Ihre Migros als Arbeitgeberin

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Ihre Migros als Arbeitgeberin
Ihre Migros
als Arbeitgeberin
Die Migros ist das Schweizer Unternehmen, das sich mit Leidenschaft
für die Lebensqualität seiner Kundinnen und Kunden einsetzt.
Genossenschaft Migros Basel
WAS BIETET DIE MIGROS?
Diese Kurzinformation gibt Ihnen einen Überblick über die
Genossenschaft Migros Basel als ­Arbeit­ge­berin, unsere
fortschritt­lichen Anstellungsbedingungen und unser gut
­ausgebautes Netz an sozialer Sicherheit.
WER IST DIE MIGROS?
Die Migros ist weltweit einzigartig. Darauf sind wir stolz. Wir setzen alles daran,
auch in Zukunft die Nummer 1 des schweizerischen Detailhandels zu bleiben. Unsere Tätigkeiten richten wir voll und ganz auf die Zufriedenheit unserer
Kunden und Mitarbeitenden aus.
Die Migros wurde 1925 von Gottlieb Duttweiler gegründet. Gottlieb Duttweiler
war eine herausragende Persönlichkeit in der Schweizer Wirtschafts­­ge-­
schichte. Unter anderem verwandelte er die blühende Migros AG in eine
Genossenschaft und schenkte das Unternehmen seinen Kunden – und einen
kleinen Teil den Mitarbeitenden durch die Stiftung.
Die Genossenschaft Migros Basel (GMBS) wurde 1930 gegründet und hat ihren
Sitz in Münchenstein. In unseren Filialen, M-Restaurants, Hausbäckereien,
Do it + Garden, M-Parcs, sowie OBI, Klubschule, Freizeitanlage, Fitnesspark
und Seegarten beschäftigen wir in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land,
Bern, Jura und Solothurn über 3500 Mitarbeitende.
Mit wenigen Ausnahmen profitieren unsere Mitarbeitenden von einem attraktiven L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag).
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ARBEITSZEITEN
In der Regel 41 Stunden pro Woche bei Vollzeitbeschäftigung. In den Branchen
Logistik, Gastronomie und Freizeitanlagen werden 43 Stunden pro Woche
gearbeitet.
Teilzeitbeschäftigungen nach Absprache und Vereinbarung möglich.
LOHNFESTSETZUNG
ist abhängig von Funktion, Leistung und Erfahrung – im Rahmen der wirt­
schaftlichen Möglichkeiten. Attraktive und marktgerechte Startlöhne nach­
Lehr­abschluss.
13. MONATSLOHN
Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn im Kalenderjahr.
Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres, so
besteht Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Monatslohnes.
FERIEN
Unsere festangestellten Mitarbeitenden haben folgenden Anspruch auf bezahlte
Ferien:
Vom 1. – 20. Dienstjahr
5 Wochen
Ab 50. Altersjahr oder 21. Dienstjahr
6 Wochen
Ab 60. Altersjahr oder 31. Dienstjahr
7 Wochen
Jugendliche Mitarbeitende einschliesslich
Lernende bis zum 20. Altersjahr
6 Wochen
Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten 5 Wochen Ferien, die ihnen pro ge­leis­
te­te Arbeitsstunde monatlich zusammen mit einer anteilsmässigen Feiertags­
entschädigung ausbezahlt werden.
In den Branchen Freizeitanlagen und Klubschulen (Kursleiter/Kursleiterinnen)
wird der Anspruch auf 5 Wochen festgesetzt (Ausnahme: Jugendliche und
Lernende).
AUS- UND WEITERBILDUNG
Unsere Aus- und Weiterbildung vermittelt jungen Menschen eine solide
Grundbildung in diversen Berufen, fördert die fachliche Kompetenz unserer
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Mitarbeitenden und entwickelt Führungskräfte zielgerichtet und systematisch
­weiter. Berufsbegleitende Ausbildungen werden individuell abgesprochen und
mitfinanziert (gemäss Aus- und Weiterbildungsreglement).
Motivierte und kompetente Nachwuchskräfte werden in individuellen Ent­
wicklungsgesprächen beraten und laufbahnbezogen gefördert. Wenn immer
­möglich wird künftiges Kaderpersonal aus den eigenen Reihen entwickelt.
LEISTUNGEN DER M-PARTIZIPATION
Die finanzielle Migros-Partizipation setzt sich aus einem Grundkapital und
den Dienstaltersgeschenken zusammen. Alle Leistungen werden den Mitar­
beitenden auf dem M-Partizipationskonto gutgeschrieben und zu eindrücklichen Vorzugs­konditionen ­verzinst.
Die Mitarbeitenden können über dieses Guthaben gemäss Reglement verfügen.
Grundkapital
Fr. 500.–
nach der Probezeit
Fr. 500.–
nach dem 1. Anstellungsjahr
Fr.1000.–
nach dem 2. Anstellungsjahr
Fr.1000.–
nach dem 3. Anstellungsjahr
Fr.1000.–
nach dem 4. Anstellungsjahr
Total:
Fr. 4000.–
Grundkapital
Dienstaltersgeschenke
Fr.1000.–
nach dem 5. Anstellungsjahr
Fr.2000.–
nach dem 10. Anstellungsjahr
Fr.3000.–
nach dem 15. Anstellungsjahr
Fr.4000.–
nach dem 20. Anstellungsjahr
Nach jeweils 5 Anstellungsjahren erhöht sich dieser Betrag um weitere
Fr. 1000.—
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Dienstaltersgeschenke in einem im Verhältnis
zur geleisteten Arbeitszeit herabgesetzten Betrag.
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KRANKENLOHN
Für unsere festangestellten Mitarbeitenden wird durch das Unternehmen auf
den Zeitpunkt des Stellenantritts eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
abgeschlossen.
Den Mitarbeitenden wird bei ärztlich ausgewiesener Arbeitsunfähigkeit während
730 Tagen ein Krankentaggeld in der Höhe des vollen Nettolohnes ausgerichtet.
Mitarbeitende mit einer Anstellung im Stundenlohn haben ab dem ersten
Krankheitstag Anrecht auf Krankenlohn (80%).
UNFALLVERSICHERUNG
Vollzeitbeschäftigte sind gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufs­unfällen
(L-GAV Art. 44.1) versichert. Die Prämie für die Berufsunfallver­sicherung übernimmt die Firma.
Teilzeitbeschäftigte und Stundenlöhner sind ebenfalls gegen Nichtberufsunfälle
versichert, sofern sie gemäss der Regelung des UVG (gesetzliche Bestimmung)
mindestens 8 Stunden wöchentlich arbeiten.
MUTTERSCHAFTSURLAUB
Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf 16 Wochen bezahlten, ununterbrochenen
Mutterschaftsurlaub ab dem Tag der Geburt.
VATERSCHAFTSURLAUB
Bei der Geburt eines eigenen Kindes wird dem Vater ein bezahlter Urlaub von
2 Wochen gewährt. Er kann zusätzlich bis zu 2 Wochen unbezahlten Urlaub
beanspruchen.
Der Vaterschaftsurlaub ist innerhalb eines Jahres ab der Geburt des Kindes
zu beziehen.
FAMILIENPHASE
Ausgetretene Mitarbeitende haben innerhalb von 12 Monaten nach
Be­endigung des Mutterschaftsurlaubes der Arbeitnehmerin das Recht auf
Wiederanstellung an einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen im vorherigen
Beschäftigungsumfang.
Das Recht auf Wiederanstellung steht entweder der Mutter oder dem Vater zu.
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PENSIONSKASSE Die Migros Pensionskasse (Leistungsprimat) ist ohne Übertreibung eine der
besten privatwirtschaftlichen Personalvorsorgeeinrichtungen der Schweiz und
gewährt ihren Versicherten und deren Familienangehörigen Schutz gegen die
wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes.
Der Beitritt ist obligatorisch und richtet sich nach den Bestimmungen des BVG.
Die Versicherung beginnt bei Stellenantritt
• für die Risikoversicherung (Invalidität, Tod)
frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
• für die Vollversicherung (Invalidität, Tod, Altersvorsorge)
frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres.
Das ordentliche Rücktrittsalter ist einheitlich für männliche und weibliche
Versicherte bei Vollendung des 64. Altersjahres.
Die Beiträge an die Pensionskasse werden in Prozenten des versicherten
Einkommens bemessen, wobei zu erwähnen ist, dass die Migros – freiwillig –
den doppelten Betrag überweist. Die Leistungen sind deutlich höher als das
gesetzlich vorgeschriebene Minimum.
FLEXIBLE PENSIONIERUNG
Bei der Migros werden alle Mitarbeitenden bereits mit 64 Jahren pensioniert
(Rente/Kapitalauszahlung: flexible Wahl). Auf Wunsch ist auch eine vorzeitige Pensionierung mit 58 Jahren möglich (entsprechende Kürzung – siehe
Reglement der Migros-Pensionskasse).
MIGROS AHV-ERSATZRENTE
Nach der ordentlichen Migros-Pensionierung erhalten die Mitarbeitenden bis
zum Eintreten der staatlichen AHV-Rente eine AHV-Ersatzrente. Die Höhe­
dieser exklusiven und freiwilligen Dienstleistung der Migros ist abhängig von
den geleisteten Dienstjahren in der Migros. Diese Leistung ist prämienfrei.
TODESFALLRISIKOVERSICHERUNG
Die Genossenschaft Migros Basel bezahlt für ihre Mitarbeitenden die Prämien
für die Todesfallrisikoversicherung. Ab Eintrittsdatum besteht die Anspruchs­
berechti­gung für die Hinterbliebenen der verheirateten, geschiedenen, gericht|6
lich getrennten und ledigen – unterstützungspflichtigen – Mitarbeitenden.
Die Leistung für den/die hinterbliebene/n EhepartnerIn beträgt ein Jahressalär,
für minderjährige Kinder zuzüglich je 1/2 Jahressalär bis zum Maximum von
total 3 Jahres­salären. Diese Versicherung wird für alle L-GAV unterstellten
Mitarbei­ten­den abgeschlossen.
SOZIALBERATUNG
Die Sozialberatung ist ein betriebsinternes Angebot für alle Mitarbeitenden
sowie ihre Angehörigen. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos und
kann bei folgenden Fragen und Problemen in Anspruch genommen werden:
• Schwierigkeiten oder Konflikte am Arbeitsplatz
• Persönliche, familiäre und zwischenmenschliche Probleme
• Budget- und Schuldenberatung
• Rechtsfragen im Alltag
• Familienservice (Informationen/Beratung zu Fragen rund um die Betreuung
von Kindern und Betagten)
VERGÜNSTIGUNGEN
Als Mitarbeitende der Genossenschaft Migros Basel profitieren Sie von folgenden attraktiven Vergünstigungen:
• Weitgehende Rückerstattung des Kursgeldes bei den meisten Angeboten
der Klubschule Migros-Basel
• Vergünstigungen im Fitnesspark Heuwaage Basel
• Höhere Zinssätze bei der Migros Bank auf Anlage- und Privatkonto
• Rabatt bei der Generali auf einzelne Versicherungen
• Einkaufsvergünstigungen in Form von Cumulus-Zusatzpunkten
• Essensvergünstigungen (Betriebszentrale und Migros Restaurants
der Genossenschaft Migros Basel – subventionierte Preise)
• Benzinvergünstigung bei Migrol
• Kollektivverträge mit Krankenversicherern (CSS, Helsana, SWICA)
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Genossenschaft Migros Basel
Personalabteilung
Ruchfeldstrasse 15, Münchenstein
Postfach 3643
CH–4002 Basel
Genossenschaft Migros Basel
Zentrale
Fax
+41 (0)58 575 55 55
+41 (0)58 575 54 77
www.migrosbasel.ch