Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz
Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft
für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Nr. 2 Februar 2008
VerbandsMagazin
Landesausgabe
Rheinland-Pfalz
ab Seite 19
5
VdW Rheinland Westfalen
und VdW südwest –
VdWeb-Bewerb 2008
8
I WU-Studie
zur Effizienz
energetischer MaSSnahmen
24
8. Bauforum
Rheinland-Pfalz
am 30. Mai 2008
Komplettsanierung …
… im bewohnten Zustand.
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Editorial
1
Herausforderungen vor allem qualitativer
Natur sind.
Burghard Schneider
Dr. Rudolf Ridinger
Qualitativer Sprung nach vorne
„Die Wohnungsmärkte sind in Deutschland
weithin entspannt. Seit über zehn Jahren
ist die Wohnungsbautätigkeit rückläufig, in
vielen Regionen stagnieren oder sinken die
Preise und Mieten real. Noch nie hat es in
der Bundesrepublik eine so lange Periode
gegeben, in der sich die Wohnungsmärkte –
von einzelnen Teilmärkten abgesehen –
derart moderat entwickelt haben.“
der quantitativen Anpassung der Angebotsseite, also unter dem – neudeutsch gesprochen – Signum der Rückbaunotwendigkeit
begegnen wollte. Die Herausforderungen
sind viel komplexer, weil der Rückbau oder
Abriss von Wohnraum gleichzeitig mit spezifischen, qualitativen Herausforderungen
der Stadt- und Regionalentwicklung verbunden ist.
Mit diesen Feststellungen beginnt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
seinen jüngsten Bericht zur Entwicklung
der Wohnungs- und Immobilienmärkte in
Deutschland.
Denn Städte und Regionen, die lediglich
den Rückbau zur Anpassung an veränderte
quantitative Nachfrageentwicklungen in
den Vordergrund stellen, laufen Gefahr,
als Wohnstandort immer weniger attraktiv
zu werden, sie drohen zu veröden. Deshalb
besteht die qualitative Herausforderung
in der Beantwortung der Frage, wie die
Attraktivität der lokalen und regionalen
Wohn- und Lebensbedingungen unter
völlig veränderten Bedingungen gestaltet
werden kann.
Damit erscheint auf den ersten Blick die
Wohnungsmarktsituation zumindest insgesamt unproblematisch. Und der Blick auf
die Vergangenheit, in der die Überwindung
von Wohnraumversorgungsengpässen die
zentralen Herausforderungen darstellten,
scheint dieses zu bestätigen.
In der Vergangenheit konnten die Herausforderungen immer wieder leicht an der
rein quantitativen Beobachtung von Angebots- und Nachfrageentwicklungen festgemacht werden. Dies reicht aber heute nicht
mehr aus, weil sich die Entwicklungslinien
an den Wohnungsmärkten deutlich gewandelt und die regionalen Unterschiede zugenommen haben. Das wird nicht zuletzt an
der völlig unterschiedlichen Entwicklung
von Leerstandsquoten und der Preise deutlich. Heute kommt es in zunehmendem
Maß darauf an, den qualitativen Herausforderungen gerecht zu werden.
Aber auch in Städten und Regionen mit
Wohnraumversorgungsengpässen steigen
neben den quantitativen auch die qualitativen Herausforderungen. So nehmen
z. B. in Städten, in denen die Mietpreise
steigen, die Segregationseffekte zu, denen es zu begegnen gilt. Oder man hat
mit regionalen Ausstrahlungen zu kämpfen, wie den Verkehrsstaus morgens und
abends etwa um Köln und Düsseldorf oder
Frankfurt, die schon heute das Etikett des
Verkehrskollapses verdienen. Der Anstieg
der Spritpreise senkt dabei nicht den qualitativen Anpassungsdruck in den Regionen,
sondern steigert diesen noch zusätzlich.
So wäre es z. B. viel zu kurz gesprungen,
wenn man den mit den zunehmenden
Leerständen in einigen Regionen verbundenen Herausforderungen lediglich mit
Schließlich haben auch die Analysen der
Auswirkungen des demographischen Wandels mehr als deutlich gezeigt, dass aktuell
und in den nächsten Jahrzehnten die
Wir werden weniger, älter und bunter, so
lauten dabei die zentralen Stichworte, die
nicht isoliert betrachtet werden können,
wenn man über qualitative Anpassungen
der Wohnungsbestände nachdenkt. Und
natürlich gilt es, die schwierige Frage zu
beantworten, wie ein Angebot zum Wohnen und Leben bei künftig quantitativ geringerer Nachfrage aussehen muss, um
den Bedürfnissen der Menschen gerecht
zu werden.
Und in den nächsten Jahren ist unter
qualitativen Aspekten mit einer weiteren
Zunahme der Herausforderungen zu
rechnen. Man denke dabei nur an die Entwicklungen beim Energiebedarf und den
Energiepreisen, die durch die Energie- und
Klimapolitik noch zusätzlich verschärft
werden.
Die eingangs zitierte Beschreibung der
entspannten Wohnungsmärkte durch das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt deshalb – isoliert betrachtet –
in eine völlig falsche Richtung, da es zur
Schlussfolgerung eines deutlichen Rückgangs der Herausforderungen verleitet.
Das Gegenteil ist richtig.
Um die zunehmenden Herausforderungen
bewältigen zu können, benötigen wir unter
anderem noch mehr Informationen zu den
qualitativen Veränderungen bei der Nachfrage zum Wohnen. Deshalb haben sich
unsere beiden Verbände auch an einem
vom GdW in Auftrag gegebenen Gutachten
zu den aktuellen und künftigen Wohntrends beteiligt, um für Hessen, NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz vertiefte
Aussagen zu erhalten. Mit den Ergebnissen
ist im Sommer zu rechnen.
Unsere beiden Verbände werden damit
einen weiteren Beitrag zur Diskussion
eines den Bedürfnissen unserer Mitgliedsunternehmen gerecht werdenden Instrumentariums leisten, der einen qualitativen
Sprung nach vorn bedeuten kann.
Ihre
Burghard Schneider
Dr. Rudolf Ridinger
Verbandsdirektor/Vorstand
Verbandsdirektor/Vorstand
VdW Rheinland Westfalen
VdW südwest
2/08 • VerbandsMagazin
2
Inhalt
4
AKTUELLES
7
Dritter Klaus-Novy-Preis
ging nach Berlin.
4Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2007/2008
Veröffentlichung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen
4 DIW: Zuwanderung seit 2003 rückläufig
4 Info-Flyer des Hammonia-Verlags überarbeitet
5 Robert Jungk Preis 2007: Projekt der GAG AG Köln ausgezeichnet
5 VdWeb-Bewerb 2008: Wer hat den besten Web-Auftritt?
Gemeinsamer Wettbewerb des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest
6 GfK-Umfrage: Die meisten leben in Wohlfühl-Wohnungen
6 Wohneigentumsprogramm der KfW Förderbank jetzt flexibler
6 Forschungsprojekt des Bundesumweltministeriums zum Klimaschutz vor Ort
7 Dritter Klaus-Novy-Preis vergeben: Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum
7 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag 2008
Lebendige Wohnquartiere – gute Nachbarschaften
8 IWU-Studie zur Effizienz energetischer Maßnahmen
Selbst das 7-Liter-Haus rechnet sich nur sehr bedingt
10Wettbewerb „Zukunft planen“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung ausgelobt
10 Deutscher Bauherrenpreis 2008 verliehen
VdW-Mitgliedsunternehmen unter den Preisträgern
11 „Zurück in die Stadt ist kein Selbstläufer“
Aktuelle Forschungsergebnisse des BBR
12 POLITIK
8
IWU-Studie zur Effizienz
energetischer Maßnahmen
12
12
13
13
14
14
15
16
Erfolgreiche KfW-Förderung wird ausgebaut
CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Fördermittel bis 2011 „sicher“
Energie-Einspar-Verordnung: Höhere Anforderungen ab 2009
Neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Bei Neubauten sind ab 2009 erneuerbare Energien Pflicht
Gebäudesanierung: CO2-Ausstoß von Wohngebäuden deutlich gesunken
Brandenburg: Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“
Bayern: Modellvorhaben „Energieeffizienter Wohnungsbau“
Saarland und Hamburg
Zwei weitere Länder mit BID- und HID-Gesetzen zur Stärkung privater Initiativen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
17 RECHT
17
18
18
31
31
16
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz steht erneut auf dem Prüfstand.
VerbandsMagazin • 2/08
Mietrecht
– Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung möglich
– Modernisierungsvereinbarungen und Erhöhung der Vergleichsmiete
Mietrecht: Formelle Anforderungen von Mieterhöhungserklärungen erleichtert
Zwangsvollstreckungsrecht
Kein eigener Räumungstitel bei kurzer Lebensgemeinschaft erforderlich
Betriebskosten: Kosten der Reinigung des Öltanks
Betriebskostenrecht: Mitteilung der neuen Anschrift
19 LANDESAUSGABEN
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
19
26
27 30
19
21
26
29
30
19 Aktuelles
26 Politik
28 Verbände und Gremien
Aktuelles
Personalia
Verband und Gremien
Medienecho
Aktuelles
Politik
Verband und Gremien
Jubiläen
Personalia/Jubiläen
Inhalt
3
32 PROJEKTE
32
34
WBG Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG und RWTH Aachen
Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07
GSG Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH
Vorreiter bei Nutzung von Erdwärme – Grundwasser wärmt Seniorenwohnungen
36STEUERN
36
37
37
38
38
Lohnsteuer: Neuregelung bei Arbeitgeberdarlehen
Körperschaftsteuer: Organschaften im kommunalen Bereich mit
dauerdefizitären Gesellschaften problematisch
Lohnsteuer: Lohnsteuer-Richtlinien werden angepasst
Jahressteuergesetz 2008 in Kraft getreten
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
Reform vom Bundeskabinett verabschiedet
39 B ILDUNG UND BERUF
32
Titelbild:
Die WBG Wohnungsbaugenossenschaft
Lünen eG war das Praxisprojekt für
Planen und Bauen im Bestand von
Studierenden der RWTH Aachen.
39
40
41
42
42
42
Fort- und Weiterbildungsangebote März 2008
Chancen für den Führungsnachwuchs
Zwischen Engagement und Beförderungsstau
EBZ – Europäisches Bildungszentrum: Kuratorium stellte Weichen für die Zukunft
Erfahrungsaustausch von Berufsschullehrern in Würzburg
Umsetzung des novellierten Ausbildungsberufes in die Schulpraxis
Südwestdeutsche Fachakademie: Der Wohnungsmarkt in der Zukunft
EBZ – Europäisches Bildungszentrum
Kompaktstudiengang „Controlling“ startet im März
43 FÜR SIE GELESEN
43
43
44
45
45
Bettina Schlelein: Kooperationspotenziale von Wohnungsgenossenschaften
Seibt/Hallf: Leben in Nachbarschaften
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.)
– Investitionsprozesse im Wohnungsbestand
– Abschlussbericht zum EU-Forschungsvorhaben EUROPOLIS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.)
Baukultur! Planen und Bauen in Deutschland
Taschenbuch für den Wohnungswirt 2008
46 Technik, Bauen, Planen
46 Neues aus dem Normenwerk: Erweiterte Berechnungsverfahren
47 PANORAMA
40
Professor Dr. Volker Eichener
über die Personalentwicklung
in der Wohnungswirtschaft
47 Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland
Aktueller Zahlenspiegel 1/2008
47 IMPRESSUM
48 STELLENANZEIGEN
2/08 • VerbandsMagazin
4
Aktuelles
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2007/2008
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat
zum sechsten Mal in Folge eine detaillierte
Analyse der Lage und zukünftigen Entwicklung der Branche in Deutschland vorgelegt.
Grundlage der Analyse
sind die validen Basisdaten aus der jährlichen
Befragung aller vom
GdW bundesweit vertretenen rund 3.000 Wohnungsunternehmen der Mitgliedsverbände
des GdW sowie die verfügbaren relevanten
Daten und Erhebungen der amtlichen Statistik und der wichtigsten Wirtschaftforschungsinstitute zur Gesamtsituation der
Branche.
Mit zahlreichen Tabellen und Grafiken informiert das Kompendium über folgende
Einzelaspekte:
π Entwicklung des Wohnungsangebotes
(Wohnungsbautätigkeit, Entwicklung
und Struktur der Wohnungsbauinvestitionen)
π Trends der Wohnungsnachfrage (sozio-
DIW
Zuwanderung seit 2003 rückläufig
Die Bevölkerungszahl in Deutschland
geht seit 2003 kontinuierlich zurück.
Die Nettozuwanderung kann den natürlichen Bevölkerungsrückgang nicht mehr
ausgleichen. Dies geht aus einer heute
veröffentlichten Studie des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW
Berlin) hervor.
Kamen 2001 noch rund 270.000 Personen nach Deutschland, betrug die Net-
tozuwanderung 2006 nur noch 23.000
und wird voraussichtlich dieses Jahr
noch geringer ausfallen. Der Studie zufolge würde eine Nettozuwanderung von
jährlich 200.000 Personen zu einer geringfügig geringeren Einwohnerzahl von
76 Millionen im Jahr 2050 führen. Erst
bei einer noch höheren Nettozuwanderung von durchschnittlich 270.000 Personen jährlich wäre ein nahezu stabiler
Bevölkerungsstand erreichbar.
ökonomische Rahmenbedingungen,
demographische Entwicklungstrends)
π Situation auf den Wohnungsmärkten
(Mieten und Betriebskosten, Immobilienund Baulandmärkte)
π GdW-Wohnungsmarktbarometer.
Für die vom GdW auf Bundesebene und
in Brüssel vertretenen Wohnungsunternehmen enthält die Publikation folgende
Angaben:
π Anbieterstruktur im deutschen Wohnungsmarkt
π Rechtsformen, Eigentümerstrukturen,
Geschäftsmodelle
π Bautätigkeit und Investitionen
π Investitionsprozesse im Bestand der
50er- und 60er-Jahre
π Energetische Gebäudesanierung
π Innovative Dienstleistungen rund um
das Wohnen
π Beschäftigung und Ausbildung
π Betriebliche Unternehmenskennzahlen.
Die Broschüre, ISBN 978-3-87292-272-4,
204 S., 35 Euro, kann bestellt werden
beim Hammonia-Verlag
Tel.: 0800 2020801 (Nulltarif )
Fax: 0531 708619
E-Mail: [email protected]
Hammonia-Verlag, Hamburg
Info-Flyer überarbeitet
Seit vielen Jahren vertreibt der HammoniaVerlag, Hamburg, für die Wohnungsunternehmen „Info-Flyer“ zur Mieter- und
Mitgliederinformation. Sie decken Themenbereiche wie „Richtig heizen und lüften“,
„Feuchtigkeit in der Wohnung“, „Betriebskosten“ usw. ab. Der Hammonia-Verlag hat
jetzt zahlreiche Info-Flyer überarbeitet und
durch weitere Themen ergänzt.
Nachstehend ein Ausschnitt:
π „Mehr Lebensqualität – Wohnen in
Genossenschaften“: Der Flyer erläutert
die Besonderheiten des Wohnens in
Genossenschaften.
VerbandsMagazin • 2/08
π „Gute Nachbarschaft – Wir haben etwas gegen Einbrecher“: Der Flyer gibt
nützliche Tipps zur Prävention vor
Einbrüchen.
π „Geordnete Finanzen – Mietschulden
vermeiden“: Der Flyer informiert, welche Hilfsangebote bei Mietschulden
bestehen.
π „Geordnete Finanzen – Kleines 1 x 1 der
Betriebskosten“: Der Flyer gibt einen
Überblick über die verschiedenen
Betriebskostenarten und erläutert, für
welche Betriebskosten das Unternehmen nur Inkassostelle ist und welche
Betriebskosten beeinflussbar sind.
π „Gute Nachbarschaft – Unser Haus
ist in Ordnung“: Der Flyer wirbt um
Verständnis für den Umgang mit der
Hausordnung.
π „Gesundes Wohnen – Feuchtigkeit in
der Wohnung“: Der Flyer gibt Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften.
π „Gesundes Wohnen – Richtig heizen
und lüften“: Der Flyer ist der „Klassiker“ und auch in russischer und türkischer Sprache lieferbar.
Alle Flyer können jeweils zum Paketpreis von 5,80 Euro für 20 Exemplare
beim Hammonia-Verlag
bei Melanie Mielke
Tel.: 040 520103-36
E-Mail: [email protected]
bestellt werden.
Aktuelles
5
Robert Jungk Preis 2007
Projekt „Nascha Kwartihra“ der GAG Köln ausgezeichnet
Die GAG Immobilien AG, Köln, hat mit
ihrem Projekt „Nascha Kwartihra“ Neuland betreten und ist dafür mit dem Robert
Jungk Preis 2007 der Kategorie „Unternehmen im
Wandel“ ausgezeichnet
worden. „Nascha Kwartihra“ heißt auf russisch
„Unsere Wohnung“ und
ist der Name einer von
der GAG aufgebauten, ambulant betreuten Wohngemeinschaft (WG) russischsprachiger Menschen mit Demenz in
Köln-Vingst.
Der Robert Jungk Preis, der NRW-weit als
wichtigster Wettbewerb zum Thema Bürgerengagement gilt, stand im vergangenen
Jahr unter dem Motto „UnternehmungsLust – Mit Engagement den demogra-
fischen Wandel gestalten“. Gewürdigt
worden sind Projekte und Initiativen bzw.
„Unternehmer in Sachen Demografie“,
die soziale Verantwortung übernehmen und
mit viel Engagement
und Kreativität Netzwerke aufbauen oder
nachhaltig auf die Verbesserung der Verhältnisse in den Stadtteilen
hinwirken.
Das prämierte GAG-Projekt in Köln-Vingst
greift die besonderen Bedürfnisse älterer,
demenzkranker Menschen auf. Die Kommunikation in der von einem ambulanten
Dienst, ehrenamtlichen Kräften und Angehörigen rund um die Uhr betreuten,
im Juli 2006 eingerichteten WG läuft
größtenteils auf russisch ab – zumal die
Deutschkenntnisse der Bewohner krankheitsbedingt oft „verloren gegangen“ sind.
Das innovative Organisationsmodell der
Bewohner-GbR, das in Abstimmung mit
den zuständigen Behörden der Stadt Köln
umgesetzt worden ist, sorgt dafür, dass
die Bewohner bzw. deren Angehörige über
einen möglichst großen Gestaltungsspielraum verfügen.
Auslober des erstmals im Jahr 1999 vergebenen Robert Jungk Preises sind neben
der Robert Jungk Stiftung, Salzburg, das
Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das Städte-Netzwerk
NRW.
Weitere Informationen unter
www.robertjungkpreis.nrw.de
Gemeinsamer Wettbewerb des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest
VdWeb-Bewerb 2008: Wer hat den besten Web-Auftritt?
Der VdW Rheinland Westfalen und der
den Alltag von immer mehr Menschen.
VdW südwest loben im Jahr 2008 – zum
Nach Informationen des Statistischen
zweiten Mal nach der erfolgreichen PreBundesamtes sind fast 70 Prozent der
miere im Jahr 2006 – wieder einen Wettüber Zehnjährigen in Deutschland onbewerb um die besten
line – das Gros unter
Internet-Präsenzen für
ihnen täglich oder fast
ihre rd. 700 Mitgliedstäglich. Erst kürzlich
unternehmen aus. Im
hat eine Untersu„VdWeb-Bewerb 2008“
chung der Bundeswerden Webauftritte
arbeitsgemeinschaft
ausgezeichnet, die
der Senioren-Orgasich bezüglich ihrer
nisationen (BAGSO)
zielgruppenbezogenen
bestätigt, dass immer
Mit diesem „Banner“ durften die
Nutzerführung und
mehr ältere Menschen
-bindung sowie Dienst- Preisträger des ersten Internetwettdie Vorteile der digibewerbs „VdWeb-Bewerb 2006“
leistungsorientierung,
talen Welt entdecken.
ihre Internetseiten schmücken.
ihrer Gestaltung und
Über zwei Drittel der
Funktionalitäten sowie
Befragten zwischen 50
innovativer technischer Lösungen posiund 92 Jahren suchen dort gezielt nach
tiv von der Konkurrenz abheben.
Informationen.
Aktuelle Angebote werden regelrecht
„inszeniert“ und per Newsletter an
Interessenten verschickt. Mieter können Schäden über den 24-StundenNotdienst online melden oder bequem
vom heimischen Schreibtisch ihre
neuen Bankdaten mitteilen. Sie finden
sämtliche Informationen über „ihren“
Vermieter und dessen zusätzliche
Dienstleistungen.
Sich als Unternehmen im Internet zu
präsentieren, ist heute schon fast so
selbstverständlich wie der Eintrag im
Telefonbuch. Das Web 2.0 durchdringt
Die Mitgliedsunternehmen beider Verbände erhalten in Kürze die Ausschreibungsunterlagen.
Die (aller)meisten Wohnungsunternehmen sind zwar längst „drin“, viele
schon seit Jahren – doch wird kontinuierlich an den Webseiten gearbeitet.
Der „VdWeb-Bewerb 2008“ soll anregen, motivieren und ein Forum bieten,
um Erfahrungen und Erkenntnisse
zwischen den Unternehmen auszutauschen. Zudem erhalten alle Teilnehmer
nach der Preisverleihung ihre „Einzelbewertungen“, ergänzt um konkrete
Vorschläge, wie sie ihren Internetauftritt optimieren können.
2/08 • VerbandsMagazin
6
Aktuelles
GfK-Umfrage
Die meisten
leben in WohlfühlWohnungen
Die überwältigende Mehrheit der Deutschen fühlt sich wohl in ihren eigenen
vier Wänden. Es sind 90 Prozent! Das
hat eine Umfrage der Gesellschaft für
Konsumforschung (GfK), Nürnberg,
jetzt bei Personen über 14 Jahren
ermittelt, die in Auftrag gegeben und
veröffentlicht wurde von der Zeitschrift
„Apotheken Umschau“. 68 Prozent der
Deutschen glauben danach, besser zu
wohnen als ihre Eltern früher.
Aber natürlich gibt es auch Kritikpunkte. 30 Prozent der Menschen
in Orten unter 50.000 Einwohnern
geben an, keine gute Anbindung
an Ärzte und Apotheken zu haben.
Unter den Großstädtern beklagen
38 Prozent fehlende Grünflächen.
28 Prozent der Deutschen kritisieren
die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
43 Prozent der jungen Deutschen (20
bis 29 Jahre) würden gern umziehen.
Dennoch finden es 44 Prozent aller
Deutschen ideal, das ganze Leben an
einem Ort zu bleiben. 97 Prozent aller Eigenheimbesitzer sind zufrieden
mit ihrer Wohnsituation. Das gleiche
gilt für 84 Prozent der Mieter.
Sieht man genauer hin, ergeben sich
folgende Höchstwerte für Wohnmängel: 16 Prozent nennen den Lärm, 13
Prozent Abgase durch Verkehr und
Industrie, je sieben Prozent beklagen
zu wenig Licht und zu viel Kälte und
Luftzug. Schimmelbefall und andere
Allergene beschweren je sechs Prozent der Menschen.
Als häufigste Umzugsgründe fand
die Umfrage heraus: Wunsch nach
eigenem Heim (33 Prozent), Wunsch
nach größerer Wohnung (32 Prozent), Traum vom Garten (24 Prozent). Und jeweils 19 Prozent zog es
in eine modernere Wohnung, eine
attraktivere Gegend oder eine preisgünstigere Wohnung.
VerbandsMagazin • 2/08
KfW Förderbank
Wohneigentumsprogramm
jetzt flexibler
Zum 1. Februar 2008 hat die KfW Förderbank die Konditionen im Wohneigentumsprogramm flexibilisiert. Nachdem früher
eine Laufzeit von 30 Jahren fix war und
die Kunden lediglich zwischen Zinsbindungsfristen von fünf oder zehn Jahren
wählen konnten, werden ab sofort Kredite
mit Laufzeiten von bis zu 20 und bis zu 35
Jahren angeboten. Die Zinsbindungsfristen
betragen optional fünf, zehn oder 15 Jahre.
Mit dieser Umstrukturierung kommt die
Förderbank den Wünschen vieler Antragsteller nach längerfristigeren Zinssicherheiten und nach kürzeren Programmlaufzeiten nach. Das Programm
dient der langfristigen und zinsgünstigen
anteiligen Finanzierung des Baus oder
des Erwerbs selbst genutzter Eigentumswohnungen und Eigenheime. Seit 2006
schließt die Förderung auch den Erwerb
von Genossenschaftsanteilen ein. Nähere
Informationen, etwa zu den Zinssätzen
des Programms, das z. B. mit dem CO2Gebäudesanierungsprogramm sowie dem
Programm „Ökologisch Bauen“ kombiniert werden kann, finden sich im Internet
unter www.kfw-foerderbank.de (> Bauen,
Wohnen, Energie Sparen > Programme
für Wohnimmobilien).
Sonderfonds
„Energieeffizienz in KMU“
Mit dem vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWI) und
der KfW Förderbank aufgelegten Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ sollen
die Energiesparpotenziale in kleinen und
mittleren Unternehmen (= KMU) erschlossen werden. Neben der Gewährung von
„Investitionskrediten für Energieeinsparmaßnahmen“ werden qualifizierte und
unabhängige Energieeffizienzberatungen
bezuschusst.
Nähere Informationen hierzu
im Internet unter
www.energieeffizienz-beratung.de
Bundesumweltministerium
Forschungsprojekt
zum Klimaschutz vor Ort
Das Bundesumweltministerium unterstützt
Regionen, die in Zukunft 100 Prozent ihres
Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen
beziehen wollen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt über insgesamt 1,3 Millionen Euro für drei Jahre wurde Ende 2007
aufgelegt.
Getragen wird das Projekt „Entwicklungsperspektiven für nachhaltige 100%-Erneuerbare-Energie-Regionen in Deutschland“
von der gemeinnützigen Gesellschaft zur
Förderung dezentraler Energietechnologien (deENet GmbH), Kassel, und der
Universität Kassel. Die Wissenschaftler
untersuchen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kommunen und
Regionen ihre Energieversorgung kurzund mittelfristig komplett auf erneuerbare
Energien umstellen können.
In Nordhessen, so das Ministerium, habe sich bereits ein starkes Netzwerk aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung
gebildet, das deshalb als Vorbild für dieses ehrgeizige Vorhaben gelten könne.
Mit dem Projekt sollen langfristig neue
Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen
werden.
Weitere Informationen sind
im Internet unter www.deenet.org
abrufbar.
Aktuelles
7
Dritter Klaus-Novy-Preis vergeben
Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum
das Gegenmodell zum Verkauf
von kommunalen Wohnungsbeständen in Dresden gewürdigt.
Am 23. November 2007 wurde der
dritte Klaus-Novy-Preis für Innovationen beim genossenschaftlichen
Bauen und Wohnen vergeben. Der
Preis im Wert von 10.000 Euro wird
alle fünf Jahre vom Spar- und Bauverein Solingen eG ausgeschrieben.
Der Wettbewerb 2007 stand unter
dem Motto „Genossenschaften bieten mehr als Wohnraum“.
Die Jury hob insgesamt hervor,
dass der Genossenschaftsgedanke gerade angesichts des
vielfachen Verkaufs von Wohnungen eine wichtige Rolle dabei spielen kann, Wohnraum
Den 1. Preis erhielt die Bewohnergefür die Bewohner zu sichern.
nossenschaft „Bremer Höhe“ in Ber28 Einsendungen zum Klauslin / Prenzlauer Berg, ursprünglich
Novy-Wettbewerb belegten
Der Vorstandsvorsitzende des Spar- und Bauverein Solingen eG,
Mieter eines großen Wohnblocks,
auch bei der dritten AusloUlrich Bimberg (l.), und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeindie sich durch die Gründung einer
bung wieder die wichtige Rolle
schaft der Wohnungsgenossenschaften im GdW, Hubert Scharlau
Genossenschaft dem drohenden
der Genossenschaftsidee bei
(2. v. r.), im Kreise der Preisträger.
Ausverkauf ihrer Wohnungen wider Umsetzung neuer Wohndersetzten. Über 500 Wohnungen
formen in verschiedenen geBewohnerschaft, deren unterschiedliche
wurden in Selbstverwaltung übernommen
sellschaftlichen Mileus.
Finanzierungsmöglichkeiten mit Einfallsund vielfältige nachbarschaftliche Projekte
reichtum berücksichtigt wurden. Hervorgeschaffen.
Der Preis ist dem 1991 verstorbenen Ökogehoben wurde die auf die besonderen
nomen und Genossenschaftstheoretiker
Wohnbedürfnisse eingehende Architektur
Ein 2. Preis wurde an die Bau- und WohKlaus Novy gewidmet, der sich insbesondedes Wohnobjektes.
nungsgenossenschaft WohnSinn eG,
re in den achtziger Jahren mit wissenschaftDarmstadt, ein Mitgliedsunternehmen des
lichen Arbeiten, populären VeröffentliEin weiterer 2. Preis ging an die WohVdW südwest, vergeben. Mit der Vergabe
chungen und Ausstellungen für eine Ernungsgenossenschaft Johannstadt eG in
an WohnSinn würdigte die Jury die Eigenneuerung der genossenschaftlichen
Dresden. Mit dem Dresdner Projekt wurde
initiative einer bunt zusammengesetzten
Wohn- und Lebenskultur einsetzte. 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag 2008
Lebendige Wohnquartiere – gute Nachbarschaften
Vom 6. bis 8. Mai 2008 findet in Frankfurt
der 6. Gemeinsame Genossenschaftstag
statt. Ausrichter der Veranstaltung ist der
VdW südwest. Mitveranstalter sind der
VdW Rheinland Westfalen, der Verband
norddeutscher Wohnungsunternehmen,
der Verband der Wohnungswirtschaft
in Niedersachsen und Bremen und der
Verband der Wohnungsgenossenschaften
Sachsen-Anhalt. Das Motto des alle zwei
Jahre stattfindenden gemeinsamen Genossenschaftstages lautet in diesem Jahr:
„Lebendige Quartiere – gute Nachbarschaften“.
Das Generalthema der Veranstaltung
wird zum Auftakt zunächst aus der Sicht
der europäischen Nachbarn behandelt.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen weiter fünf Arbeitsgruppen zu den
Themen „Quartiersentwicklung“, „Alternative Unternehmensfinanzierung“,
„Wohnmodelle“, „Personalentwicklung“
und „Marketing/PR“, die von den veranstaltenden Verbänden moderiert und
im zeitlichen Ablauf in zwei Durchgängen angeboten werden, sodass die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die
Möglichkeit haben, je zwei Arbeitsgruppen zu besuchen.
Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung dürfte die Vorstellung der Studie
„Nachbarschaften“ durch Prof. Klaus
Hurrelmann von der Universität Bielefeld sein. Den Abschluss der Veranstal-
tung wird eine Podiumsdiskussion unter
Beteiligung zahlreicher gesellschaftlich
relevanten Gruppierungen und Institutionen zum Thema „Nachbarschaften –
ein Generalthema für Genossenschaften
und andere Akteure“ bilden.
Neben einer Abendveranstaltung am
7. Mai 2008 gehört auch eine gemeinsame Vorabendveranstaltung am 6. Mai
2008 zum Programm des 6. Gemeinsamen Genossenschaftstages.
Nähere Informationen werden in
Kürze ins Internet unter
www.genossenschaften-ja.de
eingestellt.
2/08 • VerbandsMagazin
8
Aktuelles
IWU-Studie zur Effizienz energetischer Maßnahmen
Selbst das 7-Liter-Haus
rechnet sich nur sehr bedingt
Die aktuellen klimapolitischen Debatten orientieren sich mit Blick auf den potenziellen
Beitrag der Gebäudewirtschaft zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen nahezu ausschließlich an dem Kriterium der
technischen Machbarkeit. Ein zusätzlicher
Investitionsschub ist allerdings nur zu erreichen, wenn sich die entsprechenden
Projekte in der Regel auch rechnen. Gerade
bei ehrgeizigen Projekten ist dies aber nach
wie vor die Ausnahme. Dies belegt eine
vom VdW südwest beim Institut Wohnen
und Umwelt (IWU), Darmstadt, in Auftrag
gegebene Studie. Sie ermöglicht eine Versachlichung der Debatte und zeigt darüber
hinaus Wege für eine Beschleunigung der
Energieeinsparungen auf.
Diese Argumentation ist schon alleine deshalb problematisch, weil der Gebäudebestand faktisch nicht von heute auf morgen
komplett saniert werden kann. Das IWU
selbst schätzt die derzeitige energetische
Modernisierungsrate im Gebäudebestand
auf jährlich 0,75 Prozent. Als besonders
ehrgeiziges Ziel, sozusagen als Maximalziel, wird eine Erhöhung dieser Quote auf
2,5 Prozent angestrebt. Selbst wenn man
dies als realistisch unterstellt, würde der
Immobilienbestand erst innerhalb von 40
Jahren einmal „energetisch umgedreht“.
Hinzu kommt, dass sich die Investitionskosten natürlich auch amortisieren müssen. Die IWU-Studie unterscheidet dabei
merückgewinnung. Bei den Einzelmaßnahmen wird deutlich, dass den Dämmmaßnahmen eine besondere Bedeutung
unter Effizenzgesichtspunkten zukommt
(siehe Grafik).
Effizienz von Maßnahmenpaketen
Nun orientieren sich die öffentlichen
Diskussionen aber nicht an Einzelmaßnahmen. Auch die Selbstnutzer, die Vermieter und Mieter interessiert bei Sanierungen die Gesamtbilanz des Ergebnisses.
Dadurch werden die Fragestellungen natürlich wesentlich komplexer. Nicht zuletzt deshalb, weil bei der
Durchführung mehrerer
Einzelmaßnahmen, die Effekte nicht einfach nur aufaddiert werden können.
Um sich der Antwort auf
die Wirtschaftlichkeit von
komplexen Sanierungen
zu nähern, hat das IWU
in seiner Studie anhand
eines Beispielgebäudes mit
neun Wohneinheiten diverse Alternativen in einer
dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung gegenübergestellt.
Kapitalwert bei Realisierung der Modernisierungsumlage
In den letzten Jahren sind mehrere Passivhausprojekte realisiert worden, dabei
zunehmend auch im Rahmen der Gebäudesanierung. Es geht also. Der Passivhausstandard kann damit als Messlatte für energetische Sanierungen bereits heute oder
spätestens in wenigen Jahren dienen. So
argumentieren viele Politiker und Wissenschaftler mehr oder weniger explizit.
Wer dieser Argumentation folgt, kommt
dann leicht zu dem Ergebnis, dass es die
Gebäudeeigentümer sind, die hier auf der
Bremse stehen.
VerbandsMagazin • 2/08
zwischen der Wirtschaftlichkeit von Einzelmaßnahmen und der Betrachtung von
Maßnahmenpaketen zur Realisierung von
Energieeinsparungszielen.
Dabei wurde unterschieden zwischen einer Standardsanierung mit einem
anschließenden Heizenergiebedarf von 193 kWh/(m²a), der Realisierung eines 7-Liter-Hauses und schließlich
auch eines 3-Liter-Hauses. Berücksichtigt
wurden dabei auch die Ergebnisse bei Einbeziehung von Fördermöglichkeiten.
Effizienz der Einzelmaßnahmen
Bei den Einzelmaßnahmen sind nach dieser Studie deutliche Unterschiede bei den
Kosten pro eingesparter Kilowattstunde
zu verzeichnen. Das Spektrum reicht dabei von unter 1 Cent bis zum Extremwert
von 35 Cent bei Lüftungsanlagen mit Wär-
Es zeigt sich, dass sich nur das 7-LiterHaus, und dabei auch nur unter bestimmten Bedingungen, rechnen kann.
In dem vom IWU gewählten Beispiel wird
unterstellt, dass die Modernisierungsumlage am Markt realisiert werden kann. Im
konkret berechneten Fall wäre dies eine
Aktuelles
9
Mietsteigerung von 4,20 auf
über 5,50 Euro. Selbst wenn
diese Mietsteigerung realisiert werden sollte, rechnet
sich die Maßnahme nur
dann, wenn die jährlichen
Mietsteigerungen auf dem
jeweiligen Wohnungsmarkt
nicht über einem Prozent
liegen.
Bei der Gesamtsicht der Annahmen wird deutlich, dass
diese nur in seltenen Fällen
auch tatsächlich zutreffen
(siehe auch Tabelle).
Effizienz der Märkte
Die Studie wirft aber nicht
nur erhebliche Fragen zur
Wirtschaftlichkeit von Projekten und damit natürlich
auch zu den zu erwartenden
Konsequenzen der aktuell
geplanten neuen Rahmenvorgaben in der Energieeinsparverordnung auf.
Problematisiert wird beispielsweise die Frage nach
der Vermietbarkeit von Wohnungen unter energetischen
Gesichtspunkten. Selbst
wenn derzeit empirische Erhebungen zeigen, dass die
Mieter bei der Wohnungswahl energetischen Fragen
noch nicht ein besonderes
Gewicht verleihen, wird sich
dies nicht zuletzt aufgrund
von Energiepreissteigerungen schnell ändern.
Auch der Verbraucher selbst
hat durch sein Verhalten einen erheblichen Einfluss
auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Gibt es MögEnergetische Einzelmaßnahmen
lichkeiten, etwa durch Bereitstellung von zeitnahen
Verbrauchsinformationen,
die Energie-effizienz über den Verbrauch
vor allem eine schnellere Verbreitung von
zu steigern? Es stellen sich dabei also noch
Innovationen erzielt werden. Die Kommuzahlreiche offene Fragen.
nikation auf den entsprechenden Märkten
ist deshalb ein ganz besonders wichtiger
Optimistisch stimmt die Studie allerdings
Beitrag zur Realisierung der angestrebten
durch die Darstellung der erheblichen
Ziele. Denn Politik, Industrie und DienstInnovationsdynamik auf diesem Gebiet.
leister auf dem Gebiet der Gebäudetechnik,
Gerade hier kann durch Informations- und
Vermieter und Mieter teilen gemeinsam
Erfahrungsaustausch mehr Effizienz und
das Ziel der Energieeffizienzsteigerung.
Die Studie kann beim VdW südwest,
Daniela Shumate
Tel.: 069 97065-101
Fax: 069 97065-199
E-Mail:
[email protected]
kostenpflichtig bezogen werden.
2/08 • VerbandsMagazin
10
Aktuelles
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wettbewerb „Zukunft planen“ ausgelobt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung hat im Rahmen der
Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst
Bauen“ den bundesweiten Wettbewerb
„Zukunft planen – kostengünstiges, klimagerechtes Bauen und Wohnen im Bestand“
ausgelobt.
Der zunehmende demographische Wandel
und die damit einhergehende weitere Ausdifferenzierung von Wohnbedürfnissen,
der Trend zurück in die Innenstadt sowie
die Umsetzung der europäischen Energieund Klimaschutzziele erfordern innovative
und zukunftsfähige Lösungen im Wohnungsbau. Das Bauen im Bestand gewinnt
zunehmend an Bedeutung und ist zentrales Thema für die Ziele der nachhaltigen
Stadtentwicklung, der Energieeinsparung
und der Bauqualität. Dem kostengünstigen
und qualitätsbewussten Bauen kommt dabei eine wichtige Schlüsselrolle zu.
Im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs sollen vorbildliche Planungskonzepte
zum energieeffizienten Bauen im Bestand
unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels erarbeitet und
ausgezeichnet werden. Gesucht werden dafür Ideen für bezahlbare und gut gestaltete
Lösungen für das Bauen im Bestand.
In dem zweistufigen Verfahren sollen zunächst geeignete Grundstücke bzw. Gebäude gefunden und anschließend dafür
zukunftsfähige Planungskonzepte entwickelt werden.
Bewerben können sich öffentliche und private Grundstückseigentümer (Kommunen,
Wohnungsbaugesellschaften, Private).
Von den Grundstückseigentümern wird
erwartet, dass sie sich zu den Chancen
der Realisierung eines der in der 2. Stufe
prämierten Projekte positionieren.
Es steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 75.000 Euro zur Verfügung. Eine
Auswahl der Projekte wird anschließend
in einem Katalog und einer Wanderausstellung der breiten Öffentlichkeit präsentiert.
Die Bewerbungsunterlagen für die
1. Stufe mit allen erforderlichen
Unterlagen sind im Internet unter
www.bbr.bund.de in der Rubrik „Ausschreibungen/Wettbewerb/Stellen“
„Architekturwettbewerbe“ abrufbar.
Bewerbungen können bis zum
3. März 2008 beim Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung, Referat
IV S 3, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
eingereicht werden.
Deutscher Bauherrenpreis 2008 verliehen
Mitgliedsunternehmen unter den Preisträgern
Der Wohnungsbau in Deutschland soll den
Prinzipien der Nachhaltigkeit entsprechen.
Ein Ziel, das durch die aktuelle Diskussion
über die Anforderungen, die sich aus dem
Klimawandel an das Bauen
ergeben, eine noch stärkere Gewichtung erhält.
Dazu können technische
Innovationen in erheblichem Maße beitragen.
Nutzerfreundliche und
energiesparende Technik
im Wohnbereich wird angesichts der rasant steigenden Kosten für den
Energiebereich immer
wichtiger.
In den letzten Jahren
hat es einen Schub technischer und anderer Innovationen gegeben, die im Zuge der Modernisierung und des Neubaus Eingang in
den Wohnungsbau finden. Sie betreffen
beispielsweise neue Formen der Energieeinsparung und -gewinnung in Verbin-
VerbandsMagazin • 2/08
dung mit dafür geeigneten neuartigen
Materialien und Techniken, die elektronische Steuerung der alltäglichen Nutzung
und Überwachung der Hausfunktionen
sowie neue Möglichkeiten der durch
elektronische Medien unterstützten Betreuung und wohnbegleitenden Hilfe
für ältere Bewohner
oder Bewohner mit
Behinderungen.
Deshalb ist es kein
Zufall, dass die Verleihung des Deutschen Bauherrenpreises 2008 in der
Kategorie „Neubau“
am 10. Januar 2008
im Rahmen der Bau-Fachmesse DEUBAU
in Essen stattfand und mit dem Symposium „Technische Innovationen im Wohnungsbau“, einer Gemeinschaftsaktion
der in der Arbeitsgruppe KOOPERATION
zusammenarbeitenden Verbände mit der
Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst
Bauen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verbunden wurde.
Drei Auszeichnungen gab es für Projekte
von Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest.
Die Jury verlieh nach Prüfung von 132
eingereichten Projekten insgesamt 10 Bauherrenpreise und 11 Besondere Anerkennungen.
Die BGW Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH erhielt den Bauherrenpreis für ihr Projekt „Wohnen mit
Versorgungssicherheit“ (Wohnanlage mit
Seniorenwohnungen). Die bauverein AG,
Darmstadt, erhielt einen Preis für den
Neubau zweier Wohngebäude im Akaziengarten. Die Wohn+Stadtbau GmbH, Münster, wurde für ihren „Neubau Gartenstadthäuser Merschkamp“ in Münster ausgezeichnet. Aktuelles
11
Aktuelle Forschungsergebnisse des BBR
„Zurück in die Stadt ist kein Selbstläufer“
Im Rahmen der Tagung „Städte im demographischen Wandel“ der Deutschen
Gesellschaft für Demographie am 6. Dezember 2007 in Berlin stellten Michaela
Hirschle und Markus Sigismund vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR), Bonn, neuere Ergebnisse zur Mobilitäts- und Motilitätsforschung vor – ein
Beitrag zur aktuellen Diskussion über die
„Renaissance der Stadt“ und des Trends
„zurück in die Stadt“.
Aus Sicht der beiden Verfasser fokussiert
sich die Mobilitätsforschung zu sehr auf
Fragen der Mobilitätsbereitschaft und der
Wohnpräferenzen sowie auf das Ergebnis
– die Wanderungen. So verleite die Einengung des Mobilitätsbegriffs auf die Migra-
tion zu Fehlschlüssen von dem Verhalten
der Haushalte auf ihre Wünsche. Erst eine
zusätzliche Betrachtung der Möglichkeit
umzuziehen liefere ein aussagefähiges Gesamtbild der Mobilität. Hierzu zählen z. B.
Analysen der finanziellen Möglichkeiten
und Preise sowie der Wohnangebote.
Ausgewählte Ergebnisse
Die Wanderungsbilanzen schrumpfender
und wachsender Städte entwickeln sich
sehr heterogen.
Für die Städte in wachsenden Wohnungsmarktregionen sind die Wanderungsverluste an das Umland als wesentliches Element der „klassischen“ Wohnsuburbanisierung auch aktuell ungebrochen hoch.
Dort dominieren noch immer die Fortzüge, während Wanderungsgewinner das
weitere Umland, Kleinstädte und kleine
Gemeinden sind. In diesen Städten ist aus
Sicht der Verfasser das Wohnungsangebot
schlichtweg zu gering.
In den schrumpfenden Wohnungsmarktregionen dagegen halten zwar auch die
Wanderungsverluste an das Umland an,
sie erfahren aber durch den Rückgang
der Fortzugszahlen eine positive Entwicklung.
Die Ergebnisse belegen für alle Wohnungsmarktkonstellationen, dass ein „Zurück in die Stadt“ im Sinne einer echten
Rückwanderung aus dem Umland nicht
nachzuweisen ist. Ebenso lasse sich die
These einer gestiegenen Präferenz für
städtisches Wohnen mit dem vorliegenden
empirischen Material nicht abschließend
beantworten.
Wenn in einigen Städten jetzt mehr Einwohner in der Stadt gehalten werden, dann
sei dies kaum einer Renaissance der Städte im Wertesystem der Nachfrager geschuldet. Vielmehr erlebe eine aktive Wohnungs- und Baulandpolitik eine Renaissance als Instrument zur Stärkung der
Vitalität der Kernstädte. „Diese Botschaft
zu transportieren sollte ein zentrales Anliegen der aktuellen Diskussion sein“,
empfehlen die Verfasser.
2/08 • VerbandsMagazin
12
Politik
Erfolgreiche KfW-Förderung wird ausgebaut
CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Fördermittel bis 2011 „sicher“
Ein inhaltlicher Schwerpunkt des am
5. Dezember 2007 vom Bundeskabinett
beschlossenen Maßnahmenpakets zum
integrierten Energieund Klimaprogramm
der Bundesregierung
sind die „Förderprogramme der energetischen Sanierung von
Gebäuden und sozialer Infrastruktur“.
Das im Jahr 2001 ins
Leben gerufene CO2Gebäudesanierungsprogramm der KfW
Förderbank zählt neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den zentralen
klimapolitischen Elementen im Immobilienbereich. Das von der Wohnungswirtschaft in Relation zum Wohnungsbestand
überdurchschnittlich intensiv in Anspruch
genommene Förderprogramm soll, so der
Beschluss, „weiterentwickelt“ und bis zum
Jahr 2011 verstetigt werden. „Zudem wird
das Energieeinsparpotenzial, das in städtischen Strukturen und sozialer Infrastruktur vorhanden ist, stärker ausgeschöpft“
durch die Vergabe
von zinsverbilligten
Darlehen an Kommunen.
Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und die
KfW hatten die Fördereffekte, bezogen
auf die Jahre 2005
und 2006, durch
ein Wissenschaftskonsortium unter Leitung des Bremer Energie Instituts (BEI)
evaluieren lassen. Danach leistet das Programm „einen substanziellen Beitrag zur
Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich in Deutschland“.
Um die beträchtlichen Minderungspotenziale in den nächsten Jahren weiter
systematisch zu erschließen, ist eine umfangreiche Umstrukturierung der KfWProgramme im Bereich der Wohnimmobilien geplant. Was den schrittweisen
Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
angeht, so sollen in enger Kooperation
mit der Wohnungswirtschaft – sowie unter Einbeziehung der Energieversorger
– siedlungsbezogene Lösungen gefunden werden. Ziel ist die Umstellung auf
Nah- oder Fernwärme aus Kraft-WärmeKopplung.
Anfang 2008 wird der derzeit in Vorbereitung befindliche deutschlandweite Wettbewerb „Energiesparhaus in der Stadt“ (u. a.
mit einer „good practice“-Datenbank und
Plakette) gestartet. Zudem ist ein weiterer
Wettbewerb zum Thema „Energieeffiziente Stadt“ geplant; dieser steht in Verbindung mit dem geplanten neuen Förderbaustein „Optimierung vorhandener Stadtstrukturen“. Schließlich hat die KfW
Förderbank angekündigt, ihr ProgrammMonitoring weiter auszubauen. Energie-Einspar-Verordnung
Höhere Anforderungen ab 2009
Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll die gerade erst um die Energieausweise erweiterte Energie-EinsparVerordnung (EnEV) erneut novelliert
werden.
Die Änderungen sollen in zwei
Stufen durchgeführt werden. In einer
ersten Stufe hat das Bundeskabinett
am 5. Dezember 2007 die Eckpunkte
der Novellierung der EnEV 2009
beschlossen:
π Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um
durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
VerbandsMagazin • 2/08
π Nachtstromspeicherheizungen sind
stufenweise bis 2020 außer Betrieb
zu nehmen. Der erforderliche Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der
im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
Bis zum Frühjahr 2008 wird in einer
zweiten Stufe das Rechenwerk der EnEV an die neuen energetischen Anforderungen angepasst. Für Wohngebäude
wird darüber hinaus eine Umstellung
der Bilanzierung auf die bisher nur
für Nichtwohngebäude geltende DIN
V 18599 – mit deutlich vereinfachten
Randbedingungen – diskutiert.
Der Entwurf der EnEV 2009 wird dem
Bundeskabinett am 21. Mai 2008 zum
Beschluss vorgelegt. Anschließend geht
die Verordnung zur Zustimmung in
den Bundesrat, um am 1. Januar 2009
in Kraft zu treten.
Das gewählte zweistufige Verfahren
soll frühzeitig Planungssicherheit für
alle Beteiligten schaffen und es ermöglichen, dass die EnEV 2009 zeitgleich
mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten
kann.
Politik
13
Neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Bei Neubauten sind ab 2009
erneuerbare Energien Pflicht
In der Kabinettssitzung am 5. Dezember
2007 hat die Bundesregierung die Eckdaten für das neue Erneuerbare-EnergienWärme-Gesetz (EEWärmeG) beschlossen.
bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.
π Wärmenetze
Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme
in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss.
Das Gesetz hat drei Säulen:
Das Gesetz erleichtert den Ausbau
von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass
Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben
können.
π Nutzungspflicht
Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen.
Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal
ob Privatpersonen, Staat oder Wirtschaft.
Genutzt werden können alle Formen
von erneuerbaren Energien, auch in
Kombination. Wer keine erneuerbaren
Energien einsetzen will, kann andere
klimaschonende Maßnahmen ergreifen:
Eigentümer können ihr Haus stärker
dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen
beziehen oder Wärme aus Kraft-WärmeKopplung nutzen.
Die Nutzungspflicht muss grundsätzlich
bei allen Neubauten erfüllt werden, die
nach dem 1. Januar 2009 fertig gestellt
werden. Angesichts langer Planungsvorläufe sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor.
π Finanzielle Förderung
Keine erneuerbaren Energien nutzen
muss insbesondere, wer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich im
Sommer 2008, einen Bauantrag bei der
zuständigen Behörde eingereicht oder
das Vorhaben angezeigt hat. Hierdurch
wird sichergestellt, dass nur diejenigen
Bauherren die Pflicht erfüllen müssen,
die auch Zeit hatten, sich auf die neue
Rechtslage einzustellen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien
wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm der Bundesregierung wird auf
Für Bestandsgebäude werden keine Anforderungen im Gesetzentwurf beschrieben. Allerdings können die Bundesländer
eigene gesetzliche Regelungen erlassen.
Gebäudesanierung
CO2-Ausstoß von Wohngebäuden
deutlich gesunken
Der CO2-Ausstoß von Wohngebäuden hat
sich durch Verbesserungen im Bau und
beim Heizen deutlich verringert. Der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids
verringerte sich von 1990 bis 2005 um 13
Prozent oder rund 16 Millionen Tonnen.
Das erklärte Bundesbauminister Wolfgang
Tiefensee bei der Vorstellung des bundesweit ersten CO2-Gebäudereports in Berlin.
Der CO2-Gebäuderepot zeigt, dass durch
energetische Sanierungen und Neubauten
in Deutschland bis 2020 bis zu 50 Millionen Euro Heizkosten gespart werden können. „Konkret heißt das, in einem mit
30.000 Euro sanierten Einfamilienhaus
können pro Jahr rund 2.500 Euro Heizkosten eingespart werden“, rechnete der Bundesbauminister vor.
2/08 • VerbandsMagazin
14
Politik
Brandenburg
Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“
Die bisherige Stadtentwicklungs-, Stadtumbau- und Wohnungspolitik des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung
(MIR) des Landes Brandenburg hat dazu
beigetragen, den Sanierungsstau in den
Städten abzubauen, Voraussetzungen für
wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, die
Wohnraumversorgung zu verbessern und
den Folgen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels entgegenzuwirken.
Mit dem Masterplan „Starke Städte – Stadtumbau“, den das Kabinett im Januar 2006
bestätigt hat, wurden die wesentlichen
Ansatzpunkte für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklungs-, Stadtumbauund Wohnungspolitik im Land Brandenburg formuliert. Das daraus abgeleitete
10-Punkte-Programm wird Zug um Zug in
der Förderpraxis des Landes umgesetzt:
1.Stärkung der Innenstädte
2.Stärkung der Städte als Wirtschaftsstandort und als Basis für Wissen
3.Konsequente Fortführung des Stadtumbaus
4.Förderung familiengerechten Wohnens
und von Wohnen im Alter
5.Infrastrukturausstattung im Rahmen
der Stadtentwicklung integrativ sichern
6.Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und lokaler Netzwerke
7.Anregung und Unterstützung interkommunaler Kooperation
8. Klare Fördersystematik
9.Erschließung von EU-Programmen für Aufgaben der
Stadtentwicklung und des
Stadtumbaus im Rahmen der
„Städtischen Dimension“
10.Integrierte Stadtentwicklungskonzepte als Basis für eine situationsgerechte Unterstützung der Städte und
für einfache Förderverfahren
Standen bisher im Stadtumbau vor allem
Fragen des Rückbaus und der Konsolidierung der Wohnungsmärkte im Blickfeld,
wird der zukünftigen Politik für die Städte
ein erweitertes Verständnis des Begriffs
„Stadtumbau“ zugrunde zu legen sein.
Über das bisherige Aufgabenverständnis
hinaus werden stärker integrativ auch Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, der
Integration der Sektoren Bildung, Forschung und Wissenschaft und der Infrastruktur im Rahmen des Stadtumbaus und
der Stadtentwicklung zu betrachten sein.
Dabei wird von dem Grundsatz „Städte
stärken“ ausgegangen, um vorhandene
Potenziale weiterzuentwickeln.
Fachliche Schwerpunkte der zukünftigen
Politik für die Städte im Sinne eines erweiterten Stadtumbaus liegen in der konsequenten Orientierung auf die Entwicklung
der Innenstädte, auf der Stärkung der Städte
als Wirtschaftsstandorte und als Basis für
Wissen, in der konsequenten Fortführung
des Stadtumbaus sowie in der Ausrichtung
der Wohnungspolitik auf familiengerechtes
Wohnen und Wohnen in Alter.
In regionalen Wachstumskernen und Stadtumbaustädten
werden verstärkt die gegebenenfalls in ihrer Schwerpunktsetzung modifizierten
Regelprogramme der Städtebau- und Wohnraumförderung eingesetzt, um in diesen
Städten eine Beschleunigung
der Sanierungs- und Entwicklungsvorhaben zu erreichen. Daneben trifft eine
„Spitzenförderung“, die auf den EFREFörderschwerpunkt „Nachhaltige Stadtentwicklung“ der EU-Förderperiode 2007 bis
2013 aufgebaut und bei der besonders auch
die ressortübergreifende Unterstützung
wirtschaftlicher und wissensorientierter
Belange Berücksichtigung finden soll.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte
sind Fördervoraussetzung
Voraussetzung hierfür wird sein, dass zukünftig auf kommunaler Ebene Maßnahmen und Projekte, die das Land unterstützen soll, im Rahmen von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) in ihrer
Notwendigkeit und in ihren beabsichtigten
Wirkungen erläutert und begründet werden. Das INSEK bildet zukünftig die
Grundlage und planerische Voraussetzung
für Entscheidungen hinsichtlich einer finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Stadtentwicklung durch das
Land. Zusätzlich wird mit Hilfe der integrierten Stadtentwicklungskonzepte geprüft, welche weiteren Fördermöglichkeiten sowohl durch nationale Programme
als auch durch die übrigen Landesressorts
bestehen.
Bayern
Modellvorhaben „Energieeffizienter Wohnungsbau“
Bayern fördert im Rahmen des
Modellvorhabens „e% – Energieeffizienter Wohnungsbau“
zehn Pilotprojekte mit Konzepten
zur Senkung von CO2-Emissionen
und Energieverbrauch. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollen dabei um mindestens
40 bis 60 Prozent unterschritten werden.
VerbandsMagazin • 2/08
Bei diesen Projekten
sollen Konzepte umgesetzt werden, die durch
den Einsatz innovativer
Techniken, intelligenter
Planung und Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner unausgeschöpfte
Energieeinsparpotenziale nutzen.
Die Oberste Baubehörde hat jetzt aus 34
Bewerbungen vier Neubauten und sechs
Bestandmodernisierungen ausgewählt.
Diese Modellvorhaben des experimentellen Wohnungsbaus werden innerhalb
von fünf Jahren an zehn Standorten in
ganz Bayern realisiert und durch drei
bayerische Hochschulen wissenschaftlich begleitet.
Politik
15
Saarland und Hamburg
Zwei weitere Länder mit BID- und HID-Gesetzen
zur Stärkung privater Initiativen
Mit dem Saarland und Hamburg haben
zwei weitere Länder Gesetze zur Stärkung privater Initiativen in der Stadtentwicklung beschlossen, die international
unter den gängigen Bezeichnungen
„BID“ und „HID“ laufen.
munalen Satzungsrecht, der Abgabenfestsetzung und -erhebung u. a. den
bereits existierenden BID-Gesetzen in
anderen Bundesländern wie Hamburg,
Hessen, Niedersachsen und SchleswigHolstein.
Saarland: Gesetz zur Schaffung
von Bündnissen für Investition
und Dienstleistung (BIDG)
Hamburg: Gesetz zur Stärkung
von Wohnquartieren
durch private Initiativen
Am 27. September 2007
ist im Saarland das BIDG
in Kraft getreten. Der
Landtag des Saarlandes
hat es einen Tag zuvor
beschlossen. Er strebt
mit diesem Gesetz an, die Standortqualität und Attraktivität von Innenstädten,
Stadtteil- und Gemeindezentren zu
verbessern und zur Förderung der Wirtschaft beizutragen.
Hamburg ist deutschlandweit das erste Land, das
das Prinzip der Business
Improvement Districts
(BIDs) gesetzlich auch
auf Wohnquartiere übertragen hat. Das „Gesetz zur Stärkung
von Wohnquartieren durch private
Initiativen“ wurde von der Bürgerschaft
am 9. November 2007 beschlossen.
Damit werden in Hamburg erstmals
Innovationsinitiativen in Wohnquartieren (HIDs) gesetzlich eingeführt.
Mit diesem Gesetz wird Grundstückseigentümern und anderen Betroffenen
vor Ort zu diesem Zweck ein rechtlicher
Rahmen zur Verfügung gestellt, damit
sie in Eigenverantwortung Bündnisse
für Investition und Dienstleitung gründen und in eigener Organisation und
Finanzverwaltung umfeldverbessernde
Maßnahmen durchführen können.
Saarländischer Landtag
Das mit wenigen Paragrafen knapp gehaltene Gesetz folgt gesetzestechnisch
und -rechtlich mit den Quotenregelungen, dem Antragsverfahren, dem kom-
Den BID-Quartieren vergleichbar
schließen sich hier private Initiativen
aus Grundstückseigentümern zusammen, um gemeinsam ihr Wohnquartier zu verschönern. Das Gesetz ist
wiederum die Grundlage, auf der eine
finanzielle Abgabe von allen Eigentümern eingezogen werden kann, wenn
genügend Eigentümer die Initiative
unterstützen, das heißt, nicht mehr
als ein Drittel der Grundeigentümer
sich dagegen ausspricht. Das Abgabenaufkommen wird für die vorher
festgelegten Maßnahmen im Quartier
eingesetzt. Erstes Pilotprojekt für ein
Innovationsquartier in Hamburg ist die
Großwohnsiedlung Steilshoop.
Mit dem auch europaweit ersten „Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren
durch private Initiativen“ übernimmt
Hamburg, wie schon bei der Einführung der BIDs, eine Vorreiterrolle. Das
Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Innovationsquartiere sollen in allen
Arten von Wohnquartieren eingerichtet
werden können, vom Villengebiet bis
hin zu Großwohnsiedlungen. Dabei
können auch Quartiere, in denen neben Wohnungen auch Geschäfte und
Dienstleistungen existieren, Innovationsquartiere werden.
Hamburgs Stadtentwicklungssenator
Axel Gedaschko betont, dass nur solche
Maßnahmen umgesetzt werden können, die nicht Aufgabe der Stadt sind.
„Es muss sich immer um zusätzliche,
ergänzende Maßnahmen handeln. Maßnahmen der Daseinsvorsorge bleiben
weiterhin städtische Pflichtaufgabe.“
Axel Gedaschko, Stadtentwicklungssenator der Freien und Hansestadt
Hamburg
Die Einführung der Innovationsquartiere und das Pilotprojekt in Steilshoop
erzeugen ein hohes wissenschaftliches
Interesse. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat deshalb das Pilotprojekt Steilshoop
im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprogramms als eines von acht
Modellvorhaben ausgewählt.
2/08 • VerbandsMagazin
16
Politik
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Die Europäische Kommission hat am
17. Oktober 2007 ein Mahnschreiben
wegen nur unzureichender Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie
2000/43/EG an Deutschland gerichtet und
damit das dem Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 226 EG-Vertrag vorgelagerte
Vorverfahren eingeleitet.
Die Kommission kritisiert u. a. die Ausnahmeregelung im Bereich der Vermietung
von Wohnraum in § 19 Abs. 3 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieser
lässt eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die
Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen
und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener
wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Verhältnisse bei der
Vermietung von Wohnraum zu.
Die Vorschrift widerspreche der
Antidiskriminierungsrichtlinie
2000/43/EG, die Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft
grundsätzlich untersagt.
Darüber hinaus erachtet die
Kommission die Vorschriften
über Entlassungen aus rassischen Gründen nicht als ausreichend. Auch die Tatsache, dass Betroffene innerhalb von zwei
Monaten ihre Rechte geltend machen müssen moniert die Kommission; ebenso die
Vorgaben zur Beteiligung von Interessenverbänden an entsprechenden Verfahren.
Warnung vor Änderungen des AGG
Der GdW, der VdW Rheinland Westfalen
und der VdW südwest kritisieren die Bestrebungen der EU, die Bundesregierung
zur Verschärfung des AGG auch im Bereich der Regelungen für die Wohnungswirtschaft zu veranlassen. Denn sie hatten
sich für eine Regelung im AGG eingesetzt,
die eine unterschiedliche Behandlung von
Mietinteressenten zum Zwecke der sozialen und kulturell-ethnischen Durchmischung der Quartiere ermöglicht und nicht
unter Diskriminierungsverdacht stellt. Auf
diese Weise können sozial stabile Bewoh-
VerbandsMagazin • 2/08
ner- und Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Verhältnisse in den Quartieren
geschaffen und erhalten werden.
„Der § 19 Absatz 3 AGG ist nicht diskriminierend, sondern fördert eine ausgewogene Belegung und die Integration in den
Wohnquartieren“, sagte GdW-Präsident
Lutz Freitag. „Würde die Kommission sich
mit ihrer Forderung durchsetzen, so führt
dies im Ergebnis zu einer wachsenden Segregation und letztlich Ghettoisierung.“
render und stabiler Nachbarschaften sowie
sozial und kulturell vielfältiger Quartiere“,
erklärte der GdW-Präsident. Der GdW
und die Regionalverbände hätten in den
letzten Jahrzehnten intensiv für Integration und Stabilität in den Wohnquartieren
und insbesondere in den Großsiedlungen
gearbeitet. Im Rahmen der Integrationsbestrebungen beteiligen sich die von ihnen
vertretenen Unternehmen mit großem
Engagement am Bund-Länder-Programm
„Soziale Stadt“ und leisten ein umfangreiches soziales Quartiersmanagement.
Die dafür aufgewandten Mittel machen
jährlich schätzungsweise mehr als 500
Millionen Euro aus.
Deutsches Modell des Wohnens
Völlig unverständlich sei diese Bestrebung
der EU-Bürokratie auch deswegen, weil
sie im Gegensatz zur Politik der EU-Kommission stehe, die mit ihren Fonds für
regionale Entwicklung gerade integrative
Strategien fördern und damit der starken
Konzentration von sozialen und wirtschaftlichen Problemen in den städtischen Ballungsgebieten begegnen wolle.
Eine Änderung der Belegungspraxis würde
die sozialen Spannungen in den Quartieren und Siedlungen erheblich verstärken
und sich im schlimmsten Fall – wie aktuell
wieder in Frankreich, wo eine soziale und
ethnische Durchmischung der Banlieues
nicht erreicht worden ist – in offenen Auseinandersetzungen entladen können.
„Die Wohnungswirtschaft ist ein verlässlicher Partner der Städte auch und gerade
im Bezug auf die soziale und ethnische
Integration und den Erhalt funktionie-
Das deutsche Modell des Wohnens habe
zu hoher Wohnqualität bei bezahlbaren
Mieten geführt, auch und gerade für Menschen mit Migrationshintergrund. Die soziale und ethnische Vielfalt in deutschen
Städten und Quartieren sei wesentlich größer und der soziale Frieden sicherer als in
den meisten anderen Ländern dieser Welt.
Ausschreitungen, wie sie gerade erneut in
den Banlieues von Paris passiert waren,
seien in Deutschland wegen der sozialräumlichen Integration der Zuwanderer
und des sozial engagierten Belegungsmanagements der Wohnungsunternehmen
nicht zu befürchten.
Eine Änderung des AGG im Sinne der EUBürokratie würde kontraproduktiv auf den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und den
sozialen Frieden in Deutschland wirken,
betonte Lutz Freitag.
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatten die Minister eine Leipzig Charta beschlossen, in der festgestellt
wird, dass eine gut konzipierte soziale
Wohnraumpolitik ein wirkungsvolles Instrument sein könne, um den sozialen
Zusammenhalt und die Integration in den
Städten und Stadtregionen zu erreichen.
Der § 19 Abs. 3 AGG sei eine wesentliche
Voraussetzung, um den Wohnungsunternehmen diese – auch von der EU propagierte – Wohnraumpolitik zu ermöglichen.
Recht
17
Mietrecht
Mieterhöhung trotz verspäteter
Modernisierungsmitteilung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit
Urteil vom 19. September 2007 entschieden, dass das Recht des Vermieters
zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung gemäß § 559 BGB nicht allein
dadurch entfällt, dass er dem Mieter
die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme nicht rechtzeitig, das heißt spätestens drei Monate vor deren Beginn,
mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagten sind
Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mit Schreiben vom 18.
August 2004 kündigte die Hausverwaltung den Mietern eine Modernisierung
durch Einbau eines Personenaufzugs
an. Der Beginn der Arbeiten wurde
für September 2004 angekündigt.
Die angekündigte Mieterhöhung nach
Abschluss der Maßnahme sollte voraussichtlich 108,08 Euro monatlich betragen. Die Mieter erklärten daraufhin ihre
Duldung der Maßnahme nur unter der
Voraussetzung, dass die Miete nicht
erhöht werde.
Ab September 2004 wurde der Aufzug
eingebaut. Mit Schreiben vom 22. Juli
2005 machte der Vermieter eine Mieterhöhung von 107,06 Euro monatlich ab
Oktober 2005 geltend.
Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob
eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff.
BGB ausgeschlossen ist, wenn die Mitteilung des Vermieters über die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme
dem Mieter entgegen § 554 Abs. 3 Satz 1
BGB später als drei Monate vor Beginn
der Maßnahme zugegangen ist und der
Mieter ihr widersprochen hat.
Der BGH entschied, dass eine verspätete Mitteilung nicht den Ausschluss des
Rechts des Vermieters zur Folge hat,
die Miete nach einer Modernisierung
gemäß §§ 559 ff. BGB zu erhöhen. Dies
ergebe schon ein Vergleich mit den
Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der
Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der zu erwartenden Erhöhung der Miete gänzlich unterlässt.
Für diesen Fall ordnet das Gesetz in
§ 559b Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. BGB nicht
den Ausschluss des Mieterhöhungsrechts, sondern lediglich eine Verschiebung des Beginns der Mieterhöhung
um sechs Monate an.
Führt eine gänzlich unterlassene
Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung nach § 554 Abs. 3 Satz 1
BGB aber nur zu einer Verzögerung
des Eintritts der Mieterhöhung, kann
eine erfolgte, wenn auch verspätete
Modernisierungsmitteilung keine für
den Vermieter nachteiligere Rechtsfolge auslösen.
Die dreimonatige Ankündigungsfrist
dient dem Zweck, dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, sich auf
die beabsichtigte (Bau-) Maßnahme einzustellen und sich Klarheit
darüber zu verschaffen, ob er diese
dulden und die damit verbundene
Mieterhöhung hinnehmen oder von
seinem Sonderkündigungsrecht nach
§ 554 Abs. 3 Satz 2 BGB Gebrauch
machen möchte. Zweck der Ankündigungsfrist ist es dagegen nicht, dem
Vermieter im Falle einer verspäteten
Mitteilung die Umlegung der Kosten einer von ihm durchgeführten
Modernisierungsmaßnahme auf die
Mieter im Rahmen des § 559 BGB
zu versagen (Urteil des BGH vom
19.09.2007, Az.: VIII ZR 6/07,
www.bundesgerichtshof.de).
Mietrecht
Modernisierungsvereinbarungen und Erhöhung der Vergleichsmiete
Bei der Berechnung der Jahresfrist nach
§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3
auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten
Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich
von den Parteien vereinbart worden sind.
In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bestand Streit darüber, ob
eine Mieterhöhung wegen Modernisierung
aufgrund einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung bei der Berechnung der Jahresfrist des § 558 Abs. 1 Satz 2
BGB berücksichtigt werden muss.
Nach dieser gesetzlichen Regelung darf
frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung eine Erhöhung der Vergleichsmiete erfolgen. Mieterhöhungen nach
den §§ 559, 560 BGB bleiben dabei außer
Betracht. Fraglich war nun, ob nur Mieterhöhungen wegen Modernisierung, die
einseitig nach § 559 BGB vorgenommen
wurden, erfasst sind oder auch entsprechende einvernehmliche Mieterhöhungen
durch Vereinbarung.
nicht auslösen, da nach der Intention des
Gesetzgebers auch für Mieterhöhungen
das Prinzip der Vertragsfreiheit gelte und
einvernehmlichen Vertragsänderungen
grundsätzlich der Vorzug zu geben sei.
Voraussetzung sei allerdings, dass der Vermieter die wegen der Modernisierung vereinbarte Mieterhöhung in dieser Höhe
auch einseitig nach § 559 BGB hätte durchsetzen können (Urteil des BGH vom
18.07.2007, Az.: VIII ZR 205/06, www.
bundesgerichtshof.de). Der BGH hat entschieden, dass auch Parteivereinbarungen die Jahressperrfrist
2/08 • VerbandsMagazin
18
Recht
Mietrecht
Formelle Anforderungen von Mieterhöhungserklärungen erleichtert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich dazu geäußert, welche Begründungserfordernisse an ein Mieterhöhungsverlangen zu
stellen sind, das auf einen qualifizierten
Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt ist. Mit
Urteil vom 12. Dezember 2007 entschied er,
dass der Hinweis auf den geltenden Mietspiegel ausreiche und eine ausdrückliche
Mitteilung der für die Wohnung angegebenen Spanne entbehrlich ist.
höhungsverlangens aus, dass der verlangte
Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des
maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. …“
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt
zugrunde: Der Vermieter verlangte die
Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete und führte unter anderem aus:
„Bei der Wohnfläche von 136,28 m² beträgt
damit die verlangte Miete je Quadratmeter
monatlich nettokalt 3,43 Euro. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum wird dadurch
nicht überschritten. Zur Begründung verweise ich auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2003 für die
westlichen Bezirke. Ihre Wohnung ist in
das Mietspiegelfeld J1 einzuordnen. Gemäß
§ 558 BGB reicht es zur Begründung des Er-
Der BGH hingegen gab dem Vermieter
Recht und entschied, dass das Mieterhöhungsverlangen in formeller Hinsicht
nicht zu beanstanden sei. Es sei in einer
den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise begründet worden. Nach
§ 558a Abs. 1 und 3 BGB hat der Vermieter,
der sein Erhöhungsverlangen auf einen
qualifizierten Mietsspiegel stützt, dem
Mieter die Angaben des Mietspiegels für
die Wohnung mitzuteilen.
Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin,
hatte das Mieterhöhungsverlangen als
formell unwirksam angesehen, weil der
Vermieter nur das Mietspiegelfeld mitgeteilt hatte, ohne auch die dort vorgesehene
Mietspanne ausdrücklich anzugeben.
Bei dem Berliner Mietspiegel 2003 handelt
es sich um einen qualifizierten Mietspiegel. Er enthält ein Raster aus mit Buch-
staben und Ziffern bezeichneten Feldern,
in denen für bestimmte Kategorien von
Wohnungen jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist. In einem solchen
Fall ist nur die genaue Angabe des für die
Wohnung einschlägigen Mietspiegelfelds
erforderlich, um den Mieter auf die im
Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene
Spanne hinzuweisen und ihm eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte
Miete innerhalb der Spanne liegt.
Die Spanne muss im Erhöhungsverlangen
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht ausdrücklich genannt werden,
wenn der Mieter sie in dem vom Vermieter
angegebenen Mietspiegelfeld ohne weiteres ablesen kann.
Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen auch nicht beigefügt werden, wenn er – wie im vorliegenden Fall –
im Amtsblatt veröffentlicht und damit allgemein zugänglich ist (Urteil des BGH
vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 11/07, www.
bundesgerichtshof.de).
Zwangsvollstreckungsrecht
Kein eigener Räumungstitel bei kurzer Lebensgemeinschaft erforderlich
Es ist nicht erforderlich gegen einen Untermieter einen gesonderten Räumungstitel
zu erwirken, wenn zwischen Untermieter
und Mieter keine lang andauernde Lebensgemeinschaft erkennbar ist. In diesem Fall
ist nicht von dem Mitbesitz des Lebenspartners an der Wohnung auszugehen.
Der Vermieter hatte in dieser Entscheidung
des Amtsgerichts (AG) Ansbach einen Räumungstitel gegen seinen Mieter erwirkt.
Kurze Zeit zuvor war die Lebensgefährtin
des Mieters in die Wohnung eingezogen.
Einen entsprechenden Räumungstitel
gegen die Lebensgefährtin gab es jedoch
nicht. Der Gerichtsvollzieher lehnte die
Räumung der Wohnung ab, weil der Mieter mit seiner Lebensgefährtin zusammen
in der Wohnung wohne, gegen diese aber
kein Räumungstitel erwirkt worden sei.
Der Auffassung des Gerichtsvollziehers
trat das AG Ansbach entgegen und wies
VerbandsMagazin • 2/08
ihn an, die Räumung der Wohnung durchzuführen.
Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2004
(vgl. Beschluss vom 25.06.2004, Az.:
IXa ZB 29/04, www.bundesgerichtshof.
de) die Auffassung vertreten, aus einem
Räumungstitel gegen den Mieter einer
Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen
einen im Titel nicht aufgeführten Dritten
vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
Der Gerichtsvollzieher habe deshalb nicht
das Recht zum Besitz, sondern nur die tatsächlichen Besitzverhältnisse zu prüfen.
Die Beziehung der Lebensgefährtin zu der
Wohnung bestehe möglicherweise lediglich
daran, die Wohnung unter Anerkennung
des alleinigen Besitzes des Mieters zu nutzen. Dies reiche für Mitbesitz nicht aus.
Die Zwangsvollstreckung könne daher
gegen diesen und seine Lebensgefährtin gemeinschaftlich allein aufgrund des
Räumungstitels gegen den Schuldner erfolgen. (Beschluss des AG Ansbach vom
06.12.2006, Az.: M 3839/06; DGVZ 2007,
S. 73)
Anmerkung
Im konkreten Fall habe es jedoch an nach
außen hin erkennbaren Umständen für
einen Mitbesitz der Lebensgefährtin gefehlt. Zum einem sei eine lang andauernde
Lebensgemeinschaft nicht erkennbar. Zum
anderen habe der Vermieter seine Erlaubnis für den Einzug der Lebensgefährtin
nicht erteilt.
Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. In der Rechtsprechung ist
nämlich anerkannt, dass gegenüber Untermietern, Verlobten und außerehelichen
Lebensgefährten des Mieters ein gesonderter Vollstreckungstitel erwirkt werden
muss. Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
19
Landesausgabe
Rheinland-Pfalz
EFRE, LEADER und INTERREG
EFRE
LEADER
INTERREG
Rheinland-Pfalz erhält in der neuen
EU-Förderperiode 2007-2013 insgesamt
217,6 Millionen Euro – und somit über
30 Prozent mehr als im vorangegangenen Förderzeitraum – aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE).
Seit dem 10. Dezember 2007 stehen die
zwölf rheinland-pfälzischen Regionen
fest, die im Rahmen des LEADERProgramms in der EU-Förderperiode
2007-2013 als „Probierwerkstatt für neue
Ideen zur Entwicklung ländlicher Räume“ gefördert werden, wie der Minister
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Hendrik Hering erklärte.
Mit dem offiziellen „o. k.“ der EUKommission zum INTERREG IV A-Programm „Großregion“ sind sämtliche
Programme grenzüberschreitender
Zusammenarbeit mit rheinland-pfälzischer Beteiligung bezogen auf den
Förderzeitraum bis 2013 genehmigt
worden.
Positiv sei, dass die Förderkulisse auf
das gesamte Land ausgedehnt worden
sei, resümierte Wirtschaftsminister
Hendrik Hering. Das rheinland-pfälzische Programm „Wachstum durch
Innovation“, mit dem die EU-Strukturförderung im Rahmen des EFRE-Fonds
vor Ort umgesetzt werde, basiere auf
drei Prioritätsachsen. Neben der Förderung der unternehmerischen Basis
(Schaffung von mehr und besseren
Arbeitsplätzen) und von Wissen und
Innovation sollen die regionalen und
lokalen Entwicklungspotenziale stärker
erschlossen werden.
Das Spektrum der Fördermöglichkeiten
ist groß und schließt u. a. die Förderung
unternehmensnaher Infrastruktur und
technologieorientierter Forschungsprojekte sowie Projekte der nachhaltigen
Stadtentwicklung und im Bereich der
regenerativen Energien ein.
Den Zuschlag erhielten die Regionen
Westerwald, Moselfranken, Hunsrück,
Erbeskopf, Pfälzer Bergland, BitburgPrüm, Welterbe Oberer Mittelrhein,
Rheinhessen-Zellertal, Donnersberger
und Lauterer Land, Pfälzer Wald, Vulkaneifel und Mosel.
Sie erhalten Mittel aus dem Entwicklungsprogramm PAUL (Programm
Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen,
Landentwicklung) und haben zusätzlich
die Möglichkeit, im Rahmen verschiedener Wettbewerbe weitere Fördergelder aus dem EU-Landwirtschaftsfonds ELER zu akquirieren. Zuvor
steht aber die Weiterentwicklung der
integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte durch die jeweiligen Lokalen
Aktionsgruppen an.
Das operationelle Programm „Großregion“ war in enger Kooperation
mit den Programmpartnern aus dem
Saarland, Luxemburg, Lothringen,
Wallonien und der deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens erarbeitet worden. Es zielt darauf ab, die Potenziale
der Grenzräume zu nutzen, diese zu
wirtschaftlich leistungsfähigen und
ökologisch und sozial nachhaltigen
Regionen weiterzuentwickeln und
grenzbedingte Hemmnisse der integrierten Entwicklung abzubauen.
So können im Rahmen von INTERREG, u. a. die gemeinsame
Standortwerbung, der Aufbau von
kommunalen Netzwerken und die
Verzahnung, z. B. von verkehrlichen
und sozialen Infrastrukturen in den
Grenzgebieten, unterstützt werden.
2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
EU-Förderung in Rheinland-Pfalz
20
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung „Rheinland-Pfalz 2050“
Bevölkerungsrückgang überschätzt –
Alterung nimmt stärker zu
Rund fünf Jahre nach der Vorstellung der
ersten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen hat das Statistische
Landesamt Rheinland-Pfalz im Dezember
2007 die Ergebnisse seiner aktualisierten
Berechnungen präsentiert. Kurz gefasst
wird die Bevölkerung im Land zwar nicht so
stark schrumpfen wie noch vor fünf Jahren
erwartet, die Alterungsprozesse werden
aber umso stärker ausfallen.
Wegen der veränderten Datengrundlagen, auf denen die Annahmen der Berechnungen basierten, sei eine Aktualisierung erforderlich geworden, erklärte der
Präsident des Statistischen Landesamtes,
Jörg Berres. Beispielsweise sei die Lebenserwartung stärker gestiegen als im Jahr
2000 prognostiziert, zudem hätten sich
die regionalen und überregionalen Wanderungsströme im Vergleich zu den späten
1990er-Jahren merklich verschoben.
Nach den aktuellen Berechnungen wird die
Einwohnerzahl (in der mittleren Variante)
bis zum Jahr 2020 um drei Prozent auf
den Stand von 1993, bis 2050 jedoch um
15 Prozent sinken. Dann erreicht das Land
etwa den Bevölkerungsstand von 1961.
Als „das zentrale Problem“ seien aber die
massiven Verschiebungen im Altersaufbau
der Bevölkerung anzusehen, so Berres.
Denn der Anteil der über 65-Jährigen an
der Gesamtbevölkerung wird von heute
bis 2050 um zwölf Prozent steigen. Dies
bedeutet, dass bis 2050 einem Erwerbsfähigen eine Person gegenüberstehe, die
noch nicht oder nicht mehr arbeite. Von
Region zu Region werden die Entwicklungen mitunter sehr unterschiedlich ausfallen. Denn neben den vielen Schrumpfungsregionen stehen mit Trier-Saarburg
und Mainz-Bingen zwei Landkreise, in
denen die Einwohnerzahlen bis 2020
noch zunehmen, und mit Alzey-Worms
eine Region mit voraussichtlich stabiler
Bevölkerungsentwicklung.
Am massivsten werden die südwestlichen
rheinland-pfälzischen Regionen von dem
Bevölkerungsrückgang betroffen sein. So
wird die Stadt Pirmasens im Jahr 2050
den Berechnungen zufolge etwa ein Drittel
weniger Einwohner haben als derzeit.
Das Statistische Landesamt wird die Vorausberechnungen im Frühjahr 2008
auf die Ebene der Verbandsgemeinden
„herunterbrechen“ sowie regionalisierte
Berechnungen, etwa zu den Themen Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit und Pflegebedürftigkeit, vorstellen.
Der Bericht „Rheinland-Pfalz 2050 –
2. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung“ kann im Internet
unter www.statistik.rlp.de in der Rubrik „Analysen und Prognosen“
kostenlos heruntergeladen werden.
VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften 2007 wieder ausgebucht
Am 9./10., 16./17. und 23./24. November
2007 fanden in Bad Neuenahr, Fulda und
Münster vier Veranstaltungen im Rahmen
der gemeinsamen Veranstaltungsreihe des
VdW Rheinland Westfalen und des VdW
südwest „Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften“ statt, an denen 120 ehrenamtlich tätige Genossenschaftsmitglieder
teilnahmen.
Gabriele Brüggemeyer, Vorstandsmitglied
Wohnungsverein Münster von 1893 eG,
berichtete über eine Befragung der über
55-jährigen Mitglieder zum Thema „Wohnen im Alter“. Die ermittelten Wohnbedürfnisse werden nach und nach im Rahmen des Möglichen umgesetzt.
Christoph Beutekamp, Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft für den
ehemaligen Landkreis Hofgeismar eG,
stellte die Konzeption eines Risikofrühwarnsystems für kleine und mittlere Wohnungsgenossenschaften vor. Insgesamt 27
VerbandsMagazin • 2/08
Indikatoren wurden als Risiken herausgearbeitet.
Rechtsanwältin Melanie Hamdoune und
Rechtsanwalt Stephan Gerwing, beide
vom Drei-Länder-Büro beider Verbände in
Bonn, informierten über die anstehenden
Änderungen der Satzungen in Umsetzung der zum 18. August 2006 in Kraft
getretenen Novelle des Genossenschaftsgesetzes. Sie gingen insbesondere auf die
freiwilligen Satzungsbestimmungen – wie
die „Cooling-off-Periode“ – ein.
Hans-Joachim Palm, Referent für Betriebswirtschaft im Drei-Länder-Büro, erläuterte
die Kapitalflussrechnung als Ergänzung
des Jahresabschlusses einer Wohnungsgenossenschaft. Anhand eines Fallbeispiels
stellte er die Ermittlung der verschiedenen
Cash-flows vor.
In einem von Dr. Gerhard Jeschke, Referent für Genossenschaftswesen im Drei-
Länder-Büro, moderierten Workshop diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Produkte und Dienstleistungen
im Rahmen des sozialen Managements.
In einem weiteren Vortrag behandelte Christoph Bretz, Referent für Technik im DreiLänder-Büro, den Energieausweis, indem er
u. a. die Vorgehensweise bei der Ermittlung
des bedarfsorientierten und des verbrauchsorientierten Ausweises vorstellte.
In einem weiteren Workshop diskutierte Mohammed Inam, Forum für interkulturelle Arbeit im EBZ – Europäisches
Bildungszentrum, Bochum, über die tägliche Arbeit mit nichtdeutschen Mietern
(Migranten).
Aufgrund des nach wie vor großen Interesses an dieser langjährigen Veranstaltungsreihe wird der „Treffpunkt Ehrenamt in
Genossenschaften“ auch in diesem Jahr
wieder viermal veranstaltet. Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
21
Fachtagung am 4. Dezember 2007 in Bad Kreuznach
Der VdW Rheinland Westfalen und der VdW
südwest führten erstmals gemeinsam mit
dem Finanz- und Sozialministerium des
Landes Rheinland-Pfalz eine Fachtagung
durch. Dabei ging es am 4. Dezember 2007
vor 150 Teilnehmern in Bad Kreuznach um
das Thema „Stadt- und Ortskerne stärken –
Plädoyer für Wohnqualität in RheinlandPfalz“.
Burghard Schneider, Verbandsdirektor
des VdW Rheinland Westfalen, hob in seiner Begrüßung und Einführung u. a. als
gemeinsames Anliegen der Veranstalter
hervor, dass die Qualität der Häuser und
Wohnungen und die Attraktivität der Quartiere nicht nur zu erhalten, sondern auch
zu verbessern seien, und dass dies eine gemeinsame Aufgabe von Wohnungspolitik
und Stadtentwicklung, von Wohnungswirtschaft, Dienstleistern und Kommunen sei.
Aus diesem Kreis kamen auch die 150 Teilnehmer der Fachtagung, die aufmerksam
den Vorträgen zuhörten und sich an der
Gesprächsrunde, u. a. mit Finanzminister
Prof. Dr. Ingolf Deubel und Malu Dreyer,
Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Familie und Frauen, beteiligten.
Moderator Reinhard Hübsch vom SWR 2,
Baden-Baden, führte durch die Tagung und
moderierte die Gesprächsrunde fachkundig, wobei er den roten Faden der Diskussion entlang des Mottos „Wir werden weniger,
älter und bunter“ zog.
Klare Worte zur Schrumpfung
Finanzminister Deubel benannte klar die
Entwicklung, wonach sich das Land Rheinland-Pfalz auf weniger Bevölkerung bzw.
Haushalte – als wohnungsmarktrelevante
Größe – einstellen muss. Er weitete die
demographische Entwicklung aus um den
Prozess des Auseinanderdriftens der Einkommensentwicklung und Vermögensverteilung, woraus er u. a. die Schlussfolgerung zog, dass geringeres Einkommen
auch eine geringere Nachfrage nach Wohnungen bedeuten würde.
Offen sprach der Minister die Ausdünnung strukturschwacher Regionen im
Land an, wobei mit Hilfe des Programms
Stadtumbau West zum Beispiel ganze
Dörfer geschlossen werden müssen. Auch
würden Abrisse von Gebäudesubstanzen
an den „richtigen Stellen“ notwendig. Die
Wohnraumförderung dürfe nicht mehr die
Zersiedelung unterstützen, sondern müsse sich auf ausgewählte Standorte konzentrieren. Vor diesem Hintergrund hat die
Landesregierung den Schwerpunkt auf die
Stärkung des Wohnens in den Stadt- und
Ortskernen gelegt.
Deubel plädierte dafür, aus den „starren
Förderprinzipien raus zu kommen“. Es
sei besser, den Neubau an richtigen Stellen
und den Abriss von nicht marktgerechtem
Wohnungsbau zu fördern, statt die Variante „teuere Sanierung“ zu fördern.
Christof Henn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, stimmte in der Gesprächsrunde Minister Deubel zu.
Gemeinschaftliches Wohnen –
ein Nischenprodukt?
Ein weiteres Thema der Gesprächsrunde
bildete das gemeinschaftliche Wohnen von
Jung und Alt, wofür sich insbesondere
Sozialministerin Malu Dreyer aussprach.
Für diese Wohnform sei der Markt noch
zu erschließen.
Teilnehmer aus dem Publikum wie auch
Christof Henn vertraten hingegen die Auffassung, dass die Mengenprobleme für ein
Wohnen im Alter mit dieser besonderen
Wohnform nicht gelöst werde könnten.
Die Präsentation guter Beispiele aus der
Praxis zeigte denn auch die ganze Bandbreite der Möglichkeiten. Peter Herrnberger, Wohnbau Mainz GmbH, stellte generationenübergreifendes Wohnen am Beispiel des „Wohnen am Grünen Hof“ in der
Mainzer Neustadt vor. Anton Zahneisen,
Sophia-Holding, Gelsenkirchen, zeigte auf,
wie das Sophia-Modell ein „Zu Hause leben
mit Sicherheit“ unterstützen kann.
Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor
des VdW südwest, wies auf die durch die
unterschiedlichen Lebensbiographien
bedingten Wandlungsprozesse mit erheblicher Fluktuation in den Wohnungsbeständen hin. Da die Immobilien nicht
mobiler zu machen seien, gelte es, die
Angebote u. a. durch Kooperation flexibler
zu gestalten.
Stadt- und Ortskerne stärken: (v. l. n. r.) Christof Henn (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen), Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel, Burghard Schneider (Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen), Sozialministerin Malu Dreyer,
Reinhard Hübsch (SWR 2), Andreas Ludwig (Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach)
und Peter Scholten (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach)
Die Vorträge der Fachtagung stehen
im Internet unter www.wohnungswirtschaft-aktuell.de, Rubrik Veranstaltungen/Veranstaltungsarchiv zur
Verfügung.
2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
„Stadt- und Ortskerne stärken –
Plädoyer für Wohnqualität in Rheinland-Pfalz“
22
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Marktplatz Wohnungsgenossenschaften
Nachbarschaftshilfevereine sind
wichtige Instrumente zur Mitgliederförderung
Am 5. Dezember 2007 fand in Bonn die zweite Veranstaltung im Rahmen der gemeinsamen Reihe „Marktplatz Wohnungsgenossenschaften“ des VdW Rheinland Westfalen
und des VdW südwest statt. Sie stand unter
dem Thema „Nachbarschaftshilfevereine“.
In seiner Einführung betonte Dr. Rudolf
Ridinger, Verbandsdirektor des VdW südwest, dass intakte nachbarschaftliche Netzwerke in besonderer Weise dazu beitragen
können, vor allem die demographische
Herausforderung zu meistern. Dr. Heinz-
Innenministerium Rheinland-Pfalz
Wohnungsbauprogramm
für US-Streitkräfte gestoppt
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat ein Wohnungsbauprogramm
für die US-Streitkräfte im Raum Kaiserslautern vorläufig gestoppt, weil in
der Gegend schon genug Häuser leer
stehen.
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Das so genannte Housing-Programm
war nicht zuletzt die Antwort der
Landesregierung auf eine neue Sicherheitsphilosophie der US-Streitkräfte in
Deutschland. Die amerikanischen Soldaten und ihre Familien sollten nicht
mehr nur in Kasernen, sondern dezentral in deutschen Wohngebieten leben.
Der Plan sah vor, bis zum Jahre 2011
rund 1.750 Wohneinheiten im Umfeld
der Luftwaffenstützpunkte Ramstein
bei Kaiserslautern und Spangdahlem
zu bauen. Bauherren winkte eine
15-jährige Mietgarantie. Die unlängst gegründete Gesellschaft HIRP
(Housing Initiative Rheinland-Pfalz),
die vom Land und den Sparkassen
getragen wird, sollte das Programm
koordinieren.
Vor wenigen Wochen hat das Land
das Programm für den Raum Kaiserslautern vorläufig auf Eis gelegt. „Marktanalysen haben ergeben, dass dort eine
zusätzliche Anregung des privaten
Marktes derzeit nicht erforderlich ist“,
so das Innenministerium. Es stünden
genug leer stehende Wohnungen zur
Verfügung.
Otto Weber, Geschäftsführer des Instituts
für Genossenschaftswesen an der Philipps-Universität Marburg, betonte, dass
Nachbarschaftshilfevereine ein wichtiges
Instrument zur Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrages sind.
Die ausführlichen Praxisbeispiele von
Karl-Heinz Range, Vorstandsvorsitzender
Vereinigte Wohnstätten 1889 eG, Kassel,
Thomas Möller, Prokurist Baugenossenschaft Freie Scholle eG, Bielefeld, Michael
Schurich, Vorstandsmitglied Gemeinnützige Baugenossenschaft Speyer eG, sowie Karin Taube, Sozialarbeiterin Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Süd eG,
machten das ganze Spektrum der Arbeit
von Nachbarschaftshilfevereinen, Dienstleistungen über Nachbarschaftstreffs bis
zum Quartiersmanagement, deutlich.
Abschließend gingen Anke Kirchhof,
Leiterin der Abteilung Steuern des VdW
südwest, und Stephan Gerwing, Justiziar
und Leiter des Referates Rechtsangelegenheiten im gemeinsamen Drei-LänderBüro, Bonn, auf steuerliche und rechtliche
Rahmenbedingungen von Nachbarschaftshilfevereinen ein.
Die Tagungsunterlagen können
bei Ute Willems
Tel.: 0211 1699817
Fax: 0211 1699850
E-Mail: [email protected]
zum Preis von 50 Euro zzgl. MwSt.
bestellt werden.
Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen
Hauptthema: Klimaschutzprogramm
der Bundesregierung
Die Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen tagte am 4. Dezember 2007 in
der Kreisverwaltung Bad Kreuznach.
Carsten Pörksen (MdL) und Geschäftsführer der GEWOBAU Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bad Kreuz-
VerbandsMagazin • 2/08
nach, begrüßte die Teilnehmer für den
verhinderten Hans-Dirk Nies, erster Beigeordneter des Kreises Bad Kreuznach.
Im Mittelpunkt der Sitzung stand das neue
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Christoph Bretz, Referent für Technik
im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des
VdW Rheinland-Westfalen und des VdW
südwest, Bonn, gab einführend einen Überblick über die geplanten Maßnahmen, soweit sie die Wohnungswirtschaft berühren.
Darunter sind das Energieeffizienzwärmegesetz, die Energieeinsparverordnung wie
das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm
2008-2009 von besonderem Interesse. In
der anschließenden Debatte wurde deutlich, dass erhebliche Kostenbelastungen
erwartet werden, diese aber wirtschaftlich
darstellbar sein müssen.
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
23
Interessante Veranstaltungen
In der von Prof. Dr. Volker Eichener
moderierten Tagung werden Erfahrungsberichte, Good-practice-Beispiele
und neue Ideen vermittelt, die das
tägliche Geschäft unterstützen, die
Arbeit erleichtern und mögliche Fehler
vermeiden helfen. Eine Reihe von Referenten werden Probleme beleuchten
und Lösungsansätze skizzieren.
Nähere Informationen und
Anmeldungen im EBZ
bei Christian Kesselring
Tel.: 0234 9447-608
E-Mail: [email protected]
Aktuelles Genossenschaftsrecht
Am 28. Februar 2008 findet in Bochum
die vierte Tagung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aktuelles Genossenschaftsrecht“ des VdW Rheinland
Westfalen und des VdW südwest statt.
Die für diesen Tag im VM (Ausgabe Nr.
12/1 Dezember 2007/Januar 2008) angekündigte Veranstaltung „Aktuelles Mietrecht“ wird aus aktuellem Anlass auf den
12. Juni 2008 verschoben.
Im Mittelpunkt der Tagung „Aktuelles
Genossenschaftsrecht“ werden u. a.
Rechtsfragen stehen, mit denen die
Wohnungsgenossenschaften bei Zahlungsschwierigkeiten und finanziellen
Problemen ihrer Mitglieder zunehmend
konfrontiert werden (z. B. Drittgläubigerkündigungen und Mitgliederinsolvenzen). Darüber hinaus werden Fragen
und Problemstellungen behandelt, die
anlässlich der neuen Mustersatzung des
GdW vermehrt an die Verbände herangetragen worden sind.
Nähere Informationen im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des
VdW Rheinland Westfalen und des
VdW südwest bei Stephan Gerwing
Tel.: 069 97065-178
Fax: 069 97065-199
E-Mail:
[email protected]
Gesundes Wohnen –
Trinkwasser, Schimmel, Baustoffe
Wuchernde Schimmelpilze, ausgasende
Bau- und Bauhilfsstoffe oder Asbestfasern in Wohnräumen belasten die Atemluft und schädigen Bewohner und Besucher. Eine mögliche Schadstoffbelastung
zu erkennen und zu beseitigen, steht
im Mittelpunkt der nächsten Tagung in
der gemeinsamen Veranstaltungsreihe
„Technik in der Wohnungswirtschaft“
des VdW Rheinland Westfalen und des
VdW südwest am 9. April 2008 in Mainz.
Fachforum
Wohnungswirtschaft aktuell
Der VdW südwest veranstaltet gemeinsam
mit der Südwestdeutschen Fachakademie
der Immobilienwirtschaft am 10. und 11.
März 2008 in Bad Dürkheim wieder ein
Fachforum Wohnungswirtschaft aktuell.
Die Veranstaltung dient als Wissensund Kommunikationsplattform für das
gesamte Spektrum der Wohnungswirtschaft, in der über veränderte Gesetze
und Rahmenbedingungen informiert
wird und die sich daraus ergebenden
praktischen Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft dargestellt werden. Die
Tagung hat folgende aktuelle Themenschwerpunkte:
π Änderungen im Finanz- und Steuerrecht
π Asset/Portfolio Management in der
Praxis
π Unternehmensleitbild
π Personalentwicklung durch Mitarbeitermotivation
Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 395 Euro, für jede weitere
Person aus dem gleichen Unternehmen
345 Euro.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Südwestdeutschen
Fachakademie
Tel.: 0611 379756
E-Mail: [email protected]
Die Veranstaltung „Gesundes Wohnen“
will informieren und einen Dialog darüber anbieten,
π in welchen Bauteilen beim Modernisieren mit Schadstoffen zu rechnen ist,
π wie diese sicher erkannt werden können,
π wie bei einer konkreten Belastung vorzugehen ist
π und wie Gesundheitsgefährdungen
vermieden werden können.
Darüber hinaus soll über die Aussagekraft der verschiedenen Umweltzeichen
aufgeklärt werden. Außerdem werden
Informationen zur umweltmedizinischen
Bedeutung von innenraumluftrelevanten
Stoffen, zum Energiepass und zu Schimmelpilzen in Innenräumen gegeben. Es
gibt fast immer Alternativen zu schadstoffbelasteten Materialien, die meistens
nicht einmal teurer sind. Richtig angewendet können Belästigungen oder gar
gesundheitliche Belastungen der Mieter
vermieden werden.
Nähere Informationen im gemeinsamen Drei-Länder-Büro des VdW
Rheinland Westfalen und des VdW
südwest bei Christoph Bretz
Tel. 0211 16998-328144
E-Mail: [email protected]
2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Am 12. Februar 2008 findet in Bochum
eine gemeinsame Fachtagung des VdW
Rheinland Westfalen und des EBZ zum
Thema „Hartz IV – Auswirkungen für
Wohnungsunternehmen – Rechtsprechung – Erfahrungen – Möglichkeiten“
statt.
Schließlich soll auf ausgewählte Einzelfragen aus dem Genossenschaftsrecht eingegangen werden, die in der praktischen
Arbeit der Wohnungsgenossenschaften
und damit auch in der Beratungspraxis beider Verbände verstärkt eine Rolle spielen.
Quelle: www.flickr.com
Hartz IV – Auswirkungen
für Wohnungsunternehmen
24
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Multimedia in der Wohnungswirtschaft
Dienstleistungen für den Mieter
Wie sollen Wohnungsunternehmen auf immer neue Angebote der Medienlandschaft
reagieren? Welche Voraussetzungen sind
zu schaffen? In einer Tagung im Rahmen
der Reihe „Multimedia in der Wohnungswirtschaft“ haben der VdW Rheinland Westfalen und die Wohnungswirtschaftliche
Treuhand Rheinland Westfalen (WRW) am
12. Dezember 2007 in Bochum versucht,
Antworten auf diese Fragen zu geben.
Unter dem Titel „Multimediatechnik –
Dienstleistungen für den Mieter“ beschrieben die Referenten die technischen
Möglichkeiten der Ausrüstung in den Gebäuden. Dabei ging es nicht nur um neu
zu errichtende Bauten, sondern auch und
gerade um Bestandsmodernisierungen.
Gerade dort ist es wichtig, bei anstehenden Arbeiten die verstärkte Nutzung
medialer Angebote vorzubereiten. Eine
Verkabelung in Sternstruktur vom Keller
in die einzelnen Wohnungen mit jeweils
einem Cat 5 (Datenkabel) und einem Koaxialkabel sichert für die Mieter die Nutzung aktueller und zukünftiger medialer
Angebote.
Dass es ganz wichtig ist, die Laufzeiten der
aktuellen Gestattungsverträge zu kennen,
wurde in den Vorträgen deutlich, die mögliche Nutzungen der Medienkabel behandelten. Zwar verlängern sich die Laufzeiten
in der Regel und für die Grundversorgung
der Mieter besteht keine Unsicherheit,
doch ermöglichen rechtzeitig aufgenommene Verhandlungen, Inhalte, Art und
Umfang der Leistungen und vor allem die
Kosten für die gewünschten Dienste neu
zu gestalten.
Gesellschafterversammlung des Bauforums
Rheinland-Pfalz am 6. Dezember 2007
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
8. Bauforum 2008 „Pisa für die
Bauwirtschaft – Bauen wir richtig?“
In der Gesellschafterversammlung
des Bauforums
Rheinland-Pfalz
am 6. Dezember
2007 in Köngernheim informierte
der neue Geschäftsführer Herbert Sommer
u. a. über Ablauf und Inhalt des 8. Bauforums. Es wird unter dem Titel „Pisa für die
Bauwirtschaft – Bauen wir richtig?“ am 30.
Mai 2008 im Rheintal-Kongress-Zentrum
in Bingen stattfinden. Auf dem Programm
stehen Vorträge und Diskussionen über Erfolgskriterien und Perspektiven der Bauwirtschaft. Ein Vergleich mit den europäischen
Nachbarn geht der Frage „Bauen wir richtig?“ nach. Das Thema wird von hochkarätigen Referenten mit interessanten Vorträgen begleitet. Als Ausklang ist ein Besuch
der Landesgartenschau vorgesehen.
Für 2008 ist weiterhin der Auftakt einer
neuen Veranstaltungsreihe „Bauforum vor
Ort“ geplant. Gastgeber sind die Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die mit der Veran-
VerbandsMagazin • 2/08
staltungsreihe die Gelegenheit erhalten,
sich mit ihren Studienangeboten, Projekten
und Forschungsschwerpunkten den Experten und Entscheidungsträgern aus der
Praxis zu präsentieren.
Energieeffizientes Bauen ist auch 2008
ein Projektschwerpunkt des Bauforums.
Wieder aufgenommen wird das Projekt
„Energetische Bewertung sanierter Mehrfamilienhäuser“, das darauf abzielt festzustellen, welche tatsächlichen Auswirkungen die
energetische Sanierung von Gebäuden auf
die Energieeinsparung von Altbauten hat.
Vor dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung bleibt zudem die Reduzierung
der Kosten für Aufzüge ein wichtiges Thema. Geplant ist 2008 ferner eine Besichtigung des neuen ETA-Zentrum (ETA = Energie – Technik – Architektur) an der TU
Kaiserslautern. Hier werden zukunftsweisende Technologien sowie der Einsatz neuer Materialien erforscht und der Stand der
Energieeffizienz beim Bauen und in der
Anlagentechnik präsentiert.
Internationale Tagung
in Mainz
Nutzung der
Geothermie
immer interessanter
Zu der internationalen Tagung „First European Geothermal Review“ kamen Ende
letzten Jahres Experten aus aller Welt nach
Mainz. Rund 100 Gäste unter anderem aus
Australien, Neuseeland, den USA, Japan,
Russland, Eritrea, Malawi, Mexiko und einigen europäischen Ländern berichteten
über den Stand von Forschung und Entwicklung bei der Nutzung der Geothermie
für die Wärme- und Stromerzeugung. Zum
Auftakt stellte Umweltministerin Margit
Conrad Rheinland-Pfalz als Referenzregion
der Geothermie in Deutschland vor.
„Der Energiemix der Zukunft muss sowohl eine sichere Energieversorgung garantieren, als auch zur Reduzierung der
klimaschädlichen Treibhausgase beitragen“, so die Ministerin. Geothermie habe
eine hohe Versorgungssicherheit und die
hohen Energiepreise machten sie immer
interessanter.
Das Land habe aufgrund der geologischen
Gegebenheiten vor allem im rheinlandpfälzischen Oberrheingraben in Deutschland besonders günstige Voraussetzungen,
so Conrad. Mit unternehmerischem Mut,
dem ersten industriellen Geothermiekraftwerk in Landau und mit wissenschaftlicher
Kompetenz könne das Land als Vorreiter
wichtige Impulse zur Entwicklung dieser
Energieform geben.
Erdwärme habe in Ergänzung zu den anderen erneuerbaren Energien wie Wind,
Sonne und Biomasse entscheidende
Vorteile, so die Ministerin. Sie sei annähernd unerschöpflich, der Wärmevorrat
übersteige den menschlichen Bedarf um
ein Vielfaches und sie sei eine heimische
Energieressource.
Überdies werde erwartet, dass die industrielle Nutzung der Geothermie wichtige
Zusatzeffekte für Wachstum und Beschäftigung auch auf den Exportmärkten eröffne. „Die erneuerbaren Energien haben
sich“, so Conrad „zu einem Jobmotor in
Deutschland entwickelt. Branchenexperten gehen für 2020 von bis zu 500.000
(2004: 157.000) Beschäftigten aus.“
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Workshop Websites
Attraktives Förderprogramm
in Rheinland-Pfalz
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad rät besonders allen, die
einen Neubau planen: „Für das Haus der
Zukunft muss man keine Energie mehr
kaufen, es bietet Komfort und die höheren
Baukosten amortisieren sich bei steigenden Energiekosten immer schneller.
Das ist für öffentliche Bauträger genauso
interessant wie für Privatleute – alle müs-
Termine 2008
vormerken
Die Termine der Arbeitsgemeinschaft
rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen für das Jahr 2008 stehen fest.
Der Arbeitsausschuss trifft sich am
4. März 2008 um 10.00 Uhr in
Koblenz und am 25. September 2008
um 10.00 Uhr in Mainz.
Die Vollversammlungen der Arbeitsgemeinschaft finden am 1. April 2008
um 11.00 Uhr in Speyer und am
4. November 2008 um 10.00 Uhr in
Koblenz statt.
Berichtigung
In der letzten Ausgabe des VM ist der
Redaktion ein Fehler auf Seite 25 unterlaufen: Zu einem Artikel über die
GAG Ludwigshafen AG wurde fälschlicherweise das Firmenlogo der BAU
AG Kaiserslautern gestellt. Die GAG
Ludwigshafen hat um Berichtigung
gebeten.
sen von den neuen Technologien profitieren“, stellte sie fest. Sie verwies auf das im
Mai 2007 begonnene 2-Millionen-EuroFörderprogramm des Umweltministeriums, mit dem Bauherren von Passiv- und
Energiegewinnhäusern gefördert werden.
Die Tage des Passivhauses wurden von
der Informationsgemeinschaft Passivhaus
(IG-Passivhaus), einem nicht kommerziellen, deutschlandweit und international
tätigen Netzwerk, veranstaltet, die über
500 Mitglieder vertritt. Bei der Besichtigung konnten sich Interessenten ein Bild
von modernen Passivhäusern machen,
die Bewohner und andere Nutzer nach
ihren Erfahrungen fragen und die Technik
kennenlernen.
© Heike Hering/PIXELIO
Vom 9. bis 11. November 2007 fanden die
Tage des Passivhauses statt. In RheinlandPfalz konnten Interessierte in 18 Städten
und Gemeinden Passivhäuser besuchen
und sich über deren Bauweise informieren.
Bundesweit öffneten über 250 Privathäuser,
Bürogebäude, Schulen oder Kindergärten in
Passivhausbauweise ihre Türen.
Mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützen der Bund und das Land Rheinland-Pfalz den Bau von Passivhäusern. Bis
zu 5.000 Euro gibt es in Rheinland-Pfalz
für den Bau von Passiv- oder EnergieGewinn-Gebäuden zusätzlich zur Bundesförderung. Detaillierte Informationen
hierzu bietet die Internetseite zur rheinland-pfälzischen Energiesparkampagne
des Umweltministeriums unter www.
unser-ener.de.
Conrad: „Energiesparende Bauweisen und
Techniken haben sich inzwischen in der
Praxis bewährt. Moderne Passivhäuser besitzen hohen Wohnkomfort. Die Kosten
sinken mit wachsenden Erfahrungen, auch
wenn es noch Kostenunterschiede zu herkömmlich gebauten Häusern gibt. Wir
unterstützen die Markteinführung für Passiv- und Energie-Gewinn-Häuser mit unserem 2-Millionen-Euro Förderprogramm.“
Die Wohnungswirtschaft im Web 2.0 –
Trends und Tricks
Am 20. November 2007 führte der VdW
Rheinland Westfalen zum zweiten Mal einen Workshop „Websites“ durch. Wieder
war die Veranstaltung in der Reihe „PR und
Marketing in der Wohnungswirtschaft“ ausgebucht, waren die Erfahrungen und Fragen
der anwesenden Webmaster und Online-Redakteure ebenso vielfältig wie das Spektrum
der Internetauftritte aus dem Teilnehmerkreis, die unter professioneller Anleitung
von Thomas Beckert und Christian Köhler,
Site Point GmbH, Saarbrücken, gemeinsam
durchklickt und diskutiert wurden.
Zwar sind die meisten Mitgliedsunternehmen längst „drin“ und haben bereits den
einen oder anderen Relaunch „gefahren“,
doch setzt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Web 2.0 voraus, das eigene
Wissen stetig „upzudaten“, sich über aktuelle Trends zu informieren und den Einsatz
innovativer Funktionalitäten zu prüfen.
Dies ist deshalb so interessant, weil man
oft ohne großen zeitlichen und finanziellen
Aufwand viel erreichen kann, z. B. indem
man die Standorte aktueller Immobilienangebote mit Hilfe der Internetseite „google
maps“ kartographisch darstellt oder gar
virtuelle Quartiersrundgänge anbietet.
Sinnvoll kann überdies die Schaltung von
Anzeigen sein. Der „Kampagnenverwalter“
stellt sicher, dass die Werbung nur den
Nutzern eines vorher definierten Einzugsbereichs angezeigt wird. Ein „Kostendeckel“ schützt vor Missbrauch. Darüber hinaus erklärten die Referenten anhand verschiedener Praxisbeispiele das „1 x 1“ der
Suchmaschinenoptimierung und gaben z.
B. Tipps, wie man externe Online-Börsen
dem eigenen Weblayout anpassen und optimal einbeziehen kann.
2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Passivhäuser sind Gebäude der Zukunft
25
26
Politik
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Zwanzig Jahre Integrationspolitik
Ministerin würdigt Leistungen
der Beauftragten für Migration und Integration
Anlässlich des 20. Jubiläums der Stelle
der Beauftragten der rheinland-pfälzischen Landesregierung für Migration
und Integration würdigte Sozialministerin Malu Dreyer im Dezember 2007 die
großen Verdienste der derzeitigen Integrationsbeauftragten Maria Weber, ihrer
Vorgängerin Helga Gerigk und deren
Mitarbeiterstäben.
Im Jahr 1987 habe die Integrationspolitik mit der Einrichtung der Beauf-
tragtenstelle – der Titel lautete damals
„Beauftragte für Ausländerfragen“ –
eine eigenständige Bedeutung erhalten.
Ein Meilenstein sei 1994 die gesetzliche
Festschreibung der Ausländerbeiräte in
die Kommunalverfassung gewesen.
Neuer
Landesbehindertenbeauftragter
Als besondere Leistungen in der jüngeren Vergangenheit führte die Ministerin die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenzen innerhalb
der Verwaltung, die Verstärkung des
Ottmar Miles-Paul folgt Marita BoosWaidosch im Amt der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten nach. BoosWaidosch war zuvor aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten.
Dialogs mit dem Islam und den Ausbau
des Berichtswesens (Stichwort Zuwanderungs-/Integrationsbericht) an.
2. Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung
Bericht ist die Basis für die
Umsetzung des Integrationskonzeptes
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Ende 2006 hatten rund 17,5 Prozent der
rheinland-pfälzischen Einwohner einen
Migrationshintergrund. Die meisten Zuwanderer – ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist mit 7,2 Prozent nicht einmal
halb so groß – leben in den Zentren Mainz
und Ludwigshafen.
Diese und viele weitere Daten und Fakten
zu den Themen Migration und Integration enthält der zweite rheinland-pfälzische
„Zuwanderungs- und Integrationsbericht“,
den Sozialministerin Malu Dreyer und die
Integrationsbeauftragte des Landes, Maria
Weber, am 3. Dezember 2007 vorstellten.
Der Bericht, der sich auf den Zeitraum
2005 bis 2006 bezieht, beschreibt den
rechtlichen Rahmen der Integrationspolitik (u. a. AGG, SGB II und XII) und geht
nach umfangreichen statistischen Analysen der Bildungs- und Beschäftigungssituation sowie der wirtschaftlichen Lage und
einigen Grundlagendaten hinsichtlich der
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
(Basis: Mikrozensus 2005) ausführlich auf
die integrationspolitischen Programme
VerbandsMagazin • 2/08
und Projekte ein. Diese betreffen insbesondere die Handlungsfelder Bildung,
Qualifikation und Wissenschaft sowie Berufsausbildung und Arbeitsmarkt.
Unter der Überschrift „Maßnahmen zur
Stadtentwicklung und zum Quartiersmanagement“ sind die Förderprogramme
URBAN II und Soziale Stadt aufgeführt.
Im Rahmen des EU-Programms URBAN
II sind von 2001 bis 2006 Maßnahmen
in einem altindustriell geprägten Projektgebiet an der Grenze von Ludwigshafen
am Rhein und Mannheim unterstützt
worden. Über den Rhein (somit über die
Ländergrenze) hinweg sind räumliche
Verbindungen geschaffen und städtische
Infrastrukturen aufgewertet worden, u. a.
mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen,
Jugendliche zu qualifizieren, Senioren
bedarfsgerechte Angebote zu unterbreiten
und die dort wohnhaften Migranten zu
unterstützen.
Zum Bund-Länder-Programm Soziale
Stadt wird in dem Bericht ausgeführt,
dass in den Programmgebieten – derzeit
landesweit 28 an der Zahl, die sich auf 16
Städte verteilen – der Anteil der Menschen
mit Migrationshintergrund oft überdurchschnittlich hoch ist. Die „Einbeziehung
in die Beteiligungs- und Mobilisierungsprozesse (Einwohner- und Stadtteilkonferenzen, Bildung von speziellen Arbeitsgruppen, Foren, Entscheidungs- und
Mitbestimmungsprozesse) im Rahmen
dieser langfristigen Projektarbeit“ sowie
die vielfältigen Angebote und Aktionen –
von Sprachkursen bis zu interkulturellen
Begegnungsstätten – förderten die Integrationsprozesse in den Quartieren.
Der Bericht, der mit der Vorstellung der
Arbeit der Integrationsbeauftragten im
Berichtszeitraum schließt, bestätige „die
Einbindung der Migrantenorganisationen
als wichtige Voraussetzung für den Erfolg
vieler Projekte und Maßnahmen“, so
Dreyer und Weber. Der Zuwanderungsund Integrationsbericht sei „eine solide
Informationsgrundlage“, um das im Juli
2007 vorgelegte Integrationskonzept des
Landes Rheinland-Pfalz umzusetzen. Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Politik
27
Erster „Klimabericht Rheinland-Pfalz“
Klimaschutz hat höchste Priorität
Der Klimawandel ist bereits in vollem Gang:
Die Erhöhung der jährlichen Durchschnittstemperatur in Rheinland-Pfalz um 0,8° C in
den letzten 100 Jahren und andere Phänomene wie die Ausdehnung der Vegetationszeiten sowie extremere Witterungsereignisse sind die Folge.
Dies geht aus dem im Dezember 2007
von Umweltministerin Margit Conrad
vorgestellten ersten rheinland-pfälzischen
Klimabericht hervor, der erstmals alle klimarelevanten Daten zusammenfasst und
die bisher festgestellten Klimaänderungen
sowie Anpassungsstrategien aufzeigt.
Mit Verweis auf das im Sommer 2007
von der Regierung vorgelegte integrierte
Klimaschutz- und Energieprogramm des
Landes erklärte Umweltministerin Margit Conrad: „Wir müssen die Emissionen
klimaschädlicher Gase verringern – drastisch und schnell. Wir befassen uns aber
auch mit Anpassungsstrategien an den
stattfindenden und nicht mehr aufhaltbaren Klimawandel. Dazu gehören u. a. die
wissenschaftliche Analyse der regionalen
Veränderungen und die Entwicklung von
belastbaren Prognosen, um darauf aufbauend adäquate Anpassungskonzepte zu
entwickeln.“
In dem Bericht werden auch Aussagen
zu möglichen Maßnahmen und Anpassungsoptionen, u. a. in den Bereichen
Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Forstund Landwirtschaft, Naturschutz sowie in
der Raumordnung und Landesplanung,
getroffen. Die Raumordnung könne vor
allem durch die langfristige Steuerung der
Siedlungsentwicklung, eine integrierte
Siedlungs- und Verkehrsplanung und die
Verringerung der Neuinanspruchnahme
von Flächen einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Da künftig von einem
erhöhten Hochwasserrisiko vor allem in
den Winterhalbjahren auszugehen sei,
sollten im Landesentwicklungsprogramm
und den regionalen Raumordnungsplänen
Retentionsflächen reserviert und auf eine
„ausreichende Freiflächensicherung für die
Niederschlagsversickerung“ und auf den
„Schutz bewaldeter Flächen als Grundwasserspeicher“ hingewirkt werden.
Um durch den
verstärkten Einsatz von regenerativen Energien
wie Wind- und
Sonnenenergie,
Geothermie und
Biomasse den
CO2-Ausstoß in
der Energiegewinnung reduzieren zu könUmweltministerin
nen, müssten
Margit Conrad
die hierzu erforderlichen
Flächen vorgehalten und geeignete Standorte gesichert
werden. Dies setze eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Raumordnung
und Regionalplanung auf der einen Seite
und den Fachplanungen auf der anderen
Seite voraus, heißt es.
Der Klimabericht findet sich
im Internet unter www.mufv.rlp.de
Landtag beschäftigte sich mit demographischem Wandel
Alterung der Bevölkerung – Potenziale und Perspektiven
„Zukunftsperspektiven für ältere Menschen“, so ist der Entschließungsantrag
der CDU-Fraktion (Drucksache 15/1704)
überschrieben. Darin verlangt die Union
von der Landesregierung ein „Landesgesamtkonzept“, um die durch den demographischen Wandel bedingten Herausforderungen in Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft bewältigen und die damit
verbundenen Potenziale nutzen zu können.
Man müsse „auf allen Ebenen“ auf die demographisch bedingten Veränderungen
eingehen und „programmatische Aussagen und konzeptionelle Entscheidungen
zur Entwicklung seniorenpolitischer Zukunftsperspektiven treffen“.
Zum Handlungsfeld Wohnen wird in dem
Antrag festgestellt, dass mit seniorengerechten Wohnangeboten, -formen und
-umfeldern sowie mit öffentlichen Räumen
und Infrastrukturen, die Sicherheit und
Schutz bieten und bedarfsgerechte Hilfen
vorhalten, Voraussetzungen geschaffen
werden müssen, damit ältere Menschen
möglichst selbständig und selbstbestimmt
leben und wohnen können. Darüber hinaus wird in dem Antrag das Erfordernis
einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung
von Pflegediensten und -einrichtungen,
sozialen Angeboten und der Förderung
von Selbsthilfestrukturen hervorgehoben.
In dem SPD-Antrag „Altern als Chance begreifen – Potenziale des demographischen
Wandels nutzen – die Politik für eine Ge-
sellschaft des längeren Lebens gestalten“
(Drucksache 15/1722) werden die älteren
Menschen als „Aktivposten“ der Gesellschaft beschrieben.
Ihrem Wunsch nach einem möglichst langen Verbleib im gewohnten Umfeld müsse
durch die Entwicklung neuer Wohnformen
wie Haus- oder Wohngemeinschaften und
die Förderung nachbarschaftlicher Netzwerke im Quartier Rechnung getragen
werden.
Es gebe bereits vielfältige und erfolgreiche
Aktivitäten in dieser Richtung, z. B. das
Kooperationsforum „Gemeinschaftliches
Wohnen in einer Gesellschaft des längeren
Lebens“, Beratungsstellen oder die Initiative „Menschen pflegen“. Künftig solle
sich die Regierung aber u. a. noch stärker
auf die Bedarfe älterer Menschen mit „Migrationshintergrund“ fokussieren. 2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Zwei Anträge zum demographischen Wandel standen auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Mainzer Landtages
im Jahr 2007. Über beide wird nun der
Sozialpolitische Ausschuss weiter beraten.
28
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Verbände und Gremien
VdW Rheinland Westfalen: Termine 2008
Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften
Mitgliederversammlung
Dienstag, 16.09., 15.00 Uhr
Paderborn
Verbandsrat
Montag, 03.03., 14.00 Uhr
Montag, 08.04., 14.00 Uhr
Mittwoch, 05.05., 14.00 Uhr
Montag, 02.06., 16.00 Uhr
Donnerstag, 11.08., 14.00 Uhr
Montag, 15.09., 16.00 Uhr
Montag, 27.10., 14.00 Uhr
Montag, 08.12., 14.00 Uhr
Düsseldorf
Frankfurt
Düsseldorf
Bitburg
Düsseldorf
Paderborn
Düsseldorf
Düsseldorf
Präsidium
Montag, 18.02., 12.30 Uhr
Montag, 31.03., 12.30 Uhr
Montag, 21.04., 12.30 Uhr
Mittwoch, 14.05., 13.00 Uhr
Montag, 02.06., 12.00 Uhr
Montag, 28.07., 12.30 Uhr
Montag, 11.08., 12.00 Uhr
Montag, 01.09., 12.30 Uhr
Montag, 15.09., 14.00 Uhr
Montag, 13.10., 12.30 Uhr
Montag, 24.11., 12.30 Uhr
Düsseldorf
Düsseldorf
Düsseldorf
Düsseldorf
Bitburg
Düsseldorf
Düsseldorf
Düsseldorf
Paderborn
Düsseldorf
Düsseldorf
Fachschaft Genossenschaften
π Vollversammlung
Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr
Paderborn
π A
usschuss
Do./Fr., 06./07.03., 12.00 Uhr
Montag, 02.06., 13.30 Uhr
Donnerstag, 20.11., 10.00 Uhr
Attendorn
Bitburg
Düsseldorf
Fachschaft ÖKU
π Vollversammlung
Montag, 02.06., 13.30 Uhr
Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr
Bitburg
Paderborn
π A
rbeitsausschuss
Sitzungen noch nicht terminiert
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
π Ö
KU-Kamingespräche
Termine stehen noch nicht fest.
Ausschuss Technik
Dienstag, 11.03., 10.00 Uhr
Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr
zweitägige Sitzung im Spätsommer
(i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen)
Iserlohn
Dinslaken
Ausschuss Wohneigentum
Sitzungen bei Bedarf
Delegierte GdW-Verbandstag
Montag, 27.10., 15.00 Uhr
Düsseldorf
Arbeitskreis „Stadtentwicklung und Stadterneuerung“
Montag, 11.02., 10.30 Uhr
Düsseldorf
Donnerstag, 10.04., 10.30 Uhr
Düsseldorf
Dienstag, 10.06., 10.30 Uhr
Düsseldorf
Montag, 20.10., 10.30 Uhr
Düsseldorf
Arbeitskreis „WohnLeben für ältere Menschen“
Freitag, 04.04., 10.00 Uhr
Köln
Weitere Sitzungen noch nicht terminiert
Arbeitskreis „PR + Marketing“
Donnerstag, 15.05., 10.00 Uhr
Mühlheim/Ruhr
Do./Fr., 27./28.11.
Düsseldorf
(i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen, VnW)
Arbeitskreis „Kooperationen und Netzwerke von
Wohnungsgenossenschaften“
1. Sitzung noch nicht terminiert
Mittwoch, 27.08., 11.00 Uhr
Düsseldorf
Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften
Mittwoch, 05.03., 10.30 Uhr
Mittwoch, 22.10., 10.30 Uhr
Bochum
Bochum
Tagungen / Kongresse / Veranstaltungen
Hartz IV – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen
(i. V. m. EBZ)
Dienstag, 12.02., 09.30 Uhr
Bochum
Energiekonferenz 2008: Energieeffizienz im Bestand
(i. V. m. techem und EBZ)
Mittwoch, 20.02., 09.30 Uhr
Bochum
Jahrespressekonferenz
Dienstag, 15.04.
Düsseldorf
8. Parlamentarischer Abend
Mittwoch, 16.04., 19.00 Uhr
Düsseldorf
Fachschaft IKS
Montag, 02.06., 13.30 Uhr
Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr
Bitburg
Paderborn
Finanzausschuss
Montag, 07.04., 11.00 Uhr
Mittwoch, 14.05., 11.00 Uhr
Donnerstag, 06.11., 11.00 Uhr
Vitalisierung der Städte in NRW
(i. V. m. Ministerium für Bauen und Verkehr NRW)
Ende April
NRW
Düsseldorf
Düsseldorf
Düsseldorf
6. Gemeinsamer Genossenschaftstag
(i. V. m. vier Regionalverbänden der Wohnungswirtschaft)
Mo. – Mi., 06. – 08.05.
Frankfurt
Essen
Dinner-Speech
Montag, 02.06., 19.00 Uhr
Ausschuss Betriebswirtschaft
Montag, 21.04., 10.00 Uhr
Weitere Sitzungen noch nicht terminiert
Ausschuss Steuern und Bilanzierung
Dienstag, 26.02., 14.00 Uhr
Donnerstag, 05.06., 14.00 Uhr
Donnerstag, 14.08., 14.00 Uhr
Do./Fr., 06./07.11., 14.00 Uhr
VerbandsMagazin • 2/08
Köln
Bielefeld
Lünen
Trier
Bitburg
7. Forum Wohnungswirtschaft:
Zukunftsicheres WohnLeben – Wohntrends 2020
Di./Mi., 03./04.06.
Bitburg
Standort Ruhrgebiet
(i. V. m. EBZ)
Mittwoch, 11.06.
Bochum
Wohnumfeld und Freizeitgestaltung
(i. V. m. Verband Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau NRW)
Donnerstag, 14.08.
Rietberg
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Mietrecht Aktuell
(i. V. m. DMB NRW)
Donnerstag, 28.08., 10.00 Uhr
Düsseldorf
Paderborn
Regionen in NRW schrumpfen – Szenario 2050
(i. V. m. Kommunalen Spitzenverbänden NRW)
September
NRW
Das neue Heimrecht in NRW – Chancen und Möglichkeiten
(i. V. m. DPWV)
November
NRW
Wohnen und Sicherheit
Herbst
29
Veranstaltungsreihen
Integration – Lösungsansätze für Stadt- und Wohnquartiere
(i. V. m. Städtetag NRW, DMB NRW)
August
NRW
Verbandstag
Mo. – Mi., 15. – 17.09.
Verbände und Gremien
NRW
Kooperation Wohnungswirtschaft und
Freie Wohlfahrtspflege
(i. V. m. AWO Westl. Westfalen, DMB NRW)
Termin noch nicht festgelegt
Dortmund
Technik in der Wohnungswirtschaft
π Dichtheitsprüfung und Kanalsanierung
Donnerstag, 12.06., 10.00 Uhr
Bochum
Multimedia in der Wohnungswirtschaft
(i. V. m. WRW)
Donnerstag, 27.11., 10.00 Uhr
Bochum
PR + Marketing in der Wohnungswirtschaft
π Workshop Websites
Herbst
NRW
Europäischer Tisch
Mo./Di., 14./15.04.
Mo./Di., 03./04.11.
Bocholt
Niederlande
Perspektiven für die Wohnungsgenossenschaften
(i. V. m. IfG Münster)
π 12. Symposium
Herbst
Münster
Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen
Mittwoch, 12.03., 09.30 Uhr
Bochum
Mittwoch, 20.08., 09.30 Uhr
Bochum
VdW südwest: Termine 2008
Verbandsrat
Dienstag, 12.02., 10.00 Uhr
Dienstag, 08.04., 14.00 Uhr
Dienstag, 10.06., 10.00 Uhr
Dienstag, 19.08., 10.00 Uhr
Montag, 08.09., 16.00 Uhr
Dienstag, 25.11., 10.00 Uhr
Frankfurt
Frankfurt
Frankfurt
Frankfurt
Darmstadt
Frankfurt
Prüfungsausschuss
Montag, 11.02., 15.00 Uhr
Dienstag, 08.04., 10.00 Uhr
Montag, 09.06., 15.00 Uhr
Montag, 18.08., 15.00 Uhr
Montag, 24.11., 15.00 Uhr
Frankfurt
Frankfurt
Frankfurt
Frankfurt
Frankfurt
Fachausschuss für Genossenschaften
Dienstag, 19.02., 10.00 Uhr
Dienstag, 23.09., 10.00 Uhr
Gießen
Frankfurt
Fachausschuss für Kapitalgesellschaften
Termine in Vorbereitung
Fachausschuss für Hausbewirtschaftung
Mittwoch, 02.04., 10.00 Uhr
Eine weitere Sitzung im Herbst
Fachausschuss für Recht
Mittwoch, 27.02., 10.00 Uhr
Mittwoch, 11.06., 10.00 Uhr
Mittwoch, 22.10., 10.00 Uhr
Fachausschuss für Steuern
Mittwoch, 16.04., 10.00 Uhr
Weitere Termine in Vorbereitung
Fachausschuss für Planung und Technik
Donnerstag, 28.02., 13.30 Uhr
Donnerstag, 10.04., 13.30 Uhr
Donnerstag, 14.08., 13.30 Uhr
Fachausschuss für Berufliche Bildung und Personalentwicklung
Dienstag, 04.03., 10.00 Uhr
Frankfurt
Donnerstag, 04.09., 10.00 Uhr
Fachausschuss für Eigentum
Mittwoch, 16.04., 10.00 Uhr
Mittwoch, 29.10., 10.00 Uhr
Darmstadt
Fachausschuss für EDV und Organisation
Termine in Vorbereitung
Arbeitskreis Vorbereitung des
6. Gemeinsamen Genossenschaftstages 2008
Termine in Vorbereitung
Arbeitskreis Zukunft gestalten
Termine in Vorbereitung
Arbeitsgruppe Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Termine in Vorbereitung
Ludwigshafen
Zweibrücken
Wiesbaden
Frankfurt
Frankfurt
Tagungen/Kongresse/Veranstaltungen
π 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag
(i. V. m. vier weiteren Verbänden der Wohnungswirtschaft)
Di. – Do., 06. – 08.05.
Frankfurt
π Workshop Change-Management
Montag, 18.06.
π Verbandstag
Mo. – Mi., 08. – 10.09.
Darmstadt
Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins
ergänzt bzw. aktualisiert.
2/08 • VerbandsMagazin
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgruppen
30
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Verbände und Gremien
VdW Rheinland Westfalen
und VdW südwest:
Gemeinsame Termine 2008
Kooperations-Ausschuss Drei-Länder-Büro (DLB)
Dienstag, 03.06., 15.00 Uhr
Bitburg
Aktuelles Mietrecht
π 1. Tagung 2008
Donnerstag, 12.06., 10.00 Uhr
Bonn
Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte
Dienstag, 08.04., 16.00 Uhr
π 2 . Tagung 2008
Mittwoch, 24.09., 10.00 Uhr
Wiesbaden
Aktuelles Wohneigentumsrecht
Mittwoch, 05.11., 10.00 Uhr
Köln
Technik in der Wohnungswirtschaft
π Einsatz alternativer Energien
Mittwoch, 27.02., 10.00 Uhr
Mittwoch, 03.09., 10.00 Uhr
Bochum
Wiesbaden
Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften
Frankfurt
Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Genossenschaften
Dienstag, 06.05., 15.00 Uhr
Frankfurt
Donnerstag, 20.11., 13.00 Uhr
Düsseldorf
Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Technik
Do. – Sa., 29. – 31.05.
Maastricht
Mi./Do., 19./20.11.
Arbeitskreis
„Privatisierung von Wohnungsbeständen“
Erste Sitzung im Frühjahr
Zweite Sitzung im Herbst
Köln
Bonn
Bonn
Arbeitskreis „Europa“
(i. V. m. VdW saar)
Weitere Sitzungen noch nicht terminiert
Arbeitsgemeinschaft
rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen
π Vollversammlung
Dienstag, 01.04., 11.00 Uhr
Dienstag, 04.11., 10.00 Uhr
Speyer
Koblenz
π A
rbeitsausschuss
Dienstag, 04.03., 10.00 Uhr
Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr
Koblenz
Mainz
Tagungen/Kongresse/Veranstaltungen
Landesausgabe Rheinland-Pfalz
Preisverleihung VdWeb-Bewerb
Freitag, 29.08.
Daseinsvorsorge sichern in Stadt und Land
(i. V. m. Innenministerium Rheinland-Pfalz u. a.)
Dezember
Rheinland-Pfalz
Veranstaltungsreihen
Aktuelles Steuerrecht
π 1. Tagung 2008
Mittwoch, 28.05., 10.00 Uhr
Bochum
π 2 . Tagung 2008
Mittwoch, 19.11., 10.00 Uhr
Bochum
π W
ohngesundheit – Trinkwasser, Schimmel, Baustoffe
Mittwoch, 09.04., 10.00 Uhr
Mainz
Donnerstag, 23.10., 10.00 Uhr Bochum
Aktuelles Genossenschaftsrecht
Donnerstag, 28.02., 10.00 Uhr
Bochum
Marktplatz Wohnungsgenossenschaften
π Altersvorsorge
Donnerstag, 04.12., 10.00 Uhr
Bonn
Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften
π 1. Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 24./25.10.
Münster
π 2.
Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 24./25.10.
Münster
π 3 . Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 07./08.11.
Bad Neuenahr
π 4
. Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 14./15.11.
Kassel
Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft
π 1. Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 16./17.05.
Hessen
π 2 . Treffpunkt 2008
Fr./Sa., 07./08.11.
Bochum
Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins
ergänzt bzw. aktualisiert.
VerbandsMagazin • 2/08
Recht
31
Betriebskosten
Kosten der Reinigung des Öltanks
Gegenstand des Rechtsstreits war die Position Öltankreinigung, welche die Vermieterin auf die Mieterin anteilig für die
Abrechnungsperiode 2004/2005 umgelegt hatte.
Die Mieterin lehnte die Zahlung dieses
Betrages mit dem Hinweis darauf ab, es
handele sich bei den Kosten für die Öltankreinigung nicht um Betriebskosten,
sondern um nicht umlagefähige Instandsetzungskosten.
Dieser Auffassung ist
das AG Speyer gefolgt.
Es verdeutlichte, dass
Betriebskosten nur
laufend entstehende,
d. h. regelmäßig anfallende Kosten seien,
die dem Eigentümer
an dem Grundstück
oder durch den bestimmungsgemäßen
Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen und des Grundstückes entstehen.
Es verwies hierzu auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH),
der entschieden hatte, dass Betriebskosten
jedenfalls dann als regelmäßig anzusehen
seien, wenn sie in vierjährigen Intervallen
entstünden (vgl. Urteil vom 14.02.2007,
Az.: VIII ZR 123/06 – www.bundesgerichtshof.de).
Letzteres war im vom AG Speyer entschiedenen Fall gerade nicht gegeben, da die
letzte Öltankreinigung im Jahre 1999 erfolgte und nicht dargelegt wurde, wann die
vorletzte Reinigung erfolgte. Das Gericht
kam deshalb zu dem Schluss, dass die
Öltankreinigungskosten nicht regelmäßig
anfielen.
Es äußerte auch grundsätzliche Bedenken
daran, Kosten, die in einer derart lang-
fristigen Periode anfielen, in nur einer
Abrechnungsperiode auf die Mieter umzulegen. Derartige Kosten sollten allenfalls
über mehrere Jahre verteilt auf die Mieter
umgelegt werden können, was auch rechtlich zulässig sei.
rücksichtung der selbst vom erkennenden
Gericht angewendeten BGH-Rechtsprechung zu der Überprüfung von Elektroanlagen (vgl. Urteil vom 14.02.2007, Az.:
VIII ZR 123/06 – www.bundesgerichtshof.
de) keinen Bestand haben.
Dies konnte nach Ansicht des Gerichts
jedoch letztlich dahinstehen, da es sich bei
den Kosten der Öltankreinigung ohnehin
nicht um Betriebskosten, sondern um Instandsetzungskosten handele, die auf den
Mieter nicht umgelegt werden können.
Der BGH hatte dort ausgeführt, dass auch
bei Maßnahmen, bei denen die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Vordergrund steht und keine vorweggenommene
Mängelbeseitigung erfolgt, von Betriebskosten und nicht von Kosten der Instandhaltung auszugehen sei. Dem widerspricht
die Argumentation des AG Speyer.
Mit der Tankreinigung solle die Verschlammung sowie eine Verkrustung
und Zusetzung
des Tanks und
der Zuleitungsrohre verhindert
werden, um eine
ordnungsgemäße
Funktion der Anlage dauerhaft zu
sichern. Im Vordergrund stehe
daher die Erhaltung der Gebäudetechnik, womit
der Vermieter alleine eine ihm obliegende
Pflicht erfülle. Die vorbeugende Vermeidung von Funktionsstörungen komme
zwar auch dem Mieter zugute, jedoch nur
mittelbar, indem er vor Heizungsausfällen
und damit verbundenen Unannehmlichkeiten bewahrt werde. Dieser Vorteil rücke
im Vergleich zu der Erfüllung der Vermieterpflichten jedoch in den Hintergrund.
Aufgrund dessen handele es sich nicht um
Betriebskosten.
Quelle: www.flickr.com
Die Kosten der Öltankreinigung sind im
Wohnraummietverhältnis keine Betriebskosten, die formularmietvertraglich auf den
Mieter umgelegt werden können. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Speyer.
Dieses Ergebnis werde dadurch verstärkt,
dass die Reinigungskosten nur Folge einer
vertragsgemäßen Benutzung seien und
deshalb der Wartung unterfielen (Urteil
des AG Speyer vom 03.09.2007, Az.: 33 C
126/07; WuM 2007, S. 575).
Anmerkung
Die Entscheidung des AG Speyer kann
nicht in allen Punkten überzeugen. Die von
ihm herangezogenen Argumente dafür,
dass es sich um nicht umlegbare Instandhaltungskosten handelt, können unter Be-
Weiterhin ist die Entscheidung auch deswegen bedenklich, da die Überbürdung
von Wartungskosten – trotz anderweitiger
Anhaltspunkte in der verordnungsrechtlichen Grundlage – als unzulässig angesehen wird.
Im Ergebnis ist der Entscheidung des AG
Speyer jedoch deswegen zuzustimmen,
weil die Vermieterseite im Gerichtsverfahren versäumt hatte, darzulegen, in
welchen zeitlichen, regelmäßigen Abständen die Öltankreinigung erfolgte. Davon,
dass diese Kosten Betriebskosten, also
regelmäßig anfallende Kosten seien,
konnte das Gericht daher nicht überzeugt
werden.
Betriebskostenrecht
Mitteilung der
neuen Anschrift
Das Amtsgericht Bad Neuenahr
hat in seiner Entscheidung vom
23.05.2007 (Az.: 3 C 177/07) festgestellt, dass der Mieter, der aus
der Mietwohnung auszieht, ohne
seinem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen, sich gegenüber
einer Betriebskostennachforderung
nicht auf den Ablauf der Jahresfrist
des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB berufen
darf.
2/08 • VerbandsMagazin
32
Projekte
Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07
WBG Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG und RWTH Aachen
„Praxisprojekt Zukunft Wohnen 07“ lautete das gemeinsame Projekt der WBG Lünen eG und
der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Es ist das dritte Projekt
der vom VdW Rheinland Westfalen angestoßenen Kooperation zwischen Hochschulen und Wohnungswirtschaft, das den Studierenden an der RWTH Aachen wieder die Ausbildung im Themenfeld „Planen und Bauen im Bestand“ an realistischen Rahmenbedingungen ermöglichen soll.
Für das Praxisprojekt im Sommersemester
2007 stellte die WBG Lünen eG die „Blumensiedlung“ zur Verfügung, die Ende der
50er- und in den 60er-Jahren des letzten
Jahrhunderts erstellt wurde und etwas außerhalb des Stadtkerns Lünens liegt.
Die WBG Lünen eG versprach sich von
der Kooperation mit den Lehrstühlen für
Wohnbau, Planungstheorie und Städtebau/
Landesplanung der RWTH Aachen und
dem ILS NRW (Institut für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen) neue
Denkanstöße für diese beinahe „typische“
Nachkriegswohnsiedlung mit ca. 600 Wohnungen, um deren Bestände zukunftsgerecht weiterentwickeln zu können.
Lünen eG eine Grundlage für konkrete
Investitions- und Planungsentscheidungen
liefert. Es sollten vier Themenschwerpunkte
bearbeitet werden
π Wohnqualität und Nachfrage
π Städtebauliche Fragestellungen
π Hochbauliche Fragestellungen
π Architekturconsulting.
Aufgabenstellung
Für die „Blumensiedlung“ ergaben sich
sehr verschiedene planerische und architektonische Fragestellungen, die vom Aufbau eines langfristigen Entwicklungshorizonts für die kommenden Jahrzehnte bis
zu konkreten Sanierungsschritten an den
Gebäudebeständen reichten. Daher wurde
die Bearbeitung des Bestandes auf verschiedenen Planungsebenen verfolgt, denen
eine Analysephase vorgeschaltet war.
Es ging für die Studierenden darum, ein
zukunftsfähiges „Entwicklungsprofil“ zu
erarbeiten, das die nachhaltige Qualität der
Immobilie herausarbeitet und der WBG
Hierzu gehörte im ersten Schritt die Untersuchung des örtlichen Wohnungsmarktes,
des Stadtteils und des Gebäudebestandes.
Ziel war die gemeinschaftliche Erstellung
Richtungswechsel – bestehende Querriegel mit ungünstigen Wohnungsgrundrissen werden
abgerissen. Neubauten ersetzen den verlorenen Wohnraum durch moderne Gebäude mit
zukunftsfähigen Zuschnitten.
VerbandsMagazin • 2/08
einer fundierten SWOT-Analyse (Strenghts
[Stärken], Weaknesses [Schwächen], Opportunities [Chancen], Threats [Gefahren]),
die im Folgenden allen Projektteilnehmern
Neue Gestalt in alter Siedlung – Fassadendarstellung der Neubauten
als gemeinsame Basis für die individuelle
Ideenfindung und unterschiedliche Konzeptansätze diente.
Projektteilnehmer
Das Interesse bei den Studierenden war so
groß, dass sich zwei bis drei Studierende zu
kleinen Projektgruppen zusammenschlossen. Entstanden sind so insgesamt elf Projekte mit Titeln wie „3-Phasen-Wohnen“,
Verbesserung privater Freiräume durch
private Außenbereiche
Community – Begegnungsebene „Gemeinschaftshaus“ in der Siedlung und virtuell im Internet
„Einheitliche Individualität“ oder „Parksiedlung“, die mit gleicher Ausgangssituation verschiedene Lösungsansätze verfolgt
haben. Drei der elf Lösungsansätze werden
im Folgenden vorgestellt.
π Projekt „Richtungswechsel“
Ziel dieser Maßnahmen war es, vorhandene
Potenziale innerhalb der Siedlung, die sich
bisher durch eine an sich funktionierende
Nachbarschaft auszeichnen, weiter zu steigern und der Destabilisierung der Siedlung
durch die zu erwartende demographische
Entwicklung vorzubeugen.
Im Projekt „Richtungswechsel“ der Bearbeiterinnen Rebecca Hertz und Dietlind Schälte
wurden durch eine großräumliche Analyse
Dabei agiert das Projekt auf zwei Ebenen.
Einerseits wird durch die Neuplanung eines
Gemeinschaftshauses innerhalb eines der
Mietern verhindert wird. Sie setzen auf
einen Dreiklang der Qualitätsverbesserung für den zukünftigen Wohnungsmarkt: Gebäudeerschließung, Wohnungsgrundrisse und privater Außenraum.
Hochwertige Projektansätze
beeindruckten
Rainer Heubrock, Geschäftsführender
Vorstand der WBG Lünen, ist mit den
Die Blumensiedlung heute – Leben im Grünen mit wenig Verkehr und entwicklungsfähiger Bausubstanz
wertvolle Standortpotenziale der Siedlung
erfasst und in der Folge ein Maßnahmenpaket, das die strategische Entwicklung der
Siedlung im Laufe der kommenden dreißig
Jahre ermöglicht, erarbeitet.
Hierzu gehörte die Neugestaltung von
„Adressen“ am Siedlungsrand, verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung und
Neugestaltung des Außenraums sowie die
Integration neuer Wohngebäude, die die
Siedlung für weitere Zielgruppen am Wohnungsmarkt öffnen sollen.
π Projekt „Community Blumensiedlung“
Das Projekt „Community“ der Bearbeiterinnen Josefine Beenke und Verena Dolfus
setzt seinen Schwerpunkt in der Neugestaltung verschiedener gemeinschaftlicher Begegnungsebenen innerhalb der Siedlung.
Gebäude des Siedlungsbestandes eine „reale Begegnungsebene“ für Bewohner und
Besucher geschaffen. Daneben wurde eine
neue Website für die Siedlung geschaffen,
die ein virtuelles Portal für die Bewohner
sowie interessierte Außenstehende generiert.
π Projekt „Dreiklang“
Das Projekt „Dreiklang“ der Bearbeiter
Christoph Wieczorek und Christian Ritter
beschäftigt sich mit dem Thema junge Familien und setzt sich das Ziel, die Blumensiedlung durch hochwertige Fassaden und
Grundrisse für diese Bevölkerungsgruppe
attraktiv zu machen.
Die Studenten wollen das Wohnangebot
so ändern, dass es für verschiedene Mietertypen attraktiv und das Abwandern von
Ergebnissen des
„Praxisprojekts
Zukunft Wohnen
07“ sehr zufrieden. „Schon die
Ergebnisse der
ersten Analysen
der RWTH Aachen
haben gezeigt,
mit welch großer
Sorgfalt, außerorRainer Heubrock,
dentlicher NeuGeschäftsführender
gier und hohem
Vorstand der WBG
Engagement die
Lünen eG
Studierenden an
die nicht leicht zu
lösende Aufgabe herangegangen sind.“
Und er resümiert für die WBG-Verantwortlichen: „Der ,bunte Strauß‘ hochwertiger Projektansätze hat uns sehr beeindruckt.“
2/08 • VerbandsMagazin
34
Projekte
Vorreiter bei Nutzung von Erdwärme –
Grundwasser wärmt Seniorenwohnungen
GSG Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH
Eigentlich für Laien nur schwer vorstellbar, doch Grundwassertemperaturen von acht bis
15° Celsius reichen aus, um in Neuwied 63 neu errichtete hochmoderne Seniorenwohnungen über einen großen Teil des Jahres zu beheizen. Dabei helfen zwei elektrisch betriebene Wärmepumpen. Mit dem am 17. November 2005 in Betrieb genommenen System
erweist sich die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft (GSG) Neuwied als Vorreiterin in der
Zukunftstechnologie der Nutzung von Geothermie-Quellen.
Christof Henn, Geschäftsführer der GSG,
ist nach dem zweiten vollständigen Abrechnungsjahr mit der neuen Technik überaus
zufrieden. Schon in diesem Monat kann
die zusätzlich genutzte Gas-Brennwertheizung, die bei Temperaturen unter -5° Celsius
zugeschaltet wird, wieder zurückgefahren
werden. Bis zum nächsten Winterbeginn
lassen sich die Neuwieder Seniorenwohnungen dann wieder ausschließlich mit
der Wärme aus der Tiefe heizen, die durch
einen elektrobetriebenen Wärmetauscher
auf die notwendige Temperatur gebracht
wird. So werden 90 Prozent der Jahresenergie durch die beiden Grundwasserwärmepumpen und eine Abluftwärmepumpe sichergestellt.
Das Wärme-Wasser wird mit einem Rohrsystem aus zwei Brunnen hinter den Residenzen gefördert. Sie sind lediglich 18
Meter tief. Zwei weitere Brunnen nebenan
geben das abgekühlte Wasser wieder an den
Untergrund zurück, nachdem es die Wärmepumpen durchlaufen hat. So bleibt die
unterirdische Wassermenge immer gleich,
so wie es die obere Wasserbehörde will.
Die GSG Neuwied macht sich dabei eine
geologische Besonderheit zu Nutze. Das
„Neuwieder Becken“ verfügt über große
unterirdische Wasserbestände. Unter der
Stadt Neuwied liegt ein abgetrennter Arm
des Altrheins. Dessen Temperatur sorgt
dank Wärmetauscher im Fall der Seniorenresidenzen für 90 Kilowatt Wärme. Den im
Winter notwendigen Rest von bis zu 50 Kilowatt liefert dann der Gas-Brennwertkessel.
VerbandsMagazin • 2/08
„Für Neubauten ist die Nutzung von erneuerbaren Energien mittlerweile Pflicht“,
sagt Christof Henn. Für jeden einzelnen
der 3.340 Quadratmeter Wohnfläche an
Neuwieds Rheinstraße muss er monatlich
26 Cent an Heiz- und Warmwasserkosten kalkulieren. Häuser mit zeitgemäßer
Dämmung aus dem Bestand der GSG benötigen gemeinhin 65 bis 70 Cent. Ältere
Gebäude ohne Dämmung landen leicht
bei Quadratmeterkosten von 90 Cent für
Heizwärme und warmes Wasser. Dass Geothermie unter den Bedingungen weiter
steigender Öl-, Gas- und Strompreise zunehmend attraktiver wird, lässt sich nach
dieser Rechnung leicht vorstellen.
und die Fachleute der GSG die Chance
genutzt, einen Neubau gleich auf die neue
Technik hin auszurichten.
Das beginnt natürlich mit der Dämmung,
die im vorliegenden Fall die Bedingungen
eines Niedrigenergiehauses erfüllt. Der
Vergleichswert liegt hier bei einem Heizölverbrauch von 4,5 Litern pro Quadratmeter
und Jahr.
Allerdings macht Christof Henn darauf
aufmerksam, dass die notwendige Wirtschaftlichkeit des neuen Systems noch
nicht automatisch und in jedem Fall gewährleistet werden kann. Im Fall der Neuwieder Seniorenresidenzen haben Planer
Andreas Will aus Ransbach-Baumbach
Geothermische Beheizung erfordert zudem Flächen-, also im Idealfall Bodenheizungen, die mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommen. „Wärmepumpen sind
nämlich kein Allheilmittel. Sie müssen im
Gesamtsystem von Haus und Heizung gesehen werden“, erläuterte Planer Andreas
Will. Denn Heizungssysteme, die deutlich
mehr als 50 Grad Vorlauftemperatur zur
Erwärmung der Räume benötigen, treiben
die Stromkosten der elektrischen Wärmepumpen sonst so in die Höhe, dass sich
das Gesamtsystem nicht mehr rechnet.
Blick in die Heizungsanlage des Hauses
Rheinstraße 46
Die Wärmepumpe ist das energiesparende
Herz der Heizung.
Projekte
Zufriedene Bewohner, auch wegen der günstigen Heizkosten, und ihr Haus Rheinstraße
46 vom Rheinufer aus fotografiert
Planer Will empfiehlt ein Verhältnis von
mindestens drei zu eins zwischen geothermischer und herkömmlicher Energie,
um die notwendige Wirtschaftlichkeit zu
gewährleisten. Im Beispiel von Neuwied
liegen die Verhältnisse sogar noch günstiger, nämlich bei eins zu vier. Damit werden nur 25 Prozent der benötigten Energie
aus herkömmlichen (und damit teuren)
Quellen benötigt.
Fachleute haben errechnet, dass sich eine Wasserwärmepumpen-Anlage wie in
Neuwied grundsätzlich erst ab einer Wärmemenge von 25 Kilowatt rechnet. Das
entspricht einer Mindestfläche von 500
Quadratmetern beheizter Raum. Damit
ist die Nutzung dieses Verfahrens für
Ein- und Zweifamilienhäuser ebenso wie
für kleinere Mietwohnungseinheiten also
noch nicht wirtschaftlich.
Als Alternative für Neubauten dieser Größenordnung wird – zumindest für die
Regionen mit milderem Klima, etwa in
Deutschlands Südwesten – die Prüfung
der Bedingungen für den Einsatz einer
Luft-Wärmepumpe empfohlen.
Balkonszene an der Rheinstraße – und der Blick,
den die Bewohner auf den Rhein genießen
Behaglichkeit verbreitet der Innenhof
des Gebäudes.
Alles über Geothermie
Geothermie wird die Wärmeenergie genannt, die unterhalb der Erdoberfläche gespeichert ist. Um welche unvorstellbaren
Größenordnungen es dabei geht, macht
eine Information der Geothermischen
Vereinigung deutlich: Danach strahlt die
Erde aus ihrem Innern rund vier mal
mehr Energie in den Weltraum ab, als die
gesamte Menschheit zurzeit verbraucht.
Die Erdtemperatur nimmt in Mitteleuropa um rund drei Grad Celsius je
100 Meter Tiefe zu.
Um Erdwärme zu nutzen, werden Sonden in die Tiefe gebohrt. Das kann inzwischen bis zu einigen tausend Metern
tief gehen. Und Forschungsprojekte
haben noch größere Tiefen im Visier.
Geothermie wird auf unterschiedliche
Weise nutzbar gemacht. Wie im Fall
Neuwied ist es möglich, Grundwasserreservoirs „anzuzapfen“, teilweise auch
schon wenige Meter unter der Erdoberfläche.
An Stellen, die trocken sind, aber über
Aushöhlungen verfügen, wird auch die
so genannte „Hot-Dry-Rock“-Technik
angewandt: Dabei wird kaltes Wasser
über Rohre in die Tiefe gepumpt und –
nachdem es sich dort erhitzt hat – über
weitere Rohre wieder an die Erdoberfläche gepumpt.
Die Gas-Brennwertheizung heizt nur in den
kältesten Winterwochen mit.
35
Nach Erhebungen der Geothermischen
Vereinigung nutzen in Deutschland
derzeit etwa 50.000 bis 60.000 Gebäude eigene und verhältnismäßig
kleine Erdwärmesysteme zum Heizen.
Größere geothermische Heizanlagen
liefern rund 80 bis 100 Megawatt. Aber
das ist erst der Beginn. Fachleute haben
errechnet, dass in Deutschland bis zu
29 Prozent des Wärmebedarfs allein
schon mit Thermalwasser aus dem Untergrund gedeckt werden können.
Das Bundestagsbüro für Technikfolgenabschätzung hat zudem errechnet, dass
sich Deutschlands gesamter Strombedarf theoretisch 600-fach mit den verschiedenen geothermischen Verfahren
decken ließe.
In Nordrhein-Westfalen intensivieren und
koordinieren das Forschungszentrum
Jülich, die Universität und die Fachhochschule Bochum derzeit ihre Bemühungen
um neue Erkenntnisse auf diesem Gebiet.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeitet
das erste geothermische Kraftwerk,
weitere Anlagen sind im Bau.
Besonders Rheinland-Pfalz setzt auf
diese Technologie. Umweltministerin
Margit Conrad will das Land zu einer
„Referenzregion für Geothermie“ machen. Dabei hilft das neue Geothermiekraftwerk Landau, das noch im Frühjahr
2008 Strom mit Hilfe zweier 150 bis
170 Grad heißer Thermalquellen in
3.000 Metern Tiefe produzieren soll. Ab
Herbst wird Rheinland-Pfalz auch den
ersten Geothermischen Ressourcen-Atlas vorlegen. Dann können Wohnungsunternehmen und einzelne Hauseigentümer feststellen, ob in erreichbarer
Nähe eine Quelle für nutzbare Erdwärme verfügbar ist.
2/08 • VerbandsMagazin
36
Steuern
Lohnsteuer
Neuregelung bei Arbeitgeberdarlehen
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen
Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen
lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Das
BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007 regelt
sowohl die inhaltliche als auch die zeitliche
Anwendung der neuen Rechtsprechung.
Bisherige lohnsteuerliche Behandlung
Quelle: www.flickr.com
Zur Ermittlung
geldwerter Vorteile aus der
Zinsverbilligung
von Arbeitgeberdarlehen hat die
Fi n a n z v e r w a l tung eine Vereinfachungsregelung getroffen
(R 31 Abs. 11 LStR).
Steuerpflichtig
sind danach Zinsersparnisse nur,
wenn das Darlehen, ggf. zusammen mit anderen
Arbeitgeberdarlehen, die Kreditsumme
von 2.600 Euro übersteigt. Abzustellen ist
auf den Darlehensbetrag, der sich am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums
ergibt. Übersteigt er die Freigrenze von
2.600 Euro, sind Zinsersparnisse lohnsteuerpflichtig. Von einer Zinsersparnis
ist auszugehen, soweit der Effektivzins
des einzelnen Darlehens fünf Prozent unterschreitet.
Änderung durch die Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes
Zu Arbeitslohn führen Vorteile, die dem
Arbeitnehmer aus einem zinsverbilligten
Arbeitgeberdarlehen zufließen. Gewährt
der Arbeitgeber allerdings das Darlehen
zu einem marktüblichen Entgelt, fehlt es
an einer objektiven Bereicherung.
Neu ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH)
für die Frage, ob eine Zinsverbilligung vorliegt, auf den günstigsten Zinssatz abstellt,
den Banken für vergleichbare Darlehen
im fraglichen Zeitraum von ihren Kunden
verlangen. Dieser, an der Untergrenze liegende Zinssatz, ist der Maßstabszins, der
VerbandsMagazin • 2/08
sich nach der Bewertungsvorschrift des § 8
Abs. 2 Satz 1 EStG als der um übliche Preisnachlässe geminderte Endpreis ergibt.
Die in den Lohnsteuer-Richtlinien enthaltene Vereinfachungsregelung ist danach
nicht als Bewertungsvorschrift, sondern
als Nichtaufgriffsgrenze bzw. Nichtbeanstandungsregelung zu sehen. Ein geldwerter Vorteil kann durch R 31 Abs. 11
LStR nicht begründet werden. Aus diesem
Grund ergibt sich kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug bei Arbeitgeberdarlehen,
denen ein Zinssatz von weniger als fünf
Prozent zugrunde liegt, solange bei vergleichbaren Bankdarlehen ebenfalls keine
höheren Zinsen anfallen.
Die Freigrenze von 2.600 Euro kommt
nicht mehr zur Anwendung.
Anwendungsschreiben des
Bundesfinanzministeriums
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben
zur lohnsteuerlichen Behandlung von
geldwerten Vorteilen herausgegeben, das
zum einen den Grundsätzen der neuen
BFH-Urteile Rechnung trägt, gleichzeitig
aber eine vereinfachte Wertermittlung anhand der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Effektivzinssätze zulässt.
Das BMF-Schreiben, das in allen noch
offenen Fällen anzuwenden ist, bestimmt
die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen nach folgenden Grundsätzen:
Grundsatz der
Einzelbewertung
Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst sich der geldwerte Vorteil nach
dem Unterschiedsbetrag zwischen
dem marktüblichen Zinssatz und
dem Zins, den der Arbeitnehmer
im konkreten Einzelfall zu zahlen
hat. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses abzustellen. Der
bei Vertragsabschluss maßgebliche
Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit
des Darlehens zugrunde zu legen,
sofern kein variabler Zinssatz vereinbart wird.
Vereinfachungsregelung
Für die Feststellung des marktüblichen
Zinssatzes im Einzelfall beinhaltet das
BMF-Schreiben mit Blick auf die praktischen Bedürfnisse des Lohnsteuerverfahrens eine dreistufige Vereinfachungsregelung.
Danach darf zunächst die Bewertung
nach den von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Effektivzinssätzen erfolgen. Dabei handelt es sich um gewichtige
Durchschnittssätze, die für die einzelnen
Arten von Krediten, etwa für Wohnungsbaudarlehen oder Konsumentenkredite,
und für die jeweilige Darlehenslaufzeit
monatlich gesondert festgestellt und unter
www.bundesbank.de/statistik (Rubrik Zinsen/Tabellen/EWU-Zinsstatistik) veröffentlicht werden. Es sind die unter „Neugeschäft“ abgedruckten Zinsen maßgeblich,
die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
zuletzt veröffentlicht worden sind.
Von dem sich hiernach ergebenden Effektivzinssatz darf im zweiten Schritt ein
Abschlag von vier Prozent vorgenommen
werden, um der BFH-Rechtsprechung
Rechnung zu tragen, nach der auf den
günstigsten Zinssatz abzustellen ist (sog.
Untergrenzenzinssatz). Dieser Maßstabszinssatz ist der lohnsteuerlichen Behandlung für die Gesamtlaufzeit des Arbeitgeberdarlehens zugrunde zu legen, sofern
kein variabler Zinssatz vereinbart worden
ist.
Unabhängig von der Zahlungsweise der Zinsen, monatlich oder
jährlich, berechnet sich schließlich
die Zinsverbilligung, und damit
der lohnsteuerliche geldwerte
Vorteil, in dem der
Unterschiedsbetrag
zwischen dem Maßstabszinssatz und dem
Effektivzinssatz des Arbeitgeberdarlehens auf
die jeweilige Darlehenssumme angewendet wird.
Auch die Vereinfachungsregelung kann bereits in allen
noch offenen Fällen angewendet werden.
Steuern
Beispiel
Ein Arbeitnehmer erhält im Mai 2007 ein
Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 10.000
Euro. Es wird eine fünfjährige Laufzeit des
Kredits und für den vierteljährlich zu zahlenden Zins ein Zinssatz von zwei Prozent
pro Jahr vereinbart.
Der bei Vertragsabschluss im Mai 2007
von der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite mit Zinsbindung von
bis zu fünf Jahren veröffentlichte Effektiv-
zinssatz (Erhebungszeitraum März 2007)
beträgt 5,81 Prozent. Nach Abzug eines
Abschlages von vier Prozent ergibt sich
ein Maßstabszinssatz von 5,58 Prozent.
Die Zinsverbilligung beträgt somit 3,58
Prozent, für die sich ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil von 89,50 Euro
im Vierteljahr errechnet. Der Betrag von
89,50 Euro unterliegt im jeweiligen Monat der Zinszahlung, mit den übrigen
Barbezügen, dem Lohnsteuerabzug nach
den für laufenden Arbeitslohn geltenden
Regeln.
37
Die Ermittlung geldwerter Vorteile bei Arbeitgeberdarlehen nach den BFH-Urteilen ist als
Nichtbeanstandungsgrenze zu verstehen und
stellt keine Festsetzung von Durchschnittswerten i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG dar. Für
die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei
zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen gilt stattdessen der Grundsatz der Einzelbewertung,
die sich aus der allgemeinen Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ergibt. Als
Folge hieraus können Vorteile aus zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen im Rahmen
der 44 Euro-Grenze steuerfrei bleiben.
Körperschaftsteuer
Organschaften im kommunalen Bereich
mit dauerdefizitären Gesellschaften problematisch
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil
vom 22. August 2007 (Az.: IR 32/06) zur
außerbetrieblichen Sphäre einer Kapitalgesellschaft – verdeckte Gewinnausschüttung
und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalen Eigenbetrieb im
Organkreis – entschieden.
Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH
als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung im Sinne von § 42 Abs. 1
AO anzusehen (BFH vom 14.07.2004, I R
9/03, BFHE 207, 142).
Der Senat hält auch unter der Geltung des
so genannten Halbeinkünfteverfahrens daran fest, dass eine Kapitalgesellschaft aus
körperschaftsteuerlicher Sicht über keine
außerbetriebliche Sphäre verfügt
Das Unterhalten einer strukturell dauerdefizitären kommunalen Gesellschaft ohne
Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die Gesellschafterin (Trägerkörperschaft) führt regelmäßig zur Annahme einer verdeckten
Gewinnausschüttung.
Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Organgesellschaft darf
den Gesellschaftern auch dann keine Vermögensvorteile zuwenden, wenn seine
Handlungsweise für den Organträger von
Vorteil wäre. Der Vorteilsausgleich muss
sich zwischen der Kapitalgesellschaft und
ihrem Gesellschafter vollziehen.
Kommunale Wohnungsunternehmen
könnten nach Zahlung der Abgeltungssteuer auf EK 02-Bestände zukünftig verstärkt über Organschaften mit anderen
kommunalen Unternehmen nachdenken.
Dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages steht nach Abgeltung des
EK 02-Bestandes nicht mehr die körperschaftsteuerliche Ausschüttungsbelastung
gem. § 38 KStG (auf den EK 02-Bestand)
entgegen.
Allerdings stellt die Finanzverwaltung höhere Anforderungen an die Verrechnung
von Gewinnen und Verlusten in einem
kommunalen Organschaftsverbund. Würde beispielsweise eine dauerdefizitäre
Gesellschaft ihre Verluste mit Gewinnen
einer anderen kommunalen Gesellschaft
(z. B. Wohnungsgesellschaft) verrechnen,
könnte die Finanzverwaltung diesen Tatbestand als verdeckte Vorteilsgewährung
werten. In dem vorgenannten Urteil vom
22. August 2007 wird für eine dauerdefizitäre kommunale Gesellschaft ein Verlustausgleich durch die Gesellschafterin
(Kommune) erwartet.
Das BFH-Urteil und weitere Literatur
(BStR 2007, S. 1421 ff. und Der Betrieb 2007, S. 2540 ff.) zum Thema
werden auf Anfrage bei
Jürgen Gnewuch
Tel.: 0211 16998-28
E-Mail: [email protected]
zur Verfügung gestellt.
Lohnsteuer
Lohnsteuer-Richtlinien werden angepasst
Die Anpassung der geltenden LohnsteuerRichtlinien 2005 an die Entwicklung des
Einkommensteuerrechts ist u. a. wegen
der Rechtsänderungen aus den seit 2005
ergangenen Gesetzen erforderlich. Zudem
erfordert auch die Berücksichtigung der
neueren Rechtsprechung und der zwischen-
zeitlichen Verwaltungsentscheidungen die
Neufassung einzelner Vorschriften.
Des Weiteren muss die Richtlinienstruktur nach den Paragrafen des EStG (entsprechend den Einkommensteuer-Richtlinien 2005) neu gegliedert werden. In An-
lehnung an die Rechtsprechung muss
beispielsweise der Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“ neu aufgenommen und der
steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten (2.100 Euro p. a., rückwirkend ab dem 1. Januar 2007) angepasst
werden. 2/08 • VerbandsMagazin
38
Steuern
Bundesrat stimmte zu
Jahressteuergesetz 2008 in Kraft getreten
Mit Rundschreiben vom 16. November
2007 hatten der VdW Rheinland Westfalen
und der VdW südwest ihre Mitgliedsunternehmen über das Jahressteuergesetz 2008
– insbesondere zur Abgeltungsteuer auf
EK 02-Bestände – informiert, dem der Bundesrat am 30. November 2007 erwartungsgemäß in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung zustimmte. Das Gesetz ist
mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, Nr. 69 vom 28. Dezember
2007, S. 3150 ff. in Kraft getreten.
Ein umfangreiches Rundschreiben der
Verbände an ihre Mitglieder zur EK 02Thematik (Musterformulierungen für den
Antrag auf Altregelung u. W.) befindet sich
in Vorbereitung.
Auch der Hauptfachausschuss (HFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer hat sich
in seiner Sitzung am 4. und 5. Dezember
2007 mit den bilanziellen Konsequenzen
der Nachversteuerung der EK 02-Beträge
beschäftigt. Der HFA geht davon aus, dass
es sich bei der Verpflichtung zur Abgeltung
der EK 02-Bestände wegen der grund-
sätzlichen Regelung zur Leistung in zehn
Jahresraten um eine Rentenverpflichtung
handelt, so dass die Verbindlichkeit nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB generell mit dem
Barwert anzusetzen ist.
Das heißt nicht nur bei der vorfälligen,
sondern auch der normalen Abgeltung
kommt es zu einer Abzinsung der Steuerverbindlichkeit. Allerdings ist bezüglich
des Zinssatzes vom Durchschnittszinssatz
für finanzielle Verpflichtungen mit einer
zehnjährigen Laufzeit auszugehen, sodass
sich der Abzinsungssatz von dem gesetzlich vorgesehenen in Höhe von 5,5 Prozent
unterscheiden kann.
Zum anderen geht der HFA erfreulicherweise davon aus, dass alle Körperschaften,
die nach § 34 Abs. 16 KStG antragsberechtigt sind, keine Verbindlichkeit für die
Nachsteuer zum 31. Dezember 2007 zu
passivieren haben, wenn sie den Jahresabschluss vor dem 30. September 2008
aufstellen, da sie in der Lage sind, noch bis
zum 30. September 2008 den Antrag zu
stellen. Das heißt, der Antrag muss nicht
bis zur Bilanzaufstellung gestellt sein oder
zumindest ein Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes vorliegen,
dass der Antrag gestellt werden soll. Wird
der Antrag von grundsätzlich berechtigten
Körperschaften bis zum 30. September
2008 nicht gestellt, ist die Verbindlichkeit
aus der Abgeltungsteuer dann entweder im
Jahresabschluss 2007 (soweit die Aufstellung nach dem 30.09.2008 erfolgt) oder im
Jahresabschluss 2008 zu berücksichtigen.
Des Weiteren hat sich der Fachausschuss
Steuern beim GdW mit der Frage beschäftigt, welche Gremien im Unternehmen
hinsichtlich der Antragstellung auf Altregelung gemäß § 38 KStG befasst werden
sollten. Bei Kapitalgesellschaften sollte ein
Beschluss der Gesellschafterversammlung
eingeholt werden. Bei Genossenschaften
dürfte eine gemeinsame Beratung und
Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat ausreichend sein, wenn nicht
Besonderheiten hinzukommen, die eine
Beschlussfassung in der General- oder
Vertreterversammlung sinnvoll erscheinen lassen.
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
Reform vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember
2007 den Gesetzentwurf zur Reform des
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Er sieht vor allem Änderungen
des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersowie des Bewertungsgesetzes vor.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 ist
die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar,
weil der Besteuerung der verschiedenen
Gruppen von Vermögen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftliche Betriebe) nicht die tatsächlichen Verkehrswerte zugrunde gelegt
werden und diese Ungleichbehandlung
dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spä-
VerbandsMagazin • 2/08
testens bis zum 31. Dezember 2008 eine
Neuregelung zu treffen.
Mit der Reform wird deshalb das Ziel verfolgt, die Bewertung der verschiedenen
Vermögensgruppen einheitlich am gemeinen Wert auszurichten.
Die Bewertung von Grundvermögen für
Zwecke der Erbschaftsteuer soll
künftig in einem neuen Sechsten Abschnitt des BewG geregelt
werden (§§ 157, 176 ff. BewG-E).
Die Wertermittlung soll in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung typisierend
erfolgen. Die Details werden in
einer Rechtsverordnung geregelt,
deren Entwurf allerdings noch
nicht vorliegt.
Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt
in Kraft und ist ab diesem Stichtag anzuwenden. Für Erwerbe von Todes wegen
im Zeitraum ab 1. Januar 2007 bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes soll ein Antragswahlrecht zur Anwendung des neuen
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
eröffnet werden.
Für die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Grunderwerbsteuer in Sonderfällen (z. B. im Fall von
Umwandlungen, also auch Verschmelzungen von Wohnungsunternehmen) soll der bisherige Vierte
Abschnitt des BewG, also die §§ 138 –
150 BewG, unverändert maßgebend
bleiben.
Bildung und Beruf
39
Fort- und Weiterbildungsangebote
Seminare März 2008
03.03.2008
Hamburg
Erfolgsfaktoren in Wohnungsgenossenschaften erkennen
und fördern
Iris Beuerle
04.03.2008
Hannover
Instandhaltungsmanagement – wo stecken Ihre Optimierungspotenziale?
Dr. Norbert Raschper
04.03.2008
Wiesbaden
Workshop: Balanced Scorecard
Norman Diehl
05.03.2008
Bad
Bramstedt
Buchhaltung in der WEG-Verwaltung
Kerstin Bonk
05.03.2008
Hannover
Beschwerdemanagement: Beschwerden sind eine Chance
Stefan Stanjek
05.03.2008
Mainz
Korruption und Vorteilnahme in der Wohnungswirtschaft
Karl-Herbert Günter
06.03.2008
Bochum
Bautechnik rund um die Bad- und Strangsanierung
Thomas Haasch
06.03.2008
Hamburg
Weiterbildung „Experte/-in für Sozialmanagement“,
Modul 7: Aktives, soziales Beschwerdemanagement
Sabine Petter
06.03.2008
Hannover
Geschäftsbriefe korrekt schreiben nach DIN 5008 und der
Rechtschreibreform
Ilse Kämmer
07.03.2008
Bochum
Aktuelle WEG-Rechtsprechung: Erste Reaktionen aus
Rechtsprechung und Literatur
Detlef Wendt
07.03.2008
Hamburg
Weiterbildung „Experte/-in für Sozialmanagement“,
Modul 8: Nachbarschaftsförderung
Sabine Petter
11.03.2008
Bochum
Datenschutz-Update
Holger Koch
11./12.03.2008
Bochum
Erfolgreich vermieten und verkaufen durch kundengerechte
Ansprache
Ines Manzel
12.03.2008
Bochum
Forderungsmanagement, Urkundenprozess und Insolvenz
Detlef Wendt
12.03.2008
Bochum
Rasen, Rotstift und Rabatt – Alternativen zum Sparen um jeden
Preis in der Pflege und Unterhaltung von Außenanlagen
Detlev Emkes
13.03.2008
Mainz
Grundlagen der WEV
Horst Griesmeier
18.03.2008
Wiesbaden
Persönlichkeitstraining
Barbara Lindermann
19.03.2008
Mainz
Technische Wohnungsverwaltung in der Praxis
Ulrike Wolff-Böhme
26.03.2008
Mainz
Erfolgreiche Karriereplanung: Effektiv lernen/Prüfungsstress
vermeiden
Peer Ulf Slapnicar
27.03.2008
Mainz
Erfolgreiche Karriereplanung: Bewerbertraining/Job Knigge
Barbara Lindermann,
Hedda Werner
Für Fragen zu Veranstaltungen stehen zur Verfügung:
• in Bochum:
Claudia Bovenschulte
Telefon 0234 9447 - 510
• in Düsseldorf und Frankfurt:
Dr. Gerhard Jeschke
Telefon 0211 16998 - 25
• in Hannover:
Karsten Dürkop
Telefon 0511 1265 - 126
• in Hamburg, Lübeck, Rostock,
Neumünster und Waren:
Andreas Daferner
Telefon 040 52011-218
2/08 • VerbandsMagazin
40
Bildung und Beruf
Chancen für den Führungsnachwuchs
Zwischen Engagement
und Beförderungsstau
Die „ImmobilienZeitung“ veröffentlichte
am 29. November 2007 einen Namensbeitrag von Prof. Dr. Volker Eichener, den das
VM im Folgenden wiedergibt.
Der demographische Wandel konfrontiert
die Immobilienwirtschaft mit einer doppelten Herausforderung. Ausgerechnet
in Zeiten, wo die schwieriger werdenden
Märkte nach höherer Qualität, Produktivität
und Kreativität menschlicher Arbeit verlangen, sorgt die Verringerung der Schulabgängerzahlen dafür, dass die Nachwuchsrekrutierung schwieriger wird. Glücklicherweise rüstet sich die Immobilienwirtschaft
bereits für den „war for talents“, indem die
branchennahen Bildungseinrichtungen eine Fülle von höherwertigen Fortbildungen
entwickelt haben – vom Fachwirt über den
Immobilienökonom und den diplomierten
Wohnungs- und Immobilienwirt bis hin
zum Bachelor und Master.
Diese Fortbildungsangebote vermitteln
polyvalente Qualifikationen – kaufmännische, technische, juristische, soziologische und Marketingkompetenzen.
Beispielsweise hat sich ein Bachelor im
Immobilienmanagement, der sein Studium am Bochumer EBZ absolviert hat,
profunde Kenntnisse zu Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Sozialimmobilien angeeignet, er (oder sie) kennt
sich aus mit Baurecht, Grundstücksentwicklung, Neubau, Bestandsmanagement,
Modernisierung und dem Exit. Investitionsrechnung, Finanzierung, Controlling,
Betriebskostenmanagement, Mietenkalkulation beherrscht er/sie. Und soziales
Management, Konfliktmanagement,
ambulante Seniorenbetreuung sind ihm
oder ihr genauso vertraut wie Marketing
und Vertrieb. Und wer das Masterstudium
aufsetzt, wird zusätzlich fit in Unternehmensführung und strategischem Management.
Doch wie werden diese frisch erworbenen
Kompetenzen im Betrieb eingesetzt, um
ihre Produktivität entfalten zu können? Im
Kleinunternehmen ist dies kein Thema:
VerbandsMagazin • 2/08
die Arbeitsteilung ist hier so gering, dass
die (wenigen) Führungskräfte ohnehin
mit fast allen Facetten des Geschäfts zu
tun haben. Mittelgroße bis große, stark
arbeitsteilige Immobilienunternehmen
mit klassischer Linienorganisation haben
jedoch Probleme, polyvalent qualifizierte
Mitarbeiter optimal einzusetzen.
stücksakquisition. Immer wenn das Projekt beginnt, spannend zu werden, wird
es dann in andere Hände gegeben. Ich
möchte endlich einmal ein Projekt von A
bis Z bearbeiten.“
Solche Situationen haben dreifache Konsequenzen: Erstens werden die jungen und
ambitionierten Mitarbeiter ungeduldig.
Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder, schlimmer noch; die innere Kündigung ist die häufige Folge. Zweitens werden die erworbenen Kompetenzelemente,
die im Berufsalltag nicht eingesetzt werden, schleichend entwertet. Und drittens
werden Produktivitätsressourcen
nicht genutzt. Das in Form von
Studiengebühren und Freistellungen investierte Humankapital
wird ungenutzt verbrannt.
Solche Probleme entstehen,
wenn es keine systematische Personalentwicklung im Unternehmen gibt. Nach einer aktuellen
Untersuchung in der Immobilienwirtschaft, die das InWIS
im Sommer 2007 für das EBZ
durchgeführt hat, verfügen 66 %
Prof. Dr. Volker Eichener, Geschäftsführender Direkder immobilienwirtschaftlichen
tor des InWIS Institut für Wohnungswesen, ImmoUnternehmen nach eigener Ausbilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an
kunft über keinerlei Personalentder Ruhr-Universität Bochum
wicklungskonzept. Selbst unter
den Unternehmen mit mehr als
Wenn wir im Rahmen unserer Personal100 Mitarbeitern gibt es 38 % ohne Persoentwicklungsprojekte, die wir für verschienalentwicklung.
dene Immobilienunternehmen durchfühPersonalentwicklung ist auch
ren, Mitarbeitergespräche führen, äußert
Organisationsentwicklung
sich diese Problematik dann beispielsweise so, dass ein hoch qualifizierter, ambiSystematische Personalentwicklung betionierter und flexibler 35-Jähriger sich
deutet, die individuellen Kompetenzen
darüber beklagt, dass er auf einer Sachbemit den Kompetenzbedarfen in Übereinarbeiterstelle versauert, weil sein Vorgestimmung zu bringen. Das erfolgt in beisetzter Ende vierzig ist und es mindestens
de Richtungen: erstens, indem fehlende
zehn Jahre dauern wird, bis er Aussicht
Kompetenzen nachgerüstet werden –
auf Beförderung hat. Die Unternehmensdurch Weiterbildung, Fortbildung, Learleitung weiß in solchen Situationen meist
ning by doing und ggf. Neueinstellung.
nichts anderes, als den ehrgeizigen jungen
Und zweitens, indem die Strukturen an
Mitarbeiter zur Geduld zu mahnen.
die Kompetenzen angepasst werden. PerLinienorganisation erschwert den
sonalentwicklung ist somit auch OrganisaEinsatz der jungen Führungskräfte
tionsentwicklung. Welche Möglichkeiten
gibt es, die Organisation so zu entwickeln,
Ein anderes Problem ist, dass die polyvadass vorhandene Kompetenzen auch gelenten Qualifikationen nicht eingesetzt
nutzt werden können?
werden können. Eine typische Interviewaussage kann dann so lauten: „Ich mache
Die einfachste Lösung im Unternehmen
seit drei Jahren nichts anderes als Grundvorhandene Kompetenzen zu nutzen, be-
Bildung und Beruf
steht darin, dass ein interner Expertenpool
eingerichtet wird, auf den alle Unternehmensbereiche zugreifen können. Darunter
ist eine Datenbank zu verstehen, die alle
Kompetenzen enthält, die im Haus vorhanden sind. Ein Mitarbeiter A hatte seine
Diplomarbeit über Seniorenimmobilien
geschrieben, eine Mitarbeiterin B einmal
ein Praktikum in Frankreich absolviert, eine Mitarbeiterin C wohnt selber in einem
Gruppenwohnprojekt. Das sind wertvolle
Wissensbestände, die einmal für andere
Abteilungen interessant werden könnten.
Allerdings muss man damit rechnen, dass
solche Anfragen, wenn überhaupt, nur alle
paar Jahre einmal vorkommen.
Das Projektgruppenmodell lässt ebenfalls die Linienorganisation unangetastet,
versucht aber, deren Schwächen auszugleichen, indem Projektgruppen zusammengestellt werden, die Experten aus
verschiedenen Linien zusammenfassen.
Auch dieses Modell hat eine beschränkte
Reichweite, zumal sich jeder Mitarbeiter
überlegen muss, ob er sich in der Projektgruppe zulasten seiner Hauptaufgabe engagiert oder der Projektgruppenarbeit nur
nachgeordnete Priorität einräumt.
Bei der Spartenorganisation ist das dominierende Organisationsprinzip nicht die
Funktion (technische Funktionen, kaufmännische Funktionen, Marketing/Vertrieb etc.), sondern das Geschäftsfeld, beispielsweise Eigenheime, Mietwohnungen,
Seniorenwohnen, Gewerbeobjekte etc. Jede Sparte beinhaltet sämtliche Funktionen,
von der Planung bis hin zum Vertrieb, und
ermöglicht somit, Projekte „von A bis Z“
durchzuführen. Die Umstellung auf eine
Spartenorganisation stellt jedoch eine gewaltige Organisationsreform dar, die mit
vielen Risiken verbunden ist und meist
nur für wirklich große Unternehmen infrage kommt.
Andere Lösung: Ausgründung von
Tochtergesellschaften
Noch konsequenter, aber einfacher zu
verwirklichen als die Spartenorganisation,
ist die Ausgründung von Tochterunternehmen für bestimmte Geschäftsfelder.
Tochtergesellschaften für das Bauträgergeschäft, für bestimmte Dienstleistungen,
für die Bewirtschaftung bestimmter Objekttypen etc. hat man bislang hauptsächlich aus steuerlichen oder tariflichen
Gründen ins Leben gerufen. Solche Töchter, die manchmal nur aus einer Hand
voll Stellen bestehen (im Extremfall nur
aus einer einzigen Person!), bieten Nachwuchsführungskräften die Chance, den
Beförderungsstau zu umgehen und bereits
mit jungen Jahren in Geschäftsführungspositionen (einschließlich der dazu gehörigen rechtlichen und wirtschaftlichen
Verantwortung) zu gelangen. Polyvalente
Kompetenzen können und müssen eingesetzt werden, um selbstständige Kleinunternehmen zu führen.
Tochterunternehmen haben darüber hinaus die Chance, eine eigenständige Unternehmenskultur zu entwickeln, die an
ihr spezifisches Geschäftsfeld und den
dazu gehörigen Kundenkreis angepasst
ist. Gerade in den manchmal eher konservativen bestandsbewirtschaftenden Unternehmen kann ein ehrgeizig geführtes
Tochterunternehmen eine ganz andere
Dynamik entfalten.
Tochterunternehmen, die ursprünglich
für einen bestimmten Zweck gegründet
worden sind, können ihr Geschäftsfeld
selbstständig erweitern, neue Produkte
entwickeln und neue Kundenkreise erschließen. Das Eigeninteresse an Wachstum und Rentabilität ist die unmittelbare
Konsequenz dieser Organisationsform.
Natürlich sind solche Mini-Unternehmen
(zunächst) teilautonom, d. h. nehmen
Dienstleistungsfunktionen (Buchhaltung,
EDV, FM …) der Muttergesellschaft in
Anspruch. Deshalb lassen sich Tochterunternehmen vergleichsweise unproblematisch gründen. Sie bieten den ambitionierten Führungsnachwuchskräften
einerseits die weitestgehenden Chancen,
ihre Kompetenzen einzusetzen, Ideen zu
entfalten, in Managementfunktionen hineinzuwachsen und Verantwortung zu
übernehmen. Andererseits lassen sie die
bestehende Unternehmensorganisation
weitgehend unangetastet und sind einfach
zu realisieren.
Das Ergebnis der (mehrfachen) Ausgründung von Tochtergesellschaften sind Konzerne, die eine Fülle von Karriereoptionen
bieten und die notorischen Probleme monolithischer Linienorganisationen (Beförderungsstau, Unterdrückung kompetenter
Mitarbeiter, unproduktive Konkurrenzen
etc.) vermeiden. Die Verschwendung kostbaren Humankapitals werden wir uns jedenfalls angesichts der demographisch
bedingten Nachwuchslücke nicht mehr
leisten können.
41
EBZ – Europäisches
Bildungszentrum
Kuratorium
stellte Weichen
für die Zukunft
Die positive Entwicklung des EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft in Bochum wurde mit
einer Reihe von wichtigen Entscheidungen
des Kuratoriums der das EBZ tragenden Stiftung am 6. Dezember 2007
weiter vorangetrieben.
So wurde u. a. die Satzung
der Stiftung – Hauptstiftungsgeber ist der VdW
Rheinland Westfalen, Zustifter ist der GdW –
an die Erfordernisse der Weitentwicklung
der größten immobilienwirtschaftlichen Bildungseinrichtung in Europa angepasst.
Der Vorstand besteht künftig aus zwei
hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen
Vorstandsmitgliedern: zum neuen hauptamtlichen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde Adolf Bismark gewählt, der
gleichzeitig Geschäftsführer der EBZ Service
GmbH ist. Zum weiteren ehrenamtlichen
Vorstandsmitglied wählte das Kuratorium
Wolfgang Huber, Berlin, dem bisherigen
Aufsichtsratsvorsitzenden der BSB, der Vorgängergesellschaft der EBZ Service GmbH.
Erstmals wurde ein Arbeitsausschuss des
Kuratoriums bestellt, dem vom VdW Rheinland Westfalen Werner Dacol, Josef Rehring,
Hubert Scharlau und Burghard Schneider
angehören; der GdW ist durch Ingeborg
Esser vertreten.
Weiter wurde erstmals ein Beirat Forschung
bestellt, den Dietmar Cremer, Vorsitzender des
Vorstandes der GEBAG, Duisburg, leiten wird.
Der Beirat für Aus-, Fort- und Weiterbildung
unter Vorsitz von Burghard Schneider, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen,
wurde für drei weitere Jahre wieder berufen.
Außerdem nahm das Kuratorium das positive
Jahresergebnis 2007 der Stiftung zur Kenntnis und beschloss den Wirtschaftsplan 2008.
Im Frühjahr wird sich das Kuratorium in
einer ganztägigen Klausursitzung mit der
strategischen Weiterentwicklung des EBZ
beschäftigen.
2/08 • VerbandsMagazin
42
Bildung und Beruf
Erfahrungsaustausch von Berufsschullehrern in Würzburg
Umsetzung des novellierten Ausbildungsberufes in die Schulpraxis
Seit Mitte der 1980er-Jahre organisiert der
GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen zusammen
mit den Regionalverbänden für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer
aus ganz Deutschland einen Erfahrungsaustausch. Am 22. und 23. November 2007
kamen in Würzburg rund 50 Lehrerinnen
und Lehrer zusammen, um die Umsetzung
der modernisierten Berufsausbildung „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau“ in
die schulische Ausbildung zu diskutieren.
Mit dem modernisierten Berufsbild werden an die schulische Ausbildung gänzlich neue Anforderungen gestellt, denn
die Fächer – wie beispielsweise spezielle
Betriebswirtschaftslehre oder Rechnungswesen – sind entfallen. An ihre Stelle sind,
ausgehend von den betrieblichen Handlungsanforderungen, 13 Lernfelder, die
wiederum in zahlreiche Lernsituationen
untergliedert werden, getreten.
Wurde beispielsweise das Thema „Betriebskostenabrechnung“ bisher u. a. in
den Fächern Wohnungswirtschaft, kaufmännisches Rechnen, Schriftverkehr und
Rechnungswesen behandelt, so wird es
zukünftig im Lernfeld 5 „Wohnräume
verwalten und Bestände bewirtschaften“
eine Lernsituation mit dem Titel „Mieter
beschwert sich über eine zu hohe Betriebskostenabrechnung“ geben.
Bei dieser Lernsituation kommt mit der
so genannten „Lernfeldorientierung“,
die handlungsorientiert unter Hinzuziehung von gesetzlichen Bestimmungen
buchungstechnische Fragen bis zu kommunikativen Fähigkeiten bearbeiten wird,
ein neues pädagogisches Konzept zum
tragen.
In der Tagung ging es nach einer Einführung in die Lernfeldorientierung in drei
Workshops auch unmittelbar in die Praxis.
Der Workshop I befasste sich mit der Entwicklung von Lernsituationen, Workshop
II widmete sich der didaktischen Jahresplanung und im Workshop III wurde ein in
der Berufsschule des EBZ – Europäisches
Bildungszentrum, Bochum, entwickeltes
Modellunternehmen vorgestellt. Diese
„Springorum Immobilien AG“ bildet alle
13 Lernfelder ab.
Die Referate und Ergebnisse der
Workshops hat der GdW im Internet
auf der Website www.immokaufleute.
de (Stichwort: weitere Informationen)
zum Download eingestellt.
Südwestdeutsche Fachakademie
Der Wohnungsmarkt in der Zukunft
Die Südwestdeutsche
Fachakademie der Immobilienwirtschaft
(SwFA) veranstaltet am
20. Februar 2008 in
Wiesbaden eine Fachtagung zum Thema „Der Wohnungsmarkt
in der Zukunft“, in der die Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft und
deren Konsequenzen für die wohnungswirtschaftliche Praxis gezeigt werden.
Die fortschreitenden demographischen
Veränderungen unserer Gesellschaft
sowie der Klimawandel stellen die
Wohnungswirtschaft vor bedeutende
Herausforderungen. Sie bieten jedoch
gleichzeitig mannigfache Chancen für
die Branche.
Die Tagung eröffnet den
Teilnehmern die Gelegenheit, neue Nutzer- und
Bedarfsstrukturen kennenzulernen und sich
mit deren Umsetzung
in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
vertraut zu machen. Dabei konzentriert
man sich auf die Themenschwerpunkte
neues Wohnen in Lebensabschnitten, interkulturelles Wohnen und Klimawandel
und Immobilienwirtschaft.
Nähere Informationen und Anmeldungen bei der Südwestdeutschen
Fachakademie
Tel.: 0611 37976
E-Mail: [email protected]
EBZ – Europäisches Bildungszentrum
Kompaktstudiengang „Controlling“ startet im März
Die Führungsakademie im EBZ – Europäisches Bildungszentrum in Bochum wird
auch 2008 wieder einen Kompaktstudiengang zum Themenkomplex Controlling veranstalten. Er ist in sechs Module, jeweils von
Donnerstag bis Samstag aufgeteilt, um berufstätigen Teilnehmern optimalen Komfort
zu bieten. Starttermin ist der 6. März 2008.
Das sechste und letzte Modul beginnt am
13. November 2008.
VerbandsMagazin • 2/08
Dies ist bereits das fünfte Mal, dass der Kompaktstudiengang – in jeweils aktualisierter
Form – von der Führungsakademie ausgerichtet wird. Die Inhalte orientieren sich am
Curriculum des berufsbegleitenden Studiums der Führungsakademie. Behandelt
werden die strategischen und operativen
Aspekte des Controllings, darunter Kostenrechnungssysteme, Portfoliomanagement,
Wertsteigerungsanalysen, Risikomanage-
ment, die Erstellung und Überwachung von
Zielvereinbarungen u. v. m. Die Praxisnähe
der Inhalte wird u. a. durch aus der Realität
gegriffene Fallstudien gewährleistet.
Weitere Informationen und Anmeldungen im EBZ, Monika Schuh
Tel.: 0234 9447606
E-Mail: [email protected]
Für Sie gelesen
43
Bettina Schlelein
Kooperationspotenziale
von Wohnungsgenossenschaften
Die Wohnungswirtschaft ist
mit großen
Veränderungen
konfrontiert, die
für die einzelnen
Unternehmen
weitreichende
Anforderungen
an ihre Anpassungsfähigkeit
stellen. Die demographische Entwicklung, aber auch ein
Wandel der Anbieter- und Nachfragerstrukturen sowie Veränderungen des gesetzlichen Umfeldes, stellen neue Herausforderungen dar.
hinsichtlich ihrer Unternehmensgröße besteht eine Strategie in der Gründung von
Netzwerken und Kooperationen. So wird
es Wohnungsgenossenschaften möglich,
umfassende Leistungsbündel anzubieten.
Die Wohnungsgenossenschaften müssen
Strategien finden, um mit Blick auf die
neuen Rahmenbedingungen wettbewerbsund zukunftsfähig zu bleiben. Nicht zuletzt
Interessante Ergebnisse wurden vorgelegt:
Über die Hälfte der Genossenschaften kooperieren bereits und viele zusätzliche Kooperationen sind in Vorbereitung. Ihnen
Dies ist der Hintergrund der vorliegenden
Untersuchung, in der im Rahmen einer
theoretischen Analyse nach den Kooperationspotenzialen gefragt und in einer
empirischen Primärerhebung der Status
quo der Kooperationstätigkeiten erhoben
wurde. An der empirischen Untersuchung
beteiligten sich eine große Anzahl von
Wohnungsgenossenschaften aus dem
VdW Rheinland Westfalen und dem VdW
südwest.
werden ein hoher Zielerreichungsgrad
und Zufriedenheit attestiert. Mit der vorliegenden Arbeit sind erstmals wissenschaftlich fundierte, statistisch signifikante und
inhaltlich belastbarere Ergebnisse verfügbar, die hohe Praxisrelevanz besitzen.
Bettina Schlelein, Wohnungsgenossenschaftliche Kooperationspoten­
ziale, in: Schriftenreihe Band 79,
IfG Institut für Genossenschafts­
wesen der Universität Münster,
ISBN 978-3-8322-6581-6, 27,80 Euro.
Das Buch kann auch beim
IfG Münster
Tel.: 0251 8322801
Fax: 0251 8322804
www.ifg-muenster.de
erworben werden.
Seibt/Hallf
Leben in Nachbarschaften
Wohnen und Leben in Nachbarschaften
gewinnt erneut an Bedeutung – für jeden
Einzelnen und für die Gesellschaft. Intakte Nachbarschaften können einen Beitrag dazu leisten, insbesondere die demographischen
Herausforderungen in der
Zukunft zu meistern.
Schon heute übernehmen
kleine nachbarschaftliche
Netzwerke Aufgaben, die
die öffentliche Hand nicht
mehr finanzieren kann.
Darüber hinaus schreitet
der demographische Wandel unaufhörlich voran. Die
Folge: Einhergehend mit
der fortschreitenden Überalterung wird
es den traditionellen Familienverband in
Zukunft immer seltener geben. Damit
werden auch Hilfen, die Kinder gegenwärtig noch für ihre
Eltern übernehmen, in
Zukunft anders organisiert werden müssen.
Na c h b a r s c h a ft l i c h e
Ne t z w e r k e k ö n n e n
diese Lücke schließen.
Schließlich verlangt
auch der Wertewandel
in der Gesellschaft –
verbunden mit einer
Ausdifferenzierung der
Lebensstile und zunehmender Beliebigkeit –
nach neuen Antworten.
Überschaubare Nachbarschaften bieten hier
nicht nur Halt und Geborgenheit, sondern
auch Orientierung.
Die Autoren gehen aus wissenschaftlicher
und praxisorientierter Sicht der Frage
nach, welche Rolle Wohnungsgenossenschaften spielen können. Ein ausführlicher Teil widmet sich den Prinzipien
genossenschaftlichen Wohnens und wie
sich dies auf Nachbarschaften auswirkt.
Außerdem wird dargelegt, wie Mitglieder
das nachbarschaftliche Miteinander heute
empfinden und welche Vorteile sich aus
genossenschaftlichem Wohnen für Gesellschaft und Bewohner ergeben.
Michael Seibt / Gregor Halff, Leben
in Nachbarschaften, Verein Wohnen
in Genossenschaften e. V. (Hrsg.),
Steinfurter Str. 60a, 48149 Münster,
84 S., ISBN 978-3-00-020799-0,
9,50 Euro
2/08 • VerbandsMagazin
44
Für Sie gelesen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.)
Investitionsprozesse im Wohnungsbestand
Ziel der vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und
dem Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung in Auftrag gegebenen
Untersuchung war die Aufbereitung
und Auswertung von Grundlageninformationen über Bestandsinvestitionen im Segment des privaten Mietwohnungsmarkts. Dieser Teilbereich
entspricht einem Marktanteil von 24
Prozent.
Anhand von Sekundärdatenanalysen
und Befragungen privater Vermieter
von Mehrfamilienhaus-Wohnungen u.
a. in Essen und Frankfurt/Main fanden
die Auftragnehmer, das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung
e. V., Dresden, und die TU Dresden heraus, dass private Vermieter zwischen
2002 und 2004 kaum staatliche För-
dermittel in Anspruch nahmen. In den
wenigen Ausnahmefällen ging es ausschließlich um Kredite der staatlichen
Förderbank KfW. Die Befragten beklagten die schlechte Informationslage
über staatliche Hilfen und befürworteten eine Vereinfachung der Förderstrukturen. Lediglich gut 40 Prozent
der Befragten nutzten die allgemeinen
Abschreibungsmöglichkeiten (AfA).
Der Informationsstand ist hier, ebenso
wie bezogen auf die Sonder-AfA gemäß
§ 7h und 7i EStG, sehr unterschiedlich.
Zwar dürfte sich der Bekanntheitsgrad
der Energieeinsparverordnung (EnEV)
seit der Befragung (die ergab, dass nur
jeder zweite wusste, ob seine Immobilien den Anforderungen der EnEV
entsprechen) in Folge der starken öffentlichen Diskussion um Energieeffizienz
und Klimaschutz erhöht haben.
Gleichwohl müsse weiterhin an der
verständlichen Vermittlung der Inhalte gearbeitet werden, so ein Fazit.
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Investitionsprozesse
im Wohnungsbestand – unter
besonderer Berücksichtigung
privater Vermieter, Heft 129 der
Reihe „Forschungen“, Bonn 2007,
137 S., ISBN 978-3-87994-461-3,
Download-Möglichkeit im Internet
unter www.bbr.bund.de (Veröffentlichungen).
Abschlussbericht zum
EU-Forschungsvorhaben EUROPOLIS
Mit finanzieller Unterstützung durch
die EU wurde das Projekt EUROPOLIS
im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG III B im Programmraum
Nordwesteuropa von 2002 bis 2006
durchgeführt. Es zielte auf einen Erfahrungsaustausch ausgewählter europäischer Mittelstädte (50.000 bis 300.000
Einwohner) zu aktuellen stadtentwicklungspolitischen Fragen ab. Die deutschen Beispielstädte waren Freiburg,
Ludwigshafen und Saarbrücken.
Als zentrale Aufgabe europäischer
Mittelstädte ist die Behauptung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit im regionalen
und oftmals nationalen Kontext identifiziert worden. Zu den spezifischen
Stärken und Potenzialen dieser Städte
zählen vielfach vor allem die weichen
Standortfaktoren.
VerbandsMagazin • 2/08
Um diese Potenziale perspektivisch
optimal ausschöpfen zu können,
müssten sich die Städte, so das Fazit
der Wissenschaftler, in Zukunft insbesondere auf die folgenden stadtpolitischen Herausforderungen einstellen: Bedeutungszuwachs der aktiven
Steuerung der Siedlungsentwicklung,
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, Bedeutung der sozialen Kohäsion als Voraussetzung stabiler Stadtentwicklung, Verkehrsvermeidung,
flächendeckende Lärmminderung und
Reduzierung von CO2-Emissionen.
Als gemeinsame Strategien der Mittelstädte kristallisierten sich im Rahmen
des Forschungsprojekts neben der
Erfordernis integrierter Politik und
der Bündelung sektoraler Konzepte
und Kompetenzen bzw. finanzieller
Ressourcen u. a. die Intensivierung
strategischer Kooperationen, etwa
mit NGOs und Privaten, und eine
Verstärkung der Marketingaktivitäten
(Image) heraus.
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, EUROPOLIS. Stadterneuerung und gesteuerte Stadtentwicklung. Begleitung und Auswertung
des INTERREG III B-Projektes aus
deutscher Sicht, Heft 50 der Reihe
„Werkstatt: Praxis“, Bonn 2007, 89 S.,
ISBN 978-3-87994-950-2,
Download-Möglichkeit im Internet
unter www.bbr.bund.de (Veröffentlichungen).
Für Sie gelesen
45
Ihr starker Partner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.)
Baukultur!
Planen und Bauen in Deutschland
Baukultur beschreibt den
Umgang unserer Gesellschaft
mit der gebauten Umwelt.
Baukultur umfasst neben Planen, Bauen und Erhalt der
gebauten Umwelt auch die
Kommunikation darüber. Das
Buch „Baukultur! Planen und
Bauen in Deutschland“ regt
dazu an.
Baukultur ist in Bewegung gekommen
und zu einem politischen Thema geworden. Im Jahr 2002 wurde erstmals im
Bundestag der „Statusbericht zur Baukultur“ beraten. Der zweite Bericht zur
Baukultur, der 2005 erschienen ist, hat
einen Überblick über die Vielschichtigkeit des Themas gegeben. Dieser Bericht
wurde im Auftrag des Bundesbauministeriums von den Autoren Rotraut und
Hannes Weeber noch einmal zugespitzt, aktualisiert
und so aufbereitet, dass der
Stand der Baukulturdebatte
in Deutschland auch für
Nichtfachleute nachvollziehbar geworden ist.
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.),
Bearbeitung: Rotraut Weeber, Hannes
Weeber, Weeber+Partner, Institut für
Stadtplanung und Sozialforschung,
Stuttgart/Berlin, 1. Auflage März 2007
Bestellung im Internet unter
www.bmvbs.de/Service/Mediathek/
Publikationen.
Ein Unternehmen der WGZ BANK-Gruppe
Hammonia-Verlag (Hrsg.)
Taschenbuch für den Wohnungswirt 2008
Das „Taschenbuch für den
Wohnungswirt“ ist grundlegend überarbeitet worden.
Zunächst wurden die Artikel in die Themengebiete
„Management“, „Steuern“,
„Recht“, „Wohnungspolitik“,
„Städtebau“ und „Technik“
rubriziert. Im neuen Inhaltsverzeichnis stehen Aufsatztitel und Autorennamen.
Die Angaben zur Person befinden sich jetzt am Ende
des jeweiligen Artikels.
Nunmehr enthält das Taschenbuch einen
umfangreichen Adressteil mit den Verbänden und Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft sowie Dienstleistern. für
die Wohnungswirtschaft. Ein ausführlicher Tabellenteil mit statistischen Daten
– in Anlehnung an das frühere Wohnungswirtschaftliche Jahrbuch – ist ebenfalls
enthalten.
Zu den Autoren des Taschenbuchs für den Wohnungswirtschaft gehören
auch zwei Mitarbeiter des
VdW Rheinland Westfalen. Jürgen Gnewuch,
Leiter der Abteilung für
Steuerberatung hat sich
mit dem Thema „Einführung der Gebührenpflicht
für verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung“ befasst. Dr. Gerhard
Jeschke, Abteilungsleiter
im Drei-Länder-Büro
Bonn, hat über das Thema „Junges Wohnen in Wohnungsgenossenschaften“ geschrieben.
Hammonia-Verlag, Hamburg (Hrsg.),
Taschenbuch für den Wohnungswirtschaft 2008, 560 S.,
Artikel-Nr. 20012008, 13,80 Euro.
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Saarland
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Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken
46
Technik, Bauen, Planen
Neues aus dem Normenwerk
Erweiterte Berechnungsverfahren
Die jüngsten Besprechungen des Normenausschuss Bau (NABau) beschäftigten sich u. a. mit Glas im Bauwesen,
Produktanforderungen an Nagelplattenbinder und der Berechnung des Erddrucks von Bauwerken.
die der Baugrund bewehrt werden
kann. Bodenvernagelung ist eine Bautechnik, die verwendet wird, um die
Bodenstabilität durch den Einbau von
Bodennägeln zu verbessern oder zu
erhalten.
Der Normentwurf DIN EN ISO 1288-1
dient zur Bestimmung der Biegefestigkeit von monolithischem Glas im
Bauwesen. Auf die Prüfung von Mehrscheiben-Isolierglas oder Verbundglas
ist er nicht anwendbar.
In der DIN EN
15287-1:2007-11 Abgasanlagen – Planung, Montage und Abnahme von
Abgasanlagen – Teil 1:
Abgasanlagen für raumluftabhängige
Feuerstätten; Deutsche Fassung EN
15287-1:2007 wird das Verfahren zur
Festlegung der Planungs- und Montagekriterien für Systemabgasanlagen,
Montageabgasanlagen und für die
Innenrohrerneuerung bestehender
Abgasanlagen beschrieben. Die Norm
enthält auch Angaben zur Abnahme
eingebauter Abgasanlagen und zu Verbindungsstücken. Die Norm gilt nicht
Im Normentwurf DIN EN
14250:2007.10 werden Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile (z. B. Fachwerkträger für Dächer,
Wände und Decken sowie Rahmen, zusammengesetzte Bauteile und Träger)
festgelegt, die aus Bauteilen (Bauholz
für tragende Zwecke) unter Verwendung von Nagelplatten gefertigt werden und für die Verwendung
in Gebäuden bestimmt sind.
Die DIN 4085:2007-10 enthält
gegenüber der alten Norm
(DIN 4085:1987-02) erweiterte
und ergänzte Berechnungsverfahren und berücksichtigt das
Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte unter Zugrundelegung
des probabilistischen (nicht
streng kausalen, Anm. d. Red.)
Sicherheitskonzeptes nach
DIN 1054:2005-01. Die Norm
gilt für die Berechnung des
Erddrucks auf Bauwerke. Sie
gilt nicht für bergmännisch
hergestellte Bauwerke.
In der Information des Monats November 2007 berichtete der NABau unter
anderem über den Normentwurf DIN
EN 14490:2007-11 Ausführung von
besonderen geotechnischen Arbeiten
(Spezialtiefbau) – Bodenvernagelung;
Deutsche Fassung prEN 14490:2007.
Der Normentwurf beinhaltet die allgemeinen Grundsätze für die Ausführung von Bodenvernagelungen, durch
VerbandsMagazin • 2/08
für frei stehende Schornsteine nach
DIN EN 13084-1 und für Abgasanlagen
mit der Bezeichnung H (Abgasanlagen
mit Überdruck) oder Abgasanlagen, an
die raumluftunabhängige Feuerstätten
angeschlossen werden.
In der Veröffentlichung zur Besprechung von neuen Normen und NormEntwürfen des NABau im Dezember
2007 wird derNormentwurf DIN EN
12859:2007-12 Gips-Wandbauplatten
– Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung prEN
12859:2007 vorgestellt.
Dieser Normentwurf beschreibt Eigenschaften
und Leistungsmerkmale
von Gips-Wandbauplatten
mit glatten Sichtflächen,
die hauptsächlich zur Herstellung nicht tragender
Trennwände, frei stehender Wand-Vorsatzschalen sowie Brandschutzbekleidungen von Stützen, Schächten usw.
eingesetzt werden. Gips-Wandbauplatten werden nicht zur Herstellung von
Decken verwendet.
Der Normentwurf enthält Aussagen zu
auf den wesentlichen Anforderungen
beruhenden Leistungsmerkmalen.
Diese sind Brandverhalten, Feuerwiderstand, Luftschalldämmung,
Freisetzung gefährlicher Stoffe,
die durch die entsprechenden
europäischen Prüfverfahren
nachzuweisen sind, sowie
Wärmedurchlasswiderstand,
der aus den in Abschnitt 4.3.2
angegebenen Werten für die
Wärmeleitfähigkeit zu berechnen ist. Außerdem werden
die Referenzprüfverfahren für
technische Festlegungen definiert. Der Normentwurf behandelt darüber hinaus zusätzliche
technische Eigenschaften, die
für die Akzeptanz und die Anwendung der Platten durch die
Bauwirtschaft wichtig sind, wie
Rohdichteklasse, Plattengrößen/
-abmessungen, pH-Wert-Klasse und
Oberflächenhärte. Geregelt wird auch
die Bewertung der Konformität von
Produkten nach diesem Normentwurf.
Der Normentwurf gilt nicht für GipsWandbauplatten mit Dicken unter 50 mm
oder für geschosshohe Plattenelemente. Er ist vorgesehen als Ersatz für
DIN EN 12859 aus dem Jahr 2001.
Panorama
Aktueller Zahlenspiegel
Impressum
1/2008
Herausgeber:
Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland
Bevölkerung
Bevölkerungsstand (1.000 Einwohner)
Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen
Veränderung gegen Vorjahr
auf Basis der Preise von 2000
3. Vierteljahr
2006
2007
82.353
82.253
in konstanten Preisen
November
2006
2007
Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte
110,2
Mietpreisindex
(2000 = 100)
November
2006
2007
Wohnungsmiete (einschl. Nebenkosten) insgesamt
Wohnungsmiete (inkl. Miete von Eigentumswohnungen)
Altbauwohnungen
Neubauwohnungen
107,4
106,9
108,8
106,5
Index der Mietnebenkosten
(2000 = 100)
November
2006
2007
Wasserversorgung
Müllabfuhr
Abwasser
Andere Nebenkosten
110,2
113,6
110,7
107,6
Index der Energiekosten
(2000 = 100)
November
2006
2007
Strom
Gas
Flüssige Brennstoffe
Feste Brennstoffe
Zentralheizung/ Fernwärme
128,9
164,1
135,2
108,7
161,3
Baupreisindex (2000 = 100)
(ohne Umsatzsteuer)
4.Vierteljahr
2006
2007
Bauleistungen (Neubau) am Wohngebäude
Rohbauarbeiten
Ausbauarbeiten
106,1
103,2
108,8
Baulandpreise
(in EUR je qm)
2. Vierteljahr
2006
2007
Wohnungsbaugenehmigungen*
Genehmigungen insgesamt (einschl. Bestandsmaßnahmen)
dar.: Wohnungen (Neubau) in Einfamilienhäusern
Wohnungen (Neubau) in Zweifamilienhäusern
Wohnungen (Neubau) in Mehrfamilienhäusern
davon: Eigentumswohnungen
Mietwohnungen
-0,1%
Mrd. Eur; in jeweiligen Preisen
Verbraucherpreisindex
(2000 = 100)
Hoch- und Tiefbau
Wohnungsbau
gegen Vorjahr
gegen Vorjahr
590,5
61,1
35,1
Index des Auftragseinganges im Baugewerbe
(Wertindex 2000 = 100)
Veränderung
3. Vierteljahr
2006
2007
Bruttoinlandsprodukt (Mrd. EUR)
dar.: Bauinvestitionen (Anlageinvestitionen Bauten)
dar.: Wohnbauten
Kaufwerte für baureifes Bauland (EUR je qm)
Geschäftsgebiet
Geschäftsgebiet mit Wohngebiet gemischt
Wohngebiet
Industriegebiet
Dorfgebiet
47
116,58
225,12
136,62
129,40
31,92
52,95
618,0
64,7
36,7
113,6
108,6
108,0
109,9
107,6
111,4
115,0
112,4
111,4
139,6
159,9
167,3
111,0
163,4
110,0
106,9
112,8
136,16
461,76
147,71
138,58
38,70
43,81
Oktober
2006
2007
72,0
56,3
88,7
53,1
Januar bis Oktober
2006
2007
215.009
106.584
22.704
58.318
32.791
25.527
151.995
66.459
13.440
50.350
27.694
22.656
Veränderung
+2,4%
+5,9%
+4,6%
Veränderung
gegen Vorjahr
+3,1%
Veränderung
gegen Vorjahr
+1,1%
+1,0%
+1,0%
+1,0%
Veränderung
gegen Vorjahr
+1,1%
+1,2%
+1,5%
+3,5%
Veränderung
gegen Vorjahr
+8,3%
-2,6%
+23,7%
+2,1%
+1,3%
Verband der Wohnungswirtschaft
Rheinland Westfalen e.V.
Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50
E-Mail: [email protected]
http://www.vdw-rw.de
http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt
Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-147
E-Mail: [email protected]
http://www.vdwsuedwest.de
http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Burghard Schneider
Dr. Rudolf Ridinger
Redaktion:
Burghard Schneider (Leitung)
Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion,
Tel.: 069 97065-128)
Christoph Bretz, Stephan Gerwing,
Jürgen Gnewuch, Melanie Hamdoune,
Dr. Gerhard Jeschke,
Dr. Leonard Landois, Hans-Joachim Palm,
Nina Schoppmann, Roswitha Sinz
Veränderung
gegen Vorjahr
+3,7%
+3,6%
+3,7%
Veränderung
Layout & Gestaltung:
aag Agentur für Kommunikation
H
GmbH, Saarbrücken
http://www.haag-kommunikation.de
gegen Vorjahr
+16,8%
+105,1%
+8,1%
+7,1%
+21,2%
-17,3%
Veränderung
Druck:
Krüger Druck und Verlag, Dillingen Saar
Erscheinungsweise:
10 x jährlich
gegen Vorjahr
+23,2%
-5,7%
Auflage:
2.500 Exemplare
Veränderung
gegen Vorjahr
-29,3%
-37,6%
-40,8%
-13,7%
-15,5%
-11,2%
*Die Wohnungsbaufertigstellungen werden nur noch jährlich vom Statistischen Bundesamt gemeldet.
Wir veröffentlichen die Daten jeweils im Aktuellen Zahlenspiegel Mai.
Anzeigen:
Haag Agentur für Kommunikation
GmbH, Saarbrücken
Marina Hoffmann, Tel.: 0681 99281-13
Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der
Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.
© GdW
Quelle: Statistisches Bundesamt
2/08 • VerbandsMagazin
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