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Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Nr. 2 Februar 2008 VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz ab Seite 19 5 VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest – VdWeb-Bewerb 2008 8 I WU-Studie zur Effizienz energetischer MaSSnahmen 24 8. Bauforum Rheinland-Pfalz am 30. Mai 2008 Komplettsanierung … … im bewohnten Zustand. Trefortis Wertsanierung® – das bedeutet Komplettsanierung, bei der Ihre Mieter während der Umbauphase wohnen bleiben können. Die Mieter werden von Anfang an sorgfältig informiert, integriert und betreut. Das sorgt für eine positive Grundeinstellung und für einen zügigen, reibungslosen Ablauf in maximal zwei Wochen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen der Trefortis Wertsanierung®. 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Die Herausforderungen sind viel komplexer, weil der Rückbau oder Abriss von Wohnraum gleichzeitig mit spezifischen, qualitativen Herausforderungen der Stadt- und Regionalentwicklung verbunden ist. Mit diesen Feststellungen beginnt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung seinen jüngsten Bericht zur Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland. Denn Städte und Regionen, die lediglich den Rückbau zur Anpassung an veränderte quantitative Nachfrageentwicklungen in den Vordergrund stellen, laufen Gefahr, als Wohnstandort immer weniger attraktiv zu werden, sie drohen zu veröden. Deshalb besteht die qualitative Herausforderung in der Beantwortung der Frage, wie die Attraktivität der lokalen und regionalen Wohn- und Lebensbedingungen unter völlig veränderten Bedingungen gestaltet werden kann. Damit erscheint auf den ersten Blick die Wohnungsmarktsituation zumindest insgesamt unproblematisch. Und der Blick auf die Vergangenheit, in der die Überwindung von Wohnraumversorgungsengpässen die zentralen Herausforderungen darstellten, scheint dieses zu bestätigen. In der Vergangenheit konnten die Herausforderungen immer wieder leicht an der rein quantitativen Beobachtung von Angebots- und Nachfrageentwicklungen festgemacht werden. Dies reicht aber heute nicht mehr aus, weil sich die Entwicklungslinien an den Wohnungsmärkten deutlich gewandelt und die regionalen Unterschiede zugenommen haben. Das wird nicht zuletzt an der völlig unterschiedlichen Entwicklung von Leerstandsquoten und der Preise deutlich. Heute kommt es in zunehmendem Maß darauf an, den qualitativen Herausforderungen gerecht zu werden. Aber auch in Städten und Regionen mit Wohnraumversorgungsengpässen steigen neben den quantitativen auch die qualitativen Herausforderungen. So nehmen z. B. in Städten, in denen die Mietpreise steigen, die Segregationseffekte zu, denen es zu begegnen gilt. Oder man hat mit regionalen Ausstrahlungen zu kämpfen, wie den Verkehrsstaus morgens und abends etwa um Köln und Düsseldorf oder Frankfurt, die schon heute das Etikett des Verkehrskollapses verdienen. Der Anstieg der Spritpreise senkt dabei nicht den qualitativen Anpassungsdruck in den Regionen, sondern steigert diesen noch zusätzlich. So wäre es z. B. viel zu kurz gesprungen, wenn man den mit den zunehmenden Leerständen in einigen Regionen verbundenen Herausforderungen lediglich mit Schließlich haben auch die Analysen der Auswirkungen des demographischen Wandels mehr als deutlich gezeigt, dass aktuell und in den nächsten Jahrzehnten die Wir werden weniger, älter und bunter, so lauten dabei die zentralen Stichworte, die nicht isoliert betrachtet werden können, wenn man über qualitative Anpassungen der Wohnungsbestände nachdenkt. Und natürlich gilt es, die schwierige Frage zu beantworten, wie ein Angebot zum Wohnen und Leben bei künftig quantitativ geringerer Nachfrage aussehen muss, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Und in den nächsten Jahren ist unter qualitativen Aspekten mit einer weiteren Zunahme der Herausforderungen zu rechnen. Man denke dabei nur an die Entwicklungen beim Energiebedarf und den Energiepreisen, die durch die Energie- und Klimapolitik noch zusätzlich verschärft werden. Die eingangs zitierte Beschreibung der entspannten Wohnungsmärkte durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt deshalb – isoliert betrachtet – in eine völlig falsche Richtung, da es zur Schlussfolgerung eines deutlichen Rückgangs der Herausforderungen verleitet. Das Gegenteil ist richtig. Um die zunehmenden Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir unter anderem noch mehr Informationen zu den qualitativen Veränderungen bei der Nachfrage zum Wohnen. Deshalb haben sich unsere beiden Verbände auch an einem vom GdW in Auftrag gegebenen Gutachten zu den aktuellen und künftigen Wohntrends beteiligt, um für Hessen, NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz vertiefte Aussagen zu erhalten. Mit den Ergebnissen ist im Sommer zu rechnen. Unsere beiden Verbände werden damit einen weiteren Beitrag zur Diskussion eines den Bedürfnissen unserer Mitgliedsunternehmen gerecht werdenden Instrumentariums leisten, der einen qualitativen Sprung nach vorn bedeuten kann. Ihre Burghard Schneider Dr. Rudolf Ridinger Verbandsdirektor/Vorstand Verbandsdirektor/Vorstand VdW Rheinland Westfalen VdW südwest 2/08 • VerbandsMagazin 2 Inhalt 4 AKTUELLES 7 Dritter Klaus-Novy-Preis ging nach Berlin. 4Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2007/2008 Veröffentlichung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen 4 DIW: Zuwanderung seit 2003 rückläufig 4 Info-Flyer des Hammonia-Verlags überarbeitet 5 Robert Jungk Preis 2007: Projekt der GAG AG Köln ausgezeichnet 5 VdWeb-Bewerb 2008: Wer hat den besten Web-Auftritt? Gemeinsamer Wettbewerb des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest 6 GfK-Umfrage: Die meisten leben in Wohlfühl-Wohnungen 6 Wohneigentumsprogramm der KfW Förderbank jetzt flexibler 6 Forschungsprojekt des Bundesumweltministeriums zum Klimaschutz vor Ort 7 Dritter Klaus-Novy-Preis vergeben: Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum 7 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag 2008 Lebendige Wohnquartiere – gute Nachbarschaften 8 IWU-Studie zur Effizienz energetischer Maßnahmen Selbst das 7-Liter-Haus rechnet sich nur sehr bedingt 10Wettbewerb „Zukunft planen“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgelobt 10 Deutscher Bauherrenpreis 2008 verliehen VdW-Mitgliedsunternehmen unter den Preisträgern 11 „Zurück in die Stadt ist kein Selbstläufer“ Aktuelle Forschungsergebnisse des BBR 12 POLITIK 8 IWU-Studie zur Effizienz energetischer Maßnahmen 12 12 13 13 14 14 15 16 Erfolgreiche KfW-Förderung wird ausgebaut CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Fördermittel bis 2011 „sicher“ Energie-Einspar-Verordnung: Höhere Anforderungen ab 2009 Neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Bei Neubauten sind ab 2009 erneuerbare Energien Pflicht Gebäudesanierung: CO2-Ausstoß von Wohngebäuden deutlich gesunken Brandenburg: Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“ Bayern: Modellvorhaben „Energieeffizienter Wohnungsbau“ Saarland und Hamburg Zwei weitere Länder mit BID- und HID-Gesetzen zur Stärkung privater Initiativen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein 17 RECHT 17 18 18 31 31 16 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz steht erneut auf dem Prüfstand. VerbandsMagazin • 2/08 Mietrecht – Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung möglich – Modernisierungsvereinbarungen und Erhöhung der Vergleichsmiete Mietrecht: Formelle Anforderungen von Mieterhöhungserklärungen erleichtert Zwangsvollstreckungsrecht Kein eigener Räumungstitel bei kurzer Lebensgemeinschaft erforderlich Betriebskosten: Kosten der Reinigung des Öltanks Betriebskostenrecht: Mitteilung der neuen Anschrift 19 LANDESAUSGABEN Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 19 26 27 30 19 21 26 29 30 19 Aktuelles 26 Politik 28 Verbände und Gremien Aktuelles Personalia Verband und Gremien Medienecho Aktuelles Politik Verband und Gremien Jubiläen Personalia/Jubiläen Inhalt 3 32 PROJEKTE 32 34 WBG Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG und RWTH Aachen Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07 GSG Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH Vorreiter bei Nutzung von Erdwärme – Grundwasser wärmt Seniorenwohnungen 36STEUERN 36 37 37 38 38 Lohnsteuer: Neuregelung bei Arbeitgeberdarlehen Körperschaftsteuer: Organschaften im kommunalen Bereich mit dauerdefizitären Gesellschaften problematisch Lohnsteuer: Lohnsteuer-Richtlinien werden angepasst Jahressteuergesetz 2008 in Kraft getreten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht Reform vom Bundeskabinett verabschiedet 39 B ILDUNG UND BERUF 32 Titelbild: Die WBG Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG war das Praxisprojekt für Planen und Bauen im Bestand von Studierenden der RWTH Aachen. 39 40 41 42 42 42 Fort- und Weiterbildungsangebote März 2008 Chancen für den Führungsnachwuchs Zwischen Engagement und Beförderungsstau EBZ – Europäisches Bildungszentrum: Kuratorium stellte Weichen für die Zukunft Erfahrungsaustausch von Berufsschullehrern in Würzburg Umsetzung des novellierten Ausbildungsberufes in die Schulpraxis Südwestdeutsche Fachakademie: Der Wohnungsmarkt in der Zukunft EBZ – Europäisches Bildungszentrum Kompaktstudiengang „Controlling“ startet im März 43 FÜR SIE GELESEN 43 43 44 45 45 Bettina Schlelein: Kooperationspotenziale von Wohnungsgenossenschaften Seibt/Hallf: Leben in Nachbarschaften Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/ Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) – Investitionsprozesse im Wohnungsbestand – Abschlussbericht zum EU-Forschungsvorhaben EUROPOLIS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) Baukultur! Planen und Bauen in Deutschland Taschenbuch für den Wohnungswirt 2008 46 Technik, Bauen, Planen 46 Neues aus dem Normenwerk: Erweiterte Berechnungsverfahren 47 PANORAMA 40 Professor Dr. Volker Eichener über die Personalentwicklung in der Wohnungswirtschaft 47 Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland Aktueller Zahlenspiegel 1/2008 47 IMPRESSUM 48 STELLENANZEIGEN 2/08 • VerbandsMagazin 4 Aktuelles GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2007/2008 Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat zum sechsten Mal in Folge eine detaillierte Analyse der Lage und zukünftigen Entwicklung der Branche in Deutschland vorgelegt. Grundlage der Analyse sind die validen Basisdaten aus der jährlichen Befragung aller vom GdW bundesweit vertretenen rund 3.000 Wohnungsunternehmen der Mitgliedsverbände des GdW sowie die verfügbaren relevanten Daten und Erhebungen der amtlichen Statistik und der wichtigsten Wirtschaftforschungsinstitute zur Gesamtsituation der Branche. Mit zahlreichen Tabellen und Grafiken informiert das Kompendium über folgende Einzelaspekte: π Entwicklung des Wohnungsangebotes (Wohnungsbautätigkeit, Entwicklung und Struktur der Wohnungsbauinvestitionen) π Trends der Wohnungsnachfrage (sozio- DIW Zuwanderung seit 2003 rückläufig Die Bevölkerungszahl in Deutschland geht seit 2003 kontinuierlich zurück. Die Nettozuwanderung kann den natürlichen Bevölkerungsrückgang nicht mehr ausgleichen. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Kamen 2001 noch rund 270.000 Personen nach Deutschland, betrug die Net- tozuwanderung 2006 nur noch 23.000 und wird voraussichtlich dieses Jahr noch geringer ausfallen. Der Studie zufolge würde eine Nettozuwanderung von jährlich 200.000 Personen zu einer geringfügig geringeren Einwohnerzahl von 76 Millionen im Jahr 2050 führen. Erst bei einer noch höheren Nettozuwanderung von durchschnittlich 270.000 Personen jährlich wäre ein nahezu stabiler Bevölkerungsstand erreichbar. ökonomische Rahmenbedingungen, demographische Entwicklungstrends) π Situation auf den Wohnungsmärkten (Mieten und Betriebskosten, Immobilienund Baulandmärkte) π GdW-Wohnungsmarktbarometer. Für die vom GdW auf Bundesebene und in Brüssel vertretenen Wohnungsunternehmen enthält die Publikation folgende Angaben: π Anbieterstruktur im deutschen Wohnungsmarkt π Rechtsformen, Eigentümerstrukturen, Geschäftsmodelle π Bautätigkeit und Investitionen π Investitionsprozesse im Bestand der 50er- und 60er-Jahre π Energetische Gebäudesanierung π Innovative Dienstleistungen rund um das Wohnen π Beschäftigung und Ausbildung π Betriebliche Unternehmenskennzahlen. Die Broschüre, ISBN 978-3-87292-272-4, 204 S., 35 Euro, kann bestellt werden beim Hammonia-Verlag Tel.: 0800 2020801 (Nulltarif ) Fax: 0531 708619 E-Mail: [email protected] Hammonia-Verlag, Hamburg Info-Flyer überarbeitet Seit vielen Jahren vertreibt der HammoniaVerlag, Hamburg, für die Wohnungsunternehmen „Info-Flyer“ zur Mieter- und Mitgliederinformation. Sie decken Themenbereiche wie „Richtig heizen und lüften“, „Feuchtigkeit in der Wohnung“, „Betriebskosten“ usw. ab. Der Hammonia-Verlag hat jetzt zahlreiche Info-Flyer überarbeitet und durch weitere Themen ergänzt. Nachstehend ein Ausschnitt: π „Mehr Lebensqualität – Wohnen in Genossenschaften“: Der Flyer erläutert die Besonderheiten des Wohnens in Genossenschaften. VerbandsMagazin • 2/08 π „Gute Nachbarschaft – Wir haben etwas gegen Einbrecher“: Der Flyer gibt nützliche Tipps zur Prävention vor Einbrüchen. π „Geordnete Finanzen – Mietschulden vermeiden“: Der Flyer informiert, welche Hilfsangebote bei Mietschulden bestehen. π „Geordnete Finanzen – Kleines 1 x 1 der Betriebskosten“: Der Flyer gibt einen Überblick über die verschiedenen Betriebskostenarten und erläutert, für welche Betriebskosten das Unternehmen nur Inkassostelle ist und welche Betriebskosten beeinflussbar sind. π „Gute Nachbarschaft – Unser Haus ist in Ordnung“: Der Flyer wirbt um Verständnis für den Umgang mit der Hausordnung. π „Gesundes Wohnen – Feuchtigkeit in der Wohnung“: Der Flyer gibt Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften. π „Gesundes Wohnen – Richtig heizen und lüften“: Der Flyer ist der „Klassiker“ und auch in russischer und türkischer Sprache lieferbar. Alle Flyer können jeweils zum Paketpreis von 5,80 Euro für 20 Exemplare beim Hammonia-Verlag bei Melanie Mielke Tel.: 040 520103-36 E-Mail: [email protected] bestellt werden. Aktuelles 5 Robert Jungk Preis 2007 Projekt „Nascha Kwartihra“ der GAG Köln ausgezeichnet Die GAG Immobilien AG, Köln, hat mit ihrem Projekt „Nascha Kwartihra“ Neuland betreten und ist dafür mit dem Robert Jungk Preis 2007 der Kategorie „Unternehmen im Wandel“ ausgezeichnet worden. „Nascha Kwartihra“ heißt auf russisch „Unsere Wohnung“ und ist der Name einer von der GAG aufgebauten, ambulant betreuten Wohngemeinschaft (WG) russischsprachiger Menschen mit Demenz in Köln-Vingst. Der Robert Jungk Preis, der NRW-weit als wichtigster Wettbewerb zum Thema Bürgerengagement gilt, stand im vergangenen Jahr unter dem Motto „UnternehmungsLust – Mit Engagement den demogra- fischen Wandel gestalten“. Gewürdigt worden sind Projekte und Initiativen bzw. „Unternehmer in Sachen Demografie“, die soziale Verantwortung übernehmen und mit viel Engagement und Kreativität Netzwerke aufbauen oder nachhaltig auf die Verbesserung der Verhältnisse in den Stadtteilen hinwirken. Das prämierte GAG-Projekt in Köln-Vingst greift die besonderen Bedürfnisse älterer, demenzkranker Menschen auf. Die Kommunikation in der von einem ambulanten Dienst, ehrenamtlichen Kräften und Angehörigen rund um die Uhr betreuten, im Juli 2006 eingerichteten WG läuft größtenteils auf russisch ab – zumal die Deutschkenntnisse der Bewohner krankheitsbedingt oft „verloren gegangen“ sind. Das innovative Organisationsmodell der Bewohner-GbR, das in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Stadt Köln umgesetzt worden ist, sorgt dafür, dass die Bewohner bzw. deren Angehörige über einen möglichst großen Gestaltungsspielraum verfügen. Auslober des erstmals im Jahr 1999 vergebenen Robert Jungk Preises sind neben der Robert Jungk Stiftung, Salzburg, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das Städte-Netzwerk NRW. Weitere Informationen unter www.robertjungkpreis.nrw.de Gemeinsamer Wettbewerb des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest VdWeb-Bewerb 2008: Wer hat den besten Web-Auftritt? Der VdW Rheinland Westfalen und der den Alltag von immer mehr Menschen. VdW südwest loben im Jahr 2008 – zum Nach Informationen des Statistischen zweiten Mal nach der erfolgreichen PreBundesamtes sind fast 70 Prozent der miere im Jahr 2006 – wieder einen Wettüber Zehnjährigen in Deutschland onbewerb um die besten line – das Gros unter Internet-Präsenzen für ihnen täglich oder fast ihre rd. 700 Mitgliedstäglich. Erst kürzlich unternehmen aus. Im hat eine Untersu„VdWeb-Bewerb 2008“ chung der Bundeswerden Webauftritte arbeitsgemeinschaft ausgezeichnet, die der Senioren-Orgasich bezüglich ihrer nisationen (BAGSO) zielgruppenbezogenen bestätigt, dass immer Mit diesem „Banner“ durften die Nutzerführung und mehr ältere Menschen -bindung sowie Dienst- Preisträger des ersten Internetwettdie Vorteile der digibewerbs „VdWeb-Bewerb 2006“ leistungsorientierung, talen Welt entdecken. ihre Internetseiten schmücken. ihrer Gestaltung und Über zwei Drittel der Funktionalitäten sowie Befragten zwischen 50 innovativer technischer Lösungen posiund 92 Jahren suchen dort gezielt nach tiv von der Konkurrenz abheben. Informationen. Aktuelle Angebote werden regelrecht „inszeniert“ und per Newsletter an Interessenten verschickt. Mieter können Schäden über den 24-StundenNotdienst online melden oder bequem vom heimischen Schreibtisch ihre neuen Bankdaten mitteilen. Sie finden sämtliche Informationen über „ihren“ Vermieter und dessen zusätzliche Dienstleistungen. Sich als Unternehmen im Internet zu präsentieren, ist heute schon fast so selbstverständlich wie der Eintrag im Telefonbuch. Das Web 2.0 durchdringt Die Mitgliedsunternehmen beider Verbände erhalten in Kürze die Ausschreibungsunterlagen. Die (aller)meisten Wohnungsunternehmen sind zwar längst „drin“, viele schon seit Jahren – doch wird kontinuierlich an den Webseiten gearbeitet. Der „VdWeb-Bewerb 2008“ soll anregen, motivieren und ein Forum bieten, um Erfahrungen und Erkenntnisse zwischen den Unternehmen auszutauschen. Zudem erhalten alle Teilnehmer nach der Preisverleihung ihre „Einzelbewertungen“, ergänzt um konkrete Vorschläge, wie sie ihren Internetauftritt optimieren können. 2/08 • VerbandsMagazin 6 Aktuelles GfK-Umfrage Die meisten leben in WohlfühlWohnungen Die überwältigende Mehrheit der Deutschen fühlt sich wohl in ihren eigenen vier Wänden. Es sind 90 Prozent! Das hat eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Nürnberg, jetzt bei Personen über 14 Jahren ermittelt, die in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde von der Zeitschrift „Apotheken Umschau“. 68 Prozent der Deutschen glauben danach, besser zu wohnen als ihre Eltern früher. Aber natürlich gibt es auch Kritikpunkte. 30 Prozent der Menschen in Orten unter 50.000 Einwohnern geben an, keine gute Anbindung an Ärzte und Apotheken zu haben. Unter den Großstädtern beklagen 38 Prozent fehlende Grünflächen. 28 Prozent der Deutschen kritisieren die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. 43 Prozent der jungen Deutschen (20 bis 29 Jahre) würden gern umziehen. Dennoch finden es 44 Prozent aller Deutschen ideal, das ganze Leben an einem Ort zu bleiben. 97 Prozent aller Eigenheimbesitzer sind zufrieden mit ihrer Wohnsituation. Das gleiche gilt für 84 Prozent der Mieter. Sieht man genauer hin, ergeben sich folgende Höchstwerte für Wohnmängel: 16 Prozent nennen den Lärm, 13 Prozent Abgase durch Verkehr und Industrie, je sieben Prozent beklagen zu wenig Licht und zu viel Kälte und Luftzug. Schimmelbefall und andere Allergene beschweren je sechs Prozent der Menschen. Als häufigste Umzugsgründe fand die Umfrage heraus: Wunsch nach eigenem Heim (33 Prozent), Wunsch nach größerer Wohnung (32 Prozent), Traum vom Garten (24 Prozent). Und jeweils 19 Prozent zog es in eine modernere Wohnung, eine attraktivere Gegend oder eine preisgünstigere Wohnung. VerbandsMagazin • 2/08 KfW Förderbank Wohneigentumsprogramm jetzt flexibler Zum 1. Februar 2008 hat die KfW Förderbank die Konditionen im Wohneigentumsprogramm flexibilisiert. Nachdem früher eine Laufzeit von 30 Jahren fix war und die Kunden lediglich zwischen Zinsbindungsfristen von fünf oder zehn Jahren wählen konnten, werden ab sofort Kredite mit Laufzeiten von bis zu 20 und bis zu 35 Jahren angeboten. Die Zinsbindungsfristen betragen optional fünf, zehn oder 15 Jahre. Mit dieser Umstrukturierung kommt die Förderbank den Wünschen vieler Antragsteller nach längerfristigeren Zinssicherheiten und nach kürzeren Programmlaufzeiten nach. Das Programm dient der langfristigen und zinsgünstigen anteiligen Finanzierung des Baus oder des Erwerbs selbst genutzter Eigentumswohnungen und Eigenheime. Seit 2006 schließt die Förderung auch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen ein. Nähere Informationen, etwa zu den Zinssätzen des Programms, das z. B. mit dem CO2Gebäudesanierungsprogramm sowie dem Programm „Ökologisch Bauen“ kombiniert werden kann, finden sich im Internet unter www.kfw-foerderbank.de (> Bauen, Wohnen, Energie Sparen > Programme für Wohnimmobilien). Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und der KfW Förderbank aufgelegten Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ sollen die Energiesparpotenziale in kleinen und mittleren Unternehmen (= KMU) erschlossen werden. Neben der Gewährung von „Investitionskrediten für Energieeinsparmaßnahmen“ werden qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen bezuschusst. Nähere Informationen hierzu im Internet unter www.energieeffizienz-beratung.de Bundesumweltministerium Forschungsprojekt zum Klimaschutz vor Ort Das Bundesumweltministerium unterstützt Regionen, die in Zukunft 100 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen beziehen wollen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt über insgesamt 1,3 Millionen Euro für drei Jahre wurde Ende 2007 aufgelegt. Getragen wird das Projekt „Entwicklungsperspektiven für nachhaltige 100%-Erneuerbare-Energie-Regionen in Deutschland“ von der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung dezentraler Energietechnologien (deENet GmbH), Kassel, und der Universität Kassel. Die Wissenschaftler untersuchen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kommunen und Regionen ihre Energieversorgung kurzund mittelfristig komplett auf erneuerbare Energien umstellen können. In Nordhessen, so das Ministerium, habe sich bereits ein starkes Netzwerk aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung gebildet, das deshalb als Vorbild für dieses ehrgeizige Vorhaben gelten könne. Mit dem Projekt sollen langfristig neue Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen werden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.deenet.org abrufbar. Aktuelles 7 Dritter Klaus-Novy-Preis vergeben Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum das Gegenmodell zum Verkauf von kommunalen Wohnungsbeständen in Dresden gewürdigt. Am 23. November 2007 wurde der dritte Klaus-Novy-Preis für Innovationen beim genossenschaftlichen Bauen und Wohnen vergeben. Der Preis im Wert von 10.000 Euro wird alle fünf Jahre vom Spar- und Bauverein Solingen eG ausgeschrieben. Der Wettbewerb 2007 stand unter dem Motto „Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum“. Die Jury hob insgesamt hervor, dass der Genossenschaftsgedanke gerade angesichts des vielfachen Verkaufs von Wohnungen eine wichtige Rolle dabei spielen kann, Wohnraum Den 1. Preis erhielt die Bewohnergefür die Bewohner zu sichern. nossenschaft „Bremer Höhe“ in Ber28 Einsendungen zum Klauslin / Prenzlauer Berg, ursprünglich Novy-Wettbewerb belegten Der Vorstandsvorsitzende des Spar- und Bauverein Solingen eG, Mieter eines großen Wohnblocks, auch bei der dritten AusloUlrich Bimberg (l.), und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeindie sich durch die Gründung einer bung wieder die wichtige Rolle schaft der Wohnungsgenossenschaften im GdW, Hubert Scharlau Genossenschaft dem drohenden der Genossenschaftsidee bei (2. v. r.), im Kreise der Preisträger. Ausverkauf ihrer Wohnungen wider Umsetzung neuer Wohndersetzten. Über 500 Wohnungen formen in verschiedenen geBewohnerschaft, deren unterschiedliche wurden in Selbstverwaltung übernommen sellschaftlichen Mileus. Finanzierungsmöglichkeiten mit Einfallsund vielfältige nachbarschaftliche Projekte reichtum berücksichtigt wurden. Hervorgeschaffen. Der Preis ist dem 1991 verstorbenen Ökogehoben wurde die auf die besonderen nomen und Genossenschaftstheoretiker Wohnbedürfnisse eingehende Architektur Ein 2. Preis wurde an die Bau- und WohKlaus Novy gewidmet, der sich insbesondedes Wohnobjektes. nungsgenossenschaft WohnSinn eG, re in den achtziger Jahren mit wissenschaftDarmstadt, ein Mitgliedsunternehmen des lichen Arbeiten, populären VeröffentliEin weiterer 2. Preis ging an die WohVdW südwest, vergeben. Mit der Vergabe chungen und Ausstellungen für eine Ernungsgenossenschaft Johannstadt eG in an WohnSinn würdigte die Jury die Eigenneuerung der genossenschaftlichen Dresden. Mit dem Dresdner Projekt wurde initiative einer bunt zusammengesetzten Wohn- und Lebenskultur einsetzte. 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag 2008 Lebendige Wohnquartiere – gute Nachbarschaften Vom 6. bis 8. Mai 2008 findet in Frankfurt der 6. Gemeinsame Genossenschaftstag statt. Ausrichter der Veranstaltung ist der VdW südwest. Mitveranstalter sind der VdW Rheinland Westfalen, der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, der Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen und der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt. Das Motto des alle zwei Jahre stattfindenden gemeinsamen Genossenschaftstages lautet in diesem Jahr: „Lebendige Quartiere – gute Nachbarschaften“. Das Generalthema der Veranstaltung wird zum Auftakt zunächst aus der Sicht der europäischen Nachbarn behandelt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen weiter fünf Arbeitsgruppen zu den Themen „Quartiersentwicklung“, „Alternative Unternehmensfinanzierung“, „Wohnmodelle“, „Personalentwicklung“ und „Marketing/PR“, die von den veranstaltenden Verbänden moderiert und im zeitlichen Ablauf in zwei Durchgängen angeboten werden, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit haben, je zwei Arbeitsgruppen zu besuchen. Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung dürfte die Vorstellung der Studie „Nachbarschaften“ durch Prof. Klaus Hurrelmann von der Universität Bielefeld sein. Den Abschluss der Veranstal- tung wird eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung zahlreicher gesellschaftlich relevanten Gruppierungen und Institutionen zum Thema „Nachbarschaften – ein Generalthema für Genossenschaften und andere Akteure“ bilden. Neben einer Abendveranstaltung am 7. Mai 2008 gehört auch eine gemeinsame Vorabendveranstaltung am 6. Mai 2008 zum Programm des 6. Gemeinsamen Genossenschaftstages. Nähere Informationen werden in Kürze ins Internet unter www.genossenschaften-ja.de eingestellt. 2/08 • VerbandsMagazin 8 Aktuelles IWU-Studie zur Effizienz energetischer Maßnahmen Selbst das 7-Liter-Haus rechnet sich nur sehr bedingt Die aktuellen klimapolitischen Debatten orientieren sich mit Blick auf den potenziellen Beitrag der Gebäudewirtschaft zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen nahezu ausschließlich an dem Kriterium der technischen Machbarkeit. Ein zusätzlicher Investitionsschub ist allerdings nur zu erreichen, wenn sich die entsprechenden Projekte in der Regel auch rechnen. Gerade bei ehrgeizigen Projekten ist dies aber nach wie vor die Ausnahme. Dies belegt eine vom VdW südwest beim Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Darmstadt, in Auftrag gegebene Studie. Sie ermöglicht eine Versachlichung der Debatte und zeigt darüber hinaus Wege für eine Beschleunigung der Energieeinsparungen auf. Diese Argumentation ist schon alleine deshalb problematisch, weil der Gebäudebestand faktisch nicht von heute auf morgen komplett saniert werden kann. Das IWU selbst schätzt die derzeitige energetische Modernisierungsrate im Gebäudebestand auf jährlich 0,75 Prozent. Als besonders ehrgeiziges Ziel, sozusagen als Maximalziel, wird eine Erhöhung dieser Quote auf 2,5 Prozent angestrebt. Selbst wenn man dies als realistisch unterstellt, würde der Immobilienbestand erst innerhalb von 40 Jahren einmal „energetisch umgedreht“. Hinzu kommt, dass sich die Investitionskosten natürlich auch amortisieren müssen. Die IWU-Studie unterscheidet dabei merückgewinnung. Bei den Einzelmaßnahmen wird deutlich, dass den Dämmmaßnahmen eine besondere Bedeutung unter Effizenzgesichtspunkten zukommt (siehe Grafik). Effizienz von Maßnahmenpaketen Nun orientieren sich die öffentlichen Diskussionen aber nicht an Einzelmaßnahmen. Auch die Selbstnutzer, die Vermieter und Mieter interessiert bei Sanierungen die Gesamtbilanz des Ergebnisses. Dadurch werden die Fragestellungen natürlich wesentlich komplexer. Nicht zuletzt deshalb, weil bei der Durchführung mehrerer Einzelmaßnahmen, die Effekte nicht einfach nur aufaddiert werden können. Um sich der Antwort auf die Wirtschaftlichkeit von komplexen Sanierungen zu nähern, hat das IWU in seiner Studie anhand eines Beispielgebäudes mit neun Wohneinheiten diverse Alternativen in einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung gegenübergestellt. Kapitalwert bei Realisierung der Modernisierungsumlage In den letzten Jahren sind mehrere Passivhausprojekte realisiert worden, dabei zunehmend auch im Rahmen der Gebäudesanierung. Es geht also. Der Passivhausstandard kann damit als Messlatte für energetische Sanierungen bereits heute oder spätestens in wenigen Jahren dienen. So argumentieren viele Politiker und Wissenschaftler mehr oder weniger explizit. Wer dieser Argumentation folgt, kommt dann leicht zu dem Ergebnis, dass es die Gebäudeeigentümer sind, die hier auf der Bremse stehen. VerbandsMagazin • 2/08 zwischen der Wirtschaftlichkeit von Einzelmaßnahmen und der Betrachtung von Maßnahmenpaketen zur Realisierung von Energieeinsparungszielen. Dabei wurde unterschieden zwischen einer Standardsanierung mit einem anschließenden Heizenergiebedarf von 193 kWh/(m²a), der Realisierung eines 7-Liter-Hauses und schließlich auch eines 3-Liter-Hauses. Berücksichtigt wurden dabei auch die Ergebnisse bei Einbeziehung von Fördermöglichkeiten. Effizienz der Einzelmaßnahmen Bei den Einzelmaßnahmen sind nach dieser Studie deutliche Unterschiede bei den Kosten pro eingesparter Kilowattstunde zu verzeichnen. Das Spektrum reicht dabei von unter 1 Cent bis zum Extremwert von 35 Cent bei Lüftungsanlagen mit Wär- Es zeigt sich, dass sich nur das 7-LiterHaus, und dabei auch nur unter bestimmten Bedingungen, rechnen kann. In dem vom IWU gewählten Beispiel wird unterstellt, dass die Modernisierungsumlage am Markt realisiert werden kann. Im konkret berechneten Fall wäre dies eine Aktuelles 9 Mietsteigerung von 4,20 auf über 5,50 Euro. Selbst wenn diese Mietsteigerung realisiert werden sollte, rechnet sich die Maßnahme nur dann, wenn die jährlichen Mietsteigerungen auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt nicht über einem Prozent liegen. Bei der Gesamtsicht der Annahmen wird deutlich, dass diese nur in seltenen Fällen auch tatsächlich zutreffen (siehe auch Tabelle). Effizienz der Märkte Die Studie wirft aber nicht nur erhebliche Fragen zur Wirtschaftlichkeit von Projekten und damit natürlich auch zu den zu erwartenden Konsequenzen der aktuell geplanten neuen Rahmenvorgaben in der Energieeinsparverordnung auf. Problematisiert wird beispielsweise die Frage nach der Vermietbarkeit von Wohnungen unter energetischen Gesichtspunkten. Selbst wenn derzeit empirische Erhebungen zeigen, dass die Mieter bei der Wohnungswahl energetischen Fragen noch nicht ein besonderes Gewicht verleihen, wird sich dies nicht zuletzt aufgrund von Energiepreissteigerungen schnell ändern. Auch der Verbraucher selbst hat durch sein Verhalten einen erheblichen Einfluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Gibt es MögEnergetische Einzelmaßnahmen lichkeiten, etwa durch Bereitstellung von zeitnahen Verbrauchsinformationen, die Energie-effizienz über den Verbrauch vor allem eine schnellere Verbreitung von zu steigern? Es stellen sich dabei also noch Innovationen erzielt werden. Die Kommuzahlreiche offene Fragen. nikation auf den entsprechenden Märkten ist deshalb ein ganz besonders wichtiger Optimistisch stimmt die Studie allerdings Beitrag zur Realisierung der angestrebten durch die Darstellung der erheblichen Ziele. Denn Politik, Industrie und DienstInnovationsdynamik auf diesem Gebiet. leister auf dem Gebiet der Gebäudetechnik, Gerade hier kann durch Informations- und Vermieter und Mieter teilen gemeinsam Erfahrungsaustausch mehr Effizienz und das Ziel der Energieeffizienzsteigerung. Die Studie kann beim VdW südwest, Daniela Shumate Tel.: 069 97065-101 Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] kostenpflichtig bezogen werden. 2/08 • VerbandsMagazin 10 Aktuelles Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wettbewerb „Zukunft planen“ ausgelobt Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Rahmen der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ den bundesweiten Wettbewerb „Zukunft planen – kostengünstiges, klimagerechtes Bauen und Wohnen im Bestand“ ausgelobt. Der zunehmende demographische Wandel und die damit einhergehende weitere Ausdifferenzierung von Wohnbedürfnissen, der Trend zurück in die Innenstadt sowie die Umsetzung der europäischen Energieund Klimaschutzziele erfordern innovative und zukunftsfähige Lösungen im Wohnungsbau. Das Bauen im Bestand gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist zentrales Thema für die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung, der Energieeinsparung und der Bauqualität. Dem kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen kommt dabei eine wichtige Schlüsselrolle zu. Im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs sollen vorbildliche Planungskonzepte zum energieeffizienten Bauen im Bestand unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels erarbeitet und ausgezeichnet werden. Gesucht werden dafür Ideen für bezahlbare und gut gestaltete Lösungen für das Bauen im Bestand. In dem zweistufigen Verfahren sollen zunächst geeignete Grundstücke bzw. Gebäude gefunden und anschließend dafür zukunftsfähige Planungskonzepte entwickelt werden. Bewerben können sich öffentliche und private Grundstückseigentümer (Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Private). Von den Grundstückseigentümern wird erwartet, dass sie sich zu den Chancen der Realisierung eines der in der 2. Stufe prämierten Projekte positionieren. Es steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 75.000 Euro zur Verfügung. Eine Auswahl der Projekte wird anschließend in einem Katalog und einer Wanderausstellung der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Bewerbungsunterlagen für die 1. Stufe mit allen erforderlichen Unterlagen sind im Internet unter www.bbr.bund.de in der Rubrik „Ausschreibungen/Wettbewerb/Stellen“ „Architekturwettbewerbe“ abrufbar. Bewerbungen können bis zum 3. März 2008 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat IV S 3, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin eingereicht werden. Deutscher Bauherrenpreis 2008 verliehen Mitgliedsunternehmen unter den Preisträgern Der Wohnungsbau in Deutschland soll den Prinzipien der Nachhaltigkeit entsprechen. Ein Ziel, das durch die aktuelle Diskussion über die Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel an das Bauen ergeben, eine noch stärkere Gewichtung erhält. Dazu können technische Innovationen in erheblichem Maße beitragen. Nutzerfreundliche und energiesparende Technik im Wohnbereich wird angesichts der rasant steigenden Kosten für den Energiebereich immer wichtiger. In den letzten Jahren hat es einen Schub technischer und anderer Innovationen gegeben, die im Zuge der Modernisierung und des Neubaus Eingang in den Wohnungsbau finden. Sie betreffen beispielsweise neue Formen der Energieeinsparung und -gewinnung in Verbin- VerbandsMagazin • 2/08 dung mit dafür geeigneten neuartigen Materialien und Techniken, die elektronische Steuerung der alltäglichen Nutzung und Überwachung der Hausfunktionen sowie neue Möglichkeiten der durch elektronische Medien unterstützten Betreuung und wohnbegleitenden Hilfe für ältere Bewohner oder Bewohner mit Behinderungen. Deshalb ist es kein Zufall, dass die Verleihung des Deutschen Bauherrenpreises 2008 in der Kategorie „Neubau“ am 10. Januar 2008 im Rahmen der Bau-Fachmesse DEUBAU in Essen stattfand und mit dem Symposium „Technische Innovationen im Wohnungsbau“, einer Gemeinschaftsaktion der in der Arbeitsgruppe KOOPERATION zusammenarbeitenden Verbände mit der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verbunden wurde. Drei Auszeichnungen gab es für Projekte von Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest. Die Jury verlieh nach Prüfung von 132 eingereichten Projekten insgesamt 10 Bauherrenpreise und 11 Besondere Anerkennungen. Die BGW Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH erhielt den Bauherrenpreis für ihr Projekt „Wohnen mit Versorgungssicherheit“ (Wohnanlage mit Seniorenwohnungen). Die bauverein AG, Darmstadt, erhielt einen Preis für den Neubau zweier Wohngebäude im Akaziengarten. Die Wohn+Stadtbau GmbH, Münster, wurde für ihren „Neubau Gartenstadthäuser Merschkamp“ in Münster ausgezeichnet. Aktuelles 11 Aktuelle Forschungsergebnisse des BBR „Zurück in die Stadt ist kein Selbstläufer“ Im Rahmen der Tagung „Städte im demographischen Wandel“ der Deutschen Gesellschaft für Demographie am 6. Dezember 2007 in Berlin stellten Michaela Hirschle und Markus Sigismund vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn, neuere Ergebnisse zur Mobilitäts- und Motilitätsforschung vor – ein Beitrag zur aktuellen Diskussion über die „Renaissance der Stadt“ und des Trends „zurück in die Stadt“. Aus Sicht der beiden Verfasser fokussiert sich die Mobilitätsforschung zu sehr auf Fragen der Mobilitätsbereitschaft und der Wohnpräferenzen sowie auf das Ergebnis – die Wanderungen. So verleite die Einengung des Mobilitätsbegriffs auf die Migra- tion zu Fehlschlüssen von dem Verhalten der Haushalte auf ihre Wünsche. Erst eine zusätzliche Betrachtung der Möglichkeit umzuziehen liefere ein aussagefähiges Gesamtbild der Mobilität. Hierzu zählen z. B. Analysen der finanziellen Möglichkeiten und Preise sowie der Wohnangebote. Ausgewählte Ergebnisse Die Wanderungsbilanzen schrumpfender und wachsender Städte entwickeln sich sehr heterogen. Für die Städte in wachsenden Wohnungsmarktregionen sind die Wanderungsverluste an das Umland als wesentliches Element der „klassischen“ Wohnsuburbanisierung auch aktuell ungebrochen hoch. Dort dominieren noch immer die Fortzüge, während Wanderungsgewinner das weitere Umland, Kleinstädte und kleine Gemeinden sind. In diesen Städten ist aus Sicht der Verfasser das Wohnungsangebot schlichtweg zu gering. In den schrumpfenden Wohnungsmarktregionen dagegen halten zwar auch die Wanderungsverluste an das Umland an, sie erfahren aber durch den Rückgang der Fortzugszahlen eine positive Entwicklung. Die Ergebnisse belegen für alle Wohnungsmarktkonstellationen, dass ein „Zurück in die Stadt“ im Sinne einer echten Rückwanderung aus dem Umland nicht nachzuweisen ist. Ebenso lasse sich die These einer gestiegenen Präferenz für städtisches Wohnen mit dem vorliegenden empirischen Material nicht abschließend beantworten. Wenn in einigen Städten jetzt mehr Einwohner in der Stadt gehalten werden, dann sei dies kaum einer Renaissance der Städte im Wertesystem der Nachfrager geschuldet. Vielmehr erlebe eine aktive Wohnungs- und Baulandpolitik eine Renaissance als Instrument zur Stärkung der Vitalität der Kernstädte. „Diese Botschaft zu transportieren sollte ein zentrales Anliegen der aktuellen Diskussion sein“, empfehlen die Verfasser. 2/08 • VerbandsMagazin 12 Politik Erfolgreiche KfW-Förderung wird ausgebaut CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Fördermittel bis 2011 „sicher“ Ein inhaltlicher Schwerpunkt des am 5. Dezember 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenpakets zum integrierten Energieund Klimaprogramm der Bundesregierung sind die „Förderprogramme der energetischen Sanierung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur“. Das im Jahr 2001 ins Leben gerufene CO2Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank zählt neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den zentralen klimapolitischen Elementen im Immobilienbereich. Das von der Wohnungswirtschaft in Relation zum Wohnungsbestand überdurchschnittlich intensiv in Anspruch genommene Förderprogramm soll, so der Beschluss, „weiterentwickelt“ und bis zum Jahr 2011 verstetigt werden. „Zudem wird das Energieeinsparpotenzial, das in städtischen Strukturen und sozialer Infrastruktur vorhanden ist, stärker ausgeschöpft“ durch die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen an Kommunen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW hatten die Fördereffekte, bezogen auf die Jahre 2005 und 2006, durch ein Wissenschaftskonsortium unter Leitung des Bremer Energie Instituts (BEI) evaluieren lassen. Danach leistet das Programm „einen substanziellen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich in Deutschland“. Um die beträchtlichen Minderungspotenziale in den nächsten Jahren weiter systematisch zu erschließen, ist eine umfangreiche Umstrukturierung der KfWProgramme im Bereich der Wohnimmobilien geplant. Was den schrittweisen Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen angeht, so sollen in enger Kooperation mit der Wohnungswirtschaft – sowie unter Einbeziehung der Energieversorger – siedlungsbezogene Lösungen gefunden werden. Ziel ist die Umstellung auf Nah- oder Fernwärme aus Kraft-WärmeKopplung. Anfang 2008 wird der derzeit in Vorbereitung befindliche deutschlandweite Wettbewerb „Energiesparhaus in der Stadt“ (u. a. mit einer „good practice“-Datenbank und Plakette) gestartet. Zudem ist ein weiterer Wettbewerb zum Thema „Energieeffiziente Stadt“ geplant; dieser steht in Verbindung mit dem geplanten neuen Förderbaustein „Optimierung vorhandener Stadtstrukturen“. Schließlich hat die KfW Förderbank angekündigt, ihr ProgrammMonitoring weiter auszubauen. Energie-Einspar-Verordnung Höhere Anforderungen ab 2009 Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll die gerade erst um die Energieausweise erweiterte Energie-EinsparVerordnung (EnEV) erneut novelliert werden. Die Änderungen sollen in zwei Stufen durchgeführt werden. In einer ersten Stufe hat das Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 die Eckpunkte der Novellierung der EnEV 2009 beschlossen: π Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. VerbandsMagazin • 2/08 π Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise bis 2020 außer Betrieb zu nehmen. Der erforderliche Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert. Bis zum Frühjahr 2008 wird in einer zweiten Stufe das Rechenwerk der EnEV an die neuen energetischen Anforderungen angepasst. Für Wohngebäude wird darüber hinaus eine Umstellung der Bilanzierung auf die bisher nur für Nichtwohngebäude geltende DIN V 18599 – mit deutlich vereinfachten Randbedingungen – diskutiert. Der Entwurf der EnEV 2009 wird dem Bundeskabinett am 21. Mai 2008 zum Beschluss vorgelegt. Anschließend geht die Verordnung zur Zustimmung in den Bundesrat, um am 1. Januar 2009 in Kraft zu treten. Das gewählte zweistufige Verfahren soll frühzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen und es ermöglichen, dass die EnEV 2009 zeitgleich mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Politik 13 Neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Bei Neubauten sind ab 2009 erneuerbare Energien Pflicht In der Kabinettssitzung am 5. Dezember 2007 hat die Bundesregierung die Eckdaten für das neue Erneuerbare-EnergienWärme-Gesetz (EEWärmeG) beschlossen. bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren. π Wärmenetze Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss. Das Gesetz hat drei Säulen: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können. π Nutzungspflicht Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Privatpersonen, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-WärmeKopplung nutzen. Die Nutzungspflicht muss grundsätzlich bei allen Neubauten erfüllt werden, die nach dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden. Angesichts langer Planungsvorläufe sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor. π Finanzielle Förderung Keine erneuerbaren Energien nutzen muss insbesondere, wer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich im Sommer 2008, einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht oder das Vorhaben angezeigt hat. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur diejenigen Bauherren die Pflicht erfüllen müssen, die auch Zeit hatten, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm der Bundesregierung wird auf Für Bestandsgebäude werden keine Anforderungen im Gesetzentwurf beschrieben. Allerdings können die Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Gebäudesanierung CO2-Ausstoß von Wohngebäuden deutlich gesunken Der CO2-Ausstoß von Wohngebäuden hat sich durch Verbesserungen im Bau und beim Heizen deutlich verringert. Der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids verringerte sich von 1990 bis 2005 um 13 Prozent oder rund 16 Millionen Tonnen. Das erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee bei der Vorstellung des bundesweit ersten CO2-Gebäudereports in Berlin. Der CO2-Gebäuderepot zeigt, dass durch energetische Sanierungen und Neubauten in Deutschland bis 2020 bis zu 50 Millionen Euro Heizkosten gespart werden können. „Konkret heißt das, in einem mit 30.000 Euro sanierten Einfamilienhaus können pro Jahr rund 2.500 Euro Heizkosten eingespart werden“, rechnete der Bundesbauminister vor. 2/08 • VerbandsMagazin 14 Politik Brandenburg Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“ Die bisherige Stadtentwicklungs-, Stadtumbau- und Wohnungspolitik des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) des Landes Brandenburg hat dazu beigetragen, den Sanierungsstau in den Städten abzubauen, Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, die Wohnraumversorgung zu verbessern und den Folgen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels entgegenzuwirken. Mit dem Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“, den das Kabinett im Januar 2006 bestätigt hat, wurden die wesentlichen Ansatzpunkte für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklungs-, Stadtumbauund Wohnungspolitik im Land Brandenburg formuliert. Das daraus abgeleitete 10-Punkte-Programm wird Zug um Zug in der Förderpraxis des Landes umgesetzt: 1.Stärkung der Innenstädte 2.Stärkung der Städte als Wirtschaftsstandort und als Basis für Wissen 3.Konsequente Fortführung des Stadtumbaus 4.Förderung familiengerechten Wohnens und von Wohnen im Alter 5.Infrastrukturausstattung im Rahmen der Stadtentwicklung integrativ sichern 6.Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und lokaler Netzwerke 7.Anregung und Unterstützung interkommunaler Kooperation 8. Klare Fördersystematik 9.Erschließung von EU-Programmen für Aufgaben der Stadtentwicklung und des Stadtumbaus im Rahmen der „Städtischen Dimension“ 10.Integrierte Stadtentwicklungskonzepte als Basis für eine situationsgerechte Unterstützung der Städte und für einfache Förderverfahren Standen bisher im Stadtumbau vor allem Fragen des Rückbaus und der Konsolidierung der Wohnungsmärkte im Blickfeld, wird der zukünftigen Politik für die Städte ein erweitertes Verständnis des Begriffs „Stadtumbau“ zugrunde zu legen sein. Über das bisherige Aufgabenverständnis hinaus werden stärker integrativ auch Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Integration der Sektoren Bildung, Forschung und Wissenschaft und der Infrastruktur im Rahmen des Stadtumbaus und der Stadtentwicklung zu betrachten sein. Dabei wird von dem Grundsatz „Städte stärken“ ausgegangen, um vorhandene Potenziale weiterzuentwickeln. Fachliche Schwerpunkte der zukünftigen Politik für die Städte im Sinne eines erweiterten Stadtumbaus liegen in der konsequenten Orientierung auf die Entwicklung der Innenstädte, auf der Stärkung der Städte als Wirtschaftsstandorte und als Basis für Wissen, in der konsequenten Fortführung des Stadtumbaus sowie in der Ausrichtung der Wohnungspolitik auf familiengerechtes Wohnen und Wohnen in Alter. In regionalen Wachstumskernen und Stadtumbaustädten werden verstärkt die gegebenenfalls in ihrer Schwerpunktsetzung modifizierten Regelprogramme der Städtebau- und Wohnraumförderung eingesetzt, um in diesen Städten eine Beschleunigung der Sanierungs- und Entwicklungsvorhaben zu erreichen. Daneben trifft eine „Spitzenförderung“, die auf den EFREFörderschwerpunkt „Nachhaltige Stadtentwicklung“ der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 aufgebaut und bei der besonders auch die ressortübergreifende Unterstützung wirtschaftlicher und wissensorientierter Belange Berücksichtigung finden soll. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sind Fördervoraussetzung Voraussetzung hierfür wird sein, dass zukünftig auf kommunaler Ebene Maßnahmen und Projekte, die das Land unterstützen soll, im Rahmen von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) in ihrer Notwendigkeit und in ihren beabsichtigten Wirkungen erläutert und begründet werden. Das INSEK bildet zukünftig die Grundlage und planerische Voraussetzung für Entscheidungen hinsichtlich einer finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Stadtentwicklung durch das Land. Zusätzlich wird mit Hilfe der integrierten Stadtentwicklungskonzepte geprüft, welche weiteren Fördermöglichkeiten sowohl durch nationale Programme als auch durch die übrigen Landesressorts bestehen. Bayern Modellvorhaben „Energieeffizienter Wohnungsbau“ Bayern fördert im Rahmen des Modellvorhabens „e% – Energieeffizienter Wohnungsbau“ zehn Pilotprojekte mit Konzepten zur Senkung von CO2-Emissionen und Energieverbrauch. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollen dabei um mindestens 40 bis 60 Prozent unterschritten werden. VerbandsMagazin • 2/08 Bei diesen Projekten sollen Konzepte umgesetzt werden, die durch den Einsatz innovativer Techniken, intelligenter Planung und Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner unausgeschöpfte Energieeinsparpotenziale nutzen. Die Oberste Baubehörde hat jetzt aus 34 Bewerbungen vier Neubauten und sechs Bestandmodernisierungen ausgewählt. Diese Modellvorhaben des experimentellen Wohnungsbaus werden innerhalb von fünf Jahren an zehn Standorten in ganz Bayern realisiert und durch drei bayerische Hochschulen wissenschaftlich begleitet. Politik 15 Saarland und Hamburg Zwei weitere Länder mit BID- und HID-Gesetzen zur Stärkung privater Initiativen Mit dem Saarland und Hamburg haben zwei weitere Länder Gesetze zur Stärkung privater Initiativen in der Stadtentwicklung beschlossen, die international unter den gängigen Bezeichnungen „BID“ und „HID“ laufen. munalen Satzungsrecht, der Abgabenfestsetzung und -erhebung u. a. den bereits existierenden BID-Gesetzen in anderen Bundesländern wie Hamburg, Hessen, Niedersachsen und SchleswigHolstein. Saarland: Gesetz zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung (BIDG) Hamburg: Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen Am 27. September 2007 ist im Saarland das BIDG in Kraft getreten. Der Landtag des Saarlandes hat es einen Tag zuvor beschlossen. Er strebt mit diesem Gesetz an, die Standortqualität und Attraktivität von Innenstädten, Stadtteil- und Gemeindezentren zu verbessern und zur Förderung der Wirtschaft beizutragen. Hamburg ist deutschlandweit das erste Land, das das Prinzip der Business Improvement Districts (BIDs) gesetzlich auch auf Wohnquartiere übertragen hat. Das „Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen“ wurde von der Bürgerschaft am 9. November 2007 beschlossen. Damit werden in Hamburg erstmals Innovationsinitiativen in Wohnquartieren (HIDs) gesetzlich eingeführt. Mit diesem Gesetz wird Grundstückseigentümern und anderen Betroffenen vor Ort zu diesem Zweck ein rechtlicher Rahmen zur Verfügung gestellt, damit sie in Eigenverantwortung Bündnisse für Investition und Dienstleitung gründen und in eigener Organisation und Finanzverwaltung umfeldverbessernde Maßnahmen durchführen können. Saarländischer Landtag Das mit wenigen Paragrafen knapp gehaltene Gesetz folgt gesetzestechnisch und -rechtlich mit den Quotenregelungen, dem Antragsverfahren, dem kom- Den BID-Quartieren vergleichbar schließen sich hier private Initiativen aus Grundstückseigentümern zusammen, um gemeinsam ihr Wohnquartier zu verschönern. Das Gesetz ist wiederum die Grundlage, auf der eine finanzielle Abgabe von allen Eigentümern eingezogen werden kann, wenn genügend Eigentümer die Initiative unterstützen, das heißt, nicht mehr als ein Drittel der Grundeigentümer sich dagegen ausspricht. Das Abgabenaufkommen wird für die vorher festgelegten Maßnahmen im Quartier eingesetzt. Erstes Pilotprojekt für ein Innovationsquartier in Hamburg ist die Großwohnsiedlung Steilshoop. Mit dem auch europaweit ersten „Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen“ übernimmt Hamburg, wie schon bei der Einführung der BIDs, eine Vorreiterrolle. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Innovationsquartiere sollen in allen Arten von Wohnquartieren eingerichtet werden können, vom Villengebiet bis hin zu Großwohnsiedlungen. Dabei können auch Quartiere, in denen neben Wohnungen auch Geschäfte und Dienstleistungen existieren, Innovationsquartiere werden. Hamburgs Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko betont, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt werden können, die nicht Aufgabe der Stadt sind. „Es muss sich immer um zusätzliche, ergänzende Maßnahmen handeln. Maßnahmen der Daseinsvorsorge bleiben weiterhin städtische Pflichtaufgabe.“ Axel Gedaschko, Stadtentwicklungssenator der Freien und Hansestadt Hamburg Die Einführung der Innovationsquartiere und das Pilotprojekt in Steilshoop erzeugen ein hohes wissenschaftliches Interesse. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb das Pilotprojekt Steilshoop im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprogramms als eines von acht Modellvorhaben ausgewählt. 2/08 • VerbandsMagazin 16 Politik Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2007 ein Mahnschreiben wegen nur unzureichender Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG an Deutschland gerichtet und damit das dem Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 226 EG-Vertrag vorgelagerte Vorverfahren eingeleitet. Die Kommission kritisiert u. a. die Ausnahmeregelung im Bereich der Vermietung von Wohnraum in § 19 Abs. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieser lässt eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse bei der Vermietung von Wohnraum zu. Die Vorschrift widerspreche der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG, die Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus erachtet die Kommission die Vorschriften über Entlassungen aus rassischen Gründen nicht als ausreichend. Auch die Tatsache, dass Betroffene innerhalb von zwei Monaten ihre Rechte geltend machen müssen moniert die Kommission; ebenso die Vorgaben zur Beteiligung von Interessenverbänden an entsprechenden Verfahren. Warnung vor Änderungen des AGG Der GdW, der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest kritisieren die Bestrebungen der EU, die Bundesregierung zur Verschärfung des AGG auch im Bereich der Regelungen für die Wohnungswirtschaft zu veranlassen. Denn sie hatten sich für eine Regelung im AGG eingesetzt, die eine unterschiedliche Behandlung von Mietinteressenten zum Zwecke der sozialen und kulturell-ethnischen Durchmischung der Quartiere ermöglicht und nicht unter Diskriminierungsverdacht stellt. Auf diese Weise können sozial stabile Bewoh- VerbandsMagazin • 2/08 ner- und Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse in den Quartieren geschaffen und erhalten werden. „Der § 19 Absatz 3 AGG ist nicht diskriminierend, sondern fördert eine ausgewogene Belegung und die Integration in den Wohnquartieren“, sagte GdW-Präsident Lutz Freitag. „Würde die Kommission sich mit ihrer Forderung durchsetzen, so führt dies im Ergebnis zu einer wachsenden Segregation und letztlich Ghettoisierung.“ render und stabiler Nachbarschaften sowie sozial und kulturell vielfältiger Quartiere“, erklärte der GdW-Präsident. Der GdW und die Regionalverbände hätten in den letzten Jahrzehnten intensiv für Integration und Stabilität in den Wohnquartieren und insbesondere in den Großsiedlungen gearbeitet. Im Rahmen der Integrationsbestrebungen beteiligen sich die von ihnen vertretenen Unternehmen mit großem Engagement am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und leisten ein umfangreiches soziales Quartiersmanagement. Die dafür aufgewandten Mittel machen jährlich schätzungsweise mehr als 500 Millionen Euro aus. Deutsches Modell des Wohnens Völlig unverständlich sei diese Bestrebung der EU-Bürokratie auch deswegen, weil sie im Gegensatz zur Politik der EU-Kommission stehe, die mit ihren Fonds für regionale Entwicklung gerade integrative Strategien fördern und damit der starken Konzentration von sozialen und wirtschaftlichen Problemen in den städtischen Ballungsgebieten begegnen wolle. Eine Änderung der Belegungspraxis würde die sozialen Spannungen in den Quartieren und Siedlungen erheblich verstärken und sich im schlimmsten Fall – wie aktuell wieder in Frankreich, wo eine soziale und ethnische Durchmischung der Banlieues nicht erreicht worden ist – in offenen Auseinandersetzungen entladen können. „Die Wohnungswirtschaft ist ein verlässlicher Partner der Städte auch und gerade im Bezug auf die soziale und ethnische Integration und den Erhalt funktionie- Das deutsche Modell des Wohnens habe zu hoher Wohnqualität bei bezahlbaren Mieten geführt, auch und gerade für Menschen mit Migrationshintergrund. Die soziale und ethnische Vielfalt in deutschen Städten und Quartieren sei wesentlich größer und der soziale Frieden sicherer als in den meisten anderen Ländern dieser Welt. Ausschreitungen, wie sie gerade erneut in den Banlieues von Paris passiert waren, seien in Deutschland wegen der sozialräumlichen Integration der Zuwanderer und des sozial engagierten Belegungsmanagements der Wohnungsunternehmen nicht zu befürchten. Eine Änderung des AGG im Sinne der EUBürokratie würde kontraproduktiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in Deutschland wirken, betonte Lutz Freitag. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatten die Minister eine Leipzig Charta beschlossen, in der festgestellt wird, dass eine gut konzipierte soziale Wohnraumpolitik ein wirkungsvolles Instrument sein könne, um den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Städten und Stadtregionen zu erreichen. Der § 19 Abs. 3 AGG sei eine wesentliche Voraussetzung, um den Wohnungsunternehmen diese – auch von der EU propagierte – Wohnraumpolitik zu ermöglichen. Recht 17 Mietrecht Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung möglich Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. September 2007 entschieden, dass das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung gemäß § 559 BGB nicht allein dadurch entfällt, dass er dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme nicht rechtzeitig, das heißt spätestens drei Monate vor deren Beginn, mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mit Schreiben vom 18. August 2004 kündigte die Hausverwaltung den Mietern eine Modernisierung durch Einbau eines Personenaufzugs an. Der Beginn der Arbeiten wurde für September 2004 angekündigt. Die angekündigte Mieterhöhung nach Abschluss der Maßnahme sollte voraussichtlich 108,08 Euro monatlich betragen. Die Mieter erklärten daraufhin ihre Duldung der Maßnahme nur unter der Voraussetzung, dass die Miete nicht erhöht werde. Ab September 2004 wurde der Aufzug eingebaut. Mit Schreiben vom 22. Juli 2005 machte der Vermieter eine Mieterhöhung von 107,06 Euro monatlich ab Oktober 2005 geltend. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB ausgeschlossen ist, wenn die Mitteilung des Vermieters über die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme dem Mieter entgegen § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB später als drei Monate vor Beginn der Maßnahme zugegangen ist und der Mieter ihr widersprochen hat. Der BGH entschied, dass eine verspätete Mitteilung nicht den Ausschluss des Rechts des Vermieters zur Folge hat, die Miete nach einer Modernisierung gemäß §§ 559 ff. BGB zu erhöhen. Dies ergebe schon ein Vergleich mit den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der zu erwartenden Erhöhung der Miete gänzlich unterlässt. Für diesen Fall ordnet das Gesetz in § 559b Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. BGB nicht den Ausschluss des Mieterhöhungsrechts, sondern lediglich eine Verschiebung des Beginns der Mieterhöhung um sechs Monate an. Führt eine gänzlich unterlassene Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB aber nur zu einer Verzögerung des Eintritts der Mieterhöhung, kann eine erfolgte, wenn auch verspätete Modernisierungsmitteilung keine für den Vermieter nachteiligere Rechtsfolge auslösen. Die dreimonatige Ankündigungsfrist dient dem Zweck, dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, sich auf die beabsichtigte (Bau-) Maßnahme einzustellen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob er diese dulden und die damit verbundene Mieterhöhung hinnehmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 554 Abs. 3 Satz 2 BGB Gebrauch machen möchte. Zweck der Ankündigungsfrist ist es dagegen nicht, dem Vermieter im Falle einer verspäteten Mitteilung die Umlegung der Kosten einer von ihm durchgeführten Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter im Rahmen des § 559 BGB zu versagen (Urteil des BGH vom 19.09.2007, Az.: VIII ZR 6/07, www.bundesgerichtshof.de). Mietrecht Modernisierungsvereinbarungen und Erhöhung der Vergleichsmiete Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind. In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bestand Streit darüber, ob eine Mieterhöhung wegen Modernisierung aufgrund einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung bei der Berechnung der Jahresfrist des § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB berücksichtigt werden muss. Nach dieser gesetzlichen Regelung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung eine Erhöhung der Vergleichsmiete erfolgen. Mieterhöhungen nach den §§ 559, 560 BGB bleiben dabei außer Betracht. Fraglich war nun, ob nur Mieterhöhungen wegen Modernisierung, die einseitig nach § 559 BGB vorgenommen wurden, erfasst sind oder auch entsprechende einvernehmliche Mieterhöhungen durch Vereinbarung. nicht auslösen, da nach der Intention des Gesetzgebers auch für Mieterhöhungen das Prinzip der Vertragsfreiheit gelte und einvernehmlichen Vertragsänderungen grundsätzlich der Vorzug zu geben sei. Voraussetzung sei allerdings, dass der Vermieter die wegen der Modernisierung vereinbarte Mieterhöhung in dieser Höhe auch einseitig nach § 559 BGB hätte durchsetzen können (Urteil des BGH vom 18.07.2007, Az.: VIII ZR 205/06, www. bundesgerichtshof.de). Der BGH hat entschieden, dass auch Parteivereinbarungen die Jahressperrfrist 2/08 • VerbandsMagazin 18 Recht Mietrecht Formelle Anforderungen von Mieterhöhungserklärungen erleichtert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich dazu geäußert, welche Begründungserfordernisse an ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen sind, das auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt ist. Mit Urteil vom 12. Dezember 2007 entschied er, dass der Hinweis auf den geltenden Mietspiegel ausreiche und eine ausdrückliche Mitteilung der für die Wohnung angegebenen Spanne entbehrlich ist. höhungsverlangens aus, dass der verlangte Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. …“ Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter verlangte die Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete und führte unter anderem aus: „Bei der Wohnfläche von 136,28 m² beträgt damit die verlangte Miete je Quadratmeter monatlich nettokalt 3,43 Euro. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum wird dadurch nicht überschritten. Zur Begründung verweise ich auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2003 für die westlichen Bezirke. Ihre Wohnung ist in das Mietspiegelfeld J1 einzuordnen. Gemäß § 558 BGB reicht es zur Begründung des Er- Der BGH hingegen gab dem Vermieter Recht und entschied, dass das Mieterhöhungsverlangen in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden sei. Es sei in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise begründet worden. Nach § 558a Abs. 1 und 3 BGB hat der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen auf einen qualifizierten Mietsspiegel stützt, dem Mieter die Angaben des Mietspiegels für die Wohnung mitzuteilen. Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, hatte das Mieterhöhungsverlangen als formell unwirksam angesehen, weil der Vermieter nur das Mietspiegelfeld mitgeteilt hatte, ohne auch die dort vorgesehene Mietspanne ausdrücklich anzugeben. Bei dem Berliner Mietspiegel 2003 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel. Er enthält ein Raster aus mit Buch- staben und Ziffern bezeichneten Feldern, in denen für bestimmte Kategorien von Wohnungen jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist. In einem solchen Fall ist nur die genaue Angabe des für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfelds erforderlich, um den Mieter auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen und ihm eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte Miete innerhalb der Spanne liegt. Die Spanne muss im Erhöhungsverlangen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht ausdrücklich genannt werden, wenn der Mieter sie in dem vom Vermieter angegebenen Mietspiegelfeld ohne weiteres ablesen kann. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen auch nicht beigefügt werden, wenn er – wie im vorliegenden Fall – im Amtsblatt veröffentlicht und damit allgemein zugänglich ist (Urteil des BGH vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 11/07, www. bundesgerichtshof.de). Zwangsvollstreckungsrecht Kein eigener Räumungstitel bei kurzer Lebensgemeinschaft erforderlich Es ist nicht erforderlich gegen einen Untermieter einen gesonderten Räumungstitel zu erwirken, wenn zwischen Untermieter und Mieter keine lang andauernde Lebensgemeinschaft erkennbar ist. In diesem Fall ist nicht von dem Mitbesitz des Lebenspartners an der Wohnung auszugehen. Der Vermieter hatte in dieser Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Ansbach einen Räumungstitel gegen seinen Mieter erwirkt. Kurze Zeit zuvor war die Lebensgefährtin des Mieters in die Wohnung eingezogen. Einen entsprechenden Räumungstitel gegen die Lebensgefährtin gab es jedoch nicht. Der Gerichtsvollzieher lehnte die Räumung der Wohnung ab, weil der Mieter mit seiner Lebensgefährtin zusammen in der Wohnung wohne, gegen diese aber kein Räumungstitel erwirkt worden sei. Der Auffassung des Gerichtsvollziehers trat das AG Ansbach entgegen und wies VerbandsMagazin • 2/08 ihn an, die Räumung der Wohnung durchzuführen. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2004 (vgl. Beschluss vom 25.06.2004, Az.: IXa ZB 29/04, www.bundesgerichtshof. de) die Auffassung vertreten, aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist. Der Gerichtsvollzieher habe deshalb nicht das Recht zum Besitz, sondern nur die tatsächlichen Besitzverhältnisse zu prüfen. Die Beziehung der Lebensgefährtin zu der Wohnung bestehe möglicherweise lediglich daran, die Wohnung unter Anerkennung des alleinigen Besitzes des Mieters zu nutzen. Dies reiche für Mitbesitz nicht aus. Die Zwangsvollstreckung könne daher gegen diesen und seine Lebensgefährtin gemeinschaftlich allein aufgrund des Räumungstitels gegen den Schuldner erfolgen. (Beschluss des AG Ansbach vom 06.12.2006, Az.: M 3839/06; DGVZ 2007, S. 73) Anmerkung Im konkreten Fall habe es jedoch an nach außen hin erkennbaren Umständen für einen Mitbesitz der Lebensgefährtin gefehlt. Zum einem sei eine lang andauernde Lebensgemeinschaft nicht erkennbar. Zum anderen habe der Vermieter seine Erlaubnis für den Einzug der Lebensgefährtin nicht erteilt. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass gegenüber Untermietern, Verlobten und außerehelichen Lebensgefährten des Mieters ein gesonderter Vollstreckungstitel erwirkt werden muss. Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles 19 Landesausgabe Rheinland-Pfalz EFRE, LEADER und INTERREG EFRE LEADER INTERREG Rheinland-Pfalz erhält in der neuen EU-Förderperiode 2007-2013 insgesamt 217,6 Millionen Euro – und somit über 30 Prozent mehr als im vorangegangenen Förderzeitraum – aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Seit dem 10. Dezember 2007 stehen die zwölf rheinland-pfälzischen Regionen fest, die im Rahmen des LEADERProgramms in der EU-Förderperiode 2007-2013 als „Probierwerkstatt für neue Ideen zur Entwicklung ländlicher Räume“ gefördert werden, wie der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Hendrik Hering erklärte. Mit dem offiziellen „o. k.“ der EUKommission zum INTERREG IV A-Programm „Großregion“ sind sämtliche Programme grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit rheinland-pfälzischer Beteiligung bezogen auf den Förderzeitraum bis 2013 genehmigt worden. Positiv sei, dass die Förderkulisse auf das gesamte Land ausgedehnt worden sei, resümierte Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Das rheinland-pfälzische Programm „Wachstum durch Innovation“, mit dem die EU-Strukturförderung im Rahmen des EFRE-Fonds vor Ort umgesetzt werde, basiere auf drei Prioritätsachsen. Neben der Förderung der unternehmerischen Basis (Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen) und von Wissen und Innovation sollen die regionalen und lokalen Entwicklungspotenziale stärker erschlossen werden. Das Spektrum der Fördermöglichkeiten ist groß und schließt u. a. die Förderung unternehmensnaher Infrastruktur und technologieorientierter Forschungsprojekte sowie Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung und im Bereich der regenerativen Energien ein. Den Zuschlag erhielten die Regionen Westerwald, Moselfranken, Hunsrück, Erbeskopf, Pfälzer Bergland, BitburgPrüm, Welterbe Oberer Mittelrhein, Rheinhessen-Zellertal, Donnersberger und Lauterer Land, Pfälzer Wald, Vulkaneifel und Mosel. Sie erhalten Mittel aus dem Entwicklungsprogramm PAUL (Programm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung) und haben zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen verschiedener Wettbewerbe weitere Fördergelder aus dem EU-Landwirtschaftsfonds ELER zu akquirieren. Zuvor steht aber die Weiterentwicklung der integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte durch die jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen an. Das operationelle Programm „Großregion“ war in enger Kooperation mit den Programmpartnern aus dem Saarland, Luxemburg, Lothringen, Wallonien und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erarbeitet worden. Es zielt darauf ab, die Potenziale der Grenzräume zu nutzen, diese zu wirtschaftlich leistungsfähigen und ökologisch und sozial nachhaltigen Regionen weiterzuentwickeln und grenzbedingte Hemmnisse der integrierten Entwicklung abzubauen. So können im Rahmen von INTERREG, u. a. die gemeinsame Standortwerbung, der Aufbau von kommunalen Netzwerken und die Verzahnung, z. B. von verkehrlichen und sozialen Infrastrukturen in den Grenzgebieten, unterstützt werden. 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz EU-Förderung in Rheinland-Pfalz 20 Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung „Rheinland-Pfalz 2050“ Bevölkerungsrückgang überschätzt – Alterung nimmt stärker zu Rund fünf Jahre nach der Vorstellung der ersten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz im Dezember 2007 die Ergebnisse seiner aktualisierten Berechnungen präsentiert. Kurz gefasst wird die Bevölkerung im Land zwar nicht so stark schrumpfen wie noch vor fünf Jahren erwartet, die Alterungsprozesse werden aber umso stärker ausfallen. Wegen der veränderten Datengrundlagen, auf denen die Annahmen der Berechnungen basierten, sei eine Aktualisierung erforderlich geworden, erklärte der Präsident des Statistischen Landesamtes, Jörg Berres. Beispielsweise sei die Lebenserwartung stärker gestiegen als im Jahr 2000 prognostiziert, zudem hätten sich die regionalen und überregionalen Wanderungsströme im Vergleich zu den späten 1990er-Jahren merklich verschoben. Nach den aktuellen Berechnungen wird die Einwohnerzahl (in der mittleren Variante) bis zum Jahr 2020 um drei Prozent auf den Stand von 1993, bis 2050 jedoch um 15 Prozent sinken. Dann erreicht das Land etwa den Bevölkerungsstand von 1961. Als „das zentrale Problem“ seien aber die massiven Verschiebungen im Altersaufbau der Bevölkerung anzusehen, so Berres. Denn der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird von heute bis 2050 um zwölf Prozent steigen. Dies bedeutet, dass bis 2050 einem Erwerbsfähigen eine Person gegenüberstehe, die noch nicht oder nicht mehr arbeite. Von Region zu Region werden die Entwicklungen mitunter sehr unterschiedlich ausfallen. Denn neben den vielen Schrumpfungsregionen stehen mit Trier-Saarburg und Mainz-Bingen zwei Landkreise, in denen die Einwohnerzahlen bis 2020 noch zunehmen, und mit Alzey-Worms eine Region mit voraussichtlich stabiler Bevölkerungsentwicklung. Am massivsten werden die südwestlichen rheinland-pfälzischen Regionen von dem Bevölkerungsrückgang betroffen sein. So wird die Stadt Pirmasens im Jahr 2050 den Berechnungen zufolge etwa ein Drittel weniger Einwohner haben als derzeit. Das Statistische Landesamt wird die Vorausberechnungen im Frühjahr 2008 auf die Ebene der Verbandsgemeinden „herunterbrechen“ sowie regionalisierte Berechnungen, etwa zu den Themen Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit und Pflegebedürftigkeit, vorstellen. Der Bericht „Rheinland-Pfalz 2050 – 2. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung“ kann im Internet unter www.statistik.rlp.de in der Rubrik „Analysen und Prognosen“ kostenlos heruntergeladen werden. VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest Landesausgabe Rheinland-Pfalz Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften 2007 wieder ausgebucht Am 9./10., 16./17. und 23./24. November 2007 fanden in Bad Neuenahr, Fulda und Münster vier Veranstaltungen im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest „Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften“ statt, an denen 120 ehrenamtlich tätige Genossenschaftsmitglieder teilnahmen. Gabriele Brüggemeyer, Vorstandsmitglied Wohnungsverein Münster von 1893 eG, berichtete über eine Befragung der über 55-jährigen Mitglieder zum Thema „Wohnen im Alter“. Die ermittelten Wohnbedürfnisse werden nach und nach im Rahmen des Möglichen umgesetzt. Christoph Beutekamp, Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Hofgeismar eG, stellte die Konzeption eines Risikofrühwarnsystems für kleine und mittlere Wohnungsgenossenschaften vor. Insgesamt 27 VerbandsMagazin • 2/08 Indikatoren wurden als Risiken herausgearbeitet. Rechtsanwältin Melanie Hamdoune und Rechtsanwalt Stephan Gerwing, beide vom Drei-Länder-Büro beider Verbände in Bonn, informierten über die anstehenden Änderungen der Satzungen in Umsetzung der zum 18. August 2006 in Kraft getretenen Novelle des Genossenschaftsgesetzes. Sie gingen insbesondere auf die freiwilligen Satzungsbestimmungen – wie die „Cooling-off-Periode“ – ein. Hans-Joachim Palm, Referent für Betriebswirtschaft im Drei-Länder-Büro, erläuterte die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses einer Wohnungsgenossenschaft. Anhand eines Fallbeispiels stellte er die Ermittlung der verschiedenen Cash-flows vor. In einem von Dr. Gerhard Jeschke, Referent für Genossenschaftswesen im Drei- Länder-Büro, moderierten Workshop diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des sozialen Managements. In einem weiteren Vortrag behandelte Christoph Bretz, Referent für Technik im DreiLänder-Büro, den Energieausweis, indem er u. a. die Vorgehensweise bei der Ermittlung des bedarfsorientierten und des verbrauchsorientierten Ausweises vorstellte. In einem weiteren Workshop diskutierte Mohammed Inam, Forum für interkulturelle Arbeit im EBZ – Europäisches Bildungszentrum, Bochum, über die tägliche Arbeit mit nichtdeutschen Mietern (Migranten). Aufgrund des nach wie vor großen Interesses an dieser langjährigen Veranstaltungsreihe wird der „Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften“ auch in diesem Jahr wieder viermal veranstaltet. Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles 21 Fachtagung am 4. Dezember 2007 in Bad Kreuznach Der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest führten erstmals gemeinsam mit dem Finanz- und Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz eine Fachtagung durch. Dabei ging es am 4. Dezember 2007 vor 150 Teilnehmern in Bad Kreuznach um das Thema „Stadt- und Ortskerne stärken – Plädoyer für Wohnqualität in RheinlandPfalz“. Burghard Schneider, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, hob in seiner Begrüßung und Einführung u. a. als gemeinsames Anliegen der Veranstalter hervor, dass die Qualität der Häuser und Wohnungen und die Attraktivität der Quartiere nicht nur zu erhalten, sondern auch zu verbessern seien, und dass dies eine gemeinsame Aufgabe von Wohnungspolitik und Stadtentwicklung, von Wohnungswirtschaft, Dienstleistern und Kommunen sei. Aus diesem Kreis kamen auch die 150 Teilnehmer der Fachtagung, die aufmerksam den Vorträgen zuhörten und sich an der Gesprächsrunde, u. a. mit Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel und Malu Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, beteiligten. Moderator Reinhard Hübsch vom SWR 2, Baden-Baden, führte durch die Tagung und moderierte die Gesprächsrunde fachkundig, wobei er den roten Faden der Diskussion entlang des Mottos „Wir werden weniger, älter und bunter“ zog. Klare Worte zur Schrumpfung Finanzminister Deubel benannte klar die Entwicklung, wonach sich das Land Rheinland-Pfalz auf weniger Bevölkerung bzw. Haushalte – als wohnungsmarktrelevante Größe – einstellen muss. Er weitete die demographische Entwicklung aus um den Prozess des Auseinanderdriftens der Einkommensentwicklung und Vermögensverteilung, woraus er u. a. die Schlussfolgerung zog, dass geringeres Einkommen auch eine geringere Nachfrage nach Wohnungen bedeuten würde. Offen sprach der Minister die Ausdünnung strukturschwacher Regionen im Land an, wobei mit Hilfe des Programms Stadtumbau West zum Beispiel ganze Dörfer geschlossen werden müssen. Auch würden Abrisse von Gebäudesubstanzen an den „richtigen Stellen“ notwendig. Die Wohnraumförderung dürfe nicht mehr die Zersiedelung unterstützen, sondern müsse sich auf ausgewählte Standorte konzentrieren. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung den Schwerpunkt auf die Stärkung des Wohnens in den Stadt- und Ortskernen gelegt. Deubel plädierte dafür, aus den „starren Förderprinzipien raus zu kommen“. Es sei besser, den Neubau an richtigen Stellen und den Abriss von nicht marktgerechtem Wohnungsbau zu fördern, statt die Variante „teuere Sanierung“ zu fördern. Christof Henn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, stimmte in der Gesprächsrunde Minister Deubel zu. Gemeinschaftliches Wohnen – ein Nischenprodukt? Ein weiteres Thema der Gesprächsrunde bildete das gemeinschaftliche Wohnen von Jung und Alt, wofür sich insbesondere Sozialministerin Malu Dreyer aussprach. Für diese Wohnform sei der Markt noch zu erschließen. Teilnehmer aus dem Publikum wie auch Christof Henn vertraten hingegen die Auffassung, dass die Mengenprobleme für ein Wohnen im Alter mit dieser besonderen Wohnform nicht gelöst werde könnten. Die Präsentation guter Beispiele aus der Praxis zeigte denn auch die ganze Bandbreite der Möglichkeiten. Peter Herrnberger, Wohnbau Mainz GmbH, stellte generationenübergreifendes Wohnen am Beispiel des „Wohnen am Grünen Hof“ in der Mainzer Neustadt vor. Anton Zahneisen, Sophia-Holding, Gelsenkirchen, zeigte auf, wie das Sophia-Modell ein „Zu Hause leben mit Sicherheit“ unterstützen kann. Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor des VdW südwest, wies auf die durch die unterschiedlichen Lebensbiographien bedingten Wandlungsprozesse mit erheblicher Fluktuation in den Wohnungsbeständen hin. Da die Immobilien nicht mobiler zu machen seien, gelte es, die Angebote u. a. durch Kooperation flexibler zu gestalten. Stadt- und Ortskerne stärken: (v. l. n. r.) Christof Henn (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen), Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel, Burghard Schneider (Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen), Sozialministerin Malu Dreyer, Reinhard Hübsch (SWR 2), Andreas Ludwig (Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach) und Peter Scholten (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach) Die Vorträge der Fachtagung stehen im Internet unter www.wohnungswirtschaft-aktuell.de, Rubrik Veranstaltungen/Veranstaltungsarchiv zur Verfügung. 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz „Stadt- und Ortskerne stärken – Plädoyer für Wohnqualität in Rheinland-Pfalz“ 22 Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles Marktplatz Wohnungsgenossenschaften Nachbarschaftshilfevereine sind wichtige Instrumente zur Mitgliederförderung Am 5. Dezember 2007 fand in Bonn die zweite Veranstaltung im Rahmen der gemeinsamen Reihe „Marktplatz Wohnungsgenossenschaften“ des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest statt. Sie stand unter dem Thema „Nachbarschaftshilfevereine“. In seiner Einführung betonte Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor des VdW südwest, dass intakte nachbarschaftliche Netzwerke in besonderer Weise dazu beitragen können, vor allem die demographische Herausforderung zu meistern. Dr. Heinz- Innenministerium Rheinland-Pfalz Wohnungsbauprogramm für US-Streitkräfte gestoppt Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat ein Wohnungsbauprogramm für die US-Streitkräfte im Raum Kaiserslautern vorläufig gestoppt, weil in der Gegend schon genug Häuser leer stehen. Landesausgabe Rheinland-Pfalz Das so genannte Housing-Programm war nicht zuletzt die Antwort der Landesregierung auf eine neue Sicherheitsphilosophie der US-Streitkräfte in Deutschland. Die amerikanischen Soldaten und ihre Familien sollten nicht mehr nur in Kasernen, sondern dezentral in deutschen Wohngebieten leben. Der Plan sah vor, bis zum Jahre 2011 rund 1.750 Wohneinheiten im Umfeld der Luftwaffenstützpunkte Ramstein bei Kaiserslautern und Spangdahlem zu bauen. Bauherren winkte eine 15-jährige Mietgarantie. Die unlängst gegründete Gesellschaft HIRP (Housing Initiative Rheinland-Pfalz), die vom Land und den Sparkassen getragen wird, sollte das Programm koordinieren. Vor wenigen Wochen hat das Land das Programm für den Raum Kaiserslautern vorläufig auf Eis gelegt. „Marktanalysen haben ergeben, dass dort eine zusätzliche Anregung des privaten Marktes derzeit nicht erforderlich ist“, so das Innenministerium. Es stünden genug leer stehende Wohnungen zur Verfügung. Otto Weber, Geschäftsführer des Instituts für Genossenschaftswesen an der Philipps-Universität Marburg, betonte, dass Nachbarschaftshilfevereine ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrages sind. Die ausführlichen Praxisbeispiele von Karl-Heinz Range, Vorstandsvorsitzender Vereinigte Wohnstätten 1889 eG, Kassel, Thomas Möller, Prokurist Baugenossenschaft Freie Scholle eG, Bielefeld, Michael Schurich, Vorstandsmitglied Gemeinnützige Baugenossenschaft Speyer eG, sowie Karin Taube, Sozialarbeiterin Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Süd eG, machten das ganze Spektrum der Arbeit von Nachbarschaftshilfevereinen, Dienstleistungen über Nachbarschaftstreffs bis zum Quartiersmanagement, deutlich. Abschließend gingen Anke Kirchhof, Leiterin der Abteilung Steuern des VdW südwest, und Stephan Gerwing, Justiziar und Leiter des Referates Rechtsangelegenheiten im gemeinsamen Drei-LänderBüro, Bonn, auf steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen von Nachbarschaftshilfevereinen ein. Die Tagungsunterlagen können bei Ute Willems Tel.: 0211 1699817 Fax: 0211 1699850 E-Mail: [email protected] zum Preis von 50 Euro zzgl. MwSt. bestellt werden. Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen Hauptthema: Klimaschutzprogramm der Bundesregierung Die Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen tagte am 4. Dezember 2007 in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Carsten Pörksen (MdL) und Geschäftsführer der GEWOBAU Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bad Kreuz- VerbandsMagazin • 2/08 nach, begrüßte die Teilnehmer für den verhinderten Hans-Dirk Nies, erster Beigeordneter des Kreises Bad Kreuznach. Im Mittelpunkt der Sitzung stand das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Christoph Bretz, Referent für Technik im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des VdW Rheinland-Westfalen und des VdW südwest, Bonn, gab einführend einen Überblick über die geplanten Maßnahmen, soweit sie die Wohnungswirtschaft berühren. Darunter sind das Energieeffizienzwärmegesetz, die Energieeinsparverordnung wie das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm 2008-2009 von besonderem Interesse. In der anschließenden Debatte wurde deutlich, dass erhebliche Kostenbelastungen erwartet werden, diese aber wirtschaftlich darstellbar sein müssen. Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles 23 Interessante Veranstaltungen In der von Prof. Dr. Volker Eichener moderierten Tagung werden Erfahrungsberichte, Good-practice-Beispiele und neue Ideen vermittelt, die das tägliche Geschäft unterstützen, die Arbeit erleichtern und mögliche Fehler vermeiden helfen. Eine Reihe von Referenten werden Probleme beleuchten und Lösungsansätze skizzieren. Nähere Informationen und Anmeldungen im EBZ bei Christian Kesselring Tel.: 0234 9447-608 E-Mail: [email protected] Aktuelles Genossenschaftsrecht Am 28. Februar 2008 findet in Bochum die vierte Tagung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aktuelles Genossenschaftsrecht“ des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest statt. Die für diesen Tag im VM (Ausgabe Nr. 12/1 Dezember 2007/Januar 2008) angekündigte Veranstaltung „Aktuelles Mietrecht“ wird aus aktuellem Anlass auf den 12. Juni 2008 verschoben. Im Mittelpunkt der Tagung „Aktuelles Genossenschaftsrecht“ werden u. a. Rechtsfragen stehen, mit denen die Wohnungsgenossenschaften bei Zahlungsschwierigkeiten und finanziellen Problemen ihrer Mitglieder zunehmend konfrontiert werden (z. B. Drittgläubigerkündigungen und Mitgliederinsolvenzen). Darüber hinaus werden Fragen und Problemstellungen behandelt, die anlässlich der neuen Mustersatzung des GdW vermehrt an die Verbände herangetragen worden sind. Nähere Informationen im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest bei Stephan Gerwing Tel.: 069 97065-178 Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] Gesundes Wohnen – Trinkwasser, Schimmel, Baustoffe Wuchernde Schimmelpilze, ausgasende Bau- und Bauhilfsstoffe oder Asbestfasern in Wohnräumen belasten die Atemluft und schädigen Bewohner und Besucher. Eine mögliche Schadstoffbelastung zu erkennen und zu beseitigen, steht im Mittelpunkt der nächsten Tagung in der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Technik in der Wohnungswirtschaft“ des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest am 9. April 2008 in Mainz. Fachforum Wohnungswirtschaft aktuell Der VdW südwest veranstaltet gemeinsam mit der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft am 10. und 11. März 2008 in Bad Dürkheim wieder ein Fachforum Wohnungswirtschaft aktuell. Die Veranstaltung dient als Wissensund Kommunikationsplattform für das gesamte Spektrum der Wohnungswirtschaft, in der über veränderte Gesetze und Rahmenbedingungen informiert wird und die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft dargestellt werden. Die Tagung hat folgende aktuelle Themenschwerpunkte: π Änderungen im Finanz- und Steuerrecht π Asset/Portfolio Management in der Praxis π Unternehmensleitbild π Personalentwicklung durch Mitarbeitermotivation Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 395 Euro, für jede weitere Person aus dem gleichen Unternehmen 345 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Südwestdeutschen Fachakademie Tel.: 0611 379756 E-Mail: [email protected] Die Veranstaltung „Gesundes Wohnen“ will informieren und einen Dialog darüber anbieten, π in welchen Bauteilen beim Modernisieren mit Schadstoffen zu rechnen ist, π wie diese sicher erkannt werden können, π wie bei einer konkreten Belastung vorzugehen ist π und wie Gesundheitsgefährdungen vermieden werden können. Darüber hinaus soll über die Aussagekraft der verschiedenen Umweltzeichen aufgeklärt werden. Außerdem werden Informationen zur umweltmedizinischen Bedeutung von innenraumluftrelevanten Stoffen, zum Energiepass und zu Schimmelpilzen in Innenräumen gegeben. Es gibt fast immer Alternativen zu schadstoffbelasteten Materialien, die meistens nicht einmal teurer sind. Richtig angewendet können Belästigungen oder gar gesundheitliche Belastungen der Mieter vermieden werden. Nähere Informationen im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest bei Christoph Bretz Tel. 0211 16998-328144 E-Mail: [email protected] 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz Am 12. Februar 2008 findet in Bochum eine gemeinsame Fachtagung des VdW Rheinland Westfalen und des EBZ zum Thema „Hartz IV – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen – Rechtsprechung – Erfahrungen – Möglichkeiten“ statt. Schließlich soll auf ausgewählte Einzelfragen aus dem Genossenschaftsrecht eingegangen werden, die in der praktischen Arbeit der Wohnungsgenossenschaften und damit auch in der Beratungspraxis beider Verbände verstärkt eine Rolle spielen. Quelle: www.flickr.com Hartz IV – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen 24 Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles Multimedia in der Wohnungswirtschaft Dienstleistungen für den Mieter Wie sollen Wohnungsunternehmen auf immer neue Angebote der Medienlandschaft reagieren? Welche Voraussetzungen sind zu schaffen? In einer Tagung im Rahmen der Reihe „Multimedia in der Wohnungswirtschaft“ haben der VdW Rheinland Westfalen und die Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland Westfalen (WRW) am 12. Dezember 2007 in Bochum versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Unter dem Titel „Multimediatechnik – Dienstleistungen für den Mieter“ beschrieben die Referenten die technischen Möglichkeiten der Ausrüstung in den Gebäuden. Dabei ging es nicht nur um neu zu errichtende Bauten, sondern auch und gerade um Bestandsmodernisierungen. Gerade dort ist es wichtig, bei anstehenden Arbeiten die verstärkte Nutzung medialer Angebote vorzubereiten. Eine Verkabelung in Sternstruktur vom Keller in die einzelnen Wohnungen mit jeweils einem Cat 5 (Datenkabel) und einem Koaxialkabel sichert für die Mieter die Nutzung aktueller und zukünftiger medialer Angebote. Dass es ganz wichtig ist, die Laufzeiten der aktuellen Gestattungsverträge zu kennen, wurde in den Vorträgen deutlich, die mögliche Nutzungen der Medienkabel behandelten. Zwar verlängern sich die Laufzeiten in der Regel und für die Grundversorgung der Mieter besteht keine Unsicherheit, doch ermöglichen rechtzeitig aufgenommene Verhandlungen, Inhalte, Art und Umfang der Leistungen und vor allem die Kosten für die gewünschten Dienste neu zu gestalten. Gesellschafterversammlung des Bauforums Rheinland-Pfalz am 6. Dezember 2007 Landesausgabe Rheinland-Pfalz 8. Bauforum 2008 „Pisa für die Bauwirtschaft – Bauen wir richtig?“ In der Gesellschafterversammlung des Bauforums Rheinland-Pfalz am 6. Dezember 2007 in Köngernheim informierte der neue Geschäftsführer Herbert Sommer u. a. über Ablauf und Inhalt des 8. Bauforums. Es wird unter dem Titel „Pisa für die Bauwirtschaft – Bauen wir richtig?“ am 30. Mai 2008 im Rheintal-Kongress-Zentrum in Bingen stattfinden. Auf dem Programm stehen Vorträge und Diskussionen über Erfolgskriterien und Perspektiven der Bauwirtschaft. Ein Vergleich mit den europäischen Nachbarn geht der Frage „Bauen wir richtig?“ nach. Das Thema wird von hochkarätigen Referenten mit interessanten Vorträgen begleitet. Als Ausklang ist ein Besuch der Landesgartenschau vorgesehen. Für 2008 ist weiterhin der Auftakt einer neuen Veranstaltungsreihe „Bauforum vor Ort“ geplant. Gastgeber sind die Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die mit der Veran- VerbandsMagazin • 2/08 staltungsreihe die Gelegenheit erhalten, sich mit ihren Studienangeboten, Projekten und Forschungsschwerpunkten den Experten und Entscheidungsträgern aus der Praxis zu präsentieren. Energieeffizientes Bauen ist auch 2008 ein Projektschwerpunkt des Bauforums. Wieder aufgenommen wird das Projekt „Energetische Bewertung sanierter Mehrfamilienhäuser“, das darauf abzielt festzustellen, welche tatsächlichen Auswirkungen die energetische Sanierung von Gebäuden auf die Energieeinsparung von Altbauten hat. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung bleibt zudem die Reduzierung der Kosten für Aufzüge ein wichtiges Thema. Geplant ist 2008 ferner eine Besichtigung des neuen ETA-Zentrum (ETA = Energie – Technik – Architektur) an der TU Kaiserslautern. Hier werden zukunftsweisende Technologien sowie der Einsatz neuer Materialien erforscht und der Stand der Energieeffizienz beim Bauen und in der Anlagentechnik präsentiert. Internationale Tagung in Mainz Nutzung der Geothermie immer interessanter Zu der internationalen Tagung „First European Geothermal Review“ kamen Ende letzten Jahres Experten aus aller Welt nach Mainz. Rund 100 Gäste unter anderem aus Australien, Neuseeland, den USA, Japan, Russland, Eritrea, Malawi, Mexiko und einigen europäischen Ländern berichteten über den Stand von Forschung und Entwicklung bei der Nutzung der Geothermie für die Wärme- und Stromerzeugung. Zum Auftakt stellte Umweltministerin Margit Conrad Rheinland-Pfalz als Referenzregion der Geothermie in Deutschland vor. „Der Energiemix der Zukunft muss sowohl eine sichere Energieversorgung garantieren, als auch zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase beitragen“, so die Ministerin. Geothermie habe eine hohe Versorgungssicherheit und die hohen Energiepreise machten sie immer interessanter. Das Land habe aufgrund der geologischen Gegebenheiten vor allem im rheinlandpfälzischen Oberrheingraben in Deutschland besonders günstige Voraussetzungen, so Conrad. Mit unternehmerischem Mut, dem ersten industriellen Geothermiekraftwerk in Landau und mit wissenschaftlicher Kompetenz könne das Land als Vorreiter wichtige Impulse zur Entwicklung dieser Energieform geben. Erdwärme habe in Ergänzung zu den anderen erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Biomasse entscheidende Vorteile, so die Ministerin. Sie sei annähernd unerschöpflich, der Wärmevorrat übersteige den menschlichen Bedarf um ein Vielfaches und sie sei eine heimische Energieressource. Überdies werde erwartet, dass die industrielle Nutzung der Geothermie wichtige Zusatzeffekte für Wachstum und Beschäftigung auch auf den Exportmärkten eröffne. „Die erneuerbaren Energien haben sich“, so Conrad „zu einem Jobmotor in Deutschland entwickelt. Branchenexperten gehen für 2020 von bis zu 500.000 (2004: 157.000) Beschäftigten aus.“ Landesausgabe Rheinland-Pfalz Aktuelles Workshop Websites Attraktives Förderprogramm in Rheinland-Pfalz Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad rät besonders allen, die einen Neubau planen: „Für das Haus der Zukunft muss man keine Energie mehr kaufen, es bietet Komfort und die höheren Baukosten amortisieren sich bei steigenden Energiekosten immer schneller. Das ist für öffentliche Bauträger genauso interessant wie für Privatleute – alle müs- Termine 2008 vormerken Die Termine der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen für das Jahr 2008 stehen fest. Der Arbeitsausschuss trifft sich am 4. März 2008 um 10.00 Uhr in Koblenz und am 25. September 2008 um 10.00 Uhr in Mainz. Die Vollversammlungen der Arbeitsgemeinschaft finden am 1. April 2008 um 11.00 Uhr in Speyer und am 4. November 2008 um 10.00 Uhr in Koblenz statt. Berichtigung In der letzten Ausgabe des VM ist der Redaktion ein Fehler auf Seite 25 unterlaufen: Zu einem Artikel über die GAG Ludwigshafen AG wurde fälschlicherweise das Firmenlogo der BAU AG Kaiserslautern gestellt. Die GAG Ludwigshafen hat um Berichtigung gebeten. sen von den neuen Technologien profitieren“, stellte sie fest. Sie verwies auf das im Mai 2007 begonnene 2-Millionen-EuroFörderprogramm des Umweltministeriums, mit dem Bauherren von Passiv- und Energiegewinnhäusern gefördert werden. Die Tage des Passivhauses wurden von der Informationsgemeinschaft Passivhaus (IG-Passivhaus), einem nicht kommerziellen, deutschlandweit und international tätigen Netzwerk, veranstaltet, die über 500 Mitglieder vertritt. Bei der Besichtigung konnten sich Interessenten ein Bild von modernen Passivhäusern machen, die Bewohner und andere Nutzer nach ihren Erfahrungen fragen und die Technik kennenlernen. © Heike Hering/PIXELIO Vom 9. bis 11. November 2007 fanden die Tage des Passivhauses statt. In RheinlandPfalz konnten Interessierte in 18 Städten und Gemeinden Passivhäuser besuchen und sich über deren Bauweise informieren. Bundesweit öffneten über 250 Privathäuser, Bürogebäude, Schulen oder Kindergärten in Passivhausbauweise ihre Türen. Mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützen der Bund und das Land Rheinland-Pfalz den Bau von Passivhäusern. Bis zu 5.000 Euro gibt es in Rheinland-Pfalz für den Bau von Passiv- oder EnergieGewinn-Gebäuden zusätzlich zur Bundesförderung. Detaillierte Informationen hierzu bietet die Internetseite zur rheinland-pfälzischen Energiesparkampagne des Umweltministeriums unter www. unser-ener.de. Conrad: „Energiesparende Bauweisen und Techniken haben sich inzwischen in der Praxis bewährt. Moderne Passivhäuser besitzen hohen Wohnkomfort. Die Kosten sinken mit wachsenden Erfahrungen, auch wenn es noch Kostenunterschiede zu herkömmlich gebauten Häusern gibt. Wir unterstützen die Markteinführung für Passiv- und Energie-Gewinn-Häuser mit unserem 2-Millionen-Euro Förderprogramm.“ Die Wohnungswirtschaft im Web 2.0 – Trends und Tricks Am 20. November 2007 führte der VdW Rheinland Westfalen zum zweiten Mal einen Workshop „Websites“ durch. Wieder war die Veranstaltung in der Reihe „PR und Marketing in der Wohnungswirtschaft“ ausgebucht, waren die Erfahrungen und Fragen der anwesenden Webmaster und Online-Redakteure ebenso vielfältig wie das Spektrum der Internetauftritte aus dem Teilnehmerkreis, die unter professioneller Anleitung von Thomas Beckert und Christian Köhler, Site Point GmbH, Saarbrücken, gemeinsam durchklickt und diskutiert wurden. Zwar sind die meisten Mitgliedsunternehmen längst „drin“ und haben bereits den einen oder anderen Relaunch „gefahren“, doch setzt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Web 2.0 voraus, das eigene Wissen stetig „upzudaten“, sich über aktuelle Trends zu informieren und den Einsatz innovativer Funktionalitäten zu prüfen. Dies ist deshalb so interessant, weil man oft ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand viel erreichen kann, z. B. indem man die Standorte aktueller Immobilienangebote mit Hilfe der Internetseite „google maps“ kartographisch darstellt oder gar virtuelle Quartiersrundgänge anbietet. Sinnvoll kann überdies die Schaltung von Anzeigen sein. Der „Kampagnenverwalter“ stellt sicher, dass die Werbung nur den Nutzern eines vorher definierten Einzugsbereichs angezeigt wird. Ein „Kostendeckel“ schützt vor Missbrauch. Darüber hinaus erklärten die Referenten anhand verschiedener Praxisbeispiele das „1 x 1“ der Suchmaschinenoptimierung und gaben z. B. Tipps, wie man externe Online-Börsen dem eigenen Weblayout anpassen und optimal einbeziehen kann. 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz Passivhäuser sind Gebäude der Zukunft 25 26 Politik Landesausgabe Rheinland-Pfalz Zwanzig Jahre Integrationspolitik Ministerin würdigt Leistungen der Beauftragten für Migration und Integration Anlässlich des 20. Jubiläums der Stelle der Beauftragten der rheinland-pfälzischen Landesregierung für Migration und Integration würdigte Sozialministerin Malu Dreyer im Dezember 2007 die großen Verdienste der derzeitigen Integrationsbeauftragten Maria Weber, ihrer Vorgängerin Helga Gerigk und deren Mitarbeiterstäben. Im Jahr 1987 habe die Integrationspolitik mit der Einrichtung der Beauf- tragtenstelle – der Titel lautete damals „Beauftragte für Ausländerfragen“ – eine eigenständige Bedeutung erhalten. Ein Meilenstein sei 1994 die gesetzliche Festschreibung der Ausländerbeiräte in die Kommunalverfassung gewesen. Neuer Landesbehindertenbeauftragter Als besondere Leistungen in der jüngeren Vergangenheit führte die Ministerin die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenzen innerhalb der Verwaltung, die Verstärkung des Ottmar Miles-Paul folgt Marita BoosWaidosch im Amt der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten nach. BoosWaidosch war zuvor aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Dialogs mit dem Islam und den Ausbau des Berichtswesens (Stichwort Zuwanderungs-/Integrationsbericht) an. 2. Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung Bericht ist die Basis für die Umsetzung des Integrationskonzeptes Landesausgabe Rheinland-Pfalz Ende 2006 hatten rund 17,5 Prozent der rheinland-pfälzischen Einwohner einen Migrationshintergrund. Die meisten Zuwanderer – ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist mit 7,2 Prozent nicht einmal halb so groß – leben in den Zentren Mainz und Ludwigshafen. Diese und viele weitere Daten und Fakten zu den Themen Migration und Integration enthält der zweite rheinland-pfälzische „Zuwanderungs- und Integrationsbericht“, den Sozialministerin Malu Dreyer und die Integrationsbeauftragte des Landes, Maria Weber, am 3. Dezember 2007 vorstellten. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2005 bis 2006 bezieht, beschreibt den rechtlichen Rahmen der Integrationspolitik (u. a. AGG, SGB II und XII) und geht nach umfangreichen statistischen Analysen der Bildungs- und Beschäftigungssituation sowie der wirtschaftlichen Lage und einigen Grundlagendaten hinsichtlich der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Basis: Mikrozensus 2005) ausführlich auf die integrationspolitischen Programme VerbandsMagazin • 2/08 und Projekte ein. Diese betreffen insbesondere die Handlungsfelder Bildung, Qualifikation und Wissenschaft sowie Berufsausbildung und Arbeitsmarkt. Unter der Überschrift „Maßnahmen zur Stadtentwicklung und zum Quartiersmanagement“ sind die Förderprogramme URBAN II und Soziale Stadt aufgeführt. Im Rahmen des EU-Programms URBAN II sind von 2001 bis 2006 Maßnahmen in einem altindustriell geprägten Projektgebiet an der Grenze von Ludwigshafen am Rhein und Mannheim unterstützt worden. Über den Rhein (somit über die Ländergrenze) hinweg sind räumliche Verbindungen geschaffen und städtische Infrastrukturen aufgewertet worden, u. a. mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, Jugendliche zu qualifizieren, Senioren bedarfsgerechte Angebote zu unterbreiten und die dort wohnhaften Migranten zu unterstützen. Zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt wird in dem Bericht ausgeführt, dass in den Programmgebieten – derzeit landesweit 28 an der Zahl, die sich auf 16 Städte verteilen – der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund oft überdurchschnittlich hoch ist. Die „Einbeziehung in die Beteiligungs- und Mobilisierungsprozesse (Einwohner- und Stadtteilkonferenzen, Bildung von speziellen Arbeitsgruppen, Foren, Entscheidungs- und Mitbestimmungsprozesse) im Rahmen dieser langfristigen Projektarbeit“ sowie die vielfältigen Angebote und Aktionen – von Sprachkursen bis zu interkulturellen Begegnungsstätten – förderten die Integrationsprozesse in den Quartieren. Der Bericht, der mit der Vorstellung der Arbeit der Integrationsbeauftragten im Berichtszeitraum schließt, bestätige „die Einbindung der Migrantenorganisationen als wichtige Voraussetzung für den Erfolg vieler Projekte und Maßnahmen“, so Dreyer und Weber. Der Zuwanderungsund Integrationsbericht sei „eine solide Informationsgrundlage“, um das im Juli 2007 vorgelegte Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz umzusetzen. Landesausgabe Rheinland-Pfalz Politik 27 Erster „Klimabericht Rheinland-Pfalz“ Klimaschutz hat höchste Priorität Der Klimawandel ist bereits in vollem Gang: Die Erhöhung der jährlichen Durchschnittstemperatur in Rheinland-Pfalz um 0,8° C in den letzten 100 Jahren und andere Phänomene wie die Ausdehnung der Vegetationszeiten sowie extremere Witterungsereignisse sind die Folge. Dies geht aus dem im Dezember 2007 von Umweltministerin Margit Conrad vorgestellten ersten rheinland-pfälzischen Klimabericht hervor, der erstmals alle klimarelevanten Daten zusammenfasst und die bisher festgestellten Klimaänderungen sowie Anpassungsstrategien aufzeigt. Mit Verweis auf das im Sommer 2007 von der Regierung vorgelegte integrierte Klimaschutz- und Energieprogramm des Landes erklärte Umweltministerin Margit Conrad: „Wir müssen die Emissionen klimaschädlicher Gase verringern – drastisch und schnell. Wir befassen uns aber auch mit Anpassungsstrategien an den stattfindenden und nicht mehr aufhaltbaren Klimawandel. Dazu gehören u. a. die wissenschaftliche Analyse der regionalen Veränderungen und die Entwicklung von belastbaren Prognosen, um darauf aufbauend adäquate Anpassungskonzepte zu entwickeln.“ In dem Bericht werden auch Aussagen zu möglichen Maßnahmen und Anpassungsoptionen, u. a. in den Bereichen Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Forstund Landwirtschaft, Naturschutz sowie in der Raumordnung und Landesplanung, getroffen. Die Raumordnung könne vor allem durch die langfristige Steuerung der Siedlungsentwicklung, eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung und die Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Da künftig von einem erhöhten Hochwasserrisiko vor allem in den Winterhalbjahren auszugehen sei, sollten im Landesentwicklungsprogramm und den regionalen Raumordnungsplänen Retentionsflächen reserviert und auf eine „ausreichende Freiflächensicherung für die Niederschlagsversickerung“ und auf den „Schutz bewaldeter Flächen als Grundwasserspeicher“ hingewirkt werden. Um durch den verstärkten Einsatz von regenerativen Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Geothermie und Biomasse den CO2-Ausstoß in der Energiegewinnung reduzieren zu könUmweltministerin nen, müssten Margit Conrad die hierzu erforderlichen Flächen vorgehalten und geeignete Standorte gesichert werden. Dies setze eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Raumordnung und Regionalplanung auf der einen Seite und den Fachplanungen auf der anderen Seite voraus, heißt es. Der Klimabericht findet sich im Internet unter www.mufv.rlp.de Landtag beschäftigte sich mit demographischem Wandel Alterung der Bevölkerung – Potenziale und Perspektiven „Zukunftsperspektiven für ältere Menschen“, so ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache 15/1704) überschrieben. Darin verlangt die Union von der Landesregierung ein „Landesgesamtkonzept“, um die durch den demographischen Wandel bedingten Herausforderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen und die damit verbundenen Potenziale nutzen zu können. Man müsse „auf allen Ebenen“ auf die demographisch bedingten Veränderungen eingehen und „programmatische Aussagen und konzeptionelle Entscheidungen zur Entwicklung seniorenpolitischer Zukunftsperspektiven treffen“. Zum Handlungsfeld Wohnen wird in dem Antrag festgestellt, dass mit seniorengerechten Wohnangeboten, -formen und -umfeldern sowie mit öffentlichen Räumen und Infrastrukturen, die Sicherheit und Schutz bieten und bedarfsgerechte Hilfen vorhalten, Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit ältere Menschen möglichst selbständig und selbstbestimmt leben und wohnen können. Darüber hinaus wird in dem Antrag das Erfordernis einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Pflegediensten und -einrichtungen, sozialen Angeboten und der Förderung von Selbsthilfestrukturen hervorgehoben. In dem SPD-Antrag „Altern als Chance begreifen – Potenziale des demographischen Wandels nutzen – die Politik für eine Ge- sellschaft des längeren Lebens gestalten“ (Drucksache 15/1722) werden die älteren Menschen als „Aktivposten“ der Gesellschaft beschrieben. Ihrem Wunsch nach einem möglichst langen Verbleib im gewohnten Umfeld müsse durch die Entwicklung neuer Wohnformen wie Haus- oder Wohngemeinschaften und die Förderung nachbarschaftlicher Netzwerke im Quartier Rechnung getragen werden. Es gebe bereits vielfältige und erfolgreiche Aktivitäten in dieser Richtung, z. B. das Kooperationsforum „Gemeinschaftliches Wohnen in einer Gesellschaft des längeren Lebens“, Beratungsstellen oder die Initiative „Menschen pflegen“. Künftig solle sich die Regierung aber u. a. noch stärker auf die Bedarfe älterer Menschen mit „Migrationshintergrund“ fokussieren. 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz Zwei Anträge zum demographischen Wandel standen auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Mainzer Landtages im Jahr 2007. Über beide wird nun der Sozialpolitische Ausschuss weiter beraten. 28 Landesausgabe Rheinland-Pfalz Verbände und Gremien VdW Rheinland Westfalen: Termine 2008 Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften Mitgliederversammlung Dienstag, 16.09., 15.00 Uhr Paderborn Verbandsrat Montag, 03.03., 14.00 Uhr Montag, 08.04., 14.00 Uhr Mittwoch, 05.05., 14.00 Uhr Montag, 02.06., 16.00 Uhr Donnerstag, 11.08., 14.00 Uhr Montag, 15.09., 16.00 Uhr Montag, 27.10., 14.00 Uhr Montag, 08.12., 14.00 Uhr Düsseldorf Frankfurt Düsseldorf Bitburg Düsseldorf Paderborn Düsseldorf Düsseldorf Präsidium Montag, 18.02., 12.30 Uhr Montag, 31.03., 12.30 Uhr Montag, 21.04., 12.30 Uhr Mittwoch, 14.05., 13.00 Uhr Montag, 02.06., 12.00 Uhr Montag, 28.07., 12.30 Uhr Montag, 11.08., 12.00 Uhr Montag, 01.09., 12.30 Uhr Montag, 15.09., 14.00 Uhr Montag, 13.10., 12.30 Uhr Montag, 24.11., 12.30 Uhr Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Bitburg Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Paderborn Düsseldorf Düsseldorf Fachschaft Genossenschaften π Vollversammlung Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Paderborn π A usschuss Do./Fr., 06./07.03., 12.00 Uhr Montag, 02.06., 13.30 Uhr Donnerstag, 20.11., 10.00 Uhr Attendorn Bitburg Düsseldorf Fachschaft ÖKU π Vollversammlung Montag, 02.06., 13.30 Uhr Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Bitburg Paderborn π A rbeitsausschuss Sitzungen noch nicht terminiert Landesausgabe Rheinland-Pfalz π Ö KU-Kamingespräche Termine stehen noch nicht fest. Ausschuss Technik Dienstag, 11.03., 10.00 Uhr Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr zweitägige Sitzung im Spätsommer (i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen) Iserlohn Dinslaken Ausschuss Wohneigentum Sitzungen bei Bedarf Delegierte GdW-Verbandstag Montag, 27.10., 15.00 Uhr Düsseldorf Arbeitskreis „Stadtentwicklung und Stadterneuerung“ Montag, 11.02., 10.30 Uhr Düsseldorf Donnerstag, 10.04., 10.30 Uhr Düsseldorf Dienstag, 10.06., 10.30 Uhr Düsseldorf Montag, 20.10., 10.30 Uhr Düsseldorf Arbeitskreis „WohnLeben für ältere Menschen“ Freitag, 04.04., 10.00 Uhr Köln Weitere Sitzungen noch nicht terminiert Arbeitskreis „PR + Marketing“ Donnerstag, 15.05., 10.00 Uhr Mühlheim/Ruhr Do./Fr., 27./28.11. Düsseldorf (i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen, VnW) Arbeitskreis „Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften“ 1. Sitzung noch nicht terminiert Mittwoch, 27.08., 11.00 Uhr Düsseldorf Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften Mittwoch, 05.03., 10.30 Uhr Mittwoch, 22.10., 10.30 Uhr Bochum Bochum Tagungen / Kongresse / Veranstaltungen Hartz IV – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen (i. V. m. EBZ) Dienstag, 12.02., 09.30 Uhr Bochum Energiekonferenz 2008: Energieeffizienz im Bestand (i. V. m. techem und EBZ) Mittwoch, 20.02., 09.30 Uhr Bochum Jahrespressekonferenz Dienstag, 15.04. Düsseldorf 8. Parlamentarischer Abend Mittwoch, 16.04., 19.00 Uhr Düsseldorf Fachschaft IKS Montag, 02.06., 13.30 Uhr Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Bitburg Paderborn Finanzausschuss Montag, 07.04., 11.00 Uhr Mittwoch, 14.05., 11.00 Uhr Donnerstag, 06.11., 11.00 Uhr Vitalisierung der Städte in NRW (i. V. m. Ministerium für Bauen und Verkehr NRW) Ende April NRW Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag (i. V. m. vier Regionalverbänden der Wohnungswirtschaft) Mo. – Mi., 06. – 08.05. Frankfurt Essen Dinner-Speech Montag, 02.06., 19.00 Uhr Ausschuss Betriebswirtschaft Montag, 21.04., 10.00 Uhr Weitere Sitzungen noch nicht terminiert Ausschuss Steuern und Bilanzierung Dienstag, 26.02., 14.00 Uhr Donnerstag, 05.06., 14.00 Uhr Donnerstag, 14.08., 14.00 Uhr Do./Fr., 06./07.11., 14.00 Uhr VerbandsMagazin • 2/08 Köln Bielefeld Lünen Trier Bitburg 7. Forum Wohnungswirtschaft: Zukunftsicheres WohnLeben – Wohntrends 2020 Di./Mi., 03./04.06. Bitburg Standort Ruhrgebiet (i. V. m. EBZ) Mittwoch, 11.06. Bochum Wohnumfeld und Freizeitgestaltung (i. V. m. Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW) Donnerstag, 14.08. Rietberg Landesausgabe Rheinland-Pfalz Mietrecht Aktuell (i. V. m. DMB NRW) Donnerstag, 28.08., 10.00 Uhr Düsseldorf Paderborn Regionen in NRW schrumpfen – Szenario 2050 (i. V. m. Kommunalen Spitzenverbänden NRW) September NRW Das neue Heimrecht in NRW – Chancen und Möglichkeiten (i. V. m. DPWV) November NRW Wohnen und Sicherheit Herbst 29 Veranstaltungsreihen Integration – Lösungsansätze für Stadt- und Wohnquartiere (i. V. m. Städtetag NRW, DMB NRW) August NRW Verbandstag Mo. – Mi., 15. – 17.09. Verbände und Gremien NRW Kooperation Wohnungswirtschaft und Freie Wohlfahrtspflege (i. V. m. AWO Westl. Westfalen, DMB NRW) Termin noch nicht festgelegt Dortmund Technik in der Wohnungswirtschaft π Dichtheitsprüfung und Kanalsanierung Donnerstag, 12.06., 10.00 Uhr Bochum Multimedia in der Wohnungswirtschaft (i. V. m. WRW) Donnerstag, 27.11., 10.00 Uhr Bochum PR + Marketing in der Wohnungswirtschaft π Workshop Websites Herbst NRW Europäischer Tisch Mo./Di., 14./15.04. Mo./Di., 03./04.11. Bocholt Niederlande Perspektiven für die Wohnungsgenossenschaften (i. V. m. IfG Münster) π 12. Symposium Herbst Münster Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen Mittwoch, 12.03., 09.30 Uhr Bochum Mittwoch, 20.08., 09.30 Uhr Bochum VdW südwest: Termine 2008 Verbandsrat Dienstag, 12.02., 10.00 Uhr Dienstag, 08.04., 14.00 Uhr Dienstag, 10.06., 10.00 Uhr Dienstag, 19.08., 10.00 Uhr Montag, 08.09., 16.00 Uhr Dienstag, 25.11., 10.00 Uhr Frankfurt Frankfurt Frankfurt Frankfurt Darmstadt Frankfurt Prüfungsausschuss Montag, 11.02., 15.00 Uhr Dienstag, 08.04., 10.00 Uhr Montag, 09.06., 15.00 Uhr Montag, 18.08., 15.00 Uhr Montag, 24.11., 15.00 Uhr Frankfurt Frankfurt Frankfurt Frankfurt Frankfurt Fachausschuss für Genossenschaften Dienstag, 19.02., 10.00 Uhr Dienstag, 23.09., 10.00 Uhr Gießen Frankfurt Fachausschuss für Kapitalgesellschaften Termine in Vorbereitung Fachausschuss für Hausbewirtschaftung Mittwoch, 02.04., 10.00 Uhr Eine weitere Sitzung im Herbst Fachausschuss für Recht Mittwoch, 27.02., 10.00 Uhr Mittwoch, 11.06., 10.00 Uhr Mittwoch, 22.10., 10.00 Uhr Fachausschuss für Steuern Mittwoch, 16.04., 10.00 Uhr Weitere Termine in Vorbereitung Fachausschuss für Planung und Technik Donnerstag, 28.02., 13.30 Uhr Donnerstag, 10.04., 13.30 Uhr Donnerstag, 14.08., 13.30 Uhr Fachausschuss für Berufliche Bildung und Personalentwicklung Dienstag, 04.03., 10.00 Uhr Frankfurt Donnerstag, 04.09., 10.00 Uhr Fachausschuss für Eigentum Mittwoch, 16.04., 10.00 Uhr Mittwoch, 29.10., 10.00 Uhr Darmstadt Fachausschuss für EDV und Organisation Termine in Vorbereitung Arbeitskreis Vorbereitung des 6. Gemeinsamen Genossenschaftstages 2008 Termine in Vorbereitung Arbeitskreis Zukunft gestalten Termine in Vorbereitung Arbeitsgruppe Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Termine in Vorbereitung Ludwigshafen Zweibrücken Wiesbaden Frankfurt Frankfurt Tagungen/Kongresse/Veranstaltungen π 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag (i. V. m. vier weiteren Verbänden der Wohnungswirtschaft) Di. – Do., 06. – 08.05. Frankfurt π Workshop Change-Management Montag, 18.06. π Verbandstag Mo. – Mi., 08. – 10.09. Darmstadt Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert. 2/08 • VerbandsMagazin Landesausgabe Rheinland-Pfalz Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgruppen 30 Landesausgabe Rheinland-Pfalz Verbände und Gremien VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest: Gemeinsame Termine 2008 Kooperations-Ausschuss Drei-Länder-Büro (DLB) Dienstag, 03.06., 15.00 Uhr Bitburg Aktuelles Mietrecht π 1. Tagung 2008 Donnerstag, 12.06., 10.00 Uhr Bonn Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte Dienstag, 08.04., 16.00 Uhr π 2 . Tagung 2008 Mittwoch, 24.09., 10.00 Uhr Wiesbaden Aktuelles Wohneigentumsrecht Mittwoch, 05.11., 10.00 Uhr Köln Technik in der Wohnungswirtschaft π Einsatz alternativer Energien Mittwoch, 27.02., 10.00 Uhr Mittwoch, 03.09., 10.00 Uhr Bochum Wiesbaden Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften Frankfurt Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Genossenschaften Dienstag, 06.05., 15.00 Uhr Frankfurt Donnerstag, 20.11., 13.00 Uhr Düsseldorf Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Technik Do. – Sa., 29. – 31.05. Maastricht Mi./Do., 19./20.11. Arbeitskreis „Privatisierung von Wohnungsbeständen“ Erste Sitzung im Frühjahr Zweite Sitzung im Herbst Köln Bonn Bonn Arbeitskreis „Europa“ (i. V. m. VdW saar) Weitere Sitzungen noch nicht terminiert Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen π Vollversammlung Dienstag, 01.04., 11.00 Uhr Dienstag, 04.11., 10.00 Uhr Speyer Koblenz π A rbeitsausschuss Dienstag, 04.03., 10.00 Uhr Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr Koblenz Mainz Tagungen/Kongresse/Veranstaltungen Landesausgabe Rheinland-Pfalz Preisverleihung VdWeb-Bewerb Freitag, 29.08. Daseinsvorsorge sichern in Stadt und Land (i. V. m. Innenministerium Rheinland-Pfalz u. a.) Dezember Rheinland-Pfalz Veranstaltungsreihen Aktuelles Steuerrecht π 1. Tagung 2008 Mittwoch, 28.05., 10.00 Uhr Bochum π 2 . Tagung 2008 Mittwoch, 19.11., 10.00 Uhr Bochum π W ohngesundheit – Trinkwasser, Schimmel, Baustoffe Mittwoch, 09.04., 10.00 Uhr Mainz Donnerstag, 23.10., 10.00 Uhr Bochum Aktuelles Genossenschaftsrecht Donnerstag, 28.02., 10.00 Uhr Bochum Marktplatz Wohnungsgenossenschaften π Altersvorsorge Donnerstag, 04.12., 10.00 Uhr Bonn Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften π 1. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 24./25.10. Münster π 2. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 24./25.10. Münster π 3 . Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 07./08.11. Bad Neuenahr π 4 . Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 14./15.11. Kassel Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft π 1. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 16./17.05. Hessen π 2 . Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 07./08.11. Bochum Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert. VerbandsMagazin • 2/08 Recht 31 Betriebskosten Kosten der Reinigung des Öltanks Gegenstand des Rechtsstreits war die Position Öltankreinigung, welche die Vermieterin auf die Mieterin anteilig für die Abrechnungsperiode 2004/2005 umgelegt hatte. Die Mieterin lehnte die Zahlung dieses Betrages mit dem Hinweis darauf ab, es handele sich bei den Kosten für die Öltankreinigung nicht um Betriebskosten, sondern um nicht umlagefähige Instandsetzungskosten. Dieser Auffassung ist das AG Speyer gefolgt. Es verdeutlichte, dass Betriebskosten nur laufend entstehende, d. h. regelmäßig anfallende Kosten seien, die dem Eigentümer an dem Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen und des Grundstückes entstehen. Es verwies hierzu auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der entschieden hatte, dass Betriebskosten jedenfalls dann als regelmäßig anzusehen seien, wenn sie in vierjährigen Intervallen entstünden (vgl. Urteil vom 14.02.2007, Az.: VIII ZR 123/06 – www.bundesgerichtshof.de). Letzteres war im vom AG Speyer entschiedenen Fall gerade nicht gegeben, da die letzte Öltankreinigung im Jahre 1999 erfolgte und nicht dargelegt wurde, wann die vorletzte Reinigung erfolgte. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Öltankreinigungskosten nicht regelmäßig anfielen. Es äußerte auch grundsätzliche Bedenken daran, Kosten, die in einer derart lang- fristigen Periode anfielen, in nur einer Abrechnungsperiode auf die Mieter umzulegen. Derartige Kosten sollten allenfalls über mehrere Jahre verteilt auf die Mieter umgelegt werden können, was auch rechtlich zulässig sei. rücksichtung der selbst vom erkennenden Gericht angewendeten BGH-Rechtsprechung zu der Überprüfung von Elektroanlagen (vgl. Urteil vom 14.02.2007, Az.: VIII ZR 123/06 – www.bundesgerichtshof. de) keinen Bestand haben. Dies konnte nach Ansicht des Gerichts jedoch letztlich dahinstehen, da es sich bei den Kosten der Öltankreinigung ohnehin nicht um Betriebskosten, sondern um Instandsetzungskosten handele, die auf den Mieter nicht umgelegt werden können. Der BGH hatte dort ausgeführt, dass auch bei Maßnahmen, bei denen die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Vordergrund steht und keine vorweggenommene Mängelbeseitigung erfolgt, von Betriebskosten und nicht von Kosten der Instandhaltung auszugehen sei. Dem widerspricht die Argumentation des AG Speyer. Mit der Tankreinigung solle die Verschlammung sowie eine Verkrustung und Zusetzung des Tanks und der Zuleitungsrohre verhindert werden, um eine ordnungsgemäße Funktion der Anlage dauerhaft zu sichern. Im Vordergrund stehe daher die Erhaltung der Gebäudetechnik, womit der Vermieter alleine eine ihm obliegende Pflicht erfülle. Die vorbeugende Vermeidung von Funktionsstörungen komme zwar auch dem Mieter zugute, jedoch nur mittelbar, indem er vor Heizungsausfällen und damit verbundenen Unannehmlichkeiten bewahrt werde. Dieser Vorteil rücke im Vergleich zu der Erfüllung der Vermieterpflichten jedoch in den Hintergrund. Aufgrund dessen handele es sich nicht um Betriebskosten. Quelle: www.flickr.com Die Kosten der Öltankreinigung sind im Wohnraummietverhältnis keine Betriebskosten, die formularmietvertraglich auf den Mieter umgelegt werden können. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Speyer. Dieses Ergebnis werde dadurch verstärkt, dass die Reinigungskosten nur Folge einer vertragsgemäßen Benutzung seien und deshalb der Wartung unterfielen (Urteil des AG Speyer vom 03.09.2007, Az.: 33 C 126/07; WuM 2007, S. 575). Anmerkung Die Entscheidung des AG Speyer kann nicht in allen Punkten überzeugen. Die von ihm herangezogenen Argumente dafür, dass es sich um nicht umlegbare Instandhaltungskosten handelt, können unter Be- Weiterhin ist die Entscheidung auch deswegen bedenklich, da die Überbürdung von Wartungskosten – trotz anderweitiger Anhaltspunkte in der verordnungsrechtlichen Grundlage – als unzulässig angesehen wird. Im Ergebnis ist der Entscheidung des AG Speyer jedoch deswegen zuzustimmen, weil die Vermieterseite im Gerichtsverfahren versäumt hatte, darzulegen, in welchen zeitlichen, regelmäßigen Abständen die Öltankreinigung erfolgte. Davon, dass diese Kosten Betriebskosten, also regelmäßig anfallende Kosten seien, konnte das Gericht daher nicht überzeugt werden. Betriebskostenrecht Mitteilung der neuen Anschrift Das Amtsgericht Bad Neuenahr hat in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 (Az.: 3 C 177/07) festgestellt, dass der Mieter, der aus der Mietwohnung auszieht, ohne seinem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen, sich gegenüber einer Betriebskostennachforderung nicht auf den Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB berufen darf. 2/08 • VerbandsMagazin 32 Projekte Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07 WBG Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG und RWTH Aachen „Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07“ lautete das gemeinsame Projekt der WBG Lünen eG und der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Es ist das dritte Projekt der vom VdW Rheinland Westfalen angestoßenen Kooperation zwischen Hochschulen und Wohnungswirtschaft, das den Studierenden an der RWTH Aachen wieder die Ausbildung im Themenfeld „Planen und Bauen im Bestand“ an realistischen Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Für das Praxisprojekt im Sommersemester 2007 stellte die WBG Lünen eG die „Blumensiedlung“ zur Verfügung, die Ende der 50er- und in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt wurde und etwas außerhalb des Stadtkerns Lünens liegt. Die WBG Lünen eG versprach sich von der Kooperation mit den Lehrstühlen für Wohnbau, Planungstheorie und Städtebau/ Landesplanung der RWTH Aachen und dem ILS NRW (Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen) neue Denkanstöße für diese beinahe „typische“ Nachkriegswohnsiedlung mit ca. 600 Wohnungen, um deren Bestände zukunftsgerecht weiterentwickeln zu können. Lünen eG eine Grundlage für konkrete Investitions- und Planungsentscheidungen liefert. Es sollten vier Themenschwerpunkte bearbeitet werden π Wohnqualität und Nachfrage π Städtebauliche Fragestellungen π Hochbauliche Fragestellungen π Architekturconsulting. Aufgabenstellung Für die „Blumensiedlung“ ergaben sich sehr verschiedene planerische und architektonische Fragestellungen, die vom Aufbau eines langfristigen Entwicklungshorizonts für die kommenden Jahrzehnte bis zu konkreten Sanierungsschritten an den Gebäudebeständen reichten. Daher wurde die Bearbeitung des Bestandes auf verschiedenen Planungsebenen verfolgt, denen eine Analysephase vorgeschaltet war. Es ging für die Studierenden darum, ein zukunftsfähiges „Entwicklungsprofil“ zu erarbeiten, das die nachhaltige Qualität der Immobilie herausarbeitet und der WBG Hierzu gehörte im ersten Schritt die Untersuchung des örtlichen Wohnungsmarktes, des Stadtteils und des Gebäudebestandes. Ziel war die gemeinschaftliche Erstellung Richtungswechsel – bestehende Querriegel mit ungünstigen Wohnungsgrundrissen werden abgerissen. Neubauten ersetzen den verlorenen Wohnraum durch moderne Gebäude mit zukunftsfähigen Zuschnitten. VerbandsMagazin • 2/08 einer fundierten SWOT-Analyse (Strenghts [Stärken], Weaknesses [Schwächen], Opportunities [Chancen], Threats [Gefahren]), die im Folgenden allen Projektteilnehmern Neue Gestalt in alter Siedlung – Fassadendarstellung der Neubauten als gemeinsame Basis für die individuelle Ideenfindung und unterschiedliche Konzeptansätze diente. Projektteilnehmer Das Interesse bei den Studierenden war so groß, dass sich zwei bis drei Studierende zu kleinen Projektgruppen zusammenschlossen. Entstanden sind so insgesamt elf Projekte mit Titeln wie „3-Phasen-Wohnen“, Verbesserung privater Freiräume durch private Außenbereiche Community – Begegnungsebene „Gemeinschaftshaus“ in der Siedlung und virtuell im Internet „Einheitliche Individualität“ oder „Parksiedlung“, die mit gleicher Ausgangssituation verschiedene Lösungsansätze verfolgt haben. Drei der elf Lösungsansätze werden im Folgenden vorgestellt. π Projekt „Richtungswechsel“ Ziel dieser Maßnahmen war es, vorhandene Potenziale innerhalb der Siedlung, die sich bisher durch eine an sich funktionierende Nachbarschaft auszeichnen, weiter zu steigern und der Destabilisierung der Siedlung durch die zu erwartende demographische Entwicklung vorzubeugen. Im Projekt „Richtungswechsel“ der Bearbeiterinnen Rebecca Hertz und Dietlind Schälte wurden durch eine großräumliche Analyse Dabei agiert das Projekt auf zwei Ebenen. Einerseits wird durch die Neuplanung eines Gemeinschaftshauses innerhalb eines der Mietern verhindert wird. Sie setzen auf einen Dreiklang der Qualitätsverbesserung für den zukünftigen Wohnungsmarkt: Gebäudeerschließung, Wohnungsgrundrisse und privater Außenraum. Hochwertige Projektansätze beeindruckten Rainer Heubrock, Geschäftsführender Vorstand der WBG Lünen, ist mit den Die Blumensiedlung heute – Leben im Grünen mit wenig Verkehr und entwicklungsfähiger Bausubstanz wertvolle Standortpotenziale der Siedlung erfasst und in der Folge ein Maßnahmenpaket, das die strategische Entwicklung der Siedlung im Laufe der kommenden dreißig Jahre ermöglicht, erarbeitet. Hierzu gehörte die Neugestaltung von „Adressen“ am Siedlungsrand, verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung und Neugestaltung des Außenraums sowie die Integration neuer Wohngebäude, die die Siedlung für weitere Zielgruppen am Wohnungsmarkt öffnen sollen. π Projekt „Community Blumensiedlung“ Das Projekt „Community“ der Bearbeiterinnen Josefine Beenke und Verena Dolfus setzt seinen Schwerpunkt in der Neugestaltung verschiedener gemeinschaftlicher Begegnungsebenen innerhalb der Siedlung. Gebäude des Siedlungsbestandes eine „reale Begegnungsebene“ für Bewohner und Besucher geschaffen. Daneben wurde eine neue Website für die Siedlung geschaffen, die ein virtuelles Portal für die Bewohner sowie interessierte Außenstehende generiert. π Projekt „Dreiklang“ Das Projekt „Dreiklang“ der Bearbeiter Christoph Wieczorek und Christian Ritter beschäftigt sich mit dem Thema junge Familien und setzt sich das Ziel, die Blumensiedlung durch hochwertige Fassaden und Grundrisse für diese Bevölkerungsgruppe attraktiv zu machen. Die Studenten wollen das Wohnangebot so ändern, dass es für verschiedene Mietertypen attraktiv und das Abwandern von Ergebnissen des „Praxisprojekts Zukunft Wohnen 07“ sehr zufrieden. „Schon die Ergebnisse der ersten Analysen der RWTH Aachen haben gezeigt, mit welch großer Sorgfalt, außerorRainer Heubrock, dentlicher NeuGeschäftsführender gier und hohem Vorstand der WBG Engagement die Lünen eG Studierenden an die nicht leicht zu lösende Aufgabe herangegangen sind.“ Und er resümiert für die WBG-Verantwortlichen: „Der ,bunte Strauß‘ hochwertiger Projektansätze hat uns sehr beeindruckt.“ 2/08 • VerbandsMagazin 34 Projekte Vorreiter bei Nutzung von Erdwärme – Grundwasser wärmt Seniorenwohnungen GSG Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH Eigentlich für Laien nur schwer vorstellbar, doch Grundwassertemperaturen von acht bis 15° Celsius reichen aus, um in Neuwied 63 neu errichtete hochmoderne Seniorenwohnungen über einen großen Teil des Jahres zu beheizen. Dabei helfen zwei elektrisch betriebene Wärmepumpen. Mit dem am 17. November 2005 in Betrieb genommenen System erweist sich die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft (GSG) Neuwied als Vorreiterin in der Zukunftstechnologie der Nutzung von Geothermie-Quellen. Christof Henn, Geschäftsführer der GSG, ist nach dem zweiten vollständigen Abrechnungsjahr mit der neuen Technik überaus zufrieden. Schon in diesem Monat kann die zusätzlich genutzte Gas-Brennwertheizung, die bei Temperaturen unter -5° Celsius zugeschaltet wird, wieder zurückgefahren werden. Bis zum nächsten Winterbeginn lassen sich die Neuwieder Seniorenwohnungen dann wieder ausschließlich mit der Wärme aus der Tiefe heizen, die durch einen elektrobetriebenen Wärmetauscher auf die notwendige Temperatur gebracht wird. So werden 90 Prozent der Jahresenergie durch die beiden Grundwasserwärmepumpen und eine Abluftwärmepumpe sichergestellt. Das Wärme-Wasser wird mit einem Rohrsystem aus zwei Brunnen hinter den Residenzen gefördert. Sie sind lediglich 18 Meter tief. Zwei weitere Brunnen nebenan geben das abgekühlte Wasser wieder an den Untergrund zurück, nachdem es die Wärmepumpen durchlaufen hat. So bleibt die unterirdische Wassermenge immer gleich, so wie es die obere Wasserbehörde will. Die GSG Neuwied macht sich dabei eine geologische Besonderheit zu Nutze. Das „Neuwieder Becken“ verfügt über große unterirdische Wasserbestände. Unter der Stadt Neuwied liegt ein abgetrennter Arm des Altrheins. Dessen Temperatur sorgt dank Wärmetauscher im Fall der Seniorenresidenzen für 90 Kilowatt Wärme. Den im Winter notwendigen Rest von bis zu 50 Kilowatt liefert dann der Gas-Brennwertkessel. VerbandsMagazin • 2/08 „Für Neubauten ist die Nutzung von erneuerbaren Energien mittlerweile Pflicht“, sagt Christof Henn. Für jeden einzelnen der 3.340 Quadratmeter Wohnfläche an Neuwieds Rheinstraße muss er monatlich 26 Cent an Heiz- und Warmwasserkosten kalkulieren. Häuser mit zeitgemäßer Dämmung aus dem Bestand der GSG benötigen gemeinhin 65 bis 70 Cent. Ältere Gebäude ohne Dämmung landen leicht bei Quadratmeterkosten von 90 Cent für Heizwärme und warmes Wasser. Dass Geothermie unter den Bedingungen weiter steigender Öl-, Gas- und Strompreise zunehmend attraktiver wird, lässt sich nach dieser Rechnung leicht vorstellen. und die Fachleute der GSG die Chance genutzt, einen Neubau gleich auf die neue Technik hin auszurichten. Das beginnt natürlich mit der Dämmung, die im vorliegenden Fall die Bedingungen eines Niedrigenergiehauses erfüllt. Der Vergleichswert liegt hier bei einem Heizölverbrauch von 4,5 Litern pro Quadratmeter und Jahr. Allerdings macht Christof Henn darauf aufmerksam, dass die notwendige Wirtschaftlichkeit des neuen Systems noch nicht automatisch und in jedem Fall gewährleistet werden kann. Im Fall der Neuwieder Seniorenresidenzen haben Planer Andreas Will aus Ransbach-Baumbach Geothermische Beheizung erfordert zudem Flächen-, also im Idealfall Bodenheizungen, die mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommen. „Wärmepumpen sind nämlich kein Allheilmittel. Sie müssen im Gesamtsystem von Haus und Heizung gesehen werden“, erläuterte Planer Andreas Will. Denn Heizungssysteme, die deutlich mehr als 50 Grad Vorlauftemperatur zur Erwärmung der Räume benötigen, treiben die Stromkosten der elektrischen Wärmepumpen sonst so in die Höhe, dass sich das Gesamtsystem nicht mehr rechnet. Blick in die Heizungsanlage des Hauses Rheinstraße 46 Die Wärmepumpe ist das energiesparende Herz der Heizung. Projekte Zufriedene Bewohner, auch wegen der günstigen Heizkosten, und ihr Haus Rheinstraße 46 vom Rheinufer aus fotografiert Planer Will empfiehlt ein Verhältnis von mindestens drei zu eins zwischen geothermischer und herkömmlicher Energie, um die notwendige Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Im Beispiel von Neuwied liegen die Verhältnisse sogar noch günstiger, nämlich bei eins zu vier. Damit werden nur 25 Prozent der benötigten Energie aus herkömmlichen (und damit teuren) Quellen benötigt. Fachleute haben errechnet, dass sich eine Wasserwärmepumpen-Anlage wie in Neuwied grundsätzlich erst ab einer Wärmemenge von 25 Kilowatt rechnet. Das entspricht einer Mindestfläche von 500 Quadratmetern beheizter Raum. Damit ist die Nutzung dieses Verfahrens für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenso wie für kleinere Mietwohnungseinheiten also noch nicht wirtschaftlich. Als Alternative für Neubauten dieser Größenordnung wird – zumindest für die Regionen mit milderem Klima, etwa in Deutschlands Südwesten – die Prüfung der Bedingungen für den Einsatz einer Luft-Wärmepumpe empfohlen. Balkonszene an der Rheinstraße – und der Blick, den die Bewohner auf den Rhein genießen Behaglichkeit verbreitet der Innenhof des Gebäudes. Alles über Geothermie Geothermie wird die Wärmeenergie genannt, die unterhalb der Erdoberfläche gespeichert ist. Um welche unvorstellbaren Größenordnungen es dabei geht, macht eine Information der Geothermischen Vereinigung deutlich: Danach strahlt die Erde aus ihrem Innern rund vier mal mehr Energie in den Weltraum ab, als die gesamte Menschheit zurzeit verbraucht. Die Erdtemperatur nimmt in Mitteleuropa um rund drei Grad Celsius je 100 Meter Tiefe zu. Um Erdwärme zu nutzen, werden Sonden in die Tiefe gebohrt. Das kann inzwischen bis zu einigen tausend Metern tief gehen. Und Forschungsprojekte haben noch größere Tiefen im Visier. Geothermie wird auf unterschiedliche Weise nutzbar gemacht. Wie im Fall Neuwied ist es möglich, Grundwasserreservoirs „anzuzapfen“, teilweise auch schon wenige Meter unter der Erdoberfläche. An Stellen, die trocken sind, aber über Aushöhlungen verfügen, wird auch die so genannte „Hot-Dry-Rock“-Technik angewandt: Dabei wird kaltes Wasser über Rohre in die Tiefe gepumpt und – nachdem es sich dort erhitzt hat – über weitere Rohre wieder an die Erdoberfläche gepumpt. Die Gas-Brennwertheizung heizt nur in den kältesten Winterwochen mit. 35 Nach Erhebungen der Geothermischen Vereinigung nutzen in Deutschland derzeit etwa 50.000 bis 60.000 Gebäude eigene und verhältnismäßig kleine Erdwärmesysteme zum Heizen. Größere geothermische Heizanlagen liefern rund 80 bis 100 Megawatt. Aber das ist erst der Beginn. Fachleute haben errechnet, dass in Deutschland bis zu 29 Prozent des Wärmebedarfs allein schon mit Thermalwasser aus dem Untergrund gedeckt werden können. Das Bundestagsbüro für Technikfolgenabschätzung hat zudem errechnet, dass sich Deutschlands gesamter Strombedarf theoretisch 600-fach mit den verschiedenen geothermischen Verfahren decken ließe. In Nordrhein-Westfalen intensivieren und koordinieren das Forschungszentrum Jülich, die Universität und die Fachhochschule Bochum derzeit ihre Bemühungen um neue Erkenntnisse auf diesem Gebiet. In Mecklenburg-Vorpommern arbeitet das erste geothermische Kraftwerk, weitere Anlagen sind im Bau. Besonders Rheinland-Pfalz setzt auf diese Technologie. Umweltministerin Margit Conrad will das Land zu einer „Referenzregion für Geothermie“ machen. Dabei hilft das neue Geothermiekraftwerk Landau, das noch im Frühjahr 2008 Strom mit Hilfe zweier 150 bis 170 Grad heißer Thermalquellen in 3.000 Metern Tiefe produzieren soll. Ab Herbst wird Rheinland-Pfalz auch den ersten Geothermischen Ressourcen-Atlas vorlegen. Dann können Wohnungsunternehmen und einzelne Hauseigentümer feststellen, ob in erreichbarer Nähe eine Quelle für nutzbare Erdwärme verfügbar ist. 2/08 • VerbandsMagazin 36 Steuern Lohnsteuer Neuregelung bei Arbeitgeberdarlehen Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Das BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007 regelt sowohl die inhaltliche als auch die zeitliche Anwendung der neuen Rechtsprechung. Bisherige lohnsteuerliche Behandlung Quelle: www.flickr.com Zur Ermittlung geldwerter Vorteile aus der Zinsverbilligung von Arbeitgeberdarlehen hat die Fi n a n z v e r w a l tung eine Vereinfachungsregelung getroffen (R 31 Abs. 11 LStR). Steuerpflichtig sind danach Zinsersparnisse nur, wenn das Darlehen, ggf. zusammen mit anderen Arbeitgeberdarlehen, die Kreditsumme von 2.600 Euro übersteigt. Abzustellen ist auf den Darlehensbetrag, der sich am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums ergibt. Übersteigt er die Freigrenze von 2.600 Euro, sind Zinsersparnisse lohnsteuerpflichtig. Von einer Zinsersparnis ist auszugehen, soweit der Effektivzins des einzelnen Darlehens fünf Prozent unterschreitet. Änderung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Zu Arbeitslohn führen Vorteile, die dem Arbeitnehmer aus einem zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen zufließen. Gewährt der Arbeitgeber allerdings das Darlehen zu einem marktüblichen Entgelt, fehlt es an einer objektiven Bereicherung. Neu ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) für die Frage, ob eine Zinsverbilligung vorliegt, auf den günstigsten Zinssatz abstellt, den Banken für vergleichbare Darlehen im fraglichen Zeitraum von ihren Kunden verlangen. Dieser, an der Untergrenze liegende Zinssatz, ist der Maßstabszins, der VerbandsMagazin • 2/08 sich nach der Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG als der um übliche Preisnachlässe geminderte Endpreis ergibt. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien enthaltene Vereinfachungsregelung ist danach nicht als Bewertungsvorschrift, sondern als Nichtaufgriffsgrenze bzw. Nichtbeanstandungsregelung zu sehen. Ein geldwerter Vorteil kann durch R 31 Abs. 11 LStR nicht begründet werden. Aus diesem Grund ergibt sich kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug bei Arbeitgeberdarlehen, denen ein Zinssatz von weniger als fünf Prozent zugrunde liegt, solange bei vergleichbaren Bankdarlehen ebenfalls keine höheren Zinsen anfallen. Die Freigrenze von 2.600 Euro kommt nicht mehr zur Anwendung. Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von geldwerten Vorteilen herausgegeben, das zum einen den Grundsätzen der neuen BFH-Urteile Rechnung trägt, gleichzeitig aber eine vereinfachte Wertermittlung anhand der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze zulässt. Das BMF-Schreiben, das in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist, bestimmt die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen nach folgenden Grundsätzen: Grundsatz der Einzelbewertung Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst sich der geldwerte Vorteil nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zu zahlen hat. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen. Der bei Vertragsabschluss maßgebliche Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens zugrunde zu legen, sofern kein variabler Zinssatz vereinbart wird. Vereinfachungsregelung Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes im Einzelfall beinhaltet das BMF-Schreiben mit Blick auf die praktischen Bedürfnisse des Lohnsteuerverfahrens eine dreistufige Vereinfachungsregelung. Danach darf zunächst die Bewertung nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätzen erfolgen. Dabei handelt es sich um gewichtige Durchschnittssätze, die für die einzelnen Arten von Krediten, etwa für Wohnungsbaudarlehen oder Konsumentenkredite, und für die jeweilige Darlehenslaufzeit monatlich gesondert festgestellt und unter www.bundesbank.de/statistik (Rubrik Zinsen/Tabellen/EWU-Zinsstatistik) veröffentlicht werden. Es sind die unter „Neugeschäft“ abgedruckten Zinsen maßgeblich, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt veröffentlicht worden sind. Von dem sich hiernach ergebenden Effektivzinssatz darf im zweiten Schritt ein Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden, um der BFH-Rechtsprechung Rechnung zu tragen, nach der auf den günstigsten Zinssatz abzustellen ist (sog. Untergrenzenzinssatz). Dieser Maßstabszinssatz ist der lohnsteuerlichen Behandlung für die Gesamtlaufzeit des Arbeitgeberdarlehens zugrunde zu legen, sofern kein variabler Zinssatz vereinbart worden ist. Unabhängig von der Zahlungsweise der Zinsen, monatlich oder jährlich, berechnet sich schließlich die Zinsverbilligung, und damit der lohnsteuerliche geldwerte Vorteil, in dem der Unterschiedsbetrag zwischen dem Maßstabszinssatz und dem Effektivzinssatz des Arbeitgeberdarlehens auf die jeweilige Darlehenssumme angewendet wird. Auch die Vereinfachungsregelung kann bereits in allen noch offenen Fällen angewendet werden. Steuern Beispiel Ein Arbeitnehmer erhält im Mai 2007 ein Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 10.000 Euro. Es wird eine fünfjährige Laufzeit des Kredits und für den vierteljährlich zu zahlenden Zins ein Zinssatz von zwei Prozent pro Jahr vereinbart. Der bei Vertragsabschluss im Mai 2007 von der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite mit Zinsbindung von bis zu fünf Jahren veröffentlichte Effektiv- zinssatz (Erhebungszeitraum März 2007) beträgt 5,81 Prozent. Nach Abzug eines Abschlages von vier Prozent ergibt sich ein Maßstabszinssatz von 5,58 Prozent. Die Zinsverbilligung beträgt somit 3,58 Prozent, für die sich ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil von 89,50 Euro im Vierteljahr errechnet. Der Betrag von 89,50 Euro unterliegt im jeweiligen Monat der Zinszahlung, mit den übrigen Barbezügen, dem Lohnsteuerabzug nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Regeln. 37 Die Ermittlung geldwerter Vorteile bei Arbeitgeberdarlehen nach den BFH-Urteilen ist als Nichtbeanstandungsgrenze zu verstehen und stellt keine Festsetzung von Durchschnittswerten i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG dar. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen gilt stattdessen der Grundsatz der Einzelbewertung, die sich aus der allgemeinen Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ergibt. Als Folge hieraus können Vorteile aus zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der 44 Euro-Grenze steuerfrei bleiben. Körperschaftsteuer Organschaften im kommunalen Bereich mit dauerdefizitären Gesellschaften problematisch Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. August 2007 (Az.: IR 32/06) zur außerbetrieblichen Sphäre einer Kapitalgesellschaft – verdeckte Gewinnausschüttung und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalen Eigenbetrieb im Organkreis – entschieden. Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung im Sinne von § 42 Abs. 1 AO anzusehen (BFH vom 14.07.2004, I R 9/03, BFHE 207, 142). Der Senat hält auch unter der Geltung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens daran fest, dass eine Kapitalgesellschaft aus körperschaftsteuerlicher Sicht über keine außerbetriebliche Sphäre verfügt Das Unterhalten einer strukturell dauerdefizitären kommunalen Gesellschaft ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die Gesellschafterin (Trägerkörperschaft) führt regelmäßig zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Organgesellschaft darf den Gesellschaftern auch dann keine Vermögensvorteile zuwenden, wenn seine Handlungsweise für den Organträger von Vorteil wäre. Der Vorteilsausgleich muss sich zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter vollziehen. Kommunale Wohnungsunternehmen könnten nach Zahlung der Abgeltungssteuer auf EK 02-Bestände zukünftig verstärkt über Organschaften mit anderen kommunalen Unternehmen nachdenken. Dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages steht nach Abgeltung des EK 02-Bestandes nicht mehr die körperschaftsteuerliche Ausschüttungsbelastung gem. § 38 KStG (auf den EK 02-Bestand) entgegen. Allerdings stellt die Finanzverwaltung höhere Anforderungen an die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in einem kommunalen Organschaftsverbund. Würde beispielsweise eine dauerdefizitäre Gesellschaft ihre Verluste mit Gewinnen einer anderen kommunalen Gesellschaft (z. B. Wohnungsgesellschaft) verrechnen, könnte die Finanzverwaltung diesen Tatbestand als verdeckte Vorteilsgewährung werten. In dem vorgenannten Urteil vom 22. August 2007 wird für eine dauerdefizitäre kommunale Gesellschaft ein Verlustausgleich durch die Gesellschafterin (Kommune) erwartet. Das BFH-Urteil und weitere Literatur (BStR 2007, S. 1421 ff. und Der Betrieb 2007, S. 2540 ff.) zum Thema werden auf Anfrage bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] zur Verfügung gestellt. Lohnsteuer Lohnsteuer-Richtlinien werden angepasst Die Anpassung der geltenden LohnsteuerRichtlinien 2005 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts ist u. a. wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2005 ergangenen Gesetzen erforderlich. Zudem erfordert auch die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischen- zeitlichen Verwaltungsentscheidungen die Neufassung einzelner Vorschriften. Des Weiteren muss die Richtlinienstruktur nach den Paragrafen des EStG (entsprechend den Einkommensteuer-Richtlinien 2005) neu gegliedert werden. In An- lehnung an die Rechtsprechung muss beispielsweise der Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“ neu aufgenommen und der steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten (2.100 Euro p. a., rückwirkend ab dem 1. Januar 2007) angepasst werden. 2/08 • VerbandsMagazin 38 Steuern Bundesrat stimmte zu Jahressteuergesetz 2008 in Kraft getreten Mit Rundschreiben vom 16. November 2007 hatten der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest ihre Mitgliedsunternehmen über das Jahressteuergesetz 2008 – insbesondere zur Abgeltungsteuer auf EK 02-Bestände – informiert, dem der Bundesrat am 30. November 2007 erwartungsgemäß in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung zustimmte. Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, Nr. 69 vom 28. Dezember 2007, S. 3150 ff. in Kraft getreten. Ein umfangreiches Rundschreiben der Verbände an ihre Mitglieder zur EK 02Thematik (Musterformulierungen für den Antrag auf Altregelung u. W.) befindet sich in Vorbereitung. Auch der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat sich in seiner Sitzung am 4. und 5. Dezember 2007 mit den bilanziellen Konsequenzen der Nachversteuerung der EK 02-Beträge beschäftigt. Der HFA geht davon aus, dass es sich bei der Verpflichtung zur Abgeltung der EK 02-Bestände wegen der grund- sätzlichen Regelung zur Leistung in zehn Jahresraten um eine Rentenverpflichtung handelt, so dass die Verbindlichkeit nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB generell mit dem Barwert anzusetzen ist. Das heißt nicht nur bei der vorfälligen, sondern auch der normalen Abgeltung kommt es zu einer Abzinsung der Steuerverbindlichkeit. Allerdings ist bezüglich des Zinssatzes vom Durchschnittszinssatz für finanzielle Verpflichtungen mit einer zehnjährigen Laufzeit auszugehen, sodass sich der Abzinsungssatz von dem gesetzlich vorgesehenen in Höhe von 5,5 Prozent unterscheiden kann. Zum anderen geht der HFA erfreulicherweise davon aus, dass alle Körperschaften, die nach § 34 Abs. 16 KStG antragsberechtigt sind, keine Verbindlichkeit für die Nachsteuer zum 31. Dezember 2007 zu passivieren haben, wenn sie den Jahresabschluss vor dem 30. September 2008 aufstellen, da sie in der Lage sind, noch bis zum 30. September 2008 den Antrag zu stellen. Das heißt, der Antrag muss nicht bis zur Bilanzaufstellung gestellt sein oder zumindest ein Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes vorliegen, dass der Antrag gestellt werden soll. Wird der Antrag von grundsätzlich berechtigten Körperschaften bis zum 30. September 2008 nicht gestellt, ist die Verbindlichkeit aus der Abgeltungsteuer dann entweder im Jahresabschluss 2007 (soweit die Aufstellung nach dem 30.09.2008 erfolgt) oder im Jahresabschluss 2008 zu berücksichtigen. Des Weiteren hat sich der Fachausschuss Steuern beim GdW mit der Frage beschäftigt, welche Gremien im Unternehmen hinsichtlich der Antragstellung auf Altregelung gemäß § 38 KStG befasst werden sollten. Bei Kapitalgesellschaften sollte ein Beschluss der Gesellschafterversammlung eingeholt werden. Bei Genossenschaften dürfte eine gemeinsame Beratung und Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat ausreichend sein, wenn nicht Besonderheiten hinzukommen, die eine Beschlussfassung in der General- oder Vertreterversammlung sinnvoll erscheinen lassen. Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht Reform vom Bundeskabinett verabschiedet Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2007 den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Er sieht vor allem Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersowie des Bewertungsgesetzes vor. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 ist die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Besteuerung der verschiedenen Gruppen von Vermögen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftliche Betriebe) nicht die tatsächlichen Verkehrswerte zugrunde gelegt werden und diese Ungleichbehandlung dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spä- VerbandsMagazin • 2/08 testens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Mit der Reform wird deshalb das Ziel verfolgt, die Bewertung der verschiedenen Vermögensgruppen einheitlich am gemeinen Wert auszurichten. Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer soll künftig in einem neuen Sechsten Abschnitt des BewG geregelt werden (§§ 157, 176 ff. BewG-E). Die Wertermittlung soll in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung typisierend erfolgen. Die Details werden in einer Rechtsverordnung geregelt, deren Entwurf allerdings noch nicht vorliegt. Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist ab diesem Stichtag anzuwenden. Für Erwerbe von Todes wegen im Zeitraum ab 1. Januar 2007 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes soll ein Antragswahlrecht zur Anwendung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts eröffnet werden. Für die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Grunderwerbsteuer in Sonderfällen (z. B. im Fall von Umwandlungen, also auch Verschmelzungen von Wohnungsunternehmen) soll der bisherige Vierte Abschnitt des BewG, also die §§ 138 – 150 BewG, unverändert maßgebend bleiben. Bildung und Beruf 39 Fort- und Weiterbildungsangebote Seminare März 2008 03.03.2008 Hamburg Erfolgsfaktoren in Wohnungsgenossenschaften erkennen und fördern Iris Beuerle 04.03.2008 Hannover Instandhaltungsmanagement – wo stecken Ihre Optimierungspotenziale? Dr. Norbert Raschper 04.03.2008 Wiesbaden Workshop: Balanced Scorecard Norman Diehl 05.03.2008 Bad Bramstedt Buchhaltung in der WEG-Verwaltung Kerstin Bonk 05.03.2008 Hannover Beschwerdemanagement: Beschwerden sind eine Chance Stefan Stanjek 05.03.2008 Mainz Korruption und Vorteilnahme in der Wohnungswirtschaft Karl-Herbert Günter 06.03.2008 Bochum Bautechnik rund um die Bad- und Strangsanierung Thomas Haasch 06.03.2008 Hamburg Weiterbildung „Experte/-in für Sozialmanagement“, Modul 7: Aktives, soziales Beschwerdemanagement Sabine Petter 06.03.2008 Hannover Geschäftsbriefe korrekt schreiben nach DIN 5008 und der Rechtschreibreform Ilse Kämmer 07.03.2008 Bochum Aktuelle WEG-Rechtsprechung: Erste Reaktionen aus Rechtsprechung und Literatur Detlef Wendt 07.03.2008 Hamburg Weiterbildung „Experte/-in für Sozialmanagement“, Modul 8: Nachbarschaftsförderung Sabine Petter 11.03.2008 Bochum Datenschutz-Update Holger Koch 11./12.03.2008 Bochum Erfolgreich vermieten und verkaufen durch kundengerechte Ansprache Ines Manzel 12.03.2008 Bochum Forderungsmanagement, Urkundenprozess und Insolvenz Detlef Wendt 12.03.2008 Bochum Rasen, Rotstift und Rabatt – Alternativen zum Sparen um jeden Preis in der Pflege und Unterhaltung von Außenanlagen Detlev Emkes 13.03.2008 Mainz Grundlagen der WEV Horst Griesmeier 18.03.2008 Wiesbaden Persönlichkeitstraining Barbara Lindermann 19.03.2008 Mainz Technische Wohnungsverwaltung in der Praxis Ulrike Wolff-Böhme 26.03.2008 Mainz Erfolgreiche Karriereplanung: Effektiv lernen/Prüfungsstress vermeiden Peer Ulf Slapnicar 27.03.2008 Mainz Erfolgreiche Karriereplanung: Bewerbertraining/Job Knigge Barbara Lindermann, Hedda Werner Für Fragen zu Veranstaltungen stehen zur Verfügung: • in Bochum: Claudia Bovenschulte Telefon 0234 9447 - 510 • in Düsseldorf und Frankfurt: Dr. Gerhard Jeschke Telefon 0211 16998 - 25 • in Hannover: Karsten Dürkop Telefon 0511 1265 - 126 • in Hamburg, Lübeck, Rostock, Neumünster und Waren: Andreas Daferner Telefon 040 52011-218 2/08 • VerbandsMagazin 40 Bildung und Beruf Chancen für den Führungsnachwuchs Zwischen Engagement und Beförderungsstau Die „ImmobilienZeitung“ veröffentlichte am 29. November 2007 einen Namensbeitrag von Prof. Dr. Volker Eichener, den das VM im Folgenden wiedergibt. Der demographische Wandel konfrontiert die Immobilienwirtschaft mit einer doppelten Herausforderung. Ausgerechnet in Zeiten, wo die schwieriger werdenden Märkte nach höherer Qualität, Produktivität und Kreativität menschlicher Arbeit verlangen, sorgt die Verringerung der Schulabgängerzahlen dafür, dass die Nachwuchsrekrutierung schwieriger wird. Glücklicherweise rüstet sich die Immobilienwirtschaft bereits für den „war for talents“, indem die branchennahen Bildungseinrichtungen eine Fülle von höherwertigen Fortbildungen entwickelt haben – vom Fachwirt über den Immobilienökonom und den diplomierten Wohnungs- und Immobilienwirt bis hin zum Bachelor und Master. Diese Fortbildungsangebote vermitteln polyvalente Qualifikationen – kaufmännische, technische, juristische, soziologische und Marketingkompetenzen. Beispielsweise hat sich ein Bachelor im Immobilienmanagement, der sein Studium am Bochumer EBZ absolviert hat, profunde Kenntnisse zu Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Sozialimmobilien angeeignet, er (oder sie) kennt sich aus mit Baurecht, Grundstücksentwicklung, Neubau, Bestandsmanagement, Modernisierung und dem Exit. Investitionsrechnung, Finanzierung, Controlling, Betriebskostenmanagement, Mietenkalkulation beherrscht er/sie. Und soziales Management, Konfliktmanagement, ambulante Seniorenbetreuung sind ihm oder ihr genauso vertraut wie Marketing und Vertrieb. Und wer das Masterstudium aufsetzt, wird zusätzlich fit in Unternehmensführung und strategischem Management. Doch wie werden diese frisch erworbenen Kompetenzen im Betrieb eingesetzt, um ihre Produktivität entfalten zu können? Im Kleinunternehmen ist dies kein Thema: VerbandsMagazin • 2/08 die Arbeitsteilung ist hier so gering, dass die (wenigen) Führungskräfte ohnehin mit fast allen Facetten des Geschäfts zu tun haben. Mittelgroße bis große, stark arbeitsteilige Immobilienunternehmen mit klassischer Linienorganisation haben jedoch Probleme, polyvalent qualifizierte Mitarbeiter optimal einzusetzen. stücksakquisition. Immer wenn das Projekt beginnt, spannend zu werden, wird es dann in andere Hände gegeben. Ich möchte endlich einmal ein Projekt von A bis Z bearbeiten.“ Solche Situationen haben dreifache Konsequenzen: Erstens werden die jungen und ambitionierten Mitarbeiter ungeduldig. Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder, schlimmer noch; die innere Kündigung ist die häufige Folge. Zweitens werden die erworbenen Kompetenzelemente, die im Berufsalltag nicht eingesetzt werden, schleichend entwertet. Und drittens werden Produktivitätsressourcen nicht genutzt. Das in Form von Studiengebühren und Freistellungen investierte Humankapital wird ungenutzt verbrannt. Solche Probleme entstehen, wenn es keine systematische Personalentwicklung im Unternehmen gibt. Nach einer aktuellen Untersuchung in der Immobilienwirtschaft, die das InWIS im Sommer 2007 für das EBZ durchgeführt hat, verfügen 66 % Prof. Dr. Volker Eichener, Geschäftsführender Direkder immobilienwirtschaftlichen tor des InWIS Institut für Wohnungswesen, ImmoUnternehmen nach eigener Ausbilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an kunft über keinerlei Personalentder Ruhr-Universität Bochum wicklungskonzept. Selbst unter den Unternehmen mit mehr als Wenn wir im Rahmen unserer Personal100 Mitarbeitern gibt es 38 % ohne Persoentwicklungsprojekte, die wir für verschienalentwicklung. dene Immobilienunternehmen durchfühPersonalentwicklung ist auch ren, Mitarbeitergespräche führen, äußert Organisationsentwicklung sich diese Problematik dann beispielsweise so, dass ein hoch qualifizierter, ambiSystematische Personalentwicklung betionierter und flexibler 35-Jähriger sich deutet, die individuellen Kompetenzen darüber beklagt, dass er auf einer Sachbemit den Kompetenzbedarfen in Übereinarbeiterstelle versauert, weil sein Vorgestimmung zu bringen. Das erfolgt in beisetzter Ende vierzig ist und es mindestens de Richtungen: erstens, indem fehlende zehn Jahre dauern wird, bis er Aussicht Kompetenzen nachgerüstet werden – auf Beförderung hat. Die Unternehmensdurch Weiterbildung, Fortbildung, Learleitung weiß in solchen Situationen meist ning by doing und ggf. Neueinstellung. nichts anderes, als den ehrgeizigen jungen Und zweitens, indem die Strukturen an Mitarbeiter zur Geduld zu mahnen. die Kompetenzen angepasst werden. PerLinienorganisation erschwert den sonalentwicklung ist somit auch OrganisaEinsatz der jungen Führungskräfte tionsentwicklung. Welche Möglichkeiten gibt es, die Organisation so zu entwickeln, Ein anderes Problem ist, dass die polyvadass vorhandene Kompetenzen auch gelenten Qualifikationen nicht eingesetzt nutzt werden können? werden können. Eine typische Interviewaussage kann dann so lauten: „Ich mache Die einfachste Lösung im Unternehmen seit drei Jahren nichts anderes als Grundvorhandene Kompetenzen zu nutzen, be- Bildung und Beruf steht darin, dass ein interner Expertenpool eingerichtet wird, auf den alle Unternehmensbereiche zugreifen können. Darunter ist eine Datenbank zu verstehen, die alle Kompetenzen enthält, die im Haus vorhanden sind. Ein Mitarbeiter A hatte seine Diplomarbeit über Seniorenimmobilien geschrieben, eine Mitarbeiterin B einmal ein Praktikum in Frankreich absolviert, eine Mitarbeiterin C wohnt selber in einem Gruppenwohnprojekt. Das sind wertvolle Wissensbestände, die einmal für andere Abteilungen interessant werden könnten. Allerdings muss man damit rechnen, dass solche Anfragen, wenn überhaupt, nur alle paar Jahre einmal vorkommen. Das Projektgruppenmodell lässt ebenfalls die Linienorganisation unangetastet, versucht aber, deren Schwächen auszugleichen, indem Projektgruppen zusammengestellt werden, die Experten aus verschiedenen Linien zusammenfassen. Auch dieses Modell hat eine beschränkte Reichweite, zumal sich jeder Mitarbeiter überlegen muss, ob er sich in der Projektgruppe zulasten seiner Hauptaufgabe engagiert oder der Projektgruppenarbeit nur nachgeordnete Priorität einräumt. Bei der Spartenorganisation ist das dominierende Organisationsprinzip nicht die Funktion (technische Funktionen, kaufmännische Funktionen, Marketing/Vertrieb etc.), sondern das Geschäftsfeld, beispielsweise Eigenheime, Mietwohnungen, Seniorenwohnen, Gewerbeobjekte etc. Jede Sparte beinhaltet sämtliche Funktionen, von der Planung bis hin zum Vertrieb, und ermöglicht somit, Projekte „von A bis Z“ durchzuführen. Die Umstellung auf eine Spartenorganisation stellt jedoch eine gewaltige Organisationsreform dar, die mit vielen Risiken verbunden ist und meist nur für wirklich große Unternehmen infrage kommt. Andere Lösung: Ausgründung von Tochtergesellschaften Noch konsequenter, aber einfacher zu verwirklichen als die Spartenorganisation, ist die Ausgründung von Tochterunternehmen für bestimmte Geschäftsfelder. Tochtergesellschaften für das Bauträgergeschäft, für bestimmte Dienstleistungen, für die Bewirtschaftung bestimmter Objekttypen etc. hat man bislang hauptsächlich aus steuerlichen oder tariflichen Gründen ins Leben gerufen. Solche Töchter, die manchmal nur aus einer Hand voll Stellen bestehen (im Extremfall nur aus einer einzigen Person!), bieten Nachwuchsführungskräften die Chance, den Beförderungsstau zu umgehen und bereits mit jungen Jahren in Geschäftsführungspositionen (einschließlich der dazu gehörigen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung) zu gelangen. Polyvalente Kompetenzen können und müssen eingesetzt werden, um selbstständige Kleinunternehmen zu führen. Tochterunternehmen haben darüber hinaus die Chance, eine eigenständige Unternehmenskultur zu entwickeln, die an ihr spezifisches Geschäftsfeld und den dazu gehörigen Kundenkreis angepasst ist. Gerade in den manchmal eher konservativen bestandsbewirtschaftenden Unternehmen kann ein ehrgeizig geführtes Tochterunternehmen eine ganz andere Dynamik entfalten. Tochterunternehmen, die ursprünglich für einen bestimmten Zweck gegründet worden sind, können ihr Geschäftsfeld selbstständig erweitern, neue Produkte entwickeln und neue Kundenkreise erschließen. Das Eigeninteresse an Wachstum und Rentabilität ist die unmittelbare Konsequenz dieser Organisationsform. Natürlich sind solche Mini-Unternehmen (zunächst) teilautonom, d. h. nehmen Dienstleistungsfunktionen (Buchhaltung, EDV, FM …) der Muttergesellschaft in Anspruch. Deshalb lassen sich Tochterunternehmen vergleichsweise unproblematisch gründen. Sie bieten den ambitionierten Führungsnachwuchskräften einerseits die weitestgehenden Chancen, ihre Kompetenzen einzusetzen, Ideen zu entfalten, in Managementfunktionen hineinzuwachsen und Verantwortung zu übernehmen. Andererseits lassen sie die bestehende Unternehmensorganisation weitgehend unangetastet und sind einfach zu realisieren. Das Ergebnis der (mehrfachen) Ausgründung von Tochtergesellschaften sind Konzerne, die eine Fülle von Karriereoptionen bieten und die notorischen Probleme monolithischer Linienorganisationen (Beförderungsstau, Unterdrückung kompetenter Mitarbeiter, unproduktive Konkurrenzen etc.) vermeiden. Die Verschwendung kostbaren Humankapitals werden wir uns jedenfalls angesichts der demographisch bedingten Nachwuchslücke nicht mehr leisten können. 41 EBZ – Europäisches Bildungszentrum Kuratorium stellte Weichen für die Zukunft Die positive Entwicklung des EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bochum wurde mit einer Reihe von wichtigen Entscheidungen des Kuratoriums der das EBZ tragenden Stiftung am 6. Dezember 2007 weiter vorangetrieben. So wurde u. a. die Satzung der Stiftung – Hauptstiftungsgeber ist der VdW Rheinland Westfalen, Zustifter ist der GdW – an die Erfordernisse der Weitentwicklung der größten immobilienwirtschaftlichen Bildungseinrichtung in Europa angepasst. Der Vorstand besteht künftig aus zwei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern: zum neuen hauptamtlichen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde Adolf Bismark gewählt, der gleichzeitig Geschäftsführer der EBZ Service GmbH ist. Zum weiteren ehrenamtlichen Vorstandsmitglied wählte das Kuratorium Wolfgang Huber, Berlin, dem bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden der BSB, der Vorgängergesellschaft der EBZ Service GmbH. Erstmals wurde ein Arbeitsausschuss des Kuratoriums bestellt, dem vom VdW Rheinland Westfalen Werner Dacol, Josef Rehring, Hubert Scharlau und Burghard Schneider angehören; der GdW ist durch Ingeborg Esser vertreten. Weiter wurde erstmals ein Beirat Forschung bestellt, den Dietmar Cremer, Vorsitzender des Vorstandes der GEBAG, Duisburg, leiten wird. Der Beirat für Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Vorsitz von Burghard Schneider, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, wurde für drei weitere Jahre wieder berufen. Außerdem nahm das Kuratorium das positive Jahresergebnis 2007 der Stiftung zur Kenntnis und beschloss den Wirtschaftsplan 2008. Im Frühjahr wird sich das Kuratorium in einer ganztägigen Klausursitzung mit der strategischen Weiterentwicklung des EBZ beschäftigen. 2/08 • VerbandsMagazin 42 Bildung und Beruf Erfahrungsaustausch von Berufsschullehrern in Würzburg Umsetzung des novellierten Ausbildungsberufes in die Schulpraxis Seit Mitte der 1980er-Jahre organisiert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen zusammen mit den Regionalverbänden für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer aus ganz Deutschland einen Erfahrungsaustausch. Am 22. und 23. November 2007 kamen in Würzburg rund 50 Lehrerinnen und Lehrer zusammen, um die Umsetzung der modernisierten Berufsausbildung „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau“ in die schulische Ausbildung zu diskutieren. Mit dem modernisierten Berufsbild werden an die schulische Ausbildung gänzlich neue Anforderungen gestellt, denn die Fächer – wie beispielsweise spezielle Betriebswirtschaftslehre oder Rechnungswesen – sind entfallen. An ihre Stelle sind, ausgehend von den betrieblichen Handlungsanforderungen, 13 Lernfelder, die wiederum in zahlreiche Lernsituationen untergliedert werden, getreten. Wurde beispielsweise das Thema „Betriebskostenabrechnung“ bisher u. a. in den Fächern Wohnungswirtschaft, kaufmännisches Rechnen, Schriftverkehr und Rechnungswesen behandelt, so wird es zukünftig im Lernfeld 5 „Wohnräume verwalten und Bestände bewirtschaften“ eine Lernsituation mit dem Titel „Mieter beschwert sich über eine zu hohe Betriebskostenabrechnung“ geben. Bei dieser Lernsituation kommt mit der so genannten „Lernfeldorientierung“, die handlungsorientiert unter Hinzuziehung von gesetzlichen Bestimmungen buchungstechnische Fragen bis zu kommunikativen Fähigkeiten bearbeiten wird, ein neues pädagogisches Konzept zum tragen. In der Tagung ging es nach einer Einführung in die Lernfeldorientierung in drei Workshops auch unmittelbar in die Praxis. Der Workshop I befasste sich mit der Entwicklung von Lernsituationen, Workshop II widmete sich der didaktischen Jahresplanung und im Workshop III wurde ein in der Berufsschule des EBZ – Europäisches Bildungszentrum, Bochum, entwickeltes Modellunternehmen vorgestellt. Diese „Springorum Immobilien AG“ bildet alle 13 Lernfelder ab. Die Referate und Ergebnisse der Workshops hat der GdW im Internet auf der Website www.immokaufleute. de (Stichwort: weitere Informationen) zum Download eingestellt. Südwestdeutsche Fachakademie Der Wohnungsmarkt in der Zukunft Die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft (SwFA) veranstaltet am 20. Februar 2008 in Wiesbaden eine Fachtagung zum Thema „Der Wohnungsmarkt in der Zukunft“, in der die Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft und deren Konsequenzen für die wohnungswirtschaftliche Praxis gezeigt werden. Die fortschreitenden demographischen Veränderungen unserer Gesellschaft sowie der Klimawandel stellen die Wohnungswirtschaft vor bedeutende Herausforderungen. Sie bieten jedoch gleichzeitig mannigfache Chancen für die Branche. Die Tagung eröffnet den Teilnehmern die Gelegenheit, neue Nutzer- und Bedarfsstrukturen kennenzulernen und sich mit deren Umsetzung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis vertraut zu machen. Dabei konzentriert man sich auf die Themenschwerpunkte neues Wohnen in Lebensabschnitten, interkulturelles Wohnen und Klimawandel und Immobilienwirtschaft. Nähere Informationen und Anmeldungen bei der Südwestdeutschen Fachakademie Tel.: 0611 37976 E-Mail: [email protected] EBZ – Europäisches Bildungszentrum Kompaktstudiengang „Controlling“ startet im März Die Führungsakademie im EBZ – Europäisches Bildungszentrum in Bochum wird auch 2008 wieder einen Kompaktstudiengang zum Themenkomplex Controlling veranstalten. Er ist in sechs Module, jeweils von Donnerstag bis Samstag aufgeteilt, um berufstätigen Teilnehmern optimalen Komfort zu bieten. Starttermin ist der 6. März 2008. Das sechste und letzte Modul beginnt am 13. November 2008. VerbandsMagazin • 2/08 Dies ist bereits das fünfte Mal, dass der Kompaktstudiengang – in jeweils aktualisierter Form – von der Führungsakademie ausgerichtet wird. Die Inhalte orientieren sich am Curriculum des berufsbegleitenden Studiums der Führungsakademie. Behandelt werden die strategischen und operativen Aspekte des Controllings, darunter Kostenrechnungssysteme, Portfoliomanagement, Wertsteigerungsanalysen, Risikomanage- ment, die Erstellung und Überwachung von Zielvereinbarungen u. v. m. Die Praxisnähe der Inhalte wird u. a. durch aus der Realität gegriffene Fallstudien gewährleistet. Weitere Informationen und Anmeldungen im EBZ, Monika Schuh Tel.: 0234 9447606 E-Mail: [email protected] Für Sie gelesen 43 Bettina Schlelein Kooperationspotenziale von Wohnungsgenossenschaften Die Wohnungswirtschaft ist mit großen Veränderungen konfrontiert, die für die einzelnen Unternehmen weitreichende Anforderungen an ihre Anpassungsfähigkeit stellen. Die demographische Entwicklung, aber auch ein Wandel der Anbieter- und Nachfragerstrukturen sowie Veränderungen des gesetzlichen Umfeldes, stellen neue Herausforderungen dar. hinsichtlich ihrer Unternehmensgröße besteht eine Strategie in der Gründung von Netzwerken und Kooperationen. So wird es Wohnungsgenossenschaften möglich, umfassende Leistungsbündel anzubieten. Die Wohnungsgenossenschaften müssen Strategien finden, um mit Blick auf die neuen Rahmenbedingungen wettbewerbsund zukunftsfähig zu bleiben. Nicht zuletzt Interessante Ergebnisse wurden vorgelegt: Über die Hälfte der Genossenschaften kooperieren bereits und viele zusätzliche Kooperationen sind in Vorbereitung. Ihnen Dies ist der Hintergrund der vorliegenden Untersuchung, in der im Rahmen einer theoretischen Analyse nach den Kooperationspotenzialen gefragt und in einer empirischen Primärerhebung der Status quo der Kooperationstätigkeiten erhoben wurde. An der empirischen Untersuchung beteiligten sich eine große Anzahl von Wohnungsgenossenschaften aus dem VdW Rheinland Westfalen und dem VdW südwest. werden ein hoher Zielerreichungsgrad und Zufriedenheit attestiert. Mit der vorliegenden Arbeit sind erstmals wissenschaftlich fundierte, statistisch signifikante und inhaltlich belastbarere Ergebnisse verfügbar, die hohe Praxisrelevanz besitzen. Bettina Schlelein, Wohnungsgenossenschaftliche Kooperationspoten ziale, in: Schriftenreihe Band 79, IfG Institut für Genossenschafts wesen der Universität Münster, ISBN 978-3-8322-6581-6, 27,80 Euro. Das Buch kann auch beim IfG Münster Tel.: 0251 8322801 Fax: 0251 8322804 www.ifg-muenster.de erworben werden. Seibt/Hallf Leben in Nachbarschaften Wohnen und Leben in Nachbarschaften gewinnt erneut an Bedeutung – für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft. Intakte Nachbarschaften können einen Beitrag dazu leisten, insbesondere die demographischen Herausforderungen in der Zukunft zu meistern. Schon heute übernehmen kleine nachbarschaftliche Netzwerke Aufgaben, die die öffentliche Hand nicht mehr finanzieren kann. Darüber hinaus schreitet der demographische Wandel unaufhörlich voran. Die Folge: Einhergehend mit der fortschreitenden Überalterung wird es den traditionellen Familienverband in Zukunft immer seltener geben. Damit werden auch Hilfen, die Kinder gegenwärtig noch für ihre Eltern übernehmen, in Zukunft anders organisiert werden müssen. Na c h b a r s c h a ft l i c h e Ne t z w e r k e k ö n n e n diese Lücke schließen. Schließlich verlangt auch der Wertewandel in der Gesellschaft – verbunden mit einer Ausdifferenzierung der Lebensstile und zunehmender Beliebigkeit – nach neuen Antworten. Überschaubare Nachbarschaften bieten hier nicht nur Halt und Geborgenheit, sondern auch Orientierung. Die Autoren gehen aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht der Frage nach, welche Rolle Wohnungsgenossenschaften spielen können. Ein ausführlicher Teil widmet sich den Prinzipien genossenschaftlichen Wohnens und wie sich dies auf Nachbarschaften auswirkt. Außerdem wird dargelegt, wie Mitglieder das nachbarschaftliche Miteinander heute empfinden und welche Vorteile sich aus genossenschaftlichem Wohnen für Gesellschaft und Bewohner ergeben. Michael Seibt / Gregor Halff, Leben in Nachbarschaften, Verein Wohnen in Genossenschaften e. V. (Hrsg.), Steinfurter Str. 60a, 48149 Münster, 84 S., ISBN 978-3-00-020799-0, 9,50 Euro 2/08 • VerbandsMagazin 44 Für Sie gelesen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/ Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) Investitionsprozesse im Wohnungsbestand Ziel der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Auftrag gegebenen Untersuchung war die Aufbereitung und Auswertung von Grundlageninformationen über Bestandsinvestitionen im Segment des privaten Mietwohnungsmarkts. Dieser Teilbereich entspricht einem Marktanteil von 24 Prozent. Anhand von Sekundärdatenanalysen und Befragungen privater Vermieter von Mehrfamilienhaus-Wohnungen u. a. in Essen und Frankfurt/Main fanden die Auftragnehmer, das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V., Dresden, und die TU Dresden heraus, dass private Vermieter zwischen 2002 und 2004 kaum staatliche För- dermittel in Anspruch nahmen. In den wenigen Ausnahmefällen ging es ausschließlich um Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Die Befragten beklagten die schlechte Informationslage über staatliche Hilfen und befürworteten eine Vereinfachung der Förderstrukturen. Lediglich gut 40 Prozent der Befragten nutzten die allgemeinen Abschreibungsmöglichkeiten (AfA). Der Informationsstand ist hier, ebenso wie bezogen auf die Sonder-AfA gemäß § 7h und 7i EStG, sehr unterschiedlich. Zwar dürfte sich der Bekanntheitsgrad der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit der Befragung (die ergab, dass nur jeder zweite wusste, ob seine Immobilien den Anforderungen der EnEV entsprechen) in Folge der starken öffentlichen Diskussion um Energieeffizienz und Klimaschutz erhöht haben. Gleichwohl müsse weiterhin an der verständlichen Vermittlung der Inhalte gearbeitet werden, so ein Fazit. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Investitionsprozesse im Wohnungsbestand – unter besonderer Berücksichtigung privater Vermieter, Heft 129 der Reihe „Forschungen“, Bonn 2007, 137 S., ISBN 978-3-87994-461-3, Download-Möglichkeit im Internet unter www.bbr.bund.de (Veröffentlichungen). Abschlussbericht zum EU-Forschungsvorhaben EUROPOLIS Mit finanzieller Unterstützung durch die EU wurde das Projekt EUROPOLIS im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B im Programmraum Nordwesteuropa von 2002 bis 2006 durchgeführt. Es zielte auf einen Erfahrungsaustausch ausgewählter europäischer Mittelstädte (50.000 bis 300.000 Einwohner) zu aktuellen stadtentwicklungspolitischen Fragen ab. Die deutschen Beispielstädte waren Freiburg, Ludwigshafen und Saarbrücken. Als zentrale Aufgabe europäischer Mittelstädte ist die Behauptung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im regionalen und oftmals nationalen Kontext identifiziert worden. Zu den spezifischen Stärken und Potenzialen dieser Städte zählen vielfach vor allem die weichen Standortfaktoren. VerbandsMagazin • 2/08 Um diese Potenziale perspektivisch optimal ausschöpfen zu können, müssten sich die Städte, so das Fazit der Wissenschaftler, in Zukunft insbesondere auf die folgenden stadtpolitischen Herausforderungen einstellen: Bedeutungszuwachs der aktiven Steuerung der Siedlungsentwicklung, Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, Bedeutung der sozialen Kohäsion als Voraussetzung stabiler Stadtentwicklung, Verkehrsvermeidung, flächendeckende Lärmminderung und Reduzierung von CO2-Emissionen. Als gemeinsame Strategien der Mittelstädte kristallisierten sich im Rahmen des Forschungsprojekts neben der Erfordernis integrierter Politik und der Bündelung sektoraler Konzepte und Kompetenzen bzw. finanzieller Ressourcen u. a. die Intensivierung strategischer Kooperationen, etwa mit NGOs und Privaten, und eine Verstärkung der Marketingaktivitäten (Image) heraus. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, EUROPOLIS. Stadterneuerung und gesteuerte Stadtentwicklung. Begleitung und Auswertung des INTERREG III B-Projektes aus deutscher Sicht, Heft 50 der Reihe „Werkstatt: Praxis“, Bonn 2007, 89 S., ISBN 978-3-87994-950-2, Download-Möglichkeit im Internet unter www.bbr.bund.de (Veröffentlichungen). Für Sie gelesen 45 Ihr starker Partner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) Baukultur! Planen und Bauen in Deutschland Baukultur beschreibt den Umgang unserer Gesellschaft mit der gebauten Umwelt. Baukultur umfasst neben Planen, Bauen und Erhalt der gebauten Umwelt auch die Kommunikation darüber. Das Buch „Baukultur! Planen und Bauen in Deutschland“ regt dazu an. Baukultur ist in Bewegung gekommen und zu einem politischen Thema geworden. Im Jahr 2002 wurde erstmals im Bundestag der „Statusbericht zur Baukultur“ beraten. Der zweite Bericht zur Baukultur, der 2005 erschienen ist, hat einen Überblick über die Vielschichtigkeit des Themas gegeben. Dieser Bericht wurde im Auftrag des Bundesbauministeriums von den Autoren Rotraut und Hannes Weeber noch einmal zugespitzt, aktualisiert und so aufbereitet, dass der Stand der Baukulturdebatte in Deutschland auch für Nichtfachleute nachvollziehbar geworden ist. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Bearbeitung: Rotraut Weeber, Hannes Weeber, Weeber+Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung, Stuttgart/Berlin, 1. Auflage März 2007 Bestellung im Internet unter www.bmvbs.de/Service/Mediathek/ Publikationen. Ein Unternehmen der WGZ BANK-Gruppe Hammonia-Verlag (Hrsg.) Taschenbuch für den Wohnungswirt 2008 Das „Taschenbuch für den Wohnungswirt“ ist grundlegend überarbeitet worden. Zunächst wurden die Artikel in die Themengebiete „Management“, „Steuern“, „Recht“, „Wohnungspolitik“, „Städtebau“ und „Technik“ rubriziert. Im neuen Inhaltsverzeichnis stehen Aufsatztitel und Autorennamen. Die Angaben zur Person befinden sich jetzt am Ende des jeweiligen Artikels. Nunmehr enthält das Taschenbuch einen umfangreichen Adressteil mit den Verbänden und Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft sowie Dienstleistern. für die Wohnungswirtschaft. Ein ausführlicher Tabellenteil mit statistischen Daten – in Anlehnung an das frühere Wohnungswirtschaftliche Jahrbuch – ist ebenfalls enthalten. Zu den Autoren des Taschenbuchs für den Wohnungswirtschaft gehören auch zwei Mitarbeiter des VdW Rheinland Westfalen. Jürgen Gnewuch, Leiter der Abteilung für Steuerberatung hat sich mit dem Thema „Einführung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung“ befasst. Dr. Gerhard Jeschke, Abteilungsleiter im Drei-Länder-Büro Bonn, hat über das Thema „Junges Wohnen in Wohnungsgenossenschaften“ geschrieben. Hammonia-Verlag, Hamburg (Hrsg.), Taschenbuch für den Wohnungswirtschaft 2008, 560 S., Artikel-Nr. 20012008, 13,80 Euro. Flexibilität, Geschwindigkeit und Kraft – starke Partner haben nicht nur eine gute Kondition, sondern auch beste Konditionen. Ihre Ansprechpartner: Frank Thurau Bremen, Niedersachsen, Westfalen Tel. 0251 4905-255 Mobil 0171 6156406 [email protected] Berndt Henke Hessen, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland Tel. 0211 778-1544 Mobil 0171 6131720 [email protected] www.wlbank.de Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken 46 Technik, Bauen, Planen Neues aus dem Normenwerk Erweiterte Berechnungsverfahren Die jüngsten Besprechungen des Normenausschuss Bau (NABau) beschäftigten sich u. a. mit Glas im Bauwesen, Produktanforderungen an Nagelplattenbinder und der Berechnung des Erddrucks von Bauwerken. die der Baugrund bewehrt werden kann. Bodenvernagelung ist eine Bautechnik, die verwendet wird, um die Bodenstabilität durch den Einbau von Bodennägeln zu verbessern oder zu erhalten. Der Normentwurf DIN EN ISO 1288-1 dient zur Bestimmung der Biegefestigkeit von monolithischem Glas im Bauwesen. Auf die Prüfung von Mehrscheiben-Isolierglas oder Verbundglas ist er nicht anwendbar. In der DIN EN 15287-1:2007-11 Abgasanlagen – Planung, Montage und Abnahme von Abgasanlagen – Teil 1: Abgasanlagen für raumluftabhängige Feuerstätten; Deutsche Fassung EN 15287-1:2007 wird das Verfahren zur Festlegung der Planungs- und Montagekriterien für Systemabgasanlagen, Montageabgasanlagen und für die Innenrohrerneuerung bestehender Abgasanlagen beschrieben. Die Norm enthält auch Angaben zur Abnahme eingebauter Abgasanlagen und zu Verbindungsstücken. Die Norm gilt nicht Im Normentwurf DIN EN 14250:2007.10 werden Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile (z. B. Fachwerkträger für Dächer, Wände und Decken sowie Rahmen, zusammengesetzte Bauteile und Träger) festgelegt, die aus Bauteilen (Bauholz für tragende Zwecke) unter Verwendung von Nagelplatten gefertigt werden und für die Verwendung in Gebäuden bestimmt sind. Die DIN 4085:2007-10 enthält gegenüber der alten Norm (DIN 4085:1987-02) erweiterte und ergänzte Berechnungsverfahren und berücksichtigt das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte unter Zugrundelegung des probabilistischen (nicht streng kausalen, Anm. d. Red.) Sicherheitskonzeptes nach DIN 1054:2005-01. Die Norm gilt für die Berechnung des Erddrucks auf Bauwerke. Sie gilt nicht für bergmännisch hergestellte Bauwerke. In der Information des Monats November 2007 berichtete der NABau unter anderem über den Normentwurf DIN EN 14490:2007-11 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Bodenvernagelung; Deutsche Fassung prEN 14490:2007. Der Normentwurf beinhaltet die allgemeinen Grundsätze für die Ausführung von Bodenvernagelungen, durch VerbandsMagazin • 2/08 für frei stehende Schornsteine nach DIN EN 13084-1 und für Abgasanlagen mit der Bezeichnung H (Abgasanlagen mit Überdruck) oder Abgasanlagen, an die raumluftunabhängige Feuerstätten angeschlossen werden. In der Veröffentlichung zur Besprechung von neuen Normen und NormEntwürfen des NABau im Dezember 2007 wird derNormentwurf DIN EN 12859:2007-12 Gips-Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung prEN 12859:2007 vorgestellt. Dieser Normentwurf beschreibt Eigenschaften und Leistungsmerkmale von Gips-Wandbauplatten mit glatten Sichtflächen, die hauptsächlich zur Herstellung nicht tragender Trennwände, frei stehender Wand-Vorsatzschalen sowie Brandschutzbekleidungen von Stützen, Schächten usw. eingesetzt werden. Gips-Wandbauplatten werden nicht zur Herstellung von Decken verwendet. Der Normentwurf enthält Aussagen zu auf den wesentlichen Anforderungen beruhenden Leistungsmerkmalen. Diese sind Brandverhalten, Feuerwiderstand, Luftschalldämmung, Freisetzung gefährlicher Stoffe, die durch die entsprechenden europäischen Prüfverfahren nachzuweisen sind, sowie Wärmedurchlasswiderstand, der aus den in Abschnitt 4.3.2 angegebenen Werten für die Wärmeleitfähigkeit zu berechnen ist. Außerdem werden die Referenzprüfverfahren für technische Festlegungen definiert. Der Normentwurf behandelt darüber hinaus zusätzliche technische Eigenschaften, die für die Akzeptanz und die Anwendung der Platten durch die Bauwirtschaft wichtig sind, wie Rohdichteklasse, Plattengrößen/ -abmessungen, pH-Wert-Klasse und Oberflächenhärte. Geregelt wird auch die Bewertung der Konformität von Produkten nach diesem Normentwurf. Der Normentwurf gilt nicht für GipsWandbauplatten mit Dicken unter 50 mm oder für geschosshohe Plattenelemente. Er ist vorgesehen als Ersatz für DIN EN 12859 aus dem Jahr 2001. Panorama Aktueller Zahlenspiegel Impressum 1/2008 Herausgeber: Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland Bevölkerung Bevölkerungsstand (1.000 Einwohner) Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Veränderung gegen Vorjahr auf Basis der Preise von 2000 3. Vierteljahr 2006 2007 82.353 82.253 in konstanten Preisen November 2006 2007 Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte 110,2 Mietpreisindex (2000 = 100) November 2006 2007 Wohnungsmiete (einschl. Nebenkosten) insgesamt Wohnungsmiete (inkl. Miete von Eigentumswohnungen) Altbauwohnungen Neubauwohnungen 107,4 106,9 108,8 106,5 Index der Mietnebenkosten (2000 = 100) November 2006 2007 Wasserversorgung Müllabfuhr Abwasser Andere Nebenkosten 110,2 113,6 110,7 107,6 Index der Energiekosten (2000 = 100) November 2006 2007 Strom Gas Flüssige Brennstoffe Feste Brennstoffe Zentralheizung/ Fernwärme 128,9 164,1 135,2 108,7 161,3 Baupreisindex (2000 = 100) (ohne Umsatzsteuer) 4.Vierteljahr 2006 2007 Bauleistungen (Neubau) am Wohngebäude Rohbauarbeiten Ausbauarbeiten 106,1 103,2 108,8 Baulandpreise (in EUR je qm) 2. Vierteljahr 2006 2007 Wohnungsbaugenehmigungen* Genehmigungen insgesamt (einschl. Bestandsmaßnahmen) dar.: Wohnungen (Neubau) in Einfamilienhäusern Wohnungen (Neubau) in Zweifamilienhäusern Wohnungen (Neubau) in Mehrfamilienhäusern davon: Eigentumswohnungen Mietwohnungen -0,1% Mrd. Eur; in jeweiligen Preisen Verbraucherpreisindex (2000 = 100) Hoch- und Tiefbau Wohnungsbau gegen Vorjahr gegen Vorjahr 590,5 61,1 35,1 Index des Auftragseinganges im Baugewerbe (Wertindex 2000 = 100) Veränderung 3. Vierteljahr 2006 2007 Bruttoinlandsprodukt (Mrd. EUR) dar.: Bauinvestitionen (Anlageinvestitionen Bauten) dar.: Wohnbauten Kaufwerte für baureifes Bauland (EUR je qm) Geschäftsgebiet Geschäftsgebiet mit Wohngebiet gemischt Wohngebiet Industriegebiet Dorfgebiet 47 116,58 225,12 136,62 129,40 31,92 52,95 618,0 64,7 36,7 113,6 108,6 108,0 109,9 107,6 111,4 115,0 112,4 111,4 139,6 159,9 167,3 111,0 163,4 110,0 106,9 112,8 136,16 461,76 147,71 138,58 38,70 43,81 Oktober 2006 2007 72,0 56,3 88,7 53,1 Januar bis Oktober 2006 2007 215.009 106.584 22.704 58.318 32.791 25.527 151.995 66.459 13.440 50.350 27.694 22.656 Veränderung +2,4% +5,9% +4,6% Veränderung gegen Vorjahr +3,1% Veränderung gegen Vorjahr +1,1% +1,0% +1,0% +1,0% Veränderung gegen Vorjahr +1,1% +1,2% +1,5% +3,5% Veränderung gegen Vorjahr +8,3% -2,6% +23,7% +2,1% +1,3% Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected] http://www.vdw-rw.de http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-147 E-Mail: [email protected] http://www.vdwsuedwest.de http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verantwortlich für den Inhalt: Burghard Schneider Dr. Rudolf Ridinger Redaktion: Burghard Schneider (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Christoph Bretz, Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Melanie Hamdoune, Dr. Gerhard Jeschke, Dr. Leonard Landois, Hans-Joachim Palm, Nina Schoppmann, Roswitha Sinz Veränderung gegen Vorjahr +3,7% +3,6% +3,7% Veränderung Layout & Gestaltung: aag Agentur für Kommunikation H GmbH, Saarbrücken http://www.haag-kommunikation.de gegen Vorjahr +16,8% +105,1% +8,1% +7,1% +21,2% -17,3% Veränderung Druck: Krüger Druck und Verlag, Dillingen Saar Erscheinungsweise: 10 x jährlich gegen Vorjahr +23,2% -5,7% Auflage: 2.500 Exemplare Veränderung gegen Vorjahr -29,3% -37,6% -40,8% -13,7% -15,5% -11,2% *Die Wohnungsbaufertigstellungen werden nur noch jährlich vom Statistischen Bundesamt gemeldet. Wir veröffentlichen die Daten jeweils im Aktuellen Zahlenspiegel Mai. Anzeigen: Haag Agentur für Kommunikation GmbH, Saarbrücken Marina Hoffmann, Tel.: 0681 99281-13 Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten. © GdW Quelle: Statistisches Bundesamt 2/08 • VerbandsMagazin Stellenanzeigen 48 Immobilienkaufmann/-frau als Kundenberater/in für die Wohnungsbewirtschaftung Wir sind: • ein kundenorientiertes mittelständisches Wohnungsunternehmen mit ca. 2.500 eigenen und 500 fremd verwalteten Wohnungen in ganz Nordrhein-Westfalen • interessiert an hoch motivierten Mitarbeitern • seit über 55 Jahren erfolgreich auf dem Wohnungsmarkt in NRW tätig Sie sind: • ein/e Immobilienkaufmann/-frau mit qualifiziertem Abschluss und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft • kompetent bei der Erfüllung von Vermietungsaufgaben • eine Person mit optimistischer Grundhaltung • kommunikativ, kundenorientiert und lieben den Umgang mit Menschen • belastbar und flexibel • verantwortungsvoll und verlässlich • integer und initiativ • sehr sicher im Umgang mit der EDV (GES-Kenntnisse wünschenswert) • im Besitz des Führerscheins Klasse B Wir brauchen Sie zur Verstärkung eines unserer Kundenberaterteams im Bereich Wohnungsbewirtschaftung. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis 18.02.2008. WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Neusser Straße 33, 40219 Düsseldorf Geschäftsführerin Susanne Kreibe-Förster www.wsg-nrw.de Tel.: 0211/90189-0; Mail: [email protected] Wir sind eine Wohnungsbaugenossenschaft mit 720 eigenen Mietwohnungen. !LLEREDENVON PARTNERSHIP Daneben verwalten wir mehrere Eigentümergemeinschaften mit 180 Einheiten. Unsere Schwerpunkte liegen neben der Bestandsbewirtschaftung in einer Neubau und Modernisierungstätigkeit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir kurzfristig einen/eine Kaufmann/-frau 7IRAUCH in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Sie übernehmen einen verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem engagierten Team. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören die Vermietung der Wohnungen, Erstellung sämtlicher Abrechnungen der Mieter und Eigentümer. Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und anschließender Berufserfahrung in der Wohnungswirtschaft. Sie sind sicher im Umgang MS – Office sowie mit GES 3. Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den 5NDDIENEHMENWIRSEHRERNST $ENNALS0ARTNERVON5NTERNEHMENUND6ERBiNDENSCHAFFEN WIR7ERTEZUR)MAGESTEIGERUNGZUR-ARKENBILDUNGZUR-ARKT PRiSENZ-ITLANGJiHRIGER%RFAHRUNGMITHOHEM!NSPRUCHUND MITAUSGEZEICHNETEN+ENNTNISSENDER7OHNUNGSBAUBRANCHE 'ERNESINDWIRAUCH)HR0ARTNER :UM"EISPIELF~R)HRE 'ESCHiFTSBERICHTE +UNDENZEITSCHRIFTEN -IETERZEITUNGEN )MAGEBROSCH~REN &ESTSCHRIFTEN *AHRESABSCHLUSSBERICHTE Vorstand der Baugenossenschaft Lampertheim eG Wilhelmstraße 64 68623 Lampertheim Tel.: 06206/94230 VerbandsMagazin • 2/08 (AAG!GENTURF~R+OMMUNIKATION'MB(0HONE MAILBOX HAAGKOMMUNIKATIONDEWWWHAAGKOMMUNIKATIONDE Erfolg braucht gute Partner Ihr Partner für innovative Entsorgungskonzepte: ALBA. Wussten Sie schon: Neben unseren Entsorgungsdienstleistungen bieten wir speziell für die Wohnungswirtschaft eine ganze Palette von Konzepten zur Kostenreduzierung an. Dazu gehören zum Beispiel Abfallmanagement, Behältermanagement und Dienstleistungen „Rund um den Müllplatz”. Große und kleine Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit einem Wohnungsbestand von über 500.000 Wohneinheiten nutzen bereits unsere bundesweiten Dienstleistungen. Neben der exzellenten Betreuung Ihrer Müllplätze ist die nachhaltige Reduzierung Ihrer Betriebskosten unser Ziel. Ab dem 1. Januar 2008 entsorgen wir in großen Teilen von NordrheinWestfalen die Gelben Tonnen und Gelben Säcke. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Für Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonnen: Kostenlose Hotline 0800 22 32 555 ALBA GmbH Bonifaciusstraße 160 45309 Essen Tel +49 (201) 384 586 120 • Fax +49 (201) 384 586 220 www.alba.info • [email protected] Informationen zu unseren weiteren Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft: +49 (201) 384 586-120 Zufriedene Mieter sind kein Zufall … sondern das Ergebnis gezielter Entscheidungen. In der Praxis spielen viele Einflussgrößen zusammen, die das Vermietungsgeschäft nachhaltig beeinflussen. Die Qualität der Immobilien, das Quartier, die soziale Struktur, das Mietniveau – und nicht zuletzt das Image Ihres Unternehmens. Jedes dieser Themen bedarf sorgfältiger Planung und Umsetzung. Das Zusammenspiel bringt den Erfolg. WRW – wir führen alles zusammen. Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH Düsseldorf • Münster • Dresden Kanzlerstraße 2 • 40472 Düsseldorf • Tel. 02 11 /95 99-0 • Fax 02 11 /95 99-168 • [email protected] · www.wrw.org