Duett Ultra - Bundesamt für Verbraucherschutz und
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Duett Ultra - Bundesamt für Verbraucherschutz und
Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Duett Ultra 006768-00/00 Wirkstoff(e): Epoxiconazol Thiophanat-methyl Stand: 2010-04-19 SVA am: 2010-05-05 Lfd.Nr.: 26 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: [email protected] PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht ............................................................................................................................... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ............................................................ 10 3 Anwendungen ..................................................................................................................... 15 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen....................................................................... 18 5 Anhang [Abkürzungen]....................................................................................................... 19 Anlage 1 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag: 006768-00/00 -2- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. Antragsart Antragsteller Wirkungsbereich Formulierungstyp Duett Ultra 006768-00/00 Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG BASF SE APE/DT Li 556, Carl-Bosch-Str. 64, 67117 Limburgerhof Fungizid Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Epoxiconazol (0875) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung Thiophanat-methyl (0370) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 187 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 310 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Beabsichtigte Entscheidung des BVL 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer 00-001 00-002 00-003 1.3 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Futterrübe, Zuckerrübe Cercospora beticola Futterrübe, Zuckerrübe Echter Mehltau (Erysiphe betae) Futterrübe, Zuckerrübe Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) Entscheidung zulassen zulassen zulassen Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Duett Ultra handelt es sich um ein Suspensionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen im Wesentlichen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation für Thiophanate-methyl (1993) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung der Wirkstoffe Epoxiconazol und Thiophanat-methyl sowie der relevanten Verunreinigungen 2,3-Diaminophenazin (DAP) und 3-Amino-2-hydroxyphenazin (AHP) im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Epoxiconazol und Thiophanat-methyl in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für den Metaboliten Carbendazim stehen gemäß der Rückstandsdefinitionen Methoden für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Boden und Wasser zur Verfügung. Das Mittel Duett Ultra mit den Wirkstoffen Epoxiconazol aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und Thyophanat-methyl aus der Gruppe der Methyl-Benzimidazol-Carbamate wird erstmals beantragt für die Anwendung in Futter- und Zuckerrüben gegen Cercospora beticola, Echten Mehltau und Ramularia-Blattfleckenerreger. 2 Behandlungen ab BBCH 39 (Bestandesschluss: über 90 % der Antrag: 006768-00/00 -3- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) sind vorgesehen. Für die Indikationen konnten die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels belegt werden. Grenzaufwandversuche belegen die Notwendigkeit der beantragten Aufwandmenge. Die Erträge und der Zuckergehalt werden durch die Anwendung des Mittels gegenüber unbehandelt erhöht. Laut FRAC ist die Gefahr der Resistenzbildung für beide Wirkstoffe als „mittel“ einzustufen. Zur Vermeidung von Resistenzen ist ein Resistenzmanagement durchzuführen. Auch unter Berücksichtigung der Indikationen ist die Wahrscheinlichkeit einer Minderwirkung durch Resistenzbildung mittel groß. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und nicht schädigend für Populationen der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi und Populationen der Florfliege Chrysoperla carnea. Anwendungen mit dem Mittel beeinträchtigen nicht die Leistung der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen Epoxiconazol und Thiophanat-methyl sowie zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für Epoxiconazol und Thiophanat-methyl festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung N Xn RA039 SP001 Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Enthält Thiophanat-methl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Einstufg/Kennzeichn RK005 R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. RX062 R 62 : Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Antrag: 006768-00/00 -4- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra RX063 R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. RX068 R 68: Irreversibler Schaden möglich. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Einstufg/Kennzeichn SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Anwenderschutz SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Einstufg/Kennzeichn SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Wirkstoff VH336 Der Gehalt an 2,3-Diaminophenazin im technischen Wirkstoff darf 0,5 mg/kg Thiophanat-methyl nicht überschreiten. VH337 Der Gehalt an 2-Amino-3-hydroxyphenazin im technischen Wirkstoff darf 0,5 mg/kg Thiophanat-methyl nicht überschreiten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN170 NN1842 1.5 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Antrag: 006768-00/00 -5- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra Beistoff Zu: KIIIA1 1.4.4 bzw. KIIIA1 7.9 Beistoff A, B, C, D, E, F: Für die Beistoffe ist umgehend je ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Die eingereichten Sicherheitsdatenblätter stammen aus dem Jahr 2006 oder früher, eine Aktualitätsbescheinigung liegt nicht vor. Naturhaushalt Zu: KIIA 7.4 (Thiophanat-methyl) Vorlage einer Adsorptionsstudie für den Metaboliten 2-AB des Wirkstoffes Thiophanat-methyl – innerhalb von 2 Jahren. Begründung: Der Metabolit 2-AB hat 2 x > 5 % AR an aufeinanderfolgenden Messpunkten im Boden, daher ist seine Grundwassergefährdung zu berechnen. Dafür sind die Adsorptionswerte erforderlich. Provisorisch wurde ein KOC aus der Struktur berechnet. Zu: KIIIA1 10.8.2 Vorlage einer Studie mit aquatischen Makrophyten, Lemna gibba, mit dem Präparat „Duett Ultra“ – innerhalb von 2 Jahren. Begründung: Für das Mittel „Duett Ultra“ wurde eine Studie mit der Alge Pseudokirchneriella subcapitata vorgelegt, wonach die Toxizität des Präparates gegenüber Algen ca. 5-fach höher war als unter der Annahme einer additiven Kombinationswirkung zu erwarten wäre (berechnet auf Basis der EbC50Werte der Wirkstoffe und des Präparates). Inwieweit diese überadditive Kombinationswirkung auch für die aquatischen Makrophyten gilt, ist nicht abschätzbar, da für das Präparat Duett Ultra kein entsprechender Test vorliegt. Zu: KIIIA1 10.6.4 Vorlage eines höherwertigen (Halb)-Freilandtests mit dem Präparat „Duett Ultra“ mit Regenwürmern – innerhalb von 2 Jahren. Begründung: Die Risikobewertung beruht auf einer Betrachtung der einzelnen Wirkstoffe. Die Gefährdung durch die Anwendung des Kombinationspräparates kann daher nicht abschließend beurteilt werden. Die maximale akzeptable Applikationsrate von 2 × 250 g a.s./ha*y = kumuliert 500 g a.s./ha*y für den Wirkstoff Epoxiconazol ist deutlich höher als die beantragte maximale (kumulierte) Aufwandmenge von 67 g/ha, die aus 2 x 112,2 g a.s./ha unter Berücksichtigung der tatsächlichen Deposition bei einer Interzeption der Kultur von 70 % berechnet wurde. Die akzeptable Aufwandmenge für den Wirkstoff Thiophanat-methyl (160 g a.s./ha) liegt knapp über der beantragten Applikationsrate von 112 g/ha, die sich unter Berücksichtigung des hohen Interzeptionswertes ergibt. Antrag: 006768-00/00 -6- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA1 2.8.8.2 Die Formulierung entspricht bezüglich der Ausgießbarkeit nicht der FAO-Spezifikation 262/SC/S/P (1993) für Thiophanate-methyl. Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. Begründung: In der o.a. FAO-Spezifikation wird für die Ausgießbarkeit nach CIPAC MT 148 ein maximaler Rückstand von 2,5 % bzw. 0,5 % nach dem Spülen angegeben. Laut der von Ihnen eingereichten Studie liegt der Rückstand hier jedoch bei 3,87 % bzw. 0,2 % nach dem Spülen. Zu: KIIIA1 2.7.5 Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind in der GIFAPMonographie Nr. 17 enthalten. Begründung: Es liegt bislang lediglich die Ankündigung in Dokument M, Annex III vor. Wirkstoff Zu: KIIA 3.7 (Epoxiconazol) Für den technischen Wirkstoff Epoxiconazol ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) einzureichen. Sofern sich das vorliegende Sicherheitsdatenblatt aus dem Jahr 2002 inhaltlich auf dem neuesten Stand befindet, kann alternativ eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden. 1.6 JKI BFR UBA 1.7 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom 2010-02-02 2010-03-29 2010-03-05 Benehmen/Einvernehmen erklärt erklärt erklärt Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Kenn-Nr. Formulierungstyp Juwel CC BASF SE APE/DT Li 556 - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) 004896-00 SE JUWEL FORTE Dow AgroSciences GmbH - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) - Quinoxyfen (0915) 005236-00 Capalo BASF SE APE/DT Li 556 - Epoxiconazol (0875) - Fenpropimorph (0608) - Metrafenone (1040) 006276-00 Osiris - Epoxiconazol (0875) - Metconazol (0945) BASF SE APE/DT Li 556 006591-00 Opus BASF SE APE/DT Li 556 Antrag: 006768-00/00 Zulassungsinhaber Wirkstoffgehalt 317 g/l 83 g/l 83 g/l SE 250 g/l 66,7 g/l 66,7 g/l 66,7 g/l SE 62,5 g/l 200 g/l 75 g/l EC 37,5 g/l 27,5 g/l -7- 024183-00 SC SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra - Epoxiconazol (0875) 125 g/l Juwel BASF SE APE/DT Li 556 - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) 024310-00 Juwel Top BASF SE APE/DT Li 556 - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) 024437-00 Opera - Epoxiconazol (0875) - Pyraclostrobin (1013) 024994-00 BASF SE APE/DT Li 556 SC 125 g/l 125 g/l SE 150 g/l 125 g/l 125 g/l SE 50 g/l 133 g/l Optimo BASF SE APE/DT Li 556 - Pyraclostrobin (1013) - Kresoxim-methyl (0904) - Epoxiconazol (0875) 025002-00 Diamant BASF SE APE/DT Li 556 - Pyraclostrobin (1013) - Epoxiconazol (0875) - Fenpropimorph (0608) 025145-00 Swing Gold - Dimoxystrobin (1028) - Epoxiconazol (0875) BASF SE APE/DT Li 556 025273-00 Champion - Boscalid (1023) - Epoxiconazol (0875) BASF SE APE/DT Li 556 SE 133 g/l 67 g/l 50 g/l SE 114 g/l 43 g/l 214 g/l SC 133 g/l 50 g/l 025757-00 SC 233 g/l 67 g/l Opus Top BASF SE APE/DT Li 556 - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) 034116-00 Don-Q 006261-00 Nisso Chemical Europe GmbH European Regulatory Affaires SE 250 g/l 84 g/l WG - Thiophanat-methyl (0370) 704 g/kg Compass - Iprodion (0419) - Thiophanat-methyl (0370) BASF SE APE/DT Li 556 Cercobin FL - Thiophanat-methyl (0370) BASF SE APE/DT Li 556 1.8 006623-00 SC 167 g/l 167 g/l 033496-00 SC 500 g/l Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine Antrag: 006768-00/00 -8- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 006768-00/00 -9- SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Epoxiconazol Thiophanat-methyl Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung BASF SE BAS-48303-F-0-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Duett Ultra ist ein weißes, knoblauchartig riechendes Suspensionskonzentrat, welches weder entzündlich noch explosiv oder brandfördernd ist, die relative Selbstentzündungstemperatur liegt bei über 485 °C. Dichte, pH-Wert, Viskosität, Oberfläch enspannung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung und Lagerstabilität bei erhöhter (54 °C für 14 Tage) und niedri ger (0 °C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation für Thiophanate-methyl (1993), die Ausgießbarkeit liegt allerdings über dem spezifizierten Wert. Dazu ist eine Stellungnahme des Antragstellers angefordert. Laut eingereichten Studien ist das Mittel mit anderen Mitteln mischbar. Ein Lagertest bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre wurde vom Antragsteller angesetzt. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Epoxiconazol und Thiophanat-methyl nach einer BASFMethode (Walker, 2005) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Nucleosil C18 Säule mittels UV-Detektion bei 225 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser/0,5 M Schwefelsäure (500 + 500 + 5, v/v/v). Außerdem wird in der Formulierung, die in Thiophanat-methyl enthaltenen relevanten Verunreinigungen AHP (2-Amino-3-hydroxyphenazine) und DAP (2,3-Diaminophenazine) ebenfalls nach Antrag: 006768-00/00 - 10 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra einer BASF-Methode (Fries, 2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule bei 456 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol/Pufferlösung pH3 (50 + 50 v/v). Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung der Wirkstoffgehalte in SC Formulierungen stehen CIPAC-Methoden sowohl für den Wirkstoff Epoxiconazol (Handbuch K, S. 42, Methode [609/SC/M/-]) als auch für den Wirkstoff Thiophanat-methyl (Handbuch D, S. 167, Methode [262/SC/M/-] zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Thiophanat-methyl in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für den Metaboliten Carbendazim stehen gemäß der Rückstandsdefinitionen Methoden für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Boden und Wasser zur Verfügung. Spätestens mit den Antrag auf erneute Aufnahme in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EG sind eine Primärmethode, eine Absicherungsmethode sowie eine unabhängige Laborvalidierung für Leber/Niere und Absicherungsmethoden für Trinkwasser und Oberflächenwasser sowie eine verbesserte Methode in Luft vorzulegen. Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel tierischen Ursprungs sind festgelegt, Rückstände sind aber nicht zu erwarten. Die Rückstände des Wirkstoffes Thiophanat-methyl und des Metaboliten Carbendazim lassen sich mittels HPLC-UV sowie LC-MS/MS bestimmen. Die Standardmultimethode Quechers ist in Lebensmitteln anwendbar. Methoden für Körperflüssigkeiten und –gewebe sind nicht erforderlich, da der Wirkstoff nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Epoxiconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Epoxiconazol lässt sich mittels GC-ECD, GC-MS und LC-MS/MS bestimmen. In Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs sind Multimethoden wie die S19 und QuEChERS anwendbar. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Epoxiconazol nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Duett Ultra mit den Wirkstoffen Epoxiconazol aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und Thyophanat-methyl aus der Gruppe der Methyl-Benzimidazol-Carbamate wird erstmals beantragt für die Anwendung in Futter- und Zuckerrüben gegen Cercospora beticola, Echten Mehltau und Ramularia- Blattfleckenerreger. 2 Behandlungen ab BBCH 39 (Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) sind vorgesehen. Für die Indikationen konnten die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels belegt werden. Grenzaufwandversuche belegen die Notwendigkeit der beantragten Aufwandmenge. Die Erträge und der Zuckergehalt werden durch die Anwendung des Mittels gegenüber unbehandelt erhöht. Laut FRAC ist die Gefahr der Resistenzbildung für beide Wirkstoffe als „mittel“ einzustufen. Zur Vermeidung von Resistenzen ist ein Resistenzmanagement durchzuführen. Auch unter Berücksichtigung der Indikationen ist die Wahrscheinlichkeit einer Minderwirkung durch Resistenzbildung mittel groß. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und nicht schädigend für Populationen der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi und Populationen der Florfliege Chrysoperla carnea. Anwendungen mit dem Mittel beeinträchtigen nicht die Leistung der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe Epoxiconazol und Thiophanat-methyl sowie das Pflanzenschutzmittel "Duett Ultra" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und Antrag: 006768-00/00 - 11 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "Duett Ulra" und der darin enthaltenen Wirkstoffe Epoxiconazol und Thiophanat-methyl liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (EFSA-PRIMo) ergibt eine maximale Ausschöpfung des jeweiligen ADI-Werts (0.02 mg/kg KG für Carbendazim als Metabolit von Thiophanat-methyl bzw. 0.008 mg/kg KG für Epoxiconazol) von 86 % bzw. 57 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Epoxiconazol weist mit einer DT50 von 226 Tagen und einer DT90 > 365 Tagen unter Feldbedingungen eine hohe Beständigkeit im Boden auf. Metaboliten > 10 % treten nicht auf, nur der Metabolit BF 480-16 (Triazol) wird mit > 5 % bestimmt. Die Mineralisierungsrate ist gering. Gebundene Rückstände sind mit bis zu einem Anteil von 74 % zu erwarten. Eine zu erwartende Plateaukonzentration von max. 0,0257 mg/kg Boden bezogen auf eine 20 cm tiefe Bodenschicht wurde ermittelt. Aufgrund der persistenten Eigenschaften des Wirkstoffes sind besonders mögliche Auswirkungen auf die Streuzersetzergemeinschaft zu beachten. Die Adsorption an den Boden ist mit Koc-Werten zwischen 280 und 2647 mittel bis hoch. Demzufolge ist die Neigung zur Versickerung gering. Dies zeigen auch die Focus-PELMOBerechnungen, in denen kein Eintrag ins Grundwasser > 0,1 µg/L zu verzeichnen war. Im Wasser/Sediment System wurde eine DT50 im Wasser von 38 – 93 d und eine hohe Adsorptionsneigung an das Sediment bestimmt. Die Verlagerung in das Sediment erfolgte schnell (70 % nach 30 d), wobei der Metabolit BAS 480 Entriazol im Sediment in relevanten Mengen gefunden wurde. Der weitere Abbau des Wirkstoffes im Sediment ist geringfügig. Mit einem Dampfdruck < 1.0 x 10-5 Pa ist die Neigung zur Verflüchtigung relativ gering. Im Rahmen der EUWirkstoffprüfung wird zurzeit noch die Frage des weiträumigen Transportes behandelt. Der Wirkstoff weist eine bedeutende Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf. Zudem wurde eine Wirkung auf das Hormonsystem beschrieben. Bewertungsrelevant für Vögel ist eine NOEC von 1 mg as/kg KG/d und für Säuger eine NOEC von 2,3 mg/kg KG/d. Unter den Gewässerorganismen reagieren Fische und höhere Wasserpflanzen am empfindlichsten. Sedimentorganismen wurden auch geprüft. Bewertungsrelevant ist eine EbC50 an Lemna gibba von 4,3 µg as/L. Unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 10 ergibt sich eine regulatorisch akzeptable Konzentration von 0.43 µg/L für Gewässerorganismen. Die möglichen endokrinen Effekte sind durch die vorliegenden Fisch-FLC-Studien abgedeckt. In der Biokonzentrationsstudie hat sich keine bedeutende Neigung zur Anreicherung gezeigt. Der im Sediment auftretende Metabolit zeigt keine erhöhte Toxizität gegenüber Sedimentorganismen. Aus den vorliegenden Tests mit Monoformulierungen an Nichtzielarthropoden zeigt sich eine geringe Toxizität (ER50 > 0,246 kg as/ha). Die akute Wirkung auf Regenwürmer ist unbedeutend. Die NOEC aus den chronischen Tests mit einer Soloformulierung liegt bei nur 0,17 mg/kg bezogen auf eine Bodentiefe von 2,5 cm. Aus einer Freiland-Monitoring-Studie wird eine NOEC von 3 x 125 g as/ha abgeleitet (bezogen auf adaptierte endogäische Arten). Aus einem terrestrischen Modellökosystem wird für Enchytraeiden eine Antrag: 006768-00/00 - 12 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra NOEC von 2 x 125 g as/ha ermittelt und für Collembolen eine NOEC von 1 x 125 g as/ha. In einem Streubeuteltest lag die NOEC bei der höchsten Aufwandmenge von 3 x 125 g as/ha. Zum Wirkstoff werden keine Nichtzielpflanzentests aufgeführt. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Epoxiconazol: N und R 50-53 Beurteilung PBT-Kriterien: P und T Kandidat Der Wirkstoff Thiophanat-Methyl wird im Boden sehr schnell umgewandelt. Dabei geht nur ein relativ kleiner Anteil auf Mineralisierungsprozesse zurück (max 26 % nach 120 Tagen). Ein weitaus größerer Teil liegt als gebundener Rückstand vor (max 74 % nach 120 Tagen). Des Weiteren wird der Metabolit bzw. Wirkstoff Carbendazim gebildet mit Anteilen von max. 76 % nach 14 Tagen, dann abnehmend. Als weitere Metaboliten mit Gehalten von 2 x > 5% treten auf: M2 und 2AB. Die Halbwertzeit der Ausgangssubstanz in Labor- und Freilandversuchen ist < 1 Tag. Der Hauptmetabolit Carbendazim weist DT50-Werte im Labor von bis zu 58 Tagen auf. In Freilandstudien (DE) ist mit Halbwertszeiten von bis zu 78 Tagen zu rechnen (EU-Wirkstoffprüfung). Eine Gefahr der Akkumulation kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Durch die hohe Beständigkeit im Boden müssen aber im Besonderen mögliche Effekte auf die Streuzersetzergemeinschaft beachtet werden. Die Koc-Werte für die Ausgangssubstanz liegen bei 115-859. Carbendazim weist höhere Koc-Werte auf (461-1090). Die Koc-Werte des Metaboliten M2-(CM-0237) liegen im Bereich 1500 - 4000. Aufgrund der vorliegenden Modellierungen zum Wirkstoff und den Metaboliten Carbendazim und M2 ist nicht mit einer Gefährdung des Grundwassers durch den Wirkstoff oder die Metaboliten zu rechnen. Für den Metaboliten 2-AB liegen keine Adsorptionswerte vor und werden daher nachgefordert. Eine vorläufige Abschätzung des Koc-Werts und die Modellierung zeigen, dass eine Gefährdung des Grundwassers weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Im Wasser- und Sediment-System findet wie auch im Boden eine schnelle Umwandlung statt. Im Wesentlichen wird der Metabolit bzw. Wirkstoff Carbendazim gebildet (max. 40 % im Wasser und max. 50 % Sediment) und ein hoher Anteil an gebundenen Rückständen wurde gebildet (max. 50% nach 100 Tagen). Carbendazim weist eine DT50 im Wasser von ca. 20 Tagen und im Sediment von bis zu 160 Tagen auf. Aufgrund des geringen Dampfdruckes von < 9,5 x 10-6 Pa bei 30 C° ist nicht mit relevanten Einträgen über den Pfad Verflüchtigung/Deposition in angrenzende Nichtzielflächen zu rechnen. Der Wirkstoff Thiophanat-methyl bzw. der Hauptmetabolit Carbendazim weisen gegenüber Vögeln und Säugern eine geringe akute Toxizität auf. Bei längerfristiger Exposition zeigen sich für beide Stoffe geringe NOEC-Werte im Bereich 15 bis 40 mg kg/KG d. Bei den Gewässerorganismen zeigen sich Fische und Daphnien bei längerfristiger Exposition durch Thiophanat-methyl am empfindlichsten mit NOEC-Werten von 320 µg/L bzw 180 µg/L. Bewertungsrelevant ist hier aber der niedrige Endpunkt im langfristigen Daphnien-Test mit Carbendazim mit einer NOEC von 1,5 µg/L. Die regulatorisch akzeptable Konzentration beträgt unter Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors von 10 im Wasser 0,15 µg Carbendazim/L. Sedimentorganismen wurden auch getestet, zeigten sich aber nicht empfindlicher. An Nichtzielarthropoden liegen Tests mit Soloformulierungen zum Ausgangstoff vor, die LR/ER50Werte > 1575 g/ha bei den Standardarten zeigten. Auch hier zeigt sich bei Carbendazim ein niedrigerer Endpunkt mit einer LR50 von 600 g Carbendazim/ha. Der Wirkstoff Thiophanat-Methyl zeigt eine hohe akute und längerfristige Toxizität gegenüber Regenwürmern mit einer EC50 von 13,2 mg/kg und einer NOEC von 0,8 mg/kg. Der Metabolit Carbendazim zeigt sich vergleichbar toxisch (NOEC 1 mg/kg). Neben Laborstudien liegen auch Freilanduntersuchungen vor, aus denen sich eine EC10 von 320 g as/ha ermitteln lassen. Zusammen mit einem vorgeschlagenen Sicherheitsfaktor von 2 führt das zu einer regulatorisch akzeptablen Konzentration von 160 g as/ha. Antrag: 006768-00/00 - 13 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra Tests an Nichtzielpflanzen liegen zum Wirkstoff nicht vor. Zum Wirkstoff liegen des Weiteren Ergebnisse aus einem Streuabbautest vor, die zeigen, dass bis zu einer Bodeneintragsmenge von 3,57 kg/ha nicht mit relevanten Effekten zu rechnen ist. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffe Thiophanat-methyl: N und R 50/53 Einschätzung PBT-Kriterien: - keine Kriterien erfüllt Zum Mittel Duett Ultra liegen keine Untersuchungen an Vögeln oder Säugern vor. Bewertungsrelevant sind daher die Ergebnisse der Wirkstoffstudien. Ein akzeptables Risiko für Vögel und Säuger kann unter Berücksichtigung einer verfeinerten Risikobewertung demonstriert werden. Eine sekundäre Vergiftung über die Nahrungskette kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Die vorgelegten Mittelstudien zu Gewässerorganismen zeigen als empfindlichsten Endpunkt einen NOEC-Wert von 10 µg/L an D.magna. Für die Risikobewertung entscheidend sind aber die Endpunkte zu den Wirkstoffen Epoxiconazol (EC50 Lemna 4,3 µg/L) und Carbendazim (NOEC D. Magna von 1,5 µg/L). Ein akzeptables Risiko für Gewässerorganismen ist nur gegeben, wenn die vorgesehenen Risikominderungsmaßnahmen bezüglich der Einträge aus Spray-Drift und Run-off Anwendung finden. Zum Mittel liegt keine Lemna-Studie vor und aus dem vorliegenden Algentest ist eine Kombinationswirkung zu vermuten, daher ist für eine abschließende Risikobewertung vom Antragsteller eine Lemna-Studie nachzureichen. Bei den Nichtzielarthropoden zeigte sich T.pyri als am empfindlichsten mit einer ER50 von 1,8 L Präp./ha aus einem erweiterten Laborversuch. Ein unannehmbares Risiko braucht nicht besorgt zu werden. Der zum Mittel vorgelegte Reproduktionstest an Regenwürmern zeigt mit einer NOEC von 1,89 mg Präp/kg Boden eine hohe Toxizität, wie anhand der enthaltenen Wirkstoffe zu erwarten war. Berücksichtigt man eine Konzentrationsadditive Wirkung, resultiert daraus sogar eine NOEC von 0,5 mg Präp/ha. Der entsprechende Triggerwert wird unter Berücksichtigung einer Bodentiefe von 2,5 cm nicht erreicht, ein annehmbares Risiko kann aber vorläufig aufgrund der vorliegenden Higher-Tier Freilanduntersuchungen zu den einzelnen Wirkstoffen und Metaboliten abgeleitet werden. Eine entsprechende Freilanduntersuchung mit dem Mittel wird von der Antragstellerin nachgefordert. Ein Risiko für die Zersetzergemeinschaft kann unter Berücksichtigung der Streuabbautests zu den Wirkstoffen Thiophanat-Methyl und Epoxiconazol weitestgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund der Mitteldaten ist das Risiko für Bodenmikroorganismen als gering einzustufen. Die Risikobewertung für Nichtzielpflanzen basiert auch auf den Mittelunterlagen. Bewertungsrelevant ist eine ER50 von 1,2 L/ha. Ein unannehmbares Risiko für Nichtzielpflanzen kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Hinweis zur Kennzeichnung des Präparates Duett Ultra: N und R50/53 Antrag: 006768-00/00 - 14 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 3 Anwendungen 001 Futterrübe, Zuckerrübe - Cercospora beticola Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Cercospora beticola Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 39 bis 49 Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,6 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 28 Tage Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Anwendungsbestimmungen NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * NW606 5 m NW706 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb der für Thiophanat-methyl und Epoxiconazol in Zuckerrüben festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von jeweils 0.1 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: 006768-00/00 - 15 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 002 Futterrübe, Zuckerrübe - Echter Mehltau (Erysiphe betae) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Echter Mehltau (Erysiphe betae) Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 39 bis 49 Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,6 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 28 Tage Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Anwendungsbestimmungen NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * NW606 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 006768-00/00 - 16 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 003 Futterrübe, Zuckerrübe - Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 39 bis 49 Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,6 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 28 Tage Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Anwendungsbestimmungen NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * NW606 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 006768-00/00 - 17 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen N NB6641 NN170 NN1842 NW262 NW264 NW265 NW468 NW605 NW606 NW706 RA039 RK005 RK050 RX040 RX062 RX063 RX068 Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Enthält Thiophanat-methl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 62 : Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 68: Irreversibler Schaden möglich. Antrag.: 006768-00/00 - 18 - SVA am: 2010-05-05 PSM-Zulassungsbericht Duett Ultra SB001 SB110 SE110 SF245-01 SK012 SP001 SS110 SS2101 SS2202 SS610 SX002 SX013 SX035 SX046 SX057 VH336 VH337 Xn Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Der Gehalt an 2,3-Diaminophenazin im technischen Wirkstoff darf 0,5 mg/kg Thiophanat-methyl nicht überschreiten. Der Gehalt an 2-Amino-3-hydroxyphenazin im technischen Wirkstoff darf 0,5 mg/kg Thiophanat-methyl nicht überschreiten. Gesundheitsschädlich 5 Anhang [Abkürzungen] noch nicht gefüllt Antrag.: 006768-00/00 - 19 - SVA am: 2010-05-05 BVL-Bewertungsbericht ZAA 006768-00/00 Duett Ultra Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 187 g/l Epoxiconazol (0875); 310 g/l Thiophanat-methyl (0370) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Thiophanat-methyl: List of Endpoints Identity, physical and chemical properties of Thiophanate-methyl (BVL-No. 0370) Common name (ISO) Thiophanate-methyl Chemical name (IUPAC) Dimethyl 4,4’-(o-phenylene)bis(3-thioallophanate) Chemical name (CA) Dimethyl [1,2-phenylenebis (iminocarbonothioyl)] biscarbamate CIPAC No 262 CAS No 23564-05-8 EEC No EEC: 006-069-00-3; EINECS: 245-740-7 FAO SPECIFICATION AGP: CP/331 (1995); 950 ± 20 g/kg; Minimum purity 950 g/kg Molecular formula C12H14N4O4S2 Molecular mass 342.4 g/mol Structural formula N S S O N O N O N O Melting point Not determined, decomposes at 165 °C Boiling point Not required, test substance decomposes before melting Appearance Pure a.s.: white crystalline powder without odour; Techn. a.s. (970 g/kg): pale brown powder with faint sulfuric odour Relative density 1.45 (20 °C) Vapour pressure < 9.4 x10-6 Pa (9.5 °C) < 8.8 x10-6 Pa (19.6 °C) < 9.5 x 10-6 Pa (29.8 °C) Henry's law constant 8.1 x 10-5 Pa·m3·mol-1 Solubility in water 0.02 g/L at ambient temperature and pH range 4 – 7.5. (One value (from 1992) obtained with the purest material is 0.04 g/L at 25 °C) Solubility in organic solvents In g/L at 25 °C: n-hexane: 0.00047 xylene: 0.11 n-octanol: 0.18 dichloromethane: 0.73 ethyl acetate: 8.40 methanol: 7.80 acetone: 29.00 Partition co-efficient (log Pow) pH range 4 - 7: 1.45 ± 0.5 Hydrolytic stability (DT50) pH 5: > 1 y (25 °C) pH 7: 36 d (25 °C) pH 9: 0.7 d (25 °C) Dissociation constant pKa: 7.28 (25 °C) - Species not identified Quantum yield of direct phototrans- 5.97 x 10 -3 formation in water at λ >290 nm Flammability Not highly flammable Explosive properties Contains no moiety in its molecule which could render it potentially explosive due to theoretical reasons UV/VIS absorption (max.) λ max.: 268 nm; ε max: 19046 1·mol-1·cm-1; shoulder: 305 nm Photostability in water (DT50) 2.2 d (pH 5) Wirkungsweise von Epoxiconazol: Epoxiconazole ISO common name CAS No. 133855-98-8 (formerly 106325-08-0) EWG No. 406-850-2 0875 BVL No. F O CIPAC No. 609 Cl N N Function Fungicide N C17H13ClFN3O Molecular formula and molecular mass 329.8 g/mol Chemical name (IUPAC) (2RS,3SR)-1-[3-(2-Chlorophenyl)-2,3-epoxy-2-(4-fluorophenyl)propyl]-1H-1,2,4-triazole Chemical name (CA) rel-1-[[(2R,3S)-3-(2-Chlorophenyl)-2-(4-fluorophenyl)oxiranyl]methyl]-1H-1,2,4-triazole FAO Specification – Minimum purity of the active substance 920 g/kg as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufatured – Physical and chemical properties of the active substance Epoxiconazole Section (Annex point) B.2.1.1.1 (IIA 2.1) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) B.2.1.2 (IIA 2.2) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Melting point, freezing point or solidification point of purified active substance Boiling point of purified active substance Temperature of decomposition or sublimation Relative density of purified active substance Vapour pressure of purified active substance 99.9 OECD 102 (capillary method) (DSC) Y Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192 u. CHE2006-792) see B.2.1.1.3 99.9 OECD 102 (DSC) Y Decomposition > 310 °C (exothermic effect) 99.1 EEC A3 (air comparison pycnometer) EEC A 4 (vapour pressure balance) Calculation Y 99.1 Volatility, Henry's law constant of purified active substance Appearance: 99.9 physical state 97.1 Appearance: colour 136.2 – 137 °C 99.9 97.1 Visual assessment Visual assessment Accept able Daum, 1999 (CHE2002-192) D4 = 1.38 Acceptable Kästel, 1999 (CHE2001-647) Y < 1 x 10–5 Pa (20 °C) extrapolated from measurements at 70 °C Acceptable Kästel, 1991 (CHE2003-544) N < 4.7 x 10–4 Pa m3 mol−1 (20 °C) Ohnsorge, 1994 (CHE2003-547) Y crystalline solid used water solubility: 7 mg/L Acceptable Acceptable Y coarse grained solid Y colourless Y white 20 Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Section (Annex point) B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Appearance: odour 99.9 Organoleptic assessment Y odourless Acceptable Y faint smoky Y λmax [nm] ε [L mol–1 cm–1] 204 32000 263 390 No absorption above 290 nm (baseline) Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Türk, 1994 (CHE1999-1124) IR NMR MS IR NMR MS Spectra are consistent with given structure of epoxiconazole. Acceptable CIPAC MT157 Y (column elution method) 7.1 mg/L (deionized water) 97.1 B.2.1.5.1 (IIA 2.5) B.2.1.5.2 (IIA 2.5) B.2.1.6 (IIA 2.6) B.2.1.7 (IIA 2.7) Spectra of purified active substance 99.8 Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in 99.9 water of purified active substance Solubility in organic solvents of the active substance as manufactured 99.8 UV/VIS EPA No. 63-8 No impurities of toxicological or environmental not relevant significance. Y 8.4 mg/L (pH 3) Acceptable all at 20 °C Acetone 140 Acetonitrile 70 Dichloromethane 290 Ethyl acetate 100 n-Heptane 0.5 Methanol 30 1-Octanol 10 Toluene 40 all values in g/L at 20 °C Acceptable Redecker, 1991 (CHE2002-193) Redecker, 1993 (CHE1999-1123) Türk, 1994 (CHE1999-1122) Section (Annex point) B.2.1.8 (IIA 2.8) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Partition coefficient of purified active substance Hydrolysis rate of purified active substance 99.8 OECD 107 (shaking method) Y log PO/W = 3.3 (25 °C) no dependence on the pH value Acceptable Türk, 1996 (CHE1999-1121) Y stable at pH 5, 7 and 9 at 25 °C (less than 10 % degradation after 30 d) Acceptable Wood, 1991 (CHE2003-552) stable, because no absorption > 290 nm, (baseline) Acceptable > 99 EPA, (radio- Subdivision N purity) No. 161-1 Direct phototransformat ion in purified water of purified active substance B.2.1.9.3 (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation B.2.1.9.4 Dissociation 99.9 (IIA 2.9) constant of purified active substance B.2.1.10 Stability in air, (IIA 2.10) indirect phototransformation B.2.1.11.1 Flammability of 93.7 (IIA 2.11) active substance as manufactured B.2.1.11.2 Auto-flammability 93.7 (IIA 2.11) of active substance as manufactured not applicable OECD 112 (titration method) Y Epoxiconazole does not dissociate in water, no pKa value could be determined. Acceptable Daum, 1999 (CHE2003-554) Calculation Atkinson N Acceptable Sarafin, 1991 (CHE2003-555) EEC A 10 Y DT50 ≤ 0.96 h k ≥ 4.0 x 10–12 cm3 molecule–1 s–1 6 –3 (OH-radical-conc.: 0.5 x 10 molecules cm ) The test substance does not burn under the test conditions. Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) EEC A 16 Y Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) The test substance does not ignite up to 400 °C. Section (Annex point) B.2.1.12 (IIA 2.12) B.2.1.13 (IIA 2.13) B.2.1.14 (IIA 2.14) B.2.1.15 (IIA 2.15) Study Purity (w/w) Method GLP Results Flash point of the active substance as manufactured Explosive 93.7 properties of active substance as manufactured Surface tension 99.1 EEC A 14 Y No thermal or mechanical sensitivity with respect to shock or friction was observed. EEC A 5 Y 68.7 mN/m (0.5 % w/w) 68.2 mN/m (2.0 % w/w) 99.6 EEC A 5 Y EEC A 17 Y Oxidising 93.7 properties of active substance as manufactured Comment / Conclusion Reference Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) Not applicable as the melting point of chloridazon is above 40 °C Kästel, 1991 The (CHE2003-544) all at 20 °C substance cannot be regarded as surface active Acceptable 72.9 mN/m Acceptable Kroehl, 2006 (6,4 mg/L, 90 % of solubility in water) at 20 °C (CHE2006-1888) Epoxiconazole has no oxidizing potential. The Acceptable Löffler, 1990 molecule contains no moiety which is of (CHE1999-1120) oxidizing potential. Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) III2. 1 III2. 1 III2. 2.1 Farbe Geruch Explosionsfähigkeit III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften III2. 3 Flammpunkt III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und EEC A 15 AutoGase) ignition temperature (liquids and gases) pH-Wert CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions pH-Wert CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions pH-Wert CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 4.2 III2. 4.2 III2. 4.2 III2. 5.2 Eigenschaft Methode EEC A 14 Explosive properties EEC A 21 Oxidising properties (liquids and gases) EEC A 9 Flash-point III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III2. 6.1 Dichte, relative III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur EEC A 3 Relative density CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method -8- Ergebnis weiß knoblauchartig Das Mittel ist nicht explosiv. Das Mittel ist nicht brandfördernd. > 100 °C ( sonstiges: Das Mittel siedet bei 100°C. ) 485 °C 7 ( Konzentration: 1,0 % in destilliertem Wasser ) 6,8 ( Konzentration: 1,0 % in CIPAC-Wasser D ) 7,5 ( Konzentration: unverdünnt ) 64 mPa*s ( Schergeschwindigkeit: 100 1/s; Temperatur: 20 °C ) 41,5 mN/m ( Konzentration: 0,3 %; Temperatur: 20 °C ) 41,9 mN/m ( Konzentration: 0,125 %; Temperatur: 20 °C ) 1,18 Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 °C / 14 d ) III2. 7.4 III2. 8.2 III2. 8.3 III2. 8.3 III2. 8.3 III2. 8.5 III2. 8.6. III2. 8.6. III2. 8.8. III2. 8.8. III2. 9 III4. 2 Lagerstabilität bei niedriger Temperatur CIPAC MT 39.3 Low temperature stability, liquid formulations Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water Spontaneität der CIPAC MT 160 Dispergierbarkeit Spontaneity of dispersion of suspension concentrates Spontaneität der CIPAC MT 160 Dispergierbarkeit Spontaneity of dispersion of suspension concentrates Nasssiebung (z.B. >= 75 µm) CIPAC MT 185 Wet sieve test Korngrößenverteilung CIPAC MT 187 Particle size analysis by laser diffraction Korngrößenverteilung CIPAC MT 187 Particle size analysis by laser diffraction Ausgießbarkeit CIPAC MT 148 Pourability of SC Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT 148 Pourability of SC Verträglichkeit mit anderen ASTM E1518-93 Mitteln Standard practice for evaluation of physical compatibility of pesticides in aqueous tank mixtures by the Dynamic Shaker Method (DAPF FK 128), Annual Book of ASTM-Standards, Vol. 11.01 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 °C / 7 Tage ) 20 ml ( Konzentration: 0,125 % bzw. 0,3 %; Standzeit: nach 1 min ) 100 % ( Konzentration: 0,2 % bzw. 0,3 % in CIPAC-Wasser D; sonstiges: beide Wirkstoffe ) 96 % (Epoxiconazol), 96 % (Thiophanatemethyl) ( Konzentration: 0,3 % ) 94 % (Epoxiconazol), 96 % (Thiophanatemethyl) ( Konzentration: 0,125 % ) 0,1 Gew. % 0,5 µm ( sonstiges: <= 10 % ) 2,3 µm ( sonstiges: >= 90 % ) 3,87 Gew. % Rückstand 0,2 Gew. % Rückstand Das Mittel ist mischbar mit Corbel, Flexity, Cycocel 750, Fastac 100 EC und Arrat. Gründlich mit Wasser spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: -9- density, colour, pH, surface tension, storage stability at high temperatures (14 d at 54 °C) and low temperature stability (7 d at 0 °C), persistent foa ming, suspensibility, particle size distribution (laser diffraction) and pourability incl. rinsed residue. No significant deviations from the data submitted by the applicant were detected with exception of pH. The formulation complies with the chemical, physical and technical criteria which are stated for this type of formulation in the FAO/WHO manual (2006). - 10 -