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REPUBLIQUE ET CANTON DE GENEVE Département présidentiel Service communication et information Genève, le 12 août 2015 Aux représentant-e-s des médias Communiqué de presse de la chancellerie d’Etat CHvote erhält die Genehmigung des Bundesrates für den Einsatz bei den Nationalratswahlen Der Genfer Staatsrat hat heute mit Genugtuung den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis genommen, den Einsatz der E-Voting-Plattform CHvote bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 zu genehmigen. Diese Genehmigung konkretisiert die gemeinsamen Anstrengungen der Generaldirektion Informationssysteme und der Staatskanzlei des Kantons Genf, den Wählerinnen und Wählern der Kantone Genf, Basel und Luzern eine zuverlässige E-Voting-Plattform, die den Anforderungen des Bundes entspricht, zur Verfügung zu stellen. Mit mehr als 11 Anwendungsjahren und 39 erfolgreichen Einsätzen bei Abstimmungen und Wahlen hat die Genfer Plattform ihre völlige Zuverlässigkeit dauerhaft bewiesen und der Kanton Genf seine Beherrschung der elektronischen Stimmabgabe gezeigt. CHvote ist als einziges System in der Schweiz absolut öffentlich, denn es wird vom Kanton Genf entwickelt, gehostet und betrieben und ist vollkommen unabhängig von privaten Unternehmen. Damit ist das System nicht von einschränkenden ausländischen Gesetzgebungen im Bereich des Schutzes der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger oder von privaten Industriegeheimnissen betroffen und entgeht auch jeglicher Absicht einer gewinnstrebenden Entwicklung. Dank seiner öffentlichen Natur ist CHvote auch transparent, offen und durch die Bürgerinnen und Bürger kontrolliert. Das genfer Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte erlaubt seit 5 Jahren die Konsultation des Quellcodes durch jeden Wähler, was auch schon zweimal verlangt wurde: durch die Piratenpartei Genf und die Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung des Kantons Bern. CHvote unterliegt zudem der Überwachung und Kontrolle der zentralen Wahlkommission (Commission électorale centrale), die sich aus Vertretern der verschiedenen Parteien mit Sitz im Grossen Rat sowie aus Experten zusammensetzt. CHvote bietet heute die individuelle Verifizierbarkeit: Jeder Wähler kann sichergehen, dass seine Stimme korrekt vom System aufgenommen wurde. Dieses neue System wurde als einziges bei den Gemeindewahlen im Frühjahr 2015 «live» getestet. Entwicklungen für eine noch höhere Verifizierbarkeit (universelle Verifizierbarkeit) laufen, wobei die Anforderungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit auf höchstem Niveau erhalten bleiben. Möglicherweise werden mit der Zeit Zusammenführungen verschiedener Systeme notwendig sein, um dieses Ziel zu erreichen, denn die Entwicklungskosten sind sehr hoch. PRE • Rue Henri-Fazy 2 • 1204 Genève Tél. +41 (0) 22 327 90 90 • Fax +41 (0) 22 327 90 91 • E-mail [email protected] • www.ge.ch Lignes TPG 2-4-5-7-10-14-19-D - arrêt Bel-Air • 3-12 - arrêt Pl. de Neuve • 36 - arrêt Hôtel-de-Ville • Parking : Saint-Antoine Page : 2/2 Die elektronische Stimmabgabe ist eine Realität, die im demokratischen Leben verankert ist. Es handelt sich nicht einfach nur um einen zusätzlichen Kanal für die Stimmabgabe, sondern um ein Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger (70,2% der Wählerinnen und Wähler haben sich bei der kantonalen Abstimmung vom 8. Februar 2009 für diesen Kanal ausgesprochen). Mit einer Verwendung von über 51% durch die Auslandschweizer ist es für diese sogar der wichtigste Abstimmungskanal, besonders für solche in weit entfernten Ländern. Schon vor vier Jahren haben die Basler Stimmbürger CHvote erfolgreich bei den Wahlen 2011 angewandt. Für die nächsten Wahlen der eidgenössischen Räte wird die elektronische Stimmabgabe allen Baslern, Luzernern und Genfern im Ausland angeboten sowie 30% der Wählerinnen und Wählern im Kanton Genf. Weitere Auskünfte: Anja Wyden Guelpa, Staatskanzlerin, Staatskanzlei, CHA, 022 327 95 09