Gemeinde Neuhaus a.Inn z. HD. des 1. Bürgermeisters Herrn
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Gemeinde Neuhaus a.Inn z. HD. des 1. Bürgermeisters Herrn
Gemeinde Neuhaus a.Inn z. HD. des 1. Bürgermeisters Herrn Schifferer Josef Klosterstr. 1 D-94152 Neuhaus a.Inn Per Mail eMail: [email protected] Kreisgruppe Passau Stelzlhof 1 94034 Passau Tel. 0851/9 66 93 66 Fax 0851/9 66 93 62 www.bn-passau.de [email protected] Stelzlhof, 2. April 2015 Zerstörung des Biotops am Steinbruchweiher in der Gemeinde Neuhaus am Inn Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte/Innen, die mutwillige Zerstörung von einem Teil des Biotopes am Steinbruchweiher in der Nähe von Moosau ist Ihnen sicherlich aus der Presse, aber auch durch diverse andere Mitteilungen in Ihrer Eigenschaft als Gemeinderat und Bürgermeister bekannt. Diese Zerstörung war ein eklatanter Verstoß gegen bestehende Gesetze, sei es gegen das Baugesetzbuch oder auch gegen die Naturschutzgesetzgebung des Freistaates Bayern. Auf die einzelnen Paragraphen verzichte ich, denn diese sind Ihnen sicherlich von den staatlichen Aufsichtsbehörden, die in dieser Sache tätig sind, unter anderem auch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau, bekannt. Wir, der BUND Naturschutz, fordern die Gemeinde auf, schon im Vorfeld klar und unmissverständlich in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich gegenüber der Besitzerin klarzustellen, dass eine Erweiterung der Bebauungslinien auf Grund der getätigten unrechtmäßigen Abholzungen und Planierungsarbeiten in diesem Bereich für die Gemeinde nicht in Frage kommt. Wir, der BUND Naturschutz, bitten auch darum, dass die Gemeinde klar und unmissverständlich gegenüber der Grundstücksbesitzerin zum Ausdruck bringt, dass der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist. Wenn diese nur mit erschwerten Mitteln möglich ist, dann muss zumindest die Aufforderung Bestand haben, dass hier der Sukzession der Vorrang gegeben wird und die ganze Fläche sich wieder von alleine hin zur Naturfläche durch Sukzession entwickeln soll. Warum wir uns mit dieser Bitte an sie wenden liegt daran, dass die Fläche nun zum Kauf angeboten wird im Internet mit der Bezeichnung: Das Baugrundstück (ca. 6.000 qm) hat einen direkten Zugang zum Gewässer im Internet zu finden unter, http://www.immowelt.de/expose/25AX74M?npv=52 Nach unserem Kenntnisstand beträgt die gesetzl. zulässige bebaure Fläche beträgt im Höchsfall 650 qm. Mit der Biotopkartierung, die in ganz Bayern stattfand, wurde eine Bestandsaufnahme der Bankverbindung: Sparkasse Passau, IBAN: DE42 7405 0000 0000 1412 18 – SWIFT-BIC: BYLDAEM1PAS naturschutzfachlich wertvollen Landschaftsbestandteile, in den Gemeinden gemacht. Wir, die Bürger, aber auch die politisch Verantwortlichen, haben die wichtige Aufgabe, diese Kleinode der Schöpfung nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Gleichzeitig soll die Biotopkartierung die Kommunen anregen, noch mehr Lebensräume unserer bayerischen Landschaft zu erhalten und zu pflegen, die zu einem allgemeinen Anliegen der Gesellschaft gehören. Es gehört auch zur Aufgabe einer Kommune, öffentlich aufzuzeigen das wir hier im Landkreis Passau in keinem rechtfreiem Raum leben wo jeder tun kann was er will. Daher die Bitte des BUND Naturschutz: mögen Sie im Gemeinderat die Weichen dafür stellen, dass eine Bebauung, gartenmäßige opder anderweitige Nutzung der gerodeten und planierten Flächen nicht möglich ist, sodass auch die Öffentlichkeit sowie die Verursacher sehen, dass hier die Gemeinde Ernst macht und es zu keiner Bebauung bzw. Umnutzung egal welcher Art, kommen wird. Mit freundlichen Grüßen Karl Haberzettl 1. Vorsitzender Wir bitten um Verteilung per Mail oder als Tischvorlage an jeden Gemeinderat! Bankverbindung: Sparkasse Passau, IBAN: DE42 7405 0000 0000 1412 18 – SWIFT-BIC: BYLDAEM1PAS