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Behindertengerechter Umbau: So setzen Sie die Kosten optimal ab Foto: © Maxim_Kazmin - Fotolia.com 135.000 Euro gab ein behinderter Mann für den barrierefreien Umbau seiner Wohnung aus. Ausgerechnet in einem Jahr, in dem er nur 43.000 Euro verdient hatte. Steuerlich gesehen also ein Eigentor? Oder kann er die Kosten trotzdem als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Das Finanzgericht Saarbrücken hat über diesen heiklen Fall entschieden. Autor: Judith Engst Worum geht es? • behindertengerechter Umbau • außergewöhnliche Belastung • steuerliche Absetzbarkeit Wer Geld in seine Immobilie steckt, freut sich, wenn sich das Finanzamt wenigstens zum Teil an seinen Ausgaben beteiligt. Ein Steuerzahler aus dem Saarland hatte 135.000 EUR in einen barrierefreien Umbau seiner Immobilie gesteckt. Alles auf einmal absetzen? Nicht bei geringen Einnahmen! Die Ausgaben wollte er auf 10 Jahre strecken und jedes Jahr 13.500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Steuerlich gesehen hätte ihm das die maximal mögliche Steuerersparnis gebracht. Allerdings machte ihm das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung: Das wollte die Ausgaben nur in dem Jahr anerkennen, in dem das Geld auch ausgegeben wurde. Selbst auf seinen Einspruch hin änderte das Finanzamt nicht seine Meinung, weshalb der Steuerzahler klagte - und das mit Erfolg! Behindertengerechter Umbau spart Steuern Im Grundsatz siegte der Steuerzahler. Er durfte die Kosten für seinen behindertengerechten Umbau tatsächlich über mehrere Jahre strecken (6.8.2013, Az. 1 K 1308/12). 10 Jahre hielten die Richter allerdings für zu lang. Sie setzten nur 5 Jahre fest. Doch selbst das brachte dem behinderten Mann eine beträchtliche Steuerersparnis. Weil der Bundesfinanzhof die Revision des Finanzamts nicht zur Entscheidung annahm (11.9.2014, Az. VI R 68/13), ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Wann es sich steuerlich lohnt, Ausgaben auf mehrere Jahre zu verteilen Sie sollten die Kosten für Umbaumaßnahmen immer dann auf mehrere Jahre strecken, wenn Ihre Einkünfte im Jahr der Zahlung nicht hoch genug sind, um Ihnen eine entsprechende Steuerersparnis zu bringen. Denn mehr als Ihre Einnahmen können Sie bei höheren Ausgaben nicht absetzen! Deswegen lohnt es sich in vergleichbaren Fällen, die Umbaukosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Sie können die Kosten immer dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn es um einen barrierefreien Umbau geht und Sie selbst oder ein Mitglied Ihres Haushaltes eine Behinderung aufweist, die diesen Umbau unumgänglich machen. meineimmobilie.de-Tipp Wann sich eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht lohnt Es lohnt sich nicht immer, die Umbaukosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Haben Sie in einem Jahr genug verdient, dass sich die gesamten Ausgaben steuermindernd auswirken (und nicht nur ein kleiner Teil davon), rechnet sich eine Verteilung nicht. Denn: In jedem Veranlagungsjahr wird von der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen. Diese zumutbare Belastung hängt von der Einkommenshöhe, der Veranlagungsart (getrennt oder zusammen) und von der Zahl der Kinder mit Kindergeldanspruch ab. Sie beläuft sich auf 1 bis 7 Prozent der Gesamteinkünfte. Einen Rechner für Ihre individuelle zumutbare Belastung finden Sie hier. Zumutbare Belastung verringert Steuerersparnis Wenn Sie Ihre Umbaukosten auf mehrere Jahre strecken, nehmen Sie damit in Kauf, dass sich die zumutbare Belastung mehrfach auswirkt - Sie können dann jeweils nur den Betrag absetzen, der über diese zumutbare Belastungsgrenze von 1 bis 7 Prozent hinausgeht. Das lohnt sich nicht, wenn Ihre Einkünfte im Jahr der Zahlung hoch genug sind, um den Gesamtbetrag der Umbaukosten zu decken. Dann setzen Sie besser die gesamten Kosten auf einmal von der Steuer ab.