hessisches ministerium für wissenschaft und kunst 732
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hessisches ministerium für wissenschaft und kunst 732
Nr. 32 Grundbuch von Hanau Hanau Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. August 2013 Blatt Gemarkung Flur 9791 9791 Hanau Hanau 29 29 Flurstück 50/6 50/8 Fläche/ ha 0,1478 0,0017 6. Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kreuzkirchengemeinde in Hanau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau“ über: Grundbuch von Hanau Hanau Blatt Gemarkung Flur 8537 8537 Hanau Hanau 49 49 Flurstück 31/2 2/27 Fläche/ ha 0,1075 0,4506 7. Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kirchengemeinde der Christuskirche in Hanau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau“ über: Grundbuch von Hanau Hanau Blatt Gemarkung Flur 9047 9047 Hanau Hanau 40 47 Flurstück 48/6 113/31 Fläche/ ha 0,6516 0,0689 Seite 967 8. Aus dem Grundvermögen „Gesamtverband evangelisch-unierter Kirchengemeinden in Hanau“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau“ über: Grundbuch von Hanau Blatt Gemarkung Flur 8807 Hanau 25 Flurstück 359/1 Fläche/ ha 0,1491 III. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Kassel, den 2. Juli 2013 Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Das Landeskirchenamt gez. D r. O b r o c k Oberlandeskirchenrat --Vorstehende Urkunde wird hiermit ohne Anlagen bekannt gemacht. Wiesbaden, den 22. Juli 2013 Hessisches Kultusministerium Z.3 - 880.030.000 -00170StAnz. 32/2013 S. 966 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST 732 Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai 2013 Nach § 15 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes vom 12. Juni 1979 (GVBl. I S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 681), habe ich mit Erlass vom 19. Juli 2013 die Studienordnung der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 19. Juli 2013 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 273.005 II 6 – Gült.-Verz. 781, 322 – StAnz. 32/2013 S. 967 Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai 2013 Aufgrund von § 1 Abs. 5 Satz 4 und § 15 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes vom 12. Juni 1979 (GVBl. I S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 681), hat der Archivschulrat der Archivschule Marburg – Hochschule für Archiv wissenschaft – folgende Studienordnung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ausbildungsund Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst in Hessen vom 30. November 2011 (StAnz. S. 1622) Aufbau, Gliederung, Inhalt und Ziele des Studiums an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft. §2 Aufbau des Studiums (1) Das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im zeitlichen Umfang von insgesamt achtzehn Monaten gliedert sich in fünf Studienabschnitte, und zwar drei ganze und zwei verkürzte Trimester, von insgesamt 64 Wochen. Die Gesamtstundenzahl der Lehrveranstaltungen beträgt mindestens 1500 Stunden. Davon sollen mindestens 60 Stunden auf Besichtigungen und Exkursionen entfallen. Die Dauer einer Lehrveranstaltungsstunde beträgt 45 Minuten. (2) Die Studienabschnitte haben in der Regel folgende Reihenfolge: Herbsttrimester (HT) mit 11 Wochen, Frühjahrstrimester (FT) mit 15 Wochen, Sommertrimester (ST) mit 16 Wochen, Herbsttrimester (HT) mit 15 Wochen, Frühjahrstrimester (FT) mit 7 Wochen. (3) Die verbleibende Zeit entfällt auf Urlaubszeiten und die Zwischenprüfung. (4) Der Studienplan (Anlage 1 zu dieser Studienordnung) beschreibt innerhalb der Fachgebiete Archivwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Historische Hilfswissenschaften und Geschichtswissenschaften und ihrer Module die Lehrinhalte und Lernziele sowie die Art und den Umfang der Studienfächer unter Angabe der Gesamtstundenzahl der Module. Die Studienfächer sind Pflichtfächer, soweit nichts anderes angegeben wird oder die Leitung der Archivschule Marburg Studierenden die Teilnahme an den Studienfächern der Module H 3 und H 4 des Studienplanes unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Vorbildung in der lateinischen oder französischen Sprache freistellt. §3 Studienbeginn Das Studium an der Archivschule beginnt in der Regel am 1. Oktober eines Jahres. §4 Lehrinhalte und Lernziele des Studiengangs (1) Durch die Lehrinhalte wird festgelegt, was in den Fachstudien behandelt werden muss, um das jeweilige Lernziel zu erreichen. Die Lehrenden konkretisieren die Lernziele und bereiten Lehrinhalte und Lernziele methodisch und didaktisch auf. (2) Als allgemeine Lernziele sind anzusehen: a) Kennen als gedächtnismäßige Wiedergabe des Gelernten (Reproduktion), b) Verstehen als selbstständige Verarbeitung und Anordnung des Gelernten (Reorganisation), c) Anwenden/Beherrschen als Übertragung des Gelernten auf andere Sachverhalte (Transfer), d) Beurteilen als kritische Bewertung des Gelernten sowie das Finden neuer Lösungsansätze (Problemlösen).