haushalte, also das Verhältnis aus verwerteten Abfällen und Abfällen zur Beseitigung liegt im Landkreis Starnberg mittlerweile bei knapp über 80%. Somit werden vier Fünftel aller Abfälle aus Haushalten einer Verwertung zugeführt. Dieser Wert war vor wenigen Jahren noch nicht vorstellbar. Sowohl die technische als auch die rechtliche Vision geht allerdings soweit, bis zum Jahr 2020 keine Abfälle zur Beseitigung mehr zu postulieren. Dann wären nach dem Diktat der kompletten Verwertung auch die Abfälle, die bisher beseitigt (d.h. deponiert oder verbrannt) wurden, thermisch verwertbar bzw. ihre Energieinhalte per Definition thermisch genutzt. Faktisch ist dieser Zustand zumindest für die Abfälle aus dem Landkreis Starnberg bereits heute eingetreten, da aus den im Müllheizkraftwerk München-Nord verbrannten Abfällen Fernwärme und Strom gewonnen wird. In absehbarer Zeit werden möglicherweise bisher stofflich verwertete Abfälle einer thermischen Verwertung zugeführt; davon sind vor allem die Kunststofffraktionen betroffen. Ob eine aufwändige Sortierung aus ökonomischen und ökologischen Gründen auch weiterhin beibehalten werden kann, ist derzeit noch nicht zu beantworten. Aus Abfall wird Strom und Fernwärme Projektbeispiele zu diesem Themenbereich aus der AGENDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises finden Sie in Kapitel 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte. Weitere Handlungsmöglichkeiten: ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 193 8 Abfallwirtschaft Ansprechpartner: Quellen: Abfallwirtschaftsverband Starnberg AWISTA Moosstr. 5 82319 Starnberg Tel. (08151) 2726-0 Fax (08151) 2726-30 [email protected] www.awista-starnberg.de Daten und Zahlen 2005 Hrsg: Abfallwirtschaftsverband Starnberg (AWISTA) Landratsamt Starnberg Fachbereich Abfallwirtschaft Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 Fax (08151) 148-524 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung für den Landkreis Starnberg Hrsg: Abfallwirtschaftsverband Starnberg (AWISTA) Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Starnberg - 4. Fortschreibung Hrsg: Landratsamt Starnberg Interessante Links: www.abfall.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; Aktuelle Daten und Informationen www.bayern.de/lfu Bayer. Landesamt für Umwelt www.bmu.de Bundesumweltministerium Agenda 21 – Offensive Kapitel 8: Abfallwirtschaft www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt www.abfallratgeber-bayern.de Bayer. Staatsregierung; Informationsnetzwerk Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Verbesserte Erreichbarkeit der Ansprechpartner bei abfallwirtschaftlichen Fragen, verstärkte Informationen über die Internetplattform des AWISTA Zu erreichen bis: ¾ 2007 194 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 9. Bodenschutz 9.1 Einführung und Problembeschreibung 197 9.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen 199 9.2.1 Flächen- und Rohstoffverbrauch ...............................199 9.2.1.1 9.2.1.2 9.2.2 Altlasten .........................................................................202 9.2.2.1 9.2.2.2 9.2.2.3 9.2.3 Fortschreibung 2006 Allgemeines .........................................................202 Altlasten im Landkreis Starnberg.....................202 Maßnahmen zur Sanierung ..............................202 Weitere Schadstoffeinträge .......................................205 9.2.3.1 9.2.3.2 9.2.3.3 9.2.3.4 9.2.3.5 9.2.3.6 9.2.3.7 9.3 Allgemeines .........................................................199 Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs....200 Chemischer Pflanzenschutz..............................205 Düngemittel..........................................................206 Klärschlamm........................................................206 Schwermetallbelastungen ................................207 Versauerung der Böden.....................................207 Streusalz...............................................................207 Radioaktive Stoffe...............................................208 Ziele und Handlungsmöglichkeiten 208 195 9 Bodenschutz D D keit gewidmet worden. Die natürlichen men Umweltschutzes. Der Boden- Bodenfunktionen werden inzwischen schutzpolitik in erheblichem Maße insbesondere fortan eine mindestens ebenso große durch eine steigende Inanspruchnah- Bedeutung eingeräumt werden wie me von Flächen, einen starken Eintrag bislang der Luftreinhaltung, dem Ge- von Nähr- und Schadstoffen oder wässer- oder Naturschutz. durch Bodenerosion beeinträchtigt. M em Schutz von Böden ist in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksam- Ehemalige gemeindliche Müllkippen oder der sorglose Umgang mit industri- er Bodenschutz ist somit ein we- sentlicher Bestandteil eines wirksamuss entsprechend it dem 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetz sowie der ellen Produktionsstoffen hinterließen Bodenschutz- und Altlastenverord- zum Teil ein hohes Gefährdungspoten- nung wurde dem Bodenschutz die ihm zial und zahlreiche sanierungsbedürfti- zustehende ge Altlasten. AGENDA 21-Thema für den gesamten Bedeutung auch als Umweltschutz politisch angemessen eingeräumt. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 10: Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen Kapitel 19: Sicherer Umgang mit giftigen Chemikalien Kapitel 21: Sicherer Umgang mit Abwasser 196 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz 9.1 Einführung und Problembeschreibung Gesetzlicher Schutz des Bodens seit 1999 Am 01.03.1999 ist das Bundesbodenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit ist neben der Luft und dem Wasser das dritte Medium durch ein eigenes Regelwerk unter Schutz gestellt worden. Das Bundesbodenschutzgesetz und das untergesetzliche Regelwerk in Form der Bundes-Bodenschutzverordnung vom 12.07.1999 bezwecken, nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern und wiederherzustellen. Als erstes Bundesland hat Bayern hierzu ein Bayerisches Bodenschutzgesetz erlassen, das ebenfalls am 01.03.1999 in Kraft getreten ist. Für den rechtlichen Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Ziele des Bodenschutzes Grundlegendes Ziel des Bodenschutzes ist es, den Boden in seiner Leistungsfähigkeit und als Fläche für Nutzungen aller Art nachhaltig zu erhalten oder wiederherzustellen. Insofern sind sowohl Gefahren abzuwehren, die dem Boden drohen, als auch solche, die vom Boden ausgehen. Bei Altlasten kommt die Beseitigung bereits eingetretener Beeinträchtigungen hinzu. Zudem sollen die Funktionen des Bodens durch vorsorgeorientierte Anforderungen über die bloße Gefahrenabwehr hinaus langfristig geschützt werden. Ein weiteres übergeordnetes Ziel, formuliert im Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms des Bundesumweltministeriums, ist, die Funktionen von Flächen beziehungsweise Landschaften als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen und damit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu sichern und zu fördern. Kleine Bodenkunde Der Boden ist ein kompliziertes System aus organischen und mineralischen, aus lebenden und toten Bestandteilen. In dieser Grenzschicht zwischen Erde und Atmosphäre durchmischen sich festes Material, Wasser und Luft. Die Fortschreibung 2006 mineralische Substanz des Bodens macht durchschnittlich 53% des Volumens aus, 21% des Volumens sind Luft, 19% Wasser und die darin gelösten Stoffe. Die restlichen 7% des Volumens bestehen aus organischer Substanz. Die Bodenbildung geschieht sehr langsam über viele tausend Jahre. Ihre Intensität hängt von einer Reihe äußerer Faktoren ab, wie Ausgangsgestein, Relief, Klima, Wasserhaushalt, Vegetation und Tierwelt, Mikroorganismen. Auch für die Regeneration von Böden werden Zeiträume benötigt, die mehrere Generationen dauern. Der Boden bietet Lebensraum für eine ungeheuere Zahl von Organismenarten. Wir finden hier Wirbeltiere wie Maulwurf und Feldmaus, Würmer, Schnecken, Spinnen, Asseln, viele Arten von Insekten und deren Larven, Bakterien, Pilze, Algen und Einzeller wie Geißeltierchen, Wimpertierchen und Amöben. Diese ihrerseits beeinflussen die Bodeneigenschaften und die Entwicklung der Böden. Boden ist Lebensraum für viele Organismen Die Böden im Landkreis Starnberg Die Böden des Landkreises haben sich in einem Zeitraum von 10.000 Jahren seit dem Ende der letzten Eiszeit gebildet. Die Bodenschicht liegt dem geschlossenen Gesteinsverband auf. Im Landkreis Starnberg sind die unterlagernden Gesteine in der Regel Grundmoränen, Endmoränen und Kiesfächer der Eiszeiten. Die Böden in Bayern sind im Durchschnitt einen Meter, im Landkreis Starnberg jedoch meist nur 20 bis 197 9 Bodenschutz 70 Zentimeter mächtig. Die Böden in den drei naturräumlichen Einheiten des Landkreises sind unterschiedlich. Die Jungmoränenlandschaft im Süden (im Bereich zwischen Herrsching und Tutzing) zeichnet sich durch häufigen, engräumigen Bodenwechsel aus. Die Erosionsanfälligkeit der Jungmoränenböden ist als mittelmäßig einzustufen. Da in diesem Bereich Grünland und Streuwiesen dominieren, sind die Böden bestens gegen Erosion geschützt. Die weniger ertragreichen, flachgründigen Böden sind überwiegend bewaldet. Im Nordosten des Landkreises (hier im Bereich zwischen Unterbrunn und Gilching) in der Altmoränenlandschaft des Fürstenfeldbrucker Hügellandes findet man vereinzelt und kleinflächig verbreitet flachgründige Pararendzinen. Es handelt sich um eher trockene Standorte mit hohem Kalkgehalt, auf Bodennutzungen Kaum ein anderer Umweltbereich ist so vielfältigen Nutzungen und Ansprüchen ausgesetzt wie der Boden. Er dient als: ¾ Produktionsgrundlage für pflanzli- che Rohstoffe wie Nahrungsmittel, Futtermittel und Holz, ¾ Fläche für Siedlung, Verkehr und Produktion, ¾ Filter und Speicher für immitierte Stoffe, ¾ Lagerstätte für Abfälle, ¾ Lagerstätte für Bodenschätze und Energiequellen, ¾ Speicher für Grundwasser, ¾ Erholungsraum. Nutzung der ldw. Fläche im Lkr. Starnberg Dauergrünland (einschl. Streuw iesen) 48,9% Flächenstillegung 3,7% aus Produktion gen. 0,5% Kartoffeln 0,9% Ackerfutter 5,5% Ölsaaten 4,8% Eiw eißpflanzen 0,2% Mais 7,4% denen vor allem Fichtenforste stehen. Typische Bodenformen sind kräftig rotbraun gefärbte Braunerden und Parabraunerden. Standorte mit der größten Ertragsfähigkeit im Landkreis bilden fahlgelbe Böden aus Lösslehm, die mehrere Meter Mächtigkeit erreichen. Diese Böden gelten als besonders erosionsgefährdet. 198 Dauerkulturen 0,3% Zuckerrüben 0,3% Sonstige Flächen 0,6% Getreide 26,9% Abbildung 9/1: Nutzung der ldw. Flächen im Landkreis Starnberg Die verschiedenen Bodennutzungen verfolgen oft gegensätzliche Ziele: So ist die Landwirtschaft an einer hohen Bodenfruchtbarkeit, also an nährstoffreichen Böden interessiert, während der Gewässerschutz nährstoffarme Gewässer und sauberes Grundwasser Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz zum Ziel hat. Für den Naturhaushalt und die Erhaltung der Artenvielfalt sind nährstoffarme Böden von Bedeutung, da sie immer weniger werden und Restlebensräume vieler bedrohter Pflanzen- und Tierarten sind. Die Landwirtschaft dagegen setzt auf unkrautfreie Kulturen, was zu einer erheblichen Dezimierung der Artenzahl führt. Bodenschutz kann daher nicht isoliert betrieben werden, sondern betrifft zahlreiche Fachbereiche wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Verkehrswegebau sowie Naturschutz und Landschaftspflege (siehe hierzu die betreffenden Fachkapitel). Vielfältige Gefahrenquellen für den Boden Fortschreibung 2006 Bodengefährdungen Stoffliche Einwirkungen auf den Boden können verursacht werden durch Emissionen aus Feuerungsanlagen, industriellen Anlagen, von Halden und aus dem Luft- und Straßenverkehr, die über Nebel, Regen, Wind und Staubniederschlag, Abwässer oder als Inhaltsstoffe von Klärschlämmen in den Boden gelangen. Durch unkontrollierte Abfallablagerungen oder andere Altlasten gelangen eine Vielzahl von gefährlichen Stoffen in den Boden. Bodenversiegelung und Flächenverbrauch werden vor allem durch neue Bau- und Gewerbegebiete sowie den Ausbau der Infrastruktur verursacht. Bodenstrukturveränderungen können sich z.B. durch die landwirtschaftliche Nutzung oder durch die Förderung von Rohstoffen ergeben. Grünflächen und Sportanlagen bringen durch Aufschüttungen und Drainagen auch eine erhebliche Veränderung des Bodenprofils mit sich. Die Rasenflächen erfordern überdies einen erheblichen Pflegeaufwand, der häufig den Gebrauch von Herbiziden und Mineraldüngern einschließt. Auf die beschriebenen Gefährdungen des Bodens und mögliche Gegenmaßnahmen wird daher im Folgenden näher eingegangen. 9.2 Bestandsaufnahme und Maßnahmen 9.2.1 Flächen- und Rohstoffverbrauch 9.2.1.1 Allgemeines Der Flächenverbrauch in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten rapide zugenommen. Bei einem Vergleich der Jahre 2000 und 2002 war allerdings ein leichter Rückgang von 120 Hektar pro Tag auf 105 Hektar pro Tag festzustellen. Die verbrauchten Flächen umfassen Gebäude, Betriebsflächen und Verkehrsflächen, aber auch die dazugehörigen Freiflächen und Erholungsflächen. Es handelt sich also nicht um vollständig versiegelte Flächen. Trotzdem geht die ökologische Qualität dieser Flächen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere oder als Versickerungsfläche für Niederschläge zum größten Teil verloren. Auch Industrie und Gewerbe sind in den letzten Jahrzehnten beträchtlich gewachsen. Die Betriebsanlagen werden meist ebenerdig und großflächig gebaut, dazu kommen ausgedehnte Abstandsflächen und Parkplätze. Diese Flächen werden oft im großen Umfang versiegelt. Durch Überbauung wird der Boden nachhaltig geschädigt und sein Leistungsvermögen auf lange Sicht vermindert. Die Auswirkungen der über 2000 Jahre alten Bauten der Römer kann man heute noch beobachten: Auf diesen ehemals bebauten Flächen wächst das Getreide nur schwach und schütter. Die extensive Besiedlung der ländlichen Regionen machte auch die Erschließung durch neue Verkehrswege erforderlich. Straßen zerschneiden die Landschaft und führen zu Verinselung und Isolierung von ursprünglich ökologisch vernetzten Lebensräumen. Rapide Zunahme des Flächenverbrauchs Entwicklung der Flächennutzung Im Landkreis Starnberg hat die Bevölkerungszahl in den letzten Jahrzehnten beständig zugenommen. Aber auch die 199 9 Stetiger Rückgang der Freiflächen auch im Landkreis Rekultivierungsmaßnahmen meist vorgeschrieben 200 Bodenschutz Wohnfläche je Person hat sich seit 1950 im Durchschnitt fast verdreifacht (1950: 15 Quadratmeter, 2005: 43 Quadratmeter). Außerdem zieht man heute eine lockere Bauweise (Ein- und Zweifamilienhäuser) vor und der Trend zu Ferienhaus und Zweitwohnung ist weiterhin ungebrochen. Der Landkreis Starnberg ist hierfür besonders beliebt. Zudem werden weiterhin neue Gewerbegebiete und Verkehrsflächen ausgewiesen. Die beschriebenen Entwicklungen führten auch im Landkreis Starnberg zu einem stetigen Rückgang der Freiflächen, deren Anteil derzeit bei ca. 87 Prozent der Landkreisfläche liegt. Nähere Angaben zur Flächenaufteilung und -entwicklung im Landkreis Starnberg finden Sie in Kapitel 2.1 Strukturdaten des Landkreises. Rohstoffförderung Die Rohstoffförderung im Landkreis Starnberg beschränkt sich vor allem auf Steine und Erden, wobei das Hauptgewicht auf der Gewinnung von Kies ruht. Sie werden in vorwiegend gewerblichen Kleintagebauen im Trockenabbau gewonnen. Dies bedeutet, dass die Abbauflächen relativ kleinflächig sind. Trotzdem ist der Eingriff in Boden und Landschaft oft problematisch. Mit dem Bayerischen Abgrabungsgesetz, dem Bayerischen Naturschutzgesetz sowie den einschlägigen Vorschriften zum Bodenschutz wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der eine Wiedereinbindung verbrauchter, d.h. ausgebeuteter Flächen schon von vornherein bei der ersten Abbaugenehmigung sichergestellt werden kann. Die Untere Abgrabungsbehörde und die Untere Naturschutzbehörde überprüfen in Zusammenwirken mit dem Wasserwirtschaftsamt in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen durch mögliche Verfüllungen und Rekultivierung durchzuführen sind. Die Mehrzahl der nach erfolgtem Abbau wieder hergestellten Flächen werden anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt. Jedoch werden in den Abbauflächen neu gebildete Biotopflächen durch ent- sprechende Auflagen in den Genehmigungsbescheiden oder durch nachträgliche Änderung von Genehmigungen vornehmlich als solche erhalten. Wo Kies abgebaut wird, ist Grundwasser in der Regel nicht weit. Es werden beim Abbau die schützenden Deckschichten der belebten Bodenzone entfernt und der Flurabstand zum Grundwasser zum Teil deutlich verringert. Daher stehen sämtliche behördlichen Maßnahmen hierzu unter dem Gesichtspunkt, eine Grundwassergefährdung auszuschließen. Die Verfüllung einer ausgekiesten Grube bringt immer ein gewisses Gefährdungspotential mit sich. Um diese möglichen Gefährdungen auszuschließen bzw. in vertretbaren Umfang zu minimieren, wurde der "Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen" in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Umweltministerium und der Kiesindustrie entwickelt. Dieser Leitfaden ist zwischenzeitlich aktueller technischer Standard und wird bei Neugenehmigungen von Anfang an und bei Altgenehmigungen als nachträglich eingeführter Standard herangezogen. Eine kontinuierliche Überwachung durch spezielle private Überwachungsbüros, durch die zuständigen Behörden sowie nicht zuletzt durch die jeweiligen Kiesabbauunternehmen in eigener Verantwortung gewährleistet die Einhaltung dieses Standards. Grundwassergefährdung ausschließen 9.2.1.2 Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs In Anbetracht der nach wie vor ungebremsten Inanspruchnahme und Versiegelung von Flächen soll der bisherige Trend baldmöglichst gestoppt werden. Die gegenwärtige Flächeninanspruchnahme von ca. 105 ha/Tag in Deutschland ist weit von dem im Entwurf eines Schwerpunktprogramms des Bundesumweltministeriums genannten Ziel von 30 ha/Tag entfernt. Auch im Landkreis Starnberg ist ein zunehmender Flächenverbrauch feststellbar. Während v.a. die landwirtschaftlich genutzte Fläche tendenziell Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz rückläufig ist, nimmt der Anteil der Gebäude- und Freifläche sowie der Verkehrsfläche tendenziell zu (vgl. Kapitel 2.1.1 Gebiet). Im Umweltgutachten 2002 des Bundesumweltministeriums wurden deshalb hierzu folgende Schwerpunkte gesetzt, die sich möglicherweise auch zu einem Handlungsansatz für den Landkreis Starnberg formulieren lassen: Ansätze zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung Oberstes Ziel bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme muss die Reduzierung von Neuversiegelungen sein. Damit soll eine Trendwende beim Flächenverbrauch eingeleitet werden. Des weiteren kommt auch der Entsiegelung von Flächen eine – wenngleich untergeordnete – Bedeutung zu. Erreicht werden können diese qualitativen Ziele beispielsweise durch ¾ eine Bebauung bereits versiegelter Wohnen mit ihrem erhöhten Bedarf an Siedlungs- und Verkehrsflächen entgegenwirken), ¾ eine Sanierung belasteter Flächen sowie deren vorrangige Nutzung vor Neuausweisungen von Bauland, ¾ eine weitestmögliche Vermeidung oder zumindest Verringerung unnötiger Bodenversiegelungen auf bebauten Grundstücksflächen (z. B. weniger bzw. kleinere Nebenanlagen). ¾ Unter qualitativen Aspekten ist fer- ner u. a. die Inanspruchnahme von weniger bedeutsamen und weniger empfindlichen Böden von Bedeutung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in auch in Kapitel 10.2 Nachhaltige Siedlungsentwicklung. oder überformter Flächen (Flächenrecycling), ¾ eine verbesserte Ausnutzung und Erweiterung der vorhandenen Anlagen- und Bausubstanz, ohne dadurch zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen (z. B. Ausbau von Dachgeschossen, Aufstockung von Gebäuden, Überbauung von Verkehrsflächen, Nachverdichtung), ¾ eine flächensparende Ausweisung und Nutzung von neuem Bauland, ¾ eine maßvolle, den jeweiligen orts- planerischen Rahmenbedingungen entsprechende innerstädtische Verdichtung anstelle einer Bebauung im Außenbereich, ¾ eine bessere Abstimmung der ein- zelnen Siedlungsnutzungen und Verkehrsströme aufeinander (etwa indem städtebauliche Mischstrukturen gefördert werden, die dem Trend zu einer zunehmenden räumlichen Trennung von Arbeit und Fortschreibung 2006 201 9 Bodenschutz 9.2.2 Altlasten 9.2.2.1 Allgemeines Altlasten sind ¾ stillgelegte Abfallbeseitigungsanla- gen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und ¾ Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastenkataster Die altlastverdächtigen Flächen in Bayern werden seit 1971 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in einem so genannten Altlastenkataster geführt und ständig fortgeschrieben (www.abudis.bayern.de). Im Kataster waren zum 31.03.2006 bayernweit insgesamt 17.485 Verdachtsflächen erfasst. Dabei handelt es sich um 11.558 Altablagerungen und 5.927 Altstandorte. 9.2.2.2 Altlasten im Landkreis Starnberg 102 Altlastenstandorte im Landkreis bekannt 202 Im Altlastenkataster für den Landkreis Starnberg sind aktuell 102 Flächen eingetragen, die sich in 99 Altlastenverdachtsflächen und 3 Altlastenflächen aufteilen. 94 Flächen beziehen sich auf Altablagerungen (Typ a), 8 Flächen betreffen Altstandorte (Typ b). Militärische und Rüstungsaltlasten sind im Landkreis Starnberg nicht bekannt. In den Jahren 2000 - 2005 konnten insgesamt 41 Flächen aus dem Altlastenverdacht entlassen werden. Für die Standorte sind Prioritäten festgelegt. Insgesamt gibt es 3 Prioritätsstufen (A: Gefährdungspotenzial hoch bis sehr hoch, B: Gefährdungspo- tenzial mittel, C: Gefährdungspotenzial niedrig bis sehr niedrig). Tabelle 9/1: Anzahl und Einstufung der Altlasten im Landkreis Starnberg (Stand: Juli 2006) Priorität A B C Summe Typ a 22 30 42 94 Typ b 3 1 4 8 Gesamt 25 31 46 102 Für die Standorte mit der Priorität A sollten nähere Untersuchungen umgehend bzw. kurzfristig durchgeführt werden. Untersuchungen der Standorte mit der Priorität B sind mittelfristig durchzuführen. Bei Standorten mit der Priorität C besteht nur langfristige Dringlichkeit für weitere Untersuchungen. 9.2.2.3 Maßnahmen zur Sanierung Die Altlastensanierung ist ein Schwerpunktthema der nächsten Jahre. Die große Zahl an altlastverdächtigen Flächen zwingt -auch vor dem Hintergrund abnehmender Finanzmittel- zu einem schrittweisen und streng an Prioritäten orientierten Vorgehen. Dies erfolgt über einen abgestuften Prozess, der ausgehend vom Ergebnis einer Erstbewertung über die Bearbeitungsphasen historische Erkundung, Orientierungs-, Detail- und Sanierungsuntersuchung bis hin zur Sanierung und schließlich zur Entlassung führt. Vorgehensweise Jeder, der Erkenntnisse über eine schädliche Bodenveränderung sowie Anhaltspunkte dafür hat, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, soll dies unverzüglich der zuständigen Behörde, d.h. im Landkreis Starnberg dem Landratsamt, mitteilen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind zur Mitteilung sogar verpflichtet. Mitteilungspflicht für Bodenverschmutzer und Eigentümer Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz Kosten Eine grobe Kostenschätzung für Bayern hat ergeben, dass allein die Erkundung der ca. 16.800 Altlastverdachtsflächen 200 Mio. Euro kosten wird. Geht man davon aus, dass von den Verdachtsflächen ca. 20% sanierungsbedürftig sind, so entstehen bei einer Annahme von durchschnittlich 1 Mio. Euro pro Sanierung weitere 2,6 Mrd. Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf ca. 2,8 Mrd. Euro. Auf den Landkreis Starnberg übertragen muss bei 20 anzunehmenden Sanierungsfällen mit 20 Mio. Euro Sanierungskosten gerechnet werden. Abbildung 9/2: Mineralölverseuchtes Erdreich Schrittweises Vorgehen bei Altlastenuntersuchung Fortschreibung 2006 Die Flächen, bei denen aufgrund von Mitteilungen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, werden einer ersten Gefährdungsabschätzung (Erstbewertung) unterzogen. Parallel oder spätestens nachfolgend wird eine historische Erkundung eingeleitet, um die sachverhaltsrelevanten Fakten zum Altlastenverdacht zu ermitteln. Hierzu gehören vor allem die Befragung von Augenzeugen, die Auswertung von Akten des Landratsamtes Starnberg, alter Karten und Luftbilder sowie der Unterlagen, die bei den Gemeinden vorhanden sind. Anschließend sind orientierende Untersuchungen erforderlich, um insbesondere Art, Konzentration und Ausmaß der Schadstoffe sowie die Möglichkeit ihrer Ausbreitung festzustellen. Erhärtet sich durch die orientierende Untersuchung der Verdacht, dass eine Gefährdung für eines der Schutzgüter menschliche Gesundheit, Grundwasser oder Nutzpflanze durch die Altlast besteht, werden Detailuntersuchungen eingeleitet. Anhand dieser Ergebnisse und eventuell weiterer notwendig werdender Untersuchungen (Sanierungsuntersuchung) können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Hohe Kosten für Sanierung Kostenträger Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, haben die zuständigen Behörden den Sachverhalt zunächst von Amts wegen auf eigene Kosten zu ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz). Das Wasserwirtschaftsamt als staatliche Fachbehörde schlägt die geeigneten Maßnahmen vor und trägt in der Regel bis zum Abschluss der orientierenden Untersuchung auch die Kosten. Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunke der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde die notwendigen Detailuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung anordnen. Die Anordnung richtet sich in der Regel an den Verursacher, das kann aber auch dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sein. Der Adressat trägt auch die anfallenden Untersuchungs- und Sanierungskosten. Auch Kosten, die im Rahmen der Amtsermittlung angefallen sind, können vom Verantwortlichen zurückverlangt werden. Sofern der Sanierungsaufwand die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten übersteigt, hat zunächst der Landkreis die Kosten der Ersatzvornahme zu tragen. Als Grenze für die Leistungspflicht eines Grundstückseigentümers gilt der Wert des Grundstücks. Die Bayerische Staatsregierung und 203 9 Neuer Unterstützungsfonds für Sanierung ehemaliger Deponien Bodenschutz die Bayerische Wirtschaft haben 1995 eine umfassende freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten Umweltschutzes unterzeichnet. Im Rahmen dieses Umweltpaktes Bayern hat sich der Freistaat verpflichtet, einen mit 50 Mio. Euro dotierten Altlastensanierungsfonds einzurichten. Ferner hat der Freistaat Bayern bereits 1989 gemeinsam mit der Bayerischen Industrie die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) gegründet, die bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers die Sanierung gewerblich-industrieller Altlasten übernehmen kann. Zum 01.05.2006 wurden die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen, die Gemeinden bei der Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell zu unterstützen. Die Mittel stammen aus einem neu geschaffenen Unterstützungsfonds, in den der Freistaat Bayern, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag sowie die Gemeinden selbst (im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Finanzkraft) einzahlen. Auf diese Weise soll die Untersuchung und - falls erforderlich - auch die Sanierung der ehemaligen gemeindeeigenen Hausmülldeponien beschleunigt werden. derungen nach § 7 BBodSchG (die durch die Vorsorgewerte in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV konkretisiert werden) mit dem Anspruch der Bauleitplanung als Vorsorgeplanung in Übereinstimmung bringt. Bauplanungsrecht Die Pflichten des Bodenschutzrechts zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge richten sich nicht unmittelbar an die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung. Die Vorschriften des Bodenschutzrechts enthalten jedoch Vorgaben für die Bewertung von Bodenbelastungen, die von der Gemeinde bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Nach § 4 Abs. 4 BBodSchG ist bei der Erfüllung der Boden- und altlastenbezogenen Pflichten zur Gefahrenabwehr das konkrete Schutzbedürfnis maßgeblich, das sich aus der jeweils planungsrechtlich zulässigen Nutzung und damit auch aus den Festsetzungen eines Bebauungsplanes ergibt (vgl. die nutzungsbezogene Differenzierung nach Anhang 2 Nr. 1 der BBodSchV). Ein weiter Spielraum steht der Gemeinde in ihrer Abwägung bei der Frage zu, inwieweit sie die Vorsorgeanfor- 204 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz 9.2.3 Weitere Schadstoffeinträge 9.2.3.1 Chemischer Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel schützen nur eine begrenzte Anzahl von Kulturpflanzen, schädigen bei falscher Anwendung jedoch Wildpflanzen, Kleinlebewesen, Insekten, Vögel und unter Umständen auch den Menschen. Besonders nachteilig wirken sie sich aus, wenn sie über die zu behandelnden Flächen hinaus durch Wind und Niederschläge auf naturnahe oder natürliche Restflächen gelangen, die oft Rückzugsgebiete für seltene Pflanzen- und Tierarten sind. Bleibende Schädigungen der Bodenmikroorganismen ließen sich in der überwiegenden Zahl aller Untersuchungen nicht nachweisen. Maßnahmen zur Reduzierung Im Pflanzenschutzgesetz heißt es: “Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.” Diese Vorschriften schließen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln z.B. auf Friedhöfen, Straßen und Wegen aus. Neben der mechanischen Bekämpfung des Wildwuchses bietet sich hier die thermische Unkrautbekämpfung an. Auch im Bereich der Landwirtschaft wird heute zunehmend nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes gearbeitet. Dadurch kann der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß reduziert werden. "Integrierter Pflanzenschutz" heißt, einen Schädling oder Schaderreger mit allen geeigneten Mitteln wie Fruchtfolge, Sortenwahl, richtige Bodenpflege usw. einschließlich des Einsatzes chemischer Bekämpfungsmittel unter der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten. Weiterhin kommen z.B. Prognosemodelle und Warndienste zum Tragen. Fortschreibung 2006 Entsprechende Hilfestellung z.B. zu Schadschwellen, resistenten Sorten, aber auch zur richtigen Anwendung geeigneter Mittel bietet das für den Landkreis Starnberg zuständige Amt für Landwirtschaft in Weilheim. Die Kommunen des Landkreises Starnberg verzichten vorbildhaft auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln auf gemeindeeigenen Flächen. Dazu wurden die Gemeinden und Golfclubs unterrichtet. Der Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege beim Landratsamt ist mit der Umweltberatung und -aufklärung privater Haus- und Kleingartenbesitzer betraut. Interessenten erhalten auf Anfragen Tipps für eine bodenschonende Anbauweise und Informationen über den Umgang mit Bioziden und Kunstdüngern. Zudem werden jeweils im Winterhalbjahr Vorträge zu diesem Themenbereich gehalten. Im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes "Unser Lebensraum, naturbewusst gestalten" wurden bei 25 Gartenbauund Kleingärtnervereinen Vorträge zu den Themen "Umweltgerechte Bodenbearbeitung und Düngung nach Bodenuntersuchungen" sowie "Naturgemäßer Pflanzenschutz im Hausgarten" gehalten. Es wurde empfohlen, im Falle einer Düngung Bodenuntersuchungen vornehmen zu lassen und diese alle zwei bis vier Jahre zu wiederholen. Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege bezuschusst die Probenentname und Bodenuntersuchung in Gärten für seine über 3.000 Mitglieder. Verzicht auf Pflanzenschutzmittel 205 9 Bodenschutz 9.2.3.2 Düngemittel Über Mineraldünger und organischen Dünger werden im Landkreis Starnberg im Bereich der Landwirtschaft durchschnittlich etwa 110 Kilogramm Stickstoff (N), 60 Kilogramm Phosphor (P2O5), 150 Kilogramm Kali (K2O) pro Hektar und Jahr ausgebracht (Daten aus Ackerschlagkartei). Die CalciumVersorgung der Böden ist gut, Kalk braucht daher in der Regel nicht gedüngt zu werden. Mit Kali sind die Ackerböden hoch bis sehr hoch versorgt, Grünland überwiegend mittel bis hoch. Die Phosphatversorgung bewegt sich im mittleren bis hohen Bereich. Überwiegend Verwertung des Kompostes innerhalb des Landkreises 206 Maßnahmen zur Reduzierung des Mineraldüngereinsatzes Eine sachgerechte Düngung richtet sich nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gem. Düngeverordnung, das heißt, sie muss sich nach dem Bedarf und der Aufnahmefähigkeit der Pflanzen und dem Nährstoffvorrat des Bodens richten. Für deren Überwachung ist die Landwirtschaftsverwaltung zuständig, die auch hier entsprechende Hilfestellungen gibt. Im Bereich der Hausgärten bieten der Gartenfachberater des Landkreises sowie die Gartenbauvereine entsprechende Beratungsmöglichkeiten und vermitteln z. B. Bodenproben. Ein hervorragender natürlicher Ersatz für Mineraldünger sowohl im Gartenbau als auch in der Landwirtschaft ist Kompost. Deshalb werden im Landkreis Starnberg Grünabfälle auch zentral verwertet. Sie werden in der Kompostieranlage Hadorf zu Kompost verarbeitet. Der über die Biotonne erfasste Biomüll wird seit Januar 2006 in Augsburg kompostiert. Gemäß den Beschlüssen des Kreistages wird ein Großteil der Komposte innerhalb des Landkreises Starnberg landwirtschaftlich verwertet. Die aus dem Biomüll erzeugten Komposte, die mengenmäßig den geringeren Anteil ausmachen, werden allerdings wegen der weiteren Wegstrecken nicht im Landkreis Starnberg ausgebracht, sondern direkt an der Anlage in der Region Augsburg vermarktet. Mit der Ausbringung der Komposte innerhalb des Landkreises wird ein natürlicher Kreislauf geschlossen und das Nachhaltigkeitsprinzip im Sinne der AGENDA 21 umgesetzt. Der Landkreis Starnberg unterstützt dabei auch das Interesse der heimischen Landwirtschaft, mineralische Düngemittel durch organische Düngestoffe zu substituieren. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, ist die heimische Landwirtschaft bereit, die erzeugten Komposte abzunehmen und diese auf geeigneten Ackerflächen zu verwerten. Dies sollte im Hinblick auf eine nachhaltige Umweltpolitik durch den Landkreis unterstützt werden. Weitere Informationen zur Kompostierung finden Sie in Kapitel 8.2.2 Abfallverwertung. 9.2.3.3 Klärschlamm Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird angesichts einer stärker vorsorgeorientierten Bodenschutzpolitik derzeit kontrovers diskutiert. Einerseits wird auf eine Vielzahl von Stoffen und Schadstoffen im Klärschlamm verwiesen, während andererseits die nachweisbar vorhandene Düngewirkung der Klärschlämme zu berücksichtigen ist. Nach der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern soll der bisher erreichte ökologische Stand bei der Entsorgung von Klärschlämmen weiter gesteigert werden. Dazu soll die landwirtschaftliche, landschaftsbauliche und gärtnerische Verwertung von Klärschlämmen aus Vorsorgegründen mittelfristig beendet werden. Der Ausstieg aus der bisherigen Praxis und die Einführung der neuen Strategie soll durch geeignete Information und Beratung der Landwirte und Kläranlagenbetreiber erleichtert werden. Zum Wirksamwerden des angestrebten Verzichts sind jedoch Änderungen des Bundesrechts (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Klärschlammverordnung) erforderlich. Der Klärschlamm aus der Kläranlage Starnberg wird bereits seit mehreren Jahren nur zu Rekultivierungszwecken Klärschlammverwertung kontrovers diskutiert Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz an entsprechende Entsorgungsbetriebe außerhalb des Landkreises abgegeben. Innerhalb des Landkreises Starnberg wird jedoch Klärschlamm aus anderen Landkreisen landwirtschaftlich verwertet. Der Klärschlammaustausch kommt daher zustande, weil die Abnahme des Klärschlammes in der Regel ausgeschrieben und an den günstigsten Abnehmer (Entsorgerfirma) vergeben wird. Der Aufbringungsort hängt von den Vertragspartnern der Entsorgungsfirmen ab, die verschiedene Landkreise umfassen können. Die Verhältnisse von exportiertem zu importiertem Klärschlamm im Landkreis Starnberg, bezogen auf die Trockenmasse, zeigt folgende Abbildung: to TS 1200 Ein- und Ausfuhr von Klärschlamm 1000 800 600 400 200 0 1999 2000 2001 Ausfuhr 2002 2003 2004 2005 Einfuhr Abbildung 9/3: Klärschlammimport und -export im Landkreis Starnberg Weitere Informationen zur Abwasserreinigung finden Sie in Kapitel 7.2. 9.2.3.4 Schwermetallbelastungen Gesundheitsrisiken durch Schwermetallbelastungen Fortschreibung 2006 Zu den Schwermetallen zählen ca. 60 Metalle, die eine größere Dichte als 4,5 g/cm³ haben. Einige Schwermetalle dienen Mensch, Tier und Pflanze als unentbehrliche Spurenelemente, andere belasten die Umwelt. Zu letzteren gehören z.B. Arsen, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Nickel oder Blei. Sie gelangen über den Abfall, das Abwasser oder Flugstäube aus der Verbrennung in die Umwelt und können sich im Boden anreichern. Schwermetalle bergen auch für die menschliche Gesund- heit je nach Metall akute oder schleichende Gefahren. Das Bioindikatormessnetz zeigte in den letzten Jahren für die Schwermetallgehalte von Arsen, Chrom und Blei in Moosen eine rückläufige Tendenz, die beim Blei besonders deutlich ist. Grund hierfür ist z.B. die Einführung des bleifreien Benzins sowie verschärfte Emissionsgrenzwerte bei Verbrennungsanlagen und Klärschlammausbringung. (vgl. auch Kapitel 5.1.1.2 Luftschadstoffe). 9.2.3.5 Versauerung der Böden Die industrielle Produktion und der KfzVerkehr setzen große Mengen an Schwefeldioxid und Stickoxiden frei. Verbinden sich diese Gase mit Wasser, entsteht saurer Regen, der das Pufferungsvermögen der Böden beeinträchtigt. Folge davon sind u.a. Schädigungen bzw. höhere Anfälligkeit von Pflanzen gegenüber Pilzen, Bakterien und Insekten. Sichtbares Zeichen hierfür ist z.B. das Waldsterben. In den letzten Jahren konnten insbesondere die Schwefeldioxidemissionen aus Schornsteinen, aber auch die Stickoxidemissionen v.a. durch verbesserte Motoren- und Abgastechnologien, verschärfte Abgasvorschriften und verbesserte Kraftstoffe wesentlich reduziert werden. (vgl. auch Kapitel 5.1.1.2 Luftschadstoffe). Die Böden im Landkreis Starnberg haben aufgrund ihres relativ hohen Kalkgehaltes eine sehr gute Pufferkapazität, so dass die Versauerung hier nicht so weit fortgeschritten ist wie in anderen Gebieten. Landkreisböden haben gute Pufferkapazität 9.2.3.6 Streusalz Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht kommt Streusalz im Landkreis Starnberg auf Bundesautobahnen und Staatsstraßen nach wie vor zum Einsatz. Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in einer Breite von fünf bis zehn Metern neben den Straßen in den Boden. Es beeinträchtigt lokal das Bodenleben und den Pflanzenwuchs und belastet Grund- und Oberflächengewässer. 207 9 Bodenschutz 9.2.3.7 Radioaktive Stoffe Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 hat besonders für den südbayerischen Raum eine hohe Bodenbelastung an radioaktiven Stoffen verursacht. In der ersten Zeit nach dem Reaktorunfall ging vor allem von den kurzlebigen Radionukliden wie Jod 131 die größte Strahlengefahr aus. Auf lange Sicht belasten die langlebigen Nuklide wie Cäsium 137 (Halbwertszeit 30 Jahre) und Cäsium 134 (Halbwertszeit 2 Jahre) den Boden. Zur Untersuchung der Radioaktivitätsverteilung im Boden und die Aufnahme der Radionuklide durch Pflanzen und Tiere und somit auch des Weges in die Lebensmittel wird in Bayern ein langfristiges Umweltradioaktivitätsmessprogramm durchgeführt (vgl. auch Kapitel 4.2.2 Radioaktivität). 9.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Durch die Bodenschutzgesetze und die Bundes-Bodenschutz- und AltlastenVerordnung wird der Boden erstmals in einem eigenen Gesetz geschützt. Die Reichweite der rechtlichen Regelungen ist im vorsorgenden Bodenschutz allerdings aus einer Reihe von Gründen begrenzt. Die übergeordneten Fachbehörden setzen daher auch beim Bodenschutz weiter auf Freiwilligkeit und Kooperation in der Zusammenarbeit mit den Beteiligten, z.B. der Landwirtschaft, der Rohstoffwirtschaft oder den Kommunen. Gemeinsame Ziele lassen sich effektiv umsetzen, wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit dem Bayer. Industrieverband Steine und Erden e.V. bei der Erarbeitung des Leitfadens für den umweltbewussten Sand- und Kiesabbau zeigt. Nachhaltigkeit bei der Bodennutzung Zwischen der nachhaltigen Sicherung der Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG) und der notwendigen Nutzung unserer Böden können Zielkonflikte entstehen. Für ihre Lösung gilt die Leitlinie, die Böden auch für künftige Generationen als unentbehrliche Lebensgrundlage nachhaltig zu schützen und zu bewahren. Die Tatsache, dass vernichteter oder geschädigter Boden sich erst in von Menschen nicht überschaubaren geologischen Zeiträumen neu bilden oder regenerieren kann, spricht im Bodenschutz besonders für die Verfolgung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes. Dieser Grundsatz muss bei Bodennutzungen verstärkt berücksichtigt und der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden. Verbesserte fachliche Grundlagen Fundierte fachliche Instrumente sind notwendig, damit die Lebensgrundlage Boden angesichts der vielfältigen Nutzungen und Belastungen so bewirtschaftet werden kann, dass sie den kommenden Generationen funktionstüchtig erhalten bleibt. Daher ist insbesondere die geowissenschaftli- 208 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg Bodenschutz che Landesaufnahme flächendeckend entsprechend den heutigen Anforderungen zu forcieren. Hierzu ist eine neue ganzheitliche Konzeption entwickelt worden. Die für den Vollzug des neuen Bodenschutzrechts unbedingt erforderlichen fachlichen Grundlagen werden in etwa 4 bis 5 Jahren zu erarbeiten sein. Damit verbunden ist die Abstimmung unter den Ländern mit ihren differierenden Böden und Bodenzuständen. Wesentliche fachliche Grundlagen sind ¾ der Aufbau und Betrieb des Boden- informationssystems, in dem alle Informationen über den Boden gespeichert und bereitgestellt werden, ¾ die Ermittlung und Darstellung des stofflichen Zustands der Böden als Grundlage für die Vorsorge und für die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, ¾ Boden-Dauerbeobachtungsflächen, um Bodenveränderungen feststellen zu können, ¾ die Qualitätssicherung bei Boden- untersuchungen, um vergleichbare und belastbare Untersuchungsergebnisse zu erhalten, sowie ¾ die Organisation des Datenaustau- sches mit den Vollzugsbehörden und dem Bund, um behördliches Handeln einheitlich und nachvollziehbarer zu gestalten. Bodeninformationen im Internet abrufbar Fortschreibung 2006 Einsatz eines Bodeninformationssystems Das Bayerische Bodeninformationssystem (BIS) ist gemäß Art. 7 und 8 BayBodSchG ein zentrales Instrument im Vollzug der Bodenschutzgesetze sowie für die Kommunikation und Information in Bodenschutzfragen. Die Nutzung erfolgt in diesem Sinne zweigleisig: Die Vollzugsbehörden tauschen Daten online aus, der Öffentlichkeit stehen aufbereitete und anonymisierte Informationen zur Verfügung (www.bis.bayern.de). Im Bayerischen Bodeninformationssystem werden alle Daten aus Untersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens sowie deren Auswertung und sonstige geowissenschaftliche Daten und Erkenntnisse gespeichert und bereitgestellt. Geographisches Informationssystem (GIS) für Landratsamt Starnberg Um darüber hinaus weitergehende landkreisspezifische Daten auch aus dem Bereich Bodenschutz erfassen und auswerten zu können, hat der Landkreis Starnberg ein Geographisches Informationssystems aufgebaut. Der Datenbestand wird durch die Integration neuer Fachanwendungen (z. B. Bodendenkmäler, Biotope, Digitalisierung analoger Bebauungspläne) kontinuierlich weiter ausgebaut. Durch das GeoLIS können die sachlich relevanten Informationen vernetzt und schneller verfügbar gemacht werden. Dies führt zu einer Erleichterung in der Verwaltungspraxis und zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten auch für die Öffentlichkeit. Geographisches Informationssystem weiter ausbauen Sanierung der Altlasten im Landkreis Starnberg Der Landkreis Starnberg wird im Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die konsequente Weiterführung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf das Schutzgut Boden unterstützen. Dazu gehört in erster Linie die Abarbeitung der altlastverdächtigen Flächen nach der Prioritätenliste (vgl. hierzu Kapitel 9.2.2). Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 209 9 Bodenschutz Ansprechpartner: Quellen: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Umweltgutachten 2004 Hrsg.: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen - Fachbereich Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Tel. (08151) 148-370 [email protected] - Fachbereich Naturschutz und Wasserrecht Tel. (08151) 148-358 [email protected] Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pütrichstr. 15 82362 Weilheim Tel. (0881) 182-0 [email protected] www.wwa-wm.bayern.de Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumpperstraße 18-20 82362 Weilheim Tel. (0881) 994-0 [email protected] www.alf-wm.bayern.de Altlastenkataster Bayern Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfe Kommunales Flächenressourcen-Management Hrsg.: Bayerisches Umweltministerium, 2003 Interessante Links: www.abudis.bayern.de Bayer. Altlastenkataster (LfU) www.bis.bayern.de Bayer. Bodeninformationssystem www.altlasten-bayern.de Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH www.umweltministerium.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Agenda 21 – Offensive Kapitel 9: Bodenschutz www.stmlf.bayern.de Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten www.bayern.de/lfu Bayer. Landesamt für Umwelt Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Integration neuer Fachanwendungen in das Graphi- www.bmu.de Bundesumweltministerium Zu erreichen bis: www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt sche Informationssystem des Landratsamtes (s. 9.3) ¾ 2008 210 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg 10. AGENDA 21 Weitere Handlungsbereiche 10.1 Einrichtungen des Landkreises 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 Landratsamt Starnberg................................................213 Berufliches Zentrum Starnberg .................................217 Fünfseen-Schule...........................................................218 Kreisaltenheim Garatshausen ....................................219 Klinikum Starnberg .......................................................220 10.2 Nachhaltige Siedlungsentwicklung 10.2.1 10.2.2 213 253 Einführung und Problembeschreibung .....................223 Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten ..................223 10.3 Unterstützung gemeindlicher AGENDA 21-Aktivitäten 227 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.3.4 Bestandsaufnahme ......................................................227 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................227 AGENDA 21 in den Gemeinden ..................................228 Kommunale AGENDA 21-Projekte .............................231 10.4 Kulturpflege 10.4.1 10.4.2 10.4.3 10.4.4 10.4.5 Partnerschaften ............................................................234 Museen...........................................................................234 Heimat- und Brauchtumspflege .................................235 Sonstiges........................................................................235 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................236 10.5 Denkmalschutz 10.5.1 10.5.2 10.5.3 Fortschreibung 2006 234 237 Baudenkmalpflege........................................................237 Bodendenkmalpflege ...................................................237 Ziele und Handlungsmöglichkeiten ...........................238 211 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche N E gebieten gibt es noch weitere agenda- ne. Deshalb wird im Folgenden auch relevante Handlungsbereiche für den ein kurzer Überblick über Sachstand, Landkreis Starnberg, auf die im folgen- Ansprechpartner und Projekte der den Kapitel noch kurz eingegangen AGENDA 21 in den Gemeinden des werden soll. Landkreises Starnberg gegeben. D A Einen weiteren Schwerpunkt bildet die und verantwortungsbewusstem Han- nachhaltige Siedlungsentwicklung. deln und wird deshalb abschließend eben den in den vorangegangenen Kapiteln aufgezeigten großen Themen- abei werden zuerst die landkreisei- genen Einrichtungen näher beleuchtet. in wesentlicher Ansatzpunkt der AGENDA 21 liegt auf kommunaler Ebe- uch der Bereich der Kultur- und Denkmalpflege gehört zu nachhaltigem ebenfalls erwähnt. Agenda 21 – Aussagen zum Thema Kapitel 7: Förderung nachhaltiger Siedlungsentwicklung Kapitel 27: Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen Kapitel 28: Rolle der Lokalbehörden 212 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.1 Einrichtungen des Landkreises Auch bei der Verwaltung seiner Liegenschaften ergeben sich für den Landkreis Starnberg Handlungsmöglichkeiten im Sinne der AGENDA 21. Zu nennen sind hier vor allem das Landratsamt, das Gesundheitsamt, die Berufsschule und die Fünfseen-Schule in Starnberg. Für das im Folgenden ebenfalls erwähnte Kreiskrankenhaus Starnberg wurde Verwaltung und Betrieb ausgegliedert und einer privatrechtlich organisierten Betreibergesellschaft übertragen. Vor allem im Bereich der Energieeinsparung wurden bei den meisten Liegenschaften bereits regelmäßig Maßnahmen durchgeführt, auf die im Fol- genden jeweils kurz hingewiesen wird. Selbstverständlich wird die Liegenschaftsverwaltung im Landkreis Starnberg auch künftig auf einen sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der vorhandenen Ressourcen achten. Fortschreibung 2006 10.1.1 Landratsamt Starnberg Das Landratsamt Starnberg erfüllt mit seinen ca. 340 Mitarbeitern sowohl als untere Staatsbehörde als auch als Kreisverwaltungsbehörde wichtige Funktionen: ¾ Als Staatsbehörde ist es z.B. für die Einhaltung und den Vollzug vieler Gesetze zuständig, ¾ als Kreisverwaltungsbehörde oblie- gen ihr z.B. überörtliche wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Aufgaben. 10.1.1.1 Bestandsaufnahme Das derzeitige Gebäude des Landratsamtes Starnberg an der Strandbadstraße wurde 1987 bezogen. Abbildung 10/1: Landratsamt Starnberg EMAS-Umweltmanagementsystem Im Jahr 2004 hat das Landratsamt Starnberg freiwillig ein Umweltmanagementsystem gemäß EG-Öko-AuditVO (EMAS II) eingeführt, das jährlich durch einen externen Gutachter revalidiert wird. Ziel ist es dabei, den eigenen Leistungsstand beim Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern, aber auch weitere Verwaltungen und Gewerbebetriebe im Landkreis zur Nachahmung zu motivieren (s. auch Kap. 2.2.2.5). In Umweltleitlinien wurden dabei die Grundsätze unseres Handelns defi- Regelmäßige Umweltzertifizierung 213 10 Beheizung durch Abwärme des benachbarten Hallenbades AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche niert, jährliche Umweltbilanzen zeigen die wesentlichen Entwicklungen im Hause auf, im Umweltprogramm werden Ziele und Verbesserungsmaßnahmen festgelegt, die Darstellung des aktuellen Sachstands erfolgt in jährlichen Umwelterklärungen, die auch auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht werden. Auf die wesentlichsten Gesichtspunkte soll im folgenden kurz eingegangen werden: Energie Zur Beheizung nutzt das Landratsamt die Abwärme des benachbarten Hallenbades und besitzt damit ein sehr umweltfreundliches Konzept zur Heizenergieversorgung. Im Jahr 2000 wurde von der Stadt Starnberg die Wärmeversorgungsanlage für den Wasserpark und das Landratsamt durch Einbau eines energieeffizienten Gas-Blockheizkraftwerks und eines Spitzenlast-Brennwertkessels erneuert. Durch die im Jahr 2004 modernisierte Mess-, Steuer- und Regeltechnik werden die lüftungs- und heiztechnischen Anlagen des Landratsamtes nun zentral gesteuert und laufend überwacht. Ein verbrauchsoptimierter Betrieb und eine zeitnahe Behebung von Störungen etc. ist damit gewährleistet. Folgende weitere Maßnahmen tragen ebenfalls zur Energieeinsparung bei: ¾ Die Gestaltung bzw. Anordnung der Arbeitsplätze erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt der optimalen Ausnutzung des Tageslichtes, sodass der Bedarf an künstlicher Beleuchtung gering ist. ¾ Bei der Beschaffung von Geräten der Bürokommunikation wird auch auf Umweltfreundlichkeit und geringen Stromverbrauch geachtet ("Blauer Engel", TCO 03-Norm, Energie sparende Flachbildschirme). ¾ Standardmäßige Aktivierung des systeminternen Energiesparmodus bei PC´s. Darüber hinaus hat eine energetische Gebäudeuntersuchung des Landratsamtsgebäudes durch einen Energiecontractor im Jahr 2005 ergeben, dass derzeit keine weiteren wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Fotovoltaik-Anlage (Solarstrom) ¾ Zur besseren Analyse und opti- mierten Regelung des Stromverbrauchs wurden im Jahr 2006 sieben Zwischenzähler installiert. ¾ Im Bereich der Heizungsanlage wird auf gute Isolierung der Rohrleitungen und regelmäßige Wartung geachtet. ¾ Nahezu sämtliche Beleuchtungen wurden mit Energiesparlampen bzw. Hochdruckentladungslampen bestückt. Diese benötigen bei erheblich längerer Lebensdauer nur einen Bruchteil der Energie normaler Glühbirnen. 214 Abbildung 10/2: Erweiterung der Fotovoltaikanlage am Landratsamt Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Um einen aktiven Beitrag zur CO2Reduzierung zu leisten und gleichzeitig seiner Vorbildfunktion bei der Nutzung erneuerbarer Energien nachzukommen, hat der Landkreis Starnberg im Dezember 2001 eine Fotovoltaik-Anlage mit einer Größe von 10 kW auf dem Dach des Landratsamtes installiert. Ende 2004 wurde die Anlage um 17 kW erweitert, so dass damit derzeit eine CO2-Reduzierung von jährlich etwa 11 Tonnen erreicht wird. Besucher des Amtes können die aktuellen Solarertragswerte der Anlage auf einer attraktiven Solar-Anzeigetafel im Eingangbereich des Landratsamtes ablesen und erhalten auf Wunsch auch detailliertere Informationen. Umweltfreundliche Büromaterialien Umweltfreundliche Beschaffung Dem Beschaffungsbereich kommt in Sachen Umweltschutz eine Schlüsselrolle zu. Das Landratsamt Starnberg achtet daher schon seit langem bereits beim Einkauf auf die Wahl möglichst umweltfreundlicher Produkte. Bereits 1977 wurde erstmals Recyclingpapier verwendet. Der Anteil an Recyclingpapier wurde stetig gesteigert und beträgt derzeit rund 99 Prozent. Auch bei den anderen Büromaterialien wird auf Umweltfreundlichkeit geachtet (z.B. “Blauer Engel”, Klebestifte ohne Lösungsmittel oder Textmarker aus Holz etc.). Batterien wurden überwiegend durch wiederaufladbare Akkus ersetzt. Es bestehen Regelungen, die es zulassen, dass für umweltfreundliche Erzeugnisse auch höhere Preise gezahlt werden dürfen. Abfallkonzept Bereits 1995 wurde im Landratsamt Starnberg ein vorbildliches Abfallkonzept eingeführt, das zu einer Reduzierung des Restmülls um über die Hälfte geführt hat. Neben der Abfallvermeidung wird großer Wert auf eine systematische Mülltrennung und Wiederverwertung gelegt. In den Büros stehen Behälter für Altpapier, kleine Einsatzschalen für Fortschreibung 2006 Restmüll sowie grüne Eimer für Verpackungen mit dem “Grünen Punkt”. Weiter gibt es in jedem Bereich einen Eimer für Biomüll. Die anderen Wertstoffe (z.B. Glas, Styropor, verbrauchte Büromaterialien etc.) können zentral abgegeben werden. Um Fehlwürfen vorzubeugen, wurde auf gute Beschriftung der jeweiligen Behälter Wert gelegt. Wichtig ist auch die regelmäßige Information der Mitarbeiter-/innen. Das Abfallkonzept des Landratsamtes, das natürlich laufend optimiert wird, hat sich insgesamt gut bewährt. Fuhrpark / Verkehr Bei Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen spielen ökologische Kriterien wie möglichst geringer Verbrauch und geringer Schadstoffausstoß (z. B. Partikelfilter) eine wichtige Rolle. Darüber hinaus wurde 2006 ein auf den Betrieb mit Pflanzenöl umgerüstetes Dienstfahrzeug angeschafft, um auf die Möglichkeit heimischer erneuerbarer Alternativen zu Benzin oder Diesel aufmerksam zu machen. Abbildung 10/3: Pflanzenöl-Dienstwagen des Landratsamtes In den Jahren 2003 und 2005 bot das Landratsamt sowohl seinen Mitarbeiter-/innen als auch interessierten Landkreisbürger-/innen Schulungen mit dem Ziel einer Benzin sparenden Fahrweise (“Spritsparkurse”) an. Mit beachtlichem Erfolg: Durchschnittlich 215 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche erzielten die Teilnehmer durch die “Eco-Fahrweise” etwa 15 % Kraftstoffeinsparung bei gleichzeitig höherer Durchschnittsgeschwindigkeit. Generell aber gilt die Anweisung, für Dienstreisen vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für kurze Dienstwege stehen DienstFahrräder zur Verfügung. Um seine Mitarbeiter/-innen zum "Rad fahren" zu bewegen, beteiligt sich das Landratsamt seit 2002 jährlich an der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" des bayerischen Gesundheitsministeriums. Im Rahmen dieser Aktion wurde das Landratsamt Starnberg 2005 als "Fahrradfreundlicher Betrieb" ausgezeichnet. Sonstiges Auf folgende Maßnahmen sei noch kurz hingewiesen ¾ Im Mai 2005 wurde beschlossen, dass der Landkreis Starnberg bei zukünftigen Ausschreibungen von Holzprodukten solche aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung (z.B. FSC-Zertifizierung, PEFC-Zertifizierung) bevorzugt. Öko-Audit-Team prüft regelmäßig Umweltaspekte und Maßnahmen ¾ Ein fachbereichsübergreifendes Öko-Audit-Team (10 Personen) beschäftigt sich regelmäßig mit allen umweltrelevanten Themenbereichen im Haus. ¾ Die Mitarbeiter-/innen werden re- gelmäßig auf umweltbewusstes und energiesparendes Verhalten hingewiesen (z.B. regelmäßiger Umwelttipp über Intranet). Weitere umweltentlastende Maßnahmen sind in den aktuellen Umwelterklärungen des Landratsamtes Starnberg beschrieben. 216 10.1.1.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Facility Management Durch den Einsatz eines EDV-gestützten Facility-Management-Systems wird zukünftig eine optimierte Überwachung und Analyse der Energieverbräuche ermöglicht. Energiepass Voraussichtlich ab 2008 ist auch für Bestandsgebäude ein so genannter Energiepass auszustellen, aus dem der energetische Zustand eines Gebäudes abgelesen werden kann sowie geeignete Verbesserungsmöglichkeiten dargestellt werden. Dies wird auch für öffentliche Gebäude gelten, in denen der Energiepass übrigens an öffentlichkeitswirksamer Stelle ausgehängt werden muss. Sobald die genauen Rahmenbedingungen bekannt sind, wird auch das Landratsamt Starnberg einen entsprechenden Energiepass erstellen lassen. Umweltmanagement-System Das Umweltmanagement-System des Landratsamtes Starnberg soll weitergeführt und die jährliche Zertifizierung gemäß EMAS II angestrebt werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg AGENDA 21 -Büro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 [email protected] www.landkreis-starnberg.de Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.1.2 Berufliches Zentrum Starnberg Im Folgenden werden vor allem die bauliche Situation und die organisatorischen AGENDA 21-Beiträge des Beruflichen Zentrums Starnberg, dessen Träger der Landkreis Starnberg ist, dargestellt. Informationen zu Ausbildungsbereichen, AGENDA 21 im Unterricht etc. finden Sie in Kap. 3.3.2.3 Bildung und Erziehung. 10.1.2.1 Bestandsaufnahme Erweiterung im Jahr 2005 durchgeführt Die Berufsschule Starnberg wurde 1970 gebaut, 1982 und erneut im Jahr 2005 erweitert. Bei der Planung und Ausführung der Erweiterungsmaßnahme sowie bei der Generalsanierung wurden die neuesten Bestimmungen zur ökologischen und energiebewussten Bauausführung berücksichtigt. So schafft z.B. eine extensive Dachbegrünung zusätzliche ökologisch wertvolle Flächen und ermöglicht eine optimierte Regenwasserbewirtschaftung. wurden abgedichtet und zum Teil die Wärmeschutzverglasung erneuert. Energiesparlampen, Wasserdurchlaufbegrenzer und Bewegungsmelder zur Steuerung von Beleuchtung wurden eingebaut. Eine energetische Gebäudeuntersuchung der Berufsschule durch einen Energiecontractor im Jahr 2005 hat ergeben, dass derzeit keine weiteren wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. In Kantine und Klassenzimmern wird besonderes Augenmerk auf Müllvermeidung und Trennung der anfallenden Wertstoffe gelegt. Auch auf die Verwendung umweltfreundlicher Putzmittel und sonstiger Materialien wird geachtet. 10.1.2.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Sobald die genauen Rahmenbedingungen für den ab 2008 einzuführenden Energiepass bekannt sind, wird auch für das Gebäude der Berufsschule Starnberg ein entsprechender Energiepass erstellt werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Abbildung 10/4: Erweiterungsbau des Beruflichen Zentrums Starnberg Berufliches Zentrum Starnberg Von-der-Tann-Str. 28 82319 Starnberg Tel. (08151) 9088730 [email protected] www.berufsschule.starnberg.org Die Flachdächer wurden mit besserem Wärmeschutz saniert. Die Heizkesselanlage wurde erneuert und Thermostatventile sowie ein Heizoptimierungsgerät eingebaut. Die Fenster Fortschreibung 2006 217 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.1.3 Fünfseen-Schule Im Folgenden wird vor allem die bauliche Situation und die organisatorischen AGENDA 21-Beiträge der Fünfseen-Schule, dessen Träger der Landkreis Starnberg ist, dargestellt. Informationen zum Bildungsauftrag, AGENDA 21 im Unterricht etc. finden Sie in Kap. 3.3.2.2 Bildung und Erziehung. 10.1.3.1 Bestandsaufnahme Die Fünfseen-Schule wurde 1989 fertiggestellt, der Erweiterungsbau im September 1999 in Betrieb genommen. Beim Bau der Fünfseen-Schule wurde bereits auf energiesparende Bauweise geachtet. Die Betriebskosten der letzten Jahre liegen weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gebäude. den, an Feiertagen und in den Ferien) wird die Heizung auf absenkenden Betrieb eingestellt. Ebenso werden die Beleuchtungsanlagen ständig überprüft. Die Lehrer sind angewiesen, nach Schulschluss die Beleuchtungen auszuschalten. Die Armaturen im Sanitärbereich sind mit Wasserdurchlaufbegrenzern ausgestattet. In bestimmten Bereichen des Gebäudes wurden im letzten Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes durchgeführt, wodurch auch das Risiko möglicher Personen-, Sachund Umweltschäden verringert wurde. Eine energetische Gebäudeuntersuchung der Berufsschule durch einen Energiecontractor im Jahr 2005 hat ergeben, dass derzeit keine weiteren wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Verbesserungen beim Brandschutz durchgeführt 10.1.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Sobald die genauen Rahmenbedingungen für den ab 2008 einzuführenden Energiepass bekannt sind, wird auch für das Gebäude der Fünfseen-Schule ein entsprechender Energiepass erstellt werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ Abbildung 10/5: Fünfseen-Schule in Starnberg Neben der regelmäßigen Wartung und Instandsetzung wird von Schulleitung und durch den Hausmeister eine regelmäßige Inspektion durchgeführt. Dabei wird besonders auf die Einhaltung der zulässigen Raumtemperaturen von maximal 20°C in den Büro- und Unterrichtsräumen geachtet, da eine Überschreitung dieser Werte von 1°C einen Energiemehrverbauch von ca. 6% zur Folge hat. Außerhalb der Nutzzeiten (z.B. nachts, an den Wochenen- 218 ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Fünfseen-Schule Starnberg Zeppelinpromenade 9a 82319 Starnberg Tel. (08151) 15951 [email protected] www.fuenfseen-schule.de Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.1.4 Kreisaltenheim Garatshausen 10.1.4.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Die Liegenschaft Garatshausen wurde vom Landkreis Starnberg an das Bayerische Rote Kreuz verpachtet. Das BRK betreibt dort ein Pflegeheim. ¾ Für die Zukunft ist vom Betreiber 10.1.4.1 Bestandsaufnahme Denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 19. Jahrhundert Das Grundstück und die Gebäude des Kreisaltenheimes in Garatshausen wurden 1952 erworben und in den Jahren 1972, 1990 und 1995 erweitert. Ein Teil des Gebäudebestandes stammt aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist denkmalgeschützt. Auch hier wurden regelmäßig energiesparende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z.B. ¾ 1996: Einbau von Thermostatventi- len an den Heizkörpern, ¾ 1997: Isolierung der Aussenfassade am Personalwohngebäude, ¾ 1998: Anschluss der Dampferzeu- gungsanlage an die Raumbelüftung des Rundbaus zur wirtschaftlicheren Auslastung der Anlage, ¾ 1999: Energieoptimierungsanlage im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung in Betrieb genommen, ¾ 2001: Um eine Umweltentlastung durch verbesserte Abgas- bzw. Emissionswerte zu erreichen, wurde die zentrale Energieanlage von Öl auf Erdgas umgestellt. ¾ bestimmten Bereichen des Gebäu- des wurden im letzten Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes durchgeführt, wodurch auch das Risiko möglicher Personen-, Sach- und Umweltschäden verringert wurde. u.a. vorgesehen, die Nachtabschaltung der Dampferzeugungsanlage sowie die Beleuchtungsanlage im Hauptgebäude auf Energieeinsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. ¾ Sobald die genauen Rahmenbedin- gungen für den ab 2008 einzuführenden Energiepass bekannt sind, wird auch für das Kreisaltenheim ein entsprechender Energiepass zu erstellen sein. ¾ Das Kreisaltenheim wird regel- mäßig vom Tutzinger Seniorenmobil angefahren, dennoch wäre eine bessere Anbindung des Hauses mit öffentlichen Verkehrsmitteln wünschenswert. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Starnberg Kaiser-Wilhelm-Str. 4 82319 Starnberg Tel. (08151) 2602-0 [email protected] www.kvstarnberg.brk.de Beim Wareneinkauf für die Küche wird darauf geachtet, möglichst regionale Produkte zu bevorzugen. Fortschreibung 2006 219 10 Bedeutender Arbeitgeber im Landkreis AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.1.5 Klinikum Starnberg Das Klinikum Starnberg ist ein Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit derzeit 296 Planbetten und 4 Plätzen für teilstationäre Behandlung. Mehr als 15.500 Fälle werden von rund 550 Beschäftigten versorgt. Das Klinikum als einer der größten Arbeitgeber im Landkreis nimmt damit einen bedeutenden Platz in der Infrastruktur des Landkreises ein. 10.1.5.1 Bestandsaufnahme Energie Die Gebäude des Kreiskrankenhauses Starnberg wurden und werden einer Generalsanierung und Erweiterung unterzogen. Im Rahmen der vom Freistaat Bayern geförderten Maßnahmen wurde vom Bauherrn Wert darauf gelegt, Aspekte des Umweltschutzes und der Energieoptimierung zu berücksichtigen. Als eine der ersten Kliniken in Bayern hat das Kreiskrankenhaus Starnberg im März 2002 ein EnergiesparContracting unterzeichnet. Ein privater Partner übernahm dabei die Investitionen in energie- und kostensparende Technik und refinanzierte sie aus den erzielten Einsparungen. Nach Ende der Vertragslaufzeit von 4 Jahren gehen die Investitionen in den Besitz des Kreiskrankenhauses über. Abbildung 10/6: Eingang des Klinkums Starnberg Folgende Maßnahmen wurden u.a. durchgeführt: 220 ¾ Einsatz von Ventilatoren mit Fre- quenzumformern ¾ Lastabhängiges freigeben/ sperren von Anlagen ¾ Einrichtung variabler Vorlauftem- peratur-Sollwerte bestimmter Kälteanlagen ¾ Optimierung der Verbrauchskreise für den Kälte- und Lüftungsbereich ¾ Beleuchtungsoptimierung Steuerungsgerät mit ¾ Optimierung der Kesselfahrweise ¾ Optimierung der Kondensatorküh- lung ¾ Abwasserbefreiung Dabei konnten im Zeitraum von vier Jahren die jährlichen Energiekosten um 24% (bezogen auf die Energiepreise des Jahres 2001) gesenkt werden. Der CO2-Ausstoß ging um 1.136.604 kg zurück. Contracting senkt Energiekosten und CO2-Ausstoß Soziales Um den ohnehin hohen Anteil an Pendlern in Grenzen zu halten, vermietet das Krankenhaus rund 230 eigene Wohnungen in der benachbarten Personalwohnanlage. Die Erreichbarkeit des Kreiskrankenhauses Starnberg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wurde 2001 durch eine zusätzliche regelmäßige Busverbindung von Söcking her verbessert. Eine Umfrage bei den Mit- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Gesunde Ernährung als Schwerpunkt arbeitern brachte als Ergebnis, dass es noch Verbesserungspotential in der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gibt. In besonderer Weise versucht die Klinik, dem Patienten bei der Bewältigung besonderer Lebenslagen behilflich zu sein. Hierfür stehen Sozialarbeiterinnen, Krankenhausseelsorger, Psychotherapeuten und Pflegekräfte mit Sozialkompetenz zur Verfügung. Psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken, Pflegebedürftigkeit oder körperliche Behinderungen zählen zu den täglichen Aufgabenstellungen des Krankenhauses, zusammen mit den Anonymen Alkoholikern, Condrobs und weiteren Selbsthilfegruppen. Seit April 2006 wird eine Palliativeinheit zur Behandlung und Pflege unheilbarer Kranker im Klinikum betrieben. Das Klinikum Starnberg ist ein wichtiger Arbeitgeber für Frauen in qualifizierten Berufen. Nicht nur im Pflegebereich, sondern auch in anderen Berufsgruppen (Ärztinnen, Therapeutinnen...) sind Frauen überproportional vertreten. Auch der hohe Anteil an Teilzeitarbeitsverhältnissen wird insbesondere von Frauen als Möglichkeit gesehen, familiäre Verpflichtungen und Berufstätigkeit miteinander zu verknüpfen. Die Gesundheitsakademie bietet ein umfangreiches Kursprogramm zum Thema Prävention (Vorbeugung) an. Hierzu gehören die Bereiche rund um die Geburt, Kinder und Eltern, Ernährung, häusliche Pflege, Fitness und Gesundheitsvorsorge für Herz/ Kreislauf und Lunge. Das Klinikum Starnberg fördert aktiv die gesunde Ernährung. Das Klinikum ist Lehrklinik für Ernährungsmedizin mit der Befugnis, Ernährungsmediziner auszubilden. 2004 wurde mit der Einführung der Kretaküche eine innovative Kostlinie eingeführt, welche die Vorzüge der mediterranen Ernährung mit aktuellen Erkenntnissen aus dem Gebiet der Ernährungswissenschaften verbindet. Umweltschutz im Klinikum Das Klinikum ist im Arbeitskreis "Umweltschutz" der Bayerischen Krankenhausgesellschaft vertreten. Darüber hinaus hat sich das Klinikum an ÖKOPROFIT 2005/2006 des Landkreises Starnberg, einem Projekt zum betrieblichen Umweltschutz beteiligt. Dabei wurden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angeregt: Teilnahme an ÖKOPROFIT ¾ Verabschiedung von Umweltleitlini- en mit dem Bekenntnis zur Ressourceneinsparung, Nutzung alternativer Energien, Vermeidung unnötigen Materialverbrauchs und Abfallreduzierung ¾ Beschaffung von Abfallbehältern zur konsequenten Abfalltrennung (jährliche Reduzierung des Restmülls um 20 %, entspricht 40 t) ¾ Anschaffung einer geeigneten Spülmaschine zum Spülen von Wasserflaschen (Reduzierung von Plastikmüll um 1.200 kg jährlich) ¾ Schrittweise Einführung ökologisch erzeugter Lebensmittel Küchenumbau 2007) (nach ¾ Mitarbeiterumfrage zur Ermittlung der Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel ¾ Substitution giftiger Gefahrstoffe ¾ Einbau von Wassersparperlatoren ¾ Teilnahme an Energiebenchmark Selbstverständlich ist, dass sämtliche umweltschutzrechtlichen Vorschriften und Auflagen erfüllt werden. 10.1.5.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Weitere zukünftige konkrete Handlungs- bzw. Einflussmöglichkeiten wären z.B: ¾ Erneuerung der Dampferzeugung Ende 2006, dadurch Reduktion der Fortschreibung 2006 221 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche jährlichen Energiekosten um ca. 50.000 Euro. ¾ Erstellung eines Kriterienkatalogs Klinikum Starnberg GmbH Oßwaldstraße 1 82319 Starnberg Tel. (08151) 18-0 [email protected] www.klinikum-starnberg.de ¾ Mitarbeiterschulung über umwelt- Interessante Links: ¾ Optimierung der Heizung und des www.blauer-engel.de Informationen zum Umweltzeichen “Blauer Engel” Weitere Informationen zu medizinischen Einrichtungen im Landkreis Starnberg finden Sie in Kap. 3.4.1. www.beschaffung-info.de Informationen zu umweltfreundlicher Beschaffung ¾ Überprüfung der Nutzung von alter- nativen Energieträgern (Sonnenenergie, Geothermie) für Investitionen mit Berücksichtigung von Umweltkosten freundliches Verhalten Wassernetzes sowie der Lüftungsanlage Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ 222 Ansprechpartner: www.ecotopten.de Öko-Institut e.V. Freiburg; Ökologische Produktempfehlungen Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.2 Nachhaltige Siedlungsentwicklung 10.2.1 Einführung und Problembeschreibung Wichtige Rolle der kommunalen Bauleitplanung Viele Ziele der AGENDA 21, z.B. ressourcensparendes Bauen, Reaktivierung von Brachflächen, Nachverdichtung, Harmonisierung verschiedener Nutzungsarten, Reduzierung der Verkehrsbelastung und der Bebauung oder Aufwertung von Naturräumen können wesentlich und entscheidend über die gemeindliche Bauleitplanung erreicht werden. 10.2.2 Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten Das Landratsamt Starnberg fördert eine umweltgerechte und nachhaltige Siedlungsentwicklung im Landkreis Starnberg vor allem durch die Beratung der jeweiligen Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung. Dabei werden folgende Ziele angestrebt: 10.2.2.1 Entwicklung flächenschonender Siedlungsformen Grundsätzlich soll der Flächenbedarf für neue Baugebiete durch Festlegungen einer angemessenen, auf die Struktur der Gemeinde und das Ortsund Landschaftsbild abgestimmten baulichen Dichte so gering wie möglich gehalten werden (z.B. bei der Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern durch flächensparende Bauformen, wie Hausgruppen oder Reihenhäuser). Diesem Gesichtspunkt sollte bei der Wahl zwischen mehreren Bebauungsalternativen besonderes Gewicht beigemessen werden. Auch zur Senkung der Kosten ist es notwendig, schon bei der Bauleitplanung auf flächen- und kostensparende Erschließungen und Bebauungen Wert zu legen. Fortschreibung 2006 10.2.2.2 Vermeidung von Zersiedelung “Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu verhindern”. Dieses landesplanerische Ziel findet sich in den Baugesetzen wieder. Zur Zersiedelung trägt vor allem eine ungeordnete Bebauung bei, wenn sie aufgrund ihres Umfangs oder ihrer exponierten Lage wesensfremd ist und mit den öffentlichen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie von Freizeit und Erholung nicht im Einklang steht. Neue Baugebiete sollen daher im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Ortschaften ausgewiesen und gegen die Landschaft klar abgegrenzt werden. In Gemeinden mit mehreren Gemeindeteilen kommen dafür vor allem Hauptsiedlungsgebiete in Frage, die nach Größe, Erschließung, Versorgung und Lage im Gemeindegebiet eine eigenständige bauliche Entwicklung tragen können. Landschaftlich besonders schützenswerte Gebiete (wie z.B. Fluss- und Wiesentäler) sind aufgrund ihres Erholungswertes und der vielfach vorhandenen, kulturgeschichtlich bedingten Streusiedlungsstruktur besonders gefährdet. Sie sollen auch bei vorhandenen Streubebauungen nicht durchgehend besiedelt werden (vgl. hierzu auch Kapitel 6 Naturschutz und Landschaftspflege). Splittersiedlungen und Weiler im Außenbereich sind in der Regel als Ansatzpunkte für eine weitere Siedlungsentwicklung ungeeignet. 10.2.2.3 Vermeidung übermäßiger Bodenversiegelungen In der Bauleitplanung soll über eine sinnvoll festgesetzte Grundfläche übermäßiger Bodenversiegelung entgegengewirkt werden. Weiterhin werden heute oftmals Terrassen, Zuwegungen und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise verlangt. Wasserdurchlässige Wege besser als versiegelte Flächen 223 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.2.2.4 Maßvolle Nachverdich tung Die städtebauliche Planung umfasst nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsflächen, sondern auch die Funktionserhaltung, strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bereits bebauter Gebiete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planungen mit den städtebaulichen Planungsgrundsätzen und Entwicklungszielen der Gemeinde. Gerade auch unter dem Gesichtspunkt des kostenbewussten Bauens ist die Nutzung vorhandener Infrastrukturen in vielen Fällen sinnvoll. Die Beurteilung, ob bestimmte Gebiete nachverdichtet werden sollen, sollte sich in erster Linie nach ortsplanerischen Gesichtspunkten richten. 10.2.2.5 Reaktivierung von Brachflächen zur Innenentwicklung von Siedlungen Mit Grund und Boden sollte gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB sparsam und schonend umgegangen werden. Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme für neue Baugebiete sollte deshalb verstärkt auf die Nutzung vorhandener Baulandreserven hingewirkt werden. Möglich ist dies z.B. durch Schließung von Baulücken und Umnutzung brachgefallener, ehemals baulich genutzter Flächen - wie z.B. der Umwandlung militärischer Anlagen (s. 10.2.2.4). 10.2.2.6 Integration von Gewerbestandorten Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen gewerbliche Siedlungsflächen bevorzugt in den zentralen Orten zur Verfügung stehen. Großflächige Gewerbegebiete sollen in der Regel nur in zentralen Orten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden. Die Gebiete sollen ausreichende Ausdehnungsmöglichkeiten für die vorhandenen und anzusiedelnden Be- 224 triebe, auch im Hinblick auf den längerfristigen Bedarf bieten. Auch gewerbliche Bauflächen sollen den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen schon wegen der Verkehrsbeziehung und der Versorgungseinrichtungen so eng wie möglich zugeordnet werden. Allerdings sind hierbei die Anforderungen des Immissionsschutzes und die Möglichkeiten der Abschirmung zu anderen Nutzungsarten sowie das Orts- und Landschaftsbild zu beachten. Die für das Ortsbild wesentlichen Blickbeziehungen ortsfremder sowie schützenswerter Landschaftsteile mit ihren Randbereichen sollen nicht beeinträchtigt werden. Die bandartige Anordnung von Betrieben entlang der Ortseinfahrten sollte vermieden werden. Besondere Bedeutung kommt außerdem der Gliederung durch Grünzüge und der intensiven Bepflanzung mit standortgemäßen Bäumen und Sträuchern zu. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass auch unter Berücksichtigung schwieriger betrieblicher Erfordernisse umweltfreundliche und gut gestaltete Lösungen möglich sind. 10.2.2.7 Begrenzung des Energiebedarfs Mit der Orts- und Bauleitplanung können im gewissen Rahmen städtebauliche Voraussetzungen für ein umweltfreundliches System der Energieversorgung geschaffen werden. Die Planungshoheit liegt auch hier bei den Gemeinden, das Landratsamt ist nur beratend tätig. Richtige Planung senkt Energiebedarf Standortwahl Die Auswirkungen der Landschaftsgestalt auf das örtliche Klima und damit auf den Wärmebedarf des Hauses beruht vor allem auf den Klimaverhältnissen der verschiedenen Hang- und Tallagen. In Bodensenken und Mulden, am Fuß von Hängen, auf freien Kuppen und an Nordhängen sind die Temperaturen infolge geringer Sonneneinstrahlung oder ungünstiger Windverhältnis- Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche se in der Regel tiefer als in den angrenzenden Gebieten. Die Unterschiede im Temperaturniveau können bis zu 3° C betragen. Daher kann durch Anpassung der Siedlungsstruktur an die natürlichen Wärmepotenziale des örtlichen Klimas der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Bauform Auf den Energieverbrauch eines Gebäudes hat die Größe der Außenfläche im Verhältnis zu seinem Volumen (Kompaktheit) großen Einfluss. Damit wenig Wärme verlorengeht, sollte die Größe der Außenwände und Dachflächen im Verhältnis zum umbauten Raum eines Hauses möglichst gering sein. Häuser mit Erkern, vielen Vorund Rücksprüngen oder Dachgauben haben eine größere Außenfläche und verlieren damit mehr Wärme durch die Außenwände als einfache und kompakte Häuser. Zum Beispiel vergrößert der bei Reihenhäusern häufig übliche Versatz von ca. 2 m den Wärmeverlust des Gebäudes um ca. 4 bis 6%. Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverlustes können im Bebauungsplan unterstützt werden durch die Festsetzung ¾ den Abständen zwischen den Ge- bäuden, ¾ der umgebenden Vegetation und der Landschaftsgestaltung und ¾ natürlich auch der Gebäudeform. Energieversorgung/Energiebedarf Die Energieeinsparverordnung (EnEV) (akuteller Stand 2004), die die bisherige Wärmschutz-VO und die HeizanlagenVO abgelöst hat, gibt die energetischen Mindest-Standards für neue Gebäude, aber auch für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden vor. Die Anforderungen bezüglich des Energieverbrauchs wurden gegenüber den alten Vorgaben wiederum deutlich erhöht. Für 2007 ist eine erneute Novellierung der ENEV geplant. Damit soll die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt werden. Geregelt werden darin auch die genauen Anforderungen an den ab 2008 geltenden Energiepass für Bestandsgebäude. Novellierung der ENEV in 2007 Energiepass kommt ¾ eines hohen Nutzungsmaßes, das eine dichte Siedlungssturktur ermöglicht, ¾ einer geschlossenen Bauweise , ¾ von Baulinien, Baugrenzen oder Gestaltungsvorschriften nach Art. 91 BayBO, die zu einer kompakten Gestaltung des Gebäudes und der Siedlung anregt. Insbesondere im Winter und in den Übergangsmonaten kann die Sonne zur Raumerwärmung genutzt werden, wenn die Sonnenbestrahlung der Fensterflächen ausreichend ist (passive Nutzung der Sonnenenergie). Der dabei erzielbare Wärmegewinn ist abhängig von: ¾ der Orientierung der Gebäude zur Sonne, Fortschreibung 2006 Abbildung 10/7: Passivhaus in Gauting Im Rahmen von Bauleitplanung, Bebauungsplänen oder Baugenehmigung können hierzu v.a. gestalterische Vorgaben gemacht werden. Jedoch ist es nicht möglich, z.B. den Bau von Passivhäusern oder Solaranlagen in diesem Rahmen zwingend festzusetzen. 225 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.2.2.8 Kostenbewusstes Planen Die gestiegenen Flächenansprüche in Verbindung mit überproportional gestiegenen Grundstücks- und Baukosten führten in den vergangenen Jahrzehnten zu einem drastischen und sozialpolitisch oft nicht mehr vertretbaren Anstieg der Preise, Mieten und Belastungen im Wohnungs- und Gewerbebau. Aus diesem Grunde gewinnt in der Bauleitplanung die Kostenreduzierung immer mehr an Bedeutung. Die Möglichkeiten zur Kostensenkung sind in erster Linie gegeben durch Einsparung bei den Grundstückskosten mit Hilfe einer Bodenvorratspolitik der Gemeinden oder auch durch Erbpachtverträge als Alternative zum Grunderwerb. Besondere Bedeutung für den sparsamen Umgang mit Grund und Boden haben verdichtete Siedlungsformen und flächensparende Erschließungssysteme. Im Bereich der Ver- und Entsorgung gilt es, verstärkt auf wirtschaftliche Leitungsnetze sowie Querschnitte zu achten. Bei der Auslegung von Entwässerungssystemen sollte auch berücksichtigt werden, dass Niederschlagswasser möglichst am Anfallort einer Nutzung oder Versickerung zugeführt werden sollte. Erheblichen Einfluss auf die Kosten haben die Siedlungs- und Bauformen. Wichtig sind deshalb flächensparende Bauformen mit kompakten Baukubaturen, die eine Systematisierung der Grundrisse und einer Standardisierung der Baumethoden erlauben. Ziel aller Maßnahmen der Kostenreduzierung sollte jedoch vorrangig sein, unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit langfristig einen qualitätsvollen Städte- und Siedlungsbau sicherzustellen. vom Landratsamt Starnberg in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden angestrebt bzw. geprüft. Da jeder Planungsfall bzw. jede Baumaßnahme unterschiedlich gelagert ist, können konkrete Empfehlungen bzw. Vorgaben nur im jeweiligen Einzelfall diskutiert werden. Eine Auflistung konkreter Handlungsmöglichkeiten ist daher an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Im Rahmen von Ausstellungen im Landratsamt Starnberg werden jedoch regelmäßig ökologisch sinnvolle und städtebaulich gelungene Beispiele aus dem Landkreis gezeigt. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg Fachbereich Bauwesen Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-450 [email protected] Quellen: Das ökologische Haus im naturnahen Garten - Alles über Planung, Anlage und Pflege Hrsg.: Landratsamt Starnberg, 2000 Arbeitshilfe Kommunales Flächenressourcen-Management Hrsg.: Bayer. Umweltministerium, 2002 10.2.2.9 Weitere Handlungsmöglichkeiten Die beschriebenen Ziele und Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Landkreis Starnberg werden 226 Interessante Links: www.byak.de Bayerische Architektenkammer Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.3 Unterstützung gemeindlicher Agenda 21-Aktivitäten 10.3.1 Bestandsaufnahme Landkreis unterstützt bei gemeindeübergreifenden Themen Der Landkreis Starnberg strebt eine nachhaltige, umweltgerechte und ressourcenschonende Entwicklung an, so hat es der Kreistag Starnberg in seinem Grundsatzbeschluss vom 26.07.1999 zur AGENDA 21 beschlossen. Vom Ansatz her ist die AGENDA 21 jedoch ein Prozess, der sich von unten her entwickeln und vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern selbst getragen werden soll. Deshalb haben sich die intensivsten AGENDA 21-Strukturen auch auf der gemeindlichen Ebene entwickelt. Dies ist auch gut und richtig, denn die meisten AGENDA 21-Themen sind sehr spezifischer Natur (z.B. Ortsgestaltung, Trinkwasser, Energiesparprogramme) und fallen oft auch in die Zuständigkeit der Gemeinden. Dennoch gibt es agendarelevante Bereiche, die alle Landkreisgemeinden gleichermaßen betreffen bzw. interessieren. Sofern die Zuständigkeit für solche gemeindeübergreifenden Themen beim Landkreis liegt (z.B. Abfallwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz), bieten die betreffenden Fachämter des Landratsamtes sowieso fachliche Beratung und Unterstützung bzw. Koordination an. Aber auch im Rahmen der freiwilligen Aufgaben unterstützt der Landkreis Starnberg bereits heute die AGENDA 21-Tätigkeit seiner Landkreisgemeinden. Einige Beispiele: ¾ Regelmäßige Ausstellungen zu Um- weltthemen im Foyer des Landratsamtes Starnberg; dazu Information und Einladung an Gemeinden und AGENDA 21-Gruppen, ¾ Bereitstellung bzw. Vermittlung von Ausstellungen und Informationsmaterialien für gemeindliche Umwelttage etc., ggf. auch Infostand des Landratsamtes. 10.3.2 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Der Landkreis sollte sich zukünftig vor allem auf die Begleitung konkreter Projekte von landkreisweiter Bedeutung beschränken. Ein Beispiel hierfür ist die Förderung von erneuerbaren Energien und rationeller Energieverwendung durch das Landkreisprojekt “STARSOLAR” (vgl. Kap. 5.2 Energie und Klimaschutz). Die Entscheidung über die konkreten Projekte und die Vorgehensweise im Detail obliegt laut o.g. AGENDA 21Kreistagsbeschluss den Kreisgremien, i.d.R. dem Umwelt- und Verkehrsausschuss, der externe Berater zu seiner Unterstützung heranziehen kann. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ¾ Bestellung eines AGENDA -Beauf- tragten im Landratsamt Starnberg als Ansprechpartner für Gemeinden und AGENDA 21-Vertreter, ¾ Regelmäßige Weiterleitung von in- teressanten Informationen zu unterschiedlichsten AGENDA 21-Themen an die Gemeinden und die entsprechenden AGENDA 21-Arbeitskreise, Fortschreibung 2006 227 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.3.3 AGENDA 21 in den Gemeinden des Landkreises In fast allen Gemeinden des Landkreises Starnberg haben sich kommunale AGENDA 21-Gruppen mit verschiedenen Arbeitskreisen gebildet. Im Folgenden ein kurzer Überblick (Stand: Juni 2006): Gemeinde Andechs Gemeinderatsbeschluss Juli 1997 Gemeinde Gauting / WürmtalAGENDA 21 Gemeinderatsbeschluss Juli 1997, AGENDA 21 -Kreis Gauting, darüber hinaus Beteiligung an Würmtal-AGENDA 21 (mit Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried) Arbeitskreise Zunächst 4 Arbeitskreise, später Reduktion auf einen AK, der sich 2001 ebenfalls aufgelöst hat. Seither keine Aktivitäten mehr. Arbeitskreise Würmtal-AGENDA 21 Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein ¾ AK Naturschutz Ansprechpartner Gemeinde Herr Kirchbichler, Tel. (08152) 9325-0 Ansprechpartner AGENDA 21 derzeit niemand Gemeinde Berg ¾ AK Energie ¾ AK Mobilität ¾ AK Siedlung ¾ AK Lebensstile ¾ AK Wirtschaft ¾ Agenda-Forum Gemeinderatsbeschluss Juni 1997 Leitbild / Aktionsprogramm Leitbild für zukunftsfähiges Würmtal Arbeitskreise derzeit keine Ansprechpartner Gemeinde Christina Haase, Tel. (089) 89337-159 Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Ansprechpartner AGENDA 21 Werner Gruban, Tel. (089) 8503721 Ansprechpartner Gemeinde Rupert Monn, Tel. (08151) 508-0 Gemeinde Gilching Ansprechpartner AGENDA 21 derzeit niemand Gemeinderatsbeschluss März 1997 Arbeitskreise Gemeinde Feldafing ¾ AK Energie Gemeinderatsbeschluss Nov. 1997 ¾ AK Verkehr Arbeitskreise nur projektbezogen ¾ AK Arbeit / Wirtschaft Leitbild / Aktionsprogramm Im Umweltbericht der Gemeinde beschrieben 228 Ansprechpartner Gemeinde Hans Karl, Tel. (08157) 9311-27 Fritz Egold, Tel. (08157) 9311-65 ¾ AK Soziales / Gesundheit / Lebens- stil Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Ansprechpartner Gemeinde Herr Schauer, Tel. (08105) 3866-34 Ansprechpartner AGENDA 21 Josef Thoma, Tel. (08105) 1319 Gemeinde Herrsching Gemeinderatsbeschluss Oktober 1997 Arbeitskreise ¾ AK Öffentlichkeitsarbeit ¾ AK Eine Welt / Lebensstile ¾ AK Energie ¾ AK Verkehr ¾ AK Natur ¾ AK Wirtschaft und Gewerbe ¾ AK Siedlungsentwicklung Leitbild / Aktionsprogramm Leitbild vom Gemeinderat beschlossen, Aktionsprogramm liegt vor Ansprechpartner Gemeinde Franziska Kalz, Tel. (08152) 374-38 Ansprechpartner AGENDA 21 Elisabeth Kreuz, Tel. (08152) 1231 Kein Gemeinderatsbeschluss, Gemeinde unterstützt Würmtal-AGENDA 21, ist jedoch kein Mitglied Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Ansprechpartner Gemeinde Franz Wolfrum, Tel. (089) 85706-38 Ansprechpartner Würmtal-AGENDA21 Werner Gruban, Tel. (089) 8503721 Gemeinde Pöcking Gemeinderatsbeschluss Juni 1997 Arbeitskreise Derzeit keine Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Ansprechpartner Gemeinde Herr Freund, Tel. (08157) 9306-12 Gemeinde Seefeld Gemeinderatsbeschluss Juli 1997 Arbeitskreise ¾ AK Energie Gemeinde Inning ¾ AK Verkehr und Ortsbild Gemeinderatsbeschluss 1997 ¾ AK Kinder und Jugend Arbeitskreise Zunächst 4 Arbeitskreise, später Reduktion auf einen AK ¾ AK Aubach ¾ AK Verkehr und Ortsentwicklung Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Ansprechpartner Gemeinde Herr Gebauer, Tel. (08143) 921-30 Ansprechpartner AGENDA 21 Veit Kafka, Tel. (08143) 8746 Fortschreibung 2006 Gemeinde Krailling Leitbild / Aktionsprogramm Bisher nein Ansprechpartner Gemeinde Frau Kast, Tel. (08152) 7914-33 Ansprechpartner AGENDA 21 Dr. Martin Dameris, Tel. (08152) 7175 Stadt Starnberg Stadtratsbeschluss März 1997 229 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Arbeitskreise Gemeinde Weßling ¾ AK Schule und Soziales Gemeinderatsbeschluss Dez. 2004 ¾ AK Verkehr Arbeitskreise ¾ AK Umwelt und Bauen ¾ AK Kommunales Management ¾ AK Natur und Landschaft ¾ AK Gemeinde/Umland/Region ¾ AK Energie und Klimaschutz ¾ AK Soziale Gemeinde ¾ AK Umwelt und Wirtschaft ¾ AK Umwelt ¾ AK Natürliche Ressourcen ¾ AK Freizeit ¾ AK Kunst und Kultur ¾ AK Verkehr/Ortsgestaltung ¾ Lenkungskreis / Koordinationsgrup- ¾ AK Gewerbestandort pe Leitbild / Aktionsprogramm Leitbild im November 2001 beschlossen, wird derzeit überarbeitet und soll Ende 2006 zusammen mit Aktionsprogramm verabschiedet werden Ansprechpartner Gemeinde Herr Bachmann, Tel. (08151) 772-175 Ansprechpartner Gemeinde Frau Kircher, Tel. (08153) 404-23 Ansprechpartner AGENDA 21 Hansjörg Linder, Tel. (08153) 1245 Gemeinde Wörthsee Ansprechpartner AGENDA 21 Derzeit kein Koordinator Gemeinderatsbeschluss 1997 Gemeinde Tutzing Arbeitskreise Gemeinderatsbeschluss Februar 1997 ¾ AK Arbeitskreise Anfänglich 6 Arbeitskreise. Aufgrund des Rückgangs der Zahl der Aktiven inzwischen keine festen Arbeitskreise mehr, sondern projektbezogene Zusammenarbeit. Leitbild / Aktionsprogramm Beschluss Aktionsprogramm 2001/2002 im Juni 2001 Ansprechpartner Gemeinde Frau Thüring, Tel. (08158) 2502-34 Ansprechpartner AGENDA 21 Wenzel Bauer, Tel. (08158) 993307 230 Leitbild / Aktionsprogramm Beschlossen im Dezember 2004 für Wasser / Landwirtschaft (derzeit nicht aktiv) ¾ AK Siedlungsökologie ¾ AK Energie und Klimaschutz ¾ AK Umweltschutz Leitbild / Aktionsprogramm Leitbild im Jahr 2003 aufgestellt, Fortführung des Ideenpools durch Agenda 21 Ansprechpartner Gemeinde Frau Heintel, Tel. (08153) 9858-20 Ansprechpartner AGENDA 21 Peter Steinhöfel, Tel. (08153) 8516 Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.3.4 Kommunale AGENDA 21-Projekte ¾ Starnberg, Tutzing: Aktionen zum Im Folgenden sind einige Projektbeispiele aus der AGENDA 21-Arbeit in den Gemeinden des Landkreises Starnberg nach Themenbereichen zusammengestellt: ¾ Tutzing: Verkehrskonzept / Rah- Kapitel 2: Arbeit, Wirtschaft und Verkehr ¾ Weßling: Roter Punkt “Nimm mich ¾ Andechs, Herrsching, Inning, Pöcking, Starnberg: Teilnahme an virtueller Mitfahrzentrale ¾ Gilching: Berufs- und Ausbildungs- forum, Info-Computer in Bücherei verbunden mit dem Arbeitsamt ¾ Gilching: Lehrstellenvermittlung an Haupt- und Realschüler ¾ Gilching: Einführung STATTAUTO ¾ Gilching: ÖPNV-Fahrplan an alle Gemeindebürger ¾ Gilching, Starnberg: Bürgerbefra- gung zum Thema Verkehr ¾ Gilching: Projekt Neugestaltung Bahnhof, Umgebung und Service ¾ Gilching: Einführung Anruf-Sam- meltaxi ¾ Herrsching: Projekt Öko-Partner- schaft mit Gewerbebetrieben ¾ Herrsching: Aktion “Schüler sam- meln autofreie Tage” ¾ Herrsching: Ausstellung “Verkehr erzeugt Probleme” ¾ Seefeld: Kommunale Geschwindig- menplan Hauptstraße ¾ Weßling: Rad- und Fußwegkonzept / Umgestaltung Bahnhofsareal u.a. mit”: Hochstadt-Weßling mit Privat-Pkw Kapitel 3: Soziales / Eine Welt ¾ Feldafing, Herrsching: kindgerech- te und naturnahe Gestaltung des Schulhofes ¾ Gilching: Gilchinger Tafel (Vertei- lung von “abgelaufenen” Lebensmitteln an sozial Schwache) ¾ Gilching: Möbelbörse in Planung (kostenlose Annahme von Altmöbeln und Weitergabe gegen geringe Gebühr, Erlös für soziale Projekte) ¾ Herrsching: spendenfinanzierte Fo- tovoltaik-Anlage, erzielte Erträge für Agenda 21- Zwecke ¾ Herrsching: Aktionen zu fairem Handel (“Faires Frühstück” u.a.) ¾ Seefeld: Gründung Förderverein zu Renovierung / Ausbau des Jugendhauses, Errichtung neuer Spielplätze ¾ Tutzing: Regelmäßiger Eine-Welt- Stand zusammen mit Kirchengemeinden ¾ Tutzing: Projekt “Betreutes Woh- keitsüberwachung zur Erhöhung der Schulwegsicherheit nen” in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband für sozialen Wohnungsbau ¾ Starnberg: Umweltprüfungen für ¾ Tutzing: Projekt “Wohnen für Jung stadteigene Einrichtungen ¾ Starnberg: ÖPNV-Konzept / Radwe- gekonzept Fortschreibung 2006 “Autofreien Tag” am 22. September und Alt / Generationenübergreifendes Wohnen” in Vorbereitung ¾ Weßling: Straßenfeste, Flohmärkte, 231 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Historische Werkstatt u.a. Kapitel 5: Luftreinhaltung, Energie und Klimaschutz ¾ Feldafing: Einsatz schadstoffarmer Kraftstoffe für Bauhof ¾ Feldafing, Herrsching, Krailling: Fo- tovoltaik-Anlage auf eigenem Gebäude gemeinde- ¾ Gilching, Herrsching: Bürgersolar- kraftwerke auf öffentlichen Gebäuden ¾ Gilching: 2 Fotovoltaikanlagen auf Schulen ¾ Gilching: Kostenloser Verleih von Energiemessgeräten ¾ Gilching: Thermografie-Projekt (Zu- schuss der Gemeinde) ¾ Herrsching: Kommunale Energiebe- ratung, Erhebung CO2-Produktion, Checkliste Energiesparen zu Hause ¾ Herrsching: Ausstellungsbereich erneuerbare Energien und Energie sparen am Marktsonntag ¾ Pöcking, Seefeld: Energiespar-För- derprogramm ¾ Pöcking: energieoptimierte Hallen- bad-Renovierung (Gebäudeisolierung, Hackschnitzelheizung, Fotovoltaikanlage) ¾ Feldafing: Waldsäuberung-Aktio- nen ¾ Feldafing, Starnberg: Anlegen ei- nes Wald- bzw. Naturlehrpfades ¾ Herrsching: Entwicklungs- und Pflegekonzept für das Herrschinger Seeufer ¾ Herrsching: Spielplatz-Gestaltung ¾ Pöcking: Neuanlage von Wander- wegen am Maisinger See sowie jährliches Ramadama ¾ Seefeld: Aubach Gründung Förderverein ¾ Starnberg: Ausweisung und Pflege von Schutzgebieten ¾ Tutzing: Naturkundliche Exkursio- nen für Kinder und Erwachsene Kapitel 8: Abfallwirtschaft ¾ Herrsching: Reparaturführer, Rat- geber regionales Einkaufen etc. ¾ Herrsching: Altkleider-Aktionstag ¾ Pöcking: Förderprogramm zur Ent- sorgung von Asbestzementplatten Kapitel 10: Weitere Handlungsbereiche ¾ Starnberg: Energietechnische Mo- ¾ Gauting: Durchführung einer Zu- ¾ Starnberg, Tutzing: Fifty-fifty-Pro- ¾ Gilching, Starnberg: Durchführung ¾ Tutzing: Geplantes Energiegutach- ¾ Herrsching: Regelmäßiger Agenda- Kapitel 6: Naturschutz und Landschaftspflege ¾ Herrsching: Agenda 21- Kino dernisierung Wasserpark (BHKW) jekt an Schulen ten für gemeindliche Gebäude ¾ Feldafing: 232 Hausgarten” Projekt kunftswerkstatt von Umwelttagen Stammtisch zu wechselnden Themen “Naturnaher Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Ansprechpartner: Landratsamt Starnberg AGENDA 21-Büro Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-442 Fax (08151) 148-524 [email protected] www.landkreis-starnberg.de KommA21 Bayern Bayer. Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg Tel. (0821) 9071-5021 oder -5121 [email protected] www.bayern.de/lfu/komma21 Info-Netzwerk für nachhaltige Kommunalentwicklung www.gsf.de Umweltberatung Bayern am GSFForschungszentrum für Umwelt und Gesundheit www.all-you-need-online.de Verbraucherzentrale Bayern e.V.; Anregungen und Infobörse zu nachhaltigem Konsum und zukunftsfähigen Lebensstilen www.gute-beispiele.net Projekt- und Literaturdatenbank Ansprechpartner der Kommunen und AGENDA 21-Gruppen siehe 10.3.3. Interessante Links: www.agenda21.bayern.de Bayer. Umweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen zu AGENDA 21 www.bmu.de Bundesumweltministerium; Aktuelle Daten und Informationen www.umweltbundesamt.de Umweltbundesamt; Aktuelle Daten und Informationen, Dt. Umweltindex (DUX) www.portalu.de Umweltportal Deutschland www.nachhaltigkeitsrat.de Rat für nachhaltige Entwicklung Fortschreibung 2006 233 10 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.4 Kulturpflege Auch die Pflege der Kultur gehört mit zu den Themenbereichen der AGENDA 21, denn sie ist wichtiger Bestandteil unseres Lebensumfeldes. Sie ist die Wurzel der Verbundenheit mit unserer schönen Heimat, bietet Nährboden für soziale Kontakte und fördert Gemeinschaftssinn und ehrenamtliches Engagement. Das Engagement des Landkreises Starnberg auf kulturellem Gebiet ist vielfältig. Im Folgenden werden einige wesentliche Bereiche vorgestellt: 10.4.1 Partnerschaften Partnerschaften mit Bad Dürkheim und Taipei 234 Der Landkreis Starnberg unterhält seit 1982 eine Partnerschaft mit dem pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim vor dem Hintergrund der historischen bayerisch-pfälzischen Verbundenheit. Hauptveranstaltungen im Jahresverlauf sind das Pfälzer Weinfest in Starnberg und das Andechser Bierfest in Haßloch im Landkreis Bad Dürkheim. Beide Veranstaltungen werden begleitet von gesellschaftlichen und kulturellen Beiprogrammen, dienen der freundschaftlichen Begegnung und dem Erfahrungsaustausch auch im kommunalpolitischen Bereich. Kulturaustausch, Jugend- und Sportbegegnungen sowie das Kennenlernen des jeweiligen Partnerlandkreises durch Besuchsreisen auch der Volkshochschulen und anderer Institutionen sind Inhalt der Partnerschaft. Seit 1981 bestehen freundschaftliche Beziehungen zum Landkreis Taipei auf Taiwan, die durch Vermittlung eines im Landkreis Starnberg ansässig gewesenen Taiwanesen entstanden. Es haben seither regelmäßig gegenseitige Besuche stattgefunden, in den letzten Jahren rückten der Kultur- und Schüleraustausch in das Zentrum der Begegnungen. Anlässlich des schweren Erdbebens in Taiwan 1999 leistete der Landkreis Starnberg großzügige finanzielle Hilfe. Die Partnerschaft dient vor allem der Völkerverständigung über Kontinente hinweg. Abbildung 10/8: Oktoberfest 2005 in Taipei 10.4.2 Museen Der Landkreis Starnberg unterhält selbst kein Museum. Zu erwähnen ist jedoch das seit einigen Jahren in den Räumen des Schlosses Seefeld bestehende Museum, das anfangs vom Staatlichen Völkerkundemuseum und jetzt von der Staatlichen Ägyptischen Sammlung betreut wird. Die Betriebskosten trägt die Gemeinde Seefeld unter maßgeblicher Beteiligung des Landkreises (70% der laufenden Kosten). Für die Schule in Gauting wurden vor einigen Jahren zwei kleine schuleigene Museen geschaffen. Das eine ist als Schulmuseum eingerichtet und zeigt in Form einer alten Schulstube historische Schulmöbel, Schulbücher, Zeugnisse, Fotos und Arbeitsgeräte. Das andere enthält eine Sammlung frühgeschichtlicher Funde (Steinzeit, Bronzezeit, Römer, Bajuwaren) mit originalem Fundmaterial, nachgebildeten Werkzeugen und Modellen. Es soll ständig ergänzt und aktualisiert werden. Beide Schauräume stehen auch den anderen Schulen des Landkreises zur Besichtigung offen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Museen im Landkreis, die jedoch meist unter kommunaler Trägerschaft stehen (z.B. Heimatmuseum Starnberg). Der Landkreis hat hier weder Zuständigkeit noch Einflussmöglichkeit. Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.4.3 Heimat- und Brauchtumspflege Bewahrung der bayerischen Mundart wird immer mehr zum Problem Das Leben in unserer bayerischen Heimat war in der Vergangenheit geprägt von bodenständigem Brauchtum in Musik, Wort und Gesang. Doch durch vielfache Einflüsse, z.B. durch unsere Medien, wird unser Brauchtum immer mehr verdrängt und verfälscht. Für unsere Kinder wird es immer schwieriger, diese kulturellen Werte kennenzulernen. Gerade im Einflussgebiet der Großstadt ist vor allem die Bewahrung der bayerischen Mundart zum Problem geworden. Die Pflege des Brauchtums und der Erhaltung von traditionellen Werten ist im Landkreis Starnberg mit seiner vielschichtigen Bevölkerung keine leichte Aufgabe. Nur durch die kontinuierliche Arbeit aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, die sich um den Fortbestand unserer bayerischen Kultur angenommen haben, können wir dieses gemeinsame Ziel auch in Zukunft erreichen. Der Landkreis Starnberg unterstützt diese Arbeit durch den Kreisheimatpfleger, der u.a. folgende Maßnahmen durchführt: Individuelle Beratung Der Kreisheimatpfleger bietet für alle Bewohner des Landkreises innerhalb der Aufgabenbereiche Volkslied und Volksmusik, Volkstanz, Volkstheater, Mundart-, Trachten- und Brauchtumspflege eine individuelle Beratung. Für weiterreichende Fragen der Heimatund Brauchtumspflege stellt er die Verbindung zu Fachverbänden und Institutionen her. Durchführung von Fachseminaren Der Landkreis Starnberg veranstaltet regelmäßig Seminare für Volksmusik, Volkslied und Volkstanz. Auf den Seminaren für Volksmusik und Volkslied erhalten bestehende Gruppen, musizierende Familien und Einzelpersonen eine Anleitung und Anregung beim Singen und Musizieren. Den Teilnehmern ist es möglich, Fragen zur Pflege von Volksmusik zu stellen. Zur Beantwortung stehen dem Fortschreibung 2006 Kreisheimatpfleger erfahrene Betreuer und Referenten zur Verfügung. Abbildung 10/9: Volksmusikseminar 2005 in Herrsching Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und Schulen Die Bewahrung unserer bayerischen Kultur wird von den vielen aktiven Verbänden und Vereinen in unserem Landkreis getragen. Der Kreisheimatpfleger arbeitet mit vielen Gruppierungen eng zusammen. Die Zusammenarbeit mit den Schulen muss weiter intensiviert werden. Kreisheimatpfleger hat vielfältige Aufgaben 10.4.4 Sonstiges Daneben gibt es viele weitere Bereiche der Kulturpflege im Landkreis. Einige davon sollen im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden. Geschichtsforschung, Heimatkunde Der Wunsch vieler Bürger, die Vergangenheit des eigenen Wohnortes und der umgebenden Heimat besser kennen zu lernen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dies zeigen immer wieder das wachsende Interesse für Vorträge und Führungen und die große Nachfrage nach ortsgeschichtlicher Literatur. Nicht nur in Gauting, sondern auch in anderen Orten des Landkreises haben sich historisch interessierte Bürger zu ortsgeschichtlichen Arbeitskrei- 235 10 Neues Heimatkundebuch für den Landkreis AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche sen zusammengefunden (z.B. Andechs, Feldafing, Gilching, Pöcking, Tutzing). Verschiedene Orte haben in den letzten Jahren Ortschroniken erstellt (z.B. Wörthsee, Berg, Feldafing, Gilching, Gauting), die auf lebhaftes Interesse gestoßen sind. Es ist geplant, diese verschiedenen Aktivitäten, soweit möglich und erfolgversprechend, zusammenzufassen und zu verknüpfen. Gemeinsames oder für das Gebiet zutreffendes Quellenmaterial soll gesammelt und ausgetauscht werden. Erfahrungen und Ergebnisse sollen verglichen, raumübergreifende Probleme gemeinsam untersucht werden. Wünschenswert wäre auch eine Vernetzung der verschiedenen Gemeindearchive, eventuell Speicherung wichtiger historischer Daten auf Datenträgern zur gegenseitigen Nutzung. Eine besondere Förderung der Heimatkunde in den Schulen wäre sehr wünschenswert. Es wurden von Seiten des Kreisheimatpflegers bereits Kopiervorlagen für den Heimatkundeunterricht erstellt und an die verschiedenen Schulen des Landkreises verteilt. Hier sollen in den kommenden Jahren Arbeitshefte zu verschiedenen Themenbereichen folgen. Im Jahr 2002 hat Kreisheimatpfleger Gerhard Schober ein Heimatkundebuch für den Landkreis Starnberg mit dem Titel “Heimat an der Würm” herausgegeben. Es gibt allen Interessierten einen hervorragenden Einblick in die historische Entwicklung des FünfSeen-Landes. Kulturförderung Der Kreistag hat im Jahr 1999 Leitlinien für die Kulturförderung des Landkreises erlassen, mit denen die finanzielle Unterstützung von kulturellen Vereinigungen und Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter geregelt wird. Außerdem wird ab dem Jahr 2000 jährlich ein Kulturpreis und ein Nachwuchsförderpreis durch den Landkreis vergeben. Die Preise sind mit je 2.500 Euro dotiert. Die Richtlinien für die Vergabe können beim Landratsamt eingesehen werden. 236 10.4.5 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Für den Bereich der Kulturpflege ergeben sich aus Sicht der beteiligten Fachämter folgende Handlungsmöglichkeiten: ¾ Zusammenfassung und Verknüp- fung der Projekte zur Geschichtsforschung im Landkreis, Vernetzung der Gemeindearchive (s. Kap. 10.4.4), Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Ansprechpartner: Brauchtumspflege, Volksmusik Manfred Schulz (Kreisheimatpfleger) Watzmannstr. 8a 82319 Starnberg Tel. (08151) 21489 [email protected] Heimatkunde, Denkmalschutz Gerhard Schober (Kreisheimatpfleger) Schulstr. 4 82131 Gauting-Unterbrunn Tel. (089) 8506759 Kulturförderung Landratsamt Starnberg Kulturreferent Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-225 [email protected] Kreisarchivpfleger Wilhelm Knott Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-264 [email protected] Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche 10.5 Denkmalschutz Der Landkreis Starnberg ist nicht nur reich an landschaftlichen Schönheiten, sondern auch an Baudenkmälern, die erhaltenswürdig sind. Zu einer nachhaltigen Entwicklung des Landkreises gehört es deshalb auch, diese Zeugnisse seiner Geschichte zu bewahren und auf deren kulturellen Wert aufmerksam zu machen. häuser am Starnberger See", u.a.) gefördert. Auch die durch diese Veröffentlichungen angeregten Zeitungsserien tragen dazu bei. Vor allem sollen auch in Zukunft Führungen, Vortragsreihen und Diskussionen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft werben. 10.5.1 Baudenkmalpflege Rund 730 Baudenkmäler im Landkreis Fortschreibung 2006 Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München hat in einer Denkmalliste sämtliche historischen Gebäude, welche baugeschichtlich bedeutend sind, inventarisiert. Derzeit sind etwa 730 Einzelobjekte im Landkreis Starnberg erfasst. Ergänzt wird die Denkmalliste durch einen Bildband, der allerdings im Buchhandel vergriffen ist. Die Denkmallisten können im Internet unter www.blfd.bayern.de, bei den Gemeinden sowie beim Landratsamt, welches als Untere Denkmalschutzbehörde für den praktischen Vollzug Ansprechpartner ist, eingesehen werden. Ein ehrenamtlich bestellter Kreisheimatpfleger unterstützt diese Beratung, archiviert die Bilddokumente und betreibt darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufnahme weiterer denkmalwürdiger Objekte wird sich im Allgemeinen auf wenige eventuell übersehene oder bisher nicht erkannte Objekte beschränken. Auch bei Renovierungen und Umbauten aufgedeckte historische und kunsthistorische Details können einen Nachtrag in die Denkmalliste zur Folge haben. Mit fortschreitender Zeit werden verstärkt auch Objekte aus den 20er und 30er Jahren sowie aus der Nachkriegszeit denkmalwürdig und müssen nachgetragen werden. Auch technische Besonderheiten müssen angesichts der schnellen Veränderungen zunehmend auf ihre Denkmalwürdigkeit überprüft werden. Der Denkmalschutzgedanke und seine Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit wurden bereits durch Veröffentlichungen (z.B. "Frühe Villen und Land- Abbildung 10/10: Baudenkmal Starnberger Bahnhof 10.5.2 Bodendenkmalpflege Im Boden befindliche geschichtliche Zeugnisse berichten über die vergangene örtliche Kulturgeschichte. Das Leben unserer Vorfahren ist nur teilweise erforscht. Oft kann nur durch den Erhalt ober- und unterirdischer Siedlungsfunde das geschichtsträchtige Leben unserer Vorfahren im Voralpenland nachvollzogen werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat diese archäologischen Örtlichkeiten archiviert. Derzeit sind mehr als 700 verschiedene Bereiche erfasst. Als Quellen für diese Bodendenkmalliste dienten neben früheren Archivalien Fundmitteilungen aus der Neuzeit und Beobachtungen aus der Luftbildarchäologie. Aufgrund der vermehrten Bautätigkeit, vor allem aber der über die historischen Ortsränder hinaus sich ausdehnenden Erschließung bisher unangetasteter Flächen wird der Archäologie in unserem Landkreis eine steigende Bedeutung zukommen. Sofern geschichtsträchtige Bereiche betroffen Archäologische Ausgrabungen zeugen von örtlicher Kulturgeschichte 237 10 Landkreis unterstützt Förderprojekte finanziell 238 AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche sind, ist eine wissenschaftliche Grabung erforderlich. Um die Kosten hierfür gering zu halten, sind vermehrt ehrenamtliche Helfer unter Leitung eines Archäologen tätig. Die Kommunen können erhebliche Hilfen leisten, z.B. durch unentgeltlichen Einsatz von Arbeitskräften des Bauhofes und durch den Einsatz von Maschinen und Transportfahrzeugen. Ohne eine freiwillige und unentgeltliche Arbeitsleistung ist heute eine Grabung finanziell fast nicht mehr in erforderlichem Umfang und in wünschenswerter Qualität zu leisten. Das Landesamt für Denkmalpflege kann die meisten Grabungen aus Mangel an Fachkräften nicht mehr in eigener Regie durchführen und unterstützt diese moderne Art der archäologischen Spurensicherung. Um die Erforschung der Vergangenheit unserer Heimat im oberen Würmtal in intensiver Basisarbeit zu fördern, hat sich in Gauting ein Verein für Archäologie und Geschichte gebildet. Der Verein hat sich zu Aufgabe gemacht, mit freiwilligen Helfern aus den eigenen Reihen archäologische Grabungen in und um Gauting zu fördern und soweit wie möglich finanziell zu unterstützen. Auch der Landkreis Starnberg unterstützt seit dem Jahr 2000 die Bodendenkmalpflege durch die Vergabe von Zuschüssen. Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln wurde die Möglichkeit geschaffen, bei überörtlich bedeutsamen Grabungen Zuschüsse zu gewähren, um deren fachmännische Begleitung zu gewährleisten. Die Verwendung der Zuschüsse erfolgt nach den "Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen des Landkreises für Maßnahmen der Bodendenkmalpflege". Durch die fachliche Begleitung bei Grabungsarbeiten kann auch das mittlerweile erhebliche ehrenamtliche Potenzial zur Bewahrung von Bodendenkmälern unterstützt und genutzt werden. Einem möglichst flexibel ausgestalteten Förderverfahren wurde deshalb insgesamt der Vorzug gegenüber der festen Anstellung entsprechender Fachkräfte eingeräumt. 10.5.3 Ziele und Handlungsmöglichkeiten Für den Bereich der Denkmalpflege ergeben sich aus Sicht der beteiligten Fachkräfte ein Interesse der Bevölkerung an ihren Denkmälern zu fördern, um hiermit dazu beizutragen, die Denkmäler auch in Zukunft zu erhalten und als wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu erkennen. Eine Maßnahme hierzu ist der bundesweite “Tag des offenen Denkmals”, der zukünftig jährlich im September stattfinden soll. Im Jahr 2006 waren auch sechs Denkmäler im Landkreis Starnberg der Öffentlichkeit zugänglich. Nähere Informationen hierzu unter www.tag-des-offenen-Denkmals.de. Weitere Handlungsmöglichkeiten ¾ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ ................................................................ Agenda 21- und Umweltbericht Landkreis Starnberg AGENDA 21 - Weitere Handlungsbereiche Ansprechpartner: Interessante Links: Landratsamt Starnberg Denkmalpflege Strandbadstr. 2 82319 Starnberg Tel. (08151) 148-447 [email protected] www.landkreis-starnberg.de www.denkmalschutz.de Deutsche Stiftung Denkmalschutz www.tag-des-offenen-denkmals.de Termine etc. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Hofgraben 4 80539 München Tel. (089) 2114-0 [email protected] www.blfd.bayern.de Kreisheimatpfleger Gerhard Schober Schulstr. 4 82131 Gauting-Unterbrunn Tel. (089) 8506759 Agenda 21 – Offensive Kapitel 10: AGENDA 21 Weitere Handlungsmöglichkeiten Unsere nächste Maßnahme ist: ¾ Erstellung eines Energiepasses für landkreiseigene Gebäude Zu erreichen bis: ¾ 2008/2009 Fortschreibung 2006 239 Herausgeber: Landratsamt Starnberg AGENDA 21 - Büro Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Telefon: (08151) 148-442 Telefax: (08151) 148-524 [email protected] www.landkreis-starnberg.de So erreichen Sie uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S6 Starnberg sowie Bushaltestelle Landratsamt