Merkblatt Musterimpressum für öffentlich
Transcription
Merkblatt Musterimpressum für öffentlich
Stand: Mai 2012 Merkblatt 4 751 026-01 ZD-RFP Ansprechpartner: Kerstin Krüger Telefon: 03681 362-321 E-Mail: [email protected] Musterimpressum für Sachverständige Seite 1 / 4 Musterimpressum für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 1. Allgemeines Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss jedes Unternehmen, das sich mit einer Website im Internet präsentiert, bestimmte Informationen über seine Identität bereitstellen, nämlich: 1. Vor- und Nachname sowie ladungsfähige Anschrift des Anbieters (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten) 2. Kontaktinformation (E-Mailadresse u. weitere Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme, z. B. Telefonnummer oder elektronische Anfragemaske) 3. Information über die Aufsichtsbehörde 4. Registerangaben (z. B. Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister; soweit vorhanden) 5. berufsrechtliche Angaben (bei reglementierten Berufen) 6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden) 2. Muster-Impressum Wir stellen Ihnen hier ein Muster-Impressum zur Verfügung, welches Sie nur um Ihre individuellen Daten ergänzen müssen. Es ist sowohl für Sachverständige geeignet, die als Freiberufler arbeiten als auch für solche, die ein Gewerbe angemeldet haben. Max Mustermann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "..." Musterstraße 1 98529 Musterstadt Telefon: 03681 23456 Telefax: 03681 23457 E-Mail: [email protected] (gegebenenfalls) Registergericht: Amtsgericht Jena Registernummer: HR… Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Max Mustermann wurde durch die Industrie- und Handelskammer für das Sachgebiet "..." öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen. Diese kann unter www.suhl.ihk.de eingesehen werden. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 0001000 Merkblatt 4 751 025-01 ZD-RFP Musterimpressum für Sachverständige Stand: Mai 2012 Seite 2 / 4 Bitte beachten Sie: • • • Die vollständige Anschrift ist notwendig - nicht ausreichend: nur Postfachadresse. Zwingend notwendig: Telefonnummer oder andere Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme (z. B. elektronische Anfragemaske) sowie E-Mail-Adresse, unter welcher der Nutzer Sie erreichen kann. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der Steuernummer! 3. Platzierung Die Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Es sollten maximal zwei Mausklicks notwendig sein, um zu den erforderlichen Informationen zu gelangen. Damit eine Website diesem Kriterium genügt, wird folgende Lösung empfohlen: Das Impressum sollte in die Website so eingebaut sein, dass es zusammengefasst in einer Datei abrufbar ist und gut erkennbar auf der Startseite mit dem Titel "Impressum", "Anbieterkennzeichnung" oder "Kontakt" verlinkt ist. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es nicht mehrere Buttons mit diesen Bezeichnungen gibt, so dass der Adressat hinter jedem Button die Anbieterkennzeichnung vermuten könnte. Ideal ist es, wenn sich der entsprechende Button immer an der gleichen Stelle auf jeder Seite des Auftritts in der Navigationsleiste befindet. Er sollte nicht am unteren Rand einer Seite installiert sein, wenn er nur durch Scrollen erreicht werden kann. 4. Zusatzangaben Bitte beachten Sie, dass Angehörige so genannter reglementierter Berufe (z. B. die klassischen Freiberufler wie Architekten, Ingenieure) zusätzliche Angaben im Webimpressum gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG machen müssen. Nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) müssen zudem Anbieter von journalistisch redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. 5. Mehrwertdiensterufnummer Wird eine Mehrwertdiensterufnummer (0900) angegeben, muss auf deren Tarif ausdrücklich und deutlich wahrnehmbar hingewiesen werden. Es sollten allerdings nicht ausschließlich Mehrwertdiensterufnummern angegeben werden, sondern mindestens eine Rufnummer zum Basistarif. Merkblatt 4 751 025-01 ZD-RFP Musterimpressum für Sachverständige Stand: Mai 2012 Seite 3 / 4 6. Abmahnungen und Bußgelder Die Vorschriften des Telemediengesetzes sollen der Transparenz im Verkehr zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Website dienen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, drohen entweder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder. 7. Hyperlinks Das Setzen von Hyperlinks, also ein Link auf eine Homepage eines anderen Anbieters, ist grundsätzlich gestattet, wenn derjenige, auf dessen Website verwiesen wird, dies nicht erkennbar untersagt. Wer Hyperlinks setzt, haftet jedoch unter Umständen für den rechtswidrigen Inhalt dieser Seite. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob Sie von den Inhalten Kenntnis hatten und ob Sie sich den Inhalt zu Eigen machen. Kennzeichnen Sie einen externen Link daher als solchen und betten Sie ihn nicht als "Ihr" Angebot in Ihre Website ein. Vorsichtshalber sollten Sie außerdem ausdrücklich erklären, dass Sie sich den Inhalt der verlinkten Websites nicht zu Eigen machen. Erfahren Sie, dass der Inhalt nunmehr rechtswidrig ist, müssen Sie den Link sofort entfernen. Eine Verpflichtung zur Überwachung der verlinkten Seiten besteht jedoch nicht, eine gelegentliche Überprüfung empfiehlt sich aber. 8. Sachverständigentätigkeit und sonstige Tätigkeit Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen lässt heute die Werbung des Sachverständigen, anders als früher, zu. Voraussetzung ist, dass bei der Werbung für Tätigkeiten außerhalb des Bestellungsgebietes nicht in wettbewerbswidriger Weise auf die öffentliche Bestellung hingewiesen wird. Es bietet sich deshalb an, für die Hinweise auf die Tätigkeit als bestellter Sachverständiger und die übrige Tätigkeit des Büros/Unternehmens getrennte Bereiche einzurichten und diese zum Beispiel über eine gemeinsame Startseite zu verknüpfen: Max Mustermann Max Mustermann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (hier anklicken) Antiquitätenhandel Mustermann GmbH (hier anklicken) Für beide Bereiche wäre dann ein getrenntes Impressum nach dem oben genannten Muster bzw. Informationen zu erstellen. 9. Informationspflichten nach DL-InfoV Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verpflichtet den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, seinem Auftraggeber vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung eine Reihe von Informationen in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen (§§ 2 - 4 DLInfoV). Merkblatt 4 751 025-01 ZD-RFP Musterimpressum für Sachverständige Stand: Mai 2012 Seite 4 / 4 Rechtliche Grundlagen sind die europäische Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006, das Bundesgesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl I 2091), zu deren Ausführung auf Bundesebene am 12. März 2010 die DL-InfoV erlassen wurde (BGBl I 267). Dabei ist zwischen Informationen, die er stets zur Verfügung stellen muss und Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind, zu unterscheiden. Die meisten Informationen müssen bisher schon im Rahmen des Impressums bereitgestellt werden. Zusätzlich sind nach DL-InfoV folgende Informationen stets zur Verfügung zu stellen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (falls verwendet) Vertragsklauseln (falls verwendet) Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung Erstellung von Gutachten über ...; gutachterliche Stellungnahmen Berufshaftpflichtversicherung (falls vorhanden) Muster Versicherungs AG Musterstraße 1, 1000 Musterstadt räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den EWR (Deutschlandweit, weltweit) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (falls vorhanden) DE 123456 Die Angaben der DL-InfoV müssen nicht zwingend im Impressum dargestellt werden, die Einstellung der Informationen unter einem separaten Button wie "Pflichtangaben nach DL-InfoV" oder ähnliches wäre ebenso denkbar. Möglich ist aber auch die Bereitstellung der Infos per Post, E-Mail oder im Rahmen übermittelter Vertrags- oder Informationsunterlagen. Ihr Ansprechpartner bei der IHK Südthüringen: Kerstin Krüger Telefon: 03681 362-321 E-Mail: [email protected] ________________________________________________________________________________ HINWEIS: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.