Prospektes - Finanzconsult24
Transcription
Prospektes - Finanzconsult24
MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP Das Investitionskonzept beruht auf einer unumstößlichen Grundregel der sicherheitsorientierten Kapitalanlage: „nicht alle Eier in einen Korb legen“. Dieser Portfoliofonds nutzt die Chancen der Diversifizierung in ausschließlich nachhaltige und regenerative Asset-Klassen, die wenig oder gar nicht korrelieren. Als alternative Kapitalanlage besonderer Konzeption eignet sich MAP GREEN insbesondere zur Optimierung von Portfolios mit „grünen“ Anlageprodukten für den umweltbewussten Anleger. 2 Liebe Leserin, lieber Leser, in diesem schnelllebigen, hektischen 21. Jahrhundert wächst erbaren Energien (ausdrücklich keine Solarkraftwerke auf die Sehnsucht nach Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. „Nicht-Konversionsflächen“ ) sowie der nachwachsenden Roh- Das Bewusstsein für eine Erhaltung der Umwelt rückt zu Recht stoffe (in diesem Verkaufsprospekt als „Agrarfonds“ bezeich- immer stärker in den Vordergrund. Begann es anfangs mit net, jedoch ausdrücklich keine Zweckentfremdung von Anbau- kleinen, teils belächelten Projekten, drückt sich der „grüne Ge- flächen für z.B. Biokraftstoffe oder Lebensmittelspekulationen), danke“ in immer mehr Bereichen unseres täglichen Lebens aus, Holzfonds (ausdrücklich keine Förderung von Monokulturen die wir heute als selbstverständlich hinnehmen – zum Beispiel wie z.B. Holzplantagen), Umweltfonds und Green-Building- Strom aus Windkraft- und Solaranlagen, bewusste Ernährung Fonds im In-und Ausland. mit Bio-Produkten, aber auch CO2-Einsparungen oder energieeffiziente Immobilien. MAP GREEN richtet sich an Sie als Anleger, wenn Sie im Bereich der geschlossenen Fonds mit gutem Gewissen verbunden Mit stetig wachsendem Umweltbewusstsein wird die Auswahl mit spezifischen Vorteilen von Sachwertinvestments investie- des privaten Anlegers in Investitionen in Sachwerte mit gutem ren möchten, sowie an jene Anleger, die mit gutem Gewissen Gewissen jedoch immer schwieriger. Auch beim Team der Stei- ihr vorhandenes Portfolio auf Basis geschlossener Sachwert- ner + Company GmbH & Co. KG ist der Wunsch nach Res- fonds diversifizieren möchten. sourcenschonung stark ausgeprägt. Die Verbindung unserer Dachfondskompetenz mit dem Fokus auf nachhaltige Investi- Jedoch bedenken Sie, dass es sich um eine unternehmerische tionen war daher nur eine Frage der Zeit. Demzufolge ist MAP Beteiligung handelt, und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer per- GREEN die logische Konsequenz. sönlichen Vermögensverhältnisse ausführlich durch fachkundige Dritte beraten. Zu den Risiken verweisen wir auf das Kapi- Das Multi Asset Portfolio-Modell aus dem Haus Steiner + tel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10. Company investiert global unter Berücksichtigung eines klar definierten Auswahlprozesses in voneinander unabhängige Anlageklassen (engl. Assets). Die Vorgänger des Ihnen hier vorliegenden Beteiligungsangebotes MAP GREEN haben bereits gezeigt, wie eine sinnvolle und effektive Abwägung von Dr. Illya Steiner, Renditeerwartungen und Sicherheitsinteressen aussehen kann. Das Fondskapital wird nicht unter der Prämisse der höchsten Geschäftsführer der Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, Wachstumserwartungen investiert, sondern folgt dem Ziel ei- diese handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin nes optimierten Rendite-Risiko-Profils. MAP GREEN ist speziell konzipiert für den Anleger, der guten Gewissens strukturiert, börsenunabhängig und chancenreich in Sachwerte investieren möchte und dies aufgrund von fehlenden Mitteln in der Breite nicht kann. Ein Beitritt ist ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 2.500 zzgl. 5 % Agio möglich. MAP GREEN bietet privaten Anlegern die Möglichkeit, von den Vorteilen verschiedener Investitionsstrategien innerhalb von „grünen“ Asset-Klassen in einer einzigen Beteiligung zu profitieren. Unter „grünen“ Asset-Klassen verstehen wir nachhaltige Investitionen in Zielfonds aus dem Bereich der erneu- der Steiner + Company GmbH & Co. KG MAP GREEN 3 Inhalt 1. Einführung 4 8. Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) 62 1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Elemente der Vermögensanlage 1.2 Prospektverantwortung 5 8.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 9 8.2 Abweichungen von der Prognose – Sensitivitätsbetrachtung 2. Wesentliche Risiken der Beteiligung 10 Darstellung der Projektpartner 65 8.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG 3. 63 68 26 9. 3.1 Die Anbieterin 27 3.2 Die Leistungsbilanz der Anbieterin 28 3.3 Die Treuhänderin 31 3.4 Der Investitionsausschuss 31 Vertragliche Rahmenbedingungen 76 #WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI Rückabwicklung und Übertragung 80 11. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage 84 4. Das Konzept MAP GREEN 32 5. Angaben über die Vermögensanlage 42 6. Investitionskriterien 48 12. Abwicklungshinweise/ Angabenvorbehalt 94 7. Die Emittentin 52 13. Vertragswerk 96 7.1 Angaben über die Emittentin, deren Kapital und Geschäftstätigkeit 13.1 Gesellschaftsvertrag 53 13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 7.2 Angaben über die Gründungsgesellschafter 57 13.3 Mittelfreigabe- und 7.3 Angaben zu weiteren relevanten Partnern 60 Mittelverwendungskontrollvertrag 97 109 114 14. Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen 117 15. Glossar 123 Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 4 1 | Einführung MAP GREEN 5 1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Elemente der Vermögensanlage Bei dem Beteiligungsangebot Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG (in diesem Verkaufsprospekt auch “MAP Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan GREEN“ genannt) handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar Das geplante Fondskapital beträgt in der Summe € 10.000.000 ist. Zu den Risiken wird auf das Kapitel ab Seite 10 verwiesen. (inkl. der Einlagen der Gründungskommanditisten) zzgl. 5 % Die Ergebnisse können von den in diesem Verkaufsprospekt Agio. Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 Ver- enthaltenen Erwartungen abweichen. Diese Kurzdarstellung kaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung des Ver- soll einen knappen Überblick über MAP GREEN ermöglichen. kaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2013. Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages § 6 kann der Termin zur Fondsschlie- Beteiligungsgesellschaft/Emittentin ßung um zwölf Monate auf den 31. Dezember 2014 verlängert werden. Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt das Der Anleger hat auf Grundlage des vorliegenden Verkaufspros- Kommanditkapital einen Betrag von € 10.000.000 zzgl. Agio pektes die Möglichkeit, sich an folgender Gesellschaft zu betei- erreicht, ist eine Schließung auch zu einem früheren Zeitpunkt ligen: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG. Die vor- möglich. Gegebenenfalls kann das Kommanditkapital gemäß genannte Gesellschaft wird in diesem Verkaufsprospekt auch den Regelungen des Gesellschaftsvertrages § 6 Abs. 1 von der „Beteiligungsgesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt. Treuhänderin auch um einen Betrag von € 8.000.000 (Erhöhungsreserve) auf insgesamt € 18.000.000 erhöht werden. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft Fondskapital 1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit- € 10.000.000 (Pflichteinlagen), mit Erhöhungsreserve ggf. telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsge- € 18.000.000, wovon bereits € 2.500 von den Gründungsge- sellschaften aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie soge- sellschaftern der Beteiligungsgesellschaft gezeichnet wurden. nannte Agrarfonds, Umweltfonds und Green-Building-Fonds Die Kommanditisten werden ins Handelsregister der Beteili- im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ gungsgesellschaft jeweils mit einer Haftsumme von 10 % ihrer genannt). Pflichteinlage eingetragen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung und Erreichung des Gesellschafts- Beitritte zwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen, soweit diese Geschäfte keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere kei- Der Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft erfolgt treugebe- ne nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen oder in risch über die S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg, als § 34c Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen oder Treuhänderin. Die mittelbare Beteiligung als Treugeber an der eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesell- Beteiligungsgesellschaft erfolgt mit der Annahme der Beitritts- schaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften erklärung durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH. im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann die für die Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. 6 Mindestbeteiligung Einführung einen Gewinnvorab in Höhe von 6 % p. a. des auf die Gesellschaft entfallenden Teils der Einlageleistung, gerechnet ab dem € 2.500, höhere Einlagen müssen durch 500 ohne Rest teilbar Tag der Leistung des Zeichnungsbetrages bis zum 31. Dezem- sein. ber 2012, zugewiesen. Agio Anzahl der Anteile 5 % des Zeichnungsbetrages Die angebotene Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt € 9.997.500. Aufgrund einer Mindestzeichnungssum- Einkunftsart me von € 2.500 können daher maximal 3.999 Anteile ausgegeben werden. Die Beteiligungsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zielfonds Rechte der Anleger Anlageobjekte sind die geschlossenen Zielfonds. Geplant sind zwei Klassen von Zielfonds. Die eine Klasse sind die Beteili- Die Anleger nehmen an den Gewinnen, Verlusten und Li- gungen an anderen Beteiligungsgesellschaften. Des Weiteren ist quidationserlösen der Beteiligungsgesellschaft teil. Sie haben geplant, bis zu 50% der Investitionen in Direktinvestments zu Stimm-, Verwaltungs-, Entnahme- und Bucheinsichtsrechte investieren. Direktinvestments sind zu gründende Tochterge- gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Beteili- sellschaften, die unmittelbar Investitionen tätigen. In den Di- gungsgesellschaft und des Treuhand- und Verwaltungsvertra- rektinvestments ist eine Darlehensaufnahme geplant. ges sowie nach den gesetzlichen Regelungen. Diese Verträge sind im vollständigen Wortlaut in Kapitel 13 „Vertragswerk“ Es handelt sich um eine konsolidierte Darstellung zwischen der dieses Verkaufsprospektes abgebildet. Die Anleger beteiligen Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG und den Ziel- sich zunächst mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesell- fonds in Form der Direktinvestments. schaft mit der Möglichkeit, von der Treuhänderin die Übertragung der für sie gehaltenen Treuhandanteile zu verlangen und damit direkt im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft eingetragen zu werden. Frühzeichnerbonus Abweichend von der Regelung des § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erhalten die sich über die Treuhänderin nach § 6 des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschaft beteiligenden Kommanditisten, die den auf sie entfallenden Zeichnungsbetrag vor dem 30. September 2012 vollständig geleistet haben, MAP GREEN 7 Investitionsplan (Prognose) Prognostizierte Kosten der Investitionsphase EUR in % des Kommanditkapitals I. Investitionsplan (Prognose), komprimierte Darstellung 1. Investitionen in Zielfonds 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen 2.2 19.931.752 199,32 1.906.619 19,07 Nebenkosten der Vermögensanlage Gesamtaufwand II. Finanzierungsplan (Prognose), komprimierte Darstellung 1. Kommanditkapital 300.000 3,00 22.138.371 221,38 9.997.500 99,98 einzuwerbendes Kommanditkapital geschäftsführende Kommanditistin 1.250 0,01 Treuhandkommanditistin 1.250 0,01 10.000.000 100,00 1.638.371 16,38 21.638.371 216,38 500.000 5,00 22.138.371 221,38 2. Fremdkapital (Direktinvestments) 3. Rückvergütungen aus Zielfonds 4. 5 % Agio auf das Kommanditkapital Gesamtsumme vor Agio Gesamtinvestition inkl. Agio Anlegerkreis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Festgeschrieben sind hingegen die Investitionskriterien. Dieses Angebot richtet sich an natürliche Personen, die unbe- Es sind folgende Asset-Klassen geplant: schränkt steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz im Inland haben und die in Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirt- t&SOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET schaftliche Kenntnisse von Beteiligungen an geschlossenen t"HSBSGPOET Fonds verfügen und mit der entsprechenden Terminologie t(SFFO#VJMEJOH'POET vertraut sind. Den interessierten Anlegern wird vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung empfohlen, sich von einem Die Beteiligungsgesellschaft erwartet, dass die erfolgenden In- fachkundigen Dritten (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt oder in vestitionen zumindest die jeweiligen Durchschnittsergebnisse sozialversicherungsrechtlichen Fragen von einem Rentenbera- der aktuell angebotenen Fonds erzielen werden. ter) ihres Vertrauens beraten zu lassen. Laufzeit Prognostizierte Auszahlungen Die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ist frühestens mit Bei dem Beteiligungsangebot MAP GREEN handelt es sich um Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 möglich. Eine einen sogenannten Blind Pool. Das bedeutet, dass die Investi- ordentliche Kündigung des Anlegers ist frühestens zum 31. De- tionen der Beteiligungsgesellschaft in die jeweiligen Zielfonds zember 2023 möglich. 8 Einzahlungen Einführung Investitionsausschuss wird bis zum Zeitpunkt der Investition aller Mittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014, exis- %JF&JO[BIMVOHFOEFTWPOFJOFN"OMFHFSCFJUSFUFOEFO,PN- tieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es keinen In- manditisten übernommenen Zeichnungsbetrages (in Prozent vestitionsausschuss. der Zeichnungssumme) sind wie nachfolgend beschrieben zu erbringen: Gesamteinzahlung zu 100 % zzgl. 5 % Agio, fällig nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforde- Wesentliche Vertragspartner rung durch die Treuhänderin. "OCJFUFSJO&NJTTJPOTIBVT Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg Zahlstelle Treuhänderin Zahlstelle ist die Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg Green GmbH & Co. KG mit der Geschäftsanschrift Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. An gleicher Stelle wird auch der Mittelverwendungskontrolleurin Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen Beirat Für die Gesellschaft kann nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ein Beirat gewählt werden, der mehrheitlich aus dem Kreis der Anleger bestehen soll. Zwei der drei Beiratsmitglieder wählen die Anleger direkt, ein Mitglied wird von der Komplementärin gestellt. Der Beirat kann bereits auf der ersten Gesellschafterversammlung nach Schließung des Fonds gewählt werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es keinen Beirat. Investitionsausschuss Das Konzept des MAP GREEN sieht die Implementierung eines Investitionsausschusses vor, der der Fondsgeschäftsführung für Einzelinvestments ab € 100.000 Empfehlungen ausspricht. Es ist daher beabsichtigt, ihn bis zum Zeitpunkt der ersten Investitionsentscheidung einzurichten. Der Investitionsausschuss soll aus mindestens drei Personen bestehen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen und unterschiedliche fachliche Hintergründe haben. Von großer Bedeutung ist hier ein reichhaltiger Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen. Der MAP GREEN 9 1.2 Prospektverantwortung Die Anbieterin Vertriebsbeauftragte, die mit der Platzierung dieses Beteiligungsangebotes betraut werden, sind selbstständig tätige Un- Steiner + Company GmbH & Co. KG ternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufspros- Fuhlentwiete 14, pekt abweichende Angaben zu machen oder Zusicherungen zu 20355 Hamburg (Sitz der Gesellschaft) erteilen. 5FMFGPO Die Anbieterin ist nicht für die Beratung oder Vermittlung des 5FMFGBY Anlegers durch selbstständige Anlageberater bzw. -vermittler verantwortlich. Für diese Personen und deren Mitarbeiter wird, E-Mail: [email protected] soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. www.steiner-company.de übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufs- Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes: prospektes (Prospektverantwortliche). Hamburg, den 20. März 2012 Steiner + Company GmbH & Co. KG, Prospektaufstellung vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, Der vorliegende Verkaufsprospekt ist nach Maßgabe der Vorschriften der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, (VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt worden. Der Prospekt gibt Informationen und Fakten wieder, die bis diese vertreten durch ihren Geschäftsführer zum 20. März 2012 bekannt oder erkennbar waren. Erklärung Dr. Illya Steiner %JF1SPTQFLUWFSBOUXPSUMJDIF"OCJFUFSJOWFSUSFUFOEVSDIJISFO Geschäftsführer, erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich in der Zukunft ändern. In diesem Zusammenhang wird auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung hingewiesen (vgl. Kapitel 2 dieses Verkaufsprospektes ab Seite 10). Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur gültig, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt wurden. 10 2 | Wesentliche Risiken der Beteiligung MAP GREEN 11 Mit einer unternehmerischen Kommanditbeteiligung an der schaftlichen und rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen ins- Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG (im Folgenden: besondere zur Einschätzung der sozialversicherungsrechtlichen „MAP GREEN“ oder „Beteiligungsgesellschaft“) gehen ent- und steuerrechtlichen Folgen aus dieser unternehmerischen sprechende Risiken einher. Die Beteiligung an MAP GREEN Beteiligung verfügt, um die mit diesem Beteiligungsangebot ist eine längerfristige, unternehmerisch geprägte Kapitalan- insgesamt einhergehenden Risiken, die im Nachfolgenden be- lage, deren wirtschaftliches Ergebnis nicht vorhersehbar ist. schrieben werden, prüfen zu können, muss er sich vor Erwerb Wenn die künftigen Entwicklungen abweichen und sich Rah- der Beteiligung eine fachkundige Beratung (z. B. durch einen menbedingungen der in diesem Verkaufsprospekt unterstellten 3FDIUTBOXBMU3FOUFOCFSBUFSVOEPEFS4UFVFSCFSBUFS FJOIPMFO Annahmen verändern, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung der Beteiligung erheblich beeinträchtigen. Einzelne oder mehrere negative Abweichungen können ins- I. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN gesamt zu einem Misserfolg der Beteiligung an MAP GREEN führen. Weiterhin besteht keine feste Zusage von Auszahlungen 1. Dachfondsrisiko an die Anleger. Bei einem Dachfonds wie dem Beteiligungsangebot besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko. Bei der Auswahl In diesem Kapitel werden die wesentlichen Risiken einer Betei- und dem Erwerb von Anteilen an Zielgesellschaften (im Fol- ligung an MAP GREEN dargestellt. Risiken, die in der indivi- genden auch: „Zielfonds“) besteht die Möglichkeit von Fehl- duellen, persönlichen Situation des Anlegers begründet liegen, einschätzungen und -entscheidungen des Fondsmanagements, sind bei der Risikodarstellung dieses Kapitels nicht erfasst. Die die zulasten der geplanten Ergebnisse gehen können. Auch mit einer Beteiligung an MAP GREEN verbundenen wesent- ist nicht vorhersehbar, ob ausreichende Investitionsmöglich- lichen Risiken werden dabei nachfolgend in prognosegefähr- keiten zur Verfügung stehen, was die geplante Risikostreuung dende Risiken, anlagegefährdende Risiken und anlegergefähr- und die Wertentwicklung der Vermögensanlage negativ be- dende Risiken unterteilt. Prognosegefährdende Risiken können einflusst. Zudem hat das Fondsmanagement die Möglichkeit, zu schwächeren Ergebnissen führen als in den Prognosen an- auch in Asset-Klassen zu investieren, die in dem vorliegenden genommen, im Endeffekt also zu geringeren Auszahlungen an Verkaufsprospekt nicht genannt sind. Durch diese Investition den Anleger. Anlagegefährdende Risiken können im Fall ihrer können sich weitere Risiken ergeben, die zum Zeitpunkt der Realisierung darüber hinausgehend zu einem teilweisen oder Prospektaufstellung noch nicht bekannt sind. Für den Anleger vollständigen Verlust des vom Anleger geleisteten Zeichnungs- besteht zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner Beteiligung nicht die betrages (zzgl. des geleisteten Agios) führen. Anlegergefähr- Möglichkeit, sich ein abschließendes Bild über die endgültige dende Risiken können bei ihrer Realisierung über den Verlust Zusammensetzung der Zielgesellschaften zu machen. Es kann des gesamten Zeichnungsbetrages (zzgl. des geleisteten Agios) nicht ausgeschlossen werden, dass Zielgesellschaften erst zu ei- hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. OFNTQÊUFSFO;FJUQVOLUVOEPEFS[VVOHàOTUJHFSFO,POEJUJP- Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine exakte Zu- nen, insbesondere zu höheren Preisen, erworben werden kön- weisung einzelner Risiken in eine der drei vorgenannten Risi- nen, als in der Prognoserechnung unterstellt wurde. Es besteht koklassen nicht immer eindeutig möglich ist. Anschließend an das Risiko, dass die Zielgesellschaften in ihrer Entwicklung die Beschreibung der einzelnen wesentlichen Risiken wird das gleichförmig schwach verlaufen oder dass das Portfolio an Ziel- maximale Risiko für den Anleger dargestellt. gesellschaften nicht optimal zusammengestellt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungen eingegangen Ein Anlageinteressent sollte vor dem Erwerb einer Beteiligung werden, die nicht zu erwarteten Ergebnissen führen und mit den vorliegenden Verkaufsprospekt insgesamt sorgfältig lesen denen der angenommene Auszahlungsverlauf nicht erreicht und sich ausreichend mit den dargestellten Risiken sowie et- werden kann. Bei einer Dachfondskonstruktion fallen Kosten waigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation auf mehreren Ebenen an (sogenannte doppelte Kostenstruk- befassen. Soweit er nicht selbst über die erforderlichen wirt- tur). Dies betrifft neben den jeweiligen Kosten für Steuerbera- 12 Wesentliche Risiken der Beteiligung tung, Jahresabschlüsse etc. der Beteiligungsgesellschaft und der terschiedlichen Anlageklassen. Die nicht wertbildenden Auf- Zielfonds insbesondere die laufenden Kosten für Verwaltung wendungen der Investitionsphase sowohl auf Ebene der Ziel- und Portfoliomanagement. Für den Anleger besteht damit das gesellschaften, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, als Risiko, dass bei einer deutlich unterdurchschnittlichen Ent- auch auf Ebene der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. wicklung der Zielfonds die erwirtschafteten Renditen aufgrund KG selbst – z. B. Konzeptionsaufwand, Kosten der Eigenkapi- der durch die Dachfondskonstruktion anfallenden Mehrkosten talbeschaffung u. Ä. – müssen zunächst durch Wertzuwäch- ganz oder teilweise aufgebraucht werden könnten. Die Auszah- se ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine lungen an die Anleger können ganz oder teilweise ausfallen. Werterhöhung erfährt. Sollten die erwarteten Rückflüsse aus Investitionen aus Zielfonds geringer als kalkuliert ausfallen, 2. Fondskapital vermindern sich die Reinvestitionen in die Zielfonds. Bei einer Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das für MAP verminderten Investitionsquote reduzieren sich die Auszahlun- GREEN insgesamt angestrebte Fondskapital nicht in der vor- gen an die Anleger. Für den Anleger besteht damit das Risiko, gesehenen Höhe erreicht wird. Wird das prospektierte Fonds- dass sich geringere als prognostizierte Wertzuwächse der Ziel- kapital nicht erreicht, vermindert sich dadurch die Diversifika- gesellschaften negativ auf die Prognose und die Auszahlungen tion mit entsprechend negativen Folgen für die Risikostruktur auswirken können. und die Anlagestrategie der Beteiligungsgesellschaft. Sollte die Platzierung des vorgesehenen Fondskapitals verzögert erfolgen, 5. Kostenrisiko könnten Anteile an Zielfonds erst später als geplant erworben Der Großteil der anfänglichen Kosten und der laufenden Kos- werden. Dies könnte sich negativ auf die geplanten Ergebnis- ten fällt in Relation zum Fondsvolumen an. Einige Kostenposi- se auswirken. Dieses Risiko besteht ebenso bei den Zielgesell- tionen, wie z. B. die Kosten für die Fondskonzeption oder die schaften. Sollte die Volleinwerbung des Fondskapitals bei den Jahresabschlüsse, sind fest. Sollte das tatsächliche Fondsvolu- Zielgesellschaften erst später als geplant erfolgen, können die men niedriger ausfallen als geplant, können diese vom Fonds- geplanten Ergebnisse schlechter ausfallen. Dies kann zu ver- volumen unabhängigen Kosten das Anlageergebnis negativ be- minderten Auszahlungen an die Anleger führen. einflussen und zu einer geringeren Auszahlung an die Anleger führen. 3. Kostenrisiko im Hinblick auf kalkulierte Werte Die im Investitions- und Finanzierungsplan dargestellten Auf- 5.1 Höhere Kosten der wandspositionen sind zum überwiegenden Teil kalkuliert. Nur Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG eine Minderheit von Kostenpositionen ist von der Anbieterin Es ist nicht auszuschließen, dass die laufenden Kosten auf Ebe- vertraglich fest vereinbart. Es besteht das Risiko, dass die Kos- ne von MAP GREEN (z. B. für das Berichtswesen oder externe UFO [V OJFESJH LBMLVMJFSU VOEPEFS EBTT XFJUFSF ,PTUFOQPTJUJ- Rechtsberatung) höher als kalkuliert ausfallen. Dies kann zu onen zu berücksichtigen sind. Dies könnte die Liquidität von einer Verminderung der Auszahlungen und damit einer Ver- MAP GREEN, den Umfang der von ihr angestrebten Inves- schlechterung des Anlageergebnisses führen. Die Auszahlun- titionen und das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an gen an die Anleger können geringer ausfallen. MAP GREEN negativ beeinflussen. Auch das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Zielfonds ist von deren Ausgaben- und 5.2 Verringerung der Anschaffungskostenrabatte für Ziel- Kostenstruktur abhängig. Es besteht das Risiko von erhöhten fonds Ausgaben und Kosten. Dies kann zu verminderten Auszahlun- Die Höhe der Anschaffungskosten-Rabattbeträge bei Zielfonds gen an die Anleger führen. ist von den tatsächlich gezeichneten Zielfonds sowie von der Entwicklung der tatsächlich erzielbaren Anschaffungskosten- 4. Wertentwicklung rabatte für geschlossene Fonds abhängig und kann daher in Die Wertentwicklung der Gesamtbeteiligung ist abhängig von der Zukunft Änderungen unterliegen. Mögliche Änderungen der Wertentwicklung der einzelnen Investments in den un- können zur Reduzierung der für Investitionen in Zielfonds zur MAP GREEN 13 Verfügung stehenden Mittel und damit zu einer Verringerung tieren. Dies könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ des Anlageergebnisses führen. Die Auszahlungen an die Anle- beeinflussen. Die Auszahlungen an die Anleger können gerin- ger können geringer ausfallen. ger ausfallen. 6. Verzinsung freier Liquidität 9. Verflechtungen, Interessenkonflikte Im Rahmen der verzinslichen Anlage freier Liquidität besteht Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes, die Steiner + das Risiko, dass erwartete Erträge aus Verzinsungen und Aus- Company GmbH & Co. KG, ist alleinige Gesellschafterin der schüttungen nicht oder nicht dauerhaft erzielt werden können. Komplementärin, der MAP Steiner Verwaltung GmbH. Der Dies könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ beein- Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin flussen. Die Auszahlungen an die Anleger können geringer der Anbieterin ist dabei zugleich alleiniger und von den Be- ausfallen. schränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Komplementärin sowie der als Treuhänderin fungierenden 7. Schlüsselpersonenrisiko S + C Treuhandgesellschaft mbH. Auch ist er Mitgesellschafter Der Erfolg des Beteiligungsangebotes MAP GREEN wie auch der Anbieterin (Einzelheiten zu den bestehenden Verflechtun- der einzelnen Zielgesellschaften, an denen Anteile erworben gen s. Kapitel „Darstellung der Projektpartner“, Seite 26.) Im werden, hängt zum wesentlichen Teil von den Fähigkeiten so- Übrigen nehmen die Komplementärin und die Treuhänderin wie den Entscheidungen des Managements der Beteiligungsge- entsprechende Funktionen auch in weiteren von der Anbiete- sellschaft sowie der Zielgesellschaften ab. Es besteht zum einen rin angebotenen Fonds bzw. Beteiligungsangeboten, auch in das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich der Beteiligungsgesellschaft ähnlich konzipierten Fondgesell- später als falsch herausstellen, was die erwarteten Ergebnisse schaften, wahr. Insoweit können sich jeweils Interessenkon- erheblich negativ beeinflussen kann. Ferner besteht das Risiko, flikte ergeben, die zum Nachteil von MAP GREEN wie auch dass für MAP GREEN oder eine Zielgesellschaft maßgebliche der Anleger gehen können. So ist es z. B. nicht auszuschließen, Schlüsselpersonen ausfallen und sich dies negativ auf die Ent- dass die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft anderen wicklung des MAP GREEN auswirkt. Die Auszahlungen an die Fondsgesellschaften, bei denen sie ebenfalls Komplementärin Anleger können geringer ausfallen. ist, bei Investitionsentscheidungen den Vorrang gibt. Vielfach können auf Ebene der Zielfonds ebenfalls aufgrund von perso- 8. Beschlussfassungen/Einflussnahme nellen und kapitalmäßigen Verflechtungen potenzielle Interes- Der einzelne Anleger befindet sich bei Beschlussfassungen senkonflikte vorliegen, die sich nachteilig auf die Entwicklung der Gesellschafterversammlungen bei üblichen bzw. durch- der Zielfonds auswirken können. Interessenkonflikte können schnittlichen Zeichnungsbeträgen in der Minderheit und kann auch daraus resultieren, dass auf Ebene der Zielgesellschaften ggf. dadurch seine persönlichen Interessen bei MAP GREEN auch in einem gewissen Umfang in andere Fondsgesellschaften, nicht durchsetzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass deren Anbieterin ebenfalls die Steiner + Company GmbH & ein Anleger durch Zeichnung einer großen Beteiligung die Co. KG ist, investiert werden kann. Dies könnte die Ergebnisse Stimmenmehrheit bei MAP GREEN erhält und damit einen von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Auszahlungen an beherrschenden Einfluss ausüben und somit Beschlüsse auf die Anleger können geringer ausfallen. Gesellschafterversammlungen herbeiführen kann, die sich für die übrigen Gesellschafter negativ auswirken. Dies kann auch 10. Erwerb im Zweitmarkt den MAP GREEN bei der Beteiligung an den Zielgesellschaften Entscheidet sich das Fondsmanagement dazu, Anteile an bereits betreffen. Darüber hinaus wird die Beteiligungsgesellschaft in platzierten Zielfonds im sogenannten Zweitmarkt zu erwerben, den Zielgesellschaften in der Regel nicht über eine Stimmen- so ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit solchen An- mehrheit verfügen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass in teilen im Zweitmarkt kein gesetzlich geregelter Markt existiert. einer Zielgesellschaft Beschlüsse gefasst werden, die nicht das Der Kaufpreis wird zwischen Verkäufer und Käufer frei ausge- Abstimmungsverhalten der Beteiligungsgesellschaft repräsen- handelt. Es besteht das Risiko, dass der ausgehandelte Kaufpreis 14 Wesentliche Risiken der Beteiligung nicht den Anschaffungskosten entspricht. Dies führt zu einem 11.1 Allgemeine Marktentwicklung verminderten Rückfluss an den Gesellschafter. Beim Erwerb Die allgemeine Entwicklung der speziellen Märkte, auf denen von Zweitmarktfonds können keine Anschaffungskostenrabatte EJF WFSTDIJFEFOFO ;JFMGPOET'POETHFTFMMTDIBęFO BHJFSFO JTU erzielt werden. Bei dem Ankauf sind die für den Verkauf und nicht vorhersehbar. Das wirtschaftliche Ergebnis von MAP die Übertragung von solchen Anteilen an Zielfonds vertraglich GREEN hängt u. a. auch von der allgemeinen Entwicklung die- vorgesehenen Voraussetzungen zu beachten, wie etwa Fristen, ser Märkte (z. B. dem weiteren Verlauf der globalen Finanzkri- 7PSLBVGTVOE"OLBVGTSFDIUFVOEPEFS;VTUJNNVOHTFSGPSEFS- se oder der europäischen Schuldenkrise) und vielfältigen an- nisse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Ziel- deren allgemeinen Rahmenbedingungen ab. Sollten sich diese fonds nicht oder erst nach Ablauf bestimmter Fristen erworben schlechter entwickeln als angenommen, kann dies die Entwick- werden können. Wird die für einen Ankauf bzw. eine Übernah- lung von MAP GREEN erheblich beeinflussen. Die Auszahlun- me eines Anteils an einem Zielfonds erforderliche Zustimmung gen an die Anleger können ganz oder teilweise ausfallen. verweigert, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit entsprechenden Kosten führen. Solche Kosten könnten die Li- 11.2 Genehmigungen quidität und die Ergebnisse von MAP GREEN belasten. Darüber Soweit eine Zielgesellschaft zur Aufnahme oder zur Aufrecht- hinaus können bei einem Erwerb am Zweitmarkt Mängel (ein- erhaltung seines Geschäftsbetriebes oder zur Errichtung seines schließlich Rechtsmängel) auftreten und daraus resultierende Anlageobjektes behördlicher Genehmigungen (z.B. einer Bau- Schadenersatzansprüche wirtschaftlich nicht durchsetzbar sein. genehmigung, einer immissionsrechtlichen Genehmigung, ei- Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Güte des Anteils ner Betriebserlaubnis etc.) bedarf, kann sich die Nichterteilung wird von den Verkäufern im Zweitmarkt regelmäßig nicht über- oder der Entzug solcher Genehmigungen nachteilig auf die nommen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftlichen Ergebnisse des Zielfonds auswirken, was sich Beteiligungsgesellschaft bei einer am Zweitmarkt erworbenen negativ auf das Ergebnis von MAP GREEN auswirken kann. Beteiligung die volle Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB trägt, ob- Die Auszahlungen an die Anleger können ganz oder teilweise wohl sie nicht alle Auszahlungen erhalten hat. Dies könnte die ausfallen. Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Auszahlungen an die Anleger können geringer ausfallen. 11.3 Umweltrisiken Bei Zielfonds, die z. B. in Immobilien investieren, ist nicht aus- 11. Ergebnisprognosen und Risiken der Zielfonds geschlossen, dass diese kontaminierte Grundstücke erwerben. Die Ergebnisprognosen der Zielfonds basieren auf Annahmen Weitere Umweltrisiken - gleich welcher Art - können auch bei künftiger Aufwendungen und Erträge. Die tatsächlichen Werte allen anderen Zielfonds nicht ausgeschlossen werden. In der können von den prognostizierten Werten abweichen. Abwei- Regel werden sich daraus ergebende Lasten von dem betref- chungen der tatsächlichen von den prognostizierten Werten ver- fenden Zielfonds getragen, was sich negativ auf dessen wirt- ändern die wirtschaftliche Entwicklung des Zielfonds und damit schaftliche Ergebnisse auswirken und in der Folge auch die letztlich von MAP GREEN. Auf Ebene der einzelnen Zielfonds Entwicklung des MAP GREEN negativ beeinflussen kann. Die besteht das Risiko, dass geplante Ergebnisse nicht erreicht wer- Auszahlungen an die Anleger können ganz oder teilweise aus- den können. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Zielfonds fallen. ist von unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig. Neben den Fähigkeiten und Entscheidungen von dessen Management, der 11.4 Auslandsrisiken Höhe von Zinsaufwendungen bei Fremdfinanzierungen, Wäh- Die Zielgesellschaften, in die MAP GREEN investiert, werden rungsentwicklungen und laufende Kosten hat die Einnahmeseite voraussichtlich auch mit ausländischen Partnern zusammen- der Zielfonds das höchste Risiko. Eine negative Entwicklung der arbeiten und in ausländische Unternehmungen sowie Rechte Zielfonds führt zu verminderten Auszahlungen an die Gesell- investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die schafter. Zielgesellschaften der Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest. Bei Investitionen im Ausland sind die Anleger indirekt den MAP GREEN 15 rechtlichen und politischen Risiken des ausländischen Staa- Verringerungen der Margen aus dem Leasinggeschäft führen. tes der Zielfondsbeteiligung ausgesetzt. Es können Ereignisse Dies kann zu einer negativen Entwicklung der Zielfonds führen. außerhalb des Einflussbereichs der Zielgesellschaften und der Darüber hinaus besteht ein Ausfallrisiko der Leasingnehmer, Beteiligungsgesellschaft, wie z.B. Streiks, politische Unruhen, wenn sich die Bonität verschlechtert. Es besteht ein Risiko aus rechtswidrige Handlungen, Handelsembargos oder Einschrän- der Forfaitierung (Verkauf von Leasingforderungen) von Lea- kungen und Verhinderung des Kapitaltransfers, eintreten. singverträgen, wenn sich die Forfaitierungskonditionen verändern. Aus diesen Risiken können sich geringere Erträge oder gar Auch die zugrunde liegenden Verträge unterliegen vielfach Verluste für die Beteiligungsgesellschaft ergeben und somit zu ausländischem Recht, sodass ggf. ausländische Gerichte für einer geringeren Auszahlung an die Anleger führen. Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Insoweit besteht das Risiko, dass die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert wird und 11.7 Spezielle Risiken bei Immobilienfonds (sog. „Green- höhere Rechtsverfolgungskosten entstehen. Es können auch Building-Fonds“) steuerliche Besonderheiten bestehen, die sich aus dem auslän- Bei der Investition in sog. „Green-Building-Fonds“ besteht das EJTDIFO3FDIUVOEPEFS%PQQFMCFTUFVFSVOHTBCLPNNFOFSHF- Risiko der Entwicklung der Mieterträge. Eine Veränderung ben. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass Beschränkungen im der Standortqualität der Immobilien, eine sich insgesamt wirt- internationalen Kapitalverkehr dazu führen, dass Erlöse nicht schaftlich verschlechternde Situation oder negative Entwick- ohne Weiteres in das Inland transferiert können. Die Realisie- lungen im Mietmarkt können Mietausfälle, Flächenleerstand rung der vorstehenden Umstände könnte sich nachteilig auf die oder schlechtere Mietvertragskonditionen zur Folge haben, Entwicklung eines Zielfonds und in der Folge auch der Beteili- die sich auch negativ auf den Wert der Immobilie und einen gungsgesellschaft auswirken. Die Auszahlungen an die Anleger späteren Veräußerungserlös auswirken können. Bei Insolvenz können geringer ausfallen. oder nicht vertragstreuem Verhalten eines Mieters und im Zuge von Anschlussvermietungen ist zu berücksichtigen, dass unter 11.5 Wechselkursrisiken Umständen geplante Mieteinnahmen ausfallen oder geringere Sollte MAP GREEN nicht nur in Euro, sondern auch in Fremd- als die kalkulierten Mieteinnahmen akzeptiert werden müssen währungen investieren bzw. sich beteiligen, so besteht das Risi- und im Zuge der Neuvermietung weitere Kosten (Umbaukosten, ko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert, wenn Modernisierungsaufwand, Maklerkosten) entstehen können. In- Rückflüsse aus einer Investition zu ungünstigeren Wechselkur- standhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen sowie Altlasten sen erfolgen, als sie bei den jeweiligen Investitionen vorlagen. und versteckte Baumängel der Objekte, die erst nach Ablauf der Ferner können Veränderungen der Wechselkurse Einfluss auf Gewährleistungsfristen auftreten, können ebenfalls nicht ausge- die wirtschaftlichen Ergebnisse der einzelnen Zielfonds haben, schlossen werden. Eine unsachgemäße Bauausführung kann, so- bei denen keine vollständige Währungskongruenz – unter- fern die gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsfrist abge- schiedliche Währungen innerhalb eines Zielfonds – zwischen laufen oder etwaige Mangelansprüche nicht durchgesetzt werden Einnahmen- und Ausgabenseite gegeben ist. Dies könnte die können, zu nicht kalkulierten Instandsetzung- und Instandhal- Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen. Die Aus- tungsaufwendungen der Zielgesellschaft führen. Hieraus können zahlungen an die Anleger können geringer ausfallen. sich geringere Ausschüttungen als die geplanten für den MAP GREEN ergeben. Die Auszahlungen an die Anleger können ge- 11.6 Spezielle Risiken bei Leasingfonds ringer ausfallen. Bei einem Leasingfonds (z.B. in Form des Immobilienleasings, sog. „Green-Building“) ergeben sich aus der allgemeinen wirt- 11.8 Spezielle Risiken bei erneuerbarer Energie-/ schaftlichen Entwicklung sowie insbesondere aus der künftigen Umweltfonds Entwicklung des Leasinggeschäftes spezifische Risiken. Negative Die Beteiligungsgesellschaft plant, sich an Zielgesellschaften zu Entwicklungen des Leasingmarktes, wie z. B. Veränderungen der beteiligen, die im Rahmen des EEG Strom produzieren. Auch Marktlage sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen, können zu die direkte Investition in Eigenprojekte in Form von Private 16 Wesentliche Risiken der Beteiligung Placements ist möglich. Die Entwicklung des Marktes in der schaftsanteile, sind nicht genau vorherzusagen und unterliegen geplanten Fondslaufzeit für erneuerbare Energien ist nicht vor- daher einem Eintrittsrisiko. Dies kann sich negativ auf die Ver- hersehbar. Sollten sich die Marktbedingungen (einschließlich mögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaft auswir- auch der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen) ken, was zu geringeren Ausschüttungen an MAP GREEN und schlechter entwickeln als angenommen (z. B. Wegfall oder Kür- damit die Anleger führen kann. zung der Einspeisevergütungen, Deflation usw.), kann dies zu einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger führen. Weitere Risiken resultieren aus der Erzeugung von Agrarpro- Für Solarfonds ist zu beachten, dass in der Europäischen Uni- dukten, da diese einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussfakto- on Strom aus Solarkraftwerken mit einer Einspeisevergütung ren unterliegen. Negative klimatische Bedingungen (z. B. Dür- gefördert wird. In Deutschland ist diese im Erneuerbare-Ener- reperioden, Überschwemmungen), biologische Risiken (z.B. gien-Gesetz (EEG) geregelt. Es besteht das Risiko, dass Geset- Krankheiten, Seuchen, Schädlingsbefall) oder andere unvor- zesänderungen die Einspeisevergütung für elektrische Energi- hersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, en aus Solarkraftwerken bzw. Photovoltaikanlagen verringern Vulkanausbrüche, Flutkatastrophen) und sonstige Katastrophen oder gänzlich einstellen. Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung (z.B. Brände, Atomunfälle) können die landwirtschaftlichen Flä- werden auf politischer Ebene Pläne zur Verringerung der Ein- chen und Viehbestände stark beschädigen, verringern oder ver- speisevergütung diskutiert. Eine solche Entwicklung hätte zur nichten und dadurch den Wert der Farmen erheblich mindern. Folge, dass diese Art der Energieerzeugung wirtschaftlich unat- Sinkende Preise für Agrarprodukte, Kostensteigerungen oder traktiv wird. Insgesamt ist dann nicht ausgeschlossen, dass das sonstige wirtschaftliche Belastungen sowie regulatorische Ände- wirtschaftliche Ergebnis der Zielgesellschaft negativ beeinflusst rungen, welche Einfluss auf die Nutzbarkeit der landwirtschaft- wird und Verringerungen von geplanten Ausschüttungen an lichen Flächen oder den Im- und Export von Agrarprodukten den MAP GREEN und damit auch an die Anleger möglich sind. haben, können ebenfalls negativ das wirtschaftliche Ergebnis der Zielfonds beeinflussen und damit zu geringeren Ausschüttungen Es besteht zudem das Risiko, dass von den Zielgesellschaften an MAP GREEN führen. Die Auszahlungen an die Anleger kön- betriebene Investitionsobjekte aus technischen Gründen die nen geringer ausfallen. geplante Lebensdauer nicht erreichen, die Investitionsobjekte nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, durch ver- 12. Steuerliche Risiken schiedene Umwelteinflüsse die kalkulierten Ergebnisse nicht Das steuerliche Konzept von MAP GREEN ist auf der Grund- FS[JFMFOPEFS4DIBEFOTFSFJHOJTTFVOEPEFS4UÚSVOHFO[V"VT- lage der derzeit bekannten Rechtslage entwickelt worden (vgl. fallzeiten führen. Diese Risiken können das wirtschaftliche Einzelheiten zu den steuerlichen Grundlagen s. Kapitel 11 „Steu- Ergebnis der Zielfonds negativ beeinflussen und damit zu ge- erliche Grundlagen“, Seite 84). Es kann nicht ausgeschlossen ringeren Ausschüttungen an MAP GREEN führen. Die Aus- werden, dass sich hierfür relevante Steuergesetze, die Auffassung zahlungen an die Anleger können geringer ausfallen. der Finanzverwaltung oder die Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte ändern und sich aufgrund dessen höhere Steuer- 11.9 Spezielle Risiken bei Agrarfonds CFMBTUVOHFOGàSEJF;JFMGPOETVOEPEFS#FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBę Die Wirtschaftlichkeit der Investition in Agrarfonds, z. B. in ergeben. Es ist auch nicht auszuschließen, dass von den erklärten Milchfarm-Gesellschaften oder sonstige landwirtschaftliche steuerlichen Ergebnissen im Rahmen der Veranlagung oder Be- Betriebe, hängt wesentlich von der Entwicklung des Agrar- triebsprüfung abgewichen wird. Es besteht das Risiko, dass der marktes ab. Die Erlöse aus den Agrarprodukten oder den Far- Anleger Steuernachzahlungen leisten muss, ohne dass ihm zu- men könnten zu hoch, die Kosten der Bewirtschaftung der zu gleich Auszahlungen zugewiesen werden. In diesem Fall müsste erwerbenden Flächen könnten zu niedrig angesetzt worden der Anleger Steuerzahlungen aus seinem sonstigen Vermögen sein. Die Entwicklung der Preise, z. B. für Agrarprodukte, zahlen. Sofern es aufgrund festgestellter steuerlicher Ergebnisse Milch, Kühe, Schafe sowie auch die Entwicklung von Landprei- bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen kommt, sind ab dem sen und der ggf. von den Zielfonds zu erwerbenden Genossen- 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, MAP GREEN 17 für jeden angefangenen Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die 12.2 Umsatzsteuer Finanzverwaltung zu entrichten. Die individuelle Situation des Die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG ist mangels Anlegers kann sich von den steuerlichen Folgen, wie sie im Nach- Unternehmereigenschaft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. folgenden beschrieben werden, unterscheiden. Der Anleger hat Es besteht das Risiko, dass gegenüber MAP GREEN umsatz- insbesondere zu prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen sich steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, die im Rahmen aus der Beteiligung am Beteiligungsangebot MAP GREEN, ins- der Kalkulation als umsatzsteuerfrei beurteilt wurden. In Höhe besondere aus den Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft, der in Rechnung gestellten, nicht als Vorsteuer abzugsfähigen auf seine persönlichen Steuerverhältnisse ergeben. Sofern der Umsatzsteuer würde die Kostenbelastung steigen und sich die Anleger nicht über die notwendigen steuerrechtlichen Kenntnis- Liquidität entsprechend verringern. Die Auszahlungen an die se verfügt, um diese Auswirkungen selbst zu prüfen, ist dies mit Anleger können geringer ausfallen. einem Steuerberater oder einer sonstigen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person zu erörtern. 12.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer Sollte ein Anleger nicht direkt im Handelsregister als Kom- 12.1 Einkommensteuer manditist eingetragen, sondern ausschließlich mittelbar über Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung am Beteiligungsange- die Treuhandgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft betei- bot MAP GREEN gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Ge- ligt sein und verschenkt oder vererbt er die Beteiligung, wird werbebetrieb (vgl. Einzelheiten zu den steuerlichen Grundlagen kein nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen s. Kapitel 11 „Steuerliche Grundlagen“, Seite 84.) verschenkt oder vererbt. Dies führt zu einer höheren Erbschaftbzw. Schenkungsteuer. Dies sollte im Einzelfall mit einem Steu- 12.1.1 Gewinnerzielungsabsicht erberater erörtert werden, da dies noch nicht abschließend Bei einer individuell hohen Fremdfinanzierung der Beteiligung höchstrichterlich geklärt wurde. besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene des Investors ablehnt. Dies hätte zur 12.4 Vermögensteuer Folge, dass die aus der Beteiligung zuzurechnenden Einkünfte Es besteht das Risiko, dass eine Neuregelung des Vermögen- (sowohl Gewinn- als auch Verlustanteile) und damit auch die Fi- steuergesetzes erfolgt und eine Erhebung der Vermögensteuer nanzierungskosten einkommensteuerrechtlich nicht zu berück- in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Anleger müssen sichtigen wären. Steuernachzahlungen für den Anleger würden die Vermögensteuer aus der eigenen Liquidität zahlen. sich ergeben. 13. Begründung zusätzlicher ausländischer Steuerpflichten 12.1.2 Gewerblicher Grundstückshandel Durch ihre Beteiligung an MAP GREEN können Anleger in Bei der Veräußerung einer Beteiligung an einem Immobilien- anderen Ländern zur Abgabe einer Steuererklärung verpflich- fonds oder der Veräußerung einer Immobilie eines Zielfonds tet sein. Dadurch können weitere Kosten auf Ebene des An- kann unter bestimmten Voraussetzungen aus steuerlicher Sicht legers anfallen. Aufgrund des Blind-Pool-Konzeptes stehen ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden. diese Länder derzeit nicht fest. Der Anleger hat nach Beitritt Auf Ebene der Anleger kann eine abschließende Beurteilung, zu MAP GREEN keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger ob die Voraussetzungen für die Vermeidung eines gewerblichen ausländischer Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflus- Grundstückshandels eingehalten werden, nicht vorgenommen sen. Insbesondere wenn der Anleger bereits über ausländische werden. Das Risiko der Qualifizierung als gewerblicher Grund- Einkünfte des oder der gleichen Länder verfügt, kann dieses stückshändler mit deutlichen steuerlichen Nachteilen besteht deutliche negative Folgen für den Anleger haben. insbesondere bei denjenigen Anlegern, die neben dieser Beteiligung in weitere Immobilienfonds oder Grundstücke investieren 14. Sozialversicherungsrechtliche Risiken oder investiert haben. Dies sollte im Einzelfall mit einem Steuer- Die persönlichen Verhältnisse der Anleger können vielfältig berater erörtert werden. voneinander abweichen. Aus Sicht der Beteiligungsgesellschaft 18 Wesentliche Risiken der Beteiligung können damit insbesondere zu den sozialversicherungsrecht- Risiko, dass die angestrebten Zielinvestments nicht realisiert lichen Auswirkungen für den einzelnen Anleger, die sich aus XFSEFO LÚOOFO PEFS EJF QSPHOPTUJ[JFSUFO "VTTDIàUUVOHFO der Eingehung dieses Beteiligungsangebotes ergeben, keine Rückflüsse nicht erzielt werden. Es können zudem Zielfonds konkreten Aussagen getätigt werden. Generell ist darauf hin- erworben werden, deren Investitionsobjekte oder deren Anbie- zuweisen, dass beim Bezug von Sozialversicherungsrenten und ter von den Anlegern nicht gewollt oder gewünscht waren. Dies möglichen anderen Versorgungsrenten bestimmte Hinzuver- könnte die Ergebnisse von MAP GREEN negativ beeinflussen dienstgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Auf diesen und sich nachteilig auf die vom Anleger erzielbare Rentabilität Hinzuverdienst wird auch das steuerpflichtige Einkommen auswirken bis hin zum Totalverlust des gesamten Zeichnungs- aus einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft wie dem MAP betrages (einschl. Agio) des Anlegers. GREEN angerechnet. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Einkünfte aus dieser Beteiligungsgesell- 2. Risikokonzentration schaft die Hinzuverdienstgrenzen des Anlegers überschritten Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass sich zu- werden und dies zu einer Kürzung der sozialversicherungs- künftig einzelne prognosegefährdende Risiken so schlecht rechtlichen oder anderen Versorgungszahlungen führt. Dies entwickeln, dass sich aus einem prognosegefährdenden Risiko gilt entsprechend bei der Inanspruchnahme sonstiger Sozial- für einen Zielfonds, in den investiert wird, ein anlagegefähr- leistungen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dendes Risiko entwickelt. Gleiches gilt bei gleichzeitiger Rea- die Einkünfte aus diesem Beteiligungsangebot auf die indivi- lisierung mehrerer prognosegefährdender Risiken. Dies kann duellen Beiträge des Anlegers zur gesetzlichen Kranken- und zur Überschuldung bzw. Insolvenz eines Zielfonds, in den die Pflegeversicherung auswirken. Der Anleger hat daher zu prü- Beteiligungsgesellschaft investiert ist, führen, mit der Folge des fen, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sich teilweisen oder vollständigen Verlustes des vom Anleger geleis- aus der Beteiligung am Beteiligungsangebot MAP GREEN, teten Zeichnungsbetrages einschließlich des Agios. insbesondere aus den Ausschüttungen für ihn ergeben. Sofern der Anleger nicht über die notwendigen (sozialversicherungs) 3. Rechtliche Risiken rechtlichen Kenntnisse verfügt, um diese Auswirkungen selbst Dieses Risiko bezieht sich auf alle für die Beteiligung relevanten zu prüfen, ist dies mit einem Rentenberater oder einer sonsti- rechtlichen Aspekte. Gesetzesänderungen sowie Änderungen gen fachkundigen Person zu erörtern. der Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen können für die Beteiligungsgesellschaft und die Anleger negative "VTXJSLVOHFO SFDIUMJDIFS VOEPEFS TUFVFSMJDIFS "SU IBCFO II. ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN und damit die planmäßigen Erträge der Anleger nachteilig beeinflussen, bis hin zum Risiko des Totalverlustes des gesamten 1. Blind-Pool-Risiken Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in welche Zielfonds MAP GREEN konkret investieren wird. Auch Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die bei Beitritt des Anlegers wird je nach Zeitpunkt von dessen Rechtsprechung während der Laufzeit des Beteiligungsange- Beitritt entweder noch kein Anteil an einem Zielfonds erwor- botes ändert und eine bisher ständige Rechtsprechungspraxis ben sein oder jedenfalls die endgültige Zusammensetzung des aufgehoben wird. Dies kann dazu führen, dass einzelne oder Investitionsportfolios noch nicht feststehen. Der Anleger hat mehrere vertraglich vereinbarte Regelungen von Gerichten als keinen Überblick über die Art und den Umfang der Beteiligun- nicht oder nicht mehr in vollem Umfang wirksam angesehen gen an den Zielfonds. Mögliche Risiken, insbesondere auch der werden. Diese Entwicklungen können sich nachteilig auf die Rahmenbedingungen auf Ebene der Zielfondsbeteiligungen, vom Anleger erzielbare Rentabilität auswirken, bis hin zum können nur exemplarisch und damit keineswegs vollständig Totalverlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) dargestellt werden. Risiken von Beteiligungen in ausländische des Anlegers. Zielfonds sind nicht abschließend darstellbar. Es besteht das MAP GREEN 19 3.1 Regulierung durch Kapitalerhöhung ein Kommanditkapital in Höhe von ca. Zur Verbesserung des Anlegerschutzes hat der deutsche Ge- € 10.000.000 zzgl. Agio (zzgl. einer etwaigen Erhöhungsreserve setzgeber u.a. mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzan- von € 8.000.000) zu platzieren. Sollte nach Ablauf des endgül- lagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ein Gesetz erlas- tigen Platzierungszeitraums das geplante Kommanditkapital sen, wonach geschlossene Fonds, die eine Anlageverwaltung noch nicht eingeworben sein, kann die Komplementärin die betreiben, ab dem 1. Juni 2012 zur Ausübung ihrer Geschäfts- Beteiligungsgesellschaft auch mit einem geringeren als dem an- aktivitäten einer rechtlichen Genehmigung (Erlaubnis) nach gestrebten Kommanditkapital von € 10.000.000 schließen. Dies dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Bei der Auslegung LÚOOUF [V FJOFS 7FSTDIMFDIUFSVOH EFS *OWFTUJUJPOTRVPUF VOE dieses Gesetzes besteht in den beteiligten Fachkreisen noch oder der Erträge führen. Auf Ebene der Zielfonds besteht das keine endgültige Klarheit darüber, ob Zweitmarkt und Portfo- Risiko der Rückabwicklung. Dabei können je nach vertragli- liofonds (wie der MAP GREEN) generell ab dem 1. Juni 2012 cher Regelung in den Zielgesellschaften die erbrachten Pflicht- einer staatlichen Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen, da das einlagen der Beteiligungsgesellschaft in der entsprechenden Gesetz weitgehende gesetzliche Ausnahmetatbestände vorsieht. Zielgesellschaft nur abzüglich anteiliger gemäß Investitions- Ebenfalls unklar ist, ob der Gesetzgeber oder die Bundesanstalt und Finanzierungsplan verwendeter Mittel sowie der Zielge- für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf dem Wege einer sellschaften entstandenen Kosten zurückerstattet werden. Dies Rechtsverordnung noch weitergehende Übergangsvorschrif- kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des in den ten schaffen wird. Auf europäischer Ebene ist am 21. Juli 2011 betreffenden Zielfonds investierten Kapitals führen und somit die sogenannte AIFM-Richtlinie in Kraft getreten, die in den die wirtschaftliche Entwicklung und die geplante Risikostreu- nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden ung der Beteiligungsgesellschaft negativ beeinflussen. Sollten muss. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht ausge- mehrere Zielfonds rückabgewickelt werden, ist nicht auszu- schlossen. schließen, dass MAP GREEN und mittelbar der einzelne Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (einschl. Agio) Infolge der Umsetzung dieser regulatorischer Vorgaben besteht erleiden. das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft stärker reguliert, eingeschränkt oder einer Genehmigung 5. Wertentwicklung (Erlaubnis) nach dem KWG bedarf. Sollte die Beteiligungsge- Die Wertentwicklung von MAP GREEN hängt im Wesentlichen sellschaft ab dem 1. Juni 2012 unter den Anwendungsbereich von der Wertentwicklung der zu erwerbenden Anteile an den der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach KWG fallen oder Zielfonds der unterschiedlichen Asset-Klassen ab. Zum Zeit- sich aus den sonstigen gesetzgeberischen Vorgaben ein wei- punkt der Prospektaufstellung stehen die Zielgesellschaften der tergehender Verwaltungsaufwand ergeben, könnte dies für die Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest. Die Wertentwicklung Beteiligungsgesellschaft zu einem erhöhten Aufwand und für der Zielfonds hängt von der Entwicklung zahlreicher Umstän- die Anleger zu niedrigeren Ausschüttungen führen. Wird die de und Bedingungen ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, etwaig nach § 32 KWG zu beantragende Erlaubnis der Multi dass sich einzelne oder alle Zielfonds schlechter entwickeln als Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG bzw. ihrer persönlich bei Gestaltung dieses Beteiligungsangebotes angenommen. Zur haftenden Gesellschafterin nicht erteilt oder aufgehoben, kann Wertentwicklung der Zielfonds wurden vielfältige Annahmen dies dazu führen, dass die Beteiligungsgesellschaft vor dem getroffen, die auf Erfahrungswerten über die Rendite einzelner Ende der geplanten Laufzeit liquidiert werden muss, was im Asset-Klassen sowie auf vorliegenden Prognoserechnungen schlimmsten Fall den Totalverlust der Beteiligung (einschließ- angebotener geschlossener Fonds beruhen. Es kann nicht vor- lich Agio) zur Folge haben kann. hergesagt werden, ob die insoweit gemachten Annahmen sich tatsächlich realisieren lassen. Auch ist nicht vorhersehbar, ob die 4. Rückabwicklung künftigen Investitionen, die heute noch nicht feststehen und zum Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Fondsvolumen der Be- größten Teil nicht mit den in die Annahmen für dieses Beteili- teiligungsgesellschaft nicht eingeworben wird. Es ist geplant, gungsangebot eingeflossenen Angeboten übereinstimmen, ver- 20 Wesentliche Risiken der Beteiligung gleichbare Ergebnisse erzielen werden. Die tatsächlichen Inves- 7. Auflösung und Liquidation titionen in Zielfonds können sich deutlich schlechter entwickeln Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auf- als geplant. Bei einer ungünstigen Entwicklung könnte dies zu lösung bzw. Liquidation der Beteiligungsgesellschaft ist nach geringeren oder, im ungünstigsten Fall, zu einem Gesamtausfall den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erstmals mit Wir- der Erträge aus den Zielfonds und einem teilweisen oder voll- kung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 möglich. Ferner ist ständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Es besteht das die Gesellschaft auch dann mit Zustimmung der Gesellschaf- Risiko einer Fehlinvestition. Die Anlaufkosten können verloren terversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Ge- sein. Es kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages sellschaft eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in (einschl. Agio) des Anlegers führen. seiner jeweils gültigen Fassung) besteht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin endgültig versagt wird. 6. Kündigung Eines solchen Auflösungsbeschlusses bedarf es nicht, wenn eine Die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG wird auf un- solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33 KWG (in seiner jeweils bestimmte Zeit errichtet. Der Anleger kann seine Beteiligung gültigen Fassung) bestandskräftig erlischt oder aufgehoben an MAP GREEN, soweit er unmittelbar an der Beteiligungsge- wird. In diesem Fall wirkt die vollziehbare Abwicklungsanord- sellschaft beteiligt ist, ordentlich erstmals zum 31. Dezember nung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie 2023 kündigen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Anleger ein Auflösungsbeschluss. mittelbar über die Treuhänderin an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, für die Kündigung des Treuhand- und Verwaltungs- Die der Auflösung folgende Liquidation selbst kann sich über vertrages. Kann der Anleger vorher seine Beteiligung nicht einen längeren Zeitraum hinziehen, wobei der Anleger bis zu veräußern, scheidet er nicht aus anderem Grund als einer Kün- deren Abschluss an der jeweils betroffenen Zielgesellschaft mit- digung aus der Beteiligungsgesellschaft oder dem Treuhandver- telbar beteiligt bliebe. Im Rahmen der Liquidation sind etwaige hältnis aus, und ist ihm eine Kündigung aus sachlichem Grund noch gehaltene Anteile an Zielfonds ggf. bestmöglich zu ver- nicht möglich, ist der Anleger also entsprechend lange an seine äußern, wobei unter Umständen Preisabschläge hinzunehmen Beteiligung gebunden. sind. Sollte eine Veräußerung nicht möglich sein, so verzögert sich die Liquidation. Es besteht das Risiko, dass die Auszahlun- Für den kündigenden Anleger besteht außerdem das Risiko, gen an die Anleger verspätet oder gar nicht erfolgen, bis hin zum dass sein Abfindungsanspruch unter dem von ihm übernomme- Totalverlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) nen Zeichnungsbetrag (einschl. Agio) liegt. Kündigt eine Viel- des Anlegers. zahl von Anlegern ihre Beteiligung, kann dies darüber hinaus die Vermögens- und Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft 8. Fungibilität und Handelbarkeit beeinträchtigen, wodurch sich Nachteile für die verbleibenden Die Beteiligung an MAP GREEN ist als langfristige Kapital- Anleger ergeben können. Für die auf Basis einer Kündigung anlage konzipiert. Die Übertragung einer Beteiligung an MAP ausscheidenden Anleger besteht das Risiko, dass der Beteili- GREEN ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Ka- gungsgesellschaft keine ausreichende Liquidität für die Zahlung lenderjahres nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Abfindungen zur Verfügung steht und solche Zahlungen und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages im Ganzen mög- nur zeitlich verzögert erfolgen können. Die Beteiligungsgesell- lich. Die Übertragung bedarf sowohl bei einer direkt gehaltenen schaft ist berechtigt, Zahlungstermine auf Abfindung auszuset- Beteiligung als auch bei einer mittelbar über die Treuhänderin zen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Beteiligungs- gehaltenen Beteiligung grundsätzlich der Zustimmung der gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Somit besteht das Komplementärin, die ihre Zustimmung aus sachlichen Grün- Risiko, dass die Auszahlungen an die Anleger verspätet oder gar den verweigern kann. Bei (i) einer entgeltlichen oder unent- nicht erfolgen, bis hin zum Verlust des gesamten Zeichnungsbe- geltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch einen trages (einschl. Agio) des Anlegers. Kommanditisten auf seinen Ehegatten oder einen mit ihm in gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungsabtretung MAP GREEN 21 oder Verpfändung eines Kommanditanteils, die ausschließlich Anleger nicht begrenzt. I. d. R. werden auch bei den Zielfonds im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Pflichteinlage entsprechende Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskont- steht, ist die Zustimmung von der Komplementärin zu erteilen, rollverträge abgeschlossen, die sich ebenfalls in der oben be- soweit der zugrunde liegende abgeschlossene Vertrag vorgelegt schriebenen Weise auf die Prüfung bestimmter formaler Vo- und gegenüber der Komplementärin alle Angaben gemacht und raussetzungen beschränken. Insofern bestehen auf Ebene der Unterlagen übergeben werden, die zur Erfüllung der die Kom- Zielfonds die vorgenannten Risiken entsprechend. Es verbleibt QMFNFOUÊSJOVOEPEFSEJF5SFVIÊOEFSJOUSFČFOEFO*EFOUJĕ[JF- das Risiko, dass das Emissionskapital ganz oder teilweise nicht rungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz er- bestimmungsgemäß verwendet wird. Es kann zu einem Verlust forderlich sind und soweit der Erteilung der Zustimmung nicht des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Entsprechendes gilt führen. auch bei der Übertragung einer mittelbar über die Treuhänderin gehaltenen Beteiligung. 10. Vertragspartner MAP GREEN wie auch die Zielfonds tragen das Risiko, dass Es ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit Anteilen an ihre Vertragspartner ihre übernommenen finanziellen und geschlossenen Fonds kein gesetzlich geregelter Markt besteht. Es sonstigen Verpflichtungen nicht erfüllen. Sollten Vertragspart- besteht das Risiko, dass sich bei einem beabsichtigten Verkauf ner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, nicht nach- kein Käufer findet oder dass die Beteiligung nur mit erheblichen kommen können oder ausfallen, könnte sich dies negativ auf Abschlägen veräußert werden kann. Schließlich gilt auch für die die Zielfonds, die Beteiligungsgesellschaft wie auch auf das Er- Veräußerung von Anteilen an Zielfonds, in die die Beteiligungs- gebnis der Beteiligung für den Anleger bis hin zum Verlust des gesellschaft investiert hat, dass der erzielbare Veräußerungser- gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) auswirken. lös abhängig von der Nachfrage nach solchen Anteilen ist. Dies kann dazu führen, dass der Veräußerungserlös geringer als die 11. Fremdfinanzierung durch Zielfonds Anschaffungskosten ist. Dieser Liquiditätsverlust beeinflusst die Die Zielfonds, in die MAP GREEN plant zu investieren, werden Auszahlungen an die Anleger negativ und kann bis zum Total- teilweise ihre Investition nur zum Teil durch Eigenkapital fi- verlust der Zeichnungssumme (einschl. Agio) führen. nanzieren, im Übrigen durch die Aufnahme von Fremdmitteln bestreiten. Insoweit kann eine Veränderung des Zinsniveaus 9. Formale Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Ziel- Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der W & P Treuhand fonds haben. Ferner muss der jeweilige Zielfonds in der Lage GmbH Steuerberatungsgesellschaft einen Vertrag über die sein, im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung zu leisten- formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissi- de Zinsen und Tilgungen vertragsgemäß zu erbringen. Sollte onskapitals geschlossen. Eine Kontrolle hinsichtlich des wirt- dies dem Zielfonds nicht möglich sein, könnte die finanzieren- schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Konzepts des in die- de Bank von ihr üblicherweise zustehenden Verwertungsrech- sem Verkaufsprospekt dargestellten Beteiligungsangebotes, der ten Gebrauch machen und die Zwangsversteigerung der Objek- Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen oder Vertrags- te des Zielfonds betreiben. Insoweit wäre auch ein Totalverlust partnern oder der Werthaltigkeit von Garantien, der Rechts- des in den Zielfonds investierten Kapitals nicht ausgeschlos- wirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen, der von sen. Sollte nach üblichen Zinsbindungsperioden die darauf Dritten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft erbrachten Leis- folgende Anschlussfinanzierung nur zu deutlich schlechteren tungen oder der Werthaltigkeit oder Ertragsfähigkeit der anzu- Konditionen erfolgen können als in den jeweiligen Prognosen kaufenden Anteile an Zielfonds findet im Rahmen des Mittel- des Zielfonds kalkuliert, könnte sich hieraus ebenfalls eine Ver- freigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages nicht statt. schlechterung der prognostizierten Ergebnisse ergeben, was Im Extremfall droht die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft. auch zulasten der Beteiligungsgesellschaft gehen würde. Dies Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (ein- an MAP GREEN werden durch diesen Vertrag damit für den schl. Agio) des Anlegers führen. Wesentliche Risiken der Beteiligung 22 12. Fertigstellungs- und Investitionsrisiko, Mängelrisiko der talverlust des in einen Zielfonds investierten Kapitals kommen. Zielfonds Dies kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages Im Rahmen der Investition in Zielbeteiligungen bestimmter (einschl. Agio) des Anlegers führen. Asset-Klassen, insbesondere bei Green-Building-Fonds, Solar-, Windenergie- und sonstiger Umweltfonds, ist nicht aus- 14. Managementrisiken zuschließen, dass das Investitionsobjekt der Zielbeteiligung Sowohl durch mögliche Fehlentscheidungen des Managements zu dem Zeitpunkt, in dem die Investition in diesen erfolgt, der Beteiligungsgesellschaft als auch der jeweiligen Zielfonds noch nicht fertiggestellt ist. Insoweit kann es zu Verzögerun- LBOO FT [V TJOLFOEFO &JOOBINFO VOEPEFS IÚIFSFO "VTHB- gen kommen, die sich nachteilig auf das wirtschaftliche Er- ben führen. Dies kann zu geringeren als den prospektierten gebnis des Zielfonds und damit auch auf die Beteiligungsge- Auszahlungen und ggf. auch zum Verlust des gesamten Zeich- sellschaft auswirken könnten. Bei sonstigen Zielfonds wie z. nungsbetrages (einschl. Agio) des Anlegers führen. B. Agrarfonds, deren Investitionsobjekte zum Zeitpunkt ihrer Platzierung noch nicht feststehen, besteht die Unsicherheit, 15. Risiko im Zusammenhang mit den gesetzlichen Wider- ob die vorgesehenen Investitionen wie geplant vorgenommen rufsrechten und dem Fernabsatz werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte dies die Es gibt bisher keine einschlägige Rechtsprechung zur Anwend- wirtschaftlichen Ergebnisse des Zielfonds und damit auch von barkeit und zur Umsetzung der Vorschriften über den Fern- MAP GREEN negativ beeinflussen. Zum Zeitpunkt der Pros- absatz bei Finanzdienstleistungen (§§ 312b ff. BGB) auf den pektaufstellung stehen die Zielgesellschaften und die einzelnen Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Es ist Investitionsobjekte noch nicht fest. Kann ein Anlageobjekt folglich nicht auszuschließen, dass bei etwaigen Rechten und nicht übernommen werden, kann dies zur Rückabwicklung der Ansprüchen von Anlegern Widerrufsrechte ausgeübt werden betroffenen Zielbeteiligung und damit zu einem erheblichen und es somit zu Liquiditätsabflüssen bei der Beteiligungsgesell- Verlust der in diesen geleisteten Einlagen für die Beteiligungs- schaft kommen kann. Dies kann im schlimmsten Fall auch zum gesellschaft führen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass das Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) des Investitionsobjekt einer Zielbeteiligung Mängel aufweist, was Anlegers führen. ebenfalls das wirtschaftliche Ergebnis des Zielfonds und das Ergebnis von MAP GREEN nachteilig beeinflussen kann, bis 16. Vertrauen auf die Aussagen und Angaben Dritter hin zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (ein- Dem Beteiligungsangebot MAP GREEN liegen auch Angaben schließlich Agio) des Anlegers. und Aussagen Dritter zugrunde. Diese können von der Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG nur auf Plausibilität, 13. Versicherungen nicht aber abschließend geprüft werden. Es kann daher nicht Abhängig von den Asset-Klassen, in die investiert wird, schlie- ausgeschlossen werden, dass diese Angaben und Aussagen von ßen Zielfonds marktübliche Versicherungen mit regelmäßig falschen Annahmen, Sachverhalten oder Daten ausgehen und üblichem Versicherungsschutz für die Objekte, in die sie inves- zu unzutreffenden Schlussfolgerungen kommen. Dies kann zu tieren, ab. Der Versicherungsschutz eines Zielfonds wird vor geringeren als den prospektierten Auszahlungen und ggf. auch der Investition in diesen nicht überprüft. Es kann nicht ausge- zum Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschl. Agio) schlossen werden, dass Schadensfälle auf Ebene der Zielfonds des Anlegers führen. nicht versichert sind oder werden können oder übliche Selbstbehalte greifen. Von einer Versicherung nicht abgedeckte Schadensfälle gehen zulasten des Zielfonds und damit schließlich III. ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN zulasten der Beteiligungsgesellschaft. Bezüglich aller Versicherungen besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versiche- 1. Haftung des Anlegers rungsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommandi- nicht vollständig nachkommen. Im Extremfall kann es zum To- tist für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft in Höhe MAP GREEN 23 der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. auf Ebene der Zielfonds, soweit diese in der Rechtsform einer Nach dem Gesellschaftsvertrag der Multi Asset Portfolio Green Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht gestaltet sind, GmbH & Co. KG entspricht die Haftsumme 10 % der über- in Bezug auf die von der Beteiligungsgesellschaft gehaltene nommenen Kommanditeinlage. Diese persönliche Haftung Einlage. Diese Haftungsrisiken können über den Totalverlust im Außenverhältnis erlischt, sofern und soweit ein Betrag in des Zeichnungsbetrages (einschließlich Agio) hinaus auch das Höhe der Haftsumme geleistet worden ist. Kommt es jedoch weitere Vermögen des Anlegers beeinträchtigen. zu Auszahlungen (Entnahmen) an den Anleger, durch die sein Kapitalkonto bei einer Beteiligungsgesellschaft unter den Be- 2. Rückforderbarkeit von Ausschüttungen trag seiner Haftsumme sinkt, lebt die persönliche Haftung des Auszahlungen an die Anleger können unter Rückzahlungsvor- Anlegers gegenüber Dritten gemäß § 172 Abs. 4 HGB in der behalt der Beteiligungsgesellschaft in Form eines Vorschusses Höhe wieder auf, in der die Haftsumme nicht mehr von der erfolgen. Erhaltene Auszahlungen können durch die Gesell- darauf erbrachten Einlageleistung gedeckt ist. Auch nach sei- schaft von den Anlegern zurückgefordert werden, wenn die nem Ausscheiden haftet ein Kommanditist maximal in Höhe Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft dies der Haftsumme fünf weitere Jahre für solche Verbindlichkeiten beschließt. Im schlimmsten Fall müsste ein Anleger alle von einer Beteiligungsgesellschaft, die zum Zeitpunkt seines Aus- ihm erhaltenen Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft an scheidens gegenüber der Gesellschaft, aus der er ausgeschieden diese zurückzahlen, obwohl er diese Auszahlungen bereits an- ist, begründet waren. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaf- derweitig verwendet hat. tung des Kommanditisten entsteht auch bei der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft für alle nach der Eintragung der Liqui- 3. Persönliche Anteilsfinanzierung dation ins Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen Eine persönliche Anteilsfinanzierung für den Anleger ist nach die Beteiligungsgesellschaft. Eine noch weitergehende Haftung dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen. in entsprechender Anwendung von §§ 30 ff. GmbHG kommt in Anleger, die ihre Beteiligung an MAP GREEN gleichwohl Betracht, wenn Auszahlungen an den Anleger erfolgen, obwohl durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren dies die Finanzlage der Beteiligungsgesellschaft nicht zulässt wollen, sollten beachten, dass Verbindlichkeiten aus einer per- und mittelbar das Stammkapital der Komplementärin beein- sönlichen Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückzu- trächtigt wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass im Falle führen sind, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft ein Insolvenzver- bestritten werden können. Die persönliche Anteilsfinanzierung walter über nicht gewinngedeckte Auszahlungen hinaus alle der Beteiligung erhöht die wirtschaftlichen Risiken des Anle- jemals erhaltenen Auszahlungen zurückfordert. Im Fall der In- gers. Im schlimmsten Fall müsste der Anleger seine persönliche solvenz der Beteiligungsgesellschaft besteht das Risiko, dass der Anteilsfinanzierung in voller Höhe nebst Zinsen zurückzahlen, Insolvenzverwalter vorgenommene Liquiditätsausschüttungen obwohl zuvor ein Totalverlust der Beteiligung eingetreten ist (vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrages) auf der Grundlage des und er keinerlei Rückflüsse aus seiner Beteiligung erhält. Dies § 134 InsO als unentgeltliche Leistung anficht und die Rückzah- kann unter Umständen zur (Verbraucher-)Insolvenz des Anle- lung dieser Ausschüttungen von den Gesellschaftern verlangt. gers führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die auf die Haftsumme beschränkte Kommanditistenhaftung nach deutschem 4. Ausschluss aus der Beteiligungsgesellschaft Recht von etwaigen zuständigen ausländischen Gerichten nicht Leistet ein Anleger den von ihm auf seine Pflichteinlage bzw. anerkannt wird. Dies könnte zu einer erweiterten Haftung für seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Betrag verspätet, schul- die Anleger führen. Die vorstehend beschriebenen Haftungs- det er der Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a., risiken bestehen für einen rein treugeberisch über die Treu- bezogen auf den rückständigen Teil des Zeichnungsbetrages. händerin beteiligten Anleger entsprechend, da dieser die Treu- Wird die Pflichteinlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Aus- händerin gemäß dem Treuhandvertrag insoweit freizustellen schlussandrohung ganz oder teilweise nicht geleistet, ist die hat. Die beschriebenen Haftungsrisiken gelten entsprechend Treuhandgesellschaft berechtigt, den Anleger entsprechend 24 der Regelung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 3 von der sowie über eine Inanspruchnahme aus der Nichtanerkennung Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es dafür eines Gesell- der beschränkten Kommanditistenhaftung im Ausland erge- schafterbeschlusses bedarf. In diesem Fall hat der Anleger ent- ben. sprechend § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages die mit seinem Ausschluss verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des von ihm übernommenen V. ABSCHLIESSENDER HINWEIS Zeichnungsbetrages exkl. Agio zu tragen. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit sind als Kriterien Risikopotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit herangezogen IV. MAXIMALES RISIKO worden. Die von der individuellen Lebenssituation des Anlegers abhängigen Risiken sind der Anbieterin aber naturgemäß Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesent- nicht bekannt. Damit ist es unerlässlich, dass der Anleger vor lichen Risiken der Vermögensanlage, die aus der Sicht des ein- Erwerb der Beteiligung die dargestellten Risiken eingehend zelnen Investors jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung prüft und sich ggf. hierzu von einer fachkundigen Person (z. B. oder Auswirkung haben können. Das den Anleger bei einem einem Rechtanwalt, Steuerberater oder in sozialversicherungs- Misserfolg der Vermögensanlage treffende Risiko besteht im rechtlichen Fragen von einem Rentenberater) beraten lässt. vollständigen Verlust des Zeichnungsbetrages zzgl. des aufge- Nach Kenntnis der Anbieterin sind alle wesentlichen Risiken wendeten Agios. Dies kann insbesondere dann Realität werden, aufgeführt. wenn starke Negativabweichungen wichtiger Einzelfaktoren der hier im Risikokapitel aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten. Zusätzlich bleiben jedoch Zahlungsverpflichtungen des Gesellschafters bzw. Treugebers zum Ausgleich von Kosten, die sich durch die Übertragung des Gesellschaftsanteils ergeben. Höhere Verluste sind auch dann möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen Ausgestaltung der Anlage z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten, Steuerberatungskosten, Steuerzahlungen bzw. Zinsen darauf oder einer persönlichen Finanzierung anfallen. Dies gilt auch für die Ausgleichspflicht des Gesellschafters bzw. Treugebers, soweit die Übertragung eines unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteils zu steuerlichen Nachteilen bei der Beteiligungsgesellschaft führt. Schließlich kann sich eine Gefährdung des Privatvermögens bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers über den Totalverlust des Zeichnungsbetrages nebst Agio hinaus – und damit das maximale Risiko – auch aus einer Haftung für empfangene Auszahlungen MAP GREEN 25 26 3 | Darstellung der Projektpartner MAP GREEN 27 3.1 Die Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG tungsgesellschaften werden geeignete Fondsmodelle geplant, projektiert und realisiert. Die Zusammenarbeit mit diesem Das Emissionshaus Steiner + Company hat seinen Ursprung in Kompetenznetzwerk macht Steiner + Company zu einem Spe- der 2001 entstandenen HBC Capital Consult und wurde 2004 zialisten für die Bereiche der Konzeption und Realisierung des von Herrn Dr. Illya Steiner zusammen mit der Reederei Cars- Vertriebs geschlossener Fondsmodelle. Der Erfolg unserer in- ten Rehder ins Leben gerufen. Herr Dr. Illya Steiner ist wie in novativ strukturierten Konzepte mit seriösen Kalkulationsan- der Vorgängergesellschaft auch hier geschäftsführender Gesell- sätzen und hoher Transparenz hat das Emissionshaus Steiner schafter. Als Diplom-Volkswirt verfügt er über umfangreiche + Company zum Inbegriff verantwortungsvoll konzipierter Erfahrungen bei der Emission von Unternehmensbeteiligun- Beteiligungsangebote gemacht. Die Unabhängigkeit und die gen. Vorausschauend setzte er als einer der ersten Fondsiniti- flachen Hierarchien innerhalb des Unternehmens ermöglichen atoren im deutschen Markt auf das Potenzial reiner Rendite- es, maßgeschneiderte Konzeptionen flexibel an die aktuellen fonds im Bereich Schifffahrt. Herr Dr. Illya Steiner bzw. seine Marktgegebenheiten und besonderen Anforderungen der Pro- Beteiligungsgesellschaft verfügen über 100 % der Anteile der jektpartner anzupassen – eine erfolgreiche Strategie, die sich in Anbieterin. der Performance der aufgelegten Emissionen widerspiegelt. Die Steiner + Company GmbH & Co. KG arbeitet in allen weiteren Bereichen mit erfahrenen Partnern zusammen. Gemeinschaftlich mit Banken, Juristen, Wirtschafts- und Steuerbera- Darstellung der Projektpartner 28 3.2 Die Leistungsbilanz der Anbieterin Seit 2001 hat Herr Dr. Illya Steiner, zunächst als geschäftsfüh- vollständig investiert ist. Der Zweite befindet sich in der render Gesellschafter der HBC Capital Consult GmbH und seit Platzierungs- und Investitionsphase. Ein dritter Fonds dieser 2004 mit dem von ihm selbst gegründeten Emissionshaus Steiner Reihe ist zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung bereits in + Company GmbH & Co. KG, mehrere renditeorientierte Emis- der Entwicklung. sionen aus dem Segment Schiffsbeteiligungen und Dachfonds - 2 Portfoliofonds als Ratenansparfonds, von denen einer initiiert. Das dabei realisierte Gesamtvolumen beträgt zum Jah- bereits geschlossen ist, Der zweite Ratenansparfonds befindet resende rund € 110 Mio. sich in der Platzierungsphase. Ein dritter Fonds dieser Reihe ist zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung in der Entwick- Alle unter HBC Capital Consult GmbH initiierten fünf Beteili- lung. Die Investitionsphase dieser Fondsspezies beläuft sich gungsgesellschaften haben ihre Schiffe bereits deutlich vor den aufgrund des Ratensparcharakters auf bis zu 20 Jahre. geplanten Laufzeiten mit beachtlichem Erfolg verkauft. - 1 Leasingfonds für Eisenbahninvestitionsgüter, der sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowohl in der Platzierung Das MS „Azur“ wurde 2005 bereits nach drei Jahren mit einem als auch in der Investitionsphase befindet. Kapitalrückfluss nach Steuern von 264,29 % für die Anleger veräußert. Die Schlussausschüttung betrug 230,91 %. Das MS Nachfolgend werden die insgesamt 10 Beteiligungsangebote et- „Xanadu“ konnte nach sechs Jahren Laufzeit mit einem Kapi- was detaillierter beschrieben. talrückfluss nach Steuern von 373,81 % veräußert werden, die Schlussausschüttung lag bei 130 %. Das dritte Beteiligungsan- Bei dem Beteiligungsangebot MS „Elisabeth Bolten“ handelte es gebot MS „Greta R“ wurde nach rund fünf Jahren zum Jahres- sich um einen im November 2004 übernommenen 13.022-tdw- wechsel 2009 verkauft. Der Kapitalrückfluss nach Steuern betrug Handysize-Mehrzweckfrachter aus dem Baujahr 2001, welcher hier 190,47 %, die Schlussausschüttung lag bei 160 %. Der AHT zum Jahreswechsel 2010 nach fünf Jahren verkauft werden konn- „Varius“ wurde nach Auszahlungen in Höhe von rund 272,95 % te. Der Kapitalrückfluss nach Steuern betrug zum Zeitpunkt der und mit einer Schlussausschüttung von 193 % im März 2007 ver- Prospektaufstellung 85,86 %, die Schlussausschüttung soll laut äußert. Das MS „Ulla R“ konnte bereits nach rund drei Jahren Prospekt 94,58 % betragen. Da sich die Gesellschaft noch in der mit Auszahlungen von insgesamt rund 202,23 % verkauft wer- Schlussabwicklung befindet, können noch keine abschließenden den. Die Schlussausschüttung betrug 150 %. Angaben gemacht werden. Wie eingangs erwähnt, wurde nach Gründung der Steiner + Die Beteiligungsangebote MS „K-Stream“ und das Schwester- Company GmbH & Co. KG der erfolgreiche Weg der Emission schiff MS „K-River“ sind zwei im Februar 2006 bzw. September geschlossener Beteiligungen weitergeführt und bislang nachfol- 2007 übernommene 700-TEU-Containerschiffe aus den Baujah- gend aufgelistete geschlossene Fonds bzw. Private Placements ren 1997 und 1998. Aufgrund des Private Placement-Charakters aufgelegt: sollen wunschgemäß keine Angaben zu den Geschäftsergebnissen gemacht werden. - 1 Retail-Schiffsbeteiligung, die bereits gewinnbringend verkauft wurde - 2 Schiffsbeteiligungen im Private-Placement-Bereich, zu Die Dachfonds-Reihe PROTOS Invest beinhaltet als Besonderheit eine steuerliche Optimierung durch die Konstruktion mit denen auf Wunsch der Kommanditisten der Öffentlichkeit vier einzelnen Kommanditgesellschaften für die jeweilige Asset- keine Einzelheiten zugänglich gemacht werden sollen Klassen: Schiffe, Vermietung, Private Equity und Lebensversi- - 2 Dachfondskonzepte, von denen eines geschlossen und voll- cherungen. Der Fonds PROTOS Invest I hat insgesamt € 8,58 ständig investiert wurde und das zweite sich zum Zeitpunkt Mio. eingeworben und prospektkonform in ein Portfolio von 27 der Prospektaufstellung in der Platzierungs- und Investiti- geschlossenen Fonds investiert. Im November 2009 und Januar onsphase befindet 2011 erfolgten zwei Ausschüttungen, die beide über der Pros- - 2 Portfoliofonds, von denen einer bereits geschlossen und pektprognose lagen. MAP GREEN 29 Als Fortsetzung des Erfolgsmodells platziert Steiner + Company Möglichkeit, sich an Sachwerten verschiedener Zielfonds aus un- derzeit PROTOS Invest II. Es ist geplant, Eigenkapital in Höhe terschiedlichen Branchen risikogestreut zu beteiligen. Sie haben von € 10 Mio. einzuwerben mit der Option, das Fondskapital auf dabei die Möglichkeit, ihre Einzahlungen über 60, 120, 180 oder € 15 Mio. zu erhöhen. 240 Monate zu verteilen. Investitionen werden über die gesamten Einzahlungszeiträume getätigt. Innerhalb der Investitionsphase Im Mai 2010 begann die Erfolgsserie des Multi-Asset-Konzepts, werden die Auszahlungen aus den Zielfonds thesauriert, d. h. durch die Steiner + Company ihre Kompetenz für Portfoliofonds die Auszahlungen werden von der Beteiligungsgesellschaft rein- weiter ausbaute. Charakteristisch für die Multi Asset Portfolio vestiert. Erst nach Abschluss der Investitionsphase beginnen die (MAP)-Reihe sind die initiatorenunabhängigen Investitionen Auszahlungen an die Gesellschafter. MAP AP hat nach nur rund mit Streuung in unterschiedliche Asset-Klassen. Der primäre einem Jahr der Platzierung im April 2011 mit einem Eigenkapital Fokus liegt dabei auf einem optimierten Rendite-Risiko-Profil. von € 26.075.400 geschlossen. Zum Zeitpunkt der Prospektauf- Die MAP-Fonds sind sogenannte Blind-Pools, das heißt, dass stellung ist der MAP AP mit bislang 9 Investitionsrunden in 17 die Zielfonds zum Zeitpunkt der Emission noch nicht feststehen. Zielfonds von 15 Initiatoren beteiligt. Jedoch sind die Asset-Klassen klar eingegrenzt: Maritimes & LoHJTUJL 1SJWBUF &RVJUZ -FBTJOH 'BDUPSJOH 6NXFMU3PITUPČF Im April 2011 startete der Nachfolger Multi Asset Portfolio An- erneuerbare Energien und Immobilien. Die MAP-Fonds gibt es spar Plan 2 (MAP AP 2), der seinen Vorgänger mit einem Ei- bislang in den zwei Varianten: als Einmalanlage und als Raten- genkapital in Höhe von € 20,7 Mio. bereits beinahe eingeholt hat Anspar-Variante. (Stand: März 2012). Das geplante Platzierungsvolumen soll € 24 Mio. betragen, eine Erhöhungsreserve auf insgesamt € 33 Mio. ist Für den ersten Fonds der MAP-Reihe war ein Eigenkapital in möglich. Auch der MAP AP 2 hat bereits begonnen, in Zielfonds Höhe von € 15 Mio. geplant. Tatsächlich sammelte der Fonds innerhalb der 5 Asset-Klassen zu investieren. Zum Zeitpunkt der einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.761.500 ein. MAP hatte Prospektaufstellung ist ein Initialportfolio mit 5 Investitionen bereits während des Platzierungszeitraums September 2009 bis von 5 Anbietern vorhanden. Mai 2011 in mehreren Investitionsrunden in diverse Zielfonds aus den 5 Asset-Klassen investiert. Inzwischen ist die Investiti- Die Fonds der MAP-Reihe erfreuen sich weiterhin einer bemer- onsphase abgeschlossen. Das Portfolio von MAP umfasst nach kenswerten Nachfrage. Aktuell befinden sich die Nachfolger Multi insgesamt 18 Investitionsrunden 57 Zielfonds von 43 Anbietern. Asset Portfolio 3 und Multi Asset Portfolio Anspar Plan 3 in der Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat MAP bereits mehre- Konzeptionsphase (Stand: März 2012). Die Platzierung beider re Ausschüttungen geleistet, die teilweise deutlich über Prospekt Fonds wird voraussichtlich im Frühsommer 2012 beginnen. lagen. Ebenfalls in der Platzierung befindet sich seit Mai 2011 das Multi Asset Portfolio 2 (MAP 2), der Nachfolger von MAP, be- Beteiligungsangebot Train Performer. Hier haben Anleger die findet sich seit April 2011 in der Platzierung. Auch MAP 2 ist Möglichkeit, am wachsenden Markt der europäischen Schie- ein Dachfonds mit einem geplanten Eigenkapital in Höhe von nengüterverkehrsbetriebe zu partizipieren. Der Fonds mit ge- € 15 Mio. Innerhalb von 6 Investitionsrunden hat MAP 2 zum werblichem Charakter investiert in ein Portfolio von neuen Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit 21 Zielfonds von 19 An- und gebrauchten Schienenfahrzeugen, welches aus Lokomotiven bietern bereits ein beeindruckendes Initialportfolio vorzuweisen und Waggons bestehen wird. Diese werden gewinnbringend an und bereits mehr als € 9 Mio. eingeworben. Marktteilnehmer wie z.B. Eisenbahnverkehrsunternehmen vermietet. Es ist geplant, ein Eigenkapital in Höhe von € 20 Mio. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Beteiligungsangebot einzuwerben. Zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung wur- MAP bot die Steiner + Company seit Mitte 2010 auch den Raten- den bereits 35 gebrauchte Güterwaggons erworben, die mit einer Ansparfonds Multi Asset Portfolio Anspar Plan (MAP AP) an. Mietrendite deutlich über der Prospektplanung an ein namhaftes MAP AP bietet Anlegern mit einem geringen Startkapital die Bauunternehmen vermietet werden konnten. 30 Darstellung der Projektpartner Leistungsbilanz Name Typ MS „Azur“ Massengutfrachter BJ 1983 37.100 tdw MS „Xanadu“ Massengutfrachter BJ 1984 42.312 tdw MS „Greta R“ Massengutfrachter BJ 1989 68.779 tdw AHT „Varius“ Hochseeschlepper AHT BJ 1977 (94 t Pfahlzug) MS „Ulla R“ Massengutfrachter BJ 1989 43.665 tdw MS „Elisabeth Bolten“ Mehrzweckfrachter BJ 2001 13.022 tdw MS „K-Stream“ Containerschiff BJ 1997 700 TEU MS „K-River“ Containerschiff BJ 1998 700 TEU Emission Laufzeit 4 steuergegliederte Kapitalrückfluss* 264,29 % Verkauft ja 11/2001 3 Jahre 05/2002 6 Jahre 11/2003 5,5 Jahre 12/2003 3,5 Jahre 12/2003 3 Jahre 11/2004 5 Jahre 02/2006 15 Jahre *** nein 09/2007 15 Jahre *** nein 03/2007 12 Jahre 06/2008 12 Jahre 09/2009 10 Jahre Dachfondskonzept PROTOS Invest I Rendite Asset-Klassen Schlussausschüttung 230,91 % Kapitalrückfluss* 373,81 % Schlussausschüttung 130,00 % Kapitalrückfluss* 190,47 % Schlussausschüttung 160,00 % Kapitalrückfluss* 272,95 % Schlussausschüttung 193,00 % Kapitalrückfluss* 202,23 % Schlussausschüttung 150,00 % Kapitalrückfluss* 85,86 % Schlussausschüttung 94,58 %** Ausschüttung gesamt 6,02 % (Prospekt: 5,39 %) ja ja ja ja ja nein Dachfondskonzept PROTOS Invest II 4 steuergegliederte **** nein Asset-Klassen Multi Asset Portfolio Multi Asset Portfolio Anspar Plan Multi Asset Portfolio 2 Multi Asset Porfolio Anspar Plan 2 Train Performer * ** *** **** Dachfondskonzept 5 Asset-Klassen Raten-Ansparfonds Dachfondskonzept 04/2010 5 Asset-Klassen Dachfondskonzept 5 Asset-Klassen 04/2011 Raten-Ansparfonds Dachfondskonzept 04/2011 5 Asset-Klassen Eisenbahnfonds 05/2011 Ausschüttung gesamt 10,10 % (Prospekt: 8,48 %) nein 17 – 32 Raten-Anspar- und Jahre Investitionsphase 10 Jahre **** nein **** nein **** nein 17 – 32 Jahre 8 Jahre Kapitalrückfluss nach Steuern Prospektierter Wert: Beteiligungsangebot befindet sich zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in der Schlussabwicklung Private Placement, keine Angaben Beteiligungsangebot befindet sich zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in der Platzierungsphase nein MAP GREEN 31 3.3 Die Treuhänderin Die S + C Treuhandgesellschaft mbH wurde 2006 gegründet der Anleger wahr und vertritt ihre Interessen. Außerdem ist es und ist seither für die treuhänderische Verwaltung von Betei- Aufgabe der Treuhänderin, die Anleger regelmäßig und zeitnah ligungen des Emissionshauses Steiner + Company verantwort- hinsichtlich des wirtschaftlichen und steuerlichen Verlaufs ih- lich. rer Beteiligung zu informieren. Über die Dauer der Fondslaufzeit ist die S + C Treuhandge- Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die S + C sellschaft mbH die kommunikative Schnittstelle zwischen An- Treuhandgesellschaft mbH sechs Fonds mit einem Fondsvolu- legern sowie den Beteiligten der Fondsgesellschaften. Des Wei- men von rund EUR 79 Mio. teren nimmt sie die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten 3.4 Der Investitionsausschuss Das Konzept des MAP GREEN sieht die Implementierung ei- Hintergründe haben. Von großer Bedeutung ist hier ein reich- nes Investitionsausschusses vor, der der Fondsgeschäftsführung haltiger Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset- für Einzelinvestments ab € 100.000 Empfehlungen ausspricht. Klassen. Der Investitionsausschuss wird bis zum Zeitpunkt der Es ist daher beabsichtigt, ihn bis zum Zeitpunkt der ersten In- Investition aller Mittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember vestitionsentscheidung einzurichten. Der Investitionsausschuss 2014, existieren. Für die Mitglieder des Investitionsausschusses soll aus mindestens drei Personen bestehen, die über einen ein- ist kein Honorar vorgesehen, Auslagen werden in angemesse- wandfreien Leumund verfügen und unterschiedliche fachliche ner Höhe ersetzt. 32 4 | Das Konzept MAP GREEN MAP GREEN 33 Die Zukunft beginnt jetzt: Markt der Regenerativen Energien peraturen gegenüber anderen Sonnenländern höhere NettoStromeinspeisungen. Denn je niedriger die Außentemperatur einer Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) ist, desto geringer Wachstumsmarkt Regenerative Energien Deutschland ist der elektrische Widerstand im Stromfluss. Im Vergleich zu Im April 2009 begann die Erfolgsgeschichte der regenerativen besonders sonnenstarken Standorten, etwa in Südeuropa, be- Energien. Die Europäische Union (EU) beschloss das ehrgeizi- günstigt das Klima in Deutschland den Nettostromertrag, der ge und verbindliche Klimaziel, dass bis 2020 mindestens 35 % auch tatsächlich in das Stromnetz eingespeist werden kann. (bis 2030 auf mindestens 50 %, bis 2040 auf mindestens 60 % Im Windkraftbereich bietet vor allem der Norden Deutsch- und bis 2050 auf mindestens 80 %) des gesamten Energiever- lands auf Grund seiner günstigen Windhäufigkeit optimale brauches der EU mit erneuerbaren Energien gedeckt werden Bedingungen für Windkraftanlagen. Nicht nur die besonders sollen. Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht wird, wurden in windreichen Küstenregionen Deutschlands, bei denen fast täg- den einzelnen Mitgliedsstaaten verschiedene Klimagesetze ein- lich ein hohes Windkaufkommen große Windparks sehr kon- geführt, die auch in 25 der 27 Mitgliedsstaaten eingehalten und stant große Mengen Energie ernten lassen, sind ein perfekter sogar übertroffen worden sind. Der Markt der regenerativen Standort. Auch Regionen des Landes mit flachen, weitläufigen Energien bietet somit eine erstklassige sichere Grundlage für Ebenen oder mit frei gelegenen Höhenlagen weisen ein Wind- Investitionen. In Deutschland werden die verbindlichen Kli- aufkommen auf, so dass Windkraftanlagen auch im Landesin- maziele voraussichtlich bereits um mindestens 9% übertroffen. neren profitabel wirtschaften können. Auch für die Wasserkraftnutzung bietet Deutschland beste Vor- Prognose der Zielvorgabe der EU: Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU aussetzungen: So sind die meisten Standorte, die über günstige natürliche Bedingungen zur Wasserkraftnutzung verfügen, bereits mit entsprechenden Anlagen bebaut. Schätzungen zufolge bis 2020 bis 2030 könnte durch Modernisierungsvorhaben und den Bau neuer Anlagen die jährliche Stromproduktion in Wasserkraftwerken bis 2050 um zwei bis acht Milliarden Kilowattstunden gesteigert werden. Die Energieszenarien der Bundesregierung rech- 50% nen mit einem Ausbau um vier bis fünf Mrd. kWh bis 2050. 35% Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien – kontinuierliches Wachstum seit 1990 bis 2040 bis 2050 Seit 1990 ist die Menge der bereitgestellten Energie kontinuierlich gestiegen. Insbesondere Windenergie hat, mit 37.793 MWh in 2010 bereitgestellter Energie, einen großen Anteil am Gesamtmarkt, wobei die Energiebereitstellung aus Sonnen- 60% 80% energie (Photovoltaik) von 2009 auf 2010 um fast 100% auf 11.683 MWh gestiegen ist. Das Energiefeld Wasserkraft stellt Erneuerbare Energien Sonstige Quelle: BMU seit 1990 kontinuierlich Energie bereit. Im Jahr 2010 trug der regenerative Energielieferant Wasserkraft 20.630 MWh zur gesamten Stromleistung bei. Alle drei Bereiche stehen auf Wachstumskurs, damit das ehrgeizige Klimaziel eingehalten werden Deutschland bietet erstklassige Klimavorrausetzungen In Deutschland ergeben sich beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage durch die vergleichsweise niedrigen Außentem- kann. 34 Das Konzept MAP GREEN Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland seit 1990 biogener Wasserkraft Windenergie Biomasse Anteil des Photovoltaik Geothermie 1 0 Abfalls MW 1990 4.403 55 85 Gesamte Leistung MW 499 5.043 1991 4.446 105 95 499 2 0 5.149 1992 4.489 174 105 499 3 0 5.270 1993 4.509 325 144 499 5 0 5.483 1994 4.529 618 178 499 6 0 5.830 1995 4.546 1.121 215 525 8 0 6.415 1996 4.563 1.549 253 551 11 0 6.927 1997 4.578 2.080 318 527 18 0 7.521 1998 4.600 2.877 432 540 23 0 8.472 1999 4.547 4.439 467 555 32 0 10.040 2000 4.600 6.079 579 585 76 0 11.937 2001 4.600 8.750 695 585 186 0 14.817 2002 4.620 11.989 843 585 296 0 18.333 2003 4.640 14.604 1.091 847 435 0 21.617 2004 4.660 16.623 1.444 1.016 1.105 0,2 24.848 2005 4.680 18.390 1.954 1.210 2.056 0,2 28.300 2006 4.700 20.579 2.620 1.250 2.899 0,2 32.048 2007 4.720 22.194 3.434 1.330 4.170 3,2 35.851 2008 4.740 23.835 3.959 1.440 6.120 3,2 40.108 2009 4.760 25.716 4.519 1.550 9.914 7,5 46.467 2010 4.780 27.204 4.960 1.650 17.320 7,5 55.922 Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat (Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind möglich) MAP GREEN 35 Entwicklung der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland von 1990 bis 2010 Anteil am biogener Wasserkraft Windenergie Biomasse Anteil des Photovoltaik Geothermie Summe Abfalls Bruttostromverbrauch GWh % 1990 15.580 71 GWh 221 1.213 1 0 17.086 3.1 1991 15.402 100 260 1.211 2 0 16.974 3.1 1992 18.091 275 296 1.262 3 0 19.927 3.7 1993 18.526 600 433 1.203 6 0 20.768 3.9 1994 19.501 909 569 1.305 8 0 22.293 4.2 1995 20.747 1.500 665 1.348 11 0 24.271 4.5 1996 18.340 2.032 759 1.343 16 0 22.490 4.1 1997 18.453 2.955 880 1.397 26 0 23.722 4.3 1998 18.452 4.489 1.542 1.618 32 0 26.233 4.7 1999 20.686 5.528 1.849 1.740 42 0 29.845 5.4 2000 24.867 7.550 2.893 1.844 64 0 37.218 6.4 2001 23.241 10.509 3.348 1.859 76 0 39.033 6.7 2002 23.662 15.785 4.089 1.949 162 0 45.648 7.8 2003 17.722 18.713 6.086 2.161 313 0 44.995 7.5 2004 19.910 25.509 7.960 2.117 556 0,2 56.052 9.2 2005 19.576 27.229 10.978 3.047 1.282 0,2 62.112 10.1 2006 20.042 30.710 14.841 3.844 2.220 0,4 71.657 11.6 2007 21.169 39.713 19.760 4.521 3.075 0,4 88.238 14.3 2008 20.446 40.574 22.872 4.659 4.420 17,6 92.989 15.1 2009 19.059 38.639 25.989 4.352 6.583 18,8 94.641 16.3 2010 20.630 37.793 28.581 4.651 11.683 27,5 103.466 17.0 Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat (Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind möglich) 36 Das Konzept MAP GREEN Anteile an der installierten Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2000 und 2010 Anteil am Bruttostromverbrauch in % Photovoltaik 9,8 % 31,0 % 38,5 % Windenergie Wasserkraft Photovoltaik 15 2010: Gesamt 52.922 MW Biomasse 2000: Gesamt 11.937 MW 20 8,5 % 0,5 % Anteile erneuerbarer Energie an der Energiebereitstellung in Deutschland Biomasse 48,6 % 11,8 % Windenergie Wasserkraft 10 51,1 % 5 Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen 0 Aktuelle Zahlen belegen: erneuerbare Energien weiter auf 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen Wachstumskurs Aktuelle Zahlen belegen den außerordentlichen Wachstumskurs im Markt der erneuerbaren Energien. So meldet das Bun- Beste Einstiegsvoraussetzungen desministerium für Umwelt aus einer vorläufigen Abschätzung, Die Wirtschaft in Deutschland ist auch in den Jahren 2010 und die die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik (AGEE- 2011 wieder gestiegen und demzufolge auch der Energiever- Stat) vorgenommen hat, dass die erneuerbaren Energien ihren brauch. Gleichzeit wuchs die Energiebereitstellung aus erneu- Beitrag zur deutschen Energieversorgung im Jahr 2011 kräftig erbaren Energien so stark, dass der wachsende Anteil in allen steigern konnten. Insbesondere bei der Stromerzeugung mach- Bereichen ungebrochen ist. Insbesondere die Stromgewinnung ten die erneuerbaren Energien einen Sprung auf einen Anteil durch Photovoltaikanlagen erreichte im Jahre 2011 Rekordzah- von rund 20 % am Stromverbrauch – im Vorjahr, 2010, waren len. Mit einem Zubau von rund 7.400 MW war Deutschland es noch rund 17 % gewesen. Ausgehend von einem Anteil von 2011 ein weiteres Mal Photovoltaik-Weltmeister. Mit rund 11,7 6,4 % am gesamten Stromverbrauch im Jahr 2000 hat sich ihr TWh stieg der Anteil am Bruttostromverbrauch auf knapp 2 %. Anteil bis zum Jahr 2011 etwa verdreifacht. Gemessen am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme, Mobilität) konnten die erneuerbaren Energien ihre Bedeutung ebenfalls weiter Struktur der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010 steigern: von 11,3 % im Jahr 2010 auf nunmehr rund 12 % – rund dreimal so viel wie noch vor 10 Jahren. In der folgenden Grafik ist dieser enorme Wachstumskurs sehr gut zu erkennen. 2,0 % 1,9 % 4,2 % 12 % Photovoltaik 13 % Geothermie Solarthermie Gesamt: 275 TWh 13,7 % biogene Brennstoffe, Wärme biogene Brennstoffe, Strom Biokraftstoffe 45,5 % Windenergie 12,1 % Wasserkraft Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen MAP GREEN Erneuerbare Energien in Deutschland – ein sicherer Markt Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern eneuerbarer Energien, dass die örtlichen Energiever- 37 Solarstrom wird zur tragenden Säule einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland in MWp sorger den erzeugten Strom für das Jahr der Fertigstellung und die nächsten 20 Jahre in ihr Netz aufnehmen und nach festgelegten Sätzen vergüten müssen. Die stabilen Rahmenbedingun- 8.000 7.400 7.500 7.000 gen in Deutschland bieten Planungs- und Investitionssicherheit und ermöglichen so eine zuverlässige Projektrealisierung unter 6.000 einheitlichen, rechtssicheren Regelungen und kostensicheren 5.000 Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus gewährleistet die schnelle Erreichbarkeit der Standorte in Deutschland höchste Zeiteffizienz, z. B. in der regelmäßigen Wartung oder bei Repa- 3.800 4.000 3.000 raturbedarf. Durch diese Vorteile bietet der Standort Deutschland eine extrem hohe Anlageverfügbarkeit, die sich wiederum durch höhere Erträge auszahlt. 1.940 2.000 660 1.000 45 930 850 1.270 115 113 147 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Die Sonne – unsere größte Energiequelle Quelle: BMU auf Basis AGEE-Stat sowie weitere Quellen Energiegewinnung von der Sonne ist der Bereich der erneuer- Stromgewinnung durch die Sonne baren Energien, der in den letzten Jahren am meisten gewach- erreichte 2011 Rekordzahlen sen ist. Die Gewinnung erfolgt entweder über sogenannte Pho- Die Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen erreichte im tovoltaik-Freiflächenanlagen oder über Dachflächenauflagen. Jahre 2011 Rekordzahlen. Mit einem Zubau von rund 7.500 Unter einer Photovoltaik-Freiflächenanlage versteht man eine MWp war Deutschland 2011 ein weiteres Mal Photovoltaik- Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude oder an einer Weltmeister. Mit rund 18.500 GWh stieg der Anteil am Brutto- Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt stromverbrauch um ca. 58 % gegenüber dem Vorjahr mit einem ist. Eine Freiflächenanlage ist ein fest montiertes System, bei Verbrauch von 11.700 GWh. Insgesamt stieg der Anteil im Jahr dem mittels einer Unterkonstruktion die Photovoltaikmodule 2010 am Bruttostromverbrauch auf knapp 2 %. Wie der folgen- in einem bestimmten Winkel zur Sonne (Azimut) ausgerichtet den Tabelle zu entnehmen, ist der Photovoltaikanteil zum Ende werden. Neben diesen fest montierten Freiflächenanlagen gibt des Jahres 2011 bereits auf 3 % gestiegen. Auch den folgenden es auch nachgeführte Anlagen, sogenannte Tracker-Systeme, Jahren stehen laut prognostizierten Werten vom Bundesver- die dem Stand der Sonne folgen. Eine Dachflächenauflage ist band Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sonnige Zeiten bevor: eine Photovoltaikanlage, die sich auf der Dachfläche eines Ge- So soll der Anteil im Jahre 2012 auf 4 % steigen und im Jahr bäudes befindet. Gemessen am Gesamtmarkt für Photovoltaik- 2020 rechnet der BSW-Solar mit einem Anteil am Bruttostrom- anlagen in Deutschland machen ebenerdig errichtete Anlagen verbrauch von mindestens 10 %. einen vergleichsweise kleinen Teil aus. Das Konzept MAP GREEN 38 Solarbranche in Deutschland - Übersicht Veränderungen in der statistisches Kurzprofil Ende 2011 (Prognose für 2050) Einspeisevergütung per 1. Januar 2012 Einspeisevergütung Photovoltaik in Cent pro kWh Anzahl Solarunternehmen 2011 davon Produzenten Anzahl der Beschäftigten 2010 Gesamtbestand Anlagen 2011 (Solarstrom u. Solarwärme) Einsparung des Klimagases CO2 im Jahr 2011 / 2050* Photovotaik-Anteil am deutschen Stromverbrauch 2011 / 2050* Solarthermie-Anteil am deutschen Wärmeverbrauch 2011 / 2050* Montageart (z.B. Dach, Fassade, ebenerdig) rd. 15.000 rd. 350 Gebäudeanlagen bis 30 kWp 24,43 rd. 150.000 Gebäudeanlagen ab 30 kWp 23,23 rd. 2,7 Millionen rd. 13 Mio. Tonnen / > 100 Mio. Tonnen 3 Prozent / rd. 25 Prozent Gebäudeanlagen ab 100 kWp 21,98 Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp 18,33 Freifläche 17,94 Freifläche auf Konversionsflächen 18,76 Freifläche auf Ackerland keine Vergütung (wie bisher) < 1 Prozent / rd. 30 Prozent Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine weitere Ver- > 80 Prozent auf änderung in der Einspeisevergütung noch nicht abschließend Dächern Quelle: Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche, Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Januar 2012 *Prognosen verhandelt. Windenergie – steigende Zahlen mit starker Böe Sichere Einnahmequelle: Einspeisevergütung 2012 für Photovoltaik- Anlagen (PV-Anlagen) Windenergie ist Energie, die durch die Umwandlung von Wind Wie bereits erwähnt garantiert das EEG den Erzeugern erneu- in elektrischen Strom entsteht, die überwiegend mit Windrä- erbarer Energien, dass die örtlichen Energieversorger den er- dern erzeugt wird. Deutschland bietet Windrädern optimale zeugten Strom für das Jahr der Fertigstellung und die nächsten Voraussetzungen – vor allem in den nördlichen Gefilden. So- 20 Jahre in ihr Netz aufnehmen und nach festgelegten Sätzen mit bietet Deutschland aktuell (Stand: Mai 2011) 21.618 Wind- vergütet werden. Diese rechtlich geregelte Vergütung sinkt je- energieanlagen und sorgt damit für einen erheblichen Anteil des Jahr für neue Photovoltaikanlagen in einem Zielkorridor an erneuerbarer Energie. Insgesamt beläuft sich die Leistung von 9 % (Degression). Dieser Prozentsatz kann höher oder aller Windenergieanlagen in Deutschland auf über 27.000 MW. niedriger ausfallen. Das ist abhängig vom jährlichen Zubau Aber auch weltweit ist dieser Energielieferant ganz weit vorne: neuer Photovoltaikanlagen innerhalb eines bestimmten Zeit- Laut einer Prognose von Statista lag 2011 die weltweit instal- raums des Vorjahrs (Marktwachstum). lierte Windenergieleistung bei 240.000 MW. Die Länder mit dem höchsten Anteil von Windenergie an der Stromerzeugung Für das Jahr 2010 wurde neben der jährlichen Degression eine sind Dänemark, Portugal, Spanien und Deutschland. zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung beschlossen. So werden die Vergütungssätze insgesamt nochmals um 16 % ge- Windenergieanlagen (WEA) tragen traditionell den größten kürzt. Die ersten 13 % wurden wirksam mit dem 1. Juli 2010. Anteil (ca. 7 %) der Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien Zurzeit beträgt der Einspeisevergütungssatz zwischen 24,43 – bei: im Jahr 2010 wurden ca. 38 TWh Strom aus Windenergie $FOUL8IGàS"OMBHFOBVG(FCÊVEFOPEFS-ÊSNTDIVU[- erzeugt. Ende des Jahres 2010 waren in Deutschland insgesamt wänden, abhängig von ihrer Leistung. In der nachfolgenden ca. 27 GW an WEA-Leistung installiert. Zuletzt waren ca. zwei Tabelle sind die einzelnen Vergütungssätze aufgeführt, sowie Drittel der installierten WEA-Leistung an das Mittelspan- die jährliche Degression. nungsnetz angeschlossen. MAP GREEN 39 Windenergie – EJF7FSHàUVOHXFJUFSIJO$FOUL8IXFOOEJF8JOELSBę- die am schnellsten wachsende grüne Energiequelle anlage einen Ertrag von mehr als 150 % des Referenzertrages In den letzten Jahren spielt Windenergie eine zentrale Rolle erzielt (die Windkraftanlage befindet sich an einem sehr wind- beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ausschlaggebend reichen Standort). Andernfalls verlängert sich die Anfangsver- hierfür sind die energetische Effizienz, die im Vergleich zu gütung um jeweils 2 Monate je 0,75 %, so dass die neue Wind- anderen regenerativen Energiequellen geringen Stromentste- kraftanlage unter dem Referenzertrag von 150 % liegt. hungskosten (Stromerzeugungskosten) und das erhebliche Ausbaupotenzial. So erzeugt laut dem Bundesverband Wind- %JF"OGBOHTWFSHàUVOHLBOOTJDIBVFSEFNVN$FOUL8I Energie e.V. eine Windenergieanlage (Onshore) während der erhöhen, wenn die Windkraftanlagen vor dem 1. Januar 2014 in durchschnittlichen Betriebszeit von 20 Jahren 40 – 70-mal so Betrieb genommen werden und dabei die Anforderungen der viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung Verordnung § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllen. eingesetzt wird. Dementsprechend würde eine Windenergieanlage in 4 bis 6 Monaten genauso viel Energie erzeugen, wie für Weist der Anlagenbetreiber vor der Inbetriebnahme einer die Produktion, die Aufstellung und den Abbau benötigt wird. Windkraftanlage dem Netzbetreiber nicht nach, dass an dem Aus diesen Gründen wurde die Windenergie in den letzten Jah- geplanten Standort, an dem die Windkraftanlage errichtet wer- ren die am schnellsten wachsende Energiequelle der Welt und den soll, nicht mindestens 60 % des Referenzertrages erzielt konnte im Jahre 2010 weltweit den größten Zubau verzeichnen. werden, so ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom der Anlage zu vergüten (gilt für Anlagen mit einer Leistung von Auch in Zukunft wird der Windenergie laut dem World Energy über 50kW). Outlook 2010 bis 2035 eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien zugeschrieben. Einspeisevergütung Windenergie Offshore Die Anfangsvergütung für Anlagen, die sich auf dem Meer be- Windenergie auf Wachstumskurs finden (Offshore) und die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb Die Erfolgsgeschichte setzt sich fort: So belegen aktuelle Erhe- HFOPNNFO XFSEFO CFUSÊHU $FOUL8I VOE HJMU GàS FJOFO bungen des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI), dass Zeitraum von 12 Jahren ab Inbetriebnahme. Bei Anlagen, die 2011 in Deutschland 895 (2010: 754) neue Windenergieanlagen nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb gehen, verringert sich die mit einer Leistung von 2.007 (2010: 1.551) Megawatt installiert "OGBOHTWFSHàUVOHVN$FOUL8IVOECFUSÊHUEBOOOVSOPDI wurden. Das sind 456 MW mehr als 2010 und entspricht ei- $FOUL8I nem Zuwachs von 30 % gegenüber dem Vorjahr. Selbst unter Berücksichtigung, dass die Datenerhebung der europäischen Wurde die Anlage weiter als 12 Seemeilen vom Ufer und in ei- Windstatistik angepasst werden soll und zukünftig nur noch ner Wassertiefe von mehr als 20 Metern errichtet, verlängert an das Netz angeschlossene Anlagen zu berücksichtigen sind. sich der Zeitraum wie folgt: Für jede volle Seemeile einen hal- Betrachtet man die an das Netz angeschlossene Leistung von ben Monat sowie für jeden vollen Meter Wassertiefe 1,7 Mo- 2.086 Megawatt in 2011 gegenüber 1.493 Megawatt in 2010, nate. liegt der Zuwachs bei fast 40 %. Einspeisevergütung für Windkraftanlagen Die Grundvergütung für Strom aus Windkraftanlagen, die sich BVGEFN'FTUMBOECFĕOEFOCFUSÊHU$FOUL8I"MMFSEJOHT wird in den ersten 5 Jahren nach der Inbetriebnahme eine VerHàUVOH JO )ÚIF WPO $FOUL8I HF[BIMU EJF BVDI BMT "Ofangsvergütung bezeichnet wird. Nach diesen 5 Jahren beträgt Das Konzept MAP GREEN 40 Wasser, der beständige Energielieferant EEG Wasser ist der Energielieferant mit der längsten Historie, denn Vergü- schon Ende des 19. Jahrhunderts trugen die ersten Wassermüh- tung in len zur Energiegewinnung bei. Im 21. Jahrhundert ist die Nut- Cent/ zung der Wasserkraft aktueller denn je: Bereits im Jahr 2009 kWh bis 500 bis 10 bis 20 bis 50 ab 50 kW MW MW MW MW 7,29 6,32 5,80 4,34 3,50 leistete die Wasserkraft mit 19 Mrd. kWh den drittgrößten Beitrag zur Stromerzeugung unter den erneuerbaren Energieträ- Erneuerbare Energie – ein wichtiger Beitrag für die Umwelt gern. Das entspricht etwa gut 3 % des in Deutschland erzeugten Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leistet einen Stroms bzw. gut 20 % des Stroms aus erneuerbaren Energien. erheblichen Beitrag zur Vermeidung von energiebedingten 2009 waren hierzulande über 7.000 Anlagen mit einer Leistung Treibhausgasen und versauernd wirkenden Luftschadstoffen. von zusammen rund 4.100 Megawatt (MW) in Betrieb. Allein in Deutschland wurden laut dem Bundesministerium für Umwelt im Jahre 2010 rund 75 Mio. t CO2-Äquivalente Wasserkraft bietet den Vorteil, dass sie bei der Energiegewin- im Stromsektor, 38 Mio. t CO2-Äquivalente im Wärmebereich nung kaum Schwankungen unterliegt und ist somit eine sehr und 5 Mio. t CO2-Äquivalente im Verkehrssektor durch erneu- berechenbare natürliche Energiequelle. Die potenzielle Energie erbare Energien vermieden. aller Gewässer weltweit ist enorm – jährlich 44.000 Mrd. kWh, wovon ca. 30 % als nutzbar angesehen werden. Für die Nutzung der Wasserkraft sind Faktoren wie Höhendifferenz und Abflussmenge entscheidend. Die meisten Wasserkraftwerke in Weitere mögliche Marktfelder des MAP Green Deutschland befinden sich in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Laut einer aus Sep- Agrarfonds (nachwachsende Rohstoffe) tember 2010 vom Bundesministerium für Umwelt in Auftrag Die sog. Agrarfonds haben die Investition im Landwirtschafts- gegebenen Studie ergibt sich eine Gesamtzahl der in Deutsch- sektor zum Gegenstand, bei der es sich um die zielgerichtete land betriebenen Wasserkraftanlagen zwischen 7.300 bis 7.600. Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer zu diesem Zweck bewirtschafteten Fläche handelt (Schaf- und an- Einspeisevergütung Wasserkraft dere Tierzucht). Die weltweite Nachfrage nach Agrarrohstoffen In der nachfolgenden Tabelle ist die Einspeisevergütung für nimmt sukzessive zu. Dies liegt an der steigenden Weltbevölke- Wasserkraft nach dem EEG 2009 § 23 für Neuanlagen mit einer rung, am zunehmenden Wohlstand, den Aufstieg der Schwellen- Leistung bis 5 MW aufgeführt: länder und auch an der Tatsache, dass die Herstellung von Biokraftstoffen zusätzlich zu einer Verknappung der Anbauflächen EEG 2009 Leistung bis 500 kW Leistung ab Leistung ab beigetragen hat. In Asien oder Lateinamerika entsteht vermehrt 500 kW bis 2 MW bis 5 eine konsumfreudige Mittelschicht, die sich auch in ihren Er- 2 MW MW nährungsgewohnheiten und -vorlieben an den Industrieländern 8,65 7,65 orientiert. Auch deshalb hat sich die Agrarwirtschaft auf globaler Vergütung in Cent/ 12,67 kWh Ebene zu einem dynamischen Wachstumsmarkt entwickelt. Berechnungen der Vereinten Nationen gehen von einem Anstieg der Weltbevölkerung auf mehr als 9 Milliarden aus. Zugleich ist Die Einspeisevergütung für Strom aus Wasserkraft, der in Neu- aber die Anbaufläche pro Kopf rückläufig, weshalb Preissteige- sowie in Altanlagen mit einer Leistung von über 5 MW erzeugt rungen für Agrargüter die Folge sind. Die Rohstoffpreise haben wird, beträgt: sich fast alle verdoppelt. Die Aussichten für Agrarfonds stehen daher sehr gut und das MAP GREEN kann sich bei einem guten Angebot an diesem Marktsegment beteiligen. MAP GREEN 41 Green-Building-Fonds und Wirtschaftlichkeit derartiger Immobilien für Mieter und Ebenso fallen so genannte Green-Building-Fonds in ein mögli- Mietinteressenten stärkt und verbessert. Das DGNB-Zertifikat ches Investitionsfeld des MAP Green. Green-Buildings sind vor fokussiert sich stärker auf alle drei Aspekte von Nachhaltigkeit allem durch den Hintergrund der Nachhaltigkeit von Immobi- als die ausländischen Modelle und berücksichtigt demnach lien immer mehr in den Fokus geraten. Im Bereich der Ener- neben der ökologischen und ökonomischen auch eine sozio- gieeffizienz von Gebäuden steckt ein enormes Innovationspo- kulturelle Komponente. Das weitverbreitete LEED und die tential. Die Definition nachhaltiger Kriterien für neu gebaute anderen Systeme bewerten jedoch vor allem die ökologische Büroimmobilien wirkt sich nicht alleine auf ihre Planung und Nachhaltigkeit eines Gebäudes, d. h. sie zertifizieren, wie um- Erstellung aus. Sie beeinflussen auch den späteren Betrieb und weltfreundlich und ressourcenschonend ein Gebäude ist. Das das Nutzerverhalten. Als Green-Building wird ein Gebäude be- DGNB Zertifikat geht in der Bewertung darüber hinaus und zeichnet, dessen Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie, bezieht neben dem vollständigen Lebenszyklus eines Gebäudes Wasser und Material erhöht ist, während gleichzeitig die schäd- im Sinne der Nachhaltigkeit ökologische, ökonomische und so- lichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt reduziert zio-kulturelle Faktoren mit ein und berücksichtigt auch techni- sind. Bereits bei der Planung und Sanierung wird auf beson- sche sowie Prozess- und Standortqualität. Das DGNB Zertifikat ders ressourcenschonendes Bauen Wert gelegt wird. Von diesen lässt sich auch an veränderte technische und gesellschaftliche Maßnahmen sind von der Anlage, der Planung und der Kon- Entwicklungen anpassen und bezieht auch länderspezifische struktion über den Betrieb, die Wartung und die Demontage Unterschiede wie klimatische Bedingungen oder gesetzliche alle Bereiche des Lebenszyklus eines Gebäudes betroffen. Die und bauliche Vorgaben in die Bewertung ein. durch Gebäudetechnik und Energiemanagementsysteme aktiv „arbeitenden“ Immobilien bieten mehr Nutzerkomfort, mehr soziokulturelle Arbeitsqualitäten als konventionelle Gebäude. Energieeffiziente Immobilien werden für Investoren immer wichtiger – dies zeigt die Themenbrisanz um Klimawandel und CO2-Emissionen und die Anforderungen der Mieter Künftig dürfte der Anteil zertifizierter Objekte weiter zuneh- und Nutzer der Immobilien an deren Wirtschaftlichkeit. Die men. Auf welches Zertifizierungsinstrument bei der Qualifizie- Aussichten für Wertsteigerungspotential von Investitionen rung der Immobilien gesetzt wird, ist dabei sehr unterschiedlich in Green-Builings sind daher sehr gut und das MAP GREEN und diversifiziert. Weltweit wurden verschiedene Bewertungs- kann daher bei einem guten Angebot auch in diesem Markt- systeme mit unterschiedlichen Schwerpunkten entwickelt. Zu segment Beteiligungen tätigen. nennen sind hierbei das Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen (DGNB) aus Deutschland, Haute Qualité Environmentale (HQE) aus Frankreich, Building Research Establishment‘s Environmental Assessment Method (BREEAM) aus dem Vereinigten Königreich oder Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) aus den USA. Das Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen ist gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) als ein umfassendes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude entwickelt worden. Es ist daher vergleichbar mit anderen nationalen oder regionalen Green-Building-Bewertungssystemen, die durch die zunehmende Bedeutung umweltfreundlicher Bauweise entstanden sind. Aktuelle Statistiken belegen, dass für den Betrieb von Immobilien rund 40 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs anfallen, was die Attraktivität 42 5 | Angaben über die Vermögensanlage MAP GREEN Vermögensart 43 Verwaltungs-, Entnahme-, Kontroll-, Informations- und Bucheinsichtsrechte gemäß den Regelungen des Gesellschafts- Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommandit- vertrages der Beteiligungsgesellschaft und des Treuhand- und beteiligung. Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft er- Verwaltungsvertrages sowie nach den gesetzlichen Regelungen. folgt unter der Voraussetzung der Zahlung des Zeichnungsbe- Diese Verträge sind im vollständigen Wortlaut in Kapitel 13 trages zunächst mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin „Vertragswerk“ dieses Verkaufsprospektes abgebildet. Die An- S + C Treuhandgesellschaft mbH. Der Anleger hat nach seinem leger beteiligen sich zunächst mittelbar als Treugeber an der Beitritt das Recht, anstelle seiner mittelbaren Beteiligung als Beteiligungsgesellschaft mit der Möglichkeit, von der Treuhän- Treugeber eine Beteiligung als Direktkommanditist zu verlan- derin die Übertragung der für sie gehaltenen Treuhandanteile gen und damit als Kommanditist ins Handelsregister der Be- zu verlangen und damit direkt im Handelsregister der Betei- teiligungsgesellschaft eingetragen zu werden. In beiden Fällen ligungsgesellschaft eingetragen zu werden. Die Eintragung als erfolgt die Verwaltung der Beteiligung für den Anleger durch Direktkommanditist kann abhängig von der individuellen steu- die Treuhänderin, die S + C Treuhandgesellschaft mbH. erlichen Situation aus schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gründen sinnvoll sein. Die Treuhand wandelt sich in diesem Fall in eine Verwaltungstreuhand. Gesellschafter haben nach Gesamtvolumen, Abwicklungswährung und Mindestbeteiligung/Erwerbspreis Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages Gewinn- und Mitverwaltungsrechte. Sie haben Anspruch auf den Geschäftsbericht und den Jahresab- Das Beteiligungsangebot wird ausschließlich in Deutschland schluss sowie Bucheinsichtsrechte gemäß den Regelungen des angeboten. Die Abwicklungswährung der Gesellschaft ist € Gesellschaftsvertrages. Gesellschafter haben Kündigungs- und (Euro). Das geplante Kommanditkapital beträgt € 10.000.000 Liquidationsrechte und das Recht auf Auseinandersetzungs- einschließlich der Einlagen der Gründungsgesellschafter zzgl. und Abfindungsguthaben. Jeder Gesellschafter kann die Betei- des Agios der weiteren beitretenden Kommanditisten. Gegebe- ligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten kündi- nenfalls kann das Kommanditkapital durch die Treuhänderin gen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2023. Unberührt bleibt um einen Betrag von € 8.000.000 auf insgesamt € 18.000.000 er- das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Den Rechten höht werden. Anleger können sich ab € 2.500 beteiligen (Min- stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere EFTUCFUSBH&SXFSCTQSFJT )ÚIFSF &JOMBHFO NàTTFO EVSDI Treuepflichten gegenüber. Die ins Handelsregister einzutragen- ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von 5 % de Haftsumme entspricht 10 % der Kommanditeinlage. auf den Erwerbspreis zu leisten. Inkl. der Einlagen der Gründungsgesellschafter ergibt sich ein für Beteiligungen zur Verfügung stehendes Kommanditkapital von € 10.000.000. Die angebotene Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt € 9.997.500. Aufgrund einer Mindestzeichnungssumme von Die Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung Einkünfte aus Ge- € 2.500 können daher maximal 3.999 Anteile ausgegeben wer- werbebetrieb. Eine ausführliche Beschreibung der steuerlichen den. Grundlagen wird beschrieben ab Seite 84. Die Einkünfte unterliegen bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern grundsätzlich der deutschen Einkommensbesteuerung. Rechte der Gesellschafter Die Anbieterin übernimmt für den Anleger nicht die Zahlung von Steuern. Die Rechte der Gesellschafter sind die Teilnahme an den Gewinnen, Verlusten und Liquidationserlösen der Beteiligungsgesellschaft. Weiterhin haben die Gesellschafter Stimm-, 44 Angaben über die Vermögensanlage Übertragungsmöglichkeiten und Einschränkungen bei der Übertragung/Handelbarkeit lentwiete 14, 20355 Hamburg. An gleicher Stelle wird auch der Die Übertragung der Beteiligung an der Emittentin erfolgt bei Entgegennehmende Stelle Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Verkauf oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398 BGB. Direkt als Kommanditisten beteiligte Anleger können über ih- Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen ren Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft nur im oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anleger Ganzen zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres zu- entgegennimmt, ist die Treuhänderin: S + C Treuhandgesell- gunsten eines einheitlichen Rechtsnachfolgers gemäß § 20 des schaft mbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Gesellschaftsvertrages verfügen. Die Verfügung über den Kommanditanteil bedarf der Schriftform. Zudem bedarf die Übertragung außer zugunsten von Ehegatten oder in gerader Linie Annahme der Beitrittserklärung Verwandten der Zustimmung der Komplementärin, die diese Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern darf (vgl. Die Anleger haben ihr auf den treuhänderischen Erwerb der § 20 des Gesellschaftsvertrages). Ein mittelbar über die Treu- Beteiligung durch die Treuhänderin gerichtetes Angebot (Bei- händerin beteiligter Anleger kann seine Treugeberposition nur trittserklärung) innerhalb der Zeichnungsfrist an die Treu- im Ganzen zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres händerin S + C Treuhandgesellschaft mbH zu senden. Die auf einen einheitlichen Rechtsnachfolger übertragen (vgl. § 9 Übersendung der Beitrittserklärung kann auch durch den des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Die Übertragung Vertriebspartner vorgenommen werden. Die Treuhänderin ist der Treugeberposition bedarf der Schriftform. Die Komple- jederzeit berechtigt, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, metärin darf der Übertragung der Treugeberposition auf einen Letzteres insbesondere dann, wenn das geplante Fondskapital Erwerber widersprechen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vollständig eingeworben wurde oder die gesetzlich vorgeschrie- vorliegt. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft bene Identifizierung der Zeichner nach dem Geldwäschegesetz mit seinem Rechtsnachfolger fortgeführt (vgl. § 21 des Gesell- nicht erfolgt ist. Mit Annahme der Beitrittserklärung kommen schaftsvertrages). Für den Handel der Anteile gibt es keinen ge- der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem Anleger und setzlich geregelten Markt, dadurch ist die Handelbarkeit stark damit der Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft zustande. Die S + eingeschränkt (vgl. Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteili- C Treuhandgesellschaft mbH übernimmt gleichzeitig die treu- gung“ Seite 10). händerische Verwaltung der Beteiligung. Geplante Laufzeit Einzahlungsmodalitäten, Zahlungsart und Einzahlungskonto In den Annahmen und den Vertragsbedingungen wurde eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 unterstellt, gerechnet ab %JF &JO[BIMVOH EFT WPO FJOFN "OMFHFSCFJUSFUFOEFO ,PN- dem Zeitpunkt der geplanten Schließung von MAP GREEN manditisten übernommenen Zeichnungsbetrages (in Prozent (31. Dezember 2013), somit zehn Jahre. Die Beteiligung kann der Zeichnungssumme) ist wie nachfolgend beschrieben zu er- der Anleger erstmals zum 31. Dezember 2023 ordentlich kün- bringen: Gesamteinzahlung zu 100 % zzgl. 5 % Agio, fällig nach digen. Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages ist per Überweisung vorgesehen. Die Anleger haben die Zahlstelle fälligen Zeichnungsbeträge zzgl. des Aufgeldes (Agio) in Höhe von 5 % des Zeichnungsbetrages auf das folgende Konto der Die Zahlstelle ist die Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG mit der Geschäftsanschrift Fuh- Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen: MAP GREEN 45 Kontonummer: 203 4713 200 sammenhang mit der Beteiligung stehenden jährlichen Vergü- Bankleitzahl: 430 609 67 tungen sind im Gesellschaftsvertrag aufgeführt (vgl. § 15 des Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG Gesellschaftsvertrages). Die Anleger haben auf ihre Einlage ein Kontoinhaber: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Agio von 5 % des Zeichnungsbetrages zu zahlen, insgesamt 105 %. Wird vom Anleger die direkte Eintragung ins Handelsregis- -FJTUFU FJO "OMFHFS5SFVHFCFS TFJOF &JOMBHF WFSTQÊUFU GBMMFO ter als Direktkommanditist gewünscht, so hat der Anleger die Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rück- für die notwendige notarielle Beglaubigung der Handelsre- ständigen Teil der Einlage an. gistervollmacht anfallenden gesetzlichen Gebühren sowie die anfallenden Notar- und Handelsregisterkosten zu tragen. Zusätzlich fallen Porto-, Telefon- und Überweisungsgebühren an. Zeichnungsfrist Diese Kosten stehen nicht fest, sie sind nicht abhängig von der Emittentin und können von ihr nicht benannt werden. Leistet Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung der Anleger den von ihm geschuldeten Zeichnungsbetrag ver- des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird am 31. Dezember spätet, schuldet er der Beteiligungsgesellschaft Verzugszinsen 2013 geschlossen. Es besteht eine einmalige Verlängerungs- in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rückständigen Teil option der Zeichnungsfrist seitens der Komplementärin zum des Zeichnungsbetrages. Zahlt der Anleger den von ihm über- 31. Dezember 2014. Gegebenenfalls kann das Kommanditka- nommenen Zeichnungsbetrag nebst Agio nach Aufforderung pital durch die Treuhänderin um einen Betrag von € 8.000.000 trotz schriftlicher Aufforderung und nach Fristsetzung mit auf insgesamt € 18.000.000 erhöht werden. Sofern bereits zu Ausschlussandrohung nicht oder nur teilweise, ist die Treu- einem früheren Zeitpunkt das Kommanditkapital der Betei- händerin berechtigt, von der Annahme der Beitrittserklärung ligungsgesellschaft (von Anlegern gezeichnetes Kapital und zurückzutreten und den mit dem Anleger bereits zustande ge- Einlagen der Gründungsgesellschafter) einen Betrag in Höhe kommenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu beenden. von € 10.000.000 erreicht, ist eine Schließung auch zu einem Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-)Raten nicht, nachdem früheren Zeitpunkt durch die Komplementärin möglich. Da- die Beitrittserklärung bereits angenommen wurde, kann die rüber hinausgehend besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung Treuhänderin von der Komplementärin mit einer (Teil-)Kom- vorzeitig zu schließen. Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-) manditeinlage in Höhe des von diesem Treugeber übernomme- Raten nicht, nachdem die Beitrittserklärung bereits angenom- nen Zeichnungsbetrages als Kommanditistin teilweise aus der men wurde, kann die Treuhänderin von der Komplementärin Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der betreffende Anleger mit einer (Teil-)Kommanditeinlage in Höhe des von diesem ist verpflichtet, die durch die Beendigung des Treuhand- und Treugeber übernommenen Zeichnungsbetrages als Komman- Verwaltungsvertrages entstehenden Kosten der Treuhänderin ditistin teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % Eine weitere Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteili- des von ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio gungen ist nicht möglich. zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anleger vorbehalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers werden nicht verzinst. Eine Übertragung der Beteiligung Weitere Kosten ist für den Anleger auf Fondsebene nicht mit administrativen Kosten verbunden. Es können aber für eine Übertragung Kos- Die der Beteiligungsgesellschaft im Zusammenhang mit der UFO JN ;VTBNNFOIBOH NJU SFDIUMJDIFSTUFVFSMJDIFS #FSBUVOH Erhöhung des Kommanditkapitals und der Investition ent- und z. B. einer Verkaufsanbahnung entstehen. Gegebenenfalls stehenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovisio- anfallende Nebenkosten (z. B. Gutachter-, Makler- oder Trans- nen, sind im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite aktionskosten) sind bei einer Veräußerung der Beteiligung vom 63 dargestellt und werden dort näher erläutert (vgl. Kapitel 8 Anleger zu zahlen. Die bei einem Ausschluss entstehenden „Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen)“). Die im Zu- Kosten trägt der Gesellschafter. Auch diese Kosten stehen nicht 46 Angaben über die Vermögensanlage fest, sie sind nicht abhängig von der Emittentin und können unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite nicht im Voraus benannt werden. Bei einer Veräußerung der 10. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen Beteiligung entstehen seitens der Beteiligungsgesellschaft oder zu erbringen. der Treuhänderin keine gesonderten Kosten. Schaltet der Anleger bei Veräußerung der Beteiligung an Dritte, z. B. Makler, ein, können dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende Kosten können für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie für eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung Gesamthöhe Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovision oder vergleichbare Vergütungen bei einer entsprechenden persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen. Diese Kosten stehen nicht fest, sie sind nicht ab- Für die Projektierungskosten inkl. aller Steuer- und Rechtsbe- hängig von der Emittentin und können von ihr nicht benannt ratung sowie der Prospektherstellungskosten inklusive der Ver- werden. Durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft triebskosten erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG können Anleger in anderen Ländern steuerpflichtig werden als Anbieterin eine einmalige Vergütung in Hohe von 17,07 % und Steuererklärungen einzureichen haben. Dadurch können des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. des Agios in Höhe weitere Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des von 5 % des Kommanditkapitals jeweils inkl. gesetzlicher Um- Blind-Pool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest. satzsteuer, mindestens jedoch in Höhe von € 325.000 inkl. ge- Der Anleger hat nach Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft setzlicher Umsatzsteuer. keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen (vgl. auch Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind mit Anlagever- Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ auf S. 10 dieses mittlern und Finanzberatern noch keine Verträge über die Verkaufsprospektes). Führen Übertragungen von unmittelbar Platzierung des Kommanditkapitals geschlossen. Es ist geplant, oder mittelbar über die Treuhänderin gehaltenen Kommandit- zur Platzierung eine exklusive Vertriebsorganisation vertrag- BOUFJMFO [V TUFVFSMJDIFO /BDIUFJMFO CFJ EFS (FTFMMTDIBę VOE lich zu binden. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere oder der Treuhänderin, ist der Kommanditist oder der Treuge- der Vermittlungsprovision oder vergleichbarer Vergütungen, ber verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen. Darüber hinaus beträgt € 2.206.619 bezogen auf ein Kommanditkapital in Höhe entstehen dem Anleger mit dem Erwerb, der Verwaltung und von € 10 Mio. und höchstens € 3.732.600 bei einem einzuwer- der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten. benden Kommanditkapital in Höhe von € 18 Mio. Keine gewährleisteten Vermögensanlagen Weitere Leistungen des Anlegers Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung Für die Anleger besteht gesellschaftsrechtlich keine Nach- oder Rückzahlung hat keine juristische Person oder Gesell- schusspflicht. Diese ist auch nach dem Gesellschaftsvertrag der schaft die Gewährleistung übernommen. Beteiligungsgesellschaft nicht vorgesehen. Die Haftung eines Kommanditisten kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB selbst nach vollständiger Erbringung seiner Einlage wieder aufleben, soweit der Saldo seines festen Kapitalkontos unter die Haftsumme Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage sinkt (z. B. durch Rückzahlung der Einlage, Auszahlungen oder sonstige Zuwendungen). Für Anleger, die über die Treuhän- Das Anlageziel und die Anlagepolitik der Multi Asset Portfolio derin beteiligt sind, gilt dies indirekt, da sie verpflichtet sind, Green GmbH & Co. KG besteht in dem Erwerb, dem Halten, die Treuhänderin von allen Kosten und Verbindlichkeiten frei- der Verwaltung und der Verwertung von mittelbaren und un- zuhalten. Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch mittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften (Zielfonds) im In- und Ausland. MAP GREEN 47 Die Nettoeinnahmen aus der Einzahlung der eingeforderten Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand der Kommanditeinlagen dienen ausschließlich für Beteiligungen in Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den geschlossene Zielfonds. Die Nettoeinnahmen reichen allein zur Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treu- Realisierung des Anlageziels aus. Die Nettoeinnahmen werden händerin und der Mittelverwendungskontrolleurin kein Eigen- nicht für sonstige Zwecke genutzt. tum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden keine Inves- Anlageobjekten zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung be- titionen in Beteiligungen in geschlossene Fondsgesellschaften stehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen getätigt und keine konkreten Projekte realisiert. Die Beteili- an den Anlageobjekten. Es bestehen weiterhin keine rechtli- gungen an Zielfonds sind die Anlageobjekte im Sinne des § 9 chen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungs- Abs. 2 VermVerkProspV. Hinsichtlich der Investitionskriterien möglichkeit der Anlageobjekte. wird auf Kapitel 6 „Investitionskriterien“ Seite 48 verwiesen. Die Anzahl der Beteiligungen an den Zielfonds steht aufgrund Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden von der Pros- des Blind-Pool-Konzeptes noch nicht fest. Zum Zeitpunkt der pektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mit- Prospektaufstellung sind noch keine Beteiligungen an Ziel- gliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhände- fonds erworben worden. Auch die zukünftigen Anlageobjekte rin und der Mittelverwendungskontrolleurin keine nicht nur können demnach nicht konkret beschrieben werden, da zum geringfügigen Lieferungen und Leistungen erbracht. Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Auswahl der zum Erwerb beabsichtigten Beteiligungen noch nicht erfolgt ist. Nach Der Investitionsausschuss ist zum Zeitpunkt der Prospektauf- Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewertungsgutachten stellung nicht eingerichtet. für die Anlageobjekte. Die von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft zu leisten- Sonstige Personen den Kommanditeinlagen dienen der Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlagen. Da die Anlageobjekte zum Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanla- Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehen, lassen sich gen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) angabe- keine Aussagen über die Fremdkapitalaufnahme bei den Ziel- pflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des fonds treffen. Über die Anschaffung oder Herstellung der Anla- Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der geobjekte oder wesentlicher Teile davon hat die Emittentin zum Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, existieren Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Verträge abgeschlos- nicht. sen. Über die Aufnahme von Fremdkapital wurden ebenfalls keine Verträge mit Banken oder anderen Darlehensgebern geschlossen. Die Emittentin selbst ist nicht abhängig von behördlichen Genehmigungen. Es sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. 48 6 | Investitionskriterien MAP GREEN 49 Sowohl die Geschäftsführung des Fonds MAP GREEN als auch öffentlich angeboten hat, so muss zumindest ein weiterer der Investitionsausschuss sind zur Beachtung der Investitions- Fonds eines etablierten Anbieters der gleichen Anlage- bzw. kriterien verpflichtet (hierzu siehe auch unter Kapitel 13, Ge- Asset-Klasse im Bestand von MAP GREEN bestehen. Dies sellschaftsvertrag, § 11 „Erwerb von Beteiligungen“). gilt nicht für Investitionen in Private Placements. Die Entscheidung über den Erwerb von Beteiligungen in den t1SP;JFMGPOETTPMMNBYJNBMFJO;FJDIOVOHTWPMVNFOPIOF verschiedenen Anlageklassen sowie Anlagearten (nachfolgend Agio von € 1.000.000 investiert werden. Dies gilt nicht für „Zielfonds“ genannt) obliegt der Geschäftsführung des Fonds. Investitionen in Private Placements; dort sollen Beteiligungen bis maximal € 2.000.000 ohne Agio getätigt Der Fonds plant nachhaltige Investitionen in Zielfonds in die werden. Asset-Klassen der erneuerbaren Energien (ausdrücklich keine Solarkraftwerke auf „Nicht-Konversionsflächen“) sowie sogenannte Agrarfonds (ausdrücklich keine Lebensmittelspe- t%JF.JOEFTUCFUFJMJHVOHBOFJOFN;JFMGPOETTPMMUFħ ohne Agio, aber nie unter € 25.000 betragen. kulation, Zweckentfremdung von Anbauflächen für z.B. Biokraftstoffe, Förderung von Monokulturen, z.B. Holzplantagen), Umweltfonds und Green-Building-Fonds im In- und Ausland. t&TTPMMFONBYJNBMEFT'POETWPMVNFOTWPO."1 GREEN in eine der geplanten Anlage- bzw. Asset-Klassen investiert werden, wobei bei Investitionen in so genannte Pri- Neben Neuemissionen kann der Fonds auch Zweitmarktbetei- vate Placements (Fonds, die gemäß § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufs- ligungen erwerben, sofern die Bedingungen den grundsätzli- prospektgesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift chen Investitionskriterien des Fonds entsprechen. von der Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausgenommen sind) auch ein Der Fonds bzw. MAP GREEN kann sich unmittelbar oder mit- höherer Anteil zulässig ist. UFMCBSFUXBàCFSFJOFO5SFVIÊOEFSVOEPEFSFJOFFJHFOF(Fsellschaft) an dem jeweiligen Zielfonds beteiligen. t&TTPMMFONBYJNBMEFT'POETWPMVNFOTWPO."1 GREEN in Zielfonds eines Anbieters (Emissionshaus) Nachfolgend sind die Investitionskriterien, die im Grundsätzli- investiert werden. Dies gilt nicht für Investitionen in Private chen auch Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sind, abgebil- Placements. det (vgl. Kapitel 13 „Vertragswerk“ ab Seite 96). t."1(3&&/TPMMJOOFSIBMCFJOFT;JFMGPOETBVTHFOPNNFO Es ist angedacht, das Portfolio des Fonds nach folgenden bei Private Placements, maximal 25 % des stimmberechtigten Grundsätzen auszustatten: Kapitals des Zielfonds halten. tDer Fonds soll mindestens in 15 verschiedene Zielfonds t.BYJNBMEFT'POETWPMVNFOEàSGFOJOTPHFOBOOUF investieren, wobei mindestens 5 Beteiligungen in sog. Private Placements investiert werden und maximal 5 % des Private Placements bevorzugt in Deutschland erfolgen Fondsvolumen dürfen in Zielfonds, deren Anbieterin die sollen. Steiner + Company GmbH & Co. KG ist, erworben werden, beide zusammen aber nur zu maximal 50 % des Fondsvolu- t1SPHFQMBOUFS"OMBHFC[X"TTFU,MBTTFTJFIFIJFS[V mens. auch Grafik Seite 50) sollen mindestens zwei Zielfonds erworben werden. t#FJEFN&SXFSCFJOFS&JO[FMCFUFJMJHVOHBOFJOFN;JFMGPOET zu einem Gegenwert ab € 100.000 soll hierfür eine entspre- t4PGFSO."1(3&&/FJOFO;JFMGPOETFSXJSCUEFTTFO"OCJFter bisher keine anderen Beteiligungsangebote bzw. Fonds chende Empfehlung des Investitionsausschusses eingeholt werden. Der Fonds ist berechtigt, trotz eines Ablehnens der Investitionskriterien 50 Erteilung einer Empfehlung durch den Investitionsausschuss Geplante Anlageklassen einen Erwerb zu tätigen, wenn ihr dies nach erneuter Beurteilung des infrage stehenden Erwerbs im wohlverstandenen Interesse der Beteiligungsgesellschaft sachgerecht erscheint. Sonstiges: (Wasserkraftanlagen, Green Buildings; Agrarfonds etc.) Windkraftanlagen t'àS#FUFJMJHVOHFOJO;JFMGPOETEJFBCEFN+VMJ im Rahmen einer Neuemission angeboten wurden oder werden, soll ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteter Geplante Anlageklassen Vermögensanlagenverkaufsprospekt vorliegen und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Prospektgutachten nach den Grundsätzen des IDWStandards S4 (Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten für öffentlich angebotene Kapitalanlagen) – nachfolgend „Prospektgutachten“ genannt – erstellt worden sein. Dieses Gutachten, sofern es noch nicht erstellt ist, muss in Auftrag gegeben sein. Weiterhin darf dieses Gutachten keine wesentlichen Beanstandungen enthalten bzw. dürfen keine wesentlichen Beanstandungen zu erwarten sein. t*OWFTUJUJPOFOJO;JFMGPOETEJFHFNÊfG"CT/S Verkaufsprospektgesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift von der Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausgenommen sind (sog. Private Placements), dürfen in der Summe im Umfang von bis zu 100 % des Kommanditkapitals erworben werden. Sollte bei einem Private Placement kein von einem Wirtschaftsprüfer erstelltes Prospektgutachten vorliegen, hat die Komplementärin ein unabhängiges Gutachten nach den Grundsätzen des IDW-Standards S4 (oder ähnlich) oder, falls dies für die konkrete Investition aussagekräftiger ist, ein Ertragswert-, 8FSUVOEPEFS5Ã7(VUBDIUFOJO"VęSBH[VHFCFOVOEEJF Beteiligung an diesem Private Placement davon abhängig zu machen, dass in diesem Gutachten die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien beim Private Placement OJDIUCFBOTUBOEFUC[XEFS[VFSXBSUFOEF&SUSBHVOEPEFS technische Zustand des Investitionsgutes die wirtschaftlichen Ertragsprognosen bestätigt werden. Die Investition in so genannte Private Placements erfolgt vorzugsweise in Deutschland. In anderen Ländern wird lediglich investiert, sofern eine dem deutschen EEG ähnliche Situation gegeben ist. Photovoltaikanlagen MAP GREEN 51 ANLEGER Steiner + Company GmbH & Co. KG S + C Treuhandgesellschaft mbH GRÜNDUNGSKOMMANDITISTEN Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG FONDSGESELLSCHAFT Asset-Klasse Asset-Klasse Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen Zielfonds Zielfonds Zielfonds Zielfonds Asset-Klasse Sonstiges Wasserkraftanlagen, Green-Buildings, Agrarfonds, etc. Zielfonds Zielfonds Externe Beratung Auswahl Zielfonds / Investitionen Zielfonds Zielfonds 52 7 | Die Emittentin MAP GREEN 53 7.1 Angaben über die Emittentin, deren Kapital und Geschäftstätigkeit Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Gesellschaftsdauer Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Funktion Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist frühestens #FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBę&NJUUFOUJO möglich zum 31. Dezember 2023. Gegenstand des Unternehmens Maßgebliche Rechtsordnung 1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Die Emittentin unterliegt deutschem Recht. Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsge- Rechtsform sellschaften aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie soge- Kommanditgesellschaft nannte Agrarfonds, Umweltfonds und Green-Building-Fonds im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ Komplementärin genannt). MAP Steiner Verwaltung GmbH 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen be- Struktur der Komplementärin rechtigt, die zur Förderung und Erreichung des Gesellschafts- In Abweichung vom gesetzlichen Regelfall ist die Komplemen- zwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen, soweit diese tärin keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit be- Geschäfte keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere keine schränkter Haftung (GmbH). Deren Haftung ist der Höhe nach nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen oder in § 34c auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen oder eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesellschaft kann Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den von Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unterneh- § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn Dr. Illya Steiner, mensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber Hamburg hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann die für die Erreichung ihres Kommanditisten Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst a) Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. b) S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg Sitz Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmun- Hamburg gen des KG-Gesellschaftsvertrages Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht – wie bei soge- Geschäftsanschrift nannten Publikumskommanditgesellschaften üblich – von den Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg gesetzlichen Regelungen ab. Dies gilt für die Bestimmungen der §§ 5, 9, 10, 11, 12, 13, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26 des Gesell- Datum der Gründung schaftsvertrages. Im Einzelnen gilt dies für die Eintragung der 6. Februar 2012 Kommanditisten mit einer Haftsumme von 10 % ihrer Kommanditeinlage, die Kapitalkontengliederung, die Geschäftsfüh- Zuständiges Registergericht, Registernummer rung, die Beschlussfassung, Fragen der Gewinnbeteiligung, die Amtsgericht Hamburg, HRA 114 420 Entnahmeberechtigung, die Vornahme von Liquiditätsausschüttungen unter Risikoforderungsvorbehalt, die Verteilung der Stimmrechte, die Verteilung des Gesellschaftsvermögens in der Liquidation, die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses, den 54 Die Emittentin Ausschluss von Gesellschaftern, den Ausschluss eines Wettbe- gesellschaft auf Aktien, insoweit entfallen die Angaben nach § 6 werbsverbotes für die Gesellschafter sowie hinsichtlich der übri- Sätze 2 und 3 VermVerkProspV. gen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter. Geschäftstätigkeit der Emittentin Konzernunternehmen Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin besteht in dem Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die folgenden Ge- Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Verwertung von sellschafter an der Emittentin beteiligt: mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen a) Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg Fondsgesellschaften im In- und Ausland. Die gesellschaftsver- b) S + C Treuhandgesellschaft mbH, Hamburg traglichen Rahmenbedingungen der Emittentin werden in Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“ dieses Verkaufspro- Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im spektes beschrieben. Sinne des § 18 AktG i. V. m. den §§ 290, 296 HGB kein Konzernunternehmen. Die Emittentin ist daher auch selbst nicht zur Ergänzende Angaben Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet und hat auch Die Emittentin ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, Ver- keinen Konzernabschluss erstellt. trägen oder neuen Herstellungsverfahren. Zum Datum der Prospektaufstellung bestehen keine Investitionen. Es sind keine Kapital der Emittentin Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentli- Das gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt zum Zeit- chen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben punkt der Prospektaufstellung € 2.500. Es handelt sich dabei können. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außerge- ausschließlich um Kommanditkapital. Die Komplementärin, wöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Zur Geschäftstätig- die MAP Steiner Verwaltung GmbH, leistet keine Einlage. Die keit sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Kommanditisten beteiligen sich mit folgenden Kommanditeinlagen (derzeitigen Gesellschaftern, Kommanditeinlagen): Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der MAP Steiner a) Komplementärin: MAP Steiner Verwaltung GmbH, ohne Einlage Verwaltung GmbH als Komplementärin. Das alleinige Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist Herr Dr. Illya Steiner. b) Kommanditist: Steiner + Company GmbH & Co. KG, € 1.250 Die Geschäftsadresse des alleinigen Mitglieds der Geschäfts- c) Kommanditist: S + C Treuhandgesellschaft mbH, € 1.250 führung der Emittentin lautet: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft wurde in diesem Jahr gegründet. Somit Von den Kommanditeinlagen sind zum Zeitpunkt der Pros- gibt es kein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Demnach wurden pektaufstellung € 2.500 ausstehende Einlagen. Das Komman- dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ditkapital der Emittentin soll auf insgesamt € 10.000.000 (inkl. keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteili- derzeitiger Gesellschafter, exkl. 5 % Agio) erhöht werden. Zum gungen, Entnahmerechte, Aufwandsentschädigungen, Ver- Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind bisher keine Wertpapiere sicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder VOEPEFS7FSNÚHFOTBOMBHFOJN4JOOFEFTfG"CTEFT7FS- Art, für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährt. Herr mögensprospektgesetzes in Bezug auf die Emittentin ausgegeben Dr. Illya Steiner ist für die Steiner + Company GmbH & Co. worden. Das gesamte Investitionskapital der Gesellschaft wird KG als Geschäftsführer tätig, die mit dem Vertrieb der Vermö- somit € 10.500.000 inkl. des Agios betragen. Im Übrigen sind die gensanlage betraut ist. Das alleinige Mitglied der Geschäftsfüh- Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter und rung der Emittentin Herr Dr. Illya Steiner ist zum Zeitpunkt der weiteren beitretenden Kommanditisten mit Ausnahme der der Prospektaufstellung nicht für weitere Unternehmen tätig, Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin identisch (sie- die mit der Kapitalbeschaffung oder dem Vertrieb der Vermö- he hierzu „Rechte der Gesellschafter“, Seite 43). gensanlage beauftragt sind. Das Mitglied der Geschäftsführung Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommandit- des Emittenten ist nicht für Unternehmen tätig, die im Zusam- MAP GREEN 55 menhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur ge- Zuständiges Registergericht, Registernummer ringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen oder die der Amtsgericht Hamburg, HRB 110 767 Emittentin Fremdkapital geben. Stammkapital Beirat € 25.000 (voll eingezahlt) Bei der Beteiligungsgesellschaft kann ab der ersten Gesellschafterversammlung nach Schließung des Fonds ein aus drei natürlichen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung Personen bestehender Beirat eingerichtet werden. Zwei Beirats- Grundsätzlich haftet eine Komplementärin einer KG unbe- mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung mit der schränkt. Vorliegend ist die Komplementärin der Emittentin relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ein Beirats- eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt in der mitglied wird von der Komplementärin entsandt. Die Mitglieder Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. des Beirats werden jeweils für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Alle Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch ihre Gesellschafter Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen notwendigen Ausla- Steiner + Company GmbH & Co. KG gen ersetzt und Spesen, z. B. für Anfahrten und Hotel, soweit sie den für eine Beiratstätigkeit üblichen Rahmen nicht überschreiten. Geschäftsführer Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert beim Emittenten Dr. Illya Steiner weder ein Beirat noch ein Aufsichtsgremium. Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages MAP Steiner Verwaltung GmbH Der Gesellschaftsvertrag der MAP Steiner Verwaltung GmbH enthält in Bezug auf deren Organ- und Haftungsstruktur keine Funktion von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Bestimmun- Komplementärin der gen. Einer Übernahme der Funktion als persönlich haftende Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Gesellschafterin der Emittentin steht nichts entgegen. Gegenstand des Unternehmens Aufgaben und Rechtsgrundlage Gegenstand des Unternehmens sind die Beteiligung an ande- Wesentliche Aufgabe ist die Übernahme der Geschäftsführung ren Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der der Beteiligungsgesellschaft. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, sowie die der Gesellschaftsvertrag, der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ ab- Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für andere Ge- gebildet ist. sellschaften. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittel- Vergütungen bar zu fördern geeignet sind. Die Komplementärin erhält eine jährliche Haftungsvergütung von der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von € 5.000 inkl. USt zum Sitz Ende eines jeden Geschäftsjahres. Die Vergütung erhöht sich Hamburg jährlich um 2 %. Neben der benannten Vergütung stehen der Gründungsgesellschafterin sowohl innerhalb als auch außer- Geschäftsanschrift halb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg Entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigun- Datum der Gründung gen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen 28. Juli 2009 jeder Art, zu. Die Emittentin 56 Umstände, die Interessenkonflikte begründen können können sich jeweils Interessenkonflikte ergeben, die zum Nach- Der Geschäftsführer der MAP Steiner Verwaltung GmbH, Herr teil von MAP GREEN wie auch der Anleger gehen können. Des Dr. Illya Steiner, ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komple- Weiteren nehmen die Treuhänderin und die geschäftsführende mentärin der Emittentin. Er ist zudem Mitgesellschafter der Kommanditistin entsprechende Funktionen auch in weiteren Anbieterin und deren persönlich haftender Gesellschafterin. von der Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG ange- Des Weiteren ist Herr Dr. Illya Steiner Geschäftsführer der botenen Fonds wahr. Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen Treuhänderin. Im Übrigen nehmen die Treuhänderin und die Konstellation können Interessenkonflikte nicht vollständig geschäftsführende Kommanditistin entsprechende Funktionen ausgeschlossen werden. Zu weiterführenden Einzelheiten hier- auch in weiteren von der Anbieterin angebotenen Fonds bzw. zu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteili- Beteiligungsangeboten, auch in mit der Beteiligungsgesell- gung“ (S. 10). schaft ähnlich konzipierten Fondgesellschaften, wahr. Insoweit MAP GREEN 57 7.2 Angaben über die Gründungsgesellschafter Die Gründungsgesellschafter sind die im Folgenden beschrie- Komplementärin benen Gründungskommanditisten und die Gründungskom- Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg plementärin (persönlich haftende Gesellschafterin), die MAP Steiner Verwaltung GmbH mit Sitz in der Fuhlentwiete 14 in Kommanditisten 20355 Hamburg. Dr. Illya Steiner, Hamburg (40 %) Steiner Consulting GmbH, Hamburg (60 %) MAP Steiner Verwaltung GmbH Vergütungen Das Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG er- Die Beschreibung zur Gründungskomplementärin befindet hält für die Projektierung, Konzeption und Prospektaufstel- sich auf den Seiten 55 und 56. lung, die Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen und die Koordination des Vertriebes des Beteiligungsangebotes FJOF 7FSHàUVOH,PTUFOFSTBU[ JO )ÚIF WPO EFT ,PN- Steiner + Company GmbH & Co. KG manditkapitals inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft, jedoch mindestens € 325.000 Funktion inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die laufende Betreuung Anbieterin, Projektierung, Konzeption, Kapitalbeschaffung und Fondsverwaltung erhält die Steiner + Company GmbH und Vertriebskoordination, Prospektaufstellung sowie die & Co. KG eine laufende Vergütung von 1,2 % inkl. Umsatz- Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen steuer, bezogen auf das von der Gesellschaft in den Zielfonds („Bemessungsgrundlage“) investierte Kapital zum Ende ei- Gegenstand des Unternehmens nes jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch in Höhe von Projektierung, Konzeption, Vermittlung, Vertrieb und Betreu- ħJOLM6NTBU[TUFVFS*N+BISEFS7FSÊVFSVOH-JRVJEB- ung von Investitionen für private und institutionelle Anleger tion eines Zielfonds erhöht das in diesem Zielfonds investierte sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte Kapital die Bemessungsgrundlage. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2 %. Sitz Hamburg Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung der Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig fällig. Der durch die Geschäftsanschrift Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestand- Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg teil der Kostenkalkulation. Neben der vorstehenden Vergütung erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG von ihr verauslagte Datum der Gründung laufende Kosten erstattet. An den laufenden Ausschüttungen der 6. Dezember 2004 Gesellschaft ist die Anbieterin wie folgt beteiligt: Auszahlungen werden an die Kommanditisten zeitanteilig berechnet ab dem ers- Zuständiges Registergericht, Registernummer ten Tag des Monats ihres wirksamen Beitritts bzw. der wirksamen Amtsgericht Hamburg, HRA 101 209 Erhöhung ihrer Kommanditeinlage und erfolgen im Übrigen unter Berücksichtigung der Grundlagen für die Ergebnisverteilung. Kommanditkapital € 300.000 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kann der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgabe vereinbarten Vergütung Rechtsform der Gründungsgesellschafterin nicht genannt werden, weil die Kommanditgesellschaft Höhe der Vergütung abhängig ist von der Höhe des einzuwerbenden Kommanditkapitals. Die Höhe des einzuwerbenden Kom- Die Emittentin 58 manditkapitals steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Geschäftsanschrift noch nicht fest. Darüber hinaus stehen der Gründungsgesell- Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg schafterin sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte Datum der Gründung und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, 4. Januar 2006 Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Zuständiges Registergericht, Registernummer Amtsgericht Hamburg, HRB 96 604 Umstände, die Interessenkonflikte begründen können Herr Dr. Illya Steiner, alleiniger und von den Regelungen des Stammkapital § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Anbieterin, ist gleich- € 25.000 zeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft sowie Geschäftsführer der Treuhänderin. Insoweit Rechtsform können sich jeweils grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ (Seite 10). Gesellschafter Steiner + Company GmbH & Co. KG S + C Treuhandgesellschaft mbH Geschäftsführer Dr. Illya Steiner, Melanie Neumann Funktion Treuhandkommanditistin Aufgaben und Rechtsgrundlage Die S + C Treuhandgesellschaft mbH fungiert als Treuhänderin Gegenstand des Unternehmens im Rahmen des Beteiligungsangebotes Multi Asset Portfolio Gegenstand des Unternehmens sind die Übernahme von Treu- Green GmbH & Co. KG. Ihre Aufgaben sind die treuhänderi- handgeschäften für Fondsgesellschaften sowie die Erbringung sche Verwaltung der Kommanditeinlagen, die Vertretung der von Verwaltungs- und Managementdienstleistungen für ande- Interessen der Treugeber sowie die Information der Anleger re Gesellschaften und deren Gesellschafter sowie alle damit im (vgl. Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“). Sie ist für Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind weitere Gesellschaften treuhänderisch tätig. Die Rechtsgrund- Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG (Kreditwesen- lage für die Treuhandschaft bildet der Treuhand- und Verwal- gesetz) bedürfen. tungsvertrag, der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ abgebildet ist. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, Wesentliche Rechte und Pflichten die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu för- Die S + C Treuhandgesellschaft mbH hat als Treuhänderin dern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen das Recht, die Interessen der Treugeber zu vertreten sowie die gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteili- durch den Treugeber erworbenen Rechte gemäß dem in diesem gen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweig- Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungs- niederlassungen im In- und Ausland errichten. vertrag (Seite 109 ff.) zu verwalten. Weiterhin besteht für die Treuhänderin das Recht, ihre Beteiligung an der Emittentin Sitz ein- oder mehrmals zu erhöhen. Daraus ergibt sich die we- Hamburg sentliche Pflicht, das Stimmrecht des Treugebers entsprechend MAP GREEN 59 den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. ner, ist gleichzeitig Geschäftsführer und Mitgesellschafter der OBDIEFO8FJTVOHFOEFT5SFVHFCFST"OMFHFSTBVT[VàCFO Anbieterin und deren persönlich haftender Gesellschafterin sowie Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafte- Vergütungen rin der Emittentin. Insoweit können sich jeweils grundsätzlich Für die laufende Betreuung der Treugeber und die damit zu- Interessenkonflikte ergeben. Zu weiterführenden Einzelheiten sammenhängenden Verwaltungsmaßnahmen erhält die S + C hierzu siehe auch unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Be- Treuhandgesellschaft mbH ab 2013 eine laufende Vergütung teiligung“ (Seite 10). von 0,3 % inkl. Umsatzsteuer, bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft zum Ende eines jeden Ergänzende Angaben zu den Gründungsgesellschaftern Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung Die Gründungsgesellschafterin Steiner + Company GmbH ab Eintragung der Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig & Co. KG ist mit dem Angebot der hier dargestellten Beteili- fällig. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2 %. Der Gesamt- gungsmöglichkeit beauftragt. Die Gründungsgesellschafter betrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen betei- Vergütung der Treuhänderin beträgt bei einem prognosti- ligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. zierten einzuwerbenden Kommanditkapital von € 10.000.000 Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen un- eine Summe in Höhe von € 357.557 und bei € 18.000.000 eine mittelbar oder mittelbar beteiligt, die im Zusammenhang mit Summe in Höhe von € 643.614. Der durch die Einschaltung der der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestandteil der Kos- geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Ver- tenkalkulation. Die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Grün- gütungen der Gründungsgesellschafter sind auf den Seiten 57 dungskommanditistin ist ebenso wie die weiteren beitretenden f. in den Abschnitten „Vergütungen“ benannt. Neben den be- Kommanditisten an den Gewinnen und Verlusten der Gesell- nannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern schaft beteiligt. Darüber hinaus stehen der Gründungsgesell- sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages schafterin sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesell- keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und keine sons- schaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte tigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteili- und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, gungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versiche- Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Die Grün- rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. dungsgesellschafter der Emittentin sind nicht an Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der Umstände, die Interessenkonflikte begründen können hier angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind. Der Ge- Die Treuhänderin kann auch für andere Gesellschaften oder samtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt Personen Treuhandaufgaben übernehmen oder hat diese be- gezeichneten Einlage beträgt € 2.500. Davon sind € 2.500 nicht reits übernommen. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Anbie- eingezahlt. Es handelt sich um Kommanditbeteiligungen. terin, die gleichzeitig auch Geschäftsbesorgerin der Emittentin ist. Der Geschäftsführer der Treuhänderin, Herr Dr. Illya Stei- Die Emittentin 60 7.3 Angaben zu weiteren relevanten Partnern W&P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Aufgaben und Rechtsgrundlage Die W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft fungiert als Mittelverwendungskontrolleurin im Rahmen des Be- Funktion teiligungsangebotes MAP GREEN. Ihre Aufgaben sind die Mit- Mittelverwendungskontrolleurin telfreigabe und Mittelverwendungskontrolle auf Basis formaler Kriterien und die zweckgerechte Verwendung der Einlagen der Gegenstand des Unternehmens Anleger (vgl. Kapitel 9 „Vertragliche Rahmenbedingungen“). Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die Die Rechtsgrundlage für die Mittelverwendungskontrolle bil- damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. det der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag, 3 StBerG der in Kapitel 13 „Vertragswerk“ abgebildet ist. Sitz Vergütung Bremen Für die Einrichtung der für die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle der Beteiligungsgesellschaft zu erbringen- Geschäftsanschrift den Leistungen erhält die W & P Treuhand GmbH Steuerbera- Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen tungsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,075 % des geplanten Emissionskapitals zzgl. Umsatzsteuer und Aus- Datum der Gründung lagen, fällig mit Aufnahme der Kontrolltätigkeiten. Der Ge- 11. März 2009 samtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung der Mittelverwendungskontrolleuerin beträgt Zuständiges Registergericht, Registernummer € 7.500 zzgl. Umsatzsteuer. Amtsgericht Bremen, HRB 25 466 HB Stammkapital Umstände, die Interessenkonflikte begründen können € 25.000 Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wesentliche Rechte und Pflichten Die Mittelverwendungskontrolleurin hat gemäß den Regelun- Gesellschafter gen des in diesem Verkaufsprospekt abgedruckten Mittelfreiga- %JQM7X4UFVFSCFSBUFS'SBOL8FJU[F be- und Mittelverwendungskontrollvertrages (Seite 114 ff.) das %JQM0FD4UFVFSCFSBUFS3BMG6OCFTDIFJE Recht, die formalen Auszahlungsvoraussetzungen zu prüfen, und die Pflicht, bei nicht vorliegenden Auszahlungsvorausset- Geschäftsführer [VOHFOVOEPEFS"CXFJDIVOHFOWPN*OWFTUJUJPOTVOE'JOBO- %JQM7X4UFVFSCFSBUFS'SBOL8FJU[F zierungsplan die Mittelverwendung durch die Emittentin zu %JQM0FD4UFVFSCFSBUFS3BMG6OCFTDIFJE verweigern. Der Investitions- und Finanzierungsplan ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrages der Emittentin und ebenfalls in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt (Seite 63 und 108). MAP GREEN 61 62 8 | Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) MAP GREEN 63 8.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG auf Ebene der Emittentin I. 1. Mittelherkunft 3. samtsumme samtsumme exkl. Agio inkl. Agio Darstellung) (konsolidierte (konsolidierte Darstellung) Darstellung) in % des Komin EU manditkapitals inkl. Agio 9.997.500 46,20 45,16 9.997.500 95,23 Geschäftsführende Kommanditistin 1.250 0,01 0,01 1.250 0,01 1.250 0,01 0,01 1.250 0,01 46,21 45,17 Gesamtsumme Kommanditkapital 10.000.000 Fremdkapital 10.000.000 Rückvergütungen aus Zielfonds 5 % Agio auf das Kommanditkapital Mittelherkunft gesamt II. Mittelverwendung 5. Investitionen in Zielfonds davon Agio i. H. v. 5 % des Zeichnungsbetrages Zielfonds 6. in EUR (konsolidierte Einzuwerbendes Kommanditkapital Gesamtsumme exkl. Agio 4. in % der Ge- Kommanditkapital Treuhandkommanditistin 2. in % der Ge- 1.638.371 7,57 7,40 1.638.371 15,61 21.638.371 100,00 97,74 11.638.371 110,85 500.000 5,00 2,26 500.000 4,76 22.138.371 105,00 100,00 12.138.371 115,61 236.470 Nettoinvestition in Zielfonds 4.729.406 Gesamtinvestition in Zielfonds 4.965.876 Investition in Direktinvestments 14.965.876 Investitionen gesamt 19.931.752 4.965.876 4.965.876 94,53 90,03 9.931.752 94,59 Gründungs- und Anlaufkosten Gründungskosten 300.000 300.000 Projektierung, Konzeption, Vertrieb 1.906.619 1.906.619 Gesamt 2.206.619 10,47 9,97 2.206.619 21,02 22.138.371 105,00 100,00 12.138.371 115,61 Mittelverwendung gesamt Es handelt sich um eine konsolidierte Darstellung zwischen den Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG und den Zielfonds in Form der Direktinvestments. 64 Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) zu I.3 Geplant sind erwartete Rückflüsse aus Investitionen aus Zielfonds in Höhe von € 1.638.371 (ca. 8,31 % der Nettoinvestiti- zu I.1 onssumme, d. h. ohne Agio der Zielfonds). Das eingeworbene Kommanditkapital steht der Beteiligungsgesellschaft nach Abzug der Gründungs- und Anlaufkosten für zu I.4 die Anschaffung von Beteiligungen (Zielfonds) zur Verfügung. Auf das einzuwerbende Kommanditkapital wird ein Agio in Es wird unterstellt, dass bei dem Erwerb der Beteiligungen auf Höhe von 5 % erhoben. Dies entspricht einem Gesamtbetrag Zielfondsebene ein Agio zu entrichten ist. Das nach Abzug von € 500.000. Die gesamte Mittelherkunft beläuft sich damit der Gründungs- und Anlaufkosten insgesamt zur Verfügung prognosegemäß auf € 10.500.000. stehende Kommanditkapital wird unter Beachtung der Investitionskriterien (vgl. Kapitel 6 „Investitionskriterien“ Seite 48) zu II.5 in die Zielfonds investiert. Die Anleger beteiligen sich mit ih- Hierbei handelt es sich um die geplanten Investitionen in die rer Einlage an unterschiedlichen Asset-Klassen geschlossener Zielfonds. Fonds. Das Kommanditkapital soll gemäß den Planungen und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages eine Summe von zu II.6 € 10.000.000 zzgl. des Agios in Höhe von 5 % aufweisen. Die Die zur Ziff. II.5 genannten Gründungs- und Anlaufkosten er- Einlagen der Gründungskommanditisten belaufen sich auf ins- fassen die sogenannten sonstigen Kosten. Die Anbieterin erhält gesamt € 2.500. Das im Rahmen der weiteren Kapitalerhöhung als Vergütung und Kostenersatz für recht- und steuerliche Be- EVSDI#FJUSJUUFWPO,PNNBOEJUJTUFO"OMFHFSO[VQMBU[JFSFOEF ratungen, für die Konzeption des Beteiligungsangebotes sowie Kapital beträgt € 9.997.500. für die Erstellung des Verkaufsprospektes, die Projektierung und das Marketing eine Vergütung in Höhe von 22,07 % des zu I.2 Kommanditkapitals inkl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch in Es ist geplant, kein Fremdkapital auf Ebene der Emittentin Höhe von € 325.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. durch Bankdarlehen aufzunehmen. Auf Ebene der Zielfonds, insbesondere auf Ebene der Direktinvestments, ist eine Fremdkapitalaufnahme in Form von Bankdarlehen geplant. Da die Direktinvestments zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehen, lassen sich keine Aussagen über die Konditionen der Fremdkapitalaufnahme treffen. Fremdmittel sind weder als Zwischenfinanzierungs- noch als Endfinanzierungsmittel vereinbart oder verbindlich zugesagt. MAP GREEN 65 8.2 Abweichungen von der Prognose – Sensitivitätsbetrachtung Die Sensitivitätsbetrachtung untersucht den erwarteten Kapi- Daten der Beteiligungsangebote miteinander vergleichbar sind. talrückfluss aus dem Engagement des Anlegers an der Betei- Gleichwohl wird in der am Ende dieses Kapitels aufgeführten ligungsgesellschaft. Dabei werden neben den prognostizierten Tabelle angenommen, dass die in den Beteiligungsangeboten Auszahlungen während des zehnjährigen Anlagezeitraums ausgewiesenen Ergebnisse auch zum Zeitpunkt der Investiti- (ab der angenommenen Schließung des MAP GREEN am on des MAP GREEN Bestand haben werden. Im Rahmen der 31. Dezember 2013) auch Auswirkungen im Rahmen von Datenerhebung wurde unterstellt, dass 100 % des geplanten Abweichungen von den unterstellten Annahmen aufgeführt. Fondskapitals, das für Investitionen in die Zielfonds zur Ver- Basis für die Sensitivitätsbetrachtung bilden die Ergebnisse der fügung steht, Ende 2012 in die Zielfonds investiert wird. Der Asset-Klassen. Das Datenmaterial wurde aus einer Vielzahl betrachtete Anlagezeitraum endet nach rund zehn Jahren am von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am Kapitalmarkt 31. Dezember 2022. In der Sensitivitätsanalyse wurde unter- öffentlich angebotenen geschlossenen Fonds entnommen, die stellt, dass alle Beteiligungen, die zu diesem Zeitpunkt noch im in den Emissionsprospekten oder auf komprimierten Tabellen Portfolio der Beteiligungsgesellschaft sind, auf dem Zweitmarkt von Internetplattformen dargestellt wurden. Es wurden keine veräußert werden. Präferenzen hinsichtlich der Auswahl bestimmter Initiatoren bzw. der Beteiligungsobjekte innerhalb der jeweiligen Asset- Die folgende tabellarische Darstellung stellt einen möglichen Klassen vorgenommen. Somit zeigt die Datenerhebung ein Verlauf der Rückflüsse vor Steuern an die Anleger dar. Die Spiegelbild von aktuell am Markt zu erwerbenden Beteiligungs- Darstellung der Rückflüsse basiert auf einer Analyse von ak- angeboten. Die in den Beteiligungsprospekten ausgewiesenen tuellen Beteiligungsangeboten. Es erfolgte keine Präferenz hin- Auszahlungen und Veräußerungserlöse der Beteiligungsobjek- sichtlich Anbieter, Höhe der Auszahlung, der prognostizierten te für die Anleger auf Zielfondsebene bilden die Grundlage der Rendite und der Konzeption. Die Geschäftsführung des MAP prognostizierten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft. Be- GREEN wird in Zusammenarbeit mit dem Investitionsaus- teiligungsangebote als Private Placements wurden in der Sensi- schuss bei der Auswahl der Zielfondsinvestitionen insbesonde- tivitätsbetrachtung nicht berücksichtigt. re auf die Erfahrung und die Performance der Anbieter sowie auf die Fondskonzeption achten. Aus diesem Grund stellen die Bei der Ermittlung der erwarteten Kapitalrückflüsse sind die aufgezeigten Rückflüsse eher ein konservatives Szenario dar. auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft vertraglich geregelten Dennoch sind diese Szenarien nur als Beispielberechnungen Vergütungsansprüche bereits berücksichtigt. Diese sind auf anzusehen, da aufgrund der noch nicht feststehenden Ziel- Basis eines geplanten Fondskapitals in Höhe von € 10.000.000 fondsinvestitionen (Blind Pool) keine prognostizierten Daten berechnet. Sie betragen für die Treuhänderin 0,30 % p. a. des über Zahlungsströme vorliegen können. Die Anlagedauer, gezeichneten Kommanditkapitals, für Steuerberatungs- und der Zinssatz und die Höhe der freien Liquidität sind aufgrund Jahresabschlusskosten € 20.000 p. a., für die laufende Betreu- des Blind-Pool-Konzeptes nicht einzuschätzen. Somit werden ung und Fondsverwaltung 1,2 % p. a. des in den Zielfonds in- mögliche Zinseinkünfte nicht berücksichtigt. Das Szenario C vestierten Kapitals, für die Komplementärin € 5.000 p. a. des stellt das Basisszenario dar, das anhand des erfassten und zuvor gezeichneten Kommanditkapitals, jeweils inkl. etwaiger gesetz- beschriebenen Datenmaterials aufgestellt wurde sowie die ge- licher Umsatzsteuer. Alle Vergütungen erhöhen sich jährlich nannten Prämissen beinhaltet. Abweichend von dem Basissze- um 2 %. Die Kosten für den Investitionsausschuss sind in den nario soll in zwei weiteren Szenarien veranschaulicht werden, Jahren 2012 und 2013 mit jeweils € 1.500 inkl. etwaiger gesetz- wie sich eine Veränderung der Parameter auf die Rückflüsse licher Umsatzsteuer berücksichtigt. In der Berechnung wurden vor Steuern an die Anleger auswirken könnte. Grundsätzlich die unterschiedlichen Laufzeiten der jeweiligen Beteiligungen ist die Entwicklung einer Beteiligung an einem Zielfonds von an den Zielfonds entsprechend den Prognoserechnungen be- verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. rücksichtigt. Der in der Sensitivitätsbetrachtung untersuchte Anlagezeitraum beginnt am 1. August 2012. Dies ist notwendig, damit die der Sensitivitätsbetrachtung zugrunde liegenden 66 Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) Dies können beispielsweise Veränderungen der wirtschaftli- schnittliche Steigerung anderer Asset-Klassen bzw. Assets aus- DIFO HFSJOHFSF PEFS IÚIFSF &JOOBINFO VOEPEFS ,PTUFO geglichen werden kann. Beispielhaft wird aufgelistet, wie sich oder der steuerlichen Rahmenbedingungen sein. Je größer die Rückflüsse vor Steuern an die Anleger ändern, wenn die die Streuung des Portfolios der Beteiligungsgesellschaft, desto Auszahlungen (Auszahlungen und Veräußerungserlöse) aller geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer unterdurchschnitt- Zielfondsinvestitionen um 10 % (Szenario D) bzw. 20 % höher lichen, aber auch überdurchschnittlichen Abweichung aller (Szenario E) oder um 10 % (Szenario B) bzw. 20 % niedriger Asset-Investitionen. Der Vorteil der Beteiligung an der MAP (Szenario A) ausfallen. Die Kosten auf Ebene der Beteiligungs- GREEN liegt somit in der vergleichsweise geringen Ausfall- gesellschaft wurden dabei nicht verändert. Da grundsätzlich wahrscheinlichkeit des investierten Kapitals. Diese vergleichs- von gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit jeder denkbaren Ab- weise hohe Anlagesicherheit kann sich dadurch ergeben, dass weichung ausgegangen werden muss, ist die Darstellung ledig- eine unterdurchschnittliche Entwicklung innerhalb einer lich als beispielhafte Berechnung zu verstehen. Asset-Klasse bzw. bei einzelnen Assets durch die überdurch- Betrachtung „p. a.“ (Abweichungen von der Prognose) Sensitivitätsabweichungen –20 % –10 % 0% +10 % +20 % Jahr Szenario A Szenario B Szenario C p. a. Szenario D Szenario E 2012 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2013 5,60% 6,30% 7,00% 7,70% 8,40% 2014 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2015 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2016 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2017 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2018 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2019 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2020 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2021 6,00% 6,75% 7,50% 8,25% 9,00% 2022 99,09% 111,48% 123,87% 136,25% 148,64% 152,69% 171,78% 190,87% 209,95% 229,04% Summe MAP GREEN 67 Betrachtung „kumulativ“ (Abweichungen von der Prognose) Sensitivitätsabweichungen –20 % –10 % 0% +10 % +20 % Jahr Szenario A Szenario B Szenario C Szenario D Szenario E 2012 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2013 5,60% 6,30% 7,00% 7,70% 8,40% 2014 11,60% 13,05% 14,50% 15,95% 17,40% 2015 17,60% 19,80% 22,00% 24,20% 26,40% 2016 23,60% 26,55% 29,50% 32,45% 35,40% 2017 29,60% 33,30% 37,00% 40,70% 44,40% 2018 35,60% 40,05% 44,50% 48,95% 53,40% 2019 41,60% 46,80% 52,00% 57,20% 62,40% 2020 47,60% 53,55% 59,50% 65,45% 71,40% 2021 53,60% 60,30% 67,00% 73,70% 80,40% 2022 152,69% 171,78% 190,87% 209,95% 229,04% 68 Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) 8.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Da die Gesellschaft der Emittentin erst am 6. Februar 2012, also Auf die Abbildung einer Zwischenübersicht wird verzichtet, da vor weniger als 18 Monaten, gegründet wurde, prospektiert sie seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Emittentin keine im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 VermVerkProspV. Es liegen we- CJMBO[ VOE FSGPMHTXJSLTBNFO 7FSÊOEFSVOHFO VOEPEFS (F- der ein Jahresabschluss noch ein Lagebericht der Beteiligungs- schäftsvorfälle stattgefunden haben (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gesellschaft vor. VermVerkProspV). Eröffnungsbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 6. Februar 2012 (alle Angaben in EUR) AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Beteiligungen 0 Kommanditkapital Ausstehende Einlagen 2.500 –2.500 0 0 Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2012 (alle Angaben in EUR) AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Beteiligungen 9.931.752 Kommanditkapital Jahresüberschuss/-fehlbetrag 10.500.000 -273.540 B. Umlaufvermögen 1. Kassenbestand 294.709 B. Verbindlichkeiten Fremdkapital 10.226.460 0 10.226.460 Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2013 (alle Angaben in EUR) AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen Beteiligungen A. Eigenkapital 9.931.752 Kommanditkapital Jahresüberschuss/-fehlbetrag 9.526.460 807.804 B. Umlaufvermögen 1. Kassenbestand 402.513 B. Verbindlichkeiten Fremdkapital 10.334.264 0 10.334.264 MAP GREEN 69 Prognose Planbilanz der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2014 (alle Angaben in EUR) AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Beteiligungen 9.931.752 Kommanditkapital Jahresüberschuss/-fehlbetrag 9.584.264 805.236 B. Umlaufvermögen 1. Kassenbestand 457.749 B. Verbindlichkeiten Fremdkapital 10.389.501 0 10.389.501 Planbilanzen der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Beteiligungen Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Multi Asset Hier ist der Stand der Investitionen in Beteiligungen an den Portfolio Green GmbH & Co. KG Zielgesellschaften ausgewiesen. Die Planungen gehen davon Die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen zu der Bilanz 2012 aus, dass im Jahr 2012 rund € 9.931.752 an Investitionen ge- weisen alle „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ wie tätigt werden. Gründungs- und Anlaufkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen aus. Kommanditkapital Das Kommanditkapital entspricht den Einlagen der Gründungsgesellschafter und den Zeichnungsbeträgen der Anleger. Jahresergebnis Das negative Ergebnis 2012 ist im Wesentlichen beeinflusst durch die Anlaufkosten. Hinzu kommen die laufenden Kosten, welche auch das Ergebnis 2012 beeinflussen. Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) 70 Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 6. Februar bis 31. Dezember 2012 (alle Angaben in EUR) 1. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Fondskosten -77.000 - Anlaufkosten -2.259.119 Erträge aus Beteiligungen 2.062.579 3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -273.539 4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag -273.539 Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 (alle Angaben in EUR) 1. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Fondskosten -183.560 - Anlaufkosten 0 Erträge aus Beteiligungen 991.364 3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 807.804 4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 807.804 Prognose Plan-Gewinn-und Verlustrechnung der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 (alle Angaben in EUR) 1. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Fondskosten -187.232 - Anlaufkosten 0 Erträge aus Beteiligungen 992.468 3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 805.236 4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 805.236 MAP GREEN 71 Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 6. Februar 2012 bis 31. Dezember 2012 (alle Angaben in EUR) Einzahlungen Kommanditkapital zzgl. Agio Rückvergütung Einnahmen aus Investments Summe 10.500.000 1.638.371 424.208 12.562.579 Auszahlungen Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten 9.931.752 Kosten Geschäftsbetrieb 2.206.619 Fremdfinanzierungskosten Fondskosten Steuern Frühzeichnerbonus Auschüttungen Summe Zu- bzw. Abfluss Liquidität Liquiditätsbestand zum Vorjahr Liquidität zum Jahresende 0 77.000 0 52.500 0 12.267.871 294.709 0 294.709 Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) 72 Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 (alle Angaben in EUR) Einzahlungen Kommanditkapital zzgl. Agio 0 Rückvergütung 0 Einnahmen aus Investments 991.364 Summe 991.364 Auszahlungen Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten 0 Kosten Geschäftsbetrieb 0 Fremdfinanzierungskosten 0 Fondskosten Steuern Frühzeichnerbonus 183.560 0 0 Auschüttungen 700.000 Summe 883.560 Zu- bzw. Abfluss Liquidität 107.804 Liquiditätsbestand zum Vorjahr 294.709 Liquidität zum Jahresende 402.513 MAP GREEN 73 Prognose Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 (alle Angaben in EUR) Einzahlungen Kommanditkapital zzgl. Agio 0 Einnahmen aus Investments 992.468 Summe 992.468 Auszahlungen Investitionen in Zielfonds inkl. Nebenkosten 0 Kosten Geschäftsbetrieb 0 Fremdfinanzierungskosten 0 Fondskosten 187.232 Steuern 0 Frühzeichnerbonus 0 Auschüttungen 750.000 Summe 937.232 Zu- bzw. Abfluss Liquidität 55.236 Liquiditätsbestand zum Vorjahr 402.513 Liquidität zum Jahresende 457.749 Plan-Cashflow-Prognose der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit leitet sich aus Auszahlungen dem vorstehend erläuterten handelsrechtlichen Ergebnis ab. Die Investitionen in die Zielgesellschaften erfolgen planmäßig 2012. Die Anlaufkosten werden liquiditätsmäßig voll umfäng- Einzahlungen lich in 2012 berücksichtigt. Laufende Auszahlungen wie die Die Kapitaleinzahlungen stellen das gezeichnete und eingezahl- Kosten der Beteiligungsgesellschaft (sogenannte Fondskosten) te Kommanditkapital und das Agio dar. und die Kosten des regulären Geschäftsbetriebes fallen in den Jahren 2012 bis 2014 an. 74 Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) Prognose der Planzahlen nach der Investition, der Produktion, des Umsatzes und des Ergebnisses für die Jahre 2012 bis 2015 der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG (alle Angaben in EUR) Investition Produktion Umsatz Ergebnis 2012 2013 2014 2015 9.931.752 0 0 0 0 0 0 0 2.062.579 991.364 992.468 992.523 -273.540 807.804 805.236 801.547 Unter Investitionen werden die Anschaffungskosten der Betei- werden die prognostizierten Umsätze bis 2015 sowie die sich ligungen an Zielfonds ausgewiesen. Der geplant Investitonsver- aus der Prognose der Ertragslage ergebenden handelsrechtli- lauf sieht vor, dass die Investitionen in 2012 mit € 9.931.752 chen Ergebnisse angegeben. Angaben zur Produktion können erfolgen. Diese entsprechen den in dem Investitions- und Fi- nicht gemacht werden, da die Emittentin keinen Produktions- nanzierungsplan (Seite 63) dargestellten Investitionen zzgl. der betrieb unterhält. Investitionsnebenkosten in die Anlageobjekte. Darüber hinaus Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu den Prognosen der Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Cashflow-Rechnungen und Planzahlen Die zuvor dargestellten Prognosen basieren im Wesentlichen grund von Rundungsdifferenzen sind möglich. Der geplante auf bereits abgeschlossenen Verträgen und den der Progno- Investitionsverlauf entspricht dem geplanten Emissionsverlauf, serechnung zugrunde liegenden Annahmen. Sie wurden nach da der Beitritt der Emittentin an den Zielgesellschaften mit ei- handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt. Abweichungen auf- ner kurzen zeitlichen Verzögerung erfolgt. MAP GREEN 75 76 9 | Vertragliche Rahmenbedingungen MAP GREEN Beteiligung an Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG 77 Die Treuhänderin übt das Stimmrecht im Rahmen der Beschlussfassung dann entsprechend den Weisungen der Treugeber aus und gibt dementsprechend ggf. ihre Stimmen anteilig Mit dem Beteiligungsangebot MAP GREEN erhält der Anle- teilweise zustimmend und teilweise ablehnend ab. Werden der ger die Möglichkeit, sich an einer Kommanditgesellschaft zu Treuhänderin keine Weisungen von einem Treugeber erteilt, beteiligen, die beabsichtigt, Beteiligungen an unterschiedlichen übt die Treuhänderin die auf die Beteiligung dieses Treuge- Beteiligungsgesellschaften verschiedener Asset-Klassen zu er- bers entfallenden Stimmrechte nach Maßgabe des von dem die werben. Der Anleger beteiligt sich unter der Voraussetzung Beschlussfassung im Umlaufverfahren Einleitenden bzw. von der Annahme seiner Beitrittserklärung und der Zahlung des dem die Präsenzversammlung Einberufenden unterbreiteten in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungsbe- Abstimmungsvorschlags aus. trages inkl. des Agios treugeberisch über die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin an der Emittentin in Höhe Des Weiteren gehört zu den Aufgaben der Treuhänderin die In- des in seiner Beitrittserklärung angegebenen übernommenen formation der Treugeber (§ 7 des Treuhand- und Verwaltungs- Zeichnungsbetrages. Die Beteiligung an der Emittentin erfolgt vertrages). So stellt sie diesen Kopien der Jahresabschlüsse der nach Maßgabe des in Kapitel 13 abgedruckten Treuhand- und Emittentin zur Verfügung und unterrichtet sie über Mitteilun- Verwaltungsvertrages sowie des ebenfalls in Kapitel 13 abge- gen der Emittentin. bildeten Gesellschaftsvertrages der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG. Die Treuhänderin gibt – mit Ausnahme der ihr für ihre Tätigkeit nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustehenden Vergütungen – alles, was sie in Bezug auf die treuhänderisch Treuhand- und Verwaltungsvertrag gehaltene Kommanditbeteiligung erlangt, an die Treugeber heraus. Andererseits ist der einzelne Treugeber verpflichtet, Mit der Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitritts- die Treuhänderin von sämtlichen Verbindlichkeiten und Ver- erklärung durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH kommt pflichtungen, die dieser im Zusammenhang mit dem Erwerb zwischen Letzterer als Treuhänderin und dem einzelnen Anle- und der Verwaltung der treuhänderisch für den Treugeber ger als Treugeber zunächst der mit Datum vom 20. März 2012 übernommenen und verwalteten Beteiligung an der Emittentin zwischen der Emittentin und der Treuhänderin abgeschlossene, entstehen, freizuhalten und darauf bereits von der Treuhände- in Kapitel 13 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag rin geleistete Beträge zu erstatten. zustande. Nach Zahlung des fälligen Zeichnungsbetrages inkl. Agio durch den Anleger beteiligt sich die Treuhänderin im ei- Jeder zunächst treugeberisch über die Treuhänderin an der genen Namen, aber für Rechnung des Anlegers nach Maßgabe Emittentin beteiligte Anleger hat das Recht, sich nach näherer von dessen Beitrittserklärung an der Emittentin und verwaltet Maßgabe von § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Emit- die Beteiligung für diesen. Die Treuhänderin übt die Rechte aus tentin unter Erteilung einer Handelsregistervollmacht an die den für die Anleger als Treugeber erworbenen Beteiligungen an Treuhänderin wie auch die Komplementärin selbst als Kom- der Emittentin anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung manditist in das Handelsregister der Emittentin eintragen zu des jeweiligen Treugebers nach dessen Weisungen aus (§§ 4–6 lassen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird in diesem des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Zu den Aufgaben Fall als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt. der Treuhänderin gehört es in dieser Hinsicht auch, bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen das Stimmrecht der Treu- Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Treuhand- und geber entsprechend deren Weisungen auszuüben. Zu diesem Verwaltungsvertrag erhält die Treuhänderin die auf Seite 58 f. Zweck fordert die Treuhänderin vor Beschlussfassungen der erläuterten Vergütungen. Die Haftung der Treuhänderin für ei- Emittentin die Treugeber dazu auf, Weisungen zur Ausübung nen fahrlässig bei Ausübung ihrer Tätigkeiten nach dem Treu- des Stimmrechts abzugeben. hand- und Verwaltungsvertrag verursachten Schaden ist auf 78 Vertragliche Rahmenbedingungen € 250.000 begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Haftungs- der Emittentin, Eintragung der Emittentin in das Handelsre- ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- gister oder Anmeldung von deren Eintragung, unterzeichneter pers und der Gesundheit. Schadenersatzansprüche gegen die Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin und Treuhänderin verjähren – soweit sie nicht kraft Gesetzes einer die Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes ge- kürzeren Verjährungsfrist unterliegen – in drei Jahren von dem mäß § 8i Abs. 2 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes. Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umstän- Sie wird eine bestimmungsgemäße Weiterleitung des Emissi- den und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne onskapitals und des Agios erst dann vornehmen, wenn folgen- grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb de Voraussetzungen vorliegen: von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruchs und a) unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungs- Nachweis der Verpflichtung der Gründungskommanditis- begründenden Umstände und der Person des Schuldners – in- ten oder deren Rechtsnachfolger zur Übernahme von Kom- nerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Handlung, manditeinlagen in Höhe von insgesamt € 2.500; der Pflichtverletzung oder dem sonstigen Schaden auslösenden b) Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister; Ereignis. c) unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertrag; d) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß § 8i Abs. 2 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes. Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Die Freigabe und Verwendung der sonstigen Eigenmittel und der im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Ne- Die Emittentin hat mit Datum vom 20. März 2012 mit der benkosten sind nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit durch W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, die W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Ihre einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Ver- Prüfung beschränkt sich darauf, ob insbesondere die vorste- wendung der von den Anlegern eingezahlten Einlagen (auch hend genannten Voraussetzungen formal vorliegen. „Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag“ genannt) abgeschlossen. Über die von den Anlegern eingezahl- Über die formale Prüfung hinaus wird sie keine Kontrolltätig- ten Mittel kann danach nur nach Gegenzeichnung durch die keiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaft- W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mit- lichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt telverwendungskontrolleurin verfügt werden. Diese prüft die dargelegten Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten betragsmäßige Übereinstimmung der von der Emittentin ver- Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Wert- anlassten Verfügungen über die Mittel mit den Angaben dieses haltigkeit von Garantien. Verkaufsprospektes, dem Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin, dem Gesellschaftsvertrag und den entsprechen- Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und den Verträgen und Honorarvereinbarungen. ist mit der vollständigen Abwicklung der im Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin genannten Zahlungen und Sie ist dabei zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berech- anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem tigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genann- Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die ten Empfänger in der dort genannten Höhe gehen. Die W & P Emittentin abgeschlossen. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird erst dann mit einer Freigabe von Mitteln nach Durchführung der Mittel- Für ihre Tätigkeit nach Maßgabe des Mittelfreigabe- und Mit- verwendungskontrolle beginnen, wenn ihr gegenüber folgende telverwendungskontrollvertrages erhält die W & P Treuhand Nachweise erbracht sind: unterzeichneter Gesellschaftsvertrag GmbH Steuerberatungsgesellschaft die auf Seite 60 dargestellte MAP GREEN 79 Vergütung. Im Rahmen der Durchführung der Kontrolltätig- Zum Ersatz von Vermögensschäden ist die Steiner + Compa- keit nach Maßgabe des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungs- ny GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig- kontrollvertrages ist die Haftung der W & P Treuhand GmbH keit verpflichtet. Dies gilt nicht für die Verletzung einer für die Steuerberatungsgesellschaft bei einem fahrlässig verursachten Umsetzung des Vertrages wesentlichen Kardinalpflicht oder Schaden auf € 1.000.000 begrenzt, es sei denn, es handelt sich die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. um Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Le- Sofern kein vorsätzliches Handeln gegeben ist, ist die Haftung bens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Schadenersatzan- der Steiner + Company GmbH & Co. KG auf einen Betrag von spruch gegen die W & P Treuhand GmbH verjährt – soweit er € 100.000 beschränkt, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt werden kann. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Stei- – in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ner + Company GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechts- entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haf- grund, verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren tungsbegründenden Umständen und der Person des Schuld- Verjährungsfrist unterliegen, innerhalb von drei Jahren von ners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Um- Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht ständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder auf die Entstehung des Anspruchs und die Kenntnis oder grob ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, und sind innerhalb fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntniserlan- und der Person des Schuldners – innerhalb von zehn Jahren gung oder Kennenmüssen durch eingeschriebenen Brief gel- nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder tend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Zu weiteren die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Einzelheiten vergleiche den vollständigen Abdruck des Ver- Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch trages in Kapitel 13 „Vertragswerk“ dieses Verkaufsprospektes. begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben Fahrlässigkeit erlangen musste. vereinbarten Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt € 7.500 zzgl. Umsatzsteuer. Geschäftsbesorgungsvertrag mit Steiner + Company GmbH & Co. KG Die Steiner + Company GmbH & Co. KG hat die Konzeption, die Koordination des Vertriebes und die Projektierung des Beteiligungsangebotes Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG übernommen und sich zur Mitwirkung an der Erstellung des Verkaufsprospektes des Beteiligungsangebotes verpflichtet. Die hierzu zwischen der Steiner + Company GmbH & Co. KG und der Emittentin geschlossene Vereinbarung endet zum Zeitpunkt der Schließung des Beteiligungsangebotes MAP GREEN. Für ihre Tätigkeiten nach diesem Vertrag erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG die auf Seite 57 dargestellten Vergütungen. 80 10 | #WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI Rückabwicklung und Übertragung MAP GREEN Ausscheiden eines Gesellschafters 81 einmalig bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden kann. Gegebenenfalls ist eine Erhöhung des Kommanditkapitals Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordent- durch die Treuhänderin um einen Betrag von € 8.000.000 auf liche Kündigung der Emittentin ist nach § 22 des Gesellschafts- insgesamt € 18.000.000 möglich. Im Übrigen kann die Emit- vertrages mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, tentin mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2023, möglich, wobei die Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden, frühestens aber Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat. Das Recht zur Kün- mit Wirkung zum 31. Dezember 2023. Ferner ist die Gesell- digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. schaft mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche Ein nicht als Kommanditist eingetragener, sondern mittelbar Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fas- über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteili- sung) besteht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Ge- gung an der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG nur sellschafterin endgültig versagt wird. Eines solches Auflösungs- dadurch kündigen, dass er den Treuhand- und Verwaltungsver- beschlusses bedarf es nicht, wenn eine solche Erlaubnis nach trag kündigt. Eine solche Kündigung ist nur zulässig nach den Maßgabe des § 33 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge- bestandskräftig erlischt oder aufgehoben wird. In diesem Fall sellschaft. Die Kündigungserklärung muss der Treuhänderin wirkt die vollziehbare Abwicklungsanordnung der Bundesan- spätestens vier Wochen vor Beginn der sechsmonatigen Frist stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie ein Auflösungsbe- zur Kündigung der Emittentin nach deren Gesellschaftsvertrag schluss. zugehen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon un- Übertragung von Kommanditanteilen berührt. Im Übrigen kann ein Gesellschafter aus in § 23 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin genannten Gründen aus- Die Übertragung der Beteiligung an der Emittentin erfolgt bei scheiden bzw. ausgeschlossen werden. Dies gilt entsprechend, Verkauf oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398 BGB. wenn die in dem Gesellschaftsvertrag genannten Gründe in der Im Todesfall geht die Beteiligung nach erb- und gesellschafts- Person eines mittelbar über die Treuhänderin beteiligten Treu- rechtlichen Grundsätzen ohne weiteren Übertragungstatbe- gebers vorliegen; in diesem Fall kann die Treuhänderin anteilig stand auf die Erben des Anlegers über. mit dem für den Treugeber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlage ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. Im Falle Direkt als Kommanditisten an der Emittentin beteiligte Anle- des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Emittentin wird ger können – mit Ausnahme der Treuhänderin – über ihren diese unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Im Kommanditanteil nur im Ganzen zum 30. Juni oder zum 31. Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters bzw. eines mittel- Dezember eines jeden Jahres zugunsten eines einheitlichen bar an dieser über die Treuhänderin Beteiligten aus der Emit- Rechtsnachfolgers verfügen, sofern der Rechtsnachfolger voll- tentin ohne Rechtsnachfolger erhält der Ausscheidende eine umfänglich in die Rechte und Pflichten des übertragenden Abfindung nach näherer Maßgabe von § 24 des Gesellschafts- Anlegers aus dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin und aus vertrages der Emittentin. dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin eintritt und der Komplementärin sowie der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht erteilt. Die Auflösung und Rückabwicklung Verfügung über den Kommanditanteil wie auch der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwal- Die Summe des Kommanditkapitals der Emittentin soll zum tungsvertrag bedürfen der Schriftform. Zudem bedarf jedwede 31. Dezember 2013 € 10.000.000 (inkl. der Einlagen der Grün- Verfügung – mit Ausnahme von Verfügungen der Treuhände- dungskommanditisten) betragen, wobei die Zeichnungsfrist rin – der Zustimmung der Komplementärin. Für Verfügungen 82 #WUUEJGKFGP#WƃÒUWPI4ØEMCDYKEMNWPIWPF¸DGTVTCIWPI zugunsten von Ehegatten oder in gerader Linie Verwandten, on wie auch der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen zum Zwecke der Treuhand- und Verwaltungsvertrag bedürfen der Schriftform. Refinanzierung ist die Zustimmung von der Komplementärin Zudem bedarf jedwede Übertragung der Treugeberposition zu erteilen. In allen anderen Fällen darf die Komplementärin der Zustimmung der Komplementärin der Emittentin. Für ihre Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern (vgl. § Übertragungen der Treugeberposition zugunsten von Ehegat- 20 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Zum Zwecke der ten oder in gerader Linie Verwandten, Sicherungsabtretungen Einholung der Zustimmung der Komplementärin ist der der oder Verpfändungen zum Zwecke der Refinanzierung ist die Verfügung zugrundeliegende abgeschlossene Vertrag vorzule- Zustimmung von der Komplementärin zu erteilen. In allen an- gen. Darüber hinaus sind der Komplementärin alle Angaben deren Fällen darf die Komplementärin ihre Zustimmung nur zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung aus sachlichem Grund verweigern (vgl. § 9 Abs. 1 lit. b Satz der die Komplementärin betreffenden Identifizierungspflichten 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Zum Zwecke der und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erforder- Einholung der Zustimmung der Komplementärin ist der der lich sind. Die für den verfügenden Kommanditisten geführten Verfügung zugrundeliegende abgeschlossene Vertrag vorzule- Konten werden für den Erwerber unverändert und einheitlich gen. Darüber hinaus sind der Komplementärin alle Angaben fortgeführt. zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung EFSEJF,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFS5SFVIÊOEFSJOCFUSFČFOEFO Ein mittelbar über die Treuhänderin Beteiligter kann seine Identifizierungspflichten – und sonstigen Pflichten nach dem Treugeberposition in Bezug auf die Emittentin nur im Gan- Geldwäschegesetz erforderlich sind. zen und nur einheitlich zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres auf einen Rechtsnachfolger übertragen, so- Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar über fern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und die Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteilen zu steuerli- Pflichten des übertragenden Treugebers aus dem Treuhand- DIFO/BDIUFJMFOCFJEFS(FTFMMTDIBęVOEPEFSEFS5SFVIÊOEF- und Verwaltungsvertrag eintritt (vgl. § 9 des Treuhand- und rin, ist der Kommanditist oder der Treugeber verpflichtet, diese Verwaltungsvertrages). Die Übertragung der Treugeberpositi- Nachteile auszugleichen. MAP GREEN 83 84 11 | Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage MAP GREEN Vorbemerkungen 85 der Einkunftsart ist jedoch auf den Tatbestand abzustellen, den die Beteiligungsgesellschaft selbst erfüllt. Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung an der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) dargestellt. Einkunftsart Aufgrund noch nicht getätigter Investitionen liegt auch noch keine Kenntnis der Rechtsform der Zielgesellschaften vor. Im Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Rahmen dieser Darstellung können auch nicht sämtliche indi- Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit- viduellen steuerlich relevanten Aspekte einer Beteiligung be- telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsgesell- rücksichtigt werden, sodass den Anlegern, auch insbesondere TDIBęFOBVTEFO#FSFJDIFOFSOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET hinsichtlich der individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Agrarfonds sowie sogenannte Green-Building-Fonds im In- und Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft, empfohlen wird, Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ genannt). einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Bei der steuerlichen Betrachtung der Beteiligung wird im Übrigen davon ausgegan- Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne gen, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland un- des § 15 EStG. Die Tätigkeit der Gesellschaft gilt gemäß § 15 Abs. beschränkt steuerpflichtig ist und die Beteiligung im Privatver- 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb, wenn sie selbst auch eine ge- mögen hält. werbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt oder infolge einer mitunternehmerischen Beteiligung gewerbli- Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen des Beteiligungs- che Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 bezieht. Sofern die konzeptes basiert auf den aktuellen deutschen Steuergesetzen, Gesellschaft keine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Rechtsprechung und den einschlägigen Erlassen und Stel- ausübt, handelt es sich um eine sogenannte gewerblich geprägte lungnahmen der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Pros- Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, da mit pektaufstellung. Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffas- der MAP Steiner Verwaltung GmbH lediglich eine Kapitalgesell- sung der Finanzverwaltung unterliegen einem ständigen Wandel schaft unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) und können die Auswirkungen auf den Anleger beeinflussen. der Beteiligungsgesellschaft ist und keine beschränkt haftenden Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Ergebnisse bleibt Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung befugt dem Feststellungsverfahren sowie der anschließenden Aussen- sind. Insoweit ist es unerheblich, wenn die Gesellschaft entspre- prüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten. Eine Haftung chend ihrem Gesellschaftszweck Tätigkeiten ausübt, die grund- für die genannten Steuerwirkungen kann daher nicht übernom- sätzlich anderen Einkunftsarten zugeordnet werden. Ferner sind men werden. Zu den steuerlichen Risiken der Beteiligung wird aufgrund der gewerblichen Prägung der Beteiligungsgesellschaft auf die entsprechenden Ausführungen im Kapitel 2 „Wesentliche auch etwaige Einkünfte aus einer Beteiligung an inländischen Risiken der Beteiligung“ auf Seite 10 ff. verwiesen. Die Anbiete- Kapitalgesellschaften – die nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bzw. § 20 rin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger Abs. 1 Nr. 7 EStG grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen – den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen. Einkommensteuer Die Anleger erzielen somit aus ihrer Beteiligung gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie als Gesell- Die Beteiligungsgesellschaft ist als deutsche Kommanditgesell- schafter der gewerblich geprägten Beteiligungsgesellschaft als schaft für Einkommensteuerzwecke kein eigenes Steuersubjekt. Mitunternehmer anzusehen sind. Mitunternehmer ist, wer als Steuersubjekt ist für Zwecke der Einkommensteuer allein der Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerinitia- Anleger. Auf seiner Ebene werden die ihm zugerechneten Ergeb- tive entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH, BStBl. nisanteile aus seiner Beteiligung nach seinen persönlichen Merk- II 1994, 751, 769, 770). Ein Mitunternehmerrisiko ist nach der malen zur Einkommensteuer herangezogen. Für die Ermittlung Rechtsprechung zu bejahen, wenn Gesellschafter an Gewinn 86 Steuerliche Grundlagen und Verlust sowie im Falle der Auseinandersetzung am Ver- die Beurteilung der Überschusseinkünfte ausschließlich auf mögen der Gesellschaft einschließlich der stillen Reserven betei- die Einnahmen und Ausgaben abzustellen. Auf der Ebene des ligt sind. Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilhabe jeweiligen Anlegers muss eine Gewinn- bzw. Überschusserzie- an unternehmerischen Entscheidungen. Ausreichend ist hierfür lungsabsicht unter Einbeziehung von eventuell entstehenden schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, 4POEFSCFUSJFCTBVTHBCFOXFSCVOHTLPTUFO JOTCFTPOEFSF CFJ die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten der Fremdfinanzierung der Beteiligung) vorliegen. Die Gewinn- angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB bzw. Überschusserzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht zustehen oder die den Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB durch Anlaufverluste infrage gestellt. Die Anbieterin geht davon entsprechen (BFH, BStBl. II 1993, 538 ff.). Die Beteiligung an aus, dass Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht vorliegt. Es Gewinn und Verlust sowie am Vermögen und an den stillen Re- ist beabsichtigt, sich nur an solchen Zielfonds zu beteiligen, bei serven der Beteiligungsgesellschaft sowie die Mitbestimmungs- denen die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ebenfalls rechte der Gesellschafter werden vorliegend durch die gesell- gegeben ist. schaftsvertraglichen Regelungen gewährleistet und begründen somit deren Mitunternehmerstellung. Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich der Anleger, wie vorliegend möglich, nicht un- Einkunftsermittlung und Ergebnisverteilung mittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt (BFH, BStBl. II 1989, 722). Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten die Anteile der Gesell- Für die Anerkennung der Mitunternehmerstellung des Treuge- schafter an dem steuerlichen Ergebnis, das die Beteiligungsge- bers ist in diesem Fall zusätzliche Voraussetzung, dass der Treu- sellschaft aus ihrer Tätigkeit erzielt. Die Beteiligungsgesellschaft geber das Treuhandverhältnis beherrscht, d. h. gegenüber der ermittelt ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG Treuhänderin weisungsbefugt ist, und ihm außerdem das Recht durch Betriebsvermögensvergleich. Bei der Gewinnermittlung zusteht, sich durch Kündigung des Treuhandverhältnisses und durch Betriebsvermögensvergleich sind sowohl die entstande- Eintragung in das Handelsregister unmittelbar als Kommanditist nen Aufwendungen als auch die erzielten Erträge perioden- an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. Durch die rechtli- gerecht abzugrenzen. Es gilt grundsätzlich die Maßgeblichkeit che Ausgestaltung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht werden die – vorliegend analog anzuwendenden – Anforderun- nicht zwingende abweichende Gewinnermittlungsvorschriften gen erfüllt, die die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung enthält. Gewinnermittlungszeitraum für die Beteiligungsgesell- für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses so- schaft ist das Geschäftsjahr, das im vorliegenden Fall dem Ka- wie der Mitunternehmerstellung voraussetzen (BMF-Schreiben lenderjahr entspricht. Der auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft vom 1. September 1994, BStBl. I 1994, 604 ff.; BFH vom 25. Juni ermittelte Gewinn wird gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich 1984, BStBl. II 1984, 751 ff.). und gesondert festgestellt und ggf. unter Einbeziehung beteiligungsbezogener Sonderbetriebseinnahmen und –ausgaben des einzelnen Anlegers den beteiligten Anlegern entsprechend den Gewinnerzielungsabsicht gesellschaftsvertraglichen Regelungen anteilig zugerechnet. Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden den Anlegern – Voraussetzung für die Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse nach Abzug der Vergütungen für den Komplementär sowie für ist das Vorliegen der Gewinn- bzw. Überschusserzielungsab- die Treuhänderin – grundsätzlich im Verhältnis der gezeichne- sicht auf der Ebene der Zielfonds, der Beteiligungsgesellschaft ten Kapitaleinlagen der Anleger zugewiesen. sowie auf der Ebene der Anleger. Nur wenn die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht zu bejahen ist, handelt es sich im Für den Zeitraum des Beitritts der Anleger sieht der Gesell- Vergleich zur „Liebhaberei“ um steuerlich relevante Einkünfte. schaftsvertrag vor, dass die Ergebnisse – soweit steuerrechtlich Während bei den Gewinneinkünften auch eventuelle Veräu- und aufgrund der steuerlichen Ergebnisse möglich – so zu ver- ßerungsgewinne in die Betrachtung einzubeziehen sind, ist für teilen sind, dass sich die Ergebnisbeteiligung ausschließlich nach MAP GREEN 87 dem Zeitpunkt und der Höhe der Kapitaleinzahlung richtet, im nicht ggf. § 2a EStG (negative Einkünfte mit Auslandsbezug) Übrigen jedoch eine (relative) Gleichstellung unabhängig vom entgegensteht. § 2a EStG steht dem nicht entgegen, sofern die Beitrittszeitpunkt der Anleger erfolgt. Der BFH hat für Kom- 7FSMVTUFBVTFJOFSBVTMÊOEJTDIFO#FUSJFCTTUÊUUF1FSTPOFOHFTFMM- manditgesellschaften mit gewerblichen Einkünften derartige schaft resultieren, die im Ausland gewerblich im Bereich alter- abweichende Ergebnisverteilungsabreden steuerlich anerkannt, native Energieerzeugung tätig ist. Verluste, die im Entstehungs- wenn diese betrieblich veranlasst sind, der nach dem Beitritt jahr nicht ausgeglichen werden, können gemäß § 10d Abs. 1 eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr erwirtschaftete EStG bis zur Höhe von € 511.500 bzw. € 1.023.000 bei zusam- Verlust hoch genug ist, um die diesem Kommanditisten zuge- men veranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte rechneten Verlustanteile abzudecken, und die abweichende Er- des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums ab- gebnisverteilung von Anfang an im Gesellschaftsvertrag verein- gezogen werden (Verlustrücktrag). Wurden die Verluste weder bart worden ist (BFH vom 7. Juli 1983, BStBl. II 1984, 53; BFH im Entstehungsjahr noch im unmittelbar vorangegangenen vom 17. März 1987, BStBl. II 1987, 558). Entsprechendes gilt Jahr abgezogen, sind diese im Rahmen von § 10d Abs. 2 EStG auch im Falle von Gewinnen. in den Folgejahren zu berücksichtigen (Verlustvortrag). Dabei ist zu beachten, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2004 ein unbeschränkter Verlustausgleich bei einem Verlustvortrag bis Anschaffungsnebenkosten und Abschreibungen zu einem Betrag von nur noch € 1 Mio. bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten von nur noch € 2 Mio. möglich ist. Die Mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003, 546 ff.) – nach diesem unbeschränkten Verlustausgleich verbleibenden sogenannter 5. Bauherrenerlass – hat das Bundesministerium positiven Einkünfte werden zu 60 % mit dem verbleibenden der Finanzen (BMF) zu der Frage Stellung genommen, unter Verlustvortrag ausgeglichen. Die verbleibenden 40 % der po- welchen Voraussetzungen Kosten einer Fondsgesellschaft in der sitiven Einkünfte unterliegen dagegen der Besteuerung (soge- Investitionsphase zu aktivieren sind oder sofort abzugsfähige nannte Mindestbesteuerung). Betriebsausgaben darstellen. Dabei hat das BMF ferner geregelt, dass das o. g. Schreiben grundsätzlich für alle Fondsgesellschaften gilt. Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG Danach sind neben den originären Anschaffungskosten der Nach § 15b EStG dürfen Verluste aus einem sogenannten Steu- beabsichtigten Investitionen alle Aufwendungen zu aktivieren, erstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung in noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen der Investitionsphase anfallen. Hierzu gehören insbesondere die werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen wer- Konzeptions- und Vertriebskosten. Die insoweit zu aktivieren- den. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steu- den Aufwendungen werden sich damit grundsätzlich über die erpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben AfA auswirken, soweit die Aufwendungen zu einem Zeitpunkt Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell im Sinne anfallen, in dem Investitionen getätigt werden, die zu aktivieren dieser Vorschrift liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf- sind und einem Wertverzehr unterliegen. grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Verlustabzug Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünf- Verluste können grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 3 EStG unein- ten zu verrechnen. Die Verlustausgleichsbeschränkung ist nach geschränkt mit anderen positiven Einkünften aus anderen Ein- § 15b Abs. 3 EStG jedoch nur anzuwenden, wenn innerhalb der kunftsarten desselben Veranlagungsjahres verrechnet werden Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten (horizontaler bzw. vertikaler Verlustausgleich), sofern dem Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept Steuerliche Grundlagen 88 auch aufzubringenden Kapitals 10 % übersteigt. Die auf Ebene zum Ende eines jeden Jahres gesondert festgestellt. Sie mindern der Beteiligungsgesellschaft in der Anfangsphase möglicher- zukünftige Gewinne des beschränkt haftenden Gesellschafters, weise entstehenden steuerlich ansetzbaren Verluste werden die die ihm aus seiner Beteiligung an dieser Gesellschaft zuzurech- schädliche Verlustgrenze des § 15b Abs. 3 EStG voraussichtlich nen sind. überschreiten. Insofern ist die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15b EStG auf die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich anzuwenden. Laufende Besteuerung Beteiligt sich die Beteiligungsgesellschaft im Rahmen ihrer In- Das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft ermit- vestitionstätigkeit an einer Zielgesellschaft in der Rechtsform telt sich aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen einer Personengesellschaft, die ihrerseits die Voraussetzungen und den Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind durch des § 15b EStG erfüllt, so sind nach Auffassung der Finanzver- Ergebniszuweisungen aus Beteiligungen an Unternehmen in waltung die Verluste der Zielgesellschaft für die Beteiligungsge- der Rechtsform einer Personengesellschaft zu erwarten. Den sellschaft als Gesellschafter der Projektgesellschaft festzustellen Betriebseinnahmen stehen als Betriebsausgaben die laufen- und von der Beteiligungsgesellschaft als § 15b-Verluste an ihre den Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung der Beteili- Gesellschafter weiterzugeben. Insoweit ist ein Verlustausgleich gungsgesellschaft, die Vergütungen für den Komplementär mit anderen Einkünften auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft und die Treuhänderin, sonstige laufende Kosten sowie etwai- nicht möglich (BMF-Schreiben vom 17. Juli 2007; FR 2007, ge Abschreibungen gegenüber. Die Gewerbesteuer kann nach 852). Verluste der Beteiligungsgesellschaft, die nicht aus einer Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gemäß § 4 unter § 15b EStG fallenden Zielgesellschaft stammen, sind bei Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht den Anlegern im Rahmen der übrigen Verlustverrechnungsre- werden. Ferner können nach Maßgabe der Unternehmensteu- gelungen ausgleichsfähig. erreform 2008 die bei einer Gesellschaft durch Aufnahme einer Fremdfinanzierung entstehenden Zinsaufwendungen, sofern die Gesellschaft ein Konzernunternehmen darstellt und ihre Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG Eigenkapitalquote niedriger als die des Konzerns ist und der Betrag der Zinsaufwendungen mehr als € 1 Mio. beträgt, nur Gemäß § 15a (1) EStG dürfen die einem Kommanditisten in Höhe von 30 % des um vorgenommene Abschreibungen er- zuzurechnenden negativen Einkünfte insoweit nicht mit an- höhten und um Zinserträge verminderten maßgeblichen Ge- deren positiven Einkünften ausgeglichen werden, als ein ne- winns („Zinsschranke“) abgezogen werden. Zinsaufwendun- gatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Das für § 15a gen, die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden EStG maßgebende Kapital setzt sich aus dem anteilig auf den Wirtschaftsjahre vorzutragen. Die voranstehenden Regelungen Gesellschafter entfallenden Kapital der Steuerbilanz der Gesell- werden voraussichtlich für inländische Zielgesellschaften, an schaft zzgl. etwaiger Mehr- oder Minderkapitalkonten aus für denen sich die Beteiligungsgesellschaft beteiligen wird, zum den Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen zusammen. Tragen kommen. Die von der Beteiligungsgesellschaft an die Verluste, die dem Kommanditisten im Bereich seines Son- Anleger geleisteten Ausschüttungen stellen steuerrechtlich derbetriebsvermögens entstehen (beispielsweise Kosten zur Entnahmen dar, die als solche keiner Steuerpflicht unterliegen. Anteilsfinanzierung), sind unabhängig von der Höhe des Ka- Steuerpflichtig sind ausschließlich die steuerlichen Ergebnis- pitalkontos und unabhängig davon, ob der dem Gesellschafter se, die im Rahmen der Feststellung der Einkünfte der Beteili- zuzurechnende Verlust ausgleichsfähig ist oder nicht, abzugsfä- gungsgesellschaft ermittelt und festgestellt sowie den Anlegern hig. Die Vorschrift des § 15a EStG findet nicht nur auf gewerb- entsprechend der gesellschaftsvertraglich festgelegten Ergeb- liche Einkünfte Anwendung, sondern auf alle Einkunftsarten, nisverteilung zugewiesen werden. sofern an der Einkunftsquelle beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt sind. Die nicht ausgleichsfähigen Verluste werden MAP GREEN Besteuerung bei Aufgabe- oder Veräußerungsgewinnen 89 Gewerbesteueranrechnung Nach Maßgabe des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Ein bei Aufgabe des Gewerbebetriebes oder bei Veräußerung sieht § 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine (Teil-)Anrechnung der auf der Gesellschaftsanteile oder bei Ausscheiden der Anleger ent- Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallenden Gewerbesteuer TUFIFOEFS(FXJOO"VGHBCF7FSÊVFSVOHTHFXJOO OBDIf mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die EStG unterliegt durch die Anwendung der sogenannten Fünf- Einkommensteuerschuld des Anlegers vor. Die Gewerbesteu- telregelung des § 34 EStG einer Einkommensteuerermäßigung. eranrechnung ist allerdings nur auf die im zu versteuernden Danach wird zunächst die Differenz der Steuer auf die laufen- Einkommen des einzelnen Anlegers enthaltenen Einkünfte aus den Einkünfte und der Steuer auf die außerordentlichen Ein- Gewerbebetrieb und die darauf entfallende Einkommensteuer künfte unter Berücksichtigung eines Fünftels der außerordent- möglich. Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrages ist dabei lichen Einkünfte ermittelt. Das Fünffache der so ermittelten auf die tatsächlich durch die Beteiligungsgesellschaft zu zahlen- Differenz ergibt dann die Einkommensteuer für die außeror- de und auf die Gesellschafter anteilig entfallende Gewerbesteu- dentlichen Einkünfte. Die konkrete Entlastungswirkung kann er beschränkt. Bei der Zurechnung auf die Gesellschafter ist zu nur individuell unter Berücksichtigung der Beteiligungshöhe, beachten, dass keine gesonderte Zuweisung von (gesellschafts-) des tatsächlich entstehenden Veräußerungsgewinns und der vertraglichen Vergütungen oder Sonderbetriebseinnahmen sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers im Veräu- und -ausgaben erfolgt. ßerungsjahr ermittelt werden. Hat der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd erwerbsunfähig, so kann er alternativ ge- Umsatzsteuer mäß § 34 Abs. 3 EStG auf Antrag und nur einmal im Leben den ermäßigten Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steu- Die Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer im Sinne des ersatzes (mindestens jedoch 15 %) für Veräußerungsgewinne Umsatzsteuergesetzes, sofern sie wie geplant lediglich Beteili- in Anspruch nehmen. Unter den gleichen Voraussetzungen ge- gungen hält. Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft besteht währt § 16 Abs. 4 EStG dem Steuerpflichtigen auf Antrag einen ausschließlich in dem Erwerb und dem Halten von Beteiligun- Freibetrag von € 45.000, der sich allerdings um den Betrag er- gen mit der Folge, dass sie kein umsatzsteuerlicher Unterneh- mäßigt, um den der Veräußerungsgewinn € 136.000 übersteigt. mer und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Einkommensteuersatz/Solidaritätszuschlag/ Kirchensteuer Gewerbesteuer Die Gesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbe- Die steuerlichen Ergebnisse unterliegen der individuellen Steuer- steuer und ist insoweit alleinige Steuerschuldnerin. Vorhande- belastung des jeweiligen Anlegers. Der Spitzensteuersatz wurde ne gewerbesteuerliche Verlustvortrage können grundsätzlich im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 für Einkünfte von nach § 10a GewStG verrechnet werden. Dabei ist die Nutzung über € 250.000 bei einzeln veranlagten Steuerpflichtigen bzw. gewerbesteuerlicher Fehlbeträge jedoch beschränkt. Vorgetra- von € 500.000 bei zusammen veranlagten Ehegatten von 42 % gene gewerbesteuerliche Fehlbeträge können einen positiven auf 45 % erhöht. Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von € 1 Mio. in voller Höhe der Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5 % erhoben. Es mindern, darüber hinaus nur bis zu 60 % des € 1 Mio. über- kann nicht prognostiziert werden, wie lange und mit welchem steigenden positiven Gewerbeertrags. Im Übrigen erfolgt eine Satz der Solidaritätszuschlag künftig erhoben werden wird. Die gesonderte Feststellung zum Zwecke des weiteren Vortrags. auf die Einkommensteuer erhobene Kirchensteuer wurde in der zugrundeliegenden Kalkulation nicht berücksichtigt. 90 Steuerliche Grundlagen Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer umfasst neben ler Höhe von der Besteuerung freistellen, wenn steuerbegüns- dem Jahresüberschuss u. a. Entgelte für kurz- und langfristige tigtes Unternehmensvermögen übertragen wird. Begünstigtes Schulden sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pach- Unternehmensvermögen liegt vor wenn mittelbar oder unmit- ten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 %, soweit deren Summe telbar inländisches Betriebsvermögen unentgeltlich übertragen € 100.000 übersteigt. Hierbei werden für die Mieten, Pachten, wird. Zum Inländischen Betriebsvermögen gehören Anteile an Leasingraten und Lizenz- bzw. Konzessionszahlungen jeweils ,BQJUBMHFTFMMTDIBęFOEJFJISFO4JU[JN*OMBOEPEFSFJOFN&6 einheitliche Finanzierungsanteile festgelegt. EWR-Staat haben, wenn die Beteiligung am Nennkapital zum Zeitpunkt der Übertragung mehr als 25 % beträgt oder bei ge- Soweit sich die Gesellschaft an gewerblichen Personengesell- ringeren Beteiligungen ein Poolvertrag besteht. schaften beteiligt, bei denen sie als Mitunternehmer anzusehen ist, ist die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften zu kalkulieren. Danach Grundmodell werden dem Gewinn aus Gewerbetrieb der Gesellschaft die Anteile am Verlust gewerblicher Personengesellschaften wieder Der die gleitende Freigrenze von EUR 150.000 übersteigende hinzugerechnet. Anschließend wird die Summe des Gewinns aus Steuerwert unterliegt nur in Höhe von 15 % der Besteuerung, Gewerbetrieb und der Hinzurechnungen um die Anteile der Ge- wenn die Beteiligung durch den Rechtsnachfolger mindestens sellschaft am Gewinn gewerblicher Fondsgesellschaften gekürzt. fünf Jahre fortgeführt wird und das Verwaltungsvermögen z. B. in Form von Grundstücken und Aktien nicht mehr als 50 % be- Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuer- trägt. Pro Jahr kommt es zu einem Wegfall der Erbschaft- und messbetrag auszugehen, der durch Anwendung der Steuermess- Schenkungsteuer in Höhe von 20 %. zahl, die einheitlich 3,5 % beträgt, auf den Gewerbeertrag zu ermitteln ist. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der für die Gesellschaft zuständigen Gemeinde Hamburg (zurzeit 470 Optionsmodell %) multipliziert. Die sich daraus ergebende Gewerbesteuer ist von der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Die Bemessungsgrundlage wird vollständig von der Besteuerung freigestellt, wenn die Beteiligung durch den Rechtsnachfolger mindestens sieben Jahre fortgeführt wird und das Erbschaft- und Schenkungsteuer Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Pro Jahr kommt es zu einem Wegfall der Erbschaft- und Schenkung- Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Dachge- steuer in Höhe von 14,29 %. sellschaft durch den Anleger unterliegt im Fall einer Erbschaft oder Schenkung auf Rechtsnachfolger der Erbschaftsteuer. Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Erbschaftsteuer- und Verwaltungsvermögen Bewertungsrechts wurde im Dezember 2008 abgeschlossen. Im Folgenden wird auf die ab 1. Januar 2010 anzuwendenden Re- Schädlich ist die Übertragung von Verwaltungsvermögen, soweit gelungen eingegangen. die oben beschriebenen Grenzen für das Grundmodell bzw Optionsmodell überschritten werden. Zum Verwaltungsvermögen Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der Markt- gehören insbesondere Grundstücke, Wertpapiere und vergleich- wert der Beteiligung (sogenannter Steuerwert) zum Zeitpunkt bare Forderungen sowie Kunstgegenstände und Beteiligungen der Übertragung. Das neue Erbschaftsteuergesetz sieht zwei an Personen- und Kapitalgesellschaften von mehr als 25 %, wenn Befreiungstatbestände (Grund- und Optionsmodell) vor, die bei diesen Gesellschaften der Anteil am Verwaltungsvermögen wahlweise in Anspruch genommen werden können und unter 50 % übersteigt. bestimmten Voraussetzungen die Bemessungsgrundlage in vol- MAP GREEN 91 Nach Auffassung der Anbieterin hat die Dachgesellschaft kein vom 27. Juni 2005). Das Niedersächsische Finanzgericht hat Verwaltungsvermögen. Demzufolge kann das Grundmodell mit Urteil vom 28. Juli 2010 hingegen entschieden, dass treu- oder wahlweise das Optionsmodell in Anspruch genommen händerisch gehaltene Kommanditbeteiligungen sehr wohl be- werden. günstigtes Unternehmensvermögen seien. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen. Die Finanzverwaltung Hamburg hat das Urteil mit Erlass vom 18. Oktober 2010 bestätigt. Weitere Voraussetzungen Zusammenfassend wird aufgrund der noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfrage jedem Treugeber empfohlen, vor Soweit der Rechtsnachfolger innerhalb der Fünf- bzw. Sieben- Übertragung sein Treuhandverhältnis aufzulösen und sich jahresfrist wesentlich höhere Auszahlungen (sogenannte Über- unmittelbar ins Handelsregister eintragen zu lassen. entnahmen) erhält als Gewinne erwirtschaftet werden, entfallen die Begünstigungen durch das Grund- bzw. Optionsmodell. Für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände (Grund- Persönliche Freibeträge oder Optionsmodell) wird vorausgesetzt, dass die Anzahl der Arbeitsplätze bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern nach Das ab dem 1. Januar 2009 anzuwendende Erbschaftsteuerge- der unentgeltlichen Übertragung erhalten bleibt. Diese Voraus- setz sieht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einen setzung gilt als erfüllt, wenn über einen Zeitraum von fünf bzw. Freibetrag in Höhe von € 500.000 und für Kinder einen Freibe- sieben Jahren bestimmte Lohnsummen eingehalten werden. In trag in Höhe von € 400.000 vor. der Konzeption wird unterstellt, dass die Dachgesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt, Grundsteuer Treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen Soweit zum Vermögen der Fondsgesellschaft Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Inland gehören, unterliegen diese nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 68, 70 Abs. 3, 99 BewG der Während die Anteile der direkt gehaltenen Kommanditbetei- Grundsteuer. Zur Ermittlung der Grundsteuer ist ausgehend ligungen als steuerliches Unternehmensvermögen behandelt von dem Einheitswert des Grundstücks eine Steuermesszahl zu werden, wird die Frage nach der erbschaftsteuerlichen Behand- ermitteln, auf die der von der örtlichen Gemeinde festgesetzte lung treuhänderisch gehaltener Vermögenswerte als begüns- Hebesatz angewandt wird. tigtes Unternehmensvermögen in der Rechtspraxis kontrovers diskutiert und ist bisher höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt worden. Vermögensteuer Bislang hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1995 das Vermögen- dass treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen kein steuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Da der Gesetzgeber Unternehmensvermögen darstellen. Gegenstand der Übertra- innerhalb der von dem Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist gung sei in solchen Fällen demnach nicht die Kommanditbe- keine Neufassung verabschiedet hat, wird Vermögensteuer seit teiligung, sondern der Herausgabeanspruch gegen den Treu- dem 1. Januar 1997 trotz des formell weiter bestehenden Geset- händer. Für diesen Anspruch wird der Zeitwert als Steuerwert zes nicht mehr erhoben. Nach der aktuellen Diskussion über die angesetzt. Dieser entspricht dem Marktwert der Beteiligung Wiedereinführung einer Vermögensteuer kann nicht vollständig zum Zeitpunkt der Übertragung (Erlass des Bayrischen Fi- ausgeschlossen werden, dass zukünftig wieder Vermögensteuer nanzministeriums vom 14. Mai 2005 bestätigt durch koordi- anfallen wird. Zu weiterführenden Einzelheiten hierzu siehe auch nierten Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ (Seite 18). 92 Grunderwerbsteuer Steuerliche Grundlagen Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des BlindPool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest. Der Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke Anleger hat nach Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft keine beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Nach § 1 Abs. Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer Steuer- 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) liegt ein grunderwerb- pflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen (vgl. auch Kapi- steuerlich relevanter Vorgang vor, wenn zum Vermögen einer tel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ auf Seite 18 dieses Personengesellschaft ein Grundstuck gehört und sich der Ge- Verkaufsprospektes). sellschafterbestand innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar dergestalt ändert, dass mehr als 95 % der Gesellschaftsanteile auf neue Gesellschafter übergehen. Als Verfahrensfragen Grundstuck in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen. Im Die Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft werden nach § 180 Rahmen der Platzierung des Kommanditkapitals der Fondsge- Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert für die beteiligten sellschaft kommt es zu einem Wechsel von mehr als 95 % der Gesellschafter durch das zuständige Betriebsfinanzamt festge- Anteile an der Fondsgesellschaft. Wenngleich während des hier- stellt. Beteiligt sich die Beteiligungsgesellschaft an einer inlän- für vorgesehenen Zeitraums noch kein Grundstuck im Sinne des dischen Projektgesellschaft oder einem anderen inländischen Grunderwerbsteuerrechts zum Vermögen der Fondsgesellschaft Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft, so gehört, geht die Finanzverwaltung dennoch von einem grunder- werden die erzielten Einkünfte auf Ebene des Unternehmens werbsteuerlich relevanten Vorgang aus, da die Fondsgesellschaft durch das für das Unternehmen zuständige Betriebsfinanzamt im Anschluss an die Platzierung Gebäude auf fremdem Grund einheitlich und gesondert festgestellt. Die in diesem Rahmen und Boden errichtet und dies bei Platzierung der Kommandit- festgestellten Besteuerungsgrundlagen gehen in den Feststel- anteile bereits Teil eines „vorgefassten Planes“ sei. lungsbescheid für die Beteiligungsgesellschaft ein. Hierbei ist das für die Beteiligungsgesellschaft zuständige Betriebsfinanzamt nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO an den Feststellungsbescheid Grundsteuer der Projektgesellschaft gebunden. Die Einkünfte werden dann den einzelnen Anlegern entsprechend den gesellschaftsver- Soweit zum Vermögen der Fondsgesellschaft Gebäude auf traglichen Regelungen im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote fremdem Grund und Boden im Inland gehören, unterliegen – unter Berücksichtigung der abweichenden Ergebnisvertei- diese nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 68, 70 Abs. 3, 99 BewG der lung – zugewiesen. Außerdem sind die beim Anleger im Zu- Grundsteuer. Zur Ermittlung der Grundsteuer ist ausgehend sammenhang mit der Beteiligung eventuell anfallenden Son- von dem Einheitswert des Grundstücks eine Steuermesszahl zu derbetriebsausgaben (z. B. Schuldzinsen im Rahmen einer ermitteln, auf die der von der örtlichen Gemeinde festgesetzte Anteilsfinanzierung) in die von der Beteiligungsgesellschaft Hebesatz angewandt wird. einzureichende Erklärung mit aufzunehmen. Sie können nicht im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers geltend gemacht werden. Deshalb müssen Sonderbe- Begründung zusätzlicher ausländischer Steuerpflicht triebsausgaben des Anlegers für das abgelaufene Geschäftsjahr bis jeweils zum 31. Januar des Folgejahres der Beteiligungsgesellschaft mitgeteilt werden. Die auf die Anleger entfallenden Durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft können Ergebnisse werden nach Veranlagung der Beteiligungsgesell- Anleger in anderen Ländern steuerpflichtig werden und Steu- schaft durch das Betriebsfinanzamt den jeweiligen Wohnsitzfi- ererklärungen einzureichen haben. Dadurch können weitere nanzämtern der Anleger mitgeteilt und daher von Amts wegen bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung der Anleger berücksichtigt. MAP GREEN 93 94 12 | Abwicklungshinweise/ Angabenvorbehalt MAP GREEN Allgemeine Angaben 95 vertrages nicht an. Der Anleger erhält dann eine Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück. Nach Zahlung des von ihm Alle in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Angaben, Prog- übernommenen Zeichnungsbetrages erwirbt die Treuhänderin nosen und Berechnungen wurden mit Sorgfalt erstellt. Die steu- treuhänderisch für den Anleger Beteiligungen an der Beteili- erlichen und rechtlichen Grundlagen basieren auf den aktuell gungsgesellschaft. Die Mindestbeteiligung beträgt € 2.500 zzgl. geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Für die Rechtsstellung 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 500 ohne Rest teilbar aller Beteiligten sind ausschließlich die noch abzuschließenden sein. Folgende Einzahlungstermine und -raten sind – soweit und bereits abgeschlossenen Verträge maßgeblich. Darüber nicht Abweichendes im Gesellschaftsvertrag geregelt ist – vor- hinausgehende Vereinbarungen wurden nach Kenntnis der gesehen: 100 % zzgl. 5 % Agio 14 Tage nach Annahme und Auf- Emittentin und der Anbieterin nicht getroffen. Eine Haftung forderung durch die Treuhänderin. für Abweichungen durch Gesetzesänderungen, Änderungen oder Anpassungen in der Rechtsprechung und der Steuerrechtsprechung oder den Auslegungen der Finanzverwaltungen Einzahlungskonto sowie für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Ertragsund Liquiditätsprognosen wird von der Anbieterin nicht über- Kontonummer: 203 471 3200 nommen. Von diesen Unterlagen abweichende Angaben sind Bankleitzahl: 430 609 67 nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung durch die Betei- Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG MJHVOHTHFTFMMTDIBę&NJUUFOUJOC[XEJF"OCJFUFSJO.àOEMJDIF Kontoinhaber: Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG Absprachen haben keine Gültigkeit. Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, von den Prospektangaben abweichende Aussagen zu machen. Die Haftung der Vertriebsbeauftragten für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektdarstellung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vertriebshinweise Das einzuwerbende Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte der Beteiligungsgesellschaft platziert, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer. Die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung nebst Widerrufsbelehrung und Legitimationsprüfung, die diesem Verkaufsprospekt beiliegt, wird rechtsverbindlich unterzeichnet an die Treuhänderin S + C Treuhandgesellschaft mbH Fuhlentwiete 14 20355 Hamburg gesendet. Nach Annahme durch die Treuhänderin kommt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem Anleger zustande. Auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger kommt es für das Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungs- 96 13 | Vertragswerk Vertragswerk MAP GREEN 97 13.1 Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft mäß vorstehendem Absatz 2. Die in das Handelsregister für jeden hinzu- 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Multi Asset Portfolio Green GmbH & tretenden Kommanditisten einzutragende Haftsumme beträgt 10 % sei- Co. KG ner jeweiligen Pflichteinlage ohne Agio. Gleiches gilt für die Haftsumme der S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin bei 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. treuhänderischer Erhöhung ihrer eigenen Pflichteinlage für Rechnung und im Interesse der Treugeber nach Maßgabe von § 6. § 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung 4. Die Summe der jeweiligen Pflichteinlage der Kommanditisten bildet das und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen „Kommanditkapital“ der Gesellschaft im Sinne dieses Gesellschaftsver- an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Bereichen er- trages. OFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET"HSBSGPOETTPXJFTPHFOBOOUF(SFFO Building-Fonds im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ genannt). 5. Die S + C Treuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin (diese nachfolgend einheitlich als „Treuhänderin“ genannt) ist berechtigt, ihre Pflichteinlage ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte zu 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die halten und Pflichteinlagen für Dritte zu verwalten (diese Dritten nach- zur Förderung und Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder folgend einheitlich „Treugeber“ genannt). Hierzu wird ein gesonderter zweckmäßig erscheinen, soweit diese Geschäfte keiner Genehmigung be- Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend „Treuhandvertrag“ ge- dürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflich- nannt) abgeschlossen. tigen oder in § 34c Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen oder eine solche Genehmigung (Erlaubnis) erteilt wird. Die Gesellschaft 6. Auf alle Pflichteinlagen wird ein Agio in Höhe von 5 % geschuldet. kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im 7. Die Kommanditisten sind über die Verpflichtung zur Leistung der Pflicht- Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft einlage hinaus zu keinen Nachschüssen oder – vorbehaltlich eines nach berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann § 6 Abs. 1 Satz 2 zu zahlenden Agios – sonstigen Leistungen verpflichtet. die für die Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. § 6 Erhöhung der Pflichteinlage der Gründungskommanditisten/Aufnahmerecht der Komplementärin § 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 1. Die Treuhänderin ist für die Zwecke der Durchführung der im Verkaufsprospekt „MAP Green“ über das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft vorgesehenen Investitionen unter Befreiung von 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, ohne Zustimmung der Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die übrigen oder später beitretenden Gesellschafter ihre Pflichteinlage mit Gesellschaft begonnen hat. Wirkung gegenüber allen übrigen Gesellschaftern ein- oder mehrmals zu erhöhen, und zwar um einen Betrag von insgesamt € 9.997.500 zzgl. ei- § 4 Investitions- und Finanzierungsplan ner einmaligen Erhöhungsreserve in Höhe von € 8.000.000 (nachfolgend Die Investitionen der Gesellschaft sollen nach dem als Anlage diesem Ge- „Vollplatzierung“ genannt). Auf den erhöhten Betrag der Pflichteinlage sellschaftsvertrag beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan (nach- der Treuhänderin ist von den Treugebern ein Agio von 5 % (nachfolgend folgend „Investitionsplan“ genannt) vorgenommen werden. Die Anlage ist „Agio“ genannt) zu erbringen. ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. 2. Die Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gemäß vorstehendem § 5 Gesellschafter und Kommanditeinlagen Abs. 1 erfolgt jeweils mit Annahme des Angebotes eines Treugebers auf 1. Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die MAP Steiner Abschluss des Treuhandvertrages (nachfolgend „Beitrittserklärung“ Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister genannt) durch die Treuhänderin, und zwar in Höhe des von diesem des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110767 (nachfolgend „Komple- Treugeber in seiner Beitrittserklärung insgesamt übernommenen Zeich- mentärin“ genannt). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist nungsbetrages – exkl. eines etwaig geschuldeten Agios – (nachfolgend am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. „Zeichnungsbetrag“ genannt), jedoch erst nach vollständiger Leistung des gemäß § 8 Abs. 2 nach näherer Maßgabe der Beitrittserklärung von 2. Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind: a) Steiner + Company diesem Treugeber auf seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten ersten Teil- GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg mit einer Kommanditeinlage in betrages, ggf. zzgl. Agio. Die Treuhänderin wird die Gesellschaft unver- Höhe von € 1.250; b) S + C Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Ham- züglich über die angenommenen Beitrittserklärungen und deren jeweili- burg mit einer Kommanditeinlage in Höhe von € 1.250. ges Datum unterrichten. Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gilt als erteilt. Die Treu- 3. Die übernommene bzw. gezeichnete Kommanditeinlage ist die geschul- händerin ist nicht verpflichtet, ihre Haftsumme, die jeweils auf die durch dete Pflichteinlage. Die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme den Beitritt eines Treugebers erhöhte Pflichteinlage entfällt, unverzüglich beträgt für die Gründungskommanditisten 100 % ihrer Pflichteinlage ge- zu erhöhen, sondern kann die Handelsregisteranmeldung der Haftsum- 98 Vertragswerk menerhöhung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen in regelmäßigen sind berechtigt, die den Kommanditisten in der Gesellschaft zustehen- Zeitabständen und für mehrere Treugeber gleichzeitig vornehmen. Die den mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Teilnahme Kosten im Zusammenhang mit der Erhöhung der Pflichteinlage einschl. an Gesellschafterversammlungen und an Beschlussfassungen sowie die der Haftsumme trägt die Gesellschaft. Unabhängig davon entstehen die Informations- und Kontrollrechte, unmittelbar auszuüben, soweit nicht Rechte und Pflichten des Treugebers bereits mit der Wirksamkeit seines ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Beitritts, soweit in diesem Vertrag oder dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist. 2. Jeder Treugeber kann nach Wirksamwerden seines Beitritts und vollstänEJHFS-FJTUVOHTFJOFTàCFSOPNNFOFO;FJDIOVOHTCFUSBHFT1ĘJDIUFJOMBHF 3. Der von einem Treugeber übernommene Zeichnungsbetrag muss im Ein- von der Treuhänderin im Übrigen verlangen, dass er anstelle der Treu- zelfall mindestens € 2.500 exkl. Agio betragen. Höhere Beträge müssen händerin als Kommanditist für die von dieser treuhänderisch für ihn ohne Rest durch 500 teilbar sein. erworbene Pflichteinlage direkt im Handelsregister eingetragen wird, vorausgesetzt, 4. Das Erhöhungsrecht der Treuhänderin nach Abs. 1 endet mit Vollplatzie- a) die Komplementärin und die Treuhänderin erhalten auf Kosten des Treu- rung, spätestens aber – jedoch stets vorbehaltlich einer darüber zeitlich gebers eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht hinausgehenden Berechtigung gemäß Abs. 5 – mit Ablauf des 31. De- (nachfolgend auch „Handelsregistervollmacht“ genannt), die unwider- zember 2013 (der jeweilige Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsrecht endet, ruflich und über den Tod hinaus wirksam und einzeln zur Anmeldung einschließlich des Falles des Abs. 5, nachfolgend „Schließung des Fonds“ der auf den Treugeber entfallenden Haftsumme sowie zu allen späteren genannt). Handelsregisteranmeldungen in Sachen der Gesellschaft, insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Anmeldungen, berechtigt sowie den 5. Die Komplementärin ist ohne weitere Beschlussfassung der Gesellschafter Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, unter Erhöhung des Kommanditkapitals natürliche Personen ihm das Recht zur Erteilung von Untervollmachten ebenfalls unter Be- VOEPEFS(FTFMMTDIBęFOBMTXFJUFSF,PNNBOEJUJTUFOJOEJF(FTFMMTDIBę aufzunehmen, wenn und soweit zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Treugeber nicht Zeichnungsbeträge von insgesamt mindestens € 70.000 freiung von den vorgenannten Beschränkungen einräumt: t &JOUSJUUVOE"VTTDIFJEFOWPO,PNNBOEJUJTUFOBVDIEFT7PMMNBDIUHFbers) auch im Wege der Sonderrechtsnachfolge; übernommen haben und die Treuhänderin dementsprechend von ihrer t &JOUSJUUVOE"VTTDIFJEFOWPOQFSTÚOMJDIIBęFOEFO(FTFMMTDIBęFSO Berechtigung gemäß Abs. 1 ganz oder teilweise keinen Gebrauch ge- t OEFSVOHEFT,PNNBOEJULBQJUBMTEFS(FTFMMTDIBęEFSEJFTCF[àHMJDIFO macht hat. Die Komplementärin ist ferner ohne vorherigen Gesellschafterbeschluss berechtigt, das Erhöhungsrecht der Treuhänderin einmalig bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Beteiligungsverhältnisse und der Haftsummen; t OEFSVOH WPO 'JSNB 4JU[ VOE 6OUFSOFINFOTHFHFOTUBOE EFS (FTFMMschaft; t BMMF6NXBOEMVOHTWPSHÊOHF7FSTDINFM[VOHFO'PSNXFDITFM4QBMUVOH 6. Die Gründungsgesellschafterin Steiner + Company GmbH & Co. KG (nachfolgend als „Steiner + Company“ bezeichnet) ist ebenfalls berechtigt, ohne Zustimmung der übrigen oder später beitretenden Gesellschaf- Anwachsung u. Ä.); t "VĘÚTVOHVOE#FFOEJHVOHEFS(FTFMMTDIBęFJOTDIMEFS#FTUFMMVOHVOE Abberufung von Liquidatoren) und ter ihre Pflichteinlage mit Wirkung gegenüber allen übrigen Gesellschaf- b) die Treuhänderin wurde mit der auf die für den betreffenden Treugeber tern ein- oder mehrmals zu erhöhen, und zwar um einen Betrag von bis erworbenen Pflichteinlage entfallenden Haftsumme in das Handelsregis- zu € 70.000. Die wirksame Ausübung dieses Erhöhungsrechts erfolgt im ter der Gesellschaft eingetragen. Wege einer einseitig empfangsbedürftigen, schriftlichen Erklärung, die gegenüber der Komplementärin abzugeben ist. Für die Leistung dieser Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen ist die Treuhänderin ver- Einlage bleibt Steiner + Company nachgelassen, diese in vier gleichen pflichtet, auf den Treugeber die diesem anteilig zustehende Pflichteinlage Halbjahresraten zu leisten, wobei die erste Rate 14 Tage nach Zugang der an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge und aufschiebend Erklärung nach Satz 2 fällig ist. Steiner + Company ist ferner berechtigt, bedingt auf dessen Eintragung als Kommanditist im Handelsregister zu ihre Pflichteinlage ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte zu hal- übertragen. Gleichzeitig mit dessen Eintragung im Handelsregister ist die ten und Pflichteinlagen für Dritte zu verwalten. Soweit Steiner + Compa- Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister im entsprechenden Um- ny von diesem Erhöhungsrecht Gebrauch macht und ihre Pflichteinlage fang herabzusetzen. Das Treuhandverhältnis wird sodann hinsichtlich der ganz oder teilweise als Treuhänderin für Dritte hält, finden im Übrigen nunmehr von dem betreffenden Treugeber als Kommanditist gehaltenen die Vorschriften dieses Vertrages betreffend das Verhältnis zwischen der Pflichteinlage als Verwaltungstreuhand nach Maßgabe des Treuhandvertra- Treuhänderin und den Treugebern entsprechend Anwendung, soweit in ges fortgeführt. Die Kosten für die Beglaubigung der zu erteilenden Han- diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. delsregistervollmacht, die dem Anleger aufgrund der Umwandlung seiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, § 7 Stellung der Treugeber sind von diesem selbst zu tragen. Die Kosten der Handelsregisteranmeldung 1. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die Treuge- übernimmt ebenfalls der Anleger. Übertragungen gemäß dieses § 7 Abs. 2 ber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte. Die Treugeber bedürfen nicht der Zustimmung der Komplementärin gemäß § 20. MAP GREEN 99 § 8 Leistung der Einlagen zugewiesene Gewinne diesem Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo 1. Die Pflichteinlagen der in § 5 Abs. 2 genannten Kommanditisten in der auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine Verpflichtung des Kom- dort genannten Höhe sowie im Fall des § 6 Abs. 6 sind nach Maßgabe manditisten, insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht. § 18 Abs. 5 der Bestimmungen dieses Vertrages und nach Aufforderung durch die bleibt unberührt. Gesellschaft zu leisten. 5. Auszahlungen (Entnahmen), zusätzliche Einlagen der Kommanditisten 2. Die im Rahmen der Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhänderin gemäß und Gewinne, die nach Ausgleich des Ergebnissonderkontos anfallen, § 6 Abs. 1 durch die jeweiligen Treugeber zu leistenden Zeichnungsbe- sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den träge sowie ein etwaiges Agio sind nach näherer Maßgabe der von dem Kommanditisten werden auf das für diesen Zweck geführte Verrech- jeweiligen Treugeber gegenüber der Treuhänderin abgegebenen Beitritts- nungskonto verbucht. erklärung nach Aufforderung durch die Treuhänderin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu leisten. Eine 6. Für die Komplementärin wird ein Verrechnungskonto geführt. hiervon abweichende Vereinbarung über die Fälligkeit des Zeichnungsbetrages steht im pflichtgemäßen Ermessen der Treuhänderin. 7. Sämtliche Konten sind unverzinslich, soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag abweichend bestimmt. 3. Leistet ein Treugeber oder Kommanditist den von ihm auf seine Pflichteinlage bzw. seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Betrag verspätet, 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Konten einzurichten. kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Er schuldet der Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rückständigen Teil des Zeichnungsbetrages. Wird die Pflichteinlage trotz 9. Die vorstehenden Regelungen zu den Konten gelten für mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger entsprechend. schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht geleistet, ist die Komplementärin berechtigt und verpflichtet, § 10 Geschäftsführung und Vertretung im Namen der Gesellschaft von dem Beitrittsvertrag zurückzutreten, 1. Die Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin vertreten. Die Komple- den Kommanditisten durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft mentärin hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen auszuschließen und nach eigenem Ermessen an seiner Stelle einen oder des § 181 BGB befreit. mehrere Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. 2. Die Komplementärin ist berechtigt, sich im Rahmen des gesetzlich zulässigen und pflichtgemäßen Ermessens sowie in Übereinstimmung mit 4. Im Fall des Ausschlusses aus der Gesellschaft ist der ausscheidende Ge- dem Gesellschaftsvertrag zur Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit Dritter sellschafter zur Zahlung der durch den Ausschluss entstandenen Kosten zu bedienen, wobei sicherzustellen ist, dass die Komplementärin hin- sowie eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 15 % des von sichtlich etwaiger über das Tagesgeschäft hinausgehender Entscheidun- ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio verpflichtet. Die gen und Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung informiert wird. Berechnung von Verzugszinsen nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 3 bleibt davon unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt 3. Die Komplementärin hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt dem Gesellschafter vorbehalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche der eines ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung mit diesem Gesell- Gesellschafter werden nicht verzinst. schaftsvertrag sowie den gesetzlichen Vorschriften und den Beschlüssen der Gesellschafter und des später ggf. bestehenden Beirates zu führen. § 9 Konten Die Komplementärin ist – vorbehaltlich der Einschränkungen des nach- 1. Für jeden Kommanditisten werden die folgenden Konten geführt: folgenden Abs. 4 und des § 11 – zu allen Maßnahmen und Rechtshand- a) ein Festkapitalkonto; lungen befugt, die für die Förderung des Unternehmensgegenstandes b) ein Ergebnissonderkonto; OPUXFOEJHVOEPEFS[XFDLNÊJHTJOEFJOTDIMJFMJDIEFSWFS[JOTMJDIFO c) ein Verrechnungskonto. Anlage freier Liquidität). Sie ist insbesondere berechtigt, die im Investitionsplan berücksichtigten Verträge sowie sonstige für die Umsetzung 2. Auf dem Festkapitalkonto wird die Pflichteinlage des Kommanditisten der im Verkaufsprospekt „MAP Green“ dargestellten Vorhaben erfor- gebucht. Dieses Konto ist fest, unveränderlich und nach seinem Stand derliche Vereinbarungen abzuschließen. Dabei ist sie auch berechtigt, bemessen sich – soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag abweichend bei Abschluss von Vereinbarungen Entgelte für Leistungen, die vor dem bestimmt – die Gesellschafterrechte der Kommanditisten. Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise erbracht sind, zu vereinbaren, soweit diese bereits im Investitionsplan berücksichtigt 3. Das Agio wird einem gesonderten Kapitalrücklagenkonto zugeführt. worden sind. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Auflösung dieser Rücklage durch die Komplementärin gilt als erteilt. 4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung 4. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste gebucht, auch soweit 4.1 für alle Maßnahmen, die nach Art und Umfang oder Risiko den Rahmen diese das Festkapitalkonto übersteigen. Solange ein Ergebnissonderkonto des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, insbesondere für die einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige dem Kommanditisten folgenden Maßnahmen: 100 Vertragswerk a) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Mithaftungen sowie Ein- 8. Die Haftung der Komplementärin und ihrer Organe für Pflichtverletzun- gehung von Wechselverbindlichkeiten, die in ihrer Summe € 250.000 gen im Zusammenhang mit den ihr nach diesem Gesellschaftsvertrag zu- übersteigen; gewiesenen Aufgaben ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden b) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte über einen Betrag von € 500.000; kann, auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten, die für die Durchfüh- c) Eingehung von sonstigen Verbindlichkeiten, über die Regelungen des § rung dieses Gesellschaftsvertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten) 10 Abs. 4.1 Lit. a) hinaus, soweit diese einen Betrag von € 500.000 oder noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des eine Laufzeit von 60 Monaten übersteigen; Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. d) Abschluss von Anstellungsverträgen, Erteilung sowie Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen sowie die Gewährung von Tantiemen, § 11 Erwerb von Zielfonds soweit diese im Einzelfall über einen Betrag von € 25.000 p.a. hinausge- 1. Die Komplementärin soll sich bei dem Erwerb von Zielfonds und der hen. 4.2 für folgende Maßnahmen: Direktinvestments an dem Umfang und dem Verhältnis der Zielfonds zueinander an dem Investitionsplan (Anlage) orientieren. a) wesentliche Abweichungen von den Positionen des Investitionsplanes (Anlage); b) Liquidation der Gesellschaft; c) Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft; d) Rückforderung gezahlter Auszahlungen von den Kommanditisten (§ 18 Abs. 5). 2. Bei dem Erwerb von Zielfonds sollen die nachstehenden Investitionskriterien beachtet werden: a) Bei Investitionen in Zielfonds, die ab dem 1. Juli 2005 im Rahmen einer Neuemission öffentlich angeboten wurden oder werden, soll aa) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteter Verkaufsprospekt vorliegen und 4.3. für Abweichungen von den in § 11 Abs. 2 bezeichneten Investitionskriterien. bb) von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Prospektgutachten nach dem IDW-Standard S4 – Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich 5. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist im Übrigen ausgeschlossen. angebotene Vermögensanlagen – (nachfolgend „Prospektgutachten“ genannt) erstellt worden sein oder zumindest sollte ein solches Prospektgutachten bereits in Auftrag gegeben sein. 6. Für die nachfolgenden Rechtsgeschäfte und Geschäftsführungsmaßnah- b) Beteiligungen an Zielfonds, die gemäß § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufsprospekt- men gilt die Zustimmung der Gesellschafter gemäß Abs. 4, für die Gesell- gesetz oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift von der Verpflichtung TDIBęTFMCTUVOEPEFSEFSFO)BOEFMOJOEFO;JFMGPOETBMTFSUFJMU zur Erstellung eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen ausge- a) Erwerb von Zielfonds und deren Kapitalausstattung gemäß den Planungen des Investitionsplans (Anlage) sowie deren Verwertung; b) Ausübung sämtlicher Gesellschafterrechte der Gesellschaft in den Zielfonds; OPNNFOTJOETPH1SJWBUF1MBDFNFOUT VOEPEFS#FUFJMJHVOHFOBO;JFMfonds, deren Anbieterin die Steiner + Company GmbH & Co. KG (nachfolgend „Steiner + Company“) ist, dürfen in der Summe nur im Umfang von bis zu 50 % des Kommanditkapitals im Sinne des § 5 Abs. 4 dieses c) Abschluss des Vertrages mit einem unabhängigen Mittelverwendungs- Vertrages erworben werden. Der Anteil der Zielfondsbeteiligungen, de- kontrolleur über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle; ren Anbieterin Steiner + Company ist, darf hierbei den Umfang von 5 % d) Abschluss des Treuhandvertrages mit der S + C Treuhandgesellschaft des Kommanditkapitals im Sinne des § 5 Abs. 4 nicht überschreiten. Sollte mbH als Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber; e) Abschluss von Vertriebsvereinbarungen über die Vermittlung des bei Treugebern einzuwerbenden Kommanditkapitals; bei einem Private Placement kein von einem Wirtschaftsprüfer erstelltes Prospektgutachten vorliegen, hat die Komplementärin ein unabhängiges Gutachten nach den Grundsätzen des IDW-Standard S4 (oder ähnlich) f) Abschluss und Durchführung sonstiger Rechtsgeschäfte und Maßnah- oder, falls dies für die konkrete Investition aussagekräftiger ist, ein Er- men, die in dem Investitionsplan (Anlage) vorgesehen sind oder auf der USBHTXFSU8FSUVOEPEFS5Ã7(VUBDIUFOJO"VęSBH[VHFCFOVOEEJF Grundlage oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Investiti- Beteiligung an diesem Private Placement davon abhängig zu machen, onsplanes stehen. dass in diesem Gutachten die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien beim Private Placement nicht beanstandet werden bzw. der zu 7. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das Recht und die Pflicht, FSXBSUFOEF&SUSBHVOEPEFSUFDIOJTDIF;VTUBOEEFT*OWFTUJUJPOTHVUFTEJF VOBVGTDIJFCCBSF 3FDIUTHFTDIÊęF VOEPEFS 3FDIUTIBOEMVOHFO EJF HF- wirtschaftlichen Ertragsprognosen bestätigt. Die Kosten eines solchen mäß Abs. 4 grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafter bzw. des Gutachtens gelten als Investitionskosten, selbst wenn die Beteiligung an Beirats bedürfen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen. Dazu gehört auch die Ausübung von Gesellschafterrechten in diesem Private Placement nicht erfolgt. c) Jede Einzelbeteiligung an einem Zielfonds soll mindestens € 25.000 betragen. den Zielfonds. Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die Gesellschafter bzw. den Beirat, je nachdem wessen Zustim- § 12 Umlaufverfahren und Präsenzversammlung mung notwendig gewesen wäre, unverzüglich zu unterrichten. 1. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern i. d. R. im schriftlichen Verfahren entschieden (nachfolgend „Umlaufverfahren“ genannt). Eine Gesellschafterversammlung als Präsenzversamm- MAP GREEN lung (nachfolgend „Präsenzversammlung“ genannt) ist einzuberufen, wenn nach dem Ermessen der Komplementärin oder des Beirates eine 101 stimmungstag. Für die Feststellung der Beschlussfähigkeit gelten auch schriftlich erteilte Enthaltungen als abgegebene Stimmen. mündliche Erörterung notwendig ist oder Gesellschafter, die zusammen b) Die Präsenzversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter mindestens 20 % des Kommanditkapitals repräsentieren, dies schriftlich ordnungsgemäß geladen sind und die Komplementärin, die Treuhände- unter Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung verlan- rin sowie insgesamt mehr als 50 % des stimmberechtigten Kommandit- gen. kapitals anwesend oder vertreten sind. c) Ist in einem Umlaufverfahren bzw. einer Präsenzversammlung die Be- 2. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist von der Komplementärin schlussfähigkeit nach vorstehenden lit. a) bzw. b) nicht gegeben, ist herbeizuführen, wenn nicht innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf ei- unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften gemäß vorstehen- nes Geschäftsjahres eine Präsenzversammlung stattfindet, die über die dem Abs. 3 mit derselben Tagesordnung ein neues Umlaufverfahren ein- Feststellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr be- [VMFJUFOC[XFJOFOFVF1SÊTFO[WFSTBNNMVOHFJO[VCFSVGFOEBTEJFPIOF schließt. Rücksicht auf die Höhe des teilnehmenden bzw. anwesenden oder vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in der Mittei- 3. Ankündigung bzw. Einberufung von Umlaufverfahren bzw. Präsenz- lung bzw. in dem Einberufungsschreiben ausdrücklich hingewiesen wird. versammlungen werden mittels einfachen Briefs an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Adresse des Gesellschafters übersandt. Im Übrigen gilt das Folgende: 6. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung oder bei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durch die Treuhänderin oder a) Umlaufverfahren werden von der Komplementärin durch schriftliche aufgrund in Schriftform erteilter Vollmacht durch einen anderen Ge- Mitteilung an jeden Gesellschafter angekündigt. Die Mitteilung, der die sellschafter, durch den Ehepartner oder einen in gerader Linie Verwand- Beschlussvorlagen beizufügen sind, muss den letzten Abstimmungstag ten, durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person der angeben, der nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der Absendung rechts- und steuerberatenden Berufe, einen mit der Platzierung des Be- der Mitteilung liegen darf und auf einen Werktag fallen muss. Ein durch teiligungsangebotes beauftragten Vermittler oder – insoweit unter dem entsprechende Mitteilung der Komplementärin in Gang gesetztes Um- Vorbehalt der Zustimmung der Komplementärin – durch sonstige Dritte laufverfahren kann durch diese bis zu dem dem Abstimmungstag vor- vertreten lassen, wobei die zu bevollmächtigenden Personen nicht selbst angehenden Werktag abgesetzt werden, indem die Komplementärin oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen dürfen. stattdessen eine Präsenzversammlung einberuft, deren Tagesordnung die Beschlussgegenstände des ursprünglich geplanten Umlaufverfahrens enthält. 7. Die Treuhänderin ist grundsätzlich bevollmächtigt, Treugeber auf Präsenzversammlungen und bei Umlaufverfahren unter Beachtung der Be- b) Präsenzversammlungen werden von der Komplementärin einberufen stimmungen des Treuhandvertrages zu vertreten und deren Stimmrecht und finden am Sitz der Gesellschaft statt. Die Einberufungsfrist für eine auszuüben. Sie ist dabei berechtigt, ihr Stimmrecht entsprechend den Präsenzversammlung beträgt vier Wochen, beginnend mit dem Tag der von ihr vertretenen Treugebern unterschiedlich auszuüben (gespaltene Absendung der Einladung. Die Einladung hat unter Angabe des Tagungs- Stimmabgabe) und dabei den ihr von den Treugebern erteilten Weisun- ortes und der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen. Die Gesellschafter gen zu folgen. Die Treugeber der Treuhänderin sind berechtigt, die auf sie können Anträge, die die Tagesordnung ändern oder ergänzen, spätestens entfallenden Stimmrechte der Treuhänderin selbst auszuüben oder sich zehn Tage vor der Präsenzversammlung bei der Komplementärin schrift- durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe von Abs. 6 vertreten zu las- lich oder per Telefax einreichen. sen. In diesen Fällen hat die Treuhänderin kein Stimmrecht. c) In dringenden Fällen kann abweichend von den vorstehenden lit. a) bzw. b) im Umlaufverfahren der letzte Abstimmungstag so bestimmt werden, 8. Über jede Präsenzversammlung, insbesondere über die darin behandelten dass dieser nicht vor Ablauf einer Woche nach Absendung der Mitteilung Anträge und durchgeführten Abstimmungen – einschließlich der Stimm- liegt und auf einen Werktag am Sitz der Gesellschaft fällt bzw. bei einer abgaben der Gesellschafter sowie des Abstimmungsergebnisses –, ist eine Präsenzversammlung die Einberufungsfrist auf eine Woche abgekürzt Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter zu unterzeich- werden. nen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Das Ergebnis der Beschlussfassungen im Umlaufverfahren wird den Gesellschaftern von der Gesellschaft 4. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt die Komplementärin. schriftlich mitgeteilt. Die schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift die- Sie kann diese Dritten, insbesondere einem Geschäftsführer der Treuhän- nen nur zu Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der derin, übertragen. Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollfüh- gefassten Beschlüsse. rer, soweit die Gesellschafter diesen nicht durch Beschluss bestimmen. § 13 Gesellschafterbeschlüsse, Zuständigkeit der Gesellschafter 5. Für die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren bzw. von Präsenzversammlungen gilt Folgendes: a) Im Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr als 50 % des stimmberechtigten Komman- 1. Die Gesellschafter beschließen im Umlaufverfahren oder in der Präsenzversammlung, soweit ihnen nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung überwiesen sind, über: ditkapitals halten, schriftlich unter Verwendung der ihnen übersandten a) Feststellung des Jahresabschlusses; Abstimmungsvorlage ihre Stimme abgegeben haben. Maßgeblich ist der b) Entlastung der Komplementärin und – soweit ein solcher eingerichtet Eingang der erforderlichen Stimmen bei der Gesellschaft am letzten Ab- ist – der Mitglieder des Beirats; 102 c) Prüfung des Jahresabschlusses, sofern die Gesellschaft nicht ohnehin prüfungspflichtig ist, und Wahl des Abschlussprüfers; E 7FSXFOEVOHEFT+BISFTFSHFCOJTTFTVOE&OUOBINFO-JRVJEJUÊUTBVTTDIàU- Vertragswerk entsandt. Bis zur Wahl des Beirates in der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung kann die Komplementärin einen vorläufigen Beirat berufen. tungen gem. § 18 Abs. 2; e) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 4 Ziff. 4.1 und 4.2; f) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Beirates mit Ausnahme des von der Komplementärin zu entsendenden Beiratsmitgliedes; g) Erhöhung des Kommanditkapitals, sofern diese nicht gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages erfolgt, h) Abweichungen von den in § 11 Abs. 2 bezeichneten Investitionskriterien (§ 10 Abs. 4 Ziff. 4.3); 2. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Für jedes Beiratsmitglied sind zugleich Ersatzbeiratsmitglieder zu bestellen, die Mitglied des Beirats werden, wenn das Beiratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. Beiratsmitglieder können jederzeit durch diejenigen, von denen sie bestellt bzw. entsandt wurden, abberufen werden. 1FSTPOFO EJF JO FJOFN ,POLVSSFO[WFSIÊMUOJT [VS (FTFMMTDIBę VOE PEFS [V EFO JO f "CT HFOBOOUFO ,PNNBOEJUJTUFO VOEPEFS EFSFO i) Änderungen des Gesellschaftsvertrages; Gesellschaftern stehen oder für ein Unternehmen tätig sind, welches im K "VĘÚTVOHVOEPEFS-JRVJEBUJPOEFS(FTFMMTDIBę 8FUUCFXFSC[VS(FTFMMTDIBęVOEPEFS[VEFOJOf"CTHFOBOOUFO k) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 23 Abs. 2 lit. e) Anwen- ,PNNBOEJUJTUFOVOEPEFSEFSFO(FTFMMTDIBęFSOTUFIULÚOOFOOJDIUJO dung findet. den Beirat gewählt werden. 2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit dieser Gesellschaftsvertrag oder 3. Der Beirat hat die Komplementärin beratend zu unterstützen und im Üb- zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht eine andere Mehrheit vorse- rigen die ihm von der Gesellschafterversammlung zugewiesenen Aufga- hen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimment- ben. Der Beirat ist berechtigt, von der Komplementärin Auskunft über haltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit, unbeschadet dessen, die Angelegenheit in der Gesellschaft zu verlangen und die Bücher und dass im Umlaufverfahren rechtzeitig abgegebene Stimmenthaltungen bei Schriften der Gesellschaft einzusehen. Ein Weisungsrecht steht dem Bei- der Feststellung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Be- SBUHFHFOàCFSEFS,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFSHFHFOàCFSEFS5SFVIÊOEF- schluss über Angelegenheiten gemäß Abs. 1 lit. g)–k) bedarf einer 75%igen rin nicht zu. Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. 4. Die Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch ihre Tätigkeit entstande3. Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht oder nen und nachgewiesenen notwendigen Auslagen von der Gesellschaft ersetzt. Über eine Vergütung entscheidet die Gesellschafterversammlung. darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder die Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber dem Gesell- 5. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung ihres Amtes. schafter betrifft. 6. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. 4. Bei der Beschlussfassung gewähren je € 10 einer Pflichteinlage eine Stimme. 7. Die Beiratsmitglieder haften im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit für Vorsatz 5. Beschlüsse der Gesellschafter sind aus den gleichen Gründen nichtig oder und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung des Beirates in anfechtbar, aus denen sie nichtig oder anfechtbar wären, wenn es sich ihrer Gesamtheit auf die Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des je- um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln würde. Sind Be- weiligen Anspruchstellers beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung schlüsse danach anfechtbar, so sind sie bis zur rechtskräftigen Feststellung von Pflichten, die für die Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages ihrer Unwirksamkeit als wirksam zu behandeln. Die Frist zur Erhebung wesentlich sind (Kardinalpflichten), noch für Schäden aus der fahrläs- einer Anfechtungsklage beträgt einen Monat nach Beschlussfassung oder sigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der im Falle einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren einen Monat ab Gesundheit. Die Gesellschaft kann beschließen, für die Beiratsmitglieder dem Tag der Absendung der Mitteilung über das Ergebnis der Beschluss- eine Haftpflichtversicherung im Hinblick auf ihre Beiratstätigkeit abzu- fassung (§ 12 Abs. 8). Der Zugang gilt als erfolgt, wenn der Beschluss an schließen. die zuletzt angegebene Adresse übersandt wurde und bei Richtigkeit der Adresse die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben gewesen wäre. Die § 15 Tätigkeitsvergütungen Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage gegenüber der 1. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haf- Gesellschaft, vertreten durch ihre Komplementärin. tung eine für jedes angefangene Geschäftsjahr zu zahlende jährliche Vergütung in Höhe von € 5.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie den § 14 Beirat Ersatz der ihr entstehenden Aufwendungen. Die Zahlung der jährlichen 1. Bei der Gesellschaft kann mit der ersten Gesellschafterversammlung nach Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und 31.10. eines Schließung des Fonds ein aus drei natürlichen Personen bestehender Jahres. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am 31.10.2012 Beirat eingerichtet werden. Zwei Beiratsmitglieder werden von der Ge- fällig. sellschafterversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ein Beiratsmitglied wird von der Komplementärin MAP GREEN 103 2. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die laufende Betreuung 5. Die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen sind als Aufwand der Ge- der Treugeber und die damit zusammenhängenden Verwaltungsmaß- sellschaft zu behandeln, auch in Jahren zu zahlen, in denen ein Verlust nahmen ab 2013 eine laufende jährliche Vergütung von 0,3% inkl. ge- entsteht, und verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes setzlicher Umsatzsteuer, bezogen auf das bei Treugebern eingeworbene bestimmt ist – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kommanditkapital zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung der Treuhänderin im § 16 Jahresabschluss Handelsregister zeitanteilig fällig. Die Zahlung der jährlichen Vergütung 1. Die Komplementärin ist verpflichtet, die Bücher der Gesellschaft zu füh- erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und 31.10. eines Jahres. ren und innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss nach Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am 31.10.2012 fällig. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Sie ist Der durch die Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist berechtigt, sich hierbei der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Kosten für Bestandteil der Kostenkalkulation. Die Kosten für die Einrichtung der die Erstellung und eine etwaige Prüfung des Jahresabschlusses trägt die Treuhandverwaltung sind mit der Vergütung abgegolten. Gesellschaft. 3. Die Vergütungen nach Abs. 1, 2 und 4 werden erstmals ab dem Geschäftsjahr 2013 jährlich um 2 % p. a. angehoben. 2. Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter sind der Komplementärin bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Werden Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Sonderbetriebsausgaben 4. Folgende Vergütungen werden an weitere Dienstleister der Beteiligungsgesellschaft gezahlt: a) Für die laufende Betreuung und Fondsverwaltung erhält die Steiner + unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht der Gesellschafter auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung bei der Gesellschaft in Auftrag gibt. Company GmbH & Co. KG eine laufende jährliche Vergütung von 1,2 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, bezogen auf das von der Gesellschaft in 3. Ist die Gesellschaft nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ohnehin den Zielfonds investierte Kapital („Bemessungsgrundlage“) zum Ende ei- prüfungspflichtig, können die Gesellschafter beschließen, dass der Jah- nes jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch in Höhe von € 45.000 inkl. resabschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer un- HFTFU[MJDIFS 6NTBU[TUFVFS *N +BIS EFS 7FSÊVFSVOH-JRVJEBUJPO FJOFT abhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen ist, bevor er ihr Zielfonds erhöht das in diesem Zielfonds investierte Kapital die Bemes- zur Feststellung vorgelegt wird. Die für die Prüfung des Jahresabschlusses TVOHTHSVOEMBHFOBDI4BU[EIEBTTEJF7FSÊVFSVOH-JRVJEBUJPOFJOFT anfallenden Kosten trägt die Gesellschaft. Zielfonds im Folgejahr zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage führt). Für das Geschäftsjahr 2012 ist die Vergütung ab Eintragung 4. Der – ggf. testierte – Jahresabschluss ist den Gesellschaftern und dem der Treuhänderin im Handelsregister zeitanteilig fällig. Die Zahlung der Beirat in Kopie zu übersenden. Dies kann zusammen mit der Einladung jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am 30.04. und zur ordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung 31.10. eines Jahres. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 ist die Vergütung am über den Jahresabschluss im Umlaufverfahren geschehen. 31.10.2012 fällig. Der durch die Einschaltung Steiner + Company GmbH & Co. KG entstehende Aufwand ist Bestandteil der Kostenkalkulation. § 17 Ergebnisverteilung und Sonderentnahmerecht b ) Für die Projektierungskosten inkl. aller Steuer- und Rechtsberatungs- so- 1. Soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt, wird ein nach Abzug wie der Prospektherstellungskosten inklusive der Vertriebskosten erhält der Vergütungen nach § 15 verbleibender handelsrechtlicher Gewinn die Steiner + Company GmbH & Co. KG als Anbieterin eine einmalige (Jahresüberschuss) oder Verlust (Jahresfehlbetrag) eines Geschäftsjahres Vergütung in Höhe von 17,07 % des Kommanditkapitals zzgl. des Agios (Ergebnis) auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen in Höhe von 5 % (§ 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, (Festkapitalkonten) verteilt. mindestens jedoch in Höhe von € 325.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer („Mindestvergütung“). Diese Vergütung entsteht, sobald und soweit 2. Abweichend von der Regelung des Abs. 1 erhalten diejenigen Treugeber, Anleger der Gesellschaft beigetreten sind und der auf den Zeichnungsbe- die sich über die Treuhänderin nach § 6 an der Gesellschaft beteiligen trag geschuldete erste Teilbetrag zzgl. Agio geleistet ist. Abweichend von und die den auf sie entfallenden Zeichnungsbetrag (einschließlich Agio) der vorstehenden Regelung entsteht die Mindestvergütung in Höhe von vor dem 30.09.2012 vollständig geleistet haben, einen Gewinnvorab in € 325.000 bereits mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Ver- Höhe von 6 % p.a. des auf die Gesellschaft entfallenden Teils der Einla- kaufsprospektes „MAP Green“ durch die BaFin und ist – auf Abruf durch geleistung, gerechnet ab dem Tag der Leistung des Zeichnungsbetrages bis die Steiner + Company GmbH & Co. KG – sofort zur Zahlung fällig, so- zum 31.12.2012, zugewiesen (Frühzeichnerbonus). Diese Regelung findet fern die Gesellschaft über ausreichende Liquidität verfügt. Zahlungen auf keine Anwendung auf das Erhöhungsrecht nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 . die Mindestvergütung werden auf den Vergütungsanspruch der Steiner + Company GmbH & Co. KG angerechnet. Die Vertragspartner für die Einwerbung des Kommanditkapitals, die von Steiner + Company GmbH 3. Sonderentnahmerechte der Gesellschafter bestehen, soweit von der Gesellschafterversammlung nicht abweichend beschlossen, nicht. & Co. KG beauftragt und von dieser aus der ihr gemäß diesem Absatz zustehenden einmaligen Vergütung vergütet werden, stehen zum Zeitpunkt § 18 Auszahlungen, Verwendung Liquidität der Prospektaufstellung noch nicht abschließend fest; es ist geplant, ver- 1. Aus dem Liquiditätsüberschuss der Gesellschaft ist nach pflichtgemäßem schiedene Finanzdienstleister mit dem Vertrieb des Kommanditkapitals Ermessen der Komplementärin zur Sicherstellung einer ordnungsgemä- zu beauftragen. ßen Geschäftsführung eine angemessene Liquiditätsreserve zu bilden. 104 2. Die nach Bildung dieser Liquiditätsreserve verbleibende Liquidität bildet Vertragswerk § 20 Übertragung von Kommanditanteilen nach Feststellung des Jahresabschlusses die Grundlage für die in der Pla- 1. Jeder Kommanditist mit Ausnahme der Treuhänderin kann über seinen nung vorgesehenen Ausschüttungen an die Gesellschafter. Diese Auszah- Kommanditanteil im Ganzen, nicht jedoch über Teile davon, zum 30 Juni lungen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige Auflagen oder 31. Dezember eines jeden Jahres zugunsten eines Rechtsnachfolgers von Kreditinstituten nicht entgegenstehen. verfügen, sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Kommanditisten aus diesem Gesellschaftsvertrag und aus 3. Auszahlungen werden an die Kommanditisten zeitanteilig berechnet dem Treuhandvertrag eintritt und der Komplementärin wie auch der ab dem ersten Tag ihres wirksamen Beitritts bzw. der Einzahlung ihres Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht nach Zeichnungsbetrages und erfolgen im Übrigen unter Berücksichtigung Maßgabe von § 7 Abs. 2 lit. a) erteilt. Verfügungen über den Komman- der Grundlagen für die Ergebnisverteilung. ditanteil wie auch der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag bedürfen der Schriftform. 4. Soweit die Auszahlungen nach handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlungen der Pflichteinlagen anzusehen sind, entsteht bis zur Höhe 2. Die Treuhänderin ist jederzeit berechtigt, den für einen Treugeber treu- der jeweils übernommenen Hafteinlage eine persönliche Haftung der händerisch gehaltenen Teil ihres Kommanditanteils auf diesen zu über- Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 172 Abs. tragen. Ferner kann sie über den Teil ihres Kommanditanteils, den sie 4 HGB). für eigene Rechnung hält, jederzeit ganz oder teilweise verfügen. Abs. 1 findet auf Verfügungen der Treuhänderin keine Anwendung. 5. Auszahlungen an die Kommanditisten erfolgen unter Rückforderungsvorbehalt in Form eines Vorschusses. Erhaltene Auszahlungen können 3. Jedwede Verfügung über Kommanditanteile bedarf der Zustimmung durch die Gesellschaft von den Kommanditisten zurückgefordert wer- der Komplementärin. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund den, wenn die Gesellschafterversammlung dies beschließt (§ 10 Abs. 4 verweigert werden. Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung ist der Ziff. 4.2 lit. d). Komplementärin der der Verfügung zugrunde liegende abgeschlossene Vertrag vorzulegen. Darüber hinaus sind der Komplementärin gegenüber § 19 Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten/Informati- alle Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die zur Erfüllung onsweitergabe durch die Treuhänderin EFSEJF,PNQMFNFOUÊSJOVOEPEFSEJF5SFVIÊOEFSJOCFUSFČFOEFO*EFO- 1. Den Kommanditisten und Treugebern stehen die gesetzlichen Kontrollrechte tifizierungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erfor- für Kommanditisten nach § 166 Handelsgesetzbuch zu. Sie können sich hier- derlich sind. Sofern und soweit diese Pflichten die Treuhänderin treffen, bei insoweit zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Personen der rechts- nimmt die Komplementärin die Identifizierung des Erwerbers für die und steuerberatenden Berufe bedienen. Die Kosten hierfür haben die Kom- Treuhänderin vor und ist berechtigt sowie verpflichtet, die ihr insoweit manditisten bzw. Treugeber selbst zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten der gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen an die Treuhänderin zu Gesellschaft, sofern durch die Ausübung der Kontrollrechte durch den Kom- übermitteln. manditisten bzw. Treugeber der Gesellschaft gesonderte Kosten entstehen, z. B. durch die Beauftragung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes im 4. Bei (i) einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Kom- Rahmen einer Akteneinsichtnahme oder zur Beantwortung von Anfragen, manditanteils durch einen Kommanditisten auf seinen Ehegatten oder die über eine gewöhnliche Ausübung der Kontrollrechte hinausgeht. Die Er- einen mit ihm in gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungs- teilung von Auskünften und Einsichtnahmen darf verweigert werden, wenn abtretung oder Verpfändung eines Kommanditanteils, die ausschließlich zu befürchten ist, dass (i) sie den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft un- im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Pflichteinlage steht, ist angemessen beeinträchtigen würden, (ii) der Kommanditist oder Treugeber die Zustimmung nach Abs. 3 zu erteilen, sofern der Komplementärin die sein Auskunfts- bzw. Einsichtnahmerecht zu gesellschaftsfremden Zwecken nach Abs. 3 zum Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden ausübt oder (iii) durch die Auskunftserteilung bzw. die Einsichtnahme der Unterlagen sowie die ihr zu machenden Angaben übermittelt worden Gesellschaft ein nicht unerheblicher Schaden droht. sind und der Erteilung der Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 2. Die Komplementärin unterrichtet die Kommanditisten in einem zu erstellenden Lagebericht der Gesellschaft mindestens einmal je Geschäfts- 5. Der Kommanditist hat der Gesellschaft alle deren Aufwendungen und jahr über den Gang der Geschäfte und darüber hinaus bei Geschäftsvor- Kosten aus und im Zusammenhang mit der Übertragung des Komman- fällen mit besonderer Bedeutung. Sie kann sich hierzu der Hilfe Dritter ditanteils zu erstatten. bedienen. 6. Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar über die Treu3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäftsunterlagen, einschließlich des händerin gehaltenen Kommanditanteilen zu steuerlichen Nachteilen bei Jahresabschlusses der Gesellschaft, im Internet oder über sonstige elekt- der Gesellschaft, ist der Kommanditist verpflichtet, diese Nachteile aus- ronische Informationsverbreitungssysteme zugänglich zu machen. zugleichen. 4. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr von der Gesellschaft zur Verfügung 7. Bei Übertragung sowie bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschaf- gestellte Informationen einschließlich entsprechender Dokumente an die terstellung auf einen Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Treugeber weiterzuleiten. Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten gemäß § 9 unverändert und MAP GREEN einheitlich fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang einzelner 3FDIUFVOEPEFS1ĘJDIUFOIJOTJDIUMJDIFJO[FMOFS(FTFMMTDIBęFSLPOUFOJTU nicht zulässig. 105 des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, zum Zeitpunkt des Beschlusses des Insolvenzgerichts; e) er die Auflösungsklage erhebt und die Komplementärin daraufhin seinen Ausschluss erklärt, zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung, andern- 8. Für die Übertragung von Treugeberpositionen von Treugebern, die sich nicht gemäß § 7 Abs. 2 als Kommanditisten ins Handelsregister haben eintragen lassen, gilt § 9 des Treuhandvertrages. falls zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer stattgegebenen Entscheidung; f) er gemäß § 8 Abs. 4 durch schriftliche Erklärung der Komplementärin ausgeschlossen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei dem Gesellschafter; § 21 Tod eines Gesellschafters g) in seiner Person ein wichtiger Grund im Sinne von §§ 133, 140 HGB 1. Verstirbt ein Kommanditist, wird die Gesellschaft mit dessen Erben vorliegt und infolgedessen die Gesellschafter im Rahmen einer Präsenz- oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese versammlung oder im Umlaufverfahren den Ausschluss dieses Gesell- Rechtsnachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung eines schafters aus der Gesellschaft beschließen, zum Zeitpunkt des Zugangs Erbscheins, einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie eines einer Niederschrift des Beschlusses bei dem betreffenden Gesellschafter. Erbscheins oder einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls bei notariellem Testament oder des Erbvertrages legitimieren. Die Gesellschaft kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. 3. Vorstehender Abs. 2 gilt für die Treugeber, die nicht Kommanditisten der Gesellschaft sind, entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass in einem solchen Fall die Treuhänderin unter Befreiung von den Beschränkungen 2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer können ihre Rechte als Kom- des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt ist, ihren treuhänderisch manditisten nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten gehaltenen Kommanditanteil und die Haftsumme in dem Umfang he- ausüben, der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt und der zur Entge- rabzusetzen, den sie treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber hält. gennahme von Willenserklärungen der Gesellschaft ermächtigt ist. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter nicht ernannt ist, ruhen die 4. Für den Fall, dass die Komplementärin aus der Gesellschaft ausscheidet Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenen Kommanditanteils oder die Geschäftsführung niederlegt, sind die übrigen Gesellschafter und es können weder Entnahmen getätigt werden noch kann über sons- verpflichtet, unverzüglich eine geeignete andere persönlich haftende tige Vermögensrechte verfügt werden. Die Wahrnehmung der Rechte Gesellschafterin in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft in die Ge- durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig. sellschaft aufzunehmen. Der Beschluss über diese Aufnahme bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Komplementärin § 22 Kündigung scheidet in keinem Fall aus der Gesellschaft aus, bevor eine neue Kom- 1. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Mo- plementärin in die Gesellschaft aufgenommen worden ist. naten zum Jahresende ordentlich kündigen, jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2023. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 5. Scheidet die Treuhänderin aus, so ist die Komplementärin ermächtigt, hiervon unberührt. Die Kündigung seitens eines Gesellschafters hat für die Zeit bis zur Neueintragung einer Treuhandkommanditistin deren mittels eingeschriebenen Briefes an die Komplementärin zu erfolgen. Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages gegenüber Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des den Treugebern wahrzunehmen. Kündigungsschreibens. § 24 Abfindungsansprüche 2. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der Form und Frist 1. Scheidet ein Kommanditist ohne Rechtsnachfolger aus der Gesellschaft gemäß vorstehendem Abs. 1 ihre Pflichteinlage auch teilweise zu kündi- aus, steht ihm eine Abfindung allein nach Maßgabe der nachfolgenden gen, soweit Treugeber, die nicht als Kommanditisten ins Handelsregister Bestimmungen zu. eingetragen sind, ihr gegenüber den Treuhandvertrag gekündigt haben. 2. In den Fällen des Ausscheidens erhält der Kommanditist vorbehaltlich § 23 Ausscheiden eines Gesellschafters Abs. 6 und Abs. 10 den Zeitwert (Verkehrswert) seines Kommanditan- 1. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf- teils als Abfindung. Zur Berechnung dieses Wertes ist zum 31. Dezember gelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. des Jahres vor seinem Ausscheiden eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen. In dieser Auseinandersetzungsbilanz, die vom handelsrechtli- 2. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn chen Jahresabschluss der Gesellschaft ausgeht, sind die Vermögenswerte a) er die Gesellschaft gemäß § 22 dieses Vertrages gekündigt hat, zum Zeit- und Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit Zeitwerten anzusetzen. Vom punkt des Wirksamwerdens der Kündigung; b) ein Gläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung; Zeitwert der Vermögen der Gesellschaft wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen, um den üblichen Kosten bei Verwaltung und bei Veräußerung Rechnung zu tragen. Ein Firmenwert wird nicht berücksichtigt. An c) ein Gläubiger des Gesellschafters aufgrund eines nicht nur vorläufig voll- schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht streckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfändet und die Pfändung teil, es sei denn, ein Verlust ist handelsrechtlich als Rückstellung in der nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurde, zum Zeitpunkt des Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen. Sofern ein Gesellschaf- Ablaufs dieses Monats; ter nicht zum Schluss eines Geschäftsjahres ausscheidet, steht ihm das d) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung 106 Vertragswerk Ergebnis des Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu. Der so ermit- 8. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheits- telte Betrag ist um die Summe der Forderungen der Gesellschaft gegen leistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder auf Befreiung von den betroffenen Kommanditisten zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. reduzieren. 9. Sofern ein Kommanditist von der Komplementärin gemäß § 8 Abs. 4 aus3. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesell- geschlossen wird, erhält er nur den ggf. von ihm auf seinen Zeichnungsbe- schaft keine Einigung über den oder die Zeitwert(e) des oder der Ver- trag bzw. sein Agio tatsächlich eingezahlten Betrag – abzüglich der darauf mögen der Gesellschaft erzielt werden, wird dieser auf Verlangen einer anteilig entfallenden, in dem Investitionsplan unter den Ziffern 4. und 5. Partei durch einen durch den Präsidenten der Handelskammer Hamburg genannten Vergütungen und Nebenkosten der Vermögensanlage – zurück, bestellten Sachverständigen als Schiedsgutachter festgelegt. Die Entschei- in keinem Fall indes mehr als den gemäß vorstehendem Abs. 2 (ggf. in Ver- dung des Schiedsgutachters ist für beide Seiten verbindlich, es sei denn, bindung mit Abs. 6) ermittelten Betrag. Die Regelungen der vorstehenden sie ist offensichtlich unbillig (§§ 319 ff. BGB). Die Kosten des Schiedsgut- Abs. 7 S. 1, 2, 6–8, Abs. 8 und 9 bleiben unberührt. achters trägt die Gesellschaft, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft angebotene Zeitwert von dem Schiedsgutachter festgestellt wird. In § 25 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen allen anderen Fällen trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten. 1. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gelten in entsprechender Der Schiedsgutachter wird nicht als Schiedsrichter tätig. Anwendung auch für Treugeber der Treuhandkommanditistin mit folgender Besonderheit: 4. Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch die Treuhandkomman- Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz entspre- ditistin kündigen, sofern das Treuhandverhältnis nicht zuvor aufgelöst chend zu ändern. worden ist. Geschieht dies oder liegt in der Person des Treugebers ein Ausschließungsgrund gem. § 23 Abs. 2 vor, so scheidet die Treuhand- 5. Wird innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ausscheidungsda- kommanditistin mit der entsprechenden Beteiligung aus. Die Komple- tum ein Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft gefasst, so erhält mentärin bzw. die Gesellschafterversammlung haben die Ausschließung der ausscheidende Kommanditist nicht den gemäß Abs. 2–4 berechneten eines Treugebers nach den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber der Abfindungsbetrag, sondern den auf ihn hypothetisch entfallenden anteiligen Liquidationserlös. Treuhandkommanditistin auszusprechen. b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des Treugebers bzw. bei der Abtretung des Anspruches aus dem Treuhandvertrag und der Erbe 6. Die Abfindung ist in vier gleichen Halbjahresraten zu zahlen. Die erste oder Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar in die Ge- Rate wird sechs Monate nach dem Tag des Ausscheidens fällig. Steht zu sellschafterstellung des dann ehemaligen Treugebers ein. Im Fall einer diesem Zeitpunkt die Höhe der Abfindung noch nicht fest, so ist eine .FISIFJUWPO&SCFOVOEPEFS7FSNÊDIUOJTOFINFSOHJMUf"CTEFT von der Gesellschaft zu bestimmende angemessene Abschlagszahlung Gesellschaftervertrages entsprechend. Es ist § 11 des Treuhandvertrages zu leisten. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens mit zwei zu beachten. Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247 BGB zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Gesellschaft 2. Scheidet die Treuhänderin aus Gründen aus der Kommanditgesellschaft ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher zu bezahlen. Die aus, die nicht in der Person ihrer Treugeber liegen, so werden die Treu- Gesellschaft hat weiterhin das Recht, Zahlungstermine auf Abfindung geber unmittelbar Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertra- auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft gungsaktes von der Treuhänderin auf den Treugeber bedarf, es sei denn, derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das die Komplementärin macht von ihrem Recht aus § 23 Abs. 5 Gebrauch. Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige Die bisherigen Treugeber sind jedoch berechtigt, eine neue gemeinsame Liquiditätslage durch solche Zahlungen so negativ beeinflusst ist, dass Treuhänderin zu bestellen. Die Kommanditgesellschaft wird dann mit die Gesellschaft zwar aktuell, nicht aber in der Zukunft (gemäß Liqui- dieser neuen Treuhänderin fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet ditätsplanung) in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber Dritten nicht statt. zu erfüllen, insbesondere wenn dadurch der zukünftige Kapitaldienst gefährdet werden würde oder die Gesellschaft zusätzliche Kredite in An- § 26 Auflösung und Liquidation spruch nehmen müsste. 1. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden, frühestens aber mit 7. Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kün- Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 oder aufgrund eines Be- digung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkos- schlusses über die Veräußerung der Vermögenswerte der Gesellschaft ten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreiben- und die Liquidation durch die Gesellschafterversammlung. Wird die Ge- den Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insoweit einen sellschaft aufgelöst, findet die Liquidation statt, sofern die Gesellschafter angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weiter gehende nicht eine andere Art der Auseinandersetzung beschließen. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Im Falle der Kündigung trägt der ausscheidende Kommanditist die Hälfte der Mehrkosten. 2. Ferner ist die Gesellschaft mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) be- MAP GREEN 107 steht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin end- 5. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam oder gültig versagt wird. Eines solches Auflösungsbeschlusses bedarf es nicht, undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieses Ge- wenn eine solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33 KWG (in seiner je- sellschaftsvertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind ver- weils gültigen Fassung) bestandskräftig erlischt oder aufgehoben wird. In pflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine diesem Fall wirkt die vollziehbare Abwicklungsanordnung der Bundes- solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den Partei- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie ein Auflösungsbeschluss. en Gewollten möglichst nahe kommt. Sollte der Gesellschaftsvertrag eine Lücke aufweisen, insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen 3. Alleiniger Liquidator ist die Komplementärin oder ein von dieser benann- Punkt nicht regeln, so werden die Parteien die Lücke durch eine wirk- ter Dritter, sofern nicht in den Fällen des § 38 Abs. 2 KWG (in seiner same Bestimmung ausfüllen, deren wirtschaftliches Ergebnis dem ent- jeweils gültigen Fassung) das Registergericht einen anderen Abwickler spricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit bestellt. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Liquidation der erkannt hätten. Gesellschaft und der Verwertung des Gesellschaftsvermögens verauslagte Beträge sind zu erstatten, einschließlich derjenigen für die Beauftragung Hamburg, den 20. März 2012 von Dritten. 4. Ein nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibender Liquidationserlös wird wie folgt verteilt: a) Rückzahlung von Kommanditeinlagen (ohne Agio) an die Kommanditis- MAP Steiner Verwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Illya Steiner ten, sofern und soweit noch nicht erfolgt. Ist die volle Rückzahlung nicht möglich, so erfolgt die Rückzahlung pro rata im Verhältnis der Festkapitalkonten. b) Der nach Abzug der vorstehenden Zahlungen verbleibende Liquidationserlös wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten Steiner + Company GmbH & Co. KG, vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Illya Steiner verteilt. § 27 Kein Wettbewerbsverbot S + C Treuhandgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Die Komplementärin, ihre Organe und die in § 5 Abs. 2 genannten Grün- Melanie Neumann und Dr. Illya Steiner dungskommanditisten sowie ihre Organe unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. § 28 Schlussbestimmungen 1. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen ihres Namens, sofern es sich um natürliche Personen handelt, bzw. der Firma bei juristischen Personen, Personengesellschaften und Stiftungen sowie ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. 2. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. 3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft. 4. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander aus diesem Gesellschaftsvertrag verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 2 nicht. ANLAGE: Investitions- und Finanzierungsplan 108 Vertragswerk ANLAGE 1 Prognose des Investitions- und Finanzierungsplans I. 1. Mittelherkunft in EUR in % der Gesamt- in % der Gesamt- summe exkl. Agio summe inkl. Agio in % des Kommanditkapitals inkl. Agio Kommanditkapital Einzuwerbendes Kommanditkapital 9.997.500 46,20 45,16 95,23 Geschäftsführende Kommanditistin 1.250 0,01 0,01 0,01 Treuhandkommanditistin 1.250 0,01 0,01 0,01 Gesamtsumme Kommanditkapital 10.000.000 2. Fremdkapital 10.000.000 46,21 45,17 3. Rückvergütungen aus Zielfonds 1.638.371 7,57 7,40 15,61 21.638.371 100,00 97,74 110,85 500.000 5,00 2,26 4,76 22.138.371 105,00 100,00 115,61 94,53 90,03 94,59 Gesamtsumme exkl. Agio 4. 5 % Agio auf das Kommanditkapital Mittelherkunft gesamt II. Mittelverwendung 5. Investitionen in Zielfonds davon Agio i. H. v. 5 % des Zeichnungsbetrages Zielfonds Nettoinvestition in Zielfonds 6. 236.470 4.729.406 Gesamtinvestition in Zielfonds 4.965.876 Investition in Direktinvestments 14.965.876 Investitionen gesamt 19.931.752 Gründungs- und Anlaufkosten Gründungskosten 300.000 Projektierung, Konzeption, Vertrieb 1.906.619 Gesamt 2.206.619 10,47 9,97 21,02 22.138.371 105,00 100,00 115,61 Mittelverwendung gesamt MAP GREEN 109 13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag gen (dieser Treugeber wird nachfolgend auch „Direktkommanditist“ ge- zwischen nannt). In diesem Fall wird dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber in Bezug auf die übertra- S + C Treuhandgesellschaft mbH – nachfolgend „Treuhänderin“ genannt – gene Beteiligung als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt. E. Auf der Grundlage dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages übernimmt die Treuhänderin ferner für die Gesellschaft die Verwaltung des und Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG – nachfolgend Fondskapitals und Betreuung der Treugeber. „Gesellschaft“ genannt – sowie F. Bei der Tätigkeit der Treuhänderin nach diesem Treuhand- und Verden der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG treugeberisch waltungsvertrag handelt es sich um eine Tätigkeit als nicht geschäfts- beitretenden Anlegern führende Treuhänderin. Darunter fällt eine rein aufsichtführende und àCFSXBDIFOEFLPOUSPMMJFSFOEF5ÊUJHLFJUEJFFJO)BOEFMOOBDIFJHFOFN – nachfolgend „Anleger“ oder „Treugeber“ genannt – Vorbemerkungen kaufmännischem Ermessen ausschließt. § 1 Zustandekommen des Vertrages mit Treugebern Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und A. Die Treuhänderin ist Gründungskommanditistin der Gesellschaft. Kom- dem Treugeber unter Einbeziehung der Gesellschaft kommt zustande, so- plementärin der Gesellschaft ist die MAP Steiner Verwaltung GmbH, bald die Treuhänderin das in der Beitrittserklärung des Treugebers abge- Hamburg. gebene Angebot auf Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages schriftlich angenommen hat. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der B. Die Gesellschaft beabsichtigt, mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Bereichen Annahmeerklärung der Treuhänderin. Diese wird ihn jedoch unverzüglich schriftlich über die Annahme der Beitrittserklärung informieren. FSOFVFSCBSF &OFSHJFO6NXFMUGPOET "HSBSGPOET TPXJF TPHFOBOOUF Green-Building-Fonds im In- und Ausland zu erwerben, zu halten, zu § 2 Erwerb treuhänderischer Beteiligungen verwalten und zu verwerten. Um diese Vorhaben zu finanzieren, soll im 1. Die Treuhänderin übernimmt nach Annahme der Beitrittserklärung und 3BINFOFJOFTÚČFOUMJDIFO#FUFJMJHVOHTBOHFCPUFT,BQJUBMCFJ"OMFHFSO vollständiger Leistung des von dem Treugeber nach näherer Maßgabe Investoren eingeworben werden. Diese Anleger sollen sich zunächst mit- seiner Beitrittserklärung auf seinen Zeichnungsbetrag geschuldeten Be- telbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligen. trags – zzgl. Agio – treuhänderisch im eigenen Namen und für Rechnung des Treugebers die (mittelbare) Kommanditbeteiligung des Treugebers C. Für diese Zwecke ist die Treuhänderin gemäß § 5 Abs. 5 i. V. m. § 6 des an der Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage um den von Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschafts- dem Treugeber in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungs- vertrag“ genannt) berechtigt, ihre als Kommanditistin gehaltene Kom- betrag. Sie hält und verwaltet die für den Treugeber so übernommene manditeinlage um bis zu € 9.997.500, d. h. exkl. der Einlagen der Grün- Kommanditbeteiligung nach Maßgabe dieses Treuhand- und Verwal- dungsgesellschafter und ggf. zzgl. einer Erhöhungsreserve von weiteren tungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages. € 8.000.000 Kommanditkapital, zu erhöhen. Sie ist dabei berechtigt, die von ihr übernommene Kommanditeinlage vollständig oder teilweise für 2. Der Treugeber hat den von ihm in der Beitrittserklärung übernommenen Dritte zu halten und für Dritte, die selbst als Kommanditisten im Han- Zeichnungsbetrag einschließlich des dort genannten Agios nach näherer delsregister der Gesellschaft eingetragen sind, Kommanditbeteiligungen Maßgabe von § 3 zu erbringen. als Verwaltungstreuhänder zu verwalten. 3. Erbringt der Treugeber den Zeichnungsbetrag trotz schriftlicher FristsetD. Mit Annahme des Angebotes eines Treugebers auf Abschluss des Treu- zung mit Ausschlussandrohung nicht, ist die Treuhänderin berechtigt, hand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Beitrittserklärung“ ge- von dem Beitrittsvertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 und nannt) durch die Treuhänderin erhöht diese ihre Kommanditeinlage an 4 des Gesellschaftsvertrags. der Gesellschaft für den Anleger in Höhe des von diesem in seiner Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungsbetrages – exkl. Agio –, jedoch § 3 Leistung des Zeichnungsbetrages erst nach vollständiger Leistung des nach näherer Maßgabe der Beitritts- 1. Der Treugeber hat den von ihm in der Beitrittserklärung übernomme- erklärung von diesem Anleger auf seinen Zeichnungsbetrag geschulde- nen Zeichnungsbetrag (nebst Agio in Höhe von 5 %) nach Maßgabe der ten Betrags ggf. zzgl. Agio. Sie hält und verwaltet sodann die mittelbar Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Annahme seiner Bei- treugeberischen Beteiligungen im eigenen Namen für fremde Rechnung trittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin auf das in der der Treugeber nach näherer Maßgabe dieses Treuhand- und Verwal- Beitrittserklärung benannte Konto zu leisten. Eine hiervon abweichende tungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages. Jeder Treugeber kann Vereinbarung über die Fälligkeit des Zeichnungsbetrages steht im pflicht- nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin gemäßen Ermessen der Treuhänderin. die Übertragung der von ihr treuhänderisch gehaltenen Beteiligung auf ihn mit seiner Eintragung im Handelsregister als Kommanditist verlan- 110 Vertragswerk 2. Verfügungen über das Konto sind nur nach Maßgabe des von der Gesell- eine diesbezügliche Weisung abzugeben. Die Erklärungsfrist beginnt schaft mit der Mittelverwendungskontrolleurin zusätzlich abgeschlosse- mit dem Datum des Poststempels desjenigen Schreibens, mit dem der nen formalen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages Treugeber zur Abgabe der Weisung(en) aufgefordert wird. Im Fall einer möglich. verkürzten Einberufung der Präsenzversammlungen oder Ankündigung der Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages § 4 Ausgestaltung der Treuhandstellung hat die Aufforderung an den Treugeber unverzüglich zu erfolgen, nach- 1. Die Treuhänderin wird die Rechte und Pflichten aus den für die Treuge- dem die Treuhänderin die Einberufung bzw. Ankündigung erhalten hat; ber übernommenen und verwalteten Beteiligungen nach Maßgabe die- der Treugeber hat die Weisung in diesem Fall spätestens einen Tag vor ses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages den anberaumten Präsenzversammlungen bzw. einen Tag vor Ablauf der nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frist zur Stimmabgabe im Umlaufverfahren gegenüber der Treuhänderin Kaufmanns wahrnehmen. Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber abzugeben. und der Treuhänderin und zwischen dem Treugeber und der Gesellschaft richten sich nach diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der Bei- 2. Die Treuhänderin übt die auf die Beteiligungen der Treugeber entfallen- trittserklärung des Treugebers und nach dem Gesellschaftsvertrag. Die den Stimmrechte im Umlaufverfahren oder im Rahmen einer Präsenz- Beitrittserklärung und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteile dieses versammlung anteilig entsprechend den Weisungen der Treugeber aus. Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Soweit in diesem Treuhand- und Wird eine Weisung durch einen Treugeber nicht erteilt, hat die Treuhän- Verwaltungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmun- derin die auf die Beteiligung dieses Treugebers entfallenden Stimmrechte gen des Gesellschaftsvertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung für das nach Maßgabe des von dem die Beschlussfassung im Umlaufverfahren Treuhandverhältnis jeweils sinngemäß. Einleitenden bzw. des von dem die Präsenzversammlung Einberufenden unterbreiteten Abstimmungsvorschlags auszuüben. 2. Die Treuhänderin tritt im Außenverhältnis hinsichtlich der für die Treugeber treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen im eigenen Namen, 3. Die Treuhänderin ermächtigt den Treugeber, das Stimmrecht bei Be- hinsichtlich der Beteiligungen der Direktkommanditisten im fremden schlussfassungen der Gesellschaft in Höhe seiner Beteiligung selbst aus- Namen auf. zuüben, soweit dies rechtlich zulässig ist. Soweit ein Treugeber hiervon Gebrauch macht, ist die Treuhänderin insoweit von der Stimmabgabe 3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an ausgeschlossen. der Gesellschaft zu beteiligen und Beteiligungen an dieser zu verwalten. Sie ist ferner berechtigt, sich auch als Treuhänderin für Dritte an anderen § 7 Informationspflichten Gesellschaften zu beteiligen und Anteile für Dritte an solchen Gesell- 1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber über alle ihr nach § 19 schaften zu verwalten. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages gemachten Mitteilungen zeitnah zu unterrichten. 4. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten. 2. Die Treuhänderin wird dem Treugeber Abschriften der Unterlagen gemäß § 16 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages übersenden. § 5 Weisungsrecht Die Treuhänderin übt die Rechte aus den für die Treugeber gehaltenen und § 8 Innenverhältnis Treuhänderin/Treugeber verwalteten Beteiligungen an der Gesellschaft anteilig entsprechend der 1. Im Innenverhältnis ist der Treugeber von der Treuhänderin wirtschaft- Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers an der Gesellschaft nach lich jeweils so zu stellen, als ob der Treugeber selbst Kommanditist der den Weisungen des Treugebers aus. Jeder Treugeber hat das Recht, der Treu- Gesellschaft im Umfang der für ihn erworbenen Beteiligung wäre. Die händerin schriftliche Weisungen bez. seiner Beteiligung zu erteilen. Die Treuhänderin hat demgemäß dem Treugeber alles herauszugeben, was Weisungen müssen von der Treuhänderin nicht ausgeführt werden, sofern sie in Ausübung ihrer Treuhandstellung in der Gesellschaft für ihn aus sie im Widerspruch zu Gesetzen oder den Bestimmungen dieses Treuhand- seiner Beteiligung erlangt. Auszahlungen und ein etwaiges Abfindungs- und Verwaltungsvertrages oder des Gesellschaftsvertrages stehen. guthaben sind in entsprechender Höhe unverzüglich an den Treugeber auszukehren. § 6 Gesellschafterbeschlüsse/Ausübung Stimmrechte 1. Die Treuhänderin hat den Treugeber im Rahmen der Vorbereitung von 2. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von sämtlichen Verbind- Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren (nachfolgend lichkeiten und Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb „Umlaufverfahren“ genannt) und von Gesellschafterversammlungen VOEEFS7FSXBMUVOHEFSUSFVIÊOEFSJTDIàCFSOPNNFOFOVOEPEFSWFS- (nachfolgend „Präsenzversammlungen“ genannt) der Gesellschaft über walteten Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, freizuhalten. Soweit Beschlussgegenstände und etwaige Tagesordnungen zu unterrichten die Treuhänderin auf solche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen be- und die diesbezüglichen Weisungen des Treugebers zur Ausübung der reits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet, der Treuhänderin den Stimmrechte einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Treuhänderin den Gegenwert der Leistung auf erste Anforderung zu erstatten. Treugeber mit einer Erklärungsfrist von mindestens zwei Wochen dazu auffordern, bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stimmabgabe im Umlaufverfahren bzw. der anberaumten Präsenzversammlung MAP GREEN 111 3. Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund haltene Beteiligung entfallenden Kommanditeinlage ins Handelsregister der der gesetzlichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhänderin die Gesellschaft eintragen zu lassen. Macht der Treugeber von diesem Recht Ge- Weiterleitung von Zahlungen an den Treugeber davon abhängig machen, brauch, wird dieses Vertragsverhältnis für die Beteiligung als Verwaltungs- dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungsverpflich- treuhandschaft fortgeführt, so dass die mit diesem Treuhand- und Verwal- tung der Treuhänderin Sicherheit leistet. tungsvertrag geregelten Rechte und Pflichten zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin insoweit fortgelten, soweit sich nicht aus der unmittelba- § 9 Übertragung der Treugeberposition/Beteiligung ren Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft zwingend etwas anderes 1. Ein an der Gesellschaft mittelbar – nicht als Direktkommanditist – betei- ergibt. Die Treuhänderin ist insbesondere bis auf schriftlichen Widerruf be- ligter Treugeber kann die seiner Beteiligung entsprechende Treugeber- vollmächtigt, nach Maßgabe von § 6 das Stimmrecht des als Kommanditis- position nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übertragen: ten eingetragenen Treugebers bei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren a) Der einzelne Treugeber kann seine Treugeberposition in Bezug auf die mit- und in Präsenzversammlungen der Gesellschaft auszuüben. Das Recht des telbar an der Gesellschaft für ihn von der Treuhänderin gehaltene Beteili- Direktkommanditisten, sein Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen gung nur im Ganzen, nicht jedoch in Teilen zum 30. Juni oder 31. Dezem- Vertreter ausüben zu lassen, bleibt unberührt. ber eines jeden Jahres auf einen einheitlichen Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des § 11 Tod eines Treugebers übertragenden Treugebers aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit den eintritt. Die Übertragung der Treugeberposition wie auch der Eintritt in &SCFOVOEPEFS7FSNÊDIUOJTOFINFSOEFT5SFVHFCFSTGPSUHFTFU[U*NÃCSJ- die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gen gilt § 21 des Gesellschaftsvertrages jeweils entsprechend. bedürfen der Schriftform. b) Die Übertragung der Treugeberposition des Treugebers bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Komplementärin der Gesellschaft. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden. § 12 Laufzeit, Beendigung 1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Gesellschaft kann diesen Treuhand- und Verwaltungsver- c) Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung nach Lit. b) ist der Kom- trag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres plementärin der Gesellschaft der der Übertragung zugrunde liegende durch eingeschriebenen Brief ordentlich kündigen. In diesem Fall ist die abgeschlossene Vertrag (nachfolgend „Übertragungsvertrag“ genannt) Komplementärin der Gesellschaft berechtigt, für die Zeit bis zur Neuein- vorzulegen. Darüber hinaus sind der Komplementärin der Gesellschaft tragung einer Treuhandkommanditistin deren Rechte und Pflichten nach gegenüber alle Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die Maßgabe dieses Vertrages gegenüber den Treugebern wahrzunehmen. zur Erfüllung der die Komplementärin der Gesellschaft betreffenden Identifizierungs- und sonstigen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. 2. Der einzelne Treugeber, der mittelbar – nicht als Direktkommanditist – über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt ist, kann den Treu- d) Bei (i) einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung der Treuge- hand- und Verwaltungsvertrag nur kündigen, wenn die Kündigung der berposition eines Treugebers auf seinen Ehegatten oder einen mit ihm in Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder gerader Linie Verwandten sowie (ii) der Sicherungsabtretung oder Ver- gesetzlich möglich ist. § 10 bleibt unberührt. Die Kündigung hat mittels pfändung der Treugeberposition, die ausschließlich im Zusammenhang eingeschriebenen Briefes an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spä- mit der Refinanzierung der Treugeberposition steht, ist die Zustimmung testens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist des Gesellschafts- nach Lit. b) zu erteilen, soweit der Treuhänderin die nach Lit. c) zum vertrages der Treuhänderin zugehen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden Unterlagen sowie der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Das Recht zur zu machenden Angaben übermittelt worden sind und der Erteilung der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Soweit erforderlich, ist die Treuhänderin unverzüglich verpflichtet, ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft zu 2. Für die Übertragung von Beteiligungen von Direktkommanditisten, für kündigen. die eine Verwaltungstreuhand besteht, gilt § 20 des Gesellschaftsvertrages. 3. Der Treugeber, der als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligt ist, kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur ordentlich 3. Führen Übertragungen von Kommanditanteilen zu steuerlichen Nach- durch Kündigung der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Ge- UFJMFOCFJEFS(FTFMMTDIBęVOEPEFSEFS5SFVIÊOEFSJOJTUEFS5SFVHFCFS sellschaftsvertrages mit Wirkung zum Wirksamwerden der Kündigung verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen. der Gesellschaft beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt 4. Weiter gehende Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag bleiben von den unberührt. vorstehenden Absätzen unberührt. 4. Die Treuhänderin kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit § 10 Umwandlung des Treuhandverhältnisses einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres ordent- Ein mittelbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligter Treu- lich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung geber hat nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2023 ausgesprochen werden. das Recht, sich als Kommanditist mit der auf die für ihn treuhänderisch ge- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Treu- 112 Vertragswerk händerin hat im Falle ihrer Kündigung ihre Kommanditeinlage an der steuerlichen Folgen. Die angestrebten steuerlichen Folgen stehen unter Gesellschaft nach entsprechender Teilung anteilig auf die nicht als Di- dem Vorbehalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die rektkommanditisten beteiligten Treugeber in der jeweils auf diese entfal- Finanzgerichtsbarkeit. lenden Höhe im Wege der Sonderrechtsnachfolge jeweils aufschiebend bedingt auf die Eintragung dieser Treugeber im Handelsregister der Ge- 3. Im Übrigen haftet die Treuhänderin für eigenes sowie das Verschulden sellschaft zu übertragen. Zu diesem Zweck ist jeder dieser Treugeber ver- ihrer Erfüllungsgehilfen nur für eine vorsätzliche oder grobfahrlässige pflichtet, der Komplementärin und der Treuhänderin für die Gesellschaft 7FSMFU[VOH JISFS WFSUSBHMJDIFO VOEPEFS WPSWFSUSBHMJDIFO 1ĘJDIUFO FT auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht sei denn, es handelt sich um Haftungsansprüche für Schäden aus der nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 2 Lit. a) des Gesellschaftsvertrages zu Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche erteilen. Der Treugeber ist verpflichtet, die Übertragungen anzunehmen. aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungs- 5. Ohne Kündigung endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag, wenn vertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Ver- durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der tragspartner der Treuhänderin regelmäßig vertraut und vertrauen darf Gesellschaft vollstreckt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über (Kardinalpflicht). das Vermögen der Treuhänderin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Für diesen Fall tritt die Treuhänderin bereits unter Teilung ihres 4. Die Haftung der Treuhänderin für einen einfach fahrlässig verursach- Kommanditanteils ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung ten Schaden ist gegenüber allen Anlegern sowie gegenüber der Beteili- an der Gesellschaft an die nicht als Direktkommanditisten beteiligten gungsgesellschaft in der Summe auf € 250.000 begrenzt, es sei denn, es Treugeber in der jeweils auf sie entfallenden Höhe ab. Die Übertragung handelt sich um Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des des Kommanditanteils erfolgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf- Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche aus der Verletzung schiebend bedingt auf die Eintragung des betreffenden Treugebers im einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Handelsregister. Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner der Treu- 6. Im Übrigen endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag händerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). a) mit einem als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligten Treugeber automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem dieser Treugeber gemäß § 23 5. Schadenersatzansprüche gegen die Treuhänderin verjähren – soweit sie des Gesellschaftsvertrages vollständig aus der Gesellschaft ausgeschieden nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen – in ist; drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist b) mit einem nicht als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligten und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umstän- Treugeber automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem die Treuhänderin ge- den und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe mäß § 23 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages anteilig mit der treuhände- Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren risch für diesen Treugeber gehaltenen Kommanditeinlage aus der Gesell- nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht schaft ausgeschieden ist, weil in der Person dieses Treugebers einer der auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässi- Gründe des § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorliegt oder ; ge Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person des c) in jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit der Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Hand- Vollbeendigung der Gesellschaft infolge der Auflösung der Gesellschaft lung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden (vgl. § 26 des Gesellschaftsvertrages). Ereignis, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden ist. § 13 Vergütung § 15 Befreiung von § 181 BGB Die Treuhänderin erhält jährlich für ihre Tätigkeiten nach diesem Vertrag Die Treuhänderin und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 von der Gesellschaft die im Gesellschaftsvertrag unter § 15 Abs. 2 vorge- BGB befreit. sehene Vergütung. Die Vergütung ändert sich durch die Umwandlung der Stellung der Treugeber in Direktkommanditisten nicht. § 16 Schlussbestimmungen 1. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmun- § 14 Haftung der Treuhänderin gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner jeweils gültigen 1. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt der im Ver- Fassung für das Treuhandverhältnis entsprechend. Die Beitrittserklärung kaufsprospekt „MAP Green“ enthaltenen wirtschaftlichen Prognosen, der Treugeber und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteile dieses Ver- die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Gesellschaft, die Bonität von trages. Vertragspartnern der Gesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. 2. Der Treugeber erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen- und beteiligungsbezogenen Daten durch die Treuhänderin, die Gesellschaft und deren jeweilige Mitarbeiter sowie andere in 2. Die Treuhänderin übernimmt ferner keine Haftung für den Eintritt der die Fondsverwaltung und Investorenbetreuung eingeschaltete Dritte, die vom Treugeber mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft angestrebten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, einverstanden. Die Daten wer- MAP GREEN den nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich zur Verwaltung der Beteiligung, zu Vertriebszwecken und zur Betreuung der Treugeber verwendet. 3. Jeder Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Namens- bzw. Firmen- und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist von drei Kalendertagen ab Datum des Poststempels der Mitteilung an die letzte der Treuhänderin vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen. Im Übrigen ist jeder Treugeber unbeschadet weiter gehender gesetzlicher Pflichten verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn sich OEFSVOHFOJO#F[VHBVGTPOTUJHFJOTFJOFS#FJUSJUUTFSLMÊSVOHVOEPEFS WPOJINJNÃCSJHFO[VTFJOFS1FSTPOVOEPEFSEB[VGàSXFTTFO3FDInung er handelt, gemachten Angaben ergeben. 4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. 5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Soweit gesetzlich zulässig bedürfen Änderungen dieses Vertrages der Schriftform; dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel. 6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Hamburg, den 20. März 2012 Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese wiederum vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Dr. Illya Steiner S + C Treuhandgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Illya Steiner und Melanie Neumann 113 114 Vertragswerk 13.3 Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Zeichnungsbeträge in einem Betrag auf das Konto der Multi Asset Port- Verwendung von Einlagen folio Green GmbH & Co. KG, Kontonummer 203 471 3200; BLZ 430 609 67, bei der GLS Gemeinschaftsbank eG (nachfolgend „Mittelver- zwischen Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, Hamburg wendungskontrollkonto“ genannt) zu zahlen. 6. Die Mittelverwendungskontrolleurin übernimmt nach näherer Maßgabe dieses Vertrages die formale Kontrolle der Freigabe und der Verwendung – nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt – und des Emissionskapitals. 7. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass auf der Grundlage dieses Vertrages kein Treuhandverhältnis begründet wird. Die Mittel- W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen verwendungskontrolleurin handelt nicht im fremden Interesse oder für fremde Rechnung, sondern ausschließlich in Erfüllung dieses Vertrages – nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleurin“ genannt – im eigenen Interesse und für eigene Rechnung. Sie ist bei Ausführung ihrer Tätigkeiten nach diesem Vertrag unabhängig und nicht an Weisungen Dritter gebunden, insbesondere nicht an solche von Anlegern, die sich an § 1 Grundlagen der Gesellschaft beteiligen. Für ihre Handlungen ist allein dieser Vertrag 1. Die Gesellschaft beabsichtigt, im Rahmen eines öffentlichen Angebots maßgeblich, in dem formale Voraussetzungen vereinbart sind, bei deren Eigenkapital bei Anlegern einzuwerben. Zu diesem Zweck wird der Vorliegen sie ihre Zustimmung durch Mitzeichnung zu Verfügungen der Vermö-gensanlage-Verkaufsprospekt „MAP Green“ (nachfolgend „Ver- Gesellschaft zu geben und bei deren Nichtvorliegen sie die Zustimmung kaufsprospekt“ genannt) erstellt. Die Beteiligung der Anleger an der zu verweigern hat. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zu keinem Gesellschaft soll jeweils zunächst treugeberisch über die S + C Treuhand- Zeitpunkt Eigentümerin der auf dem Mittelverwendungskontrollkonto gesellschaft mbH, Hamburg, als Treuhänderin (nachfolgend „Treuhände- eingezahlten Gelder. Sie kontrolliert lediglich die Verwendung dieser rin“ genannt) erfolgen. Gelder durch die Gesellschaft nach formalen Kriterien. Sie verfügt nicht über die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlten Gelder, 2. Die Treuhänderin ist insoweit nach näherer Maßgabe von § 5 Abs. 5 sondern stimmt Verfügungen der Gesellschaft lediglich durch Mitzeich- i. V. m. § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend nung zu. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist selbst weder berechtigt „Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt, ihre Kommanditeinlage an noch beauftragt, Verfügungen über die eingezahlten Gelder zu veranlas- der Gesellschaft zu erhöhen, und zwar um einen Betrag von insgesamt sen. bis zu € 9.997.500, d. h. exkl. der Einlagen der Gründungsgesellschafter und zzgl. einer möglichen weiteren Erhöhungsreserve von € 8.000.000. § 2 Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit 1. Der Kontrolle durch die Mittelverwendungskontrolleurin nach diesem 3. Die Anleger haben neben dem Nominalbetrag der von ihnen zunächst Vertrag unterliegt lediglich das auf dem Mittelverwendungskontrollkon- mittelbar übernommenen Beteiligung an der Gesellschaft (nachfolgend to eingehende Emissionskapital. Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind „Zeichnungsbetrag“ genannt) ein Agio in Höhe von 5 % des Zeichnungs- nicht die Freigabe und die Verwendung einer etwaigen Fremdfinanzie- betrages (nachfolgend „Agio“ genannt) zu leisten (der von einem Anleger rung und der sonstigen Eigenmittel, die ausschließlich der Bezahlung der geleistete Zeichnungsbetrag nebst Agio wird nachfolgend auch „Gesamt- Anlageobjekte dienen. Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskont- einlage“ genannt). Die Summe aller Gesamteinlagen ist das „Emissions- rollkonto eingehende Beträge, wie z. B. Zinsen aus einer eventuell vorge- kapital“ im Sinne dieses Vertrages. nommenen Zwischenanlage von Geldern, werden ohne weitere Kontrolle an die Gesellschaft ausgekehrt. 4. Die von den sich beteiligenden Anlegern zu zahlenden Beträge dienen der Gesellschaft im Wesentlichen zum Erwerb eines Portfolios von An- 2. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich dar- teilen an unterschiedlichen Beteiligungsgesellschaften aus den Berei- auf, ob die nachstehend in den §§ 4, 5 genannten Voraussetzungen for- DIFO FSOFVFSCBSF &OFSHJF6NXFMUGPOET "HSBSGPOET TPXJF TPH (SFFO mal vorliegen. Darüber hinaus wird die Mittelverwendungskontrolleurin Building-Fonds (nachfolgend auch „Anlageobjekte“ genannt) sowie keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der der Begleichung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt Gesellschaft. Im Einzelnen wird die vorgesehene Verwendung, u. a. des dargestellten Beteiligungsangebotes „MAP Green“, der Identität und Bo- Emissionskapitals in der Anlage I zum Gesellschaftsvertrag (nachfolgend nität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder „Investitions- und Finanzierungsplan“ genannt), aufgeführt. Dort finden der Werthaltigkeit von Garantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter sich auch entsprechende Angaben zur Finanzierung des Geschäftszwe- Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber der Gesell- ckes der Gesellschaft. schaft erbrachten Leistungen oder der technischen und wirtschaftlichen Güte oder Ertragsfähigkeit der Anlageobjekte. Ferner prüft die Mittelver- 5. Nach näherer Maßgabe der Angaben in den Zeichnungsunterlagen (Ge- wendungskontrolleurin nicht, ob die von der Gesellschaft erwünschten sellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Verkaufsprospekt Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirt- sowie der Beitrittserklärung) sind die von den Anlegern übernommenen schaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, MAP GREEN 115 notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Ihr vorgelegte Unterlagen b) Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister; hat die Mittelverwendungskontrolleurin nicht daraufhin zu prüfen, ob c) unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertrag; Unterschriften auf Originalurkunden oder Fotokopien von zeichnungs- d) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß § 8i Abs. 2 berechtigten Personen stammen oder ob ihr vorgelegte Kopien mit den Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes. Originalen übereinstimmen. § 5 Mittelverwendungskontrolle 3. Die Gesellschaft verpflichtet sich, der Mittelverwendungskontrolleurin 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die betragsmäßige Überein- alle zur Durchführung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag erforderli- stimmung der von der Gesellschaft veranlassten Verfügungen über das chen Informationen und Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung zu stel- auf dem Mittelverwendungskontrollkonto vorhandene Emissionskapital len, dass eine angemessene Pflichterfüllung möglich ist. mit den Angaben des Verkaufsprospektes, dem Investitions- und Finanzierungsplan und den entsprechenden Verträgen und Vergütungsverein- § 3 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos barungen. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist dabei zur Unterzeich- %JF 7FSUSFUVOHTCFSFDIUJHVOH,POUPWPMMNBDIU GàS EBT .JUUFMWFSXFO- nung dieser Verfügungen vorbehaltlich Abs. 2 berechtigt und verpflichtet, dungskontrollkonto ist so auszugestalten, dass die Gesellschaft ohne die wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort ge- Mitzeichnung der Mittelverwendungskontrolleurin keine Verfügungen nannten Höhe (ggf. zzgl. Umsatzsteuer) gehen oder eine ggf. in Anspruch vornehmen kann. Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie genommene Zwischenfinanzierung des Emissionskapitals, aus der Ver- dieses Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der bindlichkeiten beglichen worden sind, die nach diesem Vertrag von dem 7FSUSFUVOHTCFSFDIUJHVOH,POUPWPMMNBDIUEFSTDISJęMJDIFO;VTUJNNVOH Mittelverwendungskontrollkonto freizugeben wären, abgelöst wird. der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen. 2. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in dem Investitions2. Die kontoführende Bank ist anzuweisen, dass der Mittelverwendungs- und Finanzierungsplan festgelegten Positionen – soweit Festpreise bzw. kontrolleurin eine Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskon- feste Vergütungen vereinbart wurden – nicht zulässig. Abweichungen, trollkontos und sämtlicher dieses Konto betreffenden Korrespondenz die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden sind. anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist eine 3. Auf Wunsch wird die Gesellschaft der Mittelverwendungskontrolleurin Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig. ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung eines anerkannten Onlinebanking-Verfahrens (z. B. FT AM, HBCI oder T-Online) online 3. Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin durch die Gesellschaft nach- abzurufen. In diesem Fall kann auf die Zusendung von Zweitschriften der gewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten, die Kontoauszüge nach Abs. 2 verzichtet werden. in dem Investitions- und Finanzierungsplan enthalten sind, ganz oder teilweise von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegen- 4. Die kontoführende Bank ist anzuweisen, der Mittelverwendungskontrol- den Konto oder aus einer Zwischenfinanzierung des Emissionskapitals leurin den Erhalt einer Kopie dieses Vertrages wie auch die Einhaltung beglichen wurden, erfolgt bei Verfügungen der Gesellschaft über die der Bestimmungen dieses § 3 zu bestätigen. Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein laufendes Konto der Gesellschaft die unverzügliche Mitzeichnung der Mittelverwendungs- 5. Im Falle einer Zwischenanlage von Geldern (z. B. in Form von Fest- oder kontrolleurin, wenn die Voraussetzungen für eine Zustimmung für eine Tagesgeld), die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle Zahlung vom Mittelverwendungskontrollkonto vorliegen bzw. vorgelegen nach diesem Vertrag unterliegen, verpflichtet sich die Gesellschaft, dafür hätten. Sorge zu tragen, dass das Mittelverwendungskontrollkonto jeweils als Referenzkonto für die jeweiligen Anlagekonten eingerichtet wird und über 4. Werden der Mittelverwendungskontrolleurin Rechnungen über Hono- das entsprechende Anlagekonto nur nach Maßgabe dieses § 3 verfügt rare, Vergütungen und sonstige Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, die werden kann. jedoch im Investitions- und Finanzierungsplan als Nettobeträge ausgewiesen sind, kann die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer mit 6. Sollte die Gesellschaft weitere Mittelverwendungskontrollkonten oder überwiesen werden, soweit die Summe der für die Gesellschaft überwie- Unterkonten hierzu einrichten, gelten die Regelungen dieses Vertrages senen und noch nicht gemäß Satz 2 zurückgeführten Umsatzsteuerbeträ- für diese Konten entsprechend. ge die nicht in Anspruch genommene Liquiditätsreserve der Gesellschaft nicht übersteigt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihr etwaige erstattete § 4 Mittelfreigabekontrolle Umsatzsteuer für Rechnungen, die von dem Mittelverwendungskontroll- Die Mittelverwendungskontrolleurin wird erst dann mit der Mittelverwen- konto gezahlt wurden, unverzüglich wieder auf dieses zurückzuführen. dungskontrolle gemäß § 5 beginnen, wenn von der Gesellschaft folgende Nachweise erbracht werden: 5. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird im Fall der Zwischenanlage von Mitteln, die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle un- a) unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Nachweis der terliegen, den entsprechenden Überweisungen zustimmen, sofern es sich Verpflichtung der Gründungskommanditisten oder deren Rechtsnach- um risikoarme Geldanlagen handelt und die jeweiligen Anlagekonten die folger zur Übernahme von Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt Voraussetzungen des § 3 Abs. 5 erfüllen. € 2.500; 116 6. Die Kontrolle der Mittelverwendungskontrolleurin erstreckt sich nur Vertragswerk 2. Kündigungen bedürfen der Schriftform. auf die Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der in dem Investitions- und Finanzierungsplan genannten Zahlungen und an- § 10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand schließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem Mittelver- 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. wendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. § 6 Insichgeschäfte Die Mittelverwendungskontrolleurin ist im Rahmen ihrer Tätigkeit nach § 11 Schlussbestimmungen diesem Vertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses § 7 Vergütung selbst. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit nach diesem Vertrag von der Gesellschaft eine einmalige Vergütung von 0,075 % des ge- 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder planten Emissionskapitals zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Die Vergütung teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die ist verdient und fällig mit Aufnahme der Kontrolltätigkeiten. Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren § 8 Haftung Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach Form, 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin haftet bei Ausführung ihrer Tätig- Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was keiten nach diesem Vertrag für eigenes sowie das Verschulden ihrer Er- von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirk- füllungsgehilfen. samen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. 2. Die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Hamburg, den 20. März 2012 Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mittelverwendungskontrolleurin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin Haftungssumme der Mittelverwendungskontrolleurin wird auf einen Ge- MAP Steiner Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den einzelvertre- samtbetrag von € 1.000.000 begrenzt. tungsberechtigten Geschäftsführer Dr. Illya Steiner 3. Schadenersatzansprüche gegen die Mittelverwendungskontrolleurin verjähren – soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen – in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegrün- diese vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt %JQM7X4U#'SBOL8FJU[F oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. § 9 Laufzeit 1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem in § 5 Abs. 6 vorgesehenen Zeitpunkt oder mit der Auflösung der Gesellschaft. Im Übrigen kann dieser Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. 117 14 | Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen 118 Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren 2. Treuhänderin oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Fi- S + C Treuhandgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregis- nanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und ei- ter des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96 604 nem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner und Melanie Neumann abgeschlossen werden. Nach § 312c BGB i. V. m. Art. 246 §§ 1 Sitz: Hamburg; Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch 5FM'BY (EGBGB) sind Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen die nach- E-Mail: [email protected] folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausführlichere Informationen zum Beteiligungsangebot enthält der Verkaufs- Hauptgeschäftstätigkeit prospekt, in dem neben einer detaillierten Darstellung der Risiken Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommandit- (vgl. Kapitel 2 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10) beteiligungen und sonstigen Gesellschaftsrechten, insbesondere auch die Verträge, die der Anleger abschließt, abgedruckt sind. zum Zwecke der Kapitalanlage für Rechnung Dritter, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte I. Angaben zur Beteiligungsgesellschaft und zum Anbieter sowie weiteren mit dem Anleger in Kontakt tretenden Personen nebst deren ladungsfähigen Adressen 3. Anbieterin/Prospektverantwortliche Steiner + Company GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101 209 Die nachfolgend unter 1. bis 4. genannten Beteiligten unterliegen keiner besonderen behördlichen Aufsicht. vertreten durch ihre Komplementärin: Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 1. Beteiligungsgesellschaft Hamburg unter HRB 92 169 Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114 420 diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner vertreten durch ihre Komplementärin: MAP Steiner Verwaltung GmbH, eingetragen im Handelsregis- Sitz: Hamburg ter des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110 767 Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg 5FM diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer: 'BY Dr. Illya Steiner E-Mail: [email protected] Sitz: Hamburg Hauptgeschäftstätigkeit Anschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg Durchführung aller Finanzierungs- und Handelsgeschäfte, die Übernahme von Vermögensverwaltung sowie Treuhandtätigkeit Hauptgeschäftstätigkeit für Dritte, die Vermittlung von Beteiligungen, Unternehmensbe- Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die ratung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmit- Verwaltung von Beteiligungen. telbaren Beteiligungen an unterschiedlichen BeteiligungsgesellTDIBęFOBVTEFO#FSFJDIFOFSOFVFSCBSF&OFSHJFO6NXFMUGPOET 4. Vermittler Agrarfonds sowie sogenannte Green-Building-Fonds im In- und Ihren Vermittler sowie dessen ladungsfähige Anschrift entneh- Ausland (diese nachfolgend „Zielfonds“ genannt). men Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung. MAP GREEN 119 5. Aufsichtsrechtliche Genehmigungen von treugeberischen Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft Das Anbieten der vorliegenden Vermögensanlage ist seit dem ab. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem einzelnen 1. Juli 2005 nur nach Gestattung der Veröffentlichung des Ver- Anleger wird wirksam, wenn die Treuhänderin dieses Angebot kaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung annimmt. Auf den tungsaufsicht (BaFin) und anschließender Veröffentlichung Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger für die zulässig, wobei der Verkaufsprospekt von der Bundesanstalt für Zwecke der Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Anleger wird Finanzdienstleistungsaufsicht allein auf dessen Vollständigkeit über die Annahme durch die Aushändigung einer Kopie seiner geprüft wird. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufs- Beitrittserklärung informiert. Nach der Annahme der Beitrittser- prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung klärung des Anlegers und Zahlung des in der Beitrittserklärung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. angegebenen Zeichnungsbetrages durch den Anleger erhöht die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft für II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen den Anleger. Hinsichtlich der weiteren Verpflichtungen während Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot Multi Asset der Laufzeit der Beteiligung wird auf den Treuhand- und Verwal- Portfolio Green GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Beteili- tungsvertrag und den Gesellschaftsvertrag (vgl. Kapitel 13 „Ver- gungsgesellschaft“ genannt) vom 20. März 2012 sowie die Bei- tragswerk“) verwiesen. trittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer Einzelheiten wird ergänzend Identitätsnachweis nach den Vorschriften auf diese Dokumente verwiesen. des Geldwäschegesetzes Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GWG) am 21. 1. Wesentliche Leistungsmerkmale August 2008 müssen Zeichner geschlossener Fonds gemäß dem Der Anleger beteiligt sich unter der Voraussetzung der Zahlung GWG identifiziert werden. Eine Annahme der Beitrittserklärung des in seiner Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetra- ist nur nach Identitätsprüfung des Anlegers nach den Richtlini- ges zunächst mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin mit en des GWG möglich. Diese Prüfung umfasst insbesondere die der späteren Möglichkeit, die Beteiligung jeweils selbst unmit- Feststellung, ob der Anleger eine politische exponierte Person telbar als Kommanditist zu übernehmen, an der Beteiligungs- (PEP) ist. Bei Fernabsatzgeschäften erfolgt die Identifikation des gesellschaft. Die Beteiligung des Anlegers an der Beteiligungs- Anlegers über das sogenannte „Post- Ident-Verfahren“, entweder gesellschaft erfolgt dabei in Höhe des von ihm übernommenen in einer Filiale der Deutschen Post oder durch den Zusteller. Zeichnungsbetrages. Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Kommanditgesellschaft dem deutschen Recht. Eine Beteiligung 3. Mindestlaufzeit der Beteiligung, vertragliche an der Beteiligungsgesellschaft stellt somit für den Anleger eine Kündigungsmöglichkeiten, Auflösung, Ausscheiden unternehmerische Beteiligung dar. Von Anlegern eingeworbenes Kapital wird von der Beteiligungsgesellschaft größtenteils zum 3.1 Mindestlaufzeit Erwerb von Anteilen an den Zielgesellschaften verwendet. Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht für den An- Über die Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft partizipieren leger erstmalig mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 (vgl. im die Anleger an deren wirtschaftlichen Ergebnissen. Einzelnen nachfolgend Ziff. 3.2). (1) Ein direkt als Kommanditist im Handelsregister der Beteili- 2. Informationen zum Zustandekommen der Verträge gungsgesellschaft eingetragener Anleger kann seine Beteiligung Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Bei- an der Beteiligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten trittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin, der zum Jahresende, jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2023, or- S + C Treuhandgesellschaft mbH, ein Angebot auf Beitritt zu dem dentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Treuhänderin ge- aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. schlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag und dem Erwerb Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen 120 Mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Beteiligungsge- Kündigung bedarf der Schriftform. Sie gilt mit Ablauf einer Frist sellschaft eines als Kommanditist im Handelsregister eingetra- von drei Kalendertagen ab Absendung an die letzte der Treuhän- genen Anlegers endet auch der zwischen dem Anleger und der derin vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen. Das Treuhänderin bestehende Treuhand- und Verwaltungsvertrag Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Verwaltungstreuhandschaft). Im Übrigen kann der direkt als bleibt unberührt. Kommanditist im Handelsregister eingetragene Anleger den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Treuhand- und Verwaltungs- (4) Ohne Kündigung endet der Treuhand- und Verwaltungsver- vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. trag, wenn durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft vollstreckt oder die Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die MAP Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treu- Steiner Verwaltung GmbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg, zu händerin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Im Übri- erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist gen endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag (i) mit einem der Eingang des Kündigungsschreibens. als Kommanditist im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft eingetragenen Anleger automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem (2) Ein nicht als Kommanditist eingetragener, sondern mittelbar dieser Anleger gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteiligung Beteiligungsgesellschaft aus dieser vollständig ausgeschieden ist, an der Beteiligungsgesellschaft nur dadurch kündigen, dass er (ii) mit einem nicht als Kommanditist im Handelsregister der den Treuhand- und Verwaltungsvertrag kündigt. Eine ordent- Beteiligungsgesellschaft eingetragenen Anleger automatisch zu liche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist dem Zeitpunkt, in dem die Treuhänderin gemäß § 23 Abs. 3 des dabei nur dann zulässig, wenn eine Kündigung der Beteiligungs- Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft mit der treu- gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertra- händerisch für diesen Anleger gehaltenen Kommanditeinlage aus ges möglich ist. Hiernach kann die Beteiligung mit einer Frist der Beteiligungsgesellschaft ausgeschieden ist, weil in der Person von sechs Monaten zum Jahresende, jedoch erstmalig zum 31. dieses Anlegers einer der Gründe des § 23 Abs. 2 des Gesell- Dezember 2023, ordentlich gekündigt werden, wobei die Kün- schaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft vorliegt, und (iii) in digung durch den mittelbar über die Treuhänderin beteiligten jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Anleger spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist der Vollbeendigung der Beteiligungsgesellschaft. nach dem Gesellschaftsvertrag bei der Treuhänderin zugehen muss. Das Recht zur Kündigung des Treuhand- und Verwal- Anleger, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister der tungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind, können aus den in § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft ge- Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die S + C nannten Gründen ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. Dies Treuhandgesellschaft mbH, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg, gilt entsprechend, wenn in dem Gesellschaftsvertrag genann- zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung te Gründe in der Person eines mittelbar als Treugeber über die ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Treuhänderin beteiligten Anlegers vorliegen; in diesem Fall kann die Treuhänderin anteilig mit dem für den Anleger als Treuge- (3) Die Treuhänderin ist zur teilweisen Kündigung der Beteili- ber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlage ausscheiden bzw. gungsgesellschaft berechtigt, wenn und soweit ein treugeberisch ausgeschlossen werden. In jedem Fall ihres Ausscheidens oder über sie beteiligter Anleger den Treuhand- und Verwaltungsver- Ausschlusses, einschließlich des Ausscheidens infolge einer Kün- trag ordnungsgemäß kündigt. digung, aus der Beteiligungsgesellschaft – außer durch Übertragung seiner Beteiligung auf einen Rechtsnachfolger – hat der Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Anleger einen Anspruch auf Abfindung nach näherer Maßgabe nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühes- von § 24 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft. tens jedoch zum 31. Dezember 2023, ordentlich kündigen. Die MAP GREEN 121 (5) Die Beteiligungsgesellschaft kann mit Zustimmung der Ge- in Höhe von 6,5 % p. a., bezogen auf den rückständigen Teil des sellschafterversammlung zum Ende eines Geschäftsjahres auf- Zeichnungsbetrages. Zahlt der Anleger den von ihm übernom- gelöst werden, frühestens aber mit Wirkung zum Ablauf des menen Zeichnungsbetrag nebst Agio nach Aufforderung trotz 31. Dezember 2023 oder aber aufgrund eines Beschlusses über schriftlicher Aufforderung und nach Fristsetzung mit Ausschluss- die Veräußerung der Vermögenswerte der Gesellschaft und die androhung nicht oder nur teilweise, ist die Treuhänderin berech- Liquidation der Gesellschaft. Ferner ist die Gesellschaft mit Zu- tigt, von der Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten und stimmung der Gesellschafterversammlung aufzulösen, wenn für den mit dem Anleger bereits zustande gekommenen Treuhand- die Geschäfte der Gesellschaft eine gesetzliche Erlaubnispflicht und Verwaltungsvertrag zu beenden. nach § 32 KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) besteht und diese Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin end- Leistet der Anleger seine fälligen (Teil-)Raten nicht, nachdem gültig versagt wird. Eines solches Auflösungsbeschlusses bedarf die Beitrittserklärung bereits angenommen wurde, kann die es nicht, wenn eine solche Erlaubnis nach Maßgabe des § 33 Treuhänderin von der Komplementärin mit einer (Teil-)Kom- KWG (in seiner jeweils gültigen Fassung) bestandskräftig er- manditeinlage in Höhe des von diesem Treugeber übernomme- lischt oder aufgehoben wird. In diesem Fall wirkt die vollziehbare nen Zeichnungsbetrages als Kommanditistin teilweise aus der Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der betreffende Anleger ist tungsaufsicht wie ein Auflösungsbeschluss. Mit Beendigung der verpflichtet, die durch die Beendigung des Treuhand- und Ver- sich grundsätzlich anschließenden Liquidation der Beteiligungs- waltungsvertrages entstehenden Kosten der Treuhänderin sowie gesellschaft endet diese und damit auch die Beteiligung der An- einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15,0 % des von leger an dieser sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit ihm übernommenen Zeichnungsbetrages exkl. Agio zu leisten. der Treuhänderin. Zu den Möglichkeiten einer Übertragung der Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anleger vor- Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft sei auf die Ausfüh- behalten. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers werden rungen in Kapitel 10 „Ausscheiden, Auflösung, Rückabwicklung nicht verzinst. und Übertragung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen. 7. Liefer- und Versandkosten, Fernkommunikation, 4. Leistungsvorbehalte sonstige Kosten Leistungsvorbehalte bestehen – vorbehaltlich dessen, dass keine Liefer- und Versandkosten oder gesonderte Kommunikations- Verpflichtung besteht, die Beitrittserklärung des Anlegers anzu- kosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es fallen lediglich üb- nehmen und der Erwerb der Beteiligung unter der Bedingung liche Überweisungs- sowie Porto- und Telefongebühren für die der Zahlung des Zeichnungsbetrages erfolgt – nicht. Kommunikation an. Für die mögliche Umwandlung einer rein treugeberischen Beteiligung über die Treuhänderin in eine direkte 5. Preise Beteiligung muss der Anleger die Kosten für die notarielle Beglau- Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungsbetrag) und ein Agio bigung seiner Handelsregistervollmacht und Gerichtskosten für von 5 % auf diese zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme die Handelsregistereintragungen tragen. Bei einer Veräußerung beträgt € 2.500. Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch 500 der Beteiligung entstehen seitens der Beteiligungsgesellschaft oder ohne Rest teilbar sein. der Treuhänderin keine gesonderten Kosten. Führen Übertragungen der Kommanditbeteiligung oder der Treugeberposition zu 6. Einzelheiten zur Einzahlungsverpflichtung TUFVFSMJDIFO/BDIUFJMFOCFJEFS#FUFJMJHVOHTHFTFMMTDIBęVOEPEFS Der Zeichnungsbetrag nebst Agio ist vom Anleger zu den in der der Treuhänderin, ist der Kommanditist bzw. der Treugeber ver- Beitrittserklärung genannten Terminen bzw. nach Aufforderung pflichtet, diese Nachteile auszugleichen. Schaltet der Anleger bei durch die Treuhänderin auf das dort genannte Konto einzuzah- Veräußerung der Beteiligung an Dritte, z. B. Makler, ein, können len. Etwaige Überweisungsgebühren trägt der Anleger. dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende Kosten können für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie Leistet der Anleger den von ihm geschuldeten Zeichnungsbetrag für eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung bei einer entspre- verspätet, schuldet er der Beteiligungsgesellschaft Verzugszinsen chenden persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen. 122 Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen 8. Steuern 5. Zeichnungsfrist Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den An- Die Zeichnungsfrist läuft – vorbehaltlich einer vorzeitigen leger sei auf die Ausführungen in Kapitel 11 „Steuerliche Grund- Schließung – bis zum 31. Dezember 2013, wobei eine einmalige lagen“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen. Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2014 besteht. 9. Risikohinweise und Einlagensicherung 6. Außergerichtliche Streitschlichtung Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist mit unter- Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlich- nehmerischen Risiken verbunden. Der Wert der Beteiligung tungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit der Anleger wird von wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst, die nicht die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Wege des vorhersehbar sind. Im Fall einer ungünstigen wirtschaftlichen Fernabsatzes erworben hat, kann er bei Streitigkeiten aus der Entwicklung kann dies zum Totalverlust des eingesetzten Betei- Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- ligungsbetrages und zu weiteren Vermögensnachteilen führen. verträge über Finanzdienstleistungen sowie im Zusammen- Ein Garantiefonds oder eine Einlagensicherung, etwa durch eine hang mit Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Beteiligung an einem Einlagensicherungsfonds, besteht nicht. Gesetzbuchs) die bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm- Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind in Kapitel 2 „We- &QTUFJO4USBF'SBOLGVSUBN.BJO5FMFGPO sentliche Risiken der Beteiligung“ ab Seite 10 dieses Verkaufspro- 'BY&.BJMTDIMJDIUVOH!CVOEFTCBOLEF spektes dargestellt. Internet: www.bundesbank.de, eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zur außergerichtlichen Streitschlich- III. Weitere Informationen zu Fernabsatzverträgen tung ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Beschwerde ist 1. Widerrufsrecht schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung der Beitrittserklä- Unterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerdeführer) hat zu rung ausführlich dargestellt. Ein darüber hinaus vertraglich ver- versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine einbartes Widerrufsrecht besteht nicht. Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen 2. Rechtsordnung und Gerichtsstand Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Die Rechtsbeziehungen des Anlegers zu der Beteiligungsge- Schlichter lehnt die Schlichtung durch eine schriftliche Mittei- sellschaft und der Treuhänderin unterliegen deutschem Recht. lung an den Beschwerdeführer ab, wenn der Beschwerdegegen- In Beziehung zum Anleger vor seinem Beitritt wird ebenfalls stand bereits bei einem Gericht anhängig ist, in der Vergangen- deutsches Recht zugrunde gelegt. Sofern der Anleger Verbrau- heit anhängig war oder von dem Beschwerdeführer während des cher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, die Streitigkeit die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, ein Antrag auf den Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft und den Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Treuhand- und Verwaltungsvertrag, soweit rechtlich zulässig, Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Angele- Hamburg vereinbart. genheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle nach § 14 3. Vertragssprache Abs. 1 UKlaG oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen we- betreibt, ist oder der Anspruch bei Erhebung der Beschwerde be- sentlichen Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kom- reits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung munikation mit dem Anleger erfolgt in deutscher Sprache. beruft. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung, die bei der Schlichtungsstelle erhältlich ist. 4. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. MAP GREEN 15 | Glossar 123 Glossar 124 A ASSET ALLOCATION ABLAUFLEISTUNG Unter Asset Allocation versteht man eine spezifische Form der Mit der Fälligkeit der Versicherungsleistung erhält der Ver- Diversifikation von Geldanlagen. Sie bezeichnet die Aufteilung sicherte die sogenannte Ablaufleistung, die sich aus der bei des angelegten Vermögens auf verschiedene Investmentarten Vertragsabschluss garantierten Versicherungssumme, den (Asset-Klassen) wie z. B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Ak- jährlichen gutgeschriebenen unwiderruflichen Überschussbe- tien etc. teiligungen und einem Schlussbonus zusammensetzt. AUSSCHÜTTUNG ABSCHREIBUNGSMETHODE Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf die Regelmäßig den buchmäßigen Wertverlust eines Wirtschafts- Anleger verteilt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich gutes im Zeitablauf berücksichtigen (Absetzung für Abnut- um den Betrag, der an die beteiligten Anleger ausgezahlt wird. zung, AfA). Bei linearer AfA wird in Höhe eines bestimmten Die Höhe bestimmt sich nach der Höhe des Anteils und wird Prozent- oder Abschreibungssatzes vom ursprünglichen An- auf der Gesellschafterversammlung beschlossen. Sie entspricht schaffungs- bzw. Herstellungswert abgeschrieben, bei degressi- nicht dem Gewinn oder Jahresüberschuss der Gesellschaft. ver AfA vom jeweils restlichen Buchwert des Wirtschaftsgutes. Steuerrechtlich wird der Begriff „Entnahmen“ verwandt; bei Publikumsgesellschaften spricht man von „Ausschüttungen“. ABZINSUNG Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen, die bereits bei der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungs- B wert abgezogen werden. Der Abzinsungsbetrag entspricht somit dem Betrag zwischen Ausgabepreis und höherem Nenn- BEIRAT wert. Gremium aus mehreren Mitgliedern, Vertreter der Interessen der Kapitalanleger, unterstützt und berät die Fondsgeschäfts- AGIO führung in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik; der Aufgeld oder Aufschlag auf den Nenn- oder Nominalwert der Beirat wird von den Anlegern gewählt und berichtet diesen. Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme BEITRITT ANBIETERIN Mit dem Beitritt wird der Anleger Gesellschafter der Beteili- Die Anbieterin konzipiert geschlossene Fonds und fordert in gungsgesellschaft und ist direkt an deren Erfolg beteiligt. ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche die Anleger zur Zeichnung auf. BEITRITTSERKLÄRUNG Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage ANLEGER beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung der Natürliche oder juristische Person, die als Treugeber oder Ge- Beteiligungsgesellschaft mit dem in dem Zeichnungsschein sellschafter an der Emittentin beteiligt ist. eingesetzten Betrag bei. Erst durch die Annahme durch den Treuhänder ist der Beitritt des Anlegers wirksam; der Anleger ANTEILSFINANZIERUNG erhält eine Annahmeerklärung der Treuhandgesellschaft (siehe Persönlicher Kredit, den der Anleger zur Finanzierung seiner Treuhandgesellschaft). Fondsbeteiligung aufnimmt (Anteils- oder Refinanzierung). Zinsaufwand als steuermindernde Sonderbetriebsausgabe BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT (nicht bei Schiffsfonds, die sich für Tonnagesteuer entschieden Eigentümergesellschaft, meistens in der Form einer GmbH & haben). Co. KG. MAP GREEN 125 D BETRIEBSERGEBNIS Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen Erträgen und Auf- DECKUNGSKAPITAL wendungen. Im Falle der Schifffahrtsgesellschaften ergibt sich Die nicht für Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Bei- das Betriebsergebnis aus der Differenz zwischen den Charterer- tragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das De- lösen und der Summe aus Schiffsbetriebskosten, Werftkosten, ckungskapital eines Lebensversicherungsvertrages. Kündigt ein Bereederungsgebühren und Befrachtungskommission, Zins- Versicherer den Vertrag vorzeitig, erhält er den Rückkaufswert aufwendungen und Gesellschaftskosten. ausbezahlt, der üblicherweise dem um einen hohen Kostenabschlag verringerten anteiligen Deckungskapital entspricht. BETRIEBSKOSTEN Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des DECKUNGSRÜCKLAGE laufenden Betriebes eines Unternehmens, z. B. einer Gewer- In den meisten Versicherungssparten muss ein Teil der einge- beimmobilie, anfallen. Dazu zählen im Einzelnen: Ausrüstung, nommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämi- Instandhaltungskosten etc. enreserve wird als Deckungsrücklage bezeichnet. BLIND POOL DECKUNGSRÜCKSTELLUNG Bezeichnung für ein Beteiligungskonzept, bei dem das Portfo- Mit Deckungsrückstellung bezeichnet man im Versicherungs- lio oder das Anlageobjekt erst nach dem Beitritt der Anleger wesen die verzinsliche Ansammlung der jährlich vereinnahm- sukzessive oder in einem Erwerb zusammengestellt oder ge- ten Beiträge und Zinsen nach Deckung der Verwaltungskos- kauft wird. ten und Versicherungsleistungen (retrospektive Methode). Sie wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für jede BONITÄT Versicherung ermittelt. Die rechnungsmäßige Verzinsung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von Personen und Unterneh- Deckungsrückstellung ist im technischen Geschäftsplan einer men, dient als Basis für deren Kreditwürdigkeit. Versicherung festgelegt. BUY-BACK DECKUNGSSTOCK Exitvariante, bei der die Anteile von den Altgesellschaftern zu- Mit Deckungsstock bezeichnet man im Versicherungswesen rückgekauft werden. den Teil der Aktiva eines Versicherungsunternehmens, der dazu dient, die Ansprüche der Versicherten zu sichern. BUY-OUT Unternehmensübernahme durch die Eigenkapitalinvestoren. DIREKTKOMMANDITIST Kommanditist, der sich direkt und nicht über Treuhänder an BVK der Gesellschaft beteiligt. Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Private Equity and Venture Capital Association e. V. DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) Bilaterales Abkommen zwischen zwei Staaten, das zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Anlagevermögen dient. C Glossar 126 E EMISSIONSKAPITAL Eingeworbene Summe der vermittelten Kommanditanteile. Es EARLY STAGE FINANCING stellt den wesentlichen Teil des Eigenkapitals dar. Finanzierung der Frühphasenentwicklung eines Unternehmens, beginnend bei der Finanzierung der Konzeption bis zum EMITTENTIN Start der Produktion und Vermarktung. Als Emittentin (auch: Beteiligungsgesellschaft) wird in diesem Prospekt die Gesellschaft bezeichnet, an der sich der Anleger EIGENKAPITAL beteiligen kann. Eigenkapital bezeichnet die Finanzmittel eines Unternehmens, die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. EQUITY Eigenkapital EINKOMMEN, SONSTIGES ZU VERSTEUERNDES Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage, auf die der ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER Einkommensteuertarif angewendet wird, also die Summe der Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft Einkünfte abzüglich Sonderausgaben (wie z. B. Kirchensteuer), bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage für etwaige erb- außergewöhnlicher Belastungen, Freibeträge (wie z. B. Kinder- schaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis der Be- freibeträge). wertung sind die Buchwerte der Gesellschaft. Betriebsvermögen wird unabhängig vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis EINSPEISEVERGÜTUNG stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert. Die Einspeisevergütung wird von den Netzbetreibern an die Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch, dass die Be- Produzenten von erneuerbaren Energien bei der Einspeisung teiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb von fünf Jahren von Strom in das öffentliche Stromnetz gezahlt; sie ist gegen- nach dem Erwerb aufgegeben wird. über den normalen Strompreisen pro kWh erhöht und dient zur Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren ERGEBNISPROGNOSE Energien. Sie ist in Deutschland im Gesetz für den Vorrang Langfristige Planrechnung, welche die zukünftige Entwicklung Erneuerbarer Energien (sogenanntes Erneuerbare-Energien- der Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft projiziert, Gesetz, kurz: EEG) normiert. um somit einen möglichen Ergebnisverlauf hinsichtlich der Liquiditätsentwicklung und Ausschüttungen aufzuzeigen. EMISSION Allgemein die Ausgabe von Anteilscheinen, wie z. B. Aktien. ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG) Im Rahmen der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe bzw. die Im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (sogenann- Vermittlung von Kommanditanteilen an renditeorientierte An- UFT &SOFVFSCBSF&OFSHJFO(FTFU[&&( XFSEFO EJF "COBINF leger gemeint. und die Vergütung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms durch die Betreiber von elektrischen Netzen geregelt. EMISSIONSHAUS Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen der Fondsfinan- ERTRAG zierung wesentliche Aufgaben, wie z. B. die Beratung bei der Unter Ertrag versteht man (überwiegend) das Ergebnis der be- Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Fi- trieblichen Leistungserstellung, d. h alle erfolgswirksamen nanzierungsvermittlung und die Ausgabe von Kommanditan- Wertzuflüsse in ein Unternehmen während einer Abrech- teilen. nungsperiode. MAP GREEN 127 ESTG GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG Einkommensteuergesetz Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. EXIT Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag geregeltes Forum Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung durch Veräuße- der Anlegermitbestimmung. Wird häufig im schriftlichen Um- rung seines Anteils im Wege von: Buy-Back, Trade Sale, Secon- laufverfahren durchgeführt. dary Purchase, Going-Public. GESELLSCHAFTSKOSTEN EXPANSION FINANCING Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung so- Wachstums- und Expansionsfinanzierung. Das betreffende wie die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, Steu- Unternehmen hat den Break-even-Point erreicht oder erwirt- erberatung, Treuhand-, Beirat- und Komplementärvergütung. schaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur Finanzierung von zusätzlichen Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation GESELLSCHAFTSVERTRAG PEFS.BSLUBVTXFJUVOHVOEPEFSGàSXFJUFSFTvXPSLJOHDBQJUBMi Vertrag der Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der das verwendet. Rechtsverhältnis unter den Gesellschaftern regelt. GEWINNZUWEISUNG F Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft, der ihm nach der gesellschafts- FINANZMATHEMATISCHES ERGEBNIS vertraglich vereinbarten Verteilungsabrede zusteht (prozen- Zum objektiven Vergleich verschiedener Anlageformen bedarf tualer Gewinnanteil, meistens in der Höhe des Anteils am es einer finanzmathematischen Methode, die unabhängig von Kommanditkapital). individuellen Anlagecharakteristika anwendbar ist. I. d. R. wird hierfür die Methode des „internen Zinsfußes“ (IRR) angewen- GMBH & CO. KG det. Andere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG) – der unbegrenzt haf- FUNGIBILITÄT tende Gesellschafter (Komplementär, persönlich haftender Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei der Fondsgesellschaft ist Gesellschafter) ist keine natürliche Person wie bei der reinen die Möglichkeit der Veräußerung oder der Übertragung von KG, sondern eine juristische Person mit beschränkter Haftung Kommanditanteilen gemeint. (GmbH); übliche Form bei geschlossenen Fonds. GREEN-BUILDING G Übersetzt: Grünes Gebäude. Darunter versteht man Gebäude, die bereits beim Bau aber auch während der Nutzungsdauer GARANTIEVERZINSUNG besonders ressourcenschonend mit Blick auf die Umwelt und Bezeichnet die von den Versicherungsgesellschaften zu ge- Gesundheit sind. währleistende Mindestverzinsung des Sparanteils der Kapitalversicherung. Sie bildet die Untergrenze für die jährliche Ver- GRÜNDUNGSKOMMANDITIST zinsung der Sparanteile. Die Höhe wird zu Beginn festgelegt Gründungskommanditisten sind jene Kommanditisten, welche und ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. an der Gesellschaftsgründung mitgewirkt haben. Glossar 128 H steckende Verzinsung dar. Die Methode des internen Zinsfußes ist aus Anlegersicht nicht unumstritten, da sie ideale Bedin- HAFTUNG DES KOMMANDITISTEN gungen vorsieht, die in der Realität kaum anzutreffen sind. Ein Nach der vollständigen Erbringung der Kommanditeinlage ist Anleger sollte deshalb mehrere Vergleichsmethoden bei der die Haftung der Kommanditisten bis auf die Wiedereinlage er- Bewertung von Investitionsobjekten heranziehen. folgter Ausschüttungen ausgeschlossen. INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN HANDELSREGISTER Übersicht über die Herkunft und die Verwendung der benötig- Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Re- ten Mittel für Investitionen. gistriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsre- INVESTITIONSVOLUMEN gister, Abteilung A, werden Personengesellschaften und in der Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dafür er- Abteilung B Kapitalgesellschaften eingetragen. forderlichen Kosten. I K INFLATION KAPITALKONTO Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen mit negativen Dient bei Personengesellschaften dem Ausweis des Eigenka- Folgen für eine Volkswirtschaft. Inflation bedeutet Kaufkraft pitals individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Be- bzw. Geldwertverlust. Steigt das Preisniveau, dann erhält man wegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile je Geldeinheit weniger Güter. Durch die Inflation sinkt der sowie Ausschüttungen bzw. weitere Einlagen wider. Wert des Geldes, seine Kaufkraft. KAPITALLEBENSVERSICHERUNG INNERER WERT Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die eine Risiko- Der innere Wert ergibt sich bei der Kaufoption (Call) aus der absicherung und eine Kapitalanlage miteinander kombiniert. Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Die Versicherungssumme wird alternativ im Todes- oder im Basispreis. Bei der Verkaufsoption entspricht der innere Wert Erlebensfall ausgezahlt. Die gezahlten Versicherungsbeiträge indes der Differenz aus dem Basispreis und dem aktuellen Kurs werden zum größten Teil kapitalbringend in einem sogenann- des Basiswerts. Grundsätzlich gibt der innere Wert somit den ten Deckungsstock angelegt, ein kleiner Anteil der eingezahlten Ertrag an, der sich bei sofortiger Ausübung der Option erge- Prämien wird für den Risikoschutz verwendet. ben würde. Da bei Optionen keine Verpflichtung zur Ausübung eingegangen wird, kann der innere Wert nicht negativ sein. KAPITALRÜCKFLUSS Der Kapitalrückfluss ist die Summe der an den Anleger gezahl- INTERNER ZINSFUSS (IRR) ten laufenden Ausschüttungen, des Anteils am Verkaufserlös Finanzmathematische Methode zum objektiven Vergleich des Schiffes und der Steuerminderungen. verschiedener Anlageformen, welche Ein- und Auszahlungsströme einer Kapitalanlage unter bestimmten Zins- und Zeitannahmen gegenüberstellt. Das Ergebnis der internen Zinsfußmethode stellt die tatsächlich in einem Investitionsobjekt MAP GREEN KILOWATT (PEAK) 129 M Angabe bei Photovoltaikmodulen: Leistungsangabe des Moduls bei Standard-Testbedingungen, d. h. einer bestimmten MANAGEMENT-BUY-IN (MBI) Einstrahlung und Temperatur. Der genaue Ertrag der Module Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Manage- hängt in der Praxis von der Ausrichtung der Anlage und dem ment. Aufstellungsort ab. MANAGEMENT-BUY-OUT (MBO) KILOWATT STUNDE (KWH) Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Ma- Einheit der elektrischen Arbeit, welche in einer Stunde geleistet nagement. wird. MEGAWATT (MW) KOMMANDITGESELLSCHAFT Entspricht 1.000 Kilowatt bzw. 1.000.000 Watt. Eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, von denen mindestens einer mit seinem gesamten Vermö- MEGAWATT-PEAK (MWP) gen haftet (dies ist der Komplementär) und einer bis zur Höhe Siehe Megawatt (MW) und Kilowatt (Peak). seiner Einlage (dies ist der Kommanditist) – siehe auch GmbH & Co. KG. MEZZANINE-KAPITAL Sammelbegriff für Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen KOMMANDITIST und wirtschaftlichen Ausprägungen eine Mischform aus Eigen- Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die Haf- und Fremdkapital darstellen. tung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag der von ihm übernommenen Kapitaleinlage beschränkt ist. MIETRENDITE Einkaufsfaktor, bei dem die aktuell erzielte bzw. erzielbare Jah- KOMPLEMENTÄR resnettomiete durch den Kaufpreis geteilt wird. Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE Kontrolle der Verwendung der von Kapitalanlegern eingezahlten Gelder, z. B. durch unabhängige Dritte (Rechtsanwälte und L Notare). Somit wird durch eine dritte Partei eine dem Investitionsplan entsprechende Verwendung des Kapitals der Anleger LEERSTANDSQUOTE sichergestellt. Ein entsprechender Mittelfreigabe- und Mittel- Nicht vermietete Fläche eines Gebäudes in Prozent der Ge- verwendungskontrollvertrag wird zwischen der Beteiligungs- samtfläche. gesellschaft und dem Mittelverwendungskontrolleur geschlossen. LEVERAGED BUYOUT Überwiegend fremdkapitalfinanzierter Unternehmenskauf. LIQUIDITÄTSRESERVE N Geldmittelreserve der Beteiligungs- oder einer Fondsgesellschaft für unvorhergesehene Ausgaben. NACHHALTIGKEIT Unter Nachhaltigkeit wird im Allgemeinen ein Konzept ver- LOSS OF HIRE standen, mit welchem die vorhandenen Komponenten bei effi- Übersetzt: Erlösausfall. zienter Nutzung die Möglichkeit zur natürlichen Regeneration erhalten, sodass keine Ausbeutung stattfindet. Glossar 130 O R OBJEKTGESELLSCHAFT RENDITE Diese Gesellschaft wird als Tochtergesellschaft der Beteili- Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung der Rendite. Sie gungsgesellschaft gegründet und baut ein Objekt. Sie ist eine sind häufig nicht miteinander vergleichbar. Das finanzmathe- rechtliche Konstruktion, um die Objekte später besser verkau- matische Ergebnis nach der Methode des „internen Zinsfußes“ fen zu können. (IRR) ermittelt die Rendite des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung sollte nicht alleini- OFFSHORE ges Entscheidungskriterium sein, da sie systematisch Unschär- Als „Offshore“ werden Windkraftanlagen, die sich auf dem fen aufweist. Meer befinden, bezeichnet. Meist werden diese in sogenannten Windparks errichtet. RENTE Auch Rentenpapier genannt. Ein Rentenpapier ist eine Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier und ein anderer Be- P griff für Anleihe. Der Ertrag eines Rentenpapiers wird als Rente bezeichnet. PHOTOVOLTAIK Synonym für Solarstromtechnik. RISIKOANTEIL Bei Kapitallebensversicherungen, die Versicherungsleistungen PLATZIERUNGSGARANTIE bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versiche- Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital rungsprämien nicht in vollem Umfang in den zu verzinsenden eines geschlossenen Fonds vollständig zu einem bestimmten Deckungsstock, sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um Zeitpunkt gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er die Todesfallleistung bei Ableben der versicherten Person vor oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste des Fondskapitals Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risi- übernimmt. Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit für den An- koanteils wird mithilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in denen die leger, da der Fonds geschlossen und damit ein Erreichen des statistische Wahrscheinlichkeit der Todesfälle nach Alter und Investitionszieles gewährleistet wird. Geschlecht differenziert verzeichnet ist. PORTFOLIO RÜCKKAUFSWERT Die Gesamtheit der von einem Anleger oder Fonds gehaltenen In der kapitalbildenden Personenversicherung gibt der Rück- Anlageinstrumente (normalerweise Aktien, Rentenwerte und kaufswert die Höhe des an den Versicherungsnehmer zurück- Barmittel). zuzahlenden Betrages bei vorzeitiger Auflösung an. PRÄMIE S Bezeichnet den von einem Versicherten zu leistenden Versicherungsbeitrag. SCHENKUNGSTEUERLICHER WERT Grundlage des schenkungsteuerlichen Wertes einer gewerb- PRIVATE EQUITY lichen Unternehmensbeteiligung bildet das Kapitalkonto der Bezeichnung für ein vielschichtiges Spektrum der Investitionen Kommanditisten, in dem die Liquiditätsströme und steuerli- in Unternehmen im vor- und außerbörslichen Bereich. chen Ergebnisse abgebildet sind. MAP GREEN 131 SEEMEILE STILLE RESERVE Abkürzung: sm. 1sm = 1.852 m Differenz zwischen Buch- und Teilwert eines Wirtschaftsgutes, die in der Bilanz eines Unternehmens nicht ausgewiesen wird. SENSITIVITÄTSANALYSE Die Sensitivitätsanalyse gibt Auskunft darüber, wie sensibel eine Kapitalanlage auf heute nicht beeinflussbare Veränderun- T gen von Parametern (z. B. Solareinstrahlung, Betriebskosten, Zinssatz für Anschlussfinanzierung) reagiert. TEILWERT Begriff aus dem Steuerrecht. Anteiliger Preis (Markt-, Ver- SOLARKRAFTWERK kehrswert) für ein bestimmtes Wirtschaftsgut im Rahmen des Ein Solarkraftwerk ist ein Zusammenschluss einer Vielzahl von Gesamtkaufpreises für das Unternehmen. Solarmodulen. TILGUNG SOLARMODUL Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld. Die Tilgung Hiermit wird das Licht der Sonne direkt in elektrische Energie erfolgt normalerweise in viertel- oder halbjährlichen gleichför- umgewandelt. Der wichtigste Bestandteil sind Solarzellen. Die migen Raten. Solarzellen wandeln die Sonnenenergie durch den photovoltaischen Effekt in Strom um. TOTALÜBERSCHUSS Überschuss der über die Laufzeit eines Fonds erzielten positi- SOLARSTROM ven steuerlichen Ergebnisse über die negativen Ergebnisse der Strom aus der Sonnenenergie. Die Sonnenenergie wird mittels einzelnen Geschäftsjahre. einer Solarzelle in elektrischen Strom umgewandelt. TRADE SALE SPARANTEIL Veräußerung des Unternehmens an einen industriellen Inves- Der Sparanteil bezeichnet den Teil der eingezahlten Versiche- tor. rungsprämie, der angespart wird. Er wird zur Ansammlung der vereinbarten Versicherungssumme und zur Erzielung von TREUGEBER Zinserträgen verwendet. &JOF1FSTPOEJFEBT&JHFOUVNBO4BDIFOVOEPEFS3FDIUFOBVG einen Treuhänder überträgt, sodass diesem die volle Rechtsstel- SPOTMARKT lung eines Eigentümers verliehen wird. Wirtschaftlicher Eigen- Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig für eine fest definier- tümer bleibt der Treugeber. te Reise oder einen kurzen Zeitraum Beschäftigung finden. TREUHÄNDER STEUERLICHES ERGEBNIS Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum Positiver oder negativer Saldo der Gewinn-und-Verlust-Rech- in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet. nung (GuV) eines Unternehmens unter steuerrechtlichen Bedingungen, welcher vom handelsrechtlichen Ergebnis abweicht. TREUHANDGESELLSCHAFT Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Glossar 132 U VOLATILITÄT Schwankung eines Fonds um seinen durchschnittlichen Fonds- ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG preis. Während der Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen können sich Rahmendaten, wie z. B. die erzielbaren Zinsen, die W Lebenserwartung der Bevölkerung oder die Kosten des Versicherungsbetriebes, ändern. Die Versicherungsprämien werden WINDENERGIE daher mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Ergeben sich wäh- Windenergie ist Energie, die durch die Umwandlung von Wind rend oder am Ende der Laufzeit hierdurch Überschüsse, wer- in elektrischen Strom entsteht. Überwiegend wird Windenergie den diese den Verträgen gutgeschrieben. mit Hilfe von Windkraftanlagen erzeugt. WINDKRAFTANLAGE V Eine Windkraftanlage wird umgangssprachlich meist als Windrad bezeichnet. Mithilfe eines Rotors wird Windenergie VENTURE CAPITAL in elektrischen Strom umgewandelt und direkt in das Strom- Mit Venture Capital (Wagnis- oder Risikokapital) bezeichnet netz eingespeist. man die zumeist zeitlich begrenzten Minderheitsbeteiligungen eines Kapitalanlegers in einem Unternehmen, das in seiner Entwicklung als risikoreich, aber bei Erfolg mit hohen Ge- Z winnerwartungen eingestuft wird. ZEICHNUNGSBETRAG VERÄUSSERUNGSERLÖS Höhe des von den Anlegern in der Beitrittserklärung (Zeich- Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig zufließender Betrag aus nungsschein) gezeichneten Anlagebetrages (ohne Agio). dem Verkauf des Veräußerungsgegenstandes. ZWEITMARKT (SEKUNDÄR-, SECONDHAND-MARKT) VERKEHRSWERT Inoffizieller Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile, meis- Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert) entspricht dem Preis, tens Kommanditanteile. Ein amtlich zugelassener Markt oder der bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes unter norma- eine Börse existieren nicht. len Umständen zu erzielen ist. Der Verkehrswert ist vor allem bei der Bewertung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen maßgebend. Hilfswerte wie Kurswert oder Nennwert dienen zur Konkretisierung des Verkehrswertes. VERMÖGENSANLAGE Begriff aus dem Verkaufsprospektgesetz u. a. für öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds, die eine Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens gewähren. Impressum Prospektverantwortlicher Steiner + Company GmbH & Co KG Fuhlentwiete 14 20355 Hamburg T +49 (0) 40 600 908 0 F +49 (0) 40 600 908 88 [email protected] www.steiner-company.de Persönlich haftende Gesellschafterin Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft Dr. Illya Steiner Fotonachweis www.istockphoto.com Gestaltung des Layouts Vivian Kranz, Hamburg www.v-kranz.de Druck Dieser Verkaufsprospektes wurde auf umweltfreundlich hergestellten Papier gedruckt. Das Papier ist mit dem blauen Engel ausgezeichnet und wird klimaneutral hergestellt: http://www.stefano-picco. de/gfx/logo-der-blaue-engel.jpg Das für EnviroTop engesetzte Altpapier wird nach modernsten DeInking-Verfahren aufbereitet. EnviroTop wird ohne zusätzliche Bleiche, ohne optische Aufheller und ohne Strichauftrag produziert. Steiner + Company GmbH & Co KG Fuhlentwiete 14 20355 Hamburg T +49 (0) 40 600 908 0 F +49 (0) 40 600 908 88 [email protected] www.steiner-company.de