hessisches ministerium für wissenschaft und kunst 732

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hessisches ministerium für wissenschaft und kunst 732
Nr. 32
Grundbuch
von
Hanau
Hanau
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. August 2013
Blatt
Gemarkung
Flur
9791
9791
Hanau
Hanau
29
29
Flurstück
50/6
50/8
Fläche/
ha
0,1478
0,0017
6. Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kreuzkirchengemeinde in Hanau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau“
über:
Grundbuch
von
Hanau
Hanau
Blatt
Gemarkung
Flur
8537
8537
Hanau
Hanau
49
49
Flurstück
31/2
2/27
Fläche/
ha
0,1075
0,4506
7. Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kirchengemeinde der
Christuskirche in Hanau“ gehen die nachfolgend aufgeführten
Grundstücke auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau“ über:
Grundbuch
von
Hanau
Hanau
Blatt
Gemarkung
Flur
9047
9047
Hanau
Hanau
40
47
Flurstück
48/6
113/31
Fläche/
ha
0,6516
0,0689
Seite 967
8. Aus dem Grundvermögen „Gesamtverband evangelisch-unierter Kirchengemeinden in Hanau“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Stadtkirchengemeinde
Hanau“ über:
Grundbuch
von
Hanau
Blatt
Gemarkung
Flur
8807
Hanau
25
Flurstück
359/1
Fläche/
ha
0,1491
III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Kassel, den 2. Juli 2013
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Das Landeskirchenamt
gez. D r. O b r o c k
Oberlandeskirchenrat
--Vorstehende Urkunde wird hiermit ohne Anlagen bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 22. Juli 2013
Hessisches Kultusministerium
Z.3 - 880.030.000 -00170StAnz. 32/2013 S. 966
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
732
Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen
der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai
2013
Nach § 15 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes vom 12. Juni 1979
(GVBl. I S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November
2011 (GVBl. I S. 681), habe ich mit Erlass vom 19. Juli 2013 die
Studienordnung der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 19. Juli 2013
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
273.005 II 6
– Gült.-Verz. 781, 322 –
StAnz. 32/2013 S. 967
Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg –
Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung
des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai 2013
Aufgrund von § 1 Abs. 5 Satz 4 und § 15 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes vom 12. Juni 1979 (GVBl. I S. 95), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 681), hat der
Archivschulrat der Archivschule Marburg – Hochschule für Archiv­
wissenschaft – folgende Studienordnung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ausbildungsund Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst in Hessen
vom 30. November 2011 (StAnz. S. 1622) Aufbau, Gliederung, Inhalt
und Ziele des Studiums an der Archivschule Marburg – Hochschule
für Archivwissenschaft.
§2
Aufbau des Studiums
(1) Das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für
Archivwissenschaft – im zeitlichen Umfang von insgesamt achtzehn
Monaten gliedert sich in fünf Studienabschnitte, und zwar drei
ganze und zwei verkürzte Trimester, von insgesamt 64 Wochen. Die
Gesamtstundenzahl der Lehrveranstaltungen beträgt mindestens
1500 Stunden. Davon sollen mindestens 60 Stunden auf Besichtigungen und Exkursionen entfallen. Die Dauer einer Lehrveranstaltungsstunde beträgt 45 Minuten.
(2) Die Studienabschnitte haben in der Regel folgende Reihenfolge:
Herbsttrimester (HT) mit 11 Wochen, Frühjahrstrimester (FT) mit
15 Wochen, Sommertrimester (ST) mit 16 Wochen, Herbsttrimester
(HT) mit 15 Wochen, Frühjahrstrimester (FT) mit 7 Wochen.
(3) Die verbleibende Zeit entfällt auf Urlaubszeiten und die Zwischenprüfung.
(4) Der Studienplan (Anlage 1 zu dieser Studienordnung) beschreibt
innerhalb der Fachgebiete Archivwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Historische Hilfswissenschaften und Geschichtswissenschaften und ihrer Module die Lehrinhalte und Lernziele sowie die
Art und den Umfang der Studienfächer unter Angabe der Gesamtstundenzahl der Module. Die Studienfächer sind Pflichtfächer,
soweit nichts anderes angegeben wird oder die Leitung der Archivschule Marburg Studierenden die Teilnahme an den Studienfächern
der Module H 3 und H 4 des Studienplanes unter Berücksichtigung
des jeweiligen Standes der Vorbildung in der lateinischen oder
französischen Sprache freistellt.
§3
Studienbeginn
Das Studium an der Archivschule beginnt in der Regel am 1. Oktober eines Jahres.
§4
Lehrinhalte und Lernziele des Studiengangs
(1) Durch die Lehrinhalte wird festgelegt, was in den Fachstudien
behandelt werden muss, um das jeweilige Lernziel zu erreichen.
Die Lehrenden konkretisieren die Lernziele und bereiten Lehrinhalte und Lernziele methodisch und didaktisch auf.
(2) Als allgemeine Lernziele sind anzusehen:
a) Kennen als gedächtnismäßige Wiedergabe des Gelernten (Reproduktion),
b) Verstehen als selbstständige Verarbeitung und Anordnung des
Gelernten (Reorganisation),
c) Anwenden/Beherrschen als Übertragung des Gelernten auf andere Sachverhalte (Transfer),
d) Beurteilen als kritische Bewertung des Gelernten sowie das
Finden neuer Lösungsansätze (Problemlösen).

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