New Forest Pony-WE-2013

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New Forest Pony-WE-2013
Besondere Bestimmungen für das New Forest Pony
I. Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Vorbemerkung
Die Zucht von New Forest Ponys wird im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben, in dem die Vorgaben der von der New Forest Pony and Cattle Society, Randalls Farm, Burley Street, Ringwood,
Hants, BH24 4HJ, Großbritannien, aufgestellten Grundsätze eingehalten werden. Die New Forest Pony and Cattle Society ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den
Ursprung der Rasse New Forest Pony führt.
Die Grundsätze des Zuchtbuches für die Rasse New Forest Pony sind im Sinne der Verordnung über
Zuchtorganisationen in den Allgemeinen sowie in den Besonderen Bestimmungen dieser Satzung
niedergelegt. Im Einzelnen gelten die folgenden Fundstellen für die entsprechenden Grundsätze:
a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen:
§§ 24, 25 ,26 ,27, 31
b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die
Besonderen Bestimmungen: - Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
- Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
- Zuchtmethode
c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die
Allgemeinen Bestimmungen: §§ 41, 42, 43, 44, 45
d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die
Besonderen Bestimmungen: - Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
- Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die
Allgemeinen Bestimmungen: §§ 24, 25, 26, 27, 31 und die
Besonderen Bestimmungen: - Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
- Unterteilung der Zuchtbücher
- Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die
Besonderen Bestimmungen: - Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
- Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
1. Zuchtbuch für Hengste
2. Zuchtbuch für Stuten
II. Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
Für die Zucht von New Forest Ponys in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:
Rasse
New Forest Pony
Herkunft
England; New Forest, westlich von Southampton
Größe
maximal 148 cm
Farben
alle, außer Schecken, Tiger, Palomino mit blauen Augen, Albinos oder sehr helle Füchse, Palominos mit dunklen Augen
sind nur als Wallache und Stuten eintragungsfähig; weiße Abzeichen sollten am Kopf nicht über die Gesichtsfläche und an
den Beinen nicht über die Mitte des Vorderfußwurzelgelenkes
(knöcherner Vorstoß des Erbensbeins) bzw. des Sprunggelenkes hinausgehen
Gebäude
Kopf
edler, mittelgroßer, ausdrucksvoller Kopf; breite Stirn; Nasenlinie gerade bis konkav; keine Ramsnase; Auge groß und klar
mit dem Ausdruck von Vertrauen, Ruhe und Intelligenz; mittelgroße Ohren
Hals
Ganaschenfreiheit; leicht gebogen, gut aufgesetzt
Körper
gut ausgebildeter Widerrist; lange, schräge Schulter; kräftiger
Rücken; gut bemuskelte Kruppe; ausreichende Gurtentiefe;
oval-rippig
Fundament
klar ausgebildete Gelenke; kräftige und korrekte, harte, runde
Hufe; Röhrbein mittelstark, nicht zu lang gefesselt; Hinterhand gut gewinkelt, muskulös
Bewegungsablauf
raumgreifend, elastisch, mit energischem Schub aus der Hinterhand; keine übertriebene Aktion
Einsatzmöglichkeiten
für alle Freizeit- und Reitsportzwecke von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besonders geeignet (Vielseitigkeit,
Dressur, Springen, Fahren); vermehrt auch Westernreiten
Besondere Merkmale
gutartig, unkompliziert; guter Futterverwerter; ausgeglichenes
Temperament; klug, mutig, lernfreudig, trittsicher, springfreudig, leichtrittig, zuverlässig.
Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches:
Breed Description:
HEIGHT:
The upper Height limit is 148 cms. There is no lower limit but New Forest ponies are seldom under 12
hands. (1,20cms) They are normally shown in 2 height sections 13,2 hands and under and over 13,2
hands.
COLOUR:
New Forest ponies may be any colour except piebald, skewbald, or blue eyed cream, palomino or very
light chestnut cream ponies with dark eyes are only acceptable as geldings and mares. Blue eyes are
not permitted. White markings on the head and legs are permitted. White markings that occur behind
the head and above a line parallel to the ground from the point of the hock in the hind leg and the top
of the metacarpal bone or bend in the knee in the fore leg are not permitted.
TYPE:
New Forest ponies should be of riding type with substance. They should have sloping shoulders,
strong quarters, plenty of bone, good depth of body, straight limbs and good hard round feet. The large
ponies, while narrow enough for small children, are quite capable of carrying adults. The smaller ponies, though not up to so much weight, often show more quality.
ACTION:
This should be free, active and straight but not exaggerated.
TEMPERAMENT:
The New Forest Pony has an ideal temperament and is very easy to train.
III. Zuchtmethode
Das Zuchtbuch des New Forest Ponys ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.
IV. Unterteilung der Zuchtbücher
Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
• Hengstbuch I,
• Hengstbuch II und
• Anhang.
Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
• Stutbuch I,
• Stutbuch II und
• Anhang.
V. Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
Es werden nur Hengste und Stuten eingetragen, die eindeutig identifiziert und deren Abstammung
nach den Regeln des Zuchtbuchs festgestellt wurden. Die Eltern müssen im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sein. Darüber hinaus gilt, dass Hengste und Stuten aus dem Zuchtbuch einer anderen Züchtervereinigung in den Abschnitt eingetragen werden, dessen Kriterien sie entsprechen. Die Leistung
und Abstammung der Vorfahren sind dabei ebenso zu beachten wie die des Tieres selbst.
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter
besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung Exterieur).
Eintragungsmerkmale:
1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Trab
6. Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpony)
Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
(1) Zuchtbuch für Hengste
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
• deren Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung nach § 21.2 des Zuchtprogramms mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten
wurde,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 22.1.5 des Zuchtprogramms die
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit sowie die Bestimmungen bezüglich
der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) erfüllen,
•
•
•
•
die gemäß VII./b dieser besonderen Bestimmungen bei einer Hengstleistungsprüfung auf Station eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben, oder die gemäß diesen besonderen Bestimmungen in der Kurzprüfung eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5, wobei
keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erreicht haben, in Kombination mit der entsprechenden Bundeschampionatsqualifikation, sechsjährige und ältere Hengste erfüllen die
Anforderungen an die Leistungsprüfung auch dann, wenn sie überdurchschnittliche Eigenund/oder Vererbungsleistungen aufweisen (VII./c),
die nicht größer als 148 cm sind,
die nicht mehr als 6,25 % Furzey Lodge Golden Wonder-Blut führen (ab dem Jahr 2000),
die negativ auf Myotonie geprüft worden sind (s. IX Weitere besondere Bestimmungen...).
Fünf- und sechsjährige Hengste, die noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach VII.
dieser besonderen Bestimmungen abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen,
können ohne Beantragung einer Fristverlängerung unter der Bedingung vorläufig in das Zuchtbuch
für Hengste (HB I) eingetragen werden, dass sie in einer Kurzprüfung nach VII. dieser besonderen
Bestimmungen eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erzielt haben und spätestens 6jährig die Eigenleistungsprüfung
vollenden.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen.
Die Zuchtleitung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15
Monate verlängern.
Hengste, die die Hengstleistungsprüfung nicht innerhalb der vorstehenden Fristen bzw. mit den
vorstehenden Mindestleistungen abgelegt haben, werden aus dem Hengstbuch I gestrichen und
können auf Antrag in das Hengstbuch II eingetragen werden. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.
(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) eingetragen sind,
• die die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I nicht erfüllen,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 22.1.5 des Zuchtprogramms die
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit sowie die Bestimmungen bezüglich
der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) erfüllen,
• deren Identität überprüft wurde,
• die negativ auf Myotonie geprüft worden sind (s. IX Weitere besondere Bestimmungen...).
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchttieren eingetragen werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I,
Hengstbuch II, Stutbuch I oder Stutbuch II angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung nach § 21.2 des Zuchtprogramms mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten wurde,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 22.1.5 des Zuchtprogramms die
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit sowie die Bestimmungen bezüglich
der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) erfüllen,
• die negativ auf Myotonie geprüft worden sind (s. IX Weitere besondere Bestimmungen...).
(1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Hengste eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
• die die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II bzw. die weiteren Bestimmungen nach IX nicht erfüllen.
(2) Zuchtbuch für Stuten
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) eingetragen sind,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 21.2 des Zuchtprogramms eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten
wurde,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die die Bestimmungen bezüglich der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste
(Anlage 1) erfüllen,
• neu einzutragende Stuten müssen auf ihren Myotonie-Status überprüft werden, wenn sie aus
Träger-Linien bzw. aus Linien stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind
(Kantjes-Ronaldo-Blut; außer, wenn beide Elternteile Nicht-Myontonie-Träger sind), das Ergebnis wird im Pass vermerkt.
(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) eingetragen sind,
• deren Identität überprüft wurde.
• die die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I nicht erfüllen,
• die die Bestimmungen bezüglich der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste
(Anlage 1) erfüllen,
• neu einzutragende Stuten müssen auf ihren Myotonie-Status überprüft werden, wenn sie aus
Träger-Linien bzw. Linien stammen stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger
sind (Kantjes-Ronaldo-Blut; außer, wenn beide Elternteile Nicht-Myontonie-Träger sind), das
Ergebnis wird im Pass vermerkt.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchttieren eingetragen werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I,
Hengstbuch II, Stutbuch I oder Stutbuch II angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 21.2 des Zuchtprogramms eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten wurde,
• die die Bestimmungen bezüglich der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste
(Anlage 1) erfüllen,
• neu einzutragende Stuten müssen auf ihren Myotonie-Status überprüft werden, wenn sie aus
Träger-Linien bzw. Linien stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind
(Kantjes-Ronaldo-Blut; außer, wenn beide Elternteile Nicht-Myontonie-Träger sind), das Ergebnis wird im Pass vermerkt.
(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
• die die Anforderungen an das Stutbuch I und II bzw. die weiteren Bestimmungen nach IX.
nicht erfüllen.
VI. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
Für jedes Pferd, dessen Vater im Hengstbuch I oder II und dessen Mutter im Stutbuch I oder II eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß §§ 35 und 36 der Satzung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Pferde, von denen ein oder beide Elternteile im Anhang eingetragen sind, erhalten
eine Geburtsbescheinigung.
Mutter
Vater
Hengstbuch I
Hauptabteilung
Hengstbuch II
Anhang
Stutbuch I
Abstammungsnachweis
Abstammungsnachweis
Geburtsbescheinigung
Hauptabeilung
Stutbuch II
Abstammungsnachweis
Abstammungsnachweis
Geburtsbescheinigung
Anhang
Geburtsbescheinigung
Geburtsbescheinigung
Geburtsbescheinigung
VII. Hengstleistungsprüfungen
a) Exterieur (s.o.)
b) der Zuchtrichtungen Reiten und Fahren
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations-,
Kurz- oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. Es gelten die besonderen Bestimmungen
für Stations-, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten,
Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der FN verbindlich in der
jeweils gültigen Fassung.
Die LP-Richtlinien sind auf den Internet-Seiten www.pferd-leistungsprüfung.de und
www.pferdestammbuch.com veröffentlicht, sie sind in gedruckter Form in der Geschäftsstelle erhältlich.
Hengste der Rasse New Forest können die folgenden Prüfungsformen ablegen:
Hengste ≥ 138 cm: CI (30-Tage-Stationsprüfung ZR Reiten)
DI (2-Tage-Kurzprüfung ZR Reiten in Verbindung mit der Qualifikation zum
Bundeschampionat)
Hengste < 138 cm: C IV (14-Tage-Stationsprüfung ZR Fahren/Gelände)
Turniersportprüfungen:
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt,
wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung
wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:
die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Aufbau- oder Turniersportprüfungen mindestens in
• Dressur Kl. L oder
• Springen Kl. L oder
• Vielseitigkeit Kl. VA oder
• im Fahren Kl. M (Einspänner) oder
• in Kombination mit einer Kurzprüfung
(gem. dieser besonderen Bestimmungen VII DI)
a.
der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen
Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys oder
b.
der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen
Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys.
Auszeichnung nach abgelegter Leistungsprüfung
HB I-Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt
haben bzw. mindestens die geforderten Turniersportergebnisse aufweisen können, führen den Titel
„Leistungshengst“.
(c) Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Eigen- bzw. Vererbungsleistung beim New
Forest Pony
Insgesamt muss ein sechsjähriger oder älterer Hengst 10 Punkte erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten. Die Punkte können erst ab dreijährig gesammelt werden. Der offizielle Nachweis des
jeweiligen Zuchtverbandes oder Veranstalters muss vorgelegt werden.
Eigenleistung - pro Schau kann nur eine Punktezählung gewertet werden
Bezeichnung
Punkte
Champion der Royal-Show in
Großbritannien
10
Reserve-Champion der Royal-Show
in Großbritannien
8
Champion der älteren Hengste –
zentrale Körung in Holland
10
Reservesieger der älteren Hengste –
zentrale Körung in Holland
8
Bemerkungen
Vererbungsleistung
Bezeichnung
Punkte
Tochter / Sohn als Champion der
Royal-Show in Großbritannien
5
Tochter / Sohn als ReserveChampion der Royal-Show in Großbritannien
3
Gekörter Sohn gemäß ZBO oder
vergleichbare Körung im Ausland
2,5
Tochter als Staatsprämienstute oder
mit Mindesteintragungsnote von 7,5
2,5
Tochter / Sohn als Sieger einer Internationalen Schau
5
Tochter / Sohn als Reserve- Sieger
einer Internationalen Schau
2,5
Tochter / Sohn mit 5 registrierten
TSP-Platzierungen in Dressur,
Springen, Vielseitigkeit in Klasse L
bzw. im Fahren in Klasse M
2,5
Bemerkungen
VIII. Zuchtstutenprüfungen (können auch von Wallachen abgelegt werden)
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations-, Feldoder Turniersportprüfung durchgeführt werden. Es gelten die besonderen Bestimmungen für Stations-, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten
und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der FN verbindlich in der jeweils
gültigen Fassung.
Die LP-Richtlinien sind auf den Internet-Seiten www.pferd-leistungsprüfung.de und
www.pferdestammbuch.com veröffentlicht, sie sind in gedruckter Form in der Geschäftsstelle erhältlich.
Stuten und Wallache der Rasse New Forest können die folgenden Prüfungsformen ablegen:
C II (14-Tage-Stationsprüfung ZR Reiten)
C III (30-Tage-Stationsprüfung ZR Reiten/Gelände)
C IV (14-Tage-Stationsprüfung ZR Reiten/Gelände)
C V (14-Tage-Stationsprüfung ZR Fahren)
E I (Feldprüfung ZR Reiten)
E IV (Feldprüfung ZR Fahren)
E V (Feldprüfung ZR Fahren/Gelände)
Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die
Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den
Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:
die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung in Aufbau- oder Turniersportprüfungen in der
• Dressur Kl. A oder
• Springen Kl. A oder
• Vielseitigkeit Kl. VA oder
• im Fahren Kl. A (Einspänner).
Darüber hinaus wird folgendes Ergebnis beim Bundesweiten Championat des Freizeitpferdes/ponys anerkannt:
• das Erreichen einer Mindestgesamtpunktzahl von 65 Punkten.
Auszeichnung nach abgelegter Leistungsprüfung
SB I-Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt
haben bzw. mindestens die geforderten Turniersportergebnisse aufweisen können, führen den Titel
„Leistungsstute“.
IX. Weitere Bestimmungen zum New Forest Pony
• Stuten werden dreijährig und älter anlässlich der Zuchtbucheintragung gemessen.
• Hengste werden anlässlich der Körung gemessen.
• Hengste ohne Leistungsprüfung haben fünfjährig einen Pflichttermin zum Nachmessen.
• Alle Hengste werden ab 2000 anlässlich der Körung gemessen. Im Abstammungsnachweis wird
•
•
•
•
•
folgender Vermerk eingetragen: „gekört , wenn beim Nachmessen bis spätestens siebenjährig
nicht größer als 148 cm“. Hengste, die siebenjährig größer als 148 cm sind, werden in das Hengstbuch II eingetragen. Alle Hengste ab Körjahrgang 2000 müssen siebenjährig nachgemessen und
dieses Maß in den Pass eingetragen werden.
Ab dem Jahr 2000 dürfen nur noch Hengste mit maximal 6,25 % Furzey Lodge Golden WonderBlutanteil gekört werden; ab dem Jahr 2013 gelten nur Ponys mit nicht mehr als 6,25 % Furzey
Lodge Golden Wonder- Blut als New Forest-Ponys. Ponys mit < 1 % Furzey Lodge Golden Wonder-Blutanteil gelten als „frei“.
Ab 2013 dürfen Hengste nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden, wenn sie frei
vom dem Gen für Myotonie (A/A) sind. Das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Zuchtbescheinigung vermerkt sowie auf der Internetseite des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht.
Alle aktiv eingetragenen Hengste werden im Hinblick auf das Vorhandensein des Gens für Myotonie untersucht und das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Zuchtbescheinigung vermerkt
sowie auf der Internetseite des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen
Einfluss auf den Eintragungsstatus.
Ab 2013 müssen alle neu einzutragenden Stuten untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien
bzw. Linien stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje's Ronaldo-Blut
im Pedigree). Der Myotonie-Status wird im Pass vermerkt.
Alle aktiv eingetragenen Stuten sollten untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien bzw. Lienien
stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje's Ronaldo-Blut im Pedigree). Der Myotonie-Status wird im Pass vermerkt,
• Sollten beide Elterntiere nachweislich frei von dem Gen für Myotonie (A/A) sein, entfällt die Verpflichtung der Untersuchung.
Anlage 1
Liste der gesundheitsbeeinträchtigen Merkmale
Gesundheitsmerkmale
Kieferanomalien
Untersuchung/
Aufnahme
durch......
Max. Grad
der Ausbildung
Hengste: fachtierärztliche Untersuchung
die Schneidezähne dürfen
nicht um mehr als 50% der
Oberfläche der Zähne
vorstehen. Abweichungen
eines Zahns/mehrerer
Stuten: Bei Verdacht fachtierärztli- Zähnen, wie z.B. schief
stehender Zahn/Zähne,
che Untersuchung
gehören zu den Ausschlussgründen.
KryptorchisHengste: fachtiermus/
ärztliche UntersuMicroorchism chung
us
Eintragungsbestimmungen:
Stuten/Hengsten –
Zuchtbuchabteilungen
Hengste: keine Körzulassung Eintragung in
Anhang
Stuten: Eintragung in
Anhang
beide Hoden müssen in
Hengste: keine KörzuGröße, Form und Festiglassung, Eintragung in
keit normal groß und
Anhang
gleich sein und vollständig
in das Scrotum abgestiegen
sein
Monitoring bei
erfassten Pferden
Vermerk in
Datenbank des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei
ZV kann eingeholt werden
Vermerk in
Datenbank des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei
ZV kann eingeholt werden
Hemiplegia
laryngis
(Lähmung des
Kehlkopfes)
Hengste mit inspira- Lähmung des Kehlkopfes
torischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung
Hengste: keine Körzulassung, Eintragung in
Hengstbuch II
Vermerk in
Datenbank des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei
ZV kann eingeholt werden
Myotonie
Gentest
Hengste: keine Körzulassung, Eintragung in
den Anhang
Vermerk in
Datenbank des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei
ZV kann eingeholt werden
Bewegungsstörungen,
Muskelkrämpfe
Stuten: Vermerk im
Pferdepass