Gemeinde Neuhaus a.Inn z. HD. des 1. Bürgermeisters Herrn

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Gemeinde Neuhaus a.Inn z. HD. des 1. Bürgermeisters Herrn
Gemeinde Neuhaus a.Inn
z. HD. des 1. Bürgermeisters
Herrn Schifferer Josef
Klosterstr. 1
D-94152 Neuhaus a.Inn
Per Mail
eMail: [email protected]
Kreisgruppe Passau
Stelzlhof 1
94034 Passau
Tel. 0851/9 66 93 66
Fax 0851/9 66 93 62
www.bn-passau.de
[email protected]
Stelzlhof, 2. April 2015
Zerstörung des Biotops am Steinbruchweiher in der Gemeinde Neuhaus am Inn
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderäte/Innen,
die mutwillige Zerstörung von einem Teil des Biotopes am Steinbruchweiher in der Nähe von Moosau
ist Ihnen sicherlich aus der Presse, aber auch durch diverse andere Mitteilungen in Ihrer Eigenschaft
als Gemeinderat und Bürgermeister bekannt.
Diese Zerstörung war ein eklatanter Verstoß gegen bestehende Gesetze, sei es gegen das
Baugesetzbuch oder auch gegen die Naturschutzgesetzgebung des Freistaates Bayern. Auf die
einzelnen Paragraphen verzichte ich, denn diese sind Ihnen sicherlich von den staatlichen
Aufsichtsbehörden, die in dieser Sache tätig sind, unter anderem auch die Untere
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau, bekannt.
Wir, der BUND Naturschutz, fordern die Gemeinde auf, schon im Vorfeld klar und unmissverständlich
in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich gegenüber der Besitzerin klarzustellen, dass eine
Erweiterung der Bebauungslinien auf Grund der getätigten unrechtmäßigen Abholzungen und
Planierungsarbeiten in diesem Bereich für die Gemeinde nicht in Frage kommt.
Wir, der BUND Naturschutz, bitten auch darum, dass die Gemeinde klar und unmissverständlich
gegenüber der Grundstücksbesitzerin zum Ausdruck bringt, dass der ursprüngliche Zustand wieder
herzustellen ist. Wenn diese nur mit erschwerten Mitteln möglich ist, dann muss zumindest die
Aufforderung Bestand haben, dass hier der Sukzession der Vorrang gegeben wird und die ganze
Fläche sich wieder von alleine hin zur Naturfläche durch Sukzession entwickeln soll.
Warum wir uns mit dieser Bitte an sie wenden liegt daran, dass die Fläche nun zum Kauf angeboten
wird im Internet mit der Bezeichnung: Das Baugrundstück (ca. 6.000 qm) hat einen direkten Zugang
zum Gewässer im Internet zu finden unter, http://www.immowelt.de/expose/25AX74M?npv=52
Nach unserem Kenntnisstand beträgt die gesetzl. zulässige bebaure Fläche beträgt im Höchsfall 650
qm.
Mit der Biotopkartierung, die in ganz Bayern stattfand, wurde eine Bestandsaufnahme der
Bankverbindung: Sparkasse Passau, IBAN: DE42 7405 0000 0000 1412 18 – SWIFT-BIC: BYLDAEM1PAS
naturschutzfachlich wertvollen Landschaftsbestandteile, in den Gemeinden gemacht.
Wir, die Bürger, aber auch die politisch Verantwortlichen, haben die wichtige Aufgabe, diese Kleinode
der Schöpfung nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
Gleichzeitig soll die Biotopkartierung die Kommunen anregen, noch mehr Lebensräume unserer
bayerischen Landschaft zu erhalten und zu pflegen, die zu einem allgemeinen Anliegen der
Gesellschaft gehören.
Es gehört auch zur Aufgabe einer Kommune, öffentlich aufzuzeigen das wir hier im Landkreis Passau
in keinem rechtfreiem Raum leben wo jeder tun kann was er will.
Daher die Bitte des BUND Naturschutz: mögen Sie im Gemeinderat die Weichen dafür stellen, dass
eine Bebauung, gartenmäßige opder anderweitige Nutzung der gerodeten und planierten Flächen
nicht möglich ist, sodass auch die Öffentlichkeit sowie die Verursacher sehen, dass hier die Gemeinde
Ernst macht und es zu keiner Bebauung bzw. Umnutzung egal welcher Art, kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Haberzettl
1. Vorsitzender
Wir bitten um Verteilung per Mail oder als Tischvorlage an jeden Gemeinderat!
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