Leitfaden für Open-Air-Festivals

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Leitfaden für Open-Air-Festivals
Leitfaden
für
Open-Air-Festivals
Tipps und Anregungen
Open-Air-Festivals
Ökologischer zu gestalten
Vorwort
Großveranstaltungen wie Musikfestivals sind mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden.
Tausende Menschen kommen zusammen, sie wollen Musik hören, feiern, essen und trinken.
Häufig campieren sie sogar mitten in der Natur.
SOUNDS FOR NATURE hat das Ziel, all dies zu unterstützen und gleichzeitig aufzuzeigen,
welche Möglichkeiten es für Veranstalter und Teilnehmer gibt, ihr Festival ökologischer und
naturverträglicher zu gestalten, ohne den Spaß an der Sache zu beeinträchtigen.
Für den Veranstalter ergeben sich handfeste Vorteile aus der umweltverträglicheren Gestaltung
ihrer Festivals: Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch verminderte Müll- und Abwassermengen
Kosten gespart werden. Ebenso wichtig wie diese direkten wirtschaftlichen Vorteile ist der
Imagegewinn, den ein Festival durch die Auszeichnung mit dem SOUNDS FOR NATURE Logo
verzeichnen kann. Dieses neue Image als SOUNDS FOR NATURE Festival macht es für viele
Musiker besonders attraktiv, dort aufzutreten, und zieht so auch neue Zuschauergruppen an. Es
gibt nicht wenige Musiker und Bands, die gerne unter dem SOUNDS FOR NATURE Logo
spielen, die aber nicht bereit wären, unter dem Schriftzug einer Bier- oder Zigarettenmarke zu
spielen.
Möglicherweise ist der Natur- und Umweltschutz zunächst für den Veranstalter mit
Mehraufwand und unter Umständen sogar mit Mehrkosten verbunden. Denn er muss Flexibilität
aufweisen, Ideen entwickeln und Abläufe, die „schon immer so gewesen sind“ neu überdenken
und gegebenenfalls verändern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich dieses Engagement nicht
nur für die Natur, sondern auch für den Veranstalter lohnt.
Der vorliegende Leitfaden soll Veranstalter unterstützen, ihr Musikfestival natur- und
umweltverträglicher zu gestalten und zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival zu entwickeln.
Prof. Dr. Hartmut Vogtmann
Präsident des Bundesamtes für Naturschutz
Inhaltsverzeichnis
A
B
Einleitung
Wie wird ein Festival
zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival?
4
Die Auswahl des Festival-Geländes
5
Die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien
6
I. Verkehr
6
II. Abfall
9
III. Abwasser/Toiletten
15
IV. Belastung durch Geräusche
18
V. Verpflegung
21
VI. Camping
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VII. Naturerlebnis und Umweltbildung
27
C
Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoren
29
D
Rechtliche Grundlagen
31
E
Anhang
Weiterführende Informationen zum Thema Belastung
durch Geräusche
35
Kopiervorlagen
Fragebogen zum Festival-„Check up“
38
Fragebogen für Standbetreiber zur Sammlung von Daten
zur Abfallplanung
40
Angaben zum Abfallaufkommen
42
Datenblatt Verbrauch
43
3
A
Einleitung
Wie wird ein Festival zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival?
Der vorliegende Leitfaden behandelt sieben Bereiche, in denen Musikfestivals umweltverträglicher gestaltet werden können.
Die folgenden acht Schritte beschreiben, wie ein Festival zu einem SOUNDS FOR NATURE
Festival wird:
1. „Check up“
Die Festivalstruktur wird analysiert, wo liegen aus der Sicht des Natur- und
Umweltschutzes die Schwachpunkte? (Eine Kopiervorlage befindet sich im Anhang.)
2. Veranstalter und SOUNDS FOR NATURE (SfN) überlegen gemeinsam, in welchen Bereichen für das konkrete Festival Verbesserungen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes möglich sind.
3. Auf dieser Basis werden die auf das jeweilige Festival abgestimmten Ziele herausgearbeitet. Sie legen fest, welche Schwachpunkte bzw. welche Bereiche in der kommenden
Festival-Saison konkret verbessert werden sollen.
4. In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und SfN verpflichtet sich
der Veranstalter, die festgelegten Ziele in der kommenden Festival-Saison anzugehen.
Auf Grund dieser Vereinbarung hat der Veranstalter das Recht, das SfN-Logo für sein
Festival zu verwenden. Dieses Prozedere wird in jedem Jahr erneut durchgeführt. Der
Veranstalter wird SfN Nachweise aus den Genehmigungsverfahren des Festivals vorlegen, aus denen ersichtlich ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. in den Bereichen Abwasser und Lärm) eingehalten werden. Nach dem Festival wird von dem Veranstalter eine Bilanz erstellt und SfN vorgelegt (Kopiervorlage hierzu im Anhang). SfN
erhält außerdem Zugang zum Festival-Gelände und die Berechtigung, die vereinbarten
Ziele zu überwachen und Informationen zum Natur- und Umweltschutz zu verteilen.
5. Während und nach der Veranstaltung wird von SOUNDS FOR NATURE in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter überprüft, inwieweit die festgelegten Ziele erreicht wurden.
6. Je nachdem, ob und in welchem Umfang die Ziele erreicht wurden, wird das Festival als
SfN-Festival anerkannt. Es erhält die SfN-Auszeichnung und wird mit der entsprechenden SOUNDS FOR NATURE Gitarre (Bronze, Silber oder Gold) ausgezeichnet.
7. Das Festival darf sich nun SOUNDS FOR NATURE Festival nennen, es darf das
SOUNDS FOR NATURE Logo im Folgejahr benutzen und für Werbezwecke einsetzen.
8. Dieser Prozess sollte in den Folgejahren fortgesetzt werden, um möglichst alle Bereiche zu optimieren. Neben den von SfN vorgegebenen Themen können vom Veranstalter auch eigene Ideen vorgeschlagen, umgesetzt und nach der Beurteilung auch honoriert werden.
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Die Auswahl des Festival-Geländes
Viele Festivals finden traditionell schon seit langem an einem bestimmten Veranstaltungsort
statt. Hier sollte überprüft werden, ob nach den unten genannten Kriterien nicht vielleicht eine
neue Platzierung der Infrastruktur wie Bühne, Backstage, Toiletten etc. sinnvoll sein kann.
Wenn ein neues Festival geplant wird, sollten bei der Auswahl des Geländes einige wichtige
Kriterien unbedingt beachtet werden. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern erspart dem
Veranstalter auch jede Menge Ärger mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, die
frühzeitig eingeschaltet werden sollten, um spätere Konflikte und Enttäuschungen zu vermeiden. Eine Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Instrumente der Genehmigungs- und
Überwachungsbehörden findet sich im Kapitel Rechtliche Grundlagen.
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Natur- und Wasserschutzgebiete
• Auf besonders empfindlichen Flächen in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten ist
es grundsätzlich problematisch, Großveranstaltungen durchzuführen.
• Besondere Vorsicht ist in Trinkwassereinzugsgebieten und bei Gewässern mit Grundwasserkontakt geboten.
• Zu bestimmten Zeiten (z.B. Brutzeiten, Aufzuchtzeiten) sind die zu erwartenden Störungen der Tierwelt nicht akzeptabel.
Belastungen des Bodens
• Versiegelte, stark befestigte Flächen halten hohe Belastungen durch Personen,
Maschinen und Fahrzeuge stand.
• Einfach befestigte Flächen (z.B. Kies) können auch bei Niederschlag noch genutzt
werden.
• Rasenflächen verkraften in trockenen Zeiten die kurzzeitige Belastung durch Menschen. Fahrzeuge, Zelte und Buden hinterlassen jedoch Schäden.
• Wiesen, Äcker und bepflanzte Grünflächen sind für Massenveranstaltungen schlechter
geeignet, da bereits nach kurzer Belastung Boden- und Vegetationsschäden auftreten.
• Bei allen unversiegelten Flächen muss streng darauf geachtet werden, dass keine
Schadstoffe in den Boden dringen (Öl, Benzin, Abwässer, Reinigungsmittel etc.).
Ver- und Entsorgung
Bereits bei der Auswahl des Geländes können spätere Entsorgungskosten vermieden werden:
Ein Anschluss an das Kanalnetz zur Abwasserentsorgung ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch preiswerter als das Mieten von mobilen Toiletten (siehe Kapitel Gewässerschutz).
Verkehr
Bei Veranstaltungen in der freien Landschaft ist die Verkehrsanbindung meistens problematisch. Ein entsprechendes Verkehrskonzept bzw. eine verkehrsgünstige Lage des Festivals,
sollte von Anfang an bei der Planung berücksichtigt werden (siehe Kapitel Verkehr).
5
B
Die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien
In den folgenden Kapiteln I–VII werden die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien näher beschrieben. Nach einem kurzen Problemaufriss folgen konkrete Tipps und Empfehlungen, mit
denen Open-Air-Festivals natur- und umweltverträglicher gestaltet werden können.
Nicht jede Empfehlung ist für jedes Festival geeignet, da die Voraussetzungen überall unterschiedlich sind. Die Tipps sind vielmehr als Angebot zu verstehen, aus denen der Veranstalter
sich aussuchen kann, was zu seinem Festival passt. Darüber hinaus können und sollen natürlich auch eigene Ideen eingebracht werden.
I.
Verkehr
Die Umweltbelastungen, die durch den Verkehr und dabei hauptsächlich durch die An- und Abreise der Festival-Besucher verursacht werden, sind bei den meisten Musikfestivals ganz erheblich, da es sich in der Regel um überregionale Veranstaltungen handelt.
Der anfängliche Mehraufwand für eine Umlenkung der Besucher auf die Deutsche Bahn (DB)
und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schont nicht nur die Umwelt, sondern bringt
auch dem Veranstalter Entlastung, da er beispielsweise in geringerem Maße Parkplatzorganisation und Verkehrschaos managen muss.
Welche Umweltbelastungen durch Transport und Verkehr treten auf?
• Luftbelastung, insbesondere Ozon, Stickoxide (NOX), Kohlendioxid (CO2) und Dieselruß
• Lärmbelastung
• Energieverbrauch
• Wildes Parken auf Wiesen und Grünanlagen
Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE?
• Vermeidung bzw. größtmögliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei
An- und Abreise.
• Verminderung der Belästigung von Besuchern durch Fahrzeuge innerhalb des Veranstaltungsgeländes.
• Erhöhter Anreise-Service für Besucher und Nutzung von Kommunikationssynergien
über den Verkehrsanbieter.
Welche Strategien hat SOUNDS FOR NATURE?
Die genannten Ziele sind am sinnvollsten durch die Förderung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu erreichen. Ziel ist, dass es für die Besucher kostengünstiger und
bequemer wird, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, als das eigene Auto zu nutzen.
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Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Förderung der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Sonderkonditionen des ÖPNV
Mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben werden Sonderkonditionen für Veranstaltungsteilnehmer vereinbart.
• Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher werden angeboten.
• Es fahren zusätzliche Bussen und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher.
• Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz.
• Sonderfahrpläne des ÖPNV werden auf das Festival-Programm abgestimmt.
• Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept
2. Festival-Kombi-Tickets
Es werden Festival-Kombi-Tickets angeboten.
• Kombination von Eintritt, Aufenthalt und Fahrschein
Das Kombi-Ticket gilt gleichzeitig als Eintrittskarte, evtl. als Campingkarte und als
Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Kombiticket ist spürbar preiswerter als die Summe der Einzelpreise.
• Verlosung
Abgestempelte Kombi-Tickets nehmen an einer Verlosung nach dem Festival teil
(T-Shirts, CDs etc.). Die Gewinner werden auf der SOUNDS FOR NATURE Homepage bekannt gegeben.
• Freigetränke
• Festivalteilnehmer erhalten ein Freigetränk für abgestempelte Kombi-Tickets.
• Zur Finanzierung der Maßnahmen ist auch hier die Einbeziehung von Sponsoren
möglich.
3. Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
• Parkplätze reduzieren
Es werden nur wenige und/oder weit entfernte Parkplätze bereitgestellt. Achtung:
Für Behinderte muss eine ausreichende Zahl von Parkplätzen nah am Festivalgelände zur Verfügung stehen!
• Wildes Parken kontrollieren
Das wilde Parken auf Gehwegen, Privatwegen, Grünflächen und Wiesen wird
streng überwacht.
• Parkgebühren
Es werden Parkgebühren erhoben. (Auch darüber werden die Besucher im Vorfeld
informiert).
• Sperrung umliegender Strassen
o Umliegende Straßen und Zufahrtswege werden für Privatfahrzeuge gesperrt,
insbesondere zum Schutz der Anwohner (ggf. Ausgabe von Anliegerpassierscheinen).
o Der Lieferverkehr auf dem Veranstaltungsgelände wird zeitlich begrenzt.
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•
Park and Ride (P&R)
Weiter entfernt gelegene Großraumparkplätze in Verbindung mit P&R entspannen
die Verkehrssituation in der direkten Umgebung des Festivals.
4. Mitfahrgelegenheiten
Mitfahrgelegenheiten sind eine junge und moderne Form, mobil zu sein, die gleichzeitig den
Verkehr reduzieren kann. Fahrgemeinschaften werden beworben und unterstützt:
• Auf den Internetseiten der Festivals und/oder bei SOUNDS FOR NATURE werden
Mitfahrbörsen eingerichtet (der Organisator muss die Haftungsfragen klären).
• Während des Festivals werden Infotafeln (evtl. im SOUNDS FOR NATURE Zelt)
angeboten, auf denen Mitfahrangebote und Gesuche platziert werden können.
5. Fahrrad- und Fußgängerverkehr
Nicht jeder Weg muss motorisiert zurückgelegt werden. Die umweltfreundlichsten Möglichkeiten, sich fortzubewegen, sind die eigenen Beine oder das Fahrrad.
• Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze werden eingerichtet.
• Auf dem Festival-Gelände wird ein Fahrradverleih mit Pannendienst angeboten
(beispielsweise in Kooperation mit dem ADFC).
• Kurze und sichere Wege für Radfahrer und Fußgänger werden gut gekennzeichnet
(mit Zeitangaben) und beleuchtet.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Die Festival-Besucher müssen frühzeitig über die oben beschriebenen Maßnahmen
informiert werden. Ist es zu mühsam, die benötigten Fahrpläne etc. zu finden, dann kann es
am Ende doch wieder als einfacher empfunden werden, mit dem eigenen Auto anzureisen.
Wichtig ist, dass die Festival-Besucher nicht das Gefühl haben, auf Bequemlichkeit zu
verzichten, wenn sie nicht mit dem eigenen Auto anreisen, sondern dass der gute Service
den Reisestress minimiert. Im Internet und im Festival-Programm dürfen darum folgende
Informationen nicht fehlen, um die Besucher zu einer umweltschonenden An- und Abreise
zu animieren.
• Fahrpläne und Reisezeiten der DB mit Streckenverlauf und Anschlussverbindungen
werden erstellt. Am einfachsten über eine Verlinkung mit der Fahrplanauskunft
der DB.
• Sonderfahrpläne und Zeiten des ÖPNV werden bekannt gegeben.
• Die Reduzierung der Parkplätze und die Parkgebühren müssen im Vorfeld bekannt
gemacht werden, sonst kann das bei den Besuchern eine Menge Unmut erzeugen
und als „Abzockerei“ empfunden werden.
• Über Alternativen wie Fahrradverleih und Mitfahrbörse wird rechtzeitig informiert.
• Ankündigungen über Kombi-Ticket und Verlosungen etc. machen „Lust“ auf eine
Anreise ohne Auto.
• Hinweise, dass auf dem Campinggelände Einkaufsmöglichkeiten bestehen (siehe
Kapitel Camping).
• Infopoint/Infozelt (evtl. das SOUNDS FOR NATURE Zelt) als Mitfahr- und Informationsbörse einrichten.
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II.
Abfall
Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Essensreste oder Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Open-Air-Veranstaltungen und
geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik. Zum einen kann hier viel Geld gespart
werden, zum anderen liegt hier auch ein großes Imageproblem vieler Veranstaltungen vor. Markensponsoren wollen sich beispielsweise sicher nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren. Darum
ist es auch im eigenen Interesse des Veranstalters, das Müllproblem in den Griff zu bekommen.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Grundlage der Abfallgesetzgebung ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
von 1996. Danach gilt in der vorgegebenen Reihenfolge:
1. Abfälle sind so weit wie möglich zu vermeiden.
2. Nicht vermeidbare Abfälle sind sortenrein zu verwerten.
3. Nicht verwertbare Restabfälle sind schadlos und fachgerecht zu entsorgen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein Rahmenrecht auf Bundesebene, die Umsetzung findet auf
Landesebene in den jeweiligen Landesabfallgesetzen statt (http://www.vks-koeln.de/). Die Einzelheiten der Abfallentsorgung regeln die Abfallsatzungen der jeweiligen Gemeinden, der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise.
Abfallaufkommen während einer Veranstaltung
Bei der Abfallvermeidung geht es keineswegs nur um die Veranstaltungstage selber. Eine Veranstaltung unterteilt sich immer in drei Phasen, in denen sich der Abfall unterschiedlich zusammensetzt. Die Besonderheiten der einzelnen Phasen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
1. Aufbau:
Dekomaterial, Wertstoffe, Baustoffe, Mischabfall, Sonderabfall
2. Laufzeit: Wertstoffe, Mischabfall
3. Abbau:
Dekomaterial, Wertstoffe, Baustoffe, Mischabfall, Sonderabfall
Abfalltrennung
Entsprechend der Veranstaltungsphasen ist auch die Abfalltrennung zu organisieren.
• Getrennte Sammlung während des Auf- und Abbaus
Es müssen ausreichend Sammelkapazitäten für Abfälle und Wertstoffe bereitstehen.
Entweder kann man auf Erfahrungswerte zurückgreifen, oder die nötigen Daten müssen
zuvor bei Standbetreibern und aufbauenden Fremdfirmen erfragt werden (Kopiervorlage für Fragebogen Standbetreiber findet sich im Anhang). Standbetreiber und Fremdfirmen sind verpflichtet, die bereitgestellten Sammelsysteme zu nutzen.
Vor allem während des Auf- und Abbaus fallen Sonderabfälle an, die wegen ihres
Schadstoffgehaltes nicht mit Wert- oder Reststoffen vermischt werden dürfen (Lacke,
Klebstoffe, Neonleuchten etc.). Sie müssen gesondert gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
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•
•
Alternativ können Regelungen getroffen werden, nach denen die aufbauenden Firmen
selbst für den bei ihrer Arbeit anfallenden Abfall verantwortlich sind.
Getrennte Sammlung bei den Ständen während der Veranstaltungszeit
Auch während der Veranstaltung sollen die in den Ständen anfallenden Abfälle getrennt
gesammelt werden (Um- und Transportverpackungen von Lebensmitteln). Auch hier
sollten im Vorfeld Absprachen stattfinden, damit jedem Stand die notwendigen Wertstoff- und Abfallbehälter zur Verfügung gestellt werden können.
Die Entsorgung der Wertstoffe und Abfälle erfolgt durch die Entsorger. Besonders bei
mehrtägigen Veranstaltungen sollten die Standbesitzer die Möglichkeit bekommen, die
Wertstoffe an einem entsprechenden Sammelplatz zwischenzulagern, da an den Ständen selber in der Regel wenig Platz ist. Die Zufahrt der Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.
Abfallsammlung während der Veranstaltung im Besucherbereich
Die Sammlung von Wertstoffen gestaltet sich erfahrungsgemäß bei den Besuchern auf
dem eigentlichen Festival-Gelände recht schwierig. Es ist zu überlegen, ob im Sinne
der „Umwelterziehung“ dennoch Wertstoffsammelbehälter aufgestellt werden sollten.
Wenn, dann müssen sie auf dem gesamten Festival-Gelände verteilt und deutlich gekennzeichnet werden, am sinnvollsten in der üblichen Farbgebung der Wertstoffsammlung. Zur Sammlung der Mischabfälle müssen zahlreiche, aber nicht zu große Behälter
aufgestellt werden, da diese sonst schnell zu unkontrolliertem Wegwerfen führen.
Die Müllbehälter müssen regelmäßig geleert werden. Überquellende Behälter verleiten
dazu, Abfälle auf den Boden zu werfen.
Das Gelände sollte immer wieder von Mitarbeitern gereinigt und abgesammelt werden,
das erhöht die Hemmschwelle, Müll einfach fallen zu lassen.
Für die Besucher werden Anreize geschaffen, ihren Müll selber zu sammeln.
Geschirr und Geschirrreinigung
Ein großer Teil des Abfallaufkommens bei Großveranstaltungen sind benutzte Teller, Becher
usw. Die Verwendung von Einweggeschirr ist im Sinne der Abfallvermeidung darum nach Möglichkeit zu vermeiden. Mehrweggeschirr hat jedoch den Nachteil, dass es gereinigt werden
muss. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung darf Geschirr nur wieder verwendet werden,
wenn zum Spülen ein Anschluss an das Trinkwassernetz gegeben ist. Trinkwasser kann aus
dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden. Für die Nutzung von Hydranten ist ein
formloser Antrag an die jeweiligen Wasserbetriebe zu stellen. Spülen mit Wasser aus Vorratsbehältern ist nicht erlaubt. Nur das Abwasser darf in Behältern gesammelt werden. Um diesem
Anspruch gerecht zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
• Spülen direkt am Stand
Das Geschirr wird direkt am Stand gespült. Dazu müssen Leitungen zur Trinkwasserversorgung verlegt werden. Beim Einsatz von Spülmaschinen sind zusätzliche Stromleitungen notwendig.
• Spülmobil
Dort, wo die notwendigen Anschlüsse vorhanden sind, werden Spülmobile aufgebaut.
Spülmobile sind mit sehr leistungsstarken Spülmaschinen und auch mit Geschirr aus-
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•
•
gestattet. Soll ein Spülmobil eingesetzt werden, so müssen Sammlung und Transport
des Geschirrs zum Spülmobil organisiert werden. Eventuell werden Sammelplätze eingerichtet, an denen bereits das Geschirr grob vorgereinigt wird, d.h., dass Speisereste
entfernt werden. Damit das Geschirr auch tatsächlich zurückgegeben wird, sollte ein
Pfandsystem eingerichtet werden (s.u.).
Austausch von Geschirr
Besteht keine Möglichkeit, das Geschirr zu spülen, kann es auch ausgetauscht werden.
Es gibt Anbieter, die Geschirr und Besteck in ausreichender Menge direkt zum Veranstaltungsort liefern. Nach dem Gebrauch wird das Geschirr grob gereinigt, in die Transportboxen zurückgelegt und vom Verleiher wieder abgeholt. Auch bei diesem System
ist ein Pfandsystem ratsam, um den Rücklauf des Geschirrs zu sichern.
Plastik-Kreislauf-Geschirr
Kann auf Einweggeschirr nicht verzichtet werden, so stellt die Verwendung von PlastikKreislauf-Geschirr eine Alternative dar. Auch hier empfiehlt sich ein Pfandsystem. Eine
grobe Reinigung ist ebenfalls notwendig, um eine sortenreine Erfassung für das Recycling zu ermöglichen.
Kompostierbares Geschirr
Der Gebrauch von kompostierbarem Geschirr ist in der Regel problematisch. Teller und
Besteck sind meist so mit Speiseresten verschmutzt, dass eine Kompostierung aus hygienischen Gründen problematisch ist. Speisereste tierischer Herkunft dürfen nicht in
die Kompostierung. Sie müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Außerdem wird das kompostierbare Geschirr häufig mit Fremdstoffen wie Dosen oder
Zigarettenkippen verunreinigt, so dass eine Kompostierung nicht mehr möglich ist. Im
Restmüll sind diese Stoffe dann eher problematisch.
Pfandsysteme
Mehrweggeschirr und auch Plastik-Kreislauf-Geschirr muss eingesammelt, gereinigt und erneut
verteilt werden. Um die Rückgabe zu gewährleisten, sollte direkt beim Verkauf der Speisen und
Getränke ein Pfand erhoben werden. Es gibt unterschiedliche Pfandsysteme:
• Geschirrrücknahme am Stand
Das Geschirr wird an demselben Stand zurückgenommen, an dem es ausgegeben
wurde. Rücknahme und Pfandauszahlung müssen dabei so organisiert sein, dass keine
längeren Wartezeiten entstehen. Empfehlenswert ist ein fester Ort, z.B. gegenüber der
Ausgabe.
• Geschirrrücknahme an einem Extra-Stand
Wenn mehrere Imbiss- und Getränkestände beieinander stehen, kann die Rücknahme
gebrauchter Teller und Becher an einem zentralen Rücknahmestand günstiger sein.
Dieser Stand muss unbedingt deutlich gekennzeichnet sein, und es muss an ausreichendes Pfandgeld gedacht werden. Je nach Größe der Veranstaltung müssen evtl.
mehrere Rücknahmestände eingerichtet werden.
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Bei der Annahme des gebrauchten Geschirrs sollte immer gleich eine Grobreinigung
vorgenommen werden. Speisereste und Restmüll werden dabei getrennt gesammelt.
Gegebenenfalls wird das Geschirr von hier dann weiter zum Spülmobil transportiert.
Die Abrechnung der Pfandgelder wird erleichtert, wenn alle Stände das benötigte Geschirr und Besteck gegen ein „Pfandgeld“ erwerben und es dann mit der gleichen
Pfandgebühr an ihre Kunden weitergeben.
Mitbringverbot von Getränken
Viele Veranstalter sprechen ein allgemeines Verbot aus, Getränke mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Zum einen aus Sicherheitsgründen und zum anderen, um so den Umsatz
für Getränke zu steigern. Obwohl dieses Anliegen grundsätzlich verständlich ist, gibt es große
Bedenken gegen ein solches Vorgehen. Gerade an heißen Sommertagen ist es aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig, den Besuchern die Möglichkeit zu geben, ausreichend
zu trinken, um Kreislaufzusammenbrüche, Dehydrierung usw. zu verhindern. Das Verbot sollte
darum auf alkoholische Getränke und auf Getränke in Dosen und Glasflaschen beschränkt werden. Wasser und Softdrinks in Tetrapacks, Schläuchen und Plastikflaschen sollten in begrenztem Maße erlaubt sein (z.B. ein Liter pro Person). Darüber hinaus sollte an wirklich heißen Tagen eine Möglichkeit geschaffen werden, die Trinkgefäße kostenlos mit Trinkwasser aufzufüllen.
Über die entsprechenden Regelungen sollten die Besucher unbedingt im Vorfeld (auf Plakaten,
Tickets etc.) informiert werden, um Abfallberge von abgegebenen oder schnell geleerten Flaschen und Dosen am Einlass zu verhindern. Beim Einlass müssen entsprechende Taschenkontrollen durchgeführt werden.
Aussteller und Standbetreiber
In den Verträgen mit Ausstellern und Standbetreiber sollten die zur Abfallvermeidung und
Verwertung notwendigen Bedingungen verankert und der Vertragsnehmer für die Entsorgung
der Abfälle verantwortlich gemacht werden. Die Verpflichtung zur Wertstofftrennung und zur
Bedarfsanmeldung von Wertstoffbehältern sowie zur ordnungsgemäßen Nutzung der
bereitgestellten Sammelsysteme wird verbindlich festgelegt.
Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, ist auch zu überlegen, ob die Kosten für die
notwendigen Entsorgungsleistungen so auf Aussteller und Standbetreiber umgelegt werden,
dass Abfallreduzierung belohnt wird. Zum Beispiel Nachlässe bei der Standmiete oder
besonders umsatzfördernde Standplätze für hervorragend abfallarme Stände.
Stände und Aufbauten
Während des Auf- und Abbaus fallen häufig große Anfallmengen an. Beispielsweise als Verschnitt von Ausstattungsmaterialien. Deshalb sollten die Betreiber angehalten werden, mehrfach zu nutzende Systembauteile und Dekorationsmaterialien einzusetzen. Ist die Verwendung
von Einwegmaterial nicht zu verhindern, dann sollten hier umweltfreundliche Materialien bevorzugt werden. Beispielsweise Kunststoffe aus PE statt PVC.
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Giveaways
Werbegeschenke, Flugblätter, Proben, kleine Flaschen etc. sind ein erheblicher Faktor bei der
Verschmutzung des Veranstaltungsgeländes. Sowohl die Verpackung als auch die Artikel selber werden häufig achtlos weggeworfen. Es sind daher im Vorfeld eindeutige Absprachen mit
den Standbetreibern, Sponsoren und Präsentatoren zu treffen, dass nur Werbegeschenke erwünscht sind, die nicht sofort achtlos weggeworfen werden. Ggf. wird der Verteiler für die erhöhten Reinigungskosten mit herangezogen.
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Einteilung des Geländes
Bei der Erstellung eines Abfallkonzeptes muss bei Planung und Durchführung unterschieden werden zwischen
• Festivalgelände
• Campinggelände und
• Umgebung.
Die drei Gebiete erfordern unterschiedliche Konzepte zu unterschiedlichen Zeiten.
2. Mehrweg
Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken sind grundsätzlich Mehrwegsysteme zu
bevorzugen.
Ist ein Mehrwegsystem nicht möglich, wird nach den besten Alternativen gesucht.
3. Geschirrreinigung
Die hygienischen Anforderungen für die Reinigung des Mehrweggeschirrs sind zu gewährleisten (Trinkwasserleitungsanschluss).
4. Pfandsystem
Ein geeignetes Pfandsystem wird ausgewählt und mit den Standbetreibern vereinbart.
5. Portionsverpackungen
Es werden keine Portionsverpackungen angeboten (Senf, Mayonnaise, Ketchup).
6. Giveaways
Absprachen mit den Sponsoren, dass nur Werbegeschenke eingesetzt werden, die von den
Besuchern tatsächlich mitgenommen und nicht achtlos weggeworfen werden. Ansonsten
wird die Firma an den Reinigungskosten beteiligt.
7. Aussteller und Standbetreiber
Aussteller und Standbetreiber werden rechtzeitig in die Planungen einbezogen und ggf. vertraglich gebunden, oder es werden entsprechende Anreizsysteme geschaffen.
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8. Stände und Aufbauten
Soweit wie möglich werden wiederverwertbare Stände und Aufbauten genutzt. Transportund Umverpackungen müssen von den Zulieferern zurückgenommen werden.
9. Auf- und Abbau
Während des Auf- und Abbaus stehen ausreichende Sammelmöglichkeiten für die getrennte Sammlung von Wertstoffen und Abfällen zur Verfügung. Alternativ können Regelungen
getroffen werden, nach denen die Firmen selber für die Abfallentsorgung zuständig sind.
10. Bauleistungen
Firmen, die mit Bauleistungen (z.B. für Bühnen) beauftragt werden, werden auch für die
Entsorgung anfallender Abfälle verantwortlich gemacht. Dies ist in der Regel der beste
Anreiz zur Abfallvermeidung.
11. Abfallbericht
Vom Veranstalter werden Daten zum Abfallaufkommen gesammelt (Menge und Art der
Abfälle). Nur so kann die Effizienz der Maßnahmen überprüft und ggf. verbessert werden
(Kopiervorlage zum Abfallaufkommen findet sich im Anhang). Diese Daten können für die
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
12. Öffentlichkeitsarbeit
Vor Beginn der Veranstaltung werden die Aussteller und Standbetreiber sowie Fremdfirmen, die mit Auf- und Abbau beauftragt sind, rechtzeitig und eingehend über die Umweltschutzmaßnahmen informiert.
Im Vorfeld und im Nachgang sollten die Bemühungen und Erfolge zur Abfallvermeidung
pressewirksam veröffentlicht werden. Erklären Sie deutlich, dass sie aus Gründen des Umweltschutzes beispielsweise auf Einweggeschirr und bestimmte Giveaways verzichten. Die
Besucher werden so über die entsprechenden Maßnahmen informiert und können sich darauf einstellen, und außerdem werden das positive Image und die Akzeptanz für die gesamte Veranstaltung gefördert.
Während der Veranstaltung werden die Maßnahmen zur Abfallvermeidung deutlich dargestellt, zum Beispiel durch Plakate und Informationstafeln. Auch die Betreiber von Ständen
werden aufgefordert, ihre Umweltschutzmaßnahmen zu dokumentieren, beispielsweise der
Verzicht auf Einweggeschirr oder kurzlebige Werbegeschenke.
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III.
Abwasser/Toiletten
Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und bei den
Toiletten an.
Küchenabwässer
Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen,
sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umweltbelastend. Wenn sie
in die Kanalisation gelangen, verunreinigen sie das Wasser ganz erheblich. Speisereste führen
zu Verstopfungen und Ablagerungen in den Kanalisationen. Sie locken Ratten an und müssen
in den Kläranlagen mit zusätzlichem Aufwand aus dem Abwasser herausgeholt und beseitigt
werden.
Fette und Öle verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss.
Toiletten
Ein großes Problem bei vielen Open-Air-Veranstaltungen ist, dass nicht genügend Toiletten zur
Verfügung stehen. Wildes Urinieren und Koten ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet
auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen auch ganz erheblich zum Wohlbefinden der
Festival-Besucher bei.
Je nach Veranstaltung und Rahmenbedingungen besteht die Möglichkeit, Toilettenanlagen aufzustellen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Ist dies auf Grund der Gegebenheiten nicht möglich, so müssen Toilettenkabinen verwendet werden. Die Aufstellung und
Entsorgung erfolgt in der Regel über gewerbliche Verleiher. Die Fäkalien werden mit Tankwagen eingesammelt und, wenn möglich, bei der nächsten Kläranlage abgeliefert. In mobilen Toiletten werden in der Regel Sanitärkonzentrate eingesetzt, die die Geruchsbildung verhindern
sollen. Solche Sanitärkonzentrate können Wirkstoffe enthalten, die alle Bakterien hemmen und
Kläranlagen große Probleme bereiten. Es gibt jedoch auch kläranlagenverträgliche Sanitärkonzentrate, die mit dem blauen Engel ausgezeichnet sind.
Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE?
• Minimierung der Gewässerbelastung
• Reduzierung der Abwassermenge
• Reduzierung der Belastung von Kanalisation und Kläranlagen
• Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch
fehlende Toiletten
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. 1. 1991
ist jeder verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige
Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
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Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanäle ist genehmigungspflichtig und muss bei
der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) rechtzeitig beantragt werden.
Für die Genehmigung muss die voraussichtliche Einleitungsmenge und die Beschaffenheit des
Abwassers angegeben werden, ebenso für welchen Zeitraum die Anlagen genutzt werden sollen. Dem Veranstalter werden dann entsprechende Einleitungsstellen zugewiesen. Es fällt ein
Entwässerungsentgelt an, das von der Abwassermenge abhängig ist.
Ist keine Einleitung der Abwässer in die Kanalisation möglich, so müssen diese gesammelt und
zentral entsorgt werden. Die Regelungen hierzu werden von der jeweiligen Gemeinde in der
Entwässerungssatzung festgelegt.
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
Es lassen sich keine grundsätzlichen Empfehlungen aussprechen, welche Art der Abwasserund Toilettenentsorgung die beste ist. Jedes Abwassersystem ist anders, jede Kläranlage hat
unterschiedliche Kapazitäten usw., darum:
1. Abstimmung mit der zuständigen Behörde
Das Wichtigste ist die frühzeitige Kontaktaufnahme und Kooperation mit den Sachbearbeitern der zuständigen Behörden und die Sichtung der gesetzlichen Vorgaben in der kommunalen Abwassersatzung.
2. Direkte Rücksprache
Sinnvoll ist die direkte Rücksprache mit Betreibern von Kläranlagen und Kanalnetzbetreibern. Sie kennen ihre Anlage und wissen, was in ihrem speziellen Fall möglich und
sinnvoll ist.
3. Vorreinigung des Geschirrs
Geschirr wird vor dem Spülen vorgereinigt, sodass Essensreste möglichst nicht in die
Kanalisation gelangen. Die Essensreste werden getrennt gesammelt und entsorgt.
4. Fette und Öle
Altfette und -öle dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Sie werden getrennt gesammelt
und als Abfall entsorgt. Ein Verstoß ist strafbar!
5. Spülmittel
Es werden umweltverträgliche Spülmittel verwendet.
6. Toiletten in ausreichender Anzahl
Es werden Toiletten in ausreichender Anzahl aufgestellt. Ein Stückzahlrechner steht im
Internet unter: http://www.dixi-online.de/FIRMEN/ADCO/Service/stueckzahl.php
16
7. Toilettenreinigung
Die Toiletten werden während der Veranstaltung gereinigt. Wir empfehlen die Anstellung
einer Reinigungskraft, die während der ganzen Veranstaltung anwesend ist. Sie kassiert eine geringe Benutzungsgebühr, dafür können die Besucher saubere Toiletten benutzen. Die
Zufahrt der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung (auch wenn die Wege durch Regen aufgeweicht sind) gewährleistet sein.
8. Chemietoiletten
Bei dem Einsatz von Chemietoiletten sollten nur kläranlagenverträgliche Sanitärkonzentrate
eingesetzt werden, die mit dem blauen Engel (RAL ZU 84) ausgezeichnet sind. Der Veranstalter sollte sich die entsprechende Bestätigung des Herstellers vom Betreiber vorlegen
lassen.
Entscheidend ist auch die ordnungsgemäße Handhabung der Sanitärzusätze. Hierzu ist der
Dosierungsanleitung des Herstellers zu folgen.
9. Beschilderung
Die Toiletten müssen einfach zu finden, die Wege beleuchtet und gut ausgeschildert sein.
An besonders „beliebten“ Stellen können Info-Schilder aufgestellt werden, dass wildes Urinieren keinesfalls natürlich und daher unschädlich ist, sondern dass Urin in großer Menge
eine erhebliche Belastung für den Boden und die Pflanzen darstellt.
17
IV.
Belastung durch Geräusche
Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen
der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss
ist, das ist für die anderen unerträglicher Lärm. Sicher ist jedoch: Musikbeschallung lässt sich
nur unzureichend räumlich eingrenzen. Das heißt, Anwohner des Festival-Geländes werden
mitbeschallt, egal, ob die Musik für sie nun Lärm oder Genuss ist. Außerdem steht fest, dass
laute Musik die Gesundheit gefährden kann, und darüber hinaus können besonders zu Brutund Tragzeiten laute Geräusche auch für Tiere in benachbarten Gebieten zum Problem werden.
Gesetzliche Regelungen
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ gibt es bei Open-Air-Konzerten keine bundesweit gültige Regelung. Hier greift Länderrecht, das zum Teil stark variiert. Open-Air-Konzerte werden zu
den Freizeitanlagen gerechnet. Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen
werden zumeist anhand der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.08.1998 bewertet, die
Anwendung der TA Lärm ist in den Bundesländern jedoch unterschiedlich.
Wird eine Fläche nur ausnahmsweise für ein Konzert genutzt, so liegt die Zuständigkeit beim
jeweiligen Ordnungsamt der Gemeinde. Nur wenn Flächen dauerhaft als Freizeitanlage genehmigt werden sollen, wird in der Regel ein Genehmigungsverfahren beim Bauamt erforderlich. In
beiden Fällen können die Gemeinden in Amtshilfe fachliche Unterstützung bei den staatlichen
Umweltämtern anfordern, was insbesondere bei der Beurteilung von Gutachten oder ggf. messtechnischen Überwachungen erforderlich sein wird.
Weitere Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch laute Geräusche, Beispiele für Schalldruckpegel und weitere Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden sich im
Anhang.
Beispiel Schweizer Schall- und Laserverordnung
Da es in Deutschland bisher keine einheitlichen Vorgaben gibt, verweisen wir auf die „Schallund Laserverordnung“ der Schweiz. In Deutschland wurde die Verordnung bereits als juristischer Maßstab herangezogen, beispielsweise bei einigen Schadenersatzprozessen wegen Gehörsturz nach lauten Konzerten.
„Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von
der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel von 93 dB
nicht über steigen. Die Behörde gewährt Erleichterungen, wenn die Emissionsbegrenzungen zu
einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Veranstaltung führen würden. Werden Erleichterungen gewährt, so hat der Veranstalter dem Publikum entsprechenden Gehörschutz zu einem
Preis anzubieten, der die Beschaffungskosten nicht übersteigt; und das Publikum in angemessener Weise auf die mögliche Schädigung des Gehörs aufmerksam zu machen.
18
In keinem Fall dürfen jedoch die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB und den
Maximalpegel von 125 dB für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen“ 1
Die gesamte Verordnung steht im Internet unter: www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.de.pdf
Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE?
• Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
• Vermeidung von Gesundheitsschäden der Festival-Besucher
• Verminderung der Belästigung der Anwohner
• Verminderung von Störungen der Tierwelt
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Abstimmung mit der zuständigen Behörde
Das Wichtigste ist die Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Das ist die örtliche Ordnungsbehörde bzw. der Kreisausschuss oder der Magistrat in kreisfreien Städten. Dort müssen Informationen über die einzuhaltenden Richtwerte und Ruhezeiten eingeholt werden.
2. Einhaltung und Überwachung der Vorschriften
Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die vorgegeben Richtwerte
überwacht und eingehalten.
Da es in Deutschland hierzu noch keine konkreten Vorgaben gibt, empfehlen wir die Orientierung an der Schweizer „Schall- und Laserverordnung“:
www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.de.pdf)
Das heißt: Wenn der über 60 Minuten gemittelte Pegel 93 dB übersteigt (ermittelt wird an
dem Ort, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist), dann wird ein Gehörschutz angeboten und das Publikum wird auf mögliche Schädigungen des Gehörs hingewiesen. Auf keinen Fall dürfen der gemittelte Pegel 100 dB und der Maximalpegel 125 dB
übersteigen.
3. Angepasste räumliche Anordnung
Bei der Planung des Festival-Geländes wird die Schallausbreitung von den Bühnen aus
auch in Blick auf die Anwohner berücksichtigt und an die räumlichen Gegebenheiten
angepasst. Ziel ist die Minimierung der Belastung durch angepasste räumliche Anordnung
der Bühne.
4. Schallschutzelement
Wenn möglich werden Schallschutzelemente aufgebaut oder natürliche Schallschutzelemente genutzt.
1
Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden
Schalleinwirkungen und Laserstrahlen vom 24. Januar 1996.
19
5. Auf- und Abbau
Der Auf- und Abbau wird möglichst lärmarm organisiert. Dabei werden die Ruhezeiten möglichst beachtet.
6. Gehörschutz
Es werden Ohrenstöpsel zum Selbstkostenpreis verkauft oder, wenn möglich, umsonst vergeben, evtl. in Kombination mit dem Ticket. Die Ohrenstöpsel können ggf. im SOUNDS FOR
NATURE Zelt verkauft und auch über SfN bezogen werden.
7. Öffentlichkeitsarbeit und Information
Man sollte die betroffenen Anwohner im Vorfeld über einzuhaltende Vorschriften informieren
und bei Ihnen für Verständnis werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre. Ebenso werden die Festival-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert, und es wird um eine rücksichtsvolles
Verhalten gebeten (vor allem nachts, außerhalb des Festival-Geländes).
Auch hier ist es wichtig, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die eigenen
Ziele und Bemühungen zu informieren, das bestärkt ein positives Image des Festivals. Der
Verkauf bzw. die Gratisabgabe der Ohrenstöpsel kann auch werbewirksam gestaltet werden.
20
V.
Verpflegung
Bei Open-Air-Festivals wird in der Regel ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken
geboten. Der Verkauf ist für den Veranstalter ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und spielt bei der
Finanzplanung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aber auch im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit eines Festivals nimmt die Verpflegung auf dem Festival eine entscheidende
Rolle ein, denn aus der Verpflegung rührt bei Großveranstaltungen die überwiegende Abfallmenge. Die Art und Weise, wie Speisen und Getränke dargeboten werden, beeinflusst direkt die
Abfallmengen und die Verwertungsmöglichkeiten. Ausführliche Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung stehen im Kapitel Abfall.
Da bei einem SOUNDS FOR NATURE Festival auch der Aspekt der Umweltbildung eine wichtige Rolle spielt, sollte nach Möglichkeit auch auf die Herkunft der Lebensmittel geachtet werden.
Lebensmittel aus der Region mit kurzen Transportwegen und Waren aus ökologischem Anbau
können oft sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen zu dem üblichen Angebot sein. Hier besteht die Chance, Vorurteile abzubauen, wenn die Jugendlichen die Erfahrung machen, dass es
Bratwürste aus ökologischer Landwirtschaft gibt und dass diese sogar vielleicht noch besser
schmecken als die übliche Grillwurst aus der Massenproduktion. Auch vegetarische Speisen
aus ökologischem Anbau werden häufig gerne als Alternativen zu Döner und Hamburger angenommen.
In dem Bereich der Verpflegung aus ökologischer Landwirtschaft lassen sich möglicherweise
auch neue Sponsoren gewinnen, die Interesse haben, Barrieren abzubauen und ihre Produkte
bei der jugendlichen Zielgruppe bekannt zu machen.
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Lebensmittel aus der Region
• Es werden möglichst viele Lebensmittel aus der Region angeboten, wie Gemüse
oder Fruchtsäfte.
• Vorteile: kurze Transportwege, wenig Verpackung, frische Waren.
2. Direktvermarkter
• Frühzeitig nach regionalen Vermarktern suchen. Möglichst Direktvermarkter auswählen, also Landwirte, die beispielsweise ihr Obst oder frische Obstsäfte direkt
vermarkten.
• Auch für Nahrungsmittel aus ökologischem Anbau gibt es an vielen Orten regionale
Direktvermarkter. Sogar die „unvermeidliche“ Grillwurst ist hier zu haben.
3. Alkoholfreie Getränke
• Alkoholfreie Getränke werden reichhaltig und zu möglichst günstigen Preisen
angeboten.
21
•
Für „coole“, interessante alkoholfreie Mixgetränke als Alternative zu Alkopops
lassen sich vielleicht auch Sponsoren finden.
4. Öffentlichkeitsarbeit
• Wichtig bei dem Angebot von Speisen und Getränken aus ökologischem Anbau
sind ausdrucksstarke Werbung und Informationen, sodass auch die Vorteile der
Lebensmittel ersichtlich werden.
• Gerade Jugendliche sind häufig sehr sensibel für Fragen des Tierschutzes und
daher durchaus auch bereit, etwas mehr Geld für Fleisch- und Wurstwaren auszugeben, wenn garantiert ist, dass die Tiere ohne Quälerei artgerecht gehalten
wurden.
• Gegenüber der Presse ruhig die Präsens von regionalen Vermarktern auf dem Festival betonen. Vielleicht auch mal in einem gemeinsamen Gespräch einen regionalen Vermarkter von Lebensmitteln zu Wort kommen lassen. Es stärkt die Akzeptanz
des Festivals bei der Bevölkerung, wenn sich das Festival als positiver Wirtschaftsfaktor mit Verbundenheit zur Region präsentiert.
22
VI.
Camping
Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit an, außerhalb von fest installierten, kommerziellen Campingplätzen für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder
in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Das Campen spielt bei vielen Besuchern eine
wichtige Rolle, es geht dabei um mehr als nur um eine preiswerte Möglichkeit der Unterbringung. Neben der eigentlichen Veranstaltung erleben und genießen viele Besucher hier das Gefühl von mehr oder weniger „uneingeschränkter Freiheit“. Dementsprechend chaotisch sehen
die Zeltplätze dann häufig auch aus. Dies ist sicherlich ein Bereich, der vom Veranstalter extrem
schwierig zu lenken ist. Andererseits ist hier eine ordnende Einflussnahme dringend geboten.
Es gibt viele Besucher und Anwohner, die sich durch zu viel Lärm und unkontrollierte Abfallmassen sowie durch die Folgen fehlender sanitärer Einrichtungen gestört fühlen. Zu bedenken
ist auch die Beurteilung von außen. Beobachter beurteilen nicht nur das Festival-Gelände, sondern machen ihr Urteil mindestens genauso an dem Erscheinungsbild der Zeltplätze fest.
Außerdem stellen auch temporäre Zeltplätze grundsätzlich immer eine Belastung für Natur und
Umwelt dar, und es gilt, diese Belastungen durch optimales Management zu minimieren.
Campingplatzmanagement
• Die Organisation eines Campingplatzes erfordert ab einer bestimmten Größe ein
eigenes Management und kann nicht vom Veranstalter „nebenbei“ erledigt werden.
• Ein gutes, umweltverträgliches Management bietet dem Veranstalter zusätzliche
Einnahmequellen: von der Campinggebühr über einen Supermarkt, wo die Bedürfnisse der Besucher möglichst umweltverträglich gedeckt werden, bis hin zu einer
Benutzungsgebühr für Duschen und Toiletten, die ausreichend und sauber zur Verfügung gestellt werden. Wenn dem Besucher etwas geboten wird, das seinen Aufenthalt angenehmer macht, so ist er in der Regel auch bereit, dafür zu zahlen.
• Ein gut geführter Campingplatz kann auch für Sponsoren eine attraktive Präsentationsmöglichkeit sein.
• Der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. So kann beispielsweise zunächst nur
ein Teil des Zeltplatzes mit Service und gegen höhere Gebühr angeboten werden.
Die Besucher können dann selbst entscheiden, wie sie übernachten wollen. Man
kann so zunächst in begrenztem Rahmen Erfahrungen sammeln, ob sich dieses
Modell bewährt.
• Ist der Veranstalter nicht in der Lage, den Campingplatz selbst zu managen, so
kann er das Management auch übertragen, beispielsweise an einen erfahrenen
Jugendverband (Pfadfinder, Landjugend, Jugendfeuerwehr, Rotes Kreuz oder
THW), der sich damit Geld verdienen kann.
Die wichtigsten Umwelt- und Naturbelastungen durch temporäre Zeltplätze:
• Vegetationsschäden und Bodenverdichtung
• Störungen der Tierwelt
• Belastungen durch ungeregelte Abfallentsorgung
23
•
•
•
•
Belastungen durch Autoverkehr
Offenes Feuer
Boden- und Gewässerbelastung durch fehlende Sanitär- und Toilettenanlagen
Belastungen von Anwohnern und Tieren durch Lärm
Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE?
• Minimierung der Boden- und Gewässerbelastung
• Reduzierung und kontrollierte Entsorgung der Abfälle
• Reduzierung der Brandgefahr
• Reduzierung der Lärmbelästigung
• Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Vergabe von „Campingtickets“
Die Voraussetzung für die Kontrolle des Campingplatzes sind „Campingtickets“, die pro Zelt
und/oder pro Person vergeben werden.
• Nur Inhaber eines „Campingtickets“ sind berechtigt, den Zeltplatz zu betreten.
• Zelte müssen ebenfalls mit einem Anhänger/Aufkleber gekennzeichnet sein, der
beim Verkauf der Tickets verteilt wird. Dass diese Berechtigungsnachweise auch
kontrolliert werden müssen, versteht sich von selbst.
2. Deutliche Kennzeichnung des Geländes
• Die Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von
angrenzenden Flächen abgegrenzt sein.
3. Direkte Ansprache durch Campingguides
• Es gibt eine deutlich gekennzeichnete Gruppe von Campingguides, die die Einhaltung der Campingregeln kontrollieren und die, falls notwendig, Unterstützung von
der Secu-rity anfordern können.
• Der Campingplatz wird Tag und Nacht kontrolliert.
4. Autos
• Auf dem Campinggelände sollte ein Autoverbot gelten, eigene Parkplätze werden
ausgewiesen.
5. Feuergefahr
• Wegen der extrem hohen Brandgefahr durch die dicht gedrängt stehenden Kunststoffzelte ist offenes Feuer verboten.
• Grillen ist nur in dafür vorgesehenen Grills erlaubt.
24
•
•
Je nach Gegebenheiten können gesicherte Feuerstellen vorbereitet werden. Dann
muss jedoch auch ausreichend Brennholz zur Verfügung stehen, damit angrenzende Bäume nicht beschädigt werden.
Der vorbeugende Brandschutz und die notwendigen Rettungswege werden mit der
Feuerwehr abgestimmt.
6. Sanitäre Anlagen
• Vom Veranstalter werden ausreichend sanitäre Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss, aufgestellt (siehe Kapitel Gewässerschutz). Ein Stückzahlrechner für mobile Toiletten steht im Internet unter:
www.dixi-online.de/FIRMEN/ADCO/Service/stueckzahl.php
• Eine regelmäßige Entsorgung wird sichergestellt.
• Die Zufahrtswege der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge zum Campingplatz
müssen während der ganzen Veranstaltung nicht nur frei, sondern auch bei
schlechtem Wetter befahrbar sein.
7. Abfallmanagement
• Beim „Einchecken“ werden pro Zelt Mülltüten in den entsprechenden Farben für
„grüner Punkt“ und Restmüll verteilt. Hier kann mit einem Tütenpfand gearbeitet
werden, d.h., Mülltüten werden gekauft und die Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe
einer gefüllten Tüte.
• An markanten Punkten des Zeltplatzes gibt es Müllsammelstellen, wo die vollen
Tüten gesammelt werden.
• An den Sammelstellen stehen auch Sammelcontainer für Altglas und Papier.
• An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt.
• Es können Anreize geschaffen werden, z.B. können an den Sammelstellen Lose
gegen volle Mülltüten vergeben werden, die Gewinner erhalten eine CD.
• Die Sammelstellen müssen von den Entsorgungsfahrzeugen bei jedem Wetter gut
erreichbar sein.
• Der Campingplatz wird einmal täglich von „Müllguides“ gesäubert, dabei werden
besonders auffällige Besucher persönlich angesprochen.
• Das Müllsammel- und -trennsystem muss für die Besucher unbedingt glaubwürdig
und konsequent durchgehalten werden. Beispielsweise darf der getrennte Müll nicht
vor den Augen der Besucher in einem gemeinsamen Container oder Müllfahrzeug
entsorgt werden.
• Am Ende der Veranstaltung werden der Platz sowie An- und Abreisewege gründlich
gesäubert.
8. Lärm
•
Eine großflächige Beschallung des Campingplatzes ist nicht erlaubt.
25
9. Tiere
•
Im Interesse der Tiere und der Zeltplatzbewohner ist es grundsätzlich untersagt,
Tiere mit auf das Campinggelände zu bringen.
10. Beschilderung
• Die Toiletten und Müllsammelplätze müssen einfach zu finden und gut ausgeschildert und beleuchtet sein.
11. Öffentlichkeitsarbeit
Grundsätzlich ist das Campen ein schwer kontrollierbarer Faktor. Schon das Fehlverhalten
Weniger wird unter Umständen von Journalisten gerne in aller Breite dokumentiert.
Darum möglichst mit den Journalisten über den Platz gehen, damit das System und die
Bemühungen erklärt werden können und die Journalisten nicht nur eine eventuell vermüllte
Ecke oder eine verschmutzte Toilette in der Erinnerung behalten.
Wichtig ist, dass die Festival-Besucher, die campen möchten, schon vorher genau über die
Bedingungen informiert werden.
• Im Vorfeld wird per Internet und evtl. in der Presse über die Campingregeln detailliert informiert. Weitere Möglichkeiten bieten das Campingticket, Infoflyer und Infobroschüren oder Programme zum Festival selber.
• Es gibt deutliche Hinweisschilder am (kontrollierten) Eingang des Platzes, an den
Müllsammelstellen und den Sanitärbereichen.
26
VII.
Naturerlebnis und Umweltbildung
Das Ziel von SOUNDS FOR NATURE ist es unter anderem, mit den in den bisherigen Kapiteln
beschriebenen Maßnahmen Open-Air-Festivals umweltverträglicher zu gestalten. Doch
SOUNDS FOR NATURE möchte noch mehr: Jugendliche haben bei den Festivals die Möglichkeit, positive Erfahrungen beim Erleben der Natur zu sammeln. Zum einen dadurch, dass sie
sich während des Festivals an sich schon in der freien Natur bewegen und dabei aufgefordert
werden, rücksichtsvoll mit der Natur und Umwelt umzugehen. Darüber hinaus sollten konkrete
Informationsangebote und Gesprächsmöglichkeiten geboten werden, und Naturerlebnisangebote können dieses „Wissen“ mit schönen Erlebnissen festigen.
Information
SfN-Festivals bieten die Möglichkeit, sich ungezwungen über Umwelt- und Naturschutz zu
informieren, denn Informationen sind eine wesentliche Vorraussetzung für verantwortungsbewusstes Handeln. Hier sind verschiedene Formen möglich: von Broschüren und Stellwänden,
Filmspots auf Großleinwänden bis zu Gewinnspielen, Internet oder Kaffeebar. Diese Angebote
helfen, Hemmschwellen zu überwinden und sich mit dem Thema Natur- und Umweltschutz zu
beschäftigen. In persönlichen Gesprächen mit Naturschutzverbänden, Behörden, dem Veranstalter oder Vertretern von SOUNDS FOR NATURE können Vorurteile und Frust abgebaut und
Informationen vermittelt werden.
Erlebnis
Über die reine Information hinaus hat SfN das Ziel, im Rahmen der Festivals Naturerlebnisangebote zu schaffen, denn ein positiver Bezug durch angenehme Emotionen ist eine weitere
Grundvoraussetzung für den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Die Möglichkeiten
reichen von Gewinnspielen, Kletterwänden, Sinnespfaden und Kanutouren bis zu Exkursionen
in die umliegende Natur. Solche Angebote werden für den Veranstalter durch die Zusammenarbeit mit Umwelt- und Naturschutzverbänden und Naturschutzbehörden oder Sportverbänden
erleichtert.
Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE?
• Informationsangebote über Umwelt- und Naturschutz
• Möglichkeiten zu persönlichen Gesprächen und Begegnungen
• Abbau von Berührungsängsten und Vorurteilen
• Angebot positiver Naturerlebnisse in einer für Jugendliche angenehmen
Atmosphäre
27
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE
1. Umwelt- und Naturschutzverbände
Umwelt- und Naturschutzverbände werden eingeladen, im Rahmen des Festivals Infostände aufzubauen, ihre Arbeit darzustellen und Aktionen durchzuführen.
2. Umwelt- und Naturschutzbehörden
Regionale und überregionale Umwelt- und Naturschutzbehörden werden gefragt, ob eine
Möglichkeit der Zusammenarbeit besteht. Entweder durch direkte Präsenz, oder indem
jugendgerechtes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird.
3. Sportverbände
Mit dem Blick auf Natursportarten werden Sportverbände eingeladen, ihre Arbeit im Zusammenhang mit Naturschutz darzustellen. Besonders interessant für Jugendliche sind beispielsweise Klettern, Mountainbiking, Kanu- und Rudersport etc.
4. SOUNDS FOR NATURE (SfN)
SfN ist nach Möglichkeit selber mit einem Infostand vertreten (siehe Kapitel Öffentlichkeitsarbeit).
5. Exkursionen
Den Festival-Teilnehmern werden Exkursionen angeboten.
• Natursportarten anbieten, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten
• Kanufahrten auf benachbarten Flüssen
• Ausflüge zu nahe gelegenen Naturschauplätzen (Wasserfall, Dünen, Flussaue etc.)
Was hier realisierbar ist, hängt von der möglichen Zusammenarbeit mit entsprechenden
Partnern ab.
Dass diese Angebote von erfahrenen Führern geleitet und mit der in der Natur gebotenen
Vorsicht durchgeführt werden, versteht sich von selbst.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Bei der Berichterstattung über die Aktivitäten von SOUNDS FOR NATURE sollten Aktivitäten im Bereich Umweltbildung unbedingt berücksichtigt werden.
• Hier lassen sich an konkreten Beispielen die weiter reichenden Ziele von SOUNDS
FOR NATURE gut erklären: SfN möchte nicht nur Maßnahmen für den konkreten
Natur- und Umweltschutz wie Müllreduzierung erreichen, sondern darüber hinaus
auch das Bewusstsein der Jugendlichen ändern.
• Mit der Umweltbildungsarbeit unterscheidet sich ein SfN-Festival deutlich von
anderen Festivals.
• Auch für Sponsoren bieten sich hier ggf. interessante Anknüpfungspunkte.
• Besonders Foto- und Fernsehjournalisten können bei diesen Aktivitäten Bilder einfangen, die für ein Open-Air- Musikfestival ungewöhnlich sind. Dadurch gewinnt das
Festival ein eigenes Profil.
28
C
Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoren
Öffentlichkeitsarbeit
In den vorangegangenen Kapiteln wurde bereits auf das Thema Öffentlichkeitsarbeit eingegangen, die einzelnen Punkte sollen hier nicht wiederholt werden. Wichtig ist es grundsätzlich,
mit dem Thema Natur- und Umweltschutz und den Bemühungen im Rahmen der SOUNDS
FOR NATURE Auszeichnung offensiv umzugehen. In der Öffentlichkeit werden die Bemühungen und Erfolge positiv wahrgenommen, und die Erfahrung mit den Pilotfestivals zeigt, dass
ein Festival, das sich SOUNDS FOR NATURE Festival nennen darf, mit zusätzlicher Präsens in
den Medien, vor allem im redaktionellen Anteil, rechnen kann. Das Festival wird durch SfN in
einem neuen Kontext gesehen, und die Medienberichterstattung wird um die Inhalte des Naturund Umweltschutzes erweitert. Die Veranstaltung findet damit auch Eingang in Medienbereiche,
in denen ein Open-Air-Festival sonst nicht erwähnt würde.
Es steht allerdings außer Frage, dass man sich auch, was die Presse betrifft, angreifbarer
macht. Vor allem, weil nicht alle Bemühungen sofort zum Erfolg führen. Journalisten neigen
gerne dazu, mehr nach den Problemen als nach den Erfolgen zu suchen. Die Pressearbeit
muss darum gut vorbereitet sein:
• Ein Ansprechpartner, der zum Thema kompetent Auskunft geben kann, muss
immer verfügbar sein.
• Pressemappen und Presseinformationen sorgfältig vorbereiten:
o Die ergriffenen Maßnahmen präzise und einfach beschreiben.
o Wenn möglich, Zahlen und Fakten über Müllaufkommen etc. zusammen
tragen.
• Bei der Wahrheit bleiben! Journalisten auf keinen Fall anlügen. Es ist besser, ein
Journalist bekommt die Informationen über Probleme vom Veranstalter, als wenn er
sich eigene, möglicherweise unseriöse Informanten sucht.
• Pressearbeit strategisch planen. Beispielsweise schon im Vorfeld zu einem
Pressege-spräch einladen, bei dem über das neue Engagement im Rahmen von
SOUNDS FOR NATURE berichtet wird.
• Künstler, die auf dem Festival auftreten und die sich mit den Zielen von SfN identifizieren, können als Botschafter eingesetzt werden. Beispiele hierzu stehen auf der
SfN Homepage www.soundsfornature.de.
SfN als Servicepoint
Wichtig ist auch die interne Öffentlichkeitsarbeit von SOUNDS FOR NATURE. SfN sollte so weit
ins Festivalmanagement einbezogen sein, dass die Mitarbeiter gegenüber Journalisten und
Besuchern zu wichtigen Fragen Auskunft geben können bzw. über die notwendigen Kontakte
verfügen, um kurzfristig an die entsprechenden Informationen zu gelangen.
29
SfN kann für das Festival wichtige Serviceaufgaben übernehmen, indem der SfN-Stand zu
einem zentralen Infopoint wird, mit Informationen
• zum Natur- und Umweltschutz
• zum Programm und zur Infrastruktur des Festivals
• zu Verkehrsverbindungen, Fahrplänen etc.
Darüber hinaus kann der SfN-Stand genutzt werden
• als Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Probleme
• als Treffpunkt mit Kaffeebar
• und für vieles mehr
Voraussetzung hierfür ist, dass der SfN-Stand an einer zentralen Stelle aufgebaut wird und
dass die Mitarbeiter mit allen notwendigen Informationen, Plänen und Telefonnummern versorgt
sind.
Sponsoring
Die meisten Veranstalter brauchen Sponsoren, die die Veranstaltung mit ihrem Namen und
durch finanzielle Mittel bzw. Dienstleistungen (z.B. eines Entsorgers) unterstützen.
Mit SOUNDS FOR NATURE erschließen sich dem Veranstalter neue Sponsoringbereiche, denn
mit den Themen Umwelt- und Naturschutz können auch andere Firmen ihre jugendliche
Zielgruppe ansprechen, die weniger mit Musik zu tun haben.
Neue Sponsoren, die mit SfN gewonnen werden können:
• Outdoor-Ausstatter (in Zusammenhang mit Camping)
• Touristikanbieter
• Sportausstatter (gerade in Zusammenhang mit dem Thema Natursport)
• Lifestyle
• Beauty/Kosmetik
• Ökofood
• Energieversorger
• Verbraucherbezogene Umwelttechnologie
Bei der Sponsorensuche sollte darüber hinaus überlegt werden, welche Firmen vor Ort evtl.
über das neue Thema Interesse an einer Präsens beim Festival haben könnten
Mit SOUNDS FOR NATURE hat ein potenzieller Sponsor Anteil an dem positiven Image einer
Veranstaltung, bei der ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Wegen der gleichzeitig erhöhten Medienpräsenz kann der Sponsor durch eine geschickte inhaltliche Positionierung
beim Festival einen hohen Effekt erzielen.
30
D
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gibt es zahlreiche Rechtsgrundlagen zum Schutz von Natur und Umwelt. Auch
wenn es zunächst lästig erscheint, sich mit diesen Verordnungen, Satzungen und Gesetzen zu
beschäftigen, geht daran kein Weg vorbei. Es versteht sich fast von selbst, dass jedes Festival,
das sich SOUNDS FOR NATURE Festival nennen will, den rechtlichen Bestimmungen zum
Umwelt- und Naturschutz genügen muss. Dies ist die Basis auf der das zusätzliche Engagement aufbaut.
Diese Bestimmungen bieten nicht nur den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Kriterien zur Beurteilung von Veranstaltungen und ihren potenziellen Umweltauswirkungen sowie
Handlungsmöglichkeiten zu deren Lenkung, sondern verschaffen auch den Veranstaltern Orientierung und gesicherte Positionen in Verhandlungen mit den Behörden.
Versammlungsrecht und Genehmigungsverfahren
„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an
solchen Veranstaltungen teilzunehmen (§ 1 VersG).“ Nach dem Versammlungsgesetz sind also
zur Durchführung von Veranstaltungen keine Genehmigungen erforderlich. Dennoch bedarf es
neben einer rechtzeitigen Anzeige bei der entsprechenden Behörde (spätestens 48 Stunden vor
der Bekanntgabe, § 14 VersG) auch häufig naturschutzrechtlicher oder wasserrechtlicher
Genehmigungen. Das bedeutet, dass die Naturschutzbehörden bei der Prüfung von
Versammlungsanmeldungen zu beteiligen sind und ihre Stellungnahmen bzw. Entscheidungen
von der Ordnungsbehörde berücksichtigt werden müssen. Behörden, die straßenrechtliche
Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse oder waldrechtliche Ausnahmegenehmigungen
erteilen, sollten also je nach Sachlage automatisch die zuständigen unteren
Naturschutzbehörden und sonstigen Umweltbehörden beteiligen. Diese Beteiligungen werden
in der kommunalen Praxis jedoch häufig von den jeweiligen Genehmigungsbehörden versäumt.
Die Veranstalter sollten gegebenenfalls die Behörden hierauf hinweisen. Denn für den weiteren
Ablauf bedeutet das für den Veranstalter eine zeitliche Entlastung, da die Behörden im Rahmen
der Beratung und Auskunft für gewisse Recherchen und Informationsbeschaffungen zuständig
sind, die die Veranstalter nutzen können.
Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht bietet weit gehende Möglichkeiten zum Schutz von Landschaft, Tieren
und Pflanzen. Dies bedeutet beispielsweise, dass, wie oben bereits erwähnt, Naturschutzbehörden bei der Planung und eventuellen Genehmigung von Veranstaltungen zu beteiligen
sind (§ 6 Abs. 2 BNatSchG).
Laut § 18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sind. „Eingriffe in Natur und Landschaft“ nach
den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder in der Regel genehmigungs- oder
anzeige-pflichtig. Veranstaltungen im Außenbereich können solche Eingriffe sein. Denn als
Eingriffe werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grünflächen bezeichnet, die die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
nachhaltigen Störung führen können, verboten (vgl. § 23 Abs 2 BNatSchG). Als Ort einer
31
Massenveranstaltung sind sie deshalb ungeeignet. In Landschaftsschutzgebieten sind alle
Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen
Schutzzweck zuwiderlaufen (vgl. § 26 Abs. 2 BNatSchG). Welche Arten von Veranstaltungen
genehmigungsfähig sind, hängt von der Empfindlichkeit des Gebietes sowie von der näheren
Bestimmung der jeweiligen Landschaftsschutzverordnung ab.
Ist für ein Gebiet eine Baumschutzverordnung erlassen (zumeist in Städten), muss auch geprüft
werden, ob im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gegen deren Schutzziele verstoßen wird
(z.B. durch das Aufstellen von Buden auf Baumscheiben).
Zu berücksichtigen ist auch das Artenschutzrecht. Die durch eine Veranstaltung hervorgerufenen Umweltbelastungen sind daraufhin zu prüfen, inwieweit sie wild lebende Tiere und wild
wachsende Pflanzen schädigen. Sie stehen unter dem „allgemeinen Schutz“ des BNatSchG (§§
39 ff.) und der Landesnaturschutzgesetze. Sind sogar besonders oder streng geschützte Arten
betroffen, muss eine Veranstaltungsgenehmigung sehr restriktiv gehandhabt werden. Um
welche Tier- und Pflanzenarten es sich hierbei handelt, kann der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung entnommen werden.
Gewässerschutzrecht
Gewässer stehen als äußerst empfindliche Landschaftsteile auch unter einem besonderen
gesetzlichen Schutz. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Wassergesetzen der
Länder formuliert. Eine Benutzung der Gewässer bedarf der behördlichen Erlaubnis oder
Bewilligung (§ 2 Abs. 1 WHG), wobei unter „Benutzung“ auch solche Maßnahmen zu verstehen
sind, die „geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche
Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers
herbeizuführen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG)“. Ob eine Veranstaltung eine Benutzung in diesem
Sinne darstellt, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gilt: „Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können,
die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers zu verhüten“ (§ 1a
Abs. 2 WHG). Dies gilt auch für alle Veranstaltungen auf, in oder am Rand von fließenden und
stehenden Gewässern. „In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten
oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WHG)“.
Waldrecht
Im Bundeswaldgesetz (§ 14 Abs. 1) und den Waldgesetzen der Länder ist – ähnlich wie im
Naturschutzrecht für die Flur – das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zum Zweck der
Erholung verankert. Das Radfahren und das Reiten sind nur auf Wegen und Straßen gestattet.
Nach § 14 Abs. 2 BWwaldG werden Einzelheiten durch die Waldgesetze der Länder geregelt.
Ohne spezielle Genehmigung sind das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten und das
Abstellen von Wohnwagen im Wald verboten.
32
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen
Gesetze
Verordnungen/Satzungen
Geltungsbereich
Versammlungsrecht
Bundesrepublik
Deutschland
§ 14
Versammlungsgesetz
(VersammlG)
Naturschutzrecht
Naturschutzgebietsverordnung
Naturschutzgebiete
Zerstörung, Beschädigung,
Veränderung, nachhaltige
Störungen sind verboten.
Solche Gebiete sind ungeeignet für
Veranstaltungen.
Landschaftsschutzgebietsverordnung
Landschaftsschutzgebiet
Alle Handlungen sind
verboten, die den Charakter
des Gebietes oder dem
besonderen Schutzbereich
zuwiderlaufen.
Bestimmte, besondere belastende
Veranstaltungstypen können hier
nicht stattfinden.
Alle Handlungen, die
bestimmte Bäume (je nach
Stammumfang, Baumart)
schädigen, sind verboten.
Auf den Baumschutz muss bei
Veranstaltungen Rücksicht
genommen werden.
Bundesrepublik Deutschland
Unterschutzstellung
bestimmter wild lebender
Tier- und Pflanzenarten.
Verboten sind das mutwillige
Beunruhigen wild lebender Tiere,
die Entnahme von Pflanzen oder
Zerstörung von Lebensstätten
ohne vernünftigen Grund sowie
Störungen der in der Anlage zur
BArtSchV genannten streng
geschützten Arten, z.B. durch das
Aufsuchen, Fotografieren.
Oberirdische
Gewässer,
Küstengewässer, Grundwasser
Wasserschutzgebiete
Gewässer müssen so behandelt werden, dass sie
dem Wohl der Allgemeinheit
dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung
unterbleibt.
Untere Wasserbehörden sind zu
beteiligen, wenn Auswirkungen auf
die genannten Gewässer nicht ausgeschlossen werden können.
Wald, Waldwege, Lichtungen, Holzlagerplätze
Wald ist wegen seiner
Nutzfunktion, seiner
Bedeutung für die Umwelt
und zur Erholung der
Bevölkerung zu erhalten und
seine ordnungsgemäße
Bewirtschaftung nachhaltig
zu sichern.
Das Betretungsrecht oder anderweitige Nutzungen von Wald können
eingeschränkt werden. Lagern,
Zelten etc. nur mit Ausnahmegenehmigung.
Dies gilt auch für Naturschutzgebiete.
Gewässerschutz
Waldrecht
Bundeswaldgesetz
Landeswaldgesetze
der Länder
Öffentliche Versammlungen
unterliegen dem Gebot der Kooperation (mit der Versammlungsbehörde) und der Anmeldepflicht
(mind. 48 Std. vorher). Eine Genehmigung ist nicht erforderlich (keine
Erlaubnispflicht).
Behörden müssen bei Veranstaltungsgenehmigung die Einhaltung
der Schutzziele überwachen und
durch geeignete Auflagen bzw.
Anordnungen deren Einhaltung
sicherstellen.
Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV)
Landeswassergesetze der Länder
Naturschutzbehörden sind bei der
Prüfung einer Genehmigung zu
beteiligen, sie können ggf. Auflagen
an die Veranstalter formulieren
Bei Eingriffen in Natur und
Landschaft: Vermeidbare
Beeinträchtigungen sind zu
unterlassen, unvermeidbare
vorrangig auszugleichen
oder zu kompensieren.
Baumschutzsatzungen und
-verordnungen
Wasserhaushaltsgesetz
Die öffentliche Sicherheit
und Ordnung darf durch
öffentliche Versammlungen
oder Aufzüge unter freiem
Himmel nicht gefährdet
werden.
Auswirkung auf die Beurteilung
von Veranstaltungen
Innen- und
Außenbereich
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Naturschutzgesetze
bzw. Landschaftspflegegesetze der
Länder
Grundsätze und
Schutzziele
Diverse, insbesondere
Wasserschutz
gebietsverordnungen
Bestimmte Handlungen sind verboten oder nur eingeschränkt (z.B.
nur mit Genehmigung) zulässig.
33
Empfehlungen, behördliche Lenkungsmaßnahmen und Auflagen an Veranstalter
Die Genehmigungsbehörden sprechen häufig Empfehlungen und Auflagen aus, um so
Umweltschäden zu verhindern oder zu reduzieren. Die Rechtsgrundlagen für solche Auflagen
und Maßnahmen sind in den oben genannten Gesetzen zu finden. Solche Auflagen sind
selbstverständlich zu befolgen, und ihre Einhaltung ist zu überwachen. Im Folgenden werden
einige Beispiele für solche Auflagen genannt, ohne diese in ihren Einzelwirkungen zu bewerten.
Die Beispiele zeigen, dass solche Auflagen in der Regel ganz im Sinne der Veranstalter sind
bzw. sowieso zum Status eines SOUNDS FOR NATURE Festivals gehören. Es empfiehlt sich
daher von Anfang an, in Sachen Umwelt- und Naturschutz eine vernünftige Kooperation mit den
Behörden anzustreben.
Beispiele für Empfehlungen und Auflagen von Genehmigungsbehörden
Behördliche Lenkungsmaßnahmen
•
Temporäre Sperrungen von Strassen und Waldwegen
•
Temporäres Parkverbot
Auflagen
•
Einsatz von Ordnungs- und Überwachungspersonal durch Veranstalter
•
Pflicht zur ausschließlichen Benutzung von Wegen und deren genaue
Ausschilderung
•
Temporäres Benutzungsverbot für bestimmte Landschaftsteile (Wald, Uferzone,
Brutgebiete)
•
Bereitstellung von Verkehrsmitteln, Buspendeldiensten etc.
•
Begrenzung des Geräuschpegels
•
Verbot des Mitführens von Tieren
•
Mitführen von Tanks für Abwässer
•
Aufstellen von genügend Toilettenwagen
•
Bereitstellung von Auffangwannen für Öl, Benzin etc.
•
Verbot offenen Feuers
•
Bereitstellung und regelmäßige Leerung ausreichender Abfallbehälter
34
E
Anhang
Weiterführende Informationen zum Thema Belastung durch Geräusche
Wie und wann entstehen gesundheitliche Risiken?
Die Lärmbelastung wird als so genannter Beurteilungspegel gemessen. Pegel werden häufig
mit dem Buchstaben ,L` (engl.: Level) abgekürzt: Zur Ermittlung von Lärm/Geräuschen wird der
jeweils davon ausgehende Schalldruckpegel mit einem Schallpegelmesser bestimmt.
Angegeben werden die Messwerte in Dezibel dB. Bedeutende Kriterien einer Lärmbelastung
sind Schalldruckpegel, impulsartiger Pegelanstieg und Expositionszeit.
• Ab einem Pegel von 85 dB ist mit einer Gehörschädigung zu rechnen, bis 89 dB erst
nach langen, darüber schon nach kürzeren Einwirkzeiten. Oberhalb 94 dB besteht
bereits ein hohes Gehörschadenrisiko.
• Eine Verdopplung der Expositionsdauer (die Zeit, die man dem Lärm ausgesetzt ist)
verdoppelt die Gehörgefährdung: Eine zweistündige Belastung mit 93 dB beinhaltet die
gleiche Gehörgefährdung wie eine vierstündige Belastung mit 90 dB. Eine knapp 5minütige Belastung mit 105 dB, so wie sie in Diskotheken vorkommt, bedeutet die
gleiche Gehörgefährdung wie eine achtstündige Belastung mit 85 dB.
• Lärm mit Schalldruckspitzen (Impulslärm) ist gefährlicher als Dauerlärm.
• Bei Musikgroßveranstaltungen ist die Gefahr einer Gehörschädigung in direkter
Lautsprechernähe am größten. Hier erreichen die Schallpegel zum Teil 120 dB. 2
Typische Schalldruckpegel
Um einen Eindruck von der Belastung durch normale Alltagsgeräusche zu bekommen, werden
gerne Tabellen mit „typischen“ Schalldruckpegeln zu Hilfe genommen. Solche Tabellen sind
immer problematisch, denn der Schalldruckpegel alleine ist nicht ausschlaggebend. Sinnvoll
wird eine solche Angabe erst in der folgenden Form: die Geräuschquelle x macht einen Pegel
von y dB in einer Entfernung von z Metern.
Um das Ganze anschaulicher zu gestalten, werden in der folgenden Tabelle typische
Pegelwerte für Situationen/Geräte mit den zugehörigen typischen Wahrnehmungssituationen
aufgelistet. Die Angabe für den PKW beispielsweise gilt für die Wahrnehmung des Passanten
auf dem Gehweg.
2
Vgl. 12. Sitzung der Kommission „Soziakusis (Zivilisations-Gehörschäden)“ des Umweltbundesamtes am
25. Februar 2000.
35
Beispiele für Schalldruckpegel
Schmerzschwelle
Schädigungsbereich
130 dB
Düsenjäger
120 dB
Verkehrsflugzeug
110 dB
Propellerflugzeug
100 dB
Kreissäge, Diskothek
90 dB
LKW
80 dB
PKW
Belästigungsbereich
70 dB
Rasenmäher
60 dB
normales Gespräch
üblicher Tagespegel
im Wohnbereich
50 dB
leise Radiomusik
40 dB
Kühlschrank
30 dB
Flüstern
20 dB
tropfender Wasserhahn
10 dB
Schneefall
ruhiger Bereich
Hörschwelle
0
Gesetzliche Regelungen
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ gibt es bei Open-Air-Konzerten keine bundesweit gültige Regelung. Hier greift Länderrecht, das zum Teil stark variiert. Open-Air-Konzerte werden zu
den Freizeitanlagen gerechnet. Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen
werden zumeist anhand der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.08.1998 bewertet. In
NRW wurde beispielsweise zusätzlich mit dem Erlass zu Freizeitgeräuschen vom 15.01.2004
die Anwendung der TA Lärm mit einigen im Erlass aufgelisteten Abweichungen eingeführt. In
anderen Bundesländern ist dies unterschiedlich, so wird teilweise noch eine ältere Musterverwaltungsvorschrift des LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz), angewandt.
Einige Beispiele für Grenzwerte für Geräuschimmissionen
•
in Gewerbegebieten
o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten:
o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten
(abends 20:00 bis 22:00 Uhr) sowie an Sonn- und
Feiertagen (ganztägig):
o nachts:
•
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten:
o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten
(abends 20:00 bis 22:00 Uhr) sowie an Sonn- und
Feiertagen (ganztägig):
o nachts:
65 dB
60 dB
50 dB
60 dB
55 dB
45 dB
36
•
•
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
o
tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten:
o
tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten
sowie an Sonn- und Feiertagen:
o
nachts
in reinen Wohngebieten
o
tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten
o
tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten
sowie an Sonn- und Feiertagen
o
nachts:
55 dB
50 dB
40 dB
50 dB
45 dB
35 dB
Ausnahmeregelungen
Es gibt auch Ausnahmeregelungen für „seltene Ereignisse" (max. 10 Tage im Jahr). Dabei
können die oben genannten Werte um bis zu 10 dB erhöht werden. Allerdings dürfen die
Höchstwerte von tagsüber außerhalb der Ruhezeiten 70 dB, tagsüber innerhalb der Ruhezeiten
65 dB und nachts 55 dB keinesfalls überschritten werden.
Kurzzeitige Geräuschspitzen
Daneben sind auch Obergrenzen für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zu beachten. Sie
dürfen die für seltene Ereignisse geltenden Richtwerte tagsüber um nicht mehr als 20 dB und
nachts um nicht mehr als 10 dB überschreiten.
37
Fragebogen zum Festival-„Check-up“
1. Verkehr
Es werden bereits Maßnahmen zur Verkehrsminderung und Verkehrslenkung
durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
2. Abfall
Es werden bereits Maßnahmen zur Müllvermeidung durchgeführt (z.B. Pfandsystem).
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Es werden bereits Maßnahmen zur Mülltrennung durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
3. Gewässerschutz
Es werden bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Abwassermenge und zur
Minimierung der Gewässerbelastung durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
38
4. Lärm
Es werden bereits Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur
Vermeidung von Gesundheitsschäden der Festival-Besucher und der Belästigung der
Anwohner durch Lärm durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
5. Campen
Es werden bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Naturbelastungen
durch das Campen im Rahmen des Festivals durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
6. Verpflegung
Es werden bereits Maßnahmen zur Unterstützung des Angebotes von regionalen und
ökologische erzeugten Produkten im Rahmen des Festivals durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
7. Umweltbildung
Es werden bereits Maßnahmen zur Umweltbildung im Rahmen des Festivals
durchgeführt.
O
Nein
O
Ja, und zwar folgende:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
39
Fragebogen zur Sammlung von Daten zur Abfallplanung
für Standbetreiber
Standbetreiber
Name:
___________________________
Adresse:
___________________________
___________________________
Tel:
___________________________
Fax:
___________________________
E-Mail:
___________________________
Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß beim Aufbau Ihres Standes an?
Papier/Pappe
O
Glas
O
Mischabfälle
Leichtverpackungen
(grüner Punkt) O
Speiseabfälle
O
Kunststoffe
Sonstiges
O
O
Holz
O
O
Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß während der Veranstaltung in Ihrem
Stand an?
Papier/Pappe
O
Glas
O
Mischabfälle
O
Leichtverpackungen
(grüner Punkt) O
Speiseabfälle
O
Holz
O
Kunststoffe
Sonstiges
O
O
Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß fallen beim Abbau Ihres Standes an?
Papier/Pappe
O
Glas
O
Mischabfälle
O
Leichtverpackungen
(grüner Punkt) O
Speiseabfälle
O
Holz
O
Kunststoffe
Sonstiges
O
O
40
Soll der Veranstalter Sammelbehälter direkt an Ihrem Stand bereitstellen?
Papier/Pappe
Ja
O
Glas
O
Grüner Punkt
O
Speiseabfälle
O
Mischabfälle
O
Holz
O
Kunststoffe
O
Sonstiges
O
Wann
Welche Sonderabfälle fallen an Ihrem Stand an?
Leuchtstoffröhren
O
Farben/Lacke
O
Klebstoffreste
O
Motoröl
O
Benzin/Kraftstoffe
O
Sonstiges
O
Bemerkungen/Wünsche
41
Angaben zum Abfallaufkommen
Abfallart
Jahr
Angefallene
Menge
Entsorgungskosten
Restmüll
Papier/Pappe
Glas (weiß)
Glas (bunt)
Grüner Punkt
(Verpackungen,
Metalle, Kunststoffe,
Verbundstoffe)
Holz
Metall
Sonderabfälle
Farben/Lacke
Batterien
Sonstige Abfälle
(bitte benennen)
42
Datenblatt Verbrauch
Verbrauch und Kosten (gesamter Betrieb)
Wasserverbrauch
Hier die Jahre eintragen
in m3
Wasserkosten
Abwasserabgabe
in m3
Abwasserkosten
Stromverbrauch gesamt
davon produziert in Dieselaggregaten
in KWh
in KWh
in Prozent
davon gekaufter Standard-Strom
in KWh
davon gekaufter „grüner“ Strom
in KWh
davon selber produzierter Strom
über eigene Anlagen
in KWh
in Prozent
Gesamte Stromkosten
Gasverbrauch
in m3
Gaskosten
Ölverbrauch
in Liter
Ölkosten
Mobilität
Benzinverbrauch
in Liter
Dieselverbrauch
in Liter
davon Biodiesel
in Liter
Benzin/Dieselkosten gesamt
Entsorgungskosten Restmüll
Entsorgungskosten Wertstoffe
43

Documents pareils