Merkblatt Musterimpressum für öffentlich

Transcription

Merkblatt Musterimpressum für öffentlich
Stand: Mai 2012
Merkblatt
4 751 026-01 ZD-RFP
Ansprechpartner:
Kerstin Krüger
Telefon: 03681 362-321
E-Mail: [email protected]
Musterimpressum für
Sachverständige
Seite 1 / 4
Musterimpressum für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
1. Allgemeines
Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss jedes Unternehmen, das sich mit einer Website im Internet
präsentiert, bestimmte Informationen über seine Identität bereitstellen, nämlich:
1. Vor- und Nachname sowie ladungsfähige Anschrift des Anbieters (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten)
2. Kontaktinformation (E-Mailadresse u. weitere Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme, z. B.
Telefonnummer oder elektronische Anfragemaske)
3. Information über die Aufsichtsbehörde
4. Registerangaben (z. B. Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister; soweit vorhanden)
5. berufsrechtliche Angaben (bei reglementierten Berufen)
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
2. Muster-Impressum
Wir stellen Ihnen hier ein Muster-Impressum zur Verfügung, welches Sie nur um Ihre individuellen Daten ergänzen müssen. Es ist sowohl für Sachverständige geeignet, die als Freiberufler arbeiten als
auch für solche, die ein Gewerbe angemeldet haben.
Max Mustermann
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "..."
Musterstraße 1
98529 Musterstadt
Telefon: 03681 23456
Telefax: 03681 23457
E-Mail: [email protected]
(gegebenenfalls)
Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HR…
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO
tätig. Max Mustermann wurde durch die Industrie- und Handelskammer für das Sachgebiet "..." öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen. Diese kann unter www.suhl.ihk.de eingesehen werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 0001000
Merkblatt
4 751 025-01 ZD-RFP
Musterimpressum für
Sachverständige
Stand: Mai 2012
Seite 2 / 4
Bitte beachten Sie:
•
•
•
Die vollständige Anschrift ist notwendig - nicht ausreichend: nur Postfachadresse.
Zwingend notwendig: Telefonnummer oder andere Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme
(z. B. elektronische Anfragemaske) sowie E-Mail-Adresse, unter welcher der Nutzer Sie erreichen kann.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der Steuernummer!
3. Platzierung
Die Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Es
sollten maximal zwei Mausklicks notwendig sein, um zu den erforderlichen Informationen zu gelangen.
Damit eine Website diesem Kriterium genügt, wird folgende Lösung empfohlen:
Das Impressum sollte in die Website so eingebaut sein, dass es zusammengefasst in einer Datei abrufbar ist und gut erkennbar auf der Startseite mit dem Titel "Impressum", "Anbieterkennzeichnung"
oder "Kontakt" verlinkt ist. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es nicht mehrere Buttons
mit diesen Bezeichnungen gibt, so dass der Adressat hinter jedem Button die Anbieterkennzeichnung
vermuten könnte.
Ideal ist es, wenn sich der entsprechende Button immer an der gleichen Stelle auf jeder Seite des Auftritts in der Navigationsleiste befindet. Er sollte nicht am unteren Rand einer Seite installiert sein, wenn
er nur durch Scrollen erreicht werden kann.
4. Zusatzangaben
Bitte beachten Sie, dass Angehörige so genannter reglementierter Berufe (z. B. die klassischen Freiberufler wie Architekten, Ingenieure) zusätzliche Angaben im Webimpressum gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5
TMG machen müssen.
Nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) müssen zudem Anbieter von journalistisch redaktionell
gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in
Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, zusätzlich einen
Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen.
5. Mehrwertdiensterufnummer
Wird eine Mehrwertdiensterufnummer (0900) angegeben, muss auf deren Tarif ausdrücklich und deutlich wahrnehmbar hingewiesen werden. Es sollten allerdings nicht ausschließlich Mehrwertdiensterufnummern angegeben werden, sondern mindestens eine Rufnummer zum Basistarif.
Merkblatt
4 751 025-01 ZD-RFP
Musterimpressum für
Sachverständige
Stand: Mai 2012
Seite 3 / 4
6. Abmahnungen und Bußgelder
Die Vorschriften des Telemediengesetzes sollen der Transparenz im Verkehr zwischen dem Nutzer
und dem Anbieter der Website dienen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, drohen entweder
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder.
7. Hyperlinks
Das Setzen von Hyperlinks, also ein Link auf eine Homepage eines anderen Anbieters, ist grundsätzlich gestattet, wenn derjenige, auf dessen Website verwiesen wird, dies nicht erkennbar untersagt. Wer
Hyperlinks setzt, haftet jedoch unter Umständen für den rechtswidrigen Inhalt dieser Seite. Hier kommt
es insbesondere darauf an, ob Sie von den Inhalten Kenntnis hatten und ob Sie sich den Inhalt zu Eigen machen. Kennzeichnen Sie einen externen Link daher als solchen und betten Sie ihn nicht als "Ihr"
Angebot in Ihre Website ein. Vorsichtshalber sollten Sie außerdem ausdrücklich erklären, dass Sie sich
den Inhalt der verlinkten Websites nicht zu Eigen machen. Erfahren Sie, dass der Inhalt nunmehr
rechtswidrig ist, müssen Sie den Link sofort entfernen. Eine Verpflichtung zur Überwachung der verlinkten Seiten besteht jedoch nicht, eine gelegentliche Überprüfung empfiehlt sich aber.
8. Sachverständigentätigkeit und sonstige Tätigkeit
Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen lässt heute die Werbung des Sachverständigen, anders als früher, zu. Voraussetzung ist, dass bei der Werbung für Tätigkeiten außerhalb des Bestellungsgebietes nicht in wettbewerbswidriger Weise auf die öffentliche Bestellung hingewiesen wird. Es bietet sich deshalb an, für die Hinweise auf die Tätigkeit als bestellter
Sachverständiger und die übrige Tätigkeit des Büros/Unternehmens getrennte Bereiche einzurichten
und diese zum Beispiel über eine gemeinsame Startseite zu verknüpfen:
Max Mustermann
Max Mustermann, öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger
(hier anklicken)
Antiquitätenhandel Mustermann
GmbH
(hier anklicken)
Für beide Bereiche wäre dann ein getrenntes Impressum nach dem oben genannten Muster bzw. Informationen zu erstellen.
9. Informationspflichten nach DL-InfoV
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verpflichtet den öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen, seinem Auftraggeber vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung eine
Reihe von Informationen in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen (§§ 2 - 4 DLInfoV).
Merkblatt
4 751 025-01 ZD-RFP
Musterimpressum für
Sachverständige
Stand: Mai 2012
Seite 4 / 4
Rechtliche Grundlagen sind die europäische Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG vom
12. Dezember 2006, das Bundesgesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht
und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl I 2091), zu deren Ausführung auf Bundesebene am 12. März 2010 die DL-InfoV erlassen wurde (BGBl I 267).
Dabei ist zwischen Informationen, die er stets zur Verfügung stellen muss und Informationen, die auf
Anfrage zur Verfügung zu stellen sind, zu unterscheiden. Die meisten Informationen müssen bisher
schon im Rahmen des Impressums bereitgestellt werden. Zusätzlich sind nach DL-InfoV folgende Informationen stets zur Verfügung zu stellen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (falls verwendet)
Vertragsklauseln (falls verwendet)
Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung
Erstellung von Gutachten über ...; gutachterliche Stellungnahmen
Berufshaftpflichtversicherung (falls vorhanden)
Muster Versicherungs AG
Musterstraße 1, 1000 Musterstadt
räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den
EWR (Deutschlandweit, weltweit)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (falls vorhanden)
DE 123456
Die Angaben der DL-InfoV müssen nicht zwingend im Impressum dargestellt werden, die Einstellung
der Informationen unter einem separaten Button wie "Pflichtangaben nach DL-InfoV" oder ähnliches
wäre ebenso denkbar. Möglich ist aber auch die Bereitstellung der Infos per Post, E-Mail oder im Rahmen übermittelter Vertrags- oder Informationsunterlagen.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Südthüringen:
Kerstin Krüger
Telefon: 03681 362-321
E-Mail: [email protected]
________________________________________________________________________________
HINWEIS: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann eine Haftung für
den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen
vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.