Übertrittsbedingungen an das Gymnasium
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Übertrittsbedingungen an das Gymnasium
Staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken – 2011 – I-Du Übertrittsbestimmungen an das Gymnasium Übertritt von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium: Die Eignung für das Gymnasium ist gegeben: • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33 aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis. • ab Notendurchschnitt von 2,66 nach bestandenem Probeunterricht (Deutsch, Mathematik, mind. Note 3 und 4). • Werden im Probeunterricht die Noten 4 und 4 erzielt, ist im Rahmen der Elternverantwortung trotz nicht bestandenem Probeunterricht die Aufnahme möglich. Für den Übertritt in das musische Gymnasium muss zusätzlich im Übertrittszeugnis die Note in Musik als mindestens „gut“ ausgewiesen sein. Übertritt von der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium: Für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule zählen nur die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik des Jahreszeugnisses (§ 26 GSO; § 29 VSO) Die Eignung für das Gymnasium ist gegeben: • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,0, • ein Probeunterricht in der Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht mehr statt. • Ausnahme: für staatlich genehmigte Schulen findet ein landesweit einheitlicher Probeunterricht statt. • In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz der zuletzt besuchten Schule (Härtefallregelung). Übertritt von der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule in die 6. Klasse Gymnasium: Ein Übertritt ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit einer Probezeit möglich. (§ 29 GSO) (Vorrückungserlaubnis der Haupt-/Mittelschule als Voraussetzung) Übertritt von der 6. Klasse oder höheren Klassen der Haupt-/Mittelschule in die nächst höhere Klasse des Gymnasiums: Ein Übertritt ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit einer Probezeit möglich. (§ 29 GSO) (Vorrückungserlaubnis der Haupt-/Mittelschule als Voraussetzung) Übertritt von der 5. Klasse Realschule in die 5. Klasse Gymnasium: Für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule zählen nur die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik des Jahreszeugnisses. (§ 34a RSO) Die Eignung für das Gymnasium ist gegeben: • Vorrückungserlaubnis • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,5, • ein Probeunterricht in der Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht mehr statt. • Ausnahme: für staatlich genehmigte Schulen findet ein landesweit einheitlicher Probeunterricht statt. • In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz der zuletzt besuchten Schule (Härtefallregelung). 1 Staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken – 2011 – I-Du Übertritt von der 5. oder 6. Klasse Realschule in die 6. Klasse Gymnasium: Für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule zählen die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik und Englisch des Jahreszeugnisses. Die Eignung für das Gymnasium ist gegeben: • Vorrückungserlaubnis • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,0, • bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder schlechter ist ein Übertritt nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit einer Probezeit möglich. (§ 29 GSO) Übertritt von der 7., 8. oder 9. Klasse Realschule in das Gymnasium: Ein Übertritt ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit einer Probezeit möglich. Übertrittsverfahren nach der 4. Jahrgangsstufe Gymnasium Haupt/Mittelschule Realschule 1 geeignet geeignet 2 Probeunterricht Probeunterricht Elternentscheidung Elternentscheidung geeignet geeignet geeignet bis 2,33 2,66 ab 3,00 (D, M, HSU) (D, M, HSU) (D, M, HSU) Grundschule 4. Klasse Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Übertrittszeugnis 1 Übertritt an das Gymnasium nach bestandenem Probeunterricht möglich (Deutsch, Mathe 3 oder 4; bei Deutsch, Mathe 4 und 4: Elternentscheidung) 2 Übertritt an das Gymnasium oder die Realschule nach bestandenem Probeunterricht möglich (Deutsch, Mathe 3 oder 4; bei Deutsch, Mathe 4 und 4: Elternentscheidung) 2 Staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken – 2011 – I-Du Übertritt aus der Haupt-/Mittelschule in das Gymnasium und die Realschule Gymnasium 5. Jgst. 6. Jgst. Realschule 10. Jgst. 5. Jgst. 6./7./8./9. Jgst. Einführungsklasse Mittlerer Schulabschluss bis 2,0 (D, M) 1 Jahreszeugnis 5. Jgst. Aufnahmeprüfung 6. Jgst. bis 2,5 (D, M) 1 Jahreszeugnis 10. Jgst. 5. Jgst. bis 2,0 (D, M, E) 2 Jahreszeugnis 6./7./8. Jgst. Haupt-/Mittelschule 1 2 kein Probeunterricht möglich ansonsten Aufnahmeprüfung 3 Staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken – 2011 – I-Du Übertritt aus der Realschule in das Gymnasium Gymnasium 5. Jgst. 6. Jgst. 10. Jgst. Einführungsklasse Mittlerer 3 Schulabschluss bis 2,5 1 (D, M) Jahreszeugnis 5. Jgst. bis 2,00 2 (D, M, E) Jahreszeugnis 6. Jgst. 10. Jgst. Realschule 1 kein Probeunterricht möglich ansonsten Aufnahmeprüfung 3 Es ist auch ein direkter Einstieg in das Gymnasium der 10. Jgst. möglich bis 3,0 in allen Vorrückungsfächern im Abschlusszeugnis der Realschule 2 4