Wiesenbrüterschutz in der Kulturlandschaft

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Wiesenbrüterschutz in der Kulturlandschaft
Wiesenbrüterschutz in der Kulturlandschaft
– mehr als nur Vertragsnaturschutz
Schutzkonzepte für das Braunkehlchen im Unteren Ammertal (Baden-Württemberg)
Von Rainer Luick, Johannes Bierer und Florian Wagner
Zusammenfassung
Summary
In der Region des Unteren Ammertals bei Tübingen besteht eine Restpopulation des Braunkehlchens (Saxicola rubetra) von aktuell zwei
bis fünf Brutpaaren. Noch zu Beginn der 1980er
Jahre wurden dort jährlich bis zu 30 Brutpaare
gezählt.Der beständige Rückgang des Braunkehlchens und der Status als Art der Roten Liste
begründen schon seit langer Zeit Forderungen
des Naturschutzes auf Implementierung von
Maßnahmen für ein geeignetes Artenschutzkonzept.
Am Beispiel des Unteren Ammertals werden
vor diesem Hintergrund Zusammenhänge,
warum Schutzkonzepte nicht umgesetzt werden oder nicht erfolgreich sind, dargestellt. Es
wird herausgearbeitet, dass ein zentraler Problembereich bei Defiziten im kommunikativen
Bereich zu sehen ist. Unter anderem werden die
Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes als
Einkommensquelle für die potenziellen Akteure kommunikativ ungenügend transportiert.
Hemmschwellen sind weiterhin die oft vorhandenen emotionalen „Altlasten“ bei den Beteiligten.
Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Artenschutzprogrammen ist eine
Moderation und oft sogar eine vorausgehende
Mediation, um polarisierte Standpunkte aufzuarbeiten und um sich von langjährig gepflegten
Feindbildern zu verabschieden. Die Notwendigkeit von Moderation und Mediation zur
Kommunikation von Naturschutzzielen und
-maßnahmen ist aber im vorhandenen Umsetzungsinstrumentarium des Naturschutzes nicht
definiert und wird bislang nicht als eigenständiges Aufgabenfeld mit professionellem Knowhow thematisiert.
Protection of Farm Birds in Cultural Landscapes – Management concepts for the whinchat (Saxicola rubetra) in the Ammertal region
(District of Tübingen), Baden-Württemberg
The Ammer Valley in the district of Tübingen
(Federal State of Baden-Württemberg) has been
assessed as important breeding area of the
whinchat (Saxicola rubetra) in South-West Germany. In the last decades the population dramatically declined from about 30 breeding pairs
in the early 1980s to two to five pairs at present.
It has been regularly highlighted that conservation measures should be implemented to protect
and support the local population of the whinchat.
The situation in the Ammertal is typical for
many other breeding areas of the whinchat in
Germany. With the introduction of agri-environmental schemes (MEKA I + MEKA II) and
the Conservation and Countryside Management
Regulation (‘Landschaftspflege-Richtlinie’) in
the early 1990s such programmes are now available - at least in theory. A scientific investigation collected data such as historical maps and
present data including aerial photographs, landuse distribution and occurrence of the whinchat. Furthermore, a sociological study was carried out referring to requirements of regional
landusers who participate in special conservation programmes targeting the whinchat population. The results show that communication
problems between conservationists and landusers led to a reluctance of the farmers to apply for programmes. It is pointed out that mediation and special communication efforts are
necessary to make conservation approaches
work successfully.
1 Einleitung
Der Vertragsnaturschutz ist mit zahlreichen
Varianten auch in Baden-Württemberg seit
langen Jahren als flächen- und zielorientiertes Instrument des Arten- und Biotopschutzes im Offenland implementiert. Dennoch
konnte selbst in prioritären Lebensräumen
vielerorts der Rückgang bedrohter Tier- und
Pflanzenarten weder zum Stillstand gebracht
noch umgekehrt werden. Die Gründe hierfür
sind zahlreich und komplex. Für das Grünland sind die ökonomischen und agrarstrukturellen Kausalketten wiederholt beschrieben (u.a. BRIEMLE et al.1991, DIERSCHKE &
BRIEMLE 2002, HAMPICKE 1993, KAPFER
1993, LINCKH et al. 1996, LUICK 1996, 1997,
NITSCHE & NITSCHE 1994, POSCHLOD &
SCHUMACHER 2001). Dazu zählen: Umbruch
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
zu Ackerland, Meliorationen, intensivere Bewirtschaftung (u.a. Düngung und Erhöhung
der Nutzungsfrequenz, frühe Mähzeitpunkte, Übergang von der Heu- auf die Silagewirtschaft, Mähtechnik, Sukzession und
Aufforstung) und auch sekundäre Effekte
wie z.B. Bodenverdichtung und großflächige und zeitgleiche Bewirtschaftung.
Warum sowohl großflächige Naturschutzals auch spezielle Artenschutzprojekte scheitern, wird in aller Regel mit nicht vorhandenen oder nicht ausreichenden Finanzmitteln
für die Kompensation entgangener bzw. erbrachter Leistungen der Landwirtschaft erklärt. Weit weniger Beachtung finden in der
Erklärung für mangelnden Erfolg von Naturschutzstrategien bislang aber agrarsoziologische und kommunikative Einflussfaktoren.
Dass parallel zur Bearbeitung von natur-
schutzfachlichen Fragestellungen vermehrt
Stimmungsbilder und Motivationen der potenziellen Akteure eines Naturschutzkonzeptes mitberücksichtigt werden müssen, ist Gegenstand dieses Aufsatzes. Am Beispiel der
Entwicklung der Braunkehlchenpopulation
(Saxicola rubetra) in der Region des Unteren
Ammertals bei Tübingen/Baden-Württemberg wird dieser Zusammenhang dargestellt
(Abb. 1 und 2).
2 Bestandsentwicklung und
Schutzstatus des Braunkehlchens
in Baden-Württemberg
Das Braunkehlchen – in Mitteleuropa ein
Sommervogel – gehört zum westpaläarktischen Faunentyp mit Verbreitung in der borealen, gemäßigten und mediterranen Zone
sowie in der Steppenzone und in Gebirgsregionen (BASTIAN & BASTIAN 1996, HÖLZINGER 1999, VOOUS 1962). Hinsichtlich seiner
Ansprüche an Habitatrequisiten ist es keine
hochspezialisierte Vogelart, sondern vielmehr ein (ehemaliger) „Allerweltsvogel“,
der laut BREHM (1879) „… in allen Ebenen
Deutschlands und der benachbarten Länder
sehr häufig zu finden war …“. In BadenWürttemberg sind die bevorzugten Siedlungsräume nach MAULBETSCH & REBSTOCK
(1999) reich strukturierte Wiesen- und
Weideflächen, wobei der Lebensraum von
Feuchtwiesen in Talauen und Niedermoorflächen über Fettwiesen bis hin zu halbtrockenrasenähnlichen Vegetationsformen reichen kann. Die Nahrungssuche erfolgt in der
Regel durch verschiedene Ausprägungen der
Ansitzjagd auf Insekten (OPPERMANN 1999).
Geeignete Siedlungsräume des Braunkehlchens wurden bis vor wenigen Jahrzehnten
durch extensive landwirtschaftliche Grünlandnutzungen gefördert, ja gestaltet. Nach
FLADE (1994) und KRATOCHWIL & SCHWABE
(2001) gilt das Braunkehlchen als charakteristische Leitart strukturreicher Offenlandbiotope.
Für Baden-Württemberg werden Entwicklungen und verlässliche Bestandszahlen der
Braunkehlchenpopulationen der zurückliegenden 50 Jahre von MAULBETSCH & REBSTOCK (1999) vorgelegt (Abb. 3). Um 1950
wurde die Population auf etwa 5 000 Brutpaare geschätzt, für den Zeitraum 1965 bis
1979 auf rund 2 600 Paare und für 1980 bis
1994 auf 1 500 Paare. BASTIAN & BASTIAN
(1996) gehen für Mitte der 90er Jahre sogar
69
von nur noch maximal 1 000 Brutpaaren aus.
Allein im Vorland der Schwäbischen Alb im
Lkr. Göppingen ist nach LISSAK (1988) eine
Braunkehlchenpopulation in drei Jahrzehnten um 90 % zurückgegangen. Aktuelle
Hauptvorkommensgebiete in Baden-Würt-
temberg sind (noch) der Südschwarzwald
und das Becken der Baar, das westliche Vorland der Schwäbischen Alb und das Federseegebiet in Oberschwaben. Mit rund 200
Brutpaaren hat das Federseebecken die momentan größte geschlossene Einzelpopula-
Abb. 1: Lage und Übersicht des Untersuchungsgebietes im Lkr. Tübingen, Baden-Württemberg.
tion in Baden-Württemberg, die sich allerdings weitgehend auf die Bereiche der
Naturschutzgebiete mit gezieltem Lebensraummanagement beschränkt (J. EINSTEIN
2003, mdl.).
Die dramatischen Bestandsrückgänge und
der komplette Rückzug aus zahlreichen ehemaligen Hauptsiedlungsregionen wird ursächlich durch die benannten Landschaftsund Bewirtschaftungsveränderungen erklärt.
Nach den Prognosen von MAULBETSCH &
REBSTOCK (1999) sieht in den kommenden
Jahren die Entwicklung der Braunkehlchenbestände im Südwesten düster aus: „Der seit
Mitte der 1960er Jahre festgestellte starke
Rückgang der Brutbestände setzt sich fort
und hält auch über das Ende der 1990er Jahre hinaus an. Es hat sich in den letzten Jahren
herausgestellt, dass diese Art ohne unterstützende Maßnahmen in der Kulturlandschaft
nicht oder nur in geringen Populationsgrößen erhalten werden kann“.
In der aktuellen Roten Liste für Vogelarten
in Deutschland (NABU & LBV 2003) ist das
Braunkehlchen in der Kategorie 3 (gefährdet) eingestuft. In der Kommentierung wird
festgestellt, dass gerade die Wiesenvögel in
den vergangenen 20 Jahren dramatische Bestandseinbrüche aufweisen, darunter überwiegend Insektenfresser und Arten, die auf
offene Standorte angewiesen sind. In der Roten Liste Baden-Württembergs ist das
Braunkehlchen in Kategorie 2 (stark gefährdet) aufgeführt, das heißt, es werden
konkrete Schutzmaßnahmen für dringend erforderlich gehalten (HÖLZINGER et al. 1996).
Begründet mit den großräumig negativen
Bestandstrends ergeben sich auch aus dem
europäischen Kontext Schutzverpflichtungen: Nach dem Anhang der Berner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat
das Braunkehlchen den Status als “Strictly
Protected Fauna Species” und wird außerdem im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als eine in Baden-Württemberg auftretende, gefährdete Zugvogelart geführt (Berner Konvention 2000).
3 Charakterisierung des
Untersuchungsgebietes
3.1 Das Untere Ammertal im Landkreis
Tübingen und seine Braunkehlchen
Abb. 2: Blick über die Niederung des Ammertals vom Keuperzug des Spitzbergs in Richtung Unterjesingen. Die noch in den 1970er Jahren vom Grünland dominierte, teils anmoorige Aue hat sich seitdem in weiten Teilen in eine Ackerlandschaft verwandelt. Das verbliebene Grünland wird zwar nicht
intensiv bewirtschaftet, es bietet aber durch die frühen Mahdtermine, fehlende Staudensäume und
Brachinseln kaum noch Lebensräume, die für das Braunkehlchen geeignet sind.
Foto: Rainer Luick
70
Das Untersuchungsgebiet des Unteren Ammertales (s. Abb. 1 und 2) bildet den nördlichen Teil der Tübinger Stufenrandbucht und
wird im Norden von den Keuperhöhen des
Schönbuchs und im Süden durch die des
Spitzbergs umrahmt. Die ehemals – zumindest stellenweise – anmoorige Talsohle und
die sanft ansteigenden Gipskeuperhänge
werden heute überwiegend als Acker- oder
Grünland genutzt. Das Gebiet umfasst rund
400 ha und liegt im 1999 ausgewiesenen
Landschaftsschutzgebiet Unteres Ammertal.
Das komplette Untersuchungsgebiet ist Teil
eines großräumigen SPA-Gebietes (= Special Protected Area, Gebiet nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie, 79/409/EWG) (CodeNr. SPA 7420-401: Schönbuch). Es ist davon
auszugehen, dass es nach der endgültigen
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
normativen Auswahl durch die EU ein Baustein des europäischen Schutzgebietsnetzes
NATURA 2000 werden wird.
In der ornithologisch-naturschutzfachlichen Literatur wird das Untere Ammertal als
ein für Baden-Württemberg bedeutsames
Brutgebiet des Braunkehlchens beschrieben.
Auch im Zielartenkonzept Baden-Württemberg (NAFAWEB 2001, RECK et al. 1996), welches das bereits in Umsetzung befindliche
Artenschutzprogramm des Landes um sachlich und räumlich integrierte Ziele ergänzt,
ist der Bestand im Ammertal ausdrücklich
erwähnt. Es wird explizit empfohlen, die
vorhandenen Bestände zu stabilisieren und
durch geeignete Schutzmaßnahmen auszudehnen (KRAMER 1996).
Der Wunsch, das Braunkehlchen landesweit und im konkreten Untersuchungsraum
zu halten, ist also keineswegs neu. Die Zielsetzungen kontrastieren aber mit den realen
Zuständen, bzw. den Entwicklungen, die
sich parallel zur naturschutzpolitischen Diskussion abgespielt haben: Seit 1958 werden
– allerdings in ungleichmäßigen Abständen
– Bestandszahlen der revieranzeigenden
Braunkehlchen im Unteren Ammertal ermittelt (AMMERMANN et al. 1998, Abb. 4). Zu
Beginn der 80er Jahre gab es noch rund 30
Paare, seitdem hat die Population weiter
drastisch abgenommen. Im Jahr 2001 wurden lediglich fünf Brutpaare und ein unverpaartes Männchen kartiert (LAEMMERT
2001). Die Jahre 2002 und 2003 waren noch
schlechter für die Braunkehlchen: SÜSSER
(2003) registrierte nur noch drei bzw. zwei
Brutpaare. Es stellt sich daher zwangsläufig
die Frage, warum trotz vorhandener Konventionen, gut formulierten Absichtserklärungen und bester Datenlage für das Untersuchungsgebiet bis zum aktuellen Zeitpunkt
keinerlei wirksame Maßnahmen zum Schutz
des Braunkehlchens greifen konnten?
Abb. 3: Bestandszahlen der Braunkehlchenpopulationen in
Baden-Württemberg
nach Daten von
MAULBETSCH & REBSTOCK
(1999).
Abb. 4: Revieranzeigende Männchen im
Unteren Ammertal:
Angaben nach AMMERMANN et al. (1998,
1999), HAUSTETTER
(1992), KLEMM & MAURER (1989, zitiert in
HAUSTETTER 1992),
KRATZER (1984; zitiert
in AMMERMANN et al.
1998), LAEMMERT
(2000), MÖRIKE (1958;
zitiert in MAULBETSCH &
REBSTOCK 1999) und
SÜSSER (2003).
3.2 Agrarstatistische und
agrarökologische Grundlagen
Zeitlicher Nutzungsvergleich
Als Grundlage eines zielorientierten Schutzkonzeptes für die Braunkehlchenpopulation
im Unteren Ammertal wurden mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems
(GIS) aussagefähige Landnutzungsparameter analysiert. Dazu wurden historische
Quellen (Nutzungskarte von 1848, Luftbilder von 1968 und 1998) ausgewertet sowie
mittels einer luftbildgestützten und im Gelände korrigierten Nutzungskartierung der
aktuelle Zustand parzellenscharf erfasst. Die
Naturraumentwicklung im Unteren Ammertal lässt sich auf dieser Datengrundlage auf
hohem Genauigkeitsniveau nachvollziehen
(Abb. 5).
Agrarstruktur und betriebliche Situation
der Bewirtschafter
Die landschaftlichen Veränderungen werden
im Untersuchungsgebiet ergänzend anhand
agrarstruktureller Daten dokumentiert. So
hat die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe seit den 1960er Jahren im Vergleich zu anderen Regionen überproportional abgenommen. Im Dorf Unterjesingen, auf dessen Ge-
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
Abb. 5: Grünlandverteilung und Entwicklung der Grünlandbestände zwischen 1848 und 2002 im
Kernbereich der Vorkommensgebiete des Braunkehlchens im Ammertal, Lkr. Tübingen.
markung das Untersuchungsgebiet überwiegend liegt, hat sich deren Zahl von 160 auf
aktuell noch 21 verringert, davon werden nur
noch vier Betriebe im Haupterwerb bewirtschaftet (Statistisches Landesamt BadenWürttemberg, verschiedene Jahrgänge). Parallel dazu hat auch das Großvieh als wichtige Verwertergruppe des extensiven Grünlandes gravierend abgenommen (vgl. Tab. 1).
Unterjesingen liegt damit im generellen
Trend für den Lks. Tübingen. Dort ist von
1960 bis 2001 die Zahl der Milchkühe um
Tab. 1: Landwirtschaftliche Rahmendaten
der Ortschaft Unterjesingen, Lkr. Tübingen
(Quelle: Staatliche Archivverwaltung BadenWürttemberg 1967, Statistisches Landesamt
Baden-Württemberg, verschiedene Jahrgänge).
1960
2001
landwirtschaftliche Betriebe
160
21
Rinder
360
76
Pferde
12
45
71
Landwirte an, dass durchschnittlich ein
Aufwand von einer Arbeitsstunde pro ha
Grünland notwendig ist.
Schnittzeitpunkt
Der Termin des ersten Schnittzeitpunkts liegt
nach Angabe der befragten Landwirte je
nach Witterung von Anfang Juni – bei guten
Verhältnissen – bis spätestens in der zweiten
Junihälfte. Nur in seltenen Fällen erfolgt die
Mahd noch im Juli. Diese Erfahrungswerte
der Landwirte werden durch die Wetterdaten
der Jahre 1991 bis 2001 (Deutscher Wetterdienst 1991 bis 2001) bestätigt. Werden daraus niederschlagsfreie Phasen von vier Tagen selektiert, die in der Regel für die Trocknung des Heus ausreichen müssten, so lässt
sich der mittlere Mahdtermin der letzten
zehn Jahre ermitteln. Der Median des ersten
Schnitts liegt dabei um den 13. Juni. Richten
sich die Landwirte nach dem ersten möglichen Termin im Juni, bedeutet das für die
Braunkehlchen im Gebiet, dass der Schnitt
regelmäßig zwei bis vier Wochen zu früh für
einen erfolgreichen Brutverlauf erfolgt.
Abb. 6: Braunkehlchen-Männchen auf einem
Pfahl als Sitzwarte.
Alle Aufnahmen von Helmut Rebstock aus dem
Gebiet des “Artenschutzprogramms Braunkehlchen“ bei Balingen-Ostdorf und Geislingen im
Vorland der Schwäbischen Alb.
82 % zurückgegangen. Im Durchschnitt aller
Landkreise in Baden-Württemberg beträgt
der Rückgang der Milchkühe 52 % (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, verschiedene Jahrgänge). Auffällig ist weiterhin
eine Verlagerung des Tierbestandes von der
Rinderhaltung hin zur Freizeit-Pferdehaltung, eine typische Entwicklung für viele im
Sog des Ballungsraumes Stuttgart liegende
Ortschaften (WAGNER & LUICK 2002).
Im Jahr 2002 existierten im Dorf Unterjesingen noch neun Betriebe, die nennenswerte Grünlandanteile im Gebiet bewirtschaften. Die Betriebsleiter wurden zu Aspekten
der Bewirtschaftung des Grünlandes und zu
betriebsspezifischen Verhältnissen befragt.
Es zeigte sich, dass das Grünland ausnahmslos extensiv, in der Regel als ZweischnittWiesen, bewirtschaftet wird. Teilweise erfolgt sporadisch eine moderate Düngung mit
Festmist. Eine mineralische Düngung wird
schon lange nicht mehr – nach manchen Angaben seit über 10 Jahren – vorgenommen.
Der überwiegende Teil des Grünlandes wird
zur Heuproduktion genutzt, während Silagewerbung nur für einen Betrieb von Bedeutung ist. Das lokal erzeugte Heu wird überwiegend in der Pferdehaltung eingesetzt.
Nur noch zum kleineren Teil wird der Grünlandaufwuchs für die Rinder- oder Kälbermast verwendet (z.B. als Raufutterergänzung zum Silomais). Die durchschnittlichen
Erträge der Wiesen werden von den Landwirten selbst auf ungefähr 40 dt/ha geschätzt
und sind damit als extensiv einzuordnen
(DIERSCHKE & BRIEMLE 2002). Die Mehrheit
der Landwirte mäht mit dem Kreiselmäher.
Nur ausnahmsweise, z.B. bei Geräteschaden, wird noch der Messerbalken verwendet.
Zum Aspekt der Mähleistung geben die
72
4 Ergebnisse
4.1 Veränderung der Landnutzung und
Bestandsentwicklung des Braunkehlchens im Untersuchungsraum
Die Landschaftsanalysen zeigen, dass im
Zeitraum von 1848 bis 1968 der Anteil des
Grünlandes von etwa 297 ha auf 89 ha zurückgegangen ist. Das heißt, dass bereits vor
drei Jahrzehnten nur noch rund ein Drittel
der ehemaligen Siedlungsareale für Braunkehlchen potenziell verfügbar waren. Zu dieser Zeit dürfte die Anzahl der Brutpaare bei
30 bis 40 Paaren gelegen haben (vgl. Abb. 4).
Seit 1968 lassen sich interessanterweise nur
noch geringfügige Änderungen der prozentualen Verteilung der Nutzungsformen
feststellen, die Zahl der BraunkehlchenBrutpaare hat jedoch, wie erwähnt, auf zwei
Paare im Jahr 2003 abgenommen.
Ergänzend zur Nutzungsform wurde anhand der Luftbilder von 1968 und 1998 die
Schlaggrößen der unterschiedlichen Nutzungseinheiten abgegrenzt und bilanziert.
Hier lässt sich eine mittlere Vergrößerung
der Einheiten um 45 % feststellen; im Extremfall wurde in Teilräumen eine Zunahme
von 113 % bilanziert. Das lässt aufgrund der
vor Jahrzehnten üblichen kleinflächigeren
Bewirtschaftung, die außerdem nicht zeitgleich erfolgte, auf einen massiven Verlust
an Ökotonstrukturen schließen. Damit in Zusammenhang steht auch der Wandel der Bewirtschaftungstechnik im Grünland. So war
noch vor drei bis vier Jahrzehnten die Mahd
mit Auslegerbalkenmähern, mit kleinen Motormähern, ja selbst noch mit der Sense vorherrschend, die sich außerdem bei der Vielzahl an Bewirtschaftern und Parzellen über
Wochen hinziehen konnte.
Das Entscheidungskriterium, ob und wann
wie viele Wiesen gemäht wurden, war früher
im Wesentlichen davon bestimmt, wie viel
Fläche und damit Heu mit der zur Verfügung
stehenden Arbeitskraft und Technik an den
wahrscheinlich regenfreien Tagen bewältigt
werden konnte. Für einen Arbeitsintervall
mit sicherer und trockener Heubergung
mussten früher drei bis vier Tage einkalkuliert werden und es konnten nur vergleichsweise kleine Flächen gleichzeitig abgeerntet
werden. Heute kann durch die im Vergleich
zu den 1960er Jahren verbesserte Arbeitsleistung das Grünland von den wenigen verblieben Bewirtschaftern theoretisch beim
ersten günstigen Erntezeitpunkt komplett abgeerntet werden. Der Betrieb mit der größten
Flächenausstattung im Untersuchungsraum
(30 ha und damit rund 30 % des gesamten
Grünlandes) ist technisch in der Lage, seine
Flächen innerhalb von zwei bis drei Tagen
vollständig zu mähen.
4.2 Analyse der vorhandenen
Instrumente des Vertragsnaturschutzes
Bei Übertragung der für Mitteleuropa gut
analysierten Lebensraumansprüche des
Braunkehlchens (u.a. OPPERMANN 1999) auf
das Untere Ammertal erscheint es für die Habitatoptimierung der Art daher sinnvoll, mit
Instrumenten des Vertragsnaturschutzes eine
Entzerrung des zu frühen und zeitlich synchronisierten ersten Wiesenschnittes anzustreben und Nutzungen mit einen späten
Schnitt im Gebiet zu etablieren. Ein seit 1988
erfolgreich operierendes Artenschutzprogramm im Vorland der Schwäbischen Alb
bei Balingen (Zollernalbkreis) unterstützt
diese Auffassung. Dort ist es mit der umfangreichen Verlagerung des ersten Schnittzeitpunktes auf frühestens 30. Juni oder 15. Juli
(je nach Variante des gewählten Vertragsnaturschutzprogrammes) gelungen, eine stabile Population von ca. 30 Brutpaaren dauerhaft zu halten (MAULBETSCH & REBSTOCK
1996, REBSTOCK 2003, mdl.).
Artenschutzmaßnahmen lassen sich nur
über freiwillige Vertragsangebote an die Bewirtschafter umsetzen. In Baden-Württemberg stehen im Grünland Verträge, die auch
die Honorierung eines späten Schnittes ermöglichen, über die Förderinstrumente des
MarktEntlastungs- und KulturlandlandschaftsAusgleichs (MEKA) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Verfügung.
MarktEntlastungs- und KulturlandschaftsAusgleich (MEKA)
Das baden-württembergische Agrar-Umweltprogramm MEKA II nach der EU Verordnung 1257/99 stößt bei der Landwirtschaft im Untersuchungsraum auf große Resonanz und wird nahezu flächendeckend
wahrgenommen. MEKA II hat wie sein
Vorgänger MEKA I eine baukastenartige,
kumulative Konzeption, bei der angebotene
ökologische Leistungen mit Punkten bewertet sind, die mit je € 10 pro ha honoriert
werden.
Im MEKA II-Programm können für die
Grünlandnutzung ohne besondere Auflagen
neun Punkte gewährt werden, zusätzlich gibt
es vier Punkte, wenn ein Viehbesatz zwischen 0,5 und 1,4 GVE pro ha (= Großvieheinheit, enspricht einem Äquivalent von
500 kg Lebendtiermasse) eingehalten wird.
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
Handelt es sich um artenreiches Grünland,
wobei nach einem definierten Pflanzenartenkatalog mindestes vier Arten auf einem Flurstück vorkommen müssen, dürfen weitere
fünf Punkte addiert werden. Weitere maximal zehn Punkte können innerhalb von Gebieten, die für den Biotop- und Artenschutz
oder die Landschaftserhaltung relevant sind,
für verschiedene Maßnahmen (z.B. verzögerter Schnittzeitpunkt) gewährt werden. Bei
Kumulation aller Bedingungen können also
maximal 28 Punkte (= € 280) erreicht werden.
Ebenfalls 28 Punkte werden wesentlich
einfacher erreicht, wenn es sich um Grünland innerhalb eines designierten SPA- oder
FFH-Gebiets (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG) handelt, was im Ammertal
der Fall ist. In dieser Gebietskulisse genügt
eine maximal zweimalige Grünlandnutzung,
um die genannte Punktzahl zu erreichen.
Folgende Feststellungen sind zu treffen:
Obwohl fast das komplette Grünland im Untersuchungsgebiet über MEKA gefördert
wird, sind die Braunkehlchen in ständigem
Rückgang. Die Programmbewertung aus
spezifischen Artenschutzgesichtspunkten
zeigt daher, dass über MEKA allein keine
ausreichenden Impulse erfolgen, damit
Landwirte auf einen verspäteten Mahdtermin übergehen.
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Als zielgerichtetes Instrument für die Habitatoptimierung der Braunkehlchenpopulation im Untersuchungsgebiet steht alternativ
zu MEKA II die Landschaftspflegerichtlinie
(LPR) zur Verfügung. Die LPR, die in
großen Teilen ebenfalls durch die EU-Verordnung 1257/99 ko-finanziert ist, dient insbesondere der Finanzierung von speziellen
Artenschutzmaßnahmen (MLR 2001c).
Maßnahmen nach der LPR können allerdings nur in normativen Schutzgebieten oder
in definierten und abgegrenzten Projektgebieten gefördert werden. Das Untere Ammertal ist sowohl als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen als auch vorgeschlagenes
SPA-Gebiet. Die Erschließung der Fördermittel gemäß LPR ist daher zumindest formal möglich.
In Bezug auf die Wiesenbrüter ermöglicht
der Maßnahmenkatalog der LPR die vertragliche Verpflichtung zu einem späten ersten
Schnitt (z.B. nach dem 1. Juli) einschließlich
verminderter Düngung. Diese Maßnahme
kann mit bis zu 505 € pro ha honoriert werden. Ebenso kann die Umwandlung von
Acker in extensives Grünland mit bis zu
805 € pro ha vergütet werden. Die Berechnung der Fördermittel richtet sich nicht nur
nach der gegenwärtigen Nutzungsform
(Acker, Grünland), sondern auch nach der
Flurbilanzstufe (s. Tab. 2), die der Erfassung
der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden
dient. Die Förderung gemäß LPR schließt
die Förderung nach MEKA II aus. Es ist jedoch jederzeit möglich, eine bestehende
MEKA-Fläche in die LPR-Honorierung zu
überführen, da damit eine ökologisch „höherwertige Nutzung“ erreicht wird.
Es kann zusammengefasst werden: Der
Einsatz der LPR scheint derzeit das einzige
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
Tab. 2: Maßnahmen und Förderumfang gemäß LPR (Quelle: Landschaftspflege-Richtlinie BadenWürttemberg, Anhang 1).
Flächennutzung/ Extensivierungsstufe
Flurbilanzstufe
€/ha gemäß LPR
(ohne Zuschläge)
Mahd nach dem 1. Juli und reduzierte Düngung
I
II
505
420
Umwandlung von Acker in extensives Grünland,
später Schnitt, keine Düngung
I
II
805
785
Instrument des Vertragsnaturschutzes zu
sein, um das spezielle Ziel, die Entwicklung
einer überlebensfähigen Braunkehlchenpopulation, zu erreichen. Derzeit werden im
Unteren Ammertal auf ca. 9 ha landwirtschaftlicher Flächen Vertragsnaturschutzmaßnahmen nach der LPR gefördert. Es handelt sich jedoch nicht um Verträge, die auf
das Braunkehlchen optimiert sind, sondern
um allgemeine Extensivierungen (u.a. Mahd
nicht vor dem 15. Juni und Düngeverzicht)
und um die Förderung von Altgras- und
Ackerrandstreifen auf der Grundlage von
Empfehlungen eines BiotopvernetzungsKonzeptes (Landratsamt Tübingen, mdl.
2002).
5 Vorschläge für ein
Artenschutzkonzept
Die noch vorhandene Braunkehlchen-Restpopulation im Untersuchungsgebiet in einer
Größenordnung von pessimal zwei bis
höchstens sechs Brutpaaren ist mittlerweile
weit von einer überlebensfähigen Mindestpopulationsgröße entfernt, die eine langfristig positive Reproduktionsrate garantieren
könnte. Diese wird im Sinne einer MVP-Betrachtung (= minimal viable population)
nach verschiedenen Angaben mit theoretisch
50 Brutpaaren angegeben (u.a. AMLER et al.
1999, BASTIAN & BASTIAN 1996, HOVESTADT
et al. 1994, MAULBETSCH & REBSTOCK 1999,
OPPERMANN 1999). Entscheidend hierbei ist
nicht nur die Größe eines potenziellen Siedlungsraumes, sondern vor allem die abiotischen und biotischen Qualitäten des Gebietes. Auf Grundlage der Daten der aktuellen
Bodennutzung, der Flurbilanzstufe und der
kartierten Brutstandorte der Braunkehlchen,
sowie der Fördersätze nach LPR wurden für
unterschiedliche Populationsgrößen des
Braunkehlchens Kosten- und Umsetzungsszenarien für optimierte Brut- und Nahrungshabitate im GIS simuliert.
Die Auswahl der Flächen für das Schutzprogramm erfolgte aufgrund der bisher
kartierten Reviere des Braunkehlchens, die
seit 1989 vorliegen. Die Art gilt als sehr
standortstreu, es wurden auch im Ammertal
immer wieder annähernd die gleichen Flächen besiedelt. Für die beiden Verbreitungsschwerpunkte wurden die Förderkosten
eines späten Wiesenschnitts exemplarisch
berechnet. Im GIS wurden die einzelnen
Flurstücke im Untersuchungsgebiet mit den
entsprechenden Förderhöhen für einen
Schnitt nach dem 1. Juli hinterlegt. Eingehende Berechnungsparameter sind: Flächengröße, Einstufung der Bodenschätzung und
die aktuelle Nutzung.
Abb. 7: Braunkehlchen (Männchen) mit einer
kurz vorher erbeuteten weiblichen Wanstschrecke im Schnabel, der es anschließend die
Gliedmaßen sowie Flügel entfernte. Am Nest erfolgte die weitere Zerlegung und Verfütterung
der Wanstschrecke an die zum damaligen Zeitpunkt neun Lebenstage alten Jungvögel.
Minimalvariante mit Stabilisierung der
aktuellen Population
Die Stabilisierung der vorhandenen Braunkehlchen-Population von maximal sechs
Brutpaaren durch die gezielte Verlagerung
des ersten Schnittes auf Wiesen, die als Brutplatz genutzt werden, wird mit jährlichen
Kosten von 505 € pro Brutpaar kalkuliert.
Grundlage dieses Wertes ist ein vorgesehener Schutzbereich von einem ha für jedes
Brutpaar. Das entspricht nach Literaturangaben ungefähr der ermittelten Revierfläche
(u.a. BASTIAN & BASTIAN 1996, SCHMIDT &
HANDKE 1954). Der Ansatz von 505 € gilt für
Grünland der Vorrangstufe I, welche die
beste Bilanzstufe bezeichnet. Daraus ergeben sich Anfangskosten von 3 030 € pro Jahr.
Stabilisierung und mittelfristige Stärkung
der aktuellen Population
Für die Erhaltung und Dispersion von Populationen müssen Barrieren zwischen Lebensräumen in ihrer Isolationswirkung verringert
werden (HOVESTADT et al. 1994). Im vorliegenden Fall wurde von einer kreisförmigen
Ausweitung der Brutbereiche um die seit
1989 kartierten Reviere ausgegangen, da
73
Abb. 8: Mit Hinweistafeln, die während der
Fortpflanzungszeit von Bodenbrütern im Gebiet
bei Balingen im Vorland der Schwäbischen Alb
an einigen Wegen aufgestellt werden, wird darum gebeten, diese Wege für eine begrenzte Zeit
nicht zu nutzen.
sich Braunkehlchen stark an tradierten Brutbereichen orientieren. Bei einer Ausweitung
des Vertragsnaturschutzes auf die umliegenden Grünlandbereiche (ca. 58 ha) entstehen
jährliche Kosten von 21 165 €. Diese Fläche
könnte rein rechnerisch von 29 Brutpaaren,
bei einer angenommenen Dichte von fünf
Brutpaaren pro 10 ha besiedelt werden.
Aufbau einer regionalen Metapopulation
Zum Aufbau einer regionalen Metapopulation dürfen die Maßnahmen nicht auf das
Ammertal beschränkt bleiben, sondern müssen auf geeignete Flächen im benachbarten
Neckartal ausgedehnt werden. Dazu müssten
dort allerdings standorttaugliche periphere
Ackerflächen wieder in Grünland umgewandelt werden. Theoretisch ließe sich dann in
dieser Naturraum-optimierten Gebietskulisse eine Population von 46 Brutpaaren
stützen, von der vermutet wird, dass ein erfolgreicher Austausch möglich ist. Die angenommenen Maßnahmen umfassen an mehren Schwerpunktgebieten rund 92 ha und
werden mit jährlichen Kosten von rund
54 873 € budgetiert.
6 Alles bestens? – oder: warum es
trotzdem nicht klappt
6.1 Zwischenbilanz: Ausgangslage für
die Etablierung des Vertragsnaturschutzes
Nach den vorgestellten agrarstrukturellen
und ökologischen Grundlagen sprechen die
folgenden Bewertungen für eine günstige
Ausgangslage zur Implementierung von
Schutzmaßnahmen – zumindest für Maßnamen entsprechend dem Szenario I – für die
(noch) vorhandenen Braunkehlchen:
Ü Es existiert bereits eine gute Datengrundlage zu den Brutschwerpunkten des Braunkehlchens.
Ü Durch die überschaubare Anzahl der
Grünlandbewirtschafter ist es einfach, eine
große Flächenwirksamkeit zu erreichen.
Darüber hinaus erleichtern wenige Partner
die Kontaktaufnahme für Behörden und den
ehrenamtlichen Naturschutz.
Ü Es überwiegt noch immer die traditionelle
Heuproduktion und nicht wie sonst meist üb-
74
lich die Silagewirtschaft. Die Bewirtschaftung des extensiven Grünlandes ist außerdem stark am Betriebszweig Pferdehaltung
orientiert, so dass Fragen nach Energie und
Proteingehalt des gewonnenen Futters eine
eher untergeordnete Rolle spielen. Damit ist
auch aus agrarischer Sicht ein später Schnitt
des Grünlandes prinzipiell nicht ausgeschlossen.
Ü Die vorhandenen Instrumente des Vertragsnaturschutzes in Kombination mit relevanten Förderkulissen bieten im Grunde genommen einen attraktiven finanziellen Anreiz für die betroffenen Landnutzer. Aufgrund der planerischen und standörtlichen
Vorgaben können sogar Höchstfördersätze
kalkuliert werden.
Ü Durch die GIS gestützten Planungsgrundlagen mit parzellenscharfen Berechnungen
der Fördersätze kann der Aufwand für die
zuständige Verwaltung deutlich minimiert
werden.
6.2 Akzeptanzbereitschaft für
Artenschutzkonzepte
Die Umsetzung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes ist stark erschwert, wenn
nicht sogar unmöglich, wenn sie bei den Akteuren vor Ort nicht auf Akzeptanz stoßen. In
der vorgestellten Fallstudie sind das die
verbliebenen Grünlandbewirtschafter im
Neben- und Haupterwerb sowie die Hobbybetriebe. Die Gespräche mit diesen Akteuren
offenbarten, dass zum momentanen Zeitpunkt kaum Bereitschaft besteht, in besonders ausgestaltete Verträge gemäß der LPR
einzusteigen. Folgende sachliche Gründe für
die ablehnende Haltung der Landwirte wurden angegeben:
Ü Durch eine kalendarische Festlegung des
Schnittzeitpunktes wird befürchtet, Flexibilität in der Arbeitsplanung zu verlieren. Da
die Mahd äußerst wetterabhängig ist und zudem in Nebenerwerbsbetrieben mit untergeordneter Priorität eingebaut werden muss,
soll eine möglichst flexible Handhabung des
Schnittzeitpunktes erhalten bleiben.
Ü Weiterhin werden arbeitsorganisatorische
Gründe genannt, da bereits anfangs Juli andere Arbeitsspitzen anstehen. Zu diesem
Zeitpunkt sollte der erste Wiesenschnitt auf
alle Fälle abgeschlossen sein. Die durch den
späten Schnitt zu erwartenden schlechteren
Energie- und Proteingehalte waren von sekundärer Bedeutung.
Ü Man sieht Probleme in den schon jetzt
aufwändig gestalteten Verträgen und Vorschriften und will deshalb nicht noch mehr
Verpflichtungen eingehen.
Ein weiterer und wohl der entscheidendste Grund der Ablehnung von weiterem Engagement in der LPR scheint aber im emotionalen Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft begründet zu sein. Dieses ist
durch erhebliches gegenseitiges Misstrauen
geprägt. Oft wurden in den Gesprächen auf
die „alten Geschichten“ Bezug genommen.
So schwelten im Unteren Ammertal jahrelange emotionale Befindlichkeiten zwischen
behördlichem und privatem Naturschutz und
Vertretern der Landwirtschaft. Auslöser für
diese Polarisierung war aus Sicht der Land-
wirtschaft vor allem die Strategie der Naturschutzverbände Flächen zu erwerben, um
diese dann entweder stillzulegen oder in
eigene Pflege zu nehmen. Weiterhin wurde
befürchtet, dass die Interessen des Naturschutzes eine grundlegende Änderung des
Wasserhaushaltes des Gebietes zum Ziele
hätten. Der fachliche Hintergrund, der möglicherweise nicht oder nur unzureichend vermittelt wurde oder den man vielleicht auch
nicht verstehen wollte, war folgender: Abgesehen von der für Braunkehlchen zu frühen
ersten Wiesenmahd wurden als defizitäre
Habitatrequisiten im Gebiet auch fehlende
Vertikalstrukturen identifiziert. Diese Situation sollte aus Sicht des privaten Naturschutzes durch die Anlage von Brachstreifen und
die Reduzierung der Unterhaltungsintensität
von Entwässerungsgräben, mit der Möglichkeit zur Entwicklung grabenbegleitender
Staudensäume, verbessert werden.
Obwohl aus landwirtschaftlichen Kreisen
weder eigenes Interesse am Kauf von Grünlandflächen noch am Bedarf von Heu oder
Grünfutter bestand, wurde der Grundstückskauf von „nicht legitimierten Interessenskreisen“ heftig kritisiert. Die vorgebrachten
Argumente betrafen: den Entzug von landwirtschaftlichen Produktionsflächen, die Beeinflussung der Grundpreise, die Ungepflegtheit der Landschaft und die Befürchtung von Verunkrautungen, ausgehend von
Bracheflächen. Die Vorstellungen des Naturschutzes zu einer extensiveren Grabenräumung und -pflege wurden als Einstieg in eine
komplette Versumpfung des Gebietes gesehen, mit den Folgen einer Unbefahrbarkeit
der Flächen. Als konfrontativ wurde von Seiten der Landwirtschaft auch das öffentliche
Auftreten und die Berichterstattung des ehrenamtlichen Naturschutzes in der Presse
und Aktionen wie dem Auspflocken von
Brutstandorten, um das Ausmähen der Gelege zu verhindern, aufgefasst. Daraus entstanden Antipathien und Protesthaltungen, die
bis zum heutigen Tag virulent sind.
7 Empfehlungen für zukunftsfähige
Artenschutzprogramme
7.1 Kommunikation
Das zentrale Konfliktfeld bei der Etablierung
von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes
ist, wie am Beispiel des Unteren Ammertals
beschrieben, meist das erhebliche Kommunikationsdefizit zwischen Interessenslagern
(u.a. HEILAND 2000), denn die Vermittlung
von Inhalten ist nicht unabhängig von der
emotionalen Beziehung zwischen den Kommunikationspartnern (WATZLAWICK et al.
1996). Im Unteren Ammertal ist diese Beziehung gestört, was in erster Linie auf subjektiv empfundene „emotionale Altlasten“ zurückzuführen ist (Luz 1994). Das starke
Misstrauen gegenüber dem Naturschutz
resultiert freilich nicht nur aus selbst unmittelbar erlebten „schlechten Erfahrungen“,
sondern ist vielmehr Ausdruck eines Stimmungsbildes einer Berufsgruppe, bei der
sich die „schlechten Erfahrungen“ Einzelner
mit dem Naturschutz in gruppendynami-
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
schen Prozessen auf die Mehrheit übertragen
und für eine generell ablehnende Haltung
sorgen. Genährt wird eine solche Stimmung
zusätzlich durch gegenseitige Pauschalverurteilungen der Verbände beider Interessensgruppen. Der mentale Zustand der Landwirte kann insgesamt als ständige Verteidigungsposition gegenüber Einflussnahmen
von außen beschrieben werden. Die seit
langer Zeit vorhandenen ökonomisch und
sozial schlechten Rahmenbedingungen der
Landwirtschaft verlangen nach Ventilen und
der Scheinallokation von Ursachen. Hierfür
ist der gesellschaftlich und politisch nur
schwach verankerte Naturschutz gut geeignet.
Im vorliegenden Fall ist es den Akteuren
der Naturschutzseite ein wichtiges Anliegen,
den Zeitpunkt der Mahd mitbestimmen zu
können. Das implizierte auf Seiten der Landnutzer das Gefühl, dass in ihren fachlichen
Hoheitsbereich massiv eingegriffen werden
soll. Für sie ist eine von außen geforderte
Festlegung des Mahdtermins ein Ausdruck
von Misstrauen in ihre Fachkompetenz und
eine Begrenzung ihrer Bewirtschaftungsautonomie. Andererseits wird von landwirtschaftlicher Seite eine völlig unzureichende
finanzielle gesellschaftliche Förderung für
die Grünlandbewirtschaftung moniert.
Diese emotionale Angst vor einem
„Fremdbestimmtwerden“ ist der Auslöser
von natürlicher Reaktanz, mit der bei allen
Kommunikationsprozessen, insbesondere
bei vorbelasteter Stimmungslage, potenziell
gerechnet werden kann (HELLBRÜCK & FISCHER 1999). Eine auf den ersten Blick
attraktiv erscheinende Honorierung einer
Naturschutzleistung wird vor diesem Hintergrund völlig unbedeutend.
Vorrangige Strategie für ein Artenschutzkonzept muss es daher sein, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Erste Schritte wurden bereits von der örtlichen NABU-Gruppe
unternommen, die inzwischen sowohl auf
Verbandsebene als auch im direkten Gespräch versucht, Verständnis für ihr Anliegen
bei den Landwirten aufzubauen (AMMERMANN, mdl. 2002). Bei derartigen vertrauensbildenden Maßnahmen kann es hilfreich
sein, Fehler der Vergangenheit einzuräumen
und nicht den wissenschaftlich-dogmatischen Anspruch auf Wissen durch Fakten
herauszustellen. Generell ist bei den Landwirten eine latente Grundangst vorhanden:
Sie fühlen sich durch eine Vielzahl an
Schutzgebietskategorien eingekreist, die für
sie nicht mehr transparent sind. Dieses Unbehagen wird dahin extrapoliert, dass durch
eine eventuelle Populationsstärkung des
Braunkehlchens das bestehende Landschaftsschutzgebiet in eine andere Schutzgebietskategorie umgewandelt wird. Es wird bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen
auf Dauer freiwillig bleiben und befürchtet,
dass bei Projekterfolg obligate Nutzungseinschränkungen nachfolgen.
7.2 Projektvorbereitung und
Projektmanagement
Angesichts der verwirrenden Vielzahl von
Fördermitteln und Vorschriften, mit denen
ein moderner landwirtschaftlicher Betrieb
Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (3), 2004
Abb. 9: Markierung eines Braunkehlchen-Nestes in einer Wiese zum Schutz vor dem Ausmähen im
Projektgebiet Balingen. Diese Markierungen sind dort nötig, wo keine vertraglichen Regelungen das
spätere Abmähen der Wiesen lenken. Diese Maßnahme setzt das Einverständnis des Landwirtes
voraus, der die Wiese bewirtschaftet. Obwohl die Landwirte stets Verständnis zeigten und die Nester
nicht ausmähten, stellt diese Art des Wiesenbrüterschutzes nur eine Notlösung dar.
heute umgehen muss, ist es von essenzieller
Bedeutung, dass der Verwaltungsaufwand
für Partner im Vertragsnaturschutz weitgehend minimiert wird. Um zu überzeugen ist
eine detaillierte und transparente Darstellung
der Fördergelder am besten geeignet. Auch
für die zuständigen Behörden ist es notwendig, konkrete Kalkulationssummen nennen
zu können. Eine GIS-gestützte Aufarbeitung
der meist ohnehin vorhandenen Planungsdaten kann hier viel zum optimierten Vorgehen
und Gelingen beitragen.
Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbehörden sowie der beteiligten Verbände ist eine weitere Voraussetzung für erfolgreiches Projektmanagement. Vor allem
die Projektakzeptanz und positive Einbindung der landwirtschaftlichen Fachbehörde,
in Baden-Württemberg (noch bis Ende
2004) das jeweilige Amt für Landwirtschaft,
Landschafts- und Bodenkultur (ALLB), ist
ein wichtiges Stellglied. Die Agrarverwaltung genießt unter den Landwirten traditionell meist einen wesentlich besseren Ruf
als die entsprechenden Naturschutzbehörden. Die Unterstützung durch die offiziellen
Bauernvertreter und das ALLB ist weiterhin
ein ideales Mittel, um die geschilderten Vorbehalte gegenüber Naturschutzvorhaben zu
verringern.
Mit der einmaligen vertragsrechtlichen
Realisierung eines Artenschutzprojekts ist es
leider nicht getan. Für den nachhaltigen Erfolg einer Kampagne müssen Ansprechpartner über mehrere Jahre vorhanden sein, die
alle Maßnahmen begleiten und deren Effektivität beurteilen. Das ist auch das Erfolgsrezept des Schutzprogrammes bei Balingen.
Dort wird von den Moderatoren die herausragende Bedeutung der Präsenz der Naturschutzvertreter im Gebiet betont, über die
der Kontakt mit den Landnutzern gesucht
und gepflegt werden muss (MAULBETSCH &
REBSTOCK, mdl. 2001).
Entscheidend für einen Projekterfolg ist
weiterhin ein konstantes begleitendes Monitoring als Voraussetzung zum Aufbau eines
notwendigen „Win-Win-Bewusstseins“ zwischen und unter den Akteuren. Wenn die eingesetzten Finanzmittel, das Engagement der
Landwirte und des privaten Naturschutzes
nachweisbar dazu führen, dass ein Imageträger wie das Braunkehlchen sich im Bestand
erholt und dieses gut kommuniziert wird,
sollten weitere Allianzen für neue Projekte
problemlos möglich sein. Da die beteiligten
Behörden aufgrund ihrer ausgedünnten Personaldecke und Finanzsituation weder ein
Projektcontrolling noch ein Monitoring installieren können, gibt es hier Ansatzpunkte,
wo der ehrenamtliche Naturschutz eine
tragende Rolle übernehmen kann.
Eine synergistisch positive Zusammenarbeit zwischen dem behördlichen und dem
privaten Naturschutz in diesem Sinne hat
sich auch im Braunkehlchenschutzprojekt
im Zollernalbkreis als sehr erfolgreich erwiesen.
Der Erfolg von Artenschutzprojekten ist
generell mit der Implementierung derartiger
Managementebenen verknüpft. Eine kardinale Forderung für moderne Artenschutzprojekte mit Erfolgsaussichten ist daher, dass
neben den konkreten Mitteln des Vertragsnaturschutzes auch die Kosten einer kompetenten Moderation und Mediation als eigenständige Leistung etabliert werden müssen.
Leider ist die Einrichtung entsprechender
„Schaltstellen“ zwischen Behörden, Akteuren und privatem Naturschutz weder bei der
Naturschutz- noch bei der Landwirtschaftsverwaltung absehbar.
75
8 Wie wird es im Unteren Ammertal
weitergehen?
Im Jahr 2002 wurden im Untersuchungsgebiet 6,5 ha Grünland über Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit einem Kostenaufwand von 1 428 € gefördert. Festzustellen ist,
dass sich mit diesen Maßnahmen floristischvegetationskundliche Naturschutzzielsetzungen erreichen lassen und auch positive
Effekte für einzelne Tierartengruppen, wie
z.B. für manche Heuschrecken- und Schmetterlings-Arten, anzunehmen sind. Für die
Braunkehlchen leisten die Maßnahmen aber
keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserungen der defizitären Habitatstrukturen.
Die für das Untere Ammertal entwickelten
Szenarien für die Lebensraumoptimierung
einer überlebensfähigen lokalen Population
des Braunkehlchens belaufen sich kostenmäßig für Szenario II auf jährlich 28 000
bzw. rund 55 000 € für Szenario III. Nüchtern
betrachtet ist es angesichts der desolaten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte völlig utopisch, davon auszugehen,
dass selbst Bruchteile dieser Summen je zur
Verfügung stehen werden. Und selbst bei
theoretischer Verfügbarkeit dieser Finanzmittel würden die notwendigen großflächigen Extensivierungen und die Rückführungen von Acker- zu Grünland aufgrund betrieblicher Zwänge und einer fehlenden Motivationsbereitschaft bei den Landnutzern
sehr wahrscheinlich scheitern. Für die verbliebene Restpopulation des Braunkehlchens im Unteren Ammertal ist die Entscheidung für die zukünftige Entwicklung damit
vermutlich vorgegeben: Die Art wird als regionaler Brutvogel aussterben, was jährlich
eintreten kann. Weder der Rote Liste Status
noch Verpflichtungen, die aus internationalen Übereinkünften resultieren, werden diese absehbare Entwicklung beeinflussen. Die
Funktion des Braunkehlchens als ökologische Leitart lässt vermuten, dass mit dem regionalen Aussterben dieser Vogelart dokumentiert wird, dass ungezählte weitere Organismen ebenfalls verschwinden, ja schon
verschwunden sind.
Die Beschreibung zum Status von Artenschutzmaßnahmen und ihrer kommunikativen Problemlage am Beispiel des Braunkehlches im Ammertal bei Tübingen ist kein
singulärer Zustand für Baden-Württemberg
oder Deutschland und könnte allein für die
Vogelwelt um zahlreiche weitere Arten ergänzt werden. Beispiele für Süddeutschland
sind: Raufusshühner (Auerhuhn, Birkhuhn
und Haselhuhn), Brachvogel, Wachtelkönig,
Wiedehopf, Steinkauz oder Raubwürger.
Nur verlaufen die Prozesse, die zum regionalen Aussterben einer Spezies führen, in aller
Regel unbekannt, weil sie nicht durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet werden. So
lange Arten noch in zählbaren Exemplaren
regelmäßig auftreten, sind sie – politisch
gesehen – noch nicht ausgestorben. Aus
nüchterner ökologischer Sicht ist jedoch bei
Berücksichtigung der artspezifisch vorgegebenen Fakten diese Entscheidung bereits
getroffen: Viele Arten werden aus immer
größer werdenden Raumausschnitten verschwinden. Das fragmentierte Vorkommen
76
zahlreicher Arten mit Restpopulationen, die
vielfach schon lange keine positiven Reproduktionskennziffern mehr aufweisen und populationsökolgisch nur noch als unselbständige Satelitenpopulationen gewertet werden
können, begründet objektiv diese Kausalität.
Der naturschutzpolitische Umgang mit diesem Sachverhalt ist bislang einfach: Das
Vorkommen einer Art wird dann auf eine höhere räumlich-geographische Abstraktionsebene gehoben und existiert dann weiter.
Vom ethischen Standpunkt gesehen sind
der gesellschaftliche Sympathiewert für
Arten- und Lebensraumschutz und die finanziellen Möglichkeiten (wieder einmal) auf
einem Tiefstand angelangt. Zudem wird ein
Großteil der (noch) vorhandenen personellen
und monetären Ressourcen für administrative Aufgaben verbraucht. Die Kartierung von
Biotopen, die Auswahl von FFH-Gebieten,
die Aufstellung von Managementplänen für
designierte NATURA 2000 Gebiete, das administrative Management der FFH- und
SPA-Gebiete (z.B. Berichtspflichten) und
die Bearbeitung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen sind wichtig, aber damit allein ist
kaum praktischer Nutzen für die eigentlichen Naturschutzziele, das heißt dem konkreten Schutz von Arten und Lebensräumen,
verbunden.
Im Unteren Ammertal hätte für ein sinnvolles Schutzkonzept für das Braunkehlchen
schon vor zwei Jahrzehnten ein synergistischer Prozess aus ausreichenden und sinnvollen Finanzmitteln in Verbindung mit
wirkungsvollen Kommunikationsstrategien
einsetzen müssen. In Baden-Württemberg
wird durch die laufende Verwaltungsreform
unter anderem auch die Landwirtschaftsund Naturschutzverwaltung als eigenständig
agierende Fachverwaltung zum Jahr 2005
aufgelöst. Ob in den aufnehmenden Strukturen, den Landratsämtern und Regierungspräsidien, dann abgesehen von vorhandenen Finanzmitteln, Arbeitsvalenzen oder überhaupt
Interessen für innovatives und kommunikations-orientiertes Projektmanagement im
Naturschutz bestehen werden, ist mehr als
fraglich.
Der vorliegende Aufsatz schließt daher
nicht mit einem positiven Resümee. Es muss
sogar illusionslos die Frage gestellt werden,
ob es in Gebieten wie dem Unteren Ammertal weiterhin Sinn macht, Schutzkonzepte,
zumindest mit der Zielart Braunkehlchen, zu
begründen. Der Aufsatz will aber im Positiven Empfehlungen für Artenschutzprojekte
geben, wo (noch) erfolgversprechende Rahmenbedingungen vorhanden sind.
Dank
Wir bedanken uns bei Frau Dipl.-Ing. (FH)
Renate Müßler vom Amt für Landwirtschaft,
Landschafts- und Bodenkultur (ALLB) Rottenburg für die Bereitstellung und Diskussion von wichtigen Daten, bei Herrn Dipl.-Ing.
(FH) Lars Ostertag (FH Rottenburg) für die
Erstellung der Graphiken und besonders bei
Herrn Helmut Rebstock (Balingen) für die
Bereitstellung der wundervollen Braunkehlchenbilder.
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AKTUELLES
Schreiadler-Hilfe
Hamburg (DWS). Kaum mehr als 100 Brutpaare des Schreiadlers, der auch als Pommernadler bekannt ist, gibt es noch in
Deutschland, drei Viertel davon in Mecklenburg- Vorpommern. Für die Deutsche Wildtier Stiftung war das der wichtigste Grund,
ein Schutzprojekt für den Greifvogel zu unterstützen.
Während sich die Bestände anderer Greifvogelarten wie See- oder Steinadler allmählich erholten, drohe der Schreiadler in
Deutschland ganz zu verschwinden. Dem
störempfindlichen Vogel machten die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft
schwer zu schaffen. Wenn aus nur extensiv
genutztem Wiesen und Weiden Mais- oder
Getreideäcker werden, fänden die kleinen
Adler nicht mehr genügend Nahrung, um ihren Nachwuchs – meist nur einen Jungvogel
pro Brut – groß zu ziehen. Hinzu komme die
Zerschneidung seiner Lebensräume durch
Verkehr und Straßenbau.
Die strukturreiche nordvorpommersche
Waldlandschaft bietee, so die DWS, mit
ihrem reifen Bestand verschiedener Laubhölzer und den angrenzenden Feuchtwiesen
ideale Lebensbedingungen für den Schreiadler. In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur in Stralsund
und der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern würde im Rahmen eines Moorschutzprogramms eine Fläche von 1 200 ha
Größe des Unteren Recknitztales im Osten
Mecklenburg-Vorpommerns wiedervernässt.
Andere Flächen würden mit den örtlichen
Landwirten als Jagdrevier für den Schreiadler gepflegt. Hinzu komme Öffentlichkeitsarbeit.
Luchs in Sachsen
Dresden (SMUL). „Der Luchs ist wieder
da!“, meldete das sächsische Umweltministerium: Spuren im Schnee zeigten, dass die
größte heimische Wildkatze auch in Sachsen
wieder zu Hause sei. Die Tiere seien über die
Westkarpaten und das Altvatergebirge sowie
den Böhmer- und den Bayerischen Wald
nach Sachsen eingewandert. Vor allem in der
Sächsischen Schweiz, im Vogtland sowie im
Osterzgebirge und dem Westlausitzer Bergland seien schon mehrfach Spuren gesichtet
worden. Von einer sicheren Population in
Sachsen könne jedoch noch nicht gesprochen werden.
„Damit sich die Wildkatze wieder dauerhaft in der Region ansiedeln und vermehren
kann, ist es notwendig, ihre Lebensräume zu
erhalten und weiter zu entwickeln“, sagte
Umweltminister Flath. Großräumige, unzerschnittene und reich strukturierte Waldgebiete mit Dickichten, Altholzinseln und felsigen Hängen böten ideale Lebensbedingungen für die Tiere.
Im Jahr 1743 sei in Sachsen der letzte
Luchs erlegt worden. Noch zwischen 1656
und 1680 seien es etwa 190 Tiere gewesen.
Durch stärkere Bejagung und intensive Nutzung der Wälder sei die Wildkatze aus Sachsen verdrängt worden. In den 1960er-Jahren
konnten erstmals wieder Luchse beim Streifzug durch das Elbsandsteingebirge gesichtet
werden.
Mahd für Brachen?
Hamburg (DWS). Die Pflicht zum jährlichen
Mähen und Mulchen von Stilllegungsflächen ist das Todesurteil für viele Niederwildund Vogelarten. Darauf wies die Deutsche
Wildtier Stiftung in Hamburg hin: Agrarflächen, die zur Begrenzung der Überproduktion stillgelegt werden oder aus ökonomischen Gründen brach fallen, böten in der
heutigen Agrarlandschaft Deutschlands oft
den einzigen Rückzugsraum für viele Wildtierarten.
Nachdem die Reform der EU-Agrarpolitik
seitens der Europäischen Union beschlossen
ist, seien die EU-Mitgliedsländer gefordert,
diese Reform in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht vor, dass künftig alle Agrarzahlungen an bestimmte ökologische Mindeststandards gebunden sein müssen. Der zurzeit
diskutierte Gesetzentwurf in Deutschland
beschreibe diese Mindeststandards. So solle
u.a. künftig ein jährliches Mulchen bzw. Mähen von stillgelegten Flächen zur Pflicht
werden. „Das kommt einem Todesurteil für
viele Wildtiere gleich“, kritisierte Hilmar
Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer
der Deutschen Wildtier Stiftung.
Erfahrungen nicht zuletzt aus dem Projekt „Lebensraum Brache“ (www.Lebensraum-Brache.de) zeigten deutlich, dass insbesondere die Stilllegungsflächen, die mit
mehrjährigen blüten- und nektarreichen
Ansaatmischungen begrünt werden, eine
wichtige Funktion als Lebensraum für viele Tierarten in der Agrarlandschaft übernehmen. So gestaltete Flächen böten ganzjährig Nahrung und Deckung und seien gerade
nach der Erntezeit und während des Winters
lebenswichtige Strukturen in der Agrarlandschaft. Ein jährliches Mulchen würde
diese wichtigen ökologischen Effekte zunichte machen.
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