exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes
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exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes
1 Anhaltisches Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau/BbS I Schulform: Berufsfachschule exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes: Kinderpflegerin/Kinderpfleger (2-jährig) Berufsbild: Die Ausbildung an Berufsfachschulen mit beruflichem Abschluss vermittelt den Schülerinnen und Schülern fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in unterschiedlichen Aufgabenfeldern berufliche Tätigkeiten wahrzunehmen und einen beruflichen Abschluss als "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" oder "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" zu erwerben. Das Tätigkeitsfeld der Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen umfasst im Wesentlichen die Unterstützung und Begleitung von Kindern in verschiedenen Altersstufen. Sie wirken in Kin¬derkrippen unter Anleitung bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Sie unter¬stützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Arbeit. In der Familie unterstützen sie die Eltern bei der Erziehung, Betreuung, Bildung und Versorgung der Kinder und handeln, so¬weit erforderlich, eigenverantwortlich. Weiterhin übernehmen sie Unterstützungsaufgaben in Pflegefamilien oder Heimen und werden auf Kinderkrankenstationen, in Spielzimmern, in Kinderkurkliniken und in Eltern-Kind-Erholungseinrichtungen eingesetzt. Sie assistieren hier dem Fachpersonal und den Eltern. Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfüllen die "Staatlich geprüften Kinderpfleger" und "Staatlich geprüften Kinderpflegerinnen" die Voraus¬setzungen u. a. für eine weiterführende Ausbildung zum "Staatlich anerkannten Erzieher" oder zur "Staatlich anerkannten Erzieherin". Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei der Erziehung, Bildung, Versorgung und Betreu¬ung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Berufsfachschule erweitert die bereits erworbene allgemeine Bildung und kann einen darüber hinausgehenden Bildungsstand vermitteln. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulform geltenden Regelungen des Schulgesetzes bzw. Verordnungen des Landes Sach¬sen-Anhalt. Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den Zielen: eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Ar¬beitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung anzuregen, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Arbeitsfelder: Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten Erholungsheim, Vorschulheim Familie, Pflegefamilien Kinderkurkliniken Kinderkrankenstation Eltern-, Kind-, Erholungseinrichtungen 2 Anhaltisches Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau/BbS I Ausbildungsvoraussetzungen: Interesse am Umgang mit Kindern Hauptschulabschluss erweitertes Führungszeugnis erforderlichen Impfschutz Ausbildungsdauer: 2 Jahre Vollzeitausbildung in der Berufsfachschule mit Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern (14tägiges Tagespraktikum, 4-wöchiges Blockpraktikum in jedem Ausbildungsjahr) Ausbildungsinhalte: Deutsch Sozialkunde Sport Religion / Ethik Englisch Berufskunde Gesundheitslehre Psychologie Pädagogik Sozialpädagogische Übungen Kinderliteratur Kunsterziehung / Werken Musik / Rhythmik Spiel Bewegungserziehung Hauswirtschaftslehre Ernährungslehre Nahrungszubereitung Textile Fertigung Die Inhalte werden in Lernfeldern vermittelt. Abschluss: Mit Bestehen der Abschlussprüfung: wird die Berechtigung erworben die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Kinderpflegerin / Kinderpfleger" zu führen. kann der Realschulabschluss erworben werden. Weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten: 3jährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher 2jährige Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger 1jährige Fachoberschule Sozialwesen mit dem Abschluss der Fachhochschulreife Ausbildungsförderung: Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig.