Zwischenverdienst
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Zwischenverdienst
beco Berner Wirtschaft Economie bernoise Zwischenverdienst Die Beschäftigung «im Zwischenverdienst (ZV)» ist eine Übergangslösung. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn dadurch die Arbeitsmarktattraktivität der Stellensuchenden verbessert wird. Die Beschäftigung «im ZV» muss dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden. Wird diese Zielsetzung nicht erreicht, suchen die RAV im Kanton Bern – zusammen mit den stellensuchenden Personen sowie den involvierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern – nach alternativen Lösungen. Informationen für Stellensuchende Nehmen Sie eine Arbeit an und erzielen dabei ein Einkommen, das kleiner ist als die Arbeitslosenentschädigung, so nennt man dieses Einkommen «Zwischenverdienst». Zusätzlich zum ZV erhalten Sie während einer bestimmten Dauer eine Kompensationszahlung. Ihre Vor- und Nachteile bei einer Beschäftigung «im Zwischenverdienst» Vorteile Es ist leichter, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Stelle zu finden. Sie erhalten Ihre beruflichen Fähigkeiten und erwerben neue Kenntnisse. Sie sammeln zusätzliche Berufserfahrung und können wertvolle Kontakte knüpfen. Sie verbessern Ihr aktuelles Einkommen, da der ZV und die Kompensationszahlung zusammen immer höher sind als die Arbeitslosenentschädigung. Neu erarbeitete Beitragszeit kann zu einer neuen Rahmenfrist berechtigen. Nachteile Ein längerfristiger ZV kann Ihre Arbeitsmarktfähigkeit in Bezug auf eine dauerhafte Wiedereingliederung mindern. Ihre Möglichkeiten zur Stellensuche sind eingeschränkt. Mittelfristig sinken die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, da bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes einer Folgerahmenfrist die Kompensationszahlungen nicht berücksichtigt werden. Es entstehen Lücken in Ihrer Beruflichen Vorsorge, da mit den BVG-Beiträgen nur die Risiken «Invalidität» und «Tod», nicht aber das Alterssparen versichert sind Ihre Pflichten bei einer Beschäftigung «im Zwischenverdienst» Sie melden die Beschäftigung «im ZV» Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater und deklarieren sie mit dem Formular «Angaben der versicherten Person» bei der Arbeitslosenkasse. Sie bemühen sich während dem ZV nachweislich um eine Dauerstelle und nehmen die Beratungstermine wahr. Sie beenden Ihre Beschäftigung «im ZV» für eine zumutbare Dauerstelle. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre Pflichten, wenn Sie Mitarbeitende «im Zwischenverdienst» beschäftigen Sie schliessen mit Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag nach Art. 319ff OR ab. Sie entschädigen Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter «im ZV» zu orts- und berufsüblichen Konditionen. Sie reichen das Formular «Bescheinigung über Zwischenverdienst» jeweils Ende Monat bei der zuständigen Arbeitslosenkasse ein. Vor Erhalt dieses Formulars zahlt die Arbeitslosenkasse keine Leistungen an Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter «im Zwischenverdienst». Das Formular erhalten Sie auf «www.treffpunkt-arbeit.ch > Formulare > Für Arbeitgeber», bei den RAV oder der Arbeitslosenkasse. Sie ermöglichen Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter «im ZV», Termine für Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. www.treffpunkt-arbeit.ch / www.be.ch/rav 11.2013