Die ATEX-Richtlinien

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Die ATEX-Richtlinien
F
O
R
U
M
Fa c h i n fo r m a t i o n e n f ü r B e l e u c h t u n g
41
ATEX:
Explosionsschutz
bei Gas und Staub
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Das Unfallrisiko
Damit das Schlimmste verhindert wird, muss der hohe
Sicherheitsstandard von
heute erhalten und weiter
ausgebaut werden – auch
beim Schutz vor Staubexplosionen, die viele nationale
Regelungen bisher vernachlässigt haben. Die neuen
ATEX-Richtlinien (ATEX =
Atmosphères Explosibles) für
den Explosionsschutz gelten
europaweit: Richtlinie
94/9/EG (ATEX 95, zuvor:
ATEX 100a) und Richtlinie
99/92/EG (ATEX 137, zuvor:
ATEX 118a).
Bild 1: In nahezu
allen verfahrenstechnischen
Anlagen besteht
Explosionsgefahr.
Es muss nicht gleich zur
Katastrophe kommen –
wie in der Bremer Rolandmühle (Februar 1979)
oder in der DüngemittelFabrik in Toulouse (September 2001). Explosionsunfälle mit zahlreichen
Toten, vielen Verletzten
und hohem Sachschaden
ereignen sich statistisch
nur alle zehn bis zwanzig
Jahre.
Gefahr bei Gas und Staub
Explosionsgefahr besteht in
nahezu allen verfahrenstechnischen Anlagen. Bei Herstellung, Verarbeitung, Transport
und Lagerung brennbarer
Stoffe bilden Gase, Dämpfe
oder Nebel mit dem Sauerstoff der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre. Dieselbe Gefahr entsteht beim
Auftreten brennbarer Stäube.
Wissenschaftler beschreiben
eine Explosion als exotherme
chemische Reaktion, in deren
Folge Temperatur und Druck
– meist beide gleichzeitig –
schlagartig ansteigen. Die
Temperaturen erreichen
Werte über 2.000 Grad Celsius, die Drücke liegen meist
über zehn bar.
Explosionsschutz
Auslöser der Explosion des
Gas- oder Staub-Luft-Gemisches ist eine Zündquelle:
Zündfunken, glühende Teile,
Flammen oder heiße Oberflächen. Hier setzen die Schutzvorschriften an, indem sie als
sekundäre Maßnahme explosionsgeschützte Betriebsmittel vorschreiben. Für die
Beleuchtung sind das ExLeuchten verschiedener
Zündschutzarten.
Alternative zum sekundären
ist der primäre Explosionsschutz. Dazu zählen die Vermeidung oder Einschränkung
explosionsfähiger Stoffe, das
Heraufsetzen ihrer Flammpunkte, die Konzentrationsbegrenzung, die Zugabe
reaktionsträger Stoffe (Inertisierung) und die natürliche
oder technische Lüftung. Da
diese Maßnahmen in der
Regel zu aufwändig und
teuer sind, setzt die Praxis auf
sekundären Explosionsschutz.
Ex-Leuchten müssen häufig
Zoneneinteilung
Doch das Unfallrisiko ist
immer hoch: Die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie schätzt, dass
in allen betroffenen Betrieben
Deutschlands täglich insgesamt drei kleine bis mittelschwere Explosionen passieren.
Explosionsfähige
Atmosphäre
Gerätekategorie
nach 94/9/EG
ständig,
langzeitig
oder
häufig
Kategorie 1
Zone 1
Zone 21
gelegentlich
Kategorie 2
Zone 2
Zone 22
selten
und kurzzeitig
Kategorie 3
Zone 0
Zone 20
ist immer hoch
auch zusätzlich zu primären
Maßnahmen eingesetzt werden, wenn diese die Explosionsgefahr nicht ausreichend
minimieren.
Zonen kennzeichnen das
Gefahrenpotenzial
Explosionsgefährdete Bereiche sind entsprechend ihrem
Gefahrenpotenzial in Zonen
eingeteilt (siehe Tabelle „Zoneneinteilung“). Für Gase,
Nebel und Dämpfe gelten
die Zonen 0, 1 und 2, für
brennbare Stäube die Zonen
20, 21 und 22 (früher: Zonen
10 und 11). Jeder Zone sind
Betriebsmittel entsprechender Zündschutzart, hierfür
unterteilt in die Gerätekategorien 1 bis 3, zugeordnet.
Bild 3: Bei Explosionsgefahr denken die meisten
an Gase, Nebel und Dämpfe. Aber auch Stäube
erzeugen eine explosionsfähige Atmosphäre.
Beispiel für die Einteilung in
Zonen, in Zone 0 ist die Explosionsgefahr am größten.
Bild 4: Explosionsgeschützte
Leuchten (Ex-Leuchten)
minimieren die Explosionsgefahr.
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Zündschutzarten von Ex-Leuchten
Die Zündschutzart explosionsgeschützter
Leuchten wird durch ihre
Konstruktion und fertigungstechnische Maßnahmen bestimmt.
5
5 Leuchte der Zündschutzart „e“ (Erhöhte Sicherheit)
mit Leuchtstofflampen z. B.
für Zone 1
7
7 Leuchte der Zündschutzart „nA“ (Ohne Funkenbildung) mit Leuchtstofflampen z. B. für Zone 2
Der LeuchtenPass
Alle für den Einsatz wichtigen
Informationen,
insbesondere
ihre Eignung für
einzelne explosionsgefährdete
Bereiche
(Zonen), fasst
das Typenschild
von Ex-Leuchten
zusammen.
Die gebräuchlichsten Zündschutzarten sind „Erhöhte
Sicherheit“ (e) und „Druckfeste Kapselung“ (d) zum
Einsatz in Zonen 1 und 21
(Gerätekategorie 2) sowie
„Ohne Funkenbildung“ (nA)
und „Schwadensicheres
Gehäuse“ (nR) für die Zonen
2 und 22 (Gerätekategorie 3).
Die Schutzanforderung für
jede Zündschutzart zeigt die
Tabelle auf der rechten Seite,
ausgenommen Ex-Leuchten
für die Zonen 0 und 20
(Gerätekategorie 1). Denn
diese werden vornehmlich für
den Bergbau und einige
wenige spezielle Beleuchtungsaufgaben wie die Fass-,
Tank- oder Rohr-Innenbeleuchtung eingesetzt.
Ex-Leuchten sind für eine
Umgebungstemperatur von
–20 Grad bis mindestens
+40 Grad Celsius ausgelegt.
Einsatzgebiet
Typenbemit dem Verweis zeichnung
auf die Gruppe
und Kategorie
Made in Germany
Name des
Herstellers
mit Anschrift
6 Leuchte der Zündschutzart „d“ (Druckfeste Kapselung) mit Halogen-Metalldampflampen z. B. für Zone 1
8
8 Scheinwerfer der
Zündschutzart „nR“ (Schwadensicheres Gehäuse) mit
Hochdruck-Entladungslampen z. B. für Zone 2
Unterscheidungs- Zündzeichen der EG
schutzart
4712 Musterleuchte
MusterFirma
6
II 2 G E EX e d IIC T4
PTB 02 ATEX 0816
2x36W/40W IEC 81 G13
EG-Baumusterprüfbescheinigung
Kennzeichnung nach DIN VDE /
EN / IEC für Betriebsmittel
ExGruppe
Temperaturklasse
IP 66
Ta <
= 50°C
0102
CE-Kennzeichnung
mit der Nr. der
Prüfstelle, die das
QM-System überwacht
Zulässige
Umgebungstemperatur
Zündschutzart und Schutzanforderung
Explosionsschutz
Zone 1
Gase, Nebel,
Dämpfe (G)
Zündschutzart
Schutzanforderung
Erhöhte Sicherheit
Zusätzliche Konstruktionsmaßnahmen verhindern das
Entstehen unzulässig hoher
Temperaturen sowie von
Funken und Lichtbögen im
Inneren und an äußeren Teilen
der Leuchte.
Ex e
Druckfeste
Kapselung
Ex d
Zone 2
Ohne
Funkenbildung
Ex nA
Schwadensicheres Gehäuse
Ex nR
Explosionsschutz
Zone 21
Schutz durch
Gehäuse
Stäube (D)
Staubdicht
D (= Dust)
Zone 22
Schutz durch
Gehäuse
Staubgeschützt
Teile, die als Zündquelle wirken
könnten, sind in ein Gehäuse
eingeschlossen, das dem Druck
einer Explosion innerhalb des
Gehäuses standhält und die Übertragung der Explosion auf die
umgebende explosionsfähige
Atmosphäre verhindert.
Die Konstruktion minimiert
das Auftreten von Lichtbögen,
Funken oder heißen Oberflächen,
die bei normalem Gebrauch zur
Zündgefahr werden können.
Die Konstruktion des Leuchtengehäuses beschränkt das Eindringen von Gas: Vorbeiziehende
explosionsfähige Gasschwaden
gelangen in der Kürze des Kontakts nicht in das Gehäuseinnere.
Die Konstruktion schützt vor dem
Eindringen von Staub in gefährlicher Menge (IP 6X) und stellt
sicher, dass die Oberflächentemperatur unter der Zündtemperatur
von Staub-Luft-Gemischen sowie
unter der Glimmtemperatur von
Staubablagerungen liegt.
Die Konstruktion schützt vor
dem Eindringen von Staub in
gefahrdrohender Menge (IP 5X)
und stellt sicher, dass die Oberflächentemperatur unter der Zündtemperatur von Staub-LuftGemischen sowie unter der
Glimmtemperatur von Staubablagerungen liegt.
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Qualitätssicherung für Leuchten
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
stellt hohe Anforderungen an Ex-Leuchten, die
Produktqualität entscheidet über die tatsächliche
Schutzfunktion. Deshalb
schreibt die ATEX-Richtlinie 94/9/EG den Herstellern Maßnahmen zur
Qualitätssicherung vor:
• Betriebsanleitung
Ex-Leuchten dürfen nicht
ohne Betriebsanleitung ausgeliefert werden. Sie muss
außer der technischen Dokumentation für Montage,
Installation, Inbetriebnahme
und Instandhaltung alle
sicherheitsrelevanten Angaben enthalten.
• Herstellererklärung
Mit der vorgeschriebenen
Anbringung des CE-Kennzeichens auf Ex-Leuchten muss
der Hersteller eine „Konformitätserklärung“ (Herstellererklärung) ausstellen und jeder
Leuchte beifügen. Darin wird
die richtlinienkonforme Konstruktion der Leuchten und
die Einhaltung aller qualitätssichernden Maßnahmen
bestätigt.
Bild 10: Akkreditierte Prüfstellen
bescheinigen die
EG-Baumusterprüfung mit der
„EG-Baumusterprüfbescheinigung” bzw. mit
der „Konformitätsaussage“.
Extern geprüft
Die Vorschriften
für Ex-Leuchten
sind sehr komplex. Fehlinterpretationen
werden von
vornherein vermieden, wenn
akkreditierte
Prüfstellen wie
die PTB Eignung
und Sicherheit
bestätigen –
nicht nur für
Zone 1/Zone 21Leuchten (vorgeschriebene Prüfung), sondern
auch für Zone 2/
Zone 22-Leuchten (freiwillige
Prüfung).
einstimmung der Leuchten
mit der Richtlinie bestätigt.
Aber auch für Zone 2/Zone
22-Leuchten ist eine EG-Baumusterprüfung empfehlenswert (freiwillige Prüfung), die
von einer akkreditierten Prüfstelle mit der „EG-Baumusterprüfbescheinigung“ bzw. mit
der „Konformitätsaussage“
bescheinigt wird.
• Konformitätsbewertungsverfahren
Für Zone 1/Zone 21-Leuchten
muss ein Qualitätssicherungssystem mit Dokumentation und regelmäßiger
Überwachung durch eine
unabhängige Prüfstelle eingesetzt werden (vorgeschriebene Prüfung).
Für Zone 2/Zone 22-Leuchten
genügt zur Qualitätssicherung die interne Fertigungskontrolle. Dazu gehört die
Erstellung einer technischen
Dokumentation, die die Über-
Errichten – betreiben – warten
Vor Auswahl und Montage geeigneter Ex-Leuchten steht die sorgfältige
Planung der Beleuchtungsanlage. Dazu gehört
vor allem die Beurteilung
des Gefahrenpotenzials
und daraus resultierend
die Zoneneinteilung.
Die Anforderungen zur
Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen inklusive der Vorgaben zur Auswahl der
elektrischen Betriebsmittel
mäßen Zustand der Anlage
aufrechtzuerhalten. Grundlage hierfür sind die „Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen“ (ElexV) bzw. die
ATEX-Richtlinie 99/92/EG
(siehe „Die ATEX-Richtlinien“)
und VDE 0165, Teil 10 (EN
60079-17). Ergänzende Hinweise zu Instandhaltungsund Instandsetzungsarbeiten
geben die ExplosionsschutzRegeln (Ex-RL) der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie.
Bild 12: Zur Planung gehören
die Beurteilung
des Gefahrenpotenzials und
die Zoneneinteilung durch
Sachverständige.
nennen u. a. VDE 0165, Teil 1
(gleichlautend: EN 60079-14)
und Teil 2 (EN 50281-1-2).
Bild 13: Der
Betreiber ist verantwortlich für
die Sicherheit
seiner Anlage.
Für die Sicherheit seiner Anlage ist allein der Betreiber verantwortlich. Dazu gehört
nach der ordnungsgemäßen
Errichtung und einer Prüfung
vor Inbetriebnahme die regelmäßige Prüfung und Wartung, um den ordnungsge-
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Die ATEX-Richtlinien
Richtlinie 94/9/EG
legt Anforderungen an Produkte fest, wendet sich an HERSTELLER
Anwendung der
Richtlinie möglich ab
Anwendung ist
Pflicht
01.03.1996
01.07.2003
28.01.2000
Anwendung ist
Pflicht
Inkrafttreten
der Richtlinie
30.06.2006
Ende Übergangszeit für
alte Arbeitsstätten
Richtlinie 99/92/EG
legt Anforderungen an Arbeitsstätten fest, wendet sich an BETREIBER
Gesetzliche Grundlage für
den Explosionsschutz sind
die ATEX-Richtlinien
(ATEX = Atmosphères
Explosibles) der Europäischen Union: Richtlinie
94/9/EG (ATEX 95) und
Richtlinie 99/92/EG (ATEX
137). Sie lösen nach Übergangszeiten alle nationalen Regelungen in den
EU-Staaten ab.
Da Explosionsschutz Gesundheitsschutz ist, hat die EU
schon früh eine Harmonisierung angestrebt: Die erste
Richtlinie 76/117/EWG zu diesem Regelungsbereich trat
vor über 25 Jahren in Kraft.
Bild 15 (rechts):
Explosionsschutz
ist Gesundheitsschutz –
EU-weit einheitlich geregelt
Die Richtlinie 94/9/EG legt
Anforderungen an die in
explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzten Produkte
fest. Sie wendet sich an
Hersteller. Seit 1. März 1996
kann diese ATEX-Richtlinie
auf freiwilliger Basis befolgt
werden, ab 1. Juli 2003 ist
die Anwendung Pflicht. Zuvor
installierte Leuchten dürfen
auch nach dieser Übergangszeit weiter betrieben werden.
Alle Mitgliedsunternehmen
des ZVEI-Arbeitskreises ExBeleuchtung produzieren
bereits heute überwiegend
nach dem neuen Recht.
In nationales Recht umgesetzt wurde diese Richtlinie
mit der 11. Verordnung –
kurz ExVO – zum Geräte-
sicherheitsgesetz. Alle bis
dahin in der „Verordnung
über elektrische Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen“ (ElexV) erfassten Anforderungen an die Beschaffenheit von Geräten in elektrischen Anlagen wurden
deshalb durch einen Verweis
auf die ExVO ersetzt. Die
ElexV enthält seither nur
noch die Vorschriften für
Montage, Installation und
Betrieb.
Die Richtlinie 99/92/EG
legt Anforderungen an
Arbeitsstätten fest. Sie wendet sich an Betreiber.
Nach der noch notwendigen
Umsetzung in deutsches
Recht ersetzen ihre Vorgaben
zum Arbeitsschutz die noch
in der ElexV erfassten Anforderungen für Montage,
Installation und Betrieb.
Diese ATEX-Richtlinie ist am
28. Januar 2000 in Kraft
getreten. Bestehende
Arbeitsstätten müssen spätestens mit Auslauf der
Übergangsfrist am 30. Juni
2006 den neuen Vorgaben
entsprechen.
Lichtstark und wirtschaftlich
Stabförmige Lampen
In Produktionsstätten des
Handwerks und der Industrie
dominiert die stabförmige
Leuchtstofflampe mit ihrer
hohen Lichtausbeute und
langen Nutzlebensdauer. Das
gilt auch für die Ex-Beleuchtung. Eingesetzt werden
Leuchtstofflampen Ø 38 mm
(nicht im Bild) sowie Dreibanden-Leuchtstofflampen
Ø 26 mm, diese nahezu ausschließlich an elektronischen
Vorschaltgeräten (EVG).
Besondere Anforderungen
stellen Leuchten der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“: Die Lampen müssen im
Kaltstart (Lampenelektroden
werden über die Fassung
kurzgeschlossen) gezündet
werden. Früher kamen dafür
nur Speziallampen mit Einstiftsockel Fa6 in Frage. Seit
über 10 Jahren ist es möglich,
Leuchten auch mit normalen
zweistiftgesockelten Leuchtstofflampen zu bestücken.
Die Kaltstarts reduzieren die
Lampenlebensdauer. Der
technische Zusammenhang
wird als „end-of-life“-Effekt
bezeichnet. Inzwischen wurden EVG mit „end-of-life“Abschaltung entwickelt. Für
nicht mit diesen EVG betriebenen Beleuchtungsanlagen
kann nur der regelmäßige
Lampenwechsel dem Fehlerfall vorbeugen:
– bei Leuchten im Dauerbetrieb nach spätestens 24.000
Betriebsstunden,
– bei Leuchten mit täglichen
Schaltzyklen (1 bis 3 Mal)
nach 12.000 Betriebsstunden.
1
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5
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6
Ex-Leuchten brauchen besondere Vorschaltgeräte. Am
gebräuchlichsten sind sandund druckfest gekapselte
Geräte.
Kompakte Lampen
Kompaktleuchtstofflampen
arbeiten nach demselben
Lichterzeugungsprinzip wie
stabförmige Dreibandenlampen. Einseitig mit Sockeln
ausgestattet, haben sie eine
hohe Lichtausbeute, sehr
gute Farbwiedergabeeigenschaften und sind in allen
Lichtfarben (warmweiß, neutralweiß, tageslichtweiß)
erhältlich. Die „Kompakten“
eignen sich für Leuchten der
Zündschutzart „Druckfeste
Kapselung“.
Elektrodenlose Lampen
Energieeffizienz bei einer
mittleren Lebensdauer von
60.000 Betriebsstunden sind
die wichtigsten Kennzeichen
der kolbenförmigen Induktionslampe (für „Druckfeste
Kapselung“) und der Hochleistungsleuchtstofflampe (für
„Erhöhte Sicherheit“). Beide
arbeiten nach dem Prinzip der
elektromagnetischen Induk-
7
10
tion und der Gasentladung.
Sie haben keine verschleißenden Komponenten wie Glühwendeln oder Elektroden.
Hochdruck-Entladungslampen
Halogen-Metalldampflampen
vereinen kompakte Bauform,
sehr hohe Lichtausbeute und
gute Farbwiedergabeeigenschaft mit langer Lebensdauer zu lichtstromstarken und
wirtschaftlichen Lichtquellen.
Eine Alternative mit noch
höherer Lichtausbeute sind
Natriumdampf-Hochdrucklampen (ausgenommen Lampen der Farbwiedergabestufe
4). Hochdruck-Entladungslampen sind überwiegend
die Bestückung von Scheinwerfern und HallenreflektorLeuchten der Zündschutzart
„Druckfeste Kapselung“.
Glühlampen
Einige Leuchten werden nach
wie vor mit Glühlampen
bestückt. Hier ist die einseitig
gesockelte Halogen-Glühlampe mit ihrer längeren
Lebensdauer und höherer
Lichtausbeute die etwas wirtschaftlichere Alternative.
Fördergemeinschaft Gutes Licht
14
Bild 16:
1 und 2 Dreibanden-Leuchtstofflampen
Ø 26 mm, 3, 4
und 5 Kompaktleuchtstofflampen, 6 Hochleistungsleuchtstofflampe, 7 kolbenförmige Induktionslampe, 8, 9
und 10 HalogenMetalldampflampen, 11 und
12 Natriumdampf-Hochdrucklampen,
13 Allgebrauchsglühlampe, 14
Halogen-Glühlampe
Produkte
als
Aktuelles aus der Lichtindustrie
Problemlöser
Breitstrahlend
Das Spiegelsystem dieses
breitstrahlenden Zone 1-Industriestrahlers ist auf langlebige Hochleistungsleuchtstofflampen
19
Rohrförmig
Diese rohrförmige Leuchte ist
gas- und staubdicht (Schutzart IP 68), eignet sich damit
für den Einsatz in den Zonen
1 und 2. Zur Wand- oder
Deckenmontage gibt es
unter anderem Rohrschellen,
Wandmontagebügel, Seile
und Ketten. Als Alternative
zum Polycarbonatrohr mit
Prismenstruktur steht ein
Glasrohr zur Verfügung. Die
Bestückung: DreibandenLeuchtstofflampen 18 W
oder 36 W an EVG (Bild 19).
17
(60.000 Betriebstunden) abgestimmt. Der Strahler eignet
sich besonders für hohe
Hallen und andere schwer
zugängliche Stellen, an
denen der Lampenwechsel
aufwändig ist. Es gibt ihn
auch mit Schwenkbügel bis
45 Grad zur Wand- oder
Deckenmontage (Bild 17).
18
Abgependelt
Diese Zone 2-Hallenreflektorleuchte mit Aluminiumdruckguss-Gehäuse wurde
als Alternative zu Kunststoffleuchten entwickelt.
Mit unterschiedlichen
Abstrahlcharakteristiken
sorgen die abgependelten Leuchten für optimales Licht in Räumen
zwischen vier und
15 Meter Höhe.
Bestückung: Hochdruck-Entladungslampen (Bild 18).
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Vielseitig
Diese zwei-, drei- oder vierlampige Zone 1-Leuchte wird
ausschließlich mit entsprechenden elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) für Dreibanden-Leuchtstofflampen
36 W und 58 W ausgerüstet. Das Steildach ermöglicht plane
oder abgeschrägte
Wand- oder Deckenmontage. Die viel-
Lichtstark
Diese lichtstarke Kesselanflanschleuchte hat die
Schutzart IP 67. Sie eignet
sich für Zone 1 und 2. Eine
spezielle Leuchtenhalterung
erlaubt die Montage auf
Schaugläsern (DIN 28120).
Der Transformator für die
Niedervolt-Halogen-Glühlampe 20 W oder 50 W ist integriert (Bild 20).
seitig einsetzbaren Leuchten
können auch als Lichtband
montiert werden
(Bild 21).
21
ZVEI-Arbeitskreis Ex-Beleuchtung
Erklärung
1. Die Mitglieder des Arbeitskreises Ex-Beleuchtung des ZVEI-Fachverbandes Elektroleuchten erkennen die Wettbewerbsregeln des Fachverbandes Elektroleuchten – eingetragen
beim Bundeskartellamt* – ausdrücklich an.
2. Die Mitglieder bestätigen, dass die von ihnen hergestellten und/oder in Verkehr gebrachten Ex-Leuchten sowie Planung und Beratung den jeweils geltenden Vorschriften
und anerkannten Regeln der Technik wie z. B. EN 50014, EN 50018, EN 50019,
EN 50021, EN 50281, IEC 60029 usw. entsprechen.
3. Die Mitglieder haben von einer benannten Stelle für Anhang IV nach Artikel 9 der
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 94/9/EG eine Mitteilung, dass sie
ein Qualitätssicherungssystem für die Produktion unterhalten, das dem Anhang IV
dieser Richtlinie genügt.
Gemäß Artikel 10 (1) der Richtlinie 94/9/EG ist hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der genannten Stelle anzugeben, die in der Produktionsüberwachung tätig wird.
4. Die Mitglieder lassen sich soweit möglich Eignung und Sicherheit ihrer Zone 2/Zone 22Leuchten von einer zertifizierten Prüfstelle bestätigen (freiwillige Prüfung).
5. Die ZVEI-Mitgliedsfirmen dieses Arbeitskreises sind berechtigt, sich in der Öffentlichkeit
als „Mitglied ZVEI-Arbeitskreis Ex-Beleuchtung“ zu bezeichnen.
* Bekanntmachung des Bundeskartellamtes Nr. 162/2000 vom 23.11.00
Arbeitskreis
Ex-Beleuchtung
Literaturauswahl Ex-Beleuchtung
Erich Lienenklaus, Klaus Wettingfeld: Elektrischer Explosionsschutz nach DIN VDE 0165;
VDE-Schriftenreihe „Normen verständlich” Band 65, 2. Aufl. 2001 (DIN A5, 484 Seiten,
ISBN 3-8007-2410-3)
Bruno Weis: Industriebeleuchtung; Pflaum Verlag, 1. Aufl. 2000 (154 Seiten,
ISBN 3-7905-0762-8)
Bruno Weis: Grundlagen der Lichttechnik; Pflaum Verlag, 2. Aufl. 2001 (116 Seiten,
ISBN 3-7905-0823-3)
Neuerscheinungen
Antworten auf eine Vielzahl beleuchtungstechnischer Fragen gibt Carl-Heinz Zieseniß in seinem Buch „Beleuchtungstechnik für den Elektrofachmann“. In 7. Auflage
erschienen, berücksichtigt das Standardwerk den aktuellen
Stand der Technik und Normung. Der Titel aus der Reihe
„de-Fachwissen“ ist erschienen im Verlag Hüthig und Pflaum
(ISBN 3-8101-0156-7) und kostet 24,80 Euro.
Ebenfalls aktualisiert wurde „Licht und Beleuchtung“,
herausgegeben von Hans-Jürgen Hentschel, das umfassend
Grundlagen und Anwendungen der Lichttechnik darstellt.
Die 5. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2002.XII hat
386 Seiten. Der kartonierte Band (ISBN 3-7785-2817-3) ist
erschienen im Hüthig Verlag und kostet 62 Euro.
Impressum
Herausgeber: Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL),
Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main.
Redaktion: rfw. redaktion für
wirtschaftskommunikation, Darmstadt.
Grafik u. Layout: Partner of Prepress, Darmstadt.
Leuchtenabb.: Eichler Graphik GmbH, Zorneding.
Fotos: Werkfotos; Andreas Kelm, Darmstadt (Lampen).
FGL im Internet: www.licht.de
Druck: Druckhaus Haberbeck, 32791 Lage/Lippe
04/02-120
www.licht.de
Alles über Beleuchtung.
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Die Mitgliedsunternehmen der Fördergemeinschaft Gutes Licht
LEUCHTENHERSTELLER: GEBR. ALBERT • ANSORG • ARO • ARTEMIDE • ASMUTH • BANKAMP • BAULING • BAULMANN • BEGA • BIG LICHTPROJEKTE •
BÖHMER • BPS • BRENDEL • BRUCK • BRUMBERG • CASABLANCA • CEAG • DERUNGS • DOLIN • DURLUM • ELEKTRA • ERCO • ETAP • FAGERHULT • FEESE
• FISCHER • GLAMOX • GLASHÜTTE LIMBURG • GROSSMANN • HELESTRA • HELLUX • HERA • HERNER GLAS • HESS FORM + LICHT • HIRT • HOFFMEISTER •
HOLOPHANE • HOLTKÖTTER • IGUZZINI • INPROTEC • KOTZOLT • KPM • LAMPI-KORTE • LICATEC • LICHTMEHR • LITE-LICHT • LMT • LOUIS POULSEN • LP
LEUCHTEN • LUXO • MAEHLER & KAEGE • MENZEL • MERK • M. MÜLLER • NARVA NEUCO • NEUE METALLWERKSTATT • NIERMANN • NOBILÉ • NORKA •
OLIGO • CHR. PALME • PAN • PETERS DESIGN • PHILIPS AEG LICHT • POPP • PRACHT • PRÄZISA • PUBLIC SCREEN • RADEMACHER • RECHLATERNEN •
REGIOLUX • REIHER • REISS INTERNATIONAL • RIDI • ROBERS • RSL RODUST • RUHSTRAT • RZB-LEUCHTEN • SBF SPEZIALLEUCHTEN • SCHMITZ • GJCS
SCHNEIDER • SCHOTT-GLAS • SCHUCH • SEMPERLUX • SILL • SIMON & SCHELLE • SIS-LICHT • SITECO • SLI LICHTSYSTEME • SONLUX • SPITTLER • R. STAHL
• STENG • STRASSACKER • SYSTEMTECHNIK • TECNOLIGHT • THORN • TRILUX • VARIALUX • VULKAN • WALDMANN • WE-EF • WILA • DR. WILLING •
Z-I-LICHTSYSTEME • ZUMTOBEL STAFF • BETRIEBSGERÄTE-HERSTELLER: ECKERLE • HADLER • HELVAR MERCA • HÜCO • INSTA • LT ELEKTRONIK • LUXMATE
• MAY & CHRISTE • OSRAM • PHILIPS • TRIDONIC • TRILUX • VOSSLOH ELEKTRO • LAMPENHERSTELLER: AURALIGHT • BLV • GE LIGHTING • G.L.E. • NARVA
LICHTQUELLEN • OSRAM • PHILIPS • RADIUM • SLI LICHTSYSTEME
Info aus erster Hand
Ihre Bestellung aus der FGL-Schriftenreihe
Fax:
Brief:
(0 69) 9 89 55-198
Fördergemeinschaft Gutes Licht
Stresemannallee 19
60596 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected]
Internet: www.licht.de
Name:
SB
Anschrift:
Heft-Nr./Titel
Stück
01* Die Beleuchtung mit künstlichem Licht
€ 9,–
02* Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten
€ 9,–
03* Gutes Licht für Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen
€ 9,–
04* Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude
€ 9,–
05* Gutes Licht für Handwerk und Industrie
€ 9,–
06 Gutes Licht für Verkauf und Präsentation
€ 9,–
07* Gutes Licht im Gesundheitswesen
€ 9,–
08 Gutes Licht für Sport und Freizeit
€ 9,–
09* Repräsentative Lichtgestaltung
€ 9,–
10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung
€ 9,–
11* Gutes Licht für Hotellerie und Gastronomie
€ 9,–
12* Wirtschaftlicher Lichtkomfort mit Beleuchtungselektronik
€ 9,–
14
Ideen für Gutes Licht zum Wohnen
15 Gutes Licht am Haus und im Garten
Datum:
Auch in englischer Übersetzung lieferbar.
€ 9,€ 9,–
16 Stadtmarketing mit Licht
*
{
Heft 13 ist vergriffen.
Fördergemeinschaft Gutes Licht