Gebührenordnung - Stadtarchiv Schaffhausen
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Gebührenordnung - Stadtarchiv Schaffhausen
210.2 Gebührenordnung Stadtarchiv Gebührenordnung für das Stadtarchiv Schaffhausen vom 14. Mai 2012 Der Stadtrat, gestützt auf das Archivreglement vom 14. Mai 2012, beschliesst: 1. Fotokopien Einzelkopien: Format A 4 Stück SFr. -.30 Format A 3 Stück SFr. -.40 Zusätzliche Bearbeitungsgebühren für Kopieraufträge: ab 25 Stück SFr. 10.- ab 50 Stück SFr. 20.- ab 100 Stück SFr. 30.- Aufträge über 100 Stück: für je weitere 10 Fotokopien SFr. 10.Für Lieferungen per Post wird generell, auch bei wenigen Kopien, ein Bearbeitungszuschlag von SFr. 10.- erhoben. Die Portokosten werden dem Besteller belastet. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 210.2 Gebührenordnung Stadtarchiv Die Kopien werden durch das Archivpersonal erstellt, soweit dies ohne Gefährdung der Originale möglich ist. Aus gebundenen Bänden, insbesondere aus Zeitungs- und Zeitschriftenbänden, werden keine Kopien angefertigt. Grossformatige Kopien (z. B. Pläne) werden einem Fachgeschäft in Auftrag gegeben. Verrechnet werden die dort anfallenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von SFr. 10.-. 2. Scannerkopien, digitale Formate Soweit es der Zustand der Vorlage erlaubt, können Scannerkopien von Archivalien angefertigt werden. Die Ausgabe kann wahlweise als Druck auf Fotopapier oder als Datei auf CD-ROM erfolgen. Pro Scan SFr. 10.- (300 dpi, bis Format A 4) Gebühren für das Scannen von Sonderformaten (bis A 3), höhere Bildauflösung, Digitalfotos oder Reproduktionen ab Mikrofilm bzw. digitalen Datenträgern auf Anfrage. 3. Bestellungen von Fotos aus Bilddatenbanken Einheit Preis Versandkosten Pro Versand SFr. 10.- Abzug auf Fotopapier (300 dpi) Pro Bild SFr. 10.- Digitales Bild per E-Mail (Format JPG, bis 0.5 MB) Pro Bild Fr. 6.- Digitales Bild auf CD (Format JPG oder TIFF) Pro Bild SFr. 10.- Brennen auf CD Pro CD SFr. 10.- Die Bilder sind mit der vollständigen Bestellsignatur anzugeben (Beispiel: Signatur: J 02.01.002/01) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 210.2 Gebührenordnung Stadtarchiv 4. Rechercheaufträge Umfangreichere Recherchen, Transkriptionen, Gutachten und Forschungsaufträge für Drittpersonen werden vom Stadtarchiv nach Massgabe der Möglichkeiten ausgeführt. Der Stundenansatz hierfür beträgt zwischen SFr. 80.- und SFr. 150.-, je nach Schwierigkeitsgrad und Bedeutung des Auftrags für die eigene Forschungstätigkeit des Archivs. 5. Urheberrechtliche Hinweise Das Stadtarchiv fertigt Reproduktionen ausschliesslich für den privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke an. Die kommerzielle Nutzung von Archivalien bedarf in jedem Fall einer Bewilligung. Für nichtamtliche Archivalien, insbesondere Fotografien, können besondere Bedingungen und Gebühren gelten. Die Verantwortung für die Einhaltung von urheberrechtlichen Bestimmungen liegt beim Besteller. Die Benutzungsordnung des Stadtarchivs Schaffhausen wird mit der Bestellung anerkannt. 1. September 1987 und tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3