TOP 15: Ordnung der Bereitschaften

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TOP 15: Ordnung der Bereitschaften
Vorlage für die Sitzung des
Bundesausschusses der
Bereitschaften am
14./15.03.2009 in Hamburg
TOP 15: Ordnung der Bereitschaften
A.
Problemstellung
Die Ordnung der Bereitschaften ist am 15.01.2009 durch das Präsidium mit der
Maßgabe beschlossen worden, dass ggf. die Änderungen und Ergänzungen zum
Entwurf der Bundessatzung aufgrund der Sitzung des Präsidialrates am 22.01.2009
noch entsprechend in die vorgenannten Ordnungen aufzunehmen sind.
Die Ordnung wurde an den Präsidialrat im Umlaufverfahren mit Frist bis 23. Februar
2009 weitergeleitet.
Gegen das Umlaufverfahren wurde ein formaler bzw. verfahrensmäßiger Einwand
eingebracht, weshalb eine Erörterung auf der Präsidialratssitzung am 19.03.09
erforderlich ist.
B.
Abstimmung
Das detaillierte Ergebnis der Abstimmung des Präsidialrats im Umlaufverfahren zu
der Ordnung der Bereitschaften, Stand 22.01.2009, lautet:
Der LV Mecklenburg-Vorpommern hat gegen das Umlaufverfahren einen Einwand
erhoben. Es wird als nicht sachgerechtes Verfahren ohne Möglichkeit der Erörterung
beanstandet und eine Beschlussfassung in der Bundesversammlung abgelehnt.
Die Voten der weiteren Mitgliedsverbände lauten:
Zustimmung zur Ordnung sowie zu
den verbindlichen,
mit seitlichen
Längsstrichen gekennzeichneten Teilen
gemäß § 19(3) DRK-Satzung
Badisches Rotes Kreuz
Berliner Rotes Kreuz
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Oldenburg
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Verband der Schwesternschaften
Zustimmung unter Vorbehalt der Baden-Württemberg
Befassung und Zustimmung des Nordrhein
Bundesausschusses der Bereitschaften
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Vorbehalt einer Zustimmung bei Westfalen-Lippe
Nichtverbindlichkeit der Aussagen zu
den Gemeinschaften in Ziffer 1.2
(Allgemeiner Teil).
Enthaltung
Bayerisches Rotes Kreuz
Der Entwurf der Ordnung der Bereitschaften, Stand 22.01.2009 wurde dem
Bundesausschuss der Bereitschaften am 06.02.2009 zugeleitet.
C.
Lösungsvorschläge
Aufgrund der eingebrachten Vorbehalte der Mitgliedsverbände (s. o. B.) wird sich der
Bundesausschusses der Bereitschaften auf seiner Sitzung am 14./15. März 2009
erneut mit der Ordnung befassen.
Über die Ergebnisse wird auf der Präsidiumssitzung am 19.03.2009 sowie auf der
Präsidialratssitzung am 19.03.09 berichtet.
Soweit sich aufgrund der Bundesausschusssitzung Änderungen und / oder
Ergänzungen in der Ordnung der Bereitschaften ergeben, hat sich das Präsidium am
19.03.2009 ggf. erneut mit dieser Ordnung zu befassen.
Andernfalls verbleibt es bei dem Präsidiumsbeschluss vom 15.01.2009 wonach die
Ordnung der Bereitschaften mit dem Ziel an den Präsidialrat weitergeleitet wird, den
verbindlichen Teil der Ordnung der Bereitschaften, der jeweils mit einem Längsstrich
gekennzeichnet ist, zu beschließen und die Ordnung der Bereitschaften der
außerordentlichen Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
D.
Beschlussempfehlung/Votum
1. Der Ordnung der Bereitschaften mit Stand 22.01.2009, ggf. mit Änderungen
der Beratung in der Sitzung am 14./15. März 2009, wird zugestimmt.
2. Die Empfehlung der Weiterleitung der Ordnung der Bereitschaften, ggf. in der
Fassung des Beratungsergebnisses der Sitzung am 14./15. März 2009, an
Präsidium, Präsidialrat und Bundesversammlung zur Beschlussfassung gemäß
§§ 4 (3), 9.1 und 19 (3) der DRK – Satzung wird bestätigt.
gez.
Eckhard Otte
Leiter des Teams Ehrenamt
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