Mitteilungsblatt 1 - 2008

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Mitteilungsblatt 1 - 2008
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20.02.2008
9:26 Uhr
Seite 1
Mitteilungsblatt
Kreisgruppe Donauwörth e. V.
im
Landesjagdverband Bayern e. V.
Jagd, Hege
und Naturschutz
Bild: Erich Marek
Eine Schwarzwildexplosion steht uns in’s Haus.
Lasst uns Jäger mit Informationsaustausch und effektiven Jagden
ganz eng zusammenrücken …
www.jagdverband-donauwoerth.de
5. Jahrgang, Nr. 1 / März 2008
FIRMA Stengel
Grußwort
Liebe Jägerinnen und Jäger,
liebe Freunde der Jagd und unserer Natur,
der Schwerpunkt unserer Arbeit im abgelaufenen Jagdjahr war unter vielem
anderen die im großen Rahmen angelaufene Aktion zur Vermeidung von
Wildunfällen. 31 Reviere wurden mit den blauen Wildwarnreflektoren
ausgestattet, 9 Reviere haben sich bereits neu gemeldet.
Allen Revierinhabern ein herzlicher Waidmannsdank für ihre Initiative.
Bedanken möchte ich mich ganz besonders auch bei Herrn Rudolf Schusser
für seine unermüdliche Arbeit, bei allen Verantwortlichen der
Verkehrswacht, allen voran Herrn RA E. Herrmann für die moralische und
auch finanzielle Unterstützung, Herrn PHK Magnus Kastenhofer,
Polizeiinspektion Donauwörth, Herrn Kaltner, LRA Donau-Ries, den
Bauhöfen der Straßenmeistereien Monheim und Donauwörth. Allen ein herzlicher Waidmannsdank und die
Hoffnung, dass wir die Zukunft mit dem gleichen Elan und der vertrauensvollen Zusammenarbeit bewältigen.
Die große jagdliche Herausforderung, der Anstieg unserer Schwarzwildpopulation und damit manche zwar
regional unterschiedlich hohe Wildschäden, darunter meist sehr viele Wiesenschäden, wird in den meisten
Revieren mit viel Fleiß und Sachkenntnis auf Einzel- oder wo möglich und effektiver auf Drückjagden,
begegnet. Sehr erfreulich ist, dass durch einen hohen Frischlings- und Überläuferabschuss weitgehend eine
überaus notwendige Sozialstruktur erhalten bleibt und der Tierschutzgedanke im Vordergrund stand, des
weiterem gilt in Bezug auf Wildschäden nach wie vor die Aussage:
„Wer viel Geld hat, schießt die große Sau“
Große Verantwortung und Fleiß kommt den Revierinhabern zu, die in ihren Revieren gute bzw. große
Einstände haben. Eine nachdrückliche Bejagung, außer in den schadensträchtigen Sommermonaten, wird
sicherlich ganz besonders dort notwendig sein.
Nach dem nun wiederum lauen Winter ist ein weiterer Anstieg der Bestände zu erwarten, der verstärkte
Anbau nachwachsender Rohstoffe, insbesondere Mais, wird die Bejagung weiter erschweren. Grüne Jagden
werden nicht ausbleiben –aber hier die große Bitte - größte Sicherheitsmaßnahmen und kein Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz - und denkt bitte auch an die Absicherung, wo notwendig, des Straßenverkehrs.
Für die großen Aufgaben, die vor uns liegen, wünsche ich in jedem Fall viel Erfolg, gute Zusammenarbeit
aller Jäger und darf Ihnen versichern, dass Ihnen die gesamte Vorstandschaft, die Hegegemeinschaftsleiter
und Obleute jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Mit viel Waidmannsheil
Ihr Waldemar Kalchgruber
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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Die Kreisgruppe informiert
Einladung
zur öffentlichen
Hegeschau
und
Jahreshauptversammlung
für das Jagdjahr 2007/2008
am 19.04.2008 im Tanzhaus
In Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde richten wir die öffentliche
Hegeschau für unseren Zuständigkeitsbereich aus.
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C
Aufgrund der
Satzung müssen
Anträge zur
Tagesordnung
schriftlich
bis spätestens eine Woche vor
Versammlungstermin
beim 1. Vorsitzenden eingereicht
werden.
Bitte zeigen Sie durch zahlreiches
Erscheinen Ihr Interesse an
unserer Vereinsarbeit und Ihrer
Kreisgruppe.
Mit freundlichen Grüßen und
Waidmannsheil
gez.
Waldemar Kalchgruber
1. Vorsitzender
Alle Mitglieder und Freunde der BJV-Kreisgruppe Donauwörth e.V. laden
wir hierzu herzlich ein.
Hegeschau
13.30 Uhr
• Anlieferung und Aufbau der Trophäen
• Aufnahme und Begutachtung durch
Jagdberater
14.30 Uhr
• Referat der Unteren Jagdbehörde/Jagdberater
15.00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Grußworte
2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
3. Ehrungen
4. Tätigkeitsbericht der Vorstandschaft
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Berichte Obmänner
8. Wünsche und Anträge
Ende gegen ca. 17.30 Uhr
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Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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EINLADUNG
Vorgesehene Ehrungen bei der Jahreshauptversammlung
am 19.04.2008
Die Vorstandschaft bittet nachfolgende Damen und Herren um die Teilnahme an der
Jahreshauptversammlung, um die Ehrungen persönlich in Empfang zu nehmen und
um auch durch ein gemeinsames Gruppenfoto die Presse informieren zu können.
Mitglieder mit 25 Jahren Zugehörigkeit
Harald Braun
Johanna Durner
Albert Frey
Walter Neumann
Hubertusstr. 18
Postfach 1113
Bauernhansenschwaige
Zaungasse 10
Monheim
Donauwörth
Tapfheim
Monheim
Mitglieder mit 40 Jahren Zugehörigkeit
Waldemar Einmeier
Johann Faber
Richard Fischer
Adolf Gerstenhoefer
Lothar Glas
Reiner Herbrand
Josef Schimmer
Alois Schmid
Nikolaus von Websky
Franckensteinstr. 1
Am Moosanger 3
Steinweg 1
Kloster-Reichenau-Ring 11
Regilostr. 11
Dr. Löffelladstr. 83
Feldweg 9
Frankenring 4
Corvinusstr. 5
München
Niederschönenfeld
Harburg
Tapfheim
Marxheim
Donauwörth
Asbach-Bäumenheim
Donauwörth
Donauwörth
Mitglieder mit 50 Jahren Zugehörigkeit
Johann Burlefinger
Helmut Engler
Heinz Gundel
Siegfried Hoser
Hauptstr. 107
Bgm.-Rusch-Str. 3
Postweg 5
Wunderlestr. 5
Buchdorf
Donauwörth
Rain
Monheim
Mitgliederstand
Von 157 Kreisgruppen in Bayern liegen wir mit 510 Mitgliedern (Stand 13.01.2008)
an 15. Stelle in Bayern.
Die Bitte an alle Revierinhaber:
Eure Mitjäger sollten alle Mitglieder im Landesjagdverband sein, allein schon deshalb, dass
sie ebenfalls in den Besitz aller Informationen des LJV sowie der Kreisgruppe gelangen.
W.K.
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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Tätigkeitsbericht - Jahresrückblick April 2007 bis März 2008
April 2007
Oktober 2007
Vorstandssitzung
Impftermin Jagdhunde
Tierwelt im Auwald
Brauchbarkeitsprüfung
Fischer Altisheim Einweihung
100 Jahre SCL Aschheim
Hegeschau Oberstdorf
Vorstandssitzung
Mai 2007
Gewehre anschießen in Donauwörth
Schwäbische Meisterschaft in Amerdingen
Natura DON
Lernort Natur in Nordheim
Beginn Br.Prfg.-Vorbereitung
Vorstandssitzung
Juni 2007
VSwPr. Mertingen DJT Arbeitsgruppe Mittelschwaben
Lernort Natur Rögling
FFH – Vortrag Mertingen
Jägerflohmarkt Bittenbrunn
Wochenende mit Prof. Dr. Vocke
80 – Jahre Jagdpacht Familie Proeller
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
Juli 2007
LRA H. Scholz Besichtigung Rögling
Symposium Wildland Neuburg
Exkursion Fichtelberg „Rebhuhn“
Bayerische Meisterschaft in Amerdingen
Fischereinladung Gremheim
Vorstandsitzung
Lernort Natur Rain
Grillfest JGHV. Dettenhardt
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
August 2007
Sitzung Verkehrswacht
Lernort Natur Bäumenheim
Lernort Natur Oberndorf
Grillfest DJT-Arb.Gr. Mittelschwaben
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
Hochzeit Andreas und Verena Ferber
Infoabend Jungjäger
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
September 2007
Jägerflohmarkt Bäldleschwaige
Wildwarnreflektoren Termine Revierinhaber
Langenbruck Jungjägerausbildung/Prüfung
Kreisgruppenschießen
Pressetermin Werbung Jagdhornbläser
Bezirkstagung Krumbach
Brauchbarkeitsprüfung
Exkursion AG Mertinger Ried – Lauterbacher Ruten
Seminar Kundige Person
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
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November 2007
Infofahrt Maierhöfen H. Immekus „Richtige Fütterung verhindert
Verbiss“
Rundfunkreportage: Auf Schwarzwildjagd mit Oliver Christa
Hubertusfeier in Oberndorf
Urkundenübergabe Brauchbarkeitsprüfung Nordendorf
Jagdgenossenschaftsversammlung in Wemding mit Vortrag
Jägermesse Bäldleschwaige
Dezember 2007
Große Waldweihnacht in Rögling
Weihnachtsfeier Jagdgebrauchshundeverein Nordschwaben
Vorstandssitzung
Januar 2008
Kormoranbejagung
Jahresempfang BJV
Messe Augsburg, Jagdhunderassenvorstellung
Februar 2008
Kormoranbejagung
Fuchswochen HG Rain/Marxheim
10.02. Streckenlegung Gasth. Raab
Vorbereitungsgespräch H.Lasch,H.Scheurer,Fr.Frank für Fragen
zum Waffenrecht
Jagdgebrauchshundeverein Filmvorführung
Schulung Verkehrswarnschilder bei Treibjagden
Messe Salzburg
Fuchswochen HG Mertingen
24.02. Streckenlegung „zum Zoll“ Genderkingen
HG – Versammlung Mertingen
Wildkochkurs VHS Ludwig-Auer-Schule
Manuskript Mitteilungsblatt
März 2008
HG – Versammlung Donauwörth
HG – Versammlung Wemding
HG – Versammlung Marxheim/Rain
HG – Versammlung Monheim
Waffenrechtseminar Eisbrunn mit H.Scheuerer,H.Lasch,Fr.Frank
Jagdgebrauchshundeverein Jahreshauptversammlung
Bezirksversammlung in Unterwittelsbach
Wildwarnreflektoren Termin Revierinhaber
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Jahresausblick 2008
JANUAR
MAI
11.01.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
Unterricht: Interne Richterbesprechung für Vereinsmitglieder.
Beginn Vorbereitungslehrgang Brauchbarkeitsprüfung
24.01. - 27.01.
„Jagd und Fischerei“, Messe Augsburg
26.01. - 10.02.
Fuchswochen HG Marxheim / Rain
Strecke legen Gasthaus Jägerwirt Schweinspoint
mit gemütlichem Ausklang am 10.02. um 14 Uhr
FEBRUAR
04.05.
ab 9:30 Uhr
Jäger- und Fischerflohmarkt
auf der Bäldleschwaige mit Laserschießkino
09.05.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
Vortrag: „Einsatz von Stöberhunden bei Drückjagden“
Referent: Herr Karl Walch, Redakteur „Jagdgebrauchshund“
17.05.
Groß Gold Schießen Amerdingen
08.02.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
Filmvorführungen: „Wildbretgewinnung und Verwertung“
„Jagdunfälle mit Waffen –
Untersuchungen und Verhütung“
Referent:
Herr Werner Lippert
24.05.
Bezirksmeisterschaft Schwaben, Amerdingen
09.02. - 24.02.
Fuchswochen HG Mertingen
Strecke legen Gasthaus zum Zoll Genderkingen
am 24.02. um 15 Uhr mit anschließender Hegegemeinschaftsversammlung
13.06.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
24.02.
15:00 Uhr
Hegegemeinschaftsversammlung Mertingen
Gaststätte "Zum Zoll" in Genderkingen
JUNI
13.06.
Schwarzwild H. Happ in Blindheim
15.06.
08 Uhr
Verbandschweiß-Prüfung Mertinger Forst
JULI
28.02.
18:30 Uhr
Kochkurs für Wildbret
Ludwig Auer Schule Donauwörth, Anmeldung bei VHS
11.07.
14:30 Uhr
Ausflug Jagdgebrauchshundeverein nach Neuburg an der Donau
Stadtführung / Besichtigung
Führer: Herr Otto Heinrich, mit anschließender Einkehr
MÄRZ
18. – 19.07
Bayerische Landesmeisterschaft, Amerdingen
06.03.
19:00 Uhr
Hegegemeinschaftsversammlung Donauwörth
Waldgaststätte Eisbrunn
AUGUST
07.03.
19:00 Uhr
Hegegemeinschaftsversammlung Wemding
Landhotel Weißer Hahn
08.03.
15:00 Uhr
Waffenforum in Eisbrunn
08.03.
19:00 Uhr
Hegegemeinschaftsversammlung Marxheim / Rain
Gasthaus Raab
14.03.
20 Uhr
Jahreshauptversammlung Jagdgebrauchshundeverein
02.08.
Kaderschießen, Amerdingen
30.08.
Regierungsbezirksschießen, Amerdingen
SEPTEMBER
06.09.
12 Uhr
Kreisgruppenschießen
12.09.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
Kreisgruppenschießen
15.03.
19:00 Uhr
Hegegemeinschaftsversammlung Monheim
Gasthaus Leinfelder Flotzheim
HZP
29.03.
09:00 Uhr
Bezirkstagung Sissi-Schloß Unterwittelsbach
10.10.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
April
NOVEMBER
Beginn Jungjägerkurs
14.11.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
04.04. – 06.04.
Landesjägertag Bamberg
11.04.
20 Uhr
Vereinsabend Jagdgebrauchshundeverein
ab 19 Uhr Impftermin
Gewehre anschießen (Termine über Presse)
19.04.
13:30 Uhr
siehe Einladung
Hegeschau und Jahreshauptversammlung
Tanzhaus Donauwörth
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OKTOBER
DEZEMBER
12.12.
19:30 Uhr
Weihnachtsfeier Jagdgebrauchshundeverein in Wörnitzstein
Alle Termine die erst im Laufe des
Jahres aktuell werden, erfahren
sie über unsere Homepage und
über die Presse.
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Hubertusmesse und -feier 2007
Vielen Dank allen Aktiven, allen Gästen und Teilnehmern, die auch die Hubertusmesse und -feier wieder wie so oft zu
etwas besonderem machen. Allen ein herzlicher Waidmannsdank.
Aus den nachfolgenden Bildern ersehen Sie auszugsweise den feierlichen wie auch den gemütlichen Rahmen und,
soweit möglich, die Teilnehmer. Die gesamten Bilder, wie so vieles mehr unter www.jagdverband-donauwoerth.de
Festrede
Meine sehr verehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,
mir ist zwar bewusst, dass der Prophet im eigenen Lande nichts oder nur sehr wenig gilt, aber da ich eine unverdrossene
Natur habe und ein bekanntlich sparsamer Mensch bin, setz ich mich über manche Vorurteile hinweg und halte in
diesem Jahr wieder selbst die Festansprache am heutigen Abend.
Wie alljährlich begehen wir auch heute wieder unseren Hubertustag. Dieser Festtag macht uns bewusst, wie erfüllend es
ist, Hand in Hand mit der Natur zu wirken. An Hubertus kehrt Ruhe und Besinnung ein. Der Klang der Hörner lässt uns
noch deutlicher als sonst spüren, was es bedeutet, als Jäger Verantwortung für einen Teil unserer Schöpfung zu tragen.
Jeder von uns ist ein Teil eines großen Ganzen, sowohl Teil der Natur als auch Teil der Jägerschaft die an St. Hubertus
innehält und mit Hörnerklang ihren Erntedank verkündet.
Wir begehen mit unseren Hubertusmessen einen Brauch, der schon in der christlichen Tradition unserer Vorfahren tief
verankert war.
Dass er uns nicht verloren gegangen ist, sondern dass die Kirchen zu Hubertus voll sind mit Jägern und der Natur nahe
stehenden Menschen, das kann uns stolz machen.
An Hubertus spüren wir, wie sehr die Jagd in der Gesellschaft anerkannt und verankert ist. Hieran können und werden
auch die ewigen Nörgler in Sachen Jagd nichts ändern.
Aber können wir deshalb die Hände in den Schoß legen und glauben, der Hl. Hubertus und der liebe Gott
werden es schon richten?
Ich glaube nein, meine Damen und Herren und erlauben sie mir deshalb bitte noch, einmalig Bezug auf mein Vorwort
im letzten Mitteilungsblatt und darüber hinaus noch einige Schwerpunkte ansprechen und erläutern zu können.
Die Kernaussage unserer Standortbestimmung ist:
„Jagd muss der Natur dienen“
Hieraus ergeben sich zahlreiche Grundsätze der jagdlichen Ethik und Anforderungen an eine waidgerechte
Jagdausübung. (Underberg)
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Die Grundsätze der jagdlichen Ethik beruhen nämlich
•
auf der Verbundenheit mit und der Verantwortung für die Natur
•
auf der Achtung vor menschlichen und kulturellen Werten
•
auf der Freude an geistigen und körperlichen Anforderungen wie an jagdlichen Zielen und Zusammenhängen
•
auf dem Einsatz für die Erhaltung und Nutzung frei lebender Tiere, ihrer Lebensräume und ihrer
Verflechtungen.
Ich darf gerade bei diesem Punkt etwas kritisch hinterfragen:
Was tun wir für die Erhaltung und Nutzung unserer frei lebenden Tiere, ihrer Lebensräume und ihrer Verflechtungen,
wenn wir einmal ausnahmsweise unser Rehwild außer Acht lassen.
Was tun wir für unsere Hasen, für das Rebhuhn und den Fasan, wie groß ist unsere Anstrengung für den Artenschutz
auch nichtjagdbarer Kreaturen, wie groß sind unsere Anstrengungen und Aufwendungen für den Erhalt der
Lebensräume ( von Verbesserung möchte ich noch gar nicht sprechen ).
In der Jagdausübung muss deshalb berücksichtigt werden, dass
•
alle Tiere und Pflanzen Bestandteile der Schöpfung sind und den Menschen anvertraut wurden; als Jäger
begegnen wir ihnen mit Respekt, denn Jagd ist Verantwortung.
•
die Jagd mit der Geschichte des Menschen eng verbunden ist; daher ist es wichtig, Traditionen zu pflegen,
vorausgesetzt sie werden regelmäßig neu bewertet und bergen die Möglichkeit der Entwicklung.
•
die Motivation für das Jagen in der Freude an einer Aufgabe und im Streben nach einem Ergebnis liegt; ohne
Motivation ist Jagen nur Betätigung
•
jagdliches Verhalten Fairness und Selbstbeherrschung voraussetzt; die Verantwortung gegenüber Natur und
Gesellschaft erfordert Disziplin.
•
Mensch, Tier und Pflanze Partner in einem gemeinsamen Umfeld sind; daher ist es wichtig, die
Zusammenhänge innerhalb des Öko-Systems zu kennen und diese Kenntnis gewissenhaft zu vertiefen, damit
der Jäger nichts tut, was die subtilen Vernetzungen gefährdet
•
Vielfalt und Vielgestaltigkeit der Natur zu erhalten und zu stützen sind; Jagen muss zuerst der Natur dienen
•
Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt oder auch deren Unterlassungen den Bestand keinesfalls gefährden
dürfen; die Nutzung muss nachhaltig sein
•
dass jagdliche Eingriffe im Sinn von Regulierung, Nutzung und Ernte zu geschehen haben; die Jagdbeute muss
auch verwertet werden
•
Tiere unbedingt von vermeidbaren Leiden zu verschonen sind; die Jagd muss tiergerecht erfolgen
•
jägerische Betätigung ein hohes Maß an Können und Wissen, Information und Fortbildung erfordert; nur wer
sein Handwerk versteht, wird ein verantwortungsbewusster Jäger sein
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•
Jagen Kontakte und Begegnungen mit anderen Menschen und deren Vorstellungen mit sich bringt; ihnen mit
Aufgeschlossenheit zu begegnen ist die Pflicht eines Jägers, denn Gedankenaustausch und Zusammenarbeit
können der Jagd nur förderlich sein
•
Jagen eine ständige Begründung des Tuns, die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Verständnis für
andere Denkweisen erfordert; bei der Begegnung mit Dritten kann aber auch der Jäger seine Aufgaben darlegen
und über ihre Bedeutung aufklären.
Was erwartet man nun von jedem Jäger und welche Vorraussetzung muss er mitbringen um all die hohen
aufgeführten Erwartungen erfüllen zu können.
Man erwartet, dass er
•
Wissen um die Natur und ihre Zusammenhänge erwirbt und sich weiterbildet; dies geschieht durch die
Auseinandersetzung
mit
aktuellen
wissenschaftlichen
Erkenntnissen,
die
Teilnahme
an
Fortbildungsveranstaltungen und durch Fachgespräche mit anderen Jägern und anderen Naturnutzern
•
bei der Jagdausübung auf die vorgefundenen Gegebenheiten und die unterschiedlichen Anforderungen in der
Natur Rücksicht nimmt; dies geschieht durch sorgfältiges Beobachten und Ansprechen, regulierende Eingriffe,
die Schmerz und Stress vermeiden, durch bestanderhaltende Nutzung aller jagdbaren Tiere, jagdliche
Einrichtungen, die ihrer Umwelt angepasst sind sowie durch ein langfristiges Verständnis ausgerichtetes
Handeln innerhalb der Gesellschaft
•
sein handwerkliches Können ständig erweitert; dies geschieht durch sichere Handhabung der Waffe und Geräte,
die Überprüfung der Schießfertigkeit, durch gebrauchsfähige und situationsgerechte Ausrüstung, das Halten
eines brauchbaren Jagdhundes und eine ordnungsgemäße Wildverwertung unter Berücksichtigung aller
hygienischen Anforderungen
•
seinen Mitjägern so begegnet, wie er dies für sich selbst erwartet; das bedeutet auch die Anerkennung der
Fähigkeiten anderer Jäger, die Wahrung der Interessensphäre anderer in Grenzbereichen und ein
Entgegenkommen bei grenzübergreifenden Maßnahmen
•
die Interessen der Nutzer von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei der Jagdausübung mit einbezieht; dies
geschieht durch Offenheit und Freundlichkeit, Rücksicht auf die Ansprüche Dritter und den Hinweis auf die
unterschiedliche Interessenlage
•
sich mit Andersdenkenden sachlich auseinandersetzt und Verbündete sucht; dies geschieht durch qualifizierte
Öffentlichkeitsarbeit, eine engagierte, aufgeschlossene Diskussion und durch das Hinterfragen von
Gewohnheiten
•
seiner jagdlichen Passion mit Gelassenheit begegnet; dies geschieht durch die zeitgemäße Umsetzung der
Tradition, die Achtung vor dem Kulturgut und durch nachvollziehbares Verhalten im öffentlichen Auftreten.
Menschen zu bewusstem Handeln zu bewegen, das sich diesen Ansprüchen stellt, ist unser ausdrückliches Bestreben.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wie groß die Anforderungen, wie groß die Verantwortung an unsere Jagd und im
besonderen an uns Jäger gestellt wird.
Abschließend und als Gesamtbetrachtung darf ich nochmals wie eingangs auf unseren heiligen Hubertus aber auch auf
den heiligen Eustachius zurückkommen und unseren Prof. Dr. Jürgen Vocke zitieren.
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Der Glaube an den heiligen Hubertus – wie auch an den heiligen Eustachius – wurzelt in der Überzeugung, dass uns die
Natur von Gott nur auf Zeit anvertraut wurde. Es ist unser Auftrag, sie in ihrer Gesamtheit für die kommenden
Generationen zu bewahren. Dies umfasst auch unsere Wildtiere als Gottes Geschöpfe. Mit der Bejagung des
Schalenwildes leisten wir zwar unstreitig einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und dauerhaften Sicherung
standortgerechter, gesunder Wälder. Beachten wir aber auch, dass im Schöpfungsplan alle Bestandteile der Natur
gleichwertig sind. Er stellt nicht etwa den Baum über das Wild oder das Wild über die Fluren.
Im Sinne von Hubertus oder Eustachius handeln heißt also die Natur in ihrer Gesamtheit schützen. Wir Jäger engagieren
uns nicht nur für das Wild, sondern auch für dessen Lebensräume. So versuchen wir stets, unsere menschlichen
Interessen – wie die der Waldbesitzer, der Grundeigentümer oder anderer wie z.B. den Fischern – mit den Bedürfnissen
des Wildes in Einklang zu bringen. Zugleich fordern wir aber auch eine gewisse Ethik gegenüber unserem Wild ein. Für
den nahenden Winter braucht es Ruhe und muss nicht nur in Notzeiten artgerecht gefüttert werden dürfen.
Wildtiere in unserer Überflussgesellschaft verhungern zu lassen, wäre sicher nicht im Sinne von Eustachius oder
Hubertus.
Wir Menschen sind nicht perfekt – das waren auch unsere Jagdheiligen nicht. Doch beide sind leuchtende Beispiele
dafür, dass wir dazu beitragen können, Gottes wunderbare Schöpfung zu bewahren. Lassen Sie uns in diesem Sinne
weiterhin ans Werk gehen!
Die Erde, unser Land, ist nicht unser Eigentum, sie ist unser Auftrag an die Zukunft.
Der Herrgott wird’s richten – wir könnten ihm dabei helfen.
Oberndorf, den 11.11.2007
W. Kalchgruber
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Ehrungen mit der bayerischen
Verdienstnadel
Porträt eines Schützen und Jägers, Werner Streck.
Begonnen hat alles 1974 am Tontaubenstand in
Mertingen als er eine Einladung zur Enten- und
Fasanenjagd bekam, aber dazu fehlte der Jagdschein,
den er dann aus diesem Grund forsch anging und 1976
erhielt er das lang ersehnte Papier. Über seinen
langjährigen Schießausbilder, Freund und späteren
Jagdherrn Hubert Krieger kam er dann zum „jagdlichen
Schießen“.
Intensives Training, Wiederladen um Kosten zu sparen und eine Handvoll Begeisterter mit Erich Haas, Hubert Krieger
und Adolf Witka – so starteten sie unter „Schwaben II“ mit viel Elan zu ihrer ersten „Bayerischen Meisterschaft“ und
erreichten auf Anhieb 1982 Platz 3.
1984 kam er bereits in die „Schwäbische Mannschaft“ und bald darauf in den „Bayernkader“ und von schwäbischen,
bayerischen und deutschen Erfolgen können wir uns nachstehend überzeugen. Neben vielen hervorragenden
Platzierungen waren nachstehende Meisterehren von besonderer Bedeutung:
1 Bayer. Mannschaftsmeister
1 Pl. Deutsche Meisterschaft Mannschaft
Deutscher Mannschaft Vizemeister Altersklasse
2004 Schwäbischer Meister Altersklasse
2005 Schwäbischer Meister Altersklasse
Aber noch wichtiger war für mich die Beherrschung des wichtigsten Handwerkzeuges unserer Jagd, sagt er.
Daher sein Appell: Öfter auf den Schießstand gehen. Vielleicht findet sich wieder eine Handvoll Begeisterter
zusammen, was für unsere Kreisgruppe sicherlich großartig wäre.“
Ausbildungsleiter Werner Lippert
Als ich vor bald 6 Jahren zum Kreisvorsitzenden gewählt wurde musste ich als erstes Altlasten aufarbeiten.
Eine der schwersten Altlasten war die Neustrukturierung der Jungjägerausbildung bei der ich jedoch von der
Vorstandschaft vor allem aber von allen Ausbildern ohne Ausnahme die volle Unterstützung und Rückendeckung hatte
und die auch seitdem tatkräftig zusammenarbeiten und ich darf auch heute dafür meinen herzlichsten Waidmannsdank
aussprechen. Das schwerste Los fiel natürlich dem neuen Ausbildungsleiter zu. Er wurde auf diesem Posten von mir
in’s kalte Wasser geworfen und nach ein paar Stramplern bewegte er sich ruhig und zielstrebig in diesem
Ausbildungsleitermetier.
Vertrauensvolle loyale Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit, aber vor allem der fürsorgliche Umgang mit seinen
Schützlingen zeichnen ihn aus.
HG-Leiter Hans Schmid
Als nächstes kommen wir zu einem HG-Leiter, der den Begriff Hege in seinem eigenen Revier vorbildlich umsetzt, der
Biotope schafft für unser Niederwild aber auch für die nichtjagdbaren Lebewesen Unterschlupf bietet. Eine ganz
besondere Freude bereitet ihm der Umgang mit unseren Jüngsten und er leistet hier hervorragende Öffentlichkeitsarbeit.
Ganz liebevoll fand ich eine Reihe von Briefen, gerichtet „An den Herrn Jäger“ von der letzten geführten Schulklasse.
In seiner Hegegemeinschaft bemüht er sich redlich, den Gedanken „gemeinsam hegen“ umzusetzen, was wir alle
wissen, nicht ganz einfach ist.
Dass er dies in der Zukunft weiterhin hartnäckig umsetzt, das soll dir lieber Hans Schmid mit dieser Ehrung einmal den
Dank zum Ausdruck bringen aber auch weiterhin Ansporn sein.
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„Zum Jäger Schlagen“
Gelöbnis
Ich gelobe mit offenem Herzen und besten Willen in die Reihen der waidgerechten Jäger einzutreten, die
überlieferten geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze der Waidgerechtigkeit zu achten und die Gebote des
Natur- und Tierschutzes zu befolgen und das jagdliche Brauchtum allzeit in Ehren zu halten.
Ich will als Jäger vor allem Heger und Pfleger sein und die Vorbilder überlieferter Jägertreue zur Richtschnur
unseres waidmännischen Jägerlebens machen.
Jäger- und Fischerflohmarkt auf der Bäldleschwaige
Sonntag 04.Mai 2008 ab 9:30 Uhr
Verkaufsinteressenten bitte melden bei
Karl-Phillip Sautter
0 90 70 / 2 17
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Jagd so beliebt wie noch nie
349.500 Bundesbürger besitzen den
Jagdschein
Genau 349.503 Bundesbürger - so
viele wie nie zuvor - waren 2007 im
Besitz eines Jagdscheins. Das sind
über 12 Prozent mehr als kurz nach
der Wiedervereinigung Deutschlands.
"Die Jagd erfreut sich quer durch alle
Bevölkerungsschichten
immer
größerer Beliebtheit", sagte Jochen
Borchert, Präsident des Deutschen
Jagdschutz-Verbandes
(DJV),
anlässlich der Eröffnung der Messe
Jagd und Hund in Dortmund.
Besonders erfreulich sei, dass immer
mehr
Frauen
die
staatliche
Jägerprüfung, das so genannte Grüne
Abitur, machten. "Vor 15 Jahren war
eine Frau unter 100 Grünröcken, heute
sind es bereits zehn", betonte Borchert
vor
Journalisten
auf
Europas
führender Ausstellung für Jagd und
Angelfischerei.
Das intensive Naturerlebnis als
Ausgleich zum hektischen Alltag, angewandter Naturschutz und gesundes Wildbret sind nach DJV-Angaben die meist
genannten Motive, den Jagdschein zu lösen. Eine anspruchsvolle Hürde muss zuvor jedoch mit der staatlichen
Jägerprüfung genommen werden. Je nach Bundesland fallen bis zu einem Viertel der Bewerber im ersten Anlauf durch.
Die Prüfung umfasst so unterschiedliche Bereiche wie Waffenhandhabung und Naturschutz, Wildbrethygiene und
Waldbau oder Wildbiologie und Jagdrecht. Kreisjägerschaften bieten bundesweit mehrmonatige Vorbereitungskurse mit
mindestens 120 Stunden in Theorie und Praxis an. Zum Vergleich: Für den Pkw-Führerschein sind 28 Stunden Theorie
und 12 Stunden Fahrpraxis vorgeschrieben.
Dass Jagd mehr als ein privates Vergnügen ist, verdeutlichen allein die jährlichen Ausgaben für
Naturschutzmaßnahmen: Rund 98 Millionen Euro gibt die Jägerschaft jährlich für das Anlegen von Hecken, Teichen
oder Rückzugsflächen für Wildtiere aus. Mit weiteren unentgeltlichen Leistungen - etwa dem Bergen von verunfalltem
Wild - schonen die Jäger das Portemonnaie des Steuerzahlers.
Der DJV ist ein eingetragener Naturschutzverband und vertritt auf Bundesebene rund 300.000 Jäger. Das entspricht 82
Prozent der Jägerschaft. Als Dachverband bündelt der DJV die Interessen von den 16 Landesjagdverbänden auf
Bundesebene.
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Die Kreisgruppe informiert
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Messe „Jagd & Fischerei“ in Augsburg
Ein recht erfreuliches „erste Mal“, die Messe in Augsburg.
So richtig gemütlich, mit allen „Notwendigkeiten“ des täglichen Jägerbedarfs und informativem Rahmenprogramm. Mit
der Hoffnung dass diese Messe zur festen Einrichtung wird!
Für die Kreisgruppe Donauwörth war ganz besonders erfreulich, dass ein großer Teil der Jagdhunderassen und ihre
Führer aus unserer Region täglich vor Ort präsent waren.
Ein herzlicher Waidmannsdank.
W.K.
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Die Kreisgruppe informiert
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Jagdhunde
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Jagdgebrauchshundeverein Nordschwaben e.V.
Mit Arbeitsgruppe DK
Sitz: Donauwörth
Liebe Jägerinnen und Jäger,
wir möchten Sie gerne über das Prüfungs- und Vereinsgeschehen im 2. Halbjahr 2007 informieren.
Am 30. 9. fanden die ausgeschriebene Herbstzuchtprüfung (HZP) und Solms in den Revieren Pfaffenhofen und
Lauterbach statt. Suchenlokal war wiederum die Brauereigasstätte Pfaffenhofen (Fam. Straub). Als Suchenleiter stellte
sich unser Schatzmeister Hans Zysk zur Verfügung. Es herrschten gute Prüfungsbedingungen; es stand nicht mehr zu
viel Mais, Zwischenfruchtäcker boten Deckung und auch noch Rübenäcker. Das Wildvorkommen war gut, beim
Federwild wurden neben Fasanen sogar noch Rebhühner gefunden.
Die Hunde wurden in 2 Richtergruppen eingeteilt. Gemeldet waren 10 Hunde, geprüft wurden insgesamt 8 Hunde, von
denen leider nur 3 mit folgenden Ergebnissen bestanden haben:
HZP
Rasse
Führer
Punkte
„Eyko vom Buchwald“
„Hägar von der Ostalb“
DL
DD
Rausch Anton
Zirnig Joachim
183
182
GS
Dirsch Gabriele
I Preis
Solms
„Black Devil`s Darienne“
Vorgenannten Führern herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Bei 4 Hunden reichten die Leistungen am Wasser nicht aus; 1 Hund schnitt das Kaninchen an und musste ebenfalls
ausscheiden. Der Spruch, “am Wasser scheiden sich die Geister“, hat sich leider wieder einmal bestätigt.
Ganz besonderen Dank den Revierinhabern Josef Straub und den Gebrüdern Proeller sowie den Revierführern Wilhelm
Ganzenmüller und Hans Sailer!
Nach einem bekannt guten Essen im Suchenlokal Straub klang der Prüfungstag noch gemütlich aus.
Am 13. und 14. 10. fand eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) statt. Die Waldfächer wurden im Bereich „Osang“
des Bayer. Staatsforstbetriebes, Dienststelle Wörnitzstein, die Feld- und Wasserfächer im Revier Tapfheim geprüft. An
dieser Stelle aufrichtigen Dank an die Revierinhaber, Herrn Förster Arnnold Schindele und Herrn Werner Lippert. Als
Suchenlokal stand uns die idyllisch gelegene „Waldgaststätte Dettenhardt“ zur Verfügung.
Gemeldet und angetreten sind 4 Hunde, die in einer Richtergruppe durch H. Werner Lippert, H. Eberhardt Luick und
Hans Zysk als Richterobmann und Suchenleiter bewertet wurden.
Am 1. Prüfungstag wurden sämtl. Waldfächer geprüft. Bei herrlichem Herbstwetter hatten die Hunde ideale
Bedingungen im Wald, der noch räumige Althölzer aufwies und allen Hunden gleichmäßige Chancen gab. Dies
einerseits und gute Vorbereitung andererseits führten bei den Waldfächern wie z. B. Schweißfährte, Fuchs- und
Haarwildschleppen zu sehr guten bzw. guten Ergebnissen. Zum Schluss wurden noch Federwildschleppe und
Verlorensuchen eines Stückes Federwild im Feld geprüft.
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Jagdhunde
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Der 2. Prüfungstag begann im Feld. Mit Rübenäckern und Zwischenfrucht war noch gute Deckung vorhanden. Bei
gutem Hasenbesatz und Fasanvorkommen gab es für die Hunde mehrmals Gelegenheit, das Vorstehen bzw. den
Gehorsam am Haar- und Flugwild zu prüfen. Alle Hunde zeigten hier durchwegs sehr gute Leistungen.
Gegen Mittag wurden die Wasserfächer geprüft. 3 Hunde zeigten hier sehr gute Leistungen, 1 Hund erwies sich leider
als nicht schussfest und konnte somit die VGP nicht bestehen (er hatte aufgrund seiner bis dahin sehr guten bzw. guten
Leistungen bereits eine hohe Punktzahl erreicht).
Die „Meisterprüfung“ bestanden haben mit folgendem Ergebnis:
Rasse
Führer
Preis
Punkte
TF: „Jara vom Ulrichsquell“
„Greta vom Düsterntal“
Gr
Friedenberger Xaver
Weim. Franke Uwe
II.
II.
306
276
ÜF: „Wasko vom Stadtgraben“
DD
II.
295
Redl Roland
Suchenleiter Hans Zysk beglückwünschte die Hundeführer nicht nur zur bestandenen Meisterprüfung, sondern
wünschte noch viel Freude mit ihren firmen Hunden beim jagdlichen Einsatz.
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Jagdhunde
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Als Höhepunkt des Vereinsjahres hat sich die letzten Jahre die alljährliche Weihnachtsfeier gezeigt. Im Vereinslokal
Gasthaus Braun, Wörnitzstein, haben sich über 60 Vereinsmitglieder, Angehörige bzw. Mitwirkende am 14.12.
eingefunden. Weihnachtliche Tischgestecke, brennende Kerzen am Tisch, ein geschmückter Weihnachtsbaum und gute
Plätzchen gaben den äußeren Rahmen. Insbesondere die Mitwirkenden wie Hubert Bayer mit dem Akkordeon, Frau
Gisela Engler, die 3 besinnliche bzw. lustige Geschichten in Mundart vorlas und nicht zuletzt der stark vertretene
Jägerchor Donau-Ries unter Leitung von Dietmar Mayr schufen mit ihren Beiträgen eine besinnliche, fröhliche und, als
später gemeinsam gesungen wurde, eine lustige und gelöste Stimmung. Herzhaftes Lachen kam auf, als Herr Manfred
Herreiner mit seinem Partner Herr Bauer das Stück „Auf der Brautschau“ sangen bzw. mit viel Gestik und Mimik
vortrugen.
Der Abend war für mich als Vorsitzenden auch Anlaß, Dank zu sagen an die Mitglieder, die Vorstandschaft, den
Revierinhabern und den Helfern bei den Prüfungen. Der JGV Nordschwaben hat sich gefreut, dass wiederum der 1.
Vorsitzende der BJV-Kreisgruppe, Herr. Waldemar Kalchgruber als auch der Hegeringleiter für Donauwörth, Herr Hans
Stengel, jeweils mit Gattin, unter den Anwesenden waren.
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Jagdhunde
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Jagdhunde
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Ausblick für 2008
Am 14.03 ist die Jahreshauptversammlung mit Rechenschaftsbericht und Aktivitäten für 2008.
Insbesonders möchten wir auf den Impftermin für Hunde
hinweisen, der am 11.04. ab 19.00 Uhr beim Gasthaus Braun
in Wörnitzstein stattfindet. Auch Nichtmitglieder sind hier
mit ihren Hunden herzlich willkommen.
Einen besonderen Hinweis gebe ich auf den Vortrag am Freitag, 9.5., wo ab 20.00 Uhr im Vereinslokal Braun Herr
Karl Walch, Redakteur „Jagdgebrauchshund“, über den „Einsatz von Stöberhunden bei Drückjagden“ referiert. Es
würde uns freuen, wenn sich die Jägerschaft zahlreich für dieses aktuelle Thema interessieren würde.
Der Eintritt ist selbstverständlich frei.
Xaver Friedenberger
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Jagdhunde
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Veranstaltungskalender
*** 2 0 0 8 ***
Monatlicher Vereinsabend, in der Regel jeden 2. Freitag des Monats,
im Vereinslokal: „ Gasthaus BRAUN “,
Graf-Hartmann-Str. 4, 86609 Wörnitzstein. Tel.: 0906 / 5641
11. Januar
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
Unterricht:Interne Richterbesrechung für Vereinsmitglieder.
Referent: Herr Hans Zysk
08. Februar
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
Filmvorführungen:
„Wildbretgewinnung und Verwertung“
„Jagdunfälle mit Waffen - Untersuchungen und Verhütung“
Referent: Herr Werner Lippert
14. März
20.00 Uhr
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2008
11. April
ab
20.00 Uhr
19.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
„ Jahresimpftermin für Hunde “
Anschließend: „Akuelles vom Tierarzt mit anschließender Diskussion“
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09. Mai
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
Vortrag: „Einsatz von Stöberhunden bei Drückjagden“
Referent: Herr Karl Walch, Redakteur „Jagdgebrauchshund“
13. Juni
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
11. Juli
14.30 Uhr
Stadt Neuburg a.d. Donau
Stadtführung / Besichtigung
Führer: Herr Otto Heinrich,
mit anschließender Einkehr
*** August
***
12. September
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
10. Oktober
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
14. November
20.00 Uhr
Monatlicher Vereinsabend
12. Dezember
19.30 Uhr
Vorweihnachtlicher Vereinsabend
S O M M E R P A U S E
***
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Jagdhunde
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P r ü f u n g s t e r m i n e 2008
Sehr geehrtes Mitglied
Die Prüfungsprogramme für die entsprechenden Verbandsprüfungen
werden nur an die teilnehmenden Hundeführer, Verbandsrichter und das Funktionspersonal versandt.
Interessierte Mitglieder erhalten jederzeit entsprechende telefonische Auskunft durch die Vorstandschaft.
18.
März
Nennschluss zur Bringtreue-Prüfung (Btr)
- Prüfung beschränkt auf 8 Hunde, Nenngeld: Mitglieder: 25.00 EURO, Nichtmitglieder:35.00 EURO,
- Abhaltung der Prüfung: Bei mindestens 3 Nennungen.
29.
März
Bringtreue-Prüfung (Btr)
15.
April
Nennschluss zur Verbands-Jugend-Prüfung (VJP) / DERBY
- Prüfung beschränkt auf 8 Hunde, Nenngeld: Mitglieder: 60.00 EURO, Nichtmitglieder: 80.00 EURO,
01.
Mai
Verbands-Jugend-Prüfung (VJP) / DERBY,
08.
Juni
Nennschluss zur Verbands Schweiß-Prüfung (VSwP) 20 und 40 Std.-Fährte
- Kopie über Laut-Nachweis ist der Anmeldung zwingend beizulegen, sonst keine Zulassung !!!
- Prüfung beschränkt auf 6 Hunde, Nenngeld: Mitglieder: 90.00 EURO, Nichtmitglieder: 110.00 EURO,
- Alter: Hund muss am Prüfungstage mind. 24 Monate alt sein, - Fährten werden mit Rehwildschweiß getupft,
22.
Juni
Verbands-Schweiß-Prüfung (VSwP) 20 / 40 Std.-Fährte
14.
September
Nennschluss zur Verbands-Herbst-Zucht-Prüfung (HZP) / SOLMS / AZP
- Prüfung beschränkt auf 8 Hunde, Nenngeld: Mitglieder: 80.00EURO, Nichtmitglieder: 100.00 EURO,
28.
September
Verbands-Herbst-Zucht-Prüfung (HZP) / SOLMS / AZP,
28.
September
Nennschluss zur Verbands-Gebrauchs-Prüfung (VGP) Tag- und Übernachtfährte
Nennschluss zur Verbands-Prüfung nach dem Schuss (VPS) Übernachtfährte
- Prüfung beschränkt auf 4 Hunde insgesamt, - Mindestteilnahme: 3 Hunde,
- Nenngeld - VGP: Mitglieder: 90.00 EURO, Nichtmitglieder: 110.00 EURO,
- Nenngeld - VPS: Mitglieder: 80.00 EURO, Nichtmitglieder: 100.00 EURO,
- Totverweiser / Totverbeller: 10.00 EURO --- wird bei Bestehen zurückerstattet
- Fährte: Rehwildschweiß, getupft, Stöbern: im Wald,
11./12. Oktober
Verbands-Gebrauchs-Prüfung (VGP) TF/ÜF,
Verbands-Prüfung nach dem Schuss (VPS) ÜF.
Möglichkeit zur Ablegung der Bringtreueprüfung, nur für teilnehmende VGP/VPS-Hunde.
Zusätzlich: Nennformular / Nenngeld - siehe Ausschreibung Bringtreueprüfung.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-..-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Alle Prüfungsnennungen sind mit Formblatt 1 ( Version 2006-2 ) bzw. Deutsch Kurzhaar an den Schatzmeister
(in Ausnahmefällen an den 1.Vorsitzenden) bei Einzahlung des Nenngeldes auf das Vereinskonto.
Nennungen ohne gleichzeitiger Einzahlung sind ungültig. (Anschriften / Bankverbindung - siehe Fußleiste).
*****
Nennformulare sind mit Schreibmaschine /PC auszufüllen.
*****
Für alle vorgenannten Prüfungen gelten die „Allgemeinen Prüfungsbedingungen“
( siehe Anlage bzw. Veröffentlichung im „Jagdgebrauchshund“, Ausgabe 12/2006 )
***** Für Nachmeldungen ist eine Bearbeitungsgebühr von:
10.00 EURO zu entrichten. *****
============================================================================================
Um die Vorbereitungslehrgänge für: VJP, HZP, VGP / VPS,
entsprechend planen und durchführen zu können, geben Interessenten mindestens 8-10 Wochen vor jeder Prüfung „ LAUT “.
Anmeldungen zu den Vorbereitungslehrgängen an den Ausbildungsleiter:
oder:
Lippert Werner, Am Schorenweg 6, 86660 Tapfheim, Tel.: 09070 / 1396
Friedenberger Xaver, Dillinger Str. 28, 86660 Donaumünster, Tel.: 09070 / 303
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Fördert Getreidefütterung den Verbiss?
Der heutige Beitrag ist erst der Einstieg in die Problematik der falschen Fütterung und wird in weiteren Schriften bzw.
Vorträgen in unserer Kreisgruppe 2008 vertieft.
Zum Einstieg (und zum Nachdenken) ein paar Fakten:
•
Rehwild deckt seinen Nahrungsbedarf von Oktober bis April zu 75 % - 80 % aus seiner natürlichen Umwelt.
Die restlichen 20 % - 25% sollten wildgerecht und in richtiger Zusammensetzung ergänzt werden.
•
Fütterungsfehler führen direkt zu Verbissschäden.
Bei Getreidefütterung im Fütterungsautomat mit Mais, Hafer, Erbse, Gerste usw. kommt es zu einem
Überschuss an Phosphor und einem Mangel an Kalzium (T1) wobei der Kalziummangel sofort durch Verbiss
ausgeglichen wird.
In Versuchsrevieren ist nachgewiesen, dass bei reiner Heu- und Getreidefütterung um bis zu 300 % (!!) mehr
Verbissgehölz aufgenommen worden ist als mit Äsungsergänzungsfutter.
•
Rehe verdauen das Getreide nur zu etwa 30 %, speziell bearbeitetes Ergänzungsfutter hingegen bis zu 75 %.
•
Mit richtigem Äsungsergänzungsfutter können also
Wildbretgewichte um ca. 30 % - 40 % erhöht werden.
Verbissschäden
wesentlich
reduziert
werden,
Eiweiß – Stärke - Verhältnis
Ein dem Rehwild gerechtes Wildfutter soll ein entsprechendes Eiweiß – Stärke – Verhältnis von ca. 1:4 bis 1:5
aufweisen (nach Stubbe 1:6 bis 1:8).
AFS – Futter (Alleinfutter für Schalenwild von Waldburg-Zeil)
Hier handelt es sich um eine Silage mit Silomais Rotklee, Wiesenheu, Stroh, Karotten, Apfeltrester und Biertreber.
(Näheres unter www.AFS-Zeil.de)
Nur aus den paar vorgenannten Punkten ersehen sie, wie komplex die Betrachtung Rehwildfütterung ist. Bei meinen
Vorgesprächen mit Herrn Immekus, Herr Dr. Bauer und dem Forst Waldburg-Zeil wurde ich bei meiner Annahme
bestätigt, dass mit vorgenannten Herren ein Kreisgruppeneigenes Ernährungsforum zu veranstalten ist, das spätestens
im September dieses Jahres zu terminieren ist.
W.K.
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Infofahrt zu Herrn Immekus
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Aus den Hegegemeinschaften
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Verabschiedung von Georg Schmid
Den Donauwörther Jagdhornbläsern war es eine große Ehre, die Veranstaltung zur Verabschiedung von
Innenstaatssekretär Georg Schmid zu umrahmen. Im Rahmen eines Festaktes im Eurocopter-Werk in Donauwörth hielt
stellv. Landrat Franz Oppel die Laudatio. Nach Ansprachen von Herrn Schätzl (Vorsitzender der Blaulichtrunde) und
Eurocopter-Direktor Friedrich Hormel trat die Hauptperson ans Rednerpult. Georg Schmid verabschiedete sich von den
Blaulichtorganisationen wie z. B. den Führungskräften der Feuerwehr im Landkreis, den Leitern aller
Polizeiinspektionen im Landkreis, den Vertretern des Rettungsdienstes vom Roten Kreuz und den Johannnitern, der
Wasserwacht und THW, sowie der Bundeswehr und den Vertretern des Landratsamtes.
Auch wir Jäger bedankten uns bei Herrn Georg Schmid für sein Wirken, das er uns in seiner Funktion im
Innenministerium entgegen gebracht hat.
Herr Georg Schmid versprach uns, dass er auch in seiner neuen Funktion die Belange der Jäger vertreten wird. Er war
der Meinung, dass er jetzt sogar auch in anderen Angelegenheiten in den Ministerien Einblick haben wird.
H.S.
Exkursion der Arbeitsgemeinschaft
Mertinger Ried – Lauterbacher Ruten
am 09.09.2007
Die Satzung des eingetragenen Vereins können
bei Herrn Albert Reiner in Mertingen
angefordert werden.
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“100 Jahre Deutsch - Langhaar”
Ein besonderes Jubiläum und eine besondere Veranstaltung zum 100-jährigen - und das alles zu Ehren einer unserer
ältesten Jagdhunderassen. Mit dabei neben Zuchtwart Rudolf Bauer auch einige Langhaarführer aus der Kreisgruppe.
Auf Schwarzwildjagd
mit Oliver Christa vom Bayerischen Rundfunk
Immer wieder greift der Reporter des Bayerischen Rundfunks, Oliver Christa, Themen aus unserer Natur und hier auch
immer wieder aus unserer Jagd auf, wie in der vorliegenden Reportage es sich um die Problematik mit den Schäden und
der nicht leichten Schwarzwildbejagung geht.
Hautnah am Geschehen und mittendrin in der Dickung Oliver Christa. (Im Revier von Georg Lang)
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W.K.
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LANDRATSAMT
DONAU-RIES
PFLEGSTRASSE 2
86609 DONAUWÖRTH
TELEFON (0906) 74-0
LANDRATSAMT DONAU-RIES - 86607 DONAUWÖRTH
Herrn
Öffnungszeiten:
W. Kalchgruber
Montag - Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden wird um
Terminvereinbarung gebeten
Bearbeiter:
Zimmernummer:
Durchwahl:
Telefax:
E-mail:
Gertrud Volk
Haus C 056
(09 06) 74-325...
(09 06) 74-323-...
[email protected]
Donauwörth,25.02.2008
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 882/2004;
Untersuchungsgebühren für Wildschweine
Gesch.-Nr. (Bitte bei Antwort angeben):
301-562-1
Sehr geehrter Herr Kalchgruber,
bezugnehmend auf das mit Ihnen am 23.1.2008 geführte Telefongespräch wird folgendes mitgeteilt:
„Durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes wurde die
Fleischhygieneüberwachung ab 1.1.2008 verstaatlicht. Die Fleischhygienegebühren werden daher ab dem 1. Januar
2008 nicht mehr auf der Grundlage kommunaler Satzungen, sondern nach dem Kostenverzeichnis erhoben. Zum
1.1.2008 sind somit die kostenrechtlichen Vorgaben der Verordnung Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz umzusetzen. Neben den Gebühren
werden künftig keine weiteren Auslagen mehr erhoben.“
Für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen werden ab 1.1.2008
7,50 € eingehoben. Diese Gebühr beinhaltet somit auch die Wegstreckengebühren.
Mit freundlichen Grüßen
G. Volk
Konten der Kreiskasse:
Sparkasse Donauwörth
Raiba-Voba Donauwörth eG
Sparkasse Nördlingen
Raiba-Voba Ries eG
28
Kto. 190 003 400
Kto. 3 070 000
Kto.
101 220
Kto. 2 410 702
BLZ 722 501 60
BLZ 722 901 00
BLZ 722 500 00
BLZ 720 693 29
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Strahlenbelastung / Testverfahren
Die bisherigen Auswertungen aller Bq-Proben der letzten Jahre liegen deutlich unter dem Grenzbereich von 600 Bq.
Einige wenige Proben im Grenzbereich unserer Kreisgruppe beim Schwarzwild ergaben einen Wert über 600 Bq. Bei
Rehwild kann die Belastung auf Grund der vorliegenden Ergebnisse als vollkommen unbedeutend gewertet werden.
Über 90% aller Ergebnisse lieferte das Forstamt Kaisheim, die bereits seit 1986 beproben. Dies sollte für uns alle
äußerst beruhigend sein, da dies auch in den nächsten Jahren wie im bisherigen Umfang weiterhin durchgeführt wird.
Allein hieraus ist eine repräsentative Aussage über einen Großteil des Altlandkreises möglich.
Somit befindet sich die Kreisgruppe Donauwörth weiter „auf einer Insel der Seeligen“, denn nur wenige Kilometer
außerhalb unseres Donau-Ries-Kreises (Richtung Aichach und ins fränkische) werden bereits zum Teil sehr hohe Werte
festgestellt. Um dennoch unserer Produktverantwortung gerecht zu werden und abzusichern, sollten wir in jedem Fall
stichpunktartig weitere Kontrolluntersuchungen durchführen lassen, ganz besonders an den bekannten
Landkreisgrenzen.
Hr. FD Bernauer vom Forstamt Kaisheim hat uns freundlicherweise angeboten, Beprobungen in einem begrenzten
Umfang zu einem Unkostenbeitrag von 13,- EURO durchzuführen. Die Proben sind mit einem Gewicht von 0,5 Kg
Wildbret aus dem Muskelbereich (Gulaschgröße) ungefroren abzugeben.
Die Terminabsprache ist mit Frau Schnitzler, T.: 09099 / 96980, Forstamt Kaisheim vorzunehmen.
Sollte es nun vorkommen, dass tatsächlich ein höherer Belastungswert als 600Bq registriert wird, ist die Probe
(nunmehr mind. 10 Std. gefroren) einer vom Bayrischen Umweltministerium bestätigten Untersuchungsstelle
zuzuleiten. Diese sind in unserem Bereich: Schleißheim, Kulmbach oder Amberg
Anschrift Amberg: BJV - Radiocäsium Messstation, Schlachthof Amberg, Schlachthausstraße 55, 92224 Amberg
Telefon Dr. Baumer: 09621 / 81625
Wird der überhöhte Wert bestätigt, erhalten Sie von Amberg gleichzeitig die erforderlichen Antragsformulare (auch von
BJV - Geschäftsstelle oder vom Vorstand der Kreisgruppe erhältlich) um eine Entschädigung zu beantragen. Zur Zeit
beträgt diese für einen Frischling: 100,-EURO pauschal, ab einem Überläufer: 200,- EURO pauschal. Voraussetzung
hierfür ist allerdings:
•
Vorlage einer Bestätigung der Entsorgungsstelle
•
Ausgefüllter Antrag
•
Messergebnis von bestätigter Prüfstelle
Ich hoffe allerdings, dass wir dieses Antragsformular nie oder nur selten brauchen werden und dass unsere
Wildbretkunden wieder vollstes Vertrauen in uns setzen. Für die weitere Schwarzwildbejagung wünschen wir weiterhin
viel Freude und Erfolg.
W.K.
Gelesen im Internet, eingestellt von Jagdgegnern:
„Sogar Frischlinge müssen bereits für Nachwuchs sorgen,
um das Schwarzwild in unserem Land zu erhalten“ (!!)
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Aufbruchessen
Eine gute Idee von Werner Sailer
- in jedem Fall nachahmenswert •
Gutes preiswertes Essen
•
Grund für ein nettes Treffen
•
Gute Stimmung – und natürlich viel „jagen“
Waidmannsdank
W.K.
Traditionelle Treib- und Drückjagd
in Mertingen
Wiederrum eine bunte Strecke, wie auf dem Bild
ersichtlich, ein bestens organisierter und harmonischer Jagdtag und wie man hier sieht ist man vor
Schwarzwildüberraschungen nicht mehr sicher.
W.K.
Ausgleichsflächen
Ausgleichflächen des Straßenbauamtes können in
Absprache mit dem Revierinhaber zum Vorteil unserer
Kreaturen “sinnvoll” gepflegt werden, so die Aussage der
zuständigen
Beamtin,
Frau
Kuhn,
bei
einer
Ortsbesichtigung in Flotzheim bei Andreas Ferber.
W.K.
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Anodazumal…
…die Jagdhütte auf der Lech-Westseite des Rainer
Stadtwaldes, erbaut von Adolf Grueber 1948, steht
heute noch und wird dieses Jahr zum 60igsten
Jubiläum nach Renovierungsarbeiten mit einem
„Jägerfrühschoppen“ feierlich eingeweiht.
W.K.
Wichtiger Hinweis
- das nächste Vegetationsgutachten kommt bestimmt Bleibt bitte mit Euren Jagdgenossen, dem Forstbeamten vor Ort, im Gespräch, organisiert
mit den Betreffenden einen Waldbegang, um auch Zwischenergebnisse bereits im
Vorfeld zu diskutieren.
Nur dort können Ergebnisse erkannt und diskutiert und wenn notwendig, gelöst werden.
W.K.
Für Sie gelesen
Auf Grund eines Leserbriefes, dass doch in den Stadtwäldern rund um Wertingen auch Rücksicht auf´s Wild genommen
wird, kam postwendend ein Kommentar des Grünen-Stadtrates Ludwig Klingler (veröffentlicht in der Wertinger
Zeitung vom 14.11.07 als „Stadtratsplitter“):
Klingler meinte, es seien zu viele Tiere im Wald und man möge nach Herzenslust wandern und
joggen, um den Stress zu erhöhen und um dadurch die Fruchtbarkeitsrate der Tiere zu senken.“(!!)
Herr Christoph Kunad hat in einem Lesebrief in sachlichem Ton geantwortet: woher er dabei die Nerven hatte, dabei so
sachlich zu bleiben, bleibt mir für immer ein Rätsel.
W.K.
Zum Nachdenken
Die ideologisch wohlhabende Gesellschaft ist kälter gegenüber der frei lebenden Tierwelt, bei eigenen
Haustieren dagegen geradezu hysterisch sensibel.
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Interessantes aus dem Schwarzbuch 2007
Bitte ganz lesen!
Problembär ,,Bruno“ und die Steuerzahler
Groß war im letzten Jahr die Aufregung um den Braunbären ,,JJ1“ vom Volksmund ,,Bruno“ genannt. Das Tier war
zunächst in Bayern ,,herzlich willkommen“, missbrauchte jedoch bekanntlich zunehmend die im Freistaat gewährte
Gastfreundschaft.
Trotz des Einsatzes eines finnischen Spezialisten-Teams, das den Auftrag hatte ,,JJ1“ aufzuspüren, konnte der schlaue
Bär bekanntlich nicht lebend gefangen werden. Die entsprechenden, wochenlangen Bemühungen und
Betäubungsversuche waren zwar vergeblich, aber nicht umsonst zu haben. Der Einsatz der finnischen Spezialisten
kostete rund 32.500 Euro.
Die mit Bruno gemachten Erfahrungen und sicher auch der Imageschaden des verantwortlichen Ministers lösten danach
einigen Aktionismus im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aus. Beispielsweise wurde
die Steuerungsgruppe ,,Wildtier-Management/Große Beutegreifer“ eingerichtet. Umgehend wurde der ManagementPlan ,,Braunbären in Bayern – Stufe 1“ mit dem Ziel erarbeitet ,,in unserer heutigen Kulturlandschaft ein konfliktfreies
Miteinander von Mensch und Bär“ zu ermöglichen. Sollte künftig ein Bär auftauchen, gibt es laut Management-Plan
abgestufte Bewertungsanweisungen.
Beispielsweise sei es ungefährlich, wenn sich der Bär bei Sichtung nur aufrichte. Als kritisch sei einzustufen, wenn
der Bär dem Menschen in Sichtweite folge. Als ,,sehr gefährlich“ bewertet es der Management-Plan, wenn der Bär
einen Menschen getötet oder schwer verletzt habe.
Die mit Bruno gemachten Erfahrungen sorgten auch für neue Arbeitsplätze im Ministerium. Es wurden zwei neue
Stellen für sogenannte ,,Bärenbeauftragte“ geschaffen. Gut bezahlt durch die Einstufung im höheren Dienst wurden die
Fachbeamten bei der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden und beim Landesamt für Umwelt angestellt. Als
Spezialisten des Natur- und Artenschutzes umfasst das Aufgabenfeld der ,,Bärenbeauftragten“ vor allem Tätigkeiten im
Wildtier-Management. Aufgaben der ,,Bärenbeauftragten“ sind jedoch in konkreten Problemfällen auch das intensive
Monitorring eines zuwandernden Bärens, die Information und Beratung vor Ort, die Schadensbegutachtung sowie die
Integration in die österreichische Bären-Eingreif-Truppe.
Dabei stellt sich für den Bund der Steuerzahler die Frage, ob die Schaffung weiterer Stellen im höheren Dienst
zwingend notwendig war, nach dem vor Ort bestens geschultes und kompetentes Personal in den Bereichen der
Bayerischen Staatsforsten und unter den Bayerischen Berufsjägern vorhanden gewesen wäre. ,,JJ1“ bleibt immerhin
posthum das Verdienst die Schaffung eines modernen ,,Bären-Managements“ in Bayern, initiiert zu haben. Mit dem
Verhaltenskodex, wie künftig Mensch und Bär den Umgang miteinander lernen können, hat er uns einen letzten
,,Bärendienst“ erwiesen.
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Landesjagdverband Bayern e.V. beteiligt sich an
den Untersuchungen zur Blauzungenkrankheit
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung die Wiederkäuer betrifft. Der Virus befällt vor
allem Rinder, Schafe und Ziegen. Die Seuche ist anzeigepflichtig, jedoch auf den Menschen nicht übertragbar.
Besonders betroffen sind bisher die südlichen Regionen Europas. Eine Übertragung auf Wild konnte bisher nicht
festgestellt werden. Trotzdem wurde der Landesjagdverband Bayern e.V. vom Tiergesundheitsdienst Grub (TGD)
gebeten, sich an den Probenentnahmen zu beteiligen. Dieser Bitte wird der Landesjagdverband gerne entsprechen und
über die Landesjagdschule in Wunsiedel sowie das dortige Lehr- und Forschungsrevier die entsprechenden Proben
entnehmen. Mit Hilfe dieser Untersuchungen können weiterführende Erkenntnisse über diese bislang relativ
unerforschte Krankheit erlangt werden. Aus diesem Grund bitten wir die Kreisgruppen und Jägervereine des
Landesjagdverbandes Bayern e.V. ebenfalls an der Probenentnahme mitzuwirken. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen
nicht.
Amtlich festgestellte Tollwutfälle bei Tieren in der
Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 einschl. Beitrittsgebiet)
Jahr
Fuchs
%
Rehe
%
sonst. Wild
%
insges. Wild
%
Gesamt Wild- und
Haustiere
2007
0
0
0
0
1
100
1
100
1
2005
39
66
2
3
17
29
58
98
59
1994
1.033
76
43
3
56
4
1.132
83
1359
1985
4.955
74
350
5
388
6
5.693
84
6.745
Wildunfallbestätigungen
Für Wildunfallbestätigungen und für meist nächtliche Fahrten mit Wildkörperbeseitigung wird von den Versicherungsträgern eine Gebühr für den Revierinhaber
akzeptiert.
In der letzten Vorstandschaftssitzung wurde deshalb beschlossen, als Empfehlung für den
oben genannten Aufwand 15 € vom Unfallverursacher zu verlangen.
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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Wussten Sie schon, dass…
… der Waschbär zunehmend Bayern erobert?
So hat sich die Zahl der erlegten Waschbären gegenüber dem Vorjahr von 317 auf 625 nahezu verdoppelt. Im
Hauptverbreitungsgebiet Hessen beträgt die aktuelle Strecke 7.853 Stück. Der Waschbär ist ein Vertreter der Kleinbären
und stammt ursprünglich aus Nordamerika. Auf offizielle Anweisung des damaligen Preußischen Landesjagdamtes
wurde 1934 zur “Bereicherung der heimischen Tierwelt” das erste Waschbärpärchen ausgesetzt. Mitte des letzten
Jahrhunderts gelangten weitere Tiere aus Pelztierfarmen in die Freiheit. Insbesondere in den letzten 30 Jahren hat sich
der Waschbär ausgehend von Hessen und Brandenburg in alle Bundesländer rasch ausgebreitet. Der Waschbär ist ein
überwiegend nachtaktiver Allesfresser, der bevorzugt Insekten, Mäuse, Vogeleier, Fische, Krebse, Schnecken,
Amphibien, Beeren und Früchte frisst. Er ist kein schneller Jäger, aber ein geduldiger Sammler. Ausgesprochen
hilfreich ist ihm dabei sein hervorragender Tastsinn. Die Vorderbranten benutzt er häufig als Hände. Waschbären sind
sehr anpassungsfähig und neigen wie keine andere Wildart zur Verstädterung. Sie können auch erhebliche Schäden an
Obstkulturen und Gebäuden verursachen. Bisher gibt es jedoch keinen Nachweis eines ernsthaften Einflusses des
Waschbären auf die Bestände der heimischen Tierarten. Die Bejagung erfolgt überwiegend mit der Kastenfalle oder
durch Ansitz an der Kirrung.
… fast alle bayerischen Wälder PEFC zertifiziert sind?
Die deutsche Forstwirtschaft dokumentiert mit PEFC ihre nachhaltige Waldbewirtschaftung durch ein weltweit
anerkanntes Zertifikat. PEFC steht für Paneuropäische Forstzertifizierung (Programme for the Endorsement of Forest
Certification Schemes). Das Ökosystem Wald ist ein Wirkungsgeflecht, in dem jeder Eingriff mehr als eine Folge hat.
Ebenso vielfältig sind deshalb auch die Aufgaben von PEFC. Ziel ist die Dokumentation und Verbesserung nachhaltiger
Waldbewirtschaftung mit Standards, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigen. Gleichzeitig
ist PEFC ein wirksames Marketinginstrument für das Image der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner - gerade in
Zeiten, in denen der nachwachsende Rohstoff Holz im Zentrum steigender Nachfrage steht. PEFC ist eine
gemeinnützige, regierungsunabhängige Organisation und bietet ein Logo für nachhaltige Waldbewirtschaftung und die
nach der Ernte daraus hergestellten Holzprodukte. Inzwischen sind über drei Viertel der bayerischen Waldfläche nach
PEFC ausgezeichnet.
… die Jagd Einfluss auf die Vergabe des Zertifikats an die Waldbesitzer hat?
Die PEFC-Standards verlangen in Punkt 4 die “Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen
Vielfalt in unseren Wäldern. Mischbestände mit standortsgerechten Baumarten sollen erhalten bzw. ausgebaut werden.
Ein hinreichender Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften ist anzustreben. Die Naturverjüngung hat
Vorrang gegenüber Saat und Pflanzung.” Punkt 4.11 erläutert dazu, dass “angepasste Wildbestände die
Grundvoraussetzung für naturnahe Wildbestände sind:” Im Rahmen seiner Möglichkeiten muss der einzelne
Waldbesitzer auf angepasste Wildbestände hinwirken, zum Beispiel indem er in der Versammlung der
Jagdgenossenschaft für einen erforderlichen Schalenwildabschuss oder eine entsprechende Ausgestaltung des
Jagdpachtvertrages eintritt. Führen überhöhte Wildbestände zum Beispiel zu einer Artenverarmung der Wälder, so
verstößt dies gegen die Leitlinien von PEFC. Bleibt der Waldbesitzer untätig, so hat er mit Sanktionen zu rechnen, bis
hin zum Verlust des Zertifikats.
… der Jagdausübungsberechtigte keinen Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand hat?
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.12.2006) ist auch die Bezugnahme im Jagdpachtvertrag auf die
Abschussregelung keine Zusicherung eines bestimmten Wildbestandes. Ein Mangel im Pachtvertrag käme nach Ansicht
des Gerichts allenfalls in Betracht, sofern die Jagdgenossenschaft dem anpachtenden Jäger einen bestimmten Bestand
nebst Bejagbarkeit zugesichert hätte. Im entschiedenen Fall wurde in der Ausschreibung auf den dreijährigen
Abschussplan die zurückliegende Jagdjahre mit einem festgesetzten Abschuss einer bestimmten Stückzahl Rehwild
Bezug genommen. Das Gericht sah darin nicht eine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft mit allen Folgen ihres
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Fehlens. Unabhängig davon wäre im konkreten Fall die Zusicherung eines bestimmten Rehwildbestandes bereits an § 1
Abs. 1 des Pachtvertrages gescheitert. Wird dort ausdrücklich klargestellt (wie auch im Muster des BBV-Jagdpachtvertrages), dass eine Haftung für die Ergiebigkeit der Jagd nicht in Betracht kommt, fehlt jeder Anhalt für die konkludente - Zusicherung eines bestimmten Rehwildbestandes.
… es zahlreiche Wildseuchen gibt?
Eine abschließende gesetzliche Definition des Begriffs der Wildseuche gibt es nicht. Letztlich kommt als Wildseuche
jede übertragbare Wildkrankheit in Betracht, die auf natürlichem Wege eine seuchenhafte Verbreitung annimmt. Somit
zählen zu den Wildseuchen: Tollwut, Milzbrand, Wild- und Rinderseuche, Maul- und Klauenseuche, Schweinepest,
Geflügelcholera, Hühnerpest, Kreuzlähme des Rotwildes sowie andere Wildkrankheiten, sofern diese seuchenartigen
Umfang angenommen haben.
Der Schutz des Wildes vor Wildseuchen ist eine der zentralen Aufgaben des Jagdschutzes. Beim Auftreten einer
Wildseuche, auch wenn nur vereinzelt oder bei Verdacht, hat der Revierinhaber die gesetzliche Pflicht, diese
unverzüglich der unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Die Jagdbehörde erlässt im Einvernehmen mit dem Amtstierarzt
Anweisungen zur Bekämpfung. Korrekterweise unterrichtet der Revierinhaber auch die Gemeindeverwaltung, den
Jagdvorsteher des Gemeinschaftsjagdreviers bzw. den Eigentümer des Eigenjagdreviers, die Reviernachbarn und den
Vorsitzenden der Hegegemeinschaft.
Die gravierendste Wildseuche war in der Vergangenheit die Tollwut (Wildtollwut), die durch Auslegen von Impfködern
stark zurückgedrängt werden konnte. Träger der Tollwut sich hauptsächlich Fuchs, Dachs, Marder, Marderhund und der
Hund. Bei Auftreten der Krankheit ist zusätzlich die Tollwut-Verordnung zu beachten.
… ein Überjagen von Jagdhunden in den Bereich angrenzender Reviere im Wege der Unterlassungsklage
gerichtlich abgewehrt werden kann?
Das Amtsgericht Bückeburg (Urteil vom 11.01.2000) argumentiert, dass aus § 823 i. V. m. § 1004 BGB sich ein
derartiger Unterlassungsanspruch ergeben kann, wenn das Jagdrecht des Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers
verletzt worden ist, ohne dass diese Verletzung hinzunehmen gewesen wäre. Revierinhaber müssen das Betreten
fremder Jäger und das Mitsichführen derer Jagdhunde nur unter besonderen, sehr eng auszulegenden, Voraussetzungen
hinnehmen. Schusswaffen dürfen beispielsweise lediglich entladen und in einem Zustand mitgeführt werden, der ein
sofortiges Laden nicht zulässt. Hieraus lässt sich unschwer ableiten, dass jegliche Abweichung von diesen
Verhaltensvorschriften, welche das Jagdrecht selber aufstellt, zu einer nicht hinzunehmenden Störung des Jagdrechts
der jeweiligen Revierinhaber führt. Dagegen lässt sich auch nicht damit argumentieren, dass im Falle von
Bewegungsjagden es in Einzelfällen vorkommen mag, dass ein Hund - die ihm nicht bekannte und sichtbare - Grenze
des Reviers überschreitet und damit “überjagt”. Derartiges ist zwar nie vollständig auszuschließen und mag, wenn das
Überjagen lediglich einige Meter und unter Aufsicht des jeweiligen Hundeführers, der korrigierend einzugreifen in der
Lage und bereit ist, geschieht, hinzunehmen sein. Wenn jedoch, wie im entschiedenen Fall, Hunde nachweislich völlig
ohne Aufsicht sind und dementsprechend durch Hundeführer nicht gehindert werden, die Grenze des Reviers zu
überschreiten und in das Nachbarrevier vorzudringen, liegt ein nicht hinnehmbares Verhalten vor, das gerichtlich auch
für die Zukunft untersagt werden kann.
Diese Meinung vertritt jetzt auch das Amtsgericht Bad Hersfeld in seinem Urteil vom 02.05.2006.
Da es keine rechtlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Mindestabstände zu Nachbarrevieren bei der Durchführung von
Bewegungsjagden, gibt, und ab wann konkret ein überjagender Hund das Jagdausübungsrecht des Reviernachbarn
verletzt, liegt die Beurteilung des Überjagens weiterhin im Ermessen der Gerichte. Im Sinne eines guten
nachbarschaftlichen Verhältnisses sollten Bewegungsjagden deshalb am besten gemeinsam durchgeführt und im
Vorfeld besprochen werden. Gerade beim Schwarzwild sind revierübergreifende Bewegungsjagden eine wichtige
Jagdmethode zur Regulierung der Bestände.
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…Futtererbsen sind keine Gartenerbsen
Landgericht Trier entscheidet auf Wildschadenersatz
Futtererbsen sind keine Gartenerbsen. Mit dieser Erkenntnis gestand das Landgericht Trier im August diesen Jahres
einem Landwirt Wildschadenersatz für Futtererbsen zu. Gemäß § 32 Bundesjagdgesetz muss Wildschaden, der an
Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, nicht ersetzt werden, wenn die Herstellung von üblichen
Schutzvorrichtungen unterblieben ist. Über die Einstufung von Futtererbsen als einzäunungspflichtiges Gartengewächs
oder nicht einzäunungspflichtiges Feldgewächs wurde in der Vergangenheit heftig diskutiert, wobei verschiedene
Landgerichte zu verschiedenen Auslegungen kamen. Diese Unsicherheit für die beteiligten Landwirte und
wildschadensersatzpflichtigen Jagdgenossenschaften bzw. Jagdpächter dürfte nun durch das Urteil des Landgerichtes
Trier beigelegt sein.
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Bayernweites Treffen
Jungjägerausbildungsleiter
und Kreisvorsitzende
Kundige Person
Eine dritte und vorläufig letztmalige Schulung zur
„Kundigen Person“ wurde am 20.09. in der
Waldgaststätte Eisbrunn durch die KG mit Herrn
Dr. Kellner durchgeführt.
Werden über den momentanen Sachstand hinaus
durch die EU noch weitere Auflagen angeordnet, so
werden wir diese bei Versammlungen, über unsere
Homepage bzw. Mitteilungsblatt an unsere
Mitglieder bekannt geben.
In der Kreisgruppe sind bis dato ca. 300 Jäger
geschult.
W.K.
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Aus den Hegegemeinschaften
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Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für
Jagdgenossenschaften im Landkreis Donau-Ries.
Zahlreiche Vertreter der Jagdvorstandschaften, Kreisgruppenvorsitzende und Hegegemeinschaftsleiter konnte der
Vorsitzende Johann Regele im vollen Saal des Gasthauses „Zur Wallfahrt“ in Wemding willkommen heißen. In ihren
Grußworten betonten die Gäste MdL Helmut Guckert ebenso wie Landrat Stefan Rößle die Notwendigkeit des guten
Zusammenwirkens Jagdgenosse und Jäger um die vielseitigen Aufgaben gemeinsam zu lösen.
Um einige Probleme aufzuzeigen, stellte Helmut Jaumann, Schwarzwildberater für Schwaben die
Schwarzwildbejagung aus der Sicht der Jägerschaft dar und wie kann die Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft
dabei intensiviert werden.
Ein weiteres Referat, Biogasanlagen und Silomais, bestritt LD Karl-Heinz Epple vom ALF Mindelheim, in dem er
auch die Auswirkungen auf die Jagd aufzeigte.
Im letzten Vortrag zog Waldemar Kalchgruber, Vorsitzender der KG Donauwörth, ein Fazit der 5 Vorträge vom
Landesjägertag im Amberg unter dem Schwerpunkt:
„Strukturwandel in der Landwirtschaft und ihre Auswirkungen auf das Niederwild“.
Anschließend trug er den von den Abgeordneten Helmut Brunner, Prof. Dr. Jürgen Vocke und Otto Zeitler CSU,
gestellten Antrag vom 27.09.2007 an den Landtag vor:
„Ausbau der Förderung von agrarökologisch wertvollen Strukturen zum Erhalt der Biodiversität im Sinne der
Deklaration von Rio“.
Eine rege Diskussion rundete den informativen Abend ab.
W.K.
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Aus den Hegegemeinschaften
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„Lernort Natur“
Mit Hans Schmid und der
Grundschule Holzheim
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Bayerisches Staatsministerium
des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern • 80524 München
Regierungen
Die Kreisgruppe Donauwörth wird
ein eigenes Seminar veranstalten
an denen alle Revierinhaber
teilnehmen sollten.
Präsidien der Bayer. Landespolizei
nachrichtlich
Bayer. Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten
Referat R 4
Landesjagdverband Bayern e. V.
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
Bearbeiter
IC4-3612.392-17 Kra
Herr Kralik
Telefon / - Fax
Zimmer
089/2192-2689 / -12272
434
Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO);
Verkehrssicherheit bei Treib- und Drückjagden;
Anordnung von Verkehrzeichen und deren Aufstellung
Zum IMS vom 16.08.2004, Az. IC4-3612.392-17 Kra und zu den AH-StVO, Teil Zusatzzeichen zu amtlichen
Verkehrszeichen (hier: Zusatzzeichen Treibjagd)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Jagdausübungsberechtigten sind zur Gefahrenabwehr von Wildunfällen im Straßenverkehr dann verpflichtet,
wenn sie etwa als Veranstalter oder Organisator einer Jagd, die Wahrscheinlichkeit von Wildwechsel über eine
verkehrsreiche Straße und den sich daraus ergebenden Gefahren für den Straßenverkehr erhöhen (vgl. BGH, VersR
1976, Seite 593). Gefahrenquellen bei Treib- und Drückjagden, bei denen öffentliche Straßen berührt sein können,
können u. a. sein
-
flüchtiges Wild
freilaufende Hunde sowie
Jagdteilnehmer zu Fuß im Jagdgebiet.
Im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wird dazu Folgendes
bestimmt:
Telefon: 089 2192-01
Telefax: 089 2192-12225
40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.innenministerium.bayern.de
Odeonsplatz 3 80539 München
U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
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1.
Anordnung von Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörde im sog. vereinfachten
Verfahren
Sicherungsmaßnahmen an Straßen bei Treib- und Drückjagden dienen dem Schutz der Verkehrteilnehmer und
dem Wild sowie der Jagdteilnehmer. Zuständig für die Anordnung der im Einzelfall erforderlichen
Verkehrsregelung ist die Straßenverkehrsbehörde. Auf Antrag der Jagdausübungsberechtigten soll von der
Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung der Verkehrsregelung bei stets wiederkehrenden Jagden oder bei
örtlich und/oder verkehrlich gleichgelagerten Fällen mit stets gleichartigen Sicherungsmaßnahmen ein
vereinfachtes Verfahren nach dem Vorbild von Teil A Nr. 1.3.1 Abs. 10 der „Richtlinien für die Sicherung
von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1995 (RSA 1995)“ festgelegt werden. Davon ausgenommen sind
solche Jagden, deren Sicherungsmaßnahmen wesentliche Eingriffe in die Verkehrsbedeutung der Straße oder
den Verkehrsablauf zur Folge haben.
Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde im Benehmen insbesondere mit dem
Jagdausübungsberechtigten im Vorfeld von Treib- und Drückjagden allgemein
•
den sachlichen und räumlichen Geltungsbereich,
•
die anzuwendenden Verkehrszeichenpläne,
•
die jeweils vor Beginn der Treib- und Drückjagd einzuschaltenden Behörden (Straßenverkehrsbehörde
und z. B. Straßenbaubehörde, Polizei) und
•
den Verantwortlichen für die Umsetzung der Anordnung
festlegt. Damit ist auch die Zusage der Straßenverkehrsbehörde verbunden, dass künftig in diesen Fällen die
Prüfung und Anordnung der erforderlichen Verkehrsregelung zur Sicherung einer bestimmten Treib- und
Drückjagd innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen, erfolgt.
Auf die Vorgabe von Regel-Verkehrszeichenplänen wird derzeit im Interesse einer flexiblen und den örtlichen
und verkehrlichen Gegebenheiten angepassten Festlegung verzichtet. Insofern ist in besonderem Maße auch
die Eigenverantwortung der Straßenverkehrsbehörden bei den Gemeinden und Landratsämtern gefordert.
Der Verantwortliche, dies kann der Jagdausübungsberechtigte oder eine andere Person sein, muss über die zur
Verkehrssicherung notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Diese kann nachgewiesen werden entweder
allgemein für alle RSA-Sicherungen durch eine Schulung nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ (AllMBl
1999 S. 902) oder beschränkt auf Treib- und Drückjagden durch eine durch uns anerkannte Schulung des
Landesjagdverbands in Bayern e. V..
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Die Anerkennung gilt als erteilt für eine Schulung durch qualifiziertes Personal mit einer Schulungsdauer von
mindestens acht Stunden und den Schulungsschwerpunkten hinsichtlich rechtlicher Grundlagen (drei Stunden:
Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht), der RSA (drei
Stunden: Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und sonstige Technische Regelwerke
sowie Schilderqualität und Schilderaufstellung) und der Eigensicherung im Verkehr (zwei Stunden: Theorie
und Praxis). Die jagdliche Praxis sollte bei der Schulung Berücksichtigung finden. Jedem Teilnehmer ist vom
Landesjagdverband Bayern e. V. nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebestätigung zu erteilen. Eine
Kopie hiervon ist dem Landratsamt zu übersenden, in dessen Landkreis der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.
Davon unberührt kann bei Gefahr im Verzug zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des
Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Straßenverkehrsbehörde tätig werden und
vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehr (vgl. §
44 Abs. 2 Satz 2 StVO).
Vollzug der Anordnung durch den Jagdausübungsberechtigten
Die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Verkehrsregelung ist vom Jagdaus-übungsberechtigten zu
befolgen und von dem in der Anordnung benannten Verantwortlichen umsetzen (vgl. § 45 Abs. 6 StVO).
2.
Es empfiehlt sich, dass mit Blick auf die durch das vereinfachte Verfahren (siehe Nr. 1.) sich
ergebenden vergleichsweise kurzen Vorlaufzeiten die im Regelfall notwendigen Verkehrzeichen und
Verkehrseinrichtungen von den Jagdverantwortlichen vorgehalten oder kurzfristig auf andere Weise beschafft
werden. Durch die festgelegten Verkehrszeichenpläne (siehe wiederum Nr. 1) besteht jedenfalls nach Art der
Verkehrszeichen Planungssicherheit. Die Anzahl der Verkehrszeichen hängt dagegen maßgeblich auch vom
räumlichen Umgriff der Treib- und Drückjagd und der dort betroffenen Straßen ab.
Die Regierungen werden gebeten, die unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden zu unterrichten.
Die Regierungen werden weiter gebeten, uns nach Ablauf von zwei Jahren (10.12.2009) von den Erfahrungen
zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Els
Ministerialrätin
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Schießwesen
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Donauwörther Kreisgruppenschießen
in Amerdingen am 08.09.2007
Eine erfreulich hohe Beteiligung, gute Schiessergebnisse, für jeden Teilnehmer Verlosung eines Sachpreises, vom
Waffenöl über Wildfutter bis hin zu Jagdeinladungen, Drückjagd auf Reh-, Rotwild und Gams in Garmisch, und als
Höhepunkt der 1. Preis, ein Mauser - Repetierer, gestiftet von Erich Haas.
Die glücklichen Gewinner:
Wander-Pokal Roland Reitsam
Mauser – Repetierer Max Kapfer
Allen Teilnehmern, allen Spendern von Sachpreisen, ganz besonders Erich Haas mit seinen vielen Helfern für die
Vorbereitung und Durchführung ein herzlicher Waidmannsdank.
W. K.
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Schießwesen
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Kreisgruppenvergleichsschießen
am 23.09.2007
Von 16 Mannschaften belegte die
KG Donauwörth den 5. Platz.
Den Teilnehmern für ihre erfolgreiche
Platzierung ein herzlicher Waidmannsdank.
W.K.
Mithilfe der Jäger bei
Wildvogelmonitorring
ist gefragt!
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL), die Klinik für
Vögel und das Bayerische Landesamt für
Umwelt (LFU) führen im Auftrag des
Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (StMUGV) eine Beprobung
von Wildvögeln im Rahmen eines Monitorrings
durch.
Die Ausbreitung des hoch pathogenen
Geflügelpestvirus H5N1 asiatischer Herkunft bei
erkrankten Wildvögeln erfordert unbedingt die
Fortführung des Influenza-Monitorring-Programmes.
Bei einem Entenfall bei Manfred Müller und
Anton Leinfelder konnte die Beprobung vor Ort
durchgeführt werden.
Für die Mithilfe herzlichen Dank.
W.K.
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Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
StMUGV - Postfach 81 01 40 - 81901 München
per E-Mail
Bayerisches Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten
Postfach 220012
80535 München
Ihre Nachricht
16.11.2007
R 4-JF 231-48
Unser Zeichen
44f-G8802.3-2007/76-2
Telefon +49 89 9214-3187
Dr. Michael Mayer
[email protected]
München
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienrechts;
nachrichtlich
Definition "Erlegen von Wild"; Fallwild und Unfallwild
Regierungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben bezüglich erlegen von Wild und dem Verhältnis von Unfallwild und Fallwild nehmen wir wie
folgt Stellung:
Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung definiert in § 2 Nr. 2 „Erlegen“ als „Töten von Groß- und
Kleinwild nach jagdrechtlichen Vorschriften“. Dazu zählen alle Tötungsmethoden, die jagdrechtlich zulässig sind,
also insbesondere auch der Fangschuss aber auch das Töten verletzten Wildes z. B. durch geeignete und
jagdrechtlich zulässige Anwendung von Stichwaffen. Erlegen ist nicht ausschließlich auf die Anwendung von
Schusswaffen beschränkt, sofern das Jagdrecht andere Tötungsmethoden zulässt.
Bei durch Unfall verletztem, noch lebenden Wild, das durch den Jäger aufgefunden wird, kann der Jäger vor dem
Fangschuss das Verhalten noch beurteilen. Es liegen jedoch, bedingt durch die Unfallfolgen, auffällige Merkmale
bzw. Verhaltensstörungen vor. Insofern ist eine Anmeldung zur Fleischuntersuchung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erforderlich bzw. die kundige Person muss auf der Bescheinigung, die
das Wild zum zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb begleitet entsprechende Angaben machen und die Eingeweide
mit Ausnahme des Magens und der Därme sowie den Kopf (ausgenommen Hauer, Geweih und Hörner) beifügen.
Bei entsprechendem Untersuchungsergebnis kann das Fleisch tauglich beurteilt und in Verkehr gebracht werden.
Durch Unfall getötetes Wild ist nicht erlegt im Sinne der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung. Dieses Wild
darf nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Verwendung von Wild als Lebensmittel im eigenen Haushalt unterliegt weder den Vorschriften der
Verordnungen 852/2004 und 853/2004 noch der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des
gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Hier sind weiterhin die Vorschriften der FleischhygieneVerordnung und des Fleischhygienegesetzes anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für die Vorschriften zur
Verwendung von Wild, das durch Unfall getötet wurde, im Haushalt des Jägers.
Hinweis: Die Anwendbarkeit des Fleischhygienegesetzes ergibt sich aus § 1 Abs. 1. Nr. 4, Gesetz über den
Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mayer
Veterinäroberrat
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Jagdhunde
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Brauchbarkeitsprüfung
Brauchbarkeitsprüfung 16.09.2007 und 03.10.2007 und die Übergabe der Urkunden an einem kleinen Festabend.
Teilnehmer
Zorro vom Innviertel
Tasso vom Dunklen Schlag
Betty von der Waldfee
Zira von dem Lingeshüwel
Dirk vom Raderhof
Gismo vom Falkenfeld
Die Richter:
DK
DW
DW
LR
BrBr
DK
Rainer Walkmann
Gabriele Holzer
Thomas Roßmann
Armin Frhr. von Gaisberg
Arnold Schindele
Robert Oberfrank
Josef Steidle
Lorenz Büchele
Karl Muff
Waldemar Kalchgruber
W.K.
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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Jagdhunde
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„Zum Jäger und zum Jagen gehört der Hund,
zum freudvollen Jagen die Liebe zum Hund“.
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Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
Jagdhunde
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Neuer Züchter in der Kreisgruppe
Ludwig Dürr ist seit 2004 begeisterter Besitzer und Führer der
Deutschen Wachtelhündin „Jenny vom Hahnenkamm“.
Zum deutschen Wachtelhund kam er auf einer Saujagd, bei der
sich die Treiber vergeblich abmühten, die Sauen aus dem Trieb
zu jagen.
Erst als ein Wachtelhund geschnallt wurde, kamen die Sauen
einzeln vor die Schützen und so konnte ein Großteil erlegt
werden.
2006 erfolgte durch eine Zuchtrechtsvereinbarung ein Wurf mit
dem Züchter seiner „Jenny“ unter Zwinger „vom Hahnenkamm“.
Es war ein wunderschöner Wurf mit acht Welpen. Seit 2007 ist
für ihn der Zwingername „vom Heimerwald“ eingetragen. Im
Februar 2008 wurde Jenny wieder vom Orkan v. der Wacht
belegt. (Wiederholungswurf)
Bei Interesse und weitere Informationen unter Tel. 09091/1284
oder e-Mail [email protected]. Besuch ist bei ihm jederzeit
gerne gesehen.
Dürr Ludwig, Kalkofenstr. 39, 86681 Fünfstetten.
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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Aus den Hegegemeinschaften
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Große Waldweihnacht in Rögling
mit Kindergarten und der ganzen Dorfgemeinschaft, Veranstalter Karl Beck, Jagdpächter
W.K.
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Aus den Hegegemeinschaften
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„Vom Ei bis zum Jagdfalken“
Erste gelungene Wanderfalkenzucht im Donau-Ries
von unserem Falknerobmann Peter Sieber,
alle Bilder in unserer Homepage
Kreisgruppe Donauwörth e.V. · 5.Jahrgang/Nr. 1 · 03/08
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letzte Seite
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Gemütlicher Jagdhüttenabend
Neuer Jungjäger – Kurs
ab April!!!
Wo immer und jederzeit möglich, sollten gemütliche
Hüttenabende gepflegt und in unserem (oft hektischen)
Jägeralltag wieder Einkehr finden.
W.K.
Unser Bild entstand beim Jagdfreund Karl Stegmüller.
Wilderei oder alter
Drahtzaun???
Von seinen Leiden erlösen konnte Josef Deininger ein Reh, das
entweder in einer gestellten Schlinge oder einem Drahtzaun sich
verfangen, aber zumindest selbst wieder befreien konnte.
Die schlimmen Verletzungen ersehen sie aus dem Bild.
Bitte überprüft eure Reviere nach etwaigen gestellten Schlingen,
bzw. alten Drahtzäunen.
Macht auch den zuständigen Forstbeamten auf überständige
Zäune aufmerksam!!!
W.K.
Impressum
Hege-Jagd-Naturschutz
Mitteilungsblatt der Kreisgruppe
Donauwörth e.V.
Herausgeber:
Kreisgruppe Donauwörth e.V.
im Landesjagdverband Bayern e.V.
Erster Vorsitzender
Waldemar Kalchgruber
Forsthaus 1, 86698 Oberndorf
Tel: 09090/90735, Fax: 09090/90738
e-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise: 2 x pro Jahr
Redaktion:
Waldemar und Stephan Kalchgruber,
Cedric Sieg
Angelika und Sebastian Färber,
Tel: 0906/6536
Ludwig Konle, Tel: 09070/379
Satz und Druck:
Ludwig Auer, Donauwörth
Mit Namen gezeichnete Beiträge geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Meldungen und Nachrichten nach bestem Wissen,
aber ohne Gewähr.
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Internet: www.oefele.de ´ E-Mail: [email protected]
Firma Richter
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