Merkblatt "Altersleistungen"

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Merkblatt "Altersleistungen"
MERKBLATT
ALTERSLEISTUNGEN
Grundsätze für die Altersleistungen und deren Berechnung
Wann richtet die PKE
Altersleistungen aus?
Teilpensionierung
Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 58. und 65. Altersjahr beenden, haben Sie ab
diesem Zeitpunkt Anspruch auf Altersleistungen. Arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber weiter oder sind Sie bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet, können Sie anstelle der Altersleistung die erworbene Freizügigkeitsleistung beantragen.
Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers können Sie sich ab dem 58. Altersjahr teilweise
pensionieren lassen. Bei einer Reduktion des Arbeitspensums um mindestens 20% haben
Sie Anspruch auf entsprechende Teilaltersleistungen.
Pensumsreduktion und
Weiterversicherung
Anstelle des Bezugs von Teilaltersleistungen kann das wegfallende Einkommen auch weiterversichert werden (Merkblatt "Weiterversicherung des bisherigen Einkommens ab Alter
58", www.pke.ch;  Merkblätter/Formulare).
Berechnung der
Altersrente
Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des versicherten Einkommens und des Rentensatzes im Alter 63, welcher im Versicherungsausweis ausgewiesen ist. Bei Pensionierung
vor Alter 63 wird die Altersrente pro Monat um 0.6% reduziert, bei Pensionierung nach
Alter 63 pro Monat um 0.6% erhöht.
Beispiele:
Versichertes Einkommen CHF 60'000, Rentensatz im Alter 63: 60.648%
Altersrente im Alter 63: 60'000 x 60.648% =
Altersrente im Alter 62: 60'000 x 60.648% x (100% – 12 x 0.6%) =
Altersrente im Alter 64: 60'000 x 60.648% x (100% + 12 x 0.6%) =
CHF 36'389
CHF 33'769
CHF 39'009
Zusätzliche Sparkonten
Die Mittel auf den zusätzlich geführten Sparkonten (Sparplan, Bonusversicherung, Schichtplan und Sparen 60) können bei der Alterspensionierung ganz oder teilweise als einmalige
Kapitalauszahlung, als befristete AHV-Überbrückungsrente oder zur Rentenerhöhung verwendet werden.
AHVÜberbrückungsrenten
Bei Pensionierung vor Erreichen des AHV-Schlussalters haben Sie die Möglichkeit, eine
AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Diese Rente wird für eine feste Dauer vereinbart
und darf den Betrag der maximalen jährlichen AHV-Altersrente nicht übersteigen. Die Finanzierung erfolgt entweder durch
 Kürzung der lebenslänglichen Altersrente in Abhängigkeit der vereinbarten Dauer und
der Höhe der AHV-Überbrückungsrente (siehe Kürzungssätze im Reglement Art. 18
Abs. 5) oder
 Einkauf der AHV-Überbrückungsrente, welcher spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung erfolgen muss.
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich
044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch
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Beispiel für die Finanzierung mittels lebenslänglicher Rentenkürzung:
Altersrente im Alter 62:
Jährliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 20'000 für 3 Jahre
Kürzung: 15.0% x 20'000 =
Lebenslänglich gekürzte Altersrente: 33'769 – 3'000 =
Altersrente oder
Alterskapital?
CHF 33'769
CHF 3'000
CHF 30'769
Massgebend
Sie können im Zeitpunkt des Altersrücktritts bis zu 100% der Altersleistung in Kapitalform
beziehen. Bei 100%-igem Bezug entspricht das Alterskapital der vollen Freizügigkeitsleistung.
Haben Sie in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe geleistet, dürfen die
daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden, vorbehalten bleiben restriktivere steuerliche Bestimmungen.
Wenn die Altersrente weniger als 10% der Mindestaltersrente der AHV beträgt, kann die
PKE anstelle der Rente eine Kapitalabfindung ausrichten.
Grundlagen
Massgebend für die Berechnung der Altersleistungen ist das im Zeitpunkt der Pensionierung gültige Reglement.
Individuelle Auskunft über die Altersleistungen
Berechnung der Altersleistungen aus der PKE
Dieses Merkblatt gibt zusammen mit dem jährlich zugestellten Versicherungsausweis einen
ersten Überblick.
Ab Alter 56 berechnen wir auf Anfrage gerne mögliche Varianten für die Pensionierung.
Der Leistungsrechner auf unserer Internetseite ermöglicht Ihnen, Ihre individuellen Altersleistungen zum geplanten Pensionierungszeitpunkt zu bestimmen.
Altersleistungen aus der
AHV und AHV-Beiträge
Auskunft über Ihre Altersrente aus der 1. Säule (AHV) und die noch zu zahlenden AHVBeiträge bei vorzeitiger Pensionierung erteilen Ihnen die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres
Wohnortes und der Personalverantwortliche Ihres Arbeitgebers. Informationen finden Sie
ebenfalls auf der Internetseite der AHV unter http://www.ahv-iv.info.
Vorbereitung auf die Pensionierung
Zeitpunkt der Pensionierung und Form der
Altersleistungen
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
 Klären Sie den möglichen Zeitpunkt Ihrer Pensionierung und/oder einer möglichen
Teilpensionierung/Weiterversicherung mit dem Personalverantwortlichen Ihres Arbeitgebers im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten ab.
 Informieren Sie sich über die Höhe der Altersleistungen aus der PKE und der AHV zum
geplanten Pensionierungszeitpunkt.
 Klären Sie die steuerlichen Auswirkungen eines Kapital- oder Rentenbezugs bei dem
für Sie zuständigen Steueramt.
 Melden Sie schriftlich 3 Monate vor der Pensionierung, wenn Sie eine Kapitalabfindung anstelle einer Altersrente wünschen.
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Vorgehen bei Pensionierung
Wie gehe ich vor?
Zusammenfassung der notwendigen Schritte:
 Frühzeitige Information des Arbeitgebers über Ihre Pensionierung.
 Einreichen des Formulars "Pensionierungsmeldung durch Arbeitnehmer" frühestens
zwei bis drei Monate vor der Pensionierung.
 Einreichen einer Ausbildungsbestätigung für rentenberechtigte Kinder über 20 Jahre
(bis maximal 25 Jahre)
 Bei einer Kapitalzahlung ist für Unverheiratete ein Zivilstandsnachweis (nicht älter als
drei Monate) erforderlich.
 Bei einer Kapitalzahlung bis CHF 20'000 ist eine Kopie der Identitätskarte oder des
Reisepasses des zustimmenden Ehegatten/eingetragenen Partners einzureichen.
 Bei einer Kapitalzahlung über CHF 20'000 ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift des
Ehegatten/eingetragenen Partners zwingend erforderlich.
 Frühzeitige Anmeldung des Rentenbezugs bei der AHV. Anmeldeformulare erhalten
Sie bei den kantonalen Sozialversicherungsanstalten oder deren Zweigstellen.
Formulare und Informationen
Internet/Arbeitgeber
Auf unserer Internetseite unter www.pke.ch finden Sie Formulare und Merkblätter.
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