Prospektes - Finanzconsult24

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Prospektes - Finanzconsult24
MAP
MULTI ASSET PORTFOLIO
MAP
Das Investitionskonzept beruht auf
einer unumstößlichen Grundregel der
sicherheitsorientierten Kapitalanlage:
„nicht alle Eier in einen Korb legen“.
Dieser Portfoliofonds nutzt die Chancen der Diversifizierung in ausschließlich nachhaltige und regenerative Asset-Klassen, die wenig oder gar nicht
korrelieren.
Als alternative Kapitalanlage besonderer Konzeption eignet sich MAP
GREEN insbesondere zur Optimierung
von Portfolios mit „grünen“ Anlageprodukten für den umweltbewussten
Anleger.
2
Liebe Leserin,
lieber Leser,
in diesem schnelllebigen, hektischen 21. Jahrhundert wächst
erbaren Energien (ausdrücklich keine Solarkraftwerke auf
die Sehnsucht nach Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
„Nicht-Konversionsflächen“ ) sowie der nachwachsenden Roh-
Das Bewusstsein für eine Erhaltung der Umwelt rückt zu Recht
stoffe (in diesem Verkaufsprospekt als „Agrarfonds“ bezeich-
immer stärker in den Vordergrund. Begann es anfangs mit
net, jedoch ausdrücklich keine Zweckentfremdung von Anbau-
kleinen, teils belächelten Projekten, drückt sich der „grüne Ge-
flächen für z.B. Biokraftstoffe oder Lebensmittelspekulationen),
danke“ in immer mehr Bereichen unseres täglichen Lebens aus,
Holzfonds (ausdrücklich keine Förderung von Monokulturen
die wir heute als selbstverständlich hinnehmen – zum Beispiel
wie z.B. Holzplantagen), Umweltfonds und Green-Building-
Strom aus Windkraft- und Solaranlagen, bewusste Ernährung
Fonds im In-und Ausland.
mit Bio-Produkten, aber auch CO2-Einsparungen oder energieeffiziente Immobilien.
MAP GREEN richtet sich an Sie als Anleger, wenn Sie im Bereich der geschlossenen Fonds mit gutem Gewissen verbunden
Mit stetig wachsendem Umweltbewusstsein wird die Auswahl
mit spezifischen Vorteilen von Sachwertinvestments investie-
des privaten Anlegers in Investitionen in Sachwerte mit gutem
ren möchten, sowie an jene Anleger, die mit gutem Gewissen
Gewissen jedoch immer schwieriger. Auch beim Team der Stei-
ihr vorhandenes Portfolio auf Basis geschlossener Sachwert-
ner + Company GmbH & Co. KG ist der Wunsch nach Res-
fonds diversifizieren möchten.
sourcenschonung stark ausgeprägt. Die Verbindung unserer
Dachfondskompetenz mit dem Fokus auf nachhaltige Investi-
Jedoch bedenken Sie, dass es sich um eine unternehmerische
tionen war daher nur eine Frage der Zeit. Demzufolge ist MAP
Beteiligung handelt, und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer per-
GREEN die logische Konsequenz.
sönlichen Vermögensverhältnisse ausführlich durch fachkundige Dritte beraten. Zu den Risiken verweisen wir auf das Kapi-
Das Multi Asset Portfolio-Modell aus dem Haus Steiner +
tel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10.
Company investiert global unter Berücksichtigung eines klar
definierten Auswahlprozesses in voneinander unabhängige
Anlageklassen (engl. Assets). Die Vorgänger des Ihnen hier
vorliegenden Beteiligungsangebotes MAP GREEN haben bereits gezeigt, wie eine sinnvolle und effektive Abwägung von
Dr. Illya Steiner,
Renditeerwartungen und Sicherheitsinteressen aussehen kann.
Das Fondskapital wird nicht unter der Prämisse der höchsten
Geschäftsführer der Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH,
Wachstumserwartungen investiert, sondern folgt dem Ziel ei-
diese handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin
nes optimierten Rendite-Risiko-Profils. MAP GREEN ist speziell konzipiert für den Anleger, der guten Gewissens strukturiert,
börsenunabhängig und chancenreich in Sachwerte investieren
möchte und dies aufgrund von fehlenden Mitteln in der Breite
nicht kann. Ein Beitritt ist ab einer Mindestbeteiligungssumme
von € 2.500 zzgl. 5 % Agio möglich.
MAP GREEN bietet privaten Anlegern die Möglichkeit, von
den Vorteilen verschiedener Investitionsstrategien innerhalb
von „grünen“ Asset-Klassen in einer einzigen Beteiligung zu
profitieren. Unter „grünen“ Asset-Klassen verstehen wir nachhaltige Investitionen in Zielfonds aus dem Bereich der erneu-
der Steiner + Company GmbH & Co. KG
MAP GREEN
3
Inhalt
1.
Einführung
4
8.
Wirtschaftliche Berechnungen
(Prognosen)
62
1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Elemente
der Vermögensanlage
1.2 Prospektverantwortung
5
8.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)
9
8.2 Abweichungen von der Prognose –
Sensitivitätsbetrachtung
2.
Wesentliche Risiken der Beteiligung
10
Darstellung der Projektpartner
65
8.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
3.
63
68
26
9.
3.1 Die Anbieterin
27
3.2 Die Leistungsbilanz der Anbieterin
28
3.3 Die Treuhänderin
31
3.4 Der Investitionsausschuss
31
Vertragliche Rahmenbedingungen
76
#WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI
Rückabwicklung und Übertragung
80
11. Die wesentlichen Grundlagen der
steuerlichen Konzeption der
Vermögensanlage
84
4.
Das Konzept MAP GREEN
32
5.
Angaben über die Vermögensanlage
42
6.
Investitionskriterien
48
12. Abwicklungshinweise/
Angabenvorbehalt
94
7.
Die Emittentin
52
13. Vertragswerk
96
7.1 Angaben über die Emittentin,
deren Kapital und Geschäftstätigkeit
13.1 Gesellschaftsvertrag
53
13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag
7.2 Angaben über die Gründungsgesellschafter
57
13.3 Mittelfreigabe- und
7.3 Angaben zu weiteren relevanten Partnern
60
Mittelverwendungskontrollvertrag
97
109
114
14. Verbraucherschutz bei
Fernabsatzverträgen
117
15. Glossar
123
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
4
1 | Einführung
MAP GREEN
5
1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen
Elemente der Vermögensanlage
Bei dem Beteiligungsangebot Multi Asset Portfolio Green
GmbH & Co. KG (in diesem Verkaufsprospekt auch “MAP
Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan
GREEN“ genannt) handelt es sich um eine unternehmerische
Beteiligung, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar
Das geplante Fondskapital beträgt in der Summe € 10.000.000
ist. Zu den Risiken wird auf das Kapitel ab Seite 10 verwiesen.
(inkl. der Einlagen der Gründungskommanditisten) zzgl. 5 %
Die Ergebnisse können von den in diesem Verkaufsprospekt
Agio. Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 Ver-
enthaltenen Erwartungen abweichen. Diese Kurzdarstellung
kaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung des Ver-
soll einen knappen Überblick über MAP GREEN ermöglichen.
kaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens
jedoch zum 31. Dezember 2013. Gemäß den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages § 6 kann der Termin zur Fondsschlie-
Beteiligungsgesellschaft/Emittentin
ßung um zwölf Monate auf den 31. Dezember 2014 verlängert werden. Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt das
Der Anleger hat auf Grundlage des vorliegenden Verkaufspros-
Kommanditkapital einen Betrag von € 10.000.000 zzgl. Agio
pektes die Möglichkeit, sich an folgender Gesellschaft zu betei-
erreicht, ist eine Schließung auch zu einem früheren Zeitpunkt
ligen: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG. Die vor-
möglich. Gegebenenfalls kann das Kommanditkapital gemäß
genannte Gesellschaft wird in diesem Verkaufsprospekt auch
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages § 6 Abs. 1 von der
„Beteiligungsgesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt.
Treuhänderin auch um einen Betrag von € 8.000.000 (Erhöhungsreserve) auf insgesamt € 18.000.000 erhöht werden.
Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft
Fondskapital
1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die
Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit-
€ 10.000.000 (Pflichteinlagen), mit Erhöhungsreserve ggf.
telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsge-
€ 18.000.000, wovon bereits € 2.500 von den Gründungsge-
sellschaften aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie soge-
sellschaftern der Beteiligungsgesellschaft gezeichnet wurden.
nannte Agrarfonds, Umweltfonds und Green-Building-Fonds
Die Kommanditisten werden ins Handelsregister der Beteili-
im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“
gungsgesellschaft jeweils mit einer Haftsumme von 10 % ihrer
genannt).
Pflichteinlage eingetragen.
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung und Erreichung des Gesellschafts-
Beitritte
zwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen, soweit diese
Geschäfte keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere kei-
Der Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft erfolgt treugebe-
ne nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen oder in
risch über die S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg, als
§ 34c Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen oder
Treuhänderin. Die mittelbare Beteiligung als Treugeber an der
eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesell-
Beteiligungsgesellschaft erfolgt mit der Annahme der Beitritts-
schaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
erklärung durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH.
im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen
Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität
verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann die für die Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
6
Mindestbeteiligung
Einführung
einen Gewinnvorab in Höhe von 6 % p. a. des auf die Gesellschaft entfallenden Teils der Einlageleistung, gerechnet ab dem
€ 2.500, höhere Einlagen müssen durch 500 ohne Rest teilbar
Tag der Leistung des Zeichnungsbetrages bis zum 31. Dezem-
sein.
ber 2012, zugewiesen.
Agio
Anzahl der Anteile
5 % des Zeichnungsbetrages
Die angebotene Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage
beträgt € 9.997.500. Aufgrund einer Mindestzeichnungssum-
Einkunftsart
me von € 2.500 können daher maximal 3.999 Anteile ausgegeben werden.
Die Beteiligungsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Zielfonds
Rechte der Anleger
Anlageobjekte sind die geschlossenen Zielfonds. Geplant sind
zwei Klassen von Zielfonds. Die eine Klasse sind die Beteili-
Die Anleger nehmen an den Gewinnen, Verlusten und Li-
gungen an anderen Beteiligungsgesellschaften. Des Weiteren ist
quidationserlösen der Beteiligungsgesellschaft teil. Sie haben
geplant, bis zu 50% der Investitionen in Direktinvestments zu
Stimm-, Verwaltungs-, Entnahme- und Bucheinsichtsrechte
investieren. Direktinvestments sind zu gründende Tochterge-
gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Beteili-
sellschaften, die unmittelbar Investitionen tätigen. In den Di-
gungsgesellschaft und des Treuhand- und Verwaltungsvertra-
rektinvestments ist eine Darlehensaufnahme geplant.
ges sowie nach den gesetzlichen Regelungen. Diese Verträge
sind im vollständigen Wortlaut in Kapitel 13 „Vertragswerk“
Es handelt sich um eine konsolidierte Darstellung zwischen der
dieses Verkaufsprospektes abgebildet. Die Anleger beteiligen
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG und den Ziel-
sich zunächst mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesell-
fonds in Form der Direktinvestments.
schaft mit der Möglichkeit, von der Treuhänderin die Übertragung der für sie gehaltenen Treuhandanteile zu verlangen und
damit direkt im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft
eingetragen zu werden.
Frühzeichnerbonus
Abweichend von der Regelung des § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erhalten die sich über die Treuhänderin nach
§ 6 des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschaft beteiligenden
Kommanditisten, die den auf sie entfallenden Zeichnungsbetrag vor dem 30. September 2012 vollständig geleistet haben,
MAP GREEN
7
Investitionsplan (Prognose)
Prognostizierte Kosten der Investitionsphase
EUR
in % des
Kommanditkapitals
I.
Investitionsplan (Prognose), komprimierte Darstellung
1.
Investitionen in Zielfonds
2.
Fondsabhängige Kosten
2.1
Vergütungen
2.2
19.931.752
199,32
1.906.619
19,07
Nebenkosten der Vermögensanlage
Gesamtaufwand
II.
Finanzierungsplan (Prognose), komprimierte Darstellung
1.
Kommanditkapital
300.000
3,00
22.138.371
221,38
9.997.500
99,98
einzuwerbendes Kommanditkapital
geschäftsführende Kommanditistin
1.250
0,01
Treuhandkommanditistin
1.250
0,01
10.000.000
100,00
1.638.371
16,38
21.638.371
216,38
500.000
5,00
22.138.371
221,38
2.
Fremdkapital (Direktinvestments)
3.
Rückvergütungen aus Zielfonds
4.
5 % Agio auf das Kommanditkapital
Gesamtsumme vor Agio
Gesamtinvestition inkl. Agio
Anlegerkreis
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen.
Festgeschrieben sind hingegen die Investitionskriterien.
Dieses Angebot richtet sich an natürliche Personen, die unbe-
Es sind folgende Asset-Klassen geplant:
schränkt steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz im Inland haben
und die in Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirt-
t&SOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET
schaftliche Kenntnisse von Beteiligungen an geschlossenen
t"HSBSGPOET
Fonds verfügen und mit der entsprechenden Terminologie
t(SFFO#VJMEJOH'POET
vertraut sind. Den interessierten Anlegern wird vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung empfohlen, sich von einem
Die Beteiligungsgesellschaft erwartet, dass die erfolgenden In-
fachkundigen Dritten (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt oder in
vestitionen zumindest die jeweiligen Durchschnittsergebnisse
sozialversicherungsrechtlichen Fragen von einem Rentenbera-
der aktuell angebotenen Fonds erzielen werden.
ter) ihres Vertrauens beraten zu lassen.
Laufzeit
Prognostizierte Auszahlungen
Die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ist frühestens mit
Bei dem Beteiligungsangebot MAP GREEN handelt es sich um
Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 möglich. Eine
einen sogenannten Blind Pool. Das bedeutet, dass die Investi-
ordentliche Kündigung des Anlegers ist frühestens zum 31. De-
tionen der Beteiligungsgesellschaft in die jeweiligen Zielfonds
zember 2023 möglich.
8
Einzahlungen
Einführung
Investitionsausschuss wird bis zum Zeitpunkt der Investition
aller Mittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014, exis-
%JF&JO[BIMVOHFOEFTWPOFJOFN"OMFHFSCFJUSFUFOEFO,PN-
tieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es keinen In-
manditisten übernommenen Zeichnungsbetrages (in Prozent
vestitionsausschuss.
der Zeichnungssumme) sind wie nachfolgend beschrieben zu
erbringen: Gesamteinzahlung zu 100 % zzgl. 5 % Agio, fällig
nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforde-
Wesentliche Vertragspartner
rung durch die Treuhänderin.
"OCJFUFSJO&NJTTJPOTIBVT
Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg
Zahlstelle
Treuhänderin
Zahlstelle ist die Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio
S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg
Green GmbH & Co. KG mit der Geschäftsanschrift Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. An gleicher Stelle wird auch der
Mittelverwendungskontrolleurin
Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen
Beirat
Für die Gesellschaft kann nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ein Beirat gewählt werden, der mehrheitlich
aus dem Kreis der Anleger bestehen soll. Zwei der drei Beiratsmitglieder wählen die Anleger direkt, ein Mitglied wird von der
Komplementärin gestellt. Der Beirat kann bereits auf der ersten
Gesellschafterversammlung nach Schließung des Fonds gewählt werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es
keinen Beirat.
Investitionsausschuss
Das Konzept des MAP GREEN sieht die Implementierung eines Investitionsausschusses vor, der der Fondsgeschäftsführung
für Einzelinvestments ab € 100.000 Empfehlungen ausspricht. Es
ist daher beabsichtigt, ihn bis zum Zeitpunkt der ersten Investitionsentscheidung einzurichten. Der Investitionsausschuss soll
aus mindestens drei Personen bestehen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen und unterschiedliche fachliche Hintergründe haben. Von großer Bedeutung ist hier ein reichhaltiger
Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen. Der
MAP GREEN
9
1.2 Prospektverantwortung
Die Anbieterin
Vertriebsbeauftragte, die mit der Platzierung dieses Beteiligungsangebotes betraut werden, sind selbstständig tätige Un-
Steiner + Company GmbH & Co. KG
ternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufspros-
Fuhlentwiete 14,
pekt abweichende Angaben zu machen oder Zusicherungen zu
20355 Hamburg (Sitz der Gesellschaft)
erteilen.
5FMFGPO
Die Anbieterin ist nicht für die Beratung oder Vermittlung des
5FMFGBY
Anlegers durch selbstständige Anlageberater bzw. -vermittler
verantwortlich. Für diese Personen und deren Mitarbeiter wird,
E-Mail: [email protected]
soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
www.steiner-company.de
übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufs-
Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes:
prospektes (Prospektverantwortliche).
Hamburg, den 20. März 2012
Steiner + Company GmbH & Co. KG,
Prospektaufstellung
vertreten durch ihre persönlich haftende
Gesellschafterin,
Der vorliegende Verkaufsprospekt ist nach Maßgabe der Vorschriften der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH,
(VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt worden.
Der Prospekt gibt Informationen und Fakten wieder, die bis
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer
zum 20. März 2012 bekannt oder erkennbar waren.
Erklärung
Dr. Illya Steiner
%JF1SPTQFLUWFSBOUXPSUMJDIF"OCJFUFSJOWFSUSFUFOEVSDIJISFO
Geschäftsführer, erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben
in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen
Umstände ausgelassen sind. Die steuerlichen, rechtlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich in der Zukunft ändern. In diesem Zusammenhang wird auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung hingewiesen (vgl. Kapitel 2 dieses
Verkaufsprospektes ab Seite 10). Vom Prospekt abweichende
Angaben sind nur gültig, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt wurden.
10
2 | Wesentliche Risiken
der Beteiligung
MAP GREEN
11
Mit einer unternehmerischen Kommanditbeteiligung an der
schaftlichen und rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen ins-
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG (im Folgenden:
besondere zur Einschätzung der sozialversicherungsrechtlichen
„MAP GREEN“ oder „Beteiligungsgesellschaft“) gehen ent-
und steuerrechtlichen Folgen aus dieser unternehmerischen
sprechende Risiken einher. Die Beteiligung an MAP GREEN
Beteiligung verfügt, um die mit diesem Beteiligungsangebot
ist eine längerfristige, unternehmerisch geprägte Kapitalan-
insgesamt einhergehenden Risiken, die im Nachfolgenden be-
lage, deren wirtschaftliches Ergebnis nicht vorhersehbar ist.
schrieben werden, prüfen zu können, muss er sich vor Erwerb
Wenn die künftigen Entwicklungen abweichen und sich Rah-
der Beteiligung eine fachkundige Beratung (z. B. durch einen
menbedingungen der in diesem Verkaufsprospekt unterstellten
3FDIUTBOXBMU3FOUFOCFSBUFSVOEPEFS4UFVFSCFSBUFS
FJOIPMFO
Annahmen verändern, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und
Wertentwicklung der Beteiligung erheblich beeinträchtigen.
Einzelne oder mehrere negative Abweichungen können ins-
I. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN
gesamt zu einem Misserfolg der Beteiligung an MAP GREEN
führen. Weiterhin besteht keine feste Zusage von Auszahlungen
1. Dachfondsrisiko
an die Anleger.
Bei einem Dachfonds wie dem Beteiligungsangebot besteht
das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko. Bei der Auswahl
In diesem Kapitel werden die wesentlichen Risiken einer Betei-
und dem Erwerb von Anteilen an Zielgesellschaften (im Fol-
ligung an MAP GREEN dargestellt. Risiken, die in der indivi-
genden auch: „Zielfonds“) besteht die Möglichkeit von Fehl-
duellen, persönlichen Situation des Anlegers begründet liegen,
einschätzungen und -entscheidungen des Fondsmanagements,
sind bei der Risikodarstellung dieses Kapitels nicht erfasst. Die
die zulasten der geplanten Ergebnisse gehen können. Auch
mit einer Beteiligung an MAP GREEN verbundenen wesent-
ist nicht vorhersehbar, ob ausreichende Investitionsmöglich-
lichen Risiken werden dabei nachfolgend in prognosegefähr-
keiten zur Verfügung stehen, was die geplante Risikostreuung
dende Risiken, anlagegefährdende Risiken und anlegergefähr-
und die Wertentwicklung der Vermögensanlage negativ be-
dende Risiken unterteilt. Prognosegefährdende Risiken können
einflusst. Zudem hat das Fondsmanagement die Möglichkeit,
zu schwächeren Ergebnissen führen als in den Prognosen an-
auch in Asset-Klassen zu investieren, die in dem vorliegenden
genommen, im Endeffekt also zu geringeren Auszahlungen an
Verkaufsprospekt nicht genannt sind. Durch diese Investition
den Anleger. Anlagegefährdende Risiken können im Fall ihrer
können sich weitere Risiken ergeben, die zum Zeitpunkt der
Realisierung darüber hinausgehend zu einem teilweisen oder
Prospektaufstellung noch nicht bekannt sind. Für den Anleger
vollständigen Verlust des vom Anleger geleisteten Zeichnungs-
besteht zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner Beteiligung nicht die
betrages (zzgl. des geleisteten Agios) führen. Anlegergefähr-
Möglichkeit, sich ein abschließendes Bild über die endgültige
dende Risiken können bei ihrer Realisierung über den Verlust
Zusammensetzung der Zielgesellschaften zu machen. Es kann
des gesamten Zeichnungsbetrages (zzgl. des geleisteten Agios)
nicht ausgeschlossen werden, dass Zielgesellschaften erst zu ei-
hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.
OFNTQÊUFSFO;FJUQVOLUVOEPEFS[VVOHàOTUJHFSFO,POEJUJP-
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine exakte Zu-
nen, insbesondere zu höheren Preisen, erworben werden kön-
weisung einzelner Risiken in eine der drei vorgenannten Risi-
nen, als in der Prognoserechnung unterstellt wurde. Es besteht
koklassen nicht immer eindeutig möglich ist. Anschließend an
das Risiko, dass die Zielgesellschaften in ihrer Entwicklung
die Beschreibung der einzelnen wesentlichen Risiken wird das
gleichförmig schwach verlaufen oder dass das Portfolio an Ziel-
maximale Risiko für den Anleger dargestellt.
gesellschaften nicht optimal zusammengestellt wird. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungen eingegangen
Ein Anlageinteressent sollte vor dem Erwerb einer Beteiligung
werden, die nicht zu erwarteten Ergebnissen führen und mit
den vorliegenden Verkaufsprospekt insgesamt sorgfältig lesen
denen der angenommene Auszahlungsverlauf nicht erreicht
und sich ausreichend mit den dargestellten Risiken sowie et-
werden kann. Bei einer Dachfondskonstruktion fallen Kosten
waigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation
auf mehreren Ebenen an (sogenannte doppelte Kostenstruk-
befassen. Soweit er nicht selbst über die erforderlichen wirt-
tur). Dies betrifft neben den jeweiligen Kosten für Steuerbera-
12
Wesentliche Risiken der Beteiligung
tung, Jahresabschlüsse etc. der Beteiligungsgesellschaft und der
terschiedlichen Anlageklassen. Die nicht wertbildenden Auf-
Zielfonds insbesondere die laufenden Kosten für Verwaltung
wendungen der Investitionsphase sowohl auf Ebene der Ziel-
und Portfoliomanagement. Für den Anleger besteht damit das
gesellschaften, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, als
Risiko, dass bei einer deutlich unterdurchschnittlichen Ent-
auch auf Ebene der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co.
wicklung der Zielfonds die erwirtschafteten Renditen aufgrund
KG selbst – z. B. Konzeptionsaufwand, Kosten der Eigenkapi-
der durch die Dachfondskonstruktion anfallenden Mehrkosten
talbeschaffung u. Ä. – müssen zunächst durch Wertzuwäch-
ganz oder teilweise aufgebraucht werden könnten. Die Auszah-
se ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine
lungen an die Anleger können ganz oder teilweise ausfallen.
Werterhöhung erfährt. Sollten die erwarteten Rückflüsse aus
Investitionen aus Zielfonds geringer als kalkuliert ausfallen,
2. Fondskapital
vermindern sich die Reinvestitionen in die Zielfonds. Bei einer
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das für MAP
verminderten Investitionsquote reduzieren sich die Auszahlun-
GREEN insgesamt angestrebte Fondskapital nicht in der vor-
gen an die Anleger. Für den Anleger besteht damit das Risiko,
gesehenen Höhe erreicht wird. Wird das prospektierte Fonds-
dass sich geringere als prognostizierte Wertzuwächse der Ziel-
kapital nicht erreicht, vermindert sich dadurch die Diversifika-
gesellschaften negativ auf die Prognose und die Auszahlungen
tion mit entsprechend negativen Folgen für die Risikostruktur
auswirken können.
und die Anlagestrategie der Beteiligungsgesellschaft. Sollte die
Platzierung des vorgesehenen Fondskapitals verzögert erfolgen,
5. Kostenrisiko
könnten Anteile an Zielfonds erst später als geplant erworben
Der Großteil der anfänglichen Kosten und der laufenden Kos-
werden. Dies könnte sich negativ auf die geplanten Ergebnis-
ten fällt in Relation zum Fondsvolumen an. Einige Kostenposi-
se auswirken. Dieses Risiko besteht ebenso bei den Zielgesell-
tionen, wie z. B. die Kosten für die Fondskonzeption oder die
schaften. Sollte die Volleinwerbung des Fondskapitals bei den
Jahresabschlüsse, sind fest. Sollte das tatsächliche Fondsvolu-
Zielgesellschaften erst später als geplant erfolgen, können die
men niedriger ausfallen als geplant, können diese vom Fonds-
geplanten Ergebnisse schlechter ausfallen. Dies kann zu ver-
volumen unabhängigen Kosten das Anlageergebnis negativ be-
minderten Auszahlungen an die Anleger führen.
einflussen und zu einer geringeren Auszahlung an die Anleger
führen.
3. Kostenrisiko im Hinblick auf kalkulierte Werte
Die im Investitions- und Finanzierungsplan dargestellten Auf-
5.1 Höhere Kosten der
wandspositionen sind zum überwiegenden Teil kalkuliert. Nur
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
eine Minderheit von Kostenpositionen ist von der Anbieterin
Es ist nicht auszuschließen, dass die laufenden Kosten auf Ebe-
vertraglich fest vereinbart. Es besteht das Risiko, dass die Kos-
ne von MAP GREEN (z. B. für das Berichtswesen oder externe
UFO [V OJFESJH LBMLVMJFSU VOEPEFS EBTT XFJUFSF ,PTUFOQPTJUJ-
Rechtsberatung) höher als kalkuliert ausfallen. Dies kann zu
onen zu berücksichtigen sind. Dies könnte die Liquidität von
einer Verminderung der Auszahlungen und damit einer Ver-
MAP GREEN, den Umfang der von ihr angestrebten Inves-
schlechterung des Anlageergebnisses führen. Die Auszahlun-
titionen und das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an
gen an die Anleger können geringer ausfallen.
MAP GREEN negativ beeinflussen. Auch das wirtschaftliche
Ergebnis der einzelnen Zielfonds ist von deren Ausgaben- und
5.2 Verringerung der Anschaffungskostenrabatte für Ziel-
Kostenstruktur abhängig. Es besteht das Risiko von erhöhten
fonds
Ausgaben und Kosten. Dies kann zu verminderten Auszahlun-
Die Höhe der Anschaffungskosten-Rabattbeträge bei Zielfonds
gen an die Anleger führen.
ist von den tatsächlich gezeichneten Zielfonds sowie von der
Entwicklung der tatsächlich erzielbaren Anschaffungskosten-
4. Wertentwicklung
rabatte für geschlossene Fonds abhängig und kann daher in
Die Wertentwicklung der Gesamtbeteiligung ist abhängig von
der Zukunft Änderungen unterliegen. Mögliche Änderungen
der Wertentwicklung der einzelnen Investments in den un-
können zur Reduzierung der für Investitionen in Zielfonds zur
MAP GREEN
13
Verfügung stehenden Mittel und damit zu einer Verringerung
tieren. Dies könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ
des Anlageergebnisses führen. Die Auszahlungen an die Anle-
beeinflussen. Die Auszahlungen an die Anleger können gerin-
ger können geringer ausfallen.
ger ausfallen.
6. Verzinsung freier Liquidität
9. Verflechtungen, Interessenkonflikte
Im Rahmen der verzinslichen Anlage freier Liquidität besteht
Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes, die Steiner +
das Risiko, dass erwartete Erträge aus Verzinsungen und Aus-
Company GmbH & Co. KG, ist alleinige Gesellschafterin der
schüttungen nicht oder nicht dauerhaft erzielt werden können.
Komplementärin, der MAP Steiner Verwaltung GmbH. Der
Dies könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ beein-
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
flussen. Die Auszahlungen an die Anleger können geringer
der Anbieterin ist dabei zugleich alleiniger und von den Be-
ausfallen.
schränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der
Komplementärin sowie der als Treuhänderin fungierenden
7. Schlüsselpersonenrisiko
S + C Treuhandgesellschaft mbH. Auch ist er Mitgesellschafter
Der Erfolg des Beteiligungsangebotes MAP GREEN wie auch
der Anbieterin (Einzelheiten zu den bestehenden Verflechtun-
der einzelnen Zielgesellschaften, an denen Anteile erworben
gen s. Kapitel „Darstellung der Projektpartner“, Seite 26.) Im
werden, hängt zum wesentlichen Teil von den Fähigkeiten so-
Übrigen nehmen die Komplementärin und die Treuhänderin
wie den Entscheidungen des Managements der Beteiligungsge-
entsprechende Funktionen auch in weiteren von der Anbiete-
sellschaft sowie der Zielgesellschaften ab. Es besteht zum einen
rin angebotenen Fonds bzw. Beteiligungsangeboten, auch in
das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich
der Beteiligungsgesellschaft ähnlich konzipierten Fondgesell-
später als falsch herausstellen, was die erwarteten Ergebnisse
schaften, wahr. Insoweit können sich jeweils Interessenkon-
erheblich negativ beeinflussen kann. Ferner besteht das Risiko,
flikte ergeben, die zum Nachteil von MAP GREEN wie auch
dass für MAP GREEN oder eine Zielgesellschaft maßgebliche
der Anleger gehen können. So ist es z. B. nicht auszuschließen,
Schlüsselpersonen ausfallen und sich dies negativ auf die Ent-
dass die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft anderen
wicklung des MAP GREEN auswirkt. Die Auszahlungen an die
Fondsgesellschaften, bei denen sie ebenfalls Komplementärin
Anleger können geringer ausfallen.
ist, bei Investitionsentscheidungen den Vorrang gibt. Vielfach
können auf Ebene der Zielfonds ebenfalls aufgrund von perso-
8. Beschlussfassungen/Einflussnahme
nellen und kapitalmäßigen Verflechtungen potenzielle Interes-
Der einzelne Anleger befindet sich bei Beschlussfassungen
senkonflikte vorliegen, die sich nachteilig auf die Entwicklung
der Gesellschafterversammlungen bei üblichen bzw. durch-
der Zielfonds auswirken können. Interessenkonflikte können
schnittlichen Zeichnungsbeträgen in der Minderheit und kann
auch daraus resultieren, dass auf Ebene der Zielgesellschaften
ggf. dadurch seine persönlichen Interessen bei MAP GREEN
auch in einem gewissen Umfang in andere Fondsgesellschaften,
nicht durchsetzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
deren Anbieterin ebenfalls die Steiner + Company GmbH &
ein Anleger durch Zeichnung einer großen Beteiligung die
Co. KG ist, investiert werden kann. Dies könnte die Ergebnisse
Stimmenmehrheit bei MAP GREEN erhält und damit einen
von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Auszahlungen an
beherrschenden Einfluss ausüben und somit Beschlüsse auf
die Anleger können geringer ausfallen.
Gesellschafterversammlungen herbeiführen kann, die sich für
die übrigen Gesellschafter negativ auswirken. Dies kann auch
10. Erwerb im Zweitmarkt
den MAP GREEN bei der Beteiligung an den Zielgesellschaften
Entscheidet sich das Fondsmanagement dazu, Anteile an bereits
betreffen. Darüber hinaus wird die Beteiligungsgesellschaft in
platzierten Zielfonds im sogenannten Zweitmarkt zu erwerben,
den Zielgesellschaften in der Regel nicht über eine Stimmen-
so ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit solchen An-
mehrheit verfügen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass in
teilen im Zweitmarkt kein gesetzlich geregelter Markt existiert.
einer Zielgesellschaft Beschlüsse gefasst werden, die nicht das
Der Kaufpreis wird zwischen Verkäufer und Käufer frei ausge-
Abstimmungsverhalten der Beteiligungsgesellschaft repräsen-
handelt. Es besteht das Risiko, dass der ausgehandelte Kaufpreis
14
Wesentliche Risiken der Beteiligung
nicht den Anschaffungskosten entspricht. Dies führt zu einem
11.1 Allgemeine Marktentwicklung
verminderten Rückfluss an den Gesellschafter. Beim Erwerb
Die allgemeine Entwicklung der speziellen Märkte, auf denen
von Zweitmarktfonds können keine Anschaffungskostenrabatte
EJF WFSTDIJFEFOFO ;JFMGPOET'POETHFTFMMTDIBęFO BHJFSFO JTU
erzielt werden. Bei dem Ankauf sind die für den Verkauf und
nicht vorhersehbar. Das wirtschaftliche Ergebnis von MAP
die Übertragung von solchen Anteilen an Zielfonds vertraglich
GREEN hängt u. a. auch von der allgemeinen Entwicklung die-
vorgesehenen Voraussetzungen zu beachten, wie etwa Fristen,
ser Märkte (z. B. dem weiteren Verlauf der globalen Finanzkri-
7PSLBVGTVOE"OLBVGTSFDIUFVOEPEFS;VTUJNNVOHTFSGPSEFS-
se oder der europäischen Schuldenkrise) und vielfältigen an-
nisse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Ziel-
deren allgemeinen Rahmenbedingungen ab. Sollten sich diese
fonds nicht oder erst nach Ablauf bestimmter Fristen erworben
schlechter entwickeln als angenommen, kann dies die Entwick-
werden können. Wird die für einen Ankauf bzw. eine Übernah-
lung von MAP GREEN erheblich beeinflussen. Die Auszahlun-
me eines Anteils an einem Zielfonds erforderliche Zustimmung
gen an die Anleger können ganz oder teilweise ausfallen.
verweigert, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit
entsprechenden Kosten führen. Solche Kosten könnten die Li-
11.2 Genehmigungen
quidität und die Ergebnisse von MAP GREEN belasten. Darüber
Soweit eine Zielgesellschaft zur Aufnahme oder zur Aufrecht-
hinaus können bei einem Erwerb am Zweitmarkt Mängel (ein-
erhaltung seines Geschäftsbetriebes oder zur Errichtung seines
schließlich Rechtsmängel) auftreten und daraus resultierende
Anlageobjektes behördlicher Genehmigungen (z.B. einer Bau-
Schadenersatzansprüche wirtschaftlich nicht durchsetzbar sein.
genehmigung, einer immissionsrechtlichen Genehmigung, ei-
Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Güte des Anteils
ner Betriebserlaubnis etc.) bedarf, kann sich die Nichterteilung
wird von den Verkäufern im Zweitmarkt regelmäßig nicht über-
oder der Entzug solcher Genehmigungen nachteilig auf die
nommen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
wirtschaftlichen Ergebnisse des Zielfonds auswirken, was sich
Beteiligungsgesellschaft bei einer am Zweitmarkt erworbenen
negativ auf das Ergebnis von MAP GREEN auswirken kann.
Beteiligung die volle Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB trägt, ob-
Die Auszahlungen an die Anleger können ganz oder teilweise
wohl sie nicht alle Auszahlungen erhalten hat. Dies könnte die
ausfallen.
Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Auszahlungen an die Anleger können geringer ausfallen.
11.3 Umweltrisiken
Bei Zielfonds, die z. B. in Immobilien investieren, ist nicht aus-
11. Ergebnisprognosen und Risiken der Zielfonds
geschlossen, dass diese kontaminierte Grundstücke erwerben.
Die Ergebnisprognosen der Zielfonds basieren auf Annahmen
Weitere Umweltrisiken - gleich welcher Art - können auch bei
künftiger Aufwendungen und Erträge. Die tatsächlichen Werte
allen anderen Zielfonds nicht ausgeschlossen werden. In der
können von den prognostizierten Werten abweichen. Abwei-
Regel werden sich daraus ergebende Lasten von dem betref-
chungen der tatsächlichen von den prognostizierten Werten ver-
fenden Zielfonds getragen, was sich negativ auf dessen wirt-
ändern die wirtschaftliche Entwicklung des Zielfonds und damit
schaftliche Ergebnisse auswirken und in der Folge auch die
letztlich von MAP GREEN. Auf Ebene der einzelnen Zielfonds
Entwicklung des MAP GREEN negativ beeinflussen kann. Die
besteht das Risiko, dass geplante Ergebnisse nicht erreicht wer-
Auszahlungen an die Anleger können ganz oder teilweise aus-
den können. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Zielfonds
fallen.
ist von unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig. Neben den
Fähigkeiten und Entscheidungen von dessen Management, der
11.4 Auslandsrisiken
Höhe von Zinsaufwendungen bei Fremdfinanzierungen, Wäh-
Die Zielgesellschaften, in die MAP GREEN investiert, werden
rungsentwicklungen und laufende Kosten hat die Einnahmeseite
voraussichtlich auch mit ausländischen Partnern zusammen-
der Zielfonds das höchste Risiko. Eine negative Entwicklung der
arbeiten und in ausländische Unternehmungen sowie Rechte
Zielfonds führt zu verminderten Auszahlungen an die Gesell-
investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die
schafter.
Zielgesellschaften der Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest.
Bei Investitionen im Ausland sind die Anleger indirekt den
MAP GREEN
15
rechtlichen und politischen Risiken des ausländischen Staa-
Verringerungen der Margen aus dem Leasinggeschäft führen.
tes der Zielfondsbeteiligung ausgesetzt. Es können Ereignisse
Dies kann zu einer negativen Entwicklung der Zielfonds führen.
außerhalb des Einflussbereichs der Zielgesellschaften und der
Darüber hinaus besteht ein Ausfallrisiko der Leasingnehmer,
Beteiligungsgesellschaft, wie z.B. Streiks, politische Unruhen,
wenn sich die Bonität verschlechtert. Es besteht ein Risiko aus
rechtswidrige Handlungen, Handelsembargos oder Einschrän-
der Forfaitierung (Verkauf von Leasingforderungen) von Lea-
kungen und Verhinderung des Kapitaltransfers, eintreten.
singverträgen, wenn sich die Forfaitierungskonditionen verändern. Aus diesen Risiken können sich geringere Erträge oder gar
Auch die zugrunde liegenden Verträge unterliegen vielfach
Verluste für die Beteiligungsgesellschaft ergeben und somit zu
ausländischem Recht, sodass ggf. ausländische Gerichte für
einer geringeren Auszahlung an die Anleger führen.
Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Insoweit besteht das Risiko, dass die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert wird und
11.7 Spezielle Risiken bei Immobilienfonds (sog. „Green-
höhere Rechtsverfolgungskosten entstehen. Es können auch
Building-Fonds“)
steuerliche Besonderheiten bestehen, die sich aus dem auslän-
Bei der Investition in sog. „Green-Building-Fonds“ besteht das
EJTDIFO3FDIUVOEPEFS%PQQFMCFTUFVFSVOHTBCLPNNFOFSHF-
Risiko der Entwicklung der Mieterträge. Eine Veränderung
ben. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass Beschränkungen im
der Standortqualität der Immobilien, eine sich insgesamt wirt-
internationalen Kapitalverkehr dazu führen, dass Erlöse nicht
schaftlich verschlechternde Situation oder negative Entwick-
ohne Weiteres in das Inland transferiert können. Die Realisie-
lungen im Mietmarkt können Mietausfälle, Flächenleerstand
rung der vorstehenden Umstände könnte sich nachteilig auf die
oder schlechtere Mietvertragskonditionen zur Folge haben,
Entwicklung eines Zielfonds und in der Folge auch der Beteili-
die sich auch negativ auf den Wert der Immobilie und einen
gungsgesellschaft auswirken. Die Auszahlungen an die Anleger
späteren Veräußerungserlös auswirken können. Bei Insolvenz
können geringer ausfallen.
oder nicht vertragstreuem Verhalten eines Mieters und im Zuge
von Anschlussvermietungen ist zu berücksichtigen, dass unter
11.5 Wechselkursrisiken
Umständen geplante Mieteinnahmen ausfallen oder geringere
Sollte MAP GREEN nicht nur in Euro, sondern auch in Fremd-
als die kalkulierten Mieteinnahmen akzeptiert werden müssen
währungen investieren bzw. sich beteiligen, so besteht das Risi-
und im Zuge der Neuvermietung weitere Kosten (Umbaukosten,
ko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert, wenn
Modernisierungsaufwand, Maklerkosten) entstehen können. In-
Rückflüsse aus einer Investition zu ungünstigeren Wechselkur-
standhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen sowie Altlasten
sen erfolgen, als sie bei den jeweiligen Investitionen vorlagen.
und versteckte Baumängel der Objekte, die erst nach Ablauf der
Ferner können Veränderungen der Wechselkurse Einfluss auf
Gewährleistungsfristen auftreten, können ebenfalls nicht ausge-
die wirtschaftlichen Ergebnisse der einzelnen Zielfonds haben,
schlossen werden. Eine unsachgemäße Bauausführung kann, so-
bei denen keine vollständige Währungskongruenz – unter-
fern die gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsfrist abge-
schiedliche Währungen innerhalb eines Zielfonds – zwischen
laufen oder etwaige Mangelansprüche nicht durchgesetzt werden
Einnahmen- und Ausgabenseite gegeben ist. Dies könnte die
können, zu nicht kalkulierten Instandsetzung- und Instandhal-
Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Aus-
tungsaufwendungen der Zielgesellschaft führen. Hieraus können
zahlungen an die Anleger können geringer ausfallen.
sich geringere Ausschüttungen als die geplanten für den MAP
GREEN ergeben. Die Auszahlungen an die Anleger können ge-
11.6 Spezielle Risiken bei Leasingfonds
ringer ausfallen.
Bei einem Leasingfonds (z.B. in Form des Immobilienleasings,
sog. „Green-Building“) ergeben sich aus der allgemeinen wirt-
11.8 Spezielle Risiken bei erneuerbarer Energie-/
schaftlichen Entwicklung sowie insbesondere aus der künftigen
Umweltfonds
Entwicklung des Leasinggeschäftes spezifische Risiken. Negative
Die Beteiligungsgesellschaft plant, sich an Zielgesellschaften zu
Entwicklungen des Leasingmarktes, wie z. B. Veränderungen der
beteiligen, die im Rahmen des EEG Strom produzieren. Auch
Marktlage sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen, können zu
die direkte Investition in Eigenprojekte in Form von Private
16
Wesentliche Risiken der Beteiligung
Placements ist möglich. Die Entwicklung des Marktes in der
schaftsanteile, sind nicht genau vorherzusagen und unterliegen
geplanten Fondslaufzeit für erneuerbare Energien ist nicht vor-
daher einem Eintrittsrisiko. Dies kann sich negativ auf die Ver-
hersehbar. Sollten sich die Marktbedingungen (einschließlich
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaft auswir-
auch der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen)
ken, was zu geringeren Ausschüttungen an MAP GREEN und
schlechter entwickeln als angenommen (z. B. Wegfall oder Kür-
damit die Anleger führen kann.
zung der Einspeisevergütungen, Deflation usw.), kann dies zu
einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger führen.
Weitere Risiken resultieren aus der Erzeugung von Agrarpro-
Für Solarfonds ist zu beachten, dass in der Europäischen Uni-
dukten, da diese einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussfakto-
on Strom aus Solarkraftwerken mit einer Einspeisevergütung
ren unterliegen. Negative klimatische Bedingungen (z. B. Dür-
gefördert wird. In Deutschland ist diese im Erneuerbare-Ener-
reperioden, Überschwemmungen), biologische Risiken (z.B.
gien-Gesetz (EEG) geregelt. Es besteht das Risiko, dass Geset-
Krankheiten, Seuchen, Schädlingsbefall) oder andere unvor-
zesänderungen die Einspeisevergütung für elektrische Energi-
hersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben,
en aus Solarkraftwerken bzw. Photovoltaikanlagen verringern
Vulkanausbrüche, Flutkatastrophen) und sonstige Katastrophen
oder gänzlich einstellen. Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung
(z.B. Brände, Atomunfälle) können die landwirtschaftlichen Flä-
werden auf politischer Ebene Pläne zur Verringerung der Ein-
chen und Viehbestände stark beschädigen, verringern oder ver-
speisevergütung diskutiert. Eine solche Entwicklung hätte zur
nichten und dadurch den Wert der Farmen erheblich mindern.
Folge, dass diese Art der Energieerzeugung wirtschaftlich unat-
Sinkende Preise für Agrarprodukte, Kostensteigerungen oder
traktiv wird. Insgesamt ist dann nicht ausgeschlossen, dass das
sonstige wirtschaftliche Belastungen sowie regulatorische Ände-
wirtschaftliche Ergebnis der Zielgesellschaft negativ beeinflusst
rungen, welche Einfluss auf die Nutzbarkeit der landwirtschaft-
wird und Verringerungen von geplanten Ausschüttungen an
lichen Flächen oder den Im- und Export von Agrarprodukten
den MAP GREEN und damit auch an die Anleger möglich sind.
haben, können ebenfalls negativ das wirtschaftliche Ergebnis der
Zielfonds beeinflussen und damit zu geringeren Ausschüttungen
Es besteht zudem das Risiko, dass von den Zielgesellschaften
an MAP GREEN führen. Die Auszahlungen an die Anleger kön-
betriebene Investitionsobjekte aus technischen Gründen die
nen geringer ausfallen.
geplante Lebensdauer nicht erreichen, die Investitionsobjekte
nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, durch ver-
12. Steuerliche Risiken
schiedene Umwelteinflüsse die kalkulierten Ergebnisse nicht
Das steuerliche Konzept von MAP GREEN ist auf der Grund-
FS[JFMFOPEFS4DIBEFOTFSFJHOJTTFVOEPEFS4UÚSVOHFO[V"VT-
lage der derzeit bekannten Rechtslage entwickelt worden (vgl.
fallzeiten führen. Diese Risiken können das wirtschaftliche
Einzelheiten zu den steuerlichen Grundlagen s. Kapitel 11 „Steu-
Ergebnis der Zielfonds negativ beeinflussen und damit zu ge-
erliche Grundlagen“, Seite 84). Es kann nicht ausgeschlossen
ringeren Ausschüttungen an MAP GREEN führen. Die Aus-
werden, dass sich hierfür relevante Steuergesetze, die Auffassung
zahlungen an die Anleger können geringer ausfallen.
der Finanzverwaltung oder die Rechtsprechung der deutschen
Finanzgerichte ändern und sich aufgrund dessen höhere Steuer-
11.9 Spezielle Risiken bei Agrarfonds
CFMBTUVOHFOGàSEJF;JFMGPOETVOEPEFS#FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBę
Die Wirtschaftlichkeit der Investition in Agrarfonds, z. B. in
ergeben. Es ist auch nicht auszuschließen, dass von den erklärten
Milchfarm-Gesellschaften oder sonstige landwirtschaftliche
steuerlichen Ergebnissen im Rahmen der Veranlagung oder Be-
Betriebe, hängt wesentlich von der Entwicklung des Agrar-
triebsprüfung abgewichen wird. Es besteht das Risiko, dass der
marktes ab. Die Erlöse aus den Agrarprodukten oder den Far-
Anleger Steuernachzahlungen leisten muss, ohne dass ihm zu-
men könnten zu hoch, die Kosten der Bewirtschaftung der zu
gleich Auszahlungen zugewiesen werden. In diesem Fall müsste
erwerbenden Flächen könnten zu niedrig angesetzt worden
der Anleger Steuerzahlungen aus seinem sonstigen Vermögen
sein. Die Entwicklung der Preise, z. B. für Agrarprodukte,
zahlen. Sofern es aufgrund festgestellter steuerlicher Ergebnisse
Milch, Kühe, Schafe sowie auch die Entwicklung von Landprei-
bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen kommt, sind ab dem
sen und der ggf. von den Zielfonds zu erwerbenden Genossen-
16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht,
MAP GREEN
17
für jeden angefangenen Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die
12.2 Umsatzsteuer
Finanzverwaltung zu entrichten. Die individuelle Situation des
Die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG ist mangels
Anlegers kann sich von den steuerlichen Folgen, wie sie im Nach-
Unternehmereigenschaft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
folgenden beschrieben werden, unterscheiden. Der Anleger hat
Es besteht das Risiko, dass gegenüber MAP GREEN umsatz-
insbesondere zu prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen sich
steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, die im Rahmen
aus der Beteiligung am Beteiligungsangebot MAP GREEN, ins-
der Kalkulation als umsatzsteuerfrei beurteilt wurden. In Höhe
besondere aus den Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft,
der in Rechnung gestellten, nicht als Vorsteuer abzugsfähigen
auf seine persönlichen Steuerverhältnisse ergeben. Sofern der
Umsatzsteuer würde die Kostenbelastung steigen und sich die
Anleger nicht über die notwendigen steuerrechtlichen Kenntnis-
Liquidität entsprechend verringern. Die Auszahlungen an die
se verfügt, um diese Auswirkungen selbst zu prüfen, ist dies mit
Anleger können geringer ausfallen.
einem Steuerberater oder einer sonstigen zur geschäftsmäßigen
Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person zu erörtern.
12.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sollte ein Anleger nicht direkt im Handelsregister als Kom-
12.1 Einkommensteuer
manditist eingetragen, sondern ausschließlich mittelbar über
Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung am Beteiligungsange-
die Treuhandgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft betei-
bot MAP GREEN gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Ge-
ligt sein und verschenkt oder vererbt er die Beteiligung, wird
werbebetrieb (vgl. Einzelheiten zu den steuerlichen Grundlagen
kein nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen
s. Kapitel 11 „Steuerliche Grundlagen“, Seite 84.)
verschenkt oder vererbt. Dies führt zu einer höheren Erbschaftbzw. Schenkungsteuer. Dies sollte im Einzelfall mit einem Steu-
12.1.1 Gewinnerzielungsabsicht
erberater erörtert werden, da dies noch nicht abschließend
Bei einer individuell hohen Fremdfinanzierung der Beteiligung
höchstrichterlich geklärt wurde.
besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene des Investors ablehnt. Dies hätte zur
12.4 Vermögensteuer
Folge, dass die aus der Beteiligung zuzurechnenden Einkünfte
Es besteht das Risiko, dass eine Neuregelung des Vermögen-
(sowohl Gewinn- als auch Verlustanteile) und damit auch die Fi-
steuergesetzes erfolgt und eine Erhebung der Vermögensteuer
nanzierungskosten einkommensteuerrechtlich nicht zu berück-
in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Anleger müssen
sichtigen wären. Steuernachzahlungen für den Anleger würden
die Vermögensteuer aus der eigenen Liquidität zahlen.
sich ergeben.
13. Begründung zusätzlicher ausländischer Steuerpflichten
12.1.2 Gewerblicher Grundstückshandel
Durch ihre Beteiligung an MAP GREEN können Anleger in
Bei der Veräußerung einer Beteiligung an einem Immobilien-
anderen Ländern zur Abgabe einer Steuererklärung verpflich-
fonds oder der Veräußerung einer Immobilie eines Zielfonds
tet sein. Dadurch können weitere Kosten auf Ebene des An-
kann unter bestimmten Voraussetzungen aus steuerlicher Sicht
legers anfallen. Aufgrund des Blind-Pool-Konzeptes stehen
ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden.
diese Länder derzeit nicht fest. Der Anleger hat nach Beitritt
Auf Ebene der Anleger kann eine abschließende Beurteilung,
zu MAP GREEN keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger
ob die Voraussetzungen für die Vermeidung eines gewerblichen
ausländischer Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflus-
Grundstückshandels eingehalten werden, nicht vorgenommen
sen. Insbesondere wenn der Anleger bereits über ausländische
werden. Das Risiko der Qualifizierung als gewerblicher Grund-
Einkünfte des oder der gleichen Länder verfügt, kann dieses
stückshändler mit deutlichen steuerlichen Nachteilen besteht
deutliche negative Folgen für den Anleger haben.
insbesondere bei denjenigen Anlegern, die neben dieser Beteiligung in weitere Immobilienfonds oder Grundstücke investieren
14. Sozialversicherungsrechtliche Risiken
oder investiert haben. Dies sollte im Einzelfall mit einem Steuer-
Die persönlichen Verhältnisse der Anleger können vielfältig
berater erörtert werden.
voneinander abweichen. Aus Sicht der Beteiligungsgesellschaft
18
Wesentliche Risiken der Beteiligung
können damit insbesondere zu den sozialversicherungsrecht-
Risiko, dass die angestrebten Zielinvestments nicht realisiert
lichen Auswirkungen für den einzelnen Anleger, die sich aus
XFSEFO LÚOOFO PEFS EJF QSPHOPTUJ[JFSUFO "VTTDIàUUVOHFO
der Eingehung dieses Beteiligungsangebotes ergeben, keine
Rückflüsse nicht erzielt werden. Es können zudem Zielfonds
konkreten Aussagen getätigt werden. Generell ist darauf hin-
erworben werden, deren Investitionsobjekte oder deren Anbie-
zuweisen, dass beim Bezug von Sozialversicherungsrenten und
ter von den Anlegern nicht gewollt oder gewünscht waren. Dies
möglichen anderen Versorgungsrenten bestimmte Hinzuver-
könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen
dienstgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Auf diesen
und sich nachteilig auf die vom Anleger erzielbare Rentabilität
Hinzuverdienst wird auch das steuerpflichtige Einkommen
auswirken bis hin zum Totalverlust des gesamten Zeichnungs-
aus einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft wie dem MAP
betrages (einschl. Agio) des Anlegers.
GREEN angerechnet. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Einkünfte aus dieser Beteiligungsgesell-
2. Risikokonzentration
schaft die Hinzuverdienstgrenzen des Anlegers überschritten
Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass sich zu-
werden und dies zu einer Kürzung der sozialversicherungs-
künftig einzelne prognosegefährdende Risiken so schlecht
rechtlichen oder anderen Versorgungszahlungen führt. Dies
entwickeln, dass sich aus einem prognosegefährdenden Risiko
gilt entsprechend bei der Inanspruchnahme sonstiger Sozial-
für einen Zielfonds, in den investiert wird, ein anlagegefähr-
leistungen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
dendes Risiko entwickelt. Gleiches gilt bei gleichzeitiger Rea-
die Einkünfte aus diesem Beteiligungsangebot auf die indivi-
lisierung mehrerer prognosegefährdender Risiken. Dies kann
duellen Beiträge des Anlegers zur gesetzlichen Kranken- und
zur Überschuldung bzw. Insolvenz eines Zielfonds, in den die
Pflegeversicherung auswirken. Der Anleger hat daher zu prü-
Beteiligungsgesellschaft investiert ist, führen, mit der Folge des
fen, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sich
teilweisen oder vollständigen Verlustes des vom Anleger geleis-
aus der Beteiligung am Beteiligungsangebot MAP GREEN,
teten Zeichnungsbetrages einschließlich des Agios.
insbesondere aus den Ausschüttungen für ihn ergeben. Sofern
der Anleger nicht über die notwendigen (sozialversicherungs)
3. Rechtliche Risiken
rechtlichen Kenntnisse verfügt, um diese Auswirkungen selbst
Dieses Risiko bezieht sich auf alle für die Beteiligung relevanten
zu prüfen, ist dies mit einem Rentenberater oder einer sonsti-
rechtlichen Aspekte. Gesetzesänderungen sowie Änderungen
gen fachkundigen Person zu erörtern.
der Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen können für die Beteiligungsgesellschaft und die Anleger negative
"VTXJSLVOHFO SFDIUMJDIFS VOEPEFS TUFVFSMJDIFS "SU IBCFO
II. ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN
und damit die planmäßigen Erträge der Anleger nachteilig beeinflussen, bis hin zum Risiko des Totalverlustes des gesamten
1. Blind-Pool-Risiken
Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in
welche Zielfonds MAP GREEN konkret investieren wird. Auch
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die
bei Beitritt des Anlegers wird je nach Zeitpunkt von dessen
Rechtsprechung während der Laufzeit des Beteiligungsange-
Beitritt entweder noch kein Anteil an einem Zielfonds erwor-
botes ändert und eine bisher ständige Rechtsprechungspraxis
ben sein oder jedenfalls die endgültige Zusammensetzung des
aufgehoben wird. Dies kann dazu führen, dass einzelne oder
Investitionsportfolios noch nicht feststehen. Der Anleger hat
mehrere vertraglich vereinbarte Regelungen von Gerichten als
keinen Überblick über die Art und den Umfang der Beteiligun-
nicht oder nicht mehr in vollem Umfang wirksam angesehen
gen an den Zielfonds. Mögliche Risiken, insbesondere auch der
werden. Diese Entwicklungen können sich nachteilig auf die
Rahmenbedingungen auf Ebene der Zielfondsbeteiligungen,
vom Anleger erzielbare Rentabilität auswirken, bis hin zum
können nur exemplarisch und damit keineswegs vollständig
Totalverlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio)
dargestellt werden. Risiken von Beteiligungen in ausländische
des Anlegers.
Zielfonds sind nicht abschließend darstellbar. Es besteht das
MAP GREEN
19
3.1 Regulierung
durch Kapitalerhöhung ein Kommanditkapital in Höhe von ca.
Zur Verbesserung des Anlegerschutzes hat der deutsche Ge-
€ 10.000.000 zzgl. Agio (zzgl. einer etwaigen Erhöhungsreserve
setzgeber u.a. mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzan-
von € 8.000.000) zu platzieren. Sollte nach Ablauf des endgül-
lagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ein Gesetz erlas-
tigen Platzierungszeitraums das geplante Kommanditkapital
sen, wonach geschlossene Fonds, die eine Anlageverwaltung
noch nicht eingeworben sein, kann die Komplementärin die
betreiben, ab dem 1. Juni 2012 zur Ausübung ihrer Geschäfts-
Beteiligungsgesellschaft auch mit einem geringeren als dem an-
aktivitäten einer rechtlichen Genehmigung (Erlaubnis) nach
gestrebten Kommanditkapital von € 10.000.000 schließen. Dies
dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Bei der Auslegung
LÚOOUF [V FJOFS 7FSTDIMFDIUFSVOH EFS *OWFTUJUJPOTRVPUF VOE
dieses Gesetzes besteht in den beteiligten Fachkreisen noch
oder der Erträge führen. Auf Ebene der Zielfonds besteht das
keine endgültige Klarheit darüber, ob Zweitmarkt und Portfo-
Risiko der Rückabwicklung. Dabei können je nach vertragli-
liofonds (wie der MAP GREEN) generell ab dem 1. Juni 2012
cher Regelung in den Zielgesellschaften die erbrachten Pflicht-
einer staatlichen Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen, da das
einlagen der Beteiligungsgesellschaft in der entsprechenden
Gesetz weitgehende gesetzliche Ausnahmetatbestände vorsieht.
Zielgesellschaft nur abzüglich anteiliger gemäß Investitions-
Ebenfalls unklar ist, ob der Gesetzgeber oder die Bundesanstalt
und Finanzierungsplan verwendeter Mittel sowie der Zielge-
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf dem Wege einer
sellschaften entstandenen Kosten zurückerstattet werden. Dies
Rechtsverordnung noch weitergehende Übergangsvorschrif-
kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des in den
ten schaffen wird. Auf europäischer Ebene ist am 21. Juli 2011
betreffenden Zielfonds investierten Kapitals führen und somit
die sogenannte AIFM-Richtlinie in Kraft getreten, die in den
die wirtschaftliche Entwicklung und die geplante Risikostreu-
nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden
ung der Beteiligungsgesellschaft negativ beeinflussen. Sollten
muss. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht ausge-
mehrere Zielfonds rückabgewickelt werden, ist nicht auszu-
schlossen.
schließen, dass MAP GREEN und mittelbar der einzelne Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (einschl. Agio)
Infolge der Umsetzung dieser regulatorischer Vorgaben besteht
erleiden.
das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft stärker reguliert, eingeschränkt oder einer Genehmigung
5. Wertentwicklung
(Erlaubnis) nach dem KWG bedarf. Sollte die Beteiligungsge-
Die Wertentwicklung von MAP GREEN hängt im Wesentlichen
sellschaft ab dem 1. Juni 2012 unter den Anwendungsbereich
von der Wertentwicklung der zu erwerbenden Anteile an den
der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach KWG fallen oder
Zielfonds der unterschiedlichen Asset-Klassen ab. Zum Zeit-
sich aus den sonstigen gesetzgeberischen Vorgaben ein wei-
punkt der Prospektaufstellung stehen die Zielgesellschaften der
tergehender Verwaltungsaufwand ergeben, könnte dies für die
Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest. Die Wertentwicklung
Beteiligungsgesellschaft zu einem erhöhten Aufwand und für
der Zielfonds hängt von der Entwicklung zahlreicher Umstän-
die Anleger zu niedrigeren Ausschüttungen führen. Wird die
de und Bedingungen ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
etwaig nach § 32 KWG zu beantragende Erlaubnis der Multi
dass sich einzelne oder alle Zielfonds schlechter entwickeln als
Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG bzw. ihrer persönlich
bei Gestaltung dieses Beteiligungsangebotes angenommen. Zur
haftenden Gesellschafterin nicht erteilt oder aufgehoben, kann
Wertentwicklung der Zielfonds wurden vielfältige Annahmen
dies dazu führen, dass die Beteiligungsgesellschaft vor dem
getroffen, die auf Erfahrungswerten über die Rendite einzelner
Ende der geplanten Laufzeit liquidiert werden muss, was im
Asset-Klassen sowie auf vorliegenden Prognoserechnungen
schlimmsten Fall den Totalverlust der Beteiligung (einschließ-
angebotener geschlossener Fonds beruhen. Es kann nicht vor-
lich Agio) zur Folge haben kann.
hergesagt werden, ob die insoweit gemachten Annahmen sich
tatsächlich realisieren lassen. Auch ist nicht vorhersehbar, ob die
4. Rückabwicklung
künftigen Investitionen, die heute noch nicht feststehen und zum
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Fondsvolumen der Be-
größten Teil nicht mit den in die Annahmen für dieses Beteili-
teiligungsgesellschaft nicht eingeworben wird. Es ist geplant,
gungsangebot eingeflossenen Angeboten übereinstimmen, ver-
20
Wesentliche Risiken der Beteiligung
gleichbare Ergebnisse erzielen werden. Die tatsächlichen Inves-
7. Auflösung und Liquidation
titionen in Zielfonds können sich deutlich schlechter entwickeln
Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auf-
als geplant. Bei einer ungünstigen Entwicklung könnte dies zu
lösung bzw. Liquidation der Beteiligungsgesellschaft ist nach
geringeren oder, im ungünstigsten Fall, zu einem Gesamtausfall
den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erstmals mit Wir-
der Erträge aus den Zielfonds und einem teilweisen oder voll-
kung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 möglich. Ferner ist
ständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Es besteht das
die Gesellschaft auch dann mit Zustimmung der Gesellschaf-
Risiko einer Fehlinvestition. Die Anlaufkosten können verloren
terversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Ge-
sein. Es kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages
sellschaft eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in
(einschl. Agio) des Anlegers führen.
seiner jeweils gültigen Fassung) besteht und diese Erlaubnis der
persönlich haftenden Gesellschafterin endgültig versagt wird.
6. Kündigung
Eines solchen Auflösungsbeschlusses bedarf es nicht, wenn eine
Die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG wird auf un-
solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33 KWG (in seiner jeweils
bestimmte Zeit errichtet. Der Anleger kann seine Beteiligung
gültigen Fassung) bestandskräftig erlischt oder aufgehoben
an MAP GREEN, soweit er unmittelbar an der Beteiligungsge-
wird. In diesem Fall wirkt die vollziehbare Abwicklungsanord-
sellschaft beteiligt ist, ordentlich erstmals zum 31. Dezember
nung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie
2023 kündigen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Anleger
ein Auflösungsbeschluss.
mittelbar über die Treuhänderin an der Beteiligungsgesellschaft
beteiligt ist, für die Kündigung des Treuhand- und Verwaltungs-
Die der Auflösung folgende Liquidation selbst kann sich über
vertrages. Kann der Anleger vorher seine Beteiligung nicht
einen längeren Zeitraum hinziehen, wobei der Anleger bis zu
veräußern, scheidet er nicht aus anderem Grund als einer Kün-
deren Abschluss an der jeweils betroffenen Zielgesellschaft mit-
digung aus der Beteiligungsgesellschaft oder dem Treuhandver-
telbar beteiligt bliebe. Im Rahmen der Liquidation sind etwaige
hältnis aus, und ist ihm eine Kündigung aus sachlichem Grund
noch gehaltene Anteile an Zielfonds ggf. bestmöglich zu ver-
nicht möglich, ist der Anleger also entsprechend lange an seine
äußern, wobei unter Umständen Preisabschläge hinzunehmen
Beteiligung gebunden.
sind. Sollte eine Veräußerung nicht möglich sein, so verzögert
sich die Liquidation. Es besteht das Risiko, dass die Auszahlun-
Für den kündigenden Anleger besteht außerdem das Risiko,
gen an die Anleger verspätet oder gar nicht erfolgen, bis hin zum
dass sein Abfindungsanspruch unter dem von ihm übernomme-
Totalverlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio)
nen Zeichnungsbetrag (einschl. Agio) liegt. Kündigt eine Viel-
des Anlegers.
zahl von Anlegern ihre Beteiligung, kann dies darüber hinaus
die Vermögens- und Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft
8. Fungibilität und Handelbarkeit
beeinträchtigen, wodurch sich Nachteile für die verbleibenden
Die Beteiligung an MAP GREEN ist als langfristige Kapital-
Anleger ergeben können. Für die auf Basis einer Kündigung
anlage konzipiert. Die Übertragung einer Beteiligung an MAP
ausscheidenden Anleger besteht das Risiko, dass der Beteili-
GREEN ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Ka-
gungsgesellschaft keine ausreichende Liquidität für die Zahlung
lenderjahres nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages
der Abfindungen zur Verfügung steht und solche Zahlungen
und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages im Ganzen mög-
nur zeitlich verzögert erfolgen können. Die Beteiligungsgesell-
lich. Die Übertragung bedarf sowohl bei einer direkt gehaltenen
schaft ist berechtigt, Zahlungstermine auf Abfindung auszuset-
Beteiligung als auch bei einer mittelbar über die Treuhänderin
zen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Beteiligungs-
gehaltenen Beteiligung grundsätzlich der Zustimmung der
gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Somit besteht das
Komplementärin, die ihre Zustimmung aus sachlichen Grün-
Risiko, dass die Auszahlungen an die Anleger verspätet oder gar
den verweigern kann. Bei (i) einer entgeltlichen oder unent-
nicht erfolgen, bis hin zum Verlust des gesamten Zeichnungsbe-
geltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch einen
trages (einschl. Agio) des Anlegers.
Kommanditisten auf seinen Ehegatten oder einen mit ihm in
gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungsabtretung
MAP GREEN
21
oder Verpfändung eines Kommanditanteils, die ausschließlich
Anleger nicht begrenzt. I. d. R. werden auch bei den Zielfonds
im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Pflichteinlage
entsprechende Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskont-
steht, ist die Zustimmung von der Komplementärin zu erteilen,
rollverträge abgeschlossen, die sich ebenfalls in der oben be-
soweit der zugrunde liegende abgeschlossene Vertrag vorgelegt
schriebenen Weise auf die Prüfung bestimmter formaler Vo-
und gegenüber der Komplementärin alle Angaben gemacht und
raussetzungen beschränken. Insofern bestehen auf Ebene der
Unterlagen übergeben werden, die zur Erfüllung der die Kom-
Zielfonds die vorgenannten Risiken entsprechend. Es verbleibt
QMFNFOUÊSJOVOEPEFSEJF5SFVIÊOEFSJOUSFČFOEFO*EFOUJĕ[JF-
das Risiko, dass das Emissionskapital ganz oder teilweise nicht
rungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz er-
bestimmungsgemäß verwendet wird. Es kann zu einem Verlust
forderlich sind und soweit der Erteilung der Zustimmung nicht
des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Entsprechendes gilt
führen.
auch bei der Übertragung einer mittelbar über die Treuhänderin
gehaltenen Beteiligung.
10. Vertragspartner
MAP GREEN wie auch die Zielfonds tragen das Risiko, dass
Es ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit Anteilen an
ihre Vertragspartner ihre übernommenen finanziellen und
geschlossenen Fonds kein gesetzlich geregelter Markt besteht. Es
sonstigen Verpflichtungen nicht erfüllen. Sollten Vertragspart-
besteht das Risiko, dass sich bei einem beabsichtigten Verkauf
ner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, nicht nach-
kein Käufer findet oder dass die Beteiligung nur mit erheblichen
kommen können oder ausfallen, könnte sich dies negativ auf
Abschlägen veräußert werden kann. Schließlich gilt auch für die
die Zielfonds, die Beteiligungsgesellschaft wie auch auf das Er-
Veräußerung von Anteilen an Zielfonds, in die die Beteiligungs-
gebnis der Beteiligung für den Anleger bis hin zum Verlust des
gesellschaft investiert hat, dass der erzielbare Veräußerungser-
gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) auswirken.
lös abhängig von der Nachfrage nach solchen Anteilen ist. Dies
kann dazu führen, dass der Veräußerungserlös geringer als die
11. Fremdfinanzierung durch Zielfonds
Anschaffungskosten ist. Dieser Liquiditätsverlust beeinflusst die
Die Zielfonds, in die MAP GREEN plant zu investieren, werden
Auszahlungen an die Anleger negativ und kann bis zum Total-
teilweise ihre Investition nur zum Teil durch Eigenkapital fi-
verlust der Zeichnungssumme (einschl. Agio) führen.
nanzieren, im Übrigen durch die Aufnahme von Fremdmitteln
bestreiten. Insoweit kann eine Veränderung des Zinsniveaus
9. Formale Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle
negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Ziel-
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der W & P Treuhand
fonds haben. Ferner muss der jeweilige Zielfonds in der Lage
GmbH Steuerberatungsgesellschaft einen Vertrag über die
sein, im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung zu leisten-
formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissi-
de Zinsen und Tilgungen vertragsgemäß zu erbringen. Sollte
onskapitals geschlossen. Eine Kontrolle hinsichtlich des wirt-
dies dem Zielfonds nicht möglich sein, könnte die finanzieren-
schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Konzepts des in die-
de Bank von ihr üblicherweise zustehenden Verwertungsrech-
sem Verkaufsprospekt dargestellten Beteiligungsangebotes, der
ten Gebrauch machen und die Zwangsversteigerung der Objek-
Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen oder Vertrags-
te des Zielfonds betreiben. Insoweit wäre auch ein Totalverlust
partnern oder der Werthaltigkeit von Garantien, der Rechts-
des in den Zielfonds investierten Kapitals nicht ausgeschlos-
wirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen, der von
sen. Sollte nach üblichen Zinsbindungsperioden die darauf
Dritten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft erbrachten Leis-
folgende Anschlussfinanzierung nur zu deutlich schlechteren
tungen oder der Werthaltigkeit oder Ertragsfähigkeit der anzu-
Konditionen erfolgen können als in den jeweiligen Prognosen
kaufenden Anteile an Zielfonds findet im Rahmen des Mittel-
des Zielfonds kalkuliert, könnte sich hieraus ebenfalls eine Ver-
freigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages nicht statt.
schlechterung der prognostizierten Ergebnisse ergeben, was
Im Extremfall droht die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft.
auch zulasten der Beteiligungsgesellschaft gehen würde. Dies
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung
kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (ein-
an MAP GREEN werden durch diesen Vertrag damit für den
schl. Agio) des Anlegers führen.
Wesentliche Risiken der Beteiligung
22
12. Fertigstellungs- und Investitionsrisiko, Mängelrisiko der
talverlust des in einen Zielfonds investierten Kapitals kommen.
Zielfonds
Dies kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages
Im Rahmen der Investition in Zielbeteiligungen bestimmter
(einschl. Agio) des Anlegers führen.
Asset-Klassen, insbesondere bei Green-Building-Fonds, Solar-, Windenergie- und sonstiger Umweltfonds, ist nicht aus-
14. Managementrisiken
zuschließen, dass das Investitionsobjekt der Zielbeteiligung
Sowohl durch mögliche Fehlentscheidungen des Managements
zu dem Zeitpunkt, in dem die Investition in diesen erfolgt,
der Beteiligungsgesellschaft als auch der jeweiligen Zielfonds
noch nicht fertiggestellt ist. Insoweit kann es zu Verzögerun-
LBOO FT [V TJOLFOEFO &JOOBINFO VOEPEFS IÚIFSFO "VTHB-
gen kommen, die sich nachteilig auf das wirtschaftliche Er-
ben führen. Dies kann zu geringeren als den prospektierten
gebnis des Zielfonds und damit auch auf die Beteiligungsge-
Auszahlungen und ggf. auch zum Verlust des gesamten Zeich-
sellschaft auswirken könnten. Bei sonstigen Zielfonds wie z.
nungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers führen.
B. Agrarfonds, deren Investitionsobjekte zum Zeitpunkt ihrer
Platzierung noch nicht feststehen, besteht die Unsicherheit,
15. Risiko im Zusammenhang mit den gesetzlichen Wider-
ob die vorgesehenen Investitionen wie geplant vorgenommen
rufsrechten und dem Fernabsatz
werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte dies die
Es gibt bisher keine einschlägige Rechtsprechung zur Anwend-
wirtschaftlichen Ergebnisse des Zielfonds und damit auch von
barkeit und zur Umsetzung der Vorschriften über den Fern-
MAP GREEN negativ beeinflussen. Zum Zeitpunkt der Pros-
absatz bei Finanzdienstleistungen (§§ 312b ff. BGB) auf den
pektaufstellung stehen die Zielgesellschaften und die einzelnen
Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Es ist
Investitionsobjekte noch nicht fest. Kann ein Anlageobjekt
folglich nicht auszuschließen, dass bei etwaigen Rechten und
nicht übernommen werden, kann dies zur Rückabwicklung der
Ansprüchen von Anlegern Widerrufsrechte ausgeübt werden
betroffenen Zielbeteiligung und damit zu einem erheblichen
und es somit zu Liquiditätsabflüssen bei der Beteiligungsgesell-
Verlust der in diesen geleisteten Einlagen für die Beteiligungs-
schaft kommen kann. Dies kann im schlimmsten Fall auch zum
gesellschaft führen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass das
Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des
Investitionsobjekt einer Zielbeteiligung Mängel aufweist, was
Anlegers führen.
ebenfalls das wirtschaftliche Ergebnis des Zielfonds und das
Ergebnis von MAP GREEN nachteilig beeinflussen kann, bis
16. Vertrauen auf die Aussagen und Angaben Dritter
hin zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (ein-
Dem Beteiligungsangebot MAP GREEN liegen auch Angaben
schließlich Agio) des Anlegers.
und Aussagen Dritter zugrunde. Diese können von der Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG nur auf Plausibilität,
13. Versicherungen
nicht aber abschließend geprüft werden. Es kann daher nicht
Abhängig von den Asset-Klassen, in die investiert wird, schlie-
ausgeschlossen werden, dass diese Angaben und Aussagen von
ßen Zielfonds marktübliche Versicherungen mit regelmäßig
falschen Annahmen, Sachverhalten oder Daten ausgehen und
üblichem Versicherungsschutz für die Objekte, in die sie inves-
zu unzutreffenden Schlussfolgerungen kommen. Dies kann zu
tieren, ab. Der Versicherungsschutz eines Zielfonds wird vor
geringeren als den prospektierten Auszahlungen und ggf. auch
der Investition in diesen nicht überprüft. Es kann nicht ausge-
zum Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio)
schlossen werden, dass Schadensfälle auf Ebene der Zielfonds
des Anlegers führen.
nicht versichert sind oder werden können oder übliche Selbstbehalte greifen. Von einer Versicherung nicht abgedeckte Schadensfälle gehen zulasten des Zielfonds und damit schließlich
III. ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN
zulasten der Beteiligungsgesellschaft. Bezüglich aller Versicherungen besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versiche-
1. Haftung des Anlegers
rungsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder
Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommandi-
nicht vollständig nachkommen. Im Extremfall kann es zum To-
tist für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft in Höhe
MAP GREEN
23
der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.
auf Ebene der Zielfonds, soweit diese in der Rechtsform einer
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Multi Asset Portfolio Green
Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht gestaltet sind,
GmbH & Co. KG entspricht die Haftsumme 10 % der über-
in Bezug auf die von der Beteiligungsgesellschaft gehaltene
nommenen Kommanditeinlage. Diese persönliche Haftung
Einlage. Diese Haftungsrisiken können über den Totalverlust
im Außenverhältnis erlischt, sofern und soweit ein Betrag in
des Zeichnungsbetrages (einschließlich Agio) hinaus auch das
Höhe der Haftsumme geleistet worden ist. Kommt es jedoch
weitere Vermögen des Anlegers beeinträchtigen.
zu Auszahlungen (Entnahmen) an den Anleger, durch die sein
Kapitalkonto bei einer Beteiligungsgesellschaft unter den Be-
2. Rückforderbarkeit von Ausschüttungen
trag seiner Haftsumme sinkt, lebt die persönliche Haftung des
Auszahlungen an die Anleger können unter Rückzahlungsvor-
Anlegers gegenüber Dritten gemäß § 172 Abs. 4 HGB in der
behalt der Beteiligungsgesellschaft in Form eines Vorschusses
Höhe wieder auf, in der die Haftsumme nicht mehr von der
erfolgen. Erhaltene Auszahlungen können durch die Gesell-
darauf erbrachten Einlageleistung gedeckt ist. Auch nach sei-
schaft von den Anlegern zurückgefordert werden, wenn die
nem Ausscheiden haftet ein Kommanditist maximal in Höhe
Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft dies
der Haftsumme fünf weitere Jahre für solche Verbindlichkeiten
beschließt. Im schlimmsten Fall müsste ein Anleger alle von
einer Beteiligungsgesellschaft, die zum Zeitpunkt seines Aus-
ihm erhaltenen Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft an
scheidens gegenüber der Gesellschaft, aus der er ausgeschieden
diese zurückzahlen, obwohl er diese Auszahlungen bereits an-
ist, begründet waren. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaf-
derweitig verwendet hat.
tung des Kommanditisten entsteht auch bei der Liquidation der
Beteiligungsgesellschaft für alle nach der Eintragung der Liqui-
3. Persönliche Anteilsfinanzierung
dation ins Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen
Eine persönliche Anteilsfinanzierung für den Anleger ist nach
die Beteiligungsgesellschaft. Eine noch weitergehende Haftung
dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen.
in entsprechender Anwendung von §§ 30 ff. GmbHG kommt in
Anleger, die ihre Beteiligung an MAP GREEN gleichwohl
Betracht, wenn Auszahlungen an den Anleger erfolgen, obwohl
durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren
dies die Finanzlage der Beteiligungsgesellschaft nicht zulässt
wollen, sollten beachten, dass Verbindlichkeiten aus einer per-
und mittelbar das Stammkapital der Komplementärin beein-
sönlichen Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückzu-
trächtigt wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass im Falle
führen sind, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung
einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft ein Insolvenzver-
bestritten werden können. Die persönliche Anteilsfinanzierung
walter über nicht gewinngedeckte Auszahlungen hinaus alle
der Beteiligung erhöht die wirtschaftlichen Risiken des Anle-
jemals erhaltenen Auszahlungen zurückfordert. Im Fall der In-
gers. Im schlimmsten Fall müsste der Anleger seine persönliche
solvenz der Beteiligungsgesellschaft besteht das Risiko, dass der
Anteilsfinanzierung in voller Höhe nebst Zinsen zurückzahlen,
Insolvenzverwalter vorgenommene Liquiditätsausschüttungen
obwohl zuvor ein Totalverlust der Beteiligung eingetreten ist
(vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrages) auf der Grundlage des
und er keinerlei Rückflüsse aus seiner Beteiligung erhält. Dies
§ 134 InsO als unentgeltliche Leistung anficht und die Rückzah-
kann unter Umständen zur (Verbraucher-)Insolvenz des Anle-
lung dieser Ausschüttungen von den Gesellschaftern verlangt.
gers führen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die auf die Haftsumme beschränkte Kommanditistenhaftung nach deutschem
4. Ausschluss aus der Beteiligungsgesellschaft
Recht von etwaigen zuständigen ausländischen Gerichten nicht
Leistet ein Anleger den von ihm auf seine Pflichteinlage bzw.
anerkannt wird. Dies könnte zu einer erweiterten Haftung für
seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Betrag verspätet, schul-
die Anleger führen. Die vorstehend beschriebenen Haftungs-
det er der Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a.,
risiken bestehen für einen rein treugeberisch über die Treu-
bezogen auf den rückständigen Teil des Zeichnungsbetrages.
händerin beteiligten Anleger entsprechend, da dieser die Treu-
Wird die Pflichteinlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Aus-
händerin gemäß dem Treuhandvertrag insoweit freizustellen
schlussandrohung ganz oder teilweise nicht geleistet, ist die
hat. Die beschriebenen Haftungsrisiken gelten entsprechend
Treuhandgesellschaft berechtigt, den Anleger entsprechend
24
der Regelung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 3 von der
sowie über eine Inanspruchnahme aus der Nichtanerkennung
Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es dafür eines Gesell-
der beschränkten Kommanditistenhaftung im Ausland erge-
schafterbeschlusses bedarf. In diesem Fall hat der Anleger ent-
ben.
sprechend § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages die mit seinem
Ausschluss verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15 % des von ihm übernommenen
V. ABSCHLIESSENDER HINWEIS
Zeichnungsbetrages exkl. Agio zu tragen.
Für die Beurteilung der Wesentlichkeit sind als Kriterien Risikopotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit herangezogen
IV. MAXIMALES RISIKO
worden. Die von der individuellen Lebenssituation des Anlegers abhängigen Risiken sind der Anbieterin aber naturgemäß
Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesent-
nicht bekannt. Damit ist es unerlässlich, dass der Anleger vor
lichen Risiken der Vermögensanlage, die aus der Sicht des ein-
Erwerb der Beteiligung die dargestellten Risiken eingehend
zelnen Investors jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung
prüft und sich ggf. hierzu von einer fachkundigen Person (z. B.
oder Auswirkung haben können. Das den Anleger bei einem
einem Rechtanwalt, Steuerberater oder in sozialversicherungs-
Misserfolg der Vermögensanlage treffende Risiko besteht im
rechtlichen Fragen von einem Rentenberater) beraten lässt.
vollständigen Verlust des Zeichnungsbetrages zzgl. des aufge-
Nach Kenntnis der Anbieterin sind alle wesentlichen Risiken
wendeten Agios. Dies kann insbesondere dann Realität werden,
aufgeführt.
wenn starke Negativabweichungen wichtiger Einzelfaktoren
der hier im Risikokapitel aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten. Zusätzlich bleiben jedoch Zahlungsverpflichtungen des Gesellschafters bzw. Treugebers zum Ausgleich von
Kosten, die sich durch die Übertragung des Gesellschaftsanteils
ergeben. Höhere Verluste sind auch dann möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen
Ausgestaltung der Anlage z. B. Kosten im Zusammenhang mit
einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten,
Steuerberatungskosten, Steuerzahlungen bzw. Zinsen darauf
oder einer persönlichen Finanzierung anfallen. Dies gilt auch
für die Ausgleichspflicht des Gesellschafters bzw. Treugebers,
soweit die Übertragung eines unmittelbar oder mittelbar über
die Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteils zu steuerlichen Nachteilen bei der Beteiligungsgesellschaft führt. Schließlich kann sich eine Gefährdung des Privatvermögens bis hin zur
Privatinsolvenz des Anlegers über den Totalverlust des Zeichnungsbetrages nebst Agio hinaus – und damit das maximale
Risiko – auch aus einer Haftung für empfangene Auszahlungen
MAP GREEN
25
26
3 | Darstellung
der Projektpartner
MAP GREEN
27
3.1 Die Anbieterin
Steiner + Company GmbH & Co. KG
tungsgesellschaften werden geeignete Fondsmodelle geplant,
projektiert und realisiert. Die Zusammenarbeit mit diesem
Das Emissionshaus Steiner + Company hat seinen Ursprung in
Kompetenznetzwerk macht Steiner + Company zu einem Spe-
der 2001 entstandenen HBC Capital Consult und wurde 2004
zialisten für die Bereiche der Konzeption und Realisierung des
von Herrn Dr. Illya Steiner zusammen mit der Reederei Cars-
Vertriebs geschlossener Fondsmodelle. Der Erfolg unserer in-
ten Rehder ins Leben gerufen. Herr Dr. Illya Steiner ist wie in
novativ strukturierten Konzepte mit seriösen Kalkulationsan-
der Vorgängergesellschaft auch hier geschäftsführender Gesell-
sätzen und hoher Transparenz hat das Emissionshaus Steiner
schafter. Als Diplom-Volkswirt verfügt er über umfangreiche
+ Company zum Inbegriff verantwortungsvoll konzipierter
Erfahrungen bei der Emission von Unternehmensbeteiligun-
Beteiligungsangebote gemacht. Die Unabhängigkeit und die
gen. Vorausschauend setzte er als einer der ersten Fondsiniti-
flachen Hierarchien innerhalb des Unternehmens ermöglichen
atoren im deutschen Markt auf das Potenzial reiner Rendite-
es, maßgeschneiderte Konzeptionen flexibel an die aktuellen
fonds im Bereich Schifffahrt. Herr Dr. Illya Steiner bzw. seine
Marktgegebenheiten und besonderen Anforderungen der Pro-
Beteiligungsgesellschaft verfügen über 100 % der Anteile der
jektpartner anzupassen – eine erfolgreiche Strategie, die sich in
Anbieterin.
der Performance der aufgelegten Emissionen widerspiegelt.
Die Steiner + Company GmbH & Co. KG arbeitet in allen weiteren Bereichen mit erfahrenen Partnern zusammen. Gemeinschaftlich mit Banken, Juristen, Wirtschafts- und Steuerbera-
Darstellung der Projektpartner
28
3.2 Die Leistungsbilanz der Anbieterin
Seit 2001 hat Herr Dr. Illya Steiner, zunächst als geschäftsfüh-
vollständig investiert ist. Der Zweite befindet sich in der
render Gesellschafter der HBC Capital Consult GmbH und seit
Platzierungs- und Investitionsphase. Ein dritter Fonds dieser
2004 mit dem von ihm selbst gegründeten Emissionshaus Steiner
Reihe ist zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung bereits in
+ Company GmbH & Co. KG, mehrere renditeorientierte Emis-
der Entwicklung.
sionen aus dem Segment Schiffsbeteiligungen und Dachfonds
- 2 Portfoliofonds als Ratenansparfonds, von denen einer
initiiert. Das dabei realisierte Gesamtvolumen beträgt zum Jah-
bereits geschlossen ist, Der zweite Ratenansparfonds befindet
resende rund € 110 Mio.
sich in der Platzierungsphase. Ein dritter Fonds dieser Reihe
ist zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung in der Entwick-
Alle unter HBC Capital Consult GmbH initiierten fünf Beteili-
lung. Die Investitionsphase dieser Fondsspezies beläuft sich
gungsgesellschaften haben ihre Schiffe bereits deutlich vor den
aufgrund des Ratensparcharakters auf bis zu 20 Jahre.
geplanten Laufzeiten mit beachtlichem Erfolg verkauft.
- 1 Leasingfonds für Eisenbahninvestitionsgüter, der sich zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowohl in der Platzierung
Das MS „Azur“ wurde 2005 bereits nach drei Jahren mit einem
als auch in der Investitionsphase befindet.
Kapitalrückfluss nach Steuern von 264,29 % für die Anleger
veräußert. Die Schlussausschüttung betrug 230,91 %. Das MS
Nachfolgend werden die insgesamt 10 Beteiligungsangebote et-
„Xanadu“ konnte nach sechs Jahren Laufzeit mit einem Kapi-
was detaillierter beschrieben.
talrückfluss nach Steuern von 373,81 % veräußert werden, die
Schlussausschüttung lag bei 130 %. Das dritte Beteiligungsan-
Bei dem Beteiligungsangebot MS „Elisabeth Bolten“ handelte es
gebot MS „Greta R“ wurde nach rund fünf Jahren zum Jahres-
sich um einen im November 2004 übernommenen 13.022-tdw-
wechsel 2009 verkauft. Der Kapitalrückfluss nach Steuern betrug
Handysize-Mehrzweckfrachter aus dem Baujahr 2001, welcher
hier 190,47 %, die Schlussausschüttung lag bei 160 %. Der AHT
zum Jahreswechsel 2010 nach fünf Jahren verkauft werden konn-
„Varius“ wurde nach Auszahlungen in Höhe von rund 272,95 %
te. Der Kapitalrückfluss nach Steuern betrug zum Zeitpunkt der
und mit einer Schlussausschüttung von 193 % im März 2007 ver-
Prospektaufstellung 85,86 %, die Schlussausschüttung soll laut
äußert. Das MS „Ulla R“ konnte bereits nach rund drei Jahren
Prospekt 94,58 % betragen. Da sich die Gesellschaft noch in der
mit Auszahlungen von insgesamt rund 202,23 % verkauft wer-
Schlussabwicklung befindet, können noch keine abschließenden
den. Die Schlussausschüttung betrug 150 %.
Angaben gemacht werden.
Wie eingangs erwähnt, wurde nach Gründung der Steiner +
Die Beteiligungsangebote MS „K-Stream“ und das Schwester-
Company GmbH & Co. KG der erfolgreiche Weg der Emission
schiff MS „K-River“ sind zwei im Februar 2006 bzw. September
geschlossener Beteiligungen weitergeführt und bislang nachfol-
2007 übernommene 700-TEU-Containerschiffe aus den Baujah-
gend aufgelistete geschlossene Fonds bzw. Private Placements
ren 1997 und 1998. Aufgrund des Private Placement-Charakters
aufgelegt:
sollen wunschgemäß keine Angaben zu den Geschäftsergebnissen gemacht werden.
- 1 Retail-Schiffsbeteiligung, die bereits gewinnbringend verkauft wurde
- 2 Schiffsbeteiligungen im Private-Placement-Bereich, zu
Die Dachfonds-Reihe PROTOS Invest beinhaltet als Besonderheit eine steuerliche Optimierung durch die Konstruktion mit
denen auf Wunsch der Kommanditisten der Öffentlichkeit
vier einzelnen Kommanditgesellschaften für die jeweilige Asset-
keine Einzelheiten zugänglich gemacht werden sollen
Klassen: Schiffe, Vermietung, Private Equity und Lebensversi-
- 2 Dachfondskonzepte, von denen eines geschlossen und voll-
cherungen. Der Fonds PROTOS Invest I hat insgesamt € 8,58
ständig investiert wurde und das zweite sich zum Zeitpunkt
Mio. eingeworben und prospektkonform in ein Portfolio von 27
der Prospektaufstellung in der Platzierungs- und Investiti-
geschlossenen Fonds investiert. Im November 2009 und Januar
onsphase befindet
2011 erfolgten zwei Ausschüttungen, die beide über der Pros-
- 2 Portfoliofonds, von denen einer bereits geschlossen und
pektprognose lagen.
MAP GREEN
29
Als Fortsetzung des Erfolgsmodells platziert Steiner + Company
Möglichkeit, sich an Sachwerten verschiedener Zielfonds aus un-
derzeit PROTOS Invest II. Es ist geplant, Eigenkapital in Höhe
terschiedlichen Branchen risikogestreut zu beteiligen. Sie haben
von € 10 Mio. einzuwerben mit der Option, das Fondskapital auf
dabei die Möglichkeit, ihre Einzahlungen über 60, 120, 180 oder
€ 15 Mio. zu erhöhen.
240 Monate zu verteilen. Investitionen werden über die gesamten
Einzahlungszeiträume getätigt. Innerhalb der Investitionsphase
Im Mai 2010 begann die Erfolgsserie des Multi-Asset-Konzepts,
werden die Auszahlungen aus den Zielfonds thesauriert, d. h.
durch die Steiner + Company ihre Kompetenz für Portfoliofonds
die Auszahlungen werden von der Beteiligungsgesellschaft rein-
weiter ausbaute. Charakteristisch für die Multi Asset Portfolio
vestiert. Erst nach Abschluss der Investitionsphase beginnen die
(MAP)-Reihe sind die initiatorenunabhängigen Investitionen
Auszahlungen an die Gesellschafter. MAP AP hat nach nur rund
mit Streuung in unterschiedliche Asset-Klassen. Der primäre
einem Jahr der Platzierung im April 2011 mit einem Eigenkapital
Fokus liegt dabei auf einem optimierten Rendite-Risiko-Profil.
von € 26.075.400 geschlossen. Zum Zeitpunkt der Prospektauf-
Die MAP-Fonds sind sogenannte Blind-Pools, das heißt, dass
stellung ist der MAP AP mit bislang 9 Investitionsrunden in 17
die Zielfonds zum Zeitpunkt der Emission noch nicht feststehen.
Zielfonds von 15 Initiatoren beteiligt.
Jedoch sind die Asset-Klassen klar eingegrenzt: Maritimes & LoHJTUJL 1SJWBUF &RVJUZ -FBTJOH 'BDUPSJOH 6NXFMU3PITUPČF
Im April 2011 startete der Nachfolger Multi Asset Portfolio An-
erneuerbare Energien und Immobilien. Die MAP-Fonds gibt es
spar Plan 2 (MAP AP 2), der seinen Vorgänger mit einem Ei-
bislang in den zwei Varianten: als Einmalanlage und als Raten-
genkapital in Höhe von € 20,7 Mio. bereits beinahe eingeholt hat
Anspar-Variante.
(Stand: März 2012). Das geplante Platzierungsvolumen soll € 24
Mio. betragen, eine Erhöhungsreserve auf insgesamt € 33 Mio. ist
Für den ersten Fonds der MAP-Reihe war ein Eigenkapital in
möglich. Auch der MAP AP 2 hat bereits begonnen, in Zielfonds
Höhe von € 15 Mio. geplant. Tatsächlich sammelte der Fonds
innerhalb der 5 Asset-Klassen zu investieren. Zum Zeitpunkt der
einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.761.500 ein. MAP hatte
Prospektaufstellung ist ein Initialportfolio mit 5 Investitionen
bereits während des Platzierungszeitraums September 2009 bis
von 5 Anbietern vorhanden.
Mai 2011 in mehreren Investitionsrunden in diverse Zielfonds
aus den 5 Asset-Klassen investiert. Inzwischen ist die Investiti-
Die Fonds der MAP-Reihe erfreuen sich weiterhin einer bemer-
onsphase abgeschlossen. Das Portfolio von MAP umfasst nach
kenswerten Nachfrage. Aktuell befinden sich die Nachfolger Multi
insgesamt 18 Investitionsrunden 57 Zielfonds von 43 Anbietern.
Asset Portfolio 3 und Multi Asset Portfolio Anspar Plan 3 in der
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat MAP bereits mehre-
Konzeptionsphase (Stand: März 2012). Die Platzierung beider
re Ausschüttungen geleistet, die teilweise deutlich über Prospekt
Fonds wird voraussichtlich im Frühsommer 2012 beginnen.
lagen.
Ebenfalls in der Platzierung befindet sich seit Mai 2011 das
Multi Asset Portfolio 2 (MAP 2), der Nachfolger von MAP, be-
Beteiligungsangebot Train Performer. Hier haben Anleger die
findet sich seit April 2011 in der Platzierung. Auch MAP 2 ist
Möglichkeit, am wachsenden Markt der europäischen Schie-
ein Dachfonds mit einem geplanten Eigenkapital in Höhe von
nengüterverkehrsbetriebe zu partizipieren. Der Fonds mit ge-
€ 15 Mio. Innerhalb von 6 Investitionsrunden hat MAP 2 zum
werblichem Charakter investiert in ein Portfolio von neuen
Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit 21 Zielfonds von 19 An-
und gebrauchten Schienenfahrzeugen, welches aus Lokomotiven
bietern bereits ein beeindruckendes Initialportfolio vorzuweisen
und Waggons bestehen wird. Diese werden gewinnbringend an
und bereits mehr als € 9 Mio. eingeworben.
Marktteilnehmer wie z.B. Eisenbahnverkehrsunternehmen vermietet. Es ist geplant, ein Eigenkapital in Höhe von € 20 Mio.
Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Beteiligungsangebot
einzuwerben. Zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung wur-
MAP bot die Steiner + Company seit Mitte 2010 auch den Raten-
den bereits 35 gebrauchte Güterwaggons erworben, die mit einer
Ansparfonds Multi Asset Portfolio Anspar Plan (MAP AP) an.
Mietrendite deutlich über der Prospektplanung an ein namhaftes
MAP AP bietet Anlegern mit einem geringen Startkapital die
Bauunternehmen vermietet werden konnten.
30
Darstellung der Projektpartner
Leistungsbilanz
Name
Typ
MS „Azur“
Massengutfrachter
BJ 1983
37.100 tdw
MS „Xanadu“
Massengutfrachter
BJ 1984
42.312 tdw
MS „Greta R“
Massengutfrachter
BJ 1989
68.779 tdw
AHT „Varius“
Hochseeschlepper AHT
BJ 1977
(94 t Pfahlzug)
MS „Ulla R“
Massengutfrachter
BJ 1989
43.665 tdw
MS „Elisabeth Bolten“
Mehrzweckfrachter
BJ 2001
13.022 tdw
MS „K-Stream“
Containerschiff
BJ 1997
700 TEU
MS „K-River“
Containerschiff
BJ 1998
700 TEU
Emission
Laufzeit
4 steuergegliederte
Kapitalrückfluss* 264,29 %
Verkauft
ja
11/2001
3 Jahre
05/2002
6 Jahre
11/2003
5,5 Jahre
12/2003
3,5 Jahre
12/2003
3 Jahre
11/2004
5 Jahre
02/2006
15 Jahre
***
nein
09/2007
15 Jahre
***
nein
03/2007
12 Jahre
06/2008
12 Jahre
09/2009
10 Jahre
Dachfondskonzept
PROTOS Invest I
Rendite
Asset-Klassen
Schlussausschüttung 230,91 %
Kapitalrückfluss* 373,81 %
Schlussausschüttung 130,00 %
Kapitalrückfluss* 190,47 %
Schlussausschüttung 160,00 %
Kapitalrückfluss* 272,95 %
Schlussausschüttung 193,00 %
Kapitalrückfluss* 202,23 %
Schlussausschüttung 150,00 %
Kapitalrückfluss* 85,86 %
Schlussausschüttung 94,58 %**
Ausschüttung gesamt 6,02 %
(Prospekt: 5,39 %)
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Dachfondskonzept
PROTOS Invest II
4 steuergegliederte
****
nein
Asset-Klassen
Multi Asset Portfolio
Multi Asset Portfolio
Anspar Plan
Multi Asset Portfolio 2
Multi Asset Porfolio
Anspar Plan 2
Train Performer
*
**
***
****
Dachfondskonzept
5 Asset-Klassen
Raten-Ansparfonds
Dachfondskonzept
04/2010
5 Asset-Klassen
Dachfondskonzept
5 Asset-Klassen
04/2011
Raten-Ansparfonds
Dachfondskonzept
04/2011
5 Asset-Klassen
Eisenbahnfonds
05/2011
Ausschüttung gesamt 10,10 %
(Prospekt: 8,48 %)
nein
17 – 32
Raten-Anspar- und
Jahre
Investitionsphase
10 Jahre
****
nein
****
nein
****
nein
17 – 32
Jahre
8 Jahre
Kapitalrückfluss nach Steuern
Prospektierter Wert: Beteiligungsangebot befindet sich zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in der Schlussabwicklung
Private Placement, keine Angaben
Beteiligungsangebot befindet sich zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in der Platzierungsphase
nein
MAP GREEN
31
3.3 Die Treuhänderin
Die S + C Treuhandgesellschaft mbH wurde 2006 gegründet
der Anleger wahr und vertritt ihre Interessen. Außerdem ist es
und ist seither für die treuhänderische Verwaltung von Betei-
Aufgabe der Treuhänderin, die Anleger regelmäßig und zeitnah
ligungen des Emissionshauses Steiner + Company verantwort-
hinsichtlich des wirtschaftlichen und steuerlichen Verlaufs ih-
lich.
rer Beteiligung zu informieren.
Über die Dauer der Fondslaufzeit ist die S + C Treuhandge-
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die S + C
sellschaft mbH die kommunikative Schnittstelle zwischen An-
Treuhandgesellschaft mbH sechs Fonds mit einem Fondsvolu-
legern sowie den Beteiligten der Fondsgesellschaften. Des Wei-
men von rund EUR 79 Mio.
teren nimmt sie die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten
3.4 Der Investitionsausschuss
Das Konzept des MAP GREEN sieht die Implementierung ei-
Hintergründe haben. Von großer Bedeutung ist hier ein reich-
nes Investitionsausschusses vor, der der Fondsgeschäftsführung
haltiger Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-
für Einzelinvestments ab € 100.000 Empfehlungen ausspricht.
Klassen. Der Investitionsausschuss wird bis zum Zeitpunkt der
Es ist daher beabsichtigt, ihn bis zum Zeitpunkt der ersten In-
Investition aller Mittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember
vestitionsentscheidung einzurichten. Der Investitionsausschuss
2014, existieren. Für die Mitglieder des Investitionsausschusses
soll aus mindestens drei Personen bestehen, die über einen ein-
ist kein Honorar vorgesehen, Auslagen werden in angemesse-
wandfreien Leumund verfügen und unterschiedliche fachliche
ner Höhe ersetzt.
32
4 | Das Konzept
MAP GREEN
MAP GREEN
33
Die Zukunft beginnt jetzt:
Markt der Regenerativen Energien
peraturen gegenüber anderen Sonnenländern höhere NettoStromeinspeisungen. Denn je niedriger die Außentemperatur
einer Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) ist, desto geringer
Wachstumsmarkt Regenerative Energien Deutschland
ist der elektrische Widerstand im Stromfluss. Im Vergleich zu
Im April 2009 begann die Erfolgsgeschichte der regenerativen
besonders sonnenstarken Standorten, etwa in Südeuropa, be-
Energien. Die Europäische Union (EU) beschloss das ehrgeizi-
günstigt das Klima in Deutschland den Nettostromertrag, der
ge und verbindliche Klimaziel, dass bis 2020 mindestens 35 %
auch tatsächlich in das Stromnetz eingespeist werden kann.
(bis 2030 auf mindestens 50 %, bis 2040 auf mindestens 60 %
Im Windkraftbereich bietet vor allem der Norden Deutsch-
und bis 2050 auf mindestens 80 %) des gesamten Energiever-
lands auf Grund seiner günstigen Windhäufigkeit optimale
brauches der EU mit erneuerbaren Energien gedeckt werden
Bedingungen für Windkraftanlagen. Nicht nur die besonders
sollen. Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht wird, wurden in
windreichen Küstenregionen Deutschlands, bei denen fast täg-
den einzelnen Mitgliedsstaaten verschiedene Klimagesetze ein-
lich ein hohes Windkaufkommen große Windparks sehr kon-
geführt, die auch in 25 der 27 Mitgliedsstaaten eingehalten und
stant große Mengen Energie ernten lassen, sind ein perfekter
sogar übertroffen worden sind. Der Markt der regenerativen
Standort. Auch Regionen des Landes mit flachen, weitläufigen
Energien bietet somit eine erstklassige sichere Grundlage für
Ebenen oder mit frei gelegenen Höhenlagen weisen ein Wind-
Investitionen. In Deutschland werden die verbindlichen Kli-
aufkommen auf, so dass Windkraftanlagen auch im Landesin-
maziele voraussichtlich bereits um mindestens 9% übertroffen.
neren profitabel wirtschaften können.
Auch für die Wasserkraftnutzung bietet Deutschland beste Vor-
Prognose der Zielvorgabe der EU: Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU
aussetzungen: So sind die meisten Standorte, die über günstige
natürliche Bedingungen zur Wasserkraftnutzung verfügen, bereits mit entsprechenden Anlagen bebaut. Schätzungen zufolge
bis 2020
bis 2030
könnte durch Modernisierungsvorhaben und den Bau neuer
Anlagen die jährliche Stromproduktion in Wasserkraftwerken
bis 2050 um zwei bis acht Milliarden Kilowattstunden gesteigert werden. Die Energieszenarien der Bundesregierung rech-
50%
nen mit einem Ausbau um vier bis fünf Mrd. kWh bis 2050.
35%
Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien – kontinuierliches Wachstum seit 1990
bis 2040
bis 2050
Seit 1990 ist die Menge der bereitgestellten Energie kontinuierlich gestiegen. Insbesondere Windenergie hat, mit 37.793
MWh in 2010 bereitgestellter Energie, einen großen Anteil am
Gesamtmarkt, wobei die Energiebereitstellung aus Sonnen-
60%
80%
energie (Photovoltaik) von 2009 auf 2010 um fast 100% auf
11.683 MWh gestiegen ist. Das Energiefeld Wasserkraft stellt
Erneuerbare Energien
Sonstige
Quelle: BMU
seit 1990 kontinuierlich Energie bereit. Im Jahr 2010 trug der
regenerative Energielieferant Wasserkraft 20.630 MWh zur gesamten Stromleistung bei. Alle drei Bereiche stehen auf Wachstumskurs, damit das ehrgeizige Klimaziel eingehalten werden
Deutschland bietet erstklassige Klimavorrausetzungen
In Deutschland ergeben sich beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage durch die vergleichsweise niedrigen Außentem-
kann.
34
Das Konzept MAP GREEN
Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in
Deutschland seit 1990
biogener
Wasserkraft
Windenergie
Biomasse
Anteil des
Photovoltaik
Geothermie
1
0
Abfalls
MW
1990
4.403
55
85
Gesamte
Leistung
MW
499
5.043
1991
4.446
105
95
499
2
0
5.149
1992
4.489
174
105
499
3
0
5.270
1993
4.509
325
144
499
5
0
5.483
1994
4.529
618
178
499
6
0
5.830
1995
4.546
1.121
215
525
8
0
6.415
1996
4.563
1.549
253
551
11
0
6.927
1997
4.578
2.080
318
527
18
0
7.521
1998
4.600
2.877
432
540
23
0
8.472
1999
4.547
4.439
467
555
32
0
10.040
2000
4.600
6.079
579
585
76
0
11.937
2001
4.600
8.750
695
585
186
0
14.817
2002
4.620
11.989
843
585
296
0
18.333
2003
4.640
14.604
1.091
847
435
0
21.617
2004
4.660
16.623
1.444
1.016
1.105
0,2
24.848
2005
4.680
18.390
1.954
1.210
2.056
0,2
28.300
2006
4.700
20.579
2.620
1.250
2.899
0,2
32.048
2007
4.720
22.194
3.434
1.330
4.170
3,2
35.851
2008
4.740
23.835
3.959
1.440
6.120
3,2
40.108
2009
4.760
25.716
4.519
1.550
9.914
7,5
46.467
2010
4.780
27.204
4.960
1.650
17.320
7,5
55.922
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat
(Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind möglich)
MAP GREEN
35
Entwicklung der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in
Deutschland von 1990 bis 2010
Anteil am
biogener
Wasserkraft Windenergie
Biomasse
Anteil des Photovoltaik
Geothermie
Summe
Abfalls
Bruttostromverbrauch
GWh
%
1990
15.580
71
GWh
221
1.213
1
0
17.086
3.1
1991
15.402
100
260
1.211
2
0
16.974
3.1
1992
18.091
275
296
1.262
3
0
19.927
3.7
1993
18.526
600
433
1.203
6
0
20.768
3.9
1994
19.501
909
569
1.305
8
0
22.293
4.2
1995
20.747
1.500
665
1.348
11
0
24.271
4.5
1996
18.340
2.032
759
1.343
16
0
22.490
4.1
1997
18.453
2.955
880
1.397
26
0
23.722
4.3
1998
18.452
4.489
1.542
1.618
32
0
26.233
4.7
1999
20.686
5.528
1.849
1.740
42
0
29.845
5.4
2000
24.867
7.550
2.893
1.844
64
0
37.218
6.4
2001
23.241
10.509
3.348
1.859
76
0
39.033
6.7
2002
23.662
15.785
4.089
1.949
162
0
45.648
7.8
2003
17.722
18.713
6.086
2.161
313
0
44.995
7.5
2004
19.910
25.509
7.960
2.117
556
0,2
56.052
9.2
2005
19.576
27.229
10.978
3.047
1.282
0,2
62.112
10.1
2006
20.042
30.710
14.841
3.844
2.220
0,4
71.657
11.6
2007
21.169
39.713
19.760
4.521
3.075
0,4
88.238
14.3
2008
20.446
40.574
22.872
4.659
4.420
17,6
92.989
15.1
2009
19.059
38.639
25.989
4.352
6.583
18,8
94.641
16.3
2010
20.630
37.793
28.581
4.651
11.683
27,5
103.466
17.0
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat
(Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind möglich)
36
Das Konzept MAP GREEN
Anteile an der installierten Leistung zur
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
in Deutschland 2000 und 2010
Anteil am Bruttostromverbrauch in %
Photovoltaik
9,8 %
31,0 %
38,5 %
Windenergie
Wasserkraft
Photovoltaik
15
2010: Gesamt
52.922 MW
Biomasse
2000: Gesamt
11.937 MW
20
8,5 %
0,5 %
Anteile erneuerbarer Energie
an der Energiebereitstellung
in Deutschland
Biomasse
48,6 %
11,8 %
Windenergie
Wasserkraft
10
51,1 %
5
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen
0
Aktuelle Zahlen belegen: erneuerbare Energien weiter auf
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2009
2010
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen
Wachstumskurs
Aktuelle Zahlen belegen den außerordentlichen Wachstumskurs im Markt der erneuerbaren Energien. So meldet das Bun-
Beste Einstiegsvoraussetzungen
desministerium für Umwelt aus einer vorläufigen Abschätzung,
Die Wirtschaft in Deutschland ist auch in den Jahren 2010 und
die die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik (AGEE-
2011 wieder gestiegen und demzufolge auch der Energiever-
Stat) vorgenommen hat, dass die erneuerbaren Energien ihren
brauch. Gleichzeit wuchs die Energiebereitstellung aus erneu-
Beitrag zur deutschen Energieversorgung im Jahr 2011 kräftig
erbaren Energien so stark, dass der wachsende Anteil in allen
steigern konnten. Insbesondere bei der Stromerzeugung mach-
Bereichen ungebrochen ist. Insbesondere die Stromgewinnung
ten die erneuerbaren Energien einen Sprung auf einen Anteil
durch Photovoltaikanlagen erreichte im Jahre 2011 Rekordzah-
von rund 20 % am Stromverbrauch – im Vorjahr, 2010, waren
len. Mit einem Zubau von rund 7.400 MW war Deutschland
es noch rund 17 % gewesen. Ausgehend von einem Anteil von
2011 ein weiteres Mal Photovoltaik-Weltmeister. Mit rund 11,7
6,4 % am gesamten Stromverbrauch im Jahr 2000 hat sich ihr
TWh stieg der Anteil am Bruttostromverbrauch auf knapp 2 %.
Anteil bis zum Jahr 2011 etwa verdreifacht. Gemessen am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme, Mobilität) konnten die erneuerbaren Energien ihre Bedeutung ebenfalls weiter
Struktur der Energiebereitstellung aus
erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
steigern: von 11,3 % im Jahr 2010 auf nunmehr rund 12 % –
rund dreimal so viel wie noch vor 10 Jahren. In der folgenden
Grafik ist dieser enorme Wachstumskurs sehr gut zu erkennen.
2,0 %
1,9 %
4,2 %
12 %
Photovoltaik
13 %
Geothermie
Solarthermie
Gesamt:
275 TWh
13,7 %
biogene Brennstoffe,
Wärme
biogene Brennstoffe,
Strom
Biokraftstoffe
45,5 %
Windenergie
12,1 %
Wasserkraft
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen
MAP GREEN
Erneuerbare Energien in Deutschland – ein sicherer Markt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern eneuerbarer Energien, dass die örtlichen Energiever-
37
Solarstrom wird zur tragenden Säule einer
nachhaltigen Energieversorgung
in Deutschland in MWp
sorger den erzeugten Strom für das Jahr der Fertigstellung und
die nächsten 20 Jahre in ihr Netz aufnehmen und nach festgelegten Sätzen vergüten müssen. Die stabilen Rahmenbedingun-
8.000
7.400 7.500
7.000
gen in Deutschland bieten Planungs- und Investitionssicherheit
und ermöglichen so eine zuverlässige Projektrealisierung unter
6.000
einheitlichen, rechtssicheren Regelungen und kostensicheren
5.000
Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus gewährleistet die
schnelle Erreichbarkeit der Standorte in Deutschland höchste
Zeiteffizienz, z. B. in der regelmäßigen Wartung oder bei Repa-
3.800
4.000
3.000
raturbedarf. Durch diese Vorteile bietet der Standort Deutschland eine extrem hohe Anlageverfügbarkeit, die sich wiederum
durch höhere Erträge auszahlt.
1.940
2.000
660
1.000
45
930 850
1.270
115 113
147
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Die Sonne – unsere größte Energiequelle
Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen
Energiegewinnung von der Sonne ist der Bereich der erneuer-
Stromgewinnung durch die Sonne
baren Energien, der in den letzten Jahren am meisten gewach-
erreichte 2011 Rekordzahlen
sen ist. Die Gewinnung erfolgt entweder über sogenannte Pho-
Die Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen erreichte im
tovoltaik-Freiflächenanlagen oder über Dachflächenauflagen.
Jahre 2011 Rekordzahlen. Mit einem Zubau von rund 7.500
Unter einer Photovoltaik-Freiflächenanlage versteht man eine
MWp war Deutschland 2011 ein weiteres Mal Photovoltaik-
Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude oder an einer
Weltmeister. Mit rund 18.500 GWh stieg der Anteil am Brutto-
Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt
stromverbrauch um ca. 58 % gegenüber dem Vorjahr mit einem
ist. Eine Freiflächenanlage ist ein fest montiertes System, bei
Verbrauch von 11.700 GWh. Insgesamt stieg der Anteil im Jahr
dem mittels einer Unterkonstruktion die Photovoltaikmodule
2010 am Bruttostromverbrauch auf knapp 2 %. Wie der folgen-
in einem bestimmten Winkel zur Sonne (Azimut) ausgerichtet
den Tabelle zu entnehmen, ist der Photovoltaikanteil zum Ende
werden. Neben diesen fest montierten Freiflächenanlagen gibt
des Jahres 2011 bereits auf 3 % gestiegen. Auch den folgenden
es auch nachgeführte Anlagen, sogenannte Tracker-Systeme,
Jahren stehen laut prognostizierten Werten vom Bundesver-
die dem Stand der Sonne folgen. Eine Dachflächenauflage ist
band Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sonnige Zeiten bevor:
eine Photovoltaikanlage, die sich auf der Dachfläche eines Ge-
So soll der Anteil im Jahre 2012 auf 4 % steigen und im Jahr
bäudes befindet. Gemessen am Gesamtmarkt für Photovoltaik-
2020 rechnet der BSW-Solar mit einem Anteil am Bruttostrom-
anlagen in Deutschland machen ebenerdig errichtete Anlagen
verbrauch von mindestens 10 %.
einen vergleichsweise kleinen Teil aus.
Das Konzept MAP GREEN
38
Solarbranche in Deutschland -
Übersicht Veränderungen in der
statistisches Kurzprofil Ende 2011 (Prognose für 2050)
Einspeisevergütung per 1. Januar 2012
Einspeisevergütung Photovoltaik in Cent pro kWh
Anzahl Solarunternehmen 2011
davon Produzenten
Anzahl der Beschäftigten 2010
Gesamtbestand Anlagen 2011
(Solarstrom u. Solarwärme)
Einsparung des Klimagases CO2 im
Jahr 2011 / 2050*
Photovotaik-Anteil am deutschen
Stromverbrauch 2011 / 2050*
Solarthermie-Anteil am deutschen
Wärmeverbrauch 2011 / 2050*
Montageart (z.B. Dach, Fassade,
ebenerdig)
rd. 15.000
rd. 350
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
24,43
rd. 150.000
Gebäudeanlagen ab 30 kWp
23,23
rd. 2,7 Millionen
rd. 13 Mio. Tonnen /
> 100 Mio. Tonnen
3 Prozent / rd. 25
Prozent
Gebäudeanlagen ab 100 kWp
21,98
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp
18,33
Freifläche
17,94
Freifläche auf Konversionsflächen
18,76
Freifläche auf Ackerland
keine Vergütung
(wie bisher)
< 1 Prozent / rd. 30
Prozent
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine weitere Ver-
> 80 Prozent auf
änderung in der Einspeisevergütung noch nicht abschließend
Dächern
Quelle: Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche, Bundesverband
Solarwirtschaft e. V., Januar 2012
*Prognosen
verhandelt.
Windenergie –
steigende Zahlen mit starker Böe
Sichere Einnahmequelle: Einspeisevergütung 2012 für Photovoltaik- Anlagen (PV-Anlagen)
Windenergie ist Energie, die durch die Umwandlung von Wind
Wie bereits erwähnt garantiert das EEG den Erzeugern erneu-
in elektrischen Strom entsteht, die überwiegend mit Windrä-
erbarer Energien, dass die örtlichen Energieversorger den er-
dern erzeugt wird. Deutschland bietet Windrädern optimale
zeugten Strom für das Jahr der Fertigstellung und die nächsten
Voraussetzungen – vor allem in den nördlichen Gefilden. So-
20 Jahre in ihr Netz aufnehmen und nach festgelegten Sätzen
mit bietet Deutschland aktuell (Stand: Mai 2011) 21.618 Wind-
vergütet werden. Diese rechtlich geregelte Vergütung sinkt je-
energieanlagen und sorgt damit für einen erheblichen Anteil
des Jahr für neue Photovoltaikanlagen in einem Zielkorridor
an erneuerbarer Energie. Insgesamt beläuft sich die Leistung
von 9 % (Degression). Dieser Prozentsatz kann höher oder
aller Windenergieanlagen in Deutschland auf über 27.000 MW.
niedriger ausfallen. Das ist abhängig vom jährlichen Zubau
Aber auch weltweit ist dieser Energielieferant ganz weit vorne:
neuer Photovoltaikanlagen innerhalb eines bestimmten Zeit-
Laut einer Prognose von Statista lag 2011 die weltweit instal-
raums des Vorjahrs (Marktwachstum).
lierte Windenergieleistung bei 240.000 MW. Die Länder mit
dem höchsten Anteil von Windenergie an der Stromerzeugung
Für das Jahr 2010 wurde neben der jährlichen Degression eine
sind Dänemark, Portugal, Spanien und Deutschland.
zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung beschlossen. So
werden die Vergütungssätze insgesamt nochmals um 16 % ge-
Windenergieanlagen (WEA) tragen traditionell den größten
kürzt. Die ersten 13 % wurden wirksam mit dem 1. Juli 2010.
Anteil (ca. 7 %) der Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Zurzeit beträgt der Einspeisevergütungssatz zwischen 24,43 –
bei: im Jahr 2010 wurden ca. 38 TWh Strom aus Windenergie
$FOUL8IGàS"OMBHFOBVG(FCÊVEFOPEFS-ÊSNTDIVU[-
erzeugt. Ende des Jahres 2010 waren in Deutschland insgesamt
wänden, abhängig von ihrer Leistung. In der nachfolgenden
ca. 27 GW an WEA-Leistung installiert. Zuletzt waren ca. zwei
Tabelle sind die einzelnen Vergütungssätze aufgeführt, sowie
Drittel der installierten WEA-Leistung an das Mittelspan-
die jährliche Degression.
nungsnetz angeschlossen.
MAP GREEN
39
Windenergie –
EJF7FSHàUVOHXFJUFSIJO$FOUL8IXFOOEJF8JOELSBę-
die am schnellsten wachsende grüne Energiequelle
anlage einen Ertrag von mehr als 150 % des Referenzertrages
In den letzten Jahren spielt Windenergie eine zentrale Rolle
erzielt (die Windkraftanlage befindet sich an einem sehr wind-
beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ausschlaggebend
reichen Standort). Andernfalls verlängert sich die Anfangsver-
hierfür sind die energetische Effizienz, die im Vergleich zu
gütung um jeweils 2 Monate je 0,75 %, so dass die neue Wind-
anderen regenerativen Energiequellen geringen Stromentste-
kraftanlage unter dem Referenzertrag von 150 % liegt.
hungskosten (Stromerzeugungskosten) und das erhebliche
Ausbaupotenzial. So erzeugt laut dem Bundesverband Wind-
%JF"OGBOHTWFSHàUVOHLBOOTJDIBV•FSEFNVN$FOUL8I
Energie e.V. eine Windenergieanlage (Onshore) während der
erhöhen, wenn die Windkraftanlagen vor dem 1. Januar 2014 in
durchschnittlichen Betriebszeit von 20 Jahren 40 – 70-mal so
Betrieb genommen werden und dabei die Anforderungen der
viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung
Verordnung § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllen.
eingesetzt wird. Dementsprechend würde eine Windenergieanlage in 4 bis 6 Monaten genauso viel Energie erzeugen, wie für
Weist der Anlagenbetreiber vor der Inbetriebnahme einer
die Produktion, die Aufstellung und den Abbau benötigt wird.
Windkraftanlage dem Netzbetreiber nicht nach, dass an dem
Aus diesen Gründen wurde die Windenergie in den letzten Jah-
geplanten Standort, an dem die Windkraftanlage errichtet wer-
ren die am schnellsten wachsende Energiequelle der Welt und
den soll, nicht mindestens 60 % des Referenzertrages erzielt
konnte im Jahre 2010 weltweit den größten Zubau verzeichnen.
werden, so ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom
der Anlage zu vergüten (gilt für Anlagen mit einer Leistung von
Auch in Zukunft wird der Windenergie laut dem World Energy
über 50kW).
Outlook 2010 bis 2035 eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien zugeschrieben.
Einspeisevergütung Windenergie Offshore
Die Anfangsvergütung für Anlagen, die sich auf dem Meer be-
Windenergie auf Wachstumskurs
finden (Offshore) und die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb
Die Erfolgsgeschichte setzt sich fort: So belegen aktuelle Erhe-
HFOPNNFO XFSEFO CFUSÊHU $FOUL8I VOE HJMU GàS FJOFO
bungen des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI), dass
Zeitraum von 12 Jahren ab Inbetriebnahme. Bei Anlagen, die
2011 in Deutschland 895 (2010: 754) neue Windenergieanlagen
nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb gehen, verringert sich die
mit einer Leistung von 2.007 (2010: 1.551) Megawatt installiert
"OGBOHTWFSHàUVOHVN$FOUL8IVOECFUSÊHUEBOOOVSOPDI
wurden. Das sind 456 MW mehr als 2010 und entspricht ei-
$FOUL8I
nem Zuwachs von 30 % gegenüber dem Vorjahr. Selbst unter
Berücksichtigung, dass die Datenerhebung der europäischen
Wurde die Anlage weiter als 12 Seemeilen vom Ufer und in ei-
Windstatistik angepasst werden soll und zukünftig nur noch
ner Wassertiefe von mehr als 20 Metern errichtet, verlängert
an das Netz angeschlossene Anlagen zu berücksichtigen sind.
sich der Zeitraum wie folgt: Für jede volle Seemeile einen hal-
Betrachtet man die an das Netz angeschlossene Leistung von
ben Monat sowie für jeden vollen Meter Wassertiefe 1,7 Mo-
2.086 Megawatt in 2011 gegenüber 1.493 Megawatt in 2010,
nate.
liegt der Zuwachs bei fast 40 %.
Einspeisevergütung für Windkraftanlagen
Die Grundvergütung für Strom aus Windkraftanlagen, die sich
BVGEFN'FTUMBOECFĕOEFOCFUSÊHU$FOUL8I"MMFSEJOHT
wird in den ersten 5 Jahren nach der Inbetriebnahme eine VerHàUVOH JO )ÚIF WPO $FOUL8I HF[BIMU EJF BVDI BMT "Ofangsvergütung bezeichnet wird. Nach diesen 5 Jahren beträgt
Das Konzept MAP GREEN
40
Wasser, der beständige Energielieferant
EEG
Wasser ist der Energielieferant mit der längsten Historie, denn
Vergü-
schon Ende des 19. Jahrhunderts trugen die ersten Wassermüh-
tung in
len zur Energiegewinnung bei. Im 21. Jahrhundert ist die Nut-
Cent/
zung der Wasserkraft aktueller denn je: Bereits im Jahr 2009
kWh
bis 500
bis 10
bis 20
bis 50
ab 50
kW
MW
MW
MW
MW
7,29
6,32
5,80
4,34
3,50
leistete die Wasserkraft mit 19 Mrd. kWh den drittgrößten Beitrag zur Stromerzeugung unter den erneuerbaren Energieträ-
Erneuerbare Energie – ein wichtiger Beitrag für die Umwelt
gern. Das entspricht etwa gut 3 % des in Deutschland erzeugten
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leistet einen
Stroms bzw. gut 20 % des Stroms aus erneuerbaren Energien.
erheblichen Beitrag zur Vermeidung von energiebedingten
2009 waren hierzulande über 7.000 Anlagen mit einer Leistung
Treibhausgasen und versauernd wirkenden Luftschadstoffen.
von zusammen rund 4.100 Megawatt (MW) in Betrieb.
Allein in Deutschland wurden laut dem Bundesministerium
für Umwelt im Jahre 2010 rund 75 Mio. t CO2-Äquivalente
Wasserkraft bietet den Vorteil, dass sie bei der Energiegewin-
im Stromsektor, 38 Mio. t CO2-Äquivalente im Wärmebereich
nung kaum Schwankungen unterliegt und ist somit eine sehr
und 5 Mio. t CO2-Äquivalente im Verkehrssektor durch erneu-
berechenbare natürliche Energiequelle. Die potenzielle Energie
erbare Energien vermieden.
aller Gewässer weltweit ist enorm – jährlich 44.000 Mrd. kWh,
wovon ca. 30 % als nutzbar angesehen werden. Für die Nutzung der Wasserkraft sind Faktoren wie Höhendifferenz und
Abflussmenge entscheidend. Die meisten Wasserkraftwerke in
Weitere mögliche Marktfelder
des MAP Green
Deutschland befinden sich in Bayern, Baden-Württemberg,
Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Laut einer aus Sep-
Agrarfonds (nachwachsende Rohstoffe)
tember 2010 vom Bundesministerium für Umwelt in Auftrag
Die sog. Agrarfonds haben die Investition im Landwirtschafts-
gegebenen Studie ergibt sich eine Gesamtzahl der in Deutsch-
sektor zum Gegenstand, bei der es sich um die zielgerichtete
land betriebenen Wasserkraftanlagen zwischen 7.300 bis 7.600.
Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer zu
diesem Zweck bewirtschafteten Fläche handelt (Schaf- und an-
Einspeisevergütung Wasserkraft
dere Tierzucht). Die weltweite Nachfrage nach Agrarrohstoffen
In der nachfolgenden Tabelle ist die Einspeisevergütung für
nimmt sukzessive zu. Dies liegt an der steigenden Weltbevölke-
Wasserkraft nach dem EEG 2009 § 23 für Neuanlagen mit einer
rung, am zunehmenden Wohlstand, den Aufstieg der Schwellen-
Leistung bis 5 MW aufgeführt:
länder und auch an der Tatsache, dass die Herstellung von Biokraftstoffen zusätzlich zu einer Verknappung der Anbauflächen
EEG 2009
Leistung
bis 500 kW
Leistung ab Leistung ab
beigetragen hat. In Asien oder Lateinamerika entsteht vermehrt
500 kW bis
2 MW bis 5
eine konsumfreudige Mittelschicht, die sich auch in ihren Er-
2 MW
MW
nährungsgewohnheiten und -vorlieben an den Industrieländern
8,65
7,65
orientiert. Auch deshalb hat sich die Agrarwirtschaft auf globaler
Vergütung
in Cent/
12,67
kWh
Ebene zu einem dynamischen Wachstumsmarkt entwickelt. Berechnungen der Vereinten Nationen gehen von einem Anstieg
der Weltbevölkerung auf mehr als 9 Milliarden aus. Zugleich ist
Die Einspeisevergütung für Strom aus Wasserkraft, der in Neu-
aber die Anbaufläche pro Kopf rückläufig, weshalb Preissteige-
sowie in Altanlagen mit einer Leistung von über 5 MW erzeugt
rungen für Agrargüter die Folge sind. Die Rohstoffpreise haben
wird, beträgt:
sich fast alle verdoppelt. Die Aussichten für Agrarfonds stehen
daher sehr gut und das MAP GREEN kann sich bei einem guten
Angebot an diesem Marktsegment beteiligen.
MAP GREEN
41
Green-Building-Fonds
und Wirtschaftlichkeit derartiger Immobilien für Mieter und
Ebenso fallen so genannte Green-Building-Fonds in ein mögli-
Mietinteressenten stärkt und verbessert. Das DGNB-Zertifikat
ches Investitionsfeld des MAP Green. Green-Buildings sind vor
fokussiert sich stärker auf alle drei Aspekte von Nachhaltigkeit
allem durch den Hintergrund der Nachhaltigkeit von Immobi-
als die ausländischen Modelle und berücksichtigt demnach
lien immer mehr in den Fokus geraten. Im Bereich der Ener-
neben der ökologischen und ökonomischen auch eine sozio-
gieeffizienz von Gebäuden steckt ein enormes Innovationspo-
kulturelle Komponente. Das weitverbreitete LEED und die
tential. Die Definition nachhaltiger Kriterien für neu gebaute
anderen Systeme bewerten jedoch vor allem die ökologische
Büroimmobilien wirkt sich nicht alleine auf ihre Planung und
Nachhaltigkeit eines Gebäudes, d. h. sie zertifizieren, wie um-
Erstellung aus. Sie beeinflussen auch den späteren Betrieb und
weltfreundlich und ressourcenschonend ein Gebäude ist. Das
das Nutzerverhalten. Als Green-Building wird ein Gebäude be-
DGNB Zertifikat geht in der Bewertung darüber hinaus und
zeichnet, dessen Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie,
bezieht neben dem vollständigen Lebenszyklus eines Gebäudes
Wasser und Material erhöht ist, während gleichzeitig die schäd-
im Sinne der Nachhaltigkeit ökologische, ökonomische und so-
lichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt reduziert
zio-kulturelle Faktoren mit ein und berücksichtigt auch techni-
sind. Bereits bei der Planung und Sanierung wird auf beson-
sche sowie Prozess- und Standortqualität. Das DGNB Zertifikat
ders ressourcenschonendes Bauen Wert gelegt wird. Von diesen
lässt sich auch an veränderte technische und gesellschaftliche
Maßnahmen sind von der Anlage, der Planung und der Kon-
Entwicklungen anpassen und bezieht auch länderspezifische
struktion über den Betrieb, die Wartung und die Demontage
Unterschiede wie klimatische Bedingungen oder gesetzliche
alle Bereiche des Lebenszyklus eines Gebäudes betroffen. Die
und bauliche Vorgaben in die Bewertung ein.
durch Gebäudetechnik und Energiemanagementsysteme aktiv
„arbeitenden“ Immobilien bieten mehr Nutzerkomfort, mehr
soziokulturelle Arbeitsqualitäten als konventionelle Gebäude.
Energieeffiziente Immobilien werden für Investoren immer
wichtiger – dies zeigt die Themenbrisanz um Klimawandel
und CO2-Emissionen und die Anforderungen der Mieter
Künftig dürfte der Anteil zertifizierter Objekte weiter zuneh-
und Nutzer der Immobilien an deren Wirtschaftlichkeit. Die
men. Auf welches Zertifizierungsinstrument bei der Qualifizie-
Aussichten für Wertsteigerungspotential von Investitionen
rung der Immobilien gesetzt wird, ist dabei sehr unterschiedlich
in Green-Builings sind daher sehr gut und das MAP GREEN
und diversifiziert. Weltweit wurden verschiedene Bewertungs-
kann daher bei einem guten Angebot auch in diesem Markt-
systeme mit unterschiedlichen Schwerpunkten entwickelt. Zu
segment Beteiligungen tätigen.
nennen sind hierbei das Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges
Bauen (DGNB) aus Deutschland, Haute Qualité Environmentale (HQE) aus Frankreich, Building Research Establishment‘s
Environmental Assessment Method (BREEAM) aus dem Vereinigten Königreich oder Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) aus den USA. Das Deutsche Gütesiegel
Nachhaltiges Bauen ist gemeinsam vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB)
als ein umfassendes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude entwickelt worden. Es ist daher vergleichbar mit anderen
nationalen oder regionalen Green-Building-Bewertungssystemen, die durch die zunehmende Bedeutung umweltfreundlicher Bauweise entstanden sind. Aktuelle Statistiken belegen,
dass für den Betrieb von Immobilien rund 40 Prozent des
jährlichen Energieverbrauchs anfallen, was die Attraktivität
42
5 | Angaben über die
Vermögensanlage
MAP GREEN
Vermögensart
43
Verwaltungs-, Entnahme-, Kontroll-, Informations- und
Bucheinsichtsrechte gemäß den Regelungen des Gesellschafts-
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommandit-
vertrages der Beteiligungsgesellschaft und des Treuhand- und
beteiligung. Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft er-
Verwaltungsvertrages sowie nach den gesetzlichen Regelungen.
folgt unter der Voraussetzung der Zahlung des Zeichnungsbe-
Diese Verträge sind im vollständigen Wortlaut in Kapitel 13
trages zunächst mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin
„Vertragswerk“ dieses Verkaufsprospektes abgebildet. Die An-
S + C Treuhandgesellschaft mbH. Der Anleger hat nach seinem
leger beteiligen sich zunächst mittelbar als Treugeber an der
Beitritt das Recht, anstelle seiner mittelbaren Beteiligung als
Beteiligungsgesellschaft mit der Möglichkeit, von der Treuhän-
Treugeber eine Beteiligung als Direktkommanditist zu verlan-
derin die Übertragung der für sie gehaltenen Treuhandanteile
gen und damit als Kommanditist ins Handelsregister der Be-
zu verlangen und damit direkt im Handelsregister der Betei-
teiligungsgesellschaft eingetragen zu werden. In beiden Fällen
ligungsgesellschaft eingetragen zu werden. Die Eintragung als
erfolgt die Verwaltung der Beteiligung für den Anleger durch
Direktkommanditist kann abhängig von der individuellen steu-
die Treuhänderin, die S + C Treuhandgesellschaft mbH.
erlichen Situation aus schenkung- und erbschaftsteuerlichen
Gründen sinnvoll sein. Die Treuhand wandelt sich in diesem
Fall in eine Verwaltungstreuhand. Gesellschafter haben nach
Gesamtvolumen, Abwicklungswährung und
Mindestbeteiligung/Erwerbspreis
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und
Verwaltungsvertrages Gewinn- und Mitverwaltungsrechte. Sie
haben Anspruch auf den Geschäftsbericht und den Jahresab-
Das Beteiligungsangebot wird ausschließlich in Deutschland
schluss sowie Bucheinsichtsrechte gemäß den Regelungen des
angeboten. Die Abwicklungswährung der Gesellschaft ist €
Gesellschaftsvertrages. Gesellschafter haben Kündigungs- und
(Euro). Das geplante Kommanditkapital beträgt € 10.000.000
Liquidationsrechte und das Recht auf Auseinandersetzungs-
einschließlich der Einlagen der Gründungsgesellschafter zzgl.
und Abfindungsguthaben. Jeder Gesellschafter kann die Betei-
des Agios der weiteren beitretenden Kommanditisten. Gegebe-
ligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten kündi-
nenfalls kann das Kommanditkapital durch die Treuhänderin
gen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2023. Unberührt bleibt
um einen Betrag von € 8.000.000 auf insgesamt € 18.000.000 er-
das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Den Rechten
höht werden. Anleger können sich ab € 2.500 beteiligen (Min-
stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere
EFTUCFUSBH&SXFSCTQSFJT
)ÚIFSF &JOMBHFO NàTTFO EVSDI Treuepflichten gegenüber. Die ins Handelsregister einzutragen-
ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von 5 %
de Haftsumme entspricht 10 % der Kommanditeinlage.
auf den Erwerbspreis zu leisten. Inkl. der Einlagen der Gründungsgesellschafter ergibt sich ein für Beteiligungen zur Verfügung stehendes Kommanditkapital von € 10.000.000. Die
angebotene Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung.
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt
€ 9.997.500. Aufgrund einer Mindestzeichnungssumme von
Die Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung Einkünfte aus Ge-
€ 2.500 können daher maximal 3.999 Anteile ausgegeben wer-
werbebetrieb. Eine ausführliche Beschreibung der steuerlichen
den.
Grundlagen wird beschrieben ab Seite 84. Die Einkünfte unterliegen bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern grundsätzlich der deutschen Einkommensbesteuerung.
Rechte der Gesellschafter
Die Anbieterin übernimmt für den Anleger nicht die Zahlung
von Steuern.
Die Rechte der Gesellschafter sind die Teilnahme an den Gewinnen, Verlusten und Liquidationserlösen der Beteiligungsgesellschaft. Weiterhin haben die Gesellschafter Stimm-,
44
Angaben über die Vermögensanlage
Übertragungsmöglichkeiten und Einschränkungen bei der Übertragung/Handelbarkeit
lentwiete 14, 20355 Hamburg. An gleicher Stelle wird auch der
Die Übertragung der Beteiligung an der Emittentin erfolgt bei
Entgegennehmende Stelle
Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Verkauf oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398 BGB.
Direkt als Kommanditisten beteiligte Anleger können über ih-
Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen
ren Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft nur im
oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anleger
Ganzen zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres zu-
entgegennimmt, ist die Treuhänderin: S + C Treuhandgesell-
gunsten eines einheitlichen Rechtsnachfolgers gemäß § 20 des
schaft mbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg.
Gesellschaftsvertrages verfügen. Die Verfügung über den Kommanditanteil bedarf der Schriftform. Zudem bedarf die Übertragung außer zugunsten von Ehegatten oder in gerader Linie
Annahme der Beitrittserklärung
Verwandten der Zustimmung der Komplementärin, die diese
Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern darf (vgl.
Die Anleger haben ihr auf den treuhänderischen Erwerb der
§ 20 des Gesellschaftsvertrages). Ein mittelbar über die Treu-
Beteiligung durch die Treuhänderin gerichtetes Angebot (Bei-
händerin beteiligter Anleger kann seine Treugeberposition nur
trittserklärung) innerhalb der Zeichnungsfrist an die Treu-
im Ganzen zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres
händerin S + C Treuhandgesellschaft mbH zu senden. Die
auf einen einheitlichen Rechtsnachfolger übertragen (vgl. § 9
Übersendung der Beitrittserklärung kann auch durch den
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Die Übertragung
Vertriebspartner vorgenommen werden. Die Treuhänderin ist
der Treugeberposition bedarf der Schriftform. Die Komple-
jederzeit berechtigt, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen,
metärin darf der Übertragung der Treugeberposition auf einen
Letzteres insbesondere dann, wenn das geplante Fondskapital
Erwerber widersprechen, sofern hierfür ein sachlicher Grund
vollständig eingeworben wurde oder die gesetzlich vorgeschrie-
vorliegt. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft
bene Identifizierung der Zeichner nach dem Geldwäschegesetz
mit seinem Rechtsnachfolger fortgeführt (vgl. § 21 des Gesell-
nicht erfolgt ist. Mit Annahme der Beitrittserklärung kommen
schaftsvertrages). Für den Handel der Anteile gibt es keinen ge-
der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem Anleger und
setzlich geregelten Markt, dadurch ist die Handelbarkeit stark
damit der Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft zustande. Die S +
eingeschränkt (vgl. Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteili-
C Treuhandgesellschaft mbH übernimmt gleichzeitig die treu-
gung“ Seite 10).
händerische Verwaltung der Beteiligung.
Geplante Laufzeit
Einzahlungsmodalitäten, Zahlungsart und Einzahlungskonto
In den Annahmen und den Vertragsbedingungen wurde eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 unterstellt, gerechnet ab
%JF &JO[BIMVOH EFT WPO FJOFN "OMFHFSCFJUSFUFOEFO ,PN-
dem Zeitpunkt der geplanten Schließung von MAP GREEN
manditisten übernommenen Zeichnungsbetrages (in Prozent
(31. Dezember 2013), somit zehn Jahre. Die Beteiligung kann
der Zeichnungssumme) ist wie nachfolgend beschrieben zu er-
der Anleger erstmals zum 31. Dezember 2023 ordentlich kün-
bringen: Gesamteinzahlung zu 100 % zzgl. 5 % Agio, fällig nach
digen.
Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung
durch die Treuhänderin. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages ist per Überweisung vorgesehen. Die Anleger haben die
Zahlstelle
fälligen Zeichnungsbeträge zzgl. des Aufgeldes (Agio) in Höhe
von 5 % des Zeichnungsbetrages auf das folgende Konto der
Die Zahlstelle ist die Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG mit der Geschäftsanschrift Fuh-
Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen:
MAP GREEN
45
Kontonummer: 203 4713 200
sammenhang mit der Beteiligung stehenden jährlichen Vergü-
Bankleitzahl: 430 609 67
tungen sind im Gesellschaftsvertrag aufgeführt (vgl. § 15 des
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Gesellschaftsvertrages). Die Anleger haben auf ihre Einlage ein
Kontoinhaber: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Agio von 5 % des Zeichnungsbetrages zu zahlen, insgesamt 105
%. Wird vom Anleger die direkte Eintragung ins Handelsregis-
-FJTUFU FJO "OMFHFS5SFVHFCFS TFJOF &JOMBHF WFSTQÊUFU GBMMFO
ter als Direktkommanditist gewünscht, so hat der Anleger die
Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rück-
für die notwendige notarielle Beglaubigung der Handelsre-
ständigen Teil der Einlage an.
gistervollmacht anfallenden gesetzlichen Gebühren sowie die
anfallenden Notar- und Handelsregisterkosten zu tragen. Zusätzlich fallen Porto-, Telefon- und Überweisungsgebühren an.
Zeichnungsfrist
Diese Kosten stehen nicht fest, sie sind nicht abhängig von der
Emittentin und können von ihr nicht benannt werden. Leistet
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung
der Anleger den von ihm geschuldeten Zeichnungsbetrag ver-
des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird am 31. Dezember
spätet, schuldet er der Beteiligungsgesellschaft Verzugszinsen
2013 geschlossen. Es besteht eine einmalige Verlängerungs-
in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rückständigen Teil
option der Zeichnungsfrist seitens der Komplementärin zum
des Zeichnungsbetrages. Zahlt der Anleger den von ihm über-
31. Dezember 2014. Gegebenenfalls kann das Kommanditka-
nommenen Zeichnungsbetrag nebst Agio nach Aufforderung
pital durch die Treuhänderin um einen Betrag von € 8.000.000
trotz schriftlicher Aufforderung und nach Fristsetzung mit
auf insgesamt € 18.000.000 erhöht werden. Sofern bereits zu
Ausschlussandrohung nicht oder nur teilweise, ist die Treu-
einem früheren Zeitpunkt das Kommanditkapital der Betei-
händerin berechtigt, von der Annahme der Beitrittserklärung
ligungsgesellschaft (von Anlegern gezeichnetes Kapital und
zurückzutreten und den mit dem Anleger bereits zustande ge-
Einlagen der Gründungsgesellschafter) einen Betrag in Höhe
kommenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu beenden.
von € 10.000.000 erreicht, ist eine Schließung auch zu einem
Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-)Raten nicht, nachdem
früheren Zeitpunkt durch die Komplementärin möglich. Da-
die Beitrittserklärung bereits angenommen wurde, kann die
rüber hinausgehend besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung
Treuhänderin von der Komplementärin mit einer (Teil-)Kom-
vorzeitig zu schließen. Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-)
manditeinlage in Höhe des von diesem Treugeber übernomme-
Raten nicht, nachdem die Beitrittserklärung bereits angenom-
nen Zeichnungsbetrages als Kommanditistin teilweise aus der
men wurde, kann die Treuhänderin von der Komplementärin
Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der betreffende Anleger
mit einer (Teil-)Kommanditeinlage in Höhe des von diesem
ist verpflichtet, die durch die Beendigung des Treuhand- und
Treugeber übernommenen Zeichnungsbetrages als Komman-
Verwaltungsvertrages entstehenden Kosten der Treuhänderin
ditistin teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 %
Eine weitere Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteili-
des von ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio
gungen ist nicht möglich.
zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem
Anleger vorbehalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers werden nicht verzinst. Eine Übertragung der Beteiligung
Weitere Kosten
ist für den Anleger auf Fondsebene nicht mit administrativen
Kosten verbunden. Es können aber für eine Übertragung Kos-
Die der Beteiligungsgesellschaft im Zusammenhang mit der
UFO JN ;VTBNNFOIBOH NJU SFDIUMJDIFSTUFVFSMJDIFS #FSBUVOH
Erhöhung des Kommanditkapitals und der Investition ent-
und z. B. einer Verkaufsanbahnung entstehen. Gegebenenfalls
stehenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovisio-
anfallende Nebenkosten (z. B. Gutachter-, Makler- oder Trans-
nen, sind im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite
aktionskosten) sind bei einer Veräußerung der Beteiligung vom
63 dargestellt und werden dort näher erläutert (vgl. Kapitel 8
Anleger zu zahlen. Die bei einem Ausschluss entstehenden
„Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)“). Die im Zu-
Kosten trägt der Gesellschafter. Auch diese Kosten stehen nicht
46
Angaben über die Vermögensanlage
fest, sie sind nicht abhängig von der Emittentin und können
unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite
nicht im Voraus benannt werden. Bei einer Veräußerung der
10. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen
Beteiligung entstehen seitens der Beteiligungsgesellschaft oder
zu erbringen.
der Treuhänderin keine gesonderten Kosten. Schaltet der Anleger bei Veräußerung der Beteiligung an Dritte, z. B. Makler,
ein, können dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende
Kosten können für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie für eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung
Gesamthöhe Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovision oder vergleichbare Vergütungen
bei einer entsprechenden persönlichen Anteilsfinanzierung
entstehen. Diese Kosten stehen nicht fest, sie sind nicht ab-
Für die Projektierungskosten inkl. aller Steuer- und Rechtsbe-
hängig von der Emittentin und können von ihr nicht benannt
ratung sowie der Prospektherstellungskosten inklusive der Ver-
werden. Durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft
triebskosten erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG
können Anleger in anderen Ländern steuerpflichtig werden
als Anbieterin eine einmalige Vergütung in Hohe von 17,07 %
und Steuererklärungen einzureichen haben. Dadurch können
des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. des Agios in Höhe
weitere Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des
von 5 % des Kommanditkapitals jeweils inkl. gesetzlicher Um-
Blind-Pool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest.
satzsteuer, mindestens jedoch in Höhe von € 325.000 inkl. ge-
Der Anleger hat nach Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft
setzlicher Umsatzsteuer.
keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer
Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen (vgl. auch
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind mit Anlagever-
Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ auf S. 10 dieses
mittlern und Finanzberatern noch keine Verträge über die
Verkaufsprospektes). Führen Übertragungen von unmittelbar
Platzierung des Kommanditkapitals geschlossen. Es ist geplant,
oder mittelbar über die Treuhänderin gehaltenen Kommandit-
zur Platzierung eine exklusive Vertriebsorganisation vertrag-
BOUFJMFO [V TUFVFSMJDIFO /BDIUFJMFO CFJ EFS (FTFMMTDIBę VOE
lich zu binden. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere
oder der Treuhänderin, ist der Kommanditist oder der Treuge-
der Vermittlungsprovision oder vergleichbarer Vergütungen,
ber verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen. Darüber hinaus
beträgt € 2.206.619 bezogen auf ein Kommanditkapital in Höhe
entstehen dem Anleger mit dem Erwerb, der Verwaltung und
von € 10 Mio. und höchstens € 3.732.600 bei einem einzuwer-
der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.
benden Kommanditkapital in Höhe von € 18 Mio.
Keine gewährleisteten Vermögensanlagen
Weitere Leistungen des Anlegers
Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung
Für die Anleger besteht gesellschaftsrechtlich keine Nach-
oder Rückzahlung hat keine juristische Person oder Gesell-
schusspflicht. Diese ist auch nach dem Gesellschaftsvertrag der
schaft die Gewährleistung übernommen.
Beteiligungsgesellschaft nicht vorgesehen. Die Haftung eines
Kommanditisten kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB selbst nach
vollständiger Erbringung seiner Einlage wieder aufleben, soweit der Saldo seines festen Kapitalkontos unter die Haftsumme
Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage
sinkt (z. B. durch Rückzahlung der Einlage, Auszahlungen oder
sonstige Zuwendungen). Für Anleger, die über die Treuhän-
Das Anlageziel und die Anlagepolitik der Multi Asset Portfolio
derin beteiligt sind, gilt dies indirekt, da sie verpflichtet sind,
Green GmbH & Co. KG besteht in dem Erwerb, dem Halten,
die Treuhänderin von allen Kosten und Verbindlichkeiten frei-
der Verwaltung und der Verwertung von mittelbaren und un-
zuhalten. Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch
mittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften (Zielfonds) im In- und Ausland.
MAP GREEN
47
Die Nettoeinnahmen aus der Einzahlung der eingeforderten
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand der
Kommanditeinlagen dienen ausschließlich für Beteiligungen in
Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den
geschlossene Zielfonds. Die Nettoeinnahmen reichen allein zur
Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treu-
Realisierung des Anlageziels aus. Die Nettoeinnahmen werden
händerin und der Mittelverwendungskontrolleurin kein Eigen-
nicht für sonstige Zwecke genutzt.
tum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben
oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden keine Inves-
Anlageobjekten zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung be-
titionen in Beteiligungen in geschlossene Fondsgesellschaften
stehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen
getätigt und keine konkreten Projekte realisiert. Die Beteili-
an den Anlageobjekten. Es bestehen weiterhin keine rechtli-
gungen an Zielfonds sind die Anlageobjekte im Sinne des § 9
chen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungs-
Abs. 2 VermVerkProspV. Hinsichtlich der Investitionskriterien
möglichkeit der Anlageobjekte.
wird auf Kapitel 6 „Investitionskriterien“ Seite 48 verwiesen.
Die Anzahl der Beteiligungen an den Zielfonds steht aufgrund
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden von der Pros-
des Blind-Pool-Konzeptes noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der
pektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mit-
Prospektaufstellung sind noch keine Beteiligungen an Ziel-
gliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhände-
fonds erworben worden. Auch die zukünftigen Anlageobjekte
rin und der Mittelverwendungskontrolleurin keine nicht nur
können demnach nicht konkret beschrieben werden, da zum
geringfügigen Lieferungen und Leistungen erbracht.
Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Auswahl der zum Erwerb beabsichtigten Beteiligungen noch nicht erfolgt ist. Nach
Der Investitionsausschuss ist zum Zeitpunkt der Prospektauf-
Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewertungsgutachten
stellung nicht eingerichtet.
für die Anlageobjekte.
Die von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft zu leisten-
Sonstige Personen
den Kommanditeinlagen dienen der Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlagen. Da die Anlageobjekte zum
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanla-
Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehen, lassen sich
gen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) angabe-
keine Aussagen über die Fremdkapitalaufnahme bei den Ziel-
pflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des
fonds treffen. Über die Anschaffung oder Herstellung der Anla-
Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der
geobjekte oder wesentlicher Teile davon hat die Emittentin zum
Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, existieren
Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Verträge abgeschlos-
nicht.
sen. Über die Aufnahme von Fremdkapital wurden ebenfalls
keine Verträge mit Banken oder anderen Darlehensgebern geschlossen.
Die Emittentin selbst ist nicht abhängig von behördlichen Genehmigungen. Es sind keine behördlichen Genehmigungen
erforderlich.
48
6 | Investitionskriterien
MAP GREEN
49
Sowohl die Geschäftsführung des Fonds MAP GREEN als auch
öffentlich angeboten hat, so muss zumindest ein weiterer
der Investitionsausschuss sind zur Beachtung der Investitions-
Fonds eines etablierten Anbieters der gleichen Anlage- bzw.
kriterien verpflichtet (hierzu siehe auch unter Kapitel 13, Ge-
Asset-Klasse im Bestand von MAP GREEN bestehen. Dies
sellschaftsvertrag, § 11 „Erwerb von Beteiligungen“).
gilt nicht für Investitionen in Private Placements.
Die Entscheidung über den Erwerb von Beteiligungen in den
t1SP;JFMGPOETTPMMNBYJNBMFJO;FJDIOVOHTWPMVNFOPIOF
verschiedenen Anlageklassen sowie Anlagearten (nachfolgend
Agio von € 1.000.000 investiert werden. Dies gilt nicht für
„Zielfonds“ genannt) obliegt der Geschäftsführung des Fonds.
Investitionen in Private Placements; dort sollen Beteiligungen bis maximal € 2.000.000 ohne Agio getätigt
Der Fonds plant nachhaltige Investitionen in Zielfonds in die
werden.
Asset-Klassen der erneuerbaren Energien (ausdrücklich keine Solarkraftwerke auf „Nicht-Konversionsflächen“) sowie
sogenannte Agrarfonds (ausdrücklich keine Lebensmittelspe-
t%JF.JOEFTUCFUFJMJHVOHBOFJOFN;JFMGPOETTPMMUFħ
ohne Agio, aber nie unter € 25.000 betragen.
kulation, Zweckentfremdung von Anbauflächen für z.B. Biokraftstoffe, Förderung von Monokulturen, z.B. Holzplantagen),
Umweltfonds und Green-Building-Fonds im In- und Ausland.
t&TTPMMFONBYJNBMEFT'POETWPMVNFOTWPO."1
GREEN in eine der geplanten Anlage- bzw. Asset-Klassen
investiert werden, wobei bei Investitionen in so genannte Pri-
Neben Neuemissionen kann der Fonds auch Zweitmarktbetei-
vate Placements (Fonds, die gemäß § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufs-
ligungen erwerben, sofern die Bedingungen den grundsätzli-
prospektgesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift
chen Investitionskriterien des Fonds entsprechen.
von der Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausgenommen sind) auch ein
Der Fonds bzw. MAP GREEN kann sich unmittelbar oder mit-
höherer Anteil zulässig ist.
UFMCBSFUXBàCFSFJOFO5SFVIÊOEFSVOEPEFSFJOFFJHFOF(Fsellschaft) an dem jeweiligen Zielfonds beteiligen.
t&TTPMMFONBYJNBMEFT'POETWPMVNFOTWPO."1
GREEN in Zielfonds eines Anbieters (Emissionshaus)
Nachfolgend sind die Investitionskriterien, die im Grundsätzli-
investiert werden. Dies gilt nicht für Investitionen in Private
chen auch Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sind, abgebil-
Placements.
det (vgl. Kapitel 13 „Vertragswerk“ ab Seite 96).
t."1(3&&/TPMMJOOFSIBMCFJOFT;JFMGPOETBVTHFOPNNFO
Es ist angedacht, das Portfolio des Fonds nach folgenden
bei Private Placements, maximal 25 % des stimmberechtigten
Grundsätzen auszustatten:
Kapitals des Zielfonds halten.
tDer Fonds soll mindestens in 15 verschiedene Zielfonds
t.BYJNBMEFT'POETWPMVNFOEàSGFOJOTPHFOBOOUF
investieren, wobei mindestens 5 Beteiligungen in sog.
Private Placements investiert werden und maximal 5 % des
Private Placements bevorzugt in Deutschland erfolgen
Fondsvolumen dürfen in Zielfonds, deren Anbieterin die
sollen.
Steiner + Company GmbH & Co. KG ist, erworben werden,
beide zusammen aber nur zu maximal 50 % des Fondsvolu-
t1SPHFQMBOUFS"OMBHFC[X"TTFU,MBTTFTJFIFIJFS[V
mens.
auch Grafik Seite 50) sollen mindestens zwei Zielfonds
erworben werden.
t#FJEFN&SXFSCFJOFS&JO[FMCFUFJMJHVOHBOFJOFN;JFMGPOET
zu einem Gegenwert ab € 100.000 soll hierfür eine entspre-
t4PGFSO."1(3&&/FJOFO;JFMGPOETFSXJSCUEFTTFO"OCJFter bisher keine anderen Beteiligungsangebote bzw. Fonds
chende Empfehlung des Investitionsausschusses eingeholt
werden. Der Fonds ist berechtigt, trotz eines Ablehnens der
Investitionskriterien
50
Erteilung einer Empfehlung durch den Investitionsausschuss
Geplante Anlageklassen
einen Erwerb zu tätigen, wenn ihr dies nach erneuter Beurteilung des infrage stehenden Erwerbs im wohlverstandenen
Interesse der Beteiligungsgesellschaft sachgerecht erscheint.
Sonstiges:
(Wasserkraftanlagen,
Green Buildings;
Agrarfonds etc.)
Windkraftanlagen
t'àS#FUFJMJHVOHFOJO;JFMGPOETEJFBCEFN+VMJ
im Rahmen einer Neuemission angeboten wurden oder
werden, soll ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteter
Geplante
Anlageklassen
Vermögensanlagenverkaufsprospekt vorliegen und von einem
Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ein Prospektgutachten nach den Grundsätzen des IDWStandards S4 (Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von
Prospekten für öffentlich angebotene Kapitalanlagen) – nachfolgend „Prospektgutachten“ genannt – erstellt worden sein.
Dieses Gutachten, sofern es noch nicht erstellt ist, muss in
Auftrag gegeben sein. Weiterhin darf dieses Gutachten keine
wesentlichen Beanstandungen enthalten bzw. dürfen keine
wesentlichen Beanstandungen zu erwarten sein.
t*OWFTUJUJPOFOJO;JFMGPOETEJFHFNʕfG"CT/S
Verkaufsprospektgesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift von der Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausgenommen sind (sog.
Private Placements), dürfen in der Summe im Umfang von
bis zu 100 % des Kommanditkapitals erworben werden. Sollte
bei einem Private Placement kein von einem Wirtschaftsprüfer erstelltes Prospektgutachten vorliegen, hat die Komplementärin ein unabhängiges Gutachten nach den Grundsätzen
des IDW-Standards S4 (oder ähnlich) oder, falls dies für die
konkrete Investition aussagekräftiger ist, ein Ertragswert-,
8FSUVOEPEFS5Ã7(VUBDIUFOJO"VęSBH[VHFCFOVOEEJF
Beteiligung an diesem Private Placement davon abhängig zu
machen, dass in diesem Gutachten die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien beim Private Placement
OJDIUCFBOTUBOEFUC[XEFS[VFSXBSUFOEF&SUSBHVOEPEFS
technische Zustand des Investitionsgutes die wirtschaftlichen
Ertragsprognosen bestätigt werden. Die Investition in so genannte Private Placements erfolgt vorzugsweise in Deutschland. In anderen Ländern wird lediglich investiert, sofern
eine dem deutschen EEG ähnliche Situation gegeben ist.
Photovoltaikanlagen
MAP GREEN
51
ANLEGER
Steiner + Company
GmbH & Co. KG
S + C
Treuhandgesellschaft mbH
GRÜNDUNGSKOMMANDITISTEN
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
FONDSGESELLSCHAFT
Asset-Klasse
Asset-Klasse
Photovoltaikanlagen
Windkraftanlagen
Zielfonds
Zielfonds
Zielfonds
Zielfonds
Asset-Klasse
Sonstiges
Wasserkraftanlagen,
Green-Buildings, Agrarfonds, etc.
Zielfonds
Zielfonds
Externe Beratung
Auswahl Zielfonds / Investitionen
Zielfonds
Zielfonds
52
7 | Die Emittentin
MAP GREEN
53
7.1 Angaben über die Emittentin, deren Kapital
und Geschäftstätigkeit
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Gesellschaftsdauer
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Funktion
Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist frühestens
#FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBę&NJUUFOUJO
möglich zum 31. Dezember 2023.
Gegenstand des Unternehmens
Maßgebliche Rechtsordnung
1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die
Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.
Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsge-
Rechtsform
sellschaften aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie soge-
Kommanditgesellschaft
nannte Agrarfonds, Umweltfonds und Green-Building-Fonds
im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“
Komplementärin
genannt).
MAP Steiner Verwaltung GmbH
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen be-
Struktur der Komplementärin
rechtigt, die zur Förderung und Erreichung des Gesellschafts-
In Abweichung vom gesetzlichen Regelfall ist die Komplemen-
zwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen, soweit diese
tärin keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit be-
Geschäfte keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere keine
schränkter Haftung (GmbH). Deren Haftung ist der Höhe nach
nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen oder in § 34c
auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen oder eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesellschaft kann
Geschäftsführung
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und
MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den von
Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unterneh-
§ 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn Dr. Illya Steiner,
mensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber
Hamburg
hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich
anzulegen. Die Gesellschaft kann die für die Erreichung ihres
Kommanditisten
Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst
a) Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg
vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
b) S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg
Sitz
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmun-
Hamburg
gen des KG-Gesellschaftsvertrages
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht – wie bei soge-
Geschäftsanschrift
nannten Publikumskommanditgesellschaften üblich – von den
Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
gesetzlichen Regelungen ab. Dies gilt für die Bestimmungen der
§§ 5, 9, 10, 11, 12, 13, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26 des Gesell-
Datum der Gründung
schaftsvertrages. Im Einzelnen gilt dies für die Eintragung der
6. Februar 2012
Kommanditisten mit einer Haftsumme von 10 % ihrer Kommanditeinlage, die Kapitalkontengliederung, die Geschäftsfüh-
Zuständiges Registergericht, Registernummer
rung, die Beschlussfassung, Fragen der Gewinnbeteiligung, die
Amtsgericht Hamburg, HRA 114 420
Entnahmeberechtigung, die Vornahme von Liquiditätsausschüttungen unter Risikoforderungsvorbehalt, die Verteilung der
Stimmrechte, die Verteilung des Gesellschaftsvermögens in der
Liquidation, die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses, den
54
Die Emittentin
Ausschluss von Gesellschaftern, den Ausschluss eines Wettbe-
gesellschaft auf Aktien, insoweit entfallen die Angaben nach § 6
werbsverbotes für die Gesellschafter sowie hinsichtlich der übri-
Sätze 2 und 3 VermVerkProspV.
gen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter.
Geschäftstätigkeit der Emittentin
Konzernunternehmen
Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin besteht in dem
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die folgenden Ge-
Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Verwertung von
sellschafter an der Emittentin beteiligt:
mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen
a) Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg
Fondsgesellschaften im In- und Ausland. Die gesellschaftsver-
b) S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg
traglichen Rahmenbedingungen der Emittentin werden in Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“ dieses Verkaufspro-
Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im
spektes beschrieben.
Sinne des § 18 AktG i. V. m. den §§ 290, 296 HGB kein Konzernunternehmen. Die Emittentin ist daher auch selbst nicht zur
Ergänzende Angaben
Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet und hat auch
Die Emittentin ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, Ver-
keinen Konzernabschluss erstellt.
trägen oder neuen Herstellungsverfahren. Zum Datum der
Prospektaufstellung bestehen keine Investitionen. Es sind keine
Kapital der Emittentin
Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentli-
Das gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt zum Zeit-
chen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben
punkt der Prospektaufstellung € 2.500. Es handelt sich dabei
können. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außerge-
ausschließlich um Kommanditkapital. Die Komplementärin,
wöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Zur Geschäftstätig-
die MAP Steiner Verwaltung GmbH, leistet keine Einlage. Die
keit sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.
Kommanditisten beteiligen sich mit folgenden Kommanditeinlagen (derzeitigen Gesellschaftern, Kommanditeinlagen):
Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin
Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der MAP Steiner
a) Komplementärin: MAP Steiner Verwaltung GmbH,
ohne Einlage
Verwaltung GmbH als Komplementärin. Das alleinige Mitglied
der Geschäftsführung der Emittentin ist Herr Dr. Illya Steiner.
b) Kommanditist: Steiner + Company GmbH & Co. KG, € 1.250
Die Geschäftsadresse des alleinigen Mitglieds der Geschäfts-
c) Kommanditist: S + C Treuhandgesellschaft mbH, € 1.250
führung der Emittentin lautet: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft wurde in diesem Jahr gegründet. Somit
Von den Kommanditeinlagen sind zum Zeitpunkt der Pros-
gibt es kein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Demnach wurden
pektaufstellung € 2.500 ausstehende Einlagen. Das Komman-
dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin
ditkapital der Emittentin soll auf insgesamt € 10.000.000 (inkl.
keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteili-
derzeitiger Gesellschafter, exkl. 5 % Agio) erhöht werden. Zum
gungen, Entnahmerechte, Aufwandsentschädigungen, Ver-
Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind bisher keine Wertpapiere
sicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder
VOEPEFS7FSNÚHFOTBOMBHFOJN4JOOFEFTfG"CTEFT7FS-
Art, für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährt. Herr
mögensprospektgesetzes in Bezug auf die Emittentin ausgegeben
Dr. Illya Steiner ist für die Steiner + Company GmbH & Co.
worden. Das gesamte Investitionskapital der Gesellschaft wird
KG als Geschäftsführer tätig, die mit dem Vertrieb der Vermö-
somit € 10.500.000 inkl. des Agios betragen. Im Übrigen sind die
gensanlage betraut ist. Das alleinige Mitglied der Geschäftsfüh-
Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter und
rung der Emittentin Herr Dr. Illya Steiner ist zum Zeitpunkt
der weiteren beitretenden Kommanditisten mit Ausnahme der
der Prospektaufstellung nicht für weitere Unternehmen tätig,
Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin identisch (sie-
die mit der Kapitalbeschaffung oder dem Vertrieb der Vermö-
he hierzu „Rechte der Gesellschafter“, Seite 43).
gensanlage beauftragt sind. Das Mitglied der Geschäftsführung
Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommandit-
des Emittenten ist nicht für Unternehmen tätig, die im Zusam-
MAP GREEN
55
menhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur ge-
Zuständiges Registergericht, Registernummer
ringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen oder die der
Amtsgericht Hamburg, HRB 110 767
Emittentin Fremdkapital geben.
Stammkapital
Beirat
€ 25.000 (voll eingezahlt)
Bei der Beteiligungsgesellschaft kann ab der ersten Gesellschafterversammlung nach Schließung des Fonds ein aus drei natürlichen
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Personen bestehender Beirat eingerichtet werden. Zwei Beirats-
Grundsätzlich haftet eine Komplementärin einer KG unbe-
mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung mit der
schränkt. Vorliegend ist die Komplementärin der Emittentin
relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ein Beirats-
eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt in der
mitglied wird von der Komplementärin entsandt. Die Mitglieder
Höhe ihres Gesellschaftsvermögens.
des Beirats werden jeweils für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl
ist zulässig. Alle Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch ihre
Gesellschafter
Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen notwendigen Ausla-
Steiner + Company GmbH & Co. KG
gen ersetzt und Spesen, z. B. für Anfahrten und Hotel, soweit sie
den für eine Beiratstätigkeit üblichen Rahmen nicht überschreiten.
Geschäftsführer
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert beim Emittenten
Dr. Illya Steiner
weder ein Beirat noch ein Aufsichtsgremium.
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
MAP Steiner Verwaltung GmbH
Der Gesellschaftsvertrag der MAP Steiner Verwaltung GmbH
enthält in Bezug auf deren Organ- und Haftungsstruktur keine
Funktion
von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Bestimmun-
Komplementärin der
gen. Einer Übernahme der Funktion als persönlich haftende
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Gesellschafterin der Emittentin steht nichts entgegen.
Gegenstand des Unternehmens
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Gegenstand des Unternehmens sind die Beteiligung an ande-
Wesentliche Aufgabe ist die Übernahme der Geschäftsführung
ren Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der
der Beteiligungsgesellschaft. Die Rechtsgrundlage hierfür ist
Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, sowie die
der Gesellschaftsvertrag, der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ ab-
Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für andere Ge-
gebildet ist.
sellschaften. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte
berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittel-
Vergütungen
bar zu fördern geeignet sind.
Die Komplementärin erhält eine jährliche Haftungsvergütung von
der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von € 5.000 inkl. USt zum
Sitz
Ende eines jeden Geschäftsjahres. Die Vergütung erhöht sich
Hamburg
jährlich um 2 %. Neben der benannten Vergütung stehen der
Gründungsgesellschafterin sowohl innerhalb als auch außer-
Geschäftsanschrift
halb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen,
Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
Entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigun-
Datum der Gründung
gen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen
28. Juli 2009
jeder Art, zu.
Die Emittentin
56
Umstände, die Interessenkonflikte begründen können
können sich jeweils Interessenkonflikte ergeben, die zum Nach-
Der Geschäftsführer der MAP Steiner Verwaltung GmbH, Herr
teil von MAP GREEN wie auch der Anleger gehen können. Des
Dr. Illya Steiner, ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komple-
Weiteren nehmen die Treuhänderin und die geschäftsführende
mentärin der Emittentin. Er ist zudem Mitgesellschafter der
Kommanditistin entsprechende Funktionen auch in weiteren
Anbieterin und deren persönlich haftender Gesellschafterin.
von der Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG ange-
Des Weiteren ist Herr Dr. Illya Steiner Geschäftsführer der
botenen Fonds wahr. Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen
Treuhänderin. Im Übrigen nehmen die Treuhänderin und die
Konstellation können Interessenkonflikte nicht vollständig
geschäftsführende Kommanditistin entsprechende Funktionen
ausgeschlossen werden. Zu weiterführenden Einzelheiten hier-
auch in weiteren von der Anbieterin angebotenen Fonds bzw.
zu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteili-
Beteiligungsangeboten, auch in mit der Beteiligungsgesell-
gung“ (S. 10).
schaft ähnlich konzipierten Fondgesellschaften, wahr. Insoweit
MAP GREEN
57
7.2 Angaben über die Gründungsgesellschafter
Die Gründungsgesellschafter sind die im Folgenden beschrie-
Komplementärin
benen Gründungskommanditisten und die Gründungskom-
Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
plementärin (persönlich haftende Gesellschafterin), die MAP
Steiner Verwaltung GmbH mit Sitz in der Fuhlentwiete 14 in
Kommanditisten
20355 Hamburg.
Dr. Illya Steiner, Hamburg (40 %)
Steiner Consulting GmbH, Hamburg (60 %)
MAP Steiner Verwaltung GmbH
Vergütungen
Das Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG er-
Die Beschreibung zur Gründungskomplementärin befindet
hält für die Projektierung, Konzeption und Prospektaufstel-
sich auf den Seiten 55 und 56.
lung, die Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen
und die Koordination des Vertriebes des Beteiligungsangebotes
FJOF 7FSHàUVOH,PTUFOFSTBU[ JO )ÚIF WPO EFT ,PN-
Steiner + Company GmbH & Co. KG
manditkapitals inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft, jedoch mindestens € 325.000
Funktion
inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die laufende Betreuung
Anbieterin, Projektierung, Konzeption, Kapitalbeschaffung
und Fondsverwaltung erhält die Steiner + Company GmbH
und Vertriebskoordination, Prospektaufstellung sowie die
& Co. KG eine laufende Vergütung von 1,2 % inkl. Umsatz-
Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen
steuer, bezogen auf das von der Gesellschaft in den Zielfonds
(„Bemessungsgrundlage“) investierte Kapital zum Ende ei-
Gegenstand des Unternehmens
nes jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch in Höhe von
Projektierung, Konzeption, Vermittlung, Vertrieb und Betreu-
ħJOLM6NTBU[TUFVFS*N+BISEFS7FSÊV•FSVOH-JRVJEB-
ung von Investitionen für private und institutionelle Anleger
tion eines Zielfonds erhöht das in diesem Zielfonds investierte
sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte
Kapital die Bemessungsgrundlage. Die Vergütung erhöht sich
jährlich um 2 %.
Sitz
Hamburg
Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung der
Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig fällig. Der durch die
Geschäftsanschrift
Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestand-
Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
teil der Kostenkalkulation. Neben der vorstehenden Vergütung erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG von ihr verauslagte
Datum der Gründung
laufende Kosten erstattet. An den laufenden Ausschüttungen der
6. Dezember 2004
Gesellschaft ist die Anbieterin wie folgt beteiligt: Auszahlungen
werden an die Kommanditisten zeitanteilig berechnet ab dem ers-
Zuständiges Registergericht, Registernummer
ten Tag des Monats ihres wirksamen Beitritts bzw. der wirksamen
Amtsgericht Hamburg, HRA 101 209
Erhöhung ihrer Kommanditeinlage und erfolgen im Übrigen unter Berücksichtigung der Grundlagen für die Ergebnisverteilung.
Kommanditkapital
€ 300.000
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kann der Gesamtbetrag
der für die Wahrnehmung der Aufgabe vereinbarten Vergütung
Rechtsform
der Gründungsgesellschafterin nicht genannt werden, weil die
Kommanditgesellschaft
Höhe der Vergütung abhängig ist von der Höhe des einzuwerbenden Kommanditkapitals. Die Höhe des einzuwerbenden Kom-
Die Emittentin
58
manditkapitals steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Geschäftsanschrift
noch nicht fest. Darüber hinaus stehen der Gründungsgesell-
Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
schafterin sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte
Datum der Gründung
und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,
4. Januar 2006
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu.
Zuständiges Registergericht, Registernummer
Amtsgericht Hamburg, HRB 96 604
Umstände, die Interessenkonflikte begründen können
Herr Dr. Illya Steiner, alleiniger und von den Regelungen des
Stammkapital
§ 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Anbieterin, ist gleich-
€ 25.000
zeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft sowie Geschäftsführer der Treuhänderin. Insoweit
Rechtsform
können sich jeweils grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ (Seite 10).
Gesellschafter
Steiner + Company GmbH & Co. KG
S + C Treuhandgesellschaft mbH
Geschäftsführer
Dr. Illya Steiner, Melanie Neumann
Funktion
Treuhandkommanditistin
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Die S + C Treuhandgesellschaft mbH fungiert als Treuhänderin
Gegenstand des Unternehmens
im Rahmen des Beteiligungsangebotes Multi Asset Portfolio
Gegenstand des Unternehmens sind die Übernahme von Treu-
Green GmbH & Co. KG. Ihre Aufgaben sind die treuhänderi-
handgeschäften für Fondsgesellschaften sowie die Erbringung
sche Verwaltung der Kommanditeinlagen, die Vertretung der
von Verwaltungs- und Managementdienstleistungen für ande-
Interessen der Treugeber sowie die Information der Anleger
re Gesellschaften und deren Gesellschafter sowie alle damit im
(vgl. Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“). Sie ist für
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind
weitere Gesellschaften treuhänderisch tätig. Die Rechtsgrund-
Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG (Kreditwesen-
lage für die Treuhandschaft bildet der Treuhand- und Verwal-
gesetz) bedürfen.
tungsvertrag, der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ abgebildet ist.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt,
Wesentliche Rechte und Pflichten
die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu för-
Die S + C Treuhandgesellschaft mbH hat als Treuhänderin
dern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen
das Recht, die Interessen der Treugeber zu vertreten sowie die
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteili-
durch den Treugeber erworbenen Rechte gemäß dem in diesem
gen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweig-
Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungs-
niederlassungen im In- und Ausland errichten.
vertrag (Seite 109 ff.) zu verwalten. Weiterhin besteht für die
Treuhänderin das Recht, ihre Beteiligung an der Emittentin
Sitz
ein- oder mehrmals zu erhöhen. Daraus ergibt sich die we-
Hamburg
sentliche Pflicht, das Stimmrecht des Treugebers entsprechend
MAP GREEN
59
den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw.
ner, ist gleichzeitig Geschäftsführer und Mitgesellschafter der
OBDIEFO8FJTVOHFOEFT5SFVHFCFST"OMFHFSTBVT[VàCFO
Anbieterin und deren persönlich haftender Gesellschafterin
sowie Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafte-
Vergütungen
rin der Emittentin. Insoweit können sich jeweils grundsätzlich
Für die laufende Betreuung der Treugeber und die damit zu-
Interessenkonflikte ergeben. Zu weiterführenden Einzelheiten
sammenhängenden Verwaltungsmaßnahmen erhält die S + C
hierzu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Be-
Treuhandgesellschaft mbH ab 2013 eine laufende Vergütung
teiligung“ (Seite 10).
von 0,3 % inkl. Umsatzsteuer, bezogen auf das eingeworbene
Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft zum Ende eines jeden
Ergänzende Angaben zu den Gründungsgesellschaftern
Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung
Die Gründungsgesellschafterin Steiner + Company GmbH
ab Eintragung der Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig
& Co. KG ist mit dem Angebot der hier dargestellten Beteili-
fällig. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2 %. Der Gesamt-
gungsmöglichkeit beauftragt. Die Gründungsgesellschafter
betrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten
sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen betei-
Vergütung der Treuhänderin beträgt bei einem prognosti-
ligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.
zierten einzuwerbenden Kommanditkapital von € 10.000.000
Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen un-
eine Summe in Höhe von € 357.557 und bei € 18.000.000 eine
mittelbar oder mittelbar beteiligt, die im Zusammenhang mit
Summe in Höhe von € 643.614. Der durch die Einschaltung der
der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur
Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestandteil der Kos-
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Ver-
tenkalkulation. Die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Grün-
gütungen der Gründungsgesellschafter sind auf den Seiten 57
dungskommanditistin ist ebenso wie die weiteren beitretenden
f. in den Abschnitten „Vergütungen“ benannt. Neben den be-
Kommanditisten an den Gewinnen und Verlusten der Gesell-
nannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern
schaft beteiligt. Darüber hinaus stehen der Gründungsgesell-
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages
schafterin sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesell-
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und keine sons-
schaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte
tigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteili-
und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,
gungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versiche-
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Die Grün-
rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu.
dungsgesellschafter der Emittentin sind nicht an Unternehmen
unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der
Umstände, die Interessenkonflikte begründen können
hier angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind. Der Ge-
Die Treuhänderin kann auch für andere Gesellschaften oder
samtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt
Personen Treuhandaufgaben übernehmen oder hat diese be-
gezeichneten Einlage beträgt € 2.500. Davon sind € 2.500 nicht
reits übernommen. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Anbie-
eingezahlt. Es handelt sich um Kommanditbeteiligungen.
terin, die gleichzeitig auch Geschäftsbesorgerin der Emittentin
ist. Der Geschäftsführer der Treuhänderin, Herr Dr. Illya Stei-
Die Emittentin
60
7.3 Angaben zu weiteren relevanten Partnern
W&P
Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Die W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft fungiert als Mittelverwendungskontrolleurin im Rahmen des Be-
Funktion
teiligungsangebotes MAP GREEN. Ihre Aufgaben sind die Mit-
Mittelverwendungskontrolleurin
telfreigabe und Mittelverwendungskontrolle auf Basis formaler
Kriterien und die zweckgerechte Verwendung der Einlagen der
Gegenstand des Unternehmens
Anleger (vgl. Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“).
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
Die Rechtsgrundlage für die Mittelverwendungskontrolle bil-
damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs.
det der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag,
3 StBerG
der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ abgebildet ist.
Sitz
Vergütung
Bremen
Für die Einrichtung der für die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle der Beteiligungsgesellschaft zu erbringen-
Geschäftsanschrift
den Leistungen erhält die W & P Treuhand GmbH Steuerbera-
Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen
tungsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,075 %
des geplanten Emissionskapitals zzgl. Umsatzsteuer und Aus-
Datum der Gründung
lagen, fällig mit Aufnahme der Kontrolltätigkeiten. Der Ge-
11. März 2009
samtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung der Mittelverwendungskontrolleuerin beträgt
Zuständiges Registergericht, Registernummer
€ 7.500 zzgl. Umsatzsteuer.
Amtsgericht Bremen, HRB 25 466 HB
Stammkapital
Umstände, die Interessenkonflikte begründen können
€ 25.000
Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wesentliche Rechte und Pflichten
Die Mittelverwendungskontrolleurin hat gemäß den Regelun-
Gesellschafter
gen des in diesem Verkaufsprospekt abgedruckten Mittelfreiga-
%JQM7X4UFVFSCFSBUFS'SBOL8FJU[F
be- und Mittelverwendungskontrollvertrages (Seite 114 ff.) das
%JQM0FD4UFVFSCFSBUFS3BMG6OCFTDIFJE
Recht, die formalen Auszahlungsvoraussetzungen zu prüfen,
und die Pflicht, bei nicht vorliegenden Auszahlungsvorausset-
Geschäftsführer
[VOHFOVOEPEFS"CXFJDIVOHFOWPN*OWFTUJUJPOTVOE'JOBO-
%JQM7X4UFVFSCFSBUFS'SBOL8FJU[F
zierungsplan die Mittelverwendung durch die Emittentin zu
%JQM0FD4UFVFSCFSBUFS3BMG6OCFTDIFJE
verweigern. Der Investitions- und Finanzierungsplan ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrages der Emittentin und ebenfalls in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt (Seite 63 und 108).
MAP GREEN
61
62
8 | Wirtschaftliche Berechnungen
(Prognosen)
MAP GREEN
63
8.1 Investitions- und Finanzierungsplan
(Prognose)
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
auf Ebene der Emittentin
I.
1.
Mittelherkunft
3.
samtsumme
samtsumme
exkl. Agio
inkl. Agio
Darstellung)
(konsolidierte
(konsolidierte
Darstellung)
Darstellung)
in % des Komin EU
manditkapitals
inkl. Agio
9.997.500
46,20
45,16
9.997.500
95,23
Geschäftsführende Kommanditistin
1.250
0,01
0,01
1.250
0,01
1.250
0,01
0,01
1.250
0,01
46,21
45,17
Gesamtsumme Kommanditkapital
10.000.000
Fremdkapital
10.000.000
Rückvergütungen aus Zielfonds
5 % Agio auf das Kommanditkapital
Mittelherkunft gesamt
II.
Mittelverwendung
5.
Investitionen in Zielfonds
davon Agio i. H. v. 5 % des Zeichnungsbetrages Zielfonds
6.
in EUR
(konsolidierte
Einzuwerbendes Kommanditkapital
Gesamtsumme exkl. Agio
4.
in % der Ge-
Kommanditkapital
Treuhandkommanditistin
2.
in % der Ge-
1.638.371
7,57
7,40
1.638.371
15,61
21.638.371
100,00
97,74
11.638.371
110,85
500.000
5,00
2,26
500.000
4,76
22.138.371
105,00
100,00
12.138.371
115,61
236.470
Nettoinvestition in Zielfonds
4.729.406
Gesamtinvestition in Zielfonds
4.965.876
Investition in Direktinvestments
14.965.876
Investitionen gesamt
19.931.752
4.965.876
4.965.876
94,53
90,03
9.931.752
94,59
Gründungs- und Anlaufkosten
Gründungskosten
300.000
300.000
Projektierung, Konzeption, Vertrieb
1.906.619
1.906.619
Gesamt
2.206.619
10,47
9,97
2.206.619
21,02
22.138.371
105,00
100,00
12.138.371
115,61
Mittelverwendung gesamt
Es handelt sich um eine konsolidierte Darstellung zwischen
den Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG und den
Zielfonds in Form der Direktinvestments.
64
Erläuterungen zum
Investitions- und Finanzierungsplan
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
zu I.3
Geplant sind erwartete Rückflüsse aus Investitionen aus Zielfonds in Höhe von € 1.638.371 (ca. 8,31 % der Nettoinvestiti-
zu I.1
onssumme, d. h. ohne Agio der Zielfonds).
Das eingeworbene Kommanditkapital steht der Beteiligungsgesellschaft nach Abzug der Gründungs- und Anlaufkosten für
zu I.4
die Anschaffung von Beteiligungen (Zielfonds) zur Verfügung.
Auf das einzuwerbende Kommanditkapital wird ein Agio in
Es wird unterstellt, dass bei dem Erwerb der Beteiligungen auf
Höhe von 5 % erhoben. Dies entspricht einem Gesamtbetrag
Zielfondsebene ein Agio zu entrichten ist. Das nach Abzug
von € 500.000. Die gesamte Mittelherkunft beläuft sich damit
der Gründungs- und Anlaufkosten insgesamt zur Verfügung
prognosegemäß auf € 10.500.000.
stehende Kommanditkapital wird unter Beachtung der Investitionskriterien (vgl. Kapitel 6 „Investitionskriterien“ Seite 48)
zu II.5
in die Zielfonds investiert. Die Anleger beteiligen sich mit ih-
Hierbei handelt es sich um die geplanten Investitionen in die
rer Einlage an unterschiedlichen Asset-Klassen geschlossener
Zielfonds.
Fonds. Das Kommanditkapital soll gemäß den Planungen und
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages eine Summe von
zu II.6
€ 10.000.000 zzgl. des Agios in Höhe von 5 % aufweisen. Die
Die zur Ziff. II.5 genannten Gründungs- und Anlaufkosten er-
Einlagen der Gründungskommanditisten belaufen sich auf ins-
fassen die sogenannten sonstigen Kosten. Die Anbieterin erhält
gesamt € 2.500. Das im Rahmen der weiteren Kapitalerhöhung
als Vergütung und Kostenersatz für recht- und steuerliche Be-
EVSDI#FJUSJUUFWPO,PNNBOEJUJTUFO"OMFHFSO[VQMBU[JFSFOEF
ratungen, für die Konzeption des Beteiligungsangebotes sowie
Kapital beträgt € 9.997.500.
für die Erstellung des Verkaufsprospektes, die Projektierung
und das Marketing eine Vergütung in Höhe von 22,07 % des
zu I.2
Kommanditkapitals inkl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch in
Es ist geplant, kein Fremdkapital auf Ebene der Emittentin
Höhe von € 325.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
durch Bankdarlehen aufzunehmen. Auf Ebene der Zielfonds,
insbesondere auf Ebene der Direktinvestments, ist eine Fremdkapitalaufnahme in Form von Bankdarlehen geplant. Da die
Direktinvestments zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
nicht feststehen, lassen sich keine Aussagen über die Konditionen der Fremdkapitalaufnahme treffen. Fremdmittel sind
weder als Zwischenfinanzierungs- noch als Endfinanzierungsmittel vereinbart oder verbindlich zugesagt.
MAP GREEN
65
8.2 Abweichungen von der Prognose –
Sensitivitätsbetrachtung
Die Sensitivitätsbetrachtung untersucht den erwarteten Kapi-
Daten der Beteiligungsangebote miteinander vergleichbar sind.
talrückfluss aus dem Engagement des Anlegers an der Betei-
Gleichwohl wird in der am Ende dieses Kapitels aufgeführten
ligungsgesellschaft. Dabei werden neben den prognostizierten
Tabelle angenommen, dass die in den Beteiligungsangeboten
Auszahlungen während des zehnjährigen Anlagezeitraums
ausgewiesenen Ergebnisse auch zum Zeitpunkt der Investiti-
(ab der angenommenen Schließung des MAP GREEN am
on des MAP GREEN Bestand haben werden. Im Rahmen der
31. Dezember 2013) auch Auswirkungen im Rahmen von
Datenerhebung wurde unterstellt, dass 100 % des geplanten
Abweichungen von den unterstellten Annahmen aufgeführt.
Fondskapitals, das für Investitionen in die Zielfonds zur Ver-
Basis für die Sensitivitätsbetrachtung bilden die Ergebnisse der
fügung steht, Ende 2012 in die Zielfonds investiert wird. Der
Asset-Klassen. Das Datenmaterial wurde aus einer Vielzahl
betrachtete Anlagezeitraum endet nach rund zehn Jahren am
von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am Kapitalmarkt
31. Dezember 2022. In der Sensitivitätsanalyse wurde unter-
öffentlich angebotenen geschlossenen Fonds entnommen, die
stellt, dass alle Beteiligungen, die zu diesem Zeitpunkt noch im
in den Emissionsprospekten oder auf komprimierten Tabellen
Portfolio der Beteiligungsgesellschaft sind, auf dem Zweitmarkt
von Internetplattformen dargestellt wurden. Es wurden keine
veräußert werden.
Präferenzen hinsichtlich der Auswahl bestimmter Initiatoren
bzw. der Beteiligungsobjekte innerhalb der jeweiligen Asset-
Die folgende tabellarische Darstellung stellt einen möglichen
Klassen vorgenommen. Somit zeigt die Datenerhebung ein
Verlauf der Rückflüsse vor Steuern an die Anleger dar. Die
Spiegelbild von aktuell am Markt zu erwerbenden Beteiligungs-
Darstellung der Rückflüsse basiert auf einer Analyse von ak-
angeboten. Die in den Beteiligungsprospekten ausgewiesenen
tuellen Beteiligungsangeboten. Es erfolgte keine Präferenz hin-
Auszahlungen und Veräußerungserlöse der Beteiligungsobjek-
sichtlich Anbieter, Höhe der Auszahlung, der prognostizierten
te für die Anleger auf Zielfondsebene bilden die Grundlage der
Rendite und der Konzeption. Die Geschäftsführung des MAP
prognostizierten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft. Be-
GREEN wird in Zusammenarbeit mit dem Investitionsaus-
teiligungsangebote als Private Placements wurden in der Sensi-
schuss bei der Auswahl der Zielfondsinvestitionen insbesonde-
tivitätsbetrachtung nicht berücksichtigt.
re auf die Erfahrung und die Performance der Anbieter sowie
auf die Fondskonzeption achten. Aus diesem Grund stellen die
Bei der Ermittlung der erwarteten Kapitalrückflüsse sind die
aufgezeigten Rückflüsse eher ein konservatives Szenario dar.
auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft vertraglich geregelten
Dennoch sind diese Szenarien nur als Beispielberechnungen
Vergütungsansprüche bereits berücksichtigt. Diese sind auf
anzusehen, da aufgrund der noch nicht feststehenden Ziel-
Basis eines geplanten Fondskapitals in Höhe von € 10.000.000
fondsinvestitionen (Blind Pool) keine prognostizierten Daten
berechnet. Sie betragen für die Treuhänderin 0,30 % p. a. des
über Zahlungsströme vorliegen können. Die Anlagedauer,
gezeichneten Kommanditkapitals, für Steuerberatungs- und
der Zinssatz und die Höhe der freien Liquidität sind aufgrund
Jahresabschlusskosten € 20.000 p. a., für die laufende Betreu-
des Blind-Pool-Konzeptes nicht einzuschätzen. Somit werden
ung und Fondsverwaltung 1,2 % p. a. des in den Zielfonds in-
mögliche Zinseinkünfte nicht berücksichtigt. Das Szenario C
vestierten Kapitals, für die Komplementärin € 5.000 p. a. des
stellt das Basisszenario dar, das anhand des erfassten und zuvor
gezeichneten Kommanditkapitals, jeweils inkl. etwaiger gesetz-
beschriebenen Datenmaterials aufgestellt wurde sowie die ge-
licher Umsatzsteuer. Alle Vergütungen erhöhen sich jährlich
nannten Prämissen beinhaltet. Abweichend von dem Basissze-
um 2 %. Die Kosten für den Investitionsausschuss sind in den
nario soll in zwei weiteren Szenarien veranschaulicht werden,
Jahren 2012 und 2013 mit jeweils € 1.500 inkl. etwaiger gesetz-
wie sich eine Veränderung der Parameter auf die Rückflüsse
licher Umsatzsteuer berücksichtigt. In der Berechnung wurden
vor Steuern an die Anleger auswirken könnte. Grundsätzlich
die unterschiedlichen Laufzeiten der jeweiligen Beteiligungen
ist die Entwicklung einer Beteiligung an einem Zielfonds von
an den Zielfonds entsprechend den Prognoserechnungen be-
verschiedenen Einflussfaktoren abhängig.
rücksichtigt. Der in der Sensitivitätsbetrachtung untersuchte
Anlagezeitraum beginnt am 1. August 2012. Dies ist notwendig, damit die der Sensitivitätsbetrachtung zugrunde liegenden
66
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
Dies können beispielsweise Veränderungen der wirtschaftli-
schnittliche Steigerung anderer Asset-Klassen bzw. Assets aus-
DIFO HFSJOHFSF PEFS IÚIFSF &JOOBINFO VOEPEFS ,PTUFO
geglichen werden kann. Beispielhaft wird aufgelistet, wie sich
oder der steuerlichen Rahmenbedingungen sein. Je größer
die Rückflüsse vor Steuern an die Anleger ändern, wenn die
die Streuung des Portfolios der Beteiligungsgesellschaft, desto
Auszahlungen (Auszahlungen und Veräußerungserlöse) aller
geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer unterdurchschnitt-
Zielfondsinvestitionen um 10 % (Szenario D) bzw. 20 % höher
lichen, aber auch überdurchschnittlichen Abweichung aller
(Szenario E) oder um 10 % (Szenario B) bzw. 20 % niedriger
Asset-Investitionen. Der Vorteil der Beteiligung an der MAP
(Szenario A) ausfallen. Die Kosten auf Ebene der Beteiligungs-
GREEN liegt somit in der vergleichsweise geringen Ausfall-
gesellschaft wurden dabei nicht verändert. Da grundsätzlich
wahrscheinlichkeit des investierten Kapitals. Diese vergleichs-
von gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit jeder denkbaren Ab-
weise hohe Anlagesicherheit kann sich dadurch ergeben, dass
weichung ausgegangen werden muss, ist die Darstellung ledig-
eine unterdurchschnittliche Entwicklung innerhalb einer
lich als beispielhafte Berechnung zu verstehen.
Asset-Klasse bzw. bei einzelnen Assets durch die überdurch-
Betrachtung „p. a.“ (Abweichungen von der Prognose)
Sensitivitätsabweichungen
–20 %
–10 %
0%
+10 %
+20 %
Jahr
Szenario A
Szenario B
Szenario C
p. a.
Szenario D
Szenario E
2012
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
2013
5,60%
6,30%
7,00%
7,70%
8,40%
2014
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2015
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2016
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2017
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2018
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2019
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2020
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2021
6,00%
6,75%
7,50%
8,25%
9,00%
2022
99,09%
111,48%
123,87%
136,25%
148,64%
152,69%
171,78%
190,87%
209,95%
229,04%
Summe
MAP GREEN
67
Betrachtung „kumulativ“ (Abweichungen von der Prognose)
Sensitivitätsabweichungen
–20 %
–10 %
0%
+10 %
+20 %
Jahr
Szenario A
Szenario B
Szenario C
Szenario D
Szenario E
2012
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
2013
5,60%
6,30%
7,00%
7,70%
8,40%
2014
11,60%
13,05%
14,50%
15,95%
17,40%
2015
17,60%
19,80%
22,00%
24,20%
26,40%
2016
23,60%
26,55%
29,50%
32,45%
35,40%
2017
29,60%
33,30%
37,00%
40,70%
44,40%
2018
35,60%
40,05%
44,50%
48,95%
53,40%
2019
41,60%
46,80%
52,00%
57,20%
62,40%
2020
47,60%
53,55%
59,50%
65,45%
71,40%
2021
53,60%
60,30%
67,00%
73,70%
80,40%
2022
152,69%
171,78%
190,87%
209,95%
229,04%
68
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
8.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Da die Gesellschaft der Emittentin erst am 6. Februar 2012, also
Auf die Abbildung einer Zwischenübersicht wird verzichtet, da
vor weniger als 18 Monaten, gegründet wurde, prospektiert sie
seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Emittentin keine
im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 VermVerkProspV. Es liegen we-
CJMBO[ VOE FSGPMHTXJSLTBNFO 7FSÊOEFSVOHFO VOEPEFS (F-
der ein Jahresabschluss noch ein Lagebericht der Beteiligungs-
schäftsvorfälle stattgefunden haben (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
gesellschaft vor.
VermVerkProspV).
Eröffnungsbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 6. Februar 2012
(alle Angaben in EUR)
AKTIVA
PASSIVA
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
1. Beteiligungen
0
Kommanditkapital
Ausstehende Einlagen
2.500
–2.500
0
0
Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2012
(alle Angaben in EUR)
AKTIVA
PASSIVA
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
1. Beteiligungen
9.931.752
Kommanditkapital
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
10.500.000
-273.540
B. Umlaufvermögen
1. Kassenbestand
294.709
B. Verbindlichkeiten
Fremdkapital
10.226.460
0
10.226.460
Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2013
(alle Angaben in EUR)
AKTIVA
PASSIVA
A. Anlagevermögen
Beteiligungen
A. Eigenkapital
9.931.752
Kommanditkapital
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
9.526.460
807.804
B. Umlaufvermögen
1. Kassenbestand
402.513
B. Verbindlichkeiten
Fremdkapital
10.334.264
0
10.334.264
MAP GREEN
69
Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2014
(alle Angaben in EUR)
AKTIVA
PASSIVA
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
1. Beteiligungen
9.931.752
Kommanditkapital
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
9.584.264
805.236
B. Umlaufvermögen
1. Kassenbestand
457.749
B. Verbindlichkeiten
Fremdkapital
10.389.501
0
10.389.501
Planbilanzen der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Beteiligungen
Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Multi Asset
Hier ist der Stand der Investitionen in Beteiligungen an den
Portfolio Green GmbH & Co. KG
Zielgesellschaften ausgewiesen. Die Planungen gehen davon
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen zu der Bilanz 2012
aus, dass im Jahr 2012 rund € 9.931.752 an Investitionen ge-
weisen alle „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ wie
tätigt werden.
Gründungs- und Anlaufkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen aus.
Kommanditkapital
Das Kommanditkapital entspricht den Einlagen der Gründungsgesellschafter und den Zeichnungsbeträgen der Anleger.
Jahresergebnis
Das negative Ergebnis 2012 ist im Wesentlichen beeinflusst
durch die Anlaufkosten. Hinzu kommen die laufenden Kosten,
welche auch das Ergebnis 2012 beeinflussen.
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
70
Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 6. Februar bis 31. Dezember 2012
(alle Angaben in EUR)
1.
2.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Fondskosten
-77.000
- Anlaufkosten
-2.259.119
Erträge aus Beteiligungen
2.062.579
3.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-273.539
4
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
-273.539
Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
(alle Angaben in EUR)
1.
2.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Fondskosten
-183.560
- Anlaufkosten
0
Erträge aus Beteiligungen
991.364
3.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
807.804
4
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
807.804
Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
(alle Angaben in EUR)
1.
2.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Fondskosten
-187.232
- Anlaufkosten
0
Erträge aus Beteiligungen
992.468
3.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
805.236
4
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
805.236
MAP GREEN
71
Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 6. Februar 2012 bis 31. Dezember 2012
(alle Angaben in EUR)
Einzahlungen
Kommanditkapital zzgl. Agio
Rückvergütung
Einnahmen aus Investments
Summe
10.500.000
1.638.371
424.208
12.562.579
Auszahlungen
Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten
9.931.752
Kosten Geschäftsbetrieb
2.206.619
Fremdfinanzierungskosten
Fondskosten
Steuern
Frühzeichnerbonus
Auschüttungen
Summe
Zu- bzw. Abfluss Liquidität
Liquiditätsbestand zum Vorjahr
Liquidität zum Jahresende
0
77.000
0
52.500
0
12.267.871
294.709
0
294.709
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
72
Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
(alle Angaben in EUR)
Einzahlungen
Kommanditkapital zzgl. Agio
0
Rückvergütung
0
Einnahmen aus Investments
991.364
Summe
991.364
Auszahlungen
Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten
0
Kosten Geschäftsbetrieb
0
Fremdfinanzierungskosten
0
Fondskosten
Steuern
Frühzeichnerbonus
183.560
0
0
Auschüttungen
700.000
Summe
883.560
Zu- bzw. Abfluss Liquidität
107.804
Liquiditätsbestand zum Vorjahr
294.709
Liquidität zum Jahresende
402.513
MAP GREEN
73
Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014
(alle Angaben in EUR)
Einzahlungen
Kommanditkapital zzgl. Agio
0
Einnahmen aus Investments
992.468
Summe
992.468
Auszahlungen
Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten
0
Kosten Geschäftsbetrieb
0
Fremdfinanzierungskosten
0
Fondskosten
187.232
Steuern
0
Frühzeichnerbonus
0
Auschüttungen
750.000
Summe
937.232
Zu- bzw. Abfluss Liquidität
55.236
Liquiditätsbestand zum Vorjahr
402.513
Liquidität zum Jahresende
457.749
Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit leitet sich aus
Auszahlungen
dem vorstehend erläuterten handelsrechtlichen Ergebnis ab.
Die Investitionen in die Zielgesellschaften erfolgen planmäßig
2012. Die Anlaufkosten werden liquiditätsmäßig voll umfäng-
Einzahlungen
lich in 2012 berücksichtigt. Laufende Auszahlungen wie die
Die Kapitaleinzahlungen stellen das gezeichnete und eingezahl-
Kosten der Beteiligungsgesellschaft (sogenannte Fondskosten)
te Kommanditkapital und das Agio dar.
und die Kosten des regulären Geschäftsbetriebes fallen in den
Jahren 2012 bis 2014 an.
74
Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)
Prognose der Planzahlen nach der Investition, der Produktion, des Umsatzes und des Ergebnisses für die Jahre 2012 bis 2015 der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
(alle Angaben in EUR)
Investition
Produktion
Umsatz
Ergebnis
2012
2013
2014
2015
9.931.752
0
0
0
0
0
0
0
2.062.579
991.364
992.468
992.523
-273.540
807.804
805.236
801.547
Unter Investitionen werden die Anschaffungskosten der Betei-
werden die prognostizierten Umsätze bis 2015 sowie die sich
ligungen an Zielfonds ausgewiesen. Der geplant Investitonsver-
aus der Prognose der Ertragslage ergebenden handelsrechtli-
lauf sieht vor, dass die Investitionen in 2012 mit € 9.931.752
chen Ergebnisse angegeben. Angaben zur Produktion können
erfolgen. Diese entsprechen den in dem Investitions- und Fi-
nicht gemacht werden, da die Emittentin keinen Produktions-
nanzierungsplan (Seite 63) dargestellten Investitionen zzgl. der
betrieb unterhält.
Investitionsnebenkosten in die Anlageobjekte. Darüber hinaus
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu den Prognosen
der Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Cashflow-Rechnungen und Planzahlen
Die zuvor dargestellten Prognosen basieren im Wesentlichen
grund von Rundungsdifferenzen sind möglich. Der geplante
auf bereits abgeschlossenen Verträgen und den der Progno-
Investitionsverlauf entspricht dem geplanten Emissionsverlauf,
serechnung zugrunde liegenden Annahmen. Sie wurden nach
da der Beitritt der Emittentin an den Zielgesellschaften mit ei-
handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt. Abweichungen auf-
ner kurzen zeitlichen Verzögerung erfolgt.
MAP GREEN
75
76
9 | Vertragliche
Rahmenbedingungen
MAP GREEN
Beteiligung an Multi Asset Portfolio Green
GmbH & Co. KG
77
Die Treuhänderin übt das Stimmrecht im Rahmen der Beschlussfassung dann entsprechend den Weisungen der Treugeber aus und gibt dementsprechend ggf. ihre Stimmen anteilig
Mit dem Beteiligungsangebot MAP GREEN erhält der Anle-
teilweise zustimmend und teilweise ablehnend ab. Werden der
ger die Möglichkeit, sich an einer Kommanditgesellschaft zu
Treuhänderin keine Weisungen von einem Treugeber erteilt,
beteiligen, die beabsichtigt, Beteiligungen an unterschiedlichen
übt die Treuhänderin die auf die Beteiligung dieses Treuge-
Beteiligungsgesellschaften verschiedener Asset-Klassen zu er-
bers entfallenden Stimmrechte nach Maßgabe des von dem die
werben. Der Anleger beteiligt sich unter der Voraussetzung
Beschlussfassung im Umlaufverfahren Einleitenden bzw. von
der Annahme seiner Beitrittserklärung und der Zahlung des
dem die Präsenzversammlung Einberufenden unterbreiteten
in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungsbe-
Abstimmungsvorschlags aus.
trages inkl. des Agios treugeberisch über die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin an der Emittentin in Höhe
Des Weiteren gehört zu den Aufgaben der Treuhänderin die In-
des in seiner Beitrittserklärung angegebenen übernommenen
formation der Treugeber (§ 7 des Treuhand- und Verwaltungs-
Zeichnungsbetrages. Die Beteiligung an der Emittentin erfolgt
vertrages). So stellt sie diesen Kopien der Jahresabschlüsse der
nach Maßgabe des in Kapitel 13 abgedruckten Treuhand- und
Emittentin zur Verfügung und unterrichtet sie über Mitteilun-
Verwaltungsvertrages sowie des ebenfalls in Kapitel 13 abge-
gen der Emittentin.
bildeten Gesellschaftsvertrages der Multi Asset Portfolio Green
GmbH & Co. KG.
Die Treuhänderin gibt – mit Ausnahme der ihr für ihre Tätigkeit nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustehenden
Vergütungen – alles, was sie in Bezug auf die treuhänderisch
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
gehaltene Kommanditbeteiligung erlangt, an die Treugeber
heraus. Andererseits ist der einzelne Treugeber verpflichtet,
Mit der Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitritts-
die Treuhänderin von sämtlichen Verbindlichkeiten und Ver-
erklärung durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH kommt
pflichtungen, die dieser im Zusammenhang mit dem Erwerb
zwischen Letzterer als Treuhänderin und dem einzelnen Anle-
und der Verwaltung der treuhänderisch für den Treugeber
ger als Treugeber zunächst der mit Datum vom 20. März 2012
übernommenen und verwalteten Beteiligung an der Emittentin
zwischen der Emittentin und der Treuhänderin abgeschlossene,
entstehen, freizuhalten und darauf bereits von der Treuhände-
in Kapitel 13 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag
rin geleistete Beträge zu erstatten.
zustande. Nach Zahlung des fälligen Zeichnungsbetrages inkl.
Agio durch den Anleger beteiligt sich die Treuhänderin im ei-
Jeder zunächst treugeberisch über die Treuhänderin an der
genen Namen, aber für Rechnung des Anlegers nach Maßgabe
Emittentin beteiligte Anleger hat das Recht, sich nach näherer
von dessen Beitrittserklärung an der Emittentin und verwaltet
Maßgabe von § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Emit-
die Beteiligung für diesen. Die Treuhänderin übt die Rechte aus
tentin unter Erteilung einer Handelsregistervollmacht an die
den für die Anleger als Treugeber erworbenen Beteiligungen an
Treuhänderin wie auch die Komplementärin selbst als Kom-
der Emittentin anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung
manditist in das Handelsregister der Emittentin eintragen zu
des jeweiligen Treugebers nach dessen Weisungen aus (§§ 4–6
lassen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird in diesem
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Zu den Aufgaben
Fall als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt.
der Treuhänderin gehört es in dieser Hinsicht auch, bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen das Stimmrecht der Treu-
Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Treuhand- und
geber entsprechend deren Weisungen auszuüben. Zu diesem
Verwaltungsvertrag erhält die Treuhänderin die auf Seite 58 f.
Zweck fordert die Treuhänderin vor Beschlussfassungen der
erläuterten Vergütungen. Die Haftung der Treuhänderin für ei-
Emittentin die Treugeber dazu auf, Weisungen zur Ausübung
nen fahrlässig bei Ausübung ihrer Tätigkeiten nach dem Treu-
des Stimmrechts abzugeben.
hand- und Verwaltungsvertrag verursachten Schaden ist auf
78
Vertragliche Rahmenbedingungen
€ 250.000 begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Haftungs-
der Emittentin, Eintragung der Emittentin in das Handelsre-
ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-
gister oder Anmeldung von deren Eintragung, unterzeichneter
pers und der Gesundheit. Schadenersatzansprüche gegen die
Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin und
Treuhänderin verjähren – soweit sie nicht kraft Gesetzes einer
die Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes ge-
kürzeren Verjährungsfrist unterliegen – in drei Jahren von dem
mäß § 8i Abs. 2 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes.
Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umstän-
Sie wird eine bestimmungsgemäße Weiterleitung des Emissi-
den und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne
onskapitals und des Agios erst dann vornehmen, wenn folgen-
grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb
de Voraussetzungen vorliegen:
von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens
aber – ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruchs und
a) unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als
die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungs-
Nachweis der Verpflichtung der Gründungskommanditis-
begründenden Umstände und der Person des Schuldners – in-
ten oder deren Rechtsnachfolger zur Übernahme von Kom-
nerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Handlung,
manditeinlagen in Höhe von insgesamt € 2.500;
der Pflichtverletzung oder dem sonstigen Schaden auslösenden
b) Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister;
Ereignis.
c) unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertrag;
d) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß § 8i Abs. 2 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes.
Mittelfreigabe- und
Mittelverwendungskontrollvertrag
Die Freigabe und Verwendung der sonstigen Eigenmittel und
der im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Ne-
Die Emittentin hat mit Datum vom 20. März 2012 mit der
benkosten sind nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit durch
W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen,
die W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Ihre
einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Ver-
Prüfung beschränkt sich darauf, ob insbesondere die vorste-
wendung der von den Anlegern eingezahlten Einlagen (auch
hend genannten Voraussetzungen formal vorliegen.
„Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag“ genannt) abgeschlossen. Über die von den Anlegern eingezahl-
Über die formale Prüfung hinaus wird sie keine Kontrolltätig-
ten Mittel kann danach nur nach Gegenzeichnung durch die
keiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaft-
W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mit-
lichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt
telverwendungskontrolleurin verfügt werden. Diese prüft die
dargelegten Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten
betragsmäßige Übereinstimmung der von der Emittentin ver-
Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Wert-
anlassten Verfügungen über die Mittel mit den Angaben dieses
haltigkeit von Garantien.
Verkaufsprospektes, dem Investitions- und Finanzierungsplan
der Emittentin, dem Gesellschaftsvertrag und den entsprechen-
Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und
den Verträgen und Honorarvereinbarungen.
ist mit der vollständigen Abwicklung der im Investitions- und
Finanzierungsplan der Emittentin genannten Zahlungen und
Sie ist dabei zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berech-
anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem
tigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genann-
Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die
ten Empfänger in der dort genannten Höhe gehen. Die W & P
Emittentin abgeschlossen.
Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird erst dann
mit einer Freigabe von Mitteln nach Durchführung der Mittel-
Für ihre Tätigkeit nach Maßgabe des Mittelfreigabe- und Mit-
verwendungskontrolle beginnen, wenn ihr gegenüber folgende
telverwendungskontrollvertrages erhält die W & P Treuhand
Nachweise erbracht sind: unterzeichneter Gesellschaftsvertrag
GmbH Steuerberatungsgesellschaft die auf Seite 60 dargestellte
MAP GREEN
79
Vergütung. Im Rahmen der Durchführung der Kontrolltätig-
Zum Ersatz von Vermögensschäden ist die Steiner + Compa-
keit nach Maßgabe des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungs-
ny GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig-
kontrollvertrages ist die Haftung der W & P Treuhand GmbH
keit verpflichtet. Dies gilt nicht für die Verletzung einer für die
Steuerberatungsgesellschaft bei einem fahrlässig verursachten
Umsetzung des Vertrages wesentlichen Kardinalpflicht oder
Schaden auf € 1.000.000 begrenzt, es sei denn, es handelt sich
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
um Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Le-
Sofern kein vorsätzliches Handeln gegeben ist, ist die Haftung
bens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Schadenersatzan-
der Steiner + Company GmbH & Co. KG auf einen Betrag von
spruch gegen die W & P Treuhand GmbH verjährt – soweit er
€ 100.000 beschränkt, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt
werden kann. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Stei-
– in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch
ner + Company GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechts-
entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haf-
grund, verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren
tungsbegründenden Umständen und der Person des Schuld-
Verjährungsfrist unterliegen, innerhalb von drei Jahren von
ners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der
musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der
Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Um-
Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht
ständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder
auf die Entstehung des Anspruchs und die Kenntnis oder grob
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, und sind innerhalb
fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände
einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntniserlan-
und der Person des Schuldners – innerhalb von zehn Jahren
gung oder Kennenmüssen durch eingeschriebenen Brief gel-
nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder
tend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt
dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Zu weiteren
die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Einzelheiten vergleiche den vollständigen Abdruck des Ver-
Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch
trages in Kapitel 13 „Vertragswerk“ dieses Verkaufsprospektes.
begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben
Fahrlässigkeit erlangen musste.
vereinbarten Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs
beträgt € 7.500 zzgl. Umsatzsteuer.
Geschäftsbesorgungsvertrag
mit Steiner + Company GmbH & Co. KG
Die Steiner + Company GmbH & Co. KG hat die Konzeption,
die Koordination des Vertriebes und die Projektierung des Beteiligungsangebotes Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co.
KG übernommen und sich zur Mitwirkung an der Erstellung
des Verkaufsprospektes des Beteiligungsangebotes verpflichtet. Die hierzu zwischen der Steiner + Company GmbH & Co.
KG und der Emittentin geschlossene Vereinbarung endet zum
Zeitpunkt der Schließung des Beteiligungsangebotes MAP
GREEN. Für ihre Tätigkeiten nach diesem Vertrag erhält die
Steiner + Company GmbH & Co. KG die auf Seite 57 dargestellten Vergütungen.
80
10 | #WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI
Rückabwicklung
und Übertragung
MAP GREEN
Ausscheiden eines Gesellschafters
81
einmalig bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden kann.
Gegebenenfalls ist eine Erhöhung des Kommanditkapitals
Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordent-
durch die Treuhänderin um einen Betrag von € 8.000.000 auf
liche Kündigung der Emittentin ist nach § 22 des Gesellschafts-
insgesamt € 18.000.000 möglich. Im Übrigen kann die Emit-
vertrages mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende,
tentin mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum
jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2023, möglich, wobei die
Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden, frühestens aber
Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat. Das Recht zur Kün-
mit Wirkung zum 31. Dezember 2023. Ferner ist die Gesell-
digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
schaft mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche
Ein nicht als Kommanditist eingetragener, sondern mittelbar
Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fas-
über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteili-
sung) besteht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Ge-
gung an der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG nur
sellschafterin endgültig versagt wird. Eines solches Auflösungs-
dadurch kündigen, dass er den Treuhand- und Verwaltungsver-
beschlusses bedarf es nicht, wenn eine solche Erlaubnis nach
trag kündigt. Eine solche Kündigung ist nur zulässig nach den
Maßgabe des § 33 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung)
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge-
bestandskräftig erlischt oder aufgehoben wird. In diesem Fall
sellschaft. Die Kündigungserklärung muss der Treuhänderin
wirkt die vollziehbare Abwicklungsanordnung der Bundesan-
spätestens vier Wochen vor Beginn der sechsmonatigen Frist
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie ein Auflösungsbe-
zur Kündigung der Emittentin nach deren Gesellschaftsvertrag
schluss.
zugehen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon un-
Übertragung von Kommanditanteilen
berührt. Im Übrigen kann ein Gesellschafter aus in § 23 des
Gesellschaftsvertrages der Emittentin genannten Gründen aus-
Die Übertragung der Beteiligung an der Emittentin erfolgt bei
scheiden bzw. ausgeschlossen werden. Dies gilt entsprechend,
Verkauf oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398 BGB.
wenn die in dem Gesellschaftsvertrag genannten Gründe in der
Im Todesfall geht die Beteiligung nach erb- und gesellschafts-
Person eines mittelbar über die Treuhänderin beteiligten Treu-
rechtlichen Grundsätzen ohne weiteren Übertragungstatbe-
gebers vorliegen; in diesem Fall kann die Treuhänderin anteilig
stand auf die Erben des Anlegers über.
mit dem für den Treugeber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlage ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. Im Falle
Direkt als Kommanditisten an der Emittentin beteiligte Anle-
des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Emittentin wird
ger können – mit Ausnahme der Treuhänderin – über ihren
diese unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Im
Kommanditanteil nur im Ganzen zum 30. Juni oder zum 31.
Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters bzw. eines mittel-
Dezember eines jeden Jahres zugunsten eines einheitlichen
bar an dieser über die Treuhänderin Beteiligten aus der Emit-
Rechtsnachfolgers verfügen, sofern der Rechtsnachfolger voll-
tentin ohne Rechtsnachfolger erhält der Ausscheidende eine
umfänglich in die Rechte und Pflichten des übertragenden
Abfindung nach näherer Maßgabe von § 24 des Gesellschafts-
Anlegers aus dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin und aus
vertrages der Emittentin.
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin eintritt und der Komplementärin sowie der Treuhänderin
auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht erteilt. Die
Auflösung und Rückabwicklung
Verfügung über den Kommanditanteil wie auch der Eintritt
in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwal-
Die Summe des Kommanditkapitals der Emittentin soll zum
tungsvertrag bedürfen der Schriftform. Zudem bedarf jedwede
31. Dezember 2013 € 10.000.000 (inkl. der Einlagen der Grün-
Verfügung – mit Ausnahme von Verfügungen der Treuhände-
dungskommanditisten) betragen, wobei die Zeichnungsfrist
rin – der Zustimmung der Komplementärin. Für Verfügungen
82
#WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI4ØEMCDYKEMNWPIWPF¸DGTVTCIWPI
zugunsten von Ehegatten oder in gerader Linie Verwandten,
on wie auch der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem
Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen zum Zwecke der
Treuhand- und Verwaltungsvertrag bedürfen der Schriftform.
Refinanzierung ist die Zustimmung von der Komplementärin
Zudem bedarf jedwede Übertragung der Treugeberposition
zu erteilen. In allen anderen Fällen darf die Komplementärin
der Zustimmung der Komplementärin der Emittentin. Für
ihre Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern (vgl. §
Übertragungen der Treugeberposition zugunsten von Ehegat-
20 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Zum Zwecke der
ten oder in gerader Linie Verwandten, Sicherungsabtretungen
Einholung der Zustimmung der Komplementärin ist der der
oder Verpfändungen zum Zwecke der Refinanzierung ist die
Verfügung zugrundeliegende abgeschlossene Vertrag vorzule-
Zustimmung von der Komplementärin zu erteilen. In allen an-
gen. Darüber hinaus sind der Komplementärin alle Angaben
deren Fällen darf die Komplementärin ihre Zustimmung nur
zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung
aus sachlichem Grund verweigern (vgl. § 9 Abs. 1 lit. b Satz
der die Komplementärin betreffenden Identifizierungspflichten
2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Zum Zwecke der
und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erforder-
Einholung der Zustimmung der Komplementärin ist der der
lich sind. Die für den verfügenden Kommanditisten geführten
Verfügung zugrundeliegende abgeschlossene Vertrag vorzule-
Konten werden für den Erwerber unverändert und einheitlich
gen. Darüber hinaus sind der Komplementärin alle Angaben
fortgeführt.
zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung
EFSEJF,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFS5SFVIÊOEFSJOCFUSFČFOEFO
Ein mittelbar über die Treuhänderin Beteiligter kann seine
Identifizierungspflichten – und sonstigen Pflichten nach dem
Treugeberposition in Bezug auf die Emittentin nur im Gan-
Geldwäschegesetz erforderlich sind.
zen und nur einheitlich zum 30. Juni oder zum 31. Dezember
eines jeden Jahres auf einen Rechtsnachfolger übertragen, so-
Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar über
fern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und
die Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteilen zu steuerli-
Pflichten des übertragenden Treugebers aus dem Treuhand-
DIFO/BDIUFJMFOCFJEFS(FTFMMTDIBęVOEPEFSEFS5SFVIÊOEF-
und Verwaltungsvertrag eintritt (vgl. § 9 des Treuhand- und
rin, ist der Kommanditist oder der Treugeber verpflichtet, diese
Verwaltungsvertrages). Die Übertragung der Treugeberpositi-
Nachteile auszugleichen.
MAP GREEN
83
84
11 | Die wesentlichen
Grundlagen der
steuerlichen Konzeption
der Vermögensanlage
MAP GREEN
Vorbemerkungen
85
der Einkunftsart ist jedoch auf den Tatbestand abzustellen, den
die Beteiligungsgesellschaft selbst erfüllt.
Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung an der Multi Asset Portfolio
Green GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) dargestellt.
Einkunftsart
Aufgrund noch nicht getätigter Investitionen liegt auch noch
keine Kenntnis der Rechtsform der Zielgesellschaften vor. Im
Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die
Rahmen dieser Darstellung können auch nicht sämtliche indi-
Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit-
viduellen steuerlich relevanten Aspekte einer Beteiligung be-
telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsgesell-
rücksichtigt werden, sodass den Anlegern, auch insbesondere
TDIBęFOBVTEFO#FSFJDIFOFSOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET
hinsichtlich der individuellen steuerlichen Auswirkungen einer
Agrarfonds sowie sogenannte Green-Building-Fonds im In- und
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft, empfohlen wird,
Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ genannt).
einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Bei der steuerlichen
Betrachtung der Beteiligung wird im Übrigen davon ausgegan-
Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne
gen, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland un-
des § 15 EStG. Die Tätigkeit der Gesellschaft gilt gemäß § 15 Abs.
beschränkt steuerpflichtig ist und die Beteiligung im Privatver-
3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb, wenn sie selbst auch eine ge-
mögen hält.
werbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt
oder infolge einer mitunternehmerischen Beteiligung gewerbli-
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen des Beteiligungs-
che Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 bezieht. Sofern die
konzeptes basiert auf den aktuellen deutschen Steuergesetzen,
Gesellschaft keine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG
der Rechtsprechung und den einschlägigen Erlassen und Stel-
ausübt, handelt es sich um eine sogenannte gewerblich geprägte
lungnahmen der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Pros-
Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, da mit
pektaufstellung. Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffas-
der MAP Steiner Verwaltung GmbH lediglich eine Kapitalgesell-
sung der Finanzverwaltung unterliegen einem ständigen Wandel
schaft unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär)
und können die Auswirkungen auf den Anleger beeinflussen.
der Beteiligungsgesellschaft ist und keine beschränkt haftenden
Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Ergebnisse bleibt
Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung befugt
dem Feststellungsverfahren sowie der anschließenden Aussen-
sind. Insoweit ist es unerheblich, wenn die Gesellschaft entspre-
prüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten. Eine Haftung
chend ihrem Gesellschaftszweck Tätigkeiten ausübt, die grund-
für die genannten Steuerwirkungen kann daher nicht übernom-
sätzlich anderen Einkunftsarten zugeordnet werden. Ferner sind
men werden. Zu den steuerlichen Risiken der Beteiligung wird
aufgrund der gewerblichen Prägung der Beteiligungsgesellschaft
auf die entsprechenden Ausführungen im Kapitel 2 „Wesentliche
auch etwaige Einkünfte aus einer Beteiligung an inländischen
Risiken der Beteiligung“ auf Seite 10 ff. verwiesen. Die Anbiete-
Kapitalgesellschaften – die nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bzw. § 20
rin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger
Abs. 1 Nr. 7 EStG grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen
darstellen – den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen.
Einkommensteuer
Die Anleger erzielen somit aus ihrer Beteiligung gemäß § 15 Abs.
1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie als Gesell-
Die Beteiligungsgesellschaft ist als deutsche Kommanditgesell-
schafter der gewerblich geprägten Beteiligungsgesellschaft als
schaft für Einkommensteuerzwecke kein eigenes Steuersubjekt.
Mitunternehmer anzusehen sind. Mitunternehmer ist, wer als
Steuersubjekt ist für Zwecke der Einkommensteuer allein der
Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerinitia-
Anleger. Auf seiner Ebene werden die ihm zugerechneten Ergeb-
tive entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH, BStBl.
nisanteile aus seiner Beteiligung nach seinen persönlichen Merk-
II 1994, 751, 769, 770). Ein Mitunternehmerrisiko ist nach der
malen zur Einkommensteuer herangezogen. Für die Ermittlung
Rechtsprechung zu bejahen, wenn Gesellschafter an Gewinn
86
Steuerliche Grundlagen
und Verlust sowie im Falle der Auseinandersetzung am Ver-
die Beurteilung der Überschusseinkünfte ausschließlich auf
mögen der Gesellschaft einschließlich der stillen Reserven betei-
die Einnahmen und Ausgaben abzustellen. Auf der Ebene des
ligt sind. Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilhabe
jeweiligen Anlegers muss eine Gewinn- bzw. Überschusserzie-
an unternehmerischen Entscheidungen. Ausreichend ist hierfür
lungsabsicht unter Einbeziehung von eventuell entstehenden
schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten,
4POEFSCFUSJFCTBVTHBCFOXFSCVOHTLPTUFO JOTCFTPOEFSF CFJ
die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten
der Fremdfinanzierung der Beteiligung) vorliegen. Die Gewinn-
angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB
bzw. Überschusserzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht
zustehen oder die den Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB
durch Anlaufverluste infrage gestellt. Die Anbieterin geht davon
entsprechen (BFH, BStBl. II 1993, 538 ff.). Die Beteiligung an
aus, dass Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht vorliegt. Es
Gewinn und Verlust sowie am Vermögen und an den stillen Re-
ist beabsichtigt, sich nur an solchen Zielfonds zu beteiligen, bei
serven der Beteiligungsgesellschaft sowie die Mitbestimmungs-
denen die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ebenfalls
rechte der Gesellschafter werden vorliegend durch die gesell-
gegeben ist.
schaftsvertraglichen Regelungen gewährleistet und begründen
somit deren Mitunternehmerstellung. Diese Grundsätze gelten
auch, wenn sich der Anleger, wie vorliegend möglich, nicht un-
Einkunftsermittlung und Ergebnisverteilung
mittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber an
der Beteiligungsgesellschaft beteiligt (BFH, BStBl. II 1989, 722).
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten die Anteile der Gesell-
Für die Anerkennung der Mitunternehmerstellung des Treuge-
schafter an dem steuerlichen Ergebnis, das die Beteiligungsge-
bers ist in diesem Fall zusätzliche Voraussetzung, dass der Treu-
sellschaft aus ihrer Tätigkeit erzielt. Die Beteiligungsgesellschaft
geber das Treuhandverhältnis beherrscht, d. h. gegenüber der
ermittelt ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG
Treuhänderin weisungsbefugt ist, und ihm außerdem das Recht
durch Betriebsvermögensvergleich. Bei der Gewinnermittlung
zusteht, sich durch Kündigung des Treuhandverhältnisses und
durch Betriebsvermögensvergleich sind sowohl die entstande-
Eintragung in das Handelsregister unmittelbar als Kommanditist
nen Aufwendungen als auch die erzielten Erträge perioden-
an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. Durch die rechtli-
gerecht abzugrenzen. Es gilt grundsätzlich die Maßgeblichkeit
che Ausgestaltung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages
der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht
werden die – vorliegend analog anzuwendenden – Anforderun-
nicht zwingende abweichende Gewinnermittlungsvorschriften
gen erfüllt, die die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung
enthält. Gewinnermittlungszeitraum für die Beteiligungsgesell-
für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses so-
schaft ist das Geschäftsjahr, das im vorliegenden Fall dem Ka-
wie der Mitunternehmerstellung voraussetzen (BMF-Schreiben
lenderjahr entspricht. Der auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft
vom 1. September 1994, BStBl. I 1994, 604 ff.; BFH vom 25. Juni
ermittelte Gewinn wird gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich
1984, BStBl. II 1984, 751 ff.).
und gesondert festgestellt und ggf. unter Einbeziehung beteiligungsbezogener Sonderbetriebseinnahmen und –ausgaben des
einzelnen Anlegers den beteiligten Anlegern entsprechend den
Gewinnerzielungsabsicht
gesellschaftsvertraglichen Regelungen anteilig zugerechnet. Die
Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden den Anlegern –
Voraussetzung für die Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse
nach Abzug der Vergütungen für den Komplementär sowie für
ist das Vorliegen der Gewinn- bzw. Überschusserzielungsab-
die Treuhänderin – grundsätzlich im Verhältnis der gezeichne-
sicht auf der Ebene der Zielfonds, der Beteiligungsgesellschaft
ten Kapitaleinlagen der Anleger zugewiesen.
sowie auf der Ebene der Anleger. Nur wenn die Gewinn- bzw.
Überschusserzielungsabsicht zu bejahen ist, handelt es sich im
Für den Zeitraum des Beitritts der Anleger sieht der Gesell-
Vergleich zur „Liebhaberei“ um steuerlich relevante Einkünfte.
schaftsvertrag vor, dass die Ergebnisse – soweit steuerrechtlich
Während bei den Gewinneinkünften auch eventuelle Veräu-
und aufgrund der steuerlichen Ergebnisse möglich – so zu ver-
ßerungsgewinne in die Betrachtung einzubeziehen sind, ist für
teilen sind, dass sich die Ergebnisbeteiligung ausschließlich nach
MAP GREEN
87
dem Zeitpunkt und der Höhe der Kapitaleinzahlung richtet, im
nicht ggf. § 2a EStG (negative Einkünfte mit Auslandsbezug)
Übrigen jedoch eine (relative) Gleichstellung unabhängig vom
entgegensteht. § 2a EStG steht dem nicht entgegen, sofern die
Beitrittszeitpunkt der Anleger erfolgt. Der BFH hat für Kom-
7FSMVTUFBVTFJOFSBVTMÊOEJTDIFO#FUSJFCTTUÊUUF1FSTPOFOHFTFMM-
manditgesellschaften mit gewerblichen Einkünften derartige
schaft resultieren, die im Ausland gewerblich im Bereich alter-
abweichende Ergebnisverteilungsabreden steuerlich anerkannt,
native Energieerzeugung tätig ist. Verluste, die im Entstehungs-
wenn diese betrieblich veranlasst sind, der nach dem Beitritt
jahr nicht ausgeglichen werden, können gemäß § 10d Abs. 1
eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr erwirtschaftete
EStG bis zur Höhe von € 511.500 bzw. € 1.023.000 bei zusam-
Verlust hoch genug ist, um die diesem Kommanditisten zuge-
men veranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte
rechneten Verlustanteile abzudecken, und die abweichende Er-
des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums ab-
gebnisverteilung von Anfang an im Gesellschaftsvertrag verein-
gezogen werden (Verlustrücktrag). Wurden die Verluste weder
bart worden ist (BFH vom 7. Juli 1983, BStBl. II 1984, 53; BFH
im Entstehungsjahr noch im unmittelbar vorangegangenen
vom 17. März 1987, BStBl. II 1987, 558). Entsprechendes gilt
Jahr abgezogen, sind diese im Rahmen von § 10d Abs. 2 EStG
auch im Falle von Gewinnen.
in den Folgejahren zu berücksichtigen (Verlustvortrag). Dabei
ist zu beachten, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2004 ein
unbeschränkter Verlustausgleich bei einem Verlustvortrag bis
Anschaffungsnebenkosten und Abschreibungen
zu einem Betrag von nur noch € 1 Mio. bzw. bei zusammen
veranlagten Ehegatten von nur noch € 2 Mio. möglich ist. Die
Mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003, 546 ff.) –
nach diesem unbeschränkten Verlustausgleich verbleibenden
sogenannter 5. Bauherrenerlass – hat das Bundesministerium
positiven Einkünfte werden zu 60 % mit dem verbleibenden
der Finanzen (BMF) zu der Frage Stellung genommen, unter
Verlustvortrag ausgeglichen. Die verbleibenden 40 % der po-
welchen Voraussetzungen Kosten einer Fondsgesellschaft in der
sitiven Einkünfte unterliegen dagegen der Besteuerung (soge-
Investitionsphase zu aktivieren sind oder sofort abzugsfähige
nannte Mindestbesteuerung).
Betriebsausgaben darstellen. Dabei hat das BMF ferner geregelt,
dass das o. g. Schreiben grundsätzlich für alle Fondsgesellschaften gilt.
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG
Danach sind neben den originären Anschaffungskosten der
Nach § 15b EStG dürfen Verluste aus einem sogenannten Steu-
beabsichtigten Investitionen alle Aufwendungen zu aktivieren,
erstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung in
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen
der Investitionsphase anfallen. Hierzu gehören insbesondere die
werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen wer-
Konzeptions- und Vertriebskosten. Die insoweit zu aktivieren-
den. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steu-
den Aufwendungen werden sich damit grundsätzlich über die
erpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben
AfA auswirken, soweit die Aufwendungen zu einem Zeitpunkt
Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell im Sinne
anfallen, in dem Investitionen getätigt werden, die zu aktivieren
dieser Vorschrift liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf-
sind und einem Wertverzehr unterliegen.
grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in
Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der
Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten
Verlustabzug
Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in
der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünf-
Verluste können grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 3 EStG unein-
ten zu verrechnen. Die Verlustausgleichsbeschränkung ist nach
geschränkt mit anderen positiven Einkünften aus anderen Ein-
§ 15b Abs. 3 EStG jedoch nur anzuwenden, wenn innerhalb der
kunftsarten desselben Veranlagungsjahres verrechnet werden
Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten
(horizontaler bzw. vertikaler Verlustausgleich), sofern dem
Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept
Steuerliche Grundlagen
88
auch aufzubringenden Kapitals 10 % übersteigt. Die auf Ebene
zum Ende eines jeden Jahres gesondert festgestellt. Sie mindern
der Beteiligungsgesellschaft in der Anfangsphase möglicher-
zukünftige Gewinne des beschränkt haftenden Gesellschafters,
weise entstehenden steuerlich ansetzbaren Verluste werden die
die ihm aus seiner Beteiligung an dieser Gesellschaft zuzurech-
schädliche Verlustgrenze des § 15b Abs. 3 EStG voraussichtlich
nen sind.
überschreiten. Insofern ist die Verlustausgleichsbeschränkung
des § 15b EStG auf die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft
grundsätzlich anzuwenden.
Laufende Besteuerung
Beteiligt sich die Beteiligungsgesellschaft im Rahmen ihrer In-
Das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft ermit-
vestitionstätigkeit an einer Zielgesellschaft in der Rechtsform
telt sich aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen
einer Personengesellschaft, die ihrerseits die Voraussetzungen
und den Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind durch
des § 15b EStG erfüllt, so sind nach Auffassung der Finanzver-
Ergebniszuweisungen aus Beteiligungen an Unternehmen in
waltung die Verluste der Zielgesellschaft für die Beteiligungsge-
der Rechtsform einer Personengesellschaft zu erwarten. Den
sellschaft als Gesellschafter der Projektgesellschaft festzustellen
Betriebseinnahmen stehen als Betriebsausgaben die laufen-
und von der Beteiligungsgesellschaft als § 15b-Verluste an ihre
den Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung der Beteili-
Gesellschafter weiterzugeben. Insoweit ist ein Verlustausgleich
gungsgesellschaft, die Vergütungen für den Komplementär
mit anderen Einkünften auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft
und die Treuhänderin, sonstige laufende Kosten sowie etwai-
nicht möglich (BMF-Schreiben vom 17. Juli 2007; FR 2007,
ge Abschreibungen gegenüber. Die Gewerbesteuer kann nach
852). Verluste der Beteiligungsgesellschaft, die nicht aus einer
Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gemäß § 4
unter § 15b EStG fallenden Zielgesellschaft stammen, sind bei
Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht
den Anlegern im Rahmen der übrigen Verlustverrechnungsre-
werden. Ferner können nach Maßgabe der Unternehmensteu-
gelungen ausgleichsfähig.
erreform 2008 die bei einer Gesellschaft durch Aufnahme einer
Fremdfinanzierung entstehenden Zinsaufwendungen, sofern
die Gesellschaft ein Konzernunternehmen darstellt und ihre
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG
Eigenkapitalquote niedriger als die des Konzerns ist und der
Betrag der Zinsaufwendungen mehr als € 1 Mio. beträgt, nur
Gemäß § 15a (1) EStG dürfen die einem Kommanditisten
in Höhe von 30 % des um vorgenommene Abschreibungen er-
zuzurechnenden negativen Einkünfte insoweit nicht mit an-
höhten und um Zinserträge verminderten maßgeblichen Ge-
deren positiven Einkünften ausgeglichen werden, als ein ne-
winns („Zinsschranke“) abgezogen werden. Zinsaufwendun-
gatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Das für § 15a
gen, die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden
EStG maßgebende Kapital setzt sich aus dem anteilig auf den
Wirtschaftsjahre vorzutragen. Die voranstehenden Regelungen
Gesellschafter entfallenden Kapital der Steuerbilanz der Gesell-
werden voraussichtlich für inländische Zielgesellschaften, an
schaft zzgl. etwaiger Mehr- oder Minderkapitalkonten aus für
denen sich die Beteiligungsgesellschaft beteiligen wird, zum
den Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen zusammen.
Tragen kommen. Die von der Beteiligungsgesellschaft an die
Verluste, die dem Kommanditisten im Bereich seines Son-
Anleger geleisteten Ausschüttungen stellen steuerrechtlich
derbetriebsvermögens entstehen (beispielsweise Kosten zur
Entnahmen dar, die als solche keiner Steuerpflicht unterliegen.
Anteilsfinanzierung), sind unabhängig von der Höhe des Ka-
Steuerpflichtig sind ausschließlich die steuerlichen Ergebnis-
pitalkontos und unabhängig davon, ob der dem Gesellschafter
se, die im Rahmen der Feststellung der Einkünfte der Beteili-
zuzurechnende Verlust ausgleichsfähig ist oder nicht, abzugsfä-
gungsgesellschaft ermittelt und festgestellt sowie den Anlegern
hig. Die Vorschrift des § 15a EStG findet nicht nur auf gewerb-
entsprechend der gesellschaftsvertraglich festgelegten Ergeb-
liche Einkünfte Anwendung, sondern auf alle Einkunftsarten,
nisverteilung zugewiesen werden.
sofern an der Einkunftsquelle beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt sind. Die nicht ausgleichsfähigen Verluste werden
MAP GREEN
Besteuerung bei Aufgabe- oder
Veräußerungsgewinnen
89
Gewerbesteueranrechnung
Nach Maßgabe des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Ein bei Aufgabe des Gewerbebetriebes oder bei Veräußerung
sieht § 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine (Teil-)Anrechnung der auf
der Gesellschaftsanteile oder bei Ausscheiden der Anleger ent-
Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallenden Gewerbesteuer
TUFIFOEFS(FXJOO"VGHBCF7FSÊV•FSVOHTHFXJOO
OBDIf
mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die
EStG unterliegt durch die Anwendung der sogenannten Fünf-
Einkommensteuerschuld des Anlegers vor. Die Gewerbesteu-
telregelung des § 34 EStG einer Einkommensteuerermäßigung.
eranrechnung ist allerdings nur auf die im zu versteuernden
Danach wird zunächst die Differenz der Steuer auf die laufen-
Einkommen des einzelnen Anlegers enthaltenen Einkünfte aus
den Einkünfte und der Steuer auf die außerordentlichen Ein-
Gewerbebetrieb und die darauf entfallende Einkommensteuer
künfte unter Berücksichtigung eines Fünftels der außerordent-
möglich. Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrages ist dabei
lichen Einkünfte ermittelt. Das Fünffache der so ermittelten
auf die tatsächlich durch die Beteiligungsgesellschaft zu zahlen-
Differenz ergibt dann die Einkommensteuer für die außeror-
de und auf die Gesellschafter anteilig entfallende Gewerbesteu-
dentlichen Einkünfte. Die konkrete Entlastungswirkung kann
er beschränkt. Bei der Zurechnung auf die Gesellschafter ist zu
nur individuell unter Berücksichtigung der Beteiligungshöhe,
beachten, dass keine gesonderte Zuweisung von (gesellschafts-)
des tatsächlich entstehenden Veräußerungsgewinns und der
vertraglichen Vergütungen oder Sonderbetriebseinnahmen
sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers im Veräu-
und -ausgaben erfolgt.
ßerungsjahr ermittelt werden. Hat der Steuerpflichtige zum
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet
oder ist er dauernd erwerbsunfähig, so kann er alternativ ge-
Umsatzsteuer
mäß § 34 Abs. 3 EStG auf Antrag und nur einmal im Leben den
ermäßigten Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steu-
Die Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer im Sinne des
ersatzes (mindestens jedoch 15 %) für Veräußerungsgewinne
Umsatzsteuergesetzes, sofern sie wie geplant lediglich Beteili-
in Anspruch nehmen. Unter den gleichen Voraussetzungen ge-
gungen hält. Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft besteht
währt § 16 Abs. 4 EStG dem Steuerpflichtigen auf Antrag einen
ausschließlich in dem Erwerb und dem Halten von Beteiligun-
Freibetrag von € 45.000, der sich allerdings um den Betrag er-
gen mit der Folge, dass sie kein umsatzsteuerlicher Unterneh-
mäßigt, um den der Veräußerungsgewinn € 136.000 übersteigt.
mer und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Einkommensteuersatz/Solidaritätszuschlag/
Kirchensteuer
Gewerbesteuer
Die Gesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbe-
Die steuerlichen Ergebnisse unterliegen der individuellen Steuer-
steuer und ist insoweit alleinige Steuerschuldnerin. Vorhande-
belastung des jeweiligen Anlegers. Der Spitzensteuersatz wurde
ne gewerbesteuerliche Verlustvortrage können grundsätzlich
im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 für Einkünfte von
nach § 10a GewStG verrechnet werden. Dabei ist die Nutzung
über € 250.000 bei einzeln veranlagten Steuerpflichtigen bzw.
gewerbesteuerlicher Fehlbeträge jedoch beschränkt. Vorgetra-
von € 500.000 bei zusammen veranlagten Ehegatten von 42 %
gene gewerbesteuerliche Fehlbeträge können einen positiven
auf 45 % erhöht. Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit
Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von € 1 Mio. in voller Höhe
der Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5 % erhoben. Es
mindern, darüber hinaus nur bis zu 60 % des € 1 Mio. über-
kann nicht prognostiziert werden, wie lange und mit welchem
steigenden positiven Gewerbeertrags. Im Übrigen erfolgt eine
Satz der Solidaritätszuschlag künftig erhoben werden wird. Die
gesonderte Feststellung zum Zwecke des weiteren Vortrags.
auf die Einkommensteuer erhobene Kirchensteuer wurde in der
zugrundeliegenden Kalkulation nicht berücksichtigt.
90
Steuerliche Grundlagen
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer umfasst neben
ler Höhe von der Besteuerung freistellen, wenn steuerbegüns-
dem Jahresüberschuss u. a. Entgelte für kurz- und langfristige
tigtes Unternehmensvermögen übertragen wird. Begünstigtes
Schulden sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pach-
Unternehmensvermögen liegt vor wenn mittelbar oder unmit-
ten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 %, soweit deren Summe
telbar inländisches Betriebsvermögen unentgeltlich übertragen
€ 100.000 übersteigt. Hierbei werden für die Mieten, Pachten,
wird. Zum Inländischen Betriebsvermögen gehören Anteile an
Leasingraten und Lizenz- bzw. Konzessionszahlungen jeweils
,BQJUBMHFTFMMTDIBęFOEJFJISFO4JU[JN*OMBOEPEFSFJOFN&6
einheitliche Finanzierungsanteile festgelegt.
EWR-Staat haben, wenn die Beteiligung am Nennkapital zum
Zeitpunkt der Übertragung mehr als 25 % beträgt oder bei ge-
Soweit sich die Gesellschaft an gewerblichen Personengesell-
ringeren Beteiligungen ein Poolvertrag besteht.
schaften beteiligt, bei denen sie als Mitunternehmer anzusehen
ist, ist die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften zu kalkulieren. Danach
Grundmodell
werden dem Gewinn aus Gewerbetrieb der Gesellschaft die
Anteile am Verlust gewerblicher Personengesellschaften wieder
Der die gleitende Freigrenze von EUR 150.000 übersteigende
hinzugerechnet. Anschließend wird die Summe des Gewinns aus
Steuerwert unterliegt nur in Höhe von 15 % der Besteuerung,
Gewerbetrieb und der Hinzurechnungen um die Anteile der Ge-
wenn die Beteiligung durch den Rechtsnachfolger mindestens
sellschaft am Gewinn gewerblicher Fondsgesellschaften gekürzt.
fünf Jahre fortgeführt wird und das Verwaltungsvermögen z. B.
in Form von Grundstücken und Aktien nicht mehr als 50 % be-
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuer-
trägt. Pro Jahr kommt es zu einem Wegfall der Erbschaft- und
messbetrag auszugehen, der durch Anwendung der Steuermess-
Schenkungsteuer in Höhe von 20 %.
zahl, die einheitlich 3,5 % beträgt, auf den Gewerbeertrag zu ermitteln ist. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der für
die Gesellschaft zuständigen Gemeinde Hamburg (zurzeit 470
Optionsmodell
%) multipliziert. Die sich daraus ergebende Gewerbesteuer ist
von der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Die Bemessungsgrundlage wird vollständig von der Besteuerung freigestellt, wenn die Beteiligung durch den Rechtsnachfolger mindestens sieben Jahre fortgeführt wird und das
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Pro Jahr
kommt es zu einem Wegfall der Erbschaft- und Schenkung-
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Dachge-
steuer in Höhe von 14,29 %.
sellschaft durch den Anleger unterliegt im Fall einer Erbschaft
oder Schenkung auf Rechtsnachfolger der Erbschaftsteuer. Das
Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Verwaltungsvermögen
Bewertungsrechts wurde im Dezember 2008 abgeschlossen. Im
Folgenden wird auf die ab 1. Januar 2010 anzuwendenden Re-
Schädlich ist die Übertragung von Verwaltungsvermögen, soweit
gelungen eingegangen.
die oben beschriebenen Grenzen für das Grundmodell bzw Optionsmodell überschritten werden. Zum Verwaltungsvermögen
Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der Markt-
gehören insbesondere Grundstücke, Wertpapiere und vergleich-
wert der Beteiligung (sogenannter Steuerwert) zum Zeitpunkt
bare Forderungen sowie Kunstgegenstände und Beteiligungen
der Übertragung. Das neue Erbschaftsteuergesetz sieht zwei
an Personen- und Kapitalgesellschaften von mehr als 25 %, wenn
Befreiungstatbestände (Grund- und Optionsmodell) vor, die
bei diesen Gesellschaften der Anteil am Verwaltungsvermögen
wahlweise in Anspruch genommen werden können und unter
50 % übersteigt.
bestimmten Voraussetzungen die Bemessungsgrundlage in vol-
MAP GREEN
91
Nach Auffassung der Anbieterin hat die Dachgesellschaft kein
vom 27. Juni 2005). Das Niedersächsische Finanzgericht hat
Verwaltungsvermögen. Demzufolge kann das Grundmodell
mit Urteil vom 28. Juli 2010 hingegen entschieden, dass treu-
oder wahlweise das Optionsmodell in Anspruch genommen
händerisch gehaltene Kommanditbeteiligungen sehr wohl be-
werden.
günstigtes Unternehmensvermögen seien. Die Revision gegen
dieses Urteil wurde zugelassen. Die Finanzverwaltung Hamburg hat das Urteil mit Erlass vom 18. Oktober 2010 bestätigt.
Weitere Voraussetzungen
Zusammenfassend wird aufgrund der noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfrage jedem Treugeber empfohlen, vor
Soweit der Rechtsnachfolger innerhalb der Fünf- bzw. Sieben-
Übertragung sein Treuhandverhältnis aufzulösen und sich
jahresfrist wesentlich höhere Auszahlungen (sogenannte Über-
unmittelbar ins Handelsregister eintragen zu lassen.
entnahmen) erhält als Gewinne erwirtschaftet werden, entfallen die Begünstigungen durch das Grund- bzw. Optionsmodell.
Für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände (Grund-
Persönliche Freibeträge
oder Optionsmodell) wird vorausgesetzt, dass die Anzahl der
Arbeitsplätze bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern nach
Das ab dem 1. Januar 2009 anzuwendende Erbschaftsteuerge-
der unentgeltlichen Übertragung erhalten bleibt. Diese Voraus-
setz sieht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einen
setzung gilt als erfüllt, wenn über einen Zeitraum von fünf bzw.
Freibetrag in Höhe von € 500.000 und für Kinder einen Freibe-
sieben Jahren bestimmte Lohnsummen eingehalten werden. In
trag in Höhe von € 400.000 vor.
der Konzeption wird unterstellt, dass die Dachgesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt,
Grundsteuer
Treuhänderisch gehaltene
Kommanditbeteiligungen
Soweit zum Vermögen der Fondsgesellschaft Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Inland gehören, unterliegen diese nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 68, 70 Abs. 3, 99 BewG der
Während die Anteile der direkt gehaltenen Kommanditbetei-
Grundsteuer. Zur Ermittlung der Grundsteuer ist ausgehend
ligungen als steuerliches Unternehmensvermögen behandelt
von dem Einheitswert des Grundstücks eine Steuermesszahl zu
werden, wird die Frage nach der erbschaftsteuerlichen Behand-
ermitteln, auf die der von der örtlichen Gemeinde festgesetzte
lung treuhänderisch gehaltener Vermögenswerte als begüns-
Hebesatz angewandt wird.
tigtes Unternehmensvermögen in der Rechtspraxis kontrovers
diskutiert und ist bisher höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt worden.
Vermögensteuer
Bislang hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten,
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1995 das Vermögen-
dass treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen kein
steuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Da der Gesetzgeber
Unternehmensvermögen darstellen. Gegenstand der Übertra-
innerhalb der von dem Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist
gung sei in solchen Fällen demnach nicht die Kommanditbe-
keine Neufassung verabschiedet hat, wird Vermögensteuer seit
teiligung, sondern der Herausgabeanspruch gegen den Treu-
dem 1. Januar 1997 trotz des formell weiter bestehenden Geset-
händer. Für diesen Anspruch wird der Zeitwert als Steuerwert
zes nicht mehr erhoben. Nach der aktuellen Diskussion über die
angesetzt. Dieser entspricht dem Marktwert der Beteiligung
Wiedereinführung einer Vermögensteuer kann nicht vollständig
zum Zeitpunkt der Übertragung (Erlass des Bayrischen Fi-
ausgeschlossen werden, dass zukünftig wieder Vermögensteuer
nanzministeriums vom 14. Mai 2005 bestätigt durch koordi-
anfallen wird. Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch
nierten Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg
unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ (Seite 18).
92
Grunderwerbsteuer
Steuerliche Grundlagen
Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des BlindPool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest. Der
Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke
Anleger hat nach Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft keine
beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Nach § 1 Abs.
Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer Steuer-
2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) liegt ein grunderwerb-
pflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen (vgl. auch Kapi-
steuerlich relevanter Vorgang vor, wenn zum Vermögen einer
tel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ auf Seite 18 dieses
Personengesellschaft ein Grundstuck gehört und sich der Ge-
Verkaufsprospektes).
sellschafterbestand innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren
mittelbar oder unmittelbar dergestalt ändert, dass mehr als 95 %
der Gesellschaftsanteile auf neue Gesellschafter übergehen. Als
Verfahrensfragen
Grundstuck in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG
auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen. Im
Die Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft werden nach § 180
Rahmen der Platzierung des Kommanditkapitals der Fondsge-
Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert für die beteiligten
sellschaft kommt es zu einem Wechsel von mehr als 95 % der
Gesellschafter durch das zuständige Betriebsfinanzamt festge-
Anteile an der Fondsgesellschaft. Wenngleich während des hier-
stellt. Beteiligt sich die Beteiligungsgesellschaft an einer inlän-
für vorgesehenen Zeitraums noch kein Grundstuck im Sinne des
dischen Projektgesellschaft oder einem anderen inländischen
Grunderwerbsteuerrechts zum Vermögen der Fondsgesellschaft
Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft, so
gehört, geht die Finanzverwaltung dennoch von einem grunder-
werden die erzielten Einkünfte auf Ebene des Unternehmens
werbsteuerlich relevanten Vorgang aus, da die Fondsgesellschaft
durch das für das Unternehmen zuständige Betriebsfinanzamt
im Anschluss an die Platzierung Gebäude auf fremdem Grund
einheitlich und gesondert festgestellt. Die in diesem Rahmen
und Boden errichtet und dies bei Platzierung der Kommandit-
festgestellten Besteuerungsgrundlagen gehen in den Feststel-
anteile bereits Teil eines „vorgefassten Planes“ sei.
lungsbescheid für die Beteiligungsgesellschaft ein. Hierbei ist
das für die Beteiligungsgesellschaft zuständige Betriebsfinanzamt nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO an den Feststellungsbescheid
Grundsteuer
der Projektgesellschaft gebunden. Die Einkünfte werden dann
den einzelnen Anlegern entsprechend den gesellschaftsver-
Soweit zum Vermögen der Fondsgesellschaft Gebäude auf
traglichen Regelungen im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote
fremdem Grund und Boden im Inland gehören, unterliegen
– unter Berücksichtigung der abweichenden Ergebnisvertei-
diese nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 68, 70 Abs. 3, 99 BewG der
lung – zugewiesen. Außerdem sind die beim Anleger im Zu-
Grundsteuer. Zur Ermittlung der Grundsteuer ist ausgehend
sammenhang mit der Beteiligung eventuell anfallenden Son-
von dem Einheitswert des Grundstücks eine Steuermesszahl zu
derbetriebsausgaben (z. B. Schuldzinsen im Rahmen einer
ermitteln, auf die der von der örtlichen Gemeinde festgesetzte
Anteilsfinanzierung) in die von der Beteiligungsgesellschaft
Hebesatz angewandt wird.
einzureichende Erklärung mit aufzunehmen. Sie können nicht
im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des
Anlegers geltend gemacht werden. Deshalb müssen Sonderbe-
Begründung zusätzlicher ausländischer
Steuerpflicht
triebsausgaben des Anlegers für das abgelaufene Geschäftsjahr
bis jeweils zum 31. Januar des Folgejahres der Beteiligungsgesellschaft mitgeteilt werden. Die auf die Anleger entfallenden
Durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft können
Ergebnisse werden nach Veranlagung der Beteiligungsgesell-
Anleger in anderen Ländern steuerpflichtig werden und Steu-
schaft durch das Betriebsfinanzamt den jeweiligen Wohnsitzfi-
ererklärungen einzureichen haben. Dadurch können weitere
nanzämtern der Anleger mitgeteilt und daher von Amts wegen
bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung der Anleger berücksichtigt.
MAP GREEN
93
94
12 | Abwicklungshinweise/
Angabenvorbehalt
MAP GREEN
Allgemeine Angaben
95
vertrages nicht an. Der Anleger erhält dann eine Ausfertigung
der Beitrittserklärung zurück. Nach Zahlung des von ihm
Alle in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Angaben, Prog-
übernommenen Zeichnungsbetrages erwirbt die Treuhänderin
nosen und Berechnungen wurden mit Sorgfalt erstellt. Die steu-
treuhänderisch für den Anleger Beteiligungen an der Beteili-
erlichen und rechtlichen Grundlagen basieren auf den aktuell
gungsgesellschaft. Die Mindestbeteiligung beträgt € 2.500 zzgl.
geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Für die Rechtsstellung
5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 500 ohne Rest teilbar
aller Beteiligten sind ausschließlich die noch abzuschließenden
sein. Folgende Einzahlungstermine und -raten sind – soweit
und bereits abgeschlossenen Verträge maßgeblich. Darüber
nicht Abweichendes im Gesellschaftsvertrag geregelt ist – vor-
hinausgehende Vereinbarungen wurden nach Kenntnis der
gesehen: 100 % zzgl. 5 % Agio 14 Tage nach Annahme und Auf-
Emittentin und der Anbieterin nicht getroffen. Eine Haftung
forderung durch die Treuhänderin.
für Abweichungen durch Gesetzesänderungen, Änderungen
oder Anpassungen in der Rechtsprechung und der Steuerrechtsprechung oder den Auslegungen der Finanzverwaltungen
Einzahlungskonto
sowie für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Ertragsund Liquiditätsprognosen wird von der Anbieterin nicht über-
Kontonummer: 203 471 3200
nommen. Von diesen Unterlagen abweichende Angaben sind
Bankleitzahl: 430 609 67
nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung durch die Betei-
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
MJHVOHTHFTFMMTDIBę&NJUUFOUJOC[XEJF"OCJFUFSJO.àOEMJDIF
Kontoinhaber: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
Absprachen haben keine Gültigkeit. Vermittler oder sonstige
Dritte sind nicht berechtigt, von den Prospektangaben abweichende Aussagen zu machen. Die Haftung der Vertriebsbeauftragten für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektdarstellung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Vertriebshinweise
Das einzuwerbende Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte der Beteiligungsgesellschaft platziert, mit denen
entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die
Vertriebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer. Die
vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung nebst Widerrufsbelehrung und Legitimationsprüfung, die diesem Verkaufsprospekt beiliegt, wird rechtsverbindlich unterzeichnet an die Treuhänderin
S + C Treuhandgesellschaft mbH
Fuhlentwiete 14
20355 Hamburg
gesendet. Nach Annahme durch die Treuhänderin kommt der
Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem Anleger zustande.
Auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger kommt
es für das Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungs-
96
13 | Vertragswerk
Vertragswerk
MAP GREEN
97
13.1 Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
mäß vorstehendem Absatz 2. Die in das Handelsregister für jeden hinzu-
1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Multi Asset Portfolio Green GmbH &
tretenden Kommanditisten einzutragende Haftsumme beträgt 10 % sei-
Co. KG
ner jeweiligen Pflichteinlage ohne Agio. Gleiches gilt für die Haftsumme
der S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin bei
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
treuhänderischer Erhöhung ihrer eigenen Pflichteinlage für Rechnung
und im Interesse der Treugeber nach Maßgabe von § 6.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung
4. Die Summe der jeweiligen Pflichteinlage der Kommanditisten bildet das
und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen
„Kommanditkapital“ der Gesellschaft im Sinne dieses Gesellschaftsver-
an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Bereichen er-
trages.
OFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET"HSBSGPOETTPXJFTPHFOBOOUF(SFFO
Building-Fonds im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ genannt).
5. Die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin (diese nachfolgend einheitlich als „Treuhänderin“ genannt) ist berechtigt,
ihre Pflichteinlage ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte zu
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die
halten und Pflichteinlagen für Dritte zu verwalten (diese Dritten nach-
zur Förderung und Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder
folgend einheitlich „Treugeber“ genannt). Hierzu wird ein gesonderter
zweckmäßig erscheinen, soweit diese Geschäfte keiner Genehmigung be-
Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend „Treuhandvertrag“ ge-
dürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflich-
nannt) abgeschlossen.
tigen oder in § 34c Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen
oder eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesellschaft
6. Auf alle Pflichteinlagen wird ein Agio in Höhe von 5 % geschuldet.
kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im
7. Die Kommanditisten sind über die Verpflichtung zur Leistung der Pflicht-
Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft
einlage hinaus zu keinen Nachschüssen oder – vorbehaltlich eines nach
berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann
§ 6 Abs. 1 Satz 2 zu zahlenden Agios – sonstigen Leistungen verpflichtet.
die für die Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen
Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
§ 6 Erhöhung der Pflichteinlage der Gründungskommanditisten/Aufnahmerecht der Komplementärin
§ 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
1. Die Treuhänderin ist für die Zwecke der Durchführung der im Verkaufsprospekt „MAP Green“ über das öffentliche Angebot von Beteiligungen
an der Gesellschaft vorgesehenen Investitionen unter Befreiung von
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, ohne Zustimmung der
Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die
übrigen oder später beitretenden Gesellschafter ihre Pflichteinlage mit
Gesellschaft begonnen hat.
Wirkung gegenüber allen übrigen Gesellschaftern ein- oder mehrmals zu
erhöhen, und zwar um einen Betrag von insgesamt € 9.997.500 zzgl. ei-
§ 4 Investitions- und Finanzierungsplan
ner einmaligen Erhöhungsreserve in Höhe von € 8.000.000 (nachfolgend
Die Investitionen der Gesellschaft sollen nach dem als Anlage diesem Ge-
„Vollplatzierung“ genannt). Auf den erhöhten Betrag der Pflichteinlage
sellschaftsvertrag beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan (nach-
der Treuhänderin ist von den Treugebern ein Agio von 5 % (nachfolgend
folgend „Investitionsplan“ genannt) vorgenommen werden. Die Anlage ist
„Agio“ genannt) zu erbringen.
ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
2. Die Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gemäß vorstehendem
§ 5 Gesellschafter und Kommanditeinlagen
Abs. 1 erfolgt jeweils mit Annahme des Angebotes eines Treugebers auf
1. Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die MAP Steiner
Abschluss des Treuhandvertrages (nachfolgend „Beitrittserklärung“
Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister
genannt) durch die Treuhänderin, und zwar in Höhe des von diesem
des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110767 (nachfolgend „Komple-
Treugeber in seiner Beitrittserklärung insgesamt übernommenen Zeich-
mentärin“ genannt). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist
nungsbetrages – exkl. eines etwaig geschuldeten Agios – (nachfolgend
am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
„Zeichnungsbetrag“ genannt), jedoch erst nach vollständiger Leistung
des gemäß § 8 Abs. 2 nach näherer Maßgabe der Beitrittserklärung von
2. Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind: a) Steiner + Company
diesem Treugeber auf seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten ersten Teil-
GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg mit einer Kommanditeinlage in
betrages, ggf. zzgl. Agio. Die Treuhänderin wird die Gesellschaft unver-
Höhe von € 1.250; b) S + C Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Ham-
züglich über die angenommenen Beitrittserklärungen und deren jeweili-
burg mit einer Kommanditeinlage in Höhe von € 1.250.
ges Datum unterrichten. Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur
Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gilt als erteilt. Die Treu-
3. Die übernommene bzw. gezeichnete Kommanditeinlage ist die geschul-
händerin ist nicht verpflichtet, ihre Haftsumme, die jeweils auf die durch
dete Pflichteinlage. Die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme
den Beitritt eines Treugebers erhöhte Pflichteinlage entfällt, unverzüglich
beträgt für die Gründungskommanditisten 100 % ihrer Pflichteinlage ge-
zu erhöhen, sondern kann die Handelsregisteranmeldung der Haftsum-
98
Vertragswerk
menerhöhung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen in regelmäßigen
sind berechtigt, die den Kommanditisten in der Gesellschaft zustehen-
Zeitabständen und für mehrere Treugeber gleichzeitig vornehmen. Die
den mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Teilnahme
Kosten im Zusammenhang mit der Erhöhung der Pflichteinlage einschl.
an Gesellschafterversammlungen und an Beschlussfassungen sowie die
der Haftsumme trägt die Gesellschaft. Unabhängig davon entstehen die
Informations- und Kontrollrechte, unmittelbar auszuüben, soweit nicht
Rechte und Pflichten des Treugebers bereits mit der Wirksamkeit seines
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Beitritts, soweit in diesem Vertrag oder dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist.
2. Jeder Treugeber kann nach Wirksamwerden seines Beitritts und vollstänEJHFS-FJTUVOHTFJOFTàCFSOPNNFOFO;FJDIOVOHTCFUSBHFT1ĘJDIUFJOMBHF
3. Der von einem Treugeber übernommene Zeichnungsbetrag muss im Ein-
von der Treuhänderin im Übrigen verlangen, dass er anstelle der Treu-
zelfall mindestens € 2.500 exkl. Agio betragen. Höhere Beträge müssen
händerin als Kommanditist für die von dieser treuhänderisch für ihn
ohne Rest durch 500 teilbar sein.
erworbene Pflichteinlage direkt im Handelsregister eingetragen wird,
vorausgesetzt,
4. Das Erhöhungsrecht der Treuhänderin nach Abs. 1 endet mit Vollplatzie-
a) die Komplementärin und die Treuhänderin erhalten auf Kosten des Treu-
rung, spätestens aber – jedoch stets vorbehaltlich einer darüber zeitlich
gebers eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht
hinausgehenden Berechtigung gemäß Abs. 5 – mit Ablauf des 31. De-
(nachfolgend auch „Handelsregistervollmacht“ genannt), die unwider-
zember 2013 (der jeweilige Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsrecht endet,
ruflich und über den Tod hinaus wirksam und einzeln zur Anmeldung
einschließlich des Falles des Abs. 5, nachfolgend „Schließung des Fonds“
der auf den Treugeber entfallenden Haftsumme sowie zu allen späteren
genannt).
Handelsregisteranmeldungen in Sachen der Gesellschaft, insbesondere
zu den nachfolgend aufgeführten Anmeldungen, berechtigt sowie den
5. Die Komplementärin ist ohne weitere Beschlussfassung der Gesellschafter
Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
berechtigt, unter Erhöhung des Kommanditkapitals natürliche Personen
ihm das Recht zur Erteilung von Untervollmachten ebenfalls unter Be-
VOEPEFS(FTFMMTDIBęFOBMTXFJUFSF,PNNBOEJUJTUFOJOEJF(FTFMMTDIBę
aufzunehmen, wenn und soweit zum Ablauf des 31. Dezember 2013
Treugeber nicht Zeichnungsbeträge von insgesamt mindestens € 70.000
freiung von den vorgenannten Beschränkungen einräumt:
t &JOUSJUUVOE"VTTDIFJEFOWPO,PNNBOEJUJTUFOBVDIEFT7PMMNBDIUHFbers) auch im Wege der Sonderrechtsnachfolge;
übernommen haben und die Treuhänderin dementsprechend von ihrer
t &JOUSJUUVOE"VTTDIFJEFOWPOQFSTÚOMJDIIBęFOEFO(FTFMMTDIBęFSO
Berechtigung gemäß Abs. 1 ganz oder teilweise keinen Gebrauch ge-
t ­OEFSVOHEFT,PNNBOEJULBQJUBMTEFS(FTFMMTDIBęEFSEJFTCF[àHMJDIFO
macht hat. Die Komplementärin ist ferner ohne vorherigen Gesellschafterbeschluss berechtigt, das Erhöhungsrecht der Treuhänderin einmalig
bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern.
Beteiligungsverhältnisse und der Haftsummen;
t ­OEFSVOH WPO 'JSNB 4JU[ VOE 6OUFSOFINFOTHFHFOTUBOE EFS (FTFMMschaft;
t BMMF6NXBOEMVOHTWPSHÊOHF7FSTDINFM[VOHFO'PSNXFDITFM4QBMUVOH
6. Die Gründungsgesellschafterin Steiner + Company GmbH & Co. KG
(nachfolgend als „Steiner + Company“ bezeichnet) ist ebenfalls berechtigt, ohne Zustimmung der übrigen oder später beitretenden Gesellschaf-
Anwachsung u. Ä.);
t "VĘÚTVOHVOE#FFOEJHVOHEFS(FTFMMTDIBęFJOTDIMEFS#FTUFMMVOHVOE
Abberufung von Liquidatoren) und
ter ihre Pflichteinlage mit Wirkung gegenüber allen übrigen Gesellschaf-
b) die Treuhänderin wurde mit der auf die für den betreffenden Treugeber
tern ein- oder mehrmals zu erhöhen, und zwar um einen Betrag von bis
erworbenen Pflichteinlage entfallenden Haftsumme in das Handelsregis-
zu € 70.000. Die wirksame Ausübung dieses Erhöhungsrechts erfolgt im
ter der Gesellschaft eingetragen.
Wege einer einseitig empfangsbedürftigen, schriftlichen Erklärung, die
gegenüber der Komplementärin abzugeben ist. Für die Leistung dieser
Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen ist die Treuhänderin ver-
Einlage bleibt Steiner + Company nachgelassen, diese in vier gleichen
pflichtet, auf den Treugeber die diesem anteilig zustehende Pflichteinlage
Halbjahresraten zu leisten, wobei die erste Rate 14 Tage nach Zugang der
an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge und aufschiebend
Erklärung nach Satz 2 fällig ist. Steiner + Company ist ferner berechtigt,
bedingt auf dessen Eintragung als Kommanditist im Handelsregister zu
ihre Pflichteinlage ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte zu hal-
übertragen. Gleichzeitig mit dessen Eintragung im Handelsregister ist die
ten und Pflichteinlagen für Dritte zu verwalten. Soweit Steiner + Compa-
Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister im entsprechenden Um-
ny von diesem Erhöhungsrecht Gebrauch macht und ihre Pflichteinlage
fang herabzusetzen. Das Treuhandverhältnis wird sodann hinsichtlich der
ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte hält, finden im Übrigen
nunmehr von dem betreffenden Treugeber als Kommanditist gehaltenen
die Vorschriften dieses Vertrages betreffend das Verhältnis zwischen der
Pflichteinlage als Verwaltungstreuhand nach Maßgabe des Treuhandvertra-
Treuhänderin und den Treugebern entsprechend Anwendung, soweit in
ges fortgeführt. Die Kosten für die Beglaubigung der zu erteilenden Han-
diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
delsregistervollmacht, die dem Anleger aufgrund der Umwandlung seiner
mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft entstehen,
§ 7 Stellung der Treugeber
sind von diesem selbst zu tragen. Die Kosten der Handelsregisteranmeldung
1. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die Treuge-
übernimmt ebenfalls der Anleger. Übertragungen gemäß dieses § 7 Abs. 2
ber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und
Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte. Die Treugeber
bedürfen nicht der Zustimmung der Komplementärin gemäß § 20.
MAP GREEN
99
§ 8 Leistung der Einlagen
zugewiesene Gewinne diesem Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo
1. Die Pflichteinlagen der in § 5 Abs. 2 genannten Kommanditisten in der
auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine Verpflichtung des Kom-
dort genannten Höhe sowie im Fall des § 6 Abs. 6 sind nach Maßgabe
manditisten, insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht. § 18 Abs. 5
der Bestimmungen dieses Vertrages und nach Aufforderung durch die
bleibt unberührt.
Gesellschaft zu leisten.
5. Auszahlungen (Entnahmen), zusätzliche Einlagen der Kommanditisten
2. Die im Rahmen der Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gemäß
und Gewinne, die nach Ausgleich des Ergebnissonderkontos anfallen,
§ 6 Abs. 1 durch die jeweiligen Treugeber zu leistenden Zeichnungsbe-
sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den
träge sowie ein etwaiges Agio sind nach näherer Maßgabe der von dem
Kommanditisten werden auf das für diesen Zweck geführte Verrech-
jeweiligen Treugeber gegenüber der Treuhänderin abgegebenen Beitritts-
nungskonto verbucht.
erklärung nach Aufforderung durch die Treuhänderin innerhalb von 14
Tagen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu leisten. Eine
6. Für die Komplementärin wird ein Verrechnungskonto geführt.
hiervon abweichende Vereinbarung über die Fälligkeit des Zeichnungsbetrages steht im pflichtgemäßen Ermessen der Treuhänderin.
7. Sämtliche Konten sind unverzinslich, soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag abweichend bestimmt.
3. Leistet ein Treugeber oder Kommanditist den von ihm auf seine Pflichteinlage bzw. seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Betrag verspätet,
8. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Konten einzurichten.
kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Er schuldet
der Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den
rückständigen Teil des Zeichnungsbetrages. Wird die Pflichteinlage trotz
9. Die vorstehenden Regelungen zu den Konten gelten für mittelbar als
Treugeber beteiligte Anleger entsprechend.
schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht geleistet, ist die Komplementärin berechtigt und verpflichtet,
§ 10 Geschäftsführung und Vertretung
im Namen der Gesellschaft von dem Beitrittsvertrag zurückzutreten,
1. Die Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin vertreten. Die Komple-
den Kommanditisten durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft
mentärin hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen
auszuschließen und nach eigenem Ermessen an seiner Stelle einen oder
des § 181 BGB befreit.
mehrere Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen
Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf.
2. Die Komplementärin ist berechtigt, sich im Rahmen des gesetzlich zulässigen und pflichtgemäßen Ermessens sowie in Übereinstimmung mit
4. Im Fall des Ausschlusses aus der Gesellschaft ist der ausscheidende Ge-
dem Gesellschaftsvertrag zur Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit Dritter
sellschafter zur Zahlung der durch den Ausschluss entstandenen Kosten
zu bedienen, wobei sicherzustellen ist, dass die Komplementärin hin-
sowie eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 15 % des von
sichtlich etwaiger über das Tagesgeschäft hinausgehender Entscheidun-
ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio verpflichtet. Die
gen und Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung informiert wird.
Berechnung von Verzugszinsen nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 3
bleibt davon unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt
3. Die Komplementärin hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt
dem Gesellschafter vorbehalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche der
eines ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung mit diesem Gesell-
Gesellschafter werden nicht verzinst.
schaftsvertrag sowie den gesetzlichen Vorschriften und den Beschlüssen
der Gesellschafter und des später ggf. bestehenden Beirates zu führen.
§ 9 Konten
Die Komplementärin ist – vorbehaltlich der Einschränkungen des nach-
1. Für jeden Kommanditisten werden die folgenden Konten geführt:
folgenden Abs. 4 und des § 11 – zu allen Maßnahmen und Rechtshand-
a) ein Festkapitalkonto;
lungen befugt, die für die Förderung des Unternehmensgegenstandes
b) ein Ergebnissonderkonto;
OPUXFOEJHVOEPEFS[XFDLNʕJHTJOEFJOTDIMJF•MJDIEFSWFS[JOTMJDIFO
c) ein Verrechnungskonto.
Anlage freier Liquidität). Sie ist insbesondere berechtigt, die im Investitionsplan berücksichtigten Verträge sowie sonstige für die Umsetzung
2. Auf dem Festkapitalkonto wird die Pflichteinlage des Kommanditisten
der im Verkaufsprospekt „MAP Green“ dargestellten Vorhaben erfor-
gebucht. Dieses Konto ist fest, unveränderlich und nach seinem Stand
derliche Vereinbarungen abzuschließen. Dabei ist sie auch berechtigt,
bemessen sich – soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag abweichend
bei Abschluss von Vereinbarungen Entgelte für Leistungen, die vor dem
bestimmt – die Gesellschafterrechte der Kommanditisten.
Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise erbracht sind,
zu vereinbaren, soweit diese bereits im Investitionsplan berücksichtigt
3. Das Agio wird einem gesonderten Kapitalrücklagenkonto zugeführt.
worden sind.
Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Auflösung dieser
Rücklage durch die Komplementärin gilt als erteilt.
4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung
4. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste gebucht, auch soweit
4.1 für alle Maßnahmen, die nach Art und Umfang oder Risiko den Rahmen
diese das Festkapitalkonto übersteigen. Solange ein Ergebnissonderkonto
des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, insbesondere für die
einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige dem Kommanditisten
folgenden Maßnahmen:
100
Vertragswerk
a) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Mithaftungen sowie Ein-
8. Die Haftung der Komplementärin und ihrer Organe für Pflichtverletzun-
gehung von Wechselverbindlichkeiten, die in ihrer Summe € 250.000
gen im Zusammenhang mit den ihr nach diesem Gesellschaftsvertrag zu-
übersteigen;
gewiesenen Aufgaben ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden
b) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte über einen Betrag von € 500.000;
kann, auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten, die für die Durchfüh-
c) Eingehung von sonstigen Verbindlichkeiten, über die Regelungen des §
rung dieses Gesellschaftsvertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten)
10 Abs. 4.1 Lit. a) hinaus, soweit diese einen Betrag von € 500.000 oder
noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des
eine Laufzeit von 60 Monaten übersteigen;
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Abschluss von Anstellungsverträgen, Erteilung sowie Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen sowie die Gewährung von Tantiemen,
§ 11 Erwerb von Zielfonds
soweit diese im Einzelfall über einen Betrag von € 25.000 p.a. hinausge-
1. Die Komplementärin soll sich bei dem Erwerb von Zielfonds und der
hen.
4.2 für folgende Maßnahmen:
Direktinvestments an dem Umfang und dem Verhältnis der Zielfonds
zueinander an dem Investitionsplan (Anlage) orientieren.
a) wesentliche Abweichungen von den Positionen des Investitionsplanes
(Anlage);
b) Liquidation der Gesellschaft;
c) Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft;
d) Rückforderung gezahlter Auszahlungen von den Kommanditisten (§ 18
Abs. 5).
2. Bei dem Erwerb von Zielfonds sollen die nachstehenden Investitionskriterien beachtet werden:
a) Bei Investitionen in Zielfonds, die ab dem 1. Juli 2005 im Rahmen einer
Neuemission öffentlich angeboten wurden oder werden, soll
aa) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteter Verkaufsprospekt vorliegen und
4.3. für Abweichungen von den in § 11 Abs. 2 bezeichneten Investitionskriterien.
bb) von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Prospektgutachten nach dem IDW-Standard S4 – Grundsätze
ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich
5. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist im
Übrigen ausgeschlossen.
angebotene Vermögensanlagen – (nachfolgend „Prospektgutachten“ genannt) erstellt worden sein oder zumindest sollte ein solches Prospektgutachten bereits in Auftrag gegeben sein.
6. Für die nachfolgenden Rechtsgeschäfte und Geschäftsführungsmaßnah-
b) Beteiligungen an Zielfonds, die gemäß § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufsprospekt-
men gilt die Zustimmung der Gesellschafter gemäß Abs. 4, für die Gesell-
gesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift von der Verpflichtung
TDIBęTFMCTUVOEPEFSEFSFO)BOEFMOJOEFO;JFMGPOETBMTFSUFJMU
zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausge-
a) Erwerb von Zielfonds und deren Kapitalausstattung gemäß den Planungen des Investitionsplans (Anlage) sowie deren Verwertung;
b) Ausübung sämtlicher Gesellschafterrechte der Gesellschaft in den Zielfonds;
OPNNFOTJOETPH1SJWBUF1MBDFNFOUT
VOEPEFS#FUFJMJHVOHFOBO;JFMfonds, deren Anbieterin die Steiner + Company GmbH & Co. KG (nachfolgend „Steiner + Company“) ist, dürfen in der Summe nur im Umfang
von bis zu 50 % des Kommanditkapitals im Sinne des § 5 Abs. 4 dieses
c) Abschluss des Vertrages mit einem unabhängigen Mittelverwendungs-
Vertrages erworben werden. Der Anteil der Zielfondsbeteiligungen, de-
kontrolleur über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle;
ren Anbieterin Steiner + Company ist, darf hierbei den Umfang von 5 %
d) Abschluss des Treuhandvertrages mit der S + C Treuhandgesellschaft
des Kommanditkapitals im Sinne des § 5 Abs. 4 nicht überschreiten. Sollte
mbH als Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber;
e) Abschluss von Vertriebsvereinbarungen über die Vermittlung des bei
Treugebern einzuwerbenden Kommanditkapitals;
bei einem Private Placement kein von einem Wirtschaftsprüfer erstelltes
Prospektgutachten vorliegen, hat die Komplementärin ein unabhängiges
Gutachten nach den Grundsätzen des IDW-Standard S4 (oder ähnlich)
f) Abschluss und Durchführung sonstiger Rechtsgeschäfte und Maßnah-
oder, falls dies für die konkrete Investition aussagekräftiger ist, ein Er-
men, die in dem Investitionsplan (Anlage) vorgesehen sind oder auf der
USBHTXFSU8FSUVOEPEFS5Ã7(VUBDIUFOJO"VęSBH[VHFCFOVOEEJF
Grundlage oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Investiti-
Beteiligung an diesem Private Placement davon abhängig zu machen,
onsplanes stehen.
dass in diesem Gutachten die für eine Anlageentscheidung wesentlichen
Kriterien beim Private Placement nicht beanstandet werden bzw. der zu
7. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das Recht und die Pflicht,
FSXBSUFOEF&SUSBHVOEPEFSUFDIOJTDIF;VTUBOEEFT*OWFTUJUJPOTHVUFTEJF
VOBVGTDIJFCCBSF 3FDIUTHFTDIÊęF VOEPEFS 3FDIUTIBOEMVOHFO EJF HF-
wirtschaftlichen Ertragsprognosen bestätigt. Die Kosten eines solchen
mäß Abs. 4 grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafter bzw. des
Gutachtens gelten als Investitionskosten, selbst wenn die Beteiligung an
Beirats bedürfen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch
ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen. Dazu gehört auch die Ausübung von Gesellschafterrechten in
diesem Private Placement nicht erfolgt.
c) Jede Einzelbeteiligung an einem Zielfonds soll mindestens € 25.000 betragen.
den Zielfonds. Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht, so
hat sie die Gesellschafter bzw. den Beirat, je nachdem wessen Zustim-
§ 12 Umlaufverfahren und Präsenzversammlung
mung notwendig gewesen wäre, unverzüglich zu unterrichten.
1. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern i.
d. R. im schriftlichen Verfahren entschieden (nachfolgend „Umlaufverfahren“ genannt). Eine Gesellschafterversammlung als Präsenzversamm-
MAP GREEN
lung (nachfolgend „Präsenzversammlung“ genannt) ist einzuberufen,
wenn nach dem Ermessen der Komplementärin oder des Beirates eine
101
stimmungstag. Für die Feststellung der Beschlussfähigkeit gelten auch
schriftlich erteilte Enthaltungen als abgegebene Stimmen.
mündliche Erörterung notwendig ist oder Gesellschafter, die zusammen
b) Die Präsenzversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter
mindestens 20 % des Kommanditkapitals repräsentieren, dies schriftlich
ordnungsgemäß geladen sind und die Komplementärin, die Treuhände-
unter Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung verlan-
rin sowie insgesamt mehr als 50 % des stimmberechtigten Kommandit-
gen.
kapitals anwesend oder vertreten sind.
c) Ist in einem Umlaufverfahren bzw. einer Präsenzversammlung die Be-
2. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist von der Komplementärin
schlussfähigkeit nach vorstehenden lit. a) bzw. b) nicht gegeben, ist
herbeizuführen, wenn nicht innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf ei-
unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften gemäß vorstehen-
nes Geschäftsjahres eine Präsenzversammlung stattfindet, die über die
dem Abs. 3 mit derselben Tagesordnung ein neues Umlaufverfahren ein-
Feststellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr be-
[VMFJUFOC[XFJOFOFVF1SÊTFO[WFSTBNNMVOHFJO[VCFSVGFOEBTEJFPIOF
schließt.
Rücksicht auf die Höhe des teilnehmenden bzw. anwesenden oder vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in der Mittei-
3. Ankündigung bzw. Einberufung von Umlaufverfahren bzw. Präsenz-
lung bzw. in dem Einberufungsschreiben ausdrücklich hingewiesen wird.
versammlungen werden mittels einfachen Briefs an die der Gesellschaft
zuletzt bekannt gegebene Adresse des Gesellschafters übersandt. Im Übrigen gilt das Folgende:
6. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung oder bei
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durch die Treuhänderin oder
a) Umlaufverfahren werden von der Komplementärin durch schriftliche
aufgrund in Schriftform erteilter Vollmacht durch einen anderen Ge-
Mitteilung an jeden Gesellschafter angekündigt. Die Mitteilung, der die
sellschafter, durch den Ehepartner oder einen in gerader Linie Verwand-
Beschlussvorlagen beizufügen sind, muss den letzten Abstimmungstag
ten, durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person der
angeben, der nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der Absendung
rechts- und steuerberatenden Berufe, einen mit der Platzierung des Be-
der Mitteilung liegen darf und auf einen Werktag fallen muss. Ein durch
teiligungsangebotes beauftragten Vermittler oder – insoweit unter dem
entsprechende Mitteilung der Komplementärin in Gang gesetztes Um-
Vorbehalt der Zustimmung der Komplementärin – durch sonstige Dritte
laufverfahren kann durch diese bis zu dem dem Abstimmungstag vor-
vertreten lassen, wobei die zu bevollmächtigenden Personen nicht selbst
angehenden Werktag abgesetzt werden, indem die Komplementärin
oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen dürfen.
stattdessen eine Präsenzversammlung einberuft, deren Tagesordnung
die Beschlussgegenstände des ursprünglich geplanten Umlaufverfahrens
enthält.
7. Die Treuhänderin ist grundsätzlich bevollmächtigt, Treugeber auf Präsenzversammlungen und bei Umlaufverfahren unter Beachtung der Be-
b) Präsenzversammlungen werden von der Komplementärin einberufen
stimmungen des Treuhandvertrages zu vertreten und deren Stimmrecht
und finden am Sitz der Gesellschaft statt. Die Einberufungsfrist für eine
auszuüben. Sie ist dabei berechtigt, ihr Stimmrecht entsprechend den
Präsenzversammlung beträgt vier Wochen, beginnend mit dem Tag der
von ihr vertretenen Treugebern unterschiedlich auszuüben (gespaltene
Absendung der Einladung. Die Einladung hat unter Angabe des Tagungs-
Stimmabgabe) und dabei den ihr von den Treugebern erteilten Weisun-
ortes und der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen. Die Gesellschafter
gen zu folgen. Die Treugeber der Treuhänderin sind berechtigt, die auf sie
können Anträge, die die Tagesordnung ändern oder ergänzen, spätestens
entfallenden Stimmrechte der Treuhänderin selbst auszuüben oder sich
zehn Tage vor der Präsenzversammlung bei der Komplementärin schrift-
durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe von Abs. 6 vertreten zu las-
lich oder per Telefax einreichen.
sen. In diesen Fällen hat die Treuhänderin kein Stimmrecht.
c) In dringenden Fällen kann abweichend von den vorstehenden lit. a) bzw.
b) im Umlaufverfahren der letzte Abstimmungstag so bestimmt werden,
8. Über jede Präsenzversammlung, insbesondere über die darin behandelten
dass dieser nicht vor Ablauf einer Woche nach Absendung der Mitteilung
Anträge und durchgeführten Abstimmungen – einschließlich der Stimm-
liegt und auf einen Werktag am Sitz der Gesellschaft fällt bzw. bei einer
abgaben der Gesellschafter sowie des Abstimmungsergebnisses –, ist eine
Präsenzversammlung die Einberufungsfrist auf eine Woche abgekürzt
Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter zu unterzeich-
werden.
nen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Das Ergebnis der Beschlussfassungen im Umlaufverfahren wird den Gesellschaftern von der Gesellschaft
4. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt die Komplementärin.
schriftlich mitgeteilt. Die schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift die-
Sie kann diese Dritten, insbesondere einem Geschäftsführer der Treuhän-
nen nur zu Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der
derin, übertragen. Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollfüh-
gefassten Beschlüsse.
rer, soweit die Gesellschafter diesen nicht durch Beschluss bestimmen.
§ 13 Gesellschafterbeschlüsse, Zuständigkeit der Gesellschafter
5. Für die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren bzw. von Präsenzversammlungen gilt Folgendes:
a) Im Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr als 50 % des stimmberechtigten Komman-
1. Die Gesellschafter beschließen im Umlaufverfahren oder in der Präsenzversammlung, soweit ihnen nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag
oder Gesellschafterbeschluss sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung
überwiesen sind, über:
ditkapitals halten, schriftlich unter Verwendung der ihnen übersandten
a) Feststellung des Jahresabschlusses;
Abstimmungsvorlage ihre Stimme abgegeben haben. Maßgeblich ist der
b) Entlastung der Komplementärin und – soweit ein solcher eingerichtet
Eingang der erforderlichen Stimmen bei der Gesellschaft am letzten Ab-
ist – der Mitglieder des Beirats;
102
c) Prüfung des Jahresabschlusses, sofern die Gesellschaft nicht ohnehin prüfungspflichtig ist, und Wahl des Abschlussprüfers;
E
7FSXFOEVOHEFT+BISFTFSHFCOJTTFTVOE&OUOBINFO-JRVJEJUÊUTBVTTDIàU-
Vertragswerk
entsandt. Bis zur Wahl des Beirates in der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung kann die Komplementärin einen vorläufigen Beirat berufen.
tungen gem. § 18 Abs. 2;
e) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 4 Ziff.
4.1 und 4.2;
f) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Beirates mit Ausnahme des von
der Komplementärin zu entsendenden Beiratsmitgliedes;
g) Erhöhung des Kommanditkapitals, sofern diese nicht gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages erfolgt,
h) Abweichungen von den in § 11 Abs. 2 bezeichneten Investitionskriterien
(§ 10 Abs. 4 Ziff. 4.3);
2. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten
nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Für jedes
Beiratsmitglied sind zugleich Ersatzbeiratsmitglieder zu bestellen, die
Mitglied des Beirats werden, wenn das Beiratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. Beiratsmitglieder können jederzeit durch diejenigen, von denen sie bestellt bzw. entsandt wurden, abberufen werden.
1FSTPOFO EJF JO FJOFN ,POLVSSFO[WFSIÊMUOJT [VS (FTFMMTDIBę VOE
PEFS [V EFO JO f "CT HFOBOOUFO ,PNNBOEJUJTUFO VOEPEFS EFSFO
i) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;
Gesellschaftern stehen oder für ein Unternehmen tätig sind, welches im
K
"VĘÚTVOHVOEPEFS-JRVJEBUJPOEFS(FTFMMTDIBę
8FUUCFXFSC[VS(FTFMMTDIBęVOEPEFS[VEFOJOf"CTHFOBOOUFO
k) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 23 Abs. 2 lit. e) Anwen-
,PNNBOEJUJTUFOVOEPEFSEFSFO(FTFMMTDIBęFSOTUFIULÚOOFOOJDIUJO
dung findet.
den Beirat gewählt werden.
2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit dieser Gesellschaftsvertrag oder
3. Der Beirat hat die Komplementärin beratend zu unterstützen und im Üb-
zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht eine andere Mehrheit vorse-
rigen die ihm von der Gesellschafterversammlung zugewiesenen Aufga-
hen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimment-
ben. Der Beirat ist berechtigt, von der Komplementärin Auskunft über
haltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit, unbeschadet dessen,
die Angelegenheit in der Gesellschaft zu verlangen und die Bücher und
dass im Umlaufverfahren rechtzeitig abgegebene Stimmenthaltungen bei
Schriften der Gesellschaft einzusehen. Ein Weisungsrecht steht dem Bei-
der Feststellung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Be-
SBUHFHFOàCFSEFS,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFSHFHFOàCFSEFS5SFVIÊOEF-
schluss über Angelegenheiten gemäß Abs. 1 lit. g)–k) bedarf einer 75%igen
rin nicht zu.
Mehrheit aller abgegebenen Stimmen.
4. Die Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch ihre Tätigkeit entstande3. Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlussfassung entlastet oder von
einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht oder
nen und nachgewiesenen notwendigen Auslagen von der Gesellschaft ersetzt. Über eine Vergütung entscheidet die Gesellschafterversammlung.
darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer
Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die
Einleitung oder die Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber dem Gesell-
5. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt
auch für die Zeit nach Beendigung ihres Amtes.
schafter betrifft.
6. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
4. Bei der Beschlussfassung gewähren je € 10 einer Pflichteinlage eine Stimme.
7. Die Beiratsmitglieder haften im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit für Vorsatz
5. Beschlüsse der Gesellschafter sind aus den gleichen Gründen nichtig oder
und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung des Beirates in
anfechtbar, aus denen sie nichtig oder anfechtbar wären, wenn es sich
ihrer Gesamtheit auf die Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des je-
um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln würde. Sind Be-
weiligen Anspruchstellers beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung
schlüsse danach anfechtbar, so sind sie bis zur rechtskräftigen Feststellung
von Pflichten, die für die Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages
ihrer Unwirksamkeit als wirksam zu behandeln. Die Frist zur Erhebung
wesentlich sind (Kardinalpflichten), noch für Schäden aus der fahrläs-
einer Anfechtungsklage beträgt einen Monat nach Beschlussfassung oder
sigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
im Falle einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren einen Monat ab
Gesundheit. Die Gesellschaft kann beschließen, für die Beiratsmitglieder
dem Tag der Absendung der Mitteilung über das Ergebnis der Beschluss-
eine Haftpflichtversicherung im Hinblick auf ihre Beiratstätigkeit abzu-
fassung (§ 12 Abs. 8). Der Zugang gilt als erfolgt, wenn der Beschluss an
schließen.
die zuletzt angegebene Adresse übersandt wurde und bei Richtigkeit der
Adresse die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben gewesen wäre. Die
§ 15 Tätigkeitsvergütungen
Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage gegenüber der
1. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haf-
Gesellschaft, vertreten durch ihre Komplementärin.
tung eine für jedes angefangene Geschäftsjahr zu zahlende jährliche Vergütung in Höhe von € 5.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie den
§ 14 Beirat
Ersatz der ihr entstehenden Aufwendungen. Die Zahlung der jährlichen
1. Bei der Gesellschaft kann mit der ersten Gesellschafterversammlung nach
Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und 31.10. eines
Schließung des Fonds ein aus drei natürlichen Personen bestehender
Jahres. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am 31.10.2012
Beirat eingerichtet werden. Zwei Beiratsmitglieder werden von der Ge-
fällig.
sellschafterversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gewählt, ein Beiratsmitglied wird von der Komplementärin
MAP GREEN
103
2. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die laufende Betreuung
5. Die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen sind als Aufwand der Ge-
der Treugeber und die damit zusammenhängenden Verwaltungsmaß-
sellschaft zu behandeln, auch in Jahren zu zahlen, in denen ein Verlust
nahmen ab 2013 eine laufende jährliche Vergütung von 0,3% inkl. ge-
entsteht, und verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
setzlicher Umsatzsteuer, bezogen auf das bei Treugebern eingeworbene
bestimmt ist – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kommanditkapital zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung der Treuhänderin im
§ 16 Jahresabschluss
Handelsregister zeitanteilig fällig. Die Zahlung der jährlichen Vergütung
1. Die Komplementärin ist verpflichtet, die Bücher der Gesellschaft zu füh-
erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und 31.10. eines Jahres.
ren und innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss nach
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am 31.10.2012 fällig.
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Sie ist
Der durch die Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist
berechtigt, sich hierbei der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Kosten für
Bestandteil der Kostenkalkulation. Die Kosten für die Einrichtung der
die Erstellung und eine etwaige Prüfung des Jahresabschlusses trägt die
Treuhandverwaltung sind mit der Vergütung abgegolten.
Gesellschaft.
3. Die Vergütungen nach Abs. 1, 2 und 4 werden erstmals ab dem Geschäftsjahr 2013 jährlich um 2 % p. a. angehoben.
2. Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter sind der Komplementärin bis
zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Werden Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Sonderbetriebsausgaben
4. Folgende Vergütungen werden an weitere Dienstleister der Beteiligungsgesellschaft gezahlt:
a) Für die laufende Betreuung und Fondsverwaltung erhält die Steiner +
unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht der Gesellschafter auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung bei der Gesellschaft in Auftrag
gibt.
Company GmbH & Co. KG eine laufende jährliche Vergütung von 1,2 %
inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, bezogen auf das von der Gesellschaft in
3. Ist die Gesellschaft nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ohnehin
den Zielfonds investierte Kapital („Bemessungsgrundlage“) zum Ende ei-
prüfungspflichtig, können die Gesellschafter beschließen, dass der Jah-
nes jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch in Höhe von € 45.000 inkl.
resabschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer un-
HFTFU[MJDIFS 6NTBU[TUFVFS *N +BIS EFS 7FSÊV•FSVOH-JRVJEBUJPO FJOFT
abhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen ist, bevor er ihr
Zielfonds erhöht das in diesem Zielfonds investierte Kapital die Bemes-
zur Feststellung vorgelegt wird. Die für die Prüfung des Jahresabschlusses
TVOHTHSVOEMBHFOBDI4BU[EIEBTTEJF7FSÊV•FSVOH-JRVJEBUJPOFJOFT
anfallenden Kosten trägt die Gesellschaft.
Zielfonds im Folgejahr zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage führt). Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung
4. Der – ggf. testierte – Jahresabschluss ist den Gesellschaftern und dem
der Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig fällig. Die Zahlung der
Beirat in Kopie zu übersenden. Dies kann zusammen mit der Einladung
jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und
zur ordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung
31.10. eines Jahres. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am
über den Jahresabschluss im Umlaufverfahren geschehen.
31.10.2012 fällig. Der durch die Einschaltung Steiner + Company GmbH &
Co. KG entstehende Aufwand ist Bestandteil der Kostenkalkulation.
§ 17 Ergebnisverteilung und Sonderentnahmerecht
b ) Für die Projektierungskosten inkl. aller Steuer- und Rechtsberatungs- so-
1. Soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt, wird ein nach Abzug
wie der Prospektherstellungskosten inklusive der Vertriebskosten erhält
der Vergütungen nach § 15 verbleibender handelsrechtlicher Gewinn
die Steiner + Company GmbH & Co. KG als Anbieterin eine einmalige
(Jahresüberschuss) oder Verlust (Jahresfehlbetrag) eines Geschäftsjahres
Vergütung in Höhe von 17,07 % des Kommanditkapitals zzgl. des Agios
(Ergebnis) auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen
in Höhe von 5 % (§ 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer,
(Festkapitalkonten) verteilt.
mindestens jedoch in Höhe von € 325.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer („Mindestvergütung“). Diese Vergütung entsteht, sobald und soweit
2. Abweichend von der Regelung des Abs. 1 erhalten diejenigen Treugeber,
Anleger der Gesellschaft beigetreten sind und der auf den Zeichnungsbe-
die sich über die Treuhänderin nach § 6 an der Gesellschaft beteiligen
trag geschuldete erste Teilbetrag zzgl. Agio geleistet ist. Abweichend von
und die den auf sie entfallenden Zeichnungsbetrag (einschließlich Agio)
der vorstehenden Regelung entsteht die Mindestvergütung in Höhe von
vor dem 30.09.2012 vollständig geleistet haben, einen Gewinnvorab in
€ 325.000 bereits mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Ver-
Höhe von 6 % p.a. des auf die Gesellschaft entfallenden Teils der Einla-
kaufsprospektes „MAP Green“ durch die BaFin und ist – auf Abruf durch
geleistung, gerechnet ab dem Tag der Leistung des Zeichnungsbetrages bis
die Steiner + Company GmbH & Co. KG – sofort zur Zahlung fällig, so-
zum 31.12.2012, zugewiesen (Frühzeichnerbonus). Diese Regelung findet
fern die Gesellschaft über ausreichende Liquidität verfügt. Zahlungen auf
keine Anwendung auf das Erhöhungsrecht nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 .
die Mindestvergütung werden auf den Vergütungsanspruch der Steiner
+ Company GmbH & Co. KG angerechnet. Die Vertragspartner für die
Einwerbung des Kommanditkapitals, die von Steiner + Company GmbH
3. Sonderentnahmerechte der Gesellschafter bestehen, soweit von der Gesellschafterversammlung nicht abweichend beschlossen, nicht.
& Co. KG beauftragt und von dieser aus der ihr gemäß diesem Absatz zustehenden einmaligen Vergütung vergütet werden, stehen zum Zeitpunkt
§ 18 Auszahlungen, Verwendung Liquidität
der Prospektaufstellung noch nicht abschließend fest; es ist geplant, ver-
1. Aus dem Liquiditätsüberschuss der Gesellschaft ist nach pflichtgemäßem
schiedene Finanzdienstleister mit dem Vertrieb des Kommanditkapitals
Ermessen der Komplementärin zur Sicherstellung einer ordnungsgemä-
zu beauftragen.
ßen Geschäftsführung eine angemessene Liquiditätsreserve zu bilden.
104
2. Die nach Bildung dieser Liquiditätsreserve verbleibende Liquidität bildet
Vertragswerk
§ 20 Übertragung von Kommanditanteilen
nach Feststellung des Jahresabschlusses die Grundlage für die in der Pla-
1. Jeder Kommanditist mit Ausnahme der Treuhänderin kann über seinen
nung vorgesehenen Ausschüttungen an die Gesellschafter. Diese Auszah-
Kommanditanteil im Ganzen, nicht jedoch über Teile davon, zum 30 Juni
lungen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige Auflagen
oder 31. Dezember eines jeden Jahres zugunsten eines Rechtsnachfolgers
von Kreditinstituten nicht entgegenstehen.
verfügen, sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und
Pflichten des Kommanditisten aus diesem Gesellschaftsvertrag und aus
3. Auszahlungen werden an die Kommanditisten zeitanteilig berechnet
dem Treuhandvertrag eintritt und der Komplementärin wie auch der
ab dem ersten Tag ihres wirksamen Beitritts bzw. der Einzahlung ihres
Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht nach
Zeichnungsbetrages und erfolgen im Übrigen unter Berücksichtigung
Maßgabe von § 7 Abs. 2 lit. a) erteilt. Verfügungen über den Komman-
der Grundlagen für die Ergebnisverteilung.
ditanteil wie auch der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag bedürfen der Schriftform.
4. Soweit die Auszahlungen nach handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlungen der Pflichteinlagen anzusehen sind, entsteht bis zur Höhe
2. Die Treuhänderin ist jederzeit berechtigt, den für einen Treugeber treu-
der jeweils übernommenen Hafteinlage eine persönliche Haftung der
händerisch gehaltenen Teil ihres Kommanditanteils auf diesen zu über-
Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 172 Abs.
tragen. Ferner kann sie über den Teil ihres Kommanditanteils, den sie
4 HGB).
für eigene Rechnung hält, jederzeit ganz oder teilweise verfügen. Abs. 1
findet auf Verfügungen der Treuhänderin keine Anwendung.
5. Auszahlungen an die Kommanditisten erfolgen unter Rückforderungsvorbehalt in Form eines Vorschusses. Erhaltene Auszahlungen können
3. Jedwede Verfügung über Kommanditanteile bedarf der Zustimmung
durch die Gesellschaft von den Kommanditisten zurückgefordert wer-
der Komplementärin. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund
den, wenn die Gesellschafterversammlung dies beschließt (§ 10 Abs. 4
verweigert werden. Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung ist der
Ziff. 4.2 lit. d).
Komplementärin der der Verfügung zugrunde liegende abgeschlossene
Vertrag vorzulegen. Darüber hinaus sind der Komplementärin gegenüber
§ 19 Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten/Informati-
alle Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung
onsweitergabe durch die Treuhänderin
EFSEJF,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFSEJF5SFVIÊOEFSJOCFUSFČFOEFO*EFO-
1. Den Kommanditisten und Treugebern stehen die gesetzlichen Kontrollrechte
tifizierungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erfor-
für Kommanditisten nach § 166 Handelsgesetzbuch zu. Sie können sich hier-
derlich sind. Sofern und soweit diese Pflichten die Treuhänderin treffen,
bei insoweit zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Personen der rechts-
nimmt die Komplementärin die Identifizierung des Erwerbers für die
und steuerberatenden Berufe bedienen. Die Kosten hierfür haben die Kom-
Treuhänderin vor und ist berechtigt sowie verpflichtet, die ihr insoweit
manditisten bzw. Treugeber selbst zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten der
gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen an die Treuhänderin zu
Gesellschaft, sofern durch die Ausübung der Kontrollrechte durch den Kom-
übermitteln.
manditisten bzw. Treugeber der Gesellschaft gesonderte Kosten entstehen,
z. B. durch die Beauftragung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes im
4. Bei (i) einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Kom-
Rahmen einer Akteneinsichtnahme oder zur Beantwortung von Anfragen,
manditanteils durch einen Kommanditisten auf seinen Ehegatten oder
die über eine gewöhnliche Ausübung der Kontrollrechte hinausgeht. Die Er-
einen mit ihm in gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungs-
teilung von Auskünften und Einsichtnahmen darf verweigert werden, wenn
abtretung oder Verpfändung eines Kommanditanteils, die ausschließlich
zu befürchten ist, dass (i) sie den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft un-
im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Pflichteinlage steht, ist
angemessen beeinträchtigen würden, (ii) der Kommanditist oder Treugeber
die Zustimmung nach Abs. 3 zu erteilen, sofern der Komplementärin die
sein Auskunfts- bzw. Einsichtnahmerecht zu gesellschaftsfremden Zwecken
nach Abs. 3 zum Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden
ausübt oder (iii) durch die Auskunftserteilung bzw. die Einsichtnahme der
Unterlagen sowie die ihr zu machenden Angaben übermittelt worden
Gesellschaft ein nicht unerheblicher Schaden droht.
sind und der Erteilung der Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen.
2. Die Komplementärin unterrichtet die Kommanditisten in einem zu erstellenden Lagebericht der Gesellschaft mindestens einmal je Geschäfts-
5. Der Kommanditist hat der Gesellschaft alle deren Aufwendungen und
jahr über den Gang der Geschäfte und darüber hinaus bei Geschäftsvor-
Kosten aus und im Zusammenhang mit der Übertragung des Komman-
fällen mit besonderer Bedeutung. Sie kann sich hierzu der Hilfe Dritter
ditanteils zu erstatten.
bedienen.
6. Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar über die Treu3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäftsunterlagen, einschließlich des
händerin gehaltenen Kommanditanteilen zu steuerlichen Nachteilen bei
Jahresabschlusses der Gesellschaft, im Internet oder über sonstige elekt-
der Gesellschaft, ist der Kommanditist verpflichtet, diese Nachteile aus-
ronische Informationsverbreitungssysteme zugänglich zu machen.
zugleichen.
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr von der Gesellschaft zur Verfügung
7. Bei Übertragung sowie bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschaf-
gestellte Informationen einschließlich entsprechender Dokumente an die
terstellung auf einen Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder
Treugeber weiterzuleiten.
Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten gemäß § 9 unverändert und
MAP GREEN
einheitlich fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang einzelner
3FDIUFVOEPEFS1ĘJDIUFOIJOTJDIUMJDIFJO[FMOFS(FTFMMTDIBęFSLPOUFOJTU
nicht zulässig.
105
des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, zum Zeitpunkt
des Beschlusses des Insolvenzgerichts;
e) er die Auflösungsklage erhebt und die Komplementärin daraufhin seinen
Ausschluss erklärt, zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung, andern-
8. Für die Übertragung von Treugeberpositionen von Treugebern, die sich
nicht gemäß § 7 Abs. 2 als Kommanditisten ins Handelsregister haben
eintragen lassen, gilt § 9 des Treuhandvertrages.
falls zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer stattgegebenen Entscheidung;
f) er gemäß § 8 Abs. 4 durch schriftliche Erklärung der Komplementärin
ausgeschlossen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei dem
Gesellschafter;
§ 21 Tod eines Gesellschafters
g) in seiner Person ein wichtiger Grund im Sinne von §§ 133, 140 HGB
1. Verstirbt ein Kommanditist, wird die Gesellschaft mit dessen Erben
vorliegt und infolgedessen die Gesellschafter im Rahmen einer Präsenz-
oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese
versammlung oder im Umlaufverfahren den Ausschluss dieses Gesell-
Rechtsnachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung eines
schafters aus der Gesellschaft beschließen, zum Zeitpunkt des Zugangs
Erbscheins, einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie eines
einer Niederschrift des Beschlusses bei dem betreffenden Gesellschafter.
Erbscheins oder einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls
bei notariellem Testament oder des Erbvertrages legitimieren. Die Gesellschaft kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
3. Vorstehender Abs. 2 gilt für die Treugeber, die nicht Kommanditisten der
Gesellschaft sind, entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass in einem
solchen Fall die Treuhänderin unter Befreiung von den Beschränkungen
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer können ihre Rechte als Kom-
des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt ist, ihren treuhänderisch
manditisten nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten
gehaltenen Kommanditanteil und die Haftsumme in dem Umfang he-
ausüben, der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt und der zur Entge-
rabzusetzen, den sie treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber hält.
gennahme von Willenserklärungen der Gesellschaft ermächtigt ist. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter nicht ernannt ist, ruhen die
4. Für den Fall, dass die Komplementärin aus der Gesellschaft ausscheidet
Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenen Kommanditanteils
oder die Geschäftsführung niederlegt, sind die übrigen Gesellschafter
und es können weder Entnahmen getätigt werden noch kann über sons-
verpflichtet, unverzüglich eine geeignete andere persönlich haftende
tige Vermögensrechte verfügt werden. Die Wahrnehmung der Rechte
Gesellschafterin in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft in die Ge-
durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig.
sellschaft aufzunehmen. Der Beschluss über diese Aufnahme bedarf der
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Komplementärin
§ 22 Kündigung
scheidet in keinem Fall aus der Gesellschaft aus, bevor eine neue Kom-
1. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Mo-
plementärin in die Gesellschaft aufgenommen worden ist.
naten zum Jahresende ordentlich kündigen, jedoch erstmalig zum 31.
Dezember 2023. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
5. Scheidet die Treuhänderin aus, so ist die Komplementärin ermächtigt,
hiervon unberührt. Die Kündigung seitens eines Gesellschafters hat
für die Zeit bis zur Neueintragung einer Treuhandkommanditistin deren
mittels eingeschriebenen Briefes an die Komplementärin zu erfolgen.
Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages gegenüber
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des
den Treugebern wahrzunehmen.
Kündigungsschreibens.
§ 24 Abfindungsansprüche
2. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der Form und Frist
1. Scheidet ein Kommanditist ohne Rechtsnachfolger aus der Gesellschaft
gemäß vorstehendem Abs. 1 ihre Pflichteinlage auch teilweise zu kündi-
aus, steht ihm eine Abfindung allein nach Maßgabe der nachfolgenden
gen, soweit Treugeber, die nicht als Kommanditisten ins Handelsregister
Bestimmungen zu.
eingetragen sind, ihr gegenüber den Treuhandvertrag gekündigt haben.
2. In den Fällen des Ausscheidens erhält der Kommanditist vorbehaltlich
§ 23 Ausscheiden eines Gesellschafters
Abs. 6 und Abs. 10 den Zeitwert (Verkehrswert) seines Kommanditan-
1. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf-
teils als Abfindung. Zur Berechnung dieses Wertes ist zum 31. Dezember
gelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt.
des Jahres vor seinem Ausscheiden eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen. In dieser Auseinandersetzungsbilanz, die vom handelsrechtli-
2. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn
chen Jahresabschluss der Gesellschaft ausgeht, sind die Vermögenswerte
a) er die Gesellschaft gemäß § 22 dieses Vertrages gekündigt hat, zum Zeit-
und Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit Zeitwerten anzusetzen. Vom
punkt des Wirksamwerdens der Kündigung;
b) ein Gläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat, zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung;
Zeitwert der Vermögen der Gesellschaft wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen, um den üblichen Kosten bei Verwaltung und bei Veräußerung Rechnung zu tragen. Ein Firmenwert wird nicht berücksichtigt. An
c) ein Gläubiger des Gesellschafters aufgrund eines nicht nur vorläufig voll-
schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht
streckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfändet und die Pfändung
teil, es sei denn, ein Verlust ist handelsrechtlich als Rückstellung in der
nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurde, zum Zeitpunkt des
Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen. Sofern ein Gesellschaf-
Ablaufs dieses Monats;
ter nicht zum Schluss eines Geschäftsjahres ausscheidet, steht ihm das
d) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
106
Vertragswerk
Ergebnis des Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu. Der so ermit-
8. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheits-
telte Betrag ist um die Summe der Forderungen der Gesellschaft gegen
leistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder auf Befreiung von
den betroffenen Kommanditisten zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu
der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
reduzieren.
9. Sofern ein Kommanditist von der Komplementärin gemäß § 8 Abs. 4 aus3. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesell-
geschlossen wird, erhält er nur den ggf. von ihm auf seinen Zeichnungsbe-
schaft keine Einigung über den oder die Zeitwert(e) des oder der Ver-
trag bzw. sein Agio tatsächlich eingezahlten Betrag – abzüglich der darauf
mögen der Gesellschaft erzielt werden, wird dieser auf Verlangen einer
anteilig entfallenden, in dem Investitionsplan unter den Ziffern 4. und 5.
Partei durch einen durch den Präsidenten der Handelskammer Hamburg
genannten Vergütungen und Nebenkosten der Vermögensanlage – zurück,
bestellten Sachverständigen als Schiedsgutachter festgelegt. Die Entschei-
in keinem Fall indes mehr als den gemäß vorstehendem Abs. 2 (ggf. in Ver-
dung des Schiedsgutachters ist für beide Seiten verbindlich, es sei denn,
bindung mit Abs. 6) ermittelten Betrag. Die Regelungen der vorstehenden
sie ist offensichtlich unbillig (§§ 319 ff. BGB). Die Kosten des Schiedsgut-
Abs. 7 S. 1, 2, 6–8, Abs. 8 und 9 bleiben unberührt.
achters trägt die Gesellschaft, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft angebotene Zeitwert von dem Schiedsgutachter festgestellt wird. In
§ 25 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen
allen anderen Fällen trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten.
1. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gelten in entsprechender
Der Schiedsgutachter wird nicht als Schiedsrichter tätig.
Anwendung auch für Treugeber der Treuhandkommanditistin mit folgender Besonderheit:
4. Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen
a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch die Treuhandkomman-
Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz entspre-
ditistin kündigen, sofern das Treuhandverhältnis nicht zuvor aufgelöst
chend zu ändern.
worden ist. Geschieht dies oder liegt in der Person des Treugebers ein
Ausschließungsgrund gem. § 23 Abs. 2 vor, so scheidet die Treuhand-
5. Wird innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ausscheidungsda-
kommanditistin mit der entsprechenden Beteiligung aus. Die Komple-
tum ein Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft gefasst, so erhält
mentärin bzw. die Gesellschafterversammlung haben die Ausschließung
der ausscheidende Kommanditist nicht den gemäß Abs. 2–4 berechneten
eines Treugebers nach den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber der
Abfindungsbetrag, sondern den auf ihn hypothetisch entfallenden anteiligen Liquidationserlös.
Treuhandkommanditistin auszusprechen.
b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des Treugebers bzw. bei der
Abtretung des Anspruches aus dem Treuhandvertrag und der Erbe
6. Die Abfindung ist in vier gleichen Halbjahresraten zu zahlen. Die erste
oder Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar in die Ge-
Rate wird sechs Monate nach dem Tag des Ausscheidens fällig. Steht zu
sellschafterstellung des dann ehemaligen Treugebers ein. Im Fall einer
diesem Zeitpunkt die Höhe der Abfindung noch nicht fest, so ist eine
.FISIFJUWPO&SCFOVOEPEFS7FSNÊDIUOJTOFINFSOHJMUf"CTEFT
von der Gesellschaft zu bestimmende angemessene Abschlagszahlung
Gesellschaftervertrages entsprechend. Es ist § 11 des Treuhandvertrages
zu leisten. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens mit zwei
zu beachten.
Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247 BGB zu verzinsen. Die
aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Gesellschaft
2. Scheidet die Treuhänderin aus Gründen aus der Kommanditgesellschaft
ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher zu bezahlen. Die
aus, die nicht in der Person ihrer Treugeber liegen, so werden die Treu-
Gesellschaft hat weiterhin das Recht, Zahlungstermine auf Abfindung
geber unmittelbar Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertra-
auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft
gungsaktes von der Treuhänderin auf den Treugeber bedarf, es sei denn,
derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das
die Komplementärin macht von ihrem Recht aus § 23 Abs. 5 Gebrauch.
Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige
Die bisherigen Treugeber sind jedoch berechtigt, eine neue gemeinsame
Liquiditätslage durch solche Zahlungen so negativ beeinflusst ist, dass
Treuhänderin zu bestellen. Die Kommanditgesellschaft wird dann mit
die Gesellschaft zwar aktuell, nicht aber in der Zukunft (gemäß Liqui-
dieser neuen Treuhänderin fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet
ditätsplanung) in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber Dritten
nicht statt.
zu erfüllen, insbesondere wenn dadurch der zukünftige Kapitaldienst
gefährdet werden würde oder die Gesellschaft zusätzliche Kredite in An-
§ 26 Auflösung und Liquidation
spruch nehmen müsste.
1. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden, frühestens aber mit
7. Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kün-
Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 oder aufgrund eines Be-
digung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkos-
schlusses über die Veräußerung der Vermögenswerte der Gesellschaft
ten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreiben-
und die Liquidation durch die Gesellschafterversammlung. Wird die Ge-
den Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insoweit einen
sellschaft aufgelöst, findet die Liquidation statt, sofern die Gesellschafter
angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weiter gehende
nicht eine andere Art der Auseinandersetzung beschließen.
Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Im Falle
der Kündigung trägt der ausscheidende Kommanditist die Hälfte der
Mehrkosten.
2. Ferner ist die Gesellschaft mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche
Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) be-
MAP GREEN
107
steht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin end-
5. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam oder
gültig versagt wird. Eines solches Auflösungsbeschlusses bedarf es nicht,
undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieses Ge-
wenn eine solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33 KWG (in seiner je-
sellschaftsvertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind ver-
weils gültigen Fassung) bestandskräftig erlischt oder aufgehoben wird. In
pflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
diesem Fall wirkt die vollziehbare Abwicklungsanordnung der Bundes-
solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den Partei-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie ein Auflösungsbeschluss.
en Gewollten möglichst nahe kommt. Sollte der Gesellschaftsvertrag eine
Lücke aufweisen, insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen
3. Alleiniger Liquidator ist die Komplementärin oder ein von dieser benann-
Punkt nicht regeln, so werden die Parteien die Lücke durch eine wirk-
ter Dritter, sofern nicht in den Fällen des § 38 Abs. 2 KWG (in seiner
same Bestimmung ausfüllen, deren wirtschaftliches Ergebnis dem ent-
jeweils gültigen Fassung) das Registergericht einen anderen Abwickler
spricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit
bestellt. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Liquidation der
erkannt hätten.
Gesellschaft und der Verwertung des Gesellschaftsvermögens verauslagte
Beträge sind zu erstatten, einschließlich derjenigen für die Beauftragung
Hamburg, den 20. März 2012
von Dritten.
4. Ein nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibender
Liquidationserlös wird wie folgt verteilt:
a) Rückzahlung von Kommanditeinlagen (ohne Agio) an die Kommanditis-
MAP Steiner Verwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Dr. Illya Steiner
ten, sofern und soweit noch nicht erfolgt. Ist die volle Rückzahlung nicht
möglich, so erfolgt die Rückzahlung pro rata im Verhältnis der Festkapitalkonten.
b) Der nach Abzug der vorstehenden Zahlungen verbleibende Liquidationserlös wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten
Steiner + Company GmbH & Co. KG, vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Dr. Illya Steiner
verteilt.
§ 27 Kein Wettbewerbsverbot
S + C Treuhandgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Die Komplementärin, ihre Organe und die in § 5 Abs. 2 genannten Grün-
Melanie Neumann und Dr. Illya Steiner
dungskommanditisten sowie ihre Organe unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.
§ 28 Schlussbestimmungen
1. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen ihres
Namens, sofern es sich um natürliche Personen handelt, bzw. der Firma
bei juristischen Personen, Personengesellschaften und Stiftungen sowie
ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse.
2. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt
die Gesellschaft.
3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz
der Gesellschaft.
4. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander aus diesem
Gesellschaftsvertrag verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern
nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich
geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die
Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden
Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müsste. Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 2 nicht.
ANLAGE: Investitions- und Finanzierungsplan
108
Vertragswerk
ANLAGE 1 Prognose des Investitions- und Finanzierungsplans
I.
1.
Mittelherkunft
in EUR
in % der Gesamt-
in % der Gesamt-
summe exkl. Agio
summe inkl. Agio
in % des Kommanditkapitals inkl.
Agio
Kommanditkapital
Einzuwerbendes Kommanditkapital
9.997.500
46,20
45,16
95,23
Geschäftsführende Kommanditistin
1.250
0,01
0,01
0,01
Treuhandkommanditistin
1.250
0,01
0,01
0,01
Gesamtsumme Kommanditkapital
10.000.000
2.
Fremdkapital
10.000.000
46,21
45,17
3.
Rückvergütungen aus Zielfonds
1.638.371
7,57
7,40
15,61
21.638.371
100,00
97,74
110,85
500.000
5,00
2,26
4,76
22.138.371
105,00
100,00
115,61
94,53
90,03
94,59
Gesamtsumme exkl. Agio
4.
5 % Agio auf das Kommanditkapital
Mittelherkunft gesamt
II.
Mittelverwendung
5.
Investitionen in Zielfonds
davon Agio i. H. v. 5 % des Zeichnungsbetrages Zielfonds
Nettoinvestition in Zielfonds
6.
236.470
4.729.406
Gesamtinvestition in Zielfonds
4.965.876
Investition in Direktinvestments
14.965.876
Investitionen gesamt
19.931.752
Gründungs- und Anlaufkosten
Gründungskosten
300.000
Projektierung, Konzeption, Vertrieb
1.906.619
Gesamt
2.206.619
10,47
9,97
21,02
22.138.371
105,00
100,00
115,61
Mittelverwendung gesamt
MAP GREEN
109
13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
gen (dieser Treugeber wird nachfolgend auch „Direktkommanditist“ ge-
zwischen
nannt). In diesem Fall wird dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag
zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber in Bezug auf die übertra-
S + C Treuhandgesellschaft mbH
– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –
gene Beteiligung als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt.
E. Auf der Grundlage dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages übernimmt die Treuhänderin ferner für die Gesellschaft die Verwaltung des
und Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG – nachfolgend
Fondskapitals und Betreuung der Treugeber.
„Gesellschaft“ genannt – sowie
F. Bei der Tätigkeit der Treuhänderin nach diesem Treuhand- und Verden der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG treugeberisch
waltungsvertrag handelt es sich um eine Tätigkeit als nicht geschäfts-
beitretenden Anlegern
führende Treuhänderin. Darunter fällt eine rein aufsichtführende und
àCFSXBDIFOEFLPOUSPMMJFSFOEF5ÊUJHLFJUEJFFJO)BOEFMOOBDIFJHFOFN
– nachfolgend „Anleger“ oder „Treugeber“ genannt –
Vorbemerkungen
kaufmännischem Ermessen ausschließt.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages mit Treugebern
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und
A. Die Treuhänderin ist Gründungskommanditistin der Gesellschaft. Kom-
dem Treugeber unter Einbeziehung der Gesellschaft kommt zustande, so-
plementärin der Gesellschaft ist die MAP Steiner Verwaltung GmbH,
bald die Treuhänderin das in der Beitrittserklärung des Treugebers abge-
Hamburg.
gebene Angebot auf Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages
schriftlich angenommen hat. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der
B. Die Gesellschaft beabsichtigt, mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Bereichen
Annahmeerklärung der Treuhänderin. Diese wird ihn jedoch unverzüglich
schriftlich über die Annahme der Beitrittserklärung informieren.
FSOFVFSCBSF &OFSHJFO6NXFMUGPOET "HSBSGPOET TPXJF TPHFOBOOUF
Green-Building-Fonds im In- und Ausland zu erwerben, zu halten, zu
§ 2 Erwerb treuhänderischer Beteiligungen
verwalten und zu verwerten. Um diese Vorhaben zu finanzieren, soll im
1. Die Treuhänderin übernimmt nach Annahme der Beitrittserklärung und
3BINFOFJOFTÚČFOUMJDIFO#FUFJMJHVOHTBOHFCPUFT,BQJUBMCFJ"OMFHFSO
vollständiger Leistung des von dem Treugeber nach näherer Maßgabe
Investoren eingeworben werden. Diese Anleger sollen sich zunächst mit-
seiner Beitrittserklärung auf seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Be-
telbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligen.
trags – zzgl. Agio – treuhänderisch im eigenen Namen und für Rechnung
des Treugebers die (mittelbare) Kommanditbeteiligung des Treugebers
C. Für diese Zwecke ist die Treuhänderin gemäß § 5 Abs. 5 i. V. m. § 6 des
an der Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage um den von
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschafts-
dem Treugeber in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungs-
vertrag“ genannt) berechtigt, ihre als Kommanditistin gehaltene Kom-
betrag. Sie hält und verwaltet die für den Treugeber so übernommene
manditeinlage um bis zu € 9.997.500, d. h. exkl. der Einlagen der Grün-
Kommanditbeteiligung nach Maßgabe dieses Treuhand- und Verwal-
dungsgesellschafter und ggf. zzgl. einer Erhöhungsreserve von weiteren
tungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages.
€ 8.000.000 Kommanditkapital, zu erhöhen. Sie ist dabei berechtigt, die
von ihr übernommene Kommanditeinlage vollständig oder teilweise für
2. Der Treugeber hat den von ihm in der Beitrittserklärung übernommenen
Dritte zu halten und für Dritte, die selbst als Kommanditisten im Han-
Zeichnungsbetrag einschließlich des dort genannten Agios nach näherer
delsregister der Gesellschaft eingetragen sind, Kommanditbeteiligungen
Maßgabe von § 3 zu erbringen.
als Verwaltungstreuhänder zu verwalten.
3. Erbringt der Treugeber den Zeichnungsbetrag trotz schriftlicher FristsetD. Mit Annahme des Angebotes eines Treugebers auf Abschluss des Treu-
zung mit Ausschlussandrohung nicht, ist die Treuhänderin berechtigt,
hand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Beitrittserklärung“ ge-
von dem Beitrittsvertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 und
nannt) durch die Treuhänderin erhöht diese ihre Kommanditeinlage an
4 des Gesellschaftsvertrags.
der Gesellschaft für den Anleger in Höhe des von diesem in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungsbetrages – exkl. Agio –, jedoch
§ 3 Leistung des Zeichnungsbetrages
erst nach vollständiger Leistung des nach näherer Maßgabe der Beitritts-
1. Der Treugeber hat den von ihm in der Beitrittserklärung übernomme-
erklärung von diesem Anleger auf seinen Zeichnungsbetrag geschulde-
nen Zeichnungsbetrag (nebst Agio in Höhe von 5 %) nach Maßgabe der
ten Betrags ggf. zzgl. Agio. Sie hält und verwaltet sodann die mittelbar
Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Annahme seiner Bei-
treugeberischen Beteiligungen im eigenen Namen für fremde Rechnung
trittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin auf das in der
der Treugeber nach näherer Maßgabe dieses Treuhand- und Verwal-
Beitrittserklärung benannte Konto zu leisten. Eine hiervon abweichende
tungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages. Jeder Treugeber kann
Vereinbarung über die Fälligkeit des Zeichnungsbetrages steht im pflicht-
nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin
gemäßen Ermessen der Treuhänderin.
die Übertragung der von ihr treuhänderisch gehaltenen Beteiligung auf
ihn mit seiner Eintragung im Handelsregister als Kommanditist verlan-
110
Vertragswerk
2. Verfügungen über das Konto sind nur nach Maßgabe des von der Gesell-
eine diesbezügliche Weisung abzugeben. Die Erklärungsfrist beginnt
schaft mit der Mittelverwendungskontrolleurin zusätzlich abgeschlosse-
mit dem Datum des Poststempels desjenigen Schreibens, mit dem der
nen formalen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages
Treugeber zur Abgabe der Weisung(en) aufgefordert wird. Im Fall einer
möglich.
verkürzten Einberufung der Präsenzversammlungen oder Ankündigung
der Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages
§ 4 Ausgestaltung der Treuhandstellung
hat die Aufforderung an den Treugeber unverzüglich zu erfolgen, nach-
1. Die Treuhänderin wird die Rechte und Pflichten aus den für die Treuge-
dem die Treuhänderin die Einberufung bzw. Ankündigung erhalten hat;
ber übernommenen und verwalteten Beteiligungen nach Maßgabe die-
der Treugeber hat die Weisung in diesem Fall spätestens einen Tag vor
ses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages
den anberaumten Präsenzversammlungen bzw. einen Tag vor Ablauf der
nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Frist zur Stimmabgabe im Umlaufverfahren gegenüber der Treuhänderin
Kaufmanns wahrnehmen. Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber
abzugeben.
und der Treuhänderin und zwischen dem Treugeber und der Gesellschaft
richten sich nach diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der Bei-
2. Die Treuhänderin übt die auf die Beteiligungen der Treugeber entfallen-
trittserklärung des Treugebers und nach dem Gesellschaftsvertrag. Die
den Stimmrechte im Umlaufverfahren oder im Rahmen einer Präsenz-
Beitrittserklärung und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteile dieses
versammlung anteilig entsprechend den Weisungen der Treugeber aus.
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Soweit in diesem Treuhand- und
Wird eine Weisung durch einen Treugeber nicht erteilt, hat die Treuhän-
Verwaltungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmun-
derin die auf die Beteiligung dieses Treugebers entfallenden Stimmrechte
gen des Gesellschaftsvertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung für das
nach Maßgabe des von dem die Beschlussfassung im Umlaufverfahren
Treuhandverhältnis jeweils sinngemäß.
Einleitenden bzw. des von dem die Präsenzversammlung Einberufenden
unterbreiteten Abstimmungsvorschlags auszuüben.
2. Die Treuhänderin tritt im Außenverhältnis hinsichtlich der für die Treugeber treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen im eigenen Namen,
3. Die Treuhänderin ermächtigt den Treugeber, das Stimmrecht bei Be-
hinsichtlich der Beteiligungen der Direktkommanditisten im fremden
schlussfassungen der Gesellschaft in Höhe seiner Beteiligung selbst aus-
Namen auf.
zuüben, soweit dies rechtlich zulässig ist. Soweit ein Treugeber hiervon
Gebrauch macht, ist die Treuhänderin insoweit von der Stimmabgabe
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an
ausgeschlossen.
der Gesellschaft zu beteiligen und Beteiligungen an dieser zu verwalten.
Sie ist ferner berechtigt, sich auch als Treuhänderin für Dritte an anderen
§ 7 Informationspflichten
Gesellschaften zu beteiligen und Anteile für Dritte an solchen Gesell-
1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber über alle ihr nach § 19
schaften zu verwalten.
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages gemachten Mitteilungen zeitnah zu unterrichten.
4. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten.
2. Die Treuhänderin wird dem Treugeber Abschriften der Unterlagen gemäß § 16 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages übersenden.
§ 5 Weisungsrecht
Die Treuhänderin übt die Rechte aus den für die Treugeber gehaltenen und
§ 8 Innenverhältnis Treuhänderin/Treugeber
verwalteten Beteiligungen an der Gesellschaft anteilig entsprechend der
1. Im Innenverhältnis ist der Treugeber von der Treuhänderin wirtschaft-
Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers an der Gesellschaft nach
lich jeweils so zu stellen, als ob der Treugeber selbst Kommanditist der
den Weisungen des Treugebers aus. Jeder Treugeber hat das Recht, der Treu-
Gesellschaft im Umfang der für ihn erworbenen Beteiligung wäre. Die
händerin schriftliche Weisungen bez. seiner Beteiligung zu erteilen. Die
Treuhänderin hat demgemäß dem Treugeber alles herauszugeben, was
Weisungen müssen von der Treuhänderin nicht ausgeführt werden, sofern
sie in Ausübung ihrer Treuhandstellung in der Gesellschaft für ihn aus
sie im Widerspruch zu Gesetzen oder den Bestimmungen dieses Treuhand-
seiner Beteiligung erlangt. Auszahlungen und ein etwaiges Abfindungs-
und Verwaltungsvertrages oder des Gesellschaftsvertrages stehen.
guthaben sind in entsprechender Höhe unverzüglich an den Treugeber
auszukehren.
§ 6 Gesellschafterbeschlüsse/Ausübung Stimmrechte
1. Die Treuhänderin hat den Treugeber im Rahmen der Vorbereitung von
2. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von sämtlichen Verbind-
Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren (nachfolgend
lichkeiten und Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb
„Umlaufverfahren“ genannt) und von Gesellschafterversammlungen
VOEEFS7FSXBMUVOHEFSUSFVIÊOEFSJTDIàCFSOPNNFOFOVOEPEFSWFS-
(nachfolgend „Präsenzversammlungen“ genannt) der Gesellschaft über
walteten Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, freizuhalten. Soweit
Beschlussgegenstände und etwaige Tagesordnungen zu unterrichten
die Treuhänderin auf solche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen be-
und die diesbezüglichen Weisungen des Treugebers zur Ausübung der
reits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet, der Treuhänderin den
Stimmrechte einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Treuhänderin den
Gegenwert der Leistung auf erste Anforderung zu erstatten.
Treugeber mit einer Erklärungsfrist von mindestens zwei Wochen dazu
auffordern, bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stimmabgabe im Umlaufverfahren bzw. der anberaumten Präsenzversammlung
MAP GREEN
111
3. Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund
haltene Beteiligung entfallenden Kommanditeinlage ins Handelsregister der
der gesetzlichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhänderin die
Gesellschaft eintragen zu lassen. Macht der Treugeber von diesem Recht Ge-
Weiterleitung von Zahlungen an den Treugeber davon abhängig machen,
brauch, wird dieses Vertragsverhältnis für die Beteiligung als Verwaltungs-
dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungsverpflich-
treuhandschaft fortgeführt, so dass die mit diesem Treuhand- und Verwal-
tung der Treuhänderin Sicherheit leistet.
tungsvertrag geregelten Rechte und Pflichten zwischen dem Treugeber und
der Treuhänderin insoweit fortgelten, soweit sich nicht aus der unmittelba-
§ 9 Übertragung der Treugeberposition/Beteiligung
ren Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft zwingend etwas anderes
1. Ein an der Gesellschaft mittelbar – nicht als Direktkommanditist – betei-
ergibt. Die Treuhänderin ist insbesondere bis auf schriftlichen Widerruf be-
ligter Treugeber kann die seiner Beteiligung entsprechende Treugeber-
vollmächtigt, nach Maßgabe von § 6 das Stimmrecht des als Kommanditis-
position nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übertragen:
ten eingetragenen Treugebers bei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren
a) Der einzelne Treugeber kann seine Treugeberposition in Bezug auf die mit-
und in Präsenzversammlungen der Gesellschaft auszuüben. Das Recht des
telbar an der Gesellschaft für ihn von der Treuhänderin gehaltene Beteili-
Direktkommanditisten, sein Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen
gung nur im Ganzen, nicht jedoch in Teilen zum 30. Juni oder 31. Dezem-
Vertreter ausüben zu lassen, bleibt unberührt.
ber eines jeden Jahres auf einen einheitlichen Rechtsnachfolger übertragen,
sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des
§ 11 Tod eines Treugebers
übertragenden Treugebers aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag
Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit den
eintritt. Die Übertragung der Treugeberposition wie auch der Eintritt in
&SCFOVOEPEFS7FSNÊDIUOJTOFINFSOEFT5SFVHFCFSTGPSUHFTFU[U*NÃCSJ-
die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag
gen gilt § 21 des Gesellschaftsvertrages jeweils entsprechend.
bedürfen der Schriftform.
b) Die Übertragung der Treugeberposition des Treugebers bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Zustimmung der Komplementärin der Gesellschaft. Die
Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden.
§ 12 Laufzeit, Beendigung
1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Gesellschaft kann diesen Treuhand- und Verwaltungsver-
c) Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung nach Lit. b) ist der Kom-
trag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres
plementärin der Gesellschaft der der Übertragung zugrunde liegende
durch eingeschriebenen Brief ordentlich kündigen. In diesem Fall ist die
abgeschlossene Vertrag (nachfolgend „Übertragungsvertrag“ genannt)
Komplementärin der Gesellschaft berechtigt, für die Zeit bis zur Neuein-
vorzulegen. Darüber hinaus sind der Komplementärin der Gesellschaft
tragung einer Treuhandkommanditistin deren Rechte und Pflichten nach
gegenüber alle Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die
Maßgabe dieses Vertrages gegenüber den Treugebern wahrzunehmen.
zur Erfüllung der die Komplementärin der Gesellschaft betreffenden
Identifizierungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
erforderlich sind.
2. Der einzelne Treugeber, der mittelbar – nicht als Direktkommanditist –
über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt ist, kann den Treu-
d) Bei (i) einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung der Treuge-
hand- und Verwaltungsvertrag nur kündigen, wenn die Kündigung der
berposition eines Treugebers auf seinen Ehegatten oder einen mit ihm in
Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder
gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungsabtretung oder Ver-
gesetzlich möglich ist. § 10 bleibt unberührt. Die Kündigung hat mittels
pfändung der Treugeberposition, die ausschließlich im Zusammenhang
eingeschriebenen Briefes an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spä-
mit der Refinanzierung der Treugeberposition steht, ist die Zustimmung
testens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist des Gesellschafts-
nach Lit. b) zu erteilen, soweit der Treuhänderin die nach Lit. c) zum
vertrages der Treuhänderin zugehen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden Unterlagen sowie
der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Das Recht zur
zu machenden Angaben übermittelt worden sind und der Erteilung der
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Soweit erforderlich, ist die Treuhänderin unverzüglich verpflichtet, ihre
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft zu
2. Für die Übertragung von Beteiligungen von Direktkommanditisten, für
kündigen.
die eine Verwaltungstreuhand besteht, gilt § 20 des Gesellschaftsvertrages.
3. Der Treugeber, der als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligt ist, kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur ordentlich
3. Führen Übertragungen von Kommanditanteilen zu steuerlichen Nach-
durch Kündigung der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Ge-
UFJMFOCFJEFS(FTFMMTDIBęVOEPEFSEFS5SFVIÊOEFSJOJTUEFS5SFVHFCFS
sellschaftsvertrages mit Wirkung zum Wirksamwerden der Kündigung
verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen.
der Gesellschaft beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt
4. Weiter gehende Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag bleiben von den
unberührt.
vorstehenden Absätzen unberührt.
4. Die Treuhänderin kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit
§ 10 Umwandlung des Treuhandverhältnisses
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres ordent-
Ein mittelbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligter Treu-
lich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung
geber hat nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2023 ausgesprochen werden.
das Recht, sich als Kommanditist mit der auf die für ihn treuhänderisch ge-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Treu-
112
Vertragswerk
händerin hat im Falle ihrer Kündigung ihre Kommanditeinlage an der
steuerlichen Folgen. Die angestrebten steuerlichen Folgen stehen unter
Gesellschaft nach entsprechender Teilung anteilig auf die nicht als Di-
dem Vorbehalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die
rektkommanditisten beteiligten Treugeber in der jeweils auf diese entfal-
Finanzgerichtsbarkeit.
lenden Höhe im Wege der Sonderrechtsnachfolge jeweils aufschiebend
bedingt auf die Eintragung dieser Treugeber im Handelsregister der Ge-
3. Im Übrigen haftet die Treuhänderin für eigenes sowie das Verschulden
sellschaft zu übertragen. Zu diesem Zweck ist jeder dieser Treugeber ver-
ihrer Erfüllungsgehilfen nur für eine vorsätzliche oder grobfahrlässige
pflichtet, der Komplementärin und der Treuhänderin für die Gesellschaft
7FSMFU[VOH JISFS WFSUSBHMJDIFO VOEPEFS WPSWFSUSBHMJDIFO 1ĘJDIUFO FT
auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht
sei denn, es handelt sich um Haftungsansprüche für Schäden aus der
nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 2 Lit. a) des Gesellschaftsvertrages zu
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche
erteilen. Der Treugeber ist verpflichtet, die Übertragungen anzunehmen.
aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungs-
5. Ohne Kündigung endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag, wenn
vertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Ver-
durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der
tragspartner der Treuhänderin regelmäßig vertraut und vertrauen darf
Gesellschaft vollstreckt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
(Kardinalpflicht).
das Vermögen der Treuhänderin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt
wird. Für diesen Fall tritt die Treuhänderin bereits unter Teilung ihres
4. Die Haftung der Treuhänderin für einen einfach fahrlässig verursach-
Kommanditanteils ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung
ten Schaden ist gegenüber allen Anlegern sowie gegenüber der Beteili-
an der Gesellschaft an die nicht als Direktkommanditisten beteiligten
gungsgesellschaft in der Summe auf € 250.000 begrenzt, es sei denn, es
Treugeber in der jeweils auf sie entfallenden Höhe ab. Die Übertragung
handelt sich um Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des
des Kommanditanteils erfolgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf-
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche aus der Verletzung
schiebend bedingt auf die Eintragung des betreffenden Treugebers im
einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Handelsregister.
Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages überhaupt
erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner der Treu-
6. Im Übrigen endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag
händerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
a) mit einem als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligten Treugeber automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem dieser Treugeber gemäß § 23
5. Schadenersatzansprüche gegen die Treuhänderin verjähren – soweit sie
des Gesellschaftsvertrages vollständig aus der Gesellschaft ausgeschieden
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen – in
ist;
drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist
b) mit einem nicht als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligten
und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umstän-
Treugeber automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem die Treuhänderin ge-
den und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe
mäß § 23 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages anteilig mit der treuhände-
Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren
risch für diesen Treugeber gehaltenen Kommanditeinlage aus der Gesell-
nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht
schaft ausgeschieden ist, weil in der Person dieses Treugebers einer der
auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässi-
Gründe des § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorliegt oder ;
ge Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person des
c) in jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit der
Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Hand-
Vollbeendigung der Gesellschaft infolge der Auflösung der Gesellschaft
lung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden
(vgl. § 26 des Gesellschaftsvertrages).
Ereignis, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden ist.
§ 13 Vergütung
§ 15 Befreiung von § 181 BGB
Die Treuhänderin erhält jährlich für ihre Tätigkeiten nach diesem Vertrag
Die Treuhänderin und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181
von der Gesellschaft die im Gesellschaftsvertrag unter § 15 Abs. 2 vorge-
BGB befreit.
sehene Vergütung. Die Vergütung ändert sich durch die Umwandlung der
Stellung der Treugeber in Direktkommanditisten nicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmun-
§ 14 Haftung der Treuhänderin
gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner jeweils gültigen
1. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt der im Ver-
Fassung für das Treuhandverhältnis entsprechend. Die Beitrittserklärung
kaufsprospekt „MAP Green“ enthaltenen wirtschaftlichen Prognosen,
der Treugeber und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteile dieses Ver-
die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Gesellschaft, die Bonität von
trages.
Vertragspartnern der Gesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner
der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen.
2. Der Treugeber erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
seiner personen- und beteiligungsbezogenen Daten durch die Treuhänderin, die Gesellschaft und deren jeweilige Mitarbeiter sowie andere in
2. Die Treuhänderin übernimmt ferner keine Haftung für den Eintritt der
die Fondsverwaltung und Investorenbetreuung eingeschaltete Dritte, die
vom Treugeber mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft angestrebten
zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, einverstanden. Die Daten wer-
MAP GREEN
den nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich
zur Verwaltung der Beteiligung, zu Vertriebszwecken und zur Betreuung
der Treugeber verwendet.
3. Jeder Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Namens- bzw. Firmen- und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an
die Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist von drei Kalendertagen ab
Datum des Poststempels der Mitteilung an die letzte der Treuhänderin
vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen. Im Übrigen ist jeder
Treugeber unbeschadet weiter gehender gesetzlicher Pflichten verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn sich
­OEFSVOHFOJO#F[VHBVGTPOTUJHFJOTFJOFS#FJUSJUUTFSLMÊSVOHVOEPEFS
WPOJINJNÃCSJHFO[VTFJOFS1FSTPOVOEPEFSEB[VGàSXFTTFO3FDInung er handelt, gemachten Angaben ergeben.
4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Soweit gesetzlich zulässig bedürfen Änderungen dieses Vertrages der Schriftform; dies gilt auch für
eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als
vereinbart, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem
am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen
Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
Hamburg, den 20. März 2012
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG,
diese vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin
MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese wiederum vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Dr. Illya Steiner
S + C Treuhandgesellschaft mbH,
vertreten durch die Geschäftsführer
Dr. Illya Steiner und Melanie Neumann
113
114
Vertragswerk
13.3 Mittelfreigabe- und
Mittelverwendungskontrollvertrag
Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und
Zeichnungsbeträge in einem Betrag auf das Konto der Multi Asset Port-
Verwendung von Einlagen
folio Green GmbH & Co. KG, Kontonummer 203 471 3200; BLZ 430
609 67, bei der GLS Gemeinschaftsbank eG (nachfolgend „Mittelver-
zwischen
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, Hamburg
wendungskontrollkonto“ genannt) zu zahlen.
6. Die Mittelverwendungskontrolleurin übernimmt nach näherer Maßgabe
dieses Vertrages die formale Kontrolle der Freigabe und der Verwendung
– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –
und
des Emissionskapitals.
7. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass auf der Grundlage
dieses Vertrages kein Treuhandverhältnis begründet wird. Die Mittel-
W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen
verwendungskontrolleurin handelt nicht im fremden Interesse oder für
fremde Rechnung, sondern ausschließlich in Erfüllung dieses Vertrages
– nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleurin“ genannt –
im eigenen Interesse und für eigene Rechnung. Sie ist bei Ausführung ihrer Tätigkeiten nach diesem Vertrag unabhängig und nicht an Weisungen
Dritter gebunden, insbesondere nicht an solche von Anlegern, die sich an
§ 1 Grundlagen
der Gesellschaft beteiligen. Für ihre Handlungen ist allein dieser Vertrag
1. Die Gesellschaft beabsichtigt, im Rahmen eines öffentlichen Angebots
maßgeblich, in dem formale Voraussetzungen vereinbart sind, bei deren
Eigenkapital bei Anlegern einzuwerben. Zu diesem Zweck wird der
Vorliegen sie ihre Zustimmung durch Mitzeichnung zu Verfügungen der
Vermö-gensanlage-Verkaufsprospekt „MAP Green“ (nachfolgend „Ver-
Gesellschaft zu geben und bei deren Nichtvorliegen sie die Zustimmung
kaufsprospekt“ genannt) erstellt. Die Beteiligung der Anleger an der
zu verweigern hat. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zu keinem
Gesellschaft soll jeweils zunächst treugeberisch über die S + C Treuhand-
Zeitpunkt Eigentümerin der auf dem Mittelverwendungskontrollkonto
gesellschaft mbH, Hamburg, als Treuhänderin (nachfolgend „Treuhände-
eingezahlten Gelder. Sie kontrolliert lediglich die Verwendung dieser
rin“ genannt) erfolgen.
Gelder durch die Gesellschaft nach formalen Kriterien. Sie verfügt nicht
über die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlten Gelder,
2. Die Treuhänderin ist insoweit nach näherer Maßgabe von § 5 Abs. 5
sondern stimmt Verfügungen der Gesellschaft lediglich durch Mitzeich-
i. V. m. § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend
nung zu. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist selbst weder berechtigt
„Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt, ihre Kommanditeinlage an
noch beauftragt, Verfügungen über die eingezahlten Gelder zu veranlas-
der Gesellschaft zu erhöhen, und zwar um einen Betrag von insgesamt
sen.
bis zu € 9.997.500, d. h. exkl. der Einlagen der Gründungsgesellschafter
und zzgl. einer möglichen weiteren Erhöhungsreserve von € 8.000.000.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit
1. Der Kontrolle durch die Mittelverwendungskontrolleurin nach diesem
3. Die Anleger haben neben dem Nominalbetrag der von ihnen zunächst
Vertrag unterliegt lediglich das auf dem Mittelverwendungskontrollkon-
mittelbar übernommenen Beteiligung an der Gesellschaft (nachfolgend
to eingehende Emissionskapital. Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind
„Zeichnungsbetrag“ genannt) ein Agio in Höhe von 5 % des Zeichnungs-
nicht die Freigabe und die Verwendung einer etwaigen Fremdfinanzie-
betrages (nachfolgend „Agio“ genannt) zu leisten (der von einem Anleger
rung und der sonstigen Eigenmittel, die ausschließlich der Bezahlung der
geleistete Zeichnungsbetrag nebst Agio wird nachfolgend auch „Gesamt-
Anlageobjekte dienen. Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskont-
einlage“ genannt). Die Summe aller Gesamteinlagen ist das „Emissions-
rollkonto eingehende Beträge, wie z. B. Zinsen aus einer eventuell vorge-
kapital“ im Sinne dieses Vertrages.
nommenen Zwischenanlage von Geldern, werden ohne weitere Kontrolle
an die Gesellschaft ausgekehrt.
4. Die von den sich beteiligenden Anlegern zu zahlenden Beträge dienen
der Gesellschaft im Wesentlichen zum Erwerb eines Portfolios von An-
2. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich dar-
teilen an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Berei-
auf, ob die nachstehend in den §§ 4, 5 genannten Voraussetzungen for-
DIFO FSOFVFSCBSF &OFSHJF6NXFMUGPOET "HSBSGPOET TPXJF TPH (SFFO
mal vorliegen. Darüber hinaus wird die Mittelverwendungskontrolleurin
Building-Fonds (nachfolgend auch „Anlageobjekte“ genannt) sowie
keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der
der Begleichung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der
wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt
Gesellschaft. Im Einzelnen wird die vorgesehene Verwendung, u. a. des
dargestellten Beteiligungsangebotes „MAP Green“, der Identität und Bo-
Emissionskapitals in der Anlage I zum Gesellschaftsvertrag (nachfolgend
nität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder
„Investitions- und Finanzierungsplan“ genannt), aufgeführt. Dort finden
der Werthaltigkeit von Garantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter
sich auch entsprechende Angaben zur Finanzierung des Geschäftszwe-
Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber der Gesell-
ckes der Gesellschaft.
schaft erbrachten Leistungen oder der technischen und wirtschaftlichen
Güte oder Ertragsfähigkeit der Anlageobjekte. Ferner prüft die Mittelver-
5. Nach näherer Maßgabe der Angaben in den Zeichnungsunterlagen (Ge-
wendungskontrolleurin nicht, ob die von der Gesellschaft erwünschten
sellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Verkaufsprospekt
Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirt-
sowie der Beitrittserklärung) sind die von den Anlegern übernommenen
schaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam,
MAP GREEN
115
notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Ihr vorgelegte Unterlagen
b) Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister;
hat die Mittelverwendungskontrolleurin nicht daraufhin zu prüfen, ob
c) unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertrag;
Unterschriften auf Originalurkunden oder Fotokopien von zeichnungs-
d) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß § 8i Abs. 2
berechtigten Personen stammen oder ob ihr vorgelegte Kopien mit den
Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes.
Originalen übereinstimmen.
§ 5 Mittelverwendungskontrolle
3. Die Gesellschaft verpflichtet sich, der Mittelverwendungskontrolleurin
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die betragsmäßige Überein-
alle zur Durchführung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag erforderli-
stimmung der von der Gesellschaft veranlassten Verfügungen über das
chen Informationen und Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung zu stel-
auf dem Mittelverwendungskontrollkonto vorhandene Emissionskapital
len, dass eine angemessene Pflichterfüllung möglich ist.
mit den Angaben des Verkaufsprospektes, dem Investitions- und Finanzierungsplan und den entsprechenden Verträgen und Vergütungsverein-
§ 3 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos
barungen. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist dabei zur Unterzeich-
%JF 7FSUSFUVOHTCFSFDIUJHVOH,POUPWPMMNBDIU GàS EBT .JUUFMWFSXFO-
nung dieser Verfügungen vorbehaltlich Abs. 2 berechtigt und verpflichtet,
dungskontrollkonto ist so auszugestalten, dass die Gesellschaft ohne die
wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort ge-
Mitzeichnung der Mittelverwendungskontrolleurin keine Verfügungen
nannten Höhe (ggf. zzgl. Umsatzsteuer) gehen oder eine ggf. in Anspruch
vornehmen kann. Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie
genommene Zwischenfinanzierung des Emissionskapitals, aus der Ver-
dieses Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der
bindlichkeiten beglichen worden sind, die nach diesem Vertrag von dem
7FSUSFUVOHTCFSFDIUJHVOH,POUPWPMMNBDIUEFSTDISJęMJDIFO;VTUJNNVOH
Mittelverwendungskontrollkonto freizugeben wären, abgelöst wird.
der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen.
2. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in dem Investitions2. Die kontoführende Bank ist anzuweisen, dass der Mittelverwendungs-
und Finanzierungsplan festgelegten Positionen – soweit Festpreise bzw.
kontrolleurin eine Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskon-
feste Vergütungen vereinbart wurden – nicht zulässig. Abweichungen,
trollkontos und sämtlicher dieses Konto betreffenden Korrespondenz
die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt
unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden sind.
anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist eine
3. Auf Wunsch wird die Gesellschaft der Mittelverwendungskontrolleurin
Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.
ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung eines anerkannten
Onlinebanking-Verfahrens (z. B. FT AM, HBCI oder T-Online) online
3. Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin durch die Gesellschaft nach-
abzurufen. In diesem Fall kann auf die Zusendung von Zweitschriften der
gewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten, die
Kontoauszüge nach Abs. 2 verzichtet werden.
in dem Investitions- und Finanzierungsplan enthalten sind, ganz oder
teilweise von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegen-
4. Die kontoführende Bank ist anzuweisen, der Mittelverwendungskontrol-
den Konto oder aus einer Zwischenfinanzierung des Emissionskapitals
leurin den Erhalt einer Kopie dieses Vertrages wie auch die Einhaltung
beglichen wurden, erfolgt bei Verfügungen der Gesellschaft über die
der Bestimmungen dieses § 3 zu bestätigen.
Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein laufendes Konto der
Gesellschaft die unverzügliche Mitzeichnung der Mittelverwendungs-
5. Im Falle einer Zwischenanlage von Geldern (z. B. in Form von Fest- oder
kontrolleurin, wenn die Voraussetzungen für eine Zustimmung für eine
Tagesgeld), die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle
Zahlung vom Mittelverwendungskontrollkonto vorliegen bzw. vorgelegen
nach diesem Vertrag unterliegen, verpflichtet sich die Gesellschaft, dafür
hätten.
Sorge zu tragen, dass das Mittelverwendungskontrollkonto jeweils als Referenzkonto für die jeweiligen Anlagekonten eingerichtet wird und über
4. Werden der Mittelverwendungskontrolleurin Rechnungen über Hono-
das entsprechende Anlagekonto nur nach Maßgabe dieses § 3 verfügt
rare, Vergütungen und sonstige Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, die
werden kann.
jedoch im Investitions- und Finanzierungsplan als Nettobeträge ausgewiesen sind, kann die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer mit
6. Sollte die Gesellschaft weitere Mittelverwendungskontrollkonten oder
überwiesen werden, soweit die Summe der für die Gesellschaft überwie-
Unterkonten hierzu einrichten, gelten die Regelungen dieses Vertrages
senen und noch nicht gemäß Satz 2 zurückgeführten Umsatzsteuerbeträ-
für diese Konten entsprechend.
ge die nicht in Anspruch genommene Liquiditätsreserve der Gesellschaft
nicht übersteigt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihr etwaige erstattete
§ 4 Mittelfreigabekontrolle
Umsatzsteuer für Rechnungen, die von dem Mittelverwendungskontroll-
Die Mittelverwendungskontrolleurin wird erst dann mit der Mittelverwen-
konto gezahlt wurden, unverzüglich wieder auf dieses zurückzuführen.
dungskontrolle gemäß § 5 beginnen, wenn von der Gesellschaft folgende
Nachweise erbracht werden:
5. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird im Fall der Zwischenanlage
von Mitteln, die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle un-
a) unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Nachweis der
terliegen, den entsprechenden Überweisungen zustimmen, sofern es sich
Verpflichtung der Gründungskommanditisten oder deren Rechtsnach-
um risikoarme Geldanlagen handelt und die jeweiligen Anlagekonten die
folger zur Übernahme von Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt
Voraussetzungen des § 3 Abs. 5 erfüllen.
€ 2.500;
116
6. Die Kontrolle der Mittelverwendungskontrolleurin erstreckt sich nur
Vertragswerk
2. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
auf die Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der in
dem Investitions- und Finanzierungsplan genannten Zahlungen und an-
§ 10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
schließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem Mittelver-
1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
wendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
§ 6 Insichgeschäfte
Die Mittelverwendungskontrolleurin ist im Rahmen ihrer Tätigkeit nach
§ 11 Schlussbestimmungen
diesem Vertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses
§ 7 Vergütung
selbst.
Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit nach diesem
Vertrag von der Gesellschaft eine einmalige Vergütung von 0,075 % des ge-
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
planten Emissionskapitals zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Die Vergütung
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die
ist verdient und fällig mit Aufnahme der Kontrolltätigkeiten.
Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
§ 8 Haftung
Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach Form,
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin haftet bei Ausführung ihrer Tätig-
Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was
keiten nach diesem Vertrag für eigenes sowie das Verschulden ihrer Er-
von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirk-
füllungsgehilfen.
samen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
2. Die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese
Hamburg, den 20. März 2012
Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mittelverwendungskontrolleurin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG,
eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin
Haftungssumme der Mittelverwendungskontrolleurin wird auf einen Ge-
MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den einzelvertre-
samtbetrag von € 1.000.000 begrenzt.
tungsberechtigten Geschäftsführer
Dr. Illya Steiner
3. Schadenersatzansprüche gegen die Mittelverwendungskontrolleurin verjähren – soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist
unterliegen – in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch
W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegrün-
diese vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt
%JQM7X4U#'SBOL8FJU[F
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber
– ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis
oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände
und der Person des Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der
Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den
Schaden auslösenden Ereignis.
§ 9 Laufzeit
1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem in § 5
Abs. 6 vorgesehenen Zeitpunkt oder mit der Auflösung der Gesellschaft.
Im Übrigen kann dieser Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden.
117
14 | Verbraucherschutz
bei Fernabsatzverträgen
Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen
118
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren
2. Treuhänderin
oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Fi-
S + C Treuhandgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregis-
nanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und ei-
ter des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96 604
nem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail)
Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner und Melanie Neumann
abgeschlossen werden. Nach § 312c BGB i. V. m. Art. 246 §§ 1
Sitz: Hamburg; Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
5FM'BY
(EGBGB) sind Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen die nach-
E-Mail: [email protected]
folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausführlichere Informationen zum Beteiligungsangebot enthält der Verkaufs-
Hauptgeschäftstätigkeit
prospekt, in dem neben einer detaillierten Darstellung der Risiken
Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommandit-
(vgl. Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10)
beteiligungen und sonstigen Gesellschaftsrechten, insbesondere
auch die Verträge, die der Anleger abschließt, abgedruckt sind.
zum Zwecke der Kapitalanlage für Rechnung Dritter, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte
I. Angaben zur Beteiligungsgesellschaft und zum
Anbieter sowie weiteren mit dem Anleger in Kontakt
tretenden Personen nebst deren ladungsfähigen
Adressen
3. Anbieterin/Prospektverantwortliche
Steiner + Company GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101 209
Die nachfolgend unter 1. bis 4. genannten Beteiligten unterliegen
keiner besonderen behördlichen Aufsicht.
vertreten durch ihre Komplementärin: Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
1. Beteiligungsgesellschaft
Hamburg unter HRB 92 169
Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114 420
diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer:
Dr. Illya Steiner
vertreten durch ihre Komplementärin:
MAP Steiner Verwaltung GmbH, eingetragen im Handelsregis-
Sitz: Hamburg
ter des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110 767
Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
5FM
diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer:
'BY
Dr. Illya Steiner
E-Mail: [email protected]
Sitz: Hamburg
Hauptgeschäftstätigkeit
Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg
Durchführung aller Finanzierungs- und Handelsgeschäfte, die
Übernahme von Vermögensverwaltung sowie Treuhandtätigkeit
Hauptgeschäftstätigkeit
für Dritte, die Vermittlung von Beteiligungen, Unternehmensbe-
Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die
ratung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die
Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit-
Verwaltung von Beteiligungen.
telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen BeteiligungsgesellTDIBęFOBVTEFO#FSFJDIFOFSOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET
4. Vermittler
Agrarfonds sowie sogenannte Green-Building-Fonds im In- und
Ihren Vermittler sowie dessen ladungsfähige Anschrift entneh-
Ausland (diese nachfolgend „Zielfonds“ genannt).
men Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung.
MAP GREEN
119
5. Aufsichtsrechtliche Genehmigungen
von treugeberischen Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft
Das Anbieten der vorliegenden Vermögensanlage ist seit dem
ab. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem einzelnen
1. Juli 2005 nur nach Gestattung der Veröffentlichung des Ver-
Anleger wird wirksam, wenn die Treuhänderin dieses Angebot
kaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung annimmt. Auf den
tungsaufsicht (BaFin) und anschließender Veröffentlichung
Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger für die
zulässig, wobei der Verkaufsprospekt von der Bundesanstalt für
Zwecke der Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Anleger wird
Finanzdienstleistungsaufsicht allein auf dessen Vollständigkeit
über die Annahme durch die Aushändigung einer Kopie seiner
geprüft wird. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufs-
Beitrittserklärung informiert. Nach der Annahme der Beitrittser-
prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung
klärung des Anlegers und Zahlung des in der Beitrittserklärung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
angegebenen Zeichnungsbetrages durch den Anleger erhöht die
Treuhänderin ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft für
II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen
den Anleger. Hinsichtlich der weiteren Verpflichtungen während
Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot Multi Asset
der Laufzeit der Beteiligung wird auf den Treuhand- und Verwal-
Portfolio Green GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Beteili-
tungsvertrag und den Gesellschaftsvertrag (vgl. Kapitel 13 „Ver-
gungsgesellschaft“ genannt) vom 20. März 2012 sowie die Bei-
tragswerk“) verwiesen.
trittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer Einzelheiten wird ergänzend
Identitätsnachweis nach den Vorschriften
auf diese Dokumente verwiesen.
des Geldwäschegesetzes
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GWG) am 21.
1. Wesentliche Leistungsmerkmale
August 2008 müssen Zeichner geschlossener Fonds gemäß dem
Der Anleger beteiligt sich unter der Voraussetzung der Zahlung
GWG identifiziert werden. Eine Annahme der Beitrittserklärung
des in seiner Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetra-
ist nur nach Identitätsprüfung des Anlegers nach den Richtlini-
ges zunächst mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin mit
en des GWG möglich. Diese Prüfung umfasst insbesondere die
der späteren Möglichkeit, die Beteiligung jeweils selbst unmit-
Feststellung, ob der Anleger eine politische exponierte Person
telbar als Kommanditist zu übernehmen, an der Beteiligungs-
(PEP) ist. Bei Fernabsatzgeschäften erfolgt die Identifikation des
gesellschaft. Die Beteiligung des Anlegers an der Beteiligungs-
Anlegers über das sogenannte „Post- Ident-Verfahren“, entweder
gesellschaft erfolgt dabei in Höhe des von ihm übernommenen
in einer Filiale der Deutschen Post oder durch den Zusteller.
Zeichnungsbetrages. Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als
Kommanditgesellschaft dem deutschen Recht. Eine Beteiligung
3. Mindestlaufzeit der Beteiligung, vertragliche
an der Beteiligungsgesellschaft stellt somit für den Anleger eine
Kündigungsmöglichkeiten, Auflösung, Ausscheiden
unternehmerische Beteiligung dar. Von Anlegern eingeworbenes
Kapital wird von der Beteiligungsgesellschaft größtenteils zum
3.1 Mindestlaufzeit
Erwerb von Anteilen an den Zielgesellschaften verwendet.
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht für den An-
Über die Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft partizipieren
leger erstmalig mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 (vgl. im
die Anleger an deren wirtschaftlichen Ergebnissen.
Einzelnen nachfolgend Ziff. 3.2).
(1) Ein direkt als Kommanditist im Handelsregister der Beteili-
2. Informationen zum Zustandekommen der Verträge
gungsgesellschaft eingetragener Anleger kann seine Beteiligung
Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Bei-
an der Beteiligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten
trittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin, der
zum Jahresende, jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2023, or-
S + C Treuhandgesellschaft mbH, ein Angebot auf Beitritt zu dem
dentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Treuhänderin ge-
aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.
schlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag und dem Erwerb
Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen
120
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Beteiligungsge-
Kündigung bedarf der Schriftform. Sie gilt mit Ablauf einer Frist
sellschaft eines als Kommanditist im Handelsregister eingetra-
von drei Kalendertagen ab Absendung an die letzte der Treuhän-
genen Anlegers endet auch der zwischen dem Anleger und der
derin vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen. Das
Treuhänderin bestehende Treuhand- und Verwaltungsvertrag
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
(Verwaltungstreuhandschaft). Im Übrigen kann der direkt als
bleibt unberührt.
Kommanditist im Handelsregister eingetragene Anleger den auf
unbestimmte Zeit geschlossenen Treuhand- und Verwaltungs-
(4) Ohne Kündigung endet der Treuhand- und Verwaltungsver-
vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
trag, wenn durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft vollstreckt oder die
Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die MAP
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treu-
Steiner Verwaltung GmbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg, zu
händerin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Im Übri-
erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist
gen endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag (i) mit einem
der Eingang des Kündigungsschreibens.
als Kommanditist im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft
eingetragenen Anleger automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem
(2) Ein nicht als Kommanditist eingetragener, sondern mittelbar
dieser Anleger gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der
über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteiligung
Beteiligungsgesellschaft aus dieser vollständig ausgeschieden ist,
an der Beteiligungsgesellschaft nur dadurch kündigen, dass er
(ii) mit einem nicht als Kommanditist im Handelsregister der
den Treuhand- und Verwaltungsvertrag kündigt. Eine ordent-
Beteiligungsgesellschaft eingetragenen Anleger automatisch zu
liche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist
dem Zeitpunkt, in dem die Treuhänderin gemäß § 23 Abs. 3 des
dabei nur dann zulässig, wenn eine Kündigung der Beteiligungs-
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft mit der treu-
gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertra-
händerisch für diesen Anleger gehaltenen Kommanditeinlage aus
ges möglich ist. Hiernach kann die Beteiligung mit einer Frist
der Beteiligungsgesellschaft ausgeschieden ist, weil in der Person
von sechs Monaten zum Jahresende, jedoch erstmalig zum 31.
dieses Anlegers einer der Gründe des § 23 Abs. 2 des Gesell-
Dezember 2023, ordentlich gekündigt werden, wobei die Kün-
schaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft vorliegt, und (iii) in
digung durch den mittelbar über die Treuhänderin beteiligten
jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit
Anleger spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist
der Vollbeendigung der Beteiligungsgesellschaft.
nach dem Gesellschaftsvertrag bei der Treuhänderin zugehen
muss. Das Recht zur Kündigung des Treuhand- und Verwal-
Anleger, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister der
tungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind, können aus den in § 23
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft ge-
Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die S + C
nannten Gründen ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. Dies
Treuhandgesellschaft mbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg,
gilt entsprechend, wenn in dem Gesellschaftsvertrag genann-
zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
te Gründe in der Person eines mittelbar als Treugeber über die
ist der Eingang des Kündigungsschreibens.
Treuhänderin beteiligten Anlegers vorliegen; in diesem Fall kann
die Treuhänderin anteilig mit dem für den Anleger als Treuge-
(3) Die Treuhänderin ist zur teilweisen Kündigung der Beteili-
ber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlage ausscheiden bzw.
gungsgesellschaft berechtigt, wenn und soweit ein treugeberisch
ausgeschlossen werden. In jedem Fall ihres Ausscheidens oder
über sie beteiligter Anleger den Treuhand- und Verwaltungsver-
Ausschlusses, einschließlich des Ausscheidens infolge einer Kün-
trag ordnungsgemäß kündigt.
digung, aus der Beteiligungsgesellschaft – außer durch Übertragung seiner Beteiligung auf einen Rechtsnachfolger – hat der
Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag
Anleger einen Anspruch auf Abfindung nach näherer Maßgabe
nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühes-
von § 24 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.
tens jedoch zum 31. Dezember 2023, ordentlich kündigen. Die
MAP GREEN
121
(5) Die Beteiligungsgesellschaft kann mit Zustimmung der Ge-
in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rückständigen Teil des
sellschafterversammlung zum Ende eines Geschäftsjahres auf-
Zeichnungsbetrages. Zahlt der Anleger den von ihm übernom-
gelöst werden, frühestens aber mit Wirkung zum Ablauf des
menen Zeichnungsbetrag nebst Agio nach Aufforderung trotz
31. Dezember 2023 oder aber aufgrund eines Beschlusses über
schriftlicher Aufforderung und nach Fristsetzung mit Ausschluss-
die Veräußerung der Vermögenswerte der Gesellschaft und die
androhung nicht oder nur teilweise, ist die Treuhänderin berech-
Liquidation der Gesellschaft. Ferner ist die Gesellschaft mit Zu-
tigt, von der Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten und
stimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für
den mit dem Anleger bereits zustande gekommenen Treuhand-
die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche Erlaubnispflicht
und Verwaltungsvertrag zu beenden.
nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) besteht und
diese Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin end-
Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-)Raten nicht, nachdem
gültig versagt wird. Eines solches Auflösungsbeschlusses bedarf
die Beitrittserklärung bereits angenommen wurde, kann die
es nicht, wenn eine solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33
Treuhänderin von der Komplementärin mit einer (Teil-)Kom-
KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) bestandskräftig er-
manditeinlage in Höhe des von diesem Treugeber übernomme-
lischt oder aufgehoben wird. In diesem Fall wirkt die vollziehbare
nen Zeichnungsbetrages als Kommanditistin teilweise aus der
Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der betreffende Anleger ist
tungsaufsicht wie ein Auflösungsbeschluss. Mit Beendigung der
verpflichtet, die durch die Beendigung des Treuhand- und Ver-
sich grundsätzlich anschließenden Liquidation der Beteiligungs-
waltungsvertrages entstehenden Kosten der Treuhänderin sowie
gesellschaft endet diese und damit auch die Beteiligung der An-
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15,0 % des von
leger an dieser sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit
ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio zu leisten.
der Treuhänderin. Zu den Möglichkeiten einer Übertragung der
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anleger vor-
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft sei auf die Ausfüh-
behalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers werden
rungen in Kapitel 10 „Ausscheiden, Auflösung, Rückabwicklung
nicht verzinst.
und Übertragung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.
7. Liefer- und Versandkosten, Fernkommunikation,
4. Leistungsvorbehalte
sonstige Kosten
Leistungsvorbehalte bestehen – vorbehaltlich dessen, dass keine
Liefer- und Versandkosten oder gesonderte Kommunikations-
Verpflichtung besteht, die Beitrittserklärung des Anlegers anzu-
kosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es fallen lediglich üb-
nehmen und der Erwerb der Beteiligung unter der Bedingung
liche Überweisungs- sowie Porto- und Telefongebühren für die
der Zahlung des Zeichnungsbetrages erfolgt – nicht.
Kommunikation an. Für die mögliche Umwandlung einer rein
treugeberischen Beteiligung über die Treuhänderin in eine direkte
5. Preise
Beteiligung muss der Anleger die Kosten für die notarielle Beglau-
Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungsbetrag) und ein Agio
bigung seiner Handelsregistervollmacht und Gerichtskosten für
von 5 % auf diese zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme
die Handelsregistereintragungen tragen. Bei einer Veräußerung
beträgt € 2.500. Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch 500
der Beteiligung entstehen seitens der Beteiligungsgesellschaft oder
ohne Rest teilbar sein.
der Treuhänderin keine gesonderten Kosten. Führen Übertragungen der Kommanditbeteiligung oder der Treugeberposition zu
6. Einzelheiten zur Einzahlungsverpflichtung
TUFVFSMJDIFO/BDIUFJMFOCFJEFS#FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBęVOEPEFS
Der Zeichnungsbetrag nebst Agio ist vom Anleger zu den in der
der Treuhänderin, ist der Kommanditist bzw. der Treugeber ver-
Beitrittserklärung genannten Terminen bzw. nach Aufforderung
pflichtet, diese Nachteile auszugleichen. Schaltet der Anleger bei
durch die Treuhänderin auf das dort genannte Konto einzuzah-
Veräußerung der Beteiligung an Dritte, z. B. Makler, ein, können
len. Etwaige Überweisungsgebühren trägt der Anleger.
dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende Kosten können
für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie
Leistet der Anleger den von ihm geschuldeten Zeichnungsbetrag
für eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung bei einer entspre-
verspätet, schuldet er der Beteiligungsgesellschaft Verzugszinsen
chenden persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen.
122
Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen
8. Steuern
5. Zeichnungsfrist
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den An-
Die Zeichnungsfrist läuft – vorbehaltlich einer vorzeitigen
leger sei auf die Ausführungen in Kapitel 11 „Steuerliche Grund-
Schließung – bis zum 31. Dezember 2013, wobei eine einmalige
lagen“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.
Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2014 besteht.
9. Risikohinweise und Einlagensicherung
6. Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist mit unter-
Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlich-
nehmerischen Risiken verbunden. Der Wert der Beteiligung
tungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit der Anleger
wird von wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst, die nicht
die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Wege des
vorhersehbar sind. Im Fall einer ungünstigen wirtschaftlichen
Fernabsatzes erworben hat, kann er bei Streitigkeiten aus der
Entwicklung kann dies zum Totalverlust des eingesetzten Betei-
Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz-
ligungsbetrages und zu weiteren Vermögensnachteilen führen.
verträge über Finanzdienstleistungen sowie im Zusammen-
Ein Garantiefonds oder eine Einlagensicherung, etwa durch eine
hang mit Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen
Beteiligung an einem Einlagensicherungsfonds, besteht nicht.
Gesetzbuchs) die bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind in Kapitel 2 „We-
&QTUFJO4USB•F'SBOLGVSUBN.BJO5FMFGPO
sentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10 dieses Verkaufspro-
'BY&.BJMTDIMJDIUVOH!CVOEFTCBOLEF
spektes dargestellt.
Internet: www.bundesbank.de, eingerichtete Schlichtungsstelle
anrufen. Ein Merkblatt zur außergerichtlichen Streitschlich-
III. Weitere Informationen zu Fernabsatzverträgen
tung ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Beschwerde ist
1. Widerrufsrecht
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die
Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen
Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung der Beitrittserklä-
Unterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerdeführer) hat zu
rung ausführlich dargestellt. Ein darüber hinaus vertraglich ver-
versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine
einbartes Widerrufsrecht besteht nicht.
Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung
betreibt, angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen
2. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der
Die Rechtsbeziehungen des Anlegers zu der Beteiligungsge-
Schlichter lehnt die Schlichtung durch eine schriftliche Mittei-
sellschaft und der Treuhänderin unterliegen deutschem Recht.
lung an den Beschwerdeführer ab, wenn der Beschwerdegegen-
In Beziehung zum Anleger vor seinem Beitritt wird ebenfalls
stand bereits bei einem Gericht anhängig ist, in der Vergangen-
deutsches Recht zugrunde gelegt. Sofern der Anleger Verbrau-
heit anhängig war oder von dem Beschwerdeführer während des
cher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand
Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, die Streitigkeit
die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für
durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, ein Antrag auf
den Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft und den
Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, soweit rechtlich zulässig,
Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Angele-
Hamburg vereinbart.
genheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder
eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle nach § 14
3. Vertragssprache
Abs. 1 UKlaG oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung
Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen we-
betreibt, ist oder der Anspruch bei Erhebung der Beschwerde be-
sentlichen Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kom-
reits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung
munikation mit dem Anleger erfolgt in deutscher Sprache.
beruft. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung, die bei der Schlichtungsstelle erhältlich ist.
4. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Die mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.
MAP GREEN
15 | Glossar
123
Glossar
124
A
ASSET ALLOCATION
ABLAUFLEISTUNG
Unter Asset Allocation versteht man eine spezifische Form der
Mit der Fälligkeit der Versicherungsleistung erhält der Ver-
Diversifikation von Geldanlagen. Sie bezeichnet die Aufteilung
sicherte die sogenannte Ablaufleistung, die sich aus der bei
des angelegten Vermögens auf verschiedene Investmentarten
Vertragsabschluss garantierten Versicherungssumme, den
(Asset-Klassen) wie z. B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Ak-
jährlichen gutgeschriebenen unwiderruflichen Überschussbe-
tien etc.
teiligungen und einem Schlussbonus zusammensetzt.
AUSSCHÜTTUNG
ABSCHREIBUNGSMETHODE
Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf die
Regelmäßig den buchmäßigen Wertverlust eines Wirtschafts-
Anleger verteilt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich
gutes im Zeitablauf berücksichtigen (Absetzung für Abnut-
um den Betrag, der an die beteiligten Anleger ausgezahlt wird.
zung, AfA). Bei linearer AfA wird in Höhe eines bestimmten
Die Höhe bestimmt sich nach der Höhe des Anteils und wird
Prozent- oder Abschreibungssatzes vom ursprünglichen An-
auf der Gesellschafterversammlung beschlossen. Sie entspricht
schaffungs- bzw. Herstellungswert abgeschrieben, bei degressi-
nicht dem Gewinn oder Jahresüberschuss der Gesellschaft.
ver AfA vom jeweils restlichen Buchwert des Wirtschaftsgutes.
Steuerrechtlich wird der Begriff „Entnahmen“ verwandt; bei
Publikumsgesellschaften spricht man von „Ausschüttungen“.
ABZINSUNG
Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen,
die bereits bei der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungs-
B
wert abgezogen werden. Der Abzinsungsbetrag entspricht somit dem Betrag zwischen Ausgabepreis und höherem Nenn-
BEIRAT
wert.
Gremium aus mehreren Mitgliedern, Vertreter der Interessen
der Kapitalanleger, unterstützt und berät die Fondsgeschäfts-
AGIO
führung in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik; der
Aufgeld oder Aufschlag auf den Nenn- oder Nominalwert der
Beirat wird von den Anlegern gewählt und berichtet diesen.
Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme
BEITRITT
ANBIETERIN
Mit dem Beitritt wird der Anleger Gesellschafter der Beteili-
Die Anbieterin konzipiert geschlossene Fonds und fordert in
gungsgesellschaft und ist direkt an deren Erfolg beteiligt.
ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche die Anleger zur
Zeichnung auf.
BEITRITTSERKLÄRUNG
Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage
ANLEGER
beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung der
Natürliche oder juristische Person, die als Treugeber oder Ge-
Beteiligungsgesellschaft mit dem in dem Zeichnungsschein
sellschafter an der Emittentin beteiligt ist.
eingesetzten Betrag bei. Erst durch die Annahme durch den
Treuhänder ist der Beitritt des Anlegers wirksam; der Anleger
ANTEILSFINANZIERUNG
erhält eine Annahmeerklärung der Treuhandgesellschaft (siehe
Persönlicher Kredit, den der Anleger zur Finanzierung seiner
Treuhandgesellschaft).
Fondsbeteiligung aufnimmt (Anteils- oder Refinanzierung).
Zinsaufwand als steuermindernde Sonderbetriebsausgabe
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
(nicht bei Schiffsfonds, die sich für Tonnagesteuer entschieden
Eigentümergesellschaft, meistens in der Form einer GmbH &
haben).
Co. KG.
MAP GREEN
125
D
BETRIEBSERGEBNIS
Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen Erträgen und Auf-
DECKUNGSKAPITAL
wendungen. Im Falle der Schifffahrtsgesellschaften ergibt sich
Die nicht für Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Bei-
das Betriebsergebnis aus der Differenz zwischen den Charterer-
tragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das De-
lösen und der Summe aus Schiffsbetriebskosten, Werftkosten,
ckungskapital eines Lebensversicherungsvertrages. Kündigt ein
Bereederungsgebühren und Befrachtungskommission, Zins-
Versicherer den Vertrag vorzeitig, erhält er den Rückkaufswert
aufwendungen und Gesellschaftskosten.
ausbezahlt, der üblicherweise dem um einen hohen Kostenabschlag verringerten anteiligen Deckungskapital entspricht.
BETRIEBSKOSTEN
Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des
DECKUNGSRÜCKLAGE
laufenden Betriebes eines Unternehmens, z. B. einer Gewer-
In den meisten Versicherungssparten muss ein Teil der einge-
beimmobilie, anfallen. Dazu zählen im Einzelnen: Ausrüstung,
nommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämi-
Instandhaltungskosten etc.
enreserve wird als Deckungsrücklage bezeichnet.
BLIND POOL
DECKUNGSRÜCKSTELLUNG
Bezeichnung für ein Beteiligungskonzept, bei dem das Portfo-
Mit Deckungsrückstellung bezeichnet man im Versicherungs-
lio oder das Anlageobjekt erst nach dem Beitritt der Anleger
wesen die verzinsliche Ansammlung der jährlich vereinnahm-
sukzessive oder in einem Erwerb zusammengestellt oder ge-
ten Beiträge und Zinsen nach Deckung der Verwaltungskos-
kauft wird.
ten und Versicherungsleistungen (retrospektive Methode). Sie
wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für jede
BONITÄT
Versicherung ermittelt. Die rechnungsmäßige Verzinsung der
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von Personen und Unterneh-
Deckungsrückstellung ist im technischen Geschäftsplan einer
men, dient als Basis für deren Kreditwürdigkeit.
Versicherung festgelegt.
BUY-BACK
DECKUNGSSTOCK
Exitvariante, bei der die Anteile von den Altgesellschaftern zu-
Mit Deckungsstock bezeichnet man im Versicherungswesen
rückgekauft werden.
den Teil der Aktiva eines Versicherungsunternehmens, der
dazu dient, die Ansprüche der Versicherten zu sichern.
BUY-OUT
Unternehmensübernahme durch die Eigenkapitalinvestoren.
DIREKTKOMMANDITIST
Kommanditist, der sich direkt und nicht über Treuhänder an
BVK
der Gesellschaft beteiligt.
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften –
German Private Equity and Venture Capital Association e. V.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA)
Bilaterales Abkommen zwischen zwei Staaten, das zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Anlagevermögen dient.
C
Glossar
126
E
EMISSIONSKAPITAL
Eingeworbene Summe der vermittelten Kommanditanteile. Es
EARLY STAGE FINANCING
stellt den wesentlichen Teil des Eigenkapitals dar.
Finanzierung der Frühphasenentwicklung eines Unternehmens, beginnend bei der Finanzierung der Konzeption bis zum
EMITTENTIN
Start der Produktion und Vermarktung.
Als Emittentin (auch: Beteiligungsgesellschaft) wird in diesem
Prospekt die Gesellschaft bezeichnet, an der sich der Anleger
EIGENKAPITAL
beteiligen kann.
Eigenkapital bezeichnet die Finanzmittel eines Unternehmens,
die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.
EQUITY
Eigenkapital
EINKOMMEN, SONSTIGES ZU VERSTEUERNDES
Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage, auf die der
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Einkommensteuertarif angewendet wird, also die Summe der
Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft
Einkünfte abzüglich Sonderausgaben (wie z. B. Kirchensteuer),
bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage für etwaige erb-
außergewöhnlicher Belastungen, Freibeträge (wie z. B. Kinder-
schaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis der Be-
freibeträge).
wertung sind die Buchwerte der Gesellschaft. Betriebsvermögen wird unabhängig vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis
EINSPEISEVERGÜTUNG
stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert.
Die Einspeisevergütung wird von den Netzbetreibern an die
Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch, dass die Be-
Produzenten von erneuerbaren Energien bei der Einspeisung
teiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb von fünf Jahren
von Strom in das öffentliche Stromnetz gezahlt; sie ist gegen-
nach dem Erwerb aufgegeben wird.
über den normalen Strompreisen pro kWh erhöht und dient
zur Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren
ERGEBNISPROGNOSE
Energien. Sie ist in Deutschland im Gesetz für den Vorrang
Langfristige Planrechnung, welche die zukünftige Entwicklung
Erneuerbarer Energien (sogenanntes Erneuerbare-Energien-
der Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft projiziert,
Gesetz, kurz: EEG) normiert.
um somit einen möglichen Ergebnisverlauf hinsichtlich der Liquiditätsentwicklung und Ausschüttungen aufzuzeigen.
EMISSION
Allgemein die Ausgabe von Anteilscheinen, wie z. B. Aktien.
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)
Im Rahmen der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe bzw. die
Im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (sogenann-
Vermittlung von Kommanditanteilen an renditeorientierte An-
UFT &SOFVFSCBSF&OFSHJFO(FTFU[&&(
XFSEFO EJF "COBINF
leger gemeint.
und die Vergütung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen
Stroms durch die Betreiber von elektrischen Netzen geregelt.
EMISSIONSHAUS
Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen der Fondsfinan-
ERTRAG
zierung wesentliche Aufgaben, wie z. B. die Beratung bei der
Unter Ertrag versteht man (überwiegend) das Ergebnis der be-
Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Fi-
trieblichen Leistungserstellung, d. h alle erfolgswirksamen
nanzierungsvermittlung und die Ausgabe von Kommanditan-
Wertzuflüsse in ein Unternehmen während einer Abrech-
teilen.
nungsperiode.
MAP GREEN
127
ESTG
GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Einkommensteuergesetz
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter.
EXIT
Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag geregeltes Forum
Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung durch Veräuße-
der Anlegermitbestimmung. Wird häufig im schriftlichen Um-
rung seines Anteils im Wege von: Buy-Back, Trade Sale, Secon-
laufverfahren durchgeführt.
dary Purchase, Going-Public.
GESELLSCHAFTSKOSTEN
EXPANSION FINANCING
Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung so-
Wachstums- und Expansionsfinanzierung. Das betreffende
wie die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, Steu-
Unternehmen hat den Break-even-Point erreicht oder erwirt-
erberatung, Treuhand-, Beirat- und Komplementärvergütung.
schaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur Finanzierung von
zusätzlichen Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation
GESELLSCHAFTSVERTRAG
PEFS.BSLUBVTXFJUVOHVOEPEFSGàSXFJUFSFTvXPSLJOHDBQJUBMi
Vertrag der Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der das
verwendet.
Rechtsverhältnis unter den Gesellschaftern regelt.
GEWINNZUWEISUNG
F
Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft, der ihm nach der gesellschafts-
FINANZMATHEMATISCHES ERGEBNIS
vertraglich vereinbarten Verteilungsabrede zusteht (prozen-
Zum objektiven Vergleich verschiedener Anlageformen bedarf
tualer Gewinnanteil, meistens in der Höhe des Anteils am
es einer finanzmathematischen Methode, die unabhängig von
Kommanditkapital).
individuellen Anlagecharakteristika anwendbar ist. I. d. R. wird
hierfür die Methode des „internen Zinsfußes“ (IRR) angewen-
GMBH & CO. KG
det.
Andere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG) – der unbegrenzt haf-
FUNGIBILITÄT
tende Gesellschafter (Komplementär, persönlich haftender
Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei der Fondsgesellschaft ist
Gesellschafter) ist keine natürliche Person wie bei der reinen
die Möglichkeit der Veräußerung oder der Übertragung von
KG, sondern eine juristische Person mit beschränkter Haftung
Kommanditanteilen gemeint.
(GmbH); übliche Form bei geschlossenen Fonds.
GREEN-BUILDING
G
Übersetzt: Grünes Gebäude. Darunter versteht man Gebäude,
die bereits beim Bau aber auch während der Nutzungsdauer
GARANTIEVERZINSUNG
besonders ressourcenschonend mit Blick auf die Umwelt und
Bezeichnet die von den Versicherungsgesellschaften zu ge-
Gesundheit sind.
währleistende Mindestverzinsung des Sparanteils der Kapitalversicherung. Sie bildet die Untergrenze für die jährliche Ver-
GRÜNDUNGSKOMMANDITIST
zinsung der Sparanteile. Die Höhe wird zu Beginn festgelegt
Gründungskommanditisten sind jene Kommanditisten, welche
und ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
an der Gesellschaftsgründung mitgewirkt haben.
Glossar
128
H
steckende Verzinsung dar. Die Methode des internen Zinsfußes
ist aus Anlegersicht nicht unumstritten, da sie ideale Bedin-
HAFTUNG DES KOMMANDITISTEN
gungen vorsieht, die in der Realität kaum anzutreffen sind. Ein
Nach der vollständigen Erbringung der Kommanditeinlage ist
Anleger sollte deshalb mehrere Vergleichsmethoden bei der
die Haftung der Kommanditisten bis auf die Wiedereinlage er-
Bewertung von Investitionsobjekten heranziehen.
folgter Ausschüttungen ausgeschlossen.
INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN
HANDELSREGISTER
Übersicht über die Herkunft und die Verwendung der benötig-
Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Re-
ten Mittel für Investitionen.
gistriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch
(HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsre-
INVESTITIONSVOLUMEN
gister, Abteilung A, werden Personengesellschaften und in der
Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dafür er-
Abteilung B Kapitalgesellschaften eingetragen.
forderlichen Kosten.
I
K
INFLATION
KAPITALKONTO
Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen mit negativen
Dient bei Personengesellschaften dem Ausweis des Eigenka-
Folgen für eine Volkswirtschaft. Inflation bedeutet Kaufkraft
pitals individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Be-
bzw. Geldwertverlust. Steigt das Preisniveau, dann erhält man
wegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile
je Geldeinheit weniger Güter. Durch die Inflation sinkt der
sowie Ausschüttungen bzw. weitere Einlagen wider.
Wert des Geldes, seine Kaufkraft.
KAPITALLEBENSVERSICHERUNG
INNERER WERT
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die eine Risiko-
Der innere Wert ergibt sich bei der Kaufoption (Call) aus der
absicherung und eine Kapitalanlage miteinander kombiniert.
Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem
Die Versicherungssumme wird alternativ im Todes- oder im
Basispreis. Bei der Verkaufsoption entspricht der innere Wert
Erlebensfall ausgezahlt. Die gezahlten Versicherungsbeiträge
indes der Differenz aus dem Basispreis und dem aktuellen Kurs
werden zum größten Teil kapitalbringend in einem sogenann-
des Basiswerts. Grundsätzlich gibt der innere Wert somit den
ten Deckungsstock angelegt, ein kleiner Anteil der eingezahlten
Ertrag an, der sich bei sofortiger Ausübung der Option erge-
Prämien wird für den Risikoschutz verwendet.
ben würde. Da bei Optionen keine Verpflichtung zur Ausübung
eingegangen wird, kann der innere Wert nicht negativ sein.
KAPITALRÜCKFLUSS
Der Kapitalrückfluss ist die Summe der an den Anleger gezahl-
INTERNER ZINSFUSS (IRR)
ten laufenden Ausschüttungen, des Anteils am Verkaufserlös
Finanzmathematische Methode zum objektiven Vergleich
des Schiffes und der Steuerminderungen.
verschiedener Anlageformen, welche Ein- und Auszahlungsströme einer Kapitalanlage unter bestimmten Zins- und Zeitannahmen gegenüberstellt. Das Ergebnis der internen Zinsfußmethode stellt die tatsächlich in einem Investitionsobjekt
MAP GREEN
KILOWATT (PEAK)
129
M
Angabe bei Photovoltaikmodulen: Leistungsangabe des Moduls bei Standard-Testbedingungen, d. h. einer bestimmten
MANAGEMENT-BUY-IN (MBI)
Einstrahlung und Temperatur. Der genaue Ertrag der Module
Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Manage-
hängt in der Praxis von der Ausrichtung der Anlage und dem
ment.
Aufstellungsort ab.
MANAGEMENT-BUY-OUT (MBO)
KILOWATT STUNDE (KWH)
Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Ma-
Einheit der elektrischen Arbeit, welche in einer Stunde geleistet
nagement.
wird.
MEGAWATT (MW)
KOMMANDITGESELLSCHAFT
Entspricht 1.000 Kilowatt bzw. 1.000.000 Watt.
Eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, von denen mindestens einer mit seinem gesamten Vermö-
MEGAWATT-PEAK (MWP)
gen haftet (dies ist der Komplementär) und einer bis zur Höhe
Siehe Megawatt (MW) und Kilowatt (Peak).
seiner Einlage (dies ist der Kommanditist) – siehe auch GmbH
& Co. KG.
MEZZANINE-KAPITAL
Sammelbegriff für Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen
KOMMANDITIST
und wirtschaftlichen Ausprägungen eine Mischform aus Eigen-
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die Haf-
und Fremdkapital darstellen.
tung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag
der von ihm übernommenen Kapitaleinlage beschränkt ist.
MIETRENDITE
Einkaufsfaktor, bei dem die aktuell erzielte bzw. erzielbare Jah-
KOMPLEMENTÄR
resnettomiete durch den Kaufpreis geteilt wird.
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE
Kontrolle der Verwendung der von Kapitalanlegern eingezahlten Gelder, z. B. durch unabhängige Dritte (Rechtsanwälte und
L
Notare). Somit wird durch eine dritte Partei eine dem Investitionsplan entsprechende Verwendung des Kapitals der Anleger
LEERSTANDSQUOTE
sichergestellt. Ein entsprechender Mittelfreigabe- und Mittel-
Nicht vermietete Fläche eines Gebäudes in Prozent der Ge-
verwendungskontrollvertrag wird zwischen der Beteiligungs-
samtfläche.
gesellschaft und dem Mittelverwendungskontrolleur geschlossen.
LEVERAGED BUYOUT
Überwiegend fremdkapitalfinanzierter Unternehmenskauf.
LIQUIDITÄTSRESERVE
N
Geldmittelreserve der Beteiligungs- oder einer Fondsgesellschaft für unvorhergesehene Ausgaben.
NACHHALTIGKEIT
Unter Nachhaltigkeit wird im Allgemeinen ein Konzept ver-
LOSS OF HIRE
standen, mit welchem die vorhandenen Komponenten bei effi-
Übersetzt: Erlösausfall.
zienter Nutzung die Möglichkeit zur natürlichen Regeneration
erhalten, sodass keine Ausbeutung stattfindet.
Glossar
130
O
R
OBJEKTGESELLSCHAFT
RENDITE
Diese Gesellschaft wird als Tochtergesellschaft der Beteili-
Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung der Rendite. Sie
gungsgesellschaft gegründet und baut ein Objekt. Sie ist eine
sind häufig nicht miteinander vergleichbar. Das finanzmathe-
rechtliche Konstruktion, um die Objekte später besser verkau-
matische Ergebnis nach der Methode des „internen Zinsfußes“
fen zu können.
(IRR) ermittelt die Rendite des durchschnittlich gebundenen
Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung sollte nicht alleini-
OFFSHORE
ges Entscheidungskriterium sein, da sie systematisch Unschär-
Als „Offshore“ werden Windkraftanlagen, die sich auf dem
fen aufweist.
Meer befinden, bezeichnet. Meist werden diese in sogenannten
Windparks errichtet.
RENTE
Auch Rentenpapier genannt. Ein Rentenpapier ist eine Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier und ein anderer Be-
P
griff für Anleihe. Der Ertrag eines Rentenpapiers wird als Rente
bezeichnet.
PHOTOVOLTAIK
Synonym für Solarstromtechnik.
RISIKOANTEIL
Bei Kapitallebensversicherungen, die Versicherungsleistungen
PLATZIERUNGSGARANTIE
bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versiche-
Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital
rungsprämien nicht in vollem Umfang in den zu verzinsenden
eines geschlossenen Fonds vollständig zu einem bestimmten
Deckungsstock, sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um
Zeitpunkt gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er
die Todesfallleistung bei Ableben der versicherten Person vor
oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste des Fondskapitals
Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risi-
übernimmt. Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit für den An-
koanteils wird mithilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in denen die
leger, da der Fonds geschlossen und damit ein Erreichen des
statistische Wahrscheinlichkeit der Todesfälle nach Alter und
Investitionszieles gewährleistet wird.
Geschlecht differenziert verzeichnet ist.
PORTFOLIO
RÜCKKAUFSWERT
Die Gesamtheit der von einem Anleger oder Fonds gehaltenen
In der kapitalbildenden Personenversicherung gibt der Rück-
Anlageinstrumente (normalerweise Aktien, Rentenwerte und
kaufswert die Höhe des an den Versicherungsnehmer zurück-
Barmittel).
zuzahlenden Betrages bei vorzeitiger Auflösung an.
PRÄMIE
S
Bezeichnet den von einem Versicherten zu leistenden Versicherungsbeitrag.
SCHENKUNGSTEUERLICHER WERT
Grundlage des schenkungsteuerlichen Wertes einer gewerb-
PRIVATE EQUITY
lichen Unternehmensbeteiligung bildet das Kapitalkonto der
Bezeichnung für ein vielschichtiges Spektrum der Investitionen
Kommanditisten, in dem die Liquiditätsströme und steuerli-
in Unternehmen im vor- und außerbörslichen Bereich.
chen Ergebnisse abgebildet sind.
MAP GREEN
131
SEEMEILE
STILLE RESERVE
Abkürzung: sm. 1sm = 1.852 m
Differenz zwischen Buch- und Teilwert eines Wirtschaftsgutes,
die in der Bilanz eines Unternehmens nicht ausgewiesen wird.
SENSITIVITÄTSANALYSE
Die Sensitivitätsanalyse gibt Auskunft darüber, wie sensibel
eine Kapitalanlage auf heute nicht beeinflussbare Veränderun-
T
gen von Parametern (z. B. Solareinstrahlung, Betriebskosten,
Zinssatz für Anschlussfinanzierung) reagiert.
TEILWERT
Begriff aus dem Steuerrecht. Anteiliger Preis (Markt-, Ver-
SOLARKRAFTWERK
kehrswert) für ein bestimmtes Wirtschaftsgut im Rahmen des
Ein Solarkraftwerk ist ein Zusammenschluss einer Vielzahl von
Gesamtkaufpreises für das Unternehmen.
Solarmodulen.
TILGUNG
SOLARMODUL
Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld. Die Tilgung
Hiermit wird das Licht der Sonne direkt in elektrische Energie
erfolgt normalerweise in viertel- oder halbjährlichen gleichför-
umgewandelt. Der wichtigste Bestandteil sind Solarzellen. Die
migen Raten.
Solarzellen wandeln die Sonnenenergie durch den photovoltaischen Effekt in Strom um.
TOTALÜBERSCHUSS
Überschuss der über die Laufzeit eines Fonds erzielten positi-
SOLARSTROM
ven steuerlichen Ergebnisse über die negativen Ergebnisse der
Strom aus der Sonnenenergie. Die Sonnenenergie wird mittels
einzelnen Geschäftsjahre.
einer Solarzelle in elektrischen Strom umgewandelt.
TRADE SALE
SPARANTEIL
Veräußerung des Unternehmens an einen industriellen Inves-
Der Sparanteil bezeichnet den Teil der eingezahlten Versiche-
tor.
rungsprämie, der angespart wird. Er wird zur Ansammlung
der vereinbarten Versicherungssumme und zur Erzielung von
TREUGEBER
Zinserträgen verwendet.
&JOF1FSTPOEJFEBT&JHFOUVNBO4BDIFOVOEPEFS3FDIUFOBVG
einen Treuhänder überträgt, sodass diesem die volle Rechtsstel-
SPOTMARKT
lung eines Eigentümers verliehen wird. Wirtschaftlicher Eigen-
Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig für eine fest definier-
tümer bleibt der Treugeber.
te Reise oder einen kurzen Zeitraum Beschäftigung finden.
TREUHÄNDER
STEUERLICHES ERGEBNIS
Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum
Positiver oder negativer Saldo der Gewinn-und-Verlust-Rech-
in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.
nung (GuV) eines Unternehmens unter steuerrechtlichen Bedingungen, welcher vom handelsrechtlichen Ergebnis abweicht.
TREUHANDGESELLSCHAFT
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist.
Glossar
132
U
VOLATILITÄT
Schwankung eines Fonds um seinen durchschnittlichen Fonds-
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG
preis.
Während der Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen können sich Rahmendaten, wie z. B. die erzielbaren Zinsen, die
W
Lebenserwartung der Bevölkerung oder die Kosten des Versicherungsbetriebes, ändern. Die Versicherungsprämien werden
WINDENERGIE
daher mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Ergeben sich wäh-
Windenergie ist Energie, die durch die Umwandlung von Wind
rend oder am Ende der Laufzeit hierdurch Überschüsse, wer-
in elektrischen Strom entsteht. Überwiegend wird Windenergie
den diese den Verträgen gutgeschrieben.
mit Hilfe von Windkraftanlagen erzeugt.
WINDKRAFTANLAGE
V
Eine Windkraftanlage wird umgangssprachlich meist als
Windrad bezeichnet. Mithilfe eines Rotors wird Windenergie
VENTURE CAPITAL
in elektrischen Strom umgewandelt und direkt in das Strom-
Mit Venture Capital (Wagnis- oder Risikokapital) bezeichnet
netz eingespeist.
man die zumeist zeitlich begrenzten Minderheitsbeteiligungen eines Kapitalanlegers in einem Unternehmen, das in seiner Entwicklung als risikoreich, aber bei Erfolg mit hohen Ge-
Z
winnerwartungen eingestuft wird.
ZEICHNUNGSBETRAG
VERÄUSSERUNGSERLÖS
Höhe des von den Anlegern in der Beitrittserklärung (Zeich-
Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig zufließender Betrag aus
nungsschein) gezeichneten Anlagebetrages (ohne Agio).
dem Verkauf des Veräußerungsgegenstandes.
ZWEITMARKT (SEKUNDÄR-, SECONDHAND-MARKT)
VERKEHRSWERT
Inoffizieller Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile, meis-
Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert) entspricht dem Preis,
tens Kommanditanteile. Ein amtlich zugelassener Markt oder
der bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes unter norma-
eine Börse existieren nicht.
len Umständen zu erzielen ist. Der Verkehrswert ist vor allem
bei der Bewertung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen maßgebend. Hilfswerte wie Kurswert oder Nennwert
dienen zur Konkretisierung des Verkehrswertes.
VERMÖGENSANLAGE
Begriff aus dem Verkaufsprospektgesetz u. a. für öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds, die eine Beteiligung
am Ergebnis des Unternehmens gewähren.
Impressum
Prospektverantwortlicher
Steiner + Company GmbH & Co KG
Fuhlentwiete 14
20355 Hamburg
T +49 (0) 40 600 908 0
F +49 (0) 40 600 908 88
[email protected]
www.steiner-company.de
Persönlich haftende Gesellschafterin
Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft
Dr. Illya Steiner
Fotonachweis
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Gestaltung des Layouts
Vivian Kranz, Hamburg
www.v-kranz.de
Druck
Dieser Verkaufsprospektes wurde auf umweltfreundlich hergestellten Papier gedruckt. Das Papier ist
mit dem blauen Engel ausgezeichnet und wird klimaneutral hergestellt: http://www.stefano-picco.
de/gfx/logo-der-blaue-engel.jpg Das für EnviroTop engesetzte Altpapier wird nach modernsten DeInking-Verfahren aufbereitet. EnviroTop wird ohne zusätzliche Bleiche, ohne optische Aufheller und
ohne Strichauftrag produziert.
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