1265 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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1265 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz
I C – 5120/1/1/2014/2015
16. Oktober 2013
Bearb.: Dr. Mauntel
App.: 3684
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
1265
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über
Senatskanzlei – G Sen –
40. Sitzung des Hauptausschusses vom 20. September 2013
hier:
Berichtsaufträge an den Senat zum Haushaltsplanentwurf 2014/2015
Einzelplan 06 sowie Einzelplan 12, Kap 12 50, MG 06 –
Rote Nummern 0631 C und 1114
Anlage
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Beantwortung der in der 40. Sitzung am 20. September 2013 beschlossenen Berichtsaufträge verweise ich auf die anliegende Vorlage und bitte meine Berichtspflicht
als erledigt anzusehen. Die Antworten auf die ergänzenden Berichtsaufträge aus der
Sitzung des UAPHPW vom 15. Oktober 2013 werde ich gesondert übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann
Senator für Justiz
und Verbraucherschutz
1/1
Inhaltsverzeichnis
Nr.
Seite im
Entwurf
HHPL
1.
Kapitel
kapitelübergreifend
Titel
Bezeichnung
Seite
Auswirkungen des 2. Kostenrechts- 2
modernisierungsgesetzes
(KostRMoG)
2.
16
0600
27292 Zuschüsse der EU aus dem ESF für 8
konsumtive Zwecke (Förderperiode
2007-2013) – ergänzend zur Roten
Nummer 1114
3.
17
0600
46201 Pauschale Minderausgaben für Per- 11
sonalausgaben – ergänzend zur Roten Nummer 1114
4.
20
0600
54034 Leistungen der Selbstversicherung – 18
ergänzend zur Roten Nummer 1114
5.
22 f.
0600
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche 19
Einrichtungen – ergänzend zur Roten
Nummer 0631 C
6.
49
0608
68250 Zuschuss an das Landeslabor Berlin- 22
Brandenburg (LLBB) – ergänzend zur
Roten Nummer 1114
7.
124
0619
11101 Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen 23
(nur für Justiz)
8.
126
0619
52601 Gerichts- und ähnliche Kosten – er- 24
gänzend zur Roten Nummer 1114
9.
148
0624
52601 Gerichts- und ähnliche Kosten – er- 25
gänzend zur Roten Nummer 1114
10.
208 ff.
0651
Entwicklung der Personal- und Ver- 26
fahrenszahlen – ergänzend zur Roten
Nummer 1114
11.
221
0661
42701 Aufwendungen für freie Mitarbeiterin- 28
nen/Mitarbeiter – ergänzend zur Roten Nummer 1114
12.
229
0661
54010 Dienstleistungen – ergänzend zur Ro- 29
ten Nummer 1114
13.
278
0668
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im 30
Rahmen des Facility Managements –
ergänzend zur Roten Nummer 1114
14.
278
0668
52501 Aus- und Fortbildung
31
-1-
Kapitel
EPL 06
einzelplanübergreifend
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am
30. Oktober 2013 die Auswirkungen der Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes auf die entsprechenden Kapitel und Titel im
Einzelplan 06 (Einnahmen- und Ausgabenseite) darzustellen.
___________________________________________________________________
Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ist am 29. Juli 2013 im
Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2013, Teil I Nr. 42, S. 2586) und am
1. August 2013 in Kraft getreten. Die nachfolgende Darstellung stellt die (geschätzten) finanziellen Auswirkungen auf den Einzelplan 06 dar 1.
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es in einzelnen Bereichen mangels differenzierter Erfassung bzw. statistischer Auswertung an einer belastbaren Datengrundlage
fehlt und in anderen Bereichen ein Vergleich der früheren mit der aktuellen Datenlage infolge gesetzessystematischer Veränderungen (Wertgebühren werden ersetzt
durch Festgebühren) nicht möglich ist. Insofern erfolgte jeweils eine lineare Hochrechnung.
Entsprechende Auswirkungen ergeben sich u. a. für folgende Gesetze (Aufzählung
nicht abschließend):
-
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und
Notare (GNotKG)
-
Gesetz
über
Kosten
in
Angelegenheiten
der
Justizverwaltung
(JVKostG)
-
Änderung des Gerichtskostengesetzes (GKG)
-
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV)
-
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
-
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG)
-
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
1
Das Landessozialgerichts sowie die Finanzgerichtsbarkeit sind haushalterisch dem Land Brandenburg zuzuordnen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ressortiert bei SenArbIntFrau.
-2-
-
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Maßstab für die im Folgenden dargestellten finanziellen Auswirkungen der eingetretenen Änderungen der jeweiligen Kostentatbestände ist der Referentenentwurf des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nach Maßgabe der Ergebnisse der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss,
wonach im Bereich der Einnahmen hauptsächlich von einer linearen Erhöhung um
rund 19,9 % auszugehen ist. Auf der Ausgabenseite beträgt demnach die Anpassung
in Bezug auf die Rechtsanwaltsgebühren (RVG) linear 14 % und für den Bereich der
Zeugen- und Sachverständigenentschädigung linear 19 %.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes:
1. GKG/FamGKG
Erhöhung der Gebühren (Wert- und Festgebühren) um linear 19,9 %
Ausgehend von den auf diesen Bereich entfallenden Gesamteinnahmen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2011 in Höhe von 55,4 Mio. € 2 ergeben sich aufgrund der linearen Anhebung der Gebühren um 19,9 % voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 11,0 Mio. € p.a. (davon entfallen 9,7 Mio. € auf
das GKG, 1,3 Mio. € auf das FamGKG).
Die Erhöhung der Gebühren im Bereich des GKG wirkt sich auch auf die Einnahmesituation in der Fachgerichtsbarkeit aus. Im Berliner Justizhaushalt werden nur das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Verwaltungsgericht und das Sozialgericht veranschlagt. Ausgehend von jährlichen Einnahmen in Höhe von 5,3 Mio. €
belaufen sich die Mehreinnahmen in diesem Bereich voraussichtlich auf insgesamt
1,1 Mio. € p.a.
2
Die Einnahmen in diesem Bereich sind unter Auswertung der entsprechenden Daten des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg aus dem Haushaltsjahr 2011 hochgerechnet worden und
zwar auf Basis der Erledigungszahlen (Anzahl der erledigten Verfahren), der durchschnittlichen Anzahl der Gebührensätze pro Verfahren und des durchschnittlichen Streitwertes pro Verfahren. Abweichungen von bis zu 10% sind möglich, insbesondere durch die Berechnung des durchschnittlichen
Streitwertes, da die konkreten Streitwerte nicht genau beziffert, sondern lediglich in Wertgrenzen erfasst worden sind (z. B. von 50.001 € bis 100.000 €).
-3-
Für den Bereich der Mahnverfahren kommt es infolge der Anhebung der Mindestgebühr von 23 € auf 32 €, ausgehend von 397.586 Verfahren im Jahre 2011, zu voraussichtlichen Mehreinnahmen in Höhe von 3,6 Mio. € p.a.
Die erfolgte Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren und des Wegegeldes um etwa
30 % führt bei einem Einnahmevolumen von 10,5 Mio. € zu voraussichtlichen Mehreinnahmen in einer Größenordnung von ca. 3,2 Mio. € p.a.
2. GNotKG (vormals: KostO)
Erhöhung der Gebühren (Wert- und Festgebühren) um linear 19,9 %
Der auf den Bereich KostO entfallende Anteil an den Gesamteinnahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann mangels Differenzierung des Einnahmetitels 111 01 in den
Kapiteln 06 15 – 06 32 und fehlender statistischer Erhebungen nicht genau beziffert
werden. Eine Prognose ist allein auf der Grundlage des vom BMJ bundesweit ermittelten Anteils von rund 33 % am Gebühreneinnahmevolumen möglich. Bei einer nur
linearen Hochrechnung der in Berlin im Jahr 2011 auf der Basis der Kostenordnung
(KostO) erwirtschafteten Gebühreneinnahmen von rund 60,0 Mio. € um 19,9 % ergibt
sich rechnerisch eine Einnahmesteigerung von rund 12,0 Mio. € p.a.
3. Zwischenergebnis
Im Ergebnis kann mit folgenden Mehreinnahmen gerechnet werden:
GKG / FamGKG (ordentliche Gerichtsbarkeit)
GKG (Fachgerichtsbarkeit)
GNotKG
Mahnverfahren
Gerichtsvollziehergebühren
Gesamt
ca. 11,0 Mio. € p.a.
ca. 1,1 Mio. € p.a.
ca. 12,0 Mio. € p.a.
ca. 3,6 Mio. € p.a.
ca. 3,2 Mio. € p.a.
ca. 30,9 Mio. € p.a.
4. Mehrausgaben durch Änderungen des RVG und JVEG
Die Erhöhung der RVG-Gebühren für Anwälte um 14 % führt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei einem Kostenvolumen in 2011 von rund 28,0 Mio. € zu weiteren
Ausgaben in Höhe von ca. 3,9 Mio. € p.a.
-4-
Bei den im Bereich des JVEG vorgenommenen Änderungen wirken sich insbesondere die Erhöhung der Gebühren für Verfahrensbeteiligte in Strafsachen, Sachverständige, Zeugen, Dolmetscher und Übersetzer, ehrenamtliche Richter sowie Betreuer
nach § 1835 BGB ausgabenerhöhend aus. Bei Gesamtausgaben von rund 53 Mio. €
im Jahr 2011 und einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 19 % muss in diesem Bereich mit Mehrausgaben i. H. v. 10,1 Mio. € p.a. gerechnet werden.
In der Fachgerichtsbarkeit belaufen sich die durch die Änderungen des RVG und
JVEG prognostizierten Mehrausgaben auf rd. 1,09 Mio. € p.a.
Mehrausgaben gesamt:
Erhöhung Rechtsanwaltsgebühren nach RVG
Erhöhung JVEG und Betreuerentschädigung
Erhöhung RVG und JVEG (Fachgerichtsbarkeit)
Gesamt
ca. 3,9 Mio. € p.a.
ca. 10,1 Mio. € p.a.
ca. 1,09 Mio. € p.a.
ca. 15,09 Mio. € p.a.
5. Haushaltsbezogene Darstellung
Einnahmen
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Kapitel / Titel
06 15 – 06 31 /
111 01
06 15 – 06 31 /
111 01
06 32 / 111 01
KostO
(GNotKG)
GKG
GKG
06 15, 06 25, FamGKG
06 26, 06 28 /
111 01
06 19 – 06 31 / GvKostG
111 01
Einnahmen 2011 Veränderung
60,0 Mio. € p.a. Erhöhung um 19,9 %
Prognose
+ 12,0 Mio. € p.a.
48,7 Mio. € p.a. Erhöhung um 19,9 %
+ 9,7 Mio. € p.a.
10,7 Mio. € p.a. Erhöhung der Min- + 3,6 Mio. € p.a.
destgebühr
in
Mahnsachen um 9 €
(2011: 397.586 Verfahren)
6,7 Mio. € p.a. Erhöhung um 19,9 %
+ 1,3 Mio. € p.a.
10,5 Mio. € p.a. Erhöhung Festgebüh- + 3,2 Mio. € p.a.
ren/Wegegeld um
30 %
-5-
Saldo
136,6 Mio. € p.a.
+ 29,8 Mio. € p.a.
Fachgerichtsbarkeit
Kapitel / Titel Gericht
06 41 / 111 09 OVG
06 42 / 111 09 VG
Einnahmen 2011
0,6 Mio. € p.a.
2,8 Mio. € p.a.
Veränderung
Erhöhung um 19,9 %
Prognose
+ 0,1 Mio. € p.a.
+ 0,6 Mio. € p.a.
06 51 / 111 09 SG
1,9 Mio. € p.a.
+ 0,4 Mio. € p.a.
Saldo
5,3 Mio. € p.a.
+ 1,1 Mio. € p.a.
Ausgaben
Ordentliche Gerichtsbarkeit und Strafverfolgungsbehörden
Kapitel / Titel Regelungs- Ausgaben 2011 Veränderung
Prognose
bereich
06 15 – 06 31 / RVG
28,0 Mio. € p.a. Gebührenerhöhung + 3,9 Mio. € p.a.
526 01
(PKH, Beraum 14 %
tungshilfe)
06 11 – 06 31 / JVEG
53,0 Mio. € p.a. Erhöhung Entschä- + 10,1 Mio. € p.a.
526 01
digung durchschnittlich um 19 %
Saldo
81,0 Mio. € p.a.
+ 14,0 Mio. € p.a.
Fachgerichtsbarkeit
Kapitel / Titel
Gericht
06 41 / 526 01 OVG
06 42 / 526 01 VG
06 51 / 526 01 SG
Saldo
Regelungsbereich
RVG
Ausgaben 2011
Veränderung Prognose
0,35 Mio. € p.a.
Erhöhung um + 0,05 Mio. € p.a.
14 %
JVEG
0,21 Mio. € p.a.
RVG
1,67 Mio. € p.a.
JVEG
4,03 Mio. € p.a.
Erhöhung um + 0,04 Mio. € p.a.
19 %
Erhöhung um + 0,23 Mio. € p.a.
14 %
Erhöhung um + 0,77 Mio. € p.a.
19 %
6,26 Mio. € p.a.
+ 1,09 Mio. € p.a.
-6-
6. Gesamtergebnis
Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der im Einzelplan 06 verorteten
Fachgerichtsbarkeiten werden bezifferbare
Mehreinnahmen von gerundet
31 Mio. € p.a.
Mehrausgaben von gerundet
15 Mio. € p.a.
erwartet. Im Saldo ergibt sich damit eine voraussichtliche
Einnahmeverbesserung von gerundet
16 Mio. € p.a.
Eine kapitel-/titelscharfe Darstellung der Auswirkungen der Änderungen durch das
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Einzelplan 06 (Einnahmen- und Ausgabenseite) ist der Anlage 1 zu entnehmen.
-7-
Rote Nr. 1114
Kapitel
06 00
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz
Titel
272 92
Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive
Zwecke (Förderperiode 2017-2013)
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 für die ESF-Mittel (Förderperiode 2007 - 2013) folgende
Übersicht zu liefern:
-
Indikatives Soll für den Einzelplan 2007-2013:
Ausgaben im Einzelplan 2007 - 30.09.2013:
geplante Ausgaben 01.10.13-31.12.2013:
geplante Ausgaben 2014:
geplante Ausgaben 2015:
Erstattungen der EU aus dem ESF für den Einzelplan 2007 30.09.2013:
voraussichtliche Erstattungen 01.10.2013 - 31.12.2013:
geplante Erstattungen 2014:
geplante Erstattungen 2015:
Außerdem wird die Senatsverwaltung ersucht, darzustellen, für welche Maßnahmen / Projekte wie viele Mittel aus der neuen Förderperiode erwartet werden und welche Konsequenzen sich ggf. aus einer Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel ergeben a) für die Kofinanzierung aus Landesmitteln
und/oder b) für Ersatzfinanzierungen zum Erhalt der Projekte.
(Hinweis: Der Bericht zur neuen Förderperiode soll auf Basis des Erkenntnisstandes der Stellungnahme des Senats zum Operationellen Programm erstattet
werden.)
___________________________________________________________________
Die Angaben zu den jeweiligen Jahresbeträgen (Haushaltssoll und -ist) ist der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen, die sich auf den korrespondierenden Ausgabetitel 684 92 bezieht.
-8-
Gesamtkontingent SenJustV
für die Förderperiode 2007-2013:
Titel 684 92
2009
2010
2011
2012
2013
(Ist bis 30.09.2013)
Summe:
2.156.515 €
Ansatz
Haushaltsplan
273.000 €
375.000 €
375.000 €
425.000 €
433.000 €
1.881.000 €
Ist-Ausgaben
225.490,00 €
356.411,22 €
340.214,33 €
314.672,77 €
280.765,57 €
1.517.553,89 €
Summe Ist-Ausgaben bis einschl. 30.09.2013:
1.517.553,89 €
geplante Ausgaben 01.10.2013 - 31.12.2013:
67.085,80 €
geplante Ausgaben 2014
(vertr. Bindung aus der Förderperiode 2007-2013):
67.085,80 €
Summe Ist-Ausgaben Förderperiode 2007-2013:
Verbleibt rechnerisch aus der Förderperiode 2007-2013:
1.651.725,49 €
504.789,51 €
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist an dem Operationellen
Programm ESF beteiligt. Die Fördermittel werden für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug und für Projekte zur sozialen und beruflichen Integration von Inhaftierten eingesetzt. Die Fördermittel werden jedoch nicht für Maßnahmen
verwandt, deren Durchführung auf einem gesetzlichen Auftrag beruht. Die ESFgeförderten Projekte im Justizvollzug haben vielmehr einen ergänzenden Charakter.
Im Berliner Justizvollzug werden sie genutzt, um innovative Ansätze bei der Integration von Inhaftierten in den Arbeitsmarkt für einen abgegrenzten Zeitraum zu erproben. Im Erfolgsfall werden diese Projekte verstetigt, die entsprechenden Maßnahmen
als Regelangebote der Justizvollzugsanstalten etabliert und im Rahmen der zur Verfügung stehenden planmäßigen Haushaltsmittel weiterfinanziert.
-9-
Bei einer Reduzierung der zur Verfügung stehenden ESF-Fördermittel wäre die Erledigung der gesetzlichen Pflichtaufgaben demnach nicht in Frage gestellt. Die nationale Finanzierung der im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz durchgeführten ESF-geförderten Projekte („Kofinanzierung“) erfolgt unbar
durch Anrechnung anteiliger Personal- und Sachkosten (Raummieten, etc.). Eine
Verringerung der Fördermittel würde eine entsprechende Einschränkung des Kofinazierungsanteils nach sich ziehen.
Noch ist nicht bekannt, mit welcher Fördersumme das Land Berlin im Rahmen des
Europäischen Sozialfonds (ESF) für die kommende Förderperiode insgesamt rechnen kann, da die EU-Verordnungen zu den europäischen Strukturfonds für die Förderperiode 2014 – 2020 nicht vorliegen. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, mit welcher Summe die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz beteiligt sein wird.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat bei der ESFVerwaltungsbehörde entsprechend dem Operationellen Programm des Landes Berlin
für die Förderperiode 2014 – 2020 im Rahmen der Prioritätsachse C („Förderung der
Sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“) zum spezifischen Ziel C 1.1
(„Aktive Eingliederung/Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen/Erwerbslosen“) Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro zur Durchführung von speziellen, auf
diese Fördergruppe zugeschnittenen Projekten angemeldet. Hierbei handelt es sich
um Projekte zur schulischen und beruflichen Bildung von Inhaftierten, mit denen im
Jahr 2015 begonnen werden soll, deren Inhalte indes noch nicht abschließend definiert sind. Für die Jahre 2014 und 2015 stehen zudem - wie aus der obigen Aufstellung ersichtlich - Fördermittel in Höhe von rd. 500.000 € aus der laufenden Förderperiode 2007-2013 zur Verfügung, die nach Maßgabe der so genannten „n+2-Regel“
verwendet werden sollen.
- 10 -
Rote Nr. 1114
Kapitel
06 00
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz
Titel
462 01
Pauschale Minderausgaben für
Personalausgaben
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am
30. Oktober 2013 den Sachstand zur Erbringung der pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben im Einzelplan 06 darzustellen.
___________________________________________________________________
Die Maßnahmen, die zur Erbringung der veranschlagten pauschalen Minderausgaben beitragen sollen, sind in der Sammelvorlage - rote Nr. 1114 - zur Berichtsantragsnummer 1 ausführlich dargestellt worden. Dort wird für die einzelnen Geschäftsbereiche Folgendes ausgeführt:
A. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz soll künftig die
Leitungsspanne in allen Abteilungen erhöht und hierdurch Stellen für Referatsleiter/innen dauerhaft eingespart werden. Bei dem in den Blick genommenen Neuzuschnitt der Referate ist darüber hinaus davon auszugehen, dass Arbeitsabläufe
durch verkürzte Zeichnungswege vereinfacht und bestehende Doppelzuständigkeiten
reduziert werden. Diese Synergieeffekte sollen einen weiteren VZÄ-Abbau ermöglichen. Zusätzlich sollen nichtministerielle Aufgaben in den nachgeordneten Geschäftsbereich verlagert werden, um sie dort ebenfalls aufgrund von sich ergebenden
Synergien mit weniger Personal wahrnehmen zu können.
B. Ordentliche Gerichtsbarkeit
In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz das Projekt „Fortschreibung der Modernisierung der Ordentlichen Gerichtsbarkeit“ initiiert. Das Projekt besteht aus einem Lenkungsausschuss und sechs
Arbeitsgruppen, die das Ziel haben, Personaleinsparpotentiale durch verbesserte
Geschäftsprozesse und Verfahrensabläufe zu erschließen. Hierzu werden die nachfolgenden Aufgabenbereiche untersucht:
- 11 -
Die Arbeitsgruppe I prüft die Möglichkeit der Steuerung von Eingängen. Hier sollen
Wege gefunden werden, Verfahrenseingänge zu reduzieren bzw. die Eingänge in
kostendeckenden Geschäftsbereichen zu steigern.
Die Arbeitsgruppe II befasst sich mit den Sicherheitsanforderungen bei den Gerichten. Dabei steht im Vordergrund, dass trotz der Einsparvorgaben die Sicherheit in
den Gerichten nicht gefährdet werden darf. Die Arbeitsgruppe wird auch Möglichkeiten des „Outsourcing“ zur Kompensation etwaiger Personaleinsparungen prüfen.
Die Arbeitsgruppe III wird sich mit der Optimierung der Informationstechnik in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit vor allem im Hinblick auf die Vereinfachung der Bedienbarkeit und die Steigerung der Rationalisierungseffekte befassen.
Die Arbeitsgruppe IV wird die gesetzlichen Vorschriften analysieren. Das Handeln
der Gerichte wird überwiegend durch Gesetze vorbestimmt. Die Arbeitsgruppe soll
daher untersuchen, ob und ggf. wie durch gesetzliche Änderungen Arbeitsabläufe
effizienter gestaltet werden können.
Die Arbeitsgruppe V wird die Arbeitsabläufe in den Gerichten analysieren und Vorschläge für deren Optimierung unterbreiten. Hierzu sollen Beschäftigte der Justiz von
einer externen Unternehmensberatung geschult werden.
Die Arbeitsgruppe VI wird sich mit der Verbesserung der Kommunikation zwischen
den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten befassen. Ziel ist es, durch Verbesserung der eingesetzten Formschreiben die persönlichen und telefonischen Anfragen
bei den Geschäftsstellen zu reduzieren. Zudem soll geprüft werden, ob der Einsatz
eines E-Tracking-Systems sinnvoll ist.
Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind noch in diesem Jahr zu erwarten.
- 12 -
C. Strafverfolgungsbehörden
Bei den Strafverfolgungsbehörden wurde bereits das „Gemeinsame[s] Projekt zur
Verbesserung der Abläufe und Bedingungen in den Strafverfolgungsbehörden
unter Berücksichtigung der bestehenden Haushaltskonsolidierungspflicht“
durchgeführt. Insgesamt waren 19 Arbeitsgruppen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden einschließlich des Leitungsbereichs und 19 Spiegelgruppen mit Mitgliedern der Beschäftigtenvertretungen tätig.
Die Arbeitsgruppen haben sich unter anderem intensiv mit der IT-Ausstattung der
Strafverfolgungsbehörden, der Effektivierung des Beschwerdemanagements und der
Rechtshilfe sowie den Möglichkeiten für eine Effizienzsteigerung der Staats- und
Amtsanwaltschaft auseinandergesetzt. Auch inhaltliche Themen wie die verbesserte
Verfolgung von Einbruchsdiebstählen, IT-Kriminalität oder die Schwellentäterproblematik wurden erörtert. Es wurde eine Vielzahl von Vorschlägen erarbeitet.
Am 10. Juni 2013 wurden allen Beschäftigten auf der 2. Vollversammlung der Strafverfolgungsbehörden die erarbeiteten Vorschläge und die daraus abgeleiteten Einzelmaßnahmen vorgestellt. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen. So wurde
beispielsweise am 28. Juni 2013 eine neue Anordnung über Organisation und
Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft (OrgStA) erlassen,
wodurch u. a. die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Staats- und Amtsanwaltschaft effizienter gestaltet wird. Es ist weiter beabsichtigt, die Geschäftgänge zu
verkürzen, indem Zeichnungsvorbehalte von Dienstvorgesetzten reduziert werden.
Diese übernehmen dafür Aufgaben der Dezernentinnen und Dezernenten. Die Mitarbeitenden der Serviceteams erhalten Kompetenzen in der Sachbearbeitung, um den
Aktenumlauf zu reduzieren. Mit einem Pilotprojekt zur Spracherkennung wird begonnen. Eine Optimierung der bestehenden und die Schaffung neuer Schnittstellen zur
Verbesserung des Datenaustauschs mit anderen Behörden werden in Angriff genommen. In der Vorbereitung ist zudem die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Rechtshilfe von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz auf
die Strafverfolgungsbehörden, um eine Bearbeitungskonzentration zu erreichen. Die
Behördenleitungen erstellen zudem ein Konzept zur Verbesserung der Gesundheitsquote. In welchem Umfang diese und die zahlreichen weiteren Vorschläge den Per-
- 13 -
sonalbedarf der Strafverfolgungsbehörden in Zukunft reduzieren werden, ist derzeit
noch nicht absehbar.
D. Sozialgerichtsbarkeit
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat im zweiten Halbjahr 2012
ein Projekt zur Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sog. Hartz-IVVerfahren durchgeführt. Beteiligt waren die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration
und Frauen, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Sozialgericht Berlin, die Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit und mehrere Berliner Jobcenter. Es wurde ein Bündel von Vorschlägen und Maßnahmen zur Verbesserung des Verwaltungsverfahrens und zur Effektivierung des Widerspruchsverfahrens bei den Jobcentern erarbeitet. Auch wurden die Schnittstellen zwischen Jobcentern und Sozialgerichtsbarkeit geprüft, um zu einer möglichst effizienten Fall- und Klagebearbeitung
beizutragen und den fachlichen Wissenstransfer auch zukünftig sicherzustellen. Die
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise im Jahr 2013.
Parallel dazu hat unter Federführung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz im Jahr 2012 Vorschläge
zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erarbeitet, mit denen eine Entlastung der
Sozialgerichtsbarkeit angestrebt wird. Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe
von Vorschlägen der Justizministerkonferenz im Rahmen des Gesetzentwurfs zur
Neuorganisation der unmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, der derzeit im Bundesrat beraten wird,
aufgegriffen.
Flankierend hat der Senat am 3. April 2012 die Wohnaufwendungenverordnung verabschiedet, mit der die Richtwerte für die Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft
und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe
bestimmt werden.
Die Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in und
zwischen den beteiligen Verwaltungen und Gerichten beigetragen haben, sowie die
Verabschiedung der die Wohnaufwendungenverordnung durch den Senat haben im
- 14 -
Ergebnis dazu geführt, dass in den Monaten Januar bis Juni 2013 die Eingangszahlen im Vergleich zum Vorjahr in den Hartz-IV-Verfahren um über 8 % gesunken sind.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise sich diese Entwicklung fortsetzt.
E. Justizvollzug
In den zurück liegenden Jahren sind anlässlich mehrerer Behördenfusionen (von
2008 bis 2012 hat sich die Anzahl der Justizvollzugsanstalten um vier reduziert) Kriterien zur Personalbedarfsberechnung im Justizvollzug entwickelt worden. Nach diesen Kriterien ist bislang der Personalbedarf der JVA des Offenen Vollzuges Berlin,
der JVA Heidering und der JVA Plötzensee berechnet worden. Die Überprüfung des
Personalbedarfs wird bis Ende 2014 auch in allen anderen Anstalten erfolgen (1. Hj.
2013: JSA Berlin und JAA Berlin; 2. Hj. 2013: JVA für Frauen; 1. Hj. 2014: JVA Moabit; 2. Hj. 2014: JVA Tegel).
Von den im Justizvollzug zu erbringenden 205 VZÄ sind die ersten 11 VZÄ für das
Jahr 2012 durch diejenigen Anstalten erbracht worden, für die bislang noch keine
nach den entwickelten Kriterien vorgenommene Personalbedarfsberechnung vorliegt.
Die Neuberechnungen des Personalbedarfs erfolgen nach vorheriger Analyse des
Behördenaufbaus und der Aufgabenstruktur. Nach den bisherigen Erfahrungen wird
es voraussichtlich möglich sein, einen Großteil der Einsparungen aufgrund dieser
Organisations- und Ablaufprüfungen zu erbringen. Die Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz hat unter Beteiligung der Leitungskräfte und der Beschäftigtenvertretungen aller Anstalten am 19. und 20. August 2013 einen Workshop veranstaltet, in dem gemeinsam beraten wurde, wie in einem transparenten und personalverträglichen Verfahren die Umsetzung der Einsparungen sicher gestellt werden
kann.
Weitere Einsparpotenziale lassen sich durch verschiedene Baumaßnahmen in der
JVA Plötzensee erzielen, die im Anschluss an die organisatorische Verschmelzung
der JVA Charlottenburg mit der JVA Plötzensee und dem JVK Berlin eingeleitet worden sind (u. a. im Bereich der Pforten, Einrichtung einer gemeinsamen Alarmzentrale).
- 15 -
F. Informationstechnik
Nicht zuletzt wird die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Möglichkeiten der Informationstechnik künftig besser ausschöpfen.
Hierzu werden verstärkt Anstrengungen zur Optimierung der in der Justiz eingesetzten IT-Fachverfahren unternommen. Die IT-Fachverfahren der Justiz werden in der
Regel im Rahmen von Mehr-Länderverbünden entwickelt. Dies ist die wirtschaftlichste Möglichkeit, die grundsätzlich bundeseinheitlich über die Prozessordnungen vorgegebenen komplexen Arbeitsabläufe der Justiz informationstechnisch zu unterstützen. Jedoch sind die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse innerhalb der Pflegeund Entwicklungsverbünde oftmals langwierig.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat damit begonnen, die
Entwicklung dieser Fachverfahren zu forcieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf ergonomisch optimierten, intuitiv bedienbaren Programmen, die eine hohe Nutzerakzeptanz erzielen. Hierdurch und durch einen höheren Grad der Automatisierung der
gerichtlichen Abläufe besteht die begründete Erwartung, die zu bewältigende Arbeit
wesentlich effizienter, mithin mit geringerem Personaleinsatz, erledigen zu können.
Erste Erfolge stellen sich bereits ein. So wurde im Entwicklungsverbund forumSTAR
(10 Länder) der ordentlichen Gerichtsbarkeit innerhalb von zwei Monaten - dies entspricht gegenüber früheren Entwicklungsschritten einer 5- bis 10-fach höheren Umsetzungsgeschwindigkeit - der funktionsfähige Demonstrator für eine neue ergonomische Benutzeroberfläche geschaffen, die intuitives Arbeiten mit einem höheren Automatisierungsgrad verbindet. Dieses sogenannte elektronische Integrationsportal
soll bereits 2014 pilotierbar fertig gestellt sein.
Daneben hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Steuerungs- und Entscheidungsprozesse in den laufenden IT-Projekten neu strukturiert.
Ziele dieser Reform sind die Beschleunigung der Projektarbeit und eine höhere Qualität in der Umsetzung der Vorhaben.
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Darüber hinaus ist in der Sammelvorlage - rote Nummer 1114 - zur Berichtsantragsnummer 12 bis 14 die Berechnung der Pauschalen Minderausgabe erläutert und begründet worden, warum die stellenscharfe Belegung der Einsparung immer erst retrospektiv am Ende des Jahres erfolgen kann. Hierfür ist maßgeblich, dass sich die
abzusetzenden Stellen ausschließlich anhand der Fluktuation benennen lassen. Die
Zahl der ausscheidenden Dienstkräfte in den von Einsparungen betroffenen Diensten
(Servicedienste der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden; der Justizwachtmeisterdienst und der Allgemeine Justizvollzugsdienst) beträgt rd. 200 Vollzeitäquivalente.
Die Hälfte dieser Abgänge beruht auf einem vorzeitigen Ausscheiden, z. B. infolge
von Dienstunfähigkeit, Wechsel zu anderen Beschäftigungsgebern oder auch aufgrund vorzeitigen Ruhestandes. Die Fälle des vorzeitigen Ausscheidens sind nicht
planbar, so dass allein aus diesem Grund eine stellenscharfe Einsparbelegung immer erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich wird. Ferner sind für eine Entscheidung über die abzusetzenden Stellen immer auch die aktuellen Entwicklungen
der Geschäftszahlen zu berücksichtigen, so dass sich eine längerfristige, in die Zukunft gerichtete verlässliche Aussage zu konkreten Stellenabsetzungen verbietet.
Mit der Fortschreibung des Personalbedarfskonzeptes am 25. Juni 2013 hat der Senat für die Ausbildung und die damit verbundenen möglichen Nachbesetzungen eine
verbindliche Planungsgrundlage geschaffen, die der Justiz die Möglichkeit eröffnet,
alle sich in Ausbildung befindenden Nachwuchskräfte entsprechend ihrer Eignung zu
übernehmen. Zugleich kann die Ausbildung künftig bedarfsorientiert fortgesetzt werden. Hierfür ist mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2014/2015 Vorsorge getroffen worden, indem ausreichend Beschäftigungspositionen für die Einstellung von
Nachwuchskräften veranschlagt wurden (vgl. Kapitel 06 15; Titel 422 21 und 428 21
für den Bereich der Rechtspflege sowie Kapitel 06 68, Titel 422 21 für den Bereich
des Justizvollzuges).
Die mit der Fortschreibung des Personalbedarfskonzeptes verbundene Streckung
der Einsparvorgabe bis zum Jahr 2018 trägt dazu bei, dass die eingangs erwähnten
Maßnahmen zur Umsetzung des VZÄ-Abbaus mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf in
die Wege geleitet werden können.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 00
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz
Titel
540 34
Leistungen der Selbstversicherung
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 zu berichten, zu welchen Fällen und in welchem Umfang Schadensersatzforderungen aus rechtswidriger nachträglicher Sicherheitsverwahrung (u.a. ähnliche gelagerte Fälle wie in Baden-Württemberg, dazu
aktuelles Urteil des BGH, sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Überschreitung der Zwei-Jahres-Frist)für das Land Berlin zu
erwarten sind.
___________________________________________________________________
Das Land Berlin ist in acht Fällen auf Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung verklagt worden. Die Klagen sind derzeit in zweiter Instanz vor dem Kammergericht anhängig. In erster Instanz hat das Landgericht Berlin
in sieben Fällen Teilbeträge zugesprochen, die sich in der Hauptsache auf insgesamt
187.000 € summieren. In einem Fall hat das Landgericht Berlin die Klage vollständig
abgewiesen. Insgesamt werden in der Hauptsache Schadensersatzansprüche in Höhe von 263.700 € geltend gemacht. Ob und in welchem Umfang es in der zweiten
Instanz zu Verurteilungen des Landes Berlin kommen wird, ist noch unklar.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz steht mit dem Bundesministerium der Justiz im Dialog zu der Frage, inwieweit dem Land Berlin im Fall einer
Verurteilung Regressansprüche gegen den Bund zustehen. Dem liegt die Erwägung
zugrunde, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung durch ein
Bundesgesetz erfolgt ist (§ 67 d StGB), an das die Strafgerichte im Land Berlin gebunden waren (Art. 20 Abs. 3 GG), zumal das Bundesverfassungsgericht die Regelung mit Urteil vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029/01) als verfassungsgemäß bestätigt
hatte.
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Rote Nr. 0631 C
Kapitel
06 00
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz
Titel
684 06
Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 30.
Oktober 2013 zu berichten, welche Leistungen, einer "Opferschutzambulanz/
Gewaltschutzambulanz" mit 110 T€ bzw. mit den in Aussicht gestellten (BE des
Rechtsauschusses) 150 T€ pro Jahr umgesetzt werden können; einschließlich
des Leistungsspektrums, der Sprech-/Öffnungszeiten, Arbeitszeiten, und der
Fälle, die voraussichtlich behandelt werden können. In welchem Umfang kann
dabei eine ambulante/anonyme Spurensicherung sichergestellt werden?
Weiter wird gebeten, dem Hauptausschuss das Konzept der Charité zuzuleiten
und über die Anerkennung der Bögen und die Akzeptanz bei Richterinnen und
Richter zu berichten.
Im Hinblick auf die AG zur muslimische Gefängnisseelsorge (und Widerspruch
zur mitberatenen Sammelvorlage 1114, dort S.68) wird um die Darstellung des
aktuellen Sachstands gebeten.
Darüber hinaus sollen, soweit noch nicht geschehen, die restlichen aus dem
Inhaltsprotokoll ersichtlichen Fragen beantwortet werden.
___________________________________________________________________
Opferschutz/ Gewaltschutzambulanz
Die Einzelheiten der Konzeption und der Leistungen der geplanten Opferschutz/Gewaltschutzambulanz ergeben sich aus dem als Anlage 2a beigefügten Konzeptpapier der Charité.
Die Gewaltschutzambulanz ist ein niedrigschwelliges Angebot und dient als zentrale
Anlaufstelle für Menschen aller Alterstufen, die von Gewalt betroffen sind. Die
rechtsmedizinische Abklärung und gerichtsfeste Dokumentation der Gewaltfolgen
erfolgt bei Erwachsenen sowie bei Kindesmisshandlung. Ziel ist die Einführung eines
Versorgungspfads zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung bei Opfern aller Altersstufen von Gewalttaten mit konkreter Handlungsanweisung zum opferzentrierten Umgang im Behandlungssetting.
- 19 -
Das Leistungsspektrum der Gewaltschutzambulanz soll zunächst durch eine Fachärztin für Rechtsmedizin gewährleistet werden, die in der Ablauforganisation durch
eine Sekretariatsfachkraft unterstützt wird. Die Aufgaben der Ärztin bestehen u. a. in
der Dokumentation, dem Erstellen von Gutachten mit Auftritt vor Gericht sowie einer
fachlichen telefonischen Beratung.
Die Spurensicherung wird zunächst weiterhin in den Rettungsstellen der Charité
durchgeführt. Eine 24-Stunden Rufbereitschaft der Rechtmedizin ist bei einem Kostenansatz von 110.000 - 150.000 Euro nicht zu leisten. Sie wäre Voraussetzung für
die Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt mit anschließender anonymer Spurensicherung. Zielgruppe des Pilotprojekts sind damit primär Opfer häuslicher Gewalt
(auch ohne Anzeige) und Kinder bei Verdacht auf Misshandlung (nur im polizeilichen
Auftrag).
Das Konzept sieht eine reine Terminsprechstunde unter der Woche mit bis zu 20
Geschädigten wöchentlich vor. Damit existiert keine reguläre Sprechstunde am Wochenende sowie zur Nachtzeit.
Abhängig von der Höhe der Förderung sind unterschiedlich ausgedehnte Öffnungszeiten vorgesehen, die im Einzelnen dem anliegenden Projektplan (Anlage 2b) zu
entnehmen sind. Nach den Berechnungen der Charité könnten ohne Ausfallzeiten
damit bis zu 1.050 Geschädigte jährlich versorgt werden.
Die Dokumentationsbögen sollen nach Auskunft der Charité ab November 2013 mit
externen Fachgruppen, in denen auch die Polizei und Experten für Spurensicherung
vertreten sein werden, überprüft werden. Die Standards sind auch mit den Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, um eine gerichtsfeste Beweissicherung zu erreichen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass diese Beweismittel im Strafverfahren eine höchstmögliche Akzeptanz erfahren.
Die Beteiligten sind sich bewusst, dass das Angebot einer Gewaltschutzambulanz
perspektivisch ausgeweitet werden kann. Bei dem vorliegenden Projekt handelt es
sich um eine erste Ausbaustufe. Aufgrund der dort gewonnenen Erfahrungen ist
- 20 -
dann über mögliche Erweiterungen des Angebots zu entscheiden, die dann einen
höheren Mittelbedarf zur Folge hätten.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts das Inhaltsprotokoll der 1. Lesung
vom 20. September 2013 noch nicht vorlag, können die ggf. weiteren Fragen zur Opferschutzambulanz derzeit nicht beantwortet werden.
Projekt zur religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter in den Berliner Justizvollzugsanstalten
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hält an dem Vorhaben fest,
eine strukturierte und bedarfsgerechte religiöse Betreuung muslimischer Inhaftierter
in den Berliner Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Sicherheitsrelevante Bedenken haben dazu geführt, dass die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Kooperationspartner, dem Trägerverein „Arbeitsgemeinschaft muslimische Gefängnisseelsorge e.V.“, beendet werden musste. Gegenwärtig werden von der Senatsverwaltung für
Justiz und Verbraucherschutz alternative Konzepte erarbeitet, um das Vorhaben
zeitnah umsetzen zu können.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 08
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz - Verbraucherschutz -
Titel
682 50
Zuschuss an das Landeslabor BerlinBrandenburg (LLBB)
SenJustV
wird gebeten, rechtzeitig zur 2. Lesung den Wirtschaftsplan des LLBB vorzulegen.
Weiter wird um Aufklärung des Vertragsverhältnisses zum Krankenhaus des
Maßregelvollzuges ersucht. Ist der Vertrag gekündigt, wie in der Roten Nummer 0693 angekündigt? Ist der Vertrag neu abgeschlossen? Ggf. zu welchen
geänderten Konditionen/mit welchem geänderten Volumen?
___________________________________________________________________
LLBB Wirtschaftsplan 2013
Der Wirtschaftsplan 2013 des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) wird dem
Hauptausschuss zur 2. Lesung mit einem gesonderten Bericht vorgelegt.
Krankenhaus des Maßregelvollzugs
Das LLBB erledigt seit seiner Gründung zum 1. Januar 2009 die ihm durch Gesetz
(Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang 3 des Staatsvertrages) oder zusätzlich durch Leistungsvereinbarungen übertragenen Aufgaben. Es rechnet seit dem 1. Januar 2013
diese Leistungen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses mit Preisliste ab. Die
Preiskalkulation basiert auf einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des LLBB.
Die Preisliste wird jährlich an die Kostenentwicklung angepasst, erstmalig zum
1. Januar 2014.
Das LLBB hat zu keinem Zeitpunkt Aufgaben im Auftrag des Krankenhauses des
Maßregelvollzugs bearbeitet und kann sie deswegen auch nicht zu teuer abgerechnet haben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird den Hauptausschuss in einer eigenen Vorlage entsprechend informieren.
- 22 -
Kapitel
06 19
Amtsgericht Charlottenburg
Titel
111 01
Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen
(nur für Justiz)
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am
30. Oktober 2013 betr. Titel 111 01 die Ansatzbildung der Einnahmen und die
Grundlagen der Prognosen hierzu über die Gerichtskapitel (Landgericht und
Amtsgerichte) hinweg zu erläutern.
___________________________________________________________________
Die erwarteten Gesamteinnahmen des Einzelplans 06 im Bereich der Gerichte und
Strafverfolgungsbehörden aus dem Titel 111 01 (Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen)
und dem Titel 111 09 (Gerichtskosten) stellen sich wie folgt dar:
Ordentliche Gerichtsbarkeit/Strafverfolgungsbehörden (Kapitel 06 11 - 06 32,
Titel 111 01):
Ansatz 2014
Ansatz 2015
Ansatz 2013
Ist 2012
224.675.000,00 224.675.000,00 213.805.000,00 217.879.221,07
Fachgerichtsbarkeit - Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht (Kapitel 06 41, 06 42, 06 51, Titel 111 09):
Ansatz 2014
Ansatz 2015
Ansatz 2013
Ist 2012
6.000.000,00
6.000.000,00
6.900.000,00
5.592.956,77
Den Maßstab für die Prognose und die Ansatzbildung bildeten die Isteinnahmen
2012. Die Aufwüchse in den Ansätzen 2014/2015 beruhen auf einer positiven Einnahmeerwartung. Die finanziellen Auswirkungen des 2. KostRMoG waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung Anfang des Jahres 2013 noch nicht absehbar.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 19
Amtsgericht Charlottenburg
Titel
526 01
Gerichts- und ähnliche Kosten
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am
30. Oktober 2013 zur Prozesskostenhilfe die Ansatzbildung über die Gerichtskapitel (Amtsgerichte) hinweg zu erläutern sowie einen Bericht zur Praxis der
Überprüfung der Prozesskostenhilfe und den Anstrengungen zur aktiven Einbringung [Rückflüsse und Erfahrungswerte zur Entwicklung der Fälle (gibt es
Zunahmen?)] über einen Mehrjahreszeitraum hinweg darzustellen.
___________________________________________________________________
Die Ausgabenentwicklung im Bereich der Prozesskostenhilfe seit 2008 sowie die Ansätze der Jahre 2013 bis 2015 im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ergeben
sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Zahlenwerk.
Die Bildung der jeweiligen Mittelansätze des Unterkontos 104 im Titel 526 01 (Gerichts- und ähnliche Kosten) erfolgt in der Regel auf der Grundlage der Ausgabenentwicklung des Vorjahres, gegebenenfalls unter Berücksichtigung gerichtsspezifischer Kriterien.
Im Jahr 2012 wurde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in insgesamt 20.926 Fällen
Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Höhe der Rückflüsse kann für den Geschäftsbereich
der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz keine Aussage getroffen
werden. Die Vereinnahmung entsprechender Zahlungen erfolgt in den gerichtlichen
Einnahmetiteln 111 01, wobei eine gesonderte Erfassung der Rückflüsse nicht stattfindet.
Die Überprüfung gewährter Prozesskostenhilfe sowie die Entscheidungen über Ratenbewilligungen obliegen den dafür nach den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen
zuständigen Richterinnen und Richtern sowie den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die ihre Entscheidungen unabhängig und frei von Weisungen nach Recht
und Gesetz treffen. Sie entziehen sich daher von vornherein einer Steuerung durch
Dienst- und Verwaltungsanweisungen.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 24
Amtsgericht Neukölln
Titel
526 01
Gerichts- und ähnliche Kosten
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 betr. Titel 526 01 einen Bericht zu den zu erwartenden
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorschläge der Arbeitsgruppe
zum Betreuungsrecht vorzulegen.
___________________________________________________________________
Die von der interdisziplinär besetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht in den Jahren 2009 bis 2011 erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung des
Betreuungsrechts sind zum Teil in das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Bereuungsbehörde vom 28. August 2013 (BGBl. I, 3393) eingeflossen.
Dieses Gesetz, das am 1. Juli 2014 in Kraft treten wird, zielt auf eine Stärkung der
Funktionen der Betreuungsbehörden im Vorfeld und im Verlauf eines gerichtlichen
Verfahrens. Daneben erwartet der Bundesgesetzgeber eine Entlastung der Länderhaushalte durch die Verbesserung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme anderer
Unterstützungsmöglichkeiten.
Das gesetzgeberische Maßnahmepaket wird sich haushaltswirtschaftlich erst auswirken können, wenn die mit dem Gesetz verbundenen Maßnahmen in den Betreuungsbehörden organisatorisch und personell umgesetzt und damit praktisch wirksam
werden. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht abschätzbar.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 51
Sozialgericht
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 die Entwicklung der Verfahrensdauer zu präzisieren.
___________________________________________________________________
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat im zweiten Halbjahr 2012
ein Projekt zur Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sogenannten
Hartz-IV-Verfahren durchgeführt. Beteiligt waren neben der Senatsverwaltung für
Justiz und Verbraucherschutz die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Sozialgericht Berlin, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
der Bundesagentur für Arbeit und mehrere Berliner Jobcenter. Es wurde eine Vielzahl von Vorschlägen und Maßnahmen zur Verbesserung des Verwaltungsverfahrens und zur Effektivierung des Widerspruchsverfahrens bei den Jobcentern erarbeitet. Auch wurden die Schnittstellen zwischen Jobcentern und Sozialgerichtsbarkeit
geprüft, um zu einer möglichst effizienten Fall- und Klagebearbeitung beizutragen
und den fachlichen Wissenstransfer auch zukünftig sicherzustellen. Die Umsetzung
der Maßnahmen erfolgt schrittweise im Jahr 2013.
Unter Federführung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat eine
Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz im Jahr 2012 Vorschläge zur Änderung
des Sozialgerichtsgesetzes erarbeitet, mit denen eine Effizienzsteigerung in der Sozialgerichtsbarkeit verfolgt wird. Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von
Vorschlägen der JuMiKo im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der
unmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, der derzeit im Bundesrat beraten wird, aufgegriffen.
Der Senat hat am 3. April 2012 die Wohnaufwendungenverordnung verabschiedet,
mit der die Richtwerte für die Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe bestimmt
werden.
- 26 -
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen können sich gegenwärtig noch nicht im Haushaltsplanentwurf widerspiegeln. Dennoch ist erkennbar, dass die Maßnahmen greifen, so sind die Eingangszahlen im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich zum ersten
Halbjahr 2012 um ca. 7 % gesunken.
Trotz des erfreulichen Rückgangs bei den Eingängen ist die Zahl der unerledigten
Verfahren bei dem Sozialgericht noch immer sehr hoch. Dabei betrifft der zahlenmäßige Rückgang der Eingänge vor allem die weniger schwierigen bzw. weniger aufwändigen Verfahren. Zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. August 2013 konnte die Zahl der unerledigten Verfahren nur um ca. 2,8 % reduziert werden, im Vergleich zum 31. August 2012 sogar nur um 0,2 %. Zum Stichtag 31. August 2013 waren noch immer 41.759 unerledigte Verfahren zu verzeichnen. Dies entspricht ca.
98 % der Eingänge im Zeitraum September 2012 bis August 2013.
Die Verfahrenslaufzeit ist im Jahr 2012 gegenüber den Vorjahren gestiegen. Da die
unerledigten Verfahren wie geschildert auf hohem Niveau verbleiben, ist ein weiterer
Anstieg der Verfahrensdauer zu befürchten.
Ziel des Senats ist eine deutliche Reduzierung der unerledigten Verfahren und der
Verfahrensdauer beim Sozialgericht Berlin. Beides ist auf absehbare Zeit nur durch
eine Erhöhung des Personaleinsatzes möglich.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 61
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Titel
427 01
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen
/ Mitarbeiter
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 betr. Titel 427 01 für die einzelnen Erläuterungsnummern eine Gegenüberstellung des Ansatz 2013 zu den Ansätzen 2014/2015 mit
dem Ist 2012 vorzulegen.
___________________________________________________________________
2014/2015
1. JVA Plötzensee
Honorare für freie Mitarbeiter
2. Bildungsstätte Justizvollzug
Honorare für die Fortbildung
der Justizvollzugs bediensteten aller Vollzugsanstalten
Honorare für die Ausbildung
der Justizvollzugsbediensteten aller Vollzugsanstalten
Honorare für Personalentwicklungsmaßnahmen
3. Justizvollzugskrankenhaus
4. Zentraler Dolmetscherdienst
2013
Ist 2012
40.000 €
46.000 €
34.711,75 €
50.000 €
50.000 €
64.558,40 €
10.000 €
67.000 €
40.412,90 €
8.000 €
8.000 €
5.000,00 €
1.091.000 € 1.031.000 € 2.090.397,44 €
100.000 €
100.000 €
91.936,92 €
1.299.000 € 1.299.000 € 2.327.017,41 €
Die hohen Ist-Ausgaben im Bereich des Justizvollzugskrankenhauses sind darauf
zurückzuführen, dass zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung im stationären
Bereich des JVK und in den Arztgeschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten vermehrt Honorare für die Inanspruchnahme externer Anbieter ärztlicher Dienstleistungen aufgewendet werden müssen. Die gebotene medizinische Versorgung der Gefangenen des Vollzuges kann durch festangestellte Dienstkräfte nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden.
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Rote Nr. 1114
Kapitel
06 61
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Titel
540 10
Dienstleistungen
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 betr. Titel 540 10 den Aufwuchs bei Erläuterungsnummer 6 näher zu erläutern.
___________________________________________________________________
Die Ausgaben für die Sachtransporte der Berliner Justiz betrugen im Jahr 2012
535.171,83 €.
Nach
einer
Vertragslaufzeit
von
drei
Jahren
endete
am
31. Januar 2012 der bisherige Vertrag mit den Unternehmen für Geld- und
Sachtransporte. Die neuen Verträge wurden nach Durchführung eines europaweiten
Vergabeverfahrens zum 1. Februar 2012 geschlossen. Insbesondere wegen der gestiegenen Mineralölpreise kam es gegenüber den bisherigen Konditionen zu Kostensteigerungen. Darüber hinaus wurde der bisherige anstaltseigene Wäscherei-LKW
zum 1. Februar 2012 ausgesondert, so dass die erforderlichen Wäschetransporte
nunmehr durch einen privaten Dienstleister sicher gestellt werden. Für das laufende
Haushaltsjahr und für die Haushaltsjahre 2014/2015 ist zudem infolge der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Heidering und der damit verbundenen längeren
Transportwege mit weiteren Ausgabensteigerungen zu rechnen. Diese Umstände
sind bei der Ansatzbildung berücksichtigt worden.
- 29 -
Rote Nr. 1114
Kapitel
06 68
Justizvollzugsanstalt Tegel
Titel
519 25
Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des
Facility Managements
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans
06 am 30. Oktober 2013 betr. Titel 519 25 – den pauschalen Betrag/m²Kostenzahl zu berichten.
___________________________________________________________________
Für die erstmalige Veranschlagung der Ausgaben beim Titel 519 25 wurden durchschnittliche Kosten in Höhe von rd. 1,31 €/m² p.a. zugrunde gelegt. Bei einer Mietfläche von 95.961,15 m² ergibt sich somit ein Ansatz von rd. 126.000 € p.a.
- 30 -
Kapitel
06 68
Justizvollzugsanstalt Tegel
Titel
525 01
Aus- und Fortbildung
SenJustV
wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 30.
Oktober 2013 betr. Titel 525 01 zu folgenden Punkten zu berichten:
-
Welche konkreten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind derzeit für die
Beschäftigten im Bereich der Sicherungsverwahrung geplant und wie
sieht der Fortbildungsplan aus?
- Worauf muss in der Fortbildung besonderen Wert gelegt werden?
- In welchen Zeitraum werden die Beschäftigten geschult und fortgebildet?
- Wie viele Beschäftigte müssen geschult werden und welche finanziellen
Beträge sind im Haushalt dafür vorgesehen?
- Wer nimmt die Fortbildung vor?
- Wird die Fortbildung nur auf den Bereich der Sicherungsverwahrung beschränkt oder wird auch die Sozialtherapie mit einbezogen?
___________________________________________________________________
Welche konkreten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind derzeit für die Beschäftigten im Bereich der Sicherungsverwahrung geplant und wie sieht der
Fortbildungsplan aus?
Als spezielle Fortbildungsmaßnahme ist das sog. Reasoning & Rehabilitation Programm vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein multimodales, strukturiertes kognitiv-behaviorales Trainingsprogramm. Es soll erwachsenen Straftätern kognitive Fertigkeiten und Werte vermitteln, die für die prosoziale Kompetenz wesentlich sind. Es
wird sowohl im Strafvollzug als auch in der forensischen Psychiatrie eingesetzt und
ist zudem als Präventionsprogramm geeignet.
Des Weiteren sind Maßnahmen zur Ausbildung zum Naikan-Trainer vorgesehen. Die
Naikan-Methode stammt aus Japan und ist frei von religiösen Formen und Inhalten.
Naikan bedeutet „Innenschau“ und fördert die Erkenntnis der Selbstverantwortung. In
einer siebentägigen Schweigeklausur lassen Menschen ihr bisheriges Leben in Zeitabschnitten Revue passieren. Die intensive Phase des Rückzugs lässt viele Menschen oft erstmals erkennen, dass nicht andere an ihrer persönlichen Situation
„schuld“, sondern sie selbst in der Verantwortung sind. Damit Naikan im Berliner
Vollzug und insbesondere in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte angewendet
- 31 -
werden kann, müssen die zukünftigen Trainer Erfahrungen im Naikan machen und
an Naikan-Trainings teilnehmen.
Darüber hinaus sind sog. Case-Management Schulungen und Supervisionen vorgesehen.
In einem weiteren Schritt ist die Einführung des Forensisch-OperationalisiertenTherapie-Risiko-Evaluations-Systems (FOTRES) vorgesehen. FOTRES ist ein Prognoseinstrument und Dokumentationsverfahren zur Beurteilung bzw. standardisierten
Dokumentation der Legalprognose einer Person (zumeist Rückfallrisiko), der Beeinflussbarkeit dieses Risikos sowie risikorelevanter Veränderungsprozesse (zumeist
Therapieverläufe).
Das Fortbildungsprogramm umfasst u. a. fortlaufende Supervisionen für Beamtinnen
und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Sozial- und Psychologischen
Dienstes sowie regelmäßige fallbezogene Supervisionen.
Worauf muss in der Fortbildung besonderen Wert gelegt werden?
Bei den Fortbildungen muss besonderer Wert darauf gelegt werden, dass Maßnahmen dazu geeignet sind, ein therapeutisches Klima auf der Basis von wissenschaftlichen Standards in der Einrichtung herzustellen.
In welchen Zeitraum werden die Beschäftigten geschult und fortgebildet?
Für das Reasoning & Rehabilitation Programm ist die Terminplanung noch nicht abgeschlossen. Die Grundschulungen für die Ausbildung zum Naikan-Trainer haben
bereits in diesem Haushaltsjahr stattgefunden. Die Termine für Folgekurse werden
von den durchführenden Einrichtungen noch bekannt gegeben. Die ersten Fortbildungsveranstaltungen
für
FOTRES
finden
voraussichtlich
am
20.
und
21. Januar 2014 statt.
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Wie viele Beschäftigte müssen geschult werden und welche finanziellen Beträge sind im Haushalt dafür vorgesehen?
In den Fachdiensten sind zum jetzigen Stand Schulungen für 19 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vorgesehen, wobei noch weitere Einstellungen geplant sind. Im allgemeinen Vollzugsdienst werden ca. 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. Für alle
Maßnahmen werden voraussichtlich 50.000 € benötigt.
Wer nimmt die Fortbildung vor?
Das Reasoning & Rehabilitation Programm wird durch das Ausbildungsinstitut für
forensische Therapie in Haina, die Ausbildung zum Naikan-Trainer durch das
Naikan-Zentrum in Tarmstedt durchgeführt. Darüber hinaus sind u. a. folgende Einrichtungen an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen beteiligt: Bildungsstätte Justizvollzug, Charité, Frauen-Computerzentrum, Maßregelvollzug.
Wird die Fortbildung nur auf den Bereich der Sicherungsverwahrung beschränkt oder wird auch die Sozialtherapie mit einbezogen?
Die vorgesehenen Fortbildungen und Schulungsmaßnahmen umfassen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialtherapie und des Bereichs der vornotierten Sicherungsverwahrten. Hieraus erklärt sich auch die relativ hohe Anzahl der zu Schulenden.
- 33 -
Auswirkungen 2. KostRMoG - Einnahmen
Ordentliche Gerichtsbarkeit - Titel 111 01
Kapitel
Bezeichnung
0615
0616
0619
0621
0622
0623
0624
0625
0626
0627
0628
0630
0631
0632
Kammergericht
Landgericht
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgericht Köpenick
Amtsgericht Lichtenberg
Amtsgericht Mitte
Amtsgericht Neukölln
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Amtsgericht Schöneberg
Amtsgericht Spandau
Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg
Amtsgericht Tiergarten
Amtsgericht Wedding
Zentrales Mahngericht
ANLAGE 1
Mehreinnahmen
Ansatz 2014 Ansatz 2015
Ist 2012
2. KostRMoG
in €
in €
in €
11.000.000
11.000.000
10.999.506,14
1.391.498
27.500.000
27.500.000
26.895.689,01
4.897.123
27.000.000
27.000.000
26.511.137,15
3.403.159
6.000.000
6.000.000
5.889.881,46
863.726
10.000.000
10.000.000
9.256.095,84
1.442.884
28.000.000
28.000.000
27.407.346,04
3.339.018
7.300.000
7.300.000
7.283.444,96
1.154.467
3.800.000
3.800.000
3.653.776,85
690.706
16.000.000
16.000.000
15.331.842,29
2.564.012
6.000.000
6.000.000
5.663.322,84
816.967
18.000.000
18.000.000
17.217.493,77
2.989.461
4.000.000
4.000.000
4.028.799,57
456.194
13.000.000
13.000.000
12.625.039,44
1.092.313
15.000.000
15.000.000
13.557.010,44
4.688.274
192.600.000 192.600.000 186.320.385,80
29.789.802
Fachgerichte - Titel 111 09
Kapitel
Bezeichnung
0641
0642
0651
OVG Berlin-Brandenburg
Verwaltungsgericht
Sozialgericht
Ansatz 2014 Ansatz 2015
in €
in €
1.100.000
1.100.000
2.800.000
2.800.000
2.100.000
2.100.000
6.000.000
6.000.000
Ist 2012
in €
1.086.445,97
2.526.734,99
1.979.775,81
5.592.956,77
Mehreinnahmen
2. KostRMoG
216.000
500.000
394.000
1.110.000
Auswirkungen 2. KostRMoG - Ausgaben
ANLAGE 1
Ordentliche Gerichtsbarkeit - Titel 526 01 (Gerichts- und ähnliche Kosten)
Kapitel Bezeichnung
Ansatz 2014 Ansatz 2015
Ist 2012
in €
in €
in €
0611
Generalstaatsanwaltschaft
100.000
100.000
120.638,95
0612
Staatsanwaltschaft
6.800.000
6.800.000
8.469.536,93
0613
Amtsanwaltschaft
145.000
145.000
150.309,15
0615
Kammergericht
650.000
650.000
932.290,35
0616
Landgericht
15.508.000
15.508.000
15.672.442,58
0619
Amtsgericht Charlottenburg
9.400.000
9.400.000
9.348.924,66
0621
Amtsgericht Köpenick
4.210.000
4.210.000
4.350.555,84
0622
Amtsgericht Lichtenberg
11.490.000
11.490.000
11.589.897,09
0623
Amtsgericht Mitte
6.168.000
6.168.000
6.567.755,50
0624
Amtsgericht Neukölln
7.570.000
7.570.000
7.683.109,10
0625
Amtsgericht Pankow/Weißensee
8.956.000
8.956.000
9.454.616,07
0626
Amtsgericht Schöneberg
8.609.000
8.609.000
8.760.070,78
0627
Amtsgericht Spandau
5.685.000
5.685.000
6.094.203,83
0628
Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg
16.876.000
16.876.000
17.324.772,38
0630
Amtsgericht Tiergarten
15.646.000
15.646.000
15.546.340,70
0631
Amtsgericht Wedding
9.615.000
9.615.000
9.631.365,03
0632
Zentrales Mahngericht
21.000
21.000
24.757,28
127.449.000
127.449.000 131.721.586,22
Fachgerichte - Titel 526 01 (Gerichts- und ähnliche Kosten)
Ansatz 2014 Ansatz 2015
Kapitel Bezeichnung
in €
in €
0641
OVG Berlin-Brandenburg
15.000
15.000
0642
Verwaltungsgericht
550.000
550.000
0651
Sozialgericht
4.900.000
4.900.000
5.465.000
5.465.000
Mehrausgaben
2. KostRMoG
19.100
1.183.000
28.600
110.600
2.844.000
1.023.600
282.600
663.700
565.700
533.300
1.089.000
740.700
423.000
2.593.000
1.098.700
704.400
0
13.903.000
Ist 2012
Mehreinnahmen
in €
2. KostRMoG
18.276,37
50.000
652.732,35
40.000
5.733.337,35
1.003.200
1.093.200
6.404.346,07
Projekt Gewaltschutzambulanz
Thema
Gewaltschutzambulanz und Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Versorgung von kindlichen und erwachsenen Gewaltopfern an der Charité
Zeitraum
2013 - 2015
Einleitung
Jährlich werden in Berlin Menschen aller Altersstufen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, sexuellen Identität oder gesellschaftlichem Status Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt.
Für 2011 weist die polizeiliche Kriminalstatistik 732 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und
635 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung an Erwachsenen, 491 misshandelte Kinder
und 16.108 Fälle häuslicher Gewalt aus. Darüber hinaus gibt es jährlich ca. 10.000 Kinderschutzmeldungen in Berlin, die das Jugendamt überprüfen muss. Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass Folgekosten in Milliardenhöhe entstehen (siehe Anhang).
Derzeit können sich Geschädigte in dieser Situation an Ärzte, Polizei und Justizbehörden wenden,
sie haben keine Möglichkeit die Verletzungen auch unabhängig von der Einschaltung der Justizbehörden derart dokumentieren zu lassen, dass sie als Beweis vor Gericht auch Jahre später noch
Bestand haben. Dies ist für Gewaltopfer relevant, die unmittelbar nach der Tat noch keine Anzeige
erstatten können oder wollen.
Versorgungsbedarf und Ziele
Die Gewaltschutzambulanz dient als niedrigschwelliges Angebot und zentrale Anlaufstelle, in der
eine medizinische Abklärung und Dokumentation der Gewaltfolgen, bei Kindern auch bei Verdacht
auf Kindesmisshandlung, durch eine/n Facharzt/ärztin für Rechtsmedizin erfolgen soll.
Aufgrund der Tatsache, dass manche Verletzungszeichen, insbesondere Hämatome, erst einige
Stunden nach der Entstehung zu beurteilen sind, ist die Besetzung zu üblichen Praxisöffnungszeiten mit Terminvergabe zunächst als ausreichend anzusehen.
Die Betreuung erfolgt in einem konsiliarischen, interdisziplinären Verbund aus Rechtsmedizin und
medizinischen Fachabteilungen. Die multidisziplinäre Begutachtung macht eine Angliederung der
Institution an die Charité-Universitätsmedizin Virchow-Klinikum notwendig, da nur hier sämtliche
Fachdisziplinen angesiedelt sind.
Die psychosoziale Nachbetreuung wird durch das in Berlin gut strukturierte und umfangreiche
Netzwerk von Interventionsprojekten für Frauen, Männer und Kinder übernommen.
Aufgaben der Gewaltschutzambulanz
Kurzfristig:
Einführung eines Versorgungspfads zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung
bei Opfern aller Altersstufen von Gewalttaten mit konkreter Handlungsanweisung zum opferzentrierten Umgang im Behandlungssetting
Tagessprechstunde mit Terminvergabe zur Dokumentation von Verletzungen
Rechtsmedizinische Abklärung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
Mittel - Langfristig:
Rufbereitschaft rund um die Uhr für die Sicherung biologischer Spuren z. B. nach Vergewaltigung und lebensbedrohlicher Misshandlung, aufgrund des engen Zeitrahmens der Spurensicherung für Sexualdelikte
Mobile Intervention für die Begutachtung nicht transportfähiger Opfer in anderen Kliniken
Angebot der anonymen Spurensicherung ist beabsichtigt
Vernetzung mit externen psychosozialen Projekten und Einrichtungen der öffentlichen Gesundheits- und Jugendhilfe, Familiengerichten, Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
Evaluation der Versorgungsqualität und –quantität
130214 Projektskizze Gewaltschutzambulanz S. Guddat, D. Reinemann, S. Jenner
Seite 1 von 2
Begleitforschung
• Evaluation zur Generierung von repräsentativen Daten zur Entwicklung von Präventionsprogrammen in Zusammenarbeit mit allen in Berlin aktiven Fachgruppen und Projekten
• Organisation von regelmäßigen interdisziplinären / interprofessionellen
• Fachgesprächen
• Fachtagungen und -symposien
• Langzeitstudien zu Gewaltereignissen
• Versorgungsqualität
• Akutprävalenz
• Gesundheitliche Langzeitfolgen
Bisherige Maßnahmen
Einrichtung der Koordinationsstelle für Gewaltschutz an der Charité mit Fr. Dagmar Reinemann
Entwicklung eines standardisierten Verfahrens im interprofessionellen Team zur gerichtsfesten
Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Zusammenstellung eines spezifischen Spurensicherungskits mit begleitendem ärztlichem Befundbericht zur gerichtsverwertbaren Dokumentation bei sexualisierter Gewalt bei Kindern und
Erwachsenen
Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte aller Fachdisziplinen sowie die Pflichtfortbildung für die
Pflegekräfte in allen Rettungsstellen der Charité zu häuslichen Gewalt in Paarbeziehungen
Prüfung und Planung der baulichen Gegebenheiten für die Gewaltschutzambulanz am Campus
Virchow-Klinikum
Unmittelbarer Bedarf zur Errichtung der Gewaltschutzambulanz und zur Umsetzung der
kurzfristigen Ziele:
Finanzierung 1 VK Facharztstelle für Rechtsmedizin
Finanzierung 1 VK Sekretärin
Finanzierung der zu anzumietenden Räume (möglich im Institut für Rechtsmedizin oder im
CVK)
Finanzierung der Grundausstattung (Mobiliar, Computer, Drucker, Telefone, Fotoleinwand,
Kamera)
130214 Projektskizze Gewaltschutzambulanz S. Guddat, D. Reinemann, S. Jenner
Seite 2 von 2
ANLAGE 2b
Projektplan Gewaltschutzambulanz Turmstrasse
Thema
Gewaltschutzambulanz / Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Versorgung
von Gewaltopfern an der Charité
Turmstrasse
Zeitraum
2013 – 2015
Auftraggeber / Projektpaten:
Dr. H. Wauer / Fr. Francois-Kettner
Projektleiter:
Prof. Dr. Tsokos / D. Reinemann
Projektteam:
D. Reinemann, Fr. Dr. S. Etzold,
Ziele
Die Gewaltschutzambulanz ist ein niedrigschwelliges Angebot und dient als zentrale Anlaufstelle für
gewaltbetroffene Menschen aller Alterstufen. Die rechtsmedizinische Abklärung und gerichtsfeste
Dokumentation der Gewaltfolgen erfolgt bei Erwachsenen so wie bei Kindesmisshandlung. Eine
Fachärztin für Rechtsmedizin wird in der Ablauforganisation durch eine Sekretariatsfachkraft unterstützt.
Die Spurensicherung nach Stuprum wird weiterhin in den Rettungsstellen der Charité durchgeführt,
bis eine 24 Stunden Ruf-Bereitschaft der Rechtmedizin gewährleistet werden kann.
Inhalte:
 Einführung eines Versorgungspfads zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung bei
Opfern aller Altersstufen von Gewalttaten mit konkreter Handlungsanweisung zum opferzentrierten Umgang im Behandlungssetting
 Rechtsmedizinische Abklärung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
Organisation:
Zielgruppe sind ausschließlich Opfer häuslicher Gewalt (auch ohne Anzeige) und Kinder bei Verdacht auf Misshandlung nur im polizeilichen Auftrag.
Tagessprechstunde mit Terminvergabe je nach Zuwendung der SenVW Justiz
Bei 110.000€ für 2014:
Personalvorhaltung inkl. 20% Ausfallzeit:
Arzt GSA/RMU
75% Arbeitszeit / 31,50 Std Woche/ 68.910,00€
Sekretariatskraft
75% Arbeitszeit / 29,25 Std Woche/ 29.502,75€
.. 98.412,75€
Öffnungszeit der GSA/RMU:
Montag – Mittwoch
08:00-12:00 8 Geschädigte
Dienstag und Donnerstag
14:00-16:00 7 Geschädigte
Aufgaben Ärztin
Dokumentation, Bildbearbeitung, Gutachten
verfassen, Gutachter vor Gericht, Fortbildung,
fachliche Telefon Beratung
Aufgaben Sekretariat
Administration, Terminvergabe nur innerhalb
der Arbeitszeit möglich
Die Ambulanz wird geschlossen bei Ausfallszeiten (Urlaub & Krankheit etc) der Ärztin, somit
können voraussichtlich 15 Geschädigte pro Woche / 660 pro Jahr gesehen werden.
Bei 150.000€ für 2014:
Personalvorhaltung inkl. 20% Ausfallzeit:
Arzt GSA/RMU
100% Arbeitszeit / 42 Std Woche / 110.265€
Sekretariatskraft
100% Arbeitszeit / 39 Std Woche / 47.204€
157.469€
Montag – Mittwoch – Freitag
08:00-12:00 12 Geschädigte
Dienstag und Donnerstag
12:00-16:15
8 Geschädigte
Aufgaben Ärztin
Dokumentation, Bildbearbeitung, Gutachten
verfassen, Gutachter vor Gericht, Fortbildung,
fachliche Telefon Beratung
Die Ausfallzeiten der Ärztin (nicht Sekretariat) könnten kompensiert werden, voraussichtlich könnten
20 Geschädigte pro Woche / 1050 Geschädigte 2014 gesehen werden.
130930 GSA_Turmstr_SenVW Justiz_small
dreinemann / setzold
Entwicklung der Prozesskostenhilfe seit 2008 - ordentliche Gerichtsbarkeit, Titel 526 01, Unterkonto 104
Kapitel
Bezeichnung
0615
Kammergericht
0616
Landgericht
0619
Amtsgericht Charlottenburg
0621
Amtsgericht Köpenick
0622
Ist 2008
in €
Ist 2009
in €
Ist 2010
in €
Ist 2011
in €
ANLAGE 3
Ist 2012
in €
Ansatz 2013
in €
Ansatz 2014
in €
Ansatz 2015
in €
52.478,58
61.014,14
62.127,27
45.774,06
57.759,74
65.000
65.000
65.000
1.249.730,82
1.087.870,72
1.164.229,11
1.147.916,16
1.251.266,50
1.230.000
1.230.000
1.230.000
151.396,61
161.879,86
182.653,40
150.557,35
121.568,14
180.000
124.000
124.000
92.770,08
89.601,67
73.446,07
91.514,94
69.895,64
90.000
90.000
90.000
Amtsgericht Lichtenberg
184.902,47
173.661,18
164.941,34
144.353,28
129.721,78
160.000
160.000
160.000
0623
Amtsgericht Mitte
161.318,81
178.433,83
178.415,90
143.907,12
169.604,02
183.000
183.000
183.000
0624
Amtsgericht Neukölln
152.141,27
197.411,23
161.445,53
154.741,44
209.073,76
161.000
210.000
210.000
0625
Amtsgericht Pankow/Weißensee
3.138.965,26
2.958.474,48
3.166.578,93
2.904.547,42
3.000.080,14
3.180.000
2.900.000
2.900.000
0626
Amtsgericht Schöneberg
232.179,34
222.233,82
472.725,08
920.853,53
1.138.394,40
350.000
360.000
360.000
0627
Amtsgericht Spandau
89.261,71
76.001,58
99.335,05
86.252,10
89.358,92
103.000
103.000
103.000
0628
Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg
7.995.422,00
7.601.120,32
8.340.261,15
7.670.195,82
6.859.466,96
8.341.000
6.700.000
6.700.000
0630
Amtsgericht Tiergarten
231.616,88
231.772,38
290.996,10
272.101,03
194.828,80
231.500
231.000
231.000
0631
Amtsgericht Wedding
169.825,30
213.495,41
175.251,41
179.194,17
192.908,83
176.000
176.000
176.000
13.902.009,13
13.252.970,62
14.532.406,34
13.911.908,42
13.483.927,63
14.450.500
12.532.000
12.532.000