Die ATEX-Richtlinien
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Die ATEX-Richtlinien
F O R U M Fa c h i n fo r m a t i o n e n f ü r B e l e u c h t u n g 41 ATEX: Explosionsschutz bei Gas und Staub Fördergemeinschaft Gutes Licht Das Unfallrisiko Damit das Schlimmste verhindert wird, muss der hohe Sicherheitsstandard von heute erhalten und weiter ausgebaut werden – auch beim Schutz vor Staubexplosionen, die viele nationale Regelungen bisher vernachlässigt haben. Die neuen ATEX-Richtlinien (ATEX = Atmosphères Explosibles) für den Explosionsschutz gelten europaweit: Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95, zuvor: ATEX 100a) und Richtlinie 99/92/EG (ATEX 137, zuvor: ATEX 118a). Bild 1: In nahezu allen verfahrenstechnischen Anlagen besteht Explosionsgefahr. Es muss nicht gleich zur Katastrophe kommen – wie in der Bremer Rolandmühle (Februar 1979) oder in der DüngemittelFabrik in Toulouse (September 2001). Explosionsunfälle mit zahlreichen Toten, vielen Verletzten und hohem Sachschaden ereignen sich statistisch nur alle zehn bis zwanzig Jahre. Gefahr bei Gas und Staub Explosionsgefahr besteht in nahezu allen verfahrenstechnischen Anlagen. Bei Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung brennbarer Stoffe bilden Gase, Dämpfe oder Nebel mit dem Sauerstoff der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre. Dieselbe Gefahr entsteht beim Auftreten brennbarer Stäube. Wissenschaftler beschreiben eine Explosion als exotherme chemische Reaktion, in deren Folge Temperatur und Druck – meist beide gleichzeitig – schlagartig ansteigen. Die Temperaturen erreichen Werte über 2.000 Grad Celsius, die Drücke liegen meist über zehn bar. Explosionsschutz Auslöser der Explosion des Gas- oder Staub-Luft-Gemisches ist eine Zündquelle: Zündfunken, glühende Teile, Flammen oder heiße Oberflächen. Hier setzen die Schutzvorschriften an, indem sie als sekundäre Maßnahme explosionsgeschützte Betriebsmittel vorschreiben. Für die Beleuchtung sind das ExLeuchten verschiedener Zündschutzarten. Alternative zum sekundären ist der primäre Explosionsschutz. Dazu zählen die Vermeidung oder Einschränkung explosionsfähiger Stoffe, das Heraufsetzen ihrer Flammpunkte, die Konzentrationsbegrenzung, die Zugabe reaktionsträger Stoffe (Inertisierung) und die natürliche oder technische Lüftung. Da diese Maßnahmen in der Regel zu aufwändig und teuer sind, setzt die Praxis auf sekundären Explosionsschutz. Ex-Leuchten müssen häufig Zoneneinteilung Doch das Unfallrisiko ist immer hoch: Die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie schätzt, dass in allen betroffenen Betrieben Deutschlands täglich insgesamt drei kleine bis mittelschwere Explosionen passieren. Explosionsfähige Atmosphäre Gerätekategorie nach 94/9/EG ständig, langzeitig oder häufig Kategorie 1 Zone 1 Zone 21 gelegentlich Kategorie 2 Zone 2 Zone 22 selten und kurzzeitig Kategorie 3 Zone 0 Zone 20 ist immer hoch auch zusätzlich zu primären Maßnahmen eingesetzt werden, wenn diese die Explosionsgefahr nicht ausreichend minimieren. Zonen kennzeichnen das Gefahrenpotenzial Explosionsgefährdete Bereiche sind entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Zonen eingeteilt (siehe Tabelle „Zoneneinteilung“). Für Gase, Nebel und Dämpfe gelten die Zonen 0, 1 und 2, für brennbare Stäube die Zonen 20, 21 und 22 (früher: Zonen 10 und 11). Jeder Zone sind Betriebsmittel entsprechender Zündschutzart, hierfür unterteilt in die Gerätekategorien 1 bis 3, zugeordnet. Bild 3: Bei Explosionsgefahr denken die meisten an Gase, Nebel und Dämpfe. Aber auch Stäube erzeugen eine explosionsfähige Atmosphäre. Beispiel für die Einteilung in Zonen, in Zone 0 ist die Explosionsgefahr am größten. Bild 4: Explosionsgeschützte Leuchten (Ex-Leuchten) minimieren die Explosionsgefahr. Fördergemeinschaft Gutes Licht Zündschutzarten von Ex-Leuchten Die Zündschutzart explosionsgeschützter Leuchten wird durch ihre Konstruktion und fertigungstechnische Maßnahmen bestimmt. 5 5 Leuchte der Zündschutzart „e“ (Erhöhte Sicherheit) mit Leuchtstofflampen z. B. für Zone 1 7 7 Leuchte der Zündschutzart „nA“ (Ohne Funkenbildung) mit Leuchtstofflampen z. B. für Zone 2 Der LeuchtenPass Alle für den Einsatz wichtigen Informationen, insbesondere ihre Eignung für einzelne explosionsgefährdete Bereiche (Zonen), fasst das Typenschild von Ex-Leuchten zusammen. Die gebräuchlichsten Zündschutzarten sind „Erhöhte Sicherheit“ (e) und „Druckfeste Kapselung“ (d) zum Einsatz in Zonen 1 und 21 (Gerätekategorie 2) sowie „Ohne Funkenbildung“ (nA) und „Schwadensicheres Gehäuse“ (nR) für die Zonen 2 und 22 (Gerätekategorie 3). Die Schutzanforderung für jede Zündschutzart zeigt die Tabelle auf der rechten Seite, ausgenommen Ex-Leuchten für die Zonen 0 und 20 (Gerätekategorie 1). Denn diese werden vornehmlich für den Bergbau und einige wenige spezielle Beleuchtungsaufgaben wie die Fass-, Tank- oder Rohr-Innenbeleuchtung eingesetzt. Ex-Leuchten sind für eine Umgebungstemperatur von –20 Grad bis mindestens +40 Grad Celsius ausgelegt. Einsatzgebiet Typenbemit dem Verweis zeichnung auf die Gruppe und Kategorie Made in Germany Name des Herstellers mit Anschrift 6 Leuchte der Zündschutzart „d“ (Druckfeste Kapselung) mit Halogen-Metalldampflampen z. B. für Zone 1 8 8 Scheinwerfer der Zündschutzart „nR“ (Schwadensicheres Gehäuse) mit Hochdruck-Entladungslampen z. B. für Zone 2 Unterscheidungs- Zündzeichen der EG schutzart 4712 Musterleuchte MusterFirma 6 II 2 G E EX e d IIC T4 PTB 02 ATEX 0816 2x36W/40W IEC 81 G13 EG-Baumusterprüfbescheinigung Kennzeichnung nach DIN VDE / EN / IEC für Betriebsmittel ExGruppe Temperaturklasse IP 66 Ta < = 50°C 0102 CE-Kennzeichnung mit der Nr. der Prüfstelle, die das QM-System überwacht Zulässige Umgebungstemperatur Zündschutzart und Schutzanforderung Explosionsschutz Zone 1 Gase, Nebel, Dämpfe (G) Zündschutzart Schutzanforderung Erhöhte Sicherheit Zusätzliche Konstruktionsmaßnahmen verhindern das Entstehen unzulässig hoher Temperaturen sowie von Funken und Lichtbögen im Inneren und an äußeren Teilen der Leuchte. Ex e Druckfeste Kapselung Ex d Zone 2 Ohne Funkenbildung Ex nA Schwadensicheres Gehäuse Ex nR Explosionsschutz Zone 21 Schutz durch Gehäuse Stäube (D) Staubdicht D (= Dust) Zone 22 Schutz durch Gehäuse Staubgeschützt Teile, die als Zündquelle wirken könnten, sind in ein Gehäuse eingeschlossen, das dem Druck einer Explosion innerhalb des Gehäuses standhält und die Übertragung der Explosion auf die umgebende explosionsfähige Atmosphäre verhindert. Die Konstruktion minimiert das Auftreten von Lichtbögen, Funken oder heißen Oberflächen, die bei normalem Gebrauch zur Zündgefahr werden können. Die Konstruktion des Leuchtengehäuses beschränkt das Eindringen von Gas: Vorbeiziehende explosionsfähige Gasschwaden gelangen in der Kürze des Kontakts nicht in das Gehäuseinnere. Die Konstruktion schützt vor dem Eindringen von Staub in gefährlicher Menge (IP 6X) und stellt sicher, dass die Oberflächentemperatur unter der Zündtemperatur von Staub-Luft-Gemischen sowie unter der Glimmtemperatur von Staubablagerungen liegt. Die Konstruktion schützt vor dem Eindringen von Staub in gefahrdrohender Menge (IP 5X) und stellt sicher, dass die Oberflächentemperatur unter der Zündtemperatur von Staub-LuftGemischen sowie unter der Glimmtemperatur von Staubablagerungen liegt. Fördergemeinschaft Gutes Licht Qualitätssicherung für Leuchten Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen stellt hohe Anforderungen an Ex-Leuchten, die Produktqualität entscheidet über die tatsächliche Schutzfunktion. Deshalb schreibt die ATEX-Richtlinie 94/9/EG den Herstellern Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor: • Betriebsanleitung Ex-Leuchten dürfen nicht ohne Betriebsanleitung ausgeliefert werden. Sie muss außer der technischen Dokumentation für Montage, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung alle sicherheitsrelevanten Angaben enthalten. • Herstellererklärung Mit der vorgeschriebenen Anbringung des CE-Kennzeichens auf Ex-Leuchten muss der Hersteller eine „Konformitätserklärung“ (Herstellererklärung) ausstellen und jeder Leuchte beifügen. Darin wird die richtlinienkonforme Konstruktion der Leuchten und die Einhaltung aller qualitätssichernden Maßnahmen bestätigt. Bild 10: Akkreditierte Prüfstellen bescheinigen die EG-Baumusterprüfung mit der „EG-Baumusterprüfbescheinigung” bzw. mit der „Konformitätsaussage“. Extern geprüft Die Vorschriften für Ex-Leuchten sind sehr komplex. Fehlinterpretationen werden von vornherein vermieden, wenn akkreditierte Prüfstellen wie die PTB Eignung und Sicherheit bestätigen – nicht nur für Zone 1/Zone 21Leuchten (vorgeschriebene Prüfung), sondern auch für Zone 2/ Zone 22-Leuchten (freiwillige Prüfung). einstimmung der Leuchten mit der Richtlinie bestätigt. Aber auch für Zone 2/Zone 22-Leuchten ist eine EG-Baumusterprüfung empfehlenswert (freiwillige Prüfung), die von einer akkreditierten Prüfstelle mit der „EG-Baumusterprüfbescheinigung“ bzw. mit der „Konformitätsaussage“ bescheinigt wird. • Konformitätsbewertungsverfahren Für Zone 1/Zone 21-Leuchten muss ein Qualitätssicherungssystem mit Dokumentation und regelmäßiger Überwachung durch eine unabhängige Prüfstelle eingesetzt werden (vorgeschriebene Prüfung). Für Zone 2/Zone 22-Leuchten genügt zur Qualitätssicherung die interne Fertigungskontrolle. Dazu gehört die Erstellung einer technischen Dokumentation, die die Über- Errichten – betreiben – warten Vor Auswahl und Montage geeigneter Ex-Leuchten steht die sorgfältige Planung der Beleuchtungsanlage. Dazu gehört vor allem die Beurteilung des Gefahrenpotenzials und daraus resultierend die Zoneneinteilung. Die Anforderungen zur Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen inklusive der Vorgaben zur Auswahl der elektrischen Betriebsmittel mäßen Zustand der Anlage aufrechtzuerhalten. Grundlage hierfür sind die „Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (ElexV) bzw. die ATEX-Richtlinie 99/92/EG (siehe „Die ATEX-Richtlinien“) und VDE 0165, Teil 10 (EN 60079-17). Ergänzende Hinweise zu Instandhaltungsund Instandsetzungsarbeiten geben die ExplosionsschutzRegeln (Ex-RL) der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Bild 12: Zur Planung gehören die Beurteilung des Gefahrenpotenzials und die Zoneneinteilung durch Sachverständige. nennen u. a. VDE 0165, Teil 1 (gleichlautend: EN 60079-14) und Teil 2 (EN 50281-1-2). Bild 13: Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlage. Für die Sicherheit seiner Anlage ist allein der Betreiber verantwortlich. Dazu gehört nach der ordnungsgemäßen Errichtung und einer Prüfung vor Inbetriebnahme die regelmäßige Prüfung und Wartung, um den ordnungsge- Fördergemeinschaft Gutes Licht Die ATEX-Richtlinien Richtlinie 94/9/EG legt Anforderungen an Produkte fest, wendet sich an HERSTELLER Anwendung der Richtlinie möglich ab Anwendung ist Pflicht 01.03.1996 01.07.2003 28.01.2000 Anwendung ist Pflicht Inkrafttreten der Richtlinie 30.06.2006 Ende Übergangszeit für alte Arbeitsstätten Richtlinie 99/92/EG legt Anforderungen an Arbeitsstätten fest, wendet sich an BETREIBER Gesetzliche Grundlage für den Explosionsschutz sind die ATEX-Richtlinien (ATEX = Atmosphères Explosibles) der Europäischen Union: Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) und Richtlinie 99/92/EG (ATEX 137). Sie lösen nach Übergangszeiten alle nationalen Regelungen in den EU-Staaten ab. Da Explosionsschutz Gesundheitsschutz ist, hat die EU schon früh eine Harmonisierung angestrebt: Die erste Richtlinie 76/117/EWG zu diesem Regelungsbereich trat vor über 25 Jahren in Kraft. Bild 15 (rechts): Explosionsschutz ist Gesundheitsschutz – EU-weit einheitlich geregelt Die Richtlinie 94/9/EG legt Anforderungen an die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzten Produkte fest. Sie wendet sich an Hersteller. Seit 1. März 1996 kann diese ATEX-Richtlinie auf freiwilliger Basis befolgt werden, ab 1. Juli 2003 ist die Anwendung Pflicht. Zuvor installierte Leuchten dürfen auch nach dieser Übergangszeit weiter betrieben werden. Alle Mitgliedsunternehmen des ZVEI-Arbeitskreises ExBeleuchtung produzieren bereits heute überwiegend nach dem neuen Recht. In nationales Recht umgesetzt wurde diese Richtlinie mit der 11. Verordnung – kurz ExVO – zum Geräte- sicherheitsgesetz. Alle bis dahin in der „Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (ElexV) erfassten Anforderungen an die Beschaffenheit von Geräten in elektrischen Anlagen wurden deshalb durch einen Verweis auf die ExVO ersetzt. Die ElexV enthält seither nur noch die Vorschriften für Montage, Installation und Betrieb. Die Richtlinie 99/92/EG legt Anforderungen an Arbeitsstätten fest. Sie wendet sich an Betreiber. Nach der noch notwendigen Umsetzung in deutsches Recht ersetzen ihre Vorgaben zum Arbeitsschutz die noch in der ElexV erfassten Anforderungen für Montage, Installation und Betrieb. Diese ATEX-Richtlinie ist am 28. Januar 2000 in Kraft getreten. Bestehende Arbeitsstätten müssen spätestens mit Auslauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2006 den neuen Vorgaben entsprechen. Lichtstark und wirtschaftlich Stabförmige Lampen In Produktionsstätten des Handwerks und der Industrie dominiert die stabförmige Leuchtstofflampe mit ihrer hohen Lichtausbeute und langen Nutzlebensdauer. Das gilt auch für die Ex-Beleuchtung. Eingesetzt werden Leuchtstofflampen Ø 38 mm (nicht im Bild) sowie Dreibanden-Leuchtstofflampen Ø 26 mm, diese nahezu ausschließlich an elektronischen Vorschaltgeräten (EVG). Besondere Anforderungen stellen Leuchten der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“: Die Lampen müssen im Kaltstart (Lampenelektroden werden über die Fassung kurzgeschlossen) gezündet werden. Früher kamen dafür nur Speziallampen mit Einstiftsockel Fa6 in Frage. Seit über 10 Jahren ist es möglich, Leuchten auch mit normalen zweistiftgesockelten Leuchtstofflampen zu bestücken. Die Kaltstarts reduzieren die Lampenlebensdauer. Der technische Zusammenhang wird als „end-of-life“-Effekt bezeichnet. Inzwischen wurden EVG mit „end-of-life“Abschaltung entwickelt. Für nicht mit diesen EVG betriebenen Beleuchtungsanlagen kann nur der regelmäßige Lampenwechsel dem Fehlerfall vorbeugen: – bei Leuchten im Dauerbetrieb nach spätestens 24.000 Betriebsstunden, – bei Leuchten mit täglichen Schaltzyklen (1 bis 3 Mal) nach 12.000 Betriebsstunden. 1 2 3 11 8 9 12 5 4 13 6 Ex-Leuchten brauchen besondere Vorschaltgeräte. Am gebräuchlichsten sind sandund druckfest gekapselte Geräte. Kompakte Lampen Kompaktleuchtstofflampen arbeiten nach demselben Lichterzeugungsprinzip wie stabförmige Dreibandenlampen. Einseitig mit Sockeln ausgestattet, haben sie eine hohe Lichtausbeute, sehr gute Farbwiedergabeeigenschaften und sind in allen Lichtfarben (warmweiß, neutralweiß, tageslichtweiß) erhältlich. Die „Kompakten“ eignen sich für Leuchten der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung“. Elektrodenlose Lampen Energieeffizienz bei einer mittleren Lebensdauer von 60.000 Betriebsstunden sind die wichtigsten Kennzeichen der kolbenförmigen Induktionslampe (für „Druckfeste Kapselung“) und der Hochleistungsleuchtstofflampe (für „Erhöhte Sicherheit“). Beide arbeiten nach dem Prinzip der elektromagnetischen Induk- 7 10 tion und der Gasentladung. Sie haben keine verschleißenden Komponenten wie Glühwendeln oder Elektroden. Hochdruck-Entladungslampen Halogen-Metalldampflampen vereinen kompakte Bauform, sehr hohe Lichtausbeute und gute Farbwiedergabeeigenschaft mit langer Lebensdauer zu lichtstromstarken und wirtschaftlichen Lichtquellen. Eine Alternative mit noch höherer Lichtausbeute sind Natriumdampf-Hochdrucklampen (ausgenommen Lampen der Farbwiedergabestufe 4). Hochdruck-Entladungslampen sind überwiegend die Bestückung von Scheinwerfern und HallenreflektorLeuchten der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung“. Glühlampen Einige Leuchten werden nach wie vor mit Glühlampen bestückt. Hier ist die einseitig gesockelte Halogen-Glühlampe mit ihrer längeren Lebensdauer und höherer Lichtausbeute die etwas wirtschaftlichere Alternative. Fördergemeinschaft Gutes Licht 14 Bild 16: 1 und 2 Dreibanden-Leuchtstofflampen Ø 26 mm, 3, 4 und 5 Kompaktleuchtstofflampen, 6 Hochleistungsleuchtstofflampe, 7 kolbenförmige Induktionslampe, 8, 9 und 10 HalogenMetalldampflampen, 11 und 12 Natriumdampf-Hochdrucklampen, 13 Allgebrauchsglühlampe, 14 Halogen-Glühlampe Produkte als Aktuelles aus der Lichtindustrie Problemlöser Breitstrahlend Das Spiegelsystem dieses breitstrahlenden Zone 1-Industriestrahlers ist auf langlebige Hochleistungsleuchtstofflampen 19 Rohrförmig Diese rohrförmige Leuchte ist gas- und staubdicht (Schutzart IP 68), eignet sich damit für den Einsatz in den Zonen 1 und 2. Zur Wand- oder Deckenmontage gibt es unter anderem Rohrschellen, Wandmontagebügel, Seile und Ketten. Als Alternative zum Polycarbonatrohr mit Prismenstruktur steht ein Glasrohr zur Verfügung. Die Bestückung: DreibandenLeuchtstofflampen 18 W oder 36 W an EVG (Bild 19). 17 (60.000 Betriebstunden) abgestimmt. Der Strahler eignet sich besonders für hohe Hallen und andere schwer zugängliche Stellen, an denen der Lampenwechsel aufwändig ist. Es gibt ihn auch mit Schwenkbügel bis 45 Grad zur Wand- oder Deckenmontage (Bild 17). 18 Abgependelt Diese Zone 2-Hallenreflektorleuchte mit Aluminiumdruckguss-Gehäuse wurde als Alternative zu Kunststoffleuchten entwickelt. Mit unterschiedlichen Abstrahlcharakteristiken sorgen die abgependelten Leuchten für optimales Licht in Räumen zwischen vier und 15 Meter Höhe. Bestückung: Hochdruck-Entladungslampen (Bild 18). 20 Vielseitig Diese zwei-, drei- oder vierlampige Zone 1-Leuchte wird ausschließlich mit entsprechenden elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) für Dreibanden-Leuchtstofflampen 36 W und 58 W ausgerüstet. Das Steildach ermöglicht plane oder abgeschrägte Wand- oder Deckenmontage. Die viel- Lichtstark Diese lichtstarke Kesselanflanschleuchte hat die Schutzart IP 67. Sie eignet sich für Zone 1 und 2. Eine spezielle Leuchtenhalterung erlaubt die Montage auf Schaugläsern (DIN 28120). Der Transformator für die Niedervolt-Halogen-Glühlampe 20 W oder 50 W ist integriert (Bild 20). seitig einsetzbaren Leuchten können auch als Lichtband montiert werden (Bild 21). 21 ZVEI-Arbeitskreis Ex-Beleuchtung Erklärung 1. Die Mitglieder des Arbeitskreises Ex-Beleuchtung des ZVEI-Fachverbandes Elektroleuchten erkennen die Wettbewerbsregeln des Fachverbandes Elektroleuchten – eingetragen beim Bundeskartellamt* – ausdrücklich an. 2. Die Mitglieder bestätigen, dass die von ihnen hergestellten und/oder in Verkehr gebrachten Ex-Leuchten sowie Planung und Beratung den jeweils geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik wie z. B. EN 50014, EN 50018, EN 50019, EN 50021, EN 50281, IEC 60029 usw. entsprechen. 3. Die Mitglieder haben von einer benannten Stelle für Anhang IV nach Artikel 9 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 94/9/EG eine Mitteilung, dass sie ein Qualitätssicherungssystem für die Produktion unterhalten, das dem Anhang IV dieser Richtlinie genügt. Gemäß Artikel 10 (1) der Richtlinie 94/9/EG ist hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der genannten Stelle anzugeben, die in der Produktionsüberwachung tätig wird. 4. Die Mitglieder lassen sich soweit möglich Eignung und Sicherheit ihrer Zone 2/Zone 22Leuchten von einer zertifizierten Prüfstelle bestätigen (freiwillige Prüfung). 5. Die ZVEI-Mitgliedsfirmen dieses Arbeitskreises sind berechtigt, sich in der Öffentlichkeit als „Mitglied ZVEI-Arbeitskreis Ex-Beleuchtung“ zu bezeichnen. * Bekanntmachung des Bundeskartellamtes Nr. 162/2000 vom 23.11.00 Arbeitskreis Ex-Beleuchtung Literaturauswahl Ex-Beleuchtung Erich Lienenklaus, Klaus Wettingfeld: Elektrischer Explosionsschutz nach DIN VDE 0165; VDE-Schriftenreihe „Normen verständlich” Band 65, 2. Aufl. 2001 (DIN A5, 484 Seiten, ISBN 3-8007-2410-3) Bruno Weis: Industriebeleuchtung; Pflaum Verlag, 1. Aufl. 2000 (154 Seiten, ISBN 3-7905-0762-8) Bruno Weis: Grundlagen der Lichttechnik; Pflaum Verlag, 2. Aufl. 2001 (116 Seiten, ISBN 3-7905-0823-3) Neuerscheinungen Antworten auf eine Vielzahl beleuchtungstechnischer Fragen gibt Carl-Heinz Zieseniß in seinem Buch „Beleuchtungstechnik für den Elektrofachmann“. In 7. Auflage erschienen, berücksichtigt das Standardwerk den aktuellen Stand der Technik und Normung. Der Titel aus der Reihe „de-Fachwissen“ ist erschienen im Verlag Hüthig und Pflaum (ISBN 3-8101-0156-7) und kostet 24,80 Euro. Ebenfalls aktualisiert wurde „Licht und Beleuchtung“, herausgegeben von Hans-Jürgen Hentschel, das umfassend Grundlagen und Anwendungen der Lichttechnik darstellt. Die 5. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2002.XII hat 386 Seiten. Der kartonierte Band (ISBN 3-7785-2817-3) ist erschienen im Hüthig Verlag und kostet 62 Euro. Impressum Herausgeber: Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL), Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main. Redaktion: rfw. redaktion für wirtschaftskommunikation, Darmstadt. Grafik u. Layout: Partner of Prepress, Darmstadt. Leuchtenabb.: Eichler Graphik GmbH, Zorneding. Fotos: Werkfotos; Andreas Kelm, Darmstadt (Lampen). FGL im Internet: www.licht.de Druck: Druckhaus Haberbeck, 32791 Lage/Lippe 04/02-120 www.licht.de Alles über Beleuchtung. Fördergemeinschaft Gutes Licht Die Mitgliedsunternehmen der Fördergemeinschaft Gutes Licht LEUCHTENHERSTELLER: GEBR. ALBERT • ANSORG • ARO • ARTEMIDE • ASMUTH • BANKAMP • BAULING • BAULMANN • BEGA • BIG LICHTPROJEKTE • BÖHMER • BPS • BRENDEL • BRUCK • BRUMBERG • CASABLANCA • CEAG • DERUNGS • DOLIN • DURLUM • ELEKTRA • ERCO • ETAP • FAGERHULT • FEESE • FISCHER • GLAMOX • GLASHÜTTE LIMBURG • GROSSMANN • HELESTRA • HELLUX • HERA • HERNER GLAS • HESS FORM + LICHT • HIRT • HOFFMEISTER • HOLOPHANE • HOLTKÖTTER • IGUZZINI • INPROTEC • KOTZOLT • KPM • LAMPI-KORTE • LICATEC • LICHTMEHR • LITE-LICHT • LMT • LOUIS POULSEN • LP LEUCHTEN • LUXO • MAEHLER & KAEGE • MENZEL • MERK • M. MÜLLER • NARVA NEUCO • NEUE METALLWERKSTATT • NIERMANN • NOBILÉ • NORKA • OLIGO • CHR. PALME • PAN • PETERS DESIGN • PHILIPS AEG LICHT • POPP • PRACHT • PRÄZISA • PUBLIC SCREEN • RADEMACHER • RECHLATERNEN • REGIOLUX • REIHER • REISS INTERNATIONAL • RIDI • ROBERS • RSL RODUST • RUHSTRAT • RZB-LEUCHTEN • SBF SPEZIALLEUCHTEN • SCHMITZ • GJCS SCHNEIDER • SCHOTT-GLAS • SCHUCH • SEMPERLUX • SILL • SIMON & SCHELLE • SIS-LICHT • SITECO • SLI LICHTSYSTEME • SONLUX • SPITTLER • R. STAHL • STENG • STRASSACKER • SYSTEMTECHNIK • TECNOLIGHT • THORN • TRILUX • VARIALUX • VULKAN • WALDMANN • WE-EF • WILA • DR. WILLING • Z-I-LICHTSYSTEME • ZUMTOBEL STAFF • BETRIEBSGERÄTE-HERSTELLER: ECKERLE • HADLER • HELVAR MERCA • HÜCO • INSTA • LT ELEKTRONIK • LUXMATE • MAY & CHRISTE • OSRAM • PHILIPS • TRIDONIC • TRILUX • VOSSLOH ELEKTRO • LAMPENHERSTELLER: AURALIGHT • BLV • GE LIGHTING • G.L.E. • NARVA LICHTQUELLEN • OSRAM • PHILIPS • RADIUM • SLI LICHTSYSTEME Info aus erster Hand Ihre Bestellung aus der FGL-Schriftenreihe Fax: Brief: (0 69) 9 89 55-198 Fördergemeinschaft Gutes Licht Stresemannallee 19 60596 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Internet: www.licht.de Name: SB Anschrift: Heft-Nr./Titel Stück 01* Die Beleuchtung mit künstlichem Licht € 9,– 02* Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten € 9,– 03* Gutes Licht für Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen € 9,– 04* Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude € 9,– 05* Gutes Licht für Handwerk und Industrie € 9,– 06 Gutes Licht für Verkauf und Präsentation € 9,– 07* Gutes Licht im Gesundheitswesen € 9,– 08 Gutes Licht für Sport und Freizeit € 9,– 09* Repräsentative Lichtgestaltung € 9,– 10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung € 9,– 11* Gutes Licht für Hotellerie und Gastronomie € 9,– 12* Wirtschaftlicher Lichtkomfort mit Beleuchtungselektronik € 9,– 14 Ideen für Gutes Licht zum Wohnen 15 Gutes Licht am Haus und im Garten Datum: Auch in englischer Übersetzung lieferbar. € 9,€ 9,– 16 Stadtmarketing mit Licht * { Heft 13 ist vergriffen. Fördergemeinschaft Gutes Licht