Leitfaden für Open-Air-Festivals
Transcription
Leitfaden für Open-Air-Festivals
Leitfaden für Open-Air-Festivals Tipps und Anregungen Open-Air-Festivals Ökologischer zu gestalten Vorwort Großveranstaltungen wie Musikfestivals sind mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden. Tausende Menschen kommen zusammen, sie wollen Musik hören, feiern, essen und trinken. Häufig campieren sie sogar mitten in der Natur. SOUNDS FOR NATURE hat das Ziel, all dies zu unterstützen und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es für Veranstalter und Teilnehmer gibt, ihr Festival ökologischer und naturverträglicher zu gestalten, ohne den Spaß an der Sache zu beeinträchtigen. Für den Veranstalter ergeben sich handfeste Vorteile aus der umweltverträglicheren Gestaltung ihrer Festivals: Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch verminderte Müll- und Abwassermengen Kosten gespart werden. Ebenso wichtig wie diese direkten wirtschaftlichen Vorteile ist der Imagegewinn, den ein Festival durch die Auszeichnung mit dem SOUNDS FOR NATURE Logo verzeichnen kann. Dieses neue Image als SOUNDS FOR NATURE Festival macht es für viele Musiker besonders attraktiv, dort aufzutreten, und zieht so auch neue Zuschauergruppen an. Es gibt nicht wenige Musiker und Bands, die gerne unter dem SOUNDS FOR NATURE Logo spielen, die aber nicht bereit wären, unter dem Schriftzug einer Bier- oder Zigarettenmarke zu spielen. Möglicherweise ist der Natur- und Umweltschutz zunächst für den Veranstalter mit Mehraufwand und unter Umständen sogar mit Mehrkosten verbunden. Denn er muss Flexibilität aufweisen, Ideen entwickeln und Abläufe, die „schon immer so gewesen sind“ neu überdenken und gegebenenfalls verändern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich dieses Engagement nicht nur für die Natur, sondern auch für den Veranstalter lohnt. Der vorliegende Leitfaden soll Veranstalter unterstützen, ihr Musikfestival natur- und umweltverträglicher zu gestalten und zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival zu entwickeln. Prof. Dr. Hartmut Vogtmann Präsident des Bundesamtes für Naturschutz Inhaltsverzeichnis A B Einleitung Wie wird ein Festival zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival? 4 Die Auswahl des Festival-Geländes 5 Die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien 6 I. Verkehr 6 II. Abfall 9 III. Abwasser/Toiletten 15 IV. Belastung durch Geräusche 18 V. Verpflegung 21 VI. Camping 23 VII. Naturerlebnis und Umweltbildung 27 C Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoren 29 D Rechtliche Grundlagen 31 E Anhang Weiterführende Informationen zum Thema Belastung durch Geräusche 35 Kopiervorlagen Fragebogen zum Festival-„Check up“ 38 Fragebogen für Standbetreiber zur Sammlung von Daten zur Abfallplanung 40 Angaben zum Abfallaufkommen 42 Datenblatt Verbrauch 43 3 A Einleitung Wie wird ein Festival zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival? Der vorliegende Leitfaden behandelt sieben Bereiche, in denen Musikfestivals umweltverträglicher gestaltet werden können. Die folgenden acht Schritte beschreiben, wie ein Festival zu einem SOUNDS FOR NATURE Festival wird: 1. „Check up“ Die Festivalstruktur wird analysiert, wo liegen aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes die Schwachpunkte? (Eine Kopiervorlage befindet sich im Anhang.) 2. Veranstalter und SOUNDS FOR NATURE (SfN) überlegen gemeinsam, in welchen Bereichen für das konkrete Festival Verbesserungen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes möglich sind. 3. Auf dieser Basis werden die auf das jeweilige Festival abgestimmten Ziele herausgearbeitet. Sie legen fest, welche Schwachpunkte bzw. welche Bereiche in der kommenden Festival-Saison konkret verbessert werden sollen. 4. In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und SfN verpflichtet sich der Veranstalter, die festgelegten Ziele in der kommenden Festival-Saison anzugehen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat der Veranstalter das Recht, das SfN-Logo für sein Festival zu verwenden. Dieses Prozedere wird in jedem Jahr erneut durchgeführt. Der Veranstalter wird SfN Nachweise aus den Genehmigungsverfahren des Festivals vorlegen, aus denen ersichtlich ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. in den Bereichen Abwasser und Lärm) eingehalten werden. Nach dem Festival wird von dem Veranstalter eine Bilanz erstellt und SfN vorgelegt (Kopiervorlage hierzu im Anhang). SfN erhält außerdem Zugang zum Festival-Gelände und die Berechtigung, die vereinbarten Ziele zu überwachen und Informationen zum Natur- und Umweltschutz zu verteilen. 5. Während und nach der Veranstaltung wird von SOUNDS FOR NATURE in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter überprüft, inwieweit die festgelegten Ziele erreicht wurden. 6. Je nachdem, ob und in welchem Umfang die Ziele erreicht wurden, wird das Festival als SfN-Festival anerkannt. Es erhält die SfN-Auszeichnung und wird mit der entsprechenden SOUNDS FOR NATURE Gitarre (Bronze, Silber oder Gold) ausgezeichnet. 7. Das Festival darf sich nun SOUNDS FOR NATURE Festival nennen, es darf das SOUNDS FOR NATURE Logo im Folgejahr benutzen und für Werbezwecke einsetzen. 8. Dieser Prozess sollte in den Folgejahren fortgesetzt werden, um möglichst alle Bereiche zu optimieren. Neben den von SfN vorgegebenen Themen können vom Veranstalter auch eigene Ideen vorgeschlagen, umgesetzt und nach der Beurteilung auch honoriert werden. 4 Die Auswahl des Festival-Geländes Viele Festivals finden traditionell schon seit langem an einem bestimmten Veranstaltungsort statt. Hier sollte überprüft werden, ob nach den unten genannten Kriterien nicht vielleicht eine neue Platzierung der Infrastruktur wie Bühne, Backstage, Toiletten etc. sinnvoll sein kann. Wenn ein neues Festival geplant wird, sollten bei der Auswahl des Geländes einige wichtige Kriterien unbedingt beachtet werden. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern erspart dem Veranstalter auch jede Menge Ärger mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, die frühzeitig eingeschaltet werden sollten, um spätere Konflikte und Enttäuschungen zu vermeiden. Eine Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Instrumente der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden findet sich im Kapitel Rechtliche Grundlagen. Folgende Punkte sollten beachtet werden: Natur- und Wasserschutzgebiete • Auf besonders empfindlichen Flächen in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten ist es grundsätzlich problematisch, Großveranstaltungen durchzuführen. • Besondere Vorsicht ist in Trinkwassereinzugsgebieten und bei Gewässern mit Grundwasserkontakt geboten. • Zu bestimmten Zeiten (z.B. Brutzeiten, Aufzuchtzeiten) sind die zu erwartenden Störungen der Tierwelt nicht akzeptabel. Belastungen des Bodens • Versiegelte, stark befestigte Flächen halten hohe Belastungen durch Personen, Maschinen und Fahrzeuge stand. • Einfach befestigte Flächen (z.B. Kies) können auch bei Niederschlag noch genutzt werden. • Rasenflächen verkraften in trockenen Zeiten die kurzzeitige Belastung durch Menschen. Fahrzeuge, Zelte und Buden hinterlassen jedoch Schäden. • Wiesen, Äcker und bepflanzte Grünflächen sind für Massenveranstaltungen schlechter geeignet, da bereits nach kurzer Belastung Boden- und Vegetationsschäden auftreten. • Bei allen unversiegelten Flächen muss streng darauf geachtet werden, dass keine Schadstoffe in den Boden dringen (Öl, Benzin, Abwässer, Reinigungsmittel etc.). Ver- und Entsorgung Bereits bei der Auswahl des Geländes können spätere Entsorgungskosten vermieden werden: Ein Anschluss an das Kanalnetz zur Abwasserentsorgung ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch preiswerter als das Mieten von mobilen Toiletten (siehe Kapitel Gewässerschutz). Verkehr Bei Veranstaltungen in der freien Landschaft ist die Verkehrsanbindung meistens problematisch. Ein entsprechendes Verkehrskonzept bzw. eine verkehrsgünstige Lage des Festivals, sollte von Anfang an bei der Planung berücksichtigt werden (siehe Kapitel Verkehr). 5 B Die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien In den folgenden Kapiteln I–VII werden die sieben SOUNDS FOR NATURE Kriterien näher beschrieben. Nach einem kurzen Problemaufriss folgen konkrete Tipps und Empfehlungen, mit denen Open-Air-Festivals natur- und umweltverträglicher gestaltet werden können. Nicht jede Empfehlung ist für jedes Festival geeignet, da die Voraussetzungen überall unterschiedlich sind. Die Tipps sind vielmehr als Angebot zu verstehen, aus denen der Veranstalter sich aussuchen kann, was zu seinem Festival passt. Darüber hinaus können und sollen natürlich auch eigene Ideen eingebracht werden. I. Verkehr Die Umweltbelastungen, die durch den Verkehr und dabei hauptsächlich durch die An- und Abreise der Festival-Besucher verursacht werden, sind bei den meisten Musikfestivals ganz erheblich, da es sich in der Regel um überregionale Veranstaltungen handelt. Der anfängliche Mehraufwand für eine Umlenkung der Besucher auf die Deutsche Bahn (DB) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schont nicht nur die Umwelt, sondern bringt auch dem Veranstalter Entlastung, da er beispielsweise in geringerem Maße Parkplatzorganisation und Verkehrschaos managen muss. Welche Umweltbelastungen durch Transport und Verkehr treten auf? • Luftbelastung, insbesondere Ozon, Stickoxide (NOX), Kohlendioxid (CO2) und Dieselruß • Lärmbelastung • Energieverbrauch • Wildes Parken auf Wiesen und Grünanlagen Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE? • Vermeidung bzw. größtmögliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei An- und Abreise. • Verminderung der Belästigung von Besuchern durch Fahrzeuge innerhalb des Veranstaltungsgeländes. • Erhöhter Anreise-Service für Besucher und Nutzung von Kommunikationssynergien über den Verkehrsanbieter. Welche Strategien hat SOUNDS FOR NATURE? Die genannten Ziele sind am sinnvollsten durch die Förderung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu erreichen. Ziel ist, dass es für die Besucher kostengünstiger und bequemer wird, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, als das eigene Auto zu nutzen. 6 Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Förderung der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Sonderkonditionen des ÖPNV Mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben werden Sonderkonditionen für Veranstaltungsteilnehmer vereinbart. • Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher werden angeboten. • Es fahren zusätzliche Bussen und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher. • Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz. • Sonderfahrpläne des ÖPNV werden auf das Festival-Programm abgestimmt. • Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept 2. Festival-Kombi-Tickets Es werden Festival-Kombi-Tickets angeboten. • Kombination von Eintritt, Aufenthalt und Fahrschein Das Kombi-Ticket gilt gleichzeitig als Eintrittskarte, evtl. als Campingkarte und als Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Kombiticket ist spürbar preiswerter als die Summe der Einzelpreise. • Verlosung Abgestempelte Kombi-Tickets nehmen an einer Verlosung nach dem Festival teil (T-Shirts, CDs etc.). Die Gewinner werden auf der SOUNDS FOR NATURE Homepage bekannt gegeben. • Freigetränke • Festivalteilnehmer erhalten ein Freigetränk für abgestempelte Kombi-Tickets. • Zur Finanzierung der Maßnahmen ist auch hier die Einbeziehung von Sponsoren möglich. 3. Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs • Parkplätze reduzieren Es werden nur wenige und/oder weit entfernte Parkplätze bereitgestellt. Achtung: Für Behinderte muss eine ausreichende Zahl von Parkplätzen nah am Festivalgelände zur Verfügung stehen! • Wildes Parken kontrollieren Das wilde Parken auf Gehwegen, Privatwegen, Grünflächen und Wiesen wird streng überwacht. • Parkgebühren Es werden Parkgebühren erhoben. (Auch darüber werden die Besucher im Vorfeld informiert). • Sperrung umliegender Strassen o Umliegende Straßen und Zufahrtswege werden für Privatfahrzeuge gesperrt, insbesondere zum Schutz der Anwohner (ggf. Ausgabe von Anliegerpassierscheinen). o Der Lieferverkehr auf dem Veranstaltungsgelände wird zeitlich begrenzt. 7 • Park and Ride (P&R) Weiter entfernt gelegene Großraumparkplätze in Verbindung mit P&R entspannen die Verkehrssituation in der direkten Umgebung des Festivals. 4. Mitfahrgelegenheiten Mitfahrgelegenheiten sind eine junge und moderne Form, mobil zu sein, die gleichzeitig den Verkehr reduzieren kann. Fahrgemeinschaften werden beworben und unterstützt: • Auf den Internetseiten der Festivals und/oder bei SOUNDS FOR NATURE werden Mitfahrbörsen eingerichtet (der Organisator muss die Haftungsfragen klären). • Während des Festivals werden Infotafeln (evtl. im SOUNDS FOR NATURE Zelt) angeboten, auf denen Mitfahrangebote und Gesuche platziert werden können. 5. Fahrrad- und Fußgängerverkehr Nicht jeder Weg muss motorisiert zurückgelegt werden. Die umweltfreundlichsten Möglichkeiten, sich fortzubewegen, sind die eigenen Beine oder das Fahrrad. • Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze werden eingerichtet. • Auf dem Festival-Gelände wird ein Fahrradverleih mit Pannendienst angeboten (beispielsweise in Kooperation mit dem ADFC). • Kurze und sichere Wege für Radfahrer und Fußgänger werden gut gekennzeichnet (mit Zeitangaben) und beleuchtet. 6. Öffentlichkeitsarbeit Die Festival-Besucher müssen frühzeitig über die oben beschriebenen Maßnahmen informiert werden. Ist es zu mühsam, die benötigten Fahrpläne etc. zu finden, dann kann es am Ende doch wieder als einfacher empfunden werden, mit dem eigenen Auto anzureisen. Wichtig ist, dass die Festival-Besucher nicht das Gefühl haben, auf Bequemlichkeit zu verzichten, wenn sie nicht mit dem eigenen Auto anreisen, sondern dass der gute Service den Reisestress minimiert. Im Internet und im Festival-Programm dürfen darum folgende Informationen nicht fehlen, um die Besucher zu einer umweltschonenden An- und Abreise zu animieren. • Fahrpläne und Reisezeiten der DB mit Streckenverlauf und Anschlussverbindungen werden erstellt. Am einfachsten über eine Verlinkung mit der Fahrplanauskunft der DB. • Sonderfahrpläne und Zeiten des ÖPNV werden bekannt gegeben. • Die Reduzierung der Parkplätze und die Parkgebühren müssen im Vorfeld bekannt gemacht werden, sonst kann das bei den Besuchern eine Menge Unmut erzeugen und als „Abzockerei“ empfunden werden. • Über Alternativen wie Fahrradverleih und Mitfahrbörse wird rechtzeitig informiert. • Ankündigungen über Kombi-Ticket und Verlosungen etc. machen „Lust“ auf eine Anreise ohne Auto. • Hinweise, dass auf dem Campinggelände Einkaufsmöglichkeiten bestehen (siehe Kapitel Camping). • Infopoint/Infozelt (evtl. das SOUNDS FOR NATURE Zelt) als Mitfahr- und Informationsbörse einrichten. 8 II. Abfall Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Essensreste oder Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik. Zum einen kann hier viel Geld gespart werden, zum anderen liegt hier auch ein großes Imageproblem vieler Veranstaltungen vor. Markensponsoren wollen sich beispielsweise sicher nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren. Darum ist es auch im eigenen Interesse des Veranstalters, das Müllproblem in den Griff zu bekommen. Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Grundlage der Abfallgesetzgebung ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996. Danach gilt in der vorgegebenen Reihenfolge: 1. Abfälle sind so weit wie möglich zu vermeiden. 2. Nicht vermeidbare Abfälle sind sortenrein zu verwerten. 3. Nicht verwertbare Restabfälle sind schadlos und fachgerecht zu entsorgen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein Rahmenrecht auf Bundesebene, die Umsetzung findet auf Landesebene in den jeweiligen Landesabfallgesetzen statt (http://www.vks-koeln.de/). Die Einzelheiten der Abfallentsorgung regeln die Abfallsatzungen der jeweiligen Gemeinden, der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise. Abfallaufkommen während einer Veranstaltung Bei der Abfallvermeidung geht es keineswegs nur um die Veranstaltungstage selber. Eine Veranstaltung unterteilt sich immer in drei Phasen, in denen sich der Abfall unterschiedlich zusammensetzt. Die Besonderheiten der einzelnen Phasen sind bei der Planung zu berücksichtigen. 1. Aufbau: Dekomaterial, Wertstoffe, Baustoffe, Mischabfall, Sonderabfall 2. Laufzeit: Wertstoffe, Mischabfall 3. Abbau: Dekomaterial, Wertstoffe, Baustoffe, Mischabfall, Sonderabfall Abfalltrennung Entsprechend der Veranstaltungsphasen ist auch die Abfalltrennung zu organisieren. • Getrennte Sammlung während des Auf- und Abbaus Es müssen ausreichend Sammelkapazitäten für Abfälle und Wertstoffe bereitstehen. Entweder kann man auf Erfahrungswerte zurückgreifen, oder die nötigen Daten müssen zuvor bei Standbetreibern und aufbauenden Fremdfirmen erfragt werden (Kopiervorlage für Fragebogen Standbetreiber findet sich im Anhang). Standbetreiber und Fremdfirmen sind verpflichtet, die bereitgestellten Sammelsysteme zu nutzen. Vor allem während des Auf- und Abbaus fallen Sonderabfälle an, die wegen ihres Schadstoffgehaltes nicht mit Wert- oder Reststoffen vermischt werden dürfen (Lacke, Klebstoffe, Neonleuchten etc.). Sie müssen gesondert gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. 9 • • Alternativ können Regelungen getroffen werden, nach denen die aufbauenden Firmen selbst für den bei ihrer Arbeit anfallenden Abfall verantwortlich sind. Getrennte Sammlung bei den Ständen während der Veranstaltungszeit Auch während der Veranstaltung sollen die in den Ständen anfallenden Abfälle getrennt gesammelt werden (Um- und Transportverpackungen von Lebensmitteln). Auch hier sollten im Vorfeld Absprachen stattfinden, damit jedem Stand die notwendigen Wertstoff- und Abfallbehälter zur Verfügung gestellt werden können. Die Entsorgung der Wertstoffe und Abfälle erfolgt durch die Entsorger. Besonders bei mehrtägigen Veranstaltungen sollten die Standbesitzer die Möglichkeit bekommen, die Wertstoffe an einem entsprechenden Sammelplatz zwischenzulagern, da an den Ständen selber in der Regel wenig Platz ist. Die Zufahrt der Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein. Abfallsammlung während der Veranstaltung im Besucherbereich Die Sammlung von Wertstoffen gestaltet sich erfahrungsgemäß bei den Besuchern auf dem eigentlichen Festival-Gelände recht schwierig. Es ist zu überlegen, ob im Sinne der „Umwelterziehung“ dennoch Wertstoffsammelbehälter aufgestellt werden sollten. Wenn, dann müssen sie auf dem gesamten Festival-Gelände verteilt und deutlich gekennzeichnet werden, am sinnvollsten in der üblichen Farbgebung der Wertstoffsammlung. Zur Sammlung der Mischabfälle müssen zahlreiche, aber nicht zu große Behälter aufgestellt werden, da diese sonst schnell zu unkontrolliertem Wegwerfen führen. Die Müllbehälter müssen regelmäßig geleert werden. Überquellende Behälter verleiten dazu, Abfälle auf den Boden zu werfen. Das Gelände sollte immer wieder von Mitarbeitern gereinigt und abgesammelt werden, das erhöht die Hemmschwelle, Müll einfach fallen zu lassen. Für die Besucher werden Anreize geschaffen, ihren Müll selber zu sammeln. Geschirr und Geschirrreinigung Ein großer Teil des Abfallaufkommens bei Großveranstaltungen sind benutzte Teller, Becher usw. Die Verwendung von Einweggeschirr ist im Sinne der Abfallvermeidung darum nach Möglichkeit zu vermeiden. Mehrweggeschirr hat jedoch den Nachteil, dass es gereinigt werden muss. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung darf Geschirr nur wieder verwendet werden, wenn zum Spülen ein Anschluss an das Trinkwassernetz gegeben ist. Trinkwasser kann aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden. Für die Nutzung von Hydranten ist ein formloser Antrag an die jeweiligen Wasserbetriebe zu stellen. Spülen mit Wasser aus Vorratsbehältern ist nicht erlaubt. Nur das Abwasser darf in Behältern gesammelt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: • Spülen direkt am Stand Das Geschirr wird direkt am Stand gespült. Dazu müssen Leitungen zur Trinkwasserversorgung verlegt werden. Beim Einsatz von Spülmaschinen sind zusätzliche Stromleitungen notwendig. • Spülmobil Dort, wo die notwendigen Anschlüsse vorhanden sind, werden Spülmobile aufgebaut. Spülmobile sind mit sehr leistungsstarken Spülmaschinen und auch mit Geschirr aus- 10 • • • gestattet. Soll ein Spülmobil eingesetzt werden, so müssen Sammlung und Transport des Geschirrs zum Spülmobil organisiert werden. Eventuell werden Sammelplätze eingerichtet, an denen bereits das Geschirr grob vorgereinigt wird, d.h., dass Speisereste entfernt werden. Damit das Geschirr auch tatsächlich zurückgegeben wird, sollte ein Pfandsystem eingerichtet werden (s.u.). Austausch von Geschirr Besteht keine Möglichkeit, das Geschirr zu spülen, kann es auch ausgetauscht werden. Es gibt Anbieter, die Geschirr und Besteck in ausreichender Menge direkt zum Veranstaltungsort liefern. Nach dem Gebrauch wird das Geschirr grob gereinigt, in die Transportboxen zurückgelegt und vom Verleiher wieder abgeholt. Auch bei diesem System ist ein Pfandsystem ratsam, um den Rücklauf des Geschirrs zu sichern. Plastik-Kreislauf-Geschirr Kann auf Einweggeschirr nicht verzichtet werden, so stellt die Verwendung von PlastikKreislauf-Geschirr eine Alternative dar. Auch hier empfiehlt sich ein Pfandsystem. Eine grobe Reinigung ist ebenfalls notwendig, um eine sortenreine Erfassung für das Recycling zu ermöglichen. Kompostierbares Geschirr Der Gebrauch von kompostierbarem Geschirr ist in der Regel problematisch. Teller und Besteck sind meist so mit Speiseresten verschmutzt, dass eine Kompostierung aus hygienischen Gründen problematisch ist. Speisereste tierischer Herkunft dürfen nicht in die Kompostierung. Sie müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Außerdem wird das kompostierbare Geschirr häufig mit Fremdstoffen wie Dosen oder Zigarettenkippen verunreinigt, so dass eine Kompostierung nicht mehr möglich ist. Im Restmüll sind diese Stoffe dann eher problematisch. Pfandsysteme Mehrweggeschirr und auch Plastik-Kreislauf-Geschirr muss eingesammelt, gereinigt und erneut verteilt werden. Um die Rückgabe zu gewährleisten, sollte direkt beim Verkauf der Speisen und Getränke ein Pfand erhoben werden. Es gibt unterschiedliche Pfandsysteme: • Geschirrrücknahme am Stand Das Geschirr wird an demselben Stand zurückgenommen, an dem es ausgegeben wurde. Rücknahme und Pfandauszahlung müssen dabei so organisiert sein, dass keine längeren Wartezeiten entstehen. Empfehlenswert ist ein fester Ort, z.B. gegenüber der Ausgabe. • Geschirrrücknahme an einem Extra-Stand Wenn mehrere Imbiss- und Getränkestände beieinander stehen, kann die Rücknahme gebrauchter Teller und Becher an einem zentralen Rücknahmestand günstiger sein. Dieser Stand muss unbedingt deutlich gekennzeichnet sein, und es muss an ausreichendes Pfandgeld gedacht werden. Je nach Größe der Veranstaltung müssen evtl. mehrere Rücknahmestände eingerichtet werden. 11 Bei der Annahme des gebrauchten Geschirrs sollte immer gleich eine Grobreinigung vorgenommen werden. Speisereste und Restmüll werden dabei getrennt gesammelt. Gegebenenfalls wird das Geschirr von hier dann weiter zum Spülmobil transportiert. Die Abrechnung der Pfandgelder wird erleichtert, wenn alle Stände das benötigte Geschirr und Besteck gegen ein „Pfandgeld“ erwerben und es dann mit der gleichen Pfandgebühr an ihre Kunden weitergeben. Mitbringverbot von Getränken Viele Veranstalter sprechen ein allgemeines Verbot aus, Getränke mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Zum einen aus Sicherheitsgründen und zum anderen, um so den Umsatz für Getränke zu steigern. Obwohl dieses Anliegen grundsätzlich verständlich ist, gibt es große Bedenken gegen ein solches Vorgehen. Gerade an heißen Sommertagen ist es aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig, den Besuchern die Möglichkeit zu geben, ausreichend zu trinken, um Kreislaufzusammenbrüche, Dehydrierung usw. zu verhindern. Das Verbot sollte darum auf alkoholische Getränke und auf Getränke in Dosen und Glasflaschen beschränkt werden. Wasser und Softdrinks in Tetrapacks, Schläuchen und Plastikflaschen sollten in begrenztem Maße erlaubt sein (z.B. ein Liter pro Person). Darüber hinaus sollte an wirklich heißen Tagen eine Möglichkeit geschaffen werden, die Trinkgefäße kostenlos mit Trinkwasser aufzufüllen. Über die entsprechenden Regelungen sollten die Besucher unbedingt im Vorfeld (auf Plakaten, Tickets etc.) informiert werden, um Abfallberge von abgegebenen oder schnell geleerten Flaschen und Dosen am Einlass zu verhindern. Beim Einlass müssen entsprechende Taschenkontrollen durchgeführt werden. Aussteller und Standbetreiber In den Verträgen mit Ausstellern und Standbetreiber sollten die zur Abfallvermeidung und Verwertung notwendigen Bedingungen verankert und der Vertragsnehmer für die Entsorgung der Abfälle verantwortlich gemacht werden. Die Verpflichtung zur Wertstofftrennung und zur Bedarfsanmeldung von Wertstoffbehältern sowie zur ordnungsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Sammelsysteme wird verbindlich festgelegt. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, ist auch zu überlegen, ob die Kosten für die notwendigen Entsorgungsleistungen so auf Aussteller und Standbetreiber umgelegt werden, dass Abfallreduzierung belohnt wird. Zum Beispiel Nachlässe bei der Standmiete oder besonders umsatzfördernde Standplätze für hervorragend abfallarme Stände. Stände und Aufbauten Während des Auf- und Abbaus fallen häufig große Anfallmengen an. Beispielsweise als Verschnitt von Ausstattungsmaterialien. Deshalb sollten die Betreiber angehalten werden, mehrfach zu nutzende Systembauteile und Dekorationsmaterialien einzusetzen. Ist die Verwendung von Einwegmaterial nicht zu verhindern, dann sollten hier umweltfreundliche Materialien bevorzugt werden. Beispielsweise Kunststoffe aus PE statt PVC. 12 Giveaways Werbegeschenke, Flugblätter, Proben, kleine Flaschen etc. sind ein erheblicher Faktor bei der Verschmutzung des Veranstaltungsgeländes. Sowohl die Verpackung als auch die Artikel selber werden häufig achtlos weggeworfen. Es sind daher im Vorfeld eindeutige Absprachen mit den Standbetreibern, Sponsoren und Präsentatoren zu treffen, dass nur Werbegeschenke erwünscht sind, die nicht sofort achtlos weggeworfen werden. Ggf. wird der Verteiler für die erhöhten Reinigungskosten mit herangezogen. Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Einteilung des Geländes Bei der Erstellung eines Abfallkonzeptes muss bei Planung und Durchführung unterschieden werden zwischen • Festivalgelände • Campinggelände und • Umgebung. Die drei Gebiete erfordern unterschiedliche Konzepte zu unterschiedlichen Zeiten. 2. Mehrweg Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken sind grundsätzlich Mehrwegsysteme zu bevorzugen. Ist ein Mehrwegsystem nicht möglich, wird nach den besten Alternativen gesucht. 3. Geschirrreinigung Die hygienischen Anforderungen für die Reinigung des Mehrweggeschirrs sind zu gewährleisten (Trinkwasserleitungsanschluss). 4. Pfandsystem Ein geeignetes Pfandsystem wird ausgewählt und mit den Standbetreibern vereinbart. 5. Portionsverpackungen Es werden keine Portionsverpackungen angeboten (Senf, Mayonnaise, Ketchup). 6. Giveaways Absprachen mit den Sponsoren, dass nur Werbegeschenke eingesetzt werden, die von den Besuchern tatsächlich mitgenommen und nicht achtlos weggeworfen werden. Ansonsten wird die Firma an den Reinigungskosten beteiligt. 7. Aussteller und Standbetreiber Aussteller und Standbetreiber werden rechtzeitig in die Planungen einbezogen und ggf. vertraglich gebunden, oder es werden entsprechende Anreizsysteme geschaffen. 13 8. Stände und Aufbauten Soweit wie möglich werden wiederverwertbare Stände und Aufbauten genutzt. Transportund Umverpackungen müssen von den Zulieferern zurückgenommen werden. 9. Auf- und Abbau Während des Auf- und Abbaus stehen ausreichende Sammelmöglichkeiten für die getrennte Sammlung von Wertstoffen und Abfällen zur Verfügung. Alternativ können Regelungen getroffen werden, nach denen die Firmen selber für die Abfallentsorgung zuständig sind. 10. Bauleistungen Firmen, die mit Bauleistungen (z.B. für Bühnen) beauftragt werden, werden auch für die Entsorgung anfallender Abfälle verantwortlich gemacht. Dies ist in der Regel der beste Anreiz zur Abfallvermeidung. 11. Abfallbericht Vom Veranstalter werden Daten zum Abfallaufkommen gesammelt (Menge und Art der Abfälle). Nur so kann die Effizienz der Maßnahmen überprüft und ggf. verbessert werden (Kopiervorlage zum Abfallaufkommen findet sich im Anhang). Diese Daten können für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. 12. Öffentlichkeitsarbeit Vor Beginn der Veranstaltung werden die Aussteller und Standbetreiber sowie Fremdfirmen, die mit Auf- und Abbau beauftragt sind, rechtzeitig und eingehend über die Umweltschutzmaßnahmen informiert. Im Vorfeld und im Nachgang sollten die Bemühungen und Erfolge zur Abfallvermeidung pressewirksam veröffentlicht werden. Erklären Sie deutlich, dass sie aus Gründen des Umweltschutzes beispielsweise auf Einweggeschirr und bestimmte Giveaways verzichten. Die Besucher werden so über die entsprechenden Maßnahmen informiert und können sich darauf einstellen, und außerdem werden das positive Image und die Akzeptanz für die gesamte Veranstaltung gefördert. Während der Veranstaltung werden die Maßnahmen zur Abfallvermeidung deutlich dargestellt, zum Beispiel durch Plakate und Informationstafeln. Auch die Betreiber von Ständen werden aufgefordert, ihre Umweltschutzmaßnahmen zu dokumentieren, beispielsweise der Verzicht auf Einweggeschirr oder kurzlebige Werbegeschenke. 14 III. Abwasser/Toiletten Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und bei den Toiletten an. Küchenabwässer Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umweltbelastend. Wenn sie in die Kanalisation gelangen, verunreinigen sie das Wasser ganz erheblich. Speisereste führen zu Verstopfungen und Ablagerungen in den Kanalisationen. Sie locken Ratten an und müssen in den Kläranlagen mit zusätzlichem Aufwand aus dem Abwasser herausgeholt und beseitigt werden. Fette und Öle verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss. Toiletten Ein großes Problem bei vielen Open-Air-Veranstaltungen ist, dass nicht genügend Toiletten zur Verfügung stehen. Wildes Urinieren und Koten ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen auch ganz erheblich zum Wohlbefinden der Festival-Besucher bei. Je nach Veranstaltung und Rahmenbedingungen besteht die Möglichkeit, Toilettenanlagen aufzustellen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Ist dies auf Grund der Gegebenheiten nicht möglich, so müssen Toilettenkabinen verwendet werden. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt in der Regel über gewerbliche Verleiher. Die Fäkalien werden mit Tankwagen eingesammelt und, wenn möglich, bei der nächsten Kläranlage abgeliefert. In mobilen Toiletten werden in der Regel Sanitärkonzentrate eingesetzt, die die Geruchsbildung verhindern sollen. Solche Sanitärkonzentrate können Wirkstoffe enthalten, die alle Bakterien hemmen und Kläranlagen große Probleme bereiten. Es gibt jedoch auch kläranlagenverträgliche Sanitärkonzentrate, die mit dem blauen Engel ausgezeichnet sind. Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE? • Minimierung der Gewässerbelastung • Reduzierung der Abwassermenge • Reduzierung der Belastung von Kanalisation und Kläranlagen • Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten Gesetzliche Grundlagen Gemäß Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. 1. 1991 ist jeder verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. 15 Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanäle ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) rechtzeitig beantragt werden. Für die Genehmigung muss die voraussichtliche Einleitungsmenge und die Beschaffenheit des Abwassers angegeben werden, ebenso für welchen Zeitraum die Anlagen genutzt werden sollen. Dem Veranstalter werden dann entsprechende Einleitungsstellen zugewiesen. Es fällt ein Entwässerungsentgelt an, das von der Abwassermenge abhängig ist. Ist keine Einleitung der Abwässer in die Kanalisation möglich, so müssen diese gesammelt und zentral entsorgt werden. Die Regelungen hierzu werden von der jeweiligen Gemeinde in der Entwässerungssatzung festgelegt. Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE Es lassen sich keine grundsätzlichen Empfehlungen aussprechen, welche Art der Abwasserund Toilettenentsorgung die beste ist. Jedes Abwassersystem ist anders, jede Kläranlage hat unterschiedliche Kapazitäten usw., darum: 1. Abstimmung mit der zuständigen Behörde Das Wichtigste ist die frühzeitige Kontaktaufnahme und Kooperation mit den Sachbearbeitern der zuständigen Behörden und die Sichtung der gesetzlichen Vorgaben in der kommunalen Abwassersatzung. 2. Direkte Rücksprache Sinnvoll ist die direkte Rücksprache mit Betreibern von Kläranlagen und Kanalnetzbetreibern. Sie kennen ihre Anlage und wissen, was in ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll ist. 3. Vorreinigung des Geschirrs Geschirr wird vor dem Spülen vorgereinigt, sodass Essensreste möglichst nicht in die Kanalisation gelangen. Die Essensreste werden getrennt gesammelt und entsorgt. 4. Fette und Öle Altfette und -öle dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Sie werden getrennt gesammelt und als Abfall entsorgt. Ein Verstoß ist strafbar! 5. Spülmittel Es werden umweltverträgliche Spülmittel verwendet. 6. Toiletten in ausreichender Anzahl Es werden Toiletten in ausreichender Anzahl aufgestellt. Ein Stückzahlrechner steht im Internet unter: http://www.dixi-online.de/FIRMEN/ADCO/Service/stueckzahl.php 16 7. Toilettenreinigung Die Toiletten werden während der Veranstaltung gereinigt. Wir empfehlen die Anstellung einer Reinigungskraft, die während der ganzen Veranstaltung anwesend ist. Sie kassiert eine geringe Benutzungsgebühr, dafür können die Besucher saubere Toiletten benutzen. Die Zufahrt der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung (auch wenn die Wege durch Regen aufgeweicht sind) gewährleistet sein. 8. Chemietoiletten Bei dem Einsatz von Chemietoiletten sollten nur kläranlagenverträgliche Sanitärkonzentrate eingesetzt werden, die mit dem blauen Engel (RAL ZU 84) ausgezeichnet sind. Der Veranstalter sollte sich die entsprechende Bestätigung des Herstellers vom Betreiber vorlegen lassen. Entscheidend ist auch die ordnungsgemäße Handhabung der Sanitärzusätze. Hierzu ist der Dosierungsanleitung des Herstellers zu folgen. 9. Beschilderung Die Toiletten müssen einfach zu finden, die Wege beleuchtet und gut ausgeschildert sein. An besonders „beliebten“ Stellen können Info-Schilder aufgestellt werden, dass wildes Urinieren keinesfalls natürlich und daher unschädlich ist, sondern dass Urin in großer Menge eine erhebliche Belastung für den Boden und die Pflanzen darstellt. 17 IV. Belastung durch Geräusche Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, das ist für die anderen unerträglicher Lärm. Sicher ist jedoch: Musikbeschallung lässt sich nur unzureichend räumlich eingrenzen. Das heißt, Anwohner des Festival-Geländes werden mitbeschallt, egal, ob die Musik für sie nun Lärm oder Genuss ist. Außerdem steht fest, dass laute Musik die Gesundheit gefährden kann, und darüber hinaus können besonders zu Brutund Tragzeiten laute Geräusche auch für Tiere in benachbarten Gebieten zum Problem werden. Gesetzliche Regelungen Für so genannte „Geräuschimmissionen“ gibt es bei Open-Air-Konzerten keine bundesweit gültige Regelung. Hier greift Länderrecht, das zum Teil stark variiert. Open-Air-Konzerte werden zu den Freizeitanlagen gerechnet. Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden zumeist anhand der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.08.1998 bewertet, die Anwendung der TA Lärm ist in den Bundesländern jedoch unterschiedlich. Wird eine Fläche nur ausnahmsweise für ein Konzert genutzt, so liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Ordnungsamt der Gemeinde. Nur wenn Flächen dauerhaft als Freizeitanlage genehmigt werden sollen, wird in der Regel ein Genehmigungsverfahren beim Bauamt erforderlich. In beiden Fällen können die Gemeinden in Amtshilfe fachliche Unterstützung bei den staatlichen Umweltämtern anfordern, was insbesondere bei der Beurteilung von Gutachten oder ggf. messtechnischen Überwachungen erforderlich sein wird. Weitere Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch laute Geräusche, Beispiele für Schalldruckpegel und weitere Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Anhang. Beispiel Schweizer Schall- und Laserverordnung Da es in Deutschland bisher keine einheitlichen Vorgaben gibt, verweisen wir auf die „Schallund Laserverordnung“ der Schweiz. In Deutschland wurde die Verordnung bereits als juristischer Maßstab herangezogen, beispielsweise bei einigen Schadenersatzprozessen wegen Gehörsturz nach lauten Konzerten. „Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel von 93 dB nicht über steigen. Die Behörde gewährt Erleichterungen, wenn die Emissionsbegrenzungen zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Veranstaltung führen würden. Werden Erleichterungen gewährt, so hat der Veranstalter dem Publikum entsprechenden Gehörschutz zu einem Preis anzubieten, der die Beschaffungskosten nicht übersteigt; und das Publikum in angemessener Weise auf die mögliche Schädigung des Gehörs aufmerksam zu machen. 18 In keinem Fall dürfen jedoch die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB und den Maximalpegel von 125 dB für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen“ 1 Die gesamte Verordnung steht im Internet unter: www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.de.pdf Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE? • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen • Vermeidung von Gesundheitsschäden der Festival-Besucher • Verminderung der Belästigung der Anwohner • Verminderung von Störungen der Tierwelt Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Abstimmung mit der zuständigen Behörde Das Wichtigste ist die Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Das ist die örtliche Ordnungsbehörde bzw. der Kreisausschuss oder der Magistrat in kreisfreien Städten. Dort müssen Informationen über die einzuhaltenden Richtwerte und Ruhezeiten eingeholt werden. 2. Einhaltung und Überwachung der Vorschriften Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Da es in Deutschland hierzu noch keine konkreten Vorgaben gibt, empfehlen wir die Orientierung an der Schweizer „Schall- und Laserverordnung“: www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.de.pdf) Das heißt: Wenn der über 60 Minuten gemittelte Pegel 93 dB übersteigt (ermittelt wird an dem Ort, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist), dann wird ein Gehörschutz angeboten und das Publikum wird auf mögliche Schädigungen des Gehörs hingewiesen. Auf keinen Fall dürfen der gemittelte Pegel 100 dB und der Maximalpegel 125 dB übersteigen. 3. Angepasste räumliche Anordnung Bei der Planung des Festival-Geländes wird die Schallausbreitung von den Bühnen aus auch in Blick auf die Anwohner berücksichtigt und an die räumlichen Gegebenheiten angepasst. Ziel ist die Minimierung der Belastung durch angepasste räumliche Anordnung der Bühne. 4. Schallschutzelement Wenn möglich werden Schallschutzelemente aufgebaut oder natürliche Schallschutzelemente genutzt. 1 Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen vom 24. Januar 1996. 19 5. Auf- und Abbau Der Auf- und Abbau wird möglichst lärmarm organisiert. Dabei werden die Ruhezeiten möglichst beachtet. 6. Gehörschutz Es werden Ohrenstöpsel zum Selbstkostenpreis verkauft oder, wenn möglich, umsonst vergeben, evtl. in Kombination mit dem Ticket. Die Ohrenstöpsel können ggf. im SOUNDS FOR NATURE Zelt verkauft und auch über SfN bezogen werden. 7. Öffentlichkeitsarbeit und Information Man sollte die betroffenen Anwohner im Vorfeld über einzuhaltende Vorschriften informieren und bei Ihnen für Verständnis werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre. Ebenso werden die Festival-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert, und es wird um eine rücksichtsvolles Verhalten gebeten (vor allem nachts, außerhalb des Festival-Geländes). Auch hier ist es wichtig, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die eigenen Ziele und Bemühungen zu informieren, das bestärkt ein positives Image des Festivals. Der Verkauf bzw. die Gratisabgabe der Ohrenstöpsel kann auch werbewirksam gestaltet werden. 20 V. Verpflegung Bei Open-Air-Festivals wird in der Regel ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken geboten. Der Verkauf ist für den Veranstalter ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und spielt bei der Finanzplanung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aber auch im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit eines Festivals nimmt die Verpflegung auf dem Festival eine entscheidende Rolle ein, denn aus der Verpflegung rührt bei Großveranstaltungen die überwiegende Abfallmenge. Die Art und Weise, wie Speisen und Getränke dargeboten werden, beeinflusst direkt die Abfallmengen und die Verwertungsmöglichkeiten. Ausführliche Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung stehen im Kapitel Abfall. Da bei einem SOUNDS FOR NATURE Festival auch der Aspekt der Umweltbildung eine wichtige Rolle spielt, sollte nach Möglichkeit auch auf die Herkunft der Lebensmittel geachtet werden. Lebensmittel aus der Region mit kurzen Transportwegen und Waren aus ökologischem Anbau können oft sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen zu dem üblichen Angebot sein. Hier besteht die Chance, Vorurteile abzubauen, wenn die Jugendlichen die Erfahrung machen, dass es Bratwürste aus ökologischer Landwirtschaft gibt und dass diese sogar vielleicht noch besser schmecken als die übliche Grillwurst aus der Massenproduktion. Auch vegetarische Speisen aus ökologischem Anbau werden häufig gerne als Alternativen zu Döner und Hamburger angenommen. In dem Bereich der Verpflegung aus ökologischer Landwirtschaft lassen sich möglicherweise auch neue Sponsoren gewinnen, die Interesse haben, Barrieren abzubauen und ihre Produkte bei der jugendlichen Zielgruppe bekannt zu machen. Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Lebensmittel aus der Region • Es werden möglichst viele Lebensmittel aus der Region angeboten, wie Gemüse oder Fruchtsäfte. • Vorteile: kurze Transportwege, wenig Verpackung, frische Waren. 2. Direktvermarkter • Frühzeitig nach regionalen Vermarktern suchen. Möglichst Direktvermarkter auswählen, also Landwirte, die beispielsweise ihr Obst oder frische Obstsäfte direkt vermarkten. • Auch für Nahrungsmittel aus ökologischem Anbau gibt es an vielen Orten regionale Direktvermarkter. Sogar die „unvermeidliche“ Grillwurst ist hier zu haben. 3. Alkoholfreie Getränke • Alkoholfreie Getränke werden reichhaltig und zu möglichst günstigen Preisen angeboten. 21 • Für „coole“, interessante alkoholfreie Mixgetränke als Alternative zu Alkopops lassen sich vielleicht auch Sponsoren finden. 4. Öffentlichkeitsarbeit • Wichtig bei dem Angebot von Speisen und Getränken aus ökologischem Anbau sind ausdrucksstarke Werbung und Informationen, sodass auch die Vorteile der Lebensmittel ersichtlich werden. • Gerade Jugendliche sind häufig sehr sensibel für Fragen des Tierschutzes und daher durchaus auch bereit, etwas mehr Geld für Fleisch- und Wurstwaren auszugeben, wenn garantiert ist, dass die Tiere ohne Quälerei artgerecht gehalten wurden. • Gegenüber der Presse ruhig die Präsens von regionalen Vermarktern auf dem Festival betonen. Vielleicht auch mal in einem gemeinsamen Gespräch einen regionalen Vermarkter von Lebensmitteln zu Wort kommen lassen. Es stärkt die Akzeptanz des Festivals bei der Bevölkerung, wenn sich das Festival als positiver Wirtschaftsfaktor mit Verbundenheit zur Region präsentiert. 22 VI. Camping Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit an, außerhalb von fest installierten, kommerziellen Campingplätzen für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Das Campen spielt bei vielen Besuchern eine wichtige Rolle, es geht dabei um mehr als nur um eine preiswerte Möglichkeit der Unterbringung. Neben der eigentlichen Veranstaltung erleben und genießen viele Besucher hier das Gefühl von mehr oder weniger „uneingeschränkter Freiheit“. Dementsprechend chaotisch sehen die Zeltplätze dann häufig auch aus. Dies ist sicherlich ein Bereich, der vom Veranstalter extrem schwierig zu lenken ist. Andererseits ist hier eine ordnende Einflussnahme dringend geboten. Es gibt viele Besucher und Anwohner, die sich durch zu viel Lärm und unkontrollierte Abfallmassen sowie durch die Folgen fehlender sanitärer Einrichtungen gestört fühlen. Zu bedenken ist auch die Beurteilung von außen. Beobachter beurteilen nicht nur das Festival-Gelände, sondern machen ihr Urteil mindestens genauso an dem Erscheinungsbild der Zeltplätze fest. Außerdem stellen auch temporäre Zeltplätze grundsätzlich immer eine Belastung für Natur und Umwelt dar, und es gilt, diese Belastungen durch optimales Management zu minimieren. Campingplatzmanagement • Die Organisation eines Campingplatzes erfordert ab einer bestimmten Größe ein eigenes Management und kann nicht vom Veranstalter „nebenbei“ erledigt werden. • Ein gutes, umweltverträgliches Management bietet dem Veranstalter zusätzliche Einnahmequellen: von der Campinggebühr über einen Supermarkt, wo die Bedürfnisse der Besucher möglichst umweltverträglich gedeckt werden, bis hin zu einer Benutzungsgebühr für Duschen und Toiletten, die ausreichend und sauber zur Verfügung gestellt werden. Wenn dem Besucher etwas geboten wird, das seinen Aufenthalt angenehmer macht, so ist er in der Regel auch bereit, dafür zu zahlen. • Ein gut geführter Campingplatz kann auch für Sponsoren eine attraktive Präsentationsmöglichkeit sein. • Der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. So kann beispielsweise zunächst nur ein Teil des Zeltplatzes mit Service und gegen höhere Gebühr angeboten werden. Die Besucher können dann selbst entscheiden, wie sie übernachten wollen. Man kann so zunächst in begrenztem Rahmen Erfahrungen sammeln, ob sich dieses Modell bewährt. • Ist der Veranstalter nicht in der Lage, den Campingplatz selbst zu managen, so kann er das Management auch übertragen, beispielsweise an einen erfahrenen Jugendverband (Pfadfinder, Landjugend, Jugendfeuerwehr, Rotes Kreuz oder THW), der sich damit Geld verdienen kann. Die wichtigsten Umwelt- und Naturbelastungen durch temporäre Zeltplätze: • Vegetationsschäden und Bodenverdichtung • Störungen der Tierwelt • Belastungen durch ungeregelte Abfallentsorgung 23 • • • • Belastungen durch Autoverkehr Offenes Feuer Boden- und Gewässerbelastung durch fehlende Sanitär- und Toilettenanlagen Belastungen von Anwohnern und Tieren durch Lärm Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE? • Minimierung der Boden- und Gewässerbelastung • Reduzierung und kontrollierte Entsorgung der Abfälle • Reduzierung der Brandgefahr • Reduzierung der Lärmbelästigung • Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Vergabe von „Campingtickets“ Die Voraussetzung für die Kontrolle des Campingplatzes sind „Campingtickets“, die pro Zelt und/oder pro Person vergeben werden. • Nur Inhaber eines „Campingtickets“ sind berechtigt, den Zeltplatz zu betreten. • Zelte müssen ebenfalls mit einem Anhänger/Aufkleber gekennzeichnet sein, der beim Verkauf der Tickets verteilt wird. Dass diese Berechtigungsnachweise auch kontrolliert werden müssen, versteht sich von selbst. 2. Deutliche Kennzeichnung des Geländes • Die Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von angrenzenden Flächen abgegrenzt sein. 3. Direkte Ansprache durch Campingguides • Es gibt eine deutlich gekennzeichnete Gruppe von Campingguides, die die Einhaltung der Campingregeln kontrollieren und die, falls notwendig, Unterstützung von der Secu-rity anfordern können. • Der Campingplatz wird Tag und Nacht kontrolliert. 4. Autos • Auf dem Campinggelände sollte ein Autoverbot gelten, eigene Parkplätze werden ausgewiesen. 5. Feuergefahr • Wegen der extrem hohen Brandgefahr durch die dicht gedrängt stehenden Kunststoffzelte ist offenes Feuer verboten. • Grillen ist nur in dafür vorgesehenen Grills erlaubt. 24 • • Je nach Gegebenheiten können gesicherte Feuerstellen vorbereitet werden. Dann muss jedoch auch ausreichend Brennholz zur Verfügung stehen, damit angrenzende Bäume nicht beschädigt werden. Der vorbeugende Brandschutz und die notwendigen Rettungswege werden mit der Feuerwehr abgestimmt. 6. Sanitäre Anlagen • Vom Veranstalter werden ausreichend sanitäre Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss, aufgestellt (siehe Kapitel Gewässerschutz). Ein Stückzahlrechner für mobile Toiletten steht im Internet unter: www.dixi-online.de/FIRMEN/ADCO/Service/stueckzahl.php • Eine regelmäßige Entsorgung wird sichergestellt. • Die Zufahrtswege der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge zum Campingplatz müssen während der ganzen Veranstaltung nicht nur frei, sondern auch bei schlechtem Wetter befahrbar sein. 7. Abfallmanagement • Beim „Einchecken“ werden pro Zelt Mülltüten in den entsprechenden Farben für „grüner Punkt“ und Restmüll verteilt. Hier kann mit einem Tütenpfand gearbeitet werden, d.h., Mülltüten werden gekauft und die Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe einer gefüllten Tüte. • An markanten Punkten des Zeltplatzes gibt es Müllsammelstellen, wo die vollen Tüten gesammelt werden. • An den Sammelstellen stehen auch Sammelcontainer für Altglas und Papier. • An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt. • Es können Anreize geschaffen werden, z.B. können an den Sammelstellen Lose gegen volle Mülltüten vergeben werden, die Gewinner erhalten eine CD. • Die Sammelstellen müssen von den Entsorgungsfahrzeugen bei jedem Wetter gut erreichbar sein. • Der Campingplatz wird einmal täglich von „Müllguides“ gesäubert, dabei werden besonders auffällige Besucher persönlich angesprochen. • Das Müllsammel- und -trennsystem muss für die Besucher unbedingt glaubwürdig und konsequent durchgehalten werden. Beispielsweise darf der getrennte Müll nicht vor den Augen der Besucher in einem gemeinsamen Container oder Müllfahrzeug entsorgt werden. • Am Ende der Veranstaltung werden der Platz sowie An- und Abreisewege gründlich gesäubert. 8. Lärm • Eine großflächige Beschallung des Campingplatzes ist nicht erlaubt. 25 9. Tiere • Im Interesse der Tiere und der Zeltplatzbewohner ist es grundsätzlich untersagt, Tiere mit auf das Campinggelände zu bringen. 10. Beschilderung • Die Toiletten und Müllsammelplätze müssen einfach zu finden und gut ausgeschildert und beleuchtet sein. 11. Öffentlichkeitsarbeit Grundsätzlich ist das Campen ein schwer kontrollierbarer Faktor. Schon das Fehlverhalten Weniger wird unter Umständen von Journalisten gerne in aller Breite dokumentiert. Darum möglichst mit den Journalisten über den Platz gehen, damit das System und die Bemühungen erklärt werden können und die Journalisten nicht nur eine eventuell vermüllte Ecke oder eine verschmutzte Toilette in der Erinnerung behalten. Wichtig ist, dass die Festival-Besucher, die campen möchten, schon vorher genau über die Bedingungen informiert werden. • Im Vorfeld wird per Internet und evtl. in der Presse über die Campingregeln detailliert informiert. Weitere Möglichkeiten bieten das Campingticket, Infoflyer und Infobroschüren oder Programme zum Festival selber. • Es gibt deutliche Hinweisschilder am (kontrollierten) Eingang des Platzes, an den Müllsammelstellen und den Sanitärbereichen. 26 VII. Naturerlebnis und Umweltbildung Das Ziel von SOUNDS FOR NATURE ist es unter anderem, mit den in den bisherigen Kapiteln beschriebenen Maßnahmen Open-Air-Festivals umweltverträglicher zu gestalten. Doch SOUNDS FOR NATURE möchte noch mehr: Jugendliche haben bei den Festivals die Möglichkeit, positive Erfahrungen beim Erleben der Natur zu sammeln. Zum einen dadurch, dass sie sich während des Festivals an sich schon in der freien Natur bewegen und dabei aufgefordert werden, rücksichtsvoll mit der Natur und Umwelt umzugehen. Darüber hinaus sollten konkrete Informationsangebote und Gesprächsmöglichkeiten geboten werden, und Naturerlebnisangebote können dieses „Wissen“ mit schönen Erlebnissen festigen. Information SfN-Festivals bieten die Möglichkeit, sich ungezwungen über Umwelt- und Naturschutz zu informieren, denn Informationen sind eine wesentliche Vorraussetzung für verantwortungsbewusstes Handeln. Hier sind verschiedene Formen möglich: von Broschüren und Stellwänden, Filmspots auf Großleinwänden bis zu Gewinnspielen, Internet oder Kaffeebar. Diese Angebote helfen, Hemmschwellen zu überwinden und sich mit dem Thema Natur- und Umweltschutz zu beschäftigen. In persönlichen Gesprächen mit Naturschutzverbänden, Behörden, dem Veranstalter oder Vertretern von SOUNDS FOR NATURE können Vorurteile und Frust abgebaut und Informationen vermittelt werden. Erlebnis Über die reine Information hinaus hat SfN das Ziel, im Rahmen der Festivals Naturerlebnisangebote zu schaffen, denn ein positiver Bezug durch angenehme Emotionen ist eine weitere Grundvoraussetzung für den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Die Möglichkeiten reichen von Gewinnspielen, Kletterwänden, Sinnespfaden und Kanutouren bis zu Exkursionen in die umliegende Natur. Solche Angebote werden für den Veranstalter durch die Zusammenarbeit mit Umwelt- und Naturschutzverbänden und Naturschutzbehörden oder Sportverbänden erleichtert. Welche Ziele verfolgt SOUNDS FOR NATURE? • Informationsangebote über Umwelt- und Naturschutz • Möglichkeiten zu persönlichen Gesprächen und Begegnungen • Abbau von Berührungsängsten und Vorurteilen • Angebot positiver Naturerlebnisse in einer für Jugendliche angenehmen Atmosphäre 27 Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von SOUNDS FOR NATURE 1. Umwelt- und Naturschutzverbände Umwelt- und Naturschutzverbände werden eingeladen, im Rahmen des Festivals Infostände aufzubauen, ihre Arbeit darzustellen und Aktionen durchzuführen. 2. Umwelt- und Naturschutzbehörden Regionale und überregionale Umwelt- und Naturschutzbehörden werden gefragt, ob eine Möglichkeit der Zusammenarbeit besteht. Entweder durch direkte Präsenz, oder indem jugendgerechtes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird. 3. Sportverbände Mit dem Blick auf Natursportarten werden Sportverbände eingeladen, ihre Arbeit im Zusammenhang mit Naturschutz darzustellen. Besonders interessant für Jugendliche sind beispielsweise Klettern, Mountainbiking, Kanu- und Rudersport etc. 4. SOUNDS FOR NATURE (SfN) SfN ist nach Möglichkeit selber mit einem Infostand vertreten (siehe Kapitel Öffentlichkeitsarbeit). 5. Exkursionen Den Festival-Teilnehmern werden Exkursionen angeboten. • Natursportarten anbieten, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten • Kanufahrten auf benachbarten Flüssen • Ausflüge zu nahe gelegenen Naturschauplätzen (Wasserfall, Dünen, Flussaue etc.) Was hier realisierbar ist, hängt von der möglichen Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnern ab. Dass diese Angebote von erfahrenen Führern geleitet und mit der in der Natur gebotenen Vorsicht durchgeführt werden, versteht sich von selbst. 6. Öffentlichkeitsarbeit Bei der Berichterstattung über die Aktivitäten von SOUNDS FOR NATURE sollten Aktivitäten im Bereich Umweltbildung unbedingt berücksichtigt werden. • Hier lassen sich an konkreten Beispielen die weiter reichenden Ziele von SOUNDS FOR NATURE gut erklären: SfN möchte nicht nur Maßnahmen für den konkreten Natur- und Umweltschutz wie Müllreduzierung erreichen, sondern darüber hinaus auch das Bewusstsein der Jugendlichen ändern. • Mit der Umweltbildungsarbeit unterscheidet sich ein SfN-Festival deutlich von anderen Festivals. • Auch für Sponsoren bieten sich hier ggf. interessante Anknüpfungspunkte. • Besonders Foto- und Fernsehjournalisten können bei diesen Aktivitäten Bilder einfangen, die für ein Open-Air- Musikfestival ungewöhnlich sind. Dadurch gewinnt das Festival ein eigenes Profil. 28 C Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoren Öffentlichkeitsarbeit In den vorangegangenen Kapiteln wurde bereits auf das Thema Öffentlichkeitsarbeit eingegangen, die einzelnen Punkte sollen hier nicht wiederholt werden. Wichtig ist es grundsätzlich, mit dem Thema Natur- und Umweltschutz und den Bemühungen im Rahmen der SOUNDS FOR NATURE Auszeichnung offensiv umzugehen. In der Öffentlichkeit werden die Bemühungen und Erfolge positiv wahrgenommen, und die Erfahrung mit den Pilotfestivals zeigt, dass ein Festival, das sich SOUNDS FOR NATURE Festival nennen darf, mit zusätzlicher Präsens in den Medien, vor allem im redaktionellen Anteil, rechnen kann. Das Festival wird durch SfN in einem neuen Kontext gesehen, und die Medienberichterstattung wird um die Inhalte des Naturund Umweltschutzes erweitert. Die Veranstaltung findet damit auch Eingang in Medienbereiche, in denen ein Open-Air-Festival sonst nicht erwähnt würde. Es steht allerdings außer Frage, dass man sich auch, was die Presse betrifft, angreifbarer macht. Vor allem, weil nicht alle Bemühungen sofort zum Erfolg führen. Journalisten neigen gerne dazu, mehr nach den Problemen als nach den Erfolgen zu suchen. Die Pressearbeit muss darum gut vorbereitet sein: • Ein Ansprechpartner, der zum Thema kompetent Auskunft geben kann, muss immer verfügbar sein. • Pressemappen und Presseinformationen sorgfältig vorbereiten: o Die ergriffenen Maßnahmen präzise und einfach beschreiben. o Wenn möglich, Zahlen und Fakten über Müllaufkommen etc. zusammen tragen. • Bei der Wahrheit bleiben! Journalisten auf keinen Fall anlügen. Es ist besser, ein Journalist bekommt die Informationen über Probleme vom Veranstalter, als wenn er sich eigene, möglicherweise unseriöse Informanten sucht. • Pressearbeit strategisch planen. Beispielsweise schon im Vorfeld zu einem Pressege-spräch einladen, bei dem über das neue Engagement im Rahmen von SOUNDS FOR NATURE berichtet wird. • Künstler, die auf dem Festival auftreten und die sich mit den Zielen von SfN identifizieren, können als Botschafter eingesetzt werden. Beispiele hierzu stehen auf der SfN Homepage www.soundsfornature.de. SfN als Servicepoint Wichtig ist auch die interne Öffentlichkeitsarbeit von SOUNDS FOR NATURE. SfN sollte so weit ins Festivalmanagement einbezogen sein, dass die Mitarbeiter gegenüber Journalisten und Besuchern zu wichtigen Fragen Auskunft geben können bzw. über die notwendigen Kontakte verfügen, um kurzfristig an die entsprechenden Informationen zu gelangen. 29 SfN kann für das Festival wichtige Serviceaufgaben übernehmen, indem der SfN-Stand zu einem zentralen Infopoint wird, mit Informationen • zum Natur- und Umweltschutz • zum Programm und zur Infrastruktur des Festivals • zu Verkehrsverbindungen, Fahrplänen etc. Darüber hinaus kann der SfN-Stand genutzt werden • als Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Probleme • als Treffpunkt mit Kaffeebar • und für vieles mehr Voraussetzung hierfür ist, dass der SfN-Stand an einer zentralen Stelle aufgebaut wird und dass die Mitarbeiter mit allen notwendigen Informationen, Plänen und Telefonnummern versorgt sind. Sponsoring Die meisten Veranstalter brauchen Sponsoren, die die Veranstaltung mit ihrem Namen und durch finanzielle Mittel bzw. Dienstleistungen (z.B. eines Entsorgers) unterstützen. Mit SOUNDS FOR NATURE erschließen sich dem Veranstalter neue Sponsoringbereiche, denn mit den Themen Umwelt- und Naturschutz können auch andere Firmen ihre jugendliche Zielgruppe ansprechen, die weniger mit Musik zu tun haben. Neue Sponsoren, die mit SfN gewonnen werden können: • Outdoor-Ausstatter (in Zusammenhang mit Camping) • Touristikanbieter • Sportausstatter (gerade in Zusammenhang mit dem Thema Natursport) • Lifestyle • Beauty/Kosmetik • Ökofood • Energieversorger • Verbraucherbezogene Umwelttechnologie Bei der Sponsorensuche sollte darüber hinaus überlegt werden, welche Firmen vor Ort evtl. über das neue Thema Interesse an einer Präsens beim Festival haben könnten Mit SOUNDS FOR NATURE hat ein potenzieller Sponsor Anteil an dem positiven Image einer Veranstaltung, bei der ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Wegen der gleichzeitig erhöhten Medienpräsenz kann der Sponsor durch eine geschickte inhaltliche Positionierung beim Festival einen hohen Effekt erzielen. 30 D Rechtliche Grundlagen In Deutschland gibt es zahlreiche Rechtsgrundlagen zum Schutz von Natur und Umwelt. Auch wenn es zunächst lästig erscheint, sich mit diesen Verordnungen, Satzungen und Gesetzen zu beschäftigen, geht daran kein Weg vorbei. Es versteht sich fast von selbst, dass jedes Festival, das sich SOUNDS FOR NATURE Festival nennen will, den rechtlichen Bestimmungen zum Umwelt- und Naturschutz genügen muss. Dies ist die Basis auf der das zusätzliche Engagement aufbaut. Diese Bestimmungen bieten nicht nur den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Kriterien zur Beurteilung von Veranstaltungen und ihren potenziellen Umweltauswirkungen sowie Handlungsmöglichkeiten zu deren Lenkung, sondern verschaffen auch den Veranstaltern Orientierung und gesicherte Positionen in Verhandlungen mit den Behörden. Versammlungsrecht und Genehmigungsverfahren „Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen (§ 1 VersG).“ Nach dem Versammlungsgesetz sind also zur Durchführung von Veranstaltungen keine Genehmigungen erforderlich. Dennoch bedarf es neben einer rechtzeitigen Anzeige bei der entsprechenden Behörde (spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe, § 14 VersG) auch häufig naturschutzrechtlicher oder wasserrechtlicher Genehmigungen. Das bedeutet, dass die Naturschutzbehörden bei der Prüfung von Versammlungsanmeldungen zu beteiligen sind und ihre Stellungnahmen bzw. Entscheidungen von der Ordnungsbehörde berücksichtigt werden müssen. Behörden, die straßenrechtliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse oder waldrechtliche Ausnahmegenehmigungen erteilen, sollten also je nach Sachlage automatisch die zuständigen unteren Naturschutzbehörden und sonstigen Umweltbehörden beteiligen. Diese Beteiligungen werden in der kommunalen Praxis jedoch häufig von den jeweiligen Genehmigungsbehörden versäumt. Die Veranstalter sollten gegebenenfalls die Behörden hierauf hinweisen. Denn für den weiteren Ablauf bedeutet das für den Veranstalter eine zeitliche Entlastung, da die Behörden im Rahmen der Beratung und Auskunft für gewisse Recherchen und Informationsbeschaffungen zuständig sind, die die Veranstalter nutzen können. Naturschutzrecht Das Naturschutzrecht bietet weit gehende Möglichkeiten zum Schutz von Landschaft, Tieren und Pflanzen. Dies bedeutet beispielsweise, dass, wie oben bereits erwähnt, Naturschutzbehörden bei der Planung und eventuellen Genehmigung von Veranstaltungen zu beteiligen sind (§ 6 Abs. 2 BNatSchG). Laut § 18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sind. „Eingriffe in Natur und Landschaft“ nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder in der Regel genehmigungs- oder anzeige-pflichtig. Veranstaltungen im Außenbereich können solche Eingriffe sein. Denn als Eingriffe werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grünflächen bezeichnet, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung führen können, verboten (vgl. § 23 Abs 2 BNatSchG). Als Ort einer 31 Massenveranstaltung sind sie deshalb ungeeignet. In Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (vgl. § 26 Abs. 2 BNatSchG). Welche Arten von Veranstaltungen genehmigungsfähig sind, hängt von der Empfindlichkeit des Gebietes sowie von der näheren Bestimmung der jeweiligen Landschaftsschutzverordnung ab. Ist für ein Gebiet eine Baumschutzverordnung erlassen (zumeist in Städten), muss auch geprüft werden, ob im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gegen deren Schutzziele verstoßen wird (z.B. durch das Aufstellen von Buden auf Baumscheiben). Zu berücksichtigen ist auch das Artenschutzrecht. Die durch eine Veranstaltung hervorgerufenen Umweltbelastungen sind daraufhin zu prüfen, inwieweit sie wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen schädigen. Sie stehen unter dem „allgemeinen Schutz“ des BNatSchG (§§ 39 ff.) und der Landesnaturschutzgesetze. Sind sogar besonders oder streng geschützte Arten betroffen, muss eine Veranstaltungsgenehmigung sehr restriktiv gehandhabt werden. Um welche Tier- und Pflanzenarten es sich hierbei handelt, kann der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung entnommen werden. Gewässerschutzrecht Gewässer stehen als äußerst empfindliche Landschaftsteile auch unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Wassergesetzen der Länder formuliert. Eine Benutzung der Gewässer bedarf der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 2 Abs. 1 WHG), wobei unter „Benutzung“ auch solche Maßnahmen zu verstehen sind, die „geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG)“. Ob eine Veranstaltung eine Benutzung in diesem Sinne darstellt, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gilt: „Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers zu verhüten“ (§ 1a Abs. 2 WHG). Dies gilt auch für alle Veranstaltungen auf, in oder am Rand von fließenden und stehenden Gewässern. „In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WHG)“. Waldrecht Im Bundeswaldgesetz (§ 14 Abs. 1) und den Waldgesetzen der Länder ist – ähnlich wie im Naturschutzrecht für die Flur – das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zum Zweck der Erholung verankert. Das Radfahren und das Reiten sind nur auf Wegen und Straßen gestattet. Nach § 14 Abs. 2 BWwaldG werden Einzelheiten durch die Waldgesetze der Länder geregelt. Ohne spezielle Genehmigung sind das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen im Wald verboten. 32 Überblick über die gesetzlichen Grundlagen Gesetze Verordnungen/Satzungen Geltungsbereich Versammlungsrecht Bundesrepublik Deutschland § 14 Versammlungsgesetz (VersammlG) Naturschutzrecht Naturschutzgebietsverordnung Naturschutzgebiete Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, nachhaltige Störungen sind verboten. Solche Gebiete sind ungeeignet für Veranstaltungen. Landschaftsschutzgebietsverordnung Landschaftsschutzgebiet Alle Handlungen sind verboten, die den Charakter des Gebietes oder dem besonderen Schutzbereich zuwiderlaufen. Bestimmte, besondere belastende Veranstaltungstypen können hier nicht stattfinden. Alle Handlungen, die bestimmte Bäume (je nach Stammumfang, Baumart) schädigen, sind verboten. Auf den Baumschutz muss bei Veranstaltungen Rücksicht genommen werden. Bundesrepublik Deutschland Unterschutzstellung bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Verboten sind das mutwillige Beunruhigen wild lebender Tiere, die Entnahme von Pflanzen oder Zerstörung von Lebensstätten ohne vernünftigen Grund sowie Störungen der in der Anlage zur BArtSchV genannten streng geschützten Arten, z.B. durch das Aufsuchen, Fotografieren. Oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Grundwasser Wasserschutzgebiete Gewässer müssen so behandelt werden, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Untere Wasserbehörden sind zu beteiligen, wenn Auswirkungen auf die genannten Gewässer nicht ausgeschlossen werden können. Wald, Waldwege, Lichtungen, Holzlagerplätze Wald ist wegen seiner Nutzfunktion, seiner Bedeutung für die Umwelt und zur Erholung der Bevölkerung zu erhalten und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Das Betretungsrecht oder anderweitige Nutzungen von Wald können eingeschränkt werden. Lagern, Zelten etc. nur mit Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für Naturschutzgebiete. Gewässerschutz Waldrecht Bundeswaldgesetz Landeswaldgesetze der Länder Öffentliche Versammlungen unterliegen dem Gebot der Kooperation (mit der Versammlungsbehörde) und der Anmeldepflicht (mind. 48 Std. vorher). Eine Genehmigung ist nicht erforderlich (keine Erlaubnispflicht). Behörden müssen bei Veranstaltungsgenehmigung die Einhaltung der Schutzziele überwachen und durch geeignete Auflagen bzw. Anordnungen deren Einhaltung sicherstellen. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Landeswassergesetze der Länder Naturschutzbehörden sind bei der Prüfung einer Genehmigung zu beteiligen, sie können ggf. Auflagen an die Veranstalter formulieren Bei Eingriffen in Natur und Landschaft: Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare vorrangig auszugleichen oder zu kompensieren. Baumschutzsatzungen und -verordnungen Wasserhaushaltsgesetz Die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf durch öffentliche Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel nicht gefährdet werden. Auswirkung auf die Beurteilung von Veranstaltungen Innen- und Außenbereich Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetze bzw. Landschaftspflegegesetze der Länder Grundsätze und Schutzziele Diverse, insbesondere Wasserschutz gebietsverordnungen Bestimmte Handlungen sind verboten oder nur eingeschränkt (z.B. nur mit Genehmigung) zulässig. 33 Empfehlungen, behördliche Lenkungsmaßnahmen und Auflagen an Veranstalter Die Genehmigungsbehörden sprechen häufig Empfehlungen und Auflagen aus, um so Umweltschäden zu verhindern oder zu reduzieren. Die Rechtsgrundlagen für solche Auflagen und Maßnahmen sind in den oben genannten Gesetzen zu finden. Solche Auflagen sind selbstverständlich zu befolgen, und ihre Einhaltung ist zu überwachen. Im Folgenden werden einige Beispiele für solche Auflagen genannt, ohne diese in ihren Einzelwirkungen zu bewerten. Die Beispiele zeigen, dass solche Auflagen in der Regel ganz im Sinne der Veranstalter sind bzw. sowieso zum Status eines SOUNDS FOR NATURE Festivals gehören. Es empfiehlt sich daher von Anfang an, in Sachen Umwelt- und Naturschutz eine vernünftige Kooperation mit den Behörden anzustreben. Beispiele für Empfehlungen und Auflagen von Genehmigungsbehörden Behördliche Lenkungsmaßnahmen • Temporäre Sperrungen von Strassen und Waldwegen • Temporäres Parkverbot Auflagen • Einsatz von Ordnungs- und Überwachungspersonal durch Veranstalter • Pflicht zur ausschließlichen Benutzung von Wegen und deren genaue Ausschilderung • Temporäres Benutzungsverbot für bestimmte Landschaftsteile (Wald, Uferzone, Brutgebiete) • Bereitstellung von Verkehrsmitteln, Buspendeldiensten etc. • Begrenzung des Geräuschpegels • Verbot des Mitführens von Tieren • Mitführen von Tanks für Abwässer • Aufstellen von genügend Toilettenwagen • Bereitstellung von Auffangwannen für Öl, Benzin etc. • Verbot offenen Feuers • Bereitstellung und regelmäßige Leerung ausreichender Abfallbehälter 34 E Anhang Weiterführende Informationen zum Thema Belastung durch Geräusche Wie und wann entstehen gesundheitliche Risiken? Die Lärmbelastung wird als so genannter Beurteilungspegel gemessen. Pegel werden häufig mit dem Buchstaben ,L` (engl.: Level) abgekürzt: Zur Ermittlung von Lärm/Geräuschen wird der jeweils davon ausgehende Schalldruckpegel mit einem Schallpegelmesser bestimmt. Angegeben werden die Messwerte in Dezibel dB. Bedeutende Kriterien einer Lärmbelastung sind Schalldruckpegel, impulsartiger Pegelanstieg und Expositionszeit. • Ab einem Pegel von 85 dB ist mit einer Gehörschädigung zu rechnen, bis 89 dB erst nach langen, darüber schon nach kürzeren Einwirkzeiten. Oberhalb 94 dB besteht bereits ein hohes Gehörschadenrisiko. • Eine Verdopplung der Expositionsdauer (die Zeit, die man dem Lärm ausgesetzt ist) verdoppelt die Gehörgefährdung: Eine zweistündige Belastung mit 93 dB beinhaltet die gleiche Gehörgefährdung wie eine vierstündige Belastung mit 90 dB. Eine knapp 5minütige Belastung mit 105 dB, so wie sie in Diskotheken vorkommt, bedeutet die gleiche Gehörgefährdung wie eine achtstündige Belastung mit 85 dB. • Lärm mit Schalldruckspitzen (Impulslärm) ist gefährlicher als Dauerlärm. • Bei Musikgroßveranstaltungen ist die Gefahr einer Gehörschädigung in direkter Lautsprechernähe am größten. Hier erreichen die Schallpegel zum Teil 120 dB. 2 Typische Schalldruckpegel Um einen Eindruck von der Belastung durch normale Alltagsgeräusche zu bekommen, werden gerne Tabellen mit „typischen“ Schalldruckpegeln zu Hilfe genommen. Solche Tabellen sind immer problematisch, denn der Schalldruckpegel alleine ist nicht ausschlaggebend. Sinnvoll wird eine solche Angabe erst in der folgenden Form: die Geräuschquelle x macht einen Pegel von y dB in einer Entfernung von z Metern. Um das Ganze anschaulicher zu gestalten, werden in der folgenden Tabelle typische Pegelwerte für Situationen/Geräte mit den zugehörigen typischen Wahrnehmungssituationen aufgelistet. Die Angabe für den PKW beispielsweise gilt für die Wahrnehmung des Passanten auf dem Gehweg. 2 Vgl. 12. Sitzung der Kommission „Soziakusis (Zivilisations-Gehörschäden)“ des Umweltbundesamtes am 25. Februar 2000. 35 Beispiele für Schalldruckpegel Schmerzschwelle Schädigungsbereich 130 dB Düsenjäger 120 dB Verkehrsflugzeug 110 dB Propellerflugzeug 100 dB Kreissäge, Diskothek 90 dB LKW 80 dB PKW Belästigungsbereich 70 dB Rasenmäher 60 dB normales Gespräch üblicher Tagespegel im Wohnbereich 50 dB leise Radiomusik 40 dB Kühlschrank 30 dB Flüstern 20 dB tropfender Wasserhahn 10 dB Schneefall ruhiger Bereich Hörschwelle 0 Gesetzliche Regelungen Für so genannte „Geräuschimmissionen“ gibt es bei Open-Air-Konzerten keine bundesweit gültige Regelung. Hier greift Länderrecht, das zum Teil stark variiert. Open-Air-Konzerte werden zu den Freizeitanlagen gerechnet. Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden zumeist anhand der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.08.1998 bewertet. In NRW wurde beispielsweise zusätzlich mit dem Erlass zu Freizeitgeräuschen vom 15.01.2004 die Anwendung der TA Lärm mit einigen im Erlass aufgelisteten Abweichungen eingeführt. In anderen Bundesländern ist dies unterschiedlich, so wird teilweise noch eine ältere Musterverwaltungsvorschrift des LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz), angewandt. Einige Beispiele für Grenzwerte für Geräuschimmissionen • in Gewerbegebieten o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten: o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten (abends 20:00 bis 22:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (ganztägig): o nachts: • in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten: o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten (abends 20:00 bis 22:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (ganztägig): o nachts: 65 dB 60 dB 50 dB 60 dB 55 dB 45 dB 36 • • in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten: o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen: o nachts in reinen Wohngebieten o tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten o tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen o nachts: 55 dB 50 dB 40 dB 50 dB 45 dB 35 dB Ausnahmeregelungen Es gibt auch Ausnahmeregelungen für „seltene Ereignisse" (max. 10 Tage im Jahr). Dabei können die oben genannten Werte um bis zu 10 dB erhöht werden. Allerdings dürfen die Höchstwerte von tagsüber außerhalb der Ruhezeiten 70 dB, tagsüber innerhalb der Ruhezeiten 65 dB und nachts 55 dB keinesfalls überschritten werden. Kurzzeitige Geräuschspitzen Daneben sind auch Obergrenzen für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zu beachten. Sie dürfen die für seltene Ereignisse geltenden Richtwerte tagsüber um nicht mehr als 20 dB und nachts um nicht mehr als 10 dB überschreiten. 37 Fragebogen zum Festival-„Check-up“ 1. Verkehr Es werden bereits Maßnahmen zur Verkehrsminderung und Verkehrslenkung durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 2. Abfall Es werden bereits Maßnahmen zur Müllvermeidung durchgeführt (z.B. Pfandsystem). O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Es werden bereits Maßnahmen zur Mülltrennung durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 3. Gewässerschutz Es werden bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Abwassermenge und zur Minimierung der Gewässerbelastung durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 38 4. Lärm Es werden bereits Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Vermeidung von Gesundheitsschäden der Festival-Besucher und der Belästigung der Anwohner durch Lärm durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 5. Campen Es werden bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Naturbelastungen durch das Campen im Rahmen des Festivals durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 6. Verpflegung Es werden bereits Maßnahmen zur Unterstützung des Angebotes von regionalen und ökologische erzeugten Produkten im Rahmen des Festivals durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 7. Umweltbildung Es werden bereits Maßnahmen zur Umweltbildung im Rahmen des Festivals durchgeführt. O Nein O Ja, und zwar folgende: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 39 Fragebogen zur Sammlung von Daten zur Abfallplanung für Standbetreiber Standbetreiber Name: ___________________________ Adresse: ___________________________ ___________________________ Tel: ___________________________ Fax: ___________________________ E-Mail: ___________________________ Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß beim Aufbau Ihres Standes an? Papier/Pappe O Glas O Mischabfälle Leichtverpackungen (grüner Punkt) O Speiseabfälle O Kunststoffe Sonstiges O O Holz O O Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß während der Veranstaltung in Ihrem Stand an? Papier/Pappe O Glas O Mischabfälle O Leichtverpackungen (grüner Punkt) O Speiseabfälle O Holz O Kunststoffe Sonstiges O O Welche Abfälle/Wertstoffe fallen erfahrungsgemäß fallen beim Abbau Ihres Standes an? Papier/Pappe O Glas O Mischabfälle O Leichtverpackungen (grüner Punkt) O Speiseabfälle O Holz O Kunststoffe Sonstiges O O 40 Soll der Veranstalter Sammelbehälter direkt an Ihrem Stand bereitstellen? Papier/Pappe Ja O Glas O Grüner Punkt O Speiseabfälle O Mischabfälle O Holz O Kunststoffe O Sonstiges O Wann Welche Sonderabfälle fallen an Ihrem Stand an? Leuchtstoffröhren O Farben/Lacke O Klebstoffreste O Motoröl O Benzin/Kraftstoffe O Sonstiges O Bemerkungen/Wünsche 41 Angaben zum Abfallaufkommen Abfallart Jahr Angefallene Menge Entsorgungskosten Restmüll Papier/Pappe Glas (weiß) Glas (bunt) Grüner Punkt (Verpackungen, Metalle, Kunststoffe, Verbundstoffe) Holz Metall Sonderabfälle Farben/Lacke Batterien Sonstige Abfälle (bitte benennen) 42 Datenblatt Verbrauch Verbrauch und Kosten (gesamter Betrieb) Wasserverbrauch Hier die Jahre eintragen in m3 Wasserkosten Abwasserabgabe in m3 Abwasserkosten Stromverbrauch gesamt davon produziert in Dieselaggregaten in KWh in KWh in Prozent davon gekaufter Standard-Strom in KWh davon gekaufter „grüner“ Strom in KWh davon selber produzierter Strom über eigene Anlagen in KWh in Prozent Gesamte Stromkosten Gasverbrauch in m3 Gaskosten Ölverbrauch in Liter Ölkosten Mobilität Benzinverbrauch in Liter Dieselverbrauch in Liter davon Biodiesel in Liter Benzin/Dieselkosten gesamt Entsorgungskosten Restmüll Entsorgungskosten Wertstoffe 43