Gebührenordnung - Stadtarchiv Schaffhausen

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Gebührenordnung - Stadtarchiv Schaffhausen
210.2
Gebührenordnung Stadtarchiv
Gebührenordnung für das Stadtarchiv
Schaffhausen
vom 14. Mai 2012
Der Stadtrat,
gestützt auf das Archivreglement vom 14. Mai 2012,
beschliesst:
1. Fotokopien
Einzelkopien:
Format A 4
Stück
SFr. -.30
Format A 3
Stück
SFr. -.40
Zusätzliche Bearbeitungsgebühren für Kopieraufträge:
ab 25 Stück
SFr. 10.-
ab 50 Stück
SFr. 20.-
ab 100 Stück
SFr. 30.-
Aufträge über 100 Stück: für je weitere 10 Fotokopien SFr. 10.Für Lieferungen per Post wird generell, auch bei wenigen Kopien, ein
Bearbeitungszuschlag von SFr. 10.- erhoben. Die Portokosten werden dem Besteller belastet.
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
(Stand: 1. Oktober 2013)
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Gebührenordnung Stadtarchiv
Die Kopien werden durch das Archivpersonal erstellt, soweit dies ohne Gefährdung der Originale möglich ist. Aus gebundenen Bänden,
insbesondere aus Zeitungs- und Zeitschriftenbänden, werden keine
Kopien angefertigt. Grossformatige Kopien (z. B. Pläne) werden einem Fachgeschäft in Auftrag gegeben. Verrechnet werden die dort
anfallenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
SFr. 10.-.
2. Scannerkopien, digitale Formate
Soweit es der Zustand der Vorlage erlaubt, können Scannerkopien
von Archivalien angefertigt werden. Die Ausgabe kann wahlweise als
Druck auf Fotopapier oder als Datei auf CD-ROM erfolgen.
Pro Scan
SFr. 10.- (300 dpi, bis Format A 4)
Gebühren für das Scannen von Sonderformaten (bis A 3), höhere
Bildauflösung, Digitalfotos oder Reproduktionen ab Mikrofilm bzw.
digitalen Datenträgern auf Anfrage.
3. Bestellungen von Fotos aus Bilddatenbanken
Einheit
Preis
Versandkosten
Pro Versand
SFr. 10.-
Abzug auf Fotopapier (300 dpi)
Pro Bild
SFr. 10.-
Digitales Bild per E-Mail
(Format JPG, bis 0.5 MB)
Pro Bild
Fr. 6.-
Digitales Bild auf CD
(Format JPG oder TIFF)
Pro Bild
SFr. 10.-
Brennen auf CD
Pro CD
SFr. 10.-
Die Bilder sind mit der vollständigen Bestellsignatur anzugeben
(Beispiel: Signatur: J 02.01.002/01)
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
(Stand: 1. Oktober 2013)
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4. Rechercheaufträge
Umfangreichere Recherchen, Transkriptionen, Gutachten und Forschungsaufträge für Drittpersonen werden vom Stadtarchiv nach
Massgabe der Möglichkeiten ausgeführt. Der Stundenansatz hierfür
beträgt zwischen SFr. 80.- und SFr. 150.-, je nach Schwierigkeitsgrad und Bedeutung des Auftrags für die eigene Forschungstätigkeit
des Archivs.
5. Urheberrechtliche Hinweise
Das Stadtarchiv fertigt Reproduktionen ausschliesslich für den privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke an. Die kommerzielle Nutzung von Archivalien bedarf in jedem Fall einer Bewilligung. Für
nichtamtliche Archivalien, insbesondere Fotografien, können besondere Bedingungen und Gebühren gelten. Die Verantwortung für die
Einhaltung von urheberrechtlichen Bestimmungen liegt beim Besteller. Die Benutzungsordnung des Stadtarchivs Schaffhausen wird mit
der Bestellung anerkannt.
1. September 1987 und tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
(Stand: 1. Oktober 2013)
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